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»Wenzels II«
v
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. (Emler)
über die Kanzlei der zwei bedeutendsten Premysliden, Ottokars II. und
Wenzels II.,
in verschiedenen Werken, namentlich in den letzten zwei Decennien, der
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jetzt aufgefundenen Urkunden der böhm. Könige Otto- kars II. und
Wenzels II.
nun beisammen ist und die Nachträge wol nicht bedeutend sein
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1. Oct. 1285 geschlichtet wurden. — Zur Zeit der Regierung
Wenzels II.
hielt sich der Kanzler Peter gewöhnlich am Wyšehrad auf und
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Königsberger Staatsarchivs, die Formelsammlungen aus der Zeit Ottokars II. und
Wenzels II.
fast desselben Inhalts enthalten. In beiden diesen Handschriften kommt dieser
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und dass bis zum Ende des Jahres 1285 alle Urkunden
Wenzels II.
nur der Protonotar Welislaw und nach dieser Zeit die mährischen
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unserem speziellen Falle die Namen der Protonotare der Hof- kanzlei
Wenzels II.
durch den Namen des aus den letzten Jahren der Ottokarischen
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älter als Wenzel II. war. Dass Probst Johann ein Bruder
Wenzels II.
war; davon berichtet uns der sonst gut unterrichtete gleichzeitige Annalist
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beiden Eigen- schaften auf, in denen er an den Hof
Wenzels II.
berufen war, nämlich als Diplomat und als Arzt. In ersterer
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er zuerst unter den Bischöfen aufgezählt, die bei der Krönung
Wenzels II.
am 2. Jnni in Prag und bei der Grundsteinlegung des
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ihn bis zur Mitte des Monates Mai in der Umgebung
Wenzels II.,
am 1. Juni hielt er jedoch schon eine Synode in
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sei. Aus dem J. 1300 haben wir nur eine Urkunde
Wenzels II.,
die von dem Bischofe von Basel datirt ist, 2) der
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Jänner 1301 unterzeichnet Peter von Aspelt in Prag eine Privilegienbestätigung
Wenzels II.
für das Zderazer Kloster und scheint mit kleineren Unterbrechungen 5)
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Basel; denn seit dem Monate November 1304 bis zum Tode
Wenzels II.
tragen böhmische königliche Urkunden keine Beglaubigung durch den Kanzler oder
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V, 186. (Reg. II, N. 2032) ist noch eine Urkunde
Wenzels II.
vom 24. Mai 1305, in welcher Peter von Aspelt als
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sich nicht läugnen, dass die ersten Jahre der Re- gierung
Wenzels II.
ein gewisses Fernhalten alles Fremdländischen und eine offenbare För- derung
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könig- lichen Hofkanzlei nachweisen, deren Leitung gleich nach dem Regierungsantritte
Wenzels II.
dem früheren obersten Landschreiber (notarius terrae) Magister Welislaw anvertraut wurde;
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(1. Jun. 1282) 3) und als er nach dem Regierungsantritte
Wenzels II.
Protonotar wurde (1283), erlangte er auch eine Domherrnstelle bei dem
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Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden
Wenzels II.,
ob sie nun für Böhmen oder Mähren bestimmt waren, bis
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Vorkommen des Probstes von Sadská als Protonotar, dann der Titel
Wenzels II.,
der vor dem J. 1285 nur in dieser Urkunde „rex
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Hofkanzlei übertragen. Am 23. August dieses Jahres datirte eine Urkunde
Wenzels II.
noch der Protonotar Welislaw, am 21. December desselben Jahres beglaubigt
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dass Peter schon am 10. Sept. 1289 als oberster Schreiber
Wenzels II.
erwähnt wird, doch wird weder der Inhalt noch der Ausstellungsort
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Kanzler Peter von Aspelt in den letzten Tagen der Regierung
Wenzels II.
abwesend war, und der Protonotar Petrus Angeli sich in der
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J. 1289 durch Vermittlung des römischen Königs in die Dienste
Wenzels II.
trat, dass er zuerst Protonotar, dann Probst von Wysehrad und
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St. Peter in Brünn war.3) Ihn unterscheidet aber ein Diplom
Wenzels II.
vom 22. Juli 1297 deutlich von dem gleichnamigen böhmischen Kanzler,
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der in den J. 1289 bis 1295 die böhmischen Urkunden
Wenzels II.
beglaubigte und zuerst als Wyšehrader, dann auch als Prager und
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kommt, es thun zu können. 4. Andere Mitglieder der Hofkanzlei
Wenzels II.
In den Jahren 1303—1305 wird als Protonotar Wenzels II. Mag.
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Wenzel II. zu seinen Testamentsexekutoren bestimmte. 2) — Ein Diplom
Wenzels II.
für Mladota von Drast vom J. 1305 trägt die Beglaubigung
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und Olmützer Domherr gewesen sein soll. Da jedoch der Titel
Wenzels II.
in dieser Urkunde und die Regierungsjahre mit der angeführten Jahres-
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bestanden zu haben. Auf ihre Exi- stenz deutet das Diplom
Wenzels II.
vom 8. November 1292 für Heinrich den Advokaten von Podolin
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Wenzel II. ertheiltes Privilegium unterzeichnete.5) — Ja in dem Diplome
Wenzels II.
für das Bisthum Krakau ddto 1293, 31. Dec. erscheint als
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polnischen Länder nicht blos eine eigene Abtheilung in der Hofkanzlei
Wenzels II.
vorhanden war, sondern sogar eine selbständige Kanzlei bestanden habe. Doch
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Boh. II, N. 1552, 2746, 2042. 54 rathe polnischer Urkunden
Wenzels II.,
von denen mehrere noch dazu den Namen des Datars nicht
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in Böhmen ausgestellt hat. Mit anderen Notariatswürden, die zur Zeit
Wenzels II.
vorkommen, wollen wir uns nicht an diesem Orte beschäftigen, da
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die auf diese Weise der Zeit Premysl Ottokars II. und
Wenzels II.
ihre Entstehung verdanken und die sich in verschiedenen Handschriften entweder
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unserem Codex Formeln von Urkunden, die erst in der Hofkanzlei
Wenzels II.
vorhanden waren, ja die erst erweislich nach dem Tode des
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dieselbe einige Jahre später (1287—1291) durch Muster, die der Hofkanzlei
Wenzels II.
entnommen wurden; der alte Kern der Arbeit blieb, und deshalb
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