z 148 stránek
Titel
Ia
Inhalt
I
Einleitung
1
2
3
4
Lebensverhältnisse
5
6
7
8
9
10
11
12
13
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21
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31
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Vewandtenkreis
34
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37
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45
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49
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53
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Thätigkeit und Werke
58
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107
108
109
110
111
112
Stammtafel der Familie
113
Urkundliche Nachweise
114
115
116
117
118
119
120
121
122
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135
136
137
138
139
140
141
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Namens- und Sachverzeichnis
143
144
145
146
- s. 7: ...des Mittelalters in Böhmen, III. S. 160 uf. — Derselbe, Peter von Gmünd, genannt Parler, Dombaumeister in Prag, 1333—1401. Württembergische Viertel- jahrshefte für...
- s. 8: ...demselben Spitznamen ihren Ausdruck finden zu können. Die von Grueber, Peter von Gmünd, S. 195 entwickelte Ansicht kann wissenschaftlich doch nicht ernst genommen...
- s. 11: ...regem romanorum in avinione abinde adduxit« ist aus- 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 9. 2) Schnaase, Geschichte der bildenden Künste VI. S....
- s. 11: ...Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 52. — Peter von Gmünd. S. 3. — Mikowec-Zap, Die Büsten Matthias von Arras und...
- s. 31: ...als der vom Metropolitan- capitel und Erzbischofe bestellte Bauinspector und Peter von Gmünd als Dombaumeister besonders genannt. 1) Dass der Meister 1396 noch...
- s. 36: ...Peter Parlers. 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 21. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 146, 194 und 195 nimmt an, dass er verheiratet...
- s. 37: ...2) Dohme, Geschichte d. d. Baukunst. S. 225. — Grueber, Peter von Gmünd, S. 195. 3) Chytil, Petr Parléř, S. 9 und 10...
- s. 38: ...S. 365 und S. 407 mit Anm. 2. 3) Grueber, Peter von Gmünd. S. 194 und 195 bezeichnet ihn ohne Angabe eines besonderen...
- s. 46: ...betreffenden Urkunden, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 29. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145. Die für diese Behauptung nicht angegebene Quelle konnte...
- s. 62: ...Parler zu. Letzterer bestrebt sich den Gegensatz, der 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 67. 2) Ebendas. S. 5. 8) Neuwirth, Wochenrechnungen, S....
- s. 73: ...20. Jänner 1360 zur Zeit Kaiser Karls durch den Steinmetzmeister Peter von Gmünd begonnen wurde.1) Die Stadt Kolin war nämlich 1350 durch eine...
- s. 73: ...de sinistre sortis eventibus ad notabilem deducti penuriam«. 3) Grueber, Peter von Gmünd. S. 72 leitet diesen Auftrag daraus ab, dass Peter Parler...
- s. 75: ...Labem. Kolin, 1888, 2 Bände. I. S. 44. 4) Grueber, Peter von Gmünd. S. 73. 5) Vávra, Dějiny král. města Kolína I. S....
- s. 76: ...Peter von Gmünd a. a. O. S. 72. 2) Grueber, Peter von Gmünd S. 6 versetzt die Gmünder Inschrift unrichtig an das »südliche«...
- s. 80: ...Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 95 uf. — Peter von Gmünd S. 75 uf. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit...
- s. 85: ...Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 87 uf. — Peter von Gmünd, S. 73—75. — Zach-Braniš. Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné....
- s. 89: ...construetur, . . exstitit satisfactum taliter videlicet etc. — Grueber, Peter von Gmünd, S. 73 meint, dass um 1378 der Senat von Kuttenberg...
- s. 94: ...Werkmeister wirkte und 1404 ihm Otto Schaufler folgte; ebenso Grueber, Peter von Gmünd. S. 147. 3) Höchst auffällig wäre auch die Thatsache, dass...
- s. 98: ...I., Spitihněws II., Břetislaws II. und Bořiwojs II. 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140 findet es »wenn nicht ganz, doch in der...
- s. 100: ...deutschen Plastik. S. 87. Anm. erwähnt, dass »sich ein Meister Peter von Gmünd auf einer Statue des heil. Wenzel im Dome zu Prag...
- s. 105: ...Satan erfasster Jüngling begegnet. Die Consolen des Portalschmuckes 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140—141. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 141 weist...
- s. 105: ...Portalschmuckes 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140—141. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 141 weist dem Meister auch das Grabmal des Bischofes...
- s. 108: ...Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 136. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 142 nimmt eine besondere Begründung an, es sei dies...
- s. 114: ...Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 53 und Peter von Gmünd, S. 65 liest srege«, was gar keinen Sinn gibt, obzwar...
- s. 115: ...Ebendas., Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 54 und Peter von Gmünd, S. 65 liest »albeam«; dagegen Bock, Die Inschriften und Büsten...
- s. 115: ...Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 82 und Peter von Gmünd, S. 66 ergänzt hier »sublimis«, was ganz unnöthig ist. Denn...
- s. 118: ...Häuser ungewisser Lage innerhalb der Mauern des Hradschin. 2) Merlo, Peter von Gmünd, genannt Arler, kaiserlicher Dombaumeister zu Prag. Ein Beitrag zu seiner...
Název:
Peter Parler von Gmünd, Dombaumeister in Prag, und seine Familie: ein Beitrag zur deutsch-österreichischen Künstlergeschichte.
Autor:
Neuwirth, Josef
Rok vydání:
1891
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
148
Počet stran předmluvy plus obsahu:
II+146
Obsah:
- Ia: Titel
- I: Inhalt
- 1: Einleitung
- 5: Lebensverhältnisse
- 34: Vewandtenkreis
- 58: Thätigkeit und Werke
- 113: Stammtafel der Familie
- 114: Urkundliche Nachweise
- 143: Namens- und Sachverzeichnis
upravit
Strana Ia
PETER PARLER VON GMUND, DOMBAUMEISTER IN PRAG, UND SEINE FAMILIE. EIN BEITRAG ZUR DEUTSCH-ÖSTERREICHISCHEN KÜNSTLERGESCHICHTE VON JOSEPH NEUWIRTH, PRIVATDOCENT DER KUNSTGESCHICHTE AN DER DEUTSCHEN UNIVERSITÄT IN PRAG. DR. PRAG, 1891. VERLAG DER J. G. CALVE'SCHEN K. W UND K. HOF- UND UNIY.-BUCHHANDLUNG (OTTOMAR BEYER).
PETER PARLER VON GMUND, DOMBAUMEISTER IN PRAG, UND SEINE FAMILIE. EIN BEITRAG ZUR DEUTSCH-ÖSTERREICHISCHEN KÜNSTLERGESCHICHTE VON JOSEPH NEUWIRTH, PRIVATDOCENT DER KUNSTGESCHICHTE AN DER DEUTSCHEN UNIVERSITÄT IN PRAG. DR. PRAG, 1891. VERLAG DER J. G. CALVE'SCHEN K. W UND K. HOF- UND UNIY.-BUCHHANDLUNG (OTTOMAR BEYER).
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Inhaltsangabe. Einleitung I. Die Lebens- und Familienverhältnisse Peter Parlers II. Der Verwandtenkreis und die Nachkommen Peter Parlers III. Die Thätigkeit und die Werke Peter Parlers. IV. Stammtafel der Familie Parler V. Urkundliche Nachweise . VI. Namens- und Sachverzeichnis Seite 1—4 . 5—33 . 34—57 . 58—112 113 . 114—142 143—146
Inhaltsangabe. Einleitung I. Die Lebens- und Familienverhältnisse Peter Parlers II. Der Verwandtenkreis und die Nachkommen Peter Parlers III. Die Thätigkeit und die Werke Peter Parlers. IV. Stammtafel der Familie Parler V. Urkundliche Nachweise . VI. Namens- und Sachverzeichnis Seite 1—4 . 5—33 . 34—57 . 58—112 113 . 114—142 143—146
Strana 1
SIskí anímííkímkíRínínííšííííííúšínkííkíkíkíníkíkíkíííííkísííííníískísísíkíííí-rr-kkkíkínnnsrílirniní annnaakíííííínííkatímííatIkrdaknekknekí T11dhIIIIIIIíkIHI IRIRHuRR1uHHaRaRmmRrRRmmaNrR-uhaRuRRaNIIIITIIPIRRII n meiner vor Jahresfrist erschienenen Arbeit »Die Wochen- rechnungen und der Betrieb des Prager Dombaues in den Jahren 1372 bis 1378« habe ich mich etwas eingehender mit der Persönlichkeit des großen Prager Dombaumeisters befasst und die Verhältnisse des Künstlers, soweit es in den Peter Parler Rahmen und zu dem Zwecke der erwähnten Frage passte, etwas genauer berücksichtigt. Da mich bei einigen, später mehr Interesse erweckenden Punkten, die rein biographische Daten betrafen, schließlich die gedruckten Behelfe der in deutscher und tschechischer Sprache erschienenen Parler- arbeiten im Stiche ließen, so musste ich auf die urkundlichen Quellen zurückgehn, aus welchen Tomek für die Angaben seiner »Základy starého místopisu Pražského« wichtigere Stellen auswählte und bald mehr, bald minder umfangreich abdrucken ließ. Letztere reichen in ihrer Mehrzahl für eine knappe Darstellung des Lebensganges und des Schaffens Peter Parlers in Prag, die ich der Ausgabe der Wochenrechnungen einzu- flechten für nöthig hielt, so ziemlich aus, müssen aber als unzulänglich bezeichnet werden, wenn die Abfassung einer Monographie über Peter Parler und seine Familie speciell in Betracht kommt. Von diesem Gesichtspunkte aus können die Untersuchungen, welche zuletzt dieser Aufgabe sich zukehrten, durchaus nicht als erschöpfend bezeichnet werden. Weder Grueber1) noch Chytil2) sind von dem Studium der urkundlichen Belege selbst ausgegangen, sondern basieren nur auf gedruckten Quellen. Daran ändert auch die Thatsache nichts, 1) Grueber, Peter von Gmünd, genannt Parler, Dombaumeister in Prag, 1333—1401. Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Stuttgart, 1878. I. Jahrgang. — Darauf basiert hauptsächlich Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer bis ums Jahr 1750. S. 42 uf. 2) Chytil, Petr Parléř a mistři gmündští. Prag, 1886. Neuwirth, Peter Parler von Gmünd.
SIskí anímííkímkíRínínííšííííííúšínkííkíkíkíníkíkíkíííííkísííííníískísísíkíííí-rr-kkkíkínnnsrílirniní annnaakíííííínííkatímííatIkrdaknekknekí T11dhIIIIIIIíkIHI IRIRHuRR1uHHaRaRmmRrRRmmaNrR-uhaRuRRaNIIIITIIPIRRII n meiner vor Jahresfrist erschienenen Arbeit »Die Wochen- rechnungen und der Betrieb des Prager Dombaues in den Jahren 1372 bis 1378« habe ich mich etwas eingehender mit der Persönlichkeit des großen Prager Dombaumeisters befasst und die Verhältnisse des Künstlers, soweit es in den Peter Parler Rahmen und zu dem Zwecke der erwähnten Frage passte, etwas genauer berücksichtigt. Da mich bei einigen, später mehr Interesse erweckenden Punkten, die rein biographische Daten betrafen, schließlich die gedruckten Behelfe der in deutscher und tschechischer Sprache erschienenen Parler- arbeiten im Stiche ließen, so musste ich auf die urkundlichen Quellen zurückgehn, aus welchen Tomek für die Angaben seiner »Základy starého místopisu Pražského« wichtigere Stellen auswählte und bald mehr, bald minder umfangreich abdrucken ließ. Letztere reichen in ihrer Mehrzahl für eine knappe Darstellung des Lebensganges und des Schaffens Peter Parlers in Prag, die ich der Ausgabe der Wochenrechnungen einzu- flechten für nöthig hielt, so ziemlich aus, müssen aber als unzulänglich bezeichnet werden, wenn die Abfassung einer Monographie über Peter Parler und seine Familie speciell in Betracht kommt. Von diesem Gesichtspunkte aus können die Untersuchungen, welche zuletzt dieser Aufgabe sich zukehrten, durchaus nicht als erschöpfend bezeichnet werden. Weder Grueber1) noch Chytil2) sind von dem Studium der urkundlichen Belege selbst ausgegangen, sondern basieren nur auf gedruckten Quellen. Daran ändert auch die Thatsache nichts, 1) Grueber, Peter von Gmünd, genannt Parler, Dombaumeister in Prag, 1333—1401. Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Stuttgart, 1878. I. Jahrgang. — Darauf basiert hauptsächlich Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer bis ums Jahr 1750. S. 42 uf. 2) Chytil, Petr Parléř a mistři gmündští. Prag, 1886. Neuwirth, Peter Parler von Gmünd.
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dass Grueber die handschriftlichen Quellenwerke kannte und in den Anmerkungen 1) oberflächlich charakterisierte. Dieser Vorwurf bleibt begründet durch schwerwiegende sachliche Verstöße, wie die vollständig aus der Luft gegriffenen Angaben, dass der Leiter des Baues in den Rechnungen „petrus parlerius«, Petrus dictus Parler, Parlerius, Parlerz, Petr Kamenik genannt sei, der Rangunterschied der Arbeiter nicht nachgewiesen werden könne, der Name Parler zum erstenmale 1360 und die letzte Nachricht über die Familie 1388 in dem Hradschiner Stadtbuche sich finde, Peter Parler bis 1368 die Stelle eines ersten Schöffen auf dem Hradschin bekleidete udgl. Sie zeugen, dass Grueber nicht die primären Quellen in allen Details sachgemäß studierte sondern nur flüchtig durchsah, und werfen wie die Behauptung, Jodok von Mähren habe Heinrich von Gmünd zum Hofherrn ernannt (in familiarem nostrum recipere decrevimus), ein eigenthümliches Streif- licht auf die Art und Weise, in welcher Grueber lateinische Belege zur Feststellung von Thatsachen interpretierte. Chytil ist, was die Heranziehung des Quellenmateriales anbelangt, von zwei Details abgesehen, um keinen Schritt weiter gegangen. Seine Arbeit steht hinter der Gruebers noch insofern zurück, als er sich das Thema mit der Einbeziehung der „Meister von Gmünd“ weitersteckte und gerade in dieser Erweiterung sehr vieles schuldig blieb. Unter diese Meister gehört doch wohl in einer von Peter Parler ausgehenden Monographie zunächst der Prager Dombaumeister Johann Parler, über dessen Familie und Verhältnisse gerade recht zahlreiche Belege zur Verfügung stehn. Chytil begnügte sich mit den verhältnismäßig wenigen gedruckten Nachweisen, ohne handschriftliche Quellen, welche weitere Ausbeute bieten konnten, heranzuziehen, was ihm bei der Bequemlichkeit, mit welcher die in Betracht kommenden Handschriften zur Verfügung gestellt werden, unzweifelhaft ein Leichtes gewesen wäre. Diese Unter- lassung macht seine Darstellung, die im ganzen von Ruhe und einer gewissen Objectivität getragen ist, zu einer unvollständigen, wenn sie auch unter den tschechischen Arbeiten in der Parlerfrage unstreitig heute noch das Beste bietet. Vorstehende Darlegungen des Charakters und Wertes der beiden letzten wichtigen Parlermonographien sollen keineswegs das wirklich Brauchbare ihrer Ergebnisse schmälern, sondern nur darthun, dass das verhältnismälig Beste derzeit nicht das biete, was die wissenschaft- liche Forschung als ihr Hauptziel betrachtet — möglichst allseitige Beleuchtung und Würdigung aller für die Frage bedeutungsvollen Details. Die Uberzeugung, dass letztere gegenüber einem so hochberühmten Meister wie Peter Parler eine nationale Ehrenpflicht für die Deutschen 1) Grueber, Peter von Gmünd, S. 200 uf.
dass Grueber die handschriftlichen Quellenwerke kannte und in den Anmerkungen 1) oberflächlich charakterisierte. Dieser Vorwurf bleibt begründet durch schwerwiegende sachliche Verstöße, wie die vollständig aus der Luft gegriffenen Angaben, dass der Leiter des Baues in den Rechnungen „petrus parlerius«, Petrus dictus Parler, Parlerius, Parlerz, Petr Kamenik genannt sei, der Rangunterschied der Arbeiter nicht nachgewiesen werden könne, der Name Parler zum erstenmale 1360 und die letzte Nachricht über die Familie 1388 in dem Hradschiner Stadtbuche sich finde, Peter Parler bis 1368 die Stelle eines ersten Schöffen auf dem Hradschin bekleidete udgl. Sie zeugen, dass Grueber nicht die primären Quellen in allen Details sachgemäß studierte sondern nur flüchtig durchsah, und werfen wie die Behauptung, Jodok von Mähren habe Heinrich von Gmünd zum Hofherrn ernannt (in familiarem nostrum recipere decrevimus), ein eigenthümliches Streif- licht auf die Art und Weise, in welcher Grueber lateinische Belege zur Feststellung von Thatsachen interpretierte. Chytil ist, was die Heranziehung des Quellenmateriales anbelangt, von zwei Details abgesehen, um keinen Schritt weiter gegangen. Seine Arbeit steht hinter der Gruebers noch insofern zurück, als er sich das Thema mit der Einbeziehung der „Meister von Gmünd“ weitersteckte und gerade in dieser Erweiterung sehr vieles schuldig blieb. Unter diese Meister gehört doch wohl in einer von Peter Parler ausgehenden Monographie zunächst der Prager Dombaumeister Johann Parler, über dessen Familie und Verhältnisse gerade recht zahlreiche Belege zur Verfügung stehn. Chytil begnügte sich mit den verhältnismäßig wenigen gedruckten Nachweisen, ohne handschriftliche Quellen, welche weitere Ausbeute bieten konnten, heranzuziehen, was ihm bei der Bequemlichkeit, mit welcher die in Betracht kommenden Handschriften zur Verfügung gestellt werden, unzweifelhaft ein Leichtes gewesen wäre. Diese Unter- lassung macht seine Darstellung, die im ganzen von Ruhe und einer gewissen Objectivität getragen ist, zu einer unvollständigen, wenn sie auch unter den tschechischen Arbeiten in der Parlerfrage unstreitig heute noch das Beste bietet. Vorstehende Darlegungen des Charakters und Wertes der beiden letzten wichtigen Parlermonographien sollen keineswegs das wirklich Brauchbare ihrer Ergebnisse schmälern, sondern nur darthun, dass das verhältnismälig Beste derzeit nicht das biete, was die wissenschaft- liche Forschung als ihr Hauptziel betrachtet — möglichst allseitige Beleuchtung und Würdigung aller für die Frage bedeutungsvollen Details. Die Uberzeugung, dass letztere gegenüber einem so hochberühmten Meister wie Peter Parler eine nationale Ehrenpflicht für die Deutschen 1) Grueber, Peter von Gmünd, S. 200 uf.
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in Böhmen sei, von deren kunstfreudigem Schaffen in glanzvollen Zeiten des Landes noch heute die Steine vielbewunderter Baudenkmale lautes Zeugnis geben, führte mich zu dem Gedanken, in einer Monographie alle auf Peter Parler und seine Familie eruierbaren Daten, soweit sie insbesondere Böhmen betreffen, zu sammeln und die Thätigkeit des Meisters näher zu beleuchten. Der Schwerpunkt meiner Untersuchung liegt demnach auf jenem Materiale, das Handschriften und Denkmale Böhmens bieten; sie sieht ab von einer Einbeziehung der an andern Orten thätigen Meister von Gmünd, zu welchen nur durch das Con- struieren kühner Hypothesen der Ubergang gefunden werden könnte. Als besonders ausgiebige Quelle erwies sich der im Prager Stadt- archive aufbewahrte »Liber contractuum seu venditionum 1) civitatis Hrad- czanensis Nr. 1«, den Tomeks »Základy« bereits umfassender verwerten. Die archivalischen Studien, welche ich behufs Sammlung von Materialien für eine »Geschichte der Kunst in Böhmen vom Aussterben der Pře- mysliden bis zum Tode Wenzels IV.« betreiben musste, führten mir in anderen Quellen eine beträchtliche Anzahl neuer Belegstellen zu, welche insbesondere für die Verhältnisse des Prager Dombaumeisters Johann Parler und seiner Familie von Wert sind. Mit letzteren dürfte wohl in der Hauptsache das Material abgeschlossen sein, das sich in Prag für die Geschichte der berühmten Künstlerfamilie vorfindet und höchstens durch Entdeckung einer bisher noch unbekannten Quelle eine Ergänzung erfahren könnte. In Erwägung dieses Umstandes gieng ich nun an eine Darstellung der Lebensverhältnisse Peter Parlers und seiner Familie, der ich die zahlreichen urkundlichen Belege — die sich in so stattlicher Menge wohl für keine zweite deutsche Künstlerfamilie während der zweiten Hälfte des 14. und in den beiden ersten Decennien des 15. Jahrhundertes finden — in vollem Umfange angeschlossen habe. Nur bei jenen Stellen, an welchen Peter Parler unter den Stadtvertretern des Hradschin einfach aufgezählt ist oder sein Besitz behufs deutlicher Bestimmung der Lage eines anderen Besitzthumes erwähnt wird, habe ich von einer vollstän- digen Textwiedergabe der für den Gegenstand sonst vollständig belang- losen Urkunde abgesehn. Die tschechischen Stücke habe ich nicht in der bei Urkundenveröffentlichung heute noch beliebten Transscription, welche die orthographischen Eigenthümlichkeiten der Quelle zu stark verwischt, sondern in der Originalschreibweise gegeben. 1) So lautet der alte, allerdings nicht aus dem 14. Jhd. stammende Titel des Vorder- deckels, welchem gegen den von Mikowec erfundenen »Liber iudiciorum bannitorum civitatis Hradczanensis« unzweifelhaft der Vorzug und alleinige Verwertung in wissenschaftlichen Arbeiten gebürt. Tomek, Základy III., S. IV. kennt letzteren gleichfalls nicht. 1*
in Böhmen sei, von deren kunstfreudigem Schaffen in glanzvollen Zeiten des Landes noch heute die Steine vielbewunderter Baudenkmale lautes Zeugnis geben, führte mich zu dem Gedanken, in einer Monographie alle auf Peter Parler und seine Familie eruierbaren Daten, soweit sie insbesondere Böhmen betreffen, zu sammeln und die Thätigkeit des Meisters näher zu beleuchten. Der Schwerpunkt meiner Untersuchung liegt demnach auf jenem Materiale, das Handschriften und Denkmale Böhmens bieten; sie sieht ab von einer Einbeziehung der an andern Orten thätigen Meister von Gmünd, zu welchen nur durch das Con- struieren kühner Hypothesen der Ubergang gefunden werden könnte. Als besonders ausgiebige Quelle erwies sich der im Prager Stadt- archive aufbewahrte »Liber contractuum seu venditionum 1) civitatis Hrad- czanensis Nr. 1«, den Tomeks »Základy« bereits umfassender verwerten. Die archivalischen Studien, welche ich behufs Sammlung von Materialien für eine »Geschichte der Kunst in Böhmen vom Aussterben der Pře- mysliden bis zum Tode Wenzels IV.« betreiben musste, führten mir in anderen Quellen eine beträchtliche Anzahl neuer Belegstellen zu, welche insbesondere für die Verhältnisse des Prager Dombaumeisters Johann Parler und seiner Familie von Wert sind. Mit letzteren dürfte wohl in der Hauptsache das Material abgeschlossen sein, das sich in Prag für die Geschichte der berühmten Künstlerfamilie vorfindet und höchstens durch Entdeckung einer bisher noch unbekannten Quelle eine Ergänzung erfahren könnte. In Erwägung dieses Umstandes gieng ich nun an eine Darstellung der Lebensverhältnisse Peter Parlers und seiner Familie, der ich die zahlreichen urkundlichen Belege — die sich in so stattlicher Menge wohl für keine zweite deutsche Künstlerfamilie während der zweiten Hälfte des 14. und in den beiden ersten Decennien des 15. Jahrhundertes finden — in vollem Umfange angeschlossen habe. Nur bei jenen Stellen, an welchen Peter Parler unter den Stadtvertretern des Hradschin einfach aufgezählt ist oder sein Besitz behufs deutlicher Bestimmung der Lage eines anderen Besitzthumes erwähnt wird, habe ich von einer vollstän- digen Textwiedergabe der für den Gegenstand sonst vollständig belang- losen Urkunde abgesehn. Die tschechischen Stücke habe ich nicht in der bei Urkundenveröffentlichung heute noch beliebten Transscription, welche die orthographischen Eigenthümlichkeiten der Quelle zu stark verwischt, sondern in der Originalschreibweise gegeben. 1) So lautet der alte, allerdings nicht aus dem 14. Jhd. stammende Titel des Vorder- deckels, welchem gegen den von Mikowec erfundenen »Liber iudiciorum bannitorum civitatis Hradczanensis« unzweifelhaft der Vorzug und alleinige Verwertung in wissenschaftlichen Arbeiten gebürt. Tomek, Základy III., S. IV. kennt letzteren gleichfalls nicht. 1*
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In das Bereich meiner Darstellung habe ich nur jene Kunstdenk- male einbezogen, welche mit Sicherheit oder größter Wahrscheinlichkeit mit einem der Meister in Verbindung gebracht werden können. Da die- selben durchwegs bereits eingehender behandelt sind und nicht erst in allen Details ganz ausführlich beschrieben zu werden brauchten, so durfte ich mich bei ihrer Besprechung kürzer fassen und vorwiegend auf das Hauptsächliche, das eigentlich Charakteristische beschränken. Die immer noch nicht gelöste Frage der sogenannten »Junker von Prag« ist nicht in Erörterung gestellt; nach dem mir bekannten Mate- riale lässt sich dieselbe überhaupt nicht mit einer Abhandlung über die Familie Parler in Zusammenhang bringen, da sich absolut keine Anhalts- punkte dafür finden, um mit Sicherheit auch nur von einer Person der Parlerfamilie an einen der Junker von Prag anknüpfen zu können. Die von Grueber besprochenen Steinmetzzeichen habe ich gleich- falls nicht berücksichtigt. Denn abgesehen von dem für Peter Parler sicher verbürgten bleibt die Zuweisung ähnlicher an verschiedene Mit- glieder seiner Familie rein willkürlich, da uns jedes zuverlässige Zeugnis abgeht, auf welche Weise Steinmetzzeichen verwandten Charakters wäh- rend des 14. Jahrhundertes überhaupt und an Mitglieder einzelner Künstler- familien insbesondere verliehen wurden.1) Für hochgeneigte Förderung der Arbeit bin ich zu unterthänigstem Danke verpflichtet Seiner Excellens Dr. Paul Gautsch Freiherrn von Frankenthurn, k. k. Minister für Cultus und Unterricht, welcher mir durch Verleihung einer Reisesubvention Studien in Regensburg, Straß- burg, Freiburg, Ulm, Gmünd in Schwaben und an verschiedenen Orten des Rheingebietes ermöglichte und durch die Gewährung eines Urlaubes eine möglichst vollständige Heranziehung aller erhaltenen Quellen überaus erleichterte. Die Benutzung der letzteren haben mir Herr Dr. Jos. Emler, Uni- versitätsprofessor und Archivar der königlichen Landeshauptstadt Prag, sowie die Vorstände des Prager Grundbuchsamtes, die Herrn: Anton Forster, k. k. Landesgerichtsrath, Director Wobořil und Vicedirector Ringelsberg in der liebenswürdigsten und zuvorkommendsten Weise ge- stattet; ihnen allen sei hierorts der verbindlichste Dank dafür ausgesprochen. PRAG, am Tage des heil. Wenzel 1890. Joseph Neuwirth. 1) Der Nachweis, dass das Steinmetzzeichen auf der Zeichnung des Wiener Stephans- thurmes im Brünner Stadtarchive nicht dem Meister Pilgram, sondern dem Steinmetzmeister Hans Zierholt gehört, bestätigt neuerdings, wie sehr gerade in der Frage der Steinmetz- zeichen Vorsicht geboten bleibt; vgl. Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1890, S. 215—216.
In das Bereich meiner Darstellung habe ich nur jene Kunstdenk- male einbezogen, welche mit Sicherheit oder größter Wahrscheinlichkeit mit einem der Meister in Verbindung gebracht werden können. Da die- selben durchwegs bereits eingehender behandelt sind und nicht erst in allen Details ganz ausführlich beschrieben zu werden brauchten, so durfte ich mich bei ihrer Besprechung kürzer fassen und vorwiegend auf das Hauptsächliche, das eigentlich Charakteristische beschränken. Die immer noch nicht gelöste Frage der sogenannten »Junker von Prag« ist nicht in Erörterung gestellt; nach dem mir bekannten Mate- riale lässt sich dieselbe überhaupt nicht mit einer Abhandlung über die Familie Parler in Zusammenhang bringen, da sich absolut keine Anhalts- punkte dafür finden, um mit Sicherheit auch nur von einer Person der Parlerfamilie an einen der Junker von Prag anknüpfen zu können. Die von Grueber besprochenen Steinmetzzeichen habe ich gleich- falls nicht berücksichtigt. Denn abgesehen von dem für Peter Parler sicher verbürgten bleibt die Zuweisung ähnlicher an verschiedene Mit- glieder seiner Familie rein willkürlich, da uns jedes zuverlässige Zeugnis abgeht, auf welche Weise Steinmetzzeichen verwandten Charakters wäh- rend des 14. Jahrhundertes überhaupt und an Mitglieder einzelner Künstler- familien insbesondere verliehen wurden.1) Für hochgeneigte Förderung der Arbeit bin ich zu unterthänigstem Danke verpflichtet Seiner Excellens Dr. Paul Gautsch Freiherrn von Frankenthurn, k. k. Minister für Cultus und Unterricht, welcher mir durch Verleihung einer Reisesubvention Studien in Regensburg, Straß- burg, Freiburg, Ulm, Gmünd in Schwaben und an verschiedenen Orten des Rheingebietes ermöglichte und durch die Gewährung eines Urlaubes eine möglichst vollständige Heranziehung aller erhaltenen Quellen überaus erleichterte. Die Benutzung der letzteren haben mir Herr Dr. Jos. Emler, Uni- versitätsprofessor und Archivar der königlichen Landeshauptstadt Prag, sowie die Vorstände des Prager Grundbuchsamtes, die Herrn: Anton Forster, k. k. Landesgerichtsrath, Director Wobořil und Vicedirector Ringelsberg in der liebenswürdigsten und zuvorkommendsten Weise ge- stattet; ihnen allen sei hierorts der verbindlichste Dank dafür ausgesprochen. PRAG, am Tage des heil. Wenzel 1890. Joseph Neuwirth. 1) Der Nachweis, dass das Steinmetzzeichen auf der Zeichnung des Wiener Stephans- thurmes im Brünner Stadtarchive nicht dem Meister Pilgram, sondern dem Steinmetzmeister Hans Zierholt gehört, bestätigt neuerdings, wie sehr gerade in der Frage der Steinmetz- zeichen Vorsicht geboten bleibt; vgl. Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1890, S. 215—216.
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I. Die Lebens- und Familien-Verhältnisse Peter Parlers. er 21. November 1344 war für die böhmische Landeshaupt- stadt Prag ein hoher Freudentag; die selbständige Organi- sation der kirchlichen Verhältnisse des Landes, welche durch die Errichtung des Erzbisthumes Prag angestrebt worden war, erhielt an diesem Tage gleichsam eine doppelte Weihe. In feierlicher Weise wurde nämlich Ernest von Pardubitz, dem ersten Prager Erzbischofe, das Pallium übergeben und nach der Beendigung des damit verbundenen Gottesdienstes von dem Könige Johann, von seinen Söhnen Karl und Johann sowie von dem Erzbischofe der Grundstein für den Bau eines neuen Domes gelegt, zu dessen Ausführung der König bereits am 23. October 1341 den Zehent der Bergwerke von Kuttenberg und Breznitz und aller anderen bereits bestehenden oder noch zu eröffnenden Silber- gruben Böhmens angewiesen hatte. Die Leitung des Prager Dombaues fiel dem Meister Matthias von Arras zu, den Karl IV. in Avignon kennen gelernt und für Böhmen gewonnen hatte. Die mannigfachen Beziehungen, welche der genannte Fürst sowohl zu Frankreich als auch zu dem Hofe des Papstes in Avignon unterhielt, erklären auf natürliche Weise die Berufung des ersten Prager Dombaumeisters aus jener Stadt, in welcher die Entscheidung betreffs der Errichtung des Erzbisthumes Prag gefallen war. Hatte doch von hier auch der letzte Prager Bischof Johann IV. von Dražitz zur Inangriffnahme des Baues der Raudnitzer Elbebrücke den Meister Wilhelm, den bekannten Erbauer der Brücke in Avignon, nebst drei Gesellen nach Böhmen berufen, wo während der ersten Hälfte des 14. Jahrhundertes directe Einflüsse französischer Bauten auf hervorragende Architektur- leistungen des Landes nachweisbar sind. Denn Karl IV., dessen Wissen und Geschmack am französischen Hofe seine Grundlage und consequente Weiterentwicklung erhalten hatte, führte schon 1335 auf dem Hradschin
I. Die Lebens- und Familien-Verhältnisse Peter Parlers. er 21. November 1344 war für die böhmische Landeshaupt- stadt Prag ein hoher Freudentag; die selbständige Organi- sation der kirchlichen Verhältnisse des Landes, welche durch die Errichtung des Erzbisthumes Prag angestrebt worden war, erhielt an diesem Tage gleichsam eine doppelte Weihe. In feierlicher Weise wurde nämlich Ernest von Pardubitz, dem ersten Prager Erzbischofe, das Pallium übergeben und nach der Beendigung des damit verbundenen Gottesdienstes von dem Könige Johann, von seinen Söhnen Karl und Johann sowie von dem Erzbischofe der Grundstein für den Bau eines neuen Domes gelegt, zu dessen Ausführung der König bereits am 23. October 1341 den Zehent der Bergwerke von Kuttenberg und Breznitz und aller anderen bereits bestehenden oder noch zu eröffnenden Silber- gruben Böhmens angewiesen hatte. Die Leitung des Prager Dombaues fiel dem Meister Matthias von Arras zu, den Karl IV. in Avignon kennen gelernt und für Böhmen gewonnen hatte. Die mannigfachen Beziehungen, welche der genannte Fürst sowohl zu Frankreich als auch zu dem Hofe des Papstes in Avignon unterhielt, erklären auf natürliche Weise die Berufung des ersten Prager Dombaumeisters aus jener Stadt, in welcher die Entscheidung betreffs der Errichtung des Erzbisthumes Prag gefallen war. Hatte doch von hier auch der letzte Prager Bischof Johann IV. von Dražitz zur Inangriffnahme des Baues der Raudnitzer Elbebrücke den Meister Wilhelm, den bekannten Erbauer der Brücke in Avignon, nebst drei Gesellen nach Böhmen berufen, wo während der ersten Hälfte des 14. Jahrhundertes directe Einflüsse französischer Bauten auf hervorragende Architektur- leistungen des Landes nachweisbar sind. Denn Karl IV., dessen Wissen und Geschmack am französischen Hofe seine Grundlage und consequente Weiterentwicklung erhalten hatte, führte schon 1335 auf dem Hradschin
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6 den prächtigen Bau der Königsburg nach dem Muster der Residenz der französischen Könige, nach dem Louvre, auf, während sein Vater, König Johann, durch dies Beispiel gleichsam angespornt, die Aufführung von Bauten französischer Stilrichtung in Prag zu fördern beschloss. Demnach hat die Berufung des Matthias von Arras für die Leitung des Prager Dombaues gar nichts Auffallendes, sondern erklärt sich geradezu ganz einfach aus dem Zuge der Zeit, der die Architektur Böhmens mit Vor- liebe an französische Muster und Meister anlehnte. Der Einfluss der letzteren tritt denn auch in dem Plane und in der Anlage des Prager Domes deutlich zutage; beide gehören dem in Anschauungen französischer Gothik herangebildeten Matthias von Arras an, der bis zu seinem Tode im Jahre 1352 der Leitung des Baues vor- stand. In der fünfschiffigen Kirchenanlage, die dem aus fünf Seiten des Zehneckes gezogenen Chorschlusse einen Chorumgang und Kapellenkranz verband, kam ebenso wie beim Kölner Dome das französische Kathedralen- system, das schon vor dem Beginne des Prager Dombaues bei der Aufführung der Cistercienserkirchen in Sedletz und Königsaal in Böhmen Eingang gefunden hatte, neuerdings in monumentaler Weise zur Sprache. Die schlichte Vornehmheit des französischen Meisters, der die Fundamente für die Chorpartie legte und theilweise den niedrigen, breit vorgelegten Kapellenkranz aufführte, zeigt sich in der einfachen und gleichen Behandlung der Maßwerke, der glatten Schlusssteine und der Capitäle an den Pfeiler- diensten. Die vor allen Dingen das Nothwendige und Regelmäsige wahr- nehmende Berücksichtigung, die vereinzelt sogar an das Nüchterne streift, die Beschränkung des plastischen Schmuckes, die sparsame Verwendung des Maßs- und Laubwerkes, die ängstliche Zeichnung der Profile, die bei flachen Kehlen und verhältnismäßig geringer Ausladung den kräftigen Wechsel von Licht und Schatten vermissen lässt, treten in einen gewissen Gegensatz zu der weitaus gröseren Anzahl der übrigen Bautheile, an denen kühne Lösung großartiger Constructionsaufgaben, lebensvolle Ab- wechslung der Decorationsformen, hoher Sinn für wirkungsvolle Motive des Plastischen und anziehende Einordnung des Einzelnen in die über- wältigende Harmonie des Ganzen für alle Zeiten bewundernswert bleiben. In ihnen spricht zu den kommenden Geschlechtern der gewaltige Künstler- geist des zweiten Prager Dombaumeisters, des grossen Peter Parler, 1) der aus Gmünd in Schwaben kam. 1) Legis-Glückselig, Der Prager Dom zu St. Veit. Prag-Leitmeritz. 1855. — Ambros, Der Dom zu Prag. Prag, 1858. S. 43 uf. — Mikowec, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens, I. S. 43 uf. — Merlo, Peter von Gmünd, kaiserlicher Dom- baumeister zu Prag. Organ für christl. Kunst. XV. Jhg. 1865. — Unger, Die deutschen Dombaumeister in Prag und Mailand. Zeitschrift für bildende Kunst. 1871. S. 99 uf. — Chytil, Petr Parléř a mistři gmündští. Prag, 1886. — Derselbe, K otázce o původu
6 den prächtigen Bau der Königsburg nach dem Muster der Residenz der französischen Könige, nach dem Louvre, auf, während sein Vater, König Johann, durch dies Beispiel gleichsam angespornt, die Aufführung von Bauten französischer Stilrichtung in Prag zu fördern beschloss. Demnach hat die Berufung des Matthias von Arras für die Leitung des Prager Dombaues gar nichts Auffallendes, sondern erklärt sich geradezu ganz einfach aus dem Zuge der Zeit, der die Architektur Böhmens mit Vor- liebe an französische Muster und Meister anlehnte. Der Einfluss der letzteren tritt denn auch in dem Plane und in der Anlage des Prager Domes deutlich zutage; beide gehören dem in Anschauungen französischer Gothik herangebildeten Matthias von Arras an, der bis zu seinem Tode im Jahre 1352 der Leitung des Baues vor- stand. In der fünfschiffigen Kirchenanlage, die dem aus fünf Seiten des Zehneckes gezogenen Chorschlusse einen Chorumgang und Kapellenkranz verband, kam ebenso wie beim Kölner Dome das französische Kathedralen- system, das schon vor dem Beginne des Prager Dombaues bei der Aufführung der Cistercienserkirchen in Sedletz und Königsaal in Böhmen Eingang gefunden hatte, neuerdings in monumentaler Weise zur Sprache. Die schlichte Vornehmheit des französischen Meisters, der die Fundamente für die Chorpartie legte und theilweise den niedrigen, breit vorgelegten Kapellenkranz aufführte, zeigt sich in der einfachen und gleichen Behandlung der Maßwerke, der glatten Schlusssteine und der Capitäle an den Pfeiler- diensten. Die vor allen Dingen das Nothwendige und Regelmäsige wahr- nehmende Berücksichtigung, die vereinzelt sogar an das Nüchterne streift, die Beschränkung des plastischen Schmuckes, die sparsame Verwendung des Maßs- und Laubwerkes, die ängstliche Zeichnung der Profile, die bei flachen Kehlen und verhältnismäßig geringer Ausladung den kräftigen Wechsel von Licht und Schatten vermissen lässt, treten in einen gewissen Gegensatz zu der weitaus gröseren Anzahl der übrigen Bautheile, an denen kühne Lösung großartiger Constructionsaufgaben, lebensvolle Ab- wechslung der Decorationsformen, hoher Sinn für wirkungsvolle Motive des Plastischen und anziehende Einordnung des Einzelnen in die über- wältigende Harmonie des Ganzen für alle Zeiten bewundernswert bleiben. In ihnen spricht zu den kommenden Geschlechtern der gewaltige Künstler- geist des zweiten Prager Dombaumeisters, des grossen Peter Parler, 1) der aus Gmünd in Schwaben kam. 1) Legis-Glückselig, Der Prager Dom zu St. Veit. Prag-Leitmeritz. 1855. — Ambros, Der Dom zu Prag. Prag, 1858. S. 43 uf. — Mikowec, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens, I. S. 43 uf. — Merlo, Peter von Gmünd, kaiserlicher Dom- baumeister zu Prag. Organ für christl. Kunst. XV. Jhg. 1865. — Unger, Die deutschen Dombaumeister in Prag und Mailand. Zeitschrift für bildende Kunst. 1871. S. 99 uf. — Chytil, Petr Parléř a mistři gmündští. Prag, 1886. — Derselbe, K otázce o původu
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Für die Bestimmung der Lebensverhältnisse dieses berühmten Architekten wurde mit Recht zunächst die Inschrift, welche sich über der Büste Peter Parlers auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes befand, ins Auge gefasst. Bei dem Umstande, dass die Inschriften bei den Büsten der Triforiumsgalerie nicht mehr unversehrt erhalten und stellenweise nur schwer sowie mit Hilfe von Reagentien lesbar sind,1) muss auch der Wortlaut der Parlerinschrift mit aller Vorsicht ins Auge gefasst werden. Dieselbe bezeichnet den Meister als Sohn des Heinrich »arleri de polonia«. Festhaltend an dem Wortlaute hat man das erste Wort auf den Familiennamen bezogen und lange Zeit hindurch den zweiten Prager Dombaumeister unter dem Namen Peter Arler in der kunstgeschichtlichen Litteratur2) geführt. Diese Bezeichnung ist jedoch absolut unhaltbar. Der »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis,« die wichtigste Quelle für die Vermögens- und Familienverhältnisse des großen Architekten und Bildhauers, gibt dafür unbestreitbare Belege. Von dem Jahre 1360 bis 1366 erscheint Meister Peter wiederholt unter den Schöffen des Hradschin,3) wobei wie in den Urkunden seinem Tauf- namen das »Parlerius« und »Perlerius« oder dessen tschechisierte Formen »Parlerz« und »Perlerz« bald mit bald ohne Vermittlung des »dictus« angeschlossen werden und z. B. neben dem »Petro Parlerio« auch direct ein »Petro Parler« begegnet. Welcher Beschäftigung derselbe nachgieng, erläutert der am Tage des heil. Franciscus 1362 gemachte Zusatz »lapicida«, so dass, wenn am Cäcilientage desselben Jahres bloß ein »Petrus lapicida« mistrů Gmündských. Památky archaeologické a místopisné, XIV., S. 39 uf. — Braniš, K otázce o stavbě chrámu sv. Barbory. Památky archaeolog. a místop. XIV. S. 35 uf. — Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer bis ums Jahr 1750. S. 42 uf. — Grueber, Die Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 160 uf. — Derselbe, Peter von Gmünd, genannt Parler, Dombaumeister in Prag, 1333—1401. Württembergische Viertel- jahrshefte für Landesgeschichte. I. Jhg. S. 1, 65, 137, 193. — Tomek, Dějepis města Prahy, II. S. 478 uf. 1) Ambros, Der Dom zu Prag. S. 208. — Die von Bock abgenommenen Original- pausen der Inschriften, die sich im Metropolitancapitelarchiv befinden sollen, scheinen verlegt oder verloren zu sein, da sie bei der Nachfrage des Verfassers nicht aufgefunden wurden. 2) Dohme, Geschichte der deutschen Baukunst. Berlin, 1887, S. 249 hält noch an der Bezeichnung »Arler« fest, meint, dass das ursprüngliche »Arler« in Böhmen zum »Parler« wurde und verweist nur »auf Klemm und Gruebers Hypothesen«, ohne der Frage weiter nachzugehn. — Rziha, Die Siegel der ehemaligen Bauhütte von St. Stephan in Wien. Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1890, S. 152, Anm. 6 gibt auch »Peter Arler in Prag«. 8) Sieh urk. Nachw. Nr. 3. — Mikowec, O stawiteli Petrowi de Gmynda, mylně Arler zwaném. Kwěty. Jhg. 1847, S. 130 gibt unrichtig 1368 an. — Tomek. Dějepis města Prahy II. S. 479 setst dies von 1360 bis 1367.
Für die Bestimmung der Lebensverhältnisse dieses berühmten Architekten wurde mit Recht zunächst die Inschrift, welche sich über der Büste Peter Parlers auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes befand, ins Auge gefasst. Bei dem Umstande, dass die Inschriften bei den Büsten der Triforiumsgalerie nicht mehr unversehrt erhalten und stellenweise nur schwer sowie mit Hilfe von Reagentien lesbar sind,1) muss auch der Wortlaut der Parlerinschrift mit aller Vorsicht ins Auge gefasst werden. Dieselbe bezeichnet den Meister als Sohn des Heinrich »arleri de polonia«. Festhaltend an dem Wortlaute hat man das erste Wort auf den Familiennamen bezogen und lange Zeit hindurch den zweiten Prager Dombaumeister unter dem Namen Peter Arler in der kunstgeschichtlichen Litteratur2) geführt. Diese Bezeichnung ist jedoch absolut unhaltbar. Der »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis,« die wichtigste Quelle für die Vermögens- und Familienverhältnisse des großen Architekten und Bildhauers, gibt dafür unbestreitbare Belege. Von dem Jahre 1360 bis 1366 erscheint Meister Peter wiederholt unter den Schöffen des Hradschin,3) wobei wie in den Urkunden seinem Tauf- namen das »Parlerius« und »Perlerius« oder dessen tschechisierte Formen »Parlerz« und »Perlerz« bald mit bald ohne Vermittlung des »dictus« angeschlossen werden und z. B. neben dem »Petro Parlerio« auch direct ein »Petro Parler« begegnet. Welcher Beschäftigung derselbe nachgieng, erläutert der am Tage des heil. Franciscus 1362 gemachte Zusatz »lapicida«, so dass, wenn am Cäcilientage desselben Jahres bloß ein »Petrus lapicida« mistrů Gmündských. Památky archaeologické a místopisné, XIV., S. 39 uf. — Braniš, K otázce o stavbě chrámu sv. Barbory. Památky archaeolog. a místop. XIV. S. 35 uf. — Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer bis ums Jahr 1750. S. 42 uf. — Grueber, Die Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 160 uf. — Derselbe, Peter von Gmünd, genannt Parler, Dombaumeister in Prag, 1333—1401. Württembergische Viertel- jahrshefte für Landesgeschichte. I. Jhg. S. 1, 65, 137, 193. — Tomek, Dějepis města Prahy, II. S. 478 uf. 1) Ambros, Der Dom zu Prag. S. 208. — Die von Bock abgenommenen Original- pausen der Inschriften, die sich im Metropolitancapitelarchiv befinden sollen, scheinen verlegt oder verloren zu sein, da sie bei der Nachfrage des Verfassers nicht aufgefunden wurden. 2) Dohme, Geschichte der deutschen Baukunst. Berlin, 1887, S. 249 hält noch an der Bezeichnung »Arler« fest, meint, dass das ursprüngliche »Arler« in Böhmen zum »Parler« wurde und verweist nur »auf Klemm und Gruebers Hypothesen«, ohne der Frage weiter nachzugehn. — Rziha, Die Siegel der ehemaligen Bauhütte von St. Stephan in Wien. Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1890, S. 152, Anm. 6 gibt auch »Peter Arler in Prag«. 8) Sieh urk. Nachw. Nr. 3. — Mikowec, O stawiteli Petrowi de Gmynda, mylně Arler zwaném. Kwěty. Jhg. 1847, S. 130 gibt unrichtig 1368 an. — Tomek. Dějepis města Prahy II. S. 479 setst dies von 1360 bis 1367.
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8 als »iuratus« genannt wird, die Identität der Person zweifellos sicher steht. Dieser »Petrus lapicida dictus Perler« begegnet aber auch schon 1359 als »magister Petrus lapicida« und »Petrus dictus Perlerz«, welch letzterer seinem damals in Goldenkron arbeitenden Bruder Meister Michael für den Fall des Mangels directer Erben sein Haus auf dem Hradschin zudachte. 1) Dieser leibliche Bruder des zweiten Prager Dombaumeisters Peter ist 1383 ausdrücklich als »Michael Parlerz, frater germanus magistri Petri nove fabrice ecclesie Pragensis« bezeichnet, woraus zur Genüge erhellt, dass »Parler« der beiden Brüdern gemeinsame Familienname2) gewesen sein muss und das »arleri« der Triforiumsinschrift eine Ver- stümmelung ist, deren Richtigstellung durch das Vorsetzen eines »p« sofort erreicht wird. Die Entstehung dieses Familiennamens erklärt sich höchst einfach. Die Triforiumsinschrift legt hinter dem Namen des Vaters des Dom- baumeisters in den Zusatz »[pJarleri de [cJolonia, magistri de gemunden in suevia« offenbar die Markierung einer an zwei verschiedene Orte gebundenen Thätigkeit. Wie die Ausdrücke »de [c]olonia« und »de gemunden in suevia«, so stehen auch »parleri« und »magistri« auf gleicher Stufe die ersteren bezeichnen die Orte, an welchen Meister Heinrich gearbeitet hat, die letzteren die Stellung, in welcher er an diesen Orten thätig war. Dieser unverkennbare Parallelismus der Ausdrucksweise, in welchem etwas Selbstbewusstsein hinsichtlich der Herkunft von einem bei hervorragenden Bauten thätigen Vater durchklingt, besagt klar, dass Heinrich, der Vater des Dombaumeisters Peter, in Köln als Parlier und zu Gmünd in Schwaben als Meister gearbeitet hat. Der Zusammenhang des »parlerius«, als welcher der Vater bei einem großen Baue beschäftigt gewesen war, mit dem beiden Söhnen gemeinsamen Zunamen, der mehrfach genau dieselbe Wortform ausweist, ist offenkundig; und wie andere Familiennamen z. B. Wagner, Schmied, Seiler, Steinmetz u. dgl. gewiss daraus entstanden sind, dass einst ein Familienmitglied in diesem Handwerke thätig war und seine directen Nachkommen zum Unterschiede von andern, auf gleiche 1) Sieh urk, Nachw. Nr. 5 und 6. 2) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 54 sieht darin nur einen »Spitznamen«, was angeblich durch die Hinzufügung des »dictus« bestätigt werde. Diese Annahme ist vollständig unrichtig, da ein Studium der Prager Stadtbücher des 14. und 15. Jahrhundertes ergibt, dass mit »dictus« durchschnittlich der Familienname dem vorangehenden Taufnamen verbunden wurde. Ubrigens wäre es höchst auffallend, wenn ein und derselbe Spitzname sich für zwei Brüder ausgebildet haben sollte, da der Spitzname in der Regel eine hervorstechende Charaktereigenthümlichkeit trifft und gewiss ein höchst merkwürdiger Zufall gewaltet haben müsste, wenn diese bei beiden Brüdern gleich scharf ausgeprägt gewesen wäre, um in demselben Spitznamen ihren Ausdruck finden zu können. Die von Grueber, Peter von Gmünd, S. 195 entwickelte Ansicht kann wissenschaftlich doch nicht ernst genommen werden.
8 als »iuratus« genannt wird, die Identität der Person zweifellos sicher steht. Dieser »Petrus lapicida dictus Perler« begegnet aber auch schon 1359 als »magister Petrus lapicida« und »Petrus dictus Perlerz«, welch letzterer seinem damals in Goldenkron arbeitenden Bruder Meister Michael für den Fall des Mangels directer Erben sein Haus auf dem Hradschin zudachte. 1) Dieser leibliche Bruder des zweiten Prager Dombaumeisters Peter ist 1383 ausdrücklich als »Michael Parlerz, frater germanus magistri Petri nove fabrice ecclesie Pragensis« bezeichnet, woraus zur Genüge erhellt, dass »Parler« der beiden Brüdern gemeinsame Familienname2) gewesen sein muss und das »arleri« der Triforiumsinschrift eine Ver- stümmelung ist, deren Richtigstellung durch das Vorsetzen eines »p« sofort erreicht wird. Die Entstehung dieses Familiennamens erklärt sich höchst einfach. Die Triforiumsinschrift legt hinter dem Namen des Vaters des Dom- baumeisters in den Zusatz »[pJarleri de [cJolonia, magistri de gemunden in suevia« offenbar die Markierung einer an zwei verschiedene Orte gebundenen Thätigkeit. Wie die Ausdrücke »de [c]olonia« und »de gemunden in suevia«, so stehen auch »parleri« und »magistri« auf gleicher Stufe die ersteren bezeichnen die Orte, an welchen Meister Heinrich gearbeitet hat, die letzteren die Stellung, in welcher er an diesen Orten thätig war. Dieser unverkennbare Parallelismus der Ausdrucksweise, in welchem etwas Selbstbewusstsein hinsichtlich der Herkunft von einem bei hervorragenden Bauten thätigen Vater durchklingt, besagt klar, dass Heinrich, der Vater des Dombaumeisters Peter, in Köln als Parlier und zu Gmünd in Schwaben als Meister gearbeitet hat. Der Zusammenhang des »parlerius«, als welcher der Vater bei einem großen Baue beschäftigt gewesen war, mit dem beiden Söhnen gemeinsamen Zunamen, der mehrfach genau dieselbe Wortform ausweist, ist offenkundig; und wie andere Familiennamen z. B. Wagner, Schmied, Seiler, Steinmetz u. dgl. gewiss daraus entstanden sind, dass einst ein Familienmitglied in diesem Handwerke thätig war und seine directen Nachkommen zum Unterschiede von andern, auf gleiche 1) Sieh urk, Nachw. Nr. 5 und 6. 2) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 54 sieht darin nur einen »Spitznamen«, was angeblich durch die Hinzufügung des »dictus« bestätigt werde. Diese Annahme ist vollständig unrichtig, da ein Studium der Prager Stadtbücher des 14. und 15. Jahrhundertes ergibt, dass mit »dictus« durchschnittlich der Familienname dem vorangehenden Taufnamen verbunden wurde. Ubrigens wäre es höchst auffallend, wenn ein und derselbe Spitzname sich für zwei Brüder ausgebildet haben sollte, da der Spitzname in der Regel eine hervorstechende Charaktereigenthümlichkeit trifft und gewiss ein höchst merkwürdiger Zufall gewaltet haben müsste, wenn diese bei beiden Brüdern gleich scharf ausgeprägt gewesen wäre, um in demselben Spitznamen ihren Ausdruck finden zu können. Die von Grueber, Peter von Gmünd, S. 195 entwickelte Ansicht kann wissenschaftlich doch nicht ernst genommen werden.
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9 Namen getauften Personen als Sprösslinge des »Wagner, Schmied, Seiler, Steinmetz u. dgl.« bezeichnet wurden, so besagt der Name »Parlerius, Parler, Parlerz oder Perlerz« für die Brüder Peter und Michael im Hin- blicke auf das »parleri« der Triforiumsinschrift, dass ihr Vater als »parlerius« in Köln gearbeitet hat und sie selbst bereits zu dieser Zeit zum Unterschiede von gleichnamigen Handwerksgenossen als Söhne des »parlerius« bezeichnet wurden. Die Stellung, in welcher der Vater thätig war, wurde die Grundlage für die Bildung des den Söhnen gemeinsamen Familiennamens, was in einer Zeit, welche verschiedene Handwerker desselben Taufnamens durch Hinzufügung der Beschäftigung kenntlich macht und von diesem Ausgangspunkte die Bildung der Familiennamen begünstigt, durchaus nicht auffallend ist. 1) Wie das »arleri« der Triforiumsinschrift einer Correctur bedarf, die mit Hilfe der zahlreichen urkundlichen Belege leicht mit Sicherheit gegeben werden konnte, so ist auch das ihm folgende »de polonia« nicht schlankweg herüberzunehmen und sein Wortlaut zur Grundlage weiterer Erwägungen zu machen. Bis in das letzte Jahrzehnt hinauf hat jener Theil der tschechischen Kunsthistoriker, welchen die Negation des deutschen Einflusses auf die Kunstentwicklung Böhmens Herzenssache geworden ist und alle slawischen Aspirationen zusagende Erklärungen hochwillkommen sind, aus dem »de polonia« vorwiegend abgeleitet, dass die Familie des zweiten Prager Dombaumeisters polnischer Herkunft sein müsse. Da aber die Triforiums- inschrift außer dem »de polonia« auch das »de gemunden in suevia« enthält, so war man um Erklärungen betreffs der so bedeutenden Ver- schiedenheit der Örtlichkeiten gar nicht verlegen. So behauptete man, dass der Stammvater Arler aus Polen stammte2) und sein Sohn Stein- metzmeister in Gmünd gewesen seis) oder dass möglicherweise ein Familienglied als Parlier bei einem Baue in Polen oder Schlesien gearbeitet habe. 4) In das Gebiet dieser kühnen und grundlosen Hypothesen gehört 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 45 nimmt an, dass Meister Peter, als er »magister operis« geworden war, nicht mehr den von »parlerius« abgeleiteten Namen auf sich anwenden konnte und dadurch das Fehlen desselben auf den Stein- inschriften in Prag und Kolin sich erkläre. Dies ist aber nicht haltbar, da Meister Peter 1359, 1361 und 1372 ausdrücklich noch als »Perlerz, Parlerz und Parlerius« genannt ist und die beiden letzten Namensformen auch 1383 noch für seinen Bruder Michael Verwendung fanden. 2) Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 478. 3) Zap, Versuch einer kurzen Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen. Prag, 1863, S. 13. — Baum, Jak se píše historie umění českého. Památky archaeolog. a místopis. IX. S. 246. 4) Ebendaselbst S. 245. — Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 13 und 14 tritt für die deutsche Herkunft des Meisters, aber für Schlesien als Heimat desselben ein.
9 Namen getauften Personen als Sprösslinge des »Wagner, Schmied, Seiler, Steinmetz u. dgl.« bezeichnet wurden, so besagt der Name »Parlerius, Parler, Parlerz oder Perlerz« für die Brüder Peter und Michael im Hin- blicke auf das »parleri« der Triforiumsinschrift, dass ihr Vater als »parlerius« in Köln gearbeitet hat und sie selbst bereits zu dieser Zeit zum Unterschiede von gleichnamigen Handwerksgenossen als Söhne des »parlerius« bezeichnet wurden. Die Stellung, in welcher der Vater thätig war, wurde die Grundlage für die Bildung des den Söhnen gemeinsamen Familiennamens, was in einer Zeit, welche verschiedene Handwerker desselben Taufnamens durch Hinzufügung der Beschäftigung kenntlich macht und von diesem Ausgangspunkte die Bildung der Familiennamen begünstigt, durchaus nicht auffallend ist. 1) Wie das »arleri« der Triforiumsinschrift einer Correctur bedarf, die mit Hilfe der zahlreichen urkundlichen Belege leicht mit Sicherheit gegeben werden konnte, so ist auch das ihm folgende »de polonia« nicht schlankweg herüberzunehmen und sein Wortlaut zur Grundlage weiterer Erwägungen zu machen. Bis in das letzte Jahrzehnt hinauf hat jener Theil der tschechischen Kunsthistoriker, welchen die Negation des deutschen Einflusses auf die Kunstentwicklung Böhmens Herzenssache geworden ist und alle slawischen Aspirationen zusagende Erklärungen hochwillkommen sind, aus dem »de polonia« vorwiegend abgeleitet, dass die Familie des zweiten Prager Dombaumeisters polnischer Herkunft sein müsse. Da aber die Triforiums- inschrift außer dem »de polonia« auch das »de gemunden in suevia« enthält, so war man um Erklärungen betreffs der so bedeutenden Ver- schiedenheit der Örtlichkeiten gar nicht verlegen. So behauptete man, dass der Stammvater Arler aus Polen stammte2) und sein Sohn Stein- metzmeister in Gmünd gewesen seis) oder dass möglicherweise ein Familienglied als Parlier bei einem Baue in Polen oder Schlesien gearbeitet habe. 4) In das Gebiet dieser kühnen und grundlosen Hypothesen gehört 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 45 nimmt an, dass Meister Peter, als er »magister operis« geworden war, nicht mehr den von »parlerius« abgeleiteten Namen auf sich anwenden konnte und dadurch das Fehlen desselben auf den Stein- inschriften in Prag und Kolin sich erkläre. Dies ist aber nicht haltbar, da Meister Peter 1359, 1361 und 1372 ausdrücklich noch als »Perlerz, Parlerz und Parlerius« genannt ist und die beiden letzten Namensformen auch 1383 noch für seinen Bruder Michael Verwendung fanden. 2) Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 478. 3) Zap, Versuch einer kurzen Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen. Prag, 1863, S. 13. — Baum, Jak se píše historie umění českého. Památky archaeolog. a místopis. IX. S. 246. 4) Ebendaselbst S. 245. — Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 13 und 14 tritt für die deutsche Herkunft des Meisters, aber für Schlesien als Heimat desselben ein.
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10 auch die Annahme, 1) dass Heinrich, der Vater Peter Parlers, seine Jugend in Polen verbrachte, dort auslernte und dann auf die Wanderschaft gieng; auf dieser Fahrt von Polen sei er auch nach Kuttenberg in Böhmen gekommen, habe dort bei dem Baue der Barbarakirche Beschäftigung gefunden, die erste Kapelle derselben aufgeführt und sich dann nach Gmünd in Schwaben begeben,2) wo er die Kirche zu Ehren des heil. Kreuzes erbaute. Ja, selbst nach Bolognas) und Boulogne 4) schweifte man, nicht um die Natürlichkeit der Erklärung zu retten, sondern um eine Deutung abzulehnen, welche auf Beziehungen der Familie zu Deutsch- land hinwies. Dabei übersah man vollständig, dass für die Bezeichnung b) der zuletzt genannten Orte die Form »Bononia« gebräuchlich ist, dem das »polonia« in doppelter Weise nicht entspricht und erst durch Ver- besserungen gleich gemacht werden könnte, während »polonia« dem »colonia« unbestreitbar näher steht als dem »bononia«. Meister Peter hatte Gertrud, die Tochter des aus Hamm in Westfalen stammenden, aber in Köln sesshaft gewordenen Steinmetzen Bartholomäus, als Gattin heimgeführt; sie wurde von ihm bei dem Hauskaufe im Jahre 1359 bereits bedacht. Bei der Theilung der Erbschaft nach dem Tode des Vaters erscheint 1373 »Druda mit meister Peter irin manne, meister des doems zo Praa uns(ers) leiwen gnedichin heirrin des keysers« besonders berücksichtigt. 6) Ihre dem Namen nach nicht bekannte Tochter heiratete den Steinmetzen Michael aus Köln am Rhein, der als Mitglied 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. [První doba stavby.] Roční zpráva c. k. vyšších realných škol a real. gymnasia v Hoře Kutné. Kuttenberg, 1885. S. 10—11. 2) Das vollständig Ungereimte und Willkürliche dieser Hypothese erhellt wohl am deutlichsten aus der Thatsache, dass der Bau der Kuttenberger Barbara- kirche, wie der Verf. auf Grund bisher unbekannter, urkundlicher Belege später nachweisen wird, vor 1388 gar nicht begonnen wurde; daher ist auch absolut unmöglich, dass eine Kapelle derselben vor dem 1351 begonnenen Baue der Heiligenkreuzkirche in Gmünd vollendet werden konnte. Das Unhaltbare der wunderlichen Annahme ergibt übrigens sofort ein Blick auf die Eintragungen der libri erectionum et confirmationum, die schon lange vor 1388 sehr sorgfältig gebucht wurden und zwischen 1358 bis 1388 gar nichts von der Kuttenberger Barbarakirche enthalten, wogegen sich von 1388 an zahlreiche Einzeichnungen finden. Dieser Umstand erhärtet sofort, dass an eine Erbauung der Barbarakirche vor 1350 absolut nicht zu denken ist. 3) Chytil, K otázce o původu mistrů Gmündských. Památky archaeolog. a místop. XIV. S. 43 erörtert diese Frage von neuen Gesichtspunkten, ohne zu einem bestimmten Resultate zu gelangen. 4) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 44 mit Berufung auf die Zustimmung Palackýs. 5) Unger, Die deutschen Dombaumeister in Prag und Mailand a. a. O. S. 102 weist schon darauf hin. 6) Sich urk. Nachw. Nr. 7.
10 auch die Annahme, 1) dass Heinrich, der Vater Peter Parlers, seine Jugend in Polen verbrachte, dort auslernte und dann auf die Wanderschaft gieng; auf dieser Fahrt von Polen sei er auch nach Kuttenberg in Böhmen gekommen, habe dort bei dem Baue der Barbarakirche Beschäftigung gefunden, die erste Kapelle derselben aufgeführt und sich dann nach Gmünd in Schwaben begeben,2) wo er die Kirche zu Ehren des heil. Kreuzes erbaute. Ja, selbst nach Bolognas) und Boulogne 4) schweifte man, nicht um die Natürlichkeit der Erklärung zu retten, sondern um eine Deutung abzulehnen, welche auf Beziehungen der Familie zu Deutsch- land hinwies. Dabei übersah man vollständig, dass für die Bezeichnung b) der zuletzt genannten Orte die Form »Bononia« gebräuchlich ist, dem das »polonia« in doppelter Weise nicht entspricht und erst durch Ver- besserungen gleich gemacht werden könnte, während »polonia« dem »colonia« unbestreitbar näher steht als dem »bononia«. Meister Peter hatte Gertrud, die Tochter des aus Hamm in Westfalen stammenden, aber in Köln sesshaft gewordenen Steinmetzen Bartholomäus, als Gattin heimgeführt; sie wurde von ihm bei dem Hauskaufe im Jahre 1359 bereits bedacht. Bei der Theilung der Erbschaft nach dem Tode des Vaters erscheint 1373 »Druda mit meister Peter irin manne, meister des doems zo Praa uns(ers) leiwen gnedichin heirrin des keysers« besonders berücksichtigt. 6) Ihre dem Namen nach nicht bekannte Tochter heiratete den Steinmetzen Michael aus Köln am Rhein, der als Mitglied 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. [První doba stavby.] Roční zpráva c. k. vyšších realných škol a real. gymnasia v Hoře Kutné. Kuttenberg, 1885. S. 10—11. 2) Das vollständig Ungereimte und Willkürliche dieser Hypothese erhellt wohl am deutlichsten aus der Thatsache, dass der Bau der Kuttenberger Barbara- kirche, wie der Verf. auf Grund bisher unbekannter, urkundlicher Belege später nachweisen wird, vor 1388 gar nicht begonnen wurde; daher ist auch absolut unmöglich, dass eine Kapelle derselben vor dem 1351 begonnenen Baue der Heiligenkreuzkirche in Gmünd vollendet werden konnte. Das Unhaltbare der wunderlichen Annahme ergibt übrigens sofort ein Blick auf die Eintragungen der libri erectionum et confirmationum, die schon lange vor 1388 sehr sorgfältig gebucht wurden und zwischen 1358 bis 1388 gar nichts von der Kuttenberger Barbarakirche enthalten, wogegen sich von 1388 an zahlreiche Einzeichnungen finden. Dieser Umstand erhärtet sofort, dass an eine Erbauung der Barbarakirche vor 1350 absolut nicht zu denken ist. 3) Chytil, K otázce o původu mistrů Gmündských. Památky archaeolog. a místop. XIV. S. 43 erörtert diese Frage von neuen Gesichtspunkten, ohne zu einem bestimmten Resultate zu gelangen. 4) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 44 mit Berufung auf die Zustimmung Palackýs. 5) Unger, Die deutschen Dombaumeister in Prag und Mailand a. a. O. S. 102 weist schon darauf hin. 6) Sich urk. Nachw. Nr. 7.
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11 der Prager Dombauhütte begegnet und 1383 mit dem Bruder seines Schwiegervaters, dem gleichfalls in Böhmen arbeitenden Steinmetzen Michael Parler, wegen Abtretung eines Hauses unterhandelte. Mit Drutginis aus Köln ist auch der »magister Henricus de Gemunden lapicida« ver- heiratet, der wahrscheinlich zum Familienverbande gehörte, 1381 bis 1387 als Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren in Brünn nachweisbar ist und auch zu Prag in näheren Beziehungen stand. Die Familienbeziehungen des Prager Dombaumeisters Peter knüpfen demnach mehrfach an Köln an, das ja für die Geschichte des Bauhütten- wesens in Deutschland besondere Bedeutung hatte. Sollte daher die Annahme nicht zulässig sein, dass das erwiesenermaßen später auf- gefrischte 1) »polonia« ursprünglich »colonia« gelautet hat? Während die Festhaltung des »polonia« der Deutung der Stelle nur Schwierigkeiten bereitet und über vage, schrullenhafte Vermuthungen nicht hinauskommen lässt, scheint die Conjectur eines »colonia« in Rücksicht auf die oben berührten, urkundlich erweisbaren Thatsachen gewiss nicht unnatürlich oder unmöglich. 2) Aber auch der Aufbau des Textes der Triforiumsinschrift weist auf die Zulässigkeit und hohe Wahrscheinlichkeit des »colonia« hin, da hinter »Henrici« die Zusätze »[plarleri de [cJolonia, magistri de gemunden in suevia« nach dem Grundsatze des Parallelismus angereiht erscheinen. Ist an der zweiten unversehrt gebliebenen Stelle unzweifelhaft ausgedrückt, dass Heinrich zu Gmünd in Schwaben als Meister thätig war, so folgt daraus, dass zu dem »parleri«, welches dem »magistri« das Gleichgewicht hält, auch ein dem »gemunden in suevia« zunächst entsprechender, gleich- wertiger Stadtname kommen muss; dies könnte aber nur »colonia« sein, da ja die noch zur Deutung der Stelle herangezogenen Städte Bologna und Boulogne nahezu ausschließlich in der Form »Bononia« begegnen. Dass es sich hinter »parleri« nur um einen Städtenamen handeln kann, beweist zur Evidenz auch der Vergleich mit der Inschrift, welche sich auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes oberhalb der Büste des ersten Prager Dombaumeisters Matthias von Arras befindet. Hier folgt dem Namen des Meisterss) der Zusatz »natus de arras civitate francie« und in den Worten »quem Karolus IIII. protunc marchio moravie cum electus fuerat in regem romanorum in avinione abinde adduxit« ist aus- 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 9. 2) Schnaase, Geschichte der bildenden Künste VI. S. 271. — Horčička, Die Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. Eilfter Jahresbericht über das deutsche Staats- gymnasium in Prag-Altstadt für das Schuljahr 1882—83. Prag, 1883. S. 11 und 12. 3) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 52. — Peter von Gmünd. S. 3. — Mikowec-Zap, Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 229.
11 der Prager Dombauhütte begegnet und 1383 mit dem Bruder seines Schwiegervaters, dem gleichfalls in Böhmen arbeitenden Steinmetzen Michael Parler, wegen Abtretung eines Hauses unterhandelte. Mit Drutginis aus Köln ist auch der »magister Henricus de Gemunden lapicida« ver- heiratet, der wahrscheinlich zum Familienverbande gehörte, 1381 bis 1387 als Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren in Brünn nachweisbar ist und auch zu Prag in näheren Beziehungen stand. Die Familienbeziehungen des Prager Dombaumeisters Peter knüpfen demnach mehrfach an Köln an, das ja für die Geschichte des Bauhütten- wesens in Deutschland besondere Bedeutung hatte. Sollte daher die Annahme nicht zulässig sein, dass das erwiesenermaßen später auf- gefrischte 1) »polonia« ursprünglich »colonia« gelautet hat? Während die Festhaltung des »polonia« der Deutung der Stelle nur Schwierigkeiten bereitet und über vage, schrullenhafte Vermuthungen nicht hinauskommen lässt, scheint die Conjectur eines »colonia« in Rücksicht auf die oben berührten, urkundlich erweisbaren Thatsachen gewiss nicht unnatürlich oder unmöglich. 2) Aber auch der Aufbau des Textes der Triforiumsinschrift weist auf die Zulässigkeit und hohe Wahrscheinlichkeit des »colonia« hin, da hinter »Henrici« die Zusätze »[plarleri de [cJolonia, magistri de gemunden in suevia« nach dem Grundsatze des Parallelismus angereiht erscheinen. Ist an der zweiten unversehrt gebliebenen Stelle unzweifelhaft ausgedrückt, dass Heinrich zu Gmünd in Schwaben als Meister thätig war, so folgt daraus, dass zu dem »parleri«, welches dem »magistri« das Gleichgewicht hält, auch ein dem »gemunden in suevia« zunächst entsprechender, gleich- wertiger Stadtname kommen muss; dies könnte aber nur »colonia« sein, da ja die noch zur Deutung der Stelle herangezogenen Städte Bologna und Boulogne nahezu ausschließlich in der Form »Bononia« begegnen. Dass es sich hinter »parleri« nur um einen Städtenamen handeln kann, beweist zur Evidenz auch der Vergleich mit der Inschrift, welche sich auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes oberhalb der Büste des ersten Prager Dombaumeisters Matthias von Arras befindet. Hier folgt dem Namen des Meisterss) der Zusatz »natus de arras civitate francie« und in den Worten »quem Karolus IIII. protunc marchio moravie cum electus fuerat in regem romanorum in avinione abinde adduxit« ist aus- 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 9. 2) Schnaase, Geschichte der bildenden Künste VI. S. 271. — Horčička, Die Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. Eilfter Jahresbericht über das deutsche Staats- gymnasium in Prag-Altstadt für das Schuljahr 1882—83. Prag, 1883. S. 11 und 12. 3) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 52. — Peter von Gmünd. S. 3. — Mikowec-Zap, Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 229.
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12 drücklich auf den Ort seiner früheren Thätigkeit Rücksicht genommen. Der ebenso nach »parleri« zu setzende Städtename müsste demnach aus dem »polonia« der Triforiumsinschrift in ein »colonia« verbessert werden. Dass übrigens Verwechslungen dieser ähnlich klingenden Namen in Prag gerade während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundertes vorkamen und selbst zur Erklärung der Möglichkeit eines Irrthumes beim Anfertigen der Triforiumsinschrift herangezogen werden könnten, steht heute außer jedem Zweifel. 1) Nach diesen eingehenden Darlegungen, welche deshalb hier gegeben werden mussten, weil das »arleri de polonia« einen Cardinalpunkt der ganzen Parlerfrage bildet und am meisten für die Negierung des deutschen Ursprunges der Künstlerfamilie ins Feld geführt wurde, ergibt sich mit fast unbestreitbarer Sicherheit die Zuverlässigkeit der Conjectur »parleri de colonia«. Demnach besagt die Inschrift, dass der zweite Prager Dom- baumeister Peter ein Sohn Heinrichs, des Parliers von Köln und Meisters zu Gmünd in Schwaben, gewesen sei; das stellt auch endgiltig den Familiennamen fest, dessen Ubertragung auf die Söhne Peter und Michael bereits in Köln erfolgt sein muss. Dass die Familie selbst aus Köln stammte, ist damit noch keines- wegs gesagt. Denn die Thätigkeit des Stammvaters Heinrich als Parliers in Köln, die Heirat Meister Peters mit der Tochter des Kölner Stein- metzen Bartholomäus, welche nach den Verhältnissen des 14. Jahrhundertes mindestens zur Voraussetzung haben muss, dass Peter Parler einige Zeit in Köln arbeitete und dabei Gertrud kennen lernte, die Erbschaft nach dem Schwiegervater, die Verheiratung der Tochter mit dem aus Köln nach Prag gekommenen Steinmetzen Michael weisen nur darauf hin, dass der große Meister und seine Familie gerade zu diesem Vororte des deutschen Bauhüttenwesens und zu Kölner Steinmetzen wiederholt in innige Beziehungen traten. Gerade die Häufung der letzteren spricht dafür, dass die ersten Mitglieder der berühmten Steinmetzenfamilie, selbst wenn sie in Köln nicht ihren Ausgangspunkt hatte, daselbst wenigstens zum Theil ihre Ausbildung erlangten und die von ihnen geschaffenen 1) Tomek, Základy starého místopisu Pražského, 3 Bände nebst Registerband. Prag, 1865—1875. I. S. 140 weist nach, dass ein Haus in der Zeltnergasse 1362 Eigenthum war »Petri de Polonia« und bis 1365 den »Petrum de Colonia« zum Besitzer hatte. So geschah es also bereits zu Lebzeiten des Dombaumeisters Peter, dass man in Prag anderwärts offenbar achtlos die Worte »Polonia« und »Colonia« verwechselte. Das ist einem Versehen des Schreibers zuzurechnen; an ein solches kann bei der Triforiumsinschrift nicht gedacht. werden, weil dieselbe den Charakter eines öffentlichen Denkmales hatte, unzweifelhaft nach dem Auftrage collationiert wurde und ein eventueller Fehler noch Verbesserung erfahren hätte. Das »Polonia« ist demnach wohl auf Kosten eines gedankenlosen Wiederauffrischers der Schrift zu setzen, dem das Land Polen näher lag als die Stadt Köln.
12 drücklich auf den Ort seiner früheren Thätigkeit Rücksicht genommen. Der ebenso nach »parleri« zu setzende Städtename müsste demnach aus dem »polonia« der Triforiumsinschrift in ein »colonia« verbessert werden. Dass übrigens Verwechslungen dieser ähnlich klingenden Namen in Prag gerade während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundertes vorkamen und selbst zur Erklärung der Möglichkeit eines Irrthumes beim Anfertigen der Triforiumsinschrift herangezogen werden könnten, steht heute außer jedem Zweifel. 1) Nach diesen eingehenden Darlegungen, welche deshalb hier gegeben werden mussten, weil das »arleri de polonia« einen Cardinalpunkt der ganzen Parlerfrage bildet und am meisten für die Negierung des deutschen Ursprunges der Künstlerfamilie ins Feld geführt wurde, ergibt sich mit fast unbestreitbarer Sicherheit die Zuverlässigkeit der Conjectur »parleri de colonia«. Demnach besagt die Inschrift, dass der zweite Prager Dom- baumeister Peter ein Sohn Heinrichs, des Parliers von Köln und Meisters zu Gmünd in Schwaben, gewesen sei; das stellt auch endgiltig den Familiennamen fest, dessen Ubertragung auf die Söhne Peter und Michael bereits in Köln erfolgt sein muss. Dass die Familie selbst aus Köln stammte, ist damit noch keines- wegs gesagt. Denn die Thätigkeit des Stammvaters Heinrich als Parliers in Köln, die Heirat Meister Peters mit der Tochter des Kölner Stein- metzen Bartholomäus, welche nach den Verhältnissen des 14. Jahrhundertes mindestens zur Voraussetzung haben muss, dass Peter Parler einige Zeit in Köln arbeitete und dabei Gertrud kennen lernte, die Erbschaft nach dem Schwiegervater, die Verheiratung der Tochter mit dem aus Köln nach Prag gekommenen Steinmetzen Michael weisen nur darauf hin, dass der große Meister und seine Familie gerade zu diesem Vororte des deutschen Bauhüttenwesens und zu Kölner Steinmetzen wiederholt in innige Beziehungen traten. Gerade die Häufung der letzteren spricht dafür, dass die ersten Mitglieder der berühmten Steinmetzenfamilie, selbst wenn sie in Köln nicht ihren Ausgangspunkt hatte, daselbst wenigstens zum Theil ihre Ausbildung erlangten und die von ihnen geschaffenen 1) Tomek, Základy starého místopisu Pražského, 3 Bände nebst Registerband. Prag, 1865—1875. I. S. 140 weist nach, dass ein Haus in der Zeltnergasse 1362 Eigenthum war »Petri de Polonia« und bis 1365 den »Petrum de Colonia« zum Besitzer hatte. So geschah es also bereits zu Lebzeiten des Dombaumeisters Peter, dass man in Prag anderwärts offenbar achtlos die Worte »Polonia« und »Colonia« verwechselte. Das ist einem Versehen des Schreibers zuzurechnen; an ein solches kann bei der Triforiumsinschrift nicht gedacht. werden, weil dieselbe den Charakter eines öffentlichen Denkmales hatte, unzweifelhaft nach dem Auftrage collationiert wurde und ein eventueller Fehler noch Verbesserung erfahren hätte. Das »Polonia« ist demnach wohl auf Kosten eines gedankenlosen Wiederauffrischers der Schrift zu setzen, dem das Land Polen näher lag als die Stadt Köln.
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13 Werke in gewissem Sinne mit dem Geiste der Kölner Bauhütte in Zusammenhang gebracht werden dürfen. Jedenfalls ist aber die Heimat der Familie im südwestlichen oder westlichen Deutschland, nicht aber in Polen zu suchen, weil gerade in den erstgenannten Länderstrichen sich Meister Heinrich und sein Sohn Peter an Bauten bilden konnten, deren Typus für die Heiligenkreuzkirche in Gmünd wie für die Bartholomäus- kirche in Kolin und die Barbarakirche in Kuttenberg maßgebend wurde. Dagegen scheint es keinem Zweifel zu unterliegen, dass Peter Parler zu Gmünd in Schwaben geboren wurde, was allerdings aus der Triforiums- inschrift allein nicht hervorgeht; denn dieselbe besagt nur, dass der Kaiser den jungen Meister von dort nach Prag berief. Allein die Inschrift des Koliner Gedenksteines und die an der Südseite des Prager Domes angebrachte Marmortafel mit den Angaben über die Phasen des Dom- baues — beide unstreitig unter den Augen Peter Parlers entstanden — bezeichnen ihn wie das Hradschiner Stadtbuch als »Petrus de Gemundia oder Gemund«, womit offenbar nichts anderes als die Geburtsstadt gemeint sein kann. Denn wenn in den Eintragungen der Prager Universität 1375 ein Laurentius Gemunder,1) 1376, 1377 und 1384 ein Henricus de Gamundia,2) 1377 ein Bertholdus de Gamundia 3) und 1385 ein »Albertus Gemunder«4) begegnen, welche durch diese Zusätze hinsichtlich ihrer Herkunft näher charakterisiert werden, und dies Princip der Herkunfts- bezeichnung in der Namengebung des 14. Jahrhundertes vorwaltet, so muss wohl auch die Stadt Gmünd in Schwaben, welche überall dort, wo der Meister näher bestimmt erscheint, sofort übereinstimmend hervortritt, als Geburtsstadt des großen Prager Dombaumeisters betrachtet werden. Dies bestätigt auch die ähnliche Bezeichnung des 1384 und 1387 in Brünn begegnenden »magister Henricus de Gemunden lapicida«, dessen Geburts- ort gewiss jeder unbefangene Leser sofort zu Gmünd suchen wird. Gerade die zuletzt erwähnte Analogie gewährt zuverlässige Anhalts- punkte dafür, dass die Beziehungen Peter Parlers und seiner Familie zu Köln nicht maßgebend werden können, diese Stadt als seinen Geburtsort zu betrachten. Denn wie der später in Brünn arbeitende Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd die Kölnerin Drutginis heimführte, die er wahr- scheinlich während der Zeit seines Arbeitens in Köln kennen gelernt hatte, und ausdrücklich nur mit dem Hinweise »de Gemunden« rücksichtlich seiner Herkunft näher bezeichnet ist, so hat wohl auch bei dem die Kölnerin Gertrud heiratenden Peter Parler die ähnliche Charakterisierung 1) Monumenta historica universitatis Carolo-Ferdinandeae Pragensis. Prag 1830 uf. I. 1. S. 167. 2) Ebendaselbst I. 1. S. 173, 174, 179 und 225. 3) Ebendaselbst I. 1. S. 179. 4) Ebendaselbst 1. 1. S. 234.
13 Werke in gewissem Sinne mit dem Geiste der Kölner Bauhütte in Zusammenhang gebracht werden dürfen. Jedenfalls ist aber die Heimat der Familie im südwestlichen oder westlichen Deutschland, nicht aber in Polen zu suchen, weil gerade in den erstgenannten Länderstrichen sich Meister Heinrich und sein Sohn Peter an Bauten bilden konnten, deren Typus für die Heiligenkreuzkirche in Gmünd wie für die Bartholomäus- kirche in Kolin und die Barbarakirche in Kuttenberg maßgebend wurde. Dagegen scheint es keinem Zweifel zu unterliegen, dass Peter Parler zu Gmünd in Schwaben geboren wurde, was allerdings aus der Triforiums- inschrift allein nicht hervorgeht; denn dieselbe besagt nur, dass der Kaiser den jungen Meister von dort nach Prag berief. Allein die Inschrift des Koliner Gedenksteines und die an der Südseite des Prager Domes angebrachte Marmortafel mit den Angaben über die Phasen des Dom- baues — beide unstreitig unter den Augen Peter Parlers entstanden — bezeichnen ihn wie das Hradschiner Stadtbuch als »Petrus de Gemundia oder Gemund«, womit offenbar nichts anderes als die Geburtsstadt gemeint sein kann. Denn wenn in den Eintragungen der Prager Universität 1375 ein Laurentius Gemunder,1) 1376, 1377 und 1384 ein Henricus de Gamundia,2) 1377 ein Bertholdus de Gamundia 3) und 1385 ein »Albertus Gemunder«4) begegnen, welche durch diese Zusätze hinsichtlich ihrer Herkunft näher charakterisiert werden, und dies Princip der Herkunfts- bezeichnung in der Namengebung des 14. Jahrhundertes vorwaltet, so muss wohl auch die Stadt Gmünd in Schwaben, welche überall dort, wo der Meister näher bestimmt erscheint, sofort übereinstimmend hervortritt, als Geburtsstadt des großen Prager Dombaumeisters betrachtet werden. Dies bestätigt auch die ähnliche Bezeichnung des 1384 und 1387 in Brünn begegnenden »magister Henricus de Gemunden lapicida«, dessen Geburts- ort gewiss jeder unbefangene Leser sofort zu Gmünd suchen wird. Gerade die zuletzt erwähnte Analogie gewährt zuverlässige Anhalts- punkte dafür, dass die Beziehungen Peter Parlers und seiner Familie zu Köln nicht maßgebend werden können, diese Stadt als seinen Geburtsort zu betrachten. Denn wie der später in Brünn arbeitende Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd die Kölnerin Drutginis heimführte, die er wahr- scheinlich während der Zeit seines Arbeitens in Köln kennen gelernt hatte, und ausdrücklich nur mit dem Hinweise »de Gemunden« rücksichtlich seiner Herkunft näher bezeichnet ist, so hat wohl auch bei dem die Kölnerin Gertrud heiratenden Peter Parler die ähnliche Charakterisierung 1) Monumenta historica universitatis Carolo-Ferdinandeae Pragensis. Prag 1830 uf. I. 1. S. 167. 2) Ebendaselbst I. 1. S. 173, 174, 179 und 225. 3) Ebendaselbst I. 1. S. 179. 4) Ebendaselbst 1. 1. S. 234.
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14 dieselbe Bedeutung, nämlich dass Gmünd die Geburtsstadt des Meisters sei. Die Thatsache, dass zwei aus Gmünd gebürtige Steinmetzen Kölnerinnen heimführten, weist unbestreitbar darauf hin, dass die Gmünder Steinmetzen seit den Tagen, da Meister Heinrich als Parlier in Köln gearbeitet hatte, einen gewissen Zug nach dem Rom am Rheine hatten und hier ihre Weiterbildung suchten. So blieben Gmünder Meister über- haupt in Berührung mit Köln, wodurch auch die Zuverlässigkeit der oben nachgewiesenen Anderung des »polonia« in »colonia« erheblich gewinnt. Peter Parler ist also zu Gmünd in Schwaben als Sohn Heinrichs, der als Parlier in Köln gearbeitet hatte und als Meister den Bau der Gmünder Heiligenkreuzkirche leitete, geboren. Für die Zeit seiner Geburt gibt die Triforiumsinschrift einen allerdings nur mit Vorsicht zu benutzenden Anhaltspunkt. Dieselbe behauptet nämlich, dass der von Karl IV. aus Gmünd berufene Baumeister 23 Jahre gezählt habe, als er 1356 mit der Leitung des Prager Dombaues betraut wurde;1) demnach wäre sein Geburtsjahr mit 1333 anzusetzen. Allein die Angabe, dass er 1356 als Dombaumeister bestellt worden sei, begegnet einigen Bedenken, denen auch bereits mehrmals dadurch Rechnung getragen wurde, indem statt 1356 die Jahreszahl 1353 gelesen wurde.2) Die zuletzt erwähnte Lesart hat in Erwägung des Umstandes, dass auch die Jahreszahlangaben anderer Triforiumsinschriften,3) wie der directores fabricae Busco, Nicolaus Holubecz und des Wenzel von Radecz, nicht zuverlässig sind 4) und nach anderen sicheren Quellen richtig gestellt werden müssen, immerhin manches für sich. Matthias von Arras, der erste Prager Dombaumeister, war 1352 gestorben, und das großartig begonnene Werk stand verwaist. Die Opferwilligkeit, welche die Geist- lichkeit und alle Stände des Landes gegenüber der Ausführung des Dom- baues während der ganzen zweiten Hälfte des 14. Jahrhundertes bekundeten, führt zu der Annahme, dass man auch darauf bedacht gewesen sein 1) Sich urk. Nachw. Nr. 1. 2) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 43 und Mikowec-Zap, Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister, ebendaselbst II. S. 230. — Tomek, Základy, III. S. 106. 8) Neuwirth, Die Wochenrechnungen und der Betrieb des Prager Dombaues in den Jahren 1372—1378. Prag, 1890. S. 389 uf. — Die Inschrift bei der Büste des Matthias von Arras gibt den Beginn des Dombaues mit 1342 gleichfalls unrichtig an, so dass chronologische Mängel in der seinem Nachfolger geltenden Aufzeichnung durchaus nicht so sehr auffällig erscheinen; vgl. Tomek, Základy, III. S. 105. 4) Unzuverlässig ist auch die Ansetzung der Vollendung des Chores auf 1386 in der Triforiumsinschrift, während die Marmortafel an der Südseite des Domes den Schluss der Wölbung und die Weihe des Chores mit unzweifelhafter Gewissheit auf 1385 verlegt.
14 dieselbe Bedeutung, nämlich dass Gmünd die Geburtsstadt des Meisters sei. Die Thatsache, dass zwei aus Gmünd gebürtige Steinmetzen Kölnerinnen heimführten, weist unbestreitbar darauf hin, dass die Gmünder Steinmetzen seit den Tagen, da Meister Heinrich als Parlier in Köln gearbeitet hatte, einen gewissen Zug nach dem Rom am Rheine hatten und hier ihre Weiterbildung suchten. So blieben Gmünder Meister über- haupt in Berührung mit Köln, wodurch auch die Zuverlässigkeit der oben nachgewiesenen Anderung des »polonia« in »colonia« erheblich gewinnt. Peter Parler ist also zu Gmünd in Schwaben als Sohn Heinrichs, der als Parlier in Köln gearbeitet hatte und als Meister den Bau der Gmünder Heiligenkreuzkirche leitete, geboren. Für die Zeit seiner Geburt gibt die Triforiumsinschrift einen allerdings nur mit Vorsicht zu benutzenden Anhaltspunkt. Dieselbe behauptet nämlich, dass der von Karl IV. aus Gmünd berufene Baumeister 23 Jahre gezählt habe, als er 1356 mit der Leitung des Prager Dombaues betraut wurde;1) demnach wäre sein Geburtsjahr mit 1333 anzusetzen. Allein die Angabe, dass er 1356 als Dombaumeister bestellt worden sei, begegnet einigen Bedenken, denen auch bereits mehrmals dadurch Rechnung getragen wurde, indem statt 1356 die Jahreszahl 1353 gelesen wurde.2) Die zuletzt erwähnte Lesart hat in Erwägung des Umstandes, dass auch die Jahreszahlangaben anderer Triforiumsinschriften,3) wie der directores fabricae Busco, Nicolaus Holubecz und des Wenzel von Radecz, nicht zuverlässig sind 4) und nach anderen sicheren Quellen richtig gestellt werden müssen, immerhin manches für sich. Matthias von Arras, der erste Prager Dombaumeister, war 1352 gestorben, und das großartig begonnene Werk stand verwaist. Die Opferwilligkeit, welche die Geist- lichkeit und alle Stände des Landes gegenüber der Ausführung des Dom- baues während der ganzen zweiten Hälfte des 14. Jahrhundertes bekundeten, führt zu der Annahme, dass man auch darauf bedacht gewesen sein 1) Sich urk. Nachw. Nr. 1. 2) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 43 und Mikowec-Zap, Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister, ebendaselbst II. S. 230. — Tomek, Základy, III. S. 106. 8) Neuwirth, Die Wochenrechnungen und der Betrieb des Prager Dombaues in den Jahren 1372—1378. Prag, 1890. S. 389 uf. — Die Inschrift bei der Büste des Matthias von Arras gibt den Beginn des Dombaues mit 1342 gleichfalls unrichtig an, so dass chronologische Mängel in der seinem Nachfolger geltenden Aufzeichnung durchaus nicht so sehr auffällig erscheinen; vgl. Tomek, Základy, III. S. 105. 4) Unzuverlässig ist auch die Ansetzung der Vollendung des Chores auf 1386 in der Triforiumsinschrift, während die Marmortafel an der Südseite des Domes den Schluss der Wölbung und die Weihe des Chores mit unzweifelhafter Gewissheit auf 1385 verlegt.
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15 muss, den Verlust durch Berufung eines tüchtigen Architekten so bald als möglich wett zu machen. Dieselbe Intention beseelte unzweifelhaft auch Karl IV., welcher gerade in dieser Zeit der neuen Metropolitan- kirche, deren Ruf er durch jede mögliche Erhöhung des Glanzes und der Pracht jenem der altehrwürdigen Erzbisthümer Deutschlands gleich- bringen wollte, überaus reiche und kostbar ausgestattete Reliquienschätze zuwandte. Diese Thatsache lässt wohl auch annehmen, dass der genannte Herrscher nicht theilnahmslos zugesehen hätte, wenn der Bau jenes Gotteshauses, das die äußerliche Versinnbildlichung der Macht und Größe des neuen Erzbisthumes, der Ebenbürtigkeit desselben neben alten Metro- politansitzen und der kirchlichen Selbständigkeit des Landes Böhmen werden sollte, jämmerlich für einige Zeit gleichsam in den Kinderschuhen stecken geblieben wäre. Die bisherige Annahme, dass in der Ausführung des Prager Dombaues von 1352 bis 1356 ein gewisser Stillstand ein- getreten sei, hat unstreitig etwas Unnatürliches an sich. Es ist viel wahrscheinlicher, dass man gleich nach dem Tode des ersten Dombau- meisters, um einem sonst unvermeidlichen Stillstande vorzubeugen, es sich angelegen sein ließ, einen jungen tüchtigen Architekten zu gewinnen, dem man bereits im folgenden Jahre die Fortführung der Arbeit übertrug. Letzteres lieſe sich auch ganz natürlich mit dem Itinerar Karls IV., dem die Triforiumsinschrift die Berufung des 23jährigen Meisters zuschreibt, in Verbindung bringen. Denn Karl IV. besuchte 1353 die bedeutendsten Städte Bayerns und Schwabens, wobei er ja Gelegenheit finden konnte Peter Parler kennen zu lernen und für Prag zu gewinnen. Wandte er sich doch am 9. August 1353 von Ulm aus mit einem Auftrage wegen der zu zahlenden Reichssteuer direct an Gmünd, das er von einem Auf- enthalte am 7. Februar 1348 aus eigener Anschauung kannte und am 1. August 1355 mit der Bestätigung der alten Privilegien bedachte. 1) So stünde auch von dieser Seite der Anderung des »1356« in »1353« durchaus nichts im Wege, da die allgemeinen Verhältnisse eher dafür als dagegen sprechen. Auch vom paläographischen Standpunkte erscheint das 1353 voll- ständig zulässig. Da die Inschriften frühe schon beschädigt waren und einer Auffrischung bedursten und gerade die Jahreszahlen sich in einigen Fällen als unzuverlässig erwiesen, so scheint es nicht undenkbar, dass die lückenhaften Uberreste einer III als VI gelesen und erneuert wurden, zudem die beiden Schäfte der V so ziemlich denselben Zwischenraum, wie jener der II ist, haben. 1) Huber, Die Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV., Innsbruck, 1877, S. 52 und »Erstes Ergänzungsheft zu den Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV., Innsbruck, 1889, S. 706, Nr. 6717 und S. 717, Nr. 6841.
15 muss, den Verlust durch Berufung eines tüchtigen Architekten so bald als möglich wett zu machen. Dieselbe Intention beseelte unzweifelhaft auch Karl IV., welcher gerade in dieser Zeit der neuen Metropolitan- kirche, deren Ruf er durch jede mögliche Erhöhung des Glanzes und der Pracht jenem der altehrwürdigen Erzbisthümer Deutschlands gleich- bringen wollte, überaus reiche und kostbar ausgestattete Reliquienschätze zuwandte. Diese Thatsache lässt wohl auch annehmen, dass der genannte Herrscher nicht theilnahmslos zugesehen hätte, wenn der Bau jenes Gotteshauses, das die äußerliche Versinnbildlichung der Macht und Größe des neuen Erzbisthumes, der Ebenbürtigkeit desselben neben alten Metro- politansitzen und der kirchlichen Selbständigkeit des Landes Böhmen werden sollte, jämmerlich für einige Zeit gleichsam in den Kinderschuhen stecken geblieben wäre. Die bisherige Annahme, dass in der Ausführung des Prager Dombaues von 1352 bis 1356 ein gewisser Stillstand ein- getreten sei, hat unstreitig etwas Unnatürliches an sich. Es ist viel wahrscheinlicher, dass man gleich nach dem Tode des ersten Dombau- meisters, um einem sonst unvermeidlichen Stillstande vorzubeugen, es sich angelegen sein ließ, einen jungen tüchtigen Architekten zu gewinnen, dem man bereits im folgenden Jahre die Fortführung der Arbeit übertrug. Letzteres lieſe sich auch ganz natürlich mit dem Itinerar Karls IV., dem die Triforiumsinschrift die Berufung des 23jährigen Meisters zuschreibt, in Verbindung bringen. Denn Karl IV. besuchte 1353 die bedeutendsten Städte Bayerns und Schwabens, wobei er ja Gelegenheit finden konnte Peter Parler kennen zu lernen und für Prag zu gewinnen. Wandte er sich doch am 9. August 1353 von Ulm aus mit einem Auftrage wegen der zu zahlenden Reichssteuer direct an Gmünd, das er von einem Auf- enthalte am 7. Februar 1348 aus eigener Anschauung kannte und am 1. August 1355 mit der Bestätigung der alten Privilegien bedachte. 1) So stünde auch von dieser Seite der Anderung des »1356« in »1353« durchaus nichts im Wege, da die allgemeinen Verhältnisse eher dafür als dagegen sprechen. Auch vom paläographischen Standpunkte erscheint das 1353 voll- ständig zulässig. Da die Inschriften frühe schon beschädigt waren und einer Auffrischung bedursten und gerade die Jahreszahlen sich in einigen Fällen als unzuverlässig erwiesen, so scheint es nicht undenkbar, dass die lückenhaften Uberreste einer III als VI gelesen und erneuert wurden, zudem die beiden Schäfte der V so ziemlich denselben Zwischenraum, wie jener der II ist, haben. 1) Huber, Die Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV., Innsbruck, 1877, S. 52 und »Erstes Ergänzungsheft zu den Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV., Innsbruck, 1889, S. 706, Nr. 6717 und S. 717, Nr. 6841.
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16 Diese Darlegungen machen es in hohem Grade wahrscheinlich, dass der zu Gmünd in Schwaben geborene Peter Parler im Alter von 23 Jahren nicht erst 1356, wie der Wortlaut der Triforiumsinschrift besagt, sondern schon 1353 kurze Zeit nach dem Hinscheiden des 1352 ver- storbenen Baumeisters Matthias von Arras mit der Führung des Prager Dombaues betraut wurde und demnach 1330, nicht aber 1333 geboren ist. Wo er seine künstlerische Ausbildung erlangte, lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen. Die früher erörterten Beziehungen, in welchen die Familie Parler und die Gmünder Steinmetzen überhaupt zu Köln standen, unterstützen die Vermuthung, dass der junge Steinmetz Peter Parler in dieser als Vorort einer bedeutenden Bauhütte wichtigen Stadt län- gere Zeit gearbeitet und seine künstlerischen Anschauungen geläutert hatte. Dafür sprechen insbesondere zwei Gründe. Da Meister Peter bereits 1359 mit Gertrude, der Tochter des Kölner Steinmetzen Bartholomäus, verheiratet war, so musste er dieselbe wohl vor seiner Berufung nach Prag kennen gelernt haben, am wahrscheinlichsten zu der Zeit, als er in Köln arbeitete; denn während der ersten Jahre seines Aufenthaltes in Böhmen, in welchen es das Sicheinleben in vollständig neue Verhältnisse und in alle Details der großen, hier sich rasch mehrenden Aufgaben galt, konnte dem Meister kaum Zeit zu einer Werbefahrt nach dem Westen bleiben, die vielleicht mehrere Wochen oder Monate gedauert hätte. Fiel ihm doch nebst der Leitung des Dombaues offenbar als Zeichen der Zufriedenheit mit der von ihm geleisteten Arbeit nicht lange nach seiner Berufung auch die Aufführung der großartigen Moldaubrücke in Prag zu, womit eine Entfernung von Prag für längere Zeit gleichsam von selbst ausgeschlossen war. Demnach dürfte er Gertrude bereits vor seiner Berufung nach Prag kennen gelernt haben, als er in Köln Arbeit und weitere Ausbildung fand. Eine Arbeitszeit in Köln scheint auch durch den Charakter der von Peter Parler ausgeführten Bauwerke1) verbürgt werden zu können; in der Bartholomäuskirche zu Kolin und in der Barbarakirche zu Kuttenberg, von denen die erstere sicher, die letztere wahrscheinlich theilweise von Peter Parler erbaut wurde, begegnet derselbe Typus, welcher bei dem herrlichen Dombau in Köln in den Rheinlanden groß- artig zum Ausdrucke gekommen war. Ja, es ist sogar der Gedanke naheliegend, Peter Parler habe, als ihm der Bau des Chores der Bartholomäuskirche in dem »Köln an der Elbe« übertragen wurde, für 1) Ein in dieser Hinsicht beachtenswertes Zugeständnis, das die Abhängigkeit des zweiten Prager Dombaumeisters von Köln betont, findet sich bei dem der Behandlung der Parlerfrage ganz fern stehenden Balbin; Miscell. regni Boh. dec. I. lib. 3 S. 121: Ante omnia in arce Pragensi spectanda et admiranda occurrit basilica Metropolitanae Pragensis ecclesiae ad Coloniensis ecclesiae formam descripta et, dum inchoatur, deliniata.
16 Diese Darlegungen machen es in hohem Grade wahrscheinlich, dass der zu Gmünd in Schwaben geborene Peter Parler im Alter von 23 Jahren nicht erst 1356, wie der Wortlaut der Triforiumsinschrift besagt, sondern schon 1353 kurze Zeit nach dem Hinscheiden des 1352 ver- storbenen Baumeisters Matthias von Arras mit der Führung des Prager Dombaues betraut wurde und demnach 1330, nicht aber 1333 geboren ist. Wo er seine künstlerische Ausbildung erlangte, lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen. Die früher erörterten Beziehungen, in welchen die Familie Parler und die Gmünder Steinmetzen überhaupt zu Köln standen, unterstützen die Vermuthung, dass der junge Steinmetz Peter Parler in dieser als Vorort einer bedeutenden Bauhütte wichtigen Stadt län- gere Zeit gearbeitet und seine künstlerischen Anschauungen geläutert hatte. Dafür sprechen insbesondere zwei Gründe. Da Meister Peter bereits 1359 mit Gertrude, der Tochter des Kölner Steinmetzen Bartholomäus, verheiratet war, so musste er dieselbe wohl vor seiner Berufung nach Prag kennen gelernt haben, am wahrscheinlichsten zu der Zeit, als er in Köln arbeitete; denn während der ersten Jahre seines Aufenthaltes in Böhmen, in welchen es das Sicheinleben in vollständig neue Verhältnisse und in alle Details der großen, hier sich rasch mehrenden Aufgaben galt, konnte dem Meister kaum Zeit zu einer Werbefahrt nach dem Westen bleiben, die vielleicht mehrere Wochen oder Monate gedauert hätte. Fiel ihm doch nebst der Leitung des Dombaues offenbar als Zeichen der Zufriedenheit mit der von ihm geleisteten Arbeit nicht lange nach seiner Berufung auch die Aufführung der großartigen Moldaubrücke in Prag zu, womit eine Entfernung von Prag für längere Zeit gleichsam von selbst ausgeschlossen war. Demnach dürfte er Gertrude bereits vor seiner Berufung nach Prag kennen gelernt haben, als er in Köln Arbeit und weitere Ausbildung fand. Eine Arbeitszeit in Köln scheint auch durch den Charakter der von Peter Parler ausgeführten Bauwerke1) verbürgt werden zu können; in der Bartholomäuskirche zu Kolin und in der Barbarakirche zu Kuttenberg, von denen die erstere sicher, die letztere wahrscheinlich theilweise von Peter Parler erbaut wurde, begegnet derselbe Typus, welcher bei dem herrlichen Dombau in Köln in den Rheinlanden groß- artig zum Ausdrucke gekommen war. Ja, es ist sogar der Gedanke naheliegend, Peter Parler habe, als ihm der Bau des Chores der Bartholomäuskirche in dem »Köln an der Elbe« übertragen wurde, für 1) Ein in dieser Hinsicht beachtenswertes Zugeständnis, das die Abhängigkeit des zweiten Prager Dombaumeisters von Köln betont, findet sich bei dem der Behandlung der Parlerfrage ganz fern stehenden Balbin; Miscell. regni Boh. dec. I. lib. 3 S. 121: Ante omnia in arce Pragensi spectanda et admiranda occurrit basilica Metropolitanae Pragensis ecclesiae ad Coloniensis ecclesiae formam descripta et, dum inchoatur, deliniata.
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17 die Hauptkirche dieser Stadt jenes System der Anlage gewählt, das die Hauptkirche zu »Köln am Rhein« zeigte, und die Gleichheit des Namens gewissermaßen auch in einer Gleichheit des Aufbaues der wichtigsten Gotteshäuser beider Orte wiederspiegeln lassen wollen. Ebenso spricht die Kirche des Prager Augustinerchorherrnstiftes Karlshof, welche, wie später erläutert werden soll, nichts anderes ist als eine Ubersetzung der berühmten Aachener Pfalzkapelle ins Gothische und wahrscheinlich gleichfalls von Peter Parler aufgeführt wurde, in auffallender Weise dafur, dass der Baumeister die Aachener Kapelle aus eigener Anschauung gekannt haben muss. Diese Bekanntschaft war aber für einen in Köln arbeitenden Steinmetzen ohne besondere Schwierigkeiten zu erlangen. Dürfte demnach die Weiterbildung Peter Parlers in Köln kaum begründeten Zweifeln unterliegen, so dankt er doch die maßgebende Grundlage seines künstlerischen Schaffens wohl ebenso sicher seinem Vater Heinrich, dem Werkmeister der Heiligenkreuzkirche in Gmünd. Es ist ja begreiflich, dass in einer Steinmetzenfamilie, die mehrere Mit- glieder dem Handwerke stellte, manuelle Fertigkeit, Kenntnis verschiedener Kunstgriffe und ein stärker entwickelter Sinn für Wahrnehmung aller Details sich vom Vater auf den Sohn leicht vererben konnten und eine wirklich genial angelegte Natur frühe zum vollendeten Meister entwickeln halfen. In dem Können Peter Parlers steckte mithin auch ein gut Theil Familientradition, welche mit den von andern Seiten zuströmenden Ein- flüssen nicht im Widerspruche stand, sondern durch dieselben wesentlich gefestigt und verstärkt wurde. Meister Heinrich, der als Parlier in Köln gearbeitet hatte, brachte bei der Heiligenkreuzkirche in Gmünd denselben Typus des Aufbaues zur Anwendung, den sein großer Sohn in Kolin und Kuttenberg verwertete; plastische Details, Fenster- und Pfeiler- behandlung zeigen eine Fülle übereinstimmender Motive, die wieder zum Theile auf Kölner Anregungen zurückgeführt werden können. So erweist sich Peter Parler aus Gmünd in Schwaben als Anhänger der Richtung seines in Köln weiter gebildeten Vaters und gewann selbst durch seinen Aufenthalt in Köln mannigfache neue Anregungen sowie wesentliche Verstärkungen der durch den Vater vermittelten Kunst- anschauungen; lässt sich auch nicht unbestreitbar darthun, dass Köln der Ausgangspunkt der Familie sei, so ist doch nicht mehr zu bezweifeln, dass diese Stadt die Wiege der künstlerischen Ideen gewesen ist, welche alle Mitglieder der Familie Parler beseelten und mit dem großen Meister Peter in Böhmen einsetzten. Mit seinem Erscheinen änderte sich die Richtung der Gothik in Böhmen, die bisher bei größeren Bauten während der ersten Hälfte des 14. Jahrhundertes unter dem Einflusse französischer Meister und Muster gestanden; nun setzte jene Richtung ein, die. gleich- falls auf französische Muster zurüickgehend, auf deutscher Erde sich in Neuwirth : Peter Parler von Gmünd. 2
17 die Hauptkirche dieser Stadt jenes System der Anlage gewählt, das die Hauptkirche zu »Köln am Rhein« zeigte, und die Gleichheit des Namens gewissermaßen auch in einer Gleichheit des Aufbaues der wichtigsten Gotteshäuser beider Orte wiederspiegeln lassen wollen. Ebenso spricht die Kirche des Prager Augustinerchorherrnstiftes Karlshof, welche, wie später erläutert werden soll, nichts anderes ist als eine Ubersetzung der berühmten Aachener Pfalzkapelle ins Gothische und wahrscheinlich gleichfalls von Peter Parler aufgeführt wurde, in auffallender Weise dafur, dass der Baumeister die Aachener Kapelle aus eigener Anschauung gekannt haben muss. Diese Bekanntschaft war aber für einen in Köln arbeitenden Steinmetzen ohne besondere Schwierigkeiten zu erlangen. Dürfte demnach die Weiterbildung Peter Parlers in Köln kaum begründeten Zweifeln unterliegen, so dankt er doch die maßgebende Grundlage seines künstlerischen Schaffens wohl ebenso sicher seinem Vater Heinrich, dem Werkmeister der Heiligenkreuzkirche in Gmünd. Es ist ja begreiflich, dass in einer Steinmetzenfamilie, die mehrere Mit- glieder dem Handwerke stellte, manuelle Fertigkeit, Kenntnis verschiedener Kunstgriffe und ein stärker entwickelter Sinn für Wahrnehmung aller Details sich vom Vater auf den Sohn leicht vererben konnten und eine wirklich genial angelegte Natur frühe zum vollendeten Meister entwickeln halfen. In dem Können Peter Parlers steckte mithin auch ein gut Theil Familientradition, welche mit den von andern Seiten zuströmenden Ein- flüssen nicht im Widerspruche stand, sondern durch dieselben wesentlich gefestigt und verstärkt wurde. Meister Heinrich, der als Parlier in Köln gearbeitet hatte, brachte bei der Heiligenkreuzkirche in Gmünd denselben Typus des Aufbaues zur Anwendung, den sein großer Sohn in Kolin und Kuttenberg verwertete; plastische Details, Fenster- und Pfeiler- behandlung zeigen eine Fülle übereinstimmender Motive, die wieder zum Theile auf Kölner Anregungen zurückgeführt werden können. So erweist sich Peter Parler aus Gmünd in Schwaben als Anhänger der Richtung seines in Köln weiter gebildeten Vaters und gewann selbst durch seinen Aufenthalt in Köln mannigfache neue Anregungen sowie wesentliche Verstärkungen der durch den Vater vermittelten Kunst- anschauungen; lässt sich auch nicht unbestreitbar darthun, dass Köln der Ausgangspunkt der Familie sei, so ist doch nicht mehr zu bezweifeln, dass diese Stadt die Wiege der künstlerischen Ideen gewesen ist, welche alle Mitglieder der Familie Parler beseelten und mit dem großen Meister Peter in Böhmen einsetzten. Mit seinem Erscheinen änderte sich die Richtung der Gothik in Böhmen, die bisher bei größeren Bauten während der ersten Hälfte des 14. Jahrhundertes unter dem Einflusse französischer Meister und Muster gestanden; nun setzte jene Richtung ein, die. gleich- falls auf französische Muster zurüickgehend, auf deutscher Erde sich in Neuwirth : Peter Parler von Gmünd. 2
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18 einer dem deutschen Geiste und Wesen mehr zusagenden Weise frei weiter entwickelt hatte und in Böhmen organisch an ihre Vorgängerin anknüpfen konnte, deren Grundanschauungen in demselben Boden wie die ihrigen wurzelten. 1353 zog Peter Parler aus Gmünd, wo er offenbar unter den Augen seines Vaters, des Meisters Heinrich, am Baue der Heiligenkreuz- kirche mitgearbeitet hatte, nach Prag. Ist auch seine Berufung nach dem Wortlaute der Triforiumsinschrift durch Karl IV. erfolgt, so wurde er doch nicht von diesem selbst, sondern von dem Erzbischofe und von dem Metropolitancapitel in Prag für die Leitung des Dombaues bestellt. Denn die beiden letzteren traten nachweisbar1) entschieden und ziel- bewusst für die Ausführung des großen Werkes ein, die Besorgung der administrativen Geschäfte von der technischen Leitung vollständig trennend. Während die erstere den vom Erzbischofe ernannten Bauinspec- toren zufiel, welche die Verwaltung des Baufonds und die Herbeischaffung des zur Ausführung des Baues nöthigen Materiales und der erforderlichen Geräthe wahrzunehmen hatten, wurde als technischer Leiter (magister operis) ein Baumeister bestellt, mit welchem der Erzbischof und das Capitel als Bauherrn einen genauen, die gegenseitigen Verpflichtungen und Rechte einzeln bestimmenden Vertrag abschlossen. Aus den noch erhaltenen Rechnungen des Prager Dombaues, welche die Zeit von 1372 bis 1378 betreffen, lassen sich mit Sicherheit Theile des zwischen dem Bauherrn des Prager Domes und Meiser Peter Parler getroffenen Uberein- kommens nachweisen; da dieselben während des ganzen nahezu ein Jahr- zehnt umfassenden Zeitraumes unverändert blieben, also etwas Fest- stehendes repräsentieren, so darf man wohl annehmen, dass in ihnen Bestimmungen des für Peter Parler überhaupt durchschnittlich giltigen Vertrages erhalten sind. Für denselben sind aus den Dombaurechnungen folgende Punkte eruierbar: I. Dem »magister operis« ist während des ganzen Jahres ein sich stets gleichbleibender Wochenlohn von 56 Groschen am Ende jeder Woche auszuzahlen. II. Der »magister operis« hat Anspruch auf zwei ihm jährlich zu gewährende Kleider, ein Sommer- und ein Winterkleid, wofür ihm aus dem Dombaufonde an zwei verschiedenen Terminen je vier Schock Prager Groschen ausgezahlt werden sollen. III. Dem »magister operis« sind jährlich aus dem Dombaufonde zwei Schock für die Anschaffung des nöthigen Winterholzes auszuwerfen. IV. Eigenhändige Arbeiten des Meisters und Dienstleistungen, welche nicht unmittelbar zur Beaufsichtigung und Leitung des Dombaues gehören. 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 387 uf.
18 einer dem deutschen Geiste und Wesen mehr zusagenden Weise frei weiter entwickelt hatte und in Böhmen organisch an ihre Vorgängerin anknüpfen konnte, deren Grundanschauungen in demselben Boden wie die ihrigen wurzelten. 1353 zog Peter Parler aus Gmünd, wo er offenbar unter den Augen seines Vaters, des Meisters Heinrich, am Baue der Heiligenkreuz- kirche mitgearbeitet hatte, nach Prag. Ist auch seine Berufung nach dem Wortlaute der Triforiumsinschrift durch Karl IV. erfolgt, so wurde er doch nicht von diesem selbst, sondern von dem Erzbischofe und von dem Metropolitancapitel in Prag für die Leitung des Dombaues bestellt. Denn die beiden letzteren traten nachweisbar1) entschieden und ziel- bewusst für die Ausführung des großen Werkes ein, die Besorgung der administrativen Geschäfte von der technischen Leitung vollständig trennend. Während die erstere den vom Erzbischofe ernannten Bauinspec- toren zufiel, welche die Verwaltung des Baufonds und die Herbeischaffung des zur Ausführung des Baues nöthigen Materiales und der erforderlichen Geräthe wahrzunehmen hatten, wurde als technischer Leiter (magister operis) ein Baumeister bestellt, mit welchem der Erzbischof und das Capitel als Bauherrn einen genauen, die gegenseitigen Verpflichtungen und Rechte einzeln bestimmenden Vertrag abschlossen. Aus den noch erhaltenen Rechnungen des Prager Dombaues, welche die Zeit von 1372 bis 1378 betreffen, lassen sich mit Sicherheit Theile des zwischen dem Bauherrn des Prager Domes und Meiser Peter Parler getroffenen Uberein- kommens nachweisen; da dieselben während des ganzen nahezu ein Jahr- zehnt umfassenden Zeitraumes unverändert blieben, also etwas Fest- stehendes repräsentieren, so darf man wohl annehmen, dass in ihnen Bestimmungen des für Peter Parler überhaupt durchschnittlich giltigen Vertrages erhalten sind. Für denselben sind aus den Dombaurechnungen folgende Punkte eruierbar: I. Dem »magister operis« ist während des ganzen Jahres ein sich stets gleichbleibender Wochenlohn von 56 Groschen am Ende jeder Woche auszuzahlen. II. Der »magister operis« hat Anspruch auf zwei ihm jährlich zu gewährende Kleider, ein Sommer- und ein Winterkleid, wofür ihm aus dem Dombaufonde an zwei verschiedenen Terminen je vier Schock Prager Groschen ausgezahlt werden sollen. III. Dem »magister operis« sind jährlich aus dem Dombaufonde zwei Schock für die Anschaffung des nöthigen Winterholzes auszuwerfen. IV. Eigenhändige Arbeiten des Meisters und Dienstleistungen, welche nicht unmittelbar zur Beaufsichtigung und Leitung des Dombaues gehören. 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 387 uf.
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19 aber mit der Einholung seines Gutachtens über Eignung der Beschaffen- heit des Materials und mit der Angabe der zu seiner Gewinnung und Herbeischaffung zu ergreifenden Maßnahmen zusammenhängen, sind gesondert zu verrechnen und zu bezahlen. V. Das zur Herstellung der Formen für die Hüttenarbeit nöthige Material ist dem »magister operis« vom Bauamte beizustellen; für die Anfertigung der Formen wird keine besondere Bezahlung geleistet. Außer diesen sicher bestimmbaren Punkten des Vertrages sind aus den Lebensverhältnissen und der im Lande entfalteten Bauthätigkeit des Meister Peter mit Wahrscheinlichkeit noch andere vertragsmäßige Ver- einbarungen eruierbar. Da Peter Parler 1372 und 1373 in einem Hause der Mansionare wohnte, so dürfte ihm dasselbe wenigstens in den 70er Jahren als ausbedungene Wohnung zugekommen sein. Der Vertrag mit dem Domcapitel ließs dem Meister entweder volle Freiheit in der Uber- nahme neuer Aufträge oder sicherte ihm wenigstens die Zustimmung seines Bauherrn ohne besondere Schwierigkeiten, wenn der den neuen Auftrag Beabsichtigende um die Erlaubnis dafür ansuchte. Denn die Leitung des Baues der Prager Moldaubrücke, die Aufführung des Chores der Koliner Bartholomäuskirche und der Allerheiligenkirche auf der Prager Burg, welche nachweisbar Meister Peter übertragen wurden, der Aufbau der Karlshofer Stiftskirche, der mit großer Wahrscheinlichkeit gleich den Anfängen der Anlage der Kuttenberger Barbarakirche auf ihn zurückgeführt werden kann, lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, dass der Prager Erzbischof und sein Capitel die Bethätigung eines bewundernswerten Architektengenies nicht in engherziger Selbstsucht auf die herrliche Ausführung ihrer Metropolitankirche beschränkten, sondern in hochsinniger Kunstförderung das ganze Land an dem großs- artigen Schaffen eines die höchsten Ideale verwirklichenden Baukünstlers Antheil haben und sich erheben ließen. Aus inneren Gründen1) lässt sich überdies feststellen, dass die beiden Parteien zustehenden Rechte und Pflichten in zwei schriftlichen Aufzeichnungen, deren eine, dem Bauherrn zukommende der Bauinspector verwahrte, während die andere sich in den Händen des Baumeisters selbst befand, mit Zustimmung beider Theile normiert worden waren. Die Stellung des Prager Dombaumeisters Peter Parler kann mit Rücksicht auf die verschiedenen noch bestimmbaren Punkte des Vertrages immerhin eine recht gute genannt werden. Denn außer dem festen Jahres- einkommen von 48 Schock 32 Groschen, 8 Schock Kleidungsbeitrag, 2 Schock Holzgeld und vielleicht noch freier Wohnung flossen ihm unzweifelhaft auch nicht unbedeutende Summen für vertragsmädig besonders 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 411. 2"
19 aber mit der Einholung seines Gutachtens über Eignung der Beschaffen- heit des Materials und mit der Angabe der zu seiner Gewinnung und Herbeischaffung zu ergreifenden Maßnahmen zusammenhängen, sind gesondert zu verrechnen und zu bezahlen. V. Das zur Herstellung der Formen für die Hüttenarbeit nöthige Material ist dem »magister operis« vom Bauamte beizustellen; für die Anfertigung der Formen wird keine besondere Bezahlung geleistet. Außer diesen sicher bestimmbaren Punkten des Vertrages sind aus den Lebensverhältnissen und der im Lande entfalteten Bauthätigkeit des Meister Peter mit Wahrscheinlichkeit noch andere vertragsmäßige Ver- einbarungen eruierbar. Da Peter Parler 1372 und 1373 in einem Hause der Mansionare wohnte, so dürfte ihm dasselbe wenigstens in den 70er Jahren als ausbedungene Wohnung zugekommen sein. Der Vertrag mit dem Domcapitel ließs dem Meister entweder volle Freiheit in der Uber- nahme neuer Aufträge oder sicherte ihm wenigstens die Zustimmung seines Bauherrn ohne besondere Schwierigkeiten, wenn der den neuen Auftrag Beabsichtigende um die Erlaubnis dafür ansuchte. Denn die Leitung des Baues der Prager Moldaubrücke, die Aufführung des Chores der Koliner Bartholomäuskirche und der Allerheiligenkirche auf der Prager Burg, welche nachweisbar Meister Peter übertragen wurden, der Aufbau der Karlshofer Stiftskirche, der mit großer Wahrscheinlichkeit gleich den Anfängen der Anlage der Kuttenberger Barbarakirche auf ihn zurückgeführt werden kann, lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, dass der Prager Erzbischof und sein Capitel die Bethätigung eines bewundernswerten Architektengenies nicht in engherziger Selbstsucht auf die herrliche Ausführung ihrer Metropolitankirche beschränkten, sondern in hochsinniger Kunstförderung das ganze Land an dem großs- artigen Schaffen eines die höchsten Ideale verwirklichenden Baukünstlers Antheil haben und sich erheben ließen. Aus inneren Gründen1) lässt sich überdies feststellen, dass die beiden Parteien zustehenden Rechte und Pflichten in zwei schriftlichen Aufzeichnungen, deren eine, dem Bauherrn zukommende der Bauinspector verwahrte, während die andere sich in den Händen des Baumeisters selbst befand, mit Zustimmung beider Theile normiert worden waren. Die Stellung des Prager Dombaumeisters Peter Parler kann mit Rücksicht auf die verschiedenen noch bestimmbaren Punkte des Vertrages immerhin eine recht gute genannt werden. Denn außer dem festen Jahres- einkommen von 48 Schock 32 Groschen, 8 Schock Kleidungsbeitrag, 2 Schock Holzgeld und vielleicht noch freier Wohnung flossen ihm unzweifelhaft auch nicht unbedeutende Summen für vertragsmädig besonders 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 411. 2"
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20 zu zahlende Arbeiten beim Dombaue und für die Leitung und Ausführung der damit gleichzeitig in Betrieb stehenden anderen Bauten zu; ja, selbst die dem Dombaumeister allein zukommende Jahresbesoldung erweist sich, wenn der Wert eines Schockes Prager Groschen nur mit rund 17 fl. Österr. Währ. in Silber angesetzt wird, in Ansehung auf den verhältnis- mäsig weit bedeutenderen Geldwert des 14. Jahrhundertes als eine sehr achtenswerte Summe. Peter Parler befand sich demnach in Prag in einer unzweifelhaft sehr günstigen Stellung und konnte bei seinem nicht bloßs eben nur auslangenden, sondern sogar reichlichen Jahreseinkommen bald ein Vermögen zurücklegen, für dessen Vorhandensein die verschiedenen, von ihm gemachten Besitzerwerbungen zeugen. Die erste derselben findet sich in dem schon erwähnten »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« eingetragen. Am 24. September 1359 bestimmte der Steinmetzmeister Peter, 1) dass das Haus, welches er für sich, seine Gattin Gertrude und ihre Kinder um 10 Schock gekauft und bei dem kaiserlichen Thürwart Henzlin zur Gänze bezahlt hätte, nach der zur größeren Sicherheit und Bekräftigung erfolgten Ein- tragung in das Stadtbuch für den Fall, als er, seine Frau oder Kinder sterben sollten, an seine jeweiligen nächsten Verwandten fallen möge; dieselben sollten es in der gleichen Weise wie Meister Peter selbst besitzen. In ähnlicher Art ordnete am 15. October 1359 Petrus genannt Perlerz an, 2) dass das Haus, welches er um 7 Schock 24 Groschen Prager Währung für sich und seine rechtmäſige Gattin Ludmila von Herrn Georg, Pfarrer von Hradecz, gekauft, und voll und ganz bezahlt hätte, falls er selbst ohne Leibeserben sterben würde, sein damals in Goldenkron arbeitender Bruder Meister Michael oder seiner Schwester Sohne Nicolaus und Jakob mit demselben Rechte wie er selbst besitzen sollten. Diese zeitlich einander sehr nahestehenden Nachrichten sind auch für die Frage der Verheiratung Peter Parlers von Wichtigkeit. 3) Gertrud, die Gattin des Steinmetzenmeisters Peter, ist offenbar identisch mit der gleichnamigen Tochter des Kölner Steinmetzen Bartholomäus aus Hamm in Westfalen, welche mit dem Prager Dombaumeister Peter verheiratet war. Die nicht einmal vier Wochen später erwähnte, rechtmäsige Gattin des Peter Perlerz, namens Ludmila, muss mit der Genannten eine und dieselbe Person sein, da es undenkbar ist, dass der Tod der ersten Gattin Peter Parlers und die Verheiratung mit einer zweiten in den 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 5. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 6. 3) Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 479 datiert die erste Nachricht vom 26. Februar 1359, was offenbar auf die ganz unrichtige Lesart »Mathie« statt »Mathei« zurückgeht; er sieht auch in Gertrud und Ludmila zwei verschiedene Frauen Peter Parlers.
20 zu zahlende Arbeiten beim Dombaue und für die Leitung und Ausführung der damit gleichzeitig in Betrieb stehenden anderen Bauten zu; ja, selbst die dem Dombaumeister allein zukommende Jahresbesoldung erweist sich, wenn der Wert eines Schockes Prager Groschen nur mit rund 17 fl. Österr. Währ. in Silber angesetzt wird, in Ansehung auf den verhältnis- mäsig weit bedeutenderen Geldwert des 14. Jahrhundertes als eine sehr achtenswerte Summe. Peter Parler befand sich demnach in Prag in einer unzweifelhaft sehr günstigen Stellung und konnte bei seinem nicht bloßs eben nur auslangenden, sondern sogar reichlichen Jahreseinkommen bald ein Vermögen zurücklegen, für dessen Vorhandensein die verschiedenen, von ihm gemachten Besitzerwerbungen zeugen. Die erste derselben findet sich in dem schon erwähnten »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« eingetragen. Am 24. September 1359 bestimmte der Steinmetzmeister Peter, 1) dass das Haus, welches er für sich, seine Gattin Gertrude und ihre Kinder um 10 Schock gekauft und bei dem kaiserlichen Thürwart Henzlin zur Gänze bezahlt hätte, nach der zur größeren Sicherheit und Bekräftigung erfolgten Ein- tragung in das Stadtbuch für den Fall, als er, seine Frau oder Kinder sterben sollten, an seine jeweiligen nächsten Verwandten fallen möge; dieselben sollten es in der gleichen Weise wie Meister Peter selbst besitzen. In ähnlicher Art ordnete am 15. October 1359 Petrus genannt Perlerz an, 2) dass das Haus, welches er um 7 Schock 24 Groschen Prager Währung für sich und seine rechtmäſige Gattin Ludmila von Herrn Georg, Pfarrer von Hradecz, gekauft, und voll und ganz bezahlt hätte, falls er selbst ohne Leibeserben sterben würde, sein damals in Goldenkron arbeitender Bruder Meister Michael oder seiner Schwester Sohne Nicolaus und Jakob mit demselben Rechte wie er selbst besitzen sollten. Diese zeitlich einander sehr nahestehenden Nachrichten sind auch für die Frage der Verheiratung Peter Parlers von Wichtigkeit. 3) Gertrud, die Gattin des Steinmetzenmeisters Peter, ist offenbar identisch mit der gleichnamigen Tochter des Kölner Steinmetzen Bartholomäus aus Hamm in Westfalen, welche mit dem Prager Dombaumeister Peter verheiratet war. Die nicht einmal vier Wochen später erwähnte, rechtmäsige Gattin des Peter Perlerz, namens Ludmila, muss mit der Genannten eine und dieselbe Person sein, da es undenkbar ist, dass der Tod der ersten Gattin Peter Parlers und die Verheiratung mit einer zweiten in den 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 5. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 6. 3) Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 479 datiert die erste Nachricht vom 26. Februar 1359, was offenbar auf die ganz unrichtige Lesart »Mathie« statt »Mathei« zurückgeht; er sieht auch in Gertrud und Ludmila zwei verschiedene Frauen Peter Parlers.
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21 Zeitraum eines Monates fallen sollten. Gertrude, die Frau des Steinmetz- meisters Peter, und Ludmila, die Frau der Peter Perlerz, sind demnach identisch, 1) und die Verschiedenheit der Namen erklärt sich daraus, dass der Stadtschreiber des Hradschin den verkürzten Namen »Druda«, welcher dem zweiten Theile von Gertrude entspricht, mit dem Namen der böhmischen Landesheiligen Ludmila, dessen zweiter Theil sich mit »Druda« in der Bedeutung deckt, einfach vertauscht hat.2) Es ist dies derselbe Vorgang, welcher auch in den tschechisierten Formen des Namens Parler, in Parlerz oder Perlerz, sowie in anderen Tschechisierungen deutscher Namen in den Dombaurechnungen oder in den verschiedenen Stadtbüchern wiederspiegelt. Wann Meister Peter Frau Gertrude heimführte, lässt sich nicht mehr aufs Jahr genau bestimmen. Doch dürfte die Verheiratung wohl erst nach der Zeit fallen, als er mit der Berufung nach Prag ein festes Heim gewonnen hatte, und kaum vor 1353 anzusetzen sein. Dass in den Eintragungen von 1359 das erstemal Kinder erwähnt sind und das anderemal für den Todesfall ohne Hinterlassung von Nachkommen bereits Verfügungen getroffen werden, widerspricht sich keineswegs unbedingt, da letztere das Vorhandensein der ersteren durchaus nicht absolut aus- schließsen und nur eine weitere Möglichkeit ins Auge gefasst wurde, welche die bereits bestehende Existenz einer Nachkommenschaft negiert. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass die Rücksichtsnahme auf die Kinder beim ersten Hauskaufe thatsächliche Verhältnisse wiederspiegelt, da neben dem Meister und seiner Frau die Kinder auf gleicher Stufe genannt erscheinen. Dass die Ehe Peter Parlers mit Frau Gertrud bereits 1359 mit Kindern gesegnet sein musste, bestätigen auch die Nachrichten über des Meisters Nachkommenschaft. Zwischen 1376 und 1378 arbeiteten bereits die dem Steinmetzhandwerke sich zuwendenden Söhne Wenzel und Johann in der Dombauhütte zu Prag;3) 1383 erscheint der Sohn Nicolaus bereits als »presbyter« und eine dem Namen nach nicht näher bekannte Tochter mit dem in Prag arbeitenden Steinmetzen Michael aus Köln am Rheine verheiratet. Diese Kinder entstammten gleich einer noch älteren Tochter, die schon 1371 verheiratet war, unzweifelhaft der ersten Ehe Peter Parlers mit Gertrud, welche 1373 offenbar noch gelebt haben muss, als ihr Vater starb und sie in der Nachlassenschaft desselben berücksichtigt wurde; wäre sie damals bereits gestorben gewesen, so würde nach dem Brauche der Zeit ein diese Thatsache constatierender kurzer Zusatz dem Namen beigegeben sein und bei der Erbschaftstheilung 1) Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 12 und 13 nimmt drei Ehen Peter Parlers an: mit Ludmila, Gertrud und mit Agnes von Bur. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen S. 402, Anm. 5. — Chytil, Petr Parléř, S. 7. 3) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 419, Anm. 1.
21 Zeitraum eines Monates fallen sollten. Gertrude, die Frau des Steinmetz- meisters Peter, und Ludmila, die Frau der Peter Perlerz, sind demnach identisch, 1) und die Verschiedenheit der Namen erklärt sich daraus, dass der Stadtschreiber des Hradschin den verkürzten Namen »Druda«, welcher dem zweiten Theile von Gertrude entspricht, mit dem Namen der böhmischen Landesheiligen Ludmila, dessen zweiter Theil sich mit »Druda« in der Bedeutung deckt, einfach vertauscht hat.2) Es ist dies derselbe Vorgang, welcher auch in den tschechisierten Formen des Namens Parler, in Parlerz oder Perlerz, sowie in anderen Tschechisierungen deutscher Namen in den Dombaurechnungen oder in den verschiedenen Stadtbüchern wiederspiegelt. Wann Meister Peter Frau Gertrude heimführte, lässt sich nicht mehr aufs Jahr genau bestimmen. Doch dürfte die Verheiratung wohl erst nach der Zeit fallen, als er mit der Berufung nach Prag ein festes Heim gewonnen hatte, und kaum vor 1353 anzusetzen sein. Dass in den Eintragungen von 1359 das erstemal Kinder erwähnt sind und das anderemal für den Todesfall ohne Hinterlassung von Nachkommen bereits Verfügungen getroffen werden, widerspricht sich keineswegs unbedingt, da letztere das Vorhandensein der ersteren durchaus nicht absolut aus- schließsen und nur eine weitere Möglichkeit ins Auge gefasst wurde, welche die bereits bestehende Existenz einer Nachkommenschaft negiert. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass die Rücksichtsnahme auf die Kinder beim ersten Hauskaufe thatsächliche Verhältnisse wiederspiegelt, da neben dem Meister und seiner Frau die Kinder auf gleicher Stufe genannt erscheinen. Dass die Ehe Peter Parlers mit Frau Gertrud bereits 1359 mit Kindern gesegnet sein musste, bestätigen auch die Nachrichten über des Meisters Nachkommenschaft. Zwischen 1376 und 1378 arbeiteten bereits die dem Steinmetzhandwerke sich zuwendenden Söhne Wenzel und Johann in der Dombauhütte zu Prag;3) 1383 erscheint der Sohn Nicolaus bereits als »presbyter« und eine dem Namen nach nicht näher bekannte Tochter mit dem in Prag arbeitenden Steinmetzen Michael aus Köln am Rheine verheiratet. Diese Kinder entstammten gleich einer noch älteren Tochter, die schon 1371 verheiratet war, unzweifelhaft der ersten Ehe Peter Parlers mit Gertrud, welche 1373 offenbar noch gelebt haben muss, als ihr Vater starb und sie in der Nachlassenschaft desselben berücksichtigt wurde; wäre sie damals bereits gestorben gewesen, so würde nach dem Brauche der Zeit ein diese Thatsache constatierender kurzer Zusatz dem Namen beigegeben sein und bei der Erbschaftstheilung 1) Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 12 und 13 nimmt drei Ehen Peter Parlers an: mit Ludmila, Gertrud und mit Agnes von Bur. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen S. 402, Anm. 5. — Chytil, Petr Parléř, S. 7. 3) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 419, Anm. 1.
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22 gewiss nicht »Druda mit meister Peter irin manne«, sondern Meister Peter als Erbe nach seiner verstorbenen Gattin Gertrud genannt erscheinen. Die Geburtsjahre ihrer oben genannten Kinder müssen in Rücksicht auf die angeführten Thatsachen theils nicht weit vor, theils nicht weit nach 1360 fallen. 1372 erwarb Peter Parler zunächst auf die Dauer von zwei Jahren ein Haus von Hanusch, dem Sohne des verstorbenen Dachdeckermeisters Henslin;1) dasselbe lag auf dem Hradschin zwischen dem Hause des Benesch von Weitmühl, Archidiakons von Saaz, und dem Hause der Mansionare, welches Meister Peter bewohnte. Am 10. März 1372 trat der genannte Hanusch das Haus dem Meister Peter unter der Bedingung ab, dass derselbe es zur Gänze besitzen und nach zwei Jahren ihm ganz und unversehrt wieder einräumen sollte. Würde das Haus zufällig durch Feuer oder auf irgend eine andere Weise zugrundegehn, so sollten weder Meister Peter noch seine Erben gehalten und verpflichtet sein, dem Hanusch für den also erlittenen Schaden am Hause Ersatz zu leisten. Würde aber inner- halb der normierten zwei Jahre Hanusch sterben, so habe das in Rede stehende Haus mit allen Rechten an Meister Peter und seine Erben zu fallen unter Vorbehalt von 15 Schock, welche seine Schwester Katharina ungeschmälert erhalten sollte; führe Hanusch jedoch eine rechtmäsige Gattin heim und stürbe binnen der zwei Jahre, so sei das Haus dieser Gattin als Hochzeitsgabe gesetzmäßig einzuräumen. Bald darauf nahm Hanusch auf dieses Haus bei Herrn Paul 10 Schock auf, wofür er dem Gläubiger und seinen Erben jährlich ein Schock, halb zu Georgi, halb zu Galli zinsen musste. Von diesem Zinse sollte er nach Rückzahlung der 10 Schock frei werden. Falls Hanusch aber das Haus verkaufen möchte und der Gläubiger dasselbe käuflich erwerben wollte, blieb der Besitzer nach der am 25. Mai 1372 getroffenen Vereinbarung an die Zustimmung des Meister Peter, des Steinmetzen und Werkmeisters der Wenzelskirche, gebunden.2) Am 16. August 1372 wies Hanusch3) das Haus zwischen der Wohnung des Saazer Archidiakons Benesch und dem von Meister Peter bewohnten Mansionarenhause für eine Schuld von 111/2 Schock dem Hradschiner Schöffen Johannes und seinen Erben an. Dabei verpflichtete er sich, beim nächsten Gallifeste fünf Schock innerhalb der Festoctave dem Gläubiger oder seinen Erben, den Rest aber an dem unmittelbar darauffolgenden Weihnachtsfeste zu zahlen. Der zuerst zurückzuerstattende Betrag von 5 Schock sei dem Meister Peter, Dombaumeister in Prag, oder seinen Erben zu geben. 1) Sich urkundl. Nachw. Nr. 9. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 10. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 11.
22 gewiss nicht »Druda mit meister Peter irin manne«, sondern Meister Peter als Erbe nach seiner verstorbenen Gattin Gertrud genannt erscheinen. Die Geburtsjahre ihrer oben genannten Kinder müssen in Rücksicht auf die angeführten Thatsachen theils nicht weit vor, theils nicht weit nach 1360 fallen. 1372 erwarb Peter Parler zunächst auf die Dauer von zwei Jahren ein Haus von Hanusch, dem Sohne des verstorbenen Dachdeckermeisters Henslin;1) dasselbe lag auf dem Hradschin zwischen dem Hause des Benesch von Weitmühl, Archidiakons von Saaz, und dem Hause der Mansionare, welches Meister Peter bewohnte. Am 10. März 1372 trat der genannte Hanusch das Haus dem Meister Peter unter der Bedingung ab, dass derselbe es zur Gänze besitzen und nach zwei Jahren ihm ganz und unversehrt wieder einräumen sollte. Würde das Haus zufällig durch Feuer oder auf irgend eine andere Weise zugrundegehn, so sollten weder Meister Peter noch seine Erben gehalten und verpflichtet sein, dem Hanusch für den also erlittenen Schaden am Hause Ersatz zu leisten. Würde aber inner- halb der normierten zwei Jahre Hanusch sterben, so habe das in Rede stehende Haus mit allen Rechten an Meister Peter und seine Erben zu fallen unter Vorbehalt von 15 Schock, welche seine Schwester Katharina ungeschmälert erhalten sollte; führe Hanusch jedoch eine rechtmäsige Gattin heim und stürbe binnen der zwei Jahre, so sei das Haus dieser Gattin als Hochzeitsgabe gesetzmäßig einzuräumen. Bald darauf nahm Hanusch auf dieses Haus bei Herrn Paul 10 Schock auf, wofür er dem Gläubiger und seinen Erben jährlich ein Schock, halb zu Georgi, halb zu Galli zinsen musste. Von diesem Zinse sollte er nach Rückzahlung der 10 Schock frei werden. Falls Hanusch aber das Haus verkaufen möchte und der Gläubiger dasselbe käuflich erwerben wollte, blieb der Besitzer nach der am 25. Mai 1372 getroffenen Vereinbarung an die Zustimmung des Meister Peter, des Steinmetzen und Werkmeisters der Wenzelskirche, gebunden.2) Am 16. August 1372 wies Hanusch3) das Haus zwischen der Wohnung des Saazer Archidiakons Benesch und dem von Meister Peter bewohnten Mansionarenhause für eine Schuld von 111/2 Schock dem Hradschiner Schöffen Johannes und seinen Erben an. Dabei verpflichtete er sich, beim nächsten Gallifeste fünf Schock innerhalb der Festoctave dem Gläubiger oder seinen Erben, den Rest aber an dem unmittelbar darauffolgenden Weihnachtsfeste zu zahlen. Der zuerst zurückzuerstattende Betrag von 5 Schock sei dem Meister Peter, Dombaumeister in Prag, oder seinen Erben zu geben. 1) Sich urkundl. Nachw. Nr. 9. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 10. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 11.
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23 Diese Bestimmung stellt klar, dass Meister Peter Parler das Haus des Hanusch nur vom 10. März bis zum 16. August 1372 für seine Zwecke verwendete und, nachdem er dasselbe geräumt hatte, mit dem Betrage von 5 Schock schadlos gehalten wurde, offenbar aus dem Grunde, weil er dem Besitzer für die auf zwei Jahre berechnete Uberlassung des Hauses bereits eine Zahlung geleistet hatte. In dem Hause der Mansionare wohnte Peter, der Werkmeister des Prager Dombaues, dagegen noch am 25. Jänner 1373.1) Daraus ergibt sich aber durchaus nicht, dass der Dombaumeister »durch die der Adels- verleihung gleichkommende Aufnahme in den Orden der Mansionare geadelt worden sei«,2) deren Collegium sich nachweisbar nur aus Ver- tretern des geistlichen Standes ergänzte.3) Denn der Umstand, dass Peter Parler in einem Hause wohnte, welches dem zur Geistlichkeit des Prager Domes gehörigen Collegium der Mansionare gehörte, scheint nur darauf zu deuten, dass wie an andern Orten 4) dem Dombaumeister freie Wohnung in unmittelbarer Nähe der Bauhütte angewiesen wurde. Dass er nie Mansionar gewesen ist, lässt sich sehr leicht unwider- leglich nachweisen. Bestand doch das Collegium der Mansionare aus 12 Priestern, 6 Diakonen und 6 Subdiakonen 5); dieser Umstand stellt sofort sicher, dass die Annahme, Peter Parler habe dieser Corporation angehört, vollständig unbegründet sei. Die mannigfachen Obliegenheiten beim Gottesdienste, 6) die Sorge für die Instandhaltung der Altarausstattung,7) das am 20. Februar 1415 eingeschärfte, auf älterer Gepflogenheit beruhende Verbot,s) dass kein Mansionar irgend einer anderen Beschäftigung nachgehn und dadurch Gelegenheit zur Versäumnis der Horen haben sollte, schließen ihn auch von der niedrigeren Kategorie aus, welche man offenbar bei dem Auf- werfen der berührten Vermuthung zunächst im Auge hatte. Wie letztere 1) Sich urk. Nachw. Nr. 4. 2) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 46. 3) Frind, Kirchengeschichte Böhmens, II. S. 89—90. 4) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 403 und 410. 5) Chron. Francisci Pragensis. Font. rer. Boh. IV. S. 438, lib. III., cap. XVIII. Diplomata mansionariorum in Dobners Monumenta historica Boemiae. III. S. 324 und 326 Nr. III; S. 429 Nr. LIX; S. 435 Nr. LX. 6) Ebendaselbst S. 326 Nr. III; S. 397 Nr. XLII; S. 435 Nr. LX; S. 316 uf. Statuta Arnesti pro mansionariis. 7) Ebendaselbst S. 350 und 352 Nr. XVI. 8) Ebendaselbst S. 463 Nr. LXXVI. Item pronuncciavit, quod nullus mansionariorum tam maiorum quam minorum teneat qualecunque officium neque attemptet, licet qualitercunque sit manuale, ne per hoc habeat occasionem se absentandi de horis quibuscunque. Dabei ist S. 462 betont: »Precentor quosdam certos et patentes articulos in papiro scriptos eidem domino decano pro informacione ipsius summaria exhibuit et ostendit«. Die Anordnungen des letzteren stützen sich demnach offenbar vorwiegend auf den bisher geltenden Brauch.
23 Diese Bestimmung stellt klar, dass Meister Peter Parler das Haus des Hanusch nur vom 10. März bis zum 16. August 1372 für seine Zwecke verwendete und, nachdem er dasselbe geräumt hatte, mit dem Betrage von 5 Schock schadlos gehalten wurde, offenbar aus dem Grunde, weil er dem Besitzer für die auf zwei Jahre berechnete Uberlassung des Hauses bereits eine Zahlung geleistet hatte. In dem Hause der Mansionare wohnte Peter, der Werkmeister des Prager Dombaues, dagegen noch am 25. Jänner 1373.1) Daraus ergibt sich aber durchaus nicht, dass der Dombaumeister »durch die der Adels- verleihung gleichkommende Aufnahme in den Orden der Mansionare geadelt worden sei«,2) deren Collegium sich nachweisbar nur aus Ver- tretern des geistlichen Standes ergänzte.3) Denn der Umstand, dass Peter Parler in einem Hause wohnte, welches dem zur Geistlichkeit des Prager Domes gehörigen Collegium der Mansionare gehörte, scheint nur darauf zu deuten, dass wie an andern Orten 4) dem Dombaumeister freie Wohnung in unmittelbarer Nähe der Bauhütte angewiesen wurde. Dass er nie Mansionar gewesen ist, lässt sich sehr leicht unwider- leglich nachweisen. Bestand doch das Collegium der Mansionare aus 12 Priestern, 6 Diakonen und 6 Subdiakonen 5); dieser Umstand stellt sofort sicher, dass die Annahme, Peter Parler habe dieser Corporation angehört, vollständig unbegründet sei. Die mannigfachen Obliegenheiten beim Gottesdienste, 6) die Sorge für die Instandhaltung der Altarausstattung,7) das am 20. Februar 1415 eingeschärfte, auf älterer Gepflogenheit beruhende Verbot,s) dass kein Mansionar irgend einer anderen Beschäftigung nachgehn und dadurch Gelegenheit zur Versäumnis der Horen haben sollte, schließen ihn auch von der niedrigeren Kategorie aus, welche man offenbar bei dem Auf- werfen der berührten Vermuthung zunächst im Auge hatte. Wie letztere 1) Sich urk. Nachw. Nr. 4. 2) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 46. 3) Frind, Kirchengeschichte Böhmens, II. S. 89—90. 4) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 403 und 410. 5) Chron. Francisci Pragensis. Font. rer. Boh. IV. S. 438, lib. III., cap. XVIII. Diplomata mansionariorum in Dobners Monumenta historica Boemiae. III. S. 324 und 326 Nr. III; S. 429 Nr. LIX; S. 435 Nr. LX. 6) Ebendaselbst S. 326 Nr. III; S. 397 Nr. XLII; S. 435 Nr. LX; S. 316 uf. Statuta Arnesti pro mansionariis. 7) Ebendaselbst S. 350 und 352 Nr. XVI. 8) Ebendaselbst S. 463 Nr. LXXVI. Item pronuncciavit, quod nullus mansionariorum tam maiorum quam minorum teneat qualecunque officium neque attemptet, licet qualitercunque sit manuale, ne per hoc habeat occasionem se absentandi de horis quibuscunque. Dabei ist S. 462 betont: »Precentor quosdam certos et patentes articulos in papiro scriptos eidem domino decano pro informacione ipsius summaria exhibuit et ostendit«. Die Anordnungen des letzteren stützen sich demnach offenbar vorwiegend auf den bisher geltenden Brauch.
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24 keineswegs »meist aus Personen von hohem Adel«1) bestanden hat, 2) ebensowenig ist der zweimal verheiratete Peter Parler, welchem zur Erlangung sowohl des höheren als auch des niederen Grades der Mansionare die erforderlichen Weihen fehlten, auch nur vorübergehend Mitglied des Mansionarencollegiums gewesen. Auf 1373 wurde eine Reise Peter Parlers nach Köln angesetzt3) und damit begründet, dass der Meister bei der Theilung der Erbschaft nach dem verstorbenen Schwiegervater 4) persönlich interveniert hätte; für letztere Thatsache fehlen die urkundlichen Nachweise. Ja, die für das Jahr 1373 vollständig erhaltenen Wochenrechnungen des Prager Dombaues ergeben nach den bei der Eintragung beobachteten Grundsätzen 5) mit vollster Zuverlässigkeit, dass der Prager Dombaumeister weder im November noch in einem andern Monate des Jahres 1373 eine Reise nach Köln, die ja immerhin einige Wochen in Anspruch genommen hätte, unter- nommen haben kann und eine solche Fahrt aus dem Gange der äußeren Lebensverhältnisse Peter Parlers unbedingt zu streichen ist. Im Jahre 1380 scheint der Meister Geld benöthigt zu haben. Am 24. Jänner erklärte nämlich der Dombaumeister Peter vor Gericht, dass er einen immerwährenden Jahreszins von 80 Groschen um 12 Schock auf rechtmässige Weise den derzeitigen und künftigen Altaristen der Altäre der Heil. Briccius und Thomas in der Prager Kirche verkauft€) habe. Dieser Zins wurde auf dem Hradschiner Hause des Meisters mit der Bedingung sichergestellt, dass dem jeweiligen Altaristen jedes der beiden Altäre zu jedem Georgi- und Gallifeste je 20 Groschen zu ent- richten seien. Eine Säumigkeit in der Zahlung dieser Beträge von Seite Meister Peters oder des ihm folgenden Hausbesitzers gebe dem oder den unbefriedigten Altaristen das Recht. sich mit Hilfe des Richters und der Schöffen an dem Hause und Grunde schadlos zu halten. In demselben Jahre 1380 nahm der Dombaumeister Peter 30 Schock bei dem Bauinspector des Prager Domes Wenzel von Radecz aus dem Dombaufonde auf seine Häuser auf dem Pohořeletz und Hradschin auf und versprach deren Rückzahlung an den Dombauinspector7); sein Sohn Nicolaus erschien aus diesem Anlasse mit ihm vor Gericht und bestätigte 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 196. 2) Diplomata mansionariorum a. a. O. S. 414 Nr. LII; S. 425 Nr. LVIII; S. 442 Nr. LXIV; S. 448 Nr. LXVII und S. 461 Nr. LXXVI zeigen die Namenslisten der Mit- glieder die vollständige Unrichtigkeit dieser Ansicht. 3) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 45. 4) Sich urkundl. Nachw. Nr. 7. 5) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 404, Anm. 3. 6) Sich urk. Nachw. Nr. 13. 7) Sieh urk. Nachw. Nr. 12.
24 keineswegs »meist aus Personen von hohem Adel«1) bestanden hat, 2) ebensowenig ist der zweimal verheiratete Peter Parler, welchem zur Erlangung sowohl des höheren als auch des niederen Grades der Mansionare die erforderlichen Weihen fehlten, auch nur vorübergehend Mitglied des Mansionarencollegiums gewesen. Auf 1373 wurde eine Reise Peter Parlers nach Köln angesetzt3) und damit begründet, dass der Meister bei der Theilung der Erbschaft nach dem verstorbenen Schwiegervater 4) persönlich interveniert hätte; für letztere Thatsache fehlen die urkundlichen Nachweise. Ja, die für das Jahr 1373 vollständig erhaltenen Wochenrechnungen des Prager Dombaues ergeben nach den bei der Eintragung beobachteten Grundsätzen 5) mit vollster Zuverlässigkeit, dass der Prager Dombaumeister weder im November noch in einem andern Monate des Jahres 1373 eine Reise nach Köln, die ja immerhin einige Wochen in Anspruch genommen hätte, unter- nommen haben kann und eine solche Fahrt aus dem Gange der äußeren Lebensverhältnisse Peter Parlers unbedingt zu streichen ist. Im Jahre 1380 scheint der Meister Geld benöthigt zu haben. Am 24. Jänner erklärte nämlich der Dombaumeister Peter vor Gericht, dass er einen immerwährenden Jahreszins von 80 Groschen um 12 Schock auf rechtmässige Weise den derzeitigen und künftigen Altaristen der Altäre der Heil. Briccius und Thomas in der Prager Kirche verkauft€) habe. Dieser Zins wurde auf dem Hradschiner Hause des Meisters mit der Bedingung sichergestellt, dass dem jeweiligen Altaristen jedes der beiden Altäre zu jedem Georgi- und Gallifeste je 20 Groschen zu ent- richten seien. Eine Säumigkeit in der Zahlung dieser Beträge von Seite Meister Peters oder des ihm folgenden Hausbesitzers gebe dem oder den unbefriedigten Altaristen das Recht. sich mit Hilfe des Richters und der Schöffen an dem Hause und Grunde schadlos zu halten. In demselben Jahre 1380 nahm der Dombaumeister Peter 30 Schock bei dem Bauinspector des Prager Domes Wenzel von Radecz aus dem Dombaufonde auf seine Häuser auf dem Pohořeletz und Hradschin auf und versprach deren Rückzahlung an den Dombauinspector7); sein Sohn Nicolaus erschien aus diesem Anlasse mit ihm vor Gericht und bestätigte 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 196. 2) Diplomata mansionariorum a. a. O. S. 414 Nr. LII; S. 425 Nr. LVIII; S. 442 Nr. LXIV; S. 448 Nr. LXVII und S. 461 Nr. LXXVI zeigen die Namenslisten der Mit- glieder die vollständige Unrichtigkeit dieser Ansicht. 3) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 45. 4) Sich urkundl. Nachw. Nr. 7. 5) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 404, Anm. 3. 6) Sich urk. Nachw. Nr. 13. 7) Sieh urk. Nachw. Nr. 12.
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25 seine Angaben. Uber den Zweck dieser doppelten Geldbeschaffung fehlen zuverlässige Angaben. Das zweite Darlehn scheint Peter Parler rasch zurückgezahlt zu haben, da er am 21. August 1380 über seine Häuser und Grundstücke ohne weiteren Vorbehalt zu Gunsten seiner Söhne verfügte. 1) Er bestimmte, dass seine beiden Häuser und ein drittes Grundstück mit einem Gebäude nach seinem Tode seinen Söhnen und Nachkommen zufallen möchten, während er für die Zeit seines Lebens im Besitze verbleiben und das Recht behalten sollte, diese Häuser nach seinem Belieben durch Verkauf, Abtretung oder andere Verfügung zu vertauschen. Da Peter Parler bei den 1380 über seinen Besitz gemachten Ver- fügungen nur die Söhne, nicht aber auch Frau Gertrud und die Töchter bedachte, so geht daraus wohl hervor, dass seine erste Frau zwischen 1373 bis 1380 gestorben ist und seine zweite Tochter bereits vor dem 21. August 1380 den Steinmetzen Michael aus Köln geheiratet hat. Die Verheiratung des Dombaumeisters mit seiner zweiten Gattin Elisabeth Agnes von Bur, welche zwischen 1372 bis 1378 angesetzt wurde, jedoch nach den Grundsätzen der Wochenrechnungseinzeichnungen gar nicht in diesen Zeitraum fallen kann2), erfolgte erst nach dem 21. August 1380, an welchem Tage Peter Parler noch keine Rücksicht auf sie zu nehmen brauchte. Sie muss aber zwischen diesem Termine und dem Jahre 1382 vollzogen worden sein und entweder in die letzten Monate des Jahres 1380 oder spätestens an den Beginn des Jahres 1382 fallen, weil der Meister bereits am 18. Jänner 1383 seine zweite Gattin und den mit ihr gezeugten Sohn mehrfach bedachte. An dem genannten Tage wies nämlich Peter, der Werkmeister des neuen Dombaues in Prag, genannt von Gmünd,3) sein Haus auf dem Hradschin, zwei Häuser auf dem Pohořeletz und zwei andere nicht näher bezeichnete Häuser seiner vielgeliebten Gattin Elisabeth von Bur, dem mit ihr gezeugten Sohne Paul und den vielleicht noch zu erwartenden Kindern als ihren Theil und rechtmäßigen Besitz zu, unter ausdrücklicher Verwahrung, dass weder seine Söhne noch Brüder dagegen Einsprache erheben dürften. Letztere wurde nochmals wiederholt bei der gleichzeitig erfolgten besonderen Eintragung des einen Pohořeletzer Hauses,4) das zwischen dem Hause des Canonicus Benesch und jenem des Goldschmiedes Dominicus lag, wobei bestimmt wurde, dass die Mauer auf der Seite des Benesch ganz, auf der Seite des erwähnten Dominicus zur Hälfte dazu gehöre. Mit dem zweiten Pohořeletzer Hause, welches der Prager 1) Sich urk. Nachw. Nr. 14. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 405, Anm. 1. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 16. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 17.
25 seine Angaben. Uber den Zweck dieser doppelten Geldbeschaffung fehlen zuverlässige Angaben. Das zweite Darlehn scheint Peter Parler rasch zurückgezahlt zu haben, da er am 21. August 1380 über seine Häuser und Grundstücke ohne weiteren Vorbehalt zu Gunsten seiner Söhne verfügte. 1) Er bestimmte, dass seine beiden Häuser und ein drittes Grundstück mit einem Gebäude nach seinem Tode seinen Söhnen und Nachkommen zufallen möchten, während er für die Zeit seines Lebens im Besitze verbleiben und das Recht behalten sollte, diese Häuser nach seinem Belieben durch Verkauf, Abtretung oder andere Verfügung zu vertauschen. Da Peter Parler bei den 1380 über seinen Besitz gemachten Ver- fügungen nur die Söhne, nicht aber auch Frau Gertrud und die Töchter bedachte, so geht daraus wohl hervor, dass seine erste Frau zwischen 1373 bis 1380 gestorben ist und seine zweite Tochter bereits vor dem 21. August 1380 den Steinmetzen Michael aus Köln geheiratet hat. Die Verheiratung des Dombaumeisters mit seiner zweiten Gattin Elisabeth Agnes von Bur, welche zwischen 1372 bis 1378 angesetzt wurde, jedoch nach den Grundsätzen der Wochenrechnungseinzeichnungen gar nicht in diesen Zeitraum fallen kann2), erfolgte erst nach dem 21. August 1380, an welchem Tage Peter Parler noch keine Rücksicht auf sie zu nehmen brauchte. Sie muss aber zwischen diesem Termine und dem Jahre 1382 vollzogen worden sein und entweder in die letzten Monate des Jahres 1380 oder spätestens an den Beginn des Jahres 1382 fallen, weil der Meister bereits am 18. Jänner 1383 seine zweite Gattin und den mit ihr gezeugten Sohn mehrfach bedachte. An dem genannten Tage wies nämlich Peter, der Werkmeister des neuen Dombaues in Prag, genannt von Gmünd,3) sein Haus auf dem Hradschin, zwei Häuser auf dem Pohořeletz und zwei andere nicht näher bezeichnete Häuser seiner vielgeliebten Gattin Elisabeth von Bur, dem mit ihr gezeugten Sohne Paul und den vielleicht noch zu erwartenden Kindern als ihren Theil und rechtmäßigen Besitz zu, unter ausdrücklicher Verwahrung, dass weder seine Söhne noch Brüder dagegen Einsprache erheben dürften. Letztere wurde nochmals wiederholt bei der gleichzeitig erfolgten besonderen Eintragung des einen Pohořeletzer Hauses,4) das zwischen dem Hause des Canonicus Benesch und jenem des Goldschmiedes Dominicus lag, wobei bestimmt wurde, dass die Mauer auf der Seite des Benesch ganz, auf der Seite des erwähnten Dominicus zur Hälfte dazu gehöre. Mit dem zweiten Pohořeletzer Hause, welches der Prager 1) Sich urk. Nachw. Nr. 14. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 405, Anm. 1. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 16. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 17.
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26 Dombaumeister Peter seiner rechtmäßsigen Gattin Elisabeth von Bur, dem mit ihr gezeugten Knaben Paul und ihren eventuell späteren Sprösslingen zuwandte, waren Gärten und eine auf drei Seiten mit Mauern umfriedete Weinlage verbunden.1) Die beiden nicht näher bezeichneten Häuser sind wohl identisch mit den beiden auf dem Pohořeletz gelegenen Häusern, welche Michael Parler seinem leiblichen Bruder Meister Peter abtrat2); das eine derselben hatte der Steinmetz Michael selbst vom Grunde aus auf eigene Kosten autbauen lassen. Das andere kaufte er von Wernher und ließs dann am 25. Jänner 1383 seinen nächsten Verwandten das Recht intabulieren,s) dass sie nach seinem Tode ohne jedes Hindernis ungestört den Besitz antreten könnten. Am 13. October 1383 überließ Michael Parler, der leibliche Bruder des Dombaumeisters Peter, sein Pohořeletzer Haus neben dem Thore, welches vom Hradschin nach dem Kloster Strahow führte, seinem Bruder Meister Peter und dem Schwiegersohne desselben, dem Stein- metzen Michael aus Köln am Rheine, da er ersterem 4, letzterem 7 Schock schuldete; der zweite Betrag hatte als erste Hypotheksforderung zu gelten und mag vielleicht ein Theil von dem Heiratsgute der Tochter gewesen sein, das Meister Peter auf dem Hause des ihm schuldenden Bruders anwies. Beide Gläubiger sollten nach ihrem Belieben zu Nutzen und Frommen des Michael selbst über das Haus verfügen. Der Stein- metz Michael aus Köln trat aber sein ganzes Recht mit der erwähnten Forderung, die er auf dem Hause hatte, seinem Schwager Wenzel, dem Sohne des Dombaumeisters Peter, sofort ab. 4) Durch die Verfügungen, welche Peter Parler zu Gunsten der zweiten Frau und ihrer Kinder getroffen hatte, waren die Söhne aus erster Ehe offenbar aus den ihnen früher eingeräumten Rechten verdrängt worden, und der Meister musste, wenn er nicht eine tiefgehende Verstimmung zwischen die Mitglieder seiner Familie einreißsen lassen wollte, für eine Ausgleichung der Verhältnisse entsprechend Sorge tragen. Daher überließ er am 10. Mai 1384, 5) wahrscheinlich um einen verhältnismäßig niedrigen Kaufpreis, das von seinem Bruder Michael Parler abgetretene Haus auf dem Pohořeletz, das dazu gehörige Grund- stück sowie das mit demselben vereinigte Haus, welches Michael Parler 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 18. 2) Dafür sprechen unbestreitbar die in den urk. Nachw. Nr. 17 und Nr. 19 identischen Bestimmungen »murus .. a parte Domynykonis est per medium« und »murus a parte Dominiconis aurifabri est medius Michaelis«. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 19. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 21. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 22.
26 Dombaumeister Peter seiner rechtmäßsigen Gattin Elisabeth von Bur, dem mit ihr gezeugten Knaben Paul und ihren eventuell späteren Sprösslingen zuwandte, waren Gärten und eine auf drei Seiten mit Mauern umfriedete Weinlage verbunden.1) Die beiden nicht näher bezeichneten Häuser sind wohl identisch mit den beiden auf dem Pohořeletz gelegenen Häusern, welche Michael Parler seinem leiblichen Bruder Meister Peter abtrat2); das eine derselben hatte der Steinmetz Michael selbst vom Grunde aus auf eigene Kosten autbauen lassen. Das andere kaufte er von Wernher und ließs dann am 25. Jänner 1383 seinen nächsten Verwandten das Recht intabulieren,s) dass sie nach seinem Tode ohne jedes Hindernis ungestört den Besitz antreten könnten. Am 13. October 1383 überließ Michael Parler, der leibliche Bruder des Dombaumeisters Peter, sein Pohořeletzer Haus neben dem Thore, welches vom Hradschin nach dem Kloster Strahow führte, seinem Bruder Meister Peter und dem Schwiegersohne desselben, dem Stein- metzen Michael aus Köln am Rheine, da er ersterem 4, letzterem 7 Schock schuldete; der zweite Betrag hatte als erste Hypotheksforderung zu gelten und mag vielleicht ein Theil von dem Heiratsgute der Tochter gewesen sein, das Meister Peter auf dem Hause des ihm schuldenden Bruders anwies. Beide Gläubiger sollten nach ihrem Belieben zu Nutzen und Frommen des Michael selbst über das Haus verfügen. Der Stein- metz Michael aus Köln trat aber sein ganzes Recht mit der erwähnten Forderung, die er auf dem Hause hatte, seinem Schwager Wenzel, dem Sohne des Dombaumeisters Peter, sofort ab. 4) Durch die Verfügungen, welche Peter Parler zu Gunsten der zweiten Frau und ihrer Kinder getroffen hatte, waren die Söhne aus erster Ehe offenbar aus den ihnen früher eingeräumten Rechten verdrängt worden, und der Meister musste, wenn er nicht eine tiefgehende Verstimmung zwischen die Mitglieder seiner Familie einreißsen lassen wollte, für eine Ausgleichung der Verhältnisse entsprechend Sorge tragen. Daher überließ er am 10. Mai 1384, 5) wahrscheinlich um einen verhältnismäßig niedrigen Kaufpreis, das von seinem Bruder Michael Parler abgetretene Haus auf dem Pohořeletz, das dazu gehörige Grund- stück sowie das mit demselben vereinigte Haus, welches Michael Parler 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 18. 2) Dafür sprechen unbestreitbar die in den urk. Nachw. Nr. 17 und Nr. 19 identischen Bestimmungen »murus .. a parte Domynykonis est per medium« und »murus a parte Dominiconis aurifabri est medius Michaelis«. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 19. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 21. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 22.
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27 von dem Steinmetzen Wernher gekauft hatte, seinen Söhnen, dem Pres- byter Nicolaus und den Steinmetzen Wenzel und Johann. Doch scheint die Verstimmung zwischen dem Vater und den Söhnen damit nicht behoben worden zu sein. Denn letztere bestimmten betreffs dieses Besitzes, dass jedem von ihnen gleiches Recht über denselben zukommen und nach gemeinsamer Ubereinstimmung verfügt werden sollte; stürbe einer von ihnen, so fiele sein Theil an die beiden andern und auf die gleiche Weise nach dem Tode des zweiten Bruders an den zuletzt über- lebenden, welcher über das genannte Haus ganz nach seinem Belieben verfügen könne. Es ist gewiss auffallend, dass die drei Söhne erster Ehe in diesen Verfügungen durchaus keine Rücksicht auf den Vater, auf die Stiefmutter und den Stiefbruder bekundeten, da es doch natürlich gewesen wäre, den Besitz für den Fall des Ablebens aller drei Brüder zunächst an sie zu verweisen. Diese Thatsache wird aber noch auf- fallender, indem die drei Brüder schon am 23. Juni 1383,1) als sie von dem Herrn Peter von Sliwna und seinem Bruder, dem Archidiakon Johannes, um 56 Schock2) ein Haus mit Zugehör auf dem Hradschin gekauft hatten, genau dieselben das gegenseitige Vererbungsrecht betonenden Bestimmungen ohne jede Rücksichtsnahme auf andere nahe Blutsverwandte trafen. Sie erfährt außerdem eine Verstärkung dadurch, dass die Söhne des Dombaumeisters Peter bei einem weiteren Hauskaufe im Jahre 1385 neuerlich verfügten, es hätte hier dasselbe Ubereinkommen wie bei dem von Peter von Sliwna gekauften Hause zu gelten.3) Da bei den Verfügungen, die Peter Parler 1383 zu Gunsten seiner zweiten Gemahlin und ihrer Kinder traf, zweimal ausdrücklich hervor- gehoben wurde, dass niemand von seinen Söhnen und Brüdern die Durchführung derselben hindern könne, so ergibt sich daraus offenbar, dass die Söhne aus erster Ehe mit den an die zweite Verheiratung des Vaters sich anschließsenden Veränderungen nicht ganz einverstanden waren, weil sie sich durch dieselben gewissermaßen in einem Rechte beeinträchtigt und verkürzt sahen. Denn nur die Befürchtung der Möglichkeit eines Einspruches von Seite seiner Söhne erster Ehe oder von seinen Brüdern konnte vernünftigerweise den Grund für die erwähnte Vor- sichtsmaßregel abgeben, deren Nachweisbarkeit zugleich das Vorhandensein einer gewissen Entfremdung unter den Mitgliedern der Familie des Prager Dombaumeisters nach seiner zweiten Verheiratung so ziemlich zur Gewissheit macht. 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 20. 2) Tomek, Základy, III. S. 152 gibt in der kurzen Inhaltsangabe unrichtig 60 Schock an. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 24.
27 von dem Steinmetzen Wernher gekauft hatte, seinen Söhnen, dem Pres- byter Nicolaus und den Steinmetzen Wenzel und Johann. Doch scheint die Verstimmung zwischen dem Vater und den Söhnen damit nicht behoben worden zu sein. Denn letztere bestimmten betreffs dieses Besitzes, dass jedem von ihnen gleiches Recht über denselben zukommen und nach gemeinsamer Ubereinstimmung verfügt werden sollte; stürbe einer von ihnen, so fiele sein Theil an die beiden andern und auf die gleiche Weise nach dem Tode des zweiten Bruders an den zuletzt über- lebenden, welcher über das genannte Haus ganz nach seinem Belieben verfügen könne. Es ist gewiss auffallend, dass die drei Söhne erster Ehe in diesen Verfügungen durchaus keine Rücksicht auf den Vater, auf die Stiefmutter und den Stiefbruder bekundeten, da es doch natürlich gewesen wäre, den Besitz für den Fall des Ablebens aller drei Brüder zunächst an sie zu verweisen. Diese Thatsache wird aber noch auf- fallender, indem die drei Brüder schon am 23. Juni 1383,1) als sie von dem Herrn Peter von Sliwna und seinem Bruder, dem Archidiakon Johannes, um 56 Schock2) ein Haus mit Zugehör auf dem Hradschin gekauft hatten, genau dieselben das gegenseitige Vererbungsrecht betonenden Bestimmungen ohne jede Rücksichtsnahme auf andere nahe Blutsverwandte trafen. Sie erfährt außerdem eine Verstärkung dadurch, dass die Söhne des Dombaumeisters Peter bei einem weiteren Hauskaufe im Jahre 1385 neuerlich verfügten, es hätte hier dasselbe Ubereinkommen wie bei dem von Peter von Sliwna gekauften Hause zu gelten.3) Da bei den Verfügungen, die Peter Parler 1383 zu Gunsten seiner zweiten Gemahlin und ihrer Kinder traf, zweimal ausdrücklich hervor- gehoben wurde, dass niemand von seinen Söhnen und Brüdern die Durchführung derselben hindern könne, so ergibt sich daraus offenbar, dass die Söhne aus erster Ehe mit den an die zweite Verheiratung des Vaters sich anschließsenden Veränderungen nicht ganz einverstanden waren, weil sie sich durch dieselben gewissermaßen in einem Rechte beeinträchtigt und verkürzt sahen. Denn nur die Befürchtung der Möglichkeit eines Einspruches von Seite seiner Söhne erster Ehe oder von seinen Brüdern konnte vernünftigerweise den Grund für die erwähnte Vor- sichtsmaßregel abgeben, deren Nachweisbarkeit zugleich das Vorhandensein einer gewissen Entfremdung unter den Mitgliedern der Familie des Prager Dombaumeisters nach seiner zweiten Verheiratung so ziemlich zur Gewissheit macht. 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 20. 2) Tomek, Základy, III. S. 152 gibt in der kurzen Inhaltsangabe unrichtig 60 Schock an. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 24.
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28 Die Spannung hielt offenbar noch länger an, da der Meister, welcher durch Uberlassung zweier Häuser an die Söhne erster Ehe die Schenkung für seine zweite Frau und deren Nachkommenschaft vermindert hatte, auf einen Ersatz dafür bedacht war. 1386 erwarb Peter Parler 1) von dem Goldschmiede Dominik auf dem Pohořeletz ein Haus und Grund- stück, zwischen den Häusern seiner Söhne gelegen, um 712 Schock und ließs dasselbe nach erfolgter Zahlung für sich, seine Gattin Agnes von Bur und ihre Kinder intabulieren. Der dabei gemachte Zusatz, dass die gemeinsame Mauer halb ihm und halb den Söhnen gehöre, welcher bei zwei einander vollständig fremd gegenüberstehenden Parteien behufs Vermeidung eventueller Streitigkeiten ganz naturgemäßs erscheinen würde, befremdet bei der Erwägung des nahen Verwandtschaftsverhältnisses, in welchem die neuen Nachbarn zu einander standen, ungemein. In ihm spiegelt sich wieder eine gewisse Vorsicht, welche Streitigkeiten mit dem Nachbar nicht für ausgeschlossen hielt und denselben die Spitze im vorhinein abbrechen wollte; diese deutet wieder auf eine Trübung der Beziehungen zwischen dem Vater und seinen Söhnen erster Ehe, deren Rechtsansprüche an diese neue Besitzerwerbung Peter Parler mit diesem kurzen Beisatze gleichsam genau abgrenzte. Das Verhältnis zwischen Peter Parler und den Söhnen erster Ehe besserte sich jedoch nach einigen Jahren und gewann offenbar die alte Herzlichkeit wieder. Dies zeigte sich deutlich, als der inzwischen zum Canonicus erhobene Magister Nicolaus von den Mansionaren am 19. März 1392 das früher bereits von dem Dombaumeister bewohnte Haus um 55 Schock ankaufte und als sein Wohnhaus gerichtlich ein- tragen ließs. 2) Denn er bestimmte dabei ausdrücklich, dass nach seinem Tode der Besitz an seinen Vater Peter, den Werkmeister des neuen Dombaues in Prag, und an seine leiblichen Brüder Wenzel und Johann fallen sollte. Die Einbeziehung des Vaters in die Reihe der Erben, die sonst bei den von den Brüdern getroffenen Verfügungen nur auf sie selbst beschränkt blieb, spricht deutlich dafür, dass die Beziehungen zwischen dem Vater und den Söhnen gute waren, und lässt den Mangel einer ähnlichen Berücksichtigung bei früheren gleichen Anlässen auf das Vorhandensein einer Entfremdung beider Theile deuten. Ebenso weist die Thatsache, dass zwar der Vater und die leiblichen Brüder, nicht aber die Stiefmutter und die Stiefgeschwister berücksichtigt wurden, offenbar darauf hin, dass die Söhne erster Ehe der zweiten Frau Peter Parlers und ihren Kindern bis zum Jahre 1392 nicht näher gekommen waren, sondern immer noch in einer gewissen ablehnenden Haltung gegen- überstanden. 1) Sich urk. Nachw. Nr. 25. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 30. — Vgl. Tomek, Základy. III. S. 139.
28 Die Spannung hielt offenbar noch länger an, da der Meister, welcher durch Uberlassung zweier Häuser an die Söhne erster Ehe die Schenkung für seine zweite Frau und deren Nachkommenschaft vermindert hatte, auf einen Ersatz dafür bedacht war. 1386 erwarb Peter Parler 1) von dem Goldschmiede Dominik auf dem Pohořeletz ein Haus und Grund- stück, zwischen den Häusern seiner Söhne gelegen, um 712 Schock und ließs dasselbe nach erfolgter Zahlung für sich, seine Gattin Agnes von Bur und ihre Kinder intabulieren. Der dabei gemachte Zusatz, dass die gemeinsame Mauer halb ihm und halb den Söhnen gehöre, welcher bei zwei einander vollständig fremd gegenüberstehenden Parteien behufs Vermeidung eventueller Streitigkeiten ganz naturgemäßs erscheinen würde, befremdet bei der Erwägung des nahen Verwandtschaftsverhältnisses, in welchem die neuen Nachbarn zu einander standen, ungemein. In ihm spiegelt sich wieder eine gewisse Vorsicht, welche Streitigkeiten mit dem Nachbar nicht für ausgeschlossen hielt und denselben die Spitze im vorhinein abbrechen wollte; diese deutet wieder auf eine Trübung der Beziehungen zwischen dem Vater und seinen Söhnen erster Ehe, deren Rechtsansprüche an diese neue Besitzerwerbung Peter Parler mit diesem kurzen Beisatze gleichsam genau abgrenzte. Das Verhältnis zwischen Peter Parler und den Söhnen erster Ehe besserte sich jedoch nach einigen Jahren und gewann offenbar die alte Herzlichkeit wieder. Dies zeigte sich deutlich, als der inzwischen zum Canonicus erhobene Magister Nicolaus von den Mansionaren am 19. März 1392 das früher bereits von dem Dombaumeister bewohnte Haus um 55 Schock ankaufte und als sein Wohnhaus gerichtlich ein- tragen ließs. 2) Denn er bestimmte dabei ausdrücklich, dass nach seinem Tode der Besitz an seinen Vater Peter, den Werkmeister des neuen Dombaues in Prag, und an seine leiblichen Brüder Wenzel und Johann fallen sollte. Die Einbeziehung des Vaters in die Reihe der Erben, die sonst bei den von den Brüdern getroffenen Verfügungen nur auf sie selbst beschränkt blieb, spricht deutlich dafür, dass die Beziehungen zwischen dem Vater und den Söhnen gute waren, und lässt den Mangel einer ähnlichen Berücksichtigung bei früheren gleichen Anlässen auf das Vorhandensein einer Entfremdung beider Theile deuten. Ebenso weist die Thatsache, dass zwar der Vater und die leiblichen Brüder, nicht aber die Stiefmutter und die Stiefgeschwister berücksichtigt wurden, offenbar darauf hin, dass die Söhne erster Ehe der zweiten Frau Peter Parlers und ihren Kindern bis zum Jahre 1392 nicht näher gekommen waren, sondern immer noch in einer gewissen ablehnenden Haltung gegen- überstanden. 1) Sich urk. Nachw. Nr. 25. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 30. — Vgl. Tomek, Základy. III. S. 139.
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29 Das von Nicolaus Parler 1392 gekaufte Haus scheint auch that- sächlich an Peter Parler übergegangen zu sein. Als nämlich der Prager Canonicus Peter von Wscherub dem Capitel ein Haus auf dem Hradschin im Jahre 1401 schenkte, betonte er ausdrücklich, dass er die eine Hälfte von den Mansionaren, die andere vom Meister Peter von Gmünd, dem Werkmeister der Prager Dombauhütte, gekauft, mit großen Kosten um- geändert und einen schönen Neubau aufgeführt habe. 1) Die Vereinigung der beiden Hälften zu einem Ganzen deutet, weil die eine früher den Mansionaren gehörte, darauf hin, dass die andere zu ihr passende, welche von dem Dombaumeister erworben wurde, identisch sei mit dem Hause, das des letzteren Sohn 1392 gleichfalls von den Mansionaren erworben hatte. Denn von den übrigen Häusern, über welche Peter Parler frei verfügen konnte, hatte keines eine solche Lage, dass es einem der Mansionare unmittelbar benachbart war und mit diesem zu einem Neu- baue vereinigt werden konnte. Uber das Haus der Mansionare, welches der Dombaumeister 1372 und 1373 bewohnte, stand demselben offenbar kein Verfügungsrecht zu, da nach der Ausdrucksweise beider Stellen die Mansionare als Besitzer des Objectes, welches Peter Parler nur zur Wohnung angewiesen war, betrachtet werden müssen. Diese Umstände sprechen für die Identität des Hauses, das Peter von Wscherub von Peter Parler erwarb, mit jenem, welches Magister Nicolaus 1392 von den Mansionaren gekauft und für den Fall seines Todes in erster Linie seinem Vater zugedacht hatte. Damit erscheinen die Nachrichten über die Besitzverhältnisse des Meisters Peter Parler, aus welchen sich zugleich wichtige Anhaltspunkte für die Familiengeschichte ergaben, abgeschlossen; für seinen Lebens- gang sind noch folgende Thatsachen nachzutragen. Die verschiedenen Häuserkäufe, welche der Dombaumeister auf dem Hradschin und Pohořeletz durchführte, die Nothwendigkeit, die verschiedenen Stadien der ihm übertragenen Hauptarbeit aufs genaueste überwachen zu können, verweisen den Aufenthalt Peter Parlers vor allem in jenen Stadttheil Prags, an dessen Verhältnissen der fremde Steinmetzmeister selbst ein regeres Interesse bekundete. Er erwarb das Bürgerrecht des Hradschin und zählte schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit mehrere Jahre hindurch ununterbrochen zu den Schöffen dieses Stadtviertels, 2) was unbestreitbar darauf hindeutet, dass er bei seinen Mitbürgern sich rasch eine gewisse Achtung und Beliebtheit verschaffte und in alle Anforderungen seiner neuen Umgebung arbeitend und rastlos thätig sich einzuleben bemüht war. Die auffallende Thatsache, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 39. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 3.
29 Das von Nicolaus Parler 1392 gekaufte Haus scheint auch that- sächlich an Peter Parler übergegangen zu sein. Als nämlich der Prager Canonicus Peter von Wscherub dem Capitel ein Haus auf dem Hradschin im Jahre 1401 schenkte, betonte er ausdrücklich, dass er die eine Hälfte von den Mansionaren, die andere vom Meister Peter von Gmünd, dem Werkmeister der Prager Dombauhütte, gekauft, mit großen Kosten um- geändert und einen schönen Neubau aufgeführt habe. 1) Die Vereinigung der beiden Hälften zu einem Ganzen deutet, weil die eine früher den Mansionaren gehörte, darauf hin, dass die andere zu ihr passende, welche von dem Dombaumeister erworben wurde, identisch sei mit dem Hause, das des letzteren Sohn 1392 gleichfalls von den Mansionaren erworben hatte. Denn von den übrigen Häusern, über welche Peter Parler frei verfügen konnte, hatte keines eine solche Lage, dass es einem der Mansionare unmittelbar benachbart war und mit diesem zu einem Neu- baue vereinigt werden konnte. Uber das Haus der Mansionare, welches der Dombaumeister 1372 und 1373 bewohnte, stand demselben offenbar kein Verfügungsrecht zu, da nach der Ausdrucksweise beider Stellen die Mansionare als Besitzer des Objectes, welches Peter Parler nur zur Wohnung angewiesen war, betrachtet werden müssen. Diese Umstände sprechen für die Identität des Hauses, das Peter von Wscherub von Peter Parler erwarb, mit jenem, welches Magister Nicolaus 1392 von den Mansionaren gekauft und für den Fall seines Todes in erster Linie seinem Vater zugedacht hatte. Damit erscheinen die Nachrichten über die Besitzverhältnisse des Meisters Peter Parler, aus welchen sich zugleich wichtige Anhaltspunkte für die Familiengeschichte ergaben, abgeschlossen; für seinen Lebens- gang sind noch folgende Thatsachen nachzutragen. Die verschiedenen Häuserkäufe, welche der Dombaumeister auf dem Hradschin und Pohořeletz durchführte, die Nothwendigkeit, die verschiedenen Stadien der ihm übertragenen Hauptarbeit aufs genaueste überwachen zu können, verweisen den Aufenthalt Peter Parlers vor allem in jenen Stadttheil Prags, an dessen Verhältnissen der fremde Steinmetzmeister selbst ein regeres Interesse bekundete. Er erwarb das Bürgerrecht des Hradschin und zählte schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit mehrere Jahre hindurch ununterbrochen zu den Schöffen dieses Stadtviertels, 2) was unbestreitbar darauf hindeutet, dass er bei seinen Mitbürgern sich rasch eine gewisse Achtung und Beliebtheit verschaffte und in alle Anforderungen seiner neuen Umgebung arbeitend und rastlos thätig sich einzuleben bemüht war. Die auffallende Thatsache, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 39. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 3.
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30 dass Peter Parler, obzwar er auf dem Hradschin wohnte, seit 1366 nicht mehr als Schöffe begegnet, 1) kann sich nur daraus erklären, dass der Meister infolge Häufung seiner Arbeiten, welche seine ganze Zeit in Anspruch nahmen, oder wegen der in seiner Function als Schöffe un- vermeidlichen Ubersättigung mit kleinlichen Dingen auf die werkthätige Antheilnahme an der Führung des Gemeinwesens, in welchem er lebte, Verzicht leistete. Die Grundlage dieser Verhältnisse erlitt im Jahre 1379 eine Ver- schiebung, als der kunstreiche Werkmeister Peter auf der Prager Burg gegen Erlag von 32 Groschen das Bürgerrecht der Altstadt in Prag erwarb, 2) womit vielleicht auch der freilich nicht mehr erweisbare Ankauf eines Hauses Hand in Hand gehen mochte. Ob das später seinem Sohne Johann gehörige Haus »bei den Sicheln« in der Zeltnergasse bereits in seinem Besitze gewesen, ist nicht festzustellen. Die Art und Weise, in welcher der Prager Stadtschreiber die Eintragung der Bürgerrechts- erwerbung Peter Parlers vollzog, beweist die Wertschätzung, deren sich der Meister in der Landeshauptstadt überhaupt zu erfreuen hatte. Denn der dem »magister Petrus operis in castro« beigegebene Zusatz »artifex«, welcher selbstverständlich hier niemals im Sinne von »Handwerker« überhaupt genommen werden kann, wird zur Folie für die Hochachtung und Bewunderung, welche die Bürger Prags im allgemeinen der Künstler- grösle des Dombaumeisters zollten. Dass der 1379 das Bürgerrecht der Altstadt erwerbende kunst- reiche Meister Peter auf der Burg mit Peter Parler identisch ist und auch von seinen Rechten in der Altstadt selbst Gebrauch machte, lässt sich unbestreitbar nachweisen. Denn als 1393 Hans Sestrer von Straßs- burg das Bürgerrecht in Prag-Altstadt erwarb, trat für ihn Petrus, der Steinmetz von der Prager Burg, als Bürge ein.s) Da der eine Bürg- schaft Leistende aber selbst Bürger der Stadt sein musste und ein Petrus von der Prager Burg, der auf diesen Steinmetzen bezogen werden könnte, nur in dem 1379 Bürger der Altstadt gewordenen Werkmeister Peter unter den Bürgern jener Zeit nachgewiesen werden kann, so sind offenbar die beiden Persönlichkeiten identisch und bleibt damit erwiesen, dass der kunstreiche Werkmeister und Steinmetz Peter von der Prager Burg, welcher 1379 Bürger der Prager Altstadt wurde und 1393 für einen 1) Springer, Der Parlirer Peter, Peter Arler genannt. Deutsches Kunstblatt, Jhg. 1854, S. 382 gibt ganz richtig 1360 bis 1366 an. — Chytil, Petr Parléř S. 7 begrenzt diese Thätigkeit unrichtig mit 1365, — Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer S. 48, — Ambros, Dom zu Prag, S. 51, — und Grueber, Peter von Gmünd, S. 144, mit 1368. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 33. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 33.
30 dass Peter Parler, obzwar er auf dem Hradschin wohnte, seit 1366 nicht mehr als Schöffe begegnet, 1) kann sich nur daraus erklären, dass der Meister infolge Häufung seiner Arbeiten, welche seine ganze Zeit in Anspruch nahmen, oder wegen der in seiner Function als Schöffe un- vermeidlichen Ubersättigung mit kleinlichen Dingen auf die werkthätige Antheilnahme an der Führung des Gemeinwesens, in welchem er lebte, Verzicht leistete. Die Grundlage dieser Verhältnisse erlitt im Jahre 1379 eine Ver- schiebung, als der kunstreiche Werkmeister Peter auf der Prager Burg gegen Erlag von 32 Groschen das Bürgerrecht der Altstadt in Prag erwarb, 2) womit vielleicht auch der freilich nicht mehr erweisbare Ankauf eines Hauses Hand in Hand gehen mochte. Ob das später seinem Sohne Johann gehörige Haus »bei den Sicheln« in der Zeltnergasse bereits in seinem Besitze gewesen, ist nicht festzustellen. Die Art und Weise, in welcher der Prager Stadtschreiber die Eintragung der Bürgerrechts- erwerbung Peter Parlers vollzog, beweist die Wertschätzung, deren sich der Meister in der Landeshauptstadt überhaupt zu erfreuen hatte. Denn der dem »magister Petrus operis in castro« beigegebene Zusatz »artifex«, welcher selbstverständlich hier niemals im Sinne von »Handwerker« überhaupt genommen werden kann, wird zur Folie für die Hochachtung und Bewunderung, welche die Bürger Prags im allgemeinen der Künstler- grösle des Dombaumeisters zollten. Dass der 1379 das Bürgerrecht der Altstadt erwerbende kunst- reiche Meister Peter auf der Burg mit Peter Parler identisch ist und auch von seinen Rechten in der Altstadt selbst Gebrauch machte, lässt sich unbestreitbar nachweisen. Denn als 1393 Hans Sestrer von Straßs- burg das Bürgerrecht in Prag-Altstadt erwarb, trat für ihn Petrus, der Steinmetz von der Prager Burg, als Bürge ein.s) Da der eine Bürg- schaft Leistende aber selbst Bürger der Stadt sein musste und ein Petrus von der Prager Burg, der auf diesen Steinmetzen bezogen werden könnte, nur in dem 1379 Bürger der Altstadt gewordenen Werkmeister Peter unter den Bürgern jener Zeit nachgewiesen werden kann, so sind offenbar die beiden Persönlichkeiten identisch und bleibt damit erwiesen, dass der kunstreiche Werkmeister und Steinmetz Peter von der Prager Burg, welcher 1379 Bürger der Prager Altstadt wurde und 1393 für einen 1) Springer, Der Parlirer Peter, Peter Arler genannt. Deutsches Kunstblatt, Jhg. 1854, S. 382 gibt ganz richtig 1360 bis 1366 an. — Chytil, Petr Parléř S. 7 begrenzt diese Thätigkeit unrichtig mit 1365, — Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer S. 48, — Ambros, Dom zu Prag, S. 51, — und Grueber, Peter von Gmünd, S. 144, mit 1368. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 33. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 33.
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31 anderen gutstand, nur der berühmte Dombaumeister Peter Parler gewesen ist. Als Leiter des Dombaues begegnet derselbe auch noch 1392 und 1396 oder 1397. Anlässlich der Grundsteinlegung zum Langhause des Domes, welche am 2. Juni 1392 in Gegenwart hochgestellter Persönlich- keiten auf feierliche Weise vollzogen wurde, sind als Vertreter der Bau- leitung der Canonicus Wenzel von Radecz als der vom Metropolitan- capitel und Erzbischofe bestellte Bauinspector und Peter von Gmünd als Dombaumeister besonders genannt. 1) Dass der Meister 1396 noch Vorstand der Dombauhütte war, erhellt aus der Bezeichnungsart der Inschriften- tafel an der Südseite des Domes, die 1396 oder 1397 ausgeführt worden sein muss. Dies für die Phasen des Baues so außerordentlich wichtige Denkmal erwähnt den Dombaumeister nur in der Art, in welcher Lebender und die bezeichnete Stellung noch Bekleidender gedacht wird; denn es findet sich nicht wie bei der Erwähnung, welche am 11. März 1381 betreffs des Malers Theodorich geschah, 2) ein der Beschäftigungs- bezeichnung vorgesetztes »tunc« noch auch ein »olim« oder »quondam«, mit welchen Zusätzen bei Eigennamen durchschnittlich Verstorbene in den verschiedenen Eintragungen der Stadtbücher bedacht und auch Meister Peter und sein Sohn Johann nach dem Tode gekennzeichnet wurden. Jedenfalls ist mit dem Jahre 1397 der Thätigkeit des Peter Parler in der Stellung eines Dombaumeisters in Prag die äußerste Grenze zu ziehen; denn bereits am 16. Jänner 1398 erscheint sein Sohn Johann als Dombaumeister. s) Ob diese Zeitgrenze für die Wirksamkeit Peter Parlers beim Dom- baue mit dem Ende seiner Lebenszeit überhaupt zusammenfällt, ist nicht mit absoluter Sicherheit festzustellen. Die Erwähnung des Meisters in der Urkunde, mittelst welcher der Prager Canonicus Peter von Wscherub dem Capitel das Haus auf dem Hradschin 1401 schenkte, ist derart,4) dass man nach dem »magistro Petro de Gemund magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie« Peter Parler zunächst unter die Lebenden zählen möchte. Denn kein »olim, quondam, bone oder recolende memorie,« das sonst für die Bezeichnung der Verstorbenen sich gleichsam von selbst einstellt, verweist den Meister unter die Todten. Allein es zeigt sich, dass es an dieser Stelle auch überhaupt gar nicht darauf ankommt, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 32. 2) Neuwirth, Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes. Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 29. Jhg. S. 71. 8) Sich urk. Nachw. Nr. 36. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 39.
31 anderen gutstand, nur der berühmte Dombaumeister Peter Parler gewesen ist. Als Leiter des Dombaues begegnet derselbe auch noch 1392 und 1396 oder 1397. Anlässlich der Grundsteinlegung zum Langhause des Domes, welche am 2. Juni 1392 in Gegenwart hochgestellter Persönlich- keiten auf feierliche Weise vollzogen wurde, sind als Vertreter der Bau- leitung der Canonicus Wenzel von Radecz als der vom Metropolitan- capitel und Erzbischofe bestellte Bauinspector und Peter von Gmünd als Dombaumeister besonders genannt. 1) Dass der Meister 1396 noch Vorstand der Dombauhütte war, erhellt aus der Bezeichnungsart der Inschriften- tafel an der Südseite des Domes, die 1396 oder 1397 ausgeführt worden sein muss. Dies für die Phasen des Baues so außerordentlich wichtige Denkmal erwähnt den Dombaumeister nur in der Art, in welcher Lebender und die bezeichnete Stellung noch Bekleidender gedacht wird; denn es findet sich nicht wie bei der Erwähnung, welche am 11. März 1381 betreffs des Malers Theodorich geschah, 2) ein der Beschäftigungs- bezeichnung vorgesetztes »tunc« noch auch ein »olim« oder »quondam«, mit welchen Zusätzen bei Eigennamen durchschnittlich Verstorbene in den verschiedenen Eintragungen der Stadtbücher bedacht und auch Meister Peter und sein Sohn Johann nach dem Tode gekennzeichnet wurden. Jedenfalls ist mit dem Jahre 1397 der Thätigkeit des Peter Parler in der Stellung eines Dombaumeisters in Prag die äußerste Grenze zu ziehen; denn bereits am 16. Jänner 1398 erscheint sein Sohn Johann als Dombaumeister. s) Ob diese Zeitgrenze für die Wirksamkeit Peter Parlers beim Dom- baue mit dem Ende seiner Lebenszeit überhaupt zusammenfällt, ist nicht mit absoluter Sicherheit festzustellen. Die Erwähnung des Meisters in der Urkunde, mittelst welcher der Prager Canonicus Peter von Wscherub dem Capitel das Haus auf dem Hradschin 1401 schenkte, ist derart,4) dass man nach dem »magistro Petro de Gemund magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie« Peter Parler zunächst unter die Lebenden zählen möchte. Denn kein »olim, quondam, bone oder recolende memorie,« das sonst für die Bezeichnung der Verstorbenen sich gleichsam von selbst einstellt, verweist den Meister unter die Todten. Allein es zeigt sich, dass es an dieser Stelle auch überhaupt gar nicht darauf ankommt, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 32. 2) Neuwirth, Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes. Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 29. Jhg. S. 71. 8) Sich urk. Nachw. Nr. 36. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 39.
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32 ob ein solcher Zusatz bei dem Namen sich findet oder nicht: denn in dem »magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie« liegt hin- reichender Aufschluss, wie die Stelle zu nehmen ist. Peter von Wscherub erklärte 1401, dass er die eine Hälfte seines Hauses von Meister Peter von Gmünd, dem Werkmeister des Prager Dombaues, gekauft, nebst der anderen mit großen Kosten umgeändert und einen schönen Neubau aufgeführt habe, den er nunmehr dem Capitel zuwies. Zwischen dem Kaufe und der Fertigstellung des Neubaues verstrich eine längere Zeit, wodurch das »a magistro Petro de Gemund magistro operis fabrice pre- dicte Pragensis ecclesie emi« ohnehin vor 1401 gerückt ist und durchaus nicht auf gleicher Zeitstufe mit der damals gemachten Schenkung steht. Der Zeitpunkt des Kaufes ist nach dem Wortlaute der Urkunde noch in jene Periode zu setzen, in welcher dem Peter Parler die in dem Texte nachweisbare Bezeichnung »magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie« zukam. Das war aber bereits am 16. Jänner 1398 nicht mehr der Fall, da an diesem Tage schon Johann Parler als Dombaumeister begegnet; mithin muss der in Rede stehende Kauf noch vor diesem Termine abgeschlossen worden sein, solange Peter Parler Dombaumeister war, und rückt der Kaufsvollzug nicht schon wegen der Erwähnung in einer Urkunde aus dem Jahre 1401 zugleich in diese Zeit hinauf. Er kann vielmehr nach den oben berührten Thatsachen gar nicht über 1397 fallen und bleibt somit auch innerhalb der Grenze, welche sich für das Auftreten Peter Parlers nach andern Gesichtspunkten ziehn ließ. Solange keine anderen urkundlichen Belege zugebote stehn, wird man wohl vor- läufig an der Annahme festhalten können, dass Peter Parler, der 1397 noch als Dombaumeister thätig gewesen ist, auch in diesem Jahre starb und ein Lebensalter von ungefähr 67 Jahren erreichte, von welchen weit- aus der größere Theil reich war an großen künstlerischen Erfolgen, hervorgegangen aus einer ebenso umfassenden als genialen Thätigkeit bei der Ausführung der bedeutendsten Bauten des damals in herrlichem Wohlstande erblühenden Böhmerlandes. Ein günstiges Geschick hat eine zuverlässige Darstellung der äußeren Erscheinung des großen Architekten bis in die Gegenwart herüber- gerettet; denn die Züge Peter Parlers sind der Nachwelt durch die Büste des Meisters auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes 1) erhalten. Dieselbe zählt gleich der Büste des Canonicus Wenzel von Radecz, des mit Peter Parler durch eine Reihe von Jahren der Leitung des Baues vorstehenden Bauinspectors, zu den beachtenswertesten Arbeiten der 1) Mikowec-Zap, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens, II. S. 228 uf. m. Abb. — Ambros, Der Dom zu Prag, S. 226 m. Abb. — Grueber, Kunst des Mittel- alters in Böhmen, III. S. 53 m. Abb. auf Taf. II. — Legis-Glückselig, Prager Dom, Taf. 3. — Neuwirth, Wochenrechnungen. Taf. 2.
32 ob ein solcher Zusatz bei dem Namen sich findet oder nicht: denn in dem »magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie« liegt hin- reichender Aufschluss, wie die Stelle zu nehmen ist. Peter von Wscherub erklärte 1401, dass er die eine Hälfte seines Hauses von Meister Peter von Gmünd, dem Werkmeister des Prager Dombaues, gekauft, nebst der anderen mit großen Kosten umgeändert und einen schönen Neubau aufgeführt habe, den er nunmehr dem Capitel zuwies. Zwischen dem Kaufe und der Fertigstellung des Neubaues verstrich eine längere Zeit, wodurch das »a magistro Petro de Gemund magistro operis fabrice pre- dicte Pragensis ecclesie emi« ohnehin vor 1401 gerückt ist und durchaus nicht auf gleicher Zeitstufe mit der damals gemachten Schenkung steht. Der Zeitpunkt des Kaufes ist nach dem Wortlaute der Urkunde noch in jene Periode zu setzen, in welcher dem Peter Parler die in dem Texte nachweisbare Bezeichnung »magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie« zukam. Das war aber bereits am 16. Jänner 1398 nicht mehr der Fall, da an diesem Tage schon Johann Parler als Dombaumeister begegnet; mithin muss der in Rede stehende Kauf noch vor diesem Termine abgeschlossen worden sein, solange Peter Parler Dombaumeister war, und rückt der Kaufsvollzug nicht schon wegen der Erwähnung in einer Urkunde aus dem Jahre 1401 zugleich in diese Zeit hinauf. Er kann vielmehr nach den oben berührten Thatsachen gar nicht über 1397 fallen und bleibt somit auch innerhalb der Grenze, welche sich für das Auftreten Peter Parlers nach andern Gesichtspunkten ziehn ließ. Solange keine anderen urkundlichen Belege zugebote stehn, wird man wohl vor- läufig an der Annahme festhalten können, dass Peter Parler, der 1397 noch als Dombaumeister thätig gewesen ist, auch in diesem Jahre starb und ein Lebensalter von ungefähr 67 Jahren erreichte, von welchen weit- aus der größere Theil reich war an großen künstlerischen Erfolgen, hervorgegangen aus einer ebenso umfassenden als genialen Thätigkeit bei der Ausführung der bedeutendsten Bauten des damals in herrlichem Wohlstande erblühenden Böhmerlandes. Ein günstiges Geschick hat eine zuverlässige Darstellung der äußeren Erscheinung des großen Architekten bis in die Gegenwart herüber- gerettet; denn die Züge Peter Parlers sind der Nachwelt durch die Büste des Meisters auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes 1) erhalten. Dieselbe zählt gleich der Büste des Canonicus Wenzel von Radecz, des mit Peter Parler durch eine Reihe von Jahren der Leitung des Baues vorstehenden Bauinspectors, zu den beachtenswertesten Arbeiten der 1) Mikowec-Zap, Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens, II. S. 228 uf. m. Abb. — Ambros, Der Dom zu Prag, S. 226 m. Abb. — Grueber, Kunst des Mittel- alters in Böhmen, III. S. 53 m. Abb. auf Taf. II. — Legis-Glückselig, Prager Dom, Taf. 3. — Neuwirth, Wochenrechnungen. Taf. 2.
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38 gothischen Plastik in Böhmen. Die hervorragende Geisteskraft des geni- alen Baukünstlers spricht aus jeder Linie des feingeschnittenen Kopfes, den das Streben nach lebenswahrer, porträtähnlicher Vorstellung durch- dringt. Die schön gewölbte Stirn scheint ein äußeres Abbild der dahinter schlummernden großen Gedanken, und in den hübsch geschwungenen Augenbrauen spricht sich Entschlossenheit aus, welche kühn das Außer- gewöhnliche erfasst und durchführt. Die Nase mit gut modellierten Flügeln ist normal und von ansprechender Form, der nicht große Mund trägt einen angenehm berührenden Zug des Wohlwollens; der mehr flach gehaltene Bart ist etwas länglich und rund geschnitten. Den Sockel der Büste ziert vorn das Schildchen mit dem breiten Winkelhaken, dem Steinmetzzeichen des Meisters. Die Wirkung der Büste wird wesentlich gehoben durch die Sorgfalt, die sich in der vortrefflichen Durcharbeitung aller Details kundgibt und ebenso in der offenbar sehr sicheren Behandlung des charakteristischen Kopfes wie in der geschickten Anordnung des leicht und ungezwungen um die Schultern liegenden Gewandes sowie in der auch das Kleinste beachtenden Wiedergabe des Bartes und der Haupthaare zum Ausdrucke kommt. Da ist nichts conventionell, sondern alles von dem ernsten Streben durchdrungen, die ganze Künstlergröße Peter Parlers in schlichter Ein- fachheit lebenswahr zur Darstellung zu bringen. Nach der ganzen Erscheinung dürfte die Büste den Dombaumeister im Alter zwischen 55 und 60 Jahren darstellen und in der Zeit vollendet sein, als die Aufführung der Chorpartie des Domes abgeschlossen wurde. Dass sie noch bei Lebzeiten des Künstlers aufgestellt wurde, verbürgt die über der Büste angebrachte Inschrift, welche nicht, wie dies bei anderen Inschriften der Triforiumsbüsten der Fall ist, das Todesjahr auf- genommen zeigt und demnach erweist, dass Peter Parler selbst noch diese seine Darstellung gekannt hat. Mit ihr tritt uns noch heute die ganze, gewinnende und offenbar liebenswürdig anspruchslose Persönlichkeit fesselnd entgegen, welche die Geschichte der Gothik in Böhmen als den genialen Leiter des Prager Dombaues feiert und die Geschichte der Bau- kunst überhaupt allzeit als einen der grösten Architekten beachten wird. b Neuwirth, Peter Parler von (milnd.
38 gothischen Plastik in Böhmen. Die hervorragende Geisteskraft des geni- alen Baukünstlers spricht aus jeder Linie des feingeschnittenen Kopfes, den das Streben nach lebenswahrer, porträtähnlicher Vorstellung durch- dringt. Die schön gewölbte Stirn scheint ein äußeres Abbild der dahinter schlummernden großen Gedanken, und in den hübsch geschwungenen Augenbrauen spricht sich Entschlossenheit aus, welche kühn das Außer- gewöhnliche erfasst und durchführt. Die Nase mit gut modellierten Flügeln ist normal und von ansprechender Form, der nicht große Mund trägt einen angenehm berührenden Zug des Wohlwollens; der mehr flach gehaltene Bart ist etwas länglich und rund geschnitten. Den Sockel der Büste ziert vorn das Schildchen mit dem breiten Winkelhaken, dem Steinmetzzeichen des Meisters. Die Wirkung der Büste wird wesentlich gehoben durch die Sorgfalt, die sich in der vortrefflichen Durcharbeitung aller Details kundgibt und ebenso in der offenbar sehr sicheren Behandlung des charakteristischen Kopfes wie in der geschickten Anordnung des leicht und ungezwungen um die Schultern liegenden Gewandes sowie in der auch das Kleinste beachtenden Wiedergabe des Bartes und der Haupthaare zum Ausdrucke kommt. Da ist nichts conventionell, sondern alles von dem ernsten Streben durchdrungen, die ganze Künstlergröße Peter Parlers in schlichter Ein- fachheit lebenswahr zur Darstellung zu bringen. Nach der ganzen Erscheinung dürfte die Büste den Dombaumeister im Alter zwischen 55 und 60 Jahren darstellen und in der Zeit vollendet sein, als die Aufführung der Chorpartie des Domes abgeschlossen wurde. Dass sie noch bei Lebzeiten des Künstlers aufgestellt wurde, verbürgt die über der Büste angebrachte Inschrift, welche nicht, wie dies bei anderen Inschriften der Triforiumsbüsten der Fall ist, das Todesjahr auf- genommen zeigt und demnach erweist, dass Peter Parler selbst noch diese seine Darstellung gekannt hat. Mit ihr tritt uns noch heute die ganze, gewinnende und offenbar liebenswürdig anspruchslose Persönlichkeit fesselnd entgegen, welche die Geschichte der Gothik in Böhmen als den genialen Leiter des Prager Dombaues feiert und die Geschichte der Bau- kunst überhaupt allzeit als einen der grösten Architekten beachten wird. b Neuwirth, Peter Parler von (milnd.
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- II. Der Verwandtenkreis und die Nachkommen Peter Parlers. s ist eine wiederholt und an verschiedenen Orten beobachtete Erscheinung, dass einem Werkmeister, welcher zur Führung eines großen Baues berufen wurde, Handwerksgenossen aus der Heimat oder dem Orte, wo jener zuletzt in Arbeit gestanden, nachzogen und an dem neuen Schauplatze seiner Thätigkeit Beschäftigung fanden. Wie die Ausbildung nach den gleichen Anschauungen die natürliche Grundlage und das feste Bindemittel eines solchen Ver- hältnisses wurde, so musste letzteres wieder eine maßsgebende und durch- aus nicht zu unterschätzende Verstärkung für die Verbreitung und Festigung jener Richtung abgeben, welche mit dem neuen Meister bei einem grosartigen, das Interesse der ganzen Bevölkerung lange und stets in Athem haltenden Baue im Lande Wurzel fasste. So und nicht anders ist es auch bei Peter Parler gewesen, unter dessen Leitung in der Prager Dombauhütte neben Steinmetzen aus allen Gauen Deutschlands insbesondere Werkleute aus Süddeutschland und aus der Rheingegend gearbeitet haben. Die noch erhaltenen Wochenrechnungen des Prager Dombaues beweisen1) unwiderleglich, dass gegen die numerisch verhältnismäßig stark zurücktretenden einheimischen Steinmetzen die Arbeiter, welche vom Rhein, aus Schwaben, Elsass, Bayern, Franken, Westfalen, Sachsen und Preußsen nach Prag kamen, ein sehr starkes Ubergewicht hatten. Unter den Steinmetzen, welche die Berufung Peter Parlers nach Böhmen führte, verdienen vor allen Dingen jene Beachtung, die im vor- hinein als Repräsentanten derselben Kunstanschauungen und somit als wesentliche Förderer und Festiger der Parlerschen Richtung gelten 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 415 uf.
- II. Der Verwandtenkreis und die Nachkommen Peter Parlers. s ist eine wiederholt und an verschiedenen Orten beobachtete Erscheinung, dass einem Werkmeister, welcher zur Führung eines großen Baues berufen wurde, Handwerksgenossen aus der Heimat oder dem Orte, wo jener zuletzt in Arbeit gestanden, nachzogen und an dem neuen Schauplatze seiner Thätigkeit Beschäftigung fanden. Wie die Ausbildung nach den gleichen Anschauungen die natürliche Grundlage und das feste Bindemittel eines solchen Ver- hältnisses wurde, so musste letzteres wieder eine maßsgebende und durch- aus nicht zu unterschätzende Verstärkung für die Verbreitung und Festigung jener Richtung abgeben, welche mit dem neuen Meister bei einem grosartigen, das Interesse der ganzen Bevölkerung lange und stets in Athem haltenden Baue im Lande Wurzel fasste. So und nicht anders ist es auch bei Peter Parler gewesen, unter dessen Leitung in der Prager Dombauhütte neben Steinmetzen aus allen Gauen Deutschlands insbesondere Werkleute aus Süddeutschland und aus der Rheingegend gearbeitet haben. Die noch erhaltenen Wochenrechnungen des Prager Dombaues beweisen1) unwiderleglich, dass gegen die numerisch verhältnismäßig stark zurücktretenden einheimischen Steinmetzen die Arbeiter, welche vom Rhein, aus Schwaben, Elsass, Bayern, Franken, Westfalen, Sachsen und Preußsen nach Prag kamen, ein sehr starkes Ubergewicht hatten. Unter den Steinmetzen, welche die Berufung Peter Parlers nach Böhmen führte, verdienen vor allen Dingen jene Beachtung, die im vor- hinein als Repräsentanten derselben Kunstanschauungen und somit als wesentliche Förderer und Festiger der Parlerschen Richtung gelten 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 415 uf.
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35 dürfen; in diese Gruppe gehören die Verwandten des Dombaumeisters, von welchen einige vielleicht mit ihm oder wenigstens nicht lange nach seiner Niederlassung in Prag nach Böhmen gekommen sein müssen. Als nämlich Peter Parler am 15. October 1359 über das für sich und seine Frau gekaufte Haus verfügte, bestimmte er dasselbe, falls er ohne Leibeserben stürbe, seinem Bruder Meister Michael, der eben in dem Cistercienserkloster Goldenkron arbeitete, und seinen Schwestersöhnen Nicolaus und Jakob.1) Die Ubertragung von Arbeiten in Goldenkron an Michael Parler erscheint jedoch nur erklärlich und natürlich, wenn derselbe sich schon einige Zeit in Böhmen aufgehalten und daselbst einen gewissen Ruf erworben hatte. Meister Michael war demnach offen- bar schon vor 1359 nach Böhmen gekommen; ebenso scheinen auch die genannten Neffen des Meisters damals in Böhmen und zwar in Prag selbst gelebt zu haben, da die eventuelle Zuweisung eines Hradschiner Hauses für sie mindestens dieselbe Bedeutung wie für den nachweisbar in Böhmen arbeitenden Meister Michael gehabt haben müsste, zudem gerade sie neben letzterem berücksichtigt wurden, während die anderen Brüder des Dombaumeisters gar nicht bedacht worden waren. Hätten sie sich damals anderswo als in Prag befunden, so wäre offenbar wie beim Meister Michael der Aufenthaltsort ausdrücklich angegeben worden, so dass das Fehlen dieser Angabe das Verweilen der Neffen des Dombau- meisters in der Landeshauptstadt Böhmens verbürgt. Michael Parler ließs sich nach Ausführung der Goldenkroner Arbeiten in Prag nieder. Er arbeitete offenbar in der Dombauhütte, was durchaus nicht mit der Thatsache, dass er in Goldenkron als Meister auftrat, im Widerspruche steht; denn aus den Prager Dombaurechnungen ist wie an anderen Orten erweislich, 2) dass Steinmetzen, welche zwar das Meisterrecht bereits erworben hatten, aber augenblicklich nicht mit der selbständigen Leitung eines Baues betraut waren, wie jeder andere Arbeiter einer Bau- hütte beschäftigt und bezahlt wurden. Während der Zeit, in welcher Michael Parler in Prag begegnet, hat er offenbar keine leitende Stellung bekleidet, da ihm nur das Prädicat »lathomus«, nicht aber das »magister« beigelegt wurde. Auf dem Pohořeletz erbaute er neben dem Hradschiner Thore, durch welches man gegen Strahow gieng, auf seine Kosten vom Grunde aus ein Haus; mit letzterem vereinigte er ein zweites, welches er von dem Steinmetzen Wernher gekauft hatte. 3) Diesen Besitz trat er am 13. October 1383 seinem Bruder Peter und dessen Schwiegersohne, dem 1) Sich urk. Nachw. Nr. 6. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen S. 425—426. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 19 und 22. 3*
35 dürfen; in diese Gruppe gehören die Verwandten des Dombaumeisters, von welchen einige vielleicht mit ihm oder wenigstens nicht lange nach seiner Niederlassung in Prag nach Böhmen gekommen sein müssen. Als nämlich Peter Parler am 15. October 1359 über das für sich und seine Frau gekaufte Haus verfügte, bestimmte er dasselbe, falls er ohne Leibeserben stürbe, seinem Bruder Meister Michael, der eben in dem Cistercienserkloster Goldenkron arbeitete, und seinen Schwestersöhnen Nicolaus und Jakob.1) Die Ubertragung von Arbeiten in Goldenkron an Michael Parler erscheint jedoch nur erklärlich und natürlich, wenn derselbe sich schon einige Zeit in Böhmen aufgehalten und daselbst einen gewissen Ruf erworben hatte. Meister Michael war demnach offen- bar schon vor 1359 nach Böhmen gekommen; ebenso scheinen auch die genannten Neffen des Meisters damals in Böhmen und zwar in Prag selbst gelebt zu haben, da die eventuelle Zuweisung eines Hradschiner Hauses für sie mindestens dieselbe Bedeutung wie für den nachweisbar in Böhmen arbeitenden Meister Michael gehabt haben müsste, zudem gerade sie neben letzterem berücksichtigt wurden, während die anderen Brüder des Dombaumeisters gar nicht bedacht worden waren. Hätten sie sich damals anderswo als in Prag befunden, so wäre offenbar wie beim Meister Michael der Aufenthaltsort ausdrücklich angegeben worden, so dass das Fehlen dieser Angabe das Verweilen der Neffen des Dombau- meisters in der Landeshauptstadt Böhmens verbürgt. Michael Parler ließs sich nach Ausführung der Goldenkroner Arbeiten in Prag nieder. Er arbeitete offenbar in der Dombauhütte, was durchaus nicht mit der Thatsache, dass er in Goldenkron als Meister auftrat, im Widerspruche steht; denn aus den Prager Dombaurechnungen ist wie an anderen Orten erweislich, 2) dass Steinmetzen, welche zwar das Meisterrecht bereits erworben hatten, aber augenblicklich nicht mit der selbständigen Leitung eines Baues betraut waren, wie jeder andere Arbeiter einer Bau- hütte beschäftigt und bezahlt wurden. Während der Zeit, in welcher Michael Parler in Prag begegnet, hat er offenbar keine leitende Stellung bekleidet, da ihm nur das Prädicat »lathomus«, nicht aber das »magister« beigelegt wurde. Auf dem Pohořeletz erbaute er neben dem Hradschiner Thore, durch welches man gegen Strahow gieng, auf seine Kosten vom Grunde aus ein Haus; mit letzterem vereinigte er ein zweites, welches er von dem Steinmetzen Wernher gekauft hatte. 3) Diesen Besitz trat er am 13. October 1383 seinem Bruder Peter und dessen Schwiegersohne, dem 1) Sich urk. Nachw. Nr. 6. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen S. 425—426. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 19 und 22. 3*
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36 Steinmetzen Michael aus Köln am Rhein, für ihre Forderungen von 4, beziehungsweise 7 Schock ab und überließs ihnen jede weitere Verfügung zu seinen Gunsten.1) Nach diesem Zeitpunkte ist Michael Parler, der leibliche Bruder des Dombaumeisters, nicht weiter nachzuweisen. 2) An ihn ist aber offenbar auch gedacht, als Peter Parler am 18. Jänner 1383 bei den Verfügungen für seine zweite Frau und ihre Nach- kommenschaft ausdrücklich bestimmte, dass die Durchführung derselben von niemand — nämlich weder von seinen Söhnen noch von seinen Brüdern — gehindert werden solle.3) Wie in dieser zweimal getroffenen Bestimmung den »filiis« des Textes mehrere Söhne in der Wirklichkeit gegenüberstehn, so muss auch dem auf derselben Stufe erscheinenden »fratribus« die Thatsache zugrunde liegen, dass Peter Parler mehrere Brüder hatte, deren eventuellem Einspruche gegen seine Anordnungen er die Spitze abbrechen wollte. Von diesen Brüdern des Dombaumeisters kann nächst Michael Parler verhältnismälig frühe in Prag auch Johann Parler nachgewiesen werden. Derselbe erscheint am 15. October 1364 als Schöffe des Hradschin, was zur Voraussetzung haben müsste, dass er in diesem Stadttheile gleich seinem Bruder das Bürgerrecht erwarb und sesshaft wurde. 4) Auffallend bleibt es zwar, dass der »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« am 30. September 1364 und am 24. Mai 1365 die deutliche Eintragung »Johannes dictus Parlerz« dadurch corrigiert zeigt, dass über die beiden ersten Worte derselben »Pessek«, beziehungsweise »Petrus« eingeschrieben wurde, womit diese Einzeichnung auf Peter Parler verwiesen ist, welcher ja thatsächlich 1364 und 1365 als Schöffe des Hradschin begegnet. Ja, die Thatsache, dass Peter Parler in dieser Würde auch am 15. October 1364 auftritt, an jenem Tage, an welchem Johann Parler als Schöffe des Hradschin ohne verbessernden Zusatz des Schreibers genannt wurde, weist unbestreitbar darauf hin, es sei auch in diesem Falle gewiss nur der Dombaumeister selbst gemeint gewesen. Doch ändert dies durchaus nichts an der Wichtigkeit der Stelle für den Nachweis der Brüder Peter Parlers. 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 21. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 146, 194 und 195 nimmt an, dass er verheiratet und der in Brünn nachweisbare Heinrich von Gmünd sein Sohn gewesen sei; die Begründung dafür ist nicht beigebracht. Die seinen Besitz betreffenden urkundlichen Belege, namentlich urk. Nachw. Nr. 19, sprechen eher für die Thatsache, dass er nicht verheiratet oder, wenn dies der Fall war, wenigstens kinderlos war, da er am 25. Jänner 1383 für den Todesfall nicht an eigene directe Nachkommen, sondern an »ex consanguineitate sua qui proximus« denkt. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 16 und 17. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 3.
36 Steinmetzen Michael aus Köln am Rhein, für ihre Forderungen von 4, beziehungsweise 7 Schock ab und überließs ihnen jede weitere Verfügung zu seinen Gunsten.1) Nach diesem Zeitpunkte ist Michael Parler, der leibliche Bruder des Dombaumeisters, nicht weiter nachzuweisen. 2) An ihn ist aber offenbar auch gedacht, als Peter Parler am 18. Jänner 1383 bei den Verfügungen für seine zweite Frau und ihre Nach- kommenschaft ausdrücklich bestimmte, dass die Durchführung derselben von niemand — nämlich weder von seinen Söhnen noch von seinen Brüdern — gehindert werden solle.3) Wie in dieser zweimal getroffenen Bestimmung den »filiis« des Textes mehrere Söhne in der Wirklichkeit gegenüberstehn, so muss auch dem auf derselben Stufe erscheinenden »fratribus« die Thatsache zugrunde liegen, dass Peter Parler mehrere Brüder hatte, deren eventuellem Einspruche gegen seine Anordnungen er die Spitze abbrechen wollte. Von diesen Brüdern des Dombaumeisters kann nächst Michael Parler verhältnismälig frühe in Prag auch Johann Parler nachgewiesen werden. Derselbe erscheint am 15. October 1364 als Schöffe des Hradschin, was zur Voraussetzung haben müsste, dass er in diesem Stadttheile gleich seinem Bruder das Bürgerrecht erwarb und sesshaft wurde. 4) Auffallend bleibt es zwar, dass der »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« am 30. September 1364 und am 24. Mai 1365 die deutliche Eintragung »Johannes dictus Parlerz« dadurch corrigiert zeigt, dass über die beiden ersten Worte derselben »Pessek«, beziehungsweise »Petrus« eingeschrieben wurde, womit diese Einzeichnung auf Peter Parler verwiesen ist, welcher ja thatsächlich 1364 und 1365 als Schöffe des Hradschin begegnet. Ja, die Thatsache, dass Peter Parler in dieser Würde auch am 15. October 1364 auftritt, an jenem Tage, an welchem Johann Parler als Schöffe des Hradschin ohne verbessernden Zusatz des Schreibers genannt wurde, weist unbestreitbar darauf hin, es sei auch in diesem Falle gewiss nur der Dombaumeister selbst gemeint gewesen. Doch ändert dies durchaus nichts an der Wichtigkeit der Stelle für den Nachweis der Brüder Peter Parlers. 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 21. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 146, 194 und 195 nimmt an, dass er verheiratet und der in Brünn nachweisbare Heinrich von Gmünd sein Sohn gewesen sei; die Begründung dafür ist nicht beigebracht. Die seinen Besitz betreffenden urkundlichen Belege, namentlich urk. Nachw. Nr. 19, sprechen eher für die Thatsache, dass er nicht verheiratet oder, wenn dies der Fall war, wenigstens kinderlos war, da er am 25. Jänner 1383 für den Todesfall nicht an eigene directe Nachkommen, sondern an »ex consanguineitate sua qui proximus« denkt. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 16 und 17. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 3.
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37 Fände sich der Name Johann Parler und die berührte Correctur überhaupt nur einmal, dann wäre wohl nichts anderes als eine Unacht- samkeit des Schreibers offenkundig, welcher nicht der Gedanke an eine zweite Person zugrunde gelegt werden könnte. Da aber die Verbesserung in der Eintragung des Namens Johann Parler in zwei verschiedene Jahre fallt und der Name einmal, wo im Vergleiche mit einer anderen Stelle nur Peter Parler gemeint sein kann, unverändert stehn bleibt, so folgt daraus, dass der Schreiber bei der Eintragung an eine ihm bekannte Person gleichen Zu- und verschiedenen Taufnamens dachte und später seinen Irrthum verbesserte. Darum verbürgt die mehrmalige Nennung des Johann Parler, mag derselbe auch die Würde eines Schöffen auf dem Hradschin nicht bekleidet haben, und die mit derselben verbundene, auf den Namen des Dombaumeisters lautende Verbesserung die Annahme, dass auch ein Johann Parler, der dann offenbar ein Bruder des Peter und Michael gewesen sein müsste, 1364 und 1365 auf dem Hradschin lebte und sesshaft war. Diese Thatsache ist zugleich für die Frage der Identität der Gmünder Meister und der Mitglieder der Familie Parler von einiger Wichtigkeit. Da nämlich Johann Parler 1364 und 1365 auf dem Hradschin lebte, so kann er wohl kaum identisch sein mit jenem Meister Johann von Gmünd, welcher 1359 auf Lebenszeit zum Meister des Chorbaues in Freiburg i. Br. bestellt wurde. 1) Demnach dürfte letzterer nicht, wie noch vor kurzem angenommen wurde,2) ein Sohn des Meister Heinrich und Bruder Peter Parlers gewesen sein, wenn er vielleicht auch von ersterem herangebildet war und zum Verwandtenkreise gehörte. Jeden- falls ergibt sich daraus, dass die von Gmünd benannten Baumeister nur dann mit der Familie Parler in sichere Beziehungen gebracht werden können, wenn sich unbestreitbare Berührungen derselben mit Prag fest- stellen lassen. 3) Während für Johann Parler schon aus der zweimaligen Verbesserung der Eintragung seines Namens in jenen des Dombaumeisters der Zu- sammenhang mit der Familie des letzteren und seine Stellung unter den 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer. S. 49. 2) Dohme, Geschichte d. d. Baukunst. S. 225. — Grueber, Peter von Gmünd, S. 195. 3) Chytil, Petr Parléř, S. 9 und 10 erwägt die Frage der Identität des Zwettler Bau- meisters Johannes und des Johann von Gmünd. — Braniš, Archaeologické parallely. Method XIII, S. 123—126, vergleicht in ähnlichem Sinne, schießt aber beträchtlich über das Ziel hinaus; denn der Zwettler Bau ist von einem ganz anderen Gesichtspunkte der Kirchenbaukunst zu beurtheilen als die Leistungen der Gmünder Meister. Verf. konnte trotz wiederholten eingehenden Studiums der Zwettler Stiftskirche nicht zu einer Constatierung evidenter Beziehungen zwischen letzterer und jenen gelangen und sieht sich dabei in Uber- einstimmung mit anderen Fachmännern, welchen er sich entschieden lieber als Chytil und Braniš anschließt.
37 Fände sich der Name Johann Parler und die berührte Correctur überhaupt nur einmal, dann wäre wohl nichts anderes als eine Unacht- samkeit des Schreibers offenkundig, welcher nicht der Gedanke an eine zweite Person zugrunde gelegt werden könnte. Da aber die Verbesserung in der Eintragung des Namens Johann Parler in zwei verschiedene Jahre fallt und der Name einmal, wo im Vergleiche mit einer anderen Stelle nur Peter Parler gemeint sein kann, unverändert stehn bleibt, so folgt daraus, dass der Schreiber bei der Eintragung an eine ihm bekannte Person gleichen Zu- und verschiedenen Taufnamens dachte und später seinen Irrthum verbesserte. Darum verbürgt die mehrmalige Nennung des Johann Parler, mag derselbe auch die Würde eines Schöffen auf dem Hradschin nicht bekleidet haben, und die mit derselben verbundene, auf den Namen des Dombaumeisters lautende Verbesserung die Annahme, dass auch ein Johann Parler, der dann offenbar ein Bruder des Peter und Michael gewesen sein müsste, 1364 und 1365 auf dem Hradschin lebte und sesshaft war. Diese Thatsache ist zugleich für die Frage der Identität der Gmünder Meister und der Mitglieder der Familie Parler von einiger Wichtigkeit. Da nämlich Johann Parler 1364 und 1365 auf dem Hradschin lebte, so kann er wohl kaum identisch sein mit jenem Meister Johann von Gmünd, welcher 1359 auf Lebenszeit zum Meister des Chorbaues in Freiburg i. Br. bestellt wurde. 1) Demnach dürfte letzterer nicht, wie noch vor kurzem angenommen wurde,2) ein Sohn des Meister Heinrich und Bruder Peter Parlers gewesen sein, wenn er vielleicht auch von ersterem herangebildet war und zum Verwandtenkreise gehörte. Jeden- falls ergibt sich daraus, dass die von Gmünd benannten Baumeister nur dann mit der Familie Parler in sichere Beziehungen gebracht werden können, wenn sich unbestreitbare Berührungen derselben mit Prag fest- stellen lassen. 3) Während für Johann Parler schon aus der zweimaligen Verbesserung der Eintragung seines Namens in jenen des Dombaumeisters der Zu- sammenhang mit der Familie des letzteren und seine Stellung unter den 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer. S. 49. 2) Dohme, Geschichte d. d. Baukunst. S. 225. — Grueber, Peter von Gmünd, S. 195. 3) Chytil, Petr Parléř, S. 9 und 10 erwägt die Frage der Identität des Zwettler Bau- meisters Johannes und des Johann von Gmünd. — Braniš, Archaeologické parallely. Method XIII, S. 123—126, vergleicht in ähnlichem Sinne, schießt aber beträchtlich über das Ziel hinaus; denn der Zwettler Bau ist von einem ganz anderen Gesichtspunkte der Kirchenbaukunst zu beurtheilen als die Leistungen der Gmünder Meister. Verf. konnte trotz wiederholten eingehenden Studiums der Zwettler Stiftskirche nicht zu einer Constatierung evidenter Beziehungen zwischen letzterer und jenen gelangen und sieht sich dabei in Uber- einstimmung mit anderen Fachmännern, welchen er sich entschieden lieber als Chytil und Braniš anschließt.
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38 Mitgliedern derselben ziemlich evident ist, so muss es eine vollständig offene Frage bleiben, ob der am 7. October 1394 genannte Ulrich Parler, der wegen einer Verwundung vor Gericht erschien, 1) in verwandtschaft- lichen Beziehungen zu Peter Parler stand, und welcher Natur dieselben waren. Anders verhält es sich mit dem 1378 in den Wochenrechnungen des Prager Dombaues genannten Heinrich Parler, 2) der in den Verwandten- kreis des Dombaumeisters gehört. Derselbe ist offenbar identisch mit dem 1381 in Brünn auftretenden »magister Henricus de Gemunden lapicida«, dessen Beziehungen zu Prag am natürlichsten durch einen früheren Aufenthalt in Böhmens Landeshauptstadt sich erklären lassen. Wie der Dombaumeister Peter sowohl mit dem Familiennamen als auch in Inschriften und Urkunden mit dem Zusatze »von Gmünd« genannt ist, so wurde auch Heinrich als Parler, vorwiegend aber als »von Gmünd« bezeichnet. Der Umstand, dass letzterer gleich dem Prager Dombaumeister eine Kölnerin — und zwar die Tochter des Kölner Baumeisters Michael — als Gattin heimführte, dürfte angesichts der übrigen auffallenden Ubereinstimmungsmomente doch nicht auf einen bloßen Zufall zurückzuführen sein, sondern in Beziehungen derselben Familie zu Köln seine Erklärung finden. Da Heinrich von Gmünd in Prag arbeitete und später in angesehener Stellung zu Brünn lebte, scheint er 1387 im besten Mannesalter gewesen zu sein und nicht gerade viel weniger Jahre als der Dombaumeister gezählt zu haben. Erwägt man, dass des letzteren Vater, der in Köln gearbeitet hatte und auch seinen großen Sohn Peter daselbst ausbilden l'eßs, Heinrich hieß, so liegt wohl der Gedanke zunächst, dass der Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd, dessen Beziehungen zu Prag auf Identität mit dem Heinrich Parler der Prager Dombaurechnungen deuten, ein Bruder des Dombaumeisters Peter Parler gewesen ist. 3) Die angesehene Stellung des letzteren hatte den jungen Steinmetzen wahrscheinlich nach Prag gelockt, in dessen Dombauhütte geschickte Werkleute aus aller Herren Ländern und insbesondere Verwandte des Baumeisters Arbeit fanden; hier bildete sich Heinrich Parler weiter aus. 1381 stand er bereits in den Diensten des Markgrafen Jodok von Mähren, der unzweifelhaft den Steinmetzen in Prag kennen gelernt und für sich gewonnen hatte. Denn am 26. Juli 1381 wies der genannte Fürst 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 35. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 365 und S. 407 mit Anm. 2. 3) Grueber, Peter von Gmünd. S. 194 und 195 bezeichnet ihn ohne Angabe eines besonderen Grundes als Sohn des Michael Parler, von welchem uberhaupt nicht einmal feststeht, dass er verheiratet gewesen sei.
38 Mitgliedern derselben ziemlich evident ist, so muss es eine vollständig offene Frage bleiben, ob der am 7. October 1394 genannte Ulrich Parler, der wegen einer Verwundung vor Gericht erschien, 1) in verwandtschaft- lichen Beziehungen zu Peter Parler stand, und welcher Natur dieselben waren. Anders verhält es sich mit dem 1378 in den Wochenrechnungen des Prager Dombaues genannten Heinrich Parler, 2) der in den Verwandten- kreis des Dombaumeisters gehört. Derselbe ist offenbar identisch mit dem 1381 in Brünn auftretenden »magister Henricus de Gemunden lapicida«, dessen Beziehungen zu Prag am natürlichsten durch einen früheren Aufenthalt in Böhmens Landeshauptstadt sich erklären lassen. Wie der Dombaumeister Peter sowohl mit dem Familiennamen als auch in Inschriften und Urkunden mit dem Zusatze »von Gmünd« genannt ist, so wurde auch Heinrich als Parler, vorwiegend aber als »von Gmünd« bezeichnet. Der Umstand, dass letzterer gleich dem Prager Dombaumeister eine Kölnerin — und zwar die Tochter des Kölner Baumeisters Michael — als Gattin heimführte, dürfte angesichts der übrigen auffallenden Ubereinstimmungsmomente doch nicht auf einen bloßen Zufall zurückzuführen sein, sondern in Beziehungen derselben Familie zu Köln seine Erklärung finden. Da Heinrich von Gmünd in Prag arbeitete und später in angesehener Stellung zu Brünn lebte, scheint er 1387 im besten Mannesalter gewesen zu sein und nicht gerade viel weniger Jahre als der Dombaumeister gezählt zu haben. Erwägt man, dass des letzteren Vater, der in Köln gearbeitet hatte und auch seinen großen Sohn Peter daselbst ausbilden l'eßs, Heinrich hieß, so liegt wohl der Gedanke zunächst, dass der Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd, dessen Beziehungen zu Prag auf Identität mit dem Heinrich Parler der Prager Dombaurechnungen deuten, ein Bruder des Dombaumeisters Peter Parler gewesen ist. 3) Die angesehene Stellung des letzteren hatte den jungen Steinmetzen wahrscheinlich nach Prag gelockt, in dessen Dombauhütte geschickte Werkleute aus aller Herren Ländern und insbesondere Verwandte des Baumeisters Arbeit fanden; hier bildete sich Heinrich Parler weiter aus. 1381 stand er bereits in den Diensten des Markgrafen Jodok von Mähren, der unzweifelhaft den Steinmetzen in Prag kennen gelernt und für sich gewonnen hatte. Denn am 26. Juli 1381 wies der genannte Fürst 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 35. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 365 und S. 407 mit Anm. 2. 3) Grueber, Peter von Gmünd. S. 194 und 195 bezeichnet ihn ohne Angabe eines besonderen Grundes als Sohn des Michael Parler, von welchem uberhaupt nicht einmal feststeht, dass er verheiratet gewesen sei.
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39 den Bürgermeister und die Schöffen der Stadt Brünn an, 1) seinem Bau- meister Heinrich, den er in seine Dienste aufgenommen, von der landesfürstlichen Steuer in jeder Woche, von dem nächsten Feste des heil. Michael anhebend, den Betrag einer halben Mark zu zahlen. Die Anweisung eines festen Einkommens für den markgräflichen Baumeister aus einem bestimmten Titel deutet gleich dem Wortlaute der Urkunde, mit welcher sie erfolgte, auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass Meister Heinrich nicht allzulange vor dem Ausstellungstage von dem Markgrafen Jodok aufgenommen worden war. In seinen Diensten begegnet er auch 1384 und 1387. Denn am 22. August 13842) wandte sich auf Bitten des Heinrich von Gmünd, des Baumeisters des Markgrafen Jodok, und seiner Gattin Drutginis der Stadtrath von Brünn an den Stadtrath von Köln am Rheine mit dem Ersuchen, die Rente von 20 Gulden, welche Drutginis für Lebenszeit in Köln hätte, mit allen Nebenerträgnissen dem Michael von Savoyen und seinen Erben auszufolgen. Die Begründung für diese Ab- tretung ergibt eine »genante summe geldes, die er yn zu Prage in der stat vorburget und vergewisset hat«. Letzteres geschah offenbar in einer Zeit, da Meister Heinrich noch in Prag arbeitete, woraus sich auch ergibt, dass er bereits vor 1381 Drutginis als Gattin heimgeführt hatte; da sein Aufenthalt in Prag auch durch die Dombaurechnungen sichergestellt ist, so muss sich Meister Heinrich mehrere Jahre hindurch in der böhmischen Landeshauptstadt aufgehalten, hier einen bestimmten Besitz und geordneten Hausstand gehabt haben. Ja, selbst nach der Uber- siedlung nach Brünn wurden augenscheinlich nicht alle Fäden der Beziehungen zu Prag durchschnitten. Meister Heinrich hat von dem Briefe des Brünner Rathes keinen Gebrauch gemacht; dies erhellt aus der Randbemerkung »Non processit, sed magister Henricus reddidit literam«. Offenbar wurde Michael von Savoyen mit seinen Ansprüchen auf eine andere Weise abgefunden, wahrscheinlich durch Meister Heinrich selbst, weil demselben drei Jahre später die oben erwähnte Rente zu- gewendet wurde. Denn am 22. September 1387 3) richtete der Brünner Stadtrath an die Stadtvertreter und die Bürgerschaft von Köln am Rheine das schriftliche Ersuchen, der Kölner Rath möchte dem Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd, dem Baumeister des Markgrafen von Mähren und dem Gatten der Drutginis, Tochter des Kölner Dombaumeisters Michael, dazu behilflich sein, dass die ihm von Drutginis abgetretenen 20 Gold- 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 15. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 23. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 26.
39 den Bürgermeister und die Schöffen der Stadt Brünn an, 1) seinem Bau- meister Heinrich, den er in seine Dienste aufgenommen, von der landesfürstlichen Steuer in jeder Woche, von dem nächsten Feste des heil. Michael anhebend, den Betrag einer halben Mark zu zahlen. Die Anweisung eines festen Einkommens für den markgräflichen Baumeister aus einem bestimmten Titel deutet gleich dem Wortlaute der Urkunde, mit welcher sie erfolgte, auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass Meister Heinrich nicht allzulange vor dem Ausstellungstage von dem Markgrafen Jodok aufgenommen worden war. In seinen Diensten begegnet er auch 1384 und 1387. Denn am 22. August 13842) wandte sich auf Bitten des Heinrich von Gmünd, des Baumeisters des Markgrafen Jodok, und seiner Gattin Drutginis der Stadtrath von Brünn an den Stadtrath von Köln am Rheine mit dem Ersuchen, die Rente von 20 Gulden, welche Drutginis für Lebenszeit in Köln hätte, mit allen Nebenerträgnissen dem Michael von Savoyen und seinen Erben auszufolgen. Die Begründung für diese Ab- tretung ergibt eine »genante summe geldes, die er yn zu Prage in der stat vorburget und vergewisset hat«. Letzteres geschah offenbar in einer Zeit, da Meister Heinrich noch in Prag arbeitete, woraus sich auch ergibt, dass er bereits vor 1381 Drutginis als Gattin heimgeführt hatte; da sein Aufenthalt in Prag auch durch die Dombaurechnungen sichergestellt ist, so muss sich Meister Heinrich mehrere Jahre hindurch in der böhmischen Landeshauptstadt aufgehalten, hier einen bestimmten Besitz und geordneten Hausstand gehabt haben. Ja, selbst nach der Uber- siedlung nach Brünn wurden augenscheinlich nicht alle Fäden der Beziehungen zu Prag durchschnitten. Meister Heinrich hat von dem Briefe des Brünner Rathes keinen Gebrauch gemacht; dies erhellt aus der Randbemerkung »Non processit, sed magister Henricus reddidit literam«. Offenbar wurde Michael von Savoyen mit seinen Ansprüchen auf eine andere Weise abgefunden, wahrscheinlich durch Meister Heinrich selbst, weil demselben drei Jahre später die oben erwähnte Rente zu- gewendet wurde. Denn am 22. September 1387 3) richtete der Brünner Stadtrath an die Stadtvertreter und die Bürgerschaft von Köln am Rheine das schriftliche Ersuchen, der Kölner Rath möchte dem Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd, dem Baumeister des Markgrafen von Mähren und dem Gatten der Drutginis, Tochter des Kölner Dombaumeisters Michael, dazu behilflich sein, dass die ihm von Drutginis abgetretenen 20 Gold- 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 15. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 23. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 26.
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40 gulden jährlichen Zinses auf ihn übertragen würden und er so schnell als möglich binnen kurzer Zeit nach Brünn und zu seiner Herrschaft zurückkehren könnte. Drutginis hatte nämlich in vollem Rathe zu Brünn ihrem Gatten Heinrich, dem Präsentator der darüber ausgestellten Urkunde, oder seinem dieselbe vorzeigenden Stellvertreter betreffs der 20 Goldgulden jährlichen Zinses, die sie für Bargeld auf Lebenszeit in Köln erworben, vollständig freies Verfügungsrecht, als ob sie selbst zu- gegen wäre, eingeräumt. Da sie nebstdem ausdrücklich erklärte, alles gutzuheißen, was ihr Gatte Meister Heinrich mit dem erwähnten Zinse und ihrem Hause, genannt »zu der Glocken«, thun, anordnen oder ver- fügen würde, so fertigte der Brünner Rath den Geleitsbrief in dem oben angegebenen Sinne aus. Weil das Original desselben sich wirklich in Köln befindet, also an dem Orte, für dessen Stadtrath es bestimmt war, so ist die Annahme nicht unbegründet, dass Meister Heinrich von Gmünd, welchen der Wortlaut der Urkunde zunächst als den Uberreicher ins Auge fasste und auch in den auf die schnelle Rückkehr Bezug nehmenden Worten als zur Reise nach Köln bereit voraussetzte, nach dem 22. Sep- tember 1387 den Brief des Brünner Rathes persönlich in Köln über- reichte. Die nicht lange nach diesem Tage anhebende Winterbauperiode, während welcher selbst bei großen Dombauten 1) die Thätigkeit der Werkleute und des Meisters eine verhältnismäßig beschränktere war, bot ja die Möglichkeit, dass ein sonst vielbeschäftigter Baumeister nothwendige Reisen selbst in entferntere Gegenden unternehmen konnte. Die urkundlichen Nachweise für den Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd, den Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren, haben für die Familie Parler überhaupt eine besondere Wichtigkeit. Sie deuten zuerst auf Prag hin, wo der Steinmetz Heinrich Parler arbeitete und auch der mit ihm offenbar identische Heinrich von Gmünd längere Zeit hindurch thätig gewesen sein muss, und außerdem auf Köln, woher er wie der große Prager Dombaumeister Peter Parler aus einer Steinmetzen- familie seine Gattin Drutginis heimführte. Darf demnach wohl ohne sonderlichen Zwang die Identität des Heinrich Parler und des Bau- meisters Heinrich von Gmünd angenommen werden, so erwächst aus dem Umstande, dass auch Heinrich Parler, gleich seinem Bruder Peter bloß »von Gmünd« genannt, gerade zu Köln in ähnlichen innigen Beziehungen wie dieser stand, eine wesentliche und höchst beachtens- werte Verstärkung der Ansicht, dass Köln der Ausgangspunkt und das Bildungscentrum der Familie Parler war und das »polonia« der Trifo- riumsinschrift in »colonia« zu verbessern sei. 2) 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 439—440. 2) Lehners Method I, S. 45 schiebt in den von nationaler Befangenheit getragenen Auseinandersetzungen, welche die Phrase, nicht aber das Streben nach historischer Wahrheit
40 gulden jährlichen Zinses auf ihn übertragen würden und er so schnell als möglich binnen kurzer Zeit nach Brünn und zu seiner Herrschaft zurückkehren könnte. Drutginis hatte nämlich in vollem Rathe zu Brünn ihrem Gatten Heinrich, dem Präsentator der darüber ausgestellten Urkunde, oder seinem dieselbe vorzeigenden Stellvertreter betreffs der 20 Goldgulden jährlichen Zinses, die sie für Bargeld auf Lebenszeit in Köln erworben, vollständig freies Verfügungsrecht, als ob sie selbst zu- gegen wäre, eingeräumt. Da sie nebstdem ausdrücklich erklärte, alles gutzuheißen, was ihr Gatte Meister Heinrich mit dem erwähnten Zinse und ihrem Hause, genannt »zu der Glocken«, thun, anordnen oder ver- fügen würde, so fertigte der Brünner Rath den Geleitsbrief in dem oben angegebenen Sinne aus. Weil das Original desselben sich wirklich in Köln befindet, also an dem Orte, für dessen Stadtrath es bestimmt war, so ist die Annahme nicht unbegründet, dass Meister Heinrich von Gmünd, welchen der Wortlaut der Urkunde zunächst als den Uberreicher ins Auge fasste und auch in den auf die schnelle Rückkehr Bezug nehmenden Worten als zur Reise nach Köln bereit voraussetzte, nach dem 22. Sep- tember 1387 den Brief des Brünner Rathes persönlich in Köln über- reichte. Die nicht lange nach diesem Tage anhebende Winterbauperiode, während welcher selbst bei großen Dombauten 1) die Thätigkeit der Werkleute und des Meisters eine verhältnismäßig beschränktere war, bot ja die Möglichkeit, dass ein sonst vielbeschäftigter Baumeister nothwendige Reisen selbst in entferntere Gegenden unternehmen konnte. Die urkundlichen Nachweise für den Steinmetzmeister Heinrich von Gmünd, den Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren, haben für die Familie Parler überhaupt eine besondere Wichtigkeit. Sie deuten zuerst auf Prag hin, wo der Steinmetz Heinrich Parler arbeitete und auch der mit ihm offenbar identische Heinrich von Gmünd längere Zeit hindurch thätig gewesen sein muss, und außerdem auf Köln, woher er wie der große Prager Dombaumeister Peter Parler aus einer Steinmetzen- familie seine Gattin Drutginis heimführte. Darf demnach wohl ohne sonderlichen Zwang die Identität des Heinrich Parler und des Bau- meisters Heinrich von Gmünd angenommen werden, so erwächst aus dem Umstande, dass auch Heinrich Parler, gleich seinem Bruder Peter bloß »von Gmünd« genannt, gerade zu Köln in ähnlichen innigen Beziehungen wie dieser stand, eine wesentliche und höchst beachtens- werte Verstärkung der Ansicht, dass Köln der Ausgangspunkt und das Bildungscentrum der Familie Parler war und das »polonia« der Trifo- riumsinschrift in »colonia« zu verbessern sei. 2) 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 439—440. 2) Lehners Method I, S. 45 schiebt in den von nationaler Befangenheit getragenen Auseinandersetzungen, welche die Phrase, nicht aber das Streben nach historischer Wahrheit
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41 Ob der in Brünn von 1381 bis 1387 nachweisbare markgrafliche Baumeister Heinrich von Gmünd mit dem am 28. November 1391 in Mailand erscheinenden Heinrichus da Gamundia identisch ist, muss dahin gestellt bleiben. Denn sein Auftreten in Mailand, seine kurze, vom 11. December 1391 bis zum 29. Mai 1392 reichende Thätigkeit daselbst, die wohl kaum einen wesentlichen Einfluss auf die Anlage des seit 15. Mai 1386 im Baue begriffenen Domes gehabt hat 1), sind mit dem Baumeister Jodoks von Mähren nicht in urkundlichen Zusammen- hang zu bringen. Zudem tauchte er auch in einer Zeit zu Mailand auf, als der beim Mailänder Dome beschäftigte Meister Johannes Teutonicus, der am 12. März 1391 wegen Aufnahme eines geeigneten Meisters nach Köln gereist war und von hier ohne Erfolg am 25. Februar 1392 zurück- kam,2) in der Ferne weilte. Wenn jedoch seine Bestallung erst nach der Rückkehr des Genannten nach Mailand erfolgt wäre, so läge die Vermuthung nahe, dass der in Mailand beschäftigte »Heinrichus da Gamundia« oder »Enrico da Gamondia«3) durch Meister Johann in Köln gewonnen wurde und mit dem Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren, Heinrich von Gmünd, identisch 4) sei, welcher in nahen ver- wandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kölner Dombaumeister Michael stand. Da die erhaltenen urkundlichen Daten diese Annahme als unzu- lässig erweisen, so bleibt es beim Mangel anderer sicherer Belege eine offene Frage, ob der in Brünn begegnende Meister später in Italien Arbeit suchte und fand. Wie die dem Bruder nach Böhmen folgenden Michael und Heinrich Parler Steinmetzen waren, so dürften auch der gleichfalls in Böhmen begegnende Johann Parler und die daselbst 1359 nachweisbaren Neffen des Dombaumeisters Nicolaus und Jakob 5) aus gleichen Beweggründen hieher gekommen sein, weil sie als Steinmetzen gesicherte Unterkunft und lohnende Arbeit fanden. ) Sie zogen wiederum gleichgebildete, bekannte Genossen nach sich, unter welchen vielleicht den nachmaligen Schwieger- beherrscht, den großen deutschen Architekten ohne jede Begründung den Meistern einer selbständigen tschechischen Baumeisterschule zu. (samostatná česká škola stavitelská mistry svými jako jsou Petr Parléř etc.) 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer S. 51. 2) Ebendas. S. 50. 3) Unger, Die deutschen Dombaumeister in Prag und Mailand. a. a. O. S. 127 uf. 4) Chytil, Petr Parléř S. 32 erklärt dies für »unzweifelhaft« (nepochybně); dazu gehört denn doch wohl mehr als blofe Übereinstimmung der Namen, nebst welcher gewiss auch noch andere Berührungspunkte vorhanden sein müssten, wenn die Behauptung nicht bloß Hypothese bleiben soll. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 6. 6) Da sie demnach bereits erwachsen waren, so muss ihre Mutter, die Schwester des 29jährigen Dombaumeisters, alter als Peter Parler gewesen sein.
41 Ob der in Brünn von 1381 bis 1387 nachweisbare markgrafliche Baumeister Heinrich von Gmünd mit dem am 28. November 1391 in Mailand erscheinenden Heinrichus da Gamundia identisch ist, muss dahin gestellt bleiben. Denn sein Auftreten in Mailand, seine kurze, vom 11. December 1391 bis zum 29. Mai 1392 reichende Thätigkeit daselbst, die wohl kaum einen wesentlichen Einfluss auf die Anlage des seit 15. Mai 1386 im Baue begriffenen Domes gehabt hat 1), sind mit dem Baumeister Jodoks von Mähren nicht in urkundlichen Zusammen- hang zu bringen. Zudem tauchte er auch in einer Zeit zu Mailand auf, als der beim Mailänder Dome beschäftigte Meister Johannes Teutonicus, der am 12. März 1391 wegen Aufnahme eines geeigneten Meisters nach Köln gereist war und von hier ohne Erfolg am 25. Februar 1392 zurück- kam,2) in der Ferne weilte. Wenn jedoch seine Bestallung erst nach der Rückkehr des Genannten nach Mailand erfolgt wäre, so läge die Vermuthung nahe, dass der in Mailand beschäftigte »Heinrichus da Gamundia« oder »Enrico da Gamondia«3) durch Meister Johann in Köln gewonnen wurde und mit dem Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren, Heinrich von Gmünd, identisch 4) sei, welcher in nahen ver- wandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kölner Dombaumeister Michael stand. Da die erhaltenen urkundlichen Daten diese Annahme als unzu- lässig erweisen, so bleibt es beim Mangel anderer sicherer Belege eine offene Frage, ob der in Brünn begegnende Meister später in Italien Arbeit suchte und fand. Wie die dem Bruder nach Böhmen folgenden Michael und Heinrich Parler Steinmetzen waren, so dürften auch der gleichfalls in Böhmen begegnende Johann Parler und die daselbst 1359 nachweisbaren Neffen des Dombaumeisters Nicolaus und Jakob 5) aus gleichen Beweggründen hieher gekommen sein, weil sie als Steinmetzen gesicherte Unterkunft und lohnende Arbeit fanden. ) Sie zogen wiederum gleichgebildete, bekannte Genossen nach sich, unter welchen vielleicht den nachmaligen Schwieger- beherrscht, den großen deutschen Architekten ohne jede Begründung den Meistern einer selbständigen tschechischen Baumeisterschule zu. (samostatná česká škola stavitelská mistry svými jako jsou Petr Parléř etc.) 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer S. 51. 2) Ebendas. S. 50. 3) Unger, Die deutschen Dombaumeister in Prag und Mailand. a. a. O. S. 127 uf. 4) Chytil, Petr Parléř S. 32 erklärt dies für »unzweifelhaft« (nepochybně); dazu gehört denn doch wohl mehr als blofe Übereinstimmung der Namen, nebst welcher gewiss auch noch andere Berührungspunkte vorhanden sein müssten, wenn die Behauptung nicht bloß Hypothese bleiben soll. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 6. 6) Da sie demnach bereits erwachsen waren, so muss ihre Mutter, die Schwester des 29jährigen Dombaumeisters, alter als Peter Parler gewesen sein.
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42 sohn Peter Parlers, den Kölner Steinmetzen Michael, die Beziehungen der Familie zu Köln nach Prag geführt haben. Mit solchen Arbeitern stärkte sich die Richtung, in welche die Gothik in Böhmen seit dem Auftreten Peter Parlers einlenkte, und gewann eine immer breitere Basis zu gedeihlicher Weiterentwicklung. Neben den Brüdern, Neffen und dem Schwiegersohne des Dombau- meisters forderten dieselbe insbesondere auch zwei Söhne aus der ersten Ehe Peter Parlers, namens Wenzel und Johann, die sich gleich dem Vater dem Berufe des Steinmetzen zugewendet hatten. Wie bereits erörtert wurde, war Peter Parler zweimal verheiratet; nach dem in den 70er Jahren erfolgten Tode seiner ersten Gattin Gertrude hatte er zwischen 1380 und spätestens am Anfange des Jahres 1382 Elisabeth Agnes von Bur geehelicht. Der ersten Ehe entstammten außer zwei Töchtern, deren Namen nicht genannt sind, die Söhne Nicolaus, Wenzel und Johann. Die ältere Tochter war 1371 bereits an einen dem Namen nach nicht bekannten Goldschmied der Altstadt, 1) die jüngere dagegen offenbar auch schon 1) In den Aufzeichnungen des Domsacristans Macharius aus dem Jahre 1371, urk. Nachw. Nr. 8, ist die Rede von einen »aurifabro genero magistri l'etri, muratoris ecclesic Pragensis«, der nicht nur bei einem Silberverkaufe offenbar als Sachverständiger intervenierte, sondern auch selbst einen vergoldeten Kelch im Gewichte von drei Mark weniger 2 Loth kaufte. Die Beziehung des »magistri Petri, muratoris ecclesie Pragensis« auf den Dombau- meister Peter Parler unterliegt keiner Schwierigkeit, wenn auch »muratoris« und nicht »lapicide« oder »lathomi« steht. Hat auch in der Praxis die Scheidung zwischen Mauerern und Steinmetzen bestanden, so bleibt doch zu beachten, dass die verschiedenen Schreiber den Unterschied in der Bezeichnung des Handwerkes bei der Namensangabe nicht immer genau festhielten und consequent durchführten, sondern verwandte Handwerksbezeichnungen unbedenklich mit einander wechseln ließen. Dies kann sowohl für die Landstädte Böhmens als auch für die Hauptstadt Prag an verschiedenen Beispielen nachgewiesen werden. Nirgends ist dies, wie Verf. demnächst an einem anderen Orte ausführlich darlegen wird, in den Eintragungen der alten Prager Stadtbücher wieder in solchem Umfange geschehn als bei den Mauerern und Steinmetzen, da sogar dieselbe Person an knapp aufeinander folgenden Stellen beiden Handwerken zugezählt ist. In ähnlichem Sinne ist offenbar auch die Notiz betreffs des »magistri Petri, muratoris ecclesie Pragensis« zu nehmen, zudem die Dombau- rechnungen von 1372 bis 1378, also knapp nachher, nirgends einen solchen kennen, die »muratores« überhaupt nur zumeist summarisch anführen und mit dem wiederholt begegnenden »magister Petrus« stets einzig und allein den Dombaumeister Peter Parler kennzeichnen. Da demselben auch die Aufsicht über die beim Dombaue beschäftigten Mauerer zustand und er letztere höchst wahrscheinlich aufnahm und entließ, so konnte ein weniger genau unterscheidender Schreiber ihn leicht als »murator« charakterisieren. Die Dombaurechnungen führen überdies während einer siebenjährigen Bauperiode nirgends einen »murator« als »magister« auf, kennen einen solchen demnach überhaupt nicht und berechtigen zu dem Schlusse, dass es einen solchen beim Prager Dombaue auch früher nicht gab. Demnach kann Meister Peter, der als »murator ecclesie Pragensis« bezeichnet wird, nur Peter Parler sein, dessen ältere Tochter, schon 1371 an einen Goldschmied der Altstadt verheiratet, zugleich das älteste Kind erster Ehe sein müsste. Die Verheiratung derselben mit einem
42 sohn Peter Parlers, den Kölner Steinmetzen Michael, die Beziehungen der Familie zu Köln nach Prag geführt haben. Mit solchen Arbeitern stärkte sich die Richtung, in welche die Gothik in Böhmen seit dem Auftreten Peter Parlers einlenkte, und gewann eine immer breitere Basis zu gedeihlicher Weiterentwicklung. Neben den Brüdern, Neffen und dem Schwiegersohne des Dombau- meisters forderten dieselbe insbesondere auch zwei Söhne aus der ersten Ehe Peter Parlers, namens Wenzel und Johann, die sich gleich dem Vater dem Berufe des Steinmetzen zugewendet hatten. Wie bereits erörtert wurde, war Peter Parler zweimal verheiratet; nach dem in den 70er Jahren erfolgten Tode seiner ersten Gattin Gertrude hatte er zwischen 1380 und spätestens am Anfange des Jahres 1382 Elisabeth Agnes von Bur geehelicht. Der ersten Ehe entstammten außer zwei Töchtern, deren Namen nicht genannt sind, die Söhne Nicolaus, Wenzel und Johann. Die ältere Tochter war 1371 bereits an einen dem Namen nach nicht bekannten Goldschmied der Altstadt, 1) die jüngere dagegen offenbar auch schon 1) In den Aufzeichnungen des Domsacristans Macharius aus dem Jahre 1371, urk. Nachw. Nr. 8, ist die Rede von einen »aurifabro genero magistri l'etri, muratoris ecclesic Pragensis«, der nicht nur bei einem Silberverkaufe offenbar als Sachverständiger intervenierte, sondern auch selbst einen vergoldeten Kelch im Gewichte von drei Mark weniger 2 Loth kaufte. Die Beziehung des »magistri Petri, muratoris ecclesie Pragensis« auf den Dombau- meister Peter Parler unterliegt keiner Schwierigkeit, wenn auch »muratoris« und nicht »lapicide« oder »lathomi« steht. Hat auch in der Praxis die Scheidung zwischen Mauerern und Steinmetzen bestanden, so bleibt doch zu beachten, dass die verschiedenen Schreiber den Unterschied in der Bezeichnung des Handwerkes bei der Namensangabe nicht immer genau festhielten und consequent durchführten, sondern verwandte Handwerksbezeichnungen unbedenklich mit einander wechseln ließen. Dies kann sowohl für die Landstädte Böhmens als auch für die Hauptstadt Prag an verschiedenen Beispielen nachgewiesen werden. Nirgends ist dies, wie Verf. demnächst an einem anderen Orte ausführlich darlegen wird, in den Eintragungen der alten Prager Stadtbücher wieder in solchem Umfange geschehn als bei den Mauerern und Steinmetzen, da sogar dieselbe Person an knapp aufeinander folgenden Stellen beiden Handwerken zugezählt ist. In ähnlichem Sinne ist offenbar auch die Notiz betreffs des »magistri Petri, muratoris ecclesie Pragensis« zu nehmen, zudem die Dombau- rechnungen von 1372 bis 1378, also knapp nachher, nirgends einen solchen kennen, die »muratores« überhaupt nur zumeist summarisch anführen und mit dem wiederholt begegnenden »magister Petrus« stets einzig und allein den Dombaumeister Peter Parler kennzeichnen. Da demselben auch die Aufsicht über die beim Dombaue beschäftigten Mauerer zustand und er letztere höchst wahrscheinlich aufnahm und entließ, so konnte ein weniger genau unterscheidender Schreiber ihn leicht als »murator« charakterisieren. Die Dombaurechnungen führen überdies während einer siebenjährigen Bauperiode nirgends einen »murator« als »magister« auf, kennen einen solchen demnach überhaupt nicht und berechtigen zu dem Schlusse, dass es einen solchen beim Prager Dombaue auch früher nicht gab. Demnach kann Meister Peter, der als »murator ecclesie Pragensis« bezeichnet wird, nur Peter Parler sein, dessen ältere Tochter, schon 1371 an einen Goldschmied der Altstadt verheiratet, zugleich das älteste Kind erster Ehe sein müsste. Die Verheiratung derselben mit einem
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43 1380 an den in der Prager Dombauhütte arbeitenden Steinmetzen Michael von Köln verheiratet, da der Vater in den am 21. August 1380 über seinen Realbesitz getroffenen Verfügungen nur die Söhne bedachte, 1) die mit dem Heiratsgute bereits früher abgefundenen Töchter jedoch ebenso wenig wie bei anderen Bestimmungen über seinen Besitz im Jahre 13842) und 13863) berücksichtigte. Weil bei all diesen Anlässen auch niemals einer dritten Tochter gedacht ist, welche, falls sie ledig und noch am Leben gewesen wäre, der Vater sicher nicht übergangen hätte, so lässt sich als sicher nachweisen, dass aus der ersten Ehe Peter Parlers nur zwei bereits 1380 verheiratete Töchter stammten; vielleicht hieng die Aufnahme eines Darlehens von 30 Schock, das in diesem Jahre Meister Peter bei dem Dombauinspector Wenzel von Radecz machte, mit der Beschaffung der Mitgift für die zweite Tochter zusammen. Bei diesem Anlasse trat mit dem Vater zum erstenmale auch sein Sohn Nicolaus mit einer Erklärung vor Gericht auf, was wohl darauf deutet, dass er nach bürgerlichen Anschauungen jener Zeit gewiss zur Abgabe einer Erklärung in Schuldsachen berechtigt, also großsjährig sein musste. Damit ist zugleich auch erwiesen, dass der 1380 schon großs- jährige Nicolaus Parler bereits vor 1359 geboren wurde. Er war offenbar der älteste Sohn des Dombaumeisters, was auch daraus hervorgeht, dass stets, wenn die drei Söhne erster Ehe in einer Urkunde zusammen genannt werden, sein Name mit einer einzigen Aus- nahme als der erste erscheint. Da genau in demselben Verhältnisse seine beiden Brüder, die Steinmetzen Wenzel und Johann, in einer fest- stehenden Reihenfolge, welcher fast die Absichtlichkeit der Betonung der verschiedenen Altersstufen zugrunde zu liegen scheint, als Wenzel an erster und Johann an zweiter Stelle namentlich angeführt wurden,4) so liegt darin offenbar ein Fingerzeig auf ihre nach der Verschiedenheit des Lebensalters berechtigten Ansprüche. Damit ist auch ein zuver- lässiger Anhaltspunkt für die Bestimmung in der Reihenfolge der Söhne aus der ersten Ehe Peter Parlers rücksichtlich der Geburtszeit gewonnen, Prager Goldschmiede erklärt vielleicht sogar durch Verwandtschaftsrücksichten die gewiss auffällige Thatsache, dass unter den Testamentsvollstreckern nach dem dritten Prager Dombaumeister Johann Parler der Goldschmied Heinrich von Meißen und Sigismund, der Sohn des Goldschmiedes Otlinus, sich finden; einer derselben oder vielleicht jeder stand dem Testator verwandtschaftlich nahe, was sich durch die Verheiratung der altesten Schwester mit einem Prager Goldschmiede ganz natürlich erklaren lässt. 1) Sich urk. Nachw. Nr. 14. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 22. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 25. 1) Sich urk. Nachw. Nr. 28. — Dazu urk. Nachw. Nr. 20, 22, 27 und 30.
43 1380 an den in der Prager Dombauhütte arbeitenden Steinmetzen Michael von Köln verheiratet, da der Vater in den am 21. August 1380 über seinen Realbesitz getroffenen Verfügungen nur die Söhne bedachte, 1) die mit dem Heiratsgute bereits früher abgefundenen Töchter jedoch ebenso wenig wie bei anderen Bestimmungen über seinen Besitz im Jahre 13842) und 13863) berücksichtigte. Weil bei all diesen Anlässen auch niemals einer dritten Tochter gedacht ist, welche, falls sie ledig und noch am Leben gewesen wäre, der Vater sicher nicht übergangen hätte, so lässt sich als sicher nachweisen, dass aus der ersten Ehe Peter Parlers nur zwei bereits 1380 verheiratete Töchter stammten; vielleicht hieng die Aufnahme eines Darlehens von 30 Schock, das in diesem Jahre Meister Peter bei dem Dombauinspector Wenzel von Radecz machte, mit der Beschaffung der Mitgift für die zweite Tochter zusammen. Bei diesem Anlasse trat mit dem Vater zum erstenmale auch sein Sohn Nicolaus mit einer Erklärung vor Gericht auf, was wohl darauf deutet, dass er nach bürgerlichen Anschauungen jener Zeit gewiss zur Abgabe einer Erklärung in Schuldsachen berechtigt, also großsjährig sein musste. Damit ist zugleich auch erwiesen, dass der 1380 schon großs- jährige Nicolaus Parler bereits vor 1359 geboren wurde. Er war offenbar der älteste Sohn des Dombaumeisters, was auch daraus hervorgeht, dass stets, wenn die drei Söhne erster Ehe in einer Urkunde zusammen genannt werden, sein Name mit einer einzigen Aus- nahme als der erste erscheint. Da genau in demselben Verhältnisse seine beiden Brüder, die Steinmetzen Wenzel und Johann, in einer fest- stehenden Reihenfolge, welcher fast die Absichtlichkeit der Betonung der verschiedenen Altersstufen zugrunde zu liegen scheint, als Wenzel an erster und Johann an zweiter Stelle namentlich angeführt wurden,4) so liegt darin offenbar ein Fingerzeig auf ihre nach der Verschiedenheit des Lebensalters berechtigten Ansprüche. Damit ist auch ein zuver- lässiger Anhaltspunkt für die Bestimmung in der Reihenfolge der Söhne aus der ersten Ehe Peter Parlers rücksichtlich der Geburtszeit gewonnen, Prager Goldschmiede erklärt vielleicht sogar durch Verwandtschaftsrücksichten die gewiss auffällige Thatsache, dass unter den Testamentsvollstreckern nach dem dritten Prager Dombaumeister Johann Parler der Goldschmied Heinrich von Meißen und Sigismund, der Sohn des Goldschmiedes Otlinus, sich finden; einer derselben oder vielleicht jeder stand dem Testator verwandtschaftlich nahe, was sich durch die Verheiratung der altesten Schwester mit einem Prager Goldschmiede ganz natürlich erklaren lässt. 1) Sich urk. Nachw. Nr. 14. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 22. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 25. 1) Sich urk. Nachw. Nr. 28. — Dazu urk. Nachw. Nr. 20, 22, 27 und 30.
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44 indem der 1380 großjährige Nicolaus der älteste, Wenzel der zweit- alteste und Johann der jüngste Sohn 1) war. Nicolaus Parler wandte sich dem geistlichen Stande und gelehrtem Berufe zu, eine Wahl, die bei der angesehenen Stellung seines Vaters durchaus nicht befremden kann; lässt sich doch gerade in demselben Zeitalter sicher nachweisen, dass Söhne anderer Prager Steinmetzen, wie z. B. Johannes, der Sohn des Prager Steinmetzmeisters Liphard, der 1404 in den Eintragungen der Prager Universität erscheint,2) Ahnliches thaten. Nicolaus Parler war 1383 bereits zum Priester geweiht,3) beschäftigte sich mit medicinischen Studien und erlangte auch die Magisterswürde; 1392 erscheint er schon in der Zahl der Canonici, woraus sich schließen lässt, dass er in seiner Laufbahn ziemlich rasch vorwärts gekommen sein muss. Am 23. Juni 1383 hatten der Priester Nicolaus und seine Brüder Wenzel und Johann, die Söhne des Prager Dombaumeisters Peter, von dem Herrn Peter von Sliwna um 56 Schock ein Haus auf dem Hradschin gekauft, wobei sie die eine Hälfte der Kaufsumme sofort entrichteten, die andere zum nächsten Georgitermine zu zahlen versprachen. Zugleich kamen sie überein, dass keiner von ihnen über das allen intabulierte Haus ohne Zustimmung der andern etwas verfügen könne. Falls einer stürbe, fiele sein Antheil an die Überlebenden, bis der letzte ganz nach seinem Belieben verfügen dürfe. Am 15. Februar 1384 bestätigte bereits der Archidiakon Johann von Königgrätz in seinem Namen und in dem seines Bruders Peter von Sliwna, dass er die 28 Schock für das den Söhnen des Dombaumeisters Peter verkaufte Haus richtig erhalten habe und dieselben von der Zahlung der genannten Summe, die offenbar die andere Hälfte des oben berührten Kaufpreises war, frei gebe. 5) Zugleich erklärte Nicolaus Parler, 6) dass er seinen Antheil an dem auf dem Hradschin und Pohořeletz gelegenen Hause seinen vorhergenannten Brüdern Wenzel und Johann abtrete. Letztere einigten sich noch an demselben Tage dahin, dass jedem von ihnen über den ihm gebürenden Theil frei ver- 1) Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 479 nennt diesen als ältesten Sohn, ohne einen Grund dafür anzugeben. 2) Monumenta historica universitatis Carolo-Ferdinandeae Pragensis. II. 1. S. 50. 1404. Joannes Liphard lapicidae de Praga dedit 14 gr. — I. 1. S. 366. 1401. Joan. Leyphardi. — Uber die Existenz eines 1404 und 1405 in Prag nachweisbaren Steinmetzen Nicolaus Liphart und Meister Liphart vgl. Tomek, Základy, III. S. 204 und I. S. 52, I. S. 56 und 260, 261, III. S. 205. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 20. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 30. 5) Sieh urk. Nachw. Nr. 20. 6) Ebendaselbst.
44 indem der 1380 großjährige Nicolaus der älteste, Wenzel der zweit- alteste und Johann der jüngste Sohn 1) war. Nicolaus Parler wandte sich dem geistlichen Stande und gelehrtem Berufe zu, eine Wahl, die bei der angesehenen Stellung seines Vaters durchaus nicht befremden kann; lässt sich doch gerade in demselben Zeitalter sicher nachweisen, dass Söhne anderer Prager Steinmetzen, wie z. B. Johannes, der Sohn des Prager Steinmetzmeisters Liphard, der 1404 in den Eintragungen der Prager Universität erscheint,2) Ahnliches thaten. Nicolaus Parler war 1383 bereits zum Priester geweiht,3) beschäftigte sich mit medicinischen Studien und erlangte auch die Magisterswürde; 1392 erscheint er schon in der Zahl der Canonici, woraus sich schließen lässt, dass er in seiner Laufbahn ziemlich rasch vorwärts gekommen sein muss. Am 23. Juni 1383 hatten der Priester Nicolaus und seine Brüder Wenzel und Johann, die Söhne des Prager Dombaumeisters Peter, von dem Herrn Peter von Sliwna um 56 Schock ein Haus auf dem Hradschin gekauft, wobei sie die eine Hälfte der Kaufsumme sofort entrichteten, die andere zum nächsten Georgitermine zu zahlen versprachen. Zugleich kamen sie überein, dass keiner von ihnen über das allen intabulierte Haus ohne Zustimmung der andern etwas verfügen könne. Falls einer stürbe, fiele sein Antheil an die Überlebenden, bis der letzte ganz nach seinem Belieben verfügen dürfe. Am 15. Februar 1384 bestätigte bereits der Archidiakon Johann von Königgrätz in seinem Namen und in dem seines Bruders Peter von Sliwna, dass er die 28 Schock für das den Söhnen des Dombaumeisters Peter verkaufte Haus richtig erhalten habe und dieselben von der Zahlung der genannten Summe, die offenbar die andere Hälfte des oben berührten Kaufpreises war, frei gebe. 5) Zugleich erklärte Nicolaus Parler, 6) dass er seinen Antheil an dem auf dem Hradschin und Pohořeletz gelegenen Hause seinen vorhergenannten Brüdern Wenzel und Johann abtrete. Letztere einigten sich noch an demselben Tage dahin, dass jedem von ihnen über den ihm gebürenden Theil frei ver- 1) Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 479 nennt diesen als ältesten Sohn, ohne einen Grund dafür anzugeben. 2) Monumenta historica universitatis Carolo-Ferdinandeae Pragensis. II. 1. S. 50. 1404. Joannes Liphard lapicidae de Praga dedit 14 gr. — I. 1. S. 366. 1401. Joan. Leyphardi. — Uber die Existenz eines 1404 und 1405 in Prag nachweisbaren Steinmetzen Nicolaus Liphart und Meister Liphart vgl. Tomek, Základy, III. S. 204 und I. S. 52, I. S. 56 und 260, 261, III. S. 205. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 20. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 30. 5) Sieh urk. Nachw. Nr. 20. 6) Ebendaselbst.
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45 fügen, denselben verkaufen, verschenken oder sonst zu seinem Nutzen verwerten könne.1) Dieselbe Reihenfolge der Vererbung des Besitzes, welche bei dem von Peter von Sliwna gekauften Hause normiert worden war, bestimmten die drei Brüder am 10. Mai 1384 betreffs des Hauses auf dem Pohořeletz,2) das ihr Oheim Michael dem Dombaumeister und dieser wieder seinen Söhnen erster Ehe überlassen hatte. Ja, als letztere von Frau Margareta das neben der Benedictskirche gelegene Haus auf dem Hradschin am 15. Februar 1385 um drei Schock ankauften, 3) verordneten sie, dass sie dieses in derselben Weise und mit gleichem Rechte, mit welchem sie das von Peter von Sliwna gekaufte Haus besäßen, in Besitz nehmen wollten. Dass sie an dem Rechte gemeinsamer Verfügung über das erwähnte Haus festhielten, bestätigt der am 23. Juni 1388 vollzogene Verkauf, nach welchem das Object von Johann, Nicolaus und Wenzel, den Söhnen des Steinmetzmeisters Peter beim Prager Dome, gegen Barzahlung an Gira oder Giřik übergieng.4) Endlich klingt der Geist der Bestimmungen, die man bei dem Kaufe des Hauses von Peter von Sliwna und seinem Bruder getroffen hatte, auch wieder durch, als der Canonicus Magister Nicolaus Parler über das Haus verfügte, welches er am 19. März 1392 5) von den Mansionaren um 55 Schock gekauft hatte. Von dieser Kaufsumme zahlte er zunächst nur 5 Schock und versprach, in der Octav des nächsten Georgitermines 20 und innerhalb der Octav des Erstlingsmartyrers Stephanus die noch fehlenden 30 Schock zu erlegen. Zugleich setzte er fest, dass dies sein Wohnhaus nach seinem Hinscheiden seinem vielgeliebten Vater, dem Prager Dombaumeister Peter, oder seinen leiblichen Brüdern Wenzel und Johann mit allem ihm selbst darüber zustehenden Rechte zufallen solle, wobei er sich jedoch für seine Lebenszeit das vollständig freie Verfügungsrecht über den Besitz vorbehielt. Nicolaus Parler ist nicht lange nachher vor seinem Vater gestorben, da derselbe thatsächlich bald nach 1392 in den Besitz des von den Mansionaren gekauften Hauses kam und dasselbe noch, so lange er Dombaumeister war, an den Canonicus Peter von Wscherub verkaufte. Weil dies aber nur bis 1397 geschehen sein kann, so ergibt sich daraus mit Sicherheit, dass der Canonicus Nicolaus Parler zwischen 1391 und 1397 gestorben sein muss.6) 1) Sich urk. Nachw. Nr. 20. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 22. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 24. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 28. b) Sich urk. Nachw. Nr. 30. 6) Grueber, Peter von Gmünd. S. 194 setzt sein Leben bis 1412.
45 fügen, denselben verkaufen, verschenken oder sonst zu seinem Nutzen verwerten könne.1) Dieselbe Reihenfolge der Vererbung des Besitzes, welche bei dem von Peter von Sliwna gekauften Hause normiert worden war, bestimmten die drei Brüder am 10. Mai 1384 betreffs des Hauses auf dem Pohořeletz,2) das ihr Oheim Michael dem Dombaumeister und dieser wieder seinen Söhnen erster Ehe überlassen hatte. Ja, als letztere von Frau Margareta das neben der Benedictskirche gelegene Haus auf dem Hradschin am 15. Februar 1385 um drei Schock ankauften, 3) verordneten sie, dass sie dieses in derselben Weise und mit gleichem Rechte, mit welchem sie das von Peter von Sliwna gekaufte Haus besäßen, in Besitz nehmen wollten. Dass sie an dem Rechte gemeinsamer Verfügung über das erwähnte Haus festhielten, bestätigt der am 23. Juni 1388 vollzogene Verkauf, nach welchem das Object von Johann, Nicolaus und Wenzel, den Söhnen des Steinmetzmeisters Peter beim Prager Dome, gegen Barzahlung an Gira oder Giřik übergieng.4) Endlich klingt der Geist der Bestimmungen, die man bei dem Kaufe des Hauses von Peter von Sliwna und seinem Bruder getroffen hatte, auch wieder durch, als der Canonicus Magister Nicolaus Parler über das Haus verfügte, welches er am 19. März 1392 5) von den Mansionaren um 55 Schock gekauft hatte. Von dieser Kaufsumme zahlte er zunächst nur 5 Schock und versprach, in der Octav des nächsten Georgitermines 20 und innerhalb der Octav des Erstlingsmartyrers Stephanus die noch fehlenden 30 Schock zu erlegen. Zugleich setzte er fest, dass dies sein Wohnhaus nach seinem Hinscheiden seinem vielgeliebten Vater, dem Prager Dombaumeister Peter, oder seinen leiblichen Brüdern Wenzel und Johann mit allem ihm selbst darüber zustehenden Rechte zufallen solle, wobei er sich jedoch für seine Lebenszeit das vollständig freie Verfügungsrecht über den Besitz vorbehielt. Nicolaus Parler ist nicht lange nachher vor seinem Vater gestorben, da derselbe thatsächlich bald nach 1392 in den Besitz des von den Mansionaren gekauften Hauses kam und dasselbe noch, so lange er Dombaumeister war, an den Canonicus Peter von Wscherub verkaufte. Weil dies aber nur bis 1397 geschehen sein kann, so ergibt sich daraus mit Sicherheit, dass der Canonicus Nicolaus Parler zwischen 1391 und 1397 gestorben sein muss.6) 1) Sich urk. Nachw. Nr. 20. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 22. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 24. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 28. b) Sich urk. Nachw. Nr. 30. 6) Grueber, Peter von Gmünd. S. 194 setzt sein Leben bis 1412.
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46 Die verwandtschaftlichen Beziehungen verhalfen ihm 1389 zu einer Pfründe der Prager Teynkirche. Auf den Vorschlag der ehrbaren Frau Katharina Helene, Tochter des Jesco von Kuttenberg und Gattin Johanns, des Sohnes des Prager Dombaumeisters Peter, wurde für den Altar der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Teynkirche zu Prag der leibliche Bruder des genannten Johann, der Priester Nicolaus, confirmiert.1) Damit stellt sich von selbst die Angabe richtig, dass Nicolaus Parler unter dem Namen Nicolaus Parler Synek 2) bereits um 1380 als Altar- priester an der Teynkirche nachweisbar sei. Denn Nicolaus Synek, welcher allerdings schon 1383 unter den Altaristen der Teynkirche erscheint, 3) ist nicht identisch mit Nicolaus Parler, sondern ein Geistlicher, dem der Beiname Synek ebenso durch das »dictus« verbunden wird wie dem Dombaumeister Peter der Name Parler. Ubrigens gelangte er erst zwischen dem 29. Mai 1392 und dem 16. Jänner 1398 in den Besitz der Pfründe,4) die 1392 nach der Resignation des letzten Inhabers Peter an den Magister Veit gekommen war und 1398 nach dem Verzichte des Rectors Nicolaus Synek dem Nicolaus von Lowossicz zuerkannt wurde. Außerdem ist es höchst auffallend, dass sich bei den anderen Anlässen, bei welchen Nicolaus Parler begegnet, nicht einmal der Name »Synek« nachweisen lässt. Spärlicher sind die Nachrichten über den zweiten Sohn Peter Parlers, über Wenzel Parler, welcher in die Fustapfen seines Vaters trat und unzweifelhaft unter der Anleitung desselben zum Steinmetzen sich aus- bildete. Als solcher arbeitete er bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre in der Dombauhütte 5) und ist in den die Brüder betreffenden Urkunden 1384 als lathomus, 6) 1388 als lapicida 7) genannt. Als 1383 sein Oheim Michael Parler sein Haus auf dem Pohořeletz dem Dombaumeister und dessen Schwiegersohne, dem Steinmetzen Michael von Köln, abgetreten hatte, übertrug letzterer all seine Ansprüche sammt der Forderung von 7 Schock, die er auf dem erwähnten Hause hatte, seinem Schwager Wenzel, dem Sohne Meister Peters. 8) Der Name des- selben begegnet in allen die drei Söhne erster Ehe betreffenden Urkunden, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 29. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145. Die für diese Behauptung nicht angegebene Quelle konnte Verf. trotz vieler Bemühungen nicht eruieren; sie scheint überhaupt nicht zu existieren. Denn auch Chytil, Petr Parléř S. 8 setzt die Erlangung der Pfründe in der Teynkirche auf 1389; ebenso Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 480. 3) Borový, Libri erectionum archidioeces. Prag. S. 202, Nr. 346. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 31 und 36. 1) Neuwirth, Wochenrechnungen S. 419. 6) Sich urk. Nachw. Nr. 22. 7) Sich urk. Nachw. Nr. 28. s) Sich urk. Nachw. Nr. 21.
46 Die verwandtschaftlichen Beziehungen verhalfen ihm 1389 zu einer Pfründe der Prager Teynkirche. Auf den Vorschlag der ehrbaren Frau Katharina Helene, Tochter des Jesco von Kuttenberg und Gattin Johanns, des Sohnes des Prager Dombaumeisters Peter, wurde für den Altar der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Teynkirche zu Prag der leibliche Bruder des genannten Johann, der Priester Nicolaus, confirmiert.1) Damit stellt sich von selbst die Angabe richtig, dass Nicolaus Parler unter dem Namen Nicolaus Parler Synek 2) bereits um 1380 als Altar- priester an der Teynkirche nachweisbar sei. Denn Nicolaus Synek, welcher allerdings schon 1383 unter den Altaristen der Teynkirche erscheint, 3) ist nicht identisch mit Nicolaus Parler, sondern ein Geistlicher, dem der Beiname Synek ebenso durch das »dictus« verbunden wird wie dem Dombaumeister Peter der Name Parler. Ubrigens gelangte er erst zwischen dem 29. Mai 1392 und dem 16. Jänner 1398 in den Besitz der Pfründe,4) die 1392 nach der Resignation des letzten Inhabers Peter an den Magister Veit gekommen war und 1398 nach dem Verzichte des Rectors Nicolaus Synek dem Nicolaus von Lowossicz zuerkannt wurde. Außerdem ist es höchst auffallend, dass sich bei den anderen Anlässen, bei welchen Nicolaus Parler begegnet, nicht einmal der Name »Synek« nachweisen lässt. Spärlicher sind die Nachrichten über den zweiten Sohn Peter Parlers, über Wenzel Parler, welcher in die Fustapfen seines Vaters trat und unzweifelhaft unter der Anleitung desselben zum Steinmetzen sich aus- bildete. Als solcher arbeitete er bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre in der Dombauhütte 5) und ist in den die Brüder betreffenden Urkunden 1384 als lathomus, 6) 1388 als lapicida 7) genannt. Als 1383 sein Oheim Michael Parler sein Haus auf dem Pohořeletz dem Dombaumeister und dessen Schwiegersohne, dem Steinmetzen Michael von Köln, abgetreten hatte, übertrug letzterer all seine Ansprüche sammt der Forderung von 7 Schock, die er auf dem erwähnten Hause hatte, seinem Schwager Wenzel, dem Sohne Meister Peters. 8) Der Name des- selben begegnet in allen die drei Söhne erster Ehe betreffenden Urkunden, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 29. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145. Die für diese Behauptung nicht angegebene Quelle konnte Verf. trotz vieler Bemühungen nicht eruieren; sie scheint überhaupt nicht zu existieren. Denn auch Chytil, Petr Parléř S. 8 setzt die Erlangung der Pfründe in der Teynkirche auf 1389; ebenso Tomek, Dějepis města Prahy II. S. 480. 3) Borový, Libri erectionum archidioeces. Prag. S. 202, Nr. 346. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 31 und 36. 1) Neuwirth, Wochenrechnungen S. 419. 6) Sich urk. Nachw. Nr. 22. 7) Sich urk. Nachw. Nr. 28. s) Sich urk. Nachw. Nr. 21.
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47 ohne dass jedoch der Träger desselben in einer besonders erwähnens- werten Weise thätig hervortritt. Mit seinem Bruder Johann allein ist er nur am 23. Juni 1388 genannt, als die Entscheidung wegen der Mauer zwischen ihrem Hause und dem des Poenitenciars Wenzel gefallt wurde. 1) Die letztere ist gleich der Eintragung, welche den Wiederverkauf des den drei Brüdern gehörigen Hauses neben der Benedictskirche auf dem Hradschin betrifft, 2) von besonderer Bedeutung. Während alle an- deren die Familie Parler betreffenden Nachweise aus Prager Quellen in lateinischer Sprache niedergeschrieben sind, erscheint in den beiden Ein- zeichnungen aus dem Jahre 1388 das tschechische Idiom herangezogen. Die praktische Bedeutung, welche Eintragungen in ein Gerichtsbuch innewohnt, fordert gegenüber der Thatsache, dass die Einzeichnungen des »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« nur ausnahmsweise nicht in lateinischer Sprache vorgenommen wurden, eine besondere Erklärung der offenkundigen Abweichung von einem durch Jahrzehnte nachweisbaren Brauche. Dieselbe kann offenbar nur darin gefunden werden, dass in Rücksicht auf die Parteien, in deren Interesse die Verhandlung und Eintragung erfolgte, eine beiden Theilen geläufige Landessprache gewählt wurde. Daraus ergibt sich, dass Nicolaus, Wenzel und Johann Parler des Tschechischen mächtig gewesen sein müssen, woraus aber keineswegs folgt, dass sie Tschechen gewesen sind. Denn die Erziehung von Seite der Eltern, welche beide deutscher Herkunst waren und bei den in Prag unter Karl IV. herrschenden Zuständen durchaus nicht ihre deutsche Art und Gesinnung zu verleugnen brauchten, sondern dieselben unbeirrt den Söhnen vererben konnten, die Heran- bildung des Nicolaus an der Universität Prag in einer Zeit, als das deutsche Element unbestritten das Ubergewicht hatte, die Anleitung der dem Steinmetzberufe sich zuwendenden Söhne Wenzel und Johann durch den Vater und ihr Verkehr mit den neben ihnen in der Dombauhütte arbeitenden Steinmetzen, welche weitaus in ihrer Mehrzahl deutscher Herkunft und Ausbildung waren, die Verheiratung der Tochter mit einem deutschen Steinmetzen, der offenbar im Hause des Dombaumeisters länger verkehrte, aber als Kölner wohl kaum des Tschechischen mächtig gewesen sein dürfte, stellen den Hausstand des Dombaumeisters unzwei- felhaft auf den Boden deutscher Art und deutschen Lebens. Dabei soll jedoch nicht in Abrede gestellt werden, dass gewiss auch Peter Parler des Tschechischen soweit mächtig gewesen ist, um sich mit einheimischen Arbeitsleuten, die das Deutsche nicht kannten, zu verständigen. Wenn dies auch nicht in der Dombauhütte selbst nöthig war, in welcher, wie 1) Sich urk. Nachw. Nr. 27. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 28.
47 ohne dass jedoch der Träger desselben in einer besonders erwähnens- werten Weise thätig hervortritt. Mit seinem Bruder Johann allein ist er nur am 23. Juni 1388 genannt, als die Entscheidung wegen der Mauer zwischen ihrem Hause und dem des Poenitenciars Wenzel gefallt wurde. 1) Die letztere ist gleich der Eintragung, welche den Wiederverkauf des den drei Brüdern gehörigen Hauses neben der Benedictskirche auf dem Hradschin betrifft, 2) von besonderer Bedeutung. Während alle an- deren die Familie Parler betreffenden Nachweise aus Prager Quellen in lateinischer Sprache niedergeschrieben sind, erscheint in den beiden Ein- zeichnungen aus dem Jahre 1388 das tschechische Idiom herangezogen. Die praktische Bedeutung, welche Eintragungen in ein Gerichtsbuch innewohnt, fordert gegenüber der Thatsache, dass die Einzeichnungen des »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« nur ausnahmsweise nicht in lateinischer Sprache vorgenommen wurden, eine besondere Erklärung der offenkundigen Abweichung von einem durch Jahrzehnte nachweisbaren Brauche. Dieselbe kann offenbar nur darin gefunden werden, dass in Rücksicht auf die Parteien, in deren Interesse die Verhandlung und Eintragung erfolgte, eine beiden Theilen geläufige Landessprache gewählt wurde. Daraus ergibt sich, dass Nicolaus, Wenzel und Johann Parler des Tschechischen mächtig gewesen sein müssen, woraus aber keineswegs folgt, dass sie Tschechen gewesen sind. Denn die Erziehung von Seite der Eltern, welche beide deutscher Herkunst waren und bei den in Prag unter Karl IV. herrschenden Zuständen durchaus nicht ihre deutsche Art und Gesinnung zu verleugnen brauchten, sondern dieselben unbeirrt den Söhnen vererben konnten, die Heran- bildung des Nicolaus an der Universität Prag in einer Zeit, als das deutsche Element unbestritten das Ubergewicht hatte, die Anleitung der dem Steinmetzberufe sich zuwendenden Söhne Wenzel und Johann durch den Vater und ihr Verkehr mit den neben ihnen in der Dombauhütte arbeitenden Steinmetzen, welche weitaus in ihrer Mehrzahl deutscher Herkunft und Ausbildung waren, die Verheiratung der Tochter mit einem deutschen Steinmetzen, der offenbar im Hause des Dombaumeisters länger verkehrte, aber als Kölner wohl kaum des Tschechischen mächtig gewesen sein dürfte, stellen den Hausstand des Dombaumeisters unzwei- felhaft auf den Boden deutscher Art und deutschen Lebens. Dabei soll jedoch nicht in Abrede gestellt werden, dass gewiss auch Peter Parler des Tschechischen soweit mächtig gewesen ist, um sich mit einheimischen Arbeitsleuten, die das Deutsche nicht kannten, zu verständigen. Wenn dies auch nicht in der Dombauhütte selbst nöthig war, in welcher, wie 1) Sich urk. Nachw. Nr. 27. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 28.
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48 wohl der ausschließliche Gebrauch deutscher Stückbezeichnungen unleugbar lehrt, jeder Deutsch verstand und von den überwiegend deutschen Stein- metzen offenbar meist Deutsch geredet wurde, so hatte doch der Dombau- meister wiederholt auch mit andern Arbeitskräften, als Handlangern, Steinbrechern, Fuhrleuten udgl. zu verhandeln, wo es unstreitig nur im Interesse der Sache lag, dass er mit solchen gewiss öfters des Deutschen Unkundigen ohne Vermittlung eines Dolmetschen sich direct auseinander- setzen konnte. Peter Parler hat ohne Zweifel verhältnismäsig ziemlich rasch sich die zur nöthigen Verständigung erforderliche Kenntnis des Tschechischen angeeignet, wofür auch spricht, dass er bereits 1360 zum Schöffen des Hradschin gewählt wurde. Denn mag es auch nicht zu bestreiten sein, dass in Prag während des 14. Jahrhundertes vor Gericht vorwiegend in deutscher Sprache verhandelt wurde, so sind doch, wie die oben berührten Eintragungen von 1388 beweisen, sicher zu gleicher Zeit Verhandlungen in tschechischer Sprache gepflogen worden; sollte ein Schöffe aber allen Anforderungen seines Amtes entsprechen, was ja bei einer Wahl zunächst den Ausschlag geben musste, so blieb letztere gewiss an die Kenntnis beider Landessprachen gebunden. Darum ergibt sich auch aus der Wahl Peter Parlers zum Hradschiner Schöffen die Thatsache, dass er des Tschechischen mächtig war. Da er aber mit seiner umfassenden Thätigkeit bei den hervorragendsten Bauten des Landes und durch seine Arbeiten in anderen Städten Böhmens den Wert einer directen Verständigung mit allen Arbeitsleuten schätzen gelernt hatte, so kann es nicht auffallen, dass auch seine Söhne erster Ehe, die zunächst an Arbeit und Fortkommen im Lande, an die Mög- lichkeit eines unmittelbaren Verkehres mit den tschechischen Landsleuten dachten, das Tschechische erlernten. Wie die in den Prager Stadtbüchern mehrfach begegnenden deutschen Eintragungen mit Recht einen Hinweis auf die Sprache der darin begegnenden Parteien enthalten, so beweisen die den Brüdern Parler geltenden tschechischen Einzeichnungen vom Jahre 1388 ebenso deutlich, dass die Söhne aus der ersten Ehe des Dombaumeisters des Tschechischen gewiss vollkommen mächtig waren. Wie lange Wenzel Parler in Prag sich aufgehalten hat, ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Da sein Bruder, der Dombaumeister Johann, als Besitzer des Hauses zu den Sicheln in der Zeltnergasse nachweisbar ist, welches vielleicht schon der auf der Altstadt sesshaft gewordene Peter Parler innehatte, so liegt die Vermuthung nahe, dass der am 12. September 1402 erwähnte Wenzel bei den Sicheln mit Wenzel Parler identisch sei. Denn demselben wurde bei gleichem An- lasse unmittelbar vor Johann, dem Steinmetzen auf der Prager Burg, ein Zins in derselben Höhe wie dem Genannten zugesichert [Urk. Nachw. Nr. 41], was eine Gleichheit der Ansprüche ergeben würde, die
48 wohl der ausschließliche Gebrauch deutscher Stückbezeichnungen unleugbar lehrt, jeder Deutsch verstand und von den überwiegend deutschen Stein- metzen offenbar meist Deutsch geredet wurde, so hatte doch der Dombau- meister wiederholt auch mit andern Arbeitskräften, als Handlangern, Steinbrechern, Fuhrleuten udgl. zu verhandeln, wo es unstreitig nur im Interesse der Sache lag, dass er mit solchen gewiss öfters des Deutschen Unkundigen ohne Vermittlung eines Dolmetschen sich direct auseinander- setzen konnte. Peter Parler hat ohne Zweifel verhältnismäsig ziemlich rasch sich die zur nöthigen Verständigung erforderliche Kenntnis des Tschechischen angeeignet, wofür auch spricht, dass er bereits 1360 zum Schöffen des Hradschin gewählt wurde. Denn mag es auch nicht zu bestreiten sein, dass in Prag während des 14. Jahrhundertes vor Gericht vorwiegend in deutscher Sprache verhandelt wurde, so sind doch, wie die oben berührten Eintragungen von 1388 beweisen, sicher zu gleicher Zeit Verhandlungen in tschechischer Sprache gepflogen worden; sollte ein Schöffe aber allen Anforderungen seines Amtes entsprechen, was ja bei einer Wahl zunächst den Ausschlag geben musste, so blieb letztere gewiss an die Kenntnis beider Landessprachen gebunden. Darum ergibt sich auch aus der Wahl Peter Parlers zum Hradschiner Schöffen die Thatsache, dass er des Tschechischen mächtig war. Da er aber mit seiner umfassenden Thätigkeit bei den hervorragendsten Bauten des Landes und durch seine Arbeiten in anderen Städten Böhmens den Wert einer directen Verständigung mit allen Arbeitsleuten schätzen gelernt hatte, so kann es nicht auffallen, dass auch seine Söhne erster Ehe, die zunächst an Arbeit und Fortkommen im Lande, an die Mög- lichkeit eines unmittelbaren Verkehres mit den tschechischen Landsleuten dachten, das Tschechische erlernten. Wie die in den Prager Stadtbüchern mehrfach begegnenden deutschen Eintragungen mit Recht einen Hinweis auf die Sprache der darin begegnenden Parteien enthalten, so beweisen die den Brüdern Parler geltenden tschechischen Einzeichnungen vom Jahre 1388 ebenso deutlich, dass die Söhne aus der ersten Ehe des Dombaumeisters des Tschechischen gewiss vollkommen mächtig waren. Wie lange Wenzel Parler in Prag sich aufgehalten hat, ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Da sein Bruder, der Dombaumeister Johann, als Besitzer des Hauses zu den Sicheln in der Zeltnergasse nachweisbar ist, welches vielleicht schon der auf der Altstadt sesshaft gewordene Peter Parler innehatte, so liegt die Vermuthung nahe, dass der am 12. September 1402 erwähnte Wenzel bei den Sicheln mit Wenzel Parler identisch sei. Denn demselben wurde bei gleichem An- lasse unmittelbar vor Johann, dem Steinmetzen auf der Prager Burg, ein Zins in derselben Höhe wie dem Genannten zugesichert [Urk. Nachw. Nr. 41], was eine Gleichheit der Ansprüche ergeben würde, die
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49 vielleicht aus der zu gleichen Theilen zufallenden Erbschaft nach dem Vater abzuleiten wären. Ist aber Wenzel zu den Sicheln mit Wenzel Parler gleichbedeutend, dann hat er auch noch länger in Prag seinen Wohnsitz gehabt. Denn 1406 erscheint er als Stadtvertreter der Altstadt, da es z. B. Prag, Grundbuchsamt Cod. 31, Bl. 6' heißt: »Actum presencia Teodrici de Ach et Wenceslai de falcibus consulibus ad hoc datis de consilio sabbato post Johannis baptiste.« Uber den jüngsten Sohn Peter Parlers aus erster Ehe, den Stein- metzen Johann, und seine Familienverhältnisse haben sich immerhin verhältnismäßig viele Nachrichten erhalten, von welchen jedoch nur ein recht geringer Bruchtheil für die Forschung herangezogen wurde. Johann Parler wurde offenbar wie sein Bruder Wenzel von seinem Vater aus- gebildet und vervollkommnete sich durch Arbeiten in der Prager Dombau- hütte, die er theilweise gemeinsam mit seinem Bruder Wenzel vollendete. 1) In den Urkunden, welche die Häusererwerbungen im Jahre 1383, 1384, 1388 und 1392 betreffen, 2) erscheint er mit seinen Brüdern Nicolaus und Wenzel als jüngster mit einer einzigen Ausnahme 3) stets an letzter Stelle genannt. Er heiratete Katharina Helena, die Tochter des Jesco von Kuttenberg, welcher das Patronatsrecht für den Altar der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Prager Teynkirche zustand ; über ihre Präsentation wurde für denselben am 13. December 1389 der Priester Nicolaus Parler, der leibliche Bruder ihres Gatten, bestätigt. 4) Nach den Verfügungen des vom 17. August 1383 datierten Testamentes ihres Vaters, welche das erwähnte Patronatsrecht an Frau Helene, ihre Söhne und Erben verwiesen, 5) muss sie bereits vor 1383 geheiratet haben. 6) Am 29. Mai 1392 wurde für den genannten Altar mit Zu- stimmung Johanns, des Sohnes des Dombaumeisters Peter von der Prager Burg, und seiner Gattin Helene als der Patrone desselben der Tausch zwischen dem Altarpriester Peter und dem Magister Veit, dem früheren Pfarrer zu St. Laurenz in Augezd in Prag unterhalb des Laurenziberges, gutgeheißen.7) Zwischen dem 29. Mai 1392 und dem 16. Jänner 1398 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 419. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 20, 22, 27 und 30. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 28. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 29. 5) Borový, Libri erectionum archidioc. Prag. S. 202, Nr. 346: »Quod ius patronatus pertinere deberet ad d. Helenam et filios ac heredes ipsius, quodque etiam ipse Jesko omnia bona sua mobilia et inmobilia ipsi D. Helene, pueris et heredibus suis disponenda comisit«. 6) Dohme, Gesch. d. d. Baukunst. S. 254 behauptet, Johann Parler habe nach dem Beginne des Baues der Barbarakirche die Witwe eines reichen Kuttenberger Minen- besitzers, Helene Jessek, geheiratet. Die Heirat fand aber vor 1383 statt, während der Bau der Barbarakirche am 27. Juli 1388 noch nicht begonnen war. 7) Sieh urk. Nachw. Nr. 31. Neuwirth : Peter Parler von Gmünd.
49 vielleicht aus der zu gleichen Theilen zufallenden Erbschaft nach dem Vater abzuleiten wären. Ist aber Wenzel zu den Sicheln mit Wenzel Parler gleichbedeutend, dann hat er auch noch länger in Prag seinen Wohnsitz gehabt. Denn 1406 erscheint er als Stadtvertreter der Altstadt, da es z. B. Prag, Grundbuchsamt Cod. 31, Bl. 6' heißt: »Actum presencia Teodrici de Ach et Wenceslai de falcibus consulibus ad hoc datis de consilio sabbato post Johannis baptiste.« Uber den jüngsten Sohn Peter Parlers aus erster Ehe, den Stein- metzen Johann, und seine Familienverhältnisse haben sich immerhin verhältnismäßig viele Nachrichten erhalten, von welchen jedoch nur ein recht geringer Bruchtheil für die Forschung herangezogen wurde. Johann Parler wurde offenbar wie sein Bruder Wenzel von seinem Vater aus- gebildet und vervollkommnete sich durch Arbeiten in der Prager Dombau- hütte, die er theilweise gemeinsam mit seinem Bruder Wenzel vollendete. 1) In den Urkunden, welche die Häusererwerbungen im Jahre 1383, 1384, 1388 und 1392 betreffen, 2) erscheint er mit seinen Brüdern Nicolaus und Wenzel als jüngster mit einer einzigen Ausnahme 3) stets an letzter Stelle genannt. Er heiratete Katharina Helena, die Tochter des Jesco von Kuttenberg, welcher das Patronatsrecht für den Altar der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Prager Teynkirche zustand ; über ihre Präsentation wurde für denselben am 13. December 1389 der Priester Nicolaus Parler, der leibliche Bruder ihres Gatten, bestätigt. 4) Nach den Verfügungen des vom 17. August 1383 datierten Testamentes ihres Vaters, welche das erwähnte Patronatsrecht an Frau Helene, ihre Söhne und Erben verwiesen, 5) muss sie bereits vor 1383 geheiratet haben. 6) Am 29. Mai 1392 wurde für den genannten Altar mit Zu- stimmung Johanns, des Sohnes des Dombaumeisters Peter von der Prager Burg, und seiner Gattin Helene als der Patrone desselben der Tausch zwischen dem Altarpriester Peter und dem Magister Veit, dem früheren Pfarrer zu St. Laurenz in Augezd in Prag unterhalb des Laurenziberges, gutgeheißen.7) Zwischen dem 29. Mai 1392 und dem 16. Jänner 1398 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 419. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 20, 22, 27 und 30. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 28. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 29. 5) Borový, Libri erectionum archidioc. Prag. S. 202, Nr. 346: »Quod ius patronatus pertinere deberet ad d. Helenam et filios ac heredes ipsius, quodque etiam ipse Jesko omnia bona sua mobilia et inmobilia ipsi D. Helene, pueris et heredibus suis disponenda comisit«. 6) Dohme, Gesch. d. d. Baukunst. S. 254 behauptet, Johann Parler habe nach dem Beginne des Baues der Barbarakirche die Witwe eines reichen Kuttenberger Minen- besitzers, Helene Jessek, geheiratet. Die Heirat fand aber vor 1383 statt, während der Bau der Barbarakirche am 27. Juli 1388 noch nicht begonnen war. 7) Sieh urk. Nachw. Nr. 31. Neuwirth : Peter Parler von Gmünd.
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50 verlor Johann Parler, der inzwischen nach seinem Vater zum Dom- baumeister vorgerückt war, seine Gattin Helene. Denn als an dem letztgenannten Tage für den Bartholomäus-, Lazarus- und Martha-Altar der Teynkirche in Prag nach dem Rücktritte des Rectors Nicolaus Synek der Cleriker Nicolaus von Lowossicz bestellt wurde, präsentierten Albert und Peter Rotlew, Bürger der Prager Altstadt und Neffen des verstorbenen Jesco von Kuttenberg, und der Prager Dombaumeister Johann als Vormünder für die Waisen der Helene, nämlich für Johann, Wenzel und Benedict, 1) mit welcher Angabe eine interessante Vervoll- ständigung der Parlerstammtafel gewonnen ist. Als am 27. März 1400 der Mälzer Mixico Wiel von dem Mälzer Blašek ein Haus im Pfarrsprengel St. Johann an der Furt um 23 Schock kaufte,2) wurde auf demselben ein Jahreszins von zwei schweren Mark, die Mark zu 64 Groschen gerechnet, für Johann, den Steinmetzen von der Prager Burg, vorbehalten. Nicolaus Krudencz, welchem seine Schwieger- mutter Margareta, die Witwe nach Jesco Rudelsdorffer, ein Haus auf dem Gallimarkte abtrat, wurde am 26. Juli 1402 verpflichtet, von diesem Hause dem Steinmetzmeister Johann von der Prager Burg jährlich 4 Schock zu zinsen.3) Nicht viel später, am 12. September 1402, ist auf dem Hause in der langen Gasse, welches der Dachdecker Johann Uher von Wenzel Obesslo und seiner Frau Margareta um 27 Schock kaufte, Johann, dem Steinmetzen auf der Prager Burg, ein Jahreszins von 2 Schock vor- behalten. 4) Dieselbe Jahreszinssumme sicherte am 8. März 1404 auch Heinrich Keuschil5) auf dem um 10 Schock gekauften Hause in der Zeltnergasse dem Steinmetzmeister Johann, der selbst in dieser Gasse sesshaft war. Dass diese Zinse nicht immer leicht zu erlangen waren, beweist die Thatsache, dass Meister Johann von der Burg am 8. Mai 1400 eine Partie Hasenfelle nebst anderen Pfändern auf 4 Schock zurückbehaltenen Zinses von Seite Heinrichs, der das Haus »ad pileos« besaß, heraus- gegeben hat. 6) Dieser Zusatz »ad pileos« stellt im Vergleiche zu der Schenkungseinzeichnung des auf dem Gallimarkte gelegenen Hauses der Margareta Rudelsdorffer, das auch als »dictam ad pileos« charakterisiert ist, sofort sicher, dass der Meister Johann von der Burg kein anderer als der Steinmetzmeister Johann von der Burg ist, der einen Jahreszins von 1) Sich urk. Nachw. Nr. 36. — Weder Grueber noch Chytil beachten diesen Beleg für die Ergänzung der Nachkommenschaft Johann Parlers. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 37. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 40. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 41. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 42. 6) Sieh urk. Nachw. Nr. 38.
50 verlor Johann Parler, der inzwischen nach seinem Vater zum Dom- baumeister vorgerückt war, seine Gattin Helene. Denn als an dem letztgenannten Tage für den Bartholomäus-, Lazarus- und Martha-Altar der Teynkirche in Prag nach dem Rücktritte des Rectors Nicolaus Synek der Cleriker Nicolaus von Lowossicz bestellt wurde, präsentierten Albert und Peter Rotlew, Bürger der Prager Altstadt und Neffen des verstorbenen Jesco von Kuttenberg, und der Prager Dombaumeister Johann als Vormünder für die Waisen der Helene, nämlich für Johann, Wenzel und Benedict, 1) mit welcher Angabe eine interessante Vervoll- ständigung der Parlerstammtafel gewonnen ist. Als am 27. März 1400 der Mälzer Mixico Wiel von dem Mälzer Blašek ein Haus im Pfarrsprengel St. Johann an der Furt um 23 Schock kaufte,2) wurde auf demselben ein Jahreszins von zwei schweren Mark, die Mark zu 64 Groschen gerechnet, für Johann, den Steinmetzen von der Prager Burg, vorbehalten. Nicolaus Krudencz, welchem seine Schwieger- mutter Margareta, die Witwe nach Jesco Rudelsdorffer, ein Haus auf dem Gallimarkte abtrat, wurde am 26. Juli 1402 verpflichtet, von diesem Hause dem Steinmetzmeister Johann von der Prager Burg jährlich 4 Schock zu zinsen.3) Nicht viel später, am 12. September 1402, ist auf dem Hause in der langen Gasse, welches der Dachdecker Johann Uher von Wenzel Obesslo und seiner Frau Margareta um 27 Schock kaufte, Johann, dem Steinmetzen auf der Prager Burg, ein Jahreszins von 2 Schock vor- behalten. 4) Dieselbe Jahreszinssumme sicherte am 8. März 1404 auch Heinrich Keuschil5) auf dem um 10 Schock gekauften Hause in der Zeltnergasse dem Steinmetzmeister Johann, der selbst in dieser Gasse sesshaft war. Dass diese Zinse nicht immer leicht zu erlangen waren, beweist die Thatsache, dass Meister Johann von der Burg am 8. Mai 1400 eine Partie Hasenfelle nebst anderen Pfändern auf 4 Schock zurückbehaltenen Zinses von Seite Heinrichs, der das Haus »ad pileos« besaß, heraus- gegeben hat. 6) Dieser Zusatz »ad pileos« stellt im Vergleiche zu der Schenkungseinzeichnung des auf dem Gallimarkte gelegenen Hauses der Margareta Rudelsdorffer, das auch als »dictam ad pileos« charakterisiert ist, sofort sicher, dass der Meister Johann von der Burg kein anderer als der Steinmetzmeister Johann von der Burg ist, der einen Jahreszins von 1) Sich urk. Nachw. Nr. 36. — Weder Grueber noch Chytil beachten diesen Beleg für die Ergänzung der Nachkommenschaft Johann Parlers. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 37. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 40. 4) Sich urk. Nachw. Nr. 41. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 42. 6) Sieh urk. Nachw. Nr. 38.
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51 2 Schock auf dem Hause hatte. Da die Benennung »Meister Johann von der Burgs mit Zuverlässigkeit auf Johann Parler bezogen werden kann, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass derselbe auch 1393 auf der Neustadt ein Haus hatte, wo bei dem zwischen Rehak Kuklička und dem Zaummacher Johann abgeschlossenen Kaufe die Lage des Hauses mit »inter domos Barssonis una et magistri Hanussii de castro parte ab altera« genauer bezeichnet ist; 1) die Form »Hanussii« statt »Johannis« steht dieser Annahme durchaus nicht entgegen, da diese tschechisierte Form in den Wochenrechnungen des Domes wie in den Stadtbüchern mit der lateinischen und deutschen anstandslos und ohne jedes Bedenken des Schreibers öfters wechselt. Als am 4. Juni 1405 Nicolaus Krudencz das Haus »ad pileos« auf dem Gallimarkte um 30 Schock an Wenzel Schyrmer verkaufte, 2) wurde auch dem Steinmetzmeister Johannn von der Burg der Jahreszins von 4 Schock neuerdings gesichert. Zwischen diesem Tage und dem 11. December 14063) ist der Dombaumeister Johann Parler gestorben. Da die von ihm bestellten Testamentsvollstrecker zu Gunsten der Waisen nur gegen das Ende des Jahres 1406 und beim Beginne des Jahres 1407 intervenierten und offenbar in dieser Zeit die Regelung des Nachlasses erfolgte, so ist das Todesjahr des Meisters mit Sicherheit auf 1406 anzusetzen. Denn am 11. December 1406 kaufte der Goldschmied Otlinus 10 Schock Jahreszins von dem Goldschmiede Heinrich von Meißen, Christian Leitner, Johannes, dem Sohne weiland des Steinmetzmeisters Johann, und Sigismund, dem Sohne des genannten Otlinus, als den 1) Sich urk. Nachw. Nr. 34. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 43. s) Die Grenze ließe sich vielleicht noch enger ziehn, wenn der am 26. Juni 1406 genannte Meister Johann mit Johann Parler identisch wäre, wobei freilich zu bedenken bleibt, dass jener als »de minori civitate Pragensi«, dieser gewöhnlich mit dem Zusatze »de castro Pragensi« bezeichnet wird, so dass die Identität immerhin zweifelhaft erscheint; doch möge der Vollständigkeit halber der Quellenbeleg wenigstens in die Anmerkung eingestellt werden. [Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 84.] Sabbato proximo post festum sancti Johannis Baptiste 1406 [26. Juni 1406]: Petrus longus barbitonsor de Barat emit pro se et heredibus suis unam marcam gravem grossorum, LXIIIIor grossos pro ipsa marca conputando, nec non et unam sexagenam grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Albertum Prawn pro quindecim sexagenis grossorum, quem censum habuit super domibus infrascriptis: videlicet dictam marcam super domo Johannis magistri de minori civitate Pragensi, sita penes domum olim Henrici Nasonis, et unam sexagenam grossorum super domo olim Dominici aurifabri dicta ad lilium sita in novo foro carbonum penes domum olim Mathie pannirasoris eo iure sicut ipse eundem censum super dictis domibus habuit. Quem censum dictus Albertus promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio Io II° III° IIII°. 4*
51 2 Schock auf dem Hause hatte. Da die Benennung »Meister Johann von der Burgs mit Zuverlässigkeit auf Johann Parler bezogen werden kann, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass derselbe auch 1393 auf der Neustadt ein Haus hatte, wo bei dem zwischen Rehak Kuklička und dem Zaummacher Johann abgeschlossenen Kaufe die Lage des Hauses mit »inter domos Barssonis una et magistri Hanussii de castro parte ab altera« genauer bezeichnet ist; 1) die Form »Hanussii« statt »Johannis« steht dieser Annahme durchaus nicht entgegen, da diese tschechisierte Form in den Wochenrechnungen des Domes wie in den Stadtbüchern mit der lateinischen und deutschen anstandslos und ohne jedes Bedenken des Schreibers öfters wechselt. Als am 4. Juni 1405 Nicolaus Krudencz das Haus »ad pileos« auf dem Gallimarkte um 30 Schock an Wenzel Schyrmer verkaufte, 2) wurde auch dem Steinmetzmeister Johannn von der Burg der Jahreszins von 4 Schock neuerdings gesichert. Zwischen diesem Tage und dem 11. December 14063) ist der Dombaumeister Johann Parler gestorben. Da die von ihm bestellten Testamentsvollstrecker zu Gunsten der Waisen nur gegen das Ende des Jahres 1406 und beim Beginne des Jahres 1407 intervenierten und offenbar in dieser Zeit die Regelung des Nachlasses erfolgte, so ist das Todesjahr des Meisters mit Sicherheit auf 1406 anzusetzen. Denn am 11. December 1406 kaufte der Goldschmied Otlinus 10 Schock Jahreszins von dem Goldschmiede Heinrich von Meißen, Christian Leitner, Johannes, dem Sohne weiland des Steinmetzmeisters Johann, und Sigismund, dem Sohne des genannten Otlinus, als den 1) Sich urk. Nachw. Nr. 34. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 43. s) Die Grenze ließe sich vielleicht noch enger ziehn, wenn der am 26. Juni 1406 genannte Meister Johann mit Johann Parler identisch wäre, wobei freilich zu bedenken bleibt, dass jener als »de minori civitate Pragensi«, dieser gewöhnlich mit dem Zusatze »de castro Pragensi« bezeichnet wird, so dass die Identität immerhin zweifelhaft erscheint; doch möge der Vollständigkeit halber der Quellenbeleg wenigstens in die Anmerkung eingestellt werden. [Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 84.] Sabbato proximo post festum sancti Johannis Baptiste 1406 [26. Juni 1406]: Petrus longus barbitonsor de Barat emit pro se et heredibus suis unam marcam gravem grossorum, LXIIIIor grossos pro ipsa marca conputando, nec non et unam sexagenam grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Albertum Prawn pro quindecim sexagenis grossorum, quem censum habuit super domibus infrascriptis: videlicet dictam marcam super domo Johannis magistri de minori civitate Pragensi, sita penes domum olim Henrici Nasonis, et unam sexagenam grossorum super domo olim Dominici aurifabri dicta ad lilium sita in novo foro carbonum penes domum olim Mathie pannirasoris eo iure sicut ipse eundem censum super dictis domibus habuit. Quem censum dictus Albertus promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio Io II° III° IIII°. 4*
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52 Testamentsvollstreckern für die Waisen des genannten Steinmetzmeisters Johannes von der Prager Burg um 90 Schock Groschen zurück.1) Die Genannten hatten nämlich mit Zustimmung der Stadtvertreter diesen Zins auf dem Hause des Otlinus, das neben der Kirche der heil. Maria auf der Hüle nächst dem Hause des Goldschmiedes Wenzel lag, mit dem- selben Rechte wie Meister Johann selbst und verpflichteten sich, da das Haus nunmehr von der Zinszahlung für immer frei sein sollte, öffentlich dazu, diesen Zins von 10 Schock entsprechend dem in der Stadt geltenden Rechte behandeln zu lassen. Aus dieser Thatsache ergibt sich, dass Johann Parler die oben Genannten zu Testamentsvollstreckern ernannte und mithin auch in Prag, an dessen Bürger der vermögende Steinmetzmeister zahlreiche Zinsforde- rungen hatte, gestorben ist. Da sein Sohn Johann, der später auch als Johanko genannt wird, bereits als Testamentsvollstrecker erscheint, muss derselbe schon großjährig gewesen sein, was zu der früher berührten Annahme stimmt, dass Johann Parler mit Helene bereits vor 1383 ver- heiratet war; denn 1398 ist er als der älteste ihrer unmündigen Söhne angeführt. Die Vollstrecker des Testamentes nach dem verstorbenen Stein- metzmeister Johann von der Prager Burg intervenierten noch bei zwei Anlässen. Am 11. December 1406 kauften sie für die hinterbliebenen Waisen von dem Goldschmiede Otlinus um 671/2 Schock einen Jahres- zins von 71/2 Schock, die er auf dem Hause des verstorbenen Gold- schmiedes Pesold in der Goldschmiedsgasse hatte. 2) Am 22. Jänner 1407 traten sie an Margareta, die Witwe des verstorbenen Steinmetz- meisters Johann von der Prager Burg, mit Zustimmung der Schöffen auf ihr Heiratsgut für 45 Schock einen Jahreszins von 5 Schock ab, den die Söhne des Meisters auf dem Hause ihres Bruders, genannt bei den Sicheln, hatten. 3) Diese Thatsache stellt zugleich fest, dass Meister Johann Parler nach dem Tode seiner ersten Gattin abermals heiratete und eine Frau. namens Margareta, heimführte, sowie dass nur Knaben nach ihm ver- blieben, von welchen die der ersten Ehe entstammenden Wenzel und Benedict bereits erwähnt wurden; sie waren beim Tode des Vaters noch nicht mündig. Die zweite Ehe, welche der Dombaumeister Johann mit Margareta eingieng, wurde wohl nach 1398 geschlossen und war offenbar kinderlos, da Margareta bei den 1413 getroffenen Verfügungen über einen Jahreszins niemanden aus der Familie berücksichtigte.4) 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 44. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 45. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 46. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 53.
52 Testamentsvollstreckern für die Waisen des genannten Steinmetzmeisters Johannes von der Prager Burg um 90 Schock Groschen zurück.1) Die Genannten hatten nämlich mit Zustimmung der Stadtvertreter diesen Zins auf dem Hause des Otlinus, das neben der Kirche der heil. Maria auf der Hüle nächst dem Hause des Goldschmiedes Wenzel lag, mit dem- selben Rechte wie Meister Johann selbst und verpflichteten sich, da das Haus nunmehr von der Zinszahlung für immer frei sein sollte, öffentlich dazu, diesen Zins von 10 Schock entsprechend dem in der Stadt geltenden Rechte behandeln zu lassen. Aus dieser Thatsache ergibt sich, dass Johann Parler die oben Genannten zu Testamentsvollstreckern ernannte und mithin auch in Prag, an dessen Bürger der vermögende Steinmetzmeister zahlreiche Zinsforde- rungen hatte, gestorben ist. Da sein Sohn Johann, der später auch als Johanko genannt wird, bereits als Testamentsvollstrecker erscheint, muss derselbe schon großjährig gewesen sein, was zu der früher berührten Annahme stimmt, dass Johann Parler mit Helene bereits vor 1383 ver- heiratet war; denn 1398 ist er als der älteste ihrer unmündigen Söhne angeführt. Die Vollstrecker des Testamentes nach dem verstorbenen Stein- metzmeister Johann von der Prager Burg intervenierten noch bei zwei Anlässen. Am 11. December 1406 kauften sie für die hinterbliebenen Waisen von dem Goldschmiede Otlinus um 671/2 Schock einen Jahres- zins von 71/2 Schock, die er auf dem Hause des verstorbenen Gold- schmiedes Pesold in der Goldschmiedsgasse hatte. 2) Am 22. Jänner 1407 traten sie an Margareta, die Witwe des verstorbenen Steinmetz- meisters Johann von der Prager Burg, mit Zustimmung der Schöffen auf ihr Heiratsgut für 45 Schock einen Jahreszins von 5 Schock ab, den die Söhne des Meisters auf dem Hause ihres Bruders, genannt bei den Sicheln, hatten. 3) Diese Thatsache stellt zugleich fest, dass Meister Johann Parler nach dem Tode seiner ersten Gattin abermals heiratete und eine Frau. namens Margareta, heimführte, sowie dass nur Knaben nach ihm ver- blieben, von welchen die der ersten Ehe entstammenden Wenzel und Benedict bereits erwähnt wurden; sie waren beim Tode des Vaters noch nicht mündig. Die zweite Ehe, welche der Dombaumeister Johann mit Margareta eingieng, wurde wohl nach 1398 geschlossen und war offenbar kinderlos, da Margareta bei den 1413 getroffenen Verfügungen über einen Jahreszins niemanden aus der Familie berücksichtigte.4) 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 44. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 45. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 46. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 53.
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53 Johanko, der älteste Sohn des Meisters, trat am 26. April 1407 dem Reinhard von Rheims einen Jahreszins von 5 Schock auf seinem Hause bei den Sicheln für 40 Schock ab.1) Damit hieng auch eine andere Verfügung, zu welcher die Prager Schöffen ihre Zustimmung gegeben hatten, innig zusammen. Der genannte Reinhard überließ nämlich am 30. April 1407 — also nur wenige Tage später — an Johanko, den Sohn weiland Meister Johanns, des Steinmetzen von der Prager Burg, drei Schock von allen Steuern und bürgerlichen Abgaben freien Jahres- zinses auf dem Hause des Jeklin Rotlew statt der drei Schock eines eben solchen Zinses, welchen Johanko gleichsam als Erbe und Nach- folger nach dem Tode der Frau Helene, der Tochter des verstorbenen Jesco von Kuttenberg, seiner Mutter, auf dem Hause des Reinhard, genannt »ad gradus«, innehatte, so dass letzteres von jeder weiteren Zinszahlung frei wurde. 2) Der Wortlaut dieser Eintragung ist von besonderer Wichtigkeit. Hätte überhaupt ein Zweifel bestanden, ob der wiederholt genannte Steinmetzmeister Johann von der Prager Burg mit Johann Parler, dem Prager Dombaumeister und Gatten der Helene, Tochter des Jesco von Kuttenberg, identisch sei, so erscheint derselbe vollständig behoben. Denn Johanko wurde ebenso als Sohn des Steinmetzmeisters Johann von der Prager Burg, als dessen Testamentsvollstrecker er auch begegnete, wie als Sohn der Helene, Tochter des Jesco von Kuttenberg, bezeichnet, woraus sich im Vergleiche auf die Präsentation für den Altar der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Prager Teynkirche in den Jahren 1389, 1392 und 1398 mit unerschütterlicher Sicherheit ergibt, dass der »magister Johannes lapicida de castro Pragensi« thatsächlich kein anderer als der dritte Prager Dombaumeister Johann Parler sein kann. Johanko verkaufte am 26. November 1407 sein Haus zu den Sicheln 3) an Frau Ursula, die rechtmäßsige Ehegattin des ehemaligen Unterkammerers und obersten Notars der böhmischen Landtafel Nicolaus von Prag, um 100 Schock, wobei auch auf dem Hause für Margareta, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 47. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 48. 3) Das Haus muss eine verhältnismäßig sehr geräumige und große Anlage gewesen sein, welche einen gewissen Wohlstand des Besitzers verbürgt. Denn am 27. Jänner 1414 erwarb Erhard Vicztum von Nicolaus von Okoř um 100 Schock dasselbe mit allen Kellern, den darüber aufgeführten Gewölben und allen andern Gemächern vorn und rückwarts mit Ausnahme des Saales, von altersher zu dem Hause gehörig und von Herrn Nicolaus zur Vergrößerung jenes im Nachbarhause verwendet. Die darüber angelegte Kemenate und eine zweite, die unmittelbar an dem Treppenaufstiege links über der größeren Stube sich befand, behielt sich der Verkäufer gleichzeitig für sein anderes Haus vor. [Sieh urk. Nachw. Nr. 54.]
53 Johanko, der älteste Sohn des Meisters, trat am 26. April 1407 dem Reinhard von Rheims einen Jahreszins von 5 Schock auf seinem Hause bei den Sicheln für 40 Schock ab.1) Damit hieng auch eine andere Verfügung, zu welcher die Prager Schöffen ihre Zustimmung gegeben hatten, innig zusammen. Der genannte Reinhard überließ nämlich am 30. April 1407 — also nur wenige Tage später — an Johanko, den Sohn weiland Meister Johanns, des Steinmetzen von der Prager Burg, drei Schock von allen Steuern und bürgerlichen Abgaben freien Jahres- zinses auf dem Hause des Jeklin Rotlew statt der drei Schock eines eben solchen Zinses, welchen Johanko gleichsam als Erbe und Nach- folger nach dem Tode der Frau Helene, der Tochter des verstorbenen Jesco von Kuttenberg, seiner Mutter, auf dem Hause des Reinhard, genannt »ad gradus«, innehatte, so dass letzteres von jeder weiteren Zinszahlung frei wurde. 2) Der Wortlaut dieser Eintragung ist von besonderer Wichtigkeit. Hätte überhaupt ein Zweifel bestanden, ob der wiederholt genannte Steinmetzmeister Johann von der Prager Burg mit Johann Parler, dem Prager Dombaumeister und Gatten der Helene, Tochter des Jesco von Kuttenberg, identisch sei, so erscheint derselbe vollständig behoben. Denn Johanko wurde ebenso als Sohn des Steinmetzmeisters Johann von der Prager Burg, als dessen Testamentsvollstrecker er auch begegnete, wie als Sohn der Helene, Tochter des Jesco von Kuttenberg, bezeichnet, woraus sich im Vergleiche auf die Präsentation für den Altar der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Prager Teynkirche in den Jahren 1389, 1392 und 1398 mit unerschütterlicher Sicherheit ergibt, dass der »magister Johannes lapicida de castro Pragensi« thatsächlich kein anderer als der dritte Prager Dombaumeister Johann Parler sein kann. Johanko verkaufte am 26. November 1407 sein Haus zu den Sicheln 3) an Frau Ursula, die rechtmäßsige Ehegattin des ehemaligen Unterkammerers und obersten Notars der böhmischen Landtafel Nicolaus von Prag, um 100 Schock, wobei auch auf dem Hause für Margareta, 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 47. 2) Sieh urk. Nachw. Nr. 48. 3) Das Haus muss eine verhältnismäßig sehr geräumige und große Anlage gewesen sein, welche einen gewissen Wohlstand des Besitzers verbürgt. Denn am 27. Jänner 1414 erwarb Erhard Vicztum von Nicolaus von Okoř um 100 Schock dasselbe mit allen Kellern, den darüber aufgeführten Gewölben und allen andern Gemächern vorn und rückwarts mit Ausnahme des Saales, von altersher zu dem Hause gehörig und von Herrn Nicolaus zur Vergrößerung jenes im Nachbarhause verwendet. Die darüber angelegte Kemenate und eine zweite, die unmittelbar an dem Treppenaufstiege links über der größeren Stube sich befand, behielt sich der Verkäufer gleichzeitig für sein anderes Haus vor. [Sieh urk. Nachw. Nr. 54.]
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54 die Witwe nach dem Steinmetzmeister Johann von der Prager Burg, ein Jahreszins von 5 Schock vorbehalten wurde.1) Letzteren löste Frau Ursula am 11. Jänner 1410 von der genannten Margareta um 50 Schock ab,2) die zu Gunsten der Witwe des Dombaumeisters auf dem Hause »zu den Sicheln" standen; das Haus wurde nun von jeder weiteren Zinszahlung frei erklärt, und Frau Margareta übernahm es im Vereine mit Anna, der Gattin des Kaufmannes Henslin Goblin oder Gobil, den Zins dem Stadtrechte entsprechend löschen zu lassen. Zu der letztgenannten Bürgerin trat Margareta, die Witwe Meister Johanns, später nochmals in Beziehung. Sie kaufte nämlich von ihr und ihrem Manne am 25. Mai 1413 für sich auf die Dauer ihrer Lebenszeit um 35 Schock einen Jahreszins von 7 Schock auf dem Hause derselben, das in der heutigen Josephstadt lag, und erklärte das Haus nach ihrem Tode von jeder weiteren Zahlung frei. 3) Bei dieser Erwerbung ist von Wichtigkeit, dass Margareta sie nur »pro se ad vite sue dumtaxat tempora« machte, für den Todesfall an keine weiteren Erben verwies, und nicht, wie es sonst in den verschie- denen Prager Stadtbüchern nachweisbar ist, der Käufer »pro se et heredibus suis« u. dgl. den Ankauf vollzog. Da auch für den Todesfall keine Kinder als erbberechtigt angeführt und die Kinder aus der ersten Ehe Meister Johanns nicht erwähnt sind, so folgt daraus, dass die Ehe Margaretas entweder kinderlos gewesen oder eventuelle Sprösslinge derselben bereits gestorben waren und die Beziehungen zu den Stief- kindern kaum allzu herzliche gewesen sein mögen. Mit dem Jahre 1413 enden die Nachrichten über Margareta, die zweite Gattin Johann Parlers. Während über den ältesten Sohn desselben, den mehrfach genannten Johanko, nach dem Hausverkaufe im Jahre 1407 in Prag selbst jede weitere Kunde fehlt und es nicht ausgeschlossen ist, dass er nach der Veräußerung seines Besitzes die böhmische Landeshauptstadt verließs, weil gegenüber den wiederholten Erwähnungen in den Jahren 1406 und 1407 das absolute Schweigen der Stadtbücher über ihn nach dieser Zeit geradezu auffallend ist, begegnen die Waisen des Steinmetzmeisters Johann von der Prager Burg noch mehrmals. Als am 15. September 1408 Franz Lussen von Sagan um 205 Schock 4) von Sigismund, dem Sohne des verstorbenen Goldschmiedes Pesold, das in der Goldschmiedsgasse gelegene Haus kaufte, auf welchem am 11. December 1406 die Testamentsvollstrecker Meister Johanns für seine Waisen um 671/2 Schock einen Jahreszins von 71/2 Schock erworben 1) Sich urk. Nachw. Nr. 49. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 51. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 53. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 50.
54 die Witwe nach dem Steinmetzmeister Johann von der Prager Burg, ein Jahreszins von 5 Schock vorbehalten wurde.1) Letzteren löste Frau Ursula am 11. Jänner 1410 von der genannten Margareta um 50 Schock ab,2) die zu Gunsten der Witwe des Dombaumeisters auf dem Hause »zu den Sicheln" standen; das Haus wurde nun von jeder weiteren Zinszahlung frei erklärt, und Frau Margareta übernahm es im Vereine mit Anna, der Gattin des Kaufmannes Henslin Goblin oder Gobil, den Zins dem Stadtrechte entsprechend löschen zu lassen. Zu der letztgenannten Bürgerin trat Margareta, die Witwe Meister Johanns, später nochmals in Beziehung. Sie kaufte nämlich von ihr und ihrem Manne am 25. Mai 1413 für sich auf die Dauer ihrer Lebenszeit um 35 Schock einen Jahreszins von 7 Schock auf dem Hause derselben, das in der heutigen Josephstadt lag, und erklärte das Haus nach ihrem Tode von jeder weiteren Zahlung frei. 3) Bei dieser Erwerbung ist von Wichtigkeit, dass Margareta sie nur »pro se ad vite sue dumtaxat tempora« machte, für den Todesfall an keine weiteren Erben verwies, und nicht, wie es sonst in den verschie- denen Prager Stadtbüchern nachweisbar ist, der Käufer »pro se et heredibus suis« u. dgl. den Ankauf vollzog. Da auch für den Todesfall keine Kinder als erbberechtigt angeführt und die Kinder aus der ersten Ehe Meister Johanns nicht erwähnt sind, so folgt daraus, dass die Ehe Margaretas entweder kinderlos gewesen oder eventuelle Sprösslinge derselben bereits gestorben waren und die Beziehungen zu den Stief- kindern kaum allzu herzliche gewesen sein mögen. Mit dem Jahre 1413 enden die Nachrichten über Margareta, die zweite Gattin Johann Parlers. Während über den ältesten Sohn desselben, den mehrfach genannten Johanko, nach dem Hausverkaufe im Jahre 1407 in Prag selbst jede weitere Kunde fehlt und es nicht ausgeschlossen ist, dass er nach der Veräußerung seines Besitzes die böhmische Landeshauptstadt verließs, weil gegenüber den wiederholten Erwähnungen in den Jahren 1406 und 1407 das absolute Schweigen der Stadtbücher über ihn nach dieser Zeit geradezu auffallend ist, begegnen die Waisen des Steinmetzmeisters Johann von der Prager Burg noch mehrmals. Als am 15. September 1408 Franz Lussen von Sagan um 205 Schock 4) von Sigismund, dem Sohne des verstorbenen Goldschmiedes Pesold, das in der Goldschmiedsgasse gelegene Haus kaufte, auf welchem am 11. December 1406 die Testamentsvollstrecker Meister Johanns für seine Waisen um 671/2 Schock einen Jahreszins von 71/2 Schock erworben 1) Sich urk. Nachw. Nr. 49. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 51. 3) Sieh urk. Nachw. Nr. 53. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 50.
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55 hatten,1) wurde letzterer den Waisen des Steinmetzmeisters Johann sichergestellt. Dasselbe geschah am 10. December 1412 mit dem Jahres- zinse von 2 Schock,2) der auf dem 1402 von Johannes Uher 3) gekauften Hause in der langen Gasse dem Steinmetzen Johann von der Prager Burg zugeschrieben worden war und nun bei dem Wiederverkaufe des Objectes an Dorothea, die Witwe des Fischers Veit Zagieczek, seinen Waisen angewiesen wurde. Am 18. November 1417 überwies man endlich den Zins,4) welcher bei dem 1404 durch Heinrich Keuschil voll- führten Kaufe eines Hauses in der Zeltnergasse dem Steinmetzmeister Johann in der Höhe von 2 Schock jährlich zuerkannt war, 5) den Waisen des Genannten, als die damaligen Besitzer des Hauses, Johann Holubarz und seine Frau Agnes, dasselbe an Heinzo von Lazan, Burghauptmann in Schweidnitz, abtraten. So sind die Waisen Johann Parlers bis knapp vor dem Ausbruche der Husitenkriege in Prag nachweisbar. Dasselbe gilt auch von einem bisher nicht einmal dem Namen nach bekannten Sohne Peter Parlers, von Janco, dem Sohne des verstor- benen Steinmetzmeisters Peter von der Prager Burg. Am 28. November 1415 kaufte derselbe um 10 Schock einen Jahreszins von 1 Schock auf dem Weingarten des Blaha vom Hradschin und seiner Frau Magdalena, welcher auf dem Bruskaberge an dem Wege nach Czessowicz neben dem Weingarten des Klosters Strahow lag.6) Für den Fall seines Todes sollte dieser Zinsbetrag an den Meister Peter, Steinmetzen von Prachatitz, und Jacob Smolik, einen Vicaristen der Prager Domkirche, fallen. Von dem dabei gemachten Vorbehalte, solange er lebe, volles, freies Ver- fügungsrecht über den in Rede stehenden Zins zu haben, machte Janco, der Sohn weiland Meister Peters von der Prager Burg, bereits am 2. December 1417 Gebrauch,7) an welchem Tage er den Zins wieder um 10 Schock an Benedict Pyessek vom Hradschin verkaufte. Dass dieser Janco, welcher einmal als »filius olim magistri Petri lapicide de castro Pragensi,« das anderemal als »olim magistri Petri de castro Pragensi filius« bezeichnet ist, nur ein Sohn Peter Parlers sein könne, beweist schlagend ein Vergleich mit der Einzeichnungsweise des Namens und Charakters Peter Parlers bei der Bürgschaftsleistung für Hans Sestrer von Straßburgs) und bei der Confirmation für den Altar 1) Sich urk. Nachw. Nr. 45. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 52. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 41. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 56. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 42. 6) Sieh urk. Nachw. Nr. 55. 7) Sich urk. Nachw. Nr. 57. 8) Sich urk. Nachw. Nr. 33.
55 hatten,1) wurde letzterer den Waisen des Steinmetzmeisters Johann sichergestellt. Dasselbe geschah am 10. December 1412 mit dem Jahres- zinse von 2 Schock,2) der auf dem 1402 von Johannes Uher 3) gekauften Hause in der langen Gasse dem Steinmetzen Johann von der Prager Burg zugeschrieben worden war und nun bei dem Wiederverkaufe des Objectes an Dorothea, die Witwe des Fischers Veit Zagieczek, seinen Waisen angewiesen wurde. Am 18. November 1417 überwies man endlich den Zins,4) welcher bei dem 1404 durch Heinrich Keuschil voll- führten Kaufe eines Hauses in der Zeltnergasse dem Steinmetzmeister Johann in der Höhe von 2 Schock jährlich zuerkannt war, 5) den Waisen des Genannten, als die damaligen Besitzer des Hauses, Johann Holubarz und seine Frau Agnes, dasselbe an Heinzo von Lazan, Burghauptmann in Schweidnitz, abtraten. So sind die Waisen Johann Parlers bis knapp vor dem Ausbruche der Husitenkriege in Prag nachweisbar. Dasselbe gilt auch von einem bisher nicht einmal dem Namen nach bekannten Sohne Peter Parlers, von Janco, dem Sohne des verstor- benen Steinmetzmeisters Peter von der Prager Burg. Am 28. November 1415 kaufte derselbe um 10 Schock einen Jahreszins von 1 Schock auf dem Weingarten des Blaha vom Hradschin und seiner Frau Magdalena, welcher auf dem Bruskaberge an dem Wege nach Czessowicz neben dem Weingarten des Klosters Strahow lag.6) Für den Fall seines Todes sollte dieser Zinsbetrag an den Meister Peter, Steinmetzen von Prachatitz, und Jacob Smolik, einen Vicaristen der Prager Domkirche, fallen. Von dem dabei gemachten Vorbehalte, solange er lebe, volles, freies Ver- fügungsrecht über den in Rede stehenden Zins zu haben, machte Janco, der Sohn weiland Meister Peters von der Prager Burg, bereits am 2. December 1417 Gebrauch,7) an welchem Tage er den Zins wieder um 10 Schock an Benedict Pyessek vom Hradschin verkaufte. Dass dieser Janco, welcher einmal als »filius olim magistri Petri lapicide de castro Pragensi,« das anderemal als »olim magistri Petri de castro Pragensi filius« bezeichnet ist, nur ein Sohn Peter Parlers sein könne, beweist schlagend ein Vergleich mit der Einzeichnungsweise des Namens und Charakters Peter Parlers bei der Bürgschaftsleistung für Hans Sestrer von Straßburgs) und bei der Confirmation für den Altar 1) Sich urk. Nachw. Nr. 45. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 52. 3) Sich urk. Nachw. Nr. 41. 4) Sieh urk. Nachw. Nr. 56. 5) Sich urk. Nachw. Nr. 42. 6) Sieh urk. Nachw. Nr. 55. 7) Sich urk. Nachw. Nr. 57. 8) Sich urk. Nachw. Nr. 33.
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56 der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Prager Teyn- kirche.1) Die gleiche Bezeichnung, die gerade an der zweitgenannten Stelle mit unzweifelhafter Sicherheit einzig und allein auf den großen Dombaumeister Peter Parler bezogen werden muss, verbürgt auch die unbestreitbare Identität der Person selbst in den Eintragungen, in welchen Janco, der Sohn weiland des Steinmetzmeisters Peter von der Prager Burg, begegnet. Da es feststeht, dass der ersten Ehe Peter Parlers, jener mit Gertrud, außer den Töchtern nur die drei Söhne Nicolaus, Wenzel und Johann entstammten, so muss Janco ein Sprössling aus der zweiten Ehe des Meisters, aus der Verbindung mit Elisabeth Agnes von Bur, sein. Aus derselben war bisher nur der 1383 genannte Sohn Paul bekannt, welcher somit im Verhältnisse zu dem in Rede stehenden Janco als der ältere Sohn zweiter Ehe zu gelten hat. Eine Beziehung des Janco auf den Dombaumeister Johann Parler, an dessen Identität mit Janco man im ersten Augenblicke in Rücksicht auf die Berührung der Namen und die Ubereinstimmung in der Herkunftsangabe vielleicht denken könnte, ist absolut ausgeschlossen, da Johann Parler bereits am 11. December 1406 als todt nachgewiesen werden kann, Janco aber erst 1415 und 1417 begegnet und sich noch beim Ankaufe des Zinses das freie Verfügungs- recht »quamdiu vitam duxerit in humanis« nicht bloßs vorbehielt, sondern auch thatsächlich davon Gebrauch machte. Da die Nachrichten, welche sich über die Söhne Peter Parlers aus erster Ehe überhaupt und über Nicolaus sowie den Dombaumeister Johann insbesondere erhalten haben, verhältnismässig zahlreich sind und so manches für die gegenseitigen Beziehungen und den Lebensgang der einzelnen feststellen ließen, fällt es doppelt auf, dass von den Spröss- lingen der zweiten Ehe sich so wenig eruieren lässt. Die Bedachtnahme auf dieselben, welche Peter Parler in den ersten Jahren seines Zusammen- lebens mit Elisabeth Agnes von Bur zeigte, und welcher die Kenntnis von der Existenz ihres Sohnes Paul entstammt, bleibt neben den oben- berührten Eintragungen, welche an den Namen des Janco Parler anknüpfen, alles, was auf Prager Boden und überhaupt über die Söhne aus der zweiten Ehe des großen Prager Dombaumeisters nachweisbar ist. Sie waren, was aus dem Zeitpunkte der Abschließsung der zweiten Ehe Peter Parlers erhellt, bei dem in die letzten Jahre des 14. Jahr- hundertes fallenden Tode des Vaters noch unmündig. Welchem Berufe sie sich zugewendet haben, lässt sich aus keiner bisher zugänglich gewordenen Quelle mit Sicherheit nachweisen. Die Annahme, dass Paul Parler »bereits 1383 in einem Vertrage als Steinmetz (Lehrling) vor- 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 31.
56 der Heiligen Bartholomäus, Lazarus und Martha in der Prager Teyn- kirche.1) Die gleiche Bezeichnung, die gerade an der zweitgenannten Stelle mit unzweifelhafter Sicherheit einzig und allein auf den großen Dombaumeister Peter Parler bezogen werden muss, verbürgt auch die unbestreitbare Identität der Person selbst in den Eintragungen, in welchen Janco, der Sohn weiland des Steinmetzmeisters Peter von der Prager Burg, begegnet. Da es feststeht, dass der ersten Ehe Peter Parlers, jener mit Gertrud, außer den Töchtern nur die drei Söhne Nicolaus, Wenzel und Johann entstammten, so muss Janco ein Sprössling aus der zweiten Ehe des Meisters, aus der Verbindung mit Elisabeth Agnes von Bur, sein. Aus derselben war bisher nur der 1383 genannte Sohn Paul bekannt, welcher somit im Verhältnisse zu dem in Rede stehenden Janco als der ältere Sohn zweiter Ehe zu gelten hat. Eine Beziehung des Janco auf den Dombaumeister Johann Parler, an dessen Identität mit Janco man im ersten Augenblicke in Rücksicht auf die Berührung der Namen und die Ubereinstimmung in der Herkunftsangabe vielleicht denken könnte, ist absolut ausgeschlossen, da Johann Parler bereits am 11. December 1406 als todt nachgewiesen werden kann, Janco aber erst 1415 und 1417 begegnet und sich noch beim Ankaufe des Zinses das freie Verfügungs- recht »quamdiu vitam duxerit in humanis« nicht bloßs vorbehielt, sondern auch thatsächlich davon Gebrauch machte. Da die Nachrichten, welche sich über die Söhne Peter Parlers aus erster Ehe überhaupt und über Nicolaus sowie den Dombaumeister Johann insbesondere erhalten haben, verhältnismässig zahlreich sind und so manches für die gegenseitigen Beziehungen und den Lebensgang der einzelnen feststellen ließen, fällt es doppelt auf, dass von den Spröss- lingen der zweiten Ehe sich so wenig eruieren lässt. Die Bedachtnahme auf dieselben, welche Peter Parler in den ersten Jahren seines Zusammen- lebens mit Elisabeth Agnes von Bur zeigte, und welcher die Kenntnis von der Existenz ihres Sohnes Paul entstammt, bleibt neben den oben- berührten Eintragungen, welche an den Namen des Janco Parler anknüpfen, alles, was auf Prager Boden und überhaupt über die Söhne aus der zweiten Ehe des großen Prager Dombaumeisters nachweisbar ist. Sie waren, was aus dem Zeitpunkte der Abschließsung der zweiten Ehe Peter Parlers erhellt, bei dem in die letzten Jahre des 14. Jahr- hundertes fallenden Tode des Vaters noch unmündig. Welchem Berufe sie sich zugewendet haben, lässt sich aus keiner bisher zugänglich gewordenen Quelle mit Sicherheit nachweisen. Die Annahme, dass Paul Parler »bereits 1383 in einem Vertrage als Steinmetz (Lehrling) vor- 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 31.
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57 komme 1) und später in Breslau gearbeitet habe«, 2) bleibt daher ebenso willkürlich, wie wenn man vielleicht aus dem Umstande, dass Janco Parler für den Fall seines Todes den Meister Peter, Steinmetzen von Prachatitz, zum Miterben des gekauften Jahreszinses bestimmte, auch die Folgerung ableiten wollte, der jüngste Sohn des großen Prager Dom- baumeisters müsse, weil er hier zufällig in innigen Beziehungen zu einem Steinmetzen erscheint, selbst ein solcher gewesen sein und derselben Kunst wie der Vater sich zugewendet haben. Die urkundlichen Belege versagen zur Stunde jede weitere Aus- kunst; sie lassen den genialen Architekten, seine Söhne und Enkel durch fast achtzig Jahre in der Landeshauptstadt Böhmens verfolgen und ver- siegen erst, als eine gewaltsame Umwälzung aller Verhältnisse sich immer nachdrücklicher ankündigte und bald das ehedem so glückliche und reiche Land durchtobte, das wie kein zweites in Mitteleuropa während des 14. Jahrhundertes eine reiche Kunstthätigkeit gesehen und hochbegabte Meister verschiedener Nationen beschäftigt hatte. Die Stadt- bücher Prags enthalten, soweit eine Durchsicht der bis zum Tode Georgs von Poděbrad reichenden schließen lässt, nach dem Ausbruche des Husitensturmes keine Nachricht mehr, welche auf Nachkommen Peter Parlers zu beziehen wäre. Mit seinem jüngsten Sohne Janco begegnet 1417 auf dem Prager Boden der letzte aus einer großen Architekten- familie; aus dem Schutt und den Trümmern, welche hinter den Husiten- horden und ihren zu Glanzleistungen des Jahrhundertes erhobenen Schauer- thaten zurückblieben, reicht keine Nachricht über die Familie Parler in die neue Zeit. Ihr bewahrte ein gütiges Geschick nur hervorragende Meisterwerke, in welchen der Geist und die selbständige Richtung eines der bedeutendsten Baukünstler des Mittelalters zum Worte kommen. 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145. 2) Ebendas. S. 146. S *
57 komme 1) und später in Breslau gearbeitet habe«, 2) bleibt daher ebenso willkürlich, wie wenn man vielleicht aus dem Umstande, dass Janco Parler für den Fall seines Todes den Meister Peter, Steinmetzen von Prachatitz, zum Miterben des gekauften Jahreszinses bestimmte, auch die Folgerung ableiten wollte, der jüngste Sohn des großen Prager Dom- baumeisters müsse, weil er hier zufällig in innigen Beziehungen zu einem Steinmetzen erscheint, selbst ein solcher gewesen sein und derselben Kunst wie der Vater sich zugewendet haben. Die urkundlichen Belege versagen zur Stunde jede weitere Aus- kunst; sie lassen den genialen Architekten, seine Söhne und Enkel durch fast achtzig Jahre in der Landeshauptstadt Böhmens verfolgen und ver- siegen erst, als eine gewaltsame Umwälzung aller Verhältnisse sich immer nachdrücklicher ankündigte und bald das ehedem so glückliche und reiche Land durchtobte, das wie kein zweites in Mitteleuropa während des 14. Jahrhundertes eine reiche Kunstthätigkeit gesehen und hochbegabte Meister verschiedener Nationen beschäftigt hatte. Die Stadt- bücher Prags enthalten, soweit eine Durchsicht der bis zum Tode Georgs von Poděbrad reichenden schließen lässt, nach dem Ausbruche des Husitensturmes keine Nachricht mehr, welche auf Nachkommen Peter Parlers zu beziehen wäre. Mit seinem jüngsten Sohne Janco begegnet 1417 auf dem Prager Boden der letzte aus einer großen Architekten- familie; aus dem Schutt und den Trümmern, welche hinter den Husiten- horden und ihren zu Glanzleistungen des Jahrhundertes erhobenen Schauer- thaten zurückblieben, reicht keine Nachricht über die Familie Parler in die neue Zeit. Ihr bewahrte ein gütiges Geschick nur hervorragende Meisterwerke, in welchen der Geist und die selbständige Richtung eines der bedeutendsten Baukünstler des Mittelalters zum Worte kommen. 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145. 2) Ebendas. S. 146. S *
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„R TP-H u IIIIIIIIIIIIIIIIHIITIIIIIIIIRIIINITIIIINITIIEITIIHIIIIIIIHINIHIHIIIINIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIINIHIIIDIIITITFTTTIII III. Die Thätigkeit und die Werke Peter Parlers. s ist leicht begreiflich, dass die Richtung eines genialen Baumeisters, unter dessen Aufsicht und Antheilnahme während fast eines halben Jahrhundertes die künstlerisch hervorragendsten Bauten in Böhmen entstanden, auf die T Ausgestaltung des Systems der Gothik im ganzen Lande einen gewaltigen Einfluss ausüben musste. Zeigt doch schon die Berufung Michael Parlers nach Goldenkron, die Ubertragung des Baues der Bartholomäuskirche in Kolin und der Kuttenberger Barbarakirche an Peter Parler das Einsetzen der Parlerschen Art außerhalb Prags an weit auseinanderliegenden Orten Böhmens. Die urkundlich erweisbare Thatsache, dass auch andere Prager Baumeister, die wenigstens eine Zeit hindurch in der Prager Dombauhütte gearbeitet und in diesem künstlerisch bedeutsamsten Vororte der Bau- thätigkeit des Landes ihre weitere Ausbildung erhalten haben mochten, für die Ausführung von Kirchen- und Profanbauten in verschiedene Theile Böhmens berufen wurden, verbürgt nicht nur die Moglichkeit, sondern sogar die Gewissheit der Verbreitung jener Kunstanschauungen, die unter Peter Parlers Leitung die Steinmetzen der Prager Dombauhütte pflegten, über alle Gebiete des Landes. Doch hieße es weit über das Ziel hinausschießen, wenn man alle in den Dombaurechnungen genannten Steinmetzen 1) als Schüler Peter Parlers betrachten wollte. Sie sind es im eigentlichen Sinne des Wortes nur in verhältnismäßig geringer Zahl gewesen; denn die meisten der in der Dombauhütte selbst beschäftigten Arbeiter erweisen sich schon in Rücksicht auf die Namen als fremde Werkleute, die bereits als Gesellen in die Arbeit eintraten, oft nur einige Wochen oder Monate in der 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 19—366.
„R TP-H u IIIIIIIIIIIIIIIIHIITIIIIIIIIRIIINITIIIINITIIEITIIHIIIIIIIHINIHIHIIIINIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIINIHIIIDIIITITFTTTIII III. Die Thätigkeit und die Werke Peter Parlers. s ist leicht begreiflich, dass die Richtung eines genialen Baumeisters, unter dessen Aufsicht und Antheilnahme während fast eines halben Jahrhundertes die künstlerisch hervorragendsten Bauten in Böhmen entstanden, auf die T Ausgestaltung des Systems der Gothik im ganzen Lande einen gewaltigen Einfluss ausüben musste. Zeigt doch schon die Berufung Michael Parlers nach Goldenkron, die Ubertragung des Baues der Bartholomäuskirche in Kolin und der Kuttenberger Barbarakirche an Peter Parler das Einsetzen der Parlerschen Art außerhalb Prags an weit auseinanderliegenden Orten Böhmens. Die urkundlich erweisbare Thatsache, dass auch andere Prager Baumeister, die wenigstens eine Zeit hindurch in der Prager Dombauhütte gearbeitet und in diesem künstlerisch bedeutsamsten Vororte der Bau- thätigkeit des Landes ihre weitere Ausbildung erhalten haben mochten, für die Ausführung von Kirchen- und Profanbauten in verschiedene Theile Böhmens berufen wurden, verbürgt nicht nur die Moglichkeit, sondern sogar die Gewissheit der Verbreitung jener Kunstanschauungen, die unter Peter Parlers Leitung die Steinmetzen der Prager Dombauhütte pflegten, über alle Gebiete des Landes. Doch hieße es weit über das Ziel hinausschießen, wenn man alle in den Dombaurechnungen genannten Steinmetzen 1) als Schüler Peter Parlers betrachten wollte. Sie sind es im eigentlichen Sinne des Wortes nur in verhältnismäßig geringer Zahl gewesen; denn die meisten der in der Dombauhütte selbst beschäftigten Arbeiter erweisen sich schon in Rücksicht auf die Namen als fremde Werkleute, die bereits als Gesellen in die Arbeit eintraten, oft nur einige Wochen oder Monate in der 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 19—366.
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59 Prager Dombauhütte thätig waren und, in gewissem Sinne schon aus- gebildet, von den Anschauungen und dem Geiste Peter Parlers nur vorübergehend berührt werden konnten. So darf denn auch wohl nur bei jenen Steinmetzen, welche längere Zeit in Prag gearbeitet haben oder als Einheimische vorwiegend in der Dombauhütte ihre Ausbildung und Beschäftigung fanden, ein schulgemäßer Einfluss angenommen werden. Denselben an die Träger bestimmter Namen binden zu wollen, die sich nach den zuletzt berührten Gesichtspunkten ohne besondere Mühe aus den Dombaurechnungen wenigstens für die Periode von 1372 bis 1378 zusammenstellen ließen, wäre eine im ganzen noch zu willkürliche Annahme, von welcher daher im Interesse unparteiischer Erwägung besser Umgang genommen wird. Denn es ist auch nicht in einem einzigen Falle ein vollständig zuverlässlicher Anhaltspunkt für die Größe und den Umfang des Einflusses von Seite des Meisters auf den Schüler gegeben. Selbst bei den Mitgliedern der Familie Parler, welche als Stein- metzen thätig waren, wie bei den Brüdern Michael und Heinrich Parler, den Söhnen Wenzel und Johann, den Neffen Nicolaus und Jakob, dem Schwiegersohne Michael von Köln, ist nicht genau abzugrenzen, inwie- weit ihre Kunstübung von Peter Parler abhängt, die Richtung desselben verstärkt oder ihre selbständigen Blüten verwandter Art treibt. Und doch schließen sich gerade die genannten Personen als Hauptvertreter der Parlerrichtung eng an einander. Denn wie die Brüder des Meisters offenbar auch aus dem Born künstlerischer Uberlieferung geschöpft haben, aus welchem dem Künstlergeiste Peter Parlers Leben und stets neue befruchtende Nahrung zuströmte, um von ihm als Gepräge seines Genies in Werke umgesetzt zu werden, so haben unzweifelhaft seine Söhne von ihm die stärkste Anregung empfangen. Die von dem Meister besonders berücksichtigten Neffen und der Schwiegersohn aus demselben Orte, an welchem Peter Parler offenbar selbst die höhere Weihe seiner Kunst empfangen hatte, standen unstreitig vorwiegend, ja vielleicht ausschließlich im Banne jener Richtung, welche die Künstlergrößse des berühmten Dom- baumeisters adelte. Zur Parlerschule gehört wahrscheinlich auch der 1415 genannte Stein- metzmeister Peter von Prachatitz, welchem der jüngste Sohn Peter Parlers, namens Janco, für den Fall seines Todes einen Theil des eben gekauften Weinbergzinses zuwenden wollte. Diese Verfügung, bei welcher keine andere Verwandten berücksichtigt erscheinen, erklärt sich offenbar aus näheren Beziehungen, welche zwischen dem Steinmetzen und dem Sohne des verstorbenen Dombaumeisters bestanden. Letztere fanden ihren Ausgangspunkt wohl in der Zeit, als der Steinmetz Peter von Prachatitz unter der Leitung Peter Parlers und vielleicht auch seines Sohnes Johann in Prag arbeitete. Dieser Nachweis, dass der Steinmetz-
59 Prager Dombauhütte thätig waren und, in gewissem Sinne schon aus- gebildet, von den Anschauungen und dem Geiste Peter Parlers nur vorübergehend berührt werden konnten. So darf denn auch wohl nur bei jenen Steinmetzen, welche längere Zeit in Prag gearbeitet haben oder als Einheimische vorwiegend in der Dombauhütte ihre Ausbildung und Beschäftigung fanden, ein schulgemäßer Einfluss angenommen werden. Denselben an die Träger bestimmter Namen binden zu wollen, die sich nach den zuletzt berührten Gesichtspunkten ohne besondere Mühe aus den Dombaurechnungen wenigstens für die Periode von 1372 bis 1378 zusammenstellen ließen, wäre eine im ganzen noch zu willkürliche Annahme, von welcher daher im Interesse unparteiischer Erwägung besser Umgang genommen wird. Denn es ist auch nicht in einem einzigen Falle ein vollständig zuverlässlicher Anhaltspunkt für die Größe und den Umfang des Einflusses von Seite des Meisters auf den Schüler gegeben. Selbst bei den Mitgliedern der Familie Parler, welche als Stein- metzen thätig waren, wie bei den Brüdern Michael und Heinrich Parler, den Söhnen Wenzel und Johann, den Neffen Nicolaus und Jakob, dem Schwiegersohne Michael von Köln, ist nicht genau abzugrenzen, inwie- weit ihre Kunstübung von Peter Parler abhängt, die Richtung desselben verstärkt oder ihre selbständigen Blüten verwandter Art treibt. Und doch schließen sich gerade die genannten Personen als Hauptvertreter der Parlerrichtung eng an einander. Denn wie die Brüder des Meisters offenbar auch aus dem Born künstlerischer Uberlieferung geschöpft haben, aus welchem dem Künstlergeiste Peter Parlers Leben und stets neue befruchtende Nahrung zuströmte, um von ihm als Gepräge seines Genies in Werke umgesetzt zu werden, so haben unzweifelhaft seine Söhne von ihm die stärkste Anregung empfangen. Die von dem Meister besonders berücksichtigten Neffen und der Schwiegersohn aus demselben Orte, an welchem Peter Parler offenbar selbst die höhere Weihe seiner Kunst empfangen hatte, standen unstreitig vorwiegend, ja vielleicht ausschließlich im Banne jener Richtung, welche die Künstlergrößse des berühmten Dom- baumeisters adelte. Zur Parlerschule gehört wahrscheinlich auch der 1415 genannte Stein- metzmeister Peter von Prachatitz, welchem der jüngste Sohn Peter Parlers, namens Janco, für den Fall seines Todes einen Theil des eben gekauften Weinbergzinses zuwenden wollte. Diese Verfügung, bei welcher keine andere Verwandten berücksichtigt erscheinen, erklärt sich offenbar aus näheren Beziehungen, welche zwischen dem Steinmetzen und dem Sohne des verstorbenen Dombaumeisters bestanden. Letztere fanden ihren Ausgangspunkt wohl in der Zeit, als der Steinmetz Peter von Prachatitz unter der Leitung Peter Parlers und vielleicht auch seines Sohnes Johann in Prag arbeitete. Dieser Nachweis, dass der Steinmetz-
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60 meister Peter von Prachatitz auch als Anhänger der Parlerschule betrachtet werden dürfe, verknüpft der letzteren auch andere Steinmetzen aus dem- selben Orte, wie den bekannten Hans von Prachatitz, der sich an dem Baue des Wiener Stephansdomes in so hervorragender Weise bethätigte, sowie den zur Stunde noch nicht einmal dem Namen nach bekannten, in Südböhmen thätigen Meister Jakob von Prachatitz. Wie der in Wien arbeitende Wenzel von Prachatitz, so sind wohl auch der daselbst 1404 beschäftigte Steinmetz Jeny von Prag und der 1420 bis 1430 an gleichem Orte genannte Steinmetz Jane Pehem als Schüler und Verbreiter der Parlerschen Richtung zu betrachten;1) ebenso dürfte der von 1411 bis 1416 beim Dombaue in Regensburg als Meister auftauchende Wenzel aus Böhmen, wenn auch nicht als Sohn, so doch wenigstens als ein Schüler Peter Parlers zu gelten haben. In ihm einen Junker von Prag zu erblicken, da gerade der Regensburger Dombaumeister Matthäus Roritzer in seinem »puechlein von der fialen gerechtigkait« betreffs der darin gegebenen Regeln hervorhebt, sie seien »schon früher durch die alten, der Kunst Wissende, und fürnehmlich durch die Jungkherrn von Prag so erklärt worden," liegt kein stichhaltiger Grund vor. Ob und inwieweit diese Junker von Prag, denen man auch hervorragenden An- theil an dem Aufbaue des berühmten Straßburger Münsterthurmes zu- rechnen wollte, als Schüler der Parlerschen Richtung betrachtet werden dürfen, ist bis heute auch nicht einmal als wahrscheinlich klarzustellen. Mit unbestreitbarer Sicherheit ist dagegen aus der Zahl der Parler- schüler der ältere Sohn aus der zweiten Ehe des Dombaumeisters, namens Paul, zu scheiden, da in den Quellen, die ihn erwähnen, sich auch nicht die geringste Begründung für Gruebers Behauptung findet, dass er »bereits als Steinmetz (Lehrling)« vorkomme;2) aus »puero« lässt sich dies doch gewiss nicht ableiten, wenn man nicht die Deutung verlässlicher Belege in muthwilligem Eigensinn auf den Kopf stellen will. Enthalten auch die handschriftlichen Quellen mit Ausnahme der Wochenrechnungen des Dombaues so gut wie nichts für die Beleuchtung der künstlerischen Thätigkeit Peter Parlers in Böhmen, so ergänzen doch andere Nachrichten, welche derselben gelten, das dort Fehlende in einer wirklich so dankenswerten Weise, dass die Lücke der Hauptsache nach so ziemlich ausgefüllt erscheint und von dem sicher Verbürgten mit größerer Zuverlässigkeit zu Verwandtem und Ahnlichem Beziehungen angeknüpft werden können. Die wichtigste Quelle, welche über die von Peter Parler aufgeführten Baudenkmale berichtet, bleibt die seiner Büste auf der Triforiumsgalerie 1) Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 79. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145.
60 meister Peter von Prachatitz auch als Anhänger der Parlerschule betrachtet werden dürfe, verknüpft der letzteren auch andere Steinmetzen aus dem- selben Orte, wie den bekannten Hans von Prachatitz, der sich an dem Baue des Wiener Stephansdomes in so hervorragender Weise bethätigte, sowie den zur Stunde noch nicht einmal dem Namen nach bekannten, in Südböhmen thätigen Meister Jakob von Prachatitz. Wie der in Wien arbeitende Wenzel von Prachatitz, so sind wohl auch der daselbst 1404 beschäftigte Steinmetz Jeny von Prag und der 1420 bis 1430 an gleichem Orte genannte Steinmetz Jane Pehem als Schüler und Verbreiter der Parlerschen Richtung zu betrachten;1) ebenso dürfte der von 1411 bis 1416 beim Dombaue in Regensburg als Meister auftauchende Wenzel aus Böhmen, wenn auch nicht als Sohn, so doch wenigstens als ein Schüler Peter Parlers zu gelten haben. In ihm einen Junker von Prag zu erblicken, da gerade der Regensburger Dombaumeister Matthäus Roritzer in seinem »puechlein von der fialen gerechtigkait« betreffs der darin gegebenen Regeln hervorhebt, sie seien »schon früher durch die alten, der Kunst Wissende, und fürnehmlich durch die Jungkherrn von Prag so erklärt worden," liegt kein stichhaltiger Grund vor. Ob und inwieweit diese Junker von Prag, denen man auch hervorragenden An- theil an dem Aufbaue des berühmten Straßburger Münsterthurmes zu- rechnen wollte, als Schüler der Parlerschen Richtung betrachtet werden dürfen, ist bis heute auch nicht einmal als wahrscheinlich klarzustellen. Mit unbestreitbarer Sicherheit ist dagegen aus der Zahl der Parler- schüler der ältere Sohn aus der zweiten Ehe des Dombaumeisters, namens Paul, zu scheiden, da in den Quellen, die ihn erwähnen, sich auch nicht die geringste Begründung für Gruebers Behauptung findet, dass er »bereits als Steinmetz (Lehrling)« vorkomme;2) aus »puero« lässt sich dies doch gewiss nicht ableiten, wenn man nicht die Deutung verlässlicher Belege in muthwilligem Eigensinn auf den Kopf stellen will. Enthalten auch die handschriftlichen Quellen mit Ausnahme der Wochenrechnungen des Dombaues so gut wie nichts für die Beleuchtung der künstlerischen Thätigkeit Peter Parlers in Böhmen, so ergänzen doch andere Nachrichten, welche derselben gelten, das dort Fehlende in einer wirklich so dankenswerten Weise, dass die Lücke der Hauptsache nach so ziemlich ausgefüllt erscheint und von dem sicher Verbürgten mit größerer Zuverlässigkeit zu Verwandtem und Ahnlichem Beziehungen angeknüpft werden können. Die wichtigste Quelle, welche über die von Peter Parler aufgeführten Baudenkmale berichtet, bleibt die seiner Büste auf der Triforiumsgalerie 1) Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 79. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 145.
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61 des Prager Domes beigegebene Inschrift. 1) Dieselbe überliefert, dass Karl IV. den 23 jährigen Meister aus Gmünd in Schwaben berief und als zweiten Dombaumeister der Prager Metropolitankirche bestellen ließ, deren Bauleitung der Genannte wahrscheinlich 1353 in die Hand nahm; den Chor vollendete er im Jahre 1385, in welchem er auch die Aus- führung der Chorstühle des Prager Domes in Angriff nahm. Innerhalb der genannten Zeitspanne begann und vollendete er auch den Chor der Allerheiligenkirche und leitete den Bau der Moldaubrücke. Ebenso begann er vom Grunde aus die Aufführung des Chores zu Köln an der Elbe, dem heutigen Kolin. Sind auch die in der Inschrift aufgeführten Werke verhältnismäßig zahlreich und bedeutend genug, um die ganze Schaffenskraft eines selbst hochbegabten Architekten vollauf während dreier Jahrzehnte zu beschäftigen, so umfasst doch die Aufzählung durchaus nicht alle von Peter Parler in Böhmen aufgeführten Bauten. Denn da die Büste des Meisters unzweifelhaft spätestens bis zur Vollendung und Einweihung des Chores im Jahre 1385 auf der Triforiumsgalerie aufgestellt worden war, bis zu welchem Termine auch die dazu bestimmte Inschrift fertig sein musste, so umfasst dieselbe zunächst nur jene Schöpfungen des Meisters, welche 1385 ent- weder ganz oder zum größten Theile vollendet waren. Für die nach 1385 noch im Betriebe stehenden oder erst in Angriff genommenen Bauten stehen keine so ausführlichen Quellen zugebote; denn nur die Marmor- inschrift an der Südseite des Domes berichtet, dass bei der Grundstein- legung zum Ausbaue des Prager Domes im Jahre 1392 auch Meister Peter Parler noch die Stelle des Dombaumeisters bekleidete, weshalb auf ihn die Inangriffnahme der ersten Arbeiten zum Baue des Quer- hauses bezogen werden darf. Andere Werke lassen sich nur nach der Analogie in die Zahl der Parlerschöpfungen einreihen. Es ist in hohem Grade auffallend, dass die Triforiumsinschrift mit keinem Worte eine Antheilnahme Peter Parlers an dem Ausbaue und der Vollendung der Burg Karlstein constatiert, da doch Karl IV. den jungen Architekten selbst nach Böhmen berufen hatte und auch mit der Leitung anderer Bauten, wie mit der Aufführung der Karlsbrücke, betraute; eine so umfassende, überdies seit Jahren vollendete stolze Anlage hätte die Inschrift gewiss genannt, wenn Peter Parler wirklich wichtige Theile derselben aufgeführt hätte. Die Herstellung der Karl- steiner Bauten muss in Rücksicht auf dies Stillschweigen wohl in der Hauptsache schon abgeschlossen gewesen sein, als Peter Parler eine ausgebreitete Thätigkeit im Lande entfaltete. Ihm fielen in Karlstein höchstens Decorationsarbeiten zu; denn in den ersten Jahren seines 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 1.
61 des Prager Domes beigegebene Inschrift. 1) Dieselbe überliefert, dass Karl IV. den 23 jährigen Meister aus Gmünd in Schwaben berief und als zweiten Dombaumeister der Prager Metropolitankirche bestellen ließ, deren Bauleitung der Genannte wahrscheinlich 1353 in die Hand nahm; den Chor vollendete er im Jahre 1385, in welchem er auch die Aus- führung der Chorstühle des Prager Domes in Angriff nahm. Innerhalb der genannten Zeitspanne begann und vollendete er auch den Chor der Allerheiligenkirche und leitete den Bau der Moldaubrücke. Ebenso begann er vom Grunde aus die Aufführung des Chores zu Köln an der Elbe, dem heutigen Kolin. Sind auch die in der Inschrift aufgeführten Werke verhältnismäßig zahlreich und bedeutend genug, um die ganze Schaffenskraft eines selbst hochbegabten Architekten vollauf während dreier Jahrzehnte zu beschäftigen, so umfasst doch die Aufzählung durchaus nicht alle von Peter Parler in Böhmen aufgeführten Bauten. Denn da die Büste des Meisters unzweifelhaft spätestens bis zur Vollendung und Einweihung des Chores im Jahre 1385 auf der Triforiumsgalerie aufgestellt worden war, bis zu welchem Termine auch die dazu bestimmte Inschrift fertig sein musste, so umfasst dieselbe zunächst nur jene Schöpfungen des Meisters, welche 1385 ent- weder ganz oder zum größten Theile vollendet waren. Für die nach 1385 noch im Betriebe stehenden oder erst in Angriff genommenen Bauten stehen keine so ausführlichen Quellen zugebote; denn nur die Marmor- inschrift an der Südseite des Domes berichtet, dass bei der Grundstein- legung zum Ausbaue des Prager Domes im Jahre 1392 auch Meister Peter Parler noch die Stelle des Dombaumeisters bekleidete, weshalb auf ihn die Inangriffnahme der ersten Arbeiten zum Baue des Quer- hauses bezogen werden darf. Andere Werke lassen sich nur nach der Analogie in die Zahl der Parlerschöpfungen einreihen. Es ist in hohem Grade auffallend, dass die Triforiumsinschrift mit keinem Worte eine Antheilnahme Peter Parlers an dem Ausbaue und der Vollendung der Burg Karlstein constatiert, da doch Karl IV. den jungen Architekten selbst nach Böhmen berufen hatte und auch mit der Leitung anderer Bauten, wie mit der Aufführung der Karlsbrücke, betraute; eine so umfassende, überdies seit Jahren vollendete stolze Anlage hätte die Inschrift gewiss genannt, wenn Peter Parler wirklich wichtige Theile derselben aufgeführt hätte. Die Herstellung der Karl- steiner Bauten muss in Rücksicht auf dies Stillschweigen wohl in der Hauptsache schon abgeschlossen gewesen sein, als Peter Parler eine ausgebreitete Thätigkeit im Lande entfaltete. Ihm fielen in Karlstein höchstens Decorationsarbeiten zu; denn in den ersten Jahren seines 1) Sieh urk. Nachw. Nr. 1.
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62 Aufenthaltes in Böhmen musste er gewiss alle Kräfte daran setzen, allen Anforderungen seiner verantwortungsreichen Stellung gerecht zu werden. Ob er beim Antritte derselben den Dombau in zerfahrenem Zustande 1) traf und nach dem Tode des Matthias von Arras eine Zwischenperiode ohne Dombaumeister eintrat, in welcher man vom Plane abzugehen begann, 2) lässt sich durch nichts erweisen. Alle sonstigen Umstände deuten darauf hin, dass in der Fortführung des Werkes keine wesent- liche Störung eingetreten sein kann und bald wieder ein tüchtiger Dom- baumeister bestellt wurde. Nach dem Wortlaute der Triforiumsinschrift hätte Karl IV. selbst Peter Parler zum Dombaumeister ernannt. Da aber aus der Klarlegung anderer Verhältnisse die Gewissheit gewonnen wurde, dass der Erzbischof und das Metropolitancapitel sich einen bestimmenden Einfluss auf die Dombauführung und alle damit zusammenhängenden Fragen gesichert hatten und davon auch in umfassender Weise Gebrauch machten, 3) so ist dies wohl so zu verstehen, dass der den jungen Architekten berufende Kaiser denselben dem Erzbischofe mit einer warmen Empfehlung prä- sentierte, worauf seine Anstellung als Dombaumeister durch den Erz- bischof und das Capitel erfolgte. Peter Parler konnte in dieser angesehenen und einträglichen Stellung sich wohl fühlen. Dass es trotzdem hie und da kleine Differenzen zwischen ihm und seinen Bauherrn gab, bestätigt die Thatsache, 4) dass er im Februar 1377 für kurze Zeit die Arbeit einstellte. Die Anlage der Chorpartie 5) ist das Eigenthum des ersten Dom- baumeisters Matthias von Arras, der die Fundamente derselben legte und den niedrigen Kapellenkranz baute; ein Theil der südlichen Façade und die außen dreitheilige Portalvorhalle des Querhauses scheinen nach seinen Plänen ausgeführt zu sein. Denselben entspricht auch der südliche Arm des Querhauses, indes locale Gründe den nördlichen in eine Linie mit der Längsmauer verwiesen. Diese Abweichung, sowie die Umwandlung zweier Seitenkapellen der nördlichen Chorseite in die Sacristei, die Vollendung der Wenzelskapelle, die der süddeutschen Bauart geläufige Anordnung des Thurmes an der Seite des Langhauses fallen gleich dem Oberbaue Peter Parler zu. Letzterer bestrebt sich den Gegensatz, der 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 67. 2) Ebendas. S. 5. 8) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 387 uf. 4) Ebendas. S. 414. 5) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 33 uf. — Peter von Gmünd. S. 68 uf. — Schnaase, Geschichte der bildenden Künste. VI. S. 272. — Ambros, Der Dom zu Prag. S. 116 uf. — Die den Fachkreisen bekannte eingehende Beschreibung des Domes in den erwähnten Werken gestattet hier wie bei den solgenden Denkmalen nur die Betonung der wichtigsten Details.
62 Aufenthaltes in Böhmen musste er gewiss alle Kräfte daran setzen, allen Anforderungen seiner verantwortungsreichen Stellung gerecht zu werden. Ob er beim Antritte derselben den Dombau in zerfahrenem Zustande 1) traf und nach dem Tode des Matthias von Arras eine Zwischenperiode ohne Dombaumeister eintrat, in welcher man vom Plane abzugehen begann, 2) lässt sich durch nichts erweisen. Alle sonstigen Umstände deuten darauf hin, dass in der Fortführung des Werkes keine wesent- liche Störung eingetreten sein kann und bald wieder ein tüchtiger Dom- baumeister bestellt wurde. Nach dem Wortlaute der Triforiumsinschrift hätte Karl IV. selbst Peter Parler zum Dombaumeister ernannt. Da aber aus der Klarlegung anderer Verhältnisse die Gewissheit gewonnen wurde, dass der Erzbischof und das Metropolitancapitel sich einen bestimmenden Einfluss auf die Dombauführung und alle damit zusammenhängenden Fragen gesichert hatten und davon auch in umfassender Weise Gebrauch machten, 3) so ist dies wohl so zu verstehen, dass der den jungen Architekten berufende Kaiser denselben dem Erzbischofe mit einer warmen Empfehlung prä- sentierte, worauf seine Anstellung als Dombaumeister durch den Erz- bischof und das Capitel erfolgte. Peter Parler konnte in dieser angesehenen und einträglichen Stellung sich wohl fühlen. Dass es trotzdem hie und da kleine Differenzen zwischen ihm und seinen Bauherrn gab, bestätigt die Thatsache, 4) dass er im Februar 1377 für kurze Zeit die Arbeit einstellte. Die Anlage der Chorpartie 5) ist das Eigenthum des ersten Dom- baumeisters Matthias von Arras, der die Fundamente derselben legte und den niedrigen Kapellenkranz baute; ein Theil der südlichen Façade und die außen dreitheilige Portalvorhalle des Querhauses scheinen nach seinen Plänen ausgeführt zu sein. Denselben entspricht auch der südliche Arm des Querhauses, indes locale Gründe den nördlichen in eine Linie mit der Längsmauer verwiesen. Diese Abweichung, sowie die Umwandlung zweier Seitenkapellen der nördlichen Chorseite in die Sacristei, die Vollendung der Wenzelskapelle, die der süddeutschen Bauart geläufige Anordnung des Thurmes an der Seite des Langhauses fallen gleich dem Oberbaue Peter Parler zu. Letzterer bestrebt sich den Gegensatz, der 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 67. 2) Ebendas. S. 5. 8) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 387 uf. 4) Ebendas. S. 414. 5) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 33 uf. — Peter von Gmünd. S. 68 uf. — Schnaase, Geschichte der bildenden Künste. VI. S. 272. — Ambros, Der Dom zu Prag. S. 116 uf. — Die den Fachkreisen bekannte eingehende Beschreibung des Domes in den erwähnten Werken gestattet hier wie bei den solgenden Denkmalen nur die Betonung der wichtigsten Details.
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63 zwischen dem breit hingelagerten Kapellenkranze und dem hohen, schlank aufschießenden Chore zutage tritt, durch Aufführung eines kühnen Strebe- systems, das in einem außerordentlichen Reichthume der Details sich von dem Kapellenkranze zur Chorhöhe aufbaut, nach Möglichkeit aus- zugleichen; so werden die beiden, in ihrem Charakter verschiedenen Partien ziemlich innig verschmolzen und erhält das Ganze einen ver- hältnismäßig einheitlichen Anstrich. Ja, dieser Wald von Strebepfeilern mit doppelten Strebebogen, das reiche Maßwerk, der Wimperge- und Fialenschmuck lenken den Blick des Beschauers von manchem störenden Detail ab. Dazu gehört z. B. das hohe Aufsteigen der übertrieben dünnen Fialen von dem gewaltig breiten Körper des Strebepfeilers, der in sehr spitzen Bogen geführte Abschluss der Oberlichter gegenüber dem ziemlich stumpfen der Kapellenfenster, das Durcheinanderwogen verschiedener Bogen- arten udgl. Allein die Kühnheit, mit welcher der ganze Oberbau vom Triforium an auf schlanken Säulen, Stäben, durchbrochenen Pfeilern und Strebebogen ruht, hat etwas Überwältigendes und das Treppenthürmchen an der Südseite, das fast an zierliche Spielerei heranstreift, bleibt unter allen Umständen eine Meisterleistung luftigen Aufbaues. Das Bestreben des Meisters, Einförmigkeit zu meiden und Abwechslung zu bieten, das später noch in dem Wechsel der Polygone der Choranlagen besonders beachtenswert erscheinen wird, beeinflusst die so zahlreichen Maßwerk- decorationen, den Aufbau der Strebepfeiler, die Anordnung der stärkeren und schwächeren Fensterpfosten, die Profilierung der Pfeiler, die erst in den vier westlichen kräftiger und sicherer wird. Alle Wandflächen zeigen ansprechende Gliederung in trefflich ausgeführter Steindecoration. In der Formengebung gieng Peter Parler seinen eigenen Weg, der von jenem seines Vorgängers wesentlich verschieden war; er weicht manchmal von der Reinheit der Formen ab und gestattet bereits den weichlichen und verzogenen Motiven des spätgothischen Maswerkes Ein- gang, wie dies in ähnlicher Weise auch an der von seinem Vater erbauten Heiligenkreuzkirche in Gmünd beobachtet werden kann. Die Bahn des Herkömmlichen ist auch in der Wölbung der Wenzelskapelle verlassen, deren Rippen von den an jeder Wand angeordneten zwei Pilastern sich zu einer eleganten Sternform vereinigen und einen etwas über den Halb- kreis sich erhebenden Bogen beschreiben. So steht die Wölbung, in deren Ecken hängende Zwickel erscheinen, zwischen Kreuzgewölbe und Kuppel und bildet gleichsam einen Vorläufer und Versuch für den imposanten Karlshofer Bau.1) Die architektonischen Verhältnisse der 1) Mittheilungen der k. k. Centralcommission. Jhg. 1890. S. 204—205. Eingehende Untersuchungen haben erwiesen, dass die Anlage der Wenzelskapelle einer früheren Periode angehört. Die zum Jahre 1366 gemeldete Vollendung kann also nur die Fertigstellung der Wölbung und der Obertheile dieses Objectes betreffen, das man in den neuen Dom einbezog.
63 zwischen dem breit hingelagerten Kapellenkranze und dem hohen, schlank aufschießenden Chore zutage tritt, durch Aufführung eines kühnen Strebe- systems, das in einem außerordentlichen Reichthume der Details sich von dem Kapellenkranze zur Chorhöhe aufbaut, nach Möglichkeit aus- zugleichen; so werden die beiden, in ihrem Charakter verschiedenen Partien ziemlich innig verschmolzen und erhält das Ganze einen ver- hältnismäßig einheitlichen Anstrich. Ja, dieser Wald von Strebepfeilern mit doppelten Strebebogen, das reiche Maßwerk, der Wimperge- und Fialenschmuck lenken den Blick des Beschauers von manchem störenden Detail ab. Dazu gehört z. B. das hohe Aufsteigen der übertrieben dünnen Fialen von dem gewaltig breiten Körper des Strebepfeilers, der in sehr spitzen Bogen geführte Abschluss der Oberlichter gegenüber dem ziemlich stumpfen der Kapellenfenster, das Durcheinanderwogen verschiedener Bogen- arten udgl. Allein die Kühnheit, mit welcher der ganze Oberbau vom Triforium an auf schlanken Säulen, Stäben, durchbrochenen Pfeilern und Strebebogen ruht, hat etwas Überwältigendes und das Treppenthürmchen an der Südseite, das fast an zierliche Spielerei heranstreift, bleibt unter allen Umständen eine Meisterleistung luftigen Aufbaues. Das Bestreben des Meisters, Einförmigkeit zu meiden und Abwechslung zu bieten, das später noch in dem Wechsel der Polygone der Choranlagen besonders beachtenswert erscheinen wird, beeinflusst die so zahlreichen Maßwerk- decorationen, den Aufbau der Strebepfeiler, die Anordnung der stärkeren und schwächeren Fensterpfosten, die Profilierung der Pfeiler, die erst in den vier westlichen kräftiger und sicherer wird. Alle Wandflächen zeigen ansprechende Gliederung in trefflich ausgeführter Steindecoration. In der Formengebung gieng Peter Parler seinen eigenen Weg, der von jenem seines Vorgängers wesentlich verschieden war; er weicht manchmal von der Reinheit der Formen ab und gestattet bereits den weichlichen und verzogenen Motiven des spätgothischen Maswerkes Ein- gang, wie dies in ähnlicher Weise auch an der von seinem Vater erbauten Heiligenkreuzkirche in Gmünd beobachtet werden kann. Die Bahn des Herkömmlichen ist auch in der Wölbung der Wenzelskapelle verlassen, deren Rippen von den an jeder Wand angeordneten zwei Pilastern sich zu einer eleganten Sternform vereinigen und einen etwas über den Halb- kreis sich erhebenden Bogen beschreiben. So steht die Wölbung, in deren Ecken hängende Zwickel erscheinen, zwischen Kreuzgewölbe und Kuppel und bildet gleichsam einen Vorläufer und Versuch für den imposanten Karlshofer Bau.1) Die architektonischen Verhältnisse der 1) Mittheilungen der k. k. Centralcommission. Jhg. 1890. S. 204—205. Eingehende Untersuchungen haben erwiesen, dass die Anlage der Wenzelskapelle einer früheren Periode angehört. Die zum Jahre 1366 gemeldete Vollendung kann also nur die Fertigstellung der Wölbung und der Obertheile dieses Objectes betreffen, das man in den neuen Dom einbezog.
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64 Wenzelskapelle 1) zeigen überhaupt einen solchen Adel der Formen, dass dieser Theil des Prager Domes unter die besten und originellsten Leistungen deutscher Kunst eingerechnet werden kann. Bis 1385 war der Chorbau vollendet und eingeweiht; die zunächst folgenden Jahre gehörten wahrscheinlich der Vervollständigung der inneren Ausstattung, wie wenigstens die Herstellung der Chorstühle andeutet, und den Vorbereitungen zur Inangriffnahme des Langhausbaues. Zu letzterem wurde 1392 in feierlicher Weise der Grundstein gelegt; die Ausführung erfolgte nach den Plänen Peter Parlers. Derselbe behielt wahrscheinlich die schon anfangs projectierten sechs Arcadenpfeiler zwischen dem Querhause und der Westfaçade bei und rückte die beiden Thürme an das Querhaus. Das Langhaus wurde in seiner ganzen Aus- dehnung in Angriff genommen und vielleicht bis zur Höhe der Neben- schiffe aufgeführt. Von dem südlichen Thurme, der erst nach Peter Parlers Tode vollendet wurde, ist nur der übrigens recht entstellte Unter- bau erhalten, während der wahrscheinlich niemals ganz vollendete nörd- liche Thurm gleich den Umfassungswänden des Langhauses und den Pfeileransätzen2) nach dem furchtbaren Brande von 1541 nicht wieder hergestellt, sondern abgetragen wurden. Daher können über die Art und Weise, in welcher das Langhaus bereits theilweise ausgeführt war oder die Ausführung desselben weiterhin beabsichtigt wurde, nur Ver- muthungen ausgesprochen werden; denn die bei dem derzeitigen Aus- baue des Domes bloßgelegten Uberreste der Grundmauern lieferten einzig und allein Anhaltspunkte über die Ausdehnung und Anordnung im allgemeinen. Nach jahrhundertelangen Stockungen und misslichen Schicksalen geht heute das unvollendet gebliebene Werk Peter Parlers seinem Abschlusse entgegen; in dem vom Meister selbst ausgeführten Theile offenbart sich außerordentliche Kühnheit der Construction, geniale Erfindungsgabe, Vorliebe für plastischen Schmuck, Neigung zum Wechsel und zur Mannigfaltigkeit der wirkungsvoll herausgearbeiteten Einzeln- heiten und das Eindringen weichlicher, der Spätgothik geläufiger Formen. Von den Werken Peter Parlers ist wohl nächst dem Prager Dome kein anderes wieder so bekannt und von allen Generationen derart bewundert worden als die Prager Karlsbrücke3), jene Meisterleistung 1) Die Verkleidung der Wände mit Edelsteinen und die Ausführung der Wand- malereien erfolgte erst einige Jahre nach der Vollendung des Baues und war nicht von dem Baumeister selbst geplant. 2) Uber die Aufnahme der Fortführung des Dombaues unter Wladislaw II. berichten Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527, S 319 und 329. — Weitere Nachrichten über spätere Ansätze zum Dombaue bietet Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 41 uf. 8) Einige hier nicht weiter ausgeführte Punkte bespricht Verf. eingehender in seinem Aufsatze »Die Prager Karlsbrücke und ihr Zusammensturz am 4. September 1890«, welcher demnächst im 14. Bande des Repertoriums für Kunstwissenschaft zum Abdrucke gelangt.
64 Wenzelskapelle 1) zeigen überhaupt einen solchen Adel der Formen, dass dieser Theil des Prager Domes unter die besten und originellsten Leistungen deutscher Kunst eingerechnet werden kann. Bis 1385 war der Chorbau vollendet und eingeweiht; die zunächst folgenden Jahre gehörten wahrscheinlich der Vervollständigung der inneren Ausstattung, wie wenigstens die Herstellung der Chorstühle andeutet, und den Vorbereitungen zur Inangriffnahme des Langhausbaues. Zu letzterem wurde 1392 in feierlicher Weise der Grundstein gelegt; die Ausführung erfolgte nach den Plänen Peter Parlers. Derselbe behielt wahrscheinlich die schon anfangs projectierten sechs Arcadenpfeiler zwischen dem Querhause und der Westfaçade bei und rückte die beiden Thürme an das Querhaus. Das Langhaus wurde in seiner ganzen Aus- dehnung in Angriff genommen und vielleicht bis zur Höhe der Neben- schiffe aufgeführt. Von dem südlichen Thurme, der erst nach Peter Parlers Tode vollendet wurde, ist nur der übrigens recht entstellte Unter- bau erhalten, während der wahrscheinlich niemals ganz vollendete nörd- liche Thurm gleich den Umfassungswänden des Langhauses und den Pfeileransätzen2) nach dem furchtbaren Brande von 1541 nicht wieder hergestellt, sondern abgetragen wurden. Daher können über die Art und Weise, in welcher das Langhaus bereits theilweise ausgeführt war oder die Ausführung desselben weiterhin beabsichtigt wurde, nur Ver- muthungen ausgesprochen werden; denn die bei dem derzeitigen Aus- baue des Domes bloßgelegten Uberreste der Grundmauern lieferten einzig und allein Anhaltspunkte über die Ausdehnung und Anordnung im allgemeinen. Nach jahrhundertelangen Stockungen und misslichen Schicksalen geht heute das unvollendet gebliebene Werk Peter Parlers seinem Abschlusse entgegen; in dem vom Meister selbst ausgeführten Theile offenbart sich außerordentliche Kühnheit der Construction, geniale Erfindungsgabe, Vorliebe für plastischen Schmuck, Neigung zum Wechsel und zur Mannigfaltigkeit der wirkungsvoll herausgearbeiteten Einzeln- heiten und das Eindringen weichlicher, der Spätgothik geläufiger Formen. Von den Werken Peter Parlers ist wohl nächst dem Prager Dome kein anderes wieder so bekannt und von allen Generationen derart bewundert worden als die Prager Karlsbrücke3), jene Meisterleistung 1) Die Verkleidung der Wände mit Edelsteinen und die Ausführung der Wand- malereien erfolgte erst einige Jahre nach der Vollendung des Baues und war nicht von dem Baumeister selbst geplant. 2) Uber die Aufnahme der Fortführung des Dombaues unter Wladislaw II. berichten Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527, S 319 und 329. — Weitere Nachrichten über spätere Ansätze zum Dombaue bietet Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 41 uf. 8) Einige hier nicht weiter ausgeführte Punkte bespricht Verf. eingehender in seinem Aufsatze »Die Prager Karlsbrücke und ihr Zusammensturz am 4. September 1890«, welcher demnächst im 14. Bande des Repertoriums für Kunstwissenschaft zum Abdrucke gelangt.
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65 mittelalterlicher Brückenbaukunst, deren theilweiser Zusammensturz in- folge des Hochwassers am 4. September 1890 nicht nur die Kreise der Fachmänner, sondern auch des gebildeten Publicums überhaupt selbst über die Grenzen Böhmens hinaus erschütterte. Eine ähnliche Katastrophe hatte im Jahre 1342 die unter der Königin Judith erbaute Moldaubrücke, welche seit dem letzten Viertel des 12. Jahrhundertes den Verkehr zwischen den an beiden Flussufern liegenden Stadttheilen vermittelte, als Opfer gefordert.1) Die Uberreste der engjochigen Anlage waren zu einer Wiederherstellung des Objectes, von dem kaum der vierte Theil stehen geblieben war, nicht geeignet; doch trug man sich ursprünglich mit dem Gedanken an eine solche und gab Karl IV. bestimmte Anordnungen dafür.2) Noch 1348 bestand dieser Plan, dessen Ausführung den Kreuz- herren gegen Zuweisung des Brückenzolles zugewiesen wurde; indes fand man mit einer hölzernen Nothbrücke sein Auslangen. 3) Da die Restaurationsarbeiten aber nur sehr langsam vorwärts schreiten mochten und wohl kaum Nennenswertes bis 1357 fertig gestellt worden war, so beschloss Karl IV., durch eine solide Steinbrücke beide Stadthälften wieder zu verbinden. In feierlicher Weise erfolgte nun am 9. Juli 1357 4) auf dem Altstädter Moldauufer in der Nähe des Clemensklosters die feierliche Grundsteinlegung zu dem Brückenbaue, mit dessen Leitung Peter Parler betraut wurde. Dass man ihm mehr nur die Idee der Anlage, den großartigen Plan und die Uberwachung der Ausführung zurechnen darf, während er selbst einen tüchtigen Meister an die Spitze der Arbeiter stellen mochte, erhellt aus der Thatsache, dass 1372 ein »Ottlinus, magister pontis Pragensis« nachweisbar ist, welcher auf seinem Hofe und den dazu gehörigen sechs Lahn in Jentsch um 20 Schock einen Jahreszins von 2 Schock verkaufte. 5) Da mit der Prager Brücke nur die damals im Bau befindliche Karlsbrücke gemeint sein kann und für diese ein »magister« eine durchaus nothwendige Persönlichkeit und 1) Chron. Francisci Pragensis. Fontes rerum Bohemicarum. IV. S. 433. — Chron. Benessii de Weitmil. Fontes rerum Bohemicarum IV. S. 492. 2) Emler, Regesta Bohemiae IV. S. 481. Nr. 1208. — Pelzel, Kaiser Karl der Vierte. Prag, 1780. I. Theil, Urkundenbuch, S. 187—188, Nr. 191. 3) Tomek, Základy, III. S. 68. 4) Chron. Benessii. Font. rer. Boh. IV. S. 526. — Die auch in den Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1890, S. 222 enthaltene Angabe, dass die Grundstein- legung am 9. Juli 1358 erfolgte, ist absolut unhaltbar; vgl. Palacký, Geschichte von Böhmen, II. 2. S. 344, Anm. 474 und Huber, Regesten des Kaiserreichs, S. 228—230. 5) Prag, Metropolitancapitel-Archiv XIV. 15. Am 22. Jänner 1372 erklären die Stadtvertreter der Prager Neustadt: »Quod honestus vir Ottlinus, magister pontis Pragensis, noster concivis .. fassus est, se super curia sua et ipsius curie sex laneis . . in villa Jencz.. duas sexagenas grossorum Pragensium denariorum census annui perpetui et liberi.. pro viginti sexagenis grossorum Pragensium denariorum .. vendidisse«. Neuwirth, Peter Parler von Gmünd. 5
65 mittelalterlicher Brückenbaukunst, deren theilweiser Zusammensturz in- folge des Hochwassers am 4. September 1890 nicht nur die Kreise der Fachmänner, sondern auch des gebildeten Publicums überhaupt selbst über die Grenzen Böhmens hinaus erschütterte. Eine ähnliche Katastrophe hatte im Jahre 1342 die unter der Königin Judith erbaute Moldaubrücke, welche seit dem letzten Viertel des 12. Jahrhundertes den Verkehr zwischen den an beiden Flussufern liegenden Stadttheilen vermittelte, als Opfer gefordert.1) Die Uberreste der engjochigen Anlage waren zu einer Wiederherstellung des Objectes, von dem kaum der vierte Theil stehen geblieben war, nicht geeignet; doch trug man sich ursprünglich mit dem Gedanken an eine solche und gab Karl IV. bestimmte Anordnungen dafür.2) Noch 1348 bestand dieser Plan, dessen Ausführung den Kreuz- herren gegen Zuweisung des Brückenzolles zugewiesen wurde; indes fand man mit einer hölzernen Nothbrücke sein Auslangen. 3) Da die Restaurationsarbeiten aber nur sehr langsam vorwärts schreiten mochten und wohl kaum Nennenswertes bis 1357 fertig gestellt worden war, so beschloss Karl IV., durch eine solide Steinbrücke beide Stadthälften wieder zu verbinden. In feierlicher Weise erfolgte nun am 9. Juli 1357 4) auf dem Altstädter Moldauufer in der Nähe des Clemensklosters die feierliche Grundsteinlegung zu dem Brückenbaue, mit dessen Leitung Peter Parler betraut wurde. Dass man ihm mehr nur die Idee der Anlage, den großartigen Plan und die Uberwachung der Ausführung zurechnen darf, während er selbst einen tüchtigen Meister an die Spitze der Arbeiter stellen mochte, erhellt aus der Thatsache, dass 1372 ein »Ottlinus, magister pontis Pragensis« nachweisbar ist, welcher auf seinem Hofe und den dazu gehörigen sechs Lahn in Jentsch um 20 Schock einen Jahreszins von 2 Schock verkaufte. 5) Da mit der Prager Brücke nur die damals im Bau befindliche Karlsbrücke gemeint sein kann und für diese ein »magister« eine durchaus nothwendige Persönlichkeit und 1) Chron. Francisci Pragensis. Fontes rerum Bohemicarum. IV. S. 433. — Chron. Benessii de Weitmil. Fontes rerum Bohemicarum IV. S. 492. 2) Emler, Regesta Bohemiae IV. S. 481. Nr. 1208. — Pelzel, Kaiser Karl der Vierte. Prag, 1780. I. Theil, Urkundenbuch, S. 187—188, Nr. 191. 3) Tomek, Základy, III. S. 68. 4) Chron. Benessii. Font. rer. Boh. IV. S. 526. — Die auch in den Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1890, S. 222 enthaltene Angabe, dass die Grundstein- legung am 9. Juli 1358 erfolgte, ist absolut unhaltbar; vgl. Palacký, Geschichte von Böhmen, II. 2. S. 344, Anm. 474 und Huber, Regesten des Kaiserreichs, S. 228—230. 5) Prag, Metropolitancapitel-Archiv XIV. 15. Am 22. Jänner 1372 erklären die Stadtvertreter der Prager Neustadt: »Quod honestus vir Ottlinus, magister pontis Pragensis, noster concivis .. fassus est, se super curia sua et ipsius curie sex laneis . . in villa Jencz.. duas sexagenas grossorum Pragensium denariorum census annui perpetui et liberi.. pro viginti sexagenis grossorum Pragensium denariorum .. vendidisse«. Neuwirth, Peter Parler von Gmünd. 5
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66 nach Analogie des für Peter Parler üblichen »magistri nove fabrice ecclesie Pragensis« wohl nur ein Baumeister war, so steht fest, dass an der Fertigstellung des Brückenbaues auch andere Architekten deutscher Herkunft — denn als solcher wird wohl Ottlinus schon in Rücksicht auf seinen Namen gelten dürfen — Antheil gehabt haben. Schon 1367 zerstörte Hochwasser einen Pfeiler der neuen Brücke;1) 1432 stürzten bei einer Uberschwemmung fünf Joche zusammen2) und 1496 erfolgten neuerdings schwere Beschädigungen. 3) Die Unfälle, welche die Brücke während des 15. Jahrhundertes betroffen hatten, erforderten Wiederherstellungsarbeiten in größerem Umfange,4) welche 1503 abge- schlossen wurden. Die Brücke, welche 1784 neuerlich einer eingehenden Restauration unterzogen wurde, hat demnach zweifellos manches von den ursprünglichen Details eingebüßt, wenn auch die Gesammtanlage dieselbe geblieben ist und heute noch als ein Zeugnis der kühnen Bautechnik des großen Peter Parler bewundert werden darf; der Bau wurde jedoch nicht bei seinen Lebzeiten vollendet, da sich aus zuverlässigen Belegen unbestreitbar erweisen lässt, dass er noch am Anfange des 15. Jahr- hundertes im Betriebe stand. Die ganz aus mächtigen Sandsteinquadern hergestellte Brücke, an deren Enden prächtige Thürme sich erheben, gehörte zu den bedeu- tendsten Schöpfungen mittelalterlicher Brückenbaukunst und hat auch heute noch als Ruine etwas ungemein Wirkungsvolles, was selbst neben der Wehmuth über den schweren Verlust die Bewunderung vor dem Talente Peter Parlers vollauf zu Worte kommen lässt. Die Länge der durchschnittlich gegen 10 m breiten Fahrbahn beträgt 496.88 m. Zwischen den beiden Brückenthürmen spannten sich fünfzehn Bogenöffnungen von der Altstadt zur Kleinseite, während eine sechzehnte den Mühlcanal überbrückt; heute sind drei Bogen — und zwar der 5., 6. und 7. von der Altstadt an gerechnet — zusammengebrochen, der Körper des fünsten Pfeilers eine formlose, bereits gröstentheils abgetragene Masse und der in seinem Aufbau noch erhaltene sechste Pfeiler infolge Unterwaschung der Fundamentierung derart gegen die Richtung des Stromes gesenkt, dass die Abtragung desselben bereits theilweise erfolgen musste. Die Spannung der Brückenbogen nähert sich der Linie eines Kreis- segmentes, welches mit der Senkung der Fahrbahn gegen die beiden 1) Chron. Benessii de Weitmil. Font. rer. Boh. IV. S. 535. 2) Tomek, Základy, S. 69. 3) Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 251. 4) Monumenta hist. univ. Carolo-Ferd. Prag. I. 2. S. 199. Qui multos annos ruptus aquarum quondam inundatione indecoris instaurationibus reparabatur fere quotannis.
66 nach Analogie des für Peter Parler üblichen »magistri nove fabrice ecclesie Pragensis« wohl nur ein Baumeister war, so steht fest, dass an der Fertigstellung des Brückenbaues auch andere Architekten deutscher Herkunft — denn als solcher wird wohl Ottlinus schon in Rücksicht auf seinen Namen gelten dürfen — Antheil gehabt haben. Schon 1367 zerstörte Hochwasser einen Pfeiler der neuen Brücke;1) 1432 stürzten bei einer Uberschwemmung fünf Joche zusammen2) und 1496 erfolgten neuerdings schwere Beschädigungen. 3) Die Unfälle, welche die Brücke während des 15. Jahrhundertes betroffen hatten, erforderten Wiederherstellungsarbeiten in größerem Umfange,4) welche 1503 abge- schlossen wurden. Die Brücke, welche 1784 neuerlich einer eingehenden Restauration unterzogen wurde, hat demnach zweifellos manches von den ursprünglichen Details eingebüßt, wenn auch die Gesammtanlage dieselbe geblieben ist und heute noch als ein Zeugnis der kühnen Bautechnik des großen Peter Parler bewundert werden darf; der Bau wurde jedoch nicht bei seinen Lebzeiten vollendet, da sich aus zuverlässigen Belegen unbestreitbar erweisen lässt, dass er noch am Anfange des 15. Jahr- hundertes im Betriebe stand. Die ganz aus mächtigen Sandsteinquadern hergestellte Brücke, an deren Enden prächtige Thürme sich erheben, gehörte zu den bedeu- tendsten Schöpfungen mittelalterlicher Brückenbaukunst und hat auch heute noch als Ruine etwas ungemein Wirkungsvolles, was selbst neben der Wehmuth über den schweren Verlust die Bewunderung vor dem Talente Peter Parlers vollauf zu Worte kommen lässt. Die Länge der durchschnittlich gegen 10 m breiten Fahrbahn beträgt 496.88 m. Zwischen den beiden Brückenthürmen spannten sich fünfzehn Bogenöffnungen von der Altstadt zur Kleinseite, während eine sechzehnte den Mühlcanal überbrückt; heute sind drei Bogen — und zwar der 5., 6. und 7. von der Altstadt an gerechnet — zusammengebrochen, der Körper des fünsten Pfeilers eine formlose, bereits gröstentheils abgetragene Masse und der in seinem Aufbau noch erhaltene sechste Pfeiler infolge Unterwaschung der Fundamentierung derart gegen die Richtung des Stromes gesenkt, dass die Abtragung desselben bereits theilweise erfolgen musste. Die Spannung der Brückenbogen nähert sich der Linie eines Kreis- segmentes, welches mit der Senkung der Fahrbahn gegen die beiden 1) Chron. Benessii de Weitmil. Font. rer. Boh. IV. S. 535. 2) Tomek, Základy, S. 69. 3) Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 251. 4) Monumenta hist. univ. Carolo-Ferd. Prag. I. 2. S. 199. Qui multos annos ruptus aquarum quondam inundatione indecoris instaurationibus reparabatur fere quotannis.
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67 Ufer sich mehr verflacht und mit der Steigung derselben in der Mitte der Brücke fast zum vollen Halbkreise ausgestaltet. Die Spannweite hält sich durchschnittlich an 23 m, die Breite der Joche beträgt 91/2 m; die in zwei Lagen übereinander geschichteten Gewölbsteine sind von ver- schiedener Breite, wogegen in jeder Lage alle Steine die gleiche Höhe, die obern 65 cm, die untern 80 cm, ausweisen. Spitzige Vorhäupter, die aus dem gleichseitigen Dreiecke construiert sind, wurden den Jochen vorgelegt; auf dieselben setzte man im 18. Jahrhunderte strebepfeilerartige Postamente für die Standbilder und Figurengruppen der meist dem Jesuiten- orden angehörigen Heiligen, durch welche der imposante Eindruck der Brücke einen neuen malerischen Reiz gewann. Die Construction der Brücke ist für die Verhältnisse des 14. Jahr- hundertes ebenso genial und kühn als solid. Die keilförmig geschnittenen Steine der Wölbungen sind äußerst sorgfältig behauen und eingesetzt; das übrige Mauerwerk besteht aus horizontal geschichteten Quadern. Das Material ist der östlich von Prag bei Nehvizd gebrochene Sand- stein, den man auch beim Dombaue verwendete. Bei der Prüfung des Zustandes der Brücke am 26. October 1890 wurde die Art der Funda- mentierung durch Sachverständige genau sicher gestellt. Die Fundierung der Pfeiler ist wie bei allen mittelalterlichen Brücken eine seichte, weshalb die Pfeilerkörper sehr massiv gebildet wurden, um durch ihre große Masse stabil zu werden. Die Fundamente der Pfeiler haben zwei Vor- sprünge, so dass sich die ganze Fundamentbreite fast auf 12 m ausdehnt. Diese Mauerfundamente ruhen auf Piloten; letztere tragen einen Rost, auf welchem zunächst große Quadern lagern, so dass nur weitgreifende, bis unter den Schwerpunkt des Pfeilers reichende Unterspülungen den Pfeiler beschädigen können. Da somit eine außerordentlich günstige Druckvertheilung stattfindet, erscheint die Mangelhaftigkeit der Fundierung durch Constructionsprincipien ausgeglichen, deren Stichhaltigkeit erst die neuere Wissenschaft klarzulegen und als Ursache der mehrere Jahr- hunderte währenden Erhaltung des Bauwerkes nachzuweisen vermochte. Alle Pfeiler stammen aus der ersten Bauzeit; im Jahre 1784 wurden die im Hauptstrome liegenden Pfeiler behufs Vermeidung einer im Laufe der Zeit eventuell zu befürchtenden Unterwaschung durch eine äußerliche, mit eichenen Pfosten gedeckte Verbürstung geschützt. Die Wiederherstel- lungsarbeiten des 15. und 16. Jahrhundertes 1) sowie späterer Zeiten haben demnach vorwiegend den Oberbau der Brücke betroffen. Die Hochwasserkatastrophe der Septembertage des Jahres 1890 hat das ehrwürdige Denkmal mittelalterlicher Brückenbaukunst in Böhmens 1) Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 261 und 264. — Monumenta hist. univ. Carolo-Ferd. Prag. I. 2. S. 199. 5*
67 Ufer sich mehr verflacht und mit der Steigung derselben in der Mitte der Brücke fast zum vollen Halbkreise ausgestaltet. Die Spannweite hält sich durchschnittlich an 23 m, die Breite der Joche beträgt 91/2 m; die in zwei Lagen übereinander geschichteten Gewölbsteine sind von ver- schiedener Breite, wogegen in jeder Lage alle Steine die gleiche Höhe, die obern 65 cm, die untern 80 cm, ausweisen. Spitzige Vorhäupter, die aus dem gleichseitigen Dreiecke construiert sind, wurden den Jochen vorgelegt; auf dieselben setzte man im 18. Jahrhunderte strebepfeilerartige Postamente für die Standbilder und Figurengruppen der meist dem Jesuiten- orden angehörigen Heiligen, durch welche der imposante Eindruck der Brücke einen neuen malerischen Reiz gewann. Die Construction der Brücke ist für die Verhältnisse des 14. Jahr- hundertes ebenso genial und kühn als solid. Die keilförmig geschnittenen Steine der Wölbungen sind äußerst sorgfältig behauen und eingesetzt; das übrige Mauerwerk besteht aus horizontal geschichteten Quadern. Das Material ist der östlich von Prag bei Nehvizd gebrochene Sand- stein, den man auch beim Dombaue verwendete. Bei der Prüfung des Zustandes der Brücke am 26. October 1890 wurde die Art der Funda- mentierung durch Sachverständige genau sicher gestellt. Die Fundierung der Pfeiler ist wie bei allen mittelalterlichen Brücken eine seichte, weshalb die Pfeilerkörper sehr massiv gebildet wurden, um durch ihre große Masse stabil zu werden. Die Fundamente der Pfeiler haben zwei Vor- sprünge, so dass sich die ganze Fundamentbreite fast auf 12 m ausdehnt. Diese Mauerfundamente ruhen auf Piloten; letztere tragen einen Rost, auf welchem zunächst große Quadern lagern, so dass nur weitgreifende, bis unter den Schwerpunkt des Pfeilers reichende Unterspülungen den Pfeiler beschädigen können. Da somit eine außerordentlich günstige Druckvertheilung stattfindet, erscheint die Mangelhaftigkeit der Fundierung durch Constructionsprincipien ausgeglichen, deren Stichhaltigkeit erst die neuere Wissenschaft klarzulegen und als Ursache der mehrere Jahr- hunderte währenden Erhaltung des Bauwerkes nachzuweisen vermochte. Alle Pfeiler stammen aus der ersten Bauzeit; im Jahre 1784 wurden die im Hauptstrome liegenden Pfeiler behufs Vermeidung einer im Laufe der Zeit eventuell zu befürchtenden Unterwaschung durch eine äußerliche, mit eichenen Pfosten gedeckte Verbürstung geschützt. Die Wiederherstel- lungsarbeiten des 15. und 16. Jahrhundertes 1) sowie späterer Zeiten haben demnach vorwiegend den Oberbau der Brücke betroffen. Die Hochwasserkatastrophe der Septembertage des Jahres 1890 hat das ehrwürdige Denkmal mittelalterlicher Brückenbaukunst in Böhmens 1) Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 261 und 264. — Monumenta hist. univ. Carolo-Ferd. Prag. I. 2. S. 199. 5*
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68 Hauptstadt, zu dessen Aufführung nächst Peter Parler und deutschen Werkleuten auch einheimische, seit dem Baue der Raudnitzer Elbebrücke im Brückenbaue zu größerer Fertigkeit gelangte Arbeiter das Ihre bei- trugen, zu einer Ruine gemacht, in schauerlicher Außerung des Zornes der Elemente das steinerne Joch gesprengt, welches Menschenkunst Jahr- hunderte lang den Fluten des heimischen Stromes aufgezwungen. Leider ist wohl nicht zu leugnen, dass Sorglosigkeit und zu geringe Bedacht- nahme auf eine entsprechende Erhaltung der Karlsbrücke zum Theile wenigstens das Unglück verschuldet haben. Die Brücke, für die Verkehrsverhältnisse des 14. und 15. Jahr- hundertes berechnet und gewiss vollständig geeignet, wurde im Laufe der Zeit zur wichtigsten Ader, welche die verschiedenen Außerungen des modernen Verkehrs, wie Gasleitung, Pferdebahn udgl. berührten. Soll auch nicht behauptet werden, dass diese gerade den Bestand des Brückenbaues an und für sich gefährdet haben, so lässt sich doch nicht verschweigen, dass fast nichts geschehen sei, was im Verhältnisse zu dem Anwachsen des modernen Verkehres die Sicherheit der Stabilität der Karlsbrücke erhöht oder wenigstens die klare Überzeugung ver- schafft hätte, inwieweit das alte Baudenkmal, ohne für seinen Bestand fürchten zu müssen, den neuen Anforderungen gewachsen sei. Eine genaue Untersuchung der Fundamentierung zur rechten Zeit1) und sorg- fältige Beobachtung aller den Brückenkörper treffenden Veränderungen durch mehrere Jahre, zweckentsprechende, aus diesen Wahrnehmungen sich ergebende Schutzmaßregeln und periodisch wiederkehrende Revision des Bestandes in der Art, wie sie z. B. bei den öffentlichen Verkehrs- linien der Eisenbahnen gehandhabt wird, hätten unzweifelhaft das Schlimmste verhüten können. Weit schwerer fällt aber in die Wag- schale, dass nur acht Bogenöffnungen für den Wasserabfluss im Hauptstrome derzeit zur Verfügung standen, womit eigentlich gegen die ursprüngliche Idee einer größeren Anzahl Wasserdurchlässe eine Verminderung derselben platzgriff, die Vertheilung des Ansturmes der Fluten und die Wider- standsbedingungen andere wurden, als sie von dem Erbauer der Brücke berücksichtigt worden waren. Die durch Eisböcke noch begünstigte Anstauung losgerissener Flöße, Schwimmschulen, von Brennholz, Ein- richtungsstücken udgl. erschwerte jedoch den Wasserdurchfluss in den acht Hauptöffnungen ungemein, so dass nun die Hauptwucht des Ansturmes der wilden Wogen und der auf ihnen dahinrasenden Mauer- brecher sich zumeist auf drei Joche concentrierte. Am Morgen des 1) Die bei mehreren Pfeilern in den 70er Jahren vorgenommene Reconstruction der Fundamente, welche durch Eisböcke und Betonkränze zwischen den Piloten der Fangdämme und dem Mauerwerke geschützt wurde, war ein anerkennenswerter Schritt zum Bessern, dem leider kein zweiter von ähnlicher Bedeutung folgte.
68 Hauptstadt, zu dessen Aufführung nächst Peter Parler und deutschen Werkleuten auch einheimische, seit dem Baue der Raudnitzer Elbebrücke im Brückenbaue zu größerer Fertigkeit gelangte Arbeiter das Ihre bei- trugen, zu einer Ruine gemacht, in schauerlicher Außerung des Zornes der Elemente das steinerne Joch gesprengt, welches Menschenkunst Jahr- hunderte lang den Fluten des heimischen Stromes aufgezwungen. Leider ist wohl nicht zu leugnen, dass Sorglosigkeit und zu geringe Bedacht- nahme auf eine entsprechende Erhaltung der Karlsbrücke zum Theile wenigstens das Unglück verschuldet haben. Die Brücke, für die Verkehrsverhältnisse des 14. und 15. Jahr- hundertes berechnet und gewiss vollständig geeignet, wurde im Laufe der Zeit zur wichtigsten Ader, welche die verschiedenen Außerungen des modernen Verkehrs, wie Gasleitung, Pferdebahn udgl. berührten. Soll auch nicht behauptet werden, dass diese gerade den Bestand des Brückenbaues an und für sich gefährdet haben, so lässt sich doch nicht verschweigen, dass fast nichts geschehen sei, was im Verhältnisse zu dem Anwachsen des modernen Verkehres die Sicherheit der Stabilität der Karlsbrücke erhöht oder wenigstens die klare Überzeugung ver- schafft hätte, inwieweit das alte Baudenkmal, ohne für seinen Bestand fürchten zu müssen, den neuen Anforderungen gewachsen sei. Eine genaue Untersuchung der Fundamentierung zur rechten Zeit1) und sorg- fältige Beobachtung aller den Brückenkörper treffenden Veränderungen durch mehrere Jahre, zweckentsprechende, aus diesen Wahrnehmungen sich ergebende Schutzmaßregeln und periodisch wiederkehrende Revision des Bestandes in der Art, wie sie z. B. bei den öffentlichen Verkehrs- linien der Eisenbahnen gehandhabt wird, hätten unzweifelhaft das Schlimmste verhüten können. Weit schwerer fällt aber in die Wag- schale, dass nur acht Bogenöffnungen für den Wasserabfluss im Hauptstrome derzeit zur Verfügung standen, womit eigentlich gegen die ursprüngliche Idee einer größeren Anzahl Wasserdurchlässe eine Verminderung derselben platzgriff, die Vertheilung des Ansturmes der Fluten und die Wider- standsbedingungen andere wurden, als sie von dem Erbauer der Brücke berücksichtigt worden waren. Die durch Eisböcke noch begünstigte Anstauung losgerissener Flöße, Schwimmschulen, von Brennholz, Ein- richtungsstücken udgl. erschwerte jedoch den Wasserdurchfluss in den acht Hauptöffnungen ungemein, so dass nun die Hauptwucht des Ansturmes der wilden Wogen und der auf ihnen dahinrasenden Mauer- brecher sich zumeist auf drei Joche concentrierte. Am Morgen des 1) Die bei mehreren Pfeilern in den 70er Jahren vorgenommene Reconstruction der Fundamente, welche durch Eisböcke und Betonkränze zwischen den Piloten der Fangdämme und dem Mauerwerke geschützt wurde, war ein anerkennenswerter Schritt zum Bessern, dem leider kein zweiter von ähnlicher Bedeutung folgte.
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69 4. September stürzten der fünfte und sechste Brückenbogen und der zwischen ihnen stehende Pfeiler, wenige Stunden später der siebente Bogen mit donnerähnlichem Krachen zusammen. Die Thatsache, dass sowohl der gänzlich ruinierte fünste Pfeiler gegen die Richtung des tosenden Stromes fiel und auch der Körper des sechsten sich in derselben Art und nicht in der Richtung des gewaltigen Wasserabflusses setzte, bestätigt unzweifelhaft, dass die Unterwaschung der Pfeilerfundamente die Ursache des Zusammenbruches, beziehungsweise der Senkung der Pfeiler und des Einsturzes der Brückenbogen war. Unversehrt erhalten und nach der letzten verständnisvollen Restauration in neuer Schönheit erglänzend ist der mit der Karlsbrücke in unlösbarer Verbindung stehende Altstädter Brückenthurm, 1) der, wie weiter unten dargethan werden wird, gleichfalls als eine Schöpfung Peter Parlers betrachtet werden darf. Der im Grundrisse quadratische Bau, an dessen Südseite sich ein Treppenhaus anlehnt, war offenbar für Vertheidungszwecke bestimmt, da die Sperrung des Thorbogens den Zu- tritt zur Brücke abschnitt. Die Stockwerkeintheilung ist durch kräftig entwickelte Cordon- gesimse markiert, deren unteres die an den Thurmecken sich entwickelnden, das mittlere Geschoss flankierenden Fialen durchschneiden. Letztere steigen von prächtig sculpierten Consolen auf; dieselben sind in gleicher Höhe mit jenen angeordnet, auf welchen der gewaltige, wirkungsvoll gegliederte Thorbogen mit reichem Krabbenbesatze, die breite Fahrbahn überspannend, ruht. An den Ecken des Obergeschosses entwickeln sich über frei vortretenden, schlanken Säulen kleine Thürmchen, die durch einen crenelierten Mauerkranz verbunden erscheinen. Die der Altstadt zugekehrte Seite des Bauwerkes ist die mit plastischem Schmucke und wirkungsvoller Decoration reich bedachte Schauseite des Brückenthurmes, dessen der Fahrbahn zugekehrte West- seite infolge schwerer Beschädigungen in Kriegszeiten die plastische Außenausstattung verlor, während die unversehrte Nordseite und die durch das Treppenhaus verdeckte Südseite ohne Zierdetails geblieben sind. Die Decoration der Ostseite ist also angeordnet. Neben dem Thorbogen, dessen Schlussstein mit dem Prager Stadt- wappen geziert ist, erscheinen je fünf Wappen der von Karl IV. und Wenzel IV. beherrschten Länder, unter welchen innerhalb einer kranz- artigen Schlinge je ein Eisvogel eingestellt ist. Letzterer begegnet auch in gleicher Anordnung im Mittelgeschoss, dessen Fläche ein krabben- besetzter Spitzgiebel ziert. Derselbe wird von zwei schlanken Fialen 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 144 uf. — Dohme, Gesch. d. d. Baukunst. S. 256.
69 4. September stürzten der fünfte und sechste Brückenbogen und der zwischen ihnen stehende Pfeiler, wenige Stunden später der siebente Bogen mit donnerähnlichem Krachen zusammen. Die Thatsache, dass sowohl der gänzlich ruinierte fünste Pfeiler gegen die Richtung des tosenden Stromes fiel und auch der Körper des sechsten sich in derselben Art und nicht in der Richtung des gewaltigen Wasserabflusses setzte, bestätigt unzweifelhaft, dass die Unterwaschung der Pfeilerfundamente die Ursache des Zusammenbruches, beziehungsweise der Senkung der Pfeiler und des Einsturzes der Brückenbogen war. Unversehrt erhalten und nach der letzten verständnisvollen Restauration in neuer Schönheit erglänzend ist der mit der Karlsbrücke in unlösbarer Verbindung stehende Altstädter Brückenthurm, 1) der, wie weiter unten dargethan werden wird, gleichfalls als eine Schöpfung Peter Parlers betrachtet werden darf. Der im Grundrisse quadratische Bau, an dessen Südseite sich ein Treppenhaus anlehnt, war offenbar für Vertheidungszwecke bestimmt, da die Sperrung des Thorbogens den Zu- tritt zur Brücke abschnitt. Die Stockwerkeintheilung ist durch kräftig entwickelte Cordon- gesimse markiert, deren unteres die an den Thurmecken sich entwickelnden, das mittlere Geschoss flankierenden Fialen durchschneiden. Letztere steigen von prächtig sculpierten Consolen auf; dieselben sind in gleicher Höhe mit jenen angeordnet, auf welchen der gewaltige, wirkungsvoll gegliederte Thorbogen mit reichem Krabbenbesatze, die breite Fahrbahn überspannend, ruht. An den Ecken des Obergeschosses entwickeln sich über frei vortretenden, schlanken Säulen kleine Thürmchen, die durch einen crenelierten Mauerkranz verbunden erscheinen. Die der Altstadt zugekehrte Seite des Bauwerkes ist die mit plastischem Schmucke und wirkungsvoller Decoration reich bedachte Schauseite des Brückenthurmes, dessen der Fahrbahn zugekehrte West- seite infolge schwerer Beschädigungen in Kriegszeiten die plastische Außenausstattung verlor, während die unversehrte Nordseite und die durch das Treppenhaus verdeckte Südseite ohne Zierdetails geblieben sind. Die Decoration der Ostseite ist also angeordnet. Neben dem Thorbogen, dessen Schlussstein mit dem Prager Stadt- wappen geziert ist, erscheinen je fünf Wappen der von Karl IV. und Wenzel IV. beherrschten Länder, unter welchen innerhalb einer kranz- artigen Schlinge je ein Eisvogel eingestellt ist. Letzterer begegnet auch in gleicher Anordnung im Mittelgeschoss, dessen Fläche ein krabben- besetzter Spitzgiebel ziert. Derselbe wird von zwei schlanken Fialen 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 144 uf. — Dohme, Gesch. d. d. Baukunst. S. 256.
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70 durchschnitten, die bis zum zweiten Gesimse ansteigen, und so weit von einander entfernt sind, dass der zwischen ihnen liegende, im Halbkreis gedeckte Mittelraum doppelt so breit wird, als jedes mit eingelegtem Kreissegment verzierte Seitendreieck. In den beiden letzteren ist je ein Fenster neben einem Wappenschilde angeordnet. In dem Mittelfelde steht auf einer Brücke der heil. Sigismund unter einem Baldachine, der unten mit dem Wappenschilde Böhmens und des deutschen Reiches verziert ist. Diese Ausstattung begegnet auch an den Baldachinen über den Statuen Karls IV. und Wenzels IV., die rechts und links von dem genannten Heiligen in thronender Haltung erscheinen. 1) Von den acht Füllungsflächen des obersten Stockwerkes sind die beiden äußersten schmucklos geblieben, die beiden innersten mit den auf geschmackvollen Consolen stehenden Figuren der Heiligen Adalbert und Wenzel aus- gestattet, neben welchen rechts und links je zwei Fenster die Füllungen durchbrechen. Die von den zierlichen, frei stehenden Säulchen empor- steigenden Eckthürme und die durchbrochene Krönungsmauer, welche zwischen letzteren eingeordnet ist, vervollständigen den Abschluss dieser Glanzleistung der Vertheidigungsanlagen in der böhmischen Landes- hauptstadt. Dass die Erbauung des Altstädter Brückenthurmes bereits unter Karl IV. begonnen und während der Regierung seines Sohnes vollendet wurde, kann keinem Zweifel unterliegen. Die zur Abwehr feindlicher Angriffe berechnete Anlage ist gewiss bald nach dem Beginne des Brückenbaues, in dessen organisches Gefüge sie harmonisch eingepasst erscheint, in Angriff genommen worden. Die Anbringung der Statuen Karls IV. und Wenzels IV. muss zur Herstellung des Werkes beiläufig in jenem Verhältnisse stehen, das auch der Anbringung der Porträtbüsten auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes zugrunde liegt; die Stein- bildnisse der Bauherrn verbürgen die Zeit der Bauführung, da die nach den Husitenkriegen lebende Generation gewiss die Standbilder anderer Regenten, wie dies ja auch am Pulverthurme geschah, als Façaden- schmuck angeordnet hätte. Die Ausführung des Werkes fällt offenbar hauptsächlich in die Regierungszeit Wenzels IV.; denn die mehrfache Anbringung des Eisvogels zeigt die Verwendung eines unter diesem Herrscher wiederholt gebrauchten Ziermotives, das nicht nur sehr oft auf den Randleisten prächtiger Bilderhandschriften, sondern auch auf Buch- einbänden derselben Periode begegnet. Für den Nachweis, dass Peter Parler den Altstädter Brückenthurm gebaut hat, erscheint namentlich die Nachricht, der Wasserthurm des 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 151. — Derselbe, Peter von Gmünd. S. 141.
70 durchschnitten, die bis zum zweiten Gesimse ansteigen, und so weit von einander entfernt sind, dass der zwischen ihnen liegende, im Halbkreis gedeckte Mittelraum doppelt so breit wird, als jedes mit eingelegtem Kreissegment verzierte Seitendreieck. In den beiden letzteren ist je ein Fenster neben einem Wappenschilde angeordnet. In dem Mittelfelde steht auf einer Brücke der heil. Sigismund unter einem Baldachine, der unten mit dem Wappenschilde Böhmens und des deutschen Reiches verziert ist. Diese Ausstattung begegnet auch an den Baldachinen über den Statuen Karls IV. und Wenzels IV., die rechts und links von dem genannten Heiligen in thronender Haltung erscheinen. 1) Von den acht Füllungsflächen des obersten Stockwerkes sind die beiden äußersten schmucklos geblieben, die beiden innersten mit den auf geschmackvollen Consolen stehenden Figuren der Heiligen Adalbert und Wenzel aus- gestattet, neben welchen rechts und links je zwei Fenster die Füllungen durchbrechen. Die von den zierlichen, frei stehenden Säulchen empor- steigenden Eckthürme und die durchbrochene Krönungsmauer, welche zwischen letzteren eingeordnet ist, vervollständigen den Abschluss dieser Glanzleistung der Vertheidigungsanlagen in der böhmischen Landes- hauptstadt. Dass die Erbauung des Altstädter Brückenthurmes bereits unter Karl IV. begonnen und während der Regierung seines Sohnes vollendet wurde, kann keinem Zweifel unterliegen. Die zur Abwehr feindlicher Angriffe berechnete Anlage ist gewiss bald nach dem Beginne des Brückenbaues, in dessen organisches Gefüge sie harmonisch eingepasst erscheint, in Angriff genommen worden. Die Anbringung der Statuen Karls IV. und Wenzels IV. muss zur Herstellung des Werkes beiläufig in jenem Verhältnisse stehen, das auch der Anbringung der Porträtbüsten auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes zugrunde liegt; die Stein- bildnisse der Bauherrn verbürgen die Zeit der Bauführung, da die nach den Husitenkriegen lebende Generation gewiss die Standbilder anderer Regenten, wie dies ja auch am Pulverthurme geschah, als Façaden- schmuck angeordnet hätte. Die Ausführung des Werkes fällt offenbar hauptsächlich in die Regierungszeit Wenzels IV.; denn die mehrfache Anbringung des Eisvogels zeigt die Verwendung eines unter diesem Herrscher wiederholt gebrauchten Ziermotives, das nicht nur sehr oft auf den Randleisten prächtiger Bilderhandschriften, sondern auch auf Buch- einbänden derselben Periode begegnet. Für den Nachweis, dass Peter Parler den Altstädter Brückenthurm gebaut hat, erscheint namentlich die Nachricht, der Wasserthurm des 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 151. — Derselbe, Peter von Gmünd. S. 141.
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71 Meisters Peter sei 1431 ein Raub der Flammen geworden, 1) von Bedeu- tung. Liegt auch zunächst die Vermuthung nahe, es könne damit der Altstädter Wasserthurm bezeichnet sein, so zeigt doch die Art und Weise, in welcher die Annalisten der Wasserthurmanlagen der Alt- und Neustadt Prags gedenken, 2) sofort ganz deutlich, dass hier ein anderes Bauwerk gemeint sein müsse. Da überdies der Brückenthurm der Altstadt bei der Vollendung der Restaurationsarbeiten an der Karlsbrücke im Anfange des 16. Jahrhundertes mit einer dem »wěže wodná« ähnlichen Bezeichnung, nämlich als »turris speciosissima super aquas sita« 3) be- gegnet, also auch als eine Art Wasserthurm bezeichnet ist, so scheint dies dafür zu sprechen, dass der Wasserthurm des Meisters Peter und der Altstädter Brückenthurm identisch sind. Darauf deutet auch eine andere Nachricht hin, welche die Vollendung des neuen Thurmes der Karls- brücke auf das Jahr 1451 festsetzt; 4) derselben muss nothwendigerweise eine Beschädigung oder Zerstörung des alten Thurmes vorausgegangen sein, von welcher — gewiss höchst auffallend — die verschiedenen Nach- richten über die Zerstörung beim Hochwasser im Jahre 1432 5) gar nichts melden. Die einzige Kunde, welche von der Beschädigung eines bei der Karlsbrücke bestehenden Thurmes erhalten ist, berichtet von dem 1431 stattgefundenen Brande des Wasserthurmes Meister Peters. Die Beziehung dieser Thatsache auf den Altstädter Brückenthurm er- klärt vollständig, dass der Annalist 1451 von einer Vollendung des Baues des neuen Brückenthurmes sprechen konnte, während es sonst außerordentlich befremden müsste, dass der wichtige, für Vertheidigungs- zwecke berechnete Brückenthurm erst fast hundert Jahre, nachdem der Grundstein zur Karlsbrücke gelegt war, fertig geworden sein sollte. Die Brandnachricht von 1431 und die Fertigstellung des Baues im Jahre 1451 ergänzen jedoch einander in natürlicher Weise, wogegen ohne erstere die Begründung für die andere Thatsache fehlt. Der Umstand, dass der 1431 vom Feuer betroffene Thurm ins- besondere als der des Meisters Peter bezeichnet wurde, verdient eine genauere Erwägung. Da die Wasserthürme der Alt- und Neustadt als 1) Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 84. (1431) Také toho léta wyhořala wěže wodná mistrowa Petrowa ode dna. 2) Ebendas. S. 257, 264, 329, 357. 3) Monumenta hist. univ. Carolo-Ferd. Prag. I. 2. S. 199. Ferme enim huius magnitudinis, tantarum impensarum ac sumtuum magnificentissimorum pons cum turri speciosissima super aquas sita nusquam gentium invenitur. 4) Benessius minorita. Dobner Mon. hist. Boh. IV. S. 75. (1451) Eciam turris nova in pede pontis eodem anno edificata est. 5) Bartossius de Drahonicz. Dobner Mon. hist. Boh. I. S. 175. — Palacký, Stařj letopisowé. S. 84. — Chronicon Treboniense bei Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung, I. S. 63.
71 Meisters Peter sei 1431 ein Raub der Flammen geworden, 1) von Bedeu- tung. Liegt auch zunächst die Vermuthung nahe, es könne damit der Altstädter Wasserthurm bezeichnet sein, so zeigt doch die Art und Weise, in welcher die Annalisten der Wasserthurmanlagen der Alt- und Neustadt Prags gedenken, 2) sofort ganz deutlich, dass hier ein anderes Bauwerk gemeint sein müsse. Da überdies der Brückenthurm der Altstadt bei der Vollendung der Restaurationsarbeiten an der Karlsbrücke im Anfange des 16. Jahrhundertes mit einer dem »wěže wodná« ähnlichen Bezeichnung, nämlich als »turris speciosissima super aquas sita« 3) be- gegnet, also auch als eine Art Wasserthurm bezeichnet ist, so scheint dies dafür zu sprechen, dass der Wasserthurm des Meisters Peter und der Altstädter Brückenthurm identisch sind. Darauf deutet auch eine andere Nachricht hin, welche die Vollendung des neuen Thurmes der Karls- brücke auf das Jahr 1451 festsetzt; 4) derselben muss nothwendigerweise eine Beschädigung oder Zerstörung des alten Thurmes vorausgegangen sein, von welcher — gewiss höchst auffallend — die verschiedenen Nach- richten über die Zerstörung beim Hochwasser im Jahre 1432 5) gar nichts melden. Die einzige Kunde, welche von der Beschädigung eines bei der Karlsbrücke bestehenden Thurmes erhalten ist, berichtet von dem 1431 stattgefundenen Brande des Wasserthurmes Meister Peters. Die Beziehung dieser Thatsache auf den Altstädter Brückenthurm er- klärt vollständig, dass der Annalist 1451 von einer Vollendung des Baues des neuen Brückenthurmes sprechen konnte, während es sonst außerordentlich befremden müsste, dass der wichtige, für Vertheidigungs- zwecke berechnete Brückenthurm erst fast hundert Jahre, nachdem der Grundstein zur Karlsbrücke gelegt war, fertig geworden sein sollte. Die Brandnachricht von 1431 und die Fertigstellung des Baues im Jahre 1451 ergänzen jedoch einander in natürlicher Weise, wogegen ohne erstere die Begründung für die andere Thatsache fehlt. Der Umstand, dass der 1431 vom Feuer betroffene Thurm ins- besondere als der des Meisters Peter bezeichnet wurde, verdient eine genauere Erwägung. Da die Wasserthürme der Alt- und Neustadt als 1) Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 84. (1431) Také toho léta wyhořala wěže wodná mistrowa Petrowa ode dna. 2) Ebendas. S. 257, 264, 329, 357. 3) Monumenta hist. univ. Carolo-Ferd. Prag. I. 2. S. 199. Ferme enim huius magnitudinis, tantarum impensarum ac sumtuum magnificentissimorum pons cum turri speciosissima super aquas sita nusquam gentium invenitur. 4) Benessius minorita. Dobner Mon. hist. Boh. IV. S. 75. (1451) Eciam turris nova in pede pontis eodem anno edificata est. 5) Bartossius de Drahonicz. Dobner Mon. hist. Boh. I. S. 175. — Palacký, Stařj letopisowé. S. 84. — Chronicon Treboniense bei Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung, I. S. 63.
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72 Eigenthum der betreffenden Gemeinden erscheinen, 1) so spricht schon die Bezeichnung »Wasserthurm des Meisters Peter« dafür, dass dies Object nicht mit dem Altstädter Wasserthurme identisch sein kann, sondern eine Privatbeziehung in dem Zusatze »mistrowa Petrowa« liegen muss. Bei den nachweisbaren Beziehungen, in welchen Peter Parler zur Er- bauung der Karlsbrücke stand, scheint es zunächstliegend, dass man in diesem Baue ein Werk des Meisters erblicken muss, der in den Ur- kunden vorwiegend einfach als »Meister Peter« bezeichnet worden ist; einem Annalisten des Jahres 1431 konnte dieser Zusammenhang des Sachverhaltes noch vollkommen klar sein. Ist aber in dem »mistrowa Petrowa« wirklich der Hinweis auf den Erbauer des Brückenthurmes und nicht auf den Eigenthümer des Altstädter Wasserthurmes enthalten, an welchen nach den bereits berührten Thatsachen und insbesondere nach der Nachricht von 1511 2) nicht gedacht werden kann, so liegt die Annahme wohl am nächsten, dass der Meister Peter der Erbauer des Altstädter Brückenthurmes und eine und dieselbe Persönlichkeit wie jener Architekt gleichen Namens sein müsse, dem das Vertrauen des Kaisers die Leitung des grosartigen Brückenbaues in der böhmischen Landeshauptstadt zuwies. Diese Umstände sprechen unzweifelhaft dafür, dass der zu letzterwähnter Arbeit herangezogene zweite Prager Dombau- meister Peter Parler den Altstädter Brückenthurm erbaut habe, welcher noch im 16. Jahrhunderte als »turris speciosissima super aquas sita« bezeichnet wurde und offenbar mit dem 1431 vom Brande betroffenen »Wasserthurme des Meisters Peter« identisch war. Doch scheint nur der Thorbogen und das Mittelgeschoss des Alt- städter Brückenthurmes dem Baue Meister Peters anzugehören, während das Obergeschoss, die Eckthürmchen und die Krönungsmauer erst aus der Bauzeit von 1431 bis 1451 stammen dürften. Gilt die Brandnachricht über den Wasserthurm des Meisters Peter thatsächlich dem Altstädter Brückenthurme, so ergibt sich daraus, dass die oberen Theile desselben, nämlich das vom Feuer zerstörte Dach, die dabei hart mitgenommene Krönungsmauer und das beim Zusammenbruche des Dachstuhles sowie durch die Glut zunächst der Beschädigung ausgesetzte Obergeschoss, bei dem Brande gelitten haben müssen. Die dadurch nöthig gewordenen Restaurationsarbeiten betrafen daher nur den Obertheil des Bauwerkes, dessen äußerst solid gebauter Thorbogen und Mittelgeschoss der Ein- wirkung des verheerenden Elementes nicht in gleicher Weise wie jener ausgesetzt waren. So muss es auch dahingestellt bleiben, ob die Eck- thürmchen noch auf eine Anordnung des ersten Baumeisters zurückgehn, zudem der im Obergeschosse auffallige Mangel der Wappenschilde und 1) Schottky, Prag, wie es war und wie es ist. I. S. 178 uf.; 387—388. 2) Palacký, Stařj letopisowé, S. 329.
72 Eigenthum der betreffenden Gemeinden erscheinen, 1) so spricht schon die Bezeichnung »Wasserthurm des Meisters Peter« dafür, dass dies Object nicht mit dem Altstädter Wasserthurme identisch sein kann, sondern eine Privatbeziehung in dem Zusatze »mistrowa Petrowa« liegen muss. Bei den nachweisbaren Beziehungen, in welchen Peter Parler zur Er- bauung der Karlsbrücke stand, scheint es zunächstliegend, dass man in diesem Baue ein Werk des Meisters erblicken muss, der in den Ur- kunden vorwiegend einfach als »Meister Peter« bezeichnet worden ist; einem Annalisten des Jahres 1431 konnte dieser Zusammenhang des Sachverhaltes noch vollkommen klar sein. Ist aber in dem »mistrowa Petrowa« wirklich der Hinweis auf den Erbauer des Brückenthurmes und nicht auf den Eigenthümer des Altstädter Wasserthurmes enthalten, an welchen nach den bereits berührten Thatsachen und insbesondere nach der Nachricht von 1511 2) nicht gedacht werden kann, so liegt die Annahme wohl am nächsten, dass der Meister Peter der Erbauer des Altstädter Brückenthurmes und eine und dieselbe Persönlichkeit wie jener Architekt gleichen Namens sein müsse, dem das Vertrauen des Kaisers die Leitung des grosartigen Brückenbaues in der böhmischen Landeshauptstadt zuwies. Diese Umstände sprechen unzweifelhaft dafür, dass der zu letzterwähnter Arbeit herangezogene zweite Prager Dombau- meister Peter Parler den Altstädter Brückenthurm erbaut habe, welcher noch im 16. Jahrhunderte als »turris speciosissima super aquas sita« bezeichnet wurde und offenbar mit dem 1431 vom Brande betroffenen »Wasserthurme des Meisters Peter« identisch war. Doch scheint nur der Thorbogen und das Mittelgeschoss des Alt- städter Brückenthurmes dem Baue Meister Peters anzugehören, während das Obergeschoss, die Eckthürmchen und die Krönungsmauer erst aus der Bauzeit von 1431 bis 1451 stammen dürften. Gilt die Brandnachricht über den Wasserthurm des Meisters Peter thatsächlich dem Altstädter Brückenthurme, so ergibt sich daraus, dass die oberen Theile desselben, nämlich das vom Feuer zerstörte Dach, die dabei hart mitgenommene Krönungsmauer und das beim Zusammenbruche des Dachstuhles sowie durch die Glut zunächst der Beschädigung ausgesetzte Obergeschoss, bei dem Brande gelitten haben müssen. Die dadurch nöthig gewordenen Restaurationsarbeiten betrafen daher nur den Obertheil des Bauwerkes, dessen äußerst solid gebauter Thorbogen und Mittelgeschoss der Ein- wirkung des verheerenden Elementes nicht in gleicher Weise wie jener ausgesetzt waren. So muss es auch dahingestellt bleiben, ob die Eck- thürmchen noch auf eine Anordnung des ersten Baumeisters zurückgehn, zudem der im Obergeschosse auffallige Mangel der Wappenschilde und 1) Schottky, Prag, wie es war und wie es ist. I. S. 178 uf.; 387—388. 2) Palacký, Stařj letopisowé, S. 329.
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73 der Eisvogelverzierung auf andere Decorationsprincipien und eine spätere Bauperiode deuten. Wie diese Umstände zu den Nachrichten von 1431 und 1451 stimmen, so bleibt die Ausführung der übrigen Theile des Altstädter Brückenthurmes nach den bereits erläuterten Gründen vor- wiegend der Regierung Wenzels IV. gesichert und Peter Parler zuzu- weisen; denn die Verwertung des Halbkreises zur Deckung des mit Scuplturen gezierten Mittelraumes und die Ausstattung der Seitentheile mit dem Segmentbogen greift ein Motiv auf, welches bei dem Portale der Wenzelskapelle, dem südlichen Eingange des Prager Domes und dem Nordportale der Teynkirche wieder begegnet und als ein wesentli- ches Merkmal der Parlerschen Richtung beachtet zu werden verdient. Nächst der Leitung des Baues der Karlsbrücke fiel Peter Parler die Aufführung des Chores der Bartholomäuskirche in Kolin zu. Außer der Triforiumsinschrift berichtet über diese Thatsache die in einen Quader- stein eingegrabene Inschrift neben der Sacristeithüre des genannten Gottes- hauses. Sie stellt zugleich den Beginn des Baues selbst fest, indem sie besagt, dass der Chorbau am 20. Jänner 1360 zur Zeit Kaiser Karls durch den Steinmetzmeister Peter von Gmünd begonnen wurde.1) Die Stadt Kolin war nämlich 1350 durch eine schwere Feuersbrunst heimgesucht worden, welche auch die Chorpartie der zu Ehren des heil. Bartholomäus erbauten Pfarrkirche außerordentlich stark beschädigte, während der dreischiffige Hallenbau des alten Langhauses offenbar ziemlich intact blieb und wenigstens vorläufig beibehalten werden sollte. Der König, welcher die bedrängte Lage der Stadt zu würdigen wusste2) und derselben wieder aufzuhelfen bemüht war, übertrug die Erbauung des Chores dem von ihm so hochgeschätzten Peter Parler. 3) Derselbe hatte den Bau bis zur Zeit der Vollendung des Prager Domchores noch nicht vollendet, und es muss demnach zweifelhaft bleiben, ob die Fertig- stellung des Werkes ihm überhaupt zugerechnet werden darf; dafür gibt die Triforiumsinschrift unwiderlegbare Anhaltspunkte. Denn sie erwähnt die Thätigkeit Peter Parlers an der Ausführung des Prager Domchores 1) Sich urk. Nachw. Nr. 2. 2) Koliner Stadtbuch, Bl. 33'. Karl IV. nennt in dem Privileg vom 12. Juni 1351 die Bürger der Stadt Kolin »impliciti ignis voragine ac de sinistre sortis eventibus ad notabilem deducti penuriam«. 3) Grueber, Peter von Gmünd. S. 72 leitet diesen Auftrag daraus ab, dass Peter Parler das Amt eines kaiserlichen Architekten bekleidete. Für diese Behauptung findet sich kein einziger suverlässiger Beleg. Ja, die Thatsache, dass die Hofmaler Theodorich und Nicolaus Wurmser urkundlich in ihren Beziehungen zum Kaiser erwähnt werden, Peter Parler jedoch trotz weit zahlreicherer Erwähnungen in Prager Quellen nirgends in einer Hofstellung genannt ist, die doch sonst kaum übergangen wäre, macht es höchst wahr- scheinlich, dass Peter Parler wohl im Auftrage Karls IV. arbeitete, aber nicht besonders als Hofarchitekt angestellt war.
73 der Eisvogelverzierung auf andere Decorationsprincipien und eine spätere Bauperiode deuten. Wie diese Umstände zu den Nachrichten von 1431 und 1451 stimmen, so bleibt die Ausführung der übrigen Theile des Altstädter Brückenthurmes nach den bereits erläuterten Gründen vor- wiegend der Regierung Wenzels IV. gesichert und Peter Parler zuzu- weisen; denn die Verwertung des Halbkreises zur Deckung des mit Scuplturen gezierten Mittelraumes und die Ausstattung der Seitentheile mit dem Segmentbogen greift ein Motiv auf, welches bei dem Portale der Wenzelskapelle, dem südlichen Eingange des Prager Domes und dem Nordportale der Teynkirche wieder begegnet und als ein wesentli- ches Merkmal der Parlerschen Richtung beachtet zu werden verdient. Nächst der Leitung des Baues der Karlsbrücke fiel Peter Parler die Aufführung des Chores der Bartholomäuskirche in Kolin zu. Außer der Triforiumsinschrift berichtet über diese Thatsache die in einen Quader- stein eingegrabene Inschrift neben der Sacristeithüre des genannten Gottes- hauses. Sie stellt zugleich den Beginn des Baues selbst fest, indem sie besagt, dass der Chorbau am 20. Jänner 1360 zur Zeit Kaiser Karls durch den Steinmetzmeister Peter von Gmünd begonnen wurde.1) Die Stadt Kolin war nämlich 1350 durch eine schwere Feuersbrunst heimgesucht worden, welche auch die Chorpartie der zu Ehren des heil. Bartholomäus erbauten Pfarrkirche außerordentlich stark beschädigte, während der dreischiffige Hallenbau des alten Langhauses offenbar ziemlich intact blieb und wenigstens vorläufig beibehalten werden sollte. Der König, welcher die bedrängte Lage der Stadt zu würdigen wusste2) und derselben wieder aufzuhelfen bemüht war, übertrug die Erbauung des Chores dem von ihm so hochgeschätzten Peter Parler. 3) Derselbe hatte den Bau bis zur Zeit der Vollendung des Prager Domchores noch nicht vollendet, und es muss demnach zweifelhaft bleiben, ob die Fertig- stellung des Werkes ihm überhaupt zugerechnet werden darf; dafür gibt die Triforiumsinschrift unwiderlegbare Anhaltspunkte. Denn sie erwähnt die Thätigkeit Peter Parlers an der Ausführung des Prager Domchores 1) Sich urk. Nachw. Nr. 2. 2) Koliner Stadtbuch, Bl. 33'. Karl IV. nennt in dem Privileg vom 12. Juni 1351 die Bürger der Stadt Kolin »impliciti ignis voragine ac de sinistre sortis eventibus ad notabilem deducti penuriam«. 3) Grueber, Peter von Gmünd. S. 72 leitet diesen Auftrag daraus ab, dass Peter Parler das Amt eines kaiserlichen Architekten bekleidete. Für diese Behauptung findet sich kein einziger suverlässiger Beleg. Ja, die Thatsache, dass die Hofmaler Theodorich und Nicolaus Wurmser urkundlich in ihren Beziehungen zum Kaiser erwähnt werden, Peter Parler jedoch trotz weit zahlreicherer Erwähnungen in Prager Quellen nirgends in einer Hofstellung genannt ist, die doch sonst kaum übergangen wäre, macht es höchst wahr- scheinlich, dass Peter Parler wohl im Auftrage Karls IV. arbeitete, aber nicht besonders als Hofarchitekt angestellt war.
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74 und des Chores der Allerheiligenkirche mit »incepit regere.. et perfecit«, beziehungsweise mit »incepit et perfecit«. Bei beiden Denkmalen tritt ein gewisser Parallelismus der Ausdrucksweise zutage, der gewiss nicht zufällig ist und unstreitig auf das thatsächliche Verhältnis Peter Parlers zu dem Bestande der genannten Bauten zurückgeht; jedesmal sind Beginn und Vollendung des Werkes hervorgehoben. Anders verhält es sich bei der Erwähnung des Koliner Chorbaues, für welchen die Triforiums- inschrift nur »incepit a fundo« setzt; damit ist nur der Plan der Koliner Anlage und der Beginn der Ausführung desselben auf Peter Parler bezogen, wie die Triforiumsinschrift bei der Büste des Matthias von Arras genau dasselbe Verhältnis des Meisters zur Aufführung des Prager Domes mit der gleichen Redewendung »a fundo incepit« charakterisiert. Wäre 1385 der Chorbau der Koliner Bartholomäuskirche thatsächlich gleichfalls wie der Chor des Prager Domes und der Prager Allerheiligen- kirche von Peter Parler vollendet gewesen, so hätte die Triforiums- inschrift diese Thatsache ebenso gut wie bei diesen beiden Denkmalen auch bei jenem erwähnt. Da sie jedoch nur den Beginn des Koliner Chorbaues hervorhebt und dem Meister zurechnet, beweist dies unbestreitbar, dass 1385 die Berechtigung fehlte, auch die Vollendung der Koliner Chor- anlage dem Prager Dombaumeister beizulegen. Daran kann auch die Angabe1) nichts ändern, dass die Kirche 1368 oder 1378 bereits geweiht wurde. Es ist ja bekannt, dass das Datum der Weihe einer Kirche mit der Zeit der Vollendung nicht unbedingt zusammenfallen muss, da wiederholt ein bereits für die Ab- haltung des Gottesdienstes ausreichender Theil geweiht und an dem unvollendeten anderen weiter gebaut wurde; ist nun das Datum einer späteren Gesammtweihe nicht bekannt, so liegt es nahe, die erste Angabe auch als Grenze für die Fertigstellung des Baues anzunehmen. Ergeben sich jedoch, wie bei dem Chore der Koliner Bartholomäuskiche that- sächlich begründete Bedenken dagegen, die Nachricht von der Weihe auf die erfolgte Vollendung des Werkes zu beziehen, so ist Vorsicht2) geboten. Es ist nirgends verbürgt, dass die Weihe sich auf den ganzen Chor erstreckte, nirgends erwähnt, wieweit der Bau vollendet war; doch darf man nach der Analogie der Weihen des Prager Domes schließen, dass 1) Schaller, Topographie des Königreichs Böhmen. Kauržimer Kreis, S. 41. — Braniš, Archaeologické parallely. Method, XIII. S. 123, Anm. — Legis-Glückselig, Prager Dom, S. 76 theilt eine Inschrift mit, nach welcher die Einweihung bereits am 8. October 1368 erfolgt sein soll; ebenso Mikowec, O stawiteli Petrowi de Gmynda a. a. O. S. 126—127. 2) Letztere erscheint auch deshalb geboten, da die Jahresangabe der Weihe verschieden ist, vor dem Brande von 1796 mit 1378 und nach demselben mit 1368, einmal mit dem 18., das anderemal mit dem 8. October angegeben wird.
74 und des Chores der Allerheiligenkirche mit »incepit regere.. et perfecit«, beziehungsweise mit »incepit et perfecit«. Bei beiden Denkmalen tritt ein gewisser Parallelismus der Ausdrucksweise zutage, der gewiss nicht zufällig ist und unstreitig auf das thatsächliche Verhältnis Peter Parlers zu dem Bestande der genannten Bauten zurückgeht; jedesmal sind Beginn und Vollendung des Werkes hervorgehoben. Anders verhält es sich bei der Erwähnung des Koliner Chorbaues, für welchen die Triforiums- inschrift nur »incepit a fundo« setzt; damit ist nur der Plan der Koliner Anlage und der Beginn der Ausführung desselben auf Peter Parler bezogen, wie die Triforiumsinschrift bei der Büste des Matthias von Arras genau dasselbe Verhältnis des Meisters zur Aufführung des Prager Domes mit der gleichen Redewendung »a fundo incepit« charakterisiert. Wäre 1385 der Chorbau der Koliner Bartholomäuskirche thatsächlich gleichfalls wie der Chor des Prager Domes und der Prager Allerheiligen- kirche von Peter Parler vollendet gewesen, so hätte die Triforiums- inschrift diese Thatsache ebenso gut wie bei diesen beiden Denkmalen auch bei jenem erwähnt. Da sie jedoch nur den Beginn des Koliner Chorbaues hervorhebt und dem Meister zurechnet, beweist dies unbestreitbar, dass 1385 die Berechtigung fehlte, auch die Vollendung der Koliner Chor- anlage dem Prager Dombaumeister beizulegen. Daran kann auch die Angabe1) nichts ändern, dass die Kirche 1368 oder 1378 bereits geweiht wurde. Es ist ja bekannt, dass das Datum der Weihe einer Kirche mit der Zeit der Vollendung nicht unbedingt zusammenfallen muss, da wiederholt ein bereits für die Ab- haltung des Gottesdienstes ausreichender Theil geweiht und an dem unvollendeten anderen weiter gebaut wurde; ist nun das Datum einer späteren Gesammtweihe nicht bekannt, so liegt es nahe, die erste Angabe auch als Grenze für die Fertigstellung des Baues anzunehmen. Ergeben sich jedoch, wie bei dem Chore der Koliner Bartholomäuskiche that- sächlich begründete Bedenken dagegen, die Nachricht von der Weihe auf die erfolgte Vollendung des Werkes zu beziehen, so ist Vorsicht2) geboten. Es ist nirgends verbürgt, dass die Weihe sich auf den ganzen Chor erstreckte, nirgends erwähnt, wieweit der Bau vollendet war; doch darf man nach der Analogie der Weihen des Prager Domes schließen, dass 1) Schaller, Topographie des Königreichs Böhmen. Kauržimer Kreis, S. 41. — Braniš, Archaeologické parallely. Method, XIII. S. 123, Anm. — Legis-Glückselig, Prager Dom, S. 76 theilt eine Inschrift mit, nach welcher die Einweihung bereits am 8. October 1368 erfolgt sein soll; ebenso Mikowec, O stawiteli Petrowi de Gmynda a. a. O. S. 126—127. 2) Letztere erscheint auch deshalb geboten, da die Jahresangabe der Weihe verschieden ist, vor dem Brande von 1796 mit 1378 und nach demselben mit 1368, einmal mit dem 18., das anderemal mit dem 8. October angegeben wird.
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75 sie successive erfolgten, wenn eine Kapelle fertig und ein neuer Altar aufgestellt war. Wenigstens steht unbestreitbar fest, dass in der Koliner Stadtkirche nach dem Brande noch vor dem Jahre 1378, ja sogar schon 1371 1) Weihen erfolgten. Das macht es gewiss auch fraglich, ob 1368 oder 1378 in Kolin die Hauptweihe vorgenommen wurde, und nicht vielleicht nur ein bestimmter Theil der Anlage geweiht wurde, nämlich jener, in welchem der in der Inschrift genannte Hochaltar2) aufgestellt worden war. Die Gesammtweihe konnte nur nach der Vollendung des Chorbaues geschehen, welche aus den oben erläuterten Gründen nicht vor 1385 angesetzt werden darf, und rückt somit über diesen Termin hinaus. Ja, die Testamentstiftungen, welche verschiedene Bürger und Bür- gerinnen in oft beträchtlicher Höhe für die Vollendung des Kirchenbaues zwischen 1380 bis 1401 machten, 3) deuten darauf hin, dass der Bau des Koliner Chores noch am Beginne des 15. Jahrhundertes nicht vollendet war und Peter Parler selbst das Werk nicht fertigstellte. Die Thatsache, dass manche Details sehr leicht zur Annahme einer jüngeren Bauzeit4) als 1360 bis 1378 bestimmen könnten, würde sich durch die ausführlich erörterten Gründe hinlänglich erklären. Jedenfalls bleibt gewiss, dass Peter Parler den Koliner Chor bis 1385 nicht vollendet hatte, und spricht vieles dafür, es könne die Vollendung des Werkes nicht ihm zuge- rechnet werden. 5) 1) Emler, Libri confirmationum, III—IV. S. 120. Feria IV. post Letare 1371 erklären die Stadtvertreter von Kolin, »quod Pezoldus Eylawer, pie memorie noster concivis .. . unum altare in nostra parochia cum permissione et favore tunc temporis nostri plebani cum suis propriis pecuniis composuit et construxit, quod in honore SS. Symonis et Jude apostolorum extitit dedicatum«. — S. 121 wird am 23. Jänner 1380 dieser Altar bezeichnet als »de novo fundatum«. — Borový, Libri erectionum archidioecesis Pragensis, S. 58. Nr. 118. 20. August 1366 ist der neu errichtete Heiligengeistaltar der Koliner Pfarrkirche bedacht. 2) Dass die Weihe des Chores und -des in demselben stehenden Hauptaltares keineswegs zusammenfallen, lehrt sofort ein vergleichender Blick auf den Prager Dom. Während die Weihe des Domchores erst nach vollständigem Schlusse der Wölbung 1385 erfolgte, hatte Erzbischof Johann schon 1365, also 20 Jahre früher, den Altar des heil. Veit, der 1368 ausdrücklich als Hochaltar im neuen Domchore genannt ist, geweiht; vgl. Chron. Benessii de Weitmil. Font. rer. Boh. IV. S. 533 und Dobner, Mon. hist. Boh. VI. S. 88. — Ebenso hatte vor 1320 der Mainzer Erzbischof Peter in Königsaal zwei Altäre »cum choro et ecclesia« geweiht und erfolgte doch 1329 eine feierliche Grundstein- legung zum Ausbaue der Klosterkirche; vgl. Chron. Aulae Regiae, Font. rer. Boh. IV. S. 255 und 293. 3) Vávra, Dějiny královského města Kolína nad Labem. Kolin, 1888, 2 Bände. I. S. 44. 4) Grueber, Peter von Gmünd. S. 73. 5) Vávra, Dějiny král. města Kolína I. S. 44. weist in Kolin 1388 einen Steinmetzen Michael, 1398 einen Steinmetzen Myrklaus nach und ist geneigt, ersteren mit dem Schwieger- sohne Peter Parlers in Beziehung zu bringen; inwieweit die Genannten an der selbst- ständigen Weiterführung des Baues Antheil haben, lässt sich nicht näher bestimmen.
75 sie successive erfolgten, wenn eine Kapelle fertig und ein neuer Altar aufgestellt war. Wenigstens steht unbestreitbar fest, dass in der Koliner Stadtkirche nach dem Brande noch vor dem Jahre 1378, ja sogar schon 1371 1) Weihen erfolgten. Das macht es gewiss auch fraglich, ob 1368 oder 1378 in Kolin die Hauptweihe vorgenommen wurde, und nicht vielleicht nur ein bestimmter Theil der Anlage geweiht wurde, nämlich jener, in welchem der in der Inschrift genannte Hochaltar2) aufgestellt worden war. Die Gesammtweihe konnte nur nach der Vollendung des Chorbaues geschehen, welche aus den oben erläuterten Gründen nicht vor 1385 angesetzt werden darf, und rückt somit über diesen Termin hinaus. Ja, die Testamentstiftungen, welche verschiedene Bürger und Bür- gerinnen in oft beträchtlicher Höhe für die Vollendung des Kirchenbaues zwischen 1380 bis 1401 machten, 3) deuten darauf hin, dass der Bau des Koliner Chores noch am Beginne des 15. Jahrhundertes nicht vollendet war und Peter Parler selbst das Werk nicht fertigstellte. Die Thatsache, dass manche Details sehr leicht zur Annahme einer jüngeren Bauzeit4) als 1360 bis 1378 bestimmen könnten, würde sich durch die ausführlich erörterten Gründe hinlänglich erklären. Jedenfalls bleibt gewiss, dass Peter Parler den Koliner Chor bis 1385 nicht vollendet hatte, und spricht vieles dafür, es könne die Vollendung des Werkes nicht ihm zuge- rechnet werden. 5) 1) Emler, Libri confirmationum, III—IV. S. 120. Feria IV. post Letare 1371 erklären die Stadtvertreter von Kolin, »quod Pezoldus Eylawer, pie memorie noster concivis .. . unum altare in nostra parochia cum permissione et favore tunc temporis nostri plebani cum suis propriis pecuniis composuit et construxit, quod in honore SS. Symonis et Jude apostolorum extitit dedicatum«. — S. 121 wird am 23. Jänner 1380 dieser Altar bezeichnet als »de novo fundatum«. — Borový, Libri erectionum archidioecesis Pragensis, S. 58. Nr. 118. 20. August 1366 ist der neu errichtete Heiligengeistaltar der Koliner Pfarrkirche bedacht. 2) Dass die Weihe des Chores und -des in demselben stehenden Hauptaltares keineswegs zusammenfallen, lehrt sofort ein vergleichender Blick auf den Prager Dom. Während die Weihe des Domchores erst nach vollständigem Schlusse der Wölbung 1385 erfolgte, hatte Erzbischof Johann schon 1365, also 20 Jahre früher, den Altar des heil. Veit, der 1368 ausdrücklich als Hochaltar im neuen Domchore genannt ist, geweiht; vgl. Chron. Benessii de Weitmil. Font. rer. Boh. IV. S. 533 und Dobner, Mon. hist. Boh. VI. S. 88. — Ebenso hatte vor 1320 der Mainzer Erzbischof Peter in Königsaal zwei Altäre »cum choro et ecclesia« geweiht und erfolgte doch 1329 eine feierliche Grundstein- legung zum Ausbaue der Klosterkirche; vgl. Chron. Aulae Regiae, Font. rer. Boh. IV. S. 255 und 293. 3) Vávra, Dějiny královského města Kolína nad Labem. Kolin, 1888, 2 Bände. I. S. 44. 4) Grueber, Peter von Gmünd. S. 73. 5) Vávra, Dějiny král. města Kolína I. S. 44. weist in Kolin 1388 einen Steinmetzen Michael, 1398 einen Steinmetzen Myrklaus nach und ist geneigt, ersteren mit dem Schwieger- sohne Peter Parlers in Beziehung zu bringen; inwieweit die Genannten an der selbst- ständigen Weiterführung des Baues Antheil haben, lässt sich nicht näher bestimmen.
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76 Peter Parlers unbestrittenes Eigenthum ist jedoch die prächtige Anlage des Chores, der Plan und Entwurf derselben, in welchen sein Genius sich herrlich offenbarte.1) Vielleicht war es mehr als bloßer Zufall, dass der Prager Dombaumeister für den Chorbau zu Köln an der Elbe jenes System wählte, welches an dem Domchore zu Köln am Rhein auf deutschem Boden damals so wunderbar zum Ausdrucke kam ; warum sollte Peter Parler nicht beabsichtigt haben, dem böhmischen Köln gleichsam in verkleinertem Maßstabe etwas Ahnliches zu schaffen, wie es dem rheinischen Köln zu so hoher Zierde gereichte? Bei beiden Anlagen ist das französische Kathedralensystem zugrunde gelegt, Chorumgang und Kapellenkranz prächtig durchgebildet; außerdem zeigt sich zwischen der Koliner Chorpartie und einem anderen Baudenkmale, dem die Stein- metzen der Familie Parler nahe standen, nämlich der Heiligenkreuzkirche in Gmünd, mancher Berührungspunkt. Die Dreischiffigkeit des Langhauses, die Gleichheit der Mittelschiffshöhe, die Ahnlichkeit der Verbreiterung des Kirchenhauses durch Kapellen, die Einschließung der Chorkapellen durch eine in vollem Halbkreise gezogene Umfassungslinie, wobei die Eckpunkte des Schlusspolygones im Kapellenkranze nur durch Pilaster äußerlich markiert werden, sind von dem Zuge einer gemeinsamen Schule getragen und stimmen trefflich zu einander. Noch stärker tritt aber die gegenseitige Beziehung in der bisher nicht genug gewürdigten und ent- sprechend gedeuteten Thatsache zutage, dass in Gmünd wie in Kolin — was bei Bauten des 14. Jahrhundertes durchaus nicht zu häufig wieder begegnet — der Beginn des Baues durch einen sculpierten Gedächtnis- stein markiert, derselbe jedesmal an der nördlichen Seite2) und neben einem Portale eingesetzt ist;3) diese Ubereinstimmungen eines an sich selteneren Details bei zwei örtlich weit auseinander liegenden Kirchen erhellen mit Hinzurechnung der Thatsache, dass Peter Parler in Gmünd gearbeitet hat, die unbestreitbare Abhängigkeit des Koliner Chores von der Gmünder Heiligenkreuzkirche. Peter Parler wahrte den Typus der von seinem Vater aufgeführten Anlage, begab sich jedoch, worin sich eigentlich am deutlichsten sein Genie und der unwiderstehliche Drang künstlerischer Bethätigung desselben bekundete, durchaus nicht des Rechtes, das ihm seit seiner Jugend vertraute Motiv nach eigener Inspiration frei 1) Zap, Hlavní chrám sv. Bartoloměje v Kolíně nad Labem. Památky archaeolog. a místop. IV. 1. S. 173 uf. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 82 uf. — Peter von Gmünd a. a. O. S. 72. 2) Grueber, Peter von Gmünd S. 6 versetzt die Gmünder Inschrift unrichtig an das »südliche« Portal der Kirche; vgl. Klemm, Württembergische Baumeister und Bild- hauer. S. 43. 8) Auch zu Freiburg i. Br. findet sich am nördlichen Choreingange ein Gedächtnisstein derselben Art; vgl. Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer. S. 49.
76 Peter Parlers unbestrittenes Eigenthum ist jedoch die prächtige Anlage des Chores, der Plan und Entwurf derselben, in welchen sein Genius sich herrlich offenbarte.1) Vielleicht war es mehr als bloßer Zufall, dass der Prager Dombaumeister für den Chorbau zu Köln an der Elbe jenes System wählte, welches an dem Domchore zu Köln am Rhein auf deutschem Boden damals so wunderbar zum Ausdrucke kam ; warum sollte Peter Parler nicht beabsichtigt haben, dem böhmischen Köln gleichsam in verkleinertem Maßstabe etwas Ahnliches zu schaffen, wie es dem rheinischen Köln zu so hoher Zierde gereichte? Bei beiden Anlagen ist das französische Kathedralensystem zugrunde gelegt, Chorumgang und Kapellenkranz prächtig durchgebildet; außerdem zeigt sich zwischen der Koliner Chorpartie und einem anderen Baudenkmale, dem die Stein- metzen der Familie Parler nahe standen, nämlich der Heiligenkreuzkirche in Gmünd, mancher Berührungspunkt. Die Dreischiffigkeit des Langhauses, die Gleichheit der Mittelschiffshöhe, die Ahnlichkeit der Verbreiterung des Kirchenhauses durch Kapellen, die Einschließung der Chorkapellen durch eine in vollem Halbkreise gezogene Umfassungslinie, wobei die Eckpunkte des Schlusspolygones im Kapellenkranze nur durch Pilaster äußerlich markiert werden, sind von dem Zuge einer gemeinsamen Schule getragen und stimmen trefflich zu einander. Noch stärker tritt aber die gegenseitige Beziehung in der bisher nicht genug gewürdigten und ent- sprechend gedeuteten Thatsache zutage, dass in Gmünd wie in Kolin — was bei Bauten des 14. Jahrhundertes durchaus nicht zu häufig wieder begegnet — der Beginn des Baues durch einen sculpierten Gedächtnis- stein markiert, derselbe jedesmal an der nördlichen Seite2) und neben einem Portale eingesetzt ist;3) diese Ubereinstimmungen eines an sich selteneren Details bei zwei örtlich weit auseinander liegenden Kirchen erhellen mit Hinzurechnung der Thatsache, dass Peter Parler in Gmünd gearbeitet hat, die unbestreitbare Abhängigkeit des Koliner Chores von der Gmünder Heiligenkreuzkirche. Peter Parler wahrte den Typus der von seinem Vater aufgeführten Anlage, begab sich jedoch, worin sich eigentlich am deutlichsten sein Genie und der unwiderstehliche Drang künstlerischer Bethätigung desselben bekundete, durchaus nicht des Rechtes, das ihm seit seiner Jugend vertraute Motiv nach eigener Inspiration frei 1) Zap, Hlavní chrám sv. Bartoloměje v Kolíně nad Labem. Památky archaeolog. a místop. IV. 1. S. 173 uf. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 82 uf. — Peter von Gmünd a. a. O. S. 72. 2) Grueber, Peter von Gmünd S. 6 versetzt die Gmünder Inschrift unrichtig an das »südliche« Portal der Kirche; vgl. Klemm, Württembergische Baumeister und Bild- hauer. S. 43. 8) Auch zu Freiburg i. Br. findet sich am nördlichen Choreingange ein Gedächtnisstein derselben Art; vgl. Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer. S. 49.
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77 und für die Verhältnisse einer mittleren Landstadt Böhmens entsprechend umzubilden. Er hatte auch offenbar die Absicht, das vom Feuer verschonte Langhaus später zu demolieren und ein neues, seinem herr- ichen Chorbau vollständig entsprechendes aufzuführen; denn die mangelhafte Verbindung des Chores mit dem Langhause durch roh gefügte Zwischen- mauern mit vorgeschossenen Verbandstücken zeigt unbestreitbar darauf hin, dass auch die Aufführung des Langhauses in der Art des Chores von dem Baumeister beabsichtigt war. Der Schluss des Koliner Chores ist aus vier Seiten des Siebenecks gezogen, wodurch ein Pfeiler in die Mittellinie der ganzen Anlage zu stehn kommt; der Kapellenkranz ist dagegen in die Hälfte eines Zehn- eckes gelegt, so dass fünf Kapellen eingeordnet werden konnten, in deren mittelster ein Fenster in die Mittellinie der Kirche fällt. Die Ka- pellen springen über die halbkreisformige Umfangslinie des Chores nicht vor, die zwischen ihnen liegenden Felder sind durch Pilaster belebt. Zwei vor dem Chorschlusse angeordnete gerade Gewölbejoche deuten darauf hin, dass eine dreischiffige Basilikaanlage geplant war, wobei das Mittelschiff doppelt so breit als die ungeführ 41/2 m breiten Nebenschiffe werden sollte. Da der Kapellenkranz in einem halbkreisformigen Ab- schlusse liegt, so ist die Tiefe des Chores und des Kapellenkranzes gerade gleich der lichten Weite, durch die an das Schiff stoßsenden Kapellen gerechnet, und beträgt etwas mehr als 27 m. An der Grenze zwischen Chor und Langhaus ist nördlich die einstöckige Sacristei, südlich ein Treppenthurm angeordnet. Luftig und kühn steigt über dem Kapellenkranze der Lichtgaden auf, schon in der Anlage an den des Prager Domes erinnernd und eine ähnliche Lichtfülle fassend ; seine Scheitelhöhe beträgt nahezu 231/2 m, wodurch der Gegensatz zu dem kaum halb so hohen Mittelschiffe des alten Langhauses noch mächtiger hervortritt. Die gewaltigen Fenster, an 10 m hoch und fast 4 m breit, stimmen in der Sechsfeldrigkeit der Anordnung mit den großen Oberlichtern des Prager Domes überein und sind in edlen Verhältnissen gehalten; in ihr Maßwerk dringt bereits die Fischblase ein, ein Ornament, für dessen Aufnahme und Verbreitung Peter Parler als einer der Ersten eintrat. Die Thatsache, dass die Pfeiler- stellung des Chores nach vier Seiten des Siebeneckes angeordnet wurde und der Kapellenkranz in die Hälfte des Zehnecks eingestellt ist, das Siebeneck also ins Zehneck umsetzt, bedingte auch die etwas willkür- lichere Pfeilerbildung, der aber kräftige und wirkungsvolle Gliederung nicht abzusprechen ist. Die durch denselben Umstand bedingte, freier angelegte und ansprechend entwickelte Wölbung des Chorumganges zeigt gleich den anderen Wölbungen energische und zugleich elegante Führung der Rippen, deren Profile sicher und voll gezeichnet sind. Die
77 und für die Verhältnisse einer mittleren Landstadt Böhmens entsprechend umzubilden. Er hatte auch offenbar die Absicht, das vom Feuer verschonte Langhaus später zu demolieren und ein neues, seinem herr- ichen Chorbau vollständig entsprechendes aufzuführen; denn die mangelhafte Verbindung des Chores mit dem Langhause durch roh gefügte Zwischen- mauern mit vorgeschossenen Verbandstücken zeigt unbestreitbar darauf hin, dass auch die Aufführung des Langhauses in der Art des Chores von dem Baumeister beabsichtigt war. Der Schluss des Koliner Chores ist aus vier Seiten des Siebenecks gezogen, wodurch ein Pfeiler in die Mittellinie der ganzen Anlage zu stehn kommt; der Kapellenkranz ist dagegen in die Hälfte eines Zehn- eckes gelegt, so dass fünf Kapellen eingeordnet werden konnten, in deren mittelster ein Fenster in die Mittellinie der Kirche fällt. Die Ka- pellen springen über die halbkreisformige Umfangslinie des Chores nicht vor, die zwischen ihnen liegenden Felder sind durch Pilaster belebt. Zwei vor dem Chorschlusse angeordnete gerade Gewölbejoche deuten darauf hin, dass eine dreischiffige Basilikaanlage geplant war, wobei das Mittelschiff doppelt so breit als die ungeführ 41/2 m breiten Nebenschiffe werden sollte. Da der Kapellenkranz in einem halbkreisformigen Ab- schlusse liegt, so ist die Tiefe des Chores und des Kapellenkranzes gerade gleich der lichten Weite, durch die an das Schiff stoßsenden Kapellen gerechnet, und beträgt etwas mehr als 27 m. An der Grenze zwischen Chor und Langhaus ist nördlich die einstöckige Sacristei, südlich ein Treppenthurm angeordnet. Luftig und kühn steigt über dem Kapellenkranze der Lichtgaden auf, schon in der Anlage an den des Prager Domes erinnernd und eine ähnliche Lichtfülle fassend ; seine Scheitelhöhe beträgt nahezu 231/2 m, wodurch der Gegensatz zu dem kaum halb so hohen Mittelschiffe des alten Langhauses noch mächtiger hervortritt. Die gewaltigen Fenster, an 10 m hoch und fast 4 m breit, stimmen in der Sechsfeldrigkeit der Anordnung mit den großen Oberlichtern des Prager Domes überein und sind in edlen Verhältnissen gehalten; in ihr Maßwerk dringt bereits die Fischblase ein, ein Ornament, für dessen Aufnahme und Verbreitung Peter Parler als einer der Ersten eintrat. Die Thatsache, dass die Pfeiler- stellung des Chores nach vier Seiten des Siebeneckes angeordnet wurde und der Kapellenkranz in die Hälfte des Zehnecks eingestellt ist, das Siebeneck also ins Zehneck umsetzt, bedingte auch die etwas willkür- lichere Pfeilerbildung, der aber kräftige und wirkungsvolle Gliederung nicht abzusprechen ist. Die durch denselben Umstand bedingte, freier angelegte und ansprechend entwickelte Wölbung des Chorumganges zeigt gleich den anderen Wölbungen energische und zugleich elegante Führung der Rippen, deren Profile sicher und voll gezeichnet sind. Die
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78 Strebepfeiler sind mit schlanken Fialen, welche zierliche Kreuzblumen krönen, besetzt und mit verschiedenen Wasserspeierbildungen ausge- stattet; kühn geführte, für den Bau einer Stadtkirche immerhin reich genug decorierte Strebebogen leiten den Wölbungsdruck des Oberbaues auf sie hinüber. Der Eindruck der Koliner Bartholomäuskirche bleibt trotz der be- scheidenen Dimensionen, welche sie im Verhältnisse zu großen Kathe- dralen ausweist, ein höchst überwältigender; die durch den Oberbau einströmende Lichtfülle benimmt fast den Athem und nur langsam gewöhnt sich das Auge an sie. Von Interesse für die Technik der Bau- führung ist der Vergleich des älteren Theiles, in welchem schiefrige Bruchsteine neben Sandsteinquadern und feinkörnigem Kohlensandstein für die Ornamente verwendet sind, mit dem prächtigen Quaderbau des 14. Jahrhundertes. Der Koliner Chorbau, 1360 nach den Plänen Peter Parlers be- gonnen, hat für die Thätigkeit des zweiten Prager Dombaumeisters im Lande und für die Beurtheilung anderer Werke eine große Bedeutung. Der Meister steht mit dem Typus der Anlage gewissermaßen auf dem Boden einer Familientradition, streift in der Ausführung ebenso an Details des Baues, den sein Vater in Gmünd ausführte, und des von ihm selbst geleiteten Prager Dombaues und markiert in dem Plane durch den in die Mittellinie des Gebäudes gestellten Chorschlusspfeiler ein charakteristisches, bei gothischen Bauten nicht zu oft begegnendes Merkmal, von welchem für in Böhmen bestehende Denkmale ein wich- tiger Anhaltspunkt für die Bestimmung des Erbauers oder wenigstens der ihn bestimmenden Schule gewonnen wird. Als dritten auf Peter Parler zu beziehenden Kirchenbau nennt die Triforiumsinschrift den Chor der Allerheiligenkirche 1) auf dem Hradschin. Von Karl IV. wurde bei diesem Gotteshause, dessen erste Anlage aus der Zeit der letzten Premysliden stammte, ein Collegiatcapitel errichtet, für dessen gottesdienstliche Ubungen die Erbauung einer größeren Kirche nothwendig wurde. Es war nur natürlich, dass man den Dom- baumeister Peter Parler, der ja in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Aufführung eines großartigen Kirchenbaues betraut war, schon aus Ersparungs- und Bequemlichkeitsrücksichten für die Herstellung des Werkes gewann, zudem ja gerade der Erzbischof Johann Očko von Vlašim als Hauptförderer desselben genannt ist.2) Die Beziehungen, in welchen Peter Parler zum Baue des Domes und der Allerheiligenkirche stand, kommen auch in den Wochenrechnungen des Domes zum Aus- 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 77. — Chytil, Petr Parléř. S. 17. 2) Series episcoporum et archiepiscoporum Pragensium. Scriptores rer. Boh. II. S. 441.
78 Strebepfeiler sind mit schlanken Fialen, welche zierliche Kreuzblumen krönen, besetzt und mit verschiedenen Wasserspeierbildungen ausge- stattet; kühn geführte, für den Bau einer Stadtkirche immerhin reich genug decorierte Strebebogen leiten den Wölbungsdruck des Oberbaues auf sie hinüber. Der Eindruck der Koliner Bartholomäuskirche bleibt trotz der be- scheidenen Dimensionen, welche sie im Verhältnisse zu großen Kathe- dralen ausweist, ein höchst überwältigender; die durch den Oberbau einströmende Lichtfülle benimmt fast den Athem und nur langsam gewöhnt sich das Auge an sie. Von Interesse für die Technik der Bau- führung ist der Vergleich des älteren Theiles, in welchem schiefrige Bruchsteine neben Sandsteinquadern und feinkörnigem Kohlensandstein für die Ornamente verwendet sind, mit dem prächtigen Quaderbau des 14. Jahrhundertes. Der Koliner Chorbau, 1360 nach den Plänen Peter Parlers be- gonnen, hat für die Thätigkeit des zweiten Prager Dombaumeisters im Lande und für die Beurtheilung anderer Werke eine große Bedeutung. Der Meister steht mit dem Typus der Anlage gewissermaßen auf dem Boden einer Familientradition, streift in der Ausführung ebenso an Details des Baues, den sein Vater in Gmünd ausführte, und des von ihm selbst geleiteten Prager Dombaues und markiert in dem Plane durch den in die Mittellinie des Gebäudes gestellten Chorschlusspfeiler ein charakteristisches, bei gothischen Bauten nicht zu oft begegnendes Merkmal, von welchem für in Böhmen bestehende Denkmale ein wich- tiger Anhaltspunkt für die Bestimmung des Erbauers oder wenigstens der ihn bestimmenden Schule gewonnen wird. Als dritten auf Peter Parler zu beziehenden Kirchenbau nennt die Triforiumsinschrift den Chor der Allerheiligenkirche 1) auf dem Hradschin. Von Karl IV. wurde bei diesem Gotteshause, dessen erste Anlage aus der Zeit der letzten Premysliden stammte, ein Collegiatcapitel errichtet, für dessen gottesdienstliche Ubungen die Erbauung einer größeren Kirche nothwendig wurde. Es war nur natürlich, dass man den Dom- baumeister Peter Parler, der ja in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Aufführung eines großartigen Kirchenbaues betraut war, schon aus Ersparungs- und Bequemlichkeitsrücksichten für die Herstellung des Werkes gewann, zudem ja gerade der Erzbischof Johann Očko von Vlašim als Hauptförderer desselben genannt ist.2) Die Beziehungen, in welchen Peter Parler zum Baue des Domes und der Allerheiligenkirche stand, kommen auch in den Wochenrechnungen des Domes zum Aus- 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 77. — Chytil, Petr Parléř. S. 17. 2) Series episcoporum et archiepiscoporum Pragensium. Scriptores rer. Boh. II. S. 441.
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79 drucke, indem im October 1372 Pfosten und Steine, die beim Baue der Allerheiligenkirche augenblicklich nicht benöthigt wurden, und im September 1373, als beim Dombaue Materialmangel eintrat, 1) wiederum eine Partie Steine an die Dombauhütte abgetreten wurden. Da Peter Parler beide Bauten leitete, so wusste er natürlich, dass das beim Dom- baue augenblicklich Mangelnde in der nahegelegenen Bauhütte bei Allerheiligen, deren selbständiger Bestand aus den Dombaurechnungen zweifellos sicher gestellt werden kann, in entsprechender Menge und in der erforderlichen Beschaffenheit zu erlangen sei und zugleich schnell und bequem zur Verfügung gestellt werden könne. Die Triforiumsinschrift weist Peter Parler nur den Chorbau der Allerheiligenkirche zu, 2) der bis 1385 vollendet wurde; dies macht es gewiss fraglich, ob der Meister die ganze Kirche aufgeführt habe, was um so unwahrscheinlicher würde, wenn das »infra tempus prescriptum« genau den unmittelbar vorher angeführten Jahreszahlen angepasst werden müsste. Denn dann wäre die Frage unbedingt zu verneinen, weil ja die lange Bauzeit des Chores von selbst dagegen sprechen würde, dass der Meister in ungefähr zwei Fünfteln derselben Zeit das ganze Langhaus fertig gestellt haben sollte. Die Allerheiligenkirche wurde bei dem furchtbaren Brande, welcher 1541 den Hradschin heimsuchte, überaus schwer beschädigt, so dass nur die Umfassungsmauern erhalten blieben. Was von den Gewölben, Fenstern und Thüren nicht zusammengestürzt war, erwies sich bei der Wieder- herstellung des heute mit dem adeligen Damenstifte verbundenen Gottes- hauses als unbrauchbar und musste beseitigt werden. Die Verbauung der Westseite lässt nur noch feststellen, dass die Allerheiligenkirche ein dreischiffiger Hallenbau war, dessen Mittelschiff gegen 61/2 m breit war, während die Nebenschiffe die Hälfte der Mittelschiffsbreite hatten. Da- gegen ist die zweifellos von Peter Parler erbaute Choranlage immerhin noch verhältnismäßig gut erhalten. Der Schluss ist aus fünf Seiten des Zehneckes gezogen; die Weite des Chores entspricht der Mittelschiffs- weite, die Länge erstreckt sich über drei Gewölbejoche. Die an dem Chorschlusse hoch emporschießenden alten Strebepfeiler erlauben einen Rückschluss auf die Höhenverhältnisse der schlankaufgebauten Choran- lage; dieselbe dürste fast gegen 19 m hoch gewesen sein. Aus den noch bestimmbaren Details der Allerheiligenkirche lässt sich aber nicht be- weisen, 3) »dass der Meister sich auch in der alterthümlich strengen Richtung zu bewegen verstand.« Die örtlichen Verhältnisse gestatteten 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 394. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 1. 8) Grueber, Peter von Gmünd. S. 77.
79 drucke, indem im October 1372 Pfosten und Steine, die beim Baue der Allerheiligenkirche augenblicklich nicht benöthigt wurden, und im September 1373, als beim Dombaue Materialmangel eintrat, 1) wiederum eine Partie Steine an die Dombauhütte abgetreten wurden. Da Peter Parler beide Bauten leitete, so wusste er natürlich, dass das beim Dom- baue augenblicklich Mangelnde in der nahegelegenen Bauhütte bei Allerheiligen, deren selbständiger Bestand aus den Dombaurechnungen zweifellos sicher gestellt werden kann, in entsprechender Menge und in der erforderlichen Beschaffenheit zu erlangen sei und zugleich schnell und bequem zur Verfügung gestellt werden könne. Die Triforiumsinschrift weist Peter Parler nur den Chorbau der Allerheiligenkirche zu, 2) der bis 1385 vollendet wurde; dies macht es gewiss fraglich, ob der Meister die ganze Kirche aufgeführt habe, was um so unwahrscheinlicher würde, wenn das »infra tempus prescriptum« genau den unmittelbar vorher angeführten Jahreszahlen angepasst werden müsste. Denn dann wäre die Frage unbedingt zu verneinen, weil ja die lange Bauzeit des Chores von selbst dagegen sprechen würde, dass der Meister in ungefähr zwei Fünfteln derselben Zeit das ganze Langhaus fertig gestellt haben sollte. Die Allerheiligenkirche wurde bei dem furchtbaren Brande, welcher 1541 den Hradschin heimsuchte, überaus schwer beschädigt, so dass nur die Umfassungsmauern erhalten blieben. Was von den Gewölben, Fenstern und Thüren nicht zusammengestürzt war, erwies sich bei der Wieder- herstellung des heute mit dem adeligen Damenstifte verbundenen Gottes- hauses als unbrauchbar und musste beseitigt werden. Die Verbauung der Westseite lässt nur noch feststellen, dass die Allerheiligenkirche ein dreischiffiger Hallenbau war, dessen Mittelschiff gegen 61/2 m breit war, während die Nebenschiffe die Hälfte der Mittelschiffsbreite hatten. Da- gegen ist die zweifellos von Peter Parler erbaute Choranlage immerhin noch verhältnismäßig gut erhalten. Der Schluss ist aus fünf Seiten des Zehneckes gezogen; die Weite des Chores entspricht der Mittelschiffs- weite, die Länge erstreckt sich über drei Gewölbejoche. Die an dem Chorschlusse hoch emporschießenden alten Strebepfeiler erlauben einen Rückschluss auf die Höhenverhältnisse der schlankaufgebauten Choran- lage; dieselbe dürste fast gegen 19 m hoch gewesen sein. Aus den noch bestimmbaren Details der Allerheiligenkirche lässt sich aber nicht be- weisen, 3) »dass der Meister sich auch in der alterthümlich strengen Richtung zu bewegen verstand.« Die örtlichen Verhältnisse gestatteten 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 394. 2) Sich urk. Nachw. Nr. 1. 8) Grueber, Peter von Gmünd. S. 77.
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80 auf dem beschränkten Terrain des Burgberges keine großartige Anlage des Gotteshauses und zwangen den Meister zu einer gewissen Einfachheit des Aufbaues, von dessen charakteristischen Eigenthümlichkeiten doch zu wenig erhalten ist, um daraus die Gewissheit der Beherrschung der alterthümlich strengen Richtung ableiten zu können. Außer den in der Triforiumsinschrift genannten und eben bespro- chenen Bauten, deren Aufführung durch Peter Parler quellengemäs verbürgt ist, dürfen auch noch andere Baudenkmale, über deren Meister und Erbauungszeit freilich keine so ausführliche Nachrichten erhalten sind, dem zweiten Prager Dombaumeister zugesprochen werden. Unter den zahlreichen monumentalen Bauwerken, mit welchen Karl IV. die eben angelegte Neustadt zierte und möglichst rasch den anderen Stadttheilen Prags gleich zu machen suchte, ragt an künst- lerischem Werte und überwältigender Eigenart die Kirche des von Karl IV. gegründeten Augustinerchorherrnstiftes Karlshof ganz besonders hervor. Der Grundriss derselben 1) zeigt ein regelmäsiges Achteck, an das östlich ein aus sechs Seiten eines Zehneckes gezogener Chorschluss sich anlehnt; durch diese Anordnung ist wie in Kolin der am meisten vortretende Chorschlusspfeiler in die Mittellinie der Anlage gestellt. Dem Chorschlusse gleichsam entsprechend trat an der Westseite eine Halle vor, die jedoch vollständig umgeändert wurde, um die Kirche in directe Verbindung mit den Klostergebäuden zu bringen. In der Geschichte der Gothik in Deutschland bleibt die Karlshofer Stiftskirche ein Unicum wegen ihrer kühnen Kuppelwölbung, die sich im Halbkreise über dem achteckigen Polygon mit einem geraden Durchmesser von 22.8 m mächtig ausspannt. Die Höhe derselben reicht an 19 m; die reich profilierten Rippen setzen auf den geschmackvollen Capitälen der Eckdienstsäulen in kühn geführten Linien etwas mehr als 51/2 m über dem Fußsboden an und schießen zu einem prachtvollen Sterne zusammen. Zwischen ihr zierliches Gerüst sind die Gewölbefelder eingespannt; die Stärke der Wölbung beträgt 27 cm, während an der Außenseite der Kuppel die Hauptrippen um 40 cm verstärkt wurden. Strebepfeiler, welche 1 m breit sind und 2 m weit vorspringen, nehmen den Hauptschub der imponie- 1) Wocel, Die Kirche des ehemaligen Augustiner-Chorherrnstiftes am Karlshofe zu Prag. Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1866. S. 99 uf. — Kostel bývalého opatství řeholních kanovníků sv. Augustina na Karlově v Praze. Památky archaeolog. a místopis. VII. S. 265 uf. — Navrátil, Paměti kostela Panny Marie na nebe vzaté a sv. Karla Velikého a bývalého královského kláštera řeholních kanovníků Lateranských sv. Augustina, nyní městské chorobnice, na hoře Karlově v Novém městě Pražském. Prag. 1877. — Ecclesia et monasterium in monte Karlov Pragae. Prag, 1881. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 95 uf. — Peter von Gmünd S. 75 uf. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 26 uf.
80 auf dem beschränkten Terrain des Burgberges keine großartige Anlage des Gotteshauses und zwangen den Meister zu einer gewissen Einfachheit des Aufbaues, von dessen charakteristischen Eigenthümlichkeiten doch zu wenig erhalten ist, um daraus die Gewissheit der Beherrschung der alterthümlich strengen Richtung ableiten zu können. Außer den in der Triforiumsinschrift genannten und eben bespro- chenen Bauten, deren Aufführung durch Peter Parler quellengemäs verbürgt ist, dürfen auch noch andere Baudenkmale, über deren Meister und Erbauungszeit freilich keine so ausführliche Nachrichten erhalten sind, dem zweiten Prager Dombaumeister zugesprochen werden. Unter den zahlreichen monumentalen Bauwerken, mit welchen Karl IV. die eben angelegte Neustadt zierte und möglichst rasch den anderen Stadttheilen Prags gleich zu machen suchte, ragt an künst- lerischem Werte und überwältigender Eigenart die Kirche des von Karl IV. gegründeten Augustinerchorherrnstiftes Karlshof ganz besonders hervor. Der Grundriss derselben 1) zeigt ein regelmäsiges Achteck, an das östlich ein aus sechs Seiten eines Zehneckes gezogener Chorschluss sich anlehnt; durch diese Anordnung ist wie in Kolin der am meisten vortretende Chorschlusspfeiler in die Mittellinie der Anlage gestellt. Dem Chorschlusse gleichsam entsprechend trat an der Westseite eine Halle vor, die jedoch vollständig umgeändert wurde, um die Kirche in directe Verbindung mit den Klostergebäuden zu bringen. In der Geschichte der Gothik in Deutschland bleibt die Karlshofer Stiftskirche ein Unicum wegen ihrer kühnen Kuppelwölbung, die sich im Halbkreise über dem achteckigen Polygon mit einem geraden Durchmesser von 22.8 m mächtig ausspannt. Die Höhe derselben reicht an 19 m; die reich profilierten Rippen setzen auf den geschmackvollen Capitälen der Eckdienstsäulen in kühn geführten Linien etwas mehr als 51/2 m über dem Fußsboden an und schießen zu einem prachtvollen Sterne zusammen. Zwischen ihr zierliches Gerüst sind die Gewölbefelder eingespannt; die Stärke der Wölbung beträgt 27 cm, während an der Außenseite der Kuppel die Hauptrippen um 40 cm verstärkt wurden. Strebepfeiler, welche 1 m breit sind und 2 m weit vorspringen, nehmen den Hauptschub der imponie- 1) Wocel, Die Kirche des ehemaligen Augustiner-Chorherrnstiftes am Karlshofe zu Prag. Mittheilungen der k. k. Centralcommission, Jhg. 1866. S. 99 uf. — Kostel bývalého opatství řeholních kanovníků sv. Augustina na Karlově v Praze. Památky archaeolog. a místopis. VII. S. 265 uf. — Navrátil, Paměti kostela Panny Marie na nebe vzaté a sv. Karla Velikého a bývalého královského kláštera řeholních kanovníků Lateranských sv. Augustina, nyní městské chorobnice, na hoře Karlově v Novém městě Pražském. Prag. 1877. — Ecclesia et monasterium in monte Karlov Pragae. Prag, 1881. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 95 uf. — Peter von Gmünd S. 75 uf. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 26 uf.
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81 renden Wölbung auf, während die Umfassungsmauern nur I m stark gehalten wurden. Für die vorzügliche Construction der Wölbung spricht die Thatsache, dass sie einen doppelten Brand der Kirche ohne einen erheblichen Schaden überdauerte und heute noch in vortrefflichem Zu- stande sich befindet, indes das Maßwerk der Fenster und die das Dach krönende Galerie vernichtet wurden. Dagegen zeigen die Capitäle der Wandpfeiler im Chore den alten zierlich gearbeiteten Blätterschmuck, die Gewandstücke des Triumphbogens die ursprüngliche Profilierung und das Nordportal die ganze Ausstattung aus der Erbauungszeit. Stab- werk und Hohlkehlen zieren die Leibungen desselben; der umschließende äußere Spitzbogen ruht auf sauber gearbeiteten Consolen, ist mit zier- lichen Krabben besetzt und mit einer hübschen Kreuzblume geziert. Wie die Überreste an der Kuppelwölbung schließen lassen, so war das Innere der Kirche ursprünglich ganz bemalt. Die meiste Bewunderung fand und findet noch die imponierend kühne, gewaltige und zugleich schlanke Kuppel, thatsächlich ein Werk einzig in seiner Art und in technischer Beziehung Brunellescos hoch- berühmter Kuppel an die Seite zu stellen. Mertens vergleicht die Anlage mit dem mittleren Theile der Kathedrale zu Ely in England und dem Mausoleum des Königs Manuel zu Batalha in Portugal. Die Erklärung für die Wahl der von allem Herkömmlichen ab- weichenden Grundrissform der Karlshofer Kirche muss wohl zunächst aus der allergings ziemlich dunklen Geschichte des Stiftes vor den Husitenkriegen abgeleitet werden; leider sind die nach der Aufhebung des Klosters in die Prager Universitätsbibliothek gelangten Archivalien, die zwar aus jüngerer Zeit stammen, aber wiederholt auf ältere Quellen zurückgehn, durchaus nicht ausreichend, so dass auch andere Umstände in Betracht gezogen werden müssen. Karl IV. gründete das Augustinerchorherrnstift Karlshof 1350 zu Ehren Karls des Großen.1) Für diesen Herrscher und die von ihm bevorzugten Aufenthaltsorte hatte er stets eine besonders hohe Verehrung bezeigt. Er bemühte sich Reliquien des großen Kaisers zu erhalten,2) nahm Aachen, den Lieblingsaufenthalt des Genannten, der Rom an Würde und Ehre zunächst stünde, in seinen besonderen Schutz und errichtete an der Geburtsstätte Karls, zu Nieder-Ingelheim am Rheine, 1) Chron. Benessii de Weitmil. Font. rer. Bohem. IV. S. 520. setzt die Gründung auf 1351, welches Jahr offenbar der Grundsteinlegung zum Kirchenbaue gilt. — Navrátil, Paměti, S. 207. Beilage Nr. 2. Die Stiftungsurkunde ist vom 18. September 1350 datiert, die Gründung fällt also früher. 2) Navrátil, Paměti. S. 206—207. Beilage 1. Am 3. August 1349 schenkten der Propst und das Capitel zu Aachen dem Fürsten drei Zähne Karls des Großen. — Joh. v. Geylnhausen, Diplom. Caroli IV. S. 276, Nr. 281. Neuwirth : Peter Parler von Gmünd. 6
81 renden Wölbung auf, während die Umfassungsmauern nur I m stark gehalten wurden. Für die vorzügliche Construction der Wölbung spricht die Thatsache, dass sie einen doppelten Brand der Kirche ohne einen erheblichen Schaden überdauerte und heute noch in vortrefflichem Zu- stande sich befindet, indes das Maßwerk der Fenster und die das Dach krönende Galerie vernichtet wurden. Dagegen zeigen die Capitäle der Wandpfeiler im Chore den alten zierlich gearbeiteten Blätterschmuck, die Gewandstücke des Triumphbogens die ursprüngliche Profilierung und das Nordportal die ganze Ausstattung aus der Erbauungszeit. Stab- werk und Hohlkehlen zieren die Leibungen desselben; der umschließende äußere Spitzbogen ruht auf sauber gearbeiteten Consolen, ist mit zier- lichen Krabben besetzt und mit einer hübschen Kreuzblume geziert. Wie die Überreste an der Kuppelwölbung schließen lassen, so war das Innere der Kirche ursprünglich ganz bemalt. Die meiste Bewunderung fand und findet noch die imponierend kühne, gewaltige und zugleich schlanke Kuppel, thatsächlich ein Werk einzig in seiner Art und in technischer Beziehung Brunellescos hoch- berühmter Kuppel an die Seite zu stellen. Mertens vergleicht die Anlage mit dem mittleren Theile der Kathedrale zu Ely in England und dem Mausoleum des Königs Manuel zu Batalha in Portugal. Die Erklärung für die Wahl der von allem Herkömmlichen ab- weichenden Grundrissform der Karlshofer Kirche muss wohl zunächst aus der allergings ziemlich dunklen Geschichte des Stiftes vor den Husitenkriegen abgeleitet werden; leider sind die nach der Aufhebung des Klosters in die Prager Universitätsbibliothek gelangten Archivalien, die zwar aus jüngerer Zeit stammen, aber wiederholt auf ältere Quellen zurückgehn, durchaus nicht ausreichend, so dass auch andere Umstände in Betracht gezogen werden müssen. Karl IV. gründete das Augustinerchorherrnstift Karlshof 1350 zu Ehren Karls des Großen.1) Für diesen Herrscher und die von ihm bevorzugten Aufenthaltsorte hatte er stets eine besonders hohe Verehrung bezeigt. Er bemühte sich Reliquien des großen Kaisers zu erhalten,2) nahm Aachen, den Lieblingsaufenthalt des Genannten, der Rom an Würde und Ehre zunächst stünde, in seinen besonderen Schutz und errichtete an der Geburtsstätte Karls, zu Nieder-Ingelheim am Rheine, 1) Chron. Benessii de Weitmil. Font. rer. Bohem. IV. S. 520. setzt die Gründung auf 1351, welches Jahr offenbar der Grundsteinlegung zum Kirchenbaue gilt. — Navrátil, Paměti, S. 207. Beilage Nr. 2. Die Stiftungsurkunde ist vom 18. September 1350 datiert, die Gründung fällt also früher. 2) Navrátil, Paměti. S. 206—207. Beilage 1. Am 3. August 1349 schenkten der Propst und das Capitel zu Aachen dem Fürsten drei Zähne Karls des Großen. — Joh. v. Geylnhausen, Diplom. Caroli IV. S. 276, Nr. 281. Neuwirth : Peter Parler von Gmünd. 6
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82 1354 zu Ehren des heil. Wenzel, Herzogs von Böhmen, und des heiligen Kaisers Karl ein reich dotiertes Augustinerchorherrnstift Karlsmünster. Karl IV. ließ die in der Kaiserpfalz zu Ingelheim gelegene und stark verfallene Kirche, die Karl der Große gegründet und Papst Leo zur Ehre Gottes und der heil. Apostelfürsten Petrus und Paulus geweiht hatte, wieder- herstellen und nunmehr dem heil. Wenzel und dem heil. Karl weihn ; vier böh- mische Augustinerchorherrn wurden für dieselbe bestellt 1) und dem Karls- hofer Abte das Visitations- und Aufsichtsrecht über die Ingelheimer Canonie übertragen.2) Wie in Nieder-Ingelheim, so trat auch Karl IV. in Aachen einem Bauwerke aus der Zeit Karls des Großen, der berühmten Pfalz- kapelle, näher; an diese knüpsten sich glänzende Schaustellungen seiner Herrscherpracht, als er am 25. Juli 1349 in derselben die Krone empfieng und am 15. Jänner 1357, in dem alten Kaiserschmucke Karls des Großen auf dem Throne desselben sitzend, dem feierlichen Gedächtnisgottesdienste beiwohnte. Am 30. December 1362 machte Karl IV. sogar eine Stiftung für die Errichtung eines Altares zu Ehren des heil. Wenzel in der Aachener Pfalzkapelle mit der Bestimmung, dass der Kaplan desselben böhmisch verstehn und den nach Aachen zahlreich pilgernden Böhmen Beichte hören sollte; der Pfalzkapelle verehrte der Kaiser endlich das prächtige Reliquiar, welches sich bis heute noch in dem Aachener Schatze erhalten hat. Die Beziehungen, die von Karl IV. zu Karl dem Großen und den Bauwerken desselben hinüberleiten, sind demnach mannigfach gewesen. Ihnen gegenüber darf wohl die Vermuthung auftauchen, dass der Herrscher, welcher auf die Anlage seiner Bauten fremde Vorbilder einwirken ließ, die Wiederherstellung eines karolingischen Baudenkmales selbst anordnete und z. B. die Königsburg des Hradschin »ad instar domus regis Francie«3) aufführte, bei der Anlage der Stiftskirche zu Ehren Karls des Großen an ein bestimmtes Bauwerk desselben von besonderer Berühmtheit 1) Prag, Universitätsbibliothek, Urkundensammlung. Nr. 688. 1407 ist aus- drücklich betont: »Sane cum dive memorie serenissimus princeps Carolus quartus...quandam ecclesiam antiquitus per sanctum Carolum magnum Romanorum imperatorem fundatam in aula imperiali Ingelnheim in nostra diocesi Maguntinensi quondam per pie recordacionis Leonem papam in honore dei omnipotentis et sanctorum Petri et Pauli apostolorum consecratam dirutam et nimis collapsam reperit, quam pius predictus princeps pia devocione conspiciens reformare et reedificare studuit graciose atque a venerabilis memorie predecessore et patruo nostro Gerlaco archiepiscopo Maguntinensi ante nos quinto impetravit et obtinuit reconsecrari ad laudem omnipotentis dei et beatorum Wencseslai martiris ducis et patroni Bohemie necnon magnifici confessoris sancti Caroli Magni... In qua quidem ecclesia collocavit, privilegiavit et dotavit quodam mediocri sumptu et censu provisos ex licencia et consensu predicti predecessoris nostri quatuor sacerdotes Bohemos regulares Canonicos ordinis sancti Augustini, unum scilicet prepositum et tres fratres sacerdotes eiusdem nacionis et ydiomatis. 2) Navrátil, Paměti, S. 209—211. Beilage Nr. 4. 14. Jänner 1354. 3) Chronicon Francisci Pragensis. Font. rer. Boh. IV. S. 414.
82 1354 zu Ehren des heil. Wenzel, Herzogs von Böhmen, und des heiligen Kaisers Karl ein reich dotiertes Augustinerchorherrnstift Karlsmünster. Karl IV. ließ die in der Kaiserpfalz zu Ingelheim gelegene und stark verfallene Kirche, die Karl der Große gegründet und Papst Leo zur Ehre Gottes und der heil. Apostelfürsten Petrus und Paulus geweiht hatte, wieder- herstellen und nunmehr dem heil. Wenzel und dem heil. Karl weihn ; vier böh- mische Augustinerchorherrn wurden für dieselbe bestellt 1) und dem Karls- hofer Abte das Visitations- und Aufsichtsrecht über die Ingelheimer Canonie übertragen.2) Wie in Nieder-Ingelheim, so trat auch Karl IV. in Aachen einem Bauwerke aus der Zeit Karls des Großen, der berühmten Pfalz- kapelle, näher; an diese knüpsten sich glänzende Schaustellungen seiner Herrscherpracht, als er am 25. Juli 1349 in derselben die Krone empfieng und am 15. Jänner 1357, in dem alten Kaiserschmucke Karls des Großen auf dem Throne desselben sitzend, dem feierlichen Gedächtnisgottesdienste beiwohnte. Am 30. December 1362 machte Karl IV. sogar eine Stiftung für die Errichtung eines Altares zu Ehren des heil. Wenzel in der Aachener Pfalzkapelle mit der Bestimmung, dass der Kaplan desselben böhmisch verstehn und den nach Aachen zahlreich pilgernden Böhmen Beichte hören sollte; der Pfalzkapelle verehrte der Kaiser endlich das prächtige Reliquiar, welches sich bis heute noch in dem Aachener Schatze erhalten hat. Die Beziehungen, die von Karl IV. zu Karl dem Großen und den Bauwerken desselben hinüberleiten, sind demnach mannigfach gewesen. Ihnen gegenüber darf wohl die Vermuthung auftauchen, dass der Herrscher, welcher auf die Anlage seiner Bauten fremde Vorbilder einwirken ließ, die Wiederherstellung eines karolingischen Baudenkmales selbst anordnete und z. B. die Königsburg des Hradschin »ad instar domus regis Francie«3) aufführte, bei der Anlage der Stiftskirche zu Ehren Karls des Großen an ein bestimmtes Bauwerk desselben von besonderer Berühmtheit 1) Prag, Universitätsbibliothek, Urkundensammlung. Nr. 688. 1407 ist aus- drücklich betont: »Sane cum dive memorie serenissimus princeps Carolus quartus...quandam ecclesiam antiquitus per sanctum Carolum magnum Romanorum imperatorem fundatam in aula imperiali Ingelnheim in nostra diocesi Maguntinensi quondam per pie recordacionis Leonem papam in honore dei omnipotentis et sanctorum Petri et Pauli apostolorum consecratam dirutam et nimis collapsam reperit, quam pius predictus princeps pia devocione conspiciens reformare et reedificare studuit graciose atque a venerabilis memorie predecessore et patruo nostro Gerlaco archiepiscopo Maguntinensi ante nos quinto impetravit et obtinuit reconsecrari ad laudem omnipotentis dei et beatorum Wencseslai martiris ducis et patroni Bohemie necnon magnifici confessoris sancti Caroli Magni... In qua quidem ecclesia collocavit, privilegiavit et dotavit quodam mediocri sumptu et censu provisos ex licencia et consensu predicti predecessoris nostri quatuor sacerdotes Bohemos regulares Canonicos ordinis sancti Augustini, unum scilicet prepositum et tres fratres sacerdotes eiusdem nacionis et ydiomatis. 2) Navrátil, Paměti, S. 209—211. Beilage Nr. 4. 14. Jänner 1354. 3) Chronicon Francisci Pragensis. Font. rer. Boh. IV. S. 414.
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83 dachte. Keines stand aber zu allen Zeiten so im Vordergrunde als die Pfalzkapelle zu Aachen, deren überwältigender Eindruck in Karl IV. den Gedanken wach rufen konnte, die dem Andenken Karls des Großen bestimmte Kirche in Böhmens Landeshauptstadt auch in der Anlage und im Aufbaue dem Aachener Baue zu nähern. Dafür spricht auch ein Vergleich beider Objecte. Beide bilden im Grundrisse ein Achteck, beide haben ungefähr dieselben Höhen- und Breitenmaße, beide schließen in Kuppelwölbungen; auch für den östlich vortretenden Chorschluss und die westliche Vorhalle der Karlshofer Kirche, für den an letztere angelehnten runden Treppenaufgang lassen sich unschwer Analoga des Aachener Baues nachweisen, so fremd sich auch sonst die anderen Details der ver- schiedenen Stile bleiben mussten. Dies alles spricht dafür, dass die Karl dem Großen geweihte Oktogon- und Kuppelanlage der Karlshofer Kirche, eine Stiftung des den Heiligen so hoch verehrenden Kaisers, nach der Aachener Pfalzkapelle erbaut wurde. Wer den Bau aufgeführt hat, wird von keiner Quelle berichtet und muss nach anderen Gesichtspunkten festgestellt werden. 1) Die Wölbungs- art, die Behandlung der Capitäle, die Gewandstücke des Triumphbogens, Details an dem wohlerhaltenen nördlichen Kirchenportale zeigen gewisse Anklänge an die Architektur der Wenzelskapelle im Prager Dome, des von Peter Parler vollendeten Baues. Die von letzterem bei der Koliner Kirche gewählte, auffällige Anordnung, einen Pfeiler des Chorschlusses in die Mittellinie des Gebäudes zu stellen, begegnet auch im Karlshofer Chorschlusse und weist darauf hin, dass zunächst wohl an Peter Parler als den Baumeister und Urheber des Planes der Karlshofer Kirche gedacht werden könne. Die Ausbildung, die er in den Rheinlanden erhielt, sein Aufenthalt in Köln dürften ihm wohl auch Gelegenheit geboten haben, den Aachener Bau aus eigener Anschauung kennen zu lernen, da Andeutungen und Winke des Kaisers kaum genügt hätten, einem damit gänzlich unbekannten Meister ein so klares Bild der für den gothischen Stil ganz ungewöhnlichen Anlage zu geben, als es gerade jener gehabt haben muss, der den Plan der Karlshofer Kirche der Anordnung der Aachener Pfalzkapelle so auffallend zu nähern imstande war. Dass aber der Bau, an dessen Ausführung der Kaiser ein beson- deres Interesse hatte, nur einem sein besonderes Vertrauen genießsenden 1) Wocel, Die Kirche des ehemaligen Augustinerchorherrnstiftes am Karlshofe a. a. O. S. 101 bezeichnet es ohne Angabe eines Grundes als wahrscheinlich, dass Matthias von Arras den Plan entworfen hatte, geht auf die Stellung Peter Parlers zum Baue gar nicht weiter ein und lehnt eine Discussion darüber einfach ab. Dagegen spielt er die Frage auf das absolut nicht dazu gehörige Gebiet der Prager Malerzeche hinüber, zu deren Mitgliedern nach ihm auch die Steinmetzen(!) zählten, und sucht die Sache so zu drehen. als hätten Mitglieder der Malerzeche auch als Architekten gearbeitet. 6*)
83 dachte. Keines stand aber zu allen Zeiten so im Vordergrunde als die Pfalzkapelle zu Aachen, deren überwältigender Eindruck in Karl IV. den Gedanken wach rufen konnte, die dem Andenken Karls des Großen bestimmte Kirche in Böhmens Landeshauptstadt auch in der Anlage und im Aufbaue dem Aachener Baue zu nähern. Dafür spricht auch ein Vergleich beider Objecte. Beide bilden im Grundrisse ein Achteck, beide haben ungefähr dieselben Höhen- und Breitenmaße, beide schließen in Kuppelwölbungen; auch für den östlich vortretenden Chorschluss und die westliche Vorhalle der Karlshofer Kirche, für den an letztere angelehnten runden Treppenaufgang lassen sich unschwer Analoga des Aachener Baues nachweisen, so fremd sich auch sonst die anderen Details der ver- schiedenen Stile bleiben mussten. Dies alles spricht dafür, dass die Karl dem Großen geweihte Oktogon- und Kuppelanlage der Karlshofer Kirche, eine Stiftung des den Heiligen so hoch verehrenden Kaisers, nach der Aachener Pfalzkapelle erbaut wurde. Wer den Bau aufgeführt hat, wird von keiner Quelle berichtet und muss nach anderen Gesichtspunkten festgestellt werden. 1) Die Wölbungs- art, die Behandlung der Capitäle, die Gewandstücke des Triumphbogens, Details an dem wohlerhaltenen nördlichen Kirchenportale zeigen gewisse Anklänge an die Architektur der Wenzelskapelle im Prager Dome, des von Peter Parler vollendeten Baues. Die von letzterem bei der Koliner Kirche gewählte, auffällige Anordnung, einen Pfeiler des Chorschlusses in die Mittellinie des Gebäudes zu stellen, begegnet auch im Karlshofer Chorschlusse und weist darauf hin, dass zunächst wohl an Peter Parler als den Baumeister und Urheber des Planes der Karlshofer Kirche gedacht werden könne. Die Ausbildung, die er in den Rheinlanden erhielt, sein Aufenthalt in Köln dürften ihm wohl auch Gelegenheit geboten haben, den Aachener Bau aus eigener Anschauung kennen zu lernen, da Andeutungen und Winke des Kaisers kaum genügt hätten, einem damit gänzlich unbekannten Meister ein so klares Bild der für den gothischen Stil ganz ungewöhnlichen Anlage zu geben, als es gerade jener gehabt haben muss, der den Plan der Karlshofer Kirche der Anordnung der Aachener Pfalzkapelle so auffallend zu nähern imstande war. Dass aber der Bau, an dessen Ausführung der Kaiser ein beson- deres Interesse hatte, nur einem sein besonderes Vertrauen genießsenden 1) Wocel, Die Kirche des ehemaligen Augustinerchorherrnstiftes am Karlshofe a. a. O. S. 101 bezeichnet es ohne Angabe eines Grundes als wahrscheinlich, dass Matthias von Arras den Plan entworfen hatte, geht auf die Stellung Peter Parlers zum Baue gar nicht weiter ein und lehnt eine Discussion darüber einfach ab. Dagegen spielt er die Frage auf das absolut nicht dazu gehörige Gebiet der Prager Malerzeche hinüber, zu deren Mitgliedern nach ihm auch die Steinmetzen(!) zählten, und sucht die Sache so zu drehen. als hätten Mitglieder der Malerzeche auch als Architekten gearbeitet. 6*)
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84 Architekten übertragen wurde, ist selbstverständlich; als solche Persön- lichkeit ist Peter Parler schon bei seiner Berufung nach Böhmen gekenn- zeichnet und auch nach seiner ganzen Vorbildung, nach seiner Genialität und Virtuosität in kühnen Constructionen für den Bau der Karlshofer Kirche ganz geeignet gewesen. Den Grundstein zum Klosterbaue legte Karl IV. 1351 mit eigener Hand;1) im Jahre 1377 erfolgte die Weihe der noch nicht vollendeten Klosterkirche, bei welcher Gelegenheit der Kaiser das beim Festmahle gebrauchte Gold- und Silbergeschirr im Werte von 1000 ungarischen Gulden dem Kloster schenkte. 2) Wahrscheinlich galt dieselbe nur dem Chore,3) während der Haupttheil erst unter Wenzel IV. fertiggestellt wurde. Denn auch die Vollendung der Stiftsgebäude, zu welcher nicht nur Karl IV., 4) sondern nachweisbar auch Bürger noch am Beginne des 15. Jahrhundertes Beiträge gespendet haben, fällt offenbar nicht gar weit vor den Ausbruch der Husitenstürme, die sich gleich in ihrer ersten Entfaltung vernichtend gegen Karlshof wandten. Die dabei zu Schaden gekommene Stiftskirche wurde am 25. September 1498 neuerlich geweiht 5) und die Wölbung unter dem Abte Nicolaus Wentz abermals überarbeitet,o ohne dass dabei das Charakteristische der Anlage und der Kuppel irgend welche wesentliche Veränderung getroffen haben kann. Eine 1) Prag, Universitätsbibliothek, Cod. II. B. 7. Die 1649 auf Grund älterer Quellen zusammengestellte »Monasterii Carloviensis fundatio« berichtet: 1351. Carolus quartus Romanorum imperator et Bohemiae rex fundavit monasterium Carloviense sub titulo Assumptionis Deiparae virginis et divi Caroli Magni imperatoris, ipsemet lapidem primum fundamenti posuit. — Hammerschmid, Prodromus gloriae Pragenae, S. 322 fußt offenbar auf einer ähnlichen Quelle. 2) Prag, Univ.-Bibliothek, Cod. II. B. 7. Monasterii Carloviensis fundatio berichtet: 1377. Monasterium Carloviense nondum perfectum a Joanne archiepiscopo Pragensi mandato Caroli quarti imperatoris eo praesente consecratum est, instructo ab eodem caesare ibidem opiparo prandio, aurea et argentea utensilia (vulgo credenczam vocant) valoris mille florenorum Ungaricorum eidem coenobio liberalissime donata. — Hammerschmid, Prodromus gloriae Pragenae, S. 323 nach einer ähnlichen Quelle. 3) Grueber, Peter von Gmünd, S. 75 gibt dies als sichere Nachricht der Kloster- geschichte an, in der jedoch leider kein bestimmter Theil genannt ist. — Chytil, Petr Parléř. S. 27. 4) Grueber, Peter von Gmünd. S. 76 behauptet, dass »die Baukosten ausschließlich vom Kaiser bestritten wurden«, was an einem andern Orte eingehend widerlegt werden soll. 5) Prag, Universitätsbibliothek, Cod. II. B. 7. Monast. Carlov. fundatio berichtet: »1498. Ecclesia Carloviensis utcunque restaurata, consecrata et reconciliata est«. — Ahnlich II. B. 12. Nr. 66. 6) Prag, Universitätsbibliothek, Cod. II. B. 7. Monast. Carlov. fundatio berichtet: »1575. Nicolaus Wentz natione ex inferiore Ingelheim abbas monasterii Carloviensis dictum monasterium in eam formam, quae de facto apparet, redegit, testudinem ecclesiae et altare maius de novo erexit«. — Hammerschmid, Prodromus gloriae Pragenae. S. 324 in gleicher Weise.
84 Architekten übertragen wurde, ist selbstverständlich; als solche Persön- lichkeit ist Peter Parler schon bei seiner Berufung nach Böhmen gekenn- zeichnet und auch nach seiner ganzen Vorbildung, nach seiner Genialität und Virtuosität in kühnen Constructionen für den Bau der Karlshofer Kirche ganz geeignet gewesen. Den Grundstein zum Klosterbaue legte Karl IV. 1351 mit eigener Hand;1) im Jahre 1377 erfolgte die Weihe der noch nicht vollendeten Klosterkirche, bei welcher Gelegenheit der Kaiser das beim Festmahle gebrauchte Gold- und Silbergeschirr im Werte von 1000 ungarischen Gulden dem Kloster schenkte. 2) Wahrscheinlich galt dieselbe nur dem Chore,3) während der Haupttheil erst unter Wenzel IV. fertiggestellt wurde. Denn auch die Vollendung der Stiftsgebäude, zu welcher nicht nur Karl IV., 4) sondern nachweisbar auch Bürger noch am Beginne des 15. Jahrhundertes Beiträge gespendet haben, fällt offenbar nicht gar weit vor den Ausbruch der Husitenstürme, die sich gleich in ihrer ersten Entfaltung vernichtend gegen Karlshof wandten. Die dabei zu Schaden gekommene Stiftskirche wurde am 25. September 1498 neuerlich geweiht 5) und die Wölbung unter dem Abte Nicolaus Wentz abermals überarbeitet,o ohne dass dabei das Charakteristische der Anlage und der Kuppel irgend welche wesentliche Veränderung getroffen haben kann. Eine 1) Prag, Universitätsbibliothek, Cod. II. B. 7. Die 1649 auf Grund älterer Quellen zusammengestellte »Monasterii Carloviensis fundatio« berichtet: 1351. Carolus quartus Romanorum imperator et Bohemiae rex fundavit monasterium Carloviense sub titulo Assumptionis Deiparae virginis et divi Caroli Magni imperatoris, ipsemet lapidem primum fundamenti posuit. — Hammerschmid, Prodromus gloriae Pragenae, S. 322 fußt offenbar auf einer ähnlichen Quelle. 2) Prag, Univ.-Bibliothek, Cod. II. B. 7. Monasterii Carloviensis fundatio berichtet: 1377. Monasterium Carloviense nondum perfectum a Joanne archiepiscopo Pragensi mandato Caroli quarti imperatoris eo praesente consecratum est, instructo ab eodem caesare ibidem opiparo prandio, aurea et argentea utensilia (vulgo credenczam vocant) valoris mille florenorum Ungaricorum eidem coenobio liberalissime donata. — Hammerschmid, Prodromus gloriae Pragenae, S. 323 nach einer ähnlichen Quelle. 3) Grueber, Peter von Gmünd, S. 75 gibt dies als sichere Nachricht der Kloster- geschichte an, in der jedoch leider kein bestimmter Theil genannt ist. — Chytil, Petr Parléř. S. 27. 4) Grueber, Peter von Gmünd. S. 76 behauptet, dass »die Baukosten ausschließlich vom Kaiser bestritten wurden«, was an einem andern Orte eingehend widerlegt werden soll. 5) Prag, Universitätsbibliothek, Cod. II. B. 7. Monast. Carlov. fundatio berichtet: »1498. Ecclesia Carloviensis utcunque restaurata, consecrata et reconciliata est«. — Ahnlich II. B. 12. Nr. 66. 6) Prag, Universitätsbibliothek, Cod. II. B. 7. Monast. Carlov. fundatio berichtet: »1575. Nicolaus Wentz natione ex inferiore Ingelheim abbas monasterii Carloviensis dictum monasterium in eam formam, quae de facto apparet, redegit, testudinem ecclesiae et altare maius de novo erexit«. — Hammerschmid, Prodromus gloriae Pragenae. S. 324 in gleicher Weise.
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85 solche erfuhr die Karlshofer Anlage auch nicht nach der Plünderung im Jahre 1611 und der Feuersbrunst von 1755, da bei diesen Anlässen nur das Dach demoliert, beziehungsweise von den Flammen vernichtet wurde; ja, selbst die Beschießung mit größtentheils glühenden Kugeln während der Belagerung im Jahre 1757 hat dem Bestande des großartigen Kirchen- baues nichts anhaben können. Derselbe präsentiert sich heute noch als eine unter den Werken der gothischen Kunst unerreichte Schöpfung, als ein ebenso künstlerisch vollendetes wie kühnes Werk, dessen Anlage und theilweise Ausführung mit guten Gründen Peter Parler zugerechnet werden darf. Auch hier steht er unter dem Einflusse eines in den Rhein- landen hochgepriesenen Baues, den er mit bewundernswerter Genialität ins Gothische übersetzt und mit Kennzeichen seiner beglaubigten Werke ausstattet. 1) Nach letzteren ist es möglich, auch ein anderes berühmtes und vielbesprochenes Werk der Kirchenbaukunst in Böhmen, nämlich die prächtige Barbarakirche in Kuttenberg, die nächst dem Dome zu Prag die grosartigste Leistung der Gothik im ganzen Lande genannt werden muss, unter die Schöpfungen des großen Prager Dombaumeisters einzu- reihen. Da der Bau dieses Gotteshauses gleich dem des Prager Domes durch die Husitenkriege unterbrochen und erst seit 1483 nach einem andern Plane die Weiterführung des Werkes in Angriff genommen wurde, so können Peter Parler nur der den Charakter des Bauwerkes bestimmende erste Plan und die Anfänge der Ausführung zugerechnet werden. Die Barbarakirche 2) ist nach dem Kathedralensystem mit Chor- umgang und Kapellenkranz angelegt, sollte, wie der am Sacristeibau schräg gestellte Strebepfeiler schließsen lässt, mit einem ziemlich stark über die Seitenschiffe vortretenden Querhause ausgestattet und vielleicht gleich vom Anfange an im Langhause fünfschiffig werden. Ein im 17. Jahrhunderte von dem Chronisten Kořinek veröffentlichter Plan, der wahrscheinlich auf einen alten Originalriss zurückgieng, zeigt bei zu- verlässiger Zeichnung der Construction des Chorschlusses, welche von 1) Verf. kann nach neuerlicher Besichtigung der Bauten in Krummau und Mühlhausen in der Karlshofer Wölbung durchaus nicht jene Beziehungen finden, für die sich Chytil, Petr Parléř S. 27 ausspricht, um gewissermaßen einer einheimischen Architektenschule einen Antheil an der Ausführung des Werkes zu sichern. 2) Wocel, Die Barbarakirche in Kuttenberg. Mittelalterliche Kunstdenkmale des österr. Kaiserstaates. I. S. 171 uf. mit Taf. 28—33. — Chrám sv. Barbory v Kutné Hoře. Památky archaeolog. a místopis. III. S. 81 uf. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 87 uf. — Peter von Gmünd, S. 73—75. — Zach-Braniš. Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. První, druhá doba stavby; popis stavby. (Roční zpráva c. k. vyšších realných škol a real. gymnasia v Hoře Kutné 1885, 1886, 1887.) Kuttenberg, 1885, 1886, 1887. — Chytil, Petr Parléř. S. 20 uf.
85 solche erfuhr die Karlshofer Anlage auch nicht nach der Plünderung im Jahre 1611 und der Feuersbrunst von 1755, da bei diesen Anlässen nur das Dach demoliert, beziehungsweise von den Flammen vernichtet wurde; ja, selbst die Beschießung mit größtentheils glühenden Kugeln während der Belagerung im Jahre 1757 hat dem Bestande des großartigen Kirchen- baues nichts anhaben können. Derselbe präsentiert sich heute noch als eine unter den Werken der gothischen Kunst unerreichte Schöpfung, als ein ebenso künstlerisch vollendetes wie kühnes Werk, dessen Anlage und theilweise Ausführung mit guten Gründen Peter Parler zugerechnet werden darf. Auch hier steht er unter dem Einflusse eines in den Rhein- landen hochgepriesenen Baues, den er mit bewundernswerter Genialität ins Gothische übersetzt und mit Kennzeichen seiner beglaubigten Werke ausstattet. 1) Nach letzteren ist es möglich, auch ein anderes berühmtes und vielbesprochenes Werk der Kirchenbaukunst in Böhmen, nämlich die prächtige Barbarakirche in Kuttenberg, die nächst dem Dome zu Prag die grosartigste Leistung der Gothik im ganzen Lande genannt werden muss, unter die Schöpfungen des großen Prager Dombaumeisters einzu- reihen. Da der Bau dieses Gotteshauses gleich dem des Prager Domes durch die Husitenkriege unterbrochen und erst seit 1483 nach einem andern Plane die Weiterführung des Werkes in Angriff genommen wurde, so können Peter Parler nur der den Charakter des Bauwerkes bestimmende erste Plan und die Anfänge der Ausführung zugerechnet werden. Die Barbarakirche 2) ist nach dem Kathedralensystem mit Chor- umgang und Kapellenkranz angelegt, sollte, wie der am Sacristeibau schräg gestellte Strebepfeiler schließsen lässt, mit einem ziemlich stark über die Seitenschiffe vortretenden Querhause ausgestattet und vielleicht gleich vom Anfange an im Langhause fünfschiffig werden. Ein im 17. Jahrhunderte von dem Chronisten Kořinek veröffentlichter Plan, der wahrscheinlich auf einen alten Originalriss zurückgieng, zeigt bei zu- verlässiger Zeichnung der Construction des Chorschlusses, welche von 1) Verf. kann nach neuerlicher Besichtigung der Bauten in Krummau und Mühlhausen in der Karlshofer Wölbung durchaus nicht jene Beziehungen finden, für die sich Chytil, Petr Parléř S. 27 ausspricht, um gewissermaßen einer einheimischen Architektenschule einen Antheil an der Ausführung des Werkes zu sichern. 2) Wocel, Die Barbarakirche in Kuttenberg. Mittelalterliche Kunstdenkmale des österr. Kaiserstaates. I. S. 171 uf. mit Taf. 28—33. — Chrám sv. Barbory v Kutné Hoře. Památky archaeolog. a místopis. III. S. 81 uf. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 87 uf. — Peter von Gmünd, S. 73—75. — Zach-Braniš. Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. První, druhá doba stavby; popis stavby. (Roční zpráva c. k. vyšších realných škol a real. gymnasia v Hoře Kutné 1885, 1886, 1887.) Kuttenberg, 1885, 1886, 1887. — Chytil, Petr Parléř. S. 20 uf.
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86 den während des Baues beliebten Abweichungen frei ist, für das Langhaus 14 gerade Joche, von welchen jedoch nur die östliche Hälfte ausgeführt wurde. Der Chorschluss ist aus fünf Seiten des Neuneckes in der Art gezogen, dass zwischen dem Polygone und dem Beginne des Langhauses auf jeder Seite gleichsam eine Verlängerung der äußeren Polygonseiten eingeschaltet ist, wodurch nun der Chorschluss thatsächlich siebenseitig erscheint. Der Kapellenkranz ist in die Hälfte eines Sechzehneckes gelegt, sodass ein Pfeiler in die Mittellinie der Kirche zu stehen kommt und je vier Kapellen rechts und links von demselben angeordnet erscheinen ; zwischen diese Kapellen, die äußerlich durch eine einzige, halbkreisformige Umfassungslinie vereinigt erscheinen, schieben sich wie gewaltige Keile mächtige dreieckige Mauerpfeiler, deren äußere Blindfelder an Breite den dazwischen liegenden Fensterfeldern gleichkommen. Die Fenster der Kapellen zeigen im Maßwerke neben den regelmäsigen Bildungen des Drei-, Vier- und Fünfpasses die an Parlerschen Bauten bereits auftauchenden Fischblasen, die Fensterprofile, die Schiffs- und besonders die Wand- pfeiler solche Ahnlichkeiten mit den gleichen Theilen des Koliner Baues, dass man fast zu der Annahme verleitet werden könnte, es sei in Kuttenberg nach den in Kolin gebrauchten Schablonen gearbeitet worden. Nur die Choranlage, die Anordnung und wohl zum Theil auch die Ausführung des Kapellenkranzes können für Peter Parler in Anspruch genommen werden, nach dessen Plan der Bau wohl bis zu den Husiten- kriegen weiter geführt wurde. Dass diese Theile jedoch wirklich von ihm stammen, ist durch Vergleichung mit anderen Werken des Meisters zur überzeugenden Gewissheit zu bringen. In erster Linie stehen hier der Koliner und der Karlshofer Chorbau; bei beiden rückte der Baumeister einen Pfeiler in die Mittellinie der Anlage, das Polygon des Chorschlusses übereck stellend. Er markierte in dem aus der Hälfte des Sechzehneckes construierten Kapellenkranze der Kuttenberger Barbarakirche durch den ins Kirchenmittel gerückten Pfeiler dieselbe Eigenthümlichkeit. Wie in Kolin sind Chorschluss und Kapellenkranz nicht gleich, sondern verschiedenartig gestaltet, indem der mit Anwendung desselben oder eines verwandten Polygones etwas monoton werdende Parallelismus durch die Wahl eines anderen Polygones ver- mieden, die Seitenzahl in die Abwechslung von Gerad und Ungerad, die Schlusswand in den Gegensatz der geraden Linie zu der vortretenden Ecke gebracht wird; nur ist in Kolin die Anordnung der im Chorschlusse und Kapellenkranze gewählten Abwechslung rücksichtlich der Seitenzahl und der Schlusswand umgekehrt wie in Kuttenberg. Bei beiden Anlagen sind die Kapellen durch mächtige dreieckige Mauerpfeiler geschieden,
86 den während des Baues beliebten Abweichungen frei ist, für das Langhaus 14 gerade Joche, von welchen jedoch nur die östliche Hälfte ausgeführt wurde. Der Chorschluss ist aus fünf Seiten des Neuneckes in der Art gezogen, dass zwischen dem Polygone und dem Beginne des Langhauses auf jeder Seite gleichsam eine Verlängerung der äußeren Polygonseiten eingeschaltet ist, wodurch nun der Chorschluss thatsächlich siebenseitig erscheint. Der Kapellenkranz ist in die Hälfte eines Sechzehneckes gelegt, sodass ein Pfeiler in die Mittellinie der Kirche zu stehen kommt und je vier Kapellen rechts und links von demselben angeordnet erscheinen ; zwischen diese Kapellen, die äußerlich durch eine einzige, halbkreisformige Umfassungslinie vereinigt erscheinen, schieben sich wie gewaltige Keile mächtige dreieckige Mauerpfeiler, deren äußere Blindfelder an Breite den dazwischen liegenden Fensterfeldern gleichkommen. Die Fenster der Kapellen zeigen im Maßwerke neben den regelmäsigen Bildungen des Drei-, Vier- und Fünfpasses die an Parlerschen Bauten bereits auftauchenden Fischblasen, die Fensterprofile, die Schiffs- und besonders die Wand- pfeiler solche Ahnlichkeiten mit den gleichen Theilen des Koliner Baues, dass man fast zu der Annahme verleitet werden könnte, es sei in Kuttenberg nach den in Kolin gebrauchten Schablonen gearbeitet worden. Nur die Choranlage, die Anordnung und wohl zum Theil auch die Ausführung des Kapellenkranzes können für Peter Parler in Anspruch genommen werden, nach dessen Plan der Bau wohl bis zu den Husiten- kriegen weiter geführt wurde. Dass diese Theile jedoch wirklich von ihm stammen, ist durch Vergleichung mit anderen Werken des Meisters zur überzeugenden Gewissheit zu bringen. In erster Linie stehen hier der Koliner und der Karlshofer Chorbau; bei beiden rückte der Baumeister einen Pfeiler in die Mittellinie der Anlage, das Polygon des Chorschlusses übereck stellend. Er markierte in dem aus der Hälfte des Sechzehneckes construierten Kapellenkranze der Kuttenberger Barbarakirche durch den ins Kirchenmittel gerückten Pfeiler dieselbe Eigenthümlichkeit. Wie in Kolin sind Chorschluss und Kapellenkranz nicht gleich, sondern verschiedenartig gestaltet, indem der mit Anwendung desselben oder eines verwandten Polygones etwas monoton werdende Parallelismus durch die Wahl eines anderen Polygones ver- mieden, die Seitenzahl in die Abwechslung von Gerad und Ungerad, die Schlusswand in den Gegensatz der geraden Linie zu der vortretenden Ecke gebracht wird; nur ist in Kolin die Anordnung der im Chorschlusse und Kapellenkranze gewählten Abwechslung rücksichtlich der Seitenzahl und der Schlusswand umgekehrt wie in Kuttenberg. Bei beiden Anlagen sind die Kapellen durch mächtige dreieckige Mauerpfeiler geschieden,
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87 ihr Schluss aus drei Seiten gezogen, die Verhältnisse ziemlich die gleichen, die Wölbungsart ähnlich, die Viertheiligkeit der Fenster übereinstimmend, die äußere Umfassungslinie im Halbkreise gezogen, die Fenster- und Blindfelder in annähernd gleicher Detailmasse gehalten, die Blindfelder mit abgrenzenden Pilastern besetzt, die Profilierung der Wandpfeiler in fast vollständiger Ubereinstimmung gebildet. Sprächen schon diese Eigen- thümlichkeiten und immerhin zahlreichen Berührungspunkte zwischen der Koliner und der Kuttenberger Anlage dafür, dass sie wohl auf den Ein- fluss desselben Baumeisters, nämlich des in Kolin sicher nachweisbaren Peter Parler, zurückzuführen sind, so deutet auch noch anderes auf die- selbe Thatsache hin. Das durchbrochene Triforium unter den die ganze Wandbreite einnehmenden mächtigen Oberlichtern und der reiche Strebe- apparat, dessen Aufbau die Eigenthümlichkeiten des am Prager Dome verwendeten Strebesystems in fortgeschritteneren Formen zum Ausdrucke kommen lässt, weisen auf den zweiten Prager Dombaumeister hin, der diese Anordnung durch seine Thätigkeit beim Baue der Metropolitan- kirche des Landes in künstlerisch großartiger Weise bereits erprobt hatte. Wie demselben beim Koliner Chorbaue die Erinnerung an den Typus der Anlage des großartigen Domes zu Köln umschwebt haben mochte, so bietet auch die Kuttenberger Barbarakirche mit der Eigenthümlichkeit, die äußeren Polygonseiten des Chorschlusses gleichsam zu verlängern und so den fünfseitigen Abschluss zu einem siebenseitigen zu machen, eine Beziehung zu dem Kölner Dome, in dessen Bauhütte einst Peter Parler gearbeitet hatte. Das Verhältnis der beiden Kapellen, welche der geraden Schlusswand des Chores entsprechen, ist zum Chorschlusse und Chorumgange fast genau so entwickelt wie bei dem Münster in Freiburg, dessen Choranlage gleichfalls einen in die Mittellinie des Baues gestellten Pfeiler des Kapellenkranzes ausweist und mit großer Wahrscheinlichkeit von Johann von Gmünd, dem 1359 auf Lebenszeit bestellten und vielleicht als Mitglied der Familie Parler zu betrachtenden Werkmeister, entworfen wurde. Angesichts so vieler Anhaltspunkte, welche die Vergleichung mit anderen Werken Peter Parlers und die aus seinen Bildungs- wie Familien- verhältnissen beachtenswerten Thatsachen ergeben, darf wohl nunmehr als gesichertes Ergebnis betrachtet werden, dass Peter Parler den Plan der Kuttenberger Barbarakirche entworfen und die Ausführung der Chor- anlage zum Theile noch selbst überwacht habe und seine Ideen bis zum Ausbruche der Husitenstürme den Weiterbau bestimmten. Die im Jahre 1483 neuerlich aufgenommenen Vollendungsarbeiten wurden nach einem geänderten Plane in wesentlich anderen Kunstanschauungen von ver- schiedenen Meistern durchgeführt; keiner derselben hat aber der Kutten- berger Barbarakirche in so großartiger und künstlerisch vollendeter Weise
87 ihr Schluss aus drei Seiten gezogen, die Verhältnisse ziemlich die gleichen, die Wölbungsart ähnlich, die Viertheiligkeit der Fenster übereinstimmend, die äußere Umfassungslinie im Halbkreise gezogen, die Fenster- und Blindfelder in annähernd gleicher Detailmasse gehalten, die Blindfelder mit abgrenzenden Pilastern besetzt, die Profilierung der Wandpfeiler in fast vollständiger Ubereinstimmung gebildet. Sprächen schon diese Eigen- thümlichkeiten und immerhin zahlreichen Berührungspunkte zwischen der Koliner und der Kuttenberger Anlage dafür, dass sie wohl auf den Ein- fluss desselben Baumeisters, nämlich des in Kolin sicher nachweisbaren Peter Parler, zurückzuführen sind, so deutet auch noch anderes auf die- selbe Thatsache hin. Das durchbrochene Triforium unter den die ganze Wandbreite einnehmenden mächtigen Oberlichtern und der reiche Strebe- apparat, dessen Aufbau die Eigenthümlichkeiten des am Prager Dome verwendeten Strebesystems in fortgeschritteneren Formen zum Ausdrucke kommen lässt, weisen auf den zweiten Prager Dombaumeister hin, der diese Anordnung durch seine Thätigkeit beim Baue der Metropolitan- kirche des Landes in künstlerisch großartiger Weise bereits erprobt hatte. Wie demselben beim Koliner Chorbaue die Erinnerung an den Typus der Anlage des großartigen Domes zu Köln umschwebt haben mochte, so bietet auch die Kuttenberger Barbarakirche mit der Eigenthümlichkeit, die äußeren Polygonseiten des Chorschlusses gleichsam zu verlängern und so den fünfseitigen Abschluss zu einem siebenseitigen zu machen, eine Beziehung zu dem Kölner Dome, in dessen Bauhütte einst Peter Parler gearbeitet hatte. Das Verhältnis der beiden Kapellen, welche der geraden Schlusswand des Chores entsprechen, ist zum Chorschlusse und Chorumgange fast genau so entwickelt wie bei dem Münster in Freiburg, dessen Choranlage gleichfalls einen in die Mittellinie des Baues gestellten Pfeiler des Kapellenkranzes ausweist und mit großer Wahrscheinlichkeit von Johann von Gmünd, dem 1359 auf Lebenszeit bestellten und vielleicht als Mitglied der Familie Parler zu betrachtenden Werkmeister, entworfen wurde. Angesichts so vieler Anhaltspunkte, welche die Vergleichung mit anderen Werken Peter Parlers und die aus seinen Bildungs- wie Familien- verhältnissen beachtenswerten Thatsachen ergeben, darf wohl nunmehr als gesichertes Ergebnis betrachtet werden, dass Peter Parler den Plan der Kuttenberger Barbarakirche entworfen und die Ausführung der Chor- anlage zum Theile noch selbst überwacht habe und seine Ideen bis zum Ausbruche der Husitenstürme den Weiterbau bestimmten. Die im Jahre 1483 neuerlich aufgenommenen Vollendungsarbeiten wurden nach einem geänderten Plane in wesentlich anderen Kunstanschauungen von ver- schiedenen Meistern durchgeführt; keiner derselben hat aber der Kutten- berger Barbarakirche in so großartiger und künstlerisch vollendeter Weise
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88 den Stempel seines Geistes, die Zugehörigkeit zu den Werken einer großen Bauschule des ausklingenden Mittelalters aufgedrückt wie der große Prager Dombaumeister Peter Parler. Sein Entwurf bedingt die Großartigkeit des Eindruckes, welche ganz besonders die Ostpartie der Kirche erweckt. Die nunmehr gewonnenen Ergebnisse stimmen durchaus nicht zu der Behauptung, dass der figurale und vegetabilische Ornamentenschmuck an der ersten Partie der Barbarakirche in Kuttenberg älter sei als der Chor der Heiligenkreuzkirche in Gmünd und die Gründung daher vor 1350 falle.1) Diese mit ebenso viel Willkür als Kühnheit aufgestellte Ansicht sollte eine Hilfe für die Rettung der polnischen Herkunft der Familie Parler werden, indem zu demselben Zwecke auch behauptet wurde,2) der Vater Heinrich hätte sich auf der Wanderschaft von Polen in Kuttenberg aufgehalten, den Grund zu der Barbarakirche gelegt und die erste Kapelle vollendet; dann hätte er die Bauführung einem im Handwerke gut geübten Mitgliede seiner Familie überlassen und sich weiter nach Schwaben begeben, wo er die Heiligenkreuzkirche zu Gmünd in derselben Art erbaute. Leider stimmen zu diesem Phantasiebaue durchaus nicht die urkundlichen Daten,3) denen unzweifelhaft die meiste Glaub- würdigkeit zu zollen ist. Es kann gar kein Zweifel darüber existieren, dass der Bau der Kuttenberger Barbarakirche weder vor noch bald nach 1350 begonnen wurde, und dass wahrscheinlich beim Beginne desselben überhaupt der Vater Peter Parlers gar nicht mehr am Leben war. Denn am 27. Juli 1388 war der Bau noch nicht einmal in Angriff genommen.4) An dem genannten Tage erklärten nämlich die Mitglieder der Frohnleichnams- bruderschaft in Kuttenberg, 5) dass ihnen für die Gründung und Erbauung 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (Popis stavby.) S. 9. 2) Ebendaselbst (První doba stavby.) S. 11. 3) Sieh oben S. 10, Anm. 2. 4) Chytil, Petr Parléř, S. 20 setzt den Beginn der Arbeit zu früh; ebenso Lübke, Geschichte der deutschen Kunst. Stuttgart 1890. S. 451. 5) Prag, Metropolitancapitelarchiv, XVII. 23. In Dei nomine Amen. Nos Wincencius de Rosental, magister curie in Montibus Chutnis, Nicolaus de Doleo, Henricus de Rosental,Jacobus de Pyesk, Johannes dictus Russ, plebanus ecclesie in Herzman, Nicolaus Polneri, Jacobus, monete notarius, Nicolaus Falkenberg, Andreas Polner, Paulus montis notarius, Johannes de Iglavia, Michael linista, Johannes Rab, Martinus Placzczer, Johannes Minster- berg, Martinus de Doleo et Oswaldus Hoffman ceterique cives de Montibus Chutnis fraternitatis Corporis Christi ad universorum tam presencium quam futurorum volumus de- venire noticiam, quod nobis zelo devocionis ductis ob remedium animarum nostrarum ac parentum, predecessorum nostrorum, pro divini cultus augmento capellam in honore Corporis Christi et sancte Barbare virginis et martiris gloriose, prope montes Chutnis in fundo bonorum communium capituli ecclesie Pragensis . . . de novo opere fundare et construere cupientibus . . . canonici totumque capitulum ecclesie Pragensis antedicte ad humilem supplicacionem nostram consensum ipsorum graciosum ad hoc prebuerunt et fundum ipsorum ac dicti capituli
88 den Stempel seines Geistes, die Zugehörigkeit zu den Werken einer großen Bauschule des ausklingenden Mittelalters aufgedrückt wie der große Prager Dombaumeister Peter Parler. Sein Entwurf bedingt die Großartigkeit des Eindruckes, welche ganz besonders die Ostpartie der Kirche erweckt. Die nunmehr gewonnenen Ergebnisse stimmen durchaus nicht zu der Behauptung, dass der figurale und vegetabilische Ornamentenschmuck an der ersten Partie der Barbarakirche in Kuttenberg älter sei als der Chor der Heiligenkreuzkirche in Gmünd und die Gründung daher vor 1350 falle.1) Diese mit ebenso viel Willkür als Kühnheit aufgestellte Ansicht sollte eine Hilfe für die Rettung der polnischen Herkunft der Familie Parler werden, indem zu demselben Zwecke auch behauptet wurde,2) der Vater Heinrich hätte sich auf der Wanderschaft von Polen in Kuttenberg aufgehalten, den Grund zu der Barbarakirche gelegt und die erste Kapelle vollendet; dann hätte er die Bauführung einem im Handwerke gut geübten Mitgliede seiner Familie überlassen und sich weiter nach Schwaben begeben, wo er die Heiligenkreuzkirche zu Gmünd in derselben Art erbaute. Leider stimmen zu diesem Phantasiebaue durchaus nicht die urkundlichen Daten,3) denen unzweifelhaft die meiste Glaub- würdigkeit zu zollen ist. Es kann gar kein Zweifel darüber existieren, dass der Bau der Kuttenberger Barbarakirche weder vor noch bald nach 1350 begonnen wurde, und dass wahrscheinlich beim Beginne desselben überhaupt der Vater Peter Parlers gar nicht mehr am Leben war. Denn am 27. Juli 1388 war der Bau noch nicht einmal in Angriff genommen.4) An dem genannten Tage erklärten nämlich die Mitglieder der Frohnleichnams- bruderschaft in Kuttenberg, 5) dass ihnen für die Gründung und Erbauung 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (Popis stavby.) S. 9. 2) Ebendaselbst (První doba stavby.) S. 11. 3) Sieh oben S. 10, Anm. 2. 4) Chytil, Petr Parléř, S. 20 setzt den Beginn der Arbeit zu früh; ebenso Lübke, Geschichte der deutschen Kunst. Stuttgart 1890. S. 451. 5) Prag, Metropolitancapitelarchiv, XVII. 23. In Dei nomine Amen. Nos Wincencius de Rosental, magister curie in Montibus Chutnis, Nicolaus de Doleo, Henricus de Rosental,Jacobus de Pyesk, Johannes dictus Russ, plebanus ecclesie in Herzman, Nicolaus Polneri, Jacobus, monete notarius, Nicolaus Falkenberg, Andreas Polner, Paulus montis notarius, Johannes de Iglavia, Michael linista, Johannes Rab, Martinus Placzczer, Johannes Minster- berg, Martinus de Doleo et Oswaldus Hoffman ceterique cives de Montibus Chutnis fraternitatis Corporis Christi ad universorum tam presencium quam futurorum volumus de- venire noticiam, quod nobis zelo devocionis ductis ob remedium animarum nostrarum ac parentum, predecessorum nostrorum, pro divini cultus augmento capellam in honore Corporis Christi et sancte Barbare virginis et martiris gloriose, prope montes Chutnis in fundo bonorum communium capituli ecclesie Pragensis . . . de novo opere fundare et construere cupientibus . . . canonici totumque capitulum ecclesie Pragensis antedicte ad humilem supplicacionem nostram consensum ipsorum graciosum ad hoc prebuerunt et fundum ipsorum ac dicti capituli
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89 einer Kapelle zu Ehren des Leichnames Christi und der heil. Barbara bei Kuttenberg auf dem Grunde des Prager Capitels von letzerem die Erlaubnis und der Grund zur Aufführung des Kapellenbaues gegeben worden seien. Dagegen verpflichteten sie sich, dass vom Tage der Begründung der Bauhütte der sechste Theil der Spenden unter einer bestimmten Einschränkung dem Prager Metropolitancapitel gleichsam als Grundgeld zufallen sollte, und stellten auch die Entschädigung für den jeweiligen Pfarrer der Wenzelskirche in Pniewicz, in deren Gebiet die genannte Kapelle gegründet und errichtet werden sollte, fest. Mit dieser Urkunde vom 27. Juli 1388 ist endgiltig entschieden, dass der Bau der Barbarakirche in Kuttenberg bis zu diesem Tage noch nicht in Angriff genommen war und, wie der Wortlaut schließen lässt, auch noch keine Vorbereitungen dazu getroffen waren. Die Art und Weise der Bezeichnung, mit welcher die Kapelle näher charakterisiert wird, lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass wirklich die Barbarakirche gemeint sei; denn letztere ist in den Errichtungsbüchern bald als neue Kapelle bald als neue Kirche des Leichnames Christi und der heil. Barbara,1) und zwar schon am 15. August 1389 mit dem Zusatze »prope Montes Kuthnis«2) genannt. Außerdem bezeichnet die Bulle des Papstes Bonifaz IX. vom 16. April 1403 die neue Kapelle innerhalb des Gebietes der Pfarrei Pniewicz als auf denselben Titel s) geweiht, der am 27. Juli 1388 angegeben wurde. Die rasche Aufeinanderfolge der Altarerrichtungen, die namentlich in dem ersten Decennium des 15. Jahrhundertes sich mehrten, verbürgt ein schnelles Fortschreiten des Baues, den Peter Parler selbst nicht einmal ein volles Jahrzehnt geleitet haben kann. predictum pro huiusmodi capella fundanda et construenda nobis ac dicte fraternitati nostre donaverunt de connivencia et consensu expresso reverendissimi in Cristo patris et domini, domini Johannis, archiepiscopi Pragensis, apostolice sedis legati, sub condicionibus infra- scriptis . . . Item quod in huiusmodi capella per octo annos continuos inmediate sequentes a tempore fundacionis fabrice ipsius capelle continue computando sexta pars offertorii et aliarum oblacionum modo quocumque obveniencium preter fabricam et census perpetuos sive in agris sive in pecuniis pro altaribus sive missis perpetuis comparandis et luminaria perpetua, videlicet lampades, ad prefatos dominos prepositum, decanum et capitulum in signum dominii fundi prelibati pertinebit; residuis vero quinque partibus offertorii et oblacionum huiusmodi pro fabrica memorate capelle convertendo reservatis .. . Insuper fatemur, quod prefate ecclesie parochiali sancti Wenczeslai (sc. Pnyewicz) rectoribusque ipsius, qui fuerint pro tempore, infra cuius limites sepedicta capella fundabitur et construetur, . . exstitit satisfactum taliter videlicet etc. — Grueber, Peter von Gmünd, S. 73 meint, dass um 1378 der Senat von Kuttenberg den Entschluss zum Kirchenbaue fasste; die Urkunde stellt fest, dass es nicht der Senat, sondern die Frohnleichnamsbruderschaft war. 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (První doba stavby.) S. 22 uf. geben eine übersichtliche und gute Zusammenstellung dieser Daten. 2) Borový, Libri erectionum archidioecesis Pragensis. S. 445. Nr. 615. 3) Zach-Braniš. Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (Druhá doba stavby.) S. 5.
89 einer Kapelle zu Ehren des Leichnames Christi und der heil. Barbara bei Kuttenberg auf dem Grunde des Prager Capitels von letzerem die Erlaubnis und der Grund zur Aufführung des Kapellenbaues gegeben worden seien. Dagegen verpflichteten sie sich, dass vom Tage der Begründung der Bauhütte der sechste Theil der Spenden unter einer bestimmten Einschränkung dem Prager Metropolitancapitel gleichsam als Grundgeld zufallen sollte, und stellten auch die Entschädigung für den jeweiligen Pfarrer der Wenzelskirche in Pniewicz, in deren Gebiet die genannte Kapelle gegründet und errichtet werden sollte, fest. Mit dieser Urkunde vom 27. Juli 1388 ist endgiltig entschieden, dass der Bau der Barbarakirche in Kuttenberg bis zu diesem Tage noch nicht in Angriff genommen war und, wie der Wortlaut schließen lässt, auch noch keine Vorbereitungen dazu getroffen waren. Die Art und Weise der Bezeichnung, mit welcher die Kapelle näher charakterisiert wird, lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass wirklich die Barbarakirche gemeint sei; denn letztere ist in den Errichtungsbüchern bald als neue Kapelle bald als neue Kirche des Leichnames Christi und der heil. Barbara,1) und zwar schon am 15. August 1389 mit dem Zusatze »prope Montes Kuthnis«2) genannt. Außerdem bezeichnet die Bulle des Papstes Bonifaz IX. vom 16. April 1403 die neue Kapelle innerhalb des Gebietes der Pfarrei Pniewicz als auf denselben Titel s) geweiht, der am 27. Juli 1388 angegeben wurde. Die rasche Aufeinanderfolge der Altarerrichtungen, die namentlich in dem ersten Decennium des 15. Jahrhundertes sich mehrten, verbürgt ein schnelles Fortschreiten des Baues, den Peter Parler selbst nicht einmal ein volles Jahrzehnt geleitet haben kann. predictum pro huiusmodi capella fundanda et construenda nobis ac dicte fraternitati nostre donaverunt de connivencia et consensu expresso reverendissimi in Cristo patris et domini, domini Johannis, archiepiscopi Pragensis, apostolice sedis legati, sub condicionibus infra- scriptis . . . Item quod in huiusmodi capella per octo annos continuos inmediate sequentes a tempore fundacionis fabrice ipsius capelle continue computando sexta pars offertorii et aliarum oblacionum modo quocumque obveniencium preter fabricam et census perpetuos sive in agris sive in pecuniis pro altaribus sive missis perpetuis comparandis et luminaria perpetua, videlicet lampades, ad prefatos dominos prepositum, decanum et capitulum in signum dominii fundi prelibati pertinebit; residuis vero quinque partibus offertorii et oblacionum huiusmodi pro fabrica memorate capelle convertendo reservatis .. . Insuper fatemur, quod prefate ecclesie parochiali sancti Wenczeslai (sc. Pnyewicz) rectoribusque ipsius, qui fuerint pro tempore, infra cuius limites sepedicta capella fundabitur et construetur, . . exstitit satisfactum taliter videlicet etc. — Grueber, Peter von Gmünd, S. 73 meint, dass um 1378 der Senat von Kuttenberg den Entschluss zum Kirchenbaue fasste; die Urkunde stellt fest, dass es nicht der Senat, sondern die Frohnleichnamsbruderschaft war. 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (První doba stavby.) S. 22 uf. geben eine übersichtliche und gute Zusammenstellung dieser Daten. 2) Borový, Libri erectionum archidioecesis Pragensis. S. 445. Nr. 615. 3) Zach-Braniš. Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (Druhá doba stavby.) S. 5.
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90 Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Kuttenberger Frohn- leichnamsbruderschaft durch die Ausführung des im benachbarten Kolin damals noch im Baue begriffenen Chores auf den Prager Dom- baumeister besonders aufmerksam geworden war, dessen Lob nach der Vollendung des Prager Domchores gewiss durch das ganze Land gieng. Auserdem kam die Familie Parler in Verwandtschaft mit einflussreichen, aus Kuttenberg entstammenden Persönlichkeiten, als Johann Parler, des Dombaumeisters Sohn, die Tochter des Jesco von Kuttenberg, namens Katharina Helene, zur Frau nahm. Diese Beziehungen konnten immerhin die Zuwendung des Auftrages vermitteln, welcher dem Dombaumeister um so mehr willkommen sein musste, als seit der Fertigstellung des Domchores die Arbeiten für den Betrieb des Weiterbaues offenbar einige Zeit stockten; Peter Parler war 1388 thatsächlich in der Lage ohne Besorgnis, eine andere große Arbeit vernachlässigen zu müssen, die Aufführung einer prächtigen Kirchenanlage in der reichen Landstadt Böhmens übernehmen zu können. Dass dieselbe in so großartiger Weise begonnen wurde, kann nicht Wunder nehmen in einer Zeit, da der Reichthum der Städter auch an anderen Orten, z. B. in Ulm, vor allen Dingen der Erbauung imponierender Gotteshäuser ausgiebige Mittel zur Verfügung stellte. Wer nach dem Tode Peter Parlers den Bau der Kuttenberger Barbarakirche leitete und den Kapellenkranz noch vor dem Ausbruche der Husitenkriege fertig brachte, ob Johann Parler, der ja zu einer aus Kuttenberg stammenden Familie directe Beziehungen hatte, daran betheiligt war und dem Vater nicht nur in der Stellung eines Dombau- meisters, sondern auch in der Leitung des Baues der Barbarakirche folgte, lässt sich zur Stunde auch nicht einmal vermuthungsweise angeben. Das an den Bauten Peter Parlers so charakteristische Einstellen eines Pfeilers der Choranlage in die Mittellinie des Kirchengebäudes findet sich auch bei der Teynkirche in Prag, die demnach noch besondere Würdigung erfordert, da sie in einem so wichtigen Detail sich mit den urkundlich verbürgten oder aus anderen Gründen bestimmbaren Werken des Meisters berührt. Jede Abtheilung des dreischiffigen Langhauses, 1) dessen Mittelschiff auf jeder Seite durch vier reichgegliederte Pfeiler und einen verstärkten Thurmpfeiler von den beiden nur seine halbe Höhe erreichenden Seiten- schiffen geschieden ist, zeigt einen selbständigen Schluss. Das Mittelschiff zieht denselben aus der Hälfte eines übereck gestellten Achteckes, eine An- 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 84 uf. — Peter von Gmünd. S. 77 und 78. — Zap, Týnský chrám, hlavní farní kostel Starého města Pražského. Památky archaeolog. a místopis. I. S. 60—62. — Mikowec-Zap, Die Theynkirche in der Altstadt Prags. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. II. S. 101 uf. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 29—30.
90 Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Kuttenberger Frohn- leichnamsbruderschaft durch die Ausführung des im benachbarten Kolin damals noch im Baue begriffenen Chores auf den Prager Dom- baumeister besonders aufmerksam geworden war, dessen Lob nach der Vollendung des Prager Domchores gewiss durch das ganze Land gieng. Auserdem kam die Familie Parler in Verwandtschaft mit einflussreichen, aus Kuttenberg entstammenden Persönlichkeiten, als Johann Parler, des Dombaumeisters Sohn, die Tochter des Jesco von Kuttenberg, namens Katharina Helene, zur Frau nahm. Diese Beziehungen konnten immerhin die Zuwendung des Auftrages vermitteln, welcher dem Dombaumeister um so mehr willkommen sein musste, als seit der Fertigstellung des Domchores die Arbeiten für den Betrieb des Weiterbaues offenbar einige Zeit stockten; Peter Parler war 1388 thatsächlich in der Lage ohne Besorgnis, eine andere große Arbeit vernachlässigen zu müssen, die Aufführung einer prächtigen Kirchenanlage in der reichen Landstadt Böhmens übernehmen zu können. Dass dieselbe in so großartiger Weise begonnen wurde, kann nicht Wunder nehmen in einer Zeit, da der Reichthum der Städter auch an anderen Orten, z. B. in Ulm, vor allen Dingen der Erbauung imponierender Gotteshäuser ausgiebige Mittel zur Verfügung stellte. Wer nach dem Tode Peter Parlers den Bau der Kuttenberger Barbarakirche leitete und den Kapellenkranz noch vor dem Ausbruche der Husitenkriege fertig brachte, ob Johann Parler, der ja zu einer aus Kuttenberg stammenden Familie directe Beziehungen hatte, daran betheiligt war und dem Vater nicht nur in der Stellung eines Dombau- meisters, sondern auch in der Leitung des Baues der Barbarakirche folgte, lässt sich zur Stunde auch nicht einmal vermuthungsweise angeben. Das an den Bauten Peter Parlers so charakteristische Einstellen eines Pfeilers der Choranlage in die Mittellinie des Kirchengebäudes findet sich auch bei der Teynkirche in Prag, die demnach noch besondere Würdigung erfordert, da sie in einem so wichtigen Detail sich mit den urkundlich verbürgten oder aus anderen Gründen bestimmbaren Werken des Meisters berührt. Jede Abtheilung des dreischiffigen Langhauses, 1) dessen Mittelschiff auf jeder Seite durch vier reichgegliederte Pfeiler und einen verstärkten Thurmpfeiler von den beiden nur seine halbe Höhe erreichenden Seiten- schiffen geschieden ist, zeigt einen selbständigen Schluss. Das Mittelschiff zieht denselben aus der Hälfte eines übereck gestellten Achteckes, eine An- 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 84 uf. — Peter von Gmünd. S. 77 und 78. — Zap, Týnský chrám, hlavní farní kostel Starého města Pražského. Památky archaeolog. a místopis. I. S. 60—62. — Mikowec-Zap, Die Theynkirche in der Altstadt Prags. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. II. S. 101 uf. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 29—30.
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91 ordnung, die einen Pfeiler wieder ins Kirchenmittel rückt, während die beiden Seitenschiffe in der ganz gewöhnlichen Art aus fünf Seiten des Acht- eckes schließen. Der Chor ist verhältnismäßlig kurz, die Höhe und Breite des Mittelschiffes jedoch immerhin so bedeutend, dass sie selbst Ver- hältnissen der Dombauten nicht viel nachstehn und einen wirklich starken Eindruck machen. Die zweithürmige Westfronte mit einem hübschen Portale ist deshalb besonders beachtenswert, weil sie die einzige ganz vollendete Façade der Gothik in Böhmen bietet. Hervorragenden Kunst- wert besitzt das an der Nordseite unter einer Art Vorhalle eingestellte Portal, eine tüchtige Steinmetzarbeit von guter Anordnung und Durchbildung. Die Anlage1) zeigt schon mit der Eigenthümlichkeit, dass im Chor- schlusse des Mittelschiffes die Hälfte des Achteckes übereck gestellt und ein Pfeiler in das Kirchenmittel gerückt ist, auf Beziehungen zu den von Peter Parler vertretenen Grundsätzen. Diese Anordnung nähert die äußere Umfassungslinie des Chorschlusses überdies dem Halbkreise, der in Kolin und Kuttenberg begegnet. Die Profilierung der freistehenden und der Wandpfeiler klingt an die Pfeilerbildungen des Prager Domes und des Koliner Chores an, während die in der Grundform der Pfeiler klar aus- gesprochene Hindeutung auf die oberen Wandflächen und die Vorlagerung kräftiger Dienste im Mittelschiffe Ahnlichkeiten mit den Pfeilern der Kuttenberger Anlage zeigen. Die Tendenz reicher Lichtvermittlung, welche beim Oberbaue der Chorpartien des Prager Domes sowie in Kolin und Kuttenberg begegnet, tritt auch im Lichtgaden der Teynkirche, wenn auch nicht gleich stark, so doch in ganz entschiedener Betonung zutage, und die sauber gearbeiteten, in ziemlich reinen Motiven gehaltenen Maßs- werke bieten Anklänge an die Koliner Fensterdecoration. Ganz besonders bleibt aber beachtenswert, dass das an der Nordseite gelegene spitzbogige Portal in eine Vorhalle eingestellt ist, welche im Rundbogen gedeckt wurde; denn diese im 14. Jahrhunderte stark auffallende Abweichung kehrt nicht nur an dem Eingange der Prager Wenzelskapelle, sondern auch bei dem an der Südseite des Domes angeordneten Portale wieder, also bei Werken, die nachweisbar unter dem allein maßgebenden Einflusse Peter Parlers angeordnet und ausgeführt wurden, und entspringt vielleicht einer in der Familie des Baumeisters sich weiter entwickelnden Anschauung, die schon in den Segmentbogen oberhalb der Chorfenster in Gmünd von dem sonst Ublichen abgeht, ein bis dahin dem Stilgefühle der Zeit 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 85 meint, dass für dieselbe »vermuthlich die alten Fundamente benützt werden mussten«. Die 1890 an der Südseite der Teynkirche vorgenommenen Nachgrabungen erweisen diese Annahme als unhaltbar, da durch dieselben ein großer Theil der alten mit einer Krypta ausgestatteten Anlage blofgelegt wurde; vgl. Mittheilungen der k. k. Centralcommission. Jhg. 1890, S. 198.
91 ordnung, die einen Pfeiler wieder ins Kirchenmittel rückt, während die beiden Seitenschiffe in der ganz gewöhnlichen Art aus fünf Seiten des Acht- eckes schließen. Der Chor ist verhältnismäßlig kurz, die Höhe und Breite des Mittelschiffes jedoch immerhin so bedeutend, dass sie selbst Ver- hältnissen der Dombauten nicht viel nachstehn und einen wirklich starken Eindruck machen. Die zweithürmige Westfronte mit einem hübschen Portale ist deshalb besonders beachtenswert, weil sie die einzige ganz vollendete Façade der Gothik in Böhmen bietet. Hervorragenden Kunst- wert besitzt das an der Nordseite unter einer Art Vorhalle eingestellte Portal, eine tüchtige Steinmetzarbeit von guter Anordnung und Durchbildung. Die Anlage1) zeigt schon mit der Eigenthümlichkeit, dass im Chor- schlusse des Mittelschiffes die Hälfte des Achteckes übereck gestellt und ein Pfeiler in das Kirchenmittel gerückt ist, auf Beziehungen zu den von Peter Parler vertretenen Grundsätzen. Diese Anordnung nähert die äußere Umfassungslinie des Chorschlusses überdies dem Halbkreise, der in Kolin und Kuttenberg begegnet. Die Profilierung der freistehenden und der Wandpfeiler klingt an die Pfeilerbildungen des Prager Domes und des Koliner Chores an, während die in der Grundform der Pfeiler klar aus- gesprochene Hindeutung auf die oberen Wandflächen und die Vorlagerung kräftiger Dienste im Mittelschiffe Ahnlichkeiten mit den Pfeilern der Kuttenberger Anlage zeigen. Die Tendenz reicher Lichtvermittlung, welche beim Oberbaue der Chorpartien des Prager Domes sowie in Kolin und Kuttenberg begegnet, tritt auch im Lichtgaden der Teynkirche, wenn auch nicht gleich stark, so doch in ganz entschiedener Betonung zutage, und die sauber gearbeiteten, in ziemlich reinen Motiven gehaltenen Maßs- werke bieten Anklänge an die Koliner Fensterdecoration. Ganz besonders bleibt aber beachtenswert, dass das an der Nordseite gelegene spitzbogige Portal in eine Vorhalle eingestellt ist, welche im Rundbogen gedeckt wurde; denn diese im 14. Jahrhunderte stark auffallende Abweichung kehrt nicht nur an dem Eingange der Prager Wenzelskapelle, sondern auch bei dem an der Südseite des Domes angeordneten Portale wieder, also bei Werken, die nachweisbar unter dem allein maßgebenden Einflusse Peter Parlers angeordnet und ausgeführt wurden, und entspringt vielleicht einer in der Familie des Baumeisters sich weiter entwickelnden Anschauung, die schon in den Segmentbogen oberhalb der Chorfenster in Gmünd von dem sonst Ublichen abgeht, ein bis dahin dem Stilgefühle der Zeit 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 85 meint, dass für dieselbe »vermuthlich die alten Fundamente benützt werden mussten«. Die 1890 an der Südseite der Teynkirche vorgenommenen Nachgrabungen erweisen diese Annahme als unhaltbar, da durch dieselben ein großer Theil der alten mit einer Krypta ausgestatteten Anlage blofgelegt wurde; vgl. Mittheilungen der k. k. Centralcommission. Jhg. 1890, S. 198.
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92 mehr fernstehendes Motiv einführt und schließlich ohne jedes Bedenken den aus ihm gleichsam herauswachsenden Rundbogen verwertet. Anklänge an die Gmünder Heiligenkreuzkirche bietet auch die verhältnismäßig reiche Ausstattung des Seitenportales mit Sculpturen, da auch in Gmünd gerade die Seitenportale am reichsten mit diesem Schmucke bedacht sind,1) und die Eigenthümlichkeit, dass an den Strebepfeilern Statuenbaldachine in der Art übereck gestellt werden, welche auch bei dem vom Vater des Prager Dombaumeisters aufgeführten Gotteshause nachgewiesen werden kann. So verdichtet sich die Menge der Beziehungen, die sich zwischen der Prager Teynkirche einerseits sowie zwischen den Werken Peter Parlers und gewissen aus der Gmünder Schule entstammenden, von ihm festgehaltenen und weiterentwickelten Anschauungen andererseits nachweisen lassen; sie deuten auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass die ganz im Geiste Peter Parlers angelegte und aufgeführte Teynkirche in Prag größtentheils auch sein Werk sei. Dem widerspricht auch nicht, was über die Baugeschichte der Kirche sichergestellt werden kann. Die seit den 6oer Jahren des 14. Jahrhundertes sich mehrenden Errichtungen neuer Altäre2) lassen darauf schließen, dass das Fortschreiten des Baues damit gewissermaßen gleichen Schritt hielt. Die reichen deutschen Kaufleute, über deren Beschluss der Neubau der Teynkirche in Angriff genommen wurde, steuerten reichlich dazu bei, und noch am Beginne des 15. Jahrhundertes können Beiträge, welche die Bürger für diesen Zweck bestimmten, nachgewiesen werden. Schon 1380 war der neue Chor vollendet, ja auch geweiht und mit dem einst in der Krypta aufgestellten Altare der Heil. Felix und Adauctus ausgestattet; s) in diesem neuen Chore errichtete der Altstädter Bürger Frana Terkler einen am 1. Februar 1386 genannten Frohnleichnams- und Marienaltar. 4) Ja, die Thatsache, dass der am 21. August 1380 bereits im neuen Chore stehende Altar noch 1375 in der Krypta der alten Kirche erwähnt ist, in welcher er 1360 errichtet wurde, stellt unbestreitbar fest, dass die Vollendung und Weihe des Chores zwischen 1375 und 1380 1) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. Berlin 1885. S. 87 hebt dieselben rühmend hervor mit dem Hinweise, dass die Gmünder Bauhütte auch tüchtige Bildhauer besessen zu haben scheine. 2) Tomek, Základy, I. S. 24—25 bietet eine übersichtliche Zusammenstellung derselben. 3) Emler, Libri confirmationum, III. und IV., S. 133. (21. Aug. 1380.) Ad altare ss. Felicis et Adaucti et s. Marthe,quondam in cripta nuncupatum seu constitutum, nunc vero altare novi chori ex novo fundati in ecclesia s. Marie ante Letam curiam. — Tomek, Základy, I. S. 25 liest »nunc vero a latere novi chori ex novo fundati«, dem die Lesart Emlers als die durchaus sinngemäße und zutreffende unbedingt vorzuziehn ist. 4) Borový, Libri erectionum archidioecesis Pragensis, S. 228. Nr. 388 gilt dem »altario in choro novo ecclesiae s. Mariae ante Laetam curiam Pragae per se exstructo«.
92 mehr fernstehendes Motiv einführt und schließlich ohne jedes Bedenken den aus ihm gleichsam herauswachsenden Rundbogen verwertet. Anklänge an die Gmünder Heiligenkreuzkirche bietet auch die verhältnismäßig reiche Ausstattung des Seitenportales mit Sculpturen, da auch in Gmünd gerade die Seitenportale am reichsten mit diesem Schmucke bedacht sind,1) und die Eigenthümlichkeit, dass an den Strebepfeilern Statuenbaldachine in der Art übereck gestellt werden, welche auch bei dem vom Vater des Prager Dombaumeisters aufgeführten Gotteshause nachgewiesen werden kann. So verdichtet sich die Menge der Beziehungen, die sich zwischen der Prager Teynkirche einerseits sowie zwischen den Werken Peter Parlers und gewissen aus der Gmünder Schule entstammenden, von ihm festgehaltenen und weiterentwickelten Anschauungen andererseits nachweisen lassen; sie deuten auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass die ganz im Geiste Peter Parlers angelegte und aufgeführte Teynkirche in Prag größtentheils auch sein Werk sei. Dem widerspricht auch nicht, was über die Baugeschichte der Kirche sichergestellt werden kann. Die seit den 6oer Jahren des 14. Jahrhundertes sich mehrenden Errichtungen neuer Altäre2) lassen darauf schließen, dass das Fortschreiten des Baues damit gewissermaßen gleichen Schritt hielt. Die reichen deutschen Kaufleute, über deren Beschluss der Neubau der Teynkirche in Angriff genommen wurde, steuerten reichlich dazu bei, und noch am Beginne des 15. Jahrhundertes können Beiträge, welche die Bürger für diesen Zweck bestimmten, nachgewiesen werden. Schon 1380 war der neue Chor vollendet, ja auch geweiht und mit dem einst in der Krypta aufgestellten Altare der Heil. Felix und Adauctus ausgestattet; s) in diesem neuen Chore errichtete der Altstädter Bürger Frana Terkler einen am 1. Februar 1386 genannten Frohnleichnams- und Marienaltar. 4) Ja, die Thatsache, dass der am 21. August 1380 bereits im neuen Chore stehende Altar noch 1375 in der Krypta der alten Kirche erwähnt ist, in welcher er 1360 errichtet wurde, stellt unbestreitbar fest, dass die Vollendung und Weihe des Chores zwischen 1375 und 1380 1) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. Berlin 1885. S. 87 hebt dieselben rühmend hervor mit dem Hinweise, dass die Gmünder Bauhütte auch tüchtige Bildhauer besessen zu haben scheine. 2) Tomek, Základy, I. S. 24—25 bietet eine übersichtliche Zusammenstellung derselben. 3) Emler, Libri confirmationum, III. und IV., S. 133. (21. Aug. 1380.) Ad altare ss. Felicis et Adaucti et s. Marthe,quondam in cripta nuncupatum seu constitutum, nunc vero altare novi chori ex novo fundati in ecclesia s. Marie ante Letam curiam. — Tomek, Základy, I. S. 25 liest »nunc vero a latere novi chori ex novo fundati«, dem die Lesart Emlers als die durchaus sinngemäße und zutreffende unbedingt vorzuziehn ist. 4) Borový, Libri erectionum archidioecesis Pragensis, S. 228. Nr. 388 gilt dem »altario in choro novo ecclesiae s. Mariae ante Laetam curiam Pragae per se exstructo«.
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93 fallen muss. Das Langhaus war offenbar um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes fertig gestellt worden, da bereits 1402 der neuerrichtete Bartholomäusaltar in dem neuen Thurme der Teynkirche ausdrücklich genannt ist.1) 1410 war auch auf dem Friedhofe der Teynkirche die neue Kapelle schon geweiht, 2) ein Zeichen dafür, dass der Bau des Gotteshauses in der Hauptsache damals vollendet war, da selbst ein Bau- werk von mehr untergeordneter und nebensächlicher Art, das jedoch mit der ganzen Anlage in gewissem Zusammenhange stand, fertig gestellt war. Demnach fallt die Vollendung des Kirchenhauses der Prager Teyn- kirche vor den Ausbruch der Husitenkriege; der weitaus größsere Theil der Anlage muss noch bei Lebzeiten Peter Parlers ausgeführt worden sein, nach dessen Tode sein Sohn Johann die Leitung des Baues über- nommen haben könnte. Für diese Annahmen sprechen auch einige andere Gründe. Peter Parler hat, wie bereits erwähnt wurde, 3) 1379 das Bürgerrecht der Prager Altstadt erworben und noch 1393 in der ihm darnach zustehenden Weise bei der Bürgerrechtserwerbung eines andern als Bürge inter- veniert. Die Bürgerrechtserwerbung hatte offenbar irgend einen praktischen Hintergrund und stellt auch sicher, dass der Dombaumeister seit 1379 auf der Altstadt ansässig war. Dazu stimmt auch, dass er gerade nach dieser Zeit mehrfach über seine auf dem Hradschin gelegenen Häuser zu Gunsten seiner Söhne, der zweiten Frau und ihrer Kinder verfügte, weil er wahrscheinlich nunmehr auf der Altstadt wohnte und einen Hausbesitz erworben hatte, der mit dem für seinen Sohn Johann nach- weisbaren Hause in der Zeltnergasse immerhin identisch sein konnte. Die Niederlassung Peter Parlers auf der Altstadt fande aber eine vollständig ausreichende Erklärung in der Ubertragung des Baues der Teynkirche, für den die reichen Bauherrn gewiss nur einen Meister von gutem Rufe bestellten und, wenn er im Lande und in der nächsten Nähe war, nicht erst nach einer fernen Kraft suchten; jedenfalls hätte der auf der Altstadt wohnende Dombaumeister trotz seiner mannigfachen anderen Arbeiten die Ausführung sehr leicht und bequem überwachen können. Alle Umstände weisen darauf hin, dass Peter Parler mit dem Aufbaue der Teynkirche betraut wurde und bis zu seinem Tode bereits den grösten Theil des Werkes vollendete. 1) Tomek, Základy, I. S. 25. Altare in honore et sub vocabulo s. Bartholomaei apostoli in nova turri in ecclesia b. Mariae virginis ante Laetam curiam de novo exstructum. 2) Ebendaselbst. S. 25. Census deputatur pro altari in honore s. Eustachii et animarum omnium fidelium defunctorum in nova capella sita in cimiterio ecclesiae parochialis s. Mariae ante Laetam curiam consecrata. 3) Sieh oben S. 30.
93 fallen muss. Das Langhaus war offenbar um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes fertig gestellt worden, da bereits 1402 der neuerrichtete Bartholomäusaltar in dem neuen Thurme der Teynkirche ausdrücklich genannt ist.1) 1410 war auch auf dem Friedhofe der Teynkirche die neue Kapelle schon geweiht, 2) ein Zeichen dafür, dass der Bau des Gotteshauses in der Hauptsache damals vollendet war, da selbst ein Bau- werk von mehr untergeordneter und nebensächlicher Art, das jedoch mit der ganzen Anlage in gewissem Zusammenhange stand, fertig gestellt war. Demnach fallt die Vollendung des Kirchenhauses der Prager Teyn- kirche vor den Ausbruch der Husitenkriege; der weitaus größsere Theil der Anlage muss noch bei Lebzeiten Peter Parlers ausgeführt worden sein, nach dessen Tode sein Sohn Johann die Leitung des Baues über- nommen haben könnte. Für diese Annahmen sprechen auch einige andere Gründe. Peter Parler hat, wie bereits erwähnt wurde, 3) 1379 das Bürgerrecht der Prager Altstadt erworben und noch 1393 in der ihm darnach zustehenden Weise bei der Bürgerrechtserwerbung eines andern als Bürge inter- veniert. Die Bürgerrechtserwerbung hatte offenbar irgend einen praktischen Hintergrund und stellt auch sicher, dass der Dombaumeister seit 1379 auf der Altstadt ansässig war. Dazu stimmt auch, dass er gerade nach dieser Zeit mehrfach über seine auf dem Hradschin gelegenen Häuser zu Gunsten seiner Söhne, der zweiten Frau und ihrer Kinder verfügte, weil er wahrscheinlich nunmehr auf der Altstadt wohnte und einen Hausbesitz erworben hatte, der mit dem für seinen Sohn Johann nach- weisbaren Hause in der Zeltnergasse immerhin identisch sein konnte. Die Niederlassung Peter Parlers auf der Altstadt fande aber eine vollständig ausreichende Erklärung in der Ubertragung des Baues der Teynkirche, für den die reichen Bauherrn gewiss nur einen Meister von gutem Rufe bestellten und, wenn er im Lande und in der nächsten Nähe war, nicht erst nach einer fernen Kraft suchten; jedenfalls hätte der auf der Altstadt wohnende Dombaumeister trotz seiner mannigfachen anderen Arbeiten die Ausführung sehr leicht und bequem überwachen können. Alle Umstände weisen darauf hin, dass Peter Parler mit dem Aufbaue der Teynkirche betraut wurde und bis zu seinem Tode bereits den grösten Theil des Werkes vollendete. 1) Tomek, Základy, I. S. 25. Altare in honore et sub vocabulo s. Bartholomaei apostoli in nova turri in ecclesia b. Mariae virginis ante Laetam curiam de novo exstructum. 2) Ebendaselbst. S. 25. Census deputatur pro altari in honore s. Eustachii et animarum omnium fidelium defunctorum in nova capella sita in cimiterio ecclesiae parochialis s. Mariae ante Laetam curiam consecrata. 3) Sieh oben S. 30.
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94 Es bleibt noch zu erwägen, welcher Antheil an der Vollendung der Teynkirche den 1404 genannten Petrus Smelczer und Otto Schaufler, die ausdrücklich als »protunc magistri fabricae ecclesiae beatae Mariae virginis ante Laetam curiam« bezeichnet sind,1) zugerechnet werden müsse. Es läge unzweifelhaft die Vermuthung nahe, in ihnen die Nachfolger Peter Parlers in der Fortführung des Werkes zu erblicken und sie als Baumeister zu betrachten. Thatsächlich wurden auch Petrus Smelczer und Otto Schaufler als die »kunstreichen Meister des Neubaues der Teynkirche«2) ausgegeben. Allein es hält gar nicht schwer, das von den tschechischen Kunsthistorikern verlangte »Widerspiel« zu beweisen und festzustellen, dass beide Genannten gar keine Architekten gewesen sind. Die genaue Durchsicht der dem Ende des 14. und dem Beginne des 15. Jahrhundertes angehörigen Prager Stadtbücher, in welchen die Namen des Petrus Smelczer und des Otto Schaufler sehr oft begegnen, ergibt die auffallende Thatsache, dass die ein einziges Mal als »magistri fabricae« der Teynkirche Bezeichneten auch nicht einmal als »lapicidae« oder »latomi« genannt sind. Dies ist um so beachtenswerter, als der »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« allein dem Dombaumeister Peter Parler wiederholt letztere Bezeichnungen beilegt und auch die Prager Stadtbücher überhaupt die Baumeister und Steinmetzen durchschnittlich durch dieselben näher charakterisieren. Demnach können Petrus Smelczer und Otto Schaufler gewiss nicht Baumeister und Leiter des Baues der Prager Teynkirche gewesen sein.3) Die ihnen zugewendete Bezeichnung »magistri fabricae« besagt nichts anderes, als dass sie die von der Kirchengemeinde bestellten Bauaufseher waren, die in ähnlicher Weise wie die »directores fabricae« beim Dombaue als Vertreter des Bauherrn für alles zu einem ununterbrochenen Baubetriebe Nöthige zu sorgen hatten, wie dies z. B. in späterer Zeit in Kuttenberg Herr Michael von Wrchowišt gethan.4) In dieser Stellung als Rechnungsführer und Bauaufseher begegnen die »magistri fabricae« gegen das Ende des 14. Jahrhundertes in Frankfurt und Ulm,5) 1378 in Nürnberg, das ja für 1) Tomek, Základy, I. S. 25. 2) Mikowec-Zap, Die Theynkirche in der Altstadt Prags, a. a. O. S. 104. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 87 behauptet sogar, dass Peter Schmelzer um 1400 als Werkmeister wirkte und 1404 ihm Otto Schaufler folgte; ebenso Grueber, Peter von Gmünd. S. 147. 3) Höchst auffällig wäre auch die Thatsache, dass zwei Meister gleichzeitig den Bau geleitet haben sollten, während in der Regel nur ein Werkmeister begegnet. 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (Popis stavby.) S. 20. 5) Huber, Acta aliquot vetustiora in civitate Francofurtensi collecta per Johannem Latomum Francofurtensem. Font. rer. Germ. IV. S. 416. Judeos vero civitate pulsos certum est, sed curiam conflagrasse non est probabile nec verum, cum illa ipsa antiqua et iam deserta curia fere quinquaginta annis postea empta sit pro centum libris hallensium
94 Es bleibt noch zu erwägen, welcher Antheil an der Vollendung der Teynkirche den 1404 genannten Petrus Smelczer und Otto Schaufler, die ausdrücklich als »protunc magistri fabricae ecclesiae beatae Mariae virginis ante Laetam curiam« bezeichnet sind,1) zugerechnet werden müsse. Es läge unzweifelhaft die Vermuthung nahe, in ihnen die Nachfolger Peter Parlers in der Fortführung des Werkes zu erblicken und sie als Baumeister zu betrachten. Thatsächlich wurden auch Petrus Smelczer und Otto Schaufler als die »kunstreichen Meister des Neubaues der Teynkirche«2) ausgegeben. Allein es hält gar nicht schwer, das von den tschechischen Kunsthistorikern verlangte »Widerspiel« zu beweisen und festzustellen, dass beide Genannten gar keine Architekten gewesen sind. Die genaue Durchsicht der dem Ende des 14. und dem Beginne des 15. Jahrhundertes angehörigen Prager Stadtbücher, in welchen die Namen des Petrus Smelczer und des Otto Schaufler sehr oft begegnen, ergibt die auffallende Thatsache, dass die ein einziges Mal als »magistri fabricae« der Teynkirche Bezeichneten auch nicht einmal als »lapicidae« oder »latomi« genannt sind. Dies ist um so beachtenswerter, als der »Liber contractuum seu venditionum civitatis Hradczanensis« allein dem Dombaumeister Peter Parler wiederholt letztere Bezeichnungen beilegt und auch die Prager Stadtbücher überhaupt die Baumeister und Steinmetzen durchschnittlich durch dieselben näher charakterisieren. Demnach können Petrus Smelczer und Otto Schaufler gewiss nicht Baumeister und Leiter des Baues der Prager Teynkirche gewesen sein.3) Die ihnen zugewendete Bezeichnung »magistri fabricae« besagt nichts anderes, als dass sie die von der Kirchengemeinde bestellten Bauaufseher waren, die in ähnlicher Weise wie die »directores fabricae« beim Dombaue als Vertreter des Bauherrn für alles zu einem ununterbrochenen Baubetriebe Nöthige zu sorgen hatten, wie dies z. B. in späterer Zeit in Kuttenberg Herr Michael von Wrchowišt gethan.4) In dieser Stellung als Rechnungsführer und Bauaufseher begegnen die »magistri fabricae« gegen das Ende des 14. Jahrhundertes in Frankfurt und Ulm,5) 1378 in Nürnberg, das ja für 1) Tomek, Základy, I. S. 25. 2) Mikowec-Zap, Die Theynkirche in der Altstadt Prags, a. a. O. S. 104. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 87 behauptet sogar, dass Peter Schmelzer um 1400 als Werkmeister wirkte und 1404 ihm Otto Schaufler folgte; ebenso Grueber, Peter von Gmünd. S. 147. 3) Höchst auffällig wäre auch die Thatsache, dass zwei Meister gleichzeitig den Bau geleitet haben sollten, während in der Regel nur ein Werkmeister begegnet. 1) Zach-Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. (Popis stavby.) S. 20. 5) Huber, Acta aliquot vetustiora in civitate Francofurtensi collecta per Johannem Latomum Francofurtensem. Font. rer. Germ. IV. S. 416. Judeos vero civitate pulsos certum est, sed curiam conflagrasse non est probabile nec verum, cum illa ipsa antiqua et iam deserta curia fere quinquaginta annis postea empta sit pro centum libris hallensium
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95 die Gestaltung der städtischen Verhältnisse Prags von besonders maßs- gebendem Einflusse war1), und im 15. Jahrhunderte auch in Breslau.2) In diesen Wirkungskreis der Kirchenverwalter passt auch der Anlass, bei welchem Petrus Smelczer und Otto Schaufler als »magistri fabrici« der Teynkirche genannt sind, da sie für die bei der Teynkirche bestehende, offenbar auch ihrer Aufsicht unterstellte Schule einen ständigen Jahreszins von vier Schock Groschen zum Ankaufe des jährlich nöthigen Holzes erwarben.3) So müssen wohl die Genannten nur als Rechnungsführer und Bauaufseher,4) welche die Pfarrgemeinde der Teynkirche als Bauherr ernannte, betrachtet und aus der Zahl der Baumeister des 15. Jahrhundertes für immer gestrichen werden. Mit der Aufführung der Teynkirche bleibt somit mit fast augenscheinlicher Gewissheit nur der Name Peter Parlers verbunden, welcher selbst den größten Theil des Baues vollendete. Mit der Teynkirche ist die Reihe der Bauten geschlossen, welche entweder nach urkundlichem Zeugnisse oder nach dem Zusammentreffen gewisser für Peter Parler charakteristischen Eigenthümlichkeiten dem zweiten Prager Dombaumeister zugerechnet werden dürfen. Sie ist immer- hin so stattlich, und die ihr angehörigen Baudenkmale haben einen so hohen künstlerischen Wert, einen solchen Umfang, eine so imponierende a magistris fabricae ecclesiae sancti Bartholomaei eodemque loco postea aedificata sit turris. — Solche Kirchenbaupfleger sind um dieselbe Zeit auch in Ulm nachweisbar; vgl. Bazing- Veesenmeyer, Urkunden zur Geschichte der Pfarrkirche in Ulm. Ulm, 1890. S. 12, 16, 17, 19 uf. 1) Prag, Metropolitancapitelarchiv, XV. 21. Eine die Frauenkirche in Nürnberg betreffende Urkunde vom 22. März 1378 bestimmt: »Debet eciam magister fabrice eiusdem capelle seu ecclesie recipere et levare oblaciones cere et alia«. Dies kann doch kaum dem Baumeister zugemuthet werden; vgl. Dobner, Monumenta historica Boemiae III. S. 391. Diplomata mansionariorum Nr. XXXIX. 2) Grünhagen, Protokolle des Breslauer Domcapitels. Zeitschrift des Vereines für Geschichte und Alterthum Schlesiens. V. S. 159. De mediis fructibus solvendis fabrice ecclesie Wrat. et de ecclesiis parochialibus. Item quod omnes eccl. parochiales per totam dioec. Wrat. ad fabricam dicte eccl. Wrat, quando vacaverint, debent eciam medios fructus secundum taxaciones earundem solvere dicte fabrice et super hiis concordare cum magistris fabrice ecclesie predicte, qui eosdem solventes debent pie et benigne tractare etc. 3) Prag, Grundbuchsamt, C od. 33. Bl. 15'. (f. V. prox. a. f. s. Bartholome apostoli 1404). Petrus Smelczer et Otto Schaufler, protunc magistri fabrici(!!) ecclesie beate Marie virginis ante letam Curiam, emerunt pro scola eiusdem ecclesie quatuor sexa- genas grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Paulum Swachonis pro triginta duabus sexagenis grossorum pro eodem censu omni anno ligna ad easdem scolas emendo et comparando. 4) Zap, Týnský chrám a. a. O. S. 12 ist in der Deutung nicht sicher; denn er sagt: »Nerozumíme, žeby byli Petr Smelczer a Otto Schaufler stavitelé kostela bývali, než spíše dohližitelé a správcové stavby«. — Vgl. dazu Chytil, Petr Parléř, S. 28; derselbe steht dem Sachverhalte nahe, ohne jedoch durch Vergleichsmomente die Zuverlässigkeit desselben zu beweisen.
95 die Gestaltung der städtischen Verhältnisse Prags von besonders maßs- gebendem Einflusse war1), und im 15. Jahrhunderte auch in Breslau.2) In diesen Wirkungskreis der Kirchenverwalter passt auch der Anlass, bei welchem Petrus Smelczer und Otto Schaufler als »magistri fabrici« der Teynkirche genannt sind, da sie für die bei der Teynkirche bestehende, offenbar auch ihrer Aufsicht unterstellte Schule einen ständigen Jahreszins von vier Schock Groschen zum Ankaufe des jährlich nöthigen Holzes erwarben.3) So müssen wohl die Genannten nur als Rechnungsführer und Bauaufseher,4) welche die Pfarrgemeinde der Teynkirche als Bauherr ernannte, betrachtet und aus der Zahl der Baumeister des 15. Jahrhundertes für immer gestrichen werden. Mit der Aufführung der Teynkirche bleibt somit mit fast augenscheinlicher Gewissheit nur der Name Peter Parlers verbunden, welcher selbst den größten Theil des Baues vollendete. Mit der Teynkirche ist die Reihe der Bauten geschlossen, welche entweder nach urkundlichem Zeugnisse oder nach dem Zusammentreffen gewisser für Peter Parler charakteristischen Eigenthümlichkeiten dem zweiten Prager Dombaumeister zugerechnet werden dürfen. Sie ist immer- hin so stattlich, und die ihr angehörigen Baudenkmale haben einen so hohen künstlerischen Wert, einen solchen Umfang, eine so imponierende a magistris fabricae ecclesiae sancti Bartholomaei eodemque loco postea aedificata sit turris. — Solche Kirchenbaupfleger sind um dieselbe Zeit auch in Ulm nachweisbar; vgl. Bazing- Veesenmeyer, Urkunden zur Geschichte der Pfarrkirche in Ulm. Ulm, 1890. S. 12, 16, 17, 19 uf. 1) Prag, Metropolitancapitelarchiv, XV. 21. Eine die Frauenkirche in Nürnberg betreffende Urkunde vom 22. März 1378 bestimmt: »Debet eciam magister fabrice eiusdem capelle seu ecclesie recipere et levare oblaciones cere et alia«. Dies kann doch kaum dem Baumeister zugemuthet werden; vgl. Dobner, Monumenta historica Boemiae III. S. 391. Diplomata mansionariorum Nr. XXXIX. 2) Grünhagen, Protokolle des Breslauer Domcapitels. Zeitschrift des Vereines für Geschichte und Alterthum Schlesiens. V. S. 159. De mediis fructibus solvendis fabrice ecclesie Wrat. et de ecclesiis parochialibus. Item quod omnes eccl. parochiales per totam dioec. Wrat. ad fabricam dicte eccl. Wrat, quando vacaverint, debent eciam medios fructus secundum taxaciones earundem solvere dicte fabrice et super hiis concordare cum magistris fabrice ecclesie predicte, qui eosdem solventes debent pie et benigne tractare etc. 3) Prag, Grundbuchsamt, C od. 33. Bl. 15'. (f. V. prox. a. f. s. Bartholome apostoli 1404). Petrus Smelczer et Otto Schaufler, protunc magistri fabrici(!!) ecclesie beate Marie virginis ante letam Curiam, emerunt pro scola eiusdem ecclesie quatuor sexa- genas grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Paulum Swachonis pro triginta duabus sexagenis grossorum pro eodem censu omni anno ligna ad easdem scolas emendo et comparando. 4) Zap, Týnský chrám a. a. O. S. 12 ist in der Deutung nicht sicher; denn er sagt: »Nerozumíme, žeby byli Petr Smelczer a Otto Schaufler stavitelé kostela bývali, než spíše dohližitelé a správcové stavby«. — Vgl. dazu Chytil, Petr Parléř, S. 28; derselbe steht dem Sachverhalte nahe, ohne jedoch durch Vergleichsmomente die Zuverlässigkeit desselben zu beweisen.
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96 Entwicklung und eine so kühne Bewältigung der Mauermassen, dass sie vollauf ausreichend erscheinen, einen genial begabten Architekten fast ein halbes Jahrhundert hindurch in ernster Thätigkeit zu beschäftigen. So lange daher nicht zuverlässige Belege dafür beigebracht werden, dass Peter Parler die Pfarrkirche in Prelautsch, die nunmehr in Ruinen liegende Kirche des von Karl IV. gegründeten Cölestinerklosters Oybin bei Zittau, welche 1384 vollendet und geweiht wurde, erbaut und auf die Ausführung der Stadtkirche in Zittau sowie der Dorotheenkirche in Breslau Einfluss genommen habe, ist es wohl angezeigter davon abzusehn, die Grenzen des künstlerischen Schaffens Peter Parlers noch weiter zu stecken und in dieselben einige zweifelhafte Werke von minderer Bedeutung einzustellen. Am ehesten deutet die als Kapelle der Irrenhausfiliale in Slup dienende alte Klosterkirche der »heil. Maria im Grünen« auf eine Einflussnahme des Dombaumeisters. Das unter Karl IV. vollendete, elegant und kunst- voll durchgebildete Gotteshaus1) besitzt eine prächtige Netzwölbung, deren Anlage mit der Gewölbebildung der Wenzelskapelle, der Domsacristei und der Karlshofer Kirche manche Ahnlichkeit bietet. Die Anordnung der Schiffswölbung, die auf dem ins Kirchenmittel gestellten Rundpfeiler ruht, klingt an die Kühnheit der Constructionen Peter Parlers an, in dessen Geiste auch die kräftig profilierten Rippen und der Ornament- schmuck der Capitäle gehalten sind. Hier hat die von dem zweiten Prager Dombaumeister gepflegte Richtung ein wirklich vortreffliches Werk geschaffen, das in der Anlage originell, in der Ausführung von hoher Anmuth und Zierlichkeit ist. Peter Parler ist aber in Böhmen nicht nur als Baumeister, sondern auch als Bildhauer thätig gewesen. Schon die Triforiumsinschrift berührt diese Seite seines Schaffens mit der Erwähnung, dass er in dem Jahre der Vollendung des Domchores die Herstellung der Chorstühle des Prager Domes in Angriff nahm; von denselben ist nichts erhalten und keine verlässliche Nachricht gibt in entsprechender Weise ausführliche Kunde von der künstlerischen Eigenart dieser Leistung Peter Parlers. Dagegen haben sich andere sicher verbürgte Leistungen des Meisters auf dem Gebiete der Plastik erhalten. In erster Linie steht unter denselben das an der rechten Seitenwand der sogenannten sächsischen Kapelle errichtete Grabmal des Königes Přemysl Ottokar I., welches nach den Wochenrechnungen des Prager Dombaues Peter Parler auf besonderen Befehl des Kaisers arbeitete ; 2) anfangs September 1377 wurden ihm für die offenbar vollendete Arbeit 15 Schock ausbezahlt. 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 94. — Horčička, Kunst- thätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 25. — Lehner, Pražské kostely Karlem IV. zbudované. II. Kostel Zvěstování P. Marie v Slupech. Method XII. S. 68 uf. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 498 uf. mit Taf. II.
96 Entwicklung und eine so kühne Bewältigung der Mauermassen, dass sie vollauf ausreichend erscheinen, einen genial begabten Architekten fast ein halbes Jahrhundert hindurch in ernster Thätigkeit zu beschäftigen. So lange daher nicht zuverlässige Belege dafür beigebracht werden, dass Peter Parler die Pfarrkirche in Prelautsch, die nunmehr in Ruinen liegende Kirche des von Karl IV. gegründeten Cölestinerklosters Oybin bei Zittau, welche 1384 vollendet und geweiht wurde, erbaut und auf die Ausführung der Stadtkirche in Zittau sowie der Dorotheenkirche in Breslau Einfluss genommen habe, ist es wohl angezeigter davon abzusehn, die Grenzen des künstlerischen Schaffens Peter Parlers noch weiter zu stecken und in dieselben einige zweifelhafte Werke von minderer Bedeutung einzustellen. Am ehesten deutet die als Kapelle der Irrenhausfiliale in Slup dienende alte Klosterkirche der »heil. Maria im Grünen« auf eine Einflussnahme des Dombaumeisters. Das unter Karl IV. vollendete, elegant und kunst- voll durchgebildete Gotteshaus1) besitzt eine prächtige Netzwölbung, deren Anlage mit der Gewölbebildung der Wenzelskapelle, der Domsacristei und der Karlshofer Kirche manche Ahnlichkeit bietet. Die Anordnung der Schiffswölbung, die auf dem ins Kirchenmittel gestellten Rundpfeiler ruht, klingt an die Kühnheit der Constructionen Peter Parlers an, in dessen Geiste auch die kräftig profilierten Rippen und der Ornament- schmuck der Capitäle gehalten sind. Hier hat die von dem zweiten Prager Dombaumeister gepflegte Richtung ein wirklich vortreffliches Werk geschaffen, das in der Anlage originell, in der Ausführung von hoher Anmuth und Zierlichkeit ist. Peter Parler ist aber in Böhmen nicht nur als Baumeister, sondern auch als Bildhauer thätig gewesen. Schon die Triforiumsinschrift berührt diese Seite seines Schaffens mit der Erwähnung, dass er in dem Jahre der Vollendung des Domchores die Herstellung der Chorstühle des Prager Domes in Angriff nahm; von denselben ist nichts erhalten und keine verlässliche Nachricht gibt in entsprechender Weise ausführliche Kunde von der künstlerischen Eigenart dieser Leistung Peter Parlers. Dagegen haben sich andere sicher verbürgte Leistungen des Meisters auf dem Gebiete der Plastik erhalten. In erster Linie steht unter denselben das an der rechten Seitenwand der sogenannten sächsischen Kapelle errichtete Grabmal des Königes Přemysl Ottokar I., welches nach den Wochenrechnungen des Prager Dombaues Peter Parler auf besonderen Befehl des Kaisers arbeitete ; 2) anfangs September 1377 wurden ihm für die offenbar vollendete Arbeit 15 Schock ausbezahlt. 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 94. — Horčička, Kunst- thätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 25. — Lehner, Pražské kostely Karlem IV. zbudované. II. Kostel Zvěstování P. Marie v Slupech. Method XII. S. 68 uf. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 498 uf. mit Taf. II.
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97 Das in Tumbaform gehaltene Grabmal, dessen Vorderseite die Wappen Böhmens und Mährens zieren, zeigt auf der Deckplatte die lang- gestreckte Gestalt des Königs; das gekrönte Haupt ruht auf zwei Kissen, während die Füße sich gleichsam gegen den am andern Plattenende liegenden Löwen stemmen. Der lang herabwallende Mantel, welcher die Rüstung fast vollständig verhüllt, ist vorn auf der Brust etwas zurück- geschlagen und lässt das sauber gearbeitete Wehrgehänge sichtbar werden. Die Krone ist beschädigt und die Nase verstümmelt, der untere Theil des Vollbartes und die Hände fehlen, so dass nicht mehr festgestellt werden kann, was die mässig erhobene Linke einst umfasste. Allein trotz dieser schweren Beschädigungen vermittelt das Denkmal immerhin recht dankenswerte Aufschlüsse über die Eigenart des Meisters. Die voll Energie sich aufbauende Stirne des Königs, der Zug des Mundes, die natürlich gelegten und durchgebildeten Falten der Stirne und des Gesichtes durch dringt das Streben nach dem Ausdrucke der dem Könige entsprechenden Würde, die ihm in schweren Lebenslagen auch eine Bürde gewesen und die Kummerlinien in Stirn und Wangen gezeichnet. Den ansprechenden Fluss der Linien in dem einzeln sauber heraus- gearbeiteten Bart- und Haupthaare durchdringt lebenswahre Behandlung, die den Reif der Krone ohne Druck und ungezwungen auf das Haupt des Ruhenden legt. Der in grossen Falten geworfene, fast die ganze Gestalt verhüllende Mantel, unter welchem der Brustkorb sich kräftig wölbt, ist frei von knittrigen und harten Brüchen. In dem ruhig drein- schauenden Löwen, dessen Kopf gleich der Behandlung der Mähne eine gewisse Sorgfalt der die Hauptsachen besonders beachtenden Durch- arbeitung verräth, tritt eine ziemlich gute Auffassung zutage. Die Details sind sicher und ohne Anstrebung eines besonderen Effectes gearbeitet, Ruhe und ernste Würde lagern gleichsam über der langgestreckten Gestalt; jede Linie verräth den festen, wohlberechneten Ansatz des Meißels und die volle Herrschaft über das zur bestimmten Form zu gestaltende Material. Die Eigenthümlichkeiten des Grabmales für Přemysl Ottokar I., das als eigenhändige Arbeit Peter Parlers nachgewiesen werden kann, vermitteln auch beachtenswerte Aufschlüsse über den Meister, welcher das an die linke Seitenwand derselben Kapelle gerückte Grabmal Premysl Ottokars II. ausgeführt hat. Im Aufbaue mit dem eben besprochenen übereinstimmend,1) ist die Tumba an der Vorderseite mit den Wappen- 1) Mikowec, Das Grabmal Přemysl Otakars II. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 1 uf. mit Abb. — Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 499—500. — Ambros, Dom zu Prag. S. 173 mit Abb. — Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 61—62 mit Taf. 7. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 57 mit Abb. — Peter von Gmünd, S. 140. Neuwirth, Peter Parler von Gmilnd.
97 Das in Tumbaform gehaltene Grabmal, dessen Vorderseite die Wappen Böhmens und Mährens zieren, zeigt auf der Deckplatte die lang- gestreckte Gestalt des Königs; das gekrönte Haupt ruht auf zwei Kissen, während die Füße sich gleichsam gegen den am andern Plattenende liegenden Löwen stemmen. Der lang herabwallende Mantel, welcher die Rüstung fast vollständig verhüllt, ist vorn auf der Brust etwas zurück- geschlagen und lässt das sauber gearbeitete Wehrgehänge sichtbar werden. Die Krone ist beschädigt und die Nase verstümmelt, der untere Theil des Vollbartes und die Hände fehlen, so dass nicht mehr festgestellt werden kann, was die mässig erhobene Linke einst umfasste. Allein trotz dieser schweren Beschädigungen vermittelt das Denkmal immerhin recht dankenswerte Aufschlüsse über die Eigenart des Meisters. Die voll Energie sich aufbauende Stirne des Königs, der Zug des Mundes, die natürlich gelegten und durchgebildeten Falten der Stirne und des Gesichtes durch dringt das Streben nach dem Ausdrucke der dem Könige entsprechenden Würde, die ihm in schweren Lebenslagen auch eine Bürde gewesen und die Kummerlinien in Stirn und Wangen gezeichnet. Den ansprechenden Fluss der Linien in dem einzeln sauber heraus- gearbeiteten Bart- und Haupthaare durchdringt lebenswahre Behandlung, die den Reif der Krone ohne Druck und ungezwungen auf das Haupt des Ruhenden legt. Der in grossen Falten geworfene, fast die ganze Gestalt verhüllende Mantel, unter welchem der Brustkorb sich kräftig wölbt, ist frei von knittrigen und harten Brüchen. In dem ruhig drein- schauenden Löwen, dessen Kopf gleich der Behandlung der Mähne eine gewisse Sorgfalt der die Hauptsachen besonders beachtenden Durch- arbeitung verräth, tritt eine ziemlich gute Auffassung zutage. Die Details sind sicher und ohne Anstrebung eines besonderen Effectes gearbeitet, Ruhe und ernste Würde lagern gleichsam über der langgestreckten Gestalt; jede Linie verräth den festen, wohlberechneten Ansatz des Meißels und die volle Herrschaft über das zur bestimmten Form zu gestaltende Material. Die Eigenthümlichkeiten des Grabmales für Přemysl Ottokar I., das als eigenhändige Arbeit Peter Parlers nachgewiesen werden kann, vermitteln auch beachtenswerte Aufschlüsse über den Meister, welcher das an die linke Seitenwand derselben Kapelle gerückte Grabmal Premysl Ottokars II. ausgeführt hat. Im Aufbaue mit dem eben besprochenen übereinstimmend,1) ist die Tumba an der Vorderseite mit den Wappen- 1) Mikowec, Das Grabmal Přemysl Otakars II. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 1 uf. mit Abb. — Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 499—500. — Ambros, Dom zu Prag. S. 173 mit Abb. — Legis-Glückselig, Prager Dom. S. 61—62 mit Taf. 7. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 57 mit Abb. — Peter von Gmünd, S. 140. Neuwirth, Peter Parler von Gmilnd.
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98 schildern Böhmens, Mährens und Österreichs geziert, auf welch letzteres ja Přemysl Ottokar II. berechtigte Ansprüche hatte. Der König, dessen Haupt auf einem Helme ruht, ist in die volle Rüstung gekleidet, die mehr als bei seinem Gegenüber zur Geltung kommt, da der Mantel die Gestalt des Dahingestreckten nicht so vollständig verhüllt, sondern mehr zurückgeschlagen ist. Der zu den Füßen angeordnete Löwe senkt den Kopf ein wenig zur Seite, als sei er von Trauer und Schmerz über den plötzlichen und erschütternden Fall des gewaltigen Herrschers erfüllt. Obwohl das Grabmal Přemysl Ottokars II. genau an denselben Theilen wie jenes Premysl Ottokars I. schwer beschädigt ist, bleibt doch die Verwandtschaft beider rücksichtlich der Anordnung und Ausführung unbestreitbar. Gleich ist die Haltung der Gestalten, gleich der Typus des aus- drucksvollen Gesichtes mit der energischen Stirne, die ungezwungen und ungedrückt den Reif der Krone trägt, gleich die Behandlung des Haares und der stellenweise fast übereinstimmenden Gesichtsfalten, gleich die Bildung der Schultern, gleich die hohe Wölbung des Brustkorbes, gleich der das Kleinliche vermeidende Faltenwurf des Mantels, gleich die offenkundige Sorgfalt, mit welcher das mehrere ähnliche Details auf- weisende Wehrgehänge gearbeitet ist. Die etwas abweichende Auffassung in der Darstellung des Löwen geht auf die Verschiedenheit der Bedeutung des Thieres für die beiden Grabdenkmale zurück, da einmal nur der treue Hüter, das anderemal zugleich auch die Trauer über den Sturz machtvoller Heldengröße charakterisiert werden sollte. Rücksichtlich der technischen Fertigkeit, auf welche die Details an dem Grabmale Premysl Ottokars II. schließen lassen, ist volle Ubereinstimmung mit dem Grabmale für den König Přemysl Ottokar I. zu constatieren, das Peter Parler geschaffen hat. So sind wohl der Anhaltspunkte genug, um mit augenscheinlicher Sicherheit behaupten zu können, dass auch das Grabmal Přemysl Ottokars II. eine eigenhändige Arbeit Peter Parlers sein muss,1) die wegen geistreicher Auffassung besondere Beachtung verdient. In den Chorkapellen des Prager Domes wurden 1373 auf Befehl des Kaisers außer den sterblichen Uberresten Přemysl Ottokars I. und II. auch die anderer böhmischer Fürsten beigesetzt.2) Uber den Beisetzungs- stätten Břetislaws I., Spitihněws II., Břetislaws II. und Bořiwojs II. 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140 findet es »wenn nicht ganz, doch in der Hauptsache vom Meister selbst ausgearbeitet«, beachtet aber das Grabmal Premysl Ottokars L, dessen Vergleichung zunächst liegen musste, gar nicht. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 474—475.
98 schildern Böhmens, Mährens und Österreichs geziert, auf welch letzteres ja Přemysl Ottokar II. berechtigte Ansprüche hatte. Der König, dessen Haupt auf einem Helme ruht, ist in die volle Rüstung gekleidet, die mehr als bei seinem Gegenüber zur Geltung kommt, da der Mantel die Gestalt des Dahingestreckten nicht so vollständig verhüllt, sondern mehr zurückgeschlagen ist. Der zu den Füßen angeordnete Löwe senkt den Kopf ein wenig zur Seite, als sei er von Trauer und Schmerz über den plötzlichen und erschütternden Fall des gewaltigen Herrschers erfüllt. Obwohl das Grabmal Přemysl Ottokars II. genau an denselben Theilen wie jenes Premysl Ottokars I. schwer beschädigt ist, bleibt doch die Verwandtschaft beider rücksichtlich der Anordnung und Ausführung unbestreitbar. Gleich ist die Haltung der Gestalten, gleich der Typus des aus- drucksvollen Gesichtes mit der energischen Stirne, die ungezwungen und ungedrückt den Reif der Krone trägt, gleich die Behandlung des Haares und der stellenweise fast übereinstimmenden Gesichtsfalten, gleich die Bildung der Schultern, gleich die hohe Wölbung des Brustkorbes, gleich der das Kleinliche vermeidende Faltenwurf des Mantels, gleich die offenkundige Sorgfalt, mit welcher das mehrere ähnliche Details auf- weisende Wehrgehänge gearbeitet ist. Die etwas abweichende Auffassung in der Darstellung des Löwen geht auf die Verschiedenheit der Bedeutung des Thieres für die beiden Grabdenkmale zurück, da einmal nur der treue Hüter, das anderemal zugleich auch die Trauer über den Sturz machtvoller Heldengröße charakterisiert werden sollte. Rücksichtlich der technischen Fertigkeit, auf welche die Details an dem Grabmale Premysl Ottokars II. schließen lassen, ist volle Ubereinstimmung mit dem Grabmale für den König Přemysl Ottokar I. zu constatieren, das Peter Parler geschaffen hat. So sind wohl der Anhaltspunkte genug, um mit augenscheinlicher Sicherheit behaupten zu können, dass auch das Grabmal Přemysl Ottokars II. eine eigenhändige Arbeit Peter Parlers sein muss,1) die wegen geistreicher Auffassung besondere Beachtung verdient. In den Chorkapellen des Prager Domes wurden 1373 auf Befehl des Kaisers außer den sterblichen Uberresten Přemysl Ottokars I. und II. auch die anderer böhmischer Fürsten beigesetzt.2) Uber den Beisetzungs- stätten Břetislaws I., Spitihněws II., Břetislaws II. und Bořiwojs II. 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140 findet es »wenn nicht ganz, doch in der Hauptsache vom Meister selbst ausgearbeitet«, beachtet aber das Grabmal Premysl Ottokars L, dessen Vergleichung zunächst liegen musste, gar nicht. 2) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 474—475.
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99 erheben sich Tumben,1) deren Deckplatten mit ähnlichen Sculpturen ausgestattet sind, als sie die eben besprochenen Grabmale bieten. Da die Form und Anordnung aller dieser Tumben eine gewisse Uberein- stimmung zeigen, so ist wohl anzunehmen, dass auf den Wunsch des kaiserlichen Auftraggebers der Entwurf einer gleichmäßigen Anlage der Ausführung zugrunde gelegt wurde. Das erklärt auch, dass die Gestalten der Deckplatten ziemlich schablonenmäsig gearbeitet sind und nur bei den der beiden Könige des Přemyslidenhauses das Conventionelle der Auffassung und Behandlung durchbrochen wurde. Der letztere Umstand deutet darauf, dass die Arbeiten nicht durchwegs von demselben Meister, von Peter Parler sind. Diese Thatsache bestätigt auch die von den besprochenen Grabmalen verschiedene Haarbehandlung zweier Figuren und die stellenweise abweichende Gesichtsbildung, deren Vergleichung allerdings die mitunter recht bedeutenden Beschädigungen ziemlich erschweren. Da die Ausführung der Marmorplatte zum Grabe der Königin Gutta dem Meister Tilmann, einem unter den Hüttenarbeitern nicht erwähnten und demnach gewiss außerhalb des Hüttenverbandes thätigen Steinmetzen, zugewendet wurde, so wurden offenbar auch andere geeignete Arbeiter, selbst wenn sie nicht zur Bauhütte gehörten, für die Ausstattung der Fürstengräber herangezogen. Es ist daher fraglich, ob alle Deckplatten der Fürstengräber in der Werkhütte Peter Parlers und unter seinem Einflusse entstanden; die Aufstellung der Tumben, die sich als ganz vortreffliche Decorationsstücke präsentieren, erfolgte von 1374 bis 1377, innerhalb welcher Zeit Peter Parler auch das Grabmal Premysl Ottokars II. vollendet haben muss. Eine vortreffliche Arbeit des Meisters ist die noch erhaltene Statue des heil. Wenzel, die für einen Strebepfeiler über der Wenzelskapelle des Domes zur Zierde bestimmt war. 2) Der lebensgroße Herzog präsentiert sich im ritterlichen Costüme der Zeit, angethan mit dem Kettenharnische, eng anliegendem Lendner und Beinschienen; die leicht erhobene Rechte umfasst den Schaft der mit dem Körper fast parallelen Lanze, die Linke ruht leicht auf unten zugespitztem Schilde mit dem böhmischen Adler. An dem reichgeschmückten Gürtel, dessen rautenförmiges Mittelstück der einköpfige Adler ziert, hängt der kleine Dolch; an den Füßen sitzen schwere Sporen. Der in großen Falten von den Schultern zu den Füßen niederwallende Mantel wird durch zwei Schnüre, die von geschmackvoll verzierten Schulteragraffen ausgehn und in halber Brusthöhe durch- 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 500—501. 2) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. I. S. 42 uf. mit Abb. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 56 und 106. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 32.
99 erheben sich Tumben,1) deren Deckplatten mit ähnlichen Sculpturen ausgestattet sind, als sie die eben besprochenen Grabmale bieten. Da die Form und Anordnung aller dieser Tumben eine gewisse Uberein- stimmung zeigen, so ist wohl anzunehmen, dass auf den Wunsch des kaiserlichen Auftraggebers der Entwurf einer gleichmäßigen Anlage der Ausführung zugrunde gelegt wurde. Das erklärt auch, dass die Gestalten der Deckplatten ziemlich schablonenmäsig gearbeitet sind und nur bei den der beiden Könige des Přemyslidenhauses das Conventionelle der Auffassung und Behandlung durchbrochen wurde. Der letztere Umstand deutet darauf, dass die Arbeiten nicht durchwegs von demselben Meister, von Peter Parler sind. Diese Thatsache bestätigt auch die von den besprochenen Grabmalen verschiedene Haarbehandlung zweier Figuren und die stellenweise abweichende Gesichtsbildung, deren Vergleichung allerdings die mitunter recht bedeutenden Beschädigungen ziemlich erschweren. Da die Ausführung der Marmorplatte zum Grabe der Königin Gutta dem Meister Tilmann, einem unter den Hüttenarbeitern nicht erwähnten und demnach gewiss außerhalb des Hüttenverbandes thätigen Steinmetzen, zugewendet wurde, so wurden offenbar auch andere geeignete Arbeiter, selbst wenn sie nicht zur Bauhütte gehörten, für die Ausstattung der Fürstengräber herangezogen. Es ist daher fraglich, ob alle Deckplatten der Fürstengräber in der Werkhütte Peter Parlers und unter seinem Einflusse entstanden; die Aufstellung der Tumben, die sich als ganz vortreffliche Decorationsstücke präsentieren, erfolgte von 1374 bis 1377, innerhalb welcher Zeit Peter Parler auch das Grabmal Premysl Ottokars II. vollendet haben muss. Eine vortreffliche Arbeit des Meisters ist die noch erhaltene Statue des heil. Wenzel, die für einen Strebepfeiler über der Wenzelskapelle des Domes zur Zierde bestimmt war. 2) Der lebensgroße Herzog präsentiert sich im ritterlichen Costüme der Zeit, angethan mit dem Kettenharnische, eng anliegendem Lendner und Beinschienen; die leicht erhobene Rechte umfasst den Schaft der mit dem Körper fast parallelen Lanze, die Linke ruht leicht auf unten zugespitztem Schilde mit dem böhmischen Adler. An dem reichgeschmückten Gürtel, dessen rautenförmiges Mittelstück der einköpfige Adler ziert, hängt der kleine Dolch; an den Füßen sitzen schwere Sporen. Der in großen Falten von den Schultern zu den Füßen niederwallende Mantel wird durch zwei Schnüre, die von geschmackvoll verzierten Schulteragraffen ausgehn und in halber Brusthöhe durch- 1) Neuwirth, Wochenrechnungen, S. 500—501. 2) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens. I. S. 42 uf. mit Abb. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 56 und 106. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 32.
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100 einander geschlungen sind, leicht über den Schultern gehalten und lässt, da die Schwere seines Gewichtes den Faltenwurf nur an den Seiten ordnet, die Gestalt in edler Anmuth hervortreten. Die den gothischen Standbildern eigene s-förmige Windung des Körpers beeinflusst die Haltung des Standbildes, dessen rund verschnittenes Haupthaar der Herzogshut deckt. Der Kopf ist in leichter Anmuth wie träumerisch etwas zur Seite geneigt und zeigt immer noch einen mehr typischen Charakter. Auf der oberen Deckplatte des Sockels zeigt ein zwischen den Füßen eingestelltes Schildchen das Zeichen Peter Parlers, den weißlen doppelt gebrochenen Winkelhaken in rothem Felde, das auch bei der Büste auf der Triforiumsgalerie begegnete. Die Statue war bemalt; Haar und Bart lichtbraun, der Stoff des Lendners als schimmernder Goldbrocat, Waffen, Gürtel und Sporen vergoldet, die Rüstung stahlblau der rothe Mantel grün gefüttert, der rothe Herzogshut mit vergoldetem Stirnreif und Bügel ausgestattet. Der äußerst feinkörnige Sandstein war einer eleganten Durchbildung ungemein günstig. Die Stirne, Augenbrauen, Nasenrücken und Nasenflügel, der Zug des Mundes sind verständnis- und ausdrucksvoll modelliert, die Körperformen schlank mit einem leisen Anfluge des Weichlichen, das auch in den Maßwerkformen Peter Parlers bereits mehrfach zum Worte kommt. Der Faltenwurf des Mantels hält sich an die Behandlungsart bei den Gestalten Přemysl Ottokars I. und II., die Details der Rüstung und der Waffen sind noch sorgfaltiger als bei diesen herausgearbeitet; die Structur des Haares zeigt ähnliche Motive. Die Bemalung der Statue rührte wohl nicht von Peter Parler selbst her, sondern wurde von einem Maler besorgt. Dies ergibt sich aus der Thatsache, dass auch andere plastische Arbeiten dem Maler zur poly- chromen Ausstattung zugewiesen wurden; so übertrug man z. B. 1372 dem Maler Meister Oswald die Bemalung der Wappen an der Schnecken- treppe des Domes und bedachte seine bei dieser Arbeit thätigen Gesellen mit einem Trinkgelde von 6 Groschen. 1) Die Ausführung der mit dem Parlerschen Werkzeichen2) versehenen Wenzelsstatue dürfte wohl in die Zeit fallen, da der Bau der Wenzelskapelle vollendet war und noch an der Vervollständigung des inneren und äußeren Schmuckes der- selben gearbeitet wurde, und ungefähr nach 1366 bis 1370 anzusetzen sein. Das Werkzeichen Peter Parlers, der doppelt gebrochene Winkel- haken, findet sich auch bei der Darstellung der Maria an der Außen- 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 492. 2) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. S. 87. Anm. erwähnt, dass »sich ein Meister Peter von Gmünd auf einer Statue des heil. Wenzel im Dome zu Prag nennt«. Das kann nur die in Rede stehende Wenzelsstatue sein, an welcher die Nennung des Meisters durch Anbringung seines Steinmetzzeichens erfolgte; eine Inschrift, an welche man bei den Worten Bodes zunächst denken könnte, existiert daran nicht.
100 einander geschlungen sind, leicht über den Schultern gehalten und lässt, da die Schwere seines Gewichtes den Faltenwurf nur an den Seiten ordnet, die Gestalt in edler Anmuth hervortreten. Die den gothischen Standbildern eigene s-förmige Windung des Körpers beeinflusst die Haltung des Standbildes, dessen rund verschnittenes Haupthaar der Herzogshut deckt. Der Kopf ist in leichter Anmuth wie träumerisch etwas zur Seite geneigt und zeigt immer noch einen mehr typischen Charakter. Auf der oberen Deckplatte des Sockels zeigt ein zwischen den Füßen eingestelltes Schildchen das Zeichen Peter Parlers, den weißlen doppelt gebrochenen Winkelhaken in rothem Felde, das auch bei der Büste auf der Triforiumsgalerie begegnete. Die Statue war bemalt; Haar und Bart lichtbraun, der Stoff des Lendners als schimmernder Goldbrocat, Waffen, Gürtel und Sporen vergoldet, die Rüstung stahlblau der rothe Mantel grün gefüttert, der rothe Herzogshut mit vergoldetem Stirnreif und Bügel ausgestattet. Der äußerst feinkörnige Sandstein war einer eleganten Durchbildung ungemein günstig. Die Stirne, Augenbrauen, Nasenrücken und Nasenflügel, der Zug des Mundes sind verständnis- und ausdrucksvoll modelliert, die Körperformen schlank mit einem leisen Anfluge des Weichlichen, das auch in den Maßwerkformen Peter Parlers bereits mehrfach zum Worte kommt. Der Faltenwurf des Mantels hält sich an die Behandlungsart bei den Gestalten Přemysl Ottokars I. und II., die Details der Rüstung und der Waffen sind noch sorgfaltiger als bei diesen herausgearbeitet; die Structur des Haares zeigt ähnliche Motive. Die Bemalung der Statue rührte wohl nicht von Peter Parler selbst her, sondern wurde von einem Maler besorgt. Dies ergibt sich aus der Thatsache, dass auch andere plastische Arbeiten dem Maler zur poly- chromen Ausstattung zugewiesen wurden; so übertrug man z. B. 1372 dem Maler Meister Oswald die Bemalung der Wappen an der Schnecken- treppe des Domes und bedachte seine bei dieser Arbeit thätigen Gesellen mit einem Trinkgelde von 6 Groschen. 1) Die Ausführung der mit dem Parlerschen Werkzeichen2) versehenen Wenzelsstatue dürfte wohl in die Zeit fallen, da der Bau der Wenzelskapelle vollendet war und noch an der Vervollständigung des inneren und äußeren Schmuckes der- selben gearbeitet wurde, und ungefähr nach 1366 bis 1370 anzusetzen sein. Das Werkzeichen Peter Parlers, der doppelt gebrochene Winkel- haken, findet sich auch bei der Darstellung der Maria an der Außen- 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 492. 2) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. S. 87. Anm. erwähnt, dass »sich ein Meister Peter von Gmünd auf einer Statue des heil. Wenzel im Dome zu Prag nennt«. Das kann nur die in Rede stehende Wenzelsstatue sein, an welcher die Nennung des Meisters durch Anbringung seines Steinmetzzeichens erfolgte; eine Inschrift, an welche man bei den Worten Bodes zunächst denken könnte, existiert daran nicht.
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101 seite des Chorschlusses des Prager Domes. In der Höhe des Triforiums sind an jedem Fenster je zwei als Kragsteine behandelte Heiligenbrust- bilder angeordnet;1) neben dem Mittelfenster erscheinen, ziemlich corre- spondierend mit den auf der Triforiumsgalerie aufgestellten Büsten Karls IV. und seiner Gemahlin Elisabeth, außen Christus und Maria, an den rechts- seitigen Fenstern Cyrill und Methud sowie Sigismund und Veit, an den linksseitigen Wenzel und Ludmila, Prokop und Adalbert. Gerade die Mariendarstellung ist würdevoll und ernst durchgebildet, während der Kopf Christi von einem schablonenhaften, typischen Zuge nicht frei ist; noch besser sind Wenzel und Ludmila, deren Züge edle, ausdrucksvolle Linien bieten, sowie die lebensvoll und charakteristisch erfassten Landes- patrone Sigismund und Veit. Die beiden Slawenapostel sind mehr conventionell gehalten, was bei Prokop und Adalbert fast ganz über- wunden erscheint. Auch diese Darstellungen haben mehr Decorationszweck, dem auch eine minder vertiefende Herausarbeitung der Details genügt; sie scheinen insgesammt, wenn auch nicht von Peter Parlers Hand, so doch unter seinem bestimmenden Einflusse vollendet worden zu sein. Da unter den Landespatronen bereits der heil. Sigismund erscheint, dessen Leichnam 1365 nach Prag übertragen wurde, so ist die Aus- führung dieser Kragsteine nach diesem Zeitpunkte anzusetzen und fallt wahrscheinlich größtentheils in die 70er Jahre, in welchen nachweisbar an der Triforiumsgalerie und den anstoßsenden Theilen gearbeitet wurde. Die unbestreitbare Antheilnahme, welche Peter Parler an der Aus- führung dieser an der Ausenseite des Domes angeordneten Heiligen- darstellungen hatte, lässt vermuthen, dass er auch bei einem andern, in gleicher Höhe angeordneten Werke betheiligt gewesen sei. Es ist dies die Sammlung der das Triforium schmückenden Porträtbüsten aller jener Personen,2) welche sich als Förderer des Dombaues oder als hervorragend thätig bei der Ausführung des Werkes erwiesen. Die Eltern Karls IV., Karl IV. selbst und seine vier Gemahlinnen, sein Bruder Johann und sein Stiefbruder Wenzel von Luxemburg, sein Sohn Wenzel und dessen erste Gemahlin Johanna, die drei ersten Prager Erzbischöfe, die fünf den Dombau beaufsichtigenden Directoren und die beiden Dom- baumeister Matthias von Arras und Peter Parler erscheinen hier in einer Porträtgalerie, die einzig in ihrer Art ist. Die meist trefflich erfassten und gut ausgeführten Büsten, die unter die gelungensten und lebenswahrsten Leistungen der gothischen 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 56. — Horčička, Kunst- thätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 34. 2) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. S. 45 uf. — Peter von Gmünd. S. 138—139. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 33. — Ambros, Dom zu Prag. S. 206 uf.
101 seite des Chorschlusses des Prager Domes. In der Höhe des Triforiums sind an jedem Fenster je zwei als Kragsteine behandelte Heiligenbrust- bilder angeordnet;1) neben dem Mittelfenster erscheinen, ziemlich corre- spondierend mit den auf der Triforiumsgalerie aufgestellten Büsten Karls IV. und seiner Gemahlin Elisabeth, außen Christus und Maria, an den rechts- seitigen Fenstern Cyrill und Methud sowie Sigismund und Veit, an den linksseitigen Wenzel und Ludmila, Prokop und Adalbert. Gerade die Mariendarstellung ist würdevoll und ernst durchgebildet, während der Kopf Christi von einem schablonenhaften, typischen Zuge nicht frei ist; noch besser sind Wenzel und Ludmila, deren Züge edle, ausdrucksvolle Linien bieten, sowie die lebensvoll und charakteristisch erfassten Landes- patrone Sigismund und Veit. Die beiden Slawenapostel sind mehr conventionell gehalten, was bei Prokop und Adalbert fast ganz über- wunden erscheint. Auch diese Darstellungen haben mehr Decorationszweck, dem auch eine minder vertiefende Herausarbeitung der Details genügt; sie scheinen insgesammt, wenn auch nicht von Peter Parlers Hand, so doch unter seinem bestimmenden Einflusse vollendet worden zu sein. Da unter den Landespatronen bereits der heil. Sigismund erscheint, dessen Leichnam 1365 nach Prag übertragen wurde, so ist die Aus- führung dieser Kragsteine nach diesem Zeitpunkte anzusetzen und fallt wahrscheinlich größtentheils in die 70er Jahre, in welchen nachweisbar an der Triforiumsgalerie und den anstoßsenden Theilen gearbeitet wurde. Die unbestreitbare Antheilnahme, welche Peter Parler an der Aus- führung dieser an der Ausenseite des Domes angeordneten Heiligen- darstellungen hatte, lässt vermuthen, dass er auch bei einem andern, in gleicher Höhe angeordneten Werke betheiligt gewesen sei. Es ist dies die Sammlung der das Triforium schmückenden Porträtbüsten aller jener Personen,2) welche sich als Förderer des Dombaues oder als hervorragend thätig bei der Ausführung des Werkes erwiesen. Die Eltern Karls IV., Karl IV. selbst und seine vier Gemahlinnen, sein Bruder Johann und sein Stiefbruder Wenzel von Luxemburg, sein Sohn Wenzel und dessen erste Gemahlin Johanna, die drei ersten Prager Erzbischöfe, die fünf den Dombau beaufsichtigenden Directoren und die beiden Dom- baumeister Matthias von Arras und Peter Parler erscheinen hier in einer Porträtgalerie, die einzig in ihrer Art ist. Die meist trefflich erfassten und gut ausgeführten Büsten, die unter die gelungensten und lebenswahrsten Leistungen der gothischen 1) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 56. — Horčička, Kunst- thätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 34. 2) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. S. 45 uf. — Peter von Gmünd. S. 138—139. — Horčička, Kunstthätigkeit in Prag zur Zeit Karls IV. S. 33. — Ambros, Dom zu Prag. S. 206 uf.
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102 Plastik gehören, sind durchschnittlich frei von conventioneller Behandlung. Lebenswahrheit durchdringt die das Schablonenhafte abstreifenden Züge, die nicht mehr maskenhaft sind, sondern der Individualität des Dar- gestellten offenbar nahezukommen streben. Dieser Zug der Porträt- ähnlichkeit, das bereits hier eindringende Recht der Persönlichkeit, die einen Anspruch darauf zu haben glaubt, durch ihre Anwesenheit im Stein- bildnis kommenden Geschlechtern noch von ihrem Antheile an der Ausführung des großartigen Dombaues zu zeugen, lässt sich durch Vergleich unzweifelhaft erweisen. Die Bildnisse Karls IV. in Karlstein und in der Wenzelskapelle, 1) seine Statue am Altstädter Brückenthurme, das Grabmal des zweiten Prager Erzbischofes Johann Očko von Wlaschim und dessen Bildnis auf dem aus Raudnitz stammenden Votivbilde in der Galerie patriotischer Kunstfreunde im Prager Rudolphinum,2) die Bildnisse der Gemahlinnen Karls IV. in der Wenzelskapelle und in Karlstein, die Darstellungen des ersten Prager Erzbischofes Ernest von Pardubitz in dem »Orationale Arnesti« des böhmischen Museums und in dem 1363 geschriebenen Cantionale des Prager Domschatzes bestätigen die Übereinstimmung des für den Charakter und das Wesen der darzustellenden Personen Wichtigen. Dies berechtigt zu dem Schlusse, dass auch die anderen Persönlich- keiten, soweit sie zur Zeit der Ausführung der Büsten noch am Leben oder dem Bildhauer durch eigene Anschauung bekannt waren, mit dem gleichen Streben nach Betonung ihrer Individualität, nach Porträtähnlichkeit dargestellt sind. Feine Beobachtung, seltene Naturtreue und eine besonders durchgeistigte Ausführung begegnen bei der Büste des Dombaudirectors Wenzel von Radecz3) und die schlichte, aber vornehm edle Behandlung der beiden Dombaumeisterbüsten4) umfasst eine solche Fülle charak- teristischer Details, dass man aus ihnen allein schon so manche in ihren Werken hervortretende Unterschiede herauslesen kann. Die weiblichen Köpfe sind mehr idealisiert, obzwar auch hier persönliche Eigenthümlich- keiten mitunter ganz vortrefflich berücksichtigt erscheinen und z. B. bei der ersten Gemahlin Karls IV. eine gewisse, gleichsam schon im Blute liegende Eleganz entsprechend zum Ausdrucke kommt. Die in fein- körnigem Sandsteine vortrefflich ausgeführten Büsten, deren Eindruck 1) Mikowec-Zap, Die Büste Karls IV. im Domtriforium zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 1. m. Abb. 2) Mikowec, Ein Votivbild des Erzbischofs Johann Očko. Alterthümer und Denk- würdigkeiten Böhmens I. S. 160 uf. m. Abb. 8) Mikowec-Zap, Wenzel von Radeč. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 91 uf. mit Abb. 4) Ebendas. Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister. II. S. 228. m. Abb. — Ambros, Der Dom zu Prag. S. 226 m. Abb.
102 Plastik gehören, sind durchschnittlich frei von conventioneller Behandlung. Lebenswahrheit durchdringt die das Schablonenhafte abstreifenden Züge, die nicht mehr maskenhaft sind, sondern der Individualität des Dar- gestellten offenbar nahezukommen streben. Dieser Zug der Porträt- ähnlichkeit, das bereits hier eindringende Recht der Persönlichkeit, die einen Anspruch darauf zu haben glaubt, durch ihre Anwesenheit im Stein- bildnis kommenden Geschlechtern noch von ihrem Antheile an der Ausführung des großartigen Dombaues zu zeugen, lässt sich durch Vergleich unzweifelhaft erweisen. Die Bildnisse Karls IV. in Karlstein und in der Wenzelskapelle, 1) seine Statue am Altstädter Brückenthurme, das Grabmal des zweiten Prager Erzbischofes Johann Očko von Wlaschim und dessen Bildnis auf dem aus Raudnitz stammenden Votivbilde in der Galerie patriotischer Kunstfreunde im Prager Rudolphinum,2) die Bildnisse der Gemahlinnen Karls IV. in der Wenzelskapelle und in Karlstein, die Darstellungen des ersten Prager Erzbischofes Ernest von Pardubitz in dem »Orationale Arnesti« des böhmischen Museums und in dem 1363 geschriebenen Cantionale des Prager Domschatzes bestätigen die Übereinstimmung des für den Charakter und das Wesen der darzustellenden Personen Wichtigen. Dies berechtigt zu dem Schlusse, dass auch die anderen Persönlich- keiten, soweit sie zur Zeit der Ausführung der Büsten noch am Leben oder dem Bildhauer durch eigene Anschauung bekannt waren, mit dem gleichen Streben nach Betonung ihrer Individualität, nach Porträtähnlichkeit dargestellt sind. Feine Beobachtung, seltene Naturtreue und eine besonders durchgeistigte Ausführung begegnen bei der Büste des Dombaudirectors Wenzel von Radecz3) und die schlichte, aber vornehm edle Behandlung der beiden Dombaumeisterbüsten4) umfasst eine solche Fülle charak- teristischer Details, dass man aus ihnen allein schon so manche in ihren Werken hervortretende Unterschiede herauslesen kann. Die weiblichen Köpfe sind mehr idealisiert, obzwar auch hier persönliche Eigenthümlich- keiten mitunter ganz vortrefflich berücksichtigt erscheinen und z. B. bei der ersten Gemahlin Karls IV. eine gewisse, gleichsam schon im Blute liegende Eleganz entsprechend zum Ausdrucke kommt. Die in fein- körnigem Sandsteine vortrefflich ausgeführten Büsten, deren Eindruck 1) Mikowec-Zap, Die Büste Karls IV. im Domtriforium zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 1. m. Abb. 2) Mikowec, Ein Votivbild des Erzbischofs Johann Očko. Alterthümer und Denk- würdigkeiten Böhmens I. S. 160 uf. m. Abb. 8) Mikowec-Zap, Wenzel von Radeč. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 91 uf. mit Abb. 4) Ebendas. Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister. II. S. 228. m. Abb. — Ambros, Der Dom zu Prag. S. 226 m. Abb.
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103 noch durch eine entsprechende Bemalung wesentlich erhöht wurde, sind wirkliche Zierden des Prager Doms und hervorragende Leistungen der gothischen Bildhauerei. Die Arbeit derselben ist für die Verhältnisse des 14. Jahrhundertes eine geradezu meisterhafte. Die Details sind überall verständnisvoll erfasst, entsprechend betont und lebenswahr zur Dar- stellung gebracht; die Macht der Persönlichkeit wird geistreich auf die charakteristische Modellierung des Gesichtes beschränkt und in durchaus einfacher, jede Effecthascherei vermeidender Weise zum Ausdrucke gebracht. Die ganze Aufmerksamkeit des Beschauers ist nur durch die von der Individualität des Dargestellten durchdrungenen Gesichtszüge in Anspruch genommen, durch kein störendes Beiwerk von dem Haupt- zwecke der Darstellung, in welcher nur die Eigenart des Individuums zum Worte kommen soll, irgendwie abgelenkt und mit geringen Mitteln, die jedoch in wirklich künstlerischer und genialer Weise ausgenützt werden, eine sehr bedeutende Wirkung erreicht. Die durchschnittlich vortreffliche Ausführung berechtigt zu der Annahme, dass auch ein künstlerisch hochstehender Meister1) die Büsten vollendet hat. Da aber Peter Parler für die Grabdenkmale Přemysl Ottokars I. und II. gewonnen wurde, die zur äußeren Ausstattung des Domes bestimmte Wenzelsstatue arbeitete und auch bei den Heiligenbrustbildern an der Außenseite des Chorschlusses betheiligt war, so liegt wohl die Vermuthung am nächsten, dass sein Meißel wenigstens einen Theil der Triforiumsbüsten geschaffen, sein geübtes Auge die Ausführung des Ganzen überwacht hat. Denn eine solche Feinheit der scharfen Charakterisierung, wie sie z. B. die Büste des Wenzel von Radecz durchdringt, erwächst nur aus den intimsten Beziehungen zu dem Dargestellten, die außerordentliche Naturtreue der Darstellungen Karls IV. und Wenzels IV. offenbar aus der Gelegenheit des oftmaligen Verkehres mit dem für den Fortgang des Baues sich interessierenden Herrscher. Und dass letzterer den zweiten Dombau- meister gewiss sehr hochschätzte, bestätigt die Aufnahme der Büste desselben unter die Darstellungen der Triforiumsgalerie; denn dieselbe bezeugt, dass man wohl der Zustimmung des Herrschers gewiss war, wenn man die Büsten der Dombaumeister einstellte. Dass der Gedanke, den Gönnern und Förderern des Dombaues durch Bildnisse in Stein ein bleibendes Andenken zu sichern, gerade von Karl IV. ausgegangen sein müsse, steht nicht unzweifelhaft fest. Es liegt vielleicht sogar näher, 1) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. S. 90 bezeichnet die Triforiumsbüsten als »ihrem Kunstwert nach sehr überschätzt«, welches Urtheil wohl die Abbildungen bei Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. Taf. I und II bestätigen; die Originalbüsten scheinen dem Verf. namentlich für das 14. Jahrhundert sehr achtenswerte Leistungen zu sein.
103 noch durch eine entsprechende Bemalung wesentlich erhöht wurde, sind wirkliche Zierden des Prager Doms und hervorragende Leistungen der gothischen Bildhauerei. Die Arbeit derselben ist für die Verhältnisse des 14. Jahrhundertes eine geradezu meisterhafte. Die Details sind überall verständnisvoll erfasst, entsprechend betont und lebenswahr zur Dar- stellung gebracht; die Macht der Persönlichkeit wird geistreich auf die charakteristische Modellierung des Gesichtes beschränkt und in durchaus einfacher, jede Effecthascherei vermeidender Weise zum Ausdrucke gebracht. Die ganze Aufmerksamkeit des Beschauers ist nur durch die von der Individualität des Dargestellten durchdrungenen Gesichtszüge in Anspruch genommen, durch kein störendes Beiwerk von dem Haupt- zwecke der Darstellung, in welcher nur die Eigenart des Individuums zum Worte kommen soll, irgendwie abgelenkt und mit geringen Mitteln, die jedoch in wirklich künstlerischer und genialer Weise ausgenützt werden, eine sehr bedeutende Wirkung erreicht. Die durchschnittlich vortreffliche Ausführung berechtigt zu der Annahme, dass auch ein künstlerisch hochstehender Meister1) die Büsten vollendet hat. Da aber Peter Parler für die Grabdenkmale Přemysl Ottokars I. und II. gewonnen wurde, die zur äußeren Ausstattung des Domes bestimmte Wenzelsstatue arbeitete und auch bei den Heiligenbrustbildern an der Außenseite des Chorschlusses betheiligt war, so liegt wohl die Vermuthung am nächsten, dass sein Meißel wenigstens einen Theil der Triforiumsbüsten geschaffen, sein geübtes Auge die Ausführung des Ganzen überwacht hat. Denn eine solche Feinheit der scharfen Charakterisierung, wie sie z. B. die Büste des Wenzel von Radecz durchdringt, erwächst nur aus den intimsten Beziehungen zu dem Dargestellten, die außerordentliche Naturtreue der Darstellungen Karls IV. und Wenzels IV. offenbar aus der Gelegenheit des oftmaligen Verkehres mit dem für den Fortgang des Baues sich interessierenden Herrscher. Und dass letzterer den zweiten Dombau- meister gewiss sehr hochschätzte, bestätigt die Aufnahme der Büste desselben unter die Darstellungen der Triforiumsgalerie; denn dieselbe bezeugt, dass man wohl der Zustimmung des Herrschers gewiss war, wenn man die Büsten der Dombaumeister einstellte. Dass der Gedanke, den Gönnern und Förderern des Dombaues durch Bildnisse in Stein ein bleibendes Andenken zu sichern, gerade von Karl IV. ausgegangen sein müsse, steht nicht unzweifelhaft fest. Es liegt vielleicht sogar näher, 1) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. S. 90 bezeichnet die Triforiumsbüsten als »ihrem Kunstwert nach sehr überschätzt«, welches Urtheil wohl die Abbildungen bei Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. Taf. I und II bestätigen; die Originalbüsten scheinen dem Verf. namentlich für das 14. Jahrhundert sehr achtenswerte Leistungen zu sein.
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104 diese Idee dem Bauherrn — und das war der Erzbischof mit dem Capitel — zuzurechnen, der damit gleichsam eine Dankesschuld abtrug und mit der Einbeziehung der Erzbischöfe, der von ihm bestellten Bau- inspectoren und Dombaumeister fast ebenso stark wie das Herrscherhaus betheiligt erscheint. Da bei den vor der Einweihung des Domchores Verstorbenen in der Inschrift das Todesjahr eingestellt ist, bei den erst nach diesem Zeitpunkte verstorbenen Personen, wie Elisabeth von Pommern, Peter Parler, Wenzel von Radecz, diese Angabe fehlt, die erste Gemahlin Wenzels IV. bereits als todt genannt und die zweite, ihm 1389 vermählte noch nicht mitaufgenommen ist, so erfolgte die Aufstellung der Büsten wahrscheinlich zwischen 1386 und 1389. Die Vollendung der einzelnen kann gewiss zum größeren Theile schon vor diesen Termin, ja bei einigen sogar noch zu Lebzeiten Karls IV. angesetzt werden, wenn sie auch erst nach der Einweihung des Domchores an ihren Bestimmungsort versetzt wurden. Derselbe Zug, welcher die Aufstellung der Büsten auf der Triforiums- galerie bestimmte, nämlich die Festhaltung des Andenkens der wichtigsten Bauförderer durch Steinbildnisse, begegnet auch an den Sculpturen der Schauseite des Altstädter Brückenthurms. Insbesondere ist die Statue Wenzels IV. von Interesse, der gleich Karl IV., Scepter und Reichs- apfel haltend, im weiten Mantel und mit einer sofort an den lilien- geschmückten Abschluss der böhmischen Krone erinnernden, sauber gearbeiteten Krone dargestellt ist. Die Haltung ist würdevoll, Bart und Haare sind in dem auch auf Miniaturdarstellungen um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes begegnenden Geschmacke angeordnet, fein und zierlich durchgearbeitet. 1) Das ansprechend modellierte Gesicht, dessen Züge auf Sinnlichkeit und Weichlichkeit deuten, zeigt den König im Alter von ungefähr 30 Jahren. Die überall durchklingende porträtartige Auffassung berechtigt zu der Annahme, dass die Statue im letzten Jahr- zehnt des 14. Jahrhundertes vollendet wurde; ob sie gleich an den heutigen Ort versetzt wurde, was einen Anhaltspunkt für die Baugeschichte des Altstädter Brückenthurmes abgeben könnte, muss fraglich bleiben. Porträtähnlichkeit zeigt auch die Statue des gleichfalls in thronender Stellung behandelten Karl IV., dessen Gestalt allerdings etwas weniger lebendig erfasst und durchgebildet ist. Beide Arbeiten verrathen, wenn auch nicht die Hand, so doch die Schule Peter Parlers, der die Her- stellung unzweifelhaft überwacht hat. Die zwischen beiden Herrschern angeordnete Heiligengestalt ist mehr conventionell behandelt; die beiden 1) Mikowec-Zap, König Wenzel IV. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 37 mit Abb. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. s. 151—152. — Peter von Gmünd S. 141.
104 diese Idee dem Bauherrn — und das war der Erzbischof mit dem Capitel — zuzurechnen, der damit gleichsam eine Dankesschuld abtrug und mit der Einbeziehung der Erzbischöfe, der von ihm bestellten Bau- inspectoren und Dombaumeister fast ebenso stark wie das Herrscherhaus betheiligt erscheint. Da bei den vor der Einweihung des Domchores Verstorbenen in der Inschrift das Todesjahr eingestellt ist, bei den erst nach diesem Zeitpunkte verstorbenen Personen, wie Elisabeth von Pommern, Peter Parler, Wenzel von Radecz, diese Angabe fehlt, die erste Gemahlin Wenzels IV. bereits als todt genannt und die zweite, ihm 1389 vermählte noch nicht mitaufgenommen ist, so erfolgte die Aufstellung der Büsten wahrscheinlich zwischen 1386 und 1389. Die Vollendung der einzelnen kann gewiss zum größeren Theile schon vor diesen Termin, ja bei einigen sogar noch zu Lebzeiten Karls IV. angesetzt werden, wenn sie auch erst nach der Einweihung des Domchores an ihren Bestimmungsort versetzt wurden. Derselbe Zug, welcher die Aufstellung der Büsten auf der Triforiums- galerie bestimmte, nämlich die Festhaltung des Andenkens der wichtigsten Bauförderer durch Steinbildnisse, begegnet auch an den Sculpturen der Schauseite des Altstädter Brückenthurms. Insbesondere ist die Statue Wenzels IV. von Interesse, der gleich Karl IV., Scepter und Reichs- apfel haltend, im weiten Mantel und mit einer sofort an den lilien- geschmückten Abschluss der böhmischen Krone erinnernden, sauber gearbeiteten Krone dargestellt ist. Die Haltung ist würdevoll, Bart und Haare sind in dem auch auf Miniaturdarstellungen um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes begegnenden Geschmacke angeordnet, fein und zierlich durchgearbeitet. 1) Das ansprechend modellierte Gesicht, dessen Züge auf Sinnlichkeit und Weichlichkeit deuten, zeigt den König im Alter von ungefähr 30 Jahren. Die überall durchklingende porträtartige Auffassung berechtigt zu der Annahme, dass die Statue im letzten Jahr- zehnt des 14. Jahrhundertes vollendet wurde; ob sie gleich an den heutigen Ort versetzt wurde, was einen Anhaltspunkt für die Baugeschichte des Altstädter Brückenthurmes abgeben könnte, muss fraglich bleiben. Porträtähnlichkeit zeigt auch die Statue des gleichfalls in thronender Stellung behandelten Karl IV., dessen Gestalt allerdings etwas weniger lebendig erfasst und durchgebildet ist. Beide Arbeiten verrathen, wenn auch nicht die Hand, so doch die Schule Peter Parlers, der die Her- stellung unzweifelhaft überwacht hat. Die zwischen beiden Herrschern angeordnete Heiligengestalt ist mehr conventionell behandelt; die beiden 1) Mikowec-Zap, König Wenzel IV. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens II. S. 37 mit Abb. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. s. 151—152. — Peter von Gmünd S. 141.
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105 Heiligenstatuen des Obergeschosses dürften erst bei der zwischen 1431 und 1451 durchgeführten Restauration eingestellt worden sein. Die ganze Tüchtigkeit der Parlerschen Richtung tritt aber in den wirkungsvoll sculpierten Consolen zutage, von welchen die flankierenden Fialen ansteigen. Die hier begegnenden Gestalten sind fast dem Leben abgelauscht und mit dem auch bei den Wasserspeiern des Domes begegnenden Humor durchgebildet. Auf die Hand Peter Parlers deutet auch das Grabmal des zweiten Prager Erzbischofs Johann Očko von Wlaschim, das in der von ihm gestifteten Erhard-Ottilien-Kapelle des Prager Domes aufgestellt ist. Dasselbe hält die Form der Fürstengräber im Kapellenkranze ein und ist in einer denselben ähnlichen Weise angeordnet; die Deckplatte trägt die langgestreckte Figur des in vollem Ornate ruhenden Kirchenfürsten, mit überraschender Naturtreue herausgearbeitet. Das Denkmal, welches bedeutende Beschädigungen erlitten hat, ist aus weißsem Marmor gear- beitet, dessen Eigenart, wie schon Grueber treffend hervorhob, 1) geschickt benutzt erscheint, indem die Fleischpartien mattierte Oberfläche zeigen, die Ornamente glänzend geschliffen sind und der Brocat des Uberwurfes rauh gekörnt wurde. Die Porträttreue der Darstellung wird durch einen Vergleich mit der Büste des Erzbischofs auf der Triforiumsgalerie des Domes verbürgt. Die Behandlungsart der Details steht den Grabdenk- malen Přemysl Ottokars I. und II. zunächst, weshalb es auch wahr- scheinlich ist, dass Peter Parler, der sonst mehrfach für die Herstellung plastischen Schmuckes im Dome thätig war, mit der Ausführung des Werkes betraut wurde. 2) Sein Einfluss zeigt sich auch bei den wenigen zusammenhängenden Compositionen, die sich an Prager Bauten finden; einige derselben sind freilich nur von bescheidenen Dimensionen. Von den auf der Triforiums- galerie aufgestellten Thierdarstellungen bietet insbesondere der Kampf des Hundes mit der niedergeworfenen, ihre Krallen energisch zur Abwehr gebrauchenden Katze eine vortreffliche Naturbeobachtung und gelungene Ausführung der gut motivierten Details. Die beiden sculpierten Knäufe an dem Eingange der Wenzelskapelle scheinen einen Hinweis auf die Versuchung Christi zu enthalten, indem links Christus, neben welchem eine Teufelfratze sichtbar ist, in warnender Stellung, rechts ein vom Satan erfasster Jüngling begegnet. Die Consolen des Portalschmuckes 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140—141. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 141 weist dem Meister auch das Grabmal des Bischofes Pogarell von Breslau zu, das allerdings in Stil und Technik manche Beziehungen zu dem Denkmale des Johann Očko von Wlaschim bietet, aber nicht mehr als eine allgemeine, auch von einem Schüler erreichbare Ubereinstimmung mit der Parlerschen Richtung zeigt. Daher wurde von einer Einbeziehung desselben abgesehen.
105 Heiligenstatuen des Obergeschosses dürften erst bei der zwischen 1431 und 1451 durchgeführten Restauration eingestellt worden sein. Die ganze Tüchtigkeit der Parlerschen Richtung tritt aber in den wirkungsvoll sculpierten Consolen zutage, von welchen die flankierenden Fialen ansteigen. Die hier begegnenden Gestalten sind fast dem Leben abgelauscht und mit dem auch bei den Wasserspeiern des Domes begegnenden Humor durchgebildet. Auf die Hand Peter Parlers deutet auch das Grabmal des zweiten Prager Erzbischofs Johann Očko von Wlaschim, das in der von ihm gestifteten Erhard-Ottilien-Kapelle des Prager Domes aufgestellt ist. Dasselbe hält die Form der Fürstengräber im Kapellenkranze ein und ist in einer denselben ähnlichen Weise angeordnet; die Deckplatte trägt die langgestreckte Figur des in vollem Ornate ruhenden Kirchenfürsten, mit überraschender Naturtreue herausgearbeitet. Das Denkmal, welches bedeutende Beschädigungen erlitten hat, ist aus weißsem Marmor gear- beitet, dessen Eigenart, wie schon Grueber treffend hervorhob, 1) geschickt benutzt erscheint, indem die Fleischpartien mattierte Oberfläche zeigen, die Ornamente glänzend geschliffen sind und der Brocat des Uberwurfes rauh gekörnt wurde. Die Porträttreue der Darstellung wird durch einen Vergleich mit der Büste des Erzbischofs auf der Triforiumsgalerie des Domes verbürgt. Die Behandlungsart der Details steht den Grabdenk- malen Přemysl Ottokars I. und II. zunächst, weshalb es auch wahr- scheinlich ist, dass Peter Parler, der sonst mehrfach für die Herstellung plastischen Schmuckes im Dome thätig war, mit der Ausführung des Werkes betraut wurde. 2) Sein Einfluss zeigt sich auch bei den wenigen zusammenhängenden Compositionen, die sich an Prager Bauten finden; einige derselben sind freilich nur von bescheidenen Dimensionen. Von den auf der Triforiums- galerie aufgestellten Thierdarstellungen bietet insbesondere der Kampf des Hundes mit der niedergeworfenen, ihre Krallen energisch zur Abwehr gebrauchenden Katze eine vortreffliche Naturbeobachtung und gelungene Ausführung der gut motivierten Details. Die beiden sculpierten Knäufe an dem Eingange der Wenzelskapelle scheinen einen Hinweis auf die Versuchung Christi zu enthalten, indem links Christus, neben welchem eine Teufelfratze sichtbar ist, in warnender Stellung, rechts ein vom Satan erfasster Jüngling begegnet. Die Consolen des Portalschmuckes 1) Grueber, Peter von Gmünd. S. 140—141. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 141 weist dem Meister auch das Grabmal des Bischofes Pogarell von Breslau zu, das allerdings in Stil und Technik manche Beziehungen zu dem Denkmale des Johann Očko von Wlaschim bietet, aber nicht mehr als eine allgemeine, auch von einem Schüler erreichbare Ubereinstimmung mit der Parlerschen Richtung zeigt. Daher wurde von einer Einbeziehung desselben abgesehen.
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106 der Teynkirche sind nicht nur mit den Evangelistensymbolen, sondern auch mit den so wichtigen symbolischen Darstellungen des Opfers Abrahams und der Verkündigung der Gesetze durch Moses geziert; namentlich die beiden letzteren zeigen eine von hohem künstlerischen Gefühle durchdrungene Anordnung und eine geschickte Ausführung, die in der Gesichtsbildung, in den Bewegungsmotiven und in der Gewand- behandlung manche Ahnlichkeit mit den Knäufen der Wenzelskapelle bieten. Da letztere gewiss mindestens auf die Anordnung und genauere Angaben des Dombaumeisters Peter Parler zurückgehn, wenn nicht vielleicht gar von seiner Hand stammen, so bieten sie auch Anhalts- punkte für die Bestimmung der Portalsculpturen der Teynkirche. Bietet die rundbogige Deckung der Vorhalle, die mit dem Nord- portale der Teynkirche verbunden ist, schon die Ahnlichkeit des von Peter Parler benutzten Abschlussmotives für das Portal der Wenzels- kapelle, so erinnert die reiche Ausstattung des Tympanons an die Fülle des plastischen Schmuckes, der sich in die Seitenportale der für die Parlersche Richtung so wichtigen Heiligenkreuzkirche zu Gmünd drängt. Zwischen den Darstellungen der Geißelung und Dornenkrönung Christi, deren Anordnung sich ganz in dem Schema des ausgehenden 14. Jahr- hundertes bewegt, ist die Kreuzigung eingeordnet; über derselben erscheint Gott Vater, zwischen Engeln thronend. Die linksseitige Gruppe derselben trägt offenbar die Seele des reuigen Schächers zum Herrn empor. Die bei den einzelnen Scenen beschäftigten Henkersknechte und Krieger sind gut durchgebildet; Costüm und Bewegungen zeugen von eindringender Naturbeobachtung, die mit einem ziemlich achtungswerten Gestaltungs- vermögen auf fast gleicher Stufe steht. Die Vertheilung der Composition ist von einem gewissen Verständnisse für Symmetrie getragen. Die an den Deckungsbogen, den Leibungen und den das Portal einschließenden Strebepfeilern angetragenen Statuen fehlen, indes die Baldachinkrönungen wie Consolen von sorgfältiger Arbeit sich erhalten haben. Die Tympanonsculpturen sind von dem Geiste der Richtung, die unter dem Einflusse des Dombaumeisters Peter Parler für die Plastik in Böhmen maßgebend wurde, vollständig durchdrungen; sollen sie auch nicht unbedingt als eigenhändige Leistung des großen Künstlers bezeichnet werden, da sich bei der Verschiedenartigkeit des Zweckes und Charakters seiner anderen Sculpturen zu wenig überzeugende Vergleichungspunkte ergeben, so darf doch der plastische Schmuck des Nordportales der Teynkirche, der Aufbau, die Vertheilung und Durchbildung des Ganzen, die darin zutage tretende Harmonie, der ansprechende Vortrag wirkungs- voller Details als eine Schöpfung der Parlerschen Schule bezeichnet werden, die unter dem streng überwachenden Auge des Meisters selbst entstanden ist. Denn war, wie als höchst wahrscheinlich dargethan wurde,
106 der Teynkirche sind nicht nur mit den Evangelistensymbolen, sondern auch mit den so wichtigen symbolischen Darstellungen des Opfers Abrahams und der Verkündigung der Gesetze durch Moses geziert; namentlich die beiden letzteren zeigen eine von hohem künstlerischen Gefühle durchdrungene Anordnung und eine geschickte Ausführung, die in der Gesichtsbildung, in den Bewegungsmotiven und in der Gewand- behandlung manche Ahnlichkeit mit den Knäufen der Wenzelskapelle bieten. Da letztere gewiss mindestens auf die Anordnung und genauere Angaben des Dombaumeisters Peter Parler zurückgehn, wenn nicht vielleicht gar von seiner Hand stammen, so bieten sie auch Anhalts- punkte für die Bestimmung der Portalsculpturen der Teynkirche. Bietet die rundbogige Deckung der Vorhalle, die mit dem Nord- portale der Teynkirche verbunden ist, schon die Ahnlichkeit des von Peter Parler benutzten Abschlussmotives für das Portal der Wenzels- kapelle, so erinnert die reiche Ausstattung des Tympanons an die Fülle des plastischen Schmuckes, der sich in die Seitenportale der für die Parlersche Richtung so wichtigen Heiligenkreuzkirche zu Gmünd drängt. Zwischen den Darstellungen der Geißelung und Dornenkrönung Christi, deren Anordnung sich ganz in dem Schema des ausgehenden 14. Jahr- hundertes bewegt, ist die Kreuzigung eingeordnet; über derselben erscheint Gott Vater, zwischen Engeln thronend. Die linksseitige Gruppe derselben trägt offenbar die Seele des reuigen Schächers zum Herrn empor. Die bei den einzelnen Scenen beschäftigten Henkersknechte und Krieger sind gut durchgebildet; Costüm und Bewegungen zeugen von eindringender Naturbeobachtung, die mit einem ziemlich achtungswerten Gestaltungs- vermögen auf fast gleicher Stufe steht. Die Vertheilung der Composition ist von einem gewissen Verständnisse für Symmetrie getragen. Die an den Deckungsbogen, den Leibungen und den das Portal einschließenden Strebepfeilern angetragenen Statuen fehlen, indes die Baldachinkrönungen wie Consolen von sorgfältiger Arbeit sich erhalten haben. Die Tympanonsculpturen sind von dem Geiste der Richtung, die unter dem Einflusse des Dombaumeisters Peter Parler für die Plastik in Böhmen maßgebend wurde, vollständig durchdrungen; sollen sie auch nicht unbedingt als eigenhändige Leistung des großen Künstlers bezeichnet werden, da sich bei der Verschiedenartigkeit des Zweckes und Charakters seiner anderen Sculpturen zu wenig überzeugende Vergleichungspunkte ergeben, so darf doch der plastische Schmuck des Nordportales der Teynkirche, der Aufbau, die Vertheilung und Durchbildung des Ganzen, die darin zutage tretende Harmonie, der ansprechende Vortrag wirkungs- voller Details als eine Schöpfung der Parlerschen Schule bezeichnet werden, die unter dem streng überwachenden Auge des Meisters selbst entstanden ist. Denn war, wie als höchst wahrscheinlich dargethan wurde,
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107 Peter Parler mit der Erbauung der Teynkirche betraut, so muss auch die Ausführung der Tympanonsculpturen noch in die Zeit seiner Thätigkeit fallen. Erscheint doch der Chor schon 1380 vollendet und 1402 der Bau der Thürme mindestens stark fortgeschritten, woraus sich von selbst ergibt, dass die Vollendung des Portalschmuckes der Teynkirche zwischen diesen Jahren erfolgt sein muss, dem ersten Termine unstreitig näher liegt als dem zweiten und daher noch unter die Bau- führung Peter Parlers einzustellen ist. Mit dem Namen des Meisters und den Anschauungen, welche der- selbe auf dem Gebiete der Architektur und Plastik besonders betonte und entwickelte, ist auch ein prächtiges Werk der Goldschmiedekunst des 14. Jahrhundertes, das sich in dem Schatze des Prager Domes erhalten hat, in Verbindung gebracht worden. Dasselbe stellt eine 65 cm hohe Reliquien- monstranz vor, welche die Uberlieferung noch heute als eine Arbeit des zweiten Prager Dombaumeisters bezeichnet. Die Ursache dieser Annahme ist das auf dem Fuße des Reliquiars angebrachte Zeichen Peter Parlers, der doppelt gebrochene Winkelhaken in Silber auf rechts schwarz, links roth getheiltem Schmelzgrunde, eine Farbenzusammenstellung, die fast gleich auf dem das Parlersche Zeichen tragenden Schildchen zu den Füßen der Wenzelsstatue begegnet. Den Aufbau des Reliquiars durch dringt vollständig das architektonische Princip, auf dessen Rechnung die hohe Schönheit der Formen und Verhältnisse zu setzen ist. Der von vierkantigem Fuße aufsteigende schlanke Hals trägt eine prächtige, auf doppelten Widerlagspfeilern ruhende Architektur mit zierlich durch- brochenen Fensterstellungen; in einer kleinen Krystallkapsel sind Reliquien, wie der Heil. Nicolaus, Martin u. s. w., eingesetzt. Die Rückseite ist mit einer ciselierten Darstellung des Gekreuzigten geziert, oberhalb welcher nochmals Reliquien in einem Cylinder untergebracht sind. Die Krönung desselben ist ein mit zierlicher Kreuzblume abschließendes Spitzthürmchen während zu beiden Seiten kräftig ansteigende Strebepfeiler mit schlanken Fialen und kühner Führung der Strebebogen, reiches Maßwerk und fein- gearbeitete Krabben mit hohem Verständnisse angeordnet sind. Den Aufbau, die architektonische Gliederung, alle Formen des Beiwerkes der geschilderten Reliquienmonstranz durchdringt der Geist jener Kunst- anschauungen, welche in den Bauten Peter Parlers nach bewunderns- werter Gesetzmäßigkeit gleichsam krystallisierten. Das deutet darauf hin, dass die Kunst des großen Architekten auch auf die Goldschmiedearbeiten ihren Einfluss äußerte und die Formengebung derselben, die ja in jenen Tagen namentlich für die Ausführung von Reliquienmonstranzen von den beim Kirchenbaue geltenden Principien abhängig blieb, unzweifelhaft in einem ziemlich hohen Grade beeinflusste. Bei den offenkundig erweisbaren Beziehungen, die auch anderwärts zwischen der Architektur und Gold-
107 Peter Parler mit der Erbauung der Teynkirche betraut, so muss auch die Ausführung der Tympanonsculpturen noch in die Zeit seiner Thätigkeit fallen. Erscheint doch der Chor schon 1380 vollendet und 1402 der Bau der Thürme mindestens stark fortgeschritten, woraus sich von selbst ergibt, dass die Vollendung des Portalschmuckes der Teynkirche zwischen diesen Jahren erfolgt sein muss, dem ersten Termine unstreitig näher liegt als dem zweiten und daher noch unter die Bau- führung Peter Parlers einzustellen ist. Mit dem Namen des Meisters und den Anschauungen, welche der- selbe auf dem Gebiete der Architektur und Plastik besonders betonte und entwickelte, ist auch ein prächtiges Werk der Goldschmiedekunst des 14. Jahrhundertes, das sich in dem Schatze des Prager Domes erhalten hat, in Verbindung gebracht worden. Dasselbe stellt eine 65 cm hohe Reliquien- monstranz vor, welche die Uberlieferung noch heute als eine Arbeit des zweiten Prager Dombaumeisters bezeichnet. Die Ursache dieser Annahme ist das auf dem Fuße des Reliquiars angebrachte Zeichen Peter Parlers, der doppelt gebrochene Winkelhaken in Silber auf rechts schwarz, links roth getheiltem Schmelzgrunde, eine Farbenzusammenstellung, die fast gleich auf dem das Parlersche Zeichen tragenden Schildchen zu den Füßen der Wenzelsstatue begegnet. Den Aufbau des Reliquiars durch dringt vollständig das architektonische Princip, auf dessen Rechnung die hohe Schönheit der Formen und Verhältnisse zu setzen ist. Der von vierkantigem Fuße aufsteigende schlanke Hals trägt eine prächtige, auf doppelten Widerlagspfeilern ruhende Architektur mit zierlich durch- brochenen Fensterstellungen; in einer kleinen Krystallkapsel sind Reliquien, wie der Heil. Nicolaus, Martin u. s. w., eingesetzt. Die Rückseite ist mit einer ciselierten Darstellung des Gekreuzigten geziert, oberhalb welcher nochmals Reliquien in einem Cylinder untergebracht sind. Die Krönung desselben ist ein mit zierlicher Kreuzblume abschließendes Spitzthürmchen während zu beiden Seiten kräftig ansteigende Strebepfeiler mit schlanken Fialen und kühner Führung der Strebebogen, reiches Maßwerk und fein- gearbeitete Krabben mit hohem Verständnisse angeordnet sind. Den Aufbau, die architektonische Gliederung, alle Formen des Beiwerkes der geschilderten Reliquienmonstranz durchdringt der Geist jener Kunst- anschauungen, welche in den Bauten Peter Parlers nach bewunderns- werter Gesetzmäßigkeit gleichsam krystallisierten. Das deutet darauf hin, dass die Kunst des großen Architekten auch auf die Goldschmiedearbeiten ihren Einfluss äußerte und die Formengebung derselben, die ja in jenen Tagen namentlich für die Ausführung von Reliquienmonstranzen von den beim Kirchenbaue geltenden Principien abhängig blieb, unzweifelhaft in einem ziemlich hohen Grade beeinflusste. Bei den offenkundig erweisbaren Beziehungen, die auch anderwärts zwischen der Architektur und Gold-
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108 schmiedekunst bestanden und demnach bei der sogenannten Parlermonstranz gleichfalls für Böhmen an einem künstlerisch besonders hochstehenden Beispiele durchaus nichts Auffallendes haben, ist es durchaus nicht nothwendig anzunehmen, dass der Dombaumeister, dessen Werkzeichen den Monstranzfuß ziert, die Arbeit selbst ausgeführt oder das Modell dazu geliefert hat. Ja, es ist nicht einmal unbedingt geboten, ihm die Anfertigung des Entwurfes, die Ausführung der Zeichnung wegen des Vorhandenseins seines Werkzeichens zuzuschreiben.1) Letzteres spricht vielmehr dafür, dass Peter Parler die Monstranz für den Domschatz stiftete 2) und sein Zeichen darauf anbringen ließ, wie auch andere Spender von Kostbarkeiten des Prager Domschatzes, z. B. der König von Ungarn, die Grafen von Hadek oder die Herren von Lipa,3) diese geschenkten Stücke mit ihren Wappen zu zieren befahlen; so erklärt sich dies Detail mehr aus einem Zuge der Zeit, welche bereits stärker, als dies früher geschehen war, den Antheil des Donators an der Herstellung der Kirchenaustattungsgegenstände betonte. Ubrigens ist auch leicht zu erweisen, dass die Architektur Peter Parlers auf den Monstranzenbau von Einfluss war. Denn der Prager Domschatz besitzt noch eine Monstranz mit der Statuette der heil. Katharina, der Patronin der Prager Hochschule. Die den Knauf ersetzende reiche Anlage von Fensterstellungen mit durchbrochenen Wimpergen und Fialen, die im Obertheile der Monstranz prächtig entwickelte An- ordnung des Strebesystems, der über dem Statuettenbaldachine sechs- seitig aufsteigende Thurm mit dreitheiligem Helme, den Knopf und Kreuzblume krönen, zeigt die Umsetzung der Parlerschen Ideen auf das Gebiet der Goldschmiedekunst, ohne dass ein Grund vorläge, die Anfertigung des Stückes oder auch nur des Entwurfes auf den Meister selbst zu beziehn. Dagegen wäre vielleicht die Vermuthung nicht unbegründet, dass der die älteste Tochter des Dombaumeisters heim- führende Goldschmied die mit dem Parlerschen Werkzeichen ausgestattete Reliquienmonstranz gearbeitet hat, wofür ihm allerdings manche mündliche Angabe des Schwiegervaters maßgebend sein konnte; das würde auch die besondere Anlehnung an Motive der Parlerschen Richtung sehr einfach erklären. Gilt es nun, auf Grund der besprochenen Werke das Hauptsäch- lichste der künstlerischen Eigenart Peter Parlers kurz zusammenzufassen, 1) Bock, Die Inschriften und Büsten der Galerie im Dome von St. Veit zu Prag. Mittheilungen d. k. k. Centralcommission, Jhg. 1857, S. 186. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 136. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 142 nimmt eine besondere Begründung an, es sei dies vielleicht zur Zeit geschehn, »als sein Sohn Nicolaus die Priesterweihe erhielt«. 3) Bock, Das Schatzverzeichnis des Domes von St. Veit in Prag. Mittheilungen d. k. k. Centralcommission, Jhg. 1859, S. 304.
108 schmiedekunst bestanden und demnach bei der sogenannten Parlermonstranz gleichfalls für Böhmen an einem künstlerisch besonders hochstehenden Beispiele durchaus nichts Auffallendes haben, ist es durchaus nicht nothwendig anzunehmen, dass der Dombaumeister, dessen Werkzeichen den Monstranzfuß ziert, die Arbeit selbst ausgeführt oder das Modell dazu geliefert hat. Ja, es ist nicht einmal unbedingt geboten, ihm die Anfertigung des Entwurfes, die Ausführung der Zeichnung wegen des Vorhandenseins seines Werkzeichens zuzuschreiben.1) Letzteres spricht vielmehr dafür, dass Peter Parler die Monstranz für den Domschatz stiftete 2) und sein Zeichen darauf anbringen ließ, wie auch andere Spender von Kostbarkeiten des Prager Domschatzes, z. B. der König von Ungarn, die Grafen von Hadek oder die Herren von Lipa,3) diese geschenkten Stücke mit ihren Wappen zu zieren befahlen; so erklärt sich dies Detail mehr aus einem Zuge der Zeit, welche bereits stärker, als dies früher geschehen war, den Antheil des Donators an der Herstellung der Kirchenaustattungsgegenstände betonte. Ubrigens ist auch leicht zu erweisen, dass die Architektur Peter Parlers auf den Monstranzenbau von Einfluss war. Denn der Prager Domschatz besitzt noch eine Monstranz mit der Statuette der heil. Katharina, der Patronin der Prager Hochschule. Die den Knauf ersetzende reiche Anlage von Fensterstellungen mit durchbrochenen Wimpergen und Fialen, die im Obertheile der Monstranz prächtig entwickelte An- ordnung des Strebesystems, der über dem Statuettenbaldachine sechs- seitig aufsteigende Thurm mit dreitheiligem Helme, den Knopf und Kreuzblume krönen, zeigt die Umsetzung der Parlerschen Ideen auf das Gebiet der Goldschmiedekunst, ohne dass ein Grund vorläge, die Anfertigung des Stückes oder auch nur des Entwurfes auf den Meister selbst zu beziehn. Dagegen wäre vielleicht die Vermuthung nicht unbegründet, dass der die älteste Tochter des Dombaumeisters heim- führende Goldschmied die mit dem Parlerschen Werkzeichen ausgestattete Reliquienmonstranz gearbeitet hat, wofür ihm allerdings manche mündliche Angabe des Schwiegervaters maßgebend sein konnte; das würde auch die besondere Anlehnung an Motive der Parlerschen Richtung sehr einfach erklären. Gilt es nun, auf Grund der besprochenen Werke das Hauptsäch- lichste der künstlerischen Eigenart Peter Parlers kurz zusammenzufassen, 1) Bock, Die Inschriften und Büsten der Galerie im Dome von St. Veit zu Prag. Mittheilungen d. k. k. Centralcommission, Jhg. 1857, S. 186. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 136. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 142 nimmt eine besondere Begründung an, es sei dies vielleicht zur Zeit geschehn, »als sein Sohn Nicolaus die Priesterweihe erhielt«. 3) Bock, Das Schatzverzeichnis des Domes von St. Veit in Prag. Mittheilungen d. k. k. Centralcommission, Jhg. 1859, S. 304.
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109 so ergibt sich daraus, dass derselbe nicht nur ein genialer Architekt, sondern auch gewiss ein bedeutender Bildhauer gewesen sei;1) diese beiden Richtungen seiner Thätigkeit müssen daher für sich betrachtet und in ihrer gegenseitigen Wechselwirkung gewürdigt werden. Als Baumeister steht Peter Parler, in Gmünd und Köln 2) gebildet, auf dem Boden der Gmünder Meister, welche für ihre Anlagen gern Chorumgang und Kapellenkranz verwandten. Bei ihm ist die Neigung, einen Pfeiler der Choranlage ins Kirchenmittel zu stellen, immer entschiedener betont; sie entwickelt sich wahrscheinlich aus einer bei württembergischen Kirchen begegnenden Anordnung,3) die bei den Meistern der Gmünder Schule Anklang fand. Im Aufbaue bringt Peter Parler möglichst schlanke Verhältnisse zur Geltung und bekundet dabei eine ganz besondere Kühnheit der Construction. So operiert er mit dünnen, tief eingeschnittenen Pfeilern, die den bei Matthias von Arras wenig betonten kräftigen Wechsel von Licht und Schatten zeigen, löst die Wand des Oberbaues in Prag wie Kuttenberg durch Anordnung eines durchbrochenen Triforiums auf, wodurch die Tendenz der im reichsten Maße zuströmenden Lichtfülle in treffender Weise betont wurde, und verwendet die ganze Breite der Wand in dem hochaufstrebenden weiten Lichtgaden für die Entwicklung und Anordnung mächtiger Oberlichter. Die Wölbung ist kühn und in der Wenzelskapelle wie in Karlshof von der gewöhnlichen Bildung stark abweichend; die Rippen sind stark gegliedert, wobei auch dünne, schwächliche Formen unterlaufen. Ein reicher französischer Strebeapparat, ein wahrer Wald von Strebepfeilern, Strebebogen, prächtigem Maßwerk, Wimpergen und zierlichen Fialen, schießt um den hohen, schlank ansteigenden Chor auf. In den dünnen Fialen, in dem hohen Hauptgesimse, das in Prag wie in Kuttenberg durchbrochene, mit Fialen gezierte Galerien bilden, meldet sich schon die Spätzeit der Gothik zum Worte. Die Theilung der Fenster durch stärkeres und schwächeres Stabwerk, die Verwertung des Fischblasen- motives im Maßwerke, die Ubereckstellung der Statuenbaldachine an den Strebepfeilern, erscheint als eine Weiterentwicklung der seine Ausbildung bestimmenden Einflüsse. Mit dem Rundbogen, den er bei Portalbildungen 1) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. S. 87, Anm. hebt hervor, dass der Ruf der Bauhütte von Gmünd, welcher einer Reihe ihrer Architekten Beschäftigung im Aus- lande verschaffte, sich auf die Bildhauer derselben erstreckt zu haben scheine. 2) Dass man beim Prager Dome in einer für die Baugeschichte desselben ziemlich gleichgiltigen Zeit die Anschauung betreffs der Anlehnung an den Kölner Dom festhielt, beweist aufer der S. 16, Anm. 1 mitgetheilten Stelle nochmals Balbin, Misc. hist. regni Boh. dec. I. lib. IV. pars II, tit. 32, S. 41: »Cum paulo ante mortem intellexisset, novam Cathedralem ecclesiam ad instar Coloniensis descriptam propediem aedificatum iri etc.« 3) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer. S. 49 und 50.
109 so ergibt sich daraus, dass derselbe nicht nur ein genialer Architekt, sondern auch gewiss ein bedeutender Bildhauer gewesen sei;1) diese beiden Richtungen seiner Thätigkeit müssen daher für sich betrachtet und in ihrer gegenseitigen Wechselwirkung gewürdigt werden. Als Baumeister steht Peter Parler, in Gmünd und Köln 2) gebildet, auf dem Boden der Gmünder Meister, welche für ihre Anlagen gern Chorumgang und Kapellenkranz verwandten. Bei ihm ist die Neigung, einen Pfeiler der Choranlage ins Kirchenmittel zu stellen, immer entschiedener betont; sie entwickelt sich wahrscheinlich aus einer bei württembergischen Kirchen begegnenden Anordnung,3) die bei den Meistern der Gmünder Schule Anklang fand. Im Aufbaue bringt Peter Parler möglichst schlanke Verhältnisse zur Geltung und bekundet dabei eine ganz besondere Kühnheit der Construction. So operiert er mit dünnen, tief eingeschnittenen Pfeilern, die den bei Matthias von Arras wenig betonten kräftigen Wechsel von Licht und Schatten zeigen, löst die Wand des Oberbaues in Prag wie Kuttenberg durch Anordnung eines durchbrochenen Triforiums auf, wodurch die Tendenz der im reichsten Maße zuströmenden Lichtfülle in treffender Weise betont wurde, und verwendet die ganze Breite der Wand in dem hochaufstrebenden weiten Lichtgaden für die Entwicklung und Anordnung mächtiger Oberlichter. Die Wölbung ist kühn und in der Wenzelskapelle wie in Karlshof von der gewöhnlichen Bildung stark abweichend; die Rippen sind stark gegliedert, wobei auch dünne, schwächliche Formen unterlaufen. Ein reicher französischer Strebeapparat, ein wahrer Wald von Strebepfeilern, Strebebogen, prächtigem Maßwerk, Wimpergen und zierlichen Fialen, schießt um den hohen, schlank ansteigenden Chor auf. In den dünnen Fialen, in dem hohen Hauptgesimse, das in Prag wie in Kuttenberg durchbrochene, mit Fialen gezierte Galerien bilden, meldet sich schon die Spätzeit der Gothik zum Worte. Die Theilung der Fenster durch stärkeres und schwächeres Stabwerk, die Verwertung des Fischblasen- motives im Maßwerke, die Ubereckstellung der Statuenbaldachine an den Strebepfeilern, erscheint als eine Weiterentwicklung der seine Ausbildung bestimmenden Einflüsse. Mit dem Rundbogen, den er bei Portalbildungen 1) Bode, Geschichte der deutschen Plastik. S. 87, Anm. hebt hervor, dass der Ruf der Bauhütte von Gmünd, welcher einer Reihe ihrer Architekten Beschäftigung im Aus- lande verschaffte, sich auf die Bildhauer derselben erstreckt zu haben scheine. 2) Dass man beim Prager Dome in einer für die Baugeschichte desselben ziemlich gleichgiltigen Zeit die Anschauung betreffs der Anlehnung an den Kölner Dom festhielt, beweist aufer der S. 16, Anm. 1 mitgetheilten Stelle nochmals Balbin, Misc. hist. regni Boh. dec. I. lib. IV. pars II, tit. 32, S. 41: »Cum paulo ante mortem intellexisset, novam Cathedralem ecclesiam ad instar Coloniensis descriptam propediem aedificatum iri etc.« 3) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer. S. 49 und 50.
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110 wiederholt verwendet, hat er den Canon der Formensprache seiner Gothik um ein zu gleicher Zeit sonst nirgends so entschieden betontes Motiv bereichert, das er ganz geschickt ohne geschmacklose Aufdringlichkeit mit den andern im Gebrauche stehenden Stilmitteln in entsprechenden Einklang gebracht hat. Uber die Thurmbauten des Meisters lässt sich wenig ermitteln, da der Thurm des Domes und die Thürme der Teyn- kirche kaum seiner Thätigkeit zugerechnet werden können. Für die ihm dabei wahrscheinlich maßgebende Zierlichkeit des Aufbaues sprechen die Treppenthürmchen, die er dem Kirchenhause anzufügen beliebte. Die wichtigen Portale werden reicher angelegt und geschmückt, die gewöhnlichen mit Stabwerk und Hohlkehlen ausgestattet. Die Anbringung der Gedächtnistafeln, welche für die Baugeschichte von Wichtigkeit sind, entspringt einem in Württemberg während des 14. Jahrhundertes nachweisbaren Zuge, der auch bei Profanbauten, wie dem 1392 begonnenen Götzenthurm in Heilbronn, zutage tritt;1) er kommt in Kolin und beim Prager Dome ebenso zur Sprache wie durch Johann von Gmünd zu Freiburg i. Br. Die von Peter Parler ausgeführten Theile des Prager Domes, die an malerischem Reize, an glänzender Herausarbeitung wirkungsvoller Einzelnheiten und an plastischem Schmucke so reich sind, sprechen dafür dass der Baumeister, welcher der Plastik einen so bedeutenden Spiel- raum an dem Aufbaue und der Ausstattung seiner Bauten einräumte, eine besondere Vorliebe für plastische Arbeiten gehabt haben müsse; denn die Anschauungen des Architekten stehen stark unter dem Einflusse jener des Bildhauers. Dass Peter Parler sich als solcher bethätigt hat, wie mehrfach nachgewiesen wurde, dass er an den von ihm ausgeführten Werken selbständige Auffassung, gute Durchbildung der Details, Freiheit von Manier und kleinlicher Beschränkung, volle Beherrschung verschieden- artigen Materiales bekundete, braucht nicht erst weiter entwickelt zu werden. Mit Ausnahme der Grabdenkmale stellt der Meister die Werke seines Meißsels in den Dienst der Architektur, lässt sie gern ein Zier- glied seiner Bauten werden, die er mit plastischem Beiwerke so freigebig bedenkt. Wo sich eine passende Gelegenheit bietet, werden dem Orna- mente figürliche Darstellungen verbunden, die er freilich nicht alle selbst gearbeitet, aber wohl insgesammt angeordnet hat. So steckt in denselben unzweifelhaft auch ein Rest des Humors Peter Parlers, der gewiss selbst 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 53.— Als Belege für das Festhalten an diesem Brauche seien die Inschriften mit Jahresangaben am Chore der Kirche zu Rottenburg a. N. (1423), am Thurme zu Echterdingen (1439), an den Kirchen in Mühl- hausen a. E. (1458) und Lomersheim (1459), von einem alten Thurme in Pfaffenhofen (1460—1470), an dem südöstlichen Strebepfeiler des Chores der Stadtkirche zu Knittlingen (1469), an der Ehethüre der Stadtkirche zu Weil der Stadt (1492), am Thurme zu Mettingen (1446) genannt.
110 wiederholt verwendet, hat er den Canon der Formensprache seiner Gothik um ein zu gleicher Zeit sonst nirgends so entschieden betontes Motiv bereichert, das er ganz geschickt ohne geschmacklose Aufdringlichkeit mit den andern im Gebrauche stehenden Stilmitteln in entsprechenden Einklang gebracht hat. Uber die Thurmbauten des Meisters lässt sich wenig ermitteln, da der Thurm des Domes und die Thürme der Teyn- kirche kaum seiner Thätigkeit zugerechnet werden können. Für die ihm dabei wahrscheinlich maßgebende Zierlichkeit des Aufbaues sprechen die Treppenthürmchen, die er dem Kirchenhause anzufügen beliebte. Die wichtigen Portale werden reicher angelegt und geschmückt, die gewöhnlichen mit Stabwerk und Hohlkehlen ausgestattet. Die Anbringung der Gedächtnistafeln, welche für die Baugeschichte von Wichtigkeit sind, entspringt einem in Württemberg während des 14. Jahrhundertes nachweisbaren Zuge, der auch bei Profanbauten, wie dem 1392 begonnenen Götzenthurm in Heilbronn, zutage tritt;1) er kommt in Kolin und beim Prager Dome ebenso zur Sprache wie durch Johann von Gmünd zu Freiburg i. Br. Die von Peter Parler ausgeführten Theile des Prager Domes, die an malerischem Reize, an glänzender Herausarbeitung wirkungsvoller Einzelnheiten und an plastischem Schmucke so reich sind, sprechen dafür dass der Baumeister, welcher der Plastik einen so bedeutenden Spiel- raum an dem Aufbaue und der Ausstattung seiner Bauten einräumte, eine besondere Vorliebe für plastische Arbeiten gehabt haben müsse; denn die Anschauungen des Architekten stehen stark unter dem Einflusse jener des Bildhauers. Dass Peter Parler sich als solcher bethätigt hat, wie mehrfach nachgewiesen wurde, dass er an den von ihm ausgeführten Werken selbständige Auffassung, gute Durchbildung der Details, Freiheit von Manier und kleinlicher Beschränkung, volle Beherrschung verschieden- artigen Materiales bekundete, braucht nicht erst weiter entwickelt zu werden. Mit Ausnahme der Grabdenkmale stellt der Meister die Werke seines Meißsels in den Dienst der Architektur, lässt sie gern ein Zier- glied seiner Bauten werden, die er mit plastischem Beiwerke so freigebig bedenkt. Wo sich eine passende Gelegenheit bietet, werden dem Orna- mente figürliche Darstellungen verbunden, die er freilich nicht alle selbst gearbeitet, aber wohl insgesammt angeordnet hat. So steckt in denselben unzweifelhaft auch ein Rest des Humors Peter Parlers, der gewiss selbst 1) Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, S. 53.— Als Belege für das Festhalten an diesem Brauche seien die Inschriften mit Jahresangaben am Chore der Kirche zu Rottenburg a. N. (1423), am Thurme zu Echterdingen (1439), an den Kirchen in Mühl- hausen a. E. (1458) und Lomersheim (1459), von einem alten Thurme in Pfaffenhofen (1460—1470), an dem südöstlichen Strebepfeiler des Chores der Stadtkirche zu Knittlingen (1469), an der Ehethüre der Stadtkirche zu Weil der Stadt (1492), am Thurme zu Mettingen (1446) genannt.
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111 die Anweisung dazu gab, als Wasserspeier oberhalb der Thür auf der Südseite des Prager Domes die Gestalt eines Steinmetzen zu verwenden, der auf die Vorübergehenden einen Stein zu werfen sich anschickt. Eine besondere Stärke des Meisters war offenbar die Porträt- darstellung in Stein, welche bei den Deckplatten der Tumben und noch weit gelungener bei den Büsten der Triforiumsgalerie zutage trat. Soweit die letzteren von scharf eindringender Charakteristik sind und mit Bei- seitesetzung jedes anderen Zweckes durch wenige Mittel die ganze Macht einer eigenartig bedeutenden Persönlichkeit auf den Beschauer wirken lassen, was bei der Mehrzahl glücklich erreicht ist, zeugen sie von einer für das 14. Jahrhundert nicht oft begegnenden, ausgespro- chenen Fähigkeit porträtähnlicher Darstellung, die das Wesentliche glücklich und lebenswahr zum Ausdrucke zu bringen weiß. Dabei sind die Büsten nicht als Gegenstände eines besonderen, aufdringlichen Zweckes behandelt; sie ordnen sich nur in die architektonische Gliederung des Baues ein, von der sie in mäßiger Betonung sich abheben und gleichsam nur aus der Ferne auf die ihrer Aufstellung zugrunde liegende Idee hindeuten. So dient diese Meisterleistung der gothischen Plastik in letzter Linie nur der Architektur, eine ganz ungewöhnliche, plastische Zierde eines großartigen Bauwerkes abgebend. Je inniger sich die pla- stischen Details der Parlerschen Bauten dem architektonischen Principe derselben anschließen und mit demselben gleichsam verwachsen, um so gelungener ist ihre Behandlung und Darstellung. In den prächtigen Variationen der Wasserspeier, Schlusssteine und der Laubwerkscapitäle, in Consolen und Knäufen spiegelt sich deutlich das zielbewusste Einsetzen der mit plastischer Wirkung rechnenden Architektur. So förderten beide Kunstzweige einander, und auch an andern Bauten des Landes wie in der Pfarrkirche zu Nimburg, der Mariaschneekirche in Prag udgl. zeigt sich dasselbe Ineinandergreifen. Jedenfalls hat die Entwicklung der Plastik in Böhmen dem Einflusse Peter Parlers sehr viel zu danken, da seine Vorliebe für reiche Decoration und wirkungsvolle Einzelnheiten der Ausstattung derselben ungemein günstig waren. Damit wuchs die Fertigkeit der Steinmetzen in der Führung des Meißsels, und bei der stets zunehmenden Herrschaft über das Material stellte sich gar bald das Bestreben ein, nicht bloß an die hergebrachten Vorlagen sich zu halten, sondern die Gegenstände individuell zu erfassen und zu behandeln; das führte bei den besseren Arbeiten zu einem verhältnismäslig guten Verständnisse und einer ziemlich entsprechenden Auffassung des Körpers. Doch fehlt bis zur Stunde noch die Möglichkeit, bestimmte charakteri- stische Sculpturen größerer Dimensionen bestimmten Schülern Peter Parlers zuzuweisen, so dass man sich damit begnügen muss, Werke derselben Stilrichtung nur der Schule im allgemeinen beizulegen.
111 die Anweisung dazu gab, als Wasserspeier oberhalb der Thür auf der Südseite des Prager Domes die Gestalt eines Steinmetzen zu verwenden, der auf die Vorübergehenden einen Stein zu werfen sich anschickt. Eine besondere Stärke des Meisters war offenbar die Porträt- darstellung in Stein, welche bei den Deckplatten der Tumben und noch weit gelungener bei den Büsten der Triforiumsgalerie zutage trat. Soweit die letzteren von scharf eindringender Charakteristik sind und mit Bei- seitesetzung jedes anderen Zweckes durch wenige Mittel die ganze Macht einer eigenartig bedeutenden Persönlichkeit auf den Beschauer wirken lassen, was bei der Mehrzahl glücklich erreicht ist, zeugen sie von einer für das 14. Jahrhundert nicht oft begegnenden, ausgespro- chenen Fähigkeit porträtähnlicher Darstellung, die das Wesentliche glücklich und lebenswahr zum Ausdrucke zu bringen weiß. Dabei sind die Büsten nicht als Gegenstände eines besonderen, aufdringlichen Zweckes behandelt; sie ordnen sich nur in die architektonische Gliederung des Baues ein, von der sie in mäßiger Betonung sich abheben und gleichsam nur aus der Ferne auf die ihrer Aufstellung zugrunde liegende Idee hindeuten. So dient diese Meisterleistung der gothischen Plastik in letzter Linie nur der Architektur, eine ganz ungewöhnliche, plastische Zierde eines großartigen Bauwerkes abgebend. Je inniger sich die pla- stischen Details der Parlerschen Bauten dem architektonischen Principe derselben anschließen und mit demselben gleichsam verwachsen, um so gelungener ist ihre Behandlung und Darstellung. In den prächtigen Variationen der Wasserspeier, Schlusssteine und der Laubwerkscapitäle, in Consolen und Knäufen spiegelt sich deutlich das zielbewusste Einsetzen der mit plastischer Wirkung rechnenden Architektur. So förderten beide Kunstzweige einander, und auch an andern Bauten des Landes wie in der Pfarrkirche zu Nimburg, der Mariaschneekirche in Prag udgl. zeigt sich dasselbe Ineinandergreifen. Jedenfalls hat die Entwicklung der Plastik in Böhmen dem Einflusse Peter Parlers sehr viel zu danken, da seine Vorliebe für reiche Decoration und wirkungsvolle Einzelnheiten der Ausstattung derselben ungemein günstig waren. Damit wuchs die Fertigkeit der Steinmetzen in der Führung des Meißsels, und bei der stets zunehmenden Herrschaft über das Material stellte sich gar bald das Bestreben ein, nicht bloß an die hergebrachten Vorlagen sich zu halten, sondern die Gegenstände individuell zu erfassen und zu behandeln; das führte bei den besseren Arbeiten zu einem verhältnismäslig guten Verständnisse und einer ziemlich entsprechenden Auffassung des Körpers. Doch fehlt bis zur Stunde noch die Möglichkeit, bestimmte charakteri- stische Sculpturen größerer Dimensionen bestimmten Schülern Peter Parlers zuzuweisen, so dass man sich damit begnügen muss, Werke derselben Stilrichtung nur der Schule im allgemeinen beizulegen.
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112 Ebenso ist es nicht eruierbar und auf Stein und Fuge abzuschätzen, wie viel an dem Weiterbaue des Domes und bei anderen Bauten, die vielleicht nach dem Tode Peter Parlers der Leitung seines Sohnes Johann anvertraut wurden, von letzterem aufgeführt wurde. Das macht es auch unmöglich genau abzugrenzen, in welcher Weise Johann Parler auf dem Boden der Kunstanschauungen des Vaters stand und daneben seine eigenen Anschauungen zum Ausdrucke brachte. Welchen Theil der Goldenkroner Klosteranlage Michael Parler 1359 hergestellt hat, lässt sich aus den erhaltenen Quellen der Klostergeschichte nicht mit Sicherheit bestimmen. Vielleicht führte nur eine Baureparatur, vielleicht auch die Aufführung der gothischen Privatkapelle des Abtes, 1) deren Anordnung in einigen Details an die Mitte des 14 Jahrundertes streift, den Bruder des Dombaumeisters nach dem reichen Cistercienser- kloster Südböhmens. Desgleichen ist nicht genauer nachzuweisen, welchen Antheil Meister Heinrich von Gmünd an der Anlage und Aufführung der mit ihm in Zusammenhang gebrachten Jakobskirche in Brünn 2) hat, wo seine Thä- tigkeit einsetzte und wo sie ihr Ende fand. Diese Erwägungen berechtigen vollauf, an dieser Stelle von eine. Darstellung des Fortlebens und Weiterentwickelns der Parlerschen I ichtung in bestimmten Persönlichkeiten abzusehn, weil sie nichts anderes als kühne Hypothese sein könnte. Sicher bleibt nur, dass die von dem zweiten Dombaumeister in Böhmen verbreiteten Kunstanschauungen, welche er selbst durch fast ein halbes Jahrhundert an verschiedenen Bauten in genialer Weise zu verkörpern Gelegenheit hatte, auf die Architektur und Plastik des Landes den maßgebendsten Einfluss ausübten und den Leistungen derselben bis zum Ausbruche der Husitenkriege fast überall den Stempel der Abhängigkeit von ihnen unverwischbar aufdrückten. Und so erzählen heute noch gerade die großartigsten Kunstdenkmale Böhmens von der ausgebreiteten Thätigkeit eines der berühmtesten deutschen Baumeister des Mittelalters während einer Glanzperiode des Landes und verweisen den Einheimischen wie den Fremden nach- drücklichst auf jenen Einfluss, der das Kunstleben Böhmens unter den Luxemburgern ausschlaggebend bestimmte. Die Blätter, welche von Peter Parl er berichten, sind Ruhmesblätter nicht bloß über die Wirksamkeit eines gottbegnadeten Architekten, sondern auch über das segensreiche Einsetzen deutscher Art und Kunst in Böhmen, deren geistesgewaltigster Repräsentant für alle Zeiten Peter Parler gewesen ist. 1) Neuwirth, Geschichte der christlichen Kunst in Böhmen bis zum Aussterben der Přemysliden. Prag, 1888. S. 378. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 147.
112 Ebenso ist es nicht eruierbar und auf Stein und Fuge abzuschätzen, wie viel an dem Weiterbaue des Domes und bei anderen Bauten, die vielleicht nach dem Tode Peter Parlers der Leitung seines Sohnes Johann anvertraut wurden, von letzterem aufgeführt wurde. Das macht es auch unmöglich genau abzugrenzen, in welcher Weise Johann Parler auf dem Boden der Kunstanschauungen des Vaters stand und daneben seine eigenen Anschauungen zum Ausdrucke brachte. Welchen Theil der Goldenkroner Klosteranlage Michael Parler 1359 hergestellt hat, lässt sich aus den erhaltenen Quellen der Klostergeschichte nicht mit Sicherheit bestimmen. Vielleicht führte nur eine Baureparatur, vielleicht auch die Aufführung der gothischen Privatkapelle des Abtes, 1) deren Anordnung in einigen Details an die Mitte des 14 Jahrundertes streift, den Bruder des Dombaumeisters nach dem reichen Cistercienser- kloster Südböhmens. Desgleichen ist nicht genauer nachzuweisen, welchen Antheil Meister Heinrich von Gmünd an der Anlage und Aufführung der mit ihm in Zusammenhang gebrachten Jakobskirche in Brünn 2) hat, wo seine Thä- tigkeit einsetzte und wo sie ihr Ende fand. Diese Erwägungen berechtigen vollauf, an dieser Stelle von eine. Darstellung des Fortlebens und Weiterentwickelns der Parlerschen I ichtung in bestimmten Persönlichkeiten abzusehn, weil sie nichts anderes als kühne Hypothese sein könnte. Sicher bleibt nur, dass die von dem zweiten Dombaumeister in Böhmen verbreiteten Kunstanschauungen, welche er selbst durch fast ein halbes Jahrhundert an verschiedenen Bauten in genialer Weise zu verkörpern Gelegenheit hatte, auf die Architektur und Plastik des Landes den maßgebendsten Einfluss ausübten und den Leistungen derselben bis zum Ausbruche der Husitenkriege fast überall den Stempel der Abhängigkeit von ihnen unverwischbar aufdrückten. Und so erzählen heute noch gerade die großartigsten Kunstdenkmale Böhmens von der ausgebreiteten Thätigkeit eines der berühmtesten deutschen Baumeister des Mittelalters während einer Glanzperiode des Landes und verweisen den Einheimischen wie den Fremden nach- drücklichst auf jenen Einfluss, der das Kunstleben Böhmens unter den Luxemburgern ausschlaggebend bestimmte. Die Blätter, welche von Peter Parl er berichten, sind Ruhmesblätter nicht bloß über die Wirksamkeit eines gottbegnadeten Architekten, sondern auch über das segensreiche Einsetzen deutscher Art und Kunst in Böhmen, deren geistesgewaltigster Repräsentant für alle Zeiten Peter Parler gewesen ist. 1) Neuwirth, Geschichte der christlichen Kunst in Böhmen bis zum Aussterben der Přemysliden. Prag, 1888. S. 378. 2) Grueber, Peter von Gmünd. S. 147.
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pkn íí íímíímíímínínn nn- n nnnknkninknknn nnnnnnninunnínnííů: T -n nnn ínnnnnínmm nnnnnnnníínlnnllliík V. Urkundliche Nachweise. Nr. I. Inschrift über der Büste Peter Parlers auf der Triforiumsgalerie des Prager Domes:1) Petrus henrici, arleri 2) de polonia,3) magistri de gemunden in suevia, secundus magister huius fabrice, quem imperator Karolus IIIIus adduxit de dicta civitate et fecit eum magistrum huius ecclesie, et tunc fuerat annorum XXIII et incepit regere 4) anno domini M.CCC.LVI.5) et perfecit chorum istum anno domini M.CCC.LXXXVI. 6) quo anno incepit sedilia 1) Herr Dombaumeister Mocker gestattete zuvorkommend die Besichtigung der- selben; leider sind nur äußerst wenige Details heute noch leserlich. 2) Richtig zu stellen in »parleri«. 3) Richtig zu stellen in »colonia«. 4) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 53 und Peter von Gmünd, S. 65 liest srege«, was gar keinen Sinn gibt, obzwar im Hinblicke auf »rexit pontem« die Richtigstellung gar nicht schwer war. — Klemm, Württembergische Baumeister S. 42 ergänzt richtig. 5) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle des Domes zu Prag. Alterthümer und Denkwürdigkeiten Böhmens I. S. 43 und Mikowec-Zap, Die Büsten Matthias von Arras und Peter Parlers, der beiden Prager Dombaumeister. Ebendaselbst II. S. 230 lesen 1353; ebenso Tomek, Základy, III. S. 106, der allerdings III. Menší oprawy a doplňky 1356 berichtigt. — Sich dazu oben S. 14—15. 6) Die Marmortafel an der Südseite des Domes setzt den Schluss der Wölbung des Chores auf den 12. Juli, die Weihe auf den 1. October 1385 ; da dieselbe unverletzt und ihre Angaben zuverlässig sind, so bleibt die Jahreszahl der Triforiumsinschrift ein richtig zu stellender Irrthum; vgl. Benessius minorita. Dobner, Mon. hist. Boh. IV. S. 63.
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115 chori illius et infra tempus prescriptum 1) eciam incepit et perfecit chorum omnium sanctorum et rexit pontem multavie et incepit a fundo chorum in colonya2) circa albiam.s) Nr. 2. In Stein gemeißelte Inschrift neben der Sacristeithüre der Bartholomäuskirche in Kolin: Incepta est hec structura chori sub 4) anno domini M. CCC. LX." XIII. kalendas februarii temporibus serenissimi principis domini karoli dei gracia imperatoris romanorum et5) regis bohemie per magistrum petrum de gemundia lapicidam.6) 1) Tomek, Základy, III. S. 110 liest »prolapsum«, dem gegenüber das vollständig im Sinne der Ausdrucksweise des 14. Jahrhundertes gelegene »prescriptum« unbedingt den Vorzug verdient. 2) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 54 schreibt »colonja«. 3) Ebendas., Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 54 und Peter von Gmünd, S. 65 liest »albeam«; dagegen Bock, Die Inschriften und Büsten der Galerie im Dom von St. Veit zu Prag a. a. O. S. 186, Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle a. a. O. S. 43 und Tomek, Základy III. S. 110 »albiam«, was wohl den Vorzug verdient. 4) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 82 und Peter von Gmünd, S. 66 ergänzt hier »sublimis«, was ganz unnöthig ist. Denn Mikowec, Die Wenzels- statue in der Pernsteinschen Kapelle u. s. w. a. a. O. S. 44 liest schon richtig »sub«, das sich vollständig entsprechend der Jahresangabe anschließt und auch dem Sprachgebrauche der Zeit angemessen ist; ebenso Zap, Hlavní chrám sv. Bartoloměje v Kolíně nad Labem a. a. O. S. 181. 5) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle u. s. w. a. a. O. S. 44 übersieht dies Wörtchen. 6) Mikowec, O stawiteli Petrowi de Gmynda, mylně Arler zwaném. a. a. O. S. 126. Legis-Glückselig, Prager Dom zu St. Veit. S. 76. Im Presbyterium der Koliner Kirche befand sich vor 1796 noch folgende tschechische, theilweise erneuerte und verderbte Inschrift: »Toto stawenj kuru počato gest 1. p. 1360 dne 13. Ledna za času neygašněgšjho knižete pana pana Karla z Boži milosti cysaře Řjmského a krale českého skrze mistra Petra z Brandye«. Dieselbe entspricht bis auf das nicht zutreffende Datum und auf das unübersetzt gebliebene »lapicidams dem Wortlaute der erhaltenen lateinischen Inschrift, nach welchem sie offenbar angefertigt wurde. »z Brandye« ist eine Entstellung des ursprünglich unzweifel- haft stehenden »z Gmundye«, die schon Mikowec, Legis-Glückselig und Springer, Der Parlirer Peter a. a. O. S. 382 feststellen; sie darf wohl einer verständnislosen Erneuerung der Inschrift zugerechnet werden. Für die Untersuchung hat die nach dem lateinischen Originale hergestellte Übersetzung gar keinen weiteren Wert. 8*
115 chori illius et infra tempus prescriptum 1) eciam incepit et perfecit chorum omnium sanctorum et rexit pontem multavie et incepit a fundo chorum in colonya2) circa albiam.s) Nr. 2. In Stein gemeißelte Inschrift neben der Sacristeithüre der Bartholomäuskirche in Kolin: Incepta est hec structura chori sub 4) anno domini M. CCC. LX." XIII. kalendas februarii temporibus serenissimi principis domini karoli dei gracia imperatoris romanorum et5) regis bohemie per magistrum petrum de gemundia lapicidam.6) 1) Tomek, Základy, III. S. 110 liest »prolapsum«, dem gegenüber das vollständig im Sinne der Ausdrucksweise des 14. Jahrhundertes gelegene »prescriptum« unbedingt den Vorzug verdient. 2) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen. III. S. 54 schreibt »colonja«. 3) Ebendas., Kunst des Mittelalters in Böhmen III. S. 54 und Peter von Gmünd, S. 65 liest »albeam«; dagegen Bock, Die Inschriften und Büsten der Galerie im Dom von St. Veit zu Prag a. a. O. S. 186, Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle a. a. O. S. 43 und Tomek, Základy III. S. 110 »albiam«, was wohl den Vorzug verdient. 4) Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 82 und Peter von Gmünd, S. 66 ergänzt hier »sublimis«, was ganz unnöthig ist. Denn Mikowec, Die Wenzels- statue in der Pernsteinschen Kapelle u. s. w. a. a. O. S. 44 liest schon richtig »sub«, das sich vollständig entsprechend der Jahresangabe anschließt und auch dem Sprachgebrauche der Zeit angemessen ist; ebenso Zap, Hlavní chrám sv. Bartoloměje v Kolíně nad Labem a. a. O. S. 181. 5) Mikowec, Die Wenzelsstatue in der Pernsteinschen Kapelle u. s. w. a. a. O. S. 44 übersieht dies Wörtchen. 6) Mikowec, O stawiteli Petrowi de Gmynda, mylně Arler zwaném. a. a. O. S. 126. Legis-Glückselig, Prager Dom zu St. Veit. S. 76. Im Presbyterium der Koliner Kirche befand sich vor 1796 noch folgende tschechische, theilweise erneuerte und verderbte Inschrift: »Toto stawenj kuru počato gest 1. p. 1360 dne 13. Ledna za času neygašněgšjho knižete pana pana Karla z Boži milosti cysaře Řjmského a krale českého skrze mistra Petra z Brandye«. Dieselbe entspricht bis auf das nicht zutreffende Datum und auf das unübersetzt gebliebene »lapicidams dem Wortlaute der erhaltenen lateinischen Inschrift, nach welchem sie offenbar angefertigt wurde. »z Brandye« ist eine Entstellung des ursprünglich unzweifel- haft stehenden »z Gmundye«, die schon Mikowec, Legis-Glückselig und Springer, Der Parlirer Peter a. a. O. S. 382 feststellen; sie darf wohl einer verständnislosen Erneuerung der Inschrift zugerechnet werden. Für die Untersuchung hat die nach dem lateinischen Originale hergestellte Übersetzung gar keinen weiteren Wert. 8*
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116 Nr. 3. Erwähnungen Peter Parlers unter den Stadtvertretern des Hradschin 1360 bis 1366. Tag und Jahr: Als „iuratus civitatis Hradcza- nensis“ genaunt: Quelle : feria II. in crastino sancti Nycolay confessoris 1360. Primus Petrus dictus Parlerz. die sancte Agnetis 1361. die translacionis s. Wenceslai 1361. feria III. proxima ante Georgii 1361. die beati Andree 1361. (ohne Datum) 1361. in crastino sancti Jacobi 1362. in die beati Francisci 1362. in die sancte Cecilie 1362. in vigilia conversionis s. Pauli 1363. in die sancti Marci 1363. in die sancti Johannis Bapt. 1363. die dominica prox. post festum Mar- garethe virginis 1363. in vigilia Lucie 1363. (ohne Datum) 1363. Petrus Parlerz Petrus Parlerz [primus fideiussor) Petrus dictus Parlerz Petrus Parlerz Petrus dictus Parlarz Petrus Parlerz Petrus lapicida dictus Perler Petrus lapicida Petrus Parlerz Petrus Palrerz Petrus dictus Parlerz Petrus Parlerz Parlerz Petrus Parlerz; bloß Parlerz Lib. contr. seu vendit. Hradczan. Nr. I. Bl. 15. Ebendaselbst B1.16. Ebendas. Bl. 16. Ebendas. Bl. 16". Ebendas. Bl. 16". Ebendas. Bl. 16". Ebendas. Bl. 17. Ebendas. Bl. 17. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 17. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 18 und 19; Bl. 12. Ebendas. Bl. 17. (ohne Datum) 1363. Petrus Parlercz; Palrzerz Petrus; Petrus Parlerz Petrus dictus Perler Petrus Parlerius Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 19. f. V. in medio Quadragesime 1364. ſeria IIII. in vigilia Corporis Christi 1364. ſeria II. infra Octavas Assumpcio- nis 1364. sequenti die post Michaelis 1364. in vigilia sancti Galli 1364. Petrus dictus Perlerius Johannes dictus Parlerz 1) Petrus dictus Parlerz, Petrus Parlerz Johannes (!) Parlerz Parlerz feria III. proxima post Ostensionem Reliquiarum 1365. prox. sabbato ante Urbani confes- soris 1365. in crastino sancti Andree 1365. Petrus dictus Parlerius secundo die post sancti Andree 1365. Petrus dictus Parlerius ſeria IIII. in vigilia s. Barbare 1365. Petrus dictus Pafr]lerz (ohne Datum) 1365. Parlerz Petrus, Petro Parler ante carnisprivium 1366. Petro dicto Parlerz Petrus dictus Perlerius 20. Februar 1366. feria VI. ante Invocavit 1366. Petrus dictus Perlerius; Petrus dictus Parlerz . . . dictus Parlerz Johannes dictus Parlerz 2) Ebendas. Bl. 19°. Ebendas. Bl. 21. Ebendas. Bl. 20'. Ebendas. Bl. 21. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 21. Ebendas. Bl. 21'. Ebendas. Bl. 21'. Ebendas. Bl. 22'. Ebendas. Bl. 20. Ebendas. Bl. 22. Ebendas. Bl. 21'. Ebendas. Bl. 22, 74“. Jahreszahl wegradiert. il Ebendas. Bl. 22'. 1) Uber die beiden ersten Worte nachgetragen »Pessek«. 2) Oberhalb des ersten und zweiten Wortes nachgetragen »Petrus«, woraus sich ergibt, dass mit dem Johann Parler eigentlich Peter Parler gemeint ist.
116 Nr. 3. Erwähnungen Peter Parlers unter den Stadtvertretern des Hradschin 1360 bis 1366. Tag und Jahr: Als „iuratus civitatis Hradcza- nensis“ genaunt: Quelle : feria II. in crastino sancti Nycolay confessoris 1360. Primus Petrus dictus Parlerz. die sancte Agnetis 1361. die translacionis s. Wenceslai 1361. feria III. proxima ante Georgii 1361. die beati Andree 1361. (ohne Datum) 1361. in crastino sancti Jacobi 1362. in die beati Francisci 1362. in die sancte Cecilie 1362. in vigilia conversionis s. Pauli 1363. in die sancti Marci 1363. in die sancti Johannis Bapt. 1363. die dominica prox. post festum Mar- garethe virginis 1363. in vigilia Lucie 1363. (ohne Datum) 1363. Petrus Parlerz Petrus Parlerz [primus fideiussor) Petrus dictus Parlerz Petrus Parlerz Petrus dictus Parlarz Petrus Parlerz Petrus lapicida dictus Perler Petrus lapicida Petrus Parlerz Petrus Palrerz Petrus dictus Parlerz Petrus Parlerz Parlerz Petrus Parlerz; bloß Parlerz Lib. contr. seu vendit. Hradczan. Nr. I. Bl. 15. Ebendaselbst B1.16. Ebendas. Bl. 16. Ebendas. Bl. 16". Ebendas. Bl. 16". Ebendas. Bl. 16". Ebendas. Bl. 17. Ebendas. Bl. 17. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 17. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 18 und 19; Bl. 12. Ebendas. Bl. 17. (ohne Datum) 1363. Petrus Parlercz; Palrzerz Petrus; Petrus Parlerz Petrus dictus Perler Petrus Parlerius Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 19. f. V. in medio Quadragesime 1364. ſeria IIII. in vigilia Corporis Christi 1364. ſeria II. infra Octavas Assumpcio- nis 1364. sequenti die post Michaelis 1364. in vigilia sancti Galli 1364. Petrus dictus Perlerius Johannes dictus Parlerz 1) Petrus dictus Parlerz, Petrus Parlerz Johannes (!) Parlerz Parlerz feria III. proxima post Ostensionem Reliquiarum 1365. prox. sabbato ante Urbani confes- soris 1365. in crastino sancti Andree 1365. Petrus dictus Parlerius secundo die post sancti Andree 1365. Petrus dictus Parlerius ſeria IIII. in vigilia s. Barbare 1365. Petrus dictus Pafr]lerz (ohne Datum) 1365. Parlerz Petrus, Petro Parler ante carnisprivium 1366. Petro dicto Parlerz Petrus dictus Perlerius 20. Februar 1366. feria VI. ante Invocavit 1366. Petrus dictus Perlerius; Petrus dictus Parlerz . . . dictus Parlerz Johannes dictus Parlerz 2) Ebendas. Bl. 19°. Ebendas. Bl. 21. Ebendas. Bl. 20'. Ebendas. Bl. 21. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 21. Ebendas. Bl. 21'. Ebendas. Bl. 21'. Ebendas. Bl. 22'. Ebendas. Bl. 20. Ebendas. Bl. 22. Ebendas. Bl. 21'. Ebendas. Bl. 22, 74“. Jahreszahl wegradiert. il Ebendas. Bl. 22'. 1) Uber die beiden ersten Worte nachgetragen »Pessek«. 2) Oberhalb des ersten und zweiten Wortes nachgetragen »Petrus«, woraus sich ergibt, dass mit dem Johann Parler eigentlich Peter Parler gemeint ist.
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117 Nr. 4. Bei der näheren Angabe der Lage verschiedener Häuser ist das Haus oder der Besitz des Peter Parler in folgender Weise erwähnt: Tag und Jahr: Wortlaut der betreffenden Stelle: Quelle: in medio Quadragesime die trans- lacionis s. Wenceslai 1361. in crastino beati Jacobi 1362. domum Petri dicti Parlerz Lib. contract. seu vendit. civit. Hradczanens. Nr. I. Bl. 16. Ebendas. Bl. 17. in vigilia conversionis s. Pauli 1363. feria IIII. in vigilia Corporis Christi 1364. 1372. 1372. 27. Juli 1372. ſeria III. in die conversionis sancti Pauli 1373. 10. Jan. 1381. ſeria VI. proxima s. Zygyzmundi 1382. feria tercia in die sancte Marie Magdalene 1393. aream Petri magistri operis ecclesie Pragensis ex opposito hostii domus ma- gistri lapicide ecclesie Pra- gensis domus magistri Petri operis ecclesie inter domos magistri Petri ex una domum Petri olym Parlerii penes domum Raczkonis mili- tis et Petri olym Parlerii domus dominorum mansiona- riorum, quam magister Petrus fabrice ecclesie Pragensis in- habitat. inter domos magistri Petri la- thomi fabrice Pragensis ec- clesie areas partim constructas ma- gistri Petri lathomi seu ma- gistri nove fabrice ecclesie Pragensis parte ex altera sitam inter domos filiorum magistri Petri nowe fabrice ecclesie Pragensis parte ex una etc. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 61. Ebendas. Bl. 42. Urkund. Prag, Metrop. Cap. Arch. XIV. 16. Lib. contract. seu vendit. civit. Hradczan. Nr. I. B1. 65. Ebendas. Bl. 45. Ebendas. Bl. 77. Ebendas. Bl. 121. Nr. 5. — 24. Sept. 1359. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 13 Anno domini MOCCCLIX°. Nos iudex Haymannus nec non iurati Ocziko, Chunczman, Johannes dictus Osmyk, Stephanus, Duchancius, Am- brosius de civitate Gradczanensi recognoscimus tenore universis presens scriptum inspecturis, quod constitutus coram nobis discretus vir Magister Petrus lapicida inter quatuor scampna iudiciaria, dum iudicio presideremus, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, contestatus est, domum 1) — - — 1) Tomek, Základy III. S. 150 gibt kurz den Inhalt der Urkunde an und verlegt das Haus in die Lauretagasse Nr. 177.
117 Nr. 4. Bei der näheren Angabe der Lage verschiedener Häuser ist das Haus oder der Besitz des Peter Parler in folgender Weise erwähnt: Tag und Jahr: Wortlaut der betreffenden Stelle: Quelle: in medio Quadragesime die trans- lacionis s. Wenceslai 1361. in crastino beati Jacobi 1362. domum Petri dicti Parlerz Lib. contract. seu vendit. civit. Hradczanens. Nr. I. Bl. 16. Ebendas. Bl. 17. in vigilia conversionis s. Pauli 1363. feria IIII. in vigilia Corporis Christi 1364. 1372. 1372. 27. Juli 1372. ſeria III. in die conversionis sancti Pauli 1373. 10. Jan. 1381. ſeria VI. proxima s. Zygyzmundi 1382. feria tercia in die sancte Marie Magdalene 1393. aream Petri magistri operis ecclesie Pragensis ex opposito hostii domus ma- gistri lapicide ecclesie Pra- gensis domus magistri Petri operis ecclesie inter domos magistri Petri ex una domum Petri olym Parlerii penes domum Raczkonis mili- tis et Petri olym Parlerii domus dominorum mansiona- riorum, quam magister Petrus fabrice ecclesie Pragensis in- habitat. inter domos magistri Petri la- thomi fabrice Pragensis ec- clesie areas partim constructas ma- gistri Petri lathomi seu ma- gistri nove fabrice ecclesie Pragensis parte ex altera sitam inter domos filiorum magistri Petri nowe fabrice ecclesie Pragensis parte ex una etc. Ebendas. Bl. 18. Ebendas. Bl. 19. Ebendas. Bl. 61. Ebendas. Bl. 42. Urkund. Prag, Metrop. Cap. Arch. XIV. 16. Lib. contract. seu vendit. civit. Hradczan. Nr. I. B1. 65. Ebendas. Bl. 45. Ebendas. Bl. 77. Ebendas. Bl. 121. Nr. 5. — 24. Sept. 1359. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 13 Anno domini MOCCCLIX°. Nos iudex Haymannus nec non iurati Ocziko, Chunczman, Johannes dictus Osmyk, Stephanus, Duchancius, Am- brosius de civitate Gradczanensi recognoscimus tenore universis presens scriptum inspecturis, quod constitutus coram nobis discretus vir Magister Petrus lapicida inter quatuor scampna iudiciaria, dum iudicio presideremus, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, contestatus est, domum 1) — - — 1) Tomek, Základy III. S. 150 gibt kurz den Inhalt der Urkunde an und verlegt das Haus in die Lauretagasse Nr. 177.
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118 emisse sibi et Gedrude uxori legitime sue nec non liberis suis pro X sexa- genis denariorum grossorum Pragensium et eam totaliter persolvisse aput Henslinum portolanum Imperatoris. Ideoque propter maiorem cautelam iussimus ac fecimus ad tabulam nostre civitatis inponi et per hoc fir- miter roborari. Si autem ipsum magistrum Petrum prefatum, uxorem suam vel liberos suos, quod absit, ab hoc seculo migrari contingerit, tunc consanguinei, qui pro tunc tempore propinquiores fuerint, de ipsa domo prius dicta intromittant et eam eodem modo quo ipse magister Petrus possideant. Datum et actum in domo iudicis Haymanni feria III.a proxima post festum beati Mathei. Nr. 6. — 15. Oct. 1359. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 13'. Anno domini millesimo CCCLIX. Nos iudex Haymannus ceterique iurati Otaco, Ambroz, Duchon, Johannes dictus Osmyk, Kunczmannus faber, Stephanus recognosimus tenore presencium, quod discretus vir Petrus dictus Perlerz veniens ad presenciam nostram, dum iudicio pre- sideremus, inter quatuor scampna iudiciaria, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, contestatus est, domum1) emisse sibi et uxori sue legitime Ludmile aput dominum Georgium plebanum de Hradecz pro VII sexa- genis et XXIIIIor grossis denariorum Pragensis monete emisse et per- solvisse pleniter et ex toto. Si autem ipsum Petrum carendo prole mori contingerit, tunc frater meus Mychael, qui pronunc est ad Sanctam Coronam, aut sororini mei Nycolaus et Jacobus eundem (l) ius habebunt super domum predictam, ut ego prius dictus Petrus. Actum et datum in domo Hay- ma[ni] iudicis in vigilia feria III.a sancti Galli confessoris. Nr. 7. — Betreffs des Nachlasses des Steinmetzen Bartholomäus von Hamm, der 1370 in Köln gestorben war, wurde bestimmt:2) »Also dat Johan mit Irmgarde, synem wywe, Herman mit Greten synem wywe, Druda mit meister Peter irin manne, meister des doems zo Praa uns[ers] leiwen gnedichin heirrin des keysers, ihre ehelich syn kintdeil an den zwen husin ourss mit reichte behaldin soelen." Nr. 8. — 1371. — Prag, Metropolitancapitel-Archiv. XIII. 21. Bl. 10'. Nota, quod predictum fusum argentum, videlicet VIJ marcam, et pixidem ponderantem in se, ut supra, duas marcas et IIIIJ lotonem vendidi uni mercatori in Leta curia presente aurifabro genero magistri 1) Tomek, Základy III. S. 171 stellt dasselbe unter die Häuser ungewisser Lage innerhalb der Mauern des Hradschin. 2) Merlo, Peter von Gmünd, genannt Arler, kaiserlicher Dombaumeister zu Prag. Ein Beitrag zu seiner Geschichte. Organ für christliche Kunst, 1865, XV. Jhg. S. 39.
118 emisse sibi et Gedrude uxori legitime sue nec non liberis suis pro X sexa- genis denariorum grossorum Pragensium et eam totaliter persolvisse aput Henslinum portolanum Imperatoris. Ideoque propter maiorem cautelam iussimus ac fecimus ad tabulam nostre civitatis inponi et per hoc fir- miter roborari. Si autem ipsum magistrum Petrum prefatum, uxorem suam vel liberos suos, quod absit, ab hoc seculo migrari contingerit, tunc consanguinei, qui pro tunc tempore propinquiores fuerint, de ipsa domo prius dicta intromittant et eam eodem modo quo ipse magister Petrus possideant. Datum et actum in domo iudicis Haymanni feria III.a proxima post festum beati Mathei. Nr. 6. — 15. Oct. 1359. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 13'. Anno domini millesimo CCCLIX. Nos iudex Haymannus ceterique iurati Otaco, Ambroz, Duchon, Johannes dictus Osmyk, Kunczmannus faber, Stephanus recognosimus tenore presencium, quod discretus vir Petrus dictus Perlerz veniens ad presenciam nostram, dum iudicio pre- sideremus, inter quatuor scampna iudiciaria, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, contestatus est, domum1) emisse sibi et uxori sue legitime Ludmile aput dominum Georgium plebanum de Hradecz pro VII sexa- genis et XXIIIIor grossis denariorum Pragensis monete emisse et per- solvisse pleniter et ex toto. Si autem ipsum Petrum carendo prole mori contingerit, tunc frater meus Mychael, qui pronunc est ad Sanctam Coronam, aut sororini mei Nycolaus et Jacobus eundem (l) ius habebunt super domum predictam, ut ego prius dictus Petrus. Actum et datum in domo Hay- ma[ni] iudicis in vigilia feria III.a sancti Galli confessoris. Nr. 7. — Betreffs des Nachlasses des Steinmetzen Bartholomäus von Hamm, der 1370 in Köln gestorben war, wurde bestimmt:2) »Also dat Johan mit Irmgarde, synem wywe, Herman mit Greten synem wywe, Druda mit meister Peter irin manne, meister des doems zo Praa uns[ers] leiwen gnedichin heirrin des keysers, ihre ehelich syn kintdeil an den zwen husin ourss mit reichte behaldin soelen." Nr. 8. — 1371. — Prag, Metropolitancapitel-Archiv. XIII. 21. Bl. 10'. Nota, quod predictum fusum argentum, videlicet VIJ marcam, et pixidem ponderantem in se, ut supra, duas marcas et IIIIJ lotonem vendidi uni mercatori in Leta curia presente aurifabro genero magistri 1) Tomek, Základy III. S. 171 stellt dasselbe unter die Häuser ungewisser Lage innerhalb der Mauern des Hradschin. 2) Merlo, Peter von Gmünd, genannt Arler, kaiserlicher Dombaumeister zu Prag. Ein Beitrag zu seiner Geschichte. Organ für christliche Kunst, 1865, XV. Jhg. S. 39.
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119 Petri, muratoris ecclesie Pragensis, quamlibet marcam pro IJ sexag. et I] gr. — Faciunt in summa XIII sexag. et XXVI grossos. Item vendidi calicem deauratum, qui ponderavit in se III marcas sine duobus lotonibus. Vendidi aurifabro genero predicti magistri Petri, quamlibet marcam pro IJ sexag. et V grossis. Faciunt in summa IIIIJ sexagen. et III grossos. Nr. 9. — 10. März 1372. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 72. Anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo secundo. Nos Thomas iudex, Johannes, Henricus, Nycolaus, Wenczeslaus, Duchko, Witko ceterique iurati civitatis Hradczanensis dum resideremus inter quatuor scampna iudiciaria in iudicio contestato, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, recognoscimus tenore presencium universis, quod veniens ad presenciam nostri Hanussius natus quondam Henzlyny architectoris concivis noster domum suam sitam inter domos domini Benessii archi- diaconi Zacensis ex una et magistri Petri1) parte ex altera cum omnibus utilitatibus resignavit et resignando ab ea cessit a data presencium ad duos annos continue revolutos discreto viro magistro Petro prefato et heredibus suis sub condicionibus et pactis subnotatis quod ipse magister Petrus ipsam domum plene possideat et post duos annos sibi Hanussio plene et integre resignet. Quod si ipsam domum (Bl. 725) contingat ex casu aut per voraginem ignis aut quovis modo alio perire, quod absit, extunc ipse magister Petrus nec heredes sui non tenebuntur nec debebunt ipsi Hanussio pro dampnis domus sic passis respondere. Hoc adiecto, quod si ipsum Hanussium infra istos duos annos viam universe carnis intrare (!) extunc domus predicta ad ipsum magistrum Petrum et heredes suos pleno iure devolvetur salvis quindecim sexagenis, quas soror sua Katherina, prout alias est hic actitatum, sine preiudicio et iactura tenetur habere. Si autem ipse Hanussius contoralem legitime duxerit et infra istos duos annos memoratos morte preventus fuerit, extunc ipsa domus ad conto- ralem, que fuerit, pro dotalicio legitime devolvetur. Acta sunt hec pro- xima feria IIIIa post dominicam, qua cantatur Letare, anno ut supra. Nr. 10. — 25. Mai 1372. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 61'. Anno domini millesimo trecentesimo LXXII°. Nos Thomas iudex cete- rique iurati videlicet Johannes, Henricus, Wenczeslaus, Duchko, Nycolaus, Witko, dum resideremus inter quatuor scampna iudiciaria, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, recognoscimus tenore presencium universis, quod veniens ad presenciam nostram discretus Henzlynus filius 1) Tomek, Základy III. S. 139 verlegt dieses Haus auf den Hradschiner Platz Nr. 62; sich dazu urk. Nachw. Nr. 11, 30 und 39.
119 Petri, muratoris ecclesie Pragensis, quamlibet marcam pro IJ sexag. et I] gr. — Faciunt in summa XIII sexag. et XXVI grossos. Item vendidi calicem deauratum, qui ponderavit in se III marcas sine duobus lotonibus. Vendidi aurifabro genero predicti magistri Petri, quamlibet marcam pro IJ sexag. et V grossis. Faciunt in summa IIIIJ sexagen. et III grossos. Nr. 9. — 10. März 1372. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 72. Anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo secundo. Nos Thomas iudex, Johannes, Henricus, Nycolaus, Wenczeslaus, Duchko, Witko ceterique iurati civitatis Hradczanensis dum resideremus inter quatuor scampna iudiciaria in iudicio contestato, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, recognoscimus tenore presencium universis, quod veniens ad presenciam nostri Hanussius natus quondam Henzlyny architectoris concivis noster domum suam sitam inter domos domini Benessii archi- diaconi Zacensis ex una et magistri Petri1) parte ex altera cum omnibus utilitatibus resignavit et resignando ab ea cessit a data presencium ad duos annos continue revolutos discreto viro magistro Petro prefato et heredibus suis sub condicionibus et pactis subnotatis quod ipse magister Petrus ipsam domum plene possideat et post duos annos sibi Hanussio plene et integre resignet. Quod si ipsam domum (Bl. 725) contingat ex casu aut per voraginem ignis aut quovis modo alio perire, quod absit, extunc ipse magister Petrus nec heredes sui non tenebuntur nec debebunt ipsi Hanussio pro dampnis domus sic passis respondere. Hoc adiecto, quod si ipsum Hanussium infra istos duos annos viam universe carnis intrare (!) extunc domus predicta ad ipsum magistrum Petrum et heredes suos pleno iure devolvetur salvis quindecim sexagenis, quas soror sua Katherina, prout alias est hic actitatum, sine preiudicio et iactura tenetur habere. Si autem ipse Hanussius contoralem legitime duxerit et infra istos duos annos memoratos morte preventus fuerit, extunc ipsa domus ad conto- ralem, que fuerit, pro dotalicio legitime devolvetur. Acta sunt hec pro- xima feria IIIIa post dominicam, qua cantatur Letare, anno ut supra. Nr. 10. — 25. Mai 1372. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 61'. Anno domini millesimo trecentesimo LXXII°. Nos Thomas iudex cete- rique iurati videlicet Johannes, Henricus, Wenczeslaus, Duchko, Nycolaus, Witko, dum resideremus inter quatuor scampna iudiciaria, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, recognoscimus tenore presencium universis, quod veniens ad presenciam nostram discretus Henzlynus filius 1) Tomek, Základy III. S. 139 verlegt dieses Haus auf den Hradschiner Platz Nr. 62; sich dazu urk. Nachw. Nr. 11, 30 und 39.
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120 quondam Henzlyni tectoris fassus est coram nobis, se recepisse decem sexagenas super domum suam aput dominum Paulum tali condicione, quia predictus Henzlynus debet predicto domino Paulo et heredibus suis solvere unam sexagenam annuatim, videlicet medietatem in festo sancti Galli, aliam vero medietatem in festo sancti Georgii. Si vero predictus Henczlynus poterit predictas decem sexagenas restituere, de predicto censu liber erit. Si vero voluerit predictus Henzlynus domum suam predictam vendere, quod, predictus Paulus si voluerit, poterit emere predictam domum et hoc secundum voluntatem magistri Petri lapicide et operis ecclesie sancti Wenczeslay scilicet cum omni iure sicut nostra civitas Hradczanensis habet. Acta sunt hec in domo Johannis iurati predicte civitatis feria IIIa ante festum Corporis Christi anno ut supra. Nr. 11. — 16. August 1372. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 64. Nos Thomas iudex, Johannes, Henricus, Wenceslaus, Duchco, Vitko et Nicolaus iurati civitatis Hradczanensis recognoscimus tenore presencium universis, quod veniens ad presenciam nostri (1), dum resideremus iudicio inter quatuor scampna iudiciaria, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, discretus vir Hannussius filius Henslini architectoris confessus est, se teneri et obligari debitorie XIJ sexagenis grossorum denariorum Pragensium honesto viro Johanni et heredibus suis, iurato prenominato; in quibus pecuniis domum suam in Hradczano sitam inter domum domini Benessii archidiaconi Zacensis ex una et dominorum mansionariorum, in qua nunc magister Petrus inhabitat, 1) parte ex altera assignat tenendam, habendam, possidendam cum omnibus iuribus usque ad terminum subno- tatum, videlicet quod in festo sancti Galli confessoris proxime venturo quinque sexag. gr. et infra octavas eiusdem festi tenetur et debet solvere et dare ipso(!) Johanni vel heredibus suis omni occasione semota, que quinque sexagene dande sunt magistro Petro vel heredibus suis, magistro fabrice ecclesie Pragensis, et alias sex sexagenas cum dimidia in festo Nativitatis Christi inmediate sequenti. Quod si pecuniam iam dictam in aliquo terminorum predictorum non persolveret, ut premittitur, extunc ipse Johannes vel heredes sui habebunt potestatem pecunias iam dictas super dampnum Hanussii conquirere inter Judeos et Christianos. Ubi Johannes prenotatus in presencia nostri protestatus est, quod si con- tingat eum in humanis quid pati, extunc committit omnia sua negocia tam presencia quam etiam heredes suos cum conthorali sua honestis viris et amicis suis Ulrico Powezni et Henrico de Hradczano fautores defensores et legitimos ultime sue voluntatis executores. Acta sunt hec in domo Johannis prefati anno domini millesimo CCCLXXII° die XVI. mensis Augusti. 1) Nach Tomek, Základy, III. S. 139 auf dem Hradschiner Platz Nr. 62.
120 quondam Henzlyni tectoris fassus est coram nobis, se recepisse decem sexagenas super domum suam aput dominum Paulum tali condicione, quia predictus Henzlynus debet predicto domino Paulo et heredibus suis solvere unam sexagenam annuatim, videlicet medietatem in festo sancti Galli, aliam vero medietatem in festo sancti Georgii. Si vero predictus Henczlynus poterit predictas decem sexagenas restituere, de predicto censu liber erit. Si vero voluerit predictus Henzlynus domum suam predictam vendere, quod, predictus Paulus si voluerit, poterit emere predictam domum et hoc secundum voluntatem magistri Petri lapicide et operis ecclesie sancti Wenczeslay scilicet cum omni iure sicut nostra civitas Hradczanensis habet. Acta sunt hec in domo Johannis iurati predicte civitatis feria IIIa ante festum Corporis Christi anno ut supra. Nr. 11. — 16. August 1372. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 64. Nos Thomas iudex, Johannes, Henricus, Wenceslaus, Duchco, Vitko et Nicolaus iurati civitatis Hradczanensis recognoscimus tenore presencium universis, quod veniens ad presenciam nostri (1), dum resideremus iudicio inter quatuor scampna iudiciaria, ubi omnia iura plenum vigorem habere dinoscuntur, discretus vir Hannussius filius Henslini architectoris confessus est, se teneri et obligari debitorie XIJ sexagenis grossorum denariorum Pragensium honesto viro Johanni et heredibus suis, iurato prenominato; in quibus pecuniis domum suam in Hradczano sitam inter domum domini Benessii archidiaconi Zacensis ex una et dominorum mansionariorum, in qua nunc magister Petrus inhabitat, 1) parte ex altera assignat tenendam, habendam, possidendam cum omnibus iuribus usque ad terminum subno- tatum, videlicet quod in festo sancti Galli confessoris proxime venturo quinque sexag. gr. et infra octavas eiusdem festi tenetur et debet solvere et dare ipso(!) Johanni vel heredibus suis omni occasione semota, que quinque sexagene dande sunt magistro Petro vel heredibus suis, magistro fabrice ecclesie Pragensis, et alias sex sexagenas cum dimidia in festo Nativitatis Christi inmediate sequenti. Quod si pecuniam iam dictam in aliquo terminorum predictorum non persolveret, ut premittitur, extunc ipse Johannes vel heredes sui habebunt potestatem pecunias iam dictas super dampnum Hanussii conquirere inter Judeos et Christianos. Ubi Johannes prenotatus in presencia nostri protestatus est, quod si con- tingat eum in humanis quid pati, extunc committit omnia sua negocia tam presencia quam etiam heredes suos cum conthorali sua honestis viris et amicis suis Ulrico Powezni et Henrico de Hradczano fautores defensores et legitimos ultime sue voluntatis executores. Acta sunt hec in domo Johannis prefati anno domini millesimo CCCLXXII° die XVI. mensis Augusti. 1) Nach Tomek, Základy, III. S. 139 auf dem Hradschiner Platz Nr. 62.
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121 Nr. 12. — 1380. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 50. Magister Petrus. Nos Buzco vicepurgravius, Crux iudex, Tomass wladarz, Maress, Nicolaus, Pessek de minori walwa, Marzik consules iurati civitatis Hrad- czanensis recongnoscimus, quod discretus magister Petrus, magister fabrice Pragensis ecclesie, constitutus coram nobis in iudicio contestato una cum filio suo Nyklasone comfessi sunt libere percepisse XXXta sexagenas gros- sorum Pragensium denariorum ab honorabili viro domino Wenczeslao, rectore fabrice Pragensis ecclesie, racione weri debiti. In quibus pecuniis prefatus magister Petrus domus suas, quas habet in Pohorzelecz et Hrad- czano, obligavit ad hoc promittens solvere pecunias supradictas predicto domino W(enceslao) aut, qui fuerit alius rector fabrice pro tempore, sine dolo, quia est pecunia ecclesie. 1) Nr. 13. — 24. Jänner 1380. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 41'. Altare sancti Briccii. In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pra- gensis, Crux iudex, Maress, Tomass, Nicolaus, Pessek de minori walwa nec non Marzik consules iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense tenore presencium recognoscimus universis, quod discretus vir magister Petrus, magister fabrice Pragensis ecclesie, constitutus coram nobis inter scampna iudiciaria in iudicio contestato comfessus est, vendidisse iusto vendicionis tytulo LXXX grossos annui perpetui census pro XII sexagenis grossorum Pragensium denariorum altaristis seu rectoribus alta- riorum presentibus et qui perpetue fuerint in futurum sanctorum Briccii et sancti Thome in ecclesia Pragensi divisim constructorum in hoc domum suam sitam in Hradczano2) Pragensi inter domos domini plebani ecclesie Pragensis ex parte una et domum domini Smylonis quondam cantoris parte ex altera. Debebit autem prefatus magister Petrus vel successor eiusdem in prefata domo predictum censum solvere prefatis altaristis, qui pro tempore fuerint, perpetue hoc modo, videlicet XX grossos in festo sancti Georgii proxime futuro uni altario et alio; tunc et in festo sancti Galli reliquos XX grossos pro uno et alios XX pro secundo altaribus et sic nunc et perpetue in futurum. Et si prefatus magister Petrus aut successor possessor domus prenominatum censum solvere neglexerint, extunc prefati rectores supradictorum altariorum aut unus, cui census fuerit 1) Tomek, Základy, III. S. 110. 2) Nach Tomek, Základy, III. S. 153 ist dies in der Kasernengasse Nr. 180 g; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 16.
121 Nr. 12. — 1380. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 50. Magister Petrus. Nos Buzco vicepurgravius, Crux iudex, Tomass wladarz, Maress, Nicolaus, Pessek de minori walwa, Marzik consules iurati civitatis Hrad- czanensis recongnoscimus, quod discretus magister Petrus, magister fabrice Pragensis ecclesie, constitutus coram nobis in iudicio contestato una cum filio suo Nyklasone comfessi sunt libere percepisse XXXta sexagenas gros- sorum Pragensium denariorum ab honorabili viro domino Wenczeslao, rectore fabrice Pragensis ecclesie, racione weri debiti. In quibus pecuniis prefatus magister Petrus domus suas, quas habet in Pohorzelecz et Hrad- czano, obligavit ad hoc promittens solvere pecunias supradictas predicto domino W(enceslao) aut, qui fuerit alius rector fabrice pro tempore, sine dolo, quia est pecunia ecclesie. 1) Nr. 13. — 24. Jänner 1380. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 41'. Altare sancti Briccii. In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pra- gensis, Crux iudex, Maress, Tomass, Nicolaus, Pessek de minori walwa nec non Marzik consules iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense tenore presencium recognoscimus universis, quod discretus vir magister Petrus, magister fabrice Pragensis ecclesie, constitutus coram nobis inter scampna iudiciaria in iudicio contestato comfessus est, vendidisse iusto vendicionis tytulo LXXX grossos annui perpetui census pro XII sexagenis grossorum Pragensium denariorum altaristis seu rectoribus alta- riorum presentibus et qui perpetue fuerint in futurum sanctorum Briccii et sancti Thome in ecclesia Pragensi divisim constructorum in hoc domum suam sitam in Hradczano2) Pragensi inter domos domini plebani ecclesie Pragensis ex parte una et domum domini Smylonis quondam cantoris parte ex altera. Debebit autem prefatus magister Petrus vel successor eiusdem in prefata domo predictum censum solvere prefatis altaristis, qui pro tempore fuerint, perpetue hoc modo, videlicet XX grossos in festo sancti Georgii proxime futuro uni altario et alio; tunc et in festo sancti Galli reliquos XX grossos pro uno et alios XX pro secundo altaribus et sic nunc et perpetue in futurum. Et si prefatus magister Petrus aut successor possessor domus prenominatum censum solvere neglexerint, extunc prefati rectores supradictorum altariorum aut unus, cui census fuerit 1) Tomek, Základy, III. S. 110. 2) Nach Tomek, Základy, III. S. 153 ist dies in der Kasernengasse Nr. 180 g; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 16.
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122 non solutus, et cum adiutorio iudicis et iuratorum in domo et area supradicta habebunt plenam potestatem suum censum adpetendi et manus robur huius rei in litera privilegii, que secundum consuetudinem et formam civilem debet lucidius contineri. Datum feria IIIa ante conversionem sancti Pauli. 1) [1380] Nr. 14. — 21. August 1380. — Lib, contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 58. Magister fabrice. Magister Petrus, magister fabrice ecclesie Pragensis, domos suas et areas et primo domum acialem, que est prima ante walwam Hradczanensem, secundam, que est sita inter domos domini Polaconis ex una et domum Dominiconis aurifabri parte ex altera et 3.am aream cum aliqua structura inter domum domini Zdenonis ex una acialem condescendit, legat et donat post mortem suam filiis suis, 2) qui fuerint, et successoribus, sed quod, quamdiu vixerit, quod predictus magister Petrus sit in possessione pre- dictorum et possit et valeat predictas domos mutare vendendo, alienando ac de ipsis disponendo secundum libitum sue voluntatis ipsis filiis suis et aliis posteris irrequisitis. Acta sunt hec anno domini MCCCLXXX.mo die XXI° mensis Augusti in iudicio contestato. Nr. 15. Markgraf Jodok weist seinem Baumeister Heinrich einen Bezug von wöchentlich 1/2 Mark aus den landes- fürstlichen Steuern in Brünn an. Dt. Brünn 26. Juli 1381. Jodocus dei gracia marchio et dominus Moravie magistro civium et iuratis scabinis civitatis Brunnensis fidelibus nostris dilectis graciam et favorem. Fideles dilecti, vestre committimus fidelitati et iniungimus eidem seriose, quatenus Heinrico magistro structurarum nostrarum, quem ob hoc in familiarem nostrum recipere decrevimus, singulis septimanis incipiendo in proximo festo sancti Michaelis de losunga nostra mediam marcam grossorum denariorum pragensium moravici pagamenti dare studeatis et solvere sine negligencia qualibet, nobis in solucione supradicte losunge nostre illam, quam sibi solveritis pecuniam, defalcando, de qua eciam vos post eorum solucionem quittamus, absolvimus et libertamus, quittos, liberos et solutos penitus nunciamus. Presencium sub appenso nostro sigillo testimonio litterarum. Datum Brunne anno domini M'CCCLXXXI° feria VIa post festum sancti Jacobi.3) 1) Rechts auf dem Rande. 2) Tomek, Základy, III. S. 174. 3) Aus dem Codex 34 B1. 6. im Brünner Stadtarchive. Abgedruckt in Brandl, Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. XI. Band. Brünn, 1885, S. 203, Nr. 229.
122 non solutus, et cum adiutorio iudicis et iuratorum in domo et area supradicta habebunt plenam potestatem suum censum adpetendi et manus robur huius rei in litera privilegii, que secundum consuetudinem et formam civilem debet lucidius contineri. Datum feria IIIa ante conversionem sancti Pauli. 1) [1380] Nr. 14. — 21. August 1380. — Lib, contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 58. Magister fabrice. Magister Petrus, magister fabrice ecclesie Pragensis, domos suas et areas et primo domum acialem, que est prima ante walwam Hradczanensem, secundam, que est sita inter domos domini Polaconis ex una et domum Dominiconis aurifabri parte ex altera et 3.am aream cum aliqua structura inter domum domini Zdenonis ex una acialem condescendit, legat et donat post mortem suam filiis suis, 2) qui fuerint, et successoribus, sed quod, quamdiu vixerit, quod predictus magister Petrus sit in possessione pre- dictorum et possit et valeat predictas domos mutare vendendo, alienando ac de ipsis disponendo secundum libitum sue voluntatis ipsis filiis suis et aliis posteris irrequisitis. Acta sunt hec anno domini MCCCLXXX.mo die XXI° mensis Augusti in iudicio contestato. Nr. 15. Markgraf Jodok weist seinem Baumeister Heinrich einen Bezug von wöchentlich 1/2 Mark aus den landes- fürstlichen Steuern in Brünn an. Dt. Brünn 26. Juli 1381. Jodocus dei gracia marchio et dominus Moravie magistro civium et iuratis scabinis civitatis Brunnensis fidelibus nostris dilectis graciam et favorem. Fideles dilecti, vestre committimus fidelitati et iniungimus eidem seriose, quatenus Heinrico magistro structurarum nostrarum, quem ob hoc in familiarem nostrum recipere decrevimus, singulis septimanis incipiendo in proximo festo sancti Michaelis de losunga nostra mediam marcam grossorum denariorum pragensium moravici pagamenti dare studeatis et solvere sine negligencia qualibet, nobis in solucione supradicte losunge nostre illam, quam sibi solveritis pecuniam, defalcando, de qua eciam vos post eorum solucionem quittamus, absolvimus et libertamus, quittos, liberos et solutos penitus nunciamus. Presencium sub appenso nostro sigillo testimonio litterarum. Datum Brunne anno domini M'CCCLXXXI° feria VIa post festum sancti Jacobi.3) 1) Rechts auf dem Rande. 2) Tomek, Základy, III. S. 174. 3) Aus dem Codex 34 B1. 6. im Brünner Stadtarchive. Abgedruckt in Brandl, Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. XI. Band. Brünn, 1885, S. 203, Nr. 229.
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123 Nr. 16. — 18. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 81. Magister Petrus, Rector nove fabrice Pragensis ecclesie. In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius, Crux iudex, Thomas dictus Wladarz, Bohunco pictor, Johannes pictor, Johannes coquus, Nicolaus sutor, Martyn de Pohorzelecz consules iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense presentibus protestamur, quod ydoneus vir magister Petrus nove fabrice Pragensis ecclesie dictus de Gmynda1) constitutus ante IIIor scampna iudiciaria, dum pleno iudicio contestato presideremus, ubi quevis et singula iura robur obtinent firmitatis, libere confessus est, quod extunc condescendit et resignat domus suas subscriptas, videlicet domum in Hradczano,2) situatam inter domos honorabilis domini plebani ecclesie Pragensis et domum domini Jacoby altariste altaris sanctorum Petri et Pauli apostolorum olym cantoris ecclesie Pragensis parte ab altera et alias duas, quas possidet, secundum ius civitatis et alias duas domos in Pohorzelecz situatas3) penes domum honorabilis domini Benessii dicti Uborek, que olym fuit Polakonis supra tubas aque currentis karissime uxori sue dicte Elizabet4) de Bur et Paulo filio, quem ex ipsa generavit, et si quos in posterum generabit, ad veram porcionem et legitimam possessionem secundum ius civitatis nostre Hradczanensis. Acta sunt hec domini millesimo CCCLXXXIII die dominica, qua cantatur ,Circum- dederunt me'. Et quod per nullum alium videlicet filiis ac fratribus eius impediantur. Nr. 17. — 18. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 81. Magister Petrus nove fabrice. Item eodem die predictus magister Petrus de domo in Pohorzelecz situata iuxta domum domini Benessii canonici ecclesiarum Olomucensis et Pragensis, que olym fuit domini Johannis dicti Polak, parte ab una et domum ydonei viri Dominiconis aurifabri parte ab altera superiori condescendit et resignat uxori sue legitime Elizabet dicte de Bur et liberis, quos ex ipsa generabit et generavit, 5) ad veram et specialem porcionem et heredi- tariam possessionem, ut facere posset de ipsa pro libite(!) sue voluntatis. Quod factum est coram nobis Buzcone vicepurgravio Pragensi, Cruce iudice, Thoma dicto Wladarz, Johanne pictore, Bohuncone pictore, Johanne coquo, Nicolao sutore et Martino dicto Skalnik consulibus iuratis civitatis 1) ,dictus de Gmynda‘ von derselben Hand zwischen die Zeilen eingeschoben. 2) Nach Tomek, Základy, III. S. 153 ist dies Nr. 180 g. 3) Ebendas. S. 164 vermuthet Nr. 100 b. auf dem Lauretaplatze. 4) Darüber geschrieben ,Agneti‘ von derselben Hand. 5) Tomek, Základy III. S. 164 vermuthet Nr. 100 b auf dem Lauretaplatze; sieh dazu urk. Nachw. Nr. 16.
123 Nr. 16. — 18. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 81. Magister Petrus, Rector nove fabrice Pragensis ecclesie. In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius, Crux iudex, Thomas dictus Wladarz, Bohunco pictor, Johannes pictor, Johannes coquus, Nicolaus sutor, Martyn de Pohorzelecz consules iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense presentibus protestamur, quod ydoneus vir magister Petrus nove fabrice Pragensis ecclesie dictus de Gmynda1) constitutus ante IIIor scampna iudiciaria, dum pleno iudicio contestato presideremus, ubi quevis et singula iura robur obtinent firmitatis, libere confessus est, quod extunc condescendit et resignat domus suas subscriptas, videlicet domum in Hradczano,2) situatam inter domos honorabilis domini plebani ecclesie Pragensis et domum domini Jacoby altariste altaris sanctorum Petri et Pauli apostolorum olym cantoris ecclesie Pragensis parte ab altera et alias duas, quas possidet, secundum ius civitatis et alias duas domos in Pohorzelecz situatas3) penes domum honorabilis domini Benessii dicti Uborek, que olym fuit Polakonis supra tubas aque currentis karissime uxori sue dicte Elizabet4) de Bur et Paulo filio, quem ex ipsa generavit, et si quos in posterum generabit, ad veram porcionem et legitimam possessionem secundum ius civitatis nostre Hradczanensis. Acta sunt hec domini millesimo CCCLXXXIII die dominica, qua cantatur ,Circum- dederunt me'. Et quod per nullum alium videlicet filiis ac fratribus eius impediantur. Nr. 17. — 18. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 81. Magister Petrus nove fabrice. Item eodem die predictus magister Petrus de domo in Pohorzelecz situata iuxta domum domini Benessii canonici ecclesiarum Olomucensis et Pragensis, que olym fuit domini Johannis dicti Polak, parte ab una et domum ydonei viri Dominiconis aurifabri parte ab altera superiori condescendit et resignat uxori sue legitime Elizabet dicte de Bur et liberis, quos ex ipsa generabit et generavit, 5) ad veram et specialem porcionem et heredi- tariam possessionem, ut facere posset de ipsa pro libite(!) sue voluntatis. Quod factum est coram nobis Buzcone vicepurgravio Pragensi, Cruce iudice, Thoma dicto Wladarz, Johanne pictore, Bohuncone pictore, Johanne coquo, Nicolao sutore et Martino dicto Skalnik consulibus iuratis civitatis 1) ,dictus de Gmynda‘ von derselben Hand zwischen die Zeilen eingeschoben. 2) Nach Tomek, Základy, III. S. 153 ist dies Nr. 180 g. 3) Ebendas. S. 164 vermuthet Nr. 100 b. auf dem Lauretaplatze. 4) Darüber geschrieben ,Agneti‘ von derselben Hand. 5) Tomek, Základy III. S. 164 vermuthet Nr. 100 b auf dem Lauretaplatze; sieh dazu urk. Nachw. Nr. 16.
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124 Hradczanensis et quod per nullum alium impediatur ex filiis ac fratribus. Nota quod murus a parte Benessii est totus, sed a parte Domynykonis est per medium. Nr. 18. — 18. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 81'. Item eodem die et loco coram nobis Buzcone vicepurgravio castri Pragensis, Cruce iudice, Thoma Wladarzone, Bohuncone pictore, Johanne coquo, Johanne pictore, Nicolao sutore et Martino dicto Skalnik con- sulibus iuratis civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense constitutus magister Petrus nove fabrice ecclesie Pragensis libere confessus est conde- scendisse et resignasse domum suam situatam in Pohorzelecz iuxta domum olym domini Zdenonis una cum ortis suis seu vinea ad quam muri tres circumstantes a tergo et latere karissime uxori sue legitime Elizabet dicte de Bur et puero Paulo, quem ex ea generavit, et posteris, quos ex ipsa generabit in futurum, ad veram porcionem et legitimam ac hereditariam possessionem. Preterea nota, quod omnes muri domus supradicti circum- iacentes angulariter sunt spectantes ad domum prenotatam quibus domus predicta in perpetuum debet uti sine impedimento. 1) Nr. 19. — 25. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 82'. Michael lathomus frater magistri Petri. In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pra- gensis, Crux iudex, Thomas willicus, Bohunco pictor, Johannes pictor, Johannes coquus, Nicolaus sutor, Martyn dictus Skalnik de Pohorzelecz consules iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense presentibus recognoscimus publice protestantes, quod ydoneus vir Michael lathomus con- stitutus ante IIIIor scampna iudiciaria, ubi quevis iura suum robur obtinent firmitatis, domum suam sitam in Pohorzelecz, acialis prima a walwa Hradcza- nensi in Strahoviam transeundo,2) quam suis impensis a fundo construxit, intabulat post mortem suam ex consanguineitate sua qui proximus et cum hoc hec (!) domum aliam 3) penes quam aput Wernerzonem emit et persolvit eodem iure intabulat suis proximis, quod post mortem ipsius nullius impedimentum obsistat ad pacifice possidendas. Et hec acta sunt sub anno domini millesimo CCCLXXXIII°. die dominica, qua can- tatur ,Exurge domine' in domo Wladarzonis. Et interea, ut disposuero, sic exequetur. Nota murus a parte Dominiconis aurifabri est medius Michaelis. — 1) Tomek, Základy III. S. 174. 2) Tomek, Základy III. S. 163 verweist dies in die Lauretagasse Nr. 102 a; vgl. urk. Nachw. Nr. 21, 22. ») Ebendaselbst S. 163 bestimmt dafür Nr. 102 b. auf dem Lauretaplatze; sich urk. Nachw. Nr. 21, 22.
124 Hradczanensis et quod per nullum alium impediatur ex filiis ac fratribus. Nota quod murus a parte Benessii est totus, sed a parte Domynykonis est per medium. Nr. 18. — 18. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 81'. Item eodem die et loco coram nobis Buzcone vicepurgravio castri Pragensis, Cruce iudice, Thoma Wladarzone, Bohuncone pictore, Johanne coquo, Johanne pictore, Nicolao sutore et Martino dicto Skalnik con- sulibus iuratis civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense constitutus magister Petrus nove fabrice ecclesie Pragensis libere confessus est conde- scendisse et resignasse domum suam situatam in Pohorzelecz iuxta domum olym domini Zdenonis una cum ortis suis seu vinea ad quam muri tres circumstantes a tergo et latere karissime uxori sue legitime Elizabet dicte de Bur et puero Paulo, quem ex ea generavit, et posteris, quos ex ipsa generabit in futurum, ad veram porcionem et legitimam ac hereditariam possessionem. Preterea nota, quod omnes muri domus supradicti circum- iacentes angulariter sunt spectantes ad domum prenotatam quibus domus predicta in perpetuum debet uti sine impedimento. 1) Nr. 19. — 25. Jänner 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 82'. Michael lathomus frater magistri Petri. In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pra- gensis, Crux iudex, Thomas willicus, Bohunco pictor, Johannes pictor, Johannes coquus, Nicolaus sutor, Martyn dictus Skalnik de Pohorzelecz consules iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense presentibus recognoscimus publice protestantes, quod ydoneus vir Michael lathomus con- stitutus ante IIIIor scampna iudiciaria, ubi quevis iura suum robur obtinent firmitatis, domum suam sitam in Pohorzelecz, acialis prima a walwa Hradcza- nensi in Strahoviam transeundo,2) quam suis impensis a fundo construxit, intabulat post mortem suam ex consanguineitate sua qui proximus et cum hoc hec (!) domum aliam 3) penes quam aput Wernerzonem emit et persolvit eodem iure intabulat suis proximis, quod post mortem ipsius nullius impedimentum obsistat ad pacifice possidendas. Et hec acta sunt sub anno domini millesimo CCCLXXXIII°. die dominica, qua can- tatur ,Exurge domine' in domo Wladarzonis. Et interea, ut disposuero, sic exequetur. Nota murus a parte Dominiconis aurifabri est medius Michaelis. — 1) Tomek, Základy III. S. 174. 2) Tomek, Základy III. S. 163 verweist dies in die Lauretagasse Nr. 102 a; vgl. urk. Nachw. Nr. 21, 22. ») Ebendaselbst S. 163 bestimmt dafür Nr. 102 b. auf dem Lauretaplatze; sich urk. Nachw. Nr. 21, 22.
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125 Nr. 20. — 23. Juni 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 87. Vendicio domus 1) olym Haymani per dominum Petrum militem de Slywna. In nomine domini Amen. Nos Otyko in loco purgravii, Crux iudex, Thomas wladarz, Johannes coquus, Crux Snopek, Martyn fractor lapidum, Swach fractor lapidum, Jenek fractor lapidum cives iurati civitatis Hradczanensis tenore presencium recognoscimus, quod strenuus miles dominus dominus Petrus dictus de Slywna constitutus coram iudicio contestato fassus est, libere vendidisse domum suam in Hradczano cum suis atinenciis universis ut decet discretis fratribus germanis Niklassoni presbytero, Wenczesslao nec non Johanni, filiis magistri Petri nove fabrice ecclesie Pragensis, pro sexaginta sexagenis minus IIIIoi, de quibus medie- tatem persolverunt, reliquam medietatem in festo sancti Georgii proxime venturi. Qui fratres sibi muto (!) intabulant domum antedictam ût unus absque alio non possit facere nec se ab eis alienare nec eos infestare, sed tenere pacifice. Et si unum contingerit decedere per mortem, quod porcio ipsius cadat super duos viventes et sic ad ultimum sub eadem condicione. Et cum unus manserit, quod tunc disponet secundum libitum sue voluntatis. Ubi debuit dominus Petrus constituere et obli- gare exbrigatores loco illius dominus Petrus obligat Iam medietatem in disbrigacione, quod si infra hinc et festum sancti Georgii non constituerit, quod Ia medietas pecunia (!) exbriget ut decet. — Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXIII°. feria IIIa ante festum sancti Johannis Baptiste in domo Wladarzonis in iudicio contestato. Die translacionis sancti Anthonii (15. Februar 1384) in iudicio con- testato constitutus honorabilis dominus Johannes archidiaconus Gradi- censis nomine suo et fratris sui germani domini Petri de Sliwna percepisse XXVIII sexagenas pro domo per eos vendita a filiis magistri Petri nove fabrice, quos presentibus reddunt quitos ac liberos a solucione pecunie prenotate. Eodemque loco veniens dominus Nicolaus fassus est se libere et voluntarie condescendere de omnibus bonis seu porcione, que ipsum con- cernebat seu concernere possit, predictis suis fratribus in domo, que in Gradczano et in Pohorzelecz est situata. Verte folium. Bl. 87'. Eodem die prefati fratres Wenceslaus et Johannes bona sua simul univerunt seu intabulaverunt, que habent in predictis domibus videlicet in Gradczano et in Pohorzyelecz tali cum condicione interposita, quod 1) Tomek, Základy, III. S. 152 stellt dafür Nr. 180 d. der Lauretagasse sicher; die in der kurzen Inhaltsangabe erwähnte Summe von 60 Schock ist unrichtig.
125 Nr. 20. — 23. Juni 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 87. Vendicio domus 1) olym Haymani per dominum Petrum militem de Slywna. In nomine domini Amen. Nos Otyko in loco purgravii, Crux iudex, Thomas wladarz, Johannes coquus, Crux Snopek, Martyn fractor lapidum, Swach fractor lapidum, Jenek fractor lapidum cives iurati civitatis Hradczanensis tenore presencium recognoscimus, quod strenuus miles dominus dominus Petrus dictus de Slywna constitutus coram iudicio contestato fassus est, libere vendidisse domum suam in Hradczano cum suis atinenciis universis ut decet discretis fratribus germanis Niklassoni presbytero, Wenczesslao nec non Johanni, filiis magistri Petri nove fabrice ecclesie Pragensis, pro sexaginta sexagenis minus IIIIoi, de quibus medie- tatem persolverunt, reliquam medietatem in festo sancti Georgii proxime venturi. Qui fratres sibi muto (!) intabulant domum antedictam ût unus absque alio non possit facere nec se ab eis alienare nec eos infestare, sed tenere pacifice. Et si unum contingerit decedere per mortem, quod porcio ipsius cadat super duos viventes et sic ad ultimum sub eadem condicione. Et cum unus manserit, quod tunc disponet secundum libitum sue voluntatis. Ubi debuit dominus Petrus constituere et obli- gare exbrigatores loco illius dominus Petrus obligat Iam medietatem in disbrigacione, quod si infra hinc et festum sancti Georgii non constituerit, quod Ia medietas pecunia (!) exbriget ut decet. — Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXIII°. feria IIIa ante festum sancti Johannis Baptiste in domo Wladarzonis in iudicio contestato. Die translacionis sancti Anthonii (15. Februar 1384) in iudicio con- testato constitutus honorabilis dominus Johannes archidiaconus Gradi- censis nomine suo et fratris sui germani domini Petri de Sliwna percepisse XXVIII sexagenas pro domo per eos vendita a filiis magistri Petri nove fabrice, quos presentibus reddunt quitos ac liberos a solucione pecunie prenotate. Eodemque loco veniens dominus Nicolaus fassus est se libere et voluntarie condescendere de omnibus bonis seu porcione, que ipsum con- cernebat seu concernere possit, predictis suis fratribus in domo, que in Gradczano et in Pohorzelecz est situata. Verte folium. Bl. 87'. Eodem die prefati fratres Wenceslaus et Johannes bona sua simul univerunt seu intabulaverunt, que habent in predictis domibus videlicet in Gradczano et in Pohorzyelecz tali cum condicione interposita, quod 1) Tomek, Základy, III. S. 152 stellt dafür Nr. 180 d. der Lauretagasse sicher; die in der kurzen Inhaltsangabe erwähnte Summe von 60 Schock ist unrichtig.
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126 unus ipsorum, quilibet potest et habet plenam et liberam potestatem, porcionem suam, que ipsum posset et poterit contingere, vendere, dare et in usus suos convertere iuxta libitum sue voluntatis. Datum et actum ut supra, Nr. 21. — 13. Oct. 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 85. Michael Pal(erz). In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pra- gensis, Crux iudex, Thomas wladarz, Jessek cucharz, Jessek malerz, Bohunek malerz, Nicolaus sutor, Martyn skalnik consules iurati civitatis Hradczanensis presentibus recongnoscimus universis publice protestantes, quod discretus vir Michael Parlers, frater germanus magistri Petri nove fabrice ecclesie Pragensis, constitutus inter quatuor scampna iudiciaria comfessus est, quod domum suam in Pohorzelecz acialem iuxta portam, que ducit a Hradczano in Strahowiam,1) comisit ad fideles manus indi- visim magistri Petri rectoris fabrice nove ecclesie Pragensis et Michaelis lathomi dicti de Colonia Renis, generi ipsius magistri Petri supradicti, ut ipsi pro bono et utilitate ipsius Michaelis desponant (!) de domo pre- dicta quoquovis modo secundum libitum voluntatis ipsorum. Eciam ibidem prefatus Michael frater germanus supradicti magistri Petri re- congnoscit se teneri et debitorie obligari in VII sexagenis grossorum Pragensium denariorum racione veri mutui prenotato Michaeli de Colonia Renis, qui primus debet has pecunias in domo prescripta obtinere, et magistro Petro IIII sexag. Ibidemque sepefatus Michael de Colonia Renis omne ius una cum debito predicto, quod sibi competit in domo memo- rata, resignat ac condescendit Wencesslao, filio magistri Petri prenotati, ut ipse idem ius, quod michi conpetebat, obtineat in premissis.— Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXIII feria 3.a in octava Benedicte virginis in iudicio contestato. Michael frater germanus magistri Petri condescendit de toto iure suo, quod ipsi competit, et domibus in Pohorzelecz aciali prima a porta Hradczanensi una cum alia, que fuit Wernheri, 2) iam unita in unum magistro Petro et quod murus a predictam(!) manu a dextra.3) Nr. 22. — 10. Mai 1384. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 86'. Coram nobis Buzcone vicepurgravio, Cruce iudice, Thoma wla- darzone, Johanne coquo, Cruce Snopkone, Martino Skalnikone, Jenkone 1) Nach Tomek, Základy III. S. 163 identisch mit 102 a. der Lauretagasse. 2) Tomek, Základy III. S. 163 nimmt Nr. 102 b. des Lauretaplatzes dafür an. 8) Hier bricht die Eintragung ab.
126 unus ipsorum, quilibet potest et habet plenam et liberam potestatem, porcionem suam, que ipsum posset et poterit contingere, vendere, dare et in usus suos convertere iuxta libitum sue voluntatis. Datum et actum ut supra, Nr. 21. — 13. Oct. 1383. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 85. Michael Pal(erz). In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pra- gensis, Crux iudex, Thomas wladarz, Jessek cucharz, Jessek malerz, Bohunek malerz, Nicolaus sutor, Martyn skalnik consules iurati civitatis Hradczanensis presentibus recongnoscimus universis publice protestantes, quod discretus vir Michael Parlers, frater germanus magistri Petri nove fabrice ecclesie Pragensis, constitutus inter quatuor scampna iudiciaria comfessus est, quod domum suam in Pohorzelecz acialem iuxta portam, que ducit a Hradczano in Strahowiam,1) comisit ad fideles manus indi- visim magistri Petri rectoris fabrice nove ecclesie Pragensis et Michaelis lathomi dicti de Colonia Renis, generi ipsius magistri Petri supradicti, ut ipsi pro bono et utilitate ipsius Michaelis desponant (!) de domo pre- dicta quoquovis modo secundum libitum voluntatis ipsorum. Eciam ibidem prefatus Michael frater germanus supradicti magistri Petri re- congnoscit se teneri et debitorie obligari in VII sexagenis grossorum Pragensium denariorum racione veri mutui prenotato Michaeli de Colonia Renis, qui primus debet has pecunias in domo prescripta obtinere, et magistro Petro IIII sexag. Ibidemque sepefatus Michael de Colonia Renis omne ius una cum debito predicto, quod sibi competit in domo memo- rata, resignat ac condescendit Wencesslao, filio magistri Petri prenotati, ut ipse idem ius, quod michi conpetebat, obtineat in premissis.— Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXIII feria 3.a in octava Benedicte virginis in iudicio contestato. Michael frater germanus magistri Petri condescendit de toto iure suo, quod ipsi competit, et domibus in Pohorzelecz aciali prima a porta Hradczanensi una cum alia, que fuit Wernheri, 2) iam unita in unum magistro Petro et quod murus a predictam(!) manu a dextra.3) Nr. 22. — 10. Mai 1384. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 86'. Coram nobis Buzcone vicepurgravio, Cruce iudice, Thoma wla- darzone, Johanne coquo, Cruce Snopkone, Martino Skalnikone, Jenkone 1) Nach Tomek, Základy III. S. 163 identisch mit 102 a. der Lauretagasse. 2) Tomek, Základy III. S. 163 nimmt Nr. 102 b. des Lauretaplatzes dafür an. 8) Hier bricht die Eintragung ab.
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127 Skalnikone, Swachone Skalnikone consulibus iuratis Hradczanensis civitatis libere confessus est [magister Petrus] vendidisse et ac (1)1) resignando condes- cendisse omne ius, quod ipsi competit in domo et area in Pohorzelecz aciali, que fuit Michaelis Parlerii una cum alia domo, que fuit Wernerii lathomi, 2) exempta ab ipso per Michaelem predictum et in unam unita filiis suis videlicet Nicolao presbytero, Wenczesslao et Johanni secularibus lathomis. Et ipsi fratres filii predicti magistri Petri domum sic adeptam intabulant sibi mutuo, ut unicuique ipsorum simile ius competat, ita ut si umquam inter eos aliqua dissensio oreretur, quod in malo zelo alii fratres nichil de predicta domo possint, nisi quantum esset omnium trium de consensu. Item ordinant, quod mortuo uno eius pars seu porcio cadat in alios et eodem modo usque ad ultimum. Ultimus autem disponere poterit de domo memorata secundum quod sibi videbitur expedire. Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXIIII." feria III.a post festum Stanislay. Item murus a dextra3) manu qui est inter domum predictorum fratrum et domum Dominiconis aurifabri medius dependet ad domum sepenotatam. Nr. 23. — Der Stadtrath von Brünn ersucht den Stadtrath von Köln, er möge die Rente, welche Drutginis, Gemahlin des Heinrich von Gmunden, in Köln hat, dem Michael von Savojen ausfolgen. Dt. Brünn 22. August 1384. Den ersamen weisen frummen mannen, dem burgermeister, ratmanne und gesworn scheffen der stat zu Kollen uf deme Ryne embieden wir richter, burgermeister und gesworn scheffen der stat zu Brunne in Merhernlant unsere steden dienst und was wir gutes vermogen. Lieben herren und vreunde. Is sein vor uns kommen Heinrich von Gemunde, baumeister unsers gnedigen herrn herrn Josts marggraven des landes zu Merhern, und Drudekein sein eliche wirtinne, unsre burger, und haben vor uns in vollem rate mit wolbedachtin mude samentlichen ufgegeben, bescheiden und beruemet die rente der lyffczucht zwenzig gulden, die Drudekin ire lefftage up ewir stat zu Kollen hat mit dem gelde und mit der pene, die da lange czit versessen sein, is sei vil adir wenig, dem erbern manne Michelen von Sabogen und seinen erven umb ein genante summe geldes, die er yn su Prage in der stat vorburget und vergewisset hat. Hir frume lieben herrn und vreunde so biden wir ewir ersamkeit mit ganzen fleizze mit sampt dem egenanten Heinrich und Drudekin, dat ir dieselben rente und pene und was versessen geldes ist, dem vorgenanten Michil und seinen erven furbaz mer reichen, geben und bezalen wollet nnd sollet ungehindirt 1) Vielleicht Schreibfehler für,eat. 2) Nach Tomek, Základy III. S. 163 in der Lauretagasse Nr. 102 a. und auf dem Lauretaplatze Nr. 102 b. 3) Darüber »sinistra«.
127 Skalnikone, Swachone Skalnikone consulibus iuratis Hradczanensis civitatis libere confessus est [magister Petrus] vendidisse et ac (1)1) resignando condes- cendisse omne ius, quod ipsi competit in domo et area in Pohorzelecz aciali, que fuit Michaelis Parlerii una cum alia domo, que fuit Wernerii lathomi, 2) exempta ab ipso per Michaelem predictum et in unam unita filiis suis videlicet Nicolao presbytero, Wenczesslao et Johanni secularibus lathomis. Et ipsi fratres filii predicti magistri Petri domum sic adeptam intabulant sibi mutuo, ut unicuique ipsorum simile ius competat, ita ut si umquam inter eos aliqua dissensio oreretur, quod in malo zelo alii fratres nichil de predicta domo possint, nisi quantum esset omnium trium de consensu. Item ordinant, quod mortuo uno eius pars seu porcio cadat in alios et eodem modo usque ad ultimum. Ultimus autem disponere poterit de domo memorata secundum quod sibi videbitur expedire. Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXIIII." feria III.a post festum Stanislay. Item murus a dextra3) manu qui est inter domum predictorum fratrum et domum Dominiconis aurifabri medius dependet ad domum sepenotatam. Nr. 23. — Der Stadtrath von Brünn ersucht den Stadtrath von Köln, er möge die Rente, welche Drutginis, Gemahlin des Heinrich von Gmunden, in Köln hat, dem Michael von Savojen ausfolgen. Dt. Brünn 22. August 1384. Den ersamen weisen frummen mannen, dem burgermeister, ratmanne und gesworn scheffen der stat zu Kollen uf deme Ryne embieden wir richter, burgermeister und gesworn scheffen der stat zu Brunne in Merhernlant unsere steden dienst und was wir gutes vermogen. Lieben herren und vreunde. Is sein vor uns kommen Heinrich von Gemunde, baumeister unsers gnedigen herrn herrn Josts marggraven des landes zu Merhern, und Drudekein sein eliche wirtinne, unsre burger, und haben vor uns in vollem rate mit wolbedachtin mude samentlichen ufgegeben, bescheiden und beruemet die rente der lyffczucht zwenzig gulden, die Drudekin ire lefftage up ewir stat zu Kollen hat mit dem gelde und mit der pene, die da lange czit versessen sein, is sei vil adir wenig, dem erbern manne Michelen von Sabogen und seinen erven umb ein genante summe geldes, die er yn su Prage in der stat vorburget und vergewisset hat. Hir frume lieben herrn und vreunde so biden wir ewir ersamkeit mit ganzen fleizze mit sampt dem egenanten Heinrich und Drudekin, dat ir dieselben rente und pene und was versessen geldes ist, dem vorgenanten Michil und seinen erven furbaz mer reichen, geben und bezalen wollet nnd sollet ungehindirt 1) Vielleicht Schreibfehler für,eat. 2) Nach Tomek, Základy III. S. 163 in der Lauretagasse Nr. 102 a. und auf dem Lauretaplatze Nr. 102 b. 3) Darüber »sinistra«.
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128 nach ynhalde und laute der brieve, die Drudekin dorubir hat gehabt. Dieser sachen zu gezugnisse so haven wir unser stat ingesiegelt zu Brunne an diesen brief gehangen, der gegebin ist nach Cristis geburte MOCCCmoLXXXIIIIo feria secunda ante festum sancti Bartholomei apo- stoli. 1) Non processit, sed magister Henricus reddidit literam.2) Nr. 24. — 15. Februar 1385. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 90'. Honesta domina Margaretha comfessa est libere vendidisse domum suam in Hradczano situatam iuxta ecclesiam sancti Benedicti3) fratribus germanis filiis magistri Petri nove fabrice discr...orte (?) 4) pro tribus sexagenis grossorum Pragensium denariorum integraliter perceptis ab eisdem. Qui fratres disponunt de eadem domo taliter, videlicet quod eanda possideant eodem modo et iure, quo possident domum ibidem in Hradczano emptam apud dominum Petrum militem de Sliwna et precipue promittunt iuri civili subiacere. — Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXVo in translacione sancti Anthonii in iudicio contestato tempore consulum existentium Wladarzone, Jesscone coquo, Snopkone, Martynkone, Swachone et Jenkone de Pohorzelecz (!). Nr. 25. — 1386. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 92'. Magister P(etrus). In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pragensis, Thomas dictus Wladarz, Johannes coquus, Walentyn Rzechak, Hincze, Pykna consules iurati civitatis Hradczanensis ad relacionem Thome Wladarz et Johannis dicti Kucharz presencium sub tenore publici testamenti uni- versis, quod Domynyk aurifaber libere comfessus vendidisse domum et eius aream in Pohorzelecz 5) sitam inter domos filiorum magistri fabrice, que olym fuit Wernheri, honesto viro magistro Petro fabrice nove ecclesie Pra- gensis pro VIIJ sexagenis grossorum Pragensium denariorum cum omni iure civili quo possedit. De disbrigacione ipsi Domyniconi confidens intabulat magister Pletrus) domum sic emptam et persolutam sibi et sue uxori legi- time Agnes de Bur et pueris, quos invicem procreaverint, simili et una cum hereditario iure predictam. Murus a parte filiorum est medius ipsius 1) Aus dem Codex 34 Bl. 64 im Brünner Stadtarchive. — Abgedruckt in Brandl, Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. XI. Band S. 303, Nr. 333. 2) Als Marginalbemerkung. s) Nach Tomek, Základy, III. S. 135 bestimmt als Nr. 184 d. der Rathhaus- stiege; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 28. 4) Vielleicht Schreibfehler für ,directore‘ oder ,disbrigatorie'? 5) Tomek, Základy III. S. 163 vermuthet Nr. 100 des Lauretaplatzes.
128 nach ynhalde und laute der brieve, die Drudekin dorubir hat gehabt. Dieser sachen zu gezugnisse so haven wir unser stat ingesiegelt zu Brunne an diesen brief gehangen, der gegebin ist nach Cristis geburte MOCCCmoLXXXIIIIo feria secunda ante festum sancti Bartholomei apo- stoli. 1) Non processit, sed magister Henricus reddidit literam.2) Nr. 24. — 15. Februar 1385. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 90'. Honesta domina Margaretha comfessa est libere vendidisse domum suam in Hradczano situatam iuxta ecclesiam sancti Benedicti3) fratribus germanis filiis magistri Petri nove fabrice discr...orte (?) 4) pro tribus sexagenis grossorum Pragensium denariorum integraliter perceptis ab eisdem. Qui fratres disponunt de eadem domo taliter, videlicet quod eanda possideant eodem modo et iure, quo possident domum ibidem in Hradczano emptam apud dominum Petrum militem de Sliwna et precipue promittunt iuri civili subiacere. — Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXVo in translacione sancti Anthonii in iudicio contestato tempore consulum existentium Wladarzone, Jesscone coquo, Snopkone, Martynkone, Swachone et Jenkone de Pohorzelecz (!). Nr. 25. — 1386. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 92'. Magister P(etrus). In nomine domini Amen. Nos Buzco vicepurgravius castri Pragensis, Thomas dictus Wladarz, Johannes coquus, Walentyn Rzechak, Hincze, Pykna consules iurati civitatis Hradczanensis ad relacionem Thome Wladarz et Johannis dicti Kucharz presencium sub tenore publici testamenti uni- versis, quod Domynyk aurifaber libere comfessus vendidisse domum et eius aream in Pohorzelecz 5) sitam inter domos filiorum magistri fabrice, que olym fuit Wernheri, honesto viro magistro Petro fabrice nove ecclesie Pra- gensis pro VIIJ sexagenis grossorum Pragensium denariorum cum omni iure civili quo possedit. De disbrigacione ipsi Domyniconi confidens intabulat magister Pletrus) domum sic emptam et persolutam sibi et sue uxori legi- time Agnes de Bur et pueris, quos invicem procreaverint, simili et una cum hereditario iure predictam. Murus a parte filiorum est medius ipsius 1) Aus dem Codex 34 Bl. 64 im Brünner Stadtarchive. — Abgedruckt in Brandl, Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. XI. Band S. 303, Nr. 333. 2) Als Marginalbemerkung. s) Nach Tomek, Základy, III. S. 135 bestimmt als Nr. 184 d. der Rathhaus- stiege; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 28. 4) Vielleicht Schreibfehler für ,directore‘ oder ,disbrigatorie'? 5) Tomek, Základy III. S. 163 vermuthet Nr. 100 des Lauretaplatzes.
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129 et medius filiorum. — Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXVI.o feria IIIa 1) in iudicio contestato. Sed magister P(etrus) debet adducere Domynikonem ad consenciendum huius intabulacionis. Nr. 26. — Der Rath von Brünn ersucht den Rath von Köln, er möge dem Heinrich von Gmunden, Baumeister des Mark- grafen Jodok und Gemahl der Drutginis, Tochter des Kölner Baumeisters Michael, förderlich sein, dass die ihm von seiner Gemahlin abgetretenen 20 Gulden jähr- lichen Zinses auf ihn übertragen würden. Dt. Brünn 22. September 1387. Honorabilibus et prudentibus viris dominis iudicibus, scabinis, con- sulibus ceterisque civibus urbis Coloniensis super alveo Reni, dominis et promotoribus nostris dilectis, iudex, magister civium et iurati consules civitatis Brunnensis in terra Moravie sinceram obsequii voluntatem. Honorabiles viri, constituta coram nobis in pleno nostro consilio Drut- ginis, filia magistri Michaelis lapicide ecclesie vestre Coloniensis opificis, uxor legittima honesti viri ostensoris presencium magistri Heinrici de Gemunden lapicide et familiaris illustris principis domini nostri marchionis Moravie, sano corpore bonaque utens racione, non coacta, sed sponte resignavit et approbavit atque pleno iure tradidit predicto magistro Heinrico, suo marito legittimo, ostensori presencium ac illi, qui presentes literas ab eo et suo nomine habuerit, illos viginti florenos aureos red- ditus annui, quos ipsa Drutginis pro sua parata pecunia emit ad suam vitam super vestra civitate Coloniensi, dans et concedens eidem suo marito plenam auctoritatem et posse eorundem florenorum redditus re- petendi, accipiendi, obligandi, vendendi, vel in alias personas transmutandi, quitandi et alia omnia faciendi, que ipsa Drutginismet facere posset, si personaliter interesset; promisit quoque ratum et gratum tenere perpetuo, quidquid idem magister Heinricus, maritus suus, cum dicto censu viginti florenorum et etiam cum domo sua, que nominatur vulgariter »tzu der glocken« fecerit, ordinaverit vel disposuerit quovis modo; supplicantes etiam honestati vestre, ut eidem magistro Heinrico lapicide, concivi nostro Brunnensi, in premissis bonam velitis ostendere voluntatem, ita ut cito posset ad nos et suum dominium reverti brevi temporis intervallo. In cuius rei testimonium atque fidem sigillum nostre civitatis Brunnensis de certa nostra sciencia presentibus est appensum. Datum per manus honorabilis viri Johannis de Geilnhusen Moguntinensis diocesis, publici 1) Weitere Angabe fehlt. Neuwirth, Peter Parler von Gmünd.
129 et medius filiorum. — Acta sunt hec anno domini millesimo CCCLXXXVI.o feria IIIa 1) in iudicio contestato. Sed magister P(etrus) debet adducere Domynikonem ad consenciendum huius intabulacionis. Nr. 26. — Der Rath von Brünn ersucht den Rath von Köln, er möge dem Heinrich von Gmunden, Baumeister des Mark- grafen Jodok und Gemahl der Drutginis, Tochter des Kölner Baumeisters Michael, förderlich sein, dass die ihm von seiner Gemahlin abgetretenen 20 Gulden jähr- lichen Zinses auf ihn übertragen würden. Dt. Brünn 22. September 1387. Honorabilibus et prudentibus viris dominis iudicibus, scabinis, con- sulibus ceterisque civibus urbis Coloniensis super alveo Reni, dominis et promotoribus nostris dilectis, iudex, magister civium et iurati consules civitatis Brunnensis in terra Moravie sinceram obsequii voluntatem. Honorabiles viri, constituta coram nobis in pleno nostro consilio Drut- ginis, filia magistri Michaelis lapicide ecclesie vestre Coloniensis opificis, uxor legittima honesti viri ostensoris presencium magistri Heinrici de Gemunden lapicide et familiaris illustris principis domini nostri marchionis Moravie, sano corpore bonaque utens racione, non coacta, sed sponte resignavit et approbavit atque pleno iure tradidit predicto magistro Heinrico, suo marito legittimo, ostensori presencium ac illi, qui presentes literas ab eo et suo nomine habuerit, illos viginti florenos aureos red- ditus annui, quos ipsa Drutginis pro sua parata pecunia emit ad suam vitam super vestra civitate Coloniensi, dans et concedens eidem suo marito plenam auctoritatem et posse eorundem florenorum redditus re- petendi, accipiendi, obligandi, vendendi, vel in alias personas transmutandi, quitandi et alia omnia faciendi, que ipsa Drutginismet facere posset, si personaliter interesset; promisit quoque ratum et gratum tenere perpetuo, quidquid idem magister Heinricus, maritus suus, cum dicto censu viginti florenorum et etiam cum domo sua, que nominatur vulgariter »tzu der glocken« fecerit, ordinaverit vel disposuerit quovis modo; supplicantes etiam honestati vestre, ut eidem magistro Heinrico lapicide, concivi nostro Brunnensi, in premissis bonam velitis ostendere voluntatem, ita ut cito posset ad nos et suum dominium reverti brevi temporis intervallo. In cuius rei testimonium atque fidem sigillum nostre civitatis Brunnensis de certa nostra sciencia presentibus est appensum. Datum per manus honorabilis viri Johannis de Geilnhusen Moguntinensis diocesis, publici 1) Weitere Angabe fehlt. Neuwirth, Peter Parler von Gmünd.
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130 auctoritate apostolica et imperiali ac nostre civitatis notarii, anno domini millesimo trecentesimo octuagesimo septimo, die beati Mauritii.1) Nr. 27. — 23. Juni 1388. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 101. Wenceslaus penitenciarius et filii magistri Petrilapicide.2) Leta Bozieho tysicze trzi sta ossmdessateho osmeho w uteri na wigilgi swateho Jana krztitele przed Sdenkem a Swachem, nesto myesto purkrabie Tyemy na sudie su sedyeli przed Ostogem rychtarzem, Marsem Kostku, Blahu s Pohorzelcze, Sedlaczem s Pohorzelczie, Hawlem skalnikem, Janem od brani, Krztyenem zednykem, conseli prziseznymy myesta Hradczanskeho, knyez Waczlawu (!) penytencyarz w plnem sudie zahay- nem wyznal, ze w tu zed, nisto gyest mezi domem 3) Waczlawoym a Janowym bratruow wlasnych, synuow mystrowych Petrowych, kamennyka kostela Prasskeho, a mezi geho domem, ze gest kladl tramy w gich zed a take dyelal na tey zdy, czoz gemu bylo potrzebye s gych woly, a to take nema dele trwaty, nez dokudz sye gym bude libyti nebo geho buducziem. Nr. 28. — 23. Juni 1388. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 101. Empcio domus Gire a Johanne, Nycolao et Wenceslao fratribus lapicidis. Leta Bozieho tysicze trzi sta osmdessateho osmeho w uteri na wigilgij swateho Jana krztitele przed Sdenkem a Swachem nesto myesto purkrabie Tyemy na sudie sedyeli su przed Ostogem rychtarzem, Marsem Kostku, Blahu s Pohorzelczie, Sedlaczkem s Pohorzelczie, Hawlem skalnikem, Janem od brani, Krztienem zednykem, consely prziseznymy myesta Hradczanskeho wyznawamy tyemto wkladem ze przisedsie przed nas mezi cztyrzi laviczie w plny sud zahayny Jan, Miculas a Waczlaw bratrzie wlasny, synowe mystrowy Petrowy, kamennyka kostela Prazskeho, 1) Vidimierte Abschrift aus dem in Köln befindlichen Originale im Brünner Franzens- museum. — Abgedruckt in Brandl, Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. XI. Band, S. 396—397, Nr. 452. 2) Zoubek, Petr kameník kostela Pražského. Památky archaeolog. a místop. VIII. S. 470 ist der Text der beiden tschechischen Stücke transscribiert abgedruckt. Dabei ist gar nicht einzusehn, weshalb die beiden Stücke gerade unter einem auf den Dombau- meister Peter Bezug nehmenden Titel zum Abdrucke gebracht wurden, während die im Stadtbuche eingetragenen lateinischen Uberschriften beider Einzeichnungen direct auf die Söhne Meister Peters verweisen. Solche Fingerzeige können bei Urkundenabdrücken gewiss doch nicht ganz nach Belieben übersprungen werden, besonders dann nicht, wenn sie wie hier in innigem Zusammenhange mit dem Inhalte selbst stehen; denn Meister Peter wird nur nebenbei genannt und hat hier für den Austrag der Sache weiter keine Bedeutung. 3) Tomek, Základy, III. S. 152 nimmt dafür Nr. 180 d. der Lauretagasse an.
130 auctoritate apostolica et imperiali ac nostre civitatis notarii, anno domini millesimo trecentesimo octuagesimo septimo, die beati Mauritii.1) Nr. 27. — 23. Juni 1388. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 101. Wenceslaus penitenciarius et filii magistri Petrilapicide.2) Leta Bozieho tysicze trzi sta ossmdessateho osmeho w uteri na wigilgi swateho Jana krztitele przed Sdenkem a Swachem, nesto myesto purkrabie Tyemy na sudie su sedyeli przed Ostogem rychtarzem, Marsem Kostku, Blahu s Pohorzelcze, Sedlaczem s Pohorzelczie, Hawlem skalnikem, Janem od brani, Krztyenem zednykem, conseli prziseznymy myesta Hradczanskeho, knyez Waczlawu (!) penytencyarz w plnem sudie zahay- nem wyznal, ze w tu zed, nisto gyest mezi domem 3) Waczlawoym a Janowym bratruow wlasnych, synuow mystrowych Petrowych, kamennyka kostela Prasskeho, a mezi geho domem, ze gest kladl tramy w gich zed a take dyelal na tey zdy, czoz gemu bylo potrzebye s gych woly, a to take nema dele trwaty, nez dokudz sye gym bude libyti nebo geho buducziem. Nr. 28. — 23. Juni 1388. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 101. Empcio domus Gire a Johanne, Nycolao et Wenceslao fratribus lapicidis. Leta Bozieho tysicze trzi sta osmdessateho osmeho w uteri na wigilgij swateho Jana krztitele przed Sdenkem a Swachem nesto myesto purkrabie Tyemy na sudie sedyeli su przed Ostogem rychtarzem, Marsem Kostku, Blahu s Pohorzelczie, Sedlaczkem s Pohorzelczie, Hawlem skalnikem, Janem od brani, Krztienem zednykem, consely prziseznymy myesta Hradczanskeho wyznawamy tyemto wkladem ze przisedsie przed nas mezi cztyrzi laviczie w plny sud zahayny Jan, Miculas a Waczlaw bratrzie wlasny, synowe mystrowy Petrowy, kamennyka kostela Prazskeho, 1) Vidimierte Abschrift aus dem in Köln befindlichen Originale im Brünner Franzens- museum. — Abgedruckt in Brandl, Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. XI. Band, S. 396—397, Nr. 452. 2) Zoubek, Petr kameník kostela Pražského. Památky archaeolog. a místop. VIII. S. 470 ist der Text der beiden tschechischen Stücke transscribiert abgedruckt. Dabei ist gar nicht einzusehn, weshalb die beiden Stücke gerade unter einem auf den Dombau- meister Peter Bezug nehmenden Titel zum Abdrucke gebracht wurden, während die im Stadtbuche eingetragenen lateinischen Uberschriften beider Einzeichnungen direct auf die Söhne Meister Peters verweisen. Solche Fingerzeige können bei Urkundenabdrücken gewiss doch nicht ganz nach Belieben übersprungen werden, besonders dann nicht, wenn sie wie hier in innigem Zusammenhange mit dem Inhalte selbst stehen; denn Meister Peter wird nur nebenbei genannt und hat hier für den Austrag der Sache weiter keine Bedeutung. 3) Tomek, Základy, III. S. 152 nimmt dafür Nr. 180 d. der Lauretagasse an.
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131 wyznaly su, ze su prodaly duom swuoy 1) cznemu musi Girzikovi, kteryzto duom lezi podle kostela swateho Benedicta na Hradczanyech nad uwozem, a ten duom gym gest w plnye zaplatil a ten duom wklada we dezky sobye a swey zenye Dorotye y swym dyetem, kterez podle rzadu a stawu krzestyanského bude myety s ny nebo s gynu prawu zenu. Nr. 29. Ad altare sanctorum Bartholomei, Lazari et Marthe in ecclesia parochiali sancte Marie ante Letam curiam. — Johannes Pomuk etc. quod nos ad presentacionem honeste matrone domine Katherine Helene, filie Jesconis de Montibus Chuttnis, consortis Johannis, filii magistri Petri, magistri fabrice ecclesie Pragensis, in et ad altare sancti Bartholomei, ut superius exprimitur, per mortem domini Nicolai vacans, in quo prefata domina Helena ius patronatus dinoscitur obtinere, honorabilem Nicolaum presbyterum, fratrem germanum dicti Johannis, consortis Helene, rect. inst. Prage anno domini 1389 die XIII. Dec.2) Nr. 30. — 19. März 1392. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 115'. Nicolaus medicus. Nos Martinus vicepurgravius castri Pragensis, Wenceslaus viceiudex, Pohan dictus, Johannes coquus, Crux Snopek, Swach skalnik, Martynek skalnik, Nicolaus sutor, Blaha carnifex, cives iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense recognoscimus presencia universis quod venientes ad presenciam nostram discreti viri precentor nec non mansionarii maiores et minores chori sancte Marie in ecclesia Pragensi, dum presideremus inter IIIor scampna iudiciaria in iudicio contestato, ubi quevis gesta hominum sui roburis obtinent firmitatem, matura deliberacione prehabita ex con- sensu decani ecclesie Pragensis nec non tocius capituli ecclesie eiusdem fassi sunt, se vendidisse domum suam sitam in Hradczano, 3) que domus sita est inter domos magistri Machkonis parte ab una et domum domi- norum de Rosemberk parte ab altera pro L quinque sexagenis grossorum Pragensium denariorum honorabili viro magistro Nicolao medico canonico Pragensi (Bl. 116), de quibus quidem pecuniis quinque sexagenas nunc persolvit et XXti sexagenas debet reponere in octava sancti sancti (1) Georgii nunc affuturi et XXXta sexagenas finales debet reponere in octava sancti Stephani prothomartyris. Quam quidem domum predictus Nicolaus intabulat sibimet ad inhabitandam, regendam, utifruendam, possidendam atque per omnia tenendam sicut condecet verum heredem. 1) Nach Tomek, Základy, III. S. 135 an der Rathhausstiege Nr. 184 d. 2) Emler, Libri confirmationum III. und IV. S. 217. 3) Tomek, Základy III. S. 139 verweist es auf den Hradschiner Platz Nr. 62.
131 wyznaly su, ze su prodaly duom swuoy 1) cznemu musi Girzikovi, kteryzto duom lezi podle kostela swateho Benedicta na Hradczanyech nad uwozem, a ten duom gym gest w plnye zaplatil a ten duom wklada we dezky sobye a swey zenye Dorotye y swym dyetem, kterez podle rzadu a stawu krzestyanského bude myety s ny nebo s gynu prawu zenu. Nr. 29. Ad altare sanctorum Bartholomei, Lazari et Marthe in ecclesia parochiali sancte Marie ante Letam curiam. — Johannes Pomuk etc. quod nos ad presentacionem honeste matrone domine Katherine Helene, filie Jesconis de Montibus Chuttnis, consortis Johannis, filii magistri Petri, magistri fabrice ecclesie Pragensis, in et ad altare sancti Bartholomei, ut superius exprimitur, per mortem domini Nicolai vacans, in quo prefata domina Helena ius patronatus dinoscitur obtinere, honorabilem Nicolaum presbyterum, fratrem germanum dicti Johannis, consortis Helene, rect. inst. Prage anno domini 1389 die XIII. Dec.2) Nr. 30. — 19. März 1392. — Lib. contr. seu vend. Hradczan. I. Bl. 115'. Nicolaus medicus. Nos Martinus vicepurgravius castri Pragensis, Wenceslaus viceiudex, Pohan dictus, Johannes coquus, Crux Snopek, Swach skalnik, Martynek skalnik, Nicolaus sutor, Blaha carnifex, cives iurati civitatis Hradczanensis ante castrum Pragense recognoscimus presencia universis quod venientes ad presenciam nostram discreti viri precentor nec non mansionarii maiores et minores chori sancte Marie in ecclesia Pragensi, dum presideremus inter IIIor scampna iudiciaria in iudicio contestato, ubi quevis gesta hominum sui roburis obtinent firmitatem, matura deliberacione prehabita ex con- sensu decani ecclesie Pragensis nec non tocius capituli ecclesie eiusdem fassi sunt, se vendidisse domum suam sitam in Hradczano, 3) que domus sita est inter domos magistri Machkonis parte ab una et domum domi- norum de Rosemberk parte ab altera pro L quinque sexagenis grossorum Pragensium denariorum honorabili viro magistro Nicolao medico canonico Pragensi (Bl. 116), de quibus quidem pecuniis quinque sexagenas nunc persolvit et XXti sexagenas debet reponere in octava sancti sancti (1) Georgii nunc affuturi et XXXta sexagenas finales debet reponere in octava sancti Stephani prothomartyris. Quam quidem domum predictus Nicolaus intabulat sibimet ad inhabitandam, regendam, utifruendam, possidendam atque per omnia tenendam sicut condecet verum heredem. 1) Nach Tomek, Základy, III. S. 135 an der Rathhausstiege Nr. 184 d. 2) Emler, Libri confirmationum III. und IV. S. 217. 3) Tomek, Základy III. S. 139 verweist es auf den Hradschiner Platz Nr. 62.
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132 Cum autem contigerit eum ingredi viam universe carnis, eam legat, disponit et donat magistro Petro directori nove fabrice ecclesie Pragensis, genitori suo karissimo, nec non uterinis suis fratribus, videlicet Wencesslao et Johanni ita, quod omne ius competat eis super eadem, sicuti eum concernebat, proviso tunc autem omnia quod irriquisitis hiis omnibus possem in vita mea eandem legare, vendere, alienare, comutare et pro voluntate mea disponere, quousque sanitas conceditur mihi ex alto. Acta sunt hec anno domini M'CCCIXCII° feria III post dominicam, qua cantatur Oculi. Nr. 31. Quod nos in et ad altare sanctorum Bartholomei, Lazari et Marthe in ecclesia sancte Marie ante Letam curiam Maioris civitatis Pragensis, per resignacionem Petri ultimi et immediati rectoris ipsius altaris ex causa permutacionis in manibus etc. vacans, de consensu providi viri Johannis, filii magistri Petri de castro Pragensi, magistri fabrice ecclesie Pragensis, et Elene conthoralis sue, dicti altaris patronorum, honorabilem virum magistrum Vitum olim plebanum sancti Laurencii in Ugezd Prage monte sub Petrino cum dicto domino Petro pro altari antedicto permutantem crida etc. Datum Prage anno domini 1392 die XXIX. mensis Maij.1) Nr. 32. — Die an der Südseite des Domes angebrachte Marmor- inschrift gedenkt der Grundsteinlegung zum Langhause mit folgenden Worten: Item anno domini MCCCLXXXXII in festo penthecostes (2. Juni) hora vesperarum positus est primus lapis fundamenti sancte Pragensis ecclesie per serenissimos principes...sub directore fabrice Pragensis Wenceslao de Radecz canonico Pragensi et Petro de Gemund magistro fabrice prefate. 2) Diese Inschrift ist offenbar berücksichtigt in der Angabe des Chronisten: 3) In festo Penthecostes hora vesperarum positus est primus lapis fundamenti sancte Pragensis ecclesie alterius chori per serenissimos principes . . . sub directore fabrice Pragensis Wenczeslao de Radecz canonico Pragensi, decano s. Appollinaris Pragensis, et Petro de Gemynd magistro fabrice prefate. 1) Tingl, Libri confirmationum V. S. 127. 2) Tomek, Základy, III. S. 111. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 45. 3) Benessius minorita, Dobner, Mon. hist. Boh. IV. S. 64.
132 Cum autem contigerit eum ingredi viam universe carnis, eam legat, disponit et donat magistro Petro directori nove fabrice ecclesie Pragensis, genitori suo karissimo, nec non uterinis suis fratribus, videlicet Wencesslao et Johanni ita, quod omne ius competat eis super eadem, sicuti eum concernebat, proviso tunc autem omnia quod irriquisitis hiis omnibus possem in vita mea eandem legare, vendere, alienare, comutare et pro voluntate mea disponere, quousque sanitas conceditur mihi ex alto. Acta sunt hec anno domini M'CCCIXCII° feria III post dominicam, qua cantatur Oculi. Nr. 31. Quod nos in et ad altare sanctorum Bartholomei, Lazari et Marthe in ecclesia sancte Marie ante Letam curiam Maioris civitatis Pragensis, per resignacionem Petri ultimi et immediati rectoris ipsius altaris ex causa permutacionis in manibus etc. vacans, de consensu providi viri Johannis, filii magistri Petri de castro Pragensi, magistri fabrice ecclesie Pragensis, et Elene conthoralis sue, dicti altaris patronorum, honorabilem virum magistrum Vitum olim plebanum sancti Laurencii in Ugezd Prage monte sub Petrino cum dicto domino Petro pro altari antedicto permutantem crida etc. Datum Prage anno domini 1392 die XXIX. mensis Maij.1) Nr. 32. — Die an der Südseite des Domes angebrachte Marmor- inschrift gedenkt der Grundsteinlegung zum Langhause mit folgenden Worten: Item anno domini MCCCLXXXXII in festo penthecostes (2. Juni) hora vesperarum positus est primus lapis fundamenti sancte Pragensis ecclesie per serenissimos principes...sub directore fabrice Pragensis Wenceslao de Radecz canonico Pragensi et Petro de Gemund magistro fabrice prefate. 2) Diese Inschrift ist offenbar berücksichtigt in der Angabe des Chronisten: 3) In festo Penthecostes hora vesperarum positus est primus lapis fundamenti sancte Pragensis ecclesie alterius chori per serenissimos principes . . . sub directore fabrice Pragensis Wenczeslao de Radecz canonico Pragensi, decano s. Appollinaris Pragensis, et Petro de Gemynd magistro fabrice prefate. 1) Tingl, Libri confirmationum V. S. 127. 2) Tomek, Základy, III. S. 111. — Grueber, Kunst des Mittelalters in Böhmen, III. S. 45. 3) Benessius minorita, Dobner, Mon. hist. Boh. IV. S. 64.
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133 Nr. 33. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 986: Bl. 109'. Nota: illi qui secuntur, conscripti sunt pro iure civili per Nicolaum Hok tunc temporis subnotarium. Anno (MCCC)LXXIX°. Item eadem die videlicet feria quinta Felicis et Audacti magister Petrus operis in castro artifex acquisivit ius civile dans XXXII grossos, quos domini inter se diviserunt. Bl. 118. Anno etc. XCIIIo ius civile qui receperunt: Hanus Sestrer de Straspurg recepit ius civile; pro eo fideiussit Petrus lapicida de castro Pragensi. Factum sabbato proximo post festum sancti Jeronimi anno ut supra. Nr. 34. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 27, Bl. 74'. Feria quarta post festum Franczisse (1) 1393 [8. October 1393]: Rzehak Kukliczka emit domum 1) cum area erga Johannem freni- ficem sitam inter domos Barssonis una et magistri Hanussii de castro parte ab altera. Nr. 35. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 3, Bl. 58. Feria quarta post Francisci 1394 [7. October 1394]. Martinus murar [?] debet iurare pro vulnere aperto mettercius Ulrico dicto Parlers infra XIIIIor dies. Nr. 36. Ad presentacionem honestorum Alberti Rotlew, Petri fratris ipsius, civium maioris civitatis Pragensis, nepotum olim Jessconis de Montibus- chuthnis, et Johannis, magistri fabrice ecclesie Pragensis, tutorum orpha- norum Elene, videlicet Johannis, Wenceslai et Benedicti: fratrum pre- dictorum Alberti et Petri, in et ad altare sanctorum Bartholomei, Lazari et Marthe in ecclesia sancte Marie ante letam Curiam dicte maioris civitatis Pragensis per resignacionem domini Nicolai Synek ipsius altaris rectoris, per Dominicum de Budweis procuratorem ipsius domini Nicolai ad hoc legitime constitutum vacans, honorabilem Nicolaum de Lowossicz clericum Pragensis diocesis crida etc. 1398. 16. Januarii.2) Nr. 37. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 8°. [Sab. prox. ante dominicam Letare 1400. — 27. März 1400.] Mixico dictus Wiel braseator emit pro se et heredibus suis domum cum omnibus pertinenciis suis erga Blassconem braseatorem pro viginti 1) Tomek, Základy, II. S. 16 verweist dies auf den Karlsplatz Nr. 504 c. 2) Tingl, Libri confirmationum, V. S. 301.
133 Nr. 33. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 986: Bl. 109'. Nota: illi qui secuntur, conscripti sunt pro iure civili per Nicolaum Hok tunc temporis subnotarium. Anno (MCCC)LXXIX°. Item eadem die videlicet feria quinta Felicis et Audacti magister Petrus operis in castro artifex acquisivit ius civile dans XXXII grossos, quos domini inter se diviserunt. Bl. 118. Anno etc. XCIIIo ius civile qui receperunt: Hanus Sestrer de Straspurg recepit ius civile; pro eo fideiussit Petrus lapicida de castro Pragensi. Factum sabbato proximo post festum sancti Jeronimi anno ut supra. Nr. 34. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 27, Bl. 74'. Feria quarta post festum Franczisse (1) 1393 [8. October 1393]: Rzehak Kukliczka emit domum 1) cum area erga Johannem freni- ficem sitam inter domos Barssonis una et magistri Hanussii de castro parte ab altera. Nr. 35. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 3, Bl. 58. Feria quarta post Francisci 1394 [7. October 1394]. Martinus murar [?] debet iurare pro vulnere aperto mettercius Ulrico dicto Parlers infra XIIIIor dies. Nr. 36. Ad presentacionem honestorum Alberti Rotlew, Petri fratris ipsius, civium maioris civitatis Pragensis, nepotum olim Jessconis de Montibus- chuthnis, et Johannis, magistri fabrice ecclesie Pragensis, tutorum orpha- norum Elene, videlicet Johannis, Wenceslai et Benedicti: fratrum pre- dictorum Alberti et Petri, in et ad altare sanctorum Bartholomei, Lazari et Marthe in ecclesia sancte Marie ante letam Curiam dicte maioris civitatis Pragensis per resignacionem domini Nicolai Synek ipsius altaris rectoris, per Dominicum de Budweis procuratorem ipsius domini Nicolai ad hoc legitime constitutum vacans, honorabilem Nicolaum de Lowossicz clericum Pragensis diocesis crida etc. 1398. 16. Januarii.2) Nr. 37. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 8°. [Sab. prox. ante dominicam Letare 1400. — 27. März 1400.] Mixico dictus Wiel braseator emit pro se et heredibus suis domum cum omnibus pertinenciis suis erga Blassconem braseatorem pro viginti 1) Tomek, Základy, II. S. 16 verweist dies auf den Karlsplatz Nr. 504 c. 2) Tingl, Libri confirmationum, V. S. 301.
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134 tribus sexagenis grossorum, que sita est in plebe sancti Johannis in vado 1) inter domos Wenczeslai dicti Czalta ex una et relicte olim Franconis parte ex altera omni eo iure, sicut ipse Blassco eandem domum cum suis pertinenciis habuit; et tenetur de premissa domo et ipsius area Johanni lapicide de castro Pragensi duas marcas graves grossorum, LXIIII grossos pro ipsa marca computando, et plebano ecclesie sancti Galli tres sexa- genas grossorum totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum idem Blasco et cum eo Borzata braseator in solidum manu coniuncta promiserunt disbrigare secundum ius civitatis, publicavit iudicio primo, II°, III°, IIII°. Nr. 38. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 998, Bl. 6'. Iudicium bannitum primum sabbato ante dominicam, qua cantatur Jubilate [8. Mai 1400]: Magister Johannes de castro exhibuit pelles leporum cum aliis vadiis in IIII sexag. gr. pro censu retento ex parte Henrici ad pileos. 2) Iudicio I°. П°. III°. IIII°. Nr. 39. Domum 3).. cuius partem sumptibus meis propriis...a dominis... precentore et mansionariis chori Pragensis et aliam partem a magistro Petro de Gemund magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie...emi ..et quam magnis sumptibus ... reformavi et in pulchris edificiis de novo construxi. 4) Nr. 40. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 61'. [Feria IV. post festum sancti Jacobi 1402.—26. Juli 1402.] Margaretha relicta olim Jessconis Rudelsdorffer resignavit et con- descendendo dedit, dat et resignat domum suam 5) cum suis pertinenciis dictam ad pileos Nicolao Krudencz, genero suo, et heredibus suis sitam 1) Tomek, Základy III. S. 211 erweist dies als Nr. 208 b der »Goldenen Gasse", liest aber unrichtig Vlassconem. 2) Rittergasse Nr. 398: vgl. Tomek, Základy, I. S. 132—133 und urk. Nachw. Nr. 40 und 43. 3) Tomek, Základy, III. S. 139 bestimmt als solches Nr. 62 auf dem Hradschiner Platze, wo Meister Peter 1372 wohnte und welches die Mansionare 1392 seinem Sohne Nicolaus verkauften. 4) Tomek, Příběhy stavby kostela sv. Víta na hradě Pražském. Památky archaeo- logické a mistopisné, IV. 2. S. 112, Anm. 31 theilt diesen Wortlaut der Stelle mit, an welcher der Prager Canonicus Peter von Wscherub 1401 des auf dem Hradschin gelegenen Hauses gedenkt. 5) Nach Tomek, Základy, III. S. 220 heute Nr. 398 in der Rittergasse; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 43.
134 tribus sexagenis grossorum, que sita est in plebe sancti Johannis in vado 1) inter domos Wenczeslai dicti Czalta ex una et relicte olim Franconis parte ex altera omni eo iure, sicut ipse Blassco eandem domum cum suis pertinenciis habuit; et tenetur de premissa domo et ipsius area Johanni lapicide de castro Pragensi duas marcas graves grossorum, LXIIII grossos pro ipsa marca computando, et plebano ecclesie sancti Galli tres sexa- genas grossorum totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum idem Blasco et cum eo Borzata braseator in solidum manu coniuncta promiserunt disbrigare secundum ius civitatis, publicavit iudicio primo, II°, III°, IIII°. Nr. 38. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 998, Bl. 6'. Iudicium bannitum primum sabbato ante dominicam, qua cantatur Jubilate [8. Mai 1400]: Magister Johannes de castro exhibuit pelles leporum cum aliis vadiis in IIII sexag. gr. pro censu retento ex parte Henrici ad pileos. 2) Iudicio I°. П°. III°. IIII°. Nr. 39. Domum 3).. cuius partem sumptibus meis propriis...a dominis... precentore et mansionariis chori Pragensis et aliam partem a magistro Petro de Gemund magistro operis fabrice predicte Pragensis ecclesie...emi ..et quam magnis sumptibus ... reformavi et in pulchris edificiis de novo construxi. 4) Nr. 40. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 61'. [Feria IV. post festum sancti Jacobi 1402.—26. Juli 1402.] Margaretha relicta olim Jessconis Rudelsdorffer resignavit et con- descendendo dedit, dat et resignat domum suam 5) cum suis pertinenciis dictam ad pileos Nicolao Krudencz, genero suo, et heredibus suis sitam 1) Tomek, Základy III. S. 211 erweist dies als Nr. 208 b der »Goldenen Gasse", liest aber unrichtig Vlassconem. 2) Rittergasse Nr. 398: vgl. Tomek, Základy, I. S. 132—133 und urk. Nachw. Nr. 40 und 43. 3) Tomek, Základy, III. S. 139 bestimmt als solches Nr. 62 auf dem Hradschiner Platze, wo Meister Peter 1372 wohnte und welches die Mansionare 1392 seinem Sohne Nicolaus verkauften. 4) Tomek, Příběhy stavby kostela sv. Víta na hradě Pražském. Památky archaeo- logické a mistopisné, IV. 2. S. 112, Anm. 31 theilt diesen Wortlaut der Stelle mit, an welcher der Prager Canonicus Peter von Wscherub 1401 des auf dem Hradschin gelegenen Hauses gedenkt. 5) Nach Tomek, Základy, III. S. 220 heute Nr. 398 in der Rittergasse; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 43.
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135 in foro sancti Galli in acie penes domum relicte olim Hanconis Bern- hardi omni eo iure, sicut ipsa eandem domum habuit. Et tenetur de eadem domo Henslino de Zaraw quatuor sexagenas grossorum, magistro Johanni lapicide de castro quatuor sexagenas, uni capellano ad sanctum Michaelem unam sexagenam grossorum, orphanis olim Hanussconis Trawtner VII sexagenas grossorum, super qua quidem domo idem Nicolaus Crudencz (!) prius quatuor sexagenas grossorum habuit, totum census perpetui annis singulis censuare. Quam domum eadem Margaretha promisit disbrigare secundum ius civitatis, publicavit iudicio I°II III IIII°. Nr. 41. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 63'. [Feria III. prox. ante festum Exaltacionis sancte Crucis 1402. — 12. Sept. 1402.] Johannes pokriwacz dictus Uher emit pro se et suis heredibus domum 1) cum suis pertinenciis erga Wenczeslaum Obesslo et Margaretham con- thoralem ipsius legitimam olim Duchkonis braseatoris relictam pro viginti septem sexagenis grossorum Pragensium, que sita est in longa plathea in acie inter domos Swalcze piscatoris ex una et relicte olim Duchconis domine (?) parte ex alia omni eo iure sicut ipsi eandem domum habuerunt. Et tenentur de eadem domo Wenceslao ad falces duas sexa- genas grossorum, Johanni lapicide in castro Pragensi duas sexagenas grossorum, Jessconi Mezerziecz duas sexagenas grossorum, domine Ele relicte olim Pauli subemptoris unam sexagenam grossorum totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum dicti vendentes et cum eis Stephanus Newmeister in solidum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis. Publicavit iudicio primo, secundo, tercio, quarto. Nr. 42. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 100. [Sab. prox. ante dominicam Letare 1404. — 8. März 1404.] Henricus Kewschil perchner emit pro se et heredibus suis domum 2) erga Henslinum doleatorem pro decem sexagenis grossorum, que sita est in plathea czaltenariorum inter domos Nicolai Luncowicz ex una et Cunczonis parchaner parte ex altera omni eo iure, sicut ipse eandem domum habuit. Et tenetur de premissa domo duas sexagenas grossorum magistro Johanni lapicide, item unam sexagenam grossorum ad fraterni- tatem pannicidarum et duas sexagenas grossorum Duchconi Rulant totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum ipse 1) Tomek, Základy, III. S. 230 bestimmt als solches Nr. 715 der »Langen Gasse« ; vgl. dazu ebendas. I. S. 176 und urk. Nachw. Nr. 52. 2) Ebendas. III. S. 222 verweist es auf Nr. 592 der Zeltnergasse; dazu ebendas. I. S. 144 und urk. Nachw. Nr. 56.
135 in foro sancti Galli in acie penes domum relicte olim Hanconis Bern- hardi omni eo iure, sicut ipsa eandem domum habuit. Et tenetur de eadem domo Henslino de Zaraw quatuor sexagenas grossorum, magistro Johanni lapicide de castro quatuor sexagenas, uni capellano ad sanctum Michaelem unam sexagenam grossorum, orphanis olim Hanussconis Trawtner VII sexagenas grossorum, super qua quidem domo idem Nicolaus Crudencz (!) prius quatuor sexagenas grossorum habuit, totum census perpetui annis singulis censuare. Quam domum eadem Margaretha promisit disbrigare secundum ius civitatis, publicavit iudicio I°II III IIII°. Nr. 41. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 63'. [Feria III. prox. ante festum Exaltacionis sancte Crucis 1402. — 12. Sept. 1402.] Johannes pokriwacz dictus Uher emit pro se et suis heredibus domum 1) cum suis pertinenciis erga Wenczeslaum Obesslo et Margaretham con- thoralem ipsius legitimam olim Duchkonis braseatoris relictam pro viginti septem sexagenis grossorum Pragensium, que sita est in longa plathea in acie inter domos Swalcze piscatoris ex una et relicte olim Duchconis domine (?) parte ex alia omni eo iure sicut ipsi eandem domum habuerunt. Et tenentur de eadem domo Wenceslao ad falces duas sexa- genas grossorum, Johanni lapicide in castro Pragensi duas sexagenas grossorum, Jessconi Mezerziecz duas sexagenas grossorum, domine Ele relicte olim Pauli subemptoris unam sexagenam grossorum totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum dicti vendentes et cum eis Stephanus Newmeister in solidum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis. Publicavit iudicio primo, secundo, tercio, quarto. Nr. 42. — Prag, Stadtarchiv; Cod. 996, Bl. 100. [Sab. prox. ante dominicam Letare 1404. — 8. März 1404.] Henricus Kewschil perchner emit pro se et heredibus suis domum 2) erga Henslinum doleatorem pro decem sexagenis grossorum, que sita est in plathea czaltenariorum inter domos Nicolai Luncowicz ex una et Cunczonis parchaner parte ex altera omni eo iure, sicut ipse eandem domum habuit. Et tenetur de premissa domo duas sexagenas grossorum magistro Johanni lapicide, item unam sexagenam grossorum ad fraterni- tatem pannicidarum et duas sexagenas grossorum Duchconi Rulant totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum ipse 1) Tomek, Základy, III. S. 230 bestimmt als solches Nr. 715 der »Langen Gasse« ; vgl. dazu ebendas. I. S. 176 und urk. Nachw. Nr. 52. 2) Ebendas. III. S. 222 verweist es auf Nr. 592 der Zeltnergasse; dazu ebendas. I. S. 144 und urk. Nachw. Nr. 56.
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136 Henslinus promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio primo, secundo, tercio, quarto. Nr. 43. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 49. [Feria V. prox. a. f. Penthecostes 1405. — 4. Juni 1405.] Wenceslaus Schyrmer emit pro se et heredibus suis domum cum omnibus et singulis pertinenciis ipsius, que vocatur ad pileos, erga Nicolaum Crudencz pro triginta sexagenis grossorum, que sita est in foro sancti Galli in acie1) ex opposito domus olim Krechzelerisse nunc Fridrici de Misa ex una et domum (!) olim Hanconis Bernhardi parte ex altera eo omni iure, sicut ipse habuit. Et tenetur de ipsa domo orphanis olim Hanussconis Makal septem sexagenas grossorum, Nicolao de Saraw quatuor sexagenas grossorum et magistro Johanni lapicide de castro quatuor sexagenas grossorum nec non cuidam presbitero ad sanctum Michaelem unam sexagenam grossorum totum census perpetui annis singulis censuare. Quam domum ipse Nicolaus promisit disbri- gare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°II°III°IIII°. Nr. 44. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 99. [Sab. prox. a. f. s. Lucie 1406. — 11. December 1406.] Otlinus aurifaber emit et exsolvit pro se et heredibus suis decem sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Hen- ricum de Misna aurifabrum, Cristanum Leitner, Johannem, filium olym magistri Johannis lapicide, Sigismundum, filium dicti Otlini, tamquam testamentarios orphanorum dicti magistri Johannis lapicide de castro Fragensi, pro nonaginta sexagenis grossorum, quem censum habuerunt super domo ipsius Otlini et ipsius pertinenciis cum scitu, consensu et voluntate dominorum consulum pro tempore existentium, que domus sita est prope ecclesiam beate Marie virginis in lacu penes domum Wenceslai aurifabri 2) immediate eo iure, sicut ipse magister Johannes habuit, sic quod domus ipsius Otlini cum pertinenciis ipsius de cetero et in antea perpetue a solucione eiusdem census decem sexagenarum grossorum debet esse libera et soluta. Quem censum ipsi testamentarii cum consensu domi- norum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°I°III IIII°. Nr. 45. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 99. [Sab. prox. ante festum sancte Lucie 1406. — 11. Dec. 1406.] Henricus de Misna aurifaber, Cristanus Leytner, Sigismundus, filius Otlini aurifabri, et Johanco, filius olim magistri Johannis lapicide de castro 1) Nach Tomek, Základy I. S. 133 in der Rittergasse Nr. 398. 2) Ebendas. I. S. 38 beim Clementinum Nr. 158e.
136 Henslinus promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio primo, secundo, tercio, quarto. Nr. 43. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 49. [Feria V. prox. a. f. Penthecostes 1405. — 4. Juni 1405.] Wenceslaus Schyrmer emit pro se et heredibus suis domum cum omnibus et singulis pertinenciis ipsius, que vocatur ad pileos, erga Nicolaum Crudencz pro triginta sexagenis grossorum, que sita est in foro sancti Galli in acie1) ex opposito domus olim Krechzelerisse nunc Fridrici de Misa ex una et domum (!) olim Hanconis Bernhardi parte ex altera eo omni iure, sicut ipse habuit. Et tenetur de ipsa domo orphanis olim Hanussconis Makal septem sexagenas grossorum, Nicolao de Saraw quatuor sexagenas grossorum et magistro Johanni lapicide de castro quatuor sexagenas grossorum nec non cuidam presbitero ad sanctum Michaelem unam sexagenam grossorum totum census perpetui annis singulis censuare. Quam domum ipse Nicolaus promisit disbri- gare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°II°III°IIII°. Nr. 44. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 99. [Sab. prox. a. f. s. Lucie 1406. — 11. December 1406.] Otlinus aurifaber emit et exsolvit pro se et heredibus suis decem sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Hen- ricum de Misna aurifabrum, Cristanum Leitner, Johannem, filium olym magistri Johannis lapicide, Sigismundum, filium dicti Otlini, tamquam testamentarios orphanorum dicti magistri Johannis lapicide de castro Fragensi, pro nonaginta sexagenis grossorum, quem censum habuerunt super domo ipsius Otlini et ipsius pertinenciis cum scitu, consensu et voluntate dominorum consulum pro tempore existentium, que domus sita est prope ecclesiam beate Marie virginis in lacu penes domum Wenceslai aurifabri 2) immediate eo iure, sicut ipse magister Johannes habuit, sic quod domus ipsius Otlini cum pertinenciis ipsius de cetero et in antea perpetue a solucione eiusdem census decem sexagenarum grossorum debet esse libera et soluta. Quem censum ipsi testamentarii cum consensu domi- norum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°I°III IIII°. Nr. 45. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 99. [Sab. prox. ante festum sancte Lucie 1406. — 11. Dec. 1406.] Henricus de Misna aurifaber, Cristanus Leytner, Sigismundus, filius Otlini aurifabri, et Johanco, filius olim magistri Johannis lapicide de castro 1) Nach Tomek, Základy I. S. 133 in der Rittergasse Nr. 398. 2) Ebendas. I. S. 38 beim Clementinum Nr. 158e.
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137 Pragensi, testamentarii eiusdem magistri Johannis, emerunt pro orphanis dicti magistri Johannis septem cum media sexagena grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Otlinum aurifabrum pro sexaginta septem cum media sexagena grossorum, quas habuit super domo 1) olim Pesoldi aurifabri sita in acie platee aurifabrorum ex opposito domus olim Petri Silberl inter domos Hanus Sachs cultellatoris ex una et domum olim Jessconis Lancze parte ex altera eo iure, sicut ipse habuit. Quem censum ipse Otlinus promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II°. Nr. 46. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 105. [Sab. videlicet in die sancti Vincencii 1407. — 22. Jänner 1407.] Henricus de Misna aurifaber, Cristanus Leytner, Sigismundus, filius Ottlini aurifabri, et Johanco, filius olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi, lestamentarii puerorum eiusdem magistri Johannis, resignaverunt atque condescendendo dant et resignant Margarethe relicte eiusdem magistri Johannis cum consensu et voluntate dominorum consulum pro tempore existentium in dotalicio ipsius quinque sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui pro quadraginta quinque sexagenis grossorum, quem censum ipsi pueri habuerunt super domo dicti Johan- conis dicta Ad falces, 2) sita inter domos Alberti Camerer ex una et Petri Mezerzicz parte ex altera eo iure, sicut ipsi pueri habuerunt. Si quis habet loqui, ipsi testamentarii volunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° III°. Nr. 47. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 109. [Feria III. prox. post festum sancti Marci 1407. — 26. April 1407.] Johanco, olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi filius, deputat atque proscribit quinque sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui Reinhardo de Remis et heredibus suis super domo sua dicta ad falces pro et loco huiusmodi quadraginta sexagenis grossorum, in quibus idem Johanco eidem Reinhardo ob non disbrigacionem (!) trium sexagenarum grossorum census liberi et per ipsum Reinhardum reempti super domo sua ad grados per dominos consules dinoscuntur esse adiudicata (!). Si quis habet loqui, ipse Johanco wlt disbrigare secundum tus civitatis et publicavit iudicio I° II° III° IIII°. 1) Tomek, Základy I. S. 75 identificiert damit Nr. 147 der Karlsgasse; vgl. dazu urk. Nachw. Nr 50. 2) Ebendas. I. S. 28 verlegt es auf Nr. 554 und 555 der Zeltnergasse; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 47, 49 und 51.
137 Pragensi, testamentarii eiusdem magistri Johannis, emerunt pro orphanis dicti magistri Johannis septem cum media sexagena grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Otlinum aurifabrum pro sexaginta septem cum media sexagena grossorum, quas habuit super domo 1) olim Pesoldi aurifabri sita in acie platee aurifabrorum ex opposito domus olim Petri Silberl inter domos Hanus Sachs cultellatoris ex una et domum olim Jessconis Lancze parte ex altera eo iure, sicut ipse habuit. Quem censum ipse Otlinus promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II°. Nr. 46. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 105. [Sab. videlicet in die sancti Vincencii 1407. — 22. Jänner 1407.] Henricus de Misna aurifaber, Cristanus Leytner, Sigismundus, filius Ottlini aurifabri, et Johanco, filius olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi, lestamentarii puerorum eiusdem magistri Johannis, resignaverunt atque condescendendo dant et resignant Margarethe relicte eiusdem magistri Johannis cum consensu et voluntate dominorum consulum pro tempore existentium in dotalicio ipsius quinque sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui pro quadraginta quinque sexagenis grossorum, quem censum ipsi pueri habuerunt super domo dicti Johan- conis dicta Ad falces, 2) sita inter domos Alberti Camerer ex una et Petri Mezerzicz parte ex altera eo iure, sicut ipsi pueri habuerunt. Si quis habet loqui, ipsi testamentarii volunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° III°. Nr. 47. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 109. [Feria III. prox. post festum sancti Marci 1407. — 26. April 1407.] Johanco, olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi filius, deputat atque proscribit quinque sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui Reinhardo de Remis et heredibus suis super domo sua dicta ad falces pro et loco huiusmodi quadraginta sexagenis grossorum, in quibus idem Johanco eidem Reinhardo ob non disbrigacionem (!) trium sexagenarum grossorum census liberi et per ipsum Reinhardum reempti super domo sua ad grados per dominos consules dinoscuntur esse adiudicata (!). Si quis habet loqui, ipse Johanco wlt disbrigare secundum tus civitatis et publicavit iudicio I° II° III° IIII°. 1) Tomek, Základy I. S. 75 identificiert damit Nr. 147 der Karlsgasse; vgl. dazu urk. Nachw. Nr 50. 2) Ebendas. I. S. 28 verlegt es auf Nr. 554 und 555 der Zeltnergasse; vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 47, 49 und 51.
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138 Nr. 48. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 113. [Sab. prox. ante festum sanctorum Philippi et Jacobi apostolorum 1407. — 30. April 1407.] Reinhardus de Remis 1) deputat atque proscribit cum scitu, consensu et voluntate dominorum consulum Johanconi filio olim magistri Johannis lapi- cide de castro Pragensi tres sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui, liberi et soluti ab omnibus collectis et aliis civilibus oneribus, quas habere dinoscitur super domo Jeklini Rotlew, sita retro sanctum Jacobum 2) in acie ex opposito domus olim Alberti Gurentyn nunc Mathie Unger pro et loco huiusmodi trium sex. gr. census liberi, quas ipse Johanco tamquam heres et successor post mortem domine Helene filie olim Jessconis de Monte, matri sue (!) in domo eiusdem Reinhardi dictam (!) ad gradus s) habuit, tenuit et possedit, sitam inter domos olim Bernhardi Seydlini ex una et domum olim Henslini Leuthmissl parte ex altera, sic quod domus ipsius Reinhardi de cetero et in antea perpetue a solucione dictarum trium sex. gross. census debet esse libera et soluta. Si quis habet loqui, ipse Reinhardus wlt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° III° IIII°. Nr. 49. — Prag, Grundbuchsamt ; Cod. 33, Bl. 129'. [Sab. prox. post festum sancte Katherine virginis 1407. — 26. Nov. 1407.]) Domina Ursula conthoralis legitima domini Nicolai de Praga olim subcamerarii emit pro se et pro heredibus suis domum cum pertinenciis dictam ad falces erga Johanconem filium olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi pro centum sexagenis grossorum et sita est ex opposito domus Henslini ad tres Reges inter domos Alberti Camerer ex una et Petri de Mezerzicz parte ex altera eo iure, sicut ipse habuit. Et tenetur de ipsa domo videlicet quinque sexag. gr. domine Margarethe relicte dicti magistri Johannis nec non quinque sexag. grossor. Reinhardo de Remis totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum ipse Johanco et cum ipso Ottlinus aurifaber in solidum promiserunt dis- brigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° IIIo IIII°. Nr. 50.— Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 162'. [Sab. prox. post festum Exaltacionis sancte Crucis 1408. — 15. Sept. 1408.] Franciscus Lussen de Sagano emit pro se et pro Margaretha con- thorali sua legitima et pro ipsorum heredibus domum 4) cum omnibus et 1) Tomek, Základy, I. S. 19, 22 und III. S. 231. 2) Ebendas. I. S. 167 Fischmarktsgasse Nr. 669a. 3) Ebendas. I. S. 19. Altstädter Ring Nr. 930c. 4) Ebendas, I. S. 75 stellt Nr. 147 der Karlsgasse dafür fest.
138 Nr. 48. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 113. [Sab. prox. ante festum sanctorum Philippi et Jacobi apostolorum 1407. — 30. April 1407.] Reinhardus de Remis 1) deputat atque proscribit cum scitu, consensu et voluntate dominorum consulum Johanconi filio olim magistri Johannis lapi- cide de castro Pragensi tres sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui, liberi et soluti ab omnibus collectis et aliis civilibus oneribus, quas habere dinoscitur super domo Jeklini Rotlew, sita retro sanctum Jacobum 2) in acie ex opposito domus olim Alberti Gurentyn nunc Mathie Unger pro et loco huiusmodi trium sex. gr. census liberi, quas ipse Johanco tamquam heres et successor post mortem domine Helene filie olim Jessconis de Monte, matri sue (!) in domo eiusdem Reinhardi dictam (!) ad gradus s) habuit, tenuit et possedit, sitam inter domos olim Bernhardi Seydlini ex una et domum olim Henslini Leuthmissl parte ex altera, sic quod domus ipsius Reinhardi de cetero et in antea perpetue a solucione dictarum trium sex. gross. census debet esse libera et soluta. Si quis habet loqui, ipse Reinhardus wlt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° III° IIII°. Nr. 49. — Prag, Grundbuchsamt ; Cod. 33, Bl. 129'. [Sab. prox. post festum sancte Katherine virginis 1407. — 26. Nov. 1407.]) Domina Ursula conthoralis legitima domini Nicolai de Praga olim subcamerarii emit pro se et pro heredibus suis domum cum pertinenciis dictam ad falces erga Johanconem filium olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi pro centum sexagenis grossorum et sita est ex opposito domus Henslini ad tres Reges inter domos Alberti Camerer ex una et Petri de Mezerzicz parte ex altera eo iure, sicut ipse habuit. Et tenetur de ipsa domo videlicet quinque sexag. gr. domine Margarethe relicte dicti magistri Johannis nec non quinque sexag. grossor. Reinhardo de Remis totum census annui et perpetui annis singulis censuare. Quam domum ipse Johanco et cum ipso Ottlinus aurifaber in solidum promiserunt dis- brigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° IIIo IIII°. Nr. 50.— Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 162'. [Sab. prox. post festum Exaltacionis sancte Crucis 1408. — 15. Sept. 1408.] Franciscus Lussen de Sagano emit pro se et pro Margaretha con- thorali sua legitima et pro ipsorum heredibus domum 4) cum omnibus et 1) Tomek, Základy, I. S. 19, 22 und III. S. 231. 2) Ebendas. I. S. 167 Fischmarktsgasse Nr. 669a. 3) Ebendas. I. S. 19. Altstädter Ring Nr. 930c. 4) Ebendas, I. S. 75 stellt Nr. 147 der Karlsgasse dafür fest.
Strana 139
139 singulis pertinenciis suis erga Sigismundum olim Pesoldi aurifabri filium pro ducentis et quinque sexagenis grossorum, que domus sita est in acie platee aurifabrorum ex opposito domus olim Petri Silberl inter domos Benessii braseatoris ex una et Hanussii Sachs cultellatoris parte ex altera eo iure, sicut idem Pesoldus pater ipsius eandem domum habuit. Et tenetur de ipsa domo videlicet octavam dimidiam sexagenam grossorum census pueris Hanussii fratris Pesoldi predicti, item octavam dimidiam sexagenam grossorum orphanis olim magistri Johannis lapicide et terciam dimidiam sexagenam grossorum Henrico de Misna aurifabro totum census perpetui annis singulis censuare. Quam domum idem Sigismundus et cum ipso Albertus Camerer et Henricus de Egra in solidum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° III° IIII°. Nr. 51. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 213. [Sab. prox. post Epiphaniam domini 1410. — 11. Jänner 1410.] Domina Ursula conthoralis legitima domini Nicolai supremi notarii tabularum regni Boemie reemit et exsolvit pro se et heredibus suis quinque sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Marga- retham relictam olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi pro quinquaginta sexagenis grossorum, quas habuit super domo ipsius domine Ursule dictam (!) ad falces, sita inter aliam domum ipsius Ursule, que fuit Alberti Camerarii ex una et Petri de Mezerzicz parte ex altera, sic quod eadem domus a solucione dictarum quinque sexagenarum grossorum census debet deinde et perpetue esse libera et soluta. Quem censum ipsa Margaretha et cum ipsa Anna uxor Henslini Goblini in solidum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°. Nr. 52. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 333. [Sab. prox. ante diem s. Lucie 1412. — 10. December 1412.] Dorothea olim Viti Zagieczek piscatoris relicta emit pro se et suis heredibus domum erga Johannem pokrywacz pro triginta una sexagenis grossorum, que sita est in longa plathea in acie inter domos Jacobi de Ribka ex una et Petri Lankasst parte ex altera omni eo iure, sicut ipse eandem domum habuit. Et tenetur de ipsa domo Alberto Camerer II sex. gr. orphanis Johannis lapicide II sex. gr. Johanni Kunigswerder similiter II sex. gr. et plebano ecclesie sancti Castuli unam sex. gr. totum census perpetui annis singulis et perpetue censuare. Quam domum dictus Johannes et secum Jacobus.1) 1) Hier bricht die Eintragung ab.
139 singulis pertinenciis suis erga Sigismundum olim Pesoldi aurifabri filium pro ducentis et quinque sexagenis grossorum, que domus sita est in acie platee aurifabrorum ex opposito domus olim Petri Silberl inter domos Benessii braseatoris ex una et Hanussii Sachs cultellatoris parte ex altera eo iure, sicut idem Pesoldus pater ipsius eandem domum habuit. Et tenetur de ipsa domo videlicet octavam dimidiam sexagenam grossorum census pueris Hanussii fratris Pesoldi predicti, item octavam dimidiam sexagenam grossorum orphanis olim magistri Johannis lapicide et terciam dimidiam sexagenam grossorum Henrico de Misna aurifabro totum census perpetui annis singulis censuare. Quam domum idem Sigismundus et cum ipso Albertus Camerer et Henricus de Egra in solidum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I° II° III° IIII°. Nr. 51. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 213. [Sab. prox. post Epiphaniam domini 1410. — 11. Jänner 1410.] Domina Ursula conthoralis legitima domini Nicolai supremi notarii tabularum regni Boemie reemit et exsolvit pro se et heredibus suis quinque sexagenas grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Marga- retham relictam olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi pro quinquaginta sexagenis grossorum, quas habuit super domo ipsius domine Ursule dictam (!) ad falces, sita inter aliam domum ipsius Ursule, que fuit Alberti Camerarii ex una et Petri de Mezerzicz parte ex altera, sic quod eadem domus a solucione dictarum quinque sexagenarum grossorum census debet deinde et perpetue esse libera et soluta. Quem censum ipsa Margaretha et cum ipsa Anna uxor Henslini Goblini in solidum promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°. Nr. 52. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 33, Bl. 333. [Sab. prox. ante diem s. Lucie 1412. — 10. December 1412.] Dorothea olim Viti Zagieczek piscatoris relicta emit pro se et suis heredibus domum erga Johannem pokrywacz pro triginta una sexagenis grossorum, que sita est in longa plathea in acie inter domos Jacobi de Ribka ex una et Petri Lankasst parte ex altera omni eo iure, sicut ipse eandem domum habuit. Et tenetur de ipsa domo Alberto Camerer II sex. gr. orphanis Johannis lapicide II sex. gr. Johanni Kunigswerder similiter II sex. gr. et plebano ecclesie sancti Castuli unam sex. gr. totum census perpetui annis singulis et perpetue censuare. Quam domum dictus Johannes et secum Jacobus.1) 1) Hier bricht die Eintragung ab.
Strana 140
140 Nr. 53. —Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 6s. [Feria V. in die sancti Urbani 1413.—25. Mai 1413.] Margaretha relicta olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi emit pro se ad vite sue dumtaxat tempora septem sexagenas grossorum Pragensium census annui erga Henslinum Gobil institorem et Annam conthoralem ipsius legitimam pro triginta quinque sexagenis grossorum super domo ipsorum, que fuit olym Foytonis pellificis,1) et pertinenciis suis universis, sita in acie platee taxillatorum ex opposito domus Mathie Fewrlini penes domum Nicolai Puschwiczer, sic quod ipsa domus post mortem eiusdem Margarethe a solucione dicti census debet deinde esse tunc libera et soluta. Quem censum ipse Henslinus unacum Anna conthorali sua predicta promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio primo. Nr. 54. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 26. [Sab. prox. post Conversionem sancti Pauli 1414. — 27. Jänner 1414.] Erhardus Vicztum2) emit pro se et heredibus suis domum dictam ad falces erga dominum Nicolaum de Okors pro centum sexagenis gros- sorum cum omnibus celariis in eadem domo existentibus, eciam cum omnibus testudinibus magnis et parvis supra ipsa celaria constitutis nec non cum omnibus et singulis aliis comodis ab antea et retro in eadem domo existentibus excepto pallacio,s) quod antiquitus ad eandem domum pertinebat, cum quo nunc palacium alterius domus sue idem dominus Nicolaus ampliavit, nec non camenatam super ipso pallacio constitutam et ad hec unam camenatam, que sita est immediate in gradu sinistra manu ascendendo in dicta domo supra maiorem stubam, quod pallacium cum eisdem duabus camenatis idem dominus Nicolaus pro se, heredibus et successoribus suis pro alia domo sua reservavit 1) etc. 1) Tomek, Základy, I. S. 20 bestimmt Nr. 74 am Eck der Würfelgasse dafür. 2) Tomek, Základy, I. S. 28. 3) Saal; in diesem Sinne war das Wort für Profanbauten der Stadt Prag üblich. Denn schon das Chron. Francisci Pragensis, Font. rer. Boh. IV. S. 368 kennt im Prager Bischofspalaste ein »palacium sive cenaculum« und auch Benessius minorita gebraucht es in dieser Bedeutung; vgl. Dobner, Monumenta historica Boemiae IV. S. 66: »Anno domini MCCCCV. in vigilia Johannis Baptiste Sigismundus de Orlik, subcamerarius regis Bohemie decollatus est in pallacio pretorii antique civitatis Pragensis ad mandatum regis Wenczeslai«. — Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 10. »na sjni na staroměstském rathúze«. 4) Die noch folgenden Schlussworte sind weggelassen, weil sie für die Charakteri- sierung des Hauses, auf welche allein es hier ankam, weiter keine Bedeutung haben.
140 Nr. 53. —Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 6s. [Feria V. in die sancti Urbani 1413.—25. Mai 1413.] Margaretha relicta olim magistri Johannis lapicide de castro Pragensi emit pro se ad vite sue dumtaxat tempora septem sexagenas grossorum Pragensium census annui erga Henslinum Gobil institorem et Annam conthoralem ipsius legitimam pro triginta quinque sexagenis grossorum super domo ipsorum, que fuit olym Foytonis pellificis,1) et pertinenciis suis universis, sita in acie platee taxillatorum ex opposito domus Mathie Fewrlini penes domum Nicolai Puschwiczer, sic quod ipsa domus post mortem eiusdem Margarethe a solucione dicti census debet deinde esse tunc libera et soluta. Quem censum ipse Henslinus unacum Anna conthorali sua predicta promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio primo. Nr. 54. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 26. [Sab. prox. post Conversionem sancti Pauli 1414. — 27. Jänner 1414.] Erhardus Vicztum2) emit pro se et heredibus suis domum dictam ad falces erga dominum Nicolaum de Okors pro centum sexagenis gros- sorum cum omnibus celariis in eadem domo existentibus, eciam cum omnibus testudinibus magnis et parvis supra ipsa celaria constitutis nec non cum omnibus et singulis aliis comodis ab antea et retro in eadem domo existentibus excepto pallacio,s) quod antiquitus ad eandem domum pertinebat, cum quo nunc palacium alterius domus sue idem dominus Nicolaus ampliavit, nec non camenatam super ipso pallacio constitutam et ad hec unam camenatam, que sita est immediate in gradu sinistra manu ascendendo in dicta domo supra maiorem stubam, quod pallacium cum eisdem duabus camenatis idem dominus Nicolaus pro se, heredibus et successoribus suis pro alia domo sua reservavit 1) etc. 1) Tomek, Základy, I. S. 20 bestimmt Nr. 74 am Eck der Würfelgasse dafür. 2) Tomek, Základy, I. S. 28. 3) Saal; in diesem Sinne war das Wort für Profanbauten der Stadt Prag üblich. Denn schon das Chron. Francisci Pragensis, Font. rer. Boh. IV. S. 368 kennt im Prager Bischofspalaste ein »palacium sive cenaculum« und auch Benessius minorita gebraucht es in dieser Bedeutung; vgl. Dobner, Monumenta historica Boemiae IV. S. 66: »Anno domini MCCCCV. in vigilia Johannis Baptiste Sigismundus de Orlik, subcamerarius regis Bohemie decollatus est in pallacio pretorii antique civitatis Pragensis ad mandatum regis Wenczeslai«. — Palacký, Stařj letopisowé česstj od roku 1378 do 1527. S. 10. »na sjni na staroměstském rathúze«. 4) Die noch folgenden Schlussworte sind weggelassen, weil sie für die Charakteri- sierung des Hauses, auf welche allein es hier ankam, weiter keine Bedeutung haben.
Strana 141
141 Nr. 55. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 90'. [Feria V. prox. ante festum sancti Andree apostoli 1415. — 28. Nov. 1415.] Janco filius olim magistri Petri lapicide de castro Pragensi emit pro se unam sexagenam grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Blaham de Raczano et Magdalenam conthoralem ipsius legitimam pro decem sexagenis grossorum super vinea ipsorum, que sita est na bruscze prope viam sicut itur in Czessowicz penes vineam monasterii Strahoviensium (!) immediate1) sub ea tamen condicione notanter expressa, quod dicta sexagena grossorum census post mortem ipsius Janconis ad magistrum Petrum lapicidam de Prachaticz et ad Jaco (!) Jacobum dictum Smolik vicarium ecclesie Pragensis devolvi debet, sic tamen quod ipse Janco, quamdiu vitam duxerit in humanis, plenam potestatem habere debet cum eodem censu faciendi et disponendi, quicquid sue placuerit voluntati. Quem censum ipsi vendentes promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°. Nr. 56.— Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 162'. [Feria V. prox. ante festum sancte Elizabeth 1417. — 18. Nov. 1417.] Johannes dictus Holubars et Agneska conthoralis ipsius legitima resignaverunt atque condescendendo resignant domum2) ipsorum Heyn- czoni de Lazan, capitaneo in Swydnicz, et heredibus suis, que sita est in platea czaltenariorum inter domos Nicolai Reychlini institoris ex una et domum olim Cunczonis perchaner parte ex altera et pretenditur retro usque ad collegium iuristarum, omni eo iure, sicut ipsi eandem domum habuerunt, sic tamen, quod idem Heynczo et heredes sui cum dicta domo de cetero in antea et perpetue plenam potestatem habere debent faciendi et disponendi tamquam cum bonis ipsorum propriis, quicquid eorum placuerit voluntati. Et tenentur de premissa domo Johanconi Kbelsky unam sexagenam grossorum et duos grossos Pragenses et orphanis olim magistri Johannis lapicide duas sexagenas grossorum totum census per- petui annis singulis censuare. Si quis habet loqui, ipsi volunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°. 1) Tomek, Základy III. S. 168. Hirschgraben b, ändert in »Strahowiensiss, was durch den mehr regestenhaften Charakter der kurzen Notiz begründet sein dürfte, — Vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 57. 2) Tomek, Základy, I. S. 144 verweist es auf Nr. 592 der Zeltnergasse.
141 Nr. 55. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 90'. [Feria V. prox. ante festum sancti Andree apostoli 1415. — 28. Nov. 1415.] Janco filius olim magistri Petri lapicide de castro Pragensi emit pro se unam sexagenam grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Blaham de Raczano et Magdalenam conthoralem ipsius legitimam pro decem sexagenis grossorum super vinea ipsorum, que sita est na bruscze prope viam sicut itur in Czessowicz penes vineam monasterii Strahoviensium (!) immediate1) sub ea tamen condicione notanter expressa, quod dicta sexagena grossorum census post mortem ipsius Janconis ad magistrum Petrum lapicidam de Prachaticz et ad Jaco (!) Jacobum dictum Smolik vicarium ecclesie Pragensis devolvi debet, sic tamen quod ipse Janco, quamdiu vitam duxerit in humanis, plenam potestatem habere debet cum eodem censu faciendi et disponendi, quicquid sue placuerit voluntati. Quem censum ipsi vendentes promiserunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°. Nr. 56.— Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 162'. [Feria V. prox. ante festum sancte Elizabeth 1417. — 18. Nov. 1417.] Johannes dictus Holubars et Agneska conthoralis ipsius legitima resignaverunt atque condescendendo resignant domum2) ipsorum Heyn- czoni de Lazan, capitaneo in Swydnicz, et heredibus suis, que sita est in platea czaltenariorum inter domos Nicolai Reychlini institoris ex una et domum olim Cunczonis perchaner parte ex altera et pretenditur retro usque ad collegium iuristarum, omni eo iure, sicut ipsi eandem domum habuerunt, sic tamen, quod idem Heynczo et heredes sui cum dicta domo de cetero in antea et perpetue plenam potestatem habere debent faciendi et disponendi tamquam cum bonis ipsorum propriis, quicquid eorum placuerit voluntati. Et tenentur de premissa domo Johanconi Kbelsky unam sexagenam grossorum et duos grossos Pragenses et orphanis olim magistri Johannis lapicide duas sexagenas grossorum totum census per- petui annis singulis censuare. Si quis habet loqui, ipsi volunt disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio I°. 1) Tomek, Základy III. S. 168. Hirschgraben b, ändert in »Strahowiensiss, was durch den mehr regestenhaften Charakter der kurzen Notiz begründet sein dürfte, — Vgl. dazu urk. Nachw. Nr. 57. 2) Tomek, Základy, I. S. 144 verweist es auf Nr. 592 der Zeltnergasse.
Strana 142
142 Nr. 57. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 165. [Feria V. prox. post festum sancti Andree apostoli 1417. — 2. Dec. 1417.] Benessius Pyessek de Radczano emit pro se, pro Sdena conthorali sua legitima et eorum heredibus unam sexagenam grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Janconem olim magistri Petri de castro Pragensi filium pro decem sexagenis grossorum, quem censum habuit super vinea Blahe de Radczano et Magdalene conthoralis sue legitime, que sita est in monte dicto Nabruscze (!) penes viam sicut itur in Czessowicz penes vineam monasterii Strahoviensis immediate eo omni iure, sicut ipse habuit. Quem censum dictus Janco promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio 1°. o
142 Nr. 57. — Prag, Grundbuchsamt; Cod. 34, Bl. 165. [Feria V. prox. post festum sancti Andree apostoli 1417. — 2. Dec. 1417.] Benessius Pyessek de Radczano emit pro se, pro Sdena conthorali sua legitima et eorum heredibus unam sexagenam grossorum Pragensium census annui et perpetui erga Janconem olim magistri Petri de castro Pragensi filium pro decem sexagenis grossorum, quem censum habuit super vinea Blahe de Radczano et Magdalene conthoralis sue legitime, que sita est in monte dicto Nabruscze (!) penes viam sicut itur in Czessowicz penes vineam monasterii Strahoviensis immediate eo omni iure, sicut ipse habuit. Quem censum dictus Janco promisit disbrigare secundum ius civitatis et publicavit iudicio 1°. o
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VI. Namens- und Sachverzeichnis. A. F. Aachen, Pfalzkapelle Karls des Großen. 17, 82, 83. Arras, Matthias von, erster Dombaumeister in Prag. 5. 6, 11, 14, 16, 61, 74, 83, 101, 102, 109, 115. Avignon, Wilhelm aus, Brückenbaumeister in Raudnitz. 5. Freiburg im Breisgau, Münster. 37, 76, 87, 110. G. B. Bohunek oder Bohunco, Maler und Schöffe auf dem Hradschin in Prag. 123, 124, 126. Breslau, Dorotheenkirche. 96. — ,Grabmal des Bischofes Pogarell. 105. Brunellesco. 81. Brünn, Jakobskirche. 112. C. Cantionale des Prager Erzbischofes Ernest v. Pardubitz im Prager Domschatze. 102. D. Dominik, Goldschmied auf dem Hradschin in Prag. 25, 26, 28, 123, 124, 127, 128. Druda sieh Gertrude, erste Frau Peter Parlers. Drudekein oder Drutginis, Frau des Baumeisters Heinrich von Gmünd in Brünn und Tochter des Kölner Baumeisters Michael. 11, 13, 39, 40, 113, 127—129. Gamondia, beziehungsweise Gamundia, Enrico oder Heinrichus da, Dombaumeister in Mailand, 41. Gamundia, Bertholdus de. 13. — , Henricus de. 13. Gemunden, Gemund, Gemynd, Gmynda sieh Parler Peter. Gemunder, Albertus. 13. — , Laurentius 13. Gmünd, Heinrich v., Baumeister daselbst, früher Parlier in Köln, Stammvater der Familie Parler. 7—14, 17, 18, 37, 78, 88, 92, 113, 114. — „Heinrich v., Sohn desselben, Steinmetz in Prag, später Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren. 2, 11, 13, 36, 38—41 59, 112, 113, 122, 127—129. — ,Johann v., Meister des Münsterbaues zu Freiburg i. Br. 37, 87, 110. — , Heiligenkreuzkirche. 8, 10, 13, 17, 18, 76, 88, 91, 92, 106, 109. — 8, 11—16, 109. Goldenkron, Cistercienserstift in Süd- böhmen. 20, 35, 58, 112, 113, 118. — , Privatkapelle des Abtes daselbst. 112. Goldschmied unbekannten Namens, Schwiegersohn Peter Parlers. 42, 43, 118, 119. E. Echterdingen, Thurm. 110.
VI. Namens- und Sachverzeichnis. A. F. Aachen, Pfalzkapelle Karls des Großen. 17, 82, 83. Arras, Matthias von, erster Dombaumeister in Prag. 5. 6, 11, 14, 16, 61, 74, 83, 101, 102, 109, 115. Avignon, Wilhelm aus, Brückenbaumeister in Raudnitz. 5. Freiburg im Breisgau, Münster. 37, 76, 87, 110. G. B. Bohunek oder Bohunco, Maler und Schöffe auf dem Hradschin in Prag. 123, 124, 126. Breslau, Dorotheenkirche. 96. — ,Grabmal des Bischofes Pogarell. 105. Brunellesco. 81. Brünn, Jakobskirche. 112. C. Cantionale des Prager Erzbischofes Ernest v. Pardubitz im Prager Domschatze. 102. D. Dominik, Goldschmied auf dem Hradschin in Prag. 25, 26, 28, 123, 124, 127, 128. Druda sieh Gertrude, erste Frau Peter Parlers. Drudekein oder Drutginis, Frau des Baumeisters Heinrich von Gmünd in Brünn und Tochter des Kölner Baumeisters Michael. 11, 13, 39, 40, 113, 127—129. Gamondia, beziehungsweise Gamundia, Enrico oder Heinrichus da, Dombaumeister in Mailand, 41. Gamundia, Bertholdus de. 13. — , Henricus de. 13. Gemunden, Gemund, Gemynd, Gmynda sieh Parler Peter. Gemunder, Albertus. 13. — , Laurentius 13. Gmünd, Heinrich v., Baumeister daselbst, früher Parlier in Köln, Stammvater der Familie Parler. 7—14, 17, 18, 37, 78, 88, 92, 113, 114. — „Heinrich v., Sohn desselben, Steinmetz in Prag, später Baumeister des Markgrafen Jodok von Mähren. 2, 11, 13, 36, 38—41 59, 112, 113, 122, 127—129. — ,Johann v., Meister des Münsterbaues zu Freiburg i. Br. 37, 87, 110. — , Heiligenkreuzkirche. 8, 10, 13, 17, 18, 76, 88, 91, 92, 106, 109. — 8, 11—16, 109. Goldenkron, Cistercienserstift in Süd- böhmen. 20, 35, 58, 112, 113, 118. — , Privatkapelle des Abtes daselbst. 112. Goldschmied unbekannten Namens, Schwiegersohn Peter Parlers. 42, 43, 118, 119. E. Echterdingen, Thurm. 110.
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144 H. M. Hamm, Bartholomäus v., Steinmetz in Köln. 10, 12, 16, 20, 118. Heilbronn, Götzenthurm. 110. I. Meißen, Heinrich v., Goldschmied in Prag. 43, 51, 136, 137. Mettingen, Thurm. 110. Mühlhausen a. E., Kirche. 110. Mühlhausen in Böhmen. 85. Ingelheim(Nieder-), Augustinerchorherren- stift. 81, 82. N. J. Nicolaus, Neffe des Dombaumeisters Peter Parler. 20, 35, 41, 59, 113, 118. Nimburg, Pfarrkirche. 111. Jakob, Neffe des Dombaumeisters Peter Parler. 20, 35, 41, 59, 113, 118. Jeny von Prag, Steinmetz in Wien. 60. Jessek oder Johann, Maler und Schöffe auf dem Hradschin in Prag. 123, 124, 126. Johann, Baumeister der Kirche des Cister- cienserstiftes Zwettl in Niederösterreich. 37. Johann v. Gmünd sich Gmünd. Johannes Teutonicus s. Teutonicus. Junker v. Prag. 4, 60. O. Orationale des Prager Erzbischofes Ernest von Pardubitz im böhmischen Museum in Prag. 102. Oswald Meister, Maler in Prag. 100. Otlinus, Goldschmied in Prag. 43, 51, 52, 136—138. — , Meister der Prager Brücke. 65. Oybin bei Zittau, Kirchenruine des alten Cölestinerklosters. 96. K. Karlstein, Burg. 61. — , Bildnis Karls IV. und seiner Ge- mahlin. 102. Knittlingen, Stadtkirche. 110. Kolin, Bartholomäuskirche. 13, 16, 19, 58, 61, 73—78, 80, 86, 87, 91, 110, 115. — „ Inschriftentafel. 13, 76, 110, 115. - , Michael v., Steinmetz daselbst. 75. —, Myrklaus v., Steinmetz daselbst. 75. Köln. 8, 10—14, 16, 17, 24, 109. — , Dom. 6, 9, 16, 17, 38—41, 76, 87, 109. — , Michael v., Baumeister daselbst. 38, 39, 41, 113, 129. —, Michael v., Steinmetz in Prag, Schwieger- sohn des Peter Parler. 10, 12, 21, 25, 26, 36, 41, 43, 46, 47, 59, 75, 126. Königsaal, Cistercienserkirche. 6. Krummau, Stadtkirche. 85. Kuttenberg, Barbarakirche. 10, 13, 16, 17, 19, 58, 85—91, 109. L. Liphard, Steinmetzmeister in Prag. 44. Lomersheim, Kirche. 110. Ludmila, Frau Peter Parlers, identisch mit Gertrude. 20, 21, 118. Parler, Benedict, Sohn des Prager Dom- baumeisters Johann Parler. 50, 52, 113, 133. — , Elisabeth Agnes v. Bur, zweite Ge- mahlin des Prager Dombaumeisters Peter Parler. 21, 25—28, 42, 56, 93, 113, 123, 124, 128. — „ Gertrude, Tochter des Kölner Stein- metzen Bartholomäus v. Hamm, erste Ge- mahlin des Prager Dombaumeisters Peter Parler. 10, 12, 13, 16, 20—22, 25, 42, 56, 113, 118. — ,Heinrich; sich Heinrich v. Gmünd, Vater und Sohn. — , Janco, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler. 55—57, 59, 113, 141, 142. — „ Johann, Bruder des Dombaumeisters Peter Parler. 36, 37, 41, 113, 116. — , Johann, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler, dritter Dombaumeister in Prag. 2, 3, 21, 27, 28, 30—32, 42—56, 59, 90, 93, 112, 113, 125, 127, 128, 130—141. — Johann oder Johanko, Sohn des Prager Dombaumeisters Johann Parler. 50—54, 113, 133, 136—138. P.
144 H. M. Hamm, Bartholomäus v., Steinmetz in Köln. 10, 12, 16, 20, 118. Heilbronn, Götzenthurm. 110. I. Meißen, Heinrich v., Goldschmied in Prag. 43, 51, 136, 137. Mettingen, Thurm. 110. Mühlhausen a. E., Kirche. 110. Mühlhausen in Böhmen. 85. Ingelheim(Nieder-), Augustinerchorherren- stift. 81, 82. N. J. Nicolaus, Neffe des Dombaumeisters Peter Parler. 20, 35, 41, 59, 113, 118. Nimburg, Pfarrkirche. 111. Jakob, Neffe des Dombaumeisters Peter Parler. 20, 35, 41, 59, 113, 118. Jeny von Prag, Steinmetz in Wien. 60. Jessek oder Johann, Maler und Schöffe auf dem Hradschin in Prag. 123, 124, 126. Johann, Baumeister der Kirche des Cister- cienserstiftes Zwettl in Niederösterreich. 37. Johann v. Gmünd sich Gmünd. Johannes Teutonicus s. Teutonicus. Junker v. Prag. 4, 60. O. Orationale des Prager Erzbischofes Ernest von Pardubitz im böhmischen Museum in Prag. 102. Oswald Meister, Maler in Prag. 100. Otlinus, Goldschmied in Prag. 43, 51, 52, 136—138. — , Meister der Prager Brücke. 65. Oybin bei Zittau, Kirchenruine des alten Cölestinerklosters. 96. K. Karlstein, Burg. 61. — , Bildnis Karls IV. und seiner Ge- mahlin. 102. Knittlingen, Stadtkirche. 110. Kolin, Bartholomäuskirche. 13, 16, 19, 58, 61, 73—78, 80, 86, 87, 91, 110, 115. — „ Inschriftentafel. 13, 76, 110, 115. - , Michael v., Steinmetz daselbst. 75. —, Myrklaus v., Steinmetz daselbst. 75. Köln. 8, 10—14, 16, 17, 24, 109. — , Dom. 6, 9, 16, 17, 38—41, 76, 87, 109. — , Michael v., Baumeister daselbst. 38, 39, 41, 113, 129. —, Michael v., Steinmetz in Prag, Schwieger- sohn des Peter Parler. 10, 12, 21, 25, 26, 36, 41, 43, 46, 47, 59, 75, 126. Königsaal, Cistercienserkirche. 6. Krummau, Stadtkirche. 85. Kuttenberg, Barbarakirche. 10, 13, 16, 17, 19, 58, 85—91, 109. L. Liphard, Steinmetzmeister in Prag. 44. Lomersheim, Kirche. 110. Ludmila, Frau Peter Parlers, identisch mit Gertrude. 20, 21, 118. Parler, Benedict, Sohn des Prager Dom- baumeisters Johann Parler. 50, 52, 113, 133. — , Elisabeth Agnes v. Bur, zweite Ge- mahlin des Prager Dombaumeisters Peter Parler. 21, 25—28, 42, 56, 93, 113, 123, 124, 128. — „ Gertrude, Tochter des Kölner Stein- metzen Bartholomäus v. Hamm, erste Ge- mahlin des Prager Dombaumeisters Peter Parler. 10, 12, 13, 16, 20—22, 25, 42, 56, 113, 118. — ,Heinrich; sich Heinrich v. Gmünd, Vater und Sohn. — , Janco, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler. 55—57, 59, 113, 141, 142. — „ Johann, Bruder des Dombaumeisters Peter Parler. 36, 37, 41, 113, 116. — , Johann, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler, dritter Dombaumeister in Prag. 2, 3, 21, 27, 28, 30—32, 42—56, 59, 90, 93, 112, 113, 125, 127, 128, 130—141. — Johann oder Johanko, Sohn des Prager Dombaumeisters Johann Parler. 50—54, 113, 133, 136—138. P.
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Parler, Katharina Helene, Tochter des Jesco v. Kuttenberg, erste Gemahlin des dritten Prager Dombaumeisters Johann Parler. 46, 49, 50, 52, 53, 90, 113, 131—138, 138. — , Ludmila, identisch mit Gertrude. 20, 21, 118. — , Margareta, zweite Gemahlin des Dom- baumeisters Johann Parler. D2— 54, 113, 188—140. — , Michael, Bruder des Prager Dombau- meisters Peter. 8, 9, 11, 12, 20, 26, 35 —88, 41, 45, 46, 58, 59, 112, 113, 118, 124, 126, 127. — , Nicolaus, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler, Canonicus in Prag. 21, 24, 27—29, 42—47, 49, 56, 108, 113, 121, 125, 127, 128, 180—132, 134. — » Paul, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler. 25, 26, 56, 60, 113, 123, 124. — , Peter, auch genannt v. Gmünd, Sohn des IIeinrich von Gmünd, zweiter Dom- baumeister in Prag. 1—4, 6—88, 40—49, 550—600, 68—70, 72—80, 88—184, 141, 142. — 4, Schwester Peter Parlers, deren Namen unbekannt. 41, 113. — , Tochter des Peter Parler, áltere, ver- heiratet an einen Goldschmied in Prag. 21, 26, 42, 56, 108, 113. — , Tochter des Peter Parler, jüngere, verheiratet an dem Steinmetzen Michael v. Kóln. 21, 25, 42, 47, 56, 113. — , Ulrich. 38, 113, 133. — , Wenzel, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler. 21, 26—28, 42—49, 56, 59, 113, 125—128, 130, 132. — , Wenzel, Sohn des Dombaumeisters Johann Parler. 50, 52, 113, 133. Pehem Jane, Steinmetz in Wien. 60. P es ol d, Goldschmied inPrag. 52,54,137,139, Pfaffenhofen, Thurm. 110. Pilgram, Baumeister in Wien. 4. Prachatitz, Hans v., Baumeister in Wien. 60. — , Jakob v., Steinmetzmeister. 60. — , Meister Peter v., Steinmetz. 55, 57, 59, 60, 141. — , Wenzel v., Baumeister in Wien. 60. Prag, Allerheiligenkirche auf dem Hrad- schin. 19, 61, 74, 78—80, 115. — , Bischofspalast. 140. Neuwirth: Peter Parler von Gmünd. 145 Prag, Brücke der Königin Judith. 65. — , Brücke Karls IV. über die Moldau. 16, 19, 61, 64—69, 115. — , Brückenthurm der Altstadt. 69 —72, 102. — , Briickenthurmstatuen. 102, 104, 105. — , Dom. 5—7, 11, 13—15, 18—20, 31 —88, 61—64, 73, 74, 77—79, 87, 90, 92, 96, 97—105, 114, 118. — Dom; in demselben: Büste des Dombaumeisters Peter Parler. 82, 33, 101, 102. Büste des Dombauinspectors Wenzel von Radecz. 33, 101, 102. Büsten der Triforiumsgalerie.101—104, 111. Chorstühle. 61, 64, 96, 114, 115. Grabdenkmale böhmischer Fürsten. 98, 99, 110, 111. Grabmal des Prager Erzbischofes Johann Očko von Wlaschim. 102, 105. - Grabmal des Kčnigs Přemysl Ottokar I. 96—98, 100, 103, 105. Grabmal des Kónigs Pfemysl Ottokar II. 97—100, 108, 106. Grabplatte für die Kónigin Gutta. 99. Inschrift der Triforiumsgalerie. 114—115. Kregsteine mit Heiligendarstellungen am Chorschlusse. 100, 101, 108. Marmortafel an der Siidseite. 13, 31, 61, 114, 132. Monstranz mit der Gestalt der heil. Katha- rina im Domschatze. 108. Parlermonstranz des Domschatzes. 107, 108. Statue des heil. Wenzel. 99, 100. — , Jeny v., sieh Jeny. — , Junker v., sieh Junker. — , Karlshof, Kirche des Augustinerchor- herrenstiftes. 17, 19, 63, 80—86, 96, 109. — , Känigsburg auf dem Hradschin. 6, 82, — , Mariaschneekirche. 111. — , Rathhaus Altstüdter. 140. — , Teynkirche. 90—95, 106, 107, 110, —, Portalsculpturen derselben. 106, 107. Pfelautsch, Pfarrkirche. 96. R. Raudnitz, Elbebriicke. 5. — , Votivbild des Prager Erzbischofes Johann Ofko von Wlaschim aus. 102. Roritzer Matthäus, Dombaumeister in Re- gensburg. 60. Rottenburg a. N., Kirche. 110. 10
Parler, Katharina Helene, Tochter des Jesco v. Kuttenberg, erste Gemahlin des dritten Prager Dombaumeisters Johann Parler. 46, 49, 50, 52, 53, 90, 113, 131—138, 138. — , Ludmila, identisch mit Gertrude. 20, 21, 118. — , Margareta, zweite Gemahlin des Dom- baumeisters Johann Parler. D2— 54, 113, 188—140. — , Michael, Bruder des Prager Dombau- meisters Peter. 8, 9, 11, 12, 20, 26, 35 —88, 41, 45, 46, 58, 59, 112, 113, 118, 124, 126, 127. — , Nicolaus, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler, Canonicus in Prag. 21, 24, 27—29, 42—47, 49, 56, 108, 113, 121, 125, 127, 128, 180—132, 134. — » Paul, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler. 25, 26, 56, 60, 113, 123, 124. — , Peter, auch genannt v. Gmünd, Sohn des IIeinrich von Gmünd, zweiter Dom- baumeister in Prag. 1—4, 6—88, 40—49, 550—600, 68—70, 72—80, 88—184, 141, 142. — 4, Schwester Peter Parlers, deren Namen unbekannt. 41, 113. — , Tochter des Peter Parler, áltere, ver- heiratet an einen Goldschmied in Prag. 21, 26, 42, 56, 108, 113. — , Tochter des Peter Parler, jüngere, verheiratet an dem Steinmetzen Michael v. Kóln. 21, 25, 42, 47, 56, 113. — , Ulrich. 38, 113, 133. — , Wenzel, Sohn des Dombaumeisters Peter Parler. 21, 26—28, 42—49, 56, 59, 113, 125—128, 130, 132. — , Wenzel, Sohn des Dombaumeisters Johann Parler. 50, 52, 113, 133. Pehem Jane, Steinmetz in Wien. 60. P es ol d, Goldschmied inPrag. 52,54,137,139, Pfaffenhofen, Thurm. 110. Pilgram, Baumeister in Wien. 4. Prachatitz, Hans v., Baumeister in Wien. 60. — , Jakob v., Steinmetzmeister. 60. — , Meister Peter v., Steinmetz. 55, 57, 59, 60, 141. — , Wenzel v., Baumeister in Wien. 60. Prag, Allerheiligenkirche auf dem Hrad- schin. 19, 61, 74, 78—80, 115. — , Bischofspalast. 140. Neuwirth: Peter Parler von Gmünd. 145 Prag, Brücke der Königin Judith. 65. — , Brücke Karls IV. über die Moldau. 16, 19, 61, 64—69, 115. — , Brückenthurm der Altstadt. 69 —72, 102. — , Briickenthurmstatuen. 102, 104, 105. — , Dom. 5—7, 11, 13—15, 18—20, 31 —88, 61—64, 73, 74, 77—79, 87, 90, 92, 96, 97—105, 114, 118. — Dom; in demselben: Büste des Dombaumeisters Peter Parler. 82, 33, 101, 102. Büste des Dombauinspectors Wenzel von Radecz. 33, 101, 102. Büsten der Triforiumsgalerie.101—104, 111. Chorstühle. 61, 64, 96, 114, 115. Grabdenkmale böhmischer Fürsten. 98, 99, 110, 111. Grabmal des Prager Erzbischofes Johann Očko von Wlaschim. 102, 105. - Grabmal des Kčnigs Přemysl Ottokar I. 96—98, 100, 103, 105. Grabmal des Kónigs Pfemysl Ottokar II. 97—100, 108, 106. Grabplatte für die Kónigin Gutta. 99. Inschrift der Triforiumsgalerie. 114—115. Kregsteine mit Heiligendarstellungen am Chorschlusse. 100, 101, 108. Marmortafel an der Siidseite. 13, 31, 61, 114, 132. Monstranz mit der Gestalt der heil. Katha- rina im Domschatze. 108. Parlermonstranz des Domschatzes. 107, 108. Statue des heil. Wenzel. 99, 100. — , Jeny v., sieh Jeny. — , Junker v., sieh Junker. — , Karlshof, Kirche des Augustinerchor- herrenstiftes. 17, 19, 63, 80—86, 96, 109. — , Känigsburg auf dem Hradschin. 6, 82, — , Mariaschneekirche. 111. — , Rathhaus Altstüdter. 140. — , Teynkirche. 90—95, 106, 107, 110, —, Portalsculpturen derselben. 106, 107. Pfelautsch, Pfarrkirche. 96. R. Raudnitz, Elbebriicke. 5. — , Votivbild des Prager Erzbischofes Johann Ofko von Wlaschim aus. 102. Roritzer Matthäus, Dombaumeister in Re- gensburg. 60. Rottenburg a. N., Kirche. 110. 10
Strana 146
146 S. Schaufler Otto, Kirchenbaupfleger bei der Teynkirche in Prag. 94, 95. Sedletz, Cistercienserkirche. 6. Slup, Kirche des ehemaligen Servitenklo- sters. 96. Smelczer Petrus, Kirchenbaupfleger bei der Teynkirche in Prag. 94, 95. W. Weil d. Stadt, Stadtkirche. 110. Wenzel, Goldschmied in Prag. 52, 136. — , Steinmetzmeister beim Dombaue in Regensburg. 60. Wernher, Steinmetz auf dem Hradschin in Prag. 26, 27, 35, 124, 126—128. Wrchowišť, Michael v., Kirchenbaupfleger in Kuttenberg. 94. Wurmser Nicolaus, Maler v. Straßburg. 73. T. Teutonicus Johannes, beim Mailänder Dombaue beschäftigter Meister. 41. Theodorich, Maler Karls IV. 31, 73. Tilmann, Steinmetzmeister in Prag. 99. Z. Zierholt Hans, Steinmetzmeister in Brünn. 4. Zittau, Stadtkirche. 96. Zwettl, Cistercienserstiftskirche. 37.
146 S. Schaufler Otto, Kirchenbaupfleger bei der Teynkirche in Prag. 94, 95. Sedletz, Cistercienserkirche. 6. Slup, Kirche des ehemaligen Servitenklo- sters. 96. Smelczer Petrus, Kirchenbaupfleger bei der Teynkirche in Prag. 94, 95. W. Weil d. Stadt, Stadtkirche. 110. Wenzel, Goldschmied in Prag. 52, 136. — , Steinmetzmeister beim Dombaue in Regensburg. 60. Wernher, Steinmetz auf dem Hradschin in Prag. 26, 27, 35, 124, 126—128. Wrchowišť, Michael v., Kirchenbaupfleger in Kuttenberg. 94. Wurmser Nicolaus, Maler v. Straßburg. 73. T. Teutonicus Johannes, beim Mailänder Dombaue beschäftigter Meister. 41. Theodorich, Maler Karls IV. 31, 73. Tilmann, Steinmetzmeister in Prag. 99. Z. Zierholt Hans, Steinmetzmeister in Brünn. 4. Zittau, Stadtkirche. 96. Zwettl, Cistercienserstiftskirche. 37.
- Ia: Titel
- I: Inhalt
- 1: Einleitung
- 5: Lebensverhältnisse
- 34: Vewandtenkreis
- 58: Thätigkeit und Werke
- 113: Stammtafel der Familie
- 114: Urkundliche Nachweise
- 143: Namens- und Sachverzeichnis