z 6 stránek
Titel Zur Geschichte
52
53
54
55
56
Titel MVGDB
57
Název:
Zur Geschichte einiger Prager Kirchen aus einem Testamente v. J. 1392, MVGDB 37
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1899
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
6
Obsah:
- 52: Titel Zur Geschichte
- 57: Titel MVGDB
upravit
Strana 52
52 — Bur Geschichte einiger Prager Kirchen aus einem Testamente v. J. 1392. Von Dr. Joseph Neuwirth. Trotz ziemlich zahlreicher Quellen für die Geschichte Prags im 14. Jahrhunderte fließen die Angaben für den Bau verschiedener Kirchen, die unter Karl IV. begonnen wurden und während der Regierung seines Nachfolgers der Vollenduug entgegen gingen, nicht allzu ergiebig. Sie finden sich in einzelnen Stadtbüchern verstreut, in welche die besitzrechtlichen Verhältnisse der Bürger, Verfügungen über ihr Eigenthum, Lasten aus demselben, Streitigkeiten aller Art und die ihnen geltenden Entscheidungen eingetragen wurden. Ganz vereinzelt erhielten sich auch Privaturkunden, deren Bestimmungen für die Feststellung der Baugeschichte einiger Prager Kirchen verwendet werden können. In diese Kategorie gehört das Testament des Bräuers Maresch, eines Bürgers der Prager Neustadt, aus dem Jahre 1392. Dasselbe ist der Handschrift Nr. 4208 der k. und k. Hofbibliothek in Wien am Schlusse als Deckblatt beigebunden und nur an dem einen Rande mäßig beschnitten, wobei durchschnittlich uur wenige leicht ergänzbare Buchstaben verloren gingen. Es enthält unter anderem drei Legate für den Bau verschiedener Kirchen und lautet mit Einbeziehung der darauf bezüglichen Stellen wort getreu also: In nomine domini amen. Ego Maress braseator civis noue ciuitatis Pragensis notum facio tenore presencium vniuersis nam volens meis futuris . . sibus salubriter providere bona deliberacione sufficientique consilio prehabitis non per errorem aut inprovide non coactus nec conp . . spontanea et libera mea voluntate sanus mente et corpore existens volens ad beatam mariam virginem in aquis- granum c[ausa delvocionis visitare. feci disposui ac ordinaui forma et modo quibus melius fieri potest meum finale testamentum mee vltime [volun]tatis de omnibus bonis meis mobilibus et inmobilibus vbicumque situatis habitis uel repertis a deo altissimo michi collat is et con]cessis ne meam post mortem inter amicos et posteros meos aliqua litis materia valeat quomodolibet suscitari. Cuius quide[m testa]- menti prudentes ac circumspectos viros Johannem Hoffman protunc consulem et Chotkonem de Broda de communitate ciues n[oue ciui].
52 — Bur Geschichte einiger Prager Kirchen aus einem Testamente v. J. 1392. Von Dr. Joseph Neuwirth. Trotz ziemlich zahlreicher Quellen für die Geschichte Prags im 14. Jahrhunderte fließen die Angaben für den Bau verschiedener Kirchen, die unter Karl IV. begonnen wurden und während der Regierung seines Nachfolgers der Vollenduug entgegen gingen, nicht allzu ergiebig. Sie finden sich in einzelnen Stadtbüchern verstreut, in welche die besitzrechtlichen Verhältnisse der Bürger, Verfügungen über ihr Eigenthum, Lasten aus demselben, Streitigkeiten aller Art und die ihnen geltenden Entscheidungen eingetragen wurden. Ganz vereinzelt erhielten sich auch Privaturkunden, deren Bestimmungen für die Feststellung der Baugeschichte einiger Prager Kirchen verwendet werden können. In diese Kategorie gehört das Testament des Bräuers Maresch, eines Bürgers der Prager Neustadt, aus dem Jahre 1392. Dasselbe ist der Handschrift Nr. 4208 der k. und k. Hofbibliothek in Wien am Schlusse als Deckblatt beigebunden und nur an dem einen Rande mäßig beschnitten, wobei durchschnittlich uur wenige leicht ergänzbare Buchstaben verloren gingen. Es enthält unter anderem drei Legate für den Bau verschiedener Kirchen und lautet mit Einbeziehung der darauf bezüglichen Stellen wort getreu also: In nomine domini amen. Ego Maress braseator civis noue ciuitatis Pragensis notum facio tenore presencium vniuersis nam volens meis futuris . . sibus salubriter providere bona deliberacione sufficientique consilio prehabitis non per errorem aut inprovide non coactus nec conp . . spontanea et libera mea voluntate sanus mente et corpore existens volens ad beatam mariam virginem in aquis- granum c[ausa delvocionis visitare. feci disposui ac ordinaui forma et modo quibus melius fieri potest meum finale testamentum mee vltime [volun]tatis de omnibus bonis meis mobilibus et inmobilibus vbicumque situatis habitis uel repertis a deo altissimo michi collat is et con]cessis ne meam post mortem inter amicos et posteros meos aliqua litis materia valeat quomodolibet suscitari. Cuius quide[m testa]- menti prudentes ac circumspectos viros Johannem Hoffman protunc consulem et Chotkonem de Broda de communitate ciues n[oue ciui].
Strana 53
53 — tatis Pragensis in commissarios tutores disbrigatores et defensores meos vigoros et carissimos presentibus duxi fideliter eligend [o] et con- cedens eis plenam licenciam et liberam potestatem agendi et faciendi atque disponendi eodem cum testamento meo prout ego d[ignos] fide ac honore gero confidenciam singularem. Igitur primo et principaliter lego dono et deputo quinque sexagenas grossorum Pragensium] denariorum ad ecclesiam sancti Stephani in Ribnyczka pro labore ecclesie priusdicte. Item lego et deputo ad beatam Mariam Niuis .. quinque sexagenas grossorum eciam pro labore ecclesie. Item lego dono et deputo fratribus ibidem ad beatam virginem Niuis vnam [sexagenam] grossorum ad pietanciam pro intitulacione nominis mei ad librum animarum penes alios fideles defunctos. Item lego ad Brunno . . . tres sexagenas grossorum fratribus. Item lego ad Karlowiam duas sexagenas grossorum ad edificium vnam et secun- dam fratribus ad pietanciam [. Item] lego dono atque deputo sex sexagenas grossorum Pragensium denariorum pueris awunculi mei in Colonia. etc. etc. Das Testament, welches „sabbato ante Penthecosten Anno domini Millesimo Trecentesimo nonagesimo secundo“ datirt ist, wurde bei einem bestimmten Anlaß gemacht, als der genannte Maresch eine weite Wallfahrt nach Aachen antreten wollte. Dieselbe war bei den Böhmen des 14. Jahrhundertes trotz der Beschwerlichkeit der Verkehrswege keines- wegs etwas Ungewöhnliches. Auf den wiederholten Besuch von Wall- fahrern aus Böhmen deutet doch vor allem die Thatsache, daß Karl IV. bei dem von ihm errichteten Wenzelsaltare des Aachener Münsters am 30. December 1362 einen Caplan bestellte, der den nach Aachen wall- fahrenden Tschechen die Beichte abnehmen sollte.1) Angesichts der Fährlich- keiten einer so weiten Reise von Prag nach Aachen und von dort uach Böhmens Hauptstadt zurück erscheint der Wunsch des Wallfahrenden be- greiflich, vor seinem Aufbruche sein Haus zu bestellen und alle seine An- gelegenheiten zu ordnen. Daß ein Aachenfahrer, den frommer Sinn für geheiligte Stätten in die Ferne trieb, gerade bei diesem Anlasse förderungs werthe Gotteshäuser und Klöster seines Aufenthaltsortes besonders bedachte, darf eigentlich als ein gar nicht befremdender Ausfluß seiner Gesinnung betrachtet werden. Mit Ernennung zweier Testamentsvollstrecker, die unter den da- 1) Huber, Die Regesten des Kaiserreichs unter Kaiser Karl IV. (Innsbruck 1877.) S. 315.
53 — tatis Pragensis in commissarios tutores disbrigatores et defensores meos vigoros et carissimos presentibus duxi fideliter eligend [o] et con- cedens eis plenam licenciam et liberam potestatem agendi et faciendi atque disponendi eodem cum testamento meo prout ego d[ignos] fide ac honore gero confidenciam singularem. Igitur primo et principaliter lego dono et deputo quinque sexagenas grossorum Pragensium] denariorum ad ecclesiam sancti Stephani in Ribnyczka pro labore ecclesie priusdicte. Item lego et deputo ad beatam Mariam Niuis .. quinque sexagenas grossorum eciam pro labore ecclesie. Item lego dono et deputo fratribus ibidem ad beatam virginem Niuis vnam [sexagenam] grossorum ad pietanciam pro intitulacione nominis mei ad librum animarum penes alios fideles defunctos. Item lego ad Brunno . . . tres sexagenas grossorum fratribus. Item lego ad Karlowiam duas sexagenas grossorum ad edificium vnam et secun- dam fratribus ad pietanciam [. Item] lego dono atque deputo sex sexagenas grossorum Pragensium denariorum pueris awunculi mei in Colonia. etc. etc. Das Testament, welches „sabbato ante Penthecosten Anno domini Millesimo Trecentesimo nonagesimo secundo“ datirt ist, wurde bei einem bestimmten Anlaß gemacht, als der genannte Maresch eine weite Wallfahrt nach Aachen antreten wollte. Dieselbe war bei den Böhmen des 14. Jahrhundertes trotz der Beschwerlichkeit der Verkehrswege keines- wegs etwas Ungewöhnliches. Auf den wiederholten Besuch von Wall- fahrern aus Böhmen deutet doch vor allem die Thatsache, daß Karl IV. bei dem von ihm errichteten Wenzelsaltare des Aachener Münsters am 30. December 1362 einen Caplan bestellte, der den nach Aachen wall- fahrenden Tschechen die Beichte abnehmen sollte.1) Angesichts der Fährlich- keiten einer so weiten Reise von Prag nach Aachen und von dort uach Böhmens Hauptstadt zurück erscheint der Wunsch des Wallfahrenden be- greiflich, vor seinem Aufbruche sein Haus zu bestellen und alle seine An- gelegenheiten zu ordnen. Daß ein Aachenfahrer, den frommer Sinn für geheiligte Stätten in die Ferne trieb, gerade bei diesem Anlasse förderungs werthe Gotteshäuser und Klöster seines Aufenthaltsortes besonders bedachte, darf eigentlich als ein gar nicht befremdender Ausfluß seiner Gesinnung betrachtet werden. Mit Ernennung zweier Testamentsvollstrecker, die unter den da- 1) Huber, Die Regesten des Kaiserreichs unter Kaiser Karl IV. (Innsbruck 1877.) S. 315.
Strana 54
54 — maligen Bürgern der Prager Neustadt nachweisbar sind,1) bestimmte Maresch fünf Schock Groschen für die Stephanskirche, den gleichen Be- trag für die Maria-Schneekirche und ein Schock für die bei derselben an- sässigen Carmelitermönche, drei Schock für die Brüder in Braunau und zwei Schock für Karlshof, eines zum Baue, das andere für den Unter- halt der Brüder. Aus dem anschließenden Vermächtnisse von sechs Schock für die Söhne seines Oheims in Kolin ergibt sich wohl die Bedachtnahne auf jene Personen, deren Einspruche gegen seine Verfügungen Maresch zunächst begegnen wollte. Die Legate für die Stephanss und für die Maria-Schneekirche so- wie für Karlshof gewinnen durch die kurze Angabe des Widmungszweckes für die Baugeschichte der genannten Gotteshäuser Bedeutung. Für die beiden zuerst erwähnten Kirchen wurden je fünf Schock ausgesetzt „pro labore ecclesie“. Diese Bestimmung beweist nach der Gleichartigkeit des Ausdruckes, mit welchem in so vielen Quellenangaben des 14. Jahr- hundertes die Zuwendung von Summen für Kirchenbauzwecke „ad laborem“ oder „pro labore ecclesie“ erfolgte, die Thatsache, daß 1392 weder die Prager Stephans noch die Maria-Schneekirche vollendet war. Die Fertigstellung ihres Baues wurde vielmehr damals noch durch Spenden der Neustädter Bürger gefördert, welche später, als es sich mehr um die Innenausschmückung z. B. der wohl vollendeten Stephanskirche handelte,2) die Zuwendung der Spende „pro labore seu ornamentis ecclesie“ voll- zogen. Für die Maria-Schneekirche3) begegnet noch 1411 ein Legat von zwei Schock „ad laborem ecclesie beate Marie Nivis in Arena“. Der Bau der Kirchen auf der Prager Neustadt schritt mithin nur sehr lang- sam vorwärts; iener der Stephauss und Maria-Schneekirche war 1392 noch in vollem Betriebe, den die Legate des Bürgers Maresch wahrscheinlich etwas zu beschleunigen bestimmt waren. Daß sie direct Kirchenbauzwecken zugute kommen sollten, beweist abgesehen von einer Stiftung, die 1380 „pro labore monasterii fratrum Carmelitarum“ erfolgte,4) auch der Wortlaut der für Karlshof gemachten Widmung, von welcher ein Schock „ad edi- ficium“, das andere für den Unterhalt der Mönche bestimmt war. Dieses „edificium“ ist aber zweisellos das an die berühmte Karlshofer Kirche 1) Tomek, Základy starého místopisu Pražského (Prag. 1865—1875), II., S. 44 u. S. 2, 20 u. 35. 2) Neuwirth, Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen vom Tode Wenzels III. bis zu den Husitenkriegen. I. Band (Prag 1893), S. 516, Anm. 3. 3) Ebendas. S. 492, Anm. 1. 4) Ebendas. S. 491—492, Anm. 11.
54 — maligen Bürgern der Prager Neustadt nachweisbar sind,1) bestimmte Maresch fünf Schock Groschen für die Stephanskirche, den gleichen Be- trag für die Maria-Schneekirche und ein Schock für die bei derselben an- sässigen Carmelitermönche, drei Schock für die Brüder in Braunau und zwei Schock für Karlshof, eines zum Baue, das andere für den Unter- halt der Brüder. Aus dem anschließenden Vermächtnisse von sechs Schock für die Söhne seines Oheims in Kolin ergibt sich wohl die Bedachtnahne auf jene Personen, deren Einspruche gegen seine Verfügungen Maresch zunächst begegnen wollte. Die Legate für die Stephanss und für die Maria-Schneekirche so- wie für Karlshof gewinnen durch die kurze Angabe des Widmungszweckes für die Baugeschichte der genannten Gotteshäuser Bedeutung. Für die beiden zuerst erwähnten Kirchen wurden je fünf Schock ausgesetzt „pro labore ecclesie“. Diese Bestimmung beweist nach der Gleichartigkeit des Ausdruckes, mit welchem in so vielen Quellenangaben des 14. Jahr- hundertes die Zuwendung von Summen für Kirchenbauzwecke „ad laborem“ oder „pro labore ecclesie“ erfolgte, die Thatsache, daß 1392 weder die Prager Stephans noch die Maria-Schneekirche vollendet war. Die Fertigstellung ihres Baues wurde vielmehr damals noch durch Spenden der Neustädter Bürger gefördert, welche später, als es sich mehr um die Innenausschmückung z. B. der wohl vollendeten Stephanskirche handelte,2) die Zuwendung der Spende „pro labore seu ornamentis ecclesie“ voll- zogen. Für die Maria-Schneekirche3) begegnet noch 1411 ein Legat von zwei Schock „ad laborem ecclesie beate Marie Nivis in Arena“. Der Bau der Kirchen auf der Prager Neustadt schritt mithin nur sehr lang- sam vorwärts; iener der Stephauss und Maria-Schneekirche war 1392 noch in vollem Betriebe, den die Legate des Bürgers Maresch wahrscheinlich etwas zu beschleunigen bestimmt waren. Daß sie direct Kirchenbauzwecken zugute kommen sollten, beweist abgesehen von einer Stiftung, die 1380 „pro labore monasterii fratrum Carmelitarum“ erfolgte,4) auch der Wortlaut der für Karlshof gemachten Widmung, von welcher ein Schock „ad edi- ficium“, das andere für den Unterhalt der Mönche bestimmt war. Dieses „edificium“ ist aber zweisellos das an die berühmte Karlshofer Kirche 1) Tomek, Základy starého místopisu Pražského (Prag. 1865—1875), II., S. 44 u. S. 2, 20 u. 35. 2) Neuwirth, Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen vom Tode Wenzels III. bis zu den Husitenkriegen. I. Band (Prag 1893), S. 516, Anm. 3. 3) Ebendas. S. 492, Anm. 1. 4) Ebendas. S. 491—492, Anm. 11.
Strana 55
55 anstoßende Klostergebäude, für dessen besondere Anlage und Aufführung der Abt und Convent von Karlshof am 4. Mai 1379 die kirchenbehörd liche Erlaubniß erhalten hatten,1) nachdem der Kirchenbau soweit fertig gestellt war, daß seit einer auf 1377 angesetzten Weihe der Gottesdienst darin abgehalten werden konnte. Noch am 18. September 1406 erfolgte die Zuweisung eines nicht unbeträchtlichen Jahreszinses 2) durch Adelheid, die Witwe des Glasers Herlin, „ad fabricam monasterii sancti Karoli in Nova Civitate Pragensi“. Für diese Bauhütte des Karlshofer Klosters, welche die Aufführung der Conventsgebäude besorgte, war die Stiftung des Bürgers Maresch im Jahre 1392 bestimmt. Hätte er mit dem einen Schock nicht den Bau des Karlshofer Klosters selbst, sondern die Auf- führung der Klosterkirche speciell fördern wollen, so wäre die Widmung nicht „ad edificium“, sondern zweifellos wie unmittelbar vorher bei der Stephans und Maria-Schneekirche „pro labore ecclesie“ erfolgt. Da dies nicht geschah, aber in allen Testamentsanordnungen die Berücksichtigung des Thatsächlichen unverkennbar ist, so ergibt sich daraus, daß in den Augen des Testators, dem bei der Stephanss und Maria-Schneekirche Schenkungen „pro labore ecclesie“ nothwendig erschienen, eine gleiche Bedachtnahme auf die Karlshofer Kirche durchaus nicht nothwendig war, weil ein anderer Theil der Klosteranlage eine Bauförderung viel dringen- der brauchte. Wollte jemand annehmen, daß das als Karlshofer Kloster- gebäude deutbare „edificium“ ja auch auf die Kirche sich beziehen ließe, so steht diesem Deutungsversuche der Sprachgebrauch eutgegen, welcher eine Kirche regelmäßig nicht als „edificium“, sondern als „ecclesia“ bezeichnet. Die Wahl des verschiedenen Ausdruckes in dem Testamente von 1392 beruht eben darauf, daß man ein nicht direct für Abhaltung des Gottesdienstes bestimmtes Gebäude, also auch das für die Unter- bringung der Mönche eines Klosters dienende als „edificium“ zu be zeichnen pflegte, für die regelmäßig zum Gottesdienste benützte oder dazu bestimmte Kirche die Bezeichnung „ecclesia“ festhielt. In Verbindung mit den oben berührten Thatsachen der 1379 ertheilten Bewilligung für eine besondere Ausführung des Karlshofer Klosterbaues und der noch 1406 erfolgten Schenkung für die Bauhütte des Karlshofer Klosters — nicht seiner Kirche — läßt sich das 1392 mit einer Spende bedachte „edificium“ in Karlshof nur als ein Theil des eigentlichen Klosters betrachten, an welchem während der beiden letzten Jahrzehente des 14. Jahrhundertes 1) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst i. Böhmen I., S. 454, Anm. 10. 2) Ebendas. S. 130, Anm. 2.
55 anstoßende Klostergebäude, für dessen besondere Anlage und Aufführung der Abt und Convent von Karlshof am 4. Mai 1379 die kirchenbehörd liche Erlaubniß erhalten hatten,1) nachdem der Kirchenbau soweit fertig gestellt war, daß seit einer auf 1377 angesetzten Weihe der Gottesdienst darin abgehalten werden konnte. Noch am 18. September 1406 erfolgte die Zuweisung eines nicht unbeträchtlichen Jahreszinses 2) durch Adelheid, die Witwe des Glasers Herlin, „ad fabricam monasterii sancti Karoli in Nova Civitate Pragensi“. Für diese Bauhütte des Karlshofer Klosters, welche die Aufführung der Conventsgebäude besorgte, war die Stiftung des Bürgers Maresch im Jahre 1392 bestimmt. Hätte er mit dem einen Schock nicht den Bau des Karlshofer Klosters selbst, sondern die Auf- führung der Klosterkirche speciell fördern wollen, so wäre die Widmung nicht „ad edificium“, sondern zweifellos wie unmittelbar vorher bei der Stephans und Maria-Schneekirche „pro labore ecclesie“ erfolgt. Da dies nicht geschah, aber in allen Testamentsanordnungen die Berücksichtigung des Thatsächlichen unverkennbar ist, so ergibt sich daraus, daß in den Augen des Testators, dem bei der Stephanss und Maria-Schneekirche Schenkungen „pro labore ecclesie“ nothwendig erschienen, eine gleiche Bedachtnahme auf die Karlshofer Kirche durchaus nicht nothwendig war, weil ein anderer Theil der Klosteranlage eine Bauförderung viel dringen- der brauchte. Wollte jemand annehmen, daß das als Karlshofer Kloster- gebäude deutbare „edificium“ ja auch auf die Kirche sich beziehen ließe, so steht diesem Deutungsversuche der Sprachgebrauch eutgegen, welcher eine Kirche regelmäßig nicht als „edificium“, sondern als „ecclesia“ bezeichnet. Die Wahl des verschiedenen Ausdruckes in dem Testamente von 1392 beruht eben darauf, daß man ein nicht direct für Abhaltung des Gottesdienstes bestimmtes Gebäude, also auch das für die Unter- bringung der Mönche eines Klosters dienende als „edificium“ zu be zeichnen pflegte, für die regelmäßig zum Gottesdienste benützte oder dazu bestimmte Kirche die Bezeichnung „ecclesia“ festhielt. In Verbindung mit den oben berührten Thatsachen der 1379 ertheilten Bewilligung für eine besondere Ausführung des Karlshofer Klosterbaues und der noch 1406 erfolgten Schenkung für die Bauhütte des Karlshofer Klosters — nicht seiner Kirche — läßt sich das 1392 mit einer Spende bedachte „edificium“ in Karlshof nur als ein Theil des eigentlichen Klosters betrachten, an welchem während der beiden letzten Jahrzehente des 14. Jahrhundertes 1) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst i. Böhmen I., S. 454, Anm. 10. 2) Ebendas. S. 130, Anm. 2.
Strana 56
56 — und am Beginne des 15. Jahrhundertes gebaut wurde. Die in dem Testamente noch begegnende Stiftung für die Brider in Braunau galt zweifellos uur dem Lebensunterhalte der Mönche, weun dies anch uicht wie bei den Prager Carmelitern und bei den Karlshofer Augustinerchor- herren besonders hervorgehoben ist. Von Interesse bleibt außerdem, daß der Testator Maresch durch seine Spende die Anfzeichnung seines Namens in das Seelbuch der verstorbenen Klosterwohlthäter bezweckte, dessen Vor- bandensein durch die Urkunde von 1392 verbürgt ist; es hat zweifellos auch in anderen Prager Klöstern jener Tage für ähnliche Zwecke bestanden. So reihen sich die Stiftungen für die Stephanss und die Maria- Schneekirche wie jene für den Karlshofer Klosterbau, die der Bürger Maresch der Prager Neustadt am 1. Juni 1392 anssetzte, in ergänzender Weise den nicht zahlreichen Nachrichten für die Baugeschichte dieser ein- heimischen Kunstdenkmale an und bestätigen die ans anderen Quellen er- wiesenen Thatsachen. daß die Bauführung aller drei Objecte gegen das Eude des 14. Jahrhundertes noch nicht abgeschlossen war, weshalb es auch nicht angeht, die beiden zuerst genannten Kirchen nach der land läufigen Ansicht nur als Schöpfungen der karolinischen Zeit zu betrachten, welcher bloß der Beginn, nicht aber die Vollendung des noch unter Wenzel IV. betriebenen Baues zufällt. Abgesehen von dieser Bedeutung des in Rede stehenden Testamentes für die Geschichte einiger Prager Kirchen dürfte die Urkunde auch als ein aus Bürgerkreisen stammendes Originaltestament interessiren, weil ja gerade derartige Ausfertigungen nur durch wenige Jahrzehente eine actuelle Bedeutung behielten und nach nicht zu langer Zeit als überflüssig der Vernichtung anheimfielen, weshalb das Erhaltene im Verhältnisse zu dem in weitaus größeren Mengen Ver- lorenen recht spärlich genaunt werden darf.
56 — und am Beginne des 15. Jahrhundertes gebaut wurde. Die in dem Testamente noch begegnende Stiftung für die Brider in Braunau galt zweifellos uur dem Lebensunterhalte der Mönche, weun dies anch uicht wie bei den Prager Carmelitern und bei den Karlshofer Augustinerchor- herren besonders hervorgehoben ist. Von Interesse bleibt außerdem, daß der Testator Maresch durch seine Spende die Anfzeichnung seines Namens in das Seelbuch der verstorbenen Klosterwohlthäter bezweckte, dessen Vor- bandensein durch die Urkunde von 1392 verbürgt ist; es hat zweifellos auch in anderen Prager Klöstern jener Tage für ähnliche Zwecke bestanden. So reihen sich die Stiftungen für die Stephanss und die Maria- Schneekirche wie jene für den Karlshofer Klosterbau, die der Bürger Maresch der Prager Neustadt am 1. Juni 1392 anssetzte, in ergänzender Weise den nicht zahlreichen Nachrichten für die Baugeschichte dieser ein- heimischen Kunstdenkmale an und bestätigen die ans anderen Quellen er- wiesenen Thatsachen. daß die Bauführung aller drei Objecte gegen das Eude des 14. Jahrhundertes noch nicht abgeschlossen war, weshalb es auch nicht angeht, die beiden zuerst genannten Kirchen nach der land läufigen Ansicht nur als Schöpfungen der karolinischen Zeit zu betrachten, welcher bloß der Beginn, nicht aber die Vollendung des noch unter Wenzel IV. betriebenen Baues zufällt. Abgesehen von dieser Bedeutung des in Rede stehenden Testamentes für die Geschichte einiger Prager Kirchen dürfte die Urkunde auch als ein aus Bürgerkreisen stammendes Originaltestament interessiren, weil ja gerade derartige Ausfertigungen nur durch wenige Jahrzehente eine actuelle Bedeutung behielten und nach nicht zu langer Zeit als überflüssig der Vernichtung anheimfielen, weshalb das Erhaltene im Verhältnisse zu dem in weitaus größeren Mengen Ver- lorenen recht spärlich genaunt werden darf.
Strana 57
W iffheiſungen bes Vereines für Geſchichte der Dentſchen in Böhmen. XXXVIII. Jahrgang. Redigirt von Dr. A. Sorčička und Dr. O. Weber. Nebst der literarischen Beilage. Prag 1900. Sin =elbitverlage des Vereines für Geschichte der Deutschen in Söbmen. I. G. Calvelſche f. u. k. Hof- Joief und lniveriitäts:Buchhandlung Koch. Commissionsverlag.
W iffheiſungen bes Vereines für Geſchichte der Dentſchen in Böhmen. XXXVIII. Jahrgang. Redigirt von Dr. A. Sorčička und Dr. O. Weber. Nebst der literarischen Beilage. Prag 1900. Sin =elbitverlage des Vereines für Geschichte der Deutschen in Söbmen. I. G. Calvelſche f. u. k. Hof- Joief und lniveriitäts:Buchhandlung Koch. Commissionsverlag.
- 52: Array
- 57: Array