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»H Johann«
v
Geschichte und Genealogie Herzogtum Troppau(ed. Kopetzky,AfÖG 41,1869)
dass man sich aber unter dem hier genannten Hanusch nicht
H. Johann
denken könne, wird dadurch klar, dass von ihm als einem
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pius sich nur auf Leobschütz beziehen, nach diesem Zeitpunkte aber
H. Johann
auch als Herzog von Troppau erscheint und als solcher Verfügungen
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aus, und als H. Nikolaus neuer- dings protestirte, berief sich
H. Johann
auf den König 7). Welchen Verlauf der Process im folgenden
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nicht nach Troppauer Recht übergeben und verschrieben habe, dasselbe dem
H. Johann
gehöre s). 1) Ddo. 20. März 1464. Orig. im Tropp.
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15. September — leider ohne Jahresangabe — ebenda. 6) Wenigstens
H. Johann;
sein Bevollmächtigunsschreiben vom 17. Sept. (Orig.) ebenda. Von H. Nikolaus
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wurde, sprach das Troppauer Landrecht am 26. Februar 1467 dem
H. Johann
das Dorf nebst Zu- gehör nach Recht des Troppauer Landes
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von ihm neu aufgebaut s) — viel ver- wendet und
H. Johann
die Meliorationskosten nicht ersetzen wollte. Man schritt zu den Waffen
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und Nikolaus von König Georg stark bedrängt wurde, da scheint
H. Johann
neuerdings seine Ansprüche erhoben zu haben, allein vergeblich, denn wie
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musste Nikolaus die Trop- pauer Besitzungen dem Könige abtreten und
H. Johann
erhielt von Letzterem die Antwort, die Güter gehörten dem Könige
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p. 86 irrl daher, wenn er desshalb an- nimmt, dass
H. Johann
nach 1401 nicht mehr Hauptmann von Glatz gewesen sei. 3)
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Archiv für Kunde österr. Gesch. VIII. p. 188. — Wann
H. Johann
vom Banne befreit wurde, ist unbekannt. 5) Item anno 1400,
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in den Besitz des Herzogthums. Jägerndorf hatte, nachdem es von
H. Johann
verpfändet oder verkauft worden war, sehr oft seinen Herrn wechseln
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von Teschen erzählen, unrichtig, da dieser 1400, in welchem Jahre
H. Johann
ihn soll haben ermorden lassen, noch lebt, sogar 1409 noch
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116) berichtet nichts von ihrer Abstammung. 3) Auffallend ist, dass
H. Johann
so spät heirathete, denn er muss 1407 doch c. 50
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