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Titel – Politik
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Titel - MVGDB
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Název:
Böhmische Politik vom Tode Ottokars II. bis zum Aussterben der Přemysliden Schluss, MVGDB 41
Autor:
Graebner, Fritz
Rok vydání:
1903
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
27
Obsah:
- 580: Titel – Politik
- 606: Titel - MVGDB
upravit
Strana 580
580 Böhmische Politik vom Tode Ottokars ll. bis zum Aussterben der Přemysliden. Von Dr. Fritz Graebner. II. Zawisch. Der nächste Zeitraum ist gegenüber dem mit Wenzels Rückkehr ab- schließenden durch zwei Veränderungen bezeichnet, die aber im engen Zusammenhange stehen: die bisher regierungsfeindliche Partei der Witi¬ gonen kommt ans Ruder; ihre enge Verbindung mit Habsburg löst sich und geht in entschiedene Gegnerschaft über, die sie sogar in die Bahnen ihres einstigen Feindes Ottokar führt. Die verbreitetste Erklärung dieser Erscheinungen stützt sich auf die Chronik von Königsaal;1) danach hätte Kunigunde brieflich Wenzels Verzeihung für ihren Fehltritt und die Er- laubnis erhalten, an den Hof zurückzukommen. Sie, so nimmt man an, wäre es dann auch gewesen, die Zawisch eine günstige Aufnahme erwirkte. Diese ganze Auffassung scheitert an der einen Tatsache, daß Wenzel im August 1283 erst 12 Jahre alt wurde, und daß er demgemäß noch gar nicht, wie man wohl gemeint hat, der Vormundschaft ledig war. Schon in den Verhandlungen über seine Rückehr wurde nach Cosmas ein Vor- mundschaftsrat in Aussicht genommen,2) und wenn wir jetzt Burkhart von Winterberg mit der völlig neuen Würde eines Obersthofmeisters bekleidet finden,3) so ist die einzige Erklärung dafür die, daß dieses Amt in über- einstimmung mit Markgraf Otto zu dem Zweck der persönlichen Beauf- sichtigung des jungen Fürsten geschaffen wurde. Wie der Hofmeister, so gehörten auch die übrigen Würdenträger der alten Markgrafenpartei an: der Oberstkämmerer Sbizlaus v. Triebun, Burggraf auf Bürgelen, der Prager Burggraf Sdizlaus von Löwenberg, Truchseß Sezema von Krašow, 1) Chron. aulae reg. c. 17. Diese Auffasfung noch bei Šusta „Zawiš z Falken- stejna. Český čas. histor. I. (1895) p. 293. Der Aufsatz bringt int ganzen recht wenig bemerkenswertes. 2) Kosmas ad 1282. 3) Reg. Boh. 1298.
580 Böhmische Politik vom Tode Ottokars ll. bis zum Aussterben der Přemysliden. Von Dr. Fritz Graebner. II. Zawisch. Der nächste Zeitraum ist gegenüber dem mit Wenzels Rückkehr ab- schließenden durch zwei Veränderungen bezeichnet, die aber im engen Zusammenhange stehen: die bisher regierungsfeindliche Partei der Witi¬ gonen kommt ans Ruder; ihre enge Verbindung mit Habsburg löst sich und geht in entschiedene Gegnerschaft über, die sie sogar in die Bahnen ihres einstigen Feindes Ottokar führt. Die verbreitetste Erklärung dieser Erscheinungen stützt sich auf die Chronik von Königsaal;1) danach hätte Kunigunde brieflich Wenzels Verzeihung für ihren Fehltritt und die Er- laubnis erhalten, an den Hof zurückzukommen. Sie, so nimmt man an, wäre es dann auch gewesen, die Zawisch eine günstige Aufnahme erwirkte. Diese ganze Auffassung scheitert an der einen Tatsache, daß Wenzel im August 1283 erst 12 Jahre alt wurde, und daß er demgemäß noch gar nicht, wie man wohl gemeint hat, der Vormundschaft ledig war. Schon in den Verhandlungen über seine Rückehr wurde nach Cosmas ein Vor- mundschaftsrat in Aussicht genommen,2) und wenn wir jetzt Burkhart von Winterberg mit der völlig neuen Würde eines Obersthofmeisters bekleidet finden,3) so ist die einzige Erklärung dafür die, daß dieses Amt in über- einstimmung mit Markgraf Otto zu dem Zweck der persönlichen Beauf- sichtigung des jungen Fürsten geschaffen wurde. Wie der Hofmeister, so gehörten auch die übrigen Würdenträger der alten Markgrafenpartei an: der Oberstkämmerer Sbizlaus v. Triebun, Burggraf auf Bürgelen, der Prager Burggraf Sdizlaus von Löwenberg, Truchseß Sezema von Krašow, 1) Chron. aulae reg. c. 17. Diese Auffasfung noch bei Šusta „Zawiš z Falken- stejna. Český čas. histor. I. (1895) p. 293. Der Aufsatz bringt int ganzen recht wenig bemerkenswertes. 2) Kosmas ad 1282. 3) Reg. Boh. 1298.
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581 — Schenk Beneš von Wartenberg; auch Jaroslaw von Löwenberg und Johann von Michelsberg kennen wir als Ottos des Langen Anhänger.1) Es ist klar, daß die Erwägungen dieser regierenden Barone, nicht die Wünsche des königlichen Knaben darüber entschieden, wer an den Hof gezogen werden sollte. So lange sie am Ruder waren, das können wir sicher sagen, war Zawisch am Hofe unmöglich; die Frage war nur, ob sie sich behaupten konnten. Am 23. August bekundete König Rudolf in Freiberg, daß Wenzel Boten an ihn geschickt habe mit der Frage, ob erzwungene Versprechungen bindend seien; ein Fürstenrat habe verneint, und er, Rudolf, erkläre, daß nach dem Vortrage von 1278 Otto der Lange kein Anrecht auf Kosten- ersatz habe, Wenzel demgemäß seiner Eide ledig und die Bewohner der Otto verpfändeten Orte dem Markgrafen nicht zur Treue verpflichtet seien.2) Auch hier ist wieder zweijellos, daß Wenzel diesen Streich nicht von sich aus geführt hat. Sehr unwahrscheinlich ist, daß die großen Würdenträger, deren Stellung selbst in ihren Beziehungen zu Otto dem Langen begründet war, die Gesandtschaft veranlaßt hätten.3) Dagegen spricht auch deren Namenlosigkeit, so daß kein Mann von größerem Ge- wicht daran Teil genommen zu haben scheint.4) Wer schickte aber die geheime Botschaft? Vermutlich niemand anders, als die Anhänger der Witigonen. Dadurch, daß sie den offenen Widerstand gegen die Regierung aufgaben,5) ermöglichten sie sich den Aufenthalt in Prag, wo wir schon 1) a. a. O. 2) Reg. Boh. 1297: „intercessit certa conventio — quod — heredem regni Bo- hemiae una cum suo regno sine quolibet damno vel dispendio vel quanta- libet iniuria sine petitione quarumlibet expensarum iuxta legem con- ventionis restitueret —“ Die Sophistik liegt auf der Hand: bis „iniuria“ ist alles wahrer Inhalt der Friedensbestimmung, das weitere ist Interpre¬ tation, da unmöglich Otto sich damit hat einverstanden erklären können, Böhmen 5 Jahre auf eigene Kosten in Ordnung zu halten. 3) Merkwürdig ist der Gütertausch, den Johann von Michelsberg am 28. August 1283 mit Wenzel vollzieht. Johann erwirbt da anscheinend lauter Besitzungen, die näher an den Otto verpfändeten Orten liegen, als seine bisherigen; ja eine, Scharfenstein, ist selbst unter diesen Orten. In dessen Besitz konnte Johann nur gelangen, wenn es ausgelöst wurde. Das Ganze scheint ein Kon zentrationsmanöver gegenüber den Treibereien der Witigonenpartei, von der besonders die Herren von Duba in dieser Gegend mächtig waren. 4) Auch die sonst übliche Bezeichnung „sollemnes muntii“ fehlt. 5) Nach Reg. Boh. 1271. Dort liegt die Fiktion zu Grunde, daß die Witigonen nicht im Kriege mit der Regierung, sondern nur in Fehde mit einzelnen Adligen sich befänden. 39*)
581 — Schenk Beneš von Wartenberg; auch Jaroslaw von Löwenberg und Johann von Michelsberg kennen wir als Ottos des Langen Anhänger.1) Es ist klar, daß die Erwägungen dieser regierenden Barone, nicht die Wünsche des königlichen Knaben darüber entschieden, wer an den Hof gezogen werden sollte. So lange sie am Ruder waren, das können wir sicher sagen, war Zawisch am Hofe unmöglich; die Frage war nur, ob sie sich behaupten konnten. Am 23. August bekundete König Rudolf in Freiberg, daß Wenzel Boten an ihn geschickt habe mit der Frage, ob erzwungene Versprechungen bindend seien; ein Fürstenrat habe verneint, und er, Rudolf, erkläre, daß nach dem Vortrage von 1278 Otto der Lange kein Anrecht auf Kosten- ersatz habe, Wenzel demgemäß seiner Eide ledig und die Bewohner der Otto verpfändeten Orte dem Markgrafen nicht zur Treue verpflichtet seien.2) Auch hier ist wieder zweijellos, daß Wenzel diesen Streich nicht von sich aus geführt hat. Sehr unwahrscheinlich ist, daß die großen Würdenträger, deren Stellung selbst in ihren Beziehungen zu Otto dem Langen begründet war, die Gesandtschaft veranlaßt hätten.3) Dagegen spricht auch deren Namenlosigkeit, so daß kein Mann von größerem Ge- wicht daran Teil genommen zu haben scheint.4) Wer schickte aber die geheime Botschaft? Vermutlich niemand anders, als die Anhänger der Witigonen. Dadurch, daß sie den offenen Widerstand gegen die Regierung aufgaben,5) ermöglichten sie sich den Aufenthalt in Prag, wo wir schon 1) a. a. O. 2) Reg. Boh. 1297: „intercessit certa conventio — quod — heredem regni Bo- hemiae una cum suo regno sine quolibet damno vel dispendio vel quanta- libet iniuria sine petitione quarumlibet expensarum iuxta legem con- ventionis restitueret —“ Die Sophistik liegt auf der Hand: bis „iniuria“ ist alles wahrer Inhalt der Friedensbestimmung, das weitere ist Interpre¬ tation, da unmöglich Otto sich damit hat einverstanden erklären können, Böhmen 5 Jahre auf eigene Kosten in Ordnung zu halten. 3) Merkwürdig ist der Gütertausch, den Johann von Michelsberg am 28. August 1283 mit Wenzel vollzieht. Johann erwirbt da anscheinend lauter Besitzungen, die näher an den Otto verpfändeten Orten liegen, als seine bisherigen; ja eine, Scharfenstein, ist selbst unter diesen Orten. In dessen Besitz konnte Johann nur gelangen, wenn es ausgelöst wurde. Das Ganze scheint ein Kon zentrationsmanöver gegenüber den Treibereien der Witigonenpartei, von der besonders die Herren von Duba in dieser Gegend mächtig waren. 4) Auch die sonst übliche Bezeichnung „sollemnes muntii“ fehlt. 5) Nach Reg. Boh. 1271. Dort liegt die Fiktion zu Grunde, daß die Witigonen nicht im Kriege mit der Regierung, sondern nur in Fehde mit einzelnen Adligen sich befänden. 39*)
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582 — 4 Tage nach Wenzels Einzug Hoyer von Lomnitz und Sezema von Landenstein nebst Andreas von Duba und den Brüdern von Kosowahora im Verkehr mit dem Bischofe und den Brüdern von Bechin antreffen.1) Sie müssen Mittel gefunden haben, hinter dem Rücken der Regierung zu dem jungen Könige in Beziehung zu treten und seinen knabenhaften Unmut über die vormundschaftliche Beschränkung und Beaufsichtigung auszunutzen. Dafür spricht, daß sofort mit dem Siege der Witigonen das Amt des Hofmeisters wieder von der Bildfläche verschwindet. Der Umschwung wurde auf das geschickteste vorbereitet. Am 24. Oktober noch sind Burkhart, Sdizlaus v. Löwenberg und Benes in ihren Würden2), und ebenso sicherlich die übrigen Glieder der Partei; solange sie den jungen Fürsten in Händen hatten, ließ sich der Staatsstreich nicht wagen. Kaum aber war er nach Mähren abgereist, um die Herrschaft dort zu über- nehmen — am 6. November urkundet er in Brünn3) — so erhoben sich die Witigonen; um Martini brach der Bürgerkrieg aus,4) der im nächsten Frühjahr mit ihrem Siege endete. Bereits vor dem 21. November müssen sie sich der Stadt Prag bemächtigt haben, wo Wenzel sich damals wieder aufhielt;5) am 27. Dezember versprach ihm Dietrich Spatzmann für sich und seine Freunde treue Dienste und Beistand gegen seine Widersacher.*) Wie schon hieraus ersichtlich, gab man sich gar keine Mühe, des Königs offene Parteinahme zu verbergen. Noch deutlicher wird das in dem Waffenstillstand, den die Parteien zu Anfang April schlossen. Nicht, wie sonst üblich, wagte man die Anhänger des Fürsten als seine fideles zu bezeichnen, die Gegner als Aufständische zu behandeln, die er zu Gnaden annimmt; jene sind „nobis adhaerentes“, diese „ex adversaria nobis parte.“ Nicht die Witigonen, sondern König Wenzel selbst versprach für sich, seine Ratgeber, Barone und alle seine Anhänger, mit Burkhart von Janowitz, Zbislaus von Triebun und ihren Anhängern Waffenstillstand bis Trinitalis zu halten. Hinco von Duba von königlicher, Burkhart von 1) Reg. Boh. 1293. Thobias von Bechin lernen wir auch später noch als ziemlich schwankend kennen. 2) Reg. Boh. IV. 1855. 3) Reg. Boh. 1301. 4) Nach der Bestimmung des Friedens: „quicumque occupavit a festo b. Martini primo preterito usque ad presens tempus bona nostra — debet resignare.“ 5) Reg. Boh. 1302. 6) Reg. Boh. 1304. Mit den amici ist kanm der ganze Anhang der Witigonen gemeint; auch ist das Treuversprechen wohl nicht das erste, sondern uur eine Wiederholung bei Gelegenheit der ersten Belohnung seiner Dienste.
582 — 4 Tage nach Wenzels Einzug Hoyer von Lomnitz und Sezema von Landenstein nebst Andreas von Duba und den Brüdern von Kosowahora im Verkehr mit dem Bischofe und den Brüdern von Bechin antreffen.1) Sie müssen Mittel gefunden haben, hinter dem Rücken der Regierung zu dem jungen Könige in Beziehung zu treten und seinen knabenhaften Unmut über die vormundschaftliche Beschränkung und Beaufsichtigung auszunutzen. Dafür spricht, daß sofort mit dem Siege der Witigonen das Amt des Hofmeisters wieder von der Bildfläche verschwindet. Der Umschwung wurde auf das geschickteste vorbereitet. Am 24. Oktober noch sind Burkhart, Sdizlaus v. Löwenberg und Benes in ihren Würden2), und ebenso sicherlich die übrigen Glieder der Partei; solange sie den jungen Fürsten in Händen hatten, ließ sich der Staatsstreich nicht wagen. Kaum aber war er nach Mähren abgereist, um die Herrschaft dort zu über- nehmen — am 6. November urkundet er in Brünn3) — so erhoben sich die Witigonen; um Martini brach der Bürgerkrieg aus,4) der im nächsten Frühjahr mit ihrem Siege endete. Bereits vor dem 21. November müssen sie sich der Stadt Prag bemächtigt haben, wo Wenzel sich damals wieder aufhielt;5) am 27. Dezember versprach ihm Dietrich Spatzmann für sich und seine Freunde treue Dienste und Beistand gegen seine Widersacher.*) Wie schon hieraus ersichtlich, gab man sich gar keine Mühe, des Königs offene Parteinahme zu verbergen. Noch deutlicher wird das in dem Waffenstillstand, den die Parteien zu Anfang April schlossen. Nicht, wie sonst üblich, wagte man die Anhänger des Fürsten als seine fideles zu bezeichnen, die Gegner als Aufständische zu behandeln, die er zu Gnaden annimmt; jene sind „nobis adhaerentes“, diese „ex adversaria nobis parte.“ Nicht die Witigonen, sondern König Wenzel selbst versprach für sich, seine Ratgeber, Barone und alle seine Anhänger, mit Burkhart von Janowitz, Zbislaus von Triebun und ihren Anhängern Waffenstillstand bis Trinitalis zu halten. Hinco von Duba von königlicher, Burkhart von 1) Reg. Boh. 1293. Thobias von Bechin lernen wir auch später noch als ziemlich schwankend kennen. 2) Reg. Boh. IV. 1855. 3) Reg. Boh. 1301. 4) Nach der Bestimmung des Friedens: „quicumque occupavit a festo b. Martini primo preterito usque ad presens tempus bona nostra — debet resignare.“ 5) Reg. Boh. 1302. 6) Reg. Boh. 1304. Mit den amici ist kanm der ganze Anhang der Witigonen gemeint; auch ist das Treuversprechen wohl nicht das erste, sondern uur eine Wiederholung bei Gelegenheit der ersten Belohnung seiner Dienste.
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583 — der Gegenseite sind im Falle der Stillstandsverletzung zu Einlager in Prag verpflichtet; wer nicht bis zum 19. April seinen Beitritt schriftlich erklärt, ist ausgeschlossen. Alle von des Königs Gegnern seit Martini besetzten Güter sind sofort zurückzustellen, im Besitz der übrigen königlichen Schlösser und Lehen sollen sie während des Stillstandes nicht belästigt werden.1) Jetzt erst, nach Beendigung des Kampfes, hebt sich das König- tum wieder über die Parteien. Schon die Urkunde, durch die Sezema v. Krašow in den Waffenstillstand eingeschlossen wird, redet eine könig- lichere Sprache;2) dann wurde den Häuptern der Gegenpartei unter Bürgschaft des Bischofs Thobias freies Geleit zugesagt,3) und am 24. Mai endlich, dem Jahrestage von Wenzels Heimkehr, schwören beide Parteien dem Könige als ihrem Herrn Treue und versprechen, unter einander bis Pfingsten 1288 Frieden zu halten.4) Dabei lernen wir auch die neuen Würdenträger kennen: Hoyer v. Lomnitz als Oberstkämmerer, Hroznata von Husitz als Prager Burgrafen, Witigo v. Krummau als Unterkämmerer, Heinmann v. Duba als Truchsessen, Jaroslars v. Sternberg als Schenken und Burggrafen von Vöttau. Zu ihnen gehören als Parteigenossen Zawiš — v. Falkenstein, Heinrich v. Rosenberg, Ulrich v. Neuhaus, Sezema v. Straz. Hinco v. Leuchtenburg, Albert v. Seeberg, Mutina v. Kostemlat, Andreas v. Kucih, Poto v. Mscheno, Wilhelm v. Miličin, Poto v. Potenstein, Zoběhrd v. Lutitz, Holen v. Wildenstein. Auf der anderen Seite stehen Burkhard v. Winterberg, Zbislaus v. Triebun, Sdislans v. Löwenberg, Sezema v. Krašow, Thobias v. Bechin, Beneš v. Wartenberg, Bohuslaus v. Klingenberg, Hermann v. Hohenberg, Thobias v. Klingenberg. Die Namen lassen keinen Zweifel, daß hier auf der einen Seite die Partei steht, die sich seit 1280, dann weiter seit 1281 und vor allem 1) Reg. Boh. 1311. Das von Šusta Český čas. histor. I. p. 294 (Anm. 2) angeführte Stück muß eins der in Wenzels Urkunde geforderten Beitritts- schreiben sein. Ist dort wirklich von einer Vermittlung Zawischs die Rede, so zeigt sich darin ein merkwürdiger Versuch, bereits ietzt den Einfluß König Rudolfs auf die innerböhmischen Angelegenheiten zu paralysieren. Denselben Erfolg mußte auch die eben in diesen Tagen bemerkbare Erhebung des Königs über die Parteien haben; auch diese Erscheinung ist wohl ein Symptom von Zawischs beginnender Herrschaft. Böhmen hat wieder ein Haupt. 2) Reg. Boh. 1312. „secure et illese poteris —, si prudens fueris, nostris te mandatis atque beneplacitis conformare.“ 3) Reg. Boh. 2257; 2258. Enthalten sind in den verschiedenen Überlieferungen die Namen: Čenčk und Thobias v. Bechin, Burkhart, Bohuzlaus und Thobias —v. Klingenberg. 4) Reg. Boh. 1316; 1317.
583 — der Gegenseite sind im Falle der Stillstandsverletzung zu Einlager in Prag verpflichtet; wer nicht bis zum 19. April seinen Beitritt schriftlich erklärt, ist ausgeschlossen. Alle von des Königs Gegnern seit Martini besetzten Güter sind sofort zurückzustellen, im Besitz der übrigen königlichen Schlösser und Lehen sollen sie während des Stillstandes nicht belästigt werden.1) Jetzt erst, nach Beendigung des Kampfes, hebt sich das König- tum wieder über die Parteien. Schon die Urkunde, durch die Sezema v. Krašow in den Waffenstillstand eingeschlossen wird, redet eine könig- lichere Sprache;2) dann wurde den Häuptern der Gegenpartei unter Bürgschaft des Bischofs Thobias freies Geleit zugesagt,3) und am 24. Mai endlich, dem Jahrestage von Wenzels Heimkehr, schwören beide Parteien dem Könige als ihrem Herrn Treue und versprechen, unter einander bis Pfingsten 1288 Frieden zu halten.4) Dabei lernen wir auch die neuen Würdenträger kennen: Hoyer v. Lomnitz als Oberstkämmerer, Hroznata von Husitz als Prager Burgrafen, Witigo v. Krummau als Unterkämmerer, Heinmann v. Duba als Truchsessen, Jaroslars v. Sternberg als Schenken und Burggrafen von Vöttau. Zu ihnen gehören als Parteigenossen Zawiš — v. Falkenstein, Heinrich v. Rosenberg, Ulrich v. Neuhaus, Sezema v. Straz. Hinco v. Leuchtenburg, Albert v. Seeberg, Mutina v. Kostemlat, Andreas v. Kucih, Poto v. Mscheno, Wilhelm v. Miličin, Poto v. Potenstein, Zoběhrd v. Lutitz, Holen v. Wildenstein. Auf der anderen Seite stehen Burkhard v. Winterberg, Zbislaus v. Triebun, Sdislans v. Löwenberg, Sezema v. Krašow, Thobias v. Bechin, Beneš v. Wartenberg, Bohuslaus v. Klingenberg, Hermann v. Hohenberg, Thobias v. Klingenberg. Die Namen lassen keinen Zweifel, daß hier auf der einen Seite die Partei steht, die sich seit 1280, dann weiter seit 1281 und vor allem 1) Reg. Boh. 1311. Das von Šusta Český čas. histor. I. p. 294 (Anm. 2) angeführte Stück muß eins der in Wenzels Urkunde geforderten Beitritts- schreiben sein. Ist dort wirklich von einer Vermittlung Zawischs die Rede, so zeigt sich darin ein merkwürdiger Versuch, bereits ietzt den Einfluß König Rudolfs auf die innerböhmischen Angelegenheiten zu paralysieren. Denselben Erfolg mußte auch die eben in diesen Tagen bemerkbare Erhebung des Königs über die Parteien haben; auch diese Erscheinung ist wohl ein Symptom von Zawischs beginnender Herrschaft. Böhmen hat wieder ein Haupt. 2) Reg. Boh. 1312. „secure et illese poteris —, si prudens fueris, nostris te mandatis atque beneplacitis conformare.“ 3) Reg. Boh. 2257; 2258. Enthalten sind in den verschiedenen Überlieferungen die Namen: Čenčk und Thobias v. Bechin, Burkhart, Bohuzlaus und Thobias —v. Klingenberg. 4) Reg. Boh. 1316; 1317.
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584 — 1282 um die Witigonen krystallisiert hat, auf der andern die Reste der alten Getreuen des Markgrafen, die wir 1279 und 1281 um ihn sahen. Oberstkämmerer ist jener Hoyer geworden, dem wir schon ein Jahr vorher in Prag begegneten, und mit ihm war damals Andreas von Duba, dessen Bruder Heinmann jetzt Truchseß ist. Von der ganzen Krummauer Linie der Witigonen steht nur Zawischs Bruder Witigo in der nicht gerade bedeutenden Stellung des Unterkämmerers. Das Facit aus allem ist: Nicht Zawisch hat seine Sippe ans Ruder gebracht, sondern deren Sieg über die ehedem regierende Partei hat ihm den Boden ge- ebnet. Der Königsaaler Abt selbst verzeichnet in seinen dunklen Reminis- zenzen, daß Zawisch erst gezögert habe, an den Hof zu kommen „aus Furcht vor den Baronen.“1) Diese Barone waren Burkhart von Winter- berg und seine Freunde; nach ihrem Sturze war seine Anfnahme am Prager Hofe selbstverständlich. Sofort mußte er aber auch das Hefl in die Hand bekommen, als beherrschende Persönlichkeit und als Stiefvater des Königs. Daß Rudolf von Habsburg das erkannte, beweist sein Frontwechsel den böhmischen Parteien gegenüber. Er durste die Regierungsgewalt in Prag nicht über- mächtig werden lassen; deshalb hatte er bisher die Witigonen gestützt. Sobald aber ihr Sieg entschieden war, wurden sie ihm gefährlich; mit einem Manne wie Zawisch an der Spitze vermochten sie Böhmen vielleicht im Zaum zu halten, und wer konnte ahnen, wie hoch dann der Ehrgeiz des Falkensteiners ging. Sogleich hielt der dentsche König deshalb seine schützende Hand über die Unterlegenen, sein Einschreiten zwang Wenzel und dessen Partei gänger im April zum Stillstand,2) seiner strafenden Hand versprach Wenzel sich zu fügen, wenn er einen der bisherigen Gegner ungerecht bahandelte.3) Hatte Rudolf dadurch auch weiterhin eine Art Klientel in Böhmen, so sorgte er andrerseits dafür, sich seinen Anhang in der könig- lichen Familie selbst zu erhalten: Seinem alten Schützlinge Nikolaus von Troppau, dem persönlichen Feind Zawischs, gab er eine seiner eigenen 1) Chron. Aulae reg. c. 17. Zu bemerken ist, daß Zawischs nähere Verwandte, besonders sein Bruder, in den nächsten Jahren immer besser versorgt wurden. Hätte er sie nicht gleich bevorzugt, wenn er von Anfang an die Würden ver teilt hätte? Der Oberstkämmerer Hoyer hingegen steht an erster Stelle unter den Freunden Heinrichs von Rosenberg. 2) Reg. Boh. 1311: „servare treugas secundum quod statuit eas ser. dom. et pater noster R. rex. Rom.“ 3) Reg. Boh. 2256.
584 — 1282 um die Witigonen krystallisiert hat, auf der andern die Reste der alten Getreuen des Markgrafen, die wir 1279 und 1281 um ihn sahen. Oberstkämmerer ist jener Hoyer geworden, dem wir schon ein Jahr vorher in Prag begegneten, und mit ihm war damals Andreas von Duba, dessen Bruder Heinmann jetzt Truchseß ist. Von der ganzen Krummauer Linie der Witigonen steht nur Zawischs Bruder Witigo in der nicht gerade bedeutenden Stellung des Unterkämmerers. Das Facit aus allem ist: Nicht Zawisch hat seine Sippe ans Ruder gebracht, sondern deren Sieg über die ehedem regierende Partei hat ihm den Boden ge- ebnet. Der Königsaaler Abt selbst verzeichnet in seinen dunklen Reminis- zenzen, daß Zawisch erst gezögert habe, an den Hof zu kommen „aus Furcht vor den Baronen.“1) Diese Barone waren Burkhart von Winter- berg und seine Freunde; nach ihrem Sturze war seine Anfnahme am Prager Hofe selbstverständlich. Sofort mußte er aber auch das Hefl in die Hand bekommen, als beherrschende Persönlichkeit und als Stiefvater des Königs. Daß Rudolf von Habsburg das erkannte, beweist sein Frontwechsel den böhmischen Parteien gegenüber. Er durste die Regierungsgewalt in Prag nicht über- mächtig werden lassen; deshalb hatte er bisher die Witigonen gestützt. Sobald aber ihr Sieg entschieden war, wurden sie ihm gefährlich; mit einem Manne wie Zawisch an der Spitze vermochten sie Böhmen vielleicht im Zaum zu halten, und wer konnte ahnen, wie hoch dann der Ehrgeiz des Falkensteiners ging. Sogleich hielt der dentsche König deshalb seine schützende Hand über die Unterlegenen, sein Einschreiten zwang Wenzel und dessen Partei gänger im April zum Stillstand,2) seiner strafenden Hand versprach Wenzel sich zu fügen, wenn er einen der bisherigen Gegner ungerecht bahandelte.3) Hatte Rudolf dadurch auch weiterhin eine Art Klientel in Böhmen, so sorgte er andrerseits dafür, sich seinen Anhang in der könig- lichen Familie selbst zu erhalten: Seinem alten Schützlinge Nikolaus von Troppau, dem persönlichen Feind Zawischs, gab er eine seiner eigenen 1) Chron. Aulae reg. c. 17. Zu bemerken ist, daß Zawischs nähere Verwandte, besonders sein Bruder, in den nächsten Jahren immer besser versorgt wurden. Hätte er sie nicht gleich bevorzugt, wenn er von Anfang an die Würden ver teilt hätte? Der Oberstkämmerer Hoyer hingegen steht an erster Stelle unter den Freunden Heinrichs von Rosenberg. 2) Reg. Boh. 1311: „servare treugas secundum quod statuit eas ser. dom. et pater noster R. rex. Rom.“ 3) Reg. Boh. 2256.
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585 — Verwandten zur Ehe;1) er sollte augenscheinlich als Prinz von Geblüt dem Einflusse des Regenten ein Gegengewicht, dessen Feinden einen Führer bieten. Es ist sicherlich kein Zufall, daß der Herzog gerade in der Zeit der durch Rudolf vermittelten Verträge, am 3. April 1284, sich mit den Bürgern seiner Stadt Troppau, mit denen er fast ohne Grund in blutige Fehde geraten sei, aussöhnte, ihnen alle ihre Privilegien, Münze und Stapelrecht, Sitz des herzoglichen Hofes und Gerichtes, ja selbst alle zukünftigen königlichen Verleihungen im voraus bestätigte, alles unter der Bedingung, daß sie bei einem etwaigen Zwist des Her- zogs mit dem Könige nicht einseitig Stellung nehmen, sondern sich gleich den übrigen Getreuen halten sollten.2) Er wollte eben im eigenen Lande Ruhe haben, um seine Rechte dem Prager Hofe gegenüber wahren zu können. Augenscheinlich stellte er sich unter König Rudolfs Schutz, in seinem Gefolge kam er im Jänner 1280 nach Eger, wo auch der junge König mit Mutter und Stiefvater, den beiden Bischöfen des Reiches und zwei polnischen Herzogen eintraf,3) wo das Beilager mit Guta wiederholt wurde und die Belehnung mit Böhmen stattgefunden haben soll.4) Zawisch selbst betrat die Stadt nicht; vor seiner öffentlichen Ver- mählung mit Kunigunde wäre er in Eger in eine schiefe Lage geraten. Trotzdem werden wir überall in ihm die treibende Kraft zu sehen haben besonders in dem wohl damals schon in den Grundzügen vereinbarten jedenfalls vor dem 23. April abgeschlossenen Vertrage mit Nikolaus. Es ist unleugbar, daß sich Zawisch als Diplomat hier dem deutschen Könige ebenbürtig erwies: Scheinbar gab er überall nach; dem Herzoge wurde der dreijährige Besitz des Ländchens verbürgt, ja sogar die end- gültige Entscheidung über die Besitzrechte in Rudolfs Hand gelegt. In zwischen hat Nikolaus volle Freiheit zu kommen und zu gehen, an Land- tagen und Feldzügen nach Belieben teilzunehmen. Bruch dieses Land- friedens durch Wenzel soll nach Überführung durch Heinrich von Meißen und Heinrich von Breslau den Bann beider Reichsbischöfe nach sich 1) Böhmer-Redlich. Reg. Imp. 1882. 2) Reg. Boh. 1313. 3) Reg. Boh. 1337. Chron. Aulae reg. c. 19. Die beiden polnischen Herzoge können doch nur schlesische sein, von denen Dubrav. hist. Bohem. 170 Heinrich, Kasi- mir und Bolko anwesend sein läßt. Grünhagen. Schles. Reg. III. p. 60 findet diese Angabe in den Urkunden, auch in der vorliegenden, nicht bestätigt; hat er das „cum duobus ducibus Polonie“ übersehen? Cont. Vindob,: „quem eciam ibidem in regem Boemie coronavit.“ Die angeführte Urkunde Reg. Boh. 1337 redet nur von Belehnung eines branden burgischen Markgrafen. 4)
585 — Verwandten zur Ehe;1) er sollte augenscheinlich als Prinz von Geblüt dem Einflusse des Regenten ein Gegengewicht, dessen Feinden einen Führer bieten. Es ist sicherlich kein Zufall, daß der Herzog gerade in der Zeit der durch Rudolf vermittelten Verträge, am 3. April 1284, sich mit den Bürgern seiner Stadt Troppau, mit denen er fast ohne Grund in blutige Fehde geraten sei, aussöhnte, ihnen alle ihre Privilegien, Münze und Stapelrecht, Sitz des herzoglichen Hofes und Gerichtes, ja selbst alle zukünftigen königlichen Verleihungen im voraus bestätigte, alles unter der Bedingung, daß sie bei einem etwaigen Zwist des Her- zogs mit dem Könige nicht einseitig Stellung nehmen, sondern sich gleich den übrigen Getreuen halten sollten.2) Er wollte eben im eigenen Lande Ruhe haben, um seine Rechte dem Prager Hofe gegenüber wahren zu können. Augenscheinlich stellte er sich unter König Rudolfs Schutz, in seinem Gefolge kam er im Jänner 1280 nach Eger, wo auch der junge König mit Mutter und Stiefvater, den beiden Bischöfen des Reiches und zwei polnischen Herzogen eintraf,3) wo das Beilager mit Guta wiederholt wurde und die Belehnung mit Böhmen stattgefunden haben soll.4) Zawisch selbst betrat die Stadt nicht; vor seiner öffentlichen Ver- mählung mit Kunigunde wäre er in Eger in eine schiefe Lage geraten. Trotzdem werden wir überall in ihm die treibende Kraft zu sehen haben besonders in dem wohl damals schon in den Grundzügen vereinbarten jedenfalls vor dem 23. April abgeschlossenen Vertrage mit Nikolaus. Es ist unleugbar, daß sich Zawisch als Diplomat hier dem deutschen Könige ebenbürtig erwies: Scheinbar gab er überall nach; dem Herzoge wurde der dreijährige Besitz des Ländchens verbürgt, ja sogar die end- gültige Entscheidung über die Besitzrechte in Rudolfs Hand gelegt. In zwischen hat Nikolaus volle Freiheit zu kommen und zu gehen, an Land- tagen und Feldzügen nach Belieben teilzunehmen. Bruch dieses Land- friedens durch Wenzel soll nach Überführung durch Heinrich von Meißen und Heinrich von Breslau den Bann beider Reichsbischöfe nach sich 1) Böhmer-Redlich. Reg. Imp. 1882. 2) Reg. Boh. 1313. 3) Reg. Boh. 1337. Chron. Aulae reg. c. 19. Die beiden polnischen Herzoge können doch nur schlesische sein, von denen Dubrav. hist. Bohem. 170 Heinrich, Kasi- mir und Bolko anwesend sein läßt. Grünhagen. Schles. Reg. III. p. 60 findet diese Angabe in den Urkunden, auch in der vorliegenden, nicht bestätigt; hat er das „cum duobus ducibus Polonie“ übersehen? Cont. Vindob,: „quem eciam ibidem in regem Boemie coronavit.“ Die angeführte Urkunde Reg. Boh. 1337 redet nur von Belehnung eines branden burgischen Markgrafen. 4)
Strana 586
586 — ziehen.1) Sehen wir jedoch auf den Einfluß, den Nikolaus als Rudolfs Werkzeug zu Zawischs Schaden ausüben konnte, so wird deutlich, welchen Vorteil dem Regenten der Vertrag bot, der ihm von des Herzogs Seite auf 3 Jahre Ruhe verschaffte. Für desseu ritterlichen Sinn zeugt es, daß er in der Tat, so weit wir sehen, an all den Wirren der nächsten Jahre keinen Anteil hatte. Bald darauf legitimierte Zawisch seine tatsächlige Stellung durch die öffentliche Vermählung mit Kunigunde;2) die Folge war, daß er von da ab als der eigentliche Regent des Landes auch im Auslande anerkannt wurde.3) Selbstverständlich erscheint es uns, daß er den jungen König ganz von den Geschäften fern hielt und mit kindlichen Spielen beschäftigte.*) Zawischs und Kunigundes Hochzeit fand „nach Trinitatis“, also nach dem 20. Mai statt, vielleicht am 24. dieses Monats. Wenigstens hat man zu allen Zeiten festliche Ereignisse gerne durch Huldbeweise gefeiert, und vom 24. Mai 1285 datiert ein Gesamtprivileg für die Städte Böhmens, das dem Herrscher des Landes den guten Willen der Bürger gewinnen mußte: Es wies alle ihre Rechtshändel direkt vor das Königs- gericht und verlieh ihnen das Recht, Feinde, die sich der Klage nicht stellten, gemeinsam zu verfolgen; wer in eines Barons Dienst trat, sollte aus der Stadt verwiesen werden dürfen, schwebende Streitigkeiten zwischen Bürgern verschiedener Städte dürften durch Bürger anderer Städte geschlichtet werden, in Zukunst sollten sie vor des Königs Stuhl gehören.5) Man sieht, Zawisch wußte wohl die Bedentung des deutschen 2) 1) Reg. Boh. 1393. Entgegen Bachmann p. 671 ergibt sich die Datierung der Ur kunde aus Mon. Hung. hist. I, Bd. 17. Nr. 338 (p. 471), wo Zawis am 5. Juni 1288 von Ladislaus als Herzog v. Troppau bezeichnet wird, so daß doch wohl damals die dreijährige Frist abgelaufen war. Biermanns (Gesch. d. Herz. Troppau und Jägernd. p. 31) anch von Grünhagen Reg. III. p. 78 angenommene Datierung 18—28. Februar 1286 ist einfach dem Ansatz von Voigt „Formelb. d. Henr. It.“ Arch. f. K. öst. G. XXIX. p. 76 entnommen und lediglich darin begründet, daß eben Nikolaus am 28./II. 1886 zuerst, am 18./II. noch nicht in Wenzels Gefolge erscheint. Dieselbe Urk. der M. Hung. h. zeigt auch, daß Zawis als Kunigundes Ge- mahl, nicht Wenzel (Bachmann p. 670) mit Nikolaus um Troppan stritt. Cont. Vindob. ad 1285: „Eodem tempore post festum Trinitatis Zabisch quidam supanus Boemie sollempniter Prage celebrarit nuptias suas cum domina Chunegunde.“ Chron. Aulae reg. c. 18. 3) Vgl. Loserth. „Fragm. eines Formelbuches König Wenzels II.“ Arch. f. öst. —Gesch. LVII (1879) p. 480—484. 4) Chron. Aulae reg. c. 18. 5) Reg. Boh. 1346.
586 — ziehen.1) Sehen wir jedoch auf den Einfluß, den Nikolaus als Rudolfs Werkzeug zu Zawischs Schaden ausüben konnte, so wird deutlich, welchen Vorteil dem Regenten der Vertrag bot, der ihm von des Herzogs Seite auf 3 Jahre Ruhe verschaffte. Für desseu ritterlichen Sinn zeugt es, daß er in der Tat, so weit wir sehen, an all den Wirren der nächsten Jahre keinen Anteil hatte. Bald darauf legitimierte Zawisch seine tatsächlige Stellung durch die öffentliche Vermählung mit Kunigunde;2) die Folge war, daß er von da ab als der eigentliche Regent des Landes auch im Auslande anerkannt wurde.3) Selbstverständlich erscheint es uns, daß er den jungen König ganz von den Geschäften fern hielt und mit kindlichen Spielen beschäftigte.*) Zawischs und Kunigundes Hochzeit fand „nach Trinitatis“, also nach dem 20. Mai statt, vielleicht am 24. dieses Monats. Wenigstens hat man zu allen Zeiten festliche Ereignisse gerne durch Huldbeweise gefeiert, und vom 24. Mai 1285 datiert ein Gesamtprivileg für die Städte Böhmens, das dem Herrscher des Landes den guten Willen der Bürger gewinnen mußte: Es wies alle ihre Rechtshändel direkt vor das Königs- gericht und verlieh ihnen das Recht, Feinde, die sich der Klage nicht stellten, gemeinsam zu verfolgen; wer in eines Barons Dienst trat, sollte aus der Stadt verwiesen werden dürfen, schwebende Streitigkeiten zwischen Bürgern verschiedener Städte dürften durch Bürger anderer Städte geschlichtet werden, in Zukunst sollten sie vor des Königs Stuhl gehören.5) Man sieht, Zawisch wußte wohl die Bedentung des deutschen 2) 1) Reg. Boh. 1393. Entgegen Bachmann p. 671 ergibt sich die Datierung der Ur kunde aus Mon. Hung. hist. I, Bd. 17. Nr. 338 (p. 471), wo Zawis am 5. Juni 1288 von Ladislaus als Herzog v. Troppau bezeichnet wird, so daß doch wohl damals die dreijährige Frist abgelaufen war. Biermanns (Gesch. d. Herz. Troppau und Jägernd. p. 31) anch von Grünhagen Reg. III. p. 78 angenommene Datierung 18—28. Februar 1286 ist einfach dem Ansatz von Voigt „Formelb. d. Henr. It.“ Arch. f. K. öst. G. XXIX. p. 76 entnommen und lediglich darin begründet, daß eben Nikolaus am 28./II. 1886 zuerst, am 18./II. noch nicht in Wenzels Gefolge erscheint. Dieselbe Urk. der M. Hung. h. zeigt auch, daß Zawis als Kunigundes Ge- mahl, nicht Wenzel (Bachmann p. 670) mit Nikolaus um Troppan stritt. Cont. Vindob. ad 1285: „Eodem tempore post festum Trinitatis Zabisch quidam supanus Boemie sollempniter Prage celebrarit nuptias suas cum domina Chunegunde.“ Chron. Aulae reg. c. 18. 3) Vgl. Loserth. „Fragm. eines Formelbuches König Wenzels II.“ Arch. f. öst. —Gesch. LVII (1879) p. 480—484. 4) Chron. Aulae reg. c. 18. 5) Reg. Boh. 1346.
Strana 587
587 Bürgerstandes zu würdigen: er mußte ihm helfen, dem Lande Einheit und Kraft wieder zu geben. Aber es ließ sich nicht erwarten, daß Zawisch seine Tage nur als friedlicher Organisator hinbringen würde; er, der gefährlichste Gegner König Ottokars, trat auch in der äußeren Politik dessen Erbschaft an. Durch die Ehe mit der Babenbergerin Margarete war Ottokar in den Besitz von Österreich und Steiermark, durch den Erbvertrag von Podiebrad in den von Kärnten und Krain gekommen. Alle diese Lande hatte er 1276 abtreten müssen. Jetzt 1285 erneuerte der Prager Hof die Ansprüche darauf. Bestimmt wissen wir, daß er Kärnten beanspruchte. Die Forderungen von 1292, und daß 1288 der Kampf gegen Albrecht von Habsburg geführt wurde, lassen allerdings darauf zurückschließen, daß auch 1285 schon die ganzen österreichischen Lande ins Auge gefaßt waren; immerhin ließen zwei Gesichtspunkte gerade Kärnten geeignet erscheinen, unter den verlaugten Gebieten an erster Stelle genannt zu werden. Erstens war der kärntnische Herzogshut noch nicht endgiltig vergeben, Meinhart von Tirol war bisher nur Landeshauptmann, während König Rudolfs Söhne schon 1282 die Belehnung mit Österreich und Steiermark erhalten hatten. Zwar auch mit Kärnten,1) aber jeder- mann wußte, daß damit nicht das letzte Wort gesprochen war. Zweitens war aber auch das böhmische Recht an Kärnten besser gegründet, als das an den anderen Herzogtümern. Freilich war der Erbvertrag mit Herzog Ulrich vom Reiche nie bestätigt worden, und die Rechtsanschauung der Zeit ging noch nicht so weit, daß Reichsfürstentümer ohne königliche Genehmigung hätten testamentarisch vererbt werden können. Anders aber stand es mit den sponheimischen Eigengütern und den zahlreichen Kirchen- lehen, die Ulrich inne gehabt hatte. Sie hatte auch Ottokar zu Recht besessen, mit dem größten Teile der stiftischen Lehen war er in aller 1) Redlich „Zur Geschichte der österr. Frage unter König Rudolf I.“ M. J. Ö. G. 4. Ergänzungsband p. 144 t. hat das unzweifelhaft erwiesen. Vgl. auch Dopsch „Die Kärnten-Krainer Frage etc.“ Arch. f. österr. Gesch. LXXXVII (1899) p. 45. Beide Schriften sind für diesen Abschnitt hauptsächlich benutzt worden.
587 Bürgerstandes zu würdigen: er mußte ihm helfen, dem Lande Einheit und Kraft wieder zu geben. Aber es ließ sich nicht erwarten, daß Zawisch seine Tage nur als friedlicher Organisator hinbringen würde; er, der gefährlichste Gegner König Ottokars, trat auch in der äußeren Politik dessen Erbschaft an. Durch die Ehe mit der Babenbergerin Margarete war Ottokar in den Besitz von Österreich und Steiermark, durch den Erbvertrag von Podiebrad in den von Kärnten und Krain gekommen. Alle diese Lande hatte er 1276 abtreten müssen. Jetzt 1285 erneuerte der Prager Hof die Ansprüche darauf. Bestimmt wissen wir, daß er Kärnten beanspruchte. Die Forderungen von 1292, und daß 1288 der Kampf gegen Albrecht von Habsburg geführt wurde, lassen allerdings darauf zurückschließen, daß auch 1285 schon die ganzen österreichischen Lande ins Auge gefaßt waren; immerhin ließen zwei Gesichtspunkte gerade Kärnten geeignet erscheinen, unter den verlaugten Gebieten an erster Stelle genannt zu werden. Erstens war der kärntnische Herzogshut noch nicht endgiltig vergeben, Meinhart von Tirol war bisher nur Landeshauptmann, während König Rudolfs Söhne schon 1282 die Belehnung mit Österreich und Steiermark erhalten hatten. Zwar auch mit Kärnten,1) aber jeder- mann wußte, daß damit nicht das letzte Wort gesprochen war. Zweitens war aber auch das böhmische Recht an Kärnten besser gegründet, als das an den anderen Herzogtümern. Freilich war der Erbvertrag mit Herzog Ulrich vom Reiche nie bestätigt worden, und die Rechtsanschauung der Zeit ging noch nicht so weit, daß Reichsfürstentümer ohne königliche Genehmigung hätten testamentarisch vererbt werden können. Anders aber stand es mit den sponheimischen Eigengütern und den zahlreichen Kirchen- lehen, die Ulrich inne gehabt hatte. Sie hatte auch Ottokar zu Recht besessen, mit dem größten Teile der stiftischen Lehen war er in aller 1) Redlich „Zur Geschichte der österr. Frage unter König Rudolf I.“ M. J. Ö. G. 4. Ergänzungsband p. 144 t. hat das unzweifelhaft erwiesen. Vgl. auch Dopsch „Die Kärnten-Krainer Frage etc.“ Arch. f. österr. Gesch. LXXXVII (1899) p. 45. Beide Schriften sind für diesen Abschnitt hauptsächlich benutzt worden.
Strana 588
588 — Form belehnt worden.1) Und diese Besitzungen waren auch die einzigen in ganz Österreich, Steiermark und Kärnten, auf die er nie Verzicht geleistet hat. Nach dem Novembervertrage von 1276 hätten sie durch die Ver mählung seiner Tochter Elisabeth mit Rudolfs Sohn Hartmann an diesen kommen sollen; aber da Ottokar dies Heiratsprojekt zu Falle zu bringen wußte, wurde auch iene Abtretung ungültig.2) Zwar hatte darauf Rudolf eine Erklärung der Fürsten veranlaßt, daß die Lehen erledigt seien, ihre Neuverleihung an seine Söhne fand tatsächlich statt,3) und auch von den sponheimischen Gütern ergriff Meinhart von Tirol zunächst als Reichs- statthalter ohne weiteres Besitz. Allem Anschein nach ist aber eine Aner- kenunng dieser Vorgänge von böhmischer Seite nie erfolgt; hier lag neben allem zweifelhaften ein gutes Recht, Wenzel sagte die volle Wahrheit, wenn er später die Bamberger Kirchenlehen in Kärnten als sein recht- mäßiges Erbteil bezeichnete.4) Der Besitz der sponheimischen Eigengüter und der Kirchenlehen schloß dann freilich die Landeshoheit ein; wie die Dinge in Kärnten lagen, konnte nur, wer jene inne hatte, das Land beherschen.5) Das war in Österreich und Steiermark nicht in demselben Maße der Fall, wo ja Wenzel im übrigen ähnliche, aber eben nicht so ausgedehnte Ansprüche hatte. Man kann danach die böhmischen Forderun- gen vielleicht so fassen: Wenzel verlangte, als rechtmäßiger Erbe des ganzen ehemals ottokarischen Reiches anerkannt zu werden, besonders aber als Eigentümer der Eigengüter und Kirchenlehen, die seinem Vater in diesen Gebieten gehört hatten. Er mag sich aber zum Verzicht auf Österreich und Steiermark sowie auf alle ihm darin zukommenden Rechte, Besitzungen und Einkünfte bereit erklärt haben gegen die Belehnung mit Kärnten und die Einsetzung in alles Eigentum, das sein Vater dort besessen hatte. Es leuchtet ein, daß die Habsburger darauf uicht eingehen konnten, auch wenn sie selbst dabei keinen Verlust erlitten, ja wenn auch Böhmen auf Krain, das man doch noch allgemein als Anhang von Kärnten ansah und wo eben die ausgedehntesten sponheimischen Besitzungen lagen, ver zichtet hätte. Abgesehen davon, daß dadurch der verbündete Graf von Tirol tief gekränkt worden wäre, braucht man sich nur vorzuhalten, in 1) O. Lorenz „Ottokar II.“ p. 294; 299. 2) a. a. O. p. 590 f.; 614 f. 3) Dopsch. Arch. f. österr. Gesch. LXXXVII p. 30 ff. 4) Redlich M. J. O. G. 4. Erg.-Bd. p. 161. 5) Vgl. Dopsch p. 5 ff.
588 — Form belehnt worden.1) Und diese Besitzungen waren auch die einzigen in ganz Österreich, Steiermark und Kärnten, auf die er nie Verzicht geleistet hat. Nach dem Novembervertrage von 1276 hätten sie durch die Ver mählung seiner Tochter Elisabeth mit Rudolfs Sohn Hartmann an diesen kommen sollen; aber da Ottokar dies Heiratsprojekt zu Falle zu bringen wußte, wurde auch iene Abtretung ungültig.2) Zwar hatte darauf Rudolf eine Erklärung der Fürsten veranlaßt, daß die Lehen erledigt seien, ihre Neuverleihung an seine Söhne fand tatsächlich statt,3) und auch von den sponheimischen Gütern ergriff Meinhart von Tirol zunächst als Reichs- statthalter ohne weiteres Besitz. Allem Anschein nach ist aber eine Aner- kenunng dieser Vorgänge von böhmischer Seite nie erfolgt; hier lag neben allem zweifelhaften ein gutes Recht, Wenzel sagte die volle Wahrheit, wenn er später die Bamberger Kirchenlehen in Kärnten als sein recht- mäßiges Erbteil bezeichnete.4) Der Besitz der sponheimischen Eigengüter und der Kirchenlehen schloß dann freilich die Landeshoheit ein; wie die Dinge in Kärnten lagen, konnte nur, wer jene inne hatte, das Land beherschen.5) Das war in Österreich und Steiermark nicht in demselben Maße der Fall, wo ja Wenzel im übrigen ähnliche, aber eben nicht so ausgedehnte Ansprüche hatte. Man kann danach die böhmischen Forderun- gen vielleicht so fassen: Wenzel verlangte, als rechtmäßiger Erbe des ganzen ehemals ottokarischen Reiches anerkannt zu werden, besonders aber als Eigentümer der Eigengüter und Kirchenlehen, die seinem Vater in diesen Gebieten gehört hatten. Er mag sich aber zum Verzicht auf Österreich und Steiermark sowie auf alle ihm darin zukommenden Rechte, Besitzungen und Einkünfte bereit erklärt haben gegen die Belehnung mit Kärnten und die Einsetzung in alles Eigentum, das sein Vater dort besessen hatte. Es leuchtet ein, daß die Habsburger darauf uicht eingehen konnten, auch wenn sie selbst dabei keinen Verlust erlitten, ja wenn auch Böhmen auf Krain, das man doch noch allgemein als Anhang von Kärnten ansah und wo eben die ausgedehntesten sponheimischen Besitzungen lagen, ver zichtet hätte. Abgesehen davon, daß dadurch der verbündete Graf von Tirol tief gekränkt worden wäre, braucht man sich nur vorzuhalten, in 1) O. Lorenz „Ottokar II.“ p. 294; 299. 2) a. a. O. p. 590 f.; 614 f. 3) Dopsch. Arch. f. österr. Gesch. LXXXVII p. 30 ff. 4) Redlich M. J. O. G. 4. Erg.-Bd. p. 161. 5) Vgl. Dopsch p. 5 ff.
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589 — welche Lage die habsburgischen Lande gekommen wären, um einzusehen, daß Rudolf ienen Forderungen nicht nachgeben konnte. Im Westen die ewige Feindschaft mit Bayern und dem auf seine Rechte eifersüchtigen Salzburg. Im Osten die stets unruhigen ungarischen Magnaten. Böhmen im Norden und nun das böhmische Kärnten im Süden. Das war eine für Habsburg unmögliche Konstellation. Überlegt man nur die Möglich¬ keit, daß Albrecht in dem Kampfe, den er 1291—92 durchzuführen hatte,1) sich zugleich gegen Kärnten hätte verteidigen müssen, so wird flar, daß er alles daran setzen mußte, um einen solchen Fall zu verhindern. Die ernsthafte Aufstellung der böhmischen Forderungen mußte deshalb, wenn nicht sofort zum offenen Kampfe, so doch zum Konflikt mit dem habs. burgischen Hause führen. Ein solcher ist denn auch bereits 1285 deutlich erkennbar: Am 29. Juni versprach Albert von Lessan seinem Herrn trene Anhänglichkeit und Beistand gegen jedermann; in einer zweiten Urkunde erklärte er, die ihm übertragene Burg und das mährische Käm- mereramt zu Nutzen und Ehre des Königs verwalten zu wollen, sie aber in die Hand der Königin Mutter zurückzugeben, wenn Wenzel sich länger als verabredet an König Rudolfs Hofe aufhalten sollte.2) Die gleichen Versicherungen giebt eine Urkunde Konrads, des Sohnes Herbords von Fullenstein, nur steht an Stelle der Königin, „wen er an seiner Statt in Böhmen zum Stellvertreter einsetzt“.3) Und mit diesen Dokumenten wieder gehört augenscheinlich ein Sicherheitsbrief zusammen, in dem Rudolf seinem Schwiegersohne zusagt, ihn durch den bayrischen und kassubischen Herzog sicher bis Würzburg und nach 14 Tagen wieder zurück geleiten zu lassen.4) Man fand also aus irgend einem Grunde eine persönliche Zusammenkunft Rudolfs und Wenzels wünschenswert, hielt es aber nicht für unmöglich, daß Rudolf sich des Knaben bemächtigen könne und fraf 4) 1) Vgl. Dopsch „Ein antihabsburgischer Fürstenbund im Jahre 1292“. M. I. O. G. XXII p. 600 ff. 2) Reg. Boh. 1348. 2262. 3) Reg. Boh. 2261. Die vollständige inhaltliche Übereinstimmung mit der vor. läßt an gleiche Zeit, also wegen Erwähnung der Königin in iener spätestens an 1285 denken, auf welches Jahr auch die Übereinstimmung des ersten Urkundenteils mit Reg. Boh. 1348 weist. Sollte die Nichterwähnung Kuni¬ gundes in dem letzten Stück chronologisch verwendbar sein, so wäre Reg. Boh. 2262 vor, Reg. Boh. 2261 hinter den 9. Sept. zu setzen. Winckelmann Acta imp. II. 132. (p. 107) Böhmer-Redlich Reg. Jmp. 1876. Reg. Boh. IV. 1860. Winckelmann setzt die Urkunde zu 1281, wo doch Wenzel in Brandenburg weiste. Redlich betont mit Recht den Unwert der gegebenen Namen; nun ist es freilich wunderbar, wie ein Formelschreiber gerade auf den
589 — welche Lage die habsburgischen Lande gekommen wären, um einzusehen, daß Rudolf ienen Forderungen nicht nachgeben konnte. Im Westen die ewige Feindschaft mit Bayern und dem auf seine Rechte eifersüchtigen Salzburg. Im Osten die stets unruhigen ungarischen Magnaten. Böhmen im Norden und nun das böhmische Kärnten im Süden. Das war eine für Habsburg unmögliche Konstellation. Überlegt man nur die Möglich¬ keit, daß Albrecht in dem Kampfe, den er 1291—92 durchzuführen hatte,1) sich zugleich gegen Kärnten hätte verteidigen müssen, so wird flar, daß er alles daran setzen mußte, um einen solchen Fall zu verhindern. Die ernsthafte Aufstellung der böhmischen Forderungen mußte deshalb, wenn nicht sofort zum offenen Kampfe, so doch zum Konflikt mit dem habs. burgischen Hause führen. Ein solcher ist denn auch bereits 1285 deutlich erkennbar: Am 29. Juni versprach Albert von Lessan seinem Herrn trene Anhänglichkeit und Beistand gegen jedermann; in einer zweiten Urkunde erklärte er, die ihm übertragene Burg und das mährische Käm- mereramt zu Nutzen und Ehre des Königs verwalten zu wollen, sie aber in die Hand der Königin Mutter zurückzugeben, wenn Wenzel sich länger als verabredet an König Rudolfs Hofe aufhalten sollte.2) Die gleichen Versicherungen giebt eine Urkunde Konrads, des Sohnes Herbords von Fullenstein, nur steht an Stelle der Königin, „wen er an seiner Statt in Böhmen zum Stellvertreter einsetzt“.3) Und mit diesen Dokumenten wieder gehört augenscheinlich ein Sicherheitsbrief zusammen, in dem Rudolf seinem Schwiegersohne zusagt, ihn durch den bayrischen und kassubischen Herzog sicher bis Würzburg und nach 14 Tagen wieder zurück geleiten zu lassen.4) Man fand also aus irgend einem Grunde eine persönliche Zusammenkunft Rudolfs und Wenzels wünschenswert, hielt es aber nicht für unmöglich, daß Rudolf sich des Knaben bemächtigen könne und fraf 4) 1) Vgl. Dopsch „Ein antihabsburgischer Fürstenbund im Jahre 1292“. M. I. O. G. XXII p. 600 ff. 2) Reg. Boh. 1348. 2262. 3) Reg. Boh. 2261. Die vollständige inhaltliche Übereinstimmung mit der vor. läßt an gleiche Zeit, also wegen Erwähnung der Königin in iener spätestens an 1285 denken, auf welches Jahr auch die Übereinstimmung des ersten Urkundenteils mit Reg. Boh. 1348 weist. Sollte die Nichterwähnung Kuni¬ gundes in dem letzten Stück chronologisch verwendbar sein, so wäre Reg. Boh. 2262 vor, Reg. Boh. 2261 hinter den 9. Sept. zu setzen. Winckelmann Acta imp. II. 132. (p. 107) Böhmer-Redlich Reg. Jmp. 1876. Reg. Boh. IV. 1860. Winckelmann setzt die Urkunde zu 1281, wo doch Wenzel in Brandenburg weiste. Redlich betont mit Recht den Unwert der gegebenen Namen; nun ist es freilich wunderbar, wie ein Formelschreiber gerade auf den
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590 für diesen Fall Maßregeln, um die Regierung in Kunigundes, d. h. Zawischs Hand zu sichern. Die Zusammenkunft fand, vielleicht der damit verbundenen Gefahr wegen, nicht statt, dagegen finden wir Herzog Hein- rich von Bayern damals in Beziehungen zu Prag, die eine weitere Zuspitzung des Gegensatzes gegen die Habsburger vermuten lassen. In einer Urkunde vom 19. August, die wohl nur zu 1285 gehören kann, bekennt er sich durch Bande des Blutes verpflichtet, Wenzel in allem beizustehen, wodurch er an Ehre und Ruhm zunehmen könne, und bezeugt, daß sie beide in der Kirche zu Prag einander für 2 Jahre gegenseitige Hilfe zugesagt hätten gegen Jedermann, ausgenommen den römischen König. Die letzte Bestimmung hindert natürlich nicht, daß dies Bündnis gegen des Königs Sohn, Herzog Albrecht von Österreich, gerichtet war. Aus einer Vereinbarung vom 27. Augnst sehen wir, daß sich Heinrich n damals wieder einmal mit seinem Bruder Ludwig gut zu stellen suchte,2) dann bemerken wir, daß er sich bei Ablauf seines Waffenstillstandes mit Salzburg im Oktober sofort des festen Mühldorf bemächtigte. Der erst jüngst gewählte Erzbischof Rudolf. des deutschen Königs einstiger Kanzler, hielt die alte Verbindung mit den Habsburgern zur Zeit noch aufrecht, aber auch für den Kampf mit Österreich selbst konnte die salzburgische Enklave gefährlich oder wenigstens recht unbequem werden. Das Treu- versprechen für etwa 11/2 Jahre, das sich der Herzog von den Mühl- dorfern leisten läßt, zeigt überdies eine, wenn auch nicht genaue, doch bemerkenswerte Übereinstimmung mit der zweijährigen Dauer des böhmisch¬ bayrischen Bündnisses.3) Dem Anschein nach dachte der Prager Hof im nächsten Jahre oder spätestens 1287 seine Ansprüche gegen Herzog Albrecht durchzusetzen, und es war deutlich, daß dieser sich nur der Macht der Waffen beugen würde. Hätte Zawisch diesen Angriffsplan verwirklichen können, so kann es nicht unmöglich erscheinen, daß er den Habsburgern doch etwas abgetrotzt kassubischen Herzog kommt, aber allerdings sind diese all die Jahre nur in der Heinat nachzuweisen. Redlich hält es für möglich, daß der Geleitsbrief für Wenzels Hochzeit ausgestellt sei; doch glaube ich daß der von mir angenommene Zusammenhang einigermaßen gesichert ist. Reg. Boh. 2275. Die Bezeichnung Wenzels als modernus heres illustris läßt sich im Jahre 1285 gerade noch verstehen, wenn auch Wenzel sich damals selbst stets schon rex Bohemiae nennt. Andererseits ist die Urkunde vor 1285 gar nicht unterzubringen. Eben 1285 könnte Heinrich in Rudolfs Auftrage als Geleitsmann für Wenzel nach Prag gekommen sein. 2) Reg. Boica IV, 1. p. 286. 3) Riezler Gesch. Bayerns, II. p. 157. 1)
590 für diesen Fall Maßregeln, um die Regierung in Kunigundes, d. h. Zawischs Hand zu sichern. Die Zusammenkunft fand, vielleicht der damit verbundenen Gefahr wegen, nicht statt, dagegen finden wir Herzog Hein- rich von Bayern damals in Beziehungen zu Prag, die eine weitere Zuspitzung des Gegensatzes gegen die Habsburger vermuten lassen. In einer Urkunde vom 19. August, die wohl nur zu 1285 gehören kann, bekennt er sich durch Bande des Blutes verpflichtet, Wenzel in allem beizustehen, wodurch er an Ehre und Ruhm zunehmen könne, und bezeugt, daß sie beide in der Kirche zu Prag einander für 2 Jahre gegenseitige Hilfe zugesagt hätten gegen Jedermann, ausgenommen den römischen König. Die letzte Bestimmung hindert natürlich nicht, daß dies Bündnis gegen des Königs Sohn, Herzog Albrecht von Österreich, gerichtet war. Aus einer Vereinbarung vom 27. Augnst sehen wir, daß sich Heinrich n damals wieder einmal mit seinem Bruder Ludwig gut zu stellen suchte,2) dann bemerken wir, daß er sich bei Ablauf seines Waffenstillstandes mit Salzburg im Oktober sofort des festen Mühldorf bemächtigte. Der erst jüngst gewählte Erzbischof Rudolf. des deutschen Königs einstiger Kanzler, hielt die alte Verbindung mit den Habsburgern zur Zeit noch aufrecht, aber auch für den Kampf mit Österreich selbst konnte die salzburgische Enklave gefährlich oder wenigstens recht unbequem werden. Das Treu- versprechen für etwa 11/2 Jahre, das sich der Herzog von den Mühl- dorfern leisten läßt, zeigt überdies eine, wenn auch nicht genaue, doch bemerkenswerte Übereinstimmung mit der zweijährigen Dauer des böhmisch¬ bayrischen Bündnisses.3) Dem Anschein nach dachte der Prager Hof im nächsten Jahre oder spätestens 1287 seine Ansprüche gegen Herzog Albrecht durchzusetzen, und es war deutlich, daß dieser sich nur der Macht der Waffen beugen würde. Hätte Zawisch diesen Angriffsplan verwirklichen können, so kann es nicht unmöglich erscheinen, daß er den Habsburgern doch etwas abgetrotzt kassubischen Herzog kommt, aber allerdings sind diese all die Jahre nur in der Heinat nachzuweisen. Redlich hält es für möglich, daß der Geleitsbrief für Wenzels Hochzeit ausgestellt sei; doch glaube ich daß der von mir angenommene Zusammenhang einigermaßen gesichert ist. Reg. Boh. 2275. Die Bezeichnung Wenzels als modernus heres illustris läßt sich im Jahre 1285 gerade noch verstehen, wenn auch Wenzel sich damals selbst stets schon rex Bohemiae nennt. Andererseits ist die Urkunde vor 1285 gar nicht unterzubringen. Eben 1285 könnte Heinrich in Rudolfs Auftrage als Geleitsmann für Wenzel nach Prag gekommen sein. 2) Reg. Boica IV, 1. p. 286. 3) Riezler Gesch. Bayerns, II. p. 157. 1)
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591 — hätte. Denn Rudolf sowohl wie Albrecht hatten auch ohne einen böhmischen Krieg die Jahre hindurch reichlich zu tun. Kaum waren 1285 die Unruhen des falschen Friedrich gestillt, so erhob sich zu weit gefährlicherem Kampfe Graf Eberhard von Württemberg, mit dem der König die beiden Jahre 1286 und 1287 bis tief in den Herbst hinein kriegen mußte. Daneben her liefen noch die Fehden mit dem Bischof von Speier, den Grafen von Rapoltstein und Helfenstein.1) Nicht geringere Arbeit hatte Herzog Albrecht mit den ungarischen Grafen von Güssing, die ihm 1285 eine Niederlage beibrachten und ihn dadurch zu einem ungünstigen Frieden nötigten.2) Zwar konnte er ihnen bereits 1286 wirksam entgegentreten,3) aber erst in Jahre darauf gelang es ihm, durch Eroberung von Preß burg sie einigermaßen zur Ruhe zu bringen.1) Dann empörte sich die Stadt Wien, weil Albrecht ihre noch von Rudolf bestätigte Reichsfreiheit nicht achtete, und erst Anfang 1288 konnte er durch Benützung des erwachenden Gegensatzes der Stände ihxer Herr werden, am 18. Februar ihre Huldigung entgegen nehmen.5) In dieser Verlegenheit kam es ihm zu Statten, daß auch in Böhmen innere Unruhen eine Machtentfaltung nach außen verhinderten. Schon im Sommer 1285 war Wenzel gezwungen, Klingenberg zu belagern,6) und in demselben Jahre begann die unruhige Tätigkeit Friedrichs von Schönburg, dessen Zwist mit Bischof Dietrich von Olmütz allerdings am 29. Juli fürs erste beigelegt wurde.7) Aber Ende des Jahres sahen sich der König und Zawisch genötigt, nach Mähren 1) Böhmer-Redlich 1897a; 1911a; 1914a; 1920a. Dann noch zu Ende 1285 die savoyischen Dinge 1951a. 2010a; 2044a: 2051. 2112a; 2116a; 2120a; 2126. 2) Ottokar Reimchrouik v. 25166—25815. Huber p. 19. Wiener Briefsammlung 241 (p. 239) bezeugt die Friedensverhandlungen. 3) Huber p. 19—20 erwähnt davon nichts; da aber die nenen Unruhen, die zum Vertrage mit Ladislaus führten, vor dessen Versöhnung mit den Güssingern (1287) fallen müsseu, so bleibt die Jahresangabe 1286 bei Ottokar Reim- chronik v. 31560—61 unverdächtig. Cont. Vindob. ad 1287. Heinr. Heimb, ad 1287. Ottokar Reimchronik v. 29782 ff. Tatsächlich war Pressburg 1291 in Albrechts Hand und wurde durch Andreas zurückerobert. Fejer VI, 1. p. 290. 5) Huber p. 11; auch schon bei Lichnowsky „Gesch. d. Hauses Habsburg“. I, p. 350—353. 6) Reg. Boh. 1355. Bachmann p. 669 setzt die Belagerung in den Winter 1283—84. Die Urkunde hat: Actum Milewsk (doch wohl kurz nach der Belagerung) a. d. 1285. Datum Prage III. kal. Oct. XIII. ind. Unmöglich ist natürlich —Emlers Datierung 1285. 29. Sept. Milewsk. 7) Reg. Boh. 2321; 1353. Der Kämmerer Gerhard, der den Frieden vermittelt, könnte doch der v. Obřan sein, trotz Dudik VII, p. 95. Anm. 2. 4)
591 — hätte. Denn Rudolf sowohl wie Albrecht hatten auch ohne einen böhmischen Krieg die Jahre hindurch reichlich zu tun. Kaum waren 1285 die Unruhen des falschen Friedrich gestillt, so erhob sich zu weit gefährlicherem Kampfe Graf Eberhard von Württemberg, mit dem der König die beiden Jahre 1286 und 1287 bis tief in den Herbst hinein kriegen mußte. Daneben her liefen noch die Fehden mit dem Bischof von Speier, den Grafen von Rapoltstein und Helfenstein.1) Nicht geringere Arbeit hatte Herzog Albrecht mit den ungarischen Grafen von Güssing, die ihm 1285 eine Niederlage beibrachten und ihn dadurch zu einem ungünstigen Frieden nötigten.2) Zwar konnte er ihnen bereits 1286 wirksam entgegentreten,3) aber erst in Jahre darauf gelang es ihm, durch Eroberung von Preß burg sie einigermaßen zur Ruhe zu bringen.1) Dann empörte sich die Stadt Wien, weil Albrecht ihre noch von Rudolf bestätigte Reichsfreiheit nicht achtete, und erst Anfang 1288 konnte er durch Benützung des erwachenden Gegensatzes der Stände ihxer Herr werden, am 18. Februar ihre Huldigung entgegen nehmen.5) In dieser Verlegenheit kam es ihm zu Statten, daß auch in Böhmen innere Unruhen eine Machtentfaltung nach außen verhinderten. Schon im Sommer 1285 war Wenzel gezwungen, Klingenberg zu belagern,6) und in demselben Jahre begann die unruhige Tätigkeit Friedrichs von Schönburg, dessen Zwist mit Bischof Dietrich von Olmütz allerdings am 29. Juli fürs erste beigelegt wurde.7) Aber Ende des Jahres sahen sich der König und Zawisch genötigt, nach Mähren 1) Böhmer-Redlich 1897a; 1911a; 1914a; 1920a. Dann noch zu Ende 1285 die savoyischen Dinge 1951a. 2010a; 2044a: 2051. 2112a; 2116a; 2120a; 2126. 2) Ottokar Reimchrouik v. 25166—25815. Huber p. 19. Wiener Briefsammlung 241 (p. 239) bezeugt die Friedensverhandlungen. 3) Huber p. 19—20 erwähnt davon nichts; da aber die nenen Unruhen, die zum Vertrage mit Ladislaus führten, vor dessen Versöhnung mit den Güssingern (1287) fallen müsseu, so bleibt die Jahresangabe 1286 bei Ottokar Reim- chronik v. 31560—61 unverdächtig. Cont. Vindob. ad 1287. Heinr. Heimb, ad 1287. Ottokar Reimchronik v. 29782 ff. Tatsächlich war Pressburg 1291 in Albrechts Hand und wurde durch Andreas zurückerobert. Fejer VI, 1. p. 290. 5) Huber p. 11; auch schon bei Lichnowsky „Gesch. d. Hauses Habsburg“. I, p. 350—353. 6) Reg. Boh. 1355. Bachmann p. 669 setzt die Belagerung in den Winter 1283—84. Die Urkunde hat: Actum Milewsk (doch wohl kurz nach der Belagerung) a. d. 1285. Datum Prage III. kal. Oct. XIII. ind. Unmöglich ist natürlich —Emlers Datierung 1285. 29. Sept. Milewsk. 7) Reg. Boh. 2321; 1353. Der Kämmerer Gerhard, der den Frieden vermittelt, könnte doch der v. Obřan sein, trotz Dudik VII, p. 95. Anm. 2. 4)
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592 zu gehen, wo Wenzel am 18. November in Gretz, am 25. Dezember, 18. und 28. Februar, am 2. April in Brünn weilte.1) Die Unterwerfung Gerhards von Obřan beendigte die Unruhen nicht; zwar war Wenzel im Juni wieder in Prag,2) aber für die dann folgende Lücke seines Itine- rars bis zum Jahresschluß haben wir wieder an einen Aufenthalt in Mähren zu denken, wo eine starke Räuberbande, die sich im Kloster Raigern3) festgesetzt hatte, und Friedrich von Schönburg4) niedergeworfen wurden. Auch dann war die Ruhe noch nicht hergestellt, da Wenzel wahrscheinlich 1287 vor die mährische Feste Holenstein zog und sie eroberte.5) Diese Zustände machen es erklärlich, daß die in dem Bündnis Wenzels mit Heinrich von Bayern gesetzte Frist verlief, ohne daß es zum Schlagen kam, trotzdem durch Meinharts Eelehnung mit Kärnten am 1. Februar 1286 die böhmischen Forderungen eine schroffe und rück sichtslose Abweisung erfahren hatten.6) Ja in demselben Jahre kam eine Zusammenkunft des böhmischen Königs mit Herzog Albrecht zu Stande, deren Zweck vermutlich war, gegen die durch den latenten Kriegszustand 1) Reg. Boh. 1360. 1392: „d. 1286 in die nativitatis domini et XIV. ind.“ ift doch wohl der 25. Dez: 1285. (Reg. Boh. 1355 hat: 29. Sept. 1285 ind. XIV, Reg. Boh. 1357: 1285 kal. Oct. XIV ind., Reg. Boh. 1358: 1285 X. kal. Nov. ind. XIV., Reg Boh. 1360: 1285 XIV. kal. Dez. XIV. ind.) 1368: 1373; 1378. 2) Reg. Boh. 1386: Juni 20. 3) Chron. Aulae reg. c. 22 vor dem Zuge gegen Friedrich. Das Jahr wird gesichert durch Cont. Vind., wo sogar 500 statt wie in der Königsaaler Chreuik 400 hingerichtet werden. 4) Chron. Aulae reg. c. 22. Da Friedrich sich nach Reg. Boh. 1353 bei Wenzel stellen sollte, dessen Urteil gegen ihn aus Prag datirt ist, wo Wenzel erst nach dem 2. April sich wieder aufhielt, so ist die neue Empörung und Besiegung in die zweite Hälfte des Jahres zu setzen. 5) Chron. Aulae reg. c. 23. Pulkava ad 1288. Wir folgen also dem ersten, der das Ereignis zwischen die Ereignisse von 1286 und die Geburt des Prinzen Ottokar (Mai 1288), allerdings in dasselbe Kap. mit dem letzten Datum setzt. Da er dies aber auch in Wenzels 16. Jahr legt, so ist das wieder 1287. Nach dem Gange der Dinge dürfte es sich jedenfalls uur um Herbst 1287 oder Anfang 1288 handeln, da W. Sept Oct. und April. Mai in Mähren weilte. Beide Quellen schreiben Holenstein, nur der Cod. Iglav. Hohenstein, was Palacky p. 320., Dudik VII. p. 100 und alle übrigen haben. Nach Loserth (Font. rer. Austr. VIII. p. 5.) ist in Cod. Iglav „das erste Buch 1393 von Peter Beuchil in unkorrekter Form geschrieben.“ 6) Dopsch Arch. f. österr. Gesch. LXXXVII. (1899) p. 66 ff. Böhmer-Redlich 1971.
592 zu gehen, wo Wenzel am 18. November in Gretz, am 25. Dezember, 18. und 28. Februar, am 2. April in Brünn weilte.1) Die Unterwerfung Gerhards von Obřan beendigte die Unruhen nicht; zwar war Wenzel im Juni wieder in Prag,2) aber für die dann folgende Lücke seines Itine- rars bis zum Jahresschluß haben wir wieder an einen Aufenthalt in Mähren zu denken, wo eine starke Räuberbande, die sich im Kloster Raigern3) festgesetzt hatte, und Friedrich von Schönburg4) niedergeworfen wurden. Auch dann war die Ruhe noch nicht hergestellt, da Wenzel wahrscheinlich 1287 vor die mährische Feste Holenstein zog und sie eroberte.5) Diese Zustände machen es erklärlich, daß die in dem Bündnis Wenzels mit Heinrich von Bayern gesetzte Frist verlief, ohne daß es zum Schlagen kam, trotzdem durch Meinharts Eelehnung mit Kärnten am 1. Februar 1286 die böhmischen Forderungen eine schroffe und rück sichtslose Abweisung erfahren hatten.6) Ja in demselben Jahre kam eine Zusammenkunft des böhmischen Königs mit Herzog Albrecht zu Stande, deren Zweck vermutlich war, gegen die durch den latenten Kriegszustand 1) Reg. Boh. 1360. 1392: „d. 1286 in die nativitatis domini et XIV. ind.“ ift doch wohl der 25. Dez: 1285. (Reg. Boh. 1355 hat: 29. Sept. 1285 ind. XIV, Reg. Boh. 1357: 1285 kal. Oct. XIV ind., Reg. Boh. 1358: 1285 X. kal. Nov. ind. XIV., Reg Boh. 1360: 1285 XIV. kal. Dez. XIV. ind.) 1368: 1373; 1378. 2) Reg. Boh. 1386: Juni 20. 3) Chron. Aulae reg. c. 22 vor dem Zuge gegen Friedrich. Das Jahr wird gesichert durch Cont. Vind., wo sogar 500 statt wie in der Königsaaler Chreuik 400 hingerichtet werden. 4) Chron. Aulae reg. c. 22. Da Friedrich sich nach Reg. Boh. 1353 bei Wenzel stellen sollte, dessen Urteil gegen ihn aus Prag datirt ist, wo Wenzel erst nach dem 2. April sich wieder aufhielt, so ist die neue Empörung und Besiegung in die zweite Hälfte des Jahres zu setzen. 5) Chron. Aulae reg. c. 23. Pulkava ad 1288. Wir folgen also dem ersten, der das Ereignis zwischen die Ereignisse von 1286 und die Geburt des Prinzen Ottokar (Mai 1288), allerdings in dasselbe Kap. mit dem letzten Datum setzt. Da er dies aber auch in Wenzels 16. Jahr legt, so ist das wieder 1287. Nach dem Gange der Dinge dürfte es sich jedenfalls uur um Herbst 1287 oder Anfang 1288 handeln, da W. Sept Oct. und April. Mai in Mähren weilte. Beide Quellen schreiben Holenstein, nur der Cod. Iglav. Hohenstein, was Palacky p. 320., Dudik VII. p. 100 und alle übrigen haben. Nach Loserth (Font. rer. Austr. VIII. p. 5.) ist in Cod. Iglav „das erste Buch 1393 von Peter Beuchil in unkorrekter Form geschrieben.“ 6) Dopsch Arch. f. österr. Gesch. LXXXVII. (1899) p. 66 ff. Böhmer-Redlich 1971.
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593 — hervorgerufene Unsicherheit der Grenze gemeinsam vorzugehen.1) Beide Gegner waren sich darin einig, daß die Zeit der Abrechnung noch nicht gekommen sei. Das Ziel behielt Zawisch trotzdem fest vor Augen. Gerade aus dem Jahre 1287, vom 17. März. ist der Brief Wenzels an den Bischof von Bamberg datiert, der uns über den Inhalt der böhmischen Ansprüche unterrichtet: Die bamberger Kirchenlehen, die Ottokar einst in Kärnten besessen, werden für seinen Sohn gefordert, zugleich aber auf ganz Kärnten, „unser Land“, Anspruch erhoben, nur in verächtlichem Tone von 2u Meinharts Belehnung gesprochen, der „dem Lande zum Fürsten gesetzt sei und selbst nur als „Graf von Tirol“ bezeichnet wird. Schon oftmals habe sich Wenzel an König Rudolf um Anerkennung seines Erbrechtes gewandt und werde nicht ruhen, bis ihm Genüge geschehen sei.2) Rudolf und Albrecht mußten sich also für den Fall eines Kampfes vorsehen, und sie taten das, indem sie ihre Verbindungen in Böhmen und Mähren selbst ausnutzten. Schon den inneren Unruhen der Jahre 1285—1287, die ihnen so günstig waren, mögen sie nicht ferngestanden haben: die Herren von Klingenberg gehörten der Adelspartei an, die Rudolf 1284 in Schntz genommen hatte; Gerhard von Obřan war in Österreich begütert, und Friedrich von Schönburg war der Schwager des einst ebenfalls von dem Deutschen Könige beschirmten Borlaus von Riesenburg, der Vormund seiner Kinder; auf ihrem Grund und Boden hatte er seine Burg gegen Bischof Dietrich gebaut, und ihre Stadt Trübau war es, wo er sich zuletzt gegen die Regierungstruppen verteidigte. Hartmann von Holenstein endlich, den wir doch wohl als Besitzer der gleichnamigen Feste anzusehen haben, urkundete am 12. April 1287 außer mit Gerhard von Obřan und Witigo von Swabenitz mit den Baronen von Leuchtenburg,3) den Brüdern jenes Heinmann, den wir bald unter Albrechts Verbündeten an erster Stelle finden werden. All diese Erhebungen waren durch ihre Vereinzelung zu Nichte geworden; jetzt bot die Natur selbst den Habsburgern Gelegenheit, ihre Anhänger zusammeln: König 1) Heinr. Heimb. ad 1286. Bachmann p. 672 setzt die Zusammenkunft auf etwa Neujahr 1287. Sollte sich diese Annahme auf Reg. Boh. 1392 stützen, wonach Wenzel am 25. Dez. 1286 in Brünn weilte, so wäre das zurückzuweisen, da die Urkunde viel eher nach 1285 gehört. Doch ift allerdings Ende 1286 wohl festzubalten. 2) Redlich „Z. Gesch. d. öst. Frage“. M. J. O. G. 4. Ergagbd. p. 161. 3) Dudik Mährens allgemeine Geschichte VII. p. 60. ff. Reg. Boh. 2321; 1404.
593 — hervorgerufene Unsicherheit der Grenze gemeinsam vorzugehen.1) Beide Gegner waren sich darin einig, daß die Zeit der Abrechnung noch nicht gekommen sei. Das Ziel behielt Zawisch trotzdem fest vor Augen. Gerade aus dem Jahre 1287, vom 17. März. ist der Brief Wenzels an den Bischof von Bamberg datiert, der uns über den Inhalt der böhmischen Ansprüche unterrichtet: Die bamberger Kirchenlehen, die Ottokar einst in Kärnten besessen, werden für seinen Sohn gefordert, zugleich aber auf ganz Kärnten, „unser Land“, Anspruch erhoben, nur in verächtlichem Tone von 2u Meinharts Belehnung gesprochen, der „dem Lande zum Fürsten gesetzt sei und selbst nur als „Graf von Tirol“ bezeichnet wird. Schon oftmals habe sich Wenzel an König Rudolf um Anerkennung seines Erbrechtes gewandt und werde nicht ruhen, bis ihm Genüge geschehen sei.2) Rudolf und Albrecht mußten sich also für den Fall eines Kampfes vorsehen, und sie taten das, indem sie ihre Verbindungen in Böhmen und Mähren selbst ausnutzten. Schon den inneren Unruhen der Jahre 1285—1287, die ihnen so günstig waren, mögen sie nicht ferngestanden haben: die Herren von Klingenberg gehörten der Adelspartei an, die Rudolf 1284 in Schntz genommen hatte; Gerhard von Obřan war in Österreich begütert, und Friedrich von Schönburg war der Schwager des einst ebenfalls von dem Deutschen Könige beschirmten Borlaus von Riesenburg, der Vormund seiner Kinder; auf ihrem Grund und Boden hatte er seine Burg gegen Bischof Dietrich gebaut, und ihre Stadt Trübau war es, wo er sich zuletzt gegen die Regierungstruppen verteidigte. Hartmann von Holenstein endlich, den wir doch wohl als Besitzer der gleichnamigen Feste anzusehen haben, urkundete am 12. April 1287 außer mit Gerhard von Obřan und Witigo von Swabenitz mit den Baronen von Leuchtenburg,3) den Brüdern jenes Heinmann, den wir bald unter Albrechts Verbündeten an erster Stelle finden werden. All diese Erhebungen waren durch ihre Vereinzelung zu Nichte geworden; jetzt bot die Natur selbst den Habsburgern Gelegenheit, ihre Anhänger zusammeln: König 1) Heinr. Heimb. ad 1286. Bachmann p. 672 setzt die Zusammenkunft auf etwa Neujahr 1287. Sollte sich diese Annahme auf Reg. Boh. 1392 stützen, wonach Wenzel am 25. Dez. 1286 in Brünn weilte, so wäre das zurückzuweisen, da die Urkunde viel eher nach 1285 gehört. Doch ift allerdings Ende 1286 wohl festzubalten. 2) Redlich „Z. Gesch. d. öst. Frage“. M. J. O. G. 4. Ergagbd. p. 161. 3) Dudik Mährens allgemeine Geschichte VII. p. 60. ff. Reg. Boh. 2321; 1404.
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594 — Wenzel wurde mannbar, und damit war der Zeitpunkt eingetreten, an dem Guta nach Prag übersiedeln mußte. Man beabsichtigte, mit ihrem Einzuge die feierliche Krönung des Paares zu verbinden, Rudolf selbst vermittelte die Verhandlungen zwischen Zawisch und dem Erzbischofe von Mainz,1) dem allein die Krönung zustand.2) Die Feier, zu der bereits Herzogin Grifina von Krakau eingeladen war, kam nicht zu Stande, und es ist wohl mit Recht vermutet worden, daß der Kärntnische Streit auch hier hindernd dazwischen trat.3) Dagegen zog Guta am 5. Juli 1287 wirklich in Böhmen ein,4) und wieder ein Zeichen des gegenseitigen Mißtrauens ist es, wenn Rudolf vorher von Bischof Thobias und mehreren Baronen einen Eid verlangte, die Prinzessin nach Wenzels etwaige Tode ihrem Vater, Bruder oder dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg sicher zuzuführen und ihr Wittum unverletzt zu erhalten.5) In Gutas Gefolge kam Bischof Arnold von Bamberg nach Prag,6) und vermutlich hat man mit ihm die aussichtslosen Verhandlungen über die Bamberger Lehen in Kärnten fortgeführt, natürlich ohne Erfolg: Bald darauf erklärte sich Arnold bereit, Meinhart damit zu belehnen, sobald er darum nachsuchen werde.7) Für Zawisch war Gutas Ankunft ein entschiedener Nachteil; hatte er bisher alle ihm mißliebigen Einflüsse auf seinen Stiefsohn feru- halten können, so ließ sich gegen dessen Gemahlin dies System unmöglich durchführen. Ebensowenig konnte man der Königin den Verkehr mit den Edlen des Landes wehren, und sie also auch nicht hindern, mit den An- hängern ihres Hauses in Verbindung zu treten. Mit dem Kampfe gegen Osterreich kombinierte sich dem Regenten von jetzt an der Kampf um seine Stellung in Böhmen. Er mußte persönlich eine gewissermaßen internatio nale Stellung zu gewinnen suchen, um sich gegebenen Falls selbst gegen den Hof in Prag zu behaupten. 1) Böhmer-Redlich 2089—2091. Loserth. „Fragm. eines Formelbuches König Wenzels II.“ Arch. f. Öst. G. LVII. (1879) p. 480—484. 2) ibid. p. 477. 3) Redlich M. J. O. G. 4. Ergzgsbd. p. 154 ist der Ansicht, daß Rudolf die Krönung verschoben habe, „um uicht ienen Erbansprüchen gewissermaßen einen größeren Halt zu geben“. Doch ist es auch zweifelhaft, ob Zawis im Interesse seines Einflusses ein Zusammenströmen habsburgischer Anhänger, ja vielleicht einen Besuch Rudolfs selbst zur Krönungsfeier wünschen konnte. 4) Chron. Aulae reg. c. 20 ohne Datum. Pulkava ad 1286. 5) Reg. Boh. 2263. 6) Reg. Boh. 2724. 7) Böhmer-Redlich 2130.
594 — Wenzel wurde mannbar, und damit war der Zeitpunkt eingetreten, an dem Guta nach Prag übersiedeln mußte. Man beabsichtigte, mit ihrem Einzuge die feierliche Krönung des Paares zu verbinden, Rudolf selbst vermittelte die Verhandlungen zwischen Zawisch und dem Erzbischofe von Mainz,1) dem allein die Krönung zustand.2) Die Feier, zu der bereits Herzogin Grifina von Krakau eingeladen war, kam nicht zu Stande, und es ist wohl mit Recht vermutet worden, daß der Kärntnische Streit auch hier hindernd dazwischen trat.3) Dagegen zog Guta am 5. Juli 1287 wirklich in Böhmen ein,4) und wieder ein Zeichen des gegenseitigen Mißtrauens ist es, wenn Rudolf vorher von Bischof Thobias und mehreren Baronen einen Eid verlangte, die Prinzessin nach Wenzels etwaige Tode ihrem Vater, Bruder oder dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg sicher zuzuführen und ihr Wittum unverletzt zu erhalten.5) In Gutas Gefolge kam Bischof Arnold von Bamberg nach Prag,6) und vermutlich hat man mit ihm die aussichtslosen Verhandlungen über die Bamberger Lehen in Kärnten fortgeführt, natürlich ohne Erfolg: Bald darauf erklärte sich Arnold bereit, Meinhart damit zu belehnen, sobald er darum nachsuchen werde.7) Für Zawisch war Gutas Ankunft ein entschiedener Nachteil; hatte er bisher alle ihm mißliebigen Einflüsse auf seinen Stiefsohn feru- halten können, so ließ sich gegen dessen Gemahlin dies System unmöglich durchführen. Ebensowenig konnte man der Königin den Verkehr mit den Edlen des Landes wehren, und sie also auch nicht hindern, mit den An- hängern ihres Hauses in Verbindung zu treten. Mit dem Kampfe gegen Osterreich kombinierte sich dem Regenten von jetzt an der Kampf um seine Stellung in Böhmen. Er mußte persönlich eine gewissermaßen internatio nale Stellung zu gewinnen suchen, um sich gegebenen Falls selbst gegen den Hof in Prag zu behaupten. 1) Böhmer-Redlich 2089—2091. Loserth. „Fragm. eines Formelbuches König Wenzels II.“ Arch. f. Öst. G. LVII. (1879) p. 480—484. 2) ibid. p. 477. 3) Redlich M. J. O. G. 4. Ergzgsbd. p. 154 ist der Ansicht, daß Rudolf die Krönung verschoben habe, „um uicht ienen Erbansprüchen gewissermaßen einen größeren Halt zu geben“. Doch ist es auch zweifelhaft, ob Zawis im Interesse seines Einflusses ein Zusammenströmen habsburgischer Anhänger, ja vielleicht einen Besuch Rudolfs selbst zur Krönungsfeier wünschen konnte. 4) Chron. Aulae reg. c. 20 ohne Datum. Pulkava ad 1286. 5) Reg. Boh. 2263. 6) Reg. Boh. 2724. 7) Böhmer-Redlich 2130.
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595 — Noch freilich stand er fest. Trotz des frühen Todes der Königin Kunigunde am 9. September 12851), war sein Einfluß und seine Macht seitdem bedeutend gestiegen: Am 23. Oktober desselben Jahres hatte Wenzel ihm und seinem Sohne Ješko Stadt Politz, Burg Landsberg und Stadt Landeskron, ein schönes Stück deutschen Kolonistenlandes, geschenkt.2) Alle Reichswürdenträger und selbst zwei der früheren Gegner hatten die Schenkung bezeugt. Schon damals war durch ihn sein Bruder Witigo Herr von Froburg, sein Vetter Zmil von Gratzen Burggraf von Podiebrad. Auch die Richtung seiner Politik gegen Österreich kam in der Besetzung der Amter deutlich zum Ausdruck, die wichtigsten Punkte Süd mährens übergab er seinen Anhängern oder doch entschiedenen Feinden der Habsburger: Bereits seit 1284 saß Jaroslaus von Sternberg als Burggraf auf Vöttau, dicht an der österreichischen Grenze.3) Vor dem 18. Februar 1286 noch, nicht unwahrscheinlich am 25. November, wurde diese Stellung verstärkt durch die Ernennung Witigos zum Burggrafen von Znaim, wo ihm vielleicht noch Ulrich von Neuhaus beigegeben wurde.4) In Brünn endlich erhielt das gleiche Amt Hartlieb von Dubna,5) den einst die Periode der österreichischen Herrschaft seine Amter und Würden gekoster hatte. Die großen böhmischen Landesämter waren nach wie vor in den Händen seiner Anhänger; im Lause des Jahres 1287 wurde auch das eines Marschalls, das anscheinend seit Jahren erledigt war, wieder besetzt; Zawisch verlieh es seinem eigenen Bruder.s) Wenn sich in dessen 1) Heinr. Heimb. hat 14. Sept.; die Nachweise dagegen Dudik VII, p. 91. Anm. 2. 2) Reg. Boh. 1358. Vgl. Loserth „Zur Gesch. des Landeskroner Teiles der Schönhengster Sprachinsel“. M. d. V. f. G. d. D. i. B. XVII (1889) p. 196—97. 3) Vgl. die Verträge vom 24. Mai 1284. Jar. bleibt sicher bis 1287, wahr- scheinlich doch bis 1288 auf diesem Posten. Vöttau, ietzt ein unbedeutender Ort, war damals Provinzialhauptstadt. Reg. Boh. 1368. Wenn die Reg. Boh. 2304 genannte Burg, die der villicus Znoymensis übergeben soll, die von Znaim ist, so kann die Urkunde, die aus Hohenmaut datiert ist, nur am 25. Nov. 1285 ausgestellt sein. Der darin genannte Ulrich kann nur Ulrich von Neuhaus sein. Sein Kämmereramt behielt Witigo außerdem bei. 5) Reg. Boh. 1368. 6) So am 20. Mai 1288 (Redlich M. J. O. G. 4. Erg.-Bd. p. 161), aber schon am 27. Jänner ist Dietrich Spatzmann Unterkämmerer. Wenn Šusta Český čas. histor. I. p. 386 sagt, Witigo habe einen tönenden Titel, aber ein leeres Amt erhalten, und damit meint, seine Ernennung zum Marschall sei eigentlich eine Degradation gewesen, so ist das eine Entstellung der Tatsachen. Mitteilungen. 41. Jahrgang. 4. Heft. 4) 40
595 — Noch freilich stand er fest. Trotz des frühen Todes der Königin Kunigunde am 9. September 12851), war sein Einfluß und seine Macht seitdem bedeutend gestiegen: Am 23. Oktober desselben Jahres hatte Wenzel ihm und seinem Sohne Ješko Stadt Politz, Burg Landsberg und Stadt Landeskron, ein schönes Stück deutschen Kolonistenlandes, geschenkt.2) Alle Reichswürdenträger und selbst zwei der früheren Gegner hatten die Schenkung bezeugt. Schon damals war durch ihn sein Bruder Witigo Herr von Froburg, sein Vetter Zmil von Gratzen Burggraf von Podiebrad. Auch die Richtung seiner Politik gegen Österreich kam in der Besetzung der Amter deutlich zum Ausdruck, die wichtigsten Punkte Süd mährens übergab er seinen Anhängern oder doch entschiedenen Feinden der Habsburger: Bereits seit 1284 saß Jaroslaus von Sternberg als Burggraf auf Vöttau, dicht an der österreichischen Grenze.3) Vor dem 18. Februar 1286 noch, nicht unwahrscheinlich am 25. November, wurde diese Stellung verstärkt durch die Ernennung Witigos zum Burggrafen von Znaim, wo ihm vielleicht noch Ulrich von Neuhaus beigegeben wurde.4) In Brünn endlich erhielt das gleiche Amt Hartlieb von Dubna,5) den einst die Periode der österreichischen Herrschaft seine Amter und Würden gekoster hatte. Die großen böhmischen Landesämter waren nach wie vor in den Händen seiner Anhänger; im Lause des Jahres 1287 wurde auch das eines Marschalls, das anscheinend seit Jahren erledigt war, wieder besetzt; Zawisch verlieh es seinem eigenen Bruder.s) Wenn sich in dessen 1) Heinr. Heimb. hat 14. Sept.; die Nachweise dagegen Dudik VII, p. 91. Anm. 2. 2) Reg. Boh. 1358. Vgl. Loserth „Zur Gesch. des Landeskroner Teiles der Schönhengster Sprachinsel“. M. d. V. f. G. d. D. i. B. XVII (1889) p. 196—97. 3) Vgl. die Verträge vom 24. Mai 1284. Jar. bleibt sicher bis 1287, wahr- scheinlich doch bis 1288 auf diesem Posten. Vöttau, ietzt ein unbedeutender Ort, war damals Provinzialhauptstadt. Reg. Boh. 1368. Wenn die Reg. Boh. 2304 genannte Burg, die der villicus Znoymensis übergeben soll, die von Znaim ist, so kann die Urkunde, die aus Hohenmaut datiert ist, nur am 25. Nov. 1285 ausgestellt sein. Der darin genannte Ulrich kann nur Ulrich von Neuhaus sein. Sein Kämmereramt behielt Witigo außerdem bei. 5) Reg. Boh. 1368. 6) So am 20. Mai 1288 (Redlich M. J. O. G. 4. Erg.-Bd. p. 161), aber schon am 27. Jänner ist Dietrich Spatzmann Unterkämmerer. Wenn Šusta Český čas. histor. I. p. 386 sagt, Witigo habe einen tönenden Titel, aber ein leeres Amt erhalten, und damit meint, seine Ernennung zum Marschall sei eigentlich eine Degradation gewesen, so ist das eine Entstellung der Tatsachen. Mitteilungen. 41. Jahrgang. 4. Heft. 4) 40
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596 — Emporsteigen der Einfluß des Regenten selbst spiegelt, so muß er in diesem Jahre seinen Höhepunkt erreicht haben. Dabei ist der militärische Charakter jener Würde wohl zu beachten; dem Marschall lag die Samm- lung und Führung des Aufgebotes ob; bei der rein persönlichen Stellung Zawischs und dem passiven Widerstande, den er unter Umständen vom Prager Hofe erwarten dürfte, war es deshalb nicht unwichtig, das Amt in sicheren Händen zu wissen. In diesem Sinne kann die Beförderung Witigos als eine direkte Vorbereitung zum Kampfe gelten. Nicht anders ist es mit dem Erlaß vom 4. September, der ausdrücklich als von Zawisch und Jaroslaus von Sternberg, dem Mundschenken und Burg grafen von Vöttau, ins Leben gerufen bezeichnet wird. Durch diesen Erlaß wurde in Prag eine Sechsmännerbehörde zur Sicherung der bürger lichen Ruhe, rechten Maßes und Gewichtes eingesetzt, zugleich aber jede Verbindung der Bürger unter einander oder mit anderen, sowie das Waffentragen verboten.1) Man ist wohl zu der Vermutung berechtigt, daß Zawisch und seine Freunde die Hauptstadt durch diese Bestimmungen gegen ihnen unbequeme Einflüsse vom Hofe selbst sichern wollten. Selbst verständlich ift, daß sie das Sechserkollegium, dem allein auch die Ein berufung der Bürgerwehr zustehen sollte, aus treuen Männern zusam- mensetzten. Wichtiger noch, als diese Maßnahmen zur inneren Festigung des Landes, besonders aber in einer Betrachtung der böhmischen Politik uicht zu übergehen sind die Beziehungen zu den Grenzuachbarn im Norden und Osten. Auch hier galt es im Jahre 1287 für Zawisch dreierlei. Erstens mußte er für den Kampf gegen Österreich Ruhe im Rücken haben, zweitens tätige Bundesgenossen zu erwerben und drittens, wie oben bereits erwähnt, sich auch unabhängig vom Hofe in Prag eine feste Stellung zu schaffen versuchen. Rein dem ersten Zwecke diente der Vertrag mit Heinrich dem Erlauchten von Meißen am 30. November 1287, in dem eine gemeinsame Bestrafung aller Grenzränber verabredet wurde: Das Unterkämmereramt hat im Vergleich zu dem eines Marschalls immer als subaltern gegolten; niemals begegnen die Führer des Adels als Unterkäm- merer. Auch dessen Vergleich mit dem Finauzminister der Neuzeit gibt ein schiefes Bild; er hat keine organisatorischen, sondern nur exekutorische Befug- nisse. Was endlich die Leerheit der Marschallswürde anbetrifft, so kann man davon bis zu einen gewissen Grade unter einem vollkräftigen Fürsten reden, nicht aber bei den Verhältnissen der Jahre 1287—88. — Als letzten Marschall vor Witigo kennen wir Bavor von Strakonitz. 1) Reg. Boh. 1418.
596 — Emporsteigen der Einfluß des Regenten selbst spiegelt, so muß er in diesem Jahre seinen Höhepunkt erreicht haben. Dabei ist der militärische Charakter jener Würde wohl zu beachten; dem Marschall lag die Samm- lung und Führung des Aufgebotes ob; bei der rein persönlichen Stellung Zawischs und dem passiven Widerstande, den er unter Umständen vom Prager Hofe erwarten dürfte, war es deshalb nicht unwichtig, das Amt in sicheren Händen zu wissen. In diesem Sinne kann die Beförderung Witigos als eine direkte Vorbereitung zum Kampfe gelten. Nicht anders ist es mit dem Erlaß vom 4. September, der ausdrücklich als von Zawisch und Jaroslaus von Sternberg, dem Mundschenken und Burg grafen von Vöttau, ins Leben gerufen bezeichnet wird. Durch diesen Erlaß wurde in Prag eine Sechsmännerbehörde zur Sicherung der bürger lichen Ruhe, rechten Maßes und Gewichtes eingesetzt, zugleich aber jede Verbindung der Bürger unter einander oder mit anderen, sowie das Waffentragen verboten.1) Man ist wohl zu der Vermutung berechtigt, daß Zawisch und seine Freunde die Hauptstadt durch diese Bestimmungen gegen ihnen unbequeme Einflüsse vom Hofe selbst sichern wollten. Selbst verständlich ift, daß sie das Sechserkollegium, dem allein auch die Ein berufung der Bürgerwehr zustehen sollte, aus treuen Männern zusam- mensetzten. Wichtiger noch, als diese Maßnahmen zur inneren Festigung des Landes, besonders aber in einer Betrachtung der böhmischen Politik uicht zu übergehen sind die Beziehungen zu den Grenzuachbarn im Norden und Osten. Auch hier galt es im Jahre 1287 für Zawisch dreierlei. Erstens mußte er für den Kampf gegen Österreich Ruhe im Rücken haben, zweitens tätige Bundesgenossen zu erwerben und drittens, wie oben bereits erwähnt, sich auch unabhängig vom Hofe in Prag eine feste Stellung zu schaffen versuchen. Rein dem ersten Zwecke diente der Vertrag mit Heinrich dem Erlauchten von Meißen am 30. November 1287, in dem eine gemeinsame Bestrafung aller Grenzränber verabredet wurde: Das Unterkämmereramt hat im Vergleich zu dem eines Marschalls immer als subaltern gegolten; niemals begegnen die Führer des Adels als Unterkäm- merer. Auch dessen Vergleich mit dem Finauzminister der Neuzeit gibt ein schiefes Bild; er hat keine organisatorischen, sondern nur exekutorische Befug- nisse. Was endlich die Leerheit der Marschallswürde anbetrifft, so kann man davon bis zu einen gewissen Grade unter einem vollkräftigen Fürsten reden, nicht aber bei den Verhältnissen der Jahre 1287—88. — Als letzten Marschall vor Witigo kennen wir Bavor von Strakonitz. 1) Reg. Boh. 1418.
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597 — bei Nichterfüllung sollten vom 22. Februar nächsten Jahres an zehn getreue des Markgrafen in Pirna, beziehungsweise von böhmischer Seite der Prager Burggraf Hroznata und Jaroslaus von Sternberg in Leitmeritz Einlager halten.1) Weit bedeutsamer war Böhmens Stellung zu den schlesischen Wirren, besonders deshalb, weil diese schon längere Zeit die gespannte Aufmerksamkeit der Prager Regierung erregt haben müssen und daher einen zweiten, schwerwiegenden Grund, ja für das Jahr 1287 wohl den Hauptgrund von Zawischs Zurückhaltung Österreich gegenüber dar- bicten. Da die böhmisch-schlesischen Beziehungen dieser Zeit und ihre Er- gebnisse auch weiterhin in der böhmischen Geschichte eine Rolle spielen, andrerseits die schlesischen Verhältnisse in diesem Zusammenhange noch nicht dargestellt sind, müssen wir ihnen hier eine etwas eingehendere Betrach tung widmen: Herzog Heinrich IV. von Breslau lag im Streit mit dem Vischof Thomas, war seit 30. Juli 1284 von diesem, am 6. Jänner 1285 auch von der Synode zu Lentschica gebannt worden.2) Der Zwist war zu einem Kampf zwischen Deutschtum und Polentum geworden, so daß die deutschen Minoriten den Bann nicht beachteten, ja sogar ihre polnischen Ordensbrüder verjagten und von Polen zur sächsischen Ordensprovinz übertraten.3) Dementsprechend gestalteten sich auch die Parteiverhältuisse der welilichen Fürsten: Die uiederschlesischen Herzoge aus der Glogauer und Lieguitzer Linie, germanisiert wie ihre Länder, kümmerten sich nicht um den geistlichen Zorn, so daß sich Thomas am 22. November 1286 bitter über sie beklagte.4) Die chorwatischen Herzoge von Oberschlesien dagegen, Kasimir von Beuthen und Primko von Ratibor vorzüglich, hielten sich zu Thomas, Primko gewährte ihm auf Ratibor eine Zuflucht.5) Was nun Böhmens Stellung betrifft, so sahen wir Nikolaus von Troppau 1281 in freundschaftlichem Verkehr mit Heinrich; am 31. Juli 1284 1) Reg. Boh. 2295; 2296, die doch sicher zusammengehören; dem Datum zu mistrauen, liegt kein Grund vor. Am 7. Mai 87 bestätigt H. dem Kloster Ozzek seine Rechte in Saida, das ihm Ottokar einst abgetreten hatte. 2) Grünhagen, Reg. III. p. 51. (n. 1832) p. 58. Schiedsspruch des Legaten Philipp v. Fermo vom 10. Aug. 82. p. 21 n. 1720. Bestätigung des Bannes durch Papst Martin IV. p. 56 n. 1858. 3) Grünhagen, Reg. III. p. 60. n. 1870. u. a. 4) Grünhagen, Reg. III. p. 88. n. 1985. Außer H. v. Liegnitz, Bolko v. Jauer, H. v. Glogau, Primko v. Steinau wird auch Boleslaus v. Oppeln genannt, der aber doch mehr vermittelt. a. a. O. p. 70 n. 1916 ist er am 6. Mai 1285 mit Thomas einträchtig, p. 95 geleitet er selbst den Bischof nach Oppeln, wo ein Vergleich versucht werden soll (29. März 4. April 87.) 5) a. a. D. p. 66. u. 1894 ff. seit April 1285. 40*
597 — bei Nichterfüllung sollten vom 22. Februar nächsten Jahres an zehn getreue des Markgrafen in Pirna, beziehungsweise von böhmischer Seite der Prager Burggraf Hroznata und Jaroslaus von Sternberg in Leitmeritz Einlager halten.1) Weit bedeutsamer war Böhmens Stellung zu den schlesischen Wirren, besonders deshalb, weil diese schon längere Zeit die gespannte Aufmerksamkeit der Prager Regierung erregt haben müssen und daher einen zweiten, schwerwiegenden Grund, ja für das Jahr 1287 wohl den Hauptgrund von Zawischs Zurückhaltung Österreich gegenüber dar- bicten. Da die böhmisch-schlesischen Beziehungen dieser Zeit und ihre Er- gebnisse auch weiterhin in der böhmischen Geschichte eine Rolle spielen, andrerseits die schlesischen Verhältnisse in diesem Zusammenhange noch nicht dargestellt sind, müssen wir ihnen hier eine etwas eingehendere Betrach tung widmen: Herzog Heinrich IV. von Breslau lag im Streit mit dem Vischof Thomas, war seit 30. Juli 1284 von diesem, am 6. Jänner 1285 auch von der Synode zu Lentschica gebannt worden.2) Der Zwist war zu einem Kampf zwischen Deutschtum und Polentum geworden, so daß die deutschen Minoriten den Bann nicht beachteten, ja sogar ihre polnischen Ordensbrüder verjagten und von Polen zur sächsischen Ordensprovinz übertraten.3) Dementsprechend gestalteten sich auch die Parteiverhältuisse der welilichen Fürsten: Die uiederschlesischen Herzoge aus der Glogauer und Lieguitzer Linie, germanisiert wie ihre Länder, kümmerten sich nicht um den geistlichen Zorn, so daß sich Thomas am 22. November 1286 bitter über sie beklagte.4) Die chorwatischen Herzoge von Oberschlesien dagegen, Kasimir von Beuthen und Primko von Ratibor vorzüglich, hielten sich zu Thomas, Primko gewährte ihm auf Ratibor eine Zuflucht.5) Was nun Böhmens Stellung betrifft, so sahen wir Nikolaus von Troppau 1281 in freundschaftlichem Verkehr mit Heinrich; am 31. Juli 1284 1) Reg. Boh. 2295; 2296, die doch sicher zusammengehören; dem Datum zu mistrauen, liegt kein Grund vor. Am 7. Mai 87 bestätigt H. dem Kloster Ozzek seine Rechte in Saida, das ihm Ottokar einst abgetreten hatte. 2) Grünhagen, Reg. III. p. 51. (n. 1832) p. 58. Schiedsspruch des Legaten Philipp v. Fermo vom 10. Aug. 82. p. 21 n. 1720. Bestätigung des Bannes durch Papst Martin IV. p. 56 n. 1858. 3) Grünhagen, Reg. III. p. 60. n. 1870. u. a. 4) Grünhagen, Reg. III. p. 88. n. 1985. Außer H. v. Liegnitz, Bolko v. Jauer, H. v. Glogau, Primko v. Steinau wird auch Boleslaus v. Oppeln genannt, der aber doch mehr vermittelt. a. a. O. p. 70 n. 1916 ist er am 6. Mai 1285 mit Thomas einträchtig, p. 95 geleitet er selbst den Bischof nach Oppeln, wo ein Vergleich versucht werden soll (29. März 4. April 87.) 5) a. a. D. p. 66. u. 1894 ff. seit April 1285. 40*
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598 — wohnte er einem von diesem zu Neisse veranstalteten Turnier bei, war er wohl auch Zeuge von seinem jähzornigen Angriff auf den bischöflichen Kanzler Peter am nächsten Tage.1) Mitte April finden wir ihn bereits in freundlichen Bezichungen zu Kasimir von Beuthen. Als dieser bei ihm zu Besuch war, meldete ihnen Thomas am 18. April 1285 die Ein nahme von Ottmachau durch Heinrich IV. und dessen Vorgehen gegen Edelstein.2) Damit war Böhmen in den Streit hineingezogen; Edelstein ge- hörte zu Troppau und war, wie wir wissen, 1281 durch Nikolaus als Schadenersatz für die Vergehen der Brüder von Livania dem Breslauer Bischof geschenkt worden. Am 25. April bereits war die Einnahme von Edelstein eine Tatsache3) und so die böhmische Grenze wirklich verletzt, so daß nicht nur der Herzog von Troppau, sondern auch Wenzel selbst zum Einschreiten gedrängt wurde, an den sich übrigens Thomas gleichfalls bereits am 20. April gewandt hatte.4) Leicht dürfte Wenzels Aufenth alt in Gretz zu Ende 1285, dürfte des Troppauers Anwesenheit in Brünn Februar 1286 mit diesen Dingen zusammenhängen, bei denen beider Wege für kurze Zeit zusammenliefen. Das Jahr 1286 gestattete der böhmischen Regierung nicht, sich nach außen zu wenden; erst 1287 hatte sie nicht nur die Hände frei, mußte sie nicht nur mit dem Blick auf die kommenden Ereignisse sich hier den Rücken sichern, sondern war auch der günstigste Zeitpunkt für ein Vorgehen gegen Heinrich. Denn in diesem Jahre rüstete Premisl von Großpolen, um das, was er 1284 an Heinrich verloren,s) wiederzugewinnen; am 14. Juni begann er die Belagerung von Olobok und eroberte es bald darauf.6) Damals dürste also der von Heinrich von Heimburg zu 1287 gemeldete Zug Wenzels gegen „die Polen von Breslau“ stattgefunden haben,7) der aber nicht zu irgend welchen kriegerischen Taten führte. Dafür wird ja wohl auf böhmischer Seite der nahende Bruch mit Österreich von Bedeutung gewesen sein, doch 1) a. a. O. p. 52. 2) a. a. O, p. 66. n. 1894. 3) Grünhagen Reg. III, p. 68 (n. 1901). 4) A. a. O. p. 67 (n. 1897). Die Obligatio an das Breslauer Bistum berührte natürlich die böhmische Staatszugehörigkeit nicht. 5) Grünhagen Reg. III, p. 56 (30. Sept.). Gewinnung von Kalisch, wofür Przemisl die neu erbaute Burg Olobok übergibt nebst allem zwischen ihr und dem Breslauer Lande gelegenen Gebiete. 6) a. a. O., p. 100. 7) Heinr. Heimb. ad 1287.
598 — wohnte er einem von diesem zu Neisse veranstalteten Turnier bei, war er wohl auch Zeuge von seinem jähzornigen Angriff auf den bischöflichen Kanzler Peter am nächsten Tage.1) Mitte April finden wir ihn bereits in freundlichen Bezichungen zu Kasimir von Beuthen. Als dieser bei ihm zu Besuch war, meldete ihnen Thomas am 18. April 1285 die Ein nahme von Ottmachau durch Heinrich IV. und dessen Vorgehen gegen Edelstein.2) Damit war Böhmen in den Streit hineingezogen; Edelstein ge- hörte zu Troppau und war, wie wir wissen, 1281 durch Nikolaus als Schadenersatz für die Vergehen der Brüder von Livania dem Breslauer Bischof geschenkt worden. Am 25. April bereits war die Einnahme von Edelstein eine Tatsache3) und so die böhmische Grenze wirklich verletzt, so daß nicht nur der Herzog von Troppau, sondern auch Wenzel selbst zum Einschreiten gedrängt wurde, an den sich übrigens Thomas gleichfalls bereits am 20. April gewandt hatte.4) Leicht dürfte Wenzels Aufenth alt in Gretz zu Ende 1285, dürfte des Troppauers Anwesenheit in Brünn Februar 1286 mit diesen Dingen zusammenhängen, bei denen beider Wege für kurze Zeit zusammenliefen. Das Jahr 1286 gestattete der böhmischen Regierung nicht, sich nach außen zu wenden; erst 1287 hatte sie nicht nur die Hände frei, mußte sie nicht nur mit dem Blick auf die kommenden Ereignisse sich hier den Rücken sichern, sondern war auch der günstigste Zeitpunkt für ein Vorgehen gegen Heinrich. Denn in diesem Jahre rüstete Premisl von Großpolen, um das, was er 1284 an Heinrich verloren,s) wiederzugewinnen; am 14. Juni begann er die Belagerung von Olobok und eroberte es bald darauf.6) Damals dürste also der von Heinrich von Heimburg zu 1287 gemeldete Zug Wenzels gegen „die Polen von Breslau“ stattgefunden haben,7) der aber nicht zu irgend welchen kriegerischen Taten führte. Dafür wird ja wohl auf böhmischer Seite der nahende Bruch mit Österreich von Bedeutung gewesen sein, doch 1) a. a. O. p. 52. 2) a. a. O, p. 66. n. 1894. 3) Grünhagen Reg. III, p. 68 (n. 1901). 4) A. a. O. p. 67 (n. 1897). Die Obligatio an das Breslauer Bistum berührte natürlich die böhmische Staatszugehörigkeit nicht. 5) Grünhagen Reg. III, p. 56 (30. Sept.). Gewinnung von Kalisch, wofür Przemisl die neu erbaute Burg Olobok übergibt nebst allem zwischen ihr und dem Breslauer Lande gelegenen Gebiete. 6) a. a. O., p. 100. 7) Heinr. Heimb. ad 1287.
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599 könnte sehr leicht noch eine andere Ursache den Ausgang mit bestimmt haben. Eines der Hauptargumente, durch die der polnische Klerus die Kurie gegen Heinrich und seine Helfer einnahm, war die Darlegung, daß durch Ausbreitung deutscher Macht und Sitte auch das Gebiet, aus dem Rom den Peterspfennig bezog, mehr und mehr verkleinert werde.1) Noch am 12. Jänner 1285 hatte Martin IV. gegen diese Beeinträchtigung Maß- nahmen ergriffen. 2) Nun wurde 1286 der Kardinalbischof Johann v. Tusculum zum päpstlichen Legaten für Deutschlaud, die slawischen Länder und Skandi- navien ernaunt;3) sein erstes Geschäft war, bei Strafe des Bannes die ungeheuersten Prokurationsgelder von der Geistlichkeit seines Gebietes ein- zufordern.4) Daran nicht genug, legte er in der zweiten Sitzung des Na- tionalkonzils zu Würzburg im März 1287, desselben, von dem aus Rudolf die Verhandlungen mit Böhmen geführt hatte, umfangreiche Steuerpläne für die Wiedereroberung des heiligen Landes vor. Ein ungeheuerer Lärm vereinigte sich zu einem allgemeinen Protest an die Kurie, der Legat mußte froh sein, unter Rudolfs Schutz sicher aus Deutschland zu kommen.5) Der Prager Bischof Thobias suchte trotzdem, obgleich er noch vor einem Jahre von Honorius IV. wegen der unruhigen Zeit die Besreiung seiner Diözese von Zehnten erwirkt hatte,6) den Forderungen des Legaten zu genügen. Mit aller Mühe wurde das Geld zusammengebracht,7) vor dem 15. Mai noch ging der bischöfliche Prokurator Rapota damit unter pfalzgräflichem Geleit ab, wurde aber von seinem Geleitsmanne überfallen und aus- geplündert.s) Trotz aller Bemühungen war weder das Geld wiederzubekommen noch die Befreiung vom Banne zu erlangen, so daß Thobias eine eigene Gesandtschaft nach Rom schicken mußte.3) Solche Vorgänge machen es um so erklärlicher, daß der böhmische Regent gerade jetzt wenig Neigung zeigte, sich für den Bischof Thomas 1) Grünhagen Reg. III, p. 60 (n. 1870). 2) a. a. O., p. 59 (n. 1866). 3) Böhmer-Redlich 2023. Reg. Boh. 1383. 4) Schon von Basel aus am 24. Sept. Grünhagen Reg. III, p. 87 (n. 1979). 5) Böhmer-Redlich 2064; 2073 a. 6) Reg. Boh. 1372. 7) Hierher gehört doch wohl Reg. Boh. 2478, wonach das Kloster Břewnow Güter veränßern mußte, um 500 M. zu zahlen „collectori — Th. vener. Pragensis episcopi pro subventione pecunie legato sedis apostolice facta, urgente prefato domino.“ 8) Reg. Boh. 2521. 9) Reg. Boh. 2521—2524.
599 könnte sehr leicht noch eine andere Ursache den Ausgang mit bestimmt haben. Eines der Hauptargumente, durch die der polnische Klerus die Kurie gegen Heinrich und seine Helfer einnahm, war die Darlegung, daß durch Ausbreitung deutscher Macht und Sitte auch das Gebiet, aus dem Rom den Peterspfennig bezog, mehr und mehr verkleinert werde.1) Noch am 12. Jänner 1285 hatte Martin IV. gegen diese Beeinträchtigung Maß- nahmen ergriffen. 2) Nun wurde 1286 der Kardinalbischof Johann v. Tusculum zum päpstlichen Legaten für Deutschlaud, die slawischen Länder und Skandi- navien ernaunt;3) sein erstes Geschäft war, bei Strafe des Bannes die ungeheuersten Prokurationsgelder von der Geistlichkeit seines Gebietes ein- zufordern.4) Daran nicht genug, legte er in der zweiten Sitzung des Na- tionalkonzils zu Würzburg im März 1287, desselben, von dem aus Rudolf die Verhandlungen mit Böhmen geführt hatte, umfangreiche Steuerpläne für die Wiedereroberung des heiligen Landes vor. Ein ungeheuerer Lärm vereinigte sich zu einem allgemeinen Protest an die Kurie, der Legat mußte froh sein, unter Rudolfs Schutz sicher aus Deutschland zu kommen.5) Der Prager Bischof Thobias suchte trotzdem, obgleich er noch vor einem Jahre von Honorius IV. wegen der unruhigen Zeit die Besreiung seiner Diözese von Zehnten erwirkt hatte,6) den Forderungen des Legaten zu genügen. Mit aller Mühe wurde das Geld zusammengebracht,7) vor dem 15. Mai noch ging der bischöfliche Prokurator Rapota damit unter pfalzgräflichem Geleit ab, wurde aber von seinem Geleitsmanne überfallen und aus- geplündert.s) Trotz aller Bemühungen war weder das Geld wiederzubekommen noch die Befreiung vom Banne zu erlangen, so daß Thobias eine eigene Gesandtschaft nach Rom schicken mußte.3) Solche Vorgänge machen es um so erklärlicher, daß der böhmische Regent gerade jetzt wenig Neigung zeigte, sich für den Bischof Thomas 1) Grünhagen Reg. III, p. 60 (n. 1870). 2) a. a. O., p. 59 (n. 1866). 3) Böhmer-Redlich 2023. Reg. Boh. 1383. 4) Schon von Basel aus am 24. Sept. Grünhagen Reg. III, p. 87 (n. 1979). 5) Böhmer-Redlich 2064; 2073 a. 6) Reg. Boh. 1372. 7) Hierher gehört doch wohl Reg. Boh. 2478, wonach das Kloster Břewnow Güter veränßern mußte, um 500 M. zu zahlen „collectori — Th. vener. Pragensis episcopi pro subventione pecunie legato sedis apostolice facta, urgente prefato domino.“ 8) Reg. Boh. 2521. 9) Reg. Boh. 2521—2524.
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600 ins Zeug zu legen, daß er mit Freuden zugriff, als Heinrich v. Breslau die bedentendsten Zusagen machte: denn wenn irgendwo, so gehört hierhin der Vertrag, demgemäß nach des Herzogs Tode alle seine Lande an den böhmischen König fallen sollten.1) Daß aber wirklich die Übergriffe des päpstlichen Legaten bedeutend auf die politische Lage in Schlesien ein- wirkten, wird ersichtlich, wenn die Bischöfe der Gnesner Provinz eben zu Oppeln, wo das Schiedsgericht zwischen Heinrich und Thomas versammelt war, an den Papst appellierten,7) wenn kurz darauf der Erzbischof von Gnesen mit dem Herzog das Osterfest feierte3) und dann alle einst Thomas sreundlichen Bischöfe sich von der Sache zurückzogen;4) denn obwohl der Bischof selbst sich wiederholt der Appellation angeschlossen hatte, ruhte doch die Möglichkeit seines Sieges auf dem Einvernehmen mit der Kurie, darauf, daß sie einen weltlichen Arm für ihn in Bewegung setzte.5) Andrer- seits haben wir ein bestimmtes Zeugnis, daß man gerade zu dieser Zeit in Rom auf Zawisch nicht gut zu sprechen war,6) was kaum einen anderen Grund haben kann, als seine Haltung in dem Breslauer Streit. Der Erfolg für ihn war, daß er damals außer jener Anweisung auf die Zukunst uicht nur eine Rückensicherung in seinem Kampfe gegen Albrecht erreichte, sondern, wie sich bei seinem Sturz zeigte, auch ein enges persönliches Verhältnis zu dem Breslauer Herzog gewann. In noch höherem Maße traten seine persönlichen Zwecke in den Vordergrund bei den Beziehungen, die er zu dem ungarischen Königs- hause anknüpfte. Aber auch hier wußte er seine Interessen mit seiner großen Politik zu vereinigen: Er wollte nicht nur eine Koalition ver- hindern, wie sie einst Ottokar zu Falle gebracht hatte, sondern seinerseits gegen Österreich ein Bündnis mit Ungarn schließen. Dort hatte sich, nachdem alle widerstrebenden Elemente an Rom und seinen Legaten7) festen Rückhalt gewonnen, die Ordnung mehr und mehr 1) Pulkava setzt einen analogen Vertrag, vermehrt durch die Bestimmung über Glatz bereits unter Ottokar. Vgl. meine Disf., p. 19 f. (Anm.). Unser Ab- kommen kennen wir aus der Bestätigung Rudolfs 1290, Reg. Boh. 1514. 2) 3. April 1287. Grünhagen Reg. III, p. 97 (n. 2015). 3) a. a. O., p. 97, besonders wenn er fich dabei selbst bereits entschädigen läßt. 4) Ein einzigesmal noch geht der Bischof seinen Metropolitan in der Sa che an am 20. Aug. a. a. O., p. 104 (n. 2046). 5) Grünhagen Reg. III, p. 91 (n. 1995) am 16. Jan. 1287. Eben diese unbequem Zwitterstellung mag den Bischof selbst zu dem schnellen Friedensschluß (6. Jänner 1288) bewogen haben. 6) Reg. Boh. 1336. 7)1278. Bestallung u. Beglaubigung von X. Kal. Oct. Mon. Hung.hist. I, 9, n.58—95.
600 ins Zeug zu legen, daß er mit Freuden zugriff, als Heinrich v. Breslau die bedentendsten Zusagen machte: denn wenn irgendwo, so gehört hierhin der Vertrag, demgemäß nach des Herzogs Tode alle seine Lande an den böhmischen König fallen sollten.1) Daß aber wirklich die Übergriffe des päpstlichen Legaten bedeutend auf die politische Lage in Schlesien ein- wirkten, wird ersichtlich, wenn die Bischöfe der Gnesner Provinz eben zu Oppeln, wo das Schiedsgericht zwischen Heinrich und Thomas versammelt war, an den Papst appellierten,7) wenn kurz darauf der Erzbischof von Gnesen mit dem Herzog das Osterfest feierte3) und dann alle einst Thomas sreundlichen Bischöfe sich von der Sache zurückzogen;4) denn obwohl der Bischof selbst sich wiederholt der Appellation angeschlossen hatte, ruhte doch die Möglichkeit seines Sieges auf dem Einvernehmen mit der Kurie, darauf, daß sie einen weltlichen Arm für ihn in Bewegung setzte.5) Andrer- seits haben wir ein bestimmtes Zeugnis, daß man gerade zu dieser Zeit in Rom auf Zawisch nicht gut zu sprechen war,6) was kaum einen anderen Grund haben kann, als seine Haltung in dem Breslauer Streit. Der Erfolg für ihn war, daß er damals außer jener Anweisung auf die Zukunst uicht nur eine Rückensicherung in seinem Kampfe gegen Albrecht erreichte, sondern, wie sich bei seinem Sturz zeigte, auch ein enges persönliches Verhältnis zu dem Breslauer Herzog gewann. In noch höherem Maße traten seine persönlichen Zwecke in den Vordergrund bei den Beziehungen, die er zu dem ungarischen Königs- hause anknüpfte. Aber auch hier wußte er seine Interessen mit seiner großen Politik zu vereinigen: Er wollte nicht nur eine Koalition ver- hindern, wie sie einst Ottokar zu Falle gebracht hatte, sondern seinerseits gegen Österreich ein Bündnis mit Ungarn schließen. Dort hatte sich, nachdem alle widerstrebenden Elemente an Rom und seinen Legaten7) festen Rückhalt gewonnen, die Ordnung mehr und mehr 1) Pulkava setzt einen analogen Vertrag, vermehrt durch die Bestimmung über Glatz bereits unter Ottokar. Vgl. meine Disf., p. 19 f. (Anm.). Unser Ab- kommen kennen wir aus der Bestätigung Rudolfs 1290, Reg. Boh. 1514. 2) 3. April 1287. Grünhagen Reg. III, p. 97 (n. 2015). 3) a. a. O., p. 97, besonders wenn er fich dabei selbst bereits entschädigen läßt. 4) Ein einzigesmal noch geht der Bischof seinen Metropolitan in der Sa che an am 20. Aug. a. a. O., p. 104 (n. 2046). 5) Grünhagen Reg. III, p. 91 (n. 1995) am 16. Jan. 1287. Eben diese unbequem Zwitterstellung mag den Bischof selbst zu dem schnellen Friedensschluß (6. Jänner 1288) bewogen haben. 6) Reg. Boh. 1336. 7)1278. Bestallung u. Beglaubigung von X. Kal. Oct. Mon. Hung.hist. I, 9, n.58—95.
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601 — gelockert, der Kumanenkrieg v. 12821) und der Tatareneinfall v. 12852) hinderten die Beruhigung des Landes. Zumal die Güssinger erhoben, zeit weise zu Gnaden angenommen, selbst mit hohen Würden bekleidet,3) immer wieder die Fahne des Aufruhrs, und so hatte der König noch 1286 mit Herzog Albrecht einen Vertrag geschlossen, der dem Habsburger gestattete, selbst innerhalb der ungarischen Grenzen gegen jene Ruhestörer vor- zugehen,*) ein Recht, von dem Albrecht in diesem und besonders im näch- sten Jahre ansgiebigen Gebrauch machte. Aber eben 1287 söhnte sich La- dizlaus wieder einmal mit Iwan und seinen Brüdern, die er nicht eben glücklich bekämpft hatte,5) aus; noch am 2. März belohnte er einen Edeln für Dienste im Kampfe gegen sies), doch mag es ihn erzürnt haben, daß Albrecht die mit seiner Einwilligung und vielleicht sogar mit seiner Hilfe eroberten Schlösser, besonders Preßburg, nicht herausgab. Jedenfalls wird noch in demselben Jahre „Iwan, jetzt Graf von Preßburg. Unser lieber Getreuer“, als Landesverteidiger gepriesen, zwei Vasallen des Schlosses Preßburg wegen der dem Grafen „bei verschiedenen Feldzügen, die in jenen Gegenden zur Verteidigung der Reichsgrenzen stattfanden,“ erwie senen Dienste belohnt.7) Hier war also der Boden für Zawisch geebnet. Im September und Oktober weilte Wenzel in Mähren,8) vielleicht sind während dieser Zeit die ersten Schritte zu einem Bünduis getan werden.9) Zawisch bewarb sich um die Schwester des Königs Ladizlaus, derselben, die soeben ihrem Bruder bei Einkerkerung seiner Gemahlin hilf- reiche Hand geboten hatte.10) Elisabeth aber trug den Schleier im Marien- kloster bei Ofen,11) so daß sie zur Ehe des päpstlichen Dispenses bedurfte; eine feierliche Gesandtschaft scheint zu diesem Zwecke nach Rom gegangen zu sein.12) Wir wissen nicht, ob sich Ladizlaus sogleich zu einem Bündnis- 1) Simon de Keza c. 5. 2) Chron. picta c. 85. 3) Huber, p. 19. 4) Ottokar Reimchronik v. 26507 ff. 5) Mon. Hung. hist. I, 9, n. 187. 6) Fejer VII, 2, p. 114 (n. 379). 7) Mon. Hung. hist. I, 17, n. 322. 8) Reg. Boh. 1419: 27. Sept. Reg. Boh. 1421: 13. Ott. 9) Nach Reg. Boh. 1450 vom 23. Mai 1288 hat sich W. nicht allzu lange vor her in Ungarisch-Brod aufgehalten. Freilich kann das auch ganz kurz vorher gewesen sein, da er wohl seit Ende März in Mähren weilte. 10) Chron. Aulae reg. c. 24. Pulkava ad 1284. Fejer VII, 2, p. 127 (n. 388). 11) Chron. Aulae reg. c. 24. Pulkava ad 1288. Ottokar Reimchronik v. 20250 ff. und zahlreiche Urkunden in den Mon. Hung. hist. I, 17. 12) Reg. Boh. 1336.
601 — gelockert, der Kumanenkrieg v. 12821) und der Tatareneinfall v. 12852) hinderten die Beruhigung des Landes. Zumal die Güssinger erhoben, zeit weise zu Gnaden angenommen, selbst mit hohen Würden bekleidet,3) immer wieder die Fahne des Aufruhrs, und so hatte der König noch 1286 mit Herzog Albrecht einen Vertrag geschlossen, der dem Habsburger gestattete, selbst innerhalb der ungarischen Grenzen gegen jene Ruhestörer vor- zugehen,*) ein Recht, von dem Albrecht in diesem und besonders im näch- sten Jahre ansgiebigen Gebrauch machte. Aber eben 1287 söhnte sich La- dizlaus wieder einmal mit Iwan und seinen Brüdern, die er nicht eben glücklich bekämpft hatte,5) aus; noch am 2. März belohnte er einen Edeln für Dienste im Kampfe gegen sies), doch mag es ihn erzürnt haben, daß Albrecht die mit seiner Einwilligung und vielleicht sogar mit seiner Hilfe eroberten Schlösser, besonders Preßburg, nicht herausgab. Jedenfalls wird noch in demselben Jahre „Iwan, jetzt Graf von Preßburg. Unser lieber Getreuer“, als Landesverteidiger gepriesen, zwei Vasallen des Schlosses Preßburg wegen der dem Grafen „bei verschiedenen Feldzügen, die in jenen Gegenden zur Verteidigung der Reichsgrenzen stattfanden,“ erwie senen Dienste belohnt.7) Hier war also der Boden für Zawisch geebnet. Im September und Oktober weilte Wenzel in Mähren,8) vielleicht sind während dieser Zeit die ersten Schritte zu einem Bünduis getan werden.9) Zawisch bewarb sich um die Schwester des Königs Ladizlaus, derselben, die soeben ihrem Bruder bei Einkerkerung seiner Gemahlin hilf- reiche Hand geboten hatte.10) Elisabeth aber trug den Schleier im Marien- kloster bei Ofen,11) so daß sie zur Ehe des päpstlichen Dispenses bedurfte; eine feierliche Gesandtschaft scheint zu diesem Zwecke nach Rom gegangen zu sein.12) Wir wissen nicht, ob sich Ladizlaus sogleich zu einem Bündnis- 1) Simon de Keza c. 5. 2) Chron. picta c. 85. 3) Huber, p. 19. 4) Ottokar Reimchronik v. 26507 ff. 5) Mon. Hung. hist. I, 9, n. 187. 6) Fejer VII, 2, p. 114 (n. 379). 7) Mon. Hung. hist. I, 17, n. 322. 8) Reg. Boh. 1419: 27. Sept. Reg. Boh. 1421: 13. Ott. 9) Nach Reg. Boh. 1450 vom 23. Mai 1288 hat sich W. nicht allzu lange vor her in Ungarisch-Brod aufgehalten. Freilich kann das auch ganz kurz vorher gewesen sein, da er wohl seit Ende März in Mähren weilte. 10) Chron. Aulae reg. c. 24. Pulkava ad 1284. Fejer VII, 2, p. 127 (n. 388). 11) Chron. Aulae reg. c. 24. Pulkava ad 1288. Ottokar Reimchronik v. 20250 ff. und zahlreiche Urkunden in den Mon. Hung. hist. I, 17. 12) Reg. Boh. 1336.
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602 — vertrage verstand, ehe noch die Vermählung seiner Schwester mit Zawisch gesichert war, und mit dieser mußte man natürlich warten, bis jene Ge- sandtschaft heimgekehrt war. Es sollte eine stürmische Hochzeit werden. Am 27. Jänner 1288 bezeugte Zawisch noch eine Urkunde Wenzels in Prag;1) bald darauf muß er sich auf den Weg nach Ungarn gemacht haben, mit reichen Schätzen. Aber kaum hatte er von seinen Besitzungen um Landeskron und Politz aus Mähren erreicht, als er überfallen und beranbt wurde, sich selbst nach Opatowitz retten mußte. Erst die zweite Fahrt brachte ihn glücklich ans Ziel, seine Vermählung mit Elisabeth wurde vollzogen. Das ist alles, was die Chroniken über die Kämpfe des Jahres wissen, die uns sonst nur aus der von Herzog Albrecht unterzeichneten Friedensurkunde2) bekaunt sind. Daß es die gleichen Vorgänge sind, dafür spricht der Name Heinmanns von Leuchtenburg, der anch in der Urkunde an erster Stelle unter Albrechts Verbündeten steht. Außer ihm sind die Edeln von Bechin und Klingenberg nebst Bosco von Vren genannt. Da- durch wird die Vermutung bestätigt, daß die Habsburger mit den un- ruhigen Elementen des böhmischen Reiches in Verbindung geblieben sind und wohl auch von langer Hand her ihre Vorbereitungen getroffen hatten. Die meisten ihrer Freunde gehörten der alten, dann in Rudolfs Klieutel übergegangenen Markgrafenpartei an; doch beweist die Rolle, die Hein- mann von Leuchtenburg spielie, daß sie ihre Fäden bis in die Kreise der chemaligen Parteigenossen des Regenten gesponnen hatten. Auf der anderen Seite war der Anschluß Ungarns an Böhmen vollzogen, Ladizlaus wurde als Wenzels Bundesgenosse in dem Friedensinstrument aufgeführt. Nur ungefähr läßt sich die Zeit der Kämpfe bestimmen. Wir sahen, daß Za- wisch wahrscheinlich im Februar zum ersten Male aufbrach, also erfolgte auch der Überfall durch Heinmann von Leuchtenburg in diesem Monat. Albrecht wird nicht wohl vor der Unterwerfung Wiens, also nicht vor dem 18. Februar haben eingreifen können. Der erste Waffenstillstand zu Wallersdorf, der laut des Vertrages vom 20. Mai „einige Monate früher“ geschlossen worden war, kann deshalb sicher nicht vor März angesetzt werden. Auf ihn wird Zawisch vor allem eingegangen sein, um seine Ehe mit Elisabeth zu vollziehen und dadurch dem Bündnis mit Ungarn, wenn auch vielleicht nicht erst die Vollendung, so doch die rechte Stütze zu geben. Der Krieg brach wieder aus, aber auch jetzt machte keine der beiden Parteien bedeu- 1) Reg. Boh. 1430. Anwesend ist der Bischof von Ofen, der vielleicht den erbe tenen Dispens überbrachte. Auch das würde auf den Februar als Zeit von Zawischs erster Ungarfahrt führen. 2) Redlich M. J. O. G. 4. Erg. Bd., p. 161. Wiener Briefsammlung 253.
602 — vertrage verstand, ehe noch die Vermählung seiner Schwester mit Zawisch gesichert war, und mit dieser mußte man natürlich warten, bis jene Ge- sandtschaft heimgekehrt war. Es sollte eine stürmische Hochzeit werden. Am 27. Jänner 1288 bezeugte Zawisch noch eine Urkunde Wenzels in Prag;1) bald darauf muß er sich auf den Weg nach Ungarn gemacht haben, mit reichen Schätzen. Aber kaum hatte er von seinen Besitzungen um Landeskron und Politz aus Mähren erreicht, als er überfallen und beranbt wurde, sich selbst nach Opatowitz retten mußte. Erst die zweite Fahrt brachte ihn glücklich ans Ziel, seine Vermählung mit Elisabeth wurde vollzogen. Das ist alles, was die Chroniken über die Kämpfe des Jahres wissen, die uns sonst nur aus der von Herzog Albrecht unterzeichneten Friedensurkunde2) bekaunt sind. Daß es die gleichen Vorgänge sind, dafür spricht der Name Heinmanns von Leuchtenburg, der anch in der Urkunde an erster Stelle unter Albrechts Verbündeten steht. Außer ihm sind die Edeln von Bechin und Klingenberg nebst Bosco von Vren genannt. Da- durch wird die Vermutung bestätigt, daß die Habsburger mit den un- ruhigen Elementen des böhmischen Reiches in Verbindung geblieben sind und wohl auch von langer Hand her ihre Vorbereitungen getroffen hatten. Die meisten ihrer Freunde gehörten der alten, dann in Rudolfs Klieutel übergegangenen Markgrafenpartei an; doch beweist die Rolle, die Hein- mann von Leuchtenburg spielie, daß sie ihre Fäden bis in die Kreise der chemaligen Parteigenossen des Regenten gesponnen hatten. Auf der anderen Seite war der Anschluß Ungarns an Böhmen vollzogen, Ladizlaus wurde als Wenzels Bundesgenosse in dem Friedensinstrument aufgeführt. Nur ungefähr läßt sich die Zeit der Kämpfe bestimmen. Wir sahen, daß Za- wisch wahrscheinlich im Februar zum ersten Male aufbrach, also erfolgte auch der Überfall durch Heinmann von Leuchtenburg in diesem Monat. Albrecht wird nicht wohl vor der Unterwerfung Wiens, also nicht vor dem 18. Februar haben eingreifen können. Der erste Waffenstillstand zu Wallersdorf, der laut des Vertrages vom 20. Mai „einige Monate früher“ geschlossen worden war, kann deshalb sicher nicht vor März angesetzt werden. Auf ihn wird Zawisch vor allem eingegangen sein, um seine Ehe mit Elisabeth zu vollziehen und dadurch dem Bündnis mit Ungarn, wenn auch vielleicht nicht erst die Vollendung, so doch die rechte Stütze zu geben. Der Krieg brach wieder aus, aber auch jetzt machte keine der beiden Parteien bedeu- 1) Reg. Boh. 1430. Anwesend ist der Bischof von Ofen, der vielleicht den erbe tenen Dispens überbrachte. Auch das würde auf den Februar als Zeit von Zawischs erster Ungarfahrt führen. 2) Redlich M. J. O. G. 4. Erg. Bd., p. 161. Wiener Briefsammlung 253.
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603 — tende Fortschritte; ungefähr auf der Grenze zwischen Laa und Dürren- holz unterzeichnete Herzog Albrecht den endgültigen Vertrag eines Still- standes bis zum 6. Oktober. Zu seinen Hütern warden je von der Gegen- partei gewählt auf böhmischer Seite der Kämmerer Hoyer von Lomnitz, der Marschall Witigo von Froburg, Heinrich von Rosenberg und der mährische Truchseß Tazzo, auf österreichischer Graf Bertold von Rabes- wald, Heinrich der Altere von Schaumberg, Burggraf Burkhart von Magdeburg und Stephan von Meißau. Außer dieser Aufgabe, den Frieden zu hüten, hatten sie Auftrag, am 9. September zwischen Znaim und Segefeld zur Lösung aller zwischen Wenzel und Albrecht schwebenden Fragen zusammenzutreten. Dem ungarischen Könige sollte bis Johanni, den mit Albrecht verbündeten Baronen bis zum 28. Mai der Beitritt zu dem Stillstande freistehen, erfolgte er nicht, oder verletzten sie den Stillstand nach ihrem Beitritt, so sollten sie der Hilfe ihrer Bundesgenossen verlustig gehen.1) Auffallend ist diese plötzliche Waffenruhe, nachdem das ganze Jahr 1287 den Rüstungen gewidmet worden war. Auf böhmischer Seite gibt es dafür nur eine Erklärung: Trotz aller Vorbereitungen war Zawisch überrascht worden, ehe sie ganz vollendet waren. Da in der politischen Frage, die den Streit erregt hatte, Böhmen der angreifende Teil war, hatte er wohl nicht erwartet, daß die Gegner die Offensive ergreifen würden. Er glaubte wohl. die Zeit des Kampfes in der Hand zu haben. Am 23. April des Jahres lief der Vertrag mit Herzog Nikolaus von Troppau, am 24. Mai der mit dem gegnerischen Adel ab, und wir be- merkten in dem Bündnis mit Baiern von 1285 die Absicht, den Zwist mit Österreich vor Ablauf dieser Stillstände zum Austrag zu bringen. Als die Verwicklungen der folgenden Jahre das unmöglich machten, mußte dem Regenten daran liegen, auf jeden Fall erst die beiden kritischen Termine abzuwarten, ehe er den Kampf begann. Sie konnten unberechenbare Kräfte gegea ihn ins Spiel bringen; er mußte seine Gegner kennen, ehe er den Feldzugsplan gegen sie entwarf. Zweitens konnte auch damals, wie zu allen Unternehmungen ins Ausland, die ungarische Kriegsmacht nur lang- sam zusammengebracht werden, bis zu deren Erscheinen Zawisch natürlich 1) Es kann gar keine Rede davon sein, daß, wie Šusta Český čas. histor. I p. 385 f. annimmt, dieser Stillstand schon gegen Zawischs Willen geschlossen worden wäre. Unmöglich könnte in diesem Falle seine Überwachung und Aus- führung lauter Anhängern und zwar zur Hälfte ihm sehr nahestehenden Ver- wandten übertragen worden sein. Wenn sich Wenzel während der zweiten Hälfte des Kantpfes in Mähren aufhielt, so zeigt das eben nur, daß er sich damals dem Einflusse seines Stiefvaters noch keineswegs entzogen hatte.
603 — tende Fortschritte; ungefähr auf der Grenze zwischen Laa und Dürren- holz unterzeichnete Herzog Albrecht den endgültigen Vertrag eines Still- standes bis zum 6. Oktober. Zu seinen Hütern warden je von der Gegen- partei gewählt auf böhmischer Seite der Kämmerer Hoyer von Lomnitz, der Marschall Witigo von Froburg, Heinrich von Rosenberg und der mährische Truchseß Tazzo, auf österreichischer Graf Bertold von Rabes- wald, Heinrich der Altere von Schaumberg, Burggraf Burkhart von Magdeburg und Stephan von Meißau. Außer dieser Aufgabe, den Frieden zu hüten, hatten sie Auftrag, am 9. September zwischen Znaim und Segefeld zur Lösung aller zwischen Wenzel und Albrecht schwebenden Fragen zusammenzutreten. Dem ungarischen Könige sollte bis Johanni, den mit Albrecht verbündeten Baronen bis zum 28. Mai der Beitritt zu dem Stillstande freistehen, erfolgte er nicht, oder verletzten sie den Stillstand nach ihrem Beitritt, so sollten sie der Hilfe ihrer Bundesgenossen verlustig gehen.1) Auffallend ist diese plötzliche Waffenruhe, nachdem das ganze Jahr 1287 den Rüstungen gewidmet worden war. Auf böhmischer Seite gibt es dafür nur eine Erklärung: Trotz aller Vorbereitungen war Zawisch überrascht worden, ehe sie ganz vollendet waren. Da in der politischen Frage, die den Streit erregt hatte, Böhmen der angreifende Teil war, hatte er wohl nicht erwartet, daß die Gegner die Offensive ergreifen würden. Er glaubte wohl. die Zeit des Kampfes in der Hand zu haben. Am 23. April des Jahres lief der Vertrag mit Herzog Nikolaus von Troppau, am 24. Mai der mit dem gegnerischen Adel ab, und wir be- merkten in dem Bündnis mit Baiern von 1285 die Absicht, den Zwist mit Österreich vor Ablauf dieser Stillstände zum Austrag zu bringen. Als die Verwicklungen der folgenden Jahre das unmöglich machten, mußte dem Regenten daran liegen, auf jeden Fall erst die beiden kritischen Termine abzuwarten, ehe er den Kampf begann. Sie konnten unberechenbare Kräfte gegea ihn ins Spiel bringen; er mußte seine Gegner kennen, ehe er den Feldzugsplan gegen sie entwarf. Zweitens konnte auch damals, wie zu allen Unternehmungen ins Ausland, die ungarische Kriegsmacht nur lang- sam zusammengebracht werden, bis zu deren Erscheinen Zawisch natürlich 1) Es kann gar keine Rede davon sein, daß, wie Šusta Český čas. histor. I p. 385 f. annimmt, dieser Stillstand schon gegen Zawischs Willen geschlossen worden wäre. Unmöglich könnte in diesem Falle seine Überwachung und Aus- führung lauter Anhängern und zwar zur Hälfte ihm sehr nahestehenden Ver- wandten übertragen worden sein. Wenn sich Wenzel während der zweiten Hälfte des Kantpfes in Mähren aufhielt, so zeigt das eben nur, daß er sich damals dem Einflusse seines Stiefvaters noch keineswegs entzogen hatte.
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604 — die Entscheidung hinauszuzögern wünschen mußte. All das wirkte zusammen, ihm den unvermuteten Angriff auch recht unwillkommen zu machen. Übri- gens gebührt das Verdienst dieser Offensive wohl kaum dem österreichischen Herzog, der kaum erst seiner Hauptstadt Herr geworden war, sondern Heinmann von Leuchtenburg, der vielleicht hoffte, sich des Regenten selbst bemächtigen zu können und dadurch den Kampf sofort zu entscheiden. Auf der andern Seite hat sich die von Zawisch geschaffene militärische Position in Süd-Mähren glänzend bewährt, Albrecht hat nirgend im Lande festen Fuß zu fassen vermocht. Zawisch fuchte den Waffenstillstand wohl auszunützen. Am 5. Juni bereits war er wieder in Ungarn,1) vermutlich um mit Ladizlaus die nö- tigen Abmachungen zu treffen, vielleicht auch hat er jetzt erst seine Gemahlin heimgeholt, die mit ihm in einer Urkunde des Königs genannt ist. Zurück- gekehrt, suchte er die im letzten Kampfe unzuverlässig und ungetreu er fundenen wieder an sich zu fesseln: Am 16. Juli schloß er eine Sühne mit Poto von Potenstein und Lupold von Oplot, in der beide Teile sich Beistand gegen jedermann, außer König Wenzel, zusagten. Zawisch wählte Albert von Seeberg, Poto Sdezlaus von Sternberg zu Schiedsmännern, die über den Frieden wachen sollten. Zu größerer Sicherheit wurde noch eine Kommission von elf Männern bestellt, in die von Zawischs Seite der Burggraf Hroznata, Heinrich von Rosenberg, Sdezlaus von Sternberg, Zmil von Gratzen und Ulrich von Neuhaus, von der andern Ulrich von Triebel, Wilhelm, Wilhelm von Riesenberg, Odolen von Chissa und Heinrich von Wirau gewählt wurden, während als elfter, Unparteiischer, Albert von Seeberg hinzutrat. Sie sollten jeden hartnäckigen Vertrags- bruch durch Güterverwüstung strafen.2) Des Regenten auch jetzt noch über- legene Stellung zeigt sich besonders darin, daß sein Schiedsmann zum Obmann der Kommission erkoren wurde. Nicht unwahrscheinlich ist es auch daß sich Zawisch mit Hinko von Leuchtenburg aussöhnte und dessen Sohne seine Tochter aus erster Ehe zur Gemahlin gab.3) 1) Mon. Hung. hist. I, 17 n. 338 (p. 471). 2) Reg. Boh. 2323. 3) Vgl. Reg. Boh. 2070. Nach Reg. Boh. 1513 stand ein Heinmann v. Leuchten- burg noch nach Zawischs Tode nicht nur im Verkehr mit dessen Brüdern, sondern auf ihrer Seite gegen die Regierung. Da der Vater, nachdem Za- wischs Sturz entschieden war, sich mehrfach in Wenzels Gefolge zeigte, ist an jener Stelle wohl der Sohn gemeint. Viel früher kann die Vermählung nicht stattgefunden haben, da sonst die Mitgift wohl später nicht zweifelhaft hätte sein können. Über die Verwandtschaft selbst vergl. Pangerl „Die Witigonen." Arch. f. österr. Gesch. LI (1873), p. 544.
604 — die Entscheidung hinauszuzögern wünschen mußte. All das wirkte zusammen, ihm den unvermuteten Angriff auch recht unwillkommen zu machen. Übri- gens gebührt das Verdienst dieser Offensive wohl kaum dem österreichischen Herzog, der kaum erst seiner Hauptstadt Herr geworden war, sondern Heinmann von Leuchtenburg, der vielleicht hoffte, sich des Regenten selbst bemächtigen zu können und dadurch den Kampf sofort zu entscheiden. Auf der andern Seite hat sich die von Zawisch geschaffene militärische Position in Süd-Mähren glänzend bewährt, Albrecht hat nirgend im Lande festen Fuß zu fassen vermocht. Zawisch fuchte den Waffenstillstand wohl auszunützen. Am 5. Juni bereits war er wieder in Ungarn,1) vermutlich um mit Ladizlaus die nö- tigen Abmachungen zu treffen, vielleicht auch hat er jetzt erst seine Gemahlin heimgeholt, die mit ihm in einer Urkunde des Königs genannt ist. Zurück- gekehrt, suchte er die im letzten Kampfe unzuverlässig und ungetreu er fundenen wieder an sich zu fesseln: Am 16. Juli schloß er eine Sühne mit Poto von Potenstein und Lupold von Oplot, in der beide Teile sich Beistand gegen jedermann, außer König Wenzel, zusagten. Zawisch wählte Albert von Seeberg, Poto Sdezlaus von Sternberg zu Schiedsmännern, die über den Frieden wachen sollten. Zu größerer Sicherheit wurde noch eine Kommission von elf Männern bestellt, in die von Zawischs Seite der Burggraf Hroznata, Heinrich von Rosenberg, Sdezlaus von Sternberg, Zmil von Gratzen und Ulrich von Neuhaus, von der andern Ulrich von Triebel, Wilhelm, Wilhelm von Riesenberg, Odolen von Chissa und Heinrich von Wirau gewählt wurden, während als elfter, Unparteiischer, Albert von Seeberg hinzutrat. Sie sollten jeden hartnäckigen Vertrags- bruch durch Güterverwüstung strafen.2) Des Regenten auch jetzt noch über- legene Stellung zeigt sich besonders darin, daß sein Schiedsmann zum Obmann der Kommission erkoren wurde. Nicht unwahrscheinlich ist es auch daß sich Zawisch mit Hinko von Leuchtenburg aussöhnte und dessen Sohne seine Tochter aus erster Ehe zur Gemahlin gab.3) 1) Mon. Hung. hist. I, 17 n. 338 (p. 471). 2) Reg. Boh. 2323. 3) Vgl. Reg. Boh. 2070. Nach Reg. Boh. 1513 stand ein Heinmann v. Leuchten- burg noch nach Zawischs Tode nicht nur im Verkehr mit dessen Brüdern, sondern auf ihrer Seite gegen die Regierung. Da der Vater, nachdem Za- wischs Sturz entschieden war, sich mehrfach in Wenzels Gefolge zeigte, ist an jener Stelle wohl der Sohn gemeint. Viel früher kann die Vermählung nicht stattgefunden haben, da sonst die Mitgift wohl später nicht zweifelhaft hätte sein können. Über die Verwandtschaft selbst vergl. Pangerl „Die Witigonen." Arch. f. österr. Gesch. LI (1873), p. 544.
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605 — Wir vermögen nicht zu entscheiden, ob solche Verträge von der geg- nerischen Seite durchaus ehrlich gemeint waren; den ersten offenen Widerstand leistete dem Falkensteiner Herzog Nikolaus. In jener Urkunde des ungarischen Königs vom 5. Juni heißt Zawisch Herzog von Troppau; wahrscheinlich hatte er diesen Titel gleich nach dem 23. April angenommen. Aber Nikolaus wich nicht vom Platze; im Gegenteil; wie absichtlich, ent- faltete er gerade in der Folgezeit eine rege Tätigkeit: Der 18. bis 20. Mai sah ein großes, von ihm gehaltenes Gericht, am 26. Mai und 1. Juni urkundete er für Troppau, noch am 22. Juni als Landesfürst.1) Der Mundschenk Herbord von Fullenstein, dessen Sohn Henning, Wolfram von Petrowitz, die Brüder von Nasidel, Sbizlaus von Bohuzlawitz, Be- nesch von Lobenstein, Benesch von Schitin, Trutwin mit seinem Bruder Witigo, Slavibor von Wrschowec, der Gretzer Burggraf Strachota, Sig- frid von Barcht, sie alle standen treu zu ihm. Ob es wirflich zum Kampfe gekommen ist, dafür läßt sich auch nicht die geringste Andeutung finden; nicht uur die Chroniken lassen uns im Stich, auch die mährischen Urkunden schweigen über die zweite Hälfte des Jahres vollständig. Und doch ist es uns ein Bedürfnis, zu wissen, ob oder, besser gesagt, in welchem Zu- sammenhange die Troppauer Angelegenheit mit Zawischs Sturz steht. Daß König Rudolf die Besitzfrage als Schiedsrichter zu Gunsten seines Schützlings entschieden hat, ist wohl zweifellos, möglich auch, das Wenzel diese Entscheidung anerkannt hat; im Frühjahr 1288 finden wir den kö- niglichen Notar Heinrich mit einem Domanialbeanten und einem Diener des Königs in Nikolaus Umgebung.2) Vielleicht hat sich sogar Zawisch zu einem Vergleich verstanden; er mußte bemerken, daß er selbst vor einer Krisis stand, daß die Leitung der böhmischen Angelegenheiten ihm aus den Händen zu gleiten und damit die Frucht seiner Arbeit verloren zu gehen drohte. 1) Grünhagen Reg. III, p. 114 (n. 2067); p. 115 (n. 2069, 2070, 2072). Reg. Boh. 1446; 1452—1454. 2) Reg. Boh. 1452.: notarius, villicus und sagittarius. Ich weiß nicht, warum Emler die Urkunde in den Mai setzt, da sie doch III. feria post diem Pal- marum (23. März) datiert ist. Freilich würde sie gut in die großen Gerichts- tage des Mai passen.
605 — Wir vermögen nicht zu entscheiden, ob solche Verträge von der geg- nerischen Seite durchaus ehrlich gemeint waren; den ersten offenen Widerstand leistete dem Falkensteiner Herzog Nikolaus. In jener Urkunde des ungarischen Königs vom 5. Juni heißt Zawisch Herzog von Troppau; wahrscheinlich hatte er diesen Titel gleich nach dem 23. April angenommen. Aber Nikolaus wich nicht vom Platze; im Gegenteil; wie absichtlich, ent- faltete er gerade in der Folgezeit eine rege Tätigkeit: Der 18. bis 20. Mai sah ein großes, von ihm gehaltenes Gericht, am 26. Mai und 1. Juni urkundete er für Troppau, noch am 22. Juni als Landesfürst.1) Der Mundschenk Herbord von Fullenstein, dessen Sohn Henning, Wolfram von Petrowitz, die Brüder von Nasidel, Sbizlaus von Bohuzlawitz, Be- nesch von Lobenstein, Benesch von Schitin, Trutwin mit seinem Bruder Witigo, Slavibor von Wrschowec, der Gretzer Burggraf Strachota, Sig- frid von Barcht, sie alle standen treu zu ihm. Ob es wirflich zum Kampfe gekommen ist, dafür läßt sich auch nicht die geringste Andeutung finden; nicht uur die Chroniken lassen uns im Stich, auch die mährischen Urkunden schweigen über die zweite Hälfte des Jahres vollständig. Und doch ist es uns ein Bedürfnis, zu wissen, ob oder, besser gesagt, in welchem Zu- sammenhange die Troppauer Angelegenheit mit Zawischs Sturz steht. Daß König Rudolf die Besitzfrage als Schiedsrichter zu Gunsten seines Schützlings entschieden hat, ist wohl zweifellos, möglich auch, das Wenzel diese Entscheidung anerkannt hat; im Frühjahr 1288 finden wir den kö- niglichen Notar Heinrich mit einem Domanialbeanten und einem Diener des Königs in Nikolaus Umgebung.2) Vielleicht hat sich sogar Zawisch zu einem Vergleich verstanden; er mußte bemerken, daß er selbst vor einer Krisis stand, daß die Leitung der böhmischen Angelegenheiten ihm aus den Händen zu gleiten und damit die Frucht seiner Arbeit verloren zu gehen drohte. 1) Grünhagen Reg. III, p. 114 (n. 2067); p. 115 (n. 2069, 2070, 2072). Reg. Boh. 1446; 1452—1454. 2) Reg. Boh. 1452.: notarius, villicus und sagittarius. Ich weiß nicht, warum Emler die Urkunde in den Mai setzt, da sie doch III. feria post diem Pal- marum (23. März) datiert ist. Freilich würde sie gut in die großen Gerichts- tage des Mai passen.
Strana 606
N iffeiſungen bes Vereines ſür Geſchichte der Dentſchen in Böhmen. XLI. Jahrgang. Redigiert von Dr. A. Sorcicka und Dr. D. Weber. Nebst der literarischen Beilage. „Eingedenk der Väter, unerschütterlich tren unserem Volke! Prag 1903. Im Selbstverlage des Dereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. J. G. Calve'sche k. n. k. Hof Josef und Universitäts-Buchbandlung Koch. Kommiffionsverlag.
N iffeiſungen bes Vereines ſür Geſchichte der Dentſchen in Böhmen. XLI. Jahrgang. Redigiert von Dr. A. Sorcicka und Dr. D. Weber. Nebst der literarischen Beilage. „Eingedenk der Väter, unerschütterlich tren unserem Volke! Prag 1903. Im Selbstverlage des Dereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. J. G. Calve'sche k. n. k. Hof Josef und Universitäts-Buchbandlung Koch. Kommiffionsverlag.
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