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Titel – Politik
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Titel - MVGDB
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Název:
Böhmische Politik vom Tode Ottokars II. bis zum Aussterben der Přemysliden. Anfang, MVGDB 41
Autor:
Graebner, Fritz
Rok vydání:
1903
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
33
Obsah:
- 313: Titel – Politik
- 345: Titel - MVGDB
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für Ooathithte ver Doulsthen in Böhmen. Aitteilungen tles Pereines Redigiert von Dr. A. Horritkn und Dr. O. Usber. Einundvierzigster Jahrgang. 3. Heft. 1903. Böhmische Politik vom Tode Ottokars ll. bis zum Aussterben der Přemysliden. Von Dr. Fritz Graebner. Kurz vor seinem Ende sah das alte böhmische Königshaus seinen höchsten Anfschwung.1) Es war nur eine Episode, aber eine der merkwür- digsten, weil sie anf den Fall von Dürnkrut folgte; ein Triumph Ottokars selbst: ob alles andere mit ihm fiel, ihn überlebte die deutsche Kraft und Kultur, die er seinem Lande zugeführt hatte, ihn überlebte auch der böhmische Staatsgedanke, den seine Regierung dem Volke doch tief einge- prägt hatte. Sein Sohn Wenzel war zwar uicht der Mann, das Erbe des großen Königs zu nützen; dafür ist die Geschichte seiner Herrschaft aber eine wahre Musterkarte staatsmännischer Charaktere, ieder zur rechten Zeit an seinem Platz: erst der tatkräftige, rasche Askanier, der dem deut- schen König die Beute entreißt; dann der zähe Witigone, der in die Spuren seines alten Feindes Ottokar tritt und jahrelang mit unermüd- licher Ausdauer auf den Augenblick der Entscheidung hinarbeitet; nach 1) Ich darf es nicht unterlassen, an dieser Stelle meines hochverehrten Lehrers, des leider so früh dahingegangenen Scheffer-Boichorst, in Dankbarkeit zu gedenken. Für freundliche Förderung bei der Gestaltung des Textes bin ich ferner Herrn Prof. Tangl in Berlin zu lebhaftem Dank verpflichtet, auf dessen liebenswürdige Verwendung hin auch Herr Prof. Bretholz in Brünn die Güte hatte, den ersten Teil sowie den zugehörigen Exkurs über die Continuatio Cosmae durchzusehen. Mitteilungen. 41. Jahrgang. 3. Heft. 22
für Ooathithte ver Doulsthen in Böhmen. Aitteilungen tles Pereines Redigiert von Dr. A. Horritkn und Dr. O. Usber. Einundvierzigster Jahrgang. 3. Heft. 1903. Böhmische Politik vom Tode Ottokars ll. bis zum Aussterben der Přemysliden. Von Dr. Fritz Graebner. Kurz vor seinem Ende sah das alte böhmische Königshaus seinen höchsten Anfschwung.1) Es war nur eine Episode, aber eine der merkwür- digsten, weil sie anf den Fall von Dürnkrut folgte; ein Triumph Ottokars selbst: ob alles andere mit ihm fiel, ihn überlebte die deutsche Kraft und Kultur, die er seinem Lande zugeführt hatte, ihn überlebte auch der böhmische Staatsgedanke, den seine Regierung dem Volke doch tief einge- prägt hatte. Sein Sohn Wenzel war zwar uicht der Mann, das Erbe des großen Königs zu nützen; dafür ist die Geschichte seiner Herrschaft aber eine wahre Musterkarte staatsmännischer Charaktere, ieder zur rechten Zeit an seinem Platz: erst der tatkräftige, rasche Askanier, der dem deut- schen König die Beute entreißt; dann der zähe Witigone, der in die Spuren seines alten Feindes Ottokar tritt und jahrelang mit unermüd- licher Ausdauer auf den Augenblick der Entscheidung hinarbeitet; nach 1) Ich darf es nicht unterlassen, an dieser Stelle meines hochverehrten Lehrers, des leider so früh dahingegangenen Scheffer-Boichorst, in Dankbarkeit zu gedenken. Für freundliche Förderung bei der Gestaltung des Textes bin ich ferner Herrn Prof. Tangl in Berlin zu lebhaftem Dank verpflichtet, auf dessen liebenswürdige Verwendung hin auch Herr Prof. Bretholz in Brünn die Güte hatte, den ersten Teil sowie den zugehörigen Exkurs über die Continuatio Cosmae durchzusehen. Mitteilungen. 41. Jahrgang. 3. Heft. 22
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314 — seinem Sturz der bewegliche Propst von Meißen, der mit geschickter Be- nutzung der politischen Wechselfälle die böhmischen Grenzen hinausrückt; endlich der größte von allen, Peter v. Aspelt, der uicht nur die Grenzen des Reiches bis zur Ostsee und Adria ausdehnen, sondern auch das so erworbene zu einem einheitlichen Staatsganzen auf dem Grunde der deutschen Kultur verschmelzen wollte. Er scheiterte mit seinen Plänen, als die natienalen Reaktionen dagegen in dem jungen Könige Wenzel III. einen Vertreter fanden. Innig verkuüpft mit all diesen Ereignissen ijt die Geschichte der brandenburgischen Herrscher; sie waren die treuen Verbündeten gegen Polen, gegen die deutschen Könige und gegen das Papsttum. Keiner aber hat dem böhmischen Lande so nahe gestanden, wie Otto der Lange. Ottokars II. Neffe. Er hat noch die Anfänge Peters v. Aspelt erlebt, also die Früchte seiner Arbeit reifen sehen. Freilich hat er wohl nicht so hohen Flug geahut, als er es unternahm, nach Ottokars Tode dessen Erben das Reich zu retten. I. Die Vormundschaft Ottos des Langen.) I. Selten mag eine Schlacht so den Eindruck der vösligen Entscheidung hervorgerufen haben, wie die, in der Ottokar fiel. In diesem Gesühl ent- ließ König Rudolf fast seine gesamten Truppen,2) in diesem Gefühl er- gaben sich ihm Adel und Bürgertum von Mähren ohne Widerstand. Über seine Pläne sind wir nicht genau unterrichtet; die Königin-Witwe fürchtete gänzliche Beseitigung der přemyslidischen Herrschaft,3) Rudolf selbst betonte mit Nachdruck sein Recht, ganz Böhmen als erledigtes Lehen einzuziehen;4) das erste Stadium, das wir kennen, erscheint schon als ein Rückzug, besonders da es auf die Verbündeten gar feine Rücksicht nimmt: Aus den Abmachungen mit den mährischen Städten 5) lugt die Absicht hervor, die auch später festgehalten wurde, Südmähren an Österreich an- 1) Abschnitt 1 ist ausführlicher als Berliner Dissertation gedruckt unter dem Titel: Böhm. Pol. v. Tode O. bis z. Ausst. d. Př. 1. Teil Rudolf v. Habsburg gegen Otto v. Brandenb. 2) Vgl. folg. S. Anm. 4. Cont. Vindob. ad 1278. Simon de Keza c. 5. 3) Reg. Boh. II., 1144—45. 4) ibid. 1152. 5) ibid. II, 1131; 1139; 1142.
314 — seinem Sturz der bewegliche Propst von Meißen, der mit geschickter Be- nutzung der politischen Wechselfälle die böhmischen Grenzen hinausrückt; endlich der größte von allen, Peter v. Aspelt, der uicht nur die Grenzen des Reiches bis zur Ostsee und Adria ausdehnen, sondern auch das so erworbene zu einem einheitlichen Staatsganzen auf dem Grunde der deutschen Kultur verschmelzen wollte. Er scheiterte mit seinen Plänen, als die natienalen Reaktionen dagegen in dem jungen Könige Wenzel III. einen Vertreter fanden. Innig verkuüpft mit all diesen Ereignissen ijt die Geschichte der brandenburgischen Herrscher; sie waren die treuen Verbündeten gegen Polen, gegen die deutschen Könige und gegen das Papsttum. Keiner aber hat dem böhmischen Lande so nahe gestanden, wie Otto der Lange. Ottokars II. Neffe. Er hat noch die Anfänge Peters v. Aspelt erlebt, also die Früchte seiner Arbeit reifen sehen. Freilich hat er wohl nicht so hohen Flug geahut, als er es unternahm, nach Ottokars Tode dessen Erben das Reich zu retten. I. Die Vormundschaft Ottos des Langen.) I. Selten mag eine Schlacht so den Eindruck der vösligen Entscheidung hervorgerufen haben, wie die, in der Ottokar fiel. In diesem Gesühl ent- ließ König Rudolf fast seine gesamten Truppen,2) in diesem Gefühl er- gaben sich ihm Adel und Bürgertum von Mähren ohne Widerstand. Über seine Pläne sind wir nicht genau unterrichtet; die Königin-Witwe fürchtete gänzliche Beseitigung der přemyslidischen Herrschaft,3) Rudolf selbst betonte mit Nachdruck sein Recht, ganz Böhmen als erledigtes Lehen einzuziehen;4) das erste Stadium, das wir kennen, erscheint schon als ein Rückzug, besonders da es auf die Verbündeten gar feine Rücksicht nimmt: Aus den Abmachungen mit den mährischen Städten 5) lugt die Absicht hervor, die auch später festgehalten wurde, Südmähren an Österreich an- 1) Abschnitt 1 ist ausführlicher als Berliner Dissertation gedruckt unter dem Titel: Böhm. Pol. v. Tode O. bis z. Ausst. d. Př. 1. Teil Rudolf v. Habsburg gegen Otto v. Brandenb. 2) Vgl. folg. S. Anm. 4. Cont. Vindob. ad 1278. Simon de Keza c. 5. 3) Reg. Boh. II., 1144—45. 4) ibid. 1152. 5) ibid. II, 1131; 1139; 1142.
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315 — zugliedern, und der Vertrag mit der Königin Kunigunde 1) überträgt Rudolf die Regentschaft des ganzen Landes, macht Böhmen also mindestens jür die Zeit von Wenzels Unmündigkeit zu einem habsburgischen Klientelstaate. Diese Einigung erfolgte am 16. Oktober zu Sedletz,2) wohin der König nach langem Anfenthalte in Mähren plötzlich aufgebrochen war, wohl sicher anf die Nachrichl von Ottos des Langen Ankunft in Böhmen. Dieser, von Ottokar zum Vormund seiner Kinder eingesetzt, war durch Kunigunde herbeigerufen worden,3) scheint aber bald mit ihr in Zwist geraten zu sein; zweifellos gegen ihu richtet sich das Abkommen zwischen Rudolf und der Königin. Trotzdem der König seine entlassenen deutschen Kontingente wieder an sich gezogen hatte, 4) wagte er den Kampf nicht aufzunehmen; unter den ihn begleitenden Fürsten, die auch Habsburg uicht zu mächtig werden lassen wollten, scheint das Friedensbedürfnis am stärksten gewesen zu sein, und da die Böhmen ebenjalls kampfmüde waren, ging Otto auf die gemachten Vorschläge ein;5) beide Geguer mögen sich auch durch die Anwesenheit Herzog Heinrichs von Breslau, 6) über dessen Parteinahme man nicht sicher war, beengt gefühlt haben. Zu Czaslau wurde der Friede geschlossen, in dem Rudolf wieder einen halben Rückzug antrat. Die Vormundschaft und die Verwaltung von Böhmen kam an Otto auf 5 Jahre, 7) aber indem der König Mähren auf dieselbe Zeit übernabm, s) behielt er Gelegenheit, die Ausführung seiner Absichten auf Südmähren vorzubereiten. Die schon in Sedletz geschlossenen oder bestätigten Verlobungen zwischen Guta und Wenzel, Agnes und Rudolf blieben bestehen, eine neue zwischen Ottos Bruder Ottik und Rudolfs Tochter Hedwig kam hinzu.2) Außer einigen Bestimmungen über Mitgift und Kunigundes Ver- sorgung 10) wurde endlich die Abtretung der Grafschaft Glatz an den Breslauer Herzog aufgenommen. 11) Gegen Mitte November machte sich 1) Reg. Boh. II, 1154. 2) Wiener Briefsammlg. ed. Redlich 119. 3) Reg. Boh. II, 1144—45. 4) Wiener Briefsammsg. a. a. O. Ottokar Reimchronik v. 17377 f. 5) Ottokar v. 17436 f. Joh. Victor. ad 1278. vgl. Ann. S. Rudb. Salisb. ad 1278. 6) Cont. Cosmae und Cont. Claustroneob. ad 1278. 7) Reg. Boh. II. 1157 und die einschlägigen Chrouiken. 8) Ann. S. Rudb. Salisb. ad 1278. vgl. Reg. Boh. II, 1177; 1195. Wiener — Briefsammlg. 164. 9) Böhmer-Redlich Reg. Imp. 1026a. 10) Vgl. Wiener Briefsammlung 122. 11) Cont. Cosmae ad 1278. Vgl. Ulanowski „Über die Erwerbung von Glatz durch Heinr. IV.“ Z. f. Gesch. u. Altert. Schles. XVI. (1882) pag. 87—97. 22*)
315 — zugliedern, und der Vertrag mit der Königin Kunigunde 1) überträgt Rudolf die Regentschaft des ganzen Landes, macht Böhmen also mindestens jür die Zeit von Wenzels Unmündigkeit zu einem habsburgischen Klientelstaate. Diese Einigung erfolgte am 16. Oktober zu Sedletz,2) wohin der König nach langem Anfenthalte in Mähren plötzlich aufgebrochen war, wohl sicher anf die Nachrichl von Ottos des Langen Ankunft in Böhmen. Dieser, von Ottokar zum Vormund seiner Kinder eingesetzt, war durch Kunigunde herbeigerufen worden,3) scheint aber bald mit ihr in Zwist geraten zu sein; zweifellos gegen ihu richtet sich das Abkommen zwischen Rudolf und der Königin. Trotzdem der König seine entlassenen deutschen Kontingente wieder an sich gezogen hatte, 4) wagte er den Kampf nicht aufzunehmen; unter den ihn begleitenden Fürsten, die auch Habsburg uicht zu mächtig werden lassen wollten, scheint das Friedensbedürfnis am stärksten gewesen zu sein, und da die Böhmen ebenjalls kampfmüde waren, ging Otto auf die gemachten Vorschläge ein;5) beide Geguer mögen sich auch durch die Anwesenheit Herzog Heinrichs von Breslau, 6) über dessen Parteinahme man nicht sicher war, beengt gefühlt haben. Zu Czaslau wurde der Friede geschlossen, in dem Rudolf wieder einen halben Rückzug antrat. Die Vormundschaft und die Verwaltung von Böhmen kam an Otto auf 5 Jahre, 7) aber indem der König Mähren auf dieselbe Zeit übernabm, s) behielt er Gelegenheit, die Ausführung seiner Absichten auf Südmähren vorzubereiten. Die schon in Sedletz geschlossenen oder bestätigten Verlobungen zwischen Guta und Wenzel, Agnes und Rudolf blieben bestehen, eine neue zwischen Ottos Bruder Ottik und Rudolfs Tochter Hedwig kam hinzu.2) Außer einigen Bestimmungen über Mitgift und Kunigundes Ver- sorgung 10) wurde endlich die Abtretung der Grafschaft Glatz an den Breslauer Herzog aufgenommen. 11) Gegen Mitte November machte sich 1) Reg. Boh. II, 1154. 2) Wiener Briefsammlg. ed. Redlich 119. 3) Reg. Boh. II, 1144—45. 4) Wiener Briefsammsg. a. a. O. Ottokar Reimchronik v. 17377 f. 5) Ottokar v. 17436 f. Joh. Victor. ad 1278. vgl. Ann. S. Rudb. Salisb. ad 1278. 6) Cont. Cosmae und Cont. Claustroneob. ad 1278. 7) Reg. Boh. II. 1157 und die einschlägigen Chrouiken. 8) Ann. S. Rudb. Salisb. ad 1278. vgl. Reg. Boh. II, 1177; 1195. Wiener — Briefsammlg. 164. 9) Böhmer-Redlich Reg. Imp. 1026a. 10) Vgl. Wiener Briefsammlung 122. 11) Cont. Cosmae ad 1278. Vgl. Ulanowski „Über die Erwerbung von Glatz durch Heinr. IV.“ Z. f. Gesch. u. Altert. Schles. XVI. (1882) pag. 87—97. 22*)
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316 - Rudolf auf den Rückweg, 1) und im Jänner nächsten Jahres scheint man zu Iglau die Doppelhochzeit gefeiert zu haben, von der uns der steirische Reimchronist ein so köstliches Bild entwirst.2) Ihr folgte im Februar zu Wien die Vermählung Hedwigs mit Ottik.3) Jetzt erst trat der König mit seinen mährischen Plänen off-ner hervor: Er teilte die Markgrafschaft in zwei Teile; während er aber den nördlichen, die Provinzen Olmütz und Prerau, dem Bischof Bruno von Olmütz übergab,4) während dort die alten einheimischen Würdenträger ungestört in ihren Amtern blieben, sich zu den Landtagen mit dem übrigen Adel um den Bischof versammelten, 5) ließ er den südlichen Landesteil durch Österreicher verwalten: Berthold v. Hardeck wurde Burggraf von Znain und Stephan von Meissau Kämmerer der Provinz Vöttau; sie sitzen den Gerichten wie den Landtagen vor. 6) Bischof Heinrich v. Basel, dem anscheinend die nominelle Statthalterschaft dieses Teiles übertragen wurde, 7) hielt sich fast stets am Hofe des Königs auf. Ganz auffallend ist, wie der Adel des Nordens, sogar die Inhaber der großen Amter, die doch der ganzen Markgrafschaft gehörten, den südlichen Landesteil mieden. wie selbst Bischof Bruno fast alle Amishandlungen dort durch einen Ver- treter verrichten ließ.8) All das erklärt sich durch die Annahme, daß eben in den Augen der Mährer selbst die Markgrafschaft schon jetzt als auf die nördlichen Provinzen beschränkt galt, die südlichen als an Österreich abgetreten angesehen wurden. Einen Sinn hatten Rudolfs Maßnahmen allerdings nur dann. wenn er auf irgend einem Wege die Rückgabe von ganz Mähren nach 5 Jahren, wie sie doch sicher im Frieden von Czaslau bestimmt war, vermied. Da sich aber von Otto dem Langen nicht erwarten ließ, daß er freiwillig auf eine solche Anderung der Abmachungen eingehen werde, mußte der König von vornherein darauf bedacht sein, von uenem angriffs- weise gegen jenen vorzugehen. In der Tat kann man sich dieses Eindrucks bei dem Feldzuge von 1280 nicht erwehren. Es wäre naiv, die Worte 1) Böhmer-Redlich 1027 f. 2) Ottokar Reimchr. v. 17860 f. Vgl. Cont. Praed. Vindob. u. Cont. Claustro- neob. 3) Cont. Praed. Vindob. ad 1280. Cont. Claustroneob. ad 1279. 4) Reg. Boh. II, 1195. 5) Ibid., auch 1211. 6) Reg. Boh. II, 1168; 1177. Cont. Cosmae ad 1279. 7) 8) 2 Ausnahmen Reg. Boh. II. 1188; 1212.
316 - Rudolf auf den Rückweg, 1) und im Jänner nächsten Jahres scheint man zu Iglau die Doppelhochzeit gefeiert zu haben, von der uns der steirische Reimchronist ein so köstliches Bild entwirst.2) Ihr folgte im Februar zu Wien die Vermählung Hedwigs mit Ottik.3) Jetzt erst trat der König mit seinen mährischen Plänen off-ner hervor: Er teilte die Markgrafschaft in zwei Teile; während er aber den nördlichen, die Provinzen Olmütz und Prerau, dem Bischof Bruno von Olmütz übergab,4) während dort die alten einheimischen Würdenträger ungestört in ihren Amtern blieben, sich zu den Landtagen mit dem übrigen Adel um den Bischof versammelten, 5) ließ er den südlichen Landesteil durch Österreicher verwalten: Berthold v. Hardeck wurde Burggraf von Znain und Stephan von Meissau Kämmerer der Provinz Vöttau; sie sitzen den Gerichten wie den Landtagen vor. 6) Bischof Heinrich v. Basel, dem anscheinend die nominelle Statthalterschaft dieses Teiles übertragen wurde, 7) hielt sich fast stets am Hofe des Königs auf. Ganz auffallend ist, wie der Adel des Nordens, sogar die Inhaber der großen Amter, die doch der ganzen Markgrafschaft gehörten, den südlichen Landesteil mieden. wie selbst Bischof Bruno fast alle Amishandlungen dort durch einen Ver- treter verrichten ließ.8) All das erklärt sich durch die Annahme, daß eben in den Augen der Mährer selbst die Markgrafschaft schon jetzt als auf die nördlichen Provinzen beschränkt galt, die südlichen als an Österreich abgetreten angesehen wurden. Einen Sinn hatten Rudolfs Maßnahmen allerdings nur dann. wenn er auf irgend einem Wege die Rückgabe von ganz Mähren nach 5 Jahren, wie sie doch sicher im Frieden von Czaslau bestimmt war, vermied. Da sich aber von Otto dem Langen nicht erwarten ließ, daß er freiwillig auf eine solche Anderung der Abmachungen eingehen werde, mußte der König von vornherein darauf bedacht sein, von uenem angriffs- weise gegen jenen vorzugehen. In der Tat kann man sich dieses Eindrucks bei dem Feldzuge von 1280 nicht erwehren. Es wäre naiv, die Worte 1) Böhmer-Redlich 1027 f. 2) Ottokar Reimchr. v. 17860 f. Vgl. Cont. Praed. Vindob. u. Cont. Claustro- neob. 3) Cont. Praed. Vindob. ad 1280. Cont. Claustroneob. ad 1279. 4) Reg. Boh. II, 1195. 5) Ibid., auch 1211. 6) Reg. Boh. II, 1168; 1177. Cont. Cosmae ad 1279. 7) 8) 2 Ausnahmen Reg. Boh. II. 1188; 1212.
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317 — der Proklamation, 1) mit der Rudolf sein Vorgehen einleitete, für bare Münze zu nehmen und zu glauben, er habe für Kunigundes persönliches Wohlbefinden und mütterliche Empfindungen so viel Aufwendung gemacht. Allerdings hatte Otto, wahrscheinlich um geheimen Machenschaften der Königin vorzubeugen, sie und ihren Sohn im Frühjahr 1279 aufheben und auj die Feste Bösig führen lassen; da ihm aber uur an dem Prinzen lag, gestattete man seiner Mutter vollkommen freie Bewegung; sie wandte sich erst uach Prag zurück, dann nach Mähren,2) wo sie in Grätz bei Troppau als Domina terrae Oppaviae Hof hielt. Hier sammelte sie den uordmährischen Adel um sich,3) anscheinend zum Kampf gegen Otto; 4) statt dessen geriet sie mit Herzog Wladislaus v. Oppeln in Zwist, bei dessen Schlichtung durch Heinrich v. Breslan sie Bedingungen einging, die ihr das Wohlwollen des Adels raubten.5) Während dieser Zeit tat Rudolf uichts für sie, als daß er sich etwa schristlich für sie verwandte.6) Als diese Verwendung uichts half, blieb die Angelegenheit ruhen, ruhte bis Sommer 1280. Was veraulaßte Rudolf gerade damals zum Angriff? Die Antwort lautet: Die günstige Gelegenheit. Er selbst hatte freie Hand; die habsburgische Herrschaft in den öster- reichischen Lauden war genügend gekräftigt, seine Söhne mit den haupt- sächlichsten Kirchenlehen belehnt. 7) Bayern war gedemütigt, s) die Ehever- abredungen mit England und Neapel klärten die politische Lage.9) Von Ungarn hatte man zwar uichts zu hoffen, aber auch uichts zu fürchten. 10) Als uun gerade in diesem Jahr 1280 die Askanier zugleich mit Breslau, den Ostseestädten, Pommern, Magdeburg und Landsberg in Streit ge- rieten,11) hielt Rudolf den rechten Angenblick für gekommen, um den ent- 1) Reg. Boh. II, 1215. 2) Cont. Cosmae ad 1282. Chron. Aulae reg. c. 9. Die Böhmen hat diese Maßregel wie auch die darauf folgende Schließung der Burg nicht gegen Otto aufgeregt; selbst der neugewählte Bischof Thobias stellte sich zur Regierung freundlich. Vgl. Reg. Boh. II, 1180. 3) Reg. Boh. II, 1191. 4) Ann. Salisb. ad 1279. Vgl. Wiener Briefsammlung 164. 5) Reg. Boh. II, 1196, gehört wohl erst zu Ostern 1280. 6) Wenn wirklich, was nicht wahrscheinlich ist, die Bemerkung in Wiener Brief- jammlung 122 auf die Entführung zu beziehen sein sollte 7) Böhmer-Redlich 1147; 1171. 8) O. Lorenz „Ottokar II.“ pag. 654 f. Böhmer-Redlich 1091a; 1078a. 9) Böhmer-Redlich 1113; 1127; 1154; 1156a; 1177; 1179; 1181; 1183. 10) Wiener Briefsammlung 144; Huber „Österr. Gesch.“ II, pag. 16—17. 11) Ann. Grüssav. u. Annal. Cisterc. Henryk. (ed. Mon. Pol. hist. III) ad 1280. Pommersches Urkdb. II, 1165. Mecklenb. Urkdb. II, 1749 (Vgl. n.
317 — der Proklamation, 1) mit der Rudolf sein Vorgehen einleitete, für bare Münze zu nehmen und zu glauben, er habe für Kunigundes persönliches Wohlbefinden und mütterliche Empfindungen so viel Aufwendung gemacht. Allerdings hatte Otto, wahrscheinlich um geheimen Machenschaften der Königin vorzubeugen, sie und ihren Sohn im Frühjahr 1279 aufheben und auj die Feste Bösig führen lassen; da ihm aber uur an dem Prinzen lag, gestattete man seiner Mutter vollkommen freie Bewegung; sie wandte sich erst uach Prag zurück, dann nach Mähren,2) wo sie in Grätz bei Troppau als Domina terrae Oppaviae Hof hielt. Hier sammelte sie den uordmährischen Adel um sich,3) anscheinend zum Kampf gegen Otto; 4) statt dessen geriet sie mit Herzog Wladislaus v. Oppeln in Zwist, bei dessen Schlichtung durch Heinrich v. Breslan sie Bedingungen einging, die ihr das Wohlwollen des Adels raubten.5) Während dieser Zeit tat Rudolf uichts für sie, als daß er sich etwa schristlich für sie verwandte.6) Als diese Verwendung uichts half, blieb die Angelegenheit ruhen, ruhte bis Sommer 1280. Was veraulaßte Rudolf gerade damals zum Angriff? Die Antwort lautet: Die günstige Gelegenheit. Er selbst hatte freie Hand; die habsburgische Herrschaft in den öster- reichischen Lauden war genügend gekräftigt, seine Söhne mit den haupt- sächlichsten Kirchenlehen belehnt. 7) Bayern war gedemütigt, s) die Ehever- abredungen mit England und Neapel klärten die politische Lage.9) Von Ungarn hatte man zwar uichts zu hoffen, aber auch uichts zu fürchten. 10) Als uun gerade in diesem Jahr 1280 die Askanier zugleich mit Breslau, den Ostseestädten, Pommern, Magdeburg und Landsberg in Streit ge- rieten,11) hielt Rudolf den rechten Angenblick für gekommen, um den ent- 1) Reg. Boh. II, 1215. 2) Cont. Cosmae ad 1282. Chron. Aulae reg. c. 9. Die Böhmen hat diese Maßregel wie auch die darauf folgende Schließung der Burg nicht gegen Otto aufgeregt; selbst der neugewählte Bischof Thobias stellte sich zur Regierung freundlich. Vgl. Reg. Boh. II, 1180. 3) Reg. Boh. II, 1191. 4) Ann. Salisb. ad 1279. Vgl. Wiener Briefsammlung 164. 5) Reg. Boh. II, 1196, gehört wohl erst zu Ostern 1280. 6) Wenn wirklich, was nicht wahrscheinlich ist, die Bemerkung in Wiener Brief- jammlung 122 auf die Entführung zu beziehen sein sollte 7) Böhmer-Redlich 1147; 1171. 8) O. Lorenz „Ottokar II.“ pag. 654 f. Böhmer-Redlich 1091a; 1078a. 9) Böhmer-Redlich 1113; 1127; 1154; 1156a; 1177; 1179; 1181; 1183. 10) Wiener Briefsammlung 144; Huber „Österr. Gesch.“ II, pag. 16—17. 11) Ann. Grüssav. u. Annal. Cisterc. Henryk. (ed. Mon. Pol. hist. III) ad 1280. Pommersches Urkdb. II, 1165. Mecklenb. Urkdb. II, 1749 (Vgl. n.
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318 — scheidenden Schlag zu führen. Im August sammelte er seine Truppen, 1) durch geschickte Gunstbezeigungen suchte er die johanneische Linie der Askauier von der ottonischen zu trennen;2) im September zog er nach Mähren, 3) in der Gegend von Deutsch-Brod erfolgte der Einfall in Böhmen. 4) Jetzt plötzlich kam das Mitleid mit Kunigunde und ihren Kindern wieder zum Vorschein; Otto wird aufgefordert diese herauszu- geben und das Laud zu verlassen. 5) Der große Rechner Rudolf hatte sich verrechnet, verrechnet in dem Gegner und in den Verbündeten. Trotz der Not, in der sich Otio und seine Brüder befanden, erschien jener rechtzeitig zur Abwehr; 6) von einem Bruch zwischen beiden askanischen Linien war keine Rede. Des Königs Verbündete, Pfalz, Bayern und Albrecht v. Sachsen, hatten sich seinem Ruf zwar nicht entziehen können, aber ihr Diensteifer war nicht groß; schon die Vorbereitungen zum Feldzuge gingen merkwürdig langsam von Statten. Dietrich v. Landsberg, mit dem Magdeburger Erzbischof ent zweit, 7) ließ Rudolf direkt im Stich. Anch eine allgemeine Erhebung in Böhmen, anf die man gewartet haben mochte, erfolgte nicht. s) Wieder wie vor zwei Jahren kam der König uicht von der Stelle, bis Ende November lagerte er in der Nähe der Grenze,9) da kam es durch Ver- mittlung des Pfalzgrafen zum Frieden. Königin Kunigunde verglich sich nach dem Abzuge ihres Beschützers freundschaftlich mit Otto;10) von der Auslieferung Wenzels ist keine Rede mehr. Daß der Streit in Wahrheit um das Schicksal von Südmähren ging, zeigt dessen Behandlung, nachdem der Feldzug im Sande verlauien war. Die österreichischen Beamten verschwinden, der einheimische Adel 1681—82). Magdeburger Schöppenchron. pag. 164, Chron. March. Misn. (Ludew, rell. mss. VIII) pag. 239. Chron. S. Petr. Meucken III. pag. 291. Wiener Briefsammlung 143; Böhmer-Redlich 1222. 1) Böhmer-Redlich 1220. 2) ibid. 1219. 3) Reg. Boh. II, 1214. Böhmer-Redlich 1214. 4) Reg. Boh. II, 1216; 1217; weiter dann 1218; 1220. Böhmer-Redlich 1227; 1229; 1230. 5) Reg. Boh. II, 1215. 6) Die Proklamation setzt seine Auwesenheit voraus. 7) Vgl. vor. S. Anm. 11. 8) Vgl. unten S. 322 f. 9) Böhmer-Redlich 1229; 1230. Dann der Rückzug im Dezember a. a. O. 1231; 1232. 10) Reg. Boh. II, 1221; 1227.
318 — scheidenden Schlag zu führen. Im August sammelte er seine Truppen, 1) durch geschickte Gunstbezeigungen suchte er die johanneische Linie der Askauier von der ottonischen zu trennen;2) im September zog er nach Mähren, 3) in der Gegend von Deutsch-Brod erfolgte der Einfall in Böhmen. 4) Jetzt plötzlich kam das Mitleid mit Kunigunde und ihren Kindern wieder zum Vorschein; Otto wird aufgefordert diese herauszu- geben und das Laud zu verlassen. 5) Der große Rechner Rudolf hatte sich verrechnet, verrechnet in dem Gegner und in den Verbündeten. Trotz der Not, in der sich Otio und seine Brüder befanden, erschien jener rechtzeitig zur Abwehr; 6) von einem Bruch zwischen beiden askanischen Linien war keine Rede. Des Königs Verbündete, Pfalz, Bayern und Albrecht v. Sachsen, hatten sich seinem Ruf zwar nicht entziehen können, aber ihr Diensteifer war nicht groß; schon die Vorbereitungen zum Feldzuge gingen merkwürdig langsam von Statten. Dietrich v. Landsberg, mit dem Magdeburger Erzbischof ent zweit, 7) ließ Rudolf direkt im Stich. Anch eine allgemeine Erhebung in Böhmen, anf die man gewartet haben mochte, erfolgte nicht. s) Wieder wie vor zwei Jahren kam der König uicht von der Stelle, bis Ende November lagerte er in der Nähe der Grenze,9) da kam es durch Ver- mittlung des Pfalzgrafen zum Frieden. Königin Kunigunde verglich sich nach dem Abzuge ihres Beschützers freundschaftlich mit Otto;10) von der Auslieferung Wenzels ist keine Rede mehr. Daß der Streit in Wahrheit um das Schicksal von Südmähren ging, zeigt dessen Behandlung, nachdem der Feldzug im Sande verlauien war. Die österreichischen Beamten verschwinden, der einheimische Adel 1681—82). Magdeburger Schöppenchron. pag. 164, Chron. March. Misn. (Ludew, rell. mss. VIII) pag. 239. Chron. S. Petr. Meucken III. pag. 291. Wiener Briefsammlung 143; Böhmer-Redlich 1222. 1) Böhmer-Redlich 1220. 2) ibid. 1219. 3) Reg. Boh. II, 1214. Böhmer-Redlich 1214. 4) Reg. Boh. II, 1216; 1217; weiter dann 1218; 1220. Böhmer-Redlich 1227; 1229; 1230. 5) Reg. Boh. II, 1215. 6) Die Proklamation setzt seine Auwesenheit voraus. 7) Vgl. vor. S. Anm. 11. 8) Vgl. unten S. 322 f. 9) Böhmer-Redlich 1229; 1230. Dann der Rückzug im Dezember a. a. O. 1231; 1232. 10) Reg. Boh. II, 1221; 1227.
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319 — nimmt seine alten Amter wieder in Besitz. 1) Nach Bischof Brunos Tode 2) wird anch die Spaltung der Markgrafschaft wieder aufgehoben, Herzog Albrecht v. Sachsen übernimmt die Verwaltung des ganzen Landes. 3) In Znaim, besonders aber in Brünn strömt der Adel von Mähren wieder wie in früherer Zeit zusammen, 4) die Trennung der Teile wird auch innerlich überwunden. Rudolf überließ äußerlich Mähren wie Böhmen sich selbst; statt dessen beobachtete er aufmerksam die inneren Verhältuisse, um durch Benutzung der inneren Parteiungen Einfluß auf das Schicksal und besonders die Politik des Landes zu gewinnen. II. Der leidenschaftliche Haß seiner Feinde, wie er sich in der Conti¬ nuatio Cosmae niedergeschlagen hat, hat Otto den Langen um den Dauk der Böhmen gebracht. Und doch ist es sicher, daß er uicht uur den guten Willen gehabt hat, Ruhe und Ordnung im Lande herzustellen, sondern daß er diese Absicht auch, soweit er irgend freie Hand hatte, ausgeführt hat. Er übernahm Böhmen in einem trostlosen Zustande: Nicht nur die Kriegsscharen raubten und plünderten — besonders Kloster Wilimow hatte darunter zu leiden, auf dessen Gütern sich Rudolf, Otto und Heinrich gegenüberlagen — soudern auch der Adel, nach Ottokars Tode herrenlos, hauste wie in Feindeslaude; Ossek, Břewnow, Teplitz, Swětec und Ostran wußten davon zu sagen.5) Eine Musterung der Urkunden aus den Jahren 1279 und 1280 zeigt dagegen, wie Friede und Ordnung wiederkehren. Schon am 6. März 1279 konnte eben jenes Kloster Wilimow zwei Dörfer zu deutschem Recht anssetzen unter Bedingungen, wie sie nur in ganz ruhigen Zeiten erfüllbar waren.6) Überall ist man an der Arbeit, die entstandene Verwirrung der Rechtsverhältnisse zu lösen: das Kapitel Wischehrad führt mit dem Prager 1) Reg. Boh. II, 1342. 2) Ant 17. Februar 1281. 3) Heinr. Heimb. ad 1281. Cont. Zwetl. ad 1280. Cont. Claustroneob. ad 1282. 4) Reg. Boh. II, 1239; 1241; 1242; 1248; 1269. 5) Chron. Aulae reg. c. 9. Cont. Cosmae ad 1278. 6) Als Zins wurde festgesetzt: 6 mensurae tritici. 6 siliginis, 6 avenae, 3 ordei, 1 pise, dazu 3 fertones puri argenti für jede Hufe. Reg. Boh. II 1167. O. Lorenz „Ottokar II.“ pag. 373 gibt für Österreich als häufigen Satz auf geistlichen Gütern an: 1 Scheffel Gerste, 4—5 Hafer und 1 Weizen. Reg. Boh. II, 1730 zum Jahre 1296: 2 fertones argenti, 2 mensuras tritici, 2 siliginis, 2 avenae et unam scapulam.
319 — nimmt seine alten Amter wieder in Besitz. 1) Nach Bischof Brunos Tode 2) wird anch die Spaltung der Markgrafschaft wieder aufgehoben, Herzog Albrecht v. Sachsen übernimmt die Verwaltung des ganzen Landes. 3) In Znaim, besonders aber in Brünn strömt der Adel von Mähren wieder wie in früherer Zeit zusammen, 4) die Trennung der Teile wird auch innerlich überwunden. Rudolf überließ äußerlich Mähren wie Böhmen sich selbst; statt dessen beobachtete er aufmerksam die inneren Verhältuisse, um durch Benutzung der inneren Parteiungen Einfluß auf das Schicksal und besonders die Politik des Landes zu gewinnen. II. Der leidenschaftliche Haß seiner Feinde, wie er sich in der Conti¬ nuatio Cosmae niedergeschlagen hat, hat Otto den Langen um den Dauk der Böhmen gebracht. Und doch ist es sicher, daß er uicht uur den guten Willen gehabt hat, Ruhe und Ordnung im Lande herzustellen, sondern daß er diese Absicht auch, soweit er irgend freie Hand hatte, ausgeführt hat. Er übernahm Böhmen in einem trostlosen Zustande: Nicht nur die Kriegsscharen raubten und plünderten — besonders Kloster Wilimow hatte darunter zu leiden, auf dessen Gütern sich Rudolf, Otto und Heinrich gegenüberlagen — soudern auch der Adel, nach Ottokars Tode herrenlos, hauste wie in Feindeslaude; Ossek, Břewnow, Teplitz, Swětec und Ostran wußten davon zu sagen.5) Eine Musterung der Urkunden aus den Jahren 1279 und 1280 zeigt dagegen, wie Friede und Ordnung wiederkehren. Schon am 6. März 1279 konnte eben jenes Kloster Wilimow zwei Dörfer zu deutschem Recht anssetzen unter Bedingungen, wie sie nur in ganz ruhigen Zeiten erfüllbar waren.6) Überall ist man an der Arbeit, die entstandene Verwirrung der Rechtsverhältnisse zu lösen: das Kapitel Wischehrad führt mit dem Prager 1) Reg. Boh. II, 1342. 2) Ant 17. Februar 1281. 3) Heinr. Heimb. ad 1281. Cont. Zwetl. ad 1280. Cont. Claustroneob. ad 1282. 4) Reg. Boh. II, 1239; 1241; 1242; 1248; 1269. 5) Chron. Aulae reg. c. 9. Cont. Cosmae ad 1278. 6) Als Zins wurde festgesetzt: 6 mensurae tritici. 6 siliginis, 6 avenae, 3 ordei, 1 pise, dazu 3 fertones puri argenti für jede Hufe. Reg. Boh. II 1167. O. Lorenz „Ottokar II.“ pag. 373 gibt für Österreich als häufigen Satz auf geistlichen Gütern an: 1 Scheffel Gerste, 4—5 Hafer und 1 Weizen. Reg. Boh. II, 1730 zum Jahre 1296: 2 fertones argenti, 2 mensuras tritici, 2 siliginis, 2 avenae et unam scapulam.
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320 — Bürger Michael Johannis einen langen Streit wegen der Teinkirche zu Prag und eines benachbarten Hauses, ruft die Hilfe des Papstes an und die gesamte Prager Geistlichkeit zu Zeugen auf. 1) Es einigt sich mit Poto v. Riesenburg2) und bemüht sich, einen inneren Zwist über die Rechte der einzelnen Mitglieder zu schlichten. 3) Bischof Thobias v. Prag und der Abt von Hradisch endlich unternehmen am 7. Februar 1280 zu Kojetein im Beisein zahlreicher Zeugen eine umfassende Greuzfeststellung.4) Zufällig ist uns ein Zeugnis von der wiederhergestellten regelmäßigen Verwaltung in jenem Streit des Wischehrader Kapitels erhalten: Otto soll da gebeten werden, einen in das Register eingetragenen Schiedsspruch zu kassieren; am 25. August 1279 entspricht er dieser Bitte. 5) Dieses Datum ist zugleich einer der wenigen sicheren Punkte in seinem Itinerar: obwohl wir allen Grund haben, ihn oft und lange in Böhmen zu vermuten, kounte er doch andrerseits sein eigenes Land uicht vernachlässigen. Eude Juni und Aufang Juli weiite er dort, allerdings so vorübergehend, daß er nicht einmal sein Siegel mit sich genommen hat; während er am 29. Juni in Stargard, 6) ausdrücklich mit fremdem Siegel, urkundet, wird sein eigenes am 3. Juli in Prag verwendet. 7) Schon damals ließ er in Böhmen an seiner Stelle den Bischof Gebhard von Brandenburg, der durch seine spätere, längere Statthalterschast bekannt geworden ist. Am 25. Mai 1280 finden wir den Markgrafen in Görlitz, also anschemend auf einer Reise zwischen Brandenburg und Böhmen. s) 1) Reg. Boh. II, 1169; 1194; 1208. 2) Reg. Boh. II, 1180. 3) Reg. Boh. II, 1181—1186; 1204 führt dort die Datierung 1280. Die Urkunde jagt: in nostro generali capitulo quod proxima sexta feria ante festum circumcisionis domini — celebravimus. — A. e. d. — MCCCXXX, natürsich für MCCLXXX. Das Datum ist doch wohl von der circumcisio 1280 aus gerechnet, also der 29. Dezember 1279. 4) Reg. Boh. II, 1207, 5) Reg. Boh. II, 1282—83. In der ersten: „Dominum O. — adeant et sup- pliciter postulent, ut dicti arbitrii — transscriptum in registro conten- tum per cassatorias lineas, ut moris est, debeat facere anullari.“ 6) Mecklenb. Urkdb. II, 1503. Die gemeinsamen Urkuuden der drei Brüder sind natürlich nicht für das Itinerar des einzelnen zu verwenden. Selbst die Formel: „nostris sigillis fecimus communiri“ und ähuliche beweisen nichts; eine solche steht z. B. Riedel Cod. dipl. Brand. B. I, 139 (Mecklenb. Urkdb. II, 1513,, obwohl die Urkunde sicher uur ein Siegel trug. 7) Reg. Boh. IV, 1847. 8) Mecklenb. Urtdb. II, 1540. Riedel C. II, 4. Über Bischof Gebhards Statt halterschaft vgl. unten S. 324 f.
320 — Bürger Michael Johannis einen langen Streit wegen der Teinkirche zu Prag und eines benachbarten Hauses, ruft die Hilfe des Papstes an und die gesamte Prager Geistlichkeit zu Zeugen auf. 1) Es einigt sich mit Poto v. Riesenburg2) und bemüht sich, einen inneren Zwist über die Rechte der einzelnen Mitglieder zu schlichten. 3) Bischof Thobias v. Prag und der Abt von Hradisch endlich unternehmen am 7. Februar 1280 zu Kojetein im Beisein zahlreicher Zeugen eine umfassende Greuzfeststellung.4) Zufällig ist uns ein Zeugnis von der wiederhergestellten regelmäßigen Verwaltung in jenem Streit des Wischehrader Kapitels erhalten: Otto soll da gebeten werden, einen in das Register eingetragenen Schiedsspruch zu kassieren; am 25. August 1279 entspricht er dieser Bitte. 5) Dieses Datum ist zugleich einer der wenigen sicheren Punkte in seinem Itinerar: obwohl wir allen Grund haben, ihn oft und lange in Böhmen zu vermuten, kounte er doch andrerseits sein eigenes Land uicht vernachlässigen. Eude Juni und Aufang Juli weiite er dort, allerdings so vorübergehend, daß er nicht einmal sein Siegel mit sich genommen hat; während er am 29. Juni in Stargard, 6) ausdrücklich mit fremdem Siegel, urkundet, wird sein eigenes am 3. Juli in Prag verwendet. 7) Schon damals ließ er in Böhmen an seiner Stelle den Bischof Gebhard von Brandenburg, der durch seine spätere, längere Statthalterschast bekannt geworden ist. Am 25. Mai 1280 finden wir den Markgrafen in Görlitz, also anschemend auf einer Reise zwischen Brandenburg und Böhmen. s) 1) Reg. Boh. II, 1169; 1194; 1208. 2) Reg. Boh. II, 1180. 3) Reg. Boh. II, 1181—1186; 1204 führt dort die Datierung 1280. Die Urkunde jagt: in nostro generali capitulo quod proxima sexta feria ante festum circumcisionis domini — celebravimus. — A. e. d. — MCCCXXX, natürsich für MCCLXXX. Das Datum ist doch wohl von der circumcisio 1280 aus gerechnet, also der 29. Dezember 1279. 4) Reg. Boh. II, 1207, 5) Reg. Boh. II, 1282—83. In der ersten: „Dominum O. — adeant et sup- pliciter postulent, ut dicti arbitrii — transscriptum in registro conten- tum per cassatorias lineas, ut moris est, debeat facere anullari.“ 6) Mecklenb. Urkdb. II, 1503. Die gemeinsamen Urkuuden der drei Brüder sind natürlich nicht für das Itinerar des einzelnen zu verwenden. Selbst die Formel: „nostris sigillis fecimus communiri“ und ähuliche beweisen nichts; eine solche steht z. B. Riedel Cod. dipl. Brand. B. I, 139 (Mecklenb. Urkdb. II, 1513,, obwohl die Urkunde sicher uur ein Siegel trug. 7) Reg. Boh. IV, 1847. 8) Mecklenb. Urtdb. II, 1540. Riedel C. II, 4. Über Bischof Gebhards Statt halterschaft vgl. unten S. 324 f.
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321 Ottokar hatte uiemals slawische Politik getrieben, aber als er sich zum letzten Kampfe rüstete, hatte er sich als Vorkämpfer des Slawentums hingestellt, um die Hilfe der polnischen Fürsten zu gewinnen. Zugleich hatte er sein Vertranen denen entzogen, die für Anschluß an Deutschland um jeden Preis waren, und hatte andere Männer in seine Umgebung gezogen:1) da war der Kämmerer Domazlaus, Oberstrichter Diepold, später Ouso, Marschall Bavor v. Strakonitz, Truchseß Hinko v. Duba, Unterkämmerer Dietrich Spatzmann, Untermarschall Sdizlaus, der Burg graf von Kaden Albert v. Seeberg und der von Leitmeritz Jarko v. Waldenberg, endlich Hinko v. Leuchtenburg, Burkhardt v. Winterberg, Burkhardt v. Klingenberg und Wilhelm v. Lutitz. 2) Nun würde man zweifellos zu weit gehen, wenn man diese Männer als uationale Czechen partei bezeichnen wollte — von einer solchen kann in diesem Jahrhundert noch gar nicht die Rede sein — aber ebenso unsinnig ist es uach dem eben gesagten, sie als Feinde des Slawentums und Knechte der Deutschen anzusehen. 3) Es war natürlich, daß Otto sich auf die Getrenen seines Schwagers stützte; Diepold ist jetzt Oberstkämmerer, Ouso, Bavor, Hinko v. Duba und Jarko sind in ihren alten Würden.4) Teils mit ihnen zu- sammen, teils in Ottos Gefolge finden sich bis 1281 die Brüder Hinkos — v. Duba, ferner Albert v. Seeberg, Burkhardt v. Klingenberg, 5) Wilhelm — v. Lutitz,6) Hinko v. Leuchtenburg, Johann v. Michelsberg, Jaroslaus — v. Löwenberg und Benes v. Wartenberg. 7) Auf alle Weise suchte jich Olto diesen Anhang zu sichern. Heinmann v. Leuchtenburg, durch Ottokar einst an seinem Erbe in Deutsch-Brod schwer geschädigt, s) erhielt für die Daner der Vormundschaft alles zurück unter der Bedingung, daß er die Besitzrechte uachweisen könne.9) Außer dem Adel war die Hauptstadt Prag damals schon eine Macht in Böhmen; der Markgraf gewann die Bürger durch reiche Ver- 1) O. Lorenz, „Ottokar II. p. 652, 659. 2) Reg. Boh. II., 1089; 1092; 1123. 3) Wie sich das aus Dalimil bis in die neuere Literatur fortgepflanzt hat. 4) Reg. Boh. II., 1180 (14. VII. 79); 1275. IV., 1850 (11.—18. Nov. 81). 5) Reg. Boh. IV. 1847 (3. VII. 79). 6) Reg. Boh. II., 1180. 7) Reg. Boh. IV., 1850. Tomek p. 194 u. 204 kehrt die ganzen Parteiverhältnisse einfach um. 8) Schlesinger, „Die deutsche Sprachinsel von Iglau“, M. V. G. D. B. XXIII. (1885), p. 319. 9) Reg. Boh. II., 1175; daraufhin dann 1163.
321 Ottokar hatte uiemals slawische Politik getrieben, aber als er sich zum letzten Kampfe rüstete, hatte er sich als Vorkämpfer des Slawentums hingestellt, um die Hilfe der polnischen Fürsten zu gewinnen. Zugleich hatte er sein Vertranen denen entzogen, die für Anschluß an Deutschland um jeden Preis waren, und hatte andere Männer in seine Umgebung gezogen:1) da war der Kämmerer Domazlaus, Oberstrichter Diepold, später Ouso, Marschall Bavor v. Strakonitz, Truchseß Hinko v. Duba, Unterkämmerer Dietrich Spatzmann, Untermarschall Sdizlaus, der Burg graf von Kaden Albert v. Seeberg und der von Leitmeritz Jarko v. Waldenberg, endlich Hinko v. Leuchtenburg, Burkhardt v. Winterberg, Burkhardt v. Klingenberg und Wilhelm v. Lutitz. 2) Nun würde man zweifellos zu weit gehen, wenn man diese Männer als uationale Czechen partei bezeichnen wollte — von einer solchen kann in diesem Jahrhundert noch gar nicht die Rede sein — aber ebenso unsinnig ist es uach dem eben gesagten, sie als Feinde des Slawentums und Knechte der Deutschen anzusehen. 3) Es war natürlich, daß Otto sich auf die Getrenen seines Schwagers stützte; Diepold ist jetzt Oberstkämmerer, Ouso, Bavor, Hinko v. Duba und Jarko sind in ihren alten Würden.4) Teils mit ihnen zu- sammen, teils in Ottos Gefolge finden sich bis 1281 die Brüder Hinkos — v. Duba, ferner Albert v. Seeberg, Burkhardt v. Klingenberg, 5) Wilhelm — v. Lutitz,6) Hinko v. Leuchtenburg, Johann v. Michelsberg, Jaroslaus — v. Löwenberg und Benes v. Wartenberg. 7) Auf alle Weise suchte jich Olto diesen Anhang zu sichern. Heinmann v. Leuchtenburg, durch Ottokar einst an seinem Erbe in Deutsch-Brod schwer geschädigt, s) erhielt für die Daner der Vormundschaft alles zurück unter der Bedingung, daß er die Besitzrechte uachweisen könne.9) Außer dem Adel war die Hauptstadt Prag damals schon eine Macht in Böhmen; der Markgraf gewann die Bürger durch reiche Ver- 1) O. Lorenz, „Ottokar II. p. 652, 659. 2) Reg. Boh. II., 1089; 1092; 1123. 3) Wie sich das aus Dalimil bis in die neuere Literatur fortgepflanzt hat. 4) Reg. Boh. II., 1180 (14. VII. 79); 1275. IV., 1850 (11.—18. Nov. 81). 5) Reg. Boh. IV. 1847 (3. VII. 79). 6) Reg. Boh. II., 1180. 7) Reg. Boh. IV., 1850. Tomek p. 194 u. 204 kehrt die ganzen Parteiverhältnisse einfach um. 8) Schlesinger, „Die deutsche Sprachinsel von Iglau“, M. V. G. D. B. XXIII. (1885), p. 319. 9) Reg. Boh. II., 1175; daraufhin dann 1163.
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322 — leihungen, 1) bemächtigte sich vorzüglich der Burg und verstärkte sie durch mächtige Grabenbauten.2) In gleicher Weise wirkten auch seine Getreuen; so wissen wir von Bavor, daß er seine Stadt Horschowitz befestigen ließ. Jeder Schritt, den Otto mit seinem Anhange zur Herstellung der Ordnung tat, mußte dem unbotmäßigen Teile des Adels abgerungen werden, der im Süden des Landes seine geschlossenen Sitze hatte. Das war vor allem das große Geschlecht der Witigonen, wohl unzweifelhaft deutschen Stammes, das in dem Familienstift Hohenfurt seinen Vereinigungspunkt fand. Einst hatte Ottokar ihrer Stadt Krummau in Budweis eine Rivalin geschaffen;3) jetzt überfiel Zawisch, das Haupt der Krummauer Linie, die königliche Gründung und plünderte sie aus.4) Und wenn weiter von der andern ottokarischen Gründung, dem Kloster Goldenfron, kein Stein auf dem andern geblieben sein soll, so dürste wohl auch daran die Schuld den Witigonen zuzuschreiben sein. Hoffen sie dadurch ihre Besitzungen zu er- weitern und abzurunden, so suchte Otto das zu hindern, indem er z. B. das Dorf Netolitz, das bis dahin dem Kloster gehört hatte, den Herren von Pruß überwies. 6) Wie das Land sich wirtschaftlich allmählich wieder hob, wie die hergestellte Rechtssicherheit sich geltend machte, so würde der Markgraf wohl auch der unbotmäßigen Elemente Herr geworden sein, wenn die Ereignisse ihm dazu Zeit gelassen hätten. Es kam anders. Seit Sommer 1280 drohte der Angriff Rudolis v. Habsburg, des Beschützers der Riesenburge7) und Witigonen schon gegen Ottokar. Sein Eingreifen mußte die inneren Wirren wieder aufleben lassen; aus Furcht davor speicherten die Parochialen von St. Peter fürsorglich Getreide- vorräte auf.s) Rudolfs Angriff mißlang, aber der Same der inneren 1) Chron. Aulae reg. c. 9: civibus villas regni distribuit, was natürlich mit der Entführung des Königs nichts zu tun hat. 2) Cont. Cosmae ad 1278: duo fossata xc. 31 Pangerl, „Zawisch von Falkenstein“ M. V. G. D. B. X. (1872) p. 160—161. 4) Heinr. Heimb. (M. G. Scr. XVII) ad 1279. (Wo steht aber etwas von der Teilnahme Hoiers v. Lomnitz? Bachmann p. 660.) 5) Cont. Cosmae ad 1278. Pangerl a. a. O. Anm. 4. Bachmann p. 659 und wieder p. 674, Anm. 1 behauptet, daß auch Hohenfurt seine Lage zwischen Witigonenbesitz habe büßen müssen. Wie konnten die Witigonen ihre eigene Stiftung berauben wollen. 6) Reg. Boh. II., 1263. Val. Schmidt, „Geschichtliches von der Stritschitscher deutschen Sprachinjel“. M. V. G. D. B. XXXIV. (1896) p. 382. 7) Reg. Boh. II., 1162, ebenso 1161 und vielleicht Bodmann Cod. ep. Rud. 67 (p. 211). 8) Cont. Cosmae ad 1280, dort von den Regengüssen fortgeschwemmt.
322 — leihungen, 1) bemächtigte sich vorzüglich der Burg und verstärkte sie durch mächtige Grabenbauten.2) In gleicher Weise wirkten auch seine Getreuen; so wissen wir von Bavor, daß er seine Stadt Horschowitz befestigen ließ. Jeder Schritt, den Otto mit seinem Anhange zur Herstellung der Ordnung tat, mußte dem unbotmäßigen Teile des Adels abgerungen werden, der im Süden des Landes seine geschlossenen Sitze hatte. Das war vor allem das große Geschlecht der Witigonen, wohl unzweifelhaft deutschen Stammes, das in dem Familienstift Hohenfurt seinen Vereinigungspunkt fand. Einst hatte Ottokar ihrer Stadt Krummau in Budweis eine Rivalin geschaffen;3) jetzt überfiel Zawisch, das Haupt der Krummauer Linie, die königliche Gründung und plünderte sie aus.4) Und wenn weiter von der andern ottokarischen Gründung, dem Kloster Goldenfron, kein Stein auf dem andern geblieben sein soll, so dürste wohl auch daran die Schuld den Witigonen zuzuschreiben sein. Hoffen sie dadurch ihre Besitzungen zu er- weitern und abzurunden, so suchte Otto das zu hindern, indem er z. B. das Dorf Netolitz, das bis dahin dem Kloster gehört hatte, den Herren von Pruß überwies. 6) Wie das Land sich wirtschaftlich allmählich wieder hob, wie die hergestellte Rechtssicherheit sich geltend machte, so würde der Markgraf wohl auch der unbotmäßigen Elemente Herr geworden sein, wenn die Ereignisse ihm dazu Zeit gelassen hätten. Es kam anders. Seit Sommer 1280 drohte der Angriff Rudolis v. Habsburg, des Beschützers der Riesenburge7) und Witigonen schon gegen Ottokar. Sein Eingreifen mußte die inneren Wirren wieder aufleben lassen; aus Furcht davor speicherten die Parochialen von St. Peter fürsorglich Getreide- vorräte auf.s) Rudolfs Angriff mißlang, aber der Same der inneren 1) Chron. Aulae reg. c. 9: civibus villas regni distribuit, was natürlich mit der Entführung des Königs nichts zu tun hat. 2) Cont. Cosmae ad 1278: duo fossata xc. 31 Pangerl, „Zawisch von Falkenstein“ M. V. G. D. B. X. (1872) p. 160—161. 4) Heinr. Heimb. (M. G. Scr. XVII) ad 1279. (Wo steht aber etwas von der Teilnahme Hoiers v. Lomnitz? Bachmann p. 660.) 5) Cont. Cosmae ad 1278. Pangerl a. a. O. Anm. 4. Bachmann p. 659 und wieder p. 674, Anm. 1 behauptet, daß auch Hohenfurt seine Lage zwischen Witigonenbesitz habe büßen müssen. Wie konnten die Witigonen ihre eigene Stiftung berauben wollen. 6) Reg. Boh. II., 1263. Val. Schmidt, „Geschichtliches von der Stritschitscher deutschen Sprachinjel“. M. V. G. D. B. XXXIV. (1896) p. 382. 7) Reg. Boh. II., 1162, ebenso 1161 und vielleicht Bodmann Cod. ep. Rud. 67 (p. 211). 8) Cont. Cosmae ad 1280, dort von den Regengüssen fortgeschwemmt.
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323 — Zwietracht ging auf; bis in Ottos Anhang hinein hatte der König seine Intriguen gesponnen und Abfall erweckt. Die Ruhestörer, die uns jetzt genannt werden, sind: Peter, 1) Dietrich Spatzmaun, Albert v. Seeberg und Sezema v. Landenstein. 2) Sezema ist ein Witigone, und auch Dietrich war nach der Reimchronik diesem Geschlechte verschwägert;3) noch am 21. Februar 1280 zeichnet er als Kämmerer,4) in Ottos Umgebung findet er sich später uicht mehr. Haben die Witigonen sich ihre verwandtschaft lichen Beziehungen im feindlichen Lager zu Nutze gemacht, so haben sie sich doch damit uicht begnügt, wie der Name Alberts v. Seeberg bezeugt. Er ist bereits am 3. Juli 1279 zum letzten Male unter Ottos Anhang nachweisbar;5) am 1. Jänner 1281 weilt er in Komotau, nahe seinen Gütern, in Gesellschaft seiner Brüder und zahlreicher Edler aus der Gegend bis uach Maschan hin. 6) Da auch Dietrich wohl bei Brüx ansässig war, 7) sehen wir hier eine ganze Landschaft in Unbotmäßigkeit, eine Landschaft, deren Feindseligkeit bei Rudolfs Angriff Otto im Rücken beunruhigen mußte. Anscheinend brach der Aufstand nicht rechtzeitig aus, um dem deutschen Könige den beabsichtigten Dienst zu leisten; aber die Planmäßig keit der Anlage dentet doch auf einen engen Zusammenhang der beiden Bewegungen. Immerhin blieb die neue Empörung im Bunde mit den Witigonen eine schwere Gefahr für die Errungenschaften der beiden letzten Jahre. Das Kloster Goldenkron muß allerdings trotz ihres Walteus wieder bergestellt worden sein; am 6. Jänner konnte ihm Otto das Dorf Neto-- liz, sowie Gualchingen wieder zuweisen.s) Aber ein volles Einsetzen seiner Person für die Herstellung des Friedens war ihm nicht mehr möglich. Der Krieg gegen die Ostseestaaten forderte seine Heimkebr nach Branden- 1) Etwa Petricus = Poto v. Mscheno? 2) Cont. Cosmae ad 1280. 3) Ein Schwager Zawischs v. Falkenstein. Ottokar Reimchronik v. 18324. Pangerl „Die Witigonen“. Arch. f. öst. Gesch. LI. (1873) p. 548. 4) Reg. Boh. II., 2710. 5) Reg. Boh. IV., 1847. 6) Reg. Boh. II., 1228—29. 71 Er ist unter Ottokar lange Zeit dort Burggraf. 8) Reg. Boh. 1231, wo das Kloster schon sub abbatia Plaszensi locata ift, wo- gegen die Übertragnng vom Heiligen Kreuz in Österreich nach Plaß auf Ottokars durch Wenzel wiederholte Bitte durch den Generalkonvent in Citeaux erst 1281 (also Zept.) datiert ist. Die Zisterzienser rechneten den 25. März als Jahres- anfang (Grotefeud. Zeitrechnung I., p. 10), aber. wie mir Herr Prof. Tangl frenndlich mitteilt, uur in Stilus Florentinns.
323 — Zwietracht ging auf; bis in Ottos Anhang hinein hatte der König seine Intriguen gesponnen und Abfall erweckt. Die Ruhestörer, die uns jetzt genannt werden, sind: Peter, 1) Dietrich Spatzmaun, Albert v. Seeberg und Sezema v. Landenstein. 2) Sezema ist ein Witigone, und auch Dietrich war nach der Reimchronik diesem Geschlechte verschwägert;3) noch am 21. Februar 1280 zeichnet er als Kämmerer,4) in Ottos Umgebung findet er sich später uicht mehr. Haben die Witigonen sich ihre verwandtschaft lichen Beziehungen im feindlichen Lager zu Nutze gemacht, so haben sie sich doch damit uicht begnügt, wie der Name Alberts v. Seeberg bezeugt. Er ist bereits am 3. Juli 1279 zum letzten Male unter Ottos Anhang nachweisbar;5) am 1. Jänner 1281 weilt er in Komotau, nahe seinen Gütern, in Gesellschaft seiner Brüder und zahlreicher Edler aus der Gegend bis uach Maschan hin. 6) Da auch Dietrich wohl bei Brüx ansässig war, 7) sehen wir hier eine ganze Landschaft in Unbotmäßigkeit, eine Landschaft, deren Feindseligkeit bei Rudolfs Angriff Otto im Rücken beunruhigen mußte. Anscheinend brach der Aufstand nicht rechtzeitig aus, um dem deutschen Könige den beabsichtigten Dienst zu leisten; aber die Planmäßig keit der Anlage dentet doch auf einen engen Zusammenhang der beiden Bewegungen. Immerhin blieb die neue Empörung im Bunde mit den Witigonen eine schwere Gefahr für die Errungenschaften der beiden letzten Jahre. Das Kloster Goldenkron muß allerdings trotz ihres Walteus wieder bergestellt worden sein; am 6. Jänner konnte ihm Otto das Dorf Neto-- liz, sowie Gualchingen wieder zuweisen.s) Aber ein volles Einsetzen seiner Person für die Herstellung des Friedens war ihm nicht mehr möglich. Der Krieg gegen die Ostseestaaten forderte seine Heimkebr nach Branden- 1) Etwa Petricus = Poto v. Mscheno? 2) Cont. Cosmae ad 1280. 3) Ein Schwager Zawischs v. Falkenstein. Ottokar Reimchronik v. 18324. Pangerl „Die Witigonen“. Arch. f. öst. Gesch. LI. (1873) p. 548. 4) Reg. Boh. II., 2710. 5) Reg. Boh. IV., 1847. 6) Reg. Boh. II., 1228—29. 71 Er ist unter Ottokar lange Zeit dort Burggraf. 8) Reg. Boh. 1231, wo das Kloster schon sub abbatia Plaszensi locata ift, wo- gegen die Übertragnng vom Heiligen Kreuz in Österreich nach Plaß auf Ottokars durch Wenzel wiederholte Bitte durch den Generalkonvent in Citeaux erst 1281 (also Zept.) datiert ist. Die Zisterzienser rechneten den 25. März als Jahres- anfang (Grotefeud. Zeitrechnung I., p. 10), aber. wie mir Herr Prof. Tangl frenndlich mitteilt, uur in Stilus Florentinns.
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324 — burg, am 20. Februar urkunden die Markgrafen Otto und Albrecht zu Sandow. 1) Bei den ausgebrochenen Unruhen mußte ihm daranliegen, die Ordnungspartei fester an sich zu schließen, und auf dies Bemühen wird denn wohl die Wiedereröffnung der Burg zurückzuführen sein, wo am 5. Jänner alle Glocken läuteten und am 8. März der Bischof sein erstes Hochamt feierte.2) Thobias war es denn anch, der am 21. Mai die Barone, soweit sie der Regierung anhingen, zu einem Landfrieden ver- einigte, wir wissen uicht, ob in Ottos Gegenwart. Man versprach eidlich, Räuber und Übelthäter nicht zu begünstigen, sondern zu verfolgen, alle königlichen Güter, selbst die von Wenzel vergabten, an den Markgrafen zurückzugeben, ebenso solche der Prager Kirche oder anderen Privatpersonen; Rechtsausprüche sind vor Gericht zu vertreten. Alle seit Ottokars Tode erbauten Burgen werden zerstört, neue nicht gebaut, falls nicht der Reichs- verweser Ausnahmen gestattet. Gegen alle Widerspenstigen soll Otto selbst oder, wen er zum Stellvertreter ernennen wird, nach 6 Wochen durch Zerstörung der Güter und Burgen vorgehen, bis sie volle Genngtunng leisten. 3) Zu seinem Stellvertreter ernannte der Markgraf den Bischof Gebhard v. Brandenburg, 4) der sein Amt unter den denkbar schwierigsten Umständen übernahm. 4) 1) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. A. XXII. 9. Zandow liegt bei Aruswalde; der Grund für Ottos Abwesenheit von Böhmen dürfte also wohl der Kampf gegen Boguslav v. Pommern uud dessen Verbündete gewesen sein. 2) Cont. Cosmae ad 1281. 3) Reg. Boh. II., 1238. Die undatierte Urkunde (nur IV feria in vigilia ascen- sionis) ist bisher stets zu 1281 gesetzt worden. Wenn das richtig ist, so beweist sie schon für sich allein. daß Bischof Thobias nicht schon Ende 1280 zum Stell= vertreter des Markgrafen ernaunt wurde, da nach ihr Otto noch Verwaltung und Exekutive in der Hand hat und von einem Stellvertreter als von etwas zukünftigen gesprochen wird. Da Ende 1280 die öffentliche Unsicherheit stark zunahm, halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß die Urkunde zum 21. Mai 1281 gehört. Am 6. Mai 1282, nachdem Otto soeben (1. Mai) erklärt hatte. er könne jetzt nicht nach Böhmen kommen, kann der Landtag einen Beschluß wie den vorliegenden nicht wohl gefaßt haben, zumal da Thobias und die obersten Würdenträger ja damals selbst die Erekutive in der Hand hatten. Mit dem Adelsbeschluß. von dem die Cont. Cosmae zu Anfang 1282 berichtet, hat unsere Urkunde sicher nichts zu tun. Cont. Cosmae ad 1282, dort eingeschoben, und Chron. Aulae reg. c. 9 wohl aus gemeinsamer Quelle. Vgl. S. 340 ff. Vou den Schmähungen der Cont. Cosmae bleibt jedenfalls die Erinnerung übrig, daß Gebhards Walten mit dem großen Gottesgericht über Böhmen zusammenfällt, das nach allen Quellen in die Jahre 1281—82 gehört. 1280 weilte G. in der Heimat, am 9. Jänner in Kyritz, 19. Inni in Magdeburg und 18. August in Berlin. Mecklenb. Urkdb.
324 — burg, am 20. Februar urkunden die Markgrafen Otto und Albrecht zu Sandow. 1) Bei den ausgebrochenen Unruhen mußte ihm daranliegen, die Ordnungspartei fester an sich zu schließen, und auf dies Bemühen wird denn wohl die Wiedereröffnung der Burg zurückzuführen sein, wo am 5. Jänner alle Glocken läuteten und am 8. März der Bischof sein erstes Hochamt feierte.2) Thobias war es denn anch, der am 21. Mai die Barone, soweit sie der Regierung anhingen, zu einem Landfrieden ver- einigte, wir wissen uicht, ob in Ottos Gegenwart. Man versprach eidlich, Räuber und Übelthäter nicht zu begünstigen, sondern zu verfolgen, alle königlichen Güter, selbst die von Wenzel vergabten, an den Markgrafen zurückzugeben, ebenso solche der Prager Kirche oder anderen Privatpersonen; Rechtsausprüche sind vor Gericht zu vertreten. Alle seit Ottokars Tode erbauten Burgen werden zerstört, neue nicht gebaut, falls nicht der Reichs- verweser Ausnahmen gestattet. Gegen alle Widerspenstigen soll Otto selbst oder, wen er zum Stellvertreter ernennen wird, nach 6 Wochen durch Zerstörung der Güter und Burgen vorgehen, bis sie volle Genngtunng leisten. 3) Zu seinem Stellvertreter ernannte der Markgraf den Bischof Gebhard v. Brandenburg, 4) der sein Amt unter den denkbar schwierigsten Umständen übernahm. 4) 1) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. A. XXII. 9. Zandow liegt bei Aruswalde; der Grund für Ottos Abwesenheit von Böhmen dürfte also wohl der Kampf gegen Boguslav v. Pommern uud dessen Verbündete gewesen sein. 2) Cont. Cosmae ad 1281. 3) Reg. Boh. II., 1238. Die undatierte Urkunde (nur IV feria in vigilia ascen- sionis) ist bisher stets zu 1281 gesetzt worden. Wenn das richtig ist, so beweist sie schon für sich allein. daß Bischof Thobias nicht schon Ende 1280 zum Stell= vertreter des Markgrafen ernaunt wurde, da nach ihr Otto noch Verwaltung und Exekutive in der Hand hat und von einem Stellvertreter als von etwas zukünftigen gesprochen wird. Da Ende 1280 die öffentliche Unsicherheit stark zunahm, halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß die Urkunde zum 21. Mai 1281 gehört. Am 6. Mai 1282, nachdem Otto soeben (1. Mai) erklärt hatte. er könne jetzt nicht nach Böhmen kommen, kann der Landtag einen Beschluß wie den vorliegenden nicht wohl gefaßt haben, zumal da Thobias und die obersten Würdenträger ja damals selbst die Erekutive in der Hand hatten. Mit dem Adelsbeschluß. von dem die Cont. Cosmae zu Anfang 1282 berichtet, hat unsere Urkunde sicher nichts zu tun. Cont. Cosmae ad 1282, dort eingeschoben, und Chron. Aulae reg. c. 9 wohl aus gemeinsamer Quelle. Vgl. S. 340 ff. Vou den Schmähungen der Cont. Cosmae bleibt jedenfalls die Erinnerung übrig, daß Gebhards Walten mit dem großen Gottesgericht über Böhmen zusammenfällt, das nach allen Quellen in die Jahre 1281—82 gehört. 1280 weilte G. in der Heimat, am 9. Jänner in Kyritz, 19. Inni in Magdeburg und 18. August in Berlin. Mecklenb. Urkdb.
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325 — Denn im Sommer des Vorjahres hatten furchtbare Regengüsse die Felder zerwühlt,1) ein ungewöhnlich schneereicher und harter Winter mit anhaltendem Frost bis zum 25. März vernichtete die Saaten, 2) und Böhmen, das soust eine Kornkammer für die Nachbarländer war, verfiel der Hungersuot umsomehr, als zu gleicher Zeit ein Tiersterben in Oster- reich, aber wohl auch in Böhmen wütete. 3) So erzeugten Parteiwirren und Not allgemeine Friedlosigkeit und Unsicherheit, gegen die Gebhard nun mit wahrhaft inquisitorischer Strenge aufgetreten sein soll. Die Gefängnisse füllten sich, Marter und Rad, Hängen, Verbrennen und Ertränken waren an der Tagesordnung, und wir mögen es dem Chronisten glauben, daß die Habsucht der Richter mauch unschuldiges Opfer geschröpft hat. Die Exekutive der Landfriedensbeschlüsse war in die Hände des Markgrafen gelegt worden, er hatte dem Bischof zu diesem Zwecke brandenburgische Truppen hinterlassen, die natürlich nicht mehr Rüchsicht auf die geistlichen Güter nahmen, als der einheimische Adel; und als die Prager Domherren sich bei Gebhard darüber beschwerten, fuhr er sie hart an und beschul- digte sie gar verräterischer Verbindung mit Kunigunde. 4) Immerhin scheint die Strenge uicht ganz nutzlos gewesen zu sein, wie denn am 25. Juni die Urbarmeister des Königreiches zu Deutsch-Brod die Anlage eines nenen Stollens in Partuschdorf beschließen konnten. 5) Freilich scheint man doch die Regierungsgewalt nicht für genügend erachtet zu haben; es wird erzählt, daß die Städte Selbsthilfe geübt hätten, daß sie Deutsche, doch wohl gegen Sold, in ihre Mauern aufgenommen und einen hestigen Kampf gegen die Adligen geführt hätten. 6) In diesem Zustande fand Markgraf Otto das Laud, als er es im Herbst 1281 wieder betrat. Am 6. Oktober urkundet er in Prag,7) und II., 1513, 1548. Riedel Cod. dipl. Brand. A. XXIV. p. 344. Noch am 20. Feber 1281 ist er mit Otto in Sandow; bald darauf wird er mit der „competens militia“ nach Böhmen gezogen sein. 1) Cont. Cosmae ad 1280. 2) ibid. ad 1282, vgl. Anhang p. 335 ff. 3) Cond. Vindob. ad 1281. 4) Das Ganze Cont. Cosmae ad 1282, dort eingeschoben. 5) Reg. Boh. II., 1240. Der Mangel der Urkunden selbst ist ein gutes Indicium für das allgemeine Eleud. Von nur 16 böhmischen Urkunden des Jahres (Reg. Boh. II., p. 529 —546) sind noch 3 markgräfliche, 2 bischöfliche und der Landtagsbeschluß. 6) Dalimil c. 93: „na města Němce vzpustichu, zemanóm s nimi mnoho zlého učinichu“, freilich mit Hinco v Duba auf der Gegenseite, was erst zu 1282 paßt. Das Einströmen der Deutschen soll aber schon unter Otto stattge- funden haben, da er sie bei seinem Abzuge außer Landes treibt. 7) Reg. Boh. II., 1263.
325 — Denn im Sommer des Vorjahres hatten furchtbare Regengüsse die Felder zerwühlt,1) ein ungewöhnlich schneereicher und harter Winter mit anhaltendem Frost bis zum 25. März vernichtete die Saaten, 2) und Böhmen, das soust eine Kornkammer für die Nachbarländer war, verfiel der Hungersuot umsomehr, als zu gleicher Zeit ein Tiersterben in Oster- reich, aber wohl auch in Böhmen wütete. 3) So erzeugten Parteiwirren und Not allgemeine Friedlosigkeit und Unsicherheit, gegen die Gebhard nun mit wahrhaft inquisitorischer Strenge aufgetreten sein soll. Die Gefängnisse füllten sich, Marter und Rad, Hängen, Verbrennen und Ertränken waren an der Tagesordnung, und wir mögen es dem Chronisten glauben, daß die Habsucht der Richter mauch unschuldiges Opfer geschröpft hat. Die Exekutive der Landfriedensbeschlüsse war in die Hände des Markgrafen gelegt worden, er hatte dem Bischof zu diesem Zwecke brandenburgische Truppen hinterlassen, die natürlich nicht mehr Rüchsicht auf die geistlichen Güter nahmen, als der einheimische Adel; und als die Prager Domherren sich bei Gebhard darüber beschwerten, fuhr er sie hart an und beschul- digte sie gar verräterischer Verbindung mit Kunigunde. 4) Immerhin scheint die Strenge uicht ganz nutzlos gewesen zu sein, wie denn am 25. Juni die Urbarmeister des Königreiches zu Deutsch-Brod die Anlage eines nenen Stollens in Partuschdorf beschließen konnten. 5) Freilich scheint man doch die Regierungsgewalt nicht für genügend erachtet zu haben; es wird erzählt, daß die Städte Selbsthilfe geübt hätten, daß sie Deutsche, doch wohl gegen Sold, in ihre Mauern aufgenommen und einen hestigen Kampf gegen die Adligen geführt hätten. 6) In diesem Zustande fand Markgraf Otto das Laud, als er es im Herbst 1281 wieder betrat. Am 6. Oktober urkundet er in Prag,7) und II., 1513, 1548. Riedel Cod. dipl. Brand. A. XXIV. p. 344. Noch am 20. Feber 1281 ist er mit Otto in Sandow; bald darauf wird er mit der „competens militia“ nach Böhmen gezogen sein. 1) Cont. Cosmae ad 1280. 2) ibid. ad 1282, vgl. Anhang p. 335 ff. 3) Cond. Vindob. ad 1281. 4) Das Ganze Cont. Cosmae ad 1282, dort eingeschoben. 5) Reg. Boh. II., 1240. Der Mangel der Urkunden selbst ist ein gutes Indicium für das allgemeine Eleud. Von nur 16 böhmischen Urkunden des Jahres (Reg. Boh. II., p. 529 —546) sind noch 3 markgräfliche, 2 bischöfliche und der Landtagsbeschluß. 6) Dalimil c. 93: „na města Němce vzpustichu, zemanóm s nimi mnoho zlého učinichu“, freilich mit Hinco v Duba auf der Gegenseite, was erst zu 1282 paßt. Das Einströmen der Deutschen soll aber schon unter Otto stattge- funden haben, da er sie bei seinem Abzuge außer Landes treibt. 7) Reg. Boh. II., 1263.
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326 — in der Woche zwischen dem 11. und 18. November finden wir um ihn wieder einen großen Teil seiner Getrenen, den Truchseß Hinko v. Duba, Hinko v. Leuchtenburg, Jarko v. Waldenberg, Johann von Michelsberg, Jaroslaus v. Löwenberg und Beneš v. Wartenberg. 1) Schon am 6. Oktober neunt er selbst Burckhard v. Klingenberg als seinen Anhänger. Noch übt er selbst die Regierungsgeschäfte, am 6. Oktober weist er die Netolitzer neuerdings an das Kloster Goldenkron als ihren Herrn, und zwischen 11.—18. November findet er unter Beisitz seiner Edeln ein Urteil in dem Streit zwischen dem Deutschen Orden und Zawisch v. Struzenitz. Am 25. November schloß er von neuem einen Landfrieden mit den Baronen2) und „von dieser Zeit an ließen die Übeltäter von ihrem schädlichen Treiben ab“. Das Ende der märkischen Wirren war noch nicht abzuschen, Truppen und Geld brauchte Otto dort nötig genug, auch Gebhard konnte doch nicht dauernd seinem Bistum fern bleiben. So wurde es nötig, die Re- gierung in die Hände der einheimischen Würdenträger zu legen, auf einem Landtage zwischen Weihnacht und Neujahr bestellte der Markgraf zn Statt- haltern den Bischof Thobias, den Oberstkämmerer Diepold v. Riesenburg und die übrigen Glieder des Lehensgerichtshofes, 3) vor allem also wohl den Marschall Bavor v. Strakonitz; alle weltliche Gerichtsbarkeit, auch der Blutbann, wurde ihnen übertragen. Folgerichtig mußten nun auch alle fremden Truppen, markgräfliche sowohl wie die im Solde der Städte, das Land räumen, binnen 3 Tagen mußten sie bei strengsten Strafen über die Grenze sein. 4) Beim Abzug tat Otto, wie viele, wie z. B. Wenzel später in Ungarn, er nahm nicht nur das königliche Archiv, sondern auch den königlichen Schatz als Zeichen seiner rechtlichen Obergewalt, als Pfand für die Erfüllung seiner Wünsche mit sich. 5) im März war er in Salzwedel. 6) 1) Reg. Boh. IV., 1850 in Reppin. 2) Cont. Cosmae ad 1282 (vgl. Anhang p. 337 f.). 3) Cont. Cosmae ad 1281 mit der Randbemerkung 1282, letzte Angabe nach dem Weihnachtsanfang. 4) ibidem. 5) Cont. Cosmae ad 1282 VII id. Januar. eine grenliche Kirchenschändung, bei der die Soldaten mit den heiligen Räumen und den geistlichen Herren nicht zum besten umgingen. Gehört dem Datum nach hierher. Da es aber nicht in der rechten Reihenfolge steht — es folgen Dinge von Ende Dezember — und den Ereignissen von 1281 (1282 datiert) angehängt ist, könnte es vielleicht zu Anfang 1281 gehören und würde dann mit der Wiedereröffnung der Burg zusammenhängen. 1279, wo Otto die Burg schloß, würde das Wegschleppen irgend welcher Dinge daraus gänzlich zwecklos gewesen sein. Daß Otto keinen
326 — in der Woche zwischen dem 11. und 18. November finden wir um ihn wieder einen großen Teil seiner Getrenen, den Truchseß Hinko v. Duba, Hinko v. Leuchtenburg, Jarko v. Waldenberg, Johann von Michelsberg, Jaroslaus v. Löwenberg und Beneš v. Wartenberg. 1) Schon am 6. Oktober neunt er selbst Burckhard v. Klingenberg als seinen Anhänger. Noch übt er selbst die Regierungsgeschäfte, am 6. Oktober weist er die Netolitzer neuerdings an das Kloster Goldenkron als ihren Herrn, und zwischen 11.—18. November findet er unter Beisitz seiner Edeln ein Urteil in dem Streit zwischen dem Deutschen Orden und Zawisch v. Struzenitz. Am 25. November schloß er von neuem einen Landfrieden mit den Baronen2) und „von dieser Zeit an ließen die Übeltäter von ihrem schädlichen Treiben ab“. Das Ende der märkischen Wirren war noch nicht abzuschen, Truppen und Geld brauchte Otto dort nötig genug, auch Gebhard konnte doch nicht dauernd seinem Bistum fern bleiben. So wurde es nötig, die Re- gierung in die Hände der einheimischen Würdenträger zu legen, auf einem Landtage zwischen Weihnacht und Neujahr bestellte der Markgraf zn Statt- haltern den Bischof Thobias, den Oberstkämmerer Diepold v. Riesenburg und die übrigen Glieder des Lehensgerichtshofes, 3) vor allem also wohl den Marschall Bavor v. Strakonitz; alle weltliche Gerichtsbarkeit, auch der Blutbann, wurde ihnen übertragen. Folgerichtig mußten nun auch alle fremden Truppen, markgräfliche sowohl wie die im Solde der Städte, das Land räumen, binnen 3 Tagen mußten sie bei strengsten Strafen über die Grenze sein. 4) Beim Abzug tat Otto, wie viele, wie z. B. Wenzel später in Ungarn, er nahm nicht nur das königliche Archiv, sondern auch den königlichen Schatz als Zeichen seiner rechtlichen Obergewalt, als Pfand für die Erfüllung seiner Wünsche mit sich. 5) im März war er in Salzwedel. 6) 1) Reg. Boh. IV., 1850 in Reppin. 2) Cont. Cosmae ad 1282 (vgl. Anhang p. 337 f.). 3) Cont. Cosmae ad 1281 mit der Randbemerkung 1282, letzte Angabe nach dem Weihnachtsanfang. 4) ibidem. 5) Cont. Cosmae ad 1282 VII id. Januar. eine grenliche Kirchenschändung, bei der die Soldaten mit den heiligen Räumen und den geistlichen Herren nicht zum besten umgingen. Gehört dem Datum nach hierher. Da es aber nicht in der rechten Reihenfolge steht — es folgen Dinge von Ende Dezember — und den Ereignissen von 1281 (1282 datiert) angehängt ist, könnte es vielleicht zu Anfang 1281 gehören und würde dann mit der Wiedereröffnung der Burg zusammenhängen. 1279, wo Otto die Burg schloß, würde das Wegschleppen irgend welcher Dinge daraus gänzlich zwecklos gewesen sein. Daß Otto keinen
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327 Des Chronisten im Augenblick der Hoffnung geschriebene Worte: „Von da an ließen die Übeltäter von ihrem schädlichen Treiben ab“, bewahrheiteten sich nicht. Es zeigte sich, daß mit Ottos und Gebhards Abgang die Regierung nicht sowohl in andere Hände übergegangen, sondern vielmehr völlig verschwunden war. Hatten sich die großen Geschlechter nicht durch den Markgrafen beherrschen lassen, wie viel weniger von ihres- gleichen. Zur selben Zeit, als Otio seinen Anhang um sich sammelte, fanden sich die Witigonen in Rosenberg zusammen. Eine Schenkung Heinrichs von Roseuberg an das Kloster Hohenfurt bezengen am 12. November 1281 Hoier v. Lomnitz, Wok von Witingau, Heinrich und Wok v. Krummau, Ulrich und Otto v. Neuhaus, außerdem Wernhard v. Schaumberg mit Bruder und Söhnen und zahlreiches Ge- folge. 1) Dabei lösten sich nach Ottos Abzug von der bisherigen Regierungs partei selbst gewichtige Teile los. Die Prussinge, denen der Markgraf einst Netolitz übertragen, dann aber nach Herstellung von Goldentron wieder genommen hatte, treffen sich am 1. September 1282 in Protiwin mit Heinrich v. Rosenberg und Wernhard v. Schaumberg, anscheinend trotz der markgräflichen Bestimmung im Besitz von Netolitz, dessen Pfarrer anwesend ist. 2) Vor allem aber geht Hinko v. Duba mit seinem Anhang zu den Witigonen über. Er und Jarko v. Waldenberg, im November noch in Ottos Gefolge.3) erscheinen am 16. Mai in Leitmeritz mit Poto v. Mscheno und zahlreichen anderen, auch jetzt freilich in friedlicher Tätig- keit, Jarko als Leitmeritzer Burggraf, Hinko als Truchseß. 4) Aber Dalimil bezeichnet ihn als das Haupt der angeblich deutschenfeindlichen, d. h. also der markgrafenfeindlichen Partei, den die Feinde wie einen zweiten Dietrich v. Bern gefürchtet hätten.5) Ende 1281 ist er nun noch auf Raub begangen hat, daß also nach Ablauf der Vormundschaft auch Archiv und Schatz zurückgestellt wurden, beweist das Schweigen von Rudolfs Dispensations- urkunde Reg. Boh. II., 1297, die eine solche unfreiwillige Abschlagszahlung sicher nicht unerwähnt gelassen hätte. 6) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. A. XIV., 29. 1) Reg. Boh. II., 1265. 2) Reg. Boh. II., 1283. 3) Vorhergehende Seite. 4) Reg. Boh. II., 1275 Poto v. Mscheno. Reg. Boh. II., 580 dictus Petricus s. oben p. 323, Anm. 1. 5) Dalimil c. 93, wo natürlich trotz der „Tutsch Kronik v. Behem-Land“ ebenda und trotz Hankas Dalimil-Ausgabe (p. 184) die beiden Hinkos ein und der selbe sind, weil der erste nicht ein rytieř Rojenski, sondern vojenski, ein Krieger, ist.
327 Des Chronisten im Augenblick der Hoffnung geschriebene Worte: „Von da an ließen die Übeltäter von ihrem schädlichen Treiben ab“, bewahrheiteten sich nicht. Es zeigte sich, daß mit Ottos und Gebhards Abgang die Regierung nicht sowohl in andere Hände übergegangen, sondern vielmehr völlig verschwunden war. Hatten sich die großen Geschlechter nicht durch den Markgrafen beherrschen lassen, wie viel weniger von ihres- gleichen. Zur selben Zeit, als Otio seinen Anhang um sich sammelte, fanden sich die Witigonen in Rosenberg zusammen. Eine Schenkung Heinrichs von Roseuberg an das Kloster Hohenfurt bezengen am 12. November 1281 Hoier v. Lomnitz, Wok von Witingau, Heinrich und Wok v. Krummau, Ulrich und Otto v. Neuhaus, außerdem Wernhard v. Schaumberg mit Bruder und Söhnen und zahlreiches Ge- folge. 1) Dabei lösten sich nach Ottos Abzug von der bisherigen Regierungs partei selbst gewichtige Teile los. Die Prussinge, denen der Markgraf einst Netolitz übertragen, dann aber nach Herstellung von Goldentron wieder genommen hatte, treffen sich am 1. September 1282 in Protiwin mit Heinrich v. Rosenberg und Wernhard v. Schaumberg, anscheinend trotz der markgräflichen Bestimmung im Besitz von Netolitz, dessen Pfarrer anwesend ist. 2) Vor allem aber geht Hinko v. Duba mit seinem Anhang zu den Witigonen über. Er und Jarko v. Waldenberg, im November noch in Ottos Gefolge.3) erscheinen am 16. Mai in Leitmeritz mit Poto v. Mscheno und zahlreichen anderen, auch jetzt freilich in friedlicher Tätig- keit, Jarko als Leitmeritzer Burggraf, Hinko als Truchseß. 4) Aber Dalimil bezeichnet ihn als das Haupt der angeblich deutschenfeindlichen, d. h. also der markgrafenfeindlichen Partei, den die Feinde wie einen zweiten Dietrich v. Bern gefürchtet hätten.5) Ende 1281 ist er nun noch auf Raub begangen hat, daß also nach Ablauf der Vormundschaft auch Archiv und Schatz zurückgestellt wurden, beweist das Schweigen von Rudolfs Dispensations- urkunde Reg. Boh. II., 1297, die eine solche unfreiwillige Abschlagszahlung sicher nicht unerwähnt gelassen hätte. 6) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. A. XIV., 29. 1) Reg. Boh. II., 1265. 2) Reg. Boh. II., 1283. 3) Vorhergehende Seite. 4) Reg. Boh. II., 1275 Poto v. Mscheno. Reg. Boh. II., 580 dictus Petricus s. oben p. 323, Anm. 1. 5) Dalimil c. 93, wo natürlich trotz der „Tutsch Kronik v. Behem-Land“ ebenda und trotz Hankas Dalimil-Ausgabe (p. 184) die beiden Hinkos ein und der selbe sind, weil der erste nicht ein rytieř Rojenski, sondern vojenski, ein Krieger, ist.
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328 Seiten der Regierung, 1283 aber sicher Glied der Witigonenpartei ebenso wie der genannte Poto. Nehmen wir dazu aus Dalimil Ctibor v. Lipnic (obere Elbe) 1) und Jaroslaw v. Gabel, der doch wohl mit Jarlo identisch ist, 2) so ergibt sich, daß anßer dem Süden und Nordwesten des Landes jetzt auch der Norden zwischen Elbe und Sudeten-Gebirge sich erhebt. Von den übrigen, Mutina v. Albrechtitz, Mutina v. Vreščov, Tasso v. Wiesenburg und Petran möchte ich uur den ersten zu lokalisieren wagen, nämlich nach Albrechtitz südöstlich von Pisek, wo er denn wohl mit dem Schwiegervater Hoiers v. Lomnitz identisch sein dürfte.3) Auch Hinko —v. Lenchtenburg begegnet schon am 23. März 1282 mit seinen Brüdern in Gesellschaft Alberts v. Seeberg in Deutsch-Brod.4) Wenn ferner wirklich all das, was Dalimil hier in Zusammenhang bringt, in eine Zeit gehört, so würden trotz der Beschlüsse vom Ende vorigen Jahres die Städte auch 1282 noch ihre Besatzungen gehalten und den Kampf gegen die Adligen als gegen Straßenräuber fortgesetzt haben, da sie jeden, dessen sie habhajt werden kounten, euthaupten ließen.5) Inzwischen war die Hungersnot durch die fehlende Anssaat 6) des vorigen Jahres noch gesteigert und führte zu den gräßlichsten Freveln. So massenhaft starben die Menschen, daß man sie zu Wagen in große Schachte führen ließ, deren in Prag allein 8 mit etwa je 1000 Leichen gefüllt wurden; im Frühjahr versenkte man sie auf Sandbänken. 7) Wie viele, meint unser Gewährsmann, mögen in ganz Böhmen gestorben sein, da Prag noch nicht der dreißigste Teil davon ist. In den nicht zahlreichen Urkunden des Jahres spiegelt sich das Elend dentlich: Am 6. Mai ver- kauft das Kloster Teplitz 2 Dörfer, „weil uns nicht geringe Not bevor- steht, und aus Mangel“, am 22. Mai Ostrau 2 M. Rente „durch Geld mangel getrieben“. 8) Das Kapitel von Wischehrad wählt zur Aussöhnung 1) Reg. Boh. II. 2179 urkundet sein Sohn mit Zeugen aus Opatowitz und Um- gegend; doch soll Ctibor uach Dalimil okolo Prahy sein Wesen treiben. 2) Gabel am Südabhang des Lausitzer Gebirges. 3) Oder etwa nach Albrechtitz an der Adler, wo er dann Nachbar Ctibors wäre? In dies m Fall dürfte Dalimil überhaupt nur von lokalen Ereignissen in N.-O. Böhmen wissen. Für Mutina als Schwiegervater Hoiers Reg. Boh. II., 1271: Hoigero et filio suo Zmilone de Lomnitz, Mutino, socero suo. 4) Reg. Boh. IV., 1852. 5) Dalimil c. 93: když vladyky do města přijeděchu, kobluk jim přivrhúce, hlavy jim setněchu. 6) Cont. Cosmae ad 1282 (statt 1281) vgl. Anhang p. 335 f. 7) Cont. Cosmae ad 1282. Cont. Vindob. ad 1282: tempore hyemalis et veris. 8) Reg. Boh. II., 1275; 2713.
328 Seiten der Regierung, 1283 aber sicher Glied der Witigonenpartei ebenso wie der genannte Poto. Nehmen wir dazu aus Dalimil Ctibor v. Lipnic (obere Elbe) 1) und Jaroslaw v. Gabel, der doch wohl mit Jarlo identisch ist, 2) so ergibt sich, daß anßer dem Süden und Nordwesten des Landes jetzt auch der Norden zwischen Elbe und Sudeten-Gebirge sich erhebt. Von den übrigen, Mutina v. Albrechtitz, Mutina v. Vreščov, Tasso v. Wiesenburg und Petran möchte ich uur den ersten zu lokalisieren wagen, nämlich nach Albrechtitz südöstlich von Pisek, wo er denn wohl mit dem Schwiegervater Hoiers v. Lomnitz identisch sein dürfte.3) Auch Hinko —v. Lenchtenburg begegnet schon am 23. März 1282 mit seinen Brüdern in Gesellschaft Alberts v. Seeberg in Deutsch-Brod.4) Wenn ferner wirklich all das, was Dalimil hier in Zusammenhang bringt, in eine Zeit gehört, so würden trotz der Beschlüsse vom Ende vorigen Jahres die Städte auch 1282 noch ihre Besatzungen gehalten und den Kampf gegen die Adligen als gegen Straßenräuber fortgesetzt haben, da sie jeden, dessen sie habhajt werden kounten, euthaupten ließen.5) Inzwischen war die Hungersnot durch die fehlende Anssaat 6) des vorigen Jahres noch gesteigert und führte zu den gräßlichsten Freveln. So massenhaft starben die Menschen, daß man sie zu Wagen in große Schachte führen ließ, deren in Prag allein 8 mit etwa je 1000 Leichen gefüllt wurden; im Frühjahr versenkte man sie auf Sandbänken. 7) Wie viele, meint unser Gewährsmann, mögen in ganz Böhmen gestorben sein, da Prag noch nicht der dreißigste Teil davon ist. In den nicht zahlreichen Urkunden des Jahres spiegelt sich das Elend dentlich: Am 6. Mai ver- kauft das Kloster Teplitz 2 Dörfer, „weil uns nicht geringe Not bevor- steht, und aus Mangel“, am 22. Mai Ostrau 2 M. Rente „durch Geld mangel getrieben“. 8) Das Kapitel von Wischehrad wählt zur Aussöhnung 1) Reg. Boh. II. 2179 urkundet sein Sohn mit Zeugen aus Opatowitz und Um- gegend; doch soll Ctibor uach Dalimil okolo Prahy sein Wesen treiben. 2) Gabel am Südabhang des Lausitzer Gebirges. 3) Oder etwa nach Albrechtitz an der Adler, wo er dann Nachbar Ctibors wäre? In dies m Fall dürfte Dalimil überhaupt nur von lokalen Ereignissen in N.-O. Böhmen wissen. Für Mutina als Schwiegervater Hoiers Reg. Boh. II., 1271: Hoigero et filio suo Zmilone de Lomnitz, Mutino, socero suo. 4) Reg. Boh. IV., 1852. 5) Dalimil c. 93: když vladyky do města přijeděchu, kobluk jim přivrhúce, hlavy jim setněchu. 6) Cont. Cosmae ad 1282 (statt 1281) vgl. Anhang p. 335 f. 7) Cont. Cosmae ad 1282. Cont. Vindob. ad 1282: tempore hyemalis et veris. 8) Reg. Boh. II., 1275; 2713.
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329 mit seinem Propst 5 Schiedsrichter, „weil das böhmische Reich nach dem beweinenswürdigen Fall seines Königs durch so viele und große Wirren, Unruhen und inneren Zwist verletzt ist, daß uicht nur die Masse, sondern auch seine Magnaten und selbst Prälaten in ihrem Gut und Besitz große Schädigung spüren“, und weil „durch die erwähnten Unruhen die Propstei Wischehrad so entleert und bedrückt ist, daß der ehrwürdige Propst Peter sich daraus nicht erhalten kann und gezwungen war, andere Gegenden aufzusuchen“. 1) Das Sedletzer Kloster mußte zeitweise ganz aufgegeben werden, 2) und in mehr als einer Hinsicht bezeichnend sind die Verband- lungen des Maria-Magdalenen-Ordens über den Verkauf der Güter zu Dobrzan: „In dem Fluß der Wirren, in deren Strudel Böhmen fast scheitert“, brachte jener Besitz dem Orden kaum einen Gewinn; vor allem aber war es unmöglich, der sittlichen Verwilderung der dorthin gesandten Schwestern Einhalt zu tun.3) So standen die Dinge noch am 27. Oktober 1282, und bis zum 22. November bekam der Ordensprovinzial Walter die Rechtlosigkeit am eigenen Leibe zu spüren, da er vollständig ausgeplün- dert wurde.4) Das einzig feste in dieser Flut waren die beiden Adelsparteien, die eine an der Regierung in Prag, die andere als kleine Dynasten auf ihren Gütern. Auch jetzt noch finden wir diese letzte in Beziehungen zu den Habsburgern. Am 26. März 1282 weilt Heinrich v. Rosenberg in Wien; dort tritt er dem Grafen Albrecht v. Habsburg, Reichsstatthalter in Österreich und Steier, das Schloß Ragtz ab und verspricht Unterstützung gegen jedermann, ausgenommen den König von Böhmen und dessen Vor- mund, sowie seine eigenen Verwandten, Hoier und Zmil v. Lomnitz, Mutina, Poto und Ruzo v. Lutitz, Sezema v. Landenstein, Beneš v. Huzenic, Ulrich v. Neuhaus, Wok v. Witingau, Wok und Heinrich v. Krummau. 5) Sollte die Erwähnung Wenzels und seines Vormundes hier bloße Form sein, oder bereitete man sich nicht vielleicht schon darauf vor, am Hofe nach des Königs Heimkehr selbst Einfluß zu gewinnen und der jetzt herischenden Partei das Ruder aus der Hand zu nehmen? Der Erfolg scheint der letzten Vermutung Raum zu geben. Ehe wir aber zum 1) Reg. Boh. II, 1277. 2) Chron. Aulae reg. c. 13. 3) Reg. Boh. II, 1287: „eo quod sorores — patre faciente nequitie dato castitati libello repudii sic semper cum incestu quasi publice contraxerunt, ut cotidianis gauderent nuptiis —“. 4) Reg. Boh. II, 2715. 5) Reg. Boh. II, 1271. Mitteilungen. 41. Jahrgang. 3. Heft. 23
329 mit seinem Propst 5 Schiedsrichter, „weil das böhmische Reich nach dem beweinenswürdigen Fall seines Königs durch so viele und große Wirren, Unruhen und inneren Zwist verletzt ist, daß uicht nur die Masse, sondern auch seine Magnaten und selbst Prälaten in ihrem Gut und Besitz große Schädigung spüren“, und weil „durch die erwähnten Unruhen die Propstei Wischehrad so entleert und bedrückt ist, daß der ehrwürdige Propst Peter sich daraus nicht erhalten kann und gezwungen war, andere Gegenden aufzusuchen“. 1) Das Sedletzer Kloster mußte zeitweise ganz aufgegeben werden, 2) und in mehr als einer Hinsicht bezeichnend sind die Verband- lungen des Maria-Magdalenen-Ordens über den Verkauf der Güter zu Dobrzan: „In dem Fluß der Wirren, in deren Strudel Böhmen fast scheitert“, brachte jener Besitz dem Orden kaum einen Gewinn; vor allem aber war es unmöglich, der sittlichen Verwilderung der dorthin gesandten Schwestern Einhalt zu tun.3) So standen die Dinge noch am 27. Oktober 1282, und bis zum 22. November bekam der Ordensprovinzial Walter die Rechtlosigkeit am eigenen Leibe zu spüren, da er vollständig ausgeplün- dert wurde.4) Das einzig feste in dieser Flut waren die beiden Adelsparteien, die eine an der Regierung in Prag, die andere als kleine Dynasten auf ihren Gütern. Auch jetzt noch finden wir diese letzte in Beziehungen zu den Habsburgern. Am 26. März 1282 weilt Heinrich v. Rosenberg in Wien; dort tritt er dem Grafen Albrecht v. Habsburg, Reichsstatthalter in Österreich und Steier, das Schloß Ragtz ab und verspricht Unterstützung gegen jedermann, ausgenommen den König von Böhmen und dessen Vor- mund, sowie seine eigenen Verwandten, Hoier und Zmil v. Lomnitz, Mutina, Poto und Ruzo v. Lutitz, Sezema v. Landenstein, Beneš v. Huzenic, Ulrich v. Neuhaus, Wok v. Witingau, Wok und Heinrich v. Krummau. 5) Sollte die Erwähnung Wenzels und seines Vormundes hier bloße Form sein, oder bereitete man sich nicht vielleicht schon darauf vor, am Hofe nach des Königs Heimkehr selbst Einfluß zu gewinnen und der jetzt herischenden Partei das Ruder aus der Hand zu nehmen? Der Erfolg scheint der letzten Vermutung Raum zu geben. Ehe wir aber zum 1) Reg. Boh. II, 1277. 2) Chron. Aulae reg. c. 13. 3) Reg. Boh. II, 1287: „eo quod sorores — patre faciente nequitie dato castitati libello repudii sic semper cum incestu quasi publice contraxerunt, ut cotidianis gauderent nuptiis —“. 4) Reg. Boh. II, 2715. 5) Reg. Boh. II, 1271. Mitteilungen. 41. Jahrgang. 3. Heft. 23
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330 Abschluß dieser Zeit der Vormundschaft kommen, müssen wir noch die Entwicklung der Dinge in Mähren betrachten. Hier waren die Zustände nicht freundlicher, als in Böhmen. Hunger und Tod wüteten auch hier 1281 und schlimmer 1282, auch hier füllten sich die Massengräber mit Leichen. 1) Ebenso machte sich schon im Winter 1280—81 der unruhige Adel bemerkbar, und Albert v. Sternberg be- kennt am 9. Jänner, die Olmützer und Hradischer Kirche geschädigt zu haben. 2) Als Albrecht v. Sachsen ins Land kam — am 24. September ist seine Gemahlin Anna in Znaim 3) — mag er die Zügel straffer ge- zogen haben; er sah sich genötigt, Gerhard v. Obřan und Milota v. Dědie gefangen zu setzen; so meldet Heinrich v. Heimburg,4) und das Verschwinden der beiden aus den Urkunden gibt ihm Recht. 5) So scheinen die Adels- zusammenkünfte des Sommers doch nicht ganz harmlos gewesen zu sein, der Maßregel des Herzogs folgte der Bürgerkrieg, für den in den Ur kunden nur eine gähnende Leere durch das Jahr 1282 bis in den August hinein beredt zeugt. Aber in etwas unterscheiden sich die mährischen Zu- stände doch sehr wesentlich von den böhmischen, eine regelrechte Partei¬ bildung ist nirgend nachzuweisen, und so war auch kein fester Puukt vor-- handen, von dem aus Habsburg hätte wirken können. Der feste Punkt mußte geschaffen werden und wurde geschaffen: Seit der Schlacht bei Dürnkrut weilte in Ungarn gefangen Otto- kars unehelicher Sohn Nikolaus, 6) von Papst Alexander IV. am 6. Oktober 1260 legitimiert, doch ohne das Recht der Thronfolge.“ 7) Ihm hatte sein Vater als Apanage das Land Troppau bestimmt, als dessen Herr er am 4. Juli 1269 die Übertragung des Stapelrechtes von Deutsch-Brod nach Iglau bezeugt. 8) 1) Heinr. Heimb. ad 1281—82. Cont. Vindob. ad 1281—82. 2) Reg. Boh. II., 1232. 3) Reg. Boh. II, 1259. 4) ad 1281. 5) Wenn Dudik iedoch bemerkt, daß im Juni 1281 noch Milota, im September 1282 dagegen Dietrich Stange Landeskämmerer gewesen sei (VII. p. 64), so ist daraus kein Schluß zu ziehen, da der Ministeriale des Olmützer Bistums sicher nur subcamerarius war. — Gegen einen gewissen Hostyel, der von Tirna bei Drosendorf die Gegend tyrannisierte, sollen die Osterreicher einge- schritten sein circa festum Michaelis. Heinr. Heimb. ad 1281. 6) Simon de Keza c. 5. 7) Reg. Boh. II, 269; 274; 275. O. Lorenz „Ottokar II“ pag. 226. 8) Reg. Boh. II, 255. Dudik und nach ihm Biermann Gesch. d. Herz. Troppau u. Jägerndorf pag. 18—19 haben sicher Recht, daß Troppau bis 1318 nicht als Herzogtum gilt, sondern uur als Provinz oder Distrikt von Mähren.
330 Abschluß dieser Zeit der Vormundschaft kommen, müssen wir noch die Entwicklung der Dinge in Mähren betrachten. Hier waren die Zustände nicht freundlicher, als in Böhmen. Hunger und Tod wüteten auch hier 1281 und schlimmer 1282, auch hier füllten sich die Massengräber mit Leichen. 1) Ebenso machte sich schon im Winter 1280—81 der unruhige Adel bemerkbar, und Albert v. Sternberg be- kennt am 9. Jänner, die Olmützer und Hradischer Kirche geschädigt zu haben. 2) Als Albrecht v. Sachsen ins Land kam — am 24. September ist seine Gemahlin Anna in Znaim 3) — mag er die Zügel straffer ge- zogen haben; er sah sich genötigt, Gerhard v. Obřan und Milota v. Dědie gefangen zu setzen; so meldet Heinrich v. Heimburg,4) und das Verschwinden der beiden aus den Urkunden gibt ihm Recht. 5) So scheinen die Adels- zusammenkünfte des Sommers doch nicht ganz harmlos gewesen zu sein, der Maßregel des Herzogs folgte der Bürgerkrieg, für den in den Ur kunden nur eine gähnende Leere durch das Jahr 1282 bis in den August hinein beredt zeugt. Aber in etwas unterscheiden sich die mährischen Zu- stände doch sehr wesentlich von den böhmischen, eine regelrechte Partei¬ bildung ist nirgend nachzuweisen, und so war auch kein fester Puukt vor-- handen, von dem aus Habsburg hätte wirken können. Der feste Punkt mußte geschaffen werden und wurde geschaffen: Seit der Schlacht bei Dürnkrut weilte in Ungarn gefangen Otto- kars unehelicher Sohn Nikolaus, 6) von Papst Alexander IV. am 6. Oktober 1260 legitimiert, doch ohne das Recht der Thronfolge.“ 7) Ihm hatte sein Vater als Apanage das Land Troppau bestimmt, als dessen Herr er am 4. Juli 1269 die Übertragung des Stapelrechtes von Deutsch-Brod nach Iglau bezeugt. 8) 1) Heinr. Heimb. ad 1281—82. Cont. Vindob. ad 1281—82. 2) Reg. Boh. II., 1232. 3) Reg. Boh. II, 1259. 4) ad 1281. 5) Wenn Dudik iedoch bemerkt, daß im Juni 1281 noch Milota, im September 1282 dagegen Dietrich Stange Landeskämmerer gewesen sei (VII. p. 64), so ist daraus kein Schluß zu ziehen, da der Ministeriale des Olmützer Bistums sicher nur subcamerarius war. — Gegen einen gewissen Hostyel, der von Tirna bei Drosendorf die Gegend tyrannisierte, sollen die Osterreicher einge- schritten sein circa festum Michaelis. Heinr. Heimb. ad 1281. 6) Simon de Keza c. 5. 7) Reg. Boh. II, 269; 274; 275. O. Lorenz „Ottokar II“ pag. 226. 8) Reg. Boh. II, 255. Dudik und nach ihm Biermann Gesch. d. Herz. Troppau u. Jägerndorf pag. 18—19 haben sicher Recht, daß Troppau bis 1318 nicht als Herzogtum gilt, sondern uur als Provinz oder Distrikt von Mähren.
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331 Gern mögen wir glauben, daß Bischof Bruno noch seine Befreiung bewirkte nnd daß an ihn jener Brief gerichtet ist, in dem Rudolf den Prinzen in seinen Schutz nimmt: „Er habe aus dessen Briefen seine Er- gebenheit erkanut und, „da Wir Deine Bitten nicht zurückweisen können, öffnen wir ihm freigebig den Schoß unserer Gunst und Gnade, vergeben ihm alle Schuld, die seines Vaters Kühnheit einst auf sich geladen, von ganzem Herzen und wollen ihn trotzdem bei dem erlauchten Könige von Böhmen, Unserm Sohne, und soust, wo er Unserer Förderung bedürfen sollte, treulich zu sördern suchen. 1) Der Brief wurde dann uicht lange nach dem verunglüickten Herbstfeldzug von 1280 geschrieben, am 17. Februar 1281 starb Bruno, in demselben Jahre ist Nikolaus bereits in der Heimat, wo er sogleich ritterlich Hof hält. Vor allem die Häuser Kravař und Fullenstein zieht er an sich: Konrad v. Fullenstein ist Kämmerer, Heinrich erst Notar, dann Kanzler; Wok v. Kravař und sein Bruder Zbislaus v. Kuth, Henning v. Fullenstein, Beneš v. Lobenstein, Bludo v. Gičin, Protiva v. Vlčuve, Herbord Puso v. Fullenstein, Otto u. Ulrich v. Liva- nia begegnen in seinem Gefolge.2) Er war ein rechter Herr für diesen Adel, dem er manches durchgehen ließ und den Schaden nachher noch selbst ersetzte; so schenkt er dem Bistum Breslau als Buße für die Sünden der Brüder v. Livania Schloß Edelstein und den Ort Zuckmantel. Diese Urkunde vom 2. September und die Bestätignngsurkunde Heinrichs v. Breslau vom 13., 3) beide zu Neisse ausgestellt, zeigen Nikolaus in freund schajtlichem Verkehr mit dem schlesischen Herzog; Nikolaus war politisch durchaus tätiger und geschickter als Kunigunde, die durch ihn ganz in den Hintergrund gedrängt wurde; wie hatte sie sich bemüht, Adel und Städte an sich zu fesseln.4) Jetzt wandte sich alles der aufgehenden Sonne zu. Jägerndorf wird von dem Prinzen begabt, Bürger von Troppau und Leobschütz erscheinen in seinen Urkunden als Zeugen.5) Und als dann im 1) Bodmann Cod. ep. 77 (p. 219). Mit Dudik VII, p. 42 u. zuletzt Bachmann p. 668 sowie Böhmer-Redlich 1248 ist Boczeks Annahme (Mähren unter König Rudolf I. Abh. d. k. böhm. Ges. d. Wiss. Histor. Teil 1836 p. 34) zurückzuweisen, daß Bruno den Herzog mit Gewalt eingesetzt habe. Noch weniger kann natürlich bei dem mehr als zwanzigiährigen von einer Vormundschaft die Rede jein. (Boczek a. a. O. Palacky II, 2. pag. 311.) Ob aber deshalb die Einsetzung auch „in Frieden mit der Königin“ geschah, ist doch eine andere Frage. 2) Reg. Boh. II, 1249; 1258. 3) Reg. Boh. II, 1250; 1258. Zu bemerken ist, daß Heinrich im Vorjahre mit den Askaniern im Kampfe gelegen hatte. 4) Vgl. Reg. Boh. II, 1193; 1199. 5) Reg. Boh. II, 1258; 1270. 23*
331 Gern mögen wir glauben, daß Bischof Bruno noch seine Befreiung bewirkte nnd daß an ihn jener Brief gerichtet ist, in dem Rudolf den Prinzen in seinen Schutz nimmt: „Er habe aus dessen Briefen seine Er- gebenheit erkanut und, „da Wir Deine Bitten nicht zurückweisen können, öffnen wir ihm freigebig den Schoß unserer Gunst und Gnade, vergeben ihm alle Schuld, die seines Vaters Kühnheit einst auf sich geladen, von ganzem Herzen und wollen ihn trotzdem bei dem erlauchten Könige von Böhmen, Unserm Sohne, und soust, wo er Unserer Förderung bedürfen sollte, treulich zu sördern suchen. 1) Der Brief wurde dann uicht lange nach dem verunglüickten Herbstfeldzug von 1280 geschrieben, am 17. Februar 1281 starb Bruno, in demselben Jahre ist Nikolaus bereits in der Heimat, wo er sogleich ritterlich Hof hält. Vor allem die Häuser Kravař und Fullenstein zieht er an sich: Konrad v. Fullenstein ist Kämmerer, Heinrich erst Notar, dann Kanzler; Wok v. Kravař und sein Bruder Zbislaus v. Kuth, Henning v. Fullenstein, Beneš v. Lobenstein, Bludo v. Gičin, Protiva v. Vlčuve, Herbord Puso v. Fullenstein, Otto u. Ulrich v. Liva- nia begegnen in seinem Gefolge.2) Er war ein rechter Herr für diesen Adel, dem er manches durchgehen ließ und den Schaden nachher noch selbst ersetzte; so schenkt er dem Bistum Breslau als Buße für die Sünden der Brüder v. Livania Schloß Edelstein und den Ort Zuckmantel. Diese Urkunde vom 2. September und die Bestätignngsurkunde Heinrichs v. Breslau vom 13., 3) beide zu Neisse ausgestellt, zeigen Nikolaus in freund schajtlichem Verkehr mit dem schlesischen Herzog; Nikolaus war politisch durchaus tätiger und geschickter als Kunigunde, die durch ihn ganz in den Hintergrund gedrängt wurde; wie hatte sie sich bemüht, Adel und Städte an sich zu fesseln.4) Jetzt wandte sich alles der aufgehenden Sonne zu. Jägerndorf wird von dem Prinzen begabt, Bürger von Troppau und Leobschütz erscheinen in seinen Urkunden als Zeugen.5) Und als dann im 1) Bodmann Cod. ep. 77 (p. 219). Mit Dudik VII, p. 42 u. zuletzt Bachmann p. 668 sowie Böhmer-Redlich 1248 ist Boczeks Annahme (Mähren unter König Rudolf I. Abh. d. k. böhm. Ges. d. Wiss. Histor. Teil 1836 p. 34) zurückzuweisen, daß Bruno den Herzog mit Gewalt eingesetzt habe. Noch weniger kann natürlich bei dem mehr als zwanzigiährigen von einer Vormundschaft die Rede jein. (Boczek a. a. O. Palacky II, 2. pag. 311.) Ob aber deshalb die Einsetzung auch „in Frieden mit der Königin“ geschah, ist doch eine andere Frage. 2) Reg. Boh. II, 1249; 1258. 3) Reg. Boh. II, 1250; 1258. Zu bemerken ist, daß Heinrich im Vorjahre mit den Askaniern im Kampfe gelegen hatte. 4) Vgl. Reg. Boh. II, 1193; 1199. 5) Reg. Boh. II, 1258; 1270. 23*
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332 Spätsommer 1281 der raublustige Adel endlich ermattet, ist es Nikolaus, der in Troppau den Frieden vermittelt. Am 27. und 28. August söhnen sich Wok und Beneš v. Kravař, Beneš v. Branitz und Beneš v. Schitin mit dem Olmützer Bischof Dietrich und dem Kloster Hradisch aus. Die Archidiakonen von Olmütz und Znaim, die Edeln Pardus v. Horka, Zbislaus v. Kuth, Johann v. Ratkow, Albert v. Lessan, Bludo v. Gičin, Siegfried v. Baruth, der Kämmerer Dietrich Stange, Bohuš v. Petrovic, Nikolaus v. Schauenburg und andere sind teils als Schiedsrichter, teils als Zeugen zugegen. 1) Und so versöhnt Nikolaus noch am 22. März des nächsten Jahres Albert v. Sternberg mit den Deutschherren, die er auch sonst begünstigt. 2) Sein Hofhalt ist derselbe geblieben; neue Notare sind 1282 Bartholomaeus und Wenzel, 3) Kämmerer 1283 Wok; neue Gefolgs- leute sünd Johann v. Črnovic, Trutwin v. Lublitz, Marquard v. Nasidel und Jaroslaus v. Petrovic.4) Aber je höher des Herzogs Macht und Ansehen stieg, je fester er das Troppauer Land hielt, desto schroffer mußte der Gegensatz zu dem Manne werden, der jetzt anf Schloß Grätz waltete. Kunigundens letzte Ur- kunde, die sie als Herrin von Troppau ausstellt, bezeugt „Zawisch, Unser Burggraf von Grätz“ 5) der Mann, der so viel zu Ottokars Sturz bei- getragen, 1279 noch Budweis zerstört hatte. Wir brauchen es dem Fürsteu- felder Mönch nicht zu glauben, daß Kunigunde um seinetwillen schon den Gatten in den Tod gehetzt habe; 6) jetzt erlag sie seiner dämonischen Macht. willenlos gab sie sich ihm hin und gebar ihm einen Sohn. 7) Damit aber wurde der Besitz von Troppan eine brenneude Frage, und so gebar sich hier zugleich jene tötliche Feindschaft zwischen Zawisch und Nikolaus, die in der böhmischen Geschichte der Folgezeit eine entscheidende Rolle spielt 1) Reg. Boh. II, 1280—1282. 2) Reg. Boh. II, 1290. Am 19. Sept. 1281 verlieh er ihnen das Patronatsrecht in Jägerndorf. Reg. Boh. II, 1258. 3) Reg. Boh. 1280; 1282. 4) Reg. Boh. II, 1290. An seinem Hofe auch der Brünner Landrichter Dirsco. 5) Reg. Boh. II, 2802. Šusta „Zawiš z Falkensteina“. Časopis český histor. I ist der Ansicht, daß sie sich in dem gemeinsamen Gegensatze gegen Otto gefunden hätten. 6) Chron. de gestis principum, was Paugerl „Zawisch v. Falk“, M. Ver, Gesch. D. i. B. X (1872) pag. 157—58 nicht für unmöglich hält. 7) Chron. Aulae reg. c. 16. Pulkava ad 1284 (1 Red. c. 78) führen alles auj die ars magica des Mannes zurück, während Ottokar (Reimchronik) eine hübsche Stelle über die Macht der Minue einflicht.
332 Spätsommer 1281 der raublustige Adel endlich ermattet, ist es Nikolaus, der in Troppau den Frieden vermittelt. Am 27. und 28. August söhnen sich Wok und Beneš v. Kravař, Beneš v. Branitz und Beneš v. Schitin mit dem Olmützer Bischof Dietrich und dem Kloster Hradisch aus. Die Archidiakonen von Olmütz und Znaim, die Edeln Pardus v. Horka, Zbislaus v. Kuth, Johann v. Ratkow, Albert v. Lessan, Bludo v. Gičin, Siegfried v. Baruth, der Kämmerer Dietrich Stange, Bohuš v. Petrovic, Nikolaus v. Schauenburg und andere sind teils als Schiedsrichter, teils als Zeugen zugegen. 1) Und so versöhnt Nikolaus noch am 22. März des nächsten Jahres Albert v. Sternberg mit den Deutschherren, die er auch sonst begünstigt. 2) Sein Hofhalt ist derselbe geblieben; neue Notare sind 1282 Bartholomaeus und Wenzel, 3) Kämmerer 1283 Wok; neue Gefolgs- leute sünd Johann v. Črnovic, Trutwin v. Lublitz, Marquard v. Nasidel und Jaroslaus v. Petrovic.4) Aber je höher des Herzogs Macht und Ansehen stieg, je fester er das Troppauer Land hielt, desto schroffer mußte der Gegensatz zu dem Manne werden, der jetzt anf Schloß Grätz waltete. Kunigundens letzte Ur- kunde, die sie als Herrin von Troppau ausstellt, bezeugt „Zawisch, Unser Burggraf von Grätz“ 5) der Mann, der so viel zu Ottokars Sturz bei- getragen, 1279 noch Budweis zerstört hatte. Wir brauchen es dem Fürsteu- felder Mönch nicht zu glauben, daß Kunigunde um seinetwillen schon den Gatten in den Tod gehetzt habe; 6) jetzt erlag sie seiner dämonischen Macht. willenlos gab sie sich ihm hin und gebar ihm einen Sohn. 7) Damit aber wurde der Besitz von Troppan eine brenneude Frage, und so gebar sich hier zugleich jene tötliche Feindschaft zwischen Zawisch und Nikolaus, die in der böhmischen Geschichte der Folgezeit eine entscheidende Rolle spielt 1) Reg. Boh. II, 1280—1282. 2) Reg. Boh. II, 1290. Am 19. Sept. 1281 verlieh er ihnen das Patronatsrecht in Jägerndorf. Reg. Boh. II, 1258. 3) Reg. Boh. 1280; 1282. 4) Reg. Boh. II, 1290. An seinem Hofe auch der Brünner Landrichter Dirsco. 5) Reg. Boh. II, 2802. Šusta „Zawiš z Falkensteina“. Časopis český histor. I ist der Ansicht, daß sie sich in dem gemeinsamen Gegensatze gegen Otto gefunden hätten. 6) Chron. de gestis principum, was Paugerl „Zawisch v. Falk“, M. Ver, Gesch. D. i. B. X (1872) pag. 157—58 nicht für unmöglich hält. 7) Chron. Aulae reg. c. 16. Pulkava ad 1284 (1 Red. c. 78) führen alles auj die ars magica des Mannes zurück, während Ottokar (Reimchronik) eine hübsche Stelle über die Macht der Minue einflicht.
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333 und beide Werkzeuge habsburgischer Politik, die Witigonen und Herzog Nikolaus, gegen einander ins Spiel bringt. Diese eigentümliche Verwicklung trat ein, sowie der junge König Wenzel aus der Vormundschaft entlassen wurde und Böhmen und Mähren wieder in seiner Hand vereinigte. Schon seit Anfang 1282 waren Ver- handlungen über seine Rückkehr gepflogen worden: Gegen Erstattung seiner Unkosten, die er auf 15.000 Mark berechnete, hatte sich Otto bereit erklärt, die persönliche Aufsicht aus der Hand zu geben. Vom 2. Mai, wie zuerst verabredet war, verschob er den Termin zunächst anf den 24. Inni. 1) Wenzel soll auch wirklich nach Böhmen gebracht worden sein, man konnte sich aber nicht einigen. 2) Ein Jahr später erst kamen die Verhandlungen zum Abschluß. Am 26. Dezember 1282 leuchtete über Prag das Versöhnungszeichen des alten Bundes, ein Regenbogen von wunderbarer Schönheit; dies und andere Zeichen erregten frohe Erwartung,3) mehr noch die reiche Ernte des letzten Sommers. 4) Der Frostschaden des 12. März 5) vermochte die Stim- mung nicht zu drücken. Gegen Zahlung von 20.000 Mark, wofür Stadt Zittau, Aussig und Brüx, sowie die Burgen Trenow, Scharfenstein, Bösig. Tetschen und Ronow verpfändet wurden, 5) entließ Markgraf Otto den jungen König vor Ablauf der fünfjährigen Frist aus seiner Aufsicht, am 24. Mai 1283 hielt er seinen Einzug unter dem Jubel des Volkes. 7) Mähxen blieb bis zu Ablauf der 5 Jahre in Albrechts Hand, aus dessen Tätigkeit wir freilich uur von einem Gerichtstage zu Olmütz 1) Cont. Cosmae ad 1282. 2) Chron. Aulae reg. c. 14. Das heißt doch, man konnte das Geld nicht auf- bringen. Wenn, wie die Cont. Cosmae ad 1283 behauptet, schon eine Zahlung geleistet worden wäre, lso würde Reg. Boh. II, 1297 das ohne Zweifel er wähnen. Ich halte das argumentum ex silentio hierfür, wie für die Rück- gabe des Schatzes, in der Tat für zwingend. 3) Cont. Cosmae ad 1283. 4) Dalimil c. 94. pak na léto tak žizň běše, kořec šest peněz platieše. 5) Cont. Cosmae a. a. O. 6) Cont. Cosmae ad 1283. Reg. Boh. II, 1297. Da vor einem Jahre die Summe 15.000 Mark betrug, scheinen je 5000 Mark auf ein Jahr gerechnet zu sein, für das letzte im Verhältnis allerdings etwas hoch, da ja Otto die Verwaltung von Böhmen nicht mehr bestritt. Die Erstattung der Ausgaben war nach Rudolfs Urkunde beim Frieden 1278 nicht vorgesehen, vermutlich weil auf ruhige Zeiten und daher geregelte Einkünfte gerechnet wurde. 7) Cont. Cosmae ad 1283. IX. Kal. Jun.
333 und beide Werkzeuge habsburgischer Politik, die Witigonen und Herzog Nikolaus, gegen einander ins Spiel bringt. Diese eigentümliche Verwicklung trat ein, sowie der junge König Wenzel aus der Vormundschaft entlassen wurde und Böhmen und Mähren wieder in seiner Hand vereinigte. Schon seit Anfang 1282 waren Ver- handlungen über seine Rückkehr gepflogen worden: Gegen Erstattung seiner Unkosten, die er auf 15.000 Mark berechnete, hatte sich Otto bereit erklärt, die persönliche Aufsicht aus der Hand zu geben. Vom 2. Mai, wie zuerst verabredet war, verschob er den Termin zunächst anf den 24. Inni. 1) Wenzel soll auch wirklich nach Böhmen gebracht worden sein, man konnte sich aber nicht einigen. 2) Ein Jahr später erst kamen die Verhandlungen zum Abschluß. Am 26. Dezember 1282 leuchtete über Prag das Versöhnungszeichen des alten Bundes, ein Regenbogen von wunderbarer Schönheit; dies und andere Zeichen erregten frohe Erwartung,3) mehr noch die reiche Ernte des letzten Sommers. 4) Der Frostschaden des 12. März 5) vermochte die Stim- mung nicht zu drücken. Gegen Zahlung von 20.000 Mark, wofür Stadt Zittau, Aussig und Brüx, sowie die Burgen Trenow, Scharfenstein, Bösig. Tetschen und Ronow verpfändet wurden, 5) entließ Markgraf Otto den jungen König vor Ablauf der fünfjährigen Frist aus seiner Aufsicht, am 24. Mai 1283 hielt er seinen Einzug unter dem Jubel des Volkes. 7) Mähxen blieb bis zu Ablauf der 5 Jahre in Albrechts Hand, aus dessen Tätigkeit wir freilich uur von einem Gerichtstage zu Olmütz 1) Cont. Cosmae ad 1282. 2) Chron. Aulae reg. c. 14. Das heißt doch, man konnte das Geld nicht auf- bringen. Wenn, wie die Cont. Cosmae ad 1283 behauptet, schon eine Zahlung geleistet worden wäre, lso würde Reg. Boh. II, 1297 das ohne Zweifel er wähnen. Ich halte das argumentum ex silentio hierfür, wie für die Rück- gabe des Schatzes, in der Tat für zwingend. 3) Cont. Cosmae ad 1283. 4) Dalimil c. 94. pak na léto tak žizň běše, kořec šest peněz platieše. 5) Cont. Cosmae a. a. O. 6) Cont. Cosmae ad 1283. Reg. Boh. II, 1297. Da vor einem Jahre die Summe 15.000 Mark betrug, scheinen je 5000 Mark auf ein Jahr gerechnet zu sein, für das letzte im Verhältnis allerdings etwas hoch, da ja Otto die Verwaltung von Böhmen nicht mehr bestritt. Die Erstattung der Ausgaben war nach Rudolfs Urkunde beim Frieden 1278 nicht vorgesehen, vermutlich weil auf ruhige Zeiten und daher geregelte Einkünfte gerechnet wurde. 7) Cont. Cosmae ad 1283. IX. Kal. Jun.
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334 — am 16. September 1282 Kunde haben. 1) Am 6. November 1283 hielt König Wenzel auch in der Markgrafschaft, zu Brünn, zum ersten Mal Gericht. 2) Die Prager Aufzeichnungen von Ottokars ll. Tode bis zum Jahre 1283. Der große Wert der Prager Aufzeichnungen über die Jahre nach Ottokars Tode3) ist unbestritten; ohne sie würde dem noch so reichen Urkundenmaterial der Zusammenhang fehlen, den doch uur in wesentlich geringerem Maße das Chronicon Aulae regiae herstellen köunte. Daber ist mun die Frage nach der Gleichzeitigkeit des Berichtes von Bedeutung, und mir scheint deren grundsätzliche Bejahung uicht durchaus den Nagel auf den Kopf zu treffen. Von entscheidendem Gewicht aber ist der chrono- logische Ansatz der erzählten Tatsachen, und da gilt es uun seit Boczek und Palacky bis auf das ueueste Werk von Bachmannn 4) als feststehend, daß die Abgabe der Verwaltung durch Otto an Thobias in das Ende 1280 gehöre, wonach sie denn eine Folge von Rudolfs 1280 unternom- menem Zuge nach Böhmen wäre. Es muß jedoch betont werden, daß dieser Ansatz künstlich ist und zu allerhand Unzuträglichfeiten führt.s) Ganz abgesehen davon, daß danach der Bericht etwa 11/2 Jahre, von etwa Mitte 1281 bis 7. kal. Jan. 1283, mit Stillschweigen über- ginge, steht die Verwaltung des Bischofs Gebhard in genauer Verbindung mit der Hungersnot und den inneren Wirren, unser Chrouist setzt sie in Beziehung durch das Horazische Zitat: „Quidquid delirant reges, plec- 1) Reg. Boh. II, 1284. „Nos Chuno de Cunstat, Wssieborius de Namyesscz assessores illustris principis d. nostri Alberti ducis Saxonie tutoris Mo- ravie — in iudicio seu curia in Olomucz sollempniter celebrata.“ 2) Reg. Boh. II, 1301: "cum nos iudicio in Brunna presidere contingeret." 3) Script. rer. Boh. I. als Cosmae Cont. II. — Mon. Germ. hist. Script. IX. Anfang schon in den Ann. Ottocar., vor allem aber Ann. Prag. pars II (p. 194—198) und pars III (p. 198—208). 4) Anton Boczek, „Mähren unter König Rudolf I“ Abh. d. kgl. Böhm. Ges. d. Wisf. Hist. Teil. 1836. — Palacky, „O panu Zawišovi z Rozenberka", Čas. Česk. Mus. V. R. 1831, p. 65. „Böhm. Gesch.“ p. 311. — Dudik, „Mährens allgemeine Geschichte“ VIII. — Bachmann, „Gesch. Böhmens“ P. 664—65. 5) Otto ift noch Oktober und November 1281 in Böhmen tätig; vgl. auch den Landfrieden vom Mai 1281 (p. 324).
334 — am 16. September 1282 Kunde haben. 1) Am 6. November 1283 hielt König Wenzel auch in der Markgrafschaft, zu Brünn, zum ersten Mal Gericht. 2) Die Prager Aufzeichnungen von Ottokars ll. Tode bis zum Jahre 1283. Der große Wert der Prager Aufzeichnungen über die Jahre nach Ottokars Tode3) ist unbestritten; ohne sie würde dem noch so reichen Urkundenmaterial der Zusammenhang fehlen, den doch uur in wesentlich geringerem Maße das Chronicon Aulae regiae herstellen köunte. Daber ist mun die Frage nach der Gleichzeitigkeit des Berichtes von Bedeutung, und mir scheint deren grundsätzliche Bejahung uicht durchaus den Nagel auf den Kopf zu treffen. Von entscheidendem Gewicht aber ist der chrono- logische Ansatz der erzählten Tatsachen, und da gilt es uun seit Boczek und Palacky bis auf das ueueste Werk von Bachmannn 4) als feststehend, daß die Abgabe der Verwaltung durch Otto an Thobias in das Ende 1280 gehöre, wonach sie denn eine Folge von Rudolfs 1280 unternom- menem Zuge nach Böhmen wäre. Es muß jedoch betont werden, daß dieser Ansatz künstlich ist und zu allerhand Unzuträglichfeiten führt.s) Ganz abgesehen davon, daß danach der Bericht etwa 11/2 Jahre, von etwa Mitte 1281 bis 7. kal. Jan. 1283, mit Stillschweigen über- ginge, steht die Verwaltung des Bischofs Gebhard in genauer Verbindung mit der Hungersnot und den inneren Wirren, unser Chrouist setzt sie in Beziehung durch das Horazische Zitat: „Quidquid delirant reges, plec- 1) Reg. Boh. II, 1284. „Nos Chuno de Cunstat, Wssieborius de Namyesscz assessores illustris principis d. nostri Alberti ducis Saxonie tutoris Mo- ravie — in iudicio seu curia in Olomucz sollempniter celebrata.“ 2) Reg. Boh. II, 1301: "cum nos iudicio in Brunna presidere contingeret." 3) Script. rer. Boh. I. als Cosmae Cont. II. — Mon. Germ. hist. Script. IX. Anfang schon in den Ann. Ottocar., vor allem aber Ann. Prag. pars II (p. 194—198) und pars III (p. 198—208). 4) Anton Boczek, „Mähren unter König Rudolf I“ Abh. d. kgl. Böhm. Ges. d. Wisf. Hist. Teil. 1836. — Palacky, „O panu Zawišovi z Rozenberka", Čas. Česk. Mus. V. R. 1831, p. 65. „Böhm. Gesch.“ p. 311. — Dudik, „Mährens allgemeine Geschichte“ VIII. — Bachmann, „Gesch. Böhmens“ P. 664—65. 5) Otto ift noch Oktober und November 1281 in Böhmen tätig; vgl. auch den Landfrieden vom Mai 1281 (p. 324).
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335 — tuntur Achivi“ und leitet zu der Einsetzung des Thobias und Diepold mit den Worten über: „Tempus miserendi venit“. Da aber Gebhards Wirken nach der erwähnten Annahme spätestens auf 1280 fallen kann, muß man, wie Bachmann 1) folgerichtig tut, die Jahre des Elends auf 1280 und 1281 setzen. Dagegen sträuben sich aber alle Quellen: Beginnen wir mit Heinrich v. Heimburg, 2) so berichtet der ad 1280: „nix destruxit annonam,“ ad 1281: „cepit esse guerra in Moravia; — fames non modica, ut hominum multitudo fame interiret,“ ad 1282: „Fame invalescente et spoliis ingravescentibus tanta multitudo pau- perum mortua est in Moravia, ita ut eciam omnes sepeliri non possent, set effossis — puteis corpora in ipsos puteos proiecta tandem repletis puteis terra obruebantur.“ Wichtig ist, daß Rudolfs Zug nach Böhmen richtig zu 1280 und Herzog Albrechts Walten in Mähren richtig zu 1281 gesetzt ist; selbst die Angabe von Bischof Brunos Tode, allerdings unter der Jahreszahl 1280, ist uur scheinbar falsch; sie schließt sich an die Worte „ipsa hieme nix destruxit annonam“, und da des Bischofs Tod ja wirtlich in diesen Winter (17./II.) eintrat, so zeigen alle Daten der Jahre 1280—1282 bei unserem Antor die größte Genauigkeit. Zu 1281 und 1282 werden die fraglichen Ereignisse anch in den übrigen Quellen berichtet, teils für Böhmen selbst, teils für die Nachbar- länder, die natürlich zu gleicher Zeit von Hunger und Senche nicht ver- schont blieben. Das Jahr 1281 haben zunächst alle schlesischen Annalen. Ann. Wrat. mai.3): „fuit mortalitas Bohemorum.“ Ann. Cisterc. Henric.*): „Fames valida oppressit terram Bohemie et Slesie, per quam Bohemi infiniti et alii multi perierunt.“ 5) Ann. Lub. 6): „Fames valida in multis terris.“ Zu demselben Jahre schreibt von österreichischen Quellen die Contin. Claustroneob. VI7): „Item nix insolite nixit et duravit; per Bawariam et terras nemorosas sata perierunt. Propter caristiam et prelia fame succedente per Moraviam Bohemiam Polo- niam multi perierunt.“ 1) A. a O. p. 663, Anm. 2. u. p. 665. 2) ed. Mon. Germ. hist. Script. XVII p. 716—718. 3) ed. Mon. Pol. hist. III p. 688—690. 4) ed. Mon. Pol. hist. III p. 699—704. Über ihre Beziehnngen zu den vor. Zeißberg „Die polnische Geschichtsschreibung des Mittelalters“. Preisschr. d. Jablon.-Ges. Leipzig 1873, p. 118 f. 5) Genau so das Breve Chron. Silesiae, aber zu 1282 (Scr. rer. Siles. I p. 35). 6) ed. Mon. Pol. hist. III p. 707—710. 7) ed. Mon. Germ. hist. Scr. IX p. 745 f.
335 — tuntur Achivi“ und leitet zu der Einsetzung des Thobias und Diepold mit den Worten über: „Tempus miserendi venit“. Da aber Gebhards Wirken nach der erwähnten Annahme spätestens auf 1280 fallen kann, muß man, wie Bachmann 1) folgerichtig tut, die Jahre des Elends auf 1280 und 1281 setzen. Dagegen sträuben sich aber alle Quellen: Beginnen wir mit Heinrich v. Heimburg, 2) so berichtet der ad 1280: „nix destruxit annonam,“ ad 1281: „cepit esse guerra in Moravia; — fames non modica, ut hominum multitudo fame interiret,“ ad 1282: „Fame invalescente et spoliis ingravescentibus tanta multitudo pau- perum mortua est in Moravia, ita ut eciam omnes sepeliri non possent, set effossis — puteis corpora in ipsos puteos proiecta tandem repletis puteis terra obruebantur.“ Wichtig ist, daß Rudolfs Zug nach Böhmen richtig zu 1280 und Herzog Albrechts Walten in Mähren richtig zu 1281 gesetzt ist; selbst die Angabe von Bischof Brunos Tode, allerdings unter der Jahreszahl 1280, ist uur scheinbar falsch; sie schließt sich an die Worte „ipsa hieme nix destruxit annonam“, und da des Bischofs Tod ja wirtlich in diesen Winter (17./II.) eintrat, so zeigen alle Daten der Jahre 1280—1282 bei unserem Antor die größte Genauigkeit. Zu 1281 und 1282 werden die fraglichen Ereignisse anch in den übrigen Quellen berichtet, teils für Böhmen selbst, teils für die Nachbar- länder, die natürlich zu gleicher Zeit von Hunger und Senche nicht ver- schont blieben. Das Jahr 1281 haben zunächst alle schlesischen Annalen. Ann. Wrat. mai.3): „fuit mortalitas Bohemorum.“ Ann. Cisterc. Henric.*): „Fames valida oppressit terram Bohemie et Slesie, per quam Bohemi infiniti et alii multi perierunt.“ 5) Ann. Lub. 6): „Fames valida in multis terris.“ Zu demselben Jahre schreibt von österreichischen Quellen die Contin. Claustroneob. VI7): „Item nix insolite nixit et duravit; per Bawariam et terras nemorosas sata perierunt. Propter caristiam et prelia fame succedente per Moraviam Bohemiam Polo- niam multi perierunt.“ 1) A. a O. p. 663, Anm. 2. u. p. 665. 2) ed. Mon. Germ. hist. Script. XVII p. 716—718. 3) ed. Mon. Pol. hist. III p. 688—690. 4) ed. Mon. Pol. hist. III p. 699—704. Über ihre Beziehnngen zu den vor. Zeißberg „Die polnische Geschichtsschreibung des Mittelalters“. Preisschr. d. Jablon.-Ges. Leipzig 1873, p. 118 f. 5) Genau so das Breve Chron. Silesiae, aber zu 1282 (Scr. rer. Siles. I p. 35). 6) ed. Mon. Pol. hist. III p. 707—710. 7) ed. Mon. Germ. hist. Scr. IX p. 745 f.
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336 — Für 1282 kommen vor allem die poluischen Quellen in Betracht. Ann. Cap. Krak.1): „fames horrenda." Rocznik Krasinskich 2): „fames in terris et bella et seditiones.“ Ann. min. Pol. 3): „fames in terra Cracoviensi, — infinita millia hominum iverunt alii in Russiam alii in Ungariam.“ Weiter gibt die Cont. Praed. Vindob.4): "Mortalitas per Bohemiam Moraviam Austriam.“ In der Cont. Vindob.5) heißt es zu 1281: „Item hyemps multum aspera fuit; in fine Februarii nix in multis terminis coacervatur, quod multe ville vix apparuerunt;“ gemeint ist also der Winter 1280 auf 1281; dann folgt zu 1282: „Maxima mortalitas hominum fit per Boemiam et Moraviam. Nam Prage ac Brunne et alibi defuncti in- numerabiles. velud fenum in curribus ad agros ducebantur, ibi in fossis profundis catervatim obstruuntur tempore hyemalis et veris.“ Der richtige Ansatz der Belehnung Albrechts und Rudolfs mit den öster- reichischen Landen zum Dezember 1282 stützt das vorhergehende. Eben- falls noch zu 1282 schreiben endlich die Ann. Colmar. mai. 6): „Circa Pragam metropolim Boemorum fame mortui fuerunt homines, sex- centi triginta millia perierunt,“ und erzählen einige Greuel gauz der Art, wie in den Prager Aufzeichnungen. Dies mag genügen, zumal die sichersten Zeugen, die Urkunden, das Hauptelend für das Jahr 1282 bestätigen.7) Wenden wir uns uun zu den betreffenden Teilen der Continuatio Cosmae als unserem eigentlichen Gegenstande, so sind wir im stande, zwei Stellen ohne weiteres nach dem bisher gesagten chronologisch festzulegen. Nach dem zu 1280 gegebenen Bericht über die Juliregen nnd Dezemberstürme fährt der Chronist fort: 8) „Anno domini 1282. Autummus calide exivit, sed 1) ed. Mon. Pol. hist. II p. 779—781. Zeißberg a. a. D. p. 38 (p. 33 und p. 35). 2) ed Mon. Pol. hist. III p. 127—133. 3) ed. Mon. Pol. hist III p. 135—202. 4) ed Mon. Germ. hist. Scr. IX p. 730 ff. 5) ed. Mon. Germ. hist. Scr. IX p. 710 ff. 6) Mon. Germ. hist. Scr. XVII p. 183—270 (p. 189—193). 7) Vgl. p. 328 f. 8) In der Textfolge halte ich mich an Pelzel u. Dobrowski, Scr. rer. Boh. I, die streng den Handschriften folgen (p. XXXIII: „nihil enim ne corrigendo quidem mutavimus“), während Köpke, Mon. Germ. hist. Scr. IX 3. B. unsere Stelle des vermeintlichen Zusammenhanges wegen zwischen die Schlie- ßung und Wiedereröffnung der Burg setzt. p. 196. Dagegen bei Peszel-Do- browski p. 438. Die Font. rer. Boh. II erklären p. XVIII selbst: W tomto wydání Kosmy drželi jsme se hlawně textu Köpkem upraweného,“ äußern sich auch an uuserer Stelle nicht über ihre Gründe.
336 — Für 1282 kommen vor allem die poluischen Quellen in Betracht. Ann. Cap. Krak.1): „fames horrenda." Rocznik Krasinskich 2): „fames in terris et bella et seditiones.“ Ann. min. Pol. 3): „fames in terra Cracoviensi, — infinita millia hominum iverunt alii in Russiam alii in Ungariam.“ Weiter gibt die Cont. Praed. Vindob.4): "Mortalitas per Bohemiam Moraviam Austriam.“ In der Cont. Vindob.5) heißt es zu 1281: „Item hyemps multum aspera fuit; in fine Februarii nix in multis terminis coacervatur, quod multe ville vix apparuerunt;“ gemeint ist also der Winter 1280 auf 1281; dann folgt zu 1282: „Maxima mortalitas hominum fit per Boemiam et Moraviam. Nam Prage ac Brunne et alibi defuncti in- numerabiles. velud fenum in curribus ad agros ducebantur, ibi in fossis profundis catervatim obstruuntur tempore hyemalis et veris.“ Der richtige Ansatz der Belehnung Albrechts und Rudolfs mit den öster- reichischen Landen zum Dezember 1282 stützt das vorhergehende. Eben- falls noch zu 1282 schreiben endlich die Ann. Colmar. mai. 6): „Circa Pragam metropolim Boemorum fame mortui fuerunt homines, sex- centi triginta millia perierunt,“ und erzählen einige Greuel gauz der Art, wie in den Prager Aufzeichnungen. Dies mag genügen, zumal die sichersten Zeugen, die Urkunden, das Hauptelend für das Jahr 1282 bestätigen.7) Wenden wir uns uun zu den betreffenden Teilen der Continuatio Cosmae als unserem eigentlichen Gegenstande, so sind wir im stande, zwei Stellen ohne weiteres nach dem bisher gesagten chronologisch festzulegen. Nach dem zu 1280 gegebenen Bericht über die Juliregen nnd Dezemberstürme fährt der Chronist fort: 8) „Anno domini 1282. Autummus calide exivit, sed 1) ed. Mon. Pol. hist. II p. 779—781. Zeißberg a. a. D. p. 38 (p. 33 und p. 35). 2) ed Mon. Pol. hist. III p. 127—133. 3) ed. Mon. Pol. hist III p. 135—202. 4) ed Mon. Germ. hist. Scr. IX p. 730 ff. 5) ed. Mon. Germ. hist. Scr. IX p. 710 ff. 6) Mon. Germ. hist. Scr. XVII p. 183—270 (p. 189—193). 7) Vgl. p. 328 f. 8) In der Textfolge halte ich mich an Pelzel u. Dobrowski, Scr. rer. Boh. I, die streng den Handschriften folgen (p. XXXIII: „nihil enim ne corrigendo quidem mutavimus“), während Köpke, Mon. Germ. hist. Scr. IX 3. B. unsere Stelle des vermeintlichen Zusammenhanges wegen zwischen die Schlie- ßung und Wiedereröffnung der Burg setzt. p. 196. Dagegen bei Peszel-Do- browski p. 438. Die Font. rer. Boh. II erklären p. XVIII selbst: W tomto wydání Kosmy drželi jsme se hlawně textu Köpkem upraweného,“ äußern sich auch an uuserer Stelle nicht über ihre Gründe.
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337 — hyems aspera fuit et nivosa, quae asperitas duravit usque ad annuncia- tionem beatae Mariae, et post dissolucionem nivis aquarum inundatio facta fuit infra 20 dies, ita quod molendina non poterant prae minia abundantia aquae infra dies praescriptos ad propria loca reduci et debito modo collocari. Eodem etiam anno magna caristia fuit omnium rerum, in annona, in carnibus, in piscibus, in caseis, in ovis, ita quod nonnisi duo ova gallinarum vix poterant pro denario comparari; multis tamen adhuc recolentibus, qua non multum retro actis temporibus 50 ova pro denario emebantur in Pragensi civitate." Die hiems aspera et nivosa ist nun nach Heinric. Heimb., der Cont. Claustroneob. VI und der Cont. Vindob. der Winter von 1280 auf 1281, die letzte legt den Höhepunkt der Schneewehen in den Februar, ein Seitenstück zu dem „duravit usque ad annunciationem“ (25/III.). Die Teuerung ist für 1281 bezeugt durch Heinr. Heimb., die schlesischen Annalen und die Cont. Claustron., und wenn die Prager Chronik unter den verteuerten Dingen zwar die annona auch erwähnt, das Hauptge- wicht aber auf die tierischen Nahrungsmittel legt, so entspricht dem wieder die Bemerkung der Cont. Vindob. zu 1281: „Item mortalitas maxima animalium fit in Austria.“ So werden wir denn nicht umhin können, die Jahreszahl 1282, die unser Bericht trägt, als Schreibfehler anzusehen, und statt dessen 1281 einzusetzen.1) Dagegen haben wir in dem zweiten Falle die Richtigkeit des Textes festzustellen; denn an die Verhandlungen über Wenzels Aus- lieferung schließt sich die Stelle: „Anno domini 1282 Fames validis- sima omnium rerum — multarum terrarum homines interemit,“ die dann weiter alle Greuel der Hungersnot, das große Sterben und die Anlegung von Massengräbern erzählt. Es ist klar, daß dieser Inhalt voll- ständig mit Heinr. Heimb., den polnischen Annalen, der Cont. Praed. Vindob. und der Cont. Vindob. sich deckt, und wenn die letzte dieje Er- eignisse tempore hiemalis et veris statthaben läßt, so stimmt damit unser Bericht überein, daß nach der Beerdigung in Massengräbern im Frühjahx eine Bestattung in insulis arenosis eingetreten sei. Nach der zeitlichen Festlegung dieser beiden Stellen köunen wir uns nun anch den dazwischen stehenden Erzählungen zuwenden: „Eodem anno VII Kal. Decemb. treugae — inter Ottonem — et nobiles —, ab eo 1) Wie auch in der Handschrift der Fürstenbergischen Bibliothek in Donau- eschingen steht. Font. rer. Boh. II, p. 350, Anm. 4.
337 — hyems aspera fuit et nivosa, quae asperitas duravit usque ad annuncia- tionem beatae Mariae, et post dissolucionem nivis aquarum inundatio facta fuit infra 20 dies, ita quod molendina non poterant prae minia abundantia aquae infra dies praescriptos ad propria loca reduci et debito modo collocari. Eodem etiam anno magna caristia fuit omnium rerum, in annona, in carnibus, in piscibus, in caseis, in ovis, ita quod nonnisi duo ova gallinarum vix poterant pro denario comparari; multis tamen adhuc recolentibus, qua non multum retro actis temporibus 50 ova pro denario emebantur in Pragensi civitate." Die hiems aspera et nivosa ist nun nach Heinric. Heimb., der Cont. Claustroneob. VI und der Cont. Vindob. der Winter von 1280 auf 1281, die letzte legt den Höhepunkt der Schneewehen in den Februar, ein Seitenstück zu dem „duravit usque ad annunciationem“ (25/III.). Die Teuerung ist für 1281 bezeugt durch Heinr. Heimb., die schlesischen Annalen und die Cont. Claustron., und wenn die Prager Chronik unter den verteuerten Dingen zwar die annona auch erwähnt, das Hauptge- wicht aber auf die tierischen Nahrungsmittel legt, so entspricht dem wieder die Bemerkung der Cont. Vindob. zu 1281: „Item mortalitas maxima animalium fit in Austria.“ So werden wir denn nicht umhin können, die Jahreszahl 1282, die unser Bericht trägt, als Schreibfehler anzusehen, und statt dessen 1281 einzusetzen.1) Dagegen haben wir in dem zweiten Falle die Richtigkeit des Textes festzustellen; denn an die Verhandlungen über Wenzels Aus- lieferung schließt sich die Stelle: „Anno domini 1282 Fames validis- sima omnium rerum — multarum terrarum homines interemit,“ die dann weiter alle Greuel der Hungersnot, das große Sterben und die Anlegung von Massengräbern erzählt. Es ist klar, daß dieser Inhalt voll- ständig mit Heinr. Heimb., den polnischen Annalen, der Cont. Praed. Vindob. und der Cont. Vindob. sich deckt, und wenn die letzte dieje Er- eignisse tempore hiemalis et veris statthaben läßt, so stimmt damit unser Bericht überein, daß nach der Beerdigung in Massengräbern im Frühjahx eine Bestattung in insulis arenosis eingetreten sei. Nach der zeitlichen Festlegung dieser beiden Stellen köunen wir uns nun anch den dazwischen stehenden Erzählungen zuwenden: „Eodem anno VII Kal. Decemb. treugae — inter Ottonem — et nobiles —, ab eo 1) Wie auch in der Handschrift der Fürstenbergischen Bibliothek in Donau- eschingen steht. Font. rer. Boh. II, p. 350, Anm. 4.
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338 tempore cessaverunt malefactores a gravaminum illatione —“ meint also den 25. Nov. 1281. „Nec fuit hoc anno seminatum ad hye- malia, nisi in remotis partibus a Pragensi civitate, et si fuit semi- natum, tamen modicum, et ideo valida fames cruciabat pauperes et multi egentium fame oppressi decesserunt.“ Das Jahr, in dem nicht gesäet wurde, ist natürlich das der caristia und malefactores, die Stelle gehört also richtig in den Winter 1281 auf 1282, die direkte Fort- setzung 1) der treugae vom 25. Nov. ist dann aber der Landtag zwischen Weihnachten und Neujahr, der fast in offiziellem Protokollstil gemeldet wird: „Anno domini 1281 Otto Marchio Bramburiensis, Tutor Wen- ceslai Ducis Bohemorum infra Nativitatem domini et circumcisionem celebravit colloquium cum Thobia episcopo Pragensi et nobilibus terrae — praefecit Thobiam toti terrae principalem —“. Nun begann ja aber nach kirchlicher Rechnung mit dem 25. Dezember bereits das neue Jahr, und so hat denn auch eine antiqua manus2) bereits am —Rande 1282 verbessert. Die Verhandlungen zwischen Otto und den Ba- ronen werden uun bis zum 1. Mai fortgeführt, an dem Otto den jungen König zurückzuführen versprochen hatte, was er jedoch nicht erfüllte; über das Ergebnis des uun festgesetzten Termins, des 24. Juni, wird aber nicht berichtet. Es scheint daher, als habe jetzt die Schilderung der Hungers not und Sterblichkeit den Schreiber vollauf in Auspruch genommen, die ja tempore hiemalis et veris gewütet hatten, also sich jetzt bereits in ganzem Umfange übersehen ließen. Soweit ist alles in bester Ordnung; es ergibt sich für 1281 und 1282 eine ausgezeichnete chronologische Orduung, die auch vorher von Ottokars Tode an und nachher bis zu Wenzels Rückkehr gewahrt ist. Dabei haben wir aber vorläufig bedenteude Stücke gauz außer acht ge- lassen. Nur wenig stören zwei Stellen, die sich beide auf die Wieder eröffnung der Burg beziehen, den Zusammenhang: Der Bericht über des Thobias erstes Hochamt in der Kathedrale ist seiner Aussperrung aus der Burg angeschlossen und erscheint als spätere Anmerkung dazu, deren Einfügung in den Text dann die Einleitung der folgenden Ereignisse des Jahres 1280 durch ein „anni praeteriti“ veranlaßte. Ebenso ist die Stelle „Eodem anno Pragae in summo coeperunt omnes campanae pulsari in Nonis Januarii, quae infra biennium non pulsabantur multis de causis“ ein bloßer Zusatz zum Jahre 1281 ohne inneren Zu- 1) Mon. Germ. hist. p. 202. Über die Zwischenstücke unten. 2) Ser. rer. Boh. p. 451. — Mon. Germ. histor. p. 202.
338 tempore cessaverunt malefactores a gravaminum illatione —“ meint also den 25. Nov. 1281. „Nec fuit hoc anno seminatum ad hye- malia, nisi in remotis partibus a Pragensi civitate, et si fuit semi- natum, tamen modicum, et ideo valida fames cruciabat pauperes et multi egentium fame oppressi decesserunt.“ Das Jahr, in dem nicht gesäet wurde, ist natürlich das der caristia und malefactores, die Stelle gehört also richtig in den Winter 1281 auf 1282, die direkte Fort- setzung 1) der treugae vom 25. Nov. ist dann aber der Landtag zwischen Weihnachten und Neujahr, der fast in offiziellem Protokollstil gemeldet wird: „Anno domini 1281 Otto Marchio Bramburiensis, Tutor Wen- ceslai Ducis Bohemorum infra Nativitatem domini et circumcisionem celebravit colloquium cum Thobia episcopo Pragensi et nobilibus terrae — praefecit Thobiam toti terrae principalem —“. Nun begann ja aber nach kirchlicher Rechnung mit dem 25. Dezember bereits das neue Jahr, und so hat denn auch eine antiqua manus2) bereits am —Rande 1282 verbessert. Die Verhandlungen zwischen Otto und den Ba- ronen werden uun bis zum 1. Mai fortgeführt, an dem Otto den jungen König zurückzuführen versprochen hatte, was er jedoch nicht erfüllte; über das Ergebnis des uun festgesetzten Termins, des 24. Juni, wird aber nicht berichtet. Es scheint daher, als habe jetzt die Schilderung der Hungers not und Sterblichkeit den Schreiber vollauf in Auspruch genommen, die ja tempore hiemalis et veris gewütet hatten, also sich jetzt bereits in ganzem Umfange übersehen ließen. Soweit ist alles in bester Ordnung; es ergibt sich für 1281 und 1282 eine ausgezeichnete chronologische Orduung, die auch vorher von Ottokars Tode an und nachher bis zu Wenzels Rückkehr gewahrt ist. Dabei haben wir aber vorläufig bedenteude Stücke gauz außer acht ge- lassen. Nur wenig stören zwei Stellen, die sich beide auf die Wieder eröffnung der Burg beziehen, den Zusammenhang: Der Bericht über des Thobias erstes Hochamt in der Kathedrale ist seiner Aussperrung aus der Burg angeschlossen und erscheint als spätere Anmerkung dazu, deren Einfügung in den Text dann die Einleitung der folgenden Ereignisse des Jahres 1280 durch ein „anni praeteriti“ veranlaßte. Ebenso ist die Stelle „Eodem anno Pragae in summo coeperunt omnes campanae pulsari in Nonis Januarii, quae infra biennium non pulsabantur multis de causis“ ein bloßer Zusatz zum Jahre 1281 ohne inneren Zu- 1) Mon. Germ. hist. p. 202. Über die Zwischenstücke unten. 2) Ser. rer. Boh. p. 451. — Mon. Germ. histor. p. 202.
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339 — sammenhang, und so hätten diese Punkte kaum zu irgend gewichtigen Be-- denken Anlaß gegeben. Desto mehr ist das der Fall bei dem umfangreichen Stück, das die Begebenheiten des Winters 1281—82, wie wir sie oben gaben, vollstän dig auseinander reißt und wesentlich die Plünderung der Prager Kapellen, die Entführung und Flucht der Königin, das Walten des Brandenburger Bischofs Gebhard enthält. Da nun die Gefangennahme der königlichen Familie zweifellos zu 1279 gehört, das Walten des Bischofs stets zu 1280 gesetzt wurde, so hat Köpke sich bewogen gefühlt, auch die erste Erzäh¬ lung trotz der Angabe A. d. 1282. VII. id Jan. zu 1279 zu rechnen und mit der ganzen Stelle ein zweites selbständiges Annalenstück zu be- ginnen, das eben wieder Anfang 1279 einsetzt und bis 1283 reicht. 1/ Soll diese Zerreißung berechtigt sein, so muß erstens Köpkes Ann. Prag. pars II sich von der pars III weseutlich unterscheiden, zweitens die pars III selbst ein einheitliches Ganzes darstellen. Beides ist aber nicht in geringsten der Fall. Rein äußerlich muß auffallen, daß die anualistische Einführung „Anno domini...“. „Eodem anno ... “, oft mit genauerem Datum, durch beide Teile geht; uur in dem größten Teile des eben in Frage stehenden Stückes fehlt sie. Der erste Teil legt großes Gewicht auf kirchliche Dinge, er erzählt ausführlich des Thobias Wahl, Weihe und Heimkehr; aber andh im zweiten steht Thobias durchaus in Vordergrunde der politischen Verhand- lungen, noch ganz zum Schluß wird er als Wohltäter gepriesen; das Bluten eines Kruzifixes wird getreu berichtet. Zu jedem Jahre berichtet der erste Teil ferner über die Witterung, Härte oder Milde des Winters, Regen und Stürme; aber auch der zweite erzählt, daß 1283 ver siccum war und 4. id. Mart. frigus vineas et fructus enormiter laesit. Beide Teile, soweit wir sie bisher betrachtet haben, sind nicht durchans mit Ottos Verhalten einverstanden: des Thobias Ausschluß aus der Burg veranlaßt bei ihm eine frontis ruga non modica, und die Nichtausliefe- rung Wenzels erzürut die Barone. Aber wie dieser Tadel maßvoll aus- gesprochen,2) wird auch uicht verschwiegen, daß der Abschluß der Burg 1: Zuletzt hat Bachmann über diese Teile geschrieben: „über ältere böhmische Geschichtsquellen“ V. Die böhmischen Annalen des 13. Jahrhunderts. Zeitschr. d. Deutschen Ver. f. d. Geschichte Mährens u. Schlesiens. V. (1901) p. 134 bis 137. Er nimnt Köpkes Pars III an. 2) Wohl zu bemerfen ist übrigens, daß der Tadel in ersten Fall gar nicht gegen Otto, sondern gegen die Burggrafen gerichtet wird, die Einbeimische waren;
339 — sammenhang, und so hätten diese Punkte kaum zu irgend gewichtigen Be-- denken Anlaß gegeben. Desto mehr ist das der Fall bei dem umfangreichen Stück, das die Begebenheiten des Winters 1281—82, wie wir sie oben gaben, vollstän dig auseinander reißt und wesentlich die Plünderung der Prager Kapellen, die Entführung und Flucht der Königin, das Walten des Brandenburger Bischofs Gebhard enthält. Da nun die Gefangennahme der königlichen Familie zweifellos zu 1279 gehört, das Walten des Bischofs stets zu 1280 gesetzt wurde, so hat Köpke sich bewogen gefühlt, auch die erste Erzäh¬ lung trotz der Angabe A. d. 1282. VII. id Jan. zu 1279 zu rechnen und mit der ganzen Stelle ein zweites selbständiges Annalenstück zu be- ginnen, das eben wieder Anfang 1279 einsetzt und bis 1283 reicht. 1/ Soll diese Zerreißung berechtigt sein, so muß erstens Köpkes Ann. Prag. pars II sich von der pars III weseutlich unterscheiden, zweitens die pars III selbst ein einheitliches Ganzes darstellen. Beides ist aber nicht in geringsten der Fall. Rein äußerlich muß auffallen, daß die anualistische Einführung „Anno domini...“. „Eodem anno ... “, oft mit genauerem Datum, durch beide Teile geht; uur in dem größten Teile des eben in Frage stehenden Stückes fehlt sie. Der erste Teil legt großes Gewicht auf kirchliche Dinge, er erzählt ausführlich des Thobias Wahl, Weihe und Heimkehr; aber andh im zweiten steht Thobias durchaus in Vordergrunde der politischen Verhand- lungen, noch ganz zum Schluß wird er als Wohltäter gepriesen; das Bluten eines Kruzifixes wird getreu berichtet. Zu jedem Jahre berichtet der erste Teil ferner über die Witterung, Härte oder Milde des Winters, Regen und Stürme; aber auch der zweite erzählt, daß 1283 ver siccum war und 4. id. Mart. frigus vineas et fructus enormiter laesit. Beide Teile, soweit wir sie bisher betrachtet haben, sind nicht durchans mit Ottos Verhalten einverstanden: des Thobias Ausschluß aus der Burg veranlaßt bei ihm eine frontis ruga non modica, und die Nichtausliefe- rung Wenzels erzürut die Barone. Aber wie dieser Tadel maßvoll aus- gesprochen,2) wird auch uicht verschwiegen, daß der Abschluß der Burg 1: Zuletzt hat Bachmann über diese Teile geschrieben: „über ältere böhmische Geschichtsquellen“ V. Die böhmischen Annalen des 13. Jahrhunderts. Zeitschr. d. Deutschen Ver. f. d. Geschichte Mährens u. Schlesiens. V. (1901) p. 134 bis 137. Er nimnt Köpkes Pars III an. 2) Wohl zu bemerfen ist übrigens, daß der Tadel in ersten Fall gar nicht gegen Otto, sondern gegen die Burggrafen gerichtet wird, die Einbeimische waren;
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340 — geschah, weil Böhmen ad huc in malo statu sich befand, und es wird an- erkannt, daß der Markgraf angesichts der von den Ansländern verübten Missetaten deren schleunige Entfernung bei den härtesten Strafen ange- ordnet habe. Und da liegt nun auch der entscheidende Grund gegen die innere Einheit von Köpkes pars III; denn das gesamte von uns bisher über- gangene Stück ist ein einziges großes Sündenregister Ottos des Langen und der Saxones, die in den grimmigsten Tönen abgekanzelt werden. Während ferner im übrigen beide Teile in ruhigem chronistischen Stil die Begebnisse niederschreiben, kann sich der Verfasser dieses Zwischenstickes an Gelehrsamkeit nicht genug tun: Gegen den kirchenräuberischen Mark- grafen zitiert er die Auslegung des Lucasevangeliums durch den heiligen Gregor; die Klagen in caede Innocentum et filiorum Rachelis werden übertroffen durch die bei Entführung der Königsfamilie; Quidquid deli- rant reges, plectuntur Achivi; Bischof Gebhards Wüten beschämt Dio- cletian und Maximian und die heilige Schrift reicht fast uicht aus, um zu zeigen, wie oft ganze Völker sür die Sünden einzelner büßen müssen. Derselbe Gedanke, durch zwei Beispiele erläntert, deren erstes wört lich in dem eben erwähnten Abschnitt wiederkehrt, ist bei der Beschreibung der Hungersnot von 1282 ausgesprochen, die ich der ursprünglichen Chronik zuschrieb. Hier kann ich diese Ansicht begründen. Wollte man auch jenem gelehrten Feinde Ottos die Ungeschicklichkeit zutranen, daß er sich ohue besondere Veranlassung wörtlich wiederholte, so zeigt die ganze verschiedene Auffassung, daß die beiden Abschnitte verschiedenen Verfassern angehören: Dort ist es Otto, für dessen Sünden das Volk leidet, hier Ottokar; während der eine den Markgrafen und seine Leute für alles Unheil verantwortlich macht, beschuldigt der andere eben so deutlich die Feinde Ottokars, also König Rudolf und seine Verbündeten. Selbst die anspruchslose Art der wenigen Zitate, die ihm das schmerzliche Pathos dieser Erzählungen eingibt, unterscheidet den Schilderer der Hungersnot wesentlich von dem andern Autor. Die Sucht zu glänzen und der Haß gegen Otto erweisen auch in dem Folgenden noch einige Stellen als vgl. Reg. Boh. II. 1180. Die Stelle: „per purchravios, qui rempublicam terrae Bohemorum a simplicioribus et ratione tardioribus gubernare vide- bantur, sed ut verius dicam, destruere nitebantur,“ ist verdächtig. Erstens konnte jemand, der den Ereignissen mit der Feder alsbald folgte, nicht auf den Gedanken kommen, daß die Burggrafen damals Böhmen regiert hätten; zweiteus erinnert der sichtlich gewollte Gleichklang videbantur — nitebantur sowie die ganze schwülstige Form des Satzes an den Überarbeiter; vgl. nächste Seite Anm.1.
340 — geschah, weil Böhmen ad huc in malo statu sich befand, und es wird an- erkannt, daß der Markgraf angesichts der von den Ansländern verübten Missetaten deren schleunige Entfernung bei den härtesten Strafen ange- ordnet habe. Und da liegt nun auch der entscheidende Grund gegen die innere Einheit von Köpkes pars III; denn das gesamte von uns bisher über- gangene Stück ist ein einziges großes Sündenregister Ottos des Langen und der Saxones, die in den grimmigsten Tönen abgekanzelt werden. Während ferner im übrigen beide Teile in ruhigem chronistischen Stil die Begebnisse niederschreiben, kann sich der Verfasser dieses Zwischenstickes an Gelehrsamkeit nicht genug tun: Gegen den kirchenräuberischen Mark- grafen zitiert er die Auslegung des Lucasevangeliums durch den heiligen Gregor; die Klagen in caede Innocentum et filiorum Rachelis werden übertroffen durch die bei Entführung der Königsfamilie; Quidquid deli- rant reges, plectuntur Achivi; Bischof Gebhards Wüten beschämt Dio- cletian und Maximian und die heilige Schrift reicht fast uicht aus, um zu zeigen, wie oft ganze Völker sür die Sünden einzelner büßen müssen. Derselbe Gedanke, durch zwei Beispiele erläntert, deren erstes wört lich in dem eben erwähnten Abschnitt wiederkehrt, ist bei der Beschreibung der Hungersnot von 1282 ausgesprochen, die ich der ursprünglichen Chronik zuschrieb. Hier kann ich diese Ansicht begründen. Wollte man auch jenem gelehrten Feinde Ottos die Ungeschicklichkeit zutranen, daß er sich ohue besondere Veranlassung wörtlich wiederholte, so zeigt die ganze verschiedene Auffassung, daß die beiden Abschnitte verschiedenen Verfassern angehören: Dort ist es Otto, für dessen Sünden das Volk leidet, hier Ottokar; während der eine den Markgrafen und seine Leute für alles Unheil verantwortlich macht, beschuldigt der andere eben so deutlich die Feinde Ottokars, also König Rudolf und seine Verbündeten. Selbst die anspruchslose Art der wenigen Zitate, die ihm das schmerzliche Pathos dieser Erzählungen eingibt, unterscheidet den Schilderer der Hungersnot wesentlich von dem andern Autor. Die Sucht zu glänzen und der Haß gegen Otto erweisen auch in dem Folgenden noch einige Stellen als vgl. Reg. Boh. II. 1180. Die Stelle: „per purchravios, qui rempublicam terrae Bohemorum a simplicioribus et ratione tardioribus gubernare vide- bantur, sed ut verius dicam, destruere nitebantur,“ ist verdächtig. Erstens konnte jemand, der den Ereignissen mit der Feder alsbald folgte, nicht auf den Gedanken kommen, daß die Burggrafen damals Böhmen regiert hätten; zweiteus erinnert der sichtlich gewollte Gleichklang videbantur — nitebantur sowie die ganze schwülstige Form des Satzes an den Überarbeiter; vgl. nächste Seite Anm.1.
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341 Eigentum des letztgenannten: Erstens den Abschuitt über die Entstehung der menschlichen Frevelhaftigkeit: Hiis temporibus — sequentibus secu- lis experitur; zweitens die aus Ekkehart entnommene Erzählung vom Ursprunge der Sachsen,1) die sich schon durch ihre gezwungene Anknüp- jung als eingeflickt kennzeichnet; endlich der Bericht über Ottos unbe- rechtigte Forderungen mit ihrem Zitat der leges imperiales in institu- tione de Atiliano Autore. 2) Die Chronologie der von mir verdächtigten Stücke ist übel: Der Kirchenranb trägt das Datum 7 id. Januar 1282. Köpkes Anderung in 1279 ist ganz willkürlich; aber selbst wenn wir sie annehmen, schiebt sich vor die Festnahme der königlichen Familie, die sicher in das Frühjahr 1279 gehört, das Sündenregister eines gewissen Paulus Beruth ein, datiert vom 21. September. Dazu kommt, daß hier der Text gar nicht zusammen paßt. Die Überleitung von jenem Sündenverzeichuis zur Gefangennahme des Königs und seiner Mutter wird nämlich hergestellt durch die Worte: „Idem marchio Bramburiensis 3) nulla compunctus pro tam gravi facinoris perpetratione — poenitentia .. .;“ mir scheint unzweifelhaft, daß dies der direkte Auschluß an die Kirchenplünderung ist, nicht aber an die Taten des Paulus Beruth, die also ungehörig dazwischen geschoben sind. Nach allem halte ich das gauze Stück von dem Kirchenranb bis zu der Erzäh- lung von Gebhards Unmenschlichkeiten für eine selbst wieder zusammen- gesetzte Interpolation. Es macht einen jast komischen Eindruck, wenn die donnerude Strafrede gegen den tempelschänderischen Markgrafen pomphaft anhebt: A. d. 1282 VII. id. Jan. „Otto marchio Bramburiensis tutor Wenceslai ducis Bohemorum“, findet aber gleich seine Erklärung, wenn wir den Bericht über den Landtag, der sich nach unserer Ansicht ursprüng- lich hier anschloß. mit genan denselben Worten beginnen sehen, und zwar hier ganz am rechten Platze. Der Interpolator hat also den Titel dann, sei es mechanisch, sei es ironisch, aufgenommen. 1) Vgl. die Stelle „procurante Saxonum industria, sed ne videamur digredi a tramite veritatis ipsam palliando, ut verius dicamus, Saxonum malitia principaliter et dolo procurante“ mit dem Zitat p. 339 Anm. 2. Auch die Zitate „dulcius ossa cubant“ etc. kurz vorher scheinen eingeschoben zu sein. 2) Zur Charakteristik dieser Teile vgs. Bachmann Z. D. Ver. Geschichte Mähr. und Schlef. V. p. 136. 3) Genan die gleiche Anknüpfung hat, und zwar eben so falsch, die letzte Stelle, die wir als demselben Verfasser zugehörig erkannten. Der Schreiber achtete nicht auf die Worte, die er mechanisch abschrieb.
341 Eigentum des letztgenannten: Erstens den Abschuitt über die Entstehung der menschlichen Frevelhaftigkeit: Hiis temporibus — sequentibus secu- lis experitur; zweitens die aus Ekkehart entnommene Erzählung vom Ursprunge der Sachsen,1) die sich schon durch ihre gezwungene Anknüp- jung als eingeflickt kennzeichnet; endlich der Bericht über Ottos unbe- rechtigte Forderungen mit ihrem Zitat der leges imperiales in institu- tione de Atiliano Autore. 2) Die Chronologie der von mir verdächtigten Stücke ist übel: Der Kirchenranb trägt das Datum 7 id. Januar 1282. Köpkes Anderung in 1279 ist ganz willkürlich; aber selbst wenn wir sie annehmen, schiebt sich vor die Festnahme der königlichen Familie, die sicher in das Frühjahr 1279 gehört, das Sündenregister eines gewissen Paulus Beruth ein, datiert vom 21. September. Dazu kommt, daß hier der Text gar nicht zusammen paßt. Die Überleitung von jenem Sündenverzeichuis zur Gefangennahme des Königs und seiner Mutter wird nämlich hergestellt durch die Worte: „Idem marchio Bramburiensis 3) nulla compunctus pro tam gravi facinoris perpetratione — poenitentia .. .;“ mir scheint unzweifelhaft, daß dies der direkte Auschluß an die Kirchenplünderung ist, nicht aber an die Taten des Paulus Beruth, die also ungehörig dazwischen geschoben sind. Nach allem halte ich das gauze Stück von dem Kirchenranb bis zu der Erzäh- lung von Gebhards Unmenschlichkeiten für eine selbst wieder zusammen- gesetzte Interpolation. Es macht einen jast komischen Eindruck, wenn die donnerude Strafrede gegen den tempelschänderischen Markgrafen pomphaft anhebt: A. d. 1282 VII. id. Jan. „Otto marchio Bramburiensis tutor Wenceslai ducis Bohemorum“, findet aber gleich seine Erklärung, wenn wir den Bericht über den Landtag, der sich nach unserer Ansicht ursprüng- lich hier anschloß. mit genan denselben Worten beginnen sehen, und zwar hier ganz am rechten Platze. Der Interpolator hat also den Titel dann, sei es mechanisch, sei es ironisch, aufgenommen. 1) Vgl. die Stelle „procurante Saxonum industria, sed ne videamur digredi a tramite veritatis ipsam palliando, ut verius dicamus, Saxonum malitia principaliter et dolo procurante“ mit dem Zitat p. 339 Anm. 2. Auch die Zitate „dulcius ossa cubant“ etc. kurz vorher scheinen eingeschoben zu sein. 2) Zur Charakteristik dieser Teile vgs. Bachmann Z. D. Ver. Geschichte Mähr. und Schlef. V. p. 136. 3) Genan die gleiche Anknüpfung hat, und zwar eben so falsch, die letzte Stelle, die wir als demselben Verfasser zugehörig erkannten. Der Schreiber achtete nicht auf die Worte, die er mechanisch abschrieb.
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342 Wenn wir so die besprochenen markgrafenfeindlichen Abschnitte als spätere Zusätze betrachten müssen, so fragt es sich noch, ob wir in ihnen allen nur Nachträge aus dem Gedächtnis zu sehen haben, oder ob etwa, nicht in den Einzelheiten, die wir wohl sicher mündlicher Überlieferung zu- schreiben dürfen, aber in den Hauptdaten irgend eine schriftliche Quelle vorlag. Nun hat man bisher für die betreffenden Teile des Chronicon Aulae regiae meist eben die Cont. Cosmae als Quelle angenommen, aber Bachmann 1) hat gezeigt, daß diese Annahme jedenfalls uicht allge- meine Gültigkeit beanspruchen kann. Tatsächlich ist es auch für unsere Zeit uur ein einziger begrenzter Abschnitt, der in Inhalt und Anordnung den Prager Aufzeichnungen entspricht, und zwar eben dem oben für ein- geschoben erklärten Teile. Chron. Analae reg. cap. 9. „tandem marchio — civibus villas regni — distribuit et per hunc modum puerum ab eorum extorquens manibus ipsum in Beyzdez castro fortissimo — collocavit. Medio tempore — revertitur in Sa- xoniam et qua tueretur regnum Bohemiae secum reduxit competen- tem militiam, cum quo venit dominus Eberhardus Brandenburgensis episcopus —; — puer — defectuum lacessitur angustia et fere tota — ab ipso cognita removetur familia. Sed quas putas delicatae pueritiae inter gentem incognitam esse delicias, quae tot adversa ibidem sustinuit, ut mater eius, quae etiam cum eo venerat, dilec- tae proli irrogatis opprobriis fastidita recederet. Post haec marchio Wenceslao puero assumpto ad propria re- dire disposuit et domino Eberhardo Brandenburgensi episcopo vices suas in regno tamquam capitaneo recommisit.“ Cont. Cosmae. „Deducentes itaque dominam reginam cum filio sibi carissimo locaverunt eam iuxta mandatum marchionis in Bezdiez munitione firmissima — omnibus Bohemis ad ipsos introitum penitus dene- gando —. et ex illa hora curia dominae reginae et familia eius — imminuta est et dispersa.“ Es folgt die Flucht der Königin, die ja auch im Chron. Aulae reg. angedentet ist, und weiter: „Post paucos vero dies Otto marchio Bramburiensem episcopum toti regno prae- ficiens et dans sibi omnem auctoritatem et potestatem tamquam vero patrono — in Saxoniam — profectus est.“ 1) Mitt. Ver. Gesch. D. i. Böhmen. XXXVI (1898) p. 263—275.
342 Wenn wir so die besprochenen markgrafenfeindlichen Abschnitte als spätere Zusätze betrachten müssen, so fragt es sich noch, ob wir in ihnen allen nur Nachträge aus dem Gedächtnis zu sehen haben, oder ob etwa, nicht in den Einzelheiten, die wir wohl sicher mündlicher Überlieferung zu- schreiben dürfen, aber in den Hauptdaten irgend eine schriftliche Quelle vorlag. Nun hat man bisher für die betreffenden Teile des Chronicon Aulae regiae meist eben die Cont. Cosmae als Quelle angenommen, aber Bachmann 1) hat gezeigt, daß diese Annahme jedenfalls uicht allge- meine Gültigkeit beanspruchen kann. Tatsächlich ist es auch für unsere Zeit uur ein einziger begrenzter Abschnitt, der in Inhalt und Anordnung den Prager Aufzeichnungen entspricht, und zwar eben dem oben für ein- geschoben erklärten Teile. Chron. Analae reg. cap. 9. „tandem marchio — civibus villas regni — distribuit et per hunc modum puerum ab eorum extorquens manibus ipsum in Beyzdez castro fortissimo — collocavit. Medio tempore — revertitur in Sa- xoniam et qua tueretur regnum Bohemiae secum reduxit competen- tem militiam, cum quo venit dominus Eberhardus Brandenburgensis episcopus —; — puer — defectuum lacessitur angustia et fere tota — ab ipso cognita removetur familia. Sed quas putas delicatae pueritiae inter gentem incognitam esse delicias, quae tot adversa ibidem sustinuit, ut mater eius, quae etiam cum eo venerat, dilec- tae proli irrogatis opprobriis fastidita recederet. Post haec marchio Wenceslao puero assumpto ad propria re- dire disposuit et domino Eberhardo Brandenburgensi episcopo vices suas in regno tamquam capitaneo recommisit.“ Cont. Cosmae. „Deducentes itaque dominam reginam cum filio sibi carissimo locaverunt eam iuxta mandatum marchionis in Bezdiez munitione firmissima — omnibus Bohemis ad ipsos introitum penitus dene- gando —. et ex illa hora curia dominae reginae et familia eius — imminuta est et dispersa.“ Es folgt die Flucht der Königin, die ja auch im Chron. Aulae reg. angedentet ist, und weiter: „Post paucos vero dies Otto marchio Bramburiensem episcopum toti regno prae- ficiens et dans sibi omnem auctoritatem et potestatem tamquam vero patrono — in Saxoniam — profectus est.“ 1) Mitt. Ver. Gesch. D. i. Böhmen. XXXVI (1898) p. 263—275.
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343 — Damit ist die Übereinstimmung erschöpft. Was vorhergeht und nach- folgt, geht in beiden Queslen vollständig auseinander. Selbst die Stelle über das große Sterben und die Massengräber im Chron. Aulae reg. erinnert weit mehr an die Cont. Vindobon., und die Verhandlungen über Wenzels Auslieferung haben nur ganz allgemein das Verlangen der recompensa und das anfängliche Scheitern gemein. Wenn nun weiter gerade der eingeschobene Teil der Cont. Cosmae in der Bezeichnung Bran- denburgs als Saxonia mit dem Sprachgebrauch der Königsaaler Chronik sich deckt, so ist wohl die Möglichkeit uicht abzuweisen, daß beiden für diese Dinge eine gemeinsame Quelle 1) zu Grunde lag. Stellen wir uun endlich noch die Zeit fest, in der unsere Zusätze eutstanden sein mögen, so werden wir wohl nicht fehl gehen, wenn wir sie in Wenzels erste Regierungszeit verlegen. 2) Der junge Fürst ließ sich durch König Rudolf von den gegen Otto eingegangenen Verpflichtungen lösen und warf sich im Gegensatz zu dessen Partei den Witigonen in die Arme. So wären unsere Einfügungen eine Art Manifest, um alle Schändlichkeit auf des Gegners Haupt zu häufen, und der gelehrte Prager Geistliche hat denn auch an dem Markgrafen und seinen Anhän- gern kein gutes Haar gelassen. Daß der Verfasser der eingeschobenen Stücke einige, wenn auch ge- ringe Anderungen mitten im ursprünglichen Text vorgenommen hat, sowie der Charakter der einzelnen späteren Einfügungen scheinen anzudeuten, daß die Abfassung der Zusätze mit der Bearbeitung der ganzen Chronik verbunden war, so daß wir uns deren Entstehung nunmehr in folgender Weise denken können: Der größte Teil wurde in den Jahren 1279 bis 1283 annähernd gleichzeitig mit den Ereignissen niedergeschrieben. Noch während der Arbeit wurden zu den fertigen Teilen einige Nachträge ein- getragen, so die beiden Bemerkungen über die Wiedereröffnung der Burg, eine Notiz über die Wegnahme des königlichen Schatzes und die Nach¬- richten über Paul Beruth. Als dann nach dem Siege der Witigonen der Plan gefaßt wurde, die Geschichte der Vormundschaftszeit im anti- 1) In nicht annalistischer Form, wie die Übereinstimmung gerade dieses Kosmas- Stückes mit der Königsaaler Chronik zeigt. 2) Bachmann. Z. D. Ver. Gesch. Mähr u. Schles. V. p. 135 ist der Ansicht, „daß während der Tage der Not gemachte Aufzeichnungen in die endgültige Fassung Aufnahme fanden, die circa 1285 oder noch etwas später erfolgte, und zwar in der Form der jetzigen Continuatio von 1279 bis 1283.“ Mit Aus- nahme des letzten Passus komme ich, wie man sieht, seiner Auffassung ziemlich nahe.
343 — Damit ist die Übereinstimmung erschöpft. Was vorhergeht und nach- folgt, geht in beiden Queslen vollständig auseinander. Selbst die Stelle über das große Sterben und die Massengräber im Chron. Aulae reg. erinnert weit mehr an die Cont. Vindobon., und die Verhandlungen über Wenzels Auslieferung haben nur ganz allgemein das Verlangen der recompensa und das anfängliche Scheitern gemein. Wenn nun weiter gerade der eingeschobene Teil der Cont. Cosmae in der Bezeichnung Bran- denburgs als Saxonia mit dem Sprachgebrauch der Königsaaler Chronik sich deckt, so ist wohl die Möglichkeit uicht abzuweisen, daß beiden für diese Dinge eine gemeinsame Quelle 1) zu Grunde lag. Stellen wir uun endlich noch die Zeit fest, in der unsere Zusätze eutstanden sein mögen, so werden wir wohl nicht fehl gehen, wenn wir sie in Wenzels erste Regierungszeit verlegen. 2) Der junge Fürst ließ sich durch König Rudolf von den gegen Otto eingegangenen Verpflichtungen lösen und warf sich im Gegensatz zu dessen Partei den Witigonen in die Arme. So wären unsere Einfügungen eine Art Manifest, um alle Schändlichkeit auf des Gegners Haupt zu häufen, und der gelehrte Prager Geistliche hat denn auch an dem Markgrafen und seinen Anhän- gern kein gutes Haar gelassen. Daß der Verfasser der eingeschobenen Stücke einige, wenn auch ge- ringe Anderungen mitten im ursprünglichen Text vorgenommen hat, sowie der Charakter der einzelnen späteren Einfügungen scheinen anzudeuten, daß die Abfassung der Zusätze mit der Bearbeitung der ganzen Chronik verbunden war, so daß wir uns deren Entstehung nunmehr in folgender Weise denken können: Der größte Teil wurde in den Jahren 1279 bis 1283 annähernd gleichzeitig mit den Ereignissen niedergeschrieben. Noch während der Arbeit wurden zu den fertigen Teilen einige Nachträge ein- getragen, so die beiden Bemerkungen über die Wiedereröffnung der Burg, eine Notiz über die Wegnahme des königlichen Schatzes und die Nach¬- richten über Paul Beruth. Als dann nach dem Siege der Witigonen der Plan gefaßt wurde, die Geschichte der Vormundschaftszeit im anti- 1) In nicht annalistischer Form, wie die Übereinstimmung gerade dieses Kosmas- Stückes mit der Königsaaler Chronik zeigt. 2) Bachmann. Z. D. Ver. Gesch. Mähr u. Schles. V. p. 135 ist der Ansicht, „daß während der Tage der Not gemachte Aufzeichnungen in die endgültige Fassung Aufnahme fanden, die circa 1285 oder noch etwas später erfolgte, und zwar in der Form der jetzigen Continuatio von 1279 bis 1283.“ Mit Aus- nahme des letzten Passus komme ich, wie man sieht, seiner Auffassung ziemlich nahe.
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344 — markgräflichen Sinne zu schreiben, übernahm der damit beauftragte jene Chronik mit geringfügigen Anderungen; besonders an die Nachträge, die er in den Text einfügte, knüpfte er seine eigenen tendenziösen Auslassungen.1) Sie enthalten teils persönliche Erinnerungen, teils gelehrten und mora lischen Putz. Selbständig fügte er die Nachrichten über das Schicksal der königlichen Familie und das Walten Gebhards v. Brandenburg ein, viel- leicht auf Grund kurzer, nicht annalistisch gehaltener Aufzeichnungen, die auch der Abt von Königsaal später benutzte. 1) Schon bei dem ersten Nachtrag „Eodem anno Pragae in summo coeperunt omnes campanae pulsari,“ scheint mir die weitere Ausführung den Geist des Bearbeiters zu zeigen.
344 — markgräflichen Sinne zu schreiben, übernahm der damit beauftragte jene Chronik mit geringfügigen Anderungen; besonders an die Nachträge, die er in den Text einfügte, knüpfte er seine eigenen tendenziösen Auslassungen.1) Sie enthalten teils persönliche Erinnerungen, teils gelehrten und mora lischen Putz. Selbständig fügte er die Nachrichten über das Schicksal der königlichen Familie und das Walten Gebhards v. Brandenburg ein, viel- leicht auf Grund kurzer, nicht annalistisch gehaltener Aufzeichnungen, die auch der Abt von Königsaal später benutzte. 1) Schon bei dem ersten Nachtrag „Eodem anno Pragae in summo coeperunt omnes campanae pulsari,“ scheint mir die weitere Ausführung den Geist des Bearbeiters zu zeigen.
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Iitteiſungen bes Vereines für Geſchichte der Dentſchen in Böhmen. XLI. Jahrgang. Redigiert von Dr. A. Sorcicka und Dr. O. Weber. Nebst der literarischen Beilage. „Eingedenk der Vüter, unerschütterlich tren unserem Volke!" J. G. Calve'sche k. n. k. Hof. Josef Prag 1903. Im Selbstverlage des Dereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. und Universitäts-Buchhandlung Koch. Kommiffionsverlag.
Iitteiſungen bes Vereines für Geſchichte der Dentſchen in Böhmen. XLI. Jahrgang. Redigiert von Dr. A. Sorcicka und Dr. O. Weber. Nebst der literarischen Beilage. „Eingedenk der Vüter, unerschütterlich tren unserem Volke!" J. G. Calve'sche k. n. k. Hof. Josef Prag 1903. Im Selbstverlage des Dereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. und Universitäts-Buchhandlung Koch. Kommiffionsverlag.
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