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»Eugen IV«
v
DRTA 15,1 Friedrich III. (1440-1441) ed. Herre
Das mahnte zu dop- pelter Vorsicht. Denn wie leicht konnten
Eugen IV.
und sein Anhang eine zugunsten des Konzils getroffene Maßregel, wie
strana: 8
IV. für die Kurfürsten: legen die entgegenkommende Haltımg dar, die
Eugen IV.
in dem Streit zwischen Dez, 20] ihm und dem Daseler
strana: 104
der Suspension des Papstes betreten hatte, weitergeschritten, und da auch
Eugen IV.
auf seinem Standpunkt beharrt hatte, so war zuletzt das Gefürchtete
strana: 111
abgedruckte Rede ihm zuzuschreiben ist. Er rechtfertigte zunächst die Absetzung
Eugens IV.
und die Wahl Felix' V., und dann erging er sich
strana: 135
Metz das Wort. Er erzählte eingehend die Vorgeschichte der Absetzung
Eugens IV.,
selbstverständlich so, wie sie sich vom Stand- punkt des Konzils
strana: 135
angenommenen Dekreten des Konzils 10 noch die über die Absetzung
Eugens IV.,
die Wahl Felix' V. und die drei neuen Dogmen hinzuzufügen
strana: 135
zur Aufhebung der Neutralität und zum Ubertritt auf die Seite
Eugens IV.
zu veranlassen. Man kann in seiner Mission das erste Glied
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und Zensuren des Baseler Konzils zu gehorchen; führt aus, daß
Eugen IV.
durch die Berufung des Gegenkonzils in die Strafen und Zensuren
strana: 204
3 r. 6] über den Prozeßs des Baseler Konzils gegen
Eugen IV.
und über die Wahl Felix' V.; bittet sie, die Weiterführung
strana: 220
Felix' V., die Absetzung 20 [1440 zwischen Februar 3 und
Eugens IV.
und die neuen Dogmen anzunchmen. 6 3 Frankfurt.] Aus Basel
strana: 220
chart. coaeva). Dieser Brief ist unsere nr. 113. 2 Briefe
Eugens IV.
an einzelne Kurfürsten sind uns nicht bekannt geworden. Sie dürften
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des Konzils, endlich, etwas verblümt, von der offenen Absage an
Eugen IV.
und dessen Anhang und von der Anerkennung Felix' V. selbst.
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Gesandten fallen würde. Zwar schien die Gefahr, daß dort zugunsten
Eugens IV.
auf den König eingewirkt werden könnte, vorläufig abgewendet, da das
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nach der Feste Steineck gebracht worden war 5, so daß
Eugen IV.
die Lage der Dinge einstweilen nicht völlig zu überschauen vermochte.
strana: 267
dem Plan zu erscheinen, um die Gunst der Lage gegen
Eugen IV.
und dessen Anhang zu nützen und die kurfürstlichen Absichten in
strana: 267
der Wahl 45 zu veranlassen, das Verfahren des Konzils gegen
Eugen IV.
zu rechtfertigen und die 10 1 2 3 Vgl. nr.
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(artt. 8 und 10-13) betrifft die Absage des Königs an
Eugen IV.
und die Anerkennung Felix' V. Beide Punkte sollen im Anschluß
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Als Hauptzweck der Be- suche wird die Rechtfertigung der Absetzung
Eugens IV.
und der Wahl Felix' V. und die Vermittlung von Frieden
strana: 268
kanntmachung der Dekrete, besonders der die Suspension und die Absetzung
Eugens IV.
und die Wahl Felix' V. betreffenden, und überhaupt auf die
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Session bezüglichen Briefes an K. Friedrich; Denkschrift über die Absetzung
Eugens IV.
und die Wahl Felix' V.) noch mit einer Reihe anderer
strana: 269
für den Frankfurter Wahltag und die Denkschrift über die Absetzung
Eugens IV.
und die Wahl Felix' V., ferner die Schreiben des Konzils
strana: 269
hin, was sie dem König schon mündlich über die Absetzung
Eugens IV.
und die Wahl Felix' V. vor- getragen hatten, und wiederholen
strana: 270
äußern, was ihm als Billigung des vom 40 Konzil gegen
Eugen IV.
eingeschlagenen Verfahrens hätte ausgelegt werden können. Er 15 25 1
strana: 270
Er mißbilligte also, wenn auch nur indirekt, die feindselige Haltung
Eugens IV.,
über die er erst vor kurzem wieder durch einen Brief
strana: 271
das Wichtigste war, nicht erreicht. Der König hatte weder gegen
Eugen IV.
noch gegen die Neutralität Partei ergriffen. Aber er hatte sich
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von denen der eine für Felix V., der andere für
Eugen IV.
sei und der dritte den päpstlichen Thron als vakant betrachte.
strana: 301
der Neutralität das Baseler Konzil zwar als „sacrum concilium“ und
Eugen IV.
als „papa sanctissimus“ anreden, 35 aber von keinem von beiden
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auch nachgewiesen, daß man ihm und nicht seinem Gegner 5
Eugen IV.
zu gehorchen habe (art. 2). Diesem Nachweis ist art. 2"
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Nachweis ist art. 2" gewidmet. Hier wird dargetan, wie weder
Eugen IV.
noch die Kurfürsten die Existenz des Konzils bezweifelt hätten, und
strana: 302
Falle also für das Baseler Konzil, und ferner, daß sie
Eugen IV.
als abgesetzt zu betrachten und dem auctoritate concilii gewählten Papst
strana: 302
Neutralität für das Konzil war, ein Teil der Suffragane zu
Eugen IV.
neigte2 und daß von diesen Gegnern des Konzils die in
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1439. Vgl. darüber künftig RTA. Bd. 14. 2 Als Anhänger
Eugens IV.
werden vielleicht die Bischöfe von Hildesheim und Augsburg zu be-
strana: 303
trachten sein. Ersterer datiert in unserer nr. 245 nach Pontifikatsjahren
Eugens IV.
Uber letzteren vergleiche man die nrr. 365 und 369. 304
strana: 303
besonders für die der dritten, der Reform, trotz aller von
Eugen IV.
in den Weg gelegten Hindernisse 3o bisher geschehen sei. Er
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Hindernisse 3o bisher geschehen sei. Er schildert die vergeblichen Bemühungen,
Eugen IV.
von der Miß- achtung des Konzils und der Konzilsdekrete abzubringen.
strana: 304
des Konzils nach Ferrara ein und sucht zu beweisen, daß
Eugen IV.
dazu nicht befugt war, sie also ungültig und das Ferrareser
strana: 304
Basel kein Konzil mehr gegeben. Der Bischof von Lüttich habe
Eugen IV.
nie die Obödienz entzogen und werde es auch künftig nicht
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Arnold de Spina hätten sic sich aber für die Anerkennung
Eugens IV.
ausgesprochen (vgl. nr. 258 art. 4). Im weiteren Verlauf der
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und einer des Bischofs von Utrecht, und zwar jene für
Eugen IV.
und gegen das Konzil, dieser wohl umgekehrt gegen 5 Eugen
strana: 306
über dem Konzil steht (artt. 1 und 5) und daß
Eugen IV.
zur Verlegung des Baseler Konzils berechtigt war. Neutralität und Anerkennung
strana: 306
über- oder unter- oder nebengeordnet ist (art. 6). Dagegen ist
Eugen IV.
zu Unrecht abgesetzt, da er nichts begangen hat, was unter
strana: 306
einigen. Die Bischöfe 40 von Lüttich und Minden hielten an
Eugen IV.,
der Bischof von Utrecht an Felix V. fest (vgl. nr.
strana: 306
lit. a die beiden Stücke, die wir über die Verhandlungen
Eugens IV.
mit K. Friedrich gefunden haben. Alles Ubrige bezieht sich auf
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der höheren Geist- lichkeit mit dem Verfahren des Konzils gegen
Eugen IV.
nicht einverstanden sei, vielmehr 40 an der Obödienz gegen den
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Sinne 10 der Aufhebung der Neutralität und der Absage an
Eugen IV.
bearbeiten zu lassen. Mit dieser Aufgabe wurden der Auditor Rudolf
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weil er den Anschluß einiger seiner Suffragane an die Partei
Eugens IV.
verhindern wollte, 20 und daß er nicht an ihre unbegrenzte
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werden. Das Baseler Konzil werde nie einwilligen, daß ein von
Eugen IV.
an einen dritten Ort berufenes Konzil ein allgemeines genannt werde,
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nicht ausgesprochen und sich ebensowenig zu einer offenen Absage an
Eugen IV.
verstanden. Das Konzil hatte sich einstweilen mit diesem mageren Erfolg
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428-429) und Conc. Basiliense 6, 615, 730 und 731. 6
Eugen IV.
hatte zum Patriarchen von Aqui- leja den Erzbischof von Florenz
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Felix V. an K. Friedrich: weist die Vorwürfe zurück, die
Eugen IV.
in einem 1440 Briefe an den König gegen das Konklave
strana: 343
269-270. 5 Vgl. 1. Petr. 2, 23. 6 Dieses Schreiben
Eugens IV.
an K. Friedrich 45 ist uns unbekannt. Nach dem zu
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V. an K. II40 Ew. Friedrich: betr. Anerkennung der Absetzung
Eugens IV.
und der Wahl Felix' V.; Apri 20 u. 30) Geleitsbrief
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Julian Ce- sarini, der im Laufe des Jahres 1440 von
Eugen IV.
zum Kardinalpriester tit. s. Sabine befördert worden war. Vgl. Eubel,
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Wahrung der Autorität der Konzilien bedacht sein müsse, ferner daß
Eugen IV.
der Urheber des Schismas sei und daß alle Könige und
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