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»euer Majestät«
v
Geschichtschreiber der hussitischen Bewegung in Böhmen T. 1 (Höfler)
und Euer Geleit zum Feuertode ver- urtheilt wurde. Drittens hat
Euere Majestät
die Entscheidung gegen das böhmische Land zugelassen, dass alle Böhmen
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Christenheit als Ketzer verachtet, vertilgt und vernichtet würden. Viertens liess
Euere Majestät
in der Stadt Breslau das Kreuz predigen und verkündigen zur
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böhmischen Sprache und zum Nachtheil des böhmischen Königreichs. Fünftens hat
Euere Majestät
alle umliegenden Länder und Fürsten durch dieses Kreuz und das
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Feuertode preisgegeben, den Jungfrauen und Frauen Gewalt angethan. Siebentens befahl
Euere Majestät,
den Prager Bürger Krása in der Stadt Breslau wegen Empfang
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zur Schande und zum Spott des böhmischen Namens. Achtens befahl
Euere Majestät,
viele Breslauer Bürger zu köpfen wegen Vergehen, die vom Könige
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zum grossen Nachtheil und zur Schande der Böhmen. Neuntens hat
Euere Majestät
das Land Brandenburg von Böhmen getrennt, das der berühmte Kaiser
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alle recht- liche Ordnung und gegen Euer Versprechen. Eilftens hat
Euere Majestät
die römische Krone, die der glorreiche Kaiser Karl durch grossen
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Schmach des Landes, herausgeführt, ohne alle allgemeine Bewilligung. Zwölftens hat
Euere Majestät
ver schiedene Kleinodien,welche unsere Vor- fahren erlangt und angeschafft haben
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zur Schwächung und zum Spott des böhmischen Königreichs. Dreizehntens hat
Euere Majestät
die Landtafeln ohne Bewilligung der Stände verborgen und die bei
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gegen Alles Recht und Ordnung geraubt und verkauft. Vierzehntens hat
Euere Majestät
die Freiheit unserer Rechte, auf denen das Land Böhmen und
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und Verketzerung, so wie auch an allen bezeichneten Missständen war
Euere Majestät
Schuld und ist es noch bis zum heutigen Tage; denn
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angethan wurde und noch angethan wird. Wir verlangen daher, dass
Euere Majestät
dies Alles gut zu machen geruhe und vor Allem das
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Mähren von den angeführten Beschimpfungen und Verspottungen reinige. Item dass
Euere Majestät
die obgenannten Länder, welche Ihr ohne Bewil- ligung der Herren,
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Krone Böhmens getrennt habt, derselben wieder zurüekzustellen geruhe. Item dass
Euere Majestät
die Krone und die römische Krone, die oban- geführten Kleinodien
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und Rechte der böhmischen Krone zur Ehre-derselben beziehen. Item dass
Euere Majestät
die umliegenden Länder, die Ihr gegen uns ohne unsere Schuld
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