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Die Junker von Prag
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Urkundlicher Anhang
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Titel
94
Název:
Junker von Prag
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1894
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
78
Obsah:
- 17: Die Junker von Prag
- 84: Urkundlicher Anhang
- 94: Titel
upravit
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17 Die Junker von Prag. Von Joseph Menwirth. Wenige Fragen der Künstlergeschichte des Mittelalters haben so oft im Vordergrunde fachmännischer Erörterung gestauden als die der soge- nannten „Junker von Prag“. Die eingehendsten Untersuchungen haben in dieselbe noch keine Klarheit gebracht, welche zu wissenschaftlich zuverlässigen Ergebnissen führen könute; vielen der anfgestellten Hypothesen fehlt bei näherer Erwägung trotz bestechenden Scheines die Berechtigung der Halt- barkeit, manche tragen den Stempel der Voreingenommenheit und Willkür geradezu auf der Stirne. Da erst in jüngster Zeit zwet neue Erklärungs- vorschläge 1) gemacht wurden, so stellt es sich für die Beurtheilung mancher Fragen, die mit der Junkerfrage in Beziehungen gebracht werden können, als wüuschenswerth heraus, das bisher bekannte Material und die daraus abgeleiteten Ansichten kritisch zu prüfen und durch Beibringnng neuer Momente die Lbsung zu fördern. Die frühesten Erwähnungen der Junker von Prag finden sich in zwei Werken, welche für die Theorie der spätmittelalterlichen Bauten von hoher Wichtigkeit sind. In der Widmung, welche das 1486 gedruckte „puechlein der fialen gerechtikait“ enthält, beruft sich der Verfafser desselben, der Regensburger Dombaumeister Matthäus Roritzer, nach der Erlänterung der Zwecke seiner Arbeit, darauf: „Und nit allein aus mir selbs sunder vor auch durch Die alten der kunste wissende Und “ 2) nemlichen dj iungkhern von prage erclaret jst.“2) In ähnlicher Weise betont Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein,3) welches wahrscheinlich 1) Gurlitt, Beiträge zur Entwicklnngsgeschichte der Gothik. Zeitschrift für Bau- wesen. Jhg. 42, Sp. 333—334. — F. Carstaujen, Ulrich von En singen. Ein Beitrag zur Geschichte der Gothik in Deutschland. München 1893. S. 103 uf. 2) Heideloff, Die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland. Nürnberg 1844. S. 102. 3) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Ihg. 1881 (28. Band) Sp. 65 uf.
17 Die Junker von Prag. Von Joseph Menwirth. Wenige Fragen der Künstlergeschichte des Mittelalters haben so oft im Vordergrunde fachmännischer Erörterung gestauden als die der soge- nannten „Junker von Prag“. Die eingehendsten Untersuchungen haben in dieselbe noch keine Klarheit gebracht, welche zu wissenschaftlich zuverlässigen Ergebnissen führen könute; vielen der anfgestellten Hypothesen fehlt bei näherer Erwägung trotz bestechenden Scheines die Berechtigung der Halt- barkeit, manche tragen den Stempel der Voreingenommenheit und Willkür geradezu auf der Stirne. Da erst in jüngster Zeit zwet neue Erklärungs- vorschläge 1) gemacht wurden, so stellt es sich für die Beurtheilung mancher Fragen, die mit der Junkerfrage in Beziehungen gebracht werden können, als wüuschenswerth heraus, das bisher bekannte Material und die daraus abgeleiteten Ansichten kritisch zu prüfen und durch Beibringnng neuer Momente die Lbsung zu fördern. Die frühesten Erwähnungen der Junker von Prag finden sich in zwei Werken, welche für die Theorie der spätmittelalterlichen Bauten von hoher Wichtigkeit sind. In der Widmung, welche das 1486 gedruckte „puechlein der fialen gerechtikait“ enthält, beruft sich der Verfafser desselben, der Regensburger Dombaumeister Matthäus Roritzer, nach der Erlänterung der Zwecke seiner Arbeit, darauf: „Und nit allein aus mir selbs sunder vor auch durch Die alten der kunste wissende Und “ 2) nemlichen dj iungkhern von prage erclaret jst.“2) In ähnlicher Weise betont Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein,3) welches wahrscheinlich 1) Gurlitt, Beiträge zur Entwicklnngsgeschichte der Gothik. Zeitschrift für Bau- wesen. Jhg. 42, Sp. 333—334. — F. Carstaujen, Ulrich von En singen. Ein Beitrag zur Geschichte der Gothik in Deutschland. München 1893. S. 103 uf. 2) Heideloff, Die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland. Nürnberg 1844. S. 102. 3) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Ihg. 1881 (28. Band) Sp. 65 uf.
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18 — zwischen 1484 bis 1489 von Georg Stuchs von Sulzbach gedruckt wurde,1) am Schlusse der seine Absichten erläuternden Einleitung:2) „Vnd hab solichs auß mir selber nit erfunden. sunder von vil andern grossen berumbten maisteren. Als die Junckhern von prage. Maister ruger. Niclas von straspurgk. Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht mitsamt vil andern genomen.“ Es bleibt gewiß in hohem Grade interessant, daß gerade zwei kunst- theoretische Schriften, welche Bauangelegenheiten behandeln, in überein- stummender Weise auf die Junker von Prag als Gewährsmänner sich be ziehen; eine solche Berufung auf eine gewisse Ueberlieferung war augen- scheinlich den Baumeistern jener Zeit, soweit sie sich mit der Erörterung theoretischer Fragen befaßten, vollkommen geläufig, da z. B. auch „Larenz Lacher, der Pfalz Baumeister“ in seiner 1516 verfaßten Unterweisung den „alt Brauch“ sowie den „großkreutzbogen den vnsre Altvetter haben gebraucht“ hervorhebt und auf „diese meinung mit den zweyen blumen, die vnsere Alt Vätter gebraucht haben“, verweist.3) Die er wähnten Werke waren in Deutschland gewiß nicht die ersten ihrer Art, da zweifellos hervorragende Meister in ähnlicher Weise über gewisse Fragen handschiftliche Unterweisungen znsammenstellten, die nur bis jetzt entweder noch nicht bekannt oder gänzlich verloren gegangen sind. Die Ueberein stimmung der Angaben des Regensburger Dombaumeister Matthäus Ro ritzer und Hans Schmuttermayers von Nürnberg, über dessen Lebensver- hältnisse leider nichts Ausführlicheres bekannt ist, der aber nach der Natur 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sv. 67—68. — Gurlitt, Beiträge zur Entwicklungsgeschichte der Gothik a. a. O. Sp. 333 setzt Schmuttermayers Werk auf das „Jahr 1490“, was sich ohne Beibringung zuverlässiger Anhaltspunkte als willkürliche Annahmne erweist, zu welcher uach den Bemerkungen des Heransgebers des Neudruckes alle Berechtigung fehlt, da derselbe aus der Vergleichung mit den Typen des 1489 gedruckten Mamo- trectus nachweist, daß Schmuttermayers Büchlein „schon einige Jahre früher durch Stuchs gedruckt sein müsse“. Hans Schmuttermayers Fialeubüchlein a. a. O. Sp. 73. — Carstan jen, Ulrich von Ensingen. S. 103 bezeichnet die Augabe Roritzers als „die einzige auf uns gekommene Nachricht, welche als authentisch zu bezeichnen ist", und hat Schmuttermayers Arbeit, die Gurlitt noch vor dem Erscheinen von Carstanjens Buch für eine ueue Lösung der Junkerfrage heranzog, auffallender- weise gar nicht benützt. Ebensowenig wixd Schmuttermayer beachtet von Chytil, Petr Parléř a mistři gmündští. (Prag 1886.) S. 29 uf. und S. 40, Anm. 30. 3) Reichensperger, Vermischte Schriften über christliche Kunst. Leipzig 1856. S. 136 und 143. 2)
18 — zwischen 1484 bis 1489 von Georg Stuchs von Sulzbach gedruckt wurde,1) am Schlusse der seine Absichten erläuternden Einleitung:2) „Vnd hab solichs auß mir selber nit erfunden. sunder von vil andern grossen berumbten maisteren. Als die Junckhern von prage. Maister ruger. Niclas von straspurgk. Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht mitsamt vil andern genomen.“ Es bleibt gewiß in hohem Grade interessant, daß gerade zwei kunst- theoretische Schriften, welche Bauangelegenheiten behandeln, in überein- stummender Weise auf die Junker von Prag als Gewährsmänner sich be ziehen; eine solche Berufung auf eine gewisse Ueberlieferung war augen- scheinlich den Baumeistern jener Zeit, soweit sie sich mit der Erörterung theoretischer Fragen befaßten, vollkommen geläufig, da z. B. auch „Larenz Lacher, der Pfalz Baumeister“ in seiner 1516 verfaßten Unterweisung den „alt Brauch“ sowie den „großkreutzbogen den vnsre Altvetter haben gebraucht“ hervorhebt und auf „diese meinung mit den zweyen blumen, die vnsere Alt Vätter gebraucht haben“, verweist.3) Die er wähnten Werke waren in Deutschland gewiß nicht die ersten ihrer Art, da zweifellos hervorragende Meister in ähnlicher Weise über gewisse Fragen handschiftliche Unterweisungen znsammenstellten, die nur bis jetzt entweder noch nicht bekannt oder gänzlich verloren gegangen sind. Die Ueberein stimmung der Angaben des Regensburger Dombaumeister Matthäus Ro ritzer und Hans Schmuttermayers von Nürnberg, über dessen Lebensver- hältnisse leider nichts Ausführlicheres bekannt ist, der aber nach der Natur 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sv. 67—68. — Gurlitt, Beiträge zur Entwicklungsgeschichte der Gothik a. a. O. Sp. 333 setzt Schmuttermayers Werk auf das „Jahr 1490“, was sich ohne Beibringung zuverlässiger Anhaltspunkte als willkürliche Annahmne erweist, zu welcher uach den Bemerkungen des Heransgebers des Neudruckes alle Berechtigung fehlt, da derselbe aus der Vergleichung mit den Typen des 1489 gedruckten Mamo- trectus nachweist, daß Schmuttermayers Büchlein „schon einige Jahre früher durch Stuchs gedruckt sein müsse“. Hans Schmuttermayers Fialeubüchlein a. a. O. Sp. 73. — Carstan jen, Ulrich von Ensingen. S. 103 bezeichnet die Augabe Roritzers als „die einzige auf uns gekommene Nachricht, welche als authentisch zu bezeichnen ist", und hat Schmuttermayers Arbeit, die Gurlitt noch vor dem Erscheinen von Carstanjens Buch für eine ueue Lösung der Junkerfrage heranzog, auffallender- weise gar nicht benützt. Ebensowenig wixd Schmuttermayer beachtet von Chytil, Petr Parléř a mistři gmündští. (Prag 1886.) S. 29 uf. und S. 40, Anm. 30. 3) Reichensperger, Vermischte Schriften über christliche Kunst. Leipzig 1856. S. 136 und 143. 2)
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19 — seiner Darlegungen wie Roritzer ein bauverständiger Fachmann gewesen sein muß, gibt die zuverlässige Gewähr, daß im letzten Viertel des 15. Jahrhundertes in den Baumeisterkreisen Deutschlands das Andenken an die Junker von Prag als Persönlichkeiten, welche für die Behandlung theoretischer Fragen hohes Ansehen erlangt und für die Construction der Fialen und Wimperge vielleicht in einer handschriftlich verbreiteten Unter weisung der oben bezeichneten Art bestimmte Fingerzeige gegeben hatten, nicht erloschen war. Vom Standpunkte der beiden Gewährsmänner aus gerechnet, ge- hörten die Innker von Prag einer älteren Generation an, welche jedoch für die Begründung und Verbreitung gewisser neuer Kunstanschauungen von Bedentung war. Deun Roritzer hebt ja rücksichtlich seiner Darlegung hervor, daß das Wesentliche derselben „vor durch Die alten der kunste wissende Und nemlichen dj iungkhern von prage erclaret jst“. Was er „in diesen hernachberurten form mit einer clainen auslegung ge- czogen“, erweist sich nicht als sein künstlerisches Eigenthum, sondern als Zusammenfassung einer älteren Ueberliefernng, welche ihm „vor durch Die alten der kunste wissende“ zuströmte. Unter diesen kunstverstän digen Vermittlern hob er einzig und namentlich die Junker von Prag hervor, welche demnach wohl beträchtlich älter als Roritzer gewesen sein missen, da er sie bereits unter „Die alten der kunste wissende“ rechnet. Die gleiche Thatsache tritt in der Angabe Schmuttermayers uoch deutlicher zutage. Denn wenn er zugibt, daß er seine Erlänterungen nicht aus sich selbst erfunden, sondern „von vil andern grossen berumbten maisteren. Als die Junckhern von prage. Maister ruger. Niclas von straspurk. Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“ überkommen habe, so hebt er einen unverkennbaren Unterschied der ihm von andern übermittelten Kunstan- schanungen hervor. Tritt doch der Nicolaus von Straßburg, „Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“, in einen ge wissen Gegensatz zu den „Junckhern von prage“, welche zu den älteren großen und berühmten Meistern gerechnet werden müssen. Unmittelbar vorher versichert Hans Schmuttermayer, daß er in seine Arbeit „die art solichs maswerks. virung. rotund. der violn. winperg. vnd der pfeyler mit aller irer zugehorungen auff die new mitsamt der altten art gerecht gemacht vnd hynein pracht nach aller irer austei- lung auff das verstentlichst“. Er ist sich mithin des Gegensatzes zwischen der alten und neuen Art, die aber das gleiche Ziel im Auge
19 — seiner Darlegungen wie Roritzer ein bauverständiger Fachmann gewesen sein muß, gibt die zuverlässige Gewähr, daß im letzten Viertel des 15. Jahrhundertes in den Baumeisterkreisen Deutschlands das Andenken an die Junker von Prag als Persönlichkeiten, welche für die Behandlung theoretischer Fragen hohes Ansehen erlangt und für die Construction der Fialen und Wimperge vielleicht in einer handschriftlich verbreiteten Unter weisung der oben bezeichneten Art bestimmte Fingerzeige gegeben hatten, nicht erloschen war. Vom Standpunkte der beiden Gewährsmänner aus gerechnet, ge- hörten die Innker von Prag einer älteren Generation an, welche jedoch für die Begründung und Verbreitung gewisser neuer Kunstanschauungen von Bedentung war. Deun Roritzer hebt ja rücksichtlich seiner Darlegung hervor, daß das Wesentliche derselben „vor durch Die alten der kunste wissende Und nemlichen dj iungkhern von prage erclaret jst“. Was er „in diesen hernachberurten form mit einer clainen auslegung ge- czogen“, erweist sich nicht als sein künstlerisches Eigenthum, sondern als Zusammenfassung einer älteren Ueberliefernng, welche ihm „vor durch Die alten der kunste wissende“ zuströmte. Unter diesen kunstverstän digen Vermittlern hob er einzig und namentlich die Junker von Prag hervor, welche demnach wohl beträchtlich älter als Roritzer gewesen sein missen, da er sie bereits unter „Die alten der kunste wissende“ rechnet. Die gleiche Thatsache tritt in der Angabe Schmuttermayers uoch deutlicher zutage. Denn wenn er zugibt, daß er seine Erlänterungen nicht aus sich selbst erfunden, sondern „von vil andern grossen berumbten maisteren. Als die Junckhern von prage. Maister ruger. Niclas von straspurk. Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“ überkommen habe, so hebt er einen unverkennbaren Unterschied der ihm von andern übermittelten Kunstan- schanungen hervor. Tritt doch der Nicolaus von Straßburg, „Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“, in einen ge wissen Gegensatz zu den „Junckhern von prage“, welche zu den älteren großen und berühmten Meistern gerechnet werden müssen. Unmittelbar vorher versichert Hans Schmuttermayer, daß er in seine Arbeit „die art solichs maswerks. virung. rotund. der violn. winperg. vnd der pfeyler mit aller irer zugehorungen auff die new mitsamt der altten art gerecht gemacht vnd hynein pracht nach aller irer austei- lung auff das verstentlichst“. Er ist sich mithin des Gegensatzes zwischen der alten und neuen Art, die aber das gleiche Ziel im Auge
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— 20 — hatte, vollkommen klar. Wenn er nun gleich darauf dem Nicolaus von Straßburg das Verdienst zuerkennt, daß er „am mainsten die new art an das licht gepracht“, so haben augenscheinlich die unmittelbar vor ihm genannten Künstler — nämlich die Junker von Prag und Meister Ruger — an dieser Richtung nicht den gleichen Antheil, weil sie dann zweifellos in dieselbe Kategorie durch eine entsprechende Satzänderung einbezogen worden wären. Es könnte gleichwohl angenommen werden, daß Hans Schmutter- mayer mit dem Zusatze, Niclas von Straßburg habe „am mainsten die new art an das licht gepracht“, behaupten wollte, es hätten die „Junck- hern von prage“ und „Maister ruger“ nicht soviel Verdienste um die Verbreitung der neuen Art als Niclas von Straßburg. Dieser Gedanke des Vergleiches würde die „Junckhern von Prag“ auch unter die er wähnenswerthen, obzwar nicht so bedeutenden Vertreter der neuen Art einreihen. Da Matthäus Roritzer sie nach allen für ihn in Betracht kom- menden Verhältnissen unter „Die alten der kunste wissende“ rechnet, kann ein offenbar zunächst ans seiner Unterweisnng Schöpfender ste immer- hin zu jenen zählen, welche in gewissem Sinne „die new art an das licht gepracht“ haben und sich von Niclas von Straßburg, der dies „am mainsten“ gethan, nur rücksichtlich des Grades der Antheilnahme an der Verbreitung neuer Kunstanschauungen unterschieden. Die Junker von Prag erscheinen demnach auch Schmnttermayer offenbar nicht als Vertreter der nenen Art im Geiste des Nicolaus von Straßburg und rücken dadurch von selbst in die Kategorie „der altten art“, deren Anschaunngen in Schmnttermayers Büchlein mit jenen der neuen vereinigt erscheinen. Auch von seinem Standpunkte ans gehören die Junker von Prag einer älteren, zeitlich nicht näher begrenzten Künstter- generation an, deren Unterweisnng Schmnttermayer kaum selbst noch ge¬ nossen zu haben scheint. Die Dentung, welche Gurlitt der Stelle Schmuttermayers gab, bernht auf einer ebenso willkürlichen als geradezu unbegreiflichen Ent- stellung des Textes und wird mit der einfachen Berichtigung desselben unhaltbar. Nach Gurlitt berichtet Schmuttermayer angeblich,1) er habe solches nicht selbst erfunden, sondern von viel andern großen berühmten Meistern, als den Jungherrn von Prag, Meister Ruger, Niclas von Straßburg, „die han am meinsten die nev art an das licht gepracht, mitsamt vil andern genomen“. Gurlitt knüpft daran die Erklärnng, man habe „hier also den entschiedenen Hinweis auf eine neue Kunstart 1) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333.
— 20 — hatte, vollkommen klar. Wenn er nun gleich darauf dem Nicolaus von Straßburg das Verdienst zuerkennt, daß er „am mainsten die new art an das licht gepracht“, so haben augenscheinlich die unmittelbar vor ihm genannten Künstler — nämlich die Junker von Prag und Meister Ruger — an dieser Richtung nicht den gleichen Antheil, weil sie dann zweifellos in dieselbe Kategorie durch eine entsprechende Satzänderung einbezogen worden wären. Es könnte gleichwohl angenommen werden, daß Hans Schmutter- mayer mit dem Zusatze, Niclas von Straßburg habe „am mainsten die new art an das licht gepracht“, behaupten wollte, es hätten die „Junck- hern von prage“ und „Maister ruger“ nicht soviel Verdienste um die Verbreitung der neuen Art als Niclas von Straßburg. Dieser Gedanke des Vergleiches würde die „Junckhern von Prag“ auch unter die er wähnenswerthen, obzwar nicht so bedeutenden Vertreter der neuen Art einreihen. Da Matthäus Roritzer sie nach allen für ihn in Betracht kom- menden Verhältnissen unter „Die alten der kunste wissende“ rechnet, kann ein offenbar zunächst ans seiner Unterweisnng Schöpfender ste immer- hin zu jenen zählen, welche in gewissem Sinne „die new art an das licht gepracht“ haben und sich von Niclas von Straßburg, der dies „am mainsten“ gethan, nur rücksichtlich des Grades der Antheilnahme an der Verbreitung neuer Kunstanschauungen unterschieden. Die Junker von Prag erscheinen demnach auch Schmnttermayer offenbar nicht als Vertreter der nenen Art im Geiste des Nicolaus von Straßburg und rücken dadurch von selbst in die Kategorie „der altten art“, deren Anschaunngen in Schmnttermayers Büchlein mit jenen der neuen vereinigt erscheinen. Auch von seinem Standpunkte ans gehören die Junker von Prag einer älteren, zeitlich nicht näher begrenzten Künstter- generation an, deren Unterweisnng Schmnttermayer kaum selbst noch ge¬ nossen zu haben scheint. Die Dentung, welche Gurlitt der Stelle Schmuttermayers gab, bernht auf einer ebenso willkürlichen als geradezu unbegreiflichen Ent- stellung des Textes und wird mit der einfachen Berichtigung desselben unhaltbar. Nach Gurlitt berichtet Schmuttermayer angeblich,1) er habe solches nicht selbst erfunden, sondern von viel andern großen berühmten Meistern, als den Jungherrn von Prag, Meister Ruger, Niclas von Straßburg, „die han am meinsten die nev art an das licht gepracht, mitsamt vil andern genomen“. Gurlitt knüpft daran die Erklärnng, man habe „hier also den entschiedenen Hinweis auf eine neue Kunstart 1) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333.
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—21 — und auf deren Ausgang in erster Reihe von den Jungherren von Prag“. In demselben Grade, als der erste Theil der Behauptung zutrifft, ift der zweite einigermaßen einzuschränken, weil die von Gurlitt aufgestellte An- sicht auf einer ganz unrichtigen Voraussetzung beruht. Deuu das auf photochemischem Wege erzeugte Facsimile des Textes der ersten Seite 1) von Schmuttermayers Büchlein und der in Original- fassung mitgetheilte Textabdruck2) bieten übereinstimmend nur „Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“, welcher Satz uur auf eine einzige Person und zwar auf den unmittelbar vorher ge- naunten „Niclas von straspurgk“ bezogen werden kann. Das von Gurlitt mitgetheilte „die han“, welches auch eine Einbeziehung der vor Niclas von Straßburg erwähuten Meister in die Begründer einer ueuen Richtung nothwendig gemacht hätte, steht weder an der eineu, noch an der anderen Stelle, sondern ist eine ganz willkürliche Entstellung von „Der dan“. Da das „die han“ überhaupt nicht extstirt, so fällt damit, weil „Der dan“ nur mit Niclas vou Straßburg in Verbiudung gebracht werden kann und darf, die gleiche unmittelbare Beziehung auf „die Junckhern von prage“ weg; doch kann der Ausgang einer uenen Kunstart, der Anstoß zu gewissen, erst später systematisch ausgestalteten neuen Anschauungeu immerhin auf ste zuritckgeführt werden, wenu auch der Satz, welcher dem Niclas von Straßburg beilegt, daß er „am main- sten die new art an das licht gepracht“, durchaus uicht unmittelbar auf "die Junckhern von prage“ zu beziehen ist. Bei der Umwandlung des „Der dan“ in „die han“ und bei des letzteren Beziehung auf „die Junckhern von prage“ lag es wohl nahe, die uach deuselben genaunten Meister Ruger und Niclas von Straßburg für den Personennachweis der Junker heranzuziehn und von diesem Punkte aus in die Lbsung der Innkerfrage einzusetzen. Dies ist aber angesichts der Ausdrucksweise Schmuttermayers unstatthaft, der hier verschtedene Persönlichkeiten nacheinander als die wichtigsten „von vil andern grossen berumbten maisteren“ aufzählt und die verschiedenen Glieder der Auf- zählung durch Punkte von einander trennt, eine Bezeichnungsart, welche sich auch noch bei drei anderen Aufzählungen mehrerer gleichartiger Satz- theile in demselben Einleitungsabschnitte findet. Und wie bei den letzt- erwähnten Fällen die anfgezählten Theile als gleichberechtigte Verschieden heiten einander gegenüberstehen, so mitssen auch die „Junckhern von prage“ von „Meister ruger. Niclas von straspurgk.“ verschieden sein. 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 67. 2) Ebendas. Sp. 73.
—21 — und auf deren Ausgang in erster Reihe von den Jungherren von Prag“. In demselben Grade, als der erste Theil der Behauptung zutrifft, ift der zweite einigermaßen einzuschränken, weil die von Gurlitt aufgestellte An- sicht auf einer ganz unrichtigen Voraussetzung beruht. Deuu das auf photochemischem Wege erzeugte Facsimile des Textes der ersten Seite 1) von Schmuttermayers Büchlein und der in Original- fassung mitgetheilte Textabdruck2) bieten übereinstimmend nur „Der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“, welcher Satz uur auf eine einzige Person und zwar auf den unmittelbar vorher ge- naunten „Niclas von straspurgk“ bezogen werden kann. Das von Gurlitt mitgetheilte „die han“, welches auch eine Einbeziehung der vor Niclas von Straßburg erwähuten Meister in die Begründer einer ueuen Richtung nothwendig gemacht hätte, steht weder an der eineu, noch an der anderen Stelle, sondern ist eine ganz willkürliche Entstellung von „Der dan“. Da das „die han“ überhaupt nicht extstirt, so fällt damit, weil „Der dan“ nur mit Niclas vou Straßburg in Verbiudung gebracht werden kann und darf, die gleiche unmittelbare Beziehung auf „die Junckhern von prage“ weg; doch kann der Ausgang einer uenen Kunstart, der Anstoß zu gewissen, erst später systematisch ausgestalteten neuen Anschauungeu immerhin auf ste zuritckgeführt werden, wenu auch der Satz, welcher dem Niclas von Straßburg beilegt, daß er „am main- sten die new art an das licht gepracht“, durchaus uicht unmittelbar auf "die Junckhern von prage“ zu beziehen ist. Bei der Umwandlung des „Der dan“ in „die han“ und bei des letzteren Beziehung auf „die Junckhern von prage“ lag es wohl nahe, die uach deuselben genaunten Meister Ruger und Niclas von Straßburg für den Personennachweis der Junker heranzuziehn und von diesem Punkte aus in die Lbsung der Innkerfrage einzusetzen. Dies ist aber angesichts der Ausdrucksweise Schmuttermayers unstatthaft, der hier verschtedene Persönlichkeiten nacheinander als die wichtigsten „von vil andern grossen berumbten maisteren“ aufzählt und die verschiedenen Glieder der Auf- zählung durch Punkte von einander trennt, eine Bezeichnungsart, welche sich auch noch bei drei anderen Aufzählungen mehrerer gleichartiger Satz- theile in demselben Einleitungsabschnitte findet. Und wie bei den letzt- erwähnten Fällen die anfgezählten Theile als gleichberechtigte Verschieden heiten einander gegenüberstehen, so mitssen auch die „Junckhern von prage“ von „Meister ruger. Niclas von straspurgk.“ verschieden sein. 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 67. 2) Ebendas. Sp. 73.
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22 — Daher kann der Versuch, diese mit jenen zu identificiren, zu keinem wissenschaftlich haltbaren Ergebnisse führen. Selbst wenn man Meister desselben Namens, die in Böhmen gewirkt haben, zur Erklärnng heran- zieht, läßt sich nicht Alles für zuläfsig erklären. So ist es absolut unstatt- haft, für die Deutung des „Meister ruger“ auf den Meister Rudger sich zu beziehen,1) welcher 1322 die Glocke für Beneschau gegossen hat.2) Mag es auch immerhin wahrscheinlich sein, daß der Glockengießermeister Rudger in Prag lebte, so bleibt doch bei der quellenmäßigen Unerweisbarkeit dieses Aufenthaltes die Möglichkeit-nicht ausgeschlossen, daß er ebensogut in Beneschan oder anderswo in Böhmen seßhaft, ja vielleicht sogar aus der Fremde berufen war. Gewiß kann aber der Glockengießer Meister Rudger nicht unter „die Junckhern von prage“ eingereiht werden, die als Gewährsmänner von zwei Verfassern theoretischer Schriften auf dem Gebiete der Architektur genannt sind und nach ihrer Hervorhebung als hochberühmte, sachverständige Fachlente nur Architekten gewesen sein müssen. Glockenguß und Baukunst erforderten anch im 14. Jahrhuuderte eine praktisch und theoretisch so verschiedene Ansbildung, daß gar nicht einzu- sehen ist, wie ein Glockengießer aus dem ersten Viertel dieses Zeitraumes Kunstanschanungen begründet haben soll, die noch 160 Jahre später für Banmeister und Theoretiker der Baukunst maßgebend waren. Außerdem spricht dagegen die Thatsache, daß ja die Knnstanschanungen, welche in Böhmen um 1322 herrschten, mit jenen der Zeit Karls IV. und Wenzels IV., auf welche die Heranbildung tüchtiger, auch anderwärts zu hohem Ansehen gelangter Banmeister am besten bezogen werden könnte, sich nicht decken. Uebrigens wäre es auffallend, warum man, wenn Böhmen unter König Johann in dem Glockengießer Meister Rndger einen Bautheoretiker von der Bedeutung der „Junckhern von prage“ besefsen hätte und durch den- selben seine Bauleute heranbilden lassen konnte, gerade in dieser Zeit Französische Baumeister berief und französischen Anschaunngen folgte. Darum sollte auch an eine Nennung des Glockengießers Meister Rudger bei der Deutung der für die Junkerfrage wichtigen Stellen überhaupt nicht gedacht werden. Mehr Berechtigung hat der Hinweis anf den Meister Rndger, welchen die Prager Dombanrechnungen vom 3. October 1372 bis 23. April 1373 erwähnen.3) Derselbe nahm unter den in der Dombauhütte beschäf- 1) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333. 2) Neuwirth, Geschichte der chriftlichen Kunst in Böhmen bis zum Aussterben der Přemysliden. Prag 1888. S. 400 und 461. 3) Neuwirth, Die Wochenrechnungen und der Betrieb des Prager Dombaues
22 — Daher kann der Versuch, diese mit jenen zu identificiren, zu keinem wissenschaftlich haltbaren Ergebnisse führen. Selbst wenn man Meister desselben Namens, die in Böhmen gewirkt haben, zur Erklärnng heran- zieht, läßt sich nicht Alles für zuläfsig erklären. So ist es absolut unstatt- haft, für die Deutung des „Meister ruger“ auf den Meister Rudger sich zu beziehen,1) welcher 1322 die Glocke für Beneschau gegossen hat.2) Mag es auch immerhin wahrscheinlich sein, daß der Glockengießermeister Rudger in Prag lebte, so bleibt doch bei der quellenmäßigen Unerweisbarkeit dieses Aufenthaltes die Möglichkeit-nicht ausgeschlossen, daß er ebensogut in Beneschan oder anderswo in Böhmen seßhaft, ja vielleicht sogar aus der Fremde berufen war. Gewiß kann aber der Glockengießer Meister Rudger nicht unter „die Junckhern von prage“ eingereiht werden, die als Gewährsmänner von zwei Verfassern theoretischer Schriften auf dem Gebiete der Architektur genannt sind und nach ihrer Hervorhebung als hochberühmte, sachverständige Fachlente nur Architekten gewesen sein müssen. Glockenguß und Baukunst erforderten anch im 14. Jahrhuuderte eine praktisch und theoretisch so verschiedene Ansbildung, daß gar nicht einzu- sehen ist, wie ein Glockengießer aus dem ersten Viertel dieses Zeitraumes Kunstanschanungen begründet haben soll, die noch 160 Jahre später für Banmeister und Theoretiker der Baukunst maßgebend waren. Außerdem spricht dagegen die Thatsache, daß ja die Knnstanschanungen, welche in Böhmen um 1322 herrschten, mit jenen der Zeit Karls IV. und Wenzels IV., auf welche die Heranbildung tüchtiger, auch anderwärts zu hohem Ansehen gelangter Banmeister am besten bezogen werden könnte, sich nicht decken. Uebrigens wäre es auffallend, warum man, wenn Böhmen unter König Johann in dem Glockengießer Meister Rndger einen Bautheoretiker von der Bedeutung der „Junckhern von prage“ besefsen hätte und durch den- selben seine Bauleute heranbilden lassen konnte, gerade in dieser Zeit Französische Baumeister berief und französischen Anschaunngen folgte. Darum sollte auch an eine Nennung des Glockengießers Meister Rudger bei der Deutung der für die Junkerfrage wichtigen Stellen überhaupt nicht gedacht werden. Mehr Berechtigung hat der Hinweis anf den Meister Rndger, welchen die Prager Dombanrechnungen vom 3. October 1372 bis 23. April 1373 erwähnen.3) Derselbe nahm unter den in der Dombauhütte beschäf- 1) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333. 2) Neuwirth, Geschichte der chriftlichen Kunst in Böhmen bis zum Aussterben der Přemysliden. Prag 1888. S. 400 und 461. 3) Neuwirth, Die Wochenrechnungen und der Betrieb des Prager Dombaues
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23 — tigten Steinmetzen eine hervorragende Stellung ein und arbeitete durch¬ schnittlich Einzelheiten, welche eine mehr künstlerische Behandlung ver- langten. Als ein Meister und ein in Prag arbeitender Steinmetz aus der künstlerifch bedeutsamsten Zeit könnte Meister Ruger gewiß eher mit dem von Schmuttermayer genannten Meister gleichen Namens identificiert werden, wozu leider die bloße Uebereinstimmung der Namen nicht ausreicht. Uebrigens wäre damit für die Klärung der Innkerfrage nichts gewonnen, da Schmuttermayer ja den Meister Ruger nicht unter die „Junckhern von prage“ rechnet.1) Den Meister Niclas von Straßburg als den am Schlusse des 14. Jahrhundertes auftanchenden Straßburger Münsterbaumeister Klaus von Lohre zn deuten,2) der 1420 noch zweimal als „Meister Claus der alte wergmeister“ begegnet,3) ist einfach uustatthaft, ihn für einen Junker von Prag zu erklären, schlechterdings unmöglich. Ist nach Schmuttermayer „Niclas von straspurk“ jener große und berühmte Meister, „der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“, so müssen seine „die new art“ repräsentirenden Anschaunngen in der Zeit, da Schmutter- mayers Büchlein gedruckt wurde, allgemein als neu gegolten haben. Ebensowenig als der heutige Sprachbrauch die vor mehr als einem halben Jahxhnnderte anfgetauchten Ansichten als „neu“ bezeichnen würde, kann auch Schmuttermayer mit der durch Meister Niclas von Straßburg am meisten ans Licht gebrachten neuen Art die Kunstweise des Klaus von Lohxe gemeint haben. Entspricht die mehrmals geäußerte Ansicht, daß dieser Werkmeister des Straßburger Münsters 1399 wegen nicht genügen- der Leistungen und einer nicht allzu großen Fähigkeit abgesetzt wurde,2) in den Jahren 1372—1378. Prag 1890. S. 51, 59—61, 63, 64, 67, 68, 70, 72, 73, 75, 77, 78, 80, 81, 92. — Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 bietet die Namensform Ruger, welche sich aber in den Wochenrechnungen uir gends findet und somit wieder eine ganz willkürliche Aenderung darstellt. 1) Die übrigen Deutungsversuche Gurlitts für Meister Ruger können, da sie nicht nach Prag weisen, hier übergangen werden; auch sie entbehren iedes quellen mäßig verbürgten Zusammenhanges. 2) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333. 3) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. Band. (Straßburg 1876.) S. 385. — Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 gibt im Gegensatze zu Kraus als Termin der letzten Erwähnnng 1429 an; da er keine Quelle neunt, muß man dies Jahr wohl als unrichtige Entlehnung ans Krans be- trachten. 4) Anßer Krans a. a. O. noch ansführlicher Carstanjen, Ulrich von Ensingen S. 54—55.
23 — tigten Steinmetzen eine hervorragende Stellung ein und arbeitete durch¬ schnittlich Einzelheiten, welche eine mehr künstlerische Behandlung ver- langten. Als ein Meister und ein in Prag arbeitender Steinmetz aus der künstlerifch bedeutsamsten Zeit könnte Meister Ruger gewiß eher mit dem von Schmuttermayer genannten Meister gleichen Namens identificiert werden, wozu leider die bloße Uebereinstimmung der Namen nicht ausreicht. Uebrigens wäre damit für die Klärung der Innkerfrage nichts gewonnen, da Schmuttermayer ja den Meister Ruger nicht unter die „Junckhern von prage“ rechnet.1) Den Meister Niclas von Straßburg als den am Schlusse des 14. Jahrhundertes auftanchenden Straßburger Münsterbaumeister Klaus von Lohre zn deuten,2) der 1420 noch zweimal als „Meister Claus der alte wergmeister“ begegnet,3) ist einfach uustatthaft, ihn für einen Junker von Prag zu erklären, schlechterdings unmöglich. Ist nach Schmuttermayer „Niclas von straspurk“ jener große und berühmte Meister, „der dan am mainsten die new art an das licht gepracht“, so müssen seine „die new art“ repräsentirenden Anschaunngen in der Zeit, da Schmutter- mayers Büchlein gedruckt wurde, allgemein als neu gegolten haben. Ebensowenig als der heutige Sprachbrauch die vor mehr als einem halben Jahxhnnderte anfgetauchten Ansichten als „neu“ bezeichnen würde, kann auch Schmuttermayer mit der durch Meister Niclas von Straßburg am meisten ans Licht gebrachten neuen Art die Kunstweise des Klaus von Lohxe gemeint haben. Entspricht die mehrmals geäußerte Ansicht, daß dieser Werkmeister des Straßburger Münsters 1399 wegen nicht genügen- der Leistungen und einer nicht allzu großen Fähigkeit abgesetzt wurde,2) in den Jahren 1372—1378. Prag 1890. S. 51, 59—61, 63, 64, 67, 68, 70, 72, 73, 75, 77, 78, 80, 81, 92. — Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 bietet die Namensform Ruger, welche sich aber in den Wochenrechnungen uir gends findet und somit wieder eine ganz willkürliche Aenderung darstellt. 1) Die übrigen Deutungsversuche Gurlitts für Meister Ruger können, da sie nicht nach Prag weisen, hier übergangen werden; auch sie entbehren iedes quellen mäßig verbürgten Zusammenhanges. 2) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333. 3) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. Band. (Straßburg 1876.) S. 385. — Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 gibt im Gegensatze zu Kraus als Termin der letzten Erwähnnng 1429 an; da er keine Quelle neunt, muß man dies Jahr wohl als unrichtige Entlehnung ans Krans be- trachten. 4) Anßer Krans a. a. O. noch ansführlicher Carstanjen, Ulrich von Ensingen S. 54—55.
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24 den Thatsachen, so köunte auf diesen minder begabten Meister kaum „die new art“ zurickgeführt werden, deren Erwähnung mindestens durch den Zeitraum eines halben Jahrhundertes von der letzten Thätigkeit des Ge- nannten getrennt sein müßte; ja, es bliebe im höchsten Grade auffallend, daß die „new art“ des „Niclas von straspurgk“ im vorletzten Jahrzehnt des 15. Jahrhundertes gerade die Anschauungen eines weniger hervor- rageuden Meisters, den man in Straßburg selbst von der Führung des bedeutendsten Baues entfernte, bezeichnen sollte. Sowohl die unbefangene Deutung des Sprachbrauches als auch die über Klaus von Lohxe fest- stellbaren Thatsachen sprechen uicht dafür, Nielas von Straßburg mit Klaus von Lohre in irgend eine Beziehung zu bringen. Während bei einem solchen Versuche jedoch wenigstens noch ein übereinstimmendes Moment blieb, daß Klaus von Lohre und Niclas von Straßburg baukundige Männer gewesen sein müssen, entfällt eine solche Grundlage für einen anderen Dentungsvorschlag-vollstäudig. Gurlitt meint: „Auch Meister Niclas Wurmser aus Straßburg, der Hofmaler Kaiser Karls IV., ist in Betracht zu ziehen." Diese Heranziehung ist unter allen Umständen unstatthaft und unmöglich. Denn Nicolaus Wurmser von Straßburg, dessen Hauptwirksamkeit nach den erhaltenen Belegen in das dritte Viertel des 14. Jahrhundertes zu setzen ist, kann niemals mit jenem Niclas von Straßburg identificirt werden, dem im letzten Viertel des 15. Jahrhundertes nachgerühmt wurde, daß er „am mainsten die new art an das licht gepracht“ habe. Abgesehen davon dürfte der erwähnte Hofmaler Karls IV. kanm als einer der „Junckhern von prage“ be- zeichnet worden sein, da seine Thätigkeit, soweit die urkundlichen Beweise feststellen lassen, sich nicht vorwiegend in Prag, sondern anßerhalb der Landeshauptstadt entfaltete; denn die ihm 1359 zugestandene Testirungs- freiheit über Hab und Gut bezweckte, „ut ipse diligenciori studio pingat loca et castra, ad quae deputatus fuerit“, und die 1360 verliehene Befreiung von allen Abgaben galt dem Hofe des Meisters Nicolaus in Mořin bei Karlsteiu.1) Diese Thatsachen sprechen dafür, daß der Hof- maler Nicolaus Wurmser mehr außerhalb Prags gearbeitet hat,2) wo er auch nicht seßhaft war, weshalb er sich nicht so leicht unter die Junker 1) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche iu Prag. Quellenschriften für Kunstgeschichte und Kunsttechnik des Mittelalters und der Renaifsance. (Wien 1878.) XIII. Band, S. 130—131. 2) Neuwirth, Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes. Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. 29. Jahrgang, S. 59—61.
24 den Thatsachen, so köunte auf diesen minder begabten Meister kaum „die new art“ zurickgeführt werden, deren Erwähnung mindestens durch den Zeitraum eines halben Jahrhundertes von der letzten Thätigkeit des Ge- nannten getrennt sein müßte; ja, es bliebe im höchsten Grade auffallend, daß die „new art“ des „Niclas von straspurgk“ im vorletzten Jahrzehnt des 15. Jahrhundertes gerade die Anschauungen eines weniger hervor- rageuden Meisters, den man in Straßburg selbst von der Führung des bedeutendsten Baues entfernte, bezeichnen sollte. Sowohl die unbefangene Deutung des Sprachbrauches als auch die über Klaus von Lohxe fest- stellbaren Thatsachen sprechen uicht dafür, Nielas von Straßburg mit Klaus von Lohre in irgend eine Beziehung zu bringen. Während bei einem solchen Versuche jedoch wenigstens noch ein übereinstimmendes Moment blieb, daß Klaus von Lohre und Niclas von Straßburg baukundige Männer gewesen sein müssen, entfällt eine solche Grundlage für einen anderen Dentungsvorschlag-vollstäudig. Gurlitt meint: „Auch Meister Niclas Wurmser aus Straßburg, der Hofmaler Kaiser Karls IV., ist in Betracht zu ziehen." Diese Heranziehung ist unter allen Umständen unstatthaft und unmöglich. Denn Nicolaus Wurmser von Straßburg, dessen Hauptwirksamkeit nach den erhaltenen Belegen in das dritte Viertel des 14. Jahrhundertes zu setzen ist, kann niemals mit jenem Niclas von Straßburg identificirt werden, dem im letzten Viertel des 15. Jahrhundertes nachgerühmt wurde, daß er „am mainsten die new art an das licht gepracht“ habe. Abgesehen davon dürfte der erwähnte Hofmaler Karls IV. kanm als einer der „Junckhern von prage“ be- zeichnet worden sein, da seine Thätigkeit, soweit die urkundlichen Beweise feststellen lassen, sich nicht vorwiegend in Prag, sondern anßerhalb der Landeshauptstadt entfaltete; denn die ihm 1359 zugestandene Testirungs- freiheit über Hab und Gut bezweckte, „ut ipse diligenciori studio pingat loca et castra, ad quae deputatus fuerit“, und die 1360 verliehene Befreiung von allen Abgaben galt dem Hofe des Meisters Nicolaus in Mořin bei Karlsteiu.1) Diese Thatsachen sprechen dafür, daß der Hof- maler Nicolaus Wurmser mehr außerhalb Prags gearbeitet hat,2) wo er auch nicht seßhaft war, weshalb er sich nicht so leicht unter die Junker 1) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche iu Prag. Quellenschriften für Kunstgeschichte und Kunsttechnik des Mittelalters und der Renaifsance. (Wien 1878.) XIII. Band, S. 130—131. 2) Neuwirth, Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes. Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. 29. Jahrgang, S. 59—61.
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25 — von Prag einreihen ließe. Endlich darf nicht übersehen werden, daß der Verfasser einer bautheoretischen Schrift, welcher den Meister Niclas von Straßburg als Bahnbrecher der neuen Art bezeichnete, mit dieser Persön- lichkeit gewiß nur einen bauverständigen Fachgenossen, niemals aber einen Maler gemeint haben kann. Gerade im 15. Jahrhunderte und besonders während der zweiten Hälfte desselben schieden die einzelnen Kunstzweige infolge der zunehmenden Organisation der Zünfte sich strenge von einander. Nach dem Regensburger Steinmetzentage von 1459, welcher für die Ordnung des deutschen Hüttenwesens von größter Bedeutung war, kanu es dem Verfasser eines bautheoretischen Werkes, der versichert,1) seine Arbeit „mer zupreyse rum vnd lob der altten vnnser vorgeer seczer vnd vinder diser hohen kunst des pauwercks“ unternommen zu haben, durchaus nicht eingefallen sein unter den berühmten Gewährs- männern seiner Kunst einen mehr als 100 Jahre älteren Maler zu nennen. Es ist auch sachlich durchaus nicht einzusehen, welch besonderes Interesse gerade ein Maler an Anleitungen, wie sie Roritzer und Schmuttermayer geben, gehabt haben sollte, da ja die Erfordernisse und Ziele seiner Kunst ganz andere waren als jene, welche die beiden Genannten bei ihren Er- Aäuterungen im Auge hatten. Daher ist Nicolans Wurmser von Straß- burg, der Hofmaler Karls IV., gewiß nicht für die Deutung der von Schmuttermayer erwähnten „Junckhern von prage“, geschweige denn des Meisters Niclas von Straßburg in Betracht zu ziehen. Soll letzterer mit einer sicher erweisbaren Persönlichkeit identificirt werden, die nach fachlicher Ausbildung und den Zeitverhältnissen „am mainsten die new art an das licht gepracht“ haben könnte, so bleibt immer noch am ehesten der Erklärungsvorschlag 2) beachtenswert, daß der von Schmuttermayer als Vertreter einer neuen Richtung gerühmte Niclas von Straßburg wohl jener Nicolaus Dotzinger gewesen sei, welcher das Gesellenverzeichniß des Regensburger Steinmetzentages eröffnet und ent- weder ein Sohn oder wenigstens ein Verwandter des damaligen Straß- burger Münsterbaumeisters Jost Dotzinger von Worms war. Aus den Aufzeichnnngen des Matthäus Roritzer und des Hans Schmuttermayer ergibt sich mit unbedingter Sicherheit unr die eine Thatsache, daß die Junker vou Prag wirklich gelebt und in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhnudertes für ge- 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 73. 2) Ebendas. Sp. 69.
25 — von Prag einreihen ließe. Endlich darf nicht übersehen werden, daß der Verfasser einer bautheoretischen Schrift, welcher den Meister Niclas von Straßburg als Bahnbrecher der neuen Art bezeichnete, mit dieser Persön- lichkeit gewiß nur einen bauverständigen Fachgenossen, niemals aber einen Maler gemeint haben kann. Gerade im 15. Jahrhunderte und besonders während der zweiten Hälfte desselben schieden die einzelnen Kunstzweige infolge der zunehmenden Organisation der Zünfte sich strenge von einander. Nach dem Regensburger Steinmetzentage von 1459, welcher für die Ordnung des deutschen Hüttenwesens von größter Bedeutung war, kanu es dem Verfasser eines bautheoretischen Werkes, der versichert,1) seine Arbeit „mer zupreyse rum vnd lob der altten vnnser vorgeer seczer vnd vinder diser hohen kunst des pauwercks“ unternommen zu haben, durchaus nicht eingefallen sein unter den berühmten Gewährs- männern seiner Kunst einen mehr als 100 Jahre älteren Maler zu nennen. Es ist auch sachlich durchaus nicht einzusehen, welch besonderes Interesse gerade ein Maler an Anleitungen, wie sie Roritzer und Schmuttermayer geben, gehabt haben sollte, da ja die Erfordernisse und Ziele seiner Kunst ganz andere waren als jene, welche die beiden Genannten bei ihren Er- Aäuterungen im Auge hatten. Daher ist Nicolans Wurmser von Straß- burg, der Hofmaler Karls IV., gewiß nicht für die Deutung der von Schmuttermayer erwähnten „Junckhern von prage“, geschweige denn des Meisters Niclas von Straßburg in Betracht zu ziehen. Soll letzterer mit einer sicher erweisbaren Persönlichkeit identificirt werden, die nach fachlicher Ausbildung und den Zeitverhältnissen „am mainsten die new art an das licht gepracht“ haben könnte, so bleibt immer noch am ehesten der Erklärungsvorschlag 2) beachtenswert, daß der von Schmuttermayer als Vertreter einer neuen Richtung gerühmte Niclas von Straßburg wohl jener Nicolaus Dotzinger gewesen sei, welcher das Gesellenverzeichniß des Regensburger Steinmetzentages eröffnet und ent- weder ein Sohn oder wenigstens ein Verwandter des damaligen Straß- burger Münsterbaumeisters Jost Dotzinger von Worms war. Aus den Aufzeichnnngen des Matthäus Roritzer und des Hans Schmuttermayer ergibt sich mit unbedingter Sicherheit unr die eine Thatsache, daß die Junker vou Prag wirklich gelebt und in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhnudertes für ge- 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 73. 2) Ebendas. Sp. 69.
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26 — wisse Kunstfragen als Gewährsmänner ersten Ranges ge- golten haben müssen. Die Natur der beiden Quellen, welche das Gedächtniß der zu den großen und berühmten Meistern gezählten Junker von Prag überliefern, ermöglicht auch die zuverlässige Bestimmung des Kunstgebietes, auf welchem sie so hohes Ansehen genossen und sich sowohl praktisch als auch theore tisch so ausgezeichnet haben, daß man ste als in erster Linie stehende Vor- bilder betrachtete. Roritzer versichert in der Widmung, daß er zuerst „den anefang des außgeczogens stainwerchs wie vnd jn welcher mass das auß dem grunde der geometry mit austailung des zurckels herfur- komen vnd jn die rechten Masse gebracht werden solle zu erclern furgenomen“ habe.1) Von welchen Grundanschauungen er dabei ausgeht, lehrt der gleich am Beginne der ersten Anleitung gemachte Zusatz „nach stainmeczischer art“.2) Wennu er nun versichert, daß er sene Angaben nicht aus sich selbst erfunden habe, sondern die Sache „vor auch durch Die alten der kunste wissende Und nemlichen dj iungkhern von prage erclaret jst“, so müssen demnach seine Erklärungen vorwiegend anf jene der Junker von Prag zuritckgehen, welche gewissermaßen den Grundstock der Darlegungen Roritzers bilden. Eine von einem hochange sehenen Baumeister „nach stainmeczischer art“ gegebene theoretische Anweisnng wächst nicht nur aus den Anschauungen der Steinmetzen her- aus, sondern nimmt auch naturgemäß auf die Bedürfnisse derselben in erster Linie Rücksicht. Geheu aber die von einem äußerst sachkundigen Steinmetzenmeister beigebrachten Erklärungen anf die Angaben anderer Gewährsmänner zurück, so können, wenn Wesen und Zweck der Erlänte- rung unverändert geblieben sind, diese Persönlichkeiten wieder uur Sach¬ verständige, also Steinmetzen gewesen sein, welche allein im Stande waren, Berufsgenossen „nach stainmeczischer art“ zu unterweisen und ihnen wirklich „nach stainmeczischer art“ Brauchbares zu vermitteln. Zweck und Wesen der Erklärnng müssen aber bei Matthäns Roritzer und den Junkern von Prag zweifellos dieselben gewesen sein, da ja sonst eine Be- rnfung des erstereu auf die letzteren gar keiuen Sinn hätte; die Worte Roritzers selbst lassen gar keine andere Deutuug zu. Roritzer und die Junker von Prag stehen also auf dem Boden gleicher theoretischer Er- klärungen, welche unstreitig den Bodeu der gleichen Praxis zur nothwen- digen Voraussetzung haben müssen. Fhre „nach stainmeczischer art“ 1) Heideloff, Bauhütte d. Mittelalters. S. 102. 2) Ebendas. S. 103.
26 — wisse Kunstfragen als Gewährsmänner ersten Ranges ge- golten haben müssen. Die Natur der beiden Quellen, welche das Gedächtniß der zu den großen und berühmten Meistern gezählten Junker von Prag überliefern, ermöglicht auch die zuverlässige Bestimmung des Kunstgebietes, auf welchem sie so hohes Ansehen genossen und sich sowohl praktisch als auch theore tisch so ausgezeichnet haben, daß man ste als in erster Linie stehende Vor- bilder betrachtete. Roritzer versichert in der Widmung, daß er zuerst „den anefang des außgeczogens stainwerchs wie vnd jn welcher mass das auß dem grunde der geometry mit austailung des zurckels herfur- komen vnd jn die rechten Masse gebracht werden solle zu erclern furgenomen“ habe.1) Von welchen Grundanschauungen er dabei ausgeht, lehrt der gleich am Beginne der ersten Anleitung gemachte Zusatz „nach stainmeczischer art“.2) Wennu er nun versichert, daß er sene Angaben nicht aus sich selbst erfunden habe, sondern die Sache „vor auch durch Die alten der kunste wissende Und nemlichen dj iungkhern von prage erclaret jst“, so müssen demnach seine Erklärungen vorwiegend anf jene der Junker von Prag zuritckgehen, welche gewissermaßen den Grundstock der Darlegungen Roritzers bilden. Eine von einem hochange sehenen Baumeister „nach stainmeczischer art“ gegebene theoretische Anweisnng wächst nicht nur aus den Anschauungen der Steinmetzen her- aus, sondern nimmt auch naturgemäß auf die Bedürfnisse derselben in erster Linie Rücksicht. Geheu aber die von einem äußerst sachkundigen Steinmetzenmeister beigebrachten Erklärungen anf die Angaben anderer Gewährsmänner zurück, so können, wenn Wesen und Zweck der Erlänte- rung unverändert geblieben sind, diese Persönlichkeiten wieder uur Sach¬ verständige, also Steinmetzen gewesen sein, welche allein im Stande waren, Berufsgenossen „nach stainmeczischer art“ zu unterweisen und ihnen wirklich „nach stainmeczischer art“ Brauchbares zu vermitteln. Zweck und Wesen der Erklärnng müssen aber bei Matthäns Roritzer und den Junkern von Prag zweifellos dieselben gewesen sein, da ja sonst eine Be- rnfung des erstereu auf die letzteren gar keiuen Sinn hätte; die Worte Roritzers selbst lassen gar keine andere Deutuug zu. Roritzer und die Junker von Prag stehen also auf dem Boden gleicher theoretischer Er- klärungen, welche unstreitig den Bodeu der gleichen Praxis zur nothwen- digen Voraussetzung haben müssen. Fhre „nach stainmeczischer art“ 1) Heideloff, Bauhütte d. Mittelalters. S. 102. 2) Ebendas. S. 103.
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27 — ertheilten Angaben, die zunächst, ja vielleicht ansschließlich für Steinmetzen und Banverständige Werth hatten, führen zu dem Schlusse, daß die Junker von Prag gleich Matthäns Roritzer, welcher als Steinmetz und Bau- meister quellenmäßig erweisbar ist und seine Erklärungen selbst auf iene der Junker zurückleitet, zweifellos auch Steinmetzen wareu. Wie Matthäus Roritzer, so war auch Hans Schmuttermayer von Nürnberg bestrebt, die Art zu erläutern, auf welche die gegenseitigen Ver- hältnisse der Fialen und Wimperge durch eine entsprechende geometrische Darstellung festgestellt werden könnten. Sein Werk sollte gleichfalls Bau- formen geometrisch entwickeln und wandte sich besonders an alle Meister und Gesellen1) "die sich diser hohen vnd freyen kunst der Geometria geprauchen ir gemute speculirung vnd ymaginacion dem waren grunt des maswercks paß zuuntterwerffen“. Schmnttermayer bezeichnete das Knnstgebiet, welches er ins Auge faßte, selbst näher durch den Hin-- weis, daß er „vmb das gebete vil erberger personen zupesserung vnd zyrungen den gepewen der heyligen cristenlichen kirchen“ nicht um seiner eigenen Ehre willen, sondern mehr zu Preise, Ruhm und Lob der alten Vorgeher, Setzer und Finder „diser hohen kunst des pauwercks die auß der wage. winckelmo ß. triangel. zirckel. vnd linial. vrsprunglichen iren waren grunt haben“ seine Arbeit in Angriff genommen habe. Er versichert, daß er „die art solichs maswercks. virung. rotund. der violn. winperg. vnd der pfeyler mit aller irer zugehorungen auff die new mitsamt der altten art gerecht gemacht vnd hynein- pracht“. Diese wichtigen Angaben, welche das für die Verbreitung des Büchleins zunächst in Betracht kommende Publikum, den Zweck, die Hilfs- mittel und den Gegenstand der Arbeit in allen Einzelheiten aufs genaueste charakterisiren, haben auch besonderen Werth für die Bestimmung des Kunst- gebietes, in welches die Innker von Prag einzureihen sind, die Schmut- termayer uuter den als Gewährsmänner sachverständiger Ueberlieferung genannten „grossen berumbten maisteren“ an erster Stelle erwähnt. Erscheinen die Innker von Prag auf eine derart auszeichnende Weise in einem Werke hervorgehoben, das zur Besserung und Zierde der Gebände der heiligen christlichen Kirche beitragen, diese hohe Kunst des Bauwerkes und ihre Vertreter zu Ehren bringen und über die Art solches Maß- werkes, Vierung, Rotunde der Fialen, Wimperge und Pfeiler nebst allem Zugehör die nöthigen Anfklärnngen und Auleitungen bieten sollte, dann 1) Hans Schmnttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 73.
27 — ertheilten Angaben, die zunächst, ja vielleicht ansschließlich für Steinmetzen und Banverständige Werth hatten, führen zu dem Schlusse, daß die Junker von Prag gleich Matthäns Roritzer, welcher als Steinmetz und Bau- meister quellenmäßig erweisbar ist und seine Erklärungen selbst auf iene der Junker zurückleitet, zweifellos auch Steinmetzen wareu. Wie Matthäus Roritzer, so war auch Hans Schmuttermayer von Nürnberg bestrebt, die Art zu erläutern, auf welche die gegenseitigen Ver- hältnisse der Fialen und Wimperge durch eine entsprechende geometrische Darstellung festgestellt werden könnten. Sein Werk sollte gleichfalls Bau- formen geometrisch entwickeln und wandte sich besonders an alle Meister und Gesellen1) "die sich diser hohen vnd freyen kunst der Geometria geprauchen ir gemute speculirung vnd ymaginacion dem waren grunt des maswercks paß zuuntterwerffen“. Schmnttermayer bezeichnete das Knnstgebiet, welches er ins Auge faßte, selbst näher durch den Hin-- weis, daß er „vmb das gebete vil erberger personen zupesserung vnd zyrungen den gepewen der heyligen cristenlichen kirchen“ nicht um seiner eigenen Ehre willen, sondern mehr zu Preise, Ruhm und Lob der alten Vorgeher, Setzer und Finder „diser hohen kunst des pauwercks die auß der wage. winckelmo ß. triangel. zirckel. vnd linial. vrsprunglichen iren waren grunt haben“ seine Arbeit in Angriff genommen habe. Er versichert, daß er „die art solichs maswercks. virung. rotund. der violn. winperg. vnd der pfeyler mit aller irer zugehorungen auff die new mitsamt der altten art gerecht gemacht vnd hynein- pracht“. Diese wichtigen Angaben, welche das für die Verbreitung des Büchleins zunächst in Betracht kommende Publikum, den Zweck, die Hilfs- mittel und den Gegenstand der Arbeit in allen Einzelheiten aufs genaueste charakterisiren, haben auch besonderen Werth für die Bestimmung des Kunst- gebietes, in welches die Innker von Prag einzureihen sind, die Schmut- termayer uuter den als Gewährsmänner sachverständiger Ueberlieferung genannten „grossen berumbten maisteren“ an erster Stelle erwähnt. Erscheinen die Innker von Prag auf eine derart auszeichnende Weise in einem Werke hervorgehoben, das zur Besserung und Zierde der Gebände der heiligen christlichen Kirche beitragen, diese hohe Kunst des Bauwerkes und ihre Vertreter zu Ehren bringen und über die Art solches Maß- werkes, Vierung, Rotunde der Fialen, Wimperge und Pfeiler nebst allem Zugehör die nöthigen Anfklärnngen und Auleitungen bieten sollte, dann 1) Hans Schmnttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 73.
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28 — müssen diese vor allen hervorragenden Meister anch wirklich Sachverstän dige des Baufaches gewesen sein. Denn wie die Meister und Gesellen, welche Schmnttermayers Schrift zur Besserung und Zierde der Kirchen- banten gebrauchen, darans die „altten vorgeer, seczer vnd vinder diser hohen kunst des pauwercks“ schätzen und den „waren grunt des mas- wercks“ in den näher bezeichneten Einzelheiten kennen lernen sollten, uur als Vertreter der Baukunst betrachtet werden können, da ja Fialen, Wim- perge und Pfeiler nur für letztere fachmännische Bedentnng haben, so dürfen die Junker von Prag auch nicht anders denn als berithmte Meister der Baukunst angesehen werden. Besteht zwischen einer Lehre und ihren hervorragendsten Vertretern überhaupt der ursächliche Zusammenhang sach¬ verständigen Durchdringens, der auch für die Innker von Prag als Ver- breiter bestimmter Kunstanschanungen anzunehmen wäre, bleibt die mit ihnen verbundene Ueberlieferung zunächst, ja wohl ausschließlich für Be- slissene der Baukunst in Geltnng, so ergibt sich aus Schmuttermayers Angaben gleichfalls die unbestreitbare Thatsache, daß die Junker von Prag nur zu deu berühmten Meistern spätmittelalterlicher Baukunst gerechnet werden können, auf welche auch Wage, Winkelmaß, Triangel, Zirkel und Lineal als besonders für das Bauhandwerk wichtige Werkzeuge zur Er- mittlung des wahren Grundes „diser hohen kunst des pauwercks“ hinweisen. Daß bautheoretische Schriften in der Art der Fialenbüchlein Ro- ritzers und Schmnttermayers vor allem für sachkundige Leser bestimmt waren und von ihrer Bestimmung wieder auf die Vertreter der darin niedergelegten Anschauungen schließen lassen, lehrt auch ein Blick auf die Unterweisung, welche Larenz Lacher, der Pfalz Baumeister, 1516 für seinen Sohn Moriz zusammenstellte1) „sein Handtwerkh desto beß vnd khünstlicher zu Volpringen". Letzterer sollte „ob seine Brueder stein- metzen würden“, diese Kunst mit ihnen treulich theilen, da „viel gueter khunst Einem steinmetzen Vnd Werkhman Nuz zuwissen". Larenz Lacher berührt die meisten Einzelheiten, welche Roritzer und Schmutter- mayer besprechen, und erläutert auch den Begriff des von Roritzer er wähnten „außgeczogens stainwerchs“ also:2) „Aber das man nent außgezogen steinwerkh oder Zipernwerkh, das hat mer maß auß dem grundt und wie es sich herauf zeigt alß nemblich wimberg vnd figal- len, von disem steinwerkh will ich anfangen vnd dier ein bericht 1) Reichensperger, Vermischte Schriften über christliche Kunit. S. 133. 2) Ebeudas. S. 142.
28 — müssen diese vor allen hervorragenden Meister anch wirklich Sachverstän dige des Baufaches gewesen sein. Denn wie die Meister und Gesellen, welche Schmnttermayers Schrift zur Besserung und Zierde der Kirchen- banten gebrauchen, darans die „altten vorgeer, seczer vnd vinder diser hohen kunst des pauwercks“ schätzen und den „waren grunt des mas- wercks“ in den näher bezeichneten Einzelheiten kennen lernen sollten, uur als Vertreter der Baukunst betrachtet werden können, da ja Fialen, Wim- perge und Pfeiler nur für letztere fachmännische Bedentnng haben, so dürfen die Junker von Prag auch nicht anders denn als berithmte Meister der Baukunst angesehen werden. Besteht zwischen einer Lehre und ihren hervorragendsten Vertretern überhaupt der ursächliche Zusammenhang sach¬ verständigen Durchdringens, der auch für die Innker von Prag als Ver- breiter bestimmter Kunstanschanungen anzunehmen wäre, bleibt die mit ihnen verbundene Ueberlieferung zunächst, ja wohl ausschließlich für Be- slissene der Baukunst in Geltnng, so ergibt sich aus Schmuttermayers Angaben gleichfalls die unbestreitbare Thatsache, daß die Junker von Prag nur zu deu berühmten Meistern spätmittelalterlicher Baukunst gerechnet werden können, auf welche auch Wage, Winkelmaß, Triangel, Zirkel und Lineal als besonders für das Bauhandwerk wichtige Werkzeuge zur Er- mittlung des wahren Grundes „diser hohen kunst des pauwercks“ hinweisen. Daß bautheoretische Schriften in der Art der Fialenbüchlein Ro- ritzers und Schmnttermayers vor allem für sachkundige Leser bestimmt waren und von ihrer Bestimmung wieder auf die Vertreter der darin niedergelegten Anschauungen schließen lassen, lehrt auch ein Blick auf die Unterweisung, welche Larenz Lacher, der Pfalz Baumeister, 1516 für seinen Sohn Moriz zusammenstellte1) „sein Handtwerkh desto beß vnd khünstlicher zu Volpringen". Letzterer sollte „ob seine Brueder stein- metzen würden“, diese Kunst mit ihnen treulich theilen, da „viel gueter khunst Einem steinmetzen Vnd Werkhman Nuz zuwissen". Larenz Lacher berührt die meisten Einzelheiten, welche Roritzer und Schmutter- mayer besprechen, und erläutert auch den Begriff des von Roritzer er wähnten „außgeczogens stainwerchs“ also:2) „Aber das man nent außgezogen steinwerkh oder Zipernwerkh, das hat mer maß auß dem grundt und wie es sich herauf zeigt alß nemblich wimberg vnd figal- len, von disem steinwerkh will ich anfangen vnd dier ein bericht 1) Reichensperger, Vermischte Schriften über christliche Kunit. S. 133. 2) Ebeudas. S. 142.
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29 — geben, darumb merkh auf erstlich ein figallen, darnach ein wimberg, darnach ein kraut vnd alß für vnd für.“ Diese letzten Einzelangaben stimmen ja nahezu vollständig zu der Eintheilung, welche den Darlegun- gen Roritzers und Schmuttermayers zu Grunde liegt. Lacher gibt seinem Sohne betreffs gewisser Zierdetails der Wimperge die Weisung:1) „Da- rumb solstu diese Khunst nicht für Jederman legen, auch nicht für einen Jeden Steinmetzen, der der khunst nicht erfahren ist, den dise khunst gehört nuer für khunstler, die es verstehn vnd wissen, wozue sie es brauchen sollen, den dises nicht ein khunst ist, die für einen Jeden bauern taugt.“ Wie die Unterweisung des Meisters Lacher auf die Heranbildung seines Sohnes Moriz und eventuell der anderen Söhne für die Bau- und Steinmetzenkunst abzielt und nebenbei auch auf die Mittheilung seiner Anleitungen an Steinmetzen, ja für besondere Einzelheiten geradezu nur auf Künstler dieser Gruppe Rücksicht genommen wissen will, so können auch die Fialenbüchlein Roritzers und Schmuttermayers nur für fachmän- nische Unterweisung bestimmt und für Steinmetzen berechnet gewesen sein. Die baukundigen Verfasser der drei Schriften, welche, wie gerade Lacher in der Einleitung betont, ihren Fachgenossen aus dem reichen Schatze einer vieljährigen Erfahrung das für besondere Einzelheiten Wissenswerthe vermitteln wollten, berufen sich auf ältere Gewährsmänner, denen na- türlich ein besonderes Sachverständniß nachgerühmt worden sein muß. Können „vnsre Altvetter“, deren Lacher zweimal gedenkt,2) nach dem Zusammenhange der betreffenden Stellen nur bauverständige Steinmetzen gewesen sein, so wird man gewiß anch die Junker von Prag, welche Roritzer unter „Die alten der kunste wissende“ verweist, Schmntter- mayer aber zn den „andern grossen berumbten maisteren“ rechnet, nur in dieselbe Kategorie einzureihen vermögen. Deuu bei bautheoretischen Schriften, welche Fachleute zur Ausbildung von Berufsgenossen für die Herstellung bestimmter Einzelheiteu abfassen, müssen die von den Ver- fassern zur Erhöhnng der Geltung ihrer Auschauungen aufgeführten Ge- währsmänner unstreitig Sachverständige von besonderem Rufe geweseu seiu. Somit verweisen auch diese Erwägungen die Junker von Prag, weil sie ausschließlich in solchen Schriften genannt sind, unter die berühm- ten bankundigen Steinmetzen des späten Mittelalters. Diese eingehendeu Erörterungen erweitern die früher gewounenen 1) Reichensperger, Vermischte Schriften über christliche Kuust. S. 143. 2) Ebeudas. S. 136 und 143.
29 — geben, darumb merkh auf erstlich ein figallen, darnach ein wimberg, darnach ein kraut vnd alß für vnd für.“ Diese letzten Einzelangaben stimmen ja nahezu vollständig zu der Eintheilung, welche den Darlegun- gen Roritzers und Schmuttermayers zu Grunde liegt. Lacher gibt seinem Sohne betreffs gewisser Zierdetails der Wimperge die Weisung:1) „Da- rumb solstu diese Khunst nicht für Jederman legen, auch nicht für einen Jeden Steinmetzen, der der khunst nicht erfahren ist, den dise khunst gehört nuer für khunstler, die es verstehn vnd wissen, wozue sie es brauchen sollen, den dises nicht ein khunst ist, die für einen Jeden bauern taugt.“ Wie die Unterweisung des Meisters Lacher auf die Heranbildung seines Sohnes Moriz und eventuell der anderen Söhne für die Bau- und Steinmetzenkunst abzielt und nebenbei auch auf die Mittheilung seiner Anleitungen an Steinmetzen, ja für besondere Einzelheiten geradezu nur auf Künstler dieser Gruppe Rücksicht genommen wissen will, so können auch die Fialenbüchlein Roritzers und Schmuttermayers nur für fachmän- nische Unterweisung bestimmt und für Steinmetzen berechnet gewesen sein. Die baukundigen Verfasser der drei Schriften, welche, wie gerade Lacher in der Einleitung betont, ihren Fachgenossen aus dem reichen Schatze einer vieljährigen Erfahrung das für besondere Einzelheiten Wissenswerthe vermitteln wollten, berufen sich auf ältere Gewährsmänner, denen na- türlich ein besonderes Sachverständniß nachgerühmt worden sein muß. Können „vnsre Altvetter“, deren Lacher zweimal gedenkt,2) nach dem Zusammenhange der betreffenden Stellen nur bauverständige Steinmetzen gewesen sein, so wird man gewiß anch die Junker von Prag, welche Roritzer unter „Die alten der kunste wissende“ verweist, Schmntter- mayer aber zn den „andern grossen berumbten maisteren“ rechnet, nur in dieselbe Kategorie einzureihen vermögen. Deuu bei bautheoretischen Schriften, welche Fachleute zur Ausbildung von Berufsgenossen für die Herstellung bestimmter Einzelheiteu abfassen, müssen die von den Ver- fassern zur Erhöhnng der Geltung ihrer Auschauungen aufgeführten Ge- währsmänner unstreitig Sachverständige von besonderem Rufe geweseu seiu. Somit verweisen auch diese Erwägungen die Junker von Prag, weil sie ausschließlich in solchen Schriften genannt sind, unter die berühm- ten bankundigen Steinmetzen des späten Mittelalters. Diese eingehendeu Erörterungen erweitern die früher gewounenen 1) Reichensperger, Vermischte Schriften über christliche Kuust. S. 143. 2) Ebeudas. S. 136 und 143.
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30 — Ergebuisse dahin, daß die von Roritzer und Schmuttermayer erwähnten Junker von Prag, welche wirklich gelebt und in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertes als hervorragende Gewährsmänner für bautheoretische Fragen sich eines hohen Ansehens erfreut haben, zweifellos bauverständige Steinmetzen gewesen sein müssen. Zu. diesem Sachverhalte stimmen auch die Nachrichten über die Thätigkeit der Junker von Prag,1) welche allerdings sehr spärlich und keineswegs durchaus verläßlich sind. Sie legen den Junkern vor allem einen wesentlichen Antheil an der Vollendung des Straßburger Minster- thurmes bei, welche znerst der Geschichtschreiber Wolfgang Lazius in seinem Werke „De gentium aliquot migrationibus“ erwähnt mit dem Hinweise anf „Die junkhern von Prag, qui extremam manum turri Argentoratensi indidere“. Diese in spätere Werke herübergenom mene Nachricht scheint eine nicht viel später geprägte Medaille (Taf. I.) zu bestätigen,2) welche einerseits das vom Thurme überragte Münster innerhalb der Umschrift TVRRIS - ARGENTORATENSIS-, andererseits drei im Gewande römischer Triumphatoren dahinsprengende Reiter mit der Um- schrift „DIE-DREI- IVNCKHERN- VON - BRAG - 1565 -“ zeigt. Die beiden Umschriften und Darstellungen weisen offenbar daranf hin, daß man durch diese Medaille gewisse Beziehungen der drei Junker von Prag zum Straßbnrger Müinsterthurme verewigen wollte, welche im Sinne der nur wenige Jahre vorher gemachten Angabe des Lazins als Abschluß des Thurmbanes durch die Genannten gedeutet werden könnten. Den That- sachen, auf welche die Medaille hindentet, entspricht und widerspricht zu- gleich die Angabe in den Collectaneen des Daniel Speckle, welche nicht lange nach der Herstellung der Medaille anfgezeichnet sein kann und über die Vollendung des Müusterthurmes berichtet: „Nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns Hild von Cöln.“ Während Speckle, dem die Medaille von 1565 wohlbekannt sein 1) Kraus, Kunst und Alterthnm in Essaß-Lothringen. I. S. 387 bis 391 stelli in trefflicher Weise die auf die Junkerfrage sich bezieheuden Daten zusammen. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag. Dombaumeister uu 1400. (Nau manns Archiv für die zeichneuden Kinste. Leipsig, 1869. XV. Jahrgang.) S. 217 und 218 beschreibt die Medaille uäher. — Seeberg, Die Juncker von Prag, Dombaumeister um 1400, und der Straßbnrger Münsterban. (Leipzig 1871) gibt eine vollständig unzureicheude Abbildung der Medaille bei. — Dagegen ift bei Krans, Kunst und Alterthum in Elsatz-Lothringen. I. Taf. III. die photographische Wiedergabe der Medaille vortrefflich gelungen und wifsenschaftlich brauchbar.
30 — Ergebuisse dahin, daß die von Roritzer und Schmuttermayer erwähnten Junker von Prag, welche wirklich gelebt und in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertes als hervorragende Gewährsmänner für bautheoretische Fragen sich eines hohen Ansehens erfreut haben, zweifellos bauverständige Steinmetzen gewesen sein müssen. Zu. diesem Sachverhalte stimmen auch die Nachrichten über die Thätigkeit der Junker von Prag,1) welche allerdings sehr spärlich und keineswegs durchaus verläßlich sind. Sie legen den Junkern vor allem einen wesentlichen Antheil an der Vollendung des Straßburger Minster- thurmes bei, welche znerst der Geschichtschreiber Wolfgang Lazius in seinem Werke „De gentium aliquot migrationibus“ erwähnt mit dem Hinweise anf „Die junkhern von Prag, qui extremam manum turri Argentoratensi indidere“. Diese in spätere Werke herübergenom mene Nachricht scheint eine nicht viel später geprägte Medaille (Taf. I.) zu bestätigen,2) welche einerseits das vom Thurme überragte Münster innerhalb der Umschrift TVRRIS - ARGENTORATENSIS-, andererseits drei im Gewande römischer Triumphatoren dahinsprengende Reiter mit der Um- schrift „DIE-DREI- IVNCKHERN- VON - BRAG - 1565 -“ zeigt. Die beiden Umschriften und Darstellungen weisen offenbar daranf hin, daß man durch diese Medaille gewisse Beziehungen der drei Junker von Prag zum Straßbnrger Müinsterthurme verewigen wollte, welche im Sinne der nur wenige Jahre vorher gemachten Angabe des Lazins als Abschluß des Thurmbanes durch die Genannten gedeutet werden könnten. Den That- sachen, auf welche die Medaille hindentet, entspricht und widerspricht zu- gleich die Angabe in den Collectaneen des Daniel Speckle, welche nicht lange nach der Herstellung der Medaille anfgezeichnet sein kann und über die Vollendung des Müusterthurmes berichtet: „Nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns Hild von Cöln.“ Während Speckle, dem die Medaille von 1565 wohlbekannt sein 1) Kraus, Kunst und Alterthnm in Essaß-Lothringen. I. S. 387 bis 391 stelli in trefflicher Weise die auf die Junkerfrage sich bezieheuden Daten zusammen. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag. Dombaumeister uu 1400. (Nau manns Archiv für die zeichneuden Kinste. Leipsig, 1869. XV. Jahrgang.) S. 217 und 218 beschreibt die Medaille uäher. — Seeberg, Die Juncker von Prag, Dombaumeister um 1400, und der Straßbnrger Münsterban. (Leipzig 1871) gibt eine vollständig unzureicheude Abbildung der Medaille bei. — Dagegen ift bei Krans, Kunst und Alterthum in Elsatz-Lothringen. I. Taf. III. die photographische Wiedergabe der Medaille vortrefflich gelungen und wifsenschaftlich brauchbar.
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— 31 — mußte, den Junkern von Prag gleichfalls einen Antheil am Münsterthurme zuweist, beschränkt er auffallenderweise ihre Zahl von drei auf zwei. Die Vollendung des Straßburger Münsterthurmes durch Prager Meister ist am Beginne des 17. Jahrhundertes auch-Guilliman bekannt, welcher be merkt: „Cetera ad coronam perfecerunt Pragenses“; dagegen erwähnt Schad in seiner Münsterbeschreibung von 1617 bet der Darstellung des Thurmbanes gar nichts von den Junkern von Prag, obzwar er die letzte- ren als Verfertiger des sogenannten „traurigen Marienbildes“ kennt, welches der Parlier Konrad Frankenburger 1404 dem Straßburger Münster schenkte. Insofern das Donationsbuch des Münsters dies „traurige Ma- rienbild" als „stantem iuxta columnam lapideam“ bezeichnet und damit wie mit dem Ausdrucke „ymaginem“ eine Statue markirt, erfährt die Thätigkeit der Junker gewissermaßen eine sachgemäße Erweiterung, da ja Baus und Steinmetzkunst des Mittelalters so vielfach Hand in Hand gehen. Das früheste Datum für die Beziehungen der Junker von Prag zum Straßburger Münster wäre mit der Schenkung des traurigen Ma rienbildes, das späteste mit der Vollendnng des Thurmbaues gegeben; nach diesen Zeitgrenzen müßten die Junker zwischen 1404 bis 1439 in Straßburg gewirkt haben. Die Belege der Münsterbaugeschichte sprechen nicht dafür, daß ihnen, wie die eben angeführten Nachrichten mit einer gewissen Uebereinstimmung zu verbürgen scheinen, irgend eine leitende Stellung znfiel. Die Bemerkung des Donationsbuches betreffs des tran rigen Marienbildes gedenkt der Juuker von Prag nicht, die erst die zweite Hälfte des 16. Jahrhundertes mit dem Werke in Verbindung bringt. Wären aber die Junker von Prag wirklich die Meister dieser Arbeit ge- wesen, dann hätten sie dieselbe augenscheinlich uur in Straßburg selbst ansgefithrt, da vernünftigerweise uicht anzunehmen ist, daß der Parlier Konrad Frankenburger eine Statue für das Münster in Prag arbeiten ließ, weil ja ein Transport von der Landeshanptstadt Böhmens nach Straßburg bei den damaligen Verkehrswegen und Verkehrsverhältnissen nicht nur bedeutende Kosten verursacht, sondern es auch höchft fraglich gemacht hätte, ob das Werk unversehrt nach Straßburg käme.1) Sulpiz Boisserée soll nun in Straßburger Rechnungen die Namen der Innker 1) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 171—173, sowie Die Juncker von Prag S. 41 nimmt einen Transport von Böhmen nach Straß- burg unbedenklich an; desgleichen Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině. (Osvěta, Prag 1874, 4. Jhg. 2. Th.) S. 858.
— 31 — mußte, den Junkern von Prag gleichfalls einen Antheil am Münsterthurme zuweist, beschränkt er auffallenderweise ihre Zahl von drei auf zwei. Die Vollendung des Straßburger Münsterthurmes durch Prager Meister ist am Beginne des 17. Jahrhundertes auch-Guilliman bekannt, welcher be merkt: „Cetera ad coronam perfecerunt Pragenses“; dagegen erwähnt Schad in seiner Münsterbeschreibung von 1617 bet der Darstellung des Thurmbanes gar nichts von den Junkern von Prag, obzwar er die letzte- ren als Verfertiger des sogenannten „traurigen Marienbildes“ kennt, welches der Parlier Konrad Frankenburger 1404 dem Straßburger Münster schenkte. Insofern das Donationsbuch des Münsters dies „traurige Ma- rienbild" als „stantem iuxta columnam lapideam“ bezeichnet und damit wie mit dem Ausdrucke „ymaginem“ eine Statue markirt, erfährt die Thätigkeit der Junker gewissermaßen eine sachgemäße Erweiterung, da ja Baus und Steinmetzkunst des Mittelalters so vielfach Hand in Hand gehen. Das früheste Datum für die Beziehungen der Junker von Prag zum Straßburger Münster wäre mit der Schenkung des traurigen Ma rienbildes, das späteste mit der Vollendnng des Thurmbaues gegeben; nach diesen Zeitgrenzen müßten die Junker zwischen 1404 bis 1439 in Straßburg gewirkt haben. Die Belege der Münsterbaugeschichte sprechen nicht dafür, daß ihnen, wie die eben angeführten Nachrichten mit einer gewissen Uebereinstimmung zu verbürgen scheinen, irgend eine leitende Stellung znfiel. Die Bemerkung des Donationsbuches betreffs des tran rigen Marienbildes gedenkt der Juuker von Prag nicht, die erst die zweite Hälfte des 16. Jahrhundertes mit dem Werke in Verbindung bringt. Wären aber die Junker von Prag wirklich die Meister dieser Arbeit ge- wesen, dann hätten sie dieselbe augenscheinlich uur in Straßburg selbst ansgefithrt, da vernünftigerweise uicht anzunehmen ist, daß der Parlier Konrad Frankenburger eine Statue für das Münster in Prag arbeiten ließ, weil ja ein Transport von der Landeshanptstadt Böhmens nach Straßburg bei den damaligen Verkehrswegen und Verkehrsverhältnissen nicht nur bedeutende Kosten verursacht, sondern es auch höchft fraglich gemacht hätte, ob das Werk unversehrt nach Straßburg käme.1) Sulpiz Boisserée soll nun in Straßburger Rechnungen die Namen der Innker 1) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 171—173, sowie Die Juncker von Prag S. 41 nimmt einen Transport von Böhmen nach Straß- burg unbedenklich an; desgleichen Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině. (Osvěta, Prag 1874, 4. Jhg. 2. Th.) S. 858.
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32 — von Prag — Johann und Wenzel — für die Zeit von 1404 bis 1410 nachgewiesen haben, was die Herstellung des traurigen Marienbildes durch die Genannten in Straßburg annehmbar machen würde. Haben aber die Baurechnungen, wie Kraus überzeugend darlegt, nicht nur 1845, sondern schon im vorigen Jahrhunderte gefehlt, dann fällt auch die Zuverlässigkeit der von Boisserée beigebrachten Belegstelle, welcher nur durch eine Ver- drehung ein anderer Sinn gegeben worden zu sein scheint; denn Boifserée sagt an dem von Seeberg angefühxten Orte nur, daß „in den Nachrichten über den Bau des Straßburger Münsters Jungherren von Prag in den Jahren 1365—1404 genannt werden, welche als Steinmetzen und Bild¬ haner dabei thätig waren und unr die Jungherreu von Prag ohne wei tere Bezeichnung genannt werden“.1) Diese letztere Bemerkung deutet daranf hin, daß Boisserée mit seinen „Nachrichten“ offenbar nur die seit Schreiber und Schweighäuser wieder lebhafter interessirenden Angaben über den Münsterbau meint, jedoch keine eigentlichen Baurechnungen imn Auge hat. So lange weder die letzteren vorliegen, noch die angeblich in ihnen begegnenden Namen Johann und Wenzel, die ja nicht allein schon auf eine Verbindung mit Prag hindeuten müssen, mit den Junkern von Prag in eine quellenmäßig verbürgte Beziehung gebracht werden können, bleibt die Anfertigung des traurigen Marienbildes durch die Junker von Prag immerhin sehr fraglich. Während hinsichtlich des traurigen Marienbildes die Möglichkeit einer durch die Junker von Prag ausgeführten Herstellung nicht unbedingt ausgeschlossen ist, bleibt für einen Antheil der Junker am Straßburger Münsterthurme kein Platz übrig. Da zweifellos sicher steht, daß der „als Vollbringer des hohen Thurns“ znverlässig genannte, seit Juni 1419 be stellte Werkmeister 2) Johann Hültz aus Köln 1439 den Thurmbau ab schloß,3) so müßte im Hinblicke auf die schon erwähnte Angabe Speckles „nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns Hild von Cöln“, falls darin auch eine Rücksichtnahme anf die Zeitfolge liegt, die Thätigkeit der Innker von Prag vor 1419 an- gesetzt werden. Geht man jedoch selbst bis 1365 zuritck, welches Jahr für den Bau des Münsterthurmes vou gewisser Bedeutung war, so gibt es keine Möglichkeit, in die vortrefflich festgestellte Liste der Straßburger 1) Schmidls Oesterreichische Blätter für Literatur und Kunst. (Wien 1845.) 2. Jahrg. Nr. 78, S. 604, Anm. 7. 2) Kraus, Kunst und Alterthun in Essaß-Lothringen. I. S. 394 und 699—701. 3) Ebeudas. S. 396.
32 — von Prag — Johann und Wenzel — für die Zeit von 1404 bis 1410 nachgewiesen haben, was die Herstellung des traurigen Marienbildes durch die Genannten in Straßburg annehmbar machen würde. Haben aber die Baurechnungen, wie Kraus überzeugend darlegt, nicht nur 1845, sondern schon im vorigen Jahrhunderte gefehlt, dann fällt auch die Zuverlässigkeit der von Boisserée beigebrachten Belegstelle, welcher nur durch eine Ver- drehung ein anderer Sinn gegeben worden zu sein scheint; denn Boifserée sagt an dem von Seeberg angefühxten Orte nur, daß „in den Nachrichten über den Bau des Straßburger Münsters Jungherren von Prag in den Jahren 1365—1404 genannt werden, welche als Steinmetzen und Bild¬ haner dabei thätig waren und unr die Jungherreu von Prag ohne wei tere Bezeichnung genannt werden“.1) Diese letztere Bemerkung deutet daranf hin, daß Boisserée mit seinen „Nachrichten“ offenbar nur die seit Schreiber und Schweighäuser wieder lebhafter interessirenden Angaben über den Münsterbau meint, jedoch keine eigentlichen Baurechnungen imn Auge hat. So lange weder die letzteren vorliegen, noch die angeblich in ihnen begegnenden Namen Johann und Wenzel, die ja nicht allein schon auf eine Verbindung mit Prag hindeuten müssen, mit den Junkern von Prag in eine quellenmäßig verbürgte Beziehung gebracht werden können, bleibt die Anfertigung des traurigen Marienbildes durch die Junker von Prag immerhin sehr fraglich. Während hinsichtlich des traurigen Marienbildes die Möglichkeit einer durch die Junker von Prag ausgeführten Herstellung nicht unbedingt ausgeschlossen ist, bleibt für einen Antheil der Junker am Straßburger Münsterthurme kein Platz übrig. Da zweifellos sicher steht, daß der „als Vollbringer des hohen Thurns“ znverlässig genannte, seit Juni 1419 be stellte Werkmeister 2) Johann Hültz aus Köln 1439 den Thurmbau ab schloß,3) so müßte im Hinblicke auf die schon erwähnte Angabe Speckles „nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns Hild von Cöln“, falls darin auch eine Rücksichtnahme anf die Zeitfolge liegt, die Thätigkeit der Innker von Prag vor 1419 an- gesetzt werden. Geht man jedoch selbst bis 1365 zuritck, welches Jahr für den Bau des Münsterthurmes vou gewisser Bedeutung war, so gibt es keine Möglichkeit, in die vortrefflich festgestellte Liste der Straßburger 1) Schmidls Oesterreichische Blätter für Literatur und Kunst. (Wien 1845.) 2. Jahrg. Nr. 78, S. 604, Anm. 7. 2) Kraus, Kunst und Alterthun in Essaß-Lothringen. I. S. 394 und 699—701. 3) Ebeudas. S. 396.
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— 33 Münsterbaumeister 1) die Junker von Prag zwischen 1365 bis 1419 ein- zureihen. Dem von 1341 bis 1371 thätigen Werkmeister Gerlach folgte bis 1382 Meister Konrad oder Cuntze, nach dessen Tode Michael von Freiburg die Bauleitung ibernahm und wohl vorwiegend die durch den Brand von 1384 nothwendig gewordenen Wiederherstellungsarbeiten aus- führte. Zwischen ihn und seinen Nachfolger Klaus von Lohre, der 1394 als Münsterbaumeister begegnet, aber schon 1399 abgesetzt wurde, 2) dürste kaum noch ein anderer Bauleiter einzuschalten sein. Nachdem Klaus von Lohre mit dem Ende des Monates Mai 1399 entlassen worden war, traten die Straßburger unverzüglich mit dem in Ulm thättgen Meister Ulrich von Ensingen in Verbindung, den sie auch wirklich für die Fortführung des Münsterbaues gewannen. 3) Am 10. Februar 1419 starb derselbe 4) in der Stellung eines Straßburger Müusterbaumeisters. Diese Meister- reihe läßt thatsächlich für eine Einstellung der Junker von Prag, die nach den über ihre Leistungen erhaltenen Angaben am Beginne des 15. Jahr- hundertes in Straßburg gesucht werden müßten, keinen Platz übrig. Ja, nachdem jüngst erst eine ungemein sorgfältige Prüfung und fachmännisch eingehende Würdigung des Straßburger Thurmoktogones festgestellt hat, daß der Gedanke dieses originellen Baues und der größte Theil der Aus- führung künstlerisches Eigenthum Ulrichs von Ensingen sind, 5) nach welchem Johann Hültz das Werk fortsetzte und vollendete, erscheint die Zuverlässig- keit der Angaben des Lazius, Speckle u. A. doch mehr als fragwürdig und eine Antheilnahme der Inuker von Prag an der Vollendung des Straßburger Müusterthurmes geradezu undenkbar. Selbst für die unmittelbar nach Hültz folgeude Zeit ist eine Be- schäftigung der Prager Junker in leitender Stellung am Straßburger Münsterbaue nicht erweisbar, da zunächst Matthäus von Ensiugen, Meister Ulrichs Sohn, und von 1452 bis 1472 Jodocus Dotzinger von Worms Müusterbaumeister waren. s) Weun man auch annehmen wollte, ste seien unter den drei nach Dotzingers Tode binnen kurzem anfemanderfolgenden Werkmeistern 7) zu suchen, so scheiut der Hiuweis, es hätten „alle drey wenig Fleiss in der Ordnunge des Steinwerks und Bruderschaft ge- 1) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 378 uf. 2) Carstaujen, Ulrich von Enfingen. S. 54 und 55. 3) Ebendas. S. 55 uf. 4) Ebendas. S. 116 und 133, urkundl. Anhang Nr. XIX. 5) Ebendas. &. 58 uf. und S. 90 uf. 6) Kraus, Kunst und Alterthum in Essaß-Lothringen. I. S. 397 bis 400. 7) Ebendas. S. 700.
— 33 Münsterbaumeister 1) die Junker von Prag zwischen 1365 bis 1419 ein- zureihen. Dem von 1341 bis 1371 thätigen Werkmeister Gerlach folgte bis 1382 Meister Konrad oder Cuntze, nach dessen Tode Michael von Freiburg die Bauleitung ibernahm und wohl vorwiegend die durch den Brand von 1384 nothwendig gewordenen Wiederherstellungsarbeiten aus- führte. Zwischen ihn und seinen Nachfolger Klaus von Lohre, der 1394 als Münsterbaumeister begegnet, aber schon 1399 abgesetzt wurde, 2) dürste kaum noch ein anderer Bauleiter einzuschalten sein. Nachdem Klaus von Lohre mit dem Ende des Monates Mai 1399 entlassen worden war, traten die Straßburger unverzüglich mit dem in Ulm thättgen Meister Ulrich von Ensingen in Verbindung, den sie auch wirklich für die Fortführung des Münsterbaues gewannen. 3) Am 10. Februar 1419 starb derselbe 4) in der Stellung eines Straßburger Müusterbaumeisters. Diese Meister- reihe läßt thatsächlich für eine Einstellung der Junker von Prag, die nach den über ihre Leistungen erhaltenen Angaben am Beginne des 15. Jahr- hundertes in Straßburg gesucht werden müßten, keinen Platz übrig. Ja, nachdem jüngst erst eine ungemein sorgfältige Prüfung und fachmännisch eingehende Würdigung des Straßburger Thurmoktogones festgestellt hat, daß der Gedanke dieses originellen Baues und der größte Theil der Aus- führung künstlerisches Eigenthum Ulrichs von Ensingen sind, 5) nach welchem Johann Hültz das Werk fortsetzte und vollendete, erscheint die Zuverlässig- keit der Angaben des Lazius, Speckle u. A. doch mehr als fragwürdig und eine Antheilnahme der Inuker von Prag an der Vollendung des Straßburger Müusterthurmes geradezu undenkbar. Selbst für die unmittelbar nach Hültz folgeude Zeit ist eine Be- schäftigung der Prager Junker in leitender Stellung am Straßburger Münsterbaue nicht erweisbar, da zunächst Matthäus von Ensiugen, Meister Ulrichs Sohn, und von 1452 bis 1472 Jodocus Dotzinger von Worms Müusterbaumeister waren. s) Weun man auch annehmen wollte, ste seien unter den drei nach Dotzingers Tode binnen kurzem anfemanderfolgenden Werkmeistern 7) zu suchen, so scheiut der Hiuweis, es hätten „alle drey wenig Fleiss in der Ordnunge des Steinwerks und Bruderschaft ge- 1) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 378 uf. 2) Carstaujen, Ulrich von Enfingen. S. 54 und 55. 3) Ebendas. S. 55 uf. 4) Ebendas. S. 116 und 133, urkundl. Anhang Nr. XIX. 5) Ebendas. &. 58 uf. und S. 90 uf. 6) Kraus, Kunst und Alterthum in Essaß-Lothringen. I. S. 397 bis 400. 7) Ebendas. S. 700.
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— 34 — halten, dass wegen sie alle drey abgesetzet wurden“, durchaus nicht zn dem Rufe zu passen, in welchem nach Roritzer und Schmuttermayer die Junker von Prag standen. Wenn die Innker von Prag zu Beginn des 15. Jahrhundertes in Straßburg wirklich so angesehen waren, daß man von ihnen künstlerisch bedentsame Werke ausführen ließ, so bleibt es gewiß in hohem Grade auffallend, daß sie bei den Neubesetzungen der Werkmeisterstelle des Münster- banes, wie schon Carstanjen sehr richtig bemerkt, 1) nie in Betracht kamen. Man berief aus Ulm den Meister Ulrich von Ensingen, sandte nach seinem Tode „von eines wergmeisters wegen“ um sachverständigen Rath „zu denen von Wurtenberg, gen Franckenfurt, gen Friburg vnd gen Sletzstat“ und bestellte, nachdem man „meister Maternen von Francken- furt dem wergmeister, meister Jörgen dem von Wurtenberg meister, vnd Erhart Kindelin von Sletzstat vnd iren dienern als sü das werkg besohent“ entsprechend entlohnt hatte, als neuen Werkmeister Johann Hültz von Köln. 2) Nirgends ist bei diesen Anlässen auf die Junker von Prag Bedacht genommen, die demnach angesichts des Umstandes, daß gerade diese Besetznngen für die Thurmbaufrage von höchster Wichtigkeit sind, an der Vollendnng des Straßburger Münsterthurmes nicht den von Lazius und Speckle betonten Antheil haben können. Obzwar die Einwendungen, welche gegen eine Theilnahme der Junker von Prag am Thurmbaue des Straßburger Münsters erhoben wurden, kanm mit stichhaltigen Gründen widerlegt werden dürsten, ist es doch nicht ausgeschlosfen, daß jemand nachdrücklichst darauf verwiese, es müsse der Medaille von 1565 eine zur Prägezeit noch wohlbekannte Beziehung der Junker von Prag zum Münsterthurme zugrunde liegen. Das Vorhan- densein irgend einer Beziehnng wird gewiß niemand ernstlich in Abrede stellen wollen; nur fragt es sich, welcher Natur dieselbe war. Für eine diesbezügliche sichere Bestimmung fehlt noch jeder Anhaltspunkt, da die Veranlassnng der Prägung der Medaille noch nicht festgestellt ist. Sie kann vielleicht durch die Wiederherstellungsarbeiten der durch Blitzstrahl 1565 entstandenen Beschädigungen 3) bedingt sein; das erklärt jedoch noch nicht, warum man die Junker von Prag anf der eiuen Seite der Medaille anbrachte. Wollte man wirklich damit ein Gedenkzeichen für einen zwei Jahrhunderte vorher eingetretenen Wendepunkt der Thurmbanarbeiten 1) Carstanjen, Ulrich von Enfingen. S. 105. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 393. 3) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 219 und 220.
— 34 — halten, dass wegen sie alle drey abgesetzet wurden“, durchaus nicht zn dem Rufe zu passen, in welchem nach Roritzer und Schmuttermayer die Junker von Prag standen. Wenn die Innker von Prag zu Beginn des 15. Jahrhundertes in Straßburg wirklich so angesehen waren, daß man von ihnen künstlerisch bedentsame Werke ausführen ließ, so bleibt es gewiß in hohem Grade auffallend, daß sie bei den Neubesetzungen der Werkmeisterstelle des Münster- banes, wie schon Carstanjen sehr richtig bemerkt, 1) nie in Betracht kamen. Man berief aus Ulm den Meister Ulrich von Ensingen, sandte nach seinem Tode „von eines wergmeisters wegen“ um sachverständigen Rath „zu denen von Wurtenberg, gen Franckenfurt, gen Friburg vnd gen Sletzstat“ und bestellte, nachdem man „meister Maternen von Francken- furt dem wergmeister, meister Jörgen dem von Wurtenberg meister, vnd Erhart Kindelin von Sletzstat vnd iren dienern als sü das werkg besohent“ entsprechend entlohnt hatte, als neuen Werkmeister Johann Hültz von Köln. 2) Nirgends ist bei diesen Anlässen auf die Junker von Prag Bedacht genommen, die demnach angesichts des Umstandes, daß gerade diese Besetznngen für die Thurmbaufrage von höchster Wichtigkeit sind, an der Vollendnng des Straßburger Münsterthurmes nicht den von Lazius und Speckle betonten Antheil haben können. Obzwar die Einwendungen, welche gegen eine Theilnahme der Junker von Prag am Thurmbaue des Straßburger Münsters erhoben wurden, kanm mit stichhaltigen Gründen widerlegt werden dürsten, ist es doch nicht ausgeschlosfen, daß jemand nachdrücklichst darauf verwiese, es müsse der Medaille von 1565 eine zur Prägezeit noch wohlbekannte Beziehung der Junker von Prag zum Münsterthurme zugrunde liegen. Das Vorhan- densein irgend einer Beziehnng wird gewiß niemand ernstlich in Abrede stellen wollen; nur fragt es sich, welcher Natur dieselbe war. Für eine diesbezügliche sichere Bestimmung fehlt noch jeder Anhaltspunkt, da die Veranlassnng der Prägung der Medaille noch nicht festgestellt ist. Sie kann vielleicht durch die Wiederherstellungsarbeiten der durch Blitzstrahl 1565 entstandenen Beschädigungen 3) bedingt sein; das erklärt jedoch noch nicht, warum man die Junker von Prag anf der eiuen Seite der Medaille anbrachte. Wollte man wirklich damit ein Gedenkzeichen für einen zwei Jahrhunderte vorher eingetretenen Wendepunkt der Thurmbanarbeiten 1) Carstanjen, Ulrich von Enfingen. S. 105. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 393. 3) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 219 und 220.
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— 35 — schaffen? Berichtet doch Speckle: „Anno 1365. Diss Jahr ward der Thurn am Münster biss oben an den Helm bei den vier Schnecken verfer- digt und gemacht und vollend“, wobei freilich die widersprechende Ein- schränkung nicht fehlt: „Diss Jahr solte der Münsterthurm bis an die vier Schnecken ferdig werden; nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns Hild von Cöln.“ Geschah die Prägung vielleicht uuter dem Einflusse Speckles, 1) der doch wußte, daß die Vollendung des Thurmes nicht 1365, sondern später erfolgte, und der nur zwei darau betheiligte Junker von Prag erwähnt, so bleibt die Dreizahl derselben auf einem Gedenkzeichen für den Münsterthurmbau doppelt auffallend. Theilt Speckle, wie es scheint, eine in Straßburg ver- breitete Ansicht mit, dann konnte man, wenu es sich 1565 wirklich um eine Medaille zum Gedächtnisse eines vor 200 Jahren eingetretenen Er eignisses handelte, 2) doch nicht auf 1365 die Junker von Prag beziehen, die erst „nachmals“ an der Vollendung des Thurmes gearbeitet haben sollten. So bleibt der Sachverhalt, welcher sich aus der Medaille selbst zu ergeben scheint, nicht ohne bedeutenden Widerspruch zu den gerade damals in Straßburg selbst von sachverständigen Gewährsmännern ge- theilten Ansichten. Es fragt sich freilich, ob diese Erklärung, welche die Förderung des Straßburger Münsterthurmbaues durch die Junker von Prag der Prägung der Medaille zugrunde legt, die einzig richtige und mögliche ist. Betrachtet man die Medaille näher, so scheint gerade die Darstellung der drei Junker darnach angethan, aufsteigende Zweifel zu erhöhen und zu verstärken. Niemand dächte wohl, bloß die Rückseite der Medaille betrachtend, daran, daß die drei von rechts nach links sprengenden Reiter auf den lebhaft ausgreifenden Rossen Persönlichkeiten bedeuten, die mit irgend einer Kunstübung etwas zu thun haben sollen; selbst ein Blick auf die Münster- darstellung der Vorderseite läßt mit gleichzeitiger Verwerthung der beiden Umschriften die Wechselbeziehung mehr annähernd errathen als erkennen. Man würde statt der drei Reiter im Hinblicke auf die Speckle bekannten „zwei Junckherrn von Prag“ gewiß eher zwei Männer erwarten, welche entweder bei der Arbeit oder mit einem bestimmten Abzeichen ihrer Kunst-- übung dargestellt wären, etwa in der Art, wie z. B. Dürer auf dem 1) Kraus, Kuust und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 390. — Walder dorff. Die Jungkherrn von Prag. Verhandlungen des historischen Vereines von Oberpfalz und Regensburg. (Stadtamhof 1872.) 28. Band, S. 167. 2) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 53.
— 35 — schaffen? Berichtet doch Speckle: „Anno 1365. Diss Jahr ward der Thurn am Münster biss oben an den Helm bei den vier Schnecken verfer- digt und gemacht und vollend“, wobei freilich die widersprechende Ein- schränkung nicht fehlt: „Diss Jahr solte der Münsterthurm bis an die vier Schnecken ferdig werden; nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns Hild von Cöln.“ Geschah die Prägung vielleicht uuter dem Einflusse Speckles, 1) der doch wußte, daß die Vollendung des Thurmes nicht 1365, sondern später erfolgte, und der nur zwei darau betheiligte Junker von Prag erwähnt, so bleibt die Dreizahl derselben auf einem Gedenkzeichen für den Münsterthurmbau doppelt auffallend. Theilt Speckle, wie es scheint, eine in Straßburg ver- breitete Ansicht mit, dann konnte man, wenu es sich 1565 wirklich um eine Medaille zum Gedächtnisse eines vor 200 Jahren eingetretenen Er eignisses handelte, 2) doch nicht auf 1365 die Junker von Prag beziehen, die erst „nachmals“ an der Vollendung des Thurmes gearbeitet haben sollten. So bleibt der Sachverhalt, welcher sich aus der Medaille selbst zu ergeben scheint, nicht ohne bedeutenden Widerspruch zu den gerade damals in Straßburg selbst von sachverständigen Gewährsmännern ge- theilten Ansichten. Es fragt sich freilich, ob diese Erklärung, welche die Förderung des Straßburger Münsterthurmbaues durch die Junker von Prag der Prägung der Medaille zugrunde legt, die einzig richtige und mögliche ist. Betrachtet man die Medaille näher, so scheint gerade die Darstellung der drei Junker darnach angethan, aufsteigende Zweifel zu erhöhen und zu verstärken. Niemand dächte wohl, bloß die Rückseite der Medaille betrachtend, daran, daß die drei von rechts nach links sprengenden Reiter auf den lebhaft ausgreifenden Rossen Persönlichkeiten bedeuten, die mit irgend einer Kunstübung etwas zu thun haben sollen; selbst ein Blick auf die Münster- darstellung der Vorderseite läßt mit gleichzeitiger Verwerthung der beiden Umschriften die Wechselbeziehung mehr annähernd errathen als erkennen. Man würde statt der drei Reiter im Hinblicke auf die Speckle bekannten „zwei Junckherrn von Prag“ gewiß eher zwei Männer erwarten, welche entweder bei der Arbeit oder mit einem bestimmten Abzeichen ihrer Kunst-- übung dargestellt wären, etwa in der Art, wie z. B. Dürer auf dem 1) Kraus, Kuust und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 390. — Walder dorff. Die Jungkherrn von Prag. Verhandlungen des historischen Vereines von Oberpfalz und Regensburg. (Stadtamhof 1872.) 28. Band, S. 167. 2) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 53.
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36 — Rosenkranzfeste dem Meister Hieronymus, dem Erbauer des Fondaco de' Tedeschi, das Winkelmaß in die Linke gibt, 1) oder Steinmetzeichen und bestimmte Wappendarstellungen auf Grabsteinen mancher Meister begegnen. Jedenfalls wäre dadurch die Wechselbeziehung der Darstellungen anf der Vorders und Rückseite augenscheinlicher geworden, indes die Deutung der drei Reiter als Miterbauer des Thurmes wohl jedem nur gezwungen erscheinen kann. So hat auch die Medaille von 1565 für den Nachweis der Betheiligung der Junker von Prag an der Ausführung des Straß- burger Münsterthurmes nur eine von berechtigten Zweifeln beschränkte Bedeutung. Brachte man in der Zeit des Wolfgang Lazius, also nur wenige Jahre vor der Prägung der Medaille, mit den Vollendern des Straßburger Thurmes das Malerwappen in unmittelbaren Zusammenhang. danu muß das Fehlen des letzteren auf der Junkermedaille geradezu auffallen. Man kann gewiß Kraus in der Ansicht nur beistimmen, daß „die Junker von Prag als Werkmeister am Straßburger Münster ins Gebiet der Fabel zu verweiseu“ sind. Damit muß auch, was bisher als ihr künstlerisches Eigenthum und als zuverlässige Grundlage für die Beurthei¬ lung ihrer künstlerischen Eigenart betrachtet wurde, 2) insolange von ihrem Namen getrennt bleiben, bis andere haltbare Gesichtspunkte ihrer Würdi¬ gung gefunden sind. Und da die in Frage kommende obere Partie des Straßburger Münsterthurmes als Werk Ulrichs von Ensiugen, das Johann Hültz nur vollendete, erwiesen ist, so darf sie auch nicht mehr als ein „tschechisches Werk“ ausgegeben werden, das gewissermaßen eine bestimmte, in der Prager Hütte ausgebildete Richtung des Thurmbaues3) veran- schaulicht. Annäherungen vou Ulrichs Thurmoktogon au bestimmte, von Peter Parler ausgeführte Einzelheiten des Prager Domes, z. B. die vier Schneckenthürme im Vergleiche zum Treppeuthürmchen an der Südseite des Prager Domes, lassen sich ohne Zwaug auch anders erklären. 4) Anders als mit der Beantwortung der Frage, ob die Junker von Prag Werimeister des Straßburger Münsterbaues gewesen sind, steht es damit, ob sie überhaupt in Straßburg gearbeitet haben; dies dürfte kaum schlankweg abzuweisen sein. Für das am 9. November 1410 dem Straß- 1) Thausing, Dürer. Leipzig 1884. I. S. 353. 2) Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß. Leipzig 1876. S. 140 bis 141 ist vollständig haltlos. — Ebenso Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. D. S. 166 bis 168 und Die Juncker von Prag S. 43 und 44. 3) Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. D. S. 849. 4) Carstanjen. Ulrich vou Ensingen. S. 10 und 15.
36 — Rosenkranzfeste dem Meister Hieronymus, dem Erbauer des Fondaco de' Tedeschi, das Winkelmaß in die Linke gibt, 1) oder Steinmetzeichen und bestimmte Wappendarstellungen auf Grabsteinen mancher Meister begegnen. Jedenfalls wäre dadurch die Wechselbeziehung der Darstellungen anf der Vorders und Rückseite augenscheinlicher geworden, indes die Deutung der drei Reiter als Miterbauer des Thurmes wohl jedem nur gezwungen erscheinen kann. So hat auch die Medaille von 1565 für den Nachweis der Betheiligung der Junker von Prag an der Ausführung des Straß- burger Münsterthurmes nur eine von berechtigten Zweifeln beschränkte Bedeutung. Brachte man in der Zeit des Wolfgang Lazius, also nur wenige Jahre vor der Prägung der Medaille, mit den Vollendern des Straßburger Thurmes das Malerwappen in unmittelbaren Zusammenhang. danu muß das Fehlen des letzteren auf der Junkermedaille geradezu auffallen. Man kann gewiß Kraus in der Ansicht nur beistimmen, daß „die Junker von Prag als Werkmeister am Straßburger Münster ins Gebiet der Fabel zu verweiseu“ sind. Damit muß auch, was bisher als ihr künstlerisches Eigenthum und als zuverlässige Grundlage für die Beurthei¬ lung ihrer künstlerischen Eigenart betrachtet wurde, 2) insolange von ihrem Namen getrennt bleiben, bis andere haltbare Gesichtspunkte ihrer Würdi¬ gung gefunden sind. Und da die in Frage kommende obere Partie des Straßburger Münsterthurmes als Werk Ulrichs von Ensiugen, das Johann Hültz nur vollendete, erwiesen ist, so darf sie auch nicht mehr als ein „tschechisches Werk“ ausgegeben werden, das gewissermaßen eine bestimmte, in der Prager Hütte ausgebildete Richtung des Thurmbaues3) veran- schaulicht. Annäherungen vou Ulrichs Thurmoktogon au bestimmte, von Peter Parler ausgeführte Einzelheiten des Prager Domes, z. B. die vier Schneckenthürme im Vergleiche zum Treppeuthürmchen an der Südseite des Prager Domes, lassen sich ohne Zwaug auch anders erklären. 4) Anders als mit der Beantwortung der Frage, ob die Junker von Prag Werimeister des Straßburger Münsterbaues gewesen sind, steht es damit, ob sie überhaupt in Straßburg gearbeitet haben; dies dürfte kaum schlankweg abzuweisen sein. Für das am 9. November 1410 dem Straß- 1) Thausing, Dürer. Leipzig 1884. I. S. 353. 2) Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß. Leipzig 1876. S. 140 bis 141 ist vollständig haltlos. — Ebenso Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. D. S. 166 bis 168 und Die Juncker von Prag S. 43 und 44. 3) Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. D. S. 849. 4) Carstanjen. Ulrich vou Ensingen. S. 10 und 15.
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— 37 — burger Münster von Vetterhans geschenkte „traurige Christusbild“ ver- zeichnete der Maler Sebald Büheler in seiner Chronik einen Bildhaner Michael Böhem als Meister. 1) Bei dem damals so verbreiteten Brauche der Namenbildung nach dem Geburtslande oder Geburtsorte der betref fenden Person müsste dieser Michael Böhem zweifellos als ein aus Böhmen gebürtiger Künstler betrachtet werden. Denn wie man letzteres z. B. für den beim Bane der Mainzer Liebfrauenkirche thätigen Magister Henricus nach dem Zusatze „de Bohemia“ oder bei dem 1369 in Breslan2) genannten „Michel beem“ unbedenklich thun wird, so könnte auch für den oben erwähnten Michael Böhem nur derselbe Gesichtspunkt gelten. Der Name findet sich allerdings erst in einer jüngeren Onelle, nicht im Dona- tionsbuche selbst. Allein letzteres zeigt in seinen Eintragungen zum Jahre 1404 und 1410 eine bisher nicht näher beachtete, eigenartige Thatsache. 1404 schenkte der Parlier Konrad Frankenburger „tristem ymaginem beate virginis“ und 1410 Vetterhans „tristem ymaginem Christi portantem crucem super humeris“. Die auffallende Charakterisirung der beiden Bildwerke durch den selben, in dieser Weise nicht häufig verwendeten Ausdruck „tristem“ führt gewiß zu der Annahme, daß die beiden Arbeiten augenscheinlich in einem gewissen Zusammenhange standen und einen einzigen Gedanken in ergän- zender Weise veranschanlichen sollten. Beiden Werken zollte das Volk gleich hohe Verehrung, weil man sie offenbar als etwas Zusammengehö- riges betrachtete. Erwägt man nun, daß es von dem traurigen Marien- bilde bei Speckle hieß „sollten die Junckherren von Prag gemacht haben“ und als Meister des wenige Jahre später vollendeten traurigen Christusbildes ein Bildhauer Michael Böhem genannt wird, so muß es auffallen, daß nach der Ueberlieferung zwei Bildwerke, welche der künst- lerischen Darstellung eines Gedankens dienen sollten, einander ergänzten und gleich große Verehrung fauden, von Künstlern ausgefühxt wurden, die nur aus Böhmen stammen könnten. Die Erinnerung haftete also an der Herstellung der beiden traurigen Bildwerke durch Meister aus Böhmen. Man wird Gurlitt darin beistimmen müssen, wenn er im Hinblicke auf die von Kraus beobachtete, ablehnende Haltung bezüglich der Junkerfrage meint, es sei sicher nicht ohne Grund, daß diese Sage auftrat.3) Denn 1) Kraus, Kunst und Alterthum iu Elsaß-Lothringen. I. S. 392. 2) A. Schultz, Die Architekten und Bildhauer Breslaus vor der Einführung der Reformation. Mittheiluugen der k. k. Centralcommission. (Wien 1863.) VIII. Jahrgaug. S. 137. 3) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333.
— 37 — burger Münster von Vetterhans geschenkte „traurige Christusbild“ ver- zeichnete der Maler Sebald Büheler in seiner Chronik einen Bildhaner Michael Böhem als Meister. 1) Bei dem damals so verbreiteten Brauche der Namenbildung nach dem Geburtslande oder Geburtsorte der betref fenden Person müsste dieser Michael Böhem zweifellos als ein aus Böhmen gebürtiger Künstler betrachtet werden. Denn wie man letzteres z. B. für den beim Bane der Mainzer Liebfrauenkirche thätigen Magister Henricus nach dem Zusatze „de Bohemia“ oder bei dem 1369 in Breslan2) genannten „Michel beem“ unbedenklich thun wird, so könnte auch für den oben erwähnten Michael Böhem nur derselbe Gesichtspunkt gelten. Der Name findet sich allerdings erst in einer jüngeren Onelle, nicht im Dona- tionsbuche selbst. Allein letzteres zeigt in seinen Eintragungen zum Jahre 1404 und 1410 eine bisher nicht näher beachtete, eigenartige Thatsache. 1404 schenkte der Parlier Konrad Frankenburger „tristem ymaginem beate virginis“ und 1410 Vetterhans „tristem ymaginem Christi portantem crucem super humeris“. Die auffallende Charakterisirung der beiden Bildwerke durch den selben, in dieser Weise nicht häufig verwendeten Ausdruck „tristem“ führt gewiß zu der Annahme, daß die beiden Arbeiten augenscheinlich in einem gewissen Zusammenhange standen und einen einzigen Gedanken in ergän- zender Weise veranschanlichen sollten. Beiden Werken zollte das Volk gleich hohe Verehrung, weil man sie offenbar als etwas Zusammengehö- riges betrachtete. Erwägt man nun, daß es von dem traurigen Marien- bilde bei Speckle hieß „sollten die Junckherren von Prag gemacht haben“ und als Meister des wenige Jahre später vollendeten traurigen Christusbildes ein Bildhauer Michael Böhem genannt wird, so muß es auffallen, daß nach der Ueberlieferung zwei Bildwerke, welche der künst- lerischen Darstellung eines Gedankens dienen sollten, einander ergänzten und gleich große Verehrung fauden, von Künstlern ausgefühxt wurden, die nur aus Böhmen stammen könnten. Die Erinnerung haftete also an der Herstellung der beiden traurigen Bildwerke durch Meister aus Böhmen. Man wird Gurlitt darin beistimmen müssen, wenn er im Hinblicke auf die von Kraus beobachtete, ablehnende Haltung bezüglich der Junkerfrage meint, es sei sicher nicht ohne Grund, daß diese Sage auftrat.3) Denn 1) Kraus, Kunst und Alterthum iu Elsaß-Lothringen. I. S. 392. 2) A. Schultz, Die Architekten und Bildhauer Breslaus vor der Einführung der Reformation. Mittheiluugen der k. k. Centralcommission. (Wien 1863.) VIII. Jahrgaug. S. 137. 3) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333.
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— 38 — daß die so oftmalige Nennung der Junker von Prag in Straßburg oder in Beziehung zu Straßburg jeder geschichtlichen Grundlage entbehren sollte, ist kaum glaublich. Angesichts der Angaben, daß das traurige Marienbild von 1404 ein Werk der Junker von Prag, das traurige Christusbild von 1410 eine Schöpfung des Michael Böhem sein soll, liegt wohl die Vermuthung nahe, ob nicht zwischen den Meistern der beiden verwandten, fast gleichzeitigen Werke, die aus demselben Lande stammten, theilweise auch eine Identität der Person anzuuehmen und der Bildhauer Michael Böhem als einer der Junker von Prag zu betrachten sei. Denn eine Thätigkeit der erwähuten Art, welche auf die Beistellung gewisser Bildwerke ausgeht, aber nicht die Leitung der Bauführung für sich in Anspruch nimmt, bleibt auch unter dem Werkmeister Ulrich von Ensingen für einen oder für beide Innker von Prag annehmbar. Darnach könuten die Junker von Prag immerhin als Steinmetzen und Bildhauer betrachtet werden, die am Beginne des 15. Jahrhundertes Arbetten für das Straß- burger Münster lieferten. 1) Diese Hypothese ließe sich sogar mit dem Berichte Speckles, welcher durch die Bemerkung „nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht vnd Johanns Hild von Cöln“ den Junkern einen gewissen Antheil an der Vollendung des Münster- thurmes zuspricht, immerhin in einen Zusammenhang bringen. Speckle sagt nämlich durchaus nicht, daß die zwei Junker von Prag nur als Werkmeister zu betrachten sind, wofür man ste im ersten Augenblicke gewiß halten würde, und bestimmt nicht genauer, was die Junker am Thurmoktogon fertiggestellt haben; sicher scheint thm nur zu sein, daß von ihnen auch an der Vollendung der „vier Schnecken“ gearbeitet wurde, deren Fortsetzung durch Hültz erst jüngst wieder sichergestellt worden ist. 2) Ist anch erwiesenermaßen für die Junker von Prag unter den Werkmeistern des Straßburger Münsters und speciell des Thurmbaues kein Platz übrig, so bleibt doch immer die Möglichkeit offen, daß sie unter einem andern als Vollender des Thurmes bekannten Meister als Steinmetzen und Bildhauer Hervorragendes für die Fertigstellung des Werkes leisteten, was ihnen ein Gedenken neben demselben sicherte. Das Thurmoktogon Ulrichs von Ensingen ift nicht ohne plastischen Schmuck geblieben. Unter den Standbildern des letzteren wurde eines 1) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 109 meint, daß das traurige Marieu- bild von 1404 erst auf die Innker von Prag bezogen wurde, als letztere und die Statue au einer gewissen Berühmtheit gelangt waren. 2) Ebendaf. S. 94.
— 38 — daß die so oftmalige Nennung der Junker von Prag in Straßburg oder in Beziehung zu Straßburg jeder geschichtlichen Grundlage entbehren sollte, ist kaum glaublich. Angesichts der Angaben, daß das traurige Marienbild von 1404 ein Werk der Junker von Prag, das traurige Christusbild von 1410 eine Schöpfung des Michael Böhem sein soll, liegt wohl die Vermuthung nahe, ob nicht zwischen den Meistern der beiden verwandten, fast gleichzeitigen Werke, die aus demselben Lande stammten, theilweise auch eine Identität der Person anzuuehmen und der Bildhauer Michael Böhem als einer der Junker von Prag zu betrachten sei. Denn eine Thätigkeit der erwähuten Art, welche auf die Beistellung gewisser Bildwerke ausgeht, aber nicht die Leitung der Bauführung für sich in Anspruch nimmt, bleibt auch unter dem Werkmeister Ulrich von Ensingen für einen oder für beide Innker von Prag annehmbar. Darnach könuten die Junker von Prag immerhin als Steinmetzen und Bildhauer betrachtet werden, die am Beginne des 15. Jahrhundertes Arbetten für das Straß- burger Münster lieferten. 1) Diese Hypothese ließe sich sogar mit dem Berichte Speckles, welcher durch die Bemerkung „nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht vnd Johanns Hild von Cöln“ den Junkern einen gewissen Antheil an der Vollendung des Münster- thurmes zuspricht, immerhin in einen Zusammenhang bringen. Speckle sagt nämlich durchaus nicht, daß die zwei Junker von Prag nur als Werkmeister zu betrachten sind, wofür man ste im ersten Augenblicke gewiß halten würde, und bestimmt nicht genauer, was die Junker am Thurmoktogon fertiggestellt haben; sicher scheint thm nur zu sein, daß von ihnen auch an der Vollendung der „vier Schnecken“ gearbeitet wurde, deren Fortsetzung durch Hültz erst jüngst wieder sichergestellt worden ist. 2) Ist anch erwiesenermaßen für die Junker von Prag unter den Werkmeistern des Straßburger Münsters und speciell des Thurmbaues kein Platz übrig, so bleibt doch immer die Möglichkeit offen, daß sie unter einem andern als Vollender des Thurmes bekannten Meister als Steinmetzen und Bildhauer Hervorragendes für die Fertigstellung des Werkes leisteten, was ihnen ein Gedenken neben demselben sicherte. Das Thurmoktogon Ulrichs von Ensingen ift nicht ohne plastischen Schmuck geblieben. Unter den Standbildern des letzteren wurde eines 1) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 109 meint, daß das traurige Marieu- bild von 1404 erst auf die Innker von Prag bezogen wurde, als letztere und die Statue au einer gewissen Berühmtheit gelangt waren. 2) Ebendaf. S. 94.
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— 39 — bekanntlich schon seit geraumer Zeit als das Bild eines Münsterbaumeisters betrachtet, 1) das man im Vereine mit dem danebenstehenden bald für Meister Erwin und seinen Sohn, bald für die Junker von Prag erklärte. Die Thatsache, daß diese Gestalten (Taf. II.) erweisbar für eine Sonnenuhr in Verwendung standen und die von der einen gehaltene Platte nicht den Aufriß des Münsterthurmes bot,2) läßt selbstverständlich die Unhaltbarkeit der erwähnten Annahme sofort erkennen. Geht es demnach durchaus nicht an, in den erwähnten Bildwerken Junkerstandbilder zu erblicken, geschweige denn an ihnen gar „ausdrucksvolle Köpfe von böhmischem Typus“ 3) fest- stellen zu wollen, so erscheint es doch angesichts der Thatsache, daß her vorragende Bildwerke des Straßburger Münsters höchst wahrscheinlich von Meistern aus Böhmen hergestellt wurden, durchaus nicht unmöglich, für die Junker von Prag einen Antheil an der Herstellung des Bild- schmuckes am Thurmoktogon, 4) der im 15. Jahxhunderte entstanden sein muß, anzunehmen. So könnte die Thätigkeit der Junker von Prag neben der des Werkmeisters Johann Hültz bestehen und ihnen vereint sogar die Vollendung des Thurmes im Sinne der Angabe Speckles zugesprochen werden. Gesetzt, diese Deutung entspräche dem einstigen Sachverhalte und die Junker von Prag wären mit dem zu ihnen zählenden Michael Böhem nur unter die beim Straßburger Münsterbane beschäftigten Steinmetzen zu rechnen, so ließe sich doch kaum eine Persöulichkeit der Prager Dom- bauhütte, i welcher auch aus Straßburg stammende Werkleute 5) vorüber gehend arbeiteten und zunächst die Ausbildungsstätte der Junker von Prag zu suchen wäre, mit Michael Böhem identificiren. In den Dombaurech¬ nungen s) begegnet zwar der Name Michel uud Michael wiederholt und scheinen die Arbeiter dieses Namens zu den künstlerisch vorgeschrittenen gezählt zu haben, wie die von ihnen vollendeten Stücke schließen lassen; 1) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 164. 168 und 169, sowie Die Juncker von Prag. S. 69 bis 72. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Essaß-Lothringen. I. S. 473. — Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 70. — Die genaueste Beschreibung bietet Meyer- Altona, Die Sculpturen des Straßburger Münsters. Erster Theil: Die alteren Sculpturen bis 1789. (Studien zur deutschen Kunstgeschichte, 1. Band, 2. Heft. Straßburg 1894.) S. 52; dazu Taf. III. Abb. 20 und 21. 3) Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß. S. 164. 4) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 109 spricht sich auch dafür aus, daß die Junker von Prag als Gesellen am Straßburger Oktogon gebaut hätten. 5) Neuwirth, Wocheurechnungen. S. 170 und 171. 6) Ebendas. S. 505, Namensverzeichniß: Michel.
— 39 — bekanntlich schon seit geraumer Zeit als das Bild eines Münsterbaumeisters betrachtet, 1) das man im Vereine mit dem danebenstehenden bald für Meister Erwin und seinen Sohn, bald für die Junker von Prag erklärte. Die Thatsache, daß diese Gestalten (Taf. II.) erweisbar für eine Sonnenuhr in Verwendung standen und die von der einen gehaltene Platte nicht den Aufriß des Münsterthurmes bot,2) läßt selbstverständlich die Unhaltbarkeit der erwähnten Annahme sofort erkennen. Geht es demnach durchaus nicht an, in den erwähnten Bildwerken Junkerstandbilder zu erblicken, geschweige denn an ihnen gar „ausdrucksvolle Köpfe von böhmischem Typus“ 3) fest- stellen zu wollen, so erscheint es doch angesichts der Thatsache, daß her vorragende Bildwerke des Straßburger Münsters höchst wahrscheinlich von Meistern aus Böhmen hergestellt wurden, durchaus nicht unmöglich, für die Junker von Prag einen Antheil an der Herstellung des Bild- schmuckes am Thurmoktogon, 4) der im 15. Jahxhunderte entstanden sein muß, anzunehmen. So könnte die Thätigkeit der Junker von Prag neben der des Werkmeisters Johann Hültz bestehen und ihnen vereint sogar die Vollendung des Thurmes im Sinne der Angabe Speckles zugesprochen werden. Gesetzt, diese Deutung entspräche dem einstigen Sachverhalte und die Junker von Prag wären mit dem zu ihnen zählenden Michael Böhem nur unter die beim Straßburger Münsterbane beschäftigten Steinmetzen zu rechnen, so ließe sich doch kaum eine Persöulichkeit der Prager Dom- bauhütte, i welcher auch aus Straßburg stammende Werkleute 5) vorüber gehend arbeiteten und zunächst die Ausbildungsstätte der Junker von Prag zu suchen wäre, mit Michael Böhem identificiren. In den Dombaurech¬ nungen s) begegnet zwar der Name Michel uud Michael wiederholt und scheinen die Arbeiter dieses Namens zu den künstlerisch vorgeschrittenen gezählt zu haben, wie die von ihnen vollendeten Stücke schließen lassen; 1) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 164. 168 und 169, sowie Die Juncker von Prag. S. 69 bis 72. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Essaß-Lothringen. I. S. 473. — Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 70. — Die genaueste Beschreibung bietet Meyer- Altona, Die Sculpturen des Straßburger Münsters. Erster Theil: Die alteren Sculpturen bis 1789. (Studien zur deutschen Kunstgeschichte, 1. Band, 2. Heft. Straßburg 1894.) S. 52; dazu Taf. III. Abb. 20 und 21. 3) Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß. S. 164. 4) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 109 spricht sich auch dafür aus, daß die Junker von Prag als Gesellen am Straßburger Oktogon gebaut hätten. 5) Neuwirth, Wocheurechnungen. S. 170 und 171. 6) Ebendas. S. 505, Namensverzeichniß: Michel.
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40 — aber der Zeitabstand von der frühesten, den Junkern von Prag zugeschrie- benen Straßburger Arbett — dem traurigen Marienbilde von 1404 — ift immerhin ein so bedeutender, daß ohne ein anderes zuverläfsiges Bindeglied nicht an eine Identität der betreffenden Personen gedacht werden kann. Darf man den Junkern von Prag vielleicht hervorragende Zier- details des Straßburger Thurmoktogones zusprechen, so würde, da nächst den Standbildern Fialen nnd Wimperge dabei zu beachten bleiben, mit letzteren gerade jenes Gebiet berührt, welches Roritzer und Schmutter- mayer mit Berufung auf die Junker von Prag in ihren Fialenbüchlein behandeln. Daß aber gerade Matthäus Roritzer, falls die Junker von Prag in Straßburg wirklich Bedeutendes geleistet hatten, thatsächlich Ge- legenheit fand; dies an Ort und Stelle kennen zu lernen und wenn auch nicht von den Junkern selbst, so doch von anderen durch sie beeinflußten Fachmännern darauf abzielende Unterweisung zu erhalteu, unterliegt keinem Zweifel. Denn unter jenen Gesellen, deren Aufnahme in den unter Straß- burgs Leitung stehenden Hüttenverband Meister Hans von Eßlingen vermittelte, 1) erscheint an zweiter Stelle „Mathis von Regenßburg, Meister Cunrats sun von Regenßburg“. Der also Bezeichnete war Mat- thäus Roritzer, der Sohn des bekanuten Regensburger Dombaumeisters Konrad Roritzer, und trat auf diese Weise in unmittelbare Beziehung zu der Straßburger Haupthütte. Dieser Umstand bestätigt die Thatsache, daß er an Orten und unter Meistern, welche von den beim bedeutendsten Straßburger Baue beeinflußten Anschauungen abhängig waren, seie weitere Ausbildung fand und schon auf diesem Wege etwas von den Junkern von Prag erfahren konnte; ja es wird sogar sehr wahrscheinlich, daß der aus einer angesehenen Baumeisterfamilie stammende Matthäus Roritzer in Straßburg selbst vorsprach und an Ort und Stelle die Leistungen der Junker von Prag kennen lernte. Ob er von den Genanuten selbst persönliche Unterweisungen empfing, ist fraglich; müßte die Thätigkeit der Junker von Prag aber in die ersten vier Jahrzehente des 15. Jahrhundertes gerückt und vielleicht als späteste Grenze die 1439 erfolgte Vollendung des Straßburger Münsterthurmes angenommen werden, dann ift eine solche Möglichkeit im Hinblicke auf die Lebeusverhältuisse des Matthäus Roritzer einfach ausgeschlofsen, der damals noch zu jung war. Uebrigeus gibt er gar keinen Aufschluß dar über, wo und wie ihm die Anschannngen der Junker von Prag vermittelt 1) Heideloff, Bauhütte des Mittelalters in Deutschland. S. 44.
40 — aber der Zeitabstand von der frühesten, den Junkern von Prag zugeschrie- benen Straßburger Arbett — dem traurigen Marienbilde von 1404 — ift immerhin ein so bedeutender, daß ohne ein anderes zuverläfsiges Bindeglied nicht an eine Identität der betreffenden Personen gedacht werden kann. Darf man den Junkern von Prag vielleicht hervorragende Zier- details des Straßburger Thurmoktogones zusprechen, so würde, da nächst den Standbildern Fialen nnd Wimperge dabei zu beachten bleiben, mit letzteren gerade jenes Gebiet berührt, welches Roritzer und Schmutter- mayer mit Berufung auf die Junker von Prag in ihren Fialenbüchlein behandeln. Daß aber gerade Matthäus Roritzer, falls die Junker von Prag in Straßburg wirklich Bedeutendes geleistet hatten, thatsächlich Ge- legenheit fand; dies an Ort und Stelle kennen zu lernen und wenn auch nicht von den Junkern selbst, so doch von anderen durch sie beeinflußten Fachmännern darauf abzielende Unterweisung zu erhalteu, unterliegt keinem Zweifel. Denn unter jenen Gesellen, deren Aufnahme in den unter Straß- burgs Leitung stehenden Hüttenverband Meister Hans von Eßlingen vermittelte, 1) erscheint an zweiter Stelle „Mathis von Regenßburg, Meister Cunrats sun von Regenßburg“. Der also Bezeichnete war Mat- thäus Roritzer, der Sohn des bekanuten Regensburger Dombaumeisters Konrad Roritzer, und trat auf diese Weise in unmittelbare Beziehung zu der Straßburger Haupthütte. Dieser Umstand bestätigt die Thatsache, daß er an Orten und unter Meistern, welche von den beim bedeutendsten Straßburger Baue beeinflußten Anschauungen abhängig waren, seie weitere Ausbildung fand und schon auf diesem Wege etwas von den Junkern von Prag erfahren konnte; ja es wird sogar sehr wahrscheinlich, daß der aus einer angesehenen Baumeisterfamilie stammende Matthäus Roritzer in Straßburg selbst vorsprach und an Ort und Stelle die Leistungen der Junker von Prag kennen lernte. Ob er von den Genanuten selbst persönliche Unterweisungen empfing, ist fraglich; müßte die Thätigkeit der Junker von Prag aber in die ersten vier Jahrzehente des 15. Jahrhundertes gerückt und vielleicht als späteste Grenze die 1439 erfolgte Vollendung des Straßburger Münsterthurmes angenommen werden, dann ift eine solche Möglichkeit im Hinblicke auf die Lebeusverhältuisse des Matthäus Roritzer einfach ausgeschlofsen, der damals noch zu jung war. Uebrigeus gibt er gar keinen Aufschluß dar über, wo und wie ihm die Anschannngen der Junker von Prag vermittelt 1) Heideloff, Bauhütte des Mittelalters in Deutschland. S. 44.
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41 — wurden, wie dieselben hießen und wie groß ihre Zahl war. Man wird die Junker von Prag nach Roritzer und Schmuttermayer als Vertreter einer älteren Richtung aus dem Beginue des 15. Jahrhundertes betrachten müssen, was ja zu den Nachrichten über eine eventuelle Straßburger Thätigkeit stimmen würde. Der Ansetzung eines späteren Termiues stehen die Kunstverhältuisse Böhmens entgegen, die seit 1419 aufs schwerste erschüttert waren und erst unter Wladislaw II. sich allmählich zu exholen begannen. Die Ausbildung der Juuker von Prag müßte wohl in die Blüthezeit der Prager Bauperiode gerückt werden, die um 1400 schon ziemlich dahin war; denn in der Zeit des rapiden Verfalles und des nahezu gänzlichen Darniederliegens der Kunst wäre eine künstlerisch ent sprechende Ausbildung so berühmter Meister in Böhmen selbst kaum möglich gewesen. Als weiteres Ergebniß der vorstehenden Erörterungen ergibt sich die Thatsache, daß die Junker von Prag niemals Werkmeister für deu Thurmban des Straßburger Münsters im Sinne der Nachrichten aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundertes gewesen sind, und zugleich die hohe Wahrscheinlichkeit, daß sie gleichwohl Arbeiten für das Straßburger Münster in Straßburg selbst ausführten, wo Matthäus Roritzer die Leistungen und die in der Bauhütte offeubar noch weiter lebendeu Erklä- ruugen der Genaunten näher kenneu lernte. Dagegen fehlt für Schmutter- mayer zur Stunde noch die Gewißheit der näheren Bestimmung, wann und wie er in die Anschauungen der Junker von Prag eingeführt wurde; vielleicht bietet ein Blick auf einen auderen Ort, welcher mehrfach mit der Lbsung der Junkerfrage in Verbindung gebracht wurde, wenigstens die Möglichkeit einer nicht vollständig uubegrüudeten Annahme, wo die Unterweisung erfolgte uud für welche Zeit sie annäherud festgesetzt werden darf. Seit mehreren Jahrzeheuteu wurde wiederholt von verschiedenen Forschern 1) bei der Erörterung der Junkerfrage auf Regensburg hinge- wieseu, wo am Beginne des 15. Jahrhundertes durch längere Zeit ein Dombaumeister Wenzel (Venczla oder Wenczla) nachweisbar ist. Daß dieser Name, der au einen über Böhmens Grenzen hinaus im Allgemeinen 1) Grueber, Die Junkherren von Prag, Steinmetzen des XV. Jahrhunderts. Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. (Prag 1866.) IV. Jahrgang. S. 174. — Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 176 uf. — Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 175 uf., alle mit weiteren Verweisen auf die ältere und gleichzeitige Lite- ratur.
41 — wurden, wie dieselben hießen und wie groß ihre Zahl war. Man wird die Junker von Prag nach Roritzer und Schmuttermayer als Vertreter einer älteren Richtung aus dem Beginue des 15. Jahrhundertes betrachten müssen, was ja zu den Nachrichten über eine eventuelle Straßburger Thätigkeit stimmen würde. Der Ansetzung eines späteren Termiues stehen die Kunstverhältuisse Böhmens entgegen, die seit 1419 aufs schwerste erschüttert waren und erst unter Wladislaw II. sich allmählich zu exholen begannen. Die Ausbildung der Juuker von Prag müßte wohl in die Blüthezeit der Prager Bauperiode gerückt werden, die um 1400 schon ziemlich dahin war; denn in der Zeit des rapiden Verfalles und des nahezu gänzlichen Darniederliegens der Kunst wäre eine künstlerisch ent sprechende Ausbildung so berühmter Meister in Böhmen selbst kaum möglich gewesen. Als weiteres Ergebniß der vorstehenden Erörterungen ergibt sich die Thatsache, daß die Junker von Prag niemals Werkmeister für deu Thurmban des Straßburger Münsters im Sinne der Nachrichten aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundertes gewesen sind, und zugleich die hohe Wahrscheinlichkeit, daß sie gleichwohl Arbeiten für das Straßburger Münster in Straßburg selbst ausführten, wo Matthäus Roritzer die Leistungen und die in der Bauhütte offeubar noch weiter lebendeu Erklä- ruugen der Genaunten näher kenneu lernte. Dagegen fehlt für Schmutter- mayer zur Stunde noch die Gewißheit der näheren Bestimmung, wann und wie er in die Anschauungen der Junker von Prag eingeführt wurde; vielleicht bietet ein Blick auf einen auderen Ort, welcher mehrfach mit der Lbsung der Junkerfrage in Verbindung gebracht wurde, wenigstens die Möglichkeit einer nicht vollständig uubegrüudeten Annahme, wo die Unterweisung erfolgte uud für welche Zeit sie annäherud festgesetzt werden darf. Seit mehreren Jahrzeheuteu wurde wiederholt von verschiedenen Forschern 1) bei der Erörterung der Junkerfrage auf Regensburg hinge- wieseu, wo am Beginne des 15. Jahrhundertes durch längere Zeit ein Dombaumeister Wenzel (Venczla oder Wenczla) nachweisbar ist. Daß dieser Name, der au einen über Böhmens Grenzen hinaus im Allgemeinen 1) Grueber, Die Junkherren von Prag, Steinmetzen des XV. Jahrhunderts. Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. (Prag 1866.) IV. Jahrgang. S. 174. — Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 176 uf. — Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 175 uf., alle mit weiteren Verweisen auf die ältere und gleichzeitige Lite- ratur.
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— 42 — weniger beachteten Landesheiligen anknüpft, die Vermuthung irgend einer Beziehung des betreffenden Meisters zu Böhmen nahelegt, ist nicht anf- fallend, wenn auch nicht behauptet werden soll, es müsse die Beilegung des erwähnten Namens, der anderswo als in Böhmen doch nur unter bestimmten Verhältnissen und Rücksichten gewählt wurde, unter allen Um- ständen ein solches Wechselverhältniß zum Grunde haben. Die Thatsache, daß in der Parlerfamilie sowohl Peter Parler als anch sein Sohn Johann je einen Sohn Wenzel tanfen ließen, spricht gewiß dafüx, daß Künstler, welche in Böhmen lebten und arbeiteten, auch in dieser Hinsicht gewissen Anschannngen des Landes Rechnung trugen. Freilich könnte es auch nicht befremden, wenn eine nach Regensburg ansgewanderte böhmische Familie oder eine Regensburger Familie, welche in Böhmen liebe Ver- wandte oder Freunde hatte, für einen Sohn den Namen Wenzel wählte, da ja gerade zwischen Prag und Regensburg schon seit Jahrhunderten ununterbrochen rege Verbindungen bestanden, die auch im 14. Jahrhun- derte den Zuzng von Regensburgern nach Böhmens Laudeshauptstadt aufrecht erhielten. 1) So erscheinen z. B. bald nach der Mitte des 14. Jahrhundertes anf der Prager Altstadt ein Heinrich von Regensburg 2) und ein Rupert Trawfner von Regensburg 3) seßhaft. 1339 erwarb der Goldschmied Franczlin von Regensburg, 1344 der Goldschmied Laurenz von Regensburg,4) 1350 der Goldschmied 5) Ulrich Payer von Regensburg, 1375 Kunz Pibinger von Regensburg. 1377 Ulrich Sittawer von Regens- burg, 1380 Albert, Sohn des verstorbenen Sterner von Regensburg, 1385 Nicolaus Spitzer von Regensburg, 1391 Ulrich Tynnawer und Lenpold von Regensburg s) in Prag das Bürgerrecht, und in der Prager Dom- 1) Umgekehrt lassen sich auch Zuwanderungen gebürtiger Prager nach Regensburg noch während der Husitenunruhen nachweisen; Regensburg, Stadtarchiv. Cod. DXXVIII. (1433.) Eodem Anno an Freitag vor Pfingsten ward meiner herrn burger Peter Walker von Prag und swur burgerrecht ut supra. — (1434.) Anno etc. XXXIIIIto an freitag vor Misericordia domini ward meiner herrn burger Peter Eysenhawpp saiffenmacher von Prag und swur burger- recht ut supra. 2) Tomek, Základy starého místopisu Pražského. (Prag 1865—1875.) I. S. 66. 3) Ebendaf. S. 250. 4) Neuwirth, Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen vom Tode Wenzels III. bis an den Husitenkriegen. (Prag 1893.) I. S. 226, Anm. 4 und Anm. 7. 5) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986. Bl. 91. (1350.) Ulricus payer aurifaber de Ratispona die sancti Urbani anno ut supra recepit purchrecht. 6) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986, Bl. 104. 1375. Cuncz pibinger de Ratispona. — Bl. 105'. 1377. Ulricus Sittawer de Ratispona. — Bl. 112. 1380. Al- bertus filius quondam sterner de Ratispona. — Bl. 113. 1385. Nicolaus
— 42 — weniger beachteten Landesheiligen anknüpft, die Vermuthung irgend einer Beziehung des betreffenden Meisters zu Böhmen nahelegt, ist nicht anf- fallend, wenn auch nicht behauptet werden soll, es müsse die Beilegung des erwähnten Namens, der anderswo als in Böhmen doch nur unter bestimmten Verhältnissen und Rücksichten gewählt wurde, unter allen Um- ständen ein solches Wechselverhältniß zum Grunde haben. Die Thatsache, daß in der Parlerfamilie sowohl Peter Parler als anch sein Sohn Johann je einen Sohn Wenzel tanfen ließen, spricht gewiß dafüx, daß Künstler, welche in Böhmen lebten und arbeiteten, auch in dieser Hinsicht gewissen Anschannngen des Landes Rechnung trugen. Freilich könnte es auch nicht befremden, wenn eine nach Regensburg ansgewanderte böhmische Familie oder eine Regensburger Familie, welche in Böhmen liebe Ver- wandte oder Freunde hatte, für einen Sohn den Namen Wenzel wählte, da ja gerade zwischen Prag und Regensburg schon seit Jahrhunderten ununterbrochen rege Verbindungen bestanden, die auch im 14. Jahrhun- derte den Zuzng von Regensburgern nach Böhmens Laudeshauptstadt aufrecht erhielten. 1) So erscheinen z. B. bald nach der Mitte des 14. Jahrhundertes anf der Prager Altstadt ein Heinrich von Regensburg 2) und ein Rupert Trawfner von Regensburg 3) seßhaft. 1339 erwarb der Goldschmied Franczlin von Regensburg, 1344 der Goldschmied Laurenz von Regensburg,4) 1350 der Goldschmied 5) Ulrich Payer von Regensburg, 1375 Kunz Pibinger von Regensburg. 1377 Ulrich Sittawer von Regens- burg, 1380 Albert, Sohn des verstorbenen Sterner von Regensburg, 1385 Nicolaus Spitzer von Regensburg, 1391 Ulrich Tynnawer und Lenpold von Regensburg s) in Prag das Bürgerrecht, und in der Prager Dom- 1) Umgekehrt lassen sich auch Zuwanderungen gebürtiger Prager nach Regensburg noch während der Husitenunruhen nachweisen; Regensburg, Stadtarchiv. Cod. DXXVIII. (1433.) Eodem Anno an Freitag vor Pfingsten ward meiner herrn burger Peter Walker von Prag und swur burgerrecht ut supra. — (1434.) Anno etc. XXXIIIIto an freitag vor Misericordia domini ward meiner herrn burger Peter Eysenhawpp saiffenmacher von Prag und swur burger- recht ut supra. 2) Tomek, Základy starého místopisu Pražského. (Prag 1865—1875.) I. S. 66. 3) Ebendaf. S. 250. 4) Neuwirth, Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen vom Tode Wenzels III. bis an den Husitenkriegen. (Prag 1893.) I. S. 226, Anm. 4 und Anm. 7. 5) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986. Bl. 91. (1350.) Ulricus payer aurifaber de Ratispona die sancti Urbani anno ut supra recepit purchrecht. 6) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986, Bl. 104. 1375. Cuncz pibinger de Ratispona. — Bl. 105'. 1377. Ulricus Sittawer de Ratispona. — Bl. 112. 1380. Al- bertus filius quondam sterner de Ratispona. — Bl. 113. 1385. Nicolaus
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43 — bauhütte arbeitete ein „Regenspurger“ 1372 durch längere Zeit,1) zum Theile auch beim Einsetzen der Edelsteine in die Wände der Wenzels- kapelle. 2) Denselben mit dem Regensburger Meister Wenzel zu identificiren, geht ohne zuverlässige Begründung nicht an; ebenso bliebe es nur Ber muthung, daß der erwähnte Regensburger Steinmetz oder einer der nach Prag zugewanderten Regensburger einen Sohn Wenzel nannten, der in Prag selbst seine Ausbildung als Steinmetz empfing und dann, in die Ferne ziehend, die Geburtsstadt seines Vaters aufsnchte, nach welcher ihn verwandtschaftliche Rücksichten führen konnten. Die erörterten Gesichts- punkte und Thatsachen lassen aber gewiß ketnen Zweifel über die Mög- lichkeit, daß ein aus Regensburger Familien stammender Steinmetz in Prag seine Ausbildung snchen oder ein Prager Meister in Regensburg bei dem hervorragendsten Baue um so leichter eine leitende Stellung erlangen konnte, wenn seine Beschäftigung in Prag, falls er 1410 schon Dombaumeister zu Regensburg war, gerade in die allerbeste Zeit der Prager Hütte fiele. Wie die Landeszugehörigkeit des im Nekrologium der niederösterreichischen Karthause Gaming genannten3) „magister Wencz- slaus lapicida de Praga“ sicher steht, so läßt sich die Wahrscheinlichkeit, daß auch der Regensburger Dombaumeister Wenzel in irgend eine Be- ziehnng zu Böhmen — sei es nun rücksichtlich seiner Herkunft und Aus-- bildnng oder nur betreffs der letzteren — gebracht werden müsse, nicht mit einigen schlechten Witzen bestreiten;4) sie braucht deshalb noch keine Identificirung mit einem der Junker von Prag in sich zu schließen, kann aber dennoch einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Lösung der Junkerfrage bieten. „Venczla dem Tummaister,“ welcher im „Ausgabpuach“ der Reichs- stadt Regensburg von 1411 bis 1416 zweimal genannt ist, verlieh 1415 die Aebtissin und der Convent von Obermünster zu Regensburg „dy Hofstat vnder seinem Haus in Malerstrass zu rechten lehen". Schon 1419 wurde „dyselbe Hofstat verliehen Elspeten der Tummaisterin mit Spiczer de Regenspurg. — Bl. 116°. 1391. Ulricus Tynnawer de Ratispona. — Leupoldus de Regenspurg. 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 21, 39, 49, 53, 54, 56, 59. 2) Ebendas. S. 39. 3) Zeißberg, Zur Geschichte der Karthause Gaming in Desterreich u. d. E. Archiv für österreichische Geschichte, 60. Band. S. 593. 4) Neumann, Der Regensburger Dombanmeister Wenzla und sein Geschlecht. Verhaudlungen des historischen Vereines von Oberpfalz und Regensburg. —(Stadtambof 1886.) 40. Band, S. 246.
43 — bauhütte arbeitete ein „Regenspurger“ 1372 durch längere Zeit,1) zum Theile auch beim Einsetzen der Edelsteine in die Wände der Wenzels- kapelle. 2) Denselben mit dem Regensburger Meister Wenzel zu identificiren, geht ohne zuverlässige Begründung nicht an; ebenso bliebe es nur Ber muthung, daß der erwähnte Regensburger Steinmetz oder einer der nach Prag zugewanderten Regensburger einen Sohn Wenzel nannten, der in Prag selbst seine Ausbildung als Steinmetz empfing und dann, in die Ferne ziehend, die Geburtsstadt seines Vaters aufsnchte, nach welcher ihn verwandtschaftliche Rücksichten führen konnten. Die erörterten Gesichts- punkte und Thatsachen lassen aber gewiß ketnen Zweifel über die Mög- lichkeit, daß ein aus Regensburger Familien stammender Steinmetz in Prag seine Ausbildung snchen oder ein Prager Meister in Regensburg bei dem hervorragendsten Baue um so leichter eine leitende Stellung erlangen konnte, wenn seine Beschäftigung in Prag, falls er 1410 schon Dombaumeister zu Regensburg war, gerade in die allerbeste Zeit der Prager Hütte fiele. Wie die Landeszugehörigkeit des im Nekrologium der niederösterreichischen Karthause Gaming genannten3) „magister Wencz- slaus lapicida de Praga“ sicher steht, so läßt sich die Wahrscheinlichkeit, daß auch der Regensburger Dombaumeister Wenzel in irgend eine Be- ziehnng zu Böhmen — sei es nun rücksichtlich seiner Herkunft und Aus-- bildnng oder nur betreffs der letzteren — gebracht werden müsse, nicht mit einigen schlechten Witzen bestreiten;4) sie braucht deshalb noch keine Identificirung mit einem der Junker von Prag in sich zu schließen, kann aber dennoch einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Lösung der Junkerfrage bieten. „Venczla dem Tummaister,“ welcher im „Ausgabpuach“ der Reichs- stadt Regensburg von 1411 bis 1416 zweimal genannt ist, verlieh 1415 die Aebtissin und der Convent von Obermünster zu Regensburg „dy Hofstat vnder seinem Haus in Malerstrass zu rechten lehen". Schon 1419 wurde „dyselbe Hofstat verliehen Elspeten der Tummaisterin mit Spiczer de Regenspurg. — Bl. 116°. 1391. Ulricus Tynnawer de Ratispona. — Leupoldus de Regenspurg. 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 21, 39, 49, 53, 54, 56, 59. 2) Ebendas. S. 39. 3) Zeißberg, Zur Geschichte der Karthause Gaming in Desterreich u. d. E. Archiv für österreichische Geschichte, 60. Band. S. 593. 4) Neumann, Der Regensburger Dombanmeister Wenzla und sein Geschlecht. Verhaudlungen des historischen Vereines von Oberpfalz und Regensburg. —(Stadtambof 1886.) 40. Band, S. 246.
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— 44 — dem beschaiden, daß sy iren chindern trewe tragen sol“, wobei noch hin- zugesetzt ist, daß diese Kinder „sein Venczla vnd chunrad ir sun“. 1457 verlieh das obenerwähnte Frauenstift „Meister Conrat, Tummaister zu Regensburg, die Hofstat vnter seinem Haus in Mallerstracz daz im anerstorben ist von seiner mntter".1) Der zuletzt Geitannte ist der be kannte Regensburger Dombaumeister Konrad Roritzer, welchem das von Obermünster zugewiesene Lehen, dessen Identität mit dem 1415 und 1419 genannten außer Zweifel steht, nach dem Tode seiner Mutter zufiel. Die Identität des Besitzes begründet die Annahme, daß die Mutter des Dom- baumeisters Konrad Roritzer auch identisch sein muß mit der 1419 in den Genuß des Lehens gelangendeu „Elspeten der Tummaisterin“, als deren Kinder „Venczla vnd chunrad ir sun“ angegeben sind. Der letztere, nämlich Konrad, muß demnach mit dem Dombaumeister Konrad Roritzer eine und dieselbe Person sein; ihm wurde nach dem Tode der Mutter und vielleicht nach dem noch früher erfolgten Hinscheiden oder auderwei- tiger Abfertigung seines Bruders Wenzel vom Stifte Obermünster das Lehen zuerkannt, das bis 1475 offenbar im Besitze der Roritzer blieb, von 1475 bis 1506 der Fantilie des Hannsen Koler gehörte und 1506 neuerlich an „Wolffgang Roritzer, Thummaister zu Regenspurg“ fiel. Da derselbe es bis zu seinem Tode besaß, so erscheint dieses Lehen als ein 70 Jahre hindurch der Familie Roritzer zufallender Gennß. Der 1415 begegnende Dombaumeister Wenzel mnß nach diesem Sachverhalte zweifellos der Vater des Konrad Roritzer sein, der augenscheiulich 1419 starb und anßer der Witwe Elsbeth noch die uumündigen Söhne Wenzel und Konrad hinterließ. Könute der gleiche Taufname des Vaters und des offenbar älteren Sohnes durch den darin zutage tretenden Zug des Festhalteus einer der Familie lieb gewordenen Bezeichnung darauf gedeutet werden, daß der Dombaumeister Weuzel in Regensburg von Geburt ein Böhme gewesen und vielleicht einer der Junker von Prag sei, so vermag die Möglichkeit letzterer Annahme den Thatsachen nicht Stand zu halten. Denn auch der 1419 gestorbene Regensburger Dombaumeister Wenzel kann nur „Roritzer“ geheißen haben,2) weil bereits am 17. September 1446 der bei seinem 1) Nenmann, Der Regensburger Dombaumeister Wenzla und sein Geschlecht. S. 247 uf. 2) Verf. möchte der Erwägung berufener Fachmänner seine Vermuthung anheim- stellen, ob nicht der Name „Roritzer“ die Herkunft des Meisters aus einer Ortschaft eines slawischen Gebietes oder aus einer slawischen Familie anzu deuten scheine.
— 44 — dem beschaiden, daß sy iren chindern trewe tragen sol“, wobei noch hin- zugesetzt ist, daß diese Kinder „sein Venczla vnd chunrad ir sun“. 1457 verlieh das obenerwähnte Frauenstift „Meister Conrat, Tummaister zu Regensburg, die Hofstat vnter seinem Haus in Mallerstracz daz im anerstorben ist von seiner mntter".1) Der zuletzt Geitannte ist der be kannte Regensburger Dombaumeister Konrad Roritzer, welchem das von Obermünster zugewiesene Lehen, dessen Identität mit dem 1415 und 1419 genannten außer Zweifel steht, nach dem Tode seiner Mutter zufiel. Die Identität des Besitzes begründet die Annahme, daß die Mutter des Dom- baumeisters Konrad Roritzer auch identisch sein muß mit der 1419 in den Genuß des Lehens gelangendeu „Elspeten der Tummaisterin“, als deren Kinder „Venczla vnd chunrad ir sun“ angegeben sind. Der letztere, nämlich Konrad, muß demnach mit dem Dombaumeister Konrad Roritzer eine und dieselbe Person sein; ihm wurde nach dem Tode der Mutter und vielleicht nach dem noch früher erfolgten Hinscheiden oder auderwei- tiger Abfertigung seines Bruders Wenzel vom Stifte Obermünster das Lehen zuerkannt, das bis 1475 offenbar im Besitze der Roritzer blieb, von 1475 bis 1506 der Fantilie des Hannsen Koler gehörte und 1506 neuerlich an „Wolffgang Roritzer, Thummaister zu Regenspurg“ fiel. Da derselbe es bis zu seinem Tode besaß, so erscheint dieses Lehen als ein 70 Jahre hindurch der Familie Roritzer zufallender Gennß. Der 1415 begegnende Dombaumeister Wenzel mnß nach diesem Sachverhalte zweifellos der Vater des Konrad Roritzer sein, der augenscheiulich 1419 starb und anßer der Witwe Elsbeth noch die uumündigen Söhne Wenzel und Konrad hinterließ. Könute der gleiche Taufname des Vaters und des offenbar älteren Sohnes durch den darin zutage tretenden Zug des Festhalteus einer der Familie lieb gewordenen Bezeichnung darauf gedeutet werden, daß der Dombaumeister Weuzel in Regensburg von Geburt ein Böhme gewesen und vielleicht einer der Junker von Prag sei, so vermag die Möglichkeit letzterer Annahme den Thatsachen nicht Stand zu halten. Denn auch der 1419 gestorbene Regensburger Dombaumeister Wenzel kann nur „Roritzer“ geheißen haben,2) weil bereits am 17. September 1446 der bei seinem 1) Nenmann, Der Regensburger Dombaumeister Wenzla und sein Geschlecht. S. 247 uf. 2) Verf. möchte der Erwägung berufener Fachmänner seine Vermuthung anheim- stellen, ob nicht der Name „Roritzer“ die Herkunft des Meisters aus einer Ortschaft eines slawischen Gebietes oder aus einer slawischen Familie anzu deuten scheine.
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— 45 — Tode unmündige jüngere Sohn Konrad als „Conrad Roriczer der Staynmaissl“ erwähnt ist 1) und sein Familienname offenbar vom Vater entlehnt wurde, da kaum anzunehmen ist, daß für den noch jungen Stein- metzen sich ein anderer selbständiger Zuname in der Zeit zwischen des Vaters Tode und seiner ersten Erwähnung entwickelt hätte. Daraus ergibt sich, daß der Dombaumeister Wenzel von Regensburg, auch Roritzer genannt, 2) nicht einer jener Meister sein kann, die sein Enkel Maithäus Roritzer in seinem Fialenbüchlein als Junker von Prag bezeichnete; sonst würde derselbe gewiß angesichts des so überaus nahen Verwandtschafts- grades einen anderen Hinweis gefunden haben als auf „Die alten der kunste wissende Und nemlichen dj iungkhern von prage“. Der Stolz auf die Herkunft von so bekannten Meistern wäre zweifellos und zwar in einer anderen, mehr besagenden Redewendung zum Ausdrucke gelangt. Dieses negative Ergebniß, daß der Regensburger Dombaumeister Wenzel Roritzer keiner der „iungkhern von prage“ sein kann, hat dessen ungeachtet für die Junkerfrage eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, insofern gerade durch die Nachweise für die Roritzerfamilie wichtige Finger zeige für die Ueberlieferung der Junkererklärungen gegeben werden. Der erste, aufs Jahr genau datirbare Hinweis ist enthalten in dem 1486 gedruckten „puechlein der fialen gerechtikait“ des Regensburger Dom baumeisters Matthäus Roritzer, des Sohnes und Amtsnachfolgers jenes Konrad Roritzer, der 1419 als Sohn des Dombanmeisters Wenzel genannt ist. Da des letzteren Witwe Elsbeth, die es übernommen hatte „daß sy iren chindern trewe tragen sol“, den Regensburger Dombaumeister Andreas Engl heiratete, dessen Konrad Roritzer selbst 1446 als seines „lieben Steuffvater“ ausdrücklich gedenkt, 3) so hat offenbar der sachkun- dige Stiefvater Andreas Engl, welcher seinen Amtsvorgänger Meister Wenzel Roritzer gewiß persönlich gekannt und wohl auch unter ihm ge- 1) Nenmann, Konrad Roritzer in „Zwei Nachträge zur Monographie: Die drei Dombanmeister Roritzer und ihr Wohnhaus au Regensburg“. Verhand- lungen des historischen Vereines von Oberpfalz und Regensburg. (Stadtamhof 1874.) 29. Band. S. 141. 2) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. Stammtafel der Gmünder und Parler- familien setzt Wenzel, den Sohn des Dombanmeisters Johann Parler, als „vielleicht identisch mit dem Meister Wenzla in Regensburg 1410—16“, was insolange als vollständig unhaltbar bezeichnet werden muß, als uicht erwiesen ist, daß die Namen „Parler“ und „Roritzer“ identisch sind. Carstanjen kommt zu diesem Refultate theilweise dadurch, daß er uur den Aufsatz von Walder- dorff. dagegen keinen der Nachträge von Neumann heranzieht. 3) Neumann, Kourad Roritzer a. a. O. S. 141.
— 45 — Tode unmündige jüngere Sohn Konrad als „Conrad Roriczer der Staynmaissl“ erwähnt ist 1) und sein Familienname offenbar vom Vater entlehnt wurde, da kaum anzunehmen ist, daß für den noch jungen Stein- metzen sich ein anderer selbständiger Zuname in der Zeit zwischen des Vaters Tode und seiner ersten Erwähnung entwickelt hätte. Daraus ergibt sich, daß der Dombaumeister Wenzel von Regensburg, auch Roritzer genannt, 2) nicht einer jener Meister sein kann, die sein Enkel Maithäus Roritzer in seinem Fialenbüchlein als Junker von Prag bezeichnete; sonst würde derselbe gewiß angesichts des so überaus nahen Verwandtschafts- grades einen anderen Hinweis gefunden haben als auf „Die alten der kunste wissende Und nemlichen dj iungkhern von prage“. Der Stolz auf die Herkunft von so bekannten Meistern wäre zweifellos und zwar in einer anderen, mehr besagenden Redewendung zum Ausdrucke gelangt. Dieses negative Ergebniß, daß der Regensburger Dombaumeister Wenzel Roritzer keiner der „iungkhern von prage“ sein kann, hat dessen ungeachtet für die Junkerfrage eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, insofern gerade durch die Nachweise für die Roritzerfamilie wichtige Finger zeige für die Ueberlieferung der Junkererklärungen gegeben werden. Der erste, aufs Jahr genau datirbare Hinweis ist enthalten in dem 1486 gedruckten „puechlein der fialen gerechtikait“ des Regensburger Dom baumeisters Matthäus Roritzer, des Sohnes und Amtsnachfolgers jenes Konrad Roritzer, der 1419 als Sohn des Dombanmeisters Wenzel genannt ist. Da des letzteren Witwe Elsbeth, die es übernommen hatte „daß sy iren chindern trewe tragen sol“, den Regensburger Dombaumeister Andreas Engl heiratete, dessen Konrad Roritzer selbst 1446 als seines „lieben Steuffvater“ ausdrücklich gedenkt, 3) so hat offenbar der sachkun- dige Stiefvater Andreas Engl, welcher seinen Amtsvorgänger Meister Wenzel Roritzer gewiß persönlich gekannt und wohl auch unter ihm ge- 1) Nenmann, Konrad Roritzer in „Zwei Nachträge zur Monographie: Die drei Dombanmeister Roritzer und ihr Wohnhaus au Regensburg“. Verhand- lungen des historischen Vereines von Oberpfalz und Regensburg. (Stadtamhof 1874.) 29. Band. S. 141. 2) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. Stammtafel der Gmünder und Parler- familien setzt Wenzel, den Sohn des Dombanmeisters Johann Parler, als „vielleicht identisch mit dem Meister Wenzla in Regensburg 1410—16“, was insolange als vollständig unhaltbar bezeichnet werden muß, als uicht erwiesen ist, daß die Namen „Parler“ und „Roritzer“ identisch sind. Carstanjen kommt zu diesem Refultate theilweise dadurch, daß er uur den Aufsatz von Walder- dorff. dagegen keinen der Nachträge von Neumann heranzieht. 3) Neumann, Kourad Roritzer a. a. O. S. 141.
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46 — arbeitet haben mochte, die Ausbildung seines Stiefsohnes Konrad über wacht und geleitet. Von einem Dombaumeister abstammend und von einem anderen Dombaumeister desselben Ortes herangebildet, mußte Konrad Roritzer gewisse Ueberlieferungen, welche in der Regensburger Hütte fort lebten, in sich frühe aufnehmen und weiter verbreiten. Weist seines Vaters Name in gewisser Hinsicht nach Böhmen, so ist es möglich, daß Meister Wenzel an Ort und Stelle, nämlich in der damals noch hochangesehenen Prager Hütte, die „iungkhern von prage“ kennen lernte und ihre Kunst- anschauungen nach Regensburg verpflanzte, oder daß die später als „iungk- hern von prage“ berühmt gewordenen Küustler unter ihm in Regensburg arbeiteten. Die persönliche Berührung der Junker von Prag mit der Roritzerfamilie rückt am natürlichsten in die Zeit des Dombaumeisters Wenzel hinauf, wodurch auch gerade ihre Einreihung unter „Die alten der kunste wissende“ vom Standpunkte des Matthäus Roritzer begreif- lich wird. Freilich erscheint es dadurch, daß die Auwesenheit der Junker von Prag in Regensburg für den Beginn des 15. Jahrhundertes ange- setzt werden müßte, auch nicht gut denkbar, daß „die Juuker es jeden- falls verstanden haben, dem alten Dombaumeister Regensburgs Matthäus Roritzer noch durch ein gewisses junkerhaftes Auftreten zu impouiren“. 1) Denn es bleibt in hohem Grade fraglich, ja fast nicht gut möglich, daß Matthäus Roritzer, dessen Vater nach dem Tode des Meisters Wenzel als zweiter unmündiger Sohn genannt ist, die offenbar zu seinem Groß- vater in guten Beziehungen stehenden „iungkhern von prage“ persönlich gekanut hat. Jedenfalls erbten jedoch iu seiner Familie vom Großvater und Bater Kunstanschanungen auf ihn weiter, deren Erläuterungen durch die stets hochgehaltenen „iungkhern von prage“ auch ihm von Jugend an geläufig waren und gewissermaßen in Fleisch und Blut übergingen, so daß sie selbst für die theoretischen Darlegungen des bereits zu hohem Ansehen gelangten Dombaumeisters die Grundlage blieben. Dieser That bestand stellt zuverlässtg sicher, daß zwischen der Dombaumeisterfamilie Roritzer in Regensburg vom Großvater bis zum Enkel und zwischen den Junkern von Prag, die dieser Enkel selbst als „Die alten der kunste wissende“ bezeichnet, ein Verhältniß theils der Freundschaft, theils einer von Generation zu Generation lebendig erhaltenen Hochachtung und Werthschätzung bestanden haben muß, welch letztere den persönlichen Verkehr auf Jahrzehente hinaus überdauerte. Ein solches Verhältniß erhöht das Ansehen der von den Junkern von Prag ausgegangenen Erflärungen in 1) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 108.
46 — arbeitet haben mochte, die Ausbildung seines Stiefsohnes Konrad über wacht und geleitet. Von einem Dombaumeister abstammend und von einem anderen Dombaumeister desselben Ortes herangebildet, mußte Konrad Roritzer gewisse Ueberlieferungen, welche in der Regensburger Hütte fort lebten, in sich frühe aufnehmen und weiter verbreiten. Weist seines Vaters Name in gewisser Hinsicht nach Böhmen, so ist es möglich, daß Meister Wenzel an Ort und Stelle, nämlich in der damals noch hochangesehenen Prager Hütte, die „iungkhern von prage“ kennen lernte und ihre Kunst- anschauungen nach Regensburg verpflanzte, oder daß die später als „iungk- hern von prage“ berühmt gewordenen Küustler unter ihm in Regensburg arbeiteten. Die persönliche Berührung der Junker von Prag mit der Roritzerfamilie rückt am natürlichsten in die Zeit des Dombaumeisters Wenzel hinauf, wodurch auch gerade ihre Einreihung unter „Die alten der kunste wissende“ vom Standpunkte des Matthäus Roritzer begreif- lich wird. Freilich erscheint es dadurch, daß die Auwesenheit der Junker von Prag in Regensburg für den Beginn des 15. Jahrhundertes ange- setzt werden müßte, auch nicht gut denkbar, daß „die Juuker es jeden- falls verstanden haben, dem alten Dombaumeister Regensburgs Matthäus Roritzer noch durch ein gewisses junkerhaftes Auftreten zu impouiren“. 1) Denn es bleibt in hohem Grade fraglich, ja fast nicht gut möglich, daß Matthäus Roritzer, dessen Vater nach dem Tode des Meisters Wenzel als zweiter unmündiger Sohn genannt ist, die offenbar zu seinem Groß- vater in guten Beziehungen stehenden „iungkhern von prage“ persönlich gekanut hat. Jedenfalls erbten jedoch iu seiner Familie vom Großvater und Bater Kunstanschanungen auf ihn weiter, deren Erläuterungen durch die stets hochgehaltenen „iungkhern von prage“ auch ihm von Jugend an geläufig waren und gewissermaßen in Fleisch und Blut übergingen, so daß sie selbst für die theoretischen Darlegungen des bereits zu hohem Ansehen gelangten Dombaumeisters die Grundlage blieben. Dieser That bestand stellt zuverlässtg sicher, daß zwischen der Dombaumeisterfamilie Roritzer in Regensburg vom Großvater bis zum Enkel und zwischen den Junkern von Prag, die dieser Enkel selbst als „Die alten der kunste wissende“ bezeichnet, ein Verhältniß theils der Freundschaft, theils einer von Generation zu Generation lebendig erhaltenen Hochachtung und Werthschätzung bestanden haben muß, welch letztere den persönlichen Verkehr auf Jahrzehente hinaus überdauerte. Ein solches Verhältniß erhöht das Ansehen der von den Junkern von Prag ausgegangenen Erflärungen in 1) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 108.
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47 außerordentlichem Grade und macht es begreiflich, daß gerade Konrad Roritzer als Werkmeister des Chorbaues der Nürnberger Lorenzkirche die Anlage der Heiligenkreuzkirche zu Schwäbisch-Gmünd, welche den „iungk- hern von prage“ als Anhängern der von Peter Parler beeinflußten Schule bekannt sein mußte,1) gewissermaßen zum Vorbilde seines Ent- wurfes wählte und sein Sohn Matthäus den Junkern von Prag als vor- nehmsten Gewährsmännern für bautheoretische Fragen das erste literarische Denkmal setzte. Was sich aus dem persönlichen Verkehre des Vaters mit angesehenen Kunstgenossen als schätzenswerthes geistiges Erbtheil einer auf Kunstfragen sich erstreckenden Familienüberlieferung verdichtet hatte, wurde in der Kunstübung des Sohnes zur That und klang in den kunsttheore tischen Erörterungen des Enkels nach, der noch das seit Großvaters Tagen Hochgehaltene zu schätzen wußte und zum Grundstocke seiner eigenen Er- länterungen machte. Hatte aber Matthäus Roritzer als Angehöriger des Straßburger Hüttenverbandes wirklich Gelegenheit, auch in Straßburg anerkannt tüchtige Leistungen der seit den ersten Tagen seiner fachmän- nischen Ausbildung hochverehrten „iungkhern von prage“ persönlich wür- digen zu lernen, so mußte die Wirkung der in der Familie forterbenden künstlerischen Ueberliefernng sich nur verstärken. Die Beziehungen, welche sich zwischen der Regensburger Dombaumeisterfamilie Roritzer und den Junkern von Prag theils mit unbestreitbarer Sicherheit, theils mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, bieten einen der interessantesten Beiträge für das Capitel des Verkehres berühmter Künstlerfamilien des Mittelalters untereinander. Wie sie es geradezu natürlich erscheinen lassen, daß Matthäus Roritzer bei seiner Berufnng anf ältere Gewährsmänner, deren Werth¬ schätzung ja gerade in Künstlerfamilien lange Zeit pietätvoll anfrecht erhalten wird, zunächst und ausschließlich „dj iungkhern von prage“ nennen mußte, liefern sie auch eine fast selbstverständliche Erklärnng dazn, daß außer Matthäus Roritzer fast gleichzeitig Hans Schmuttermayer von Nürnberg „die Junckhern von prage“ in gleichem Sinne und zu glei- chem Zwecke anführen konnte. Es wurde schon vor einigen Jahren darauf hingewiesen, daß die „gemeinsame Quelle beider — nämlich des Matthäus 1) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 328 und 329 sucht die Beziehungen des Chores der Nürnberger Lorenzkirche zur Omünder Heiligenkreuzkirche aus Be ziehungen der Schnle von Prag zu der angeblich oplötzlich so kräftig hervor tretenden von Krummau“ zu erklären, obzwar im ganzen südlichen Böhmen, welches doch das eigentliche Gebiet der Krummauer Schule sein müßte, keine einzige Anlage desselben Charakters sich findet.
47 außerordentlichem Grade und macht es begreiflich, daß gerade Konrad Roritzer als Werkmeister des Chorbaues der Nürnberger Lorenzkirche die Anlage der Heiligenkreuzkirche zu Schwäbisch-Gmünd, welche den „iungk- hern von prage“ als Anhängern der von Peter Parler beeinflußten Schule bekannt sein mußte,1) gewissermaßen zum Vorbilde seines Ent- wurfes wählte und sein Sohn Matthäus den Junkern von Prag als vor- nehmsten Gewährsmännern für bautheoretische Fragen das erste literarische Denkmal setzte. Was sich aus dem persönlichen Verkehre des Vaters mit angesehenen Kunstgenossen als schätzenswerthes geistiges Erbtheil einer auf Kunstfragen sich erstreckenden Familienüberlieferung verdichtet hatte, wurde in der Kunstübung des Sohnes zur That und klang in den kunsttheore tischen Erörterungen des Enkels nach, der noch das seit Großvaters Tagen Hochgehaltene zu schätzen wußte und zum Grundstocke seiner eigenen Er- länterungen machte. Hatte aber Matthäus Roritzer als Angehöriger des Straßburger Hüttenverbandes wirklich Gelegenheit, auch in Straßburg anerkannt tüchtige Leistungen der seit den ersten Tagen seiner fachmän- nischen Ausbildung hochverehrten „iungkhern von prage“ persönlich wür- digen zu lernen, so mußte die Wirkung der in der Familie forterbenden künstlerischen Ueberliefernng sich nur verstärken. Die Beziehungen, welche sich zwischen der Regensburger Dombaumeisterfamilie Roritzer und den Junkern von Prag theils mit unbestreitbarer Sicherheit, theils mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, bieten einen der interessantesten Beiträge für das Capitel des Verkehres berühmter Künstlerfamilien des Mittelalters untereinander. Wie sie es geradezu natürlich erscheinen lassen, daß Matthäus Roritzer bei seiner Berufnng anf ältere Gewährsmänner, deren Werth¬ schätzung ja gerade in Künstlerfamilien lange Zeit pietätvoll anfrecht erhalten wird, zunächst und ausschließlich „dj iungkhern von prage“ nennen mußte, liefern sie auch eine fast selbstverständliche Erklärnng dazn, daß außer Matthäus Roritzer fast gleichzeitig Hans Schmuttermayer von Nürnberg „die Junckhern von prage“ in gleichem Sinne und zu glei- chem Zwecke anführen konnte. Es wurde schon vor einigen Jahren darauf hingewiesen, daß die „gemeinsame Quelle beider — nämlich des Matthäus 1) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 328 und 329 sucht die Beziehungen des Chores der Nürnberger Lorenzkirche zur Omünder Heiligenkreuzkirche aus Be ziehungen der Schnle von Prag zu der angeblich oplötzlich so kräftig hervor tretenden von Krummau“ zu erklären, obzwar im ganzen südlichen Böhmen, welches doch das eigentliche Gebiet der Krummauer Schule sein müßte, keine einzige Anlage desselben Charakters sich findet.
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48 — Roritzer und des Hans Schmuttermayer — Konrad Roritzer gewesen sein mag, der den Chor der Lorenzkirche in Nürnberg erbaute und in der Mitte des Jahrhunderts Dombaumeister in Regensburg war“. Da Schmuttermayer sich selbst in der Vorrede „Hanns schmuttermayer von Nurmberg“ nennt, so kann beim Vergleiche mit der damals üblichen Be- zeichnungsweise des Geburtsortes kein Zweifel dariber bestehen, daß er in Nürnberg geboren wurde, wo er wohl auch seine erste fachmännische Ausbildung erhalten haben mag. Dieselbe iu die künstlerisch bedeutsamste Bauhütte zu verlegen, welche damals in der Reichsstadt Nürnberg bestand, erscheint sicher nicht unnatürlich, da der Charakter Schmuttermayers, der sich nicht mit der Praxis allein begnügte, sondern auch der Beleuchtung theoretischer Fragen seme volle Aufmerksamkeit und Kraft widmete, eine gediegene Heranbildung in allen seine Kunst betreffenden Fragen gewifser maßen schon von früher Jugend voraussetzen zu lassen scheint. Wer konnte ihm da ein befferer Lehrer werden als der in hohen Kunstan schanungen herangewachsene Meister Konrad Roritzer und sein denselben Ansichten huldigender Sohn Matthäus? Da 1458 „Hanns Pawr von Ochssenfurt die zeit balierer Con- radten Roritzers steinmetzen“ sich betreffs der Vollendung des Chors und Kirchenbaues zu St. Lorenz in Nürnberg verpflichtete, dieselbe auszuführen „nach undterweisung meynung und willen des benannten meisters Conradten Roritzers werckmeisters“ 1) so muß des letzteren Einfluß zur Zeit, in welcher er deu Bau selbständig führte, noch größer gewesen sein. Daß Haus Pawr von Ochsenfurt, welcher deu genannten Metster seinen „vettern“ neunt uud wohl als Verwandter der angesehenen Steinmetzen familie den gleichen Schulanschauungen folgte, die Hütte und den Bau im Geiste Roritzers leitete, ist kaum zu bezweifeln. Ebenso ist die An- nahme berechtigt, daß die Art der Roritzer den Nürnbergern zusagte, welche nach dem Tode des Hans Pawr von Ochsenfurt als Parlier des Banes der Lorenzkirche den Sohn des Konrad Roritzer, deu schon wieder- holt genannten Matthäus Roritzer, zuließen. Mochte letzterem der Nitrn- berger Rath am 24. September 1463 auch den Bau absagen,2) so ruhte die Leitung desselben doch immerhin lange in den Händen der Roritzer oder einer ihnen nahestehenden Persönlichkeit. Unter diesen Umständen 1) Neumann, Die drei Dombaumeister Roritzer und ihr Wohnhaus, die alteste bekaunte Buchdruckstätte in Regensburg. Verhandlungen des historischen Ver- eines von Oberpfalz und Regensburg. (Stadtamthof 1872.) 28. Band. S. 73 uf. Anbang Nr. III. 2) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 69.
48 — Roritzer und des Hans Schmuttermayer — Konrad Roritzer gewesen sein mag, der den Chor der Lorenzkirche in Nürnberg erbaute und in der Mitte des Jahrhunderts Dombaumeister in Regensburg war“. Da Schmuttermayer sich selbst in der Vorrede „Hanns schmuttermayer von Nurmberg“ nennt, so kann beim Vergleiche mit der damals üblichen Be- zeichnungsweise des Geburtsortes kein Zweifel dariber bestehen, daß er in Nürnberg geboren wurde, wo er wohl auch seine erste fachmännische Ausbildung erhalten haben mag. Dieselbe iu die künstlerisch bedeutsamste Bauhütte zu verlegen, welche damals in der Reichsstadt Nürnberg bestand, erscheint sicher nicht unnatürlich, da der Charakter Schmuttermayers, der sich nicht mit der Praxis allein begnügte, sondern auch der Beleuchtung theoretischer Fragen seme volle Aufmerksamkeit und Kraft widmete, eine gediegene Heranbildung in allen seine Kunst betreffenden Fragen gewifser maßen schon von früher Jugend voraussetzen zu lassen scheint. Wer konnte ihm da ein befferer Lehrer werden als der in hohen Kunstan schanungen herangewachsene Meister Konrad Roritzer und sein denselben Ansichten huldigender Sohn Matthäus? Da 1458 „Hanns Pawr von Ochssenfurt die zeit balierer Con- radten Roritzers steinmetzen“ sich betreffs der Vollendung des Chors und Kirchenbaues zu St. Lorenz in Nürnberg verpflichtete, dieselbe auszuführen „nach undterweisung meynung und willen des benannten meisters Conradten Roritzers werckmeisters“ 1) so muß des letzteren Einfluß zur Zeit, in welcher er deu Bau selbständig führte, noch größer gewesen sein. Daß Haus Pawr von Ochsenfurt, welcher deu genannten Metster seinen „vettern“ neunt uud wohl als Verwandter der angesehenen Steinmetzen familie den gleichen Schulanschauungen folgte, die Hütte und den Bau im Geiste Roritzers leitete, ist kaum zu bezweifeln. Ebenso ist die An- nahme berechtigt, daß die Art der Roritzer den Nürnbergern zusagte, welche nach dem Tode des Hans Pawr von Ochsenfurt als Parlier des Banes der Lorenzkirche den Sohn des Konrad Roritzer, deu schon wieder- holt genannten Matthäus Roritzer, zuließen. Mochte letzterem der Nitrn- berger Rath am 24. September 1463 auch den Bau absagen,2) so ruhte die Leitung desselben doch immerhin lange in den Händen der Roritzer oder einer ihnen nahestehenden Persönlichkeit. Unter diesen Umständen 1) Neumann, Die drei Dombaumeister Roritzer und ihr Wohnhaus, die alteste bekaunte Buchdruckstätte in Regensburg. Verhandlungen des historischen Ver- eines von Oberpfalz und Regensburg. (Stadtamthof 1872.) 28. Band. S. 73 uf. Anbang Nr. III. 2) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 69.
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49 — mußten die für die Roritzerfamilie maßgebenden und von ihr gepflegten Anschauungen auch in Nürnberg Geltung erlangen und die daselbst unter Leitung der Roritzer arbeitenden Werklente beinflnssen. Zollte Kourad Roritzer schon in der Wahl der Choranlage einem in der Prager Schule hochgehaltenen und von ihrem maßgebendsten Meister besonders geliebten Baugedanken gewissermaßen eineu Tribut geistiger Abhängigkeit, so komite durch ihn und besonders durch seinen Sohn Matthäus, welcher bei der Ausbildung im Vaterhause mit anderen Ueberlieferungen auch die Werth¬- schätzung der „iungkhern von prage“ übernahm und auf letztere nicht erst 1486, sondern gewiß anch schon frither verwies, den Arbeitern der Bauhütte zn St. Lorenzen in Nürnberg die Hochhaltung der durch die Junker von Prag gegebenen Erklärungen vermittelt werden. Da Hans Schmnttermayer von Geburt ein Nirnberger und ein Zeitgenosse des Matthäus Roritzer sein muß und die Bauhütte zu St. Lorenzen unter den angesehenen Roritzern eiue vortreffliche Ausbildungsstätte für bau- verständige Steinmetzen abgab, so hat offenbar Schmuttermayer bei dieser Gelegenheit die Unterweisung der Roritzer genossen. Wenu versucht wurde,1) Hans Schmuttermayer mit einem gleich- namigen, 1503 zu Schwabach begegnenden Münzwardein zu identificiren, der von 1510 bis 1515 in Bamberg Münzmeister und angeblich ein Goldschmied war, so erscheint die Möglichkeit einer solchen Deutnng an- gesichts des Charakters, den Haus Schmuttermayers Fialenbüchlein an sich trägt, doch recht fraglich. Der Hiuweis, daß ja die Goldschmiede häufig genug auch Fialen und Wimperge bei ihreu Metallarbeiten ver wendeten und somit auch ein Goldschmied recht wohl ein Fialenbüchlein schreiben konnte, läßt sich auf Schmuttermayers Arbeit nicht schlechthin anwenden. Wie Matthäus Roritzer seiue „nach stainmeczischer art“ gegebenen Erklärungen des Fialenbüchleins nur für ein fachmännisch- gleiches Publicum bestimmt haben mußte, für welches allein eine Bezug- nahme auf „die maspreter“ von Werth sein konnte, so hat Schmutter- mayer seine ganz im gleichen Geiste gehaltene Schrift zur Besserung und zur Zierde der Kirchenbauten, zum Preise und Lobe der „altten vorgeer seczer vnd vinder diser hohen kunst des pauwercks“ behufs Unter- weisung des Nächsten und aller Meister und Gesellen bestimmt, welche zunächst nur als den Steinmetzenkreisen angehörig gedacht werden können, weil für letztere die Art der Schmuttermayerschen Erklärungen allein 1) Gebert, Hans Schmuttermayer. Anzeiger für Kunde der dentschen Vorzeit. (Nürnberg 1882.) 29. Baud, S. 43—44. Mitthellungen. 33. Jahrgang. 1. Heft.
49 — mußten die für die Roritzerfamilie maßgebenden und von ihr gepflegten Anschauungen auch in Nürnberg Geltung erlangen und die daselbst unter Leitung der Roritzer arbeitenden Werklente beinflnssen. Zollte Kourad Roritzer schon in der Wahl der Choranlage einem in der Prager Schule hochgehaltenen und von ihrem maßgebendsten Meister besonders geliebten Baugedanken gewissermaßen eineu Tribut geistiger Abhängigkeit, so komite durch ihn und besonders durch seinen Sohn Matthäus, welcher bei der Ausbildung im Vaterhause mit anderen Ueberlieferungen auch die Werth¬- schätzung der „iungkhern von prage“ übernahm und auf letztere nicht erst 1486, sondern gewiß anch schon frither verwies, den Arbeitern der Bauhütte zn St. Lorenzen in Nürnberg die Hochhaltung der durch die Junker von Prag gegebenen Erklärungen vermittelt werden. Da Hans Schmnttermayer von Geburt ein Nirnberger und ein Zeitgenosse des Matthäus Roritzer sein muß und die Bauhütte zu St. Lorenzen unter den angesehenen Roritzern eiue vortreffliche Ausbildungsstätte für bau- verständige Steinmetzen abgab, so hat offenbar Schmuttermayer bei dieser Gelegenheit die Unterweisung der Roritzer genossen. Wenu versucht wurde,1) Hans Schmuttermayer mit einem gleich- namigen, 1503 zu Schwabach begegnenden Münzwardein zu identificiren, der von 1510 bis 1515 in Bamberg Münzmeister und angeblich ein Goldschmied war, so erscheint die Möglichkeit einer solchen Deutnng an- gesichts des Charakters, den Haus Schmuttermayers Fialenbüchlein an sich trägt, doch recht fraglich. Der Hiuweis, daß ja die Goldschmiede häufig genug auch Fialen und Wimperge bei ihreu Metallarbeiten ver wendeten und somit auch ein Goldschmied recht wohl ein Fialenbüchlein schreiben konnte, läßt sich auf Schmuttermayers Arbeit nicht schlechthin anwenden. Wie Matthäus Roritzer seiue „nach stainmeczischer art“ gegebenen Erklärungen des Fialenbüchleins nur für ein fachmännisch- gleiches Publicum bestimmt haben mußte, für welches allein eine Bezug- nahme auf „die maspreter“ von Werth sein konnte, so hat Schmutter- mayer seine ganz im gleichen Geiste gehaltene Schrift zur Besserung und zur Zierde der Kirchenbauten, zum Preise und Lobe der „altten vorgeer seczer vnd vinder diser hohen kunst des pauwercks“ behufs Unter- weisung des Nächsten und aller Meister und Gesellen bestimmt, welche zunächst nur als den Steinmetzenkreisen angehörig gedacht werden können, weil für letztere die Art der Schmuttermayerschen Erklärungen allein 1) Gebert, Hans Schmuttermayer. Anzeiger für Kunde der dentschen Vorzeit. (Nürnberg 1882.) 29. Baud, S. 43—44. Mitthellungen. 33. Jahrgang. 1. Heft.
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50 — Sinn hat und „wage. winckelmoß. triangel: zirckel. und linial“ sowie das „richtscheit“ besondere Bedeutung erlangen. Welchen Zweck sollten für einen Goldschmied, der bei seinen Arbeiten Fialen und Wimperge von einem ganz anderen Gesichtspunkte zu betrachten und zu behandeln hat, so genaue und eingehende Studien über rein bautheoretische Fragen haben, welche für die Erörterungen Schmuttermayers vorausgesetzt werden müssen? Wie hier der Fachmann sich zu einem sachverständigen Leserkreise wendet, so muß für ersteren auch eine streng fachmännische Ausbildung, wesche die feinen Unterschiede zwischen der alten und neuen Art wohl zu beurtheilen verstand, unbedingt vorausgesetzt werden. Uebrigens fehlt für die Identifieirung des Münzwardeins, Münzmeisters und Goldschmiedes Hans Schmuttermeyer (Schmottermeyer, Schmettermeyer) mit dem Ver fasser des Ftalenbüchleins das wichtige Mittelglied des sicheren Nach¬ weises, daß jener ein Nürnberger ist; über die Nothwendigkeit desselben hilft die Behauptung nicht hinweg, daß der Goldschmied Schmuttermeyer offenbar mit Nürnberg in vielfachen Beziehungen stand und „sich wohl im Fialenbüchlein „von Nürnberg“ nennen konnte. Da solchen Bezeich¬ nungen ja regelmäßig die Beziehung einer bestimmten Herkunft zugrunde liegt, müßte znnächst auch für den Goldschmied Hans Schmuttermayer die Herkunft aus Nürnberg sicher erwiesen werden, welche für den gleich¬- namigen Verfasser des Fialenbüchleins als zweifellos annehmbar gelten muß. Allein selbst bei der erwiesenen Herknnft des Goldschmiedes Hans Schmuttermayer aus Nürnberg würden noch einige sicher vermittelnde Thatsachen beigebracht werden müssen, ehe er als Verfasser des Fialen büchleins gelten könnte. Der Hinweis auf Albrecht Dürer trifft insofern nicht zu, als dessen Schriften, soweit sie bautheoretische Fragen berühren, doch ganz andere Gesichtspunkte haben, als für Matthäus Roritzer, Schmuttermayer und L. Lacher maßgebend waren. Solange nicht umfassendere zuverlässige Belege beigebracht sind, ist es wohl am einfachsten und natürlichsten, Hans Schmuttermayer wie den Verfafser des anderen fast gleichzeitigen Fialenbüchleins Matthäus Roritzer oder den bautheoretische Unterweisungen schreibenden Meister L. Lacher für einen sachverständigen Steinmetzen zu halten, der in Nürnberg geboren war und in der Bauhütte zu St. Lorenzen von den Roritzern seine fach¬ männische Ausbildung erhalten hatte. Von ihnen lernte er die Erklä- rungen der „Junckhern von prage“ kennen, welche er nicht nur zu den „grossen berumbten maisteren“ zählt, sondern auch, wie Matthäus Roritzer es gleichfalls thut, unter die Vertreter der alten Art rechnet, worauf bereits früher hingewiesen wurde.
50 — Sinn hat und „wage. winckelmoß. triangel: zirckel. und linial“ sowie das „richtscheit“ besondere Bedeutung erlangen. Welchen Zweck sollten für einen Goldschmied, der bei seinen Arbeiten Fialen und Wimperge von einem ganz anderen Gesichtspunkte zu betrachten und zu behandeln hat, so genaue und eingehende Studien über rein bautheoretische Fragen haben, welche für die Erörterungen Schmuttermayers vorausgesetzt werden müssen? Wie hier der Fachmann sich zu einem sachverständigen Leserkreise wendet, so muß für ersteren auch eine streng fachmännische Ausbildung, wesche die feinen Unterschiede zwischen der alten und neuen Art wohl zu beurtheilen verstand, unbedingt vorausgesetzt werden. Uebrigens fehlt für die Identifieirung des Münzwardeins, Münzmeisters und Goldschmiedes Hans Schmuttermeyer (Schmottermeyer, Schmettermeyer) mit dem Ver fasser des Ftalenbüchleins das wichtige Mittelglied des sicheren Nach¬ weises, daß jener ein Nürnberger ist; über die Nothwendigkeit desselben hilft die Behauptung nicht hinweg, daß der Goldschmied Schmuttermeyer offenbar mit Nürnberg in vielfachen Beziehungen stand und „sich wohl im Fialenbüchlein „von Nürnberg“ nennen konnte. Da solchen Bezeich¬ nungen ja regelmäßig die Beziehung einer bestimmten Herkunft zugrunde liegt, müßte znnächst auch für den Goldschmied Hans Schmuttermayer die Herkunft aus Nürnberg sicher erwiesen werden, welche für den gleich¬- namigen Verfasser des Fialenbüchleins als zweifellos annehmbar gelten muß. Allein selbst bei der erwiesenen Herknnft des Goldschmiedes Hans Schmuttermayer aus Nürnberg würden noch einige sicher vermittelnde Thatsachen beigebracht werden müssen, ehe er als Verfasser des Fialen büchleins gelten könnte. Der Hinweis auf Albrecht Dürer trifft insofern nicht zu, als dessen Schriften, soweit sie bautheoretische Fragen berühren, doch ganz andere Gesichtspunkte haben, als für Matthäus Roritzer, Schmuttermayer und L. Lacher maßgebend waren. Solange nicht umfassendere zuverlässige Belege beigebracht sind, ist es wohl am einfachsten und natürlichsten, Hans Schmuttermayer wie den Verfafser des anderen fast gleichzeitigen Fialenbüchleins Matthäus Roritzer oder den bautheoretische Unterweisungen schreibenden Meister L. Lacher für einen sachverständigen Steinmetzen zu halten, der in Nürnberg geboren war und in der Bauhütte zu St. Lorenzen von den Roritzern seine fach¬ männische Ausbildung erhalten hatte. Von ihnen lernte er die Erklä- rungen der „Junckhern von prage“ kennen, welche er nicht nur zu den „grossen berumbten maisteren“ zählt, sondern auch, wie Matthäus Roritzer es gleichfalls thut, unter die Vertreter der alten Art rechnet, worauf bereits früher hingewiesen wurde.
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— 51 — Die Erwähnung der Juuker von Prag bei Roritzer und Schmutter- mayer ist so gleichartig, daß eine Wechselbeziehung sofort in die Augen springt. Jeder versichert, er habe seiue Erklärungen nicht aus Eigenem geschöpft (nit allein aus mir selbs; auß mir selber nit), sondern be- ruft sich auf Gewährsmänner, als welche der eine ausschließlich „dj iunkghern von prage“, der andere in erster Linie "die Junckhern von prage“ nennt. Ja, wenn mau die erste Erklärung zum Entwurf einer Fiale vergleicht, scheiut es fast, als ob einer die Schrift des andern ge- kannt habe. Da nach den erörterten Thatsachen eine Beeiuflussung des Hans Schmuttermayer durch Matthäus Roritzer eher als das umgekehxte Verhältuiß annehmbar ist, so dürfte der ohnehin Roritzer schätzende Schmuttermayer durch defsen „puechlein der fialen gerechtikait“ zu eiuer ähnlichen Arbeit angeregt worden sein und sich wie in anderem Matthäus Roritzer auch dafür zum Vorbilde gewählt haben, dem er be stimmte Hinweise und manche Wenduugen in der Behandlung des gleichen Stoffes entlehnte. Es wurde seinerzeit darauf hingewiesen, daß Schmuttermayer „auf keinen Fall angesessener Bürger der Stadt Nürnberg noch Mitglied einer Innung war noch in irgend einer angesehenen Stellung dort gelebt haben könne“.1) Das schließt übrigens seine Abkunft aus Nürnberg uud seine Ausbilduug in Nüruberg nicht aus. Ja, sollte vielleicht nicht eine Be ziehung zu dem Nürnberger Bürger Hans Smidmayr bestehen, der bei dem mit Hans Pawr von Ochseufurt getroffenem Uebereiukommen wegen des Baues der Lorenzkirche am 17. Mai 1458 sein „insigel zu getzeugk- nus“ angehängen 2) ließ? Denn dieser Gefälligkeitsdienst würde doch einen Rückschluß gestatten, daß zwischeu dem Parlier Hans Pawr und Hans Smidmayr, dessen Name von Schmuttermayer nicht soweit absteht, um eine Identificirung der Person vollständig auszuschließen, ein regerer Verkehr aufrecht erhalten wurde, der ein solches Eintreten ganz natürlich erscheinen lassen müßte. Hätte dieser Hans Smidmayr oder ein gleichnamiges Mitglied seiner Familie in der Bauhütte zu St. Lorenzen gearbeitet und daselbst mit Haus Pawr verkehrt, so konnte letzterer ihn 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 68. 2) Reumann, Die drei Dombanmeister Roritzer und ihr Wohnhans a. a. O. S. 75 und 76, Anhang Nr. III. — Kamann, Zwei Gastmähler bei Dr. Christoph Scheurl, 1525 und 1528. Anzeiger für Kunde der dentschen Vorzeit. (Nürnberg 1882.) 29. Jahrgang. Sp. 334 neuut einen Wilhelm Schmidmaier, eine Wilhelm Schmidmairin und Schmidmairs zwn tochter, offenbar Nach¬ kommen des oben genannten Nürnberger Bürgers Hans Smidmayr.
— 51 — Die Erwähnung der Juuker von Prag bei Roritzer und Schmutter- mayer ist so gleichartig, daß eine Wechselbeziehung sofort in die Augen springt. Jeder versichert, er habe seiue Erklärungen nicht aus Eigenem geschöpft (nit allein aus mir selbs; auß mir selber nit), sondern be- ruft sich auf Gewährsmänner, als welche der eine ausschließlich „dj iunkghern von prage“, der andere in erster Linie "die Junckhern von prage“ nennt. Ja, wenn mau die erste Erklärung zum Entwurf einer Fiale vergleicht, scheiut es fast, als ob einer die Schrift des andern ge- kannt habe. Da nach den erörterten Thatsachen eine Beeiuflussung des Hans Schmuttermayer durch Matthäus Roritzer eher als das umgekehxte Verhältuiß annehmbar ist, so dürfte der ohnehin Roritzer schätzende Schmuttermayer durch defsen „puechlein der fialen gerechtikait“ zu eiuer ähnlichen Arbeit angeregt worden sein und sich wie in anderem Matthäus Roritzer auch dafür zum Vorbilde gewählt haben, dem er be stimmte Hinweise und manche Wenduugen in der Behandlung des gleichen Stoffes entlehnte. Es wurde seinerzeit darauf hingewiesen, daß Schmuttermayer „auf keinen Fall angesessener Bürger der Stadt Nürnberg noch Mitglied einer Innung war noch in irgend einer angesehenen Stellung dort gelebt haben könne“.1) Das schließt übrigens seine Abkunft aus Nürnberg uud seine Ausbilduug in Nüruberg nicht aus. Ja, sollte vielleicht nicht eine Be ziehung zu dem Nürnberger Bürger Hans Smidmayr bestehen, der bei dem mit Hans Pawr von Ochseufurt getroffenem Uebereiukommen wegen des Baues der Lorenzkirche am 17. Mai 1458 sein „insigel zu getzeugk- nus“ angehängen 2) ließ? Denn dieser Gefälligkeitsdienst würde doch einen Rückschluß gestatten, daß zwischeu dem Parlier Hans Pawr und Hans Smidmayr, dessen Name von Schmuttermayer nicht soweit absteht, um eine Identificirung der Person vollständig auszuschließen, ein regerer Verkehr aufrecht erhalten wurde, der ein solches Eintreten ganz natürlich erscheinen lassen müßte. Hätte dieser Hans Smidmayr oder ein gleichnamiges Mitglied seiner Familie in der Bauhütte zu St. Lorenzen gearbeitet und daselbst mit Haus Pawr verkehrt, so konnte letzterer ihn 1) Hans Schmuttermayers Fialenbüchlein a. a. O. Sp. 68. 2) Reumann, Die drei Dombanmeister Roritzer und ihr Wohnhans a. a. O. S. 75 und 76, Anhang Nr. III. — Kamann, Zwei Gastmähler bei Dr. Christoph Scheurl, 1525 und 1528. Anzeiger für Kunde der dentschen Vorzeit. (Nürnberg 1882.) 29. Jahrgang. Sp. 334 neuut einen Wilhelm Schmidmaier, eine Wilhelm Schmidmairin und Schmidmairs zwn tochter, offenbar Nach¬ kommen des oben genannten Nürnberger Bürgers Hans Smidmayr.
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52 — leicht „mit fleis gebeten“ haben, beim Abschlusse des Vertrages zu inter- veniren. All diese Erwägungen führen zu der wohlbegründeten Annahme, daß die Angehörigen der Baumeisterfamilie Roritzer, in welchen die Hoch- haltung der Erklärungen der Junker von Prag seit den Tagen Meister Wenzels fortlebte, denselben auch außerhalb Regensburgs Geltung zu verschaffen suchten und besouders in der von ihnen selbst zunächst abhän gigen Bauhütte zu St. Lorenzen in Nürnberg, in welcher am wahrschein- lichsten die erste Beeiuflussung Hans Schmuttermayers durch die Roritzer stattgefunden haben kann, vom fünften bis ins siebente Jahrzehent des 15. Jahrhundertes gebürende Berücksichtigung sicherten. Diese Beziehun gen der Roritzer zu den Anschauungen der Juuker von Prag bilden einen höchst schätzenswerthen Beleg für die Thatsache, daß angesehene Künstlerfamilien des späten Mittelalters die künstlerischen Ausichten wohl bekannter Meister lange Zeit in hohen Ehren hielten, auf sich und ihre Werke bestimmend einwirken ließen und ihnen nicht nur in der nächsten Umgebung, sondern auch überall, wo sich dazn die geeignete Gelegenheit bot, die verdiente Beachtung zu gewinnen strebten. Nach der Erledigung der Fragen, welchen Gewährsmännern die Nachrichten über die Junker von Prag eutstammen, auf welches Gebiet ihre Thätigkeit zu verweisen und an welche Orte dieselbe mit Wahrschein- lichkeit zu verlegen ist. und uach ausreichender Beleuchtung der von den Roritzern selbst gepflegten sowie durch sie weiter verbreiteten Junkerüber- lieferungen rückt die Lösung der Junkerfrage auf den durch den Zusatz „von prage“ enger begrenzten Boden. Nach der am Schlusse des 14. Jahrhundertes und im 15. Jahr- hunderte üblichen Bezeichnuugsweise der Herkunft müssen Meister, welche wiederholt als Junker „von prage“ bezeichuet werden, gewiß als in Prag geboren angesehen werden. Da der Ausgangspunkt für die in der Ro- ritzerfamilie forterbende Junkerüberlieferung in die Zeit des Dombau- meisters Wenzel zu verlegen ist, da nicht viel früher Nachrichten auf eine Thätigkeit der Junker von Prag in Straßburg hindenten, so bleibt angesichts des Umstandes, daß die Verhältnisse des Kunstlebens und be- sonders des Baubetriebes in Böhmen eine künstlerisch hervorragende Aus- bildung in der Landeshauptstadt höchstens bis ins erste Jahrzehent des 15. Jahrhundertes — bis zum Tode des Dombaumeisters Johann Parler — ermöglichten, von 1410 an schon sehr erschwerten und seit 1420 auf lange Zeit hinaus unmöglich machten, vollauf die mehrfach
52 — leicht „mit fleis gebeten“ haben, beim Abschlusse des Vertrages zu inter- veniren. All diese Erwägungen führen zu der wohlbegründeten Annahme, daß die Angehörigen der Baumeisterfamilie Roritzer, in welchen die Hoch- haltung der Erklärungen der Junker von Prag seit den Tagen Meister Wenzels fortlebte, denselben auch außerhalb Regensburgs Geltung zu verschaffen suchten und besouders in der von ihnen selbst zunächst abhän gigen Bauhütte zu St. Lorenzen in Nürnberg, in welcher am wahrschein- lichsten die erste Beeiuflussung Hans Schmuttermayers durch die Roritzer stattgefunden haben kann, vom fünften bis ins siebente Jahrzehent des 15. Jahrhundertes gebürende Berücksichtigung sicherten. Diese Beziehun gen der Roritzer zu den Anschauungen der Juuker von Prag bilden einen höchst schätzenswerthen Beleg für die Thatsache, daß angesehene Künstlerfamilien des späten Mittelalters die künstlerischen Ausichten wohl bekannter Meister lange Zeit in hohen Ehren hielten, auf sich und ihre Werke bestimmend einwirken ließen und ihnen nicht nur in der nächsten Umgebung, sondern auch überall, wo sich dazn die geeignete Gelegenheit bot, die verdiente Beachtung zu gewinnen strebten. Nach der Erledigung der Fragen, welchen Gewährsmännern die Nachrichten über die Junker von Prag eutstammen, auf welches Gebiet ihre Thätigkeit zu verweisen und an welche Orte dieselbe mit Wahrschein- lichkeit zu verlegen ist. und uach ausreichender Beleuchtung der von den Roritzern selbst gepflegten sowie durch sie weiter verbreiteten Junkerüber- lieferungen rückt die Lösung der Junkerfrage auf den durch den Zusatz „von prage“ enger begrenzten Boden. Nach der am Schlusse des 14. Jahrhundertes und im 15. Jahr- hunderte üblichen Bezeichnuugsweise der Herkunft müssen Meister, welche wiederholt als Junker „von prage“ bezeichuet werden, gewiß als in Prag geboren angesehen werden. Da der Ausgangspunkt für die in der Ro- ritzerfamilie forterbende Junkerüberlieferung in die Zeit des Dombau- meisters Wenzel zu verlegen ist, da nicht viel früher Nachrichten auf eine Thätigkeit der Junker von Prag in Straßburg hindenten, so bleibt angesichts des Umstandes, daß die Verhältnisse des Kunstlebens und be- sonders des Baubetriebes in Böhmen eine künstlerisch hervorragende Aus- bildung in der Landeshauptstadt höchstens bis ins erste Jahrzehent des 15. Jahrhundertes — bis zum Tode des Dombaumeisters Johann Parler — ermöglichten, von 1410 an schon sehr erschwerten und seit 1420 auf lange Zeit hinaus unmöglich machten, vollauf die mehrfach
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— 53 — aufgestellte Behauptung berechtigt,1) daß man die Junker, welche in Prag arbeiteten und wahrscheinlich von dort aus auch in andere Städte berufen wurden, unter „den vorzüglichsten Steinmetzen, die gegen die Grenz- scheide des 14. und 15. Jahrhunderts in Prag lebten, suchen muß. Bei der unbestreitbaren Zuläfsfigkeit, ja Nothwendigkeit dieser An- nahme, die durchaus noch nicht in sich schließt, daß die Junker schon in Prag selbst so berühmt waren, um unter „Die alten der kunste wis- sende“ und zu den „grossen berumbten maisteren“ gezählt zu werden, läßt sich die Erwägung nicht abweisen, ob im letzten Viertel des 14. Jahrhundertes und am Beginne des 15. in Prag die Bildung eines Zunamens wie Junker oder Jungher überhaupt und für Steinmetzen insbesondere möglich war und ob während dieser Zeit in Böhmens Landes- hauptstadt Personen mit diesem Namen nachgewiesen werden können. Da der Gebrauch des Namens Jungher, Junkher, Junker für eine bekannte Egerer Familie, deren Angehörige vielfach in Prag verkehrten, 2) oder auch in Braunau3) schon im 14. Jahrhunderte begegnet, am Beginne des 15. nicht minder zu Görkan in ähnlichen Formen belegbar ist 4) und der Nachweis eines in Breslau von 1368 bis 1388 erscheinenden „Hannos Junckir der mwrer“ 5) nicht nur anderwärts die Verwendung einer gleichen Bezeichnung feststellt, sondern sogar mit der ans Tschechische anklingenden Form des Taufnamens auch einen Anknüpfungspunkt an das mit Schlesien in sehx regem Verkehre stehende Böhmen bieten könnte, so darf die Mög- lichkeit der Bildung des Namens Inuker, Jungher oder Junkher in Prag überhaupt nicht in Frage gestellt werden. Daß aber an einem so bedeutenden 1) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 177. — Carstan- ien, Ulrich von Eusingen. S. 104 und 105. — Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 weist sie ins 14. Jahrhundert. 2) Nächst den im Anhange mitgetheilten Belegen aus den Prager Stadtbüchern anch bei Gradl, Die Throniken der Stadt Eger. (Deutsche Chroniken aus Böhmen, 3. Baud. Prag 1884.) S. 183. 3) Historia diplomatica Brzewnoviensis primi in Bohemia mona- sterii ordinis s. Benedicti ab anno 993 usque ad annum 1726 bei Dobuer, Monumenta historica Boemiae nusquam antehac edita. (Prag 1785.) Tom. VI. S. 134, Nr. 146. 4) Sieh urkundl. Anhang Nr. V. 5) Schultz, Die Architekten und Bildhaner Breslaus vor der Einführung der Reformation a. a. O. S. 137.—Offenbar ein Nachkomme des Genannten ist der seit 1430 erwähnte Breslaner Goldschmied Paul Juncher; vgl. A. Schultz, Zur Geschichte der Breslauer Goldschmied-Jnnung. Zeitschrift des Vereiues f. Geschichte und Alterthum Schlesiens. 5. Baud. S. 346 und 350.
— 53 — aufgestellte Behauptung berechtigt,1) daß man die Junker, welche in Prag arbeiteten und wahrscheinlich von dort aus auch in andere Städte berufen wurden, unter „den vorzüglichsten Steinmetzen, die gegen die Grenz- scheide des 14. und 15. Jahrhunderts in Prag lebten, suchen muß. Bei der unbestreitbaren Zuläfsfigkeit, ja Nothwendigkeit dieser An- nahme, die durchaus noch nicht in sich schließt, daß die Junker schon in Prag selbst so berühmt waren, um unter „Die alten der kunste wis- sende“ und zu den „grossen berumbten maisteren“ gezählt zu werden, läßt sich die Erwägung nicht abweisen, ob im letzten Viertel des 14. Jahrhundertes und am Beginne des 15. in Prag die Bildung eines Zunamens wie Junker oder Jungher überhaupt und für Steinmetzen insbesondere möglich war und ob während dieser Zeit in Böhmens Landes- hauptstadt Personen mit diesem Namen nachgewiesen werden können. Da der Gebrauch des Namens Jungher, Junkher, Junker für eine bekannte Egerer Familie, deren Angehörige vielfach in Prag verkehrten, 2) oder auch in Braunau3) schon im 14. Jahrhunderte begegnet, am Beginne des 15. nicht minder zu Görkan in ähnlichen Formen belegbar ist 4) und der Nachweis eines in Breslau von 1368 bis 1388 erscheinenden „Hannos Junckir der mwrer“ 5) nicht nur anderwärts die Verwendung einer gleichen Bezeichnung feststellt, sondern sogar mit der ans Tschechische anklingenden Form des Taufnamens auch einen Anknüpfungspunkt an das mit Schlesien in sehx regem Verkehre stehende Böhmen bieten könnte, so darf die Mög- lichkeit der Bildung des Namens Inuker, Jungher oder Junkher in Prag überhaupt nicht in Frage gestellt werden. Daß aber an einem so bedeutenden 1) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 177. — Carstan- ien, Ulrich von Eusingen. S. 104 und 105. — Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 weist sie ins 14. Jahrhundert. 2) Nächst den im Anhange mitgetheilten Belegen aus den Prager Stadtbüchern anch bei Gradl, Die Throniken der Stadt Eger. (Deutsche Chroniken aus Böhmen, 3. Baud. Prag 1884.) S. 183. 3) Historia diplomatica Brzewnoviensis primi in Bohemia mona- sterii ordinis s. Benedicti ab anno 993 usque ad annum 1726 bei Dobuer, Monumenta historica Boemiae nusquam antehac edita. (Prag 1785.) Tom. VI. S. 134, Nr. 146. 4) Sieh urkundl. Anhang Nr. V. 5) Schultz, Die Architekten und Bildhaner Breslaus vor der Einführung der Reformation a. a. O. S. 137.—Offenbar ein Nachkomme des Genannten ist der seit 1430 erwähnte Breslaner Goldschmied Paul Juncher; vgl. A. Schultz, Zur Geschichte der Breslauer Goldschmied-Jnnung. Zeitschrift des Vereiues f. Geschichte und Alterthum Schlesiens. 5. Baud. S. 346 und 350.
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54 — Orte des Kunstlebens in dessen hervorragendster Bauhütte 1377 einige Zeit ein Steinnietz Namens „Jungefrau“ oder „Jungfrau“ arbeitete, 1) für andere Arbeiter der auf einem gewissen Gegensatze dazu beruhende Name „Jungher“ oder „Junker“ nicht unbekannt gewesen sein mag, liegt gewiß sehr nahe. Knapp vor Weihnachten 1387 leistete für den das Prager Bürgerrecht erwerbenden Maler Rubein aus Kuttenberg ein „Heinricus Junger aurifaber“ Bürgschäft;2) daß sich die Form „Junger“ mit „Jungher“ oder „Junker“ berülhren und decken miuß, ist nicht zu bestreiten. Von 1398 an begegnet mehrmals ein „Johannes Junker“ oder ein „Junker Hanuss“, welcher, weil er im Jänner 1408 in Beziehung zu einem „Petrus cingolator“ erscheint,3) mit dem schon im Juni 1380 genaunten „Ula Junccher cingulatori“ identificirt werden dürfte.4) Für letzteren erscheint die Bezeichnung „Junccher“ jedoch nicht als der eigent- liche Zuname, sondern als ein den letzteren stark, ja beinahe vollständig verdrängender Spitzname; denn die Bezeichnungen „Ula Junccher“, Junk- herula" und ähnliche kommen einem „Henzlino dicto Junkr vla“ zu, eintem „Hannussio Junkherula“, welcher eine und dieselbe Person ist mit dem 1416 erwähnten „Hanussius Barchowecz alias Junkherula“, den man 1417 auch als „Johannem Barchowecz dictum Junkher Ula“ be- zeichnete. Da neben diesem Gürtler Johann Barchowecz genannt Juukher Ula von 1382 an verschiedene Mitglieder der Egerer Familie Juukher, als. Nicolans, Rudlin und Sigismnnd Junkher von Eger, 5) in Eintra- gungen der Prager-Stadtbücher begegnen, so waren die Bezeichnungen „Jungher, Junkher, Junker“ in Prag am Ende des 14. und am Beginne des 15. Jahrhundertes nicht nur als Familieuname, 5) soudern auch als 3) 5) 6) 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 288, 289; 290, 293, 295, 297. 2) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986. Bl. 114. Rubein pictor de Montibus recepit ius civile. Pro eo fideiussit Heinricus Junger aurifaber. Factum anno quo supra (1387) feria tercia ante festum Nativitatis cristi. — Dieses „de Montibus“ stellt die Herkunft des Malers Rubein fest, da mit demfelben nur die Stadt Kuttenberg gemeint sein kaun, und berichtigt die Annahme der wäl- schen Abkunft des im Buche der Prager Malerzeche genaunten Malers Rubin; vgl. Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 114, Anm. 172. Sieh urkundl. Anhang Nr. II. 4) Sieh urkundl. Anhang Nr. I. Sieh urkundl. Anhang Nr. III Chytil, Petr Parléř S. 31 behauptet daher gauz unrichtig: „Jméno Jung- herr nebylo jméno rodinné“. Er hat das handschriftliche Quellenmaterial für die Lösung der localen Frage-überhaupf nicht durchgearbeitet und begnügt sich S. 41, Ann. 32 zunächst mit den in Tomeks Základy gebotenen Belegen
54 — Orte des Kunstlebens in dessen hervorragendster Bauhütte 1377 einige Zeit ein Steinnietz Namens „Jungefrau“ oder „Jungfrau“ arbeitete, 1) für andere Arbeiter der auf einem gewissen Gegensatze dazu beruhende Name „Jungher“ oder „Junker“ nicht unbekannt gewesen sein mag, liegt gewiß sehr nahe. Knapp vor Weihnachten 1387 leistete für den das Prager Bürgerrecht erwerbenden Maler Rubein aus Kuttenberg ein „Heinricus Junger aurifaber“ Bürgschäft;2) daß sich die Form „Junger“ mit „Jungher“ oder „Junker“ berülhren und decken miuß, ist nicht zu bestreiten. Von 1398 an begegnet mehrmals ein „Johannes Junker“ oder ein „Junker Hanuss“, welcher, weil er im Jänner 1408 in Beziehung zu einem „Petrus cingolator“ erscheint,3) mit dem schon im Juni 1380 genaunten „Ula Junccher cingulatori“ identificirt werden dürfte.4) Für letzteren erscheint die Bezeichnung „Junccher“ jedoch nicht als der eigent- liche Zuname, sondern als ein den letzteren stark, ja beinahe vollständig verdrängender Spitzname; denn die Bezeichnungen „Ula Junccher“, Junk- herula" und ähnliche kommen einem „Henzlino dicto Junkr vla“ zu, eintem „Hannussio Junkherula“, welcher eine und dieselbe Person ist mit dem 1416 erwähnten „Hanussius Barchowecz alias Junkherula“, den man 1417 auch als „Johannem Barchowecz dictum Junkher Ula“ be- zeichnete. Da neben diesem Gürtler Johann Barchowecz genannt Juukher Ula von 1382 an verschiedene Mitglieder der Egerer Familie Juukher, als. Nicolans, Rudlin und Sigismnnd Junkher von Eger, 5) in Eintra- gungen der Prager-Stadtbücher begegnen, so waren die Bezeichnungen „Jungher, Junkher, Junker“ in Prag am Ende des 14. und am Beginne des 15. Jahrhundertes nicht nur als Familieuname, 5) soudern auch als 3) 5) 6) 1) Neuwirth, Wochenrechnungen. S. 288, 289; 290, 293, 295, 297. 2) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986. Bl. 114. Rubein pictor de Montibus recepit ius civile. Pro eo fideiussit Heinricus Junger aurifaber. Factum anno quo supra (1387) feria tercia ante festum Nativitatis cristi. — Dieses „de Montibus“ stellt die Herkunft des Malers Rubein fest, da mit demfelben nur die Stadt Kuttenberg gemeint sein kaun, und berichtigt die Annahme der wäl- schen Abkunft des im Buche der Prager Malerzeche genaunten Malers Rubin; vgl. Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 114, Anm. 172. Sieh urkundl. Anhang Nr. II. 4) Sieh urkundl. Anhang Nr. I. Sieh urkundl. Anhang Nr. III Chytil, Petr Parléř S. 31 behauptet daher gauz unrichtig: „Jméno Jung- herr nebylo jméno rodinné“. Er hat das handschriftliche Quellenmaterial für die Lösung der localen Frage-überhaupf nicht durchgearbeitet und begnügt sich S. 41, Ann. 32 zunächst mit den in Tomeks Základy gebotenen Belegen
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55 — ein neben letzterem üblicher und gern gebrauchter Beiname sehr wohl be- kannt. Die durch Tomeks Základy am besten überprüfbaren Gesichtspunkte der in Prag während des 14. Jahrhundertes üblichen Namengebung, die Wochenrechnungen des Prager Dombaues und die Listen der Namen der Prager Malerzeche erweisen das Unrichtige der Behauptung, es seien „ja doch durch die Zunftbewegungen des 14. Jahrhunderts insbesondere noch keine Familiennamen entstanden.“ 1) Sie bestätigen im Vereine mit den oben beigebrachten Thatsachen die vollständige Haltbarkeit der Annahme, daß die Bezeichnung der Junker von Prag „eine unzweifelhafte wirkliche Namensbenennung ist“. 2) Da für den Prager Boden sich auch die Ansicht nicht behaupten läßt, daß die Familiennamen im Bürgerstande zwar üblich, jedoch noch nicht so feststehend wie in späterer Zeit waren, 3) und die hier begegnenden Familiennamen, falls nicht ab und zu bloß der Taufname der betreffenden Person verzeichnet ist, vorwiegend nahezu regelmäßig ange- wendet werden, so muß auch für die Benennung „Junker von Prag“ der Ausgangspunkt in Prag selbst gesncht werden. Wie z. B. die das Prager Bürgerrecht erwerbenden Regensburger Kunz Pibinger, Ulrich Sittawer, Nicolaus Spitzer 4) sofort mit Familiennamen und Herkunstsbezeichnung eingetragen wurden, was auch bei dem 1380 als Prager Bürger aufge- nommenen „Johannes dictus Rogel pictor de Halberstat“ geschah,5) wie der 1419 als Sachverständiger berufene Meister „Erhart Kindelin von Sletzstat“ und Johann Hültz von Köln in Straßburg mit ihrem Familiennamen und der Ortsangabe begegnen 5) und ähnliche Verhältnisse sich ohne Schwierigkeit anch an anderen Orten nachweisen lassen, so war man sich gewiß darüber klar, daß die Meister, welche man als „Junker von Prag“ bezeichnete, nicht nur aus Prag stammten, sondern auch schon während ihres Aufenthaltes daselbst den Namen „Junker“ führten. Da die Junker von Prag als bauverständige Steinmetzen zu be trachten sind, muß man zunächst die in Prag zwischen 1375 bis 1410 erweisbaren Kunstbeflissenen dieser Gattung ins Auge fassen, unter welchen sich freilich leider kein einziger Namens Junker, Junger, Jungher, Junkher 1) W., Zwei Egerländische Edelgeschlechter, die Spervogel und die Juncker. Mit theilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. (Prag 1871.) 9. Jahrgang, S. 181. 2) Seeberg, Die beiden Inncker von Prag a. a. O. S. 216. 3) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 180—181. 4) Sieh oben S. 26. 5) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986, Bl. 106. 6) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 393 und 394.
55 — ein neben letzterem üblicher und gern gebrauchter Beiname sehr wohl be- kannt. Die durch Tomeks Základy am besten überprüfbaren Gesichtspunkte der in Prag während des 14. Jahrhundertes üblichen Namengebung, die Wochenrechnungen des Prager Dombaues und die Listen der Namen der Prager Malerzeche erweisen das Unrichtige der Behauptung, es seien „ja doch durch die Zunftbewegungen des 14. Jahrhunderts insbesondere noch keine Familiennamen entstanden.“ 1) Sie bestätigen im Vereine mit den oben beigebrachten Thatsachen die vollständige Haltbarkeit der Annahme, daß die Bezeichnung der Junker von Prag „eine unzweifelhafte wirkliche Namensbenennung ist“. 2) Da für den Prager Boden sich auch die Ansicht nicht behaupten läßt, daß die Familiennamen im Bürgerstande zwar üblich, jedoch noch nicht so feststehend wie in späterer Zeit waren, 3) und die hier begegnenden Familiennamen, falls nicht ab und zu bloß der Taufname der betreffenden Person verzeichnet ist, vorwiegend nahezu regelmäßig ange- wendet werden, so muß auch für die Benennung „Junker von Prag“ der Ausgangspunkt in Prag selbst gesncht werden. Wie z. B. die das Prager Bürgerrecht erwerbenden Regensburger Kunz Pibinger, Ulrich Sittawer, Nicolaus Spitzer 4) sofort mit Familiennamen und Herkunstsbezeichnung eingetragen wurden, was auch bei dem 1380 als Prager Bürger aufge- nommenen „Johannes dictus Rogel pictor de Halberstat“ geschah,5) wie der 1419 als Sachverständiger berufene Meister „Erhart Kindelin von Sletzstat“ und Johann Hültz von Köln in Straßburg mit ihrem Familiennamen und der Ortsangabe begegnen 5) und ähnliche Verhältnisse sich ohne Schwierigkeit anch an anderen Orten nachweisen lassen, so war man sich gewiß darüber klar, daß die Meister, welche man als „Junker von Prag“ bezeichnete, nicht nur aus Prag stammten, sondern auch schon während ihres Aufenthaltes daselbst den Namen „Junker“ führten. Da die Junker von Prag als bauverständige Steinmetzen zu be trachten sind, muß man zunächst die in Prag zwischen 1375 bis 1410 erweisbaren Kunstbeflissenen dieser Gattung ins Auge fassen, unter welchen sich freilich leider kein einziger Namens Junker, Junger, Jungher, Junkher 1) W., Zwei Egerländische Edelgeschlechter, die Spervogel und die Juncker. Mit theilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. (Prag 1871.) 9. Jahrgang, S. 181. 2) Seeberg, Die beiden Inncker von Prag a. a. O. S. 216. 3) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 180—181. 4) Sieh oben S. 26. 5) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986, Bl. 106. 6) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 393 und 394.
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56 — befindet. Diese Thatsache schließt freilich noch nicht aus, daß Steinmetzen dieses Namens in der Prager Dombanhütte arbeiteten, in welcher ja auch ein Steinmetz „Jungfrau“ begegnet und die Bildungs- und erste Arbeits- stätte der Junker von Prag zu suchen bleibt. Sind für den erwähnten Zeitraum in Prag keine Steinmetzen mit dem Familiennamen Junker quellenmäßig festzustellen, so bleibt zu beachten, ob nicht für Steinmetzen, die sonst einen anderen Namen führen, sich in ähnlicher Weise wie für den Gürtler Johaun Barchowecz der Spitzuame Junker nachweisen läßt; auch von diesem Gesichtspunkte aus ist für die Lösuug der Junkerfrage kein positives Ergebniß zi erzielen. Obwohl nun aus den derzeit bekannten und zur Verfügung stehenden handschriftlichen und gedruckten Quellen sich nichts beibringen läßt, woraus wenigstens für einen in Prag gebildeten oder arbeitenden Steinmetzen die Bezeichnung Junker als Familiens oder Spitzname zweifellos festgestellt werden kann, wurde es doch versucht, die Junker von Prag mit bestimmten Persönlichkeiten einer damals hochangesehenen Künstlerfamilie zu identi- ficiren, welche das Kunstleben der böhmischen Landeshanptstadt unter Karl IV. und Wenzel IV. ganz außerordentlich beeinflußte und insbesou dere die Entwicklung der Architektur in ausgesprochene Abhängigkeit von sich brachte. Zunächst deutete man, an den Straßburger Angaben festhaltend, die Zweizahl der Junker von Prag auf zwei Söhne des großen Prager Dombaumeisters Peter Parler von Omünd,1) welche in Prag als Stein- metzen thätig waren und nach ihren Namen Johann und Wenzel mit den schou früher berührten, angeblich in Straßburger Rechnungen gefundenen gleichen Namen der von 1404 bis 1410 beschäftigten Steinmetzen in Be- ziehung gesetzt werden könnten. Die Unhaltbarkeit dieser Deutnng ergibt sich aus der Thatsache, daß Johann Parler, während der beiden letzten Jahrzehente des 14. Jahrhundertes und am Beginne des 15. wiederholt in Prager Quelleu genannt, nach seinem Vater die Leitung des Prager 1) Grueber, Die Junkherren von Prag a. a. O. S. 175. — Walderdorff. Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 178 uf. — Gegen die Identificirung sprach zunächst Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 186 uf.; dieselbe ließ schon fallen Grueber, Die Kathedrale des heil. Veit zu Prag und die Kunstthätigkeit Kaiser Karl IV. (Sonderabdruck aus den „Technischen Blättern“. Prag 1870.) S. 48—49, Anm. 2. — Ablehnend verhalten sich auch Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. D. S. 862 und Chytil, Petr Parléř S. 31. — Die sachlich beste Zurhckweisung bietet Car- stanjen, Ulrich von Ensingen. S. 104—105.
56 — befindet. Diese Thatsache schließt freilich noch nicht aus, daß Steinmetzen dieses Namens in der Prager Dombanhütte arbeiteten, in welcher ja auch ein Steinmetz „Jungfrau“ begegnet und die Bildungs- und erste Arbeits- stätte der Junker von Prag zu suchen bleibt. Sind für den erwähnten Zeitraum in Prag keine Steinmetzen mit dem Familiennamen Junker quellenmäßig festzustellen, so bleibt zu beachten, ob nicht für Steinmetzen, die sonst einen anderen Namen führen, sich in ähnlicher Weise wie für den Gürtler Johaun Barchowecz der Spitzuame Junker nachweisen läßt; auch von diesem Gesichtspunkte aus ist für die Lösuug der Junkerfrage kein positives Ergebniß zi erzielen. Obwohl nun aus den derzeit bekannten und zur Verfügung stehenden handschriftlichen und gedruckten Quellen sich nichts beibringen läßt, woraus wenigstens für einen in Prag gebildeten oder arbeitenden Steinmetzen die Bezeichnung Junker als Familiens oder Spitzname zweifellos festgestellt werden kann, wurde es doch versucht, die Junker von Prag mit bestimmten Persönlichkeiten einer damals hochangesehenen Künstlerfamilie zu identi- ficiren, welche das Kunstleben der böhmischen Landeshanptstadt unter Karl IV. und Wenzel IV. ganz außerordentlich beeinflußte und insbesou dere die Entwicklung der Architektur in ausgesprochene Abhängigkeit von sich brachte. Zunächst deutete man, an den Straßburger Angaben festhaltend, die Zweizahl der Junker von Prag auf zwei Söhne des großen Prager Dombaumeisters Peter Parler von Omünd,1) welche in Prag als Stein- metzen thätig waren und nach ihren Namen Johann und Wenzel mit den schou früher berührten, angeblich in Straßburger Rechnungen gefundenen gleichen Namen der von 1404 bis 1410 beschäftigten Steinmetzen in Be- ziehung gesetzt werden könnten. Die Unhaltbarkeit dieser Deutnng ergibt sich aus der Thatsache, daß Johann Parler, während der beiden letzten Jahrzehente des 14. Jahrhundertes und am Beginne des 15. wiederholt in Prager Quelleu genannt, nach seinem Vater die Leitung des Prager 1) Grueber, Die Junkherren von Prag a. a. O. S. 175. — Walderdorff. Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 178 uf. — Gegen die Identificirung sprach zunächst Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 186 uf.; dieselbe ließ schon fallen Grueber, Die Kathedrale des heil. Veit zu Prag und die Kunstthätigkeit Kaiser Karl IV. (Sonderabdruck aus den „Technischen Blättern“. Prag 1870.) S. 48—49, Anm. 2. — Ablehnend verhalten sich auch Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. D. S. 862 und Chytil, Petr Parléř S. 31. — Die sachlich beste Zurhckweisung bietet Car- stanjen, Ulrich von Ensingen. S. 104—105.
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— 57 — Dombaues übernahm und in dieser Stellung 1406 in Prag starb.1) Diese Umstände erhärten die Unmöglichkeit, daß Johann Parler in Straßburg Überhaupt und besonders während der für die Wirksamkeit der Junker von Prag anzusetzenden Jahre gearbeitet haben kann, weshalb er sich auch nicht mit einem der Junker von Prag identificiren läßt. Sein gleich- falls als Steinmetz thätiger Bruder Wenzel bleibt in Prag bis 1392 nachweisbar;2) ob er bald darauf gestorben sei oder außerhalb Böhmens Arbeit fand und berühmt wurde, ist nicht festzustellen.3) Denn das Auf tauchen von Steinmetzen Namens Wenzel an verschiedenen Orten außer- halb Böhmens kann noch nicht ausreichen, diese Personen gerade auf Wenzel, den Sohn Peter Parlers, zu beziehen. Für den Regensburger Dombaumeister Wenzel wurde die Unhaltbarkeit einer solchen Annahme schon erwiesen. Vermag man mit Zuverlässigkeit den bis 1404 in Wien erscheinenden Meister Wenzla,4) den im Gaminger Nekrolog genannten, um dieselbe Zeit anzusetzenden „magister Wenczslaus lapicida de Praga“,5) den 1401 sich in Dresden aufhaltenden Meister Wenzel 6) oder den ans den so fraglichen Straßburger Rechnungen hervorgehobenen Wenzel that- sächlich als Wenzel, den Sohn des berühmten Prager Dombaumeisters, zn erklären uud in ihm einen der Junker von Prag zu erblicken? Ja, wenn man selbst vermeinen würde, letzteres thun zu können, wäre sofort eine Verwicklung in einen Widerspruch gegeben. Die Bezeichnung „dj iungkhern von prage“ setzt mindestens eine Zweizahl der offenbar der- selben Familie entstammenden und augenscheinlich als Brüder zu betrach¬ tenden Junker voraus. Da Johann Parler nicht mit einem der Junker von Prag identificirbar ist, erschiene, selbst wenn man seinen Bruder Wenzel als einen der Junker gelten lassen könnte, nur e in Junker von Prag, der demnach der nothwendigen Zweizahl nicht entspräche. Wollte man nun die Thätigkeit der Junker von Prag in Straßburg ganz außer Acht laffen und in der Erwähnungsart Roritzers und Schmuttermayers nur den Hinweis finden, daß beide sich auf die Erklärungen der Junker von Prag berufen, aber nicht angeben, ob dieselben ihren Gewährs-- 1) Neuwirth, Peter Parler von Gmünd, Dombaumeister in Prag und seine Familie. (Prag 1891.) S. 51. 2) Neuwirth, Peter Parler. S. 46 uf. 3) Ebendas. S. 48 und 49 ist die Möglichkeit begründet, daß Wenzel Parler noch 1402 und 1406 in Prag war. 4) Heideloff. Die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland. S. 31. 5) Sieh oben S. 27. 6) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 324.
— 57 — Dombaues übernahm und in dieser Stellung 1406 in Prag starb.1) Diese Umstände erhärten die Unmöglichkeit, daß Johann Parler in Straßburg Überhaupt und besonders während der für die Wirksamkeit der Junker von Prag anzusetzenden Jahre gearbeitet haben kann, weshalb er sich auch nicht mit einem der Junker von Prag identificiren läßt. Sein gleich- falls als Steinmetz thätiger Bruder Wenzel bleibt in Prag bis 1392 nachweisbar;2) ob er bald darauf gestorben sei oder außerhalb Böhmens Arbeit fand und berühmt wurde, ist nicht festzustellen.3) Denn das Auf tauchen von Steinmetzen Namens Wenzel an verschiedenen Orten außer- halb Böhmens kann noch nicht ausreichen, diese Personen gerade auf Wenzel, den Sohn Peter Parlers, zu beziehen. Für den Regensburger Dombaumeister Wenzel wurde die Unhaltbarkeit einer solchen Annahme schon erwiesen. Vermag man mit Zuverlässigkeit den bis 1404 in Wien erscheinenden Meister Wenzla,4) den im Gaminger Nekrolog genannten, um dieselbe Zeit anzusetzenden „magister Wenczslaus lapicida de Praga“,5) den 1401 sich in Dresden aufhaltenden Meister Wenzel 6) oder den ans den so fraglichen Straßburger Rechnungen hervorgehobenen Wenzel that- sächlich als Wenzel, den Sohn des berühmten Prager Dombaumeisters, zn erklären uud in ihm einen der Junker von Prag zu erblicken? Ja, wenn man selbst vermeinen würde, letzteres thun zu können, wäre sofort eine Verwicklung in einen Widerspruch gegeben. Die Bezeichnung „dj iungkhern von prage“ setzt mindestens eine Zweizahl der offenbar der- selben Familie entstammenden und augenscheinlich als Brüder zu betrach¬ tenden Junker voraus. Da Johann Parler nicht mit einem der Junker von Prag identificirbar ist, erschiene, selbst wenn man seinen Bruder Wenzel als einen der Junker gelten lassen könnte, nur e in Junker von Prag, der demnach der nothwendigen Zweizahl nicht entspräche. Wollte man nun die Thätigkeit der Junker von Prag in Straßburg ganz außer Acht laffen und in der Erwähnungsart Roritzers und Schmuttermayers nur den Hinweis finden, daß beide sich auf die Erklärungen der Junker von Prag berufen, aber nicht angeben, ob dieselben ihren Gewährs-- 1) Neuwirth, Peter Parler von Gmünd, Dombaumeister in Prag und seine Familie. (Prag 1891.) S. 51. 2) Neuwirth, Peter Parler. S. 46 uf. 3) Ebendas. S. 48 und 49 ist die Möglichkeit begründet, daß Wenzel Parler noch 1402 und 1406 in Prag war. 4) Heideloff. Die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland. S. 31. 5) Sieh oben S. 27. 6) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 324.
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58 — männern in Prag selbst oder außerhalb Böhmens vermittelt wurden, so könnte leicht die Ansicht platzgreifen, daß die Steinmetzen Johann und Wenzel, die Söhne Peter Parlers, sehr wohl in den Baumeisterkreisen Deutschlands als die „Jungkhern von Prag“ in einem gewissen Gegen- satze zu ihrem Vater bezeichnet werden mochten, auch wenn sie Prag nicht verließen und nur dorthin kommende Steinmetzen in ihren An- schauungen unterwiesen. Allein auch dies führt nicht zum Ziele. Läge auch, wenn diese Voraussetzungen zuträfen, die Annahme nahe, es sei vor allem an des Dombaumeisters Söhne Johann und Wenzel zu denken, so ist nichts dafür beizubringen, daß nur an sie gedacht werden m u.ß. Begegnen doch in Prag während der letzten drei Jahrzehente des 14. Jahr- hundertes und am Beginne des 15. nicht wenige Steinmetzen, die als Meister genannt sind oder als Leiter selbständiger Bauten erscheinen, ein gewisses Ansehen in Prag und im Lande genossen und gewiß theil- weise auch eigenartige Kunstanschauungen vertraten.1) Dieselben können nicht davon ausgeschlofsen werden, für die Deutung der Junkerfrage auch in Betracht zi kommen; warum sollte denn nicht z. B. die Familie Lutka,2) aus welcher mehrere Angehörige bauverständige Steinmetzen waren, ebenso wie die Parlerfamilie zur Erklärnng der Innker von Prag möglich sein? Hält man aber die angezweifelten Straßburger Namens- bezeichnungen aufrecht, so bleibt es nicht undenkbar, daß nicht nnr die erwähnten Söhne Peter Parlers, sondern anch andere Prager Stein- metzen Namens Johann und Wenzel,3) die unter dem großen Dombau- meister dieselbe Ausbildung genossen haben mochten, für Speckles „zwei Junckherrn von Prag“ zu beachten wären. Eine ausschließliche Zu lässigkeit der Heranziehung der Söhne Peter Parlers könnte ernftlich nur dann ins Auge gefaßt werden, wenn zunächst die Prager zeitgenösfischen Quellen für den Dombaumeister Johann und seinen als Steinmetzen erweisbaren Bruder Wenzel die Bezeichnung „Jungher, Junkher oder Junker“ unbestreitbar darböten oder auf eine andere Weise die Identität zweifellos feftstellbar wäre. Da ersteres nicht der Fall und letzteres bisher nicht gelungen ist, sondern für Johann Parler die wohlbegründete Unznlässigkeit und für seinen Bruder Wenzel die hohe Unwahrschein lichkeit nachgewiesen wurde, kann und darf eine Deutung der Junker von 1) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst in Böhmen. I. S. 317 uf.; S. 328. 2) Ebendas. S. 331. 3) Tomek, Základy im Register unter den betreffenden Schlagwörtern mehrere Belege für die Existenz verschiedener Steinmetzen beider Namen.
58 — männern in Prag selbst oder außerhalb Böhmens vermittelt wurden, so könnte leicht die Ansicht platzgreifen, daß die Steinmetzen Johann und Wenzel, die Söhne Peter Parlers, sehr wohl in den Baumeisterkreisen Deutschlands als die „Jungkhern von Prag“ in einem gewissen Gegen- satze zu ihrem Vater bezeichnet werden mochten, auch wenn sie Prag nicht verließen und nur dorthin kommende Steinmetzen in ihren An- schauungen unterwiesen. Allein auch dies führt nicht zum Ziele. Läge auch, wenn diese Voraussetzungen zuträfen, die Annahme nahe, es sei vor allem an des Dombaumeisters Söhne Johann und Wenzel zu denken, so ist nichts dafür beizubringen, daß nur an sie gedacht werden m u.ß. Begegnen doch in Prag während der letzten drei Jahrzehente des 14. Jahr- hundertes und am Beginne des 15. nicht wenige Steinmetzen, die als Meister genannt sind oder als Leiter selbständiger Bauten erscheinen, ein gewisses Ansehen in Prag und im Lande genossen und gewiß theil- weise auch eigenartige Kunstanschauungen vertraten.1) Dieselben können nicht davon ausgeschlofsen werden, für die Deutung der Junkerfrage auch in Betracht zi kommen; warum sollte denn nicht z. B. die Familie Lutka,2) aus welcher mehrere Angehörige bauverständige Steinmetzen waren, ebenso wie die Parlerfamilie zur Erklärnng der Innker von Prag möglich sein? Hält man aber die angezweifelten Straßburger Namens- bezeichnungen aufrecht, so bleibt es nicht undenkbar, daß nicht nnr die erwähnten Söhne Peter Parlers, sondern anch andere Prager Stein- metzen Namens Johann und Wenzel,3) die unter dem großen Dombau- meister dieselbe Ausbildung genossen haben mochten, für Speckles „zwei Junckherrn von Prag“ zu beachten wären. Eine ausschließliche Zu lässigkeit der Heranziehung der Söhne Peter Parlers könnte ernftlich nur dann ins Auge gefaßt werden, wenn zunächst die Prager zeitgenösfischen Quellen für den Dombaumeister Johann und seinen als Steinmetzen erweisbaren Bruder Wenzel die Bezeichnung „Jungher, Junkher oder Junker“ unbestreitbar darböten oder auf eine andere Weise die Identität zweifellos feftstellbar wäre. Da ersteres nicht der Fall und letzteres bisher nicht gelungen ist, sondern für Johann Parler die wohlbegründete Unznlässigkeit und für seinen Bruder Wenzel die hohe Unwahrschein lichkeit nachgewiesen wurde, kann und darf eine Deutung der Junker von 1) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst in Böhmen. I. S. 317 uf.; S. 328. 2) Ebendas. S. 331. 3) Tomek, Základy im Register unter den betreffenden Schlagwörtern mehrere Belege für die Existenz verschiedener Steinmetzen beider Namen.
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— 59 — Prag nicht auf eine Identificirung mit den als Steinmetzen genaunten Söhnen des Dombaumeisters Peter Parler gegründet werden. Mochte einem solchen Versuche auch ganz besonders die Thatsache der vollständigen Unerweisbarkeit für die Verwendung der Johann und Wenzel Parler zukommenden Bezeichnung „Jungher, Junkher, Junker“ entgegenstehen; so gab doch wenigstens ihre sicher nachgewiesene Thätig- keit im Steinmetzenberufe die Möglichkeit der Grundlage einer Erklärung ab, welche in Johann und Wenzel, den Söhnen Peter Parlers, die Junker von Prag nach sachlichen Anhaltspnukten feststellen wollte. Allein selbst diese Grundlage schwindet, wenn man sich nicht damit begnügt, daß die Parlerfamilie keineswegs in der erörterten Weise für die Lösung der Junkerfrage herangezogen werden darf, sondern andere Familienmitglieder zur Erzielung einer Deutung berücksichtigen will. Carstanjen bemüht sich, die Frage um eine Generation verschiebend,1) die Junker von Prag mit den Enkeln Peter Parlers, den Söhnen des Dombaumeisters Johann, zu identificiren, muß aber selbst zugestehen, daß das von ihm Vorgebrachte „Hypothese bleibt 2) welcher unbefangene Er- wägung kaum zuerkennen dürfte, daß ihr „wenigstens Wahrscheinlichkeit uicht abzusprechen ist“. Zutreffend bleibt die Bemerkung, daß „Matthäus Roritzer die Inuker entweder selbst noch gekannt hat, oder daß sie wenigstens zum Theil noch seine Zeitgenossen waren, von denen er sagen zu wollen scheine, sie hätten ihm als alte Leute, die nun todt seien, ihre Lehren mitgetheilt“. Um letzteres thun und Matthäns Roritzer Lehren vermitteln zu können, welche in dem Büchlein der Fialen Gerechtigkeit für die „nach stainmeczischer art“ gegebenen Erklärungen die Grundlage blieben, mußten die von Roritzer genannten Gewährsmänner, die Junker von Prag, unbedingt sachverständige Steinmetzen sein. Diese Thatsache wäre in erster Linie für die Söhne des Dom-- baumeisters Johann Parler, deren drei — nämlich Johann, Wenzel und Benedict — bekannt sind, unbestreitbar festznstellen, wenn sie mit den Junkern von Prag identificirt werden sollten; deun ihxe Herkunft ans einer berühmten Steinmetzenfamilie verbürgt noch nicht, daß auch sie aus- schließlich oder vorwiegend dem Berufe des Vaters, Großvaters und Ur- großvaters folgten. Wenn sich auch die Bemerkung Chytil, es sei über die Söhne des Dombaumeisters Johann weiter nichts bekannt, 3) keines 1) Carstanjen, Ulrich von Enfingen. S. 105 uf. 2) Ebendaf. S. 8. 3) Chytil, Petr Parléř S. 31.
— 59 — Prag nicht auf eine Identificirung mit den als Steinmetzen genaunten Söhnen des Dombaumeisters Peter Parler gegründet werden. Mochte einem solchen Versuche auch ganz besonders die Thatsache der vollständigen Unerweisbarkeit für die Verwendung der Johann und Wenzel Parler zukommenden Bezeichnung „Jungher, Junkher, Junker“ entgegenstehen; so gab doch wenigstens ihre sicher nachgewiesene Thätig- keit im Steinmetzenberufe die Möglichkeit der Grundlage einer Erklärung ab, welche in Johann und Wenzel, den Söhnen Peter Parlers, die Junker von Prag nach sachlichen Anhaltspnukten feststellen wollte. Allein selbst diese Grundlage schwindet, wenn man sich nicht damit begnügt, daß die Parlerfamilie keineswegs in der erörterten Weise für die Lösung der Junkerfrage herangezogen werden darf, sondern andere Familienmitglieder zur Erzielung einer Deutung berücksichtigen will. Carstanjen bemüht sich, die Frage um eine Generation verschiebend,1) die Junker von Prag mit den Enkeln Peter Parlers, den Söhnen des Dombaumeisters Johann, zu identificiren, muß aber selbst zugestehen, daß das von ihm Vorgebrachte „Hypothese bleibt 2) welcher unbefangene Er- wägung kaum zuerkennen dürfte, daß ihr „wenigstens Wahrscheinlichkeit uicht abzusprechen ist“. Zutreffend bleibt die Bemerkung, daß „Matthäus Roritzer die Inuker entweder selbst noch gekannt hat, oder daß sie wenigstens zum Theil noch seine Zeitgenossen waren, von denen er sagen zu wollen scheine, sie hätten ihm als alte Leute, die nun todt seien, ihre Lehren mitgetheilt“. Um letzteres thun und Matthäns Roritzer Lehren vermitteln zu können, welche in dem Büchlein der Fialen Gerechtigkeit für die „nach stainmeczischer art“ gegebenen Erklärungen die Grundlage blieben, mußten die von Roritzer genannten Gewährsmänner, die Junker von Prag, unbedingt sachverständige Steinmetzen sein. Diese Thatsache wäre in erster Linie für die Söhne des Dom-- baumeisters Johann Parler, deren drei — nämlich Johann, Wenzel und Benedict — bekannt sind, unbestreitbar festznstellen, wenn sie mit den Junkern von Prag identificirt werden sollten; deun ihxe Herkunft ans einer berühmten Steinmetzenfamilie verbürgt noch nicht, daß auch sie aus- schließlich oder vorwiegend dem Berufe des Vaters, Großvaters und Ur- großvaters folgten. Wenn sich auch die Bemerkung Chytil, es sei über die Söhne des Dombaumeisters Johann weiter nichts bekannt, 3) keines 1) Carstanjen, Ulrich von Enfingen. S. 105 uf. 2) Ebendaf. S. 8. 3) Chytil, Petr Parléř S. 31.
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60 — wegs im vollen Umfange aufrecht erhalten läßt, so ist doch nicht zu bestreiten, daß die wenigen Nachrichten über dieselben nicht ausreichen, um mit guter Berechtigung Hypothesen in der Art Carstanjens daran anzuknüpfen. Keine der verschiedenen Prager Quellen, die ja vorwiegend und gern die Berufsbezeichnungen der in ihnen genannten Personen an- geben, berichtet darüber, daß ein Enkel Peter Parlers schon in Prag als Steinmetz thätig war; selbst für den gewiß 1406 schon großiährigen Johanko, der am 27. November 1407 sein Haus in der Zeltnergasse verkaufte, 1) fehlt jede anf diesen Bernf hindentende Angabe, indes seine beiden Brüder namentlich überhaupt nur einmal2) angefüthrt werden. Demnach mangelt jede Nachricht, daß die Enkel Peter Parlers als Stein- metzen thätig waren, und damit auch die unerläßliche Vorbedingung für die Aufstellung der Hypothese, daß Johanko, da seit 1407 jede Kunde für Prag fehlt, „vielleicht 1408 in Straßburg auftritt und einer der 1486 genannten Junker von Prag“, Wenzel aber „vielleicht identisch mit dem Meister Wenzla in Regensburg“ ist. s) Wie Letzterer nur „Roritzer“ genannt worden sein kann4) und nach dieser Benennung sich nicht mit einem Mitgliede der Parlerfamilie schlankweg identificiren läßt, so geht es auch nicht an, in Johann und Wenzel, den Söhnen Johann Parlers, die Junker von Prag zu sehen, weil man überhaupt nicht einmal sicher weiß, daß sie Steinmetzen waren. Mit demselben Rechte könnten ja auch die beiden jüngsten Söhne aus Peter Parlers zweiter Ehe, Paul und Janko, die kaum viel älter als die erwähnten Söhne Johann Parlers gewesen sein dürften, 5) als Junker von Prag erklärt werden; für sie fehlt wie für ihre Neffen jeder Nachweis, daß sie Steinmetzen waren und Junker hießen, und bleibt der Anspruch oder vielmehr Nichtanspruch auf Beachtung für die Erklärung der Junkerfrage der gleiche. Da jeder Anhaltspunkt für die Anuahme gebricht, daß auch die Enkel Peter Parlers Steinmetzen waren, und der Gebrauch des Namens „Innker“ für kein Mitglied der Parlerfamilie quellenmäßig zu erweisen ist, so lassen sich die Söhne Johann Parlers durchaus nicht mit deu Junkern von Prag identificiren. Die darauf abzielende Hypothese trägt nicht den Stempel der Wahrscheinlichkeit, sondern der Willkür an sich, die ebensogut die Söhne ans der zweiten Ehe des Dombaumeisters Peter Parler für die 1) Neuwirth, Peter Parler. S. 52 uf. 2) Ebendas. S. 133, urkundl. Nachw. Nr. 36. 3) Carstanjen, Stammtafel der Gmünder und Parler-Familien. 4) Sieh oben S. 29, Anm. 2. 5) Nenwirth, Peter Parler. S. 55 und 56.
60 — wegs im vollen Umfange aufrecht erhalten läßt, so ist doch nicht zu bestreiten, daß die wenigen Nachrichten über dieselben nicht ausreichen, um mit guter Berechtigung Hypothesen in der Art Carstanjens daran anzuknüpfen. Keine der verschiedenen Prager Quellen, die ja vorwiegend und gern die Berufsbezeichnungen der in ihnen genannten Personen an- geben, berichtet darüber, daß ein Enkel Peter Parlers schon in Prag als Steinmetz thätig war; selbst für den gewiß 1406 schon großiährigen Johanko, der am 27. November 1407 sein Haus in der Zeltnergasse verkaufte, 1) fehlt jede anf diesen Bernf hindentende Angabe, indes seine beiden Brüder namentlich überhaupt nur einmal2) angefüthrt werden. Demnach mangelt jede Nachricht, daß die Enkel Peter Parlers als Stein- metzen thätig waren, und damit auch die unerläßliche Vorbedingung für die Aufstellung der Hypothese, daß Johanko, da seit 1407 jede Kunde für Prag fehlt, „vielleicht 1408 in Straßburg auftritt und einer der 1486 genannten Junker von Prag“, Wenzel aber „vielleicht identisch mit dem Meister Wenzla in Regensburg“ ist. s) Wie Letzterer nur „Roritzer“ genannt worden sein kann4) und nach dieser Benennung sich nicht mit einem Mitgliede der Parlerfamilie schlankweg identificiren läßt, so geht es auch nicht an, in Johann und Wenzel, den Söhnen Johann Parlers, die Junker von Prag zu sehen, weil man überhaupt nicht einmal sicher weiß, daß sie Steinmetzen waren. Mit demselben Rechte könnten ja auch die beiden jüngsten Söhne aus Peter Parlers zweiter Ehe, Paul und Janko, die kaum viel älter als die erwähnten Söhne Johann Parlers gewesen sein dürften, 5) als Junker von Prag erklärt werden; für sie fehlt wie für ihre Neffen jeder Nachweis, daß sie Steinmetzen waren und Junker hießen, und bleibt der Anspruch oder vielmehr Nichtanspruch auf Beachtung für die Erklärung der Junkerfrage der gleiche. Da jeder Anhaltspunkt für die Anuahme gebricht, daß auch die Enkel Peter Parlers Steinmetzen waren, und der Gebrauch des Namens „Innker“ für kein Mitglied der Parlerfamilie quellenmäßig zu erweisen ist, so lassen sich die Söhne Johann Parlers durchaus nicht mit deu Junkern von Prag identificiren. Die darauf abzielende Hypothese trägt nicht den Stempel der Wahrscheinlichkeit, sondern der Willkür an sich, die ebensogut die Söhne ans der zweiten Ehe des Dombaumeisters Peter Parler für die 1) Neuwirth, Peter Parler. S. 52 uf. 2) Ebendas. S. 133, urkundl. Nachw. Nr. 36. 3) Carstanjen, Stammtafel der Gmünder und Parler-Familien. 4) Sieh oben S. 29, Anm. 2. 5) Nenwirth, Peter Parler. S. 55 und 56.
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61 — Junker ausgeben könnte. Wenn keine neuen unanfechtbaren Belege für die Beziehungen der Parlerfamilie zu den Junkern von Prag beigebracht werden, bleibt es eine unwiderlegliche Thatsache, daß sich absolut keine Anhaltspunkte dafür finden, um mit Sicherheit auch nur von einer Person der Parlerfamilie an einen der Junker von Prag anknüpfen zu können. Derselben widersprechen die neuesten Ergebnisse der Parlerforschung durch¬ aus uicht, weil eben von keinem einzigen Punkte derselben unmittelbar durch ein zweifellos haltbares Zwischenglied der lückenlose Anschluß au die Parlerfamilie gefunden wird; sondern bei jedem solchen Versuche zu- gestanden werden mnß, daß gerade das zuverlässige Bindeglied fehlt, als welches für die Söhne Johann Parlers der Nachweis ihrer Thätigkeit als Steinmetzen sowie der für sie gebranchten Bezeichnung „Jungher oder Junkher“ zu gelten hat. Das thatsächliche Fehlen desselben benimmt der Hypothese, daß die Enkel Peter Parlers mit den Junkern von Prag identisch sein könnten, die Wahrscheinlichkeit. Mit der derzeitigen Uumöglichkeit, Mitglieder der Parlerfamilie, ob u die Söhne oder die Enkel des Dombaumeisters Peter, mit den Junkern von Prag zu identificiren, fällt anch die von Carstanjen gegebene Deutung der Entstehung des Namens Junker,1) welche er auf ein stolzes und selbstbewußtes Anftreten der Sprossen einer reichen, angesehenen Künstlerfamilie mit so ausgezeichneten Verbindungen, auf ein vielleicht junkerhaftes Benehmen zurückführen will; nach letzterem sei die Bezeichnung „Junker“ für die betreffenden Personen in Aufnahme ge- kommen. Da aber eine Identität der Junker von Prag mit Angehörigen der Parlerfamilie weder feststeht, noch wahrscheinlich ist, so können auch die Verdienste der Parlerkünstler, welche nebst einem gewissen Wohlstande in den Enkeln Peter Parlers ein so außergewöhnliches Auftreten gezeitigt haben sollen, uicht für diese Erklärung der Bezeichnung „Junker“ in die Wagschale fallen. Noch weniger Begründung als der Identificirung der Junker von Prag mit Augehörigen der Parlerfamilie, welche als Mitglieder eines berühmten Baumeisters und Steinmetzengeschlechtes wegen offenkundiger Beziehungen zu Prag immerhin nicht ohne jeden Grund beachtet werden konnten, kommt einem anderen Deutungsversuche zu, auf welchen viel Mühe und Scharfsinn verwendet wurde, um die Zugehörigkeit der 1) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 106 bis 108; dieselbe Erklärung ift schon angedeutet, wenn auch nicht weiter ansgeführt bei Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 181.
61 — Junker ausgeben könnte. Wenn keine neuen unanfechtbaren Belege für die Beziehungen der Parlerfamilie zu den Junkern von Prag beigebracht werden, bleibt es eine unwiderlegliche Thatsache, daß sich absolut keine Anhaltspunkte dafür finden, um mit Sicherheit auch nur von einer Person der Parlerfamilie an einen der Junker von Prag anknüpfen zu können. Derselben widersprechen die neuesten Ergebnisse der Parlerforschung durch¬ aus uicht, weil eben von keinem einzigen Punkte derselben unmittelbar durch ein zweifellos haltbares Zwischenglied der lückenlose Anschluß au die Parlerfamilie gefunden wird; sondern bei jedem solchen Versuche zu- gestanden werden mnß, daß gerade das zuverlässige Bindeglied fehlt, als welches für die Söhne Johann Parlers der Nachweis ihrer Thätigkeit als Steinmetzen sowie der für sie gebranchten Bezeichnung „Jungher oder Junkher“ zu gelten hat. Das thatsächliche Fehlen desselben benimmt der Hypothese, daß die Enkel Peter Parlers mit den Junkern von Prag identisch sein könnten, die Wahrscheinlichkeit. Mit der derzeitigen Uumöglichkeit, Mitglieder der Parlerfamilie, ob u die Söhne oder die Enkel des Dombaumeisters Peter, mit den Junkern von Prag zu identificiren, fällt anch die von Carstanjen gegebene Deutung der Entstehung des Namens Junker,1) welche er auf ein stolzes und selbstbewußtes Anftreten der Sprossen einer reichen, angesehenen Künstlerfamilie mit so ausgezeichneten Verbindungen, auf ein vielleicht junkerhaftes Benehmen zurückführen will; nach letzterem sei die Bezeichnung „Junker“ für die betreffenden Personen in Aufnahme ge- kommen. Da aber eine Identität der Junker von Prag mit Angehörigen der Parlerfamilie weder feststeht, noch wahrscheinlich ist, so können auch die Verdienste der Parlerkünstler, welche nebst einem gewissen Wohlstande in den Enkeln Peter Parlers ein so außergewöhnliches Auftreten gezeitigt haben sollen, uicht für diese Erklärung der Bezeichnung „Junker“ in die Wagschale fallen. Noch weniger Begründung als der Identificirung der Junker von Prag mit Augehörigen der Parlerfamilie, welche als Mitglieder eines berühmten Baumeisters und Steinmetzengeschlechtes wegen offenkundiger Beziehungen zu Prag immerhin nicht ohne jeden Grund beachtet werden konnten, kommt einem anderen Deutungsversuche zu, auf welchen viel Mühe und Scharfsinn verwendet wurde, um die Zugehörigkeit der 1) Carstanjen, Ulrich von Ensingen. S. 106 bis 108; dieselbe Erklärung ift schon angedeutet, wenn auch nicht weiter ansgeführt bei Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 181.
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62 — unter dem Namen der Junker von Prag bekannteu Küustler zu dem egerländischen Geschlechte Inncker zu erweisen. 1) Das Unzutreffende der den Ausgangspunkt dieser Darlegungen bildenden Behauptung, „daß nicht uur in Böhmen, sondern auch in ganz Deutschland keine andere adelige Familie dieses Namens aus jener Zeit existirt als dieses Eger'sche Adels- geschlecht, noch weniger aber eine bürgerliche“,2) wurde längst durch Beispiele widerlegt.3) Ebenso haben die schon früher beigezogenen Belege für den Gebranch des Namens Junker in Prag und anderwärts in Böhmen 4) vollauf erwiesen, daß dieser Name in Böhmen sür bürgerliche Familien bekannt und üblich war, womit die Ansicht fällt, es mütsse für die Lösung der Innkerfrage wegen des Namens „die uralte Adelsfamilie der Junker aus Eger ins Auge gefaßt werden, weil in Böhmen, soweit die Geschichte reiche, kein anderes Geschlecht dieses Namens vorkomme“. 5) Dies trifft ebensowenig zu als die Angabe, daß im 14. Jahrhunderte und bis tief ins 15. hinein Nichtadelige, wie historisch und staatsrechtlich festgestellt sein soll, überhaupt noch keine Geschlechtsnamen gehabt und nicht nur den meisten Künstlern, sondern allen Nichtadeligen die Familien- namen gefehlt hätten, welche vermeintlich nur adeligen Künstlern zur Ver- fügung standen. Die so zahlreichen Urkundenveröffentlichungen der letzten Jahre haben das völlig Haltlose solcher Grundsätze der Namengebnng überzeugend beleuchtet und lassen das Gegentheil in einer bereits fast un übersehbaren Menge von Fällen sicher feststellen. Soll die Anknüpfung von Beziehungen des Egerer Geschlechtes der Iunker zu den Junkern von Prag überbaupt möglich und denkbar werden, so muß zunächst klar gelegt sein, ob in den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhundertes und in den ersten des 15. Augehörige dieser Egerer Familie wirklich in Prag begeguen, und ob dieselben in uubestreitbarer Beziehung zur damaligen Kunstübung, insbesondere zur Baukunst, als Baumeister oder Steinmetzen stehen. Niclas Junkher von Eger wird zum ersten Male am 3. December 1382, Rudliu Jungher am 13. Mai 1393 und am 21. November 1396, Sigismund Junkher oder Junker am 6. November 1415 und am 23. December 1417 in Prager Quellen genannt; die Zugehörigkeit zu der Egerer Familie Junker betonen die 1) Seeberg. Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 187 uf.; Die Juncker von Prag. S. 4 uf. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 187. 3) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 184 bis 186. 4) Sieh oben S. 37 bis 39 und urkundl. Anhang Nr. III., IV. und V. 5) Grueber, Die Junkherren von Prag a. a. O. S. 172.
62 — unter dem Namen der Junker von Prag bekannteu Küustler zu dem egerländischen Geschlechte Inncker zu erweisen. 1) Das Unzutreffende der den Ausgangspunkt dieser Darlegungen bildenden Behauptung, „daß nicht uur in Böhmen, sondern auch in ganz Deutschland keine andere adelige Familie dieses Namens aus jener Zeit existirt als dieses Eger'sche Adels- geschlecht, noch weniger aber eine bürgerliche“,2) wurde längst durch Beispiele widerlegt.3) Ebenso haben die schon früher beigezogenen Belege für den Gebranch des Namens Junker in Prag und anderwärts in Böhmen 4) vollauf erwiesen, daß dieser Name in Böhmen sür bürgerliche Familien bekannt und üblich war, womit die Ansicht fällt, es mütsse für die Lösung der Innkerfrage wegen des Namens „die uralte Adelsfamilie der Junker aus Eger ins Auge gefaßt werden, weil in Böhmen, soweit die Geschichte reiche, kein anderes Geschlecht dieses Namens vorkomme“. 5) Dies trifft ebensowenig zu als die Angabe, daß im 14. Jahrhunderte und bis tief ins 15. hinein Nichtadelige, wie historisch und staatsrechtlich festgestellt sein soll, überhaupt noch keine Geschlechtsnamen gehabt und nicht nur den meisten Künstlern, sondern allen Nichtadeligen die Familien- namen gefehlt hätten, welche vermeintlich nur adeligen Künstlern zur Ver- fügung standen. Die so zahlreichen Urkundenveröffentlichungen der letzten Jahre haben das völlig Haltlose solcher Grundsätze der Namengebnng überzeugend beleuchtet und lassen das Gegentheil in einer bereits fast un übersehbaren Menge von Fällen sicher feststellen. Soll die Anknüpfung von Beziehungen des Egerer Geschlechtes der Iunker zu den Junkern von Prag überbaupt möglich und denkbar werden, so muß zunächst klar gelegt sein, ob in den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhundertes und in den ersten des 15. Augehörige dieser Egerer Familie wirklich in Prag begeguen, und ob dieselben in uubestreitbarer Beziehung zur damaligen Kunstübung, insbesondere zur Baukunst, als Baumeister oder Steinmetzen stehen. Niclas Junkher von Eger wird zum ersten Male am 3. December 1382, Rudliu Jungher am 13. Mai 1393 und am 21. November 1396, Sigismund Junkher oder Junker am 6. November 1415 und am 23. December 1417 in Prager Quellen genannt; die Zugehörigkeit zu der Egerer Familie Junker betonen die 1) Seeberg. Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 187 uf.; Die Juncker von Prag. S. 4 uf. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 187. 3) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. O. S. 184 bis 186. 4) Sieh oben S. 37 bis 39 und urkundl. Anhang Nr. III., IV. und V. 5) Grueber, Die Junkherren von Prag a. a. O. S. 172.
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63 — Zusätze „degra“ (de Egra) und „de Egra“. 1) Nirgends erscheinen sie in Prag als ausübende Künstler, weder als Baumeister noch als Stein- metzen. Für die in Prag erweisbaren Angehbrigen der Egerer Junker- familie,2) die jedoch nicht in Böhmens Landeshauptstadt selbst seßhaft waren, fehlt demnach das zu ihrer Identificirung mit den Junkern von Prag unbedingt nothwendige Zwischenglied des sicheren Nachweises, daß sie in Prag selbst auf dem in Frage kommenden Kunstgebiete sich aus- bildeten oder als selbständige Meister bethätigten. Uebrigens bliebe, wenn sogar letzteres feststellbar wäre, noch zu erwägen, daß die von Eger stammenden Künstler in Prag ganz sicher „von Eger“ genannt worden wären, unter welcher Bezeichnung man ste wohl auch anderwärts zunächst gekannt haben würde. Der 1381 das Prager Bürgerrecht erwerbende Goldschmied Heinrich von Eger 3) wurde nicht nur in die Bürgerrolle mit dem Zusatze „de Egra“ eingetragen, soudern erscheint auch besonders im ersten Jahrzehnt des 16. Jahxhundertes wiederholt noch als der Gold- schmied Heiurich von Eger genannt.4) In gleicher Weise müßten, wenn sie in Prag gelebt und gearbeitet hätten, Künstler aus der Egerer Familie Junker in den Prager Quellen uur als „de Egra“ begegnen. Und wie z. B. der Ulmer Müusterbaumeister Ulrich von Ensingen auch im fernen Mailand, wo man gerade auf seine Thätigkeit in Ulm wiederholt hin- wies, doch stets der Ulrich von Ensingen blieb und nicht ein Ulrich von Ulm wurde, 5) hätten nicht minder in Prag gebildete oder thätige Meister der Egerer Familie Junker außerhalb Böhmens und gar in dem mit Eger so rege verkehrenden Regensburg, das für die Verbreitung der Junkerfrage am wichtigsten ist, nur „von Eger", nicht aber „von Prag“ geheißen. Da die ans Prager Quellen beibringbaren Belege nicht den ge- ringsten Anhaltspunkt bieten, die Junker von Prag als Angehörige der Egerer Familie Junker zu betrachten, so muß. um das negative Ergebniß dafüx im vollsten Umfange festzustellen, auch die Frage beantwortet werden, ob sich in Eger selbst für den in Betracht kommenden Zeitraum Nach- 1) Sieh urkundl. Anhang Nr. III. 2) Niclas Juncker erscheint wiederholt als Abgesandter der Stadt Eger in Prag; vgl. Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 183, 189, 196 und 197. 3) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986. Bl. 110'. 1381. Heinricus de Egra aurifaber recepit ius civile. Vincencius aurifaber promisit pro ipso feria quarta pro- xima post Oswaldi. 4) Tomek, Základy I. S. 39 und S. 199; III. S. 202. 5) Carstanjen, Ulrich von Eusingen. S. 124 bis 126; Anhang Nr. IV. bis VII.
63 — Zusätze „degra“ (de Egra) und „de Egra“. 1) Nirgends erscheinen sie in Prag als ausübende Künstler, weder als Baumeister noch als Stein- metzen. Für die in Prag erweisbaren Angehbrigen der Egerer Junker- familie,2) die jedoch nicht in Böhmens Landeshauptstadt selbst seßhaft waren, fehlt demnach das zu ihrer Identificirung mit den Junkern von Prag unbedingt nothwendige Zwischenglied des sicheren Nachweises, daß sie in Prag selbst auf dem in Frage kommenden Kunstgebiete sich aus- bildeten oder als selbständige Meister bethätigten. Uebrigens bliebe, wenn sogar letzteres feststellbar wäre, noch zu erwägen, daß die von Eger stammenden Künstler in Prag ganz sicher „von Eger“ genannt worden wären, unter welcher Bezeichnung man ste wohl auch anderwärts zunächst gekannt haben würde. Der 1381 das Prager Bürgerrecht erwerbende Goldschmied Heinrich von Eger 3) wurde nicht nur in die Bürgerrolle mit dem Zusatze „de Egra“ eingetragen, soudern erscheint auch besonders im ersten Jahrzehnt des 16. Jahxhundertes wiederholt noch als der Gold- schmied Heiurich von Eger genannt.4) In gleicher Weise müßten, wenn sie in Prag gelebt und gearbeitet hätten, Künstler aus der Egerer Familie Junker in den Prager Quellen uur als „de Egra“ begegnen. Und wie z. B. der Ulmer Müusterbaumeister Ulrich von Ensingen auch im fernen Mailand, wo man gerade auf seine Thätigkeit in Ulm wiederholt hin- wies, doch stets der Ulrich von Ensingen blieb und nicht ein Ulrich von Ulm wurde, 5) hätten nicht minder in Prag gebildete oder thätige Meister der Egerer Familie Junker außerhalb Böhmens und gar in dem mit Eger so rege verkehrenden Regensburg, das für die Verbreitung der Junkerfrage am wichtigsten ist, nur „von Eger", nicht aber „von Prag“ geheißen. Da die ans Prager Quellen beibringbaren Belege nicht den ge- ringsten Anhaltspunkt bieten, die Junker von Prag als Angehörige der Egerer Familie Junker zu betrachten, so muß. um das negative Ergebniß dafüx im vollsten Umfange festzustellen, auch die Frage beantwortet werden, ob sich in Eger selbst für den in Betracht kommenden Zeitraum Nach- 1) Sieh urkundl. Anhang Nr. III. 2) Niclas Juncker erscheint wiederholt als Abgesandter der Stadt Eger in Prag; vgl. Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 183, 189, 196 und 197. 3) Prag, Stadtarchiv. Cod. 986. Bl. 110'. 1381. Heinricus de Egra aurifaber recepit ius civile. Vincencius aurifaber promisit pro ipso feria quarta pro- xima post Oswaldi. 4) Tomek, Základy I. S. 39 und S. 199; III. S. 202. 5) Carstanjen, Ulrich von Eusingen. S. 124 bis 126; Anhang Nr. IV. bis VII.
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64 — weise über die damals lebenden Mitglieder der Junkerfamilie finden, welche auch über ihre eventuelle Stellung zur Kunstübung Aufschluß geben. Zunächst ist entschieden dagegen Verwahrung einzulegen, daß das Geschlecht Junker in Eger damals schon als eigentliche Adelsfamilie be- trachtet worden sei, und demnach die „Egerländischen Edeln Johann und Wenzel Inncker“ als Junker von Prag zu deuten wären. Die Junker wurden z. B. nicht nur in Prag 1396 den „civibus de Egra“ beige zählt, sondern erscheinen auch in den so zahlreich erhaltenen Belegen des Egerer Archives durchaus nur in einer Weise genannt, die sie anderen angesehenen und einflußreichen Bürgern ganz gleichstellt; um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes galten sie in Eger wie in Böhmen über- haupt gewiß nur als Bürger, die in ihrer Stadt allerdings hochangesehen waren und großen Einfluß hatten. Sie begegnen wiederholt als Raths- herrn 1) und betheiligen sich lebhaft an der Führung der Stadtverwal-- tung; dafür daß einige Familienmitglieder sich als Baumeister oder Stein metzen versucht hätten, findet sich kein Beleg. Die einzige, wiederholt feststellbare Beziehung der Egerer Familie Junker zur Kuustübung der Stadt Eger besteht darin, daß Angehörige derselben dem städtischen Bauamte2) vorstanden und auf diese Weise wiederholt mit verschiedenen Fragen des Baubetriebes praktisch in Be- rührung kamen. Von Rüdiger Juuckherre an, der 1412 für das Bauamt Rechnung legte, begegnen während des dritten und vierten Jahrzehnts des 15. Jahrhundertes Erhard Junckherr, Caspar Junckherr, Nikel Junck- herr und Sigmund Junckherr in Beziehungen zum Egerer Stadtbau- amte,3) und zwar fast ausnahmslos als Leiter desselben. Diese Stellung setzt zwar ein gewisses Verständniß und Interesse für Bauangelegenheiten voraus, erfordert aber durchaus nicht, daß der „Stadtbaumeister“, welcher nur als ein von der Stadt bestelltes administratives Aufsichtsorgan der städtischen Bauten erscheint, selbst ein baukundiger Steinmetz sein muß. 1) Eger, Stadtarchiv. Rathsverzeichnisse. Als Rathsherr 1388 Niclas Junck- herre der elter, dagegen Niclas Junchherre der Junge unter den 36ern. — 1391 als Rathsherr Nic. junkher. — Als Rathsherr 1392 Nic. Junkherre, als 36er Rudel Junkher. — Als Ratbsherr 1397 Nic. Junchherr; 1401 als 36er Rudel Junkherr; 1404 als Rathsherr Rudiger Junckher; 1411 und 1412 als Rathsherr Nic. Junckherr, als 36er Sigmund Junchher. 2) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst in Böhmen. I. S. 311 bis 313, be- sonders S. 312, Aum. 3 und S. 313, Anm. 1. 3) Sieh urknudl. Anhang Nr. IV.
64 — weise über die damals lebenden Mitglieder der Junkerfamilie finden, welche auch über ihre eventuelle Stellung zur Kunstübung Aufschluß geben. Zunächst ist entschieden dagegen Verwahrung einzulegen, daß das Geschlecht Junker in Eger damals schon als eigentliche Adelsfamilie be- trachtet worden sei, und demnach die „Egerländischen Edeln Johann und Wenzel Inncker“ als Junker von Prag zu deuten wären. Die Junker wurden z. B. nicht nur in Prag 1396 den „civibus de Egra“ beige zählt, sondern erscheinen auch in den so zahlreich erhaltenen Belegen des Egerer Archives durchaus nur in einer Weise genannt, die sie anderen angesehenen und einflußreichen Bürgern ganz gleichstellt; um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes galten sie in Eger wie in Böhmen über- haupt gewiß nur als Bürger, die in ihrer Stadt allerdings hochangesehen waren und großen Einfluß hatten. Sie begegnen wiederholt als Raths- herrn 1) und betheiligen sich lebhaft an der Führung der Stadtverwal-- tung; dafür daß einige Familienmitglieder sich als Baumeister oder Stein metzen versucht hätten, findet sich kein Beleg. Die einzige, wiederholt feststellbare Beziehung der Egerer Familie Junker zur Kuustübung der Stadt Eger besteht darin, daß Angehörige derselben dem städtischen Bauamte2) vorstanden und auf diese Weise wiederholt mit verschiedenen Fragen des Baubetriebes praktisch in Be- rührung kamen. Von Rüdiger Juuckherre an, der 1412 für das Bauamt Rechnung legte, begegnen während des dritten und vierten Jahrzehnts des 15. Jahrhundertes Erhard Junckherr, Caspar Junckherr, Nikel Junck- herr und Sigmund Junckherr in Beziehungen zum Egerer Stadtbau- amte,3) und zwar fast ausnahmslos als Leiter desselben. Diese Stellung setzt zwar ein gewisses Verständniß und Interesse für Bauangelegenheiten voraus, erfordert aber durchaus nicht, daß der „Stadtbaumeister“, welcher nur als ein von der Stadt bestelltes administratives Aufsichtsorgan der städtischen Bauten erscheint, selbst ein baukundiger Steinmetz sein muß. 1) Eger, Stadtarchiv. Rathsverzeichnisse. Als Rathsherr 1388 Niclas Junck- herre der elter, dagegen Niclas Junchherre der Junge unter den 36ern. — 1391 als Rathsherr Nic. junkher. — Als Rathsherr 1392 Nic. Junkherre, als 36er Rudel Junkher. — Als Ratbsherr 1397 Nic. Junchherr; 1401 als 36er Rudel Junkherr; 1404 als Rathsherr Rudiger Junckher; 1411 und 1412 als Rathsherr Nic. Junckherr, als 36er Sigmund Junchher. 2) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst in Böhmen. I. S. 311 bis 313, be- sonders S. 312, Aum. 3 und S. 313, Anm. 1. 3) Sieh urknudl. Anhang Nr. IV.
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65 — Denn wie die vom Capitel bestellten administrativen Leiter großer Dom bauten oder die von einer Kirchengemeinde ernannten Baupfleger bloß Rechnungsbeamten waren, welche durch Aufbringung und gewissenhäfte Verwendung der Baugelder, durch Fürsorge für die ungestörte Herbei- schaffung des nothwendigen Materiales und die Instandhaltung der er forderlichen Werkzeuge einen möglichst ungehinderten Baubetrieb ermög- lichen sollten, so treten auch die Egerer Stadtbaumeister in erster Linie als Rechnungsbeamten der städtischen Bauführung auf, welche gleich den eben genannten Bauadministratoren aus den Kretsen der Geistlichen und Bürger in der Regel keine streng fachmännische Ausbildung hatten. Mochte man auch gerne Personen wählen, die Vorliebe zum Bauwesen besaßen oder bereits über Erfahrungen auf diesem Gebiete verfügten, so war doch die Leitung des Stadtbauamtes nicht an die Thätigkeit eines Baumeisters oder Steiumetzen gebunden. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, erscheinen die Mitglieder der Egerer Junkerfamilie, soweit sie in der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes dem Stadtbauamte in Eger vor- standeu, in Beziehungen zur Kunstpflege ihres Gemeinwesens, jedoch nicht als ausübende Künstler selbst; denu keiner dieser Juuker ist gleichzeitig als Steinmetz oder Maurer genannt. Daher waren sie als solche offenbar auch nicht praktisch thätig; deun sonst müßten ja die Egerer Quellen, welche gerade über die Künstlergeschichte der Stadt einen vortrefflichen Ueberblick ermöglichen, wenigstens einen Junker als ausibeuden Künstler uennen. Da sowohl in Prag als auch in Eger sich nichts findet, was auf eine Beziehung der Junker von Prag zu Mitgliedern der Familie Juuker in Eger unstreitig gedeutet werdeu müßte, da außerdem hier wie dort Angehörige der Egerer Junkerfamilie zwar genannt, aber uiemals als ausübende Künstler uachweisbar sind, so entfällt jeder zuverlässige Grnnd, eine Zugehörigkeit der Junker von Prag „zu dem alten Edelgeschlechte der Juncker im Egerlande“ anzuntehmen. Sie „näher nachgewiesen“ 1) zu haben, konnte auch Seeberg nicht geliugen, weil ausreichende und voll- kommen verläßliche Nachweise überhaupt fehlen. Daher geht es durchaus nicht an, die „Egerländischen Edeln Johaun und Wenzel Juncker" z) welche zunächst quellenmäßig wirklich als Mitglieder der Familie Juucker iu Eger, 3) sodann als praktisch gebildete Steinmetzen uud Baumeister 1) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 4. 2) Ebendas. S. 7. 3) Gradl, Chroniken der Stadt Eger S. 397 nennt in seiner vortrefflichen Zu- sammenstellung der Mitglieder der Familie Juncker als Söhne Niclas II.
65 — Denn wie die vom Capitel bestellten administrativen Leiter großer Dom bauten oder die von einer Kirchengemeinde ernannten Baupfleger bloß Rechnungsbeamten waren, welche durch Aufbringung und gewissenhäfte Verwendung der Baugelder, durch Fürsorge für die ungestörte Herbei- schaffung des nothwendigen Materiales und die Instandhaltung der er forderlichen Werkzeuge einen möglichst ungehinderten Baubetrieb ermög- lichen sollten, so treten auch die Egerer Stadtbaumeister in erster Linie als Rechnungsbeamten der städtischen Bauführung auf, welche gleich den eben genannten Bauadministratoren aus den Kretsen der Geistlichen und Bürger in der Regel keine streng fachmännische Ausbildung hatten. Mochte man auch gerne Personen wählen, die Vorliebe zum Bauwesen besaßen oder bereits über Erfahrungen auf diesem Gebiete verfügten, so war doch die Leitung des Stadtbauamtes nicht an die Thätigkeit eines Baumeisters oder Steiumetzen gebunden. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, erscheinen die Mitglieder der Egerer Junkerfamilie, soweit sie in der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes dem Stadtbauamte in Eger vor- standeu, in Beziehungen zur Kunstpflege ihres Gemeinwesens, jedoch nicht als ausübende Künstler selbst; denu keiner dieser Juuker ist gleichzeitig als Steinmetz oder Maurer genannt. Daher waren sie als solche offenbar auch nicht praktisch thätig; deun sonst müßten ja die Egerer Quellen, welche gerade über die Künstlergeschichte der Stadt einen vortrefflichen Ueberblick ermöglichen, wenigstens einen Junker als ausibeuden Künstler uennen. Da sowohl in Prag als auch in Eger sich nichts findet, was auf eine Beziehung der Junker von Prag zu Mitgliedern der Familie Juuker in Eger unstreitig gedeutet werdeu müßte, da außerdem hier wie dort Angehörige der Egerer Junkerfamilie zwar genannt, aber uiemals als ausübende Künstler uachweisbar sind, so entfällt jeder zuverlässige Grnnd, eine Zugehörigkeit der Junker von Prag „zu dem alten Edelgeschlechte der Juncker im Egerlande“ anzuntehmen. Sie „näher nachgewiesen“ 1) zu haben, konnte auch Seeberg nicht geliugen, weil ausreichende und voll- kommen verläßliche Nachweise überhaupt fehlen. Daher geht es durchaus nicht an, die „Egerländischen Edeln Johaun und Wenzel Juncker" z) welche zunächst quellenmäßig wirklich als Mitglieder der Familie Juucker iu Eger, 3) sodann als praktisch gebildete Steinmetzen uud Baumeister 1) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 4. 2) Ebendas. S. 7. 3) Gradl, Chroniken der Stadt Eger S. 397 nennt in seiner vortrefflichen Zu- sammenstellung der Mitglieder der Familie Juncker als Söhne Niclas II.
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66 — und endlich auch als in Prag thätig erwiesen werden müßten, trotz des fast vollständigen Mangels der eben geforderten Belege offenbar bloß nach den Namen der von Kraus stark angezweifelten Straßburger Rechnungen zu taufen, ohne „über Namen und Heimat“ derselben wirklich etwas fest- zustellen. Was über die Identificirung der Innker von Prag mit Ange- hörigen der Egerer Familie Juncker geschrieben wurde, ist nach den zur Verfügung stehenden kritischen Belegen für die Lösung der Junkerfrage vollständig hinfällig und unbrauchbar und erscheint als die willkürlichste Aneinanderreihung von durchans unbegründeten Hypothesen, die ein augen scheinlich tendenziöser Zng verknüpft. Dieselbe mnß aus der wissenschaft- lichen Literatur, in welche „die beiden Brüder Junckher von Prag, Johann und Wenzel mit Namen, einem egerländischen Adelsgeschlecht ent- sprossen“ 1) Eingang fanden, nachdrücklichst verwiesen2) werden, weil bis zur Stunde jeder wissenschaftlich verläßliche Anhaltspunkt fehlt, die Frage der Junker von Prag an die Egerer Junckerfamilie anzuschließen. Gleich haltlos wie die Identificirung der Junker von Prag mit den Junckern von Eger erweist sich das Hinäberspielen der Junkerfrage auf das Gebiet der Malerei, wobei erst jüngst wieder behauptet wurde, 3) daß die Junker von Prag „nicht bloß Steinmetzen, sondern auch Maler und Bildhaner waren“. Den Ansgangspunkt dieser Anstcht, welche die Junker von Prag gleichzeitig mit zwei verschiedenen Kunstgebieten in Verbindung bringen will, bildet die schon früher erwähnte Nachricht des Wolfgang Lazius, der im Anschlusse an die Herzoge von Urselingen und Mark- grafen von Schiltach sagt:4) „Habebant in insignibus albis tres rubros minores clypeos, quae et Winspurgenses et Rapoltensteynenses gerunt, sed inversis coloribus: qualia passim videmus pictores arma sive in- signia artis usurpare ab insignibus illis pictoribus artificio transmissa, quos ante patrum memoriam vocabant die iunkhern von Prag, qui ex- tremam manum turri Argentoratensi indidere, et quibus ob igno- Juncker wirklich einen Wenzel (1390—1396) und einen Hans (1409—1434), welche mithin in die für die Jnnker von Prag anzusetzende Zeit fallen, aber ohue verläßliche Zwischenglieder nicht auf dieselben bezogen werden können. 1) Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß. S. 140. 2) Walderdorff. Die Jungkherru von Prag a. a. O. S. 186 bis 188. — Krans, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 389. 3) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 334. 4) W. Laatus, De gentium aliquot migrationibus, sedibus fixis, reliquiis linguarumque initiis et immutationibus ac dialectis libri XII. Frankfurt 1600. S. 408. Die erste Ausgabe, Basel 1557, Bl. 515 konnte Verf. in Prag selbst nicht vergleichen.
66 — und endlich auch als in Prag thätig erwiesen werden müßten, trotz des fast vollständigen Mangels der eben geforderten Belege offenbar bloß nach den Namen der von Kraus stark angezweifelten Straßburger Rechnungen zu taufen, ohne „über Namen und Heimat“ derselben wirklich etwas fest- zustellen. Was über die Identificirung der Innker von Prag mit Ange- hörigen der Egerer Familie Juncker geschrieben wurde, ist nach den zur Verfügung stehenden kritischen Belegen für die Lösung der Junkerfrage vollständig hinfällig und unbrauchbar und erscheint als die willkürlichste Aneinanderreihung von durchans unbegründeten Hypothesen, die ein augen scheinlich tendenziöser Zng verknüpft. Dieselbe mnß aus der wissenschaft- lichen Literatur, in welche „die beiden Brüder Junckher von Prag, Johann und Wenzel mit Namen, einem egerländischen Adelsgeschlecht ent- sprossen“ 1) Eingang fanden, nachdrücklichst verwiesen2) werden, weil bis zur Stunde jeder wissenschaftlich verläßliche Anhaltspunkt fehlt, die Frage der Junker von Prag an die Egerer Junckerfamilie anzuschließen. Gleich haltlos wie die Identificirung der Junker von Prag mit den Junckern von Eger erweist sich das Hinäberspielen der Junkerfrage auf das Gebiet der Malerei, wobei erst jüngst wieder behauptet wurde, 3) daß die Junker von Prag „nicht bloß Steinmetzen, sondern auch Maler und Bildhaner waren“. Den Ansgangspunkt dieser Anstcht, welche die Junker von Prag gleichzeitig mit zwei verschiedenen Kunstgebieten in Verbindung bringen will, bildet die schon früher erwähnte Nachricht des Wolfgang Lazius, der im Anschlusse an die Herzoge von Urselingen und Mark- grafen von Schiltach sagt:4) „Habebant in insignibus albis tres rubros minores clypeos, quae et Winspurgenses et Rapoltensteynenses gerunt, sed inversis coloribus: qualia passim videmus pictores arma sive in- signia artis usurpare ab insignibus illis pictoribus artificio transmissa, quos ante patrum memoriam vocabant die iunkhern von Prag, qui ex- tremam manum turri Argentoratensi indidere, et quibus ob igno- Juncker wirklich einen Wenzel (1390—1396) und einen Hans (1409—1434), welche mithin in die für die Jnnker von Prag anzusetzende Zeit fallen, aber ohue verläßliche Zwischenglieder nicht auf dieselben bezogen werden können. 1) Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß. S. 140. 2) Walderdorff. Die Jungkherru von Prag a. a. O. S. 186 bis 188. — Krans, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 389. 3) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 334. 4) W. Laatus, De gentium aliquot migrationibus, sedibus fixis, reliquiis linguarumque initiis et immutationibus ac dialectis libri XII. Frankfurt 1600. S. 408. Die erste Ausgabe, Basel 1557, Bl. 515 konnte Verf. in Prag selbst nicht vergleichen.
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— 67 — miniam quandam a dominis a Rapoltensteyn irrogatam gentilicia fami- liae Rapolsteynensium illa ipsa insignia Sigismundus Imperator con- firmaverat." Die Zuverlässigkeit dieser Angabe erscheint in mehr als einer Hin- sicht zweifelhaft. Das erwähnte Malerwappen, welches drei kleine Schilde bietet, wurde schon viel früher gebraucht, 1) als es vom Kaiser Sigismund den Junkern von Prag wegen einer von den Herrn von Rapoltenstein zugefitgten Schmach neuerlich bestätigt worden sein soll; es kommt also weder dem Wappen noch seiner Beziehung zu den Junkern als berüthmten Malern, nach welchen das ihnen durch kaiserliche Huld verliehene Zeichen auf die Malergenossenschaft überging, iene Bedeutung zu, auf welche Lazius Gewicht legt. Hätte die Verleihung des Wappeus an die Junker von Prag thatsächlich unter Kaiser Sigismund stattgefunden, so wäre dies allerdings jene Zeit, in welcher das Thurmoktogon seiner Vollendung, allein unter anderen Werkmeistern als den Junkeru von Prag, entgegen- schritt; würde man die kaiserliche Entscheidung mit dem Straßburger Aufeuthalte Sigismunds im Jahre 1414 in Verbindung setzen, 2) so wäre zu erwägen, daß 1414 und 1415 Ulrich von Ensingen mehrmals 3) als „wergmeister der meren stifte vnser lieben frowen münster zu Straz- burg“ im Vordergrunde des Interesses der Thurmbauführuug stand, und neben ihm kaum audere Meister wegen ihrer Leistungen besonders in Be- tracht kommen konnten. Daß aber während der Thätigkeit der Werkmeister Ulrich von Ensingen und Johann Hültz von Köln für eine leitende Stel lung beim Straßburger Thurmbaue kein den Junkern von Prag eiuräum- barer Platz blieb, wurde bereits früher ausgefüthrt. Der örtliche Hinter- grund des Streites zwischen dem im Elsaß begüterten Grafengeschlechte und deu als Vollenderu des Straßburger Münsterthurmes gefeierten Junkern von Prag müßte wohl zunächst im Elsaß gesucht werden, da eine bedeu- tende räumliche Trennung der streitenden Theile nicht gut denkbar erscheinen würde; allein während der ganzen Regierungszeit Kaiser Sigismunds gassen sich die Junker von Prag iu die ihnen zugewiesene Stellung bei dem künstlerisch bedentendsten elsäfsischen Bauwerke uicht eiureihen. Auch dieser Umstand erschüttert die Glaubwürdigkeit der von Lazius mitgetheilten Wappensage in hohem Grade. Wie das schon vor 1350 uachweisbare 1) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. D. S. 182 und 183. — Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 60. — Warnecke, Das Künstler- wappen. Berlin 1887. S. 22 uf. 2) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 63. 3) Carstaujen, Ulrich von Ensingen. S. 129 bis 131, Anhaug Nr. X bis XIII.
— 67 — miniam quandam a dominis a Rapoltensteyn irrogatam gentilicia fami- liae Rapolsteynensium illa ipsa insignia Sigismundus Imperator con- firmaverat." Die Zuverlässigkeit dieser Angabe erscheint in mehr als einer Hin- sicht zweifelhaft. Das erwähnte Malerwappen, welches drei kleine Schilde bietet, wurde schon viel früher gebraucht, 1) als es vom Kaiser Sigismund den Junkern von Prag wegen einer von den Herrn von Rapoltenstein zugefitgten Schmach neuerlich bestätigt worden sein soll; es kommt also weder dem Wappen noch seiner Beziehung zu den Junkern als berüthmten Malern, nach welchen das ihnen durch kaiserliche Huld verliehene Zeichen auf die Malergenossenschaft überging, iene Bedeutung zu, auf welche Lazius Gewicht legt. Hätte die Verleihung des Wappeus an die Junker von Prag thatsächlich unter Kaiser Sigismund stattgefunden, so wäre dies allerdings jene Zeit, in welcher das Thurmoktogon seiner Vollendung, allein unter anderen Werkmeistern als den Junkeru von Prag, entgegen- schritt; würde man die kaiserliche Entscheidung mit dem Straßburger Aufeuthalte Sigismunds im Jahre 1414 in Verbindung setzen, 2) so wäre zu erwägen, daß 1414 und 1415 Ulrich von Ensingen mehrmals 3) als „wergmeister der meren stifte vnser lieben frowen münster zu Straz- burg“ im Vordergrunde des Interesses der Thurmbauführuug stand, und neben ihm kaum audere Meister wegen ihrer Leistungen besonders in Be- tracht kommen konnten. Daß aber während der Thätigkeit der Werkmeister Ulrich von Ensingen und Johann Hültz von Köln für eine leitende Stel lung beim Straßburger Thurmbaue kein den Junkern von Prag eiuräum- barer Platz blieb, wurde bereits früher ausgefüthrt. Der örtliche Hinter- grund des Streites zwischen dem im Elsaß begüterten Grafengeschlechte und deu als Vollenderu des Straßburger Münsterthurmes gefeierten Junkern von Prag müßte wohl zunächst im Elsaß gesucht werden, da eine bedeu- tende räumliche Trennung der streitenden Theile nicht gut denkbar erscheinen würde; allein während der ganzen Regierungszeit Kaiser Sigismunds gassen sich die Junker von Prag iu die ihnen zugewiesene Stellung bei dem künstlerisch bedentendsten elsäfsischen Bauwerke uicht eiureihen. Auch dieser Umstand erschüttert die Glaubwürdigkeit der von Lazius mitgetheilten Wappensage in hohem Grade. Wie das schon vor 1350 uachweisbare 1) Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. D. S. 182 und 183. — Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 60. — Warnecke, Das Künstler- wappen. Berlin 1887. S. 22 uf. 2) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 63. 3) Carstaujen, Ulrich von Ensingen. S. 129 bis 131, Anhaug Nr. X bis XIII.
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68 — Malerwappen sich nicht bezeichnen läßt als „ab insignibus illis pictoribus artificio transmissa, quos ante patrum memoriam vocabant die iunk- hern von Prag,“ so kann für die letzteren ebenso wenig der Zusatz „qui extremam manum turri Argentoratensi indidere“ unter der Regierung Sigismunds, in welche die Beilegung des Wappenstreites versetzt ist, irgend welche Geltung beanspruchen. Es fragt sich nun, ob die ganze Erzählung des Lazius in ihrer Beziehung zu den Vollendern des Straßburger Münsterthurmes erdichtet ist, oder sich zwischen den letzteren und dem von Lazius hervorgehobenen Streitobjecte, dem angeblich von ihnen auf die Maler übergegangenen Wappen, Wechselbeziehungen feststellen lassen.1) Für Lazius stehen zwet Thatsachen fest: Das bei den Malern ohne Unterschied übliche Wappen stammt von jenen berühmten Malern, die vor der Väter Gedenken „Die Junkhern von Prag“ genannt wurden, und diese Junkhern von Prag haben die letzte Hand an die Vollendung des Straßburger Münster- thurmes gelegt. Faßt man die zweite Thatsache zunächst ins Auge, so ergibt sich für ihre Verbindung mit der ersten eine verhältnißmäßig sehr natürliche Lbsung, welche darthut, daß eigentlich weder von den Junkern von Prag noch von dem Malerwappen die Rede sein kann. Vollender des 1439 fertiggestellten Straßburger Münsterthurmes, der thatsächlich „extremam manum turri Argentoratensi“ gelegt hat, ist der seit dem Juni 1419 be stellte Werkmeister Johann Hültz aus Köln; sein eigenes Epitaph bezeichnet ihn als „Vollbringer des hohen Thurns hier zu Strasburg“.2) Die Aufzeichnungen H. Hecklers, Werkmeisters des Münsters zu Straßburg, berichten über den Meister Johann Hültz:3) „Aber Volbringer des hohen Thurns mag er wohl gewesen seyn, dan sein Schild und Zeichen gleich anfangs unter den Ausladungs- oder Gesimbsstücken wo die 8 Schnecken darauf stehen und der Thurn wieder anfangt, stehet Johann Hiltzen Schild auf vier Seiten, und oben auf bey den kleinen vier Schnecken gleich unterhalb dem jetzigen neu aufgesetzten Helm ist sein Schild und Zeichen nahe“ u. s. w. Wirklich findet sich „noch jetzt an mehreren Punkten der Steinspitze und an allen vier Schnecken 4) als deren Fortsetzer Hültz 1) Warnecke, Das Künstlerwappen. S. 19 bis 21 berührt die Sage der Junker von Prag und ihre Beziehung zum Malerwappen, geht aber auf eine kritische Würdigung derselben uicht ein. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 394. 3) Ebendaf. S. 699. 4) Ebendas. S. 396 und 397.
68 — Malerwappen sich nicht bezeichnen läßt als „ab insignibus illis pictoribus artificio transmissa, quos ante patrum memoriam vocabant die iunk- hern von Prag,“ so kann für die letzteren ebenso wenig der Zusatz „qui extremam manum turri Argentoratensi indidere“ unter der Regierung Sigismunds, in welche die Beilegung des Wappenstreites versetzt ist, irgend welche Geltung beanspruchen. Es fragt sich nun, ob die ganze Erzählung des Lazius in ihrer Beziehung zu den Vollendern des Straßburger Münsterthurmes erdichtet ist, oder sich zwischen den letzteren und dem von Lazius hervorgehobenen Streitobjecte, dem angeblich von ihnen auf die Maler übergegangenen Wappen, Wechselbeziehungen feststellen lassen.1) Für Lazius stehen zwet Thatsachen fest: Das bei den Malern ohne Unterschied übliche Wappen stammt von jenen berühmten Malern, die vor der Väter Gedenken „Die Junkhern von Prag“ genannt wurden, und diese Junkhern von Prag haben die letzte Hand an die Vollendung des Straßburger Münster- thurmes gelegt. Faßt man die zweite Thatsache zunächst ins Auge, so ergibt sich für ihre Verbindung mit der ersten eine verhältnißmäßig sehr natürliche Lbsung, welche darthut, daß eigentlich weder von den Junkern von Prag noch von dem Malerwappen die Rede sein kann. Vollender des 1439 fertiggestellten Straßburger Münsterthurmes, der thatsächlich „extremam manum turri Argentoratensi“ gelegt hat, ist der seit dem Juni 1419 be stellte Werkmeister Johann Hültz aus Köln; sein eigenes Epitaph bezeichnet ihn als „Vollbringer des hohen Thurns hier zu Strasburg“.2) Die Aufzeichnungen H. Hecklers, Werkmeisters des Münsters zu Straßburg, berichten über den Meister Johann Hültz:3) „Aber Volbringer des hohen Thurns mag er wohl gewesen seyn, dan sein Schild und Zeichen gleich anfangs unter den Ausladungs- oder Gesimbsstücken wo die 8 Schnecken darauf stehen und der Thurn wieder anfangt, stehet Johann Hiltzen Schild auf vier Seiten, und oben auf bey den kleinen vier Schnecken gleich unterhalb dem jetzigen neu aufgesetzten Helm ist sein Schild und Zeichen nahe“ u. s. w. Wirklich findet sich „noch jetzt an mehreren Punkten der Steinspitze und an allen vier Schnecken 4) als deren Fortsetzer Hültz 1) Warnecke, Das Künstlerwappen. S. 19 bis 21 berührt die Sage der Junker von Prag und ihre Beziehung zum Malerwappen, geht aber auf eine kritische Würdigung derselben uicht ein. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 394. 3) Ebendaf. S. 699. 4) Ebendas. S. 396 und 397.
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69 — erst neuerdings auf Grund der vorkommenden Wappen hingestellt wurde, 1) wiederholt am Straßburger Münsterthurme jenes Wappen, das auch Heckler als das Wappen des Johann Hültz anführt. Dasselbe zeigt aus einem Schilde angeblich drei H in der Anordnung zweier Buchstaben über einem dritten gestellt.2) Vergleicht man mit diesem Wappen das bekannte Malerwappen, welches anf einem Schilde drei Schildlein, und zwar anch zwei über das dritte gestellt, darbietet, so überrascht bei beiden die volle Uebereinstimmnng in der Anordnung der drei jedesmal ganz gleichen Zeichen. Es ist nicht zn bestreiten, daß das Wappen des den Straßburger Münsterthurm vollendenden Johann Hültz von einem weniger genauen Beobachter leicht mit dem Malerwappen verwechselt werden konnte, welches ja allgemeiner bekannt war als das Zeichen des genannten Werkmeisters. Von der angenfälligen Möglichkeit dieser Verwechslnng war jedoch auf dem Boden der Localsage, die sich rasch weiter verbreitete, uur ein Schritt nöthig, um die Verwechslung zur Wirklichkeit zu machen. Und dieser Schritt wurde offenbar thatsächlich ausgeführt. Man begann das Wappen der Maler mit jenem zu identificiren, welches Johann Hültz von Köln, dem „Vollbringer des hohen Thurns hier zu Strasburg“, zukam. Durch das Mittelglied einer gewissen Uebereinstimmung in der Auordnung der Wappenzeichen war anf diese Weise jener, von welchem man mit Recht sagen konnte, er habe „extremam manum turri Argentoratensi“ gelegt, mit dem Malerwappen in Beziehnng gesetzt worden. Kam letzteres aber nach der also gewonnenen Anschauung dem Vollender des Straßburger Müusterthurmes zu, so mußte derselbe doch zur Führung dieses Wappens berechtigt sein, dessen sich die Maler ohne Unterschied bedienten. Dies war natürlich nur unter der Voraussetzung denkbar, daß er wie die Maler Anspruch auf die Führung dieses Zeichens infolge der Zugehörigkeit zu demselben Künstlerverbande hatte, dessen Angehbrige ausnahmslos ge- rade dieses Wappen führten. Der Vollender des Münsterthurmes in Straßburg, welcher das Malerwappen fühxte, konnte mithin in Ansehung des damals herrschenden, bestimmten Zünften bestimmte Abzeichen streng zuweisenden Brauches nur als ein Maler gedacht werden. Die Zeit, in welcher Lazius und Speckle schrieben, betrachtete nicht mehr bloß eine Person als Fertigsteller des Thurmbaues, da Speckle die damals in Straßburg offenbar herrschende Ansicht dahin zusammeufaßte, „nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns 1) Carstanjeu, Ulrich von Ensingen. S. 92 und 94. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Essaß Lothringen. I. S. 393 und 701.
69 — erst neuerdings auf Grund der vorkommenden Wappen hingestellt wurde, 1) wiederholt am Straßburger Münsterthurme jenes Wappen, das auch Heckler als das Wappen des Johann Hültz anführt. Dasselbe zeigt aus einem Schilde angeblich drei H in der Anordnung zweier Buchstaben über einem dritten gestellt.2) Vergleicht man mit diesem Wappen das bekannte Malerwappen, welches anf einem Schilde drei Schildlein, und zwar anch zwei über das dritte gestellt, darbietet, so überrascht bei beiden die volle Uebereinstimmnng in der Anordnung der drei jedesmal ganz gleichen Zeichen. Es ist nicht zn bestreiten, daß das Wappen des den Straßburger Münsterthurm vollendenden Johann Hültz von einem weniger genauen Beobachter leicht mit dem Malerwappen verwechselt werden konnte, welches ja allgemeiner bekannt war als das Zeichen des genannten Werkmeisters. Von der angenfälligen Möglichkeit dieser Verwechslnng war jedoch auf dem Boden der Localsage, die sich rasch weiter verbreitete, uur ein Schritt nöthig, um die Verwechslung zur Wirklichkeit zu machen. Und dieser Schritt wurde offenbar thatsächlich ausgeführt. Man begann das Wappen der Maler mit jenem zu identificiren, welches Johann Hültz von Köln, dem „Vollbringer des hohen Thurns hier zu Strasburg“, zukam. Durch das Mittelglied einer gewissen Uebereinstimmung in der Auordnung der Wappenzeichen war anf diese Weise jener, von welchem man mit Recht sagen konnte, er habe „extremam manum turri Argentoratensi“ gelegt, mit dem Malerwappen in Beziehnng gesetzt worden. Kam letzteres aber nach der also gewonnenen Anschauung dem Vollender des Straßburger Müusterthurmes zu, so mußte derselbe doch zur Führung dieses Wappens berechtigt sein, dessen sich die Maler ohne Unterschied bedienten. Dies war natürlich nur unter der Voraussetzung denkbar, daß er wie die Maler Anspruch auf die Führung dieses Zeichens infolge der Zugehörigkeit zu demselben Künstlerverbande hatte, dessen Angehbrige ausnahmslos ge- rade dieses Wappen führten. Der Vollender des Münsterthurmes in Straßburg, welcher das Malerwappen fühxte, konnte mithin in Ansehung des damals herrschenden, bestimmten Zünften bestimmte Abzeichen streng zuweisenden Brauches nur als ein Maler gedacht werden. Die Zeit, in welcher Lazius und Speckle schrieben, betrachtete nicht mehr bloß eine Person als Fertigsteller des Thurmbaues, da Speckle die damals in Straßburg offenbar herrschende Ansicht dahin zusammeufaßte, „nachmals habens die zwei Junckherrn von Prag ferdig gemacht und Johanns 1) Carstanjeu, Ulrich von Ensingen. S. 92 und 94. 2) Kraus, Kunst und Alterthum in Essaß Lothringen. I. S. 393 und 701.
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70 — Hild von Cöln“. Derselben scheint auch die Münsterthurmmedaille von 1565 Rechnung zu tragen, welche das Andenken dreier zu dem Thurme in Beziehung stehender Personen festhält und diese nach der Benennung der Mehrzahl der Individnen insgesammt als DIE DREI IVNCKHERN VON BRAG bezeichnet. Gleichzeitig brachte man noch die Anfertigung des tranrigen Marienbildes mit den Junkern von Prag, jene des trau- rigen Christusbildes mit einem Michael Böhem in Verbindung, Werke, die erst im 16. Jahrhunderte ans dem Münster entfernt worden waren. Da die Junker von Prag für Personen galten, die uicht uur an der Fertig stellung des Thurmes hervorragenden Antheil hatten, sondern anch das „künstlich Marienbild“ von Prag ans Böheim angefertigt haben sollten, so lag es nahe, daß die angeblichen Meister des letzteren zu Malern wurden und als identisch mit den nächst Johann Hültz an der Vollendung des Straßburger Münsterthurmes betheiligten Künstlern auf einmal waren die iunkhern von Prag, qui extremam manum turri Argentora- tensi indidere. Auf diese Weise rückten die Innker von Prag in Straß- burg zu Meistern vor, die auf verschiedenen Kunstgebieten — als Archi- tekten und als Maler — ganz Hervorragendes geleistet haben sollten. Nun wurde auch das Wappen, welches dem wirklichen „Vollbringer des hohen Thurns hier zu Strasburg“ Johann Hültz zukam, allein auf die Junker von Prag als Fertigsteller des Banes bezogen und paßte bei flüchtiger Betrachtung auffallend zu jenem, das sie als Maler zu führen berechtigt waren. So stand mit einem Male das Wappen der Maler mit den Junkern von Prag in nächster Beziehnng, welche angesichts des Um- standes, daß sie in Künstlerkreisen hohes Ansehen genossen, die Sage bald in besonderer Weise zu erklären und zu verklären strebte. Eine in Straßburg ausgebildete Sage mußzte es gewiß auffallend finden, daß das Wappen der Maler und das eines angesehenen elsäfsischen Adelsgeschlechtes nahezu vollständig übereinstimmten, weshalb man zu glauben geneigt war, daß beide zueiuander in irgend einer Beziehung stehen müßzten, uud daß das stolze Grafengeschlecht, welches doch gewiß einer Verwendnng seines Wappens in Bürgerkreisen nicht ruhig zugesehen haben könnte, Einsprache gegen deu Gebranch desselben Abzeichens er hoben habe. So kounte offenbar nur eine Entscheidnng der höchsten Per- sönlichkeit — des Kaisers — den Künstlern das Recht verliehen haben, das erwähnte Wappen zu führen. Und da man wußte, daß die Arbeit des Johann Hültz, des Thurmvollenders, vorwiegend in die Regierungszeit Kaiser Sigismunds fiel, während welcher jedoch auch vor ihm ein anderer Meister am Münsterthurme gebant hatte, verlegte man diese Entscheidung
70 — Hild von Cöln“. Derselben scheint auch die Münsterthurmmedaille von 1565 Rechnung zu tragen, welche das Andenken dreier zu dem Thurme in Beziehung stehender Personen festhält und diese nach der Benennung der Mehrzahl der Individnen insgesammt als DIE DREI IVNCKHERN VON BRAG bezeichnet. Gleichzeitig brachte man noch die Anfertigung des tranrigen Marienbildes mit den Junkern von Prag, jene des trau- rigen Christusbildes mit einem Michael Böhem in Verbindung, Werke, die erst im 16. Jahrhunderte ans dem Münster entfernt worden waren. Da die Junker von Prag für Personen galten, die uicht uur an der Fertig stellung des Thurmes hervorragenden Antheil hatten, sondern anch das „künstlich Marienbild“ von Prag ans Böheim angefertigt haben sollten, so lag es nahe, daß die angeblichen Meister des letzteren zu Malern wurden und als identisch mit den nächst Johann Hültz an der Vollendung des Straßburger Münsterthurmes betheiligten Künstlern auf einmal waren die iunkhern von Prag, qui extremam manum turri Argentora- tensi indidere. Auf diese Weise rückten die Innker von Prag in Straß- burg zu Meistern vor, die auf verschiedenen Kunstgebieten — als Archi- tekten und als Maler — ganz Hervorragendes geleistet haben sollten. Nun wurde auch das Wappen, welches dem wirklichen „Vollbringer des hohen Thurns hier zu Strasburg“ Johann Hültz zukam, allein auf die Junker von Prag als Fertigsteller des Banes bezogen und paßte bei flüchtiger Betrachtung auffallend zu jenem, das sie als Maler zu führen berechtigt waren. So stand mit einem Male das Wappen der Maler mit den Junkern von Prag in nächster Beziehnng, welche angesichts des Um- standes, daß sie in Künstlerkreisen hohes Ansehen genossen, die Sage bald in besonderer Weise zu erklären und zu verklären strebte. Eine in Straßburg ausgebildete Sage mußzte es gewiß auffallend finden, daß das Wappen der Maler und das eines angesehenen elsäfsischen Adelsgeschlechtes nahezu vollständig übereinstimmten, weshalb man zu glauben geneigt war, daß beide zueiuander in irgend einer Beziehung stehen müßzten, uud daß das stolze Grafengeschlecht, welches doch gewiß einer Verwendnng seines Wappens in Bürgerkreisen nicht ruhig zugesehen haben könnte, Einsprache gegen deu Gebranch desselben Abzeichens er hoben habe. So kounte offenbar nur eine Entscheidnng der höchsten Per- sönlichkeit — des Kaisers — den Künstlern das Recht verliehen haben, das erwähnte Wappen zu führen. Und da man wußte, daß die Arbeit des Johann Hültz, des Thurmvollenders, vorwiegend in die Regierungszeit Kaiser Sigismunds fiel, während welcher jedoch auch vor ihm ein anderer Meister am Münsterthurme gebant hatte, verlegte man diese Entscheidung
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— 71 — im Anschlusse an die für Speckles Angaben maßgebende Ueberlieferung in die Regierungsjahre Sigismunds und bezog ste anf die unmittelbar vor Hültz genannten Junker von Prag, welche durch eine unrichtige Deutung des dem Johann Hültz zukommenden Wappens und seine unbegründete Beziehnng zu dem allgemein gebrauchten Malerwappen nun nicht bloß angesehene Baumeister, sondern anch berühmte Maler geworden waren. So hielt die Wappensage der Junker von Prag 1) die Thatsache fest, daß diejenigen Meister, welche das Oktogon des Straßburger Münsterthurmes errichteten, hanptsächlich unter der Regiernng Sigismunds arbeiteten, be- zog das Wappen des eigentlichen Thurmvollenders Johann Hültz auf die angeblich vor ihm beim Thurmbane, höchst wahrscheinlich aber bei Arbeiten für das Münster beschäftigten Junker von Prag und machte letztere, nach¬- dem das ihnen fälschlich beigelegte, mit dem Malerwappen identiftcirte Abzeichen in seiner anffallenden Aehnlichkeit mit dem Wappen eines her- vorragenden elsässischen Adelsgeschlechtes gedeutet worden war, zu gefeierten Malern, als welche nun die zugleich als Fertigsteller des Straßburger Münsterthurmes genannten „Junckhern von Prag“ lange in hohem An- sehen standen. Wie letztere jedoch niemals das Wappen des eigentlichen Thurmvollenders geführt haben können, so fand offenbar der erwähnte Wappenstreit, welcher an dasselbe unmittelbar anknitpfen müßte, überhaupt gar nicht statt. Durch die Wappensage war die Frage der Innker von Prag mit der Geschichte der Malerei verquickt werden. Die Möglichkeit und wohl- begründete Zulässigkeit einer solchen Wechselbeziehung schien durch andere Belege verbürgt zu werden, welche offenbar die Thätigkeit der Innker von Prag als Maler bestätigten. In diese Gruppe gehören drei den Junkern von Prag beigelegte Handzeichnungen der Universitätsbibliothek in Erlangen und der herzoglich Anhaltischen Behördenbibliothek in Dessau, früher der Bibliothek in Bernburg.2) Die erste Erlangener Handzeichnung (I. A 1; 13.8 cm X 13.7 cm) zeigt zwei bärtige Männer in sitzender Stellung; jener links, mit einer Art Judenhut bedacht, hält in der mäßig erhobenen Rechten eine Schrift- rolle, indes seine Linke auf dem Knie ruht. Um das Haupt des rechts 1) Verf. gedenkt die hier kurz angedeuteten Verhältnisfe in einer noch eingehen deren Darlegung demuächst zu begründen. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 174 bis 176 und S. 220 bis 222. — Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. O. S. 860 und Chytil, Petr Parléř. S. 32 gehen weder über das von der deutschen Arbeit Gebotene hinaus, noch lassen sie sich auf eine kritische Würdigung der Handzeichnuugen überhaupt ein.
— 71 — im Anschlusse an die für Speckles Angaben maßgebende Ueberlieferung in die Regierungsjahre Sigismunds und bezog ste anf die unmittelbar vor Hültz genannten Junker von Prag, welche durch eine unrichtige Deutung des dem Johann Hültz zukommenden Wappens und seine unbegründete Beziehnng zu dem allgemein gebrauchten Malerwappen nun nicht bloß angesehene Baumeister, sondern anch berühmte Maler geworden waren. So hielt die Wappensage der Junker von Prag 1) die Thatsache fest, daß diejenigen Meister, welche das Oktogon des Straßburger Münsterthurmes errichteten, hanptsächlich unter der Regiernng Sigismunds arbeiteten, be- zog das Wappen des eigentlichen Thurmvollenders Johann Hültz auf die angeblich vor ihm beim Thurmbane, höchst wahrscheinlich aber bei Arbeiten für das Münster beschäftigten Junker von Prag und machte letztere, nach¬- dem das ihnen fälschlich beigelegte, mit dem Malerwappen identiftcirte Abzeichen in seiner anffallenden Aehnlichkeit mit dem Wappen eines her- vorragenden elsässischen Adelsgeschlechtes gedeutet worden war, zu gefeierten Malern, als welche nun die zugleich als Fertigsteller des Straßburger Münsterthurmes genannten „Junckhern von Prag“ lange in hohem An- sehen standen. Wie letztere jedoch niemals das Wappen des eigentlichen Thurmvollenders geführt haben können, so fand offenbar der erwähnte Wappenstreit, welcher an dasselbe unmittelbar anknitpfen müßte, überhaupt gar nicht statt. Durch die Wappensage war die Frage der Innker von Prag mit der Geschichte der Malerei verquickt werden. Die Möglichkeit und wohl- begründete Zulässigkeit einer solchen Wechselbeziehung schien durch andere Belege verbürgt zu werden, welche offenbar die Thätigkeit der Innker von Prag als Maler bestätigten. In diese Gruppe gehören drei den Junkern von Prag beigelegte Handzeichnungen der Universitätsbibliothek in Erlangen und der herzoglich Anhaltischen Behördenbibliothek in Dessau, früher der Bibliothek in Bernburg.2) Die erste Erlangener Handzeichnung (I. A 1; 13.8 cm X 13.7 cm) zeigt zwei bärtige Männer in sitzender Stellung; jener links, mit einer Art Judenhut bedacht, hält in der mäßig erhobenen Rechten eine Schrift- rolle, indes seine Linke auf dem Knie ruht. Um das Haupt des rechts 1) Verf. gedenkt die hier kurz angedeuteten Verhältnisfe in einer noch eingehen deren Darlegung demuächst zu begründen. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 174 bis 176 und S. 220 bis 222. — Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. O. S. 860 und Chytil, Petr Parléř. S. 32 gehen weder über das von der deutschen Arbeit Gebotene hinaus, noch lassen sie sich auf eine kritische Würdigung der Handzeichnuugen überhaupt ein.
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72 Dargestellten schlingt sich eine Kopfbinde, deren Enden auf die linke Schulter herabfallen; die nach aufwärts gerichtete Rechte hält iu der Höhe der Schulter einen Quadranten. Ueber den Köpfen beider erscheint in einer Schrift, welche bereits dem vorgerückten 16. Jahrhunderte angehört, die Angabe „Juncker von Brag gemacht“. (Taf. III.) In der Auffassung und Behandlung der Figuren stimmt zu dieser Zeichnung eine zweite der Sammlung zu Erlangen (I. A 2; 14.2 em X 17.8 cm), welche drei Figuren bietet. Wieder erscheint links ein sitzender, bärtiger Mann, eine spitz zulaufende Mütze auf dem Haupte, erhebt die rechte Hand wie unterweisend und umfaßt mit der linken ein Schriftband. Ein solches, nur mehr aufgerollt und über den rechten Arm geschlungen, halten auch die Häude einer in der Mitte sitzenden Jungfrau, unter deren leicht vorgebeugtem Kopfe eine Agraffe das Oberkleid zusammenhält. Ihr wendet den Rücken zu ein bärtiger, aufrecht stehender Mann, der mit dem rechten Uuterarme das Oberkleid emporhebt und, nach links ausschreitend, sich auf einen in der linken Hand sichtbaren derben Stock stützt. Ob auf dem gegen die Mittelfigur tief herabgeheuden Ausschnitte einmal eine Be- zeichnung wie auf Bl. I. A 1 staud, läßt sich durch nichts erweisen. (Taf. IV.) Die Zeichnung in Dessau stellt einen auf einer Erhöhung stehenden jugendlichen Apostel dar, welcher mit der in faltigem Gewande verhüllten Rechten ein Buch hält; die über seinem Haupte angebrachte Inschrift „Juncker von Brag gemacht“ (Taf. V.) spricht auch diese Arbeit, welche stilistisch zu den Erlanger Blätteru stimmt, den Junkern von Prag zu.1) Woltmann hat zutreffend hervorgehoben, daß die Darstellungen der genaunten Zeichnungen „iu Proportionen, Kopftypen, Händen und Ge- wandung schlagend den Charakter der Prager Schule zeigen“.7) Am deutlichsten tritt die Anuäherung auf dem Erlanger Blatte I. A 1 zutage, dessen ausdrucksvolle Köpfe mit den rnhigen Augen, den stark betonten Backenknochen in mancher Buchmalereileistung Böhmeus unter Wenzel IV. Verwandtes fluden. Der links sttzende Mann beider Erlanger Zeichnuugen bietet in der ganzen Haltung, in der Bewegnug der Rechten, in der Be- handlung des Mundes und der Lippen, jeder der beiden anderen Mänuer im Typus des großen breiteu Kopfes, iu der Modellirung der derben Nase, in der etwas mehr als soust anderswo vortretenden Unterlippe, in der eigenartig lockigen Durcharbeitung des Barthaares so viel Ueberein- 1) W. v. Seidlitz, Zeichnungen alter deutscher Meister in Dessau. Jahrbuch der kgl. preußischen Kuustsammlungen, 2. Band (Berlin 1881), S. 4 beschreibt und charakterifirt ausreichend das Dessauer Blatt. 2) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 43 und 44.
72 Dargestellten schlingt sich eine Kopfbinde, deren Enden auf die linke Schulter herabfallen; die nach aufwärts gerichtete Rechte hält iu der Höhe der Schulter einen Quadranten. Ueber den Köpfen beider erscheint in einer Schrift, welche bereits dem vorgerückten 16. Jahrhunderte angehört, die Angabe „Juncker von Brag gemacht“. (Taf. III.) In der Auffassung und Behandlung der Figuren stimmt zu dieser Zeichnung eine zweite der Sammlung zu Erlangen (I. A 2; 14.2 em X 17.8 cm), welche drei Figuren bietet. Wieder erscheint links ein sitzender, bärtiger Mann, eine spitz zulaufende Mütze auf dem Haupte, erhebt die rechte Hand wie unterweisend und umfaßt mit der linken ein Schriftband. Ein solches, nur mehr aufgerollt und über den rechten Arm geschlungen, halten auch die Häude einer in der Mitte sitzenden Jungfrau, unter deren leicht vorgebeugtem Kopfe eine Agraffe das Oberkleid zusammenhält. Ihr wendet den Rücken zu ein bärtiger, aufrecht stehender Mann, der mit dem rechten Uuterarme das Oberkleid emporhebt und, nach links ausschreitend, sich auf einen in der linken Hand sichtbaren derben Stock stützt. Ob auf dem gegen die Mittelfigur tief herabgeheuden Ausschnitte einmal eine Be- zeichnung wie auf Bl. I. A 1 staud, läßt sich durch nichts erweisen. (Taf. IV.) Die Zeichnung in Dessau stellt einen auf einer Erhöhung stehenden jugendlichen Apostel dar, welcher mit der in faltigem Gewande verhüllten Rechten ein Buch hält; die über seinem Haupte angebrachte Inschrift „Juncker von Brag gemacht“ (Taf. V.) spricht auch diese Arbeit, welche stilistisch zu den Erlanger Blätteru stimmt, den Junkern von Prag zu.1) Woltmann hat zutreffend hervorgehoben, daß die Darstellungen der genaunten Zeichnungen „iu Proportionen, Kopftypen, Händen und Ge- wandung schlagend den Charakter der Prager Schule zeigen“.7) Am deutlichsten tritt die Anuäherung auf dem Erlanger Blatte I. A 1 zutage, dessen ausdrucksvolle Köpfe mit den rnhigen Augen, den stark betonten Backenknochen in mancher Buchmalereileistung Böhmeus unter Wenzel IV. Verwandtes fluden. Der links sttzende Mann beider Erlanger Zeichnuugen bietet in der ganzen Haltung, in der Bewegnug der Rechten, in der Be- handlung des Mundes und der Lippen, jeder der beiden anderen Mänuer im Typus des großen breiteu Kopfes, iu der Modellirung der derben Nase, in der etwas mehr als soust anderswo vortretenden Unterlippe, in der eigenartig lockigen Durcharbeitung des Barthaares so viel Ueberein- 1) W. v. Seidlitz, Zeichnungen alter deutscher Meister in Dessau. Jahrbuch der kgl. preußischen Kuustsammlungen, 2. Band (Berlin 1881), S. 4 beschreibt und charakterifirt ausreichend das Dessauer Blatt. 2) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 43 und 44.
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73 stimmendes, daß man, da auch die Schwächen z. B. der Hände und Füße sich decken, beide Erlanger Blätter derselben Hand zurechnen kann, welche nach der Aufschrift des einen zunächst einem „Juncker von Brag“ zukom- men müste. Da auf Grund desselben Anhaltspunktes auch das Dessauer Blatt als Leistung eines -Juncker von Brag“ zu betrachten wäre, so könnte es scheinen, als ob durch die Zeichnungen zu Erlangen und Dessau die Thätigkeit der Junker von Prag, die Lazius als berühmte Maler feierte, sich mit Leichtigkeit für das Gebiet der Malerei erweisen ließe. Dieser Annahmne stehen jedoch schwerwiegende Bedenken entgegen. Mögen auch die erwähnten Zeichnungen insgesammt im Geiste der böh- mischen Malereien gehalten sein und demnach wohl von einem in Böhmen thätigen oder herangebildeten Meister stammen, so fehlt doch trotz der Ueberschriften zweier Blätter die Berechtigung, letzteren für einen Innker von Prag zu erklären. Denn die beiden Ueberschriften gehören frühestens dem stark vorgeschrittenen 16. Jahrhunderte an, 1) stammen also sicher nicht unmittelbar von der Hand jener Junker von Prag, welche Lazius zu den berühmten Malern während der Regierung Kaiser Sigismunds zählt, und verlieren durch den Umstand, daß sie erst mehr als ein Jahr- hundert nach der Lebenszeit der Junker von Prag aufgesetzt wurden, die nachdrütcklichste Bekräftigung ihrer Zuverlässigkeit. Die letztere schwindet auch, wenn man erwägt, daß die von Matthäus Roritzer und Hans Schmnttermayer genannten Junker von Prag gleichfalls in die ersten Jahrzehente des 15. Jahrhundertes zu verweisen sind und daher ebenso wenig wie die unter Sigismund als Maler gepriesenen Junker von Prag die frühestens dem ausgehenden 16. Jahrhunderte angehörigen Ueber schriften beigesetzt haben können. Dieselben stammen sicher nicht unmittel- bar von der Hand der Innker von Prag. welche nach Lazius angeblich Maler, nach Roritzer und Schmuttermayer unstreitig bauverständige Stein- metzen waren. Da die Ueberschriften der Handzeichnungen zu Erlangen und Dessau gewiß nicht von den Junkern von Prag selbst herrühren, liegt wohl die Frage nahe, ob die Beisetzung solcher Angaben gerade einer gewissen Anschauung der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundertes, aus welcher ja 1) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 221. — Pangerl- Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 43. — Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. D. S. 168, Anm. 2. — Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 390 setzt sie „frühestens Ausgang des 15. oder Beginn des 16. Jahrhunderts“, was im Hinblicke auf den Schrift- charakter sicher zu früh ist.
73 stimmendes, daß man, da auch die Schwächen z. B. der Hände und Füße sich decken, beide Erlanger Blätter derselben Hand zurechnen kann, welche nach der Aufschrift des einen zunächst einem „Juncker von Brag“ zukom- men müste. Da auf Grund desselben Anhaltspunktes auch das Dessauer Blatt als Leistung eines -Juncker von Brag“ zu betrachten wäre, so könnte es scheinen, als ob durch die Zeichnungen zu Erlangen und Dessau die Thätigkeit der Junker von Prag, die Lazius als berühmte Maler feierte, sich mit Leichtigkeit für das Gebiet der Malerei erweisen ließe. Dieser Annahmne stehen jedoch schwerwiegende Bedenken entgegen. Mögen auch die erwähnten Zeichnungen insgesammt im Geiste der böh- mischen Malereien gehalten sein und demnach wohl von einem in Böhmen thätigen oder herangebildeten Meister stammen, so fehlt doch trotz der Ueberschriften zweier Blätter die Berechtigung, letzteren für einen Innker von Prag zu erklären. Denn die beiden Ueberschriften gehören frühestens dem stark vorgeschrittenen 16. Jahrhunderte an, 1) stammen also sicher nicht unmittelbar von der Hand jener Junker von Prag, welche Lazius zu den berühmten Malern während der Regierung Kaiser Sigismunds zählt, und verlieren durch den Umstand, daß sie erst mehr als ein Jahr- hundert nach der Lebenszeit der Junker von Prag aufgesetzt wurden, die nachdrütcklichste Bekräftigung ihrer Zuverlässigkeit. Die letztere schwindet auch, wenn man erwägt, daß die von Matthäus Roritzer und Hans Schmnttermayer genannten Junker von Prag gleichfalls in die ersten Jahrzehente des 15. Jahrhundertes zu verweisen sind und daher ebenso wenig wie die unter Sigismund als Maler gepriesenen Junker von Prag die frühestens dem ausgehenden 16. Jahrhunderte angehörigen Ueber schriften beigesetzt haben können. Dieselben stammen sicher nicht unmittel- bar von der Hand der Innker von Prag. welche nach Lazius angeblich Maler, nach Roritzer und Schmuttermayer unstreitig bauverständige Stein- metzen waren. Da die Ueberschriften der Handzeichnungen zu Erlangen und Dessau gewiß nicht von den Junkern von Prag selbst herrühren, liegt wohl die Frage nahe, ob die Beisetzung solcher Angaben gerade einer gewissen Anschauung der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundertes, aus welcher ja 1) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 221. — Pangerl- Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 43. — Walderdorff, Die Jungkherrn von Prag a. a. D. S. 168, Anm. 2. — Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 390 setzt sie „frühestens Ausgang des 15. oder Beginn des 16. Jahrhunderts“, was im Hinblicke auf den Schrift- charakter sicher zu früh ist.
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— 74 — die Znsätze stammen, entgegenkam und vielleicht gar in gewinnbringender Weise ausgenützt wurde. Dem ersten Jahrzehent der zweiten Hälfte des 16. Jahrhnndertes entstammt die Angabe des Lazius, welche die Innker von Prag als berühmte, für die Maler Deutschlands sehr beachtenswerthe Meister feierte und noch am Ende des Jahrhundertes in die „schwäbische Chronik“ des Crnsius, im 17. Jahrhnnderte aber in Zeillers „Reisbuch“ überging. 1) 1565 wurde die oftmals erwähnte Münstermedaille geprägt, wodnrch den Junkern von Prag erhöhte Aufmerksamkeit zugekehrt wurde; nicht viel später gedachte Speckle in seinen Collectaneen derselben Meister. Die Junker von Prag standen mithin während der zwetten Hälfte des 16. Jahrhundertes im Vordergrunde eines augenscheinlich weiteren Kunst- interesses, welches ste, da ja das Werk des Lazius hochangesehen und stark verbreitet war, namentlich als Maler ersten Ranges schätzte. Diese- Werthschätzung fällt zngleich in eine Zeit, in welcher die kunstfreundlichen Kreise der Gebildeten, denen des Lazins Arbeit am leichtesten zugänglich war, sich der Sammlung von Knnstgegenständen aller Art hingaben und auch die Handzeichnuugen bekannter Meister als erwerbenswerthe Gegen- stände ihrer Sammlungen zu betrachten begannen. Ist doch z. B. sehr wohl bekannt, wie ungemein hoch Cardinal Granvella und Kaiser Rudolf II. Dütrerzeichnungen hielten. Eine solche Periode bot gewiß auch Augenblicke, in welchen man sich nach erwerbungsfähigen Werken der gerade viel ge- nannten Junker von Prag umsah und Fragen daruach laut wurden. Die Anlage von Kunstsammlungen und der Kunsthandel standen naturgemäß stets in innigsten Wechselbeziehnugen, da letzterer auf die Wünsche und Erfordernisse der ersteren vor allem zu achten hat. Daher kann es keinent Zweifel unterliegen, daß der Kunsthaudel der zweiten Hälfte des 16. Jahxhundertes auch auf die damals als hochberüthmte Maler bekanuten Junker von Prag Rücksicht zu nehmen begaun und Liebhabern Werke derselben zur Verfügung stellte. Diese Thatsache findet eine Bestätigung durch die schon lange bekannten Stellen aus dem 1573 und 1574 ange- fertigten Verzeichnisse über den Besitz des Willibald Imhof d. Ae. an Knnstgegeuständen sowie aus dem 1580 über seinen Nachlaß aufgenom- menen Inventar; 2) beide Onellen erwähnen ein in Leder gebundenes Buch mit vielen Handzeichnungen, „darinnen vil von den Junckern (Junckherrn) von Prag, vom Bentzen, Auch Schön Martin“. Wenn 1) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 62. — Walderdorff, Die Jungk- herru von Prag a. a. O. S. 166, Anm. 2. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 222.
— 74 — die Znsätze stammen, entgegenkam und vielleicht gar in gewinnbringender Weise ausgenützt wurde. Dem ersten Jahrzehent der zweiten Hälfte des 16. Jahrhnndertes entstammt die Angabe des Lazius, welche die Innker von Prag als berühmte, für die Maler Deutschlands sehr beachtenswerthe Meister feierte und noch am Ende des Jahrhundertes in die „schwäbische Chronik“ des Crnsius, im 17. Jahrhnnderte aber in Zeillers „Reisbuch“ überging. 1) 1565 wurde die oftmals erwähnte Münstermedaille geprägt, wodnrch den Junkern von Prag erhöhte Aufmerksamkeit zugekehrt wurde; nicht viel später gedachte Speckle in seinen Collectaneen derselben Meister. Die Junker von Prag standen mithin während der zwetten Hälfte des 16. Jahrhundertes im Vordergrunde eines augenscheinlich weiteren Kunst- interesses, welches ste, da ja das Werk des Lazius hochangesehen und stark verbreitet war, namentlich als Maler ersten Ranges schätzte. Diese- Werthschätzung fällt zngleich in eine Zeit, in welcher die kunstfreundlichen Kreise der Gebildeten, denen des Lazins Arbeit am leichtesten zugänglich war, sich der Sammlung von Knnstgegenständen aller Art hingaben und auch die Handzeichnuugen bekannter Meister als erwerbenswerthe Gegen- stände ihrer Sammlungen zu betrachten begannen. Ist doch z. B. sehr wohl bekannt, wie ungemein hoch Cardinal Granvella und Kaiser Rudolf II. Dütrerzeichnungen hielten. Eine solche Periode bot gewiß auch Augenblicke, in welchen man sich nach erwerbungsfähigen Werken der gerade viel ge- nannten Junker von Prag umsah und Fragen daruach laut wurden. Die Anlage von Kunstsammlungen und der Kunsthandel standen naturgemäß stets in innigsten Wechselbeziehnugen, da letzterer auf die Wünsche und Erfordernisse der ersteren vor allem zu achten hat. Daher kann es keinent Zweifel unterliegen, daß der Kunsthaudel der zweiten Hälfte des 16. Jahxhundertes auch auf die damals als hochberüthmte Maler bekanuten Junker von Prag Rücksicht zu nehmen begaun und Liebhabern Werke derselben zur Verfügung stellte. Diese Thatsache findet eine Bestätigung durch die schon lange bekannten Stellen aus dem 1573 und 1574 ange- fertigten Verzeichnisse über den Besitz des Willibald Imhof d. Ae. an Knnstgegeuständen sowie aus dem 1580 über seinen Nachlaß aufgenom- menen Inventar; 2) beide Onellen erwähnen ein in Leder gebundenes Buch mit vielen Handzeichnungen, „darinnen vil von den Junckern (Junckherrn) von Prag, vom Bentzen, Auch Schön Martin“. Wenn 1) Seeberg, Die Juncker von Prag. S. 62. — Walderdorff, Die Jungk- herru von Prag a. a. O. S. 166, Anm. 2. 2) Seeberg, Die beiden Juncker von Prag a. a. O. S. 222.
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75 — nun die beiden Erlanger Blätter wahrscheinlich aus dem genannten Bande stammen, 1) so gereicht ihnen gerade diese Herknnft rücksichtlich ihrer Zu- weisnng an die Innker von Prag nicht zur Empfehlnng. Es ist heute nicht mehr mit unbedingter Sicherheit zu entscheiden; ob die Anfschriften der Zeichnnngen schon vorhanden waren, als sie in Imhofsschen Besitz gelangten, oder während des Verbleibens in letzterem „im Verlanfe des 16. Jahrhundertes alter sicherer Tradition zufolge erst darauf gesetzt wurden". Die spätere Anbringung, anf welche auch der Charakter der Schrift hindentet, wird wahrscheinlicher angesichts der Thatsache, daß unter den im Imhofsschen Besitze erscheinenden Knnstgegen ständen nachweisbar mannigfache Fälschungen begegnen, die gerade an damals hochgeschätzte Namen, wie den Dürers,2) anknüpfen. Dies macht es anch mehr als fraglich, ob die in dem Handzeichnungenbande enthal- tenen Blätter, die nach den Angaben des Verzeichnisses und des Inven- tares genan bezeichnet gewesen sein müssen, um bestimmten Meistern zu gesprochen werden zu können, wirklich „von den Junckern von Prag“ stammten. Letzteres ist noch nicht dadurch verbürgt, daß im Imhofschen Besitze sich gewiß Handzeichnnngen befanden, die man nach augenschein lich zutreffenden Anhaltspunkten den Junkern von Prag beilegen zu dürfen vermeinte. Da nun die Erlanger Handzeichnungen vermuthlich aus dem ehemaligen Imhofschen Besitze herrühren und die Aufschrift der einen erst aus den späteren Jahrzehenten des 16. Jahrhundertes stammt, in welchen offenbar genauer bezeichnete Handzeichnungen der Junker von Prag im Besitze Imhofs und seiner Erben erwähnt sind, so erscheint die Annahme berechtigt, daß die Aufschriften erst in Nürnberg auf Veranlas sung W. Imhofs beigesetzt wurden, um Stücke, deren Art sich jener der böhmischen Arbeiten näherte, zn Leistungen der damals gefeierten Junker von Prag zu stempeln. Die zweite Hälfte des 16. Jahrhundertes war demnach in Rücksicht auf die gerade besonders blühende Hochhaltung dieser Künstler, anf die infolge des zunehmenden Sammeleifers gesteigerte Werthschätzung der Handzeichnungen berühmter Meister, auf das Vorhan- densein solcher im Besitze von Sammlern und Kunsthändlern sowie auf die erweisbare Herstellung von Fälschungen der Kunstwerke in dem sür Handzeichnungen der Innker von Prag zunächst wichtigen Imhofschen Besitze wie keine andere Zeit geeignet, der nachträglichen Bezeichnung von 1) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 390 spricht sich auch dafür aus. 2) Thausiug, Düxer. I. S. 187 bis 190.
75 — nun die beiden Erlanger Blätter wahrscheinlich aus dem genannten Bande stammen, 1) so gereicht ihnen gerade diese Herknnft rücksichtlich ihrer Zu- weisnng an die Innker von Prag nicht zur Empfehlnng. Es ist heute nicht mehr mit unbedingter Sicherheit zu entscheiden; ob die Anfschriften der Zeichnnngen schon vorhanden waren, als sie in Imhofsschen Besitz gelangten, oder während des Verbleibens in letzterem „im Verlanfe des 16. Jahrhundertes alter sicherer Tradition zufolge erst darauf gesetzt wurden". Die spätere Anbringung, anf welche auch der Charakter der Schrift hindentet, wird wahrscheinlicher angesichts der Thatsache, daß unter den im Imhofsschen Besitze erscheinenden Knnstgegen ständen nachweisbar mannigfache Fälschungen begegnen, die gerade an damals hochgeschätzte Namen, wie den Dürers,2) anknüpfen. Dies macht es anch mehr als fraglich, ob die in dem Handzeichnungenbande enthal- tenen Blätter, die nach den Angaben des Verzeichnisses und des Inven- tares genan bezeichnet gewesen sein müssen, um bestimmten Meistern zu gesprochen werden zu können, wirklich „von den Junckern von Prag“ stammten. Letzteres ist noch nicht dadurch verbürgt, daß im Imhofschen Besitze sich gewiß Handzeichnnngen befanden, die man nach augenschein lich zutreffenden Anhaltspunkten den Junkern von Prag beilegen zu dürfen vermeinte. Da nun die Erlanger Handzeichnungen vermuthlich aus dem ehemaligen Imhofschen Besitze herrühren und die Aufschrift der einen erst aus den späteren Jahrzehenten des 16. Jahrhundertes stammt, in welchen offenbar genauer bezeichnete Handzeichnungen der Junker von Prag im Besitze Imhofs und seiner Erben erwähnt sind, so erscheint die Annahme berechtigt, daß die Aufschriften erst in Nürnberg auf Veranlas sung W. Imhofs beigesetzt wurden, um Stücke, deren Art sich jener der böhmischen Arbeiten näherte, zn Leistungen der damals gefeierten Junker von Prag zu stempeln. Die zweite Hälfte des 16. Jahrhundertes war demnach in Rücksicht auf die gerade besonders blühende Hochhaltung dieser Künstler, anf die infolge des zunehmenden Sammeleifers gesteigerte Werthschätzung der Handzeichnungen berühmter Meister, auf das Vorhan- densein solcher im Besitze von Sammlern und Kunsthändlern sowie auf die erweisbare Herstellung von Fälschungen der Kunstwerke in dem sür Handzeichnungen der Innker von Prag zunächst wichtigen Imhofschen Besitze wie keine andere Zeit geeignet, der nachträglichen Bezeichnung von 1) Kraus, Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. I. S. 390 spricht sich auch dafür aus. 2) Thausiug, Düxer. I. S. 187 bis 190.
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76 — Handzeichnungen als Schöpfungen der Junker von Prag Vorschub zu leisten. Gab die Münzen- und Medaillensammlung W. Imhofs wirklich die Gelegenheit zu Fälschungen,1) so erscheint mit diesem Sachverhalte auch ein weiterer Anhaltspunkt für die Bezeichnung der wahrscheinlich aus Imhofsschen Besitze stammenden Junkerzeichnungen gewonnen. Die Schreib- weise „Brag“ stimmt nämlich mit jener der Straßburger Münsterthurm- medaille von 1565 überein, welche das Vorbild dafür gewesen sein dürfte; ein solcher Zusammenhang bietet auch zeitlich gar keine Schwierigkeiten, da gerade nach allen Verhältnissen die größte Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die heute mit dem Namen der Junker von Prag versehenen Zeichnungen erst während ihrer Zugehörigkeit zum Imhoffschen Besitze die eine bestimmte Herkunft betonenden Aufschriften erhielten. Letztere müssen von der Hand eines Mannes und auf Anregung einer Persön- lichkeit ausgeführt sein, welche nur an dem eben Landläufigen festhielt und sich mit einem oberflächlichen Hinweise auf die Junker von Prag als Maler begnügte, ohne sich darüber klar zn sein, ob die Bezeichnung der den Junkern beigelegten Blätter auch wirklich mit der Bezeichnungsart der Künstler ans der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes sich deckt. Die- selbe bietet ja nur ansnahmsweise den vollen Namen, öfters ein manch- mal schwer deutbares Monogramm des Künstlers, während weitaus in den meisten Fällen jede Angabe für die Bestimmung der Persönlichkeit des Meisters fehlt. Zeichnungen in so genauer Weise zn signiren, wäre gewiß keinem Künstler der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes eingefallen. Daher stellen sich die Aufschriften der Junkerzeichnungen als höchst plumpe Beigaben 2) dar, die ohne Ricksicht auf die dafür wirklich in Betracht zn ziehenden Verhältnisse gewisse gerade stark verbreitete Anschaunngen über die Innker von Prag dem Interessenkreise des gegen das Ende des 16. Jahrhundertes immer lebhafter blühenden Kunsthandels dienstbar zu machen suchten. Weder die seit Lazins wiederholt anftanchende Wappensage, noch die Aufschriften der Zeichnnngen in Erlangen und Dessau können auch nur annähernd die Thatsache beweisen, daß die Junker von Prag, die 1) Thausing, Dürer. I. S. 188. 2) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 und 334 setzt die Lebenszeit der Junker von Prag ins 14. Jahrhundert und behauptet im unmittelbaren Auschlusse daran: „Dadurch gewinnen die Aufschriften eines Sammlers aus dem 16. Jahrhnndert anf einigen figürlichen, ganz im Stil der Prager Malerschule gehaltenen Zeichnuugen.“
76 — Handzeichnungen als Schöpfungen der Junker von Prag Vorschub zu leisten. Gab die Münzen- und Medaillensammlung W. Imhofs wirklich die Gelegenheit zu Fälschungen,1) so erscheint mit diesem Sachverhalte auch ein weiterer Anhaltspunkt für die Bezeichnung der wahrscheinlich aus Imhofsschen Besitze stammenden Junkerzeichnungen gewonnen. Die Schreib- weise „Brag“ stimmt nämlich mit jener der Straßburger Münsterthurm- medaille von 1565 überein, welche das Vorbild dafür gewesen sein dürfte; ein solcher Zusammenhang bietet auch zeitlich gar keine Schwierigkeiten, da gerade nach allen Verhältnissen die größte Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die heute mit dem Namen der Junker von Prag versehenen Zeichnungen erst während ihrer Zugehörigkeit zum Imhoffschen Besitze die eine bestimmte Herkunft betonenden Aufschriften erhielten. Letztere müssen von der Hand eines Mannes und auf Anregung einer Persön- lichkeit ausgeführt sein, welche nur an dem eben Landläufigen festhielt und sich mit einem oberflächlichen Hinweise auf die Junker von Prag als Maler begnügte, ohne sich darüber klar zn sein, ob die Bezeichnung der den Junkern beigelegten Blätter auch wirklich mit der Bezeichnungsart der Künstler ans der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes sich deckt. Die- selbe bietet ja nur ansnahmsweise den vollen Namen, öfters ein manch- mal schwer deutbares Monogramm des Künstlers, während weitaus in den meisten Fällen jede Angabe für die Bestimmung der Persönlichkeit des Meisters fehlt. Zeichnungen in so genauer Weise zn signiren, wäre gewiß keinem Künstler der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes eingefallen. Daher stellen sich die Aufschriften der Junkerzeichnungen als höchst plumpe Beigaben 2) dar, die ohne Ricksicht auf die dafür wirklich in Betracht zn ziehenden Verhältnisse gewisse gerade stark verbreitete Anschaunngen über die Innker von Prag dem Interessenkreise des gegen das Ende des 16. Jahrhundertes immer lebhafter blühenden Kunsthandels dienstbar zu machen suchten. Weder die seit Lazins wiederholt anftanchende Wappensage, noch die Aufschriften der Zeichnnngen in Erlangen und Dessau können auch nur annähernd die Thatsache beweisen, daß die Junker von Prag, die 1) Thausing, Dürer. I. S. 188. 2) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 333 und 334 setzt die Lebenszeit der Junker von Prag ins 14. Jahrhundert und behauptet im unmittelbaren Auschlusse daran: „Dadurch gewinnen die Aufschriften eines Sammlers aus dem 16. Jahrhnndert anf einigen figürlichen, ganz im Stil der Prager Malerschule gehaltenen Zeichnuugen.“
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77 nach Roritzer und Schmuttermayer sicher bauverstäudige Steinmetzen waren, nicht minder als Maler hochangesehen waren. Das entspricht voll- ständig den im 15. Jahrhunderte allgemein herrschenden Verhältnissen, nach welchen, wie man schon früher sehr zutreffend bemerkte 1) und in der mit der rüstigen Veröffentlichung neuen, reichen Urkundenmateriales immer klarer werdenden Zunftorganisation des ausgehenden Mittelalters stets durch weitere Belege erhärten kann, die „Baumeister, Bauhandwerker, Steinmetzen einerseits, Maler und Bildschnitzer andererseits ganz verschie- denen Handwerksgenossenschaften“ angehörten. So bleibt aber für „die steigende Wahrscheinlichkeit, daß die Jungherren von Prag nicht bloß Architekten, sondern auch Maler waren“,2) kein Platz. Während die Ge- wißheit sich nicht bestreiten läßt, daß die Genannten bauverständige Stein- metzen gewesen sein müssen, erweisen sich die Belege, welche auch Bezie- hungen zur Malerei verbürgen sollten, bei eingehender Betrachtung gerade für die Begründung dieser Wechselbeziehungen vollständig haltlos. Mit der Geschichte der spätmittelalterlichen Malerei haben die Junker von Prag auch nicht das Geringste zu thun. Ohne der Thatsache Rechnung zu tragen, daß sich die Frage der Junker von Prag nicht mit der Entwicklnng der mittelalterlichen Malerei in Verbindung bringen lasse, hat man lange die vollständig unbegründete Annahme einer solchen Wechselbeziehung feftgehalten und sogar, von der Prager Malerzeche und ihren Mitgliedern ausgehend, eine neue Erklärnng versucht. Ebensowenig, wie die als banverständige Steinmetzen sicher erweisbaren Junker von Prag üverhanpt einer Malerzunft des 15. Jahr- hundertes angehören konnten, stand ihuen der Eintritt in die Prager Malerzeche fret, welche zunächst „moler und schilder“ gestiftet hatten.3) Außer diesen zählten, wie die ziemlich umfangreichen und ausführlichen Namensverzeichnisse aus dem 14. Jahrhnnderte und den ersten Jahrzehenten des 15. feststellen lassen,4) zum Verbande der Malerzeche wiederholt Bild- schnitzer, Goldschläger, Pergamentmacher, Buchmaler, Buchbinder, während kein einziger Steinmetz oder Maurer begegnet. Dieses Verhältniß wieder holter Erwähnung von Vertretern der zuerst genannten Kunstzweige zu dem vollständigen Uebergehen jedes zum Bau oder Steinmetzenhandwerke gehörigen Kunstbeflifsenen beruhte natürlich nur auf der Thatsache, daß 1) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 132, Anm. 371. 2) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 334. 3) Pangers-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 54. 4) Ebendas. S. 84 bis 88 und S. 14.
77 nach Roritzer und Schmuttermayer sicher bauverstäudige Steinmetzen waren, nicht minder als Maler hochangesehen waren. Das entspricht voll- ständig den im 15. Jahrhunderte allgemein herrschenden Verhältnissen, nach welchen, wie man schon früher sehr zutreffend bemerkte 1) und in der mit der rüstigen Veröffentlichung neuen, reichen Urkundenmateriales immer klarer werdenden Zunftorganisation des ausgehenden Mittelalters stets durch weitere Belege erhärten kann, die „Baumeister, Bauhandwerker, Steinmetzen einerseits, Maler und Bildschnitzer andererseits ganz verschie- denen Handwerksgenossenschaften“ angehörten. So bleibt aber für „die steigende Wahrscheinlichkeit, daß die Jungherren von Prag nicht bloß Architekten, sondern auch Maler waren“,2) kein Platz. Während die Ge- wißheit sich nicht bestreiten läßt, daß die Genannten bauverständige Stein- metzen gewesen sein müssen, erweisen sich die Belege, welche auch Bezie- hungen zur Malerei verbürgen sollten, bei eingehender Betrachtung gerade für die Begründung dieser Wechselbeziehungen vollständig haltlos. Mit der Geschichte der spätmittelalterlichen Malerei haben die Junker von Prag auch nicht das Geringste zu thun. Ohne der Thatsache Rechnung zu tragen, daß sich die Frage der Junker von Prag nicht mit der Entwicklnng der mittelalterlichen Malerei in Verbindung bringen lasse, hat man lange die vollständig unbegründete Annahme einer solchen Wechselbeziehung feftgehalten und sogar, von der Prager Malerzeche und ihren Mitgliedern ausgehend, eine neue Erklärnng versucht. Ebensowenig, wie die als banverständige Steinmetzen sicher erweisbaren Junker von Prag üverhanpt einer Malerzunft des 15. Jahr- hundertes angehören konnten, stand ihuen der Eintritt in die Prager Malerzeche fret, welche zunächst „moler und schilder“ gestiftet hatten.3) Außer diesen zählten, wie die ziemlich umfangreichen und ausführlichen Namensverzeichnisse aus dem 14. Jahrhnnderte und den ersten Jahrzehenten des 15. feststellen lassen,4) zum Verbande der Malerzeche wiederholt Bild- schnitzer, Goldschläger, Pergamentmacher, Buchmaler, Buchbinder, während kein einziger Steinmetz oder Maurer begegnet. Dieses Verhältniß wieder holter Erwähnung von Vertretern der zuerst genannten Kunstzweige zu dem vollständigen Uebergehen jedes zum Bau oder Steinmetzenhandwerke gehörigen Kunstbeflifsenen beruhte natürlich nur auf der Thatsache, daß 1) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 132, Anm. 371. 2) Gurlitt, Beiträge a. a. O. Sp. 334. 3) Pangers-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 54. 4) Ebendas. S. 84 bis 88 und S. 14.
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— 78 — die Prager Malerzeche außer den Malern selbst wohl noch Angehörige aller zur Malerei in irgend einer Beziehung stehenden Kunstgebiete um- faßte, sicher aber keine Steinmetzen oder Maurer aufnahm; denn wäre letzteres wirklich auch bloß ab und zu der Fall gewesen, so müßten diese wie jene in den Verzeichnissen der Malerzeche erwähnt sein. Da letztere weder einen Steinmetzen noch einen Maurer kennen, so ist die von tsche- chischer Seite aufgestellte Ansicht vollständig unrichtig, daß zur Prager Malerzeche auch Steinmetzen gehörten.1) Daher können auch die Junker von Prag, welche erwiesenermaßen bauverständige Steinmetzen waren, nicht zum Verbande der Prager Malerzeche gehört haben; ebensowenig lassen sie sich mit bestimmten Persönlichkeiten der erwähnten Namensver zeichnisse irgendwie identifieiren. Es wurde nämlich versucht, drei in den Verzeichnissen der Prager Malerzeche genannte Meister, deren Namensform nichts anderes als eine Uebertragung der Bezeichnung „Junker“ ins Tschechische zu bieten schien, als die „Junker von Prag“ zu deuten. In der Gruppe der „Animae magistrorum pictoriae artis“ erscheinen Panicz Waczlaw, Panicz Petr und Panicz Janek.2) Da das Wort „Panicz“ im Tschechischen thatsächlich „Junker, Jungherr, Junggeselle“ bedeutet, konnte Wocel es begreiflicher- weise viel wahrscheinlicher finden, daß „die Namen Waczlaw, Petr und Janek Panicz die in neuester Zeit viel besprochenen Jungherrn von Prag bezeichnen“; ja, die Dreizahl der Panicz würde sogar am ehesten der durch die Straßburger Münsterthurmmedaille von 1565 überlieferten Junkerzahl entsprechen. So wurden nun die im letzten Namensverzeich¬ nisse der Prager Malerzeche genannten drei Panicz mit den Junkern von Prag identificirt.3) Schon Grueber hat mit Recht auf die Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens hingewiesen,4) da der Identifieirung sachliche Bedenken ent gegenstehen. Darüber kann kein Zweifel herrschen, daß die drei Panicz 1) Wocel, Die Kirche des ehenaligen Augustinerchorherrustifts am Karlshofe in Prag. Mittheilungen d. k. k. Centralcommission. (Wien 1866.) 11. Jahrgang. S. 101. Die in Anm. 4 aufgestellte Behauptung, daß „sculptor“ auch auf den Anfertiger von Steinbildern zu beziehen sei, ist unhaltbar. Denu der Prager Sprachbrauch unterscheidet genan zwischen „sculptór“ und „lapicida“ oder „latomus“, womit „Steinmetzen“ bezeichnet werden. 2) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 87. 3) Theilweise vorsichtiger als Wocel berühren diese Frage Chytil, Petr Parléř, S. 32 und Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. D. S. 861 bis 864. 4) Grueber, Die Junkherren von Prag a. a. O. S. 176.
— 78 — die Prager Malerzeche außer den Malern selbst wohl noch Angehörige aller zur Malerei in irgend einer Beziehung stehenden Kunstgebiete um- faßte, sicher aber keine Steinmetzen oder Maurer aufnahm; denn wäre letzteres wirklich auch bloß ab und zu der Fall gewesen, so müßten diese wie jene in den Verzeichnissen der Malerzeche erwähnt sein. Da letztere weder einen Steinmetzen noch einen Maurer kennen, so ist die von tsche- chischer Seite aufgestellte Ansicht vollständig unrichtig, daß zur Prager Malerzeche auch Steinmetzen gehörten.1) Daher können auch die Junker von Prag, welche erwiesenermaßen bauverständige Steinmetzen waren, nicht zum Verbande der Prager Malerzeche gehört haben; ebensowenig lassen sie sich mit bestimmten Persönlichkeiten der erwähnten Namensver zeichnisse irgendwie identifieiren. Es wurde nämlich versucht, drei in den Verzeichnissen der Prager Malerzeche genannte Meister, deren Namensform nichts anderes als eine Uebertragung der Bezeichnung „Junker“ ins Tschechische zu bieten schien, als die „Junker von Prag“ zu deuten. In der Gruppe der „Animae magistrorum pictoriae artis“ erscheinen Panicz Waczlaw, Panicz Petr und Panicz Janek.2) Da das Wort „Panicz“ im Tschechischen thatsächlich „Junker, Jungherr, Junggeselle“ bedeutet, konnte Wocel es begreiflicher- weise viel wahrscheinlicher finden, daß „die Namen Waczlaw, Petr und Janek Panicz die in neuester Zeit viel besprochenen Jungherrn von Prag bezeichnen“; ja, die Dreizahl der Panicz würde sogar am ehesten der durch die Straßburger Münsterthurmmedaille von 1565 überlieferten Junkerzahl entsprechen. So wurden nun die im letzten Namensverzeich¬ nisse der Prager Malerzeche genannten drei Panicz mit den Junkern von Prag identificirt.3) Schon Grueber hat mit Recht auf die Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens hingewiesen,4) da der Identifieirung sachliche Bedenken ent gegenstehen. Darüber kann kein Zweifel herrschen, daß die drei Panicz 1) Wocel, Die Kirche des ehenaligen Augustinerchorherrustifts am Karlshofe in Prag. Mittheilungen d. k. k. Centralcommission. (Wien 1866.) 11. Jahrgang. S. 101. Die in Anm. 4 aufgestellte Behauptung, daß „sculptor“ auch auf den Anfertiger von Steinbildern zu beziehen sei, ist unhaltbar. Denu der Prager Sprachbrauch unterscheidet genan zwischen „sculptór“ und „lapicida“ oder „latomus“, womit „Steinmetzen“ bezeichnet werden. 2) Pangerl-Woltmann, Das Buch der Malerzeche in Prag. S. 87. 3) Theilweise vorsichtiger als Wocel berühren diese Frage Chytil, Petr Parléř, S. 32 und Adámek, Čeští stavitelé XIV. a XV. věku v cizině a. a. D. S. 861 bis 864. 4) Grueber, Die Junkherren von Prag a. a. O. S. 176.
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79 in der Reihe der „magistrorum pictoriae artis“ wirklich Maler waren; denn die Gewerbsbezeichnung fehlt, was gewiß nicht der Fall wäre, wenn die drei Panicz einem anderen zur Malerzeche zählenden Gewerbszweige angehört hätten. Wurden ste nicht ausdrücklich als Angehörige eines andern in der Malerzeche vertretenen Kunstgebietes angeführt, so rückten sie von selbst unter die Zahl der wirklichen „magistrorum pictoriae artis“, welche gegenüber anderen Knnstbeflissenen in der Malerzeche das Uebergewicht hatten und bei einer Aufzählung nicht einer besonderen Unterscheidung bedurften. Da nun die drei Panicz offenbar thatsächlich Maler waren, so lassen sie sich durchaus nicht mit den Junkern von Prag identificiren, welche erweisbar bauverständige Steinmetzen gewesen sein müssen uud als solche nach der damals bestehenden Gewerbesonderung nicht mit den als Maler erwähnten Waczlaw, Petr und Janek Panicz persönlich gleichgesetzt werden können. An eiue Identificirung der drei Maler Panicz mit den Innkern von Prag dürfte gewiß erst dann gedacht werden, wenn aus den für die betreffende Zeit iu Betracht kommenden Prager Quellen zuverlässig festgestellt wäre, daß die drei Maler Panicz auch als Steinmetzen thätig waren. Eiue gleichzeitige Thätigkeit auf beiden Kunstgebieten ist auch durchaus nicht verbürgt durch den jüngstens für die Lösuug der Junkerfrage angezogenen urkundlichen Beleg aus dem 16. Jahr- hunderte, welcher drei Panicz erwähnt und bloß eine Bauförderung durch ste, nicht aber zugleich eine vou ihnen selbst ausgeübte Thätigkeit auf dem Gebiete der Baukuust hervorhebt;1) allerdings wäre dabei noch genau festzustellen, inwieweit die 1533 genannten drei Panicz mit jenen der Malerzeche ideutisch wären. Nächst der Verschiedenheit der für die drei Panicz und die Junker von Prag erwiesenen Kunstgebiete bleiben bei der Absicht, die erwähnten Maler und Steinmetzen zu ideutificiren, uoch andere Gesichtspunkte zu beachten. Wollte man nämlich selbst einräumen, es sei für die als Maler begegnenden drei Panicz der Prager Malerzeche eine Bethätigung als Steinmetzen quellenmäßig nicht absolut ausgeschlofsen, so müßte wohl zu nächst nachgewiesen werden, daß die im Buche der Prager Malerzeche angeführten drei Panicz gerade während jeuer Zeit, in welche man über- einstimmend das Leben und die Thätigkeit der Junker von Prag verlegt, 1) Winter, Řády českých malířů. Method, 14. Jahrgang, S. 80, Aum. 1. In den Bestimmungen des Illuminators Paul v. I. 1533 heißtes: „Mám také čtyři tabule, na jedné tvář císaře Karla, a jiné tři tváři jsú těch panicův, kteří na svůj náklad dali stavěti kostel na zámku Pražském.“
79 in der Reihe der „magistrorum pictoriae artis“ wirklich Maler waren; denn die Gewerbsbezeichnung fehlt, was gewiß nicht der Fall wäre, wenn die drei Panicz einem anderen zur Malerzeche zählenden Gewerbszweige angehört hätten. Wurden ste nicht ausdrücklich als Angehörige eines andern in der Malerzeche vertretenen Kunstgebietes angeführt, so rückten sie von selbst unter die Zahl der wirklichen „magistrorum pictoriae artis“, welche gegenüber anderen Knnstbeflissenen in der Malerzeche das Uebergewicht hatten und bei einer Aufzählung nicht einer besonderen Unterscheidung bedurften. Da nun die drei Panicz offenbar thatsächlich Maler waren, so lassen sie sich durchaus nicht mit den Junkern von Prag identificiren, welche erweisbar bauverständige Steinmetzen gewesen sein müssen uud als solche nach der damals bestehenden Gewerbesonderung nicht mit den als Maler erwähnten Waczlaw, Petr und Janek Panicz persönlich gleichgesetzt werden können. An eiue Identificirung der drei Maler Panicz mit den Innkern von Prag dürfte gewiß erst dann gedacht werden, wenn aus den für die betreffende Zeit iu Betracht kommenden Prager Quellen zuverlässig festgestellt wäre, daß die drei Maler Panicz auch als Steinmetzen thätig waren. Eiue gleichzeitige Thätigkeit auf beiden Kunstgebieten ist auch durchaus nicht verbürgt durch den jüngstens für die Lösuug der Junkerfrage angezogenen urkundlichen Beleg aus dem 16. Jahr- hunderte, welcher drei Panicz erwähnt und bloß eine Bauförderung durch ste, nicht aber zugleich eine vou ihnen selbst ausgeübte Thätigkeit auf dem Gebiete der Baukuust hervorhebt;1) allerdings wäre dabei noch genau festzustellen, inwieweit die 1533 genannten drei Panicz mit jenen der Malerzeche ideutisch wären. Nächst der Verschiedenheit der für die drei Panicz und die Junker von Prag erwiesenen Kunstgebiete bleiben bei der Absicht, die erwähnten Maler und Steinmetzen zu ideutificiren, uoch andere Gesichtspunkte zu beachten. Wollte man nämlich selbst einräumen, es sei für die als Maler begegnenden drei Panicz der Prager Malerzeche eine Bethätigung als Steinmetzen quellenmäßig nicht absolut ausgeschlofsen, so müßte wohl zu nächst nachgewiesen werden, daß die im Buche der Prager Malerzeche angeführten drei Panicz gerade während jeuer Zeit, in welche man über- einstimmend das Leben und die Thätigkeit der Junker von Prag verlegt, 1) Winter, Řády českých malířů. Method, 14. Jahrgang, S. 80, Aum. 1. In den Bestimmungen des Illuminators Paul v. I. 1533 heißtes: „Mám také čtyři tabule, na jedné tvář císaře Karla, a jiné tři tváři jsú těch panicův, kteří na svůj náklad dali stavěti kostel na zámku Pražském.“
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80 — wirklich in der Landeshauptstadt Böhmens als ansübende Künstler be- gegnen. Faßt man zu diesem Zwecke das letzte Viertel des 14. Jahr- hundertes und noch die beiden ersten Jahrzehente des 15. ins Ange, über welche hinaus ein Herüberziehen der Junkerfrage auf den Prager Boden wegen der gänzlichen Zerrüttung und längeren Störung des allgemeinen Kunstlebens einfach unmöglich ist, so kommt man durchaus nicht zu Er- gebnissen, welche eine Identifieirung der damals in Prag genannten Panicz zunächst mit jenen des Buches der Prager Malerzeche und durch diese mit den Junkern von Prag möglich erscheinen lassen. Es haben sich aus der erwähnten Periode so überaus zahlreiche Erwähnungen der verschiedenartigsten Meister in Prager Urkunden und Stadtbüchern erhalten, daß mit Recht angenommen werden darf, es müßten auch die drei Panicz der Malerzeche oder wenigstens einer, falls sie wirk- lich um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes in Prag gelebt und gearbeitet hätten, wie so viele, viele andere Künstler ab und zu oder wenigstens einmal als Maler genannt sein. Das bleibt unter allen Um ständen die unumgängliche, nothwendige Voraussetzung, deren Nachweise gerade von tschechischer Seite durchaus nicht die erforderliche Sorgfalt und Genauigkeit zugewendet wurde. Der Name „Panicz“ oder auch „Bencz“ findet sich in Prager Stadtbüchern gegen das Ende des 14. uud am Anfange des 15. Jahrhundertes durchaus nicht selten. 1) Ja, auch ein Peter Panicz ist wiederholt genaunt, der 1403 bereits gestorben war und eine Witwe Elisabeth sowie eine Tochter Dorothea und einen Sohn Nicolaus hinterlafsen hatte. Leider ist an eine Identificirung dieses Mannes mit dem Petr Panicz der Malerzeche nicht zu denken, da er schon 1393 als „carnifex“ begegnet, 2) 1401 des „Pencz carnificis“ Erwähnung geschieht und Dorothea 1414 ausdritcklich als Tochter „olim Petri dicti Panycz carnificis de Nova Civitate Pragensi“ genannt ist, welcher natürlich mit einem Maler Peter Panicz nicht.eine und dieselbe Person sein kann. Die Prager Stadtbicher gedeuken auch eines zwischen 1388 und 1403 als „lanifex“ thätigen „Laurentii dicti Panicz“, 3) kennen 1383 Ulam cingulatorem dictum Panicz4) sowie den noch viel öfter genaunten Matthias Panicz, Penicz oder Pencz, au dessen Identität mit der Person des von 1389 bis 1426 auf der Prager Neustadt als „braseator“ er- wähuten Matthias Panicz 5) gewiß nicht zu zweifeln ist. Wie diese Männer 1) Sieh urkundl. Anhang Nr. VI. und VII. 2) Tomek, Základy, II. S. 20. 3) Ebendaf. II. S. 231. 4) Ebendaf. II. S. 51. 5) Ebendas. II. S. 159 nud 257.
80 — wirklich in der Landeshauptstadt Böhmens als ansübende Künstler be- gegnen. Faßt man zu diesem Zwecke das letzte Viertel des 14. Jahr- hundertes und noch die beiden ersten Jahrzehente des 15. ins Ange, über welche hinaus ein Herüberziehen der Junkerfrage auf den Prager Boden wegen der gänzlichen Zerrüttung und längeren Störung des allgemeinen Kunstlebens einfach unmöglich ist, so kommt man durchaus nicht zu Er- gebnissen, welche eine Identifieirung der damals in Prag genannten Panicz zunächst mit jenen des Buches der Prager Malerzeche und durch diese mit den Junkern von Prag möglich erscheinen lassen. Es haben sich aus der erwähnten Periode so überaus zahlreiche Erwähnungen der verschiedenartigsten Meister in Prager Urkunden und Stadtbüchern erhalten, daß mit Recht angenommen werden darf, es müßten auch die drei Panicz der Malerzeche oder wenigstens einer, falls sie wirk- lich um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes in Prag gelebt und gearbeitet hätten, wie so viele, viele andere Künstler ab und zu oder wenigstens einmal als Maler genannt sein. Das bleibt unter allen Um ständen die unumgängliche, nothwendige Voraussetzung, deren Nachweise gerade von tschechischer Seite durchaus nicht die erforderliche Sorgfalt und Genauigkeit zugewendet wurde. Der Name „Panicz“ oder auch „Bencz“ findet sich in Prager Stadtbüchern gegen das Ende des 14. uud am Anfange des 15. Jahrhundertes durchaus nicht selten. 1) Ja, auch ein Peter Panicz ist wiederholt genaunt, der 1403 bereits gestorben war und eine Witwe Elisabeth sowie eine Tochter Dorothea und einen Sohn Nicolaus hinterlafsen hatte. Leider ist an eine Identificirung dieses Mannes mit dem Petr Panicz der Malerzeche nicht zu denken, da er schon 1393 als „carnifex“ begegnet, 2) 1401 des „Pencz carnificis“ Erwähnung geschieht und Dorothea 1414 ausdritcklich als Tochter „olim Petri dicti Panycz carnificis de Nova Civitate Pragensi“ genannt ist, welcher natürlich mit einem Maler Peter Panicz nicht.eine und dieselbe Person sein kann. Die Prager Stadtbicher gedeuken auch eines zwischen 1388 und 1403 als „lanifex“ thätigen „Laurentii dicti Panicz“, 3) kennen 1383 Ulam cingulatorem dictum Panicz4) sowie den noch viel öfter genaunten Matthias Panicz, Penicz oder Pencz, au dessen Identität mit der Person des von 1389 bis 1426 auf der Prager Neustadt als „braseator“ er- wähuten Matthias Panicz 5) gewiß nicht zu zweifeln ist. Wie diese Männer 1) Sieh urkundl. Anhang Nr. VI. und VII. 2) Tomek, Základy, II. S. 20. 3) Ebendaf. II. S. 231. 4) Ebendaf. II. S. 51. 5) Ebendas. II. S. 159 nud 257.
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81 — deren Nachweisbarkeit in Prag gerade in die sür die Juuker von Prag wichtige Zeit fällt, wiederholt und auch mit Angabe ihrer Beschäftigung genannt sind, die um so werthvoller ist, weil sie eine Identificirung mit den drei Malern Panicz oder auch nur einem derselben vollständig aus- schließt, so kann angesichts des großen Reichthnmes der Prager Quellen jener Tage gar kein Zweifel darüber aufkommen, daß, wenn es wirklich Maler desselben Namens gleichzeitig in Prag gegeben hätte, dieselben ge wiß wenigstens bei einer der so mannigfachen Veranlassungen, welche ja auch die Eintragung vieler anderer Maler bestimmten, gleich ihren Namens- vettern erwähnt wären. Auch ein Jan Panicz ist in Prag 1419 nach¬ weisbar; 1) die Beschäftigung eines „notarius thelonei oder thelonarius“ läßt jedoch für ihn ebensowenig als für den Fleischhauer Peter Panicz eine Identificirung mit einem Maler, mit dem Panicz Janek, zu. Da wie „Panicz“ auch „Panek“ als junger Herr, junges Herrchen gedeutet werden darf, so könnte man meinen, es sei möglich, daß hinter dem im ersten Jahrzehent des 15. Jahrhundertes auftauchenden Jan Panek der Maler Panicz Janek stecke; die Beschäftigungsangabe „pincerna“ er- weist sofort die Unmöglichkeit einer solchen Annahme. 2) Es läßt sich mithin keine der Persönlichkeiten, welche um die Wende des 14. und 15. Jahr- hundertes als in der für die Innker von Prag wichtigen Zeit in Prag unter dem Namen „Panicz“ und sogar theilweise mit denselben Taufnamen wie die drei im Buche der Malerzeche genannten Maler Panicz begegnen, thatsächlich als Maler, wohl aber zu anderen Gewerben gehörig nachweisen. Daher hat es offenbar bis 1420 in Prag auch drei Maler Panicz nicht gegeben, welche erst einer späteren Periode zugerechnet werden müssen. Mit der Thatsache, daß die drei Maler Panicz des Buches der Prager Malerzeche zwischen 1380 bis 1420 in Prag nicht nachgewiesen werden können, schwindet auch die zuverlässige Grundlage der Annahme, sie seien mit den in diese Zeit anzusetzenden Junkeru von Prag identisch, die sich uiemals hinter dem Panicz Waczlaw, Panicz Petr und Panicz Janek suchen und finden lassen. Da aber auch keiner der Panicz, die in Prag. zwischen 1380 bis 1420 erscheinen, als „lapicida“ oder „latomus“ ge nannt ist, so entfällt gleichfalls nach dieser Seite jede Möglichkeit einer Identificiruug der drei Panicz mit den bauverständigen Steiumetzen, die: als „Junker von Prag“ so augesehen waren. Für die eventuelle Zulässigkeit einer Identificirung der Junker oon 1) Tomek, Základy, III, S. 15; Dějepis Prahy, II, S. 124. 2) Sieh urkundl. Anhang Nr. VIII. Mittheilungen. 83. Jahrgang. 1. Heft.
81 — deren Nachweisbarkeit in Prag gerade in die sür die Juuker von Prag wichtige Zeit fällt, wiederholt und auch mit Angabe ihrer Beschäftigung genannt sind, die um so werthvoller ist, weil sie eine Identificirung mit den drei Malern Panicz oder auch nur einem derselben vollständig aus- schließt, so kann angesichts des großen Reichthnmes der Prager Quellen jener Tage gar kein Zweifel darüber aufkommen, daß, wenn es wirklich Maler desselben Namens gleichzeitig in Prag gegeben hätte, dieselben ge wiß wenigstens bei einer der so mannigfachen Veranlassungen, welche ja auch die Eintragung vieler anderer Maler bestimmten, gleich ihren Namens- vettern erwähnt wären. Auch ein Jan Panicz ist in Prag 1419 nach¬ weisbar; 1) die Beschäftigung eines „notarius thelonei oder thelonarius“ läßt jedoch für ihn ebensowenig als für den Fleischhauer Peter Panicz eine Identificirung mit einem Maler, mit dem Panicz Janek, zu. Da wie „Panicz“ auch „Panek“ als junger Herr, junges Herrchen gedeutet werden darf, so könnte man meinen, es sei möglich, daß hinter dem im ersten Jahrzehent des 15. Jahrhundertes auftauchenden Jan Panek der Maler Panicz Janek stecke; die Beschäftigungsangabe „pincerna“ er- weist sofort die Unmöglichkeit einer solchen Annahme. 2) Es läßt sich mithin keine der Persönlichkeiten, welche um die Wende des 14. und 15. Jahr- hundertes als in der für die Innker von Prag wichtigen Zeit in Prag unter dem Namen „Panicz“ und sogar theilweise mit denselben Taufnamen wie die drei im Buche der Malerzeche genannten Maler Panicz begegnen, thatsächlich als Maler, wohl aber zu anderen Gewerben gehörig nachweisen. Daher hat es offenbar bis 1420 in Prag auch drei Maler Panicz nicht gegeben, welche erst einer späteren Periode zugerechnet werden müssen. Mit der Thatsache, daß die drei Maler Panicz des Buches der Prager Malerzeche zwischen 1380 bis 1420 in Prag nicht nachgewiesen werden können, schwindet auch die zuverlässige Grundlage der Annahme, sie seien mit den in diese Zeit anzusetzenden Junkeru von Prag identisch, die sich uiemals hinter dem Panicz Waczlaw, Panicz Petr und Panicz Janek suchen und finden lassen. Da aber auch keiner der Panicz, die in Prag. zwischen 1380 bis 1420 erscheinen, als „lapicida“ oder „latomus“ ge nannt ist, so entfällt gleichfalls nach dieser Seite jede Möglichkeit einer Identificiruug der drei Panicz mit den bauverständigen Steiumetzen, die: als „Junker von Prag“ so augesehen waren. Für die eventuelle Zulässigkeit einer Identificirung der Junker oon 1) Tomek, Základy, III, S. 15; Dějepis Prahy, II, S. 124. 2) Sieh urkundl. Anhang Nr. VIII. Mittheilungen. 83. Jahrgang. 1. Heft.
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82 — Prag und der im Buche der Prager Malerzeche genannten drei Panicz bleibt es von Wichtigkeit, ob für einen der sonst in Prag nachweisbaren Panicz auch der Name „Junker“ verwendet wird. Außer einer solchen Annäherung, die daraus abgeleitet werden köunte, daß 1398 einmal vor dem Namen des „Johannis Junker“ ein „Pencz“ durchstrichen ist, 1) läßt sich nichts dafür beibringen. Freilich scheint diese Eintragung nicht so sehr darauf zu deuten, daß dem Schreiber beide Bezeichnungen gleichwerthig waren, als vielmehr einen auch ihm bewußten Unterschied der Personen und der für sie gebrauchten Namen zum Ausdrucke zu bringen. Selbst den „Ulam cingulatorem dictum Panycz“ kann man nach den Onellen- belegen auch nicht einfach mit dem Gürtler Johann Barchowecz genannt Junkher Ula identificiren. Da somit kein einziger, vollständig ausreichender Beweis dafür erbracht werden kann, daß in Prag um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes für dieselbe Person die Namen „Panicz“ oder „Pencz“ und „Junker“ nebeneinander gebrancht wurden, darf von dem Vorhandensein der drei Prager Maler Panicz nicht anf die Identität mit den „Junkern von Prag“ geschlossen werden. Weder die kritische Untersuchung der mit den Junkern von Prag verbundenen Wappensage noch die eingehende Betrachtung der sogenannten Junkerzeichnungen zn Erlangen und Dessau, am allerwenigsten aber die vollständig aus der Luft gegriffene Identificirnng der im Buche der Prager Malerzeche genannten drei Maler Panicz mit den Junkern von Prag bietet irgend einen sichern Anhaltspunkt, die Junkerfrage auf das Gebiet der Malerei hinüberzuspielen und die Junker von Prag auch als berühmte Maler zu betrachten. Das Kunstgebiet, auf welches ihre Thätig keit nach unanfechtbaren Belegen verlegt werden kann und muß, bleibt der Wirkuugskreis banverständiger Steinmetzen, welche anderen Kunstge- uossen für bautheoretische Anleituugen mustergiltige Erklärungen ver mittelten. Sind auch die positiven Ergebnisse der vorstehenden Untersuchung minder zahlreich als die negativen, so gewinnen letztere für die Lösung der Junkerfrage doch iusofern eine gewisse Bedeutung, als nunmehr in vollem Umfange klargelegt ist, an welchen Punkten veruünftigerweise keine neue Erklärnng versucht werden kann, solange nicht weitere, bisher unbe kannte Beweismittel herbeigeschafft sind. Nach den gegebenen Darlegnngen läßt sich das Wichtigste des dadurch gewonueuen neuen Standes der Frage der Junker von Prag kurz in Folgendem zusammeufasseu. 1) Sieh urkundl. Anhang Nr. II.
82 — Prag und der im Buche der Prager Malerzeche genannten drei Panicz bleibt es von Wichtigkeit, ob für einen der sonst in Prag nachweisbaren Panicz auch der Name „Junker“ verwendet wird. Außer einer solchen Annäherung, die daraus abgeleitet werden köunte, daß 1398 einmal vor dem Namen des „Johannis Junker“ ein „Pencz“ durchstrichen ist, 1) läßt sich nichts dafür beibringen. Freilich scheint diese Eintragung nicht so sehr darauf zu deuten, daß dem Schreiber beide Bezeichnungen gleichwerthig waren, als vielmehr einen auch ihm bewußten Unterschied der Personen und der für sie gebrauchten Namen zum Ausdrucke zu bringen. Selbst den „Ulam cingulatorem dictum Panycz“ kann man nach den Onellen- belegen auch nicht einfach mit dem Gürtler Johann Barchowecz genannt Junkher Ula identificiren. Da somit kein einziger, vollständig ausreichender Beweis dafür erbracht werden kann, daß in Prag um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes für dieselbe Person die Namen „Panicz“ oder „Pencz“ und „Junker“ nebeneinander gebrancht wurden, darf von dem Vorhandensein der drei Prager Maler Panicz nicht anf die Identität mit den „Junkern von Prag“ geschlossen werden. Weder die kritische Untersuchung der mit den Junkern von Prag verbundenen Wappensage noch die eingehende Betrachtung der sogenannten Junkerzeichnungen zn Erlangen und Dessau, am allerwenigsten aber die vollständig aus der Luft gegriffene Identificirnng der im Buche der Prager Malerzeche genannten drei Maler Panicz mit den Junkern von Prag bietet irgend einen sichern Anhaltspunkt, die Junkerfrage auf das Gebiet der Malerei hinüberzuspielen und die Junker von Prag auch als berühmte Maler zu betrachten. Das Kunstgebiet, auf welches ihre Thätig keit nach unanfechtbaren Belegen verlegt werden kann und muß, bleibt der Wirkuugskreis banverständiger Steinmetzen, welche anderen Kunstge- uossen für bautheoretische Anleituugen mustergiltige Erklärungen ver mittelten. Sind auch die positiven Ergebnisse der vorstehenden Untersuchung minder zahlreich als die negativen, so gewinnen letztere für die Lösung der Junkerfrage doch iusofern eine gewisse Bedeutung, als nunmehr in vollem Umfange klargelegt ist, an welchen Punkten veruünftigerweise keine neue Erklärnng versucht werden kann, solange nicht weitere, bisher unbe kannte Beweismittel herbeigeschafft sind. Nach den gegebenen Darlegnngen läßt sich das Wichtigste des dadurch gewonueuen neuen Standes der Frage der Junker von Prag kurz in Folgendem zusammeufasseu. 1) Sieh urkundl. Anhang Nr. II.
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83 — Die Junker von Prag, welche der Regensburger Dombaumeister Matthäus Roritzer unter „Die alten der kunste wissende“ und Hans Schmuttermayer von Nürnberg an erster Stelle zu den „grossen berumb- ten maisteren“ zählt, haben wirklich gelebt und galten noch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertes für gewisse bautheoretische Fragen als die hervorragendsten Gewährsmänner. Sie waren zweifellos bauverständige Steinmetzen, welche um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes in Prag lebten und wahrscheinlich in den ersten Jahrzehenten des 15. Jahr- hundertes Arbeiten für das Straßburger Münster lieferten. Ihre wohl von dem Meister Wenzel Roritzer in Regensburg verbreiteten Anschau- ungen lebten durch das 15. Jahrhnndert besonders in der Familie der Regensburger Dombanmeister Roritzer fort, deren Angehörige fie auch nach Nürnberg übertrugen und offenbar daselbst dem Hans Schmutter- mayer von Nürnberg vermittelten. Da der Name „Junker“ uicht nur als Familiens, sonderu auch als Spitzname in Prag am Ende des 14. und am Beginne des 15. Jahrhundertes erweisbar ist, kann an der Richtigkeit der Bezeichnung „Junker von Prag“ nicht in entferntesten ge- zweifelt werden, wenn auch gerade für die erwähnte Zeit in Prag selbst Steinmetzen Namens Junker nicht quelleumäßig festzustellen sind. Eine Identificirung der Junker von Prag mit den als Steinmetzen genannten zwei Söhnen aus der ersten Ehe des Prager Dombaumetsters Peter Parler ist unmöglich, eine solche mit den Söhnen aus zweiter Ehe oder den Enkeln, den Söhnen des dritten Prager Dombaumeisters Johann Parler, bleibt so lange unzulässig, als für die Genannten nicht die Be- schäftigung als Steinmetzen sicher erwiesen ist. Ebensowenig kann an eine Ideutificiruug mit Mitgliedern der Familie Junker in Eger gedacht werden, mögen dieselben auch theilweise in die Förderung der Bauangelegenheiten ihrer Stadt als Vorstände des städtischen Bauamtes eingegriffen und ein gewifses Verständniß für Banfragen besessen haben. Es ist nicht statthaft, die Junkerfrage auf das Gebiet der Malerei hinüberzuspielen und die „Junker von Prag“ auch als berühmte Maler zu betrachten. Denn die seit Lazius mehrmals wiederholte Wappensage bernht auf einer Verwechs- lung der Personen und Zeichen, die Zeichnungen zu Erlangen und Dessan verlieren mit der Thatsache, daß ihre den Namen der Junker von Prag bietenden Aufschriften erst aus dem stark vorgerückten 16. Jahr hunderte stammen, ihre Beweiskraft für die ausschließliche Beziehung auf die genanuten Personen, und die im Buche der Prager Malerzeche ange- führten Maler Waczlaw Panicz, Petr Panicz und Janek Panicz lafsen sich mit den Junkern von Prag uicht identificiren, weil während der Zeit,
83 — Die Junker von Prag, welche der Regensburger Dombaumeister Matthäus Roritzer unter „Die alten der kunste wissende“ und Hans Schmuttermayer von Nürnberg an erster Stelle zu den „grossen berumb- ten maisteren“ zählt, haben wirklich gelebt und galten noch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertes für gewisse bautheoretische Fragen als die hervorragendsten Gewährsmänner. Sie waren zweifellos bauverständige Steinmetzen, welche um die Wende des 14. und 15. Jahrhundertes in Prag lebten und wahrscheinlich in den ersten Jahrzehenten des 15. Jahr- hundertes Arbeiten für das Straßburger Münster lieferten. Ihre wohl von dem Meister Wenzel Roritzer in Regensburg verbreiteten Anschau- ungen lebten durch das 15. Jahrhnndert besonders in der Familie der Regensburger Dombanmeister Roritzer fort, deren Angehörige fie auch nach Nürnberg übertrugen und offenbar daselbst dem Hans Schmutter- mayer von Nürnberg vermittelten. Da der Name „Junker“ uicht nur als Familiens, sonderu auch als Spitzname in Prag am Ende des 14. und am Beginne des 15. Jahrhundertes erweisbar ist, kann an der Richtigkeit der Bezeichnung „Junker von Prag“ nicht in entferntesten ge- zweifelt werden, wenn auch gerade für die erwähnte Zeit in Prag selbst Steinmetzen Namens Junker nicht quelleumäßig festzustellen sind. Eine Identificirung der Junker von Prag mit den als Steinmetzen genannten zwei Söhnen aus der ersten Ehe des Prager Dombaumetsters Peter Parler ist unmöglich, eine solche mit den Söhnen aus zweiter Ehe oder den Enkeln, den Söhnen des dritten Prager Dombaumeisters Johann Parler, bleibt so lange unzulässig, als für die Genannten nicht die Be- schäftigung als Steinmetzen sicher erwiesen ist. Ebensowenig kann an eine Ideutificiruug mit Mitgliedern der Familie Junker in Eger gedacht werden, mögen dieselben auch theilweise in die Förderung der Bauangelegenheiten ihrer Stadt als Vorstände des städtischen Bauamtes eingegriffen und ein gewifses Verständniß für Banfragen besessen haben. Es ist nicht statthaft, die Junkerfrage auf das Gebiet der Malerei hinüberzuspielen und die „Junker von Prag“ auch als berühmte Maler zu betrachten. Denn die seit Lazius mehrmals wiederholte Wappensage bernht auf einer Verwechs- lung der Personen und Zeichen, die Zeichnungen zu Erlangen und Dessan verlieren mit der Thatsache, daß ihre den Namen der Junker von Prag bietenden Aufschriften erst aus dem stark vorgerückten 16. Jahr hunderte stammen, ihre Beweiskraft für die ausschließliche Beziehung auf die genanuten Personen, und die im Buche der Prager Malerzeche ange- führten Maler Waczlaw Panicz, Petr Panicz und Janek Panicz lafsen sich mit den Junkern von Prag uicht identificiren, weil während der Zeit,
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— 84 — in welche das Leben und die Thätigkeit der Junker verlegt werden muß, in Prag wohl mehrere Personen Namens Panicz mit anderen Berufs arten nachgewiesen werden können, aber nicht ein einziges Mal auch ein Maler Panicz begegnet. Hoffentlich gelingt es im Laufe der Zeit, an Stelle des abgetragenen Gebäudes so vieler, oft aufs willkürlichste an- einander gereihter Hypothesen mit den zuverlässigen Bausteinen neuer Quellenbelege einen gesicherten Aufbau der Junkerfrage, der allen Einzel- heiten gerecht werden kann, zielbewußt in Angriff zu nehmen. Urkundlicher Anhang. Nr. I. Ula Junccher cingulator; Junker Ula, Juncher Ula, Junkherula; Henzlinus ober Hannussius Junkherula; Hanussius Barchowecz alias Junkherula; Johannes Barchowecz dictus Junkher Ula; insgesammt in Prag. Prag, Grundbnchsamt. Cod. 1. Bl. 167. — Feria IIII. ante Johannis baptiste 1380. — 20. Juni 1380.—Item Sayecz cingulator fatetur Ula Junccher cingulatori XIJ sex. gr. super domum suam et singulaque super omnia bona sua mobilia et inmobilia ubi- que habita vel reperta solvere debet sancti Wenczeslai nunc venturo in parata pecunia. Prag, Grundbnchsamt. Cod. 2. Bl. 205'. — 1387. — Petrus Czedlecer cingulator fatetur se teneri II sex. gr. et VII gr. Mirkoni, qui est fideiussor Ule Juncheroni cingulatori pro dicto Petro Czedleczer, quas quidem pecunias debet consequi ante omnia debita et omnes alios creditores ipsius in domo et omnibus que habet vel habere poterit. Actum sabbato ante dominicam Reminiscere pleno in consilio gesta sunt hec. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 5. Bl. 49'. — Feria VI. post festum s. Nicolay 1389. — 10. December 1389. — Juncerher Wlan (!) exhibuit palium XX gr. ex parte Jesconi (!) Prag, Grundbuchsamt. Cod. 4. Bl. 201.—1. Juli 1399. —Mabka Ticzonis conthoralis fatetur III. sex. gr. Pragen. veri debiti Henz- lino dicto Junkr vla. Solvere tenetur in festo sancti Galli totum pecunia in parata. Actum feria IIIa proxima ante festum sancti Procopii anno quibus ut supra (1399). Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 78. — Feria V. post Ju- dica 1404. — 20. März 1404. — Eine Rechtssache wird geschlichtet „per exportacionem et concordiam prudencium virorum Nicolai Chaluppa, Junker Ula et Martini frenificis de antiqua Civitate Pragensi.“
— 84 — in welche das Leben und die Thätigkeit der Junker verlegt werden muß, in Prag wohl mehrere Personen Namens Panicz mit anderen Berufs arten nachgewiesen werden können, aber nicht ein einziges Mal auch ein Maler Panicz begegnet. Hoffentlich gelingt es im Laufe der Zeit, an Stelle des abgetragenen Gebäudes so vieler, oft aufs willkürlichste an- einander gereihter Hypothesen mit den zuverlässigen Bausteinen neuer Quellenbelege einen gesicherten Aufbau der Junkerfrage, der allen Einzel- heiten gerecht werden kann, zielbewußt in Angriff zu nehmen. Urkundlicher Anhang. Nr. I. Ula Junccher cingulator; Junker Ula, Juncher Ula, Junkherula; Henzlinus ober Hannussius Junkherula; Hanussius Barchowecz alias Junkherula; Johannes Barchowecz dictus Junkher Ula; insgesammt in Prag. Prag, Grundbnchsamt. Cod. 1. Bl. 167. — Feria IIII. ante Johannis baptiste 1380. — 20. Juni 1380.—Item Sayecz cingulator fatetur Ula Junccher cingulatori XIJ sex. gr. super domum suam et singulaque super omnia bona sua mobilia et inmobilia ubi- que habita vel reperta solvere debet sancti Wenczeslai nunc venturo in parata pecunia. Prag, Grundbnchsamt. Cod. 2. Bl. 205'. — 1387. — Petrus Czedlecer cingulator fatetur se teneri II sex. gr. et VII gr. Mirkoni, qui est fideiussor Ule Juncheroni cingulatori pro dicto Petro Czedleczer, quas quidem pecunias debet consequi ante omnia debita et omnes alios creditores ipsius in domo et omnibus que habet vel habere poterit. Actum sabbato ante dominicam Reminiscere pleno in consilio gesta sunt hec. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 5. Bl. 49'. — Feria VI. post festum s. Nicolay 1389. — 10. December 1389. — Juncerher Wlan (!) exhibuit palium XX gr. ex parte Jesconi (!) Prag, Grundbuchsamt. Cod. 4. Bl. 201.—1. Juli 1399. —Mabka Ticzonis conthoralis fatetur III. sex. gr. Pragen. veri debiti Henz- lino dicto Junkr vla. Solvere tenetur in festo sancti Galli totum pecunia in parata. Actum feria IIIa proxima ante festum sancti Procopii anno quibus ut supra (1399). Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 78. — Feria V. post Ju- dica 1404. — 20. März 1404. — Eine Rechtssache wird geschlichtet „per exportacionem et concordiam prudencium virorum Nicolai Chaluppa, Junker Ula et Martini frenificis de antiqua Civitate Pragensi.“
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85 — Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 112. — Feria VI. post Katherine 1406. — 26. November 1406. — Andreas Zytawiensis publicavit forum equi unius ex parte iuvenis Kozyehlawa, quem vendit cum noticia proborum virorum videlicet Juncker Hanussii et Zawissii, Andree Klubeczkonis etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 263.—Feria III. post Trini- tatis 1410. — 20. Mai 1410. — Jwncherul et Krzeczek pannifex communes. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 37. — Feria IIII. ante Nicolai 1411. — 2. December 1411. — Juncher Ula genannt als iuratus. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 45. — Feria IIII. post Jacoby 1413. — 26. Juli 1413. — Junkher ula genannt als arbiter. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 91. — Feria IIII. ante Galli 1414. — 10. October 1414. — Nicolaus Sedlaczek emit domum cum area pro se heredibus et successoribus suis . . . erga Nicolaum cingulatorem. Disbrigat Jungher vla. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 104. — Feria IIII. ante Ascensionis domini 1415. — 8. Mai 1415. — Bedricus cultellifex resignavit domum suam cum area sitam inter domos Nicolai Lemlini et Jodoci alias Josstonis Obudly Hannussio Junkherule here- dibus et successoribus suis omni iure ut solus tenuit et possedit ad habendum et hereditarie possidendum salvo censu octo sexag. grossor. literas habencium. Publicavit iudicio primo II. III. IIII. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 97. — Feria III. post Ascensionis domini 1415. — 14. Mai 1415. — Amicabilis unio et composicio facta est .. inter Bedricum cultellificem ex una et Hannus- sium dictum Junkherula parte de altera. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 101. — 9. Juli 1415. — Postquam Hanussius Junkherula centum cum XL sex. grossorum Bedrico cultellifici pro domo iuxta proscripcionem pridem in libro Civitatis nostre factam in deputatis terminis solvere debuisset, extunc Bedricus idem constitutus in consilio recepit XX sex. grossor. prime solucionis videlicet pro termino sancti Jacobi apostoli pro quibus XX sex. grossorum Hannussium predictum necnon heredes et successores ipsius eciam bona ipsius (Bl. 101') omnia dimisit liberum penitus et solutum. Actum feria tercia ante diem beate Margarethe anno domini M'CCCCXV. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 107°. — Feria IIII. post diem beate Marie Magdalene 1415. — 24. Juli 1415. — Andreas Zitta- wiensis emit domum cum area erga Hanussium Junkherulam (!) pro se Katherina conthorali necnon heredibus et successoribus suis sitam inter domos olym Petri cingulatoris et Andree predicti emen- tis pro dimidio altero centenario demptis decem sexag. gr. eo omni iure
85 — Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 112. — Feria VI. post Katherine 1406. — 26. November 1406. — Andreas Zytawiensis publicavit forum equi unius ex parte iuvenis Kozyehlawa, quem vendit cum noticia proborum virorum videlicet Juncker Hanussii et Zawissii, Andree Klubeczkonis etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 263.—Feria III. post Trini- tatis 1410. — 20. Mai 1410. — Jwncherul et Krzeczek pannifex communes. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 37. — Feria IIII. ante Nicolai 1411. — 2. December 1411. — Juncher Ula genannt als iuratus. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 45. — Feria IIII. post Jacoby 1413. — 26. Juli 1413. — Junkher ula genannt als arbiter. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 91. — Feria IIII. ante Galli 1414. — 10. October 1414. — Nicolaus Sedlaczek emit domum cum area pro se heredibus et successoribus suis . . . erga Nicolaum cingulatorem. Disbrigat Jungher vla. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 104. — Feria IIII. ante Ascensionis domini 1415. — 8. Mai 1415. — Bedricus cultellifex resignavit domum suam cum area sitam inter domos Nicolai Lemlini et Jodoci alias Josstonis Obudly Hannussio Junkherule here- dibus et successoribus suis omni iure ut solus tenuit et possedit ad habendum et hereditarie possidendum salvo censu octo sexag. grossor. literas habencium. Publicavit iudicio primo II. III. IIII. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 97. — Feria III. post Ascensionis domini 1415. — 14. Mai 1415. — Amicabilis unio et composicio facta est .. inter Bedricum cultellificem ex una et Hannus- sium dictum Junkherula parte de altera. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 101. — 9. Juli 1415. — Postquam Hanussius Junkherula centum cum XL sex. grossorum Bedrico cultellifici pro domo iuxta proscripcionem pridem in libro Civitatis nostre factam in deputatis terminis solvere debuisset, extunc Bedricus idem constitutus in consilio recepit XX sex. grossor. prime solucionis videlicet pro termino sancti Jacobi apostoli pro quibus XX sex. grossorum Hannussium predictum necnon heredes et successores ipsius eciam bona ipsius (Bl. 101') omnia dimisit liberum penitus et solutum. Actum feria tercia ante diem beate Margarethe anno domini M'CCCCXV. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 107°. — Feria IIII. post diem beate Marie Magdalene 1415. — 24. Juli 1415. — Andreas Zitta- wiensis emit domum cum area erga Hanussium Junkherulam (!) pro se Katherina conthorali necnon heredibus et successoribus suis sitam inter domos olym Petri cingulatoris et Andree predicti emen- tis pro dimidio altero centenario demptis decem sexag. gr. eo omni iure
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— 86 — ut vendens tenuit habendum et hereditarie possidendum salvo censu quinque sexag. gr. literas habencium. Disbrigat ipse vendens. Publi- cavit iudicio primo II. III. IIII. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 109'. — Sabbato ante diem beati Martini 1415. — 9. November 1415. — Hannussius dictus Junkherula vitricus Viti et Andree orphanorum olim magistri Andree arcuficis cum Katherina conthorali sua resignaverunt laboratorium wlgariter werkstatt penes valvam equorum Petro dicto Meisner. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 120'. — Feria V. ante dominicam Palmarum 1416. — 9. April 1416. — Bedricus cultellifex dimittit Hannussium Junkherulam liberum et solutum pro quinquaginta sexag. gr. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 116. — Feria IIII. ante diem beati Petri 1416. — 24. Juni 1416. — Bedricus cultellifex emit domum cum area pro se Laczka conthorali sua et successoribus suis erga Nicolaum filium Craft sitam inter Johannis Junckerul (!) et cuiusdam pergameniste domos. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 116. — Feria V. ante diem beati Petri 1416. — 25. Juni 1416. — Hanussius Barchowecz alias Junkherula civis Nove Civitatis Pragensis proscripsit XLVI sex. grossor. Andree et Vito pueris Andree arcuficis etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 131'. — Feria III. post diem beati Mathei 1416. — 22. September 1416.—Bedricus cultelli- fex fassus est et publice recognovit quia Hannussius Junkher- ula persolvit sibi integraliter et ad plenum centum cum XL sex. grossor. in qua pecunia fuerat sibi pro domo debitorie obligatus etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 170. — Feria III. post Dionisii 1417. — 5. October 1417. — Katherina conthoralis Hanus- sii Junkherula fassus est(!) se percepisse septuaginta grossos etc. Prag, Stadtarchiv. Cod. 992. Bl. 6. — Feria II. proxima post festum s. Brictii 1417. — 15. November 1417. — Nos magister civium, consules et scabini maioris civitatis Pragensis recognoscimus, quod nos inter Hanussium sutorem de nova civitate Pragensi ex una nec- non Hron pannificem, Johannem Barchowecz dictum Junk- her Ula, ibidem de nova civitate et alios, qui in bonis abbatis sancti Ambrosii ex opposito Montis Chuttnis vineas habere dinos- cuntur, qui eas emerunt erga dictum Hanussium sutorem. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 34. Bl. 253. — 1426. — Johannes Kublikonis et Magdalena conthoralis ipsius emerunt pro se heredibus et successoribus suis vineam olim Junkherule erga communitatem Maioris Civitatis Pragensis.
— 86 — ut vendens tenuit habendum et hereditarie possidendum salvo censu quinque sexag. gr. literas habencium. Disbrigat ipse vendens. Publi- cavit iudicio primo II. III. IIII. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 109'. — Sabbato ante diem beati Martini 1415. — 9. November 1415. — Hannussius dictus Junkherula vitricus Viti et Andree orphanorum olim magistri Andree arcuficis cum Katherina conthorali sua resignaverunt laboratorium wlgariter werkstatt penes valvam equorum Petro dicto Meisner. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 120'. — Feria V. ante dominicam Palmarum 1416. — 9. April 1416. — Bedricus cultellifex dimittit Hannussium Junkherulam liberum et solutum pro quinquaginta sexag. gr. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 6. Bl. 116. — Feria IIII. ante diem beati Petri 1416. — 24. Juni 1416. — Bedricus cultellifex emit domum cum area pro se Laczka conthorali sua et successoribus suis erga Nicolaum filium Craft sitam inter Johannis Junckerul (!) et cuiusdam pergameniste domos. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 116. — Feria V. ante diem beati Petri 1416. — 25. Juni 1416. — Hanussius Barchowecz alias Junkherula civis Nove Civitatis Pragensis proscripsit XLVI sex. grossor. Andree et Vito pueris Andree arcuficis etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 131'. — Feria III. post diem beati Mathei 1416. — 22. September 1416.—Bedricus cultelli- fex fassus est et publice recognovit quia Hannussius Junkher- ula persolvit sibi integraliter et ad plenum centum cum XL sex. grossor. in qua pecunia fuerat sibi pro domo debitorie obligatus etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 170. — Feria III. post Dionisii 1417. — 5. October 1417. — Katherina conthoralis Hanus- sii Junkherula fassus est(!) se percepisse septuaginta grossos etc. Prag, Stadtarchiv. Cod. 992. Bl. 6. — Feria II. proxima post festum s. Brictii 1417. — 15. November 1417. — Nos magister civium, consules et scabini maioris civitatis Pragensis recognoscimus, quod nos inter Hanussium sutorem de nova civitate Pragensi ex una nec- non Hron pannificem, Johannem Barchowecz dictum Junk- her Ula, ibidem de nova civitate et alios, qui in bonis abbatis sancti Ambrosii ex opposito Montis Chuttnis vineas habere dinos- cuntur, qui eas emerunt erga dictum Hanussium sutorem. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 34. Bl. 253. — 1426. — Johannes Kublikonis et Magdalena conthoralis ipsius emerunt pro se heredibus et successoribus suis vineam olim Junkherule erga communitatem Maioris Civitatis Pragensis.
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— 87 — Nr. II. Johannes oder Hanussius Junker oder Junckher in Prag. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 8. Bl. 65. — Feria IIII. in vigilia Assumpcionis sancte Marie 1398. — 14. Auguft 1398. — Agnezka, Dorothea, Elzka et Annyczka germane sorores orphane olym Oty- conis panicide Maioris civitatis Pragensis emerunt decem sex. gr. census perpetui erga Jacobum dictum Haur in domo Petri cingu- latoris in foro equorum penes domos Procopii antiqui hoffrichteri et Johannis Junker.1) Prag, Grundbuchsamt. Cod. 7. Bl. 175'. — Sabbato proxima post Stanislai 1400. — 15. Mai 1400. — De tercia quarta civitatis Jan Hallerz, Junker Hanus, Jan Podwinsky, Symon Student, An- dreas Ssyllink [pro colligenda et exigenda berna moderna]. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 180. — Feria VI. in vi- gilia s. Stanislai 1406. — 7. Mai 1406. — Hlawacz mango fatetur se teneri I sex, minus J gr. Johany dicto Junker; solvere tene- tur proxima quatuor tempora pecunia in parata. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 228'. — Feria VI. post Epi- phanie domini 1408. — 12. Jänner 1408. — Petrus cingolator fa- tetur se teneri Junker Hanuss XXIIIIor. gr. solvere debet in tribus diebus pecunia in parata. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 33. Bl. 153'. — Sabbato proxima post festum s. Margarethe 1408. — 14. Juli 1408. — Pessico de foro feni emit pro se et heredibus suis vineam .. inter vineas Fridlini Kussen- pfennig ex una et Johannis Junckher parte ex altera etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 10. Bl. 38. — Feria VI. ante festum s. Jacoby 1411.— 24. Juli 1411. — Clara obtinuit ius super Junk[er] Hanus vel Procopium pro infamia et secundo pro male- tractacione et per evasiones. Nr. III. Junkher, Jungher oder Junker aus Eger, in Prag genannt. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 1. Bl. 93. — Feria IIII. post Andree apostoli 1382. — 3. December 1382. — Nicolaus Wolbrami Chotko et Sulko fatentur manu coniuncta C sexag. paratas Hanus- soni Turler et Niklass Junkher degra (!) solvere tenentur in nativitate domini XX sexag. et in carnisbrevio XX in medio ieiunii XX et residuam partem videlicet XL sexag. in festo sancti Georgii martiris gloriosi. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 4. Bl. 113'. — Feria III. diebus Rogacionum 1393. — 13. Mai 1393. — Ortl pannifex suo et heredum 1) Vorher durchstrichen „pencz“.
— 87 — Nr. II. Johannes oder Hanussius Junker oder Junckher in Prag. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 8. Bl. 65. — Feria IIII. in vigilia Assumpcionis sancte Marie 1398. — 14. Auguft 1398. — Agnezka, Dorothea, Elzka et Annyczka germane sorores orphane olym Oty- conis panicide Maioris civitatis Pragensis emerunt decem sex. gr. census perpetui erga Jacobum dictum Haur in domo Petri cingu- latoris in foro equorum penes domos Procopii antiqui hoffrichteri et Johannis Junker.1) Prag, Grundbuchsamt. Cod. 7. Bl. 175'. — Sabbato proxima post Stanislai 1400. — 15. Mai 1400. — De tercia quarta civitatis Jan Hallerz, Junker Hanus, Jan Podwinsky, Symon Student, An- dreas Ssyllink [pro colligenda et exigenda berna moderna]. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 180. — Feria VI. in vi- gilia s. Stanislai 1406. — 7. Mai 1406. — Hlawacz mango fatetur se teneri I sex, minus J gr. Johany dicto Junker; solvere tene- tur proxima quatuor tempora pecunia in parata. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 228'. — Feria VI. post Epi- phanie domini 1408. — 12. Jänner 1408. — Petrus cingolator fa- tetur se teneri Junker Hanuss XXIIIIor. gr. solvere debet in tribus diebus pecunia in parata. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 33. Bl. 153'. — Sabbato proxima post festum s. Margarethe 1408. — 14. Juli 1408. — Pessico de foro feni emit pro se et heredibus suis vineam .. inter vineas Fridlini Kussen- pfennig ex una et Johannis Junckher parte ex altera etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 10. Bl. 38. — Feria VI. ante festum s. Jacoby 1411.— 24. Juli 1411. — Clara obtinuit ius super Junk[er] Hanus vel Procopium pro infamia et secundo pro male- tractacione et per evasiones. Nr. III. Junkher, Jungher oder Junker aus Eger, in Prag genannt. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 1. Bl. 93. — Feria IIII. post Andree apostoli 1382. — 3. December 1382. — Nicolaus Wolbrami Chotko et Sulko fatentur manu coniuncta C sexag. paratas Hanus- soni Turler et Niklass Junkher degra (!) solvere tenentur in nativitate domini XX sexag. et in carnisbrevio XX in medio ieiunii XX et residuam partem videlicet XL sexag. in festo sancti Georgii martiris gloriosi. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 4. Bl. 113'. — Feria III. diebus Rogacionum 1393. — 13. Mai 1393. — Ortl pannifex suo et heredum 1) Vorher durchstrichen „pencz“.
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— 88 — suorum nomine fatetur CVIII sexagen. grossor. Pragen. veri et legi- timi debiti Johanni Türler et Rydlino Jungher civibus de Egra et suis sociis cum eorum heredibus. Solvere promisit super omnibus bonis suis mobilibus et inmobilibus habitis et habendis in festo sancti Johannis baptiste LX sex. et residuum in festo Jacobi maioris termino nunc proxime venturo etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 4. Bl. 158. — Feria III. proxima post Elizabeth 1396. — 21. November 1396. — Simon cum Kacziena .. fatentur IIIJ sex. grossor. Englharth Puchlperger et Rudlino Jungher. Solvere tenentur in epiphanie domini simul et semel totum pecuniis in paratis etc. Prag, Stadtarchiv. Cod. 998. Bl. 157. — Feria IIII. ante Mar- tini 1415. — 6. November 1415. — Dopian fassus est se teneri IX sex. Sigissmundo Junkher; solvere promisit secundum ius civitatis. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 181. — Feria V. ante festum Nativitatis Christi 1417. — 23. December 1417. — Laurencius mercator civis Nove civitatis Pragensis cum Katherina conthorali sua fassi sunt se debitorie obligari in decem et septem sex. gr. Henrico Sslik, Sigismundo Junker de Egra et ipsorum sociis. Nr. IV. Mitglieder der Familie Junckherr in Eger als Vorstände des Egerer Stadtbauamtes. Eger, Stadtarchiv. Ausgabebuch der Stadt Eger von 1419 bis 1542. Bl. 21'. Montag nach Galli 1429. (17. October.) — Item des- selben tags haben Rudiger Junckherr und Sigmund Rudusch auf den Erhard Junckherrn 1) auf daz pawampt I° und XXVIIII s. newer gr. Bl. 23. Dieustag nach Galli 1430. (17. October.) — Item des- selben tags hat Erhart Junckherr daz pawampt berechent in gegenwertikeit der obgeschriben anno XXIX° also daz er in dy an- dere rechnung schuldig bleibt LXVI s. alter meis. Bl. 23'. Montag Leonhardi 1430. (6. November.) — Item des- selben tags hat der Gumerawer auf Erhart Junckherrn den pawmeister verrechent V s. Meisner und aber I° guldein. Bl. 24. Freitag vor Georgi 1431. (20. April.) — Item desselben tags hat Erhart Junckherr das pawampt berechent auch in gegenbertikeit der obgeschriben. Bl. 24'. Montag vor Allerheiligen 1431. (29. October.) — Item desselben tags hat Gumerawer verrechent auf den Erhard Junckhern auf daz pawampt XLII s. alter meisner. 1) Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 205, 209 und 212 erscheint Erhart Junckher auch 1428 und 1429 als Vorstand des Bauaiutes.
— 88 — suorum nomine fatetur CVIII sexagen. grossor. Pragen. veri et legi- timi debiti Johanni Türler et Rydlino Jungher civibus de Egra et suis sociis cum eorum heredibus. Solvere promisit super omnibus bonis suis mobilibus et inmobilibus habitis et habendis in festo sancti Johannis baptiste LX sex. et residuum in festo Jacobi maioris termino nunc proxime venturo etc. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 4. Bl. 158. — Feria III. proxima post Elizabeth 1396. — 21. November 1396. — Simon cum Kacziena .. fatentur IIIJ sex. grossor. Englharth Puchlperger et Rudlino Jungher. Solvere tenentur in epiphanie domini simul et semel totum pecuniis in paratis etc. Prag, Stadtarchiv. Cod. 998. Bl. 157. — Feria IIII. ante Mar- tini 1415. — 6. November 1415. — Dopian fassus est se teneri IX sex. Sigissmundo Junkher; solvere promisit secundum ius civitatis. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 11. Bl. 181. — Feria V. ante festum Nativitatis Christi 1417. — 23. December 1417. — Laurencius mercator civis Nove civitatis Pragensis cum Katherina conthorali sua fassi sunt se debitorie obligari in decem et septem sex. gr. Henrico Sslik, Sigismundo Junker de Egra et ipsorum sociis. Nr. IV. Mitglieder der Familie Junckherr in Eger als Vorstände des Egerer Stadtbauamtes. Eger, Stadtarchiv. Ausgabebuch der Stadt Eger von 1419 bis 1542. Bl. 21'. Montag nach Galli 1429. (17. October.) — Item des- selben tags haben Rudiger Junckherr und Sigmund Rudusch auf den Erhard Junckherrn 1) auf daz pawampt I° und XXVIIII s. newer gr. Bl. 23. Dieustag nach Galli 1430. (17. October.) — Item des- selben tags hat Erhart Junckherr daz pawampt berechent in gegenwertikeit der obgeschriben anno XXIX° also daz er in dy an- dere rechnung schuldig bleibt LXVI s. alter meis. Bl. 23'. Montag Leonhardi 1430. (6. November.) — Item des- selben tags hat der Gumerawer auf Erhart Junckherrn den pawmeister verrechent V s. Meisner und aber I° guldein. Bl. 24. Freitag vor Georgi 1431. (20. April.) — Item desselben tags hat Erhart Junckherr das pawampt berechent auch in gegenbertikeit der obgeschriben. Bl. 24'. Montag vor Allerheiligen 1431. (29. October.) — Item desselben tags hat Gumerawer verrechent auf den Erhard Junckhern auf daz pawampt XLII s. alter meisner. 1) Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 205, 209 und 212 erscheint Erhart Junckher auch 1428 und 1429 als Vorstand des Bauaiutes.
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— 89 — Bl. 25. Dounerstag nach Letare 1432. (3. April.) — Item des- selben tags hat berechent Erhart Junckherr daz pawampt in gegenbertikeit der obgeschrieben und hat berechent XIIIIJ s. M. die im Hans Rudusch aws der Clastewer geben hat, und XL s. M. dy im der Gumerawer aws dem ungelt geben hat und LIII s. M. dy im Nikel Slik vom Judenhaws geben hat und XXIIII s. M. dy man im geben hat aws der losung zu weyhnachten. Bl. 27. Montag nach Ulrich 1433. (6. Juli.) — Item desselben obgeschriben tags hat Erhard Junckher verrechnet das pawampt in gegenbertikeyt der obgeschrieben und hat verrechent LXXII s. alter meisner dy im Sigmund Rudusch und Smidel aws der losung geben haben dy sy noch verrechen sullen. Bl. 27. Freitag nach Ambrosi 1434. (5. April.) — Item des- selben tags hat verrechent Caspar Junckherr von seins pru- ders Nikel Junckhern witwen daz pawampt also daz man im schuldig ist I°IIJ s. alter meisner. Bl. 30. Montag nach Martini 1435. (14. November.) — Item Erhart Junckher hat ynnen IJ° sex. II sex. Meyß. auff daz paweampt die er noch verrechen sol. Bl. 30'. Donnerstag nach Letare 1436. (22. März.) — Item auch desselben tags hat Erhart Junckher das pawampt bere- chent in gegenbertikeit der obgeschrieben so daz man ym schuldig bleibt V gulden. Bl. 31'. Donnerstag nach Kreuzerhöhung 1436. (20. Septenber.) — Item und haben aber verrechent auf den Érhart Junkhern das sy ym geben haben auf daz pawampt LXXI s. alter meisner dy er auch verrechen sol und aber VI s. meisner. Bl. 32. Galli 1436. (16. October.) — Item des tags und in gegenbertikeit der obgeschrieben hat er berechent auf den Er- hard Junkherren auf das pawampt 1) XXXI s. alter meisner. Bl. 32'. Freitag nach Martini 1437. (15. November.) — Item desselben obgenanten tags hat auch berechent Erhart Junkher das pawampt. Item des obgenanten tags haben Hanns Smidel und Delniczer verrechent auf Sigmund Junkher das sy im aws der losung auf daz pawampt geben haben IJ° XV s. alter meisner und XVIII m. Bl. 35. Donnerstag nach Pauli Bekehrung 1439. (29. Jänner.) — Item des obgenanten tags ist auf Sigmund Junkhern ver- rechent das er auf daz pawampte eingenomen hat aws der clastewer LXXXIIIJ sex. XII gr. doran hat er III sex. XX gr. verrechent das vbrig stet ym noch czu verrechen. So ist dornach am freitag aber auf in verrechent III s. XX gr. dy er noch ver- 1) Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 226 ist Erhart Junckher gleichfalls für 1436 als Vorstand des Bauamtes genannt.
— 89 — Bl. 25. Dounerstag nach Letare 1432. (3. April.) — Item des- selben tags hat berechent Erhart Junckherr daz pawampt in gegenbertikeit der obgeschrieben und hat berechent XIIIIJ s. M. die im Hans Rudusch aws der Clastewer geben hat, und XL s. M. dy im der Gumerawer aws dem ungelt geben hat und LIII s. M. dy im Nikel Slik vom Judenhaws geben hat und XXIIII s. M. dy man im geben hat aws der losung zu weyhnachten. Bl. 27. Montag nach Ulrich 1433. (6. Juli.) — Item desselben obgeschriben tags hat Erhard Junckher verrechnet das pawampt in gegenbertikeyt der obgeschrieben und hat verrechent LXXII s. alter meisner dy im Sigmund Rudusch und Smidel aws der losung geben haben dy sy noch verrechen sullen. Bl. 27. Freitag nach Ambrosi 1434. (5. April.) — Item des- selben tags hat verrechent Caspar Junckherr von seins pru- ders Nikel Junckhern witwen daz pawampt also daz man im schuldig ist I°IIJ s. alter meisner. Bl. 30. Montag nach Martini 1435. (14. November.) — Item Erhart Junckher hat ynnen IJ° sex. II sex. Meyß. auff daz paweampt die er noch verrechen sol. Bl. 30'. Donnerstag nach Letare 1436. (22. März.) — Item auch desselben tags hat Erhart Junckher das pawampt bere- chent in gegenbertikeit der obgeschrieben so daz man ym schuldig bleibt V gulden. Bl. 31'. Donnerstag nach Kreuzerhöhung 1436. (20. Septenber.) — Item und haben aber verrechent auf den Érhart Junkhern das sy ym geben haben auf daz pawampt LXXI s. alter meisner dy er auch verrechen sol und aber VI s. meisner. Bl. 32. Galli 1436. (16. October.) — Item des tags und in gegenbertikeit der obgeschrieben hat er berechent auf den Er- hard Junkherren auf das pawampt 1) XXXI s. alter meisner. Bl. 32'. Freitag nach Martini 1437. (15. November.) — Item desselben obgenanten tags hat auch berechent Erhart Junkher das pawampt. Item des obgenanten tags haben Hanns Smidel und Delniczer verrechent auf Sigmund Junkher das sy im aws der losung auf daz pawampt geben haben IJ° XV s. alter meisner und XVIII m. Bl. 35. Donnerstag nach Pauli Bekehrung 1439. (29. Jänner.) — Item des obgenanten tags ist auf Sigmund Junkhern ver- rechent das er auf daz pawampte eingenomen hat aws der clastewer LXXXIIIJ sex. XII gr. doran hat er III sex. XX gr. verrechent das vbrig stet ym noch czu verrechen. So ist dornach am freitag aber auf in verrechent III s. XX gr. dy er noch ver- 1) Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 226 ist Erhart Junckher gleichfalls für 1436 als Vorstand des Bauamtes genannt.
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90 — rechen sol. — Item des obgenanten tags hat Sigmund Junck- her das pawampt berechent ym XXXVIII iar 1) in gegenber- tikeit der obgeschriben. Bl. 36. Dienstag nach Andreas 1439. (1. December.) — Item desselben obgenanten tags und in gegenbertikeit der obgeschriben hat Sigmund Junkher daz pawampt verrechent also das. man im auch schuldig bleibt acht guldein. Bl. 36'. Mittwoch nach Palmsonntag 1440. (23. März.) — Item desselbigen tags hat Sigmund Junkher berechent das paw- ampt und das er von Thomas Mülner bey seinem lebendigen leib und nach seinem tode eingenommen hat I°XXXII s. m. XI m. Nr. V. Jungher Bemchz, Jungherr oder Junghirre (Junchirre) Friedrich in Görkan. Prag. Archiv des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Görkauer Stadtbuch. Bl. 19°. Item noch gotes gebort M°CCCO nonagesimo an der heilgen kindel tag (28. December). Item daz Jungher Bemchz (?) hat gelegin eyn schog gr. der frauwin iechskin vf sancte michils tag den nestin. BI. 37. (1400.) Item Jungherre frederich hot gelobet XIIII gr. Peter czegin von burgeschaft wegin vf den nestin sancti mertenstag. testatur iudex et scabini. Bl. 38. (1401.) Item Junghirre frederich hot ynne eyn scog gr. der weysin gut heinl smeds enegkil; do sal her alle Jar VI gr. czins von gebin dy wyl her daz schog nicht beczalt czu sancti mer- tins tag. BI. 39'. (1401.) Item daz iungher frederich vnd kunczel fleischer han gelobet den weysin dy heinl czwirner hyndir ym gelossen hat etc. Bl. 41°. (1401.) Item antwort vnd recht sal thun Junher fre- derich peter czegen waz her yn nicht vor rechtin kan by XIIII tagin. — Item Wenczel sal (!) hot gelobet vor Junher frederich vor XX gr. by XIIII tagen recht berchtolt von kvmmtaw vnd vm daz obrege entwort vnd recht czu thun. Bl. 42°. (1401.) Item alz iunghirre frederich vor richt ist mit frauwin keiten der streweryn tochter alzo daz her ir gebin sal vor ir vettirlich erwe XVIII s. addir elichin wirte hannos von schistal etc. — Item iunghirre frederich het gelobet dem Richter kunczel fleischer hannos Jagschen vnd kunczel molner czu ledegin vnd czu losin an allin schaden von der burgeschaft vor XVIII s. alz sy vor yn ge- sprochin habin vnd hot dorvm vorczaczt alle syne gutter dy her hot. 1) Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 228 erscheint Sigmund Jnnckher 1438 als Vorstaud des Banamtes.
90 — rechen sol. — Item des obgenanten tags hat Sigmund Junck- her das pawampt berechent ym XXXVIII iar 1) in gegenber- tikeit der obgeschriben. Bl. 36. Dienstag nach Andreas 1439. (1. December.) — Item desselben obgenanten tags und in gegenbertikeit der obgeschriben hat Sigmund Junkher daz pawampt verrechent also das. man im auch schuldig bleibt acht guldein. Bl. 36'. Mittwoch nach Palmsonntag 1440. (23. März.) — Item desselbigen tags hat Sigmund Junkher berechent das paw- ampt und das er von Thomas Mülner bey seinem lebendigen leib und nach seinem tode eingenommen hat I°XXXII s. m. XI m. Nr. V. Jungher Bemchz, Jungherr oder Junghirre (Junchirre) Friedrich in Görkan. Prag. Archiv des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Görkauer Stadtbuch. Bl. 19°. Item noch gotes gebort M°CCCO nonagesimo an der heilgen kindel tag (28. December). Item daz Jungher Bemchz (?) hat gelegin eyn schog gr. der frauwin iechskin vf sancte michils tag den nestin. BI. 37. (1400.) Item Jungherre frederich hot gelobet XIIII gr. Peter czegin von burgeschaft wegin vf den nestin sancti mertenstag. testatur iudex et scabini. Bl. 38. (1401.) Item Junghirre frederich hot ynne eyn scog gr. der weysin gut heinl smeds enegkil; do sal her alle Jar VI gr. czins von gebin dy wyl her daz schog nicht beczalt czu sancti mer- tins tag. BI. 39'. (1401.) Item daz iungher frederich vnd kunczel fleischer han gelobet den weysin dy heinl czwirner hyndir ym gelossen hat etc. Bl. 41°. (1401.) Item antwort vnd recht sal thun Junher fre- derich peter czegen waz her yn nicht vor rechtin kan by XIIII tagin. — Item Wenczel sal (!) hot gelobet vor Junher frederich vor XX gr. by XIIII tagen recht berchtolt von kvmmtaw vnd vm daz obrege entwort vnd recht czu thun. Bl. 42°. (1401.) Item alz iunghirre frederich vor richt ist mit frauwin keiten der streweryn tochter alzo daz her ir gebin sal vor ir vettirlich erwe XVIII s. addir elichin wirte hannos von schistal etc. — Item iunghirre frederich het gelobet dem Richter kunczel fleischer hannos Jagschen vnd kunczel molner czu ledegin vnd czu losin an allin schaden von der burgeschaft vor XVIII s. alz sy vor yn ge- sprochin habin vnd hot dorvm vorczaczt alle syne gutter dy her hot. 1) Gradl, Chroniken der Stadt Eger. S. 228 erscheint Sigmund Jnnckher 1438 als Vorstaud des Banamtes.
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— 91 — Bl. 52'. (1403.) Item das dy scheppin geteilt habin iunchirre frederich das her syme gute acher sy czu behaldin wen is ym ymant awe geteydingen mege. Bl. 53'. (1403.) Item iunchirre frederich hot gestandin eyn noch ding hette ym muschig isht (!) schult gegebin addir andirs ymant her hette sich gerne verantwort. Bl. 75'. (1408.) Item als iunchirre frederich hat gestandin iar vnd tag aws eynem dinge yn das andir etc. Nr. VI. Petrus dictus Panicz (Panycz), carnifex in Prag. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 8. Bl. 104. — Feria IIII. pro- xima ante Martini 1401. — 9. November 1401. — Jan sartor emit domum . . inter domos Gynechonis et Pencz carnificis. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 102'. — Feria VI. post Zophie 1403. — 18. Mai 1403. — Dorothea conthoralis Przibikonis carnificis fatetur se teneri I sex, minus J gr. tenetur solvere septi- manatim per VIII gr. Elizabeth olim relicte Paniczowe inchoando a feria III post Penthecosten et totum pecuniis in paratis. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 157°. — Feria II. in die decem milia militum 1405. — 22. Juni 1405. — Elyzabeth relicta quondam Panyczonis fatetur se teneri LVIII gr. Marethe vidue ; solvere tenetur in XIIII diebus. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 389. — Feria IIII. ante festum sancte Katherine 1407. — 22. November 1407. — Wenczeslaus de Trzieborad, civis Nove Civitatis Pragensis recognosco . . me . . unam sex. gr. Prag. census annui .. pro decem sex. gr. vendidi (!) honesto ac provido Nicolao orphano olim Petri dicti Pa- nicz. Sed si interim ipse Nicolaus decederet, tunc ad Dorotheam sororem suam germanam devolvetur et similiter, si ipsa Do- rothea ante annos discrecionis decederet, tunc ad Elizabeth matrem ipsius idem census debet devolvi. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 151. — Feria IIII. post festum Lucie 1407. — 14. December 1407. — Nicolaus et Dora orphani, Elizabeth mater ipsorum relicta olim Panicz fatentur se recepisse L minus tribus gr. a Gallo lutifigulo quam quidem pecuniam ipse Gallus percepit a censu pro termino s. Galli de domo ipsorum. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 167. — Actum feria IIII. post festum Corporis Christi 1408.— 20. Juui 1408. — Niclas Stuler de Wratisslawia constitutus in pleno consilio nostro recognovit publice se percepisse sex solidos grossorum parate pecunie ab Elizabet olim Petri dicti Panicz conthorali promittentibus presenti- bus bona fide ipsam Elizabeth heredes necnon successores suos pro
— 91 — Bl. 52'. (1403.) Item das dy scheppin geteilt habin iunchirre frederich das her syme gute acher sy czu behaldin wen is ym ymant awe geteydingen mege. Bl. 53'. (1403.) Item iunchirre frederich hot gestandin eyn noch ding hette ym muschig isht (!) schult gegebin addir andirs ymant her hette sich gerne verantwort. Bl. 75'. (1408.) Item als iunchirre frederich hat gestandin iar vnd tag aws eynem dinge yn das andir etc. Nr. VI. Petrus dictus Panicz (Panycz), carnifex in Prag. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 8. Bl. 104. — Feria IIII. pro- xima ante Martini 1401. — 9. November 1401. — Jan sartor emit domum . . inter domos Gynechonis et Pencz carnificis. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 102'. — Feria VI. post Zophie 1403. — 18. Mai 1403. — Dorothea conthoralis Przibikonis carnificis fatetur se teneri I sex, minus J gr. tenetur solvere septi- manatim per VIII gr. Elizabeth olim relicte Paniczowe inchoando a feria III post Penthecosten et totum pecuniis in paratis. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 157°. — Feria II. in die decem milia militum 1405. — 22. Juni 1405. — Elyzabeth relicta quondam Panyczonis fatetur se teneri LVIII gr. Marethe vidue ; solvere tenetur in XIIII diebus. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 389. — Feria IIII. ante festum sancte Katherine 1407. — 22. November 1407. — Wenczeslaus de Trzieborad, civis Nove Civitatis Pragensis recognosco . . me . . unam sex. gr. Prag. census annui .. pro decem sex. gr. vendidi (!) honesto ac provido Nicolao orphano olim Petri dicti Pa- nicz. Sed si interim ipse Nicolaus decederet, tunc ad Dorotheam sororem suam germanam devolvetur et similiter, si ipsa Do- rothea ante annos discrecionis decederet, tunc ad Elizabeth matrem ipsius idem census debet devolvi. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 151. — Feria IIII. post festum Lucie 1407. — 14. December 1407. — Nicolaus et Dora orphani, Elizabeth mater ipsorum relicta olim Panicz fatentur se recepisse L minus tribus gr. a Gallo lutifigulo quam quidem pecuniam ipse Gallus percepit a censu pro termino s. Galli de domo ipsorum. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 167. — Actum feria IIII. post festum Corporis Christi 1408.— 20. Juui 1408. — Niclas Stuler de Wratisslawia constitutus in pleno consilio nostro recognovit publice se percepisse sex solidos grossorum parate pecunie ab Elizabet olim Petri dicti Panicz conthorali promittentibus presenti- bus bona fide ipsam Elizabeth heredes necnon successores suos pro
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92 — prescripta summa nunquam monere per amplius, sed dimisit eam perpetue quietam liberam et solutam. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 202. — Actum feria V. post festum Dorothee 1409. — 7. Februar 1409. — Nicolaus Petri dicti Panycz natus constitutus in pleno consilio nostro resigna- vit et condescendit pleno iure deliberate et benivole de tercia dimi- dia sexag. gr. parate pecunie Elizabet matri sue ut ipsam pe- cuniam exponat veluti propriam secundum omnem suam voluntatem prescripti Nicolai contradiccione nunquam obstante. — Nicolaus prescriptus .. resignavit et condescendit pl. i. del. et ben. de una sex. gr. .. Dore sorori sue germane. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 34. Bl. 40'. — In vigilia s. Mar- garethe virginis 1414. — 12. Juli 1414. —Dominus Meynussius ple- banus de Wodyhrad emit pro Margaretha matre sua unam sex. gr. Prag. census annui et perpetui erga Dorotheam filiam olim Petri dicti Panycz carnificis de Nova Civitate Pra- gensi etc. Nr. VII. Matthias Panicz oder Pencz, auch Matthias dictus Panicz oder Pencz.1) Mathias Panicz. 1402. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9, Bl. 82. 1403. Ebendas. Cod. 9, Bl. 104; Cod. 32, Bl. 64. —Ebendas. Cod. 9, Bl. 169, 170', 171. 1405. Ebendas. Cod. 8, Bl. 148, 151; Cod. 9, 1406. Bl. 178; Cod. 32, Bl. 113, 117, 127. 1407. Ebendas. Cod. 28, Bl. 10; Cod. 32, Bl. 133'. Cod. 32, Bl. 205', 222', 232. Ebendas. 1409. Cod. 11, Bl. 96' und 99. 1415. Ebeudas. 1417. Ebenda] §. Cod. 11, Bl. 158. 1418. Ebendas. Cod. 11, Bl. 197. 1419. Ebendas. Cod. 11, Bl. 222; Cod. 13, Bl. 12. 1420. Ebendas. Cod. 11, Bl. 232'. Mathias Pannicz. 1420. Ebendas. Cod. 13, Bl. 15'. Mathias dictus Panicz (Panycz). 1405. Ebendas. Cod. 32, Bl. 105. — 1407. Ebendas. Cod. 32, Bl. 142. — 1415. Ebendas. Cod. 11, Bl. 104. Mathias Panicz de Porziecz. 1407. Ebendas. Cod. 32, Bl. 136'. 1) Diese Zusammenstellung soll uur eine Vorstellnng vermitteln, wie oft manche Personen in Prager Stadtbüchern erwähnt werden, weshalb letztere für gewisse mit Namensnachweisen zusammenhängende Fragen genan durchgearbeitet werden müssen.
92 — prescripta summa nunquam monere per amplius, sed dimisit eam perpetue quietam liberam et solutam. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 32. Bl. 202. — Actum feria V. post festum Dorothee 1409. — 7. Februar 1409. — Nicolaus Petri dicti Panycz natus constitutus in pleno consilio nostro resigna- vit et condescendit pleno iure deliberate et benivole de tercia dimi- dia sexag. gr. parate pecunie Elizabet matri sue ut ipsam pe- cuniam exponat veluti propriam secundum omnem suam voluntatem prescripti Nicolai contradiccione nunquam obstante. — Nicolaus prescriptus .. resignavit et condescendit pl. i. del. et ben. de una sex. gr. .. Dore sorori sue germane. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 34. Bl. 40'. — In vigilia s. Mar- garethe virginis 1414. — 12. Juli 1414. —Dominus Meynussius ple- banus de Wodyhrad emit pro Margaretha matre sua unam sex. gr. Prag. census annui et perpetui erga Dorotheam filiam olim Petri dicti Panycz carnificis de Nova Civitate Pra- gensi etc. Nr. VII. Matthias Panicz oder Pencz, auch Matthias dictus Panicz oder Pencz.1) Mathias Panicz. 1402. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9, Bl. 82. 1403. Ebendas. Cod. 9, Bl. 104; Cod. 32, Bl. 64. —Ebendas. Cod. 9, Bl. 169, 170', 171. 1405. Ebendas. Cod. 8, Bl. 148, 151; Cod. 9, 1406. Bl. 178; Cod. 32, Bl. 113, 117, 127. 1407. Ebendas. Cod. 28, Bl. 10; Cod. 32, Bl. 133'. Cod. 32, Bl. 205', 222', 232. Ebendas. 1409. Cod. 11, Bl. 96' und 99. 1415. Ebeudas. 1417. Ebenda] §. Cod. 11, Bl. 158. 1418. Ebendas. Cod. 11, Bl. 197. 1419. Ebendas. Cod. 11, Bl. 222; Cod. 13, Bl. 12. 1420. Ebendas. Cod. 11, Bl. 232'. Mathias Pannicz. 1420. Ebendas. Cod. 13, Bl. 15'. Mathias dictus Panicz (Panycz). 1405. Ebendas. Cod. 32, Bl. 105. — 1407. Ebendas. Cod. 32, Bl. 142. — 1415. Ebendas. Cod. 11, Bl. 104. Mathias Panicz de Porziecz. 1407. Ebendas. Cod. 32, Bl. 136'. 1) Diese Zusammenstellung soll uur eine Vorstellnng vermitteln, wie oft manche Personen in Prager Stadtbüchern erwähnt werden, weshalb letztere für gewisse mit Namensnachweisen zusammenhängende Fragen genan durchgearbeitet werden müssen.
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93 — Mathias Penicz, Benicz, Penecz. 1407. Ebendaf. Cod. 9. Bl. 227. — 1409. Ebendas. Cod. 9, Bl. 280. — Ebendas. Cod. 10, Bl. 7. Mathias dictus Penicz, Pennicz. 1408. Ebendaf. Cod. 9, Bl. 235" und 236. — Mathias Pencz. 1407. Ebendas. Cod. 9. Bl. 220', 221, 227. 1408. Ebendas. Cod. 9, Bl. 249. — 1409. Ebendas. Cod. 9, Bl. 254, 272. — 1410. Ebendas. Cod. 10, Bl. 21. — 1411. Ebendas. Cod. 10, Bl. 23, 42'. — 1412. Ebendas. Cod. 10, Bl. 71'. — 1413. Ebendas. Cod. 10, Bl. 96', 105', 106, 110, 111. — 1414. Ebendas. Cod. 10, Bl. 123. — 1415. Ebendas. Cod. 10, Bl. 186, 189. — 1416. Ebendas. Cod. 10, Bl. 208, 208', 210, 231. Mathias dictus Bencz, Pencz. 1393. Ebendas. Cod. 27. Bl. 72. — Ebendas. Cod. 10, Bl. 157. Nr. VIII. Jan Panek (Paniek), pincerna, in Prag. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 226'. — Feria VI. post festum s. Nycolay 1407. — 9. December 1407.—Jan Panek fatetur se teneri Walssoni Mudry XXVIIII solidis hall. solvere debet in XIIIIer diebus. BI. 227. — An demselben Tage. — Jan Paniek debet met- tercius iuramentum prestare Niclassone mangone (!) pro XXII gr. ad proximum iudicium pro pecunia persoluta et solvere propria manu debet iuratis. Bl. 245'. — Feria VI. ante festum s. Francisse 1408. — Johannes Panek pincerna fatetur se teneri Katherine XX gr. solvere debet in XIIIIor diebus. Für freundlichste Unterstitzung bei der Herstellung der Abbildungen ist Verf. zu aufrichtigem Danke verpflichtet dem Herrn Archivrathe Dr. Franz Ludwig Baumann in Donaueschingen, dem Herrn Oberbiblio thekar Dr. Zücker in Erlangen, dem Herrn Dr. W. Gröpler, Biblio- thekar der herzoglich Anhaltischen Behördenbibliothek in Dessau, und der Verlagsbuchhandlung E. Heitz in Straßburg.
93 — Mathias Penicz, Benicz, Penecz. 1407. Ebendaf. Cod. 9. Bl. 227. — 1409. Ebendas. Cod. 9, Bl. 280. — Ebendas. Cod. 10, Bl. 7. Mathias dictus Penicz, Pennicz. 1408. Ebendaf. Cod. 9, Bl. 235" und 236. — Mathias Pencz. 1407. Ebendas. Cod. 9. Bl. 220', 221, 227. 1408. Ebendas. Cod. 9, Bl. 249. — 1409. Ebendas. Cod. 9, Bl. 254, 272. — 1410. Ebendas. Cod. 10, Bl. 21. — 1411. Ebendas. Cod. 10, Bl. 23, 42'. — 1412. Ebendas. Cod. 10, Bl. 71'. — 1413. Ebendas. Cod. 10, Bl. 96', 105', 106, 110, 111. — 1414. Ebendas. Cod. 10, Bl. 123. — 1415. Ebendas. Cod. 10, Bl. 186, 189. — 1416. Ebendas. Cod. 10, Bl. 208, 208', 210, 231. Mathias dictus Bencz, Pencz. 1393. Ebendas. Cod. 27. Bl. 72. — Ebendas. Cod. 10, Bl. 157. Nr. VIII. Jan Panek (Paniek), pincerna, in Prag. Prag, Grundbuchsamt. Cod. 9. Bl. 226'. — Feria VI. post festum s. Nycolay 1407. — 9. December 1407.—Jan Panek fatetur se teneri Walssoni Mudry XXVIIII solidis hall. solvere debet in XIIIIer diebus. BI. 227. — An demselben Tage. — Jan Paniek debet met- tercius iuramentum prestare Niclassone mangone (!) pro XXII gr. ad proximum iudicium pro pecunia persoluta et solvere propria manu debet iuratis. Bl. 245'. — Feria VI. ante festum s. Francisse 1408. — Johannes Panek pincerna fatetur se teneri Katherine XX gr. solvere debet in XIIIIor diebus. Für freundlichste Unterstitzung bei der Herstellung der Abbildungen ist Verf. zu aufrichtigem Danke verpflichtet dem Herrn Archivrathe Dr. Franz Ludwig Baumann in Donaueschingen, dem Herrn Oberbiblio thekar Dr. Zücker in Erlangen, dem Herrn Dr. W. Gröpler, Biblio- thekar der herzoglich Anhaltischen Behördenbibliothek in Dessau, und der Verlagsbuchhandlung E. Heitz in Straßburg.
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Niffheiſungen bes Vereines für Geſchichte der Deutſchen in Böhmen. XXXIII. Jahrgang. Redigirt von Dr. &. Biermann und Dr. R. Horčička. Nebst der ltterartschen Beilage. Prag 1895. Im Selbstverlage des Vereins und in Commission bei H. Dominieus.
Niffheiſungen bes Vereines für Geſchichte der Deutſchen in Böhmen. XXXIII. Jahrgang. Redigirt von Dr. &. Biermann und Dr. R. Horčička. Nebst der ltterartschen Beilage. Prag 1895. Im Selbstverlage des Vereins und in Commission bei H. Dominieus.
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