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»König Wladislaw«
v
Einlösung des Herzogtums Troppau (ed. Kürschner; AfÖG 37,1867)
Gegenstande einer bekannten Monographie gemacht hat, will die Thatsache, dass
König Wladislaw
das Herzogthum Troppau mit einer Geldsumme einlöste, wozu die Stände
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II. von Böhmen zurückfallen sollen. Als nämlich im Jahre 1490
König Wladislaw
auf den ungarischen Thron berufen worden, war sein Bruder Johann
strana: 151
der Lausitz und in den Sechsstädten gelten 1). Wollte nun
König Wladislaw
das Fürstenthum Troppau ent- weder selbst veräussern oder, wie im
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ihm der in Rede stehende jüngere Nikolaus auf Lichtenburg. Als
König Wladislaw
sich in Folge seiner Erhebung auf den ungarischen Thron 1490
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Polen ab, und zugleich wenden sich die Stände an den
König Wladislaw
um Schutz und Fürsprache in ihrer Bedräng— niss. Sie führen
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neuen Herrn ohne Umstände zu huldigen. — Da legte sich
König Wladislaw
ins Mittel. Als Bruder des einen und König des andern
strana: 161
keine Ge- wissheit, obwohl gleich von Anbeginn Aller Augen auf
König Wla- dislaw
gerichtet waren, und Bischof Sigismund Thurzo in die- sem Sinne
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selbst für dero Erben einlöse“. Und so geschah es auch.
König Wladislaw
entschloss sich in der That, das Herzogthum Troppau zu seinen
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soll, mit barem Gelde erkauft. — Zu diesem Behufe trat
König Wladislaw
mit seinem Bruder in Unterhandlungen, die ohne Zweifel den Zweck
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die Stände in einer eigenen Urkunde verbriefen, u. z. erklärt
König Wladislaw,
dass er den Herren, Rittern und Bürgern des Fürstenthums Troppau
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auf Heinrichs Sohn Bernhard über. Nun übergab im Jahre 1502
König Wladislaw
das Fürstenthum 1) Abschrift aus dem betreffenden Rechtsbuche in Tillers
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Verzögerung von 3 Jahren ein. Wegen seiner ewigen Geldverlegenheiten musste
König Wladislaw
sowohl mit seinem Bruder Siegmund als mit den Ständen fortwährend
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Geldhilfe schon in Bereitschaft haben und es dabei nur auf
König Wladislaw
ankomme, der abgeschickte Bote auf der Reise erkrankte und in
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Theiner, Mon. vet. Poloniae et Lithuaniae II, 325. 2) Als
König Wladislaw
im Jahre 1511 in den factischen Besitz des Herzogthums Troppau
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ferner behilflich sein wolle, dass sie unter die Herrschaft des
Königs Wladislaw
gelangen. Er habe diess Alles ge- mäss der Abrede (zu
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Stande der Angelegenheit ein. Zu Anfang dieses Jahres (1509) trat
König Wladislaw
seine Reise nach Böhmen an, und langte am 17. Februar
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Wenzeslai das Fürstenthum Trop- pau sammt allen Zugehörungen an den
König Wladislaw
abgetreten werden solle. Zugleich rieth er ihnen Einige aus ihrer
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solche erschien auch in kurzer Zeit. Am 23. Juni schrieb
König Wladislaw
den Landherren und Bürgern von Troppau, dass er bereits daran
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von ihm eine Summe Geldes erhielt, dieses Beginnen unterstützte, dass
König Wladislaw
es ungehindert geschehen liess, und erst später Einsprache dagegen erhob.
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falls sich ihm Jemand wider- setzen sollte 1). — Dass
König Wladislaw
mit im Spiele war, ob- gleich er später unter geänderten
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Königs. Die böhmischen Herren mussten gute Nachrichten gebracht haben, da
König Wladislaw
sich endlich entschloss, die verlangte Sicherheit in vollem Masse zu
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einer- und der Übernahme desselben andererseits. Nun erst konnte sich
König Wladislaw
als unmittelbaren Herrn des genannten Fürstenthums betrachten 1). Die wichtigste
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zur Auszahlung des Fürstenthums werk- thätig bewiesen haben, verpflichtet sich
König Wladislaw
als König von Böhmen, seinen Sohn König Ludwig und alle
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folg. Jahre wird kein Oberherr genannt, während im Jahre 1511
König Wladislaw
erscheint. — 3. Buch, Fol. 36 ff. 2) Theilweise abgedruckt
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Abtretung des Fürstenthums einen Bevollmächtigten abordne. Wenn der Bote vom
Könige Wladislaw
mit der entsprechenden Antwort zurückgekehrt sein werde, wolle auch er
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den Landherren und Bürgern Eid und Hulde entgegen für den
König Wladislaw,
dessen Sohn König Ludwig und alle Nachfolger im Königreiche Böhmen3).
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dieser in aller Form Rechtens geleisteten Huldigung forderte den- noch
König Wladislaw,
dass die Stände zwei Bevollmächtigte zu ihm nach Bres- lau
strana: 192
Edlen und Bürgern des Herzogthums Troppau, dahin zu wirken, dass
König Wladislaw
das genannte Herzogthum zu eigenen Handen einlöse. Generosi et nobiles
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