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»Eugen IV«
v
DRTA 16 Friedrich III. (1441-1442) ed. Herre - Quidde
gestellt, daß der erste Schritt zur Lösung in der Anerkennung
Eugens IV.
bestehen müsse und daß erst dann ein neues ökumenisches oder
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die Klagen hören, auch die Frage der Rechtmäßtigkeit der Absetzung
Eugens IV.
und der Wahl Felix' V. prüfen und dann beiden Parteien
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des Konzils und seiner Mitglieder und auf Nichtigkeitserklärung aller von
Eugen IV.
über Anhänger des Konzils ausgesprochenen Amtsentsetzungen (vgl. nr. 29 art.
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König zuvörderst die Gründe des Baseler Konzils für die Absetzung
Eugens IV.
und die Wahl Felix' V. von einem dritten Konzil prüfen
strana: 25
anderen Papst entscheiden, so wollten die Kurfürsten sofort zur Anerkennung
Eugens IV.
schreiten und erst später durch diesen das neue allgemeine Konzil
strana: 25
Reichs durch die von den Kurfürsten geplante einseitige Parteinahme für
Eugen IV.
vorgebeugt werden sollte4. Die Obedienzfrage selbst wird weder hier noch
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dem Reich nachteiliger Folgen der Aufhebung der Neutralität zugunsten 20
Eugens IV.
Die Einzelheiten der Verhandlungen entziehen sich der Kenntnis, da sie,
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Abschluß eines Geheimvertrages der Kurfürsten, laut dessen sie sich verpflichteten,
Eugen IV.
anzuerkennen, sobald er die in den Avisamenta Moguntina4 niedergelegten Bedingungen
strana: 50
Konzils erwachsen könnten, dahin überein, zunächst noch nicht offen an
Eugen IV.
mit dem Anerbieten der Anerkennung heranzutreten, sondern erst einmal 10
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nach Nürnberg, um ihm nochmals die Gründe für die Absetzung
Eugens IV.
auseinandersetzen und den Schutz der Autorität der Konzilien ans Herz
strana: 210
Notwendigkeit überzeugt, die Neutralität aufzugeben, 15 doch der unmittelbaren Anerkennung
Eugens IV.,
wie sie von seinen Mitkurfürsten ge- plant wurde, nicht zustimmen.
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theologische Fakultät entschieden für das Konzil und gegen die Anerkennung
Eugens IV.
5 aus (nr. 128 artt. 1 und 2). Sie betonte
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so berichteten sie am 1. März 5, seien ge- neigt,
Eugen IV.
anzuerkennen, wenn er die Beschwerden der Deutschen Nation ab- stelle6;
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Willen, verwarf also indirekt die Neutralität und erkannte die Absetzung
Eugens IV.
als begründet an. Das Gutachten gelangte im Laufe des Juni2
strana: 217
Cusa sucht vor allem zu erweisen, daß sowohl die Absetzung
Eugens IV.
wie die 40 Wahl des Herzogs von Savoyen zum Papst
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1442. dem Urteil des Konzils unterwerfe, zwei Fälle, die auf
Eugen IV.
nicht anwendbar seien (artt. 26�30 5). Die Wahl des Herzogs
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aufforderte und die Aufhebung der Neutralität und die An- erkennung
Eugens IV.,
diese nötigenfalls unter Ausübung eines energischen Druckes auf die Baseler
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Baseler Konzils unter die Gewalt des Papstes und allgemeine Anerkennung
Eugens IV.
10 Gleichzeitig mit der Denkschrift überreichten der Bischof von St.
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Königs die schriftliche Erklärung (nr. 216), daß sie gewillt seien,
Eugen IV.
Gehorsam und Treue zu be- wahren und alle gegen ihn
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beiden Päpste, insbesondere vor der von den Kurfürsten geplanten Anerkennung
Eugens IV.
Statt ihrer empfiehlt er den freiwilligen Verzicht der beiden Päpste
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nahe, sie mit den Kämpfen für und wider die Anerkennung
Eugens IV.,
wie sie in der zweiten Hälfte des Juli ge- 40
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Er forderte die Bekanntgabe ihrer Be- dingungen für die Anerkennung
Eugens IV.,
damit sie den anderen Reichsständen ab- schriftlich mitgeteilt und in
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der von der Mehrheit des Kurkollegs vertretenen Kirchenpolitik konnten in
Eugen IV.
auch jetzt noch den „sanctissimus do- minus noster" und die
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tatsächlich, wie in den artt. 20 und 21 vorgesehen, nur
Eugen IV.,
nicht aber auch Felix V. die einem Papst gebührenden Ehren
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bequem überblicken. Vor allem wurden die anstößtigen, eine Parteinahme für
Eugen IV.
verratenden Ausdrücke „sanctissimus dominus noster" und „sanctitas sua" beseitigt und
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deren Zweck verständlich wird, wenn man sich der ablehnenden Haltung
Eugens IV.
gegenüber dem nicht beglaubigten Gregor Heimburg erinnert. Schließlich wird jede
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in erster Linie an die einschlä- gigen Bestimmungen der Kanzleiregeln
Eugens IV.
zu denken sein. Vgl. Ottenthal, Die päpstlichen Kanzleiregeln von Johannes
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in Basel Juni 28 und weder zur Zeit der Absetzung
Eugens IV.
und der Wahl Felix V. noch im gegen- Juli 2]
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Konzil in jeder Weise zur Vernunft gebracht und zur Anerkennung
Eugens IV.
veranlaßt werde: halten den allgemeinen Gehorsam gegen Eugen IV. für
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Anerkennung Eugens IV. veranlaßt werde: halten den allgemeinen Gehorsam gegen
Eugen IV.
für selbst- verständlich. 1442 Juli 10 [Frankfurt]. Juli 10 a)
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