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»Mag Ulrich«
v
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. (Emler)
Probst von Wyšehrad als Kanzler; Přisnobor, Mag. Wilhelm, Mag. Arnold,
Mag. Ulrich,
der eben genannte Wyšehrader Probst Mag. Peter und Mag. Heinrich
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es Mag. Gotschalk, dann Mag. Arnold und wahr- scheinlich auch
Mag. Ulrich,
mit denen er gemeinschaftlich die Urkunden datirte. Doch hat er
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Nur aus dem Umstande, dass die Protonotare Mag. Wilhelm und
Mag. Ulrich
in Urkunden als Zeugen vorkommen, wissen wir, dass sie damals
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zu seiner Ungunst gefällte Urtheil vom geistlichen Dienste suspendirt wurde.3)
Mag. Ulrich
ward in die Hofkanzlei aufgenommen, um die Lücke, welche in
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zu haben scheint. 4) In der Hof- kanzlei begegnet uns
Mag. Ulrich
erst wieder im Juli 1264 5) mit Mag. Peter, nachdem
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Mag. Wilhelm und Mag. Arnold aus allen königlichen Urkunden verschwinden.
Mag. Ulrich
war von beiden der angesehenere, da er in der Regel
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dass dabei für jeden ein Territorium bestimmt wäre, so dass
Mag. Ulrich
Urkunden bald für böhmische bald für österreichische Länder und ebenso
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der Kanzleigeschäfte nach Territorien gelegt wurde, erhellt schon daraus, dass
Mag. Ulrich
auch in Urkunden, die für böhmische Länder ausgestellt wurden, gewissermassen
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wurde in dem Friedensinstrumente besonders bedungen, dass man den Notar
Mag. Ulrich,
der zu der Wiener Kirche durch den König von Böhmen
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über den Bruch der Friedensstipulationen und verwendete sich einigemal für
Mag. Ulrich,
aber ohne Erfolg ; Rudolf blieb ihm immer die Antwort
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Stelle behalte, der überdies im Dienste des böhmischen Königs blieb.
Mag. Ulrich
heisst auch nach dem erwähnten Friedensschlusse notarius oder proto- notarius
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bestimmt hat. Nach dem tragischen Tode seines Gebieters zog sich
Mag. Ulrich
wahrscheinlich auf seine Pfarre nach Hartberg zurück, da er im
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nicht annehmen wollen, dass der spätere Probst des Prager Domcapitels
Mag. Ulrich
unser Protonotar Ulrich ist. In diesem Falle würde er ein
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seiner Stelle erscheinen seit dem Frühjahre 1264 wieder zwei Protonotare,
Mag. Ulrich,
der wieder zurück berufen wurde, und Mag. Peter, von denen
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oder österreichische Länder bestimmt waren. Mag. Peter stand dem älteren
Mag. Ulrich
in Würde nach, da der letztere als Datar an erster
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böhmischen Länder ausschliesslich übernahm, jene der österreichischen Länder hingegen dem
Mag. Ulrich
überliess. Vor der Erhebung Peters zum Wyšehrader Probst unterzeichneten gewöhnlich
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Nur einmal kommen neben ihm als Mitfertiger eines böhmischen Diploms
Mag. Ulrich
und der Protonotar der böhm. Königin Mag. Gottfried vor. Diese
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Domherrnstelle bei diesen Capiteln inne hatte. Nach dem Tode des
Mag. Ulrich
wurde er im J. 1305 Prager Probst und mit päpstlicher
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(1251—1255); Mag. Arnold, früher in der Hofkanzlei Wenzels I. (1255—1264);
Mag. Ulrich
(1258—1260); d) für Oesterreichische Länder: derselbe Mag. Ulrich (1264—1278) e)
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I. (1255—1264); Mag. Ulrich (1258—1260); d) für Oesterreichische Länder: derselbe
Mag. Ulrich
(1264—1278) e) für böhmische Länder (Böhmen und Mähren zugleich) :
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