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»Ottokar II«
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Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. (Emler)
die Erörterungen welche über die Kanzlei der zwei bedeutendsten Premysliden,
Ottokars II.
und Wenzels II., in verschiedenen Werken, namentlich in den letzten
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die Hauptmasse der bis jetzt aufgefundenen Urkunden der böhm. Könige
Otto- kars II.
und Wenzels II. nun beisammen ist und die Nachträge wol
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erlaubt, auch eine Uibersicht des älteren böhm. Kanzleiwesens vor Premysl
Ottokar II.
voraus- zuschicken. Vor dem fünften Decennium des XII. Jahrhundertes ist
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zuvor finden wir ihn als Zeugen in einer vom Premysl
Ottokar II.
ausgestellten Urkunde mit der Bezeichnung als notarius regis senioris und
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Darstellung des Kanzleiwesens der böhmischen Fürsten bei dem Regierungsantritte Premysl
Ottokars II.
angelangt, unter dem dasselbe in eine neue Phase getreten ist.
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uns jedoch in die nähere Behandlung der Kanzlei- verhältnisse unter
Ottokar II.
einlassen, halten wir es für nothwendig früher noch einige Bemerkungen
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nicht schaden, wenn man böhm. Urkunden aus der Zeit vor
Ottokar II.,
in denen die Titulatur "protonotarius“ vorkommt, mit einer gewissen Vorsicht
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in einer so grossen Monarchie, wie die des Königs Premysl
Ottokars II.
war, als unmittelbare Rathgeber des Königs sowol auf die Entwickelung
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einiges über dieses Amt im ersten Decennium der Regierung Premysl
Ottokars II.
nachzutragen. Wir haben gesehen, dass in den letzten Jahren der
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Wenzels I., so war es auch im ersten Regierungsjahre Přemysl
Ottokars II.
Noch am 2. Aug. 1254 finden wir Dionysius als Zeugen
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wurde schon oben gesagt, dass nach der Scheidung der Hofkanzlei
Ottokars II.
in eine böhmische und eine österreichische Abtheilung Mag. Peter die
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König, also nach dem 26. Nov. 1276 in den Urkunden
Ottokars II.
in Anwendung kam. Ich gab dem J. 1278 deshalb den
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II, N. 934. 5) 4* 28 die wir vom Könige
Ottokar II.
besitzen. Nach der verhängnissvollen Katastrofe, die den grossen Böhmenkönig am
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ge- stützt auf seine Quelle die Meinung aus, dass ihn
Ottokar II.
im Herbste des Jahres 1273 zu sei- nem Notar und
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Mängel hat schon Lorenz in seiner Schil- derung der Kanzlei
Ottokars II.
hingewiesen; doch ist auch diese nicht ganz (fehlerfrei. Lorenz (Deutsche
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einem Codex des Königsberger Staatsarchivs, die Formelsammlungen aus der Zeit
Ottokars II.
und Wenzels II. fast desselben Inhalts enthalten. In beiden diesen
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weiteren Darstellung wird man erkennen, dass man darunter den König
Ottokar II.
verstehen muss. — Der Name Heinricus ist nicht ausgeschrieben, sondern
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bedenken, dass in keiner Originalurkunde und in keiner guten Urkundenkopie
Ottokars II.
der Name Heinricus mit dem Zusatze Italicus in 1) Reg.
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der böhmisch-mährischen Abtheilung der Hofkanzlei, die er bis zum Tode
Ottokars II.
leitete. 30 19 Reg. Boh. II, N. 2617. In der
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bei dem Landrechte leiteten. In Böhmen waren es zur Zeit
Ottokars II.
Prisnobor (1257), Wenzel (1264) und in den letzten Jahren der
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der Kanzler von Böhmen, wie in den letzten Regierungsjahren Premysl
Ottokars II
von den Geschäften gänzlich fernhielt. Mag. Welislaw tritt uns zum
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Rechtswegen nicht zusteht.1) In den letzten Jahren der Regierung Premysl
Ottokars II.
wurde Welislaw Landschreiber von Böhmen, und um dieselbe Zeit auch
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uns keine Formelsammlungen bekannt sind, die in Böhmen vor Přemysl
Ottokar II.
angelegt worden wären. Erst zur Zeit dieses Königs fand das
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Arbeiten eines italienischen Magisters Namens Heinrich, der in der Hofkanzlei
Ottokars II.
als Protonotar thätig war, waren in dieser Beziehung bahnbrechend. Unter
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wurde. Die Formelbücher, die auf diese Weise der Zeit Premysl
Ottokars II.
und Wenzels II. ihre Entstehung verdanken und die sich in
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war Heinricus de Isernia oder Italicus, der Protonotar des Königs
Otto- kar II.,
wie schon Dolliner nachgewiesen. Die Zeit der Zusammenstellung dieses Briefstel-
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