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»Erzb Johann«
v
DRTA 06 Ruprecht (1406-1410) ed. Weizsäcker
Wenzel nicht nur mit Gf. Eberhard allein, sondern auch mit
Erzb. Johann
oder überhaupt mit dem Marbacher Bunde unterhandelt hat. Mit diesen
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Zoll zu Höchst war Streit zwischen K. Ru- precht und
Erzb. Johann,
s. ibid. art. 3. 8 S. Böhmer (Huber) Regesta imp.
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2 und nr. 19 art. 16. ist zu erschen, daß
Erzb. Johann
über diesen Zug Klage führte. Obendrein wird derselbe in der
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schub von 4 Wochen ist vielleicht so zu erklären, daß
Erzb. Johann
erst die Sicherheit 45 haben wollte, daß auch Mf. Bernhard
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Ruprecht erreichte nicht Auflösung des Bundes, wol aber das Versprechen
Erzb. Johanns,
den Bund nicht zu verlängern, niemanden mehr aufzunehmen, und ihm
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diese Art äußerlich hervortreten zu lassen, sondern auch deshalb, weil
Erzb. Johann
am 28 Februar dem König versprochen hatte, fortan keine neuen
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Gf. Philipp wurde wol durch seine verwandtschaftlichen Be- ziehungen zu
Erzb. Johann,
Worms wol durch seinen Streit mit seinem dem König nahe-
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folgenden Tages bezeichnet. 3 Dieses Versprechen setzt offenbar voraus, daß
Erzb. Johann
in früheren ähnlichen Fällen zu eigenmächtig vorgegangen ist. Es ist
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gleichzeitig auch die übrigen Ver- träge, welche K. Ruprecht und
Erzb. Johann
am 28 Febr. abschloßen (nr. 82-87), verschrieben ver- nottelt und
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immer die dritte Singularis bzw. K. Ruprecht steht und für
Erzb. Johann
und für die dritte Person Sing. immer die erste Plur.,
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folgender Weise. In art 1-3 steht immer K. Ruprecht statt
Erzb. Johanns,
in art 4 zu Anfang ebenso, dann aber von der
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der ersten Person Plur. und die erste Person Pluralis statt
Erzb. Johanns
(bzw. der dritten Sing.), in art. 8 zu Anfang K.
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dritten Sing.), in art. 8 zu Anfang K. Ruprecht statt
Erzb. Johanns
(wie in art. 1-3), dann aber von sy haben dann
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statt der ersten Person Plur. und die erste Pluralis statt
Erzb. Johanns.
Vgl. im übrigen Varianten in nr. 86.] [9] und in
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den drei ersten Artikeln der Einung zwischen K. Ruprecht und
Erzb. Johann
vom 28 Febr. 1407, s. nr. 86 (u. 87) art.
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verhandelt werden sollte. Ort und Zeit dieses Tages werden von
Erzb. Johann
nicht angegeben, doch ist wenigstens die letztere aus 45 dem
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auch nicht nach Heilbronn kommen können, s. nr. 122. Daß
Erzb. Johann
hier nachträglich seine vorherige Entschuldigung fallen lässt und durch einc
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äußerliche Umstände bestimmend. Ist man nicht geneigt, unserer Vermuthung, daß
Erzb. Johann
mit anderen Fürsten auf den 17 April nach Nürnberg berufen
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man indessen, daß Ruprecht nur von Speier wie früher von
Erzb. Johann
das Versprechen erlangte, den Marbacher Bund nicht zu verlängern, während
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Januar 1409 nicht den Landfrieden vom 18 Merz 1405, dem
Erzb. Johann
und Landgraf Hermann doch von Anfang an zugehört hatten, sondern
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Regest Joannis rer. Mog. 1, 727 nt. 2. Der Reversbrief
Erzb. Johanns,
dat. Aschaffenburg fer. 4 infra oct. pent. [Mai 14] 1410
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andern Seite aber fällt ins Gewicht, daß Hzg. Bernhard mit
Erzb. Johann,
so viel bekannt, nur in Sachen der Territorialpolitik ohne jede
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länger in einem, freilich nicht direkt gegen Hessen gerichteten Bündnis.
Erzb. Johann
einerseits und die beiden genannten Markgrafen andererseits hatten sich nämlich
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425-434. An der Ausführung seiner unzweifelhaft auf einen Feldzug gegen
Erzb. Johann
30 gerichteten Pläne wurde K. Ruprecht durch den Tod gehindert,
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