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»Wilhelm von Rosenberg«
v
Beiträge zur Wirthschaftsgeschichte der Deutschen in Südböhmen (Schmidt) MVGDB 38,1900
Bewilligung der Vormünder der minder- jährigen Rosenberger; 1553 gibt aber
Wilhelm von Rosenberg
den Hö- ritzern das vollständige Meilenrecht, das nun auch seine
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von den Herrubrauhäusern sein Mißliches hatte.7) 1553, 18. Febr. verordnete
Wilhelm von Rosenberg,
in den Schenken seiner Herrschaft dürfe kein anderes Bier gekauft
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Schwarzbach verschneit waren. 3) Dann tritt wieder eine Pause ein.
Wilhelms von Rosenberg
Ge- sandtschaft nach Polen 1572/3 hatte die rosenb. Cassen geleert;
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Novohradsky das Weißbierbrauen wenigstens auf 6 Jahre „ausbat".3) 1592 starb
Wilhelm von Rosenberg,
aber das Braurecht wurde den Gemeinden noch immer vorenthalten; erst
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in Krummau zu liefern.1) Als aber das Stift 1568 von
Wilhelm von Rosenberg
für das in den fürstl. Meierhof Neuhof umgewandelte stiftische Dorf
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verwehren konnte, Schenken auch auf Stiftsgründen anzulegen. 1590 hat aber
Wilhelm von Rosenberg
auch vom Stifte die Ueberlassung des Bräunutzens auf Lebenszeit verlangt.2)
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chatitz, Wittingau, Winterberg, Krummau 2c. hatten ihrer natürlich mehrere. Wie
Wilhelm von Rosenberg
die Brauerei zum Herrschafts monopol machte, so auch die Mälzerei;
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nur das Schweidnitzer ausgeschenkt werden.4) 1578 wurden bei der Hochzeit
Wilhelms von Rosenberg
mit der Pfalzgräfin von Baden ausgetrunken: Weißbier 5487 Viertel, Gerstenbier
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gr. und zwar sowohl vom Verkäufer als Känfer.2) 1555 erlaubt
Wilhelm von Rosenberg
den Städten und Märkten seiner Herrschaft das (weitere) Bierbrauen gegen
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