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Titel - MVGDB
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Název:
Beiträge zur Geschichte der Klöster und der Kunstübung Böhmens im Mittelalte II, MVGDB 34
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1896
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
24
Obsah:
- 225: Titel Beiträge
- 248: Titel - MVGDB
upravit
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Atittheilungen des Vereines für Deutsthen in Böhmen. B Redigirt von Dr. G. Biermann und Dr. A. Horčiřku. Vierunddreißigster Jahrgang. 3. Heft. 1895/96. Beiträge zur Geschichte der Klöster und der Kunstübnng Böhmens im Alittelalter. Von Joseph Neuwirth. Schluss.) V. Ein Geleits- und Beglaubigungsbrief für einen Sammler des von den Husiten theilweise zerstörten Augustinerchorherreustiftes Raudnitz aus dem Jahre 1421. Als Žižka, von dem vergeblich belagerten Leitmeritz zu dem nach Časlan anberaumten Landtage eilend, 1) gegen Raudnitz herangezogen war, wurde er nicht nur in die Stadt eingelassen, sondern auch von dem be- kanntlich mit den Husiten liebäugelnden Erzbischofe Konrad von Vechta gastfreundlich bewirthet. Um den Raudnitzern in echt husitischer Weise eine bleibende Erinnerung an diesen erfreulichen Besuch zu sichern, ließ der heute noch als einer der größten Helden gefeierte Führer das Raudnitzer Augustinerchorherrenstift, welches der Prager Bischof Johann IV. in kunstsinniger Weise reich geschmückt hatte, in Brand stecken;2) ein Theil 1) Palacký, Geschichte von Böhmen. III. 2, S. 221. 2) Mikowec-Zap, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. II. S. 213 und 214. Mittheilungen 34. Jahrgang. 3. Heft. 15
Atittheilungen des Vereines für Deutsthen in Böhmen. B Redigirt von Dr. G. Biermann und Dr. A. Horčiřku. Vierunddreißigster Jahrgang. 3. Heft. 1895/96. Beiträge zur Geschichte der Klöster und der Kunstübnng Böhmens im Alittelalter. Von Joseph Neuwirth. Schluss.) V. Ein Geleits- und Beglaubigungsbrief für einen Sammler des von den Husiten theilweise zerstörten Augustinerchorherreustiftes Raudnitz aus dem Jahre 1421. Als Žižka, von dem vergeblich belagerten Leitmeritz zu dem nach Časlan anberaumten Landtage eilend, 1) gegen Raudnitz herangezogen war, wurde er nicht nur in die Stadt eingelassen, sondern auch von dem be- kanntlich mit den Husiten liebäugelnden Erzbischofe Konrad von Vechta gastfreundlich bewirthet. Um den Raudnitzern in echt husitischer Weise eine bleibende Erinnerung an diesen erfreulichen Besuch zu sichern, ließ der heute noch als einer der größten Helden gefeierte Führer das Raudnitzer Augustinerchorherrenstift, welches der Prager Bischof Johann IV. in kunstsinniger Weise reich geschmückt hatte, in Brand stecken;2) ein Theil 1) Palacký, Geschichte von Böhmen. III. 2, S. 221. 2) Mikowec-Zap, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. II. S. 213 und 214. Mittheilungen 34. Jahrgang. 3. Heft. 15
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226 des Klosters wurde niedergerissen, die Wohnung des Propstes eingeäschert, der Bilderschmuck vernichtet und die Menge prächtiger Kelche fortgeschleppt. 1) Die meisten Mönche des niedergebrannten und theilweise verfallenden Klosters flüchteten, um wenigstens das Leben zu retten, und thaten mit ihrem Propste Johannes sofort die nöthigen Schritte, um durch Samm- lung von Beiträgen die Wiederinstandsetzung des Hauses zu ermöglichen. Sie gaben zu diesem Zwecke den ausgesandten Mitbrüdern Beglaubigungs und Geleitsbriefe an die Vorstände anderer Kirchen und Klöster, besonders jener der Augustinerchorherren mit und wiesen darin auf die Zustände Böhmens im allgemeinen sowie auf die traurige Lage ihres eigenen Klosters insbesondere hin. Der Hinweis auf die das Land schwer schädigenden Kriegsunruhen, Plünderungen und Brandlegungen, auf die Bedrängniß der vertriebenen, mißhandelten und oft grausam getödteten Geistlichkeit, auf die Schändung und Niederbrennung der Gotteshäuser, auf die Be- schimpfung des Heiligsten ist nicht eine vorwiegend zur Erregung des Mitleids berechnete Phrase, welche parteiischer Darstellung entspringt. Die ohnehin anderweitig unbestreitbar zu erweisende Richtigkeit dieser Angaben, welche die nichts weniger als beneidenswerthen Zustände Böhmens in jener gegenwärtig als eine Art Heldenzeitalter verherrlichten Epoche treff lich beleuchten, findet auch ihre relative Bestätigung in der Thatsache, daß die Kennzeichnung des Zustandes des Raudnitzer Klosters, das als ein „monasterium iam nunc exustum et in parte dirutum“ angeführt wird, dem Zustandsberichte des von 1419 besonders schätzenswerthen Laurenz von Březowa rücksichtlich des Gebäudezustandes vollkommen ent- spricht. Diese Verhältnisse sind feststellbar nach der Formel des Raudnitzer Geleitsbriefes, die sich auf Bl. 134 des Wolfenbütteler Cod. 387 (Helmst. 352) erhalten hat und also lautet: Vniuersis et singulis patribus et dominis venerabilibus prepositis prioribus seu quibusuis censeantur nominibus ecclesiarum monasteriorumque prelatis quorumlibet ordinum presertim ordinis canonicorum regularium beati Augustini episcopi ubilibet constitutis frater Johannes prepositus totusque con- uentus monasterii sancte Marie in Rudnitz eiusdem ordinis debi- tam reuerenciam oracionesque in domino salutares. Quia diuina permittente iusticia cuius sunt inconprehensibilia terra bohemie bellis rapinis et incendiis iacturam patitur non modicam, precipue tamen viri religiosi ceterique deo deuoti clerici de suis pulsi habitaculis alii detinentur torquentur et cremantur quidem et cadunt in gladio, incenduntur igni sanctuaria, polluuntur dei tabernacula 1) Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen. (Fontes rerum Austriacarum, Scriptores. II.) I. S. 459.
226 des Klosters wurde niedergerissen, die Wohnung des Propstes eingeäschert, der Bilderschmuck vernichtet und die Menge prächtiger Kelche fortgeschleppt. 1) Die meisten Mönche des niedergebrannten und theilweise verfallenden Klosters flüchteten, um wenigstens das Leben zu retten, und thaten mit ihrem Propste Johannes sofort die nöthigen Schritte, um durch Samm- lung von Beiträgen die Wiederinstandsetzung des Hauses zu ermöglichen. Sie gaben zu diesem Zwecke den ausgesandten Mitbrüdern Beglaubigungs und Geleitsbriefe an die Vorstände anderer Kirchen und Klöster, besonders jener der Augustinerchorherren mit und wiesen darin auf die Zustände Böhmens im allgemeinen sowie auf die traurige Lage ihres eigenen Klosters insbesondere hin. Der Hinweis auf die das Land schwer schädigenden Kriegsunruhen, Plünderungen und Brandlegungen, auf die Bedrängniß der vertriebenen, mißhandelten und oft grausam getödteten Geistlichkeit, auf die Schändung und Niederbrennung der Gotteshäuser, auf die Be- schimpfung des Heiligsten ist nicht eine vorwiegend zur Erregung des Mitleids berechnete Phrase, welche parteiischer Darstellung entspringt. Die ohnehin anderweitig unbestreitbar zu erweisende Richtigkeit dieser Angaben, welche die nichts weniger als beneidenswerthen Zustände Böhmens in jener gegenwärtig als eine Art Heldenzeitalter verherrlichten Epoche treff lich beleuchten, findet auch ihre relative Bestätigung in der Thatsache, daß die Kennzeichnung des Zustandes des Raudnitzer Klosters, das als ein „monasterium iam nunc exustum et in parte dirutum“ angeführt wird, dem Zustandsberichte des von 1419 besonders schätzenswerthen Laurenz von Březowa rücksichtlich des Gebäudezustandes vollkommen ent- spricht. Diese Verhältnisse sind feststellbar nach der Formel des Raudnitzer Geleitsbriefes, die sich auf Bl. 134 des Wolfenbütteler Cod. 387 (Helmst. 352) erhalten hat und also lautet: Vniuersis et singulis patribus et dominis venerabilibus prepositis prioribus seu quibusuis censeantur nominibus ecclesiarum monasteriorumque prelatis quorumlibet ordinum presertim ordinis canonicorum regularium beati Augustini episcopi ubilibet constitutis frater Johannes prepositus totusque con- uentus monasterii sancte Marie in Rudnitz eiusdem ordinis debi- tam reuerenciam oracionesque in domino salutares. Quia diuina permittente iusticia cuius sunt inconprehensibilia terra bohemie bellis rapinis et incendiis iacturam patitur non modicam, precipue tamen viri religiosi ceterique deo deuoti clerici de suis pulsi habitaculis alii detinentur torquentur et cremantur quidem et cadunt in gladio, incenduntur igni sanctuaria, polluuntur dei tabernacula 1) Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen. (Fontes rerum Austriacarum, Scriptores. II.) I. S. 459.
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227 2 et ipsa sacrosancta misteria ecclesieque sacram(!) contempnuntur ymmo solo- tenus conculcantur, vnum et monasterium nostrum, quod hactenus diuina id gracia protegente illesum permanserat, iam nunc ob peccatorum nostrorum demerita exustum et in parte dirutum cernitur per malignam wyglefi- starum insolenciam aliquibus ibi detentis fratribus ceteris fuge presidio corporum cupientibus conseruare salutem. Qua propter vniuersitatem vestram et vestrorum singulos per viscera nomine Jhesu Christi humiliter obsecramus, quatenus fratrem n. presbiterum predictique nostri monasterii professum in obseruanciis probatum regularibus, quem ob id a nobis transmisimus, non estimetis giro- vagum nec aliquibus infistatum erroribus, quin pocius, cum ad vos declinauerit generose dignemini pro hospite colligere et eterne mercedis intuitu ad tem- pora (?) generosius confouere; nos quoque pro operibus nunc per vos eidem exhibitis tenebimur et volumus pro vobis dominum exorare, ipse quoque do- minus promissum misericordibus premium vobis misericordiam tribuat sempi- ternam. Datum in Stizekow castro exilii nostri M'CCCCXXI. X kalendas Julij. Da die Belagerung von Leitmeritz in den Mai des Jahres 1421 fiel und Zižka dem am 3. Juni beginnenden Časlauer Landtage beiwohnte, Erzbischof Konrad aber mindestens seit dem 14. Mai in Raudnitz2) weilte, so fällt die theilweise Zerstörung des in Brand gesteckten Raudnitzer Augustinerchorherrenstiftes offenbar in die zweite Maihälfte des Jahres 1421. Dieser Zeitpunkt stimmt auch zu der Datirung des mitgetheilten Geleits- briefes vom 22. Juni 1421, den der Propst und die Conventsmitglieder ihrem Abgesandten mitgaben, nachdem sie sich vom ersten Schrecken wieder erholt hatten und über die Maßnahmen ihres weiteren Verhaltens klar geworden waren. Die Markirung des einzusetzenden Namens durch einen offenbar ganz gleichgiltigen Buchstaben läßt vielleicht schließen, daß mehrere Abgesandte mit gleich lautendem Beglaubigungsschreiben ausge- schickt wurden oder ausgeschickt werden sollten. Für die Geschichte der Bauten des Raudnitzer Augustinerchor- herrenklosters hat obiges Stück insofern eine ausgesprochene Bedeutung, als gerade von den Angehörigen desselben festgestellt wird, daß das in Brand gesteckte Kloster 1421 von den Husiten nur theilweise zerstört wurde, was auch der heutige Bauzustand mit Sicherheit bestimmen läßt. VI. Die Rückerstattung verpfändeter Kleinodien und Reliquien an das Augustinerchorherrenstift Wittingau im Jahre 1461. Es entspricht keineswegs den geschichtlich erweisbaren Thatsachen, wenn man den Husiten allein die Schuld beimessen will, daß von den 1) Palacký, Geschichte von Böhmen. III. 2, S. 222. 2) Ebendas. S. 219.
227 2 et ipsa sacrosancta misteria ecclesieque sacram(!) contempnuntur ymmo solo- tenus conculcantur, vnum et monasterium nostrum, quod hactenus diuina id gracia protegente illesum permanserat, iam nunc ob peccatorum nostrorum demerita exustum et in parte dirutum cernitur per malignam wyglefi- starum insolenciam aliquibus ibi detentis fratribus ceteris fuge presidio corporum cupientibus conseruare salutem. Qua propter vniuersitatem vestram et vestrorum singulos per viscera nomine Jhesu Christi humiliter obsecramus, quatenus fratrem n. presbiterum predictique nostri monasterii professum in obseruanciis probatum regularibus, quem ob id a nobis transmisimus, non estimetis giro- vagum nec aliquibus infistatum erroribus, quin pocius, cum ad vos declinauerit generose dignemini pro hospite colligere et eterne mercedis intuitu ad tem- pora (?) generosius confouere; nos quoque pro operibus nunc per vos eidem exhibitis tenebimur et volumus pro vobis dominum exorare, ipse quoque do- minus promissum misericordibus premium vobis misericordiam tribuat sempi- ternam. Datum in Stizekow castro exilii nostri M'CCCCXXI. X kalendas Julij. Da die Belagerung von Leitmeritz in den Mai des Jahres 1421 fiel und Zižka dem am 3. Juni beginnenden Časlauer Landtage beiwohnte, Erzbischof Konrad aber mindestens seit dem 14. Mai in Raudnitz2) weilte, so fällt die theilweise Zerstörung des in Brand gesteckten Raudnitzer Augustinerchorherrenstiftes offenbar in die zweite Maihälfte des Jahres 1421. Dieser Zeitpunkt stimmt auch zu der Datirung des mitgetheilten Geleits- briefes vom 22. Juni 1421, den der Propst und die Conventsmitglieder ihrem Abgesandten mitgaben, nachdem sie sich vom ersten Schrecken wieder erholt hatten und über die Maßnahmen ihres weiteren Verhaltens klar geworden waren. Die Markirung des einzusetzenden Namens durch einen offenbar ganz gleichgiltigen Buchstaben läßt vielleicht schließen, daß mehrere Abgesandte mit gleich lautendem Beglaubigungsschreiben ausge- schickt wurden oder ausgeschickt werden sollten. Für die Geschichte der Bauten des Raudnitzer Augustinerchor- herrenklosters hat obiges Stück insofern eine ausgesprochene Bedeutung, als gerade von den Angehörigen desselben festgestellt wird, daß das in Brand gesteckte Kloster 1421 von den Husiten nur theilweise zerstört wurde, was auch der heutige Bauzustand mit Sicherheit bestimmen läßt. VI. Die Rückerstattung verpfändeter Kleinodien und Reliquien an das Augustinerchorherrenstift Wittingau im Jahre 1461. Es entspricht keineswegs den geschichtlich erweisbaren Thatsachen, wenn man den Husiten allein die Schuld beimessen will, daß von den 1) Palacký, Geschichte von Böhmen. III. 2, S. 222. 2) Ebendas. S. 219.
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228 — werthvollen und kunstreichen Goldschmiedearbeiten, die vor dem Ausbruche der Husitenkriege sich im Besitze der Klöster Böhmens befunden haben müssen, nur eine verhältnißmäßig recht beschränkte Auzahl erhalten blieb. Denn in manchen dieser Klöster, welche von dem Husitensturme unmittel- bar betroffen und zerstört wurden, waren wie in Sedletz noch vor dem Losbruche des Sturmes die Kirchenkostbarkeiten, Privilegien und werth¬ volle Handschriften über die Grenzen Böhmens in Sicherheit gebracht worden und kamen erst nach Jahrzehnten mit dem Eintritte ruhigerer Zeiten und der langsam wachsenden Geltung maßvollerer Anschauungen an die eigentlichen Besitzer zurück. Andere Klöster wiederum schafften ihre Werthgegenstände auf die festen Burgen mächtiger Herren, die ihnen als Angehörige ihrer Stifterfamilie besonders nahestanden oder in Folge eines durch die Nähe des Stammsitzes bedingten Verkehres sich eines gewissen Vertrauens erfreuten. So brachten z. B. die Klöster Goldenkron, Hohen- furt und Wittingau schon 1418 ihre Reliquien, Kleinodien, Kirchenornate, Handschriften, Urkunden und andere Werthsachen nach dem Schlosse Krummau.1) Allein Herr Ulrich von Rosenberg verpfändete schon 1422 „pro defensione fidei christiane et tuicione dominii sui“ einen Theil des anvertranten Gutes, über welches ihm in der Stellung eines „tam- quam veri patroni“ des betreffenden Klosters das Verfügungsrecht einge- räumt worden war, nach Oesterreich an den Herrn von Walsee, welchem gewisse 1462 und 1464 genau bezeichnete Stücke des Hohenfurter Kloster- schatzes 2) „cum aliis clenodiis“ eingehändigt wurden. Welchem Kloster letztere gehörten, darüber gibt eine im Prager k. k. Statthaltereiarchive liegende Urkunde3) vom 26. November 1461 Aufschluß. In derselben weist nämlich Herr Johann von Rosenberg bestimmte Kleinodien, welche sein Vater Ulrich vor 39 Jahren dem Herrn von Walsee verpfändet hatte, wiederum dem Augustinerchorherrenstifte Wittingau, bekanntlich einer Stiftung der kunstfreundlichen Herren von der Rose, zu. Diese Action ging offenbar mit einer Auslösung der Hohenfurter Kostbarkeiten Hand in Hand; denn dieselben wurden am 30. December 1462 1) Pangerl, Urkundenbuch des ehemaligen Ciftercienserstiftes Goldenkron in Böhmen. Fontes rerum Austriacarum, II. Abtheilung, 37. Band (Wien 1872), S. 380—404, Nr. CLXVI a. 2) Pangerl, Urkundenbuch des Cistercienserstiftes B. Mariae V. zu Hohenfurt in Böhmen. Fontes rerum Austriacarum, II. Abtheilung, 23. Band (Wien 1865), S. 300, Nr. CCXLII und S. 303, Nr. CCXLIV. 3) Auf dieselbe machte mich Herr k. k. Statthaltereiarchivar K. Köpl in Prag in zuvorkommendster Weise aufmerksam, wofür ihm hierorts wärmstens gedankt sei.
228 — werthvollen und kunstreichen Goldschmiedearbeiten, die vor dem Ausbruche der Husitenkriege sich im Besitze der Klöster Böhmens befunden haben müssen, nur eine verhältnißmäßig recht beschränkte Auzahl erhalten blieb. Denn in manchen dieser Klöster, welche von dem Husitensturme unmittel- bar betroffen und zerstört wurden, waren wie in Sedletz noch vor dem Losbruche des Sturmes die Kirchenkostbarkeiten, Privilegien und werth¬ volle Handschriften über die Grenzen Böhmens in Sicherheit gebracht worden und kamen erst nach Jahrzehnten mit dem Eintritte ruhigerer Zeiten und der langsam wachsenden Geltung maßvollerer Anschauungen an die eigentlichen Besitzer zurück. Andere Klöster wiederum schafften ihre Werthgegenstände auf die festen Burgen mächtiger Herren, die ihnen als Angehörige ihrer Stifterfamilie besonders nahestanden oder in Folge eines durch die Nähe des Stammsitzes bedingten Verkehres sich eines gewissen Vertrauens erfreuten. So brachten z. B. die Klöster Goldenkron, Hohen- furt und Wittingau schon 1418 ihre Reliquien, Kleinodien, Kirchenornate, Handschriften, Urkunden und andere Werthsachen nach dem Schlosse Krummau.1) Allein Herr Ulrich von Rosenberg verpfändete schon 1422 „pro defensione fidei christiane et tuicione dominii sui“ einen Theil des anvertranten Gutes, über welches ihm in der Stellung eines „tam- quam veri patroni“ des betreffenden Klosters das Verfügungsrecht einge- räumt worden war, nach Oesterreich an den Herrn von Walsee, welchem gewisse 1462 und 1464 genau bezeichnete Stücke des Hohenfurter Kloster- schatzes 2) „cum aliis clenodiis“ eingehändigt wurden. Welchem Kloster letztere gehörten, darüber gibt eine im Prager k. k. Statthaltereiarchive liegende Urkunde3) vom 26. November 1461 Aufschluß. In derselben weist nämlich Herr Johann von Rosenberg bestimmte Kleinodien, welche sein Vater Ulrich vor 39 Jahren dem Herrn von Walsee verpfändet hatte, wiederum dem Augustinerchorherrenstifte Wittingau, bekanntlich einer Stiftung der kunstfreundlichen Herren von der Rose, zu. Diese Action ging offenbar mit einer Auslösung der Hohenfurter Kostbarkeiten Hand in Hand; denn dieselben wurden am 30. December 1462 1) Pangerl, Urkundenbuch des ehemaligen Ciftercienserstiftes Goldenkron in Böhmen. Fontes rerum Austriacarum, II. Abtheilung, 37. Band (Wien 1872), S. 380—404, Nr. CLXVI a. 2) Pangerl, Urkundenbuch des Cistercienserstiftes B. Mariae V. zu Hohenfurt in Böhmen. Fontes rerum Austriacarum, II. Abtheilung, 23. Band (Wien 1865), S. 300, Nr. CCXLII und S. 303, Nr. CCXLIV. 3) Auf dieselbe machte mich Herr k. k. Statthaltereiarchivar K. Köpl in Prag in zuvorkommendster Weise aufmerksam, wofür ihm hierorts wärmstens gedankt sei.
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229 — dem Stifte wieder eingehändigt und noch an 1. August 1464 vom Hohenfurter Abte Thomas als jene bezeichnet, welche „per quadra- ginta annos minus vno sic extra terram Bohemie et monasterium nostrum alienata fuerunt“. Daß dieser Ausdrucksweise der Zeitbestim mung und des Sachverhaltes ein gleicher Wortlaut wie in der Urkunde vom 26. November 1461 zu Grunde liegt, nach welcher „klenoty a swatosti tak zastawene bez gednoho cztyrzidczeti let w Rakusiech z zemie chowany gsu byli“, ist einleuchtend. Auch die Begründung des Ver- pfändens, welches nach der Angabe des Hohenfurter Abtes „temporibus periculosis et gwerarum pro defensione fidei christiane et tuicione dominii sui“, nach der Versicherung Johanns von Rosenberg „w czasy nebezpeczne a walczne pro obranu wiery krzestianske take y pro- zachowanie panstwie nasseho“ erfolgte, deckt sich so vollständig, daß man zur Ueberzeugung gelangt, die 39 Jahre, welche Abt Thomas von Hohenfurt als Dauer der Verpfändung angibt, seien nicht vom 1. August 1464 sondern von einem früheren Tage der Auslösung zu rechnen. Die Richtig keit dieser Annahme wird noch verstärkt durch die Thatsache, daß Herr Johann von Rosenberg bereits am 30. December 1462 die von seinem Vater Ulrich in Oesterreich verpfändeten Stiftskleinodien und Reliquien dem Kloster Hohenfurt zurückgestellt, sie also jedenfalls noch früher aus gelöst hatte. Da er im November 1461 auch die Wittingauer Kostbar- keiten zurückgab, wobei der 39 Jahre dauernden Verpfändung gedacht ist so ergibt sich als Beginn derselben das Jahr 1422, in welchem Herr Ulrich von Rosenberg Kleinodien und Reliquien der von seiner Familie gestifteten Klöster Hohenfurt und Wittingau bei dem Herrn von Walsee verpfändete. Daß dabei zunächst die 1418 nach Krummau geflüchteten Schätze in Betracht kamen, zeigt z. B. die Uebereinstimmung der „hlawa swateho Kalixta“ des Inventares von 14181) mit der Zuweisungsurkunde vom 26. November 1461. Der in letzterer genannte Abt Michael stand von 1450 bis 1469 dem Kloster vor,2) um dessen Aufblühen er sich eifrigst bemühte; er mochte gewiß die Rückerstattung des mehrere Jahrzehnte entbehrten kostbaren Eigenthumes mit Freuden begrüßen. Die Wiedererlangung werthvoller Stücke des alten Klosterschatzes, die insgesammt aus der Zeit der Luxemburger stammten, während der 1) Pangerl, Urkundenbuch d. ehemal. Cistercienserstiftes Goldenkron. S. 381, Nr. CLXVI a. 2) Vačkář, Dějiny někdejší slavné řeholní kanonie svatého Augustina v Třeboni a některé památnosti tohoto starobylého města. (Prag 1867) S. 19—23.
229 — dem Stifte wieder eingehändigt und noch an 1. August 1464 vom Hohenfurter Abte Thomas als jene bezeichnet, welche „per quadra- ginta annos minus vno sic extra terram Bohemie et monasterium nostrum alienata fuerunt“. Daß dieser Ausdrucksweise der Zeitbestim mung und des Sachverhaltes ein gleicher Wortlaut wie in der Urkunde vom 26. November 1461 zu Grunde liegt, nach welcher „klenoty a swatosti tak zastawene bez gednoho cztyrzidczeti let w Rakusiech z zemie chowany gsu byli“, ist einleuchtend. Auch die Begründung des Ver- pfändens, welches nach der Angabe des Hohenfurter Abtes „temporibus periculosis et gwerarum pro defensione fidei christiane et tuicione dominii sui“, nach der Versicherung Johanns von Rosenberg „w czasy nebezpeczne a walczne pro obranu wiery krzestianske take y pro- zachowanie panstwie nasseho“ erfolgte, deckt sich so vollständig, daß man zur Ueberzeugung gelangt, die 39 Jahre, welche Abt Thomas von Hohenfurt als Dauer der Verpfändung angibt, seien nicht vom 1. August 1464 sondern von einem früheren Tage der Auslösung zu rechnen. Die Richtig keit dieser Annahme wird noch verstärkt durch die Thatsache, daß Herr Johann von Rosenberg bereits am 30. December 1462 die von seinem Vater Ulrich in Oesterreich verpfändeten Stiftskleinodien und Reliquien dem Kloster Hohenfurt zurückgestellt, sie also jedenfalls noch früher aus gelöst hatte. Da er im November 1461 auch die Wittingauer Kostbar- keiten zurückgab, wobei der 39 Jahre dauernden Verpfändung gedacht ist so ergibt sich als Beginn derselben das Jahr 1422, in welchem Herr Ulrich von Rosenberg Kleinodien und Reliquien der von seiner Familie gestifteten Klöster Hohenfurt und Wittingau bei dem Herrn von Walsee verpfändete. Daß dabei zunächst die 1418 nach Krummau geflüchteten Schätze in Betracht kamen, zeigt z. B. die Uebereinstimmung der „hlawa swateho Kalixta“ des Inventares von 14181) mit der Zuweisungsurkunde vom 26. November 1461. Der in letzterer genannte Abt Michael stand von 1450 bis 1469 dem Kloster vor,2) um dessen Aufblühen er sich eifrigst bemühte; er mochte gewiß die Rückerstattung des mehrere Jahrzehnte entbehrten kostbaren Eigenthumes mit Freuden begrüßen. Die Wiedererlangung werthvoller Stücke des alten Klosterschatzes, die insgesammt aus der Zeit der Luxemburger stammten, während der 1) Pangerl, Urkundenbuch d. ehemal. Cistercienserstiftes Goldenkron. S. 381, Nr. CLXVI a. 2) Vačkář, Dějiny někdejší slavné řeholní kanonie svatého Augustina v Třeboni a některé památnosti tohoto starobylého města. (Prag 1867) S. 19—23.
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230 — Husitenkriege außerhalb Böhmens Grenzen in sicherer Verwahrung sich befanden und erst im dritten Viertel des 15. Jahrhnndertes an den Be- sitzer zurückkamen, beweist auch für Wittingau, dem ja die Husitenunruhen keinen seinen Weiterbestand in Frage stellenden Schaden brachten, 1) den Besitz alter, den Husitenhänden entgangener Kostbarkeiten. Manche der- selben müssen erst später Geschmacksänderungen und mißlichen Verhältnissen des Hauses zum Opfer gefallen sein. Jedenfalls waren auch nach den Husitenkriegen in den Schätzen der böhmischen Klöster und Kirchen noch weit mehr alte Goldschmiedearbeiten vorhanden, als man heute auf Grund des gegenwärtigen Bestandes und im Hinblicke auf die in so überaus zahlreichen Fällen sicher verbürgte, oft an Vandalismus streifende Ver- nichtung der Kirchenausstattung durch die Husiten anzunchmen pflegt. Sie konnten zu manchen der werthvollsten und kunstreichsten Objecte, auf deren Sicherung man, wenn es überhaupt geschah und geschehen konnte, gewiß in erster Linie bedacht war, gar nicht gelangen und in Folge dessen uicht mit allem so gründlich aufräumen, als sie zweifellos wollten und, wo immer sich die Möglichkeit bot, auch thaten. Nicht ihrem Verdienste, ge schweige denn ihrer Werthschätzung des Kunstvollen, sondern nur einer rechtzeitigen Vorsicht der verantwortlichen Vorstände und anderen Um- ständen fällt es zu, daß ein gewiß gar nicht unbeträchtlicher Rest der vor- husitischen Kloster und Kirchenschätze Böhmens der Zerstörungswuth der fanatischen Horden entging und sich auch nach den Husitenkriegen wieder nachweisen läßt. Herr Johann von Rosenberg ließ über die Wiederzuwendung der ausgelösten Kleinodien und Reliquien für das Stift Wittingan am 26. November 1461 nachstehende Urkunde ausfertigen: My Jan z Rozmberka y s swymi dyediczy a buduczymi wyznawame tiemto listem obecznie przed kazdym czlowyekem, ktoz gey vzrzie a czysti neb cztucze slysseti budu: Jakoz nyekdy vrozeny pan pan Oldrzich z Rozmberka, otecz nass mily, w czasy nebezpeczne a waleczne pro obranu wiery krzestianske take y pro zachowanie panstwie nasseho zastawil byl klenoty nyktere a swa- tosti panu z Wolse, kterezto klenoty a swatosti tak zastawene bez gednoho cztyrzidczeti let w Rakusiech z zemie chowany gsu byli, a my rozpomenuwsse se na pana Boho y take hledicze czti y rozssyrzenie panstwie nasseho a zwlass- tie tiech Bozých domuow, od kterychz ta swatost a klenoti odgiati byli, chticze aby k chwale Bozij a geho matky panny Marie y wssech Swatych sluzba Bozie radiegi se na panstwij nassem rozmnozowala nezli menssena byla, ty giste klenoty a swatosti s praczy nassy a naklady nemalymi, diel y panstwie nasseho proto zastawiwsse, wyplatili sme a w nassy mocz przywedli. Z kterychto kle- 1) Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung I. S. 34.
230 — Husitenkriege außerhalb Böhmens Grenzen in sicherer Verwahrung sich befanden und erst im dritten Viertel des 15. Jahrhnndertes an den Be- sitzer zurückkamen, beweist auch für Wittingau, dem ja die Husitenunruhen keinen seinen Weiterbestand in Frage stellenden Schaden brachten, 1) den Besitz alter, den Husitenhänden entgangener Kostbarkeiten. Manche der- selben müssen erst später Geschmacksänderungen und mißlichen Verhältnissen des Hauses zum Opfer gefallen sein. Jedenfalls waren auch nach den Husitenkriegen in den Schätzen der böhmischen Klöster und Kirchen noch weit mehr alte Goldschmiedearbeiten vorhanden, als man heute auf Grund des gegenwärtigen Bestandes und im Hinblicke auf die in so überaus zahlreichen Fällen sicher verbürgte, oft an Vandalismus streifende Ver- nichtung der Kirchenausstattung durch die Husiten anzunchmen pflegt. Sie konnten zu manchen der werthvollsten und kunstreichsten Objecte, auf deren Sicherung man, wenn es überhaupt geschah und geschehen konnte, gewiß in erster Linie bedacht war, gar nicht gelangen und in Folge dessen uicht mit allem so gründlich aufräumen, als sie zweifellos wollten und, wo immer sich die Möglichkeit bot, auch thaten. Nicht ihrem Verdienste, ge schweige denn ihrer Werthschätzung des Kunstvollen, sondern nur einer rechtzeitigen Vorsicht der verantwortlichen Vorstände und anderen Um- ständen fällt es zu, daß ein gewiß gar nicht unbeträchtlicher Rest der vor- husitischen Kloster und Kirchenschätze Böhmens der Zerstörungswuth der fanatischen Horden entging und sich auch nach den Husitenkriegen wieder nachweisen läßt. Herr Johann von Rosenberg ließ über die Wiederzuwendung der ausgelösten Kleinodien und Reliquien für das Stift Wittingan am 26. November 1461 nachstehende Urkunde ausfertigen: My Jan z Rozmberka y s swymi dyediczy a buduczymi wyznawame tiemto listem obecznie przed kazdym czlowyekem, ktoz gey vzrzie a czysti neb cztucze slysseti budu: Jakoz nyekdy vrozeny pan pan Oldrzich z Rozmberka, otecz nass mily, w czasy nebezpeczne a waleczne pro obranu wiery krzestianske take y pro zachowanie panstwie nasseho zastawil byl klenoty nyktere a swa- tosti panu z Wolse, kterezto klenoty a swatosti tak zastawene bez gednoho cztyrzidczeti let w Rakusiech z zemie chowany gsu byli, a my rozpomenuwsse se na pana Boho y take hledicze czti y rozssyrzenie panstwie nasseho a zwlass- tie tiech Bozých domuow, od kterychz ta swatost a klenoti odgiati byli, chticze aby k chwale Bozij a geho matky panny Marie y wssech Swatych sluzba Bozie radiegi se na panstwij nassem rozmnozowala nezli menssena byla, ty giste klenoty a swatosti s praczy nassy a naklady nemalymi, diel y panstwie nasseho proto zastawiwsse, wyplatili sme a w nassy mocz przywedli. Z kterychto kle- 1) Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung I. S. 34.
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231 notuow o tyto kusy a klenoty y swatosti dole psane strzybrne a pozlaczene wsseczky smluwu rzadnu s cztihodnym w Boze kniezem Michalem opatem, kniezem Mikulassem przeworzem a kniezem Mikulassem sacristanem klasstera nasseho Trzebonskeho kanownikow rzadu swateho Augustina y wssym Conuen- tem tudiez a 1) to vczinili sme wedle milosti za to strziebro a nyeczo peniez wzeli sme a gym y temuz nassemu klassteru ty klenoty a swatosti zase dali gsme a nawratili, kterezto zegmena takto wypisugi se: Nayprw krzyz weliky sam bez nohy, wazij trzinaczte hrziwen. a noha, k temuz krzyzij przyslussna, desset hrzywen a cztyrzy lothy. Item hlawa swateho Calixta, sedm hrziwen a ssest lothow, ruka swateho Gilgie ssest hrzywen a desset lothow. Mon- straczie swatych aposstoluow trzy hrzywny a cztyrzy lothy. Mon- stranczie swatych muczedlnikow ssest hrzywen desset lothow, ruka swateho Wictorina cztyrzy hrziwny, monstrancia swatých wyzna- waczow cztyrzy hrzywny, monstranczia swatych panen cztyrzy hrzywny ossm lothow, a nad to pro krzysstaly a gine kamenie nadali sme gym w hlawye swateho Gilgie ssest hrzywen a opyet2) hrzywen gsu s nami take vhodili, neb ta hlawa wazie gedenaczte hrzywen. Slibugicze cztnie, wiernie a prawie za sie y za swe dyedicze a buduczie panu Bohu a geho nayslaw- nieyssy matcze pannie Marigi y wssem swatym tyech swrchupsanych klenotuow a swatosti nikdy wiecznie od tehoz klasstera neodluczowati ani brati zadnym obyczegem ani kteru mieru. Pakli bychom my kdy nebo kto nassych diedi- czuow nebo buducziech proti tomu, czoz se swrchu pisse, czo vczynili a ne- zdrzeli, ten neb ti aby se wyediel w nemilost Bozie panny Marie matky geho y wssech swatych vpadnuti a z prziekaz tiech wieczy w den sudny poczet z toho dluzen bude aneb budu dati. Toho na zdrzenie a zachowanie peczet nassy wlastnie k tomuto listu dali sme a kazali przywiesyti dobrowolnie, genz gest dan a psan na Crumlowie leta od narozenie Syna Bozieho tisyczieho cztyrsteho ssedesateho prwniho, ten cztwrtek po swate Katherzynie panny etc. Orig. mit den an einem Pergamentsstreifen hängenden Siegel Johanns von Rosenberg im k. k. Statthalterei-Archiv zu Prag. Auf der Rückseite von gleichzeitiger Hand: „Littera super clenodiis de Austria redemptis, quia erant xli [!] annos impignorata." Vorstehende Urkunde ist gauz inserirt in dem Vidimus ausgefertigt von: 1471, 23. Oct. „Mauricius de Benessow scholasticus eccelsie Pragensis et Budweis. „artium liberalium magister & Henricus de Luithomierzicz „prepositus ecclesie Mielnicensis et ecclesie Pragensis canonicus „ac plebanus in Budways & decretorum doctor . . . . . propter „multa euitanda pericula & loci illius [d. i. Trzebon] incom- „moda . . . . . . Actum & datum in docte Sancti Nicolai in „Budways in stuba communi anno incarnationis dominice mille- „simo quadringentesimo septuagesimo primo die vigesima tercia „Octobris mensis." Orig. ib. 1) Soll wohl heißen „o“. 2) Ist wohl zu lesen „o pyet“
231 notuow o tyto kusy a klenoty y swatosti dole psane strzybrne a pozlaczene wsseczky smluwu rzadnu s cztihodnym w Boze kniezem Michalem opatem, kniezem Mikulassem przeworzem a kniezem Mikulassem sacristanem klasstera nasseho Trzebonskeho kanownikow rzadu swateho Augustina y wssym Conuen- tem tudiez a 1) to vczinili sme wedle milosti za to strziebro a nyeczo peniez wzeli sme a gym y temuz nassemu klassteru ty klenoty a swatosti zase dali gsme a nawratili, kterezto zegmena takto wypisugi se: Nayprw krzyz weliky sam bez nohy, wazij trzinaczte hrziwen. a noha, k temuz krzyzij przyslussna, desset hrzywen a cztyrzy lothy. Item hlawa swateho Calixta, sedm hrziwen a ssest lothow, ruka swateho Gilgie ssest hrzywen a desset lothow. Mon- straczie swatych aposstoluow trzy hrzywny a cztyrzy lothy. Mon- stranczie swatych muczedlnikow ssest hrzywen desset lothow, ruka swateho Wictorina cztyrzy hrziwny, monstrancia swatých wyzna- waczow cztyrzy hrzywny, monstranczia swatych panen cztyrzy hrzywny ossm lothow, a nad to pro krzysstaly a gine kamenie nadali sme gym w hlawye swateho Gilgie ssest hrzywen a opyet2) hrzywen gsu s nami take vhodili, neb ta hlawa wazie gedenaczte hrzywen. Slibugicze cztnie, wiernie a prawie za sie y za swe dyedicze a buduczie panu Bohu a geho nayslaw- nieyssy matcze pannie Marigi y wssem swatym tyech swrchupsanych klenotuow a swatosti nikdy wiecznie od tehoz klasstera neodluczowati ani brati zadnym obyczegem ani kteru mieru. Pakli bychom my kdy nebo kto nassych diedi- czuow nebo buducziech proti tomu, czoz se swrchu pisse, czo vczynili a ne- zdrzeli, ten neb ti aby se wyediel w nemilost Bozie panny Marie matky geho y wssech swatych vpadnuti a z prziekaz tiech wieczy w den sudny poczet z toho dluzen bude aneb budu dati. Toho na zdrzenie a zachowanie peczet nassy wlastnie k tomuto listu dali sme a kazali przywiesyti dobrowolnie, genz gest dan a psan na Crumlowie leta od narozenie Syna Bozieho tisyczieho cztyrsteho ssedesateho prwniho, ten cztwrtek po swate Katherzynie panny etc. Orig. mit den an einem Pergamentsstreifen hängenden Siegel Johanns von Rosenberg im k. k. Statthalterei-Archiv zu Prag. Auf der Rückseite von gleichzeitiger Hand: „Littera super clenodiis de Austria redemptis, quia erant xli [!] annos impignorata." Vorstehende Urkunde ist gauz inserirt in dem Vidimus ausgefertigt von: 1471, 23. Oct. „Mauricius de Benessow scholasticus eccelsie Pragensis et Budweis. „artium liberalium magister & Henricus de Luithomierzicz „prepositus ecclesie Mielnicensis et ecclesie Pragensis canonicus „ac plebanus in Budways & decretorum doctor . . . . . propter „multa euitanda pericula & loci illius [d. i. Trzebon] incom- „moda . . . . . . Actum & datum in docte Sancti Nicolai in „Budways in stuba communi anno incarnationis dominice mille- „simo quadringentesimo septuagesimo primo die vigesima tercia „Octobris mensis." Orig. ib. 1) Soll wohl heißen „o“. 2) Ist wohl zu lesen „o pyet“
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232 — Desgleichen in dem Vidimns ausgefertigt von: „Zdeniek z Ssternberka, neyjasnieissieho Vherskeho a Czeskeho 1471, 3. Nov. Budweis. „oc. krale naywyssi haytman wssech zemi kralowstwie Czeskeho „na geho kralowske milosti miestie a naywyssi purkrabie Praz- „sky . . . . . . . . . . . . . . . . pro takowu prziczinu, ze hlawni „listowe nemohu bez welikeho nebezpeczenstwie neseni byti „na ta miesta tu kdeby gich mnohokrat potrzebie bylo . . . . . . „Genz gest dan a psan w Czeskych Budiegiowiczich, leta od „narozenie Syna Bozieho tisiczieho cztrsteho sedmdesateho prw- „nieho, ten vtery po wssech Swatych.“ Orig. ib. VII. Fragment eines Kircheuschatzinventares des Dominicanerklosters in Pilsen aus dem XIV. Jahrhuuderte. Im Besitze des Herrn Dr. Gustav E. Pazaurek, Custos am uord- böhmischen Gewerbemuseum in Reichenberg, befindet sich ein Papierblatt (26.3 Emt. hoch und 11.7 Cmt. breit), das sich als der Ueberrest eines Juventares für den Kirchenschatz und die Paramente des Dominicaner- klosters in Pilsen darstellt. Dies ergibt sich aus der Ueberschrift „Hec sunt Ornamenta cum attinenciis suis in nigro Monasterio Conuentus Plznensis;“ denn unter dem „nigro Monasterio Conuentus Plznensis ist, wie zahlreiche urkundliche Erwähnungen zeigen, 1) eben das Domini- canerkloster in Pilsen zu verstehen. Die Ueberschrift läßt zugleich feststellen, daß das vorliegende Blatt das erste Blatt dieses Klosterinventares ist weil bei einem aus der Mitte herausgenommenen eine solche Ueberschrift, die den Charakter des ganzen Schriftstückes bestimmt, überhaupt fehlen und nur fortlaufend mit „Item“ weiter gezählt würde. Denn daß das In ventar einstens zweifellos umfangreicher gewesen sein muß, ergibt sich aus der Wahrnehmung der Nichtanfzählung von gar manchen Kirchen- ausstattungsgegenständen, die sicher, weil man sie als nothwendige „Orna- menta“ eines Klosters überhaupt betrachtete, auch im Pilsener Dominicaner- kloster uicht gefehlt haben können und bei Anlegung eines Inventares immerhin eine, wenn auch uur kurze Erwähnung beanspruchen durften. Die Rückseite des Blattes stellt sich nicht als Fortsetzung des Textes der Vorderseite dar; während letzterer lateinisch ist und nur einige spätere tschechische Zusätze enthält, sind die rückwärtigen Eintragungen durchaus 1) Strnad, Listář královského města Plzně a druhdy poddaných osad. (Publikací městského historického musea v Plzni, číslo I.) Pilsen, 1891. S. 462 sind verschiedene Nachweise für dasselbe zusammengestellt.
232 — Desgleichen in dem Vidimns ausgefertigt von: „Zdeniek z Ssternberka, neyjasnieissieho Vherskeho a Czeskeho 1471, 3. Nov. Budweis. „oc. krale naywyssi haytman wssech zemi kralowstwie Czeskeho „na geho kralowske milosti miestie a naywyssi purkrabie Praz- „sky . . . . . . . . . . . . . . . . pro takowu prziczinu, ze hlawni „listowe nemohu bez welikeho nebezpeczenstwie neseni byti „na ta miesta tu kdeby gich mnohokrat potrzebie bylo . . . . . . „Genz gest dan a psan w Czeskych Budiegiowiczich, leta od „narozenie Syna Bozieho tisiczieho cztrsteho sedmdesateho prw- „nieho, ten vtery po wssech Swatych.“ Orig. ib. VII. Fragment eines Kircheuschatzinventares des Dominicanerklosters in Pilsen aus dem XIV. Jahrhuuderte. Im Besitze des Herrn Dr. Gustav E. Pazaurek, Custos am uord- böhmischen Gewerbemuseum in Reichenberg, befindet sich ein Papierblatt (26.3 Emt. hoch und 11.7 Cmt. breit), das sich als der Ueberrest eines Juventares für den Kirchenschatz und die Paramente des Dominicaner- klosters in Pilsen darstellt. Dies ergibt sich aus der Ueberschrift „Hec sunt Ornamenta cum attinenciis suis in nigro Monasterio Conuentus Plznensis;“ denn unter dem „nigro Monasterio Conuentus Plznensis ist, wie zahlreiche urkundliche Erwähnungen zeigen, 1) eben das Domini- canerkloster in Pilsen zu verstehen. Die Ueberschrift läßt zugleich feststellen, daß das vorliegende Blatt das erste Blatt dieses Klosterinventares ist weil bei einem aus der Mitte herausgenommenen eine solche Ueberschrift, die den Charakter des ganzen Schriftstückes bestimmt, überhaupt fehlen und nur fortlaufend mit „Item“ weiter gezählt würde. Denn daß das In ventar einstens zweifellos umfangreicher gewesen sein muß, ergibt sich aus der Wahrnehmung der Nichtanfzählung von gar manchen Kirchen- ausstattungsgegenständen, die sicher, weil man sie als nothwendige „Orna- menta“ eines Klosters überhaupt betrachtete, auch im Pilsener Dominicaner- kloster uicht gefehlt haben können und bei Anlegung eines Inventares immerhin eine, wenn auch uur kurze Erwähnung beanspruchen durften. Die Rückseite des Blattes stellt sich nicht als Fortsetzung des Textes der Vorderseite dar; während letzterer lateinisch ist und nur einige spätere tschechische Zusätze enthält, sind die rückwärtigen Eintragungen durchaus 1) Strnad, Listář královského města Plzně a druhdy poddaných osad. (Publikací městského historického musea v Plzni, číslo I.) Pilsen, 1891. S. 462 sind verschiedene Nachweise für dasselbe zusammengestellt.
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233 tschechisch. Dieselben scheinen nur eine nachträgliche Specificirung einer vorn gemachten Angabe „Casule sunt XXVIII°“ zu sein, wie ja auch die „Cappe quatuor Coraless" in den „Cztirzi kapie“ offenbar wiederkehren; denn wenn auch die Zahl der Ornate, deren wichtigster Theil ja die Casel war, nur mit 23 angegeben ist, muß an eine Identität der beiden Posten um so mehr gedacht werden, weil nicht anzunehmen ist, daß das Kloster außer 28 Caseln noch 23 vollständige Ornate besessen habe. Vielmehr dürften erstere wohl zu letzteren gehört haben und nachträglich noch specificirt worden sein, da die Eintragung mit dem Titel „Item Trzimezczietma gest Ornatuow“ sich als ein specielles, selbständiges Capitel des Inventares darstellt, hauptsächlich der Farben und Stoff- angabe und der Hervorhebung anderer unterscheidender Zieraten der ein zelnen Stücke gilt. Die Beschreibung der verschiedenen Gegenstände beider Aufzählungen ist ganz kurz und verzichtet im allgemeinen auf die Einbe ziehung persönlicher Momente, durch welche die Entstehungszeit der Objecte und vielleicht auch der Zeitpunkt der Anlage des Inventares näher be- stimmt werden köunte. Betreffs des letzteren bleibt man auf den Charakter der Schrift angewiesen, welcher für die zweite Hälfte des 14. Jahrhun- dertes spricht; die tschechischen Eintragungen sind von den lateinischen zeitlich kaum wesentlich verschieden und stammen, wie die Buchstaben- vergleichung ergibt, wahrscheinlich von anderer Hand. Nach dem Jnventarsüberreste, der immerhin eine nicht unbeträchtliche Zahl von Schultertüchern, Caseln, Kelche, Kreuze, Monstranzen u. a. fest- stellen läßt, scheint der Gesammtbestand des zum Kirchenschatze Gehörigen im Pilsener Dominicanerkloster damals keineswegs ärmlich gewesen zu sein. Hec sunt Ornamenta cum attinenciis suis in nigro Monasterio Conuentus Plznensis. Item humirale ex puris Margaritis. Item humirale cum foliis. Item cum Auibus. Item cum Aue maria. Item cum literis maria. Item cum leonibus. Item cum Margaritis et argento contextis. Item cum duplex Maria (!) Item cum nomine Jhesus. Item cum laminibus et margaritis. Item cum Aue maria ex solo argento. Item cum Aue maria ex argento cum minori textu. Item cum argenteis nodis absque deauracione. Item Capsa corporalis cum Margaritis et ymaginibus contexta.
233 tschechisch. Dieselben scheinen nur eine nachträgliche Specificirung einer vorn gemachten Angabe „Casule sunt XXVIII°“ zu sein, wie ja auch die „Cappe quatuor Coraless" in den „Cztirzi kapie“ offenbar wiederkehren; denn wenn auch die Zahl der Ornate, deren wichtigster Theil ja die Casel war, nur mit 23 angegeben ist, muß an eine Identität der beiden Posten um so mehr gedacht werden, weil nicht anzunehmen ist, daß das Kloster außer 28 Caseln noch 23 vollständige Ornate besessen habe. Vielmehr dürften erstere wohl zu letzteren gehört haben und nachträglich noch specificirt worden sein, da die Eintragung mit dem Titel „Item Trzimezczietma gest Ornatuow“ sich als ein specielles, selbständiges Capitel des Inventares darstellt, hauptsächlich der Farben und Stoff- angabe und der Hervorhebung anderer unterscheidender Zieraten der ein zelnen Stücke gilt. Die Beschreibung der verschiedenen Gegenstände beider Aufzählungen ist ganz kurz und verzichtet im allgemeinen auf die Einbe ziehung persönlicher Momente, durch welche die Entstehungszeit der Objecte und vielleicht auch der Zeitpunkt der Anlage des Inventares näher be- stimmt werden köunte. Betreffs des letzteren bleibt man auf den Charakter der Schrift angewiesen, welcher für die zweite Hälfte des 14. Jahrhun- dertes spricht; die tschechischen Eintragungen sind von den lateinischen zeitlich kaum wesentlich verschieden und stammen, wie die Buchstaben- vergleichung ergibt, wahrscheinlich von anderer Hand. Nach dem Jnventarsüberreste, der immerhin eine nicht unbeträchtliche Zahl von Schultertüchern, Caseln, Kelche, Kreuze, Monstranzen u. a. fest- stellen läßt, scheint der Gesammtbestand des zum Kirchenschatze Gehörigen im Pilsener Dominicanerkloster damals keineswegs ärmlich gewesen zu sein. Hec sunt Ornamenta cum attinenciis suis in nigro Monasterio Conuentus Plznensis. Item humirale ex puris Margaritis. Item humirale cum foliis. Item cum Auibus. Item cum Aue maria. Item cum literis maria. Item cum leonibus. Item cum Margaritis et argento contextis. Item cum duplex Maria (!) Item cum nomine Jhesus. Item cum laminibus et margaritis. Item cum Aue maria ex solo argento. Item cum Aue maria ex argento cum minori textu. Item cum argenteis nodis absque deauracione. Item Capsa corporalis cum Margaritis et ymaginibus contexta.
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234 Item alia solum cum literis ex Margaritis. Item alie due sine aliqua contextura magaritarum et argenti. Item Albe sunt Sex cum quinque stolis. Item Monstrancia maior ex cupro deaurata. Monstrancia rotunda argentea deaurata. Monstrancia cum tribus turribus de argento deaurata. Item parua Monstranseola argentea et deaurata. Item Crux argentea pes eius ex cupro. Crux argentea deaurata sine pede. Due parue cruces argentee deaurate sine pedibus. Item parua crux argentea sine deauracione. Item pixis pro corpore Christi contexta ex margaritis. Item Pectorale argenteum cum lapidibus cristalinis. Item Cristallum in modum pixidis. Item Quatuor Calices 1) deaurati et Sex 2) sunt calices sine deauracione argentei. 3) Item humirale ex margaritis contextum cum auibus et foliis cum suo ornatu invadiatum in quatuor sexagenis.") Dyalmatice sunt quinque. Item Casule sunt XXVIII°. Item Crux argentea cum ligno domini. Item Crux alia argentea et deaurata. Item 5) Cappe quatuor Coraless(!). Item kalich strzibrny.6) Item Trzimezczietma gest Ornatuow. Item Zlatohlawowy. Item Axamitowy puol zeleneho a puol Czrweneho. Item krzyz na nyem zlatohlawowy. Item Czrweny atlasowy s krzizem. Item Postawczowy zeleny s sstitem. Item Zlatohlawowy czrweny. Item postawczowy blankitny. Item postawczowy brunaty se lwy. Item zlatohlawowy czrweny s ptaky. Item Axamitowy czrweny s krzizem. Item Zeleni Axamitowy zlutym krzizem(!) Item Czrweny zlatohlawowy. Item Zeleni Axamitowy s czrwenym krzizem Axamitowym. 1) Unum receperunt domini (?) steht darüber. 2) Darunter quinque durchstrichen. 3) Daneben vnum receperunt domini(?); unter vnum ist das Wort duos durch strichen. 4) Daneben von anderer Hand „item kalich strziebrny a v prostrzed pozlatity od pana henricha s krzizkem na nem. 5) Hier setzt eine dritte Hand ein. 6) Von der zweiten Hand.
234 Item alia solum cum literis ex Margaritis. Item alie due sine aliqua contextura magaritarum et argenti. Item Albe sunt Sex cum quinque stolis. Item Monstrancia maior ex cupro deaurata. Monstrancia rotunda argentea deaurata. Monstrancia cum tribus turribus de argento deaurata. Item parua Monstranseola argentea et deaurata. Item Crux argentea pes eius ex cupro. Crux argentea deaurata sine pede. Due parue cruces argentee deaurate sine pedibus. Item parua crux argentea sine deauracione. Item pixis pro corpore Christi contexta ex margaritis. Item Pectorale argenteum cum lapidibus cristalinis. Item Cristallum in modum pixidis. Item Quatuor Calices 1) deaurati et Sex 2) sunt calices sine deauracione argentei. 3) Item humirale ex margaritis contextum cum auibus et foliis cum suo ornatu invadiatum in quatuor sexagenis.") Dyalmatice sunt quinque. Item Casule sunt XXVIII°. Item Crux argentea cum ligno domini. Item Crux alia argentea et deaurata. Item 5) Cappe quatuor Coraless(!). Item kalich strzibrny.6) Item Trzimezczietma gest Ornatuow. Item Zlatohlawowy. Item Axamitowy puol zeleneho a puol Czrweneho. Item krzyz na nyem zlatohlawowy. Item Czrweny atlasowy s krzizem. Item Postawczowy zeleny s sstitem. Item Zlatohlawowy czrweny. Item postawczowy blankitny. Item postawczowy brunaty se lwy. Item zlatohlawowy czrweny s ptaky. Item Axamitowy czrweny s krzizem. Item Zeleni Axamitowy zlutym krzizem(!) Item Czrweny zlatohlawowy. Item Zeleni Axamitowy s czrwenym krzizem Axamitowym. 1) Unum receperunt domini (?) steht darüber. 2) Darunter quinque durchstrichen. 3) Daneben vnum receperunt domini(?); unter vnum ist das Wort duos durch strichen. 4) Daneben von anderer Hand „item kalich strziebrny a v prostrzed pozlatity od pana henricha s krzizkem na nem. 5) Hier setzt eine dritte Hand ein. 6) Von der zweiten Hand.
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235 — Item postawczowy czrweny a krziz zlatohlawowy. Item Zlatohlawowy czrweny. Item Modri zlatohlawowy wyrazowany s ptaky. Item postawczowy s pawowymi oky modre barwy. Item zlatohlawowy byely. Item zlatohlawowy modri s byelym krzizem s ruozemy. Item Axamitowy czrweny s rohy a s krzizem zlatohlawowym. Item zlatohlawowy zeleny. Item Axamitowy s krzizem a gest puol czrweneho a puol czrneho. Item Czrweny stary. Item Naylepssi axamitowy czrweny s perlowym krzizem. Item Cztirzi kapie dwe zlatohlawowe gedna modra a gedna zelena. Item 1) od Zeleznika ornat biely aksamitowy(?) cum attinenciis. Item Corporale jeden cum Clausura. Item dwa pectoralia strziebrna dal frater Johannes. VIII. Beziehungen des Karlsteiner Burggrafen Benesch von Weitmühl zum Maler Paul von Eger. Der stets liebenswürdigen Zuvorkommenheit des als Forscher bestens bekannten verstorbenen Egerer Stadtarchivars Herrn Heinrich Gradl ver- danke ich die Kenntniß einiger Originalbriefe aus der Zeit Wladislaws II., welche einen bisher unbeachteten heimischen Meister als eine für jene Epoche angenscheinlich nicht unbedeutende Künstlerpersönlichkeit erkennen lassen. Sie geben Kunde von mehrfachen Bemühungen des Karlsteiner Burggrafen Benesch von Weitmühl, des Münzmeisters im Königreiche Böhmen, um den Maler Paul von Eger für die Ausführung eines Auf- trages in Komotan zu gewinnen. Als Herr Benesch von Weitmühl am 26. Mai 1487 eine Wall-- fahrt nach Maria Kulm unternahm, ersuchte er von Elbogen aus in einem Briefe den Bürgermeister und den Rath von Eger, den Meister Paul den Maler dorthin zu entsenden, damit er sich mit demselben seiner „notdurft halben“, d. h. wegen einer dringenden Arbeit, die er dem Genannten übertragen wollte, besprechen könne. Wie der dritte und vierte Brief zeigen, hatte dieses Zusammentreffen thatsächlich stattgefunden, bei welchem der Maler Paul „zue gesagt“ hatte, sofort zu kommen, wenn ihn Herr Benesch von Weitmühl entbiete und sich diesbezüglich an den Rath von Eger wende. Es handelte sich um die Ausführung eines größeren Auftrages in Komotau, betreffs dessen der Auftraggeber dem Meister noch an Ort 1) Hier beginnt eine andere Hand.
235 — Item postawczowy czrweny a krziz zlatohlawowy. Item Zlatohlawowy czrweny. Item Modri zlatohlawowy wyrazowany s ptaky. Item postawczowy s pawowymi oky modre barwy. Item zlatohlawowy byely. Item zlatohlawowy modri s byelym krzizem s ruozemy. Item Axamitowy czrweny s rohy a s krzizem zlatohlawowym. Item zlatohlawowy zeleny. Item Axamitowy s krzizem a gest puol czrweneho a puol czrneho. Item Czrweny stary. Item Naylepssi axamitowy czrweny s perlowym krzizem. Item Cztirzi kapie dwe zlatohlawowe gedna modra a gedna zelena. Item 1) od Zeleznika ornat biely aksamitowy(?) cum attinenciis. Item Corporale jeden cum Clausura. Item dwa pectoralia strziebrna dal frater Johannes. VIII. Beziehungen des Karlsteiner Burggrafen Benesch von Weitmühl zum Maler Paul von Eger. Der stets liebenswürdigen Zuvorkommenheit des als Forscher bestens bekannten verstorbenen Egerer Stadtarchivars Herrn Heinrich Gradl ver- danke ich die Kenntniß einiger Originalbriefe aus der Zeit Wladislaws II., welche einen bisher unbeachteten heimischen Meister als eine für jene Epoche angenscheinlich nicht unbedeutende Künstlerpersönlichkeit erkennen lassen. Sie geben Kunde von mehrfachen Bemühungen des Karlsteiner Burggrafen Benesch von Weitmühl, des Münzmeisters im Königreiche Böhmen, um den Maler Paul von Eger für die Ausführung eines Auf- trages in Komotan zu gewinnen. Als Herr Benesch von Weitmühl am 26. Mai 1487 eine Wall-- fahrt nach Maria Kulm unternahm, ersuchte er von Elbogen aus in einem Briefe den Bürgermeister und den Rath von Eger, den Meister Paul den Maler dorthin zu entsenden, damit er sich mit demselben seiner „notdurft halben“, d. h. wegen einer dringenden Arbeit, die er dem Genannten übertragen wollte, besprechen könne. Wie der dritte und vierte Brief zeigen, hatte dieses Zusammentreffen thatsächlich stattgefunden, bei welchem der Maler Paul „zue gesagt“ hatte, sofort zu kommen, wenn ihn Herr Benesch von Weitmühl entbiete und sich diesbezüglich an den Rath von Eger wende. Es handelte sich um die Ausführung eines größeren Auftrages in Komotau, betreffs dessen der Auftraggeber dem Meister noch an Ort 1) Hier beginnt eine andere Hand.
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236 — und Stelle selbst weitere Anweisungen geben wollte, auf daß derselbe das Werk in der Weise, welche er wünschte, ausführen möchte. Daß wirklich ein bedeutender Anftrag in Betracht kam, läßt die am 6. August 1487 vom Herrn Benesch von Weitmühl ausgegangene Aufforderung an den Bürgermeister und Rath von Eger erkennen, daß der Maler Paul sich unverzüglich „mit gesind und notdurfften“ nach Komotau verfüge, um von Herrn Benesch von Weitmühl zu erfahren, was ihm nöthig sei. Denn die Mitnahme des in der Werkstätte des Malers Paul beschäftigten Gesindes und des Malergeräthes verbürgt die Thatsache, daß der Mei- ster bei der Ausführung nicht allein in Betracht kam, sondern auch von vornherein auf die Unterstützung seines Gesindes, der offenbar bei ihm arbeitenden Gesellen und seiner Lehrbuben, angewiesen erschien, mithin augenscheinlich ein Auftrag von größerem Umfange in Frage stand, den der Maler Paul nicht allein binnen wenigen Tagen ausführen sollte. Nicht minder deutet die Höhe der vom Auftraggeber geleisteten Anzahlung von 10 Gulden und der überdies gewährte Beitrag von 2 Gulden für Oel-- ankauf, falls diese Summen in einem natürlichen Verhältnisse zu den für die Gesammileistung präliminirten Mitteln standen, unstreitig auf einen gleichen Sachverhalt. War die Befürchtung des Auftraggebers begründet, daß der Maler ohne seine persönliche Intervention in Komotau nicht wissen könne, wie er Herrn Benesch nach Willen arbeiten solle, so muß es sich augenscheinlich um Malereien im Innern oder an der Vorderseite eines Gebäudes gehandelt haben, für welche allerdings der Maler die Wünsche des Bestellers am besten an Ort und Stelle selbst entgegen- nahm, um durch Bestimmung jeder Einzelheit volle Klarheit über die Natur und den Umfang der ihm zugewiesenen Aufgabe zu erlangen. Gerade die Wiederholung des Herrn Benesch von Weitmühl er- füllenden diesbezüglichen Wunsches spricht dafür, daß nicht ein Tafelbild oder ein Altarwerk in Frage kam. Denn da Herr Benesch von Weit- mühl und der Maler Paul von Eger thatsächlich Ende Mai 1487 in Maria Kulm zusammentrafen, so war ja die Möglichkeit geboten, daß Beide sich bei dieser Gelegenheit über alle Einzelheiten eines Tafelbildes oder eines Altarwerkes einigen konnten; übrigens brauchte, falls die letzt- genannten Werke, deren Fertigstellung in der Werkstätte des Meisters Paul erreichbar war, wirklich in Betracht gelangt wären, gewiß nicht in Aussicht genommen zu werden, daß der Maler Paul von Eger mit sei¬ nem Gesinde und Malgeräthe nach Komotau kommen sollte. Denn ein von ihm für Komotan vollendetes Tafelbild oder Altarwerk hätte vielleicht höchstens erheischt, daß der Meister selbst oder ein verläßlicher Geselle
236 — und Stelle selbst weitere Anweisungen geben wollte, auf daß derselbe das Werk in der Weise, welche er wünschte, ausführen möchte. Daß wirklich ein bedeutender Anftrag in Betracht kam, läßt die am 6. August 1487 vom Herrn Benesch von Weitmühl ausgegangene Aufforderung an den Bürgermeister und Rath von Eger erkennen, daß der Maler Paul sich unverzüglich „mit gesind und notdurfften“ nach Komotau verfüge, um von Herrn Benesch von Weitmühl zu erfahren, was ihm nöthig sei. Denn die Mitnahme des in der Werkstätte des Malers Paul beschäftigten Gesindes und des Malergeräthes verbürgt die Thatsache, daß der Mei- ster bei der Ausführung nicht allein in Betracht kam, sondern auch von vornherein auf die Unterstützung seines Gesindes, der offenbar bei ihm arbeitenden Gesellen und seiner Lehrbuben, angewiesen erschien, mithin augenscheinlich ein Auftrag von größerem Umfange in Frage stand, den der Maler Paul nicht allein binnen wenigen Tagen ausführen sollte. Nicht minder deutet die Höhe der vom Auftraggeber geleisteten Anzahlung von 10 Gulden und der überdies gewährte Beitrag von 2 Gulden für Oel-- ankauf, falls diese Summen in einem natürlichen Verhältnisse zu den für die Gesammileistung präliminirten Mitteln standen, unstreitig auf einen gleichen Sachverhalt. War die Befürchtung des Auftraggebers begründet, daß der Maler ohne seine persönliche Intervention in Komotau nicht wissen könne, wie er Herrn Benesch nach Willen arbeiten solle, so muß es sich augenscheinlich um Malereien im Innern oder an der Vorderseite eines Gebäudes gehandelt haben, für welche allerdings der Maler die Wünsche des Bestellers am besten an Ort und Stelle selbst entgegen- nahm, um durch Bestimmung jeder Einzelheit volle Klarheit über die Natur und den Umfang der ihm zugewiesenen Aufgabe zu erlangen. Gerade die Wiederholung des Herrn Benesch von Weitmühl er- füllenden diesbezüglichen Wunsches spricht dafür, daß nicht ein Tafelbild oder ein Altarwerk in Frage kam. Denn da Herr Benesch von Weit- mühl und der Maler Paul von Eger thatsächlich Ende Mai 1487 in Maria Kulm zusammentrafen, so war ja die Möglichkeit geboten, daß Beide sich bei dieser Gelegenheit über alle Einzelheiten eines Tafelbildes oder eines Altarwerkes einigen konnten; übrigens brauchte, falls die letzt- genannten Werke, deren Fertigstellung in der Werkstätte des Meisters Paul erreichbar war, wirklich in Betracht gelangt wären, gewiß nicht in Aussicht genommen zu werden, daß der Maler Paul von Eger mit sei¬ nem Gesinde und Malgeräthe nach Komotau kommen sollte. Denn ein von ihm für Komotan vollendetes Tafelbild oder Altarwerk hätte vielleicht höchstens erheischt, daß der Meister selbst oder ein verläßlicher Geselle
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237 den Transport der fertigen Arbeit nach dem Bestimmungsorte oder die Aufstellung derselben an letzterem überwachte. Daher weist die Inaus- sichtnahme der Reise des Egerer Malers Paul nach Komotau, „mit gesind und notdurfften“, die auf einen für längere Zeit berechneten Aufenthalt des Künstlers in letztgenannter Stadt hindeutet, sowie die dem Auftrag- geber unerläßlich erscheinende Ersprießlichkeit einer Unterweisung des Mei¬ sters an Ort und Stelle trotz der bereits in Maria Kulm erfolgten Unter- redung auf eine andere Natur der Arbeit hin. Dieselbe muß sich, da Tafelbild und Altarwerk ausgeschlossen erscheinen, auf Wandmalereien bezogen haben, deren eine längere Zeit beanspruchende Ansführung die Uebersiedelung der ganzen Werkstätte des Meisters Paul von Eger nach Komotau nothwendig erscheinen lassen mochte. Ein solcher Auftrag machte, wenn seine Verwirklichung sich vollauf mit den besonderen Wünschen des Bestellers decken sollte, die Kenntnißnahme der letzteren an Ort und Stelle unbedingt nothwendig und rechtfertigt den Nachdruck, welchen Herr Benesch von Weitmühl wiederholt auf letztere legt. Auch die von ihm eingelegte Verwahrung dagegen, daß vielleicht Meister Paul seine Arbeit „biß in winter und ungewitter ansten“ lassen möchte, hat nur bei Wandmalereien eine wohlbegründete Berechtigung. Wäre unter dem Ausdrucke „ungewitter“ Regen und Schnee gemeint und damit die Mög-- lichkeit ins Auge gefaßt, daß die auszuführenden Malereien sowohl durch die Kälte als anch durch äußere Witterungseinflüsse sofort Schaden leiden könnten, dann hätte man wohl auch an die beabsichtigte Ausführung von Façadenmalereien zu denken. Mit Sicherheit ergibt sich nur, daß der Meister Paul, Maler von Eger, in den letzten Maitagen des Jahres 1487 in Maria Kulm mit dem Karlsteiner Burggrafen Benesch von Weitmühl ein Uebereinkommen traf, in Komotau einen offenbar größeren Auftrag von Wandmalereien auszuführen, behufs deren Herstellung er mit Gesinde und Malgeräth nach Komotau kommen und von dem Auf- traggeber noch an Ort und Stelle weitere bindende Anweisungen empfan- gen sollte; durch ein Drangeld wurde der Meister für die Ausführung der Arbeit verpflichtet. Nicht so schnell wie zur Uebernahme des Auftrages stellte sich Meister Paul für die Inangriffnahme desselben zur Verfügung. Am 6. August wies Herr Benesch von Weitmühl darauf hin, daß „sich maister Paul maler noch nicht gen komotaw gefugt“ hat, und bat den Bürgermeister und Rath von Eger um freundliche Vermittlnng, daß der Genannte, da er selbst nicht lange in Komotau bleiben könne, dorthin mit allem Erfor- derlichen komme und weitere Weisungen entgegennehme. Als auf diesen
237 den Transport der fertigen Arbeit nach dem Bestimmungsorte oder die Aufstellung derselben an letzterem überwachte. Daher weist die Inaus- sichtnahme der Reise des Egerer Malers Paul nach Komotau, „mit gesind und notdurfften“, die auf einen für längere Zeit berechneten Aufenthalt des Künstlers in letztgenannter Stadt hindeutet, sowie die dem Auftrag- geber unerläßlich erscheinende Ersprießlichkeit einer Unterweisung des Mei¬ sters an Ort und Stelle trotz der bereits in Maria Kulm erfolgten Unter- redung auf eine andere Natur der Arbeit hin. Dieselbe muß sich, da Tafelbild und Altarwerk ausgeschlossen erscheinen, auf Wandmalereien bezogen haben, deren eine längere Zeit beanspruchende Ansführung die Uebersiedelung der ganzen Werkstätte des Meisters Paul von Eger nach Komotau nothwendig erscheinen lassen mochte. Ein solcher Auftrag machte, wenn seine Verwirklichung sich vollauf mit den besonderen Wünschen des Bestellers decken sollte, die Kenntnißnahme der letzteren an Ort und Stelle unbedingt nothwendig und rechtfertigt den Nachdruck, welchen Herr Benesch von Weitmühl wiederholt auf letztere legt. Auch die von ihm eingelegte Verwahrung dagegen, daß vielleicht Meister Paul seine Arbeit „biß in winter und ungewitter ansten“ lassen möchte, hat nur bei Wandmalereien eine wohlbegründete Berechtigung. Wäre unter dem Ausdrucke „ungewitter“ Regen und Schnee gemeint und damit die Mög-- lichkeit ins Auge gefaßt, daß die auszuführenden Malereien sowohl durch die Kälte als anch durch äußere Witterungseinflüsse sofort Schaden leiden könnten, dann hätte man wohl auch an die beabsichtigte Ausführung von Façadenmalereien zu denken. Mit Sicherheit ergibt sich nur, daß der Meister Paul, Maler von Eger, in den letzten Maitagen des Jahres 1487 in Maria Kulm mit dem Karlsteiner Burggrafen Benesch von Weitmühl ein Uebereinkommen traf, in Komotau einen offenbar größeren Auftrag von Wandmalereien auszuführen, behufs deren Herstellung er mit Gesinde und Malgeräth nach Komotau kommen und von dem Auf- traggeber noch an Ort und Stelle weitere bindende Anweisungen empfan- gen sollte; durch ein Drangeld wurde der Meister für die Ausführung der Arbeit verpflichtet. Nicht so schnell wie zur Uebernahme des Auftrages stellte sich Meister Paul für die Inangriffnahme desselben zur Verfügung. Am 6. August wies Herr Benesch von Weitmühl darauf hin, daß „sich maister Paul maler noch nicht gen komotaw gefugt“ hat, und bat den Bürgermeister und Rath von Eger um freundliche Vermittlnng, daß der Genannte, da er selbst nicht lange in Komotau bleiben könne, dorthin mit allem Erfor- derlichen komme und weitere Weisungen entgegennehme. Als auf diesen
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238 — Brief hin bis zum 16. August 1487 weder eine Antwort noch der Maler Paul nach Komotau gekommen war, so erfolgte von hier aus eine weitere Mahnung, weil Herr Benesch nicht wusste, ob der Meister nicht vielleicht eben über der Ausführung einer im Sommer bei günstigem Wetter zu vollendenden Arbeit sei und jene seines Auftrages für eine spätere, bezüg lich der Witterungsverhältnisse minder geeignete Jahreszeit verschieben wolle. Nochmals verlangte der Karlsteiner Burggraf das unverzügliche Erscheinen des Meisters, der mit allem zur Ausführung der Arbeit Nöthigen nach Komotau kommen solle, und verwahrte sich mit genauer Angabe der bereits geleisteten Vorausbezahlung gegen die eventuelle Ausrede des Meisters, daß der Besteller uicht über die für die fragliche Arbeit erforderlichen Geldmittel verfüge, betreffs welcher an ihm „kein abgank ist noch sein soll“. Am 10. September bat Herr Benesch von Karlstein aus die Egerer Stadtvertreter nochmals, den Maler Paul im Sinne des zu Maria Kulm getroffenen Uebereinkommens zu veranlassen, längstens am 14. oder 15. September zu ihm zu kommen und die nöthigen Weisungen über die Ausführung von ihm an Ort und Stelle entgegenzunehmen; denn sonst wüßte er nicht, wie er dem Auftraggeber nach Willen arbeiten sollte. Durch den Hinweis auf die Möglichkeit, dass Herr Benesch von Weit- mühl stündlich den Befehl zum Aufbruche für eine Reise nach Nürnberg erwarte, suchte er die Dringlichkeit seines Anliegens zu verstärken. Man sieht daraus, wie viel dem Besteller daran lag, die Angelegenheit baldigst zu ordnen und den Begiun der Arbeit zu sicheru. Der in Rede stehende Meister Paul, Maler in Eger, ist eine im letzten Viertel des 15. Jahrhundertes oft genannte und viel beschäftigte Persönlichkeit Egers, die wahrscheinlich nicht aus der Stadt selbst stammt. Nachdem in den Losungsbüchern der Stadt Eger 1461 zum letzten Male ein „Paul moler“ nachweisbar ist, 1) der von 1454 bis 1461 für die Stadt eine Anzahl Arbeiten ausgeführt hat und, da er später nicht mehr genannt wird, 1462 gestorben zu sein scheint, begegnet 1476 ein „Paul moler von Nur(nberg)“ 2) der von nun an sowohl in den Losungsbüchern als auch in den Aufzeichnungen der Stadtausgaben bis 1500 vielfach 1) Eger, Stadtarchiv, Losungsbücher: 1436, Bl. 18; 1437, Bl. 18; 1438, Bl. 14; 1439, Bl. 15; 1440, Bl. 5; 1441, Bl. 15; 1442, Bl. 4; 1443, Bl. 16; 1444, Bl. 107; 1446, Bl. 12; 1448, Bl. 14; 1450, Bl. 10; 1455, Bl. 15; 1456, Bl. 14; 1457, Bl. 14; 1458, Bl. 16; 1459, Bl. 4; 1460, Bl. 5; 1461, Bl. 3. 2) Ebendas. Losungsbuch v. 1476, Bl. 11: Paul moler von Nur(!); bei den zwischen Eger und Nürnberg obwaltenden nahen Beziehungen scheint eine auf letzteres Bezug nehmende Ergänzung naheliegend.
238 — Brief hin bis zum 16. August 1487 weder eine Antwort noch der Maler Paul nach Komotau gekommen war, so erfolgte von hier aus eine weitere Mahnung, weil Herr Benesch nicht wusste, ob der Meister nicht vielleicht eben über der Ausführung einer im Sommer bei günstigem Wetter zu vollendenden Arbeit sei und jene seines Auftrages für eine spätere, bezüg lich der Witterungsverhältnisse minder geeignete Jahreszeit verschieben wolle. Nochmals verlangte der Karlsteiner Burggraf das unverzügliche Erscheinen des Meisters, der mit allem zur Ausführung der Arbeit Nöthigen nach Komotau kommen solle, und verwahrte sich mit genauer Angabe der bereits geleisteten Vorausbezahlung gegen die eventuelle Ausrede des Meisters, daß der Besteller uicht über die für die fragliche Arbeit erforderlichen Geldmittel verfüge, betreffs welcher an ihm „kein abgank ist noch sein soll“. Am 10. September bat Herr Benesch von Karlstein aus die Egerer Stadtvertreter nochmals, den Maler Paul im Sinne des zu Maria Kulm getroffenen Uebereinkommens zu veranlassen, längstens am 14. oder 15. September zu ihm zu kommen und die nöthigen Weisungen über die Ausführung von ihm an Ort und Stelle entgegenzunehmen; denn sonst wüßte er nicht, wie er dem Auftraggeber nach Willen arbeiten sollte. Durch den Hinweis auf die Möglichkeit, dass Herr Benesch von Weit- mühl stündlich den Befehl zum Aufbruche für eine Reise nach Nürnberg erwarte, suchte er die Dringlichkeit seines Anliegens zu verstärken. Man sieht daraus, wie viel dem Besteller daran lag, die Angelegenheit baldigst zu ordnen und den Begiun der Arbeit zu sicheru. Der in Rede stehende Meister Paul, Maler in Eger, ist eine im letzten Viertel des 15. Jahrhundertes oft genannte und viel beschäftigte Persönlichkeit Egers, die wahrscheinlich nicht aus der Stadt selbst stammt. Nachdem in den Losungsbüchern der Stadt Eger 1461 zum letzten Male ein „Paul moler“ nachweisbar ist, 1) der von 1454 bis 1461 für die Stadt eine Anzahl Arbeiten ausgeführt hat und, da er später nicht mehr genannt wird, 1462 gestorben zu sein scheint, begegnet 1476 ein „Paul moler von Nur(nberg)“ 2) der von nun an sowohl in den Losungsbüchern als auch in den Aufzeichnungen der Stadtausgaben bis 1500 vielfach 1) Eger, Stadtarchiv, Losungsbücher: 1436, Bl. 18; 1437, Bl. 18; 1438, Bl. 14; 1439, Bl. 15; 1440, Bl. 5; 1441, Bl. 15; 1442, Bl. 4; 1443, Bl. 16; 1444, Bl. 107; 1446, Bl. 12; 1448, Bl. 14; 1450, Bl. 10; 1455, Bl. 15; 1456, Bl. 14; 1457, Bl. 14; 1458, Bl. 16; 1459, Bl. 4; 1460, Bl. 5; 1461, Bl. 3. 2) Ebendas. Losungsbuch v. 1476, Bl. 11: Paul moler von Nur(!); bei den zwischen Eger und Nürnberg obwaltenden nahen Beziehungen scheint eine auf letzteres Bezug nehmende Ergänzung naheliegend.
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239 genannt wird. Die Losungsbücher lassen einen offenbar infolge zahlreicher Aufträge wachsenden Wohlstand feststellen, da ihre den Meister betreffenden Eintragungen von dem 1477 bis 1480 erweisbaren „pafesen“ 1) und den 1481 bis 1483 angegebenen 10 Groschen2) schon 1484 auf 40 Gro- schen steigen 3) und sich bis 1493 auf dieser Höhe halten, 4) um in den letzten Jahren 5) des 15. Jahrhundertes sogar 1 Schock 6) und 1 Schock 8 Groschen 7) zu erreichen, da der Meister unterdessen in den Besitz von zwei Häusern 8) gelangt war. Seit 1480 9) erhielt er von der Stadt Eger mannigfache Arbeiten zugewiesen, die bald bloßes Anstreichen, bald das Malen der Fahnen und Wappen, bald „eyn gemalt tuch in das Ge- richt“, 10) bald das Firnissen des Tisches in der Losungsstube 11) betrafen. Welch bedeutende Summen ihm manchmal die Ausführung eines einzigen Auftrages einbrachte, beweist die Thatsache, daß 1493 dem „Paul moler fur arbeyt und molwerck und andere arbeyt zu dem orloyen VII schok LV gr.“ gezahlt 12) wurden. Solche Verhältnisse lassen es doppelt erklärlich erscheinen, daß Herr Benesch von Weitmühl sich mehrfach an den Bürgermeister und Rath von Eger wegen Zusendung des in und von dieser Stadt vielseitig beschäftigten Meisters wandte, welcher offenbar auch weiterhin bekannt und gesucht war. Wenn Herr Benesch von Weitmühl am 6. August 1487 drängte, daß der Meister Paul der Maler unverzüglich „mit gesind und notdurfften" nach Komotau komme, mußte er von dem Bestande einer mehrere Per- sonen beschäftigenden Werkstätte desselben zuverlässige Kenntniß haben. 1) Ebendas. Losungsbücher: 1477, Bl. 2; 1478, Bl. 3; 1479, Bl.3; 1480, Bl. 3. 2) Ebendas. Losungsbücher: 1481, Bl. 3; 1482, Bl. 3; 1483, Bl. 13. 3) Ebendas. Losungsbuch v. 1484, Bl. 94. 4) Ebendas. Losungsbücher: 1485, Bl. 87; 1486, Bl. 93; 1487, Bl. 95; 1488, Bl.94; 1489 Bl. 94; 1490, Bl. 94; 1491, Bl. 99; 1492, Bl. 94; 1493, Bl. 95. 5) Zum Zwecke vorstehender Untersuchung schien es ausreichend, vorläufig nur die Angaben bis 1500 zu Belegen heranzuziehen. 6) Eger, Stadtarchiv, Losungsbücher: 1494, Bl. 89; 1495, Bl. 95; 1496, Bl. 85; 1498, Bl. 82; 1499, Bl. 83; 1500, Bl. 79. 7) Ebendaf. Losungsbuch v. 1497, Bl. 83°: Paul moler VIII gr. pirgelt dedit: Bl. 84: Paul moler zway h. I sex. d. 8) Ebendas. Losuugsbuch v. 1496, Bl. 85: Paul moler II h. I sex. d; v. 1498, Bl. 82: Paul maller 2 hewser I sex. d; v. 1499, Bl. 83: Paul moller 2 hewser I sex. d. 9) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1480 S. 23. 10) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1494, S. 74. 11) Ebendas. Ansgabenbuch v. 1500, S. 27. 12) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1493, S. 51.
239 genannt wird. Die Losungsbücher lassen einen offenbar infolge zahlreicher Aufträge wachsenden Wohlstand feststellen, da ihre den Meister betreffenden Eintragungen von dem 1477 bis 1480 erweisbaren „pafesen“ 1) und den 1481 bis 1483 angegebenen 10 Groschen2) schon 1484 auf 40 Gro- schen steigen 3) und sich bis 1493 auf dieser Höhe halten, 4) um in den letzten Jahren 5) des 15. Jahrhundertes sogar 1 Schock 6) und 1 Schock 8 Groschen 7) zu erreichen, da der Meister unterdessen in den Besitz von zwei Häusern 8) gelangt war. Seit 1480 9) erhielt er von der Stadt Eger mannigfache Arbeiten zugewiesen, die bald bloßes Anstreichen, bald das Malen der Fahnen und Wappen, bald „eyn gemalt tuch in das Ge- richt“, 10) bald das Firnissen des Tisches in der Losungsstube 11) betrafen. Welch bedeutende Summen ihm manchmal die Ausführung eines einzigen Auftrages einbrachte, beweist die Thatsache, daß 1493 dem „Paul moler fur arbeyt und molwerck und andere arbeyt zu dem orloyen VII schok LV gr.“ gezahlt 12) wurden. Solche Verhältnisse lassen es doppelt erklärlich erscheinen, daß Herr Benesch von Weitmühl sich mehrfach an den Bürgermeister und Rath von Eger wegen Zusendung des in und von dieser Stadt vielseitig beschäftigten Meisters wandte, welcher offenbar auch weiterhin bekannt und gesucht war. Wenn Herr Benesch von Weitmühl am 6. August 1487 drängte, daß der Meister Paul der Maler unverzüglich „mit gesind und notdurfften" nach Komotau komme, mußte er von dem Bestande einer mehrere Per- sonen beschäftigenden Werkstätte desselben zuverlässige Kenntniß haben. 1) Ebendas. Losungsbücher: 1477, Bl. 2; 1478, Bl. 3; 1479, Bl.3; 1480, Bl. 3. 2) Ebendas. Losungsbücher: 1481, Bl. 3; 1482, Bl. 3; 1483, Bl. 13. 3) Ebendas. Losungsbuch v. 1484, Bl. 94. 4) Ebendas. Losungsbücher: 1485, Bl. 87; 1486, Bl. 93; 1487, Bl. 95; 1488, Bl.94; 1489 Bl. 94; 1490, Bl. 94; 1491, Bl. 99; 1492, Bl. 94; 1493, Bl. 95. 5) Zum Zwecke vorstehender Untersuchung schien es ausreichend, vorläufig nur die Angaben bis 1500 zu Belegen heranzuziehen. 6) Eger, Stadtarchiv, Losungsbücher: 1494, Bl. 89; 1495, Bl. 95; 1496, Bl. 85; 1498, Bl. 82; 1499, Bl. 83; 1500, Bl. 79. 7) Ebendaf. Losungsbuch v. 1497, Bl. 83°: Paul moler VIII gr. pirgelt dedit: Bl. 84: Paul moler zway h. I sex. d. 8) Ebendas. Losuugsbuch v. 1496, Bl. 85: Paul moler II h. I sex. d; v. 1498, Bl. 82: Paul maller 2 hewser I sex. d; v. 1499, Bl. 83: Paul moller 2 hewser I sex. d. 9) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1480 S. 23. 10) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1494, S. 74. 11) Ebendas. Ansgabenbuch v. 1500, S. 27. 12) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1493, S. 51.
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240 — Eine solche bestand schon 1480; denn man zahlte damals in Eger dem „Paul moler und sein gesellen an der vasnacht von dem spyl mit den swerttern und mit dem grossen Manne I sex.“ 1) Hielt Meister Paul schon 1480 Gesellen, so mochte ihre Zahl bis 1487 bei seiner stets steigenden Beschäftigung noch gewachsen sein. Befürchtete Herr Benesch von Weitmühl in seinem Schreiben vom 16. August 1487, daß der Maler Paul deshalb nicht nach Komotau täme, weil „er villeicht arbait vnder henden hat dy im sümer bey gutem weter zu verbringen“, so bestätigt ein Blick in das Egerer Aus- gabenbuch von 1487 das Zutreffende dieser Befürchtung. Unter der Rubrik „Anstreychen“ sind folgende mit dem Maler Paul zusammen- hängende Beträge verrechnet: 2) „I. g. meister Paul moler XVI gr. von anstreichen in die Laurentj. — I. g. d. Hans Kesler LI. gr. fur pley- weys ; hett Paul moler genomen. It. und IIII gr. fur menyg. — It. so h. w. zu Nurnberg den Steffan weger lassen kaufen 38 ft. pley- weys zu den kragholczern an der wer. — Dafur h. w. zalt IIII guld. I ort IJ gr.“ Die Ausweisung des ersten Betrages für den Laurentius tag (10. August) läßt wohl annehmen, daß Meister Paul um diese Zeit mit der erwähnten, von gutem Wetter abhängigen Arbeit beschäftigt oder eben fertig war, und erklärt vollauf, aus welchem Grunde er dem Wunsche, welchen Herr Benesch von Weitmühl am 6. August 1487 ausgesprochen hatte, nicht unverzüglich nachkommen konnte. Ob er es später bald gethan, läßt sich aus den vorliegenden Briefen allein nicht erschließen, wenn auch die Annahme einer Vorausbezahlung darauf hindeutet, daß der Besteller den Künstler sich in einer bestimmten Weise verpflichten wollte, um betreffs der Ausführung voraussichtlich gedeckt zu sein, und wohl kaum so leicht von der Vereinbarung zurücktrat. Ueber die Verhältnisse des Egerer Malers Meister Paul läßt sich sonst nicht mehr viel feststellen, was vielleicht für seine Arbeitsrichtung Aufschluß geben könnte. Für die schon berührte Wahrscheinlichkeit, daß es zulässig sei, die erste, offenbar unvollständige Eintragung seines Hei- matsortes zu „Nurnberg“ zu ergängen, sprechen noch andere Thatsachen. Wenn Farbenmaterial, das offenbar von dem Meister verwendet werden sollte, 1487 in Nürnberg gekauft wurde, so dürfte dies wohl auf den Rath des in Nürnberg bekannten Malers geschehen sein, der augen- scheinlich ebenso wie der 1437 nachweisbare „Rinckelgisser von Nurm- 1) Eger, Stadtarchiv, Ausgabenbuch v. 1480, S. 31. 2) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1487, S. 52.
240 — Eine solche bestand schon 1480; denn man zahlte damals in Eger dem „Paul moler und sein gesellen an der vasnacht von dem spyl mit den swerttern und mit dem grossen Manne I sex.“ 1) Hielt Meister Paul schon 1480 Gesellen, so mochte ihre Zahl bis 1487 bei seiner stets steigenden Beschäftigung noch gewachsen sein. Befürchtete Herr Benesch von Weitmühl in seinem Schreiben vom 16. August 1487, daß der Maler Paul deshalb nicht nach Komotau täme, weil „er villeicht arbait vnder henden hat dy im sümer bey gutem weter zu verbringen“, so bestätigt ein Blick in das Egerer Aus- gabenbuch von 1487 das Zutreffende dieser Befürchtung. Unter der Rubrik „Anstreychen“ sind folgende mit dem Maler Paul zusammen- hängende Beträge verrechnet: 2) „I. g. meister Paul moler XVI gr. von anstreichen in die Laurentj. — I. g. d. Hans Kesler LI. gr. fur pley- weys ; hett Paul moler genomen. It. und IIII gr. fur menyg. — It. so h. w. zu Nurnberg den Steffan weger lassen kaufen 38 ft. pley- weys zu den kragholczern an der wer. — Dafur h. w. zalt IIII guld. I ort IJ gr.“ Die Ausweisung des ersten Betrages für den Laurentius tag (10. August) läßt wohl annehmen, daß Meister Paul um diese Zeit mit der erwähnten, von gutem Wetter abhängigen Arbeit beschäftigt oder eben fertig war, und erklärt vollauf, aus welchem Grunde er dem Wunsche, welchen Herr Benesch von Weitmühl am 6. August 1487 ausgesprochen hatte, nicht unverzüglich nachkommen konnte. Ob er es später bald gethan, läßt sich aus den vorliegenden Briefen allein nicht erschließen, wenn auch die Annahme einer Vorausbezahlung darauf hindeutet, daß der Besteller den Künstler sich in einer bestimmten Weise verpflichten wollte, um betreffs der Ausführung voraussichtlich gedeckt zu sein, und wohl kaum so leicht von der Vereinbarung zurücktrat. Ueber die Verhältnisse des Egerer Malers Meister Paul läßt sich sonst nicht mehr viel feststellen, was vielleicht für seine Arbeitsrichtung Aufschluß geben könnte. Für die schon berührte Wahrscheinlichkeit, daß es zulässig sei, die erste, offenbar unvollständige Eintragung seines Hei- matsortes zu „Nurnberg“ zu ergängen, sprechen noch andere Thatsachen. Wenn Farbenmaterial, das offenbar von dem Meister verwendet werden sollte, 1487 in Nürnberg gekauft wurde, so dürfte dies wohl auf den Rath des in Nürnberg bekannten Malers geschehen sein, der augen- scheinlich ebenso wie der 1437 nachweisbare „Rinckelgisser von Nurm- 1) Eger, Stadtarchiv, Ausgabenbuch v. 1480, S. 31. 2) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1487, S. 52.
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241 berg“ 1) nach Eger zuwanderte. Als er hieher kam, war er schon Meister, da 1477 in den Egerer Stadtausgaben bereits eingestellt ist: 2) „I. g. meister Paul moler XX gr. zu seiner losung fur ein pafesen.“ Ob er verheiratet war, da er sich in Eger niederließ, oder erst hier nach den sich für ihn günstiger gestaltenden Umständen eine Ehe einging, ist nicht so sicher zu entscheiden als die Thatsache, daß er verheiratet war. Denn 1491 wird sein Sohn erwähnt, der damals schon herangewachsen war, sich dem Berufe des Vaters widmete und letzteren bei der Aus- führung seiner Arbeiten unterstützte. Nur bei der Richtigkeit dieses Sach-- verhaltes erklärt es sich von selbst, daß sich in den Ausgaben der Stadt Eger für 1491 unter der die Arbeiten des Malers Paul verzeichnenden Rubrik „Anstreichen dy kragholczer“ angeschlossen findet: 3) „I. mer II gr. sein son zu vertrinken.“ Wie dieser Sohn nur als der des Malers Paul selbst gedeutet werden kann, so muß aus der Zuweisung eines Trinkgeldes an denselben in diesem Zusammenhange auf einen An- theil an der Arbeit geschlossen werden; bedachte doch z. B. 18 Jahre später auch Jakob Heller aus Frankfurt den jungen Hans Dürer, der in der Werkstätte seines berühmten Bruders an dem vielbewunderten Hellerschen Altare mitgearbeitet hatte, aus diesem Anlasse mit einen Trinkgelde von zwei Gulden. Man darf nach allem annehmen, daß Meister Paul, Maler von Eger, ein Anhänger der Richtung der Nürnberger Schule vor Dürer war und, da er seinen Sohn zur Ausführung seiner Arbeiten heranzog letzteren wohl auch darin ausbildete. Leider haben sich keine Werke des Künstlers erhalten, die über seine Eigenart verläßlichen Aufschluß geben. An welchem Orte Herr Benesch von Weitmühl den Maler Paul von Eger die geplanten Arbeiten in Komotau ausführen lassen wollte, gibt er nicht näher an. Aus der Ausdrucksweise seiner Briefe geht aber hervor, daß ihm über den dafür in Aussicht genommenen Ort nicht nur das Verfügungsrecht zustand, sondern daß er auch ein ausgesprochenes Interesse an einer vollkommen befriedigenden Ausführung hatte, für welche er seine eingehenderen persönlichen Anweisungen noch für nöthig erachtete. Nach den Beziehungen, welche die Familie der Herren von Weitmühl zu dem alten Schlosse in Komotau und zu dessen Bauherstellungen am Beginne des 16. Jahrhundertes hatte, 4) kann es sich bei den Ma- 1) Eger, Stadtarchiv, Losungsbuch v. 1437, Bl. 47. 2) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1477, S. 34. 3) Eger, Stadtarchiv, Ausgabenbuch. v. 1491, S. 56. 4) Mikowec-Zap, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. II. S. 126 und 127.
241 berg“ 1) nach Eger zuwanderte. Als er hieher kam, war er schon Meister, da 1477 in den Egerer Stadtausgaben bereits eingestellt ist: 2) „I. g. meister Paul moler XX gr. zu seiner losung fur ein pafesen.“ Ob er verheiratet war, da er sich in Eger niederließ, oder erst hier nach den sich für ihn günstiger gestaltenden Umständen eine Ehe einging, ist nicht so sicher zu entscheiden als die Thatsache, daß er verheiratet war. Denn 1491 wird sein Sohn erwähnt, der damals schon herangewachsen war, sich dem Berufe des Vaters widmete und letzteren bei der Aus- führung seiner Arbeiten unterstützte. Nur bei der Richtigkeit dieses Sach-- verhaltes erklärt es sich von selbst, daß sich in den Ausgaben der Stadt Eger für 1491 unter der die Arbeiten des Malers Paul verzeichnenden Rubrik „Anstreichen dy kragholczer“ angeschlossen findet: 3) „I. mer II gr. sein son zu vertrinken.“ Wie dieser Sohn nur als der des Malers Paul selbst gedeutet werden kann, so muß aus der Zuweisung eines Trinkgeldes an denselben in diesem Zusammenhange auf einen An- theil an der Arbeit geschlossen werden; bedachte doch z. B. 18 Jahre später auch Jakob Heller aus Frankfurt den jungen Hans Dürer, der in der Werkstätte seines berühmten Bruders an dem vielbewunderten Hellerschen Altare mitgearbeitet hatte, aus diesem Anlasse mit einen Trinkgelde von zwei Gulden. Man darf nach allem annehmen, daß Meister Paul, Maler von Eger, ein Anhänger der Richtung der Nürnberger Schule vor Dürer war und, da er seinen Sohn zur Ausführung seiner Arbeiten heranzog letzteren wohl auch darin ausbildete. Leider haben sich keine Werke des Künstlers erhalten, die über seine Eigenart verläßlichen Aufschluß geben. An welchem Orte Herr Benesch von Weitmühl den Maler Paul von Eger die geplanten Arbeiten in Komotau ausführen lassen wollte, gibt er nicht näher an. Aus der Ausdrucksweise seiner Briefe geht aber hervor, daß ihm über den dafür in Aussicht genommenen Ort nicht nur das Verfügungsrecht zustand, sondern daß er auch ein ausgesprochenes Interesse an einer vollkommen befriedigenden Ausführung hatte, für welche er seine eingehenderen persönlichen Anweisungen noch für nöthig erachtete. Nach den Beziehungen, welche die Familie der Herren von Weitmühl zu dem alten Schlosse in Komotau und zu dessen Bauherstellungen am Beginne des 16. Jahrhundertes hatte, 4) kann es sich bei den Ma- 1) Eger, Stadtarchiv, Losungsbuch v. 1437, Bl. 47. 2) Ebendas. Ausgabenbuch v. 1477, S. 34. 3) Eger, Stadtarchiv, Ausgabenbuch. v. 1491, S. 56. 4) Mikowec-Zap, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. II. S. 126 und 127.
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242 — lereien, deren Ausführung Meister Paul, der Maler von Eger, über- nommen hatte, uur um die künstlerische Ausschmückung dieses Bauwerkes handeln. Denn Herr Benesch von Weitmühl wandte der Instandhaltung des letzteren gerade gegen das Ende des 15. Jahrhundertes besondere Aufmerksamkeit zu, da er, wie ein weiterer Brief vom 18. März 1495 zeigt, auch in diesem Jahre eine Bauführung in Angriff nehmen ließ, welche nach den dafür in Betracht kommenden Verhältnissen seines Be- sitzes wieder auf das Schloß in Komotau bezogen werden muß. Es ist eine ganz eigenartige Fügung, daß der dabei betheiligte „meister Hannß Schaffer und Czymmermann" wieder in Beziehungen zu Eger erscheint, an dessen Bürgermeister und Rath Herr Benesch von Weitmühl die Bitte richtete, dem Genannten die Auszahlung einer Geldsumme zu erwirken, welche ihm wegen Nichterscheinens beim gerichtlichen Termin verloren gehen sollte. Die Thatsache, daß Herr Benesch von Weitmühl von diesem Schritte offenbar einen günstigen Erfolg erhoffte, würde unter Voraus setzung zufriedenstellender Erfahrungen in ähnlichen Fällen zur Annahme berechtigen, daß der Bürgermeister und Rath von Eger auch 1487 schließ- lich noch in einem für den Auftraggeber befriedigenden Sinne intervenirten und ihr Maler Meister Paul die von ihm übernommenen Malereien im Schlosse zu Komotau ausführte. Ja, die Egerer Quellen lassen selbst schließen, daß der Meister, dessen Vermögensverhältnisse und die damit zusammenhängende, Erwerb sichernde Beschäftigung auch von 1488 bis 1490 dieselben waren wie in den Jahren 1487 und 1491, wahrscheinlich zwischen 1488 und 1490 auswärts einen größeren Auftrag auszuführen hatte. Deun während der Maler Paul in dem Jahrzehent von 1484 bis 1494 mit Ausnahme der Jahre 1488, 1489 und 1490 alljährlich 1) vou der Stadt Eger bald für größere, bald für kleinere Arbeiten be- schäftigt wurde, empfing er in den letztgenannten Jahren von der Stadt Eger nicht eine einzige Bezahlung, welche die Entlohnung für bestimmte städtische Anfträge darstellen könnte. In dieser Zeit, da er für die Stadt selbst nicht gebraucht wurde, war es dem Meister, der nach den Eintra- gungen der Losunsbücher gleichwohl das gleiche Einkommen wie in den unmittelbar vorhergehenden oder nachfolgenden Jahren besaß, gewiß sehr leicht möglich, eine größere Arbeit außerhalb Egers auszuführen, bei wel- cher er dasselbe wie sonst verdiente. Hatte Herr Benesch von Weitmühl 1) Eger, Stadtarchiv, Ausgabenbücher: 1484, S. 56; 1485, S. 51, 54; 1486, S. 23; 1487, S. 52; 1491, S. 56 und 57; 1492, S. 28; 1493, S. 53; 1494, S. 74.
242 — lereien, deren Ausführung Meister Paul, der Maler von Eger, über- nommen hatte, uur um die künstlerische Ausschmückung dieses Bauwerkes handeln. Denn Herr Benesch von Weitmühl wandte der Instandhaltung des letzteren gerade gegen das Ende des 15. Jahrhundertes besondere Aufmerksamkeit zu, da er, wie ein weiterer Brief vom 18. März 1495 zeigt, auch in diesem Jahre eine Bauführung in Angriff nehmen ließ, welche nach den dafür in Betracht kommenden Verhältnissen seines Be- sitzes wieder auf das Schloß in Komotau bezogen werden muß. Es ist eine ganz eigenartige Fügung, daß der dabei betheiligte „meister Hannß Schaffer und Czymmermann" wieder in Beziehungen zu Eger erscheint, an dessen Bürgermeister und Rath Herr Benesch von Weitmühl die Bitte richtete, dem Genannten die Auszahlung einer Geldsumme zu erwirken, welche ihm wegen Nichterscheinens beim gerichtlichen Termin verloren gehen sollte. Die Thatsache, daß Herr Benesch von Weitmühl von diesem Schritte offenbar einen günstigen Erfolg erhoffte, würde unter Voraus setzung zufriedenstellender Erfahrungen in ähnlichen Fällen zur Annahme berechtigen, daß der Bürgermeister und Rath von Eger auch 1487 schließ- lich noch in einem für den Auftraggeber befriedigenden Sinne intervenirten und ihr Maler Meister Paul die von ihm übernommenen Malereien im Schlosse zu Komotau ausführte. Ja, die Egerer Quellen lassen selbst schließen, daß der Meister, dessen Vermögensverhältnisse und die damit zusammenhängende, Erwerb sichernde Beschäftigung auch von 1488 bis 1490 dieselben waren wie in den Jahren 1487 und 1491, wahrscheinlich zwischen 1488 und 1490 auswärts einen größeren Auftrag auszuführen hatte. Deun während der Maler Paul in dem Jahrzehent von 1484 bis 1494 mit Ausnahme der Jahre 1488, 1489 und 1490 alljährlich 1) vou der Stadt Eger bald für größere, bald für kleinere Arbeiten be- schäftigt wurde, empfing er in den letztgenannten Jahren von der Stadt Eger nicht eine einzige Bezahlung, welche die Entlohnung für bestimmte städtische Anfträge darstellen könnte. In dieser Zeit, da er für die Stadt selbst nicht gebraucht wurde, war es dem Meister, der nach den Eintra- gungen der Losunsbücher gleichwohl das gleiche Einkommen wie in den unmittelbar vorhergehenden oder nachfolgenden Jahren besaß, gewiß sehr leicht möglich, eine größere Arbeit außerhalb Egers auszuführen, bei wel- cher er dasselbe wie sonst verdiente. Hatte Herr Benesch von Weitmühl 1) Eger, Stadtarchiv, Ausgabenbücher: 1484, S. 56; 1485, S. 51, 54; 1486, S. 23; 1487, S. 52; 1491, S. 56 und 57; 1492, S. 28; 1493, S. 53; 1494, S. 74.
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243 sich gegen eine Verschiebung der Ausführung bei ungünstigem Wetter oder im Winter ausgesprochen, weil ihm dies „schaden brecht“, so ist es au- gesichts der vorgerückten Zeit überhaupt fraglich, ob die Komotauer Arbeit 1487 angefangen wurde. Darf ihr Beginn und ihre Ausführung erst mit 1488 angesetzt werden, so reiht sich dies ganz natürlich in die contro lirbare Thätigkeit Meister Pauls ein, der somit von 1488 an den in Mai 1487 übernommenen Malereien in Komotau gearbeitet haben kann. Vermag man auch zur Stunde noch uichts Zuverlässiges über die Art, den Stoff und den für die Ausführung in Aussicht genommenen Ort dieser Malereien zu erbringen, in welchen ein vielleicht interessantes, jedenfalls aber zeitlich genau bestimmbares Werk spätgothischer Malerei verloren ging, so sind doch die aus den Briefen des Herrn Benesch von Weitmühl zu erweisenden Thatsachen für die Kunstgeschichte Böhmens im Zeitalter Wladislaws II., dessen Kunstschöpfungen gewisse Kreise so gern als ausschließliche Offenbarungen des tschechischnationalen Geistes ausgeben möchten, von nicht zu unterschätzendem Werthe. Der Burggraf von Karl¬- stein und Münzmeister des Königreiches Böhmen Herr Benesch von Weit- mühl, der gewiß oft in Prag verweilte und dabei wohl ab und zu Ge- legenheit finden mochte, selbst oder durch Persönlichkeiten seines Umganges auf die Meister der Landeshauptstadt aufmerksam zu werden, erwählte nicht einen der letzteren, als er die Ausführung der Malereien zu Komotau ins Auge faßte. Wie Wladislaw II. selbst die Stadt Eger im Jahre 1476 um die Ueberlassung des Steinmetzmeisters Erhart zur Aufführung seiner Bauten ersucht hatte, 1) so wandte sich 1487 ein Adeliger des Landes in angesehener Stellung, der vielfach am Hofe des Königes ver- kehrte, gleichfalls nach Eger, um für die Ausführung eines Auftrages den daselbst vielbeschäftigten Maler Meister Paul zu gewinnen, über welchen er offenbar mindestens Günstiges erfahren hatte, falls er ihn nicht bereits persönlich kannte. Diese Thatsache läßt wohl schließen, daß Herr Benesch von Weitmühl den Egerer Meister Paul für denjenigen Meister hielt, der die beste Ausführung des Planes zu verbürgen schien. Die dreimaligen, immer dringender werdenden Mahnschreiben zeigen un- bestreitbar, daß der Besteller besonderen Werth darauf legte, den Auftrag gerade durch den Maler Paul von Eger ausführen zu lassen, und trotz unliebsamer Verzögerung uicht daran dachte, die Ausführung einem an- deren Meister zu übertragen. Die Prager Maler des Jahres 1487 kamen 1) Neuwirth, Urkundliche Streiflichter zur Kennzeichnung der Spätgothik in Böhmen. Zeitschrift für Bauwesen, 44. Jahrg. Sp. 534 u. f.
243 sich gegen eine Verschiebung der Ausführung bei ungünstigem Wetter oder im Winter ausgesprochen, weil ihm dies „schaden brecht“, so ist es au- gesichts der vorgerückten Zeit überhaupt fraglich, ob die Komotauer Arbeit 1487 angefangen wurde. Darf ihr Beginn und ihre Ausführung erst mit 1488 angesetzt werden, so reiht sich dies ganz natürlich in die contro lirbare Thätigkeit Meister Pauls ein, der somit von 1488 an den in Mai 1487 übernommenen Malereien in Komotau gearbeitet haben kann. Vermag man auch zur Stunde noch uichts Zuverlässiges über die Art, den Stoff und den für die Ausführung in Aussicht genommenen Ort dieser Malereien zu erbringen, in welchen ein vielleicht interessantes, jedenfalls aber zeitlich genau bestimmbares Werk spätgothischer Malerei verloren ging, so sind doch die aus den Briefen des Herrn Benesch von Weitmühl zu erweisenden Thatsachen für die Kunstgeschichte Böhmens im Zeitalter Wladislaws II., dessen Kunstschöpfungen gewisse Kreise so gern als ausschließliche Offenbarungen des tschechischnationalen Geistes ausgeben möchten, von nicht zu unterschätzendem Werthe. Der Burggraf von Karl¬- stein und Münzmeister des Königreiches Böhmen Herr Benesch von Weit- mühl, der gewiß oft in Prag verweilte und dabei wohl ab und zu Ge- legenheit finden mochte, selbst oder durch Persönlichkeiten seines Umganges auf die Meister der Landeshauptstadt aufmerksam zu werden, erwählte nicht einen der letzteren, als er die Ausführung der Malereien zu Komotau ins Auge faßte. Wie Wladislaw II. selbst die Stadt Eger im Jahre 1476 um die Ueberlassung des Steinmetzmeisters Erhart zur Aufführung seiner Bauten ersucht hatte, 1) so wandte sich 1487 ein Adeliger des Landes in angesehener Stellung, der vielfach am Hofe des Königes ver- kehrte, gleichfalls nach Eger, um für die Ausführung eines Auftrages den daselbst vielbeschäftigten Maler Meister Paul zu gewinnen, über welchen er offenbar mindestens Günstiges erfahren hatte, falls er ihn nicht bereits persönlich kannte. Diese Thatsache läßt wohl schließen, daß Herr Benesch von Weitmühl den Egerer Meister Paul für denjenigen Meister hielt, der die beste Ausführung des Planes zu verbürgen schien. Die dreimaligen, immer dringender werdenden Mahnschreiben zeigen un- bestreitbar, daß der Besteller besonderen Werth darauf legte, den Auftrag gerade durch den Maler Paul von Eger ausführen zu lassen, und trotz unliebsamer Verzögerung uicht daran dachte, die Ausführung einem an- deren Meister zu übertragen. Die Prager Maler des Jahres 1487 kamen 1) Neuwirth, Urkundliche Streiflichter zur Kennzeichnung der Spätgothik in Böhmen. Zeitschrift für Bauwesen, 44. Jahrg. Sp. 534 u. f.
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244 für Herrn Benesch von Weitmühl für den Komotaner Auftrag gar nicht in Frage, galten ihm daher angenscheinlich keineswegs als dem Egerer Maler Paul überlegen. Hätte er unter ihnen einen gleich Geeigneten gefunden, so konnte er denselben ebenso für die Arbeiten in Komotau ge- winnen, da es hinsichtlich der räumlichen Entfernung ja ziemlich gleich blieb, ob ein Maler von Eger oder von Prag nach Komotau berufen wurde, wohin die Uebersiedlung des Meisters mit Gesinde und Malgeräth fast gleichhohe Kosten verursachen mußte. Deutet die vom Auftraggeber selbst betonte Nothwendigkeit einer solchen Uebersiedlung der Malerwerk- stätte nach Komotau zweifellos auf einen großen Auftrag hin, für dessen vollständig entsprechende Ausführung die Berufung eines als besonders geeignet erkannten Meisters von hoher Wichtigkeit war, so hätte sich der Besteller, welcher versichert, daß an ihm „kein abgank ist noch sein soll“, gewiß auch an voraussichtlich höheren Auslagen kanm gestoßen, wenn eine noch bessere Herstellung in den Händen eines anderen noch hervorragenderen Meisters aus Prag, wo ja verhältuißmäßig die meisten Maler des Landes waren, gesichert gewesen wäre. Da er sich aber gerade an den Egerer Maler Paul wandte und dessen Kommen nach Komotau wiederholt betrieb, so muß dieser Meister mindestens den besten damaligen Malern Böhmens, die man gewiß in der Prager Malerzeche suchen wird, vollständig ebenbürtig, vielleicht sogar überlegen gewesen sein. Im Zeitalter Wladislaws II. wandte sich also nicht nur der König, sondern auch ein hervorragender Würdenträger des Landes uach Eger, um Egerer Meister für die Durchführung ihrer Kunstunternehmungen — der eine auf dem Gebiete der Baukunst, der andere auf ienem der Ma- lerei — zu gewinnen, was wohl kaum auf eine ganz außerordentlich hervorragende Eignung der Meister der Landeshauptstadt in diesen be- sonderen Fällen schließen läßt. Man sieht aus den Briefen des Herrn Benesch von Weitmühl, daß böhmische Adelige auch gegen das Ende des 15. Jahrhundertes noch nicht verlernt hatten, deutsche Maler dentsch¬ böhmischer Städte für ihre Arbeiten heranzuziehen, womit der durch deutsche Meister vertretenen Richtung immerhin eine bestimmte, vorläufig noch uicht genau abgrenzbare Geltung auf dem Gebiete der Malerei während der Epoche Wladislaws II. gesichert bleiben mußte. Lehrt doch die Stel- lung, welche Lorenz von Meißen, Gabriel von Zittau, Hanusch von Laus und Ulrich von Wien gegen den 1461 gefaßten Beschluß der Prager Meister hinsichtlich der Gesellenarbeit einnahmen, 1) zur Genüge, daß es überhaupt 1) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 64 bis 66, 110.
244 für Herrn Benesch von Weitmühl für den Komotaner Auftrag gar nicht in Frage, galten ihm daher angenscheinlich keineswegs als dem Egerer Maler Paul überlegen. Hätte er unter ihnen einen gleich Geeigneten gefunden, so konnte er denselben ebenso für die Arbeiten in Komotau ge- winnen, da es hinsichtlich der räumlichen Entfernung ja ziemlich gleich blieb, ob ein Maler von Eger oder von Prag nach Komotau berufen wurde, wohin die Uebersiedlung des Meisters mit Gesinde und Malgeräth fast gleichhohe Kosten verursachen mußte. Deutet die vom Auftraggeber selbst betonte Nothwendigkeit einer solchen Uebersiedlung der Malerwerk- stätte nach Komotau zweifellos auf einen großen Auftrag hin, für dessen vollständig entsprechende Ausführung die Berufung eines als besonders geeignet erkannten Meisters von hoher Wichtigkeit war, so hätte sich der Besteller, welcher versichert, daß an ihm „kein abgank ist noch sein soll“, gewiß auch an voraussichtlich höheren Auslagen kanm gestoßen, wenn eine noch bessere Herstellung in den Händen eines anderen noch hervorragenderen Meisters aus Prag, wo ja verhältuißmäßig die meisten Maler des Landes waren, gesichert gewesen wäre. Da er sich aber gerade an den Egerer Maler Paul wandte und dessen Kommen nach Komotau wiederholt betrieb, so muß dieser Meister mindestens den besten damaligen Malern Böhmens, die man gewiß in der Prager Malerzeche suchen wird, vollständig ebenbürtig, vielleicht sogar überlegen gewesen sein. Im Zeitalter Wladislaws II. wandte sich also nicht nur der König, sondern auch ein hervorragender Würdenträger des Landes uach Eger, um Egerer Meister für die Durchführung ihrer Kunstunternehmungen — der eine auf dem Gebiete der Baukunst, der andere auf ienem der Ma- lerei — zu gewinnen, was wohl kaum auf eine ganz außerordentlich hervorragende Eignung der Meister der Landeshauptstadt in diesen be- sonderen Fällen schließen läßt. Man sieht aus den Briefen des Herrn Benesch von Weitmühl, daß böhmische Adelige auch gegen das Ende des 15. Jahrhundertes noch nicht verlernt hatten, deutsche Maler dentsch¬ böhmischer Städte für ihre Arbeiten heranzuziehen, womit der durch deutsche Meister vertretenen Richtung immerhin eine bestimmte, vorläufig noch uicht genau abgrenzbare Geltung auf dem Gebiete der Malerei während der Epoche Wladislaws II. gesichert bleiben mußte. Lehrt doch die Stel- lung, welche Lorenz von Meißen, Gabriel von Zittau, Hanusch von Laus und Ulrich von Wien gegen den 1461 gefaßten Beschluß der Prager Meister hinsichtlich der Gesellenarbeit einnahmen, 1) zur Genüge, daß es überhaupt 1) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 64 bis 66, 110.
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245 — während der ganzen zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertes uicht an Per- sonen und Anlässeu fehlte, welche deutsche Kunstanschauungen der Malerei Böhmens zuführten und letztere durch erfrischenden Zufluß von außen vor einer Staguation im Innern bewahrten. Die Zeit, die einen Zuzug deutscher Künstler nach Böhmen und eine sachgemäße Berücksichtigung derselben bei den daselbst ausgeführten Arbeiten keineswegs grundsätzlich ablehute, muß in Fragen der Kunstpflege doch noch besser und eiusichtiger gewesen sein, als manche Leute in nationaler Voreingenommenheit heute gelten lassen wollen. Briefe des Herrn Benesch von Weitmühl, Burggrafen von Karlstein, an den Bürgermeister und Rath der Stadt Eger. I. Den erberen ersamen weisen herrn Burgermeister und Rate der Stat Eger meinen besonderlieben frundten datur litera. Mein willig dienst zuvor. Erber ersam weiß heren und besunderlieb frundt. Ich fug euch zw wissen das ich walferten gen Culm zw unser lieben frawen czeuch und hewt abgotwil (!) da sein wil. Bit Ich euch mit vleiß Ir wollet verfugen das maister Paul maler noch hewt zw mir gein Culm kum aber mor- gen gar frw wan Ich etlicher Meiner notdurft halben mit Im czu reden hab. wil ich umb euch williglich verdienen. Geben(!) czum Elbogen am Samstag noch [26. Mai 1487.] sandt Urbans tag etc. 87. Benesch her von der Waytmull Burggraff zum Carlstein Munczmeyster des kunigreichs zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig.-Brief auf Papier.] II. Denn erberen ersamen und weisen herrn Burgermeister und Rate der Stat Eger meinen besunderlieben frundten detur litera. Mein gar fruntlich und willig dienst zuvor. Erber ersam weyß herren und be- sunder lieb frundt. Ich bit euch mit sunderem vleiß hat sich maister Paul maler noch nicht gen komotaw gefugt Ir wollet schaffen damit er sich mit ge- sind und notdurfften an vercziehen dahin zw mir fug wan Ich nicht lang da bleiben mag damit Ich mit im verlas was mir not sey. wil ich umb euch mit aller willigkeit verdienen. Ex Plzna feria IIa post Marie Nivis etc. 87. [6. Aug. 1487.] Benesch her von der Waytmull purkgraff zum karlstein Munczmeyster des kunigreiches zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig.-Brief auf Papier.]
245 — während der ganzen zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertes uicht an Per- sonen und Anlässeu fehlte, welche deutsche Kunstanschauungen der Malerei Böhmens zuführten und letztere durch erfrischenden Zufluß von außen vor einer Staguation im Innern bewahrten. Die Zeit, die einen Zuzug deutscher Künstler nach Böhmen und eine sachgemäße Berücksichtigung derselben bei den daselbst ausgeführten Arbeiten keineswegs grundsätzlich ablehute, muß in Fragen der Kunstpflege doch noch besser und eiusichtiger gewesen sein, als manche Leute in nationaler Voreingenommenheit heute gelten lassen wollen. Briefe des Herrn Benesch von Weitmühl, Burggrafen von Karlstein, an den Bürgermeister und Rath der Stadt Eger. I. Den erberen ersamen weisen herrn Burgermeister und Rate der Stat Eger meinen besonderlieben frundten datur litera. Mein willig dienst zuvor. Erber ersam weiß heren und besunderlieb frundt. Ich fug euch zw wissen das ich walferten gen Culm zw unser lieben frawen czeuch und hewt abgotwil (!) da sein wil. Bit Ich euch mit vleiß Ir wollet verfugen das maister Paul maler noch hewt zw mir gein Culm kum aber mor- gen gar frw wan Ich etlicher Meiner notdurft halben mit Im czu reden hab. wil ich umb euch williglich verdienen. Geben(!) czum Elbogen am Samstag noch [26. Mai 1487.] sandt Urbans tag etc. 87. Benesch her von der Waytmull Burggraff zum Carlstein Munczmeyster des kunigreichs zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig.-Brief auf Papier.] II. Denn erberen ersamen und weisen herrn Burgermeister und Rate der Stat Eger meinen besunderlieben frundten detur litera. Mein gar fruntlich und willig dienst zuvor. Erber ersam weyß herren und be- sunder lieb frundt. Ich bit euch mit sunderem vleiß hat sich maister Paul maler noch nicht gen komotaw gefugt Ir wollet schaffen damit er sich mit ge- sind und notdurfften an vercziehen dahin zw mir fug wan Ich nicht lang da bleiben mag damit Ich mit im verlas was mir not sey. wil ich umb euch mit aller willigkeit verdienen. Ex Plzna feria IIa post Marie Nivis etc. 87. [6. Aug. 1487.] Benesch her von der Waytmull purkgraff zum karlstein Munczmeyster des kunigreiches zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig.-Brief auf Papier.]
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246 III. Den erbern ersamen weisen herrn Burgermeister und Rate der Stat Eger Meinen bes under lieben frundten. Mein frundtlich und willig dienst zuvor. Erber ersam weyß herrn und be- sunderlieb frundt. Als ich euch vor oft gemût hab Maister Pawlen malers halben hab ich tan als der der auch willig ist zu tan alles das euch lieb ist Nu hab ich euch yczund an mein haimrais nw schir vierzehn tag sein wirt von Pilsen bey meinen lieben herrn und frundt dem abt von der Tôpl ge- schriben und gebeten mir meister Pawlen die weil ich daheim hie zw komutaw sey hieher zw fertigen; also bin Ich nu lenger dan VIII tag 1) hie, aber er ist nicht komen und kan nicht wissen ab euch mein schrift worden sey und er villeicht arbait under henden hat dy im sümer bey gutem weter zu verbringen und die meine biß in winter und ungewitter ansten zw lassen villeicht ver- meint das mir dan nicht gemeint ist wan er mir schaden brecht. Darumb bit ich euch frundtlich Ir wollet in underweisen damit er sich an verczichen hieher fuge mit dem das im zw meiner arbait notdurftig ist und ob er auch furhalden welt das an mir gelds halben abgank were solt ir wissen das Ich im fert und einstails newlich biß auf czehen gulden auf dy arbait geben hab auch in sun- derhait zwen gulden das er dafur zu der arbait Öll kaufen sol damit ir ver- nemen mugt das an mir kein abgank ist noch sein soll. warin (!) ich euch un d den ewern wider dienst und frundtschaft beweisen mag findet Ir mich zw tan gevlissen. Ex Comutaw feria Vta post assumptionis sanctissime virginis Marie etc. 87. [16. August 1487.] Benesch her von der Waitmüll purkgraff zum Karlstein Munczmeister des kunigreichs zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig. Brief auf Papier.] IV. Den ersamen erberen weisen Burgermaistern und Rat der Stat Eger meinen besundern lieben freundten. Ersamen erberen weisen lieben herrn und freundt Mein gar willig unverdrossen dinst sein Ew willig und berait. Nochdem ich willig und gerne vleissig bin was ew lieb und zw dinst und guet wer gerne zw thuen so las ich ewch in meiner natturfft ungemuet nicht und bit Ewch Ir welt Maister Paul maler darczue vermügen das er von schtündan zw mir gen Cometaw khum das er yo auf den nagsten freitag ader sambstag aufs lengist bey mir zw Cometaw say wen er mir selbst zw Khulme zue gesagt hat wan Ich im enbewth und ewch darumb schreib so wol er von schtundan khümen. bitt Ich ew als mein guet freunte Ir wolt verfuegen und schaffen das er yo auf die obgenant zeit bey mir zw Chometaw sey wen ich taglich wartend bin was das gleitt von der keiserlichen Majestät auch der khurfursten mir und andern meins genedigisten herrn des konigs georndenter (!) potschaft gen Nürnbergk so mue- sen wir uns von schtundan erheben, wo er in meinem beywesen nicht bey mir zw Chometaw wer so west er nicht wye er mir noch meinem willen arbaiten 1) Vor VIII ein X durchstrichen.
246 III. Den erbern ersamen weisen herrn Burgermeister und Rate der Stat Eger Meinen bes under lieben frundten. Mein frundtlich und willig dienst zuvor. Erber ersam weyß herrn und be- sunderlieb frundt. Als ich euch vor oft gemût hab Maister Pawlen malers halben hab ich tan als der der auch willig ist zu tan alles das euch lieb ist Nu hab ich euch yczund an mein haimrais nw schir vierzehn tag sein wirt von Pilsen bey meinen lieben herrn und frundt dem abt von der Tôpl ge- schriben und gebeten mir meister Pawlen die weil ich daheim hie zw komutaw sey hieher zw fertigen; also bin Ich nu lenger dan VIII tag 1) hie, aber er ist nicht komen und kan nicht wissen ab euch mein schrift worden sey und er villeicht arbait under henden hat dy im sümer bey gutem weter zu verbringen und die meine biß in winter und ungewitter ansten zw lassen villeicht ver- meint das mir dan nicht gemeint ist wan er mir schaden brecht. Darumb bit ich euch frundtlich Ir wollet in underweisen damit er sich an verczichen hieher fuge mit dem das im zw meiner arbait notdurftig ist und ob er auch furhalden welt das an mir gelds halben abgank were solt ir wissen das Ich im fert und einstails newlich biß auf czehen gulden auf dy arbait geben hab auch in sun- derhait zwen gulden das er dafur zu der arbait Öll kaufen sol damit ir ver- nemen mugt das an mir kein abgank ist noch sein soll. warin (!) ich euch un d den ewern wider dienst und frundtschaft beweisen mag findet Ir mich zw tan gevlissen. Ex Comutaw feria Vta post assumptionis sanctissime virginis Marie etc. 87. [16. August 1487.] Benesch her von der Waitmüll purkgraff zum Karlstein Munczmeister des kunigreichs zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig. Brief auf Papier.] IV. Den ersamen erberen weisen Burgermaistern und Rat der Stat Eger meinen besundern lieben freundten. Ersamen erberen weisen lieben herrn und freundt Mein gar willig unverdrossen dinst sein Ew willig und berait. Nochdem ich willig und gerne vleissig bin was ew lieb und zw dinst und guet wer gerne zw thuen so las ich ewch in meiner natturfft ungemuet nicht und bit Ewch Ir welt Maister Paul maler darczue vermügen das er von schtündan zw mir gen Cometaw khum das er yo auf den nagsten freitag ader sambstag aufs lengist bey mir zw Cometaw say wen er mir selbst zw Khulme zue gesagt hat wan Ich im enbewth und ewch darumb schreib so wol er von schtundan khümen. bitt Ich ew als mein guet freunte Ir wolt verfuegen und schaffen das er yo auf die obgenant zeit bey mir zw Chometaw sey wen ich taglich wartend bin was das gleitt von der keiserlichen Majestät auch der khurfursten mir und andern meins genedigisten herrn des konigs georndenter (!) potschaft gen Nürnbergk so mue- sen wir uns von schtundan erheben, wo er in meinem beywesen nicht bey mir zw Chometaw wer so west er nicht wye er mir noch meinem willen arbaiten 1) Vor VIII ein X durchstrichen.
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247 scholt. Bit Ich Ew Ir wollet ew der mue von meinen (!) wegen nicht verdriessen lassen. Das wil Ich umb ew und umb die ewern verdienen. Ex Carlsstein feria IIa post Beate virginis Marie anno domini etc. 87. 1) [10. September 1487.] Benesch herr von der Waythmill purgkraff zum Carlsstein Obrister munczmaister des konigreichs zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig. Brief auf. Papier von anderer Hand als die drei früheren.] V. Einem erbarn erßamen und weyßen herrn Burgermaister und Rathman der Stadt Egra meinen besundern lieben freunden. Meinen gancz willigen unverdrossen dinst zuvor. Erßamen, erbaren und wei- sen lieben hern und besunder lieben freuwnd ! mein underthaner meister Hannß Schaffer und Czymmerman bericht mich wie her etzlich gelt das er mit gericht erstanden und erklaget jetzt im gerichte legen(!) gehapt und nu dasselb gelt die weile er nit zu rechter czeit erschenen sulle vorsawmt haben. Nw fuege ich euch wissen das derselbige gnante mein underthaner zu derselben zeit von mir urlawb begeret und sulicher sachen halben gen Eger hat wullen czihen. Aber di weile und ich zu derczeit etwas mergklicher geschefte halbe mich von Komotaw an ander ende zu wenden eylete habe ich den gedochten maister Hannssen darinne, das Ich ime für die nothdurft meines bawes, was er mir dis iar pawen sall, antzaigte, suliche tzeit vorhalten und vorhindert. Bitte euch derhalben gar freuntlich Ir wullet ime sullich gelt von meine wegen(!) ane wegerunge folgen lassen auf dacz er meiner arbeit halben nit zu sulichem schaden komme. Das will ich in ainen sullich und merern umbente (?) freunt- lich und gern vordinen. Geben zu Prage am mitwoch nach Reminiscere [18. März 1495.] anno etc. XCV°. Wenusch herre von der Weitmull Burgraf auf Karlstein Obrister munczmaister der künigkreichß zu Pehem. [Eger, Stadtarchiv, Orig.-Brief auf Papier.] 1) Nach den früheren Briefen muß dieses Marienfest wohl identificirt werden mit dem auf den 8. September fallenden Feste Mariä Geburt. Denn nach dem 26. Mai können für die Datirung dieses Briefes nur die Feste der Hein suchung, Himmelfahrt und Geburt Mariä in Betracht kommen; das zweite wird durch den 2. und 3. Brief ausgeschlossen. Das erste würde die Datirung auf den 9. Juli, die beabsichtigte Zusammenkunft auf den 13. und 14. Juli ansetzen lassen. Doch wird es in Rücksicht auf die darin erwähnte Nürnberger Reise fraglich, ob dann an 6. August von Pilsen und am 16. August von Komotau ein neuerliches Schreiben erfolgen konnte. Daher bleibt nur das Fest Mariä Geburt übrig, nach welchem die Datirung auf den 10. September, die Zusammenkunft auf den 14. und 15. September zu verlegen ist.
247 scholt. Bit Ich Ew Ir wollet ew der mue von meinen (!) wegen nicht verdriessen lassen. Das wil Ich umb ew und umb die ewern verdienen. Ex Carlsstein feria IIa post Beate virginis Marie anno domini etc. 87. 1) [10. September 1487.] Benesch herr von der Waythmill purgkraff zum Carlsstein Obrister munczmaister des konigreichs zw Beheim etc. [Eger, Stadtarchiv, Orig. Brief auf. Papier von anderer Hand als die drei früheren.] V. Einem erbarn erßamen und weyßen herrn Burgermaister und Rathman der Stadt Egra meinen besundern lieben freunden. Meinen gancz willigen unverdrossen dinst zuvor. Erßamen, erbaren und wei- sen lieben hern und besunder lieben freuwnd ! mein underthaner meister Hannß Schaffer und Czymmerman bericht mich wie her etzlich gelt das er mit gericht erstanden und erklaget jetzt im gerichte legen(!) gehapt und nu dasselb gelt die weile er nit zu rechter czeit erschenen sulle vorsawmt haben. Nw fuege ich euch wissen das derselbige gnante mein underthaner zu derselben zeit von mir urlawb begeret und sulicher sachen halben gen Eger hat wullen czihen. Aber di weile und ich zu derczeit etwas mergklicher geschefte halbe mich von Komotaw an ander ende zu wenden eylete habe ich den gedochten maister Hannssen darinne, das Ich ime für die nothdurft meines bawes, was er mir dis iar pawen sall, antzaigte, suliche tzeit vorhalten und vorhindert. Bitte euch derhalben gar freuntlich Ir wullet ime sullich gelt von meine wegen(!) ane wegerunge folgen lassen auf dacz er meiner arbeit halben nit zu sulichem schaden komme. Das will ich in ainen sullich und merern umbente (?) freunt- lich und gern vordinen. Geben zu Prage am mitwoch nach Reminiscere [18. März 1495.] anno etc. XCV°. Wenusch herre von der Weitmull Burgraf auf Karlstein Obrister munczmaister der künigkreichß zu Pehem. [Eger, Stadtarchiv, Orig.-Brief auf Papier.] 1) Nach den früheren Briefen muß dieses Marienfest wohl identificirt werden mit dem auf den 8. September fallenden Feste Mariä Geburt. Denn nach dem 26. Mai können für die Datirung dieses Briefes nur die Feste der Hein suchung, Himmelfahrt und Geburt Mariä in Betracht kommen; das zweite wird durch den 2. und 3. Brief ausgeschlossen. Das erste würde die Datirung auf den 9. Juli, die beabsichtigte Zusammenkunft auf den 13. und 14. Juli ansetzen lassen. Doch wird es in Rücksicht auf die darin erwähnte Nürnberger Reise fraglich, ob dann an 6. August von Pilsen und am 16. August von Komotau ein neuerliches Schreiben erfolgen konnte. Daher bleibt nur das Fest Mariä Geburt übrig, nach welchem die Datirung auf den 10. September, die Zusammenkunft auf den 14. und 15. September zu verlegen ist.
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Rittheiſungen des Vereines für Geſchichte der Deutſchen in Böhmen. XXXIV. Jahrgang. Redigert von Dr. G. Biermann und Dr. A. Horčička. Nebst der literarischen Beilage. Prag 1896. Im Selbftverlage des Vereins und in Commission bei H. Dominiens.
Rittheiſungen des Vereines für Geſchichte der Deutſchen in Böhmen. XXXIV. Jahrgang. Redigert von Dr. G. Biermann und Dr. A. Horčička. Nebst der literarischen Beilage. Prag 1896. Im Selbftverlage des Vereins und in Commission bei H. Dominiens.
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