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Titel Landbesitz
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Titel - MVGDB
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Název:
Bürgerlicher Landbesitz im 14. Jahrhundert. Anfang, MVGBD 40
Autor:
Lippert, Julius
Rok vydání:
1902
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
51
Obsah:
- 1: Titel Landbesitz
- 51: Titel - MVGDB
upravit
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für Gesthithte ver Deutsthen in Böhmen. Afittheilungen tles Pereines Redigirt von Dr. J. Horčiřka und Dr. O. Usher. Vierzigster Jahrgang. 1. Heft. 1901. Bürgerlicher Landbesitz in 14. Jahrhundert. Zur Ständefrage jener Zeit.1) Von Julius Cippert. Eine oft recht folgenschwere Sünde der Geschichtsdarstellung ist die gemeine Annahme, welche die Zuständlichkeit eines Jahrhunderts pro- leptisch in die vergangenen zurückschiebt. Darunter leidet nach vielen Richtungen hin die landläufige Auffassung in einer Weise, daß der Wahr- heit oft kaum wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen ist. Erst mit dem 14. und 15. Jahrbunderte fließen unsere heimischen Geschichtsquellen reichlicher, und in deren Spiegel sehen wir dann die „Stände“ Böhmens theils im Streben nach ihrer gegenseitigen Abschließung und Aussperrung begriffen, theils — vom Schlusse des 15. Jahrhunderts an — im Genusse des schon erreichten Zieles. Der Adel steht dem Bürgerthume nun in einer Weise gegenüber, daß ein Eindringen des letzteren nicht mehr gleichsam automatisch, sondern nur noch unter immer seltener sich erfüllenden Bedingungen durch förmliche Reception möglich erscheint. 1) Nachfolgende Studie gründet sich fast ausschließlich auf die Ausnützung der für diesen Zweck noch nicht gebührend herangezogenen Libri erectionum und Libri confirmationum, herausgegeben von Dr. Borowý beziehw. von Tingel-Emler. Sie sucht also den Gegenstand auch nur innerhalb dieses Bereiches zu erschöpfen. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft. 1
für Gesthithte ver Deutsthen in Böhmen. Afittheilungen tles Pereines Redigirt von Dr. J. Horčiřka und Dr. O. Usher. Vierzigster Jahrgang. 1. Heft. 1901. Bürgerlicher Landbesitz in 14. Jahrhundert. Zur Ständefrage jener Zeit.1) Von Julius Cippert. Eine oft recht folgenschwere Sünde der Geschichtsdarstellung ist die gemeine Annahme, welche die Zuständlichkeit eines Jahrhunderts pro- leptisch in die vergangenen zurückschiebt. Darunter leidet nach vielen Richtungen hin die landläufige Auffassung in einer Weise, daß der Wahr- heit oft kaum wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen ist. Erst mit dem 14. und 15. Jahrbunderte fließen unsere heimischen Geschichtsquellen reichlicher, und in deren Spiegel sehen wir dann die „Stände“ Böhmens theils im Streben nach ihrer gegenseitigen Abschließung und Aussperrung begriffen, theils — vom Schlusse des 15. Jahrhunderts an — im Genusse des schon erreichten Zieles. Der Adel steht dem Bürgerthume nun in einer Weise gegenüber, daß ein Eindringen des letzteren nicht mehr gleichsam automatisch, sondern nur noch unter immer seltener sich erfüllenden Bedingungen durch förmliche Reception möglich erscheint. 1) Nachfolgende Studie gründet sich fast ausschließlich auf die Ausnützung der für diesen Zweck noch nicht gebührend herangezogenen Libri erectionum und Libri confirmationum, herausgegeben von Dr. Borowý beziehw. von Tingel-Emler. Sie sucht also den Gegenstand auch nur innerhalb dieses Bereiches zu erschöpfen. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft. 1
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2 — Zwischen beiderlei Zeiten liegt aber eine katastrophale Umgestaltung der Gesellschaftsverhältnisse. Quantitativ konnte sich der Einschlag, den das Bürgerthum dem älteren Adel gab, selbstverständlich niemals mit demjenigen Theile messen, den gleichsam das Land selbst hervorgebracht hatte, indem von der Menge vorhandenen freien Grundbesitzes auch die Menge derjenigen freien Besitzer abhing, welche den Urstoff des sich bil- denden Adels ausmachten. Wie weit indes in einzeluen Gegenden der Wettbewerb des Bürger- thums in der Aneignung jener ersten Grundbedingung führen konnte, das zeigen wir dem Leser in dem beiliegenden Kärtchen, in dem nur jene Ort- schaften eingetragen sind, die im 14. und im Beginne des 15. Jahr- hunderts in irgendwelchen Besitzverhältnissen zu bürgerlichen Familien Prags standen. Auf diesem Bereiche konnte sich der Landbesitz der Bürger auch quantitativ mit dem des altheimischen Adels messen; quali- tativ aber standen vor der Katastrophe des Husitensturmes uur wenige alte Adelsfamilien über bürgerlichen Besitzverhältnissen. Nur jener Adel machte hievon eine weitvorragende Ausuahme, der sein Streben frühzeitig auf den Erwerb und die wirthschaftliche Erschließung von Markländereien gerichtet hatte, wie die Rosenberge, Hrone u. A. Die große Mehrzahl des altheimischen Adels aber war noch nicht im Besitze großer Latijuudien und zu großen Herrschaften zusammengeschweißter Güter; vielmehr bildete auch für sie das einzelne Dorf in seiner alten Theilung von Rustikal- und Dominikalland oder auch nur das Theildorf die natürliche und durch- schnittliche Einheit, in deren Erwerbung ihm das Bürgerthum unschwer folgen konnte. Das wurde nach jener Katastrophe durchaus anders. Vordem hatte es — von jenen markgräflichen Familien abgesehen — fast uur ein Pricip gegeben, welches die Zusammenschweißung fremd und fern liegender Gutseinheiten zu großen Herrschaftscomplexen unter organisirter Wirth- schaftsleitung angelegentlichst förderte, und das war das kirchliche. Alle Arten kirchlicher Institutionen hatten anf der Grundlage des Principes der Seelgeräthsverwaltung sich mit außerordentlichem Erfolge an dieser Güterconglomeration betheiligt, und zur Zeit Wenzels IV. mochte wohl ein Drittel allen Grundbesitzes im Lande in geistliche Großherrschaften zusammengelegt sein. Diese nahm nun in der ersten Hälfte des 15. Jahr- hunderts fast ohne nennenswerthe Ausnahme1) der Adel in Besitz. An dieser Besitzergreifung betheiligte sich der katholische in demselben Maße 1) Vergleiche diese bei Frind Kirchengeschichte III.
2 — Zwischen beiderlei Zeiten liegt aber eine katastrophale Umgestaltung der Gesellschaftsverhältnisse. Quantitativ konnte sich der Einschlag, den das Bürgerthum dem älteren Adel gab, selbstverständlich niemals mit demjenigen Theile messen, den gleichsam das Land selbst hervorgebracht hatte, indem von der Menge vorhandenen freien Grundbesitzes auch die Menge derjenigen freien Besitzer abhing, welche den Urstoff des sich bil- denden Adels ausmachten. Wie weit indes in einzeluen Gegenden der Wettbewerb des Bürger- thums in der Aneignung jener ersten Grundbedingung führen konnte, das zeigen wir dem Leser in dem beiliegenden Kärtchen, in dem nur jene Ort- schaften eingetragen sind, die im 14. und im Beginne des 15. Jahr- hunderts in irgendwelchen Besitzverhältnissen zu bürgerlichen Familien Prags standen. Auf diesem Bereiche konnte sich der Landbesitz der Bürger auch quantitativ mit dem des altheimischen Adels messen; quali- tativ aber standen vor der Katastrophe des Husitensturmes uur wenige alte Adelsfamilien über bürgerlichen Besitzverhältnissen. Nur jener Adel machte hievon eine weitvorragende Ausuahme, der sein Streben frühzeitig auf den Erwerb und die wirthschaftliche Erschließung von Markländereien gerichtet hatte, wie die Rosenberge, Hrone u. A. Die große Mehrzahl des altheimischen Adels aber war noch nicht im Besitze großer Latijuudien und zu großen Herrschaften zusammengeschweißter Güter; vielmehr bildete auch für sie das einzelne Dorf in seiner alten Theilung von Rustikal- und Dominikalland oder auch nur das Theildorf die natürliche und durch- schnittliche Einheit, in deren Erwerbung ihm das Bürgerthum unschwer folgen konnte. Das wurde nach jener Katastrophe durchaus anders. Vordem hatte es — von jenen markgräflichen Familien abgesehen — fast uur ein Pricip gegeben, welches die Zusammenschweißung fremd und fern liegender Gutseinheiten zu großen Herrschaftscomplexen unter organisirter Wirth- schaftsleitung angelegentlichst förderte, und das war das kirchliche. Alle Arten kirchlicher Institutionen hatten anf der Grundlage des Principes der Seelgeräthsverwaltung sich mit außerordentlichem Erfolge an dieser Güterconglomeration betheiligt, und zur Zeit Wenzels IV. mochte wohl ein Drittel allen Grundbesitzes im Lande in geistliche Großherrschaften zusammengelegt sein. Diese nahm nun in der ersten Hälfte des 15. Jahr- hunderts fast ohne nennenswerthe Ausnahme1) der Adel in Besitz. An dieser Besitzergreifung betheiligte sich der katholische in demselben Maße 1) Vergleiche diese bei Frind Kirchengeschichte III.
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3 — wie der utraquistische und taboritische. Erst von der Zeit an gab es auch im Binnenlande einen durch Latifundienbesitz vor den Bürgerthum aus- gezeichneten Adel, und die Kluft war umso sichtbarer, als das neue Bürgerthum dem unterdrückten oder vernichteten gegenüber als ein arm- seliges bezeichnet werden konnte. Nun erst waren die Wettbewerbsbe- dingungen für beide Theile höchst ungleiche. Aber auch vordem, schon im 14. Jahrhunderte war im Bürgerthume selbst manche Veränderung vor sich gegangen. Zu den als Freien ein- gewanderten, und als Freien im neuen Heimatslande ausdrücklich aner- kaunten Deutschen, welche die ersten Bürgergemeinden in Böhmen grün- deten, sind Freie und Unfreie aus der Laudesbevölkerung hinzugezogen, die sich unterschiedslos in den Stand der Freien erhoben; aber die geschichtliche Thatsache, daß ihrer Manche vordem uufrei gewesen, blieb bestehen, und die Mißguust schärfte die Erinnerung. Ferner haben nach dem Vorbilde dieser landesfürstlichen Gemeinden auch heimische Grund- herren auf ihren Gütern solche aus ihren Unterthanen gebildet, über deren Uufreiheit auch in Zukunft kein Zweifel blieb. Da schloß denn der Adel von dem, was ihm näher lag, auf das Ganze: es öffnete sich eine breite Kluft zwischen Bürgerthum und Adel. Sie suchte das Bürgerthum in dem Stände-Kampfe am Beginne des 14. Jahrhunderts zu überbrücken, und es mißlang ihm uicht ganz, deun uoch war Sonne und Licht den Kämpfenden ziemlich gleich vertheilt. Der Ständekampf des 15. Jahr- huuderts suchte sie zu erweitern, zur unübersteiglichen zu machen, und es gelang ihm vollständig, denn die Rüstung der Kämpfenden war seit der Katastrophe eine grundverschiedene geworden. Den Eindruck, den uun dieses Bild der Zustände anf den Ge- schichtsschreiber der Zeit macht, den versetzt er, hierin den Costümmalern alter Zeit gleichend, auch un ein und zwei Jahrhunderte zurück, und wir werden verleitet, ihm, der den Thatsachen so viel näher steht, zu glauben. So wird uns für allen Anfang uicht bloß in Bezug anf die Erwerbs- art, sondern auch auf alle Beziehungen zum öffentlichen Leben ein schroffer Gegensatz zwischen Bürger und Edelmann hingestellt, zu dessen Erklärung in seiner Uranfänglichkeit endlich uur noch der Versuch aus- reicht, diese Urverschiedenheit in die Blutkügelchen und Gottes Rath- schluß zu verlegen. Lassen wir uns aber von wirklich stichhaltig bezeugten Thatsachen ein bis zwei Jahrhunderte von der oben angegebenen Zeit zurückgeleiten, so finden wir die Verhältnisse auf beiden Seiten gauz anders liegend. 1*)
3 — wie der utraquistische und taboritische. Erst von der Zeit an gab es auch im Binnenlande einen durch Latifundienbesitz vor den Bürgerthum aus- gezeichneten Adel, und die Kluft war umso sichtbarer, als das neue Bürgerthum dem unterdrückten oder vernichteten gegenüber als ein arm- seliges bezeichnet werden konnte. Nun erst waren die Wettbewerbsbe- dingungen für beide Theile höchst ungleiche. Aber auch vordem, schon im 14. Jahrhunderte war im Bürgerthume selbst manche Veränderung vor sich gegangen. Zu den als Freien ein- gewanderten, und als Freien im neuen Heimatslande ausdrücklich aner- kaunten Deutschen, welche die ersten Bürgergemeinden in Böhmen grün- deten, sind Freie und Unfreie aus der Laudesbevölkerung hinzugezogen, die sich unterschiedslos in den Stand der Freien erhoben; aber die geschichtliche Thatsache, daß ihrer Manche vordem uufrei gewesen, blieb bestehen, und die Mißguust schärfte die Erinnerung. Ferner haben nach dem Vorbilde dieser landesfürstlichen Gemeinden auch heimische Grund- herren auf ihren Gütern solche aus ihren Unterthanen gebildet, über deren Uufreiheit auch in Zukunft kein Zweifel blieb. Da schloß denn der Adel von dem, was ihm näher lag, auf das Ganze: es öffnete sich eine breite Kluft zwischen Bürgerthum und Adel. Sie suchte das Bürgerthum in dem Stände-Kampfe am Beginne des 14. Jahrhunderts zu überbrücken, und es mißlang ihm uicht ganz, deun uoch war Sonne und Licht den Kämpfenden ziemlich gleich vertheilt. Der Ständekampf des 15. Jahr- huuderts suchte sie zu erweitern, zur unübersteiglichen zu machen, und es gelang ihm vollständig, denn die Rüstung der Kämpfenden war seit der Katastrophe eine grundverschiedene geworden. Den Eindruck, den uun dieses Bild der Zustände anf den Ge- schichtsschreiber der Zeit macht, den versetzt er, hierin den Costümmalern alter Zeit gleichend, auch un ein und zwei Jahrhunderte zurück, und wir werden verleitet, ihm, der den Thatsachen so viel näher steht, zu glauben. So wird uns für allen Anfang uicht bloß in Bezug anf die Erwerbs- art, sondern auch auf alle Beziehungen zum öffentlichen Leben ein schroffer Gegensatz zwischen Bürger und Edelmann hingestellt, zu dessen Erklärung in seiner Uranfänglichkeit endlich uur noch der Versuch aus- reicht, diese Urverschiedenheit in die Blutkügelchen und Gottes Rath- schluß zu verlegen. Lassen wir uns aber von wirklich stichhaltig bezeugten Thatsachen ein bis zwei Jahrhunderte von der oben angegebenen Zeit zurückgeleiten, so finden wir die Verhältnisse auf beiden Seiten gauz anders liegend. 1*)
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4 — Noch waren damals, als die deutsche Bürgergemeinde zu Prag sich schon einer gewissen Blüthe erfreute, die landesfürstlichen Hofämter nicht zu Landesäntern geworden, eine später sogenannte „Landesgemeinde“ überhaupt, auch der Idee nach nicht constituirt. Die Zugänglichkeit der Aemter, die innerhalb des Kreises der Freien die höhere Bevorzugung schufen, war nur durch die Gunst der Fürsten bedingt. Erst in folgenden Jahrhunderten gelang es, aus einigen Hofämtern Landesämter in dem Sinne zu schaffen, daß auch der fürstliche Wille an einen enger ge- schlossenen Bewerberkreis gebunden wurde. Da erst hob sich die Classe der so Begünstigten als die der „Barone des Landes“, als Grundstock eines höheren Adels ab. Vordem aber fußte der Begriff des Adels einzig auf dem Gegen- satze des Herrn zu seinen Knechten, des Freien zu dem Unfreien und hing somit am Grundbesitze und an der Art desselben. Unfrei war der Bauer, frei, wer niemandes Bauer war. Das Land gehörte nicht dem Bauer, sondern dem Herrn des Bauers, und der tschechische Name zeman, der ursprünglich Landmann und dann erst Edelmann bedeutet, bewahrt uns noch recht gut die Erinnerung an jenes Verhältniß. Daß in der Regel nur dieser „Uradel“ zu Fürstendienst und durch dessen Vortheile wieder zu größerem Besitz und Einfluß gelangen konnte, das verdankte er außer Glück und Zufall eben der Voraussetzung seiner „Freiheit". Nun ist ja das Urbürgerthum in Böhmen die Einpflanzung eines fremden Reises; aber eben darum besteht auch in seiner ersten Zeit kein wesentlicher Standesunterschied zwischen seinen Mitgliedern und dem Adel jener Zeit; kein anderer wenigstens als der, welcher von Einfluß und materieller Macht abhängig ist. Ganz entscheidend hiefür sind die Worte des Privilegiums Sobè- slavs: „noveritis, quod Theutonici liberi homines sunt!“ Sie sind auch in ihrer Kürze ganz ausreichend für die Kennzeichnung des ganzen Verhältnisses. Die Deutschen, welche die Prager Gemeinde bildeten, — sind Freie; das sagt Alles, was zu jener Zeit zu sagen nöthig war. Sie sind — das sagen die Worte — desselben Standes, wie diejenigen, die wir für das 12. Jahrhundert in proleptischer Weise von „Adel“ nennen; nichts Wesentliches unterscheidet sie von diesen im Ganzen; von jedem Einzelnen allerdings der Grad des Erfolges, bis zu welchem jeder seine Freiheit auszunützen das Geschick und Glück hatte; in ihnen stecken ebenso die nachmaligen Wladyken, Ritter und — weun das Glück es wollte — Herren, wie die „Bürger“ in der socialen Stellung einer jüngeren Zeit.
4 — Noch waren damals, als die deutsche Bürgergemeinde zu Prag sich schon einer gewissen Blüthe erfreute, die landesfürstlichen Hofämter nicht zu Landesäntern geworden, eine später sogenannte „Landesgemeinde“ überhaupt, auch der Idee nach nicht constituirt. Die Zugänglichkeit der Aemter, die innerhalb des Kreises der Freien die höhere Bevorzugung schufen, war nur durch die Gunst der Fürsten bedingt. Erst in folgenden Jahrhunderten gelang es, aus einigen Hofämtern Landesämter in dem Sinne zu schaffen, daß auch der fürstliche Wille an einen enger ge- schlossenen Bewerberkreis gebunden wurde. Da erst hob sich die Classe der so Begünstigten als die der „Barone des Landes“, als Grundstock eines höheren Adels ab. Vordem aber fußte der Begriff des Adels einzig auf dem Gegen- satze des Herrn zu seinen Knechten, des Freien zu dem Unfreien und hing somit am Grundbesitze und an der Art desselben. Unfrei war der Bauer, frei, wer niemandes Bauer war. Das Land gehörte nicht dem Bauer, sondern dem Herrn des Bauers, und der tschechische Name zeman, der ursprünglich Landmann und dann erst Edelmann bedeutet, bewahrt uns noch recht gut die Erinnerung an jenes Verhältniß. Daß in der Regel nur dieser „Uradel“ zu Fürstendienst und durch dessen Vortheile wieder zu größerem Besitz und Einfluß gelangen konnte, das verdankte er außer Glück und Zufall eben der Voraussetzung seiner „Freiheit". Nun ist ja das Urbürgerthum in Böhmen die Einpflanzung eines fremden Reises; aber eben darum besteht auch in seiner ersten Zeit kein wesentlicher Standesunterschied zwischen seinen Mitgliedern und dem Adel jener Zeit; kein anderer wenigstens als der, welcher von Einfluß und materieller Macht abhängig ist. Ganz entscheidend hiefür sind die Worte des Privilegiums Sobè- slavs: „noveritis, quod Theutonici liberi homines sunt!“ Sie sind auch in ihrer Kürze ganz ausreichend für die Kennzeichnung des ganzen Verhältnisses. Die Deutschen, welche die Prager Gemeinde bildeten, — sind Freie; das sagt Alles, was zu jener Zeit zu sagen nöthig war. Sie sind — das sagen die Worte — desselben Standes, wie diejenigen, die wir für das 12. Jahrhundert in proleptischer Weise von „Adel“ nennen; nichts Wesentliches unterscheidet sie von diesen im Ganzen; von jedem Einzelnen allerdings der Grad des Erfolges, bis zu welchem jeder seine Freiheit auszunützen das Geschick und Glück hatte; in ihnen stecken ebenso die nachmaligen Wladyken, Ritter und — weun das Glück es wollte — Herren, wie die „Bürger“ in der socialen Stellung einer jüngeren Zeit.
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5 Wenn aber doch der Landbesitz die Grundlage des freien Standes, des „Adels“ ist, warum hat Fürst Soběslaw dessen Erwerb seinen Bürgern nicht ausdrücklich gestattet? — Weil Soběslaw und noch mancher Fürst nach ihm gar nicht ahnen konnte, daß dereinst einmal eine „Adels- gesellschaft“ sich organisiren werde, die allen Besitz am Grunde des Landes theoretisch für sich allein in Anspruch nehmen werde. Es war noch ganz selbstverständlich, daß ein Freier ebenso gut und so schwer wie der andere Grund und Boden erwerben könne; und auch der Deutsche war frei. Aber durfte er den Grund auch in denselben Formen und unter denselben öffentlichen Garantien besitzen, wie ein Anderer von den Freien des Landes, oder anders gesagt, war er mit seinem Besitze „land- tafelfähig“? Soběslaw hat den Bürgern diese Fähigkeit nicht zugesprochen — weil er nicht wissen kounte, daß dereinst eine „Landtafel“ entstehen, und daß wieder dereinst ein organisirter Adel um die Ausschließlichkeit ihrer Benntzung mit Erfolg kämpfen werde. Nur wenn er die „Grüneberger Handschrift“ gekannt hätte, würde er zu seiner Beschämung ersehen haben, daß dieses vortreffliche Institut schon am Hofe Libuschas in der Wiege lag. Auch können deutsche Verhältnisse in diesem Puukte für die ganz eigenartige Entwicklung in Böhmen nicht als Paradigma gelten. Wir werden im Nachfolgenden zeigen, in welch ungeahntem Umfange das Bürgerthum der vorhusitischen Zeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, durch Erwerbung von Landbesitz aus der Enge seiner Mauern her auszutreten und zu einem nicht geringen Theil im Stande der freien Land- herren aufzugehen. An concreten Beispielen werden wir zeigen, wie die jüngeren Söhne, die uicht im Stande waren, selbst Landherren zu werden, es nicht verschmähten, ihr Fortkommen in der Verwaltung und dem Schutze geistlicher und anderer Güter zu sinden, und so in dem „niedern“ Adel der Wladyken und Ritter jener Zeit unterzutanchen, ohne daß die von ihnen und ihren Nachkommen fortan geführten Namen und Titel uns ihre Abkunft zu verrathen vermöchten, denn den Namen stellte zu jener Zeit das Gut bei, das man besitzt oder auch nur verwaltet. Diesen Nachweis aber werden wir fast ausschließlich aus einer Urkundensammlung der zweiten Hälfte des 14. und des Beginnes des 15. Jahrhunderts erbringen; wenn wir dann aus der Summe des so Erwiesenen einen Schluß ziehen auf das, was etwa zwei Jahrhunderte vorher zu einer Zeit, die eine „Nobilitirung“ durch den Fürsten nur in seltenen Ausnahmsfällen sah, und die eine Reception in den schon ge schlossenen Adelskörper nicht erleben kounte, weil die Voraussetzung dieses
5 Wenn aber doch der Landbesitz die Grundlage des freien Standes, des „Adels“ ist, warum hat Fürst Soběslaw dessen Erwerb seinen Bürgern nicht ausdrücklich gestattet? — Weil Soběslaw und noch mancher Fürst nach ihm gar nicht ahnen konnte, daß dereinst einmal eine „Adels- gesellschaft“ sich organisiren werde, die allen Besitz am Grunde des Landes theoretisch für sich allein in Anspruch nehmen werde. Es war noch ganz selbstverständlich, daß ein Freier ebenso gut und so schwer wie der andere Grund und Boden erwerben könne; und auch der Deutsche war frei. Aber durfte er den Grund auch in denselben Formen und unter denselben öffentlichen Garantien besitzen, wie ein Anderer von den Freien des Landes, oder anders gesagt, war er mit seinem Besitze „land- tafelfähig“? Soběslaw hat den Bürgern diese Fähigkeit nicht zugesprochen — weil er nicht wissen kounte, daß dereinst eine „Landtafel“ entstehen, und daß wieder dereinst ein organisirter Adel um die Ausschließlichkeit ihrer Benntzung mit Erfolg kämpfen werde. Nur wenn er die „Grüneberger Handschrift“ gekannt hätte, würde er zu seiner Beschämung ersehen haben, daß dieses vortreffliche Institut schon am Hofe Libuschas in der Wiege lag. Auch können deutsche Verhältnisse in diesem Puukte für die ganz eigenartige Entwicklung in Böhmen nicht als Paradigma gelten. Wir werden im Nachfolgenden zeigen, in welch ungeahntem Umfange das Bürgerthum der vorhusitischen Zeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, durch Erwerbung von Landbesitz aus der Enge seiner Mauern her auszutreten und zu einem nicht geringen Theil im Stande der freien Land- herren aufzugehen. An concreten Beispielen werden wir zeigen, wie die jüngeren Söhne, die uicht im Stande waren, selbst Landherren zu werden, es nicht verschmähten, ihr Fortkommen in der Verwaltung und dem Schutze geistlicher und anderer Güter zu sinden, und so in dem „niedern“ Adel der Wladyken und Ritter jener Zeit unterzutanchen, ohne daß die von ihnen und ihren Nachkommen fortan geführten Namen und Titel uns ihre Abkunft zu verrathen vermöchten, denn den Namen stellte zu jener Zeit das Gut bei, das man besitzt oder auch nur verwaltet. Diesen Nachweis aber werden wir fast ausschließlich aus einer Urkundensammlung der zweiten Hälfte des 14. und des Beginnes des 15. Jahrhunderts erbringen; wenn wir dann aus der Summe des so Erwiesenen einen Schluß ziehen auf das, was etwa zwei Jahrhunderte vorher zu einer Zeit, die eine „Nobilitirung“ durch den Fürsten nur in seltenen Ausnahmsfällen sah, und die eine Reception in den schon ge schlossenen Adelskörper nicht erleben kounte, weil die Voraussetzung dieses
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6 Schlusses fehlte, in noch weit unangefochtener Weise vor sich gehen konnte, so wird es sich zeigen, was es mit dem Autochthonismus anch des älteren Adels in Böhmen auf sich haben kann. Zwar klagen die heimischen Chronisten viel über einen überhebungsvollen Hochmuth, der den Deutschen jener Zeit im Verkehre mit dem Slawen eigen wäre; daß wir denselben aber für ein überspanntes Stammes bewußtsein halten könnten, dafür sprechen wenige Thatsachen. Es bleibt vielmehr zu ver- muthen — und dafür spricht schon die Bereitwilligkeit, mit der die deutschen Bürgergemeinden tschechischen Zuzüglern die Thore der Stadt und die der Rathhäuser öffneten —, daß die ans den verschiedensten Theilen des dentschen Vaterlandes zugewanderten Deutschen sich ganz vorzüglich und fast ansschließlich durch materielle Interessen verbunden sahen und nach ihrer Lage gezwungen waren, nur solchen nachzugehen, ohne sich eines anderen Jnteresses früher bewußt zu werden, als bis dasselbe in ver- hängnißvoller Weise bedroht war. Dafür spricht neben anderem schon die Vorliebe, mit welcher die Deutschen jener Zeit für sich selbst slawische Personen und Rufnamen annahmen oder ihren gut deutschen Namen eine echt slawische Koseform gaben, so daß, wenn der ohnehin slawische Ortsnamen als „Adelsprädicat hinzutrat, aus dem Namen allein der Deutsche vom Slawen nicht mehr zu unterscheiden war. Dafür spricht der natürliche Einfluß, den die slawische Umgebung auf die isolirt auf ihren Landgütern wohnenden Bürger in Bezug auf Sprache und Lebensgewohnheiten geübt haben muß. Darum möge sich niemand an der Vermuthung stoßen, daß schon in den damaligen Standess und Nationalkämpfen in den Reihen der Gegnerschaft des Bürgerthums und Deutschthums ein Contingent deutscher Abstammung mitkämpfte, von dessen Umjang wir keine Ahnung haben. So paradox es scheinen mag: was sich uns enthüllen wird, zwingt uner- bittlich zu diesem Schlusse. Wie hätte sich aber sonst auch ein „deutscher Dalimil“ im Lande finden, für wen hätte er schreiben können! Familiennamen kaunte jene Zeit ebensowenig wie Adelsprädicate. Aus den überlieferten Namen allein läßt sich auf den Stand der Person so wenig schließen, daß wir selbst den Freien vom Unfreien nur durch anderweitig beigefügte Bezeichnungen unterscheiden können. Zunächst hat dagegen jede Person ihren Namen, der zumeist in der Form des Rufnamens gebraucht und überliefert wurde, so daß die von
6 Schlusses fehlte, in noch weit unangefochtener Weise vor sich gehen konnte, so wird es sich zeigen, was es mit dem Autochthonismus anch des älteren Adels in Böhmen auf sich haben kann. Zwar klagen die heimischen Chronisten viel über einen überhebungsvollen Hochmuth, der den Deutschen jener Zeit im Verkehre mit dem Slawen eigen wäre; daß wir denselben aber für ein überspanntes Stammes bewußtsein halten könnten, dafür sprechen wenige Thatsachen. Es bleibt vielmehr zu ver- muthen — und dafür spricht schon die Bereitwilligkeit, mit der die deutschen Bürgergemeinden tschechischen Zuzüglern die Thore der Stadt und die der Rathhäuser öffneten —, daß die ans den verschiedensten Theilen des dentschen Vaterlandes zugewanderten Deutschen sich ganz vorzüglich und fast ansschließlich durch materielle Interessen verbunden sahen und nach ihrer Lage gezwungen waren, nur solchen nachzugehen, ohne sich eines anderen Jnteresses früher bewußt zu werden, als bis dasselbe in ver- hängnißvoller Weise bedroht war. Dafür spricht neben anderem schon die Vorliebe, mit welcher die Deutschen jener Zeit für sich selbst slawische Personen und Rufnamen annahmen oder ihren gut deutschen Namen eine echt slawische Koseform gaben, so daß, wenn der ohnehin slawische Ortsnamen als „Adelsprädicat hinzutrat, aus dem Namen allein der Deutsche vom Slawen nicht mehr zu unterscheiden war. Dafür spricht der natürliche Einfluß, den die slawische Umgebung auf die isolirt auf ihren Landgütern wohnenden Bürger in Bezug auf Sprache und Lebensgewohnheiten geübt haben muß. Darum möge sich niemand an der Vermuthung stoßen, daß schon in den damaligen Standess und Nationalkämpfen in den Reihen der Gegnerschaft des Bürgerthums und Deutschthums ein Contingent deutscher Abstammung mitkämpfte, von dessen Umjang wir keine Ahnung haben. So paradox es scheinen mag: was sich uns enthüllen wird, zwingt uner- bittlich zu diesem Schlusse. Wie hätte sich aber sonst auch ein „deutscher Dalimil“ im Lande finden, für wen hätte er schreiben können! Familiennamen kaunte jene Zeit ebensowenig wie Adelsprädicate. Aus den überlieferten Namen allein läßt sich auf den Stand der Person so wenig schließen, daß wir selbst den Freien vom Unfreien nur durch anderweitig beigefügte Bezeichnungen unterscheiden können. Zunächst hat dagegen jede Person ihren Namen, der zumeist in der Form des Rufnamens gebraucht und überliefert wurde, so daß die von
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7 — Deutschen aufgenommenen slawischen Namen in der Regel nicht im Nomi nativ, sondern in einer Art Vocativform gesprochen und geschrieben wurden — nicht Johanek, sondern Johanko 2c. Für diese Personenbe- neunung brachten die Deutschen einen reichen Schatz von specifisch deutschen Namen in meist mittel und oberdeutschen, seltener in niederdeutschen Formen nach Böhmen, Namen, die sich, obgleich als Taufnamen gebraucht, durchaus nicht auf den Katalog canonisirter Heiliger beschränken.1) Diese für die Abstammung der Träger kennzeichnenden Namen bleiben denn auch in Böhmen durch Jahrhunderte hindurch in Uebung und Gebrauch. Einer ebenso specisisch deutschen Modesucht genügte aber dieser Schatz von Anfang an nicht. Wie heute kein deutscher Alexander aus dem Dienste in Petersburg oder Odessa anders denn als Sascha heimkehrt, so müssen sich auch die ersten in Böhmen ansässigen Deutschen gefreut haben, ihre Kinder mit fremden Kosenamen zu rufen und ihnen — vielleicht von heimischen Pathen — tschechische Namen beilegen zu lassen. Es ist gar nicht auf fallend, daß der Sohn eines Deutschen Ortlin sich selbst in seinem deutsch geschriebenen Testamente Johanko nennt.2) Schon Tomek3) hat als auf- fällig bemerkt, wie in dem echt deutschen Hause der Wölflinge zu Prag Namen wie Polko, Jakšo, Pešek, Mačko (Matz, Mathias) wiederkehren, wie in der Familie der Wolframe der Name Bohuslaw eine große Rolle spielt und einer der Fridinger sich Smil gen. Štědroň nennt. Auch das genügte der Mode nicht; selbst urdeutsche Personennamen wußten sich erst durch tschechische Koseformen einzuschmeicheln. Aus Friedrich wurde ein Fritzko, aber auch ein Friduš, aus Eberlîn ein Ebruš, aus Konrad ein Kunat und Kunšo, aus Heinrich ein Hinko, Hinačko und Heynuško u. s. w. Für jemand, der aus den engen Verhältnissen des Hauses nicht heraustrat, genügte völlig der Eine Name, zumal fast jeder Personenname in verschiedenen Rufformen gebraucht und so die etwa nöthige Unter scheidung bewirkt werden konnte. Zur Kennzeichnung des Individuums in der Gemeinde trat völlig ausreichend der Name des Vaters (im Genitiv) hinzu: Albert Dieterlini (Dietrichleins), Leonard Nikolai, Nico laus Nicolai. Die deutschen Genitivformen treten uns — bei der meist lateinischen Beurkundung — nur selten entgegen; sie dürften sich auch 1) Eine reiche Auswahl siehe in meiner Socialgeschichte II. Band bei den ein- zelnen Städtegründungen. 2) Lib. confirm. a. 1431 p. 166 ff. 3) Geschichte v. Prag II. 434, 446.
7 — Deutschen aufgenommenen slawischen Namen in der Regel nicht im Nomi nativ, sondern in einer Art Vocativform gesprochen und geschrieben wurden — nicht Johanek, sondern Johanko 2c. Für diese Personenbe- neunung brachten die Deutschen einen reichen Schatz von specifisch deutschen Namen in meist mittel und oberdeutschen, seltener in niederdeutschen Formen nach Böhmen, Namen, die sich, obgleich als Taufnamen gebraucht, durchaus nicht auf den Katalog canonisirter Heiliger beschränken.1) Diese für die Abstammung der Träger kennzeichnenden Namen bleiben denn auch in Böhmen durch Jahrhunderte hindurch in Uebung und Gebrauch. Einer ebenso specisisch deutschen Modesucht genügte aber dieser Schatz von Anfang an nicht. Wie heute kein deutscher Alexander aus dem Dienste in Petersburg oder Odessa anders denn als Sascha heimkehrt, so müssen sich auch die ersten in Böhmen ansässigen Deutschen gefreut haben, ihre Kinder mit fremden Kosenamen zu rufen und ihnen — vielleicht von heimischen Pathen — tschechische Namen beilegen zu lassen. Es ist gar nicht auf fallend, daß der Sohn eines Deutschen Ortlin sich selbst in seinem deutsch geschriebenen Testamente Johanko nennt.2) Schon Tomek3) hat als auf- fällig bemerkt, wie in dem echt deutschen Hause der Wölflinge zu Prag Namen wie Polko, Jakšo, Pešek, Mačko (Matz, Mathias) wiederkehren, wie in der Familie der Wolframe der Name Bohuslaw eine große Rolle spielt und einer der Fridinger sich Smil gen. Štědroň nennt. Auch das genügte der Mode nicht; selbst urdeutsche Personennamen wußten sich erst durch tschechische Koseformen einzuschmeicheln. Aus Friedrich wurde ein Fritzko, aber auch ein Friduš, aus Eberlîn ein Ebruš, aus Konrad ein Kunat und Kunšo, aus Heinrich ein Hinko, Hinačko und Heynuško u. s. w. Für jemand, der aus den engen Verhältnissen des Hauses nicht heraustrat, genügte völlig der Eine Name, zumal fast jeder Personenname in verschiedenen Rufformen gebraucht und so die etwa nöthige Unter scheidung bewirkt werden konnte. Zur Kennzeichnung des Individuums in der Gemeinde trat völlig ausreichend der Name des Vaters (im Genitiv) hinzu: Albert Dieterlini (Dietrichleins), Leonard Nikolai, Nico laus Nicolai. Die deutschen Genitivformen treten uns — bei der meist lateinischen Beurkundung — nur selten entgegen; sie dürften sich auch 1) Eine reiche Auswahl siehe in meiner Socialgeschichte II. Band bei den ein- zelnen Städtegründungen. 2) Lib. confirm. a. 1431 p. 166 ff. 3) Geschichte v. Prag II. 434, 446.
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8 — am ehesten zum Wortstamme abgeschliffen haben, so daß wir den Erst- genannten auch schon einfach als Albert Ditlîn lesen, was schon als Keimform für unsere Familienbezeichnung angesehen werden kann. Ging der Mann in die Fremde, so mußte zur Unterscheidung noch die Bezeichnung seiner Herkunft hinzutreten. Die kirchlichen Be hörden haben diese Art Bezeichnung im 14. und 15. Jahrhunderte mit großer Consequenz durchgeführt: Jacobus Vincentii de Zitavia, Jo- hannes Johannis de Klumin, Nicolaus Johannis de Lippa.1) Das Wörtchen de brauchte man nicht zu meiden, weil man in dieser Weise Adelsprädicate überhaupt noch nicht ausdrückte. In volkreicheren Ge- meinden blieb man bei dieser von der Kirche festgehaltenen Schablone nicht stehen. In manchen Fällen genügte es, anstatt des Vaternamens eine bezeichnende Rufform zur bestimmteren Kennzeichnung anzufügen, wie: Wenceslaus dictus Wanka, Conradus, alias Kunzlin, Mathias gen. Matz. Hänfiger ersetzte die Nennung des kennzeichnenden Gewerbes den Namen des Vaters, die sich dann aber jeder Sprechende oder Schrei- bende in seine Sprache übersetzte. Denselben Dienst that auch ein soge- nannter Spitzname und häufiger noch die Lage oder die Marke des Hauses: „am Eck“, „bei der Mühle“, der „rothe Löwe“, der „schwarze Stern“ 2c. In Städten wie Prag lag noch ganz besonders nahe eine Art Keun- zeichnung, die der kirchlich gebrauchten sehr nahe stand, ihr aber doch nicht in jedem Falle entsprach: man nanute die Bürger mit Namen von Orten, zu welchen sie, ohne daher gebürtig zu sein, in irgend welchen Besitzs oder Erwerbsbeziehungen standen. Unsere Nachweisung wird zeigen, daß es verkehrt wäre, zu be- haupten, ein Simon von Rostok müßte aus Rostok oder ein Johann von Skworec aus diesem Dorfe stammen und etwa von dort aus nach Prag zugewandert sein, während solches in anderen Fällen zweifelhaft und wieder in anderen gewiß sein kann. Ein Nikolaus Wiener, Hanslin Frei¬ berger, Konrad Leitmeritzer stammten aus Wien, Freiberg, Leitmeritz, die von Rostok und Skworec hatten nachweisbar erst in der Zeit in diesen Orten Besitz erworben und bei solchen aus Beneschan oder Rokyzan kann es zweifelhaft bleiben, welche Beziehungen im Namen angedeutet seien. Bei der Beurtheilung dieser Möglichkeiten wird man festhalten müssen, daß das Privileg Soběslavs nur für den Zuwanderer aus fremdem Lande — hospes de quacunque terra veniens — die Auf 1) Vergl. L. Conf. z. B. lib. IX p. 212 et passim.
8 — am ehesten zum Wortstamme abgeschliffen haben, so daß wir den Erst- genannten auch schon einfach als Albert Ditlîn lesen, was schon als Keimform für unsere Familienbezeichnung angesehen werden kann. Ging der Mann in die Fremde, so mußte zur Unterscheidung noch die Bezeichnung seiner Herkunft hinzutreten. Die kirchlichen Be hörden haben diese Art Bezeichnung im 14. und 15. Jahrhunderte mit großer Consequenz durchgeführt: Jacobus Vincentii de Zitavia, Jo- hannes Johannis de Klumin, Nicolaus Johannis de Lippa.1) Das Wörtchen de brauchte man nicht zu meiden, weil man in dieser Weise Adelsprädicate überhaupt noch nicht ausdrückte. In volkreicheren Ge- meinden blieb man bei dieser von der Kirche festgehaltenen Schablone nicht stehen. In manchen Fällen genügte es, anstatt des Vaternamens eine bezeichnende Rufform zur bestimmteren Kennzeichnung anzufügen, wie: Wenceslaus dictus Wanka, Conradus, alias Kunzlin, Mathias gen. Matz. Hänfiger ersetzte die Nennung des kennzeichnenden Gewerbes den Namen des Vaters, die sich dann aber jeder Sprechende oder Schrei- bende in seine Sprache übersetzte. Denselben Dienst that auch ein soge- nannter Spitzname und häufiger noch die Lage oder die Marke des Hauses: „am Eck“, „bei der Mühle“, der „rothe Löwe“, der „schwarze Stern“ 2c. In Städten wie Prag lag noch ganz besonders nahe eine Art Keun- zeichnung, die der kirchlich gebrauchten sehr nahe stand, ihr aber doch nicht in jedem Falle entsprach: man nanute die Bürger mit Namen von Orten, zu welchen sie, ohne daher gebürtig zu sein, in irgend welchen Besitzs oder Erwerbsbeziehungen standen. Unsere Nachweisung wird zeigen, daß es verkehrt wäre, zu be- haupten, ein Simon von Rostok müßte aus Rostok oder ein Johann von Skworec aus diesem Dorfe stammen und etwa von dort aus nach Prag zugewandert sein, während solches in anderen Fällen zweifelhaft und wieder in anderen gewiß sein kann. Ein Nikolaus Wiener, Hanslin Frei¬ berger, Konrad Leitmeritzer stammten aus Wien, Freiberg, Leitmeritz, die von Rostok und Skworec hatten nachweisbar erst in der Zeit in diesen Orten Besitz erworben und bei solchen aus Beneschan oder Rokyzan kann es zweifelhaft bleiben, welche Beziehungen im Namen angedeutet seien. Bei der Beurtheilung dieser Möglichkeiten wird man festhalten müssen, daß das Privileg Soběslavs nur für den Zuwanderer aus fremdem Lande — hospes de quacunque terra veniens — die Auf 1) Vergl. L. Conf. z. B. lib. IX p. 212 et passim.
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9 — nahme in die deutsche Gemeinde gestattete. Wenn aber auch mit der Zeit die Bürger selbst eine Erweiterung dieser Befugniß anstrebten, so ist doch nicht anzunehmen, daß bäuerliche Unterthanen aus heimischen Dörfern sofort zu Schöffenstellen in der deutschen Stadt gelangt wären. Genera- tionen konnten vielmehr einander ablösen, ehe solche Zuzügler sich durch den Arbeiters und Handwerkerstand zu einer Gleichstellung mit den älteren Geschlechtern emporarbeiteten. So fest aber hafteten die Personalbezeich¬ nungen noch nicht, daß nicht bis dahin die Herkunft des Stammvaters vor irgend einer actnelleren Bezeichnung zurückgetreten wäre. Freie aber, d. h. Edellente aus solchen Dörfern, die auf dem Prager Boden sich niedergelassen, gehörten uicht zur Bürgerschaft, sondern lagen frühzeitig mit dieser im Kampfe um die beanspruchte Lastenfreiheit ihres Besitzes. Wenn wir nun zeigen werden, daß die Bürger in zahlreich erwiesenen Fällen den Besitz von Höfen, Theildörfern und Dörfern erwarben und dann in jedem Falle nach diesen Besitzungen beibenaunt wurden, so müssen wir zugeben, daß auch in anderen Fällen, in welchen ein solcher Nachweis nicht gegeben ist, wenigstens die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß mit dem Beinamen irgend eine andere Beziehung als die der Herkunft auge- deutet werden sollte. Dieser Schluß ist um so zutreffender, ie näher wir uns der Anlagezeit der Stadt befinden; er wird unsicherer gegen das Eude des 14. Jahrhunderts, da der Bedarf der angewachsenen Städte an Arbeitskräften immer zahlreicheren heimischen Elementen Aufnahme und Förderung bot. Noch unsicherer ist der Schluß aus dem Namen allein auf die ur- sprüngliche Nationalität des Benannten. Doch scheinen uns hier einige orientirende Worte über das Verhältuiß am Platze zu sein, ehe wir zu unserer eigentlichen Aufgabe übergehen. Wenn eine Bürgerfamilie von Leitmeritz in der ersten Zeit seines Bestandes sich „von Kopist“ oder „von Banschowitz“ — Bohušowice — naunte, so wissen wir aus zufäl- liger Beurkundung, daß sie nicht aus der Bauernschaft eines dieser Dörfer stammte, sondern von Leitmeritz aus mit Agrarunternehmungen dahin gelangt war. Wenn eine Familie der damals dentschen Bürgerschaft von Leitmeritz wohlhabend genug geworden war, um gleichsam eine Geschäfts- filiale nach Prag zu verlegen und wenn dann ein Zweig dieser Familie in Prag seinen Sitz uahm, so braucht uns dessen Volksabstammung nicht zweifelhaft zu erscheinen, auch wenn uns nun der neue Prager Bürger als Litoměřický vorgestellt würde. Finden wir ihn etwa — gegen Ende des 14. Jahrhunderts — so benannt, so besagt das auch nur, daß der Schreiber der betreffenden Urkunde tschechisch dachte. Nur für diesen
9 — nahme in die deutsche Gemeinde gestattete. Wenn aber auch mit der Zeit die Bürger selbst eine Erweiterung dieser Befugniß anstrebten, so ist doch nicht anzunehmen, daß bäuerliche Unterthanen aus heimischen Dörfern sofort zu Schöffenstellen in der deutschen Stadt gelangt wären. Genera- tionen konnten vielmehr einander ablösen, ehe solche Zuzügler sich durch den Arbeiters und Handwerkerstand zu einer Gleichstellung mit den älteren Geschlechtern emporarbeiteten. So fest aber hafteten die Personalbezeich¬ nungen noch nicht, daß nicht bis dahin die Herkunft des Stammvaters vor irgend einer actnelleren Bezeichnung zurückgetreten wäre. Freie aber, d. h. Edellente aus solchen Dörfern, die auf dem Prager Boden sich niedergelassen, gehörten uicht zur Bürgerschaft, sondern lagen frühzeitig mit dieser im Kampfe um die beanspruchte Lastenfreiheit ihres Besitzes. Wenn wir nun zeigen werden, daß die Bürger in zahlreich erwiesenen Fällen den Besitz von Höfen, Theildörfern und Dörfern erwarben und dann in jedem Falle nach diesen Besitzungen beibenaunt wurden, so müssen wir zugeben, daß auch in anderen Fällen, in welchen ein solcher Nachweis nicht gegeben ist, wenigstens die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß mit dem Beinamen irgend eine andere Beziehung als die der Herkunft auge- deutet werden sollte. Dieser Schluß ist um so zutreffender, ie näher wir uns der Anlagezeit der Stadt befinden; er wird unsicherer gegen das Eude des 14. Jahrhunderts, da der Bedarf der angewachsenen Städte an Arbeitskräften immer zahlreicheren heimischen Elementen Aufnahme und Förderung bot. Noch unsicherer ist der Schluß aus dem Namen allein auf die ur- sprüngliche Nationalität des Benannten. Doch scheinen uns hier einige orientirende Worte über das Verhältuiß am Platze zu sein, ehe wir zu unserer eigentlichen Aufgabe übergehen. Wenn eine Bürgerfamilie von Leitmeritz in der ersten Zeit seines Bestandes sich „von Kopist“ oder „von Banschowitz“ — Bohušowice — naunte, so wissen wir aus zufäl- liger Beurkundung, daß sie nicht aus der Bauernschaft eines dieser Dörfer stammte, sondern von Leitmeritz aus mit Agrarunternehmungen dahin gelangt war. Wenn eine Familie der damals dentschen Bürgerschaft von Leitmeritz wohlhabend genug geworden war, um gleichsam eine Geschäfts- filiale nach Prag zu verlegen und wenn dann ein Zweig dieser Familie in Prag seinen Sitz uahm, so braucht uns dessen Volksabstammung nicht zweifelhaft zu erscheinen, auch wenn uns nun der neue Prager Bürger als Litoměřický vorgestellt würde. Finden wir ihn etwa — gegen Ende des 14. Jahrhunderts — so benannt, so besagt das auch nur, daß der Schreiber der betreffenden Urkunde tschechisch dachte. Nur für diesen
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10 spricht das Zeugniß, nicht aber für den beurkundeten Bürger, dessen Be- zeichnung immer noch kein „Eigenname“ ist. Wenn ein Bürger, den ein Schreiber schlechtweg „de Benessow“ neunt, in der Regel doch auch im lateinischen Texte „Benessower“ (gen. Benessoweri), einer von Rokyzan „Rokyzaner“, jener von Leitmeritz „Litomericerus“. der von Freiberg „Fribergerius“, der de Vienna „Wiener“1) ge- schrieben wird, so besagt das der Namensform nach nicht direct, daß die so Benannten Deutsche waren, wohl aber so viel, daß diejenigen, aus deren Munde die so auch dem Schreiber geläufiger gewordene Form in Umlauf gesetzt worden war, deutsch sprachen, der so Bezeichnete also in deutscher Umgebung lebte. Mitunter fehlt uns dieser Fingerzeig, indem die Ortsbeziehung durch den einfachen Zusatz des Ortsnamens ausgedrückt wird, wie Henslin Weißwasser, Meinhard dict. Dubecz 2c. Aehnliches gilt auch von jenen Namen, die von der Erwerbsthätigkeit oder von körperlichen Merkmalen hergenommen sind; sie verrathen uns in der Regel noch weniger die Sprache des Bezeichneten und in den fast durchwegs üblichen Uebersetzungen in lateinischen Urkunden nicht einmal die derjenigen, welche dem Genannten diesen Beinamen gaben. Sie wurden auch im 15. Jahrhundert so wenig als Eigennamen empfunden, daß sich der Schreiber bemüssigt sicht, sie fast jedesmal in die Sprache seiner Urkunde zu übersetzen. Nur durch einen Zufall erfahren wir etwa, daß ein Dietlîn ferrarius im Volke eigentlich Eisner hieß u. dgl. Was wir nun bieten, kann doch für die ersten drei Jahrhunderte des Bestandes einer deutschen Bürgergemeinde zu Prag und für andere Stadtgemeinden nur als Stichprobe gelten, denn es umfaßt uahezu aus- schließlich Beurkundungen — in keineswegs lückenloser Folge — aus der Zeit von 1354 bis in die Husitenzeit. Auch für diese Zeit fehlt es aber an eigentlichen Besitznachweisen; doch enthalten die mit jenem Jahre be- ginnenden Libri confirmationum ad beneficia ecclesiastica und die mit 1358 begonnenen Libri erectionum eine Menge von Beurkundungen von kirchlichen Patronatsverhältnissen, welche auf eben so viele Besitzbeziehungen hinweisen, obgleich diese dadurch weder in ihrer Art noch in ihrem Um- fange genau umschrieben erscheinen. Darauf aber kommt es in unserem Falle auch nicht an. Der Laienpatron irgend einer Dorfkirche muß 1) 1. conf. 1388 p. 199.
10 spricht das Zeugniß, nicht aber für den beurkundeten Bürger, dessen Be- zeichnung immer noch kein „Eigenname“ ist. Wenn ein Bürger, den ein Schreiber schlechtweg „de Benessow“ neunt, in der Regel doch auch im lateinischen Texte „Benessower“ (gen. Benessoweri), einer von Rokyzan „Rokyzaner“, jener von Leitmeritz „Litomericerus“. der von Freiberg „Fribergerius“, der de Vienna „Wiener“1) ge- schrieben wird, so besagt das der Namensform nach nicht direct, daß die so Benannten Deutsche waren, wohl aber so viel, daß diejenigen, aus deren Munde die so auch dem Schreiber geläufiger gewordene Form in Umlauf gesetzt worden war, deutsch sprachen, der so Bezeichnete also in deutscher Umgebung lebte. Mitunter fehlt uns dieser Fingerzeig, indem die Ortsbeziehung durch den einfachen Zusatz des Ortsnamens ausgedrückt wird, wie Henslin Weißwasser, Meinhard dict. Dubecz 2c. Aehnliches gilt auch von jenen Namen, die von der Erwerbsthätigkeit oder von körperlichen Merkmalen hergenommen sind; sie verrathen uns in der Regel noch weniger die Sprache des Bezeichneten und in den fast durchwegs üblichen Uebersetzungen in lateinischen Urkunden nicht einmal die derjenigen, welche dem Genannten diesen Beinamen gaben. Sie wurden auch im 15. Jahrhundert so wenig als Eigennamen empfunden, daß sich der Schreiber bemüssigt sicht, sie fast jedesmal in die Sprache seiner Urkunde zu übersetzen. Nur durch einen Zufall erfahren wir etwa, daß ein Dietlîn ferrarius im Volke eigentlich Eisner hieß u. dgl. Was wir nun bieten, kann doch für die ersten drei Jahrhunderte des Bestandes einer deutschen Bürgergemeinde zu Prag und für andere Stadtgemeinden nur als Stichprobe gelten, denn es umfaßt uahezu aus- schließlich Beurkundungen — in keineswegs lückenloser Folge — aus der Zeit von 1354 bis in die Husitenzeit. Auch für diese Zeit fehlt es aber an eigentlichen Besitznachweisen; doch enthalten die mit jenem Jahre be- ginnenden Libri confirmationum ad beneficia ecclesiastica und die mit 1358 begonnenen Libri erectionum eine Menge von Beurkundungen von kirchlichen Patronatsverhältnissen, welche auf eben so viele Besitzbeziehungen hinweisen, obgleich diese dadurch weder in ihrer Art noch in ihrem Um- fange genau umschrieben erscheinen. Darauf aber kommt es in unserem Falle auch nicht an. Der Laienpatron irgend einer Dorfkirche muß 1) 1. conf. 1388 p. 199.
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11 im allgemeinen ganz bestimmt in irgend einem Besitzverhältnisse zu diesem Dorfe stehen; sei es er selbst, oder irgend ein Vorfahre muß dieses Pa- tronat mit dem Dorfe erworben oder besessen haben. Nur ganz aus nahmsweise wäre der Fall denkbar, daß dann einer der Nachkommen das Dorf verkauft, das Patronat aber behalten hätte. Letzteres für sich allein auf andere Art zu erwerben, war für einen Laien so gut wie ausge- schlossen. Nur an Geistliche und geistliche Vereine wurden Patronate als solche verschenkt, indem man dafür bestimmte Gegenleistungen eintauschte. Verkauft sollte das Patronat nach canonischen Vorschriften überhaupt nicht werden. Wenn uns zum Jahre 1516 von einem Tausche von Patro- naten gegen Dorfherrschaften berichtet wird, 1) so beweist diese früher un denkbare Thatsache nichts für die vorhusitische Zeit. Selbst das Patronat von Altaristenbeneficien in damaligen Dorfkirchen kann — ganz seltene Ausnahmen zugestanden — nicht anders gedacht werden, als in irgend einem Zusammenhange mit Besitzverhältnissen. Man kann doch uur in ganz seltenen Fällen annehmen, daß es jemand eingefallen wäre, in einer Ortschaft, durch die ihn nur einmal irgend ein Zufall geführt, einen Altar zu erbauen und ein Benefizium unter Vorbehalt des Patronates zu stiften. Der allergewöhnlichste Fall war dagegen gewiß, daß der bürger- liche Besitzer eines Dorfes oder Dorftheiles, ja selbst nur eines Hofes zu öfterem Verweilen daselbst veranlaßt aus solchem Grunde den Familienaltar stiftete. So irren wir gewiß nur in den allerseltensten Fällen, wenn wir aus jedem erwiesenen Patronatsverhältnisse auf irgend eine Art Besitzverhältnis des Patrones zu dem betreffenden Gute schließen. Welcher Art es gewesen sei, wird dadurch freilich nicht immer klar; denn wir sehen in concreten Fällen, daß auch der Vasall als Wirthschafts und Schutzbeamter für den eigentlichen Herrn die Präsentation vollzog und Patronatsrechte übte, sei es daß dieses Recht überhaupt an dem Lehens. gute bing, oder für den einzelnen Fall dem Beamten überlassen war. Wenn wir aber anch nur in diesem Verhältnisse Bürgerliche treffen, so zeigen uns doch diese Fälle wieder, wie häufig Personen des Bürger- standes in solcher Weise „ritterliche Dienste“ suchten. Als solcher aber mußte damals der Verwaltungsdienst gelten, weil mit ihm jener vogteiliche Schutzdienst verbunden war, der nach den Zeitbegriffen dem Junker-, Ritters oder Wladykenthum vorbehalten galt. Noch war der Uebergang vom freien Bürger zum Jnnker und Ritter nicht in der Art jüngerer Zeit erschwert, die Grenze zwischen 1) Arch. č. IX 450.
11 im allgemeinen ganz bestimmt in irgend einem Besitzverhältnisse zu diesem Dorfe stehen; sei es er selbst, oder irgend ein Vorfahre muß dieses Pa- tronat mit dem Dorfe erworben oder besessen haben. Nur ganz aus nahmsweise wäre der Fall denkbar, daß dann einer der Nachkommen das Dorf verkauft, das Patronat aber behalten hätte. Letzteres für sich allein auf andere Art zu erwerben, war für einen Laien so gut wie ausge- schlossen. Nur an Geistliche und geistliche Vereine wurden Patronate als solche verschenkt, indem man dafür bestimmte Gegenleistungen eintauschte. Verkauft sollte das Patronat nach canonischen Vorschriften überhaupt nicht werden. Wenn uns zum Jahre 1516 von einem Tausche von Patro- naten gegen Dorfherrschaften berichtet wird, 1) so beweist diese früher un denkbare Thatsache nichts für die vorhusitische Zeit. Selbst das Patronat von Altaristenbeneficien in damaligen Dorfkirchen kann — ganz seltene Ausnahmen zugestanden — nicht anders gedacht werden, als in irgend einem Zusammenhange mit Besitzverhältnissen. Man kann doch uur in ganz seltenen Fällen annehmen, daß es jemand eingefallen wäre, in einer Ortschaft, durch die ihn nur einmal irgend ein Zufall geführt, einen Altar zu erbauen und ein Benefizium unter Vorbehalt des Patronates zu stiften. Der allergewöhnlichste Fall war dagegen gewiß, daß der bürger- liche Besitzer eines Dorfes oder Dorftheiles, ja selbst nur eines Hofes zu öfterem Verweilen daselbst veranlaßt aus solchem Grunde den Familienaltar stiftete. So irren wir gewiß nur in den allerseltensten Fällen, wenn wir aus jedem erwiesenen Patronatsverhältnisse auf irgend eine Art Besitzverhältnis des Patrones zu dem betreffenden Gute schließen. Welcher Art es gewesen sei, wird dadurch freilich nicht immer klar; denn wir sehen in concreten Fällen, daß auch der Vasall als Wirthschafts und Schutzbeamter für den eigentlichen Herrn die Präsentation vollzog und Patronatsrechte übte, sei es daß dieses Recht überhaupt an dem Lehens. gute bing, oder für den einzelnen Fall dem Beamten überlassen war. Wenn wir aber anch nur in diesem Verhältnisse Bürgerliche treffen, so zeigen uns doch diese Fälle wieder, wie häufig Personen des Bürger- standes in solcher Weise „ritterliche Dienste“ suchten. Als solcher aber mußte damals der Verwaltungsdienst gelten, weil mit ihm jener vogteiliche Schutzdienst verbunden war, der nach den Zeitbegriffen dem Junker-, Ritters oder Wladykenthum vorbehalten galt. Noch war der Uebergang vom freien Bürger zum Jnnker und Ritter nicht in der Art jüngerer Zeit erschwert, die Grenze zwischen 1) Arch. č. IX 450.
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12 Beiden keineswegs streng determinirt. In einzelnen Fäslen werden wir vielmehr ganz deutlich das Gegentheil erkennen und zeigen, wie auch ohne feierliche Erhebung oder Reception Zweige bürgerlicher Geschlechter zu ritterlichen wurden. Ein „Ritter Nikolaus, Sohn des Gewand- schneiders Otto“ — Nicolaus miles filius Ottonis pannicidae — der 1362 sein Prager Haus verkauft, wahrscheinlich nur um seiner neuen Laufbahn zu folgen,1) ist nur Ein Repräsentant für viele seines Gleichen. Das Wörtchen de oder ze (von) vor dent Ortsnamen bezeichnet noch weder einen Besitz= noch einen Adelstitel. Nur die bestimmten Cha- rakterisirungen als civis, miles, armiger, cliens geben einen festen An- halt. Aber wie die Erwerbsart des Einzelnen sind auch die mit- unter noch von schwankender Anwendung; noch schwankender und oft willkürlicher sind die Ehrenprädicate, welche die Höflichkeit des Schreibers beifügt. Der Bürger ist in der Regel providus oder discretus; Um sicht und Vorsicht scheinen sein Anftreten zu kennzeichnen; er ist mitunter auch circumspectus. Honestus hieß der Geistliche, aber auch der bürger- liche Richter, dem man in vielen Fällen „Ritterbürtigkeit“ nicht absprechen konnte. Honesta ist ferner jede Matrone. Minder schwankend ist — wir sprechen immer von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts — der Gebrauch von strenuus und famosus. Diese Titel kommen nur dem Vasallen (cliens) vom Waffenhandwerk (armiger) und dem Ritter (miles) zu, ohne indes feststehende Unterscheidungen zuzulassen. Die genannten Quellen zeigen mehrfach, wie der bürgerliche und ritterliche Titel bei ein und derselben Person mit ihrer Erwerbsthätigkeit wechselte. Nobiles heißen Familien von höherer Adelsstellung. Dagegen bezeichnet zu jener Zeit dominus nicht den „Herrn“ (baro) im engeren böhmischen Sinne, sondern wird aus Höflichkeit auch Geistlichen u. dgl. beigelegt. Die Prager Bürgerfamilie, in der sich der Beiname Stuk schon seit Beginn des 14. Jahrhunderts wie ein Familienname vererbte, trat bereits in der Kampfzeit König Johanns als eine der mächtigeren hervor; so ans derselben ein Simon, Albrecht und Johlin, letzterer als Grund- besitzer im Stadtbereiche und als Altarstifter in der altbürgerlichen Hauptkirche zu Sct. Niklas am Hühnermarkte (Altstadt).2) Ein Enderln (Andreas) dieses Hauses ist um 1359 zugleich mit einem Ritter Johann von Ričan Patron der Kirche zu Kunitz und sohin gewiß anch Besitzer eines Theiles dieses bei Mnichowitz s. ö. von Prag gelegenen Dorfes, 1) Tomek, Základy 1352 st. 253. 2) Základy, st. 45 č. 245 und 1. conf. 1360 p. 130.
12 Beiden keineswegs streng determinirt. In einzelnen Fäslen werden wir vielmehr ganz deutlich das Gegentheil erkennen und zeigen, wie auch ohne feierliche Erhebung oder Reception Zweige bürgerlicher Geschlechter zu ritterlichen wurden. Ein „Ritter Nikolaus, Sohn des Gewand- schneiders Otto“ — Nicolaus miles filius Ottonis pannicidae — der 1362 sein Prager Haus verkauft, wahrscheinlich nur um seiner neuen Laufbahn zu folgen,1) ist nur Ein Repräsentant für viele seines Gleichen. Das Wörtchen de oder ze (von) vor dent Ortsnamen bezeichnet noch weder einen Besitz= noch einen Adelstitel. Nur die bestimmten Cha- rakterisirungen als civis, miles, armiger, cliens geben einen festen An- halt. Aber wie die Erwerbsart des Einzelnen sind auch die mit- unter noch von schwankender Anwendung; noch schwankender und oft willkürlicher sind die Ehrenprädicate, welche die Höflichkeit des Schreibers beifügt. Der Bürger ist in der Regel providus oder discretus; Um sicht und Vorsicht scheinen sein Anftreten zu kennzeichnen; er ist mitunter auch circumspectus. Honestus hieß der Geistliche, aber auch der bürger- liche Richter, dem man in vielen Fällen „Ritterbürtigkeit“ nicht absprechen konnte. Honesta ist ferner jede Matrone. Minder schwankend ist — wir sprechen immer von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts — der Gebrauch von strenuus und famosus. Diese Titel kommen nur dem Vasallen (cliens) vom Waffenhandwerk (armiger) und dem Ritter (miles) zu, ohne indes feststehende Unterscheidungen zuzulassen. Die genannten Quellen zeigen mehrfach, wie der bürgerliche und ritterliche Titel bei ein und derselben Person mit ihrer Erwerbsthätigkeit wechselte. Nobiles heißen Familien von höherer Adelsstellung. Dagegen bezeichnet zu jener Zeit dominus nicht den „Herrn“ (baro) im engeren böhmischen Sinne, sondern wird aus Höflichkeit auch Geistlichen u. dgl. beigelegt. Die Prager Bürgerfamilie, in der sich der Beiname Stuk schon seit Beginn des 14. Jahrhunderts wie ein Familienname vererbte, trat bereits in der Kampfzeit König Johanns als eine der mächtigeren hervor; so ans derselben ein Simon, Albrecht und Johlin, letzterer als Grund- besitzer im Stadtbereiche und als Altarstifter in der altbürgerlichen Hauptkirche zu Sct. Niklas am Hühnermarkte (Altstadt).2) Ein Enderln (Andreas) dieses Hauses ist um 1359 zugleich mit einem Ritter Johann von Ričan Patron der Kirche zu Kunitz und sohin gewiß anch Besitzer eines Theiles dieses bei Mnichowitz s. ö. von Prag gelegenen Dorfes, 1) Tomek, Základy 1352 st. 253. 2) Základy, st. 45 č. 245 und 1. conf. 1360 p. 130.
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13 — das wir später im Besitze derer von Klučow und Lstiboř finden werden.1) Auch 1362 findet dasselbe Verhältniß statt; nur ist an Stelle des von Řičan Andreas von Duba als Concollator getreten.2) Kurze Zeit später3) erscheint derselbe Enderlin Stuk als Besitzer des ganzen Dorfes Pitko- witz, diesseits von Ričau in der Nähe von Auřinowes, uach welchem Gute sich nachmals (um 1380, 1404 und 1409) die Brüder des um 1377 schon verstorbenen Enderlin — Johann und Wenzel „von Pitkowitz“ oder auch „Pitkowský de Pitkowitz“ nennen.4) Jener Enderlin hatte noch von Smil von Mnichow ein Landgut mit sechs Zinsleuten im Dorfe Křivenitz — heute zu Unterbeřkowitz gehörig — dann Zinse in den Dörfern Liboch und Kostomlat gekauft. Die Beziehungen des letzteren — bei Podebrad — zur Prager Bürgerschaft werden wir noch kennen lernen. Wenzel Stuk besaß noch acht Zinsbauern und Wälder zum Dorfe Předboř unweit des genannten Kunitz gebörig5), und derselbe verfügte über das Patronat des Dorfes Skury, das uns in einer entgegengesetzten Richtung — nach NNW — von Prag über Welwarn abführt. Ein Otrad und Ješko (Johann), die wir daselbst als „clientes de Wskur“ antreffen, könnten nach Analogien derselben Familie zuzuweisen sein.5) Ein jüngerer Enderlin aus demselben Hause hatte vor und zur Zeit der Husitenstürme seinen ständigen Sitz in Kamenitz östlich von Eule aufgeschlagen, blieb aber als Patrou mancher frommen Stiftung mit Prag in Zusammenhange,7) nicht so mit bürgerlicher Erwerbsthätigkeit. Wir müssen vielmehr annehmen, daß er als ein jüngerer Sohn des Hauses auf der Feste Kamenitz einem ritterlichen Dienste oblag, indem ihn unsere Quellen bald nur als einen vordem gewesenen Bürger bezeichnen, bald mit dem Titel „famosus“ ausstatten.s) Wenn uns dann im Verlaufe der Zeit ein Wladykengeschlecht z Kamenice entgegenträte, wer würde es wagen, seine deutsch-bürgerliche Abkuuft zu errathen? Wieder ein vor 1417 schon verstorbener Wenzel Stuk hatte den Rittersitz Cholupice — Kolpitz — s. w. von Modran inne gehabt und 1) 1. conf. 1379 p. 86. 2) 1. conf. 1363 p. 27. 3) 1. erect. I a. 1366 p. 57. 4) Základy st. 260, 203; 1. conf. 1409, p. 263. 5) 1. er. III 1377, 298. 6) 1. ef. 1415, 150; 1417, 217. 7) 1. conf. 1415, p. 176. 8) 1. cf. 1412, 57, 49, 61.
13 — das wir später im Besitze derer von Klučow und Lstiboř finden werden.1) Auch 1362 findet dasselbe Verhältniß statt; nur ist an Stelle des von Řičan Andreas von Duba als Concollator getreten.2) Kurze Zeit später3) erscheint derselbe Enderlin Stuk als Besitzer des ganzen Dorfes Pitko- witz, diesseits von Ričau in der Nähe von Auřinowes, uach welchem Gute sich nachmals (um 1380, 1404 und 1409) die Brüder des um 1377 schon verstorbenen Enderlin — Johann und Wenzel „von Pitkowitz“ oder auch „Pitkowský de Pitkowitz“ nennen.4) Jener Enderlin hatte noch von Smil von Mnichow ein Landgut mit sechs Zinsleuten im Dorfe Křivenitz — heute zu Unterbeřkowitz gehörig — dann Zinse in den Dörfern Liboch und Kostomlat gekauft. Die Beziehungen des letzteren — bei Podebrad — zur Prager Bürgerschaft werden wir noch kennen lernen. Wenzel Stuk besaß noch acht Zinsbauern und Wälder zum Dorfe Předboř unweit des genannten Kunitz gebörig5), und derselbe verfügte über das Patronat des Dorfes Skury, das uns in einer entgegengesetzten Richtung — nach NNW — von Prag über Welwarn abführt. Ein Otrad und Ješko (Johann), die wir daselbst als „clientes de Wskur“ antreffen, könnten nach Analogien derselben Familie zuzuweisen sein.5) Ein jüngerer Enderlin aus demselben Hause hatte vor und zur Zeit der Husitenstürme seinen ständigen Sitz in Kamenitz östlich von Eule aufgeschlagen, blieb aber als Patrou mancher frommen Stiftung mit Prag in Zusammenhange,7) nicht so mit bürgerlicher Erwerbsthätigkeit. Wir müssen vielmehr annehmen, daß er als ein jüngerer Sohn des Hauses auf der Feste Kamenitz einem ritterlichen Dienste oblag, indem ihn unsere Quellen bald nur als einen vordem gewesenen Bürger bezeichnen, bald mit dem Titel „famosus“ ausstatten.s) Wenn uns dann im Verlaufe der Zeit ein Wladykengeschlecht z Kamenice entgegenträte, wer würde es wagen, seine deutsch-bürgerliche Abkuuft zu errathen? Wieder ein vor 1417 schon verstorbener Wenzel Stuk hatte den Rittersitz Cholupice — Kolpitz — s. w. von Modran inne gehabt und 1) 1. conf. 1379 p. 86. 2) 1. conf. 1363 p. 27. 3) 1. erect. I a. 1366 p. 57. 4) Základy st. 260, 203; 1. conf. 1409, p. 263. 5) 1. er. III 1377, 298. 6) 1. ef. 1415, 150; 1417, 217. 7) 1. conf. 1415, p. 176. 8) 1. cf. 1412, 57, 49, 61.
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14 — war nach demselben Wenzel von Kolpitz genaunt worden, und seine Witwe verkaufte in Prag ein verlassenes Haus. 1) Noch ein jüngerer Wenzel desselben Hauses führte bereits gemeinhin den Namen Cholupický. Dieser muß entweder durch den Husitensturm von Prag vertrieben oder während desselben bereits von Prag fern ge- wesen sein, indem seiner Gemahlin Barbara daselbst ihr väterliches Erbe — die „Zarowskýschen“ d. h. die Mühlen ihres Vaters Nikolaus von Sarau — entrissen worden war. Erst in Jahre 1428 durfte sie dasselbe in Folge eines besonderen „Guadenantriebes“, den der damalige Stadt- rath als „Beschützer der Witwen und Waisen“ in sich fühlte, von diesem zurückkaufen.2) Barbara trat dann das so Gerettete ihrem Gemahl ab. und so war dieser letzte Wenzel Stuk als „Cholpický“ noch halbwegs glücklich über den Sturm hinausgekommen. Ja, er tritt uus sogar jetzt uur noch als „Herr“ — dominus Wyško — gegenüber, als welcher er sich um 1435 im Bestze eines Hauses auf dem Altstädter Ringe befand, das ebenfalls zu dem Sarauschen Erbe gehört hatte und eingelöst worden war. 3) Von dem städtischen Erbe der alten Fanilie Stuck aber geschieht keine Erwähnung mehr. Dagegen deutet uns der besondere Guadenantrieb der nun tschechischen Stadthäupter an, daß es uicht langer Zeit bedurft haben würde, bis die allfälligen Nachkommen eines Herru Wyšek Chol- pický, die directen Nachkommen der deutschen Patrizier-Familie, auf ihrem einsamen Rittersitze niemand anders, deun als echtgeborne Tschechen gekannt hätte. Eine andere Linie desselben Hauses Stuk vertritt um 1380 ein Bartholomäus, welcher sich als „Herr“ des Dorfes Schestlitz — auch Česlice — in der Nähe des vorgenannten Pitkowitz „Bartholomäus Stuk von Schestlitz“ nannte.4) Ein Johannes, Dechant bei Sct. Apollinar in Prag, dürste als Mitbesitzer des genaunten Dorfes derselben Linie des Hauses Stuk aungehört haben, wie wir denn deutsche Patriziersöhne zu jener Zeit noch oft in geistlichen Stellungen bis zum Erzbischof hinauf antreffen werden. Wenn auch das damals von anderer Seite als Be- nachtheiligung empfunden wurde, so wird es wieder andrerseits aus dem Umstande erklärlich, daß auch ein großer Theil der Seelgeräthschätze, in deren Genuß diese Würdenträger traten, von deutschen Patriziern aufge- häuft worden war, deren Nachkommen uun zu einem Theil als Patrone 1) Zákl. st. 197, č. 940 b. 2) Zákl. st. 234, č. 873. 3) Zákl. st. 22, č. 607. 4) 1. conf. 1380, p. 126.
14 — war nach demselben Wenzel von Kolpitz genaunt worden, und seine Witwe verkaufte in Prag ein verlassenes Haus. 1) Noch ein jüngerer Wenzel desselben Hauses führte bereits gemeinhin den Namen Cholupický. Dieser muß entweder durch den Husitensturm von Prag vertrieben oder während desselben bereits von Prag fern ge- wesen sein, indem seiner Gemahlin Barbara daselbst ihr väterliches Erbe — die „Zarowskýschen“ d. h. die Mühlen ihres Vaters Nikolaus von Sarau — entrissen worden war. Erst in Jahre 1428 durfte sie dasselbe in Folge eines besonderen „Guadenantriebes“, den der damalige Stadt- rath als „Beschützer der Witwen und Waisen“ in sich fühlte, von diesem zurückkaufen.2) Barbara trat dann das so Gerettete ihrem Gemahl ab. und so war dieser letzte Wenzel Stuk als „Cholpický“ noch halbwegs glücklich über den Sturm hinausgekommen. Ja, er tritt uus sogar jetzt uur noch als „Herr“ — dominus Wyško — gegenüber, als welcher er sich um 1435 im Bestze eines Hauses auf dem Altstädter Ringe befand, das ebenfalls zu dem Sarauschen Erbe gehört hatte und eingelöst worden war. 3) Von dem städtischen Erbe der alten Fanilie Stuck aber geschieht keine Erwähnung mehr. Dagegen deutet uns der besondere Guadenantrieb der nun tschechischen Stadthäupter an, daß es uicht langer Zeit bedurft haben würde, bis die allfälligen Nachkommen eines Herru Wyšek Chol- pický, die directen Nachkommen der deutschen Patrizier-Familie, auf ihrem einsamen Rittersitze niemand anders, deun als echtgeborne Tschechen gekannt hätte. Eine andere Linie desselben Hauses Stuk vertritt um 1380 ein Bartholomäus, welcher sich als „Herr“ des Dorfes Schestlitz — auch Česlice — in der Nähe des vorgenannten Pitkowitz „Bartholomäus Stuk von Schestlitz“ nannte.4) Ein Johannes, Dechant bei Sct. Apollinar in Prag, dürste als Mitbesitzer des genaunten Dorfes derselben Linie des Hauses Stuk aungehört haben, wie wir denn deutsche Patriziersöhne zu jener Zeit noch oft in geistlichen Stellungen bis zum Erzbischof hinauf antreffen werden. Wenn auch das damals von anderer Seite als Be- nachtheiligung empfunden wurde, so wird es wieder andrerseits aus dem Umstande erklärlich, daß auch ein großer Theil der Seelgeräthschätze, in deren Genuß diese Würdenträger traten, von deutschen Patriziern aufge- häuft worden war, deren Nachkommen uun zu einem Theil als Patrone 1) Zákl. st. 197, č. 940 b. 2) Zákl. st. 234, č. 873. 3) Zákl. st. 22, č. 607. 4) 1. conf. 1380, p. 126.
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15 — über dieselben verfügten, zum andern durch dieselben versorgt zu werden pflegten. — Das Stammhaus des Patriziergeschlechtes derer „vom Turme“ — de turri — dürfte in der Nähe der Altstädter Sct. Niclaskirche, in der Dreibrunnenstraße gestanden haben; dort wenigstens befand sich am Hause jener Turm, der als Wahrzeichen dem Geschlechte den Namen gab.1) Schon vor der Mitte des 14. Jahrhunderts muß sich die Familie oder ein Zweig derselben im Besitze des Kirchdorfes und Rittersitzes von Středokluk befunden haben, dessen Lage an der Hauptstraße nach Schlan eine zweite Hauptrichtung bezeichnet, nach welcher hin die deutsche Bürgerschaft ihre Landbesitzungen ausdehnte. Etwas südlicher davon, zwischen den beiden Hauptstraßen uach Westen zu, die bei Rusyn ausein- ander gehen, lag das große Gebiet der Schoßgründe der Kleinseitner Neustadt Prag, das zum Theil erst am Beginn des 14. Jahrhunderts durch die Bürgerschaft cultivirt worden war. Im Jahre 1359 präsentirte in Středokluk ein Frenzlin gen. vom Turme — dictus de turri — den Pfarrer und erwählte hiezu wieder den Sohn eines reichen Prager Bürgers, des Konrad von Leitmeritz.2) Da Frenzlin daselbst als alleiniger Collator auftritt, läßt sich annehmen, daß auch die Kirchspieldörfer, oder doch ein Theil derselben zu seiner Gutsherr- schaft gehörten. Um 1370 übte daselbst dasselbe Recht der Prager Bürger Peslin, der „Kämmerer unseres Herrn Kaisers“, der sonach derselben Familie angehört haben wird.3) Ende des Jahrhunderts und ins 15. hinein nenut sich ein Albert von Greifstedt auch „von Středokluk“ und hatte als cliens, Beamter, daselbst seinen Sitz. Aus seinen stifterischen Beziehungen zur Prager Sct. Michaelskirche ist zu schließen, daß auch er oder sein Vorfahre daselbst als Bürger gelebt habe, wenn er auch jetzt als „armiger“ den Titel „famosus“ führt.4) Näher an Prag und noch etwas südlicher liegt das Pfarrdorf Sto- dulek, über welches derselbe Frenzlin die Patronatsrechte übte.*) Einen noch größeren Besitz hatte die Familie nordöstlicher in der Mitte des alten Kluminer Gaues, im Namensorte desselben, dem heutigen Klomin erworben und durch die Stadtanlage daselbst gehoben. Die Beurkundung eines Mathias vom Turme als Patron der Kirche von 1) Zákl. sť. 46 č. 27 f. 2) 1. conf. 1359 p. 84; 1362 p. 177. 3) 1. cf. 1370, 26. 4) 1. cf. 1399, 3; 1401, 43; 1410, 15. 5) 1. cf. 1354 p. 1; 1360, 127.
15 — über dieselben verfügten, zum andern durch dieselben versorgt zu werden pflegten. — Das Stammhaus des Patriziergeschlechtes derer „vom Turme“ — de turri — dürfte in der Nähe der Altstädter Sct. Niclaskirche, in der Dreibrunnenstraße gestanden haben; dort wenigstens befand sich am Hause jener Turm, der als Wahrzeichen dem Geschlechte den Namen gab.1) Schon vor der Mitte des 14. Jahrhunderts muß sich die Familie oder ein Zweig derselben im Besitze des Kirchdorfes und Rittersitzes von Středokluk befunden haben, dessen Lage an der Hauptstraße nach Schlan eine zweite Hauptrichtung bezeichnet, nach welcher hin die deutsche Bürgerschaft ihre Landbesitzungen ausdehnte. Etwas südlicher davon, zwischen den beiden Hauptstraßen uach Westen zu, die bei Rusyn ausein- ander gehen, lag das große Gebiet der Schoßgründe der Kleinseitner Neustadt Prag, das zum Theil erst am Beginn des 14. Jahrhunderts durch die Bürgerschaft cultivirt worden war. Im Jahre 1359 präsentirte in Středokluk ein Frenzlin gen. vom Turme — dictus de turri — den Pfarrer und erwählte hiezu wieder den Sohn eines reichen Prager Bürgers, des Konrad von Leitmeritz.2) Da Frenzlin daselbst als alleiniger Collator auftritt, läßt sich annehmen, daß auch die Kirchspieldörfer, oder doch ein Theil derselben zu seiner Gutsherr- schaft gehörten. Um 1370 übte daselbst dasselbe Recht der Prager Bürger Peslin, der „Kämmerer unseres Herrn Kaisers“, der sonach derselben Familie angehört haben wird.3) Ende des Jahrhunderts und ins 15. hinein nenut sich ein Albert von Greifstedt auch „von Středokluk“ und hatte als cliens, Beamter, daselbst seinen Sitz. Aus seinen stifterischen Beziehungen zur Prager Sct. Michaelskirche ist zu schließen, daß auch er oder sein Vorfahre daselbst als Bürger gelebt habe, wenn er auch jetzt als „armiger“ den Titel „famosus“ führt.4) Näher an Prag und noch etwas südlicher liegt das Pfarrdorf Sto- dulek, über welches derselbe Frenzlin die Patronatsrechte übte.*) Einen noch größeren Besitz hatte die Familie nordöstlicher in der Mitte des alten Kluminer Gaues, im Namensorte desselben, dem heutigen Klomin erworben und durch die Stadtanlage daselbst gehoben. Die Beurkundung eines Mathias vom Turme als Patron der Kirche von 1) Zákl. sť. 46 č. 27 f. 2) 1. conf. 1359 p. 84; 1362 p. 177. 3) 1. cf. 1370, 26. 4) 1. cf. 1399, 3; 1401, 43; 1410, 15. 5) 1. cf. 1354 p. 1; 1360, 127.
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16 Klumin reicht allerdings nur zum Jahre 1371 zurück.1) Um 1375 aber wird derselbe Mathias der Herr seiner Stadt Klumin genannt, für deren Kirche er nun eine Hufe von den Schoßfeldern — laneum agrorum spectantium ad oppidum suum — widmet.2) Diese Verfügung über einen Theil der Schoßgründe läßt erkenneu, daß Klumin eben erst diesem unternehmenden Bürger seine Aussetzung als Landstadt — oppidum — zu verdanken hat. Auch andere Umstände verrathen, daß die Neuordnung der Dinge daselbst eben erst von jenem Mathias ausging. Wohl schon die Vorfahren desselben — sein Vater war Jakob, dessen Vater Nicolaus „in turri“ gewesen — müssen auch das Dorf Letňan unweit Cakowitz, auf welchem Kirchenzinse lasteten, die nun Mathias auf seine neue Stadt Klumin übertrug,3) besessen haben. Wiederholt wird fortan Klumin als der ständige Wohnsitz des „honestus“ Mathias angeführt und derselbe auch abwechselnd „Mathias von Klumin“ genannt.4) Daraus, daß diese „vom Turme“ außer ihrem Stammhause in der Altstadt auch ein Haus in der Rittergasse besaßen und daß sie Stifter von Kaplaneien sowohl bei Sct. Niclas wie bei Sct. Gallus waren, dürfen wir schließen, daß sie seinerzeit bei der Gründung der „neuen Stadt“ bei Sct. Galli mitbetheiligt waren. Jener Großvater Nicolaus hätte immerhin in jene Zeit des Münzmeisters Eberlin zurückreichen können, und das Bürger- thum iener Zeit kennzeichnet solche Art Unternehmungen. Unweit von dem genaunten Letňan, etwas östlicher liegt der che- malige Rittersitz Winoř (oder Winař). Auch dieser gehörte der Familie vom Turme. Um 1358 finden wir deuselben, dem Patronate nach zu schließen, in den Händen des Prager Bürgers Reinbot Goldener und nachmals in denen desselben in Gemeinschaft mit seinem Sohne Nikolaus, dem damaligen Stadtrichter der Altstadt Prag.5) Eine gewisse Beziehung zur Familie vom Turme kann man aber schon darin erkennen, daß Reinbot einen Johann vom Turme für jene Pfründe präsentirte. Dieser Johannes war ein Bruder Jaklins (Jakobs) und des oft genannten Mathias; ein Sohn, der ältere Jakob, war schon um 1344 geweihter Priester. Reinbot Goldener wird als mit diesem verwandt (amicus) ge- nannt, ohne daß wir den Verwandtschaftsgrad erkennen könnten. Ebenso werden als einer Linie des Hauses vom Turme angehörig die Brüder 1) 1. cf. 1371, 42. 2) 1. erect. I, 102. 3) 1. erect. II, 1376, 134; 135. 4) 1. conf. 1387, 191; 1390, 16 f. 103; 1396, 259. 5) lib. conf. II 1358, 70; 1360, 135.
16 Klumin reicht allerdings nur zum Jahre 1371 zurück.1) Um 1375 aber wird derselbe Mathias der Herr seiner Stadt Klumin genannt, für deren Kirche er nun eine Hufe von den Schoßfeldern — laneum agrorum spectantium ad oppidum suum — widmet.2) Diese Verfügung über einen Theil der Schoßgründe läßt erkenneu, daß Klumin eben erst diesem unternehmenden Bürger seine Aussetzung als Landstadt — oppidum — zu verdanken hat. Auch andere Umstände verrathen, daß die Neuordnung der Dinge daselbst eben erst von jenem Mathias ausging. Wohl schon die Vorfahren desselben — sein Vater war Jakob, dessen Vater Nicolaus „in turri“ gewesen — müssen auch das Dorf Letňan unweit Cakowitz, auf welchem Kirchenzinse lasteten, die nun Mathias auf seine neue Stadt Klumin übertrug,3) besessen haben. Wiederholt wird fortan Klumin als der ständige Wohnsitz des „honestus“ Mathias angeführt und derselbe auch abwechselnd „Mathias von Klumin“ genannt.4) Daraus, daß diese „vom Turme“ außer ihrem Stammhause in der Altstadt auch ein Haus in der Rittergasse besaßen und daß sie Stifter von Kaplaneien sowohl bei Sct. Niclas wie bei Sct. Gallus waren, dürfen wir schließen, daß sie seinerzeit bei der Gründung der „neuen Stadt“ bei Sct. Galli mitbetheiligt waren. Jener Großvater Nicolaus hätte immerhin in jene Zeit des Münzmeisters Eberlin zurückreichen können, und das Bürger- thum iener Zeit kennzeichnet solche Art Unternehmungen. Unweit von dem genaunten Letňan, etwas östlicher liegt der che- malige Rittersitz Winoř (oder Winař). Auch dieser gehörte der Familie vom Turme. Um 1358 finden wir deuselben, dem Patronate nach zu schließen, in den Händen des Prager Bürgers Reinbot Goldener und nachmals in denen desselben in Gemeinschaft mit seinem Sohne Nikolaus, dem damaligen Stadtrichter der Altstadt Prag.5) Eine gewisse Beziehung zur Familie vom Turme kann man aber schon darin erkennen, daß Reinbot einen Johann vom Turme für jene Pfründe präsentirte. Dieser Johannes war ein Bruder Jaklins (Jakobs) und des oft genannten Mathias; ein Sohn, der ältere Jakob, war schon um 1344 geweihter Priester. Reinbot Goldener wird als mit diesem verwandt (amicus) ge- nannt, ohne daß wir den Verwandtschaftsgrad erkennen könnten. Ebenso werden als einer Linie des Hauses vom Turme angehörig die Brüder 1) 1. cf. 1371, 42. 2) 1. erect. I, 102. 3) 1. erect. II, 1376, 134; 135. 4) 1. conf. 1387, 191; 1390, 16 f. 103; 1396, 259. 5) lib. conf. II 1358, 70; 1360, 135.
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17 — Nikolaus und Hansa bezeichnet.1) Es dürfte also wohl ein Verwandt schaftszusammenhang zu Grunde liegen, weun wir gegen Ausgang des Jahrhunderts das genannte Winoř selbst im Besitze deren vom Turme lehen. Um 1392 wird jener Hanza de Turri auch als „Hanza de Winorz“ bezeichnet,2) während beide gemeinschaftlich, dieser Winořer und Mathias von Klumin, sich in ein Prager Collaturrecht (am Tein) theilen. Aber auch für Winoř präsentirt 1393 Mathias, während im Jahre 1405 Hanza de Turri alias de Winoř das Patronatsrecht ausübte.3) Zeitweilig muß die Familie wieder einen andern Bürger als Verwalter von Winoř in ihrem Dienste gehalten haben; wir lernen als solchen — clientem — den Prager Bürger Petermann, der wieder seinen besonderen Sitz in dem nachbarlichen Přeletitz — Předletitz — hatte, ein andermal einen Bürger Laurentius von Winoř kennen.4) Eine starke Meile südlich von Winoř näher an Auřinowes liegen die benachbarten Dörfer Dubeč und Dubeček mit ehemaligen Ritter festen. Auch sie gehörten um die Scheide des genaunten Jahrhunderts denen vom Turme; doch scheinen sie eine jüngere Erwerbung der Familie darzustellen. Um 1365 finden wir einen Bürger Meinlin mit dem Beinamen Dubecz bezeichnet; er heißt zumeist schlechtweg Meinlin Dubez.5) Der- selbe scheint aber nur, wie nachmals sein Sohn in der Eigenschaft als Beamter oder Lehensmann zur Herrschaft Dubecz in Beziehung gestanden zu haben. Wir sehen wiederholt, wie die Güter besitzenden Bürger fast immer wieder nur Beamte bürgerlicher Herkunft und auch solche ver- wenden, die andernorts selbst auf eigenem Grunde wirthschaften. Wie weit dies auch bezüglich eines Jakso (Jakob) Mülner de Dubczek zutraf, der Ende des Jahrhunderts in Dubček erscheint, wissen wir nicht.5) Jener Meinlin scheint eigene Güter nicht besessen zu haben, denn er konnte für seine Altarstiftung bei St. Gallus nicht auf solche greifen, sondern mußte dafür Zinse auf dem Dorfe Maleschitz, östlich von Žižkow, ankaufen, welches Dorf damals ebenfalls einem Prager Bürger, Seidlin von Pisek und dessen Söhnen Frana und Beruhard gehörte.7) Meinhards Sohn 1) 1. erect. 1344, 134; 1347, 136. 2) l. conf. 1392,141; 103. 3) 1. conf. 1393, 19; 1405, 159. 4) 1. conf. 1364 p. 57, 1. crect. II 1370, p. 183. 5) 1. conf. 1365, 165, 157. 6) 1. conf. 1399, 3; 1406, 185. 7) 1. crect. I 1365, 50. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft. 2
17 — Nikolaus und Hansa bezeichnet.1) Es dürfte also wohl ein Verwandt schaftszusammenhang zu Grunde liegen, weun wir gegen Ausgang des Jahrhunderts das genannte Winoř selbst im Besitze deren vom Turme lehen. Um 1392 wird jener Hanza de Turri auch als „Hanza de Winorz“ bezeichnet,2) während beide gemeinschaftlich, dieser Winořer und Mathias von Klumin, sich in ein Prager Collaturrecht (am Tein) theilen. Aber auch für Winoř präsentirt 1393 Mathias, während im Jahre 1405 Hanza de Turri alias de Winoř das Patronatsrecht ausübte.3) Zeitweilig muß die Familie wieder einen andern Bürger als Verwalter von Winoř in ihrem Dienste gehalten haben; wir lernen als solchen — clientem — den Prager Bürger Petermann, der wieder seinen besonderen Sitz in dem nachbarlichen Přeletitz — Předletitz — hatte, ein andermal einen Bürger Laurentius von Winoř kennen.4) Eine starke Meile südlich von Winoř näher an Auřinowes liegen die benachbarten Dörfer Dubeč und Dubeček mit ehemaligen Ritter festen. Auch sie gehörten um die Scheide des genaunten Jahrhunderts denen vom Turme; doch scheinen sie eine jüngere Erwerbung der Familie darzustellen. Um 1365 finden wir einen Bürger Meinlin mit dem Beinamen Dubecz bezeichnet; er heißt zumeist schlechtweg Meinlin Dubez.5) Der- selbe scheint aber nur, wie nachmals sein Sohn in der Eigenschaft als Beamter oder Lehensmann zur Herrschaft Dubecz in Beziehung gestanden zu haben. Wir sehen wiederholt, wie die Güter besitzenden Bürger fast immer wieder nur Beamte bürgerlicher Herkunft und auch solche ver- wenden, die andernorts selbst auf eigenem Grunde wirthschaften. Wie weit dies auch bezüglich eines Jakso (Jakob) Mülner de Dubczek zutraf, der Ende des Jahrhunderts in Dubček erscheint, wissen wir nicht.5) Jener Meinlin scheint eigene Güter nicht besessen zu haben, denn er konnte für seine Altarstiftung bei St. Gallus nicht auf solche greifen, sondern mußte dafür Zinse auf dem Dorfe Maleschitz, östlich von Žižkow, ankaufen, welches Dorf damals ebenfalls einem Prager Bürger, Seidlin von Pisek und dessen Söhnen Frana und Beruhard gehörte.7) Meinhards Sohn 1) 1. erect. 1344, 134; 1347, 136. 2) l. conf. 1392,141; 103. 3) 1. conf. 1393, 19; 1405, 159. 4) 1. conf. 1364 p. 57, 1. crect. II 1370, p. 183. 5) 1. conf. 1365, 165, 157. 6) 1. conf. 1399, 3; 1406, 185. 7) 1. crect. I 1365, 50. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft. 2
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18 Johannes de Dubecz oder Johannes Dubecz de Dubczek genannt1) wird als cliens bezeichnet; doch hatte derselbe, wie nicht selten der Fall war, außerdem selbst einen Allodialbesitz im nahen Dorfe Kralowitz. Wir wissen nicht, ob wir recht thun, einen vom Jahre 1405 ab als Dubecz von Dubczek mit dem Sitze in Dubczek beurkundeten Johannes von jenem Vasallen aus der Familie Meinhards zu trennen; uns verleitet aber dazu das diesem Johann mehrfach beigelegte Prädicat famosus, das freilich auch wieder durch fortgesetzten Vasallendienst er worben zu werden pflegte.2) Indes getrenut oder nicht getrennt ist eventuell einer von beiden wohl derselbe Johann, von welchem uoch im Jahre 1411 ange- geben wird, daß er immer noch Bürger von Prag sei und im Jahre 1414, daß er den Beinamen „a Turri“ führe.3) In einem der möglichen Fälle hätten wir dann auch jenen Meinhard der Familie derer vom Turme zuzuzählen, wie es denn recht oft geschah, daß ein Zweig der Bürger familie sich ausschließlicher dem junkerlichen Dieuste auf den Landgütern widmete. In dem letztgenannten Johann vom Turme, Herrn von Dubeč und Dubeček, tritt uns aber wieder der erste des Hauses als Patronats- herr von Pruhonitz, dem jetzt gräfl. Nostitz'schen Stammgute s.-ö. von Prag, entgegen4), und verschiedene Beurkundungen besagen, daß nun jener „Johann Dubecz“ — wer würde in dem nun gebräuchlichen Namen noch den Deutschen vermuthen? — die Herrschaften Klumin, Winoř, Dubeč, Dubček und Pruhonitz in Einer Hand vereinigte. Das entferntere Dorf Dalow bei Sternberg, welches in früherer Zeit Mathias vom Turme mit dem Prager Bürger Ješko Rot gemeinschaftlich besessen hatte, war von beiden schon im Jahre 1374 an die Kirche zu Sct. Nitlas verkauft worden.5) Das Patronat von Pruhonitz sahen wir vordem, um 1392 in den Händen des Bürgers Johann Prokopii gen. Ulmann und etwas später in denen des Peter de Meziřitz, desgl. Bürgers der Altstadt Prag;6) jedenfalls war die Feste schon längere Zeit in bürgerlichem Besitze.7) — 1) 1. erect. IV 1396, 452; 1. conf. 1397, 281; 1409, 278. 2) 1. conf. 1405, 138; 1406, 180; 1409, 256. 3) 1. conf. 1411, 36; 1414, 110. 4) 1. conf. 1409, 256; 1414, 110. 5) 1. erect. II, 1274, 16 . 6) 1. cf. 1392, 143; 1402, 81. 7) Die jedes Scheins von Berechtigung entbehrende Heranzichung des fernen Wetzwalde an unsere Familie de Turri im Register zu Entlers Ausgabe der 1. conf. lib. VI nöthigt uns eine Bemerkung ab. Herr Wenceslaus Schulz hat sich durch die Verfassung dieser Indices ein unbestreitbar großes Verdienst
18 Johannes de Dubecz oder Johannes Dubecz de Dubczek genannt1) wird als cliens bezeichnet; doch hatte derselbe, wie nicht selten der Fall war, außerdem selbst einen Allodialbesitz im nahen Dorfe Kralowitz. Wir wissen nicht, ob wir recht thun, einen vom Jahre 1405 ab als Dubecz von Dubczek mit dem Sitze in Dubczek beurkundeten Johannes von jenem Vasallen aus der Familie Meinhards zu trennen; uns verleitet aber dazu das diesem Johann mehrfach beigelegte Prädicat famosus, das freilich auch wieder durch fortgesetzten Vasallendienst er worben zu werden pflegte.2) Indes getrenut oder nicht getrennt ist eventuell einer von beiden wohl derselbe Johann, von welchem uoch im Jahre 1411 ange- geben wird, daß er immer noch Bürger von Prag sei und im Jahre 1414, daß er den Beinamen „a Turri“ führe.3) In einem der möglichen Fälle hätten wir dann auch jenen Meinhard der Familie derer vom Turme zuzuzählen, wie es denn recht oft geschah, daß ein Zweig der Bürger familie sich ausschließlicher dem junkerlichen Dieuste auf den Landgütern widmete. In dem letztgenannten Johann vom Turme, Herrn von Dubeč und Dubeček, tritt uns aber wieder der erste des Hauses als Patronats- herr von Pruhonitz, dem jetzt gräfl. Nostitz'schen Stammgute s.-ö. von Prag, entgegen4), und verschiedene Beurkundungen besagen, daß nun jener „Johann Dubecz“ — wer würde in dem nun gebräuchlichen Namen noch den Deutschen vermuthen? — die Herrschaften Klumin, Winoř, Dubeč, Dubček und Pruhonitz in Einer Hand vereinigte. Das entferntere Dorf Dalow bei Sternberg, welches in früherer Zeit Mathias vom Turme mit dem Prager Bürger Ješko Rot gemeinschaftlich besessen hatte, war von beiden schon im Jahre 1374 an die Kirche zu Sct. Nitlas verkauft worden.5) Das Patronat von Pruhonitz sahen wir vordem, um 1392 in den Händen des Bürgers Johann Prokopii gen. Ulmann und etwas später in denen des Peter de Meziřitz, desgl. Bürgers der Altstadt Prag;6) jedenfalls war die Feste schon längere Zeit in bürgerlichem Besitze.7) — 1) 1. erect. IV 1396, 452; 1. conf. 1397, 281; 1409, 278. 2) 1. conf. 1405, 138; 1406, 180; 1409, 256. 3) 1. conf. 1411, 36; 1414, 110. 4) 1. conf. 1409, 256; 1414, 110. 5) 1. erect. II, 1274, 16 . 6) 1. cf. 1392, 143; 1402, 81. 7) Die jedes Scheins von Berechtigung entbehrende Heranzichung des fernen Wetzwalde an unsere Familie de Turri im Register zu Entlers Ausgabe der 1. conf. lib. VI nöthigt uns eine Bemerkung ab. Herr Wenceslaus Schulz hat sich durch die Verfassung dieser Indices ein unbestreitbar großes Verdienst
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19 — Auch die Familie, in der sich mindestens seit dem Beginne des 14. Jahrhunderts der Beiname Beneschauer — Beneschawer, Bene- schower, in älterer Zeit ausschließlich in dieser deutschen Namensform geschrieben — vererbte, gehörte zu den älteren Patriziergeschlechtern. In den Ständekämpfen zur Zeit des Kärnthner Heinrich muß Sibot von Beneschau schon eine hervorragende Rolle gespielt haben, denn wir finden ihn 1310 unter den dem sog. Gerichte König Johanns beigezogenen Aeltesten.1) Daß der Name auf eine Beziehung zu einem der sieben in Böhmen vorhandenen Beneschau hinweist, ist klar; aber darans auf die Abstammung eines so frühzeitig hervortretenden Patriziergeschlechtes aus einem jener Orte, die damals noch durch die Bank unterthänige Dorf- schaften waren, zu schließen, ist unmöglich. Wohl aber konnten dieselben Beziehungen, wie wir sie so eben schon über Eule und Beneschau (bei Prag) bis Sternberg eindringen sahen, sehr wohl einem reichen Bürgerhause diese Bezeichnung eingetragen haben. In dieser Familie kehrt der Name Sibot oder Seibot mehrfach wieder. Ein Sibot war zu Beginn des 14. Jahrhunderts mit Hinter- lassung der Söhne Frenzlin und Henslin gestorben, und diese besaßen damals bereits gemeinsam das Dorf Počernitz östlich von Prag.2) Dieses hatte der alte Sibot nach deutschem Rechte an einen Erbrichter ausgesetzt unter Anweisung desselben an das Prager Stadtrecht.3) Um die Mitte des 14. Jahrhunderts lebte wieder ein Sibot neben den Brüdern Nikolaus und Wenzel.4) Etwas später tritt ein Henslin — in der slawischen Koseform zu Hana condensirt — besonders hervor. Be- erworben; es bliebe nur noch unbestrittener, wenn es ihm nicht beliebt hätte, die uachzusuchenden Schlagworte in der Schreibung des Textes in der Regel erst hinter die oft recht unkenntlich ausgestalteten, nicht selten auch will- kürlich geformten tschechischen Terminen zurückzustellen, wodurch das Aufsuchen sehr erschwert wird. Wie er aber dazu kam, den Namen des Dorfes Wetz- walde bei Reichenberg — der Gründung eines gut deutschen Wetzil oder Wetzel und des damaligen Patronats der Herren von Dohna auf Grafenstein — von der Prager Bürgerfamilie de Turri abzuleiten, bloß weil sich dieser Terminus mit „od Véže“ ins Tschechische übersetzen läßt, welchen Versuch aber die von uns eingesehenen Urkunden niemals machten, wobei dann natürlich dieser ganze „rod měšťanský Pražský“ als ein tschechischer vorausgesetzt wird, so daß dann also wohl tschechische Bürger aus Prag unser „Niederland“ colonisirt hätten, — uein, das ist doch der Gipfel von — Harmlosigkeit! 1) Vergl. Tomek, Prag I, 559. 2) Emler Reg. III 1329 p. 599. 3) Ebend. 1322 p. 308. 4) 1. cf. 1355 p. 2; 1356, 10.
19 — Auch die Familie, in der sich mindestens seit dem Beginne des 14. Jahrhunderts der Beiname Beneschauer — Beneschawer, Bene- schower, in älterer Zeit ausschließlich in dieser deutschen Namensform geschrieben — vererbte, gehörte zu den älteren Patriziergeschlechtern. In den Ständekämpfen zur Zeit des Kärnthner Heinrich muß Sibot von Beneschau schon eine hervorragende Rolle gespielt haben, denn wir finden ihn 1310 unter den dem sog. Gerichte König Johanns beigezogenen Aeltesten.1) Daß der Name auf eine Beziehung zu einem der sieben in Böhmen vorhandenen Beneschau hinweist, ist klar; aber darans auf die Abstammung eines so frühzeitig hervortretenden Patriziergeschlechtes aus einem jener Orte, die damals noch durch die Bank unterthänige Dorf- schaften waren, zu schließen, ist unmöglich. Wohl aber konnten dieselben Beziehungen, wie wir sie so eben schon über Eule und Beneschau (bei Prag) bis Sternberg eindringen sahen, sehr wohl einem reichen Bürgerhause diese Bezeichnung eingetragen haben. In dieser Familie kehrt der Name Sibot oder Seibot mehrfach wieder. Ein Sibot war zu Beginn des 14. Jahrhunderts mit Hinter- lassung der Söhne Frenzlin und Henslin gestorben, und diese besaßen damals bereits gemeinsam das Dorf Počernitz östlich von Prag.2) Dieses hatte der alte Sibot nach deutschem Rechte an einen Erbrichter ausgesetzt unter Anweisung desselben an das Prager Stadtrecht.3) Um die Mitte des 14. Jahrhunderts lebte wieder ein Sibot neben den Brüdern Nikolaus und Wenzel.4) Etwas später tritt ein Henslin — in der slawischen Koseform zu Hana condensirt — besonders hervor. Be- erworben; es bliebe nur noch unbestrittener, wenn es ihm nicht beliebt hätte, die uachzusuchenden Schlagworte in der Schreibung des Textes in der Regel erst hinter die oft recht unkenntlich ausgestalteten, nicht selten auch will- kürlich geformten tschechischen Terminen zurückzustellen, wodurch das Aufsuchen sehr erschwert wird. Wie er aber dazu kam, den Namen des Dorfes Wetz- walde bei Reichenberg — der Gründung eines gut deutschen Wetzil oder Wetzel und des damaligen Patronats der Herren von Dohna auf Grafenstein — von der Prager Bürgerfamilie de Turri abzuleiten, bloß weil sich dieser Terminus mit „od Véže“ ins Tschechische übersetzen läßt, welchen Versuch aber die von uns eingesehenen Urkunden niemals machten, wobei dann natürlich dieser ganze „rod měšťanský Pražský“ als ein tschechischer vorausgesetzt wird, so daß dann also wohl tschechische Bürger aus Prag unser „Niederland“ colonisirt hätten, — uein, das ist doch der Gipfel von — Harmlosigkeit! 1) Vergl. Tomek, Prag I, 559. 2) Emler Reg. III 1329 p. 599. 3) Ebend. 1322 p. 308. 4) 1. cf. 1355 p. 2; 1356, 10.
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20 — ziehungen des Hanses zu Stiftungen der alten Bürgerkirche Sct. Niklas kennzeichnen seine Wohlhabenheit.1) Wenn jener Henslin schon um 1377 mit Martin Rotlöw die über- aus einträgliche, aber nach der Gewohnheit der Fürsten anch vorhandenes Baarvermögen voraussetzende Stelle eines Urburmeisters von Kuttenberg theilte,2) so gewährt dies einen Ciublick in seine Vermögensverhältnisse, wie sie sich für einen aus Beneschan eingewanderten Unterthanen wohl auch in mehreren Generationen nicht gestaltet hätten. Dem entspricht auch der beurkundete Herrschaftsbesitz einzelner Familienmitglieder. Ein Jaklîn ist schon um 1356 Patronatss und sonach gewiß auch Herrschaftsbesitzer von Hobšowitz, das auf Beziehungen zu Schlan hinweist, die noch genauer hervortreten werden.3) Er und sein Bruder Nikolaus erscheinen um dieselbe Zeit in gleicher Weise im Besitze von Rapitz — Wrapice — das zu jener Zeit ein Kirchdorf mit einer Ritter- feste war, jenseits Buštehrad gegen Schlan zu gelegen.4) Und noch uäher gegen Schlan besaß Sibot das Dorf Wolschan, auf dem er Zinse für die Teinkirche stiftete.5) Mit seinem Bruder Nikolaus ist Henslîn, auch Hanz und Hana genannt, uebenbei bemerkt auch Patron des jetzt verschwundenen Kirchleins Sct. Johann an der Furth in Prag.6) Um 1367 treffen wir ihn als Stadtrichter in Prag.7) Bald darauf sehen wir die Brüder Hans und Nikolans im Besitze der Collatur des Dorfes Ujezdec, das wir für das verschwundene Kirchdorf Oujezdec bei Dřin in derselben Schlaner Gegend halten,s) weil die noch bestehenden beiden Dujezdec in jener Gegend — soviel Palacký, popis p. 18 weiß — keine Kirchdörfer waren. Das Gut Skury zwischen Welwarn und Zlonitz fanden wir schon in anderen, aber doch auch bürgerlichen Händen. Im Jahre 1375 übten indeß die vorgenaunten Brüder daselbst die Collaturrechte.9) In nächst- folgenden Jahrzehnt tritt für Nikolaus die Bezeichnung nach dem Gute Wrapitz in den Vordergrund. Er hieß zuerst noch Nicolaus dictus Benessawer alias de Wrapitz, dann bald umgekehrt Nicolaus de 1) conf. 1364, 36; 1362, 174. 2) Zákl. n. 188 č. 853. 3) 1. conf. 1356, 10. 4) 1. cf. 1362, 189. 5) 1. er. I 1362, 35. 6) 1. cf. 1363, 19; 1369, 20. 7) 1. erect. V 563; 1. cf. 1367, 86. 8) 1. cf. IV 1374, 22. 9) 1. conf. IV 1375, 40.
20 — ziehungen des Hanses zu Stiftungen der alten Bürgerkirche Sct. Niklas kennzeichnen seine Wohlhabenheit.1) Wenn jener Henslin schon um 1377 mit Martin Rotlöw die über- aus einträgliche, aber nach der Gewohnheit der Fürsten anch vorhandenes Baarvermögen voraussetzende Stelle eines Urburmeisters von Kuttenberg theilte,2) so gewährt dies einen Ciublick in seine Vermögensverhältnisse, wie sie sich für einen aus Beneschan eingewanderten Unterthanen wohl auch in mehreren Generationen nicht gestaltet hätten. Dem entspricht auch der beurkundete Herrschaftsbesitz einzelner Familienmitglieder. Ein Jaklîn ist schon um 1356 Patronatss und sonach gewiß auch Herrschaftsbesitzer von Hobšowitz, das auf Beziehungen zu Schlan hinweist, die noch genauer hervortreten werden.3) Er und sein Bruder Nikolaus erscheinen um dieselbe Zeit in gleicher Weise im Besitze von Rapitz — Wrapice — das zu jener Zeit ein Kirchdorf mit einer Ritter- feste war, jenseits Buštehrad gegen Schlan zu gelegen.4) Und noch uäher gegen Schlan besaß Sibot das Dorf Wolschan, auf dem er Zinse für die Teinkirche stiftete.5) Mit seinem Bruder Nikolaus ist Henslîn, auch Hanz und Hana genannt, uebenbei bemerkt auch Patron des jetzt verschwundenen Kirchleins Sct. Johann an der Furth in Prag.6) Um 1367 treffen wir ihn als Stadtrichter in Prag.7) Bald darauf sehen wir die Brüder Hans und Nikolans im Besitze der Collatur des Dorfes Ujezdec, das wir für das verschwundene Kirchdorf Oujezdec bei Dřin in derselben Schlaner Gegend halten,s) weil die noch bestehenden beiden Dujezdec in jener Gegend — soviel Palacký, popis p. 18 weiß — keine Kirchdörfer waren. Das Gut Skury zwischen Welwarn und Zlonitz fanden wir schon in anderen, aber doch auch bürgerlichen Händen. Im Jahre 1375 übten indeß die vorgenaunten Brüder daselbst die Collaturrechte.9) In nächst- folgenden Jahrzehnt tritt für Nikolaus die Bezeichnung nach dem Gute Wrapitz in den Vordergrund. Er hieß zuerst noch Nicolaus dictus Benessawer alias de Wrapitz, dann bald umgekehrt Nicolaus de 1) conf. 1364, 36; 1362, 174. 2) Zákl. n. 188 č. 853. 3) 1. conf. 1356, 10. 4) 1. cf. 1362, 189. 5) 1. er. I 1362, 35. 6) 1. cf. 1363, 19; 1369, 20. 7) 1. erect. V 563; 1. cf. 1367, 86. 8) 1. cf. IV 1374, 22. 9) 1. conf. IV 1375, 40.
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21 — Wrapicz dictus Benessawer;1) immer aber bleibt er doch noch — viel- leicht nicht ohne Stolz? — civis Pragensis; nur erfahren wir, daß er sich um 1397 ganz auf seinen Rittersitz Wrapicz zurückgezogen hat.2) Neben ihm wird seit 1389 ein Jakob, Jakubko genannt, der viel- leicht als sein Sohn oder Bruder anzusprechen wäre. Auch er ist ein Beneschauer und wenigstens 1390 noch Bürger der Altstadt Prag.3) Dieser Jakubko besitzt in dem alten Gebiete der Beneschauer noch das einstige Dorf Ostrow, dessen Lage nicht mehr auffindbar ist.4) Gleichzeitig aber hat sich eine Neuerwerbung Jakubkos in einer anderen Richtung, an der mittleren Elbe, wo wir ebenfalls Bürgerfamilien schon als Besitzer vor- fanden, vollzogen: wir treffen ihn in setzten Jahrzehnt als Herrn von Brazdim westlich von Brandeis an der Elbe. Nur einmal wird er noch als Jacubko Benessawer de Brazdim bezeichnet,5) dann läßt er sich schlechthin Jakubek von Brazdim nennen und hat seine Bürgerschaft in Prag aufgegeben; er ist nur noch ein olim civis.6) Doch stiftet er auch noch als solcher einen Marienaltar in der Familienkirche Sct. Johann an der Furth und präsentirt — ein gar uicht seltener Fall — für den Stiftunsgenuß seinen eigenen Sohn Jacobum Jacubconis de Brazdim. Dieser gelangle dann von der Staffel des Altaristen noch im gleichen Jahre durch Tausch zu einem Altbunzlauer Canonicate.7) Aber auch die anderen Zweige treunten sich immer mehr vom Bürgerthume vder doch wohl vom bürgerlichen Erwerb. Als Nikolaus von Wrapitz gestorben war, naunten sich ein Wenzel und ein Johann nach diesem Rittersitze, während der Name der „Beneschauer“ aus den Urkunden des beginnenden 15. Jahrhundertes verschwindet. Wenzel war bestimmt der Sohn des Nikolaus, ob aber Johann dessen Bruder, ist zweifelhaft, sicher indes dessen nahe Verwandtschaft, indem er das Patro natsrecht zu all' den alten Familienstiftungen mit jenem theilte. Dieser Johann nahm seinen Sitz auf dem ihm vielleicht zugetheilten Hobšowitz und nennt sich fortan auch Johannes de Hobšowitz, nicht mebr aber civis, sondern armiger und führt das Prädicat famosus.8) Wer wird nun in diesen 1) 1. conf. 1386, 183; 1389, 213. 2) 1. cf. 1397, 284. 3) l. cf. 1390, 32. 4) 1. erect. IV 1385, 424. 5) 1. erect. IV 1305, 424. 6) 1. conf. 1395 p. 236. 7) 1. conf. 1395, 238; 1396, 260. 8) 1. conf. 1411, 22; 1406, 185; 1412, 61; 1426, 114.
21 — Wrapicz dictus Benessawer;1) immer aber bleibt er doch noch — viel- leicht nicht ohne Stolz? — civis Pragensis; nur erfahren wir, daß er sich um 1397 ganz auf seinen Rittersitz Wrapicz zurückgezogen hat.2) Neben ihm wird seit 1389 ein Jakob, Jakubko genannt, der viel- leicht als sein Sohn oder Bruder anzusprechen wäre. Auch er ist ein Beneschauer und wenigstens 1390 noch Bürger der Altstadt Prag.3) Dieser Jakubko besitzt in dem alten Gebiete der Beneschauer noch das einstige Dorf Ostrow, dessen Lage nicht mehr auffindbar ist.4) Gleichzeitig aber hat sich eine Neuerwerbung Jakubkos in einer anderen Richtung, an der mittleren Elbe, wo wir ebenfalls Bürgerfamilien schon als Besitzer vor- fanden, vollzogen: wir treffen ihn in setzten Jahrzehnt als Herrn von Brazdim westlich von Brandeis an der Elbe. Nur einmal wird er noch als Jacubko Benessawer de Brazdim bezeichnet,5) dann läßt er sich schlechthin Jakubek von Brazdim nennen und hat seine Bürgerschaft in Prag aufgegeben; er ist nur noch ein olim civis.6) Doch stiftet er auch noch als solcher einen Marienaltar in der Familienkirche Sct. Johann an der Furth und präsentirt — ein gar uicht seltener Fall — für den Stiftunsgenuß seinen eigenen Sohn Jacobum Jacubconis de Brazdim. Dieser gelangle dann von der Staffel des Altaristen noch im gleichen Jahre durch Tausch zu einem Altbunzlauer Canonicate.7) Aber auch die anderen Zweige treunten sich immer mehr vom Bürgerthume vder doch wohl vom bürgerlichen Erwerb. Als Nikolaus von Wrapitz gestorben war, naunten sich ein Wenzel und ein Johann nach diesem Rittersitze, während der Name der „Beneschauer“ aus den Urkunden des beginnenden 15. Jahrhundertes verschwindet. Wenzel war bestimmt der Sohn des Nikolaus, ob aber Johann dessen Bruder, ist zweifelhaft, sicher indes dessen nahe Verwandtschaft, indem er das Patro natsrecht zu all' den alten Familienstiftungen mit jenem theilte. Dieser Johann nahm seinen Sitz auf dem ihm vielleicht zugetheilten Hobšowitz und nennt sich fortan auch Johannes de Hobšowitz, nicht mebr aber civis, sondern armiger und führt das Prädicat famosus.8) Wer wird nun in diesen 1) 1. conf. 1386, 183; 1389, 213. 2) 1. cf. 1397, 284. 3) l. cf. 1390, 32. 4) 1. erect. IV 1385, 424. 5) 1. erect. IV 1305, 424. 6) 1. conf. 1395 p. 236. 7) 1. conf. 1395, 238; 1396, 260. 8) 1. conf. 1411, 22; 1406, 185; 1412, 61; 1426, 114.
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22 — ritterlichen Familien derer von Wrazdim, von Wrapitz, von Hobšowitz noch den deutschen bürgerlichen Stamm erkennen? Wenn sich nun aber zu diesem Wenzel, Jakob und Johann, den durch den Zufall der Urkunden erhaltung erwiesenen Beneschauern, als Mitinhaber des alten Familien- patronats zu Sct. Johann an der Furth im Jahre 1412 noch als Concurrenten ein Herr Kršnak de Wisoczan residens in Ujezd und ein Gymramus de Dobra hinzufinden, dürfen wir uns da von den Namen abhalten lassen, ihnen einen ähnlichen Ursprung zuzumuthen? Einmal noch vernehmen wir die Stimme Johanns aus der Husiten kampfzeit heraus. Daß er als „famosus Johannes de Wrapitz armiger“ seit Jahren unter tschechischer Bevölkerung lebend seiner Stammesart bewußt geblieben sei, ist kaum zu erwarten; aber der alten Confession muß er treu geblieben sein, auch als sein Besitzthum in Hobšowitz von husitischen Bauern bedroht und vielleicht überschwemmt war. Noch 1426 wandte er sich mit einer Präsentation für das genaunte Dorf an das nach Zittau geflüchtete Consistorium, dieses aber konnte der Feinde wegen die Ein- führung des neuen Pfarrers in Hobschowitz selbst nicht veranlassen.1) Lange vorher, mindestens vor 1404 hatte der öfter genannte Jacubko noch in anderer Weise inmitten des älteren Familienbesizes Fuß gefaßt: er hatte die Erbrichterei in der Stadt Schlan erworben. Da diese Erbgerichte mit Einkünften und Grundstücken reich ausgestattet eine gute Einnahmsquelle bildeten, bestand ihre Erwerbung zu jener Zeit, wo nicht mehr die Arbeit der Stadtanlage in Betracht kam, in Kauf oder Pacht. Wir finden Jakob von Beneschau noch 1412 im Besitze.2) Schlan war keine der älteren Städte und daselbst überwog frühzeitig das slawische Element; in ihm dürfte vielleicht auch dieser Sproß des Hauses als Jakub Benešowský aufgegangen sein.3) Seine sonstigen Schicksale kennen wir nicht. Vielleicht widerfuhr auch ihm, was manchem andern Erbrichter nach dem Siege der husitischen Partei in seiner Stadt beschieden war: die Gemeinde nahm das Amt und die neue Bürgerschaft die Widmut des- — selben in Beschlag. Welchen Antheil die Familie der Wolframe an dem Ständekampfe unter Heinrich von Kärnthen nahm, und wie sie mit andern Bürgerge schlechtern zugleich sich mit den altheimischen Landherrn uicht immer ohne Glück zu messen versuchte, ist aus der allgemeinen Geschichte bekannt genug. Als Ahn der Prager Familie gilt Meinhard, der bereits um 1264 als 1) 1. conf. 1426, 114. 2) 1. cf. 1412, 71. 3) 1. conf. 1410, 1.
22 — ritterlichen Familien derer von Wrazdim, von Wrapitz, von Hobšowitz noch den deutschen bürgerlichen Stamm erkennen? Wenn sich nun aber zu diesem Wenzel, Jakob und Johann, den durch den Zufall der Urkunden erhaltung erwiesenen Beneschauern, als Mitinhaber des alten Familien- patronats zu Sct. Johann an der Furth im Jahre 1412 noch als Concurrenten ein Herr Kršnak de Wisoczan residens in Ujezd und ein Gymramus de Dobra hinzufinden, dürfen wir uns da von den Namen abhalten lassen, ihnen einen ähnlichen Ursprung zuzumuthen? Einmal noch vernehmen wir die Stimme Johanns aus der Husiten kampfzeit heraus. Daß er als „famosus Johannes de Wrapitz armiger“ seit Jahren unter tschechischer Bevölkerung lebend seiner Stammesart bewußt geblieben sei, ist kaum zu erwarten; aber der alten Confession muß er treu geblieben sein, auch als sein Besitzthum in Hobšowitz von husitischen Bauern bedroht und vielleicht überschwemmt war. Noch 1426 wandte er sich mit einer Präsentation für das genaunte Dorf an das nach Zittau geflüchtete Consistorium, dieses aber konnte der Feinde wegen die Ein- führung des neuen Pfarrers in Hobschowitz selbst nicht veranlassen.1) Lange vorher, mindestens vor 1404 hatte der öfter genannte Jacubko noch in anderer Weise inmitten des älteren Familienbesizes Fuß gefaßt: er hatte die Erbrichterei in der Stadt Schlan erworben. Da diese Erbgerichte mit Einkünften und Grundstücken reich ausgestattet eine gute Einnahmsquelle bildeten, bestand ihre Erwerbung zu jener Zeit, wo nicht mehr die Arbeit der Stadtanlage in Betracht kam, in Kauf oder Pacht. Wir finden Jakob von Beneschau noch 1412 im Besitze.2) Schlan war keine der älteren Städte und daselbst überwog frühzeitig das slawische Element; in ihm dürfte vielleicht auch dieser Sproß des Hauses als Jakub Benešowský aufgegangen sein.3) Seine sonstigen Schicksale kennen wir nicht. Vielleicht widerfuhr auch ihm, was manchem andern Erbrichter nach dem Siege der husitischen Partei in seiner Stadt beschieden war: die Gemeinde nahm das Amt und die neue Bürgerschaft die Widmut des- — selben in Beschlag. Welchen Antheil die Familie der Wolframe an dem Ständekampfe unter Heinrich von Kärnthen nahm, und wie sie mit andern Bürgerge schlechtern zugleich sich mit den altheimischen Landherrn uicht immer ohne Glück zu messen versuchte, ist aus der allgemeinen Geschichte bekannt genug. Als Ahn der Prager Familie gilt Meinhard, der bereits um 1264 als 1) 1. conf. 1426, 114. 2) 1. cf. 1412, 71. 3) 1. conf. 1410, 1.
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23 — Prager Bürger beurkundet ist und aus der Reichsstadt Eger eingewandert war.1) Die Familie breitete sich außerordentlich aus. Von einem Wolfram stammten die Söhne Meinhard, Bohuslav, Frenzlin, Nikolaus, Johann und Alexius und einige Töchter.2) Ebenso schnell muß die Familie gesellschaftlich emporgekommen sein. Der erstgenannte Meinhard gehörte bereits der Gesandtschaft an, die an den Rhein ging, um die Luxemburger in das ordnungslose Land zu laden.3) Um 1332 kaufte er von einem andern Bürger Grundstücke im Dorfe Břežan. Meinhard, Bohuslav und Nikolaus gehörten dem Prager Schöffencollegium an. Meinhards d. j. Sohn Wolflin — ein Bruder desselben hieß Henslin— erwarb 1356 das Richteramt der Prager Neustadt und übersiedelte in die selbe.4) Ihm folgte sein Sohn Wolfram Wolflîns5) im Besitze, und der Sohn Meinhards — Wolfram Meinhards — wurde Burggraf auf dem Wyschehrad (1373—1380); dessen gleichnamiger Sohn aber, Wolfram Wolframi, schlug die geistliche Laufbahn ein und ist der Geschichte als Erzbischof von Prag zur Zeit Wenzels bekannt. Aber indem wir so vorausgreifen, stehen wir schon wieder vor einem „böhmi- schen Adelsgeschlechte“! Bestände heute noch ein Zweig, so müßten diese „Herrn von Skworetz“ so gut wie Czernin, Kolowrat u. a. zweifellos dem sog. „Uradel“ beigezählt werden. Wenn der Name Bohuslaw, der dann wieder auf dessen Söhne überging, in diesem deutschen Hause eine große Rolle spielt, so zeigt das eben, wie unberechtigt banale Schlüsse sind, die sich an einen Namen an und für sich knüpfen. Der Sohn Bohuslavs, Peter — gen. Peslin Bohuslai — tritt uns als Patronatss und Gutsherr des nahen Kundra- titz entgegen.6) Nachweisbar seit 1376 bis an's Ende des Jahr- hunderts finden wir Kundratitz. das nachmals durch den Schloßbau König Wenzels berühmter wurde, mit seiner alten Ritterfeste im Besitze eines Prokop Bohuslai, der ein Bruder des vorgenaunten sein dürfte. Der- selbe führte auch den Beinamen „der Schwarze“ und theilte 1389 das Patronat mit Bohuslav, den wir für seinen Sohn halten dürfen.7) Im alleinigen Besitze folgte dann dieser Bohuslav, den die Consistorial- 1) Vergl. Tomek, Prag I 332. 2) Emler Reg. III 1317, 147. 3) Emler R. III 1312, 48. 4) 1. erect. III 1356, 283. 5) 1. conf. 1364, 56; 1365, 70. 6) 1. conf. I 1356, 9; II 1358, 73; 1362, 185. 7) 1. conf. 1389 p. 209; 1376, 49; 1396, 256.
23 — Prager Bürger beurkundet ist und aus der Reichsstadt Eger eingewandert war.1) Die Familie breitete sich außerordentlich aus. Von einem Wolfram stammten die Söhne Meinhard, Bohuslav, Frenzlin, Nikolaus, Johann und Alexius und einige Töchter.2) Ebenso schnell muß die Familie gesellschaftlich emporgekommen sein. Der erstgenannte Meinhard gehörte bereits der Gesandtschaft an, die an den Rhein ging, um die Luxemburger in das ordnungslose Land zu laden.3) Um 1332 kaufte er von einem andern Bürger Grundstücke im Dorfe Břežan. Meinhard, Bohuslav und Nikolaus gehörten dem Prager Schöffencollegium an. Meinhards d. j. Sohn Wolflin — ein Bruder desselben hieß Henslin— erwarb 1356 das Richteramt der Prager Neustadt und übersiedelte in die selbe.4) Ihm folgte sein Sohn Wolfram Wolflîns5) im Besitze, und der Sohn Meinhards — Wolfram Meinhards — wurde Burggraf auf dem Wyschehrad (1373—1380); dessen gleichnamiger Sohn aber, Wolfram Wolframi, schlug die geistliche Laufbahn ein und ist der Geschichte als Erzbischof von Prag zur Zeit Wenzels bekannt. Aber indem wir so vorausgreifen, stehen wir schon wieder vor einem „böhmi- schen Adelsgeschlechte“! Bestände heute noch ein Zweig, so müßten diese „Herrn von Skworetz“ so gut wie Czernin, Kolowrat u. a. zweifellos dem sog. „Uradel“ beigezählt werden. Wenn der Name Bohuslaw, der dann wieder auf dessen Söhne überging, in diesem deutschen Hause eine große Rolle spielt, so zeigt das eben, wie unberechtigt banale Schlüsse sind, die sich an einen Namen an und für sich knüpfen. Der Sohn Bohuslavs, Peter — gen. Peslin Bohuslai — tritt uns als Patronatss und Gutsherr des nahen Kundra- titz entgegen.6) Nachweisbar seit 1376 bis an's Ende des Jahr- hunderts finden wir Kundratitz. das nachmals durch den Schloßbau König Wenzels berühmter wurde, mit seiner alten Ritterfeste im Besitze eines Prokop Bohuslai, der ein Bruder des vorgenaunten sein dürfte. Der- selbe führte auch den Beinamen „der Schwarze“ und theilte 1389 das Patronat mit Bohuslav, den wir für seinen Sohn halten dürfen.7) Im alleinigen Besitze folgte dann dieser Bohuslav, den die Consistorial- 1) Vergl. Tomek, Prag I 332. 2) Emler Reg. III 1317, 147. 3) Emler R. III 1312, 48. 4) 1. erect. III 1356, 283. 5) 1. conf. 1364, 56; 1365, 70. 6) 1. conf. I 1356, 9; II 1358, 73; 1362, 185. 7) 1. conf. 1389 p. 209; 1376, 49; 1396, 256.
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24 — beamten bereits als „famosus“ ansprechen und schlechtweg als Bohuslaus de Konraticz bezeichnen — so wäre dann wieder dem Scheine nach ein gut tchechisches Rittergeschlecht begründet gewesen! Bohuslav war schon um 1407 gestorben; seine Witwe Margaretha aber lebte weiter noch mit den Waisen auf Kundratitz, und präsentirte für dessen Kirche.1) Schon 1409 und wieder 1416 aber übte der König selbst das Patronatsrecht daselbst.2) Wir folgen indes noch weiter den übrigen Erwerbungen des vor- genannten Peslin. Das Patronat der Kirche in Unter-Chwatlina in der Nähe von Zasmuk theilte er mit einem Jarohněv von Peček, mit Albert von Chwatlina und zwei Witwen von Bečwar.3) Unterchwatlina besaß eine Ritterfeste. Alleiniger Patron dagegen war Peslin, der zur Zeit immer noch dem Prager Schöffencollegium angehörte, im Dorfe Bojmitz oder Bohnitz jenseits des Prager Baumgartens.4) In den Jahren 1377 und 1378 übten seine Beamten Wenzel und Unislav clientes de Bojmicz das Recht aus.5) Zu gleicher Zeit besaß Peslin Grundstücke und späters) auch das alleinige Patronat, also wohl den größeren Theil des Dorfes Tuklat bei Auwal, wo sich ein ganzes Gebiet bürgerlicher Herrschaften zu arrondiren begann. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß der Besitz von Tuklat (Tuklek) für den Bürger Peslin Bohuslai in die Landtafel inta bulirt sei.7) Welche der zahlreichen Lhotky es war, die ihm noch gehörte,s) wagen wir nicht zu entscheiden; doch war es uicht eine der kleinsten, sondern eine Kirchspiellhota. Wolfram Wolflins, der zweite Erbrichter der Neustadt aus diesem Hause, war Besitzer des Dorfes Radoschin (Hradeschin) in dem eben genannten Bereiche von Auwal.9) Wahrscheinlich aber ist es zufällig, daß wir der Urkunde gerade die Nennung eines Theils einer größeren Herrschaft verdanken, die schon damals in den Händen derselben Familie sein mochte: wir meinen die Herrschaft Ökworetz südlich von Auwal mit dem vielleicht erst von diesem Besitzer erbauten Schlosse und außer 1) 1. ef. 1407, 203. 2) 1. cf. 1409; 1416, 210. 3) 1. cof. 1359, 97. 4) 1. erect. 1373, 239; 1. cof. 1368, 108; 1371, 52; 1372, 75. 5) 1. f. 1377, 68, 93. 6) 1. cof. 1375, 43. 7) 1. er. II 1371, 238. 8) 1. cf. IV 1377, 73. 9) 1. ef. 1367, 81.
24 — beamten bereits als „famosus“ ansprechen und schlechtweg als Bohuslaus de Konraticz bezeichnen — so wäre dann wieder dem Scheine nach ein gut tchechisches Rittergeschlecht begründet gewesen! Bohuslav war schon um 1407 gestorben; seine Witwe Margaretha aber lebte weiter noch mit den Waisen auf Kundratitz, und präsentirte für dessen Kirche.1) Schon 1409 und wieder 1416 aber übte der König selbst das Patronatsrecht daselbst.2) Wir folgen indes noch weiter den übrigen Erwerbungen des vor- genannten Peslin. Das Patronat der Kirche in Unter-Chwatlina in der Nähe von Zasmuk theilte er mit einem Jarohněv von Peček, mit Albert von Chwatlina und zwei Witwen von Bečwar.3) Unterchwatlina besaß eine Ritterfeste. Alleiniger Patron dagegen war Peslin, der zur Zeit immer noch dem Prager Schöffencollegium angehörte, im Dorfe Bojmitz oder Bohnitz jenseits des Prager Baumgartens.4) In den Jahren 1377 und 1378 übten seine Beamten Wenzel und Unislav clientes de Bojmicz das Recht aus.5) Zu gleicher Zeit besaß Peslin Grundstücke und späters) auch das alleinige Patronat, also wohl den größeren Theil des Dorfes Tuklat bei Auwal, wo sich ein ganzes Gebiet bürgerlicher Herrschaften zu arrondiren begann. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß der Besitz von Tuklat (Tuklek) für den Bürger Peslin Bohuslai in die Landtafel inta bulirt sei.7) Welche der zahlreichen Lhotky es war, die ihm noch gehörte,s) wagen wir nicht zu entscheiden; doch war es uicht eine der kleinsten, sondern eine Kirchspiellhota. Wolfram Wolflins, der zweite Erbrichter der Neustadt aus diesem Hause, war Besitzer des Dorfes Radoschin (Hradeschin) in dem eben genannten Bereiche von Auwal.9) Wahrscheinlich aber ist es zufällig, daß wir der Urkunde gerade die Nennung eines Theils einer größeren Herrschaft verdanken, die schon damals in den Händen derselben Familie sein mochte: wir meinen die Herrschaft Ökworetz südlich von Auwal mit dem vielleicht erst von diesem Besitzer erbauten Schlosse und außer 1) 1. ef. 1407, 203. 2) 1. cf. 1409; 1416, 210. 3) 1. cof. 1359, 97. 4) 1. erect. 1373, 239; 1. cof. 1368, 108; 1371, 52; 1372, 75. 5) 1. f. 1377, 68, 93. 6) 1. cof. 1375, 43. 7) 1. er. II 1371, 238. 8) 1. cf. IV 1377, 73. 9) 1. ef. 1367, 81.
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25 — anderen den Dörfern Přišimasy, Skřiwan und dem genanuten Radoschin. Wir finden diese ansehnliche Herrschaft gegen Ende des Jahrhunderts im Besitze jenes Wyschehrader Burggrafen Wolfram Mein- hards, der nun gewöhnlich als Wolfram vonÖkworetz schlechtweg auf- tritt. Er besaß auch noch das Dorf Zelence in der Brandeiser Gegend, das mit den Zinsen für eine noch zu erwähnende Stiftnng im Hause der Wolframe belastet war. König Wenzel erlaubte seinem „geliebten Wolfram von Skworetz“ um seiner Dienste willen dieses mit Stiftungs- zinsen belastete Dorf zu verkaufen und die Zinsen auf sein Dorf Prisi¬ masy zu verlegen.1) Es überrascht nicht, wenn dieser Bürger im Fürsten- dienste fortan die Titel famosus und dominus führt und in nichts von einer Adelsperson des Landes unterschieden erscheint, auch wenn er dabei immer noch Bürger bleibt,2) ein Beweis, wie trotz der Fortschritte der Stände begrenzung solches damals immer noch möglich war. Dem Anscheine nach tritt fortan eine neue Familie des Landes her- vor, die der Herrn von Ökworec. Als Söhne Wolframs werden uns genannt: Wolfram, um 1392 Probst bei St. Apollinar, nachmals Erzbischof, dann Paul und Wenzel;der erstere ist natürlich honorabilis; aber auch Paul führt den Titel famosus armiger; er ist nicht mehr civis.3) Von soustigen zahlreichen Gliedern des Hauses interessirt uns hier nur der schon genanute Prokopius niger Bohuslai und Simon Bohuslai. Ersterer hat das größere Měcholup bei Prag, das vordem einem Mertlin Stach, also gewiß auch einem Bürger gehört hatte, wie es scheint erst erworben, jedenfalls aber um 1382 besessen.4) Simon Bohuslai aber ist schon im Jahre 1369 im Besitze der Güter Roztok und Klecan zu beiden Seiten der Moldau unterhalb Prag.5) Simon tritt nicht mehr als Bürger, sondern nur noch als „do- minus . . . miles“ auf, obwohl seine Patronatsverhältnisse zu Prager Kirchen, insbesondere zur Michaelskirche auf der Neustadt noch auf den alten Zusammenhang zurückreichen.6) Nun tragen ihn junkerliche Unter nehmungen weiter weg von Prag. Wir finden ihn um 1367 in Be ziehungen zu Amselberg (kosova hora), dessen Kirchenpatronat er mit seinen Brüdern Heinrich, Mutina und Johann in der Weise theilt, 1) 1. erect. II 1385, 219. 2) 1. cof. 1386, 188. 3) 1. ef. 1412, 45. 4) 1. erect. II 1382, 197. 5) 1. erect. I 1369, 72. 6) 1. conf. 1369, 2.
25 — anderen den Dörfern Přišimasy, Skřiwan und dem genanuten Radoschin. Wir finden diese ansehnliche Herrschaft gegen Ende des Jahrhunderts im Besitze jenes Wyschehrader Burggrafen Wolfram Mein- hards, der nun gewöhnlich als Wolfram vonÖkworetz schlechtweg auf- tritt. Er besaß auch noch das Dorf Zelence in der Brandeiser Gegend, das mit den Zinsen für eine noch zu erwähnende Stiftnng im Hause der Wolframe belastet war. König Wenzel erlaubte seinem „geliebten Wolfram von Skworetz“ um seiner Dienste willen dieses mit Stiftungs- zinsen belastete Dorf zu verkaufen und die Zinsen auf sein Dorf Prisi¬ masy zu verlegen.1) Es überrascht nicht, wenn dieser Bürger im Fürsten- dienste fortan die Titel famosus und dominus führt und in nichts von einer Adelsperson des Landes unterschieden erscheint, auch wenn er dabei immer noch Bürger bleibt,2) ein Beweis, wie trotz der Fortschritte der Stände begrenzung solches damals immer noch möglich war. Dem Anscheine nach tritt fortan eine neue Familie des Landes her- vor, die der Herrn von Ökworec. Als Söhne Wolframs werden uns genannt: Wolfram, um 1392 Probst bei St. Apollinar, nachmals Erzbischof, dann Paul und Wenzel;der erstere ist natürlich honorabilis; aber auch Paul führt den Titel famosus armiger; er ist nicht mehr civis.3) Von soustigen zahlreichen Gliedern des Hauses interessirt uns hier nur der schon genanute Prokopius niger Bohuslai und Simon Bohuslai. Ersterer hat das größere Měcholup bei Prag, das vordem einem Mertlin Stach, also gewiß auch einem Bürger gehört hatte, wie es scheint erst erworben, jedenfalls aber um 1382 besessen.4) Simon Bohuslai aber ist schon im Jahre 1369 im Besitze der Güter Roztok und Klecan zu beiden Seiten der Moldau unterhalb Prag.5) Simon tritt nicht mehr als Bürger, sondern nur noch als „do- minus . . . miles“ auf, obwohl seine Patronatsverhältnisse zu Prager Kirchen, insbesondere zur Michaelskirche auf der Neustadt noch auf den alten Zusammenhang zurückreichen.6) Nun tragen ihn junkerliche Unter nehmungen weiter weg von Prag. Wir finden ihn um 1367 in Be ziehungen zu Amselberg (kosova hora), dessen Kirchenpatronat er mit seinen Brüdern Heinrich, Mutina und Johann in der Weise theilt, 1) 1. erect. II 1385, 219. 2) 1. cof. 1386, 188. 3) 1. ef. 1412, 45. 4) 1. erect. II 1382, 197. 5) 1. erect. I 1369, 72. 6) 1. conf. 1369, 2.
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26 — daß ihm allein die eine, den Brüdern zusammen die andere Hälfte zu- fällt.1) Er selbst wird als strenuus miles titulirt, die jüngeren Brüder als clientes, und letztere führen recht kennzeichnend alle zusammen den Spitznamen „Němeček“ — damals mußte der Prager Bürger auf dem flachen Lande noch als Deutscher erscheinen! Heinrich, nun immer noch nach Amselberg zubenannt, wurde Herr — dominus — von Lomnitz und übte das Patronat in Li- schau im südlichen Böhmen.2) Ein Jahr später erscheint der deutsche Bürgerssohn recht unkenntlich unter dem Titel „nobilis Ješko de Ko- sowahora“, als welcher er für die Burgcapelle in Lomnitz präsentirt. 1373 verfügt er noch über das Patronat von Štěpanow3). Simon von Noztok hatte zur Gemahlin Margarethe, die Tochter des Bürgers Johlin Stekletz.4) Dieser hatte Grundstücke in der Nähe der Neustädter Michaelskirche besessen und sich wahrscheinlich bei der Au- lage der neuen Stadt betheiligt. Außerdem hatte ihm nebst anderen Dörfern, auf die wir noch zu sprechen kommen dürften, das Dorf Mstětitz bei Brandeis gehört.5) Als verwandte Familien werden die der Mülner, Hackel und Beneschauer genanut. Ein Beneschauer wurde der zweite Gemahl Margarethens, nachdem Simon von Roztof schon 1375 verstorben war. Um 1386 präsentirt ein Prager Bürger Reinhards) für Kletzan, und nachmals lernen wir einen Johannies Bohuslai von Klecan kennen. In der Husitenzeit aber erscheint als Herr daselbst ein Nikolaus und dann ein Johannes Gewitzer, die sich beide wieder als Prager Bürger bekennen.7) Da sie ihre Präsentation an die Kirchenbehörde in Zittau richten, müssen sie der katholischen Partei treu geblieben sein. Kehren wir aber noch einmal zu den Besitzverhältnissen der Familie Stekletz zurück, wie sie durch Patronatsbeziehungen angedeutet werden. Daß der Schwiegervater des Ritters Simon auf Stadtgründen reich be- gütert war, haben wir schon angedeutet. Die meisten Gründe lagen in Opatowitz in der Nähe der Neustädter S. Michaelskirche. Seinen Antheil an den Läden in den Kotzen hatte Johlin verkauft, eineu großen Theil 1) 1. erect. II 1367, 167, 1. conf. 1367, 86. 2) 1. conf. 1367, 62, 84; 1368, 103. 3) 1. conf. 1373, 90. 4) 1. conf. 1369, 8. 5) 1. erect. p. 331. 6) 1. conf. 1386, 178. 7) 1. conf. 1423, 29; 1434, 222.
26 — daß ihm allein die eine, den Brüdern zusammen die andere Hälfte zu- fällt.1) Er selbst wird als strenuus miles titulirt, die jüngeren Brüder als clientes, und letztere führen recht kennzeichnend alle zusammen den Spitznamen „Němeček“ — damals mußte der Prager Bürger auf dem flachen Lande noch als Deutscher erscheinen! Heinrich, nun immer noch nach Amselberg zubenannt, wurde Herr — dominus — von Lomnitz und übte das Patronat in Li- schau im südlichen Böhmen.2) Ein Jahr später erscheint der deutsche Bürgerssohn recht unkenntlich unter dem Titel „nobilis Ješko de Ko- sowahora“, als welcher er für die Burgcapelle in Lomnitz präsentirt. 1373 verfügt er noch über das Patronat von Štěpanow3). Simon von Noztok hatte zur Gemahlin Margarethe, die Tochter des Bürgers Johlin Stekletz.4) Dieser hatte Grundstücke in der Nähe der Neustädter Michaelskirche besessen und sich wahrscheinlich bei der Au- lage der neuen Stadt betheiligt. Außerdem hatte ihm nebst anderen Dörfern, auf die wir noch zu sprechen kommen dürften, das Dorf Mstětitz bei Brandeis gehört.5) Als verwandte Familien werden die der Mülner, Hackel und Beneschauer genanut. Ein Beneschauer wurde der zweite Gemahl Margarethens, nachdem Simon von Roztof schon 1375 verstorben war. Um 1386 präsentirt ein Prager Bürger Reinhards) für Kletzan, und nachmals lernen wir einen Johannies Bohuslai von Klecan kennen. In der Husitenzeit aber erscheint als Herr daselbst ein Nikolaus und dann ein Johannes Gewitzer, die sich beide wieder als Prager Bürger bekennen.7) Da sie ihre Präsentation an die Kirchenbehörde in Zittau richten, müssen sie der katholischen Partei treu geblieben sein. Kehren wir aber noch einmal zu den Besitzverhältnissen der Familie Stekletz zurück, wie sie durch Patronatsbeziehungen angedeutet werden. Daß der Schwiegervater des Ritters Simon auf Stadtgründen reich be- gütert war, haben wir schon angedeutet. Die meisten Gründe lagen in Opatowitz in der Nähe der Neustädter S. Michaelskirche. Seinen Antheil an den Läden in den Kotzen hatte Johlin verkauft, eineu großen Theil 1) 1. erect. II 1367, 167, 1. conf. 1367, 86. 2) 1. conf. 1367, 62, 84; 1368, 103. 3) 1. conf. 1373, 90. 4) 1. conf. 1369, 8. 5) 1. erect. p. 331. 6) 1. conf. 1386, 178. 7) 1. conf. 1423, 29; 1434, 222.
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27 — seiner Gründe aber hat die Tochter der genannten Kirche gescheukt. 1) Die Beziehungen Johlins zum Lande führen theils nach dem schon genannten Klein-Dubeč, zum Theil nach Zap bei Brandeis. Er hat von da Zinsen zu erheben und theilt das Patronat von Zap mit einem „Wanko miles de Zap“, der sehr wohl ein dort wirthschaftender naher Verwandter sein kann.2) Einen ähnlichen Antheil mußte Johlin an dem nicht entfernt gelegenem Dorfe Mstětitz gehabt haben.3) Seine Tochter übernahm die hier für S. Michael lastende Zinsverpflichtung, welche die Testaments vollstrecker Johlins auf Roztok-Klecan verlegt hatten, auf ihr Dorf Zižitz4) bei Schlan. Für die Kirche in Hobschowitz in derselben Gegend, wo sie zweifellos auch begütert war, kaufte sie von den oben schon genannten Johann und Othard von Škur einen Hof in Hobschowitz. Der Besitzer des zweiten Theiles von Zap, als welcher uns ein Nikolaus oder Mika Heklik von Zap vorgestellt wird, muß sowohl ein Verwandter von Stekletz als anch gleich diesem bürgerlicher Herkunft ge wesen sein, wie seine Verpflichtungen zu den städtischen Kirchen S. Gallus und S. Castulus andeuten5). In der That bezeichnet ihn auch eine Ein tragung nach seinem Tode als gewesenen Bürger.6) Im Jahre 1405 hatte er noch seinen eigenen gleichnamigen Sohn für eine Altaristen pfründe bei S. Galli präsentirt.7) Daß die so weit verzweigte Familie der Wolframe etwa um jene Zeit ausgestorben wäre, ist nicht wahrscheinlich, denn noch nach dem vor 1434 verstorbenen Prokop dem Schwarzen, gen. Bohuslai von Prag verblieben sechs Brüder — Jodok, Peter, Bohuslav, Nikolaus, Johann und Wenzel — die jenen überlebt haben. Sie mögen alle im Wladyken- stande aufgegangen sein, da es für so vermögliche Bürger eine Rückkehr in die Städte auch nach 1436 nicht gab. Wer weiß, unter welchem Adels- namen einzelne Nachkommen fortlebten! Wie das Haus derer vom Turme hatte auch das in derselben Ge- gend gelegene der Wolframe sein besonderes Wahrzeichen: es war dies die Allerheiligencapelle „in domo Meinhardi“. Bei dieser Capelle bestand eine Stiftung für sechs Frauen, die eine Art Beghinenconvent 1) 1. conf. 1362, 183; 1364, 42. 2) 1. conf. 1364, 42, 47; 1. erect. I 1369, 72. 3) 1. erect. III 1390, 330. 4) 1. erect. III 1390, 331. 5) 1. conf. 1399, 5; 1401, 52. 6) 1. erect. V 1413, 749. 7) 1. conf. 1405, 138.
27 — seiner Gründe aber hat die Tochter der genannten Kirche gescheukt. 1) Die Beziehungen Johlins zum Lande führen theils nach dem schon genannten Klein-Dubeč, zum Theil nach Zap bei Brandeis. Er hat von da Zinsen zu erheben und theilt das Patronat von Zap mit einem „Wanko miles de Zap“, der sehr wohl ein dort wirthschaftender naher Verwandter sein kann.2) Einen ähnlichen Antheil mußte Johlin an dem nicht entfernt gelegenem Dorfe Mstětitz gehabt haben.3) Seine Tochter übernahm die hier für S. Michael lastende Zinsverpflichtung, welche die Testaments vollstrecker Johlins auf Roztok-Klecan verlegt hatten, auf ihr Dorf Zižitz4) bei Schlan. Für die Kirche in Hobschowitz in derselben Gegend, wo sie zweifellos auch begütert war, kaufte sie von den oben schon genannten Johann und Othard von Škur einen Hof in Hobschowitz. Der Besitzer des zweiten Theiles von Zap, als welcher uns ein Nikolaus oder Mika Heklik von Zap vorgestellt wird, muß sowohl ein Verwandter von Stekletz als anch gleich diesem bürgerlicher Herkunft ge wesen sein, wie seine Verpflichtungen zu den städtischen Kirchen S. Gallus und S. Castulus andeuten5). In der That bezeichnet ihn auch eine Ein tragung nach seinem Tode als gewesenen Bürger.6) Im Jahre 1405 hatte er noch seinen eigenen gleichnamigen Sohn für eine Altaristen pfründe bei S. Galli präsentirt.7) Daß die so weit verzweigte Familie der Wolframe etwa um jene Zeit ausgestorben wäre, ist nicht wahrscheinlich, denn noch nach dem vor 1434 verstorbenen Prokop dem Schwarzen, gen. Bohuslai von Prag verblieben sechs Brüder — Jodok, Peter, Bohuslav, Nikolaus, Johann und Wenzel — die jenen überlebt haben. Sie mögen alle im Wladyken- stande aufgegangen sein, da es für so vermögliche Bürger eine Rückkehr in die Städte auch nach 1436 nicht gab. Wer weiß, unter welchem Adels- namen einzelne Nachkommen fortlebten! Wie das Haus derer vom Turme hatte auch das in derselben Ge- gend gelegene der Wolframe sein besonderes Wahrzeichen: es war dies die Allerheiligencapelle „in domo Meinhardi“. Bei dieser Capelle bestand eine Stiftung für sechs Frauen, die eine Art Beghinenconvent 1) 1. conf. 1362, 183; 1364, 42. 2) 1. conf. 1364, 42, 47; 1. erect. I 1369, 72. 3) 1. erect. III 1390, 330. 4) 1. erect. III 1390, 331. 5) 1. conf. 1399, 5; 1401, 52. 6) 1. erect. V 1413, 749. 7) 1. conf. 1405, 138.
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28 — bildeten.1) Im Jahre 1421 wurde diese Capelle — natürlich nach Ent- fernung der Bewohnerinnen — an eine Witwe Maškowský verschenkt. Bei der Beurkundung dieser Thatsache heißt sie zum ersten Male nicht mehr Capella Wolframi, sondern tschechisirt Capella Olbramconis.2) Das anstoßende Prager Stammhaus der Wolframe, die „Domus quondam Meinhardi de Egra“ hatte schon Woljram Meinhard von Škworec ver- äußert, und sie war um 1407 in den Besitz der Fanilie Rokzaner gelangt; dann war sie bei der Vertreibung der Deutschen an die Gemeinde gefallen und wurde von dieser 1435 einem Pešek verkauft.3) — Nächst dem Wolframgeschlechte war das der rivalisirenden Wölflinge das durch Macht und Ansehen im Ständekampfe hervor ragendste. Um so auffälliger erscheint es, daß wir über dessen zweifellos ausgedehnte Besitzungen fast aller Beurkundung entbehren. Auch dieses Haus, das durch die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts die Prager Richter- würde erblich festhielt, stammte aus der Reichsstadt Eger. König Johanns Unterkämmerer Wolflin4) darf diesem Geschlechte zugezählt werden. Von ihm jedenfalls stammte der Rechtsanspruch seines Sohnes Johlin auf ein Viertel des Zoll- und Gewichtseinkommens in Melnik. Nur zufällig ist uns die Urkunde erhalten, die uns5) Feste und Dorf Zlatnik und die Dörfer Branik und Hodkowitz bei Prag als Besitz des Hauses erkennen läßt. Dietrich, der Sohn des verstorbenen Wolflin, setzt sie im Jahre 1314 an den Richter Otto zu Burgrecht aus. Otto, für den angesehene Bürger Prags als Bürgen auftraten, ist zweifellos selbst Bürger, fortan aber Erbrichter iener Dörfer.6) — 1) 1. erect. II p. 220. 2) Zákl. st. 20 č. 932b a. 1421. 3) Zákl. st. 18 č. 932. 4) 1. erect. IV 1342, 429, 475. 5) Emler R. III 1314, 76. 6) Einigermaßen interessirt die Frage, ob unser Landespatron, der sich wiederholt selbst als „Johannes olim Wolfflinide Pomuk“ bezeichnet, demselben Ge- schlechte der Prager Bürger zuzuzählen sei. Entscheidendes darüber ist int Ur- kundenmaterial nicht aufzufinden. Daß auch dieser vor 1374 schon verstorbene (1. erect. 1 1374, 104) Wolflin, Johanns Vater, Prager Bürger war, wird allerdings deshalb mehr als wahrscheinlich, weil es — nach vorliegenden Analogien — die verhältnißmäßig schnelle und uicht gewöhnliche Carriere Johanns am besten erklärt. Wenn wir sahen, daß Väter als Patrone nicht selten ihre eigenen Söhne präsentirten, und vielleicht schon auf diese Möglichkeit hin dem entsprechenden Studium und Stande widmeten, so läßt die Präsen tation Johanns für das Pfarramt zu S Galli (1. erect. IV 1390 p. 345), die in den Händen von Bürgern lag, die Annahme, daß der Präsentirte diesen
28 — bildeten.1) Im Jahre 1421 wurde diese Capelle — natürlich nach Ent- fernung der Bewohnerinnen — an eine Witwe Maškowský verschenkt. Bei der Beurkundung dieser Thatsache heißt sie zum ersten Male nicht mehr Capella Wolframi, sondern tschechisirt Capella Olbramconis.2) Das anstoßende Prager Stammhaus der Wolframe, die „Domus quondam Meinhardi de Egra“ hatte schon Woljram Meinhard von Škworec ver- äußert, und sie war um 1407 in den Besitz der Fanilie Rokzaner gelangt; dann war sie bei der Vertreibung der Deutschen an die Gemeinde gefallen und wurde von dieser 1435 einem Pešek verkauft.3) — Nächst dem Wolframgeschlechte war das der rivalisirenden Wölflinge das durch Macht und Ansehen im Ständekampfe hervor ragendste. Um so auffälliger erscheint es, daß wir über dessen zweifellos ausgedehnte Besitzungen fast aller Beurkundung entbehren. Auch dieses Haus, das durch die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts die Prager Richter- würde erblich festhielt, stammte aus der Reichsstadt Eger. König Johanns Unterkämmerer Wolflin4) darf diesem Geschlechte zugezählt werden. Von ihm jedenfalls stammte der Rechtsanspruch seines Sohnes Johlin auf ein Viertel des Zoll- und Gewichtseinkommens in Melnik. Nur zufällig ist uns die Urkunde erhalten, die uns5) Feste und Dorf Zlatnik und die Dörfer Branik und Hodkowitz bei Prag als Besitz des Hauses erkennen läßt. Dietrich, der Sohn des verstorbenen Wolflin, setzt sie im Jahre 1314 an den Richter Otto zu Burgrecht aus. Otto, für den angesehene Bürger Prags als Bürgen auftraten, ist zweifellos selbst Bürger, fortan aber Erbrichter iener Dörfer.6) — 1) 1. erect. II p. 220. 2) Zákl. st. 20 č. 932b a. 1421. 3) Zákl. st. 18 č. 932. 4) 1. erect. IV 1342, 429, 475. 5) Emler R. III 1314, 76. 6) Einigermaßen interessirt die Frage, ob unser Landespatron, der sich wiederholt selbst als „Johannes olim Wolfflinide Pomuk“ bezeichnet, demselben Ge- schlechte der Prager Bürger zuzuzählen sei. Entscheidendes darüber ist int Ur- kundenmaterial nicht aufzufinden. Daß auch dieser vor 1374 schon verstorbene (1. erect. 1 1374, 104) Wolflin, Johanns Vater, Prager Bürger war, wird allerdings deshalb mehr als wahrscheinlich, weil es — nach vorliegenden Analogien — die verhältnißmäßig schnelle und uicht gewöhnliche Carriere Johanns am besten erklärt. Wenn wir sahen, daß Väter als Patrone nicht selten ihre eigenen Söhne präsentirten, und vielleicht schon auf diese Möglichkeit hin dem entsprechenden Studium und Stande widmeten, so läßt die Präsen tation Johanns für das Pfarramt zu S Galli (1. erect. IV 1390 p. 345), die in den Händen von Bürgern lag, die Annahme, daß der Präsentirte diesen
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29 — Der Name Rokezaner war in der Schreibweise seiner Zeit — wir würden jetzt Rockzahner schreiben müssen — gewiß eine Volksety- mologie, die sich so den richtigen Namen Rokyzaner zurechtgelegt hatte. Aber so lange das Geschlecht blühte, durch das ganze 14. Jahrhundert sinden wir ihn uicht anders geschrieben; erst im 15. tritt einmal gleich¬ sam corrigirend de Rokyczano auf, und 1406 zum ersten Male die Ueber- setzung Rokycanský.1) Für die Beziehung des Geschlechtes zu dem ge- uannten Orte gilt alles dasselbe, wie bezüglich der Beneschauer. Einem aus iener Dorfschaft zugereisten Unterthan wäre es gewiß nicht möglich gewesen, schon um 1310 den König, einen hohen und höchsten Adel und verschiedene Klöster zu seinen — Gläubigern zu zählen.2) Rokyzan gehörte als Dorf oder alter Burgflecken im 13. Jahrhunderte dem Bisthum und wurde in unbestimmter Zeit zum Landstädtchen umlocirt. Daß sich dabei der Bischof eines Prager Bürgers bedient und diesen etwa mit dem Erb- richteramte entlohnt hätte, wäre keineswegs unwahrscheinlich, um so weniger, als wir gerade dieses Geschlecht mit ähnlichen Locirungsunter nehmungen befaßt sehen werden. Jedenfalls sind es die nachgewiesenen Beispiele, aus denen wir ersahen, wie Prager Bürger zu den Namen Bürgern irgendwie nahe stand, eher als wahrscheinlich erscheinen, als daß ein von irgend einem Dorfe oder Landstädtchen Zugewanderter sich dieser Gunst erfreut hätte. Diese Präsentation, deren urkundliche Bezeugung leider nicht mehr vorhanden ist, muß vor 1381 stattgefunden haben. Auch die Stellung eines „publicus notarius imperiali auctoritate“, die Johann schon um 1375 inne hatte (1. erect. II 1374, 127 und I, 104), war bei den Beziehungen der angesehenen Bürger zum Hofe einem Bürgerlichen leichter zugänglich, als jedem anderen. Nur wäre damit immer noch nicht entschieden, daß es gerade die nach dem Ahn Wolftin von Eger benannte Bürgerfamilie sein müßte, indem der Name Wolflin in der Prager Bürgerschaft noch recht häufig im Gebrauche war. Daß aber dieser Wolfüin wegen des Zunamens „von Pomuk“ (oder Nepomuk) ein in der Ortschaft Pomuk bei dem bekaunten Stifte lebender Unterthan hätte sein müssen, wie der Legende anzunehmen allerdings sehr nahe lag, erscheint mit Rücksicht auf das oben über die Bedentung solcher Namen Nachgewiesene recht un- wahrscheinlich. Indem ein anderer Wölfling sich ganz analoger Weise „Nico- laus Wolflini de Egra“ neunt (Emler R. III 1326, 468; 1316, 137), will er nachweisbar nicht sagen, daß er, Nicolaus, aus Eger gebürtig sei, sondern daß sein Vater „Wolflin von Eger“ geheißen habe. Wenn dann in gleicher Weise Johannes Vater „Wolflin von Pomuk“ hieß, so liegt es nach oben angeführter Analogie weit näher, die Begründung dieser Bezeichnung des Hauses in irgend einer Beziehung zu einem der füuf gleichnamigen Orte Böhmens zu suchen, als in einer Herkunftsangabe. 1) Siene Základy. 2) Tomek Prag I. 332.
29 — Der Name Rokezaner war in der Schreibweise seiner Zeit — wir würden jetzt Rockzahner schreiben müssen — gewiß eine Volksety- mologie, die sich so den richtigen Namen Rokyzaner zurechtgelegt hatte. Aber so lange das Geschlecht blühte, durch das ganze 14. Jahrhundert sinden wir ihn uicht anders geschrieben; erst im 15. tritt einmal gleich¬ sam corrigirend de Rokyczano auf, und 1406 zum ersten Male die Ueber- setzung Rokycanský.1) Für die Beziehung des Geschlechtes zu dem ge- uannten Orte gilt alles dasselbe, wie bezüglich der Beneschauer. Einem aus iener Dorfschaft zugereisten Unterthan wäre es gewiß nicht möglich gewesen, schon um 1310 den König, einen hohen und höchsten Adel und verschiedene Klöster zu seinen — Gläubigern zu zählen.2) Rokyzan gehörte als Dorf oder alter Burgflecken im 13. Jahrhunderte dem Bisthum und wurde in unbestimmter Zeit zum Landstädtchen umlocirt. Daß sich dabei der Bischof eines Prager Bürgers bedient und diesen etwa mit dem Erb- richteramte entlohnt hätte, wäre keineswegs unwahrscheinlich, um so weniger, als wir gerade dieses Geschlecht mit ähnlichen Locirungsunter nehmungen befaßt sehen werden. Jedenfalls sind es die nachgewiesenen Beispiele, aus denen wir ersahen, wie Prager Bürger zu den Namen Bürgern irgendwie nahe stand, eher als wahrscheinlich erscheinen, als daß ein von irgend einem Dorfe oder Landstädtchen Zugewanderter sich dieser Gunst erfreut hätte. Diese Präsentation, deren urkundliche Bezeugung leider nicht mehr vorhanden ist, muß vor 1381 stattgefunden haben. Auch die Stellung eines „publicus notarius imperiali auctoritate“, die Johann schon um 1375 inne hatte (1. erect. II 1374, 127 und I, 104), war bei den Beziehungen der angesehenen Bürger zum Hofe einem Bürgerlichen leichter zugänglich, als jedem anderen. Nur wäre damit immer noch nicht entschieden, daß es gerade die nach dem Ahn Wolftin von Eger benannte Bürgerfamilie sein müßte, indem der Name Wolflin in der Prager Bürgerschaft noch recht häufig im Gebrauche war. Daß aber dieser Wolfüin wegen des Zunamens „von Pomuk“ (oder Nepomuk) ein in der Ortschaft Pomuk bei dem bekaunten Stifte lebender Unterthan hätte sein müssen, wie der Legende anzunehmen allerdings sehr nahe lag, erscheint mit Rücksicht auf das oben über die Bedentung solcher Namen Nachgewiesene recht un- wahrscheinlich. Indem ein anderer Wölfling sich ganz analoger Weise „Nico- laus Wolflini de Egra“ neunt (Emler R. III 1326, 468; 1316, 137), will er nachweisbar nicht sagen, daß er, Nicolaus, aus Eger gebürtig sei, sondern daß sein Vater „Wolflin von Eger“ geheißen habe. Wenn dann in gleicher Weise Johannes Vater „Wolflin von Pomuk“ hieß, so liegt es nach oben angeführter Analogie weit näher, die Begründung dieser Bezeichnung des Hauses in irgend einer Beziehung zu einem der füuf gleichnamigen Orte Böhmens zu suchen, als in einer Herkunftsangabe. 1) Siene Základy. 2) Tomek Prag I. 332.
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30 — von Škworetz, von Kosowahora, oder zu den Namen Pitkowský, Cholu- pický kommen konnten, die uns auch bezüglich der Rokyzaner auf die richtige Fährte der Deutung führen. Wäre ein so begütertes Geschlecht darauf ausgegangen, sich in einer Majoratslinie zu concentriren, so würde uns die Geschichte aller Wahrscheinlichkeit nach einen berühmten Adels- stamm aufweisen; aber auch dieses Geschlecht zog es vor, sich in zahl- reiche Zweige aufzulösen. An Ansehen fehlte es ihm darum nicht: Wenzel Rokzaner war um die Mitte des 14. Jahrhunderts Stadtrichter von Prag, ein Bruder Johlin um dieselbe Zeit Schöffe. Mit Meinhard, einem andern Bruder zugleich übernahm jener Wenzel im Jahre 1341 die Colonisation der Waldgegend zwischen Nimburg uud Lissa, beziehungsweise die Anlage des Dorfes Kostomlat daselbst. Wir ersehen an diesem Beispiele recht deutlich die Art dieser Geschäfte und einen der Wege zur Erwerbung von Landgütern. König Johann verlor dabei aber auch nichts, indem er das Geschäft den ge- nannten Brüdern zur Entlohnung so vieler ihm — dem stets Geld bedürftigen — erwiesenen Dienste und in Erwartung weiterer überließ. Der Waldgrund wurde in 49 Hufen zu je 72 Strich Anssaat zerlegt, und die Brüder zahlten dafür im vorhinein eine „Anleite“ von 4 Schock von jeder von 40 Hufen, also 160 Schock baaren Geldes. Ueberdies hatten sie nach 8 Freijahren von jeder dieser 40 Hufen jährlich 48 Groschen Erbzins zu zahlen, gleichviel ob sie jene bis dahin an den Mann gebracht hätten oder nicht. Auf die Rechnung zu kommen war dann ihre Sache. Von den uicht berechneten 9 Hufen sollten drei einer der heil. Katharina zu stiftenden Kirche in der neuen Dorfschaft zufallen, womit der König auch noch etwas für sein Seelenheil herausschlug; drei andere Hufen sollten dem Dorfe zinslos als Gemeindeweide dienen und endlich drei aller Lasten frei verbunden mit dem Erbrichteramte und den Erträgen einer Schenke, Bäckerei und Fleischerei, einer Schmiede und Schuster werkstatt den Unternehmern als Lohn zufallen.1) So sehen wir also das Geschlecht in den Besitz eines ganz an- nehmbaren Gütchens treten, und wenn es nun einem der vielen Sproßen beliebte, sich selbst auf das Freignt zu setzen, so werden wir in einem solchen „Kostomlatský“ den deutschen Bürger nicht leicht wiedererkennen. Das hatten aber die Rokzaner uicht nöthig, denn sie besaßen da mals bereits — zum Theil vielleicht ähulich erworbene — Güter in weitem Umkreise um die Hauptstadt. Als Meinhard vor 1346 starb, 1) Emler R. IV 1341, 14.
30 — von Škworetz, von Kosowahora, oder zu den Namen Pitkowský, Cholu- pický kommen konnten, die uns auch bezüglich der Rokyzaner auf die richtige Fährte der Deutung führen. Wäre ein so begütertes Geschlecht darauf ausgegangen, sich in einer Majoratslinie zu concentriren, so würde uns die Geschichte aller Wahrscheinlichkeit nach einen berühmten Adels- stamm aufweisen; aber auch dieses Geschlecht zog es vor, sich in zahl- reiche Zweige aufzulösen. An Ansehen fehlte es ihm darum nicht: Wenzel Rokzaner war um die Mitte des 14. Jahrhunderts Stadtrichter von Prag, ein Bruder Johlin um dieselbe Zeit Schöffe. Mit Meinhard, einem andern Bruder zugleich übernahm jener Wenzel im Jahre 1341 die Colonisation der Waldgegend zwischen Nimburg uud Lissa, beziehungsweise die Anlage des Dorfes Kostomlat daselbst. Wir ersehen an diesem Beispiele recht deutlich die Art dieser Geschäfte und einen der Wege zur Erwerbung von Landgütern. König Johann verlor dabei aber auch nichts, indem er das Geschäft den ge- nannten Brüdern zur Entlohnung so vieler ihm — dem stets Geld bedürftigen — erwiesenen Dienste und in Erwartung weiterer überließ. Der Waldgrund wurde in 49 Hufen zu je 72 Strich Anssaat zerlegt, und die Brüder zahlten dafür im vorhinein eine „Anleite“ von 4 Schock von jeder von 40 Hufen, also 160 Schock baaren Geldes. Ueberdies hatten sie nach 8 Freijahren von jeder dieser 40 Hufen jährlich 48 Groschen Erbzins zu zahlen, gleichviel ob sie jene bis dahin an den Mann gebracht hätten oder nicht. Auf die Rechnung zu kommen war dann ihre Sache. Von den uicht berechneten 9 Hufen sollten drei einer der heil. Katharina zu stiftenden Kirche in der neuen Dorfschaft zufallen, womit der König auch noch etwas für sein Seelenheil herausschlug; drei andere Hufen sollten dem Dorfe zinslos als Gemeindeweide dienen und endlich drei aller Lasten frei verbunden mit dem Erbrichteramte und den Erträgen einer Schenke, Bäckerei und Fleischerei, einer Schmiede und Schuster werkstatt den Unternehmern als Lohn zufallen.1) So sehen wir also das Geschlecht in den Besitz eines ganz an- nehmbaren Gütchens treten, und wenn es nun einem der vielen Sproßen beliebte, sich selbst auf das Freignt zu setzen, so werden wir in einem solchen „Kostomlatský“ den deutschen Bürger nicht leicht wiedererkennen. Das hatten aber die Rokzaner uicht nöthig, denn sie besaßen da mals bereits — zum Theil vielleicht ähulich erworbene — Güter in weitem Umkreise um die Hauptstadt. Als Meinhard vor 1346 starb, 1) Emler R. IV 1341, 14.
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31 — hinterließ er — außer Unternehmerschulden, wie die Erben klagen zu müssen glauben — die Dörfer Chroustoklat (Rostoklat) und Limuz anschließend an die Wolfram'schen Güter jenseits Škworetz, näher gelegen bei Dubeč das Gut Koloděj mit der Feste daselbst und dem nahen Stupitz, Hole nächst Pruhonitz, Kolowrat nächst Auřinowes, Chodow nächst Kundratitz, auf der Westseite von Prag Braškow bei Unhoscht und ein Suchdol, von dem wir nicht behaupten können, daß es nothwendig das bei Rostok gewesen sein müsse. Diese Güter mit Ausschluß von Rostoklat theilten die Söhne Wenzel, Meinlin, Ni¬ kolaus, Ulrich, Peter, Frana, Michael und Johannes unter einander.1) Rostoklat wurde verkauft und die Erben übernahmen dafür gemeinsam nach dem Wunsche des Vaters die Gründung eines Klosters als Seel- geräth; so entstand das Nonnenkloster zum „heiligen Geist“ auf der Alt- stadt Prag. Damit sind die Linien und die Besitzungen der Rokzaner aber nicht erschöpft. Ein schon vor 1344 gestorbener Nikolaus Rokzaner war Besitzer des Gutes Lubodritz (Libodržice) jenseits Kouřim, das nach der Zinsleistung ein sehr ansehnliches gewesen sein muß. Es ist wohl der vorgenannte Franz Rokzaner, dem später durch die Erwerbung von Burg und Gut Okoř — auf der Schlaner Seite — die Flügel wuchsen, mit denen er gleich andern aus seinem Stande hinaus strebte.2) Wir treffen ihn seit 1361 mehrfach als Wohlthäter des genannten Familienklosters.3) Erst heißt er noch „Herr“ Franciscus Rokzail (sic) gen. von Okoř, bald aber strenuus miles Franciscus de Okoř dict. Rokyzaner; 1370 nur noch strennus dominus Franciscus de Okorz miles und endlich auch „nobilis dominus“.4) Auch auf der Ostscite von Prag mehrt sich gleichzeitig der Besitz des Hauses, indem wir Franz von Okoř im Jahre 1368 als Patron von Čelakowitz an der Elbe kennen lernen. Sein Sohn Johann erscheint in einer Urkunde von 1382 als „do- minus Johannes de Okorz“, bei der Uebertragung in das Register5) des Consistoriums nennt ihu der Schreiber „nobilis vir dominus Johannes de Okorz“6) — es ist erreicht — die Erinnerung an den deutschen 1) Emler R. IV 1346, 667. 2) Das nahe Liditz mit seiner Burg hatte schon zur Zeit des Ständekampfes unter Heinrich von Kärnthen einem Prager Bürger gehört. 3) 1. conf. 1361, 146; 1362, 178. 4) 1. conf. 1370, 26; 1371, 61. 5) 1. conf. 1368, 109. 6) 1. erect. II 1382, 197.
31 — hinterließ er — außer Unternehmerschulden, wie die Erben klagen zu müssen glauben — die Dörfer Chroustoklat (Rostoklat) und Limuz anschließend an die Wolfram'schen Güter jenseits Škworetz, näher gelegen bei Dubeč das Gut Koloděj mit der Feste daselbst und dem nahen Stupitz, Hole nächst Pruhonitz, Kolowrat nächst Auřinowes, Chodow nächst Kundratitz, auf der Westseite von Prag Braškow bei Unhoscht und ein Suchdol, von dem wir nicht behaupten können, daß es nothwendig das bei Rostok gewesen sein müsse. Diese Güter mit Ausschluß von Rostoklat theilten die Söhne Wenzel, Meinlin, Ni¬ kolaus, Ulrich, Peter, Frana, Michael und Johannes unter einander.1) Rostoklat wurde verkauft und die Erben übernahmen dafür gemeinsam nach dem Wunsche des Vaters die Gründung eines Klosters als Seel- geräth; so entstand das Nonnenkloster zum „heiligen Geist“ auf der Alt- stadt Prag. Damit sind die Linien und die Besitzungen der Rokzaner aber nicht erschöpft. Ein schon vor 1344 gestorbener Nikolaus Rokzaner war Besitzer des Gutes Lubodritz (Libodržice) jenseits Kouřim, das nach der Zinsleistung ein sehr ansehnliches gewesen sein muß. Es ist wohl der vorgenannte Franz Rokzaner, dem später durch die Erwerbung von Burg und Gut Okoř — auf der Schlaner Seite — die Flügel wuchsen, mit denen er gleich andern aus seinem Stande hinaus strebte.2) Wir treffen ihn seit 1361 mehrfach als Wohlthäter des genannten Familienklosters.3) Erst heißt er noch „Herr“ Franciscus Rokzail (sic) gen. von Okoř, bald aber strenuus miles Franciscus de Okoř dict. Rokyzaner; 1370 nur noch strennus dominus Franciscus de Okorz miles und endlich auch „nobilis dominus“.4) Auch auf der Ostscite von Prag mehrt sich gleichzeitig der Besitz des Hauses, indem wir Franz von Okoř im Jahre 1368 als Patron von Čelakowitz an der Elbe kennen lernen. Sein Sohn Johann erscheint in einer Urkunde von 1382 als „do- minus Johannes de Okorz“, bei der Uebertragung in das Register5) des Consistoriums nennt ihu der Schreiber „nobilis vir dominus Johannes de Okorz“6) — es ist erreicht — die Erinnerung an den deutschen 1) Emler R. IV 1346, 667. 2) Das nahe Liditz mit seiner Burg hatte schon zur Zeit des Ständekampfes unter Heinrich von Kärnthen einem Prager Bürger gehört. 3) 1. conf. 1361, 146; 1362, 178. 4) 1. conf. 1370, 26; 1371, 61. 5) 1. conf. 1368, 109. 6) 1. erect. II 1382, 197.
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32 — Bürger ist abgefallen. Wilhelm von Okoř aber residirte um 1410 nicht mehr daselbst, sondern auf der Feste Dětenitz im alten Bunzlaner Kreise,1) wo er sich auch über die Stürme der Husitenzeit gehalten zu haben scheint. Bei dieser Beweglichkeit der Namen gibt oft nur noch die Gemein- schaft der Collaturen eine Andeutung ehemaliger Verwandtschaft. So prä sentirt um 1416 ein Johann Francisci Rokycaner gemeinschaftlich mit einem Mixico (Nikolaus), den wir hier als Lehensmann auf dem einst- maligen Hladomič im Pilsner Kreise antreffen, der sonst als Bürger Mikulas erscheint. Aber auch in diesem Mikulaš von Hladomiř ist der Patrizier schwer wieder zu erkennen. Wie sich uns in der Husitenzeit der letzte Sproß der Rokzaner aus dem Stammhause der Wolframe und aus Prag und der Geschichte ver- liert, haben wir schon angedeutet. Mag auch noch außerhalb Prags ein oder der andere Zweig ohne Nachkommen im Husitensturme untergegangen sein, wahrscheinlicher noch rollte noch lange das unverfärbte Blut der Rok- zaner in manchem Zweige des autochthonen Uradels weiter. Die Namen führen ja nur bis auf die Dörfer zurück, und was die Wappensagen nach unten hin anstückelten, hat mit Geschichte nichts gemein. — Ueber die um die Mitte des 14. Jahrhunderts gleichfalls schöffen- bare Familie der Clementer finden wir weniger Urkundliches. Sie scheint auch weniger zahlreich gewesen zu sein. Am meisten tritt ein Ni colaus Clementeri — im dentschen Texte Niklas Klementer — als Prager Schöffe seit 1335 hervor. Un 1360 erscheint ueben ihm sein Sohn, der jüngere Niklas; daneben ein Ulrich und Simon, später ein Wolf und Sigmund, letzterer schon im 15. Jahrhundert. Auch Wölflin war Schöffe. Als Landgut der Familie lernen wir das Kirchdorf Petrowitz am Botičbache nördlich von Pruhonitz kennen, welches von 1355 bis ans Ende des Jahrhunderts nachweisbar im Besitze der Fa milie blieb.2) Außer den genaunten Brüdern tritt als Patron 1408 ein Vitko von Petrowitz hervor, der sich gleichzeitig auch nach einem Gute Sutitz benaunte. Ein solches finden wir nur im Bydschower Kreise.3) Außerdem theilte Konrad Klementer mit dem Bürger Ulrich gen. Zoter das Patronat des Dorfes Tachlowitz südwestlich von Prag. — Das bekanntere Geschlecht Rotlew — uach heutiger Schreibung Rothlöw, „rufus leo“ — dürfte seinen Namen einem Hausschilde ver- danken. Sonst führten die Glieder des Hauses, das erst um die Mitte 1) 1. conf. 1410, 3; 1424, 86. 2) 1. conf. I 2, 7, 9; 1:65, 70; 1394, 202; 1396, 255; 1398, 314; 1399, 3. 3) 1. conf. 1408, 245, 142.
32 — Bürger ist abgefallen. Wilhelm von Okoř aber residirte um 1410 nicht mehr daselbst, sondern auf der Feste Dětenitz im alten Bunzlaner Kreise,1) wo er sich auch über die Stürme der Husitenzeit gehalten zu haben scheint. Bei dieser Beweglichkeit der Namen gibt oft nur noch die Gemein- schaft der Collaturen eine Andeutung ehemaliger Verwandtschaft. So prä sentirt um 1416 ein Johann Francisci Rokycaner gemeinschaftlich mit einem Mixico (Nikolaus), den wir hier als Lehensmann auf dem einst- maligen Hladomič im Pilsner Kreise antreffen, der sonst als Bürger Mikulas erscheint. Aber auch in diesem Mikulaš von Hladomiř ist der Patrizier schwer wieder zu erkennen. Wie sich uns in der Husitenzeit der letzte Sproß der Rokzaner aus dem Stammhause der Wolframe und aus Prag und der Geschichte ver- liert, haben wir schon angedeutet. Mag auch noch außerhalb Prags ein oder der andere Zweig ohne Nachkommen im Husitensturme untergegangen sein, wahrscheinlicher noch rollte noch lange das unverfärbte Blut der Rok- zaner in manchem Zweige des autochthonen Uradels weiter. Die Namen führen ja nur bis auf die Dörfer zurück, und was die Wappensagen nach unten hin anstückelten, hat mit Geschichte nichts gemein. — Ueber die um die Mitte des 14. Jahrhunderts gleichfalls schöffen- bare Familie der Clementer finden wir weniger Urkundliches. Sie scheint auch weniger zahlreich gewesen zu sein. Am meisten tritt ein Ni colaus Clementeri — im dentschen Texte Niklas Klementer — als Prager Schöffe seit 1335 hervor. Un 1360 erscheint ueben ihm sein Sohn, der jüngere Niklas; daneben ein Ulrich und Simon, später ein Wolf und Sigmund, letzterer schon im 15. Jahrhundert. Auch Wölflin war Schöffe. Als Landgut der Familie lernen wir das Kirchdorf Petrowitz am Botičbache nördlich von Pruhonitz kennen, welches von 1355 bis ans Ende des Jahrhunderts nachweisbar im Besitze der Fa milie blieb.2) Außer den genaunten Brüdern tritt als Patron 1408 ein Vitko von Petrowitz hervor, der sich gleichzeitig auch nach einem Gute Sutitz benaunte. Ein solches finden wir nur im Bydschower Kreise.3) Außerdem theilte Konrad Klementer mit dem Bürger Ulrich gen. Zoter das Patronat des Dorfes Tachlowitz südwestlich von Prag. — Das bekanntere Geschlecht Rotlew — uach heutiger Schreibung Rothlöw, „rufus leo“ — dürfte seinen Namen einem Hausschilde ver- danken. Sonst führten die Glieder des Hauses, das erst um die Mitte 1) 1. conf. 1410, 3; 1424, 86. 2) 1. conf. I 2, 7, 9; 1:65, 70; 1394, 202; 1396, 255; 1398, 314; 1399, 3. 3) 1. conf. 1408, 245, 142.
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33 — des 14. Jahrhunderts hervortritt, die Namen Elblin (Albert), Johlin (Johann), Kunzlîn (Konrad), Wenzel, Peter, Nikolaus und Martin. Elblin, der älteste der uns bekannten Rothlöw, ist um 1336 Unterkäufer, eine Art Marktaufseher im Ehrenamte, für den Handel in Gold und Silber — also wohl mit diesen Waaren vertraut — und ein Perchthold Rothlöw leistet für ihn die Bürgschaft1). Am bekanntesten ist Johlin als Erbauer des Patrizierpalais, welches nachmals Karl IV erwarb und der jungen Universität 1383 zum Geschenke machte. Schon dieser Johlin, welcher um 1375 starb, bekleidete die außerordentlich angesehene und eben so einträgliche Stelle eines Ur- burmeisters in Kuttenberg. Nach ihm finden wir — von 1370 ab — Martin Rothlöw in demselben Amte. Wie Georg war auch er anßerdem Stadtrichter der Prager Neustadt2). Georg starb 1393, Martin zu un- bestimmter Zeit vor 1405. Die Brüder Albert und Peter nennen einen Ješko von Kuttenberg ihren Onkel. Sonst scheint nach der gemeinschaft lichen Theilhaberschaft an bestimmten Stiftungen die Familie der Roth- löwe mit denen der Beneschauer und Leitmeritzer verwandt oder verschwä- gert gewesen zu sein. Einer der Johline des Hauses besaß ein Landgut in Běchowitz, wo überhaupt verschiedene Bürger kleinere Landgüter innezuhaben pflegten.3) Vielleicht wegen der „Wälschen“ unter ihnen führte es damals den Namen Walhendorf. Auf der nachmaligen Herrschaft Poděbrad gehörte Johlin das große Kirchdorf Cwiněwes (Činěwes) bei Dimokur, das seiner Anlage uach auf eine gleiche Entstehung wie Kostomlat hindeutet. Vielleicht hat es die Familie, die zum Landesfürsten in gleichem Verhältnisse wie die Rokzaner stand, selbst gegründet und angelegt. Im Jahre 1375 übt der Urburmeister Johannes (Johlin) ein Patronatsrecht in dem fernen Winterberg im Böhmerwalde aus,4) so daß wir auch hier einen Be- sitz des Hauses voraussetzen müssen, der wohl nur von den Beziehungen Rothlöws zum Hofe herrühen konnte. Derselbe Urburmeister Johannes besaß auch noch das Gut Kozojed mit der Ritterfeste unweit Kopidlno. 5) Mit Martin, seinem Nachfolger im Münzmeisteramte, nahm das Bürgergeschlecht den üblichen Anlauf zum Verschwinden. Er nahm seinen 1) Emler R. IV 1336, 98. 2) Siehe Základy, Register, und Tingel, Acta judiciaria, p. 12. 3) 1, erect. I 1374, 98; II 1375, 156. 4) 1. conf. IV 1375, 32. 5) 1. conf. 1374, 15. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft. 3
33 — des 14. Jahrhunderts hervortritt, die Namen Elblin (Albert), Johlin (Johann), Kunzlîn (Konrad), Wenzel, Peter, Nikolaus und Martin. Elblin, der älteste der uns bekannten Rothlöw, ist um 1336 Unterkäufer, eine Art Marktaufseher im Ehrenamte, für den Handel in Gold und Silber — also wohl mit diesen Waaren vertraut — und ein Perchthold Rothlöw leistet für ihn die Bürgschaft1). Am bekanntesten ist Johlin als Erbauer des Patrizierpalais, welches nachmals Karl IV erwarb und der jungen Universität 1383 zum Geschenke machte. Schon dieser Johlin, welcher um 1375 starb, bekleidete die außerordentlich angesehene und eben so einträgliche Stelle eines Ur- burmeisters in Kuttenberg. Nach ihm finden wir — von 1370 ab — Martin Rothlöw in demselben Amte. Wie Georg war auch er anßerdem Stadtrichter der Prager Neustadt2). Georg starb 1393, Martin zu un- bestimmter Zeit vor 1405. Die Brüder Albert und Peter nennen einen Ješko von Kuttenberg ihren Onkel. Sonst scheint nach der gemeinschaft lichen Theilhaberschaft an bestimmten Stiftungen die Familie der Roth- löwe mit denen der Beneschauer und Leitmeritzer verwandt oder verschwä- gert gewesen zu sein. Einer der Johline des Hauses besaß ein Landgut in Běchowitz, wo überhaupt verschiedene Bürger kleinere Landgüter innezuhaben pflegten.3) Vielleicht wegen der „Wälschen“ unter ihnen führte es damals den Namen Walhendorf. Auf der nachmaligen Herrschaft Poděbrad gehörte Johlin das große Kirchdorf Cwiněwes (Činěwes) bei Dimokur, das seiner Anlage uach auf eine gleiche Entstehung wie Kostomlat hindeutet. Vielleicht hat es die Familie, die zum Landesfürsten in gleichem Verhältnisse wie die Rokzaner stand, selbst gegründet und angelegt. Im Jahre 1375 übt der Urburmeister Johannes (Johlin) ein Patronatsrecht in dem fernen Winterberg im Böhmerwalde aus,4) so daß wir auch hier einen Be- sitz des Hauses voraussetzen müssen, der wohl nur von den Beziehungen Rothlöws zum Hofe herrühen konnte. Derselbe Urburmeister Johannes besaß auch noch das Gut Kozojed mit der Ritterfeste unweit Kopidlno. 5) Mit Martin, seinem Nachfolger im Münzmeisteramte, nahm das Bürgergeschlecht den üblichen Anlauf zum Verschwinden. Er nahm seinen 1) Emler R. IV 1336, 98. 2) Siehe Základy, Register, und Tingel, Acta judiciaria, p. 12. 3) 1, erect. I 1374, 98; II 1375, 156. 4) 1. conf. IV 1375, 32. 5) 1. conf. 1374, 15. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft. 3
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34 — ständigen Sitz auf dem Gute Koloděj, wahrscheinlich dem jetzigen Ka- laday im ehemaligen Budweiser Kreise, und seine Beziehungen zu Prag sind nur noch an den Patronatsacten zu erkennen, die er für die Fami- liencapelle zu S. Gallus übte. Bis zum Jahre 1402 hält die Beur- kundung1) wenigstens noch den Namen Rotlew fest, indem sie ihn „ho- nestus Martinus Rotlew residens in Kolodyeg“ nenut; 1405 aber heißt er nur noch „famosus Martin de Kolodyeg2) und seinen Sohn und Nachfolger kennen die Urkunden 3) überhaupt nur noch als den famosus Johanko de Colodyeg. So ist wieder ein deutsches Bürgerhaus weniger, eine böhmische Adelsfamilie mehr geworden. Eine Familie von Kořicz — Skořitz? — vielleicht trotz des Namens ähnlicher oder selbst verwandter Abstammung, steht im Lehensverhältuisse zu den Rotlew4) und es ist sehr wahrscheinlich, daß uns der Bestand der Rotlewschen Güter durch die zufäslig erhaltenen Beurkundungen nur sehr lückenhaft berichtet ist. Andere Beziehungen führen uns zu dem entfernten Karrenberg oder Kamberg auf der späteren Herrschaft Wožic im Taborer Kreise. Das Städtchen mit dem befestigten Schlosse gehörte den Herren von Landstein. Zu Zeiten Wenzels II. hatten es die Bürger von Karrenberg selbst sammt dem Schlosse in Zeitpacht genommen5) und ein ähnliches Verhältniß war es vielleicht, welches im 14. Jahrhunderte Prager Bürger dahin zog. So übte um 1369 und 1371 der oben genaunte Johlin Rotlew die Collatur in Karrenbergs) und keunzeichnender Weise er- scheint derselbe Jochlin 1369 noch als „civis majoris civitatis Prag.“, zwei Jahre später als „strenuus miles de Carnberk“ angeführt. Auch 1378 präsentirt daselbst noch derselbe, und wenn wir 1388 einen Ul- ricus de Caremberg an seiner Stelle sehen, so kann uns die Form des Namens nicht abhalten, ihn jener Bürgerfamilie zuzuzählen.7) Dann folgen einander als Patrone die Brüder Erasmus, Johannes und Wenzel,s) dann Wenzel von Camberg und jener Erasmus genannt von Chotěnic9) dann Johann unter dem Namen Tožiczer von Camberg, der die Burg- 1) 1. conf. 1392, 134; 1395, 214; 1402, 88. 2) 1. conf. 1405, 146. 3) 1. conf. 1415, 157. 4) 1. erect. IV, 1392, 386. 5) Emler R. II p. 1052. 6) 1. conf. 1369, 18; 1371, 51. 7) 1. conf. IV 1378, 85; V 1388, 199. 8) 1. conf. VI 1399, 9. 9) 1. conf. VI 1402, 74.
34 — ständigen Sitz auf dem Gute Koloděj, wahrscheinlich dem jetzigen Ka- laday im ehemaligen Budweiser Kreise, und seine Beziehungen zu Prag sind nur noch an den Patronatsacten zu erkennen, die er für die Fami- liencapelle zu S. Gallus übte. Bis zum Jahre 1402 hält die Beur- kundung1) wenigstens noch den Namen Rotlew fest, indem sie ihn „ho- nestus Martinus Rotlew residens in Kolodyeg“ nenut; 1405 aber heißt er nur noch „famosus Martin de Kolodyeg2) und seinen Sohn und Nachfolger kennen die Urkunden 3) überhaupt nur noch als den famosus Johanko de Colodyeg. So ist wieder ein deutsches Bürgerhaus weniger, eine böhmische Adelsfamilie mehr geworden. Eine Familie von Kořicz — Skořitz? — vielleicht trotz des Namens ähnlicher oder selbst verwandter Abstammung, steht im Lehensverhältuisse zu den Rotlew4) und es ist sehr wahrscheinlich, daß uns der Bestand der Rotlewschen Güter durch die zufäslig erhaltenen Beurkundungen nur sehr lückenhaft berichtet ist. Andere Beziehungen führen uns zu dem entfernten Karrenberg oder Kamberg auf der späteren Herrschaft Wožic im Taborer Kreise. Das Städtchen mit dem befestigten Schlosse gehörte den Herren von Landstein. Zu Zeiten Wenzels II. hatten es die Bürger von Karrenberg selbst sammt dem Schlosse in Zeitpacht genommen5) und ein ähnliches Verhältniß war es vielleicht, welches im 14. Jahrhunderte Prager Bürger dahin zog. So übte um 1369 und 1371 der oben genaunte Johlin Rotlew die Collatur in Karrenbergs) und keunzeichnender Weise er- scheint derselbe Jochlin 1369 noch als „civis majoris civitatis Prag.“, zwei Jahre später als „strenuus miles de Carnberk“ angeführt. Auch 1378 präsentirt daselbst noch derselbe, und wenn wir 1388 einen Ul- ricus de Caremberg an seiner Stelle sehen, so kann uns die Form des Namens nicht abhalten, ihn jener Bürgerfamilie zuzuzählen.7) Dann folgen einander als Patrone die Brüder Erasmus, Johannes und Wenzel,s) dann Wenzel von Camberg und jener Erasmus genannt von Chotěnic9) dann Johann unter dem Namen Tožiczer von Camberg, der die Burg- 1) 1. conf. 1392, 134; 1395, 214; 1402, 88. 2) 1. conf. 1405, 146. 3) 1. conf. 1415, 157. 4) 1. erect. IV, 1392, 386. 5) Emler R. II p. 1052. 6) 1. conf. 1369, 18; 1371, 51. 7) 1. conf. IV 1378, 85; V 1388, 199. 8) 1. conf. VI 1399, 9. 9) 1. conf. VI 1402, 74.
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35 grafenschaft in Bechin erlangte. Ein Tožitz liegt südlich von Beneschau und Bistritz. 1) ein Chotěnitz in der Koliner Gegend. — — Die Camerer, Kämmerer, camerarii mögen ihren Beinamen nach der Stellung eines Vorfahren erhalten haben. Wir lernen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts einen Albert, Frenzlin, Peter, Wenzel und Wolflin kennen. Auch sie waren ursprünglich in der S. Gallistadt behaust, und hatten Gründe und Hänser in der jüngeren Neustadt erworben. Relativ als Stammhaus dürfte der „weiße Bär“ anf dem Gallimarkte zu betrachten sein. Es fiel in der kritischen Zeit in die Hände der Gemeinde, und diese schenkte es einem gewesenen Thürsteher des Königs, Laurenz Hřebik.2) Albert Camerer scheint den Vorzeichen des großen Sturmes gewichen zu sein, indem er ein zweites Haus — auf dem Neustädter Roßmarkte — schon 1418 verkaufte. Auch dieses fiel dann an die Gemeinde, die es 1433 an den Parteigänger Joh. Rohacz von Duba verkaufte.3) Von den Be sitzungen der Camerer ist uns wenig bekannt. Nur der Umstand, daß der genannte Albert 1390 und 1393 als Patron der Pfarrkirche zu Čela kowitz auftritt, läßt gewisse Schlüsse zu.4) Indem wir hier einen Camerer als Rechtsnachfolger eines Herrn von Okoř antreffen und andere des Namens bei den Zustiftungen zum h. Geistkloster in Prag rege betheiligt sind,5) dürfen wir wohl eine Verwandtschaft der Camerer mit den Rokzanern voraussetzen. Sonst wissen wir nur noch, daß Franz Camerer Zinsungen auf dem Dorfe Bynicze (Benitz) nächst Auřinowes besaß. Wahrscheinlich aber sind uns noch mehrere Besitzungen der Familie unbekannt geblieben, denn als im Jahre 1422 Albert Camerer mit mehreren Familiengliedern eine Patronatspflicht bei einer Altarstiftung in der Teinkirche ausüben sollte, konnten dieselben der Kriegsläufte wegen nicht zusammenkommen.6) Sie waren also im Lande zerstreut in derselben Weise, wie wir das bereits in anderen Fällen beobachtet haben. Die Geschichte der Feste Čelakowitz, die wir nun bereits im wechselnden Besitze der Rokzaner und der Camerer antrafen, leitet uns noch zu einem anderen Bürgerhause hinüber, zu dem derer „von Aachen" — de Ach oder de Aquisgrano — die uns das Jahr 1403 als Patrone 1) 1. conf. VII 1415, 166. 2) Zákl. st. d. 220, č. 579 b. 3) Zákl. n. 185, č. 837 a. 4) 1. conf. 1390, 75; 1393, 76. 5) 1. conf. 1368, 110. 6) 1. conf. 1422, 26. 3'
35 grafenschaft in Bechin erlangte. Ein Tožitz liegt südlich von Beneschau und Bistritz. 1) ein Chotěnitz in der Koliner Gegend. — — Die Camerer, Kämmerer, camerarii mögen ihren Beinamen nach der Stellung eines Vorfahren erhalten haben. Wir lernen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts einen Albert, Frenzlin, Peter, Wenzel und Wolflin kennen. Auch sie waren ursprünglich in der S. Gallistadt behaust, und hatten Gründe und Hänser in der jüngeren Neustadt erworben. Relativ als Stammhaus dürfte der „weiße Bär“ anf dem Gallimarkte zu betrachten sein. Es fiel in der kritischen Zeit in die Hände der Gemeinde, und diese schenkte es einem gewesenen Thürsteher des Königs, Laurenz Hřebik.2) Albert Camerer scheint den Vorzeichen des großen Sturmes gewichen zu sein, indem er ein zweites Haus — auf dem Neustädter Roßmarkte — schon 1418 verkaufte. Auch dieses fiel dann an die Gemeinde, die es 1433 an den Parteigänger Joh. Rohacz von Duba verkaufte.3) Von den Be sitzungen der Camerer ist uns wenig bekannt. Nur der Umstand, daß der genannte Albert 1390 und 1393 als Patron der Pfarrkirche zu Čela kowitz auftritt, läßt gewisse Schlüsse zu.4) Indem wir hier einen Camerer als Rechtsnachfolger eines Herrn von Okoř antreffen und andere des Namens bei den Zustiftungen zum h. Geistkloster in Prag rege betheiligt sind,5) dürfen wir wohl eine Verwandtschaft der Camerer mit den Rokzanern voraussetzen. Sonst wissen wir nur noch, daß Franz Camerer Zinsungen auf dem Dorfe Bynicze (Benitz) nächst Auřinowes besaß. Wahrscheinlich aber sind uns noch mehrere Besitzungen der Familie unbekannt geblieben, denn als im Jahre 1422 Albert Camerer mit mehreren Familiengliedern eine Patronatspflicht bei einer Altarstiftung in der Teinkirche ausüben sollte, konnten dieselben der Kriegsläufte wegen nicht zusammenkommen.6) Sie waren also im Lande zerstreut in derselben Weise, wie wir das bereits in anderen Fällen beobachtet haben. Die Geschichte der Feste Čelakowitz, die wir nun bereits im wechselnden Besitze der Rokzaner und der Camerer antrafen, leitet uns noch zu einem anderen Bürgerhause hinüber, zu dem derer „von Aachen" — de Ach oder de Aquisgrano — die uns das Jahr 1403 als Patrone 1) 1. conf. VII 1415, 166. 2) Zákl. st. d. 220, č. 579 b. 3) Zákl. n. 185, č. 837 a. 4) 1. conf. 1390, 75; 1393, 76. 5) 1. conf. 1368, 110. 6) 1. conf. 1422, 26. 3'
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36 — von Čelakowitz uennt1). Es sei gleich hier erwähnt, daß um dieselbe Zeit ein Heinrich von Aachen außerdem das Patronat von Tuklet, das wir früher in anderen Bürgerhänden fanden, besaß und daß wir die Herren Johanko Zeidl von Pakoměritz und Nikolaus Wrbik von Tismitz, die mit einem dritten Bürger als Vormünder der Erben Ni¬ kolaus und Johann von Aachen, gen. „von Selakowitz“, auftraten, noth wendig dem Verwandtenkreise dieser Familie zuzählen müssen.2) Schloß und Dorf Jenzenstein oder Jenstein leitet uns durch Nachbarschaft und Namen zu näherer Betrachtung, nicht weniger durch den literarischen Beruf, den die hervorragendsten Mitglieder des Hauses ergreifen. Auf nahe Beziehungen zu den Städten Prag und Nimburg deuten die kirchlichen Stiftungen.3) Doch läßt all das bezüglich der Familie, welcher der bekaunte Erzbischof Johann von Jenstein entstammte, einen sichern Schluß nicht zu; aber andererseits deutet den Weg, auf dem Paul, der Vater des Erzbischofs emporlam und zu Landbesitz gelangte, ganz aus die bürgerliche Art, für die wir so viele Analogien fanden. Paul spricht nicht von seinen Gütern, wie es altem Erbadel zukäme, indem er darauf binweist, in wie mühseligen Diensten und unter wie viel Schweiß und Arbeit er sie zusammengebracht.4) Zu diesen Gütern gehörten außer Stara im Poděbrader Gebiete, dem ehemaligen Stammgute der Familie des ersten Erzbischofs, Planass (? Plaňan im Schwarzkosteletzer Gebiete), das jener Paul als Kammer- secretär des Fürsten von dem Bürger Hermann Niderthein erkauft hatte, Kozojed bei Dimokur, Zabanos, Weliš, Psynitz bei Stara, Eisen stadt (Železnitz bei Jičin), Kosteletz bei Eipel u. a. Eine Tochter dieses Kammersecretärs Paul und Schwester des Erzbischofs Johann von Jenstein war die Gemahlin des oben genannten bürgerlichen Burggrafen Wolfram und die Mutter des nachmaligen Erz- bischofs Wolfram geworden. Welche sonstige Beziehungen noch die Familie zu Prager Bügerkreisen besaß, wird uns nicht berichtet, doch bleibt es im- merhin beachtenswerth, daß es Bürger sind, die wir nachmals wieder im Besitze — oder doch in der Verwaltuug — des Stammschlosses Jenstein antreffen. 1) 1. conf. 1403, 99. 2) 1. conf. 1399, 17. 3) Bei S. Castulus in Prag 1. conf. IV 1380, 147; 1400, 22; IV 1376, 49; 1368, 460; für Nimburg IV 1376, 61; 1393, 171. 4) 1. erect. IV 1368, (? 1398) 460.
36 — von Čelakowitz uennt1). Es sei gleich hier erwähnt, daß um dieselbe Zeit ein Heinrich von Aachen außerdem das Patronat von Tuklet, das wir früher in anderen Bürgerhänden fanden, besaß und daß wir die Herren Johanko Zeidl von Pakoměritz und Nikolaus Wrbik von Tismitz, die mit einem dritten Bürger als Vormünder der Erben Ni¬ kolaus und Johann von Aachen, gen. „von Selakowitz“, auftraten, noth wendig dem Verwandtenkreise dieser Familie zuzählen müssen.2) Schloß und Dorf Jenzenstein oder Jenstein leitet uns durch Nachbarschaft und Namen zu näherer Betrachtung, nicht weniger durch den literarischen Beruf, den die hervorragendsten Mitglieder des Hauses ergreifen. Auf nahe Beziehungen zu den Städten Prag und Nimburg deuten die kirchlichen Stiftungen.3) Doch läßt all das bezüglich der Familie, welcher der bekaunte Erzbischof Johann von Jenstein entstammte, einen sichern Schluß nicht zu; aber andererseits deutet den Weg, auf dem Paul, der Vater des Erzbischofs emporlam und zu Landbesitz gelangte, ganz aus die bürgerliche Art, für die wir so viele Analogien fanden. Paul spricht nicht von seinen Gütern, wie es altem Erbadel zukäme, indem er darauf binweist, in wie mühseligen Diensten und unter wie viel Schweiß und Arbeit er sie zusammengebracht.4) Zu diesen Gütern gehörten außer Stara im Poděbrader Gebiete, dem ehemaligen Stammgute der Familie des ersten Erzbischofs, Planass (? Plaňan im Schwarzkosteletzer Gebiete), das jener Paul als Kammer- secretär des Fürsten von dem Bürger Hermann Niderthein erkauft hatte, Kozojed bei Dimokur, Zabanos, Weliš, Psynitz bei Stara, Eisen stadt (Železnitz bei Jičin), Kosteletz bei Eipel u. a. Eine Tochter dieses Kammersecretärs Paul und Schwester des Erzbischofs Johann von Jenstein war die Gemahlin des oben genannten bürgerlichen Burggrafen Wolfram und die Mutter des nachmaligen Erz- bischofs Wolfram geworden. Welche sonstige Beziehungen noch die Familie zu Prager Bügerkreisen besaß, wird uns nicht berichtet, doch bleibt es im- merhin beachtenswerth, daß es Bürger sind, die wir nachmals wieder im Besitze — oder doch in der Verwaltuug — des Stammschlosses Jenstein antreffen. 1) 1. conf. 1403, 99. 2) 1. conf. 1399, 17. 3) Bei S. Castulus in Prag 1. conf. IV 1380, 147; 1400, 22; IV 1376, 49; 1368, 460; für Nimburg IV 1376, 61; 1393, 171. 4) 1. erect. IV 1368, (? 1398) 460.
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37 — Von 1413 an wird uns daselbst die vorgenannte Familie von Aachen als daselbst „residirend“ beurkundet. Ein Zweig derselben hatte, wie so oft, die junkerliche Laufbahn eingeschlagen und ein strenuus miles Heinrich von Aachen gesessen auf Jenzenstein übte von da aus das Patronat über die nahen Dörfer Čelakowitz und Mochow.1) — Wir werden nun noch in bunter Reihe eine Anzahl von Prager Bür- gerfamilien aufführen, die auch ohne gleich den vorigen in der Stadt selbst zu größerer Bedeutung gelangt zu sein, durch ihren Besitz im offenen Lande hervorragten. Ein Friedlin, Sohn des Johannes bei S. Nikolaus und Jost Pustewitzer führen 1356 das Patronat des Kirchdorfes Prosik (oder Prosek) nächst Prag. Während der erstere zur Zeit noch „Bürger“ der Altstadt Prag ist, wird der zweite nur noch als ehemaliger Bürger bezeichnet. Im Jahre 1361 erscheint an seiner Stelle ein Johannes dictus Prusniczer, wohl sein Sohn, als alleiniger Patron von Prosek, den der Schreiber als dominus anspricht.2) Bald darauf übt ein Nicolaus der Lange dasselbe Recht aus, und dann muß es wieder an den Bürger Ula Payer gekommen sein, dessen Witwe Christine im Jahre 1395 Patronin der Dorfpfarre ist3). Jedenfalls haben wir es also hier mit Bürgerfamilien zu thun, die zu dem nahen Dorfe in Besitzverhältnissen standen. Vor 1407 aber hatte die genannte Wittwe das Patronat über Prosik — ob auch das Gut daselbst wissen wir nicht — dem Kloster Karlshof in Prag geschenkt, dem dann die Pfründe einverleibt worden war.4) Ula Zotter, Prager Bürger um 1375, besaß einen Hof im Kirch- dorfe Sluha bei Brazdim. Auf diesem Sluha sitzt um die Mitte des 14. Jahrhunderts eine Vasallenfamilie, die nach dem Namen der Väter und ihren Beziehungen zum Patronate der S. Marienkirche am See in Prag als von bürgerlicher Herkunft anzusprechen ist. Um 1361 üben das Patronatsrecht ein Wilkmann und vier Söhne eines Witmar von Sluh.5) Ein Jahr darauf präsentiren sie für dieselbe Kirche den Ver- wandten Wenzel von Sluh. Die Bezeichnung Bürger haben sie gegen die der clientes eingetauscht, dürften also schon vorher in ein Dienstverhältniß zu den bürgerlichen Mitbesitzern der Herrschaft getreten sein, wie wir solche Fälle schon anführen konnten. 1) 1. conf. VII 1418 p. 253; 1413, 94. 2) 1. conf. I 1356, 9; 1361, 160. 3) 1. conf. 1367, 85; 1395, 231. 4) 1. conf. 1407 p. 216. 5) 1. conf. 1361, 150.
37 — Von 1413 an wird uns daselbst die vorgenannte Familie von Aachen als daselbst „residirend“ beurkundet. Ein Zweig derselben hatte, wie so oft, die junkerliche Laufbahn eingeschlagen und ein strenuus miles Heinrich von Aachen gesessen auf Jenzenstein übte von da aus das Patronat über die nahen Dörfer Čelakowitz und Mochow.1) — Wir werden nun noch in bunter Reihe eine Anzahl von Prager Bür- gerfamilien aufführen, die auch ohne gleich den vorigen in der Stadt selbst zu größerer Bedeutung gelangt zu sein, durch ihren Besitz im offenen Lande hervorragten. Ein Friedlin, Sohn des Johannes bei S. Nikolaus und Jost Pustewitzer führen 1356 das Patronat des Kirchdorfes Prosik (oder Prosek) nächst Prag. Während der erstere zur Zeit noch „Bürger“ der Altstadt Prag ist, wird der zweite nur noch als ehemaliger Bürger bezeichnet. Im Jahre 1361 erscheint an seiner Stelle ein Johannes dictus Prusniczer, wohl sein Sohn, als alleiniger Patron von Prosek, den der Schreiber als dominus anspricht.2) Bald darauf übt ein Nicolaus der Lange dasselbe Recht aus, und dann muß es wieder an den Bürger Ula Payer gekommen sein, dessen Witwe Christine im Jahre 1395 Patronin der Dorfpfarre ist3). Jedenfalls haben wir es also hier mit Bürgerfamilien zu thun, die zu dem nahen Dorfe in Besitzverhältnissen standen. Vor 1407 aber hatte die genannte Wittwe das Patronat über Prosik — ob auch das Gut daselbst wissen wir nicht — dem Kloster Karlshof in Prag geschenkt, dem dann die Pfründe einverleibt worden war.4) Ula Zotter, Prager Bürger um 1375, besaß einen Hof im Kirch- dorfe Sluha bei Brazdim. Auf diesem Sluha sitzt um die Mitte des 14. Jahrhunderts eine Vasallenfamilie, die nach dem Namen der Väter und ihren Beziehungen zum Patronate der S. Marienkirche am See in Prag als von bürgerlicher Herkunft anzusprechen ist. Um 1361 üben das Patronatsrecht ein Wilkmann und vier Söhne eines Witmar von Sluh.5) Ein Jahr darauf präsentiren sie für dieselbe Kirche den Ver- wandten Wenzel von Sluh. Die Bezeichnung Bürger haben sie gegen die der clientes eingetauscht, dürften also schon vorher in ein Dienstverhältniß zu den bürgerlichen Mitbesitzern der Herrschaft getreten sein, wie wir solche Fälle schon anführen konnten. 1) 1. conf. VII 1418 p. 253; 1413, 94. 2) 1. conf. I 1356, 9; 1361, 160. 3) 1. conf. 1367, 85; 1395, 231. 4) 1. conf. 1407 p. 216. 5) 1. conf. 1361, 150.
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38 — Im benachbarten Kirchdorfe Čakowitz war um 1372 ein Prager Bürger Ul a Kircheupatron.1) 1380 übte der Bürger Nikolaus Rost das Patronatsrecht aus, der wahrscheinlich dieselbe Familie repräsentirte.2) Der vorhin genannte Bürger Nikolaus Zotter gelangte um jene Zeit in den Besitz des Dorfes Lobkowitz an der unteren Elbe,3) das später einem glücklicher aufstrebenden Geschlechte den Namen geben sollte. Der Prager Bürger Prokop Krukner, dessen sechs Kinder im Jahre 1403 als Erben des Patronates auftraten,4) gehört vielleicht derselben Familie an, denn noch wechselten die Beinamen. Daun finden wir daselbst als bevollmächtigten Wirthschaftsbeamten einen Junker Wenzel5), und diese Vielheit der bürgerlichen Besitzer erleichterte vielleicht um 1409 oder 1410 dem Nikolaus Chudý de Ugezd fortan de Lobkowicz die Erwerbung.6) Jener Vorbesitzer Zotter hatte sich nicht nach dem Dorfe genannt; vielmehr gab seinem Sohne Marcus der damalige Rittersitz Podewin (Podwini) bei Ploschkowitz den Namen; er nannte sich Marcus dictus Czotr, civis maj. civ. Prag. alias de Podwinie.7) Ein Niklas von Podewin hatte schon früher mit dem Bürger Johann Payer und mit Joh. Tluxa von Dohaletz zusammen das Patronat einer Stiftung zu S. Niklas auf der Prager Altstadt geübt.s) Die Gemahlin des oben genannten Marcus, Margaretha „alias Maruška“ war die Tochter des Krämers Laurenz Husmel. Frenzlin, der unter Karl IV. als Bürger Hofrichter des Landes Böhmen war, übte die geistliche und wie vorauszusehen auch weltliche Herrschast über das Dorf Knowitz (Knobis) jenseits Schlans.9) Ein anderer bürgerlicher Hofrichter des Königs Frenzlin Pösenbach verfügte über mehrere Höfe in Radiczewes (Radoschowitz) bei Wlaschim. 10) Dieser Ort hatte sich schon lange bürgerlicher Herren erfreut, seit uns zum ersten Male 1357 der Prager Bürger Nicolaus von Schlan als Patron entgegentritt, der auch Nicolaus von Lipna genannt wurde, so 1) 1. conf. 1372, 75f. 2) 1. conf. IV 1380, 138. 3) 1. conf. IV 1377, 74. 4) 1. conf. VI p. 94. 5) 1. conf. VI 161, 222. 6) 1. conf. VI, 1410, 283. 7) 1. conf. 1412, 71. 8) 1. conf. 1397, 290. 9) 1. conf. I, 1358, 12. 10) 1. conf. IV, 1380, 125; 1. erect. II, 1377, 161.
38 — Im benachbarten Kirchdorfe Čakowitz war um 1372 ein Prager Bürger Ul a Kircheupatron.1) 1380 übte der Bürger Nikolaus Rost das Patronatsrecht aus, der wahrscheinlich dieselbe Familie repräsentirte.2) Der vorhin genannte Bürger Nikolaus Zotter gelangte um jene Zeit in den Besitz des Dorfes Lobkowitz an der unteren Elbe,3) das später einem glücklicher aufstrebenden Geschlechte den Namen geben sollte. Der Prager Bürger Prokop Krukner, dessen sechs Kinder im Jahre 1403 als Erben des Patronates auftraten,4) gehört vielleicht derselben Familie an, denn noch wechselten die Beinamen. Daun finden wir daselbst als bevollmächtigten Wirthschaftsbeamten einen Junker Wenzel5), und diese Vielheit der bürgerlichen Besitzer erleichterte vielleicht um 1409 oder 1410 dem Nikolaus Chudý de Ugezd fortan de Lobkowicz die Erwerbung.6) Jener Vorbesitzer Zotter hatte sich nicht nach dem Dorfe genannt; vielmehr gab seinem Sohne Marcus der damalige Rittersitz Podewin (Podwini) bei Ploschkowitz den Namen; er nannte sich Marcus dictus Czotr, civis maj. civ. Prag. alias de Podwinie.7) Ein Niklas von Podewin hatte schon früher mit dem Bürger Johann Payer und mit Joh. Tluxa von Dohaletz zusammen das Patronat einer Stiftung zu S. Niklas auf der Prager Altstadt geübt.s) Die Gemahlin des oben genannten Marcus, Margaretha „alias Maruška“ war die Tochter des Krämers Laurenz Husmel. Frenzlin, der unter Karl IV. als Bürger Hofrichter des Landes Böhmen war, übte die geistliche und wie vorauszusehen auch weltliche Herrschast über das Dorf Knowitz (Knobis) jenseits Schlans.9) Ein anderer bürgerlicher Hofrichter des Königs Frenzlin Pösenbach verfügte über mehrere Höfe in Radiczewes (Radoschowitz) bei Wlaschim. 10) Dieser Ort hatte sich schon lange bürgerlicher Herren erfreut, seit uns zum ersten Male 1357 der Prager Bürger Nicolaus von Schlan als Patron entgegentritt, der auch Nicolaus von Lipna genannt wurde, so 1) 1. conf. 1372, 75f. 2) 1. conf. IV 1380, 138. 3) 1. conf. IV 1377, 74. 4) 1. conf. VI p. 94. 5) 1. conf. VI 161, 222. 6) 1. conf. VI, 1410, 283. 7) 1. conf. 1412, 71. 8) 1. conf. 1397, 290. 9) 1. conf. I, 1358, 12. 10) 1. conf. IV, 1380, 125; 1. erect. II, 1377, 161.
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39 — daß wir annehmen müssen, daß ihm auch das nahe Lipina gehörte.1) Bald darauf (1373) steht dasselbe Recht dem durch „providus“ als Bür- ger gekennzeichneten Theodor von Břiza zu, der dasselbe zugleich mit seinen clientes daselbst ausübt.2) Dieses Břiza (Březi) aber, welches mit dem nahen Sluštitz zwischen den schon genannten Gütern Kralowitz und Škworetz liegt, hatte kurz vorher der Prager Bürgerfamilie Rost — einem Niklas, dann Donat — gehört, zu welcher wohl auch iener Theodor gehört haben dürfte.3) Später — um 1380 — besaßen die wahrscheinlich auch noch derselben Familie angehörigen Bürger Enderlin und Merklin (Marcus) das Patro- nat von Břiza;4) Sluštitz aber gehörte um 1405 den Brüdern Ni- colaus und Rudolf Ortlini, Bürgern von Prags). Ein anderer „Bürger,“ Otto gen. „des Hofrichters“, vielleicht ein Sohn des Erstgenannten, war Patron von Wrschowitz bei Prag.6) Nach ihm besaßen die Brüder Hilmar und Frana, gen. von Brünn, Bürger von Prag, dieses Recht.7) Zu Beginn des Jahrhunderts hatten die Stucke daselbst Grundbesitz besessen und ein Hof war durch Kauf von Albert Stuck in die Hände des deutschen Ordens gelangt.s) Ješko, der Sohn des Bürgers Roth, war Herr des Dorfes Libisch an der Elbe.9) Henslin aus der Familie der Freiberger hinterließ das Dorf Předboj westlich von der heutigen Bahnstation Kojeditz an der Nordbahn, das dann seine Witwe dem Rokzanerschen Kloster schenkte, indem sie vielleicht diesem Hause entstammte.10) Nicht fern von Předboj, näher noch bei Klomin liegt das Gut Dřinow, zu welchem ein Henslin aus der verzweigten Familie Pezold in gleichen Beziehungen stand11). Der Bürger Seidlin gen. von Pisek verfügte über das Kirchenpatronat 1) 1. conf. 1357, 47; II, 1371, 92 „dicti Slavorum“ daselbst ist Schreibs oder Lesefehler für Slanensis. 2) I. conf. 1368, 108; 1370, 29; 1373, 2. 3) 1. conf. 1360, 131; 1363, 4; 1366, 72. 4) 1. conf. IV, 1380, 132. 5) 1. conf. 1405, 158. 6) 1. conf. 1372, 73. 7) 1. conf. IV 1380, 132. 8) Emler R. III, 1329, 595. 9) 1. erect. I, 1368, 69. 10) 1. erect. II 1383, 321. 11) 1. conf. I 1358, 11.
39 — daß wir annehmen müssen, daß ihm auch das nahe Lipina gehörte.1) Bald darauf (1373) steht dasselbe Recht dem durch „providus“ als Bür- ger gekennzeichneten Theodor von Břiza zu, der dasselbe zugleich mit seinen clientes daselbst ausübt.2) Dieses Břiza (Březi) aber, welches mit dem nahen Sluštitz zwischen den schon genannten Gütern Kralowitz und Škworetz liegt, hatte kurz vorher der Prager Bürgerfamilie Rost — einem Niklas, dann Donat — gehört, zu welcher wohl auch iener Theodor gehört haben dürfte.3) Später — um 1380 — besaßen die wahrscheinlich auch noch derselben Familie angehörigen Bürger Enderlin und Merklin (Marcus) das Patro- nat von Břiza;4) Sluštitz aber gehörte um 1405 den Brüdern Ni- colaus und Rudolf Ortlini, Bürgern von Prags). Ein anderer „Bürger,“ Otto gen. „des Hofrichters“, vielleicht ein Sohn des Erstgenannten, war Patron von Wrschowitz bei Prag.6) Nach ihm besaßen die Brüder Hilmar und Frana, gen. von Brünn, Bürger von Prag, dieses Recht.7) Zu Beginn des Jahrhunderts hatten die Stucke daselbst Grundbesitz besessen und ein Hof war durch Kauf von Albert Stuck in die Hände des deutschen Ordens gelangt.s) Ješko, der Sohn des Bürgers Roth, war Herr des Dorfes Libisch an der Elbe.9) Henslin aus der Familie der Freiberger hinterließ das Dorf Předboj westlich von der heutigen Bahnstation Kojeditz an der Nordbahn, das dann seine Witwe dem Rokzanerschen Kloster schenkte, indem sie vielleicht diesem Hause entstammte.10) Nicht fern von Předboj, näher noch bei Klomin liegt das Gut Dřinow, zu welchem ein Henslin aus der verzweigten Familie Pezold in gleichen Beziehungen stand11). Der Bürger Seidlin gen. von Pisek verfügte über das Kirchenpatronat 1) 1. conf. 1357, 47; II, 1371, 92 „dicti Slavorum“ daselbst ist Schreibs oder Lesefehler für Slanensis. 2) I. conf. 1368, 108; 1370, 29; 1373, 2. 3) 1. conf. 1360, 131; 1363, 4; 1366, 72. 4) 1. conf. IV, 1380, 132. 5) 1. conf. 1405, 158. 6) 1. conf. 1372, 73. 7) 1. conf. IV 1380, 132. 8) Emler R. III, 1329, 595. 9) 1. erect. I, 1368, 69. 10) 1. erect. II 1383, 321. 11) 1. conf. I 1358, 11.
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40 im Dorfe Zaběhlitz jenseits Wrschowitz,1) und Heinrich, des verstor- benen Seidlin Sohn, vertauscht einen Allodialhof in Běchowitz mit dem Nonnenstifte zu S. Katharina in Prag gegen das Dorf Sobin auf der Schlaner Seite.2) Des Hauses „von den Hähuen“ — de gallis — das dereinst zu Gesandtschaften und in die Schöffenbank seinen Mann gestellt hatte, geschieht gegen Ende des Jahrhunderts wenig Erwähnung. Doch lebte noch ein Zweig mit dem volksthümlichen Namen Kokot und ein Martinus Galli oder Kokot wird um 1388 und 1391 als „von Krč“ bezeichnet3). Ein vor 1416 verstorbener Henslinus Kokotonis war vielleicht der letzte seines Stammes. Seine Tochter, virgo Regina wird als von Duba bezeichnet; unter diesem vermuthen wir das ehemalige Schloß Alt-Duba bei Poddubi nächst Kammerberg an der Zazawa.4) Um 13965) theilte ein Bürger Henslin Leo von Duba mit Henslin Weißwasser ein Pa- tronatsrecht in der Teinkirche. Ueber jene Collatur von Krič aber ver- fügte 1404 König Wenzel; 1360 aber hatte daselbst Karl IV. das Prä- sentationsrecht geübt, so daß iener bürgerliche Besitz in Krč sich nur aus einen Theil des Dorfes, oder auf eine Dienststellung bezogen haben dürfte.6) Auf der Westseite von Prag gehörte die Feste Kopanina — im Bereiche von Okoř — im Beginne des 15. Jahrhunderts der Bür- gerfamilie Schrank, erst einem Wenzel Ulisses, dann einem Nikolaus dieses Namens.7) Dieser Nikolaus, Sohn des Wenzel Uliß, hatte, wie es scheint von seiner Mutter, das Patronat und Gut Přetitz in der Ge- gend von Smečno geerbt.8) Nikolaus und Johann besaßen als Söhne des um 1401 schon verstorbenen Wenzel Schrank das Patronat von Tuchoměřitz in nächster Nähe von Kopanina.9) Indem wir aber nicht viel später auf Kopanina einen Albert Kotkonis antreffen,10) drängt sich uns die Vermuthung auf, daß jene Schrank und Ulisse doch auch dem alten Hause derer „von den Hähnen“ beizu zählen sein könnten. Doch 1) 1. conf. I, 1354, 2. 2) 1. erect. II, 1380, 169. 3) Základy n. 155 č. 512. 4) Zákl. 1416, 1417 st. 110 č. 444. 5) 1. conf. 1396, 268. 6) 1. conf. 1404, 132; 1360, 115. 7) 1. conf. 1402, 84; 1406, 178. 8) 1. conf. 1404, 116. 9) 1. conf. 1401, 52, 57. 10) 1. conf. 1414, 132.
40 im Dorfe Zaběhlitz jenseits Wrschowitz,1) und Heinrich, des verstor- benen Seidlin Sohn, vertauscht einen Allodialhof in Běchowitz mit dem Nonnenstifte zu S. Katharina in Prag gegen das Dorf Sobin auf der Schlaner Seite.2) Des Hauses „von den Hähuen“ — de gallis — das dereinst zu Gesandtschaften und in die Schöffenbank seinen Mann gestellt hatte, geschieht gegen Ende des Jahrhunderts wenig Erwähnung. Doch lebte noch ein Zweig mit dem volksthümlichen Namen Kokot und ein Martinus Galli oder Kokot wird um 1388 und 1391 als „von Krč“ bezeichnet3). Ein vor 1416 verstorbener Henslinus Kokotonis war vielleicht der letzte seines Stammes. Seine Tochter, virgo Regina wird als von Duba bezeichnet; unter diesem vermuthen wir das ehemalige Schloß Alt-Duba bei Poddubi nächst Kammerberg an der Zazawa.4) Um 13965) theilte ein Bürger Henslin Leo von Duba mit Henslin Weißwasser ein Pa- tronatsrecht in der Teinkirche. Ueber jene Collatur von Krič aber ver- fügte 1404 König Wenzel; 1360 aber hatte daselbst Karl IV. das Prä- sentationsrecht geübt, so daß iener bürgerliche Besitz in Krč sich nur aus einen Theil des Dorfes, oder auf eine Dienststellung bezogen haben dürfte.6) Auf der Westseite von Prag gehörte die Feste Kopanina — im Bereiche von Okoř — im Beginne des 15. Jahrhunderts der Bür- gerfamilie Schrank, erst einem Wenzel Ulisses, dann einem Nikolaus dieses Namens.7) Dieser Nikolaus, Sohn des Wenzel Uliß, hatte, wie es scheint von seiner Mutter, das Patronat und Gut Přetitz in der Ge- gend von Smečno geerbt.8) Nikolaus und Johann besaßen als Söhne des um 1401 schon verstorbenen Wenzel Schrank das Patronat von Tuchoměřitz in nächster Nähe von Kopanina.9) Indem wir aber nicht viel später auf Kopanina einen Albert Kotkonis antreffen,10) drängt sich uns die Vermuthung auf, daß jene Schrank und Ulisse doch auch dem alten Hause derer „von den Hähnen“ beizu zählen sein könnten. Doch 1) 1. conf. I, 1354, 2. 2) 1. erect. II, 1380, 169. 3) Základy n. 155 č. 512. 4) Zákl. 1416, 1417 st. 110 č. 444. 5) 1. conf. 1396, 268. 6) 1. conf. 1404, 132; 1360, 115. 7) 1. conf. 1402, 84; 1406, 178. 8) 1. conf. 1404, 116. 9) 1. conf. 1401, 52, 57. 10) 1. conf. 1414, 132.
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41 — bleibt es bei dem Wechsel der Namen in jener Zeit immer mißlich, Ge- nealogien aufzustellen. Obwohl jener Albert nach ausdrücklicher Bezeugung aus Prag stammt, so scheint er sich doch nicht mehr als Bürger betrachtet zu haben. Das Dorf Petrowitz fanden wir bereits in bürgerlichem Besitze. Der nachmalige Herr desselben — um 1409 — ist an der Bezeichnung Ottiko Ruß als Abkömmling einer Bürgerfamilie zu erkennen; we- nigsteus ist der Beiname Ruß bis 1430 für Prag bezeugt.1) Während aber auf Petrowitz selbst seine Wirthschafter — Peter Nicolai und Pe- šik von Petrowitz — sitzen, wohnt Ottiko nun auf Seltsch (Saazer Kreis). Im Jahre 1412 erscheint dann ein „famosus Sigismund de Zelez“ und es bleibt zweifelhaft, ob das sein Nachfolger ist, der den bürgerlichen Beinamen bereits abgestreift, oder sein Vasall. Ottik übt das Collaturrecht für Petrowitz, Sigmund für Seltsch.2) Ein Bürger Nikolaus Ertlini (Ortlins) ist um 1377 Patron ein Čižko sein cliens auf dem Gute Liditz (unweit Středokluk), dessen gleichuamige Burg schon zur Zeit des Ständekampfes in bürgerlichen Händen war und den Gefangenen vom Adelstande als ungelegene Her- berge diente. Noch 1394 war ein Wenzel Ortlin im Theilbesitze des Patronates daselbst.3) Für Wořech (Ořech), südlicher, zwischen Stodulek und Tachlowitz ge- legen, den vormaligen Sitz eines Archidiakonates, übt ein Prager Bürger Martin, dem seine Söhne Nicolaus und Jakob folgen, das Patronatsrecht. Letzterer dürfte derselbe Nicolaus sein, der später dieses Recht als Nicolaus Kuchmeister in Anspruch nimmt.4) Es scheint, als hätten die alten Bürgergeschlechter bereits allen erreichbaren Grund in der näheren Umgebung Prags an sich gebracht, so daß wir die jüngeren nun immer weiter ins Land hinaus geleiten müssen, wenn wir ihren Landbesitzverhältnissen uachspähen wollen. Weit weg von Prag, in Wiessen (Běsno) bei Pomeisl, übt der Prager Bür- ger Frano Huffner zugleich mit einem Swal von Pnětluk und Wanow de Simbis (?) das Patronatsrecht.5) In entgegengesetzter Weltgegend treffen wir zu Peček jenseits Böhm. Brod den Bürger Wenzel Ochslîn, 1) Zákl. Regifter. 2) 1. conf. 1409, 259, 269; 1412, 43. 3) 1. conf. 1394, 196. 4) 1. conf. 1371, 63; 1290, 89. 5) 1. conf. 1, 1357, 11 f.
41 — bleibt es bei dem Wechsel der Namen in jener Zeit immer mißlich, Ge- nealogien aufzustellen. Obwohl jener Albert nach ausdrücklicher Bezeugung aus Prag stammt, so scheint er sich doch nicht mehr als Bürger betrachtet zu haben. Das Dorf Petrowitz fanden wir bereits in bürgerlichem Besitze. Der nachmalige Herr desselben — um 1409 — ist an der Bezeichnung Ottiko Ruß als Abkömmling einer Bürgerfamilie zu erkennen; we- nigsteus ist der Beiname Ruß bis 1430 für Prag bezeugt.1) Während aber auf Petrowitz selbst seine Wirthschafter — Peter Nicolai und Pe- šik von Petrowitz — sitzen, wohnt Ottiko nun auf Seltsch (Saazer Kreis). Im Jahre 1412 erscheint dann ein „famosus Sigismund de Zelez“ und es bleibt zweifelhaft, ob das sein Nachfolger ist, der den bürgerlichen Beinamen bereits abgestreift, oder sein Vasall. Ottik übt das Collaturrecht für Petrowitz, Sigmund für Seltsch.2) Ein Bürger Nikolaus Ertlini (Ortlins) ist um 1377 Patron ein Čižko sein cliens auf dem Gute Liditz (unweit Středokluk), dessen gleichuamige Burg schon zur Zeit des Ständekampfes in bürgerlichen Händen war und den Gefangenen vom Adelstande als ungelegene Her- berge diente. Noch 1394 war ein Wenzel Ortlin im Theilbesitze des Patronates daselbst.3) Für Wořech (Ořech), südlicher, zwischen Stodulek und Tachlowitz ge- legen, den vormaligen Sitz eines Archidiakonates, übt ein Prager Bürger Martin, dem seine Söhne Nicolaus und Jakob folgen, das Patronatsrecht. Letzterer dürfte derselbe Nicolaus sein, der später dieses Recht als Nicolaus Kuchmeister in Anspruch nimmt.4) Es scheint, als hätten die alten Bürgergeschlechter bereits allen erreichbaren Grund in der näheren Umgebung Prags an sich gebracht, so daß wir die jüngeren nun immer weiter ins Land hinaus geleiten müssen, wenn wir ihren Landbesitzverhältnissen uachspähen wollen. Weit weg von Prag, in Wiessen (Běsno) bei Pomeisl, übt der Prager Bür- ger Frano Huffner zugleich mit einem Swal von Pnětluk und Wanow de Simbis (?) das Patronatsrecht.5) In entgegengesetzter Weltgegend treffen wir zu Peček jenseits Böhm. Brod den Bürger Wenzel Ochslîn, 1) Zákl. Regifter. 2) 1. conf. 1409, 259, 269; 1412, 43. 3) 1. conf. 1394, 196. 4) 1. conf. 1371, 63; 1290, 89. 5) 1. conf. 1, 1357, 11 f.
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42 — der da die Collatur besitzt.1) Die Güter, die zwischen hier und der Ost- grenze des von uns bereits erreichten Gebietes — Tismitz, Tuklat, Bře zan, Mochow — Liegen, die Güter Kaunitz, Pořičan, Klučow, Lstiboř werden wir noch in einem anderen Zusammenhange als Staffeln bür gerlicher Expansion kennen lernen. Von da aus wieder weiter nach Süden hin finden wir zu Pišely nächst Pořič an der Zazawa als Patrone Mareš, Mladota und Ješko von Lhota, die uus zwar nicht der Namen, aber das ausdrücklich beigefügte Prädicat „providi“ als Bürger kennzeichnet.2) Als jene Lhota könnte das nahe Schloß Hohen Lhota angesprochen werden, umso mehr, als wir auf dem Gebiete des nahen Kammerberg schon anderweitig bürgerliche Familien antrafen. — Mit Konrad von Leitmeritz übersiedelte — vielleicht noch gegen Ende des 13. Jahrhunderts — einer der wohlhabendsten Patrizier nach Prag und begründete daselbst ein nach vielen Richtungen hin thätiges Geschlecht. Er selbst saß daselbst an zwanzig Jahre lang in der Schöffen bank, und nach den Angaben seines 1337 verfaßten Testamentes muß er seinen Söhnen Hans und Nicolaus außer seinem Hause am Altstädter Ringe ein großes Vermögen hinterlassen haben. In welcher Art Christan und Wenzel Leitmeritzer mit jenen, von denen sie 1354 das Ringhaus gekauft, verwandt waren, wissen wir nicht.3) Leider hat uns der Zufall über den Landbesitz dieser Familie uur geringfügige Zeugnisse erhalten. Wir haben aber allen Grund anzunehmen, daß jener Stephan Luthomericzer, der gegen Ende des Jahr- hunderts noch als Prager Bürger lebte, derselben Familie angehörte. Dieser aber besaß das Dorf Litožnitz, einen ehemaligen Rittersitz in der Nähe des oft genannten Dubeč, zwischen diesem und Běchowitz. Heute ist davon nur noch der Flurname zurückgeblieben. Auch im Jahre 1414 war noch derselbe Stephan im Besitze;4) schon 1419 aber war dieser an Patzmann von Babitz und Frenzlin von Buben übergegangen, die wir trotz ihrer Titel „famosi“ den Namen nach noch zum Bürger stamme zählen dürfen. Auch Großbabitz war ein Rittersitz in jener Gegend5) südlich von Škworetz. Vor Zeiten — um 1359 — hatte ein Frana, dessen Vater Johann als Prager Bürger bezeichnet wird, die beiden Dörfer Groß und Klein-Babitz besessen.6) 1) 1. conf. 1395, 208. 2) 1. conf. II, 1358, 65. 3) Zákl. 1354 st. 31 č. 461a. 4) 1. conf. 1397, 277; 1414. 5) 1. conf. 1419, 281. 6) 1. erect. 5.
42 — der da die Collatur besitzt.1) Die Güter, die zwischen hier und der Ost- grenze des von uns bereits erreichten Gebietes — Tismitz, Tuklat, Bře zan, Mochow — Liegen, die Güter Kaunitz, Pořičan, Klučow, Lstiboř werden wir noch in einem anderen Zusammenhange als Staffeln bür gerlicher Expansion kennen lernen. Von da aus wieder weiter nach Süden hin finden wir zu Pišely nächst Pořič an der Zazawa als Patrone Mareš, Mladota und Ješko von Lhota, die uus zwar nicht der Namen, aber das ausdrücklich beigefügte Prädicat „providi“ als Bürger kennzeichnet.2) Als jene Lhota könnte das nahe Schloß Hohen Lhota angesprochen werden, umso mehr, als wir auf dem Gebiete des nahen Kammerberg schon anderweitig bürgerliche Familien antrafen. — Mit Konrad von Leitmeritz übersiedelte — vielleicht noch gegen Ende des 13. Jahrhunderts — einer der wohlhabendsten Patrizier nach Prag und begründete daselbst ein nach vielen Richtungen hin thätiges Geschlecht. Er selbst saß daselbst an zwanzig Jahre lang in der Schöffen bank, und nach den Angaben seines 1337 verfaßten Testamentes muß er seinen Söhnen Hans und Nicolaus außer seinem Hause am Altstädter Ringe ein großes Vermögen hinterlassen haben. In welcher Art Christan und Wenzel Leitmeritzer mit jenen, von denen sie 1354 das Ringhaus gekauft, verwandt waren, wissen wir nicht.3) Leider hat uns der Zufall über den Landbesitz dieser Familie uur geringfügige Zeugnisse erhalten. Wir haben aber allen Grund anzunehmen, daß jener Stephan Luthomericzer, der gegen Ende des Jahr- hunderts noch als Prager Bürger lebte, derselben Familie angehörte. Dieser aber besaß das Dorf Litožnitz, einen ehemaligen Rittersitz in der Nähe des oft genannten Dubeč, zwischen diesem und Běchowitz. Heute ist davon nur noch der Flurname zurückgeblieben. Auch im Jahre 1414 war noch derselbe Stephan im Besitze;4) schon 1419 aber war dieser an Patzmann von Babitz und Frenzlin von Buben übergegangen, die wir trotz ihrer Titel „famosi“ den Namen nach noch zum Bürger stamme zählen dürfen. Auch Großbabitz war ein Rittersitz in jener Gegend5) südlich von Škworetz. Vor Zeiten — um 1359 — hatte ein Frana, dessen Vater Johann als Prager Bürger bezeichnet wird, die beiden Dörfer Groß und Klein-Babitz besessen.6) 1) 1. conf. 1395, 208. 2) 1. conf. II, 1358, 65. 3) Zákl. 1354 st. 31 č. 461a. 4) 1. conf. 1397, 277; 1414. 5) 1. conf. 1419, 281. 6) 1. erect. 5.
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— 43 — Ein Wenceslaus gen. Schwach, Prager Bürger und Pelzhändler, ist Kirchenpatron in Konojed südlich von Schwarzkosteletz. Er dürfte ebenso wenig wie die noch zu nennenden, deren Namen und Beziehungen der Zufall uns erhalten hat, zu den alten Geschlechtern zu zählen sein. War doch auch die Handwerkergruppe gegen jene hin nicht abgeschlossen, und auch ans ihr strebte mancher mit Glück nach Landbesitz, wenn er auch nicht immer in einem käuflich erworbenen Eigenthum bestand. Die Dörfer Jinonitz und Butowitz auf der Südwestseite Prags gehörten sammt dem benachbarten Berge Widowle zu Beginn des 14. Jahrhunderts dem entfernten Kloster Plaß. Im Jahre 1314 gab sie der Abt sammt diesem Berge dem Prager Fleischhauer Frenzlin in Pacht. 1) Vielleicht war das kein Erbpacht; aber wir wissen, daß in zahl- reichen Fällen die geistlichen Herrschaften auch in dieser Weise mit en- legenen Gütern verfuhren. Es läge nun nichts Seltsames und der Sitte der Zeit Unangemessenes darin, wenn ein Fleischhaner, der etwa in Jinonitz — damals Ninonitz — seine Mastwirthschaft oder auf dem kahlen Widowle seine Schafzucht betrieb, zum Unterschiede von so vielen anderen Frenzlin als der „von Jinonitz zubenannt würde. Gefehlt aber wäre es — für die Zeit von 1314 — aus einem solchen Namen den Schluß auf seine Herkunft zu ziehen; anders wäre das schon am Beginn des 15. Jahr- hunderts. In der That kennen die Základy wohl die Beinamen Buto- wec und von Ninonitz, ohne daß wir sie jedoch auf unsern Fall beziehen möchten. Dagegen handelt es sich in den nachfolgenden Fällen mit größerer Bestimmtheit um Besitzverhältnisse der Bürgerschaft. So führt um 1419 ein Bürger Wenzel den Beinamen von Bašt, einer Ortschaft in der Gegend von Kletzan, und wir dürfen ihn nach dem in Stiftungen bekun- deten Vermögen für einen Besitzenden halten.2) Ein Bürger Prokop weist mit seinem Beinamen von Jenecz auf Großjentsch und durch seine Stiftungen auf Besitzbeziehungen zu Strahn an der Eger hin.3) Ein Bürger Hanko theilt mit fünf Brüdern das Kirchenpatronat von Swa- row, das er mit jenen alternirend auch wieder allein übt. Seine Brüder nennen sich „von Swarow“. Ein Rittersitz dieses Namens liegt auf der jetzigen Herrschaft Tachlowitz, wo wir schon andere Bürgergüter fanden.4) Auch Labun oder Labouň, nach dem sich ein angesehener — honorabilis — Bürger Joh. Wydolt nennt,5) war ein Rittersitz. 1) Eml. R. III, 1314; 84. 2) 1. cf. 1419, 290. 3) 1. cf. 1415, 146. 4) 1. conf. I, 1356, 7. 5) 1. ef. 1414, 128.
— 43 — Ein Wenceslaus gen. Schwach, Prager Bürger und Pelzhändler, ist Kirchenpatron in Konojed südlich von Schwarzkosteletz. Er dürfte ebenso wenig wie die noch zu nennenden, deren Namen und Beziehungen der Zufall uns erhalten hat, zu den alten Geschlechtern zu zählen sein. War doch auch die Handwerkergruppe gegen jene hin nicht abgeschlossen, und auch ans ihr strebte mancher mit Glück nach Landbesitz, wenn er auch nicht immer in einem käuflich erworbenen Eigenthum bestand. Die Dörfer Jinonitz und Butowitz auf der Südwestseite Prags gehörten sammt dem benachbarten Berge Widowle zu Beginn des 14. Jahrhunderts dem entfernten Kloster Plaß. Im Jahre 1314 gab sie der Abt sammt diesem Berge dem Prager Fleischhauer Frenzlin in Pacht. 1) Vielleicht war das kein Erbpacht; aber wir wissen, daß in zahl- reichen Fällen die geistlichen Herrschaften auch in dieser Weise mit en- legenen Gütern verfuhren. Es läge nun nichts Seltsames und der Sitte der Zeit Unangemessenes darin, wenn ein Fleischhaner, der etwa in Jinonitz — damals Ninonitz — seine Mastwirthschaft oder auf dem kahlen Widowle seine Schafzucht betrieb, zum Unterschiede von so vielen anderen Frenzlin als der „von Jinonitz zubenannt würde. Gefehlt aber wäre es — für die Zeit von 1314 — aus einem solchen Namen den Schluß auf seine Herkunft zu ziehen; anders wäre das schon am Beginn des 15. Jahr- hunderts. In der That kennen die Základy wohl die Beinamen Buto- wec und von Ninonitz, ohne daß wir sie jedoch auf unsern Fall beziehen möchten. Dagegen handelt es sich in den nachfolgenden Fällen mit größerer Bestimmtheit um Besitzverhältnisse der Bürgerschaft. So führt um 1419 ein Bürger Wenzel den Beinamen von Bašt, einer Ortschaft in der Gegend von Kletzan, und wir dürfen ihn nach dem in Stiftungen bekun- deten Vermögen für einen Besitzenden halten.2) Ein Bürger Prokop weist mit seinem Beinamen von Jenecz auf Großjentsch und durch seine Stiftungen auf Besitzbeziehungen zu Strahn an der Eger hin.3) Ein Bürger Hanko theilt mit fünf Brüdern das Kirchenpatronat von Swa- row, das er mit jenen alternirend auch wieder allein übt. Seine Brüder nennen sich „von Swarow“. Ein Rittersitz dieses Namens liegt auf der jetzigen Herrschaft Tachlowitz, wo wir schon andere Bürgergüter fanden.4) Auch Labun oder Labouň, nach dem sich ein angesehener — honorabilis — Bürger Joh. Wydolt nennt,5) war ein Rittersitz. 1) Eml. R. III, 1314; 84. 2) 1. cf. 1419, 290. 3) 1. cf. 1415, 146. 4) 1. conf. I, 1356, 7. 5) 1. ef. 1414, 128.
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44 — Johann und Nikolaus, Söhne des Prager Bürgers Heinrich, sind Patronatsherren eines Altars in Rečitz, also wohl nicht Guts- oder Wirtschaftsbesitzer daselbst.1) Mehrere Bürger zusammen, Wilhelm de Scalis, Johannes Cantor und Nicolaus Student halten das Patronat von Trnowa jenseits Königssaal.2) Jaxo Bawari erscheint um 1361 ala Patron von Tuchomè- ritz.3) Albinus, Bürger der Kleinseite, ist Hosbesitzer in Unhoscht.4) Ebendaselbst besitzt die Kleinseitner Familie Schlegel drei Hufen Land.5) Ein anderer Kleinseitner, Petrus, ist Patron der Kirche zu Chržin un- weit Welwarn.6) In dem Marktflecken Mochow gebot um 1377 der Bürger Peslin, gen. Neumburger (Nimburger), später Herdwig Falzuer über das Kirchenpatronat. Jener Peslin hatte die gleichen Beziehungen zu dem fernen Waltersdorf bei Friedland im heutigen Schlesien, damals noch zu Böhmen gehörig.7) Zum Jahre 1407 finden wir einen Junker — famosus armiger — Ctibo von Těchowitz als Patron von Mochow.s) In Kralowitz auf der jetzigen Herrschaft Auřinowes tritt der nicht seltene Fall ein, daß ein Franciscus als Bürger das Patronatsrecht mit zwei jüngeren Brüdern theilt, die sich „von Kralowitz“ nennen; sie führen also wohl als Verwalter des Bürgers ein junkerliches Leben.9) Ein Kunz und Fritz, die sich von Liblitz nennen und auf diesem — un- bestimmbaren — Dorse das Potronat üben,10) können auch als Bürger augesprochen werden. Ein Stephan. Sohn des Budko, „ehedem“ Prager Bürger, übte Patronatsrechte in dem jetzt verschwundenen Dorfe Černo witz in der Gegend von Buštěhrad. In gleichen Verhältnissen standen die Prager Bürger Jakso, gen. Polko zum Gute Chwatěrub11) bei Kralup an der Moldau, Bohunko zu 12) dem entlegeneren Erchontowitz auf der heutigen Herrschaft Jung-Wožitz, 1) 1. conf. 1358, 49. 2) 1. cf. 1411, 22. 3) 1. erect. I, 1361, 26. 4) 1. erect. IV, 1390, 415. 5) 1. erect. I, 1359, 8. 6) 1. cf. 1354, 2. 7) 1. cf. IV, 1377, 79; 1396, 272; 1366, 73. 8) 1. cf. 1407, 202. 9) 1. cf. I, 1354, 2. 10) 1. cf. I, 1357, 18. 11) 1. ef. 1366, 72; 1371, 52. 12) 1. cf. IV, 1378, 115.
44 — Johann und Nikolaus, Söhne des Prager Bürgers Heinrich, sind Patronatsherren eines Altars in Rečitz, also wohl nicht Guts- oder Wirtschaftsbesitzer daselbst.1) Mehrere Bürger zusammen, Wilhelm de Scalis, Johannes Cantor und Nicolaus Student halten das Patronat von Trnowa jenseits Königssaal.2) Jaxo Bawari erscheint um 1361 ala Patron von Tuchomè- ritz.3) Albinus, Bürger der Kleinseite, ist Hosbesitzer in Unhoscht.4) Ebendaselbst besitzt die Kleinseitner Familie Schlegel drei Hufen Land.5) Ein anderer Kleinseitner, Petrus, ist Patron der Kirche zu Chržin un- weit Welwarn.6) In dem Marktflecken Mochow gebot um 1377 der Bürger Peslin, gen. Neumburger (Nimburger), später Herdwig Falzuer über das Kirchenpatronat. Jener Peslin hatte die gleichen Beziehungen zu dem fernen Waltersdorf bei Friedland im heutigen Schlesien, damals noch zu Böhmen gehörig.7) Zum Jahre 1407 finden wir einen Junker — famosus armiger — Ctibo von Těchowitz als Patron von Mochow.s) In Kralowitz auf der jetzigen Herrschaft Auřinowes tritt der nicht seltene Fall ein, daß ein Franciscus als Bürger das Patronatsrecht mit zwei jüngeren Brüdern theilt, die sich „von Kralowitz“ nennen; sie führen also wohl als Verwalter des Bürgers ein junkerliches Leben.9) Ein Kunz und Fritz, die sich von Liblitz nennen und auf diesem — un- bestimmbaren — Dorse das Potronat üben,10) können auch als Bürger augesprochen werden. Ein Stephan. Sohn des Budko, „ehedem“ Prager Bürger, übte Patronatsrechte in dem jetzt verschwundenen Dorfe Černo witz in der Gegend von Buštěhrad. In gleichen Verhältnissen standen die Prager Bürger Jakso, gen. Polko zum Gute Chwatěrub11) bei Kralup an der Moldau, Bohunko zu 12) dem entlegeneren Erchontowitz auf der heutigen Herrschaft Jung-Wožitz, 1) 1. conf. 1358, 49. 2) 1. cf. 1411, 22. 3) 1. erect. I, 1361, 26. 4) 1. erect. IV, 1390, 415. 5) 1. erect. I, 1359, 8. 6) 1. cf. 1354, 2. 7) 1. cf. IV, 1377, 79; 1396, 272; 1366, 73. 8) 1. cf. 1407, 202. 9) 1. cf. I, 1354, 2. 10) 1. cf. I, 1357, 18. 11) 1. ef. 1366, 72; 1371, 52. 12) 1. cf. IV, 1378, 115.
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45 — Andreas und Martin Stach zu dem schon genaunten Sluštic,1) und Wernher und Henslin genannt Maršo zu dem Rittersitze Třebotow, westlich von Königssaal. Ueber Sluštitz verfügen um 1400 die Bürger Nikolaus Ortlin und Rudolf Mühlhausen.2) Beide sind Vormünder eines Johann gen. Hus de Bor, in dessen Namen sie 1402 für Mukařow präsentiren. 3) Eine der zahllosen Lhoten, ein Kirchdorf, war im Besitze eines Bürgers Peter, der sich außerdem nach dem Gute und Schlosse Květnitz bei Skworetz uanute.4) Ulrich und Johannes von Welim sind Patrone von Kbel unweit Winoř; Zdenko und Stibor, die als clientes auf dem Gnte sitzen, gehören vielleicht derselben Familie an.5) Wenn wir nun absehend von den weiter ausgestreckten Fühlern, die wie wir noch sehen werden, sich mehrfach mit denen anderer königlicher Städte im Lande berühren, den bürgerlichen Laudbesitzstand um Prag herum überblicken, so läßt sich kurz sagen, daß die Prager Bürgerfamilien im Laufe von etwa zweihundert Jahren es verstanden haben, in einem Umkreise von drei Meilen Durchmesser geradezu a llen Landbesitz an sich zu bringen, der sich nicht im Besitze der todten Hand oder als Deputat- land in den Händen der hohen Landesämter befand. Am dichtesten liegen die Besitzungen nach Osten zu auf dem alten vorzüglichen Culturboden, und wie grundsätzlich erscheint hier jede Zwischen- lage eines anderen Elementes herausgedrückt zu sein. Wo immer größere Zwischenräume sich aufthun, da können wir Ort für Ort den zwischen- liegenden Besitz geistlicher Corporationen nachweisen. Wo aber der Ver- breitungskreis eine theilweise Grenze findet, da beginnt das Waldland min- der ergiebigen Cultur. Das dentet auf den Zweck der Wahl dieser Be- sitzungen; er war ein wirthschaftlicher. In zweiter Reihe aber mochte es recht erwünscht sein, den so erworbenen Besitz von junkerlichen Nachbarn frei zu wissen. Und es ist das den alten Bürgern bis zu einem erstaun lichen Grade gelungen. Wie wohl? Gewiß uur so, wie ja in der Wirthschaftsgeschichte immer der bessere Wirth an der Stelle des minder guten sich fetzsetzt. Festen und Schlösser gab es natürlich auch in diesem Gebiete — wir lernten ihrer ja mehrere kennen; aber in ihnen hielten Bürger die Wacht. Auch Junker und Rittersleute aller Art wuchsen 1) 1. cf. IV 1350, 132. 2) 1. ef. 1400, 20. 3) 1. ef. 1402, 70. 4) 1. cf. IV 1380, 124. 5) 1. cf. IV 1380, 128.
45 — Andreas und Martin Stach zu dem schon genaunten Sluštic,1) und Wernher und Henslin genannt Maršo zu dem Rittersitze Třebotow, westlich von Königssaal. Ueber Sluštitz verfügen um 1400 die Bürger Nikolaus Ortlin und Rudolf Mühlhausen.2) Beide sind Vormünder eines Johann gen. Hus de Bor, in dessen Namen sie 1402 für Mukařow präsentiren. 3) Eine der zahllosen Lhoten, ein Kirchdorf, war im Besitze eines Bürgers Peter, der sich außerdem nach dem Gute und Schlosse Květnitz bei Skworetz uanute.4) Ulrich und Johannes von Welim sind Patrone von Kbel unweit Winoř; Zdenko und Stibor, die als clientes auf dem Gnte sitzen, gehören vielleicht derselben Familie an.5) Wenn wir nun absehend von den weiter ausgestreckten Fühlern, die wie wir noch sehen werden, sich mehrfach mit denen anderer königlicher Städte im Lande berühren, den bürgerlichen Laudbesitzstand um Prag herum überblicken, so läßt sich kurz sagen, daß die Prager Bürgerfamilien im Laufe von etwa zweihundert Jahren es verstanden haben, in einem Umkreise von drei Meilen Durchmesser geradezu a llen Landbesitz an sich zu bringen, der sich nicht im Besitze der todten Hand oder als Deputat- land in den Händen der hohen Landesämter befand. Am dichtesten liegen die Besitzungen nach Osten zu auf dem alten vorzüglichen Culturboden, und wie grundsätzlich erscheint hier jede Zwischen- lage eines anderen Elementes herausgedrückt zu sein. Wo immer größere Zwischenräume sich aufthun, da können wir Ort für Ort den zwischen- liegenden Besitz geistlicher Corporationen nachweisen. Wo aber der Ver- breitungskreis eine theilweise Grenze findet, da beginnt das Waldland min- der ergiebigen Cultur. Das dentet auf den Zweck der Wahl dieser Be- sitzungen; er war ein wirthschaftlicher. In zweiter Reihe aber mochte es recht erwünscht sein, den so erworbenen Besitz von junkerlichen Nachbarn frei zu wissen. Und es ist das den alten Bürgern bis zu einem erstaun lichen Grade gelungen. Wie wohl? Gewiß uur so, wie ja in der Wirthschaftsgeschichte immer der bessere Wirth an der Stelle des minder guten sich fetzsetzt. Festen und Schlösser gab es natürlich auch in diesem Gebiete — wir lernten ihrer ja mehrere kennen; aber in ihnen hielten Bürger die Wacht. Auch Junker und Rittersleute aller Art wuchsen 1) 1. cf. IV 1350, 132. 2) 1. ef. 1400, 20. 3) 1. ef. 1402, 70. 4) 1. cf. IV 1380, 124. 5) 1. cf. IV 1380, 128.
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46 aus diesen Verhältnissen heraus; aber daß sie bürgerlicher, ja zunächst deutsch-bürgerlicher Herkuuft waren, werden sie das immer gewußt haben? Und konnten uicht auch ohne dies die Gegensätze scharf genug herantreten? Gewiß war Alles ehrlich zugegangen, so ehrlich, wie es unter Menschen zuzugehen pflegt; läßt sich aber nicht die Mißgunst begreifen, mit der die aus diesem ohne Unterlaß nach außen zu wachsenden Gebiete ehrlich hinaus gekaufte Adelsgruppe über die Grenzen desselben zurückblicken mochte? Mit der Geistlichkeit dagegen stand sich das Bürgerthum gut. In friedlicher Nach- barschaft verband beide ein gleiches Interresse — der Besorgniß. Und die konnte recht begründet werden. Tief begründet war darum die be- dingungslose Interessengemeinschaft des Bürgerthums und Königthums, und es war kein zufälliger Instinct, der dereinst im Kloster Sedletz Bürger und Mönche in dem Plane zusammenführte, um einen starken König mit der Rückendeckung des deutschen Kaisers zu suchen. — Prag war nicht das einzige Centrum einer solcher Neu= und Umge- staltung der Besitzverhältnisse im Lande. Kuttenberg war ein ähnliches Centrum. So wie die Geschlechter von Kuttenberg mehrfach in verwandt- schaftlichen Verhältuissen zu denen von Altprag standen, so berührten anch die Ausbreitungsgebiete ihrer Landvererbungen einander. Kuttenberg war damals für die unternehmenden Capitalisten der rechte Platz, um neue Vermögen und durch die Beziehungen zu Fürsten und Hof Einfluß und Ansehen zu gewinnen; daher der große Zuzug ans den meisten übrigen Städten des Landes. Wie fließend aber noch trotz der Schärfung der Gegensätze, die die vorangegangenen Kämpfe hervorgebracht, die Grenzen der „Stände“ waren, zeigt am anschaulichsten der Fall des Bürgers und Urburmeisters Heinlin Eulauer, der für die Darlehen, durch die er dem Prinzen Karl im Jahre 1343 die Wiederbegründung der königlichen Kammerwirthschaft ermöglicht, die Herrschaft Pürglitz mit all' ihren Rechten und Gewalten zum Pfande erhielt. Der Bürger gelangte dadurch nicht nur in den thatsächlichen Besitz des Schlosses und Gutes, sondern ihm stand fortan auch die Einsetzung der Richter und Beamten in die Rakonitzer und Saazer Gauämter zu, an ihn wurden die ritterlichen Vasallen der Burglehen zur Eidesleistung gewiesen, und er übte die Vogtei über die Klostergüter jenes Bereiches.1) Solche Beziehungen gepart mit Vermögen bildeten ganz dieselbe Grundlage, wie sie auch der heimische Adel zum Emporkommen benützte. Wenn nun Bürgergeschlechter in diesem Wettbewerbe von Erfolg begleitet ihre materielle Gleichstellung auch mit 1) Emler R. IV, 1343, 518.
46 aus diesen Verhältnissen heraus; aber daß sie bürgerlicher, ja zunächst deutsch-bürgerlicher Herkuuft waren, werden sie das immer gewußt haben? Und konnten uicht auch ohne dies die Gegensätze scharf genug herantreten? Gewiß war Alles ehrlich zugegangen, so ehrlich, wie es unter Menschen zuzugehen pflegt; läßt sich aber nicht die Mißgunst begreifen, mit der die aus diesem ohne Unterlaß nach außen zu wachsenden Gebiete ehrlich hinaus gekaufte Adelsgruppe über die Grenzen desselben zurückblicken mochte? Mit der Geistlichkeit dagegen stand sich das Bürgerthum gut. In friedlicher Nach- barschaft verband beide ein gleiches Interresse — der Besorgniß. Und die konnte recht begründet werden. Tief begründet war darum die be- dingungslose Interessengemeinschaft des Bürgerthums und Königthums, und es war kein zufälliger Instinct, der dereinst im Kloster Sedletz Bürger und Mönche in dem Plane zusammenführte, um einen starken König mit der Rückendeckung des deutschen Kaisers zu suchen. — Prag war nicht das einzige Centrum einer solcher Neu= und Umge- staltung der Besitzverhältnisse im Lande. Kuttenberg war ein ähnliches Centrum. So wie die Geschlechter von Kuttenberg mehrfach in verwandt- schaftlichen Verhältuissen zu denen von Altprag standen, so berührten anch die Ausbreitungsgebiete ihrer Landvererbungen einander. Kuttenberg war damals für die unternehmenden Capitalisten der rechte Platz, um neue Vermögen und durch die Beziehungen zu Fürsten und Hof Einfluß und Ansehen zu gewinnen; daher der große Zuzug ans den meisten übrigen Städten des Landes. Wie fließend aber noch trotz der Schärfung der Gegensätze, die die vorangegangenen Kämpfe hervorgebracht, die Grenzen der „Stände“ waren, zeigt am anschaulichsten der Fall des Bürgers und Urburmeisters Heinlin Eulauer, der für die Darlehen, durch die er dem Prinzen Karl im Jahre 1343 die Wiederbegründung der königlichen Kammerwirthschaft ermöglicht, die Herrschaft Pürglitz mit all' ihren Rechten und Gewalten zum Pfande erhielt. Der Bürger gelangte dadurch nicht nur in den thatsächlichen Besitz des Schlosses und Gutes, sondern ihm stand fortan auch die Einsetzung der Richter und Beamten in die Rakonitzer und Saazer Gauämter zu, an ihn wurden die ritterlichen Vasallen der Burglehen zur Eidesleistung gewiesen, und er übte die Vogtei über die Klostergüter jenes Bereiches.1) Solche Beziehungen gepart mit Vermögen bildeten ganz dieselbe Grundlage, wie sie auch der heimische Adel zum Emporkommen benützte. Wenn nun Bürgergeschlechter in diesem Wettbewerbe von Erfolg begleitet ihre materielle Gleichstellung auch mit 1) Emler R. IV, 1343, 518.
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47 dem höchsten Adel durch die Thatsache des Connubiums zwischen beiden Gruppen zu besiegeln die Laune hatten, so ist es an sich kaum so ver- wunderlich, wie es einer Partei erscheinen konnte, die sich dazu mit Gewalt gezwungen sah. Wenn eine Tochter des „Herrn“ Heinrich von Leipa einem Sohne des Kuttenberger Bürgers Nikolaus Ruthard an- getraut werden sollte, so war eigentlich nur das wunderbar, daß der Herr von Leipa zu diesem Abkommen gezwungen werden sollte, und daß es einem Bürger möglich schien, ihn zu zwingen. In derselben Weise, die wir an einem Falle im Prager Hause der Rokzaner kennen lernten, übernahm auch der Kuttenberger Bürger Sidelmann vom König Johann die Emphiteutisirung der nahen Dörfer Welim und Kbel, deren Erbgerichte als freier Grundbesitz in seiner Familie blieben.1) Einen Kunzlin aus dem berühmten Hause Ruthards müssen wir dem Patronate nach als den Herrn der Feste und des Dorfes Koschitz südw. von Kuttenberg ansprechen.2) Irgend einer der Rutharde war im Dorfe Bijan begütert.3) Der Name Konrad war im Hause Ruthard besonders beliebt. Dürfen wir jenen Kunzlin etwa für einen Enkel des im Ständekampfe besonders hervortretenden Ruthard halten, so war ein zweiter Kunzlin, der jenem schon vor 1376 verstorbenen um 1397 gefolgt war, wohl wieder des letzteren Sohn. Nur zufällig erfahren wir, daß dieser Laudgüter im Dorfe Kluky zwischen Kuttenberg und Časlau besaß.4) Ueber das Patronat daselbst verfügte um 1358 ein Kunzlin Bernhardi, 1408 der Bürger Johann genannt Muczer (Münzer?).5) Ein anderer Theil des Gutes gehörte einer Bürgerfamilie mit dem Beinamen Nase (Naz, Naso), die auch das Gut Widitz in derselben Gegend besaß.6) Es ist kaum zweifelhaft, daß wir es in jenem Johann Pirken- stayn oder Johann gen. Ptaczek von Pirkenstein, der um das Jahr 1369 als Patron der Kirchen zu Ratay und Ničkow erscheint, mit einem Nachkommen ienes Bürgers zu thun haben, dessen Luxusschloß Pirkenstein (jetzt Perštejnek) dem Chronistenmönche zum Aergerniß wurde. Allerdings wird ienem Johann nun schon das Prädicat „nobilis dominus“ nicht mehr verweigert, und das Aergerniß, daß sich ein Bürger 1) Čelakowský Codex II 1323, 251. 2) 1. cf. 1362, 62; 1363, 25; 1376, 53. 3) 1. Erect. 1392, 371. 4) 1. erect. IV. 1397, 465. 5) l. cf. 1358, 58; 1408, 252. 6) 1. ef. 1417, 220; 1405, 150.
47 dem höchsten Adel durch die Thatsache des Connubiums zwischen beiden Gruppen zu besiegeln die Laune hatten, so ist es an sich kaum so ver- wunderlich, wie es einer Partei erscheinen konnte, die sich dazu mit Gewalt gezwungen sah. Wenn eine Tochter des „Herrn“ Heinrich von Leipa einem Sohne des Kuttenberger Bürgers Nikolaus Ruthard an- getraut werden sollte, so war eigentlich nur das wunderbar, daß der Herr von Leipa zu diesem Abkommen gezwungen werden sollte, und daß es einem Bürger möglich schien, ihn zu zwingen. In derselben Weise, die wir an einem Falle im Prager Hause der Rokzaner kennen lernten, übernahm auch der Kuttenberger Bürger Sidelmann vom König Johann die Emphiteutisirung der nahen Dörfer Welim und Kbel, deren Erbgerichte als freier Grundbesitz in seiner Familie blieben.1) Einen Kunzlin aus dem berühmten Hause Ruthards müssen wir dem Patronate nach als den Herrn der Feste und des Dorfes Koschitz südw. von Kuttenberg ansprechen.2) Irgend einer der Rutharde war im Dorfe Bijan begütert.3) Der Name Konrad war im Hause Ruthard besonders beliebt. Dürfen wir jenen Kunzlin etwa für einen Enkel des im Ständekampfe besonders hervortretenden Ruthard halten, so war ein zweiter Kunzlin, der jenem schon vor 1376 verstorbenen um 1397 gefolgt war, wohl wieder des letzteren Sohn. Nur zufällig erfahren wir, daß dieser Laudgüter im Dorfe Kluky zwischen Kuttenberg und Časlau besaß.4) Ueber das Patronat daselbst verfügte um 1358 ein Kunzlin Bernhardi, 1408 der Bürger Johann genannt Muczer (Münzer?).5) Ein anderer Theil des Gutes gehörte einer Bürgerfamilie mit dem Beinamen Nase (Naz, Naso), die auch das Gut Widitz in derselben Gegend besaß.6) Es ist kaum zweifelhaft, daß wir es in jenem Johann Pirken- stayn oder Johann gen. Ptaczek von Pirkenstein, der um das Jahr 1369 als Patron der Kirchen zu Ratay und Ničkow erscheint, mit einem Nachkommen ienes Bürgers zu thun haben, dessen Luxusschloß Pirkenstein (jetzt Perštejnek) dem Chronistenmönche zum Aergerniß wurde. Allerdings wird ienem Johann nun schon das Prädicat „nobilis dominus“ nicht mehr verweigert, und das Aergerniß, daß sich ein Bürger 1) Čelakowský Codex II 1323, 251. 2) 1. cf. 1362, 62; 1363, 25; 1376, 53. 3) 1. Erect. 1392, 371. 4) 1. erect. IV. 1397, 465. 5) l. cf. 1358, 58; 1408, 252. 6) 1. ef. 1417, 220; 1405, 150.
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48 — in so herausfordernder Weise nicht um des Erwerbes willen sondern aus scheinbarem Übermuth auf den Ritter spielte, wäre sonach behoben gewesen.1) Eine andere Bürgerfamilie von Kuttenberg nannte sich nach ihrem Gute, dem jetzt verschwundenen Rosenthal auf der ehemaligen Herr- schaft Poděbrad,2) eine Bezeichnungsweise, die auf eine Agraruuternehmung bekannter Art zurückweist. Ein Antheil — eine Mühle — am Pfarrdorfe Pněw (Pňow) zwischen Podebrad und Kolin gehörte dazu und bezeichnet die Gegend, in der wir das verschwundene Rosenthal zu suchen haben. Ein vor 1390 verstorbener Vincenz von Rosenthal besaß das Patronat und das Dorf Nebowid bei Kolin. Vor 1372 hatte Nicolaus Wolf- gang das Patronat von Nebowid besessen; nachmals übten das Recht seine Witwe und seine Söhne Kuneš und Ješko, die sich „von Nebowid“ nannten. 3) Nach dem Tode ienes Vincenz von Rosenthal theilten sein Sohn Heinrich von Rosenthal und Wenzel von Pisek das Patronatsrecht.4) Vinceuz war wiederholt Schöffe, um 1387 auch Richter in Kuttenberg gewesen. Um 1407 präsentirte ein Petrus von Nebowid, während der Bürger Wenzel von Pisek gleiche Anrechte erhob.5) Ein Bürger Martin besitzt das Patronat des Rittersitzes und Kirchdorfes Radboř (Ratiboř) in der Rähe von Nebowid,6) eine Bür- gerfamilie mit dem Beinamen Titzvetter das des benachbarten Lošan7). In nächster Nachbarschaft liegen Pečkau und Bohuňowitz. Mit Franz Rosenthaler theilt Peter von Bohuňowitz den Rittersitz Pečkau.s) Anderwärts erscheint Peter auf Pečkau als Vasall, während die Witwe eines nobilis Peter Hecht von Linez als Herrin auftritt.9) Patron von Radboř ist um 1362 Nikolaus gen. Welkuß, 1389 Nicolaus de Doleo(?), 10) 1402 und folgende Jahre Martin Oderîn, 1417 aber Jakob Wolgemut. 1) 1. cf. 1369, 18, 20. 2) 1. conf. 1352, 172. 3) 1. conf. 1372 p. 83. 4) 1. conf. 1386, 178; 1390, 99. 5) 1. conf. 1407, 221 f. 6) 1. conf. 1392, 132; 1394, 191. 7) 1. conf. 1394, 189, 200, 190. 8) 1. conf. 1404, 126. 9) 1. conf. 1407, 199. 10) 1. conf. 1362, 189; 1389, 207; 1402, 84, 101; 1417, 230.
48 — in so herausfordernder Weise nicht um des Erwerbes willen sondern aus scheinbarem Übermuth auf den Ritter spielte, wäre sonach behoben gewesen.1) Eine andere Bürgerfamilie von Kuttenberg nannte sich nach ihrem Gute, dem jetzt verschwundenen Rosenthal auf der ehemaligen Herr- schaft Poděbrad,2) eine Bezeichnungsweise, die auf eine Agraruuternehmung bekannter Art zurückweist. Ein Antheil — eine Mühle — am Pfarrdorfe Pněw (Pňow) zwischen Podebrad und Kolin gehörte dazu und bezeichnet die Gegend, in der wir das verschwundene Rosenthal zu suchen haben. Ein vor 1390 verstorbener Vincenz von Rosenthal besaß das Patronat und das Dorf Nebowid bei Kolin. Vor 1372 hatte Nicolaus Wolf- gang das Patronat von Nebowid besessen; nachmals übten das Recht seine Witwe und seine Söhne Kuneš und Ješko, die sich „von Nebowid“ nannten. 3) Nach dem Tode ienes Vincenz von Rosenthal theilten sein Sohn Heinrich von Rosenthal und Wenzel von Pisek das Patronatsrecht.4) Vinceuz war wiederholt Schöffe, um 1387 auch Richter in Kuttenberg gewesen. Um 1407 präsentirte ein Petrus von Nebowid, während der Bürger Wenzel von Pisek gleiche Anrechte erhob.5) Ein Bürger Martin besitzt das Patronat des Rittersitzes und Kirchdorfes Radboř (Ratiboř) in der Rähe von Nebowid,6) eine Bür- gerfamilie mit dem Beinamen Titzvetter das des benachbarten Lošan7). In nächster Nachbarschaft liegen Pečkau und Bohuňowitz. Mit Franz Rosenthaler theilt Peter von Bohuňowitz den Rittersitz Pečkau.s) Anderwärts erscheint Peter auf Pečkau als Vasall, während die Witwe eines nobilis Peter Hecht von Linez als Herrin auftritt.9) Patron von Radboř ist um 1362 Nikolaus gen. Welkuß, 1389 Nicolaus de Doleo(?), 10) 1402 und folgende Jahre Martin Oderîn, 1417 aber Jakob Wolgemut. 1) 1. cf. 1369, 18, 20. 2) 1. conf. 1352, 172. 3) 1. conf. 1372 p. 83. 4) 1. conf. 1386, 178; 1390, 99. 5) 1. conf. 1407, 221 f. 6) 1. conf. 1392, 132; 1394, 191. 7) 1. conf. 1394, 189, 200, 190. 8) 1. conf. 1404, 126. 9) 1. conf. 1407, 199. 10) 1. conf. 1362, 189; 1389, 207; 1402, 84, 101; 1417, 230.
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49 — Ueber Bojmans, östlich von Kuttenberg bei Sehuschitz, gebot um 1362 bis 1379 Wenzel Tomlins, der vor 1390 gestorben sein muß.1) Dann finden wir einen Friedrich oder Fridus gen. Kimel in demselben Besitze. Auch in Kirchleins, dem heutigen Krchleby unweit Časlau, übten Kuttenberger Bürger das Patronat: 1385 ein Peslin gen. Broda — also wohl im nahen Böhm.-Brod begütert — und 1403 die Brüder Andreas, Urban und Paul gen. Polner (von Polna).2) Ein Bürger Templin (recte Tomlin, Thomas) muß um 1358 das Gut Suchdol besessen haben.3) Um 1366 hatte ihn ein Bürger Prokop abgelöst, der noch 1377 die Präsentation für die Pfarrkirche daselbst vollzog.4) Die schon genannte Bürgerfamilie von Pisek dürfte Besitzerin von Tře bonin unweit Krchleb südlich von Kuttenberg und von Jaroslawitz im südlichen Böhmen gewesen sein.5) Auf Třebonin hatte die Familie einen Lehensmann Mathias sitzen, der sich famosus tituliren ließ. während die Herrschaft den Titel providus führte. Ein Christof von Pisek besitzt mit den Ruthards zugleich Grundstücke in Oumonin, südlich von Kut- tenberg,6) ein Peter derselben Familie das Kirchdorf Wysoka nächst Peckau.7) Letzterer theilt das Patronat mit Johann von Tuchositz in derselben Gegend. Die Kirche der unterhängigen Stadt Choteboř stand 1407 unter dem Patronate zweier aus der Bürgerschaft Kolins stam- mender Brüder, Wolfhard und Martin. Da beide Kolinský genannt wurden, mochten sie aus jener Stadt übersiedelt sein.s) Zwei Jahre später übte der Kuttenberger Münzmeister Peter Zmrzlik von Swoyšin das Patronat in Chotěboř.9) In dem ehedem nächst Kuttenberg gelegenen Dorfe Pněwiz gehörte das Patronat zu Sct. Wenzel einer Kuttenberger „Zeche“, in deren Vertretung im Jahre 140510) Bürger Nicolaus, Wenzel Kaufmann, Urban Polner und der Münzschreiber Johann präsentirten. Die Sct. Barbarakirche war eine Filiale der Puöwitzer. Der Münzmeister Albert Reinlin und Hermann waren Patrone des Dorfes Wilemowitz, 1) 1. conf. 1362, 186, 72, 105, 111; 1390, 220. 2) 1. conf. 1385, 172; 1403, 92. 3) l. conf. 1358, 58. 4) 1. conf. 1366, 74; 1377, 64. 5) 1. conf. 1397, 283 f; 1401, 57. 6) 1. erect. IV 1392, 371. 7) l. conf. 1386, 187; 1407, 201. 8) 1. conf. 1407, 226. 9) 1. conf. 1409, 274. 10) 1. conf. 1405, 163 f. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft.
49 — Ueber Bojmans, östlich von Kuttenberg bei Sehuschitz, gebot um 1362 bis 1379 Wenzel Tomlins, der vor 1390 gestorben sein muß.1) Dann finden wir einen Friedrich oder Fridus gen. Kimel in demselben Besitze. Auch in Kirchleins, dem heutigen Krchleby unweit Časlau, übten Kuttenberger Bürger das Patronat: 1385 ein Peslin gen. Broda — also wohl im nahen Böhm.-Brod begütert — und 1403 die Brüder Andreas, Urban und Paul gen. Polner (von Polna).2) Ein Bürger Templin (recte Tomlin, Thomas) muß um 1358 das Gut Suchdol besessen haben.3) Um 1366 hatte ihn ein Bürger Prokop abgelöst, der noch 1377 die Präsentation für die Pfarrkirche daselbst vollzog.4) Die schon genannte Bürgerfamilie von Pisek dürfte Besitzerin von Tře bonin unweit Krchleb südlich von Kuttenberg und von Jaroslawitz im südlichen Böhmen gewesen sein.5) Auf Třebonin hatte die Familie einen Lehensmann Mathias sitzen, der sich famosus tituliren ließ. während die Herrschaft den Titel providus führte. Ein Christof von Pisek besitzt mit den Ruthards zugleich Grundstücke in Oumonin, südlich von Kut- tenberg,6) ein Peter derselben Familie das Kirchdorf Wysoka nächst Peckau.7) Letzterer theilt das Patronat mit Johann von Tuchositz in derselben Gegend. Die Kirche der unterhängigen Stadt Choteboř stand 1407 unter dem Patronate zweier aus der Bürgerschaft Kolins stam- mender Brüder, Wolfhard und Martin. Da beide Kolinský genannt wurden, mochten sie aus jener Stadt übersiedelt sein.s) Zwei Jahre später übte der Kuttenberger Münzmeister Peter Zmrzlik von Swoyšin das Patronat in Chotěboř.9) In dem ehedem nächst Kuttenberg gelegenen Dorfe Pněwiz gehörte das Patronat zu Sct. Wenzel einer Kuttenberger „Zeche“, in deren Vertretung im Jahre 140510) Bürger Nicolaus, Wenzel Kaufmann, Urban Polner und der Münzschreiber Johann präsentirten. Die Sct. Barbarakirche war eine Filiale der Puöwitzer. Der Münzmeister Albert Reinlin und Hermann waren Patrone des Dorfes Wilemowitz, 1) 1. conf. 1362, 186, 72, 105, 111; 1390, 220. 2) 1. conf. 1385, 172; 1403, 92. 3) l. conf. 1358, 58. 4) 1. conf. 1366, 74; 1377, 64. 5) 1. conf. 1397, 283 f; 1401, 57. 6) 1. erect. IV 1392, 371. 7) l. conf. 1386, 187; 1407, 201. 8) 1. conf. 1407, 226. 9) 1. conf. 1409, 274. 10) 1. conf. 1405, 163 f. Mittheilungen. 40. Jahrgang. 1. Heft.
Strana 50
50 südlich von Kuttenberg, und der letztere nannte sich nach dem Orte.1) Franzko gen. Gießer und Martin gen. Pusch waren Patrone von Malotitz jenseits Zazmuk.2) Bürger Peter Pusch verfügte um 1360 und 1362 über die Präsentation im Dorfe Widitz,3) und nach ihm wird ein Nicolaus Pusch als Herr des Dorfes bezeichnet.4) Ueber Feste und Kirche zu Koschitz verfügte 1388 Kunzlin Richardi.5) 1) 1. conf. 1385, 173. 2) 1. conf. 1389, 218. 3) 1. conf. 1360, 120; 1362, 186. 4) 1. erect. II 1381, 175; Widel und Widlitz ist Schreibfehler. 5) 1. conf. 1388, 200. (Schluß folgt.)
50 südlich von Kuttenberg, und der letztere nannte sich nach dem Orte.1) Franzko gen. Gießer und Martin gen. Pusch waren Patrone von Malotitz jenseits Zazmuk.2) Bürger Peter Pusch verfügte um 1360 und 1362 über die Präsentation im Dorfe Widitz,3) und nach ihm wird ein Nicolaus Pusch als Herr des Dorfes bezeichnet.4) Ueber Feste und Kirche zu Koschitz verfügte 1388 Kunzlin Richardi.5) 1) 1. conf. 1385, 173. 2) 1. conf. 1389, 218. 3) 1. conf. 1360, 120; 1362, 186. 4) 1. erect. II 1381, 175; Widel und Widlitz ist Schreibfehler. 5) 1. conf. 1388, 200. (Schluß folgt.)
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Wittheiſungen bes Vereines für Geſchichte der Deutſchen in Böhmen. XL. Jahrgang. Redigirt von Dr. A. Sorčička und Dr. O. Weber. Nebst der ltterarischen Betlage. — Prag 1902. Im Belbstverlage des Dereines fur Geschichte der Deutschen in Söhmen. J. G. Calve'sche k. u. k. Hof Josef und Universitäts-Buchhandlung Koch. Commissionsverlag.
Wittheiſungen bes Vereines für Geſchichte der Deutſchen in Böhmen. XL. Jahrgang. Redigirt von Dr. A. Sorčička und Dr. O. Weber. Nebst der ltterarischen Betlage. — Prag 1902. Im Belbstverlage des Dereines fur Geschichte der Deutschen in Söhmen. J. G. Calve'sche k. u. k. Hof Josef und Universitäts-Buchhandlung Koch. Commissionsverlag.
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