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»Dorf Drauschkowicz«
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Archiv český 29
uns unsere Underthanen N. Richter, Geschworne und ganze Gemein des
Dorfs Drauschkowicz
in Underthänigkeit suppli- cando fürkommen und gebeten, dass wir ihre
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vorgebracht, wasmassen er dem Richter, Geschwornen und ganzen Gemein des
Dorfs Drauschkowicz
ihr alte Gewohnheit, Ordnung und Gerechtigkeit, so sie vor Alters
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meine Erben und nachkommende Inhaber der Herrschaft Commuthaw und des
Dorfs Drauschkowicz
offentlich mit diesem Brief, dass vor mir erschienen meine Underthanen
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und getreue lieben Richter, Geschworne und ein ganze Gemein des
Dorfs Drauschkowicz,
mich underthäniglich und fleissig angelanget und gebeten, ihnen ihre alte
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wohlgeneigt sein, als hab ich demnach vorgedachte[n] meine[n] Underthanen des
Dorfs Drauschkowicz
nicht allein ihr alte Ordnung und Gewohnheit, wie oben nach
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dieselben hiermit bekräftiget. [I] Und nachdem berührte meine Underthanen des
Dorfs Drauschkowicz
über ihre Gueter keine Begnadung oder schriftlichen Schein fürzubringen, derhalben
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Erben und nachkom- mende Inhaber der Herrschaft Commuthaw und des
Dorfs Drauschkowicz,
mich auf die Anfälle nun und zu ewigen Zeiten weiters
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und Macht, dass ein jeder, jetzo und künftige Inwohner des
Dorfs Drauschkowicz
ihre wohlgewonnenen Gütere, wann und zu welcher Zeit sie wollen,
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sollen doch ich, noch meine Erben, noch kunftige Inhaber des
Dorfs Drauschkowicz
an denselben verlassenen Gütern kein Zuespruch haben, noch ihnen kein
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ein Fall geschehe an Einhei- mischen oder Ausländischen, der im
Dorf Drauschkowicz
Todes halben abgienge, und nicht Freund liesse, auch kein Geschäft
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dasselbe zuvor mit meinem, meiner Erben und nachkommenden Inhaber des
Dorfs Drauschkowicz
Vorwissen geschehe, und dass vor eines jeden Abzug seine Güter
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kräftiglich für mich, alle meine Erben und nachkommende Inhaber des
Dorfs Drausch- kowicz,
stet und feste, unwiderruflich zu halten zuegesagt; und da nun
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oder was vorgenommen werden, sollen und mügen die Inwohner des
Dorfs Drauschkowicz
mit gutem Fueg und Ehren Macht haben, solches bei einem
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und bestätigen wir dem Richter, Geschwornen und ganzen Gemein des
Dorfs Drauschkowicz
angezo- gene ihre Gewohnheiten, Ordnungen und Gerechtigkeiten, die sie vor
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sein, dass sie ernennte Richter, Geschworne und ganze Gemein des
Dorfs Drauschkowicz
bei dieser unser gnädigisten Bestätigung geruhiglich verbleiben lassen, sie dabei
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und Gewohnheit gehalten wirdet. Inmassen sich die ganze Gemein des
Dorfs Drauschkowicz
dieser erzählten und an- gehängten dreien Punkt halben einhellig verglichen
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wollen, dass sie ernennte Richter, Geschworne und ganze Gemein des
Dorfs Drauschkowicz
bei diesen ihren verliehenen und bestä- tigten Rechten und Ordnungen
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