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»Eugen IV«
v
Concilium Basiliense 7 (Ed. Herre)
Urteilen ein, die die Römische Kurie nach der Suspen- sion
Eugens IV.
gegen die Gesuchsteller ausgesprochen hatte oder denen diese verfallen waren,
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hatten. Weiterhin finden sich An- träge auf Entsetzung der Anhänger
Eugens IV.
von ihren Benefizien und auf Verleihung der letzteren an die
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standen infolge zwiespältiger Wahl oder infolge der Wahl eines Anhängers
Eugens IV.
und der gleichzeitigen Providierung eines Anhängers des Konzils). nach Terminverlängerung
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meist wohl von dem Streben diktiert war, die Konkurrenz zwischen
Eugen IV.
und dem Konzil im eigenen Interesse möglichst zu nützen. Bei
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Januar 1440), auf den Erlaß eines Dekretes gegen die von
Eugen IV.
ernannten Kardinäle (18. März 1440), auf Eingreifen in die Streitigkeiten
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es durch das Dekret „Licet ut sacrorum canonum“ das von
Eugen IV.
in der 9. Session des Florentiner Konzils am 27. Mai
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Schritte auf dem gefährlichen Wege, den man mit der Absetzung
Eugens IV.
und der Wahl des Gegenpapstes betreten hatte, zu tun sein
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Gegendekret auch jene Kardinalsernennungen und überhaupt alle Promotionen und Providierungen
Eugens IV.
kassieren zu lassen. Mit der Abfassung des Dekretes wird von
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die am 1. Juli erfolgte Ernennung zweier neuer Kardinäle durch
Eugen IV.
bekannt geworden sein, und das veranlaßte wohl die Duodecim, einen
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einer umfangreichen Denkschrift zum Zweck der Rechtfertigung seines Vorgehens gegen
Eugen IV.
und der Wahl des Gegen- papstes Felix, der Bulle „Grande
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wissenschaftlich hervor- ragenden Mitglieder des Konzils, von denen einige durch
Eugen IV.
ihrer Benefizien beraubt seien, zu versorgen, in die Aufhebung des
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dem vom Konvent gewählten Johannes de Lauru oder dem von
Eugen IV.
schon vor seiner Absetzung, also rechtmäßig providierten und sowohl vom
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Juni und Juli 1440. Das Bistum war seit 1439 erledigt.
Eugen IV.
hatte damit den Guillermus Le Ferron providiert. Aber ganz abgesehen
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25. Juni 1439 (Mansi 29, 179-181; Mon. conc. 3, 325-327).
Eugen IV.
hatte am 18. Dezember 1439 siebzehn Kardinäle ernannt, darunter den
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Johannes Pregent gefolgt. Das nunmehr erledigte Bistum St. Pol hatte
Eugen IV.
dem Guilelmus Le Ferron gegeben. Vgl. Eubel, 40 Hierarchia catholica
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18. Dezember 1439. Vgl. S. 25 Anm. 2. Außerdem hatte
Eugen IV.
am 1. Juli 1440 noch den 35 Patriarchen von Aquileja
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