z 271 stránek
Titel







Vorwort









































Iglauer Stadtarchiv






















































































Trebitscher Stadtarchiv






























































Triescher Marktarchiv




Gross-Bitescher Stadtarchiv














Gross-Meseritscher Stadtarchiv


































Schlossarchiv Fürsten Collalto


















Verzeichniss der Urkunden





Název:
Die Regesten der Archive im Marktgrafthume Mähren. Bd. 1, 1
Autor:
Chlumecky, Peter Ritter vo
Rok vydání:
1856
Místo vydání:
Brno
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
271
Obsah:
- Ia: Titel
- I: Vorwort
- 1: Iglauer Stadtarchiv
- 87: Trebitscher Stadtarchiv
- 149: Triescher Marktarchiv
- 153: Gross-Bitescher Stadtarchiv
- 167: Gross-Meseritscher Stadtarchiv
- 201: Schlossarchiv Fürsten Collalto
- 219: Verzeichniss der Urkunden
upravit
Strana Ia
Die Regesten der Archive im Markgrafthume Mähren, und Anton Boczck's Berichte über die Forschungen in diesem Lande. I. Band. Brünn 1856. In Com 1 bei Nitsch & Grosse.
Die Regesten der Archive im Markgrafthume Mähren, und Anton Boczck's Berichte über die Forschungen in diesem Lande. I. Band. Brünn 1856. In Com 1 bei Nitsch & Grosse.
Strana Ib
Die Regesten oder die chronologischen Verzeichnisse der Urkunden in den Archiven zu Iglau, Trebitsch, Triesch, Gross-Bitesch, Gross- Meseritsch und Pirnitz, Herausgegeben von P. Ritter v. Chlumecky, mähr. ständ. Archivdirector. Mit Unterstützung des mähr. ständ. Domesticalfondes. I. Bandes I. Abtheilung. Mit einem Schriftfacsimile. Brünn 1856. In Commission bei Nitsch & Grosse.
Die Regesten oder die chronologischen Verzeichnisse der Urkunden in den Archiven zu Iglau, Trebitsch, Triesch, Gross-Bitesch, Gross- Meseritsch und Pirnitz, Herausgegeben von P. Ritter v. Chlumecky, mähr. ständ. Archivdirector. Mit Unterstützung des mähr. ständ. Domesticalfondes. I. Bandes I. Abtheilung. Mit einem Schriftfacsimile. Brünn 1856. In Commission bei Nitsch & Grosse.
Strana Ic
Strana Id
Seiner Excellenz dem Hochgebornen Herrn, Herrn Leopold Grafen Lažanzký, Freiherrn von Bukowe, Sr. k. k. Apost. Majestät wirklichen geheimen Rathe und Kämmerer, Ritter des kais. österr. Ordens der eisernen Krone I. Kl., Comman- deur des k. k. österr. Leopold-Ordens, Ritter des kais. russ. St. Annen-Ordens I. Kl., Ritter des kais. russ. St. Stanislaus-Ordens I. Kl., Ritter des königl. preussisch. rothen Adler-Ordens I. Kl., k. k. Statthalter im Markgrafthume Mähren, Präsidenten der k. k. m. schl. Finanzlandes-Direction, der k. k. mähr. Grundentlastungs- fonds-Direction, der k. k. mähr. Grundlasten-Ablösungs- und Re- gulirungs-Landes-Commission und des mähr. Landesausschusses, Protector des Armen-Instituts, des Brünner Männervereins, der Kleinkinder-Bewahranstalt, des mähr. schl. Schutzvereins für aus Straf- u. Verwahrungs-Orten entlassene Personen, des Pensions- Instituts des Brünner bewaffneten Bürgercorps und der ersten mährischen Sparkassa, Curator der k. k. m. schl. Gesellschaft zun Beförderung des Ackerbaues, der Natur- u. Landeskunde, Ehren- Doctor der Rechte, Ehren-Mitgliede des Werner-Vereins zur geologischen Durchforschung von Mähren und Schlesien, Ehren- Mitgliede des Centralvereins fur Kostkinder-Beaufsichtigungs- und Säuglings-Bewahranstalten (Crèches) in Wien, Ehren-Mitgliede des österr. Thierschutz-Central-Vereins, Ehrenbürger der Städte Brünn, Olmütz und Lemberg, in tiefster Ehrfurcht gewidmet vom Herausgeber.
Seiner Excellenz dem Hochgebornen Herrn, Herrn Leopold Grafen Lažanzký, Freiherrn von Bukowe, Sr. k. k. Apost. Majestät wirklichen geheimen Rathe und Kämmerer, Ritter des kais. österr. Ordens der eisernen Krone I. Kl., Comman- deur des k. k. österr. Leopold-Ordens, Ritter des kais. russ. St. Annen-Ordens I. Kl., Ritter des kais. russ. St. Stanislaus-Ordens I. Kl., Ritter des königl. preussisch. rothen Adler-Ordens I. Kl., k. k. Statthalter im Markgrafthume Mähren, Präsidenten der k. k. m. schl. Finanzlandes-Direction, der k. k. mähr. Grundentlastungs- fonds-Direction, der k. k. mähr. Grundlasten-Ablösungs- und Re- gulirungs-Landes-Commission und des mähr. Landesausschusses, Protector des Armen-Instituts, des Brünner Männervereins, der Kleinkinder-Bewahranstalt, des mähr. schl. Schutzvereins für aus Straf- u. Verwahrungs-Orten entlassene Personen, des Pensions- Instituts des Brünner bewaffneten Bürgercorps und der ersten mährischen Sparkassa, Curator der k. k. m. schl. Gesellschaft zun Beförderung des Ackerbaues, der Natur- u. Landeskunde, Ehren- Doctor der Rechte, Ehren-Mitgliede des Werner-Vereins zur geologischen Durchforschung von Mähren und Schlesien, Ehren- Mitgliede des Centralvereins fur Kostkinder-Beaufsichtigungs- und Säuglings-Bewahranstalten (Crèches) in Wien, Ehren-Mitgliede des österr. Thierschutz-Central-Vereins, Ehrenbürger der Städte Brünn, Olmütz und Lemberg, in tiefster Ehrfurcht gewidmet vom Herausgeber.
Strana Ie
Strana If
Hochgeborner Graf! Euer Excellenz! Als Präsident des mähr. Landesausschusses und Curator der k. k. m. sch. Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde, haben Euer Excellenz der Pflege der Landeskunde und vor- züglich den historischen Wissenschaften, die hohe Sorgfalt und Aufmerksamkeit in ausgedehntem Masse und mit besonderer Huld geschenkt. Es sind in Mähren in jüngster Zeit, wohl zunächst für die Landesgeschichte, doch mit steter Rücksicht auf die Reichsgeschichte, Quellenwerke in grosser Anzahl veröffentlicht worden, welche nicht allein in der Litera- turgeschichte unseres grossen österreichischen Vaterlandes, sondern auch in jener von Deutschland einen ehrenvollen Platz zu behaupten im Stande sind. Dieser Erfolg ist dem belebenden Schutze zu danken, welchen Euer Excellenz den historischen Wissenschaften und dem Archivwesen angedeihen lassen. Es haben sich Euer Excellenz auch durch diesen der Wissenschaft gegebenen Schutz ein Denkmal in Mähren gesetzt, das ebenso unvergänglich sein wird,
Hochgeborner Graf! Euer Excellenz! Als Präsident des mähr. Landesausschusses und Curator der k. k. m. sch. Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde, haben Euer Excellenz der Pflege der Landeskunde und vor- züglich den historischen Wissenschaften, die hohe Sorgfalt und Aufmerksamkeit in ausgedehntem Masse und mit besonderer Huld geschenkt. Es sind in Mähren in jüngster Zeit, wohl zunächst für die Landesgeschichte, doch mit steter Rücksicht auf die Reichsgeschichte, Quellenwerke in grosser Anzahl veröffentlicht worden, welche nicht allein in der Litera- turgeschichte unseres grossen österreichischen Vaterlandes, sondern auch in jener von Deutschland einen ehrenvollen Platz zu behaupten im Stande sind. Dieser Erfolg ist dem belebenden Schutze zu danken, welchen Euer Excellenz den historischen Wissenschaften und dem Archivwesen angedeihen lassen. Es haben sich Euer Excellenz auch durch diesen der Wissenschaft gegebenen Schutz ein Denkmal in Mähren gesetzt, das ebenso unvergänglich sein wird,
Strana Ig
wie jenes Hochihrer erhabenen Ahnen in Böhmen, welche dort — Prokop Graf Lažanzký, der Schirmherr der k. Gesellschaft der Wissenschaften, unter allen hervor- ragend — den grössten Mäcenaten, den Zierden des Landes beigezählt werden. Die gnädige Erlaubniss, das vorliegende Werk, dessen Herausgabe durch Hochihre Huld so wesentlich gefördert wurde, Euer Excellenz widmen zu dürfen, verleiht demselben einen erhöhten Werth und wird jene wohlwollende Aufnahme sichern, die ihm sonst nicht zu Theil geworden wäre. Geruhen Euer Excellenz diese ehrfurchtsvolle Wid- mung als ein Zeichen meiner innigsten Hochverehrung und wärmsten Dankbarkeit entgegenzunehmen. Euer Excellenz unterthänigst-gehorsamster Diener Brünn im Juni 1856. P. Ritter v. Chlumecky.
wie jenes Hochihrer erhabenen Ahnen in Böhmen, welche dort — Prokop Graf Lažanzký, der Schirmherr der k. Gesellschaft der Wissenschaften, unter allen hervor- ragend — den grössten Mäcenaten, den Zierden des Landes beigezählt werden. Die gnädige Erlaubniss, das vorliegende Werk, dessen Herausgabe durch Hochihre Huld so wesentlich gefördert wurde, Euer Excellenz widmen zu dürfen, verleiht demselben einen erhöhten Werth und wird jene wohlwollende Aufnahme sichern, die ihm sonst nicht zu Theil geworden wäre. Geruhen Euer Excellenz diese ehrfurchtsvolle Wid- mung als ein Zeichen meiner innigsten Hochverehrung und wärmsten Dankbarkeit entgegenzunehmen. Euer Excellenz unterthänigst-gehorsamster Diener Brünn im Juni 1856. P. Ritter v. Chlumecky.
Strana I
VOrWOrt. Wenn auch durch den Codex Moraviæ diplomaticus eine sichere Grundlage für die Geschichte angebahnt ist, so dürfte dennoch eine geraume Zeit verstreichen, bis durch dieses Werk das gesammte Urkundenmaterial des Landes bekannt werden wird, und es wäre auch dann der Zweckeiner für den Forscher so erwünschten schnellen und leichten Uebersicht dieses ganzen Materials und der Orte, wo es mehr oder minder entsprechend verwahrt wird, unerreicht; denn das Urkundenbuch schreitet bei dem grössten Fleisse und eben solcher Rührigkeit seinem Wesen nach nur sehr langsam vorwärts und leider hat die Erfahrung gezeigt, dass mit jedem Jahre ein kostbares Percent der alten Pergamente und Papiere durch Alterschwäche, lässige Pllege und woll auch durch Unverstand und Böswilligkeit verloren geht. 1) Um diesen Verlusten wenigstens theilweise vorzu- beugen und jenen Zweck zu erreichen, hat über meine Bitten der Vorstand der historischen Section der k. k. Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde, Hr. Finanzrath d'Elvert, den von dem hochw. Hrn. Subprior Dr. Wolný schon 1851 gestellten An- trag vorgebracht, ein Generalrepertorium 2) aller in den 1) Wie oft war die Räumlichkeit einer Gemeindelade der Massstab der Le- bensdauer alter Manuscripte; wenn der schreiblustige Schulze darin keinen Platz mehr hatte für modernes Concept, mussten die Pergamente wei- chen und der guten Hausfrau vielleicht zum Anmachen des Feuers dienen ! Die kais. französische Regierung hat (Circulaire vom 20. Jänner 1854) die Verfassung von Repertorien und Register für Orte, Personen und Sachen aller Departemental- Archive angeordnet, woraus dann leicht ein verlässliches General-Repertorium für ganz Frankreich angelegt werden kann. (Bulletin officiel Nr. 1. 1854.) 2)
VOrWOrt. Wenn auch durch den Codex Moraviæ diplomaticus eine sichere Grundlage für die Geschichte angebahnt ist, so dürfte dennoch eine geraume Zeit verstreichen, bis durch dieses Werk das gesammte Urkundenmaterial des Landes bekannt werden wird, und es wäre auch dann der Zweckeiner für den Forscher so erwünschten schnellen und leichten Uebersicht dieses ganzen Materials und der Orte, wo es mehr oder minder entsprechend verwahrt wird, unerreicht; denn das Urkundenbuch schreitet bei dem grössten Fleisse und eben solcher Rührigkeit seinem Wesen nach nur sehr langsam vorwärts und leider hat die Erfahrung gezeigt, dass mit jedem Jahre ein kostbares Percent der alten Pergamente und Papiere durch Alterschwäche, lässige Pllege und woll auch durch Unverstand und Böswilligkeit verloren geht. 1) Um diesen Verlusten wenigstens theilweise vorzu- beugen und jenen Zweck zu erreichen, hat über meine Bitten der Vorstand der historischen Section der k. k. Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde, Hr. Finanzrath d'Elvert, den von dem hochw. Hrn. Subprior Dr. Wolný schon 1851 gestellten An- trag vorgebracht, ein Generalrepertorium 2) aller in den 1) Wie oft war die Räumlichkeit einer Gemeindelade der Massstab der Le- bensdauer alter Manuscripte; wenn der schreiblustige Schulze darin keinen Platz mehr hatte für modernes Concept, mussten die Pergamente wei- chen und der guten Hausfrau vielleicht zum Anmachen des Feuers dienen ! Die kais. französische Regierung hat (Circulaire vom 20. Jänner 1854) die Verfassung von Repertorien und Register für Orte, Personen und Sachen aller Departemental- Archive angeordnet, woraus dann leicht ein verlässliches General-Repertorium für ganz Frankreich angelegt werden kann. (Bulletin officiel Nr. 1. 1854.) 2)
Strana II
II mähr. Archiven vorhandenen Urkunden zu entwerfen 3), die Section genehmigte diesen Antrag und stellte an Se. Excellenz den Herrn Statthalter von Mähren, Leopold Grafen Lažanzky die Bitte, durch seine hohe Vermittlung die An- fertigung verlässlicher Verzeichnisse der in den Communal- archiven befindlichen Urkunden zur Mittheilung an die Section zu veranlassen. Se. Excellenz, als grossherziger Mäcen, haben wie immer, wo es sich um Schutz und Förderung der Wissenschaft handelt, auch jetzt die Bitte der Section mit gewohnter Huld aufgenommen und derselben willfahrt. Es sind in Folge dessen aus vielen Städten und Märkten die gewünschten, mit anerkennenswerther Bereit- willigkeit verfassten Urkunden-Verzeichnisse eingelangt. Wenngleich hiedurch nur der Anfang des Generalreper— toriums gemacht und die Evidenzhaltung des Gesammt- materials vorbereitet wurde, schien es mir doch unerlässlich, das schon vorhandene Material des Repertoriums nicht todt liegen zu lassen, sondern es durch Veröffentlichung zumn Gemeingut der Forscher und Geschichtsfreunde zu machen und mit dieser Herausgabe nicht zu zögern, so lange die dermaligen, für historische Quellenarbeiten so günstigen Verhältnisse dauern. Das vorliegende Werk wird genaue Verzeichnisse aller in allen Archiven Mährens aufbewahrten Urkunden bis zum Jahre 1620 (von welcher Zeit an das Material sich massenhaft anhäuft und für dessen Aufbewahrung und Erhaltung in der Regel ein praktisches Interesse sorgt) 3) Cerroni hat in seinen Nachrichten über mährische Archive (MS. bei dem Herrn Grafen F. Taroucca und theilweise in der Cerronischen Samm- lung im Landesarchive), Verzeichnisse von Urkunden einiger Archive angelegt; diese Arbeit, auf welche am gehörigen Orte Rücksicht ge- nommen werden wird, ist unvollständig und flüchtig. D'Elvert hat in seiner „Geschichte der historischen Literatur“ 1850, die merkwürdi- geren Archive im Lande aufgezählt.
II mähr. Archiven vorhandenen Urkunden zu entwerfen 3), die Section genehmigte diesen Antrag und stellte an Se. Excellenz den Herrn Statthalter von Mähren, Leopold Grafen Lažanzky die Bitte, durch seine hohe Vermittlung die An- fertigung verlässlicher Verzeichnisse der in den Communal- archiven befindlichen Urkunden zur Mittheilung an die Section zu veranlassen. Se. Excellenz, als grossherziger Mäcen, haben wie immer, wo es sich um Schutz und Förderung der Wissenschaft handelt, auch jetzt die Bitte der Section mit gewohnter Huld aufgenommen und derselben willfahrt. Es sind in Folge dessen aus vielen Städten und Märkten die gewünschten, mit anerkennenswerther Bereit- willigkeit verfassten Urkunden-Verzeichnisse eingelangt. Wenngleich hiedurch nur der Anfang des Generalreper— toriums gemacht und die Evidenzhaltung des Gesammt- materials vorbereitet wurde, schien es mir doch unerlässlich, das schon vorhandene Material des Repertoriums nicht todt liegen zu lassen, sondern es durch Veröffentlichung zumn Gemeingut der Forscher und Geschichtsfreunde zu machen und mit dieser Herausgabe nicht zu zögern, so lange die dermaligen, für historische Quellenarbeiten so günstigen Verhältnisse dauern. Das vorliegende Werk wird genaue Verzeichnisse aller in allen Archiven Mährens aufbewahrten Urkunden bis zum Jahre 1620 (von welcher Zeit an das Material sich massenhaft anhäuft und für dessen Aufbewahrung und Erhaltung in der Regel ein praktisches Interesse sorgt) 3) Cerroni hat in seinen Nachrichten über mährische Archive (MS. bei dem Herrn Grafen F. Taroucca und theilweise in der Cerronischen Samm- lung im Landesarchive), Verzeichnisse von Urkunden einiger Archive angelegt; diese Arbeit, auf welche am gehörigen Orte Rücksicht ge- nommen werden wird, ist unvollständig und flüchtig. D'Elvert hat in seiner „Geschichte der historischen Literatur“ 1850, die merkwürdi- geren Archive im Lande aufgezählt.
Strana III
III umfassen; es wird das Datum, den Ort der Ausstellung und den wesentlichen Inhalt jeder Urkunde des betref- fenden Archives in übersichtlicher Kürze geben und die— jenigen Werke bezeichnen, in welchen die Urkunde ihrem ganzen Inhalte nach aufgenommen wurde. In der Reihenfolge der Archive werden wir uns nicht an eine bestimmte Ordnung binden, weil die Benützung jener nicht immer von der Willkühr des Herausgebers abhängt, und mancherlei Ursachen, wie z. B. die Verspätung der be- treffenden Genehmigung, auf eine in Vorhinein entworfene Ordnung störend eingreifen; es wird hiebei nur gesorgt werden, dass in jedem Bande eine gleichmässige Zahl grösserer und kleinerer Archive vorkommen. Die Herausgabe dieses mehrere Bände umfassenden Werks wurde, in so lange sich nicht noch andere Kräfte hiezu anbieten 4), vorläufig zwischen Herrn Chytil und mir in der Art getheilt, dass ich die Urkunden der Privat- und Communal-Archive und Herr Chytil jene der anderen öffentlichen und der geistlichen Archive bearbeiten. Es wäre in mancher Beziehung zweckmässiger ge- wesen, statt der Angabe des wesentlichen Inhalts, voll- ständige Auszüge oder Regesten der Urkunden zu machen, wie sie bei Böhmer und in dem trefflichen Werke Mohr’s : „die Regesten der Archive der schweizerischen Eidgenossen- schaft" zu finden sind; oder aber jedes Archiv in der Art 4) Nichts könnte das vorgesteckte Ziel näher rücken und dieses vater- ländische Werk mehr fördern, als wenn sich Geschichtsfreunde fänden, welche diese Arbeiten mit uns theilen, wenn Diejenigen, welchen die Leitung der Archive im Lande zustehet, Verzeichnisse oder Regesten derselben verfassen und nach dem erhabenen Wahlspruche: Viribus unitis, mit uns zusammenwirken wollten. Wir ersuchen demnach alle diese Männer unsere Bitte wohl zu beherzigen und als Mitarbeiter sich diesem Unternehmen recht bald anzuschliessen, wir sind gerne bereit denjenigen, die sich hiefür interessiren, alle nöthigen näheren Auskünfte zu ertheilen. 1
III umfassen; es wird das Datum, den Ort der Ausstellung und den wesentlichen Inhalt jeder Urkunde des betref- fenden Archives in übersichtlicher Kürze geben und die— jenigen Werke bezeichnen, in welchen die Urkunde ihrem ganzen Inhalte nach aufgenommen wurde. In der Reihenfolge der Archive werden wir uns nicht an eine bestimmte Ordnung binden, weil die Benützung jener nicht immer von der Willkühr des Herausgebers abhängt, und mancherlei Ursachen, wie z. B. die Verspätung der be- treffenden Genehmigung, auf eine in Vorhinein entworfene Ordnung störend eingreifen; es wird hiebei nur gesorgt werden, dass in jedem Bande eine gleichmässige Zahl grösserer und kleinerer Archive vorkommen. Die Herausgabe dieses mehrere Bände umfassenden Werks wurde, in so lange sich nicht noch andere Kräfte hiezu anbieten 4), vorläufig zwischen Herrn Chytil und mir in der Art getheilt, dass ich die Urkunden der Privat- und Communal-Archive und Herr Chytil jene der anderen öffentlichen und der geistlichen Archive bearbeiten. Es wäre in mancher Beziehung zweckmässiger ge- wesen, statt der Angabe des wesentlichen Inhalts, voll- ständige Auszüge oder Regesten der Urkunden zu machen, wie sie bei Böhmer und in dem trefflichen Werke Mohr’s : „die Regesten der Archive der schweizerischen Eidgenossen- schaft" zu finden sind; oder aber jedes Archiv in der Art 4) Nichts könnte das vorgesteckte Ziel näher rücken und dieses vater- ländische Werk mehr fördern, als wenn sich Geschichtsfreunde fänden, welche diese Arbeiten mit uns theilen, wenn Diejenigen, welchen die Leitung der Archive im Lande zustehet, Verzeichnisse oder Regesten derselben verfassen und nach dem erhabenen Wahlspruche: Viribus unitis, mit uns zusammenwirken wollten. Wir ersuchen demnach alle diese Männer unsere Bitte wohl zu beherzigen und als Mitarbeiter sich diesem Unternehmen recht bald anzuschliessen, wir sind gerne bereit denjenigen, die sich hiefür interessiren, alle nöthigen näheren Auskünfte zu ertheilen. 1
Strana IV
IV zu bearbeiten, wie Dr. Dudík die im Landesarchive auf- bewahrte Cerronische Sammlung in den „mährischen Ge- schichtsquellen, Brünn, 1850“, herauszugeben begonnen hat, allein es sind die mit der Ausarbeitung von Regesten ver— bundenen Schwierigkeiten so gross, dass die Herausgabe solcher in dem Umfang und mit den Zwecken unserer „Verzeichnisse" schlechterdings unmöglich gewesen wäre, und nur die Wahl zwischen der letzteren Form oder keiner Veröffentlichung übrig blieb; sollen nämlich Regesten ihren Zweck erreichen, so müssen die Urkunden durch dieselben vollkommen ersetzt werden, nun kann eine solche Arbeit, wenn sie verlässlich sein und das ganze Urkundenmaterial des Landes erschöpfen soll, nur an dem Orte, wo sich die Original-Urkunde befindet und vom Herausgeber selbst vorgenommen werden, eine Aufgabe, die mit Hinblick auf die grosse Zahl der an den verschiedendsten Puncten des Landes zerstreuten grossen und kleinen Archiven, von zwei Individuen, die durch ihren ämtlichen Beruf an eine Stadt gebunden sind, gar nicht oder nur sehr unvollständig gelöst werden könnte. 5) Eingedenk des Sprichworts: le mieux est l'ennemi du bien, hat man es um so mehr vorgezogen, nur den wesentlichen Inhalt der Urkunde zu geben, als dadurch das Erscheinen der „Verzeichnisse" überhaupt möglich geworden ist, und als bei dem Bestande (bis zum J. 1333) und der Fortsetzung des Diplomatars, viele Re- gesten überflüssig geworden wären, nachdem es ohnehin die Aufgabe desselben ist, entweder die ganze Urkunde, 5) Das obbezogene Werk Mohr's hat fast für jedes Archiv einen Heraus- geber aufzuweisen und in 11 Jahren sind nur die Regesten von 17 Archiven erschienen! (in dem k. k. m. Statthalterei-Archive werden allein 57 Archive der aufgehobenen Klöster aufbewahrt). Das Bearbeiten der Archive nach Art der Cerronischen Sammlung durch Dr. Dudik hätte für jedes Archiv seinen Mann, bei grossen Sammlungen vielleicht meh- rere Männer gefordert.
IV zu bearbeiten, wie Dr. Dudík die im Landesarchive auf- bewahrte Cerronische Sammlung in den „mährischen Ge- schichtsquellen, Brünn, 1850“, herauszugeben begonnen hat, allein es sind die mit der Ausarbeitung von Regesten ver— bundenen Schwierigkeiten so gross, dass die Herausgabe solcher in dem Umfang und mit den Zwecken unserer „Verzeichnisse" schlechterdings unmöglich gewesen wäre, und nur die Wahl zwischen der letzteren Form oder keiner Veröffentlichung übrig blieb; sollen nämlich Regesten ihren Zweck erreichen, so müssen die Urkunden durch dieselben vollkommen ersetzt werden, nun kann eine solche Arbeit, wenn sie verlässlich sein und das ganze Urkundenmaterial des Landes erschöpfen soll, nur an dem Orte, wo sich die Original-Urkunde befindet und vom Herausgeber selbst vorgenommen werden, eine Aufgabe, die mit Hinblick auf die grosse Zahl der an den verschiedendsten Puncten des Landes zerstreuten grossen und kleinen Archiven, von zwei Individuen, die durch ihren ämtlichen Beruf an eine Stadt gebunden sind, gar nicht oder nur sehr unvollständig gelöst werden könnte. 5) Eingedenk des Sprichworts: le mieux est l'ennemi du bien, hat man es um so mehr vorgezogen, nur den wesentlichen Inhalt der Urkunde zu geben, als dadurch das Erscheinen der „Verzeichnisse" überhaupt möglich geworden ist, und als bei dem Bestande (bis zum J. 1333) und der Fortsetzung des Diplomatars, viele Re- gesten überflüssig geworden wären, nachdem es ohnehin die Aufgabe desselben ist, entweder die ganze Urkunde, 5) Das obbezogene Werk Mohr's hat fast für jedes Archiv einen Heraus- geber aufzuweisen und in 11 Jahren sind nur die Regesten von 17 Archiven erschienen! (in dem k. k. m. Statthalterei-Archive werden allein 57 Archive der aufgehobenen Klöster aufbewahrt). Das Bearbeiten der Archive nach Art der Cerronischen Sammlung durch Dr. Dudik hätte für jedes Archiv seinen Mann, bei grossen Sammlungen vielleicht meh- rere Männer gefordert.
Strana V
oder (in den späteren Zeitperioden) Regesten herauszuge- ben. 6) Um die Verzeichnisse, welche die nach Archiven chronologisch geordneten Urkunden enthalten werden, noch handsamer zu gestalten, wird jedem Bande ein Perso- nen- und Orts-Register beigegeben. Es schien mir nothwendig, um das möglichst vollstän- dige Bild eines jeden Archives zu geben, auch auf das dort vorhandene, nicht streng urkundliche historische Material hinzudeuten, und da ergab sich die günstige Gelegenheit, etwas lang Versäumtes nachzuholen und einer Verpflich- tung tiefsten Dankes, welche die Gegenwart der jüngsten Vergangenheit schuldet, nachzukommen. Es ist im Allgemeinen wohl bekannt, dass die mähri- schen H. H. Stände vieles für vaterländische Geschichtsfor- schung gethan haben; es ist wohl bekannt, dass Boczek sich als Forscher einen grossen Namen im Vaterland erwarb, allein fragt man: wie haben die Stände für die Kenntniss unserer Vergangenheit gesorgt und welcher Ausbeute ver- dankt Boczek den guten Klang seines Namens, so sind nur wenige, sehr wenige im Stande, sichere Auskunft zu geben. Es war zwar die Absicht der H. H. Stände, die Erfolge ihres langjährigen, der vaterländischen Geschichtsforschung gewidmeten Wirkens zum Frommen der Wissenschaft bekannt zu machen ; es war wohl die Absicht ihres Historiographen Boczek, die Resultate seiner mehr als zwanzigjährigen Forschungen als Privatmann und als ständischer Archivar zu veröffentlichen, ja es waren seine Berichte über die 6) Uebrigens schliesst diese Anlage des Werks keineswegs die Heraus- gabe der Urkunden eines Archives in der Form von Rege- sten aus, im Gegentheil es wird der Sache nur ein Dienst erwiesen, und eine wesentliche Vorarbeit zum Diplomatar gemacht, wenn Jemand statt Verzeichnisse der Urkunden, die Regesten eines Archives unserem Werke anschliessen wollte, in welchem Falle das Verzeichniss dieses Archives selbstverständlich entfiele.
oder (in den späteren Zeitperioden) Regesten herauszuge- ben. 6) Um die Verzeichnisse, welche die nach Archiven chronologisch geordneten Urkunden enthalten werden, noch handsamer zu gestalten, wird jedem Bande ein Perso- nen- und Orts-Register beigegeben. Es schien mir nothwendig, um das möglichst vollstän- dige Bild eines jeden Archives zu geben, auch auf das dort vorhandene, nicht streng urkundliche historische Material hinzudeuten, und da ergab sich die günstige Gelegenheit, etwas lang Versäumtes nachzuholen und einer Verpflich- tung tiefsten Dankes, welche die Gegenwart der jüngsten Vergangenheit schuldet, nachzukommen. Es ist im Allgemeinen wohl bekannt, dass die mähri- schen H. H. Stände vieles für vaterländische Geschichtsfor- schung gethan haben; es ist wohl bekannt, dass Boczek sich als Forscher einen grossen Namen im Vaterland erwarb, allein fragt man: wie haben die Stände für die Kenntniss unserer Vergangenheit gesorgt und welcher Ausbeute ver- dankt Boczek den guten Klang seines Namens, so sind nur wenige, sehr wenige im Stande, sichere Auskunft zu geben. Es war zwar die Absicht der H. H. Stände, die Erfolge ihres langjährigen, der vaterländischen Geschichtsforschung gewidmeten Wirkens zum Frommen der Wissenschaft bekannt zu machen ; es war wohl die Absicht ihres Historiographen Boczek, die Resultate seiner mehr als zwanzigjährigen Forschungen als Privatmann und als ständischer Archivar zu veröffentlichen, ja es waren seine Berichte über die 6) Uebrigens schliesst diese Anlage des Werks keineswegs die Heraus- gabe der Urkunden eines Archives in der Form von Rege- sten aus, im Gegentheil es wird der Sache nur ein Dienst erwiesen, und eine wesentliche Vorarbeit zum Diplomatar gemacht, wenn Jemand statt Verzeichnisse der Urkunden, die Regesten eines Archives unserem Werke anschliessen wollte, in welchem Falle das Verzeichniss dieses Archives selbstverständlich entfiele.
Strana VI
VI ämtlichen Forschungsreisen in den Jahren 1841, 1842, 1843, 1844 und 1845 druckfertig, als der Tod Boczeks und die factische Auflösung der ständischen Verfassung jene Absichten nicht zur Wirklichkeit werden liessen. Diese Be- richte über eine fünfjährige Forschung in den interessantesten Archiven geben über deren urkundliches und sonstiges historisches Material vollständigen Aufschluss, und entrollen in der dazu geschriebenen Einleitung das Bild jener zwan- zigjährigen Arbeiten Boczeck's, deren Gesammteindruck um so lebendiger ist, als sie mit den Leistungen früherer mährischer Geschichtsforscher verglichen werden. Während man sich vor Boczek nur ausnahmsweise der Sammlung von Urkunden widmete, und einige ma- gere Compendien als Grundlage der Geschichte des Landes galten, hat Boczek den umgekehrten Standpunct an- genommen, er hat den grössten Theil des urkundlichen Materials des Landes verzeichnet, sehr viele Urkunden, wie später gezeigt werden wird, gesammelt und dadurch die wahre Basis für die Geschichte sicher gestellt. Er hat der ihm gewordenen Aufgabe, eine Geschichte Mährens zu schreiben, damit die grössten Dienste erwiesen, dass er sie damals für unerreichbar erklärte und die Forschung vorausschickte. Auf diese Weise hat Boczek den Weg gezeigt und gebahnt, der einst zur Geschichtsschreibung führen wird. Soll dieses Ziel endlich erreicht werden, so muss man auf dieser Bahn fortschreiten, die Arbeiten Boczek's ergän- zen, (denn eines Menschen Lebensdauer ist für die Auf- gabe, die sich Boczek gestellt, zu kurz) und das Ergänzte zum Gemeingut Aller machen. Es ist daher nicht allein von allgemeinem Interesse, die Arbeiten eines solchen Mannes, die vielen neuen Quellen,
VI ämtlichen Forschungsreisen in den Jahren 1841, 1842, 1843, 1844 und 1845 druckfertig, als der Tod Boczeks und die factische Auflösung der ständischen Verfassung jene Absichten nicht zur Wirklichkeit werden liessen. Diese Be- richte über eine fünfjährige Forschung in den interessantesten Archiven geben über deren urkundliches und sonstiges historisches Material vollständigen Aufschluss, und entrollen in der dazu geschriebenen Einleitung das Bild jener zwan- zigjährigen Arbeiten Boczeck's, deren Gesammteindruck um so lebendiger ist, als sie mit den Leistungen früherer mährischer Geschichtsforscher verglichen werden. Während man sich vor Boczek nur ausnahmsweise der Sammlung von Urkunden widmete, und einige ma- gere Compendien als Grundlage der Geschichte des Landes galten, hat Boczek den umgekehrten Standpunct an- genommen, er hat den grössten Theil des urkundlichen Materials des Landes verzeichnet, sehr viele Urkunden, wie später gezeigt werden wird, gesammelt und dadurch die wahre Basis für die Geschichte sicher gestellt. Er hat der ihm gewordenen Aufgabe, eine Geschichte Mährens zu schreiben, damit die grössten Dienste erwiesen, dass er sie damals für unerreichbar erklärte und die Forschung vorausschickte. Auf diese Weise hat Boczek den Weg gezeigt und gebahnt, der einst zur Geschichtsschreibung führen wird. Soll dieses Ziel endlich erreicht werden, so muss man auf dieser Bahn fortschreiten, die Arbeiten Boczek's ergän- zen, (denn eines Menschen Lebensdauer ist für die Auf- gabe, die sich Boczek gestellt, zu kurz) und das Ergänzte zum Gemeingut Aller machen. Es ist daher nicht allein von allgemeinem Interesse, die Arbeiten eines solchen Mannes, die vielen neuen Quellen,
Strana VII
VII die er aufschloss und den neuen Standpunct, den er für die Geschichte Mährens gewann, kennen zu lernen ; es ist auch ein Act der Pietät und der Dankbarkeit gegen die H. H. Stände dieses Landes, durch Veröffentlichung jener Reiseberichte den Geschichtsforschern und Geschichtsfreunden im weiten Vaterlande zu zeigen, welche grossartigen Dienste jene erlauchte Körperschaft der Wissenschaft erwies, wie sie, von Vaterlandsliebe beseelt, von weiser Einsicht geleitet, das grosse Werk der Restauration historischer Wissenschaft im Lande angebahnt hat. Es ist endlich auch im Interesse Boczek’s 7) und seiner mühsamen Forschung die Ergebnisse derselben nichtlänger der allgemeinen Benützung zu entziehen und dadurch zugleich die Bürgschaft zu gewähren, dass diese immergrünen Bereiche- rungen der vaterländischen geschichtlichen Literatur in Evi- denz gestellt werden und nicht mehr, wie es geschehen ist, in dem nebelhaften Citaten- und Notenapparatus der historischen Arbeiten anderer Autoren sang- und klanglos verschwinden. Endlich wird durch diese Veröffentlichung über die bisherige Forschung ein Abschluss gemacht, das Bekannte ist dann in Evidenz gestelll und es werden die Gebiete genau bezeichnet, worin Ergänzungen oder neue Forschun- gen vorzunehmen sind. Da jedoch die innere Oekonomie und Anordnung des Stoffs der Reiseberichte, welche gleichsam in den Umrissen eines Diariums über die Jahresforschung, oft ein zweimal be- suchtes Archiv in ganz verschiedenen Jahren besprechen und häufig Wiederholungen und nothwendige Berichtigun- gen früherer Ansichten durch später Entdecktes enthalten 7) Eine biographische Skizze Boczek's enthäll die Moravia 1847, Nr. 121. Herr J. Chytil, der treue Begleiter und Mitarbeiter Boczek's, beabsich- tiget eine Biographie dieses Mannes zu schreiben und ihm dadurch ein Denkmal zu setzen.
VII die er aufschloss und den neuen Standpunct, den er für die Geschichte Mährens gewann, kennen zu lernen ; es ist auch ein Act der Pietät und der Dankbarkeit gegen die H. H. Stände dieses Landes, durch Veröffentlichung jener Reiseberichte den Geschichtsforschern und Geschichtsfreunden im weiten Vaterlande zu zeigen, welche grossartigen Dienste jene erlauchte Körperschaft der Wissenschaft erwies, wie sie, von Vaterlandsliebe beseelt, von weiser Einsicht geleitet, das grosse Werk der Restauration historischer Wissenschaft im Lande angebahnt hat. Es ist endlich auch im Interesse Boczek’s 7) und seiner mühsamen Forschung die Ergebnisse derselben nichtlänger der allgemeinen Benützung zu entziehen und dadurch zugleich die Bürgschaft zu gewähren, dass diese immergrünen Bereiche- rungen der vaterländischen geschichtlichen Literatur in Evi- denz gestellt werden und nicht mehr, wie es geschehen ist, in dem nebelhaften Citaten- und Notenapparatus der historischen Arbeiten anderer Autoren sang- und klanglos verschwinden. Endlich wird durch diese Veröffentlichung über die bisherige Forschung ein Abschluss gemacht, das Bekannte ist dann in Evidenz gestelll und es werden die Gebiete genau bezeichnet, worin Ergänzungen oder neue Forschun- gen vorzunehmen sind. Da jedoch die innere Oekonomie und Anordnung des Stoffs der Reiseberichte, welche gleichsam in den Umrissen eines Diariums über die Jahresforschung, oft ein zweimal be- suchtes Archiv in ganz verschiedenen Jahren besprechen und häufig Wiederholungen und nothwendige Berichtigun- gen früherer Ansichten durch später Entdecktes enthalten 7) Eine biographische Skizze Boczek's enthäll die Moravia 1847, Nr. 121. Herr J. Chytil, der treue Begleiter und Mitarbeiter Boczek's, beabsich- tiget eine Biographie dieses Mannes zu schreiben und ihm dadurch ein Denkmal zu setzen.
Strana VIII
VIII mussten, das einfache Abdrucken nicht zulassen, ohne den Leser zu ermüden und das Verständniss zu erschweren, so ergab sich eben durch die von mir gewählte Form der Herausgabe der Verzeichnisse nach Archiven die günstige Gelegenheit, alles das, was Boczek über den Inhalt eines Archives in den Berichten von 1841—1845 bemerkt hat, in einer übersichtlichen Darstellung dem Verzeichnisse des betreffenden Archives als Einleitung unmittelbar vorauszu- schicken, was sich um so leichter thun liess, als die Durch- forschungen der verschiedenen Archive in einem Jahre, keinen andern Zusammenhang haben, als den eines bequemen und zweckmässigen Reiseplanes, welcher zur Vermei- dung von Zeitversplitterung den Besuch von geographisch möglichst nah gelegenen Archiven in einem Jahre vorschrieb. Es war mein vornehmstes Bestreben, dem Wortlaute der Berichte treu zu bleiben, und nur dort habe ich eine (stets ersichtlich gemachte) Eigenmeinung walten lassen, wo der besondere Umstand, dass die Berichte eine im Auftrage der H. H. Stände unternommene wissenschaftliche Reise beschreiben, unerlässliche Rücksichten empfahl; ohne die Thatsachen, die Anschauungen und Reflexionen des Autors im mindesten zu alteriren, wurden bloss die scharf- kantigen Assertionen und die grobkörnigen Polemiken in milderer Form wiedergegeben. Auch hielt ich es für noth- wendig, den Text mit ergänzenden Bemerkungen zu be- gleiten, dort wo ein neues Factum auf die ausgesprochene Ansicht Boczek's einen entscheidenden Einfluss nehmen konnte. Das von Boczek gesammelte Materiale, 8) auf welches in den Reiseberichten hingewiesen ist, wird in zwei 8) Um die möglichste Vollständigkeit zu erlangen und gleichzeitig eine Uebersicht dieses Materials zur öffentlichen Kenntniss zu bringen, habe ich die Verzeichnisse der Urkunden in den Communalarchiven mit
VIII mussten, das einfache Abdrucken nicht zulassen, ohne den Leser zu ermüden und das Verständniss zu erschweren, so ergab sich eben durch die von mir gewählte Form der Herausgabe der Verzeichnisse nach Archiven die günstige Gelegenheit, alles das, was Boczek über den Inhalt eines Archives in den Berichten von 1841—1845 bemerkt hat, in einer übersichtlichen Darstellung dem Verzeichnisse des betreffenden Archives als Einleitung unmittelbar vorauszu- schicken, was sich um so leichter thun liess, als die Durch- forschungen der verschiedenen Archive in einem Jahre, keinen andern Zusammenhang haben, als den eines bequemen und zweckmässigen Reiseplanes, welcher zur Vermei- dung von Zeitversplitterung den Besuch von geographisch möglichst nah gelegenen Archiven in einem Jahre vorschrieb. Es war mein vornehmstes Bestreben, dem Wortlaute der Berichte treu zu bleiben, und nur dort habe ich eine (stets ersichtlich gemachte) Eigenmeinung walten lassen, wo der besondere Umstand, dass die Berichte eine im Auftrage der H. H. Stände unternommene wissenschaftliche Reise beschreiben, unerlässliche Rücksichten empfahl; ohne die Thatsachen, die Anschauungen und Reflexionen des Autors im mindesten zu alteriren, wurden bloss die scharf- kantigen Assertionen und die grobkörnigen Polemiken in milderer Form wiedergegeben. Auch hielt ich es für noth- wendig, den Text mit ergänzenden Bemerkungen zu be- gleiten, dort wo ein neues Factum auf die ausgesprochene Ansicht Boczek's einen entscheidenden Einfluss nehmen konnte. Das von Boczek gesammelte Materiale, 8) auf welches in den Reiseberichten hingewiesen ist, wird in zwei 8) Um die möglichste Vollständigkeit zu erlangen und gleichzeitig eine Uebersicht dieses Materials zur öffentlichen Kenntniss zu bringen, habe ich die Verzeichnisse der Urkunden in den Communalarchiven mit
Strana IX
IX Abtheilungen im ständischen Archive aufbewahrt. Die erste Abtheilung umfasst das Materiale, welches Boczek als Privatforscher, (die Privatsammlung Boczek’s allein hat 12,308 Nummern, einzelne Nummern enthalten oft mehrere hundert Urkunden!) und die zweite Abtheilung jenes, welches Boczek im Auftrage der H. H. Stände gesammelt hat. Die Uebersicht der ersteren gibt die jetzt folgende Einleitung, jene der zweiten gibt das betreffende Archiv. Sowohl über diese Sammlungen, wie über die von den H. H. Ständen erkaufte Bibliothek Boczek's wurden von Herrn Chytil treffliche Cataloge, die mir sehr nützlich waren, verfasst. Zur Herausgabe dieser Reiseberichte wurde mir, da die H. H. Stände schon früher diese Absicht hatten, die Ge- nehmigung anstandslos ertheilt, und ich fand von Seite des Präsidenten-Stellvertreters des mähr. Landesausschusses, k. k. Senatspräsidenten des Brünner Landesgerichts, Herrn Carl Ritter von Wogkowsky, der theils durch seine umsich- tige und erfolgreiche Gebahrung des ständ. Domesticalfondes und theils durch unmittelbares Einwirken Ackerbau und Landeskunde in allen ihren Zweigen wesentlich gefördert und sich den Dank aller Männer der Wissenschaft erwor- ben hat, die schmeichelhafteste, ehrenvollste Aufmunterung. Da Boczek den Reiseberichten eine im J. 1846, also kurz vor seinem Tode (13. Jännér 1847) geschriebene Ein- den Urkunden der Boczek'schen Sammlungen ergänzt, und konnte es um so leichter thun, als beide Sammlungen grösstentheils nach Archi- ven geordnet sind. Damit diese Ergänzung ersichtlich gemacht, das Auffinden und Benützen der ganzen Urkunde ermöglicht werde, sind jene Diplome, die nur in den Boczek'schen Sammlungen vorkommen, mit einem *, dagegen jene, die nur in dem betreffenden Communal- Archiv aufbewahrt werden, mit einem † bezeichnet worden. Die Urkun- denauszüge ohne alle Bezeichnung sind sowohl in den Boczekischen Sammlungen wie im betreffenden Archiv vorhanden.
IX Abtheilungen im ständischen Archive aufbewahrt. Die erste Abtheilung umfasst das Materiale, welches Boczek als Privatforscher, (die Privatsammlung Boczek’s allein hat 12,308 Nummern, einzelne Nummern enthalten oft mehrere hundert Urkunden!) und die zweite Abtheilung jenes, welches Boczek im Auftrage der H. H. Stände gesammelt hat. Die Uebersicht der ersteren gibt die jetzt folgende Einleitung, jene der zweiten gibt das betreffende Archiv. Sowohl über diese Sammlungen, wie über die von den H. H. Ständen erkaufte Bibliothek Boczek's wurden von Herrn Chytil treffliche Cataloge, die mir sehr nützlich waren, verfasst. Zur Herausgabe dieser Reiseberichte wurde mir, da die H. H. Stände schon früher diese Absicht hatten, die Ge- nehmigung anstandslos ertheilt, und ich fand von Seite des Präsidenten-Stellvertreters des mähr. Landesausschusses, k. k. Senatspräsidenten des Brünner Landesgerichts, Herrn Carl Ritter von Wogkowsky, der theils durch seine umsich- tige und erfolgreiche Gebahrung des ständ. Domesticalfondes und theils durch unmittelbares Einwirken Ackerbau und Landeskunde in allen ihren Zweigen wesentlich gefördert und sich den Dank aller Männer der Wissenschaft erwor- ben hat, die schmeichelhafteste, ehrenvollste Aufmunterung. Da Boczek den Reiseberichten eine im J. 1846, also kurz vor seinem Tode (13. Jännér 1847) geschriebene Ein- den Urkunden der Boczek'schen Sammlungen ergänzt, und konnte es um so leichter thun, als beide Sammlungen grösstentheils nach Archi- ven geordnet sind. Damit diese Ergänzung ersichtlich gemacht, das Auffinden und Benützen der ganzen Urkunde ermöglicht werde, sind jene Diplome, die nur in den Boczek'schen Sammlungen vorkommen, mit einem *, dagegen jene, die nur in dem betreffenden Communal- Archiv aufbewahrt werden, mit einem † bezeichnet worden. Die Urkun- denauszüge ohne alle Bezeichnung sind sowohl in den Boczekischen Sammlungen wie im betreffenden Archiv vorhanden.
Strana X
K leitung vorausschickt, welche seinen und den Standpunct der historischen Forschung scharf und richtig bezeichnet, dürfte wohl diese Einleitung 9), auch als Beleg und zur näheren Begründung des von uns Gesagten, hier den ge- eigneten Platz finden: Mit Beschluss vom 8. Februar 1844, „erzählt Boczek", haben die Hochlöblichen Herren Stände des Markgrafthumes Mähren mir den Auftrag ertheilt, die bisherigen und künftigen Berichte über die von Ihnen ämtlich veranlasste vaterländische Geschichtsforschung zum Drucke zu redigiren. Diesem hohen Willen mit freudiger Bereitwilligkeit nachkommend, glaube ich bei dem Umstande, dass gedruckte Gegenstände der Oeffent- lichkeit angehören, hierin zugleich auch die hohe Absicht zu errathen, dass zur Verständigung des literärischen Publikums einige Worte über das Entstehen des so gemeinnützigen Institutes der mährischen Ge- schichtsforschung füglich vorauszuschicken seien. Auf dem allgemeinen Landtage pro 1837, haben die Hoch� löblichen Herren Stände Mährens kurz nach dem Erscheinen des unter der Aegide und auf Kosten des Obersten Kanzlers Hrn. Anton Friedrich Grafen Mittrowsky v. Nemyšl &c., durch mich in Druck gelegten historischen Vorwerkes „Codex diplomaticus et epistolaris Moraviæ" mich zu Ihrem Historiographen ernannt, und zugleich nach eingeholter Allerhöchster Genehmigung, an mich die eben so erwünschte als schmeichelhafte Aufforderung erlassen : „Eine Geschichte Mäh- rens zu schreiben, und seiner Zeit das Programm dieses wichtigen Unternehmens vorzulegen." In dem hierauf im J. 1838, von mir vorgelegten Programme habe ich — nach allseitiger Prüfung des bisher bekannten Vorrathes an vaterländischen Geschichtswerken und Quellen — einen gänzlichen Abgang des für eine kritische und umfassende Landesgeschichte, — für eine Geschichte, wie sie der Fortschritt des Wissens im neun- zehuten Jahrhunderte bedingt — erforderlichen Materials nachgewiesen und den alten Grundsatz: „dass die Verfassung der Geschichte eines Landes (folglich auch Mährens) ohne eine vorange- 9) Auszüge aus dieser Einleitung hat d'Elvert in seiner historischen Lite- raturgeschichte von Mähren, S. 363—369 mitgetheilt.
K leitung vorausschickt, welche seinen und den Standpunct der historischen Forschung scharf und richtig bezeichnet, dürfte wohl diese Einleitung 9), auch als Beleg und zur näheren Begründung des von uns Gesagten, hier den ge- eigneten Platz finden: Mit Beschluss vom 8. Februar 1844, „erzählt Boczek", haben die Hochlöblichen Herren Stände des Markgrafthumes Mähren mir den Auftrag ertheilt, die bisherigen und künftigen Berichte über die von Ihnen ämtlich veranlasste vaterländische Geschichtsforschung zum Drucke zu redigiren. Diesem hohen Willen mit freudiger Bereitwilligkeit nachkommend, glaube ich bei dem Umstande, dass gedruckte Gegenstände der Oeffent- lichkeit angehören, hierin zugleich auch die hohe Absicht zu errathen, dass zur Verständigung des literärischen Publikums einige Worte über das Entstehen des so gemeinnützigen Institutes der mährischen Ge- schichtsforschung füglich vorauszuschicken seien. Auf dem allgemeinen Landtage pro 1837, haben die Hoch� löblichen Herren Stände Mährens kurz nach dem Erscheinen des unter der Aegide und auf Kosten des Obersten Kanzlers Hrn. Anton Friedrich Grafen Mittrowsky v. Nemyšl &c., durch mich in Druck gelegten historischen Vorwerkes „Codex diplomaticus et epistolaris Moraviæ" mich zu Ihrem Historiographen ernannt, und zugleich nach eingeholter Allerhöchster Genehmigung, an mich die eben so erwünschte als schmeichelhafte Aufforderung erlassen : „Eine Geschichte Mäh- rens zu schreiben, und seiner Zeit das Programm dieses wichtigen Unternehmens vorzulegen." In dem hierauf im J. 1838, von mir vorgelegten Programme habe ich — nach allseitiger Prüfung des bisher bekannten Vorrathes an vaterländischen Geschichtswerken und Quellen — einen gänzlichen Abgang des für eine kritische und umfassende Landesgeschichte, — für eine Geschichte, wie sie der Fortschritt des Wissens im neun- zehuten Jahrhunderte bedingt — erforderlichen Materials nachgewiesen und den alten Grundsatz: „dass die Verfassung der Geschichte eines Landes (folglich auch Mährens) ohne eine vorange- 9) Auszüge aus dieser Einleitung hat d'Elvert in seiner historischen Lite- raturgeschichte von Mähren, S. 363—369 mitgetheilt.
Strana XI
XI hende gründliche, und vom gesammten Lande geforderte Forschung ganz unmöglich sei,“ — auch hier hervorgehoben. Meine diessfallige Begründung ist mit der gegenwärtigen ämt- lichen Forschung, und der künftigen Verfassung einer Landesgeschichte in so wesentlich engem Zusammenhange, dass sie gleichsam die Ein- leitung in die künftige Geschichte Mährens, und die Grundzüge ihrer Literatur bildet; was mich auch veranlasst, die wesentlichsten Puncte hervorzuheben. Sie lauten: Die Nothweudigkeit, ja Unerlässlichkeit einer solchen Forschung für die Geschichte Mährens möchte ich nun durch eine gedrängte Aufführung alles dessen, was bisher für dieselbe gethan ist, darlegen, und zur besseren Einleuchtung der Sache‘ das entgegenhalten und voranschicken, was zugleich bisher für die Geschichte der Böhmen, dieser uns durch Blut und Geschick zunächst verwandten Nation, geschal und noch gegenwärtig geschieht. Böhmens Geschichtschreibung zählt gegenwärtig im Allgemeinen bereits die sechste Forschungsperiode. Die erste Forschung geschah unter öffentlicher Auctorität durch Cosmas, den Vater der böhmischen Geschichte († 1125); — die zweite veranlasste Kaiser Carl IV. in der Hälfte des XIV. Jahrhundertes durch seine Hofhistoriographen Pulkawa, Beneš v. Weitmile und Marignola; — die dritte unternahm in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhundertes der Domherr Hagek; die vierte die fleissigen Jesuiten Balbin und Cruger im XVII. Jahr- hunderte aus Veranlassung des Ordens selbst; die fünfte die böhmische Gesellschaft der Wissenschaften seit 1771 und zu gleicher Zeit der ständische Historiograph Pubitschka; und die sechste gegenwärtig Palacký, ebenfalls ständischer Historiograph. Und wenn man noch das in die Wagschale legt, dass Böhmen — neben dem wohlerhaltenen Kronarchive — für seine Geschichte vom XI. Jahrhunderte an fast ununterbrochene Landeschroniken aufzuweisen hat; dass seit drei Jahr- hunderten her ununterbrochen viele und thätige Gelehrte die böhmische Geschichte im Ganzen oder in einzelnen Zweigen mit Umsicht bear- beitet haben; dass die k. Gesellschaft der Wissenschaften in Böhmen seit 63 Jahren (d. i. bis zum J. 1838) und das Nationalmuseum seit 15 Jahren vorzugsweise mit besonderer Vorliebe und durch ausgezeichnete Kräfte die Landesgeschichte cultivirt, so muss man gestehen, dass kaum ein Land Europa's so viel für seine Geschichte gethan hat, wie Böhmen, und dennoch hat die neueste,
XI hende gründliche, und vom gesammten Lande geforderte Forschung ganz unmöglich sei,“ — auch hier hervorgehoben. Meine diessfallige Begründung ist mit der gegenwärtigen ämt- lichen Forschung, und der künftigen Verfassung einer Landesgeschichte in so wesentlich engem Zusammenhange, dass sie gleichsam die Ein- leitung in die künftige Geschichte Mährens, und die Grundzüge ihrer Literatur bildet; was mich auch veranlasst, die wesentlichsten Puncte hervorzuheben. Sie lauten: Die Nothweudigkeit, ja Unerlässlichkeit einer solchen Forschung für die Geschichte Mährens möchte ich nun durch eine gedrängte Aufführung alles dessen, was bisher für dieselbe gethan ist, darlegen, und zur besseren Einleuchtung der Sache‘ das entgegenhalten und voranschicken, was zugleich bisher für die Geschichte der Böhmen, dieser uns durch Blut und Geschick zunächst verwandten Nation, geschal und noch gegenwärtig geschieht. Böhmens Geschichtschreibung zählt gegenwärtig im Allgemeinen bereits die sechste Forschungsperiode. Die erste Forschung geschah unter öffentlicher Auctorität durch Cosmas, den Vater der böhmischen Geschichte († 1125); — die zweite veranlasste Kaiser Carl IV. in der Hälfte des XIV. Jahrhundertes durch seine Hofhistoriographen Pulkawa, Beneš v. Weitmile und Marignola; — die dritte unternahm in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhundertes der Domherr Hagek; die vierte die fleissigen Jesuiten Balbin und Cruger im XVII. Jahr- hunderte aus Veranlassung des Ordens selbst; die fünfte die böhmische Gesellschaft der Wissenschaften seit 1771 und zu gleicher Zeit der ständische Historiograph Pubitschka; und die sechste gegenwärtig Palacký, ebenfalls ständischer Historiograph. Und wenn man noch das in die Wagschale legt, dass Böhmen — neben dem wohlerhaltenen Kronarchive — für seine Geschichte vom XI. Jahrhunderte an fast ununterbrochene Landeschroniken aufzuweisen hat; dass seit drei Jahr- hunderten her ununterbrochen viele und thätige Gelehrte die böhmische Geschichte im Ganzen oder in einzelnen Zweigen mit Umsicht bear- beitet haben; dass die k. Gesellschaft der Wissenschaften in Böhmen seit 63 Jahren (d. i. bis zum J. 1838) und das Nationalmuseum seit 15 Jahren vorzugsweise mit besonderer Vorliebe und durch ausgezeichnete Kräfte die Landesgeschichte cultivirt, so muss man gestehen, dass kaum ein Land Europa's so viel für seine Geschichte gethan hat, wie Böhmen, und dennoch hat die neueste,
Strana XII
XII mit Umsicht geführte, und nun auch auf das Ausland ausgedehnte Forschung Palacký’s den öffentlichen Beweis geliefert, dass noch nicht Alles abgethan, und dass überhaupt das Feld der Geschichte unermesslich ist, wo man, wenn es von noch so vielen bearbeitet wird, dennoch brache Plätze vorfindet. Was ist dagegen für die Geschichte Mährens geschehen? — bisher sehr wenig, ja, verglichen mit Böhmen, fast gar nichts. — Mährens Geschichte hat bisher keine unter öffentlicher Aucto- rität veranlasste allgemeine Forschung aufzuweisen; denn die von J. E. Horký aus Veranlassung der k. k. Ackerbaugesellschaft im J. 1819 vorgenommene Bereisung des Znaimer und Iglauer Kreises — kann man doch keine allgemeine Forschung heissen, da selbe zu fragmentarisch und zu einseitig war, und man keine Resultate wahr- nimmt. — Selbst die Privatforschungen im ausgedehnteren Sinne sind mit meiner eilfjährigen, — jedoch aber erst seit sieben Jahren durch die grossmüthige Unterstützung Sr. Excellenz des Obersten Kanzlers Hrn. Grafen Mitrowský erweiterten und erspriesslicher ge- wordenen, — die aber immer nur eine Privatforschung bleibt, — so ziemlich abgeschlossen und Alles in Allem. Eine Forschung im engeren Sinne, — für einen Zweig oder gewisse Epochen der Geschichte — unternahm zwar im vorigen Jahrhunderte der würdige Probst von Raigern, Bonaventura Piter, und in der Neuzeit d'Elvert. Neben diesen zählen wir keine Forscher, sondern nur Sammler für die mähr. Landesgeschichte. Fleissige, ehrenwerthe Männer haben wohl theilweise gesammelt, und auch theilweise specielle Aufsätze geliefert. Ich nenne darunter, aber erst seit der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhundertes angefangen: Pešina, Středowsky, Hofer, Ziegelbauer, Friebek, Weckebrod, Piter, Zlobicky, Marzi, Monse, Steinbach, Schwoy, Cerroni, Ant. Friedrich Graf Mitrowsky, J. Graf v. Auersperg, Meinert, Horký, Wolný, v. Schwabenau, Eugl, Sterly, Hübner, d'Elvert, Richter u. a. Leider sind, ausser ihren Auf- sätzen, ihre Sammlungen selbst nicht beisammen, daher für den künf- tigen Geschichtschreiber Mährens abermal ein weites und fernes Feld der Forschung. Viele dieser Sammlungen sind entweder gänzlich ver- loren gegangen, oder sie sind zerrissen und in allen Weltgegenden zerstreut, wie die Sammlungen Pešina’s, Hofers, Friebek's, Weckebrod’s, Marzi's, Monse's, Steinbach's. Von Horky's Sammlung verbrannten zu
XII mit Umsicht geführte, und nun auch auf das Ausland ausgedehnte Forschung Palacký’s den öffentlichen Beweis geliefert, dass noch nicht Alles abgethan, und dass überhaupt das Feld der Geschichte unermesslich ist, wo man, wenn es von noch so vielen bearbeitet wird, dennoch brache Plätze vorfindet. Was ist dagegen für die Geschichte Mährens geschehen? — bisher sehr wenig, ja, verglichen mit Böhmen, fast gar nichts. — Mährens Geschichte hat bisher keine unter öffentlicher Aucto- rität veranlasste allgemeine Forschung aufzuweisen; denn die von J. E. Horký aus Veranlassung der k. k. Ackerbaugesellschaft im J. 1819 vorgenommene Bereisung des Znaimer und Iglauer Kreises — kann man doch keine allgemeine Forschung heissen, da selbe zu fragmentarisch und zu einseitig war, und man keine Resultate wahr- nimmt. — Selbst die Privatforschungen im ausgedehnteren Sinne sind mit meiner eilfjährigen, — jedoch aber erst seit sieben Jahren durch die grossmüthige Unterstützung Sr. Excellenz des Obersten Kanzlers Hrn. Grafen Mitrowský erweiterten und erspriesslicher ge- wordenen, — die aber immer nur eine Privatforschung bleibt, — so ziemlich abgeschlossen und Alles in Allem. Eine Forschung im engeren Sinne, — für einen Zweig oder gewisse Epochen der Geschichte — unternahm zwar im vorigen Jahrhunderte der würdige Probst von Raigern, Bonaventura Piter, und in der Neuzeit d'Elvert. Neben diesen zählen wir keine Forscher, sondern nur Sammler für die mähr. Landesgeschichte. Fleissige, ehrenwerthe Männer haben wohl theilweise gesammelt, und auch theilweise specielle Aufsätze geliefert. Ich nenne darunter, aber erst seit der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhundertes angefangen: Pešina, Středowsky, Hofer, Ziegelbauer, Friebek, Weckebrod, Piter, Zlobicky, Marzi, Monse, Steinbach, Schwoy, Cerroni, Ant. Friedrich Graf Mitrowsky, J. Graf v. Auersperg, Meinert, Horký, Wolný, v. Schwabenau, Eugl, Sterly, Hübner, d'Elvert, Richter u. a. Leider sind, ausser ihren Auf- sätzen, ihre Sammlungen selbst nicht beisammen, daher für den künf- tigen Geschichtschreiber Mährens abermal ein weites und fernes Feld der Forschung. Viele dieser Sammlungen sind entweder gänzlich ver- loren gegangen, oder sie sind zerrissen und in allen Weltgegenden zerstreut, wie die Sammlungen Pešina’s, Hofers, Friebek's, Weckebrod’s, Marzi's, Monse's, Steinbach's. Von Horky's Sammlung verbrannten zu
Strana XIII
XIII Diblikow in Böhmen drei volle Kisten 10). Die grösste bisherige Sammlung, nämlich die Cerronische, ist bereits auf die blossen Hand- schriften reducirt, aber dessenungeachtet noch immer in der Art schätzbar, dass ihr bisheriger Abgang als Verlust eines bedeutenden National- eigenthums allgemein bedauert wird 11). Wie viele Archive und Registraturen des Landes, abgesehen vom unvermeidlichen Geschick, theils aus Unkenntniss und stumpf- sinniger Gleichgiltigkeit, theils aus Eigennutz und vandalischer Bosheit geplündert und vernichtet wurden, habe ich während meiner Privat- forschung nur zu oft mit Schmerzen erfahren. — Bei so traurigen Erfahrungen ist in der That ein baldiges und energisches Ein- greifen, ist das Erforschen und Einsammeln des vaterländischen Geschichtsstoffes von dringendster Noth, um so wenigstens den Ueber- rest zu retten, wenn dem Entfremden und Verschleudern desselben sonst kein Einhalt gethan werden kann, auf dass nicht unser ganzer historischer Hausrath zertrümmert und in alle vier Winde zerstreut wird, und man in der Folge mit der unsäglichsten Mühe, nur die Scherben desselben einsammeln muss zur blossen beklagenswerthen Erinnerung an den ehemaligen historischen Reichthum 12). Was die Bearbeitung der allgemeinen Landesgeschichte Mährens betrifft, so haben wir — was der Erwähnung werth ware — nur zwei ganze Werke über dieselbe, nämlich: das kleine Büchlein von Schwoy, und die drei Bände von Pilarž und Morawetz; dann zwei Bruchstücke; den Mars Moravicus von Pešina, und die politische Lan- desgeschichte von Monse. — Aber verdienen diese Werke auch den Namen einer Geschichte Mährens? — Ich enthalte mich jedes Urtheiles da, wo schon die Zeit über sie gerichtet hat. Nur diese Bemerkung glaube ich der guten 10) Einen Theil der Horky'schen Sammlung (zwei noch nicht näher beschrie- bene Kisten) hat kürzlich die historisch-statistische Section erworben. 11) Die Cerronische Handschriftensammlung wurde durch die Liberalität der Hochlöblichen Herren Stände für Mähren gerettet. 12) Eine Nachlese und Durchforschung der mährischen und der Archive benachbarter Länder hat schon begonnen; diess — und der rast- lose Eifer des Herrn Finanzrathes d'Elvert, welcher bei seiner Wirk- samkeit als Vorstand der historisch-statistischen Section die Sammlung des zerstreuten Materials stets im Auge behält, dann die Forschungen Dudik's in Schweden und Rom werden wohl Boczek's pium desiderium erfüllen.
XIII Diblikow in Böhmen drei volle Kisten 10). Die grösste bisherige Sammlung, nämlich die Cerronische, ist bereits auf die blossen Hand- schriften reducirt, aber dessenungeachtet noch immer in der Art schätzbar, dass ihr bisheriger Abgang als Verlust eines bedeutenden National- eigenthums allgemein bedauert wird 11). Wie viele Archive und Registraturen des Landes, abgesehen vom unvermeidlichen Geschick, theils aus Unkenntniss und stumpf- sinniger Gleichgiltigkeit, theils aus Eigennutz und vandalischer Bosheit geplündert und vernichtet wurden, habe ich während meiner Privat- forschung nur zu oft mit Schmerzen erfahren. — Bei so traurigen Erfahrungen ist in der That ein baldiges und energisches Ein- greifen, ist das Erforschen und Einsammeln des vaterländischen Geschichtsstoffes von dringendster Noth, um so wenigstens den Ueber- rest zu retten, wenn dem Entfremden und Verschleudern desselben sonst kein Einhalt gethan werden kann, auf dass nicht unser ganzer historischer Hausrath zertrümmert und in alle vier Winde zerstreut wird, und man in der Folge mit der unsäglichsten Mühe, nur die Scherben desselben einsammeln muss zur blossen beklagenswerthen Erinnerung an den ehemaligen historischen Reichthum 12). Was die Bearbeitung der allgemeinen Landesgeschichte Mährens betrifft, so haben wir — was der Erwähnung werth ware — nur zwei ganze Werke über dieselbe, nämlich: das kleine Büchlein von Schwoy, und die drei Bände von Pilarž und Morawetz; dann zwei Bruchstücke; den Mars Moravicus von Pešina, und die politische Lan- desgeschichte von Monse. — Aber verdienen diese Werke auch den Namen einer Geschichte Mährens? — Ich enthalte mich jedes Urtheiles da, wo schon die Zeit über sie gerichtet hat. Nur diese Bemerkung glaube ich der guten 10) Einen Theil der Horky'schen Sammlung (zwei noch nicht näher beschrie- bene Kisten) hat kürzlich die historisch-statistische Section erworben. 11) Die Cerronische Handschriftensammlung wurde durch die Liberalität der Hochlöblichen Herren Stände für Mähren gerettet. 12) Eine Nachlese und Durchforschung der mährischen und der Archive benachbarter Länder hat schon begonnen; diess — und der rast- lose Eifer des Herrn Finanzrathes d'Elvert, welcher bei seiner Wirk- samkeit als Vorstand der historisch-statistischen Section die Sammlung des zerstreuten Materials stets im Auge behält, dann die Forschungen Dudik's in Schweden und Rom werden wohl Boczek's pium desiderium erfüllen.
Strana XIV
XIV Sache wegen nicht unterlassen zu dürfen, dass diese Werke bloss nach dem durch meine Privatforschung entdeckten und gesammelten historischen Apparate beurtheilt — sich schon jetzt als ein nacktes, verkrüppeltes Geripp darstellen. Landes-Chroniken hat Mähren aus der früheren Zeit — ausser dem Hildegardus Gradicensis (1125—47), und drei wortkargen Un- genannten des XIII. Jahrhundertes, welche ich erst entdeckte und dem Anonymus Gradicensis (nach andern Opatowicensis) der k. k. Hofbibliothek, wovon Dobner nur ein Bruchstück herausgegeben, fast gar keine. Vielleicht dass durch eine erweiterte Forschung mehrere aufgefunden werden; wo nicht, so kann ihr Abgang nur durch einen Bienenfleiss, nur durch die umsichtigste Forschung in etwas ersetzt werden. Eine gelehrte Gesellschaft hat bis jetzt in Mähren das Fach der Landesgeschichte auch noch nicht cultivirt, denn die k. k. Ge- sellschaft zur Beförderung des Ackerbaues und der Landeskunde, — die erste und einzige gelehrte Gesellschaft im Lande, — konnte neben ihrem Hauptzwecke, der Landwirthschaft, um welche sie auch in der That grosse Verdienste hat, und bei ihren beschränkten Mitteln eben so, wie das ihr unterstehende National-Museum nicht das für die Landesgeschichte leisten, was nothwendig oder wünschenswerth wäre 13). Ein Landesarchiv hat Mähren auch nicht aufzuweisen, da man die wenigen Privilegien der Herren Stände doch nicht ein Landes- archiv 14) nennen darf. Der Stoff eines Landesarchives wurde bei der Theilung des alten und reichhaltigen landrechtlichen Archives nicht ausgeschieden, und überging theilweise in die Registraturen der höheren Landesbehörden, in welchen er abermal der Gegenstand einer mühsamen Forschung bleibt 15). Wohl wäre die Concentrirung des- selben in ein Landesarchiv der frommste Wunsch, den man im Lande hegen sollte; sonst aber könnte nur durch die mühsamste Forschung, durch die sleissigste Sammlung nothdurftig nachgeholfen werden. 13) Seither hat die k. k. Gesellschaft durch Errichtung einer historisch- statistischen Section (1849) eine rege und erspriessliche Thätigkeit auch auf dem Gebiete der Landesgeschichte entwickelt. 14) Durch den Ankauf der Cerronischen und der Boczek'schen Sammlung ge- hört jetzt das ständische Archiv zu den reichhaltigsten und interes- santesten des Landes. 15) Zur Ordnung dieser Archive ist auch schon der Anfang gemacht worden, so dass die Forschung daselbst sehr erleichtert werden wird.
XIV Sache wegen nicht unterlassen zu dürfen, dass diese Werke bloss nach dem durch meine Privatforschung entdeckten und gesammelten historischen Apparate beurtheilt — sich schon jetzt als ein nacktes, verkrüppeltes Geripp darstellen. Landes-Chroniken hat Mähren aus der früheren Zeit — ausser dem Hildegardus Gradicensis (1125—47), und drei wortkargen Un- genannten des XIII. Jahrhundertes, welche ich erst entdeckte und dem Anonymus Gradicensis (nach andern Opatowicensis) der k. k. Hofbibliothek, wovon Dobner nur ein Bruchstück herausgegeben, fast gar keine. Vielleicht dass durch eine erweiterte Forschung mehrere aufgefunden werden; wo nicht, so kann ihr Abgang nur durch einen Bienenfleiss, nur durch die umsichtigste Forschung in etwas ersetzt werden. Eine gelehrte Gesellschaft hat bis jetzt in Mähren das Fach der Landesgeschichte auch noch nicht cultivirt, denn die k. k. Ge- sellschaft zur Beförderung des Ackerbaues und der Landeskunde, — die erste und einzige gelehrte Gesellschaft im Lande, — konnte neben ihrem Hauptzwecke, der Landwirthschaft, um welche sie auch in der That grosse Verdienste hat, und bei ihren beschränkten Mitteln eben so, wie das ihr unterstehende National-Museum nicht das für die Landesgeschichte leisten, was nothwendig oder wünschenswerth wäre 13). Ein Landesarchiv hat Mähren auch nicht aufzuweisen, da man die wenigen Privilegien der Herren Stände doch nicht ein Landes- archiv 14) nennen darf. Der Stoff eines Landesarchives wurde bei der Theilung des alten und reichhaltigen landrechtlichen Archives nicht ausgeschieden, und überging theilweise in die Registraturen der höheren Landesbehörden, in welchen er abermal der Gegenstand einer mühsamen Forschung bleibt 15). Wohl wäre die Concentrirung des- selben in ein Landesarchiv der frommste Wunsch, den man im Lande hegen sollte; sonst aber könnte nur durch die mühsamste Forschung, durch die sleissigste Sammlung nothdurftig nachgeholfen werden. 13) Seither hat die k. k. Gesellschaft durch Errichtung einer historisch- statistischen Section (1849) eine rege und erspriessliche Thätigkeit auch auf dem Gebiete der Landesgeschichte entwickelt. 14) Durch den Ankauf der Cerronischen und der Boczek'schen Sammlung ge- hört jetzt das ständische Archiv zu den reichhaltigsten und interes- santesten des Landes. 15) Zur Ordnung dieser Archive ist auch schon der Anfang gemacht worden, so dass die Forschung daselbst sehr erleichtert werden wird.
Strana XV
XV Am meisten noch haben bisher die böhmischen Geschichts- forscher für die Geschichte von Mähren vorgearbeitet; aber bei dem Umstande, dass die Geschichte beider Länder auf das engste mit einander verflochten ist, und dass die böhmischen Geschichtschreiber von Cosmas († 1125) und Vincentius (1140—62) angefangen — bis auf Palacký herab (1836) nur pro domo sua schreiben, — ist das Auftreten eines mährischen Forschers unerlässlich, auf dass derselbe die Ehre und das Recht seines Vaterlandes verfechte und begründe, und überhaupt auch darin die Ehre rette, dass nämlich auch in Mähren die Landesgeschichte verfasst werden könne. Aus diesen bloss angedeuteten Notizen ist es ersichtlich, wie wenig des Materials für die Geschichte Mährens noch da sei, wie wenig überhaupt für dieselbe noch vorgearbeitet wurde, 16) und dass nur durch eine baldige, energisch erfasste, gründliche, all- gemein geförderte Forschung diesem Uebelstande abgeholfen werden könne; diese Forschung aber um so mehr ins Detail gehen, um so ausgedehnter vorgenommen werden müsse, weil ihr eben bisher noch keine vorangegangen sei. — Nur so wird man die Hoffnung nähren können, dass auch Mähren früher oder später eine kritisch bearbeitete Geschichte haben, und so nicht mehr in Europas allge- meiner Geschichte als eine terra incognita behandelt werde. Es könnte aber die Frage entstehen: Ob zur geschichtli- chen Ausbeute für Mähren Hoffnung sei, und ob sich über- haupt die Forschung lohnen würde? Bisher hat sich die geschichtliche Forschung in jedem Lande gelohnt, und in Mähren wäre diess um so mehr der Fall, weil sich nach meiner Ueberzeugung gerade die bedeutendsten Archive — aus so vielen Stürmen der Zeit bis heutigen Tages — glücklich erhalten haben. Ohne aber auch auf die in der Heimat selbst noch unbenützten Quellen speziell aufmerksam zu machen, will ich nur über das We- sentlichste des ausserhalb Mähren für unsere Geschichte noch brach liegenden Materials einige Notizen anführen, so viel ich derselben durch literärischen Commerz gesammelt. 16) Dass seitdem ein neuer Geist erstanden, die Liebe zum Studium der vaterländischen Geschichte erwacht, und manches dieses Studium För- dernde geschehen sei — habe ich in der Vorrede zum Vl. Bande des Diplomatars nachgewiesen. S. auch Notizenblatt der histor. Classe der kais. Akademie Nr. 13, 1855.
XV Am meisten noch haben bisher die böhmischen Geschichts- forscher für die Geschichte von Mähren vorgearbeitet; aber bei dem Umstande, dass die Geschichte beider Länder auf das engste mit einander verflochten ist, und dass die böhmischen Geschichtschreiber von Cosmas († 1125) und Vincentius (1140—62) angefangen — bis auf Palacký herab (1836) nur pro domo sua schreiben, — ist das Auftreten eines mährischen Forschers unerlässlich, auf dass derselbe die Ehre und das Recht seines Vaterlandes verfechte und begründe, und überhaupt auch darin die Ehre rette, dass nämlich auch in Mähren die Landesgeschichte verfasst werden könne. Aus diesen bloss angedeuteten Notizen ist es ersichtlich, wie wenig des Materials für die Geschichte Mährens noch da sei, wie wenig überhaupt für dieselbe noch vorgearbeitet wurde, 16) und dass nur durch eine baldige, energisch erfasste, gründliche, all- gemein geförderte Forschung diesem Uebelstande abgeholfen werden könne; diese Forschung aber um so mehr ins Detail gehen, um so ausgedehnter vorgenommen werden müsse, weil ihr eben bisher noch keine vorangegangen sei. — Nur so wird man die Hoffnung nähren können, dass auch Mähren früher oder später eine kritisch bearbeitete Geschichte haben, und so nicht mehr in Europas allge- meiner Geschichte als eine terra incognita behandelt werde. Es könnte aber die Frage entstehen: Ob zur geschichtli- chen Ausbeute für Mähren Hoffnung sei, und ob sich über- haupt die Forschung lohnen würde? Bisher hat sich die geschichtliche Forschung in jedem Lande gelohnt, und in Mähren wäre diess um so mehr der Fall, weil sich nach meiner Ueberzeugung gerade die bedeutendsten Archive — aus so vielen Stürmen der Zeit bis heutigen Tages — glücklich erhalten haben. Ohne aber auch auf die in der Heimat selbst noch unbenützten Quellen speziell aufmerksam zu machen, will ich nur über das We- sentlichste des ausserhalb Mähren für unsere Geschichte noch brach liegenden Materials einige Notizen anführen, so viel ich derselben durch literärischen Commerz gesammelt. 16) Dass seitdem ein neuer Geist erstanden, die Liebe zum Studium der vaterländischen Geschichte erwacht, und manches dieses Studium För- dernde geschehen sei — habe ich in der Vorrede zum Vl. Bande des Diplomatars nachgewiesen. S. auch Notizenblatt der histor. Classe der kais. Akademie Nr. 13, 1855.
Strana XVI
XVI 1. Palackýs Forschungen im Vatikanischen Archive zu Rom geschahen zugleich im Interesse der Hochlöblichen Herren Stände Mährens, sind daher bekannt; doch bemerke ich, dass sich dieselben nur bis zum J. 1306 erstrecken, und die wichtigen folgenden Jahr� hunderte nicht berühren 17). 2. Die Schweden haben für den Staatskanzler Oxenstierna die Bibliotheken und Archive Böhmens und Mährens geplündert, und es ist — neben vielen andern — diess ein historisches Factum, dass sie in den ersten vierzehn Tagen ihres Aufenthaltes in Olmütz — von da auf acht Wägen Handschriften hinweggeführt haben. Aemtlich weiss man, dass im vorigen Jahrhunderte von Schweden aus dem Domcapitel und dem Magistrate in Olmütz — Acten und Handschriften zur Ablösung angetragen wurden. — Gelehrten Nachrichten zu Folge sind mit der Bibliothek der Königin Christina über 400 böhmische und mährische Handschriften aus Schweden nach Rom übersiedelt; in Schweden selbst befinden sich in der Bibliothek des Grafen Brahe an 300 Handschriften derselber Länder; und in Stralsund sollen viele Kisten noch unausgepackt liegen. — Dobrowský hat auf seiner Reise nach Schweden die Bibliotheken zu Stockholm und Upsala noch unge- ordnet gefunden; zudem fiel seine dortige Forschung in die Zeit politischer Gährungen in Europa, und konnte, wie sich’s auch gezeigt, keine grossen Resultate liefern. Jetzt aber, wo alle königlichen Bi- bliotheken in Schweden woll geordnet sind, wo bei den allgemeinen friedlichen Verhältnissen gelehrte Forschungen auf das Liberalste unter- stützt werden, würde die Nachsuchung nach vaterländischen Geschichts- quellen in Schweden gewiss glücklicher und ergiebiger ausfallen 18). 17) Dr. Dudik hat im Auftrage des mähr. Landesausschusses in Rom’s Archiven für mähr. Geschichte geforscht, die Ergebnisse dieser wissen- schaftlichen Reise sind durch den Druck veröffentlicht worden. Uebri- gens enthält schon der VI. Band des Codex diplomaticus mehrere durch Dudik gesammelte päpstliche Regesten; ich selbst habe schon die nö- thigen Schritte in Rom gemacht, und hoffe die Regesten für den näch- sten VII. und die folgenden Bande des Codex diplomaticus zu erlangen, Dank sei es der Gnade Sr. Eminenz des Herrn Cardinals Antonelli, der Willfährigkeit des Präfecten der vaticanischen Archive, Monsignore Marini, des Padre Testa und des Padre Chiaro Vascotti. 18) Auch nach Schweden unternahm Dr. Dudik eine wissenschaftliche Reise im Auftrag des m. Landesausschusses und im Interesse der m. Geschichte. Dudik's Funde und Arbeiten in Schwedens Bibliotheken und Archiven
XVI 1. Palackýs Forschungen im Vatikanischen Archive zu Rom geschahen zugleich im Interesse der Hochlöblichen Herren Stände Mährens, sind daher bekannt; doch bemerke ich, dass sich dieselben nur bis zum J. 1306 erstrecken, und die wichtigen folgenden Jahr� hunderte nicht berühren 17). 2. Die Schweden haben für den Staatskanzler Oxenstierna die Bibliotheken und Archive Böhmens und Mährens geplündert, und es ist — neben vielen andern — diess ein historisches Factum, dass sie in den ersten vierzehn Tagen ihres Aufenthaltes in Olmütz — von da auf acht Wägen Handschriften hinweggeführt haben. Aemtlich weiss man, dass im vorigen Jahrhunderte von Schweden aus dem Domcapitel und dem Magistrate in Olmütz — Acten und Handschriften zur Ablösung angetragen wurden. — Gelehrten Nachrichten zu Folge sind mit der Bibliothek der Königin Christina über 400 böhmische und mährische Handschriften aus Schweden nach Rom übersiedelt; in Schweden selbst befinden sich in der Bibliothek des Grafen Brahe an 300 Handschriften derselber Länder; und in Stralsund sollen viele Kisten noch unausgepackt liegen. — Dobrowský hat auf seiner Reise nach Schweden die Bibliotheken zu Stockholm und Upsala noch unge- ordnet gefunden; zudem fiel seine dortige Forschung in die Zeit politischer Gährungen in Europa, und konnte, wie sich’s auch gezeigt, keine grossen Resultate liefern. Jetzt aber, wo alle königlichen Bi- bliotheken in Schweden woll geordnet sind, wo bei den allgemeinen friedlichen Verhältnissen gelehrte Forschungen auf das Liberalste unter- stützt werden, würde die Nachsuchung nach vaterländischen Geschichts- quellen in Schweden gewiss glücklicher und ergiebiger ausfallen 18). 17) Dr. Dudik hat im Auftrage des mähr. Landesausschusses in Rom’s Archiven für mähr. Geschichte geforscht, die Ergebnisse dieser wissen- schaftlichen Reise sind durch den Druck veröffentlicht worden. Uebri- gens enthält schon der VI. Band des Codex diplomaticus mehrere durch Dudik gesammelte päpstliche Regesten; ich selbst habe schon die nö- thigen Schritte in Rom gemacht, und hoffe die Regesten für den näch- sten VII. und die folgenden Bande des Codex diplomaticus zu erlangen, Dank sei es der Gnade Sr. Eminenz des Herrn Cardinals Antonelli, der Willfährigkeit des Präfecten der vaticanischen Archive, Monsignore Marini, des Padre Testa und des Padre Chiaro Vascotti. 18) Auch nach Schweden unternahm Dr. Dudik eine wissenschaftliche Reise im Auftrag des m. Landesausschusses und im Interesse der m. Geschichte. Dudik's Funde und Arbeiten in Schwedens Bibliotheken und Archiven
Strana XVII
XVII 3. In Basel werden die Original-Protokolle und Verhandlungen der zwei auf Böhmen und Mähren grossen Einfluss nehmenden Con- cilien — von Konstanz und Basel — aufbewahrt, welche für die Geschichte beider Länder nicht unbenützt bleiben dürfen 19). 4. Zu Lissa (Leštno) in Gross-Polen, wohin sich der grosse mährische Gelehrte Amos Comenius mit den mährischen Brüdern und vielen Adeligen aus Mähren und Böhmen bei der Evacuation der Akatholiken unter Ferdinand II. geflüchtet, hat sich die Bibliothek und das Archiv derselben bis heutigen Tages erhalten, und soll nach Versicherung gelehrter Landsleute neben sehr seltenen Druckwerken fast Hundert mährische Handschriften bewahren 20). 5. Das königliche Central-Archiv, 21) und das Domarchiv in Breslau, das Archiv zu Oels in Schlesien, worin sich die Familien- acten der Herren von Kunstat und der Nachkommen des Königs Georg erhalten, so wie die in Breslau nachgelassene Bibliothek des grossen Mährers, Carl v. Žierotin, sollen nach Angaben meiner gelehrten Correspondenten in Schlesien — sehr viel Interessantes fur die Ge- schichte Mährens enthalten; selbst das k. Archiv zu Königsberg in Preussen ist für Böhmen und Mähren von grosser Wichtigkeit. 6. Das ehemal Rosenberg sche, jetzt fürstlich Schwarzenberg'sche Archiv zu Wittingau kann man für Böhmen und Mähren in strengsten Sinne ein Landesarchiv nennen. Wie dieses, eben so versprechen die ergiebigste Ausbeute für Mähren andere böhmische Archive und zwar : des Metropolitan-Kapitels und der Kreuzherren in Prag, der Stifte Seelau, Ossek und Břewnow; das fürstlich Lobkowitz’sche zu Raudnitz, wohin die Familienacten der berühmten Pernsteine gelangten, das gräfl. Cernjn'sche zu Neuhaus, als ehemaliges Archiv der in Mähren und Böhmen gleichbegüterten Familien Neuhaus und Slawata, das gräfl. Wrb- na'sche zu Hořowic, worin man den handschriftlichen Nachlass des be- sind auf Kosten des mähr. Landesausschusses v. J. 1852 in Druck erschienen und ergänzen jene Angaben Boczek's. 19) Palacký hat sie für die Geschichte Böhmens benützt, und in der dor- tigen Bibliothek interessante Funde gemacht. 20) Ein Theil diesses merkwürdigen Archivs befindet sich jetzt in Herrn- hut, der andere wird im böhmischen Museum aufbewahrt. 21) Der verstorbene Leiter dieses Archives, Prof. Dr. G. A. Stenzl, hat mir einige Urkunden daraus mitgetheilt, und kürzlich hat Herr Dr. W. Wattenbach, der Amtsnachfolger Stenzls, weitere Mittheilungen für den Codex Diplom. mit edler Bereitwilligkeit zugesagt. 2
XVII 3. In Basel werden die Original-Protokolle und Verhandlungen der zwei auf Böhmen und Mähren grossen Einfluss nehmenden Con- cilien — von Konstanz und Basel — aufbewahrt, welche für die Geschichte beider Länder nicht unbenützt bleiben dürfen 19). 4. Zu Lissa (Leštno) in Gross-Polen, wohin sich der grosse mährische Gelehrte Amos Comenius mit den mährischen Brüdern und vielen Adeligen aus Mähren und Böhmen bei der Evacuation der Akatholiken unter Ferdinand II. geflüchtet, hat sich die Bibliothek und das Archiv derselben bis heutigen Tages erhalten, und soll nach Versicherung gelehrter Landsleute neben sehr seltenen Druckwerken fast Hundert mährische Handschriften bewahren 20). 5. Das königliche Central-Archiv, 21) und das Domarchiv in Breslau, das Archiv zu Oels in Schlesien, worin sich die Familien- acten der Herren von Kunstat und der Nachkommen des Königs Georg erhalten, so wie die in Breslau nachgelassene Bibliothek des grossen Mährers, Carl v. Žierotin, sollen nach Angaben meiner gelehrten Correspondenten in Schlesien — sehr viel Interessantes fur die Ge- schichte Mährens enthalten; selbst das k. Archiv zu Königsberg in Preussen ist für Böhmen und Mähren von grosser Wichtigkeit. 6. Das ehemal Rosenberg sche, jetzt fürstlich Schwarzenberg'sche Archiv zu Wittingau kann man für Böhmen und Mähren in strengsten Sinne ein Landesarchiv nennen. Wie dieses, eben so versprechen die ergiebigste Ausbeute für Mähren andere böhmische Archive und zwar : des Metropolitan-Kapitels und der Kreuzherren in Prag, der Stifte Seelau, Ossek und Břewnow; das fürstlich Lobkowitz’sche zu Raudnitz, wohin die Familienacten der berühmten Pernsteine gelangten, das gräfl. Cernjn'sche zu Neuhaus, als ehemaliges Archiv der in Mähren und Böhmen gleichbegüterten Familien Neuhaus und Slawata, das gräfl. Wrb- na'sche zu Hořowic, worin man den handschriftlichen Nachlass des be- sind auf Kosten des mähr. Landesausschusses v. J. 1852 in Druck erschienen und ergänzen jene Angaben Boczek's. 19) Palacký hat sie für die Geschichte Böhmens benützt, und in der dor- tigen Bibliothek interessante Funde gemacht. 20) Ein Theil diesses merkwürdigen Archivs befindet sich jetzt in Herrn- hut, der andere wird im böhmischen Museum aufbewahrt. 21) Der verstorbene Leiter dieses Archives, Prof. Dr. G. A. Stenzl, hat mir einige Urkunden daraus mitgetheilt, und kürzlich hat Herr Dr. W. Wattenbach, der Amtsnachfolger Stenzls, weitere Mittheilungen für den Codex Diplom. mit edler Bereitwilligkeit zugesagt. 2
Strana XVIII
XVIII rühmten Carl von Žierotin antrifft; das gräfl. Waldstein'sche zu Dux, so wie die vielen öffentlichen und Privat-Bibliotheken in Prag selbst 22). 7. Das Archiv der k. k. vereinten Hofkanzlei 23) ist an wichtigen älteren Daten für Böhmen und Mähren ausserordentlich reichhaltig, wie ich aus einem erst neulich verfassten Verzeichnisse mich uberzeugen konute ; woraus sich auch auf eine ähnliche Reichhaltigkeit der Archive der anderen höchsten Behörden mit vollem Grunde schliessen liesse. 8. Die grösste Lese aber verspricht das k. k. geheime Haus- Hof- und Staatsarchiv 24), so wie der grosse Handschriftenschatz der k. k. Hofbibliothek in Wien. Wie viel übrigens durch eine umfassende Forschung, wobei sich allmälig eine zusammenhängende Reihenfolge gestaltet, und das Bekannte unwillkürlich zum Unbekannten den Weg weiset, sich noch anderwärts ans Tageslicht fördern liesse, wird Niemand, dem der Begriff einer Forschung nicht fremd ist, läugnen können. Wenn nun die Hochlöblichen Herren Stände eine der Verfassung der Landesgeschichte vorangehende gründliche und umfassende For- schung, deren Unerlässlichkeit und anzuhoffendes glückliches Resultat klar am Tage ist, zu genehmigen, und meinen schwachen Kräften anzuvertrauen geruhen würden, dann kann ich meinerseits redlich versprechen, dass ich mich dieser grossen und mühsamen Vorarbeit mit angewohntem Fleisse und Eifer, und mit jener innigwarmen Vater— landsliebe weihen wolle, wie sie von Jugend auf in mir erglühte, und selbst im Greisenalter, so Gott will, nicht erkalten wird. 22) In vielen der hiergenannten Archive hat Boczek selbst geforscht; die im böhmischen Museum niedergelegte grossartige Urkunden-Sammlung Palacký’s wurde durch die nicht genug zu rühmende, höchst dankens- werthe Willfährigkeit des Ausschusses dieses Museums, über Antrag des böhmischen Geschichtsforschers und Prager Stadtarchivars Herrn K. J. Erben, der Herausgabe des mähr. Diplomatars zur Verfügung gestellt. Hr. Chytil hat diessfalls eine Reise nach Prag unternommen, um die mähr. Urkunden aus dieser reichen Sammlung auszuscheiden und copiren zu lassen. Der höchst interessante Carl v. Žierotin'sche Nachlass im Hořowitzer Archive wurde vom Grafen Zdenko Žierotin erworben, und ist in seinem Familien-Archive zu Blauda aufbewahrt. Den Inhalt dieses Nachlasses habe ich im VII. Bande der Schriften der historischen Section angezeigt. 23) Wurde theilweise von Dr. Dudik benützt. 24) Darin hat Chytil für das Diplomatar geforscht — oder besser gesagt, zu forschen begonnen.
XVIII rühmten Carl von Žierotin antrifft; das gräfl. Waldstein'sche zu Dux, so wie die vielen öffentlichen und Privat-Bibliotheken in Prag selbst 22). 7. Das Archiv der k. k. vereinten Hofkanzlei 23) ist an wichtigen älteren Daten für Böhmen und Mähren ausserordentlich reichhaltig, wie ich aus einem erst neulich verfassten Verzeichnisse mich uberzeugen konute ; woraus sich auch auf eine ähnliche Reichhaltigkeit der Archive der anderen höchsten Behörden mit vollem Grunde schliessen liesse. 8. Die grösste Lese aber verspricht das k. k. geheime Haus- Hof- und Staatsarchiv 24), so wie der grosse Handschriftenschatz der k. k. Hofbibliothek in Wien. Wie viel übrigens durch eine umfassende Forschung, wobei sich allmälig eine zusammenhängende Reihenfolge gestaltet, und das Bekannte unwillkürlich zum Unbekannten den Weg weiset, sich noch anderwärts ans Tageslicht fördern liesse, wird Niemand, dem der Begriff einer Forschung nicht fremd ist, läugnen können. Wenn nun die Hochlöblichen Herren Stände eine der Verfassung der Landesgeschichte vorangehende gründliche und umfassende For- schung, deren Unerlässlichkeit und anzuhoffendes glückliches Resultat klar am Tage ist, zu genehmigen, und meinen schwachen Kräften anzuvertrauen geruhen würden, dann kann ich meinerseits redlich versprechen, dass ich mich dieser grossen und mühsamen Vorarbeit mit angewohntem Fleisse und Eifer, und mit jener innigwarmen Vater— landsliebe weihen wolle, wie sie von Jugend auf in mir erglühte, und selbst im Greisenalter, so Gott will, nicht erkalten wird. 22) In vielen der hiergenannten Archive hat Boczek selbst geforscht; die im böhmischen Museum niedergelegte grossartige Urkunden-Sammlung Palacký’s wurde durch die nicht genug zu rühmende, höchst dankens- werthe Willfährigkeit des Ausschusses dieses Museums, über Antrag des böhmischen Geschichtsforschers und Prager Stadtarchivars Herrn K. J. Erben, der Herausgabe des mähr. Diplomatars zur Verfügung gestellt. Hr. Chytil hat diessfalls eine Reise nach Prag unternommen, um die mähr. Urkunden aus dieser reichen Sammlung auszuscheiden und copiren zu lassen. Der höchst interessante Carl v. Žierotin'sche Nachlass im Hořowitzer Archive wurde vom Grafen Zdenko Žierotin erworben, und ist in seinem Familien-Archive zu Blauda aufbewahrt. Den Inhalt dieses Nachlasses habe ich im VII. Bande der Schriften der historischen Section angezeigt. 23) Wurde theilweise von Dr. Dudik benützt. 24) Darin hat Chytil für das Diplomatar geforscht — oder besser gesagt, zu forschen begonnen.
Strana XIX
XIX Wenn dann einmal das Material gesammelt und vorhanden, so wird es leicht sein, Hand an's Werk zu legen, und das geschicht- liche Denkmal aufzubauen. Sollte bis dahin mein jugendlich Gemüth an Lebensfrische verlieren, die geistige Kraft erlahmen, oder mir das Menschliche begegnen: dann findet sich ja sehr leicht ein Mann, welcher durch die mühevolle Arbeit des Forschens und Sammelns noch nicht niedergebeugt, desto rüstiger und kräftiger die gesammelten Fragmente zu einem Ganzen gestalten, und so den hohen Zweck der Hochlöblichen Herren Stände, nämlich. „eine Geschichte Mährens zu schreiben" erfreulich realisiren wird. — Denn auf eben dem- selben Wege ward der grosse Geschichtsschreiber Johannes Müller durch Hallers vorangegangene Forschung und Sammlung in den Stand gesetzt, sein herrliches Werk der Schweizerischen Geschichte zu schreiben, und so bald und so schön zu vollenden. Hierauf haben die Hochlöblichen Herren Stände ex dieta 1839, einhellig eine der Verfassung der Landesgeschichte vorgehende um- fassende, gründliche, detaillirte und auch auf die Nach- barprovinzen und selbst die wichtigsten Puncte des Aus- landes ausgedehnte Forschung beschlossen, sie mit allem Erforderlichen hochherzig begabt, und meinen schwachen Kräften anvertraut, und mich in das damit vereinbarere Amt eines Archi- vars gestellt. Nach erlangter Allerhöchster Genehmigung wurden sofort die Grundregeln dieser höchst gemeinnützigen Anstalt entworfen, der Vor- gang und die Ueberwachung der Forschung bestimmt, die Ausdehnung derselben auf alle Zweige der Geschichte vorgezeichnet, und die grossmüthige Begabung von 2000 fl. CM. auf Reisekosten, Belohnung eines Gehilfen, Anschaffung von Hilfsmitteln, Abschriften, Zeichnungen u. a m. im Präliminare vertheilt, so dass die amtliche Forschung selbst mit dem Sommer d. J. 1841 eröffnet werden konnte. Weil jedoch diese von den Hochlöblichen Herren Ständen aus, nun ämtlich eingeleitete, und bei dem Anklange, welchen sie im Va- terlande finden musste, allgemein unterstützte Geschichtsforschung im strengsten Sinne eine Fortsetzung und wirksamere Erweiterung meiner früheren eilfjährigen Privatforschung bildet, so erfordert es der we- sentliche Zusammenhang beider, so wie der Standpunct einer richtigen Beurtheiluug dieser fortgesetzten ämtlichen Leistung, dass ich derselben eine gedrangte Uebersicht meiner gesammten früheren Versuche 2*
XIX Wenn dann einmal das Material gesammelt und vorhanden, so wird es leicht sein, Hand an's Werk zu legen, und das geschicht- liche Denkmal aufzubauen. Sollte bis dahin mein jugendlich Gemüth an Lebensfrische verlieren, die geistige Kraft erlahmen, oder mir das Menschliche begegnen: dann findet sich ja sehr leicht ein Mann, welcher durch die mühevolle Arbeit des Forschens und Sammelns noch nicht niedergebeugt, desto rüstiger und kräftiger die gesammelten Fragmente zu einem Ganzen gestalten, und so den hohen Zweck der Hochlöblichen Herren Stände, nämlich. „eine Geschichte Mährens zu schreiben" erfreulich realisiren wird. — Denn auf eben dem- selben Wege ward der grosse Geschichtsschreiber Johannes Müller durch Hallers vorangegangene Forschung und Sammlung in den Stand gesetzt, sein herrliches Werk der Schweizerischen Geschichte zu schreiben, und so bald und so schön zu vollenden. Hierauf haben die Hochlöblichen Herren Stände ex dieta 1839, einhellig eine der Verfassung der Landesgeschichte vorgehende um- fassende, gründliche, detaillirte und auch auf die Nach- barprovinzen und selbst die wichtigsten Puncte des Aus- landes ausgedehnte Forschung beschlossen, sie mit allem Erforderlichen hochherzig begabt, und meinen schwachen Kräften anvertraut, und mich in das damit vereinbarere Amt eines Archi- vars gestellt. Nach erlangter Allerhöchster Genehmigung wurden sofort die Grundregeln dieser höchst gemeinnützigen Anstalt entworfen, der Vor- gang und die Ueberwachung der Forschung bestimmt, die Ausdehnung derselben auf alle Zweige der Geschichte vorgezeichnet, und die grossmüthige Begabung von 2000 fl. CM. auf Reisekosten, Belohnung eines Gehilfen, Anschaffung von Hilfsmitteln, Abschriften, Zeichnungen u. a m. im Präliminare vertheilt, so dass die amtliche Forschung selbst mit dem Sommer d. J. 1841 eröffnet werden konnte. Weil jedoch diese von den Hochlöblichen Herren Ständen aus, nun ämtlich eingeleitete, und bei dem Anklange, welchen sie im Va- terlande finden musste, allgemein unterstützte Geschichtsforschung im strengsten Sinne eine Fortsetzung und wirksamere Erweiterung meiner früheren eilfjährigen Privatforschung bildet, so erfordert es der we- sentliche Zusammenhang beider, so wie der Standpunct einer richtigen Beurtheiluug dieser fortgesetzten ämtlichen Leistung, dass ich derselben eine gedrangte Uebersicht meiner gesammten früheren Versuche 2*
Strana XX
XX auf diesem Felde voransende, weil nur hiedurch das jetzt vielleicht ausfallende Abspringen von der geraden Bahn, von so nahe gelegenen Forschungspuncten aufgeklärt wird, und die sichtbaren Lücken des gegenwärtig erforschten historischen Vorrathes sich als im Voraus ausgefüllt zeigen. Als ein Privater begann ich mit dem J. 1823 für die vater- ländische Geschichte zu sammeln und mich in kleineren Aufsätzen derselben zu versuchen, worauf ich im J. 1828 durch den erlangten Zutritt in die Archive und Registraturen der höheren Behörden in Brünn, eine auf alle Zweige der Landesgeschichte ausgedehnte For- schung mir zur Lebensfrage gestellt, und sofort die Lösung derselben rastlos verfolgt habe. Dass ich beim ersten Ueberblick dieser das ganze Leben in Anspruch nehmenden Arbeit, und des immensen bisher unbenützten Geschichtsstoffes nicht muthlos zurückgebebt, danke ich nur der hu- mansten Aufmunterung und Förderung Sr. Excellenz des Herrn Carl Grafen v. Inzaghi, des damaligen Landesgubernators und jetzigen Obersten Kanzlers p. t., so wie der beispiellosen freundschaftlichen Theilnahme des würdigen Beamtenveterans Herrn Anton Möller, k. k. Gubernial - Registraturs - Directors. Nach meiner Anstellung in Olmütz als Bibliotheksbeamter und bald darauf als Professor (1831) wurde ich meiner Stellung nach in meinen Forschungen wesentlich unterstützt, ja sie erhielten durch die Beihilfe der k. k. Universitäts-Bibliothek und durch die mit der grössten Liberalität bewilligte unbeschränkte Benützung der bis dahin für die Forschung geschlossenen gesammten Archive des hohen Olmützer Erzstiftes, — als der altesten und wichtigsten im Lande, — für immer eine höhere Weihe, und bald darauf (1832) durch die von Seiten des erhabensten Mäcens unseres Vaterlandes, weiland Herrn Anton Friedrich Grafen Mittrowsky v. Nemyšl, Obersten Kanzlers etc., an mich erfolgte Aufforderung : ein mährisches Diplomatar auf seine Kosten in Druck zu geben, einen ausgebreiteteren Wirkungskreis. Nichts konnte meinen Eifer mehr entflammen, als diese huld- volle Aufmunterung, dieses dem Vaterlande dargebrachte Geschenk; und was ich von nun an selbst mit Ueberspannung meiner Kräfte ver- sucht, erforscht und gethan, möge die folgende Uebersicht bezeugen. Dagegen muss ich auch hier mit der innigsten Dankbarkeit nochmal öffentlich bekennen, und es zum bleibenden Andenken der künftigen
XX auf diesem Felde voransende, weil nur hiedurch das jetzt vielleicht ausfallende Abspringen von der geraden Bahn, von so nahe gelegenen Forschungspuncten aufgeklärt wird, und die sichtbaren Lücken des gegenwärtig erforschten historischen Vorrathes sich als im Voraus ausgefüllt zeigen. Als ein Privater begann ich mit dem J. 1823 für die vater- ländische Geschichte zu sammeln und mich in kleineren Aufsätzen derselben zu versuchen, worauf ich im J. 1828 durch den erlangten Zutritt in die Archive und Registraturen der höheren Behörden in Brünn, eine auf alle Zweige der Landesgeschichte ausgedehnte For- schung mir zur Lebensfrage gestellt, und sofort die Lösung derselben rastlos verfolgt habe. Dass ich beim ersten Ueberblick dieser das ganze Leben in Anspruch nehmenden Arbeit, und des immensen bisher unbenützten Geschichtsstoffes nicht muthlos zurückgebebt, danke ich nur der hu- mansten Aufmunterung und Förderung Sr. Excellenz des Herrn Carl Grafen v. Inzaghi, des damaligen Landesgubernators und jetzigen Obersten Kanzlers p. t., so wie der beispiellosen freundschaftlichen Theilnahme des würdigen Beamtenveterans Herrn Anton Möller, k. k. Gubernial - Registraturs - Directors. Nach meiner Anstellung in Olmütz als Bibliotheksbeamter und bald darauf als Professor (1831) wurde ich meiner Stellung nach in meinen Forschungen wesentlich unterstützt, ja sie erhielten durch die Beihilfe der k. k. Universitäts-Bibliothek und durch die mit der grössten Liberalität bewilligte unbeschränkte Benützung der bis dahin für die Forschung geschlossenen gesammten Archive des hohen Olmützer Erzstiftes, — als der altesten und wichtigsten im Lande, — für immer eine höhere Weihe, und bald darauf (1832) durch die von Seiten des erhabensten Mäcens unseres Vaterlandes, weiland Herrn Anton Friedrich Grafen Mittrowsky v. Nemyšl, Obersten Kanzlers etc., an mich erfolgte Aufforderung : ein mährisches Diplomatar auf seine Kosten in Druck zu geben, einen ausgebreiteteren Wirkungskreis. Nichts konnte meinen Eifer mehr entflammen, als diese huld- volle Aufmunterung, dieses dem Vaterlande dargebrachte Geschenk; und was ich von nun an selbst mit Ueberspannung meiner Kräfte ver- sucht, erforscht und gethan, möge die folgende Uebersicht bezeugen. Dagegen muss ich auch hier mit der innigsten Dankbarkeit nochmal öffentlich bekennen, und es zum bleibenden Andenken der künftigen
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XXI Landesgenossen aufzeichnen, dass nur bei der Erleichterung der For- schung, welche mir unter der Aegide jenes erhabenen Mäcens, dann durch die gnädige Förderung Sr. Excellenz des Landeschefs Herrn Alois Grafen von und zu Ugarte, so wie durch die Aufmunterung des Herrn Olmützer Fürsterzbischofes Ferdinand M. Grafen Chotek und nach ihm durch die huldvollste Theilnahme und Unterstützung seines hohen Hrn. Nachfolgers, Sr. fürstlichen Gnaden Maximilian Freiherrn v. Sommerau-Beekh — p. t. — zu Theil wurde, — es mir möglich ward, in einer so kurzen und nur neben der Amtspflicht erübrigten Zeit einen so namhaften historischen Stoff zu erforschen und zu sammeln. Uebersicht der vorangegangenen Privatforschung und der damit verbundenen literärischen Leistungen. Meine gesammten früheren Leistungen für die Landesgeschichte im ausgedehntesten Sinne, bevor ich dieselbe unter ämtlicher Aucto- rität fortsetzen konnte, bestehen beiläufig in Folgendem: A. Im literärischen Wirken für die Oeffentlichkeit; und B. in Erforschung und Einsammlung bisher unbekannter und unbenützter geschichtlicher Quellen, (d. i. des Materials zur dereinstigen Verfassung der Landesgeschichte.) Ad A. Das literärische Wirken für die Oeffentlichkeit bethätigte sich: a) durch gedruckte und b) zum Drucke vorbereitete Werke, Abhandlungen und Versuche; hievon sind: a) die gedruckten Arbeiten. 1. Die Pernsteine. Ein stemmatographischer Versuch. 1824. 25) 2. Die Kostka von Postupic. Desgleichen 1826. 26) 3. Augustin Käsenbrod. Beitrag zur Literärgeschichte Mährens. 27) 4. Die Pikarditen in Bystric. Beitrag zur Religionsgeschichte Mährens. 28) 5. Mähren unter Rudolph I., Kritische Abhandlung, Prag, 1835. 6. Wjtěz nad Mongoly (über den Sieger über die Mongolen bei Olmütz), Kritische Abhandlung, Olmütz, 1841. 7. Codex diplomaticus et epistolaris Moraviæ (als Vorwerk der mährischen Geschichte), in 4 Bänden in 4to, Olmütz, 1836—45. b) Zum Drucke vorbereitete Arbeiten: 25) Erschien in Wolny's Taschenbuch 1826, S. 161—215. 26) 27) 28) Erschienen im Brünner Wochenblatte.
XXI Landesgenossen aufzeichnen, dass nur bei der Erleichterung der For- schung, welche mir unter der Aegide jenes erhabenen Mäcens, dann durch die gnädige Förderung Sr. Excellenz des Landeschefs Herrn Alois Grafen von und zu Ugarte, so wie durch die Aufmunterung des Herrn Olmützer Fürsterzbischofes Ferdinand M. Grafen Chotek und nach ihm durch die huldvollste Theilnahme und Unterstützung seines hohen Hrn. Nachfolgers, Sr. fürstlichen Gnaden Maximilian Freiherrn v. Sommerau-Beekh — p. t. — zu Theil wurde, — es mir möglich ward, in einer so kurzen und nur neben der Amtspflicht erübrigten Zeit einen so namhaften historischen Stoff zu erforschen und zu sammeln. Uebersicht der vorangegangenen Privatforschung und der damit verbundenen literärischen Leistungen. Meine gesammten früheren Leistungen für die Landesgeschichte im ausgedehntesten Sinne, bevor ich dieselbe unter ämtlicher Aucto- rität fortsetzen konnte, bestehen beiläufig in Folgendem: A. Im literärischen Wirken für die Oeffentlichkeit; und B. in Erforschung und Einsammlung bisher unbekannter und unbenützter geschichtlicher Quellen, (d. i. des Materials zur dereinstigen Verfassung der Landesgeschichte.) Ad A. Das literärische Wirken für die Oeffentlichkeit bethätigte sich: a) durch gedruckte und b) zum Drucke vorbereitete Werke, Abhandlungen und Versuche; hievon sind: a) die gedruckten Arbeiten. 1. Die Pernsteine. Ein stemmatographischer Versuch. 1824. 25) 2. Die Kostka von Postupic. Desgleichen 1826. 26) 3. Augustin Käsenbrod. Beitrag zur Literärgeschichte Mährens. 27) 4. Die Pikarditen in Bystric. Beitrag zur Religionsgeschichte Mährens. 28) 5. Mähren unter Rudolph I., Kritische Abhandlung, Prag, 1835. 6. Wjtěz nad Mongoly (über den Sieger über die Mongolen bei Olmütz), Kritische Abhandlung, Olmütz, 1841. 7. Codex diplomaticus et epistolaris Moraviæ (als Vorwerk der mährischen Geschichte), in 4 Bänden in 4to, Olmütz, 1836—45. b) Zum Drucke vorbereitete Arbeiten: 25) Erschien in Wolny's Taschenbuch 1826, S. 161—215. 26) 27) 28) Erschienen im Brünner Wochenblatte.
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XXII 8. Supplement des Codex diplomaticus &c. von 1128—1306, nebst Regesten aus unvollständigen Urkunden, 1 Bd., 4to. 29) 9. Die Fortsetzung des mährischen Diplomatars (Codex diplo- maticus &c.), vom J. 1306—1526, worin über 4000 nur streng- geschichtliche Urkunden und Briefe enthalten sind; ein Werk, welches wenigstens 10 Bände in 4to im Drucke enthalten dürfte. 30) 10. Supplement des von Jungmann herausgegebenen grossen böhmisch-mährischen Wörterbuches, (als Hilfsbuch für den Geschichts- schreiber Mährens,) 2 Bände in 4to. 11. Geschichte der Burg Pernstein. 12. Synchronistische Uebersicht der Fürsten und Würdenträger des Markgrafthumes Mähiren, von der altesten bis auf die gegenwärtige Zeit. 31) 13. Entwurf des Stammbaumes der mährischen Landesfürsten aus dem Premyslischen und Luxenburgischen Stamme (als Ergänzung der Stammbäume in Palacký’s Geschichte von Bohmen), mit Belegen. 14. Entwurf des Stammbaumes der Herzoge von Troppau, Jägern- dorf und Leobschitz. 15. Skizze der mährischen Kirchengeschichte. 16. Abhandlung über die mährisch-hungarische Landesgränze. 17. Regesten der Landesfürsten vom J. 1200—1526. ad B. Was die Erforschung und Einsammlung bisher theils unbekannter, theils unbenützter Quellen der vaterländischen Geschichte betrifft, so habe ich, mit Einschluss des bereits benannten mähr. Diplomatars, durch meinen Privatfleiss einen Apparat von beiläufig fünf- zig Foliobänden grösstentheils eigenhändig abgeschrieben und noch einen namhaften Theil unbekannter Quellen zur Benützung vorgemerkt. — Der wesentlichste Theil dieses Apparates enthält das Material zu dem, neben einem Diplomatar unerlässlichsten Vorwerke, nämlich : 29) Wurde von Chytil im J. 1849, im Auftrag des m. Landesausschusses als 5ter Band des Codex Diplomaticus mit einem Register für alle fünf Bände herausgegeben. Dieses Materiale wird von Chytil und von mir ergänzt, theils durch archivalische Nachlesen, theils durch Sammlung der in verschiedenen Werken zerstreuten mährischen Urkunden. Der VI. Band des Codex ist 1854 schon erschienen, der VII. ist druckfertig. 31) Wurde von der mähr. Jednota der h. h. Cyrill und Methud im Jahre 1850 herausgegeben. 30)
XXII 8. Supplement des Codex diplomaticus &c. von 1128—1306, nebst Regesten aus unvollständigen Urkunden, 1 Bd., 4to. 29) 9. Die Fortsetzung des mährischen Diplomatars (Codex diplo- maticus &c.), vom J. 1306—1526, worin über 4000 nur streng- geschichtliche Urkunden und Briefe enthalten sind; ein Werk, welches wenigstens 10 Bände in 4to im Drucke enthalten dürfte. 30) 10. Supplement des von Jungmann herausgegebenen grossen böhmisch-mährischen Wörterbuches, (als Hilfsbuch für den Geschichts- schreiber Mährens,) 2 Bände in 4to. 11. Geschichte der Burg Pernstein. 12. Synchronistische Uebersicht der Fürsten und Würdenträger des Markgrafthumes Mähiren, von der altesten bis auf die gegenwärtige Zeit. 31) 13. Entwurf des Stammbaumes der mährischen Landesfürsten aus dem Premyslischen und Luxenburgischen Stamme (als Ergänzung der Stammbäume in Palacký’s Geschichte von Bohmen), mit Belegen. 14. Entwurf des Stammbaumes der Herzoge von Troppau, Jägern- dorf und Leobschitz. 15. Skizze der mährischen Kirchengeschichte. 16. Abhandlung über die mährisch-hungarische Landesgränze. 17. Regesten der Landesfürsten vom J. 1200—1526. ad B. Was die Erforschung und Einsammlung bisher theils unbekannter, theils unbenützter Quellen der vaterländischen Geschichte betrifft, so habe ich, mit Einschluss des bereits benannten mähr. Diplomatars, durch meinen Privatfleiss einen Apparat von beiläufig fünf- zig Foliobänden grösstentheils eigenhändig abgeschrieben und noch einen namhaften Theil unbekannter Quellen zur Benützung vorgemerkt. — Der wesentlichste Theil dieses Apparates enthält das Material zu dem, neben einem Diplomatar unerlässlichsten Vorwerke, nämlich : 29) Wurde von Chytil im J. 1849, im Auftrag des m. Landesausschusses als 5ter Band des Codex Diplomaticus mit einem Register für alle fünf Bände herausgegeben. Dieses Materiale wird von Chytil und von mir ergänzt, theils durch archivalische Nachlesen, theils durch Sammlung der in verschiedenen Werken zerstreuten mährischen Urkunden. Der VI. Band des Codex ist 1854 schon erschienen, der VII. ist druckfertig. 31) Wurde von der mähr. Jednota der h. h. Cyrill und Methud im Jahre 1850 herausgegeben. 30)
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XXIII I. der Chroniken und historischen Denkmale der mähr. Geschichte (Scriptores et monumenta rerum Moravicarum) 32) dann zu II. einer allgemeinen und speziellen Kirchengeschichte ; III. einer Literär- und Kunstgeschichte von Mähren; und IV. einer Urkundenlese für die nachbarlichen Pro- vinzen Oesterreich, Böhmen, Schlesien und Ungarn. Ueber das Wesentlichste und Wichtigste dieses Apparates möge nachfolgende gedrängte Uebersicht sprechen. I. Scriptores et monumenta rerum Moravicarum. Von den nicht nur für Mährens, sondern auch für die Geschichte aller nachbarlichen Provinzen erspriesslichen Chroniken, so wie von den anderen Denkmalen der mährischen Geschichte sind alle, bis auf die wenigen mit zwei Sternchen ** bezeichneten Nummern, bisher gänzlich unbekannt gewesen, und erst durch meine Forschung ans Tageslicht gefördert; die übrigen sind bisher, wenn gleich dem Titel nach bekannt, dennoch entweder gänzlich oder grösstentheils unbe- nützt geblieben. 32) Diese Chroniken wurden von Chytil in ein Verzeichniss zusammenge- stellt, und mit neuen Funden ergänzt, in der Generalversammlung der historischen Section im J. 1854 vorgetragen. Dieser Vortrag wird in den ersten Nummern des Notizen- und Correspondenzblattes der historischen Section herausgegeben werden. Die Chronik der Stadt Olmütz aus den Jahren 1619 und 1620, mitgetheilt von Dr. Dudik, erschien im 1. Hefte der Sections-Schriften. Wir können die höchst erfreuliche Nachricht mittheilen, dass der Herr Graf Egbert Bel- credi die Herausgabe der Scriptores rerum Moravicarum in Schutz nimmt; der edle Graf, welcher durch den wesentlichen Antheil an der Begründung der Forstschule zu Aussee (in Mähren), durch seine kraftvolle und erspriessliche Wirksamkeit als Mitglied des Centralans- schusses der k. k. m. schl. Ackerbau-Gesellschaft, durch die Mitbe- gründung des Wernervereins zur geologischen Durchforschung Mährens, sich ungewöhnliche Verdienste um die Landescultur erwarb, hat schon früher seine einsichtsvolle Unterstützung der Geschichtsforschung ange- deihen lassen, indem er bei der Organisirung und dem Beginne der Wirksamkeit der historisch-statistischen Section den Vorsitz führte und dadurch den Grund zu dem Gedeihen und den Erfolgen derselben legte, indem er ferner für die Herausgabe der Landtafel des Mark- grafthumes Mähren die regste Thätigkeit entwickelt hat. Gegenwärtig beabsichtigt Graf Belcredi die Veröffentlichung der Scriptores, jener wichtigen noch ganz brachliegenden Geschichtsquellen zu ermöglichen, indem er eine namhafte Summe zu diesem Zwecke widmete.
XXIII I. der Chroniken und historischen Denkmale der mähr. Geschichte (Scriptores et monumenta rerum Moravicarum) 32) dann zu II. einer allgemeinen und speziellen Kirchengeschichte ; III. einer Literär- und Kunstgeschichte von Mähren; und IV. einer Urkundenlese für die nachbarlichen Pro- vinzen Oesterreich, Böhmen, Schlesien und Ungarn. Ueber das Wesentlichste und Wichtigste dieses Apparates möge nachfolgende gedrängte Uebersicht sprechen. I. Scriptores et monumenta rerum Moravicarum. Von den nicht nur für Mährens, sondern auch für die Geschichte aller nachbarlichen Provinzen erspriesslichen Chroniken, so wie von den anderen Denkmalen der mährischen Geschichte sind alle, bis auf die wenigen mit zwei Sternchen ** bezeichneten Nummern, bisher gänzlich unbekannt gewesen, und erst durch meine Forschung ans Tageslicht gefördert; die übrigen sind bisher, wenn gleich dem Titel nach bekannt, dennoch entweder gänzlich oder grösstentheils unbe- nützt geblieben. 32) Diese Chroniken wurden von Chytil in ein Verzeichniss zusammenge- stellt, und mit neuen Funden ergänzt, in der Generalversammlung der historischen Section im J. 1854 vorgetragen. Dieser Vortrag wird in den ersten Nummern des Notizen- und Correspondenzblattes der historischen Section herausgegeben werden. Die Chronik der Stadt Olmütz aus den Jahren 1619 und 1620, mitgetheilt von Dr. Dudik, erschien im 1. Hefte der Sections-Schriften. Wir können die höchst erfreuliche Nachricht mittheilen, dass der Herr Graf Egbert Bel- credi die Herausgabe der Scriptores rerum Moravicarum in Schutz nimmt; der edle Graf, welcher durch den wesentlichen Antheil an der Begründung der Forstschule zu Aussee (in Mähren), durch seine kraftvolle und erspriessliche Wirksamkeit als Mitglied des Centralans- schusses der k. k. m. schl. Ackerbau-Gesellschaft, durch die Mitbe- gründung des Wernervereins zur geologischen Durchforschung Mährens, sich ungewöhnliche Verdienste um die Landescultur erwarb, hat schon früher seine einsichtsvolle Unterstützung der Geschichtsforschung ange- deihen lassen, indem er bei der Organisirung und dem Beginne der Wirksamkeit der historisch-statistischen Section den Vorsitz führte und dadurch den Grund zu dem Gedeihen und den Erfolgen derselben legte, indem er ferner für die Herausgabe der Landtafel des Mark- grafthumes Mähren die regste Thätigkeit entwickelt hat. Gegenwärtig beabsichtigt Graf Belcredi die Veröffentlichung der Scriptores, jener wichtigen noch ganz brachliegenden Geschichtsquellen zu ermöglichen, indem er eine namhafte Summe zu diesem Zwecke widmete.
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XXIV Sie folgen nach der Reihe der Jahrhunderte, welchen die Urschrift derselben angehört und zwar. Aus dem XI. Jahrhunderte: 1. Bericht über den Zustand der Kirche in Mähren, (bei Anlass der Errichtung des Olmützer Bisthums), c. 1062 verfasst, (das wich- tigste Aktenstück über die Christianisirung Mährens, welches mit dem von Cosmas angeführten Epilogus ecclesiæ Morav. wohl im Zusam- menhange sein dürfte.) 2. Bruchstück eines Biographen des Herzog Břetislav. Aus dem XII. Jahrhunderte: 3. Hildegard, Benedictinermönch von Hradisch nächst Olmütz, der älteste und umfassendste Chronist Mährens, schrieb zwischen den Jahren 1126—47. **4. Der ungenannte Chronist von Hradisch (nach andern irrig von Opatowitz genaunt), (Dobner hat bloss einen Auszug nach dem Originale der k. k. Hofbibliothek in Wien, veröffentlicht.) 5. Das Leben des VIIten Olmützer Bischofes Heinrich Zdik. 6. Eine kurze Chronik eines Ungenannten des Klosters Bruck, zu Ende des XII. und Anfang des XIII. Jahrhundertes. Aus dem XIII. Jahrhunderte: 7. Kern der Chronik der Olmützer Bischöfe (wovon jene theil- weise schon benützte, aus dem XV. Jahrhunderte bloss eine fehler- hafte Umschreibung und eine Fortsetzung ist.) 8. Ein ungenannter Chronist des Klosters Welehrad. 9. Desgleichen des Klosters Hradisch. 10. Desgleichen des Klosters Obrowitz. 11. Desgleichen des Klosters Bruck. 12. Die Kanzelei und das Leben der Königin Constantia, Stif- terin des Klosters Tischnowitz. **13. Das Leben des h. Wenzel v. J. 1262, welches fälschlich dem Olnützer Bischofe, Johann von Neumarkt, zugeschrieben wird. **14. Das Todtenbuch der Olmützer Domkirche, v. J. 1263. 15. Das Leben des Bischofes Bruno. 16. Die Synoden und Satzungen der Olmützer Kirche vom J. 1281 angefangen. 33) 17. Die Jahrestage und Seelenmahle für die Wohlthäter der Olmützer Kirche, aus dem XIII. und XIV. Jahrhundert. 33) Als wesentliche und reichhaltige Ergänzung des Werkes von Fasseau.
XXIV Sie folgen nach der Reihe der Jahrhunderte, welchen die Urschrift derselben angehört und zwar. Aus dem XI. Jahrhunderte: 1. Bericht über den Zustand der Kirche in Mähren, (bei Anlass der Errichtung des Olmützer Bisthums), c. 1062 verfasst, (das wich- tigste Aktenstück über die Christianisirung Mährens, welches mit dem von Cosmas angeführten Epilogus ecclesiæ Morav. wohl im Zusam- menhange sein dürfte.) 2. Bruchstück eines Biographen des Herzog Břetislav. Aus dem XII. Jahrhunderte: 3. Hildegard, Benedictinermönch von Hradisch nächst Olmütz, der älteste und umfassendste Chronist Mährens, schrieb zwischen den Jahren 1126—47. **4. Der ungenannte Chronist von Hradisch (nach andern irrig von Opatowitz genaunt), (Dobner hat bloss einen Auszug nach dem Originale der k. k. Hofbibliothek in Wien, veröffentlicht.) 5. Das Leben des VIIten Olmützer Bischofes Heinrich Zdik. 6. Eine kurze Chronik eines Ungenannten des Klosters Bruck, zu Ende des XII. und Anfang des XIII. Jahrhundertes. Aus dem XIII. Jahrhunderte: 7. Kern der Chronik der Olmützer Bischöfe (wovon jene theil- weise schon benützte, aus dem XV. Jahrhunderte bloss eine fehler- hafte Umschreibung und eine Fortsetzung ist.) 8. Ein ungenannter Chronist des Klosters Welehrad. 9. Desgleichen des Klosters Hradisch. 10. Desgleichen des Klosters Obrowitz. 11. Desgleichen des Klosters Bruck. 12. Die Kanzelei und das Leben der Königin Constantia, Stif- terin des Klosters Tischnowitz. **13. Das Leben des h. Wenzel v. J. 1262, welches fälschlich dem Olnützer Bischofe, Johann von Neumarkt, zugeschrieben wird. **14. Das Todtenbuch der Olmützer Domkirche, v. J. 1263. 15. Das Leben des Bischofes Bruno. 16. Die Synoden und Satzungen der Olmützer Kirche vom J. 1281 angefangen. 33) 17. Die Jahrestage und Seelenmahle für die Wohlthäter der Olmützer Kirche, aus dem XIII. und XIV. Jahrhundert. 33) Als wesentliche und reichhaltige Ergänzung des Werkes von Fasseau.
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XXV Aus dem XIV. Jahrhunderte: 18—21. Vier Legenden der Landesapostel Cyrill und Method, hievon eine in der Landessprache. 22—23. Zwei Fortsetzer der Chronik Pulkawa's aus dem XIV. und XV. Jahrhundert. 24. Die Königsfelder Chronik über die Familie des Markgrafen Johann. 25. Eine Sammelchronik, aus verschiedenartigen gleichzeitigen Vormerken zusammengetragen. 26. Die ältesten vier Saalbücher der Olmützer Kirche, vom Bischof Conrad I. angelegt, und noch in demselben Jahrhundert fortgesetzt. 27. Die Kanzelei des Olmützer Bischofes Peter Gelito. 28. Die Kanzelei des Olmützer Bischofes Niklas. **29. Die alte Landtafel des Olmützer und Brünner Landrechtes v. J. 1348—1590, (von mir zum erstenmal vollständig excerpirt und dem Verfasser der Topographie von Mähren, Prof. Wolny uneigennützig und bereitwilligst für sein Werk überlassen 34). 30. Bruchstücke der ältesten Gerichtsbücher des Olmützer und Brünner Landrechtes (von mir vor gänzlicher Vernichtung gerettet). 31. Die Lehentafel des Olmützer Bisthums. (Hievon habe ich den altesten Urkundenquatern vor Untergang gerettet und dem Lehens- archive restituirt). 32. Die ältesten Klage- und Spruchbücher des Olmützer Lehen- hofes vom J. 1353 anfangend. 33. Das alteste Stadtbuch der Stadt Olmütz v. J. 1350. 34. Ein Gedenkbuch der Stadt Littau. 35. Ein Gedenkbuch der Stadt Prossnitz. 36. Mehrere Nekrologe dieses Jahrhundertes. 34) Die mährische Landtafel, die vornehmste Quelle der vaterländischen Rechtsgeschichte, Statistik und Topographie wird auf Kosten des hohen mährischen Adels, von einem Comité von Geschichtsfreunden: Chytil, Demuth, v. Wolfskron und Chlumecký herausgegeben. Diese höchst wichtige Publication verdankt die wissenschaftliche Welt allein Sr. Durchlaucht dem Hochgeborenen Hrn. Fürsten und Altgrafen Hugo Carl zu Salm-Reifferscheid, welcher die Bedeutung der Landtafel im vollsten Masse würdigend, durch sein erleuchtetes Beispiel, durch seine einflussreiche Stellung im Lande, einen grossen Theil des begüterten Erbadels zur Theilnahme an dieser Herausgabe anregte, und die oberste Leitung derselben übernahm.
XXV Aus dem XIV. Jahrhunderte: 18—21. Vier Legenden der Landesapostel Cyrill und Method, hievon eine in der Landessprache. 22—23. Zwei Fortsetzer der Chronik Pulkawa's aus dem XIV. und XV. Jahrhundert. 24. Die Königsfelder Chronik über die Familie des Markgrafen Johann. 25. Eine Sammelchronik, aus verschiedenartigen gleichzeitigen Vormerken zusammengetragen. 26. Die ältesten vier Saalbücher der Olmützer Kirche, vom Bischof Conrad I. angelegt, und noch in demselben Jahrhundert fortgesetzt. 27. Die Kanzelei des Olmützer Bischofes Peter Gelito. 28. Die Kanzelei des Olmützer Bischofes Niklas. **29. Die alte Landtafel des Olmützer und Brünner Landrechtes v. J. 1348—1590, (von mir zum erstenmal vollständig excerpirt und dem Verfasser der Topographie von Mähren, Prof. Wolny uneigennützig und bereitwilligst für sein Werk überlassen 34). 30. Bruchstücke der ältesten Gerichtsbücher des Olmützer und Brünner Landrechtes (von mir vor gänzlicher Vernichtung gerettet). 31. Die Lehentafel des Olmützer Bisthums. (Hievon habe ich den altesten Urkundenquatern vor Untergang gerettet und dem Lehens- archive restituirt). 32. Die ältesten Klage- und Spruchbücher des Olmützer Lehen- hofes vom J. 1353 anfangend. 33. Das alteste Stadtbuch der Stadt Olmütz v. J. 1350. 34. Ein Gedenkbuch der Stadt Littau. 35. Ein Gedenkbuch der Stadt Prossnitz. 36. Mehrere Nekrologe dieses Jahrhundertes. 34) Die mährische Landtafel, die vornehmste Quelle der vaterländischen Rechtsgeschichte, Statistik und Topographie wird auf Kosten des hohen mährischen Adels, von einem Comité von Geschichtsfreunden: Chytil, Demuth, v. Wolfskron und Chlumecký herausgegeben. Diese höchst wichtige Publication verdankt die wissenschaftliche Welt allein Sr. Durchlaucht dem Hochgeborenen Hrn. Fürsten und Altgrafen Hugo Carl zu Salm-Reifferscheid, welcher die Bedeutung der Landtafel im vollsten Masse würdigend, durch sein erleuchtetes Beispiel, durch seine einflussreiche Stellung im Lande, einen grossen Theil des begüterten Erbadels zur Theilnahme an dieser Herausgabe anregte, und die oberste Leitung derselben übernahm.
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XXVI Aus dem XV. Jahrhunderte: **37. Kern der Chronik der Olmützer Bischöfe — 1417. 38. Ergänzung dieser Chronik v. J. 1417—1435. 39. Wenzel's von Iglau, Olmützer Stadtschreibers, geschichtliche Berichte seiner Zeit — reichen bis zum J. 1439. 40. Chronik und Verhandlungen der Taboriten 1419—46. 41. Die Kanzlei des Markgrafen Albrecht 1431. 42. Eine in ein gereimtes Spottgedicht eingekleidete Geschichte der Hussiten v. J. 1427. **43. Ein Zweigespräch über das Ketzerthum der Böhmen v. J. 1430, mit Aufzählung der Vorfälle v. J. 1415—30. 44. Die Puhonenquaternen des alten Olmützer und Brünner Land- rechtes vom J. 1405 beginnend in fast ununterbrochener Reihe bis in die Mitte des XVII. Jahrhundertes. Sie sind, besonders jene aus dem XV. Jahrhunderte für die Landesgeschichte von hoher Wichtigkeit. 45. Briefe über die Hussiten in Böhmen und Mähren v. 1417— 1435, (an 200 Nummern von durchgehends geschichtlichem Inhalte). 46. Abhandlungen und Streitschriften in Religionssachen, (über 30 Nummern mit vielfachen geschichtlichen Beziehungen). 47. Historische Gedichte aus der Hussitenzeit, in lateinischer und böhmischer Sprache). **48. Landtagsacten des Königreiches Böhmen (acta publica) v. J. 1434—1500. 49. Landtagsacten des Markgrafthumes Mähren v. J. 1388—1475 einzeln; v. J. 1475 aber bis 1526 fast vollständig. (Diese Sammlung ist um so wichtiger, weil davon nicht eine einzige Nummer in der ständischen Registratur vorhanden ist). **50. Ctibor v. Cimburg auf Tobitschau. Von den Rechten, Satzun- gen, Freiheiten und Gewohnheiten des Markgrafthumes Mähren, welches Werk unter dem Titel: Kníha Tovačovská allgemein bekannt ist. (Nach acht der ältesten Exemplare hergestellt, mit zweckdienlicher Bezeichnung der späteren Zusätze und Novellen.) 35) 51. Oeffentliche Acten und Korrespondenzen für und gegen König Georg; — (als Beitrag zu der bisher bekannten Kanzlei und zu 35) Der Hr. Ministerialsecretär Dr. A. Beck beabsichtigt dieses höchst in- teressante Rechtsbuch herauszugeben, möge er uns bald damit erfreuen. Hrn. Dr. Tomaschek's Werk über die Iglauer Stadt- und Bergrechte ist beinahe druckfertig. Hr. Prof. Bischof hat über das deutsche Recht in Olmütz
XXVI Aus dem XV. Jahrhunderte: **37. Kern der Chronik der Olmützer Bischöfe — 1417. 38. Ergänzung dieser Chronik v. J. 1417—1435. 39. Wenzel's von Iglau, Olmützer Stadtschreibers, geschichtliche Berichte seiner Zeit — reichen bis zum J. 1439. 40. Chronik und Verhandlungen der Taboriten 1419—46. 41. Die Kanzlei des Markgrafen Albrecht 1431. 42. Eine in ein gereimtes Spottgedicht eingekleidete Geschichte der Hussiten v. J. 1427. **43. Ein Zweigespräch über das Ketzerthum der Böhmen v. J. 1430, mit Aufzählung der Vorfälle v. J. 1415—30. 44. Die Puhonenquaternen des alten Olmützer und Brünner Land- rechtes vom J. 1405 beginnend in fast ununterbrochener Reihe bis in die Mitte des XVII. Jahrhundertes. Sie sind, besonders jene aus dem XV. Jahrhunderte für die Landesgeschichte von hoher Wichtigkeit. 45. Briefe über die Hussiten in Böhmen und Mähren v. 1417— 1435, (an 200 Nummern von durchgehends geschichtlichem Inhalte). 46. Abhandlungen und Streitschriften in Religionssachen, (über 30 Nummern mit vielfachen geschichtlichen Beziehungen). 47. Historische Gedichte aus der Hussitenzeit, in lateinischer und böhmischer Sprache). **48. Landtagsacten des Königreiches Böhmen (acta publica) v. J. 1434—1500. 49. Landtagsacten des Markgrafthumes Mähren v. J. 1388—1475 einzeln; v. J. 1475 aber bis 1526 fast vollständig. (Diese Sammlung ist um so wichtiger, weil davon nicht eine einzige Nummer in der ständischen Registratur vorhanden ist). **50. Ctibor v. Cimburg auf Tobitschau. Von den Rechten, Satzun- gen, Freiheiten und Gewohnheiten des Markgrafthumes Mähren, welches Werk unter dem Titel: Kníha Tovačovská allgemein bekannt ist. (Nach acht der ältesten Exemplare hergestellt, mit zweckdienlicher Bezeichnung der späteren Zusätze und Novellen.) 35) 51. Oeffentliche Acten und Korrespondenzen für und gegen König Georg; — (als Beitrag zu der bisher bekannten Kanzlei und zu 35) Der Hr. Ministerialsecretär Dr. A. Beck beabsichtigt dieses höchst in- teressante Rechtsbuch herauszugeben, möge er uns bald damit erfreuen. Hrn. Dr. Tomaschek's Werk über die Iglauer Stadt- und Bergrechte ist beinahe druckfertig. Hr. Prof. Bischof hat über das deutsche Recht in Olmütz
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XXVII den Briefcopiarien dieses Königs; — aus verschiedenen gleichzeitigen Handschriften gesammelt). 52. Denkbuch der Stadt Schönberg v. J. 1402 anfangend. 52b. Das Hauptstadtbuch von Olmütz v. J. 1424. 53. Ein denkwürdiges Conceptbuch derselben Stadt v. J. 1424, (aus profanen Händen vor Untergang gerettet). 54. Acten des Olmützer Consistoriums mit 1452 beginnend. 55. Synoden und Statuten des Olmützer Kapitels und des Brünner Kollegiatstiftes. 56. Die bei den Versammlungen zu Weisskirchen, Prerau, Bunzlau, Brandeis etc. kundgemachten Satzungen der mährisch-böhmischen Brüder v. J. 1471—1523. 57. Urkunden-Collectaneen des Olmützer Dom- und des Krem- sierer Kollegiatstiftes. 58. Errectionsbuch für die Olmützer Diöcese. 59. Notariatsbuch des Olmützer Bisthums. 90. Welehrader Urkundenbuch, 1410. 61. Urkundencopiar des Brünner Collegiatstiftes — bis 1422. 62. Pernsteinisches Urkundenbuch (von jenen des mährischen und böhmischen Museums, so wie von jenem, welches Prof. Wolný für seine Topographie benützte, ganz verschieden). 63. Mehrere Nekrologe dieses Jahrhundertes. Aus dem XVI. Jahrhunderte: 64. Ausführliche Chronik über die innern, insbesondere aber über die Religionszustände in Böhmen unter den Königen Ludwig und Ferdinand I. — 65. Umständliche Hauschronik der sogenannten Wiedertäufer oder Huterer, von den Jahren 1525—1665, für Mähren von specieller Wichtigkeit. 66. Geschichte des Ursprunges der sogenannten mährischen Brüder, 1533. **67. Tetzel, Chronik des Klosters Hradisch. 68. Troppauer Chronik. eine sehr verdienstliche Abhandlung geschrieben. Diese wie die Arbeiten der HH. Prof. Michl, Schwab und Gindely, dann des Hrn. Dr. Heller in Olmütz, sind sehr werthvolle Vorarbeiten zur Rechtsgeschichte des Landes.
XXVII den Briefcopiarien dieses Königs; — aus verschiedenen gleichzeitigen Handschriften gesammelt). 52. Denkbuch der Stadt Schönberg v. J. 1402 anfangend. 52b. Das Hauptstadtbuch von Olmütz v. J. 1424. 53. Ein denkwürdiges Conceptbuch derselben Stadt v. J. 1424, (aus profanen Händen vor Untergang gerettet). 54. Acten des Olmützer Consistoriums mit 1452 beginnend. 55. Synoden und Statuten des Olmützer Kapitels und des Brünner Kollegiatstiftes. 56. Die bei den Versammlungen zu Weisskirchen, Prerau, Bunzlau, Brandeis etc. kundgemachten Satzungen der mährisch-böhmischen Brüder v. J. 1471—1523. 57. Urkunden-Collectaneen des Olmützer Dom- und des Krem- sierer Kollegiatstiftes. 58. Errectionsbuch für die Olmützer Diöcese. 59. Notariatsbuch des Olmützer Bisthums. 90. Welehrader Urkundenbuch, 1410. 61. Urkundencopiar des Brünner Collegiatstiftes — bis 1422. 62. Pernsteinisches Urkundenbuch (von jenen des mährischen und böhmischen Museums, so wie von jenem, welches Prof. Wolný für seine Topographie benützte, ganz verschieden). 63. Mehrere Nekrologe dieses Jahrhundertes. Aus dem XVI. Jahrhunderte: 64. Ausführliche Chronik über die innern, insbesondere aber über die Religionszustände in Böhmen unter den Königen Ludwig und Ferdinand I. — 65. Umständliche Hauschronik der sogenannten Wiedertäufer oder Huterer, von den Jahren 1525—1665, für Mähren von specieller Wichtigkeit. 66. Geschichte des Ursprunges der sogenannten mährischen Brüder, 1533. **67. Tetzel, Chronik des Klosters Hradisch. 68. Troppauer Chronik. eine sehr verdienstliche Abhandlung geschrieben. Diese wie die Arbeiten der HH. Prof. Michl, Schwab und Gindely, dann des Hrn. Dr. Heller in Olmütz, sind sehr werthvolle Vorarbeiten zur Rechtsgeschichte des Landes.
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XXVIII 69. Kalimach, Geschichte des Feldzuges Ferdinand 1. gegen die Türken. 70. Denkbuch der Stadt Prossnitz ( von jenem aus dem XIV. Jahrhunderte verschieden). 71. Chronik der Dominikaner zu Schönberg. 72. Eine reichhaltige Sammelchronik — aus gleichzeitigen Vor- merken. — 73. Landtagsacten vom J. 1527—1620. (Als Ergänzung der Gedenkbücher des ständischen Archives). 74. Die nach der kníha Tovačovská zunächst alteste Landes- ordnung Mährens c. 1523. 75. Sewerin, Stadtschreiber von Iglau, — die Stadtrechte; (das alteste und ausführlichste, systematisch bearbeitete Werk über diesen Gegenstand) v. J. 1508 in böhmischer Sprache. 76. Hieronymus Balbus — Abhandlung über die Lehenrechte von dem Olmützer Domherrn Sigmund Glotzer — abgeschrieben im J. 1512. 77. Correspondenzbücher, Urkundencopiare und geheime Qua- terne der Olmützer Bischöfe (an 30 Foliobände). 78. Correspondenz der Kaiser Ferdinand I., Maximilian II. und Rudolf II. mit den Olmützer Bischöfen. 79. Acten des Olmützer Domcapitels. 80. Correspondenz der Städte Olmütz und Brünn in Landes- angelegenheiten. 81. Correspondenz der Bruder Jaroslaw und Wratislaw v. Pernstein. 82. Correspondenz Albrechts v. Bozkowic. 83. Acten der polnischen Gesandschaften der Olmützer Bischöfe Wilhelm Prusinowský von Wickow und Stanislaw Pawlowský. 84. Zwei ausführliche Nekrologe der Olmützer Domkirche, mit Berücksichtigung früherer Jahrhunderte. Aus dem XVII. und XVIII. Jahrhunderte ist die Zahl der Annalen, Chroniken und Tagebücher der Klöster und Städte, so wie der öffent- lichen Correspondenzen, der Nekrologe etc. und anderer gechichtlichen Acten, welche ich durch meine Privatforschung aufgefunden, und bereits theilweise benützt habe, in der That so gross, dass ihre Aufzeich- nung allein eine Brochüre füllen würde; daher ich mir dieselbe für eine zweckdienlichere Abhandlung, nämlich: „über die Quellen der mährischen Geschichte“ 36) vorbehalten muss. — 36) Wurde leider nicht geschrieben.
XXVIII 69. Kalimach, Geschichte des Feldzuges Ferdinand 1. gegen die Türken. 70. Denkbuch der Stadt Prossnitz ( von jenem aus dem XIV. Jahrhunderte verschieden). 71. Chronik der Dominikaner zu Schönberg. 72. Eine reichhaltige Sammelchronik — aus gleichzeitigen Vor- merken. — 73. Landtagsacten vom J. 1527—1620. (Als Ergänzung der Gedenkbücher des ständischen Archives). 74. Die nach der kníha Tovačovská zunächst alteste Landes- ordnung Mährens c. 1523. 75. Sewerin, Stadtschreiber von Iglau, — die Stadtrechte; (das alteste und ausführlichste, systematisch bearbeitete Werk über diesen Gegenstand) v. J. 1508 in böhmischer Sprache. 76. Hieronymus Balbus — Abhandlung über die Lehenrechte von dem Olmützer Domherrn Sigmund Glotzer — abgeschrieben im J. 1512. 77. Correspondenzbücher, Urkundencopiare und geheime Qua- terne der Olmützer Bischöfe (an 30 Foliobände). 78. Correspondenz der Kaiser Ferdinand I., Maximilian II. und Rudolf II. mit den Olmützer Bischöfen. 79. Acten des Olmützer Domcapitels. 80. Correspondenz der Städte Olmütz und Brünn in Landes- angelegenheiten. 81. Correspondenz der Bruder Jaroslaw und Wratislaw v. Pernstein. 82. Correspondenz Albrechts v. Bozkowic. 83. Acten der polnischen Gesandschaften der Olmützer Bischöfe Wilhelm Prusinowský von Wickow und Stanislaw Pawlowský. 84. Zwei ausführliche Nekrologe der Olmützer Domkirche, mit Berücksichtigung früherer Jahrhunderte. Aus dem XVII. und XVIII. Jahrhunderte ist die Zahl der Annalen, Chroniken und Tagebücher der Klöster und Städte, so wie der öffent- lichen Correspondenzen, der Nekrologe etc. und anderer gechichtlichen Acten, welche ich durch meine Privatforschung aufgefunden, und bereits theilweise benützt habe, in der That so gross, dass ihre Aufzeich- nung allein eine Brochüre füllen würde; daher ich mir dieselbe für eine zweckdienlichere Abhandlung, nämlich: „über die Quellen der mährischen Geschichte“ 36) vorbehalten muss. — 36) Wurde leider nicht geschrieben.
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XXIX Doch möchte ich für jetzt die Bemerkung nicht verschweigen, dass für diese Perioden auch die Landesacten ziemlich vollständig er- halten sind, dass ich in den verschiedenen Registraturen der Landes- behörden — neben Anderen auch die amtlichen sogenannten Defen- sionsacten, über den dreissigjährigen Krieg, über die sämmtlichen hungarischen Ueberfälle, über den Successions- und siebenjährigen Krieg etc. erforscht habe, welche mit den entdeckten Verhandlungen zwischen Rudolf II. und Mathias (1608—1611), dann mit dem im fürstl. erzbischöflichen Archive zu Kremsier vorfindigen Briefwechsel dieser Regenten mit dem Olmützer Bischofe und Cardinal Dietrichstein, so wie mit der erst jüngst im fürstl. Dietrichstein’schen Archive zu Nikolsburg aufgehobenen ämtlichen Correspondenz desselben Cardinals, als Landeshauptmann, Gubernator und General-Commissär im Mark- grafthume Mähren (v. J. 1621—1636) — ein ziemlich abgeschlossenes Ganze, und so die Grundlage der neueren Geschichte bilden. II. Materialien zur allgemeinen und speciellen Kirchen- geschichte Mährens. Ueber diesen bisher gewiss reichhaltigsten Stoff für diesen gleich wichtigen Zweig der vaterländischen Geschichte bemerke ich bloss, dass ich hiezu — neben den eben jetzt bezeichneten allgemeinen Quellen d. i. Chroniken und anderen vaterländischen Denkmalen — hauptsächlich die Archive sämmtlicher seit dem J. 1774 in Mähren und im Antheile Schlesien aufgehobenen, 37) so wie bereits der meisten noch bestehenden Klöster mit besonderer Berücksichtigung des darin bisher unbekannten bei weitem grösseren Theiles — so viel als thun- lich benützt habe. — Ohne mich in eine umständliche Recension dieses Vorrathes zu verlieren, liefere ich bloss einige Notizen über diejenigen Archive, und urkundlichen Acten noch bestehender, oder bereits seit lange her einge- gangener geistlicher Institute in Mähren und Schlesien, welche ich zu diesem Werke der erste entweder umfassend benützt, oder aus völliger Verborgenheit an's Licht gefördert habe. Es sind diess die Nachfolgenden: (Bisthümer): 1. Die sämmtlichen Archive des Olmützer Erzstiftes, und zwar das fürsterzbischöfliche und das Lehenarchiv zu Kremsier, das capi- tularische und Consistorialarchiv zu Olmütz. 37) Diese in der k. k. Statthalterei-Registratur aufbewahrten Archive werden gegenwärtig von Hrn. Chytil, wissenschaftlich geordnet.
XXIX Doch möchte ich für jetzt die Bemerkung nicht verschweigen, dass für diese Perioden auch die Landesacten ziemlich vollständig er- halten sind, dass ich in den verschiedenen Registraturen der Landes- behörden — neben Anderen auch die amtlichen sogenannten Defen- sionsacten, über den dreissigjährigen Krieg, über die sämmtlichen hungarischen Ueberfälle, über den Successions- und siebenjährigen Krieg etc. erforscht habe, welche mit den entdeckten Verhandlungen zwischen Rudolf II. und Mathias (1608—1611), dann mit dem im fürstl. erzbischöflichen Archive zu Kremsier vorfindigen Briefwechsel dieser Regenten mit dem Olmützer Bischofe und Cardinal Dietrichstein, so wie mit der erst jüngst im fürstl. Dietrichstein’schen Archive zu Nikolsburg aufgehobenen ämtlichen Correspondenz desselben Cardinals, als Landeshauptmann, Gubernator und General-Commissär im Mark- grafthume Mähren (v. J. 1621—1636) — ein ziemlich abgeschlossenes Ganze, und so die Grundlage der neueren Geschichte bilden. II. Materialien zur allgemeinen und speciellen Kirchen- geschichte Mährens. Ueber diesen bisher gewiss reichhaltigsten Stoff für diesen gleich wichtigen Zweig der vaterländischen Geschichte bemerke ich bloss, dass ich hiezu — neben den eben jetzt bezeichneten allgemeinen Quellen d. i. Chroniken und anderen vaterländischen Denkmalen — hauptsächlich die Archive sämmtlicher seit dem J. 1774 in Mähren und im Antheile Schlesien aufgehobenen, 37) so wie bereits der meisten noch bestehenden Klöster mit besonderer Berücksichtigung des darin bisher unbekannten bei weitem grösseren Theiles — so viel als thun- lich benützt habe. — Ohne mich in eine umständliche Recension dieses Vorrathes zu verlieren, liefere ich bloss einige Notizen über diejenigen Archive, und urkundlichen Acten noch bestehender, oder bereits seit lange her einge- gangener geistlicher Institute in Mähren und Schlesien, welche ich zu diesem Werke der erste entweder umfassend benützt, oder aus völliger Verborgenheit an's Licht gefördert habe. Es sind diess die Nachfolgenden: (Bisthümer): 1. Die sämmtlichen Archive des Olmützer Erzstiftes, und zwar das fürsterzbischöfliche und das Lehenarchiv zu Kremsier, das capi- tularische und Consistorialarchiv zu Olmütz. 37) Diese in der k. k. Statthalterei-Registratur aufbewahrten Archive werden gegenwärtig von Hrn. Chytil, wissenschaftlich geordnet.
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XXX (Durch deren neue Organisirung sich der hochherzige Hr. Fürsterz- bischof Maximilian, Freiherr von Sommerau-Beekh p. t., ein unsterbliches Verdienst um Mähren gesichert hat, zu welcher auch ich nach meinen Kräften Einiges beigetragen zu haben, mich glücklich schätze). Ein namhafter Theil des Archives des auf Mähren Bezug neh- menden Bisthums zu Leutomischl; und der Stifter, aus welchen dieses entstand (seit 1108). (Collegiatstifte und Probsteien): 3. Den grössten Theil des Archives des Collegiatstiftes zu Krem- sier, (seit 1262); so wie einen namhaften urkundlichen und histo- rischen Vorrath über jenes bei St. Peter in Brünn. 4. Notizen über die bisher unbekannten welllichen Probsteien zu St. Wenzel und nochmal zu St. Peter in Olmütz (1105), und 5. zu Hotzenplotz, (im XIII. Jahrhunderte). 6. Den wesentlichsten Theil des Archives der weltlichen Probstei zu Wolframskirchen, (seit 1260), früher am Pöltenberge bei Znaim. 7. Das vollständige Archiv der Johanniter-Komthurei sammt Convent zu Altbrünn, (vom J. 1237 anfangend). 8. Desgleichen der Komthurei zu Troppau (seit 1339) und 9. Der damit verbundenen Komthurei zu Makau (1239). 10. Der grösste Theil des Archives der Komthurei desselben Ordens zu Leobschitz und Gröbnik (seit 1183). 11. Eine namhafte Anzahl Urkunden über die Komthurei des- selben Ordens zu Oberkaunitz (seit 1159). 12—15 eben so über die bisher unbekannten Johanniter-Kom- thureien zu Erdberg (seit 1227), zu Pribitz (seit 1257), Pirnitz (im XIV. Jahrhunderte) und Kremsier (im XV. und XVI. Jahrhunderte). 16. Notizen über die bisher unbekannten Johanniter-Hospitale zu Stražnitz und Patschlawitz. 17. Die Archive der auf Mähren Bezug habenden Komthureien desselben Ordens zu Meilberg und Lichtenau in Oesterreich (seit 1128). (Deutscher Orden): 18. Das ziemlich vollständige Archiv der Komthurei des deut- schen Ordens zu Troppau, (1250). 19. Eine bedeutende Urkundensammlung über die bereits be- kannten Komthureien desselben Ordens zu Austerlitz, (seit 1191); 20. zu Hosterlitz (seit 1238), und 21. zu Jägerndorf (seit 1281).
XXX (Durch deren neue Organisirung sich der hochherzige Hr. Fürsterz- bischof Maximilian, Freiherr von Sommerau-Beekh p. t., ein unsterbliches Verdienst um Mähren gesichert hat, zu welcher auch ich nach meinen Kräften Einiges beigetragen zu haben, mich glücklich schätze). Ein namhafter Theil des Archives des auf Mähren Bezug neh- menden Bisthums zu Leutomischl; und der Stifter, aus welchen dieses entstand (seit 1108). (Collegiatstifte und Probsteien): 3. Den grössten Theil des Archives des Collegiatstiftes zu Krem- sier, (seit 1262); so wie einen namhaften urkundlichen und histo- rischen Vorrath über jenes bei St. Peter in Brünn. 4. Notizen über die bisher unbekannten welllichen Probsteien zu St. Wenzel und nochmal zu St. Peter in Olmütz (1105), und 5. zu Hotzenplotz, (im XIII. Jahrhunderte). 6. Den wesentlichsten Theil des Archives der weltlichen Probstei zu Wolframskirchen, (seit 1260), früher am Pöltenberge bei Znaim. 7. Das vollständige Archiv der Johanniter-Komthurei sammt Convent zu Altbrünn, (vom J. 1237 anfangend). 8. Desgleichen der Komthurei zu Troppau (seit 1339) und 9. Der damit verbundenen Komthurei zu Makau (1239). 10. Der grösste Theil des Archives der Komthurei desselben Ordens zu Leobschitz und Gröbnik (seit 1183). 11. Eine namhafte Anzahl Urkunden über die Komthurei des- selben Ordens zu Oberkaunitz (seit 1159). 12—15 eben so über die bisher unbekannten Johanniter-Kom- thureien zu Erdberg (seit 1227), zu Pribitz (seit 1257), Pirnitz (im XIV. Jahrhunderte) und Kremsier (im XV. und XVI. Jahrhunderte). 16. Notizen über die bisher unbekannten Johanniter-Hospitale zu Stražnitz und Patschlawitz. 17. Die Archive der auf Mähren Bezug habenden Komthureien desselben Ordens zu Meilberg und Lichtenau in Oesterreich (seit 1128). (Deutscher Orden): 18. Das ziemlich vollständige Archiv der Komthurei des deut- schen Ordens zu Troppau, (1250). 19. Eine bedeutende Urkundensammlung über die bereits be- kannten Komthureien desselben Ordens zu Austerlitz, (seit 1191); 20. zu Hosterlitz (seit 1238), und 21. zu Jägerndorf (seit 1281).
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XXXI 22. Eben so über die bisher gänzlich unbekannten Komthu- reien dieses Ordens zu Hrotowitz (seit 1253); 23. zu Gross-Bitesch (seit 1296); 24. zu Neplachowitz (seit 1240); 25. zu Kreuzendorf (Holasowitz), (seit 1301); 26. zu Troplowitz (seit 1301); 27. zu Freudenthal (seit 1434). (Ritter des heil. Geistes): 28. Einen Theil der Urkunden und Acten des ebenfalls noch ungekannten Hospitals der Ritter des h. Geistes von Sassia zu Littau (seit 1265). (Templer): 29. Urkundliche Beiträge über den Templerorden in Mähren (seit 1235). (Benedictiner): 30. Das vollständige, wohlerhaltene Archiv der Benedictiner- Nonnenabtei zu Pustoměř (seit 1340). 31. Der wesentlichste Theil des Archives des ältesten Stiftes in Mähren, nämlich der Benedictinerabtei zu Raigern und zwar mit zahlreichen Urkunden vom J. 1045 bis 1532, welche seit drei Jahr- hunderten dem Stifte abgingen, nun aber demselben in Folge meiner Auffindung und Beaufmerksammung von Sr. fürstlichen Gnaden dem Hrn. Erzbischofe von Olmütz, Maximilian Freiherrn von Sommerau Beekh p. t., mit dem ausgesprochenen Grundsatze: cuique suum, auf die zuvorkommendste Weise rückgestellt wurden. 32. Bedeutende urkundliche Beiträge über die berühmte Bene� dictinerabtei zu Trebitsch, insbesondere über die ihr unterstehende 33. Probstei zu Kumrowitz (seit dem XII. Jahrhundert), wie auch einiges über 34. die unbekannten Probsteien desselben Ordens zu Brüse (Březowa, Olm. Kr.) seit dem XIII. Jahrhundert; 35. zu Krawsko (seit dem XI. Jahrhundert) und 36. S. Johann nächst Welehrad (seit dem XI. Jahrhundert). 37. Die älteste Urkunde und Mehreres über die so wenig be- kannte Benedictiner-Probstei bei Hohenstadt, die Lebenspforte oder später insgemein Klösterle genannt, (seit dem XIII. Jahrhunderte). (Prämonstratenser): 38. Eine zahlreiche urkundliche Lese über das älteste Nonnenstift in Mähren, nämlich zu Kanitz, des Prämonstratenser-Ordens, (seit 1181).
XXXI 22. Eben so über die bisher gänzlich unbekannten Komthu- reien dieses Ordens zu Hrotowitz (seit 1253); 23. zu Gross-Bitesch (seit 1296); 24. zu Neplachowitz (seit 1240); 25. zu Kreuzendorf (Holasowitz), (seit 1301); 26. zu Troplowitz (seit 1301); 27. zu Freudenthal (seit 1434). (Ritter des heil. Geistes): 28. Einen Theil der Urkunden und Acten des ebenfalls noch ungekannten Hospitals der Ritter des h. Geistes von Sassia zu Littau (seit 1265). (Templer): 29. Urkundliche Beiträge über den Templerorden in Mähren (seit 1235). (Benedictiner): 30. Das vollständige, wohlerhaltene Archiv der Benedictiner- Nonnenabtei zu Pustoměř (seit 1340). 31. Der wesentlichste Theil des Archives des ältesten Stiftes in Mähren, nämlich der Benedictinerabtei zu Raigern und zwar mit zahlreichen Urkunden vom J. 1045 bis 1532, welche seit drei Jahr- hunderten dem Stifte abgingen, nun aber demselben in Folge meiner Auffindung und Beaufmerksammung von Sr. fürstlichen Gnaden dem Hrn. Erzbischofe von Olmütz, Maximilian Freiherrn von Sommerau Beekh p. t., mit dem ausgesprochenen Grundsatze: cuique suum, auf die zuvorkommendste Weise rückgestellt wurden. 32. Bedeutende urkundliche Beiträge über die berühmte Bene� dictinerabtei zu Trebitsch, insbesondere über die ihr unterstehende 33. Probstei zu Kumrowitz (seit dem XII. Jahrhundert), wie auch einiges über 34. die unbekannten Probsteien desselben Ordens zu Brüse (Březowa, Olm. Kr.) seit dem XIII. Jahrhundert; 35. zu Krawsko (seit dem XI. Jahrhundert) und 36. S. Johann nächst Welehrad (seit dem XI. Jahrhundert). 37. Die älteste Urkunde und Mehreres über die so wenig be- kannte Benedictiner-Probstei bei Hohenstadt, die Lebenspforte oder später insgemein Klösterle genannt, (seit dem XIII. Jahrhunderte). (Prämonstratenser): 38. Eine zahlreiche urkundliche Lese über das älteste Nonnenstift in Mähren, nämlich zu Kanitz, des Prämonstratenser-Ordens, (seit 1181).
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XXXII 39. Das vollständige Archiv der Prämonstratenser-Nonnen bei St. Jacob zu Olmütz, (seit 1213). 40. Ein wesentlicher, urkundlicher und historischer Beitrag über das frühere Frauen- und nachmalige Chorherrenstift zu Neureisch. 41. Eine bedeutende Urkundensammlung über die mit Mähren in vielfacher Verbindung stehenden Prämonstratenser-Abteien zu Leu- tomischl und 42. zu Seelau in Böhmen, mit der Expositur der letzteren, 43. der Probstei zu Kněžic in Mähren, (seit 1288). 44. Urkundliche Beiträge über zwei Exposituren der Abtei Hradisch und zwar zu Künitz in Mähren und 45. zu Odersch (Oldřisov) in Schlesien. 46. Notizen über das wenig bekannte Nonnenkloster zu Kyri- tein und 47. das gänzlich unbekannte zu Střelna (Waltersdorf) im XIII. Jahrhundert. (Cistercienser): 48. Urkundliche Daten über das bisher unbekannte Cister- zienser Kloster zu Wsetin, genannt Königsthron (seit 1306). 49. Wesentliche Urkunden und Akten über die Cisterzienserab- tei zu Wisowic, genannt Smilheim oder Marienrose (seit 1261). 50. Desgleichen über die Nonnenabtei zu Oslowan, genannt Marienthal (seit 1225). 51. Einiges über die Expositur des Klosters Welehrad zu Štibrowitz bei Troppau (seit 1269). (Augustiner Chorherren): 52. Eine ergiebige Lese von Urkunden und historischen Daten über die Klöster der Augustiner Chorherren zu Prossnitz (seit 1391); 53. zu Sternberg (seit 1371); 54. zu Landskron, nachmal bei Allerheiligen in Olmütz (seit 1371) und 55. zu Fulnek (seit 1389), (als Ergänzung der von den drei letztgenannten Klöstern erhaltenen Archiven). 56. Ergänzung der Archive der Chorfrauen Augustiner Ordens zu Daubrawnik (seit 1208) und 57. der Marienzelle oder Schwester Herburg genannt, zu Brünn (seit 1240).
XXXII 39. Das vollständige Archiv der Prämonstratenser-Nonnen bei St. Jacob zu Olmütz, (seit 1213). 40. Ein wesentlicher, urkundlicher und historischer Beitrag über das frühere Frauen- und nachmalige Chorherrenstift zu Neureisch. 41. Eine bedeutende Urkundensammlung über die mit Mähren in vielfacher Verbindung stehenden Prämonstratenser-Abteien zu Leu- tomischl und 42. zu Seelau in Böhmen, mit der Expositur der letzteren, 43. der Probstei zu Kněžic in Mähren, (seit 1288). 44. Urkundliche Beiträge über zwei Exposituren der Abtei Hradisch und zwar zu Künitz in Mähren und 45. zu Odersch (Oldřisov) in Schlesien. 46. Notizen über das wenig bekannte Nonnenkloster zu Kyri- tein und 47. das gänzlich unbekannte zu Střelna (Waltersdorf) im XIII. Jahrhundert. (Cistercienser): 48. Urkundliche Daten über das bisher unbekannte Cister- zienser Kloster zu Wsetin, genannt Königsthron (seit 1306). 49. Wesentliche Urkunden und Akten über die Cisterzienserab- tei zu Wisowic, genannt Smilheim oder Marienrose (seit 1261). 50. Desgleichen über die Nonnenabtei zu Oslowan, genannt Marienthal (seit 1225). 51. Einiges über die Expositur des Klosters Welehrad zu Štibrowitz bei Troppau (seit 1269). (Augustiner Chorherren): 52. Eine ergiebige Lese von Urkunden und historischen Daten über die Klöster der Augustiner Chorherren zu Prossnitz (seit 1391); 53. zu Sternberg (seit 1371); 54. zu Landskron, nachmal bei Allerheiligen in Olmütz (seit 1371) und 55. zu Fulnek (seit 1389), (als Ergänzung der von den drei letztgenannten Klöstern erhaltenen Archiven). 56. Ergänzung der Archive der Chorfrauen Augustiner Ordens zu Daubrawnik (seit 1208) und 57. der Marienzelle oder Schwester Herburg genannt, zu Brünn (seit 1240).
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XXXIII (Augustiner Eremiten): 58. Historische Nachlese über die weniger bekannten Augusti- ner Eremitenklöster zu Krasikow, 59. zu Kromau und 60. die Probstei zu Wřesowitz, genannt Clementzelle. (Magdalenerinnen): 61. Die altesten Urkunden neben anderen historischen Daten über das Kloster der Büsserinnen zu Daleschitz (seit 1262). (Minoriten): 62. Die altesten urkundlichen und historischen Daten über das Minoritenkloster zu Neustadt (1327). 63. Ueber die bisher unbekannten Klöster desselben Ordens zu Freudenthal (seit dem XIV. Jahrhunderte) und 64. zu Bystřic bei Pernstein (im XVI. Jahrhunderte). (Franziskaner): 65. Die Stiftung des gleichfalls früher unbekannten Franzis- kanerklosters zu Daubrawnik. Um die Aufzählung des neuerforschten Materials für den Ge- genstand der Kirchengeschichte nicht zu sehr ins Breite zu spinnen, bemerke ich bloss, dass nach dieser, so viel als möglich universell angelegten Forschung und Sammlung, in derselben Art auch für die übrigen Stifter und Klöster in Mähren und Schlesien, deren Anzahl sehr bedeutend ist, vorgesorgt wurde, selbst für solche, deren Archive sich vollständig erhalten haben, weil, wie bekannt, ein Hausarchiv nie Alles Erforderliche bewahrt und dieses nur durch Concurrenz der verwandten und nachbarlichen Archive ergänzt werden kann, zudem auch, weil ich die amtlichen Akten solcher Behörden und Aemter benützen durfte, bei welchen die wesentlichsten Interessen des Landes in Verhandlung kommen mussten, wie jene der beiden alten Land- rechte, des Olmützer Erzbisthums, Consistoriums und Lehenrechtes, wodurch um so mehr des Neuen und Unbekannten für die Geschichte und ihre Zweige ans Licht gefördert werden konnte, als dieselben zu diesem Zwecke bisher eben nicht berücksichtigt worden sind. Dass bei derlei Forschen auch für die Geschichte der nachbar- lichen Provinzen so manches, ja vieles dem Forscher zu Gesichte kommen musste, dürfte sich von selbst verstehen; dass ich dasselbe aber aus nachbarlicher Freundschaft auch nicht unbeachtet gelassen, werde ich seiner Zeit an einem hiezu geeigneten Orte darthun.
XXXIII (Augustiner Eremiten): 58. Historische Nachlese über die weniger bekannten Augusti- ner Eremitenklöster zu Krasikow, 59. zu Kromau und 60. die Probstei zu Wřesowitz, genannt Clementzelle. (Magdalenerinnen): 61. Die altesten Urkunden neben anderen historischen Daten über das Kloster der Büsserinnen zu Daleschitz (seit 1262). (Minoriten): 62. Die altesten urkundlichen und historischen Daten über das Minoritenkloster zu Neustadt (1327). 63. Ueber die bisher unbekannten Klöster desselben Ordens zu Freudenthal (seit dem XIV. Jahrhunderte) und 64. zu Bystřic bei Pernstein (im XVI. Jahrhunderte). (Franziskaner): 65. Die Stiftung des gleichfalls früher unbekannten Franzis- kanerklosters zu Daubrawnik. Um die Aufzählung des neuerforschten Materials für den Ge- genstand der Kirchengeschichte nicht zu sehr ins Breite zu spinnen, bemerke ich bloss, dass nach dieser, so viel als möglich universell angelegten Forschung und Sammlung, in derselben Art auch für die übrigen Stifter und Klöster in Mähren und Schlesien, deren Anzahl sehr bedeutend ist, vorgesorgt wurde, selbst für solche, deren Archive sich vollständig erhalten haben, weil, wie bekannt, ein Hausarchiv nie Alles Erforderliche bewahrt und dieses nur durch Concurrenz der verwandten und nachbarlichen Archive ergänzt werden kann, zudem auch, weil ich die amtlichen Akten solcher Behörden und Aemter benützen durfte, bei welchen die wesentlichsten Interessen des Landes in Verhandlung kommen mussten, wie jene der beiden alten Land- rechte, des Olmützer Erzbisthums, Consistoriums und Lehenrechtes, wodurch um so mehr des Neuen und Unbekannten für die Geschichte und ihre Zweige ans Licht gefördert werden konnte, als dieselben zu diesem Zwecke bisher eben nicht berücksichtigt worden sind. Dass bei derlei Forschen auch für die Geschichte der nachbar- lichen Provinzen so manches, ja vieles dem Forscher zu Gesichte kommen musste, dürfte sich von selbst verstehen; dass ich dasselbe aber aus nachbarlicher Freundschaft auch nicht unbeachtet gelassen, werde ich seiner Zeit an einem hiezu geeigneten Orte darthun.
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XXXIV III. Material zur Literär- und Kunstgeschichte Mährens. Bisher hat, neben wenigen veröffentlichten Versuchen, die zu einseitig und zu fragmentarisch sind, für den Zweig der Literär- und Kunstgeschichte am fleissigsten und ausführlichsten Peter Cerroni ge- sammelt. Da jedoch seine Sammlung dem Vaterlande bisher entfrem- det und ihre Acquirirung lange ungewiss war, so durfte ich bei meiner Forschung auch dieses Feld nicht ausser Augen lassen und diess um so mehr, als Cerroni die literärischen Schätze der k. k. Olmützer Universitäts-Bibliothek, des Olmützer Metropolitancapitels, der Bibliotheken der Nachbarländer, dann, was gerade die ausgiebig- sten Quellen hiezu sind, die Amtsbücher aller k. Städte und die sehr interessanten Correspondenzcopiare der Olmützer Bischöfe, meines Wissens gänzlich unbenützt gelassen hat. Was ich demnach hiefür vorgesammelt, dürfte wohl den Stoff zu zwei Quartbänden für den Druck liefern. Was ich nebenbei insbesondere für die Literatur der böhmischen Sprache durch Affindung seltener Handschriften vom XIII. Jahrhunderte angefangen, so wie der seltensten Druckwerke, worun- ter selbst eine bedeutende Anzahl Unica vorkommen, geleistet, wird die zweite Ausgabe von Jungmanns böhm. Literaturgeschichte, wofür ich eben den Beitrag vorbereite, wohl bald zur Kenntniss bringen. IV. Urkundenlese für die Nachbarprovinzen. Ist das Einsammeln zerstreut und verborgen liegender geschicht- licher Denkmale selbst in der Heimat schon schwierig und mühsam, um wie viel mehr muss diess in fremden Provinzen und Ländern seyn, wo die Anhaltspuncte der Forschung so schwer zu fassen sind. Von dieser Ueberzeugung ausgehend, habe ich bei meiner Forschung aus Rücksicht gegenseitiger Beihilfe und Aufmerksammung auch das historische Interesse unserer Nachbaren in Böhmen, Schlesien, Oester- reich und Hungarn mit Liebe und Eifer berücksichtigt und aus ver- schiedenen Archiven Mährens und wo ich sonst forschte, eine ziemlich bedeutende Lese alter Urkunden vom XI. an bis Ende des XV. Jahrhundertes besorgt, welche im Druck wohl zwei starke Quart- bände und darüber füllen würden. Dieses sind beiläufig die aussern Umrisse meiner früheren Pri- vatforschung, welche wegen ihres unmittelbaren Verbandes mit der gegenwärtigen ämtlich eingeleiteten, wie ich bereits bemerkt, nicht nur zur Kenntniss der Hochlöblichen Herren Stände, sondern auch des literärischen Publikums vorzuführen ich mich für verpflichtet hielt.
XXXIV III. Material zur Literär- und Kunstgeschichte Mährens. Bisher hat, neben wenigen veröffentlichten Versuchen, die zu einseitig und zu fragmentarisch sind, für den Zweig der Literär- und Kunstgeschichte am fleissigsten und ausführlichsten Peter Cerroni ge- sammelt. Da jedoch seine Sammlung dem Vaterlande bisher entfrem- det und ihre Acquirirung lange ungewiss war, so durfte ich bei meiner Forschung auch dieses Feld nicht ausser Augen lassen und diess um so mehr, als Cerroni die literärischen Schätze der k. k. Olmützer Universitäts-Bibliothek, des Olmützer Metropolitancapitels, der Bibliotheken der Nachbarländer, dann, was gerade die ausgiebig- sten Quellen hiezu sind, die Amtsbücher aller k. Städte und die sehr interessanten Correspondenzcopiare der Olmützer Bischöfe, meines Wissens gänzlich unbenützt gelassen hat. Was ich demnach hiefür vorgesammelt, dürfte wohl den Stoff zu zwei Quartbänden für den Druck liefern. Was ich nebenbei insbesondere für die Literatur der böhmischen Sprache durch Affindung seltener Handschriften vom XIII. Jahrhunderte angefangen, so wie der seltensten Druckwerke, worun- ter selbst eine bedeutende Anzahl Unica vorkommen, geleistet, wird die zweite Ausgabe von Jungmanns böhm. Literaturgeschichte, wofür ich eben den Beitrag vorbereite, wohl bald zur Kenntniss bringen. IV. Urkundenlese für die Nachbarprovinzen. Ist das Einsammeln zerstreut und verborgen liegender geschicht- licher Denkmale selbst in der Heimat schon schwierig und mühsam, um wie viel mehr muss diess in fremden Provinzen und Ländern seyn, wo die Anhaltspuncte der Forschung so schwer zu fassen sind. Von dieser Ueberzeugung ausgehend, habe ich bei meiner Forschung aus Rücksicht gegenseitiger Beihilfe und Aufmerksammung auch das historische Interesse unserer Nachbaren in Böhmen, Schlesien, Oester- reich und Hungarn mit Liebe und Eifer berücksichtigt und aus ver- schiedenen Archiven Mährens und wo ich sonst forschte, eine ziemlich bedeutende Lese alter Urkunden vom XI. an bis Ende des XV. Jahrhundertes besorgt, welche im Druck wohl zwei starke Quart- bände und darüber füllen würden. Dieses sind beiläufig die aussern Umrisse meiner früheren Pri- vatforschung, welche wegen ihres unmittelbaren Verbandes mit der gegenwärtigen ämtlich eingeleiteten, wie ich bereits bemerkt, nicht nur zur Kenntniss der Hochlöblichen Herren Stände, sondern auch des literärischen Publikums vorzuführen ich mich für verpflichtet hielt.
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XXXV Nur die Rücksicht für die Wissenschaft, für das gemeinnützige Insti- tut der ämtlichen Geschichtsforschung, kein anderer Privatzweck diktirte mir die summarische Aufzählung dieser früheren, das Ganze meines bisherigen aktiven Lebens in Anspruch nehmenden redlichen Bestre- bung und Leistung; denn über das zweifelvolle Flüstern in den Hergang der gesammten Forschung Uneingeweihter, über verdächtigende Be- kritelei von Seiten der Wissenschaft Unberufener, welche das aus verborgenen Schachten für das künftige Mosaikbild mühsam aus- gehobene edle Gestein, weil es noch ungeschliffen ist, ungeprüft wegschleudern, es für leeren Tand erklärend, über das fühle ich mich in meinem inneren Bewusstsein erhaben und sehr ruhig, selbst einem rigorosen Urtheile meiner competenten Richter, der hochlöblichen Herren Stände nämlich und des literärischen Publikums entgegen, welche allein aussprechen mogen, ob das bezeichnete Material zu dem vorhabenden geschichtlichen Denkmale sich eigne und ob ich durch diese meine freiwillige, unverpflichtete Leistung nur irgend ein Verdienst um mein theures Vaterland, was ja allein das Ziel meines Strebens war und ist, erworben zu haben mir schmeicheln dürfe. — Eben so ruhig sehe ich der Beseitigung eines moglichen Vor- wurfes entgegen, wie dass bei diesem meinem stets guten Willen für die gemeinnützige Sache, es wenigstens nicht meine Schuld sey, wenn dieser so reichhaltige Stoff, ausser einem Theil meines Codex diplomaticus (I.—IV. Bd.), für die Wissenschaft so geraume Zeit hindurch ohne Keim und Frucht daliegt. Ich sehe auch be- ruhigt dem entgegen, es werde der nun zur Kenntniss gebrachte Stand der gesammten Forschung vielen ungeduldigen lieben Landes- genossen zeigen, dass, ohngeachtet des bedeutenden Vorrathes, doch noch nicht der vollständige Geschichtsstoff da sein könne, um bereits Hand ans Werk der Geschichte selbst zu legen, weil gerade der Fortgang der Forschung das Gegentheil beurkundet und die unbekannten historischen Quellen, anstatt zu versiegen, von Jahr zu Jahr reichhaltiger strömen. Seither sind fast 10 Jahre verflossen. Wie die Hoff— nungen Boczeks erfüllt, in wie fern die von ihm vorge- zeichneten Bahnen betreten wurden, zeigen die in den Anmerkungen ersichtlich gemachten neueren historischen Arbeiten; sie sprechen aber auch für die Wahrheit dieser 3*
XXXV Nur die Rücksicht für die Wissenschaft, für das gemeinnützige Insti- tut der ämtlichen Geschichtsforschung, kein anderer Privatzweck diktirte mir die summarische Aufzählung dieser früheren, das Ganze meines bisherigen aktiven Lebens in Anspruch nehmenden redlichen Bestre- bung und Leistung; denn über das zweifelvolle Flüstern in den Hergang der gesammten Forschung Uneingeweihter, über verdächtigende Be- kritelei von Seiten der Wissenschaft Unberufener, welche das aus verborgenen Schachten für das künftige Mosaikbild mühsam aus- gehobene edle Gestein, weil es noch ungeschliffen ist, ungeprüft wegschleudern, es für leeren Tand erklärend, über das fühle ich mich in meinem inneren Bewusstsein erhaben und sehr ruhig, selbst einem rigorosen Urtheile meiner competenten Richter, der hochlöblichen Herren Stände nämlich und des literärischen Publikums entgegen, welche allein aussprechen mogen, ob das bezeichnete Material zu dem vorhabenden geschichtlichen Denkmale sich eigne und ob ich durch diese meine freiwillige, unverpflichtete Leistung nur irgend ein Verdienst um mein theures Vaterland, was ja allein das Ziel meines Strebens war und ist, erworben zu haben mir schmeicheln dürfe. — Eben so ruhig sehe ich der Beseitigung eines moglichen Vor- wurfes entgegen, wie dass bei diesem meinem stets guten Willen für die gemeinnützige Sache, es wenigstens nicht meine Schuld sey, wenn dieser so reichhaltige Stoff, ausser einem Theil meines Codex diplomaticus (I.—IV. Bd.), für die Wissenschaft so geraume Zeit hindurch ohne Keim und Frucht daliegt. Ich sehe auch be- ruhigt dem entgegen, es werde der nun zur Kenntniss gebrachte Stand der gesammten Forschung vielen ungeduldigen lieben Landes- genossen zeigen, dass, ohngeachtet des bedeutenden Vorrathes, doch noch nicht der vollständige Geschichtsstoff da sein könne, um bereits Hand ans Werk der Geschichte selbst zu legen, weil gerade der Fortgang der Forschung das Gegentheil beurkundet und die unbekannten historischen Quellen, anstatt zu versiegen, von Jahr zu Jahr reichhaltiger strömen. Seither sind fast 10 Jahre verflossen. Wie die Hoff— nungen Boczeks erfüllt, in wie fern die von ihm vorge- zeichneten Bahnen betreten wurden, zeigen die in den Anmerkungen ersichtlich gemachten neueren historischen Arbeiten; sie sprechen aber auch für die Wahrheit dieser 3*
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XXXVI letzten Worte Boczek's, denn die bisherigen und kom- menden Arbeiten werden noch lange nichts anderes sein, als das Streben nach Ergänzung jenes Geschichtsstoffes, und, um diesen zu erhalten und zum Gemeingut zu machen, dessen Veröffentlichung. Diess ist daher der berechtigte Standpunct der Pflege historischer Wissenschaft in Mähren. Während man in anderen Ländern, und vorzüglich im deut- schen Westen, auf jene glückliche Höhe, auf jene Warte gelangt ist, von welcher aus, Dank der so sehr vorgeschrit- tenen kritischen Forschung, ein weiter und sicherer Blick in alle, selbst die dunkelsten und fernsten Gebiethe der Ver- gangenheit möglich ist; wahrend dort diese Errungenschaf- ten historische Werke hervorbrachten, worin „gründlichstes Quellenstudium mit künstlerischer Gestaltung des Stoffes vereinigt sind": müssen hier noch die wichtigsten Quellen erschlossen und die wenig dankbaren Arbeiten der Heraus- gabe thätigst fortgesetzt werden. Wir verkennen es nicht, dass diese Richtung eine einseitige, für den Augenblick nicht sehr fruchtbare ist; allein wir haben gezeigt, dass sie nothwendig, ja uner- lässlich ist. Diese Richtung bringt nur Ausgaben von Urkun— den und alten Schriftstellern hervor, die, wenn auch an sich für den grösseren Kreis der Gebildeten interessant und anregend, doch um der Sprache Willen, in der sie ge- wöhnlich geschrieben sind, nur von wenigen Fachgenossen gelesen werden. Von den Personen, die sich mit solchen Arbeiten beschäftigen, weiss man im grossen Publikum wenig mehr, als dass sie die sonderbare Lust haben, einen grossen Theil ihres Lebens in Archiven zuzubringen, dass sie dort viele staubige alte Pergamente und vergilbte Papiere aufmerksam betrachten, Excerpte machen und gewöhnlich schlecht aus-
XXXVI letzten Worte Boczek's, denn die bisherigen und kom- menden Arbeiten werden noch lange nichts anderes sein, als das Streben nach Ergänzung jenes Geschichtsstoffes, und, um diesen zu erhalten und zum Gemeingut zu machen, dessen Veröffentlichung. Diess ist daher der berechtigte Standpunct der Pflege historischer Wissenschaft in Mähren. Während man in anderen Ländern, und vorzüglich im deut- schen Westen, auf jene glückliche Höhe, auf jene Warte gelangt ist, von welcher aus, Dank der so sehr vorgeschrit- tenen kritischen Forschung, ein weiter und sicherer Blick in alle, selbst die dunkelsten und fernsten Gebiethe der Ver- gangenheit möglich ist; wahrend dort diese Errungenschaf- ten historische Werke hervorbrachten, worin „gründlichstes Quellenstudium mit künstlerischer Gestaltung des Stoffes vereinigt sind": müssen hier noch die wichtigsten Quellen erschlossen und die wenig dankbaren Arbeiten der Heraus- gabe thätigst fortgesetzt werden. Wir verkennen es nicht, dass diese Richtung eine einseitige, für den Augenblick nicht sehr fruchtbare ist; allein wir haben gezeigt, dass sie nothwendig, ja uner- lässlich ist. Diese Richtung bringt nur Ausgaben von Urkun— den und alten Schriftstellern hervor, die, wenn auch an sich für den grösseren Kreis der Gebildeten interessant und anregend, doch um der Sprache Willen, in der sie ge- wöhnlich geschrieben sind, nur von wenigen Fachgenossen gelesen werden. Von den Personen, die sich mit solchen Arbeiten beschäftigen, weiss man im grossen Publikum wenig mehr, als dass sie die sonderbare Lust haben, einen grossen Theil ihres Lebens in Archiven zuzubringen, dass sie dort viele staubige alte Pergamente und vergilbte Papiere aufmerksam betrachten, Excerpte machen und gewöhnlich schlecht aus-
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XXXVII sehen, ohne dass ein vernünftiger Mensch irgend ein Resultat dieser Mühe gesehen hätte. Man belächelt mitleidig einen solchen Mann und achtet sein Wirken kaum höher als das jenes wunderlichen Kauzes, der nach jahrelanger Uebung die Fertigkeit erlangte, Erbsen durch ein Schlüsselloch zu werfen, ohne jemals sein Ziel zu verfehlen. Einigen dieser Jünger Clio's genügt jedoch die Aner- kennung der Fachgenossen, das eigene Bewusstsein des Werthes jener Arbeiten nicht; sie würden gerne alle ge- bildeten Leser unter die ihrigen zählen, daher verarbeiten sie das trockene Material, aber sie können aus dem Kreise nicht heraustreten, sie können das Stigma des Geistes, der sie erzeugte, nicht verläugnen und schreiben Geschichtswerke, die, wenn auch nur Verarbeitetes bringend, immer nur grund- gelehrt und ungeniessbar sind, und am Ende doch nur von denen gelesen werden, welche sie zu weiteren literarischen Gebrauch verwenden ! Jener Einleitung Boczek's folgen fünf Reiseberichte : der erste umfasst die Forschung im Jahre 1841, in den Archiven des Olmützer getr. Metropolitan-Capi- tels, der k. Hauptstadt Olmütz und schliesst mit der Be- schreibung heidnischer Grabmäler in Olmütz bei der Vorstadt Neugasse, bei Majetein und Doloplass, 69 S., MS., kl. Fol.; der zweite über die Forschung im J. 1842, beschreibt die Archive zu Ung. Hradisch, Bisenz, Ung. Brod, Klobauk, Napagedl, Ostrau, Slavičin, Straznic, Wsetin und Kremsier, (darunter das fürsterzbischöfliche), 53 S., MS., kl. Fol.; der dritte berichtet über die Forschungen, welche im J. 1843 in den Archiven zu Iglau, Deutsch-Brod, Pirnitz, Trebitsch, Butschowitz und Nikolsburg vorgenommen wurden, 35 S., MS., kl. Fol.; der vierte beschreibt die im J. 1844 durchforschten
XXXVII sehen, ohne dass ein vernünftiger Mensch irgend ein Resultat dieser Mühe gesehen hätte. Man belächelt mitleidig einen solchen Mann und achtet sein Wirken kaum höher als das jenes wunderlichen Kauzes, der nach jahrelanger Uebung die Fertigkeit erlangte, Erbsen durch ein Schlüsselloch zu werfen, ohne jemals sein Ziel zu verfehlen. Einigen dieser Jünger Clio's genügt jedoch die Aner- kennung der Fachgenossen, das eigene Bewusstsein des Werthes jener Arbeiten nicht; sie würden gerne alle ge- bildeten Leser unter die ihrigen zählen, daher verarbeiten sie das trockene Material, aber sie können aus dem Kreise nicht heraustreten, sie können das Stigma des Geistes, der sie erzeugte, nicht verläugnen und schreiben Geschichtswerke, die, wenn auch nur Verarbeitetes bringend, immer nur grund- gelehrt und ungeniessbar sind, und am Ende doch nur von denen gelesen werden, welche sie zu weiteren literarischen Gebrauch verwenden ! Jener Einleitung Boczek's folgen fünf Reiseberichte : der erste umfasst die Forschung im Jahre 1841, in den Archiven des Olmützer getr. Metropolitan-Capi- tels, der k. Hauptstadt Olmütz und schliesst mit der Be- schreibung heidnischer Grabmäler in Olmütz bei der Vorstadt Neugasse, bei Majetein und Doloplass, 69 S., MS., kl. Fol.; der zweite über die Forschung im J. 1842, beschreibt die Archive zu Ung. Hradisch, Bisenz, Ung. Brod, Klobauk, Napagedl, Ostrau, Slavičin, Straznic, Wsetin und Kremsier, (darunter das fürsterzbischöfliche), 53 S., MS., kl. Fol.; der dritte berichtet über die Forschungen, welche im J. 1843 in den Archiven zu Iglau, Deutsch-Brod, Pirnitz, Trebitsch, Butschowitz und Nikolsburg vorgenommen wurden, 35 S., MS., kl. Fol.; der vierte beschreibt die im J. 1844 durchforschten
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XXXVIII Archive zu Pirnitz, Daleschitz, Hosterlitz, Jaispitz, Jamnitz, Jarmeritz, Neureusch, Pöltenberg, Rauchowan, Teltsch, Triesch, Wolframskirchen, Zlabings, Znaim und Neuhaus, 61 S., MS., kl. Fol.; der fünfte und letzte umfasst die Forschungen im J.1845, in den Archiven zu Auspitz, Austerlitz, Gross-Bittesch, Eibenschitz, Gurdau, M. Kromau, Landskron, Leutomischl, Gross-Meseritsch, Sadek, Seelowitz, Trebitsch, Wolein, Trübau und Wischau, in der Olmützer Universitäts-Biblio- thek, diesen folgt S. 45, die Darstellung der Resultate der Forschung vom J. 1845 für die allgemeine Landesge- schichte und S. 67, für die speciellen Zweige der Landes- geschichte; 87 S., MS., kl. Fol. Ein integrirender Theil dieser Berichte sind die zwei Berichte Chytils über die in Pirnitz und Znaim in den J. J. 1844 und 1845 vorgenom- menen Copiaturen. Ueber die, bei der Redaction dieser Reiseberichte be- folgten Grundsätze, hat Boczek sich im Nachstehenden aus- gesprochen: Im Allgemeinen muss ich für die gesammte Berichterstattung über die ämtlich veranlasste vaterländische Geschichtsforschung die Bemerkung voransetzen, dass darin nur das; was die allgemeine Landesgeschichte bewährt, ausschliessend besprochen und verzeichnet wird, weil das Aufzählen zu specieller und ausser dem Zusammen- hange gestellter Daten der Nebenzweige derselben, auf ein zu breites und sich verflachendes Feld ableiten und für den Hauptzweck ohne Nutzen sein würde. Nur da, wo solche spezielle Daten ein interes- santes und bisher im Vaterlande unbekanntes Institut zur Kenntniss bringen und es wie immer beleuchten, werden sie im Allgemeinen hervorgehoben; zugleich dass die wichtigeren Piecen, besonders jene, welche die Geschichte der Nachbarprovinzen mit beleuchten, als Bei- lagen beigefügt werden; dass darin sämmtliche landesfürstliche Ur- kunden und Briefe aus alterer Zeit, wenn sie noch so unbedeutend scheinen oder sind, eine strenge Berücksichtigung und Aufzeichnung finden; — was wir auch Jedem, der die Geschichte und die Wichtig-
XXXVIII Archive zu Pirnitz, Daleschitz, Hosterlitz, Jaispitz, Jamnitz, Jarmeritz, Neureusch, Pöltenberg, Rauchowan, Teltsch, Triesch, Wolframskirchen, Zlabings, Znaim und Neuhaus, 61 S., MS., kl. Fol.; der fünfte und letzte umfasst die Forschungen im J.1845, in den Archiven zu Auspitz, Austerlitz, Gross-Bittesch, Eibenschitz, Gurdau, M. Kromau, Landskron, Leutomischl, Gross-Meseritsch, Sadek, Seelowitz, Trebitsch, Wolein, Trübau und Wischau, in der Olmützer Universitäts-Biblio- thek, diesen folgt S. 45, die Darstellung der Resultate der Forschung vom J. 1845 für die allgemeine Landesge- schichte und S. 67, für die speciellen Zweige der Landes- geschichte; 87 S., MS., kl. Fol. Ein integrirender Theil dieser Berichte sind die zwei Berichte Chytils über die in Pirnitz und Znaim in den J. J. 1844 und 1845 vorgenom- menen Copiaturen. Ueber die, bei der Redaction dieser Reiseberichte be- folgten Grundsätze, hat Boczek sich im Nachstehenden aus- gesprochen: Im Allgemeinen muss ich für die gesammte Berichterstattung über die ämtlich veranlasste vaterländische Geschichtsforschung die Bemerkung voransetzen, dass darin nur das; was die allgemeine Landesgeschichte bewährt, ausschliessend besprochen und verzeichnet wird, weil das Aufzählen zu specieller und ausser dem Zusammen- hange gestellter Daten der Nebenzweige derselben, auf ein zu breites und sich verflachendes Feld ableiten und für den Hauptzweck ohne Nutzen sein würde. Nur da, wo solche spezielle Daten ein interes- santes und bisher im Vaterlande unbekanntes Institut zur Kenntniss bringen und es wie immer beleuchten, werden sie im Allgemeinen hervorgehoben; zugleich dass die wichtigeren Piecen, besonders jene, welche die Geschichte der Nachbarprovinzen mit beleuchten, als Bei- lagen beigefügt werden; dass darin sämmtliche landesfürstliche Ur- kunden und Briefe aus alterer Zeit, wenn sie noch so unbedeutend scheinen oder sind, eine strenge Berücksichtigung und Aufzeichnung finden; — was wir auch Jedem, der die Geschichte und die Wichtig-
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XXXIX keit der landesfürstlichen Regesten für dieselbe kennt, gewiss gern zu Gute halten wird. — Endlich dass ich derzeit, wo mir in meinem Aufenthaltsorte keine öffentliche Bibliothek und überhaupt ausserst wenig der unentbehrlichsten Hilfsmittel zu Gebote stehen, wo ich fast ansschliessend auf ein nur menschliches, daher unvollkommenes Ge- dächtniss beschränkt bin, diese Notizen über das erforschte historische Material, um sie der Oeffentlichkeit nicht vorzuenthalten, bloss in einer runden und wenig praktischen Vorbereitung, ja fast in einem trocke- nen Verzeichnisse vorlegen muss, ohne eine strenge Absonderung des bereits Bekannten, ohne eine vergleichende Beleuchtung des gänzlich Neuen und selbst ohne eine präcise Hervorhebung des Wichtigeren oder Wichtigsten. — Nach jenen Reiseberichten wurden 52 der wichtigsten Archive durchforscht, wahrlich eine Riesenarbeit in der kur- zen Zeit von 5 Jahren, wenn erwogen wird, dass Boczek von allen neu aufgefundenen Urkunden Copien und Excerpte, und den wesentlichen Inhalt von den Codices vormerkte! Und doch ist, wie die Folge zeigen wird, fast überall eine Nachlese und in den vielen Archiven des östlichen Mäh- rens eine Forschung nothwendig, weil sie von Boczek gar nicht oder nur flüchtig besucht wurden. Nach diesem Ueberblick des vorhandenen Urkunden- Materials wird es einleuchten, dass die uns gestellte Auf- gabe eine sehr umfangreiche und schwierige ist, wenn wir das Programm wiederholen : Verzeichnisse aller in allen Archiven Mährens vorhandenen Urkunden zu veröffentlichen, und wenn wir sodann auf jene Massen von Diplomen und Excerpten blicken, die bekannt sind, und auf die welche noch des Finders harren, wenn die Hinder- nisse aufgezählt werden, die sich gegen die Sammlung rich- tiger Verzeichnisse aller Urkunden thürmen, so kann der Anspruch auf ein erschöpfendes Verzeichniss nicht gemacht werden. Noch immer wird Neues entdeckt, noch immer Vor-
XXXIX keit der landesfürstlichen Regesten für dieselbe kennt, gewiss gern zu Gute halten wird. — Endlich dass ich derzeit, wo mir in meinem Aufenthaltsorte keine öffentliche Bibliothek und überhaupt ausserst wenig der unentbehrlichsten Hilfsmittel zu Gebote stehen, wo ich fast ansschliessend auf ein nur menschliches, daher unvollkommenes Ge- dächtniss beschränkt bin, diese Notizen über das erforschte historische Material, um sie der Oeffentlichkeit nicht vorzuenthalten, bloss in einer runden und wenig praktischen Vorbereitung, ja fast in einem trocke- nen Verzeichnisse vorlegen muss, ohne eine strenge Absonderung des bereits Bekannten, ohne eine vergleichende Beleuchtung des gänzlich Neuen und selbst ohne eine präcise Hervorhebung des Wichtigeren oder Wichtigsten. — Nach jenen Reiseberichten wurden 52 der wichtigsten Archive durchforscht, wahrlich eine Riesenarbeit in der kur- zen Zeit von 5 Jahren, wenn erwogen wird, dass Boczek von allen neu aufgefundenen Urkunden Copien und Excerpte, und den wesentlichen Inhalt von den Codices vormerkte! Und doch ist, wie die Folge zeigen wird, fast überall eine Nachlese und in den vielen Archiven des östlichen Mäh- rens eine Forschung nothwendig, weil sie von Boczek gar nicht oder nur flüchtig besucht wurden. Nach diesem Ueberblick des vorhandenen Urkunden- Materials wird es einleuchten, dass die uns gestellte Auf- gabe eine sehr umfangreiche und schwierige ist, wenn wir das Programm wiederholen : Verzeichnisse aller in allen Archiven Mährens vorhandenen Urkunden zu veröffentlichen, und wenn wir sodann auf jene Massen von Diplomen und Excerpten blicken, die bekannt sind, und auf die welche noch des Finders harren, wenn die Hinder- nisse aufgezählt werden, die sich gegen die Sammlung rich- tiger Verzeichnisse aller Urkunden thürmen, so kann der Anspruch auf ein erschöpfendes Verzeichniss nicht gemacht werden. Noch immer wird Neues entdeckt, noch immer Vor-
Strana XL
XL handenes ergänzt und vervollständigt werden, darum können und wollen wir das Vorhandene und Bekannte nur consta- tiren und in Evidenz stellen, das, was wir geben, soll nur Sporn für andere sein, nach Neuem zu suchen, oder uns auf Unbekanntes aufmerksam zu machen.—Wir werden jede Berichtigung, jede Vervollständigung mit Freu- den aufnehmen und einen schönen Theil unseres Zweckes als erreicht begrüssen, wenn wir den Anstoss gaben, uns zu belehren und zu ergänzen, und dadurch es möglich gemacht haben, dass dereinst etwas Vollkommeneres erreicht werde. Es war uns nicht möglich geworden, jede Urkunde, deren kurzen Inhalt wir bringen, selbst einzusehen, wir mussten uns auf die gefällige Mitwirkung Anderer verlas- sen; wir übernehmen zwar gerne die Vertretung hiefür, aber wir müssen andererseits auch um Nachsicht bitten, wenn nicht immer der allgemeinste und der gleiche Ge- sichtspunkt bei der Verfassung der Verzeichnisse beobach— tet wurde. Die Individualität lässt sich nicht verwischen: „Keine Zeit, keine Macht zerstückelt geprägte Form, die lebend sich entwickelt“, es wird demnach auch nicht zu verhindern sein, wenn, freilich nur in seltenen Fällen, eine andere Auffassung sich geltend macht. Den Urkunden-Verzeichnissen und den Reiseberichten reiht sich die Herausgabe ganzer Urkunden, als Anhang zum Archive, in welchen die Originalien aufbewahrt werden. an ; wir haben jedoch nur solche Urkunden und Briefe ge- wählt, die durch ihre Bedeutung für die allgemeine Geschichte Deutschlands und Oesterreichs sich über den Werth blosser Localquellen erheben, so z. B. für diesen Band die zahlrei— chen, noch ungedruckten Briefe Albrechts von Waldstein,
XL handenes ergänzt und vervollständigt werden, darum können und wollen wir das Vorhandene und Bekannte nur consta- tiren und in Evidenz stellen, das, was wir geben, soll nur Sporn für andere sein, nach Neuem zu suchen, oder uns auf Unbekanntes aufmerksam zu machen.—Wir werden jede Berichtigung, jede Vervollständigung mit Freu- den aufnehmen und einen schönen Theil unseres Zweckes als erreicht begrüssen, wenn wir den Anstoss gaben, uns zu belehren und zu ergänzen, und dadurch es möglich gemacht haben, dass dereinst etwas Vollkommeneres erreicht werde. Es war uns nicht möglich geworden, jede Urkunde, deren kurzen Inhalt wir bringen, selbst einzusehen, wir mussten uns auf die gefällige Mitwirkung Anderer verlas- sen; wir übernehmen zwar gerne die Vertretung hiefür, aber wir müssen andererseits auch um Nachsicht bitten, wenn nicht immer der allgemeinste und der gleiche Ge- sichtspunkt bei der Verfassung der Verzeichnisse beobach— tet wurde. Die Individualität lässt sich nicht verwischen: „Keine Zeit, keine Macht zerstückelt geprägte Form, die lebend sich entwickelt“, es wird demnach auch nicht zu verhindern sein, wenn, freilich nur in seltenen Fällen, eine andere Auffassung sich geltend macht. Den Urkunden-Verzeichnissen und den Reiseberichten reiht sich die Herausgabe ganzer Urkunden, als Anhang zum Archive, in welchen die Originalien aufbewahrt werden. an ; wir haben jedoch nur solche Urkunden und Briefe ge- wählt, die durch ihre Bedeutung für die allgemeine Geschichte Deutschlands und Oesterreichs sich über den Werth blosser Localquellen erheben, so z. B. für diesen Band die zahlrei— chen, noch ungedruckten Briefe Albrechts von Waldstein,
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XLI Herzogs von Friedland, Generallissimus des kais. Heeres, aus dem fürstl. Collalto'schen Archive zu Pirnitz, worüber in der Einleitung zu diesem Archive das Nahere enthalten ist. Zu besonderem Danke bin ich verpflichtet, dem Herrn Finanzrathe d'Elvert, welcher mich durch liberale Gewäh- rung der Benützung jener Urkunden-Verzeichnisse, welche, wie Eingangs bemerkt wurde, der Section zur Verfügung gestellt worden sind, so wie durch willfährigen Rath und die Mittheilung von Hilfsbüchern aus seiner gewählten Bi- bliothek unterstützte, dann dem Herrn J. Chytil, der mir mit seinen reichen archivalischen Kenntnissen und Erfah- rungen wesentlichen Beistand leistete. Brünn, im Mai 1855. P. Ritter v. Chlumecky.
XLI Herzogs von Friedland, Generallissimus des kais. Heeres, aus dem fürstl. Collalto'schen Archive zu Pirnitz, worüber in der Einleitung zu diesem Archive das Nahere enthalten ist. Zu besonderem Danke bin ich verpflichtet, dem Herrn Finanzrathe d'Elvert, welcher mich durch liberale Gewäh- rung der Benützung jener Urkunden-Verzeichnisse, welche, wie Eingangs bemerkt wurde, der Section zur Verfügung gestellt worden sind, so wie durch willfährigen Rath und die Mittheilung von Hilfsbüchern aus seiner gewählten Bi- bliothek unterstützte, dann dem Herrn J. Chytil, der mir mit seinen reichen archivalischen Kenntnissen und Erfah- rungen wesentlichen Beistand leistete. Brünn, im Mai 1855. P. Ritter v. Chlumecky.
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Das Iglauer Stadtarchiv.
Das Iglauer Stadtarchiv.
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Das Iglauer Stadtarchiv gehört zu den reichhaltigsten und interessantesten des Landes. Die culturgeschichtliche und politi- sche Bedeutung dieser berühmten Bergstadt, in welcher deutsches Recht und deutsche Sitte blühten, Bürgerthum und Gewerbfleiss eine hohe Ausbildung erreichten, Kunst und Wissenschaft Anregung und Schutz fanden, hat die Aufmerksamkeit der vaterländischen Geschichtsforscher vorzugsweise beschäftigt, weil man in den urkundlichen Ueberlieferungen, die bekannt waren, und die man mit Neuem zu ergänzen hoffte, einen ruhnvollen Beitrag zur Geschichte des Landes mit Recht er- warten konnte. Martin Neumayer (1520), Stadtschreiber Sturm (1582), Caspar Stolzhagen (1588), besangen die Schicksale der Stadt, Pessinas Anonymus Iglaviensis, Hosmann, melirere ungekannte Chronisten, Habermann, Cerroni, Marzy und Sterly, erzählten die Denkwürdigkeiten Iglau's, bis endlich d'Elvert eine Ge- schichte der Bergstadt schrieb. (Brünn 1850). Wolfskron und Werner, (welchen wir die Mittheilung von werthvollen Urkunden-Verzeichnissen danken), haben für Lite- ratur-Geschichte, für die Geschichte des Meistergesangs schätz- baren Stoff gefunden, und Tomaschek vollendet hoffentlich die Herausgabe des Stadt- und Bergrechts, die von Emil Rössler angeregt und auch noch von anderer Seite begonnen war. Besser als wir es thun können, schildert Boczek den Inhalt und die wissenschaftliche Bedeutung des Iglauer Stadtarchivs in dem nachfolgenden Berichte über die im J. 1843 daselbst vorgenommene Forschung: In Iglau, wo ich am 30. Juli meine Forschung eröffnete, und wo mich der Herr Bürgermeister Gattony mit dankwürdiger Freund- schaft aufgenommen, und der um seine Vaterstadt hochverdiente Herr
Das Iglauer Stadtarchiv gehört zu den reichhaltigsten und interessantesten des Landes. Die culturgeschichtliche und politi- sche Bedeutung dieser berühmten Bergstadt, in welcher deutsches Recht und deutsche Sitte blühten, Bürgerthum und Gewerbfleiss eine hohe Ausbildung erreichten, Kunst und Wissenschaft Anregung und Schutz fanden, hat die Aufmerksamkeit der vaterländischen Geschichtsforscher vorzugsweise beschäftigt, weil man in den urkundlichen Ueberlieferungen, die bekannt waren, und die man mit Neuem zu ergänzen hoffte, einen ruhnvollen Beitrag zur Geschichte des Landes mit Recht er- warten konnte. Martin Neumayer (1520), Stadtschreiber Sturm (1582), Caspar Stolzhagen (1588), besangen die Schicksale der Stadt, Pessinas Anonymus Iglaviensis, Hosmann, melirere ungekannte Chronisten, Habermann, Cerroni, Marzy und Sterly, erzählten die Denkwürdigkeiten Iglau's, bis endlich d'Elvert eine Ge- schichte der Bergstadt schrieb. (Brünn 1850). Wolfskron und Werner, (welchen wir die Mittheilung von werthvollen Urkunden-Verzeichnissen danken), haben für Lite- ratur-Geschichte, für die Geschichte des Meistergesangs schätz- baren Stoff gefunden, und Tomaschek vollendet hoffentlich die Herausgabe des Stadt- und Bergrechts, die von Emil Rössler angeregt und auch noch von anderer Seite begonnen war. Besser als wir es thun können, schildert Boczek den Inhalt und die wissenschaftliche Bedeutung des Iglauer Stadtarchivs in dem nachfolgenden Berichte über die im J. 1843 daselbst vorgenommene Forschung: In Iglau, wo ich am 30. Juli meine Forschung eröffnete, und wo mich der Herr Bürgermeister Gattony mit dankwürdiger Freund- schaft aufgenommen, und der um seine Vaterstadt hochverdiente Herr
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Magistratsrath Sterly mit seltenem patriotischen Eifer bei meinen Arbeiten unterstützte, beschränkte ich mich auf eine blosse Nachlese historisch interessanterer oder unbekannter Daten, weil ich die meisten Urkunden dieser wichtigen Bergstadt durch gegenseitigen literärischen Austausch mit Herrn Sterly seit lange her besitze, andere aber in der mit ebenso grossem Fleisse als Liebe verfassten Geschichte Iglau's von Herrn Sterly per extensum eingewebt vorfand. — Da ich eben dieses Werk von dem 16. Jahrhunderte an pragmatisch und erschö- pfend behandelt gefunden, und der Herr Verfasser mir dessen Benütz- ung voll humaner Bereitwilligkeit zugesagt hat, so brach ich auch meine Nachlese mit diesem Jahrhunderte ab. — Diese Nachlese im Iglauer Archive besteht : a) in Auszügen aus Urkunden und aus den alten mit 1359 beginnenden wichtigen Stadtbüchern, und b) aus Abschriften historischer Urkunden, Briefe und Relationen. a) Unter den Auszügen ist jener, welcher aus dem Stadtbuche v. J. 1409, unter der Rubrik: Recognita præedonum, spoliatorum et maleficorum entnommen ist, in historischer Hinsicht der vorragendste. J. E. Horký, der zuerst hierauf aufmerksam gemacht und nach ihm Prof. Wolný, VI. p. 13, benennen die darin verzeichneten Begeben- heiten: die Räubereien des bekannten Faustkämpen Johann Sokol und seiner Mitverbündeten, was nicht ganz richtig sein dürfte, da in der Zeit dieser Vorfälle (fast durchgehends 1408—1419 und dann zum Theil v. 1432 — 1440) dieser furchtbare Feldhauptmann des Königs Wenzel und Markgrafen Prokop nicht mehr am Leben war, und der im Context oftmal genannte Sokol, bloss dessen Neffe Waněk Sokol von Lamberg war, der später in der Hussitenzeit eine bedeu- tende Rolle spielt. Wenn man jedoch die Daten dieses Iglauer Stadt- buches mit ähnlichen Vormerken in einer Handschrift zu Wittingau, mit einem gleichzeitigen Stadtbuche von Schönberg und den Znaimer Büchern zusammenstellt, so ergibt sich daraus nicht etwa die Ge- schichte der wilden Raublust eines einzelnen Freibeuters und seines Anhanges, sondern vielmehr das grellste Bild einer allgemeinen Anarchie in Böhmen und Mähren, als Folge der allzulaxen Regierung des Königs Wenzel und des unseligen unausgesetzten Zwistes unter den Agnaten des Hauses Luxenburg, wo die rohen Kräfte in zügelloser Leidenschaft sich bald in Privatfehden und Frei- beuterei, bald im allgemeinen verderbenden Kriege übten. — Nach- dem die Städte während der längeren Abwesenheit des Markgrafen
Magistratsrath Sterly mit seltenem patriotischen Eifer bei meinen Arbeiten unterstützte, beschränkte ich mich auf eine blosse Nachlese historisch interessanterer oder unbekannter Daten, weil ich die meisten Urkunden dieser wichtigen Bergstadt durch gegenseitigen literärischen Austausch mit Herrn Sterly seit lange her besitze, andere aber in der mit ebenso grossem Fleisse als Liebe verfassten Geschichte Iglau's von Herrn Sterly per extensum eingewebt vorfand. — Da ich eben dieses Werk von dem 16. Jahrhunderte an pragmatisch und erschö- pfend behandelt gefunden, und der Herr Verfasser mir dessen Benütz- ung voll humaner Bereitwilligkeit zugesagt hat, so brach ich auch meine Nachlese mit diesem Jahrhunderte ab. — Diese Nachlese im Iglauer Archive besteht : a) in Auszügen aus Urkunden und aus den alten mit 1359 beginnenden wichtigen Stadtbüchern, und b) aus Abschriften historischer Urkunden, Briefe und Relationen. a) Unter den Auszügen ist jener, welcher aus dem Stadtbuche v. J. 1409, unter der Rubrik: Recognita præedonum, spoliatorum et maleficorum entnommen ist, in historischer Hinsicht der vorragendste. J. E. Horký, der zuerst hierauf aufmerksam gemacht und nach ihm Prof. Wolný, VI. p. 13, benennen die darin verzeichneten Begeben- heiten: die Räubereien des bekannten Faustkämpen Johann Sokol und seiner Mitverbündeten, was nicht ganz richtig sein dürfte, da in der Zeit dieser Vorfälle (fast durchgehends 1408—1419 und dann zum Theil v. 1432 — 1440) dieser furchtbare Feldhauptmann des Königs Wenzel und Markgrafen Prokop nicht mehr am Leben war, und der im Context oftmal genannte Sokol, bloss dessen Neffe Waněk Sokol von Lamberg war, der später in der Hussitenzeit eine bedeu- tende Rolle spielt. Wenn man jedoch die Daten dieses Iglauer Stadt- buches mit ähnlichen Vormerken in einer Handschrift zu Wittingau, mit einem gleichzeitigen Stadtbuche von Schönberg und den Znaimer Büchern zusammenstellt, so ergibt sich daraus nicht etwa die Ge- schichte der wilden Raublust eines einzelnen Freibeuters und seines Anhanges, sondern vielmehr das grellste Bild einer allgemeinen Anarchie in Böhmen und Mähren, als Folge der allzulaxen Regierung des Königs Wenzel und des unseligen unausgesetzten Zwistes unter den Agnaten des Hauses Luxenburg, wo die rohen Kräfte in zügelloser Leidenschaft sich bald in Privatfehden und Frei- beuterei, bald im allgemeinen verderbenden Kriege übten. — Nach- dem die Städte während der längeren Abwesenheit des Markgrafen
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5 Jost in der Mark Brandenburg (1408 und 1409) sich unter einander geeint, und gegen die Willkür eines Theils des Adels in der Art energisch eingeschritten sind, dass sie sogar das Haupt dieser anar- chischen Faction, den furchtbaren Kämpen und mächtigen Landesbaron Hynek Suchyčert (den dürren Teufel) von Kunstat, Herrn auf Jaispitz, nach einer stürmischen Versammlung zu Brünn enthaupten liessen (1409), brach ein allgemeiner mehrjähriger Kampf zwischen dem Adel und den Städten aus, und der hierauf geschlossene Rachebund der Barone gegen die Städte, vornemlich gegen Iglau, drohete ein allgemeines Verderben dem Lande. Nur der durch Beitritt mehrerer Städte Böhmens erweiterte Städtebund (1410) konnte auf eine Zeit dieses Verderben hintanhalten, bis die höheren allgemeineren Interes- sen der Religionsfrage in Böhmen dem Kampfe eine zwar andere, aber nicht minder verderbliche Wendung gaben. — In den Iglauer Vormerken (woraus ich einen gedrängten, im m. Landesarchive befindlichen Auszug von 25 Bogen gemacht), lesen wir unausgesetzt: Wie in Mähren, Bohmen, Schlesien, Oesterreich und Hungarn (so weit griff dieses Unwesen um sich) Burgen und Städte überfallen und erstürmt, Kirchen und Klöster beraubt, Kauf- leute und Pilger geplündert, Weiber und Jungfrauen geschändet, Priester, die dagegen gepredigt, der Zungen beraubt wurden. Der grössere Theil des höheren und reicheren Adels in Mähren, Böhmen und Oesterreich nahm an diesen Gewaltthätigkeiten mittelbaren oder unmittelbaren Antheil. Ich erwähne hier nur der mährischen Barone: Wilhelm von Pernstein, Hašek von Waldstein auf Wičkow, Heinrich von Waldstein auf Rukstein, Boček und Hynek (beide genannt Suchy- čert, d. i. der dürre Teufel) von Kunstadt auf Jaispitz, Boček der Aeltere von Kunstat auf Polehradic, Erhard Puška von Kunstat auf Daubrawic, Johann von Bozkowic auf Brandeis, Waněk Sokol von Lamberg, der Aeltere und Jüngere Krajiř von Krajk, Alšik von Lich- tenburg auf Vöttau, Hynek von Pernstein auf Medlau, Johann Hlawač von Ronow auf Mitrow, Balšan von Cimburg, Dobeš von Bozkowic, Henik von Waldstein u. a. nebst sehr vielen Personen aus dem min- deren Adel. Selbst der nachmalige Taboriten-Koriphäe Žižka wird unter den Theilnehmern genaunt. Die festen Burgen Pernstein, Wickow, Jaispitz, Krawihora, Lamberg, Tempelstein, Rabenstein, Rukstein, Sadek, Lewnow, Goldenstein, Daubrawic u. a. wurden zu feste Schutz- örter für dieselben. — Die Reichhaltigkeit der aufgezählten Vorfälle bildet eine förmliche Chronik, und ist so gross, dass es der Raum
5 Jost in der Mark Brandenburg (1408 und 1409) sich unter einander geeint, und gegen die Willkür eines Theils des Adels in der Art energisch eingeschritten sind, dass sie sogar das Haupt dieser anar- chischen Faction, den furchtbaren Kämpen und mächtigen Landesbaron Hynek Suchyčert (den dürren Teufel) von Kunstat, Herrn auf Jaispitz, nach einer stürmischen Versammlung zu Brünn enthaupten liessen (1409), brach ein allgemeiner mehrjähriger Kampf zwischen dem Adel und den Städten aus, und der hierauf geschlossene Rachebund der Barone gegen die Städte, vornemlich gegen Iglau, drohete ein allgemeines Verderben dem Lande. Nur der durch Beitritt mehrerer Städte Böhmens erweiterte Städtebund (1410) konnte auf eine Zeit dieses Verderben hintanhalten, bis die höheren allgemeineren Interes- sen der Religionsfrage in Böhmen dem Kampfe eine zwar andere, aber nicht minder verderbliche Wendung gaben. — In den Iglauer Vormerken (woraus ich einen gedrängten, im m. Landesarchive befindlichen Auszug von 25 Bogen gemacht), lesen wir unausgesetzt: Wie in Mähren, Bohmen, Schlesien, Oesterreich und Hungarn (so weit griff dieses Unwesen um sich) Burgen und Städte überfallen und erstürmt, Kirchen und Klöster beraubt, Kauf- leute und Pilger geplündert, Weiber und Jungfrauen geschändet, Priester, die dagegen gepredigt, der Zungen beraubt wurden. Der grössere Theil des höheren und reicheren Adels in Mähren, Böhmen und Oesterreich nahm an diesen Gewaltthätigkeiten mittelbaren oder unmittelbaren Antheil. Ich erwähne hier nur der mährischen Barone: Wilhelm von Pernstein, Hašek von Waldstein auf Wičkow, Heinrich von Waldstein auf Rukstein, Boček und Hynek (beide genannt Suchy- čert, d. i. der dürre Teufel) von Kunstadt auf Jaispitz, Boček der Aeltere von Kunstat auf Polehradic, Erhard Puška von Kunstat auf Daubrawic, Johann von Bozkowic auf Brandeis, Waněk Sokol von Lamberg, der Aeltere und Jüngere Krajiř von Krajk, Alšik von Lich- tenburg auf Vöttau, Hynek von Pernstein auf Medlau, Johann Hlawač von Ronow auf Mitrow, Balšan von Cimburg, Dobeš von Bozkowic, Henik von Waldstein u. a. nebst sehr vielen Personen aus dem min- deren Adel. Selbst der nachmalige Taboriten-Koriphäe Žižka wird unter den Theilnehmern genaunt. Die festen Burgen Pernstein, Wickow, Jaispitz, Krawihora, Lamberg, Tempelstein, Rabenstein, Rukstein, Sadek, Lewnow, Goldenstein, Daubrawic u. a. wurden zu feste Schutz- örter für dieselben. — Die Reichhaltigkeit der aufgezählten Vorfälle bildet eine förmliche Chronik, und ist so gross, dass es der Raum
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6 eines gedrängten Berichtes nicht zulässt, sie näher zu beleuchten, sondern sie auf ein anderes Feld verweiset. Nur das Factum muss ich vor Allen herausheben, dass eben diese Zeit des Kampfes zwi- schen dem Adel und den Städten es war, wo sich das erste Element des 4. Standes in Mähren, nämlich der Städte, entwickelt hat. 38) Weitere unbekannte historische Notizen liefern die Auszüge aus den Iglauer Stadtbüchern: über Herzog Albrechts von Oesterreich Statthalterschaft in Mähren 1421—1422; über die näheren Umstände der Belagerung Iglau's durch Žižka und der Vertheidigung durch den tapferen österr. Ritter Mathias Rorer, Hauptmann zu Iglau, 1423; über den Zug der Iglauer gegen Kamenic nnd gegen die Burg Střitež (Schrittens) in Böhmen 1425; über den Einfall der Taboriten nach Oesterreich 1425; über die Ursache der Vertreibung der Juden aus Iglau 1426, nämlich ihr Einverständniss mit den Taboriten; über die Belagerung Iglau’s durch die Taboriten unter Johann Roháč von Duba im J. 1426; über den mit Johann Ptaček von Pirkstein, Herrn auf Polna, geschlossenen Neutralitätsvertrag c. 1427; über den Kampf zwischen Iglau und Tabor (1439); über die Belagerungen von Iglau durch König Georg (in den JJ. 1458, 1468 und 1469); über die Entwicklung des Städtebundes gegen König Georg 1467; über die wichtige Zusammenkunft der katholischen Liga zu Wischau und Erklä- rung des Krieges gegen König Georg 1467; über die Zusammen- kunft der Könige Wladislaw und Mathias zu Iglau 1486 u. a. m., welche Notizen sämmtlich zu den historischen Urkunden und Briefen meiner hiesigen Nachlese einen ergänzenden Theil bilden. Eben so interessant sind die neuen Notizen über Landesämter, dann über Landtage und Zusammenkünfte der Stände Mährens wäh- rend des XV. dieses bewegtesten Jahrhundertes in Mähren. Denn neben dem allgemeinen Landtage zu Prag um Misericordia 1349, erhielten sich nähere Notizen über die weniger bekannten Landtage zu Brünn 1425, 1442, 1453, 1455, 1469 und 1475; zu Znaim 1428, 1442; zu Iglau 1436, 1447; zu Wien zweimal im J. 1452; zu Olmütz 1479, so wie über die Zusammenkünfte zu Iglau 1453 und zu Teltsch 1468. 38) D. i. wohl die ersten deutlichsten Beweise jener Macht und Blüthe, die sich in den Städten schon in der Hälfte des XIV. Jahrhunderts entwickelt, und eine politische Stellung des 4ten Standes erkämpft hatte. S. Wolny II. 1, 91 und meine Vorrede zum VI. Bande des Codex dip. M. 1854. S. VIII & XIII. A. d. Her.
6 eines gedrängten Berichtes nicht zulässt, sie näher zu beleuchten, sondern sie auf ein anderes Feld verweiset. Nur das Factum muss ich vor Allen herausheben, dass eben diese Zeit des Kampfes zwi- schen dem Adel und den Städten es war, wo sich das erste Element des 4. Standes in Mähren, nämlich der Städte, entwickelt hat. 38) Weitere unbekannte historische Notizen liefern die Auszüge aus den Iglauer Stadtbüchern: über Herzog Albrechts von Oesterreich Statthalterschaft in Mähren 1421—1422; über die näheren Umstände der Belagerung Iglau's durch Žižka und der Vertheidigung durch den tapferen österr. Ritter Mathias Rorer, Hauptmann zu Iglau, 1423; über den Zug der Iglauer gegen Kamenic nnd gegen die Burg Střitež (Schrittens) in Böhmen 1425; über den Einfall der Taboriten nach Oesterreich 1425; über die Ursache der Vertreibung der Juden aus Iglau 1426, nämlich ihr Einverständniss mit den Taboriten; über die Belagerung Iglau’s durch die Taboriten unter Johann Roháč von Duba im J. 1426; über den mit Johann Ptaček von Pirkstein, Herrn auf Polna, geschlossenen Neutralitätsvertrag c. 1427; über den Kampf zwischen Iglau und Tabor (1439); über die Belagerungen von Iglau durch König Georg (in den JJ. 1458, 1468 und 1469); über die Entwicklung des Städtebundes gegen König Georg 1467; über die wichtige Zusammenkunft der katholischen Liga zu Wischau und Erklä- rung des Krieges gegen König Georg 1467; über die Zusammen- kunft der Könige Wladislaw und Mathias zu Iglau 1486 u. a. m., welche Notizen sämmtlich zu den historischen Urkunden und Briefen meiner hiesigen Nachlese einen ergänzenden Theil bilden. Eben so interessant sind die neuen Notizen über Landesämter, dann über Landtage und Zusammenkünfte der Stände Mährens wäh- rend des XV. dieses bewegtesten Jahrhundertes in Mähren. Denn neben dem allgemeinen Landtage zu Prag um Misericordia 1349, erhielten sich nähere Notizen über die weniger bekannten Landtage zu Brünn 1425, 1442, 1453, 1455, 1469 und 1475; zu Znaim 1428, 1442; zu Iglau 1436, 1447; zu Wien zweimal im J. 1452; zu Olmütz 1479, so wie über die Zusammenkünfte zu Iglau 1453 und zu Teltsch 1468. 38) D. i. wohl die ersten deutlichsten Beweise jener Macht und Blüthe, die sich in den Städten schon in der Hälfte des XIV. Jahrhunderts entwickelt, und eine politische Stellung des 4ten Standes erkämpft hatte. S. Wolny II. 1, 91 und meine Vorrede zum VI. Bande des Codex dip. M. 1854. S. VIII & XIII. A. d. Her.
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Der Ueberrest der Iglauer Auszüge liefert neben Beiträgen zur Topographie, zur Cultur-, Kunst- und Literargeschichte einen bedeuten— den Vorrath an Daten zur speciellen Kirchengeschichte Mährens und Böhmens, und zwar: über die Klöster der Dominikaner und Minoriten zu Iglau; der Prämonstratenser zu Seelan; der Cisterzienser zu Saar, Sedlec und Skalic; der Benedictiner zu Trebitsch, Wolein und Wilimow; der Prämonstratenser-Nonnen zu Neureusch; der Cisterzienser-Nonnen zu Freudenthal, und selbst über die bisher unbekaunte Komthurei der Johanniter zu Pirnitz. Eine äusserst interessante Erscheinung ist die von mir entdeckte Existenz der Beghinen und ihrer Seelhäuser in Iglau (seit der Mitte des XIV. bis gegen Ende des XV. Jahrhunderts); was neben Andern abermal den seit je bestandenen näheren Verband dieser Stadt mit der deutschen Nation und ihrer Gesittung beurkundet. Die in den Stadtbüchern vorkommenden nicht seltenen Notizen über die Beghi- nen, (moniales, beginæ) geben einen ziemlichen Aufschluss über den Zweck ihres Institutes, nämlich : Pflege kranker Weiber und Unter- richt der Bürgertöchter. Die so genannte Nonnengasse (Nonnengasse platea monialium, platea beguinarum) in Iglau hat von ihnen den Namen erhalten. 39) b) Was die historisch und sonst durch ihren Inhalt interessan- teren Urkunden, Briefe und Relationen betrifft, habe ich von einer ziemlichen Partie getreue Abschriften zu machen für zweckdieulich befunden 40). So weit Boczek's Bericht. 39) Ueberdiess enthält das Archiv noch das von Dobner herausgegebene Chronikon Aulae regiae, Schöffensprüche, liber sententiarum MS. in Gr. Fol., wahrsch. aus dem 14. Jahrhundert mit prachtvollen Miniaturen, darunter ein Portrait des Markgrafen Jost (wie Boczek glaubt). Dieses Buch enthält Rechtsbelehrungen der Iglauer Schöffen über Anlangen der Bergstädte Kuttenberg, Mies, Eule, Kuttenberg &c. &c. Ein Codex MS. mit Verzeichnissen der Eide, wie dieselben bei gemeiner Stadt gehalten wurden. Ein Registrum, Lehenschaft, von 1515 auf Fundgruben ; Die Berg- rechte Iglau's in böhmischer und deutscher Sprache, endlich bergrechtliche Entscheidungen 1480—1534. Vergl. d'Elvert Gesch. v. Igl. S. 9. A. d. Her. 40) Sowohl die ad b) genannten als auch die Urkunden, die Boczek wäh- rend einer früheren Privatforschung fand, (wovon im Eingange dieses Berichts Erwähnung geschieht) werden im Landesarchive aufbewahrt und sind in unserem Verzeichnisse aufgenommen, wodurch die bisher vollständigste Uebersicht der zum Iglauer Stadtarchive gehörigen Urkun- A. d. Her. den gegeben wird. Vergl. Note 8. 4
Der Ueberrest der Iglauer Auszüge liefert neben Beiträgen zur Topographie, zur Cultur-, Kunst- und Literargeschichte einen bedeuten— den Vorrath an Daten zur speciellen Kirchengeschichte Mährens und Böhmens, und zwar: über die Klöster der Dominikaner und Minoriten zu Iglau; der Prämonstratenser zu Seelan; der Cisterzienser zu Saar, Sedlec und Skalic; der Benedictiner zu Trebitsch, Wolein und Wilimow; der Prämonstratenser-Nonnen zu Neureusch; der Cisterzienser-Nonnen zu Freudenthal, und selbst über die bisher unbekaunte Komthurei der Johanniter zu Pirnitz. Eine äusserst interessante Erscheinung ist die von mir entdeckte Existenz der Beghinen und ihrer Seelhäuser in Iglau (seit der Mitte des XIV. bis gegen Ende des XV. Jahrhunderts); was neben Andern abermal den seit je bestandenen näheren Verband dieser Stadt mit der deutschen Nation und ihrer Gesittung beurkundet. Die in den Stadtbüchern vorkommenden nicht seltenen Notizen über die Beghi- nen, (moniales, beginæ) geben einen ziemlichen Aufschluss über den Zweck ihres Institutes, nämlich : Pflege kranker Weiber und Unter- richt der Bürgertöchter. Die so genannte Nonnengasse (Nonnengasse platea monialium, platea beguinarum) in Iglau hat von ihnen den Namen erhalten. 39) b) Was die historisch und sonst durch ihren Inhalt interessan- teren Urkunden, Briefe und Relationen betrifft, habe ich von einer ziemlichen Partie getreue Abschriften zu machen für zweckdieulich befunden 40). So weit Boczek's Bericht. 39) Ueberdiess enthält das Archiv noch das von Dobner herausgegebene Chronikon Aulae regiae, Schöffensprüche, liber sententiarum MS. in Gr. Fol., wahrsch. aus dem 14. Jahrhundert mit prachtvollen Miniaturen, darunter ein Portrait des Markgrafen Jost (wie Boczek glaubt). Dieses Buch enthält Rechtsbelehrungen der Iglauer Schöffen über Anlangen der Bergstädte Kuttenberg, Mies, Eule, Kuttenberg &c. &c. Ein Codex MS. mit Verzeichnissen der Eide, wie dieselben bei gemeiner Stadt gehalten wurden. Ein Registrum, Lehenschaft, von 1515 auf Fundgruben ; Die Berg- rechte Iglau's in böhmischer und deutscher Sprache, endlich bergrechtliche Entscheidungen 1480—1534. Vergl. d'Elvert Gesch. v. Igl. S. 9. A. d. Her. 40) Sowohl die ad b) genannten als auch die Urkunden, die Boczek wäh- rend einer früheren Privatforschung fand, (wovon im Eingange dieses Berichts Erwähnung geschieht) werden im Landesarchive aufbewahrt und sind in unserem Verzeichnisse aufgenommen, wodurch die bisher vollständigste Uebersicht der zum Iglauer Stadtarchive gehörigen Urkun- A. d. Her. den gegeben wird. Vergl. Note 8. 4
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Die Bedeutung des Iglauer Archivs hat uns bestimmt, mit diesem den Anfang zu machen, und die Herausgabe der Rege- sten des Archivs unserer Landeshauptstadt, erst im zweiten oder dritten Bande in Angriff zu nehmen, da es dann in Aussicht steht, dass der verdiente Herr Stadtrath und Stadtar- chivar Koller diese Herausgabe selbst vornehmen und dadurch unser Unternehmen mit einer Arbeit von seltener Vollendung bereichern wird. Der Iglauer Stadtrath hatte sich als Mæcen einen Namen begründet, und es fand sich diese hochangesehene Körperschaft befriedigt, wenn Gelehrte und Künstler ihr Unterstützung und Aufmunterung zu danken hatten. In dieser Zeit war das Archiv der Gegenstand einer besonderen Sorgfalt, die jedoch in dem Masse abnahm, als die Stadt selbst an Bedeutung verlor, ein Schicksal, welches Iglau mit dem grössten Theil der mähr. Städte theilt. Wir lesen in d'Elvert’s Geschichte von Iglau (worin , so wie in dessen Geschichte der hist. Literatur Mährens, S. 489. Notizen über das Iglauer Archiv vorkommen) Brünn 1850. S. 10, dass Bürgermeister Rotter ein Verzeichniss der Urkun- den verfassen liess, dass Sterly noch weit mehr auffand, und doch übertrifft die Zahl der Urkunden unseres Verzeichnisses selbst die fleissige Sammlung Sterly’s. Die Urkunden des Stadtarchivs sind jetzt geordnet und chronologisch verzeichnet. Wiewohl diese Ordnung und Beschrei- bung den Anforderungen der Wissenschaft nicht ganz entsprechen, so gehört die Aufmerksamkeit, welche dem Stadtarchive ge- widmet wird, doch zu den erfreulichen Ausnahmen; wir glau- ben hiemit kein zu hartes Urtheil über den Zustand der Communalarchive in Mähren ausgesprochen zu haben, wir wiederholen es, es gibt in Mähren gut geordnete Stadtarchive, allein die Mehrzahl der Communen gehen bei der Pflege ihrer geschriebenen Ueberlieferungen lediglich von einem scheinbar praktischen Gesichtspuncte aus : Die Privilegien werden in Ehren, und wohlverschlossenen Kisten bewahrt, anderes oft wichtigeres historisches Material, Pergamente, die verblichen sind, welchen der Zahn der Zeit die Siegel abriss, alte Rechnungen und Copiarbücher, welche die ehrsamen Vorvordern mit so vielen Kosten anlegten, sind Opfer von Elementarereignissen und der
Die Bedeutung des Iglauer Archivs hat uns bestimmt, mit diesem den Anfang zu machen, und die Herausgabe der Rege- sten des Archivs unserer Landeshauptstadt, erst im zweiten oder dritten Bande in Angriff zu nehmen, da es dann in Aussicht steht, dass der verdiente Herr Stadtrath und Stadtar- chivar Koller diese Herausgabe selbst vornehmen und dadurch unser Unternehmen mit einer Arbeit von seltener Vollendung bereichern wird. Der Iglauer Stadtrath hatte sich als Mæcen einen Namen begründet, und es fand sich diese hochangesehene Körperschaft befriedigt, wenn Gelehrte und Künstler ihr Unterstützung und Aufmunterung zu danken hatten. In dieser Zeit war das Archiv der Gegenstand einer besonderen Sorgfalt, die jedoch in dem Masse abnahm, als die Stadt selbst an Bedeutung verlor, ein Schicksal, welches Iglau mit dem grössten Theil der mähr. Städte theilt. Wir lesen in d'Elvert’s Geschichte von Iglau (worin , so wie in dessen Geschichte der hist. Literatur Mährens, S. 489. Notizen über das Iglauer Archiv vorkommen) Brünn 1850. S. 10, dass Bürgermeister Rotter ein Verzeichniss der Urkun- den verfassen liess, dass Sterly noch weit mehr auffand, und doch übertrifft die Zahl der Urkunden unseres Verzeichnisses selbst die fleissige Sammlung Sterly’s. Die Urkunden des Stadtarchivs sind jetzt geordnet und chronologisch verzeichnet. Wiewohl diese Ordnung und Beschrei- bung den Anforderungen der Wissenschaft nicht ganz entsprechen, so gehört die Aufmerksamkeit, welche dem Stadtarchive ge- widmet wird, doch zu den erfreulichen Ausnahmen; wir glau- ben hiemit kein zu hartes Urtheil über den Zustand der Communalarchive in Mähren ausgesprochen zu haben, wir wiederholen es, es gibt in Mähren gut geordnete Stadtarchive, allein die Mehrzahl der Communen gehen bei der Pflege ihrer geschriebenen Ueberlieferungen lediglich von einem scheinbar praktischen Gesichtspuncte aus : Die Privilegien werden in Ehren, und wohlverschlossenen Kisten bewahrt, anderes oft wichtigeres historisches Material, Pergamente, die verblichen sind, welchen der Zahn der Zeit die Siegel abriss, alte Rechnungen und Copiarbücher, welche die ehrsamen Vorvordern mit so vielen Kosten anlegten, sind Opfer von Elementarereignissen und der
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9 Sorglosigkeit geworden, oder modern geduldig in dunkeln Kammern, staubigen Böden und verlassenen Actenschränken, der Verschleppung und Laien-Profanirung nur zu leicht zu- gänglich. Man vergebe uns die kleine, im Interesse der Wis- senschaft gemachte Rüge; wir glauben nicht genug häufig diesen Mahnruf wiederholen und die Ansicht aussprechen zu müssen, dass sowohl vom administrativen, als auch vom wissenschaftlichen Standpunkte auf eine entsprechende gleich- förmige Ordnung und Beschreibung der Communalarchive zu dringen ist, und dass, da Privatkräfte unzureichend sind, ein anderer imperativer, ein entscheidender Einfluss durchgreifen müsse. Wenn es auch gelingen sollte, die Urkunden aller Archive zu verzeichnen, ist unser Ziel doch nur halb erreicht, wenn nicht für Ordnung und Erhaltung der Original-Urkunden im Archive selbst, auf welchen bei der Geschichtsschreibung oder in Fragen der öffentlichen Verwaltung doch immer zurückzu- kommen ist, nachhaltig gesorgt wird. Die Anbahnung und die Lösung dieser Aufgabe scheint uns daher nothwendig geboten. Unter den Iglauer Pergamenturkunden sind die zwei latei- nischen Exemplare des Iglauer Stadt- und Bergrechts (König Wenzels v. J. 1247—1249) auch ausserhalb der Landesgrän- zen bekannt und wurden wiederholt abgedruckt, so in Dobners Monum. Boh. IV. Th., in Peithner's Geschichte der böhm. und mähr. Bergwerke, in der „Jura primæva.“, Brunae 1781, in Schmidt's Sammlung der Berggesetze der österr. Monarchie I. B., in Schmid’s Archiv für die Berggerichtsgeschichte Sach- sens, Altenburg 1829, in Sternberg's Geschichte der böhm. Bergwerke I. B., in Boczek's Codex Dip. III. Th. 41) Ein Exemplar der Iglauer Berg-Schöffensprüche in deutscher Sprache, auch das deutsche Iglauer Bergrecht genannt, auf Pergament geschrie- ben, wurde in Wagner’s Corpus juris metallici, Haselberger 41) In diesen Werken ist das Bergrecht allein abgedruckt, nur Dobner hat auch das Stadtrecht veröffentlicht, da diese Ausgabe noch Manches zu wünschen übrig lässt, so wurden die lateinischen Iglauer Stadt - und Bergrechte und das deutsche Bergrecht, d. i. die Urkunden A. B. u. C. in den von H. Chytil und mir herauszugebenden VII. B. des Codex Mor. A. d. H. diplom. gedruckt.
9 Sorglosigkeit geworden, oder modern geduldig in dunkeln Kammern, staubigen Böden und verlassenen Actenschränken, der Verschleppung und Laien-Profanirung nur zu leicht zu- gänglich. Man vergebe uns die kleine, im Interesse der Wis- senschaft gemachte Rüge; wir glauben nicht genug häufig diesen Mahnruf wiederholen und die Ansicht aussprechen zu müssen, dass sowohl vom administrativen, als auch vom wissenschaftlichen Standpunkte auf eine entsprechende gleich- förmige Ordnung und Beschreibung der Communalarchive zu dringen ist, und dass, da Privatkräfte unzureichend sind, ein anderer imperativer, ein entscheidender Einfluss durchgreifen müsse. Wenn es auch gelingen sollte, die Urkunden aller Archive zu verzeichnen, ist unser Ziel doch nur halb erreicht, wenn nicht für Ordnung und Erhaltung der Original-Urkunden im Archive selbst, auf welchen bei der Geschichtsschreibung oder in Fragen der öffentlichen Verwaltung doch immer zurückzu- kommen ist, nachhaltig gesorgt wird. Die Anbahnung und die Lösung dieser Aufgabe scheint uns daher nothwendig geboten. Unter den Iglauer Pergamenturkunden sind die zwei latei- nischen Exemplare des Iglauer Stadt- und Bergrechts (König Wenzels v. J. 1247—1249) auch ausserhalb der Landesgrän- zen bekannt und wurden wiederholt abgedruckt, so in Dobners Monum. Boh. IV. Th., in Peithner's Geschichte der böhm. und mähr. Bergwerke, in der „Jura primæva.“, Brunae 1781, in Schmidt's Sammlung der Berggesetze der österr. Monarchie I. B., in Schmid’s Archiv für die Berggerichtsgeschichte Sach- sens, Altenburg 1829, in Sternberg's Geschichte der böhm. Bergwerke I. B., in Boczek's Codex Dip. III. Th. 41) Ein Exemplar der Iglauer Berg-Schöffensprüche in deutscher Sprache, auch das deutsche Iglauer Bergrecht genannt, auf Pergament geschrie- ben, wurde in Wagner’s Corpus juris metallici, Haselberger 41) In diesen Werken ist das Bergrecht allein abgedruckt, nur Dobner hat auch das Stadtrecht veröffentlicht, da diese Ausgabe noch Manches zu wünschen übrig lässt, so wurden die lateinischen Iglauer Stadt - und Bergrechte und das deutsche Bergrecht, d. i. die Urkunden A. B. u. C. in den von H. Chytil und mir herauszugebenden VII. B. des Codex Mor. A. d. H. diplom. gedruckt.
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10 Ursprung gemeiner Bergrechte und Voigts böhm. Münzgeschichte veröffentlicht. Eine der genannten lateinischen Urkunden, welche im Verzeichnisse sub Nr. 2 vorkommt und welche wir mit A bezeichnen wollen, ist undatirt, hat zwei Siegel, das grössere einseitige ist das Siegel des Markgrafen Premysl und das zweite kleinere ist das Doppelsiegel K. Wenzels; A ist wie wir später sehen werden, kürzer als B, diese hingegen (im Ver- zeichnisse sub Nr. 3) ist eine stark abweichende, erweiterte Abschrift von A, ohne Datum und mit dem dreieckigen Iglauer Stadtsiegel versehen. Nach Boczek fällt die Zeit der Bestätigung der Iglauer Stadt- und Bergrechte zwischen 1247 und 1249. Man war der Ansicht, dass die Urkunde A die Originalconfir- mationsurkunde aus jener Zeit sei und dass die Urkunde B, so wie die deutsche Iglauer Bergrechtsurkunde, (welche wir mit C bezeichnen), auch mit dem Stadtsiegel und ohne Datum, aus der Mitte des 13ten Jahrhunderts stammen. 42) Prüft man jedoch genauer diese Niederschriften, so wird man zugeben müssen, dass A und B nicht in der Mitte, sondern Ende des 13., vielleicht Anfangs des 14. und C aber zuverlässig in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts geschrie- ben wurden, dass man es daher bei A nicht mit der Original- bestätigungs-Urkunde Wenzels aus den J. 1247—1249, sondern mit einer später verfassten Abschrift zu thun habe, die durch das Anhängen des echten königlichen und markgräflichen Siegels für die Originalbestätigungs-Urkunde des Iglauer Stadt- und Bergrechts ausgegeben werden wollte. Es ist möglich, dass die Original-Urkunde in Verlust gerieth und dass die alten Iglauer eifersüchtig und stolz auf das Ansehen ihrer Rechte (d’Elvert Gesch. v. Iglau S. 31) sich gehütet haben, diesen Verlust bekannt zu machen, und als Ersatz dafür, einer übrigens unvollständigen Abschrift der Originalurkunde, die echten Siegeln Wenzels und Ottokars anhängten. Nebst dem Charakter der Schrift, sind noch andere Gründe vorhanden, welche dafür sprechen, dass A trotz der zwei Originalsiegeln nicht die Originalurkunde ist: da man auf der vordern Seite des Perga- 42) Zur Selbstbeurtheilung, haben wir das Facsimile der ersten Zeilen von A. B. C., diesem Bande beigelegt; diese Arbeit verdanken wir unse- rem Freunde Ritter v. Wolfskron.
10 Ursprung gemeiner Bergrechte und Voigts böhm. Münzgeschichte veröffentlicht. Eine der genannten lateinischen Urkunden, welche im Verzeichnisse sub Nr. 2 vorkommt und welche wir mit A bezeichnen wollen, ist undatirt, hat zwei Siegel, das grössere einseitige ist das Siegel des Markgrafen Premysl und das zweite kleinere ist das Doppelsiegel K. Wenzels; A ist wie wir später sehen werden, kürzer als B, diese hingegen (im Ver- zeichnisse sub Nr. 3) ist eine stark abweichende, erweiterte Abschrift von A, ohne Datum und mit dem dreieckigen Iglauer Stadtsiegel versehen. Nach Boczek fällt die Zeit der Bestätigung der Iglauer Stadt- und Bergrechte zwischen 1247 und 1249. Man war der Ansicht, dass die Urkunde A die Originalconfir- mationsurkunde aus jener Zeit sei und dass die Urkunde B, so wie die deutsche Iglauer Bergrechtsurkunde, (welche wir mit C bezeichnen), auch mit dem Stadtsiegel und ohne Datum, aus der Mitte des 13ten Jahrhunderts stammen. 42) Prüft man jedoch genauer diese Niederschriften, so wird man zugeben müssen, dass A und B nicht in der Mitte, sondern Ende des 13., vielleicht Anfangs des 14. und C aber zuverlässig in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts geschrie- ben wurden, dass man es daher bei A nicht mit der Original- bestätigungs-Urkunde Wenzels aus den J. 1247—1249, sondern mit einer später verfassten Abschrift zu thun habe, die durch das Anhängen des echten königlichen und markgräflichen Siegels für die Originalbestätigungs-Urkunde des Iglauer Stadt- und Bergrechts ausgegeben werden wollte. Es ist möglich, dass die Original-Urkunde in Verlust gerieth und dass die alten Iglauer eifersüchtig und stolz auf das Ansehen ihrer Rechte (d’Elvert Gesch. v. Iglau S. 31) sich gehütet haben, diesen Verlust bekannt zu machen, und als Ersatz dafür, einer übrigens unvollständigen Abschrift der Originalurkunde, die echten Siegeln Wenzels und Ottokars anhängten. Nebst dem Charakter der Schrift, sind noch andere Gründe vorhanden, welche dafür sprechen, dass A trotz der zwei Originalsiegeln nicht die Originalurkunde ist: da man auf der vordern Seite des Perga- 42) Zur Selbstbeurtheilung, haben wir das Facsimile der ersten Zeilen von A. B. C., diesem Bande beigelegt; diese Arbeit verdanken wir unse- rem Freunde Ritter v. Wolfskron.
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11 mentblattes keinen Raum mehr hatte, wurde die Urkunde auf der Rückseite fortgesetzt, ein Auskunftsmittel; welches in keiner mährischen Urkunde aus jener Zeit vorkommt; wenn es sich ereignete, dass der Schreiber auf einer (der vorderen) Seite des Blattes für den Gesammtinhalt keinen Raum mehr hatte, dann wurde die Fortsetzung auf ein zweites Pergament- blatt angebracht, und dieser Umstand im Texte ausdrücklich erwähnt, (Stadtrecht von Brünn auch vom K. Wenzel 1243, Boczek Cod. dip. III. S. 12—19). Nachdem der Text des Stadtrechtes in A bei dem Artikel de manipulis (inclusive) aufhört, wurde ein 3" breiter, leerer, linirter Raum aufgespart, worauf dann erst das Bergrecht beginnt; es war offenbar die Absicht, in den aufgesparten Raum noch eine Fortsetzung, allenfalls die fehlenden, aber in B vorkommenden sieben Artikel, de iure silvarum bis de die iudicii peremptorii, einzuschalten; in Originalurkunden jener Zeit waren ähnliche Carta-biancas nicht gebräuchlich, in einem solchen Falle wurde kein Raum auf eventuelle Einschaltungen erübrigt, sondern bei sich erge- benden Vermehrungen eine neue Urkunde ausgestellt. A und B haben weder Ausstellungsort noch Datum, sie brechen mit dem letzten Artikel ab, ohne den gewöhnlichen, bei Origina- lien vorkommenden Schlussformeln. Es wird ferner Wenzel in A rex bohemie et moravie genannt, einen so groben Fehler hätte sich der k. Schreiber nie zu Schulden kommen lassen, auch hätte dieser nie zugegeben, dass eine Urkunde, in welcher, wie bei A, ein ganzer Satz fehlt, der dann als Comment am untersten Ende des Blattes vorkommt, den Par- teien hinausgegeben werde. B ist vollständiger als A und scheint eine unter Autorität des Stadtrathes verfasste Niederschrift des Stadt- und Bergrech- tes zu sein, die ursprünglich zur Mittheilung an eine andere Stadt bestimmt war, aus gewissen Gründen jedoch zurückbe- halten wurde. C ist eine nicht in der Hälfte des 13., sondern wie schon das Facsimile zeigt, des 14. Jahrhunderts, in deutscher Sprache geschriebene Bergwerk-Ordnung (das sogenannte deutsche Iglauer Bergrecht). Auch diese Urkunde war wie B bestimmt. einer anderen Stadt mitgetheilt zu werden, was jedoch nicht geschehen konnte, da durch den Irrthum des Schreibers, un-
11 mentblattes keinen Raum mehr hatte, wurde die Urkunde auf der Rückseite fortgesetzt, ein Auskunftsmittel; welches in keiner mährischen Urkunde aus jener Zeit vorkommt; wenn es sich ereignete, dass der Schreiber auf einer (der vorderen) Seite des Blattes für den Gesammtinhalt keinen Raum mehr hatte, dann wurde die Fortsetzung auf ein zweites Pergament- blatt angebracht, und dieser Umstand im Texte ausdrücklich erwähnt, (Stadtrecht von Brünn auch vom K. Wenzel 1243, Boczek Cod. dip. III. S. 12—19). Nachdem der Text des Stadtrechtes in A bei dem Artikel de manipulis (inclusive) aufhört, wurde ein 3" breiter, leerer, linirter Raum aufgespart, worauf dann erst das Bergrecht beginnt; es war offenbar die Absicht, in den aufgesparten Raum noch eine Fortsetzung, allenfalls die fehlenden, aber in B vorkommenden sieben Artikel, de iure silvarum bis de die iudicii peremptorii, einzuschalten; in Originalurkunden jener Zeit waren ähnliche Carta-biancas nicht gebräuchlich, in einem solchen Falle wurde kein Raum auf eventuelle Einschaltungen erübrigt, sondern bei sich erge- benden Vermehrungen eine neue Urkunde ausgestellt. A und B haben weder Ausstellungsort noch Datum, sie brechen mit dem letzten Artikel ab, ohne den gewöhnlichen, bei Origina- lien vorkommenden Schlussformeln. Es wird ferner Wenzel in A rex bohemie et moravie genannt, einen so groben Fehler hätte sich der k. Schreiber nie zu Schulden kommen lassen, auch hätte dieser nie zugegeben, dass eine Urkunde, in welcher, wie bei A, ein ganzer Satz fehlt, der dann als Comment am untersten Ende des Blattes vorkommt, den Par- teien hinausgegeben werde. B ist vollständiger als A und scheint eine unter Autorität des Stadtrathes verfasste Niederschrift des Stadt- und Bergrech- tes zu sein, die ursprünglich zur Mittheilung an eine andere Stadt bestimmt war, aus gewissen Gründen jedoch zurückbe- halten wurde. C ist eine nicht in der Hälfte des 13., sondern wie schon das Facsimile zeigt, des 14. Jahrhunderts, in deutscher Sprache geschriebene Bergwerk-Ordnung (das sogenannte deutsche Iglauer Bergrecht). Auch diese Urkunde war wie B bestimmt. einer anderen Stadt mitgetheilt zu werden, was jedoch nicht geschehen konnte, da durch den Irrthum des Schreibers, un-
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12 mittelbar nach dem „zweiten Recht von den Hüthen“ die Schlussformel dieser Berg-Ordnung „uber alle die reht die hie beshriben sint" &c. angebracht wurde, worauf unmittelbar das "dritte und vierte Recht von den Hüthen" fortgesetzt wird. Als der Schreiber seinen Irrthum wahrnahm, unterliess er das Abschreiben der weiteren 12 Capitel, von dem „fünften Rechte der Hüthen" bis zum zweiten Rechte "vom Pfande". Es war natürlich, dass eine derlei verdorbene Urkunde, ohne dem An- sehen der Schöffen zu schaden, nicht hinausgegeben wurde, und daher im Archive zurückblieb. Dass diese mit dem Iglauer Stadtsiegel versehene Urkunde zur Mittheilung an eine andere Stadt bestimmt war, geht daraus hervor, dass deren Inhalt, d. i. die Bergwerkordnung, sich in der ältesten Rechtshand- schrift des Brünner Stadtarchivs S. I. MS., vom Ende des 13. Jahrhunderts bis c. c. 1331, (beschrieben bei Rössler's Brünner Stadtrecht, S. CXXIX), mit den fehlenden oberwähn- ten 12 Capiteln, S. 203 a, 209 a, vollständig vorfindet, offenbar kam dieselbe nach Brünn durch eine von den Iglauer Schöffen gemachte Mittheilung. Ich glaube, dass durch diese Erörterung Dobner's Ansicht über das deutsche Iglauer Bergrecht: Mon. T. IV. S. 200, eine Modification erleiden dürfte. — Da sich für die Zeit der Ausstellung der Urkunde C und ihrer Niederschrift mit Genauigkeit nichts anführen lässt, wurde dieselbe im Ver- zeichnisse nicht angeführt. Es sei mir nur noch erlaubt zu bemerken, dass alle in den Urkunden vorkommenden Personen und Ortsnamen, in unseren Verzeichnissen aufgenommen wurden, und dass einzelne Inhaltsangaben nur desshalb dunkel und unvollständig erschei- nen, weil die betreffende Urkunde selbst nicht genug deutlich und ausführlich war. P. Ritter v. Chlumecky.
12 mittelbar nach dem „zweiten Recht von den Hüthen“ die Schlussformel dieser Berg-Ordnung „uber alle die reht die hie beshriben sint" &c. angebracht wurde, worauf unmittelbar das "dritte und vierte Recht von den Hüthen" fortgesetzt wird. Als der Schreiber seinen Irrthum wahrnahm, unterliess er das Abschreiben der weiteren 12 Capitel, von dem „fünften Rechte der Hüthen" bis zum zweiten Rechte "vom Pfande". Es war natürlich, dass eine derlei verdorbene Urkunde, ohne dem An- sehen der Schöffen zu schaden, nicht hinausgegeben wurde, und daher im Archive zurückblieb. Dass diese mit dem Iglauer Stadtsiegel versehene Urkunde zur Mittheilung an eine andere Stadt bestimmt war, geht daraus hervor, dass deren Inhalt, d. i. die Bergwerkordnung, sich in der ältesten Rechtshand- schrift des Brünner Stadtarchivs S. I. MS., vom Ende des 13. Jahrhunderts bis c. c. 1331, (beschrieben bei Rössler's Brünner Stadtrecht, S. CXXIX), mit den fehlenden oberwähn- ten 12 Capiteln, S. 203 a, 209 a, vollständig vorfindet, offenbar kam dieselbe nach Brünn durch eine von den Iglauer Schöffen gemachte Mittheilung. Ich glaube, dass durch diese Erörterung Dobner's Ansicht über das deutsche Iglauer Bergrecht: Mon. T. IV. S. 200, eine Modification erleiden dürfte. — Da sich für die Zeit der Ausstellung der Urkunde C und ihrer Niederschrift mit Genauigkeit nichts anführen lässt, wurde dieselbe im Ver- zeichnisse nicht angeführt. Es sei mir nur noch erlaubt zu bemerken, dass alle in den Urkunden vorkommenden Personen und Ortsnamen, in unseren Verzeichnissen aufgenommen wurden, und dass einzelne Inhaltsangaben nur desshalb dunkel und unvollständig erschei- nen, weil die betreffende Urkunde selbst nicht genug deutlich und ausführlich war. P. Ritter v. Chlumecky.
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Verzeichniss der Urkunden des Iglauer Stadtarchivs. * 2 3 4 5 6 1234 bis 1258 o. D. 1247 bis 1249 1247 bis 1249 1269 4. Juli 1270 12. Jän. 1272 3. Jän. o. O. Arnold, Abt von Trebitsch... Bertold, Quar- dian der Minoriten in Iglau, und Bernhard, Prior der Dominikaner daselbst, vidimiren die ihnen durch den Seelauer Abt Marsilius vorgezeigten Privilegien des Seelauer Klosters in Betreff der Kirchen zu Iglau und Humpoletz. o. O. König Wenzel von Böhmen und sein Sohn Pře- mysl, Markgraf von Mähren, bestätigen die Stadt- und Bergrechte der Stadt Iglau. Mit den Siegeln dieser Fürsten. (Sternberg, Umrisse einer Geschichte der böhm. Bergwerke. Urkundenbuch Nr. 8, S. 11—14. Boczek Codex Dipl. et Epist. Moraviæ. III. B. S. 117, in beiden nur das Bergrecht.) o. O. Ein zweites vom ersten abweichendes vollstän- digeres Exemplar der Iglauer Stadt- und Bergrechte, mit dem Stadtsiegel. (Dobner Monumenta T. IV. S. 205. Peithner, Versuch über die Geschichte der böhm. mähr. Bergwerke 1780. Jura primæva Mo- raviæe 1781. A. Sterly, Gesch. der Stadt Iglau. MS. im Franzens-Museum und im Iglauer Stadtarchive. I. Th. Anhang. Sternberg, a. a. O. S. 15. Boczek, a. a. O. S. 120.) Brünn. König Otakar ertheilt der Stadt Iglau das bisher der Stadt Deutsch-Brod zustehende Nieder- lagsrecht. Datum IV. Nonas Julii. (Boczek a. a. O. IV. S. 27. Sterly a. a. O. Urkunden Numr. IX.) Iglau. König Otakar gibt den Bürgern der Stadt Iglau das Recht nach Willkühr Häuser zu bauen und die zum Nachtheile der Stadt erbauten Häuser zu zerstören. Neue Häuser dürfen überhaupt nur mit Bewilligung der Bürgerschaft aufgeführt werden. Dat. prid. Idus Januarii. (Boczek a. a. O. S. 41. Sterly a. a. O. Nr. X.) Prag. König Otakar ertheilt der Stadt Iglau das „Seiphenlehen" und das Bergrecht in „Awsk. Dat. III. Nonas Januarii. (Sternberg a. a. O. S. 27. Boczek a. a. O. S. 88. Sterly a. a. O. Nr. XI.)
Verzeichniss der Urkunden des Iglauer Stadtarchivs. * 2 3 4 5 6 1234 bis 1258 o. D. 1247 bis 1249 1247 bis 1249 1269 4. Juli 1270 12. Jän. 1272 3. Jän. o. O. Arnold, Abt von Trebitsch... Bertold, Quar- dian der Minoriten in Iglau, und Bernhard, Prior der Dominikaner daselbst, vidimiren die ihnen durch den Seelauer Abt Marsilius vorgezeigten Privilegien des Seelauer Klosters in Betreff der Kirchen zu Iglau und Humpoletz. o. O. König Wenzel von Böhmen und sein Sohn Pře- mysl, Markgraf von Mähren, bestätigen die Stadt- und Bergrechte der Stadt Iglau. Mit den Siegeln dieser Fürsten. (Sternberg, Umrisse einer Geschichte der böhm. Bergwerke. Urkundenbuch Nr. 8, S. 11—14. Boczek Codex Dipl. et Epist. Moraviæ. III. B. S. 117, in beiden nur das Bergrecht.) o. O. Ein zweites vom ersten abweichendes vollstän- digeres Exemplar der Iglauer Stadt- und Bergrechte, mit dem Stadtsiegel. (Dobner Monumenta T. IV. S. 205. Peithner, Versuch über die Geschichte der böhm. mähr. Bergwerke 1780. Jura primæva Mo- raviæe 1781. A. Sterly, Gesch. der Stadt Iglau. MS. im Franzens-Museum und im Iglauer Stadtarchive. I. Th. Anhang. Sternberg, a. a. O. S. 15. Boczek, a. a. O. S. 120.) Brünn. König Otakar ertheilt der Stadt Iglau das bisher der Stadt Deutsch-Brod zustehende Nieder- lagsrecht. Datum IV. Nonas Julii. (Boczek a. a. O. IV. S. 27. Sterly a. a. O. Urkunden Numr. IX.) Iglau. König Otakar gibt den Bürgern der Stadt Iglau das Recht nach Willkühr Häuser zu bauen und die zum Nachtheile der Stadt erbauten Häuser zu zerstören. Neue Häuser dürfen überhaupt nur mit Bewilligung der Bürgerschaft aufgeführt werden. Dat. prid. Idus Januarii. (Boczek a. a. O. S. 41. Sterly a. a. O. Nr. X.) Prag. König Otakar ertheilt der Stadt Iglau das „Seiphenlehen" und das Bergrecht in „Awsk. Dat. III. Nonas Januarii. (Sternberg a. a. O. S. 27. Boczek a. a. O. S. 88. Sterly a. a. O. Nr. XI.)
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14 Iglauer Stadtarchiv. *9 *10 *11 12 13 *14 1272 3. Jän. 1275 30. Spt. 1278 Spt. 1278 Oct. 1288 27. Jän. 1303 5. Jän. 1313 5. Juni 1315 29. März Prag. Urkunde gleichen Inhalts. Nach einem Vidi- mus v. J. 1537. Brünn. König Otakar verleiht dem Jaroš, Sohne des Eberhard, ehemals Münzmeisters in Böhmen und dem Hartmund, Eidam des Heinrich Weiss, Bürger in Iglau, dann dem Eberhard, Bruder des Caslauer Bürgers, genannt Bischof, die Schmelzhütte und Münze in Iglau. Datum pridie Kal. Octobris. (Boczek a. a. O. IV. S. 163. Sternberg a. a. O. S. 29.) Eybenschitz. K. Rudolph bestätigt die alten Berg- rechte der Stadt Iglau. (Boczek T. V. S. 265.) Iglau. Der Iglauer Stadtrath verpflichtet sich zu ewiger Treue und Gehorsam gegen K. Rudolph, verpfändet dafür das Hab und Gut der Bürger und unterwirft sich der Gerichtsbarkeit des Olmützer Bi- schofs. (Boczek, Mähren unter Rudolph I. Prag 1835. S. 54. Boczek, Codex T. V. S. 267 und Bodmann Codex epist. Rudolph. S. 54.) Der Iglauer Stadtrath spricht dem Seelauer Abte Jakob den zwischen Popowitz und Wolframs gele- genen Wald zu. Dat. VI. Kal. Februarii. (Boczek, a. a. O. IV. S. 343. Sterly a. a. O. Nr. V.) o. O. Abt Th. . . . . von Seelau ermächtigt den Eber- hard, Bürger von Iglau, Simonsdorf zu colonisiren und überlässt demselben das dortige Erbgericht. Dat. in vigilia Epiphaniæ. (Boczek a. a. O. V. S. 149.) Prag. Raimund von Lichtenburg verpfändet dem Jacob und Radimir das Dorf Hiboltsdorf um 300 Mark Groschen. Dat. Nonis Junii. (Chlumecky & Chytil Codex dipl. & ep. Mor. T. VI. S. 51.) Prag. Johann, König von Böhmen bestätigt einen zwischen Conrad de Lapide, Luso de Pulcro Monte, und Heinrich Rothermel geschlossenen Vertrag, wo- durch dem letzteren für die in zwei Stollen zu errichtende Wasserkunst ein Erbzins von 2 Mark wöchentlich zugesichert wird. Dat. IV. Kal. Aprilis. (Chlum. & Chyt. a. a. O. VI. S. 65. Sternberg a. a. O. S. 66.) Brünn. König Johann befreit die Iglauer Bürger von den Steuern, die für ihre ausserhalb der Stadtmauern liegende Güter zu zahlen waren, dann auch von den weiters zu entrichtenden dritt- 7 8 15 1323 5. Spt.
14 Iglauer Stadtarchiv. *9 *10 *11 12 13 *14 1272 3. Jän. 1275 30. Spt. 1278 Spt. 1278 Oct. 1288 27. Jän. 1303 5. Jän. 1313 5. Juni 1315 29. März Prag. Urkunde gleichen Inhalts. Nach einem Vidi- mus v. J. 1537. Brünn. König Otakar verleiht dem Jaroš, Sohne des Eberhard, ehemals Münzmeisters in Böhmen und dem Hartmund, Eidam des Heinrich Weiss, Bürger in Iglau, dann dem Eberhard, Bruder des Caslauer Bürgers, genannt Bischof, die Schmelzhütte und Münze in Iglau. Datum pridie Kal. Octobris. (Boczek a. a. O. IV. S. 163. Sternberg a. a. O. S. 29.) Eybenschitz. K. Rudolph bestätigt die alten Berg- rechte der Stadt Iglau. (Boczek T. V. S. 265.) Iglau. Der Iglauer Stadtrath verpflichtet sich zu ewiger Treue und Gehorsam gegen K. Rudolph, verpfändet dafür das Hab und Gut der Bürger und unterwirft sich der Gerichtsbarkeit des Olmützer Bi- schofs. (Boczek, Mähren unter Rudolph I. Prag 1835. S. 54. Boczek, Codex T. V. S. 267 und Bodmann Codex epist. Rudolph. S. 54.) Der Iglauer Stadtrath spricht dem Seelauer Abte Jakob den zwischen Popowitz und Wolframs gele- genen Wald zu. Dat. VI. Kal. Februarii. (Boczek, a. a. O. IV. S. 343. Sterly a. a. O. Nr. V.) o. O. Abt Th. . . . . von Seelau ermächtigt den Eber- hard, Bürger von Iglau, Simonsdorf zu colonisiren und überlässt demselben das dortige Erbgericht. Dat. in vigilia Epiphaniæ. (Boczek a. a. O. V. S. 149.) Prag. Raimund von Lichtenburg verpfändet dem Jacob und Radimir das Dorf Hiboltsdorf um 300 Mark Groschen. Dat. Nonis Junii. (Chlumecky & Chytil Codex dipl. & ep. Mor. T. VI. S. 51.) Prag. Johann, König von Böhmen bestätigt einen zwischen Conrad de Lapide, Luso de Pulcro Monte, und Heinrich Rothermel geschlossenen Vertrag, wo- durch dem letzteren für die in zwei Stollen zu errichtende Wasserkunst ein Erbzins von 2 Mark wöchentlich zugesichert wird. Dat. IV. Kal. Aprilis. (Chlum. & Chyt. a. a. O. VI. S. 65. Sternberg a. a. O. S. 66.) Brünn. König Johann befreit die Iglauer Bürger von den Steuern, die für ihre ausserhalb der Stadtmauern liegende Güter zu zahlen waren, dann auch von den weiters zu entrichtenden dritt- 7 8 15 1323 5. Spt.
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Iglauer Stadtarchiv. 15 16 17 18 19 20 21 22 1324 9. Mai 1325 7. Mai 1327 13. Juni 1331 23. Aug. 1334 7. Mai 1335 16. Sep. 1335 24. Oct. halb Mark Zinsen, damit diese zum Nutzen der Stadt verwendet werden. Dat. Nonis Septembris. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 177. Sterly a. a. O. Nr. XII.) Trier. König Johann verordnet, dass die Salzver- käufer das nach Iglau gebrachte Salz künftig bloss den Iglauer Bürgern verkaufen dürfen. Dat. VII. Idus Mai. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 196. Sterly Nr. XIII.) Prag. König Johann gestattet den Bürgern der Stadt Iglau ihren Jahrmarkt zwischen Maria Geburt und Michaeli zu verlegen. Dat. Nonis Maji. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 225. Sterly Nr. XIV.) glau. Recognitions-Urkunde der Iglauer Geschwor- nen über das den Eltern der Witwe des Iglauer Bürgers Schober zustehende Patronatsrecht der Kirche in Wilenz. Dat. Idibus Junii. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 268.) Tauss. König Johann befreit die Iglauer Bürger von der Zahlung der Mauth in Böhmen und Mäh- ren und ermächtigt sie, Edelleute, Wladyken und andere Personen, welche ihnen schulden, vor das Iglauer landesfürstliche Gericht vorzuladen. Dat. in vigilia b. Bartholomai. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 326. Sterly Nr. XVI.) glau. Wilhelm von Landstein, Landesunterkäm- merer von Böhmen, schlichtet auf Befell des Mark- grafen Carl, die Streitigkeiten zwischen den Ge- schwornen und der Bürgerschaft von Iglau. Dat. Sab. post. ascensionem domini. o. O. Peter Schober, Notar in Kuttenberg, erkauft 7 Lahne in Wilenz und übergibt sie nebst den dort schon früher besessenen 10 Lahnen, seiner Mutter zum lebenslänglichen Genusse. Dat. an St. Lud- millentag. Brünn. König Johann befiehlt, dass die von Räubern gefangenen Iglauer nicht wie bisher mit eigenem oder ihrer Verwandten Vermögen, oder gar mit Stadt- geldern ausgelöst werden dürfen, damit diesen Räu- bern aller Anlass benommen werde, die Iglauer wegen Erpressung von Lösegeldern aufzufangen. Dat. Fer. III. ante Sim. & Jud. Apost. (Hormayer's Taschenbuch 1830, S. 186. Sterly Nr. XVII.)
Iglauer Stadtarchiv. 15 16 17 18 19 20 21 22 1324 9. Mai 1325 7. Mai 1327 13. Juni 1331 23. Aug. 1334 7. Mai 1335 16. Sep. 1335 24. Oct. halb Mark Zinsen, damit diese zum Nutzen der Stadt verwendet werden. Dat. Nonis Septembris. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 177. Sterly a. a. O. Nr. XII.) Trier. König Johann verordnet, dass die Salzver- käufer das nach Iglau gebrachte Salz künftig bloss den Iglauer Bürgern verkaufen dürfen. Dat. VII. Idus Mai. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 196. Sterly Nr. XIII.) Prag. König Johann gestattet den Bürgern der Stadt Iglau ihren Jahrmarkt zwischen Maria Geburt und Michaeli zu verlegen. Dat. Nonis Maji. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 225. Sterly Nr. XIV.) glau. Recognitions-Urkunde der Iglauer Geschwor- nen über das den Eltern der Witwe des Iglauer Bürgers Schober zustehende Patronatsrecht der Kirche in Wilenz. Dat. Idibus Junii. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 268.) Tauss. König Johann befreit die Iglauer Bürger von der Zahlung der Mauth in Böhmen und Mäh- ren und ermächtigt sie, Edelleute, Wladyken und andere Personen, welche ihnen schulden, vor das Iglauer landesfürstliche Gericht vorzuladen. Dat. in vigilia b. Bartholomai. (Chlum. & Chyt. a. a. O. S. 326. Sterly Nr. XVI.) glau. Wilhelm von Landstein, Landesunterkäm- merer von Böhmen, schlichtet auf Befell des Mark- grafen Carl, die Streitigkeiten zwischen den Ge- schwornen und der Bürgerschaft von Iglau. Dat. Sab. post. ascensionem domini. o. O. Peter Schober, Notar in Kuttenberg, erkauft 7 Lahne in Wilenz und übergibt sie nebst den dort schon früher besessenen 10 Lahnen, seiner Mutter zum lebenslänglichen Genusse. Dat. an St. Lud- millentag. Brünn. König Johann befiehlt, dass die von Räubern gefangenen Iglauer nicht wie bisher mit eigenem oder ihrer Verwandten Vermögen, oder gar mit Stadt- geldern ausgelöst werden dürfen, damit diesen Räu- bern aller Anlass benommen werde, die Iglauer wegen Erpressung von Lösegeldern aufzufangen. Dat. Fer. III. ante Sim. & Jud. Apost. (Hormayer's Taschenbuch 1830, S. 186. Sterly Nr. XVII.)
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16 Iglauer Stadtarchiv. †23 *24 1336 31. März bis 6. Apr. 1336 7. Apr. Iglau. Conrad, Herr auf Wilenz, überlässt den Bauern dieses Dorfes Felder, Hutweiden und Wiesen, gegen einen Jahreszins, Dat. in der Osterwoche. *25 26 27 28 29 1340 bis 1346 6. Juli 1345 14. Apr. 1345 22. Aug. 1345 25. Aug. 1347 21. Nov. Die Iglauer Geschwornen bestätigen, dass der Mit- bürger Conrad Gallicus seine, im Dorfe Wilenz ererbten Güter den dortigen Einwohnern überlassen hat. Dat. in octava Paschæ. Prag. Carl, Markgraf von Mähren, befiehlt dem Bohuš von Steiric dahin zu wirken, dass seine Leute die zur Pflasterung der Stadt Iglau bewil- ligte Mauth zahlen, und dass die Iglauer in Pirnitz hinsichtlich der Mauth nicht überhalten werden dürfen. Dat. in octava Petri & Pauli. Recognitions-Urkunden der Iglauer Geschwornen, dass des Seidlin Hertwicks Witwe Kunegund am Hofe des Gotzlin in Gossau 99 Groschen an Zin- sungen zu Recht habe. Dat. Fer. V. post Domi- nicam Miser. Prag. Carl, Markgraf von Mähren, bestätiget das Otakarische Privilegium, nach welchem den Iglauer Bürgern das Silberbergwerk Usk ob dem Flusse Losnitz verliehen wurde, belehnt sie mit allem Bergwerk im Umkreise von 4 Meilen, und speciell mit den Goldgruben in Schiken, und erhebt das Iglauer Berggericht zum Bergoberhof für Böhmen. Dat. in oct. assumt B. M. V. (Nr. 6 dieses Ver- zeichnisses, Sternberg a. a. O. S. 85. Sterly Nr. XVIII.) Prag. Carl, Markgraf von Mähren, befiehlt den Iglauern, alle Juden, die sich in Iglau ansässig machen wollten, aufzunehmen, und befreit diese von der Verbindung mit anderen mährischen Juden- Gemeinden, besonders mit jener zu Brünn. Dat. Fer. V. post b. Bartholomaei. (Sterly Nr. XIX.) Nürnberg. Carl König von Böhmen bestätigt alle Privilegien und Freiheiten der Stadt Iglau, die sie von früheren Königen und Markgrafen erhalten hat. Dat. XI. Kal. Decemb. Prag. König Carl verkündet den Iglauern, dass Jedermann verpflichtet sey, den Poprawconen bei Verfolgung von Vagabunden und Landstreichern 30 1348 3. Mai
16 Iglauer Stadtarchiv. †23 *24 1336 31. März bis 6. Apr. 1336 7. Apr. Iglau. Conrad, Herr auf Wilenz, überlässt den Bauern dieses Dorfes Felder, Hutweiden und Wiesen, gegen einen Jahreszins, Dat. in der Osterwoche. *25 26 27 28 29 1340 bis 1346 6. Juli 1345 14. Apr. 1345 22. Aug. 1345 25. Aug. 1347 21. Nov. Die Iglauer Geschwornen bestätigen, dass der Mit- bürger Conrad Gallicus seine, im Dorfe Wilenz ererbten Güter den dortigen Einwohnern überlassen hat. Dat. in octava Paschæ. Prag. Carl, Markgraf von Mähren, befiehlt dem Bohuš von Steiric dahin zu wirken, dass seine Leute die zur Pflasterung der Stadt Iglau bewil- ligte Mauth zahlen, und dass die Iglauer in Pirnitz hinsichtlich der Mauth nicht überhalten werden dürfen. Dat. in octava Petri & Pauli. Recognitions-Urkunden der Iglauer Geschwornen, dass des Seidlin Hertwicks Witwe Kunegund am Hofe des Gotzlin in Gossau 99 Groschen an Zin- sungen zu Recht habe. Dat. Fer. V. post Domi- nicam Miser. Prag. Carl, Markgraf von Mähren, bestätiget das Otakarische Privilegium, nach welchem den Iglauer Bürgern das Silberbergwerk Usk ob dem Flusse Losnitz verliehen wurde, belehnt sie mit allem Bergwerk im Umkreise von 4 Meilen, und speciell mit den Goldgruben in Schiken, und erhebt das Iglauer Berggericht zum Bergoberhof für Böhmen. Dat. in oct. assumt B. M. V. (Nr. 6 dieses Ver- zeichnisses, Sternberg a. a. O. S. 85. Sterly Nr. XVIII.) Prag. Carl, Markgraf von Mähren, befiehlt den Iglauern, alle Juden, die sich in Iglau ansässig machen wollten, aufzunehmen, und befreit diese von der Verbindung mit anderen mährischen Juden- Gemeinden, besonders mit jener zu Brünn. Dat. Fer. V. post b. Bartholomaei. (Sterly Nr. XIX.) Nürnberg. Carl König von Böhmen bestätigt alle Privilegien und Freiheiten der Stadt Iglau, die sie von früheren Königen und Markgrafen erhalten hat. Dat. XI. Kal. Decemb. Prag. König Carl verkündet den Iglauern, dass Jedermann verpflichtet sey, den Poprawconen bei Verfolgung von Vagabunden und Landstreichern 30 1348 3. Mai
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Iglauer Stadtarchiv. 17 31 32 33 34 35 36 1349 19. Mai 1351 12. Juni 1350 20. Juni 1353 2. Juni 1355 16. Juni 1356 25. Jän. beizustehen. Die Wirthe in den Dorfschaften dürfen nicht selbst bräuen, sondern müssen das Bier von den Brauern in den nächsten Städten oder Markt- Flecken abnehmen. Dat. Sab. ante Miseric. (Hor- mayer a. a. O. S. 188. Sterly Nr. XX.) Brünn. K. Carl fordert die Städte Kuttenberg, Časlau und Kolin auf, die Stadt Iglau zur besseren Wah- rung des Friedens in ihren Bund aufzunehmen. Dat. Fer. III. ante assum. Dom. (Hormayer a. a. O. S. 190. Sterly Nr. XXIX.) o. O. Johann, Markgraf von Mähren, fordert die Stadt Iglau auf, die herumliegenden befestigten Orte, Kastelle und Schlösser, in welchen sich Räuber und Mörder aufhalten, zu zerstören. Dat. D. S. Trinitatis, (Hormayer a. a. O. S. 199. Sterly, Nr. XXIV.) Prag. Markgraf Johann gestattet der Stadt Iglau, Güter von Edelleuten und Wladyken kaufen zu dürfen, beim Verkauf solcher Güter soll das Vor- kaufsrecht den Iglauer Bürgern zustehen. Dat. Fer. II. infra octav. corpor. Christ. (Sterly Nr. XXVII.) Brünn. Markgraf Johann erlässt der Stadt Iglan alle Abgaben auf 5 Jahre, damit dieselbe nach der Verwüstung durch eine Feuersbrunst leichter wieder aufgebaut werden könne. Dat. Dom. Resp. (Sterly Nr. XXVIII.) Brünn. Markgraf Johann ertheilt der Stadt Iglau zur Verbesserung der Wege und der Brücken um die Stadt das Recht, eine Wagen- und Pferdemauth zu errichten. Dat. in Crastina St. Viti. (Hormayer, a. a. O. S. 192.) Brünn. Markgraf Johann ertheilt den Bürgern der Stadt Iglau das Recht, die den Kirchen und Klö- stern daselbst vermachten unbeweglichen Güter wieder einzulösen; kein Bürger soll vor ein geist- liches Gericht geladen werden, der nicht vorher bei dem Stadtgericht von Iglau sein Recht gesucht hat ; auch soll ein Fremder, welcher Iglauer Bür- ger werden will, von Niemanden daran gehindert werden. Dat. in die Conv. St. Pauli. (Hormayer a. a. O. S. 194. Sterly Nr. XXX.) Brünn. Markgraf Johann restituirt auf Fürsprache seines Bruders K. Carl IV. und vieler Bischöfe dem Kuttenberger Notar Peter Schober, den Besitz † 37 1358 16. Mai
Iglauer Stadtarchiv. 17 31 32 33 34 35 36 1349 19. Mai 1351 12. Juni 1350 20. Juni 1353 2. Juni 1355 16. Juni 1356 25. Jän. beizustehen. Die Wirthe in den Dorfschaften dürfen nicht selbst bräuen, sondern müssen das Bier von den Brauern in den nächsten Städten oder Markt- Flecken abnehmen. Dat. Sab. ante Miseric. (Hor- mayer a. a. O. S. 188. Sterly Nr. XX.) Brünn. K. Carl fordert die Städte Kuttenberg, Časlau und Kolin auf, die Stadt Iglau zur besseren Wah- rung des Friedens in ihren Bund aufzunehmen. Dat. Fer. III. ante assum. Dom. (Hormayer a. a. O. S. 190. Sterly Nr. XXIX.) o. O. Johann, Markgraf von Mähren, fordert die Stadt Iglau auf, die herumliegenden befestigten Orte, Kastelle und Schlösser, in welchen sich Räuber und Mörder aufhalten, zu zerstören. Dat. D. S. Trinitatis, (Hormayer a. a. O. S. 199. Sterly, Nr. XXIV.) Prag. Markgraf Johann gestattet der Stadt Iglau, Güter von Edelleuten und Wladyken kaufen zu dürfen, beim Verkauf solcher Güter soll das Vor- kaufsrecht den Iglauer Bürgern zustehen. Dat. Fer. II. infra octav. corpor. Christ. (Sterly Nr. XXVII.) Brünn. Markgraf Johann erlässt der Stadt Iglan alle Abgaben auf 5 Jahre, damit dieselbe nach der Verwüstung durch eine Feuersbrunst leichter wieder aufgebaut werden könne. Dat. Dom. Resp. (Sterly Nr. XXVIII.) Brünn. Markgraf Johann ertheilt der Stadt Iglau zur Verbesserung der Wege und der Brücken um die Stadt das Recht, eine Wagen- und Pferdemauth zu errichten. Dat. in Crastina St. Viti. (Hormayer, a. a. O. S. 192.) Brünn. Markgraf Johann ertheilt den Bürgern der Stadt Iglau das Recht, die den Kirchen und Klö- stern daselbst vermachten unbeweglichen Güter wieder einzulösen; kein Bürger soll vor ein geist- liches Gericht geladen werden, der nicht vorher bei dem Stadtgericht von Iglau sein Recht gesucht hat ; auch soll ein Fremder, welcher Iglauer Bür- ger werden will, von Niemanden daran gehindert werden. Dat. in die Conv. St. Pauli. (Hormayer a. a. O. S. 194. Sterly Nr. XXX.) Brünn. Markgraf Johann restituirt auf Fürsprache seines Bruders K. Carl IV. und vieler Bischöfe dem Kuttenberger Notar Peter Schober, den Besitz † 37 1358 16. Mai
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18 Iglauer Stadtarchiv. 139 40 +41 *42 43 *44 *45 1358 19. Spt. 1359 13. Mai 1359 27. Mai 1363 18. Nov. 1365 6. Juli 1370 31. Jän. 1374 5. Jän. 1374 19. März des Dorfes Wilenz mit dem Patronate der dorti- gen Kirche. Dat. Fer. IV. infra octavam Ascensionis. o. O. Das Stift Sedlec verkauft dem Theodorich Bischof v. Minden das Dorf Stanitz für das durch ihn gestiftete Cisterzienser-Kloster Skalic. Dat. in die St. Arnulphi. o. O. Ješek von Střižau verpfändet seinen Hof im Dorfe Ostřetin. Dat. in Fest. invent. St. Crucis. Prag. Kaiser Carl bestätigt die vom Könige Wen- zel und vom Markgrafen Premysl der Stadt Iglau ertheilten Stadt� und Bergrechte. Dat. VI. Cal. Junii, (Hormayer a. a. O. S. 196. Sterly Nr. XXII.) o. O. Peter Schober, Notar zu Kuttenberg, verkauft das Dorf Wilenz sammt Zubehör den Brüdern Vogl und der Margareta Schönmelzer um 144 Schock Prager Groschen. Dat. Vigilia Elisabet. Prag. K. Carl befiehlt den Pirnitzern in Iglau die Mauth zu zahlen. Dat. Oct. S. S. Pet. & Paul. Prag. Kaiser Carl befreit die Iglauer von der Pflastermauth in Deutsch-Brod, Dat. ult. Januarii. (Hormayer. a. a. O. S. 196. Šterly Nr. XXI.) Iglau. Vergleich zwischen Johann von Pilgram, Richter, Myxo Vogel, Bürgermeister, Andreas Feg- pank, Nicolaus Kleynschmid, Frenzlin Schönmel- zer, Heynlin Vilgeb, Nicolaus Kaschow, Michael Woschenpandl, Fridlin Kutler, Kunczelin Pluntler, Kunczo Herl, Nicolaus Pay und Albert Molk, Bür- ger und Geschworne von Iglau, und dem See- lauer Conventualen und Pfarrer Jacob, nach welchem das Praesentationsrecht zur Besetzung der Lehrer- stelle an der Stadtschule, nach dem Tode des dermaligen Rectors und Stadtnotars Nicolaus, dem jeweiligen Stadtpfarrer gebühren soll. Dat. Vorabend der h. 3 Könige. Prag. Wenzel, König von Böhmen, versichert der Agnes, Gemahlin Jodok's, Markgrafen von Mäh- ren, und Schwester Ladislaus, Herzogs von Opeln die Morgengabe und Wiederlage. Dat. XIV. Kal. Aprilis. Iglau. Johann Vogel, Iglauer Bürger, verkauft seinem Richter in Bradles, Johann Holzvogel, das dortige Gericht mit der Bedingung, dass letzterer 38 46 1374 18. Mai
18 Iglauer Stadtarchiv. 139 40 +41 *42 43 *44 *45 1358 19. Spt. 1359 13. Mai 1359 27. Mai 1363 18. Nov. 1365 6. Juli 1370 31. Jän. 1374 5. Jän. 1374 19. März des Dorfes Wilenz mit dem Patronate der dorti- gen Kirche. Dat. Fer. IV. infra octavam Ascensionis. o. O. Das Stift Sedlec verkauft dem Theodorich Bischof v. Minden das Dorf Stanitz für das durch ihn gestiftete Cisterzienser-Kloster Skalic. Dat. in die St. Arnulphi. o. O. Ješek von Střižau verpfändet seinen Hof im Dorfe Ostřetin. Dat. in Fest. invent. St. Crucis. Prag. Kaiser Carl bestätigt die vom Könige Wen- zel und vom Markgrafen Premysl der Stadt Iglau ertheilten Stadt� und Bergrechte. Dat. VI. Cal. Junii, (Hormayer a. a. O. S. 196. Sterly Nr. XXII.) o. O. Peter Schober, Notar zu Kuttenberg, verkauft das Dorf Wilenz sammt Zubehör den Brüdern Vogl und der Margareta Schönmelzer um 144 Schock Prager Groschen. Dat. Vigilia Elisabet. Prag. K. Carl befiehlt den Pirnitzern in Iglau die Mauth zu zahlen. Dat. Oct. S. S. Pet. & Paul. Prag. Kaiser Carl befreit die Iglauer von der Pflastermauth in Deutsch-Brod, Dat. ult. Januarii. (Hormayer. a. a. O. S. 196. Šterly Nr. XXI.) Iglau. Vergleich zwischen Johann von Pilgram, Richter, Myxo Vogel, Bürgermeister, Andreas Feg- pank, Nicolaus Kleynschmid, Frenzlin Schönmel- zer, Heynlin Vilgeb, Nicolaus Kaschow, Michael Woschenpandl, Fridlin Kutler, Kunczelin Pluntler, Kunczo Herl, Nicolaus Pay und Albert Molk, Bür- ger und Geschworne von Iglau, und dem See- lauer Conventualen und Pfarrer Jacob, nach welchem das Praesentationsrecht zur Besetzung der Lehrer- stelle an der Stadtschule, nach dem Tode des dermaligen Rectors und Stadtnotars Nicolaus, dem jeweiligen Stadtpfarrer gebühren soll. Dat. Vorabend der h. 3 Könige. Prag. Wenzel, König von Böhmen, versichert der Agnes, Gemahlin Jodok's, Markgrafen von Mäh- ren, und Schwester Ladislaus, Herzogs von Opeln die Morgengabe und Wiederlage. Dat. XIV. Kal. Aprilis. Iglau. Johann Vogel, Iglauer Bürger, verkauft seinem Richter in Bradles, Johann Holzvogel, das dortige Gericht mit der Bedingung, dass letzterer 38 46 1374 18. Mai
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Iglauer Stadtarchiv. 19 47 + 48 † 49 1375 22. Juli 1376 O. D. 1378 28. Feb. nur den dritten Pfennig beziehe, wogegen dem Verkäufer als Grundherrn die zwei anderen Pfen- nige, dann alle Strafgelder von Todtschlag, Noth- zucht und Brandlegung zustehen sollen. Dat. in der Octav v. Christi Himmelfahrt. o. O. Die Iglauer Dominikaner bestätigen den Empfang von 11 2 Schock Prager Groschen aus der von Kunigunde, Witwe des Seidlin Hartwik, am Altar des h. Wenzel, in der Klosterkirche zum hl. Kreutz, errichteten Messenstiftung. Dat. in die Magdalenae. o. O. Nikolaus, Sohn des Richters in Deutsch-Brod, wird vom Prager Consistorium zur Ersetzung des durch 6 Jahre von seinem Hofe am Kupferberg dem Pfarrer vorenthaltenen Zehents verhalten. glau. Des Melzers Dietlin Witwe Elisabeth er- kauft 2 Schock Groschen vom Hofe in Birnbaumhof von Jeklin Holz und von dem Juden Isaak. D. den Tag nach Prokop. Olmütz. Verzichtsurkunde des Pfarrer Barthlme in Wilenz auf das Kirchenholz. 1 51 1 52 † 53 54 + 55 1378 10. Mai 1378 26. Juni 1383 17. Feb. 1384 12. Feb. 1385 14. Spt. 1388 22. Oct. glau. Beilegung des Strittes zwischen dem Pfar- rer Schönmelzer und Franz Henl über den bei Wilenz gelegenen Wald Hegholcz. Prag. König Wenzel befreit das Haus des Wenzel von Kojetein, in der Altstadt Prag, von allen Lo- sungen, Steuern und Auflagen. glau. Heinrich Mistl verschreibt der Witwe des Rudlin Buchers, 1/2 Mark von seiner Fleischbank. Freitag nach Scholastica. Iglau. Wenzel Krušina von Lichtenburg zu Schrit- tenz verkauft zwei Freilahne und zwei Zinslahne um 20 Schock und 50 Prager Groschen dem Seze- mir und dessen Erben Kunaschko, Paro und Johann von Rechow, und verbindet sich die dem Čeněk von Wartenberg zugeschriebenen Aecker in Jahres- frist freizumachen und dem Sezemir zuschreiben zu lassen. Kolin. Zeugniss des Koliner Stadtrathes über die Ausgleichung des Jekl Hanin mit dessen Miterben. Donnerstag nach Galli. † 50
Iglauer Stadtarchiv. 19 47 + 48 † 49 1375 22. Juli 1376 O. D. 1378 28. Feb. nur den dritten Pfennig beziehe, wogegen dem Verkäufer als Grundherrn die zwei anderen Pfen- nige, dann alle Strafgelder von Todtschlag, Noth- zucht und Brandlegung zustehen sollen. Dat. in der Octav v. Christi Himmelfahrt. o. O. Die Iglauer Dominikaner bestätigen den Empfang von 11 2 Schock Prager Groschen aus der von Kunigunde, Witwe des Seidlin Hartwik, am Altar des h. Wenzel, in der Klosterkirche zum hl. Kreutz, errichteten Messenstiftung. Dat. in die Magdalenae. o. O. Nikolaus, Sohn des Richters in Deutsch-Brod, wird vom Prager Consistorium zur Ersetzung des durch 6 Jahre von seinem Hofe am Kupferberg dem Pfarrer vorenthaltenen Zehents verhalten. glau. Des Melzers Dietlin Witwe Elisabeth er- kauft 2 Schock Groschen vom Hofe in Birnbaumhof von Jeklin Holz und von dem Juden Isaak. D. den Tag nach Prokop. Olmütz. Verzichtsurkunde des Pfarrer Barthlme in Wilenz auf das Kirchenholz. 1 51 1 52 † 53 54 + 55 1378 10. Mai 1378 26. Juni 1383 17. Feb. 1384 12. Feb. 1385 14. Spt. 1388 22. Oct. glau. Beilegung des Strittes zwischen dem Pfar- rer Schönmelzer und Franz Henl über den bei Wilenz gelegenen Wald Hegholcz. Prag. König Wenzel befreit das Haus des Wenzel von Kojetein, in der Altstadt Prag, von allen Lo- sungen, Steuern und Auflagen. glau. Heinrich Mistl verschreibt der Witwe des Rudlin Buchers, 1/2 Mark von seiner Fleischbank. Freitag nach Scholastica. Iglau. Wenzel Krušina von Lichtenburg zu Schrit- tenz verkauft zwei Freilahne und zwei Zinslahne um 20 Schock und 50 Prager Groschen dem Seze- mir und dessen Erben Kunaschko, Paro und Johann von Rechow, und verbindet sich die dem Čeněk von Wartenberg zugeschriebenen Aecker in Jahres- frist freizumachen und dem Sezemir zuschreiben zu lassen. Kolin. Zeugniss des Koliner Stadtrathes über die Ausgleichung des Jekl Hanin mit dessen Miterben. Donnerstag nach Galli. † 50
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20 Iglauer Stadtarchiv. *56 1388; Der Stadtrath von Kuttenberg erklürt, dass Frie- 57 58 *59 60 +61 + 62 + 63 +64 30. Juli 1389 22. Apr. 1389 29. Oct. 1391 1392 31. Mai 1393 12. März 1394 25. Dec. 1396 16. Feb. 1397 24. Aug. drich Kinl einen Zins von 8 Schock guter Groschen auf seinem Hofe zu Trhonic verkauft habe. Dat. Donnerstag nach Jacobi. Brünn. Markgraf Jodok verordnet, dass die Aufla- gen zur Unterhaltung der Iglauer Wasserleitung zur Verschönerung und Verbesserung der Stadt Iglau verwendet werden sollen. Dat. Fer. V. post festum Paschae. (Hormayer a. a. O. S. 198. Sterly Nr. XXXIII.) Brünn. Markgraf Jodok ertheilt der Stadt Iglau das Recht, alle Jahre zwei Jahrmärkte, u. z. am Kreuzerhebungs- uud Kreuzerfindungstage abzuhal- ten. Dat. Freitag nach Sim. und Juda. (Hormayer a. a. O. S. 201. Sterly XXXII.) o. O. Notiz über den Aufstand der Handwerker in Iglau wider den Stadtrath, weil dieser angeb- lich dem Markgrafen Jodok zwei Centner Silber zur Münze versprochen hatte. Brünn. Markgraf Jodok bestätigt die Privilegien und Gnadenbriefe der Stadt Iglau und verordnet, dass gewisse Formen bei den Gerichtsverhandlun- gen beobachtet werden, insbesondere sollen Klä- ger und Geklagter oder die Sachwalter ihre Reden mit deutlichen einfachen, nicht aber mit spitzfin- digen Worten vorbringen. Dat. Fer. VI. ante Fest. Pentec. (Hormayer a. a. O. S. 205. Sterly Nr. XXX.) Iglau. Franz Broder verschreibt 1 Mark Zinses dem Stadtnotar Andreas von Zlabings. Dat. Am Tage des hl. Gregor. Iglau. Der Pfarrer Wenzel bestütiget 50 Schock Groschen von dem Iglauer Stadtrathe erhalten zu haben. Kauïim. Der Kauïimer Stadtrath schlichtet den Stritt zwischen Mathias, Abt von Skalic und Wenzel von Brasnic. Dat. Mittwoch vor Invocavit. o. O. Notar Conrad bestütigt, dass Friedrich Kun- zendorff v. Frankenstein und Martin de Danzk, Bürger und Goldschmied in Kuttenberg, überein- gekommen seyen, in Gegenwart des Schiedsmannes Conrad Nass, alle Streitigkeiten zu meiden, unter einem Reugeld von 30 Schock Prager -Denare.
20 Iglauer Stadtarchiv. *56 1388; Der Stadtrath von Kuttenberg erklürt, dass Frie- 57 58 *59 60 +61 + 62 + 63 +64 30. Juli 1389 22. Apr. 1389 29. Oct. 1391 1392 31. Mai 1393 12. März 1394 25. Dec. 1396 16. Feb. 1397 24. Aug. drich Kinl einen Zins von 8 Schock guter Groschen auf seinem Hofe zu Trhonic verkauft habe. Dat. Donnerstag nach Jacobi. Brünn. Markgraf Jodok verordnet, dass die Aufla- gen zur Unterhaltung der Iglauer Wasserleitung zur Verschönerung und Verbesserung der Stadt Iglau verwendet werden sollen. Dat. Fer. V. post festum Paschae. (Hormayer a. a. O. S. 198. Sterly Nr. XXXIII.) Brünn. Markgraf Jodok ertheilt der Stadt Iglau das Recht, alle Jahre zwei Jahrmärkte, u. z. am Kreuzerhebungs- uud Kreuzerfindungstage abzuhal- ten. Dat. Freitag nach Sim. und Juda. (Hormayer a. a. O. S. 201. Sterly XXXII.) o. O. Notiz über den Aufstand der Handwerker in Iglau wider den Stadtrath, weil dieser angeb- lich dem Markgrafen Jodok zwei Centner Silber zur Münze versprochen hatte. Brünn. Markgraf Jodok bestätigt die Privilegien und Gnadenbriefe der Stadt Iglau und verordnet, dass gewisse Formen bei den Gerichtsverhandlun- gen beobachtet werden, insbesondere sollen Klä- ger und Geklagter oder die Sachwalter ihre Reden mit deutlichen einfachen, nicht aber mit spitzfin- digen Worten vorbringen. Dat. Fer. VI. ante Fest. Pentec. (Hormayer a. a. O. S. 205. Sterly Nr. XXX.) Iglau. Franz Broder verschreibt 1 Mark Zinses dem Stadtnotar Andreas von Zlabings. Dat. Am Tage des hl. Gregor. Iglau. Der Pfarrer Wenzel bestütiget 50 Schock Groschen von dem Iglauer Stadtrathe erhalten zu haben. Kauïim. Der Kauïimer Stadtrath schlichtet den Stritt zwischen Mathias, Abt von Skalic und Wenzel von Brasnic. Dat. Mittwoch vor Invocavit. o. O. Notar Conrad bestütigt, dass Friedrich Kun- zendorff v. Frankenstein und Martin de Danzk, Bürger und Goldschmied in Kuttenberg, überein- gekommen seyen, in Gegenwart des Schiedsmannes Conrad Nass, alle Streitigkeiten zu meiden, unter einem Reugeld von 30 Schock Prager -Denare.
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Iglauer Stadtarchiv. 21 + 65 1400 3. Feb. Iglau. Das Iglauer Dominikanerkloster empfängt als Legat des Johann Gröschel 20 Schock Prager Groschen, wofür 2 Mark ewigen Zinses erkauft wurden, dagegen verpflichtet sich das Kloster drei Messen wöchentlich zu lesen und zwei Anniver- sarien zu halten. Dat. am Tage des heil. Blasius. 66 1400 3. Feb. Rom. Apostolisches Schreiben des Papstes Bonifaz IX. an den Probst der Olmützer Domkirche, in welchem er die von den Iglauern angesuchte Er- laubniss ertheilt, in ihrer Pfarrkirche und der Spitalkapelle der h. Elisabeth einige Altäre zu stiften. Dat. III. Non. Feb. (Sterly Nr. XXXIV.) † 67 1402 2. März o. O. Notar Penzendorffer von Königsberg bestä- tigt, dass Hieronymus Nazz aus seiner väterl. Ver- lassenschaft (des Conrad Nazz) von den Testa- ments -Executoren 100 ung. Goldgulden, einen silbernen Gürtel, ein Pferd, ein graues Kleid mit Marderfell gefüttert, einen Panzer, ein Messer mit elfenb. Griff, der mit Silber eingefasst war und einen Hut erhalten habe. 68 *69 1402 19. März 1402 6. Mai glau. Schuldbrief der drei Brüder von Trojowic über 200 Schock Groschen zu Handen des Iglauer Stadtraths. Dat. Palmsonntag. glau. Markgraf Jodok belobt die Treue der Iglauer und gestattet ihnen einen Altar in der Spitalkirche und einen in der Pfarrkirche zu stif- ten. Dat. Samstag nach Christi Himmelfahrt. (Sterly Nr. XXXV.) 70 1402 8. Mai Kuttenberg. Die Schöffen der Stadt Kuttenberg verkünden, dass Dietrich von Schönwald, ehemals Burggraf von Birkstein, sich verpflichtet habe, durch seine ganze Lebenszeit nichts Feindliches gegen die Stadt Iglau zu unternehmen; dafür haben sich Niclas Kronl, Johann Bogner, Jakš von Pfaffendorf und Sigmund von Lanzendorf, bei einer Geldbusse von 30 Schock Prager Groschen verbürgt. D. an St. Stanislai. *71 1402 17. Juni o. O. Bürgschaft des Bernhard von Tlokoč und Mikes von Kružic für den Huplik dafür, dass er mit den Iglauer Bürgern Frieden halten wolle. Dat. Fer. II. nach St. Veit.
Iglauer Stadtarchiv. 21 + 65 1400 3. Feb. Iglau. Das Iglauer Dominikanerkloster empfängt als Legat des Johann Gröschel 20 Schock Prager Groschen, wofür 2 Mark ewigen Zinses erkauft wurden, dagegen verpflichtet sich das Kloster drei Messen wöchentlich zu lesen und zwei Anniver- sarien zu halten. Dat. am Tage des heil. Blasius. 66 1400 3. Feb. Rom. Apostolisches Schreiben des Papstes Bonifaz IX. an den Probst der Olmützer Domkirche, in welchem er die von den Iglauern angesuchte Er- laubniss ertheilt, in ihrer Pfarrkirche und der Spitalkapelle der h. Elisabeth einige Altäre zu stiften. Dat. III. Non. Feb. (Sterly Nr. XXXIV.) † 67 1402 2. März o. O. Notar Penzendorffer von Königsberg bestä- tigt, dass Hieronymus Nazz aus seiner väterl. Ver- lassenschaft (des Conrad Nazz) von den Testa- ments -Executoren 100 ung. Goldgulden, einen silbernen Gürtel, ein Pferd, ein graues Kleid mit Marderfell gefüttert, einen Panzer, ein Messer mit elfenb. Griff, der mit Silber eingefasst war und einen Hut erhalten habe. 68 *69 1402 19. März 1402 6. Mai glau. Schuldbrief der drei Brüder von Trojowic über 200 Schock Groschen zu Handen des Iglauer Stadtraths. Dat. Palmsonntag. glau. Markgraf Jodok belobt die Treue der Iglauer und gestattet ihnen einen Altar in der Spitalkirche und einen in der Pfarrkirche zu stif- ten. Dat. Samstag nach Christi Himmelfahrt. (Sterly Nr. XXXV.) 70 1402 8. Mai Kuttenberg. Die Schöffen der Stadt Kuttenberg verkünden, dass Dietrich von Schönwald, ehemals Burggraf von Birkstein, sich verpflichtet habe, durch seine ganze Lebenszeit nichts Feindliches gegen die Stadt Iglau zu unternehmen; dafür haben sich Niclas Kronl, Johann Bogner, Jakš von Pfaffendorf und Sigmund von Lanzendorf, bei einer Geldbusse von 30 Schock Prager Groschen verbürgt. D. an St. Stanislai. *71 1402 17. Juni o. O. Bürgschaft des Bernhard von Tlokoč und Mikes von Kružic für den Huplik dafür, dass er mit den Iglauer Bürgern Frieden halten wolle. Dat. Fer. II. nach St. Veit.
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22 Iglauer Stadtarchiv. + 74 75 † 76 77 78 *79 + 80 81 1404 1. Jän. 1405 9. Jän. 1408 7. Spt. 1408 11. Juni 1410 15. Feb. 1410 6. März 1411 17. Feb 1411 29. Feb. 1413 22. Nov. 1413 14. Rom. Cardinal Franciscus gestattet dem Friedrich Muleich, Kaplan in Draskirchen, sich einen Beicht- vater zu wählen. Dat. Cal. Januarii. Znaim. Markgraf Jodok befreit die Stadt Iglau von 100 Schock Groschen jährl. Losung in so lange, als er dem Sigmund von Lomnic auf Kři- žanau die von ihr für die Abtretung der Stadt Jamnitz verschriebenen 1000 Schock bezahlt. Dat. Freitag nach St. Valentin. Iglau. Anna, Witwe des Reinhard Messerers, ver- schreibt dem Bader Johann Böhm 1/2 Mark jähr- lichen Zinses. Dat. am Tage vor Mar. Geburt. o. O. Johann von Hodic, Vormund der Kinder seines Bruders, verkauft das seinen Mündeln gehö- rige Gericht zu Wolframs dem Jekl Ohem und behält sich die Bussen für Verbrechen vor. Dat. Montag nach Trinit. Sedlec. Das Kloster Sedlec stellt einen Schuld- brief pr. 100 Schock Groschen dem Čeněk Čert von Hermannstadt aus. Dat. Samstag vor Reminiscere. Prag. König Wenzel gestattet den Iglauern die nachbarlichen Raubschlösser zu zerstören, die Ruhe- störer zu verfolgen und befiehlt zugleich allen Stadtgemeinden, die zu dem Rechtsstuhle der Stadt Iglau von altersher gehören, wie z. B. Kuttenberg, Kolin, Časlau, Eule u. a. derselben hiebei Hülfe zu leisten. Dat. 6. März. (Sterly Nr. XXXVIII.) Prag. König Wenzel befreit die Stadt Iglau zur Tilgung ihrer bedeutenden, durch lang andauernde Kriege entstandenen Geldschuld auf 2 Jahre von allen Abgaben. Dat. Dienstag vor Esto mihi. (Sterly Nr. XXXIX.) Prag. König Wenzel erklärt die den Juden gehö- rigen Schuldverschreibungen, die alter als zehn Jahre sind, für ungültig. Deutsch-Brod. Stiftsbrief der Frühmesse in der Kirche zu Deutsch-Brod. Dat. Mittwoch vor Katharina. Prag. König Wenzel verschreibt der Katharina Her- zogin von Freistadt jährlich 300 Schock Groschen als Verzinsung der von ihrer Muhme Agnes, Witwe des Markgrafen Jodok ererbten Aussteuer pr. † 72 73 Mai
22 Iglauer Stadtarchiv. + 74 75 † 76 77 78 *79 + 80 81 1404 1. Jän. 1405 9. Jän. 1408 7. Spt. 1408 11. Juni 1410 15. Feb. 1410 6. März 1411 17. Feb 1411 29. Feb. 1413 22. Nov. 1413 14. Rom. Cardinal Franciscus gestattet dem Friedrich Muleich, Kaplan in Draskirchen, sich einen Beicht- vater zu wählen. Dat. Cal. Januarii. Znaim. Markgraf Jodok befreit die Stadt Iglau von 100 Schock Groschen jährl. Losung in so lange, als er dem Sigmund von Lomnic auf Kři- žanau die von ihr für die Abtretung der Stadt Jamnitz verschriebenen 1000 Schock bezahlt. Dat. Freitag nach St. Valentin. Iglau. Anna, Witwe des Reinhard Messerers, ver- schreibt dem Bader Johann Böhm 1/2 Mark jähr- lichen Zinses. Dat. am Tage vor Mar. Geburt. o. O. Johann von Hodic, Vormund der Kinder seines Bruders, verkauft das seinen Mündeln gehö- rige Gericht zu Wolframs dem Jekl Ohem und behält sich die Bussen für Verbrechen vor. Dat. Montag nach Trinit. Sedlec. Das Kloster Sedlec stellt einen Schuld- brief pr. 100 Schock Groschen dem Čeněk Čert von Hermannstadt aus. Dat. Samstag vor Reminiscere. Prag. König Wenzel gestattet den Iglauern die nachbarlichen Raubschlösser zu zerstören, die Ruhe- störer zu verfolgen und befiehlt zugleich allen Stadtgemeinden, die zu dem Rechtsstuhle der Stadt Iglau von altersher gehören, wie z. B. Kuttenberg, Kolin, Časlau, Eule u. a. derselben hiebei Hülfe zu leisten. Dat. 6. März. (Sterly Nr. XXXVIII.) Prag. König Wenzel befreit die Stadt Iglau zur Tilgung ihrer bedeutenden, durch lang andauernde Kriege entstandenen Geldschuld auf 2 Jahre von allen Abgaben. Dat. Dienstag vor Esto mihi. (Sterly Nr. XXXIX.) Prag. König Wenzel erklärt die den Juden gehö- rigen Schuldverschreibungen, die alter als zehn Jahre sind, für ungültig. Deutsch-Brod. Stiftsbrief der Frühmesse in der Kirche zu Deutsch-Brod. Dat. Mittwoch vor Katharina. Prag. König Wenzel verschreibt der Katharina Her- zogin von Freistadt jährlich 300 Schock Groschen als Verzinsung der von ihrer Muhme Agnes, Witwe des Markgrafen Jodok ererbten Aussteuer pr. † 72 73 Mai
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Iglauer Stadtarchiv. 23 *82 + 83 1414 bis 1432 O. D. 1417 27. Mai 12000 Schock Groschen, auf die zehn k. Städte in Mähren: Brünn, Olmütz, Znaim, Iglau, Ung. Brod, Hradisch, Littau, Neustadt, Eibenschitz und Pohr- litz. Dat. Dom. Jubilate. (Sterly Nr. XL.) o. O. Auszüge aus dem Iglauer Stadtbuche Nr. 3, betreffend die Verhöre der Strassenräuber und Freibeuter. + 84 + 85 † 86 87 88 *89 90 1418 15. Jän. 1419 17. Aug. 1420 19. Juli 1421 7. Dec. 1423 8. Oct. 1427 O. D. 1427 1. Feb. o. O. Notariatsinstrument in der Streitsache zwi- schen Christian, Chorherrn zu Geras und Pfarrer zu Mislau und dem Nicolaus Stojčin, wegen eigen- mächtiger Besitzergreifung der Pfarre. Prag. König Wenzel bestätigt eine von Johann, Pfarrer zu Ranzern, errichtete Altarstiftung in der Pfarrkirche daselbst. (Sterly Nr. XXXVII.) Iglau. Das Kloster zum heil. Kreuz in Iglau be- stätigt das Messen-Stiftungs-Capital von 5 Schock Groschen von Petrus, Sohn des Seidlin Hertwig, empfangen zu haben und verbindet sich den Wil- len des Stifters genau zu erfüllen. Kuttenberg. Die Stadt Kuttenberg verkauft 3 Schock Groschen Zinses um 30 Schock Groschen dem Hans Grill. Dat. Freitag vor M. Magdalena. Iglau. König Sigmund bestätigt und erneuert die vom Kaiser Carl IV. und vom Markgrafen Jodok ertheilten Privilegien der Stadt Iglau. Dat. vigil. Concept. B. M. V. (Sterly Nr. XLI.) Wien. Nikolaus, Abt zu den Schotten, entscheidet in der Streitsache zwischen Johann Plach von Znaim und dem Iglauer Bürger Peter Gestalte. o. O. Fragment einer Urkunde über den vom Iglauer Hauptmanne Eleser dem Bürgermeister und Rath der Stadt Iglau mit Hynek Ptaček von Birk- stein und auf Polna geschlossenen Frieden. Rom. Pabst Martin V. gestattet den Iglauern in einem Schreiben an den Probst vom Petersberg, die Synagoge der in Iglau durch Markgraf Albert vertriebenen Juden in eine Kapelle verwandeln und zwei oder mehrere Beneficien daselbst stiften zu dürfen. Dat. Cal. Febr. Wien. Markgraf Albert schenkt die Iglauer Juden- schule dem dortigen Spitale. Dat. an St. Georg. 91 1427 24. Apr.
Iglauer Stadtarchiv. 23 *82 + 83 1414 bis 1432 O. D. 1417 27. Mai 12000 Schock Groschen, auf die zehn k. Städte in Mähren: Brünn, Olmütz, Znaim, Iglau, Ung. Brod, Hradisch, Littau, Neustadt, Eibenschitz und Pohr- litz. Dat. Dom. Jubilate. (Sterly Nr. XL.) o. O. Auszüge aus dem Iglauer Stadtbuche Nr. 3, betreffend die Verhöre der Strassenräuber und Freibeuter. + 84 + 85 † 86 87 88 *89 90 1418 15. Jän. 1419 17. Aug. 1420 19. Juli 1421 7. Dec. 1423 8. Oct. 1427 O. D. 1427 1. Feb. o. O. Notariatsinstrument in der Streitsache zwi- schen Christian, Chorherrn zu Geras und Pfarrer zu Mislau und dem Nicolaus Stojčin, wegen eigen- mächtiger Besitzergreifung der Pfarre. Prag. König Wenzel bestätigt eine von Johann, Pfarrer zu Ranzern, errichtete Altarstiftung in der Pfarrkirche daselbst. (Sterly Nr. XXXVII.) Iglau. Das Kloster zum heil. Kreuz in Iglau be- stätigt das Messen-Stiftungs-Capital von 5 Schock Groschen von Petrus, Sohn des Seidlin Hertwig, empfangen zu haben und verbindet sich den Wil- len des Stifters genau zu erfüllen. Kuttenberg. Die Stadt Kuttenberg verkauft 3 Schock Groschen Zinses um 30 Schock Groschen dem Hans Grill. Dat. Freitag vor M. Magdalena. Iglau. König Sigmund bestätigt und erneuert die vom Kaiser Carl IV. und vom Markgrafen Jodok ertheilten Privilegien der Stadt Iglau. Dat. vigil. Concept. B. M. V. (Sterly Nr. XLI.) Wien. Nikolaus, Abt zu den Schotten, entscheidet in der Streitsache zwischen Johann Plach von Znaim und dem Iglauer Bürger Peter Gestalte. o. O. Fragment einer Urkunde über den vom Iglauer Hauptmanne Eleser dem Bürgermeister und Rath der Stadt Iglau mit Hynek Ptaček von Birk- stein und auf Polna geschlossenen Frieden. Rom. Pabst Martin V. gestattet den Iglauern in einem Schreiben an den Probst vom Petersberg, die Synagoge der in Iglau durch Markgraf Albert vertriebenen Juden in eine Kapelle verwandeln und zwei oder mehrere Beneficien daselbst stiften zu dürfen. Dat. Cal. Febr. Wien. Markgraf Albert schenkt die Iglauer Juden- schule dem dortigen Spitale. Dat. an St. Georg. 91 1427 24. Apr.
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24 Iglauer Stadtarchiv. 92 93 1428 29. Apr. 1428 27. Aug. Znaim. Markgraf Albert bestätiget die Privilegien der Stadt Iglau. † 94 95 + 96 *97 + 98 99 1428 12. Oct. 1430 O. D. 1430 17. Nov. 1431 2. Juli 1433 29. Aug. 1434 16. Juni Iglau. Wenzel Fychnagel und Wenzel Trčka ver- pflichten sich gegen Markgraf Albert, gegen des- sen Städte, und besonders gegen die Stadt Iglau keine Feindseligkeiten mehr zu unternehmen. Dat. Freitag nach Barthol. o. O. Notar Michael de Rediss bestätigt über Auf- forderung des Thomas Feliber, Bürgers von Wien, einerseits und Margaretha de Nass (Witwe des Con- rad) und ihres Sohnes Heinrich andererseits, dass der Letztere (Heinrich de Nass) schon vor Ableben seines Vaters 49 fl. und nunmelir vor Zeugen 16 fl., also im Ganzen 65 fl. von seinem väterlichen Erbtheil erhalten habe, jedoch mit Vorbehalt seiner Erb- ansprüche auf die väterlichen Güter in Böhmen. o. O. Markgraf Albert befiehlt dem Zdeněk von Wald- stein, den Bau einer Burg bei Pirnitz zu unterlassen. Iglau. Schuldbrief der Gebrüder Arnold und Wenzel von Liskowec und Humpolec auf 100 Schok Gro- schen, zahlbar zu Handen der Stadt Iglau. Dat. Freitag vor Elisabeth. Wien. Berchthold von Mangenn, Hubmeister in Oesterreich, schreibt Namens des Markgrafen Albert den Iglauern (welche ihm die Einnahme von Tabor zur Kenntniss brachten), dass der Markgraf mit Truppen im Anzuge sey. Dat. Maria Heimsuch. o. O. Schuldschein des Herrn von Rachau über 10 Schock Groschen. Dat. Samstag nach Bartho- lomai. Wien. Markgraf Albert gestattet den Iglauer Bür- gern ein Armenhaus mit einer Kapelle fundiren und aufbauen, und zu diesem Behufe Grundstücke und Geldrenten ankaufen zu dürfen, zum Schlusse befiehlt der Markgraf allen „Nobilibus, Urzednikoni- bus, Czudario, Camerario et signanter Prothono- tario Tabularum M. Moraviæ", den Iglauer Bürgern bei solchen Käufen nichts in Weg zu legen. Dat. Mittwoch nach St. Antoni. (Sterly Nr. XLV.) Brünn. Markgraf Albert schenkt dem Johann Hess, Bürger von Brünn, das Dorf Hochdorf sammt dem Ge- richte daselbst. Dat. Donnerst. nach Kreuz-Erhöhung. 100 1434 16. Spt.
24 Iglauer Stadtarchiv. 92 93 1428 29. Apr. 1428 27. Aug. Znaim. Markgraf Albert bestätiget die Privilegien der Stadt Iglau. † 94 95 + 96 *97 + 98 99 1428 12. Oct. 1430 O. D. 1430 17. Nov. 1431 2. Juli 1433 29. Aug. 1434 16. Juni Iglau. Wenzel Fychnagel und Wenzel Trčka ver- pflichten sich gegen Markgraf Albert, gegen des- sen Städte, und besonders gegen die Stadt Iglau keine Feindseligkeiten mehr zu unternehmen. Dat. Freitag nach Barthol. o. O. Notar Michael de Rediss bestätigt über Auf- forderung des Thomas Feliber, Bürgers von Wien, einerseits und Margaretha de Nass (Witwe des Con- rad) und ihres Sohnes Heinrich andererseits, dass der Letztere (Heinrich de Nass) schon vor Ableben seines Vaters 49 fl. und nunmelir vor Zeugen 16 fl., also im Ganzen 65 fl. von seinem väterlichen Erbtheil erhalten habe, jedoch mit Vorbehalt seiner Erb- ansprüche auf die väterlichen Güter in Böhmen. o. O. Markgraf Albert befiehlt dem Zdeněk von Wald- stein, den Bau einer Burg bei Pirnitz zu unterlassen. Iglau. Schuldbrief der Gebrüder Arnold und Wenzel von Liskowec und Humpolec auf 100 Schok Gro- schen, zahlbar zu Handen der Stadt Iglau. Dat. Freitag vor Elisabeth. Wien. Berchthold von Mangenn, Hubmeister in Oesterreich, schreibt Namens des Markgrafen Albert den Iglauern (welche ihm die Einnahme von Tabor zur Kenntniss brachten), dass der Markgraf mit Truppen im Anzuge sey. Dat. Maria Heimsuch. o. O. Schuldschein des Herrn von Rachau über 10 Schock Groschen. Dat. Samstag nach Bartho- lomai. Wien. Markgraf Albert gestattet den Iglauer Bür- gern ein Armenhaus mit einer Kapelle fundiren und aufbauen, und zu diesem Behufe Grundstücke und Geldrenten ankaufen zu dürfen, zum Schlusse befiehlt der Markgraf allen „Nobilibus, Urzednikoni- bus, Czudario, Camerario et signanter Prothono- tario Tabularum M. Moraviæ", den Iglauer Bürgern bei solchen Käufen nichts in Weg zu legen. Dat. Mittwoch nach St. Antoni. (Sterly Nr. XLV.) Brünn. Markgraf Albert schenkt dem Johann Hess, Bürger von Brünn, das Dorf Hochdorf sammt dem Ge- richte daselbst. Dat. Donnerst. nach Kreuz-Erhöhung. 100 1434 16. Spt.
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Iglauer Stadtarchiv. 25 *101 1435 1102 103 1104 105 106 107 108 109 1435 22. Nov. 1436 12. Aug. 1438 4. Juli 1438 25. Juli 1439 29. Apr. 144? O. D. 144? 28. Oct. 144? 26. Mai o. O. Peter Thomas, Maler von Iglau, macht einer in der Beguinengasse wohnenden Jungfrau Elisabeth, welche Erzieherin von Bürgermädchen war, ein Legat zur Erhaltung seiner Bücher. d'Elvert Ge- schichte von Iglau. S. 75. Chur. Zeugniss des Johann, Bischofs zu Chur, dass sein Vetter Conrad Nab seinem (Conrad) Sohne den Erbtheil schon ausgefolgt habe. Dat. Zinstag vor St. Katharina. Iglau. K. Sigismund bestätigt auf dem Landtage zu Iglau den Iglauer Bürgern und Bergleuten alle Privilegien, insbesondere die vom K. Carl IV. im Jahire 1359 ertheilten Rechte. (Verzeich. Nr. II. 40.) o. O. Niklas Beranek von Petrowic, Herr auf Příseky, vermacht seiner Hausfrau den Hof in Příseky. Dat. am Tage des hl. Prokop. Ofen. Albert, erwählter König von Böhmen, fordert die Stadt Iglau auf, ihm gegen seine Feinde in Böhmen beizustehen. Dat. Freitag vor Petri Ket- tenfeier. o. O. König Albrecht belobt die fleissigen und treuen Dienste der Iglauer Bürger und erlässt ihnen für die nächstfolgenden 3 Jahre den Kammerzins pr. 104 Mark und 40 Groschen, um dieses Geld zum Besten der Stadt verwenden zu können. Dat. Dienstag vor Phil. und Jakob. (Sterly Nr. XLVI.) o. O. Trojan, Abt von Trebitsch, bittet die Iglauer um bewaffneten Beistand gegen Sudlice, weil dieser in dem Sokolnickerteiche fischen wollte, und also sein Eigenthum dadurch beeinträchtigte. o. O. Trojan, Abt von Trebitsch, verwendet sich bei den Iglauern für einen seiner Leute Namens Matěsek aus Luk (jetzt Wiese), dieser hat nämlich Schuld- forderungen in Iglau einzutreiben für seinen Sohn und andere Leute; der Stadtvogt möge ihm dabei behilflich sein. Dat. am Tage Sim. und Juda. Měřín. Dominik, Probst zu Měřín, verwendet sich für die Ausfolgung eines, von den Iglauern wegen Schuldforderungen an seine Leute gepfän- deten Kelches, mit dem Versprechen, die Zahlung der Schuld zu bewirken. Dat. Frohnleichnam. o. O. Mathias, Abt von Trebitsch, schreibt dem Iglauer Rathe, er habe von seinen Leuten aus Luk (Wiese) und Goslov (Koslau?) vernommen, dass 0. D. 110 144? 25. Nov.
Iglauer Stadtarchiv. 25 *101 1435 1102 103 1104 105 106 107 108 109 1435 22. Nov. 1436 12. Aug. 1438 4. Juli 1438 25. Juli 1439 29. Apr. 144? O. D. 144? 28. Oct. 144? 26. Mai o. O. Peter Thomas, Maler von Iglau, macht einer in der Beguinengasse wohnenden Jungfrau Elisabeth, welche Erzieherin von Bürgermädchen war, ein Legat zur Erhaltung seiner Bücher. d'Elvert Ge- schichte von Iglau. S. 75. Chur. Zeugniss des Johann, Bischofs zu Chur, dass sein Vetter Conrad Nab seinem (Conrad) Sohne den Erbtheil schon ausgefolgt habe. Dat. Zinstag vor St. Katharina. Iglau. K. Sigismund bestätigt auf dem Landtage zu Iglau den Iglauer Bürgern und Bergleuten alle Privilegien, insbesondere die vom K. Carl IV. im Jahire 1359 ertheilten Rechte. (Verzeich. Nr. II. 40.) o. O. Niklas Beranek von Petrowic, Herr auf Příseky, vermacht seiner Hausfrau den Hof in Příseky. Dat. am Tage des hl. Prokop. Ofen. Albert, erwählter König von Böhmen, fordert die Stadt Iglau auf, ihm gegen seine Feinde in Böhmen beizustehen. Dat. Freitag vor Petri Ket- tenfeier. o. O. König Albrecht belobt die fleissigen und treuen Dienste der Iglauer Bürger und erlässt ihnen für die nächstfolgenden 3 Jahre den Kammerzins pr. 104 Mark und 40 Groschen, um dieses Geld zum Besten der Stadt verwenden zu können. Dat. Dienstag vor Phil. und Jakob. (Sterly Nr. XLVI.) o. O. Trojan, Abt von Trebitsch, bittet die Iglauer um bewaffneten Beistand gegen Sudlice, weil dieser in dem Sokolnickerteiche fischen wollte, und also sein Eigenthum dadurch beeinträchtigte. o. O. Trojan, Abt von Trebitsch, verwendet sich bei den Iglauern für einen seiner Leute Namens Matěsek aus Luk (jetzt Wiese), dieser hat nämlich Schuld- forderungen in Iglau einzutreiben für seinen Sohn und andere Leute; der Stadtvogt möge ihm dabei behilflich sein. Dat. am Tage Sim. und Juda. Měřín. Dominik, Probst zu Měřín, verwendet sich für die Ausfolgung eines, von den Iglauern wegen Schuldforderungen an seine Leute gepfän- deten Kelches, mit dem Versprechen, die Zahlung der Schuld zu bewirken. Dat. Frohnleichnam. o. O. Mathias, Abt von Trebitsch, schreibt dem Iglauer Rathe, er habe von seinen Leuten aus Luk (Wiese) und Goslov (Koslau?) vernommen, dass 0. D. 110 144? 25. Nov.
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26 Iglauer Stadtarchiv. 111 112 113 114 115 116 1441 8. Nov. 1442 13. Mai 1443 27. März 1444 21. Spt. 1444 25. Nov. 1447 O. D. die Iglauer sie zwängen, Kalk und Steine auf die Gründe zu führen, er spricht die Hoffnung aus, dass es nimmer geschehen würde, dass die Iglauer eigenmächtig auf seine Gründe und Leute griffen, da er bereits ein königliches Verbot erwirkt habe. Dat. an St. Katharina. Die Stadt Tabor verspricht den mit der Stadt Iglau geschlossenen und durch Zdeněk von Waldstein vermittelten Frieden unverbrüchlich zu halten. Dat. Mittwoch vor Martini. (Sterly Nr. XLVIII.) Pressburg. Elisabeth, Königin von Ungarn, Erbin in Böhmen und Markgräfin von Mähren, erlässt der Stadt Iglau, für die ihr treu geleisteten Dienste und zur Entschädigung der durch Kriege erlitte- nen Verluste, alle Abgaben auf 2 Jahre. Dat. Sonn- tag nach Christi Himmelfahrt. (Sterly Nr. XLVII.) Iglau. Michael Gründer, Dechant zu Trebitsch und Pfarrer zu Ranzern, verkauft das zu dieser Pfarr- kirche gehörige halbe Dorf Porenz dem Andražko Rosener und dessen Mutter Esther um 111/2 Schock Prager Groschen. Dat. Mittwoch vor Lætare. Zell. Heinrich, Abt von St. Lamprecht, dankt dem Iglauer Stadtrathe für die Verleihung eines Bene- ficiums an Heinrich von Polic. Dat. an St. Matthäus. Iglau. Das Iglauer Dominikaner-Kloster überlässt dem Bader Prokop einen Theil des Klosterhofes zur Errichtung eines Bades gegen dem, dass alle Klosterbewohner im Sommer durch zehn und im Winter durch dreizehn Tage sich des Bades unent- geltlich bedienen dürfen. Dat. an St. Katharina. o. O. Johann v. Rochow verpflichtet sich, für 10 Schock Silbergroschen, Prager Münze; die er entlehnte, bis zu ihrer Wiederzahlung 1 Schock Prager Silbergroschen jährlich an die Kaplanei des Katharinenaltars in Ranzern zu zahlen. 117 1448 24. Juni Iglau. Urkunde über die Erklärung des Weltprie- sters Nicolaus von Prachatic, vor dem Iglauer Stadtrathe und vor mehreren Pfarrern als Zeugen, dass er als rechtmässiger Caplan der Herren des Raths, den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu St. Jakob abhalten werde, wenn er gegen den Iglauer Pfarrer gehörig in Schutz genommen wird.
26 Iglauer Stadtarchiv. 111 112 113 114 115 116 1441 8. Nov. 1442 13. Mai 1443 27. März 1444 21. Spt. 1444 25. Nov. 1447 O. D. die Iglauer sie zwängen, Kalk und Steine auf die Gründe zu führen, er spricht die Hoffnung aus, dass es nimmer geschehen würde, dass die Iglauer eigenmächtig auf seine Gründe und Leute griffen, da er bereits ein königliches Verbot erwirkt habe. Dat. an St. Katharina. Die Stadt Tabor verspricht den mit der Stadt Iglau geschlossenen und durch Zdeněk von Waldstein vermittelten Frieden unverbrüchlich zu halten. Dat. Mittwoch vor Martini. (Sterly Nr. XLVIII.) Pressburg. Elisabeth, Königin von Ungarn, Erbin in Böhmen und Markgräfin von Mähren, erlässt der Stadt Iglau, für die ihr treu geleisteten Dienste und zur Entschädigung der durch Kriege erlitte- nen Verluste, alle Abgaben auf 2 Jahre. Dat. Sonn- tag nach Christi Himmelfahrt. (Sterly Nr. XLVII.) Iglau. Michael Gründer, Dechant zu Trebitsch und Pfarrer zu Ranzern, verkauft das zu dieser Pfarr- kirche gehörige halbe Dorf Porenz dem Andražko Rosener und dessen Mutter Esther um 111/2 Schock Prager Groschen. Dat. Mittwoch vor Lætare. Zell. Heinrich, Abt von St. Lamprecht, dankt dem Iglauer Stadtrathe für die Verleihung eines Bene- ficiums an Heinrich von Polic. Dat. an St. Matthäus. Iglau. Das Iglauer Dominikaner-Kloster überlässt dem Bader Prokop einen Theil des Klosterhofes zur Errichtung eines Bades gegen dem, dass alle Klosterbewohner im Sommer durch zehn und im Winter durch dreizehn Tage sich des Bades unent- geltlich bedienen dürfen. Dat. an St. Katharina. o. O. Johann v. Rochow verpflichtet sich, für 10 Schock Silbergroschen, Prager Münze; die er entlehnte, bis zu ihrer Wiederzahlung 1 Schock Prager Silbergroschen jährlich an die Kaplanei des Katharinenaltars in Ranzern zu zahlen. 117 1448 24. Juni Iglau. Urkunde über die Erklärung des Weltprie- sters Nicolaus von Prachatic, vor dem Iglauer Stadtrathe und vor mehreren Pfarrern als Zeugen, dass er als rechtmässiger Caplan der Herren des Raths, den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu St. Jakob abhalten werde, wenn er gegen den Iglauer Pfarrer gehörig in Schutz genommen wird.
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Iglauer Stadtarchiv. 27 118 25. Apr. 119 4. Mai 1450| Freienstadt. Heinrich, Herzog von Gross-Glogau und Crossen, ersucht den Iglauer Stadtrath, seinem nach Briinn abgesandten bev ollméchtigten Schrei- ber Hans Gwossau, die um Gallj fälligen Zinsen auszuzahlen. Dat. am Markustage. 1450| o. O. Heinrich von Kaut, welcher auf Firbitte gu- ter Freunde aus dem Iglauer Gefingniss entlassen wurde, verspricht, sich an der Stadt Iglau, bei son- stiger Geldbusse von 50 Schock Groschen, nicht zu rächen und stellt dafür Bürgen auf. Dat. St. Floriani. *120/1450| Wiener-Neustadt. Dankschreiben Kaisers Frie- 8. Aug. 121/1450 10. Aug. 122/1451 9. Juli 123 1451 24. Juli 1124/1452 24. April 125/1452 31. Aug. drich III. an ‘den Iglauer Stadtrath für die ihm und seinem Vetter K. Ladislaus übersandten 4 Fass Bier. Zugleich wird dem Stadtrath der kais. Schutz gegen die etwaigen Angriffe eines gewis- sen Frey zugesichert. Dat. Samstag vor Laurenzi. (Sterly Nr. XLIX.) o. O. Katharina, Aebtissin des Klosters Frauenthal, bestütiget den Empfang des von der Iglauer Biir- gerin, Margaretha Nossin, ihrem Kloster vermach- ten silbernen Tafel mit dem Bilde der Maria Himmelfahrt. Dat. St. Laurenz. Littau. Johann und Sigmund Beranek von Petro- wie verpfánden ihrer Muhme Manny von Biskupic, für die ihnen dargeliehenen 40 Schock Prager Groschen das Dorf Bradles, und bedingen sich zur Tilgung dieser Schuld den Bezug jährlicher 4 Schock Groschen von den Unterthanen dieses Dorfes. Dat. Samstag vor Prokopi. Iglau. Wenzel Hashard verschreibt auf sein Haus 1 Schock jáhrl. Zins zur Bestreitung des Aufwandes der bei der Minoritenkirche am zweiten Fastensonntage stattfindenden Prozession. Dat. Sab. ante Jacob. Abwdena. Geburtsbrief des Richard Tullidoff von der Stadt Abwdene in Schottland. o. O. Bundbrief der mihrischen Stadte: Olmiitz, Briinn, Znaim, Iglau und Hradisch, womit sie dem auf dem Landtage zu Wien von den Ständen Ungarns, Oesterreichs, Bóhmens und Mihrens ge- schlossenen Bündnisse um die Entlassung des Prinzen Ladislaus aus der Vormundschaft Kaiser Friedrichs zu bewirken, beitreten. Dat. Donnerstag vor St. Egydi. (Sterly Nr. L.)
Iglauer Stadtarchiv. 27 118 25. Apr. 119 4. Mai 1450| Freienstadt. Heinrich, Herzog von Gross-Glogau und Crossen, ersucht den Iglauer Stadtrath, seinem nach Briinn abgesandten bev ollméchtigten Schrei- ber Hans Gwossau, die um Gallj fälligen Zinsen auszuzahlen. Dat. am Markustage. 1450| o. O. Heinrich von Kaut, welcher auf Firbitte gu- ter Freunde aus dem Iglauer Gefingniss entlassen wurde, verspricht, sich an der Stadt Iglau, bei son- stiger Geldbusse von 50 Schock Groschen, nicht zu rächen und stellt dafür Bürgen auf. Dat. St. Floriani. *120/1450| Wiener-Neustadt. Dankschreiben Kaisers Frie- 8. Aug. 121/1450 10. Aug. 122/1451 9. Juli 123 1451 24. Juli 1124/1452 24. April 125/1452 31. Aug. drich III. an ‘den Iglauer Stadtrath für die ihm und seinem Vetter K. Ladislaus übersandten 4 Fass Bier. Zugleich wird dem Stadtrath der kais. Schutz gegen die etwaigen Angriffe eines gewis- sen Frey zugesichert. Dat. Samstag vor Laurenzi. (Sterly Nr. XLIX.) o. O. Katharina, Aebtissin des Klosters Frauenthal, bestütiget den Empfang des von der Iglauer Biir- gerin, Margaretha Nossin, ihrem Kloster vermach- ten silbernen Tafel mit dem Bilde der Maria Himmelfahrt. Dat. St. Laurenz. Littau. Johann und Sigmund Beranek von Petro- wie verpfánden ihrer Muhme Manny von Biskupic, für die ihnen dargeliehenen 40 Schock Prager Groschen das Dorf Bradles, und bedingen sich zur Tilgung dieser Schuld den Bezug jährlicher 4 Schock Groschen von den Unterthanen dieses Dorfes. Dat. Samstag vor Prokopi. Iglau. Wenzel Hashard verschreibt auf sein Haus 1 Schock jáhrl. Zins zur Bestreitung des Aufwandes der bei der Minoritenkirche am zweiten Fastensonntage stattfindenden Prozession. Dat. Sab. ante Jacob. Abwdena. Geburtsbrief des Richard Tullidoff von der Stadt Abwdene in Schottland. o. O. Bundbrief der mihrischen Stadte: Olmiitz, Briinn, Znaim, Iglau und Hradisch, womit sie dem auf dem Landtage zu Wien von den Ständen Ungarns, Oesterreichs, Bóhmens und Mihrens ge- schlossenen Bündnisse um die Entlassung des Prinzen Ladislaus aus der Vormundschaft Kaiser Friedrichs zu bewirken, beitreten. Dat. Donnerstag vor St. Egydi. (Sterly Nr. L.)
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28 Iglauer Stadtarchiv. 1261452 6. Oct. 12711453 8 März 128/1453 4. Juni 129/1453 23. Juni 130/1453 3. Spt. 131/1453 21. Spt. 1453 29. Spt. 132 133 134 135/1454 4. Apr. Wien. Ladislaus, Kónig von Ungarn und Bóhmen, fordert, nachdem er das Land Oesterreich in Besitz genommen, einige Ráüthe und mit Vollmachten versehene Bürger von Iglau auf, zum Landtag in Wien zu erscheinen. Zu diesem Landtage werden der Kaiser, die Reichsfürsten, die Stánde Bóhmeus, Mährens, Oesterreichs und Ungarns eingeladen. Dat. Fer. VI. post b. Francisci. (Sterly Nr. LI.) Wien. Kónig Ladislaus befreit auf drei Jahre die Stadt Iglau wegen erlittenen Kriegsscháden von der Entrichtung der Grundlosung und anderer Kam- merabgaben. Dat. Donnerstag vor Leetare. Wien. Konig Ladislaus fordert die Iglauer auf, sich mit ihren Leuten zur Theilnahme an seinem ersten Feldzug in die Zips, auf dem Sammelplatz zu StraZnie einzufinden. Dat. Montag nach Erasmus. Wien. Kónig Ladislaus fordert den Iglauer Stadt- rath auf, den Landtag in Brünn (Sonntag vor der h. Margaretha), bei dem er persönlich gegenwár- tig sein wird, zu beschicken. Dat. Samstag vor h. Johann. (Sterly Nr. LVI.) Korneuburg. Königs Ladislaus Schreiben an die Iglauer, womit er deren Anfrage dahin beantwortet, dass er eiligst eine Botschaft nach Bóhmen sende, wodurch auch sie unterrichtet würden, was seine Meinung wáüre. Dat. Montag nach Egydi. Wien. Kónig Ladislaus verkündet den Iglauern, dass er den Erasmus Feuchter nach Iglau schicke, um für den k. Hof Quartiere zu bestellen. Dat. am h. Math. Korneubury. Kónig Ladislaus verspricht den Iglau- ern bekaunt zu geben, was er betreffs des Einlas- sens der böhmischen Stände in die Stadt (Iglau) und wegen seiner Wohnung in Iglau zu thun ge- sonnen ist. Dat. an St. Michael. Iglau. Kónig Ladislaus bestütiget alle Privilegien und Freiheiten der Stadt Iglau, während seines Aufenthalts daselbst. Prag. König Ladislaus trägt den Schöffen von Iglau auf, die Arbeiten der Bergleute zu beauf- sichtigen und deren Rechnungslegungen beizuwoh- nen. Dat. Samstag vor Oculi. Prag. König Ladislaus ertheilt den Iglauern das Privilegium, Kaufmannswaaren und andere Güter
28 Iglauer Stadtarchiv. 1261452 6. Oct. 12711453 8 März 128/1453 4. Juni 129/1453 23. Juni 130/1453 3. Spt. 131/1453 21. Spt. 1453 29. Spt. 132 133 134 135/1454 4. Apr. Wien. Ladislaus, Kónig von Ungarn und Bóhmen, fordert, nachdem er das Land Oesterreich in Besitz genommen, einige Ráüthe und mit Vollmachten versehene Bürger von Iglau auf, zum Landtag in Wien zu erscheinen. Zu diesem Landtage werden der Kaiser, die Reichsfürsten, die Stánde Bóhmeus, Mährens, Oesterreichs und Ungarns eingeladen. Dat. Fer. VI. post b. Francisci. (Sterly Nr. LI.) Wien. Kónig Ladislaus befreit auf drei Jahre die Stadt Iglau wegen erlittenen Kriegsscháden von der Entrichtung der Grundlosung und anderer Kam- merabgaben. Dat. Donnerstag vor Leetare. Wien. Konig Ladislaus fordert die Iglauer auf, sich mit ihren Leuten zur Theilnahme an seinem ersten Feldzug in die Zips, auf dem Sammelplatz zu StraZnie einzufinden. Dat. Montag nach Erasmus. Wien. Kónig Ladislaus fordert den Iglauer Stadt- rath auf, den Landtag in Brünn (Sonntag vor der h. Margaretha), bei dem er persönlich gegenwár- tig sein wird, zu beschicken. Dat. Samstag vor h. Johann. (Sterly Nr. LVI.) Korneuburg. Königs Ladislaus Schreiben an die Iglauer, womit er deren Anfrage dahin beantwortet, dass er eiligst eine Botschaft nach Bóhmen sende, wodurch auch sie unterrichtet würden, was seine Meinung wáüre. Dat. Montag nach Egydi. Wien. Kónig Ladislaus verkündet den Iglauern, dass er den Erasmus Feuchter nach Iglau schicke, um für den k. Hof Quartiere zu bestellen. Dat. am h. Math. Korneubury. Kónig Ladislaus verspricht den Iglau- ern bekaunt zu geben, was er betreffs des Einlas- sens der böhmischen Stände in die Stadt (Iglau) und wegen seiner Wohnung in Iglau zu thun ge- sonnen ist. Dat. an St. Michael. Iglau. Kónig Ladislaus bestütiget alle Privilegien und Freiheiten der Stadt Iglau, während seines Aufenthalts daselbst. Prag. König Ladislaus trägt den Schöffen von Iglau auf, die Arbeiten der Bergleute zu beauf- sichtigen und deren Rechnungslegungen beizuwoh- nen. Dat. Samstag vor Oculi. Prag. König Ladislaus ertheilt den Iglauern das Privilegium, Kaufmannswaaren und andere Güter
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Iglauer Stadtarchiv. 29 †137 *138 1139 140 141 142 *143 144 145 1454 22. Nov. 1455 12. Feb. 1455 12. Feb. 1455 14. März 1455 29. Mai 1457 4. März 1456 18. März 1457 2. Mai 1457 3. Mai 1457 6. durch ganz Böhmen und Mähren Mauthfrei zu führen. Dat. an St. Ambrosius. (Sterly Nr. LII.) Iglau. Johann Lubaich, Iglaner Bürger, erbittet sich von Bohuš, Bischof von Olmütz, die Bestätigung des von ihm beim St. Egydi-Altar in der Pfarr- kirche gestifteten Beneficiums. Brünn. König Ladislaus bestätigt die Schenkung des Dorfes Hochdorf an Johann Hess durch den Markgrafen Albert. (Vergl. Nr. 100.) Brünn. K. Ladislaus bestätigt dem Paul von Iglau die vom M. Jodok im J. 1408 dem Vincenz von Iglau gemachte Schenkung des Dorfes Hochdorf. o. O. Ondračko von Wolframs gemeinschaftlich mit seiner Mutter und Gattin verkaufen um 20 Schock Groschen 2 Mark Zinses den Waisen des Johann Richter in der Zeil. Dat. Freitag vor Lætare. Wien. König Ladislaus fordert den Iglauer Stadt- rath auf, dem in Brünn (Donnerstag vor St. Veit) abzuhaltenden Landtage beizuwohnen. Ofen. König Ladislaus beauftragt den Iglauer Stadt- rath, dafür zu sorgen, dass kein Iglauer die Partei des ungarischen Rebellen Michael Czylagyi ergreife. Ofen. König Ladislaus bestätigt das der Stadt Iglau vom Könige Albrecht bewilligte Mauthrecht. (Sterly Nr. LIII.) Ofen. K. Ladislaus bestätiget den Brüdern Johann und Prokop Pilgramer die Gnadenbriefe, die Johann und Jakob Pilgramer über das Lehen Otten vom Markgrafen Johann im J. 1373, dann vom M. Jodok über die sogenannte kleine Mauth in Iglau, dann über die Lehen Neustift, Ranzern und Roschitz, im J. 1376 erhielten. (Sterly. Nr. LIV.) Ofen. König Ladislaus bestätigt den Brüdern Johann und Prokop Pilgramer die Gnadenbriefe des M. Johann vom J. 1373 und des M. Jodok im J. 1385 über das dem Johann und Jakob Pilgramer ertheilte Erbrichteramt in Iglau. (Sterly. Nr. LV.) Ofen. König Ladislaus lässt in den königlichen Städten des Markgrafthums Mähren verkünden, dass Niemand dem Kaiser Friedrich IV. in der Fehde gegen Ka- tharina von Cilly beistehen dürfe. Dat. Freytag vor Stanislai. 136 Mai
Iglauer Stadtarchiv. 29 †137 *138 1139 140 141 142 *143 144 145 1454 22. Nov. 1455 12. Feb. 1455 12. Feb. 1455 14. März 1455 29. Mai 1457 4. März 1456 18. März 1457 2. Mai 1457 3. Mai 1457 6. durch ganz Böhmen und Mähren Mauthfrei zu führen. Dat. an St. Ambrosius. (Sterly Nr. LII.) Iglau. Johann Lubaich, Iglaner Bürger, erbittet sich von Bohuš, Bischof von Olmütz, die Bestätigung des von ihm beim St. Egydi-Altar in der Pfarr- kirche gestifteten Beneficiums. Brünn. König Ladislaus bestätigt die Schenkung des Dorfes Hochdorf an Johann Hess durch den Markgrafen Albert. (Vergl. Nr. 100.) Brünn. K. Ladislaus bestätigt dem Paul von Iglau die vom M. Jodok im J. 1408 dem Vincenz von Iglau gemachte Schenkung des Dorfes Hochdorf. o. O. Ondračko von Wolframs gemeinschaftlich mit seiner Mutter und Gattin verkaufen um 20 Schock Groschen 2 Mark Zinses den Waisen des Johann Richter in der Zeil. Dat. Freitag vor Lætare. Wien. König Ladislaus fordert den Iglauer Stadt- rath auf, dem in Brünn (Donnerstag vor St. Veit) abzuhaltenden Landtage beizuwohnen. Ofen. König Ladislaus beauftragt den Iglauer Stadt- rath, dafür zu sorgen, dass kein Iglauer die Partei des ungarischen Rebellen Michael Czylagyi ergreife. Ofen. König Ladislaus bestätigt das der Stadt Iglau vom Könige Albrecht bewilligte Mauthrecht. (Sterly Nr. LIII.) Ofen. K. Ladislaus bestätiget den Brüdern Johann und Prokop Pilgramer die Gnadenbriefe, die Johann und Jakob Pilgramer über das Lehen Otten vom Markgrafen Johann im J. 1373, dann vom M. Jodok über die sogenannte kleine Mauth in Iglau, dann über die Lehen Neustift, Ranzern und Roschitz, im J. 1376 erhielten. (Sterly. Nr. LIV.) Ofen. König Ladislaus bestätigt den Brüdern Johann und Prokop Pilgramer die Gnadenbriefe des M. Johann vom J. 1373 und des M. Jodok im J. 1385 über das dem Johann und Jakob Pilgramer ertheilte Erbrichteramt in Iglau. (Sterly. Nr. LV.) Ofen. König Ladislaus lässt in den königlichen Städten des Markgrafthums Mähren verkünden, dass Niemand dem Kaiser Friedrich IV. in der Fehde gegen Ka- tharina von Cilly beistehen dürfe. Dat. Freytag vor Stanislai. 136 Mai
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30 Iglauer Stadtarchiv. 146 1457 12. *147 148 *149 150 *151 152 153 154 1458 O. D. 1458 3. Mai 1458 4. Mai 1458 1. Aug. 1458 9. Aug. 1458 21. Sept. 1458 6. Dec. 1458 6. Dec. 1459 5. März Prag. König Ladislaus erlässt der Stadt Iglau in Erwägung des Schadens, den sie in den Kriegen erlitten, und um die verwüsteten Vorstädte, Stadt- mauern und Häuser wieder herzustellen, 20 Mark jährlich von der bisherigen Grundlosung pr. 220 Mark Prager Groschen auf unbestimmte Zeit. o. O. Historische Notiz über die nach dem Tode K. Ladislaus in der Stadt Iglau ausgebrochenen demagogischen Unruhen, und Auflehnungen gegen die Stadtobrigkeit. Wien. Albert, Erzherzog v. Oesterreich, eröffnet dem Iglauer Stadtrath, dass der Stadtrichter wegen wich- tigen Geschäften sich noch bei ihm aufhalten müsse. Wien. Albert, Erzherzog von Oesterreich, belobt die treue Anhänglichkeit der Iglauer und sendet ihnen seinen Kriegshauptmann Wolfgang Kadauer mit Truppen zu Hilfe. Dat. nach Kreuzerfindung. Baden. Albert, Erzherzog von Oesterreich, befiehlt dem Hynek von Vöttau, nach Abzug der k. Truppen der Stadt Iglau zu Hilfe zu eilen. Dat. an Petri Kettenfeier. (Sterly Nr. LIX.) Wien. Derselbe befiehlt wiederholt dem Hynek von Vöttau, mit seinen Truppen unverzüglich nach Iglau zu eilen, und benachrichtigt ihn, dass er den nächsten Freitag selbst ins Feld rücken werde. Dat. am St. Lorenzenabend. Wien. Derselbe eröffnet den Iglauern, dass zwi- schen dem Kaiser und Georg, der sich König von Böhmen nennt, Unterhandlungen stattfinden, und diese einen erwünschten Ausgang nehmen dürften; zugleich bemerkt derselbe, dass er sich bei diesem Anlasse für die Sache der Iglauer best- möglichst verwenden wolle. Dat. am h. Matthäus. (Sterly Nr. LVII.) Prag. König Georg bestätiget alle Privilegien und Freiheiten und insbesondere das Mauthrecht der Stadt Iglau. (Sterly Nr. LVIII.) Prag. Georg, König von Böhmen und Markgraf von Mähren, erlässt der Stadt Iglau einen Theil der Grundlosung auf unbestimmte Zeit. glau. Der Stadtrath von Iglau verkauft das zum Spital gehörige Dorf Bradlo dem Ondračko von Wolframs um 65 Schock Groschen. Oct. 155
30 Iglauer Stadtarchiv. 146 1457 12. *147 148 *149 150 *151 152 153 154 1458 O. D. 1458 3. Mai 1458 4. Mai 1458 1. Aug. 1458 9. Aug. 1458 21. Sept. 1458 6. Dec. 1458 6. Dec. 1459 5. März Prag. König Ladislaus erlässt der Stadt Iglau in Erwägung des Schadens, den sie in den Kriegen erlitten, und um die verwüsteten Vorstädte, Stadt- mauern und Häuser wieder herzustellen, 20 Mark jährlich von der bisherigen Grundlosung pr. 220 Mark Prager Groschen auf unbestimmte Zeit. o. O. Historische Notiz über die nach dem Tode K. Ladislaus in der Stadt Iglau ausgebrochenen demagogischen Unruhen, und Auflehnungen gegen die Stadtobrigkeit. Wien. Albert, Erzherzog v. Oesterreich, eröffnet dem Iglauer Stadtrath, dass der Stadtrichter wegen wich- tigen Geschäften sich noch bei ihm aufhalten müsse. Wien. Albert, Erzherzog von Oesterreich, belobt die treue Anhänglichkeit der Iglauer und sendet ihnen seinen Kriegshauptmann Wolfgang Kadauer mit Truppen zu Hilfe. Dat. nach Kreuzerfindung. Baden. Albert, Erzherzog von Oesterreich, befiehlt dem Hynek von Vöttau, nach Abzug der k. Truppen der Stadt Iglau zu Hilfe zu eilen. Dat. an Petri Kettenfeier. (Sterly Nr. LIX.) Wien. Derselbe befiehlt wiederholt dem Hynek von Vöttau, mit seinen Truppen unverzüglich nach Iglau zu eilen, und benachrichtigt ihn, dass er den nächsten Freitag selbst ins Feld rücken werde. Dat. am St. Lorenzenabend. Wien. Derselbe eröffnet den Iglauern, dass zwi- schen dem Kaiser und Georg, der sich König von Böhmen nennt, Unterhandlungen stattfinden, und diese einen erwünschten Ausgang nehmen dürften; zugleich bemerkt derselbe, dass er sich bei diesem Anlasse für die Sache der Iglauer best- möglichst verwenden wolle. Dat. am h. Matthäus. (Sterly Nr. LVII.) Prag. König Georg bestätiget alle Privilegien und Freiheiten und insbesondere das Mauthrecht der Stadt Iglau. (Sterly Nr. LVIII.) Prag. Georg, König von Böhmen und Markgraf von Mähren, erlässt der Stadt Iglau einen Theil der Grundlosung auf unbestimmte Zeit. glau. Der Stadtrath von Iglau verkauft das zum Spital gehörige Dorf Bradlo dem Ondračko von Wolframs um 65 Schock Groschen. Oct. 155
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Iglauer Stadtarchiv. 31 156/1459 27. | Nov. *157/1462 25. Nov. *158/1462 29. Apr. *159/1463 4. Ján. 16011463 12. Apr. 1611463 25. Mai 3162/1463 10. Oct. 16311464 8 März *164/1464 14. Prag. Kónig Georg fordert den Iglauer Stadtrath auf, den Johann Konowec anzuweisen, sich mit Johann Sádlo abzufinden. Dat. Dienstag nach Ka- tharina. o. O. Mathias. Abt von Trebitsch, ersucht die Iglauer, seine Grundstiicke unberiihrt zu lassen, da er auf königlichen Befehl dem Wałlfenstillstande beigetre- ten ist. Dat. St. Katharina. o. O. Viktorin, Herzog von Miinsterberg und Graf von Glatz, bedeutet dem Iglauer Stadtrathe, dass sein Vater dem Matern ein Haus in Iglau geschenkt habe, dass Matern daher im Besitze dieses Hauses nicht gestört werden solle. Dat. Donnerstag nach St. Marcus. Polna. Viktorin, Herzog von Miinsterberg, ver- kündet den Iglauern, dass er ihrem Mitbürger Ha- namedl Recht widerfahren lassen werde. Datum Dienstag nach dem neuen Jahre. Polna. Herzog Viktorin fordert den Iglauer Stadt- rath auf, die Schuld des Iglauer Bürgers Hanamedl aus Giřik ins Stadtbuch einzutragen. Dat. Dienstag nach Ostern. Skalic. Daniel, Abt des Klosters Skalie in Bóhmen, ersucht den Iglauer Stadtrath, eine Forderung des Kuttenberger Bürgers Gilko an den Iglauer Bürger Franz Fleischhacker einzuheben und den Betrag dieser Forderung für Gilko’s und seines Weibes Seele einem religiösen Zwecke zuzuwenden. Dat. am Urbanstage. Wien. Albert, Erzherzog von Oesterreich, verspricht den Iglauern, dass jenem Iglauer Bürger, dem Weikersdorf weggenommen wurde, Genugthuung widerfahren wird. Montag nach St. Dionysius. Polna. Herzog Viktorin drückt in einem Schreiben dem Iglauer Stadtrathe seine Freude aus, dass der- selbe sich als treuer Diener des Königs in die ungerechten Unternehmungen der Breslauer nicht einlasse, dankt für die übersendeten Briefe derletztern und belobt die Treue für den König. Dat. feria V. magna. Polna. Herzog Viktorin ersucht die Iglauer um Blei und Zinn für eine Orgel, die er zu Ehren Gottes Mürz! und der hl. Jungfrau Maria erbauen lasse. Dat. Mittwoch nach Gregor.
Iglauer Stadtarchiv. 31 156/1459 27. | Nov. *157/1462 25. Nov. *158/1462 29. Apr. *159/1463 4. Ján. 16011463 12. Apr. 1611463 25. Mai 3162/1463 10. Oct. 16311464 8 März *164/1464 14. Prag. Kónig Georg fordert den Iglauer Stadtrath auf, den Johann Konowec anzuweisen, sich mit Johann Sádlo abzufinden. Dat. Dienstag nach Ka- tharina. o. O. Mathias. Abt von Trebitsch, ersucht die Iglauer, seine Grundstiicke unberiihrt zu lassen, da er auf königlichen Befehl dem Wałlfenstillstande beigetre- ten ist. Dat. St. Katharina. o. O. Viktorin, Herzog von Miinsterberg und Graf von Glatz, bedeutet dem Iglauer Stadtrathe, dass sein Vater dem Matern ein Haus in Iglau geschenkt habe, dass Matern daher im Besitze dieses Hauses nicht gestört werden solle. Dat. Donnerstag nach St. Marcus. Polna. Viktorin, Herzog von Miinsterberg, ver- kündet den Iglauern, dass er ihrem Mitbürger Ha- namedl Recht widerfahren lassen werde. Datum Dienstag nach dem neuen Jahre. Polna. Herzog Viktorin fordert den Iglauer Stadt- rath auf, die Schuld des Iglauer Bürgers Hanamedl aus Giřik ins Stadtbuch einzutragen. Dat. Dienstag nach Ostern. Skalic. Daniel, Abt des Klosters Skalie in Bóhmen, ersucht den Iglauer Stadtrath, eine Forderung des Kuttenberger Bürgers Gilko an den Iglauer Bürger Franz Fleischhacker einzuheben und den Betrag dieser Forderung für Gilko’s und seines Weibes Seele einem religiösen Zwecke zuzuwenden. Dat. am Urbanstage. Wien. Albert, Erzherzog von Oesterreich, verspricht den Iglauern, dass jenem Iglauer Bürger, dem Weikersdorf weggenommen wurde, Genugthuung widerfahren wird. Montag nach St. Dionysius. Polna. Herzog Viktorin drückt in einem Schreiben dem Iglauer Stadtrathe seine Freude aus, dass der- selbe sich als treuer Diener des Königs in die ungerechten Unternehmungen der Breslauer nicht einlasse, dankt für die übersendeten Briefe derletztern und belobt die Treue für den König. Dat. feria V. magna. Polna. Herzog Viktorin ersucht die Iglauer um Blei und Zinn für eine Orgel, die er zu Ehren Gottes Mürz! und der hl. Jungfrau Maria erbauen lasse. Dat. Mittwoch nach Gregor.
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32 Iglauer Stadtarchiv. 165 1464 20. März 166 *167 168 169 *170 1171 1172 *173 1464 3. Apr. 1465 2. Feb. 1465 14. März 1465 24. Apr. 1465 3. Aug. 1465 3. Aug. 1465 24. Nov. 1466 O. D. Kuttenberg. König Georg befiehlt dem Stadtrathe in Iglau den Juden Jakob im Betretungsfalle anzu- halten, und ihm davon Nachricht zu geben. Dat. Dienstag nach Judica. Polna. Schreiben Herzogs Viktorin in Betreff eines Strittes zwischen dem Iglauer Stadtrathe und seinem Diener Stanislaus. Dat. Dienstag nach Ostern. Spielberg. Viktorin, Herzog von Münsterberg und Landeshauptmann von Mähren, schreibt den Iglauern in Betreff der Ausfolgung einiger Urkunden an den Richter von Polna. Dat. an Lichtmess. Troppau. Herzog Viktorin ersucht den Iglauer Stadtrath, seinem Hauptmanne Mladenec von Miličín, der sich in den vor Zornstein aufgeworfenen Ver- schanzungen befindet, ohne Verzug einige Schock Pfeile zu senden. Dat. Donnerstag nach St. Gregor. Prag. König Georg eröffnet dem Stadtrathe, dass das dem Hynek von Waldstein auf Pirnitz ange- schuldigte Verbrechen über einen im Schlosse Ro- kenstein verübten Diebstahl sowohl von ihm (König) als auch vom Landrechte nicht für wahr befunden wurde. Dat. Mittwoch nach heil. Georg. Prag. König Georg fordert den Iglauer Stadtrath auf, ihm Kugeln zu senden. Dat. Samstag nach St. Peter. o. O. König Georg eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass er allem, was Johann Bílý von Horka und Kule sprechen wird, vollen Glauben beimessen solle. Dat. Samstag nach St. Peter. 0. O. Die Brüder Wacek und Oldrich, beide geborne Bawořic, übergeben ihrem dritten Bruder Johann Bawořic die Antheile ihres väterlichen Erbtheils, d. h. das Mälzerhaus in Iglau und was sie in Wilenz, Beranau, Hossau und Hylczosdorf (sic) besitzen, ge- gen Erlag von 80 Schock Groschen für Jeden von ihnen Beiden. Dat. den Tag vor heil. Katharina. o. O. Der Trebitscher Abt Mathias, der Kumrowitzer Probst Johann, der Konicer Probst Wenzel und der Kloster-Hradischer Prior Jakob, an den König Georg, in Betreff seiner Bannlegung und der vor- habenden Appellation an ein Concilium, verspre- chen ihm zwar jeden Beistand, um den Zwist beizulegen, bemerken aber zugleich, dass sie dem Pabste Gehorsam schuldig sind.
32 Iglauer Stadtarchiv. 165 1464 20. März 166 *167 168 169 *170 1171 1172 *173 1464 3. Apr. 1465 2. Feb. 1465 14. März 1465 24. Apr. 1465 3. Aug. 1465 3. Aug. 1465 24. Nov. 1466 O. D. Kuttenberg. König Georg befiehlt dem Stadtrathe in Iglau den Juden Jakob im Betretungsfalle anzu- halten, und ihm davon Nachricht zu geben. Dat. Dienstag nach Judica. Polna. Schreiben Herzogs Viktorin in Betreff eines Strittes zwischen dem Iglauer Stadtrathe und seinem Diener Stanislaus. Dat. Dienstag nach Ostern. Spielberg. Viktorin, Herzog von Münsterberg und Landeshauptmann von Mähren, schreibt den Iglauern in Betreff der Ausfolgung einiger Urkunden an den Richter von Polna. Dat. an Lichtmess. Troppau. Herzog Viktorin ersucht den Iglauer Stadtrath, seinem Hauptmanne Mladenec von Miličín, der sich in den vor Zornstein aufgeworfenen Ver- schanzungen befindet, ohne Verzug einige Schock Pfeile zu senden. Dat. Donnerstag nach St. Gregor. Prag. König Georg eröffnet dem Stadtrathe, dass das dem Hynek von Waldstein auf Pirnitz ange- schuldigte Verbrechen über einen im Schlosse Ro- kenstein verübten Diebstahl sowohl von ihm (König) als auch vom Landrechte nicht für wahr befunden wurde. Dat. Mittwoch nach heil. Georg. Prag. König Georg fordert den Iglauer Stadtrath auf, ihm Kugeln zu senden. Dat. Samstag nach St. Peter. o. O. König Georg eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass er allem, was Johann Bílý von Horka und Kule sprechen wird, vollen Glauben beimessen solle. Dat. Samstag nach St. Peter. 0. O. Die Brüder Wacek und Oldrich, beide geborne Bawořic, übergeben ihrem dritten Bruder Johann Bawořic die Antheile ihres väterlichen Erbtheils, d. h. das Mälzerhaus in Iglau und was sie in Wilenz, Beranau, Hossau und Hylczosdorf (sic) besitzen, ge- gen Erlag von 80 Schock Groschen für Jeden von ihnen Beiden. Dat. den Tag vor heil. Katharina. o. O. Der Trebitscher Abt Mathias, der Kumrowitzer Probst Johann, der Konicer Probst Wenzel und der Kloster-Hradischer Prior Jakob, an den König Georg, in Betreff seiner Bannlegung und der vor- habenden Appellation an ein Concilium, verspre- chen ihm zwar jeden Beistand, um den Zwist beizulegen, bemerken aber zugleich, dass sie dem Pabste Gehorsam schuldig sind.
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Iglauer Stadtarchiv. 33 *174 1466 3. Jän. 175 176 *177 7 178 *179 *180 181 182 1466 27. Mai 1466 28. Aug. 1467 O. D. 1467 15. Jän. 1467 30. Mai 1467 31. Mai 1467 4. Juni 1467 12. Juli Rom. Papst Paul II. verkündet den Iglauern, dass Georg Podèbrad von der römischen Curie als Ketzer verdamint wurde. Dat. 3. Non. Jan. (Sterly Nr. LXI.) Rom. Papst Paul II. ermahnt die Iglauer, dem Könige Georg gegen die Pilsner nicht beizustehen, sondern sich mit denselben zu verbinden und wider den ketzerischen Usurpator zu streiten; er entbindet sie auch von demn Eide, den sie jenem Könige ge- leistet haben. Dat. 6 Cal. Junii. (Sterly. Nr. LX.) Znaim. Herzog Viktorin verordnet dem Iglauer Stadtrathe, ihm ohne Verzug einiges Kriegsvolk nach- zuschicken. Dat. An St. Augustin. o. O. Geschichtliche Relation über die Unfälle der gegen den böhmischen König Georg verbündeten mährischen Städte. Prag. König Georg befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, die demselben vom Seelauer Abte Martin über- gebenen Bücher, Ornate und Kleinodien zurück- zustellen. Dat. Donnerstag nach Remigii. Prag. König Georg fordert die Iglauer auf, weder seine noch die Feinde der Herren Hynek und Wenzel von Waldstein auf Pirnitz zu unterstützen. Dat. Dienstag nach St. Urban. Rötz. Michael, Burggraf von Magdeburg und Graf zu Hardegg, fordert die Iglauer auf, den Olmützern nicht beizustehen, insolange er diese befehdet. Dat. Sonntag nach Frohnleichnam. Znaim. Die Bürgermeister und die Gemeinden der Städte Olmütz, Brünn, Znaim und Iglau verbinden sich als fromme Leute und gehorsame Söhne der heil. röm. Kirche, wider ihre Feinde (König Georg), und versprechen sich einander bei feindlichen Ueber- fällen wirksamen Beistand. Dat. Octav des heil. Frohnleichnams. (Sterly. Nr. LXII. Brünner Wochen- blatt 1827. S. 46.) Teltsch. Zdeněk von Sternberg, oberster Haupt- mann der katholischen Union, entbindet im Namen des Papstes Paul II. die Iglauer von der Pflicht und Gehorsam gegen König Georg, und verbürgt denselben volle Amnestie, wenn sie ihn und seine Truppen in die Stadt einlassen. Dat. Freitag vor St. Veit. (Sterly. Nr. LXIII.)
Iglauer Stadtarchiv. 33 *174 1466 3. Jän. 175 176 *177 7 178 *179 *180 181 182 1466 27. Mai 1466 28. Aug. 1467 O. D. 1467 15. Jän. 1467 30. Mai 1467 31. Mai 1467 4. Juni 1467 12. Juli Rom. Papst Paul II. verkündet den Iglauern, dass Georg Podèbrad von der römischen Curie als Ketzer verdamint wurde. Dat. 3. Non. Jan. (Sterly Nr. LXI.) Rom. Papst Paul II. ermahnt die Iglauer, dem Könige Georg gegen die Pilsner nicht beizustehen, sondern sich mit denselben zu verbinden und wider den ketzerischen Usurpator zu streiten; er entbindet sie auch von demn Eide, den sie jenem Könige ge- leistet haben. Dat. 6 Cal. Junii. (Sterly. Nr. LX.) Znaim. Herzog Viktorin verordnet dem Iglauer Stadtrathe, ihm ohne Verzug einiges Kriegsvolk nach- zuschicken. Dat. An St. Augustin. o. O. Geschichtliche Relation über die Unfälle der gegen den böhmischen König Georg verbündeten mährischen Städte. Prag. König Georg befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, die demselben vom Seelauer Abte Martin über- gebenen Bücher, Ornate und Kleinodien zurück- zustellen. Dat. Donnerstag nach Remigii. Prag. König Georg fordert die Iglauer auf, weder seine noch die Feinde der Herren Hynek und Wenzel von Waldstein auf Pirnitz zu unterstützen. Dat. Dienstag nach St. Urban. Rötz. Michael, Burggraf von Magdeburg und Graf zu Hardegg, fordert die Iglauer auf, den Olmützern nicht beizustehen, insolange er diese befehdet. Dat. Sonntag nach Frohnleichnam. Znaim. Die Bürgermeister und die Gemeinden der Städte Olmütz, Brünn, Znaim und Iglau verbinden sich als fromme Leute und gehorsame Söhne der heil. röm. Kirche, wider ihre Feinde (König Georg), und versprechen sich einander bei feindlichen Ueber- fällen wirksamen Beistand. Dat. Octav des heil. Frohnleichnams. (Sterly. Nr. LXII. Brünner Wochen- blatt 1827. S. 46.) Teltsch. Zdeněk von Sternberg, oberster Haupt- mann der katholischen Union, entbindet im Namen des Papstes Paul II. die Iglauer von der Pflicht und Gehorsam gegen König Georg, und verbürgt denselben volle Amnestie, wenn sie ihn und seine Truppen in die Stadt einlassen. Dat. Freitag vor St. Veit. (Sterly. Nr. LXIII.)
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34 Iglauer Stadtarchiv. *183) 1467 22. Aug. *184 185 * 186 187 188 189 190 1467 15. Dec. 1468 4. Mai 1468 5. Mai 1468 19. Mai 1468 14. Oct. 1469 11. Feb. 1469 8. Mai Wien. Empfehlungsbrief des Predigers Bruder Sig- mund an den Iglauer Stadtrath für die nach Iglau eilenden Oesterreicher, welche unter ihrem Haupt- mann Vorsperger zu Neustadt das Kreuz nahmen, um gegen die Ketzer zu kämpfen. Dat. in der Octav Mariä Himmelfahrt. Prag. Buryan von Lipa auf Lipnic, Oberstlandschreiber von Böhmen und Hauptmann des Caslauer Kreises, beklagt sich bei den Iglauern, dass Sigmund, Burg- graf von Triesch, der sich Iglauer Burggraf nennt, den Waffenstillstand gebrochen habe. Dat. Fer. III. post Luciæ. Im Feldlager bei Laa. König Mathias fordert die Stadt Iglau auf, mit aller ihrer Truppenmacht nach Teltsch zu kommen. Dat. den Tag nach Kreutz- erfindung. Laa. König Mathias ladet aus Anlass seines Ein- marsches in Mähren den Iglauer Stadtrath ein, bin- nen zwanzig Tagen in Teltsch zu erscheinen. Trebitsch. König Mathias fordert die Iglauer auf, zu Ross und zu Fuss nach Trebitsch zu eilen, da- mit Georg Poděbrad seinen dort im Schlosse be- lagerten Solin nicht entsetze. (Sterly Nr. LXIV.) Iglau. Martin von Büschhöfen erklärt vor Gericht, dass er der Margaretha, Witwe des Niklas von Kolin, 24 Groschen jährliche Rente auf seinem Hofe in Büschhöfen um 4 Schock Groschen verkauft habe. Dat. An St. Calixt. Brünn. König Mathias fordert die Iglauer auf, zum Landtage nach Brünn zu erscheinen, um die Mittel zur Beendigung des unheilvollen, das Land ver- wüstenden Krieges zu berathen. Dat. Samstag vor dem Fastnachtsonntag. Olmütz. Rudolf, Bischof von Breslau und päpstlicher Legat, ertheilt den Iglauern das Zeugniss, dass sie sich stets als gute Katholiken betragen haben, treu und ausdauernd waren und dem Ketzer Georg Podě- brad keinen Malvasier geliefert haben, wie sie des- sen fälschlich beschuldigt wurden. (Sterly Nr. LXV.) Wischau. Protas , Bischof von Olmütz, theilt den Iglauern mit, dass der König Mathias wegen seines Aufenthaltes in Schlesien, den Brünner Landtag auf Prokopi verlegte. Dat. Dienstag vor St. Veit. *191 1469 10. Juni
34 Iglauer Stadtarchiv. *183) 1467 22. Aug. *184 185 * 186 187 188 189 190 1467 15. Dec. 1468 4. Mai 1468 5. Mai 1468 19. Mai 1468 14. Oct. 1469 11. Feb. 1469 8. Mai Wien. Empfehlungsbrief des Predigers Bruder Sig- mund an den Iglauer Stadtrath für die nach Iglau eilenden Oesterreicher, welche unter ihrem Haupt- mann Vorsperger zu Neustadt das Kreuz nahmen, um gegen die Ketzer zu kämpfen. Dat. in der Octav Mariä Himmelfahrt. Prag. Buryan von Lipa auf Lipnic, Oberstlandschreiber von Böhmen und Hauptmann des Caslauer Kreises, beklagt sich bei den Iglauern, dass Sigmund, Burg- graf von Triesch, der sich Iglauer Burggraf nennt, den Waffenstillstand gebrochen habe. Dat. Fer. III. post Luciæ. Im Feldlager bei Laa. König Mathias fordert die Stadt Iglau auf, mit aller ihrer Truppenmacht nach Teltsch zu kommen. Dat. den Tag nach Kreutz- erfindung. Laa. König Mathias ladet aus Anlass seines Ein- marsches in Mähren den Iglauer Stadtrath ein, bin- nen zwanzig Tagen in Teltsch zu erscheinen. Trebitsch. König Mathias fordert die Iglauer auf, zu Ross und zu Fuss nach Trebitsch zu eilen, da- mit Georg Poděbrad seinen dort im Schlosse be- lagerten Solin nicht entsetze. (Sterly Nr. LXIV.) Iglau. Martin von Büschhöfen erklärt vor Gericht, dass er der Margaretha, Witwe des Niklas von Kolin, 24 Groschen jährliche Rente auf seinem Hofe in Büschhöfen um 4 Schock Groschen verkauft habe. Dat. An St. Calixt. Brünn. König Mathias fordert die Iglauer auf, zum Landtage nach Brünn zu erscheinen, um die Mittel zur Beendigung des unheilvollen, das Land ver- wüstenden Krieges zu berathen. Dat. Samstag vor dem Fastnachtsonntag. Olmütz. Rudolf, Bischof von Breslau und päpstlicher Legat, ertheilt den Iglauern das Zeugniss, dass sie sich stets als gute Katholiken betragen haben, treu und ausdauernd waren und dem Ketzer Georg Podě- brad keinen Malvasier geliefert haben, wie sie des- sen fälschlich beschuldigt wurden. (Sterly Nr. LXV.) Wischau. Protas , Bischof von Olmütz, theilt den Iglauern mit, dass der König Mathias wegen seines Aufenthaltes in Schlesien, den Brünner Landtag auf Prokopi verlegte. Dat. Dienstag vor St. Veit. *191 1469 10. Juni
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Iglauer Stadtarchiv. 35 193 194 195 196 197 *198 199 1469 28. Juli 1469 20. Oct. 1471 19. März 1473 23. Aug. 1474 17. Aug. 1475 12. März 1475 5. Juli Brünn. Mathias, erwählter König von Böhmen, er- öffnet, dass der k. Hauptmann Zdenèk von Stern- berg wegen Abnahme des Huldigungseides und Einsetzung eines neuen Rathes nach Iglau kommen werde. Dat. Montag nach Aussendung der Apostel. Geras. Schreiben des Abtes Oswald von Geras, worin sich dieser beklagt, dass der Iglauer Bürger Ladislaw seinem Pfarrer in Ranzern den Zehent entzieht, und sich verschiedene Eingriffe in die Pfarrrechte erlaubt ; wenn diesem Unwesen nicht ein Ende gemacht wird, so wäre der Abt genöthigt, sich an der Habe der nach Oesterreich reisenden Iglauer schadlos zu halten. Dat. Freitag nach St. Jakob. Pressburg. König Mathias befiehlt den Iglauern, die der k. Kammer gehörigen Einkünfte dem k. Hauptmann Zdenèk von Sternberg zu übergeben. Dat. fer. VI. nach Lukas. Ofen. König Mathias befiehlt der Stadt Iglau, die kleine Münze, welehe er zum Besten der Christen- heit und des Landes prägen liess, im vollen Werthe anzunehmen. Dat. Dienstag nach Oculi. Ofen. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, einen Revers nach dem übersendeten For- mulare, mit ihrem Siegel versehen, auszufertigen und denselben durch einen verlässlichen Boten nach Troppau zu befördern. Olmütz. König Mathias verschreibt dem Zdeněk von Sternberg 1000 ungarische Gulden auf Iglau, welche Summe jedoch nicht eher als in 6 Jahren bezahlt werden soll. Dat. Mittwoch nach Maria Himmelfahrt. Ratibor. König Mathias fordert die Iglauer auf, den nach Ostern in Brünn abzuhaltenden Landtag zu beschicken. Dat. Judica. Wels. Die Herzoge Viktorin, Heinrich der ältere und Heinrich der jüngere von Münsterberg be- deuten dem Stadtrathe von Iglau, dass sie ihrem Abgesandten Prokop Liška von Popkowitz in allen Dingen Glauben schenken sollen. Dat. fer. IV. post Procopii. Grünberg. Zdeněk von Sternberg, oberster Haupt- mann des Königs Mathias, fordert die Iglauer auf, wegen der ihnen durch Tluxa zugefügten Unbilden 192 1469 17. Juli 200 1476 7. März
Iglauer Stadtarchiv. 35 193 194 195 196 197 *198 199 1469 28. Juli 1469 20. Oct. 1471 19. März 1473 23. Aug. 1474 17. Aug. 1475 12. März 1475 5. Juli Brünn. Mathias, erwählter König von Böhmen, er- öffnet, dass der k. Hauptmann Zdenèk von Stern- berg wegen Abnahme des Huldigungseides und Einsetzung eines neuen Rathes nach Iglau kommen werde. Dat. Montag nach Aussendung der Apostel. Geras. Schreiben des Abtes Oswald von Geras, worin sich dieser beklagt, dass der Iglauer Bürger Ladislaw seinem Pfarrer in Ranzern den Zehent entzieht, und sich verschiedene Eingriffe in die Pfarrrechte erlaubt ; wenn diesem Unwesen nicht ein Ende gemacht wird, so wäre der Abt genöthigt, sich an der Habe der nach Oesterreich reisenden Iglauer schadlos zu halten. Dat. Freitag nach St. Jakob. Pressburg. König Mathias befiehlt den Iglauern, die der k. Kammer gehörigen Einkünfte dem k. Hauptmann Zdenèk von Sternberg zu übergeben. Dat. fer. VI. nach Lukas. Ofen. König Mathias befiehlt der Stadt Iglau, die kleine Münze, welehe er zum Besten der Christen- heit und des Landes prägen liess, im vollen Werthe anzunehmen. Dat. Dienstag nach Oculi. Ofen. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, einen Revers nach dem übersendeten For- mulare, mit ihrem Siegel versehen, auszufertigen und denselben durch einen verlässlichen Boten nach Troppau zu befördern. Olmütz. König Mathias verschreibt dem Zdeněk von Sternberg 1000 ungarische Gulden auf Iglau, welche Summe jedoch nicht eher als in 6 Jahren bezahlt werden soll. Dat. Mittwoch nach Maria Himmelfahrt. Ratibor. König Mathias fordert die Iglauer auf, den nach Ostern in Brünn abzuhaltenden Landtag zu beschicken. Dat. Judica. Wels. Die Herzoge Viktorin, Heinrich der ältere und Heinrich der jüngere von Münsterberg be- deuten dem Stadtrathe von Iglau, dass sie ihrem Abgesandten Prokop Liška von Popkowitz in allen Dingen Glauben schenken sollen. Dat. fer. IV. post Procopii. Grünberg. Zdeněk von Sternberg, oberster Haupt- mann des Königs Mathias, fordert die Iglauer auf, wegen der ihnen durch Tluxa zugefügten Unbilden 192 1469 17. Juli 200 1476 7. März
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36 Iglauer Stadtarchiv. 202 203 204 205 206 207 208 Mai 1478 17. Spt. 1479 25. Mai 1479 4. Aug. 1479 10. Aug. 1479 31. Aug. 1479 27. Nov. 1480 15. Jän. einen Abgeordneten zum Landtag nach Beneschau zu senden. Dat. Freitag nach Reminiscere. Ofen. Schuldbrief des Königs Mathias zu Handen der Stadt Iglau über 1000 ungarische Gulden, und Befreiung derselben von allen Abgaben durch 10 Jahre, wegen des erlittenen grossen Feuerschadens. Dat. Mittwoch nach Pfingsten. (Sterly. Nr. LXVI.) Klosterneuburg. König Mathias versichert die Iglauer, dass sie den Söhnen des Zdeněk von Stern- berg, welche den Stadtrath wegen Bezahlung einer auf der Stadt versicherten Geldsumme mahnten, nichts schulden und verspricht sie darin zu schützen. Dat. St. Lambert. Ofen. König Mathias bedeutet dem Iglauer Stadt- rathe, den Streit mit Kobik von Opatau bis zum künftigen Landtage in Olmütz auf sich beruhen zu lassen. Fer. III. ante Pentecost. Olmütz. König Mathias bestätigt den Kaufvertrag zwischen den Erben des Vincenz von Iglau und der Stadt Iglau über das Dorf Hochdorf. Dat. pridiæ St. Oswaldi. Olmütz. König Mathias bestätigt alle Schenkungen, Rechte, Privilegien, Gewohnheiten der Stadt Iglau, ertheilt ihr auch das Recht, bei Siegelung ihrer Urkunden rothes Wachs gebrauchen zu dürfen. Dat. b. Laurentii. (Sterly Nr. LXVII.) Brünn. König Mathias bestätiget den Kaufvertrag zwischen dem Iglauer Bürger Jakob Bauernhansel und dem Prokop Richter von Iglau, über das Dorf Roschitz. Dat. Dienstag vor St. Gilg. Polna. Herzog Viktorin verkündet dem Iglauer Stadtrathe, dass er die Herrschaft Polna in Besitz genommen habe; da die Communication zwischen Polna und Iglau unsicher ist, fordert er densel- ben auf, ihm bei Ausrottung der Räuber nach allen Kräften behilflich zu sein. Dat. fer. III. post. Briccii. Ofen. König Mathias eröffnet den Iglauern, dass er sich wegen der in Oesterreich geschehenen Wegnahme der denselben gehörigen Waaren, an den Kaiser verwendet und auch die Zusicherung erhalten habe, dass der Gottesdienst in Iglau nicht gestört und die Priester, die vom Altare leben, nicht gekränkt werden sollen. Dat. in der Octav der h. 3 Könige. 201 1477 28.
36 Iglauer Stadtarchiv. 202 203 204 205 206 207 208 Mai 1478 17. Spt. 1479 25. Mai 1479 4. Aug. 1479 10. Aug. 1479 31. Aug. 1479 27. Nov. 1480 15. Jän. einen Abgeordneten zum Landtag nach Beneschau zu senden. Dat. Freitag nach Reminiscere. Ofen. Schuldbrief des Königs Mathias zu Handen der Stadt Iglau über 1000 ungarische Gulden, und Befreiung derselben von allen Abgaben durch 10 Jahre, wegen des erlittenen grossen Feuerschadens. Dat. Mittwoch nach Pfingsten. (Sterly. Nr. LXVI.) Klosterneuburg. König Mathias versichert die Iglauer, dass sie den Söhnen des Zdeněk von Stern- berg, welche den Stadtrath wegen Bezahlung einer auf der Stadt versicherten Geldsumme mahnten, nichts schulden und verspricht sie darin zu schützen. Dat. St. Lambert. Ofen. König Mathias bedeutet dem Iglauer Stadt- rathe, den Streit mit Kobik von Opatau bis zum künftigen Landtage in Olmütz auf sich beruhen zu lassen. Fer. III. ante Pentecost. Olmütz. König Mathias bestätigt den Kaufvertrag zwischen den Erben des Vincenz von Iglau und der Stadt Iglau über das Dorf Hochdorf. Dat. pridiæ St. Oswaldi. Olmütz. König Mathias bestätigt alle Schenkungen, Rechte, Privilegien, Gewohnheiten der Stadt Iglau, ertheilt ihr auch das Recht, bei Siegelung ihrer Urkunden rothes Wachs gebrauchen zu dürfen. Dat. b. Laurentii. (Sterly Nr. LXVII.) Brünn. König Mathias bestätiget den Kaufvertrag zwischen dem Iglauer Bürger Jakob Bauernhansel und dem Prokop Richter von Iglau, über das Dorf Roschitz. Dat. Dienstag vor St. Gilg. Polna. Herzog Viktorin verkündet dem Iglauer Stadtrathe, dass er die Herrschaft Polna in Besitz genommen habe; da die Communication zwischen Polna und Iglau unsicher ist, fordert er densel- ben auf, ihm bei Ausrottung der Räuber nach allen Kräften behilflich zu sein. Dat. fer. III. post. Briccii. Ofen. König Mathias eröffnet den Iglauern, dass er sich wegen der in Oesterreich geschehenen Wegnahme der denselben gehörigen Waaren, an den Kaiser verwendet und auch die Zusicherung erhalten habe, dass der Gottesdienst in Iglau nicht gestört und die Priester, die vom Altare leben, nicht gekränkt werden sollen. Dat. in der Octav der h. 3 Könige. 201 1477 28.
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Iglauer Stadtarchiv. 37 209 1480 6. März 1210 +211 212 213 †214 215 216 *217 218 1480 20. März 1481 13. Juni 1483 17. Spt. 1483 18 Nov. 1485 27. Apr. 1485 22. Juli 1485 23. Aug. 1487 O. D. 1487 12. Jän. Ofen. König Mathias verspricht den Iglauern, die sich bei ihm wegen einer nach Böhmen entrich- teten Abgabe beschwerten, Abhilfe durch Beneš von Weitmühle, den Abgesandten des Königs Wla- dislaus, zu verschaffen. Dat. fer. II. post Oculi. Brünn. Regina Hesin verkauft Hochdorf der kön. Stadt Iglau. Dat. Montag nach Judica. Prag. König Wladislaus bestätigt die vom Zub v. Land- stein dem Johann von Wiskowic abgekauften zwei Verschreibungen, welche ersterer dem Kloster Sedlec geschenkt hat. D. Mittw. vor St. Veit. glau. Der Sedlecer Abt Erhard verspricht den Iglauer Stadtrath schadlos zu halten wegen einigen im Rathhause aufbewahrten klösterlichen Kleino- dien, wenn dieselben durch Feuer und Feinde zu Grunde gingen. Dat. an St. Lambert. Rom. Ablassbrief für die St. Jakobskirche und St. Elisabethcapelle in Iglau, auf 100 Tage ertheilt vom Cardinal Johann von Arragonien und auf 40 Tage ertheilt von Ludwig, Bischof von Aquileja, und von Andreas, Bischof von Nicopolis. o. O. Niklas Hammermeister verkauft 1/2 Schock mähr. Groschen jährlichen Zinses von seinem Hause am unteren Platz dem Caplan des St. Ka- tharinen-Altars in der Pfarrkirche zu Ranzern. Donnerstag nach Georg. o. O. Niklas des jüngeren Trčka auf Lipnic Ver- trag mit dem Iglauer Stadtrathe in Betreff des Zuganges zu den neuen Teichen bei Hilbertsdorf. Dat. an St. M. Magdalena. o. O. Das Minoritenkloster tauscht eine Wiese ge- gen einen städtischen Teich bei Dörflein. Dienstag vor Bartholom. Roschitz. Elška von Petrowic gründet eine See- lenmessen-Stiftung im Iglauer Franziskaner-Kloster. o. O. König Mathias genehmigt den Entschluss der Elisabeth von Petrowic, Witwe des Bauernhansel, ihr Dorf Roschitz dem Iglauer Stadtrathe zu über- lassen. Dat. Freitag nach drei Könige. Wien. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, dass die Zinsen, welche um Wenzeslai fällig sind, an den Ladislaw Kaczkinay, Hauptmann am Spielberge, abzugeben seien. Freitag vor Mathæi. * 219 1487 14. Spt.
Iglauer Stadtarchiv. 37 209 1480 6. März 1210 +211 212 213 †214 215 216 *217 218 1480 20. März 1481 13. Juni 1483 17. Spt. 1483 18 Nov. 1485 27. Apr. 1485 22. Juli 1485 23. Aug. 1487 O. D. 1487 12. Jän. Ofen. König Mathias verspricht den Iglauern, die sich bei ihm wegen einer nach Böhmen entrich- teten Abgabe beschwerten, Abhilfe durch Beneš von Weitmühle, den Abgesandten des Königs Wla- dislaus, zu verschaffen. Dat. fer. II. post Oculi. Brünn. Regina Hesin verkauft Hochdorf der kön. Stadt Iglau. Dat. Montag nach Judica. Prag. König Wladislaus bestätigt die vom Zub v. Land- stein dem Johann von Wiskowic abgekauften zwei Verschreibungen, welche ersterer dem Kloster Sedlec geschenkt hat. D. Mittw. vor St. Veit. glau. Der Sedlecer Abt Erhard verspricht den Iglauer Stadtrath schadlos zu halten wegen einigen im Rathhause aufbewahrten klösterlichen Kleino- dien, wenn dieselben durch Feuer und Feinde zu Grunde gingen. Dat. an St. Lambert. Rom. Ablassbrief für die St. Jakobskirche und St. Elisabethcapelle in Iglau, auf 100 Tage ertheilt vom Cardinal Johann von Arragonien und auf 40 Tage ertheilt von Ludwig, Bischof von Aquileja, und von Andreas, Bischof von Nicopolis. o. O. Niklas Hammermeister verkauft 1/2 Schock mähr. Groschen jährlichen Zinses von seinem Hause am unteren Platz dem Caplan des St. Ka- tharinen-Altars in der Pfarrkirche zu Ranzern. Donnerstag nach Georg. o. O. Niklas des jüngeren Trčka auf Lipnic Ver- trag mit dem Iglauer Stadtrathe in Betreff des Zuganges zu den neuen Teichen bei Hilbertsdorf. Dat. an St. M. Magdalena. o. O. Das Minoritenkloster tauscht eine Wiese ge- gen einen städtischen Teich bei Dörflein. Dienstag vor Bartholom. Roschitz. Elška von Petrowic gründet eine See- lenmessen-Stiftung im Iglauer Franziskaner-Kloster. o. O. König Mathias genehmigt den Entschluss der Elisabeth von Petrowic, Witwe des Bauernhansel, ihr Dorf Roschitz dem Iglauer Stadtrathe zu über- lassen. Dat. Freitag nach drei Könige. Wien. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, dass die Zinsen, welche um Wenzeslai fällig sind, an den Ladislaw Kaczkinay, Hauptmann am Spielberge, abzugeben seien. Freitag vor Mathæi. * 219 1487 14. Spt.
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38 Iglauer Stadtarchiv. 1220 1488 13. Oct. *22A 222 223 *224 +225 226 227 *228 1488 19. Nov. 1489 10. Apr. 1490 1. März 1490 8. Spt. 1490 16. Oct. 1492 13. Jän. 1492 25. Oct. 1492 29. Dec. Wien. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, die um Wenceslai fällig werdenden Zinsungen dem Peter Herzig, Hauptmann auf dem Spielberge, abzuführen. Montag vor Calixt. o. O. Testament des Prokop, Richters von Iglau, nach welchem derselbe dem Caplan des Wenzels- altars in der Pfarrkirche das Einkommen des Dorfs Lutschen, dem Stadtrathe aber die Verwaltung dieses Gutes, seiner (Prokops) Hausfrau das Dorf Fuss- dorf und seinen Vettern Prokop und Laslav das Gericht und die Mauth vermacht. Dat. St. Elisabeth. Iglau. Der Iglauer Stadtrath ertheilt dem Georg Resch den Titulum mensæe auf den Altar der hl. Katharina in Ranzern. Wien. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe die um Wenceslai fällig werdenden Zinsen dem Peter Herzig, Hauptmanne auf dem Spielberge, abzuführen. Montag nach Mathias Ap. Hradek. König Wladislaw befiehlt dem m. Landes- hauptmanne Ctibor von Cimburg dahin zu wirken, dass die Iglauer durch die Drohungen der Böhmen nicht mehr beunruhigt werden. o. O. Paul Grumschu verkauft 1 Schock mähr. Gr. Zinses dem Caplan in Ranzern. Samstag an Galli. Ofen. König Wladislaw eröffnet den Iglauern, dass wenn sie seine Schuld von 3000 ungarischen Gul- den an Johann Mezeřičský von Lomnic zahlen würden, dieselben diesen Betrag von den Kam- mergefällen abziehen können. Dat. Donnerstag nach St. Severin. Ofen. König Wladislaw verspricht für sich und seine Nachfolger der Stadt Iglau, dass der Kammerzins niemals mehr verpfändet werden solle. Dat. Don- nerstag vor Sim. & Juda. (Sterly a. a. O. LXVIII.) Ofen. König Wladislaw befiehlt dem Landesunter- kämmerer, von den 200 Schock Groschen, welche die Stadt Iglau zu Wenceslai in die k. Kammer zu zahlen schuldig ist, 100 Schock dem Johann v. Lomnic und 100 Schock dem k. Hauptmanne am Spielberge abzuführen. Dat. Freit. vor Neujahr. Rom. Ablassbrief, welcher auf Ansuchen der Iglauer von 18 Cardinälen dem Bruderschaftsaltar des hl. Jakob in der Pfarrkirche ertheilt wurde. 229 1494 12. März
38 Iglauer Stadtarchiv. 1220 1488 13. Oct. *22A 222 223 *224 +225 226 227 *228 1488 19. Nov. 1489 10. Apr. 1490 1. März 1490 8. Spt. 1490 16. Oct. 1492 13. Jän. 1492 25. Oct. 1492 29. Dec. Wien. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, die um Wenceslai fällig werdenden Zinsungen dem Peter Herzig, Hauptmann auf dem Spielberge, abzuführen. Montag vor Calixt. o. O. Testament des Prokop, Richters von Iglau, nach welchem derselbe dem Caplan des Wenzels- altars in der Pfarrkirche das Einkommen des Dorfs Lutschen, dem Stadtrathe aber die Verwaltung dieses Gutes, seiner (Prokops) Hausfrau das Dorf Fuss- dorf und seinen Vettern Prokop und Laslav das Gericht und die Mauth vermacht. Dat. St. Elisabeth. Iglau. Der Iglauer Stadtrath ertheilt dem Georg Resch den Titulum mensæe auf den Altar der hl. Katharina in Ranzern. Wien. König Mathias befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe die um Wenceslai fällig werdenden Zinsen dem Peter Herzig, Hauptmanne auf dem Spielberge, abzuführen. Montag nach Mathias Ap. Hradek. König Wladislaw befiehlt dem m. Landes- hauptmanne Ctibor von Cimburg dahin zu wirken, dass die Iglauer durch die Drohungen der Böhmen nicht mehr beunruhigt werden. o. O. Paul Grumschu verkauft 1 Schock mähr. Gr. Zinses dem Caplan in Ranzern. Samstag an Galli. Ofen. König Wladislaw eröffnet den Iglauern, dass wenn sie seine Schuld von 3000 ungarischen Gul- den an Johann Mezeřičský von Lomnic zahlen würden, dieselben diesen Betrag von den Kam- mergefällen abziehen können. Dat. Donnerstag nach St. Severin. Ofen. König Wladislaw verspricht für sich und seine Nachfolger der Stadt Iglau, dass der Kammerzins niemals mehr verpfändet werden solle. Dat. Don- nerstag vor Sim. & Juda. (Sterly a. a. O. LXVIII.) Ofen. König Wladislaw befiehlt dem Landesunter- kämmerer, von den 200 Schock Groschen, welche die Stadt Iglau zu Wenceslai in die k. Kammer zu zahlen schuldig ist, 100 Schock dem Johann v. Lomnic und 100 Schock dem k. Hauptmanne am Spielberge abzuführen. Dat. Freit. vor Neujahr. Rom. Ablassbrief, welcher auf Ansuchen der Iglauer von 18 Cardinälen dem Bruderschaftsaltar des hl. Jakob in der Pfarrkirche ertheilt wurde. 229 1494 12. März
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Iglauer Stadtarchiv. 39 +230. +231 1. 1232 2331 234 +235 +236 +237] #238 | 11498 7. Dec.| 1499 3. Apr. 1499, 27. Apr. 1499 16. | Oct. 1499 9. Dec. 1499! 10. Dec. ! o. O. Prokop Zajimáé von Kunstat, vertheilt seine Güter unter seine Gläubiger. Montag nach St, Andreas Ap. | о. O. Der Dominikaner-Convent zu Iglau empfingt vom Stadtrathe ein vom Hans Ratscherpatsch ver- machtes Legat von 100 fl. Dat. Samstag nach Pauli Bekehrung. o. O. Bürgermeister und Rath der Stadt Kaurím erklüren, eine Mühle mit Bewilligung des Abtes von Skalie erbaut zu haben. Dat. am heil. Sigis- mund. Ofen. Kónig Wladislaus fordert die Iglauer auf, dass sie für die mit Stephan Zapolya und dein Olmiitzer Bischofe bedungene Auslósung der Stadt Kremsier, mit den anderen Ständen Bürgschaft leisten. Dat. Freitag nach Bartholom. Brünn. Dorothea, Tochter des Johann Schoenmael- zer, verkauft der Stadt Iglau die Dórfer Wilenz, Porenz und Hossau um 700 Schock Groschen. o. O. Testament der Dorothea Schoenmaelzer, mit- telst dessen sie dem Stadtrathe von Iglau die Dórfer Wilenz, Hossau und Porenz vermacht. Dat. Mittwoch vor St. Ambros. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Johann Trittenstein 5 Schock Gr. auf sein Haus und be- stinmt die Riickzahlungstermine. Dat. Samstag nach St. Georg. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Johann Trittenstein 5 Schock Gr. auf sein Haus und be- stimmt die Riickzahlungstermine. Dat. Mittw. an Galli. Iglau. Artikel der Schiitzenbruderschaft zum heil. Sebastian in der Stadt Iglau. Dat. Montag nach U. L. Frauen-Tag. (Sterly. Nr. XIX.) Ofen. König Wladislaus befichlt dem m. Landes- hauptmanne Johann v. Lomnic, alle jene Perso- nen, welche mit Bannbriefen wegen der von ihm veranlassten Verleihung der Olmiitzer Probstei an Dr. Augustin, von Rom nach Mihren kommen, sogleich festzunehmen. Dat. Dienstag vor Lucia. 1240; 1500| Rom. Ablass, welcher von 16 Cardinälen für jene, 30. Spt. welche die Stoeckner Pfarrkirche an bestimmten Tagen besuchen, auf 100 Tage verliehen werden wird.
Iglauer Stadtarchiv. 39 +230. +231 1. 1232 2331 234 +235 +236 +237] #238 | 11498 7. Dec.| 1499 3. Apr. 1499, 27. Apr. 1499 16. | Oct. 1499 9. Dec. 1499! 10. Dec. ! o. O. Prokop Zajimáé von Kunstat, vertheilt seine Güter unter seine Gläubiger. Montag nach St, Andreas Ap. | о. O. Der Dominikaner-Convent zu Iglau empfingt vom Stadtrathe ein vom Hans Ratscherpatsch ver- machtes Legat von 100 fl. Dat. Samstag nach Pauli Bekehrung. o. O. Bürgermeister und Rath der Stadt Kaurím erklüren, eine Mühle mit Bewilligung des Abtes von Skalie erbaut zu haben. Dat. am heil. Sigis- mund. Ofen. Kónig Wladislaus fordert die Iglauer auf, dass sie für die mit Stephan Zapolya und dein Olmiitzer Bischofe bedungene Auslósung der Stadt Kremsier, mit den anderen Ständen Bürgschaft leisten. Dat. Freitag nach Bartholom. Brünn. Dorothea, Tochter des Johann Schoenmael- zer, verkauft der Stadt Iglau die Dórfer Wilenz, Porenz und Hossau um 700 Schock Groschen. o. O. Testament der Dorothea Schoenmaelzer, mit- telst dessen sie dem Stadtrathe von Iglau die Dórfer Wilenz, Hossau und Porenz vermacht. Dat. Mittwoch vor St. Ambros. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Johann Trittenstein 5 Schock Gr. auf sein Haus und be- stinmt die Riickzahlungstermine. Dat. Samstag nach St. Georg. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Johann Trittenstein 5 Schock Gr. auf sein Haus und be- stimmt die Riickzahlungstermine. Dat. Mittw. an Galli. Iglau. Artikel der Schiitzenbruderschaft zum heil. Sebastian in der Stadt Iglau. Dat. Montag nach U. L. Frauen-Tag. (Sterly. Nr. XIX.) Ofen. König Wladislaus befichlt dem m. Landes- hauptmanne Johann v. Lomnic, alle jene Perso- nen, welche mit Bannbriefen wegen der von ihm veranlassten Verleihung der Olmiitzer Probstei an Dr. Augustin, von Rom nach Mihren kommen, sogleich festzunehmen. Dat. Dienstag vor Lucia. 1240; 1500| Rom. Ablass, welcher von 16 Cardinälen für jene, 30. Spt. welche die Stoeckner Pfarrkirche an bestimmten Tagen besuchen, auf 100 Tage verliehen werden wird.
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40 Iglauer Stadtarchiv. 241|1501 Feb. 12421501 6. IM ürz 1243;,1501 25. Apr. 1244|1503 25. Nov. 1505 21. Mai 24 OT 246/1506 24. Aug. 324711506 6. Oct. *245|1506 | 16. Nov. 3240/1508 10. l | | | +250 1508 Aug. 3251/1509 ; 8. Ján. März 27. | Ofen. König Wladislaus befichlt den Iglauern, das im Jubeljahre in ihrer Stadt gesammelte Geld auf das Rathhaus nach Brünn ohne Verzug abzu- führen. Dat. an St. Dorothea. Prag. Ambros vonPilsen, Dechant der Prager Kirche, verkündet den Ablassbrief Dat. Rom. 30. Sept. 1500. (Nr. 240.) Iglau. Laurenz Kobik übergibt der Wolframser Kirche einige Teiche im Perlgrunde. Dat. St. Georg. Iglau. Ladislaw, Stadtrichter von Iglau, verzichtet auf das Eigenthum des Teiches in Ranzern. Dat. am St. Katharinentag. Ofen. Kónig Wladislaus bestitigt der Stadt Iglau den mit Ladislaus, Erbrichter daselbst, ge- schlossenen Kauf der Dórfer Otten und Ranzern. Dat. Mittwoch vor heil. Urban. (Sterly a. a. O. LXIX.) Ofen. Kónig Wladislaus befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, dem Herzoge Bartholomüus von Schlesien, die ihm von den Kammergefällen der Stadt Iglau versehriebenen 20 Schock bóhm. Groschen durch 6 Jahre abzuführen. Dat. an St. Barthol. Ofen. Kónig Wladislaus bedeutet dem Iglauer Stadt- rathe auf dessen Vorstellung, dass vorstehender Auftrag dem. Privilegium d. J. 1492 (sub Nr. 227), nicht zuwider und der Stadt Igłau nicht nachthei- lig sei, weil diese Gefille nach 6 Jahren wieder an die k. Kammer abzuführen sind. Dat. Dienstag nach Francisci. o. O. Neuerliches Schreiben des Kónig Wladislaus iu Betreff desselben Gegenstandes. Dat. an St. Othmar. Ofen. König Wladislaus eröffnet den Iglauern, dass er den Georg von Wlasim und Aussee in gewissen Angelegenheiten nach Iglau gesendet habe und befiehlt, den Verfügungen desselben naclızukom- , men. Dat. Donnerstag nach Aschermittwoch, Rom. Ablassbrief für die Kirche der Nothhelfer in Olmütz. o. O. Nicolaus Raubik von Hlawatec bestätigt, zwei, dem verstorbenen Dietrich von Prostiboř gehörige Truhen, welche im Rathhause bewahrt w urden, vom
40 Iglauer Stadtarchiv. 241|1501 Feb. 12421501 6. IM ürz 1243;,1501 25. Apr. 1244|1503 25. Nov. 1505 21. Mai 24 OT 246/1506 24. Aug. 324711506 6. Oct. *245|1506 | 16. Nov. 3240/1508 10. l | | | +250 1508 Aug. 3251/1509 ; 8. Ján. März 27. | Ofen. König Wladislaus befichlt den Iglauern, das im Jubeljahre in ihrer Stadt gesammelte Geld auf das Rathhaus nach Brünn ohne Verzug abzu- führen. Dat. an St. Dorothea. Prag. Ambros vonPilsen, Dechant der Prager Kirche, verkündet den Ablassbrief Dat. Rom. 30. Sept. 1500. (Nr. 240.) Iglau. Laurenz Kobik übergibt der Wolframser Kirche einige Teiche im Perlgrunde. Dat. St. Georg. Iglau. Ladislaw, Stadtrichter von Iglau, verzichtet auf das Eigenthum des Teiches in Ranzern. Dat. am St. Katharinentag. Ofen. Kónig Wladislaus bestitigt der Stadt Iglau den mit Ladislaus, Erbrichter daselbst, ge- schlossenen Kauf der Dórfer Otten und Ranzern. Dat. Mittwoch vor heil. Urban. (Sterly a. a. O. LXIX.) Ofen. Kónig Wladislaus befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, dem Herzoge Bartholomüus von Schlesien, die ihm von den Kammergefällen der Stadt Iglau versehriebenen 20 Schock bóhm. Groschen durch 6 Jahre abzuführen. Dat. an St. Barthol. Ofen. Kónig Wladislaus bedeutet dem Iglauer Stadt- rathe auf dessen Vorstellung, dass vorstehender Auftrag dem. Privilegium d. J. 1492 (sub Nr. 227), nicht zuwider und der Stadt Igłau nicht nachthei- lig sei, weil diese Gefille nach 6 Jahren wieder an die k. Kammer abzuführen sind. Dat. Dienstag nach Francisci. o. O. Neuerliches Schreiben des Kónig Wladislaus iu Betreff desselben Gegenstandes. Dat. an St. Othmar. Ofen. König Wladislaus eröffnet den Iglauern, dass er den Georg von Wlasim und Aussee in gewissen Angelegenheiten nach Iglau gesendet habe und befiehlt, den Verfügungen desselben naclızukom- , men. Dat. Donnerstag nach Aschermittwoch, Rom. Ablassbrief für die Kirche der Nothhelfer in Olmütz. o. O. Nicolaus Raubik von Hlawatec bestätigt, zwei, dem verstorbenen Dietrich von Prostiboř gehörige Truhen, welche im Rathhause bewahrt w urden, vom
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Iglauer Stadtarchiv. 41 52/1509 +256 +257 +258 +259 15. Juni 31509 14. Spt. .1509 16. 23. Dec. 11510 12. Feb. 1511 30. März 1512 12. Juni 1512 | 26. Juni 1513 9. | Mai 260 261 1513' | 16. Mai 1513 24. Iglauer Stadtrathe erhalten zu haben. Siegler sind die Wladyken: Johann von Osecan, Johann Sti- tensky von Kosnik, Buryan von Borowné, Hicro- nymus von Kynest, Johann v. Recic, Veit von Hodic. Dat. Montag nach drei Konig. Prag. Konig Wladislaw verhebt strenge dem Iglauer Stadtrathe, dass er den k. Erlass wegen des Hans Kirschuer weder beantwortet noch befolgt habe. Dat. an St. Veit. Prag. König Wladislaus gestattet, dass von den drei zu Böhmen gehörigen und der Stadt Iglau eigenthümlichen Dörfern Misching, Heinzendorf und Birubaumhof, die Abgaben naclı Mähren abgeführt werden. Dat. Donnerstag vor Ludmilla. Iglau. Der Convent zum hl. Kreuz in Iglau ver- bindet sieh für die vom Peter Laugkragen empfan- genen 18 Schock Groschen, zwei ewige Jahrestage mit Vigilien und Seelenmessen zu halten. Dat. in der letzten Adventwoche. Iglau. Die Gemeinde Rudolec bittet die Frau Anna von Rudolec , dann den Beneš, Ctibor und Diwis, Gebrüder von Wranow (Frain), um Zuweisung von Wald und Huthung. Dat. am Faschingsdienstag. o. O. Kónig Wladislaus bestütiget den Kaufvertrag über das Dorf Kleinneustift zwischen Paul Smr- tos und Martin Spissar. Dat. Letare. o. O. Weltlin Hoffer von Alteuberg verkauft 2 Schock máührische Groschen jührliehen Zinses um 20 Schock m. Gr. dem Caplan des St. Katharina- Altars in Ranzern. Dat. Samstag vor Vitus. | o. O. Johann Freudenreich verkauft einen Jahres- zins von 1 Schock Groschen dem Wolfgang, Caplan des St. Katharinen- Altars zu Ranzern. Dat. Sam- stag nach Joh. der Täuf. 0. 0. Die Wolfgang Hoppenmesser'schen Eheleute ver- kaufen 1 Schock m. Gr. für 20 Schock den Kirchen- vätern der Johanneskirche. Dat. Mont. nach Stanislai. Ofen. König Wladislaus verlegt die der Stadt Iglau und den Bergleuten von Pressburg festge- setzte Tagfahrt wegen des Feldzugs gegen die Türken. Dat. fer. II. Pentecost. Ofen. Kónig Wladislaus und sein Sohn Ludwig befreien auf 5 Jahre die Stadt Iglau wegen des Juni | grossen Feuerschadens von allen Kammerabga- I
Iglauer Stadtarchiv. 41 52/1509 +256 +257 +258 +259 15. Juni 31509 14. Spt. .1509 16. 23. Dec. 11510 12. Feb. 1511 30. März 1512 12. Juni 1512 | 26. Juni 1513 9. | Mai 260 261 1513' | 16. Mai 1513 24. Iglauer Stadtrathe erhalten zu haben. Siegler sind die Wladyken: Johann von Osecan, Johann Sti- tensky von Kosnik, Buryan von Borowné, Hicro- nymus von Kynest, Johann v. Recic, Veit von Hodic. Dat. Montag nach drei Konig. Prag. Konig Wladislaw verhebt strenge dem Iglauer Stadtrathe, dass er den k. Erlass wegen des Hans Kirschuer weder beantwortet noch befolgt habe. Dat. an St. Veit. Prag. König Wladislaus gestattet, dass von den drei zu Böhmen gehörigen und der Stadt Iglau eigenthümlichen Dörfern Misching, Heinzendorf und Birubaumhof, die Abgaben naclı Mähren abgeführt werden. Dat. Donnerstag vor Ludmilla. Iglau. Der Convent zum hl. Kreuz in Iglau ver- bindet sieh für die vom Peter Laugkragen empfan- genen 18 Schock Groschen, zwei ewige Jahrestage mit Vigilien und Seelenmessen zu halten. Dat. in der letzten Adventwoche. Iglau. Die Gemeinde Rudolec bittet die Frau Anna von Rudolec , dann den Beneš, Ctibor und Diwis, Gebrüder von Wranow (Frain), um Zuweisung von Wald und Huthung. Dat. am Faschingsdienstag. o. O. Kónig Wladislaus bestütiget den Kaufvertrag über das Dorf Kleinneustift zwischen Paul Smr- tos und Martin Spissar. Dat. Letare. o. O. Weltlin Hoffer von Alteuberg verkauft 2 Schock máührische Groschen jührliehen Zinses um 20 Schock m. Gr. dem Caplan des St. Katharina- Altars in Ranzern. Dat. Samstag vor Vitus. | o. O. Johann Freudenreich verkauft einen Jahres- zins von 1 Schock Groschen dem Wolfgang, Caplan des St. Katharinen- Altars zu Ranzern. Dat. Sam- stag nach Joh. der Täuf. 0. 0. Die Wolfgang Hoppenmesser'schen Eheleute ver- kaufen 1 Schock m. Gr. für 20 Schock den Kirchen- vätern der Johanneskirche. Dat. Mont. nach Stanislai. Ofen. König Wladislaus verlegt die der Stadt Iglau und den Bergleuten von Pressburg festge- setzte Tagfahrt wegen des Feldzugs gegen die Türken. Dat. fer. II. Pentecost. Ofen. Kónig Wladislaus und sein Sohn Ludwig befreien auf 5 Jahre die Stadt Iglau wegen des Juni | grossen Feuerschadens von allen Kammerabga- I
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Iglauer Stadtarchiv. +262 1513 25. Juni +263 1513 23. Juli 26411513 21. Spt. +265 1513 28. Dec. +266 1514 15. Miirz 4267 1514 28. Spt. 1268/1515 24. März +269/1515 25. Aug. 3827011517 | 6. ! Feb. 42711518 25. ; A pr. 2,1518 1. Oct. +273 1518 | 20. Oct. +27 ben. Dat. nach Johann der Tiufer. (Sterly a. a. O. Nr. LXX.) Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Jakob Petzel auf sein Haus 5 Schock Gr. Dat. Samstag nach Joh. d. Tüuf. Iglau. Dasselbe leiht dem Johann (alias) Janco Imhoff auf dessen Grundstüeke 15 Schock Gr. Dat. Samstag vor Jacobi. Brünn. Die Stadt Iglau kauft das Dorf Wolframs von Johann Kobik von Opatau um 1400 Schock b. Groschen. Ein Auszug aus den Büchern des Oberstlandriehters von Máühren. Dat. an St. Matthius. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Johann Elte- rer auf dessen Haus 15 Schock Gr. Dat. Mittwoch in der Weihnachtswoche. Brünn. Quittung des Johann Kobik über 250 Gr. als Kaufschillingsrate fiir den Kauf von Wolframs. Dat. am Longinustag. o. O. Sehuldbrief des Hynek Boček von Kunstat, Johann v. Pernstein, Zdeněk und Buryan von Wald- stein, Heinrich von Wlasim, Johann Zelený von Rican, Heinrich Wicenic von Aujezd, zu Han- den des Nikolaus Michak, Bürgers in Mezeříč. Dat. an Wenceslai. Iglau. Sebastian Spissar verkauft den Altaristen der 14 Nothhelfer iu der Judenschule '/, Schock mühr. Groschen jührliehen Zinses. Dat. Samstag vor Judica. Iglau. Vertrag wegen eines Dammes zwischen dem Stadtrathe und Johann Kobik. Samstag vor heil. Paulinus. o. O. Anton von Muncheym an Ignaz auf dem Berge, wegen Bezahlung einer Schuld von 173 Schock Gr. an Wenzel Richter von den Wynden. An St. Dorothea. lglau. Das Iglauer Seelhaus. leiht dem Kaspar Lapsator auf dessen Haus 10 Schock Gr. Dat. au St. Marcus Evang. Iglau. Thomas Hanus verkauft 1'/, Schock mihr. Groschen dem Caplan des St. Katharina-Altars in Ranzern. Dat. am heil. Remigius. o. O. Michael Weber und seine Gattin Ludmilla verkaufen ihr Haus in der Frauengasse. Mittwoch nach Galli.
Iglauer Stadtarchiv. +262 1513 25. Juni +263 1513 23. Juli 26411513 21. Spt. +265 1513 28. Dec. +266 1514 15. Miirz 4267 1514 28. Spt. 1268/1515 24. März +269/1515 25. Aug. 3827011517 | 6. ! Feb. 42711518 25. ; A pr. 2,1518 1. Oct. +273 1518 | 20. Oct. +27 ben. Dat. nach Johann der Tiufer. (Sterly a. a. O. Nr. LXX.) Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Jakob Petzel auf sein Haus 5 Schock Gr. Dat. Samstag nach Joh. d. Tüuf. Iglau. Dasselbe leiht dem Johann (alias) Janco Imhoff auf dessen Grundstüeke 15 Schock Gr. Dat. Samstag vor Jacobi. Brünn. Die Stadt Iglau kauft das Dorf Wolframs von Johann Kobik von Opatau um 1400 Schock b. Groschen. Ein Auszug aus den Büchern des Oberstlandriehters von Máühren. Dat. an St. Matthius. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Johann Elte- rer auf dessen Haus 15 Schock Gr. Dat. Mittwoch in der Weihnachtswoche. Brünn. Quittung des Johann Kobik über 250 Gr. als Kaufschillingsrate fiir den Kauf von Wolframs. Dat. am Longinustag. o. O. Sehuldbrief des Hynek Boček von Kunstat, Johann v. Pernstein, Zdeněk und Buryan von Wald- stein, Heinrich von Wlasim, Johann Zelený von Rican, Heinrich Wicenic von Aujezd, zu Han- den des Nikolaus Michak, Bürgers in Mezeříč. Dat. an Wenceslai. Iglau. Sebastian Spissar verkauft den Altaristen der 14 Nothhelfer iu der Judenschule '/, Schock mühr. Groschen jührliehen Zinses. Dat. Samstag vor Judica. Iglau. Vertrag wegen eines Dammes zwischen dem Stadtrathe und Johann Kobik. Samstag vor heil. Paulinus. o. O. Anton von Muncheym an Ignaz auf dem Berge, wegen Bezahlung einer Schuld von 173 Schock Gr. an Wenzel Richter von den Wynden. An St. Dorothea. lglau. Das Iglauer Seelhaus. leiht dem Kaspar Lapsator auf dessen Haus 10 Schock Gr. Dat. au St. Marcus Evang. Iglau. Thomas Hanus verkauft 1'/, Schock mihr. Groschen dem Caplan des St. Katharina-Altars in Ranzern. Dat. am heil. Remigius. o. O. Michael Weber und seine Gattin Ludmilla verkaufen ihr Haus in der Frauengasse. Mittwoch nach Galli.
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Iglauer Stadtarchiv. 43 274 1519 9. Feb. *275 *276 * 2 277 * 2 278 *279 *280 3281 1282 1520 22. Juli 1520 26. Juli 1520 26. Juli 1520 3. Aug. 1520 24. Dec. 1521 O. D. 1521 4. Apr. 1521 11. Mai 1521 1. Spt. Ofen. König Ludwig bewilligt der Stadt Iglau, die 2 Jahrmärkte auf eine andere passende Zeit zu verlegen und den dritten am Donnerstag nach St. Katharina abzuhalten. Dat. an heil. Apollonia. (Sterly a. a. O. Nr. LXXI.) o. O. Aufzeichnungen von Unordnungen und Sacri- legien, die im Kloster Seelau und im Iglauer Pfarr- sprengel vorkamen. Dat. an Maria Magdalena. Prag. König Ludwig befiehlt dem Olmützer Bischof Stanislaus, den Prediger Paul Sperat von Iglau zu entfernen und keine lutherischen Bücher verkaufen zu lassen. Dat. an St. Jakob. Prag. König Ludwig befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, den in Iglau sich auſhaltenden lutherischen Prediger Paul Sperat bei einer Geldbusse von 20 Mark Goldes sogleich abzuschaffen. Dat. an St. Jakob. Olmütz. Der Olmützer Bischof Stanislaus verstän- digt den Iglauer Stadtrath vom Inhalte des an ihn (Bischof) gerichteten k. Schreibens, und stellt die Anfrage, ob der Stadtrath den k. Befehlen nach- kommen und ihm den Sperat ausliefern wolle. Donnerstag nach St. Pantaleon. Ofen. König Ludwig bewilligt auf Bitten des Iglauer Stadtrathes, dass bei der Rathserneuerung der alte Rath dem neuen über die Verwendung der städtischen Einkünfte Rechnung zu legen habe. Dat. Dienstag nach der Beschneidung. o. O. Absage-Brief des Jakob Luntrus an den Stadt- rath von Iglau, weil dieser angeblich ohne alle Ursa- che ihn aus der Stadt getrieben hat ; Luntrus bemerkt, dass, wenn der Aelteste sein Vetter, der Bürgermeister sein Schwager und der Richter sein Bruder gewesen wäre, ihm diese Unbill nicht widerfahren wäre. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Leonhard Latefer auf dessen Haus 5 Schock Groschen. Dat. an St. Ambrosii. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Prokop Milch- brot auf dessen Haus 10 Schock Groschen. Dat. Samstag nach Christi Himmelfahrt. o. O. Jakob Luntrus bittet den Iglauer Stadtrath, er möge ihm wegen des Absagebriefs nicht zürnen, sondern Verzeihung angedeihen lassen. Dat. Sonn- tag nach St. Augustin. *283
Iglauer Stadtarchiv. 43 274 1519 9. Feb. *275 *276 * 2 277 * 2 278 *279 *280 3281 1282 1520 22. Juli 1520 26. Juli 1520 26. Juli 1520 3. Aug. 1520 24. Dec. 1521 O. D. 1521 4. Apr. 1521 11. Mai 1521 1. Spt. Ofen. König Ludwig bewilligt der Stadt Iglau, die 2 Jahrmärkte auf eine andere passende Zeit zu verlegen und den dritten am Donnerstag nach St. Katharina abzuhalten. Dat. an heil. Apollonia. (Sterly a. a. O. Nr. LXXI.) o. O. Aufzeichnungen von Unordnungen und Sacri- legien, die im Kloster Seelau und im Iglauer Pfarr- sprengel vorkamen. Dat. an Maria Magdalena. Prag. König Ludwig befiehlt dem Olmützer Bischof Stanislaus, den Prediger Paul Sperat von Iglau zu entfernen und keine lutherischen Bücher verkaufen zu lassen. Dat. an St. Jakob. Prag. König Ludwig befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, den in Iglau sich auſhaltenden lutherischen Prediger Paul Sperat bei einer Geldbusse von 20 Mark Goldes sogleich abzuschaffen. Dat. an St. Jakob. Olmütz. Der Olmützer Bischof Stanislaus verstän- digt den Iglauer Stadtrath vom Inhalte des an ihn (Bischof) gerichteten k. Schreibens, und stellt die Anfrage, ob der Stadtrath den k. Befehlen nach- kommen und ihm den Sperat ausliefern wolle. Donnerstag nach St. Pantaleon. Ofen. König Ludwig bewilligt auf Bitten des Iglauer Stadtrathes, dass bei der Rathserneuerung der alte Rath dem neuen über die Verwendung der städtischen Einkünfte Rechnung zu legen habe. Dat. Dienstag nach der Beschneidung. o. O. Absage-Brief des Jakob Luntrus an den Stadt- rath von Iglau, weil dieser angeblich ohne alle Ursa- che ihn aus der Stadt getrieben hat ; Luntrus bemerkt, dass, wenn der Aelteste sein Vetter, der Bürgermeister sein Schwager und der Richter sein Bruder gewesen wäre, ihm diese Unbill nicht widerfahren wäre. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Leonhard Latefer auf dessen Haus 5 Schock Groschen. Dat. an St. Ambrosii. Iglau. Das Iglauer Seelhaus leiht dem Prokop Milch- brot auf dessen Haus 10 Schock Groschen. Dat. Samstag nach Christi Himmelfahrt. o. O. Jakob Luntrus bittet den Iglauer Stadtrath, er möge ihm wegen des Absagebriefs nicht zürnen, sondern Verzeihung angedeihen lassen. Dat. Sonn- tag nach St. Augustin. *283
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44 Iglauer Stadtarchiv. +284 1521 30. Nov. 39 2 285 *286 *287 *288 *289 *290 *29 1522 4. Juni 1522 18. Aug. 1522 23. Aug. 1522 24. Aug. 1522 31. Aug. 1522 6. Spt. 1522 14. Nov. O. O. Wenzel Textor verkauft dem Wolfgang, Alta- risten des hl. Katharinen-Altars in der Pfarrkirche zu Ranzern, einen Jahreszins von 11/2 Schock. Dat. an St. Andreas. Goldenkron. Georg, Abt von Goldenkron, schreibt an den Iglauer Stadtrath in Betreff einer Geldsumme. welche der Iglauer Bürger Spiesser ihm zu bezah- len schuldig ist. Dat. Mittwoch nach Exaudi. glau. Der Iglauer Stadtrath unterbreitet dem K. Ludwig eine Vorstellung gegen die angeordnete Abschaffung des Paul Sperats und bittet, die be- vollmächtigten Deputirten der Stadtgemeinde anhö- ren zu wollen. Dat. an St. Agapit. Olmütz. Bischof Stanislaus eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er dessen Anzeige, dem Könige eine Vorstellung wegen des Sperats unterbreitet zu haben, zwar zur Kenntniss nehme, allein sich nicht bestimmt finde, anders zu handeln, als es der Wille Sr. königl. Majestät ist. Dat. am Tage vor St. Bartholomäus. Prag. König Ludwig beauftragt den Bischof Sta- nislaus bei dem Umstande, als nach Angabe der Iglauer, Paul Sperat keine Irrlehren predige, die Lehren des létzteren zu prüfen und falls jene An- gaben sich nicht bewahrheiten sollten, sich der Person Sperats zu versichern. Dat. St. Bartholom. Olmütz. Arkleb von Boskowic, Landeshauptmann von Mähren, billigt den Antrag des Iglauer Stadt- raths, die Sache des Paul Sperat auf dem Brünner Landtage auszutragen. Dat. Sonntag vor St. Egyd. Olmütz. Bischof Stanislaus erwiedert dem Iglauer Stadtrathe, dass die Beurtheilung und Untersuchung der Sache Sperat’s durch den Landtag durchaus unzulässig sei und dass Sperat nach des Königs Befehl zu Wenzeslai in Olmütz erscheinen müsse. Dat. Samstag vor Maria Geburt. Prag. König Ludwig befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe bei Verlust der k. Gnade, aller Privilegien und Güter, den Paul Sperat am Tage St. Luciæ dem Olmützer Bischofe vorzuführen. Dat. Freitag nach St. Briccius. Olmütz. Bischof Stanislaus verlangt vom Iglauer Stadt- rathe unter Mittheilung des k. Befehls, die sichere Ein- lieferung des Paul Sperat. Dat. Mon. nach St. Andreæ. *292 1522 1. Dec.
44 Iglauer Stadtarchiv. +284 1521 30. Nov. 39 2 285 *286 *287 *288 *289 *290 *29 1522 4. Juni 1522 18. Aug. 1522 23. Aug. 1522 24. Aug. 1522 31. Aug. 1522 6. Spt. 1522 14. Nov. O. O. Wenzel Textor verkauft dem Wolfgang, Alta- risten des hl. Katharinen-Altars in der Pfarrkirche zu Ranzern, einen Jahreszins von 11/2 Schock. Dat. an St. Andreas. Goldenkron. Georg, Abt von Goldenkron, schreibt an den Iglauer Stadtrath in Betreff einer Geldsumme. welche der Iglauer Bürger Spiesser ihm zu bezah- len schuldig ist. Dat. Mittwoch nach Exaudi. glau. Der Iglauer Stadtrath unterbreitet dem K. Ludwig eine Vorstellung gegen die angeordnete Abschaffung des Paul Sperats und bittet, die be- vollmächtigten Deputirten der Stadtgemeinde anhö- ren zu wollen. Dat. an St. Agapit. Olmütz. Bischof Stanislaus eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er dessen Anzeige, dem Könige eine Vorstellung wegen des Sperats unterbreitet zu haben, zwar zur Kenntniss nehme, allein sich nicht bestimmt finde, anders zu handeln, als es der Wille Sr. königl. Majestät ist. Dat. am Tage vor St. Bartholomäus. Prag. König Ludwig beauftragt den Bischof Sta- nislaus bei dem Umstande, als nach Angabe der Iglauer, Paul Sperat keine Irrlehren predige, die Lehren des létzteren zu prüfen und falls jene An- gaben sich nicht bewahrheiten sollten, sich der Person Sperats zu versichern. Dat. St. Bartholom. Olmütz. Arkleb von Boskowic, Landeshauptmann von Mähren, billigt den Antrag des Iglauer Stadt- raths, die Sache des Paul Sperat auf dem Brünner Landtage auszutragen. Dat. Sonntag vor St. Egyd. Olmütz. Bischof Stanislaus erwiedert dem Iglauer Stadtrathe, dass die Beurtheilung und Untersuchung der Sache Sperat’s durch den Landtag durchaus unzulässig sei und dass Sperat nach des Königs Befehl zu Wenzeslai in Olmütz erscheinen müsse. Dat. Samstag vor Maria Geburt. Prag. König Ludwig befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe bei Verlust der k. Gnade, aller Privilegien und Güter, den Paul Sperat am Tage St. Luciæ dem Olmützer Bischofe vorzuführen. Dat. Freitag nach St. Briccius. Olmütz. Bischof Stanislaus verlangt vom Iglauer Stadt- rathe unter Mittheilung des k. Befehls, die sichere Ein- lieferung des Paul Sperat. Dat. Mon. nach St. Andreæ. *292 1522 1. Dec.
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Iglauer Stadtarchiv. 45 *293 1522 6. *294 *295 296 *297 *298 *299 *300 1523 12. Feb. 1523 27. März 1523 16. Aug. 1523 9. Oct. 1523 21. Nov. 1524 O. D. 1524 23. Mai Olmütz. Die Deputirten der Stadt Iglau, welche den Paul Sperat, gegen den aus Mangel eines An- klägers kein Process eingeleitet werden konnte. nach Olmütz begleiteten, bitten den König Ludwig. es möge dem Sperat um so mehr gestattet sein, in Iglau zum Heile ihrer Seelen zu predigen, als Chur- und Reichsfürsten Bevollmächtigte nach Nürn- berg sandten, um von dort aus Prediger, welche dieselben Lehren wie Sperat verbreiten, zu holen. Dat. Samstag vor Judith. Prag. König Ludwig ertheilt den Iglauern den streng- sten Befehl, bei Verlust von Leben und Gütern den Paul Sperat in Iglau nicht predigen zu lassen. Dat. Donnerstag vor Juliana. glau. Georg, Abt von Sedlec, verzeichnet die seinem Kloster gehörigen Kleinodien, welche der Stadt Iglau zur Aufbewahrung anvertraut wurden. Dat. fer. VI. a. Palm. Ofen. König Ludwig erlässt der Stadt Iglau, in Erwägung des durch eine verheerende Feuersbrunst erlittenen Schadens, auf 20 Jahre den Kammerzins. Dat. nach Mariæ Himmelfahrt. (Sterly a. a. O. Nr. LXXII.) Prosmeritz. Simon Schubert, Pfarrer von Pros- meritz, an den Iglauer Stadtrath, wegen Ueber- nahmè der dortigen Pfarre. Dat. an St. Dionysius. Olmütz. Der Olmützer Stadtrath benachrichtiget den Iglauer Stadtrath, dass den Rechten und Pri- vilegien der k. Städte grosse Gefahr drohe, und fordert denselben auf, zum nächsten Barbaratage Abgeordnete nach Brünn zu senden. Dat. an Mariæe Opferung. o. O. Bitte des Stadtraths an den König von Böh- men, den Iglauer Tuchmachern, welche Treue und Gehorsam gelobt haben, den Gebrauch ihrer Pet- schaft zu gestatten. Brünn. Der Dominikaner-Prior von Iglau ersucht den dortigen Stadtrath, in dem Process wegen der an dem Kloster durch einen gewissen Freytag be- gangenen Gewaltthätigkeit nach königlichem Mandat und Befehl zu verfahren. Dat. Montag nach Joh. Brünn. Derselbe an denselben wegen Bestrafung der von Mich. Freytag und Genossen an diesem Kloster begangenen Gewaltthätigkeit. D. an Mar. Magdalena. Dec. *301 1524 23. Juli
Iglauer Stadtarchiv. 45 *293 1522 6. *294 *295 296 *297 *298 *299 *300 1523 12. Feb. 1523 27. März 1523 16. Aug. 1523 9. Oct. 1523 21. Nov. 1524 O. D. 1524 23. Mai Olmütz. Die Deputirten der Stadt Iglau, welche den Paul Sperat, gegen den aus Mangel eines An- klägers kein Process eingeleitet werden konnte. nach Olmütz begleiteten, bitten den König Ludwig. es möge dem Sperat um so mehr gestattet sein, in Iglau zum Heile ihrer Seelen zu predigen, als Chur- und Reichsfürsten Bevollmächtigte nach Nürn- berg sandten, um von dort aus Prediger, welche dieselben Lehren wie Sperat verbreiten, zu holen. Dat. Samstag vor Judith. Prag. König Ludwig ertheilt den Iglauern den streng- sten Befehl, bei Verlust von Leben und Gütern den Paul Sperat in Iglau nicht predigen zu lassen. Dat. Donnerstag vor Juliana. glau. Georg, Abt von Sedlec, verzeichnet die seinem Kloster gehörigen Kleinodien, welche der Stadt Iglau zur Aufbewahrung anvertraut wurden. Dat. fer. VI. a. Palm. Ofen. König Ludwig erlässt der Stadt Iglau, in Erwägung des durch eine verheerende Feuersbrunst erlittenen Schadens, auf 20 Jahre den Kammerzins. Dat. nach Mariæ Himmelfahrt. (Sterly a. a. O. Nr. LXXII.) Prosmeritz. Simon Schubert, Pfarrer von Pros- meritz, an den Iglauer Stadtrath, wegen Ueber- nahmè der dortigen Pfarre. Dat. an St. Dionysius. Olmütz. Der Olmützer Stadtrath benachrichtiget den Iglauer Stadtrath, dass den Rechten und Pri- vilegien der k. Städte grosse Gefahr drohe, und fordert denselben auf, zum nächsten Barbaratage Abgeordnete nach Brünn zu senden. Dat. an Mariæe Opferung. o. O. Bitte des Stadtraths an den König von Böh- men, den Iglauer Tuchmachern, welche Treue und Gehorsam gelobt haben, den Gebrauch ihrer Pet- schaft zu gestatten. Brünn. Der Dominikaner-Prior von Iglau ersucht den dortigen Stadtrath, in dem Process wegen der an dem Kloster durch einen gewissen Freytag be- gangenen Gewaltthätigkeit nach königlichem Mandat und Befehl zu verfahren. Dat. Montag nach Joh. Brünn. Derselbe an denselben wegen Bestrafung der von Mich. Freytag und Genossen an diesem Kloster begangenen Gewaltthätigkeit. D. an Mar. Magdalena. Dec. *301 1524 23. Juli
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46 Iglauer Stadtarchiv. *302 1524 9. Spt. 303 *304 *305 *306 *3077 *308 1524 24. Oct. 1524 15. Nov. 1524 10. Dec 1524 29. Dec. 1525 9. Jän. 1525 10. Jän. o. O. Der Iglauer Dominikaner-Convent erhält vom Stadtrathe mehrere von einem früheren Kloster- prior verschleppte Kirchengeräthe und silberne Löffel zurück. Dat. fer. VI. p. Egyd. O fen. König Ludwig erlässt ein Strafmandat wegen der Empörung der Iglauer Zünfte und Handwer- ker gegen den Stadtrath (und die Patrizier) und be- fiehlt alles wieder in den vorigen Stand zu setzen und den Zünften die Sigille abzunehmen. Dat. Mont. vor Sim. & Juda. (Sterly a. a. O. Nr. LXXIII und LXXIV.) Brünn. Die vom König Ludwig zur Schlichtung der neuerlich ausgebrochenen Zwiste zwischen dem Iglauer Stadtrathe und der Gemeinde niederge- setzte Commission, bestehend aus dem Breslauer Bischof Jakob, Andreas Trepka in Obraziowitz, Hofmeister im Königreiche Ungarn und Georg Žabka von Limberg, k. Secretär, erklärt jenen Zwist als beendet und beigelegt. Dat. Mont. nach Martini. (Sterly a. a. O. Nr. LXXV.) Neuhaus. Adam v. Neuhaus, Oberstkanzler des K. von Böhmen, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Pro- keš Niederle, Jakob Luciger und Ambros Mauer- bach, die sich auf seinen Gütern ansiedeln wollen, zu entlassen. Dat. Donnerstag vor Lucia. Neuhaus. Adam v. Neuhaus, Oberstkanzler des K. von Böhmen, ersucht den Iglauer Stadtrath, die alten Rechte und Privilegien der dortigen Tuch- macher nicht anzugreifen und keine Neuerungen einzuführen. Dat. Freitag vor dem neuen Jahre. Iglau. Der Iglauer Stadtrath bittet den Herrn Adam v. Neuhaus sich für die Tuchmacher nicht zu ver- wenden, nachdem der Stadtrath nach k. Befehl und Mandat vorzugehen hat. Dat. fer. II. p. 3 Reg. Neuhaus. Adam v. Neuhaus, Oberstkanzler von Böh- men, ersucht den Iglauer Stadtrath, seinen Unter- than Michael mit Leistungen, wozu dieser nicht verpflichtet ist, nicht zu beschweren. Dat. Donner- stag nach 3 König. Görlitz. Der Stadtrath zu Görlitz bezeuget, dass Martin Ekkart von Hansen Ekkart, dem Schlosser seinem Vater und Margaretha seiner Mutter, "from- men Leuten, rechter deutscher und ungetadelter *309 1525 18. März
46 Iglauer Stadtarchiv. *302 1524 9. Spt. 303 *304 *305 *306 *3077 *308 1524 24. Oct. 1524 15. Nov. 1524 10. Dec 1524 29. Dec. 1525 9. Jän. 1525 10. Jän. o. O. Der Iglauer Dominikaner-Convent erhält vom Stadtrathe mehrere von einem früheren Kloster- prior verschleppte Kirchengeräthe und silberne Löffel zurück. Dat. fer. VI. p. Egyd. O fen. König Ludwig erlässt ein Strafmandat wegen der Empörung der Iglauer Zünfte und Handwer- ker gegen den Stadtrath (und die Patrizier) und be- fiehlt alles wieder in den vorigen Stand zu setzen und den Zünften die Sigille abzunehmen. Dat. Mont. vor Sim. & Juda. (Sterly a. a. O. Nr. LXXIII und LXXIV.) Brünn. Die vom König Ludwig zur Schlichtung der neuerlich ausgebrochenen Zwiste zwischen dem Iglauer Stadtrathe und der Gemeinde niederge- setzte Commission, bestehend aus dem Breslauer Bischof Jakob, Andreas Trepka in Obraziowitz, Hofmeister im Königreiche Ungarn und Georg Žabka von Limberg, k. Secretär, erklärt jenen Zwist als beendet und beigelegt. Dat. Mont. nach Martini. (Sterly a. a. O. Nr. LXXV.) Neuhaus. Adam v. Neuhaus, Oberstkanzler des K. von Böhmen, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Pro- keš Niederle, Jakob Luciger und Ambros Mauer- bach, die sich auf seinen Gütern ansiedeln wollen, zu entlassen. Dat. Donnerstag vor Lucia. Neuhaus. Adam v. Neuhaus, Oberstkanzler des K. von Böhmen, ersucht den Iglauer Stadtrath, die alten Rechte und Privilegien der dortigen Tuch- macher nicht anzugreifen und keine Neuerungen einzuführen. Dat. Freitag vor dem neuen Jahre. Iglau. Der Iglauer Stadtrath bittet den Herrn Adam v. Neuhaus sich für die Tuchmacher nicht zu ver- wenden, nachdem der Stadtrath nach k. Befehl und Mandat vorzugehen hat. Dat. fer. II. p. 3 Reg. Neuhaus. Adam v. Neuhaus, Oberstkanzler von Böh- men, ersucht den Iglauer Stadtrath, seinen Unter- than Michael mit Leistungen, wozu dieser nicht verpflichtet ist, nicht zu beschweren. Dat. Donner- stag nach 3 König. Görlitz. Der Stadtrath zu Görlitz bezeuget, dass Martin Ekkart von Hansen Ekkart, dem Schlosser seinem Vater und Margaretha seiner Mutter, "from- men Leuten, rechter deutscher und ungetadelter *309 1525 18. März
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Iglauer Stadtarchiv. 47 *310 311 *312 *313 1314 *315 1525 14. Spt. 1525 17. Dec. 1526 O. D. 1526 3. Jän. 1526 17. März 1526 2. Juli Art elelich geboren und herkommen ist“, so wie dass Martin das Schlosserhandwerk ordentlich erlernt habe, und bittet den Iglauer Stadtrath und den Zunftmeister, den Martin Ekkart, der sich nach Iglau begeben will, in die Handwerkszunft auf- zunehmen. Dat. Samstag nach Reminiscere. Ofen. K. Ludwig bewilligt die Zurückstellung des der Tuchmacherinnung abgenommenen Sigills. Dat. am Tage der Kreuzerhebung. (Sterly a. a. O. Nr. LXXVI.) Ofen. König Ludwig verordnet über eine Beschwerde des heil. Kreuzklosters dem Iglauer Stadtrathe, die Brüder nicht zu beunruhigen und die ihrer Kirche gehörigen Kleinodien zurückzustellen. Dat. Sonn- tag nach Lucia. o. O. König Ferdinand bestätigt das von König Wladislaw im Jahre 1492 (Nr. 228) ertheilte Pri- vilegium, in Betreff der Zusicherung, den Iglauer Kammerzins nicht zu verpfänden. o. O. Der Pfarrer Wenzel von Pilgram ersucht den Iglauer Stadtrath, sein Schreiben dem dortigen Stadtpfarrer mitzutheilen und dahin zu wirken, dass dieser sich nicht verheirathe, denn das Heirathen der Geistlichen sei gegen Gottes Gesetz und kein Geistlicher dürfe eine Frau nehmen, er gehöre denn zu den Pikarden, die keine geistlichen Per- sonen, sondern Lotterbuben sind. Er Pfarrer Wen- zel wähle diesen Weg, damit der Iglauer Pfarrer seinen Brief nicht wegwerfe und ignorire. Dat. fer. IV. a. Epiph. o. O. Geórg Reisch verkauft eine Rente von 2 Schock mähr. Groschen um 20 Schock Gr. den Vorstehern der Bruderschafts-Capelle St. Katha- rina in der Pfarrkirche zu Iglau. Dat. Samstag vor Benedict. Tobitschau. Johann von Pernstein und auf Hel- fenstein, Landeshauptmann von Mähren, fordert den Iglauer Stadtrath auf, an der Zusammenkunft der Herren und Ritter in Auspitz theilzunehmen, um daselbst die S. M. zu gebende Antwort und die Mittel zu berathen, wie die alten Rechte und Freiheiten dieses Markgrafthums aufrecht zu erhal- ten wären. Dat. Montag vor Prokopi.
Iglauer Stadtarchiv. 47 *310 311 *312 *313 1314 *315 1525 14. Spt. 1525 17. Dec. 1526 O. D. 1526 3. Jän. 1526 17. März 1526 2. Juli Art elelich geboren und herkommen ist“, so wie dass Martin das Schlosserhandwerk ordentlich erlernt habe, und bittet den Iglauer Stadtrath und den Zunftmeister, den Martin Ekkart, der sich nach Iglau begeben will, in die Handwerkszunft auf- zunehmen. Dat. Samstag nach Reminiscere. Ofen. K. Ludwig bewilligt die Zurückstellung des der Tuchmacherinnung abgenommenen Sigills. Dat. am Tage der Kreuzerhebung. (Sterly a. a. O. Nr. LXXVI.) Ofen. König Ludwig verordnet über eine Beschwerde des heil. Kreuzklosters dem Iglauer Stadtrathe, die Brüder nicht zu beunruhigen und die ihrer Kirche gehörigen Kleinodien zurückzustellen. Dat. Sonn- tag nach Lucia. o. O. König Ferdinand bestätigt das von König Wladislaw im Jahre 1492 (Nr. 228) ertheilte Pri- vilegium, in Betreff der Zusicherung, den Iglauer Kammerzins nicht zu verpfänden. o. O. Der Pfarrer Wenzel von Pilgram ersucht den Iglauer Stadtrath, sein Schreiben dem dortigen Stadtpfarrer mitzutheilen und dahin zu wirken, dass dieser sich nicht verheirathe, denn das Heirathen der Geistlichen sei gegen Gottes Gesetz und kein Geistlicher dürfe eine Frau nehmen, er gehöre denn zu den Pikarden, die keine geistlichen Per- sonen, sondern Lotterbuben sind. Er Pfarrer Wen- zel wähle diesen Weg, damit der Iglauer Pfarrer seinen Brief nicht wegwerfe und ignorire. Dat. fer. IV. a. Epiph. o. O. Geórg Reisch verkauft eine Rente von 2 Schock mähr. Groschen um 20 Schock Gr. den Vorstehern der Bruderschafts-Capelle St. Katha- rina in der Pfarrkirche zu Iglau. Dat. Samstag vor Benedict. Tobitschau. Johann von Pernstein und auf Hel- fenstein, Landeshauptmann von Mähren, fordert den Iglauer Stadtrath auf, an der Zusammenkunft der Herren und Ritter in Auspitz theilzunehmen, um daselbst die S. M. zu gebende Antwort und die Mittel zu berathen, wie die alten Rechte und Freiheiten dieses Markgrafthums aufrecht zu erhal- ten wären. Dat. Montag vor Prokopi.
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48 Iglauer Stadtarchiv. *316 1526 28. *317 *318 *319 *320 *321 *322 *323 1526 29. Juli 1526 21. Spt. 1527 O. D. 1527 26. Jän. 1527 8. Feb. 1527 8. Feb. 1527 30. März Saar. Ambros, Abt von Saar, an den Iglauer Stadt- rath in Betreff der Ausfolgung der Verlassenschaft des Tischlermeisters Hanuš. Dat. am Tage des hl. Innocenz. Zlabings. Jakob Luntrus bittet den Iglauer Stadt- rath um ein sicheres Geleite, um ein Geschäft in der Stadt Iglau abzumachen. Dat. Sonntag nach Jakobi. Linz. Königin Anna eröffnet den mährischen Stän- den, dass sie an dieselben Bevollmächtigte absen- det, um wegen ihrer und ihres Gemahls Rechte an den böhmischen Thron zu unterhandeln. (Sterly a. a. O. III B. Nr. I.) o. O. Der Stadtrath von Iglau berichtet über eine Aufforderung des Königs, dass nach einem Be- schlusse der gemeinen Stadt seit der Zeit des grossen Brandunglücks in Iglau und dem Türken- Kriege, zu mehrerer Sicherheit der Stadtbürger und Mitwohner, weder Mönch noch Bettler ohne Kundschaft der betreffenden Obrigkeit in die Stadt hereingelassen wird; schliesslich bittet der Stadt- rath, S. k. Maj. möge es bei dieser Uebung be- wenden lassen. Znaim. König Ferdinand fordert den Buryan von Waldstein auf, ihm gegen den Zipser Grafen und zur Beschützung der niederösterreichischen Lande beizustehen. (Sterly a. a. O. Nr. VI.) Jamnitz. Johann von Pernstein, Landeshauptmann von Mähren, erlässt an alle böhmischen Obrigkei- ten einen Steckbrief gegen Jakob Luntrus. Jamnitz. Johann v. Pernstein, Landeshauptmann von Mähren, erlässt einen Steckbrief an alle mäh- rischen Obrigkeiten gegen Jakob Luntrus und seinen Helfershelfer. Freit. nach Doroth. Iglau. Der Stadtrath von Iglau ersucht alle Obrig- keiten den Jakob Luntrus, der ehemals Bürger von Iglau war, ohne alle Ursache jetzt dieser Stadt feind wurde und ihr einen Absagebrief sandte, in genugsame Verfestung zu nehmen. Dat. Samstag vor Lætare. Göttweih. Mathias, Abt von Göttweih, ersucht den Iglauer Stadtrath, dahin zu wirken, dass die Schuld des Hans Puschel, Bürgers von Iglau, bezahlt werde. Dat. Montag nach Ostern. Juli * 324 1527 22. Apr.
48 Iglauer Stadtarchiv. *316 1526 28. *317 *318 *319 *320 *321 *322 *323 1526 29. Juli 1526 21. Spt. 1527 O. D. 1527 26. Jän. 1527 8. Feb. 1527 8. Feb. 1527 30. März Saar. Ambros, Abt von Saar, an den Iglauer Stadt- rath in Betreff der Ausfolgung der Verlassenschaft des Tischlermeisters Hanuš. Dat. am Tage des hl. Innocenz. Zlabings. Jakob Luntrus bittet den Iglauer Stadt- rath um ein sicheres Geleite, um ein Geschäft in der Stadt Iglau abzumachen. Dat. Sonntag nach Jakobi. Linz. Königin Anna eröffnet den mährischen Stän- den, dass sie an dieselben Bevollmächtigte absen- det, um wegen ihrer und ihres Gemahls Rechte an den böhmischen Thron zu unterhandeln. (Sterly a. a. O. III B. Nr. I.) o. O. Der Stadtrath von Iglau berichtet über eine Aufforderung des Königs, dass nach einem Be- schlusse der gemeinen Stadt seit der Zeit des grossen Brandunglücks in Iglau und dem Türken- Kriege, zu mehrerer Sicherheit der Stadtbürger und Mitwohner, weder Mönch noch Bettler ohne Kundschaft der betreffenden Obrigkeit in die Stadt hereingelassen wird; schliesslich bittet der Stadt- rath, S. k. Maj. möge es bei dieser Uebung be- wenden lassen. Znaim. König Ferdinand fordert den Buryan von Waldstein auf, ihm gegen den Zipser Grafen und zur Beschützung der niederösterreichischen Lande beizustehen. (Sterly a. a. O. Nr. VI.) Jamnitz. Johann von Pernstein, Landeshauptmann von Mähren, erlässt an alle böhmischen Obrigkei- ten einen Steckbrief gegen Jakob Luntrus. Jamnitz. Johann v. Pernstein, Landeshauptmann von Mähren, erlässt einen Steckbrief an alle mäh- rischen Obrigkeiten gegen Jakob Luntrus und seinen Helfershelfer. Freit. nach Doroth. Iglau. Der Stadtrath von Iglau ersucht alle Obrig- keiten den Jakob Luntrus, der ehemals Bürger von Iglau war, ohne alle Ursache jetzt dieser Stadt feind wurde und ihr einen Absagebrief sandte, in genugsame Verfestung zu nehmen. Dat. Samstag vor Lætare. Göttweih. Mathias, Abt von Göttweih, ersucht den Iglauer Stadtrath, dahin zu wirken, dass die Schuld des Hans Puschel, Bürgers von Iglau, bezahlt werde. Dat. Montag nach Ostern. Juli * 324 1527 22. Apr.
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Iglauer Stadtarchiv. 49 *325 1527 22. Juni *326 *327 *328 1329 *330 *331 *332 1333 1527 4. Spt. 1527 8. Spt. 1527 12. Oct. 1528 19. März 1528 13. Apr. 1528 13. Apr. 1528 24. Juni 1529 28. Juni Wien. K. Ferdinand eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er den Landeshauptmann Johann von Pern- stein wegen Aufnahme eines Darlehens nach Iglau sende. glau. Der Iglauer Stadtrath bestätiget, dass Jakob Luntrus vor demselben erschienen ist. Dat. Mitt- woch nach Egydi. Ofen. K. Ferdinand bestätigt, vom Iglauer Stadt- rathe ein Darlehen von 500 fl. erhalten zu haben und bedeutet demselben, dass der nach Mähren abgesendete k. Rath Dr. Marx Bekher von Leo- poldstorf mit der Auswechslung der Münze beauf- tragt sei. Ofen. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe. sich des Rebellen Buryan Swětlowsky zu bemäch- tigen und denselben vorläufig in Gewahrsam zu halten. Dat. Samstag nach Dionys. (Sterly a. a. O. Nr. VI.) Brünn. Vollmacht des Dominikaner-Provinzials Mar- tin für den Prior des Iglauer hl. Kreuzklosters, zum Verkauf des Grundes bei der Lämmerwiese genannt, an den Iglauer Stadtrath. Dat. an St. Joseph. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrath den Wiedertäufern keine Unterstützung zu geben. Dat. Montag nach Ostern. (Sterly a. a. O. Nr. III.) Prag. K. Ferdinand warnt die Iglauer Stadtgemeinde vor den Wiedertäufern und weiset dieselbe zum Gehorsam gegen den Rath an. Montag nach Ostern. (Sterly. a. a. O. Nr. IV.) Schönberg. Bergwerkordnung des Herrn Peter von Zerotin für die Rabensteiner Bergwerke. Am Tage des heil. Joh. des Täufers. (Sterly a. a. O. Nr. II.) Innsbruck. Zeugniss des Conrad Mang, Stadtrichters zu Innspruck, dass Urban Han von Dresden, Platt- nergesell, von seinem Weibe Eva getrennt sei, da deren erster Mann wieder zum Vorschein gekom- men ist. Langpirnitz. Schuldbrief des Georg von Wolfe- řow und Langpirnitz über 250 böhm. Groschen, jeder Groschen zu 7 Pfennig, zu Handen der Eli- sabeth von Chrastowic. Dat. an Mathæi Ap. 334 1529 21. Spt.
Iglauer Stadtarchiv. 49 *325 1527 22. Juni *326 *327 *328 1329 *330 *331 *332 1333 1527 4. Spt. 1527 8. Spt. 1527 12. Oct. 1528 19. März 1528 13. Apr. 1528 13. Apr. 1528 24. Juni 1529 28. Juni Wien. K. Ferdinand eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er den Landeshauptmann Johann von Pern- stein wegen Aufnahme eines Darlehens nach Iglau sende. glau. Der Iglauer Stadtrath bestätiget, dass Jakob Luntrus vor demselben erschienen ist. Dat. Mitt- woch nach Egydi. Ofen. K. Ferdinand bestätigt, vom Iglauer Stadt- rathe ein Darlehen von 500 fl. erhalten zu haben und bedeutet demselben, dass der nach Mähren abgesendete k. Rath Dr. Marx Bekher von Leo- poldstorf mit der Auswechslung der Münze beauf- tragt sei. Ofen. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe. sich des Rebellen Buryan Swětlowsky zu bemäch- tigen und denselben vorläufig in Gewahrsam zu halten. Dat. Samstag nach Dionys. (Sterly a. a. O. Nr. VI.) Brünn. Vollmacht des Dominikaner-Provinzials Mar- tin für den Prior des Iglauer hl. Kreuzklosters, zum Verkauf des Grundes bei der Lämmerwiese genannt, an den Iglauer Stadtrath. Dat. an St. Joseph. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrath den Wiedertäufern keine Unterstützung zu geben. Dat. Montag nach Ostern. (Sterly a. a. O. Nr. III.) Prag. K. Ferdinand warnt die Iglauer Stadtgemeinde vor den Wiedertäufern und weiset dieselbe zum Gehorsam gegen den Rath an. Montag nach Ostern. (Sterly. a. a. O. Nr. IV.) Schönberg. Bergwerkordnung des Herrn Peter von Zerotin für die Rabensteiner Bergwerke. Am Tage des heil. Joh. des Täufers. (Sterly a. a. O. Nr. II.) Innsbruck. Zeugniss des Conrad Mang, Stadtrichters zu Innspruck, dass Urban Han von Dresden, Platt- nergesell, von seinem Weibe Eva getrennt sei, da deren erster Mann wieder zum Vorschein gekom- men ist. Langpirnitz. Schuldbrief des Georg von Wolfe- řow und Langpirnitz über 250 böhm. Groschen, jeder Groschen zu 7 Pfennig, zu Handen der Eli- sabeth von Chrastowic. Dat. an Mathæi Ap. 334 1529 21. Spt.
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50 Iglauer Stadtarchiv. *337 +338 1339 340 *341 *342 *343 *344 1530 4. Juni 1530 14. Juni 1530 16. Aug. 1531 22. Apr. 1531 1. Spt. 1531 19. Dec. 1532 0. D. 1532 11. Mai 1532 22. Juni 1532 30. Juli Geras. Erhard, Abt von Geras, überlässt das Kir- chenlehen der Pfarrkirche zu Ranzern mit allen Rechten und Freiheiten dem Iglauer Stadtrathe. o. O. Das Iglauer Dominikanerkloster überlässt dem Stadtrathe ein gemauertes ödes abgebranntes Ge- bäude im Klosterhofe, um ein Traid- und Zeughaus zu errichten. Dat. Dienstag vor St. Veit. glau. Testament des Gregor Langkrank von Iglau. worin u. a. verordnet wird, ein dem Weihbischof und Pfarrer Göschel geliehenes Geld einzufordern. Dat. Den Tag nach Mariä Himmelfahrt. Brünn. Schuldbrief des Johann Zajimač von Kun- stat über 45 Schock böhm. Groschen. Dat. Sam- stag vor Georg. Saar. Vidimirung einer Abschrift aus dem Iglauer Stadtrechte, dass jeder binnen 4 Wochen in Streit- sachen appelliren soll, widrigens er als des Appel- lationsrechtes verlustig angesehen würde. Auch soll nicht leichtfertig appellirt werden. Brünn. Ctibor und Johann Raubik von Hlavatec verkaufen der Stadt Iglau den öden Rittersitz Hirschspiel, den Rittersitz Stannern mit dem Hofe und Bräuhause, die oden Dörfer Regenholz und Falkenau, das öde Dorf Pfaffendorf, die Dörfer Dürre, Neutiele und Mitteldorf für 3000 Schock böhm. Groschen. Dat. Dienstag vor St. Thomas. o. O. Ein Vormerk der Ausgaben für das Kriegs- volk, welches von der Stadt Iglau zum Feldzug gegen die Türken geworben wurde. glau. Ein anderes Vormerk über denselben Ge- genstand. Dat. Samstag vor Exaudi. Iglau. Vormerk über die von der Stadt Iglau vor- genommenen Werbungen von Kriegsvolk gegen die Türken und Aufzeichnung der Auslagen für den Sold der Landsknechte und für Reparaturen der Pferdzeuge, Rüstungen, Wägen &c. &c. Dat. Freitag vor Peter und Paul. Saar. Ambros, Abt von Saar, eröffnet in einem Schreiben an den Iglauer Stadtrath, dass er die Competenz einer weltlichen gerichtlichen Commis- sion in den Streitsachen eines seiner Unterthanen nicht anerkenne. Montag nach Jakobi. 1335 336
50 Iglauer Stadtarchiv. *337 +338 1339 340 *341 *342 *343 *344 1530 4. Juni 1530 14. Juni 1530 16. Aug. 1531 22. Apr. 1531 1. Spt. 1531 19. Dec. 1532 0. D. 1532 11. Mai 1532 22. Juni 1532 30. Juli Geras. Erhard, Abt von Geras, überlässt das Kir- chenlehen der Pfarrkirche zu Ranzern mit allen Rechten und Freiheiten dem Iglauer Stadtrathe. o. O. Das Iglauer Dominikanerkloster überlässt dem Stadtrathe ein gemauertes ödes abgebranntes Ge- bäude im Klosterhofe, um ein Traid- und Zeughaus zu errichten. Dat. Dienstag vor St. Veit. glau. Testament des Gregor Langkrank von Iglau. worin u. a. verordnet wird, ein dem Weihbischof und Pfarrer Göschel geliehenes Geld einzufordern. Dat. Den Tag nach Mariä Himmelfahrt. Brünn. Schuldbrief des Johann Zajimač von Kun- stat über 45 Schock böhm. Groschen. Dat. Sam- stag vor Georg. Saar. Vidimirung einer Abschrift aus dem Iglauer Stadtrechte, dass jeder binnen 4 Wochen in Streit- sachen appelliren soll, widrigens er als des Appel- lationsrechtes verlustig angesehen würde. Auch soll nicht leichtfertig appellirt werden. Brünn. Ctibor und Johann Raubik von Hlavatec verkaufen der Stadt Iglau den öden Rittersitz Hirschspiel, den Rittersitz Stannern mit dem Hofe und Bräuhause, die oden Dörfer Regenholz und Falkenau, das öde Dorf Pfaffendorf, die Dörfer Dürre, Neutiele und Mitteldorf für 3000 Schock böhm. Groschen. Dat. Dienstag vor St. Thomas. o. O. Ein Vormerk der Ausgaben für das Kriegs- volk, welches von der Stadt Iglau zum Feldzug gegen die Türken geworben wurde. glau. Ein anderes Vormerk über denselben Ge- genstand. Dat. Samstag vor Exaudi. Iglau. Vormerk über die von der Stadt Iglau vor- genommenen Werbungen von Kriegsvolk gegen die Türken und Aufzeichnung der Auslagen für den Sold der Landsknechte und für Reparaturen der Pferdzeuge, Rüstungen, Wägen &c. &c. Dat. Freitag vor Peter und Paul. Saar. Ambros, Abt von Saar, eröffnet in einem Schreiben an den Iglauer Stadtrath, dass er die Competenz einer weltlichen gerichtlichen Commis- sion in den Streitsachen eines seiner Unterthanen nicht anerkenne. Montag nach Jakobi. 1335 336
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Iglauer Stadtarchiv. 51 345(1532| Briinn. Georg Dobrotsky verkauft der Stadt Iglau 16. Oct. 1346/1533 o. D. das halbe Dorf Langpirnitz mit dem Hofe, der Mühle, dann die halben wüsten Dórfer Zhofec und Lauèka um -950 Schock bóhm. Groschen. Dat. Mittwoch vor Galli. o. O. Messenstiftung der Maria Isabella PHkowsky zu 1000 fl. in der Maria Himmelfahrtskirclie. *347/1533| Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, bittet den 30. Jän. IglauerStadtrath, dahin zu wirken, dass die Forderung eines Seelauer Unterthans, Namens Johann Petiik, einbringlich gemacht werde. Dat. Donnerstag nach Pauli Bek. *348(1533| Wien. Konig Ferdinand setzt die Stadt Iglau von 10. Mai *949|1533 4. Nov. *350/1534 2. März *351|1534 22. Juni *352|1534 17. Dec. *353|1535 bis 1538 der vermessenen Absage des böhmischen Ritters Sigmund Kaufung in Kenntniss und befiehlt, densel- ben und seine Helfershelfer todt oder lebendig einzubringen. (Sterly III. B. Nr. V.) Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, bittet den Iglauer Stadtrath um Verlüngerung des Zahlungs- termins für seine Schuld. Dat. Dienst. vor Martini. Iglau. Martin Häusler, Pfarrer von Iglau, schliesst einen Vergleich mit dem Iglauer Stadtrath und verpflichtet sich nichts gegen die Unterhandlungen mit dem Stifte Seelau zu unternehmen, wenn die Collatur der Pfarrkirche von der Stadtgemeinde erworben wird. Dat. Montag nach Reminiscere. Radau. Befehl K. Ferdinands an den Iglauer Stadt- rath, das Gewólbe in der Kirche des hl. Kreuz- klosters zu erbauen. Wien. K. Ferdinand hefiehlt dem Iglauer Stadtrathe, über eine Beschwerde des Pfarrers Martin Häusler, diesen ungestört im DBesitze der Pfarre zu lassen, seine gesperrte Scheuer wieder zu óffnen und die Winkelschulen abzustellen. o. D. Verhandlungen wegen Umlage der Steuer auf die k. Städte in Mähren. Wien. König Ferdinand fordert den Iglauer Stadt- rath auf, zur Schlichtung des Streites zwischen dem Wilhelm Sigmund, Přemek und Friedrich Žierotin hinsichtlich der Rabensteiner und Hangensteiner Bergwerke einige Rechtsverständige mit dem Iglauer | Bergrechte zu ihm abzuordnen. D. Don. nach M. Licht.
Iglauer Stadtarchiv. 51 345(1532| Briinn. Georg Dobrotsky verkauft der Stadt Iglau 16. Oct. 1346/1533 o. D. das halbe Dorf Langpirnitz mit dem Hofe, der Mühle, dann die halben wüsten Dórfer Zhofec und Lauèka um -950 Schock bóhm. Groschen. Dat. Mittwoch vor Galli. o. O. Messenstiftung der Maria Isabella PHkowsky zu 1000 fl. in der Maria Himmelfahrtskirclie. *347/1533| Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, bittet den 30. Jän. IglauerStadtrath, dahin zu wirken, dass die Forderung eines Seelauer Unterthans, Namens Johann Petiik, einbringlich gemacht werde. Dat. Donnerstag nach Pauli Bek. *348(1533| Wien. Konig Ferdinand setzt die Stadt Iglau von 10. Mai *949|1533 4. Nov. *350/1534 2. März *351|1534 22. Juni *352|1534 17. Dec. *353|1535 bis 1538 der vermessenen Absage des böhmischen Ritters Sigmund Kaufung in Kenntniss und befiehlt, densel- ben und seine Helfershelfer todt oder lebendig einzubringen. (Sterly III. B. Nr. V.) Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, bittet den Iglauer Stadtrath um Verlüngerung des Zahlungs- termins für seine Schuld. Dat. Dienst. vor Martini. Iglau. Martin Häusler, Pfarrer von Iglau, schliesst einen Vergleich mit dem Iglauer Stadtrath und verpflichtet sich nichts gegen die Unterhandlungen mit dem Stifte Seelau zu unternehmen, wenn die Collatur der Pfarrkirche von der Stadtgemeinde erworben wird. Dat. Montag nach Reminiscere. Radau. Befehl K. Ferdinands an den Iglauer Stadt- rath, das Gewólbe in der Kirche des hl. Kreuz- klosters zu erbauen. Wien. K. Ferdinand hefiehlt dem Iglauer Stadtrathe, über eine Beschwerde des Pfarrers Martin Häusler, diesen ungestört im DBesitze der Pfarre zu lassen, seine gesperrte Scheuer wieder zu óffnen und die Winkelschulen abzustellen. o. D. Verhandlungen wegen Umlage der Steuer auf die k. Städte in Mähren. Wien. König Ferdinand fordert den Iglauer Stadt- rath auf, zur Schlichtung des Streites zwischen dem Wilhelm Sigmund, Přemek und Friedrich Žierotin hinsichtlich der Rabensteiner und Hangensteiner Bergwerke einige Rechtsverständige mit dem Iglauer | Bergrechte zu ihm abzuordnen. D. Don. nach M. Licht.
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52 Iglauer Stadtarchiv. *357 *358 *359 *360 *361 *362 1535 9. Apr. 1535 8. Mai 1535 31. Mai 1535 16. Aug. 1535 21. Spt. 1535 5. Nov. 1536 29. Apr. 1536 23. Juli Saar. Der vom Saarer Abte Ambrosius vidimirte Artikel "von der Appellation“ aus den Iglauer Stadt- rechten. Saar. Vidimirte Copie der Urkunde Kaisers Carl IV., Dat. 27. Mai 1359, womit die Iglauer Stadt- und Bergrechte bestätigt werden. (Vergl Nr. 40 d. Verzeich.) Wien. K. Ferdinand beauftragt den Iglauer Stadt- rath, vier rechtsverständige Bürger mit dem Iglauer Bergrechte am Montag nach Christi Himmelfahrt nach Rabenstein und Hangenstein abzusenden, um mit den Abgeordneten von Kuttenberg und Joa� chimsthal die dortigen Bergrechte zu verbessern. Dat. Montag nach dem Frohnleichnamsfeste. Wien. K. Ferdinand fordert den Iglauer Stadtrath auf, vier rechtsverständige Bürger in der Raben- steiner Bergwerksangelegenheit am Tage vor hl. Johannes Enthauptung nach Rymařow abzusenden. Dat. Montag nach Mariä Himmelfahrt. Neureisch. Sigmund, Probst von Reisch, ersucht aus Anlass eines bestimmten Falles den Iglauer Stadtrath, nicht ohne sein Wissen über des Klo- sters Unterthanen zu disponiren. Dat. an Mathæei. Wien. K. Ferdinand eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass er dem Oberstmünzmeister Albrecht Gutstein auf Ronsperg und dem Landesunterkäm- merer Joachim von Kunowic auf Ung. Brod befoh- len habe, mit einigen Bergrechtskundigen Männern am Tage der heil. Cäcilie in Hangenstein und Rabenstein einzutreffen; der Stadtrath möge zwei oder drei Rechtsverständige dahin abordnen. Dat. Freitag nach Allerh. Lipnic. Johann Trčka von Lipa und auf Wla- ším verkauft der Stadt Iglau das Gut Schritenz und Seleč, Dobronin mit dem wüsten Dorfe Heraltic um 5600 Schock b. G. Dat. Freitag nach Georg. o. O. Der Stadtrath von Iglau bekennt unter Angabe der Rückzahlungsmodalität, dem Stephan Polzer eine Summe per 2000 Schock Groschen schuldig zu sein. Dat. an St. Magdalena. o. O. Johann Trčka der ältere von Lipa erklärt, der Stadt Iglau 5500 Schock Groschen schuldig zu sein. Dat. Donnerstag vor Maria Magdalena. 355 1356 *363 1536 20. Juli
52 Iglauer Stadtarchiv. *357 *358 *359 *360 *361 *362 1535 9. Apr. 1535 8. Mai 1535 31. Mai 1535 16. Aug. 1535 21. Spt. 1535 5. Nov. 1536 29. Apr. 1536 23. Juli Saar. Der vom Saarer Abte Ambrosius vidimirte Artikel "von der Appellation“ aus den Iglauer Stadt- rechten. Saar. Vidimirte Copie der Urkunde Kaisers Carl IV., Dat. 27. Mai 1359, womit die Iglauer Stadt- und Bergrechte bestätigt werden. (Vergl Nr. 40 d. Verzeich.) Wien. K. Ferdinand beauftragt den Iglauer Stadt- rath, vier rechtsverständige Bürger mit dem Iglauer Bergrechte am Montag nach Christi Himmelfahrt nach Rabenstein und Hangenstein abzusenden, um mit den Abgeordneten von Kuttenberg und Joa� chimsthal die dortigen Bergrechte zu verbessern. Dat. Montag nach dem Frohnleichnamsfeste. Wien. K. Ferdinand fordert den Iglauer Stadtrath auf, vier rechtsverständige Bürger in der Raben- steiner Bergwerksangelegenheit am Tage vor hl. Johannes Enthauptung nach Rymařow abzusenden. Dat. Montag nach Mariä Himmelfahrt. Neureisch. Sigmund, Probst von Reisch, ersucht aus Anlass eines bestimmten Falles den Iglauer Stadtrath, nicht ohne sein Wissen über des Klo- sters Unterthanen zu disponiren. Dat. an Mathæei. Wien. K. Ferdinand eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass er dem Oberstmünzmeister Albrecht Gutstein auf Ronsperg und dem Landesunterkäm- merer Joachim von Kunowic auf Ung. Brod befoh- len habe, mit einigen Bergrechtskundigen Männern am Tage der heil. Cäcilie in Hangenstein und Rabenstein einzutreffen; der Stadtrath möge zwei oder drei Rechtsverständige dahin abordnen. Dat. Freitag nach Allerh. Lipnic. Johann Trčka von Lipa und auf Wla- ším verkauft der Stadt Iglau das Gut Schritenz und Seleč, Dobronin mit dem wüsten Dorfe Heraltic um 5600 Schock b. G. Dat. Freitag nach Georg. o. O. Der Stadtrath von Iglau bekennt unter Angabe der Rückzahlungsmodalität, dem Stephan Polzer eine Summe per 2000 Schock Groschen schuldig zu sein. Dat. an St. Magdalena. o. O. Johann Trčka der ältere von Lipa erklärt, der Stadt Iglau 5500 Schock Groschen schuldig zu sein. Dat. Donnerstag vor Maria Magdalena. 355 1356 *363 1536 20. Juli
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Iglauer Stadtarchiv. 53 *364 1536 22. *365 1366 367 1368 369 1370 371 *372 1537 1539 O. D. 1537 20. Feb. 1537 20. Mai 1537 15. Juni 1537 22. Juni 1537 19. Aug. 1537 2. Nov. 1538 3. Feb. o. O. Barbara Sowinec, Aebtissin des Königin-Klo- sters (Altbrünn), ersucht den Iglauer Stadtrath, das Nothige einzuleiten, damit die Forderung ihres Un- terthanes Simon Khandl an den Frenzl von Iglau einbringlich gemacht werde. Dat. Sonntag nach Ursula. o. O. Vormerk der Kriegscommissarien der Stadt Iglau, Hanns Lerntrag, Stephan Schmilauer, Baltha- sar und Hanns Pauspertl, über die Besoldung und Ausrüstung des Hauptmanns Hanns Khrabat und seiner Kriegsknechte für den Türkenkrieg. o. O. Kaufvertrag zwischen Erasmus Wolfeřow und der Stadt Iglau über den Teich bei Langpir- nitz. Dienstag nach dem I. Fastensonntag. o. O. Bergwerksartikel Heinrichs von Lomnic auf Mezeříč für sein wieder eröffnetes Bergwerk bei der Stadt Jamnic. Dat. am Pfingsttage. Pirnitz. Revers des Buryan von Waldstein, wegen eines bei Roschitz errichteten Teiches. Dat. an St. Veit. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtra- the, den Prediger Petrus nach Prag gestellig zu machen, weil er gegen die Geistlichkeit predigt. o. O. Entschuldigungsschreiben des Stadtrathes über die Nichtbefolgung des Befehls Kaiser Ferdinands vom 22. Juni 1537, den Prediger Petrus, zu ge- stellen. glau. Abt Georg von Sedlec übernimmt die seinem Kloster gehörigen auf dem Rathhause in Aufbewahrung gewesenen Kleinodien. Dat. Aller- seelentag. Prag. König Ferdinand befiehlt der Stadt Iglau über eine Vorstellung derselben, die Steuer erst nach Erledigung des diessfalls zwischen dem Lande und den Städten obschwebenden Strittes zahlen zu wollen, die gebührende Steuer ohne Weigerung zu zalilen, wogegen der König sich mit der Stadt wegen der Salniter- und Pulver-Lieferung verglei- chen will. Wien. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, 40 Ctr. Pulver und Salniter zum bevorstehenden Türkenkrieg vorzubereiten. Dat. Dienstag nach Judica. Oct. *373 1538 9. Apr.
Iglauer Stadtarchiv. 53 *364 1536 22. *365 1366 367 1368 369 1370 371 *372 1537 1539 O. D. 1537 20. Feb. 1537 20. Mai 1537 15. Juni 1537 22. Juni 1537 19. Aug. 1537 2. Nov. 1538 3. Feb. o. O. Barbara Sowinec, Aebtissin des Königin-Klo- sters (Altbrünn), ersucht den Iglauer Stadtrath, das Nothige einzuleiten, damit die Forderung ihres Un- terthanes Simon Khandl an den Frenzl von Iglau einbringlich gemacht werde. Dat. Sonntag nach Ursula. o. O. Vormerk der Kriegscommissarien der Stadt Iglau, Hanns Lerntrag, Stephan Schmilauer, Baltha- sar und Hanns Pauspertl, über die Besoldung und Ausrüstung des Hauptmanns Hanns Khrabat und seiner Kriegsknechte für den Türkenkrieg. o. O. Kaufvertrag zwischen Erasmus Wolfeřow und der Stadt Iglau über den Teich bei Langpir- nitz. Dienstag nach dem I. Fastensonntag. o. O. Bergwerksartikel Heinrichs von Lomnic auf Mezeříč für sein wieder eröffnetes Bergwerk bei der Stadt Jamnic. Dat. am Pfingsttage. Pirnitz. Revers des Buryan von Waldstein, wegen eines bei Roschitz errichteten Teiches. Dat. an St. Veit. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtra- the, den Prediger Petrus nach Prag gestellig zu machen, weil er gegen die Geistlichkeit predigt. o. O. Entschuldigungsschreiben des Stadtrathes über die Nichtbefolgung des Befehls Kaiser Ferdinands vom 22. Juni 1537, den Prediger Petrus, zu ge- stellen. glau. Abt Georg von Sedlec übernimmt die seinem Kloster gehörigen auf dem Rathhause in Aufbewahrung gewesenen Kleinodien. Dat. Aller- seelentag. Prag. König Ferdinand befiehlt der Stadt Iglau über eine Vorstellung derselben, die Steuer erst nach Erledigung des diessfalls zwischen dem Lande und den Städten obschwebenden Strittes zahlen zu wollen, die gebührende Steuer ohne Weigerung zu zalilen, wogegen der König sich mit der Stadt wegen der Salniter- und Pulver-Lieferung verglei- chen will. Wien. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, 40 Ctr. Pulver und Salniter zum bevorstehenden Türkenkrieg vorzubereiten. Dat. Dienstag nach Judica. Oct. *373 1538 9. Apr.
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54 Iglauer Stadtarchiv. 374 1538 23. Apг. *375 +376 * 377 *378 *379 *380 *381 *382 *383 1538 25. Juli 1538 25. Juli 1538 11. Aug. 1538 21. Aug. 1538 23. Aug. 1538 24. Aug. 1538 28. Aug. 1538 28. Aug. 1539 O. D. Langpirnitz. Kauf um das halbe Dorf Langpirnitz Mayerhof und Schlössel zwischen Erasmus Wol- ferow und den Valentin Pražak, Bürger von Iglau. Dat. an hl. Georg. Jamnitz. Reinhart, Minoriten-Quardian zu Jamnitz, bestätiget den Empfang eines Tuchgewandes aus der Verlassenschaft der Margaretha Fischer von Iglau. Dat. St. Jakob. Jamnitz. Reinhart, Quardian des Minoriten-Klosters zu Jamnitz, bestätiget den Empfang eines Tuch- gewandes von Wolfgang Lebzelter. Dat. an St. Jakob. Linz. Der König Ferdinand ertheilt dem Landes- hauptmann den Befehl zum allgemeinen Aufgebote gegen die Türken. Dat. Sonutag nach Lorenz. Linz. König Ferdinand befiehlt dem Landeshaupt� manne den allgemeinen Landtag auf den Mittwoch nach Maria Geburt wegen des Türkenkriegs ein- zuberufen. Dat. Mittwoch vor Barthol. Gaya. Der Landeshauptmann Kuna von Kunstat verkündet den m. Ständen die königliche Auffor- derung zum Aufgebote gegen die Türken und zur Steuereinzahlung. Freitag vor Bartholomai. Gaya. Der Landeshauptmann Johann Kuna von Kunstat an Johann Zajimač von Kunstat und Johann Tawikowsky wegen Einhebung der Steuern. Dat. an Bartholomæi. Taikowitz. Aufforderung Johanns Zajimač von Kunstat, Oberstlandrichters, an die mährischen Stände zur Bezahlung der Steuern. Dat. Mittwoch nach Bartholomæi. Gaya. Derselbe beruft in Folge des k. Mandats den allgemeinen Landtag ein, und bestimmt den Beginn desselben auf den Mittwoch nach Maria Geburt. Mittwoch vor St. Gilgii. o. O. Ambros, Abt zu Saar, klagt den Iglauer Stadt- rath wegen eines Strittes zwischen Johann Straka, Amtmann v. Polna, und einigen Klosterunterthanen in Betreff einer Geldschuld. (Auszug aus dem Puko- nenbuch a. a.) Saar. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath, zwei wiederholt erbetene Zeugnisse auszustellen und zwar eines durch Johann Zisky, womit die Abnah- me von Fischen aus den dem Kloster gehörigen *384 1539 19. Feb.
54 Iglauer Stadtarchiv. 374 1538 23. Apг. *375 +376 * 377 *378 *379 *380 *381 *382 *383 1538 25. Juli 1538 25. Juli 1538 11. Aug. 1538 21. Aug. 1538 23. Aug. 1538 24. Aug. 1538 28. Aug. 1538 28. Aug. 1539 O. D. Langpirnitz. Kauf um das halbe Dorf Langpirnitz Mayerhof und Schlössel zwischen Erasmus Wol- ferow und den Valentin Pražak, Bürger von Iglau. Dat. an hl. Georg. Jamnitz. Reinhart, Minoriten-Quardian zu Jamnitz, bestätiget den Empfang eines Tuchgewandes aus der Verlassenschaft der Margaretha Fischer von Iglau. Dat. St. Jakob. Jamnitz. Reinhart, Quardian des Minoriten-Klosters zu Jamnitz, bestätiget den Empfang eines Tuch- gewandes von Wolfgang Lebzelter. Dat. an St. Jakob. Linz. Der König Ferdinand ertheilt dem Landes- hauptmann den Befehl zum allgemeinen Aufgebote gegen die Türken. Dat. Sonutag nach Lorenz. Linz. König Ferdinand befiehlt dem Landeshaupt� manne den allgemeinen Landtag auf den Mittwoch nach Maria Geburt wegen des Türkenkriegs ein- zuberufen. Dat. Mittwoch vor Barthol. Gaya. Der Landeshauptmann Kuna von Kunstat verkündet den m. Ständen die königliche Auffor- derung zum Aufgebote gegen die Türken und zur Steuereinzahlung. Freitag vor Bartholomai. Gaya. Der Landeshauptmann Johann Kuna von Kunstat an Johann Zajimač von Kunstat und Johann Tawikowsky wegen Einhebung der Steuern. Dat. an Bartholomæi. Taikowitz. Aufforderung Johanns Zajimač von Kunstat, Oberstlandrichters, an die mährischen Stände zur Bezahlung der Steuern. Dat. Mittwoch nach Bartholomæi. Gaya. Derselbe beruft in Folge des k. Mandats den allgemeinen Landtag ein, und bestimmt den Beginn desselben auf den Mittwoch nach Maria Geburt. Mittwoch vor St. Gilgii. o. O. Ambros, Abt zu Saar, klagt den Iglauer Stadt- rath wegen eines Strittes zwischen Johann Straka, Amtmann v. Polna, und einigen Klosterunterthanen in Betreff einer Geldschuld. (Auszug aus dem Puko- nenbuch a. a.) Saar. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath, zwei wiederholt erbetene Zeugnisse auszustellen und zwar eines durch Johann Zisky, womit die Abnah- me von Fischen aus den dem Kloster gehörigen *384 1539 19. Feb.
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Iglauer Stadtarchiv. 55 *385 *386 387 *388 *389 *390 1539 21. Apr. 1539 29. Apr. 1539 26. Mai 1539 1. Juni 1539 6. Nov. 1539 23. Teichen bestätigt werden sollte und das zweite in Betreff des Strittes zwischen Johann Straka, Amtmann in Polna und einigen Saarer Untertha- nen, wegen einer Geldschuld, in welchem Stritte der Polnaer Stadtrath von dem Iglauer, als ihrem Ober- hofe, schon Rechtsbelehrungen einholte. Dat. 1. Mittwoch in der Fasten. Zwola. Derselbe eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er nur durch Unwohlsein verhindert war, den Rest einer Geldschuld abzutragen und dass er diesen Rest demnächst bezahlen wird. Der Abt ersucht, der Stadtrath möge den Herrn Paul v. Welišow zu ihm abordnen. Dat. Montag nach St. Georg. Prag. Kurzes Diarium der von den königl. Städten Olmütz, Brünn, Iglau, Znaim, Hradisch und Neu- stadt nach Prag zum k. Hoflager abgesandten Deputirten wegen des Strittes zwischen den Baro- nen und den Städten in Mähren. Frauenthal. Margaretha, Aebtissin von Frauen- thal, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass das von einem Klosterunterthan dem Kloster vermachte Vermögen, welches jetzt von seinen Kindern, die in Hebersdorf ansässig sind, reclamirt wird, laut des Testaments dem Kloster gehöre und diesen Kindern nicht ausgefolgt werden könne. Dat. Mon- tag nach Pfingsten. Bruck a. d. T. Andreas, Abt von Bruck, ersucht den Iglauer Stadtrath dahin zu wirken, dass der Stadtunterthan Georg Mitteldorf dem Kloster- unterthan Welffl Neupau seine Schuld bezahle. Dat. hl. Dreieinigkeit. Wien. Erlass des Königs Ferdinand an Johann Zagimač v. Kunstat, k. Oberstlandrichter, und Wil- helm Prusinowsky von Wičkow, k. Oberst-Hof- richter, wegen Beilegung des Strittes zwischen der Stadt Iglau und Mathias v. Drozdowic. Dat. Donnerstag nach Allerheil. Taikowic. Johann Zagimač v. Kunstat fordert den Iglauer Stadtrath auf, Abgeordnete zum näch- sten Olmützer Landrecht zu senden, um laut des vorstehenden k. Befehls den Stritt zwischen Ma- thias von Drozdowic und der Stadt Iglau beizu- legen. Dat. St. Clement. Nov.
Iglauer Stadtarchiv. 55 *385 *386 387 *388 *389 *390 1539 21. Apr. 1539 29. Apr. 1539 26. Mai 1539 1. Juni 1539 6. Nov. 1539 23. Teichen bestätigt werden sollte und das zweite in Betreff des Strittes zwischen Johann Straka, Amtmann in Polna und einigen Saarer Untertha- nen, wegen einer Geldschuld, in welchem Stritte der Polnaer Stadtrath von dem Iglauer, als ihrem Ober- hofe, schon Rechtsbelehrungen einholte. Dat. 1. Mittwoch in der Fasten. Zwola. Derselbe eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er nur durch Unwohlsein verhindert war, den Rest einer Geldschuld abzutragen und dass er diesen Rest demnächst bezahlen wird. Der Abt ersucht, der Stadtrath möge den Herrn Paul v. Welišow zu ihm abordnen. Dat. Montag nach St. Georg. Prag. Kurzes Diarium der von den königl. Städten Olmütz, Brünn, Iglau, Znaim, Hradisch und Neu- stadt nach Prag zum k. Hoflager abgesandten Deputirten wegen des Strittes zwischen den Baro- nen und den Städten in Mähren. Frauenthal. Margaretha, Aebtissin von Frauen- thal, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass das von einem Klosterunterthan dem Kloster vermachte Vermögen, welches jetzt von seinen Kindern, die in Hebersdorf ansässig sind, reclamirt wird, laut des Testaments dem Kloster gehöre und diesen Kindern nicht ausgefolgt werden könne. Dat. Mon- tag nach Pfingsten. Bruck a. d. T. Andreas, Abt von Bruck, ersucht den Iglauer Stadtrath dahin zu wirken, dass der Stadtunterthan Georg Mitteldorf dem Kloster- unterthan Welffl Neupau seine Schuld bezahle. Dat. hl. Dreieinigkeit. Wien. Erlass des Königs Ferdinand an Johann Zagimač v. Kunstat, k. Oberstlandrichter, und Wil- helm Prusinowsky von Wičkow, k. Oberst-Hof- richter, wegen Beilegung des Strittes zwischen der Stadt Iglau und Mathias v. Drozdowic. Dat. Donnerstag nach Allerheil. Taikowic. Johann Zagimač v. Kunstat fordert den Iglauer Stadtrath auf, Abgeordnete zum näch- sten Olmützer Landrecht zu senden, um laut des vorstehenden k. Befehls den Stritt zwischen Ma- thias von Drozdowic und der Stadt Iglau beizu- legen. Dat. St. Clement. Nov.
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56 Iglauer Stadtarchiv. *391/1540 18. Mai *392/1541 5. März *393 1541 9. März *394 1541 30. März *395|1541 Apr. *396 1541 24. Nov. 3397/1542 o. D. 1398/1542 6. Jün. Prag. K. Ferdinand bestütiget das Privilegium des K. Wladislaw, nach. welchem die kónigl. Kammer- gefüle aus der Stadt Iglau Niemanden verpfündet werden sollen. Dat. Pfingsidienstag. (Vergl. Nr. 227 d. V.) (Sterly a. a. O. III. Nr. IX.) Znaim. Zdenko Mezeřičsky v. Lomnic, Johann Probst zu Póltenberg, Nicolaus Prusinowsky v. Wiékow und auf Syrowic, Wolf Sudlich, Stadt- schreiber von Znaim, bestütigen dem Iglauer Stadtrathe -den Empfang des Scheffelgeldes von Iglau und von den Stadtgütern durch Martin Winterburg und Marcus Raindl. Dat. den ersten Samstag in der Fasten. Iglau. Der Stadtrath von Iglau genehmigt die Er- richtung einer Papiermühle oberhalb des Alten- bergs durch Peter Frey, welcher erblicher Besitzer derselben in „Purgrecht weis“ seyn soll. (Ext. aus dem Stadtbuche.) Wien. Kaiser Ferdinand ersucht den Iglauer Stadt- rath, ihm von dem vorräthigen Pulver gegen Be- zahlung (Salniter oder bar Geld) ein entsprechendes Quantum zur Disposition zu stellen, nachdem der gegenwärtige Türkenkrieg und besonders die Be- lagerung der Stadt Pesth die Vorrüthe in den k. Zeughäusern sehr vermindert haben. Wien. Derselbe fordert den Iglauer Stadtrath auf, ihm das entbehrliche grosse und kleine Geschütz zum Kriegszuge gegen die Türken entgeltlich zu überlassen. Sonntag nach Leetare. Saar. Der Abt Wenzel von Saar ersucht den Iglauer Stadtrath, die von Paul Welisowsky dem Kloster schuldigen 20 fl. einbringlich zu machen, im Falie der Willfahrung würde die Schuld des Klosters an die Stadt auch bezahlt werden. Dat. Donnerstag vor Katharina. o. O. Margaretha, Aebtissin von Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, die unterthänige Waise Katharina aus Langendorf nach Frauenthal zurück- zusenden. o. O. K. Ferdinand gestattet, dass der Adel der Brüder Schindel und Rodolten auf Kaspar Stroha und Jakob Dornkreil übertragen werde, und dass diese letzteren das Recht erhalten, sich von Eber- harz zu nennen. Dat. an hl. 3 Kónige.
56 Iglauer Stadtarchiv. *391/1540 18. Mai *392/1541 5. März *393 1541 9. März *394 1541 30. März *395|1541 Apr. *396 1541 24. Nov. 3397/1542 o. D. 1398/1542 6. Jün. Prag. K. Ferdinand bestütiget das Privilegium des K. Wladislaw, nach. welchem die kónigl. Kammer- gefüle aus der Stadt Iglau Niemanden verpfündet werden sollen. Dat. Pfingsidienstag. (Vergl. Nr. 227 d. V.) (Sterly a. a. O. III. Nr. IX.) Znaim. Zdenko Mezeřičsky v. Lomnic, Johann Probst zu Póltenberg, Nicolaus Prusinowsky v. Wiékow und auf Syrowic, Wolf Sudlich, Stadt- schreiber von Znaim, bestütigen dem Iglauer Stadtrathe -den Empfang des Scheffelgeldes von Iglau und von den Stadtgütern durch Martin Winterburg und Marcus Raindl. Dat. den ersten Samstag in der Fasten. Iglau. Der Stadtrath von Iglau genehmigt die Er- richtung einer Papiermühle oberhalb des Alten- bergs durch Peter Frey, welcher erblicher Besitzer derselben in „Purgrecht weis“ seyn soll. (Ext. aus dem Stadtbuche.) Wien. Kaiser Ferdinand ersucht den Iglauer Stadt- rath, ihm von dem vorräthigen Pulver gegen Be- zahlung (Salniter oder bar Geld) ein entsprechendes Quantum zur Disposition zu stellen, nachdem der gegenwärtige Türkenkrieg und besonders die Be- lagerung der Stadt Pesth die Vorrüthe in den k. Zeughäusern sehr vermindert haben. Wien. Derselbe fordert den Iglauer Stadtrath auf, ihm das entbehrliche grosse und kleine Geschütz zum Kriegszuge gegen die Türken entgeltlich zu überlassen. Sonntag nach Leetare. Saar. Der Abt Wenzel von Saar ersucht den Iglauer Stadtrath, die von Paul Welisowsky dem Kloster schuldigen 20 fl. einbringlich zu machen, im Falie der Willfahrung würde die Schuld des Klosters an die Stadt auch bezahlt werden. Dat. Donnerstag vor Katharina. o. O. Margaretha, Aebtissin von Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, die unterthänige Waise Katharina aus Langendorf nach Frauenthal zurück- zusenden. o. O. K. Ferdinand gestattet, dass der Adel der Brüder Schindel und Rodolten auf Kaspar Stroha und Jakob Dornkreil übertragen werde, und dass diese letzteren das Recht erhalten, sich von Eber- harz zu nennen. Dat. an hl. 3 Kónige.
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Iglauer Stadtarchiv. 57 399 1542 1. Mai *400 1542 17. Juli *401 1542 22. Oct. *402 1543 1. Jin. 40311543 15. Mai *404 1543 24. Mai "408/1543 17. Nov. *406 1544 o. D. Brůnu. Valentin Pražák verkauft der Stadt Iglau das halbe Dorf Langpirnitz mit dem Schlössel und das halbe öde Dorf Laucka, um 2400 Schock b. Gr. Dat. Montag nach Georgi. Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrichter zu gestatten, dass der Geldbetrag, den Paul Welisowsky dem Kloster schuldet, in den Stadtbüchern eingetragen werde. Dat. Montag nach der Aposteltheilung. Saar. Derselbe bemerkt in einem Schreiben an den Iglauer Stadtrath, dass weder er selbst, noch der Schreiber den Brief in deutscher Sprache ver- stehen können, der Amtmanı sei zwar ein Deut- scher, könne aber nicht lesen, wesshalb er (Abt) den Stadtrath ersuche, sich künftighin der gewöhn- lichen Landessprache, der böhmischen oder mäh- rischen, zu bedienen. Dat. Sonntag nach Ursula. Saar. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath, die Zahlung der 20 fl., welche Paul Welisowsky dem Kloster schuldig ist, und welche in den Stadtbü- chern eingetragen wurden, zu veranlassen, wobei der Abt die Bemerkung macht, dass Welisowsky, wiewohl im Ritterstande aufgenommen, dennoch sich, wie es häufig vorkommt, noch zu den Biir- gern zählt und dem Stadtrecht unterworfen ist. Dat. am neuen Jahre. Prag. König Ferdinand bestätigt der Stadt Iglau das Privilegium Königs Wladislaus vom J. 1492, Dat. Pfingstdienstag. (Vide Nr. 227 u. 391.) Prag. Königin Anna fordert den Iglauer Stadtrath auf, den Hans Frey, Papiermacher in Altenberg, mit den Verwandten des von ihm 'erschlagenen Prokop Ondruska auszusóhnen. (Sterly a. a. O. IH. Th. Nr. VIII.) Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, dem Blasius, Bürger von Iglau, zu be- fehlen, die nach Saar gehórigen Waisengelder ehe- stens zurückzustellen. Dat. Samstag nach Martini. o. O. Der Iglauer Stadtrath theilt dem Abt Andreas von Seelau einen Stadtbuchauszug mit, nach wel- chem letzterer verpflichtet ist, die Stadtmauer béi der Pfarrkirche zu erhalten.
Iglauer Stadtarchiv. 57 399 1542 1. Mai *400 1542 17. Juli *401 1542 22. Oct. *402 1543 1. Jin. 40311543 15. Mai *404 1543 24. Mai "408/1543 17. Nov. *406 1544 o. D. Brůnu. Valentin Pražák verkauft der Stadt Iglau das halbe Dorf Langpirnitz mit dem Schlössel und das halbe öde Dorf Laucka, um 2400 Schock b. Gr. Dat. Montag nach Georgi. Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrichter zu gestatten, dass der Geldbetrag, den Paul Welisowsky dem Kloster schuldet, in den Stadtbüchern eingetragen werde. Dat. Montag nach der Aposteltheilung. Saar. Derselbe bemerkt in einem Schreiben an den Iglauer Stadtrath, dass weder er selbst, noch der Schreiber den Brief in deutscher Sprache ver- stehen können, der Amtmanı sei zwar ein Deut- scher, könne aber nicht lesen, wesshalb er (Abt) den Stadtrath ersuche, sich künftighin der gewöhn- lichen Landessprache, der böhmischen oder mäh- rischen, zu bedienen. Dat. Sonntag nach Ursula. Saar. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath, die Zahlung der 20 fl., welche Paul Welisowsky dem Kloster schuldig ist, und welche in den Stadtbü- chern eingetragen wurden, zu veranlassen, wobei der Abt die Bemerkung macht, dass Welisowsky, wiewohl im Ritterstande aufgenommen, dennoch sich, wie es häufig vorkommt, noch zu den Biir- gern zählt und dem Stadtrecht unterworfen ist. Dat. am neuen Jahre. Prag. König Ferdinand bestätigt der Stadt Iglau das Privilegium Königs Wladislaus vom J. 1492, Dat. Pfingstdienstag. (Vide Nr. 227 u. 391.) Prag. Königin Anna fordert den Iglauer Stadtrath auf, den Hans Frey, Papiermacher in Altenberg, mit den Verwandten des von ihm 'erschlagenen Prokop Ondruska auszusóhnen. (Sterly a. a. O. IH. Th. Nr. VIII.) Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, dem Blasius, Bürger von Iglau, zu be- fehlen, die nach Saar gehórigen Waisengelder ehe- stens zurückzustellen. Dat. Samstag nach Martini. o. O. Der Iglauer Stadtrath theilt dem Abt Andreas von Seelau einen Stadtbuchauszug mit, nach wel- chem letzterer verpflichtet ist, die Stadtmauer béi der Pfarrkirche zu erhalten.
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58 Iglauer Stadtarchiv. O R '/'/'V[V[V['í'[í'í'('"'"'t'"———— P 'J'/Á———————— * 407711544 11. Juni *408|1544 28. Juli 5 409 1544 Aug. o | *410 1544 30. Spt. *411|1545 19. Jän. #4121545) 19. Feb. 3413/1545 19. Oet. 3414/1546 22. Juli Sa&r. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, dahin zu wirken, dass das Geld und die Effecten, welche Maria Lienhythl von Iglau, durch Vorspiegluug falscher Angaben, von einigen Saarer Unterthanen borgte, den letzteren zurückgestellt werden. Diese Saarer wurden hauptsächlich dadurch veranlasst, den Angaben der Maria Glauben bei- zumessen, dass ihre Iglauer Verwandten in den gedeckten Stadtwagen nach Saar kamen, um sie zu besuchen. Dat. Mittwoch nach Trinit. Saar. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath, um Ausfertigung eines Zeugnisses für einige Saarer Unterthanen in Sachen der falschen Angabe der Maria Lienhythl von Iglau. Montag nach Jakobi. Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, bemerkt dem Iglauer Stadtrathe in Folge eines Schreibens, worin ihm ein Transsumpt aus den Stadtbüchern hinsichtlich seiner Verbindlichkeit zur Erhaltung der Stadtmauer bei der Pfarrkirche mitgetheilt wird, dass er zum Baue der Stadtmauer nicht ver- pflichtet sei, dagegen wolle er gerne zu den Baukosten beitragen. Dat. vor Laurent. iPěltenberg. Johann Zeller, Probst von Pölten- berg, verwendet sich beim Iglauer Stadtrathe für seinen Amtmann Johann, der sich in einer Erb- schaftsangelegenheit nach Iglau begibt. Dat. Dien- stag nach Wenceslai. o. O. Sebastianus Chustadius, Schullehrer zu Pilsen, bietet sich dem Iglauer Stadtrathe als Schullehrer an. Dat. 14. Cal. Feb. i Frauenthal. Margaretha, Aebtissin von Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Stadtunterthan | Motl nach Langendorf zu entlassen. Donnerstag nach Valent. |Frauenthal. Dieselbe an denselben in Betreff der Bezahlung des Mathias Kórber von Iglau, welcher im Dienste des Klosters stand. Dat. Mon- tag nach Lucas. Prag. Isaias Trübauer bittet seinen Mácen, den Herrn Johann Eisenboogen, ihm einiges Geld und Kleider zu schicken, da er seit der Abreise des Augustinus Reindler kein Geld erhielt; der Herr Meister sorge zwar für sein Auskommen, allein er wolle diesem nicht lünger beschwerlich fallen;
58 Iglauer Stadtarchiv. O R '/'/'V[V[V['í'[í'í'('"'"'t'"———— P 'J'/Á———————— * 407711544 11. Juni *408|1544 28. Juli 5 409 1544 Aug. o | *410 1544 30. Spt. *411|1545 19. Jän. #4121545) 19. Feb. 3413/1545 19. Oet. 3414/1546 22. Juli Sa&r. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, dahin zu wirken, dass das Geld und die Effecten, welche Maria Lienhythl von Iglau, durch Vorspiegluug falscher Angaben, von einigen Saarer Unterthanen borgte, den letzteren zurückgestellt werden. Diese Saarer wurden hauptsächlich dadurch veranlasst, den Angaben der Maria Glauben bei- zumessen, dass ihre Iglauer Verwandten in den gedeckten Stadtwagen nach Saar kamen, um sie zu besuchen. Dat. Mittwoch nach Trinit. Saar. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath, um Ausfertigung eines Zeugnisses für einige Saarer Unterthanen in Sachen der falschen Angabe der Maria Lienhythl von Iglau. Montag nach Jakobi. Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, bemerkt dem Iglauer Stadtrathe in Folge eines Schreibens, worin ihm ein Transsumpt aus den Stadtbüchern hinsichtlich seiner Verbindlichkeit zur Erhaltung der Stadtmauer bei der Pfarrkirche mitgetheilt wird, dass er zum Baue der Stadtmauer nicht ver- pflichtet sei, dagegen wolle er gerne zu den Baukosten beitragen. Dat. vor Laurent. iPěltenberg. Johann Zeller, Probst von Pölten- berg, verwendet sich beim Iglauer Stadtrathe für seinen Amtmann Johann, der sich in einer Erb- schaftsangelegenheit nach Iglau begibt. Dat. Dien- stag nach Wenceslai. o. O. Sebastianus Chustadius, Schullehrer zu Pilsen, bietet sich dem Iglauer Stadtrathe als Schullehrer an. Dat. 14. Cal. Feb. i Frauenthal. Margaretha, Aebtissin von Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Stadtunterthan | Motl nach Langendorf zu entlassen. Donnerstag nach Valent. |Frauenthal. Dieselbe an denselben in Betreff der Bezahlung des Mathias Kórber von Iglau, welcher im Dienste des Klosters stand. Dat. Mon- tag nach Lucas. Prag. Isaias Trübauer bittet seinen Mácen, den Herrn Johann Eisenboogen, ihm einiges Geld und Kleider zu schicken, da er seit der Abreise des Augustinus Reindler kein Geld erhielt; der Herr Meister sorge zwar für sein Auskommen, allein er wolle diesem nicht lünger beschwerlich fallen;
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Iglauer Stadtarchiv. 59 *416 *417 *418 0. D. 1547 9. Mai 1547 12. Juli 1547 14. Oct. 1547 23. Nov. schliesslich verspricht er fleissig zu lernen. Dat. in der Altstadt Prag im grossen Collegium, an Maria Magdalena. o. O. Allerunterthänigste Vorstellung der Abgeord- neten der Stadt Iglau, worin dieselben ihre schon einmal vorgebrachte Entschuldigung wiederholt dem Könige Ferdinand versichern, dass die Stadt Iglau in keinerlei treulosen Absicht, sondern um etwaigen Verantwortungen vorzubeugen, dem Stän- dischen Compromiss als Besitzer des in Böhmen gelegenen Gutes Schritenz beitreten musste, und ihre Beitrittserklärung Dat. Montag nach der Kreuz- erfindung mit der Bedingung abgab, dass nichts gegen die k. Majestät unternommen werde; sie bitten schliesslich wieder in Gnaden aufgenommen zu werden. — In lateinischer Sprache. Dieselbe Vor- stellung jedoch in böhmischer Sprache. glau. Der Iglauer Stadtrath erklärt, dass die Stadt Iglau, als Besitzer des in Böhmen gelegenen Gutes Schritenz, dem am Montag nach Valentin 1547 geschlossenen Bunde der Stände Böhmens beitre- ten wolle, wenn dadurch die Rechte des Königs nicht gekränkt werden. Dat. Montag nach der Kreuzerfindung. Iglau. Der Stadtrath und die Stadtgemeinde Iglau berichten dem Könige Ferdinand, dass die Abgeord- neten der Stadt Iglau bei der Versammlung der böhm. Stände am Montag nach Valentini, in wel- cher diese Stände einen Bund schlossen, nicht ge- genwärtig waren, und erst aus dem gedruckten Schreiben das Nähere über diesen Bund erfahren haben. Erst später hatten sie nothgedrungen ihren Beitritt in dem Schreiben, Dat. Montag nach Kreuz- erfindung, in der Voraussetzung erklärt, dass dadurch der königlichen Prärogative kein Abbruch gethan werde. Folgen Betheuerungen unwandelbarer Treue und Ergebenheit. Dat. an Margaretha. Bruck. Přibislaw, Abt von Bruck, an den Iglauer Stadtrath über das Zeugniss des Johann, Alt-Stadt- schreibers von Iglau. Dat. hl. Calixt. Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, ihm die mit dem Stadtsiegel versehene schriftliche Aussage des Martin Smitner, deren *415 1547 *419
Iglauer Stadtarchiv. 59 *416 *417 *418 0. D. 1547 9. Mai 1547 12. Juli 1547 14. Oct. 1547 23. Nov. schliesslich verspricht er fleissig zu lernen. Dat. in der Altstadt Prag im grossen Collegium, an Maria Magdalena. o. O. Allerunterthänigste Vorstellung der Abgeord- neten der Stadt Iglau, worin dieselben ihre schon einmal vorgebrachte Entschuldigung wiederholt dem Könige Ferdinand versichern, dass die Stadt Iglau in keinerlei treulosen Absicht, sondern um etwaigen Verantwortungen vorzubeugen, dem Stän- dischen Compromiss als Besitzer des in Böhmen gelegenen Gutes Schritenz beitreten musste, und ihre Beitrittserklärung Dat. Montag nach der Kreuz- erfindung mit der Bedingung abgab, dass nichts gegen die k. Majestät unternommen werde; sie bitten schliesslich wieder in Gnaden aufgenommen zu werden. — In lateinischer Sprache. Dieselbe Vor- stellung jedoch in böhmischer Sprache. glau. Der Iglauer Stadtrath erklärt, dass die Stadt Iglau, als Besitzer des in Böhmen gelegenen Gutes Schritenz, dem am Montag nach Valentin 1547 geschlossenen Bunde der Stände Böhmens beitre- ten wolle, wenn dadurch die Rechte des Königs nicht gekränkt werden. Dat. Montag nach der Kreuzerfindung. Iglau. Der Stadtrath und die Stadtgemeinde Iglau berichten dem Könige Ferdinand, dass die Abgeord- neten der Stadt Iglau bei der Versammlung der böhm. Stände am Montag nach Valentini, in wel- cher diese Stände einen Bund schlossen, nicht ge- genwärtig waren, und erst aus dem gedruckten Schreiben das Nähere über diesen Bund erfahren haben. Erst später hatten sie nothgedrungen ihren Beitritt in dem Schreiben, Dat. Montag nach Kreuz- erfindung, in der Voraussetzung erklärt, dass dadurch der königlichen Prärogative kein Abbruch gethan werde. Folgen Betheuerungen unwandelbarer Treue und Ergebenheit. Dat. an Margaretha. Bruck. Přibislaw, Abt von Bruck, an den Iglauer Stadtrath über das Zeugniss des Johann, Alt-Stadt- schreibers von Iglau. Dat. hl. Calixt. Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, ihm die mit dem Stadtsiegel versehene schriftliche Aussage des Martin Smitner, deren *415 1547 *419
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60 Iglauer Stadtarchiv. *420|1547 23. Nov. *421|[1548 5. Jin. *422|1548 28. Jin. *423/1548 28. Dec. *424|1549 29. Mai *425/1549, 30. Mai *426 1549 22. Aug. +427,1549 29. Aug. | | der Abt in einem Processe dringend bedarf, ehe- stens mitzutheilen. Dat. hl. Clement. Saar. Derselbe an denselben, um den Johann Pol- zer von Iglau zu verhalten, seinen Grund, dessen Obereigenthümer der Abt ist, mit einem taugli- chen Wirth zu besetzen. Dat. an hl. Clement. Saar. Derselbe verklagt den Iglauer Richter Lukas Schubik bei dem Iglauer Bürgermeister und Rath wegen Rechtsverweigerung in Sachen einer For- derung, die das Kloster an gewisse Fleischer hat. Dat. Freitag an 3 Konig. Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Iglauer Fuhrleuten zu be- fehlen, dass sie nicht auf dem Grunde der Opa- tauer Bauern, sondern auf der öffentlichen Strasse zu fahren haben. Dat. Sonntag vor Lichtmess. o. O. Margaretha, Aebtissin von Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, die dem Kloster gehörige und in Schritenz befindliche Waise, Katharina von Langendorf, zur Rückkehr zu verhalten. Dat. Frei- tag am Kindertag. Saar. Wenzel, Abt von Saar, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass vor den Verhandlungen über die Ausfolgung der Erbschaft der Margaretha, Frau des Iglauer Bürgers Zygl und Tochter eines Klo- ster- Unterthanes, die Entlassung dieser Marga- retha aus dem Saarer Unterthansverbande erwirkt sein müsse. Dat. vor Christi Himmelfahrt. Frauenthal. Margaretha, Aebtissin von Frauen- thal, ersucht den Iglauer Stadtrath abermals wegen Entlassung und Abfertigung der dem Kloster hö- rigen Waise Katharina. Dat. an Christi Himmelfahrt. Prag. König Ferdinand befiehlt der Stadt Iglau, dass 8 Geschworne und 8 Rathsälteste am Donnerstag nach Galli auf dem Prager Schloss zu erscheinen, und sich dort wegen des Beitritts der Stadt Iglau zu dem gegen ihn geschlossenen Bund zu recht- fertigen haben. Dat. Donnerstag nach Maria Him- melfahrt. Iglau. Verkauf des Waldes und der Wismahd in Sparern (?) zwischen Mathes Lidl von Mislau und Andreas Glenk. Dat. Donnerstag nach Bartholo- mius.
60 Iglauer Stadtarchiv. *420|1547 23. Nov. *421|[1548 5. Jin. *422|1548 28. Jin. *423/1548 28. Dec. *424|1549 29. Mai *425/1549, 30. Mai *426 1549 22. Aug. +427,1549 29. Aug. | | der Abt in einem Processe dringend bedarf, ehe- stens mitzutheilen. Dat. hl. Clement. Saar. Derselbe an denselben, um den Johann Pol- zer von Iglau zu verhalten, seinen Grund, dessen Obereigenthümer der Abt ist, mit einem taugli- chen Wirth zu besetzen. Dat. an hl. Clement. Saar. Derselbe verklagt den Iglauer Richter Lukas Schubik bei dem Iglauer Bürgermeister und Rath wegen Rechtsverweigerung in Sachen einer For- derung, die das Kloster an gewisse Fleischer hat. Dat. Freitag an 3 Konig. Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Iglauer Fuhrleuten zu be- fehlen, dass sie nicht auf dem Grunde der Opa- tauer Bauern, sondern auf der öffentlichen Strasse zu fahren haben. Dat. Sonntag vor Lichtmess. o. O. Margaretha, Aebtissin von Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, die dem Kloster gehörige und in Schritenz befindliche Waise, Katharina von Langendorf, zur Rückkehr zu verhalten. Dat. Frei- tag am Kindertag. Saar. Wenzel, Abt von Saar, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass vor den Verhandlungen über die Ausfolgung der Erbschaft der Margaretha, Frau des Iglauer Bürgers Zygl und Tochter eines Klo- ster- Unterthanes, die Entlassung dieser Marga- retha aus dem Saarer Unterthansverbande erwirkt sein müsse. Dat. vor Christi Himmelfahrt. Frauenthal. Margaretha, Aebtissin von Frauen- thal, ersucht den Iglauer Stadtrath abermals wegen Entlassung und Abfertigung der dem Kloster hö- rigen Waise Katharina. Dat. an Christi Himmelfahrt. Prag. König Ferdinand befiehlt der Stadt Iglau, dass 8 Geschworne und 8 Rathsälteste am Donnerstag nach Galli auf dem Prager Schloss zu erscheinen, und sich dort wegen des Beitritts der Stadt Iglau zu dem gegen ihn geschlossenen Bund zu recht- fertigen haben. Dat. Donnerstag nach Maria Him- melfahrt. Iglau. Verkauf des Waldes und der Wismahd in Sparern (?) zwischen Mathes Lidl von Mislau und Andreas Glenk. Dat. Donnerstag nach Bartholo- mius.
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Iglauer Stadtarchiv. 61 428 1549 16. Oct. 429 *430 +431 *432 *433 1549 17. Oct. 1549 19. Oct. 1550 22. Jän. 1550 22. Spt. 1551 1. Juli Prag. Die Stadt Iglau verbindet sich bei Verlust ihrer Privilegien, ihres Hab und Gutes, dem Könige 25,000 Thaler in zwei Raten zu erlegen und nebst- bei für jedes Fass Bier einen Weissgroschen auf immerwährende Zeiten zu bezahlen. Dat. am Tage des hl. Gallus. Prag. König Ferdinand nimmt die Stadt Iglau in Gnaden auf und vergibt ihr den Beitritt zum Ständebund, Dat. Montag nach Valentin 1547. Dat. Donnerstag nach Galli. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. X.) Prag. K. Ferdinand befiehlt der Stadtgemeinde Iglau, dem Bürgermeister und den Schöffen die schuldige Ehrerbietung zu erweisen und denselben zu gehorsamen. Dat. Am Samstag nach Gall. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XI.) glau. Urkunde, worin die Gränzen zwischen den Besitzungen der Brüder Buryan und Ferdinand Trčka von Lipa auf Lipnic und den Iglauer Stadt- gütern beschrieben sind. Olmütz. Johann Borečko von Hřišťan bezeugt über Ansuchen des Iglauer Stadtrathes, dass Wacek von Stonařow, in Gegenwart des Iglauer Stadt- schreibers Johann Wladyk von Pernstorff ausge- sagt habe, er Wacek habe nicht das Gerücht verbreitet, dass die Iglauer Herren ihn und das städtische Kriegsvolk dem vorigen Kurfürsten von Sachsen zu Hilfe gesendet haben, sie (Wacek und das Kriegsvolk) sind vielmehr zur Verfügung Sr. königl. Majestät gestellt worden; wer das Ge- gentheil behauptet, thue ihm (dem Wacek) das grösste Unrecht. Dat. an hl. Mauritz. rag. Meister Mathias Stefanides Bydžowsky, zur Zeit im Kaiser Carl Collegium (dem grossen Collegium genannt) in der Altstadt Prag, bestätiget, vom Iglauer Stadtrathe 50 Schock Grosch. laut des zwischen dem Herrn Zdenko von Waldstein auf Pirnitz und ihm Stefanides an der Stelle des Priesters Johann Krasnohorsky, Pfarrers von Pla- ňan, geschlossenen Vertrages richtig erhalten zu haben. Dat. Mittwoch nach Pet. und Paul. Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, den entlaufenen Klosterdiener Riha von Zhulc (?) auszuliefern. Dat. hl. Gilgen. I P *434 1551 1. Spt.
Iglauer Stadtarchiv. 61 428 1549 16. Oct. 429 *430 +431 *432 *433 1549 17. Oct. 1549 19. Oct. 1550 22. Jän. 1550 22. Spt. 1551 1. Juli Prag. Die Stadt Iglau verbindet sich bei Verlust ihrer Privilegien, ihres Hab und Gutes, dem Könige 25,000 Thaler in zwei Raten zu erlegen und nebst- bei für jedes Fass Bier einen Weissgroschen auf immerwährende Zeiten zu bezahlen. Dat. am Tage des hl. Gallus. Prag. König Ferdinand nimmt die Stadt Iglau in Gnaden auf und vergibt ihr den Beitritt zum Ständebund, Dat. Montag nach Valentin 1547. Dat. Donnerstag nach Galli. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. X.) Prag. K. Ferdinand befiehlt der Stadtgemeinde Iglau, dem Bürgermeister und den Schöffen die schuldige Ehrerbietung zu erweisen und denselben zu gehorsamen. Dat. Am Samstag nach Gall. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XI.) glau. Urkunde, worin die Gränzen zwischen den Besitzungen der Brüder Buryan und Ferdinand Trčka von Lipa auf Lipnic und den Iglauer Stadt- gütern beschrieben sind. Olmütz. Johann Borečko von Hřišťan bezeugt über Ansuchen des Iglauer Stadtrathes, dass Wacek von Stonařow, in Gegenwart des Iglauer Stadt- schreibers Johann Wladyk von Pernstorff ausge- sagt habe, er Wacek habe nicht das Gerücht verbreitet, dass die Iglauer Herren ihn und das städtische Kriegsvolk dem vorigen Kurfürsten von Sachsen zu Hilfe gesendet haben, sie (Wacek und das Kriegsvolk) sind vielmehr zur Verfügung Sr. königl. Majestät gestellt worden; wer das Ge- gentheil behauptet, thue ihm (dem Wacek) das grösste Unrecht. Dat. an hl. Mauritz. rag. Meister Mathias Stefanides Bydžowsky, zur Zeit im Kaiser Carl Collegium (dem grossen Collegium genannt) in der Altstadt Prag, bestätiget, vom Iglauer Stadtrathe 50 Schock Grosch. laut des zwischen dem Herrn Zdenko von Waldstein auf Pirnitz und ihm Stefanides an der Stelle des Priesters Johann Krasnohorsky, Pfarrers von Pla- ňan, geschlossenen Vertrages richtig erhalten zu haben. Dat. Mittwoch nach Pet. und Paul. Saar. Wenzel, Abt von Saar, ersucht den Iglauer Stadtrath, den entlaufenen Klosterdiener Riha von Zhulc (?) auszuliefern. Dat. hl. Gilgen. I P *434 1551 1. Spt.
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62 Iglauer Stadtarchiv. 435 1552 1. Jän. +436 *437 *438 *439 *440 +441 1552 24. Juui 1554 28. Apr. 1554 27. Oct. 1554 27. Nov. 1555 13. Apr. 1555 27. Aug. Prag. K. Ferdinand bewilligt, dass der Stadt Iglau wegen des durch Feuersbrunst erlittenen Schadens das halbe Biergeld durch sechs Jahre und den Bürgern, deren Häuser abgebrannt sind, die ge- meine Zinsung auch durch 6 Jahre nachgesehen werden. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XII.) Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, Probst von Neureisch und Patron der Pfarrkirche in Iglau, überlässt dem Mathias Gleixner einige Felder von der Langenwandmühle. Neureisch. Derselbe eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, die Iglauer Pfarre nach dem Tode des Pfarrers Simon besetzt und selbe dem Conventua- len Martin, den er dem Stadtrathe besonders empfiehlt, verliehen zu haben. Dat. Samstag vor St. Philipp. Plass. Bohuslaw, Abt von Plass, verwendet sich beim Iglauer Stadtrathe für den Klosterhradischer Nickel Filzbauer, der den Nachlass seines Vaters (in Iglau) zu erheben wünscht. Saar. Wenzel, Bischof von Nicopolis, Suffragan des Olmützer Bischofs und Abt von Saar, sendet dem Iglauer Stadtrathe ein k. Mandat über die Geistlichkeit und für die Iglauer Seelsorger durch einen geflissenen Boten, weil es möglich ist, dass der Landbote des Herrn Landeshauptmanns mit diesem Mandate Iglau noch nicht berührt hat. Dien- stag nach Katharina. Brünn. Ambros von Olbersdorff und auf Lipuwka, k. Procurator in Mähren, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er anstatt des erkrankten Unter- kämmerers in Betreff des daselbst gefangenen Thanfelder, auf königl. Befehl nach Iglau kommen werde, sobald er von Znaim, wohin er im Auftrage des Erzherzogs Ferdinand reisen müsse, zurück- gekehrt sein wird. Dat. Samstag vor Ostern. Lipnic. Vergleich zwischen den Brüdern Burvan und Ferdinand Trčka von Lipnic und dem Iglauer Stadtrathe über gewisse Gränzstreitigkeiten. Dat. Dienstag nach Bartholom. Saar. Von vnterscheit zwischen hewsern vmb wende vnd wasserleyte : Wo lewt erbn oder hewser neben eynannder habenn, da scholl yckleicher seyn be- sonndern want habenn, v. auch seyn besonndern +442 1555 6. Oct.
62 Iglauer Stadtarchiv. 435 1552 1. Jän. +436 *437 *438 *439 *440 +441 1552 24. Juui 1554 28. Apr. 1554 27. Oct. 1554 27. Nov. 1555 13. Apr. 1555 27. Aug. Prag. K. Ferdinand bewilligt, dass der Stadt Iglau wegen des durch Feuersbrunst erlittenen Schadens das halbe Biergeld durch sechs Jahre und den Bürgern, deren Häuser abgebrannt sind, die ge- meine Zinsung auch durch 6 Jahre nachgesehen werden. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XII.) Neureisch. Andreas, Abt von Seelau, Probst von Neureisch und Patron der Pfarrkirche in Iglau, überlässt dem Mathias Gleixner einige Felder von der Langenwandmühle. Neureisch. Derselbe eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, die Iglauer Pfarre nach dem Tode des Pfarrers Simon besetzt und selbe dem Conventua- len Martin, den er dem Stadtrathe besonders empfiehlt, verliehen zu haben. Dat. Samstag vor St. Philipp. Plass. Bohuslaw, Abt von Plass, verwendet sich beim Iglauer Stadtrathe für den Klosterhradischer Nickel Filzbauer, der den Nachlass seines Vaters (in Iglau) zu erheben wünscht. Saar. Wenzel, Bischof von Nicopolis, Suffragan des Olmützer Bischofs und Abt von Saar, sendet dem Iglauer Stadtrathe ein k. Mandat über die Geistlichkeit und für die Iglauer Seelsorger durch einen geflissenen Boten, weil es möglich ist, dass der Landbote des Herrn Landeshauptmanns mit diesem Mandate Iglau noch nicht berührt hat. Dien- stag nach Katharina. Brünn. Ambros von Olbersdorff und auf Lipuwka, k. Procurator in Mähren, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er anstatt des erkrankten Unter- kämmerers in Betreff des daselbst gefangenen Thanfelder, auf königl. Befehl nach Iglau kommen werde, sobald er von Znaim, wohin er im Auftrage des Erzherzogs Ferdinand reisen müsse, zurück- gekehrt sein wird. Dat. Samstag vor Ostern. Lipnic. Vergleich zwischen den Brüdern Burvan und Ferdinand Trčka von Lipnic und dem Iglauer Stadtrathe über gewisse Gränzstreitigkeiten. Dat. Dienstag nach Bartholom. Saar. Von vnterscheit zwischen hewsern vmb wende vnd wasserleyte : Wo lewt erbn oder hewser neben eynannder habenn, da scholl yckleicher seyn be- sonndern want habenn, v. auch seyn besonndern +442 1555 6. Oct.
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Iglauer Stadtarchiv. 63 *443 *444 *445 *446 *447 1555 17. Nov. 1556 28. Feb. 1556 15. Mai 1556 27. Juni 1556 31. Aug. Rinne. Sie wöllen dann peyderseit mit guetem wil- lenn aine wannt v. eine Rinnen habenn. — Ad iden: Ein yckleich man sol sein wasser von seynem erb auffahenn Das es seynem nachgepauer nicht zu schaden gee. — Von wasserleyte: Wie lang eyn man dem andern gan, das seyn wasser auf Ihn gee, vnd das mit pete verhenngen ist, da ver- lewset, Er seines Rechten nicht mit. Sonnder wanne Er seyn nicht enperen wil, vber eyn Jar, vber zehene, vber dreyske, er mues seyn wasser on seinen schaden von ym füeren vnnd laysten. (Aus dem Igl. Stdrcht.) Iglau. Martin, Abt von Seelau, ersucht den Iglauer Stadtrath um ein beglaubigtes Zeugniss in Sachen des Inventars des verstorbenen Pfarrers Simon, seines Vorfahrs; der Abt zweifelt nicht, dass es dem Stadtrathe erinnerlich sein werde, wie viel Geld und in welchen Münzsorten der Pfarrer Simon hinterlassen habe. Dat. Sonntag nach Martini. Pöltenberg. Beneš, Probst von Pöltenberg, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Holub von Langpirnitz zu verhalten, den mit dem Klosterunterthan Ambros von Moratitz geschlossenen Vertrag, nach welchem sich ersterer verpflichtet hatte 4000 Schindeln zu liefern, genau zuzuhalten. Dat. Samstag nach Mathias. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, sogleich alle Pferde der städtischen Fuhrleute in Bereitschaft zu halten und auch für die Herbei- schaffung von Pferden aus der Umgegend zu sor- gen, weil er den nächsten Montag von Prag nach Wien fahren wird. Freitag nach Christi Himmel- fahrt. Frauenthal. Anna, Aebtissin zu Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Jakob Wlachl, einst des Klosters Unterthan, nun nach Iglau zuständig, zu bestrafen, da derselbe vor Kurzem einen Kloster- diener ermorden wollte. Dat. Samstag vor St. Petri. Brünn. Heinrich Mezeřičsky von Lomnic auf Jamnitz, Dominik, Probst von Raigern, Hynek Pawlowsky von Witbach und auf Pawlowic und Wenzel Greifensteiner, Brünner Bürger, sämmtl. Einneh- mer des Brünner und Znaimer Kreises, ersuchen über k. Befehl den Iglauer Stadtrath, Schätzungs-
Iglauer Stadtarchiv. 63 *443 *444 *445 *446 *447 1555 17. Nov. 1556 28. Feb. 1556 15. Mai 1556 27. Juni 1556 31. Aug. Rinne. Sie wöllen dann peyderseit mit guetem wil- lenn aine wannt v. eine Rinnen habenn. — Ad iden: Ein yckleich man sol sein wasser von seynem erb auffahenn Das es seynem nachgepauer nicht zu schaden gee. — Von wasserleyte: Wie lang eyn man dem andern gan, das seyn wasser auf Ihn gee, vnd das mit pete verhenngen ist, da ver- lewset, Er seines Rechten nicht mit. Sonnder wanne Er seyn nicht enperen wil, vber eyn Jar, vber zehene, vber dreyske, er mues seyn wasser on seinen schaden von ym füeren vnnd laysten. (Aus dem Igl. Stdrcht.) Iglau. Martin, Abt von Seelau, ersucht den Iglauer Stadtrath um ein beglaubigtes Zeugniss in Sachen des Inventars des verstorbenen Pfarrers Simon, seines Vorfahrs; der Abt zweifelt nicht, dass es dem Stadtrathe erinnerlich sein werde, wie viel Geld und in welchen Münzsorten der Pfarrer Simon hinterlassen habe. Dat. Sonntag nach Martini. Pöltenberg. Beneš, Probst von Pöltenberg, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Holub von Langpirnitz zu verhalten, den mit dem Klosterunterthan Ambros von Moratitz geschlossenen Vertrag, nach welchem sich ersterer verpflichtet hatte 4000 Schindeln zu liefern, genau zuzuhalten. Dat. Samstag nach Mathias. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, sogleich alle Pferde der städtischen Fuhrleute in Bereitschaft zu halten und auch für die Herbei- schaffung von Pferden aus der Umgegend zu sor- gen, weil er den nächsten Montag von Prag nach Wien fahren wird. Freitag nach Christi Himmel- fahrt. Frauenthal. Anna, Aebtissin zu Frauenthal, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Jakob Wlachl, einst des Klosters Unterthan, nun nach Iglau zuständig, zu bestrafen, da derselbe vor Kurzem einen Kloster- diener ermorden wollte. Dat. Samstag vor St. Petri. Brünn. Heinrich Mezeřičsky von Lomnic auf Jamnitz, Dominik, Probst von Raigern, Hynek Pawlowsky von Witbach und auf Pawlowic und Wenzel Greifensteiner, Brünner Bürger, sämmtl. Einneh- mer des Brünner und Znaimer Kreises, ersuchen über k. Befehl den Iglauer Stadtrath, Schätzungs-
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64 Iglauer Stadtarchiv. *448 *449 *450 *451 *452 *453 *454 1557 19. Jän. 1557 24. Jän. 1557 26. Jän. 1557 28. Apr. 1557 19. Mai 1557 12. Juni 1557 30. Aug. gelder, welche früher in kleiner Münze gezahlt wurden, in Thalern und böhmischen Groschen um- zuwechseln und unverzüglich nach Brünn zu sen- den. Dat. Montag nach Johanni Enthauptung. Frauenthal. Anna, Aebtissin von Frauenthal, ersucht dahin zu wirken, damit das, was der in Iglau verstorbene Bruder des Klosterunterthans Ambros, diesem vermacht hatte, ihm auch ausge- folgt werde. Dat. Dienstag vor Fab. und Seb. glau. Der Iglauer Stadtrath rechtfertigt sich bei Philipp Melanchton über die Verabschiedung und Ausweisung des Predigers Adalbert Cruciger aus Iglau, wozu der Stadtrath durch den Ungehorsam und die aufrührerischen Reden Crucigers gezwun- gen war. (Brünner Wochenblatt 1826. S. 229—231.) glau. Martin, Abt zu Seelau, bevollmächtiget den Wolf Spiesser in Sachen des Halters, der zum Convent gehört, an seiner Statt Rede und Antwort zu geben. Dat. nach Pauli Bek. Neureisch. Michael, Probst von Neureisch, fordert den Iglauer Stadtrath auf, dem Richter v. Lang- pirnitz zu befehlen, dass die 11 Gulden, welche ein Landmann daselbst einem Klosterunterthan schul- dig ist, bezahlt werden, und ersucht schliesslich, dass die 36 fl., welche ihm der Müller von Lang- pirnitz als Kaufschilling für 2 Pferde bezahlen soll, erlegt werden. Dat. Mittwoch vor Philipp. Neureisch. Derselbe bittet den Iglauer Stadtrath, dahin zu wirken, dass der Müller von Langpir- nitz seine Schuld bezahle. Dat. Mittwoch nach Cantate. Neureis ch. Derselbe bittet den Iglauer Stadtrath, dem Richter von Langpirnitz den strengsten Be- fehl zu ertheilen, damit der Müller daselbst ihm (Probst) die schuldige Summe bezahle. D. vor Trinit. Prag. Befehl des Erzherzogs Ferdinand im Namen seines königl. Vaters an den Iglauer Stadtrath, die zweite Hälfte der Steuer für das laufende Jahr am Tage vor Maria Geburt zuverlässig und voll- ständig abzuführen, da durch die früher eingetre- tenen Verzögerungen das gegen die Türken verwendete Kriegsvolk den Sold nicht rechtzeitig erhielt und dadurch im Felde nicht erhalten wer- den konnte. Montag nach Barthol.
64 Iglauer Stadtarchiv. *448 *449 *450 *451 *452 *453 *454 1557 19. Jän. 1557 24. Jän. 1557 26. Jän. 1557 28. Apr. 1557 19. Mai 1557 12. Juni 1557 30. Aug. gelder, welche früher in kleiner Münze gezahlt wurden, in Thalern und böhmischen Groschen um- zuwechseln und unverzüglich nach Brünn zu sen- den. Dat. Montag nach Johanni Enthauptung. Frauenthal. Anna, Aebtissin von Frauenthal, ersucht dahin zu wirken, damit das, was der in Iglau verstorbene Bruder des Klosterunterthans Ambros, diesem vermacht hatte, ihm auch ausge- folgt werde. Dat. Dienstag vor Fab. und Seb. glau. Der Iglauer Stadtrath rechtfertigt sich bei Philipp Melanchton über die Verabschiedung und Ausweisung des Predigers Adalbert Cruciger aus Iglau, wozu der Stadtrath durch den Ungehorsam und die aufrührerischen Reden Crucigers gezwun- gen war. (Brünner Wochenblatt 1826. S. 229—231.) glau. Martin, Abt zu Seelau, bevollmächtiget den Wolf Spiesser in Sachen des Halters, der zum Convent gehört, an seiner Statt Rede und Antwort zu geben. Dat. nach Pauli Bek. Neureisch. Michael, Probst von Neureisch, fordert den Iglauer Stadtrath auf, dem Richter v. Lang- pirnitz zu befehlen, dass die 11 Gulden, welche ein Landmann daselbst einem Klosterunterthan schul- dig ist, bezahlt werden, und ersucht schliesslich, dass die 36 fl., welche ihm der Müller von Lang- pirnitz als Kaufschilling für 2 Pferde bezahlen soll, erlegt werden. Dat. Mittwoch vor Philipp. Neureisch. Derselbe bittet den Iglauer Stadtrath, dahin zu wirken, dass der Müller von Langpir- nitz seine Schuld bezahle. Dat. Mittwoch nach Cantate. Neureis ch. Derselbe bittet den Iglauer Stadtrath, dem Richter von Langpirnitz den strengsten Be- fehl zu ertheilen, damit der Müller daselbst ihm (Probst) die schuldige Summe bezahle. D. vor Trinit. Prag. Befehl des Erzherzogs Ferdinand im Namen seines königl. Vaters an den Iglauer Stadtrath, die zweite Hälfte der Steuer für das laufende Jahr am Tage vor Maria Geburt zuverlässig und voll- ständig abzuführen, da durch die früher eingetre- tenen Verzögerungen das gegen die Türken verwendete Kriegsvolk den Sold nicht rechtzeitig erhielt und dadurch im Felde nicht erhalten wer- den konnte. Montag nach Barthol.
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Iglauer Stadtarchiv. 65 *455/1558| Prag. Erzherzog Ferdinand befiehlt dem Iglauer 456 457 +458 *459 +460 +461 *462 463 28. März 155 9.. Juni 1558 7. Aug. 1559 6. März 1559 28. Apr. 1559 12. Mai 1559 10. Juni 1560 7. Jän. 156 6. Mai Stadtrathe, seinen Zuschrötter Franz Tändl beim Einkauf einiger gemästeter Schöpse für seine Hofhaltung und Küche keine Hindernisse in Weg zu legen, vielmehr ihm dabei behilflich zu seiu. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XIV.) Brünn. Peter Schmilauer, Iglauer Bürger, verkauft der Stadt Iglau die Dórfer Zeisau, Neustift und Popitz, um 5800 Gulden, den Gulden zu 30 Gr. und den Groschen zu 7 Weisspfennige. Prag. K. Ferdinand I. befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe auf Bitten des Seelauer Abtes und Stadtpfar- rers Martin zu gestatten, dass das Wasser aus der städtischen Cisterne in das Pfarrhaus geleitet. werde. Dat. Sonntag vor Laurenz. Iglau. Das Kloster zum h. Kreuz in Iglau über- lässt der Stadtgemeinde eine Stelle im Klosterhofe zur Errichtung einer Rossmühle. Montag nach dein Rosensonntag. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, dem Ansuchen der Triescher und Jezowitzer Ge- werken um Unterstützung mit Hüttenzeug zu ent- sprechen. Wien. Derselbe fordert den Iglauer Stadtrath auf, dem Thomas Kirchberger das Máülzergewerb in der Stadt Iglau zu verleihen. Lauban. Geburtsbrief des Georg Ender, ausgestellt von Barbara Schmidt, Priorin des Frauenklosters zu Lauban. Samstag nach Bonifaz. Bruck. Method, Abt von Bruck., verwendet sich bei dem Iglauer Stadtrathe für den Hufschmieden Vincenz Calman, damit der Stadtrath diesem bei einer Gelderhebung behilflich sei. Iglau. Entscheidung, welche von Přemek Pru- sinowsky von Wiékow, Unterkámmérer im M. Mähren, mit Zdenko von Waldstein und auf Pir- nitz, Landeshauptmann in Máhren, im Auftrage der kaiserlichen Majestät getroffen wird, über die Klage von 15 vorstädtischen Tuchmachern gegen den Iglauer Stadtrath, welcher die Erbauung von neuen Tuchrahmen, die dem für Iglau hóchst wich- tigen Tuchmachergewerbe angeblich sehr nachthei- lig wären, verbieten wollte. Nach dieser Entscheidung soll es den 15 vorstüdtischen Tuchmachern gestattet
Iglauer Stadtarchiv. 65 *455/1558| Prag. Erzherzog Ferdinand befiehlt dem Iglauer 456 457 +458 *459 +460 +461 *462 463 28. März 155 9.. Juni 1558 7. Aug. 1559 6. März 1559 28. Apr. 1559 12. Mai 1559 10. Juni 1560 7. Jän. 156 6. Mai Stadtrathe, seinen Zuschrötter Franz Tändl beim Einkauf einiger gemästeter Schöpse für seine Hofhaltung und Küche keine Hindernisse in Weg zu legen, vielmehr ihm dabei behilflich zu seiu. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XIV.) Brünn. Peter Schmilauer, Iglauer Bürger, verkauft der Stadt Iglau die Dórfer Zeisau, Neustift und Popitz, um 5800 Gulden, den Gulden zu 30 Gr. und den Groschen zu 7 Weisspfennige. Prag. K. Ferdinand I. befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe auf Bitten des Seelauer Abtes und Stadtpfar- rers Martin zu gestatten, dass das Wasser aus der städtischen Cisterne in das Pfarrhaus geleitet. werde. Dat. Sonntag vor Laurenz. Iglau. Das Kloster zum h. Kreuz in Iglau über- lässt der Stadtgemeinde eine Stelle im Klosterhofe zur Errichtung einer Rossmühle. Montag nach dein Rosensonntag. Prag. K. Ferdinand befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, dem Ansuchen der Triescher und Jezowitzer Ge- werken um Unterstützung mit Hüttenzeug zu ent- sprechen. Wien. Derselbe fordert den Iglauer Stadtrath auf, dem Thomas Kirchberger das Máülzergewerb in der Stadt Iglau zu verleihen. Lauban. Geburtsbrief des Georg Ender, ausgestellt von Barbara Schmidt, Priorin des Frauenklosters zu Lauban. Samstag nach Bonifaz. Bruck. Method, Abt von Bruck., verwendet sich bei dem Iglauer Stadtrathe für den Hufschmieden Vincenz Calman, damit der Stadtrath diesem bei einer Gelderhebung behilflich sei. Iglau. Entscheidung, welche von Přemek Pru- sinowsky von Wiékow, Unterkámmérer im M. Mähren, mit Zdenko von Waldstein und auf Pir- nitz, Landeshauptmann in Máhren, im Auftrage der kaiserlichen Majestät getroffen wird, über die Klage von 15 vorstädtischen Tuchmachern gegen den Iglauer Stadtrath, welcher die Erbauung von neuen Tuchrahmen, die dem für Iglau hóchst wich- tigen Tuchmachergewerbe angeblich sehr nachthei- lig wären, verbieten wollte. Nach dieser Entscheidung soll es den 15 vorstüdtischen Tuchmachern gestattet
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66 Iglauer Stadtarchiv. *464 +465 *466 *467 *468 *469 *470 *471 1560 3. Juni 1560 22. Spt. 1560 22. Oct. 1560 22. Nov. 1561 O. D. 1561 27. Feb. 1561 1. Mai 1561 12. werden, auf dem Spitalgrund 30 neue Tuchrahmen, und wenn diese nicht hinreichen, noch 10 andere zu errichten. Dat. Montag nach Jubilate. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XIII.) Neureisch. Anna, Priorin von Neureisch, ersucht den Iglauer Stadtrath, die vom Kaiser anbefohlene Zeugenvernehmung, die sie (Anna) dringend be- nöthigt, ehestens zu veranlassen und insbesondere das Zeugniss des Schneiders Bastl und des Apo- thekers Johann auszufertigen. Dat. Pfingstmontag. Brünn. Zacharias von Neuhaus kauft von der Stadt Iglau das Dorf Kleinneustift. Dat. Sonntag nach Matthaeus. Wien. K. Ferdinand fordert den Iglauer Stadtrath auf, einige Personen zu der am 18. November d. J. stattfindenden Commission, welche zur Schlichtung des Strittes zwischen der Stadt und dem Wlach Leskowec in Leskowec eingesetzt wurde, abzu- ordnen. Dat. Dienstag nach Lucia. Neureisch. Anna, Priorin von Neureisch, bittet den Iglauer Stadtrath, noch andere Zeugen in ihrem Processe zu vernehmen. Dat. Freitag vor Kathar. o. O. Die Familie Segenschmidt verkauft der Stadt Iglau das Dorf Solawitz um 2100 Schock Grosch. Saar. Wenzel, Abt zu Saar, Bischof v. Nicopolis und Olmützer Suffragan, ersucht den Iglauer Stadt- rath, den Bürger Georg Dimeter von der Ver- pflichtung, bei dem nächsten Iglauer Gerichtstage zu erscheinen, loszuzählen, damit derselbe als Procurator (Fürsprecher) des Saarer Unterthans Georg Tribule, beim Saarer Gericht fungiren könne. Dat. Donnerstag nach Mathæi. Prag. Ludmilla, Priorin des hl. Katharinen-Convents zu Prag, ersucht den Iglauer Stadtrath, die Iglauer Bürger Valentin und Mathias Eberhart, dann Paul Ludl, dahin zu vermögen, dass sie die schuldige Geldsumme dem Klosterunterthan Adam Hawliček bezahlen. Dat. an Philipp und Jakob. Brieg. Isaias Trübauer, Diaconus am Hofe zu Brieg, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er nach der vor anderthalb Jahren gemachten Zusage dem lieben Gott zu Lob, dem Stadtrathe und seinem lieben Vaterlande zu Ehren und Dankbar- Mai
66 Iglauer Stadtarchiv. *464 +465 *466 *467 *468 *469 *470 *471 1560 3. Juni 1560 22. Spt. 1560 22. Oct. 1560 22. Nov. 1561 O. D. 1561 27. Feb. 1561 1. Mai 1561 12. werden, auf dem Spitalgrund 30 neue Tuchrahmen, und wenn diese nicht hinreichen, noch 10 andere zu errichten. Dat. Montag nach Jubilate. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XIII.) Neureisch. Anna, Priorin von Neureisch, ersucht den Iglauer Stadtrath, die vom Kaiser anbefohlene Zeugenvernehmung, die sie (Anna) dringend be- nöthigt, ehestens zu veranlassen und insbesondere das Zeugniss des Schneiders Bastl und des Apo- thekers Johann auszufertigen. Dat. Pfingstmontag. Brünn. Zacharias von Neuhaus kauft von der Stadt Iglau das Dorf Kleinneustift. Dat. Sonntag nach Matthaeus. Wien. K. Ferdinand fordert den Iglauer Stadtrath auf, einige Personen zu der am 18. November d. J. stattfindenden Commission, welche zur Schlichtung des Strittes zwischen der Stadt und dem Wlach Leskowec in Leskowec eingesetzt wurde, abzu- ordnen. Dat. Dienstag nach Lucia. Neureisch. Anna, Priorin von Neureisch, bittet den Iglauer Stadtrath, noch andere Zeugen in ihrem Processe zu vernehmen. Dat. Freitag vor Kathar. o. O. Die Familie Segenschmidt verkauft der Stadt Iglau das Dorf Solawitz um 2100 Schock Grosch. Saar. Wenzel, Abt zu Saar, Bischof v. Nicopolis und Olmützer Suffragan, ersucht den Iglauer Stadt- rath, den Bürger Georg Dimeter von der Ver- pflichtung, bei dem nächsten Iglauer Gerichtstage zu erscheinen, loszuzählen, damit derselbe als Procurator (Fürsprecher) des Saarer Unterthans Georg Tribule, beim Saarer Gericht fungiren könne. Dat. Donnerstag nach Mathæi. Prag. Ludmilla, Priorin des hl. Katharinen-Convents zu Prag, ersucht den Iglauer Stadtrath, die Iglauer Bürger Valentin und Mathias Eberhart, dann Paul Ludl, dahin zu vermögen, dass sie die schuldige Geldsumme dem Klosterunterthan Adam Hawliček bezahlen. Dat. an Philipp und Jakob. Brieg. Isaias Trübauer, Diaconus am Hofe zu Brieg, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er nach der vor anderthalb Jahren gemachten Zusage dem lieben Gott zu Lob, dem Stadtrathe und seinem lieben Vaterlande zu Ehren und Dankbar- Mai
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Iglauer Stadtarchiv. 67 *472 +473 +474 +475 *476 *477 *478 *479 1562 6. Jän. 1562 25. März 1562 23. Apr. 1562 23. Apr. 1562 27. Apr. 1562 27. Juni 1562 9. Juli 1562 20. Juli keit, für die vom Stadtrathe vielseitig genossene Unterstützung während seiner Studien, das Buch Jesus Sirach in die Muttersprache übersetzte und zu Wit- tenberg drucken liess ; er überschickt dem Stadtrathe 10 Exemplare, so viel ihm nämlich der Rector von Wittenberg sandte, und bittet um freundliche Aufnahme desselben. Dat. Montag vor Christi Himmelfahrt. Neudorf. Mathias, Probst von Neureisch, theilt dem Iglauer Stadtrathe die Aussage des Wapowitzer Müllers Georg mit, woraus hervorgeht, dass dieser schon vom Johann Tempelsteiner bezahlt wurde. Dat. Montag vor Christi Opferung. glau. Der Prior des Iglauer Dominikanerklosters gestattet dem Veit Müller in Fussdorf die Was- serableitung. Dat. VIII. Cal. April. o. O. Jaroslaw Trčka von Lipnic, Herr auf Neu- jenikau, verkauft seine öden Gründe in der Gemeinde Neuhof bei Schrittenz für 441/2 Schock Groschen. Dat. an St. Georg. o. O. Derselbe verkauft eine Wiese sammt Bach eigenthümlich und unverzinsbar seinen Unterthanen Simon Johnarow und Christoph Prokš. An St. Georg. Prag. K. Ferdinand gibt dem Stadtrathe von Iglau bekannt, dass er ein Darlehen von 8000 Gulden vom Bürger Mathias Grün gegen Verpfändung der Iglauer Kammerzinse (von jähr. 400 Thalern) erhalten habe. Iglau. Artikeln und Ordnung der Büchsenschützen in Iglau. Dat. Samstag nach Joh. der T. (Sterly, a. a. O. Nr. XX.) Saar. Johann, Abt von Saar, entlässt auf Fürbitte des Iglauer Stadtraths den Klosterunterthan Simon, der sich verehelichen und in Iglau niederlassen will. Dat. Donnerstag vor Margaretha. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, ersucht den Iglauer Stadtrath, es bei der zwischen dem Iglauer Bürger Grunwald und den Neureischer Unterthanen wegen der Einzahlung seiner For- derung getroffenen Verabredung bewenden zu lassen. Dat. Montag vor M. Magd. Krems. Johann Stubik entspricht der an ihn ergan- genen Aufforderung, seine Dienste als Arzt der Stadt während der herrschenden Krankheit zu *480 1562 3. Aug.
Iglauer Stadtarchiv. 67 *472 +473 +474 +475 *476 *477 *478 *479 1562 6. Jän. 1562 25. März 1562 23. Apr. 1562 23. Apr. 1562 27. Apr. 1562 27. Juni 1562 9. Juli 1562 20. Juli keit, für die vom Stadtrathe vielseitig genossene Unterstützung während seiner Studien, das Buch Jesus Sirach in die Muttersprache übersetzte und zu Wit- tenberg drucken liess ; er überschickt dem Stadtrathe 10 Exemplare, so viel ihm nämlich der Rector von Wittenberg sandte, und bittet um freundliche Aufnahme desselben. Dat. Montag vor Christi Himmelfahrt. Neudorf. Mathias, Probst von Neureisch, theilt dem Iglauer Stadtrathe die Aussage des Wapowitzer Müllers Georg mit, woraus hervorgeht, dass dieser schon vom Johann Tempelsteiner bezahlt wurde. Dat. Montag vor Christi Opferung. glau. Der Prior des Iglauer Dominikanerklosters gestattet dem Veit Müller in Fussdorf die Was- serableitung. Dat. VIII. Cal. April. o. O. Jaroslaw Trčka von Lipnic, Herr auf Neu- jenikau, verkauft seine öden Gründe in der Gemeinde Neuhof bei Schrittenz für 441/2 Schock Groschen. Dat. an St. Georg. o. O. Derselbe verkauft eine Wiese sammt Bach eigenthümlich und unverzinsbar seinen Unterthanen Simon Johnarow und Christoph Prokš. An St. Georg. Prag. K. Ferdinand gibt dem Stadtrathe von Iglau bekannt, dass er ein Darlehen von 8000 Gulden vom Bürger Mathias Grün gegen Verpfändung der Iglauer Kammerzinse (von jähr. 400 Thalern) erhalten habe. Iglau. Artikeln und Ordnung der Büchsenschützen in Iglau. Dat. Samstag nach Joh. der T. (Sterly, a. a. O. Nr. XX.) Saar. Johann, Abt von Saar, entlässt auf Fürbitte des Iglauer Stadtraths den Klosterunterthan Simon, der sich verehelichen und in Iglau niederlassen will. Dat. Donnerstag vor Margaretha. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, ersucht den Iglauer Stadtrath, es bei der zwischen dem Iglauer Bürger Grunwald und den Neureischer Unterthanen wegen der Einzahlung seiner For- derung getroffenen Verabredung bewenden zu lassen. Dat. Montag vor M. Magd. Krems. Johann Stubik entspricht der an ihn ergan- genen Aufforderung, seine Dienste als Arzt der Stadt während der herrschenden Krankheit zu *480 1562 3. Aug.
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68 Iglauer Stadtarchiv. *482 *483 *484 *485 *486 *487 1562 30. Aug. 1562 16. Nov. 1563 13. Jän. 1563 24. Jän. 1563 22. Mai 1563 24. Mai 1563 6. Juni widmen, und versichert den Iglauer Stadtrath, bis Weihnachten dort bleiben zu wollen. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, erklärt dem Iglauer Stadtrathe, dass der Wapowitzer Müller Georg mit der ratenweisen Bezahlung des von Johann Tempelsteiner ihm schuldigen Darlehens (wie es Se. kais. Majestät anbefahl) einverstan- den sei. Dat. Sonntag vor St. Gilgi. glau. Der Iglauer Stadtrath schildert in einem Schreiben an den m. Landesunterkämmerer Albrecht Černohorsky von Boskowic den Zustand der Stadt Iglau, in welcher durch die Pest schon bei 3000 Menschen hingerafft wurden. Dat. Montag nach Martini. Saar. Stephan, Abt zu Saar, entlässt seinen Unter- than Lorenz Čermak. Mittwoch nach Valentin. Saar. Derselbe übermittelt dem Iglauer Stadtrathe ein Schreiben des Herrn Ludwig Mezeřičsky von Lomnic, und ersucht demselben bekannt zu machen, von wem der gewisse Witek gestraft wurde und wohin er zuständig ist. Dat. St. Mathias. Neureisch. Kaspar , Probst von Neureisch, bittet den Iglauer Stadtrath, nicht zuzugeben, dass sich Johann Gutsmuts, welcher die Tochter des Peter Cerny, Klosterunterthans raubte, mit derselben, ohne vorher die Zustimmung des Vaters eingeholt zu haben, vermähle. Dat. Samstag nach Christi Him- melfahrt. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass, da Johann Gutsmuts wegen der Entführung der Ursula, Tochter des Peter Cerny, bestraft ist, es ihm nunmehr ge- stattet sei, dieselbe zu heirathen, wenn er und seine Freunde die Bewerbung geziemend vorbrin- gen. Dat. Montag nach Christi Himmelfahrt. Neureisch. Thomas, Caplan der Neureischer Probstei, ersucht den Iglauer Bürgermeister, den Iglauer Priestern zu befehlen, den Johann Guts- muts und die Ursula aus Neureisch nicht zu copu- liren. Dat. an h. Dreieinigkeit. Iglau. Der Iglauer Stadtrath bittet den H. Albrecht Černohorsky von Boskowic, dafür zu sorgen, dass der wahnsinnig gewordene Abt Martin von *481 *488 1563 1. Juli
68 Iglauer Stadtarchiv. *482 *483 *484 *485 *486 *487 1562 30. Aug. 1562 16. Nov. 1563 13. Jän. 1563 24. Jän. 1563 22. Mai 1563 24. Mai 1563 6. Juni widmen, und versichert den Iglauer Stadtrath, bis Weihnachten dort bleiben zu wollen. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, erklärt dem Iglauer Stadtrathe, dass der Wapowitzer Müller Georg mit der ratenweisen Bezahlung des von Johann Tempelsteiner ihm schuldigen Darlehens (wie es Se. kais. Majestät anbefahl) einverstan- den sei. Dat. Sonntag vor St. Gilgi. glau. Der Iglauer Stadtrath schildert in einem Schreiben an den m. Landesunterkämmerer Albrecht Černohorsky von Boskowic den Zustand der Stadt Iglau, in welcher durch die Pest schon bei 3000 Menschen hingerafft wurden. Dat. Montag nach Martini. Saar. Stephan, Abt zu Saar, entlässt seinen Unter- than Lorenz Čermak. Mittwoch nach Valentin. Saar. Derselbe übermittelt dem Iglauer Stadtrathe ein Schreiben des Herrn Ludwig Mezeřičsky von Lomnic, und ersucht demselben bekannt zu machen, von wem der gewisse Witek gestraft wurde und wohin er zuständig ist. Dat. St. Mathias. Neureisch. Kaspar , Probst von Neureisch, bittet den Iglauer Stadtrath, nicht zuzugeben, dass sich Johann Gutsmuts, welcher die Tochter des Peter Cerny, Klosterunterthans raubte, mit derselben, ohne vorher die Zustimmung des Vaters eingeholt zu haben, vermähle. Dat. Samstag nach Christi Him- melfahrt. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass, da Johann Gutsmuts wegen der Entführung der Ursula, Tochter des Peter Cerny, bestraft ist, es ihm nunmehr ge- stattet sei, dieselbe zu heirathen, wenn er und seine Freunde die Bewerbung geziemend vorbrin- gen. Dat. Montag nach Christi Himmelfahrt. Neureisch. Thomas, Caplan der Neureischer Probstei, ersucht den Iglauer Bürgermeister, den Iglauer Priestern zu befehlen, den Johann Guts- muts und die Ursula aus Neureisch nicht zu copu- liren. Dat. an h. Dreieinigkeit. Iglau. Der Iglauer Stadtrath bittet den H. Albrecht Černohorsky von Boskowic, dafür zu sorgen, dass der wahnsinnig gewordene Abt Martin von *481 *488 1563 1. Juli
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Iglauer Stadtarchiv. 69 *489 *490 *491 *492 *493 *494 1563 5. Aug. 1563 28. Oct. 1563 20. Dec. 1564 14. Dec. 1564 23. Dec. 1565 O. D. Seelau und Pfarrer von Iglau, durch seine Toll- heit der Stadt nicht empfindlichen Schaden verur- sache. Der Abt Martin wirft nach Angabe des Stadtraths Pulver ins Feuer, schiesst in der Pfarre aus Feuergewehren, und entzieht dem Caplan, dem Schulmeister und seinen Gehilfen die ihnen zu- kommenden Subsistenzmittel. Dat. Donnerstag nach Peter und Paul. Neureisch. Kaspar, Probst v. Neureisch, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er für die Bezahlung von 7 Schock Groschen an Georg Witek von Iglau durch Johann Motaček gesorgt habe; dafür ersuche er den Stadtrath, den Prunner v. Langpirnitz durch den Ortsrichter zur Befriedigung seiner (des Prun- ner) Gläubiger in Neureisch zu verhalten. Dat. Donnerstag vor Christi Verklär. Schlakau. Johann Taborsky, Pfarrer in Schlakau, bietet sich dem Iglauer Stadtrathe als Prediger böhmischer Zunge an. Dat. Simon & Juda. Bruck. Hruza, Abt zu Bruck, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, den Georg Witmitner nicht entlassen zu können, bevor nicht die Streitangelegenheit mit seinen Geschwistern beendet ist. Dat. Dienstag nach Lucia. Saar. Stephan, Abt zu Saar, verwendet sich beim Iglauer Stadtrathe, damit Meister Zickl von Schlak- hammer, welchem Daniel Pulik eine Geldsumme schuldet, bezahlt werde. Dat. Donnerstag nach Lucia. Bruck. Hruza, Abt von Bruck, theilt dem Iglauer Stadtrathe mit, dass er zwar nichts dagegen habe, wenn die Althalter Unterthanen dem Georg Wit- milner von Ranzern die Schulden bezahlen, wenn sie es thun wollen und wenn dieser zur Zeit der Gerichtshegung daselbst eintrifft, — dass er (Abt) selbst jedoch weder diese Forderungen des Witmil- ner, noch jene an den verstorbenen Pfarrer von Althart, Ambros, unmittelbar befriedigen werde. Dat. Samstag vor Christi Geburt. Iglau. Supplik des Stephan Tettelmar, Steinmetzers, an den Iglauer Stadtrath, wegen Fortsetzung der ihm eingestellten Steinmetzarbeit zur Brücke bei der hl. Johannes-Kirche. Meister Stephan hofft um so mehr auf Gewährung seiner Bitte, als er unver- schuldet jetzt dem Nothstande preisgegeben ist
Iglauer Stadtarchiv. 69 *489 *490 *491 *492 *493 *494 1563 5. Aug. 1563 28. Oct. 1563 20. Dec. 1564 14. Dec. 1564 23. Dec. 1565 O. D. Seelau und Pfarrer von Iglau, durch seine Toll- heit der Stadt nicht empfindlichen Schaden verur- sache. Der Abt Martin wirft nach Angabe des Stadtraths Pulver ins Feuer, schiesst in der Pfarre aus Feuergewehren, und entzieht dem Caplan, dem Schulmeister und seinen Gehilfen die ihnen zu- kommenden Subsistenzmittel. Dat. Donnerstag nach Peter und Paul. Neureisch. Kaspar, Probst v. Neureisch, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er für die Bezahlung von 7 Schock Groschen an Georg Witek von Iglau durch Johann Motaček gesorgt habe; dafür ersuche er den Stadtrath, den Prunner v. Langpirnitz durch den Ortsrichter zur Befriedigung seiner (des Prun- ner) Gläubiger in Neureisch zu verhalten. Dat. Donnerstag vor Christi Verklär. Schlakau. Johann Taborsky, Pfarrer in Schlakau, bietet sich dem Iglauer Stadtrathe als Prediger böhmischer Zunge an. Dat. Simon & Juda. Bruck. Hruza, Abt zu Bruck, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, den Georg Witmitner nicht entlassen zu können, bevor nicht die Streitangelegenheit mit seinen Geschwistern beendet ist. Dat. Dienstag nach Lucia. Saar. Stephan, Abt zu Saar, verwendet sich beim Iglauer Stadtrathe, damit Meister Zickl von Schlak- hammer, welchem Daniel Pulik eine Geldsumme schuldet, bezahlt werde. Dat. Donnerstag nach Lucia. Bruck. Hruza, Abt von Bruck, theilt dem Iglauer Stadtrathe mit, dass er zwar nichts dagegen habe, wenn die Althalter Unterthanen dem Georg Wit- milner von Ranzern die Schulden bezahlen, wenn sie es thun wollen und wenn dieser zur Zeit der Gerichtshegung daselbst eintrifft, — dass er (Abt) selbst jedoch weder diese Forderungen des Witmil- ner, noch jene an den verstorbenen Pfarrer von Althart, Ambros, unmittelbar befriedigen werde. Dat. Samstag vor Christi Geburt. Iglau. Supplik des Stephan Tettelmar, Steinmetzers, an den Iglauer Stadtrath, wegen Fortsetzung der ihm eingestellten Steinmetzarbeit zur Brücke bei der hl. Johannes-Kirche. Meister Stephan hofft um so mehr auf Gewährung seiner Bitte, als er unver- schuldet jetzt dem Nothstande preisgegeben ist
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70 Iglauer Stadtarchiv. *495 *496 *497 *498 *499 1565 24. Mai 1565 4. Juni 1566 0. D. 1566 19. Juni 1566 25. Juli und nur auf Zureden des Aeltesten Herrn Hans Paus- pertl und Bürgermeisters Herrn Marcus Sorgenfreyd sich in Iglau niederliess und erst 6 Wochen später ihm eine Arbeit angedingt wurde, nämlich die der Rö. kais. Majestät Marmelstein (*) einzufassen, wofür ihm 18 Thaler vorgestreckt wurden. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, ersucht den Iglauer Stadtrath, dem Hutmacher Samuel zu verordnen, die dem Wapowitzer Müller Georg schuldige Geldsumme von 40 und einigen Gulden zu bezahlen. Dat. Dienstag nach Christi Himmelf. Ostrau. Dietrich von Kunowic und auf U. Brod, Unterkämmerer von Mähren, theilt dem Iglauer Stadtrathe eine Klage der Bewohner v. Niklowitz mit, worin der Seelauer Abt auf Zahlung einer Schuld geklagt wird, und befiehlt, dass die Kläger mit dem etwa vorhandenen baren Gelde bezahlt werden. Dat. Samstag vor Trinit. o. O. Martin, Abt von Seelau, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er vom Spitalszehent nicht abstehen wird, wornach sich derselbe richten möge. Uebri- gens erwarte er in Kürze eine Antwort vom Hrn. Unterkämmerer. Wien. K. Maximilian fordert den Iglauer Stadt- rath auf, seinem Bevollmächtigten Dietrich von Kunowic auf U. Brod, kön. Unterkämmerers, bei der Aufnahme eines Darlehens in Iglau, zur Förderung des Feldzugs gegen die Türken, beihilflich zu sein. Iglau. Martin, Abt von Seelau und Pfarrer in Iglau, bittet den Unterkämmerer, Hrn. Dietrich v. Kunowic und auf U. Brod aufzuklären, warum ihm und dem Convente der Spitalzehent entzogen werden soll, da dieser Zehent nach allen allerh. bestätigten Privilegien seinem Convente und der Pfarre ge- hört. Er (Abt) sieht sich zu diesem Schritte be- wogen, weil der Iglauer Stadtrath ihm durch Abgeordnete den Befehl des Hrn. Unterkämmerers, dass dieser Zehent fortan vom Spital direct be- zogen werden würde, intimirte. Dat. an St. Jakobi. (*) Diess war der Name eines Monumentes, das der Iglauer Stadtrath zum Andenken an den feierlichen Eid, welchen Ferdinand I. vor seiner Krönung, zu Iglau in Gegenwart der böhmischen Landschaft, geschworen hatte, errichten liess.
70 Iglauer Stadtarchiv. *495 *496 *497 *498 *499 1565 24. Mai 1565 4. Juni 1566 0. D. 1566 19. Juni 1566 25. Juli und nur auf Zureden des Aeltesten Herrn Hans Paus- pertl und Bürgermeisters Herrn Marcus Sorgenfreyd sich in Iglau niederliess und erst 6 Wochen später ihm eine Arbeit angedingt wurde, nämlich die der Rö. kais. Majestät Marmelstein (*) einzufassen, wofür ihm 18 Thaler vorgestreckt wurden. Neureisch. Kaspar, Probst von Neureisch, ersucht den Iglauer Stadtrath, dem Hutmacher Samuel zu verordnen, die dem Wapowitzer Müller Georg schuldige Geldsumme von 40 und einigen Gulden zu bezahlen. Dat. Dienstag nach Christi Himmelf. Ostrau. Dietrich von Kunowic und auf U. Brod, Unterkämmerer von Mähren, theilt dem Iglauer Stadtrathe eine Klage der Bewohner v. Niklowitz mit, worin der Seelauer Abt auf Zahlung einer Schuld geklagt wird, und befiehlt, dass die Kläger mit dem etwa vorhandenen baren Gelde bezahlt werden. Dat. Samstag vor Trinit. o. O. Martin, Abt von Seelau, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er vom Spitalszehent nicht abstehen wird, wornach sich derselbe richten möge. Uebri- gens erwarte er in Kürze eine Antwort vom Hrn. Unterkämmerer. Wien. K. Maximilian fordert den Iglauer Stadt- rath auf, seinem Bevollmächtigten Dietrich von Kunowic auf U. Brod, kön. Unterkämmerers, bei der Aufnahme eines Darlehens in Iglau, zur Förderung des Feldzugs gegen die Türken, beihilflich zu sein. Iglau. Martin, Abt von Seelau und Pfarrer in Iglau, bittet den Unterkämmerer, Hrn. Dietrich v. Kunowic und auf U. Brod aufzuklären, warum ihm und dem Convente der Spitalzehent entzogen werden soll, da dieser Zehent nach allen allerh. bestätigten Privilegien seinem Convente und der Pfarre ge- hört. Er (Abt) sieht sich zu diesem Schritte be- wogen, weil der Iglauer Stadtrath ihm durch Abgeordnete den Befehl des Hrn. Unterkämmerers, dass dieser Zehent fortan vom Spital direct be- zogen werden würde, intimirte. Dat. an St. Jakobi. (*) Diess war der Name eines Monumentes, das der Iglauer Stadtrath zum Andenken an den feierlichen Eid, welchen Ferdinand I. vor seiner Krönung, zu Iglau in Gegenwart der böhmischen Landschaft, geschworen hatte, errichten liess.
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Iglauer Stadtarchiv. 71 *500 1566 26. Juli *501 *502 *503 *504 *505 *506 1566 6. Aug. 1566 19. Aug. 1566 24. Spt. 1566 1. Oct. 1566 14. Oct. 1567 7. Wien. K. Maximilian II. erlässt eine allgemeine Aufforderung zum Gebete, um den Sieg in dem bevorstehenden Feldzuge gegen die Türken zu er- flehen. Dat. Freitag nach St. Jakob. Wien. K. Maximilian drückt der Stadt Iglau für das Darlehen von 4255 Thl., sein besonderes Wohlgefallen aus. Saar. Wenzel, Abt von Saar, Bischof v. Nikopo- lis und Olmützer Suffragan, bittet den Iglauer Stadtrath, gewisse Zeugen, deren Aussage zur Instruirung des gegen David Střelow von Rokitz, bey dem k. böhm. Kammergericht anhängig zu machenden Processes nöthig ist, durch den ge- schworenen Stadtschreiber vernehmen zu lassen, damit diese Zeugenaussagen vor jenem Gerichte Geltung erlangen. Dat. Montag nach Maria Him- melfahrt. Hradisch. Caspar, Abt zu Hradisch, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass der Erbtheil des Johann Schmidt aus Iglau aus dem Nachlasse seines verstorbenen Bruders Lorenz nicht ausgefolgt werden könne, weil Johann bereits abgefertigt wurde. Dat. Dienstag vor Wenzel. Saar. Stephan, Abt zu Saar, drückt dem Iglauer Stadtrathe sein tiefstes Bedauern darüber aus, der Fürbitte desselben um Ausfolgung des Erbtheils der Magdalena, Ehegattin des Bittstellers Thomas Kurz, an diesen, nicht willfahren zu können, weil die Magdalena eine Klosterhörige war und sich wider des Abtes Willen vermählte, wesshalb, wie es dem Iglauer Stadtrathe bekannt ist, sie dieses Erb- theil nach der Landesverfassung verlieren und dem Grundherrn abgeben musste. Dat. Dienstag nach Wenceslai. Saar. Derselbe übergibt in Berücksichtigung der wiederholten Fürbitte des Stadtraths und zur Er- haltung des nachbarlichen Einvernehmens, den Erbtheil der obgenannten Magdalena an Thomas Kurz. Montag vor Galli. Bergstadt bei Budweis. Die Aeltesten der ganzen Gemein- und Knappschaft daselbst ersuchen den Iglauer Stadtrath, den Walter Windisch aus der strengen Gefangenschaft zu entlassen. Dat. Montag nach Quasim. Apr.
Iglauer Stadtarchiv. 71 *500 1566 26. Juli *501 *502 *503 *504 *505 *506 1566 6. Aug. 1566 19. Aug. 1566 24. Spt. 1566 1. Oct. 1566 14. Oct. 1567 7. Wien. K. Maximilian II. erlässt eine allgemeine Aufforderung zum Gebete, um den Sieg in dem bevorstehenden Feldzuge gegen die Türken zu er- flehen. Dat. Freitag nach St. Jakob. Wien. K. Maximilian drückt der Stadt Iglau für das Darlehen von 4255 Thl., sein besonderes Wohlgefallen aus. Saar. Wenzel, Abt von Saar, Bischof v. Nikopo- lis und Olmützer Suffragan, bittet den Iglauer Stadtrath, gewisse Zeugen, deren Aussage zur Instruirung des gegen David Střelow von Rokitz, bey dem k. böhm. Kammergericht anhängig zu machenden Processes nöthig ist, durch den ge- schworenen Stadtschreiber vernehmen zu lassen, damit diese Zeugenaussagen vor jenem Gerichte Geltung erlangen. Dat. Montag nach Maria Him- melfahrt. Hradisch. Caspar, Abt zu Hradisch, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass der Erbtheil des Johann Schmidt aus Iglau aus dem Nachlasse seines verstorbenen Bruders Lorenz nicht ausgefolgt werden könne, weil Johann bereits abgefertigt wurde. Dat. Dienstag vor Wenzel. Saar. Stephan, Abt zu Saar, drückt dem Iglauer Stadtrathe sein tiefstes Bedauern darüber aus, der Fürbitte desselben um Ausfolgung des Erbtheils der Magdalena, Ehegattin des Bittstellers Thomas Kurz, an diesen, nicht willfahren zu können, weil die Magdalena eine Klosterhörige war und sich wider des Abtes Willen vermählte, wesshalb, wie es dem Iglauer Stadtrathe bekannt ist, sie dieses Erb- theil nach der Landesverfassung verlieren und dem Grundherrn abgeben musste. Dat. Dienstag nach Wenceslai. Saar. Derselbe übergibt in Berücksichtigung der wiederholten Fürbitte des Stadtraths und zur Er- haltung des nachbarlichen Einvernehmens, den Erbtheil der obgenannten Magdalena an Thomas Kurz. Montag vor Galli. Bergstadt bei Budweis. Die Aeltesten der ganzen Gemein- und Knappschaft daselbst ersuchen den Iglauer Stadtrath, den Walter Windisch aus der strengen Gefangenschaft zu entlassen. Dat. Montag nach Quasim. Apr.
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72 Iglauer Stadtarchiv. *507 1567 1. Juni *508 *509 *510 *511 *512 *513 *514 1567 14. Spt. 1568 6. Mai 1568 16. Aug. 1568 6. Spt. 1568 13. Oct. 1568 16. Oct. 1568 15. Dec. Retz. Michael, Berggraf zu Maidburg und Har- degg, fordert die Iglauer auf, sich von den Olmützern loszusagen, keinen Handel mit denselben zu trei- ben, auch deren Hab und Gut béi sich nicht auf- zubewahren, widrigens er der Stadt Iglau jeden Schaden zufügen wird. Dat. Sonntag nach Frohn- leichnam. Iglau. Der Iglauer Stadtrath notificirt dem Unter- kämmerer Joachim Zaubek von Zdietin das Ableben des Seelauer Abtes und Stadtpfarrers Martin und bittet den Weg anzudeuten, wie der Stadtrath das Patronat der Stadtpfarrkirche erlan- gen könnte. Dat. Sonntag Kreuzerhebung. Wien. K. Maximilian ernennt den Neureuscher Probst Caspar Schönauer zum Seelauer Abt und befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, dem neu ernannten Abte Alles, was zur Collatur der Pfarrkirche ge- hört, zu. übergeben. Dat. Donnerstag nach Kreuz- erfindung. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XV.) Neureusch. Caspar, Abt von Seelau, beschwert sich beim Iglauer Stadtrathe, dass Simon Dwořak das Getreide von seinem Felde, ehebevor der Zehent ausgesteckt war, heimlich wegführte, und ersucht diese Eigenmächtigkeit zu bestrafen. Dat. nach Maria Himmelfahrt. glau. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath im Namen mehrerer Bürger, eine Pforte in den Stadt- mauern zu gemeinen Besten öffnen zu lassen. Dat. Montag vor Maria Geburt. Iglau. Derselbe bittet den Iglauer Stadtrath, ihm den Rest des Erlöses für den Verkauf der grossen Glocke ehestens ausfolgen zu lassen, nachdem er dem Prediger deutscher Zunge Simon 50 fl. und andere Gläubiger seines Vorfahrs zu bezahlen hat. Dat. Mittwoch vor Galli. Neureusch. Derselbe ersucht den Iglauer Stadt- rath wiederholt um Ausfolgung des vom Verkauf der grossen Glocke noch übrigen Geldes. Dat. an St. Galli. o. O. Mathias Cervus, Budweiser Arzt, trägt dem Iglauer Stadtrathe Präservativmittel gegen die herrschende Pest an, und verkauft ein Pfund dieser bezoardischen Medicin um 10 Schock 40 gr. Dat. den zweiten Tag nach Lucia.
72 Iglauer Stadtarchiv. *507 1567 1. Juni *508 *509 *510 *511 *512 *513 *514 1567 14. Spt. 1568 6. Mai 1568 16. Aug. 1568 6. Spt. 1568 13. Oct. 1568 16. Oct. 1568 15. Dec. Retz. Michael, Berggraf zu Maidburg und Har- degg, fordert die Iglauer auf, sich von den Olmützern loszusagen, keinen Handel mit denselben zu trei- ben, auch deren Hab und Gut béi sich nicht auf- zubewahren, widrigens er der Stadt Iglau jeden Schaden zufügen wird. Dat. Sonntag nach Frohn- leichnam. Iglau. Der Iglauer Stadtrath notificirt dem Unter- kämmerer Joachim Zaubek von Zdietin das Ableben des Seelauer Abtes und Stadtpfarrers Martin und bittet den Weg anzudeuten, wie der Stadtrath das Patronat der Stadtpfarrkirche erlan- gen könnte. Dat. Sonntag Kreuzerhebung. Wien. K. Maximilian ernennt den Neureuscher Probst Caspar Schönauer zum Seelauer Abt und befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, dem neu ernannten Abte Alles, was zur Collatur der Pfarrkirche ge- hört, zu. übergeben. Dat. Donnerstag nach Kreuz- erfindung. (Sterly a. a. O. III. Th. Nr. XV.) Neureusch. Caspar, Abt von Seelau, beschwert sich beim Iglauer Stadtrathe, dass Simon Dwořak das Getreide von seinem Felde, ehebevor der Zehent ausgesteckt war, heimlich wegführte, und ersucht diese Eigenmächtigkeit zu bestrafen. Dat. nach Maria Himmelfahrt. glau. Derselbe ersucht den Iglauer Stadtrath im Namen mehrerer Bürger, eine Pforte in den Stadt- mauern zu gemeinen Besten öffnen zu lassen. Dat. Montag vor Maria Geburt. Iglau. Derselbe bittet den Iglauer Stadtrath, ihm den Rest des Erlöses für den Verkauf der grossen Glocke ehestens ausfolgen zu lassen, nachdem er dem Prediger deutscher Zunge Simon 50 fl. und andere Gläubiger seines Vorfahrs zu bezahlen hat. Dat. Mittwoch vor Galli. Neureusch. Derselbe ersucht den Iglauer Stadt- rath wiederholt um Ausfolgung des vom Verkauf der grossen Glocke noch übrigen Geldes. Dat. an St. Galli. o. O. Mathias Cervus, Budweiser Arzt, trägt dem Iglauer Stadtrathe Präservativmittel gegen die herrschende Pest an, und verkauft ein Pfund dieser bezoardischen Medicin um 10 Schock 40 gr. Dat. den zweiten Tag nach Lucia.
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Iglauer Stadtarchiv. 73 *515|1569 28. Mai *516|1569 14. Juli *517/1569 19. Spt. *518/1569 12. Oct. 5119 1569 Dec. *520 1570 o. D. 521 1570 2. | Apr. | 1570] 3. Mai #522 1523/1570 25. Oct. Prag. Schuldbrief K. Maximilians über eine Summe von 2000 Thalern, welche Wenzel Wrana von Tischnowitz dargeliehen hatte. Bürge ist die Stadt Iglau. Dat. an Christi Geb. Kunstadt. Hans Friedrich Graf zu Hardegg bittet den Iglauer Stadtrath, ihm über das Leben und die Haltung des Predikanten Simon Lewa, welcher von Iglau wegziehen und nach andern Orten sich begeben will und ihn um eine Bestallung bat, Auskunft zu ertheilen. Glatz. Johann, Augustinerprobst zu Glatz, fordert den Iglauer Stadtrath auf, wegen der Einhebung der Forderung Bartls Weigl, Bevollmächtigte nach Glatz zu senden, welchen unweigerlich Recht wi- derfahren werden wird. Dat. Montag nach Kreuz- erhöhung. Iglau. Caspar, Abt von Seelau und Probst von Neureusch, versichert den Iglauer Stadtrath, wegen Entlassung seines Unterthans Peter von Neureusch die nöthigen Erhebungen zu pflegen und baldigst eine gute Antwort geben zu wollen. Dat. Mittwoch nach Dionys. o. O. Minoritenconvent verkauft der Stadt Iglau die Knopperwiese bei dem Lettenteich und einige Aecker ausser der Stadt. o. O. Verzeichniss einiger Lehenbesitzer, so wie der Lehen selbst, die in der Landtafel nicht eingetragen werden können, u. z.: Ladislaus, Richter von Iglau, besitzt die óde Burg Ranzern, das Dorf Ptin und die kleine Mauth; der Bürgermeister und Rath der Stadt Iglau das Dorf Honzendorf; der Bürger Hofgurt das Dorf Neustift; der Bürger Pauern- hansl, das Dorf Rosic. . Iglau. Carl Riéansk von Rian auf Pilgram verkauft der Stadt Iglau seinen, bei Wolfrains liegenden Vestenhof um 150 Schock 6 Gr. Passau. Nicolaus Rensperger, Mathematicus, dedicirt sein Werk über den Kometen, der im J. 1569 am 8. November erschienen war, dem Iglauer Stadtrathe, da es ihm bekannt ist, dass derselbe gelehrte und hochverstándige Leute in Ehren halte. Iglau. Der Iglauer Minoriten- Convent überlässt einigen Iglauer Bürgern 2 Bauplätze.
Iglauer Stadtarchiv. 73 *515|1569 28. Mai *516|1569 14. Juli *517/1569 19. Spt. *518/1569 12. Oct. 5119 1569 Dec. *520 1570 o. D. 521 1570 2. | Apr. | 1570] 3. Mai #522 1523/1570 25. Oct. Prag. Schuldbrief K. Maximilians über eine Summe von 2000 Thalern, welche Wenzel Wrana von Tischnowitz dargeliehen hatte. Bürge ist die Stadt Iglau. Dat. an Christi Geb. Kunstadt. Hans Friedrich Graf zu Hardegg bittet den Iglauer Stadtrath, ihm über das Leben und die Haltung des Predikanten Simon Lewa, welcher von Iglau wegziehen und nach andern Orten sich begeben will und ihn um eine Bestallung bat, Auskunft zu ertheilen. Glatz. Johann, Augustinerprobst zu Glatz, fordert den Iglauer Stadtrath auf, wegen der Einhebung der Forderung Bartls Weigl, Bevollmächtigte nach Glatz zu senden, welchen unweigerlich Recht wi- derfahren werden wird. Dat. Montag nach Kreuz- erhöhung. Iglau. Caspar, Abt von Seelau und Probst von Neureusch, versichert den Iglauer Stadtrath, wegen Entlassung seines Unterthans Peter von Neureusch die nöthigen Erhebungen zu pflegen und baldigst eine gute Antwort geben zu wollen. Dat. Mittwoch nach Dionys. o. O. Minoritenconvent verkauft der Stadt Iglau die Knopperwiese bei dem Lettenteich und einige Aecker ausser der Stadt. o. O. Verzeichniss einiger Lehenbesitzer, so wie der Lehen selbst, die in der Landtafel nicht eingetragen werden können, u. z.: Ladislaus, Richter von Iglau, besitzt die óde Burg Ranzern, das Dorf Ptin und die kleine Mauth; der Bürgermeister und Rath der Stadt Iglau das Dorf Honzendorf; der Bürger Hofgurt das Dorf Neustift; der Bürger Pauern- hansl, das Dorf Rosic. . Iglau. Carl Riéansk von Rian auf Pilgram verkauft der Stadt Iglau seinen, bei Wolfrains liegenden Vestenhof um 150 Schock 6 Gr. Passau. Nicolaus Rensperger, Mathematicus, dedicirt sein Werk über den Kometen, der im J. 1569 am 8. November erschienen war, dem Iglauer Stadtrathe, da es ihm bekannt ist, dass derselbe gelehrte und hochverstándige Leute in Ehren halte. Iglau. Der Iglauer Minoriten- Convent überlässt einigen Iglauer Bürgern 2 Bauplätze.
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74 Iglauer Stadtarchiv. *524 1571 *525 *526 *527 *528 *529 *530 1571 2. Apr. 1571 21. Mai 1571 8. Juni 1572 10. Feb. 1572 18. Mai 1572 22. Juli o. O. Schulordnung der Meistersänger in Iglau. (A. Ritter Wolfskron, Beiträge zur Geschichte des Meistergesangs in Mähren, im 7. Hefte der Schriften der histor. statistischen Section der k. k. Acker- baugesellschaft. Beilage II. — Sterly a. a. O. III Th. Nr. XVII.) glau. Jakob Pukane und Jonas Zeidler bitten den Iglauer Stadtrath, eine geordnete Singschule daselbst errichten zu dürfen; (Hesperus 1820, 27. B., 3. H., S. 93; Horky, Brünner Wochenblatt, 1826, S. 297; Prochaska Miscellaneen der böhm. und m. Literatur, 1 B., 3 Thl., S. 412; A. Ritter v. Wolfskron. a. a. O.; Sterly a. a. O. Nr. XVI.) Wien. Paulus Fabricius, Med. Doctor, empfiehlt über Aufforderung des Iglauer Stadtraths: einen tauglichen Stadtarzt vorzuschlagen, den Dr. Johann Ricardus. Neureusch. Caspar, Abt von Seelau, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Zimmermeister Mathias zur Vollendung der Thurmeindeckung zu verhalten. Dat. an St. Medard. Wien. K. Maximilian eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass er die Bitte des Glatzer Stadtrathes, diesen zur Entlassung des Magister Andreas Eysig nach Iglau nicht zu zwingen, erfüllen müsse und befiehlt, sich aller weiteren Unterhandlungen wegen dieses Magisters zu enthalten. Dat. Sonntag nach Dorothea. Neureusch. Caspar, Abt von Obrowitz und Seelau, fordert den Iglauer Stadtrath auf, ihm die Ursa- chen anzugeben, warum ein neuer Prediger Nowotny u. ein Schulmeister ohne seinem Willen und Wissen angestellt worden sey, da doch nach uralten Privilegien und Befehl S. k. Majestät er (Abt) der Collator der Iglauer Pfarre sey. Dat. Sonntag nach Christi Himmelfahrt. Neureusch. Urban, Probst von Neureusch, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Simon, Sohn des Mühl- bauer aus Langpirnitz, zu entlassen, da sich der- selbe auf Klostergrund in Hladow ansiedeln wolle. Dat. an St. Magdalena. Breslau. Matthäus Nefe, Arithmeticus, Rechenmei- ster und Bürger von Breslau, berichtet dem Iglauer Stadtrathe, dass wenn ihm mitgetheilt werden würde, 0. D. *531 1572 4. Spt.
74 Iglauer Stadtarchiv. *524 1571 *525 *526 *527 *528 *529 *530 1571 2. Apr. 1571 21. Mai 1571 8. Juni 1572 10. Feb. 1572 18. Mai 1572 22. Juli o. O. Schulordnung der Meistersänger in Iglau. (A. Ritter Wolfskron, Beiträge zur Geschichte des Meistergesangs in Mähren, im 7. Hefte der Schriften der histor. statistischen Section der k. k. Acker- baugesellschaft. Beilage II. — Sterly a. a. O. III Th. Nr. XVII.) glau. Jakob Pukane und Jonas Zeidler bitten den Iglauer Stadtrath, eine geordnete Singschule daselbst errichten zu dürfen; (Hesperus 1820, 27. B., 3. H., S. 93; Horky, Brünner Wochenblatt, 1826, S. 297; Prochaska Miscellaneen der böhm. und m. Literatur, 1 B., 3 Thl., S. 412; A. Ritter v. Wolfskron. a. a. O.; Sterly a. a. O. Nr. XVI.) Wien. Paulus Fabricius, Med. Doctor, empfiehlt über Aufforderung des Iglauer Stadtraths: einen tauglichen Stadtarzt vorzuschlagen, den Dr. Johann Ricardus. Neureusch. Caspar, Abt von Seelau, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Zimmermeister Mathias zur Vollendung der Thurmeindeckung zu verhalten. Dat. an St. Medard. Wien. K. Maximilian eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass er die Bitte des Glatzer Stadtrathes, diesen zur Entlassung des Magister Andreas Eysig nach Iglau nicht zu zwingen, erfüllen müsse und befiehlt, sich aller weiteren Unterhandlungen wegen dieses Magisters zu enthalten. Dat. Sonntag nach Dorothea. Neureusch. Caspar, Abt von Obrowitz und Seelau, fordert den Iglauer Stadtrath auf, ihm die Ursa- chen anzugeben, warum ein neuer Prediger Nowotny u. ein Schulmeister ohne seinem Willen und Wissen angestellt worden sey, da doch nach uralten Privilegien und Befehl S. k. Majestät er (Abt) der Collator der Iglauer Pfarre sey. Dat. Sonntag nach Christi Himmelfahrt. Neureusch. Urban, Probst von Neureusch, ersucht den Iglauer Stadtrath, den Simon, Sohn des Mühl- bauer aus Langpirnitz, zu entlassen, da sich der- selbe auf Klostergrund in Hladow ansiedeln wolle. Dat. an St. Magdalena. Breslau. Matthäus Nefe, Arithmeticus, Rechenmei- ster und Bürger von Breslau, berichtet dem Iglauer Stadtrathe, dass wenn ihm mitgetheilt werden würde, 0. D. *531 1572 4. Spt.
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Iglauer Stadtarchiv. 75 *532 *533 *534 * 535 *536 *537 1572 2. Oct. 1572 22. Nov. 1572 23. Nov. 1573 O. D. 1573 9. Jän. 1574 21. Feb. was für Einkommen mit der deutschen Schulmeister- stelle in Iglau verbunden sey und wie es mit dem Schulgelde gehalten werde, er (Matthäus) bereit sey, der Stadt einen braven Mann zu empfehlen, der die Schuljugend im Schreiben, Rechnen, Buchhal- ten und anderen mathematischen Künsten unter- richten würde. Schreiber ist um so bereitwilliger dem Stadtrathe zu dienen, als letzterer ein Lieb- haber und Förderer der freien Künste sey und eine „geschriebene Landtafel“, welche Schreiber dem Stadtrathe verehret habe, mit einer Gegenvereh- rung freundlich angenommen habe. Neureusch. Urban, Probst von Neureusch, ver- sichert den Iglauer Stadtrath, dass er den Georg Wedomow von Hladowa, über Fürbitte des Rathes gerne aus der Haft, in welcher sich Georg wegen Waldfrevel befand, entlassen würde, wenn sich dieser nicht schon selbst befreit hätte. Donnerstag vor hl. Franz. Neureusch. Derselbe eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass die Einantwortung der Verlassenschaft des Mathias Smola aus Olšan keinem Hindernisse unterliegt. Dat. an St. Cäcil. Neureusch. Anna, Vicepriorin von Neureusch, an den Iglauer Stadtrath über die Entlassung der Ludmilla, Tochter des verstorbenen Mathias Mraz. Dat. an St. Clement. Iglau. Der Iglauer Stadtrath errichtet eine Stiftung zur Unterstützung talentvoller und dürftiger Jüng- linge, welche die höhere Schule zu Wittenberg besuchen, damit dieselben brauchbare Kirchen- und Staatsdiener werden; diese Stiftung wird Bürger- stift genannt. Wien. K. Maximilian befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, dafür zu sorgen, dass die Minoritenbrüder von den Bürgern weder in den Gassen noch auf dem Ringe belästiget werden. Dat. Freitag nach drei König. (Sterly a. a. O. Nr. XXI.) Obrowitz. Caspar, Abt von Obrowitz und Seelau, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er die ge- wünschte Gattung Wein nicht habe finden können, wäre er früher von diesem Wunsche verständigt gewesen, so hätte er leicht willfahren können. Dat. Faschingssonntag.
Iglauer Stadtarchiv. 75 *532 *533 *534 * 535 *536 *537 1572 2. Oct. 1572 22. Nov. 1572 23. Nov. 1573 O. D. 1573 9. Jän. 1574 21. Feb. was für Einkommen mit der deutschen Schulmeister- stelle in Iglau verbunden sey und wie es mit dem Schulgelde gehalten werde, er (Matthäus) bereit sey, der Stadt einen braven Mann zu empfehlen, der die Schuljugend im Schreiben, Rechnen, Buchhal- ten und anderen mathematischen Künsten unter- richten würde. Schreiber ist um so bereitwilliger dem Stadtrathe zu dienen, als letzterer ein Lieb- haber und Förderer der freien Künste sey und eine „geschriebene Landtafel“, welche Schreiber dem Stadtrathe verehret habe, mit einer Gegenvereh- rung freundlich angenommen habe. Neureusch. Urban, Probst von Neureusch, ver- sichert den Iglauer Stadtrath, dass er den Georg Wedomow von Hladowa, über Fürbitte des Rathes gerne aus der Haft, in welcher sich Georg wegen Waldfrevel befand, entlassen würde, wenn sich dieser nicht schon selbst befreit hätte. Donnerstag vor hl. Franz. Neureusch. Derselbe eröffnet dem Iglauer Stadt- rathe, dass die Einantwortung der Verlassenschaft des Mathias Smola aus Olšan keinem Hindernisse unterliegt. Dat. an St. Cäcil. Neureusch. Anna, Vicepriorin von Neureusch, an den Iglauer Stadtrath über die Entlassung der Ludmilla, Tochter des verstorbenen Mathias Mraz. Dat. an St. Clement. Iglau. Der Iglauer Stadtrath errichtet eine Stiftung zur Unterstützung talentvoller und dürftiger Jüng- linge, welche die höhere Schule zu Wittenberg besuchen, damit dieselben brauchbare Kirchen- und Staatsdiener werden; diese Stiftung wird Bürger- stift genannt. Wien. K. Maximilian befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, dafür zu sorgen, dass die Minoritenbrüder von den Bürgern weder in den Gassen noch auf dem Ringe belästiget werden. Dat. Freitag nach drei König. (Sterly a. a. O. Nr. XXI.) Obrowitz. Caspar, Abt von Obrowitz und Seelau, eröffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er die ge- wünschte Gattung Wein nicht habe finden können, wäre er früher von diesem Wunsche verständigt gewesen, so hätte er leicht willfahren können. Dat. Faschingssonntag.
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76 Iglauer Stadtarchiv. +538 1574 18. Juni 539 *540 *541 *542 *543 1574 1. Juli 1574 11. Oct. 1574 14. Oct. 1574 26. Oct. 1575 1. Aug. Iglau. Vollmacht des Iglauer Stadtrathes für Mathias Hostaunský von Kosmayow, Bürger von Prag, in dem Rechtshandel mit Carl Ričanský von Ričan, wegen des Wolframser Hofes. D. Freit. nach Veit. Wien. Spruch K. Maximilians II., nach welchem Blasius Gilg wegen Schmähung des Iglauer Stadt- rathes zum öffentlichen Widerruf und zur Zahlung der Gerichtskosten verurtheilt wurde. Prag. Georg a Sudetis, Dr. Med., empfiehlt über Aufforderung des Iglauer Stadtraths den Dr. Johan- nes Villebrochius, Leibarzt des durchlauchtigsten Erzherzogs Ferdinand, welcher wegen gewisser Ursachen vom Hofe sich entfernt. Georg a Sudetis ersucht um Beschleunigung der Ernennung zum Stadtphysicus, bevor er (Dr. Johannes V.) Tyrol verlässt. Klobauk. Caspar, Abt von Obrowitz, beantwortet ein Schreiben des Iglauer Stadtrathes dahin, dass, da er nicht zu Hause sey und den Wortlaut der kaiserl. Befehle nicht im Gedächtniss habe, über die von Sr. kais. Majestät anbefohlene Rücksichtnah- me auf die Augsburgische Confession bei Verwal- tung der Pfarr-Collatur vorläufig nichts sagen könne ; er bestehe übrigens darauf, dass keine Eingriffe in seine Jurisdictionsrechte gemacht werden. Dat. Donnerstag vor St. Galli. Sebereinz. Hans Friedrich Graf von Hardegg fordert den Iglauer Stadtrath auf, dem Vereine zur Bildung der Jugend und insbesondere tüchtiger Prediger in Mähren beizutreten. (d'Elvert Gesch. v. Iglau S. 177—179.) Schweidnitz. Jacobus Horstius, Med. Dr., dankt dem Iglauer Stadtrathe für das ihm über Empfehlung seines ehrwürdigen, hochgelehrten Freundes, Dr. Joh. Heydenreich mit Schreiben ddo. 25. Juli d. J. verliehene Stadtphysicat. Diese Berufung sey ihm um so lieber, als zur Zeit eine grôsse Uneinigkeit zwischen Städten und Landschaft in Schle- sien herrsche. Zugleich bittet er um Feststellung seiner Bestallung, seiner Pflichten und Rechte, dann der Kranken-, Spitals- und Seuchenordnung. Iglau. Schuldbrief der Stadt Iglau, im Betrage von 3000 fl., zu Handen des Augustin Schmielauer. 1544 1575 17. Aug.
76 Iglauer Stadtarchiv. +538 1574 18. Juni 539 *540 *541 *542 *543 1574 1. Juli 1574 11. Oct. 1574 14. Oct. 1574 26. Oct. 1575 1. Aug. Iglau. Vollmacht des Iglauer Stadtrathes für Mathias Hostaunský von Kosmayow, Bürger von Prag, in dem Rechtshandel mit Carl Ričanský von Ričan, wegen des Wolframser Hofes. D. Freit. nach Veit. Wien. Spruch K. Maximilians II., nach welchem Blasius Gilg wegen Schmähung des Iglauer Stadt- rathes zum öffentlichen Widerruf und zur Zahlung der Gerichtskosten verurtheilt wurde. Prag. Georg a Sudetis, Dr. Med., empfiehlt über Aufforderung des Iglauer Stadtraths den Dr. Johan- nes Villebrochius, Leibarzt des durchlauchtigsten Erzherzogs Ferdinand, welcher wegen gewisser Ursachen vom Hofe sich entfernt. Georg a Sudetis ersucht um Beschleunigung der Ernennung zum Stadtphysicus, bevor er (Dr. Johannes V.) Tyrol verlässt. Klobauk. Caspar, Abt von Obrowitz, beantwortet ein Schreiben des Iglauer Stadtrathes dahin, dass, da er nicht zu Hause sey und den Wortlaut der kaiserl. Befehle nicht im Gedächtniss habe, über die von Sr. kais. Majestät anbefohlene Rücksichtnah- me auf die Augsburgische Confession bei Verwal- tung der Pfarr-Collatur vorläufig nichts sagen könne ; er bestehe übrigens darauf, dass keine Eingriffe in seine Jurisdictionsrechte gemacht werden. Dat. Donnerstag vor St. Galli. Sebereinz. Hans Friedrich Graf von Hardegg fordert den Iglauer Stadtrath auf, dem Vereine zur Bildung der Jugend und insbesondere tüchtiger Prediger in Mähren beizutreten. (d'Elvert Gesch. v. Iglau S. 177—179.) Schweidnitz. Jacobus Horstius, Med. Dr., dankt dem Iglauer Stadtrathe für das ihm über Empfehlung seines ehrwürdigen, hochgelehrten Freundes, Dr. Joh. Heydenreich mit Schreiben ddo. 25. Juli d. J. verliehene Stadtphysicat. Diese Berufung sey ihm um so lieber, als zur Zeit eine grôsse Uneinigkeit zwischen Städten und Landschaft in Schle- sien herrsche. Zugleich bittet er um Feststellung seiner Bestallung, seiner Pflichten und Rechte, dann der Kranken-, Spitals- und Seuchenordnung. Iglau. Schuldbrief der Stadt Iglau, im Betrage von 3000 fl., zu Handen des Augustin Schmielauer. 1544 1575 17. Aug.
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Iglauer Stadtarchiv. 77 545 1575 *546 *547 +548 *549 550 1576 19. März 1576 7. Mai 1577 26. Apr. 1577 9. Juli 1577 29. Aug. Prag. Kaiser Maximilian erlässt der Stadt Iglau die jährliche Auflage des Biergroschens gegen einen Abfindungsbetrag von 5000 Schock böhm. Groschen. Dat. Rt. Bartholomai. (Sterly a. a. O. Nr. XVIII.) Reichenstein. Der Stadtrath von Reichenstein bittet den Iglauer Stadtrath um Mittheilung der Privilegien der Bergstadt Reichenstein, welche in den Iglauer Stadt- und Rechtsbüchern eingetragen sind. Iglau. Joachim Pistorius, Rector der Stadtschule in Iglau, berichtet dem Stadtrathe, dass er von Johann Georg, Markgrafen von Brandenburg, dann von den Herren des Raths der churfürstl. Stadt Berlin an der Spree, durch den Herrn Andreas Musculus, Dr. der h. S., General-Superinten- denten der ganzen Mark zu Brandenburg und Professor zu Frankfurt an der Oder, zum Rector des churfürstl. Pædagogiums in Berlin ernannt wurde und dass er dieses Amt annahm, weil er dadurch seinem Vaterlande zu dienen Gelegenheit habe und jeder Mensch verpflichtet sey, dem Vaterlande nützlich zu sein, er (Pistorius) legt daher das Amt, welches er durch 5 Jahre in Iglau verwaltet hat, nieder und bittet um ein gutes Testimonium. o. O. Jaroslaw Trčka von Lipný auf Ledeč und Windig-Jenikau, erlaubt dem Müller in Fussdorf die Wehre zu bauen um den Bauschutt gegen Bezahlung von seinem Grunde zu nehmen. Dat. Freitag nach Marcus Evang. Olmütz. K. Rudolph befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, weder Religionsneuerungen einzuführen, noch Irrlehren zu dulden. Dat. Dienstag nach St. Kilian. (Sterly a. a. O. Nr. XXIII.) Wien. Kaiser Rudolph II. bestätigt der Stadt Iglau alle ihre Privilegien, Rechte und Freiheiten, ins- besondere auch das Recht des Appellanten, die Acten in Sr. Majestät eigene Hände übergeben zu können. Donnerstag nach Bartholomæi. (Sterly a. a. O. Nr. XXII.) Prag. K. Rudolph verordnet dem Iglauer Stadt- rathe, für die Emporbringung der Iglauer Bergwerke zu sorgen, dieselben mit Holz und anderem Noth- 24. Aug. *551 1577 7. Nov.
Iglauer Stadtarchiv. 77 545 1575 *546 *547 +548 *549 550 1576 19. März 1576 7. Mai 1577 26. Apr. 1577 9. Juli 1577 29. Aug. Prag. Kaiser Maximilian erlässt der Stadt Iglau die jährliche Auflage des Biergroschens gegen einen Abfindungsbetrag von 5000 Schock böhm. Groschen. Dat. Rt. Bartholomai. (Sterly a. a. O. Nr. XVIII.) Reichenstein. Der Stadtrath von Reichenstein bittet den Iglauer Stadtrath um Mittheilung der Privilegien der Bergstadt Reichenstein, welche in den Iglauer Stadt- und Rechtsbüchern eingetragen sind. Iglau. Joachim Pistorius, Rector der Stadtschule in Iglau, berichtet dem Stadtrathe, dass er von Johann Georg, Markgrafen von Brandenburg, dann von den Herren des Raths der churfürstl. Stadt Berlin an der Spree, durch den Herrn Andreas Musculus, Dr. der h. S., General-Superinten- denten der ganzen Mark zu Brandenburg und Professor zu Frankfurt an der Oder, zum Rector des churfürstl. Pædagogiums in Berlin ernannt wurde und dass er dieses Amt annahm, weil er dadurch seinem Vaterlande zu dienen Gelegenheit habe und jeder Mensch verpflichtet sey, dem Vaterlande nützlich zu sein, er (Pistorius) legt daher das Amt, welches er durch 5 Jahre in Iglau verwaltet hat, nieder und bittet um ein gutes Testimonium. o. O. Jaroslaw Trčka von Lipný auf Ledeč und Windig-Jenikau, erlaubt dem Müller in Fussdorf die Wehre zu bauen um den Bauschutt gegen Bezahlung von seinem Grunde zu nehmen. Dat. Freitag nach Marcus Evang. Olmütz. K. Rudolph befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe, weder Religionsneuerungen einzuführen, noch Irrlehren zu dulden. Dat. Dienstag nach St. Kilian. (Sterly a. a. O. Nr. XXIII.) Wien. Kaiser Rudolph II. bestätigt der Stadt Iglau alle ihre Privilegien, Rechte und Freiheiten, ins- besondere auch das Recht des Appellanten, die Acten in Sr. Majestät eigene Hände übergeben zu können. Donnerstag nach Bartholomæi. (Sterly a. a. O. Nr. XXII.) Prag. K. Rudolph verordnet dem Iglauer Stadt- rathe, für die Emporbringung der Iglauer Bergwerke zu sorgen, dieselben mit Holz und anderem Noth- 24. Aug. *551 1577 7. Nov.
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78 Iglauer Stadtarchiv. 3552/1578 20. Ján. +55311578 26. Apr. *554|1579 14. März +555/1580 6. Mai wendigen zu unterstützen und dem dahin abge- sandten Bergmeister Vorschub zu leisten. Prag. K. Rudolph befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, dem Jndividuum, welches sich für einen Bauer ausgibt und in Mähren an verschiedenen Orten predigt, so wie anderen dergleichen Personen das Predigen in Iglau nicht zu gestatten, dann jenen angeblichen Bauer anzuhalten und gefangen zu setzen. Dat. am Tage St. Fabian. Iglau. Beilegung des Strittes zwischen dem Stadt- rathe und dem Stadtschreiber Laurenz Reindler, welcher den Bürgermeister, die Räthe und Ältesten von Iglau beschuldigt hatte, dass sie bei Führung ihrer Amtsgeschäfte "untreu wśren und ohne Wissen und Willen des Kaisers und des Unterkimmerers die Gemeindegelder verschleudern. Dat. Samstag nach St. Georg. Neureusch. Urban, Probst von Neureusch, bittet den Iglauer Stadtrath, den Andreas Dreschar nach Neureusch zu entlassen. Samstag nach Gregor. Iglau. Der Iglauer Minoriteuconvent verkauft ein Stück Acker der. Stadt Iglau. Dat. Fer. VI. post Cant. 1556/1580! Prag. Wolf Hans und Andreas Edenmüller werden 6. Juli *557|1550 13. Aug. vom Kaiser Rudolph geadelt. Prag. K. Rudolph verbietet die Einführung aus- ländischer Bücher nach Böhmen und Mähren und verordnet, dass die inlàndischen Bücher einer Censur zu unterziehen seyen. Dat. Samstag nach Laurentii. (Sterly a. a. O. Nr. XXV.) *558/11581 Iglau. Arbitrium oder Bewilligung, nach welcher 25. Feb. der Stadtrath von Iglau den Papiermacher zu Altenberg, Benedikt Frey, von der Robot und der Pflicht, Gemeindeämter zu übernehmen, befreit, gegen Bezahlung einer Summe, welche von den Herren Hanns Leopoldt, Daniel Neumann und Lucas 'Schinovitz, als Verordneten, bar empfangen wurde. *5591581| Prag. K. Rudolph verordnet :dem Iglauer Stadt- 21. Oct. rathe über eine Beschwerde der Gewerken, anzu- geben, welche Ursachen ihn von der Förderung des Bergbaues abgehalten haben.
78 Iglauer Stadtarchiv. 3552/1578 20. Ján. +55311578 26. Apr. *554|1579 14. März +555/1580 6. Mai wendigen zu unterstützen und dem dahin abge- sandten Bergmeister Vorschub zu leisten. Prag. K. Rudolph befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, dem Jndividuum, welches sich für einen Bauer ausgibt und in Mähren an verschiedenen Orten predigt, so wie anderen dergleichen Personen das Predigen in Iglau nicht zu gestatten, dann jenen angeblichen Bauer anzuhalten und gefangen zu setzen. Dat. am Tage St. Fabian. Iglau. Beilegung des Strittes zwischen dem Stadt- rathe und dem Stadtschreiber Laurenz Reindler, welcher den Bürgermeister, die Räthe und Ältesten von Iglau beschuldigt hatte, dass sie bei Führung ihrer Amtsgeschäfte "untreu wśren und ohne Wissen und Willen des Kaisers und des Unterkimmerers die Gemeindegelder verschleudern. Dat. Samstag nach St. Georg. Neureusch. Urban, Probst von Neureusch, bittet den Iglauer Stadtrath, den Andreas Dreschar nach Neureusch zu entlassen. Samstag nach Gregor. Iglau. Der Iglauer Minoriteuconvent verkauft ein Stück Acker der. Stadt Iglau. Dat. Fer. VI. post Cant. 1556/1580! Prag. Wolf Hans und Andreas Edenmüller werden 6. Juli *557|1550 13. Aug. vom Kaiser Rudolph geadelt. Prag. K. Rudolph verbietet die Einführung aus- ländischer Bücher nach Böhmen und Mähren und verordnet, dass die inlàndischen Bücher einer Censur zu unterziehen seyen. Dat. Samstag nach Laurentii. (Sterly a. a. O. Nr. XXV.) *558/11581 Iglau. Arbitrium oder Bewilligung, nach welcher 25. Feb. der Stadtrath von Iglau den Papiermacher zu Altenberg, Benedikt Frey, von der Robot und der Pflicht, Gemeindeämter zu übernehmen, befreit, gegen Bezahlung einer Summe, welche von den Herren Hanns Leopoldt, Daniel Neumann und Lucas 'Schinovitz, als Verordneten, bar empfangen wurde. *5591581| Prag. K. Rudolph verordnet :dem Iglauer Stadt- 21. Oct. rathe über eine Beschwerde der Gewerken, anzu- geben, welche Ursachen ihn von der Förderung des Bergbaues abgehalten haben.
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Iglauer Stadtarchiv. 79 560 1581 12. Dec. *561 *562 +563 *564 565 1582 19. Apr. 1583 7. Juni 1584 O. D. 1584 4. Apr. 1585 19. Juli Prag. Kaiser Rudolph verordnet, dass nur im Rathhause zu Iglau zum Besten der Gemeinde und zur Erhaltung guter Ordnung, Wein geschenkt werden dürfe. Dat. Dienstag nach Maria Empfäng- niss. (Sterly a. a. O. Nr. XXIV.) Pilsen. Mathias Stradalius, Schulrector zu Pilsen, beklagt sich bitter bei Bernard Sturm, Magstr. Phil. und Notar von Iglau, über die ungünstigen (nicht näher dargestellten) Verhältnisse seinerSchule in Pilsen und theilt ihm mit, er sey von den Herren von Neuhaus, nach Neuhaus als Rector berufen worden ; er bittet den Bernard Sturm, dem Iglauer Stadt- rathe, dem er (Stradalius) alle seine Kenntnisse ver- dankt, seinen Respect zu melden und ihm seine (Sturms) Eteosticha, falls sie gedruckt sind, zu senden. o. O. Michael Spanowsky von Lyswa, Oberst- landschreiber des K. Böhmen, bestätigt den Empfang von 600 fl. vom Iglauer Stadtrath für die Eintra- gung des Gutes Schritens in die Landtafel. Dien- stag nach hl. Erasm. o. O. Sittenzeugniss des Triescher Stadtrathes für die Ansassen des Dorfes Bukowa. Schönberg. Andreas Fabricius, Schullehrer in Schönberg, widmet dem Iglauer Stadtrathe sein Werk über das Leiden und den Tod Christi, zum Danke für genossene Unterstützung. Prag. Johann Hynek, Abgeordneter der Stadt Iglau zum k. Hoflager in Prag, berichtet dem Stadtrathe, dass er noch auf die Erledigung der (nichtbezeichneten) städtischen Angelegenheiten, worüber er nach Abgang des Mathias Hadmer öfters mit dem Ob. Kanzler sprach, warten müsse, dass er von dem, was dem heimgehenden Dr. Hederyk (Heidenreich) geschah, mit Leidwesen vernommen habe, endlich dass er die Antwort des Johann Schmucker auf den Erlass Sr. kais. Majestät bal- digst überreichen wird. Nur ungern sehe er, dass sein Aufenthalt sich hier verlängere, weil daraus manche Klatscherei unter den Frauen zu Haus in Iglau entstanden sei. Dat. Freitag nach Margar. Prag. K. Rudolph verordnet über eine Beschwerde der Gewerken dem Iglauer Stadtrathe, dafür zu sorgen, dass die Bergleute nicht molestirt werden *566 1586 28. Juni
Iglauer Stadtarchiv. 79 560 1581 12. Dec. *561 *562 +563 *564 565 1582 19. Apr. 1583 7. Juni 1584 O. D. 1584 4. Apr. 1585 19. Juli Prag. Kaiser Rudolph verordnet, dass nur im Rathhause zu Iglau zum Besten der Gemeinde und zur Erhaltung guter Ordnung, Wein geschenkt werden dürfe. Dat. Dienstag nach Maria Empfäng- niss. (Sterly a. a. O. Nr. XXIV.) Pilsen. Mathias Stradalius, Schulrector zu Pilsen, beklagt sich bitter bei Bernard Sturm, Magstr. Phil. und Notar von Iglau, über die ungünstigen (nicht näher dargestellten) Verhältnisse seinerSchule in Pilsen und theilt ihm mit, er sey von den Herren von Neuhaus, nach Neuhaus als Rector berufen worden ; er bittet den Bernard Sturm, dem Iglauer Stadt- rathe, dem er (Stradalius) alle seine Kenntnisse ver- dankt, seinen Respect zu melden und ihm seine (Sturms) Eteosticha, falls sie gedruckt sind, zu senden. o. O. Michael Spanowsky von Lyswa, Oberst- landschreiber des K. Böhmen, bestätigt den Empfang von 600 fl. vom Iglauer Stadtrath für die Eintra- gung des Gutes Schritens in die Landtafel. Dien- stag nach hl. Erasm. o. O. Sittenzeugniss des Triescher Stadtrathes für die Ansassen des Dorfes Bukowa. Schönberg. Andreas Fabricius, Schullehrer in Schönberg, widmet dem Iglauer Stadtrathe sein Werk über das Leiden und den Tod Christi, zum Danke für genossene Unterstützung. Prag. Johann Hynek, Abgeordneter der Stadt Iglau zum k. Hoflager in Prag, berichtet dem Stadtrathe, dass er noch auf die Erledigung der (nichtbezeichneten) städtischen Angelegenheiten, worüber er nach Abgang des Mathias Hadmer öfters mit dem Ob. Kanzler sprach, warten müsse, dass er von dem, was dem heimgehenden Dr. Hederyk (Heidenreich) geschah, mit Leidwesen vernommen habe, endlich dass er die Antwort des Johann Schmucker auf den Erlass Sr. kais. Majestät bal- digst überreichen wird. Nur ungern sehe er, dass sein Aufenthalt sich hier verlängere, weil daraus manche Klatscherei unter den Frauen zu Haus in Iglau entstanden sei. Dat. Freitag nach Margar. Prag. K. Rudolph verordnet über eine Beschwerde der Gewerken dem Iglauer Stadtrathe, dafür zu sorgen, dass die Bergleute nicht molestirt werden *566 1586 28. Juni
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80 Iglauer Stadtarchiv. 567|1586 31. Juli *568|1586 26. Aug. *569 1586 3. Spt. 571/1586 3. Spt. *572 1587 9. Jin. #573 1587 2. Nov. #574 1587 19. Nov. *575 1589 22. Apr. und ihm Mittel zur Emporbringung des Bergbaues vorzuschlagen. Prag. K. Rudolph erlässt über Antrag des Iglauer Stadtrathes ein Patent für das Iglauer Bergwerk, wie es mit dem Stadt- und Bergwerksregiment ge- halten werden soll. (Peithner a. a. O. S. 398—400.). Kamenz. Anton, Abt zu Kamenz, eróffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er, ungeachtet der Defecte der Vollmacht, dennoch in Rücksicht auf die Jntercession des Stadtrathes, dem Iglauer Bürger Georg Bráuer die Erfolgung (der Erbschaft?) ge- stattet habe. Iglau. Die Iglauer Gewerken unterbreiten dem Kaiser eine Vorstellung gegen das erlassene Patent. Iglau. Conrad Pehr, lglauer Bergmeister, bringt eine Vorstellung bei der k. bóhm. Kammer gegen das kais. Patent ein. Prag. Kaiser Rudolph beauftragt den Iglauer Stadt- rath mit den Gewerkeu, welchen die Stadt das Aufnehmen verdankt, einträchtig zu halten und den- selben die freie Weineinfuhr zu gestatten. (Sterly a. a. O. Nr. XXVI.) Prag. Gregorius Seiferdt von Iglau widmet dem Iglauer Stadtrathe aus Dankbarkeit eine von ihm componirte Elegie über die freudenreiche Geburt Christi. Prag. Kaiser Rudolph befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe zu veranlassen, dass Lorenz Lynhyttl, Bürger von Iglau, den von ihm gefangenen Poeta laurea- tus, Meister Michael Abelus, Rector der evan- gelischen Schule in Iglau, welcher mit der Tochter des Lynhyttl einen Process vor dem geistlichen Gericht hatte, und ab instantia absolvirt wurde, in continenti freilasse. Dat. Montag nach Allerh. Prag. Thomas Mitis dankt dem Iglauer Stadtrathe für die 6 goldenen Münzen, welche ihm als Honorar für das gewidmete kirchlich-poetische Werk über- sandt wurden. Prag. K. Rudolph ernennt den Johann Lohelius aus dem Prämonstratenser-Stifte Strahof zum Abt von Seelau. Dat. Samstag nach Miser. (Sterly a. a. O. Nr. XXVII.)
80 Iglauer Stadtarchiv. 567|1586 31. Juli *568|1586 26. Aug. *569 1586 3. Spt. 571/1586 3. Spt. *572 1587 9. Jin. #573 1587 2. Nov. #574 1587 19. Nov. *575 1589 22. Apr. und ihm Mittel zur Emporbringung des Bergbaues vorzuschlagen. Prag. K. Rudolph erlässt über Antrag des Iglauer Stadtrathes ein Patent für das Iglauer Bergwerk, wie es mit dem Stadt- und Bergwerksregiment ge- halten werden soll. (Peithner a. a. O. S. 398—400.). Kamenz. Anton, Abt zu Kamenz, eróffnet dem Iglauer Stadtrathe, dass er, ungeachtet der Defecte der Vollmacht, dennoch in Rücksicht auf die Jntercession des Stadtrathes, dem Iglauer Bürger Georg Bráuer die Erfolgung (der Erbschaft?) ge- stattet habe. Iglau. Die Iglauer Gewerken unterbreiten dem Kaiser eine Vorstellung gegen das erlassene Patent. Iglau. Conrad Pehr, lglauer Bergmeister, bringt eine Vorstellung bei der k. bóhm. Kammer gegen das kais. Patent ein. Prag. Kaiser Rudolph beauftragt den Iglauer Stadt- rath mit den Gewerkeu, welchen die Stadt das Aufnehmen verdankt, einträchtig zu halten und den- selben die freie Weineinfuhr zu gestatten. (Sterly a. a. O. Nr. XXVI.) Prag. Gregorius Seiferdt von Iglau widmet dem Iglauer Stadtrathe aus Dankbarkeit eine von ihm componirte Elegie über die freudenreiche Geburt Christi. Prag. Kaiser Rudolph befiehlt dem Iglauer Stadt- rathe zu veranlassen, dass Lorenz Lynhyttl, Bürger von Iglau, den von ihm gefangenen Poeta laurea- tus, Meister Michael Abelus, Rector der evan- gelischen Schule in Iglau, welcher mit der Tochter des Lynhyttl einen Process vor dem geistlichen Gericht hatte, und ab instantia absolvirt wurde, in continenti freilasse. Dat. Montag nach Allerh. Prag. Thomas Mitis dankt dem Iglauer Stadtrathe für die 6 goldenen Münzen, welche ihm als Honorar für das gewidmete kirchlich-poetische Werk über- sandt wurden. Prag. K. Rudolph ernennt den Johann Lohelius aus dem Prämonstratenser-Stifte Strahof zum Abt von Seelau. Dat. Samstag nach Miser. (Sterly a. a. O. Nr. XXVII.)
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Iglauer Stadtarchiv. 81 *576 1590 30. *577 *578 *579 *580 *581 *582 1583 1591 O. D. 1592 2. März 1592 20. Juni 1593 3. Juli 1593 18. Juli 1595 18. Aug. 1596 22. Feb. Prag. Zeugenaussage des Daniel Prunhoff in Sachen des Schuldprocesses zwischen Thomas Wolf von Zwingendorf, Sr. k. M. Rath und Jakob Bergl von Iglau, aufgenommen von Peter, Prior des Klosters z. h. Jungfrau an der Brücke in Prag und von den Räthen daselbst. Dat. Montag nach Martha. o. O. Rebecca Marcharterin, Witwe eines Stadtpre- digers, bittet den Iglauer Stadtrath um eine Un- terstützung gleich derjenigen, welche der Witwe des hochgelehrten Predigers Stolzhagius verab- reicht worden ist, (d. i. 100 Schock im Jahr, freie Wohnung, Holz und Korn). Frankfurt. Joachimus Pistorius, S. Th. Doct. und p. p. schreibt an Johann Hynko, Astyograph in Iglau, in Betreff der vom Stadtrathe gewünschten Besetzung der Schullehrerstelle. Prag. K. Rudolph bestätiget die in Iglau errich- tete Tuchhandlungscompagnie. Dat. Samstag nach St. Veit. (Sterly a. a. O. Nr. XXVIII.) Strahow. Johann, Abt von Strahow und Seelau, verwahrt sich in einem Schreiben an den Iglauer Stadtrath gegen die Beschuldigung, als habe er durch den Weinverkauf die Allh. Privilegien der Stadt kränken wollen. Prag. Franciscus Salé, kaiserl. Musicus, verehrt dem Igl. Stadtrathe ein in Druck gelegtes Exemplar seines Werkes „librum primum sacrarum cantionum quinque et sex vocum.“ Salé hofft um so mehr auf eine freundliche Aufnahme, als es bekannt ist, dass der Stadtrath ein Liebhaber freier Künste und ins- besondere der Musik sei. Prag. K. Rudolf verordnet dem Iglauer Stadtrathe, das Bergwerk im Sparrwalde, welches viel Silber liefert, und dem zum besseren Betrieb nur das Geld zur Erhaltung der Wasserkunst fehlt, gehörig zu unterstützen. Iglau. Vergleich zwischen Bernh. Srna und den Unterthanen der Frau Katharina Waldstein, geschlos- sen durch den Iglauer Stadtrath, behufs Erzielung eines bessern Einvernehmens. Dat. Donnerstag vor Mathias. Selowitz. Friedrich der altere von Žierotin, Lan- deshauptmann von Mähren, befiehlt dem Igl: Stadt- rathe, einen Commissär zu ernennen, welcher im Juli *584 1596 23. Mai
Iglauer Stadtarchiv. 81 *576 1590 30. *577 *578 *579 *580 *581 *582 1583 1591 O. D. 1592 2. März 1592 20. Juni 1593 3. Juli 1593 18. Juli 1595 18. Aug. 1596 22. Feb. Prag. Zeugenaussage des Daniel Prunhoff in Sachen des Schuldprocesses zwischen Thomas Wolf von Zwingendorf, Sr. k. M. Rath und Jakob Bergl von Iglau, aufgenommen von Peter, Prior des Klosters z. h. Jungfrau an der Brücke in Prag und von den Räthen daselbst. Dat. Montag nach Martha. o. O. Rebecca Marcharterin, Witwe eines Stadtpre- digers, bittet den Iglauer Stadtrath um eine Un- terstützung gleich derjenigen, welche der Witwe des hochgelehrten Predigers Stolzhagius verab- reicht worden ist, (d. i. 100 Schock im Jahr, freie Wohnung, Holz und Korn). Frankfurt. Joachimus Pistorius, S. Th. Doct. und p. p. schreibt an Johann Hynko, Astyograph in Iglau, in Betreff der vom Stadtrathe gewünschten Besetzung der Schullehrerstelle. Prag. K. Rudolph bestätiget die in Iglau errich- tete Tuchhandlungscompagnie. Dat. Samstag nach St. Veit. (Sterly a. a. O. Nr. XXVIII.) Strahow. Johann, Abt von Strahow und Seelau, verwahrt sich in einem Schreiben an den Iglauer Stadtrath gegen die Beschuldigung, als habe er durch den Weinverkauf die Allh. Privilegien der Stadt kränken wollen. Prag. Franciscus Salé, kaiserl. Musicus, verehrt dem Igl. Stadtrathe ein in Druck gelegtes Exemplar seines Werkes „librum primum sacrarum cantionum quinque et sex vocum.“ Salé hofft um so mehr auf eine freundliche Aufnahme, als es bekannt ist, dass der Stadtrath ein Liebhaber freier Künste und ins- besondere der Musik sei. Prag. K. Rudolf verordnet dem Iglauer Stadtrathe, das Bergwerk im Sparrwalde, welches viel Silber liefert, und dem zum besseren Betrieb nur das Geld zur Erhaltung der Wasserkunst fehlt, gehörig zu unterstützen. Iglau. Vergleich zwischen Bernh. Srna und den Unterthanen der Frau Katharina Waldstein, geschlos- sen durch den Iglauer Stadtrath, behufs Erzielung eines bessern Einvernehmens. Dat. Donnerstag vor Mathias. Selowitz. Friedrich der altere von Žierotin, Lan- deshauptmann von Mähren, befiehlt dem Igl: Stadt- rathe, einen Commissär zu ernennen, welcher im Juli *584 1596 23. Mai
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82 Iglauer Stadtarchiv. *585 *586 1587 *588 *589 1590 1596 31. Mai 1596 30. Juni 1598 26. Feb. 1598 17. Oct. 1598 30. Nov. 1599 16. März Verein mit dem Herrn Peter Chraustensky, Alšo Stranecky und Johann Chraustensky die unter Wen- zel von Lobkowic nach Ungarn gegen die Türken ziehenden kaiserl. Truppen durch Mähren beglei- ten soll. Selowitz. Friedrich der ältere von Zierotin, Lan- deshauptmann von Mähren, befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, sich zur zweitägigen Verpflegung von 1200 Mann Cavallerie, welche in Iglau gemustert werden würden, bereit zu halten. Diese 1200 Mann werden von Sr. kais. Maj. Sr. fürstl. Gnaden dem Herrn Administrator des Churfürstenthums Sach- sen zur Bekämpfung des Feindes, welcher über Aufforderung der Stände des obersächsischen Krei- ses ins Land einfiel, gesendet. o. O. Wilhelm und Christoph Jaroslaw Trčka von Lipný verkaufen der Stadt Iglau den Markt Stecken, den Markt Giesshübel, dann die Dörfer Petrowitz, Lukau, Raunek, Jirschings, Jesau, Hoefen, Neuhof, Smrčna, Simonsdorf und Schlippenhof um 15000 Schock Gr., die gleich bar ausgezahlt wurden. Dat. Sonntag nach hl. Johann dem Täufer. Neureusch. Sebastian Chotěborsky, Neureuscher Probst, entlässt auf Bitten des Igl. Stadtrathes sei- nen Unterthan Jakob Calpiček aus Hladow. Dat. Montag nach dem Fastensonntag. Chocen. Herdwik Sedlic von Schönfeld, Unterkäm- merer von Böhmen, fordert den Iglauer Stadtrath auf, eine verlässliche Person zu ernennen, welche im vertraulichen Wege zu erforschen hätte, was für Giebigkeiten dem Kloster Seelau noch im Mark- grafthum Mähren nebst den Stadt Iglauer Zehenten zukommen. Dat. Samstag nach Galli. Neureusch. Sebastian, Propst von Neureusch, er- sucht den Igl. Stadtrath, den Müller Josef von der Jaksowskyschen Mühle, der auf Klostergrund einen Wilddiebstahl beging, nach der Landesordnung zu bestrafen. Dat. an St. Andreas. Altdorf. Altdorfer Akademie (Nürnberg) gibt dem Mr. Günther von Iglau das Zeugniss, dass jener junge Cavalier, der nebst andern seiner Aufsicht anvertraut war, in Nürnberg auf dem Platz ganz frisch und gesund war, als er plötzlich todt niederfiel.
82 Iglauer Stadtarchiv. *585 *586 1587 *588 *589 1590 1596 31. Mai 1596 30. Juni 1598 26. Feb. 1598 17. Oct. 1598 30. Nov. 1599 16. März Verein mit dem Herrn Peter Chraustensky, Alšo Stranecky und Johann Chraustensky die unter Wen- zel von Lobkowic nach Ungarn gegen die Türken ziehenden kaiserl. Truppen durch Mähren beglei- ten soll. Selowitz. Friedrich der ältere von Zierotin, Lan- deshauptmann von Mähren, befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, sich zur zweitägigen Verpflegung von 1200 Mann Cavallerie, welche in Iglau gemustert werden würden, bereit zu halten. Diese 1200 Mann werden von Sr. kais. Maj. Sr. fürstl. Gnaden dem Herrn Administrator des Churfürstenthums Sach- sen zur Bekämpfung des Feindes, welcher über Aufforderung der Stände des obersächsischen Krei- ses ins Land einfiel, gesendet. o. O. Wilhelm und Christoph Jaroslaw Trčka von Lipný verkaufen der Stadt Iglau den Markt Stecken, den Markt Giesshübel, dann die Dörfer Petrowitz, Lukau, Raunek, Jirschings, Jesau, Hoefen, Neuhof, Smrčna, Simonsdorf und Schlippenhof um 15000 Schock Gr., die gleich bar ausgezahlt wurden. Dat. Sonntag nach hl. Johann dem Täufer. Neureusch. Sebastian Chotěborsky, Neureuscher Probst, entlässt auf Bitten des Igl. Stadtrathes sei- nen Unterthan Jakob Calpiček aus Hladow. Dat. Montag nach dem Fastensonntag. Chocen. Herdwik Sedlic von Schönfeld, Unterkäm- merer von Böhmen, fordert den Iglauer Stadtrath auf, eine verlässliche Person zu ernennen, welche im vertraulichen Wege zu erforschen hätte, was für Giebigkeiten dem Kloster Seelau noch im Mark- grafthum Mähren nebst den Stadt Iglauer Zehenten zukommen. Dat. Samstag nach Galli. Neureusch. Sebastian, Propst von Neureusch, er- sucht den Igl. Stadtrath, den Müller Josef von der Jaksowskyschen Mühle, der auf Klostergrund einen Wilddiebstahl beging, nach der Landesordnung zu bestrafen. Dat. an St. Andreas. Altdorf. Altdorfer Akademie (Nürnberg) gibt dem Mr. Günther von Iglau das Zeugniss, dass jener junge Cavalier, der nebst andern seiner Aufsicht anvertraut war, in Nürnberg auf dem Platz ganz frisch und gesund war, als er plötzlich todt niederfiel.
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Iglauer Stadtarchiv. 83 *591 1599 29. Juni 592 *593 *594 595 *596 1599 3. Dec. 16?? O. D. 1600 3. Nov. 1601 29. Spt. 1603 18. Spt. Olmütz. Joachim Haugwitz von Biskupic, Landes- hauptmann von Mähren, übersendet dem Iglauer Stadtrathe Briefe an die Herren Otto-Stranecky und Jakob von Radeschin, worin denselben befohlen wird, das Reitervolk nach vorgenommener Mu- sterung durch das Markgrafthum sogleich an die österreichische Gränze zn begleiten. Prag. Jaroslaus Trčka von Lipa verkauft der Stadt Iglau das Dorf Hladow (Steindorf) und den Hof Hubenow (Schwammenhof) um 600 Schock b. Gr. Dat. Freitag am hl. Nicolaus. o. O. Bericht der Stadt Iglauer Abgeordneten am kais. Hoflager, Daniel Khrum, Lukas Rokhnzahn. Johann Kentlin, Paul Schönowitz und Mathias Kappl. über die am 20. October stattgehabte Audienz beim Obersten Kanzler, in Betreff der Differenz der Stadt Iglau mit dem Abte von Strahow und Seelau, wobei der Oberste Kanzler im Namen des Kaisers bemerkte, S. k. Majestät wolle es auf der gefällten und von seinem Commissarius Card. v. Dietrichstein exequirten Entscheidung bewenden las- sen ; über die Bitte der Abgeordneten, wegen Freilas- sung des Exercitus Religionis in der Vorstadt (nachdem die Stadtkirche zu St. Jakob, dem höch- sten Befehle gemäss dem Herrn Abte übergeben worden war), erhielten sie von dem Obersten Kanzler nichts weiteres, als eine ausweichende Antwort. Iglau. Gideon Hedericus, Sohn des Dr. Hederici, hat den Eckhof sammt Zubehör dem Herrn Con- ventualen und Seelauer Procurator Dominik Manus um 2000 Schock à 70 kr. verkauft. Prag. Schuldbrief Kaiser Rudolph II. zu Handen der Stadt Iglau über ein Darlehen von 4500 Thalern à 70 kr. Prag. Kaiser Rudolph verordnet dem Igl. Stadt- rathe, sich über die Beschwerden des Strahover und Seelauer Abtes Lohelius zu rechtfertigen. Dat. Donnerstag nach Ludmilla. Prag. K. Rudolph verlangt von der Stadt Iglau nebst den erhaltenen 2000 fl. auch noch einen Vorschuss von 3000 fl. zur Abfertigung der meuterischen Kriegsknechte Preuners, die in Deutsch-Brod liegen. *597 1604 4. Aug.
Iglauer Stadtarchiv. 83 *591 1599 29. Juni 592 *593 *594 595 *596 1599 3. Dec. 16?? O. D. 1600 3. Nov. 1601 29. Spt. 1603 18. Spt. Olmütz. Joachim Haugwitz von Biskupic, Landes- hauptmann von Mähren, übersendet dem Iglauer Stadtrathe Briefe an die Herren Otto-Stranecky und Jakob von Radeschin, worin denselben befohlen wird, das Reitervolk nach vorgenommener Mu- sterung durch das Markgrafthum sogleich an die österreichische Gränze zn begleiten. Prag. Jaroslaus Trčka von Lipa verkauft der Stadt Iglau das Dorf Hladow (Steindorf) und den Hof Hubenow (Schwammenhof) um 600 Schock b. Gr. Dat. Freitag am hl. Nicolaus. o. O. Bericht der Stadt Iglauer Abgeordneten am kais. Hoflager, Daniel Khrum, Lukas Rokhnzahn. Johann Kentlin, Paul Schönowitz und Mathias Kappl. über die am 20. October stattgehabte Audienz beim Obersten Kanzler, in Betreff der Differenz der Stadt Iglau mit dem Abte von Strahow und Seelau, wobei der Oberste Kanzler im Namen des Kaisers bemerkte, S. k. Majestät wolle es auf der gefällten und von seinem Commissarius Card. v. Dietrichstein exequirten Entscheidung bewenden las- sen ; über die Bitte der Abgeordneten, wegen Freilas- sung des Exercitus Religionis in der Vorstadt (nachdem die Stadtkirche zu St. Jakob, dem höch- sten Befehle gemäss dem Herrn Abte übergeben worden war), erhielten sie von dem Obersten Kanzler nichts weiteres, als eine ausweichende Antwort. Iglau. Gideon Hedericus, Sohn des Dr. Hederici, hat den Eckhof sammt Zubehör dem Herrn Con- ventualen und Seelauer Procurator Dominik Manus um 2000 Schock à 70 kr. verkauft. Prag. Schuldbrief Kaiser Rudolph II. zu Handen der Stadt Iglau über ein Darlehen von 4500 Thalern à 70 kr. Prag. Kaiser Rudolph verordnet dem Igl. Stadt- rathe, sich über die Beschwerden des Strahover und Seelauer Abtes Lohelius zu rechtfertigen. Dat. Donnerstag nach Ludmilla. Prag. K. Rudolph verlangt von der Stadt Iglau nebst den erhaltenen 2000 fl. auch noch einen Vorschuss von 3000 fl. zur Abfertigung der meuterischen Kriegsknechte Preuners, die in Deutsch-Brod liegen. *597 1604 4. Aug.
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84 Iglauer Stadtarchiv. *598 *599 *600 *601 *602 *603 *604 *605 *606 *607 1604 26. Aug. 1604 4. Spt. 1608 9. Mai 1608 9. Mai 1608 12. Mai 1608 28. Mai 1609 8. Jän. 1611 21. Mai 1614 12. Nov. 1615 25. Apr. Prag. K. Rudolph verlangt nochmals 6000 Thaler von der Stadt Iglau für denselben Zweck. Prag. K. Rudolph setzt den Stadtrath von Iglau in Kenntniss, dass er die Abfertigung der Prenner- schen Kriegsknechte in Deutschbrod dem Rudolph Trčka übertragen habe, der Stadtrath habe im Nothfalle dem letzeren behilflich zu seyn. Deutschbrod. Erzherzog Mathias fordert die Iglauer auf, ihn bei der Fortschaffung seiner Ar- tillerie behilflich zu seyn. Habern. Erzherzog Mathias verordnet dem Iglauer Stadtrathe 3000 Thaler zur Bezahlung des ungari- schen Kriegsvolkes sogleich zu erlegen. (Sterly a. a. O. Nr. XXXI.) Časlau. Derselbe befiehlt dem Igl. Stadtrathe, ihm 3—4 Centner Pulver unverweilt zu überlassen. Böhmisch-Brod. Erzherzog Mathias fordert die Stadt Iglau auf, ihm noch 3000 Thaler darzuleihen. Wien. K. Mathias befiehlt dem Smil Osowsky, die Huldigung der Städte Znaim und Iglau entgegen- zunehmen. (Sterly a. a. O. Nr. XXIX.) Prag. K. Mathias befreit, die unter der Gerichtsbar- keit der St. Iglau stehende Mühle des Bartholomäus Schmilauer von allen Giebigkeiten und Roboten. Dat. Samstag vor Pfingsten. Prag. Wenzel Wilhelm von Raupowa, Sr. k. M. Rath und Kämmerer, Heinrich Libsteinsky von Kolowrat, Sr. k. M. Rath und Hauptmann der Neustadt Prag, Prokop Dworecky von Olbramowic, Sr. k. M. Rath, Adam Čegka von Olbramowic, Johann Duchoslaw Rodowsky von Děwjn und Rimsky von Rosmačow, Bürger von Prag, als oberste Steuer-Einnehmer quittiren der Stadt Iglau 332 Schock und 56 Groschen als Steuertangente der Stadt Iglauer Unterthanen im K. Böhmen. Wien. K. Mathias befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, die dem Bergmeister Leonhard Nadler zur Hälfte auf den königl. Silberzehent wochentlich mit 1 Thaler angemessene Besoldung zuverlässig zu ver- abfolgen.
84 Iglauer Stadtarchiv. *598 *599 *600 *601 *602 *603 *604 *605 *606 *607 1604 26. Aug. 1604 4. Spt. 1608 9. Mai 1608 9. Mai 1608 12. Mai 1608 28. Mai 1609 8. Jän. 1611 21. Mai 1614 12. Nov. 1615 25. Apr. Prag. K. Rudolph verlangt nochmals 6000 Thaler von der Stadt Iglau für denselben Zweck. Prag. K. Rudolph setzt den Stadtrath von Iglau in Kenntniss, dass er die Abfertigung der Prenner- schen Kriegsknechte in Deutschbrod dem Rudolph Trčka übertragen habe, der Stadtrath habe im Nothfalle dem letzeren behilflich zu seyn. Deutschbrod. Erzherzog Mathias fordert die Iglauer auf, ihn bei der Fortschaffung seiner Ar- tillerie behilflich zu seyn. Habern. Erzherzog Mathias verordnet dem Iglauer Stadtrathe 3000 Thaler zur Bezahlung des ungari- schen Kriegsvolkes sogleich zu erlegen. (Sterly a. a. O. Nr. XXXI.) Časlau. Derselbe befiehlt dem Igl. Stadtrathe, ihm 3—4 Centner Pulver unverweilt zu überlassen. Böhmisch-Brod. Erzherzog Mathias fordert die Stadt Iglau auf, ihm noch 3000 Thaler darzuleihen. Wien. K. Mathias befiehlt dem Smil Osowsky, die Huldigung der Städte Znaim und Iglau entgegen- zunehmen. (Sterly a. a. O. Nr. XXIX.) Prag. K. Mathias befreit, die unter der Gerichtsbar- keit der St. Iglau stehende Mühle des Bartholomäus Schmilauer von allen Giebigkeiten und Roboten. Dat. Samstag vor Pfingsten. Prag. Wenzel Wilhelm von Raupowa, Sr. k. M. Rath und Kämmerer, Heinrich Libsteinsky von Kolowrat, Sr. k. M. Rath und Hauptmann der Neustadt Prag, Prokop Dworecky von Olbramowic, Sr. k. M. Rath, Adam Čegka von Olbramowic, Johann Duchoslaw Rodowsky von Děwjn und Rimsky von Rosmačow, Bürger von Prag, als oberste Steuer-Einnehmer quittiren der Stadt Iglau 332 Schock und 56 Groschen als Steuertangente der Stadt Iglauer Unterthanen im K. Böhmen. Wien. K. Mathias befiehlt dem Iglauer Stadtrathe, die dem Bergmeister Leonhard Nadler zur Hälfte auf den königl. Silberzehent wochentlich mit 1 Thaler angemessene Besoldung zuverlässig zu ver- abfolgen.
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Iglauer Stadtarchiv. 85 *608 *610 611 *612 *613 *614 *615 *616 1615 3. Juli 1615 4. Juli 1615 22. Dec. 1619 26. Feb. 1620 11. Juni 1620 1. Juli 1620 2. Spt. 1620 6. Dec. 1621 31. Jän. Iglau. Der Igl. Stadtrath bestätigt die neue Schul- ordnung der Meistersänger (A. Ritter v. Wolfskron. a. a. O. Beilage I.; Sterly a. a. O. Nr. XXX.) Prag. K. Mathias bestätiget die den Iglauern ver- liehenen Privilegien König Wenzels v. J. 1247, Kaiser Carls v. J. 1359, Markg. Jodoks v. J. 1392, K. Sigmunds v. J. 1436, K. Ferdinands v. J. 1543, K. Rudolphs v. J. 1577, 1581, dann alle ihre sonstigen Rechte und Freiheiten, endlich das Recht zur Abnahme eines Abfahrtgeldes. Dat. an Prokopi. Prag. K. Mathias beauftragt den Iglauer Stadtrath, dem Bergmeister am Ranzergebirge, Bernhard Stad- ler, welcher einen Theil seiner Besoldung aus den königlichen Bergwerkeinkünften bezieht, den andern Theil dieser Besoldung flüssig zu machen. (Sterly a. a. O. Nr. XXXII.) Iglau. Die der Stadt Iglau gehörigen böhmischen Dörfer werden vom Igl. Stadtrathe vom Hein- fallsrechte befreit. Prag. K. Friedrich verordnet, dass alle Soldaten ohne Rangunterschied, die in Städten und Dörfern ohne Pass vom Landesgeneral herumvagiren, zu verhaften sind. Dat. Donnerstag nach Pfingsten. (Sterly a. a. O. Nr. XXXIII.) Brünn. Der Landeshauptmann Ladislaus Velen von Zierotin beantwortet die Beschwerde der Iglauer über die starke Bequartierungslast dahin, dass die Truppendurchzüge auf des Königs Befehl geschehen. Prag. K. Friedrich gestattet dem Igl. Stadtrathe, die Rathserneuerung nach der alten Ordnung vorzuneh- men, da hiezu kein Landesunterkämmerer bestellt ist. (Dat. Mittwoch nach Egydi. Sterly Nr. XXXIV.) Teltsch. Don Balthasar Maradas, Oberst der spa- nischen Reiterei, fordert die Stadt Iglau auf, sich ihrem rechtmässigen Landesfürsten: dem Kaiser gut- willig zu unterwerfen. o. O. Vollmacht des Caspar Questenberg, Abt zu Strahow u. Seelau, für den Conventualen P. Erhardt Lois, um mit der Stadt Iglau wegen Wiederer- werbung der von dieser während des Aufstandes, jenen Klöstern entzogenen Güter, Gelder u. a. Fahr- nisse, Wein, Bier, Getreide, Vieh &c. zu unterhan- *609
Iglauer Stadtarchiv. 85 *608 *610 611 *612 *613 *614 *615 *616 1615 3. Juli 1615 4. Juli 1615 22. Dec. 1619 26. Feb. 1620 11. Juni 1620 1. Juli 1620 2. Spt. 1620 6. Dec. 1621 31. Jän. Iglau. Der Igl. Stadtrath bestätigt die neue Schul- ordnung der Meistersänger (A. Ritter v. Wolfskron. a. a. O. Beilage I.; Sterly a. a. O. Nr. XXX.) Prag. K. Mathias bestätiget die den Iglauern ver- liehenen Privilegien König Wenzels v. J. 1247, Kaiser Carls v. J. 1359, Markg. Jodoks v. J. 1392, K. Sigmunds v. J. 1436, K. Ferdinands v. J. 1543, K. Rudolphs v. J. 1577, 1581, dann alle ihre sonstigen Rechte und Freiheiten, endlich das Recht zur Abnahme eines Abfahrtgeldes. Dat. an Prokopi. Prag. K. Mathias beauftragt den Iglauer Stadtrath, dem Bergmeister am Ranzergebirge, Bernhard Stad- ler, welcher einen Theil seiner Besoldung aus den königlichen Bergwerkeinkünften bezieht, den andern Theil dieser Besoldung flüssig zu machen. (Sterly a. a. O. Nr. XXXII.) Iglau. Die der Stadt Iglau gehörigen böhmischen Dörfer werden vom Igl. Stadtrathe vom Hein- fallsrechte befreit. Prag. K. Friedrich verordnet, dass alle Soldaten ohne Rangunterschied, die in Städten und Dörfern ohne Pass vom Landesgeneral herumvagiren, zu verhaften sind. Dat. Donnerstag nach Pfingsten. (Sterly a. a. O. Nr. XXXIII.) Brünn. Der Landeshauptmann Ladislaus Velen von Zierotin beantwortet die Beschwerde der Iglauer über die starke Bequartierungslast dahin, dass die Truppendurchzüge auf des Königs Befehl geschehen. Prag. K. Friedrich gestattet dem Igl. Stadtrathe, die Rathserneuerung nach der alten Ordnung vorzuneh- men, da hiezu kein Landesunterkämmerer bestellt ist. (Dat. Mittwoch nach Egydi. Sterly Nr. XXXIV.) Teltsch. Don Balthasar Maradas, Oberst der spa- nischen Reiterei, fordert die Stadt Iglau auf, sich ihrem rechtmässigen Landesfürsten: dem Kaiser gut- willig zu unterwerfen. o. O. Vollmacht des Caspar Questenberg, Abt zu Strahow u. Seelau, für den Conventualen P. Erhardt Lois, um mit der Stadt Iglau wegen Wiederer- werbung der von dieser während des Aufstandes, jenen Klöstern entzogenen Güter, Gelder u. a. Fahr- nisse, Wein, Bier, Getreide, Vieh &c. zu unterhan- *609
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86 Iglauer Stadtarchiv. *617 1621 26. Aug. deln und abzuschliessen. Sollte bis zum 3. Februar d. J. kein Vergleich zu Stande kommen, dann werde er (Abt) sein Recht wo anders zu finden wissen. O. o. K. Ferdinand befiehlt, dass die Stadt Iglau in Ansehung des gegebenen bedeutenden Darlehens, und des durch das Kriegsvolk erlittenen Schadens, von der bisher von ihr monatlich begehrten Summe Geldes befreit und enthoben seyn soll, dass sie hinfür weder zu derselben noch zu anderen Zahlun- gen, wie sie immer Namen haben mögen, ausser auf des Kaisers und des C. Dietrichsteins Befehl, verhalten werden dürfe.
86 Iglauer Stadtarchiv. *617 1621 26. Aug. deln und abzuschliessen. Sollte bis zum 3. Februar d. J. kein Vergleich zu Stande kommen, dann werde er (Abt) sein Recht wo anders zu finden wissen. O. o. K. Ferdinand befiehlt, dass die Stadt Iglau in Ansehung des gegebenen bedeutenden Darlehens, und des durch das Kriegsvolk erlittenen Schadens, von der bisher von ihr monatlich begehrten Summe Geldes befreit und enthoben seyn soll, dass sie hinfür weder zu derselben noch zu anderen Zahlun- gen, wie sie immer Namen haben mögen, ausser auf des Kaisers und des C. Dietrichsteins Befehl, verhalten werden dürfe.
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Das Trebitscher Stadtarchiv.
Das Trebitscher Stadtarchiv.
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Drei in Manuscript vorhandene, in verschiedenen Zeiten gemachte Beschreibungen des Stadtarchives zu Trebitsch (dem Hauptorte der ehem. Graf Waldsteinischen Seniorats-Herrschaft gleichen Namens): die erste wahrscheinlich zu Ende des vorigen oder Anfangs dieses Jahrhunderts, von Cerroni in den „Nach- richten über Archive in Mähren“ MS. a. a. O., die zweite von Horky im J. 1819 und die dritte im Reisebericht Boczeks, a. a. 1843, geben einen recht deutlichen Beweis von der raschen Abnahme des Urkunden- und sonstigen historischen Materials, wenn nicht eine pflegende Hand über die alten Schätze waltet. Cerroni erzählt: „Auf dem Rathhause daselbst (Trebitsch) findet sich eine grosse Menge aus dem XV. zum XVII. Jahrhundert reichen- den, meistens interessante Schriften, darunter folgende Manu- scripte und Urkunden (hier folgen leider die höchst unvollständigen Regesten, welche in unserem Verzeichnisse benützt wurden; die nicht mehr vorfindigen Stücke sind durch die Einklam- merung der Nrn. ersichtlich gemacht.) Die übrigen zahllosen Schriften sind Rechnungen, bür- gerliche Verträge, Amtscorrespondenzen aus den Zeiten des K. Georg bis zum Kriege mit den Schweden, darunter urkund- liche Denkwürdigkeiten von mehreren Gelehrten der böhmischen Brüder, deren Hauptsitz Trebitsch war, und von ihnen auch dort Synoden 43) gehalten wurden. Viele Briefe katholischer und Brüder-Gelehrten zum Auf- schluss damaliger Tolleranz der verschiedenen Secten unter einander, daher finden sich daselbst auch eine grosse Menge schriftlicher Aufsätze dogmatisch -homiletischen, historischen, philosophischen und belletristischen Inhalts aus oberwähntem Zeitraum. 43) Vergl. Nr. 55 des Verzeichnisses dieses Archivs.
Drei in Manuscript vorhandene, in verschiedenen Zeiten gemachte Beschreibungen des Stadtarchives zu Trebitsch (dem Hauptorte der ehem. Graf Waldsteinischen Seniorats-Herrschaft gleichen Namens): die erste wahrscheinlich zu Ende des vorigen oder Anfangs dieses Jahrhunderts, von Cerroni in den „Nach- richten über Archive in Mähren“ MS. a. a. O., die zweite von Horky im J. 1819 und die dritte im Reisebericht Boczeks, a. a. 1843, geben einen recht deutlichen Beweis von der raschen Abnahme des Urkunden- und sonstigen historischen Materials, wenn nicht eine pflegende Hand über die alten Schätze waltet. Cerroni erzählt: „Auf dem Rathhause daselbst (Trebitsch) findet sich eine grosse Menge aus dem XV. zum XVII. Jahrhundert reichen- den, meistens interessante Schriften, darunter folgende Manu- scripte und Urkunden (hier folgen leider die höchst unvollständigen Regesten, welche in unserem Verzeichnisse benützt wurden; die nicht mehr vorfindigen Stücke sind durch die Einklam- merung der Nrn. ersichtlich gemacht.) Die übrigen zahllosen Schriften sind Rechnungen, bür- gerliche Verträge, Amtscorrespondenzen aus den Zeiten des K. Georg bis zum Kriege mit den Schweden, darunter urkund- liche Denkwürdigkeiten von mehreren Gelehrten der böhmischen Brüder, deren Hauptsitz Trebitsch war, und von ihnen auch dort Synoden 43) gehalten wurden. Viele Briefe katholischer und Brüder-Gelehrten zum Auf- schluss damaliger Tolleranz der verschiedenen Secten unter einander, daher finden sich daselbst auch eine grosse Menge schriftlicher Aufsätze dogmatisch -homiletischen, historischen, philosophischen und belletristischen Inhalts aus oberwähntem Zeitraum. 43) Vergl. Nr. 55 des Verzeichnisses dieses Archivs.
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90 Durch die gehörige Ordnung dieses Archivs würde ein beträchtlicher Gewinn für die politische Geschichte Mährens und für die Diplomatik geschaffen, indem zahllose Urkunden der Geschlechter Boskowic, Daubrawic, Lichtenburg, Pernstein, Zierotin, Waldstein und Kunstadt hier im Wuste darniederlie- gen, auch liessen sich wichtige Entdeckungen über die Juden- geschichte 44) Mährens machen. Die Stadtbücher auf dem Rathhause sind von den Jahren 1476 — 1549 — 1586 — 1589, und enthalten manches Merkwürdige über Trebitsch und die benachbarten Städte 45).“ Horky (S. Vorwort S. XII) beschrieb anlässlich seiner Reise auch das Trebitscher Stadtarchiv (Auszug aus dem Ma- nuscripte in d'Elverts Sig.)—Die von Cerroni angeführten Schätze scheinen noch 1819 daselbst vorhanden gewesen zu sein, denn sein Bericht ist eigentlich eine nur etwas ausführlichere Copie der obigen Schilderung Cerronis. Horky giebt die Namen der Brüder�Literaten an, er sagt: Die Namen der Bibelübersetzer Coepolla, Euras, Kapito, Efraim, Streycz, Jessenius, des Pre- rauer Waldenserbischofs Hieronymus, des pikarditischen Philo- gen und slaw. Dichters Samuel Raudnicenus, des Weisskirchner Achivars Laurenz Kowaczin, des gelehrten Priors Caspar v. Neureusch, der lateinischen Dichter Georg v. Slaupna und Wer- lich, der das bekannte Chronicon Augustanum ins Deutsche übersetzte, des Carl v. Žierotin und seiner gelehrten Gemahlin Katharina v. Waldstein mögen hinreichen, um zu zeigen, welcher Gewinn für die mähr. Literatur und vorzüglich für deren Ge- schichte zu erreichen wäre, wenn dieses Archiv geordnet würde &c. &c. — hierauf erzählt Horky die Note 44 angeführte Geschichte der Erbauung der Synagoge. — Wolny a. a. O. VI. 563. Das Sectenwesen von Trebitsch schildert derselbe nach einem (mit der gehörigen Vorsicht aufzunehmenden) Klaglibell 44) Die Trebitscher Judengemeinde soll eine der ältesten in Mähren sein, und man hat die Erbauung einer Synagoge bis auf das Jahr 922 (?) zurückführen wollen. Vergl. Wolny Mähren VI. 563 und Bulau Geheime Geschichten V. 287, 2. Leipzig Brockhaus 1854. Urkundlich geschieht der Juden im J. 1268, Cod. dip. IV, 17, zuerst Erwähnung; sie er- scheinen freilich schon da als eine wohlorganisirte und in Mähren schr verbreitete Gemeinschaft. V. C. dip. I. 299. 45) S. d'Elvert historische Literaturgeschichte in Mähren. S. 491. VIII.
90 Durch die gehörige Ordnung dieses Archivs würde ein beträchtlicher Gewinn für die politische Geschichte Mährens und für die Diplomatik geschaffen, indem zahllose Urkunden der Geschlechter Boskowic, Daubrawic, Lichtenburg, Pernstein, Zierotin, Waldstein und Kunstadt hier im Wuste darniederlie- gen, auch liessen sich wichtige Entdeckungen über die Juden- geschichte 44) Mährens machen. Die Stadtbücher auf dem Rathhause sind von den Jahren 1476 — 1549 — 1586 — 1589, und enthalten manches Merkwürdige über Trebitsch und die benachbarten Städte 45).“ Horky (S. Vorwort S. XII) beschrieb anlässlich seiner Reise auch das Trebitscher Stadtarchiv (Auszug aus dem Ma- nuscripte in d'Elverts Sig.)—Die von Cerroni angeführten Schätze scheinen noch 1819 daselbst vorhanden gewesen zu sein, denn sein Bericht ist eigentlich eine nur etwas ausführlichere Copie der obigen Schilderung Cerronis. Horky giebt die Namen der Brüder�Literaten an, er sagt: Die Namen der Bibelübersetzer Coepolla, Euras, Kapito, Efraim, Streycz, Jessenius, des Pre- rauer Waldenserbischofs Hieronymus, des pikarditischen Philo- gen und slaw. Dichters Samuel Raudnicenus, des Weisskirchner Achivars Laurenz Kowaczin, des gelehrten Priors Caspar v. Neureusch, der lateinischen Dichter Georg v. Slaupna und Wer- lich, der das bekannte Chronicon Augustanum ins Deutsche übersetzte, des Carl v. Žierotin und seiner gelehrten Gemahlin Katharina v. Waldstein mögen hinreichen, um zu zeigen, welcher Gewinn für die mähr. Literatur und vorzüglich für deren Ge- schichte zu erreichen wäre, wenn dieses Archiv geordnet würde &c. &c. — hierauf erzählt Horky die Note 44 angeführte Geschichte der Erbauung der Synagoge. — Wolny a. a. O. VI. 563. Das Sectenwesen von Trebitsch schildert derselbe nach einem (mit der gehörigen Vorsicht aufzunehmenden) Klaglibell 44) Die Trebitscher Judengemeinde soll eine der ältesten in Mähren sein, und man hat die Erbauung einer Synagoge bis auf das Jahr 922 (?) zurückführen wollen. Vergl. Wolny Mähren VI. 563 und Bulau Geheime Geschichten V. 287, 2. Leipzig Brockhaus 1854. Urkundlich geschieht der Juden im J. 1268, Cod. dip. IV, 17, zuerst Erwähnung; sie er- scheinen freilich schon da als eine wohlorganisirte und in Mähren schr verbreitete Gemeinschaft. V. C. dip. I. 299. 45) S. d'Elvert historische Literaturgeschichte in Mähren. S. 491. VIII.
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91 des Dechants von Polna, Christoph Casimir Buřesowsky ddo. 13. September 1656 an den Kaiser (Zlobickysche Slg. im Franzensmuseum) über das Treiben der Unkatholischen daselbst. Der Dechant führt nebst den Juden (?) folgende Secten an: Antimariani, Vigilantii, Iconoclastæ, Macedoniani, Hussitæ, Ca- lixtini, Berengarii, Hugonotæ, Novatiani, Aerii, Arriani, Calvi- nistæ, Lutherani, Picarditæ, Biblistæ, Lucianistæ, Julianii, Clancu- larii, Crematarii, Flacciani & Armeni. Trebitsch übertraf also Eibenschitz an Tolleranz (?), da diese Stadt nur 11, jene aber 23 (?) Secten hatte. Horky erwähnt noch folgender Trebitscher Chronisten: Den Pfarrer Motlotius († 1727) — einen Klosterbruder der Tre- bitscher Abtey im 12. Jahrhundert, welcher das Chronikon tre- bicense verfasste (nicht vorfindig S. Note 53) — den Stadtschreiber Nicolaus Bisatto 1667, einige Fragmente davon hat Horky gese- hen — den Trebitscher Hauptmann Bluczinsky 1649. Der Bürger Haschler entwarf 1785 eine schöne Karte der Herrschaft T. Endlich war im Schlosse ein Urbarium vom J. 1654, und eine grosse Anzahl Osowskyscher und Waldsteinischer Fami- lienpapiere vorhanden 46). Nach Cerroni’s und Horky’s Beschreibungen war also das Stadtarchiv ein sehr reichhaltiges, besonders wichtig für die Kirchen-, Familien-, Sitten- und Literatur-Geschichte Mährens. Die Nachrichten, welche die Chronisten, dann Zlobicky in der Slg. und Wolny a. a. O. über diese merkwürdige Stadt, als landesfürstliche Residenz in grauer Vorzeit, und Sitz zahl- loser Secten und vieler Gelehrten bringen — die tragischen Schicksale der Trebitscher Abtey, der reichsten und grössten Benedictiner-Abtey in Mähren, mit zahlreichen Dienstman- nen 47), die entscheidenden, unter den Mauern der Stadt er- fochtenen Siege zur Zeit der Corvinus-Podiebrad'schen Kämpfe, 46) In der Cerronischen Sammlung befand sich ein Trebitscher Urbarbuch. 47) Vergl. Nr. 19 dieses Verzeichnisses. — Die Schicksale der Stadt Trebitsch, den Ursprung und das Ende der Benedictiner�Abtey, den Wechsel der besitzenden Familien Pernstein, Lomnitz, Osowsky Waldstein u. a. wird von Hajek, Zlobicky, Horky, Wolny a. a. O. erzählt. Eine anziehende Darstellung von Trebitsch mit Benützung dieser Quellen, findet sich in Bülaus angef. W. in dem Aufsatz „die Waldsteine und Sinzendorfe in den Herrschaften Trebitsch und Seelowitz S. 282.
91 des Dechants von Polna, Christoph Casimir Buřesowsky ddo. 13. September 1656 an den Kaiser (Zlobickysche Slg. im Franzensmuseum) über das Treiben der Unkatholischen daselbst. Der Dechant führt nebst den Juden (?) folgende Secten an: Antimariani, Vigilantii, Iconoclastæ, Macedoniani, Hussitæ, Ca- lixtini, Berengarii, Hugonotæ, Novatiani, Aerii, Arriani, Calvi- nistæ, Lutherani, Picarditæ, Biblistæ, Lucianistæ, Julianii, Clancu- larii, Crematarii, Flacciani & Armeni. Trebitsch übertraf also Eibenschitz an Tolleranz (?), da diese Stadt nur 11, jene aber 23 (?) Secten hatte. Horky erwähnt noch folgender Trebitscher Chronisten: Den Pfarrer Motlotius († 1727) — einen Klosterbruder der Tre- bitscher Abtey im 12. Jahrhundert, welcher das Chronikon tre- bicense verfasste (nicht vorfindig S. Note 53) — den Stadtschreiber Nicolaus Bisatto 1667, einige Fragmente davon hat Horky gese- hen — den Trebitscher Hauptmann Bluczinsky 1649. Der Bürger Haschler entwarf 1785 eine schöne Karte der Herrschaft T. Endlich war im Schlosse ein Urbarium vom J. 1654, und eine grosse Anzahl Osowskyscher und Waldsteinischer Fami- lienpapiere vorhanden 46). Nach Cerroni’s und Horky’s Beschreibungen war also das Stadtarchiv ein sehr reichhaltiges, besonders wichtig für die Kirchen-, Familien-, Sitten- und Literatur-Geschichte Mährens. Die Nachrichten, welche die Chronisten, dann Zlobicky in der Slg. und Wolny a. a. O. über diese merkwürdige Stadt, als landesfürstliche Residenz in grauer Vorzeit, und Sitz zahl- loser Secten und vieler Gelehrten bringen — die tragischen Schicksale der Trebitscher Abtey, der reichsten und grössten Benedictiner-Abtey in Mähren, mit zahlreichen Dienstman- nen 47), die entscheidenden, unter den Mauern der Stadt er- fochtenen Siege zur Zeit der Corvinus-Podiebrad'schen Kämpfe, 46) In der Cerronischen Sammlung befand sich ein Trebitscher Urbarbuch. 47) Vergl. Nr. 19 dieses Verzeichnisses. — Die Schicksale der Stadt Trebitsch, den Ursprung und das Ende der Benedictiner�Abtey, den Wechsel der besitzenden Familien Pernstein, Lomnitz, Osowsky Waldstein u. a. wird von Hajek, Zlobicky, Horky, Wolny a. a. O. erzählt. Eine anziehende Darstellung von Trebitsch mit Benützung dieser Quellen, findet sich in Bülaus angef. W. in dem Aufsatz „die Waldsteine und Sinzendorfe in den Herrschaften Trebitsch und Seelowitz S. 282.
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92 berechtigen in der That zur Voraussetzung, dass diese Aeus- serungen geistigen Lebens und urwüchsiger Manneskraft nicht ohne Zurücklassung breiter Spuren vorübergehen konnten. Die Aussagen Cerroni's und Horky's verdienen daher vollen Glauben 48), obwohl der gegenwärtige Zustand des Trebitscher Stadtarchivs, die Armuth desselben, allerdings geeignet wären, Zweifel über die Wahrheit jener Angaben zu erregen. Noch war ein Vierteljahrhundert nicht abgelaufen und jenes reiche historische Material ist fast nicht mehr vorhanden, kaum einige wenige zerstreute Ueberreste, wahre Ruinen, ragen bis in die Gegenwart hinein, trübe Zeugen einstiger Fülle. Es erzählt nähmlich Boczek in seinem Reisebericht a. a. 1843, über Trebitsch, Folgendes: Im obrigkeitlichen sowohl wie im städt. Archive zu- Trebitsch fand ich ausser wenigen speciellen Daten, nicht mehr vor, als was ich bereits in meiner Privatsammlung vorgemerkt habe (nur 27 St. Urkunden 49). Beim Abgang des für die Landesge- schichte gewiss wichtigen Archivs der hier seit 1109 bestandenen fürstlich begüterten Benedictiner-Abtey 50), in deren überaus schönen, noch in byzantinischen Style gebauten Doppelkirche die Brünner und Znaimer Fürsten die Ruhestätte hatten, sind die urkundlichen Ueber- reste derselben ungemein selten und verdienen eine besondere Be- rücksichtigung des Forschers. 51) Dieser Bericht Boczek's entspricht vollkommen dem Zu- stande des Trebitscher Stadtarchives, wie derselbe jetzt durch 48 ) Auch die alten Signaturen bestätigen durch ihre hoheren Nummern das Vorhandensein zahlreicher, in guter Ordnung erhaltener Stücke. 49) Cat. Nr. 10892 — 10918, im st. Archive und erscheinen in unserem Verzeichnisse. 50 ) Dieselbe hatte Probsteyen zu Wollein, Kumrowitz und Briese. 31) Boczek (MS. 1845 bei Sadek) hat mit Anderen noch, die Vermuthung ausgesprochen, dass das Trebitscher Klosterarchiv im grafl. Chorinsky- schen Archive zu Selletitz sich befinden könnte. S. d'Elvert Littg. S. 497. Die von hier aus daselbst gepflogenen sorgfältigen Nachforschungen haben zu keinem Resultate geführt. Wenn ja dieses Archiv dort wirklich aufbewahrt wurde, so ist es vor nicht langen Jahren durch eine verheerende Ueberschwemmung in Selletitz mit dem grössten Theil des herrschaftlichen Archives zerstört worden. — Die noch vorhande— nen wenigen T.-Kloster-Urkunden werden in diesen Regesten, Abtheil.: „Klosterarchive" vom Archivar Chytil seiner Zeit herausgegeben werden.
92 berechtigen in der That zur Voraussetzung, dass diese Aeus- serungen geistigen Lebens und urwüchsiger Manneskraft nicht ohne Zurücklassung breiter Spuren vorübergehen konnten. Die Aussagen Cerroni's und Horky's verdienen daher vollen Glauben 48), obwohl der gegenwärtige Zustand des Trebitscher Stadtarchivs, die Armuth desselben, allerdings geeignet wären, Zweifel über die Wahrheit jener Angaben zu erregen. Noch war ein Vierteljahrhundert nicht abgelaufen und jenes reiche historische Material ist fast nicht mehr vorhanden, kaum einige wenige zerstreute Ueberreste, wahre Ruinen, ragen bis in die Gegenwart hinein, trübe Zeugen einstiger Fülle. Es erzählt nähmlich Boczek in seinem Reisebericht a. a. 1843, über Trebitsch, Folgendes: Im obrigkeitlichen sowohl wie im städt. Archive zu- Trebitsch fand ich ausser wenigen speciellen Daten, nicht mehr vor, als was ich bereits in meiner Privatsammlung vorgemerkt habe (nur 27 St. Urkunden 49). Beim Abgang des für die Landesge- schichte gewiss wichtigen Archivs der hier seit 1109 bestandenen fürstlich begüterten Benedictiner-Abtey 50), in deren überaus schönen, noch in byzantinischen Style gebauten Doppelkirche die Brünner und Znaimer Fürsten die Ruhestätte hatten, sind die urkundlichen Ueber- reste derselben ungemein selten und verdienen eine besondere Be- rücksichtigung des Forschers. 51) Dieser Bericht Boczek's entspricht vollkommen dem Zu- stande des Trebitscher Stadtarchives, wie derselbe jetzt durch 48 ) Auch die alten Signaturen bestätigen durch ihre hoheren Nummern das Vorhandensein zahlreicher, in guter Ordnung erhaltener Stücke. 49) Cat. Nr. 10892 — 10918, im st. Archive und erscheinen in unserem Verzeichnisse. 50 ) Dieselbe hatte Probsteyen zu Wollein, Kumrowitz und Briese. 31) Boczek (MS. 1845 bei Sadek) hat mit Anderen noch, die Vermuthung ausgesprochen, dass das Trebitscher Klosterarchiv im grafl. Chorinsky- schen Archive zu Selletitz sich befinden könnte. S. d'Elvert Littg. S. 497. Die von hier aus daselbst gepflogenen sorgfältigen Nachforschungen haben zu keinem Resultate geführt. Wenn ja dieses Archiv dort wirklich aufbewahrt wurde, so ist es vor nicht langen Jahren durch eine verheerende Ueberschwemmung in Selletitz mit dem grössten Theil des herrschaftlichen Archives zerstört worden. — Die noch vorhande— nen wenigen T.-Kloster-Urkunden werden in diesen Regesten, Abtheil.: „Klosterarchive" vom Archivar Chytil seiner Zeit herausgegeben werden.
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93 den dortigen hochw. Herrn Pfarrer J. Janaušek, (einem tüchtigen Kenner unserer Geschichte, von dem die histor. stat. Section reiche Unterstützung erhielt, und dem ich hier für seine so bereitwillige und hochherzige Mitwirkung —trotz dem Andrange seiner vielen Amtsgeschäfte, — bei Verfassung der Re- gesten, und für die entsprechende Ordnung des Stadtarchives, meinen besten und innigsten Dank sage 52), geschildert wird. Die Archivalien der Stadt Trebitsch werden gegenwärtig aufbewahrt in einer Truhe. — In derselben befinden sich: a) ein Privilegienbuch der Stadt Trebitsch, auf Perga- ment in prachtvoller Ausstattung, worin 22 Urkunden einge- tragen und von der Kaiserin M. Theresia confirmirt sind. Nebstbei sind zwei separate Pergament-Confirmations-Urkunden der Stadt- privilegien von den Kaisern Joseph II. und Franz I. b) Bei Ordnung des Archivs hat der hochw. Herr Pfarrer Janaušek die Urkunden in 4 Abtheilungen gesichtet. In der ersten befinden sich jene Originalurkunden, die im Privilegien- buch abgeschrieben sind, jedoch nur 20 an der Zahl, weil 2 Stück (Nr. 6 und 9 des Verzeichnisses) nicht vorhanden sind. In der zweiten sind 19. Original-Pergamenturkunden vorhanden, mit dem Signum a—t bezeichnet; von der 1. und 2. Abtheilung hat der h. Herr Pfarrer handsame Verzeichnisse verfasst. In der dritten Abtheilung sind 16 deutsche und lateinische, in der vierten 18 böhmische Urkunden ohne besondern Werth, enthalten (alle diese Urkunden ad a & b und sofern sie bis zum J. 1620 reichen, erscheinen in unserem Verzeichnisse; von den spätern wird in diesem Vorwort Erwähnung gemacht.) In der Truhe befindet sich noch ein Fascikel mit der Aufschrift „Statistik und Topographie" worin zwei Be- schreibungen (anonyme Chroniken?) der Stadt T. in böhmischer und lateinischer Sprache, dann die Abschrift eines Privilegienbu- ches der Stadt Leutomischl (die Herrschaft gleichen Namens ge- hörte noch bis vor Kurzem auch der gräfl. Familie Waldstein). 52) Auch dem Herrn Bürgermeister von Trebitsch, Hassek und dem städt. Referenten Herrn Johann Schindler, sage ich meinen verbindlichsten Dank für ihre Unterstützung. Möge die Bereitwilligkeit dieser Herren zum leuchtenden Beispiel dienen!
93 den dortigen hochw. Herrn Pfarrer J. Janaušek, (einem tüchtigen Kenner unserer Geschichte, von dem die histor. stat. Section reiche Unterstützung erhielt, und dem ich hier für seine so bereitwillige und hochherzige Mitwirkung —trotz dem Andrange seiner vielen Amtsgeschäfte, — bei Verfassung der Re- gesten, und für die entsprechende Ordnung des Stadtarchives, meinen besten und innigsten Dank sage 52), geschildert wird. Die Archivalien der Stadt Trebitsch werden gegenwärtig aufbewahrt in einer Truhe. — In derselben befinden sich: a) ein Privilegienbuch der Stadt Trebitsch, auf Perga- ment in prachtvoller Ausstattung, worin 22 Urkunden einge- tragen und von der Kaiserin M. Theresia confirmirt sind. Nebstbei sind zwei separate Pergament-Confirmations-Urkunden der Stadt- privilegien von den Kaisern Joseph II. und Franz I. b) Bei Ordnung des Archivs hat der hochw. Herr Pfarrer Janaušek die Urkunden in 4 Abtheilungen gesichtet. In der ersten befinden sich jene Originalurkunden, die im Privilegien- buch abgeschrieben sind, jedoch nur 20 an der Zahl, weil 2 Stück (Nr. 6 und 9 des Verzeichnisses) nicht vorhanden sind. In der zweiten sind 19. Original-Pergamenturkunden vorhanden, mit dem Signum a—t bezeichnet; von der 1. und 2. Abtheilung hat der h. Herr Pfarrer handsame Verzeichnisse verfasst. In der dritten Abtheilung sind 16 deutsche und lateinische, in der vierten 18 böhmische Urkunden ohne besondern Werth, enthalten (alle diese Urkunden ad a & b und sofern sie bis zum J. 1620 reichen, erscheinen in unserem Verzeichnisse; von den spätern wird in diesem Vorwort Erwähnung gemacht.) In der Truhe befindet sich noch ein Fascikel mit der Aufschrift „Statistik und Topographie" worin zwei Be- schreibungen (anonyme Chroniken?) der Stadt T. in böhmischer und lateinischer Sprache, dann die Abschrift eines Privilegienbu- ches der Stadt Leutomischl (die Herrschaft gleichen Namens ge- hörte noch bis vor Kurzem auch der gräfl. Familie Waldstein). 52) Auch dem Herrn Bürgermeister von Trebitsch, Hassek und dem städt. Referenten Herrn Johann Schindler, sage ich meinen verbindlichsten Dank für ihre Unterstützung. Möge die Bereitwilligkeit dieser Herren zum leuchtenden Beispiel dienen!
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94 Vergleicht man den Zustand dieses Archives, wie ihn Cer- roni und Horky 53) schilderten: jene reichen Schätze der „im Wuste darniederliegenden" zahllosen Familienurkunden, Brüder- Cancionalien, Correspondenzen und gelehrten Aufsätze im XV.—XVII. Jahrhundert, die Stadtbücher aus den Jahren 1476 bis 1589, von welchen keine Spur übrig ist 54) mit den kleinen Ueberresten der Gegenwart, den 75 Urkunden, worunter manche ohne Werth, so drängt sich die Frage auf, wohin diese Schätze gerathen sind? — Noch im Jahre 1819 waren sie da und 1843 schon nicht mehr. Noch leben also die Menschen, welche zur Zeit des ungeschmälerten Bestandes des Archiv- Flors in bester Manneskraft waren! Obwohl sich über diesen so plötzlichen und beklagenswerthen Verlust nichts mit Gewiss- heit sagen lässt, so ist doch zu hoffen, dass man denselben keinen anderen Ursachen zuzuschreiben hat, als dem verheerenden Brande, welcher am 5. Mai 1821 ganz Trebitsch zerstörte. „In einer Stunde" erzählt der Wiener Wanderer a. a. Nr. 136, „lagen die sämmtlichen Strassen, aus 200 Häusern bestehend, in Asche.“ — Bei diesem Anlasse mögen die alten Schriften auch zerstört worden sein. Gewiss ist es wenigstens, dass der grösste Theil der Zunftartikel eine Beute der Flammen wurden. (S. Bericht der Zunftvorsteher an die Brünner Handelskammer v. J. 1852). Es liegt in dieser Thatsache abermal ein dringender Mahn- ruf, den Archivlocalitäten, überhaupt der Ordnung der Archivalien die grösste und strengste Aufmerksamkeit zu schenken, sollen die wenigen Ueberreste noch erhalten werden. 54) 53) Schon zur Zeit der Forschung dieser Beiden waren nicht mehr vor- handen: Albini Trebecensis Chronicon Moraviæ in den Annales Monasterii Trebecensis um 1169 verfasst und noch zur Zeit Comenius in der Ziero- tinischen Bibliothek, dann die Fortsetzer dieser Annalen M. T. Tiburtius und Vitalis, von welchen Pessina ein Bruchstück besass. Vergl. d'Elvert histor. Lit. Geschichte S. 14. Dudik Gesch. von Raigern I. 97. 157. d' Elvert führt noch einen Trebitscher Chronisten in seiner Sammlg. an: Jakob Dwořak, Landdechant und Pfarrer in T. geb. 1750, gest. 1814, Brünner Wochenbl. 1826, S. 349. — In Raigerns Stiftsarchiv wird eine unbedeutende Chronik von Trebitsch aufbewahrt. Demnach ist also die Angabe in d'Elverts hist. Literaturgeschichte S. 26 zu berichtigen.
94 Vergleicht man den Zustand dieses Archives, wie ihn Cer- roni und Horky 53) schilderten: jene reichen Schätze der „im Wuste darniederliegenden" zahllosen Familienurkunden, Brüder- Cancionalien, Correspondenzen und gelehrten Aufsätze im XV.—XVII. Jahrhundert, die Stadtbücher aus den Jahren 1476 bis 1589, von welchen keine Spur übrig ist 54) mit den kleinen Ueberresten der Gegenwart, den 75 Urkunden, worunter manche ohne Werth, so drängt sich die Frage auf, wohin diese Schätze gerathen sind? — Noch im Jahre 1819 waren sie da und 1843 schon nicht mehr. Noch leben also die Menschen, welche zur Zeit des ungeschmälerten Bestandes des Archiv- Flors in bester Manneskraft waren! Obwohl sich über diesen so plötzlichen und beklagenswerthen Verlust nichts mit Gewiss- heit sagen lässt, so ist doch zu hoffen, dass man denselben keinen anderen Ursachen zuzuschreiben hat, als dem verheerenden Brande, welcher am 5. Mai 1821 ganz Trebitsch zerstörte. „In einer Stunde" erzählt der Wiener Wanderer a. a. Nr. 136, „lagen die sämmtlichen Strassen, aus 200 Häusern bestehend, in Asche.“ — Bei diesem Anlasse mögen die alten Schriften auch zerstört worden sein. Gewiss ist es wenigstens, dass der grösste Theil der Zunftartikel eine Beute der Flammen wurden. (S. Bericht der Zunftvorsteher an die Brünner Handelskammer v. J. 1852). Es liegt in dieser Thatsache abermal ein dringender Mahn- ruf, den Archivlocalitäten, überhaupt der Ordnung der Archivalien die grösste und strengste Aufmerksamkeit zu schenken, sollen die wenigen Ueberreste noch erhalten werden. 54) 53) Schon zur Zeit der Forschung dieser Beiden waren nicht mehr vor- handen: Albini Trebecensis Chronicon Moraviæ in den Annales Monasterii Trebecensis um 1169 verfasst und noch zur Zeit Comenius in der Ziero- tinischen Bibliothek, dann die Fortsetzer dieser Annalen M. T. Tiburtius und Vitalis, von welchen Pessina ein Bruchstück besass. Vergl. d'Elvert histor. Lit. Geschichte S. 14. Dudik Gesch. von Raigern I. 97. 157. d' Elvert führt noch einen Trebitscher Chronisten in seiner Sammlg. an: Jakob Dwořak, Landdechant und Pfarrer in T. geb. 1750, gest. 1814, Brünner Wochenbl. 1826, S. 349. — In Raigerns Stiftsarchiv wird eine unbedeutende Chronik von Trebitsch aufbewahrt. Demnach ist also die Angabe in d'Elverts hist. Literaturgeschichte S. 26 zu berichtigen.
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95 Die Stadt Trebitsch wurde im J. 1335, S. Verz. Nr. 3 vom M. Carl mit dem Znaimer Stadtrechte bewidmet; da die Stadtbücher verloren sind, kann über die Fortentwicklung des Rechts in dieser Stadt nichts gesagt werden. Auf die wichtigeren Urkunden in unserem Verzeichnisse übergehend, wird ad Nr. 2 bemerkt, dass dieses (auch von Cerroni gekannte) Diplom von Horky (?) in dem Einbande eines Waisenregisters, in einem sehr defecten Zustande gefunden wurde. — Er theilt den Abdruck mit in seiner Abhandlung: die Tempelherren in Mähren, S. 231, nach diesem Abdruck werden wir sie in den Codex dipl. VII. B. herausgeben, denn das Original ist leider nicht mehr im Stadtarchiv vorhanden! Von besonderem rechtsgeschichtlichen Interesse ist die Urkunde Nr. 19, die sogenannten Jura Mannorum Trebicen- sium,55) die Rechte der Mannen des Klosters Trebitsch, ein von König Otakar II. vielleicht noch als Markgraf v. Mähren er- theiltes Dienstmannenrecht (eine Reihe von Weissthümern und Willkühren, welche die Mannen vom Könige oder Mark- grafen bestätigen liessen. Vergl. Eichhorn deutsche Staats- und Rechtsgeschichte 1843, S. 195, §. 259 und S. 214 §. 263.) Trebitsch war, wie bemerkt, einst das berühmteste und reichste Stift des Benedictiner-Ordens in Mähren. „Der Abt 55) Wann auch in der Niederschrift von Manowe (bedeutet Dienstmann aber auch Vasall) die Rede ist, so darf wohl angenommen werden, dass dieselben Dienstmannen waren, die nach Hofrecht (dem gege- benen) und nicht nach Lehenrecht lebten. Abgesehen von der Einleitung, deuten das Dienstrecht selbst, die §§. 5, 6, 8 und 13 insbesondere dar- auf hin, dass es sich hier um Ministeralen handelt, welche allerdings im Laufe der Zeit strebten, die Stellung von Vasallen zu erlangen, und vielleicht auch erlangten. Diesen Entwicklungsgang nahmen die Mini- steralen überhaupt, vorzüglich aber die der Kirche, wie es z. B. bei den Olmützern wirklich der Fall war, deren ursprüngliche Ministeriali- tät urkundlich nachweisbar ist — Das Dienstmannen-Recht von Tre- bitsch ist das einzige in Mähren und selbst ohne Urschrift. Diese Armuth an Quellen gestattet nicht ein festes Urtheil darüber zu bilden, indess ist wohl unsere Vermuthung nicht unbegründet und wir glauben diese Rechte allerdings Dienstmannenrechte nennen zu dürfen. S. auch die Urkunde Nr. 5. Von besondern Interesse ist die Aehnlichkeit derselben mit andern deutschen Dienstmannenrechten. Vergl. die Ministeralen von A. Freih. v. Fürth, Coln 1836 und das Bischofs- und Dienstmannen- recht von Basel, von W. Wackernagel. Basel. 1852.
95 Die Stadt Trebitsch wurde im J. 1335, S. Verz. Nr. 3 vom M. Carl mit dem Znaimer Stadtrechte bewidmet; da die Stadtbücher verloren sind, kann über die Fortentwicklung des Rechts in dieser Stadt nichts gesagt werden. Auf die wichtigeren Urkunden in unserem Verzeichnisse übergehend, wird ad Nr. 2 bemerkt, dass dieses (auch von Cerroni gekannte) Diplom von Horky (?) in dem Einbande eines Waisenregisters, in einem sehr defecten Zustande gefunden wurde. — Er theilt den Abdruck mit in seiner Abhandlung: die Tempelherren in Mähren, S. 231, nach diesem Abdruck werden wir sie in den Codex dipl. VII. B. herausgeben, denn das Original ist leider nicht mehr im Stadtarchiv vorhanden! Von besonderem rechtsgeschichtlichen Interesse ist die Urkunde Nr. 19, die sogenannten Jura Mannorum Trebicen- sium,55) die Rechte der Mannen des Klosters Trebitsch, ein von König Otakar II. vielleicht noch als Markgraf v. Mähren er- theiltes Dienstmannenrecht (eine Reihe von Weissthümern und Willkühren, welche die Mannen vom Könige oder Mark- grafen bestätigen liessen. Vergl. Eichhorn deutsche Staats- und Rechtsgeschichte 1843, S. 195, §. 259 und S. 214 §. 263.) Trebitsch war, wie bemerkt, einst das berühmteste und reichste Stift des Benedictiner-Ordens in Mähren. „Der Abt 55) Wann auch in der Niederschrift von Manowe (bedeutet Dienstmann aber auch Vasall) die Rede ist, so darf wohl angenommen werden, dass dieselben Dienstmannen waren, die nach Hofrecht (dem gege- benen) und nicht nach Lehenrecht lebten. Abgesehen von der Einleitung, deuten das Dienstrecht selbst, die §§. 5, 6, 8 und 13 insbesondere dar- auf hin, dass es sich hier um Ministeralen handelt, welche allerdings im Laufe der Zeit strebten, die Stellung von Vasallen zu erlangen, und vielleicht auch erlangten. Diesen Entwicklungsgang nahmen die Mini- steralen überhaupt, vorzüglich aber die der Kirche, wie es z. B. bei den Olmützern wirklich der Fall war, deren ursprüngliche Ministeriali- tät urkundlich nachweisbar ist — Das Dienstmannen-Recht von Tre- bitsch ist das einzige in Mähren und selbst ohne Urschrift. Diese Armuth an Quellen gestattet nicht ein festes Urtheil darüber zu bilden, indess ist wohl unsere Vermuthung nicht unbegründet und wir glauben diese Rechte allerdings Dienstmannenrechte nennen zu dürfen. S. auch die Urkunde Nr. 5. Von besondern Interesse ist die Aehnlichkeit derselben mit andern deutschen Dienstmannenrechten. Vergl. die Ministeralen von A. Freih. v. Fürth, Coln 1836 und das Bischofs- und Dienstmannen- recht von Basel, von W. Wackernagel. Basel. 1852.
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96 dieses Stiftes, „erzählt der Herausgeber der Jura primæva Mora- viæ, Brünn 1781, in der Einleitung des Manuscripts“ hatte unter anderen Prærogativen, an welchen er reich war, auch jene, dass gewisse nicht unedle Männer (Panossi a Mannowé), wel- che Mannen oder Clientes genannt werden, ihm zu ver- schieden en Diensten bereit sein, ja ihn, wenn es nothwendig war, gerüstet und beritten, wie es damals Sitte war, in die Schlacht begleiten mussten. Diesen Mannen, 40 an der Zahl, wie man sagt (denn noch jetzt (1781) sind ihrer viele auf der Herrschaft Trebitsch übrig) hat (Otakar,) König von Böh- men und Markgraf von Mähren in Anbetracht der Dienste, welche sie dem Abte und Stifte Trebitsch zu leisten hatten, besondere Rechte verliehen. Da sie die bezügliche Verleihungs-Urkunde im Verlaufe und durch die Ungunst der Zeiten verloren hatten, wendeten sie sich im Jahre 1455 mit der Bitte an den Abt Mathias, dass er diese Rechte von Neuem bestätigen möchte.“ Die Niederschrift, nach welcher dieses Dienstmannenrecht hier mitgetheilt wird, befindet sich im Raigerer Klosterarchiv und eine Abschrift davon in der Boczek’schen Sammlung im Landesarchiv. 56) Jene ist von der Hand des Herausgebers der Jura primæva, dem Raig. Benedictiner Alex. Habrich um das J. 1781 verfasst; es ist nicht zu entnehmen, aus welcher Hand- schrift diese Copie herrührt. Raigern, welches wie T. ein Be- nedictiner-Kloster war, mochte in Verbindung mit T. gestanden sein und daher für dieses Kloster und seiner Grösse ein Ordens- interesse gehabt, und wichtige Urkunden und Daten hiefür ge- sammelt haben. Die Worte der (früher mitgetheilten) Einleitung sind in lateinischer, die Dienstmannenrechte in böhmischer Sprache verfasst, obwohl auch der Urtext gewiss lateinisch war. Die grosse Seltenheit solcher Dienstmannenrechte in Mähren (bisher sind mir andere nicht bekannt) hat mich be- wogen, den Text der Rechte selbst genau wiederzugeben. Die Copie Habrichs ist sorgfaltig. Derselbe sagt zwar in seiner Vorrede der Jura primæva,..... ac prout sparsim inventa, et po- tissimum ex veris genuinis Originalibus authenti- cisque instrumentis transumpta sunt, allein diese all- gemeine Versicherung ausgenommen, findet sich in seinem 56) Andere Niederschriften sind bisher nicht aufgefunden worden.
96 dieses Stiftes, „erzählt der Herausgeber der Jura primæva Mora- viæ, Brünn 1781, in der Einleitung des Manuscripts“ hatte unter anderen Prærogativen, an welchen er reich war, auch jene, dass gewisse nicht unedle Männer (Panossi a Mannowé), wel- che Mannen oder Clientes genannt werden, ihm zu ver- schieden en Diensten bereit sein, ja ihn, wenn es nothwendig war, gerüstet und beritten, wie es damals Sitte war, in die Schlacht begleiten mussten. Diesen Mannen, 40 an der Zahl, wie man sagt (denn noch jetzt (1781) sind ihrer viele auf der Herrschaft Trebitsch übrig) hat (Otakar,) König von Böh- men und Markgraf von Mähren in Anbetracht der Dienste, welche sie dem Abte und Stifte Trebitsch zu leisten hatten, besondere Rechte verliehen. Da sie die bezügliche Verleihungs-Urkunde im Verlaufe und durch die Ungunst der Zeiten verloren hatten, wendeten sie sich im Jahre 1455 mit der Bitte an den Abt Mathias, dass er diese Rechte von Neuem bestätigen möchte.“ Die Niederschrift, nach welcher dieses Dienstmannenrecht hier mitgetheilt wird, befindet sich im Raigerer Klosterarchiv und eine Abschrift davon in der Boczek’schen Sammlung im Landesarchiv. 56) Jene ist von der Hand des Herausgebers der Jura primæva, dem Raig. Benedictiner Alex. Habrich um das J. 1781 verfasst; es ist nicht zu entnehmen, aus welcher Hand- schrift diese Copie herrührt. Raigern, welches wie T. ein Be- nedictiner-Kloster war, mochte in Verbindung mit T. gestanden sein und daher für dieses Kloster und seiner Grösse ein Ordens- interesse gehabt, und wichtige Urkunden und Daten hiefür ge- sammelt haben. Die Worte der (früher mitgetheilten) Einleitung sind in lateinischer, die Dienstmannenrechte in böhmischer Sprache verfasst, obwohl auch der Urtext gewiss lateinisch war. Die grosse Seltenheit solcher Dienstmannenrechte in Mähren (bisher sind mir andere nicht bekannt) hat mich be- wogen, den Text der Rechte selbst genau wiederzugeben. Die Copie Habrichs ist sorgfaltig. Derselbe sagt zwar in seiner Vorrede der Jura primæva,..... ac prout sparsim inventa, et po- tissimum ex veris genuinis Originalibus authenti- cisque instrumentis transumpta sunt, allein diese all- gemeine Versicherung ausgenommen, findet sich in seinem 56) Andere Niederschriften sind bisher nicht aufgefunden worden.
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97 handschriftlichen Nachlasse nichts Specielles — selbst nicht im Monasticon seu Hierarchia Moraviæ, welche Näheres über das Trebitscher Kloster enthält — über das Document, welches von ihm benützt wurde, wiewohl er sonst bei den anderen Texten diese Angabe nicht versäumt. Abgesehen von der ausdrücklichen Hinweisung des Abtes Mathias, geht aus dem Inhalt des Textes hervor, dass die Be- stimmungen der Rechte und Pflichten der Mannen uralt sind und zuverlässig von Otakars Zeit herrühren. Das Kloster Trebitsch gehörte zu der Classe der grossen Grundherren, welche „ministeriales, feudales" hatten, Codex dipl. IV. 199, VI. S. n. 7 und in der Landtafel des M. Mähren, 1. Lief. der Olmützer Cuda. Sie standen wie die k. Mannen unter dem k. Burggraf — unter des Klosters Burggrafen 57), ein eigenes (Burg- oder Lehen-) Gericht war ihr exemtes forum. Auch alle andere Satzungen dieses Dienstmannenrechtes sind deutscher Ab- stammung und in einer so einfach characteristischen Form, dass deren Ursprung aus der Otakar'schen Zeit unverkennbar ist. So z. B. die Bestimmungen der §§. 1, 2, 3, 4, 5, 10 und 11, welche in den Erbrichterei-Errichtungsurkunden vom Bischofe Bruno zu finden sind, — §. 6, mit der betreffenden Satzung in der Urkunde des Codex dip. V. 149 ganz identisch — §. 9, mit Cod. dip. IV., 367, — §. 12 im Einklange mit dem Iglauer Rechte und den fast allgemein geltenden Grundsätzen über solche Bussen und über die Abwesenheit der Gerichtsinsassen. S. meine Ab- handlung über Weissthümer a. a. O. S. 30. n. 4. Die §§. 7, theilweise 8 und 14, sind dagegen offenbar spä- tere Zusätze und besonders bei §. 8 die Anführung der Lehenrechts- sitzungen viermal im Jahre, während nach deutschem Rechte in Mähren höchstens 3mal im Jahre ordentliche Gerichtssitzun- gen (ungebotene Dinge) abgehalten wurden. Die Vierzahl scheint schon eine Annäherung an die Ordnung des mähr. Landrechtes. In wie weit diese für unsere Rechtsgeschichte so werth- vollen Dienstmannenrechte von der prawa manská (sächsisches Lehenrecht) des Gewitscher Codex und des Olmützer Bisthums verschieden sind, wird wohl mein Bruder Johann bei der 57) S. meine Abhandlung : Einige Weissthümer aus Mähren, im XVII. B. des „Archives“ der kais. Akademie der Wissenschaften S. 35.
97 handschriftlichen Nachlasse nichts Specielles — selbst nicht im Monasticon seu Hierarchia Moraviæ, welche Näheres über das Trebitscher Kloster enthält — über das Document, welches von ihm benützt wurde, wiewohl er sonst bei den anderen Texten diese Angabe nicht versäumt. Abgesehen von der ausdrücklichen Hinweisung des Abtes Mathias, geht aus dem Inhalt des Textes hervor, dass die Be- stimmungen der Rechte und Pflichten der Mannen uralt sind und zuverlässig von Otakars Zeit herrühren. Das Kloster Trebitsch gehörte zu der Classe der grossen Grundherren, welche „ministeriales, feudales" hatten, Codex dipl. IV. 199, VI. S. n. 7 und in der Landtafel des M. Mähren, 1. Lief. der Olmützer Cuda. Sie standen wie die k. Mannen unter dem k. Burggraf — unter des Klosters Burggrafen 57), ein eigenes (Burg- oder Lehen-) Gericht war ihr exemtes forum. Auch alle andere Satzungen dieses Dienstmannenrechtes sind deutscher Ab- stammung und in einer so einfach characteristischen Form, dass deren Ursprung aus der Otakar'schen Zeit unverkennbar ist. So z. B. die Bestimmungen der §§. 1, 2, 3, 4, 5, 10 und 11, welche in den Erbrichterei-Errichtungsurkunden vom Bischofe Bruno zu finden sind, — §. 6, mit der betreffenden Satzung in der Urkunde des Codex dip. V. 149 ganz identisch — §. 9, mit Cod. dip. IV., 367, — §. 12 im Einklange mit dem Iglauer Rechte und den fast allgemein geltenden Grundsätzen über solche Bussen und über die Abwesenheit der Gerichtsinsassen. S. meine Ab- handlung über Weissthümer a. a. O. S. 30. n. 4. Die §§. 7, theilweise 8 und 14, sind dagegen offenbar spä- tere Zusätze und besonders bei §. 8 die Anführung der Lehenrechts- sitzungen viermal im Jahre, während nach deutschem Rechte in Mähren höchstens 3mal im Jahre ordentliche Gerichtssitzun- gen (ungebotene Dinge) abgehalten wurden. Die Vierzahl scheint schon eine Annäherung an die Ordnung des mähr. Landrechtes. In wie weit diese für unsere Rechtsgeschichte so werth- vollen Dienstmannenrechte von der prawa manská (sächsisches Lehenrecht) des Gewitscher Codex und des Olmützer Bisthums verschieden sind, wird wohl mein Bruder Johann bei der 57) S. meine Abhandlung : Einige Weissthümer aus Mähren, im XVII. B. des „Archives“ der kais. Akademie der Wissenschaften S. 35.
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98 Würdigung dieser letztern in einer demnächst herauszugeben- den Abhandlung hervorheben. Der Abt Mathias hatte nicht mehr die Otakar'sche Ver- leihungsurkunde oder eine Abschrift derselben vor sich und da sind wohl mit der richtigen Tradition der alten Rechte auch noch die spätere Gewohnheit der §§. 7, theilweise 8 (diese bei- den aus einer Zeit, wo das Stift dem Verfalle nahe war) und 14 aus dem Anlasse der Urkundenerneuerung mit in das Privi- legium aufgenommen worden. Ein Denkmal des frühen Culturlebens von Trebitsch sind die Statuten des Literaten-Chores, Verz. Nr. 27. Orgl. Böhm. mit dem Siegel des Ausstellers. Es dürfte wohl diese Ord- nung vom J. 1516 die bisher bekannte älteste in Mähren sein, wesshalb wir sie fast wörtlich aus dem böhmischen Originale wiedergeben. Ueber diese Literaten-Gesellschaften, welche nicht mit den deutschen Meistersängern (S. Iglauer Stadtarchiv Ein- leitung und Nr. 524, 525 des Verzeichnisses, dann Werners treffliche Abhandlung über den Iglauer Meistergesang in den österr. Blätt für Litt. und Kunst. Jahrgang 1854) zu verwechseln sind, hat d'Elvert im V. Hefte, S. 25 der 8chrift der hist.- stat. Section geschrieben. Der Zweck dieser Verbindungen, durch welche die Kirche die Gesangs-Kunst förderte und zu sich emporhob, ist in unserer Urkunde genau angegeben: Zucht, Ordnung und Frömmigkeit, Liebe und Eintracht unter den Mit- gliedern sollten gefestigt, das Volk zum Gottesdienst empfäng- licher gemacht werden. Der Ursprung dieser Bruderschaften wird gewiss im 14. Jahrhundert gesucht werden müssen, in welchem die Pflege des böhmischen Kirchengesanges zu blühen begann. Die Grün- der desselben waren gelehrte Männer, Dichter, Magister und Baccalaure, welchen man mit Recht den Namen Literaten bei- legen konnte. Als jedoch die Pflege des Kirchen-Gesanges aus den wissenschaftlichen Kreisen heraus stieg, und fast in jeder Stadt böhmischer Zunge, hussitischen Glaubens Verbreitung fand, und eine practische Seite gewinnen sollte: die religiös-nationale, als sie die Aufgabe hatte, die Gesellschaft zu discipliniren, die rohen Gemüther zu sänftigen, nach des Dichters Spruch: Emollit mores nec sinit esse feros — da verloren die Chöre den Character einer literarischen Ver-
98 Würdigung dieser letztern in einer demnächst herauszugeben- den Abhandlung hervorheben. Der Abt Mathias hatte nicht mehr die Otakar'sche Ver- leihungsurkunde oder eine Abschrift derselben vor sich und da sind wohl mit der richtigen Tradition der alten Rechte auch noch die spätere Gewohnheit der §§. 7, theilweise 8 (diese bei- den aus einer Zeit, wo das Stift dem Verfalle nahe war) und 14 aus dem Anlasse der Urkundenerneuerung mit in das Privi- legium aufgenommen worden. Ein Denkmal des frühen Culturlebens von Trebitsch sind die Statuten des Literaten-Chores, Verz. Nr. 27. Orgl. Böhm. mit dem Siegel des Ausstellers. Es dürfte wohl diese Ord- nung vom J. 1516 die bisher bekannte älteste in Mähren sein, wesshalb wir sie fast wörtlich aus dem böhmischen Originale wiedergeben. Ueber diese Literaten-Gesellschaften, welche nicht mit den deutschen Meistersängern (S. Iglauer Stadtarchiv Ein- leitung und Nr. 524, 525 des Verzeichnisses, dann Werners treffliche Abhandlung über den Iglauer Meistergesang in den österr. Blätt für Litt. und Kunst. Jahrgang 1854) zu verwechseln sind, hat d'Elvert im V. Hefte, S. 25 der 8chrift der hist.- stat. Section geschrieben. Der Zweck dieser Verbindungen, durch welche die Kirche die Gesangs-Kunst förderte und zu sich emporhob, ist in unserer Urkunde genau angegeben: Zucht, Ordnung und Frömmigkeit, Liebe und Eintracht unter den Mit- gliedern sollten gefestigt, das Volk zum Gottesdienst empfäng- licher gemacht werden. Der Ursprung dieser Bruderschaften wird gewiss im 14. Jahrhundert gesucht werden müssen, in welchem die Pflege des böhmischen Kirchengesanges zu blühen begann. Die Grün- der desselben waren gelehrte Männer, Dichter, Magister und Baccalaure, welchen man mit Recht den Namen Literaten bei- legen konnte. Als jedoch die Pflege des Kirchen-Gesanges aus den wissenschaftlichen Kreisen heraus stieg, und fast in jeder Stadt böhmischer Zunge, hussitischen Glaubens Verbreitung fand, und eine practische Seite gewinnen sollte: die religiös-nationale, als sie die Aufgabe hatte, die Gesellschaft zu discipliniren, die rohen Gemüther zu sänftigen, nach des Dichters Spruch: Emollit mores nec sinit esse feros — da verloren die Chöre den Character einer literarischen Ver-
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99 bindung und wurden eine humanitäre Anstalt, in welcher der Geist der Gründer allmälig verschwand, und nebst der Gesangskunst andere Künste getrieben wurden. So fanden wir im Grund- buche der Stadt Meseritsch an der Bečwa ein vom Grundherrn den Literaten zugesichertes Geschenk von 2 Fässer Wein eingetragen. Die Brüder-Literaten trugen später diesen Namen wie lucus a non lucendo. Cerroni und nach ihm Horky a. a. O. irrten, als sie diese Genossenschaft die der Trebitscher Meistersänger nennen, denn eine Vergleichung dieser Artikel mit jenen der Meister- sänger zu Iglau wird den Unterschied klar machen. Durch sie wurden andere zur Ansicht verleitet, als gehören die Artikel von Trebitsch zu den ältesten Spuren des Meistergesan- ges. Wenn auch eine Aehnlichkeit in Form und Inhalt zwischen den Meistersängern und Literaten vorhanden ist: die genossen- schaftliche Verbindung nämlich und die Pflege des Gesanges, so waren die Literaten eine eigenthümliche nationale Anstalt, welche, wie oben gesagt wurde, völlig auf slawischem Boden wurzelte und den Kirchengesang ausschliesslich pflegte, wäh- rend die Meistersänger ihre Ahnen unter den deutschen Dich- tern suchten und auch "historien aus der Römergeschicht und anderen Scribenten sammt Gleichniess, Fabeln mit ihren mo- ralibus“ sangen. Eine Literatengesellschaft deutscher Zunge ist hierlands bisher nicht bekannt. Literatenchöre böhmischer Zunge bestanden in Gross-Me- seritsch, Pirnitz, Zlin, Daubrawnik, Ingrowitz, Lettowitz und Strassnitz. Im Vorjahre fand ich die Spur eines Literatenchors in Wallach. Meseritsch (S. Notizenblatt der histor. Section Nr. 6. 1855). Eine erschöpfende Geschichte dieses Theils unseres Culturlebens bleibt der Zeit vorbehalten, in welcher zahlrei- chere Statuten und Documente über die Literatenchöre aufge- funden werden. Nr. 30 d. Ver. hat zum Gegenstande die Entlassung eines Unterthans aus dem Hörigkeitsverbande durch 3 Guts- herren. Offenbar waren diese drei in einer Gütergemeinschaft (spolek, stupek, conjunctio), denn wenn es auch möglich wäre, dass jeder der drei Herren einen aliquoten Theil des Dorfes Tiemowic besass, so ist es doch nicht denkbar, dass diese
99 bindung und wurden eine humanitäre Anstalt, in welcher der Geist der Gründer allmälig verschwand, und nebst der Gesangskunst andere Künste getrieben wurden. So fanden wir im Grund- buche der Stadt Meseritsch an der Bečwa ein vom Grundherrn den Literaten zugesichertes Geschenk von 2 Fässer Wein eingetragen. Die Brüder-Literaten trugen später diesen Namen wie lucus a non lucendo. Cerroni und nach ihm Horky a. a. O. irrten, als sie diese Genossenschaft die der Trebitscher Meistersänger nennen, denn eine Vergleichung dieser Artikel mit jenen der Meister- sänger zu Iglau wird den Unterschied klar machen. Durch sie wurden andere zur Ansicht verleitet, als gehören die Artikel von Trebitsch zu den ältesten Spuren des Meistergesan- ges. Wenn auch eine Aehnlichkeit in Form und Inhalt zwischen den Meistersängern und Literaten vorhanden ist: die genossen- schaftliche Verbindung nämlich und die Pflege des Gesanges, so waren die Literaten eine eigenthümliche nationale Anstalt, welche, wie oben gesagt wurde, völlig auf slawischem Boden wurzelte und den Kirchengesang ausschliesslich pflegte, wäh- rend die Meistersänger ihre Ahnen unter den deutschen Dich- tern suchten und auch "historien aus der Römergeschicht und anderen Scribenten sammt Gleichniess, Fabeln mit ihren mo- ralibus“ sangen. Eine Literatengesellschaft deutscher Zunge ist hierlands bisher nicht bekannt. Literatenchöre böhmischer Zunge bestanden in Gross-Me- seritsch, Pirnitz, Zlin, Daubrawnik, Ingrowitz, Lettowitz und Strassnitz. Im Vorjahre fand ich die Spur eines Literatenchors in Wallach. Meseritsch (S. Notizenblatt der histor. Section Nr. 6. 1855). Eine erschöpfende Geschichte dieses Theils unseres Culturlebens bleibt der Zeit vorbehalten, in welcher zahlrei- chere Statuten und Documente über die Literatenchöre aufge- funden werden. Nr. 30 d. Ver. hat zum Gegenstande die Entlassung eines Unterthans aus dem Hörigkeitsverbande durch 3 Guts- herren. Offenbar waren diese drei in einer Gütergemeinschaft (spolek, stupek, conjunctio), denn wenn es auch möglich wäre, dass jeder der drei Herren einen aliquoten Theil des Dorfes Tiemowic besass, so ist es doch nicht denkbar, dass diese
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100 Theilung auch auf eine Person, auf die des Leibeigenen, ausge- dehnt werden konnte. Diese Urkunde ist wichtig für die Ge- schichte jenes so stark verbreiteten und noch so dunkeln Rechtsverhältnisses 58) und zur Aufklärung über den Organis- mus desselben, da hierin der Beweis liegt, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gutes von allen Mitbesitzern geführt werden konnte, während das Gegentheil die Regel war. S. Demuths Geschichte der Landtafel. VII. Lief. der Landtafel des M. Mähren. Die Bestimmung des Datums in der Urkunde Nr. 37, mit dem 8. Juli, geschah nach den in Mähren von den Anhängern Hussens am 5. Juli gefeierten Erinnerungstage an diesen Re- formator. Die Hinrichtung desselben fand bekanntlich am 6. Juli Statt. Das merkwürdigste Document dieses Archivs ist die in Nr. 55 vorkommende Synode der mährischen Brüder, geschrieben von gleichzeitiger Hand, in böhmischer Sprache, auf 34 Papierblättern im kleinsten Octav-Format. Auf dem ersten Blatte ist die Aufschrift: Synod Třebicky, Leta Paně 1596 w Středu po Swatem Bartoloměgí, auf dem zweiten be- ginnt die Synode: B. Jan Effreim. Negmilegssi w Krystu Bratři &c. bis 33/b. 28. Jakob Janasek, letztes Blatt leer. Die Schrift deutlich, das ganze Manuscript sehr wohl erhalten, ist aus einem gebundenen Buche, wahrscheinlich einem Psalmbuche oder Cancional herausgerissen; weitere Nachrichten über dieses Ma- nuscript kann ich nicht mittheilen. Da diese Synode mit Aus- nahme der in der Slg. des Grafen Tarucca vorhandenen „Picardi- tarum Holeschow. Synod. 8. Mai 1616“ die einzige bisher bekannte Synode der mähr. Brüder in Mähren ist, so bedarf die fast ausführliche Mittheilung derselben in den Archivregesten wohl keiner Entschuldigung. Die Bedeutung dieser Religions- genossen für die Landesgeschichte, der entscheidende Einfluss, welchen sie auf die Schicksale Mährens genommen haben, wird klar werden aus Dr. Gindely’s: „Geschichte der mähr. 58) Der Spolek oder Stupek S. Palacky Gesch. von Böhmen, II. Abth. II. B., S. 23, supplirte den Fideicomissen, und war ein Mittel, das Gut der Familie, dem Besitzer eine bestimmte Nachfolge zu sichern. Der Unter- schied zwischen spolek und stupek, die gesammten Rechtsfolgen der- selben sind noch sehr wenig bekannt, und doch ein wesentlicher Zweig der Geschichte des Grundeigenthums.
100 Theilung auch auf eine Person, auf die des Leibeigenen, ausge- dehnt werden konnte. Diese Urkunde ist wichtig für die Ge- schichte jenes so stark verbreiteten und noch so dunkeln Rechtsverhältnisses 58) und zur Aufklärung über den Organis- mus desselben, da hierin der Beweis liegt, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gutes von allen Mitbesitzern geführt werden konnte, während das Gegentheil die Regel war. S. Demuths Geschichte der Landtafel. VII. Lief. der Landtafel des M. Mähren. Die Bestimmung des Datums in der Urkunde Nr. 37, mit dem 8. Juli, geschah nach den in Mähren von den Anhängern Hussens am 5. Juli gefeierten Erinnerungstage an diesen Re- formator. Die Hinrichtung desselben fand bekanntlich am 6. Juli Statt. Das merkwürdigste Document dieses Archivs ist die in Nr. 55 vorkommende Synode der mährischen Brüder, geschrieben von gleichzeitiger Hand, in böhmischer Sprache, auf 34 Papierblättern im kleinsten Octav-Format. Auf dem ersten Blatte ist die Aufschrift: Synod Třebicky, Leta Paně 1596 w Středu po Swatem Bartoloměgí, auf dem zweiten be- ginnt die Synode: B. Jan Effreim. Negmilegssi w Krystu Bratři &c. bis 33/b. 28. Jakob Janasek, letztes Blatt leer. Die Schrift deutlich, das ganze Manuscript sehr wohl erhalten, ist aus einem gebundenen Buche, wahrscheinlich einem Psalmbuche oder Cancional herausgerissen; weitere Nachrichten über dieses Ma- nuscript kann ich nicht mittheilen. Da diese Synode mit Aus- nahme der in der Slg. des Grafen Tarucca vorhandenen „Picardi- tarum Holeschow. Synod. 8. Mai 1616“ die einzige bisher bekannte Synode der mähr. Brüder in Mähren ist, so bedarf die fast ausführliche Mittheilung derselben in den Archivregesten wohl keiner Entschuldigung. Die Bedeutung dieser Religions- genossen für die Landesgeschichte, der entscheidende Einfluss, welchen sie auf die Schicksale Mährens genommen haben, wird klar werden aus Dr. Gindely’s: „Geschichte der mähr. 58) Der Spolek oder Stupek S. Palacky Gesch. von Böhmen, II. Abth. II. B., S. 23, supplirte den Fideicomissen, und war ein Mittel, das Gut der Familie, dem Besitzer eine bestimmte Nachfolge zu sichern. Der Unter- schied zwischen spolek und stupek, die gesammten Rechtsfolgen der- selben sind noch sehr wenig bekannt, und doch ein wesentlicher Zweig der Geschichte des Grundeigenthums.
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101 Brüder,“ welche nach dem bekannt gewordenen Programme das umfassendste Werk über diese merkwürdige Secte sein dürfte. S. auch meine Abhandlung über Carl v. Zierotin im VII. und IX. Bande der Schriften der histor.-stat. Section. Unsere Synode wurde von den Brüder-Geistlichen besucht. Sie verbreitet sich über die wichtige Lehre vom Priesterthume, über das Verhältniss der Brüder zu den Protestanten und zu den deutschen Priestern, über den Ursprung der Secte, über die Schlüsselgewalt der Kirche, über die apostolische Succession, über die Brüder-Kirchenverfassung, die Priester-Erziehung und Berufung. Bruder Johann Němčansky, der Synodal-Redner, vertheidigt die bezüglichen Lehrsätze und sucht die Angriffe der Gegner zurückzuweisen. Endlich wird zum Schlusse ein Verzeichniss neu geweihter Priester gegeben. In Nr. 72 ein Geburtsbrief für Johann Irmengarten von Vettan aus Graubündten. Origl., Pergt. Siegel abgerissen. In diese „Kundschaftsipsal“ spiegelt sich ganz das Urwüch- sige des Volks und des Landes von Rhätien ab; wie der ge- waltige Strom durch die Felsenmassen der Bergschlucht in unverfälschter Klarheit dahinbraust, so drängen sich in kernigen Sätzen, ohne romanisirendes Geklingel die schlagenden Beweise heraus, jeden möglichen Zweifel besiegend und niederwerfend — und weil wir uns erfreut haben, an diesem Denkmal unver- dorbener deutscher Sprache — einem Denkmal, das uns ein Stück markigen germanischen Lebens vorzeigt, haben wir es den Lesern treu vorgeführt, wenn auch die Geschichte Mährens darum nicht reicher wird. Es sind noch 12 Urkunden (Kundschaftsbriefe) aus der Zeit 1625 — 1712 im Archive vorhanden, dann 9 Schuld- scheine der Stadt Trebitsch — a. d. J. 1626—1629: die Stadt T. erklärt, ihrer Herrin Katharina von Žierotin-Waldstein 12265 Schock Groschen schuldig zu sein. Dieser Betrag wurde dann in 15950 fl. convertirt und in 7 Raten à 2000 fl. und einer Rate à 1950 fl. zurückgezahlt. Schliesslich sagen wir dem k. k. Herrn Statthaltereicon- cipisten F. Richter unsern besten Dank, er hat uns mit seinen gründlichen Kenntnissen der böhmischen Sprache sehr bereit- willig unterstützt. P. R. v. Chl.
101 Brüder,“ welche nach dem bekannt gewordenen Programme das umfassendste Werk über diese merkwürdige Secte sein dürfte. S. auch meine Abhandlung über Carl v. Zierotin im VII. und IX. Bande der Schriften der histor.-stat. Section. Unsere Synode wurde von den Brüder-Geistlichen besucht. Sie verbreitet sich über die wichtige Lehre vom Priesterthume, über das Verhältniss der Brüder zu den Protestanten und zu den deutschen Priestern, über den Ursprung der Secte, über die Schlüsselgewalt der Kirche, über die apostolische Succession, über die Brüder-Kirchenverfassung, die Priester-Erziehung und Berufung. Bruder Johann Němčansky, der Synodal-Redner, vertheidigt die bezüglichen Lehrsätze und sucht die Angriffe der Gegner zurückzuweisen. Endlich wird zum Schlusse ein Verzeichniss neu geweihter Priester gegeben. In Nr. 72 ein Geburtsbrief für Johann Irmengarten von Vettan aus Graubündten. Origl., Pergt. Siegel abgerissen. In diese „Kundschaftsipsal“ spiegelt sich ganz das Urwüch- sige des Volks und des Landes von Rhätien ab; wie der ge- waltige Strom durch die Felsenmassen der Bergschlucht in unverfälschter Klarheit dahinbraust, so drängen sich in kernigen Sätzen, ohne romanisirendes Geklingel die schlagenden Beweise heraus, jeden möglichen Zweifel besiegend und niederwerfend — und weil wir uns erfreut haben, an diesem Denkmal unver- dorbener deutscher Sprache — einem Denkmal, das uns ein Stück markigen germanischen Lebens vorzeigt, haben wir es den Lesern treu vorgeführt, wenn auch die Geschichte Mährens darum nicht reicher wird. Es sind noch 12 Urkunden (Kundschaftsbriefe) aus der Zeit 1625 — 1712 im Archive vorhanden, dann 9 Schuld- scheine der Stadt Trebitsch — a. d. J. 1626—1629: die Stadt T. erklärt, ihrer Herrin Katharina von Žierotin-Waldstein 12265 Schock Groschen schuldig zu sein. Dieser Betrag wurde dann in 15950 fl. convertirt und in 7 Raten à 2000 fl. und einer Rate à 1950 fl. zurückgezahlt. Schliesslich sagen wir dem k. k. Herrn Statthaltereicon- cipisten F. Richter unsern besten Dank, er hat uns mit seinen gründlichen Kenntnissen der böhmischen Sprache sehr bereit- willig unterstützt. P. R. v. Chl.
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Verzeichniss der Urkunden des Trebitscher Stadtarchivs. 2 3 4 *5 6 7 18 1290 1. März 1335 29. Aug. 1335 29. Aug. 1342 26. Mai 1404 O. D. 1405 0. D. 1406 13. Jän. Trebitsch. Abt Martin und der Convent von Tre- bitsch befreien den Bürger Herrmann und sein Haus daselbst von allen Dienstschuldigkeiten, Steuern und Abgaben. Dat. prid. Kal. Sept. (Boczek Codex M. dipl. IV. S. 197.) Zlabings. Der Templer Fr. Siffridus verkauft mit Bewilligung des Fr. Ekko, damals Landkomthur, 11/2 Lahn zu Swatoslau der Trebitscher Abtei. Dat. Kal. Mart. (Horky, die Tempelherren, S. 231. I.) Deutschbrod. Markgraf Carl gestattet, dass die Stadt Trebitsch mit Mauern nnd Wallgräben be- festigt werden dürfe und gibt ihr alle Municipal- rechte, welche Znaim besitzt: quia Civitates sine legibus et statutis municipalibus cum salute ne- queunt commode subsistere. Dat. Am Tage Johanni Enthaupt. Deutschbrod. K. Johann bestätiget das obige Privilegium. Dat. Am Tage Johanni Enth. o. O. Der Abt Adam und der Convent zu Trebitsch verpflichten sich zur Abhaltung eines von ihrem Dienstmanne Pešek gestifteten Anniversars. Brünn. Markgraf Jodok bestätiget das Privilegium des Markgrafen Carl v. J. 1335. Nr. 3. Pustoměř. Laček, Bischof von Olmütz, ertheilt Allen, die zur Erhaltung des neu errichteten Spi- tals in Trebitsch Almosen spenden oder dasselbe wie immer unterstützen, einen vollkommenen Ab- lass von 40 Tagen. Trebitsch. Martin Richter; Temlinus, Nicolaus, Andreas, Petrus, Benzlinus, Herussius, Altschöf- fen; Thomyko, Johannes genannt Kozel, Claxinus, Thomko Wlch, Stephanus Heinoch, Schöffen, be- urkunden, dass ihr Mitbürger und Mitschöffe Janco des Czubo Badhaus, ad ipsum abbatem, occasione morti- cinii Czubonis tamquam ad dominum natura- lem devolutam — welches er vom Trebitscher Abt 1 1277 31. Aug. 10
Verzeichniss der Urkunden des Trebitscher Stadtarchivs. 2 3 4 *5 6 7 18 1290 1. März 1335 29. Aug. 1335 29. Aug. 1342 26. Mai 1404 O. D. 1405 0. D. 1406 13. Jän. Trebitsch. Abt Martin und der Convent von Tre- bitsch befreien den Bürger Herrmann und sein Haus daselbst von allen Dienstschuldigkeiten, Steuern und Abgaben. Dat. prid. Kal. Sept. (Boczek Codex M. dipl. IV. S. 197.) Zlabings. Der Templer Fr. Siffridus verkauft mit Bewilligung des Fr. Ekko, damals Landkomthur, 11/2 Lahn zu Swatoslau der Trebitscher Abtei. Dat. Kal. Mart. (Horky, die Tempelherren, S. 231. I.) Deutschbrod. Markgraf Carl gestattet, dass die Stadt Trebitsch mit Mauern nnd Wallgräben be- festigt werden dürfe und gibt ihr alle Municipal- rechte, welche Znaim besitzt: quia Civitates sine legibus et statutis municipalibus cum salute ne- queunt commode subsistere. Dat. Am Tage Johanni Enthaupt. Deutschbrod. K. Johann bestätiget das obige Privilegium. Dat. Am Tage Johanni Enth. o. O. Der Abt Adam und der Convent zu Trebitsch verpflichten sich zur Abhaltung eines von ihrem Dienstmanne Pešek gestifteten Anniversars. Brünn. Markgraf Jodok bestätiget das Privilegium des Markgrafen Carl v. J. 1335. Nr. 3. Pustoměř. Laček, Bischof von Olmütz, ertheilt Allen, die zur Erhaltung des neu errichteten Spi- tals in Trebitsch Almosen spenden oder dasselbe wie immer unterstützen, einen vollkommenen Ab- lass von 40 Tagen. Trebitsch. Martin Richter; Temlinus, Nicolaus, Andreas, Petrus, Benzlinus, Herussius, Altschöf- fen; Thomyko, Johannes genannt Kozel, Claxinus, Thomko Wlch, Stephanus Heinoch, Schöffen, be- urkunden, dass ihr Mitbürger und Mitschöffe Janco des Czubo Badhaus, ad ipsum abbatem, occasione morti- cinii Czubonis tamquam ad dominum natura- lem devolutam — welches er vom Trebitscher Abt 1 1277 31. Aug. 10
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104 Trebitscher Stadtarchiv. 9 110 11 12 13 14 15 16 [17] 18 1413 15. Nov. 1421 Apr. 1421 8. Mai 1435 24. Juni 1435 25. Juli 1436 7. März 1440 21. Spt. 1448 26. Juli 1452 0. D. 1454 31. Juli Naczko um 11 Mark Prag. Gr. erkaufte — mit Genehmigung dieses Abtes, dem von ihm (Janco) neu errichteten Armenspital geschenkt und der Verwaltung des Stadtrathes übergeben habe. — Zugleich befreien sie dieses Badhaus auf ewige Zeiten von allen Communallasten. Dat. In Octava der h. Epiph. Clausel des Adamus Petri de Tre- bitsch publicus notarius. Prag. König Wenzel bestätiget die Stadt -Privile- gien vom Jahre 1335 und 1404. Nr. 3 und 6. des Verzeichn. Brünn. K. Sigismund bestätigt dem Budislaw den vom Trebitscher Kloster erhaltenen Freiheitsbrief. Brünn. Derselbe bestätigt alle von K. Johann, den M. M. Carl und Jodoc, dann von K. Wenzel der Stadt Trebitsch verliehenen Privilegien. Nr. 3, 4, 6 und 9. Brünn. Markgraf Albert bestätiget alle vom K. Johann, den M. M. Carl und Jodok, den K. K. Wenzel und Sigismund der Stadt Trebitsch ver- liehenen Privilegien und Rechte. Nr. 3, 4, 6, 9 und 11. Dat. an St. Joh. d. T. Brünn. K. Sigismund bestätiget auf Bitten des Tre- bitscher Bürgers Johann Morava das Privilegium, welches der Abt Martin im J. 1277 (S. Verz. Nr. 1.) seinem (Johannes) Hause (damals dem Bürger Herrmann gehörig) in Trebitsch verliehen hatte. Dat. An Jacob. Ap. Wien. Markgraf Albert bestätiget das Privilegium des Trebitscher Bürgers Johannes Morava. S. Nr. 13. Trebitsch. Der Abt Trojan und das Kloster Tre- bitsch verkaufen das Dorf Kracowic an den Nacek von Kožichowic. Dat. an St. Matthäus. Trebitsch. Trojan, Abt von Trebitsch, verkauft das Dorf Ptačow dem Johann von Kožichowic. Dat. an St. Anna. o. O. Schuldbrief des Abtes Trojan von Trebitsch auf 75 ungarische Gulden für Hanuš Hammernik. Prag. König Ladislaus bestätiget alle Privilegien, die der Stadt Trebitsch von seinen Vorfahren verliehen wurden, und insbesondere einen Frei- heitsbrief des Trebitscher Abtes Trojan, worin er den Bürgern volle Freiheit gibt, über ihr Vermö-
104 Trebitscher Stadtarchiv. 9 110 11 12 13 14 15 16 [17] 18 1413 15. Nov. 1421 Apr. 1421 8. Mai 1435 24. Juni 1435 25. Juli 1436 7. März 1440 21. Spt. 1448 26. Juli 1452 0. D. 1454 31. Juli Naczko um 11 Mark Prag. Gr. erkaufte — mit Genehmigung dieses Abtes, dem von ihm (Janco) neu errichteten Armenspital geschenkt und der Verwaltung des Stadtrathes übergeben habe. — Zugleich befreien sie dieses Badhaus auf ewige Zeiten von allen Communallasten. Dat. In Octava der h. Epiph. Clausel des Adamus Petri de Tre- bitsch publicus notarius. Prag. König Wenzel bestätiget die Stadt -Privile- gien vom Jahre 1335 und 1404. Nr. 3 und 6. des Verzeichn. Brünn. K. Sigismund bestätigt dem Budislaw den vom Trebitscher Kloster erhaltenen Freiheitsbrief. Brünn. Derselbe bestätigt alle von K. Johann, den M. M. Carl und Jodoc, dann von K. Wenzel der Stadt Trebitsch verliehenen Privilegien. Nr. 3, 4, 6 und 9. Brünn. Markgraf Albert bestätiget alle vom K. Johann, den M. M. Carl und Jodok, den K. K. Wenzel und Sigismund der Stadt Trebitsch ver- liehenen Privilegien und Rechte. Nr. 3, 4, 6, 9 und 11. Dat. an St. Joh. d. T. Brünn. K. Sigismund bestätiget auf Bitten des Tre- bitscher Bürgers Johann Morava das Privilegium, welches der Abt Martin im J. 1277 (S. Verz. Nr. 1.) seinem (Johannes) Hause (damals dem Bürger Herrmann gehörig) in Trebitsch verliehen hatte. Dat. An Jacob. Ap. Wien. Markgraf Albert bestätiget das Privilegium des Trebitscher Bürgers Johannes Morava. S. Nr. 13. Trebitsch. Der Abt Trojan und das Kloster Tre- bitsch verkaufen das Dorf Kracowic an den Nacek von Kožichowic. Dat. an St. Matthäus. Trebitsch. Trojan, Abt von Trebitsch, verkauft das Dorf Ptačow dem Johann von Kožichowic. Dat. an St. Anna. o. O. Schuldbrief des Abtes Trojan von Trebitsch auf 75 ungarische Gulden für Hanuš Hammernik. Prag. König Ladislaus bestätiget alle Privilegien, die der Stadt Trebitsch von seinen Vorfahren verliehen wurden, und insbesondere einen Frei- heitsbrief des Trebitscher Abtes Trojan, worin er den Bürgern volle Freiheit gibt, über ihr Vermö-
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Trebitscher Stadtarchiv. 105 *19 1455 13. Dec. gen zu testiren. Ueberdiess ermächtigt der König die Bürger, die Stadt mit Thürmen und Mauern zu umgeben, und ertheilt ihnen rücksichtlich der Erzeugung und des Verkaufes von Bier das Mei- lenrecht. Trebitsch. Die kl. Trebitscher Dienstmannenrechte. Im Namen der heiligen und ungetheilten Dreifal- tigkeit Amen.... Wir Mathias, durch Gottes Barm- herzigkeit Abt und der ganze Convent des Stiftes Trebitsch (genannt Gottes Mutter) nach der Ordens- regel des heil. Benedikt, im Bisthume Olmütz, verkünden Allen und Jedem,... dass wir in Rück- sicht der inständigen Bitte... der Edelleute und aller Mannen des Klosters und der treuen Lehens- dienste, welchen sie nach den, von uralten Zeiten her unserem Stifte gewährten, verbrieften Privile- gien uns leisten,... würdigend.. ferner in Anerken- nung dessen, dass ihre Rechte und Freiheiten ihnen von Otakar, dem Könige von Böhmen und Mark- grafen von Mähren, glorreichen Andenkens, gnä- digst verliehen worden sind — die betreffenden Ur- kunden aber ihnen durch Feuer und durch Kriege, welche im Lande wütheten, in Verlust gerathen sind,... setzen wir diese ihre .. Rechte und Frei- heiten wieder in volle Kraft. Diese Rechte und Freiheiten sind folgende: 1. Erstens haben die dem Stifte angehörigen Mannen das Recht, dass sie Niemand ... vor ein anderes Gericht als vor jenes des Stiftes laden kann. 2. Weiters haben sie das Recht, nachdem sie verpflichtet sind, auf Verlangen des Abtes ... im Stifte zu erscheinen, und sie wegen dringen- der eigener Angelegenheiten persönlich zu erschei- nen, nicht in der Lage sind, — was sie vor den Stifts-Mannen gehörig darzuthun haben — einen bewaffneten Diener an ihrer Stelle zu senden; für ihren und ihrer Rosse Bedarf ist dann von Seite des Abtes zu sorgen. 3. Wenn sie aber der Abt wo immerhin ausser- halb des Schlosses gehen heisst, so hat er ihnen für jeden Schaden zu haften. 4. Ebenso haben sie, wenn ein Kriegs-Aufgebot zur Vertheidigung des Landes ergeht, mit dem Abte in das Feld zu ziehen, der Abt hat ihnen den vol- 10*
Trebitscher Stadtarchiv. 105 *19 1455 13. Dec. gen zu testiren. Ueberdiess ermächtigt der König die Bürger, die Stadt mit Thürmen und Mauern zu umgeben, und ertheilt ihnen rücksichtlich der Erzeugung und des Verkaufes von Bier das Mei- lenrecht. Trebitsch. Die kl. Trebitscher Dienstmannenrechte. Im Namen der heiligen und ungetheilten Dreifal- tigkeit Amen.... Wir Mathias, durch Gottes Barm- herzigkeit Abt und der ganze Convent des Stiftes Trebitsch (genannt Gottes Mutter) nach der Ordens- regel des heil. Benedikt, im Bisthume Olmütz, verkünden Allen und Jedem,... dass wir in Rück- sicht der inständigen Bitte... der Edelleute und aller Mannen des Klosters und der treuen Lehens- dienste, welchen sie nach den, von uralten Zeiten her unserem Stifte gewährten, verbrieften Privile- gien uns leisten,... würdigend.. ferner in Anerken- nung dessen, dass ihre Rechte und Freiheiten ihnen von Otakar, dem Könige von Böhmen und Mark- grafen von Mähren, glorreichen Andenkens, gnä- digst verliehen worden sind — die betreffenden Ur- kunden aber ihnen durch Feuer und durch Kriege, welche im Lande wütheten, in Verlust gerathen sind,... setzen wir diese ihre .. Rechte und Frei- heiten wieder in volle Kraft. Diese Rechte und Freiheiten sind folgende: 1. Erstens haben die dem Stifte angehörigen Mannen das Recht, dass sie Niemand ... vor ein anderes Gericht als vor jenes des Stiftes laden kann. 2. Weiters haben sie das Recht, nachdem sie verpflichtet sind, auf Verlangen des Abtes ... im Stifte zu erscheinen, und sie wegen dringen- der eigener Angelegenheiten persönlich zu erschei- nen, nicht in der Lage sind, — was sie vor den Stifts-Mannen gehörig darzuthun haben — einen bewaffneten Diener an ihrer Stelle zu senden; für ihren und ihrer Rosse Bedarf ist dann von Seite des Abtes zu sorgen. 3. Wenn sie aber der Abt wo immerhin ausser- halb des Schlosses gehen heisst, so hat er ihnen für jeden Schaden zu haften. 4. Ebenso haben sie, wenn ein Kriegs-Aufgebot zur Vertheidigung des Landes ergeht, mit dem Abte in das Feld zu ziehen, der Abt hat ihnen den vol- 10*
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106 Trebitscher Stadtarchiv. 1455 13. len Unterhalt zu geben, und für jeden Schaden zu haften. 5. Weiter haben sie zu verlangen, dass, wenn ein Manne in Vertretung einer ehrlichen Sache ge- fangen genommen wird, und wenn derselbe keinen anderen Herrn hätte als den Abt, von diesem, wie dessen eigener Manne vertreten, und aus dem Ge- fängnisse befreiet zu werden, so fern das dem Abte nicht zur Schande gereicht. 6. Ferner haben sie das Recht zu verlangen, dass, wenn der Abt einen Mannen vor den Stifts- Mannen anklagt, ihn im Besitze seines Beneficiums nicht länger belassen will, und des Angeklagten Schuld derart ist, dass derselbe nach den Erach- ten unserer Mannen des Beneficiums-Besitzes nicht mehr würdig ist, dieser nun verhalten werde, das- selbe binnen Jahr und Tag zu verkaufen; konnte derselbe aber innerhalb dieser Zeit das Gut nicht veräussern, so wählen der Abt und ebenso auch der seines Guts verlustig Erklärte je zwei Man- nen, und diese Vier setzen den Preis fest, um wel- chen der Abt das Gut zu bezahlen hat. 7. Ferner haben die Stifts-Mannen das Recht, sich des Schutzes wegen einen Herrn zu nehmen, vorbehaltlich jedoch der Pflichten gegen die Aebte und die Rücksicht auf der den Letzteren zuste- henden Rechte, denn derjenige von den Mannen, welcher diesfalls seine Pflichten verletzt, soll an seinem Vermögen nach dem Ausspruch der Man- nen gestraft werden, und ausserdem sein Recht verlieren. 8. Ferner haben unsere Mannen das Recht, ihre Kinder wem immer (zu Diensten) geben zu können, und in diesem Befugnisse: vermöge des ihnen von Alters her zustehenden Privilegiums, von Niemanden, weder vom Abte noch von seinen Beamten gehindert zu werden — überdies kön- nen sie ihren Weibern ein Heirathsgut aussetzen, und jene Weiber, welche eine unbelastete Mitgift haben, können dieselbe vollkommen frei, wem sie immer wollen, verschreiben, ohne dass Jemand ausser im Wege Rechtens darnach greifen kann, und dies muss dann vor dem Abte, den Stifts- Burggrafen und Mannen bei deren Gerichten, zu Dec.
106 Trebitscher Stadtarchiv. 1455 13. len Unterhalt zu geben, und für jeden Schaden zu haften. 5. Weiter haben sie zu verlangen, dass, wenn ein Manne in Vertretung einer ehrlichen Sache ge- fangen genommen wird, und wenn derselbe keinen anderen Herrn hätte als den Abt, von diesem, wie dessen eigener Manne vertreten, und aus dem Ge- fängnisse befreiet zu werden, so fern das dem Abte nicht zur Schande gereicht. 6. Ferner haben sie das Recht zu verlangen, dass, wenn der Abt einen Mannen vor den Stifts- Mannen anklagt, ihn im Besitze seines Beneficiums nicht länger belassen will, und des Angeklagten Schuld derart ist, dass derselbe nach den Erach- ten unserer Mannen des Beneficiums-Besitzes nicht mehr würdig ist, dieser nun verhalten werde, das- selbe binnen Jahr und Tag zu verkaufen; konnte derselbe aber innerhalb dieser Zeit das Gut nicht veräussern, so wählen der Abt und ebenso auch der seines Guts verlustig Erklärte je zwei Man- nen, und diese Vier setzen den Preis fest, um wel- chen der Abt das Gut zu bezahlen hat. 7. Ferner haben die Stifts-Mannen das Recht, sich des Schutzes wegen einen Herrn zu nehmen, vorbehaltlich jedoch der Pflichten gegen die Aebte und die Rücksicht auf der den Letzteren zuste- henden Rechte, denn derjenige von den Mannen, welcher diesfalls seine Pflichten verletzt, soll an seinem Vermögen nach dem Ausspruch der Man- nen gestraft werden, und ausserdem sein Recht verlieren. 8. Ferner haben unsere Mannen das Recht, ihre Kinder wem immer (zu Diensten) geben zu können, und in diesem Befugnisse: vermöge des ihnen von Alters her zustehenden Privilegiums, von Niemanden, weder vom Abte noch von seinen Beamten gehindert zu werden — überdies kön- nen sie ihren Weibern ein Heirathsgut aussetzen, und jene Weiber, welche eine unbelastete Mitgift haben, können dieselbe vollkommen frei, wem sie immer wollen, verschreiben, ohne dass Jemand ausser im Wege Rechtens darnach greifen kann, und dies muss dann vor dem Abte, den Stifts- Burggrafen und Mannen bei deren Gerichten, zu Dec.
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Trebitscher Stadtarchiv. 107 1455 13. Dec welchen sie viermal des Jahres zusammentreten, verhandelt werden; im Falle der Dringlichkeit kann sich jedoch der Manne vor dem Burggrafen und sämmtlichen Mannen bis zu der Hegung des Gerichtes verantworten. 9. Wenn der Abt Jemanden zum Stifts-Burggrafen einsetzen will, so soll Niemand Anderer von irgendher Burggraf werden können, als Einer der Edelleute oder Mannen des Stiftes; auch sind zuvor dieselben hierüber zu vernehmen. 10. Ferner haben jene älteren Mannen, welche zum Rathe gehören und die sich um den Abt verdient gemacht haben, das Recht für ihre Per- son, auf den Besitzungen des Abtes und mit des- sen Wissen und Willen, jedoch nur für ihrén Bedarf zu jagen; sollte jedoch Einer von ihnen dabei betroffen werden, dass er von der Jagdbeute Etwas verkauft, so ist er mit zehn Mark dem Klo- ster verfallen. 11. Ferner haben die Mannen das Recht zu verlangen, dass der Abt ihnen das nothwendige Holz zum Bau der Gebäude auf ihren Gütern aus seinen Wäldern verabfolgen lasse; doch soll Niemand eigenmächtig ohne Wissen der Stifts- beamten in diesen Wäldern Holz fällen, sondern die Mannen haben diesfalls ihre Absicht den Stiftsbeamten bekannt zu geben, und erst dann das benöthigte Holz zu fällen, bis ihnen der Platz dazu im Walde von den Stiftsbeamten angewiesen wurde. 12. Sollte aber ein Manne bei dem Gerichte nicht erscheinen, so soll er, da Versammlungen der Mannen für die Bedürfnisse des Stiftes öfters nothwendig sind, nach Erkenntniss des Burggrafen und der Mannen wegen seines Ungehorsams eine Mark, welche zwischen dem Burggrafen und den Mannen getheilt wird, Strafe zahlen ; sollte aber einer derselben wirklich aus triftigen Gründen nicht erscheinen können, so soll er diess 3 Tage vorher anzeigen, und er wird dann zu diesen Geldstrafen auch nicht verurtheilt werden. 13. Wenn ein Manne verarmt, so hat ihm der
Trebitscher Stadtarchiv. 107 1455 13. Dec welchen sie viermal des Jahres zusammentreten, verhandelt werden; im Falle der Dringlichkeit kann sich jedoch der Manne vor dem Burggrafen und sämmtlichen Mannen bis zu der Hegung des Gerichtes verantworten. 9. Wenn der Abt Jemanden zum Stifts-Burggrafen einsetzen will, so soll Niemand Anderer von irgendher Burggraf werden können, als Einer der Edelleute oder Mannen des Stiftes; auch sind zuvor dieselben hierüber zu vernehmen. 10. Ferner haben jene älteren Mannen, welche zum Rathe gehören und die sich um den Abt verdient gemacht haben, das Recht für ihre Per- son, auf den Besitzungen des Abtes und mit des- sen Wissen und Willen, jedoch nur für ihrén Bedarf zu jagen; sollte jedoch Einer von ihnen dabei betroffen werden, dass er von der Jagdbeute Etwas verkauft, so ist er mit zehn Mark dem Klo- ster verfallen. 11. Ferner haben die Mannen das Recht zu verlangen, dass der Abt ihnen das nothwendige Holz zum Bau der Gebäude auf ihren Gütern aus seinen Wäldern verabfolgen lasse; doch soll Niemand eigenmächtig ohne Wissen der Stifts- beamten in diesen Wäldern Holz fällen, sondern die Mannen haben diesfalls ihre Absicht den Stiftsbeamten bekannt zu geben, und erst dann das benöthigte Holz zu fällen, bis ihnen der Platz dazu im Walde von den Stiftsbeamten angewiesen wurde. 12. Sollte aber ein Manne bei dem Gerichte nicht erscheinen, so soll er, da Versammlungen der Mannen für die Bedürfnisse des Stiftes öfters nothwendig sind, nach Erkenntniss des Burggrafen und der Mannen wegen seines Ungehorsams eine Mark, welche zwischen dem Burggrafen und den Mannen getheilt wird, Strafe zahlen ; sollte aber einer derselben wirklich aus triftigen Gründen nicht erscheinen können, so soll er diess 3 Tage vorher anzeigen, und er wird dann zu diesen Geldstrafen auch nicht verurtheilt werden. 13. Wenn ein Manne verarmt, so hat ihm der
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108 Trebitscher Stadtarchiv. 1455 13. Dec. 20 21 [22] 23 †24 25 [26] 1461 27. Nov. 1461 27. Nov. 1500 0. D. 1500 7. Spt. 1501 23. Apr. 1502 18. März 1510 0. D. Abt den Lebens-Unterhalt bis zu seinem Tode auf den Klostergütern zu geben. 14. Zu diesen Privilegien und Rechten haben wir, oberwähnter Abt und gesammter Convent noch beigefügt, das, wenn diese Urkunde durch das Feuer oder sonst auf eine andere Art ver- nichtet werden würde, dem Fortbestehen der ge- währleisteten Rechte dadurch kein Eintrag gesche- hen soll, bis die Urkunde darüber wieder herge- stellt worden ist. Zur Bestätigung Alles dessen und zum ewigen Andenken haben wir Abt Mathias &c. &c. Dat. am Tage der hl. Lucia. Prag. König Georg bestätiget die Trebitscher Pri- vilegien des Königs Ladislaus d. J. 1454, Nr. 18, und ertheilt der Stadt T. das Recht 2 Jahrmärkte abhalten zu dürfen, nur soll der Mittfastenmarkt auf das Fest des h. Georg verlegt werden. Prag. Derselbe gestattet der Stadt Trebitsch einen Zoll vom eingeführten Bier zu erheben und Salz verschleissen zu dürfen. o. O. Wilhelm von Pernstein confirmirt das Privi- legium des Markgrafen Carl v. J. 1335, Nr. 3. Trebitsch. Derselbe befreit die Stadt Trebitsch vom Weinzwange. Samstag vor Maria Geb. Trebitsch. Johann Wilhelm von Pernstein befreit die Stadt und Herrschaft Trebitsch von der Heim- fallsverpflichtung. Dat. Den Tag vor St. Georg. Prag. K. Wladislaw bestätiget der Stadt Trebitsch und den Märkten und Dörfern der Abtei Trebitsch und der Probstei Wollein das von Wilhelm von Pernstein gegebene Recht, letztwillig über ihr Ver- mögen testiren zu dürfen. Dat. Freitag vor dem Palmsonntag. o. O. König Wladislaw befiehlt, dass dem k. Feld- hauptmann Balassa de Gyarmath bei Ausführung einer grössern Anzahl pixidum, balistarum, cuspi- dum et aliorum ejus generis armorum keine Mauth abgefordert werden dürfe. Tobitschau. Johann von Pernstein, auf Tobit- schau, Landeshauptmann des Markgrafthums Mäh- ren, Herr der Herrschaft Trebitsch, beurkundet, dass einige ehrsame Männer, welche in der Lite- 127 1516 23. Feb.
108 Trebitscher Stadtarchiv. 1455 13. Dec. 20 21 [22] 23 †24 25 [26] 1461 27. Nov. 1461 27. Nov. 1500 0. D. 1500 7. Spt. 1501 23. Apr. 1502 18. März 1510 0. D. Abt den Lebens-Unterhalt bis zu seinem Tode auf den Klostergütern zu geben. 14. Zu diesen Privilegien und Rechten haben wir, oberwähnter Abt und gesammter Convent noch beigefügt, das, wenn diese Urkunde durch das Feuer oder sonst auf eine andere Art ver- nichtet werden würde, dem Fortbestehen der ge- währleisteten Rechte dadurch kein Eintrag gesche- hen soll, bis die Urkunde darüber wieder herge- stellt worden ist. Zur Bestätigung Alles dessen und zum ewigen Andenken haben wir Abt Mathias &c. &c. Dat. am Tage der hl. Lucia. Prag. König Georg bestätiget die Trebitscher Pri- vilegien des Königs Ladislaus d. J. 1454, Nr. 18, und ertheilt der Stadt T. das Recht 2 Jahrmärkte abhalten zu dürfen, nur soll der Mittfastenmarkt auf das Fest des h. Georg verlegt werden. Prag. Derselbe gestattet der Stadt Trebitsch einen Zoll vom eingeführten Bier zu erheben und Salz verschleissen zu dürfen. o. O. Wilhelm von Pernstein confirmirt das Privi- legium des Markgrafen Carl v. J. 1335, Nr. 3. Trebitsch. Derselbe befreit die Stadt Trebitsch vom Weinzwange. Samstag vor Maria Geb. Trebitsch. Johann Wilhelm von Pernstein befreit die Stadt und Herrschaft Trebitsch von der Heim- fallsverpflichtung. Dat. Den Tag vor St. Georg. Prag. K. Wladislaw bestätiget der Stadt Trebitsch und den Märkten und Dörfern der Abtei Trebitsch und der Probstei Wollein das von Wilhelm von Pernstein gegebene Recht, letztwillig über ihr Ver- mögen testiren zu dürfen. Dat. Freitag vor dem Palmsonntag. o. O. König Wladislaw befiehlt, dass dem k. Feld- hauptmann Balassa de Gyarmath bei Ausführung einer grössern Anzahl pixidum, balistarum, cuspi- dum et aliorum ejus generis armorum keine Mauth abgefordert werden dürfe. Tobitschau. Johann von Pernstein, auf Tobit- schau, Landeshauptmann des Markgrafthums Mäh- ren, Herr der Herrschaft Trebitsch, beurkundet, dass einige ehrsame Männer, welche in der Lite- 127 1516 23. Feb.
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Trebitscher Stadtarchiv. 109 1516 23. Feb. ratenkunst bewandert sind und in Trebitsch woh- nen, vor ihn erschienen sind, und ihm einige von ihnen verfasste Artikel, betreffend die Norm, wie sie sich gegen einander und bezüglich des Got- tesdienstes zu benehmen haben, mit der Bitte vor- zeigten, diese Artikel zu bestätigen.... Nachdem diese Bitte billig, der Gottesdienst nach dieser ihrer Norm auf eine fromme und zweckmässige Weise eingerichtet werden kann, und auch das Volk dadurch empfänglicher wird, Gott, dem Herrn und Schöpfer zu dienen, so wer- den diese Artikel bestätiget, ... sie lauten: Zuerst und vor Allem hat ... jeder Literat jeden Sonntag einen Denar in die Büchse zu geben; derjenige, welcher das „Kyrie" versäumen sollte, hat zwei Denare, wer das „Introitus", einen De- nar, wer das „Et in terra" drei Denar, wer das „Prosa" (Orate) 6 Denare, wer das „Et fratrem“ 7, und wer die ganze Messe versäumet 10 De- nare zu zahlen. Sollte Jemand schuldig befunden worden sein, dass er ohne hinreichenden Grund zu Hause geblie- ben ist, und die Messe auf diese Weise versäumt hat, so hat er zwei Groschen zu erlegen und soll noch überdies einer, von den Aeltesten nach dem Ermessen auferlegten Strafe unterzogen werden. Sollte sich aber Einer der Aeltesten die ober- wähnten Ordnungswidrigkeiten zu Schulden kom- men lassen, so soll er doppelt gestraft werden. Ferner müssen die Mitglieder des Vereins vor Allem den gewählten Vorstandsmitgliedern gehor- sam sein, und derjenige, welcher ihnen in Etwas nicht folgsam sein und ihnen die gebührende Ach- tung nicht bezeigen wollte, soll mit einer Strafe nach dem Ermessen Aller belegt werden, ohne dass Jemand sie darin beirre. Ueber was immer für Streitigkeit und Hadern, die unter einander entstehen, haben sie selbst zu entscheiden, ohne dass sie der Herrschafts-Besitzer oder sonst ein gewöhnlicher Richter in der Ausübung dieser Ge- walt beirren dürfe. Was die Vorladung der Glieder des Vereines von Seite der Aeltesten betrifft, so soll Jeder, welcher in einer das Beste des Vereins betref-
Trebitscher Stadtarchiv. 109 1516 23. Feb. ratenkunst bewandert sind und in Trebitsch woh- nen, vor ihn erschienen sind, und ihm einige von ihnen verfasste Artikel, betreffend die Norm, wie sie sich gegen einander und bezüglich des Got- tesdienstes zu benehmen haben, mit der Bitte vor- zeigten, diese Artikel zu bestätigen.... Nachdem diese Bitte billig, der Gottesdienst nach dieser ihrer Norm auf eine fromme und zweckmässige Weise eingerichtet werden kann, und auch das Volk dadurch empfänglicher wird, Gott, dem Herrn und Schöpfer zu dienen, so wer- den diese Artikel bestätiget, ... sie lauten: Zuerst und vor Allem hat ... jeder Literat jeden Sonntag einen Denar in die Büchse zu geben; derjenige, welcher das „Kyrie" versäumen sollte, hat zwei Denare, wer das „Introitus", einen De- nar, wer das „Et in terra" drei Denar, wer das „Prosa" (Orate) 6 Denare, wer das „Et fratrem“ 7, und wer die ganze Messe versäumet 10 De- nare zu zahlen. Sollte Jemand schuldig befunden worden sein, dass er ohne hinreichenden Grund zu Hause geblie- ben ist, und die Messe auf diese Weise versäumt hat, so hat er zwei Groschen zu erlegen und soll noch überdies einer, von den Aeltesten nach dem Ermessen auferlegten Strafe unterzogen werden. Sollte sich aber Einer der Aeltesten die ober- wähnten Ordnungswidrigkeiten zu Schulden kom- men lassen, so soll er doppelt gestraft werden. Ferner müssen die Mitglieder des Vereins vor Allem den gewählten Vorstandsmitgliedern gehor- sam sein, und derjenige, welcher ihnen in Etwas nicht folgsam sein und ihnen die gebührende Ach- tung nicht bezeigen wollte, soll mit einer Strafe nach dem Ermessen Aller belegt werden, ohne dass Jemand sie darin beirre. Ueber was immer für Streitigkeit und Hadern, die unter einander entstehen, haben sie selbst zu entscheiden, ohne dass sie der Herrschafts-Besitzer oder sonst ein gewöhnlicher Richter in der Ausübung dieser Ge- walt beirren dürfe. Was die Vorladung der Glieder des Vereines von Seite der Aeltesten betrifft, so soll Jeder, welcher in einer das Beste des Vereins betref-
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110 Trebitscher Stadtarchiv. 1516 23. Feb. 28 29 30 [31] [32] 133 1524 28. März 1532 19. Jän. 1533 1. Aug. 1541 O. D. 1546 O. D. 1547 3. Aug. fenden Angelegenheit berufen worden war, und ohne genügende Ursache ausbleibt, nach vor- ausgegangenem Erkenntniss über seine Schuld ge- straft und mit einer von sämmtlichen Vereins-Mit- gliedern bemessenen Geldstrafe belegt werden. Wann immer aber die Glieder des Vereins, Aeltere sowohl wie Jüngere, zusammenkommen, so darf Einer über den Andern bei Vermeidung einer Geldbusse, welche die Aeltesten zu bestim- men haben, nicht spotten. Dat. Am 3. Sonntage in der Fasten. o. O. Johann von Pernstein, Herr der Abtei Tre- bitsch, verkauft der Stadt Trebitsch eine Wiese unter dem Teiche am Wladislauer Wege. Dat. Freitag vor dem Palmsonntag. Bielec. Der Richter und Rathmänner des Marktes Bielec stellen für den Mitwohner Valentin über Zeugniss seiner Freunde, guter und ehrsammer Männer, einen Geburtsbrief und Wohlverhaltungs- Zeugniss aus und empfehlen ihn aller Orten als verlässlich und ehrlich. Dat. Freitag an Fabian und Sebastian. o. O. Zdenko Lew von Rozmital und auf Blatna, Jan Muchek von Bukowe und auf Wosek, Mareš Wintiř von Wlakowic und auf Těmowic verkün- den, dass sie den Valentin, Sohn des Jakob aus Těmowic, aus dem Hörigkeitsverbande entlassen, und für sich und ihre Nachfolger auf jedes Recht, welches sie bezüglich des Genannten haben könn- ten, verzichten. Dat. an Petri Kettenfeier. o. O. Testament des Peter Schedik von Kunczin aus Jarmeritz. o. O. Bohunka von Pernstein auf Sadek schenkt dem Bruderhause (Zbor) zu Eibenschitz einen Garten. Pardubitz. Johann von Pernstein ertheilt der Stadt Trebitsch das Fischereirecht — den Fleisch- hackern eine Ordnung, verbannt die Juden aus Trebitsch, und bezeichnet jene Dörfer, welche das Bier aus der Stadt abnehmen müssen. Dat. Mitt- woch vor Verkl. Christ. Pardubitz. Derselbe bestimmt die Erbfolgeord- nung, die Art zu testiren, Heirathscontracte zu machen, die Waisen zu versorgen, für Stadt und 134 1547 27. Dec.
110 Trebitscher Stadtarchiv. 1516 23. Feb. 28 29 30 [31] [32] 133 1524 28. März 1532 19. Jän. 1533 1. Aug. 1541 O. D. 1546 O. D. 1547 3. Aug. fenden Angelegenheit berufen worden war, und ohne genügende Ursache ausbleibt, nach vor- ausgegangenem Erkenntniss über seine Schuld ge- straft und mit einer von sämmtlichen Vereins-Mit- gliedern bemessenen Geldstrafe belegt werden. Wann immer aber die Glieder des Vereins, Aeltere sowohl wie Jüngere, zusammenkommen, so darf Einer über den Andern bei Vermeidung einer Geldbusse, welche die Aeltesten zu bestim- men haben, nicht spotten. Dat. Am 3. Sonntage in der Fasten. o. O. Johann von Pernstein, Herr der Abtei Tre- bitsch, verkauft der Stadt Trebitsch eine Wiese unter dem Teiche am Wladislauer Wege. Dat. Freitag vor dem Palmsonntag. Bielec. Der Richter und Rathmänner des Marktes Bielec stellen für den Mitwohner Valentin über Zeugniss seiner Freunde, guter und ehrsammer Männer, einen Geburtsbrief und Wohlverhaltungs- Zeugniss aus und empfehlen ihn aller Orten als verlässlich und ehrlich. Dat. Freitag an Fabian und Sebastian. o. O. Zdenko Lew von Rozmital und auf Blatna, Jan Muchek von Bukowe und auf Wosek, Mareš Wintiř von Wlakowic und auf Těmowic verkün- den, dass sie den Valentin, Sohn des Jakob aus Těmowic, aus dem Hörigkeitsverbande entlassen, und für sich und ihre Nachfolger auf jedes Recht, welches sie bezüglich des Genannten haben könn- ten, verzichten. Dat. an Petri Kettenfeier. o. O. Testament des Peter Schedik von Kunczin aus Jarmeritz. o. O. Bohunka von Pernstein auf Sadek schenkt dem Bruderhause (Zbor) zu Eibenschitz einen Garten. Pardubitz. Johann von Pernstein ertheilt der Stadt Trebitsch das Fischereirecht — den Fleisch- hackern eine Ordnung, verbannt die Juden aus Trebitsch, und bezeichnet jene Dörfer, welche das Bier aus der Stadt abnehmen müssen. Dat. Mitt- woch vor Verkl. Christ. Pardubitz. Derselbe bestimmt die Erbfolgeord- nung, die Art zu testiren, Heirathscontracte zu machen, die Waisen zu versorgen, für Stadt und 134 1547 27. Dec.
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Trebitscher Stadtarchiv. 111 136 137 [38] 39 40 141 142 1556 31. Mai 1557 1. Jän. 1559 8. Juli 1560 o. D. 1560 7. März 1561 2. Dec. 1562 11. Nov. 1568 8. Aug. Herrschaft Trebitsch und bestätiget die Befreiung vom Heimfallsrechte, dann alle anderen Privilegien derselben. Dat. Montag vor St. Thomas. Wien. Wratislaw von Pernstein schenkt der Stadt Trebitsch den Teich Opatuwka. Dat. An Trinit. w Bilowci. Bürgermeister und Rath der Stadt Bilowec stellen über Zeugenschaft der Ansassen des Dorfes (ze wsy Brawinneho) einen Geburts- brief für Jakob Kostka aus. Brünn. Zdenko von Waldstein, Landeshauptmann von Mähren, entscheidet den Rechtsstritt zwischen Burian Osowský und der Stadt Trebitsch dahin. dass im Umkreise einer Meile kein herrschaftli- ches Bräuhaus errichtet werden darf. Dat. Am Samstag nach M. Joh. Huss. o. O. Berthold Bohobud von der Lipa verleiht dem Bruderhause in Eibenschitz ein Privilegium auf die Wasserleitung. Wien. K. Ferdinand bestätiget alle (die Nr. 34) genannten Privilegien der Stadt Trebitsch. Dat. am Donnerstag nach Quatember in der Fasten. Trebitsch. Burian Osowský von Daubrawitz, Be- sitzer der Herrschaft Trebitsch, überträgt den Bürgern von Trebitsch das Eigenthum mehrerer Grundstücke gegen einen Erbzins. Siegler sind der Herr Ulrich von Lomnic auf Namiest, die Wladyken : Georg Czel von Čechowic, auf Walč, Heinrich Kralický von und auf Kralic, Georg Wanecký auf Jamnic und Wanč, Johann Mar- tinkowský von Rosseč und Budischau und Jo- hann Hostiakowský von Arklebitz und Ratisch- kowitz. Dat. Dienstag nach St. Andreas. Trebitsch. Derselbe verkauft die untere Mühle in der Trebitscher Vorstadt, mit 3 Mahlgängen und 6 Walkstampfen dem Müller Anton. Dat. am St. Martinstag. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz und auf Trebitsch schliesst mit den Tuchmachern einen Vertrag über den Zins der Walke und die Er- haltung der Wehre — der Müller Anton, welcher von Burian Osowský (dem Vater) eine Handfeste über die Walke hat, und welchem diese Wehre von Nutzen ist — hat zur Hälfte mit den Tuch- 35
Trebitscher Stadtarchiv. 111 136 137 [38] 39 40 141 142 1556 31. Mai 1557 1. Jän. 1559 8. Juli 1560 o. D. 1560 7. März 1561 2. Dec. 1562 11. Nov. 1568 8. Aug. Herrschaft Trebitsch und bestätiget die Befreiung vom Heimfallsrechte, dann alle anderen Privilegien derselben. Dat. Montag vor St. Thomas. Wien. Wratislaw von Pernstein schenkt der Stadt Trebitsch den Teich Opatuwka. Dat. An Trinit. w Bilowci. Bürgermeister und Rath der Stadt Bilowec stellen über Zeugenschaft der Ansassen des Dorfes (ze wsy Brawinneho) einen Geburts- brief für Jakob Kostka aus. Brünn. Zdenko von Waldstein, Landeshauptmann von Mähren, entscheidet den Rechtsstritt zwischen Burian Osowský und der Stadt Trebitsch dahin. dass im Umkreise einer Meile kein herrschaftli- ches Bräuhaus errichtet werden darf. Dat. Am Samstag nach M. Joh. Huss. o. O. Berthold Bohobud von der Lipa verleiht dem Bruderhause in Eibenschitz ein Privilegium auf die Wasserleitung. Wien. K. Ferdinand bestätiget alle (die Nr. 34) genannten Privilegien der Stadt Trebitsch. Dat. am Donnerstag nach Quatember in der Fasten. Trebitsch. Burian Osowský von Daubrawitz, Be- sitzer der Herrschaft Trebitsch, überträgt den Bürgern von Trebitsch das Eigenthum mehrerer Grundstücke gegen einen Erbzins. Siegler sind der Herr Ulrich von Lomnic auf Namiest, die Wladyken : Georg Czel von Čechowic, auf Walč, Heinrich Kralický von und auf Kralic, Georg Wanecký auf Jamnic und Wanč, Johann Mar- tinkowský von Rosseč und Budischau und Jo- hann Hostiakowský von Arklebitz und Ratisch- kowitz. Dat. Dienstag nach St. Andreas. Trebitsch. Derselbe verkauft die untere Mühle in der Trebitscher Vorstadt, mit 3 Mahlgängen und 6 Walkstampfen dem Müller Anton. Dat. am St. Martinstag. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz und auf Trebitsch schliesst mit den Tuchmachern einen Vertrag über den Zins der Walke und die Er- haltung der Wehre — der Müller Anton, welcher von Burian Osowský (dem Vater) eine Handfeste über die Walke hat, und welchem diese Wehre von Nutzen ist — hat zur Hälfte mit den Tuch- 35
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112 Trebitscher Stadtarchiv. +43 [44] 145 46 147 +48 [49] 50 1574 25. März 1577 O. D. 1577 12. März 1582 2. Mai 1582 24. Spt. 1588 19. Apr. 1589 O. D. 1589 20. März machern zur Erhaltung derselben beizutragen. Siegler sind : die Wladyken Ctibor auf Okrašowic,... Bukowský auf Hustiřow, Simon Widenský auf Böhm. Ostrau. Dat. Sonntag vor Laurenz. Tabor. Die Schmiede-, Sensenschmiede- und Wag- nerzunft von Tabor ertheilt dem Johann, Sohn des Thomas den Lehrbrief. Dat. Maria Verk. o. O. Die Prager Akademie empfiehlt der Stadt Meseritsch den Martin Seucius zum Rector Scholæ. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz bestä- tiget die Artikeln der Weber- und Zeugmacher- zunft. Dat. am Tage des hl. Georg. Wien. Kaiser Rudolph ertheilt auf Fürsprache des Smil Osowský dem Bürgermeister und den Rä- then von Trebitsch das Recht, sich des rothen Wachses bedienen zu dürfen. Dat. Mitt. nach Phi- lipp und Jacob. o. O. In Gegenwart des Herrn Matthäus Grün von Strezenberg und auf Wiese — und der Ortsge- richte ist ein Vergleich und eine Einigung zu Stande gekommen, zwischen einigen Bewohnern von Regens und Wiese, welche erklärten : ehrenrührige Worte gegen die Jungfrau Barbara, Tochter des Paul Dwořak aus Regens — nicht gesprochen zu haben — die Jungfrau B. sei vielmehr untadelhaf- ter Sitten — bei Geldstrafe soll dieser Stritt nicht wieder erneuert werden, Zeugen. Dat. Montag nach Matthäus. Troppau. Der Troppauer Stadtrath ertheilt dem Johann Asch eine Kundschaft und bestätiget, dass er daselbst das „Tuchscherrhandtwerckh, Kutniren und Schmizen" gelernt habe, insbesondere werden die Schleifer gebeten, ihn in ihre ehrliche Zunft als Unterthan und Mitcumpan aufzunehmen. Dat. Freitag vor dem Sonntag Misericordia. o. O. Adelsbrief für den mährischen Edelmann Morin von Morenbach. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz be- stimmt, dass die drei Müller Hans Weys, Johann, Sohn des Wenzel Müller, und Gallus Karásek an herrschaftl. Zins nicht mehr als 2 fl. jährl. zahlen sollen — Siegler ist der Wladyk Johann Hostický von Hostic. Dat. Donnerstag vor dem Palmsonnt.
112 Trebitscher Stadtarchiv. +43 [44] 145 46 147 +48 [49] 50 1574 25. März 1577 O. D. 1577 12. März 1582 2. Mai 1582 24. Spt. 1588 19. Apr. 1589 O. D. 1589 20. März machern zur Erhaltung derselben beizutragen. Siegler sind : die Wladyken Ctibor auf Okrašowic,... Bukowský auf Hustiřow, Simon Widenský auf Böhm. Ostrau. Dat. Sonntag vor Laurenz. Tabor. Die Schmiede-, Sensenschmiede- und Wag- nerzunft von Tabor ertheilt dem Johann, Sohn des Thomas den Lehrbrief. Dat. Maria Verk. o. O. Die Prager Akademie empfiehlt der Stadt Meseritsch den Martin Seucius zum Rector Scholæ. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz bestä- tiget die Artikeln der Weber- und Zeugmacher- zunft. Dat. am Tage des hl. Georg. Wien. Kaiser Rudolph ertheilt auf Fürsprache des Smil Osowský dem Bürgermeister und den Rä- then von Trebitsch das Recht, sich des rothen Wachses bedienen zu dürfen. Dat. Mitt. nach Phi- lipp und Jacob. o. O. In Gegenwart des Herrn Matthäus Grün von Strezenberg und auf Wiese — und der Ortsge- richte ist ein Vergleich und eine Einigung zu Stande gekommen, zwischen einigen Bewohnern von Regens und Wiese, welche erklärten : ehrenrührige Worte gegen die Jungfrau Barbara, Tochter des Paul Dwořak aus Regens — nicht gesprochen zu haben — die Jungfrau B. sei vielmehr untadelhaf- ter Sitten — bei Geldstrafe soll dieser Stritt nicht wieder erneuert werden, Zeugen. Dat. Montag nach Matthäus. Troppau. Der Troppauer Stadtrath ertheilt dem Johann Asch eine Kundschaft und bestätiget, dass er daselbst das „Tuchscherrhandtwerckh, Kutniren und Schmizen" gelernt habe, insbesondere werden die Schleifer gebeten, ihn in ihre ehrliche Zunft als Unterthan und Mitcumpan aufzunehmen. Dat. Freitag vor dem Sonntag Misericordia. o. O. Adelsbrief für den mährischen Edelmann Morin von Morenbach. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz be- stimmt, dass die drei Müller Hans Weys, Johann, Sohn des Wenzel Müller, und Gallus Karásek an herrschaftl. Zins nicht mehr als 2 fl. jährl. zahlen sollen — Siegler ist der Wladyk Johann Hostický von Hostic. Dat. Donnerstag vor dem Palmsonnt.
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Trebitscher Stadtarchiv. 113 53 +54 *55 1590 4. Mai 1592 1. Jän. 1592 8. Spt. 1595 16. Feb. 1596 25. Aug. o. O. Philipp Spiegel, Herr zu Grünau, ertheilt dem Böttcher Wilhelm Petschke einen Geburtsbrief. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz bestä- tiget die Artikeln der Schneiderzunft in Trebitsch. Trebitsch. Derselbe gibt der Stadt Trebitsch das Recht, das Vermögen der Waisen unter der Ober- aufsicht des Grundherrn zu verwalten, befreit die Trebitscher Stadtbewohner von dem Waisendien- ste und ertheilt denselben die volle Freizügigkeit. Siegler sind die Herren: Georg Christoph Teuffl von Kundersdorf und Grottendorf auf Taikowitz und Pullitz, Kämmerer des Erzherzogs Matthias, Heinrich Březnický von Nachod und auf Tulleschitz, die Wladyken: Johann Heydy von Pořič und auf Okrašowic, Wenzel Wanecký von Jamnitz und auf Waltsch, Joh. Fr. Kralicky von Kralitz und auf Dalleschitz und Simon Widenský auf Böhm. Ostrau und Stawiček. Dat. an Maria Geb. Troppau. Der Troppauer Stadtrath stellt für Jo- hann Asch aus Troppau einen Geburtsbrief aus. Dat. Donnerstag nach Valentini. Synode, gehalten zu Trebitsch. Bruder Johann Efraim eröffnet die Versammlung mit folgender Rede: Liebste Brüder in Christo, wisset, dass wir schon seit langer Zeit das Verlangen trugen, mit Euch zusammen zu kommen, dass dies aber bisher aus gewissen Ursachen nicht geschehen konnte. Nun kamen wir aber nicht des Vergnügens wegen, näm- lich um einander zu sehen, zu finden, zu sprechen, und um uns wechselseitig der Gesellschaft zu er- freuen — zusammen, sondern diese unsere Zu- sammenkunft geschah in Folge eines göttlichen Rathsschlusses aus folgenden Gründen: 1. Damit die Väter ihre Sorgfalt nicht allein um die kirchlichen Versammlungen überhaupt, son- dern namentlich für die Diener der Kirche und deren Gesinde an Tag legen können. Es ist dies eine Sorge, welche die Väter nach dem Beispiele Christi und seiner h. Apostel ge- tragen haben und noch tragen, denn wir lesen, dass Christus sowohl im Gewande seines sterbli- 151 152
Trebitscher Stadtarchiv. 113 53 +54 *55 1590 4. Mai 1592 1. Jän. 1592 8. Spt. 1595 16. Feb. 1596 25. Aug. o. O. Philipp Spiegel, Herr zu Grünau, ertheilt dem Böttcher Wilhelm Petschke einen Geburtsbrief. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz bestä- tiget die Artikeln der Schneiderzunft in Trebitsch. Trebitsch. Derselbe gibt der Stadt Trebitsch das Recht, das Vermögen der Waisen unter der Ober- aufsicht des Grundherrn zu verwalten, befreit die Trebitscher Stadtbewohner von dem Waisendien- ste und ertheilt denselben die volle Freizügigkeit. Siegler sind die Herren: Georg Christoph Teuffl von Kundersdorf und Grottendorf auf Taikowitz und Pullitz, Kämmerer des Erzherzogs Matthias, Heinrich Březnický von Nachod und auf Tulleschitz, die Wladyken: Johann Heydy von Pořič und auf Okrašowic, Wenzel Wanecký von Jamnitz und auf Waltsch, Joh. Fr. Kralicky von Kralitz und auf Dalleschitz und Simon Widenský auf Böhm. Ostrau und Stawiček. Dat. an Maria Geb. Troppau. Der Troppauer Stadtrath stellt für Jo- hann Asch aus Troppau einen Geburtsbrief aus. Dat. Donnerstag nach Valentini. Synode, gehalten zu Trebitsch. Bruder Johann Efraim eröffnet die Versammlung mit folgender Rede: Liebste Brüder in Christo, wisset, dass wir schon seit langer Zeit das Verlangen trugen, mit Euch zusammen zu kommen, dass dies aber bisher aus gewissen Ursachen nicht geschehen konnte. Nun kamen wir aber nicht des Vergnügens wegen, näm- lich um einander zu sehen, zu finden, zu sprechen, und um uns wechselseitig der Gesellschaft zu er- freuen — zusammen, sondern diese unsere Zu- sammenkunft geschah in Folge eines göttlichen Rathsschlusses aus folgenden Gründen: 1. Damit die Väter ihre Sorgfalt nicht allein um die kirchlichen Versammlungen überhaupt, son- dern namentlich für die Diener der Kirche und deren Gesinde an Tag legen können. Es ist dies eine Sorge, welche die Väter nach dem Beispiele Christi und seiner h. Apostel ge- tragen haben und noch tragen, denn wir lesen, dass Christus sowohl im Gewande seines sterbli- 151 152
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114 Trebitscher Stadtarchiv. chen Leibes als nach der Auferstehung Jünger suchte, erwählte und für sie sorgte. Dies thaten auch die h. Apostel, auch sie er- wählten sich Jünger, mit welchen sie zusammen- traten. Mehr als ein Beispiel davon steht in der Apostelgeschichte. Der h. Paulus berief Jünger aus Ephesus zu sich nach Milet und sorgte für sie. Dies geschah auch nach den Apostolischen Zeiten, wovon die Kirchengeschichten Zeugniss geben. So gingen auch die früheren Glieder unserer Bruderschaft vor, und auch wir thun diess, wir haben euch, um unsere väterliche Sorgfalt für die uns anvertraute Heerde an den Tag zu legen, hieher berufen, und ihr habet diesem Rufe Folge geleistet. Die Veranlassung ist: dass ihr Alle eures eigenen Seelenheils wegen und zur Stärkung in eurem Berufe durch das göttliche Wort erleuchtet und wiedergeboren werdet. Denn war diess jemals nothwendig, so ist diess jetzt der Fall, wo der Satan, die böse Welt und der Antichrist sich auf jede Weise bemühen, dem Worte Gottes zu schaden. Der Satan sieht, dass seine letzte Zeit sich naht, und betreibt desshalb sein Werk nur um so eifri- ger und kräftiger. Der Antichrist vermehrt seine verführerischen Lehren, schmäht das Werk Gottes in der Bruderschaft, macht Denjenigen, welcher den Geist Gottes nicht besitzt, abwendig, im Glau- ben und Vertrauen wankend. Daher entsteht die Besorgniss, dass so Manche in ihrem Vertrauen erschüttert, sich nach Babylon zuwenden, was lei- der Manchem aus unserer Jugend widerfahren ist. Dies hat schon der h. Apostel Paulus nicht un- klar geahnt. Deshalb hat er auch den Timotheus besonders ermahnt, im Glauben und guten Gewissen zu kämpfen. Auch wir müssen Ritter Gottes sein, und so voll Kraft das Amt des Herrn übernehmen. 2. Die weitere Ursache unserer durch den Willen Gottes zu Stande gekommenen Versammlung ist: dass nämlich den Uebelständen bei den kirchlichen 1596 25. Aug.
114 Trebitscher Stadtarchiv. chen Leibes als nach der Auferstehung Jünger suchte, erwählte und für sie sorgte. Dies thaten auch die h. Apostel, auch sie er- wählten sich Jünger, mit welchen sie zusammen- traten. Mehr als ein Beispiel davon steht in der Apostelgeschichte. Der h. Paulus berief Jünger aus Ephesus zu sich nach Milet und sorgte für sie. Dies geschah auch nach den Apostolischen Zeiten, wovon die Kirchengeschichten Zeugniss geben. So gingen auch die früheren Glieder unserer Bruderschaft vor, und auch wir thun diess, wir haben euch, um unsere väterliche Sorgfalt für die uns anvertraute Heerde an den Tag zu legen, hieher berufen, und ihr habet diesem Rufe Folge geleistet. Die Veranlassung ist: dass ihr Alle eures eigenen Seelenheils wegen und zur Stärkung in eurem Berufe durch das göttliche Wort erleuchtet und wiedergeboren werdet. Denn war diess jemals nothwendig, so ist diess jetzt der Fall, wo der Satan, die böse Welt und der Antichrist sich auf jede Weise bemühen, dem Worte Gottes zu schaden. Der Satan sieht, dass seine letzte Zeit sich naht, und betreibt desshalb sein Werk nur um so eifri- ger und kräftiger. Der Antichrist vermehrt seine verführerischen Lehren, schmäht das Werk Gottes in der Bruderschaft, macht Denjenigen, welcher den Geist Gottes nicht besitzt, abwendig, im Glau- ben und Vertrauen wankend. Daher entsteht die Besorgniss, dass so Manche in ihrem Vertrauen erschüttert, sich nach Babylon zuwenden, was lei- der Manchem aus unserer Jugend widerfahren ist. Dies hat schon der h. Apostel Paulus nicht un- klar geahnt. Deshalb hat er auch den Timotheus besonders ermahnt, im Glauben und guten Gewissen zu kämpfen. Auch wir müssen Ritter Gottes sein, und so voll Kraft das Amt des Herrn übernehmen. 2. Die weitere Ursache unserer durch den Willen Gottes zu Stande gekommenen Versammlung ist: dass nämlich den Uebelständen bei den kirchlichen 1596 25. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 115 Versammlungen abgeholfen werde, ferner, dass jene zu Dienern der Kirche bestellt werden, wel- chen Gott besondere Gaben verlieh. Denn wir sehen einen grossen Mangel an wahren Dienern der Kirche. Wir nehmen den Einfluss Gottes auf sein Werk wahr, nach allen Seiten breitet sich die Kirche aus, gewinnt durch die Gnade des hei- ligen Geistes Grundlagen, allein an Unterstützung von Seite der Diener der Kirche gebricht es noch immer, an jenen, welche als Gärtner die Saat Gottes, deren Gedeihen er segnet, pflegen; denn überall gibt es fromme Seelen, und wie Christus sagt: Die Ernte ist reichlich, von den Schnittern sind aber nur wenige. Wenn ihr, Väter, zu dieser Einsicht gelangt, so wollet ihr dafür sorgen, dass diesem Uebelstande abgeholfen werde, dass dies- falls in dieser heiligen Versammlung einige Vor- kehrungen getroffen werden. Dies sind die Zwecke unserer Versammlung. Bevor uns daher die Gnade Gottes zu unserem eigenen Seelenheile und zu unserer geistigen Wie- dergeburt in unserem besonderen Berufe durch die Vermittlung desjenigen, welchem die Ausfüh- rung unseres Berufes anvertraut ist, zu Theil wird, müssen wir vorerst Gott dem Herrn für seine Wohlthaten und für die Gnade, dass er diese un- sere Versammlung zu Stande kommen liess, danken. Nach dem Gebete hebet Bruder Johann Němčanský an: Theuerste Brüder in Christo, dem Herrn! Wahr- haftig mit keiner geringen Besorgniss und Furcht habe ich mich eurem Gebete liebe Väter hier an diesem Orte, vor dem Angesichte Gottes zu dem Ende empfohlen, damit der Allmächtige durch sein göttliches Wort zuerst mein und dann auch euer Gemüth erleuchte. (Der Redner entschuldigt hier sein geringes Ta- lent und bittet um Nachsicht.) Gehen wir aber nun an unser Vorhaben, im Worte des Herrn die Erleuchtung unseres Her- zens zu suchen. Zur Begründung dieses unseres Vorha- bens hören wir die Worte der Schrift: 1596 25. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 115 Versammlungen abgeholfen werde, ferner, dass jene zu Dienern der Kirche bestellt werden, wel- chen Gott besondere Gaben verlieh. Denn wir sehen einen grossen Mangel an wahren Dienern der Kirche. Wir nehmen den Einfluss Gottes auf sein Werk wahr, nach allen Seiten breitet sich die Kirche aus, gewinnt durch die Gnade des hei- ligen Geistes Grundlagen, allein an Unterstützung von Seite der Diener der Kirche gebricht es noch immer, an jenen, welche als Gärtner die Saat Gottes, deren Gedeihen er segnet, pflegen; denn überall gibt es fromme Seelen, und wie Christus sagt: Die Ernte ist reichlich, von den Schnittern sind aber nur wenige. Wenn ihr, Väter, zu dieser Einsicht gelangt, so wollet ihr dafür sorgen, dass diesem Uebelstande abgeholfen werde, dass dies- falls in dieser heiligen Versammlung einige Vor- kehrungen getroffen werden. Dies sind die Zwecke unserer Versammlung. Bevor uns daher die Gnade Gottes zu unserem eigenen Seelenheile und zu unserer geistigen Wie- dergeburt in unserem besonderen Berufe durch die Vermittlung desjenigen, welchem die Ausfüh- rung unseres Berufes anvertraut ist, zu Theil wird, müssen wir vorerst Gott dem Herrn für seine Wohlthaten und für die Gnade, dass er diese un- sere Versammlung zu Stande kommen liess, danken. Nach dem Gebete hebet Bruder Johann Němčanský an: Theuerste Brüder in Christo, dem Herrn! Wahr- haftig mit keiner geringen Besorgniss und Furcht habe ich mich eurem Gebete liebe Väter hier an diesem Orte, vor dem Angesichte Gottes zu dem Ende empfohlen, damit der Allmächtige durch sein göttliches Wort zuerst mein und dann auch euer Gemüth erleuchte. (Der Redner entschuldigt hier sein geringes Ta- lent und bittet um Nachsicht.) Gehen wir aber nun an unser Vorhaben, im Worte des Herrn die Erleuchtung unseres Her- zens zu suchen. Zur Begründung dieses unseres Vorha- bens hören wir die Worte der Schrift: 1596 25. Aug.
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116 Trebitscher Stadtarchiv. Jeremias I. Kap., 4. und 5. Vers: Und des Herrn Wort geschah zu mir, und sprach : Ich kannte dich ehe denn ich dich im Mutter- leibe bereitete, und sonderte dich aus &c. bis ans Ende. Und in dem Briefe an die Galat. heisst es: I. Kap., 11. Vers: „Ich thue Euch kund, liebe Brüder, dass das Evangelium, das von mir gepredigt wird, nicht menschlich ist.“ Darin zeigt sich die grosse Güte und Liebe Gottes, dass er viele Menschen der Vorzeit aus blosser Barmherzigkeit zur Seligkeit durch Jesus Christus berief, ferner darin, dass er nach seiner unzweifelhaften Absicht und Rath- schluss, da er Alles in seinen Händen hat, so Manche auserwählt und die Auserwählten in die- ser Bruderschaft leitet. Ferner darin, dass er sich Einige beruft und auserwählt, welche durch das Predigen des Wor- tes Gottes Andere gewinnen und der Kirche zu- führen. Ferner darin, dass er sein Werk durch Manche, welche in der Welt nur gering geachtet sind, fördert. Gott der Herr ... ist kein schwacher, durch das Alter herabgekommener Greis, dass er selbst nicht mehr thätig sein könnte, wie dies so manche Anti- christen behaupten; er ist mächtig, weise, könnte in einem Augenblicke Alle über seinen Willen be- lehren, bei ihm gibt es keine Jahre, aber was er thut, das thut er bloss aus Gnade, wie ein Herr, der über seine Sachen frei verfügen kann. Gott spricht in eigener Person deshalb nicht zu uns, weil er uns schont; weil er weiss, dass wir Staub und Asche, sterbliche Menschen sind, wel- che die Gegenwart der Unsterblichkeit ohne den herbsten Schmerzen nicht ertragen können. Davon haben wir ein Beispiel an unseren ersten Eltern, als sie gesündigt hatten: Adam sprach, ich hörte deine Stimme im Paradiese und schrack zusam- men, davon haben wir auch ein Beispiel an dem Volk Israel in der Wüste. .... 1596 25. Aug.
116 Trebitscher Stadtarchiv. Jeremias I. Kap., 4. und 5. Vers: Und des Herrn Wort geschah zu mir, und sprach : Ich kannte dich ehe denn ich dich im Mutter- leibe bereitete, und sonderte dich aus &c. bis ans Ende. Und in dem Briefe an die Galat. heisst es: I. Kap., 11. Vers: „Ich thue Euch kund, liebe Brüder, dass das Evangelium, das von mir gepredigt wird, nicht menschlich ist.“ Darin zeigt sich die grosse Güte und Liebe Gottes, dass er viele Menschen der Vorzeit aus blosser Barmherzigkeit zur Seligkeit durch Jesus Christus berief, ferner darin, dass er nach seiner unzweifelhaften Absicht und Rath- schluss, da er Alles in seinen Händen hat, so Manche auserwählt und die Auserwählten in die- ser Bruderschaft leitet. Ferner darin, dass er sich Einige beruft und auserwählt, welche durch das Predigen des Wor- tes Gottes Andere gewinnen und der Kirche zu- führen. Ferner darin, dass er sein Werk durch Manche, welche in der Welt nur gering geachtet sind, fördert. Gott der Herr ... ist kein schwacher, durch das Alter herabgekommener Greis, dass er selbst nicht mehr thätig sein könnte, wie dies so manche Anti- christen behaupten; er ist mächtig, weise, könnte in einem Augenblicke Alle über seinen Willen be- lehren, bei ihm gibt es keine Jahre, aber was er thut, das thut er bloss aus Gnade, wie ein Herr, der über seine Sachen frei verfügen kann. Gott spricht in eigener Person deshalb nicht zu uns, weil er uns schont; weil er weiss, dass wir Staub und Asche, sterbliche Menschen sind, wel- che die Gegenwart der Unsterblichkeit ohne den herbsten Schmerzen nicht ertragen können. Davon haben wir ein Beispiel an unseren ersten Eltern, als sie gesündigt hatten: Adam sprach, ich hörte deine Stimme im Paradiese und schrack zusam- men, davon haben wir auch ein Beispiel an dem Volk Israel in der Wüste. .... 1596 25. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 117 1596 25. Aug. Dadurch also, dass Gott seine Offenbarung durch Menschen verkünden lässt, zeigt er seine Liebe zur Kirche. Darum hat auch der Sohn Gottes, um der Kir- che zu dienen und das Werk der Vermittlung nach dem göttlichen Rathschlusse auszuführen, die menschliche Gestalt angenommen..... Und auch wir Diener der Kirchen müssen es uns hoch schätzen, dass er uns in die Reihe der Diener seiner Kirche aufgenommen hat..... Wir haben die Worte des Jeremias gehört: Der Prophet spricht von seinem Berufe, wer hat ihn berufen ausser Gott? Und wann hat er ihn berufen? Als Kind noch im Mutterleibe. Dagegen spricht er auch in seinem reifen Alter, dass er ein Kind ist und nichts sprechen kann, was ihm Gott nicht eingibt. Daraus können wir erkennen, was wir unserer Natur nach sind und wie Gott den Jeremias ausgerüstet hat, und bis auf den heutigen Tag die Diener seiner Kirche ausrüstet, und wozu er ihn in diesem Berufe bestätigt hat, indem er ihm seine Aufgabe anwies, den Unbuss- fertigen die Strafe des gerechten Gottes zu ver- künden, die Bussfertigkeit der Barmherzigkeit Gottes zu versichern, indem er ihm seine Gaben verlieh und ihm das, was er zu sprechen hatte, mit dem Verspre- chen seiner Hilfe und der Drohung, falls er die Menschen mehr als Gott fürchten sollte, ihm seine Gnade zu entziehen — in den Mund legte. Auch der Apostel spricht von seinem Berufe, dass er sich selbst demselben nicht gewidmet, sondern, dass ihn Gott dazu berufen hat. Er be- kräftigt seine höhere Berufung: 1. Durch die Hinweisung auf seinen früheren Lebenswandel, wornach er nicht Hoffnung hatte, dass ihn Gott zu so grossen Dingen berufen werde. 2. Durch seine wundervolle Bekehrung. 3. Durch die Gnade und den Geist Gottes, wel- cher ihm verliehen wurde, um die Lehre Christi ohne irgend eine Nebenrücksicht zu verkünden. 4. Durch das Zeugniss seines Gewissens. 5. Durch eine aus seiner Stellung und seinem
Trebitscher Stadtarchiv. 117 1596 25. Aug. Dadurch also, dass Gott seine Offenbarung durch Menschen verkünden lässt, zeigt er seine Liebe zur Kirche. Darum hat auch der Sohn Gottes, um der Kir- che zu dienen und das Werk der Vermittlung nach dem göttlichen Rathschlusse auszuführen, die menschliche Gestalt angenommen..... Und auch wir Diener der Kirchen müssen es uns hoch schätzen, dass er uns in die Reihe der Diener seiner Kirche aufgenommen hat..... Wir haben die Worte des Jeremias gehört: Der Prophet spricht von seinem Berufe, wer hat ihn berufen ausser Gott? Und wann hat er ihn berufen? Als Kind noch im Mutterleibe. Dagegen spricht er auch in seinem reifen Alter, dass er ein Kind ist und nichts sprechen kann, was ihm Gott nicht eingibt. Daraus können wir erkennen, was wir unserer Natur nach sind und wie Gott den Jeremias ausgerüstet hat, und bis auf den heutigen Tag die Diener seiner Kirche ausrüstet, und wozu er ihn in diesem Berufe bestätigt hat, indem er ihm seine Aufgabe anwies, den Unbuss- fertigen die Strafe des gerechten Gottes zu ver- künden, die Bussfertigkeit der Barmherzigkeit Gottes zu versichern, indem er ihm seine Gaben verlieh und ihm das, was er zu sprechen hatte, mit dem Verspre- chen seiner Hilfe und der Drohung, falls er die Menschen mehr als Gott fürchten sollte, ihm seine Gnade zu entziehen — in den Mund legte. Auch der Apostel spricht von seinem Berufe, dass er sich selbst demselben nicht gewidmet, sondern, dass ihn Gott dazu berufen hat. Er be- kräftigt seine höhere Berufung: 1. Durch die Hinweisung auf seinen früheren Lebenswandel, wornach er nicht Hoffnung hatte, dass ihn Gott zu so grossen Dingen berufen werde. 2. Durch seine wundervolle Bekehrung. 3. Durch die Gnade und den Geist Gottes, wel- cher ihm verliehen wurde, um die Lehre Christi ohne irgend eine Nebenrücksicht zu verkünden. 4. Durch das Zeugniss seines Gewissens. 5. Durch eine aus seiner Stellung und seinem
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118 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. Berufe hervorgegangene Thätigkeit zur Förderung des Glaubens, 6. endlich dadurch, dass die Leute durch die vertrauensvolle Annahme der von ihm verkündig- ten Lehren dahin gebracht wurden, Gott zu ver- herrlichen, weil Derjenige, welcher früher den Glauben bekämpft hat, denselben nun predigt.... Da wir die erwähnten Stellen der heil. Schrift aus den angeführten Gründen angehört haben, wollen wir nun zur Auseinandersetzung jener Gründe schreiten, welche geeignet sind, uns in unserem Berufe bezüglich nachstehender zwei Dinge aufzuklären und zu kräftigen. Suchen wir zu erforschen: I. Ob in dem Vereine, dem wir durch Got- tes Gnade angehören, das wahre Prie- sterthum ist und ob auch wir ordentli- che Jünger und Priester dieser Kirche sind? II. Insofern dies durch viele Gründe nach- gewiesen werden kann, dass das wahre Priesterthum in diesem Vereine vorhan- den ist, und dass wir wahre Jünger der Kirche durch die Gnade Gottes sind — was wir zu thun haben, und was dazu nothwendig ist, um darzu- thun, dass wir treue Diener Gottes und wahre Menschenfreunde sind. Ueber den ersten Punct. Manche unserer Feinde widersprechen un- serer Behauptung, dass in dieser Bruderschaft, wel- cher wir durch Gottes Gnade angehören, das wahre Priesterthum vorhanden sei, denn die Anhänger Roms und die von ihnen abgefallenen calixtini- schen Priester sind gegen unsere Behauptung in Predigten und bei anderen Gelegenheiten stürmisch aufgetreten.... Denn nicht allein die römischen Katholiken spre- chen uns das Priesterthum ab, sondern auch jene, die sich evangelische Christen nennen, thun dies, indem sie uns dazu bringen wollen, dass wir mit ihnen die Priester aus Deutschland beziehen, wel- che von den Anhängern Roms selbst nicht aner-
118 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. Berufe hervorgegangene Thätigkeit zur Förderung des Glaubens, 6. endlich dadurch, dass die Leute durch die vertrauensvolle Annahme der von ihm verkündig- ten Lehren dahin gebracht wurden, Gott zu ver- herrlichen, weil Derjenige, welcher früher den Glauben bekämpft hat, denselben nun predigt.... Da wir die erwähnten Stellen der heil. Schrift aus den angeführten Gründen angehört haben, wollen wir nun zur Auseinandersetzung jener Gründe schreiten, welche geeignet sind, uns in unserem Berufe bezüglich nachstehender zwei Dinge aufzuklären und zu kräftigen. Suchen wir zu erforschen: I. Ob in dem Vereine, dem wir durch Got- tes Gnade angehören, das wahre Prie- sterthum ist und ob auch wir ordentli- che Jünger und Priester dieser Kirche sind? II. Insofern dies durch viele Gründe nach- gewiesen werden kann, dass das wahre Priesterthum in diesem Vereine vorhan- den ist, und dass wir wahre Jünger der Kirche durch die Gnade Gottes sind — was wir zu thun haben, und was dazu nothwendig ist, um darzu- thun, dass wir treue Diener Gottes und wahre Menschenfreunde sind. Ueber den ersten Punct. Manche unserer Feinde widersprechen un- serer Behauptung, dass in dieser Bruderschaft, wel- cher wir durch Gottes Gnade angehören, das wahre Priesterthum vorhanden sei, denn die Anhänger Roms und die von ihnen abgefallenen calixtini- schen Priester sind gegen unsere Behauptung in Predigten und bei anderen Gelegenheiten stürmisch aufgetreten.... Denn nicht allein die römischen Katholiken spre- chen uns das Priesterthum ab, sondern auch jene, die sich evangelische Christen nennen, thun dies, indem sie uns dazu bringen wollen, dass wir mit ihnen die Priester aus Deutschland beziehen, wel- che von den Anhängern Roms selbst nicht aner-
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Trebitscher Stadtarchiv. 119 kannt werden. Wir müssen uns demnach davon versichern, dass das echte Priesterthum in unserer Bruderschaft vorhanden ist. Auf zweifache Weise kann dieser Beweis ge- liefert werden. Durch die Nachweisung, entweder dass ihre Vorwürfe ungerecht, ihre Beweisgründe schwach oder dass unsere Gründe haltbar sind, und dies alles von folgenden Gesichtspuncten: 1. von dem Gesichtspuncte unserer gemein- schaftlichen Vorfahren ; 2. von dem Gesichtspuncte ihrer unmittelbaren Nachfolger bis auf uns selbst. Aus diesem Anlasse suchen wir demnach zu erforschen, welches die Gründe sind, aus denen uns unsere Feinde das Priesterthum absprechen wollen. 1. Der erste Grund ist der, dass die Brüder sich von der römischen Kirche losgerissen haben. 2. Der zweite Grund, dass sie, da sie sich von den römischen Bischöfen losgemacht haben, ihre geistliche Gewalt vom h. Petrus nicht herleiten und das Priesterthum von dessen Nachfolgern im Oberhirtenamte nicht überkommen haben. 3. Der dritte Grund, dass die Brüder Laien sind, und die Laien Priester nicht weihen können. 4. Der vierte, dass die Brüder ihr Priesterthum nachzuweisen nicht vermögen, und keinen Beweis dafür liefern können, da sie 1. keine Wunder wirken, 2. keine Kutten und Tonsur haben, 3. sich nicht im Besitze von Pfarreien befinden, 4. Pfrün- den oder geistlichen Zehent nicht geniessen, 5. den Leib Gottes nicht für Lebende und Todte opfern ; woraus sie schliessen, die Brüder haben kein Prie- sterthum. Diese Vorwürfe, wenn man sie nur oberflächlich betrachtet, sind nicht ungewichtig, denn was kann es ärgeres geben, als die Los- reissung von der katholischen Kirche und sich um die Nachfolge von den Aposteln nicht zu kümmern, was gibt es Ungebührlicheres, als sich fälschlich für geweihte Priester auszugeben, was ist mehr beunruhigend, als die Gewissheit, kein Priesterthum zu haben? 1596 25. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 119 kannt werden. Wir müssen uns demnach davon versichern, dass das echte Priesterthum in unserer Bruderschaft vorhanden ist. Auf zweifache Weise kann dieser Beweis ge- liefert werden. Durch die Nachweisung, entweder dass ihre Vorwürfe ungerecht, ihre Beweisgründe schwach oder dass unsere Gründe haltbar sind, und dies alles von folgenden Gesichtspuncten: 1. von dem Gesichtspuncte unserer gemein- schaftlichen Vorfahren ; 2. von dem Gesichtspuncte ihrer unmittelbaren Nachfolger bis auf uns selbst. Aus diesem Anlasse suchen wir demnach zu erforschen, welches die Gründe sind, aus denen uns unsere Feinde das Priesterthum absprechen wollen. 1. Der erste Grund ist der, dass die Brüder sich von der römischen Kirche losgerissen haben. 2. Der zweite Grund, dass sie, da sie sich von den römischen Bischöfen losgemacht haben, ihre geistliche Gewalt vom h. Petrus nicht herleiten und das Priesterthum von dessen Nachfolgern im Oberhirtenamte nicht überkommen haben. 3. Der dritte Grund, dass die Brüder Laien sind, und die Laien Priester nicht weihen können. 4. Der vierte, dass die Brüder ihr Priesterthum nachzuweisen nicht vermögen, und keinen Beweis dafür liefern können, da sie 1. keine Wunder wirken, 2. keine Kutten und Tonsur haben, 3. sich nicht im Besitze von Pfarreien befinden, 4. Pfrün- den oder geistlichen Zehent nicht geniessen, 5. den Leib Gottes nicht für Lebende und Todte opfern ; woraus sie schliessen, die Brüder haben kein Prie- sterthum. Diese Vorwürfe, wenn man sie nur oberflächlich betrachtet, sind nicht ungewichtig, denn was kann es ärgeres geben, als die Los- reissung von der katholischen Kirche und sich um die Nachfolge von den Aposteln nicht zu kümmern, was gibt es Ungebührlicheres, als sich fälschlich für geweihte Priester auszugeben, was ist mehr beunruhigend, als die Gewissheit, kein Priesterthum zu haben? 1596 25. Aug.
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120 Trebitscher Stadtarchiv. (Němčansky sucht die erste Einwendung [Be- gründung]: Den Abfall von Rom und die Trennung von den Calixtinern zu widerlegen und weist zu diesem Behufe auf das Beispiel des Vorfahrers der Brüder, auf den Meister Johannes Huss hin.) Wir sind, sagt Němčansky, nur zu dem reinen äusseren Gottesdienst, zu Ordnung und Zucht zu- rückgekehrt. Die zweite Einwendung der Feinde ist, dass die Brüder von den römischen Bischöfen, den Nachfolgern des h. Petrus, das Priesteramt nicht erhalten haben, daher auch keine echte Prie- ster haben. Um diesem Vorwurf mehr Gewicht zu geben, führen sie eine Menge Beweise an, wie den, dass Christus verheissen hat, seine Kirche auf Petrus zu bauen, da er erklärte: Du bist Pe- trus und auf diesem Felsen werde ich meine Kir- che bauen. Ferner, dass Christus für Petrus und seinen Glauben gebetet hat, ebenso, dass er seine Schlüs- sel ihm übergeben, dass er ihm befohlen, seine Lämmer zu weiden, dass er ihn auf den römi- schen Stuhl gesetzt, und ihn zu seinem Stellver- treter auf Erden bestellt hat. Mit ihm sollen alle nachfolgenden römischen Bischöfe, wie die Glieder einer Kette in Verbindung stehen, dadurch würden die Ketzer mit ihren Gründen gänzlich geworfen. Allein darauf kann man antworten, dass unsere Gegner sich diese Aussprüche Christi unrichtig auslegen..... Was diese apostolische Nachfolge betrifft, worauf jene ein so grosses Gewicht legen, so muss be- merkt werden, dass dieselbe als ein Haupt-Moment bei der Entscheidung der Frage, ob in einer reli- giösen Gemeinschaft das wahre Priesterthum vor- handen ist, nicht angesehen werden kann. Christus der Herr hat von dieser Nachfolge keine Erwäh- nung gethan, die heil. Schrift schweigt darüber, der h. Paulus, Petrus und die andern Apostel des Herrn haben viele Merkmale, wodurch sich die Diener der wahren Kirche von den Gliedern der eigenen und fremden Kirchen unterscheiden, in ihren Schriften angegeben, aber von dieser Nach- folge vom h. Petrus haben sie geschwiegen..... 1596 25. Aug.
120 Trebitscher Stadtarchiv. (Němčansky sucht die erste Einwendung [Be- gründung]: Den Abfall von Rom und die Trennung von den Calixtinern zu widerlegen und weist zu diesem Behufe auf das Beispiel des Vorfahrers der Brüder, auf den Meister Johannes Huss hin.) Wir sind, sagt Němčansky, nur zu dem reinen äusseren Gottesdienst, zu Ordnung und Zucht zu- rückgekehrt. Die zweite Einwendung der Feinde ist, dass die Brüder von den römischen Bischöfen, den Nachfolgern des h. Petrus, das Priesteramt nicht erhalten haben, daher auch keine echte Prie- ster haben. Um diesem Vorwurf mehr Gewicht zu geben, führen sie eine Menge Beweise an, wie den, dass Christus verheissen hat, seine Kirche auf Petrus zu bauen, da er erklärte: Du bist Pe- trus und auf diesem Felsen werde ich meine Kir- che bauen. Ferner, dass Christus für Petrus und seinen Glauben gebetet hat, ebenso, dass er seine Schlüs- sel ihm übergeben, dass er ihm befohlen, seine Lämmer zu weiden, dass er ihn auf den römi- schen Stuhl gesetzt, und ihn zu seinem Stellver- treter auf Erden bestellt hat. Mit ihm sollen alle nachfolgenden römischen Bischöfe, wie die Glieder einer Kette in Verbindung stehen, dadurch würden die Ketzer mit ihren Gründen gänzlich geworfen. Allein darauf kann man antworten, dass unsere Gegner sich diese Aussprüche Christi unrichtig auslegen..... Was diese apostolische Nachfolge betrifft, worauf jene ein so grosses Gewicht legen, so muss be- merkt werden, dass dieselbe als ein Haupt-Moment bei der Entscheidung der Frage, ob in einer reli- giösen Gemeinschaft das wahre Priesterthum vor- handen ist, nicht angesehen werden kann. Christus der Herr hat von dieser Nachfolge keine Erwäh- nung gethan, die heil. Schrift schweigt darüber, der h. Paulus, Petrus und die andern Apostel des Herrn haben viele Merkmale, wodurch sich die Diener der wahren Kirche von den Gliedern der eigenen und fremden Kirchen unterscheiden, in ihren Schriften angegeben, aber von dieser Nach- folge vom h. Petrus haben sie geschwiegen..... 1596 25. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 121 Warum sprechen die Gegner uns die Nachfolge von Christus ab, warum thun dies auch jene ob- erwähnten Andern (die Calixtiner), welche von ihnen das Priesteramt empfangen? Diese sagen nämlich, dass sie sich von uns losgerissen haben. Dann wenden sie wieder das Schwert gegen sich selbst um und weisen nach, die Nachfolge Christi habe nicht den Sinn .... dass die Vorste- her einer Kirche in einer fortlaufenden Reihe von den Aposteln abstammen, sondern dass sie sich an die Lehre Christi halten, von welcher sie doch abgefallen sind..... Dritte Einwendung: dass die Brüder nämlich Laien sind, weil sie keine Priester weihen kön- nen, und wenn sie Priester weihen wollten, sich einer argen Anmassung schuldig machen würden, dass sie demnach wahre Priester gar nicht haben. Darauf kann man nun erwiedern : 1. dass wir Laien in dem Sinne, wie sie es meinen nicht sind ; wir sind der Clerus, die Die- ner des Herrn, Priester im Geiste Gottes, oder wie der h. Petrus sich ausdrückt, Priester im Reiche Gottes, welche dem Herrn geistige Opfer darbringen; 2. dass die Gläubigen, die christliche Kirche oder Gemeinde das Recht hatte und noch hat, sich die Priester und Diener des Herrn zu erwäh- len. Denn als der Herr seiner Kirche sein Evan- gelium und die h. Sacramente gab, gab er ihr auch die Gewalt, jene zu wählen, welche das Evangelium predigen, die Sacramente spenden sollten. Auch kommen Beispiele vor, dass die christliche Gemeinde behufs der Wahl der Diener der Kirche zusammentrat. So kommt ein Beispiel beim h. Matthäus vor. Es nahmen diess die Apo- stel nicht selbst auf sich; auch andere Beispiele finden sich in der Apostelgeschichte; 3. kann man noch darauf erwidern, wenn man auf den Anfang der Bruder-Gemeinde zurückblickt. Es waren die Brüder damals nicht lauter gemeine und ungebildete Leute, sondern Viele von ihnen waren gelehrt, von hoher Aufklärung und hatten die Weihen von der römischen Geistlichkeit er- 1596 25. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 121 Warum sprechen die Gegner uns die Nachfolge von Christus ab, warum thun dies auch jene ob- erwähnten Andern (die Calixtiner), welche von ihnen das Priesteramt empfangen? Diese sagen nämlich, dass sie sich von uns losgerissen haben. Dann wenden sie wieder das Schwert gegen sich selbst um und weisen nach, die Nachfolge Christi habe nicht den Sinn .... dass die Vorste- her einer Kirche in einer fortlaufenden Reihe von den Aposteln abstammen, sondern dass sie sich an die Lehre Christi halten, von welcher sie doch abgefallen sind..... Dritte Einwendung: dass die Brüder nämlich Laien sind, weil sie keine Priester weihen kön- nen, und wenn sie Priester weihen wollten, sich einer argen Anmassung schuldig machen würden, dass sie demnach wahre Priester gar nicht haben. Darauf kann man nun erwiedern : 1. dass wir Laien in dem Sinne, wie sie es meinen nicht sind ; wir sind der Clerus, die Die- ner des Herrn, Priester im Geiste Gottes, oder wie der h. Petrus sich ausdrückt, Priester im Reiche Gottes, welche dem Herrn geistige Opfer darbringen; 2. dass die Gläubigen, die christliche Kirche oder Gemeinde das Recht hatte und noch hat, sich die Priester und Diener des Herrn zu erwäh- len. Denn als der Herr seiner Kirche sein Evan- gelium und die h. Sacramente gab, gab er ihr auch die Gewalt, jene zu wählen, welche das Evangelium predigen, die Sacramente spenden sollten. Auch kommen Beispiele vor, dass die christliche Gemeinde behufs der Wahl der Diener der Kirche zusammentrat. So kommt ein Beispiel beim h. Matthäus vor. Es nahmen diess die Apo- stel nicht selbst auf sich; auch andere Beispiele finden sich in der Apostelgeschichte; 3. kann man noch darauf erwidern, wenn man auf den Anfang der Bruder-Gemeinde zurückblickt. Es waren die Brüder damals nicht lauter gemeine und ungebildete Leute, sondern Viele von ihnen waren gelehrt, von hoher Aufklärung und hatten die Weihen von der römischen Geistlichkeit er- 1596 25. Aug.
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122 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. halten; um aber dem Vorwurfe und der üblen Nachrede zu entgehen, wirkten sie dahin, dass Einer von ihnen, den die Wahl getroffen hatte, nach Rom zur Bestätigung vom römischen Bischofe gesendet wurde. Vierte Einwendung der Gegner: dass die Brüder keine Beweismittel, keine äussern Merk- male dafür besitzen, dass das Priesterthum in ihrer Mitte besteht. Unter diese Merkmale des Priesterthums rechnen unsere Gegner: 1. Wunder und Erscheinungen, 2. Kutten, 3. die Tonsur, 4. Pfründen und Zehent der Geistlichkeit, 5. Opfer für Lebende und Todte. Daraus ziehen sie den Schluss, weil sich diese Dinge unter den Brüdern nicht finden, ist das Prie- sterthum bei ihnen nicht vorhanden. Wie wenig richtig und sicher diese angeblichen Merkmale des Priesterthums seien, lässt sich leicht einsehen. 1. Wunder zu wirken und übernatürliche Erschei- nungen hervorzurufen, womit sie sich so sehr brü- sten, ist namentlich die Sache jener, die den Na- men Jesu Christi tragen, die Jesuiten, welche Wunder in fernen Landen wirken. Diese reden zu uns: Seid ihr wahre Priester, so müsset ihr, da Euch die Nachfolge vom apostolischen Stuhle, von dem ihr euch losgerissen habt, mangelt, durch äussere Zeichen, Wunder und übernatürliche Er- scheinungen darthun, dass ihr wahre Priester seid. Man kann sagen, dass die h. Propheten, Christus und die Apostel Wunder wirkten, und dadurch die Göttlichkeit ihrer Lehre daher bekräftigten. Christus berief sich auf seine Werke, indem er sagte : Wollt ihr nicht meinen Worten glauben, so glaubet mir wenigstens wegen meinen Wundern. Dies gibt aber noch keinen Grund zur Annahme, dass die Wunder ein Beweis dafür sind, dass sich in einer Kirche das wahre Priesterthum befindet. Denn die Wunder sollten nur eine Zeit lang dauern, nämlich nur so lange, bis die Lehre Christi in den Augen des Volkes hinreichend bekräftigt ist. Wunder haben nicht allein die Apostel, sondern auch Andere gewirkt, sie sind demnach kein hin- reichender Beweis für das Vorhandensein des Prie- sterthums.
122 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. halten; um aber dem Vorwurfe und der üblen Nachrede zu entgehen, wirkten sie dahin, dass Einer von ihnen, den die Wahl getroffen hatte, nach Rom zur Bestätigung vom römischen Bischofe gesendet wurde. Vierte Einwendung der Gegner: dass die Brüder keine Beweismittel, keine äussern Merk- male dafür besitzen, dass das Priesterthum in ihrer Mitte besteht. Unter diese Merkmale des Priesterthums rechnen unsere Gegner: 1. Wunder und Erscheinungen, 2. Kutten, 3. die Tonsur, 4. Pfründen und Zehent der Geistlichkeit, 5. Opfer für Lebende und Todte. Daraus ziehen sie den Schluss, weil sich diese Dinge unter den Brüdern nicht finden, ist das Prie- sterthum bei ihnen nicht vorhanden. Wie wenig richtig und sicher diese angeblichen Merkmale des Priesterthums seien, lässt sich leicht einsehen. 1. Wunder zu wirken und übernatürliche Erschei- nungen hervorzurufen, womit sie sich so sehr brü- sten, ist namentlich die Sache jener, die den Na- men Jesu Christi tragen, die Jesuiten, welche Wunder in fernen Landen wirken. Diese reden zu uns: Seid ihr wahre Priester, so müsset ihr, da Euch die Nachfolge vom apostolischen Stuhle, von dem ihr euch losgerissen habt, mangelt, durch äussere Zeichen, Wunder und übernatürliche Er- scheinungen darthun, dass ihr wahre Priester seid. Man kann sagen, dass die h. Propheten, Christus und die Apostel Wunder wirkten, und dadurch die Göttlichkeit ihrer Lehre daher bekräftigten. Christus berief sich auf seine Werke, indem er sagte : Wollt ihr nicht meinen Worten glauben, so glaubet mir wenigstens wegen meinen Wundern. Dies gibt aber noch keinen Grund zur Annahme, dass die Wunder ein Beweis dafür sind, dass sich in einer Kirche das wahre Priesterthum befindet. Denn die Wunder sollten nur eine Zeit lang dauern, nämlich nur so lange, bis die Lehre Christi in den Augen des Volkes hinreichend bekräftigt ist. Wunder haben nicht allein die Apostel, sondern auch Andere gewirkt, sie sind demnach kein hin- reichender Beweis für das Vorhandensein des Prie- sterthums.
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Trebitscher Stadtarchiv. 123 1596 25. Aug. Jesus sagt: Diejenigen, welche glauben, werden diese Zeichen haben. Es gab einige Propheten, die ihren göttlichen Beruf erhalten haben, ohne dass sie nachweisen können, dass sie in der Reihe der Gottesgesandten stehen, welche Wunder wirk- ten, und doch waren sie wahre Diener Gottes, wie Micheas, Abdias und Johann der Täufer..... Um aber von unseren Feinden doch Etwas zu entlehnen, können wir zugestehen, dass auch wir Wunder zur Verherrlichung Gottes haben. Und diese sind: 1. die Wunder Christi und der h. Apostel; 2. Die Wunder, welche zur Zeit unserer Vor- eltern geschahen, und welche noch jetzt in unse- rer Mitte geschehen. Denn ist das kein grosses Wunder von Gott. dass er mitten unter den unfruchtbaren Dornen geistiger Irrthümer die Blume der Wahrheit auf- kommen liess, dass er die h. Schrift in ihrer ur- sprünglichen Reinheit fortbestehen liess? .... Ferner ist das nicht auch ein Wunder, dass Gott die kleine Heerde Christi in dieser Bruderschaft vor den vielen Feinden auf eine höchst merkwür- dige Weise schützt? .... 2. Was die angeblichen äussern Merkmale unserer Gegner für das von ihnen in Anspruch genommene wahre Priesterthum, nämlich: Kutten und Tonsu- ren, dann den Gebrauch von Ornaten (besondern geistlichen Gewändern) bei ihren kirchlichen Amts- handlungen betrifft, so sind diess Dinge, welche auf der h. Schrift nicht beruhen. 3. Was weiter die Behauptung unserer Gegner anbelangt, ein äusseres Merkmal der wahren Prie- ster bestände darin, dass sie sich im Besitze von Pfarreien befinden, Zehnten, Präbenden und andere geistliche Pfründen geniessen; so kann man darauf entgegnen, dass Christus, der Herr, allerdings sei- nen Willen aussprach, dass die Geistlichen mit dem, was ihnen zur Deckung ihrer Lebensbedürf- nisse nothwendig ist, versehen werden sollen, in- dem er erklärte, dass jene, welche das Evange- lium predigen, auch von dem Evangelium leben sollen, dass aber die erwähnten Einkommens-
Trebitscher Stadtarchiv. 123 1596 25. Aug. Jesus sagt: Diejenigen, welche glauben, werden diese Zeichen haben. Es gab einige Propheten, die ihren göttlichen Beruf erhalten haben, ohne dass sie nachweisen können, dass sie in der Reihe der Gottesgesandten stehen, welche Wunder wirk- ten, und doch waren sie wahre Diener Gottes, wie Micheas, Abdias und Johann der Täufer..... Um aber von unseren Feinden doch Etwas zu entlehnen, können wir zugestehen, dass auch wir Wunder zur Verherrlichung Gottes haben. Und diese sind: 1. die Wunder Christi und der h. Apostel; 2. Die Wunder, welche zur Zeit unserer Vor- eltern geschahen, und welche noch jetzt in unse- rer Mitte geschehen. Denn ist das kein grosses Wunder von Gott. dass er mitten unter den unfruchtbaren Dornen geistiger Irrthümer die Blume der Wahrheit auf- kommen liess, dass er die h. Schrift in ihrer ur- sprünglichen Reinheit fortbestehen liess? .... Ferner ist das nicht auch ein Wunder, dass Gott die kleine Heerde Christi in dieser Bruderschaft vor den vielen Feinden auf eine höchst merkwür- dige Weise schützt? .... 2. Was die angeblichen äussern Merkmale unserer Gegner für das von ihnen in Anspruch genommene wahre Priesterthum, nämlich: Kutten und Tonsu- ren, dann den Gebrauch von Ornaten (besondern geistlichen Gewändern) bei ihren kirchlichen Amts- handlungen betrifft, so sind diess Dinge, welche auf der h. Schrift nicht beruhen. 3. Was weiter die Behauptung unserer Gegner anbelangt, ein äusseres Merkmal der wahren Prie- ster bestände darin, dass sie sich im Besitze von Pfarreien befinden, Zehnten, Präbenden und andere geistliche Pfründen geniessen; so kann man darauf entgegnen, dass Christus, der Herr, allerdings sei- nen Willen aussprach, dass die Geistlichen mit dem, was ihnen zur Deckung ihrer Lebensbedürf- nisse nothwendig ist, versehen werden sollen, in- dem er erklärte, dass jene, welche das Evange- lium predigen, auch von dem Evangelium leben sollen, dass aber die erwähnten Einkommens-
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124 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. Quellen ein Beweis des wahren Priesterthums sind, das können unsere Gegner nicht nachweisen. 4. Das letzte Merkmal, die Aufopferung Christi für Lebende und Todte. Darauf kann man ganz kurz antworten, dass Christus, der Herr, seine Diener und Stellvertreter niemals beauftragt hat, seinen Leib und sein Blut für Lebende und Todte aufzuopfern, sondern dass er sie vielmehr ange- wiesen hat, das Werk der Erlösung des Menschen- geschlechtes durch ihn kund zu machen.... Dies sind die vorzüglichsten Gründe unserer Feinde, welche, da sie dieselben auf die h. Schrift nicht stützen können, in Nichts zusammenfallen. Gehen wir also jetzt zu der zweiten Art des Beweises für unsere Behauptung, dass das Priesterthum in unserer Bruderschaft von Gott herrührt. Es sind dies abermals zweifache Beweise: I. Bezüglich unserer Vorfahren, II. bezüglich unser, ihrer Nachfolger. Bezüglich unserer Vorfahren. I. Dass sie ausreichenden Grund dafür hatten, sich von der römischen Geistlichkeit zu trennen; denn es nöthigten sie dazu: 1. Die Irrthümer ihrer Gegner. 2. Die Härte, mit welcher die Gegner unseres Glaubens unsere Vorfahren zum Abfalle zwingen wollten; Rokycan erkannte die Richtigkeit der Ansichten unserer Vorfahren an, wollte ihnen je- doch nicht auf dem betretenen Wege der Los- reissung von der römischen Kirche folgen, indem er sich äusserte: es würde ihm schwer fallen. 3. Zudem konnten unsere Vorfahren keine Geist- lichen in der römischen Kirche finden, welche ihnen das Wort Gottes nach ihrem Sinne gepre- digt hätten. 4. Dass die Priester sowohl der römischen Kirche als der Calixtiner unseren Vorfahren einige Sacramente, wie die Taufe und Ehe verweiger- ten, so dass ihnen nichts übrig blieb, als sich selbst Geistliche aufzustellen. In späteren Zeiten erweckte Gott der Herr einige Männer, welche sich selbst von der römi-
124 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. Quellen ein Beweis des wahren Priesterthums sind, das können unsere Gegner nicht nachweisen. 4. Das letzte Merkmal, die Aufopferung Christi für Lebende und Todte. Darauf kann man ganz kurz antworten, dass Christus, der Herr, seine Diener und Stellvertreter niemals beauftragt hat, seinen Leib und sein Blut für Lebende und Todte aufzuopfern, sondern dass er sie vielmehr ange- wiesen hat, das Werk der Erlösung des Menschen- geschlechtes durch ihn kund zu machen.... Dies sind die vorzüglichsten Gründe unserer Feinde, welche, da sie dieselben auf die h. Schrift nicht stützen können, in Nichts zusammenfallen. Gehen wir also jetzt zu der zweiten Art des Beweises für unsere Behauptung, dass das Priesterthum in unserer Bruderschaft von Gott herrührt. Es sind dies abermals zweifache Beweise: I. Bezüglich unserer Vorfahren, II. bezüglich unser, ihrer Nachfolger. Bezüglich unserer Vorfahren. I. Dass sie ausreichenden Grund dafür hatten, sich von der römischen Geistlichkeit zu trennen; denn es nöthigten sie dazu: 1. Die Irrthümer ihrer Gegner. 2. Die Härte, mit welcher die Gegner unseres Glaubens unsere Vorfahren zum Abfalle zwingen wollten; Rokycan erkannte die Richtigkeit der Ansichten unserer Vorfahren an, wollte ihnen je- doch nicht auf dem betretenen Wege der Los- reissung von der römischen Kirche folgen, indem er sich äusserte: es würde ihm schwer fallen. 3. Zudem konnten unsere Vorfahren keine Geist- lichen in der römischen Kirche finden, welche ihnen das Wort Gottes nach ihrem Sinne gepre- digt hätten. 4. Dass die Priester sowohl der römischen Kirche als der Calixtiner unseren Vorfahren einige Sacramente, wie die Taufe und Ehe verweiger- ten, so dass ihnen nichts übrig blieb, als sich selbst Geistliche aufzustellen. In späteren Zeiten erweckte Gott der Herr einige Männer, welche sich selbst von der römi-
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Trebitscher Stadtarchiv. 125 schen Kirche losrissen, und auch Andere zum Ab- fall bewogen, und so auch äusserlich zeigten, dass sie den Glauben an die römische Kirche aufge- geben hatten. Unsere Vorfahren hatten also gute, woll zu billigende Gründe für die Trennung von der rö- mischen Kirche. II. Beweis bezüglich unserer Vorfahren, dass sie an ihre Glaubensmeinungen nicht aus blossem Trotze gegen die Autorität der römischen Kirche festhielten, und nicht ohne reiflichen Vorbedacht das unternahmen, was sie thaten. Ihre Trennung von der römischen Kirche war eine gefährliche und grosse Sache, welche Ueber- legung erforderte, daher erwogen sie wohl, was sie zu thun, wie sie die Sache zu beginnen und weiter zu führen hatten. Sie thaten diess mit hei- ligen Gebeten und Fasten, und baten Gott um Er- leuchtung ihres Geistes, ob diese ihre Losreissung von der römischen Kirche auch wirklich sein Wille sei. Desshalb gab ihnen auch Gott die Kunde, dass diess sein Wille sei. Denn nicht Einem, nicht Zweien, sondern Vielen legte es Gott in das Herz, dass sie sich von den Banden des Antichrists los- reissen sollten, diese göttliche Eingebung wurde nicht bloss Leuten aus dem gemeinen Volke, son- dern auch aus dem Adel und der Geistlichkeit zu Theil. Einigen legte es Gott in das Herz, dass sie Anderen den Rath ertheilen sollten, was sie zu thun hätten, so namentlich dem Magister Martin Lupač, dass sie sich Geistliche bestellen sollten. Schauet, sagte er, auf die Taboriten, welche so lange keine Geistliche hatten, daher als Religions- genossenschaft nicht bestanden, auch ihr werdet, so lange ihr keine eigenen Geistlichen habt, nicht bestehen, denn wie die Geschichte unserer Väter lehrt, wurden dieselben von Gott durch Wunder und Zeichen dazu bestimmt; denn während sie im Fasten und Beten beisammen verharrten, hörten sie eine Stimme, welche ihnen zurief: Schon ist es an der Zeit, euch Geistliche zu bestellen; da erst schritten sie zur Wahl der Geistlichen. III. Beweis. Denn, wie sie durch eine gewisse heilige Furcht dazu getrieben wurden, so gebrauch- 1596 25. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 125 schen Kirche losrissen, und auch Andere zum Ab- fall bewogen, und so auch äusserlich zeigten, dass sie den Glauben an die römische Kirche aufge- geben hatten. Unsere Vorfahren hatten also gute, woll zu billigende Gründe für die Trennung von der rö- mischen Kirche. II. Beweis bezüglich unserer Vorfahren, dass sie an ihre Glaubensmeinungen nicht aus blossem Trotze gegen die Autorität der römischen Kirche festhielten, und nicht ohne reiflichen Vorbedacht das unternahmen, was sie thaten. Ihre Trennung von der römischen Kirche war eine gefährliche und grosse Sache, welche Ueber- legung erforderte, daher erwogen sie wohl, was sie zu thun, wie sie die Sache zu beginnen und weiter zu führen hatten. Sie thaten diess mit hei- ligen Gebeten und Fasten, und baten Gott um Er- leuchtung ihres Geistes, ob diese ihre Losreissung von der römischen Kirche auch wirklich sein Wille sei. Desshalb gab ihnen auch Gott die Kunde, dass diess sein Wille sei. Denn nicht Einem, nicht Zweien, sondern Vielen legte es Gott in das Herz, dass sie sich von den Banden des Antichrists los- reissen sollten, diese göttliche Eingebung wurde nicht bloss Leuten aus dem gemeinen Volke, son- dern auch aus dem Adel und der Geistlichkeit zu Theil. Einigen legte es Gott in das Herz, dass sie Anderen den Rath ertheilen sollten, was sie zu thun hätten, so namentlich dem Magister Martin Lupač, dass sie sich Geistliche bestellen sollten. Schauet, sagte er, auf die Taboriten, welche so lange keine Geistliche hatten, daher als Religions- genossenschaft nicht bestanden, auch ihr werdet, so lange ihr keine eigenen Geistlichen habt, nicht bestehen, denn wie die Geschichte unserer Väter lehrt, wurden dieselben von Gott durch Wunder und Zeichen dazu bestimmt; denn während sie im Fasten und Beten beisammen verharrten, hörten sie eine Stimme, welche ihnen zurief: Schon ist es an der Zeit, euch Geistliche zu bestellen; da erst schritten sie zur Wahl der Geistlichen. III. Beweis. Denn, wie sie durch eine gewisse heilige Furcht dazu getrieben wurden, so gebrauch- 1596 25. Aug.
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126 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. ten sie die Vorsicht, dass ihre Geistlichen nicht von Laien, wie die Gegner behaupten, sondern von Personen, welche selbst die Weihe vom rö- mischen Bischofe erhalten haben, geweiht wurden; denn obgleich sie es anerkannten, und darüber aufgeklärt waren, dass das Volk zur Zeit der Noth Priester wählen und einsetzen kann, — wo- von wir ein Beispiel in der Apostelgeschichte beim h. Matthäus haben, (wie die Frucht auch am Sab- bath aus dem Mutterleibe genommen werden darf) — so haben sie, obgleich sie anerkannten, dass ein geweihter Priester auch andere Priester wei- hen kann, da sie nachweisen konnten, dass der Priester und der Bischof dasselbe sind, — dennoch, um jedem Vorwurfe auszuweichen, Einen ihrer Priester znm römischen Bischofe in der Absicht gesendet, dass er von diesem die Vollmacht zur Weihe von Priestern erhalte. IV. Beweis ist der, dass diese Bruderschaft das Werk Gottes ist, und besteht darin, dass Gott dieser Bruderschaft seinen Segen angedeihen liess, und noch angedeihen lässt. Es erfüllt sich das, was Gamaliel im grossen Rathe der Juden gesagt hat: wenn diese Lehre Menschenwerk ist, so wird sie vergehen, ist sie aber Gottes Werk, so werdet ihr deren Fortbestehen im Menschengeschlechte zu verhindern nicht vermögen. Wollte aber Jemand dagegen auftreten und sagen: Auch schlechte Dinge dauern lange und sind deswegen nicht gött- lichen Ursprungs, so müsste man darauf antworten : dieses Werk dauert zur Ehre und zum Ruhme Gottes, nicht durch eigene Kraft, sondern durch die Kraft und Gnade Gottes. Diess sind die Beweisgründe, welche dem Be- tragen unserer Vorfahren entnommen sind, wo- durch nachgewiesen werden kann, dass das wahre Priesterthum in dieser Bruderschaft vorhanden ist. Andererseits, was uns, ihre Nachfolger betrifft, sind die Beweise nachfolgende: I. Gott selbst durch das Zeugniss, welches er uns durch den h. Geist, den er uns zugesichert hat, und noch zusichert, gibt: dass wir wahre von Gott berufene, durch das Blut Christi gereinigte, nämlich mit dem Geiste
126 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. ten sie die Vorsicht, dass ihre Geistlichen nicht von Laien, wie die Gegner behaupten, sondern von Personen, welche selbst die Weihe vom rö- mischen Bischofe erhalten haben, geweiht wurden; denn obgleich sie es anerkannten, und darüber aufgeklärt waren, dass das Volk zur Zeit der Noth Priester wählen und einsetzen kann, — wo- von wir ein Beispiel in der Apostelgeschichte beim h. Matthäus haben, (wie die Frucht auch am Sab- bath aus dem Mutterleibe genommen werden darf) — so haben sie, obgleich sie anerkannten, dass ein geweihter Priester auch andere Priester wei- hen kann, da sie nachweisen konnten, dass der Priester und der Bischof dasselbe sind, — dennoch, um jedem Vorwurfe auszuweichen, Einen ihrer Priester znm römischen Bischofe in der Absicht gesendet, dass er von diesem die Vollmacht zur Weihe von Priestern erhalte. IV. Beweis ist der, dass diese Bruderschaft das Werk Gottes ist, und besteht darin, dass Gott dieser Bruderschaft seinen Segen angedeihen liess, und noch angedeihen lässt. Es erfüllt sich das, was Gamaliel im grossen Rathe der Juden gesagt hat: wenn diese Lehre Menschenwerk ist, so wird sie vergehen, ist sie aber Gottes Werk, so werdet ihr deren Fortbestehen im Menschengeschlechte zu verhindern nicht vermögen. Wollte aber Jemand dagegen auftreten und sagen: Auch schlechte Dinge dauern lange und sind deswegen nicht gött- lichen Ursprungs, so müsste man darauf antworten : dieses Werk dauert zur Ehre und zum Ruhme Gottes, nicht durch eigene Kraft, sondern durch die Kraft und Gnade Gottes. Diess sind die Beweisgründe, welche dem Be- tragen unserer Vorfahren entnommen sind, wo- durch nachgewiesen werden kann, dass das wahre Priesterthum in dieser Bruderschaft vorhanden ist. Andererseits, was uns, ihre Nachfolger betrifft, sind die Beweise nachfolgende: I. Gott selbst durch das Zeugniss, welches er uns durch den h. Geist, den er uns zugesichert hat, und noch zusichert, gibt: dass wir wahre von Gott berufene, durch das Blut Christi gereinigte, nämlich mit dem Geiste
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Trebitscher Stadtarchiv. 127 1596 25. Aug. Gottes überschüttete und dem wahren Glauben, ohne welchen jede Salbung zum Priester ungiltig ist, beglückte Priester sind, davon gibt uns Zeug- niss der Geist Gottes, welcher in unseren Her- zen wohnt, und zu uns spricht, dass wir zur Zahl jener angehören, für welche Christus gebetet hat. Denn Christus hat nicht bloss für seine Zeitge- nossen, sondern für Alle gebetet, welche an das h. Evangelium glauben. Wir glauben aber an ilm, nehmen ihn allein als unsern Heiland an, und desshalb hat Christus für uns gebetet. Auch war dieses Gebet nicht unnütz. Wir glauben fest daran. Das Zeugniss für den Geist Gottes, der in uns wohnt und uns sagt, dass wir wahre Priester des Herrn sind, dient uns auch zum Beweise, dass wir wahre Diener seiner Kirche, von ihm anerkannte Mithelfer sind. Das Zeugniss gibt uns unser Herz, dass diess nicht allein uns, sondern auch dem Herrn, welchem wir dienen, bekannt ist. Dieses Zeugniss in unseren Herzen, welches uns Gott durch den h. Geist gibt, ist viel siche- rer, als jedes noch so sehr verbrieftes. II. Die Neigung, dem Herrn ohne Rücksicht auf irdische Vortheile zu dienen, und so das Kreuz des Herrn auf sich zu nehmen, ist eine Gnade Gottes, welche den heil. Geist in dem Herzen entzündet, und einmal vorhanden, zur Gluth bringt, diese Neigung konnte uns selbst in den Augen der Gegner Beifall verschaffen, wenn wir darnach streben möchten. Ist diese bei uns vorhandene Neigung nicht ein sicherer Beweis und ein sprechendes Zeugniss von dem durch die göttliche Gnade in unser Herz gepflanzten Streben, Gott zu dienen? Gott hat uns gleich im Mutterleibe (Jeremias) auserkoren, im reiferen Alter aber uns zu seinem Dienste berufen. Er hat in der Fulle seiner Gnade die Neigung, ihm zu dienen, in unser Herz gepflanzt. Von dieser Nei- gung schrieb der Apostel: Strebt Jemand nach der Bischofswürde, so verlangt er sich eine grosse Last, und von sich selbst schreibt der Apostel in dem Briefe, den wir vernommen haben, dass er auf sein Fleisch und Blut keine Rücksicht nahm.
Trebitscher Stadtarchiv. 127 1596 25. Aug. Gottes überschüttete und dem wahren Glauben, ohne welchen jede Salbung zum Priester ungiltig ist, beglückte Priester sind, davon gibt uns Zeug- niss der Geist Gottes, welcher in unseren Her- zen wohnt, und zu uns spricht, dass wir zur Zahl jener angehören, für welche Christus gebetet hat. Denn Christus hat nicht bloss für seine Zeitge- nossen, sondern für Alle gebetet, welche an das h. Evangelium glauben. Wir glauben aber an ilm, nehmen ihn allein als unsern Heiland an, und desshalb hat Christus für uns gebetet. Auch war dieses Gebet nicht unnütz. Wir glauben fest daran. Das Zeugniss für den Geist Gottes, der in uns wohnt und uns sagt, dass wir wahre Priester des Herrn sind, dient uns auch zum Beweise, dass wir wahre Diener seiner Kirche, von ihm anerkannte Mithelfer sind. Das Zeugniss gibt uns unser Herz, dass diess nicht allein uns, sondern auch dem Herrn, welchem wir dienen, bekannt ist. Dieses Zeugniss in unseren Herzen, welches uns Gott durch den h. Geist gibt, ist viel siche- rer, als jedes noch so sehr verbrieftes. II. Die Neigung, dem Herrn ohne Rücksicht auf irdische Vortheile zu dienen, und so das Kreuz des Herrn auf sich zu nehmen, ist eine Gnade Gottes, welche den heil. Geist in dem Herzen entzündet, und einmal vorhanden, zur Gluth bringt, diese Neigung konnte uns selbst in den Augen der Gegner Beifall verschaffen, wenn wir darnach streben möchten. Ist diese bei uns vorhandene Neigung nicht ein sicherer Beweis und ein sprechendes Zeugniss von dem durch die göttliche Gnade in unser Herz gepflanzten Streben, Gott zu dienen? Gott hat uns gleich im Mutterleibe (Jeremias) auserkoren, im reiferen Alter aber uns zu seinem Dienste berufen. Er hat in der Fulle seiner Gnade die Neigung, ihm zu dienen, in unser Herz gepflanzt. Von dieser Nei- gung schrieb der Apostel: Strebt Jemand nach der Bischofswürde, so verlangt er sich eine grosse Last, und von sich selbst schreibt der Apostel in dem Briefe, den wir vernommen haben, dass er auf sein Fleisch und Blut keine Rücksicht nahm.
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128 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. III. Die Art, zu den Kirchenämtern zu gelan- gen, ist die von Gott festgesetzte, dem Einen wird das Kirchenamt in der Bruderschaft ohne sein Ansuchen übertragen, bei einem andern erfolgt diess über dessen Ansuchen, übrigens kommen hie- bei niemals weltliche Interessen in das Spiel, die Verleihung erfolgt im a. hlgst. Namen Christi und zum Heile der Brudergemeinde. So geschieht die Verleihung der geistlichen Aemter in der Bru- derschaft nach dem Beispiele Christi und der h. Apostel. Damals wurden 1. Die Diener der Kirche schon von Jugend auf dazu berufen, diess geschieht auch bei uns. 2. Die Geistlichen wurden gewählt, der Beweis davon sind die 7 Diaconen bei Matthäus; auch bei uns geschieht die Berufung zu den Kirchen- ämtern durch Wahl, wobei man wohl zu unter- scheiden hat: a) Wer wählt? Nicht eine Person, sondern eine Versammlung, nämlich die Brüder-Richter und die Priester, welche als Diener der Kirche das Zeug- niss ausstellen. b) Wer zu den Kirchenämtern berufen wurde? Nur Männer von ehelicher Abstammung, welche im Rufe von guten Sitten und Frömmigkeit stan- den, als aufgeklärte und gelehrte Männer mit guten Fähigkeiten galten..... 3. Auch die Canones verlangen, dass nur ein der Lehre Christi tief Eingeweihter zum christli- chen Lehrstuhle gelange. Diese Prüfung der für die Aemter der Kirche Aspirirenden wird auch in der Bruderschaft vorgenommen. Schon vom zar- ten Knabenalter angefangen, befinden wir uns im Bruderhause und werden schon da, noch strenger aber später geprüft ; und sicher mit Recht, nicht allein wegen dem obangeführten Beispiele, son- dern aus dem Grund, weil ein Diener der Kirche Andern selbst ein Beispiel sein soll. 4. Solche Candidaten des Priesteramtes mussten ein gutes Zeugniss über ihren Lebenswandel er- halten haben..... Auch in der Bruderschaft wird den Candidaten für geistliche Stellen ein Zeugniss
128 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. III. Die Art, zu den Kirchenämtern zu gelan- gen, ist die von Gott festgesetzte, dem Einen wird das Kirchenamt in der Bruderschaft ohne sein Ansuchen übertragen, bei einem andern erfolgt diess über dessen Ansuchen, übrigens kommen hie- bei niemals weltliche Interessen in das Spiel, die Verleihung erfolgt im a. hlgst. Namen Christi und zum Heile der Brudergemeinde. So geschieht die Verleihung der geistlichen Aemter in der Bru- derschaft nach dem Beispiele Christi und der h. Apostel. Damals wurden 1. Die Diener der Kirche schon von Jugend auf dazu berufen, diess geschieht auch bei uns. 2. Die Geistlichen wurden gewählt, der Beweis davon sind die 7 Diaconen bei Matthäus; auch bei uns geschieht die Berufung zu den Kirchen- ämtern durch Wahl, wobei man wohl zu unter- scheiden hat: a) Wer wählt? Nicht eine Person, sondern eine Versammlung, nämlich die Brüder-Richter und die Priester, welche als Diener der Kirche das Zeug- niss ausstellen. b) Wer zu den Kirchenämtern berufen wurde? Nur Männer von ehelicher Abstammung, welche im Rufe von guten Sitten und Frömmigkeit stan- den, als aufgeklärte und gelehrte Männer mit guten Fähigkeiten galten..... 3. Auch die Canones verlangen, dass nur ein der Lehre Christi tief Eingeweihter zum christli- chen Lehrstuhle gelange. Diese Prüfung der für die Aemter der Kirche Aspirirenden wird auch in der Bruderschaft vorgenommen. Schon vom zar- ten Knabenalter angefangen, befinden wir uns im Bruderhause und werden schon da, noch strenger aber später geprüft ; und sicher mit Recht, nicht allein wegen dem obangeführten Beispiele, son- dern aus dem Grund, weil ein Diener der Kirche Andern selbst ein Beispiel sein soll. 4. Solche Candidaten des Priesteramtes mussten ein gutes Zeugniss über ihren Lebenswandel er- halten haben..... Auch in der Bruderschaft wird den Candidaten für geistliche Stellen ein Zeugniss
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Trebitscher Stadtarchiv. 129 1596 25. Aug. von dem Körper der höheren Geistlichkeit aus- gestellt. 5. Dann treten die Candidaten des Priesteramtes bei uns vor die Vorsteher, um sich über ihre diesfäl- lige Absicht zu erklären, den zum Priester würdig erkannten wird die hohe Wichtigkeit und Schwie- rigkeit seines Berufes vorgestellt, damit er nicht wegen mangelhafter Kenntniss seines schweren Berufes zu Schaden komme..... 6. Die Priester wurden förmlich aufgestellt; auch jetzt werden sie in das Priesteramt eingesetzt. 7. Es wurden Gebete dafür angestellt, dass die Kirche würdige neue Diener erhalte, und dabei wurden Opfer gebracht; dazu sind vorzüglich die Fasttage bestimmt, und es geschielit diess nament- lich dann, wenn zur Wahl der Priester geschrit- ten wird. 8. Es wurde den neu bestellten Priestern eine Amtsgewalt eingeräumt. Diess geschieht auch jetzt, und zwar nicht im menschlichen, sondern im gött- lichen Namen. Es bestand aber und besteht noch ein äusseres Zeichen für die Uebertragung der Priestergewalt; es wird nämlich über den Candi- daten des Priesteramtes gebetet und es werden ihm die Hände aufgelegt, worauf Gott im Himmel seine Bestätigung zur Einsetzung in das Priester- amt gibt. Da nun dies Alles auch in der Bruder- schaft geschieht, und nur Candidaten mit den obangeführten Eigenschaften die Eignung zu Prie- stern erhalten, so ergibt sich daraus der Schluss, dass wir echte Priester und Diener der Kirche haben. IV. Ein sicherer Beweis für unser echtes Prie- sterthum ist der wahre und lebendige Glaube, das Festhalten an dem unverfälschten Stamme der Lehre Christi. .... V. Die reine christliche Wahrheit, der reine christliche Glaube, die Ausspendung der Sacra- mente in ihrer vollen Wahrheit, damit hat Christus seine Apostel ausgestattet. .... Da nun auch wir, die Geistlichen in dieser Brudergemeinde, das Wort Gottes in seiner vollen Reinheit predigen, und die Sacramente in voller Reinheit spenden; so kann diess uns als Beweis dienen, dass wir wahre Die- ner sind. Wer kann uns diess bestreiten?
Trebitscher Stadtarchiv. 129 1596 25. Aug. von dem Körper der höheren Geistlichkeit aus- gestellt. 5. Dann treten die Candidaten des Priesteramtes bei uns vor die Vorsteher, um sich über ihre diesfäl- lige Absicht zu erklären, den zum Priester würdig erkannten wird die hohe Wichtigkeit und Schwie- rigkeit seines Berufes vorgestellt, damit er nicht wegen mangelhafter Kenntniss seines schweren Berufes zu Schaden komme..... 6. Die Priester wurden förmlich aufgestellt; auch jetzt werden sie in das Priesteramt eingesetzt. 7. Es wurden Gebete dafür angestellt, dass die Kirche würdige neue Diener erhalte, und dabei wurden Opfer gebracht; dazu sind vorzüglich die Fasttage bestimmt, und es geschielit diess nament- lich dann, wenn zur Wahl der Priester geschrit- ten wird. 8. Es wurde den neu bestellten Priestern eine Amtsgewalt eingeräumt. Diess geschieht auch jetzt, und zwar nicht im menschlichen, sondern im gött- lichen Namen. Es bestand aber und besteht noch ein äusseres Zeichen für die Uebertragung der Priestergewalt; es wird nämlich über den Candi- daten des Priesteramtes gebetet und es werden ihm die Hände aufgelegt, worauf Gott im Himmel seine Bestätigung zur Einsetzung in das Priester- amt gibt. Da nun dies Alles auch in der Bruder- schaft geschieht, und nur Candidaten mit den obangeführten Eigenschaften die Eignung zu Prie- stern erhalten, so ergibt sich daraus der Schluss, dass wir echte Priester und Diener der Kirche haben. IV. Ein sicherer Beweis für unser echtes Prie- sterthum ist der wahre und lebendige Glaube, das Festhalten an dem unverfälschten Stamme der Lehre Christi. .... V. Die reine christliche Wahrheit, der reine christliche Glaube, die Ausspendung der Sacra- mente in ihrer vollen Wahrheit, damit hat Christus seine Apostel ausgestattet. .... Da nun auch wir, die Geistlichen in dieser Brudergemeinde, das Wort Gottes in seiner vollen Reinheit predigen, und die Sacramente in voller Reinheit spenden; so kann diess uns als Beweis dienen, dass wir wahre Die- ner sind. Wer kann uns diess bestreiten?
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130 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. VI. Ein weiterer Beweisgrund ist die treue Sorgfalt und der wahre Eifer in der Ausübung des anvertrauten Amtes; die treue Sorgfalt für die heimische Bevölkerung, jenes Besorgtsein eines guten Seelenhirten um die Heerde Christi, durch Selbst-Aufladung von tausend Geschäften mit Ein- setzung des eigenen Lebens für diese Heerde. Dies hielt Christus für ein besonderes Merkmal eines wahren Priesters.... Wenn dies nun auch bei uns der Fall ist, wie diess in der That sein soll, dass der Priester das ihm auferlegte Werk ausführt; so muss diess ein triftiger Beweisgrund für unser Priesterthum sein. VII. Die Ordnung und Zucht, welche nicht allein im Volke, sondern auch unter den Dienern der Kirche herrscht. Geschieht irgend wo Etwas, was öffentli- ches Aergerniss gibt, so darf dies nicht ungeahn- det gelassen werden. Welche Kirchenstrafe und auf welche Weise dieselbe anzuwenden sei, hat Christus durch die Hinweisung auf sein eigenes Verfahren in dieser Beziehung gelehrt..... Wenn dies nun bei uns der Fall ist und sein wird, so ist dies ein sicheres Merkmal, dass wir wahre Diener Christi sind. VIII. Die letzte Bürgschaft und der letzte Beweis für das Vorhandensein des Priesterthums Christi in der Bruderschaft ist die Gnade Gottes, welche uns zu Theil geworden, und die besondere Anwesenheit Gottes in unserer und in unseres Volkes Mitte, die Verbreitung der Lehre Christi, so wie sie in unserer Bruderschaft vorhanden ist, die Ruhe, mit welcher wir unserem Gottesdienste nachgehen kön- nen, die wunderbaren Gottes-Urtheile, die Beschä- mung unserer geheimen und die Bestrafung unserer offenen Feinde. Christus machte die Verheissung: Ich bleibe bei euch beständig bis an das Ende der Welt, er erfüllt nun diese Verheissung, er verleiht dem Volke die Gnade, dass es für den Gottesdienst Sinn hat, so dass selbst unsere Feinde sagen müs- sen: Wir wissen, dass euere Lehre die wahre Gotteslehre ist. Es kann diess ein Beweis sein, dass die mährischen Brüder Diener der wahren Kirche sind. Dat. Mittw. nach St. Barthol.
130 Trebitscher Stadtarchiv. 1596 25. Aug. VI. Ein weiterer Beweisgrund ist die treue Sorgfalt und der wahre Eifer in der Ausübung des anvertrauten Amtes; die treue Sorgfalt für die heimische Bevölkerung, jenes Besorgtsein eines guten Seelenhirten um die Heerde Christi, durch Selbst-Aufladung von tausend Geschäften mit Ein- setzung des eigenen Lebens für diese Heerde. Dies hielt Christus für ein besonderes Merkmal eines wahren Priesters.... Wenn dies nun auch bei uns der Fall ist, wie diess in der That sein soll, dass der Priester das ihm auferlegte Werk ausführt; so muss diess ein triftiger Beweisgrund für unser Priesterthum sein. VII. Die Ordnung und Zucht, welche nicht allein im Volke, sondern auch unter den Dienern der Kirche herrscht. Geschieht irgend wo Etwas, was öffentli- ches Aergerniss gibt, so darf dies nicht ungeahn- det gelassen werden. Welche Kirchenstrafe und auf welche Weise dieselbe anzuwenden sei, hat Christus durch die Hinweisung auf sein eigenes Verfahren in dieser Beziehung gelehrt..... Wenn dies nun bei uns der Fall ist und sein wird, so ist dies ein sicheres Merkmal, dass wir wahre Diener Christi sind. VIII. Die letzte Bürgschaft und der letzte Beweis für das Vorhandensein des Priesterthums Christi in der Bruderschaft ist die Gnade Gottes, welche uns zu Theil geworden, und die besondere Anwesenheit Gottes in unserer und in unseres Volkes Mitte, die Verbreitung der Lehre Christi, so wie sie in unserer Bruderschaft vorhanden ist, die Ruhe, mit welcher wir unserem Gottesdienste nachgehen kön- nen, die wunderbaren Gottes-Urtheile, die Beschä- mung unserer geheimen und die Bestrafung unserer offenen Feinde. Christus machte die Verheissung: Ich bleibe bei euch beständig bis an das Ende der Welt, er erfüllt nun diese Verheissung, er verleiht dem Volke die Gnade, dass es für den Gottesdienst Sinn hat, so dass selbst unsere Feinde sagen müs- sen: Wir wissen, dass euere Lehre die wahre Gotteslehre ist. Es kann diess ein Beweis sein, dass die mährischen Brüder Diener der wahren Kirche sind. Dat. Mittw. nach St. Barthol.
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Trebitscher Stadtarchiv. 131 1596 26. Aug. Am Donnerstage nach dem gemeinsamen Gebete hebet B. Johann Němčansky an: Als Grundlage der Erörterung in der heutigen im Dienste des Herrn gehaltenen Versammlung, hören wir an den 1. Vers im 4. Kapitel des 2. Briefes des heil. Paulus an Timotheus: „Desshalb bezeuge ich vor dem Ange- sichte Gottes &c., dann das Ende des 8. Verses. — Jeder der treuen Diener der Kirche darf sich soll anders seine Bemühung, seinem Berufe zu fol- gen, fruchtbringend und heilbringend sein, die Ehre Gottes und die Kenntniss der Lehre Christi unter dem Volke durch ihn verbreitet werden, in die kirchlichen Aemter nicht drängen, sondern er muss ordnungsmässig zu denselben gelangen, aus nach- stehenden Gründen: 1. der Wille Gottes, welcher dahin geht, dass Alles ordnungsmässig geschehe, 2. muss er sich dazu bestimmt finden, durch das Beispiel ande- rer treuer Diener der Kirche, von welchen man liest, dass sie im vorgeschriebenen Wege zu den Kirchenämtern gelangt sind ; so hat Aaron aus- erwählte Männer zu Priester des Herrn berufen, Gott selbst seine Propheten ausgesendet, so ist Christus, so sind die h. Apostel auf ordnungsmäs- sigem Wege zu dem Amte eines Volkspredigers gelangt. 3. Muss man darauf auch bei uns sehen, damit wir das Werk Gottes mit gutem Gewissen und Ver- trauen auf den Erfolg ausführen und den trostrei- chen Gedanken bei allen schwierigen Lagen, welche unser Beruf mit sich bringt, haben, dass wir uns in denselben nicht gedrängt haben. 4. aus dem Grunde, damit der Dienst des Herrn, wie der Apostel sagt, mackellos sei, 5. aus dem Grunde, um mit Sicherheit auf die Un- terstützung und den Lohn Gottes rechnen zu können, 6. endlich, um den fürchterlichen Strafen zu ent- gehen, welche jene treffen, die sich in das Amt eines Geistlichen eingeschlichen haben. Furchtbare Drohungen hat Christus gegen jene ausgestossen, welche sich eigenmächtig in kirch- liche Aemter drängen, und selbst seinen Fluch hat er gegen sie ausgesprochen.
Trebitscher Stadtarchiv. 131 1596 26. Aug. Am Donnerstage nach dem gemeinsamen Gebete hebet B. Johann Němčansky an: Als Grundlage der Erörterung in der heutigen im Dienste des Herrn gehaltenen Versammlung, hören wir an den 1. Vers im 4. Kapitel des 2. Briefes des heil. Paulus an Timotheus: „Desshalb bezeuge ich vor dem Ange- sichte Gottes &c., dann das Ende des 8. Verses. — Jeder der treuen Diener der Kirche darf sich soll anders seine Bemühung, seinem Berufe zu fol- gen, fruchtbringend und heilbringend sein, die Ehre Gottes und die Kenntniss der Lehre Christi unter dem Volke durch ihn verbreitet werden, in die kirchlichen Aemter nicht drängen, sondern er muss ordnungsmässig zu denselben gelangen, aus nach- stehenden Gründen: 1. der Wille Gottes, welcher dahin geht, dass Alles ordnungsmässig geschehe, 2. muss er sich dazu bestimmt finden, durch das Beispiel ande- rer treuer Diener der Kirche, von welchen man liest, dass sie im vorgeschriebenen Wege zu den Kirchenämtern gelangt sind ; so hat Aaron aus- erwählte Männer zu Priester des Herrn berufen, Gott selbst seine Propheten ausgesendet, so ist Christus, so sind die h. Apostel auf ordnungsmäs- sigem Wege zu dem Amte eines Volkspredigers gelangt. 3. Muss man darauf auch bei uns sehen, damit wir das Werk Gottes mit gutem Gewissen und Ver- trauen auf den Erfolg ausführen und den trostrei- chen Gedanken bei allen schwierigen Lagen, welche unser Beruf mit sich bringt, haben, dass wir uns in denselben nicht gedrängt haben. 4. aus dem Grunde, damit der Dienst des Herrn, wie der Apostel sagt, mackellos sei, 5. aus dem Grunde, um mit Sicherheit auf die Un- terstützung und den Lohn Gottes rechnen zu können, 6. endlich, um den fürchterlichen Strafen zu ent- gehen, welche jene treffen, die sich in das Amt eines Geistlichen eingeschlichen haben. Furchtbare Drohungen hat Christus gegen jene ausgestossen, welche sich eigenmächtig in kirch- liche Aemter drängen, und selbst seinen Fluch hat er gegen sie ausgesprochen.
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132 Trebitscher Stadtarchiv. Das sind die Gründe, die uns dazu dienen sollen, dass wir uns diese Dinge d. i. eine Ehre, welche nur Gott zukommt, nicht anmassen. Darum ist bei der gestrigen feierlichen Ver- sammlung der erste Frage�Punkt der Erwägung unterzogen, und auch entschieden worden, welcher dahin lautet: Ob in dieser Bruderschaft, in welche uns Gott aufzunehmen so gnädig war, das wahre Priester- thum vorhanden ist. Die Entscheidung dieser Frage beruht 1. auf der Widerlegung der Einwendungen unserer Gegner, 2. auf der Anführung giltiger und richtiger Beweisgründe für unsere Behauptung; diese Gründe wurden bezüglich unserer Vorfahren und in Betreff unserer selbst, deren Nachkommen angeführt. Schreiten wir also zur Erörterung des zweiten Fragepunktes. Ueber den zweiten Punkt: Da durch gewichtige Gründe nachgewiesen wer- den kann, dass das wahre Priesterthum aus gött- licher Gnade bei uns vorhanden ist, so ergibt sich die Frage, was müssen wir thun, um den Pflichten unserer Stellung, welche uns Gott angewiesen hat, nachzukommen. Als Grundlage unserer Verhandlung wird der Schrift-Text genommen, womit der Apostel den Timo- theus dazu auffordert, dass er 1. eifrig sei in seiner Pflicht zu lehren und zu predigen, 2. auf sich selbst wachsam sei, 3. Geduld habe. Der Apostel gibt nun die mehrfachen Gründe dieser Aufforderung an, nämlich 1. dass er über- haupt ein kirchliches Amt erhalten habe, 2. dass jetzt gefährliche Zeitverhältnisse sind, und das Ende der Welt sich schon naht, 3. die Ausschwei- fungen des Volkes, die schlechten Beispiele, so dass selbst die Frommen leicht verführt werden könnten, 4. verweist ihn Paulus auf sein eigenes Beispiel, dass er einen guten Kampf kämpfe und den Glauben bewahre, desshalb solle er ihm, wie der Schüler dem Meister folgen, 5. der zukünftige Lohn, welcher ihn als einen treuen Diener der Kirche erwarte. 1596 26. Aug.
132 Trebitscher Stadtarchiv. Das sind die Gründe, die uns dazu dienen sollen, dass wir uns diese Dinge d. i. eine Ehre, welche nur Gott zukommt, nicht anmassen. Darum ist bei der gestrigen feierlichen Ver- sammlung der erste Frage�Punkt der Erwägung unterzogen, und auch entschieden worden, welcher dahin lautet: Ob in dieser Bruderschaft, in welche uns Gott aufzunehmen so gnädig war, das wahre Priester- thum vorhanden ist. Die Entscheidung dieser Frage beruht 1. auf der Widerlegung der Einwendungen unserer Gegner, 2. auf der Anführung giltiger und richtiger Beweisgründe für unsere Behauptung; diese Gründe wurden bezüglich unserer Vorfahren und in Betreff unserer selbst, deren Nachkommen angeführt. Schreiten wir also zur Erörterung des zweiten Fragepunktes. Ueber den zweiten Punkt: Da durch gewichtige Gründe nachgewiesen wer- den kann, dass das wahre Priesterthum aus gött- licher Gnade bei uns vorhanden ist, so ergibt sich die Frage, was müssen wir thun, um den Pflichten unserer Stellung, welche uns Gott angewiesen hat, nachzukommen. Als Grundlage unserer Verhandlung wird der Schrift-Text genommen, womit der Apostel den Timo- theus dazu auffordert, dass er 1. eifrig sei in seiner Pflicht zu lehren und zu predigen, 2. auf sich selbst wachsam sei, 3. Geduld habe. Der Apostel gibt nun die mehrfachen Gründe dieser Aufforderung an, nämlich 1. dass er über- haupt ein kirchliches Amt erhalten habe, 2. dass jetzt gefährliche Zeitverhältnisse sind, und das Ende der Welt sich schon naht, 3. die Ausschwei- fungen des Volkes, die schlechten Beispiele, so dass selbst die Frommen leicht verführt werden könnten, 4. verweist ihn Paulus auf sein eigenes Beispiel, dass er einen guten Kampf kämpfe und den Glauben bewahre, desshalb solle er ihm, wie der Schüler dem Meister folgen, 5. der zukünftige Lohn, welcher ihn als einen treuen Diener der Kirche erwarte. 1596 26. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 133 Gehen wir also zu dem zweiten Punkte unserer Erwägung über : was wir, weil uns der gütige Gott für seine wahren Diener hält, und uns mit andern treuen Dienern seiner Kirche in einen Bund ge- stellt hat, zu thun haben, wenn wir die Treue gegen Gott bewahren und die Pflichten unseres Amtes erfüllen wollen. I. Vor Allem müssen wir als Diener der Kirche die Höhe und Wichtigkeit des priesterlichen Am- tes kennen, und dieses nach Gott, nach unserem Seelenheile und nach der h. Kirche als das höchste Gut ansehen, denn wer die Wichtigkeit dieses Amtes einsieht, der wird auch die nothwendige Kraft zur treuen Pflichterfüllung haben und von der Gefahr auszugleiten, bewahrt sein. Doch dürfen wir die Priesterwürde nicht im Geiste der Anhän- ger des Antichrist auffassen, eine Auffassung die sie haben, wenn sie sich in ihrem Uebermuthe selbst über Gott erheben: indem sie sagen, dass ein Priester höher steht als der Engel, oder die Jungfrau Maria, und was noch ärger ist, als Gott selbst; denn Gott habe die Welt nur einmal er- schaffen, aber der Mensch könne Gott, wann er immer wolle, schaffen. Nun ist aber ein grosser Unterschied zwischen dem Menschen und Gott, zwischen den Menschen und den Engeln, zwischen deren Herrlichkeit und der menschlichen Schwäche, endlich zwischen einem Priester und der Jungfrau Maria. Denn diese, ob sie gleich in der Erbsünde er- zeugt und geboren worden ist, wurde doch dazu auserkoren, dass sie den Sohn Gottes in ihrem Leibe trug, die Diener des Herrn haben aber bloss seinen Namen zu tragen, sind also der Mutter Gottes nicht gleichgestellt. Die Würde des Priesteramtes besteht jedoch in Folgendem: 1. dass es den Ursprung nicht von den Menschen sondern von Gott hat, dafür gibt es viele Gründe: 1. die heilige Schrift, welche bezeugt, dass Gott es ist, welcher die Diener der Kirche sendet, dann das Wort Christi, welches befiehlt, den Samen des Herrn auszusäen, damit er die Schnitter zu seiner Ernte senden könne; 2. das Werk, welches 1596 26. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 133 Gehen wir also zu dem zweiten Punkte unserer Erwägung über : was wir, weil uns der gütige Gott für seine wahren Diener hält, und uns mit andern treuen Dienern seiner Kirche in einen Bund ge- stellt hat, zu thun haben, wenn wir die Treue gegen Gott bewahren und die Pflichten unseres Amtes erfüllen wollen. I. Vor Allem müssen wir als Diener der Kirche die Höhe und Wichtigkeit des priesterlichen Am- tes kennen, und dieses nach Gott, nach unserem Seelenheile und nach der h. Kirche als das höchste Gut ansehen, denn wer die Wichtigkeit dieses Amtes einsieht, der wird auch die nothwendige Kraft zur treuen Pflichterfüllung haben und von der Gefahr auszugleiten, bewahrt sein. Doch dürfen wir die Priesterwürde nicht im Geiste der Anhän- ger des Antichrist auffassen, eine Auffassung die sie haben, wenn sie sich in ihrem Uebermuthe selbst über Gott erheben: indem sie sagen, dass ein Priester höher steht als der Engel, oder die Jungfrau Maria, und was noch ärger ist, als Gott selbst; denn Gott habe die Welt nur einmal er- schaffen, aber der Mensch könne Gott, wann er immer wolle, schaffen. Nun ist aber ein grosser Unterschied zwischen dem Menschen und Gott, zwischen den Menschen und den Engeln, zwischen deren Herrlichkeit und der menschlichen Schwäche, endlich zwischen einem Priester und der Jungfrau Maria. Denn diese, ob sie gleich in der Erbsünde er- zeugt und geboren worden ist, wurde doch dazu auserkoren, dass sie den Sohn Gottes in ihrem Leibe trug, die Diener des Herrn haben aber bloss seinen Namen zu tragen, sind also der Mutter Gottes nicht gleichgestellt. Die Würde des Priesteramtes besteht jedoch in Folgendem: 1. dass es den Ursprung nicht von den Menschen sondern von Gott hat, dafür gibt es viele Gründe: 1. die heilige Schrift, welche bezeugt, dass Gott es ist, welcher die Diener der Kirche sendet, dann das Wort Christi, welches befiehlt, den Samen des Herrn auszusäen, damit er die Schnitter zu seiner Ernte senden könne; 2. das Werk, welches 1596 26. Aug.
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134 Trebitscher Stadtarchiv. Gott in der Kirche vom Anfange der Welt aus- führt; 3. auch das Verdienst Christi, wovon der Apostel sagt: In den Himmel auffahrend, gab er den Menschen seine Gaben; 4. und jene berühmte Stimme des h. Geistes, welche zu den im Gebete versammelten Aposteln sprach: Wählet mir den Barnabas; 5. die Aussage treuer Gesandten des Herrn, welche sagten, dass sie ihre Sendung von Gott erhalten haben, oder dass Gott es ist, wel- cher aus ihnen spricht. Ein weiterer 2. Beweis ist der, dass Gott aus grossen und wichtigen Ursachen uns als seine treuen Diener zur Verherrlichung seines Namens und Ausbrei- tung seiner Kirche, welche als solche ohne treue Diener nicht bestehen, und den Glauben, die Liebe und Hoffnung nicht nähren konnte, bestellt hat..... 3. ein Beweis ist der, dass Gott jenen, welchen er die Förderung seines göttlichen Werkes der Offenbarung überträgt, wenn es von Natur aus nur schwache Werkzeuge seines göttlichen Willen sind, ihnen dennoch, wie diess das Beispiel der Heiden- Bekehrung zeigt, die Kraft verleiht, sein Wort zu predigen und zu verbreiten. Ein 4. Beweis sind die bedeutungsvollen und die Würde des Priesteramtes hervorhebenden Namen, welche den Priestern in der h. Schrift, um sie vor den Augen der Laien zu ehren, beigelegt werden; so heissen sie Diener, Bevollmächtigte und Gesandte des Herrn. Ein 5. Beweis liegt darin, dass Gott Männer aus niedrigem, von der Welt gering geschätztem Stande zu seinen Dienern beruft, und durch sie das Werk seiner Offenbarung grossartig förderte, wenn Men- schen durch sie bekehrt, zur Busse und zum Glau- ben an den Sohn Gottes gebracht, des Werkes der Erlösung theilhaftig gemacht, von Sünden ge- reinigt, zum ewigen Leben geführt werden...... Das muss uns, also jedem Diener der Kirche, als Hauptgedanke vorschweben, dass er die Würde des Priesteramtes an sich über Alles achte, dass er aber über seinen Beruf zu diesem Stande mit sich einig sei, dessen Pflichten kenne, und dieselben nach seinen Kräften übe. Wir müssen wissen, dass wir nicht zum Müssiggang und zur Träg- 1596 26. Aug.
134 Trebitscher Stadtarchiv. Gott in der Kirche vom Anfange der Welt aus- führt; 3. auch das Verdienst Christi, wovon der Apostel sagt: In den Himmel auffahrend, gab er den Menschen seine Gaben; 4. und jene berühmte Stimme des h. Geistes, welche zu den im Gebete versammelten Aposteln sprach: Wählet mir den Barnabas; 5. die Aussage treuer Gesandten des Herrn, welche sagten, dass sie ihre Sendung von Gott erhalten haben, oder dass Gott es ist, wel- cher aus ihnen spricht. Ein weiterer 2. Beweis ist der, dass Gott aus grossen und wichtigen Ursachen uns als seine treuen Diener zur Verherrlichung seines Namens und Ausbrei- tung seiner Kirche, welche als solche ohne treue Diener nicht bestehen, und den Glauben, die Liebe und Hoffnung nicht nähren konnte, bestellt hat..... 3. ein Beweis ist der, dass Gott jenen, welchen er die Förderung seines göttlichen Werkes der Offenbarung überträgt, wenn es von Natur aus nur schwache Werkzeuge seines göttlichen Willen sind, ihnen dennoch, wie diess das Beispiel der Heiden- Bekehrung zeigt, die Kraft verleiht, sein Wort zu predigen und zu verbreiten. Ein 4. Beweis sind die bedeutungsvollen und die Würde des Priesteramtes hervorhebenden Namen, welche den Priestern in der h. Schrift, um sie vor den Augen der Laien zu ehren, beigelegt werden; so heissen sie Diener, Bevollmächtigte und Gesandte des Herrn. Ein 5. Beweis liegt darin, dass Gott Männer aus niedrigem, von der Welt gering geschätztem Stande zu seinen Dienern beruft, und durch sie das Werk seiner Offenbarung grossartig förderte, wenn Men- schen durch sie bekehrt, zur Busse und zum Glau- ben an den Sohn Gottes gebracht, des Werkes der Erlösung theilhaftig gemacht, von Sünden ge- reinigt, zum ewigen Leben geführt werden...... Das muss uns, also jedem Diener der Kirche, als Hauptgedanke vorschweben, dass er die Würde des Priesteramtes an sich über Alles achte, dass er aber über seinen Beruf zu diesem Stande mit sich einig sei, dessen Pflichten kenne, und dieselben nach seinen Kräften übe. Wir müssen wissen, dass wir nicht zum Müssiggang und zur Träg- 1596 26. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 135 heit, sondern zur Thätigkeit von Gott bestimmt sind, desshalb sagt auch der Apostel ganz richtig: Strebt Jemand nach der Bischofswürde, so sehnt er sich nach einer sehr mühevollen Stellung, nicht einen Titel, sondern Arbeit will er haben, nicht vermengen darf er die einen Pflichten mit den andern, nämlich jene eines Dieners der Kirche mit jenen, welche ihm die Welt auferlegt.... Die Pflichten, welche treue Diener der Kirche erfüllen müssen, werden in der heil. Schrift auf verschiedene Art angedeutet: 1. Durch die Namen, welche den treuen Dienern der Kirche beigelegt werden. 2. Durch sinnbildliche Namen: 1. Posaunen, wel- che den Willen Gottes dem Volke zu verkünden haben. 2. Gehilfen Gottes.... 3.Träger der gött- lichen Geheimnisse.... 4. Gärtner.... 5. Väter und Erzieher der Gläubigen.... 6. Gesandte, Boten Gottes. .... 7. Baumeister des Herrn und Zerstörer des Rei- ches der Sünde.... 8. Hirten der Heerde Gottes.... II. Durch ausdrückliche Schrift-Texte werden die Pflichten der treuen Diener der Kirche in ihrem ganzen Umfange bezeichnet, der Hauptinhalt der- selben ist nachfolgender: I. das heil. Evangelium zu predigen und zu verkünden, denn Christus hat seine Apostel mit den Worten ausgesandt: Predigt das Evangelium jeder Creatur. Hier kommt nur in Betracht: I. was bei dem Predigen des Wortes Gottes zu beobach- ten ist, II. worin dies Predigen des Wortes Got- tes besteht. Vom ersten Punkte: 1. Das Wort Gottes muss mit allem Eifer ohne Rast gepredigt werden; 2. auch unverfälscht, der Apostel sagt : Wir sind nicht, wie viele Verfälscher des Wortes Gottes ; 3. mit aller Klugheit, der Apostel sagt: Strebe mit allem Eifer darnach, dich als einen klugen Arbeiter des Herrn zu zeigen; 4. Durch Unterricht in dem, was zum Seelenheile zu wissen und zu beobachten nothwendig ist, und durch Ertheilung der dabei erforderlichen Rathschläge und Unter- weisungen mit Beifügung der heilsamen Ermahnun- gen und Drohungen, ohne sich mit unfruchtbaren Fra- gen zu befassen; 5. Mit Rücksicht auf den Zustand 1596 26. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 135 heit, sondern zur Thätigkeit von Gott bestimmt sind, desshalb sagt auch der Apostel ganz richtig: Strebt Jemand nach der Bischofswürde, so sehnt er sich nach einer sehr mühevollen Stellung, nicht einen Titel, sondern Arbeit will er haben, nicht vermengen darf er die einen Pflichten mit den andern, nämlich jene eines Dieners der Kirche mit jenen, welche ihm die Welt auferlegt.... Die Pflichten, welche treue Diener der Kirche erfüllen müssen, werden in der heil. Schrift auf verschiedene Art angedeutet: 1. Durch die Namen, welche den treuen Dienern der Kirche beigelegt werden. 2. Durch sinnbildliche Namen: 1. Posaunen, wel- che den Willen Gottes dem Volke zu verkünden haben. 2. Gehilfen Gottes.... 3.Träger der gött- lichen Geheimnisse.... 4. Gärtner.... 5. Väter und Erzieher der Gläubigen.... 6. Gesandte, Boten Gottes. .... 7. Baumeister des Herrn und Zerstörer des Rei- ches der Sünde.... 8. Hirten der Heerde Gottes.... II. Durch ausdrückliche Schrift-Texte werden die Pflichten der treuen Diener der Kirche in ihrem ganzen Umfange bezeichnet, der Hauptinhalt der- selben ist nachfolgender: I. das heil. Evangelium zu predigen und zu verkünden, denn Christus hat seine Apostel mit den Worten ausgesandt: Predigt das Evangelium jeder Creatur. Hier kommt nur in Betracht: I. was bei dem Predigen des Wortes Gottes zu beobach- ten ist, II. worin dies Predigen des Wortes Got- tes besteht. Vom ersten Punkte: 1. Das Wort Gottes muss mit allem Eifer ohne Rast gepredigt werden; 2. auch unverfälscht, der Apostel sagt : Wir sind nicht, wie viele Verfälscher des Wortes Gottes ; 3. mit aller Klugheit, der Apostel sagt: Strebe mit allem Eifer darnach, dich als einen klugen Arbeiter des Herrn zu zeigen; 4. Durch Unterricht in dem, was zum Seelenheile zu wissen und zu beobachten nothwendig ist, und durch Ertheilung der dabei erforderlichen Rathschläge und Unter- weisungen mit Beifügung der heilsamen Ermahnun- gen und Drohungen, ohne sich mit unfruchtbaren Fra- gen zu befassen; 5. Mit Rücksicht auf den Zustand 1596 26. Aug.
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136 Trebitscher Stadtarchiv. der Volksbildung, damit auch bei uns, wie die Väter sich ausdrückten, das Volk die Bibel wäre, in welcher die Diener der Kirche lesen; 6. Nur Wahrheit zu predigen, d. h. nur das zu reden, was der Prediger selbst vollkommen versteht, was er selbst durch die Gnade Gottes aus der h. Schrift erfahren hat.... 7. Nicht seine, sondern Christi Lehren und das Opfer, welches Christus auf dem Kreutze für die gefallene Menschheit der Gottheit darbrachte, soll der Diener der Kirche predigen; 8. In der Predigt muss eine gewisse Form beobachtet wer- den, desshalb hat auch der h. Apostel Paulus seine Schüler aufgefordert, darauf Rücksicht zu nehmen. 9. Ernst und mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände, muss die Predigt abgefasst sein, nicht Alles ist überall am Platze; dem Seelenhirten ist mehr erlaubt, als dessen Gehilfen; 10. Die Pre- digt soll einfach sein und es dürfen keine un- gehörigen Zusätze gemacht werden; 11. Der Pre- diger darf es nicht überdrüssig werden, ein und dasselbe, wie der Apostel, öfters vorzutragen; 12. Die Predigt muss kühn sein, nicht aus einem kleinmüthigen Herzen kommen, desshalb haben die Apostel gebetet, dass der Herr den Dienern seiner Kirche den Muth verleihe, seine Lehre frei vorzu- tragen. Andererseits müsst ihr euch vor einer in das Unverschämte streifenden Kühnheit hüten ; 13. Die Diener der Kirche müssen beständig die Lehre Christi vortragen, nicht allein in den gottesdienst- lichen Versammlungen, und müssen sich hiebei vorzüglich nach dem Beispiele des h. Paulus rich- ten, welcher in dem Briefe an die Epheser schreibt: Auch in Häusern habe ich euch unterrichtet. Von dem zweiten Punkte: Dieser besteht im folgenden: 1. In dem Vorlesen der h. Schrift und Erklärung derselben den Zuhörern, welche dadurch in dem richtigen Sinne derselben unterrichtet werden, so dass ihr Gemüth erleuchtet wird, um die Schrift zu verstehen. 2. In der Auslegung des Wortes Gottes, dann offenbart sich der Wille Gottes deutlicher; denn wenn man ihn auch mit dem natürlichen Verstande erkennt, so geschieht dies doch nur unvollkommen 1596 26. Aug.
136 Trebitscher Stadtarchiv. der Volksbildung, damit auch bei uns, wie die Väter sich ausdrückten, das Volk die Bibel wäre, in welcher die Diener der Kirche lesen; 6. Nur Wahrheit zu predigen, d. h. nur das zu reden, was der Prediger selbst vollkommen versteht, was er selbst durch die Gnade Gottes aus der h. Schrift erfahren hat.... 7. Nicht seine, sondern Christi Lehren und das Opfer, welches Christus auf dem Kreutze für die gefallene Menschheit der Gottheit darbrachte, soll der Diener der Kirche predigen; 8. In der Predigt muss eine gewisse Form beobachtet wer- den, desshalb hat auch der h. Apostel Paulus seine Schüler aufgefordert, darauf Rücksicht zu nehmen. 9. Ernst und mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände, muss die Predigt abgefasst sein, nicht Alles ist überall am Platze; dem Seelenhirten ist mehr erlaubt, als dessen Gehilfen; 10. Die Pre- digt soll einfach sein und es dürfen keine un- gehörigen Zusätze gemacht werden; 11. Der Pre- diger darf es nicht überdrüssig werden, ein und dasselbe, wie der Apostel, öfters vorzutragen; 12. Die Predigt muss kühn sein, nicht aus einem kleinmüthigen Herzen kommen, desshalb haben die Apostel gebetet, dass der Herr den Dienern seiner Kirche den Muth verleihe, seine Lehre frei vorzu- tragen. Andererseits müsst ihr euch vor einer in das Unverschämte streifenden Kühnheit hüten ; 13. Die Diener der Kirche müssen beständig die Lehre Christi vortragen, nicht allein in den gottesdienst- lichen Versammlungen, und müssen sich hiebei vorzüglich nach dem Beispiele des h. Paulus rich- ten, welcher in dem Briefe an die Epheser schreibt: Auch in Häusern habe ich euch unterrichtet. Von dem zweiten Punkte: Dieser besteht im folgenden: 1. In dem Vorlesen der h. Schrift und Erklärung derselben den Zuhörern, welche dadurch in dem richtigen Sinne derselben unterrichtet werden, so dass ihr Gemüth erleuchtet wird, um die Schrift zu verstehen. 2. In der Auslegung des Wortes Gottes, dann offenbart sich der Wille Gottes deutlicher; denn wenn man ihn auch mit dem natürlichen Verstande erkennt, so geschieht dies doch nur unvollkommen 1596 26. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 137 1596 26. Aug. desshalb ist es nur die Schrift, aus welcher sich klar ergibt, was Gottes Wille ist, und was er nicht ist. 3. In der Anregung der Zuhörer, dem Willen Got- tes nachzuleben und zwar: 1. Durch die Beweise, welche Gott von seiner unendlichen Güte gegeben hat, und noch gibt. 2. Durch die Hinweisung auf die göttlichen Straf- gerichte mit Anführung von Beispielen, wo der Zorn Gottes sich geäussert hat, oder eine solche Aeusserung bevorstand. 4. In der Belehrung des Volkes über das Wesen der Sünden und Laster. 5. In dem Strafen des sündhaften Lebenswan- dels ohne Unterschied der Personen bei Niedern und Hohen, denn das Wort Gottes ist ohne Un- terschied der Person für Alle gleich, denn die Sünde ist bei dem Einen nicht besser als bei dem Andern, sie ist nur hässlicher bei denjenigen, welche sich in einer höhern Stellung befinden, so ist, um ein Beispiel zu wählen, der Koth an einem hübschen Kleide auffallender als an einem häss- lichen. 6. In der Bekehrung der in Sünden und Lastern Ergrauten zur Busse und Umwandlung ihrer Lebensart. 7. In der Verkündigung unseres Heilands Christus, in der Verbreitung der Kenntniss von ihm, damit man allgemein wisse: Wer er ist? Was auf ihn beruht? denn er ist uns das Beispiel der Weisheit und Gerechtigkeit. 8. In der Führung des Volkes zu dem wahren Glauben an Christus. 9. In der Leitung des Volkes zu einem ehrbaren und frommen Lebenswandel. Ein solcher Eifer und eine solche Treue in un- serem Berufe sollen wir Diener der Kirche haben. Die II. Pflicht ist, mit wachsamem Auge und Erwägung aller Umstände die Menschen zu beurtheilen, dar- nach kraft der von Gott erhaltenen Befähigung den Werth oder Unwerth der Menschen zu erkennen, gerechte Urtheile über den Lebenswandel der Menschen, ohne Rücksicht auf Gunst oder Ungunst,
Trebitscher Stadtarchiv. 137 1596 26. Aug. desshalb ist es nur die Schrift, aus welcher sich klar ergibt, was Gottes Wille ist, und was er nicht ist. 3. In der Anregung der Zuhörer, dem Willen Got- tes nachzuleben und zwar: 1. Durch die Beweise, welche Gott von seiner unendlichen Güte gegeben hat, und noch gibt. 2. Durch die Hinweisung auf die göttlichen Straf- gerichte mit Anführung von Beispielen, wo der Zorn Gottes sich geäussert hat, oder eine solche Aeusserung bevorstand. 4. In der Belehrung des Volkes über das Wesen der Sünden und Laster. 5. In dem Strafen des sündhaften Lebenswan- dels ohne Unterschied der Personen bei Niedern und Hohen, denn das Wort Gottes ist ohne Un- terschied der Person für Alle gleich, denn die Sünde ist bei dem Einen nicht besser als bei dem Andern, sie ist nur hässlicher bei denjenigen, welche sich in einer höhern Stellung befinden, so ist, um ein Beispiel zu wählen, der Koth an einem hübschen Kleide auffallender als an einem häss- lichen. 6. In der Bekehrung der in Sünden und Lastern Ergrauten zur Busse und Umwandlung ihrer Lebensart. 7. In der Verkündigung unseres Heilands Christus, in der Verbreitung der Kenntniss von ihm, damit man allgemein wisse: Wer er ist? Was auf ihn beruht? denn er ist uns das Beispiel der Weisheit und Gerechtigkeit. 8. In der Führung des Volkes zu dem wahren Glauben an Christus. 9. In der Leitung des Volkes zu einem ehrbaren und frommen Lebenswandel. Ein solcher Eifer und eine solche Treue in un- serem Berufe sollen wir Diener der Kirche haben. Die II. Pflicht ist, mit wachsamem Auge und Erwägung aller Umstände die Menschen zu beurtheilen, dar- nach kraft der von Gott erhaltenen Befähigung den Werth oder Unwerth der Menschen zu erkennen, gerechte Urtheile über den Lebenswandel der Menschen, ohne Rücksicht auf Gunst oder Ungunst,
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138 Trebitscher Stadtarchiv. zu fällen, denen, welche Vertrauen zu Gott be- sitzen, aber vor den Strafgerichten Gottes sich fürch- ten, für den Fall, als sie sich bessern, Ablass ihrer Sünden zu verheissen, sie der Gnade Gottes zu versichern und zu ermahnen, dass sie nicht mit Vorbedacht sündigen, andererseits die räudigen Schafe, unreinen Schweine, schmeerbäuchigen Wid- der, stinkenden Böcke und wüthigen Hunde mit den Strafgerichten Gottes zu schrecken, Perlen den Schweinen nicht vorzuwerfen, Heiligthümer den Hunden nicht Preis zu geben. Dies Alles muss ge- schehen, nach der Lehre des Herrn, in der Hoff- nung, dass Gott dieses Werk, wenn es nach sei- ner Vorschrift geübt wird, segnen werde. Jene aber, welche diese Pflicht nicht redlich erfüllen wollen, werden eher mit dem Datan, Abiron und Chore zu Grunde gehen, als das Werk Gottes um- stürzen. Um aber jene Pflicht redlich zu erfüllen, ist nothwendig: 1. Eine eifrige Beobachtung des Volkes. 2. Häu- fige Unterredung mit demselben. Daraus ist dann zu entnehmen, wozu dessen Natur geneigt ist, ob zur demüthigen Annahme der Lehre Christi, oder zur hochmüthigen und hartnäckigen Bestreitung der christlichen Wahrheiten, denn die Naturen der Menschen und ihre Eigenschaften sind verschieden und mächtig die Versuchungen des Satans. Der Eine besitzt ein gar zu ängstliches Gewissen, zittert vor den göttlichen Strafgerichten, während des Andern verhärtetes Gewissen selbst durch die grössten Sünden sich nicht beunruhigen lässt. 3. Die Bedürf- nisse des Volkes zu kennen; nicht mit gleichgül- tigen Worten, nach persönlicher Neigung und im ei- genen Namen, sondern im Namen Gottes, welcher uns zu Diener seiner Kirche bestellt hat, zu stra- fen. Die III. Pflicht ist, die h. Sacramente und die übrigen von Christus eingesetzten Gnadenmittel, namentlich die h. Taufe und das Abendmal des Herrn vor- schriftsmässig zu spenden. Denn Christus hat zu seinen Aposteln, als er sie in die Welt aussandte, gesagt: Taufet sie im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Und von dem 1596 26. Aug.
138 Trebitscher Stadtarchiv. zu fällen, denen, welche Vertrauen zu Gott be- sitzen, aber vor den Strafgerichten Gottes sich fürch- ten, für den Fall, als sie sich bessern, Ablass ihrer Sünden zu verheissen, sie der Gnade Gottes zu versichern und zu ermahnen, dass sie nicht mit Vorbedacht sündigen, andererseits die räudigen Schafe, unreinen Schweine, schmeerbäuchigen Wid- der, stinkenden Böcke und wüthigen Hunde mit den Strafgerichten Gottes zu schrecken, Perlen den Schweinen nicht vorzuwerfen, Heiligthümer den Hunden nicht Preis zu geben. Dies Alles muss ge- schehen, nach der Lehre des Herrn, in der Hoff- nung, dass Gott dieses Werk, wenn es nach sei- ner Vorschrift geübt wird, segnen werde. Jene aber, welche diese Pflicht nicht redlich erfüllen wollen, werden eher mit dem Datan, Abiron und Chore zu Grunde gehen, als das Werk Gottes um- stürzen. Um aber jene Pflicht redlich zu erfüllen, ist nothwendig: 1. Eine eifrige Beobachtung des Volkes. 2. Häu- fige Unterredung mit demselben. Daraus ist dann zu entnehmen, wozu dessen Natur geneigt ist, ob zur demüthigen Annahme der Lehre Christi, oder zur hochmüthigen und hartnäckigen Bestreitung der christlichen Wahrheiten, denn die Naturen der Menschen und ihre Eigenschaften sind verschieden und mächtig die Versuchungen des Satans. Der Eine besitzt ein gar zu ängstliches Gewissen, zittert vor den göttlichen Strafgerichten, während des Andern verhärtetes Gewissen selbst durch die grössten Sünden sich nicht beunruhigen lässt. 3. Die Bedürf- nisse des Volkes zu kennen; nicht mit gleichgül- tigen Worten, nach persönlicher Neigung und im ei- genen Namen, sondern im Namen Gottes, welcher uns zu Diener seiner Kirche bestellt hat, zu stra- fen. Die III. Pflicht ist, die h. Sacramente und die übrigen von Christus eingesetzten Gnadenmittel, namentlich die h. Taufe und das Abendmal des Herrn vor- schriftsmässig zu spenden. Denn Christus hat zu seinen Aposteln, als er sie in die Welt aussandte, gesagt: Taufet sie im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Und von dem 1596 26. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 139 Sakramente des Altars sagt er: Dies thut zu mei- nem Andenken. Und der Apostel schreibt in dem Briefe an die Korinther: Wahrlich, was ich vom Herrn über- kommen habe, habe ich Euch wieder mitgetheilt &c. Nun kommt es darauf an, dass das Abendmal des Herrn den Gläubigen auf die rechte Weise ge- reicht und von diesen im wahren Geiste genossen werde. Alle Sakramente sind auf die vorgeschriebene würdige Weise ohne Zusatz oder Auslassung streng nach der Einsetzung Christi zu spenden und von den Gläubigen zu geniessen. Um uns kurz zu fassen, jeder Diener der Kirche muss seinen Zuhörern erklären: 1. Welcher der Ur- sprung der Sacramente ist. 2. Wozu sie dienen. 3. Wie sie gebraucht werden sollen. 4. Was ihr Nutzen ist. Die Diener der Kirche haben dahin zu wirken, dass die Lehre von der Taufe dem Volke wohl bekannt werde..... Die IV. Pflicht der Diener der Kirche ist, sich jene Tugenden anzueignen, welche. eine Zierde der Diener der Kirche sind, damit sie dem Volke ein Beispiel sein können. Welche diese Tugenden sind, davon haben die Apostel viel geschrieben. Was gibt es in dieser Beziehung, was uns aus der Schrift nicht bekannt wäre? Diese Tugenden werden uns zur Zierde dienen im häuslichen Kreise, vor den Leuten, im Auge des Gesindes und auf Reisen, sowohl im ledigen als im verheiratheten Stande. Wir müssen uns daher hüten, vor jedem üblen Scheine. Zu einem tugendhaften Lebenswandel sollen wir uns aber aus mannigfachen Gründen getrieben fühlen, und zwar : 1. Durch das Beispiel Christi..... 2. Durch das Gebot des Herrn, welcher wie die Laien unter den Gläubigen, so namentlich die Diener seiner Kirche auffordert: Seid heilig, denn auch ich, euer Gott, bin heilig.... 3. Durch die Stimme unseres eigenen Gewissens und durch unsere Sehnsucht nach Zufriedenheit mit 1596 26. Aug.
Trebitscher Stadtarchiv. 139 Sakramente des Altars sagt er: Dies thut zu mei- nem Andenken. Und der Apostel schreibt in dem Briefe an die Korinther: Wahrlich, was ich vom Herrn über- kommen habe, habe ich Euch wieder mitgetheilt &c. Nun kommt es darauf an, dass das Abendmal des Herrn den Gläubigen auf die rechte Weise ge- reicht und von diesen im wahren Geiste genossen werde. Alle Sakramente sind auf die vorgeschriebene würdige Weise ohne Zusatz oder Auslassung streng nach der Einsetzung Christi zu spenden und von den Gläubigen zu geniessen. Um uns kurz zu fassen, jeder Diener der Kirche muss seinen Zuhörern erklären: 1. Welcher der Ur- sprung der Sacramente ist. 2. Wozu sie dienen. 3. Wie sie gebraucht werden sollen. 4. Was ihr Nutzen ist. Die Diener der Kirche haben dahin zu wirken, dass die Lehre von der Taufe dem Volke wohl bekannt werde..... Die IV. Pflicht der Diener der Kirche ist, sich jene Tugenden anzueignen, welche. eine Zierde der Diener der Kirche sind, damit sie dem Volke ein Beispiel sein können. Welche diese Tugenden sind, davon haben die Apostel viel geschrieben. Was gibt es in dieser Beziehung, was uns aus der Schrift nicht bekannt wäre? Diese Tugenden werden uns zur Zierde dienen im häuslichen Kreise, vor den Leuten, im Auge des Gesindes und auf Reisen, sowohl im ledigen als im verheiratheten Stande. Wir müssen uns daher hüten, vor jedem üblen Scheine. Zu einem tugendhaften Lebenswandel sollen wir uns aber aus mannigfachen Gründen getrieben fühlen, und zwar : 1. Durch das Beispiel Christi..... 2. Durch das Gebot des Herrn, welcher wie die Laien unter den Gläubigen, so namentlich die Diener seiner Kirche auffordert: Seid heilig, denn auch ich, euer Gott, bin heilig.... 3. Durch die Stimme unseres eigenen Gewissens und durch unsere Sehnsucht nach Zufriedenheit mit 1596 26. Aug.
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140 Trebitscher Stadtarchiv. uns selbst, und damit wir, wenn wir andere wegen ihrer Sünden zur Rede stellen, selbst nicht schlecht sind. 4. aus dem Grunde, dass auf unseren geistlichen Verrichtungen kein Makel klebt, denn wenn der Lebenswandel der Diener der Kirche schlecht und zügellos ist, und des Reizes der geistlichen Tugen- den entbehrt so bleibt dies, wie bei den Priestern unserer Gegner, nicht unbekannt. 5. Um dem furchtbaren Fluche Gottes zu ent- gehen, denn ès heisst in der Schrift: Wehe dem Menschen, von dem das Aergerniss ausgeht. 6. Aus dem Grunde, um Viele für die christliche Lehre zu gewinnen. Denn wahrlich Mehrere werden durch einen tugendhaften Lebenswandel der Diener der christ- lichen Kirche als durch die Predigt gewonnen. Desshalb hat auch Christus damit begonnen, dass er einen h. Lebenswandel führte und erst dann hat er gelehrt..... Die V. Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass die Kirche nicht allein gegenwärtig nicht zu Schaden komme, sondern dass sie auch auf unsere Nach- kommen unversehrt übergehe, also zu sorgen, dass ein guter Nachwuchs an Dienern der Kirche sich bilde, dass diese Candidaten des Priesteramtes ge- hörig unterrichtet werden, damit sie für den Dienst der Kirche, .... tauglich werden. Die VI. Pflicht ist: Für sich selbst und das Volk des Herrn häufig zu beten, denn 1. Alles beruht auf Gott, hängt von seinem Se- gen ab..... 2. Antreiben dazu muss uns auch das, dass Gott nicht allein ernste Arbeit und Eifer von uns ver- langt, sondern auch h. Gebete, wie der h. Jakob sagt : Hat einer nicht Weisheit erhalten, so soll er Gott darum bitten. 3. Gebete gehören zu den besonderen Pflichten der Geistlichen.... 4. Gott verleiht jenen die nothwendigen Gaben, welche ihrem Berufe treu nachkommen und für den Erfolg ihrer Bemühungen beten. Dies sind unsere vorzüglichsten Pflichten, an welche wir Alle gebunden sind. Desshalb bringen wir uns 1596 26. Aug.
140 Trebitscher Stadtarchiv. uns selbst, und damit wir, wenn wir andere wegen ihrer Sünden zur Rede stellen, selbst nicht schlecht sind. 4. aus dem Grunde, dass auf unseren geistlichen Verrichtungen kein Makel klebt, denn wenn der Lebenswandel der Diener der Kirche schlecht und zügellos ist, und des Reizes der geistlichen Tugen- den entbehrt so bleibt dies, wie bei den Priestern unserer Gegner, nicht unbekannt. 5. Um dem furchtbaren Fluche Gottes zu ent- gehen, denn ès heisst in der Schrift: Wehe dem Menschen, von dem das Aergerniss ausgeht. 6. Aus dem Grunde, um Viele für die christliche Lehre zu gewinnen. Denn wahrlich Mehrere werden durch einen tugendhaften Lebenswandel der Diener der christ- lichen Kirche als durch die Predigt gewonnen. Desshalb hat auch Christus damit begonnen, dass er einen h. Lebenswandel führte und erst dann hat er gelehrt..... Die V. Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass die Kirche nicht allein gegenwärtig nicht zu Schaden komme, sondern dass sie auch auf unsere Nach- kommen unversehrt übergehe, also zu sorgen, dass ein guter Nachwuchs an Dienern der Kirche sich bilde, dass diese Candidaten des Priesteramtes ge- hörig unterrichtet werden, damit sie für den Dienst der Kirche, .... tauglich werden. Die VI. Pflicht ist: Für sich selbst und das Volk des Herrn häufig zu beten, denn 1. Alles beruht auf Gott, hängt von seinem Se- gen ab..... 2. Antreiben dazu muss uns auch das, dass Gott nicht allein ernste Arbeit und Eifer von uns ver- langt, sondern auch h. Gebete, wie der h. Jakob sagt : Hat einer nicht Weisheit erhalten, so soll er Gott darum bitten. 3. Gebete gehören zu den besonderen Pflichten der Geistlichen.... 4. Gott verleiht jenen die nothwendigen Gaben, welche ihrem Berufe treu nachkommen und für den Erfolg ihrer Bemühungen beten. Dies sind unsere vorzüglichsten Pflichten, an welche wir Alle gebunden sind. Desshalb bringen wir uns 1596 26. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 141 1596 26. Aug. diese Pflichten häufig in das Gedächtniss, und prüfen wir uns öfters, wie wir diese Pflichten erfüllen. III. Das erste, was uns Noth thut, ist das, dass wir von Tag zu Tag immer zunehmen an geisti- gen Vorzügen und zwar zum Heile Anderer und zu unserem eigenen Seelenheile, denn die Diener der Kirche müssen eine grössere als die gewöhn- liche Bildung, eine tiefere Kenntniss der h. Schrift, eine grössere Erfahrung und Klugheit besitzen.... Um aber diese zu unserem und unserer Mit- menschen Seelenheile erforderlichen Gaben zu er- langen, müssen wir: 1. Die h. Schrift Tag und Nacht fleissig lesen, darüber nachdenken, den Wortlaut der vorzüg- lichsten Stellen unserem Gedächtnisse einprägen, und auch andere Hilfe in Anspruch nehmen, um den Sinn derselben gehörig aufzufassen, wie auch mit Andern Geistlichen darüber reden. Schämet euch nicht von Gleichen oder Niederen zu lernen, denn die Gaben Gottes sind verschieden und rich- ten sich nicht nach dem Range. Ferner müssen wir die Schriften der Kirchen-Väter und unserer Vorfahren häufig lesen und diese nicht für gering achten. Wahrhaftig, wenn man Rücksicht nimmt auf das tiefe Dunkel der Zeiten unserer Vorfahren, können wir nur staunen, welch’ eine geistige Auf- klärung unsere Väter besessen haben. Was end- lich gewisse Dinge betrifft, welche noch nicht klar sind, so dürfen wir uns diesfalls auf die Schriften der Väter nicht beschränken, wir müssen vielmehr dieselben auch mit andern Schriften ver- gleichen und den Geist Gottes zu erforschen suchen. Einen Sinn, der dem Geiste unserer Lehre entge- gen steht, dürfen wir niemals annehmen, selbst wenn sich dieser aus den Schriften unserer Vor- fahren ergeben sollte, wir dürfen nie aufhören zu trachten den richtigeren Sinn zu erforschen, weil Alles auf einmal nicht erlangt werden kann..... Auf Aemter und Titeln dürfen wir keinen Werth legen, sondern allen unseren Eifer auf die fleissige Lesung der h. Schrift und der andern Schriften der Kirchenlehrer verwenden. IV. müssen wir eine heilige Liebe zu den andern Dienern der Kirche haben, damit eine gleiche Auffas-
Trebitscher Stadtarchiv. 141 1596 26. Aug. diese Pflichten häufig in das Gedächtniss, und prüfen wir uns öfters, wie wir diese Pflichten erfüllen. III. Das erste, was uns Noth thut, ist das, dass wir von Tag zu Tag immer zunehmen an geisti- gen Vorzügen und zwar zum Heile Anderer und zu unserem eigenen Seelenheile, denn die Diener der Kirche müssen eine grössere als die gewöhn- liche Bildung, eine tiefere Kenntniss der h. Schrift, eine grössere Erfahrung und Klugheit besitzen.... Um aber diese zu unserem und unserer Mit- menschen Seelenheile erforderlichen Gaben zu er- langen, müssen wir: 1. Die h. Schrift Tag und Nacht fleissig lesen, darüber nachdenken, den Wortlaut der vorzüg- lichsten Stellen unserem Gedächtnisse einprägen, und auch andere Hilfe in Anspruch nehmen, um den Sinn derselben gehörig aufzufassen, wie auch mit Andern Geistlichen darüber reden. Schämet euch nicht von Gleichen oder Niederen zu lernen, denn die Gaben Gottes sind verschieden und rich- ten sich nicht nach dem Range. Ferner müssen wir die Schriften der Kirchen-Väter und unserer Vorfahren häufig lesen und diese nicht für gering achten. Wahrhaftig, wenn man Rücksicht nimmt auf das tiefe Dunkel der Zeiten unserer Vorfahren, können wir nur staunen, welch’ eine geistige Auf- klärung unsere Väter besessen haben. Was end- lich gewisse Dinge betrifft, welche noch nicht klar sind, so dürfen wir uns diesfalls auf die Schriften der Väter nicht beschränken, wir müssen vielmehr dieselben auch mit andern Schriften ver- gleichen und den Geist Gottes zu erforschen suchen. Einen Sinn, der dem Geiste unserer Lehre entge- gen steht, dürfen wir niemals annehmen, selbst wenn sich dieser aus den Schriften unserer Vor- fahren ergeben sollte, wir dürfen nie aufhören zu trachten den richtigeren Sinn zu erforschen, weil Alles auf einmal nicht erlangt werden kann..... Auf Aemter und Titeln dürfen wir keinen Werth legen, sondern allen unseren Eifer auf die fleissige Lesung der h. Schrift und der andern Schriften der Kirchenlehrer verwenden. IV. müssen wir eine heilige Liebe zu den andern Dienern der Kirche haben, damit eine gleiche Auffas-
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142 Trebitscher Stadtarchiv. sung derh. Schrift, eine gleiche Lehre, einen gleichen Cultus, eine gleiche Kirchenzucht allgemein herrsche, damit eine heilige Nachsicht gegen die verzeih- lichen Schwächen der Mitbrüder an das Tageslicht trete, eine Hand die andere wasche und die Einen die Andern in ihren Geschäften freundschaftlich vertreten. V. mit Bescheidenheit und Demuth den Erfolg aufnehmen, welchen die eigene Bemühung bei dem Volke des Herrn gehabt hat, diesen Erfolg nicht sich selbst oder seiner Beredsamkeit, son- dern Gott und seinem Segen zuschreiben. . . . . VI. Endlich seinen Beruf treu und beharrlich erfüllen und darin sich durch nichts beirren lassen.... Womit soll sich ein treuer Diener der Kirche in der Erfüllung seines schweren Berufs stärken und trösten. Am Schlusse unserer Betrachtung ist es am Platze, dass wir davon etwas erwähnen. Mit Nachfolgendem hat er sich zu trösten: I. Dass wir uns in die geistlichen Aemter nicht eingeschlichen, nicht eingedrängt haben, sondern dass wir dazu in dem von Gott vorgeschriebenen Wege gelangt sind, dass wir gleichsam in das Joch des Herrn gespannt sind. Wollen wir also von Gott nicht geschlagen werden, so müssen wir ziehen. . . . II. Zum Eifer in unserem geistlichen Berufe müssen wir uns ferner getrieben fühlen, durch den Beistand, welcher Gott der Herr seinen Dienern verheissen hat und auch wirklich hat zu Theil werden lassen. ... . III. Durch die furchtbare Strafe Gottes, welche diejenigen trifft, die ihre Pflichten vernachlässigen. Ein furchtbares Beispiel gibt uns Jakob, was aus seiner Geschichte bekannt ist. . . . . IV. Der herrliche Lohn, welchen Gott denjeni- gen geben will, welche Diener seiner Kirche sind..... (Folgt ein Schema und kurze Recapitulirung der ganzen Rede des Bruder Jan Němčanský.) Aus dieser Wiederholung ergibt sich: 1. Das wir die grosse Gnade Gottes, welche er uns dadurch erwies, dass er uns nicht allein Glieder seiner seligmachenden Kirche werden liess, 1596 26. Aug.
142 Trebitscher Stadtarchiv. sung derh. Schrift, eine gleiche Lehre, einen gleichen Cultus, eine gleiche Kirchenzucht allgemein herrsche, damit eine heilige Nachsicht gegen die verzeih- lichen Schwächen der Mitbrüder an das Tageslicht trete, eine Hand die andere wasche und die Einen die Andern in ihren Geschäften freundschaftlich vertreten. V. mit Bescheidenheit und Demuth den Erfolg aufnehmen, welchen die eigene Bemühung bei dem Volke des Herrn gehabt hat, diesen Erfolg nicht sich selbst oder seiner Beredsamkeit, son- dern Gott und seinem Segen zuschreiben. . . . . VI. Endlich seinen Beruf treu und beharrlich erfüllen und darin sich durch nichts beirren lassen.... Womit soll sich ein treuer Diener der Kirche in der Erfüllung seines schweren Berufs stärken und trösten. Am Schlusse unserer Betrachtung ist es am Platze, dass wir davon etwas erwähnen. Mit Nachfolgendem hat er sich zu trösten: I. Dass wir uns in die geistlichen Aemter nicht eingeschlichen, nicht eingedrängt haben, sondern dass wir dazu in dem von Gott vorgeschriebenen Wege gelangt sind, dass wir gleichsam in das Joch des Herrn gespannt sind. Wollen wir also von Gott nicht geschlagen werden, so müssen wir ziehen. . . . II. Zum Eifer in unserem geistlichen Berufe müssen wir uns ferner getrieben fühlen, durch den Beistand, welcher Gott der Herr seinen Dienern verheissen hat und auch wirklich hat zu Theil werden lassen. ... . III. Durch die furchtbare Strafe Gottes, welche diejenigen trifft, die ihre Pflichten vernachlässigen. Ein furchtbares Beispiel gibt uns Jakob, was aus seiner Geschichte bekannt ist. . . . . IV. Der herrliche Lohn, welchen Gott denjeni- gen geben will, welche Diener seiner Kirche sind..... (Folgt ein Schema und kurze Recapitulirung der ganzen Rede des Bruder Jan Němčanský.) Aus dieser Wiederholung ergibt sich: 1. Das wir die grosse Gnade Gottes, welche er uns dadurch erwies, dass er uns nicht allein Glieder seiner seligmachenden Kirche werden liess, 1596 26. Aug.
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Trebitscher Stadtarchiv. 143 1596 26. Aug. 1596 29. Aug. sondern uns selbst würdig erachtete, Die- ner seiner Kirche zu werden, dankbar an- erkennen sollen. 2. Dass wir uns diese Gnade schätzen sollen. 3. Dass wir mit allem Eifer dahin wirken sollen, unsere Pflichten zu erfüllen. 4. Dass wir beten und den Beistand Gottes da- zu anflehen sollen. Wenden wir uns also nun an ihn. Dat. am Donnerstag nach St. Bartholom. Am darauf folgenden Sonntage sind nachstehende Personen zu Priestern geweiht worden: 1. Jan Nowoměstský, 2. Matěg Cýrus, 3. Jan Crucyer, 4. Wáclaw Clám, 5. Danyel Dellffjn, 6. Matauš Konečný, 7. Wáclaw Kornu, 8. Jan Swatoš, 9. Jan Trnka, 10. Pawel Procopu, 11. Pawel Slowák, 12. Nykodem Heytmánek, 13. Pawel Kapito, 14. Tomáš Ebron, 15. Jan Boykowský, 16. Jan Škydu, 17. Kryštof Wolšan, 18. Jan Filon, 19. Wáclaw Tomanec, 20. Jan Kostku, 21. Mar- tin Wšetulský, 22. Wáclaw Zamberský, 23. Mar- tin Gelasius, 24. Jan Ewan, 25. Jan Swydnický, 26. Wáclaw Lipen, 27. Giřik Létus, 28. Jakub Janásek. Dat. Sonntag nach St. Bartholom. *) Ellbogen. Stadtrath von Ellbogen ertheilt dem Seilergesellen Peter Junghans eine Kundschaft. 156 [57] 158 59 60 1598 20. Jän. 1600 O. D. 1602 24. Dec. 1604 22. Juli 1605 12. o. O. Smil Osowskýs von Daubrawitz Privilegium auf die städtische Mauth. Pirnitz. Zdenko von Waldstein befreit den Hans Brancůský in Pirnitz von der Robot. Dat. am hl. Abend. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz, S. k. Majestät Rath, überlässt gegen eine jährliche Zah- lung von 200 fl. der Stadt Trebitsch das Mauth-, Wein-, Mass- und Schrottgeld, so wie diese Be- züge im Landtage (gehalten zu Brünn im J. 1604) näher bezeichnet wurden. Siegler sind: Jaroslaw, Dubský von Třebomislic und auf Wičap, Niclas Tunkl v. Bernicky und auf Stawiczka. Troppau. Der Troppauer Stadtrath ertheilt dem Caspar Stoparawský, Strickergesellen, einen Lehr- brief und die Kundschaft. Dec. *) Die mit durchschossener Schrift gedruckten Stellen der Synode sind im Original mit rother Tinte geschrieben.
Trebitscher Stadtarchiv. 143 1596 26. Aug. 1596 29. Aug. sondern uns selbst würdig erachtete, Die- ner seiner Kirche zu werden, dankbar an- erkennen sollen. 2. Dass wir uns diese Gnade schätzen sollen. 3. Dass wir mit allem Eifer dahin wirken sollen, unsere Pflichten zu erfüllen. 4. Dass wir beten und den Beistand Gottes da- zu anflehen sollen. Wenden wir uns also nun an ihn. Dat. am Donnerstag nach St. Bartholom. Am darauf folgenden Sonntage sind nachstehende Personen zu Priestern geweiht worden: 1. Jan Nowoměstský, 2. Matěg Cýrus, 3. Jan Crucyer, 4. Wáclaw Clám, 5. Danyel Dellffjn, 6. Matauš Konečný, 7. Wáclaw Kornu, 8. Jan Swatoš, 9. Jan Trnka, 10. Pawel Procopu, 11. Pawel Slowák, 12. Nykodem Heytmánek, 13. Pawel Kapito, 14. Tomáš Ebron, 15. Jan Boykowský, 16. Jan Škydu, 17. Kryštof Wolšan, 18. Jan Filon, 19. Wáclaw Tomanec, 20. Jan Kostku, 21. Mar- tin Wšetulský, 22. Wáclaw Zamberský, 23. Mar- tin Gelasius, 24. Jan Ewan, 25. Jan Swydnický, 26. Wáclaw Lipen, 27. Giřik Létus, 28. Jakub Janásek. Dat. Sonntag nach St. Bartholom. *) Ellbogen. Stadtrath von Ellbogen ertheilt dem Seilergesellen Peter Junghans eine Kundschaft. 156 [57] 158 59 60 1598 20. Jän. 1600 O. D. 1602 24. Dec. 1604 22. Juli 1605 12. o. O. Smil Osowskýs von Daubrawitz Privilegium auf die städtische Mauth. Pirnitz. Zdenko von Waldstein befreit den Hans Brancůský in Pirnitz von der Robot. Dat. am hl. Abend. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz, S. k. Majestät Rath, überlässt gegen eine jährliche Zah- lung von 200 fl. der Stadt Trebitsch das Mauth-, Wein-, Mass- und Schrottgeld, so wie diese Be- züge im Landtage (gehalten zu Brünn im J. 1604) näher bezeichnet wurden. Siegler sind: Jaroslaw, Dubský von Třebomislic und auf Wičap, Niclas Tunkl v. Bernicky und auf Stawiczka. Troppau. Der Troppauer Stadtrath ertheilt dem Caspar Stoparawský, Strickergesellen, einen Lehr- brief und die Kundschaft. Dec. *) Die mit durchschossener Schrift gedruckten Stellen der Synode sind im Original mit rother Tinte geschrieben.
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144 Trebitscher Stadtarchiv. 161 1606 1. Nov. 162 +63 [64] 65 +66 67 68 169 1607 0. D. 1607 19. Nov. 1610 0. D. 1610 24. Juni 1612 23. Jän. 1612 18. Aug. 1613 29. Juni 1613 18. Oct. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz auf Tre- bitsch bestätiget die Artikeln (die Ordnung) der Trebitscher Literaten. S. Nr. 27. Dat. am Feste Allerheil. o. O. Derselbe bestätiget die Zunftartikeln der Müller. Trebitsch. Derselbe ertheilt den Augsburger Con- fessionsverwandten die volle Religionsfreiheit in Trebitsch nach den Satzungen des Reichstages v. J. 1530, und übergibt die Collatur der evangeli- schen Pfarre zu St. Martin der Stadtgemeinde. Dat. an St. Elisabeth. o. O. Desselben Privilegium über das Bräuurbar in Trebitsch. Trebitsch. Derselbe bestätiget den mit der Stadt T. geschlossenen Vertrag wegen des Teiches bei dem Dorfe Tein, aus welchem die Stadt das Wasser in die Röhrkästen führet. Dat. an St. Johann Täuf. Trebitsch. Derselbe bestimmt die von der Stadt Trebitsch von jedem Gebräu zu zahlenden Abga- ben. Datum Montag vor Paul. Bek. Markt Hosterlitz. Bürgermeister, Richter und Rath von Hosterlitz stellen, nachdem zwei Raths- personen als Zeugen die eheliche Geburt des Mit- bürgers Georg Streibel und den Umstand bekräf- tigten, dass seine Eltern ehrbare und aufrichtige Eheleute „guetter deutscher art und Nation“ waren für Georg Streibel einen Geburtsbrief aus. Prag. Die ältesten Zechmeister und Meister des Handwerks der Lohgärber zu Prag übermitteln den Trebitscher Lohgärber-Meistern, über deren Bitte, eine vidimirte Abschrift, der vom K. Fer- dinand I. am Tage der h. 3 Könige 1542 zu Prag gegebenen und vom K. Maximilian am Freitage nach Christi Himmelfahrt 1576 zu Wien bestätig- ten Artikeln der ganzen Lohgärber-Zunft. Dat. am Tage des hl. Pet. und Paul. Prag. (Anno virginei partus). Bürgermeister und Rath der Altstadt Prag bekräftigen, dass, nachdem der Bürger und Notar Matthäus Gregorinus von Tule- chau wegzuziehen willens ist, und ein Zeugniss von denselben verlangt hat, dieses Zeugniss über sein Wohlverhalten anstandslos ertheilt wird, da Johann Christophorus Crocinus von Drahobeyl,
144 Trebitscher Stadtarchiv. 161 1606 1. Nov. 162 +63 [64] 65 +66 67 68 169 1607 0. D. 1607 19. Nov. 1610 0. D. 1610 24. Juni 1612 23. Jän. 1612 18. Aug. 1613 29. Juni 1613 18. Oct. Trebitsch. Smil Osowský von Daubrawitz auf Tre- bitsch bestätiget die Artikeln (die Ordnung) der Trebitscher Literaten. S. Nr. 27. Dat. am Feste Allerheil. o. O. Derselbe bestätiget die Zunftartikeln der Müller. Trebitsch. Derselbe ertheilt den Augsburger Con- fessionsverwandten die volle Religionsfreiheit in Trebitsch nach den Satzungen des Reichstages v. J. 1530, und übergibt die Collatur der evangeli- schen Pfarre zu St. Martin der Stadtgemeinde. Dat. an St. Elisabeth. o. O. Desselben Privilegium über das Bräuurbar in Trebitsch. Trebitsch. Derselbe bestätiget den mit der Stadt T. geschlossenen Vertrag wegen des Teiches bei dem Dorfe Tein, aus welchem die Stadt das Wasser in die Röhrkästen führet. Dat. an St. Johann Täuf. Trebitsch. Derselbe bestimmt die von der Stadt Trebitsch von jedem Gebräu zu zahlenden Abga- ben. Datum Montag vor Paul. Bek. Markt Hosterlitz. Bürgermeister, Richter und Rath von Hosterlitz stellen, nachdem zwei Raths- personen als Zeugen die eheliche Geburt des Mit- bürgers Georg Streibel und den Umstand bekräf- tigten, dass seine Eltern ehrbare und aufrichtige Eheleute „guetter deutscher art und Nation“ waren für Georg Streibel einen Geburtsbrief aus. Prag. Die ältesten Zechmeister und Meister des Handwerks der Lohgärber zu Prag übermitteln den Trebitscher Lohgärber-Meistern, über deren Bitte, eine vidimirte Abschrift, der vom K. Fer- dinand I. am Tage der h. 3 Könige 1542 zu Prag gegebenen und vom K. Maximilian am Freitage nach Christi Himmelfahrt 1576 zu Wien bestätig- ten Artikeln der ganzen Lohgärber-Zunft. Dat. am Tage des hl. Pet. und Paul. Prag. (Anno virginei partus). Bürgermeister und Rath der Altstadt Prag bekräftigen, dass, nachdem der Bürger und Notar Matthäus Gregorinus von Tule- chau wegzuziehen willens ist, und ein Zeugniss von denselben verlangt hat, dieses Zeugniss über sein Wohlverhalten anstandslos ertheilt wird, da Johann Christophorus Crocinus von Drahobeyl,
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Trebitscher Stadtarchiv. 145 770 171 172 1613 1. Mai 1615 23. Juli 1616 6. Jän. kais. Richter, Caspar Losselius, kais. Bergmeister in Prag, Melchior Haldius von Mayenperg, Wen- zeslaus Kučera von Pumberg Rathmannen, über seine Haltung, sowohl in als ausser Rath und über seine strenge Pflichterfüllung einmüthig das beste Zeugniss ablegen. Trebitsch. Katharina von Waldstein, Gemalin Carls von Žierotin, verleiht den Märkten Kame- netz und Wladislau, den Dörfern Čerwena-lhotta, Chlum, Benetic und Střížow, das Patronatsrecht über deren evangelische Kirchen und bestätiget die Artikeln der Augsburger Confessionsverwand- ten in Trebitsch. Dat. an Philipp und Jakob. Kommotau. Bürgermeister und Rath von Kommo- tau ertheilen dem Mitwohner und Tuchscherer Gregor Mikisch einen Geburtsbrief und Sitten- zeugniss, damit er sich nunmehr, nachdem er lang Soldat war, haushäblich in Trebitsch ansiedeln könne. — Schon einmal wurde ihm ein Geburts- brief ausgestellt, dieser ging jedoch bei dem Brande welcher Kommotau zerstörte, im Feuer auf. Der Stadtrath bezeuget, dass sein Vater Mathis im J. 1561 nach Ordnung Gottes und nach Einsetzung der heil. christlichen Kirche sich allhier bei der Gemein mit der ehrbaren und tugendsamen Jung- frau Margarethe christlich geehlicht, seinen Ehren- tag und Kirchgang gleich anderen öffentlich ge- halten mit gewöhnlicher Solennität vollzogen und „hernah der Briefweiser Georg von jetzt gehörten Eheleuten als beiden ehrlichen wohlverhaltenen Eheleuten guter deutscher untadelhaftiger Art, Sprach und Zunge, aus einen rechten unverrückten Ehebett gezeuget und geborn." o. O. Ich Stephan Jacob Pitschen, die Zeit Land- amman und Gottshausrichter zu Vnter-Vall-Tasna Vndtern Engadeyns Hochlöblicher Gemainer dreyer Grauwen Pündten, Oberer Rhetien, freier Land- schaft, Churer Bisthumbs, bekennen öffentlich in diesem Sipsal und Geburts-Brief, dass am heuti- gen, zu Ende geschriebenen Datum auf Anrufen des achtbaren und ehrsamen Johan Irmengarten zu Vettan, meiner richterlichen Amtsverwaltung wohnhaften, an Statt und im Namen seines Soh- nes Mathäi Irmengardtens Ich einen Kundschafts-
Trebitscher Stadtarchiv. 145 770 171 172 1613 1. Mai 1615 23. Juli 1616 6. Jän. kais. Richter, Caspar Losselius, kais. Bergmeister in Prag, Melchior Haldius von Mayenperg, Wen- zeslaus Kučera von Pumberg Rathmannen, über seine Haltung, sowohl in als ausser Rath und über seine strenge Pflichterfüllung einmüthig das beste Zeugniss ablegen. Trebitsch. Katharina von Waldstein, Gemalin Carls von Žierotin, verleiht den Märkten Kame- netz und Wladislau, den Dörfern Čerwena-lhotta, Chlum, Benetic und Střížow, das Patronatsrecht über deren evangelische Kirchen und bestätiget die Artikeln der Augsburger Confessionsverwand- ten in Trebitsch. Dat. an Philipp und Jakob. Kommotau. Bürgermeister und Rath von Kommo- tau ertheilen dem Mitwohner und Tuchscherer Gregor Mikisch einen Geburtsbrief und Sitten- zeugniss, damit er sich nunmehr, nachdem er lang Soldat war, haushäblich in Trebitsch ansiedeln könne. — Schon einmal wurde ihm ein Geburts- brief ausgestellt, dieser ging jedoch bei dem Brande welcher Kommotau zerstörte, im Feuer auf. Der Stadtrath bezeuget, dass sein Vater Mathis im J. 1561 nach Ordnung Gottes und nach Einsetzung der heil. christlichen Kirche sich allhier bei der Gemein mit der ehrbaren und tugendsamen Jung- frau Margarethe christlich geehlicht, seinen Ehren- tag und Kirchgang gleich anderen öffentlich ge- halten mit gewöhnlicher Solennität vollzogen und „hernah der Briefweiser Georg von jetzt gehörten Eheleuten als beiden ehrlichen wohlverhaltenen Eheleuten guter deutscher untadelhaftiger Art, Sprach und Zunge, aus einen rechten unverrückten Ehebett gezeuget und geborn." o. O. Ich Stephan Jacob Pitschen, die Zeit Land- amman und Gottshausrichter zu Vnter-Vall-Tasna Vndtern Engadeyns Hochlöblicher Gemainer dreyer Grauwen Pündten, Oberer Rhetien, freier Land- schaft, Churer Bisthumbs, bekennen öffentlich in diesem Sipsal und Geburts-Brief, dass am heuti- gen, zu Ende geschriebenen Datum auf Anrufen des achtbaren und ehrsamen Johan Irmengarten zu Vettan, meiner richterlichen Amtsverwaltung wohnhaften, an Statt und im Namen seines Soh- nes Mathäi Irmengardtens Ich einen Kundschafts-
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146 Trebitscher Stadtarchiv. 1616 6. Jän. Sipsal-Rechtstag ersessen habe. Ist allda vor mir als Richter und meine hernach im Beschluss er- nannte, erforderte Gerichtsgeschwornen kommen, und erschienen obgedachter Johan Irmengard im Namen wie obsteht, Ruofft bei mir von Amt und Gerechtigkeits wegen an, ihm zu Beistand der Wahr- heit und Behelf göttlichen Rechtes von hernach benannten Mannspersonen seines inngedachten Sohnes Mathhæi Irmengards, dies Weisers, Her- kommens, Namens und Stammes, auch dass er von frommen ehrlichen Eltern herkhommen und ehelich geboren, Kundschaft der Wahrheit auf- zunehmen, zu verhören, die mit ordentlichen Eid, wie sich gebührt, zu bestättigen, wie er es nachfolgends zu begehren haben würde um seinen gebührlichen pfenig geschrieben und ge- siegelt verfertigt mitzutheilen, dieses Sipsals der ehelichen Geburt nothwendig zu gebrauchen, nach- folgends einleiten, dieser Kundschaft durch ordent- lichen Gerichtsboten vor mir und meinen Beisatz wenden lassen, die edlen ehrenfesten, auch from- men und bescheidnen Herren Amman Petrum Rousch von Porta, alten Richter, seines Alters bei 73 Jahren und Amman Johann Barth. Kömzen, auch alten Richter, seines Alters bei 51 Jahren, und Herrn Philippum Martinöln, alten Gerichtsan- walt, seines Alters bei 60 Jahren, alle Drei zu Vettan obbemeldet sess und wohnhaft, Gute, ehr- liche, redliche, vernünftige und unverleumdete Manspersonen. Gegen welchen erwähnten Kund- schafts - Einzieher sich mit seinem Anzug ordent- lich vernehmen lassen, denen ich als Richter auf erwähnten Kundschafts-Einziehers mündlichen für- tragnen Anzug eine pure, lautere, klare Wahr- heit ihres Wissens anzuzeigen, und darinnen ge- fährlicher Weise nichts zu verhalten, mit allen nothwendigen Puncten und Artikeln, wie es sich dan Inhalt besten Form des billigen Rechtes ge- bühret, und um Kundschaft Recht ist, gnugsamli- chen zugesprochen habe. Darauf haben erwählte drei Kundschaftpersonen, einhelliglich, öffentlich bezeuget, bekennt und gesagt, dass man in gutem frischen Gedächtniss und unzweifelhafter wahren Wissenschaft sei, dass verschienen 40 Jahren,...
146 Trebitscher Stadtarchiv. 1616 6. Jän. Sipsal-Rechtstag ersessen habe. Ist allda vor mir als Richter und meine hernach im Beschluss er- nannte, erforderte Gerichtsgeschwornen kommen, und erschienen obgedachter Johan Irmengard im Namen wie obsteht, Ruofft bei mir von Amt und Gerechtigkeits wegen an, ihm zu Beistand der Wahr- heit und Behelf göttlichen Rechtes von hernach benannten Mannspersonen seines inngedachten Sohnes Mathhæi Irmengards, dies Weisers, Her- kommens, Namens und Stammes, auch dass er von frommen ehrlichen Eltern herkhommen und ehelich geboren, Kundschaft der Wahrheit auf- zunehmen, zu verhören, die mit ordentlichen Eid, wie sich gebührt, zu bestättigen, wie er es nachfolgends zu begehren haben würde um seinen gebührlichen pfenig geschrieben und ge- siegelt verfertigt mitzutheilen, dieses Sipsals der ehelichen Geburt nothwendig zu gebrauchen, nach- folgends einleiten, dieser Kundschaft durch ordent- lichen Gerichtsboten vor mir und meinen Beisatz wenden lassen, die edlen ehrenfesten, auch from- men und bescheidnen Herren Amman Petrum Rousch von Porta, alten Richter, seines Alters bei 73 Jahren und Amman Johann Barth. Kömzen, auch alten Richter, seines Alters bei 51 Jahren, und Herrn Philippum Martinöln, alten Gerichtsan- walt, seines Alters bei 60 Jahren, alle Drei zu Vettan obbemeldet sess und wohnhaft, Gute, ehr- liche, redliche, vernünftige und unverleumdete Manspersonen. Gegen welchen erwähnten Kund- schafts - Einzieher sich mit seinem Anzug ordent- lich vernehmen lassen, denen ich als Richter auf erwähnten Kundschafts-Einziehers mündlichen für- tragnen Anzug eine pure, lautere, klare Wahr- heit ihres Wissens anzuzeigen, und darinnen ge- fährlicher Weise nichts zu verhalten, mit allen nothwendigen Puncten und Artikeln, wie es sich dan Inhalt besten Form des billigen Rechtes ge- bühret, und um Kundschaft Recht ist, gnugsamli- chen zugesprochen habe. Darauf haben erwählte drei Kundschaftpersonen, einhelliglich, öffentlich bezeuget, bekennt und gesagt, dass man in gutem frischen Gedächtniss und unzweifelhafter wahren Wissenschaft sei, dass verschienen 40 Jahren,...
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Trebitscher Stadtarchiv. 147 1616 6. Jän. der ehrbare Johannes Irmengard, obbemeldet zu Steissberg des untern Engadeins gebürtig, sich zu der ehren-und tugendhaften Jungfrau Margerethen, des achtbaren Mathæi Alberti von besagten Vet- tan nun im Herrn seligen, ehelichen Tochter zu oftgemeldeten Vettan zur Ehe verpflichtet, sich also in den ehelichen Stand begeben, mit ihr nach dem alten wohl hergebrachten christlichen Brauch allda selbst vor der offenen Gemeinde und Kirchenversammlung publice eingesegnet, die or- dentliche Hochzeit gehalten, öffentlich zu Kirchen und Gassen gegangen, und dann mit ihr bis auf diese Stunde ehelich gehauset, sodann, wie einem christlichen Volk zu thun gebühret, und recht ist, hernach in Zeit solcher ihrer ehelichen Beiwoh- nung obgedachten Mathæum diess Waisers, ihren ehelichen Sohn sammt noch zwei Andern,... ehe- lich erzeugt, die Zeit des Lebens sich sammt ge- meldeten ihren Kindern christlich wohlverhalten; beiderseits von ehelichem Geblüthe und Geschlecht, Herkommen freien Standes, keinem Herrn mit einicherlei Leibeigenschaft noch Unterthänigkeit verpflichtet noch verbunden. Hiemit ihre Kundschaft sei beschlossen, dieselbe mit Gerichts-Erkenntniss und Urtheil nach Form des Rechtes mit einem gelernten Geschwornen- Eid zu Gott, der h. Dreifaltigkeit mit aufgerich- teten Fingern öffentlich betheuert und bekräftigt.... Zeugen des ganzen Handels sind gewesen meine hiezu geforderten Gerichtsgeschwornen, die ehren- festen, frommen Herren Amman Theodoricus Ble- chus, alten Richter und ietzigen Gerichts-Anwalt zu Fettan, Nicolaus Andreolla und Bartholomäus Parzeller zu obbemeldeten Vettan wohnhafft. ... Jac. Anton. Vulpius Not. ex mand. suprascript. D. præetoris ejusque assessor. scripsi subscripsi. 173 1617 12. Sep. Worms. Der Stadtmeister, Bürgermeister und Rath der heil. Röm. Reichs Freystadt Worms be- zeugen, dass der Apotheker Johann Conrad Krampff aus Worms ein Reichskind und Niemand leibeigen sei — und von seinen Eltern, in stehender Eh. guten Gemüth und Leumuht ehelich erzeugt wurdee
Trebitscher Stadtarchiv. 147 1616 6. Jän. der ehrbare Johannes Irmengard, obbemeldet zu Steissberg des untern Engadeins gebürtig, sich zu der ehren-und tugendhaften Jungfrau Margerethen, des achtbaren Mathæi Alberti von besagten Vet- tan nun im Herrn seligen, ehelichen Tochter zu oftgemeldeten Vettan zur Ehe verpflichtet, sich also in den ehelichen Stand begeben, mit ihr nach dem alten wohl hergebrachten christlichen Brauch allda selbst vor der offenen Gemeinde und Kirchenversammlung publice eingesegnet, die or- dentliche Hochzeit gehalten, öffentlich zu Kirchen und Gassen gegangen, und dann mit ihr bis auf diese Stunde ehelich gehauset, sodann, wie einem christlichen Volk zu thun gebühret, und recht ist, hernach in Zeit solcher ihrer ehelichen Beiwoh- nung obgedachten Mathæum diess Waisers, ihren ehelichen Sohn sammt noch zwei Andern,... ehe- lich erzeugt, die Zeit des Lebens sich sammt ge- meldeten ihren Kindern christlich wohlverhalten; beiderseits von ehelichem Geblüthe und Geschlecht, Herkommen freien Standes, keinem Herrn mit einicherlei Leibeigenschaft noch Unterthänigkeit verpflichtet noch verbunden. Hiemit ihre Kundschaft sei beschlossen, dieselbe mit Gerichts-Erkenntniss und Urtheil nach Form des Rechtes mit einem gelernten Geschwornen- Eid zu Gott, der h. Dreifaltigkeit mit aufgerich- teten Fingern öffentlich betheuert und bekräftigt.... Zeugen des ganzen Handels sind gewesen meine hiezu geforderten Gerichtsgeschwornen, die ehren- festen, frommen Herren Amman Theodoricus Ble- chus, alten Richter und ietzigen Gerichts-Anwalt zu Fettan, Nicolaus Andreolla und Bartholomäus Parzeller zu obbemeldeten Vettan wohnhafft. ... Jac. Anton. Vulpius Not. ex mand. suprascript. D. præetoris ejusque assessor. scripsi subscripsi. 173 1617 12. Sep. Worms. Der Stadtmeister, Bürgermeister und Rath der heil. Röm. Reichs Freystadt Worms be- zeugen, dass der Apotheker Johann Conrad Krampff aus Worms ein Reichskind und Niemand leibeigen sei — und von seinen Eltern, in stehender Eh. guten Gemüth und Leumuht ehelich erzeugt wurdee
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148 Trebitscher Stadtarchiv. 174 †75 1618 31. Dec. 1620 9. Dec. Iglau. Stadtrath von Iglau ertheilt einen Geburts- brief für den Mitbürger Jonas Raimann. Wien. K. Ferdinand II. ertheilt seinem Rathe Carl von Žierotin für dessen Herrschaft saluam guardiam.
148 Trebitscher Stadtarchiv. 174 †75 1618 31. Dec. 1620 9. Dec. Iglau. Stadtrath von Iglau ertheilt einen Geburts- brief für den Mitbürger Jonas Raimann. Wien. K. Ferdinand II. ertheilt seinem Rathe Carl von Žierotin für dessen Herrschaft saluam guardiam.
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Das Triescher Marktarchiv.
Das Triescher Marktarchiv.
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eber das Archiv des Marktes Triesch bemerkt Boczek: Die Urkunden dieses Archivs sind nicht bedeutend. Dagegen ver- dient die hier fortgepflanzte Sage von der Kanzel des h. Cyrill in der uralten Capelle der Pfarrkirche eine besondere Beachtung. Nur an drei Orten des Znaimer und Iglauer Kreises, nämlich zu Triesch, Teltsch und Altpetrein bei Vöttau, so weit es mir bekannt, haben sich dieselben Traditionen über die h. Landesapostel Cyrill und Method erhalten. Wird auch in der mähr. Topographie (VI. p. 596) gemuth- masset, dass dieser Predigtstuhl dem h. Capistran gedient haben mochte, so bemerke ich doch, dass die Sculptur und der Bau der Capelle selbst auf ein weit früheres Jahrhundert, als das XV., hin- deutet, und dass die Sage von den Capistran-Kanzeln im Lande überall mit der Geschichte übereinstimmt (wie selbst in diesem Kreise zu Znaim und Jamnitz). Derlei Ueberlieferungen von den Kanzeln und Taufbrunnen (Cy- rilka) unserer Landesapostel Cyrill und Method verdienen eben jetzt — wo hyperkritische Schriftsteller die Apostel selbst dem Lande gern abstreiten möchten — neben urkundlichen und geschichtlichen Daten, neben Legenden und anderen Sagen über denselben eine vor- zügliche Aufmerksamkeit. Der Markt Triesch war mit Iglauer Recht bewidmet und erhielt Rechtsbelehrungen aus Iglau. Die Marktbücher haben sich nicht erhalten — und selbst die Zahl der Urkunden ist eine sehr kleine. Eine Beschreibung von Triesch gibt Wolny in der To- pographie VI. 569. P. R. v. Chl. 13
eber das Archiv des Marktes Triesch bemerkt Boczek: Die Urkunden dieses Archivs sind nicht bedeutend. Dagegen ver- dient die hier fortgepflanzte Sage von der Kanzel des h. Cyrill in der uralten Capelle der Pfarrkirche eine besondere Beachtung. Nur an drei Orten des Znaimer und Iglauer Kreises, nämlich zu Triesch, Teltsch und Altpetrein bei Vöttau, so weit es mir bekannt, haben sich dieselben Traditionen über die h. Landesapostel Cyrill und Method erhalten. Wird auch in der mähr. Topographie (VI. p. 596) gemuth- masset, dass dieser Predigtstuhl dem h. Capistran gedient haben mochte, so bemerke ich doch, dass die Sculptur und der Bau der Capelle selbst auf ein weit früheres Jahrhundert, als das XV., hin- deutet, und dass die Sage von den Capistran-Kanzeln im Lande überall mit der Geschichte übereinstimmt (wie selbst in diesem Kreise zu Znaim und Jamnitz). Derlei Ueberlieferungen von den Kanzeln und Taufbrunnen (Cy- rilka) unserer Landesapostel Cyrill und Method verdienen eben jetzt — wo hyperkritische Schriftsteller die Apostel selbst dem Lande gern abstreiten möchten — neben urkundlichen und geschichtlichen Daten, neben Legenden und anderen Sagen über denselben eine vor- zügliche Aufmerksamkeit. Der Markt Triesch war mit Iglauer Recht bewidmet und erhielt Rechtsbelehrungen aus Iglau. Die Marktbücher haben sich nicht erhalten — und selbst die Zahl der Urkunden ist eine sehr kleine. Eine Beschreibung von Triesch gibt Wolny in der To- pographie VI. 569. P. R. v. Chl. 13
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Verzeichniss der Urkunden des Triescher Marktarchivs. 2 3 1464 O. D. 1478 1. Spt. 1570 30. Jän. Prag. Zděnek von Sternberg befreit den Markt T. von der Heimfallsverpflichtung. Polna. Jaroslaw von Sternberg schenkt dem Markte Triesch 2 Lahne Acker und Wiesen zum Ersatz des durch den Austritt des Wassers aus dem obrigkeitlichen Teiche erlittenen Schadens. Dat. an St. Gilg. Prag. K. Maximilian ertheilt auf Fürbitte des Chri- stoph Wenzelik von Wrchowišť dem Markte Triesch das Recht, 1 Wochen- und 3 Jahrmärkte abhalten zu dürfen. Dat. Montag nach Pauli Bekehrung. 1
Verzeichniss der Urkunden des Triescher Marktarchivs. 2 3 1464 O. D. 1478 1. Spt. 1570 30. Jän. Prag. Zděnek von Sternberg befreit den Markt T. von der Heimfallsverpflichtung. Polna. Jaroslaw von Sternberg schenkt dem Markte Triesch 2 Lahne Acker und Wiesen zum Ersatz des durch den Austritt des Wassers aus dem obrigkeitlichen Teiche erlittenen Schadens. Dat. an St. Gilg. Prag. K. Maximilian ertheilt auf Fürbitte des Chri- stoph Wenzelik von Wrchowišť dem Markte Triesch das Recht, 1 Wochen- und 3 Jahrmärkte abhalten zu dürfen. Dat. Montag nach Pauli Bekehrung. 1
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Das Gross-Bitescher Stadtarchiv.
Das Gross-Bitescher Stadtarchiv.
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Gross-Bitesch, eine zur ehemaligen Grafschaft Namiest gehörige Stadt, wurde noch im 15. Jahrhundert „Stadt zum Heinrichs“ „hainrichs“ (Cod. dipl. II. 381) „Heinrichsdorf“ genannt und war höchst wahrscheinlich eine deutsche, im 13. Jahrhun- derte gegründete Colonie. Denn es bestand daselbst ein Erb- gericht, die Bewohner waren verpflichtet bei der Anwesenheit der Grundherren, tempore judicii, diese oder ihre Beamten zu verpflegen 59) — das Brünner Stadtrecht war in Bitesch einge- führt, deutsche Namen kommen vor den Hussitenstürmen fast ausschliesslich zum Vorschein. — Beschreibungen der Stadt geben die Topographie von Schwoy III. 240 und jene von Wolny III. 440. Cerroni führt in seinen „Nachrichten“ a. a. O. ein höchst mageres Verzeichniss einiger Urkunden aus diesem Stadtarchive an, nur die Nr. 6, 7, 19, 20, 21 und 23 des folg. Ver. Boczek hat gründlicher geforscht und wir theilen hier seinen Bericht v. J. 1845 mit: Die historische Lese aus dem Archive der Stadt Gross-Biteš, 66) welches sich seit dem Anfange des XV. Jahrhundertes so ziemlich erhalten hat, war im Vergleiche zu den anderen Forschungspuncten (Auspitz und Austerlitz) ergiebiger. Interessant sind die geschichtli- chen Daten in den hiesigen Stadtbüchern7 1. über die Zerstörung von Gross-Biteš durch die österrei- chische Armee im J. 1302; 2. die Eroberung dieser Stadt durch den Markgrafen Prokop 1400; 3. der Feldzug Laceks von Krawář mit seinen Bürgern von Biteš und Mezeříč gegen seine von dem Anhange des Markgrafen Prokop erstiegene Burg Náměšt 1405; 59) Diese beiden Einrichtungen deuten unzweifelhaft auf Bewidmung mit deutschem Rechte. S. meine Weissthümer im XVII. B. des Archivs der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. 60) So wird Bitesch nach der böhmischen Ortographie geschrieben.
Gross-Bitesch, eine zur ehemaligen Grafschaft Namiest gehörige Stadt, wurde noch im 15. Jahrhundert „Stadt zum Heinrichs“ „hainrichs“ (Cod. dipl. II. 381) „Heinrichsdorf“ genannt und war höchst wahrscheinlich eine deutsche, im 13. Jahrhun- derte gegründete Colonie. Denn es bestand daselbst ein Erb- gericht, die Bewohner waren verpflichtet bei der Anwesenheit der Grundherren, tempore judicii, diese oder ihre Beamten zu verpflegen 59) — das Brünner Stadtrecht war in Bitesch einge- führt, deutsche Namen kommen vor den Hussitenstürmen fast ausschliesslich zum Vorschein. — Beschreibungen der Stadt geben die Topographie von Schwoy III. 240 und jene von Wolny III. 440. Cerroni führt in seinen „Nachrichten“ a. a. O. ein höchst mageres Verzeichniss einiger Urkunden aus diesem Stadtarchive an, nur die Nr. 6, 7, 19, 20, 21 und 23 des folg. Ver. Boczek hat gründlicher geforscht und wir theilen hier seinen Bericht v. J. 1845 mit: Die historische Lese aus dem Archive der Stadt Gross-Biteš, 66) welches sich seit dem Anfange des XV. Jahrhundertes so ziemlich erhalten hat, war im Vergleiche zu den anderen Forschungspuncten (Auspitz und Austerlitz) ergiebiger. Interessant sind die geschichtli- chen Daten in den hiesigen Stadtbüchern7 1. über die Zerstörung von Gross-Biteš durch die österrei- chische Armee im J. 1302; 2. die Eroberung dieser Stadt durch den Markgrafen Prokop 1400; 3. der Feldzug Laceks von Krawář mit seinen Bürgern von Biteš und Mezeříč gegen seine von dem Anhange des Markgrafen Prokop erstiegene Burg Náměšt 1405; 59) Diese beiden Einrichtungen deuten unzweifelhaft auf Bewidmung mit deutschem Rechte. S. meine Weissthümer im XVII. B. des Archivs der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. 60) So wird Bitesch nach der böhmischen Ortographie geschrieben.
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156 4. die gänzliche Vernichtung der dentschen Ein- wohner von Gross-Biteš durch die Taboriten. c. 1435; 5. die nene Ansiedlung von Biteš durch slawische Inwohner. c. 1450. An interessanteren Handschriften bewahrt das Bitešer Archiv: a) Ein fleissig geführtes Stadtbuch vom J. 1414 anfangend. welches neben mehreren älteren historischen Daten, eine namhafte Lese von speciellen Notizen über die Stadt selbst und über die Um- gebung bewahret. Insbesondere verdient die Notiz über die alte Klemens kirche zu Jesenitz und den sogenannten Pfingstberg (Spielberg 61) bei Bitesch nähere Beachtung. Selbst über die Benedictiner-Probstei zu Wollein erfahren wir — daraus, dass dieselbe im J. 1450 noch bestanden ist. Im J. 1422 erscheint Peter von Krawář auf Strážnic als Herr auf Náměšt und Biteš. — 1427 aber bereits ein Mstuj von Schwam- berg. Ans diesen zwei Daten wird ein Feldzug des Markgrafen Albert gegen Peter von Strážnic vom J. 1425 wesentlich und dahin be- leuchtet, dass dieser Feldzug nicht gegen Strážnic selbst, sondern gegen Námèšt und die von Peter eroberte Stadt Eibenschitz unternommen wurde und die Eroberung beider Orte zur Folge hatte.62) b) Die Brünner Stadtrechte in böhm. Uebersetzung aus dem XV. Jahrhunderte. c) Brünner Schöppensprüche in böhm. Sprache aus dem XV. Jahrhunderte, abgeschrieben im J. 1588. Das sog. Liber Sententiarum.63) d) Der in Brünn 1499 gedruckte Psalter mit interessanten historischen Mariginalnoten ans dem Anfange des XVI. Jahrhunderts, ein im Jahre 1566 von den Herren von Lomnic, Joh. und Wenzel, der Pfarrkirche gemachtes Geschenk. e) Ein Testamentenbuch aus der 1. Hälfte des XVI. Jahrhun- dertes (mit vielen speciellen Daten). Auch bewahrt die Stadt anf dem Rathhause eine ungemein schön in gothischem Style gearbeitete Monstranz aus dem XV. Jahr- 61) Solche Spielberge, Pfingstberge, gibt es bei Brünn, Kromau und Eibenschitz. 62) S. Continuator Pulkavæ, Chytil, Verzeichniss der Scriptoren, Notizen- blatt 4. Nr. 107. 1856. 63) Auf dem Deckel dieses Buches ist die Taxe, welche der Scharfrichter von Biteš für das Hangen, Kopfen, Radern, Verbrennen und Vier- theilen im J. 1540 zu beziehen hatte, ausgezeichnet.
156 4. die gänzliche Vernichtung der dentschen Ein- wohner von Gross-Biteš durch die Taboriten. c. 1435; 5. die nene Ansiedlung von Biteš durch slawische Inwohner. c. 1450. An interessanteren Handschriften bewahrt das Bitešer Archiv: a) Ein fleissig geführtes Stadtbuch vom J. 1414 anfangend. welches neben mehreren älteren historischen Daten, eine namhafte Lese von speciellen Notizen über die Stadt selbst und über die Um- gebung bewahret. Insbesondere verdient die Notiz über die alte Klemens kirche zu Jesenitz und den sogenannten Pfingstberg (Spielberg 61) bei Bitesch nähere Beachtung. Selbst über die Benedictiner-Probstei zu Wollein erfahren wir — daraus, dass dieselbe im J. 1450 noch bestanden ist. Im J. 1422 erscheint Peter von Krawář auf Strážnic als Herr auf Náměšt und Biteš. — 1427 aber bereits ein Mstuj von Schwam- berg. Ans diesen zwei Daten wird ein Feldzug des Markgrafen Albert gegen Peter von Strážnic vom J. 1425 wesentlich und dahin be- leuchtet, dass dieser Feldzug nicht gegen Strážnic selbst, sondern gegen Námèšt und die von Peter eroberte Stadt Eibenschitz unternommen wurde und die Eroberung beider Orte zur Folge hatte.62) b) Die Brünner Stadtrechte in böhm. Uebersetzung aus dem XV. Jahrhunderte. c) Brünner Schöppensprüche in böhm. Sprache aus dem XV. Jahrhunderte, abgeschrieben im J. 1588. Das sog. Liber Sententiarum.63) d) Der in Brünn 1499 gedruckte Psalter mit interessanten historischen Mariginalnoten ans dem Anfange des XVI. Jahrhunderts, ein im Jahre 1566 von den Herren von Lomnic, Joh. und Wenzel, der Pfarrkirche gemachtes Geschenk. e) Ein Testamentenbuch aus der 1. Hälfte des XVI. Jahrhun- dertes (mit vielen speciellen Daten). Auch bewahrt die Stadt anf dem Rathhause eine ungemein schön in gothischem Style gearbeitete Monstranz aus dem XV. Jahr- 61) Solche Spielberge, Pfingstberge, gibt es bei Brünn, Kromau und Eibenschitz. 62) S. Continuator Pulkavæ, Chytil, Verzeichniss der Scriptoren, Notizen- blatt 4. Nr. 107. 1856. 63) Auf dem Deckel dieses Buches ist die Taxe, welche der Scharfrichter von Biteš für das Hangen, Kopfen, Radern, Verbrennen und Vier- theilen im J. 1540 zu beziehen hatte, ausgezeichnet.
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157 hundert, welche wahrscheinlich das sehenswertheste Denkmal dieser Art in Mähren sein dürfte. Das von Boczek ad a) angeführte Stadtbuch, ist ein so- genanntes Stadt- und Grundbuch. Nach Muster der Land- tafel entstanden am Ende des 14. und 15. Jahrhunderts, so- wohl in Städten als auch in Märkten und Dörfern, Registra (bonorum) worin Käufe und Verkäufe, Geschenke, Darlehen &c. zur grösseren Sicherheit der Interessenten eingetragen wurden. Als Lacek von Krawář im J. 1408 den Bewohnern von Bi- teš — damals noch Heinrichs genannt — Stadtrecht gab, eröffneten sie dieses Grundbuch, und das Gerichtsbuch, worin die ad b) und c) angeführten Stadtrechte, Rechtsbeleh- rungen und die Urtheile der Schöffen eingetragen wurden. — Fol. 3 des Grundbuchs beginnt mit den Worten: „In Gottes Namen Amen. Als uns vnser gnad. H. H. Laczk v. Crawarn ... hat uns geben Statrecht in vnser Stat zum Heynrichs ver- schriben anno 1408. Nachdem habn wir derdacht, ein Statpuch mit willen vnsers gnad. H. H. Laczkeyns von Crawarn, vnd mit Rath der ganzen Gemayn der Stat czum Heynrichs czu eyner ewigen gedächtniss, aller sach es sey erb, oder ander gut, wy oder wo sy gelegen sein vmb vnsers stat czu der Czeit als man czelt nach christes gepurt 1414 des Freytags vor der aynleftausend Meyttag.“ Folgen die Namen des Bür- germeister, „7 gesworne, Statschreiber und Statrichter.“ Die Landesfürsten ertheilten häufig das Recht zur Errichtung sol- cher Stadt- und Gerichtsbücher, welche dann sich einer vor- züglichen Glaubwürdigkeit erfreuten. (Verg. Tschoppe und Stenzel Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte &c. in Schlesien, S. 502, Nr. CXXIV.) Aus dem Umstande, dass bis z. J. 1435 in diesen Büchern durchaus deutsche Orts- und Personennamen vorkommen, und die deutsche Sprache allein herrschte, während in der Zeit 1435—1450 fast keine Einlage gemacht wird, dann daraus, dass alle die deutschen Bezeichnungen plötzlich aufhören, um durch- aus böhmischen Benennungen und der böhmischen Sprache Platz zu machen, schliesst Boczek mit Recht, dass ein so schnelles und spurloses Verschwinden des Deutschthums in Biteš einem tragischen, gewaltsamen Ereigniss zugeschrieben werden müsse, woran jene Zeit leider so reich war. — Biteš
157 hundert, welche wahrscheinlich das sehenswertheste Denkmal dieser Art in Mähren sein dürfte. Das von Boczek ad a) angeführte Stadtbuch, ist ein so- genanntes Stadt- und Grundbuch. Nach Muster der Land- tafel entstanden am Ende des 14. und 15. Jahrhunderts, so- wohl in Städten als auch in Märkten und Dörfern, Registra (bonorum) worin Käufe und Verkäufe, Geschenke, Darlehen &c. zur grösseren Sicherheit der Interessenten eingetragen wurden. Als Lacek von Krawář im J. 1408 den Bewohnern von Bi- teš — damals noch Heinrichs genannt — Stadtrecht gab, eröffneten sie dieses Grundbuch, und das Gerichtsbuch, worin die ad b) und c) angeführten Stadtrechte, Rechtsbeleh- rungen und die Urtheile der Schöffen eingetragen wurden. — Fol. 3 des Grundbuchs beginnt mit den Worten: „In Gottes Namen Amen. Als uns vnser gnad. H. H. Laczk v. Crawarn ... hat uns geben Statrecht in vnser Stat zum Heynrichs ver- schriben anno 1408. Nachdem habn wir derdacht, ein Statpuch mit willen vnsers gnad. H. H. Laczkeyns von Crawarn, vnd mit Rath der ganzen Gemayn der Stat czum Heynrichs czu eyner ewigen gedächtniss, aller sach es sey erb, oder ander gut, wy oder wo sy gelegen sein vmb vnsers stat czu der Czeit als man czelt nach christes gepurt 1414 des Freytags vor der aynleftausend Meyttag.“ Folgen die Namen des Bür- germeister, „7 gesworne, Statschreiber und Statrichter.“ Die Landesfürsten ertheilten häufig das Recht zur Errichtung sol- cher Stadt- und Gerichtsbücher, welche dann sich einer vor- züglichen Glaubwürdigkeit erfreuten. (Verg. Tschoppe und Stenzel Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte &c. in Schlesien, S. 502, Nr. CXXIV.) Aus dem Umstande, dass bis z. J. 1435 in diesen Büchern durchaus deutsche Orts- und Personennamen vorkommen, und die deutsche Sprache allein herrschte, während in der Zeit 1435—1450 fast keine Einlage gemacht wird, dann daraus, dass alle die deutschen Bezeichnungen plötzlich aufhören, um durch- aus böhmischen Benennungen und der böhmischen Sprache Platz zu machen, schliesst Boczek mit Recht, dass ein so schnelles und spurloses Verschwinden des Deutschthums in Biteš einem tragischen, gewaltsamen Ereigniss zugeschrieben werden müsse, woran jene Zeit leider so reich war. — Biteš
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158 scheint als ein Opfer jener wilden Hussitenheere gefallen zu sein, welche den muthigen und in den 4 grössten Städten des Landes (Olmütz, Brünn, Iglau und Znaim) fast unbesiegbaren Widerstand des deutschen Elementes — um jeden Preis bre- chen wollten. Nach der gänzlichen Extermination der Deut- schen in Biteš 64) wurden, wie die Stadtbücher erzählen, eine nationale Restitution vorgenommen und Slaven angesie- delt: echte Hussiten und Schismatiker, welche 1515 die Ka- tholiken an der Ausübung ihres Gottesdienstes hinderten. Besonders eifrig waren hierin die Schuster, von diesen er- zählt ein alter Kirchen-Kalender: Sutores sunt Schismatici, et Christianos detrahunt de festo (St. Bricii). Ein Pikarditenhaus war in B. vorhanden. (Stadtbuch I.) Das Gerichtsbuch und ein Liber Sententiarum der Brün- ner Schöffen sind aus dem XV. Jahrh., jedoch in böhmischer Sprache, daher erst nach dem J. 1450 angelegt; das ältere deutsche Gerichtsbuch ist verloren. — Nach diesen Rechtsbü- chern war in Biteš Brünner Recht eingeführt und der Ober- hof war Brünn selbst, so wie es Bites für die kleineren umliegenden Dorfschaften war, so für Tassau, Janesdorf &c. Ein Amtsregister aus dem XV. Jahrhundert, enthält die Stadtordnung Joh. v. Žierotin’s und mehrere Vorschriften für die Stadtverwaltung. Stadt-Chroniken sind keine vorhanden. — Einzelne ge- schichtliche Notizen sind in diesen Stadt- und Rechtsbüchern eingeflochten. Im Jahrg. 1803 des pat. Tageblattes, S. 479, ist eine Topographie und Geschichte von Bitesch abgedruckt. S. d' Elvert, Gesch. des Buchdrucks, S. 199. Noch existirt ein alter Kirchen-Kalender, worin der 5. Juli als Festtag des Meister Jan Husynec angemerkt ist. Von rechtsgeschichtlichem Interesse ist die Urkunde Nr. 17. Es ist diess ein Beispiel der Art, wie die zahlrei- chen Erbvogteien und Erbgerichte in unseren Städten aufhör- ten. In dem Masse, als das Stadtwesen erstarkte und sich von den Grundherrn zu emancipiren trachtete, war es auch 64) Wobei die Archivalien nach der Andeutung Boczek's verloren gegan- gen sein mussten. Am 20. Marz 1690 hat ein verheerender Brand in B. gewüthet, welcher die Zunftartikel der meisten Innungen zerstörte.
158 scheint als ein Opfer jener wilden Hussitenheere gefallen zu sein, welche den muthigen und in den 4 grössten Städten des Landes (Olmütz, Brünn, Iglau und Znaim) fast unbesiegbaren Widerstand des deutschen Elementes — um jeden Preis bre- chen wollten. Nach der gänzlichen Extermination der Deut- schen in Biteš 64) wurden, wie die Stadtbücher erzählen, eine nationale Restitution vorgenommen und Slaven angesie- delt: echte Hussiten und Schismatiker, welche 1515 die Ka- tholiken an der Ausübung ihres Gottesdienstes hinderten. Besonders eifrig waren hierin die Schuster, von diesen er- zählt ein alter Kirchen-Kalender: Sutores sunt Schismatici, et Christianos detrahunt de festo (St. Bricii). Ein Pikarditenhaus war in B. vorhanden. (Stadtbuch I.) Das Gerichtsbuch und ein Liber Sententiarum der Brün- ner Schöffen sind aus dem XV. Jahrh., jedoch in böhmischer Sprache, daher erst nach dem J. 1450 angelegt; das ältere deutsche Gerichtsbuch ist verloren. — Nach diesen Rechtsbü- chern war in Biteš Brünner Recht eingeführt und der Ober- hof war Brünn selbst, so wie es Bites für die kleineren umliegenden Dorfschaften war, so für Tassau, Janesdorf &c. Ein Amtsregister aus dem XV. Jahrhundert, enthält die Stadtordnung Joh. v. Žierotin’s und mehrere Vorschriften für die Stadtverwaltung. Stadt-Chroniken sind keine vorhanden. — Einzelne ge- schichtliche Notizen sind in diesen Stadt- und Rechtsbüchern eingeflochten. Im Jahrg. 1803 des pat. Tageblattes, S. 479, ist eine Topographie und Geschichte von Bitesch abgedruckt. S. d' Elvert, Gesch. des Buchdrucks, S. 199. Noch existirt ein alter Kirchen-Kalender, worin der 5. Juli als Festtag des Meister Jan Husynec angemerkt ist. Von rechtsgeschichtlichem Interesse ist die Urkunde Nr. 17. Es ist diess ein Beispiel der Art, wie die zahlrei- chen Erbvogteien und Erbgerichte in unseren Städten aufhör- ten. In dem Masse, als das Stadtwesen erstarkte und sich von den Grundherrn zu emancipiren trachtete, war es auch 64) Wobei die Archivalien nach der Andeutung Boczek's verloren gegan- gen sein mussten. Am 20. Marz 1690 hat ein verheerender Brand in B. gewüthet, welcher die Zunftartikel der meisten Innungen zerstörte.
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159 das Streben der Bürgerschaft — das Recht der Wahl des Richters zu erwerben — und die Erbvogtei oder das Erbge- richt vom Besitzer derselben einzulösen. Noch erübrigt Etwas über die Bedeutung jenes Rechts- instruments zu sagen, welches Dobrá wůle (Verz. Nr. 24) ge- nannt wurde, und dem böhmischen Landrechte eigenthümlich ist. Es sind noch zu wenig Rechtsquellen bekannt, um die Bedeu- tung der Dobrá wůle (d. i. guter Wille) sicherzustellen, indess es lässt sich schon jetzt die Ansicht aufstellen, dass sie nicht immer eine gleiche blieb. Unter den Formeln der Kniha towačowská (Original-Exemp. bei der mähr. Landtafel) erscheinen zwei, die Dobrá wůle betreffend: List dobré wůle na zápisy králow- ské, und Dobrá wůle na dluh zustaly na listě a díl toho dluhu, na tyž list zaplaceno jest. Nach diesen war die Dobrá wůle eine Urkunde, durch welche Jemand freiwillig erklärte, ein Recht abtreten zu wollen, ein Versprechen (nicht pactum) de pacto ineundo, vielleicht mit den Befugnisse, dieses Verspre- chen zu widerrufen. Die Dobrá wûle war nicht zweiseitig ver- bindlich, weil ein wesentlicher Punct: die Erklärung der An- nahme ganz fehlt; die ausdrückliche Erwähnung des freien Willens, das wohl immer vorausgesetzt werden muss, scheint darauf hinzudeuten, dass die Dobrá wûle gleichsam eine Gna- densache war, die denjenigen, welcher damit Etwas abtrat, noch in den Stand setzte, zurückzutreten. Nach der Urkunde Nr. 24 des Verzeichnisses ward der öde Hof Janowic der Stadt Biteš abgetreten — allein diese scheint dadurch keineswegs in den Besitz des Hofes gekommen zu sein, da die Aussteller der Dobrá wûle diesen Hof der Stadt Biteš, 4 Jahre nach Ausstellung der D. w. verkaufen. (Nr. 25.) Die Dobrá wûle mochte auch noch die Rechtswirkung der Entsagung auf jede Eviction gehabt haben, weil in dem Kaufvertrage die Dobrá wûle angeführt wird als Ermächtigung, das Object weiter zu veräussern. — Wir glauben daher nicht, dass die Uebersetzung der Dobrá wûle in der Ausgabe von Wšehrd, mit „Cessio" richtig sei, — wiewohl dieser Ausdruck in den neueren Landesordnungen gebraucht wird. Carl von Žierotin, der ein berühmter Jurist war, sagt zwar in einem Schreiben an Illyezhazy (den 10. November 1602, Schrift. der
159 das Streben der Bürgerschaft — das Recht der Wahl des Richters zu erwerben — und die Erbvogtei oder das Erbge- richt vom Besitzer derselben einzulösen. Noch erübrigt Etwas über die Bedeutung jenes Rechts- instruments zu sagen, welches Dobrá wůle (Verz. Nr. 24) ge- nannt wurde, und dem böhmischen Landrechte eigenthümlich ist. Es sind noch zu wenig Rechtsquellen bekannt, um die Bedeu- tung der Dobrá wůle (d. i. guter Wille) sicherzustellen, indess es lässt sich schon jetzt die Ansicht aufstellen, dass sie nicht immer eine gleiche blieb. Unter den Formeln der Kniha towačowská (Original-Exemp. bei der mähr. Landtafel) erscheinen zwei, die Dobrá wůle betreffend: List dobré wůle na zápisy králow- ské, und Dobrá wůle na dluh zustaly na listě a díl toho dluhu, na tyž list zaplaceno jest. Nach diesen war die Dobrá wůle eine Urkunde, durch welche Jemand freiwillig erklärte, ein Recht abtreten zu wollen, ein Versprechen (nicht pactum) de pacto ineundo, vielleicht mit den Befugnisse, dieses Verspre- chen zu widerrufen. Die Dobrá wûle war nicht zweiseitig ver- bindlich, weil ein wesentlicher Punct: die Erklärung der An- nahme ganz fehlt; die ausdrückliche Erwähnung des freien Willens, das wohl immer vorausgesetzt werden muss, scheint darauf hinzudeuten, dass die Dobrá wûle gleichsam eine Gna- densache war, die denjenigen, welcher damit Etwas abtrat, noch in den Stand setzte, zurückzutreten. Nach der Urkunde Nr. 24 des Verzeichnisses ward der öde Hof Janowic der Stadt Biteš abgetreten — allein diese scheint dadurch keineswegs in den Besitz des Hofes gekommen zu sein, da die Aussteller der Dobrá wûle diesen Hof der Stadt Biteš, 4 Jahre nach Ausstellung der D. w. verkaufen. (Nr. 25.) Die Dobrá wûle mochte auch noch die Rechtswirkung der Entsagung auf jede Eviction gehabt haben, weil in dem Kaufvertrage die Dobrá wûle angeführt wird als Ermächtigung, das Object weiter zu veräussern. — Wir glauben daher nicht, dass die Uebersetzung der Dobrá wûle in der Ausgabe von Wšehrd, mit „Cessio" richtig sei, — wiewohl dieser Ausdruck in den neueren Landesordnungen gebraucht wird. Carl von Žierotin, der ein berühmter Jurist war, sagt zwar in einem Schreiben an Illyezhazy (den 10. November 1602, Schrift. der
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160 hist. Sect., X. B. S. XLVIII.): Si autem tempestatem aliquam prævideat (eine von Ille. befürchtete Güterconfiscation) quam ego non prospicio, et ob eam causam cupiat mature Magnificæ Dominæ (uxori) prospectum, duplex est ad eam rem via, altera per venditionem, per cessionem altera. Venditionem intelligo si Domina contracto solenniter inito, ditionem de qua agitur a M. D. V. emat. Cessionem si M. V. D. cedat illi, literis fiduciariis, more in hac provincia consveto, quo fit per alias literas, quas vernaculo sermone nominamus Dobrá wûle. Verum haec non admodum trita est nec valde tuta, nisi eam subleuet urgentis necessitatis excusatio &c. — Offenbar ist hier Cessio nur eine uneigentliche Bezeichnung, denn es wird derselben die feierliche Vertragsform entgegen- gesetzt, und es wird von D. v. nur wie von einem Rechtsin- strumente gesprochen, das ungewöhnlich, unsicher ist und nur in Ausnahmsfällen gebraucht wird. Wäre D. v. eine förm- liche Cessio, so hätte Žierotin diess gewiss nicht gesagt; und gerade hier wird die Bedeutung der D. v. als ein widerrufliches Versprechen de pacto ineundo klar. Dagegen scheint schon mit der Landesordnung i. J. 1628 und später im 17. und 18. Jahr- hundert die D. v. wirklich immer mehr die Bedeutung einer Cessions -Urkunde jedoch vorzugsweise für Forderungen gehabt zu haben. P. R. v. Chl.
160 hist. Sect., X. B. S. XLVIII.): Si autem tempestatem aliquam prævideat (eine von Ille. befürchtete Güterconfiscation) quam ego non prospicio, et ob eam causam cupiat mature Magnificæ Dominæ (uxori) prospectum, duplex est ad eam rem via, altera per venditionem, per cessionem altera. Venditionem intelligo si Domina contracto solenniter inito, ditionem de qua agitur a M. D. V. emat. Cessionem si M. V. D. cedat illi, literis fiduciariis, more in hac provincia consveto, quo fit per alias literas, quas vernaculo sermone nominamus Dobrá wûle. Verum haec non admodum trita est nec valde tuta, nisi eam subleuet urgentis necessitatis excusatio &c. — Offenbar ist hier Cessio nur eine uneigentliche Bezeichnung, denn es wird derselben die feierliche Vertragsform entgegen- gesetzt, und es wird von D. v. nur wie von einem Rechtsin- strumente gesprochen, das ungewöhnlich, unsicher ist und nur in Ausnahmsfällen gebraucht wird. Wäre D. v. eine förm- liche Cessio, so hätte Žierotin diess gewiss nicht gesagt; und gerade hier wird die Bedeutung der D. v. als ein widerrufliches Versprechen de pacto ineundo klar. Dagegen scheint schon mit der Landesordnung i. J. 1628 und später im 17. und 18. Jahr- hundert die D. v. wirklich immer mehr die Bedeutung einer Cessions -Urkunde jedoch vorzugsweise für Forderungen gehabt zu haben. P. R. v. Chl.
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Verzeichniss der Urkunden des Gross-Bitescher Stadtarchivs. *1 1240 7. Dec. **2 *3 *4 *5 *6 *7 1230 7. Dec. 1253 0. D. 1255 7. Oct. 1259 7. Jän. 1259 29. Spt. 1261 9. Feb. Tischnowitz. K. Wenzel schenkt dem Kloster Tischnowitz das Patronat der Kirche in Biteš quod etiam Heinrichs dicitur. Dat. VII. Id. Decemb. (Codex dipl. II. 381.) Brünn. Derselbe nimmt das Kloster Tischnowitz in seinen Schutz und confirmirt die diesem Klo- ster gemachten Donationen, darunter das Patronat der Kirche in Biteš. Dat. VII. Id. Decb. (Codex dipl. II. 384.) Brünn. Přemysl Otakar, M. v. Mähren, bestätiget die Dotation des Klosters Saar durch Boček, Burggraf von Znaim — darunter die Schenkung der Kirche in heinriches, que moravice dicitur Bitesche. (Codex dipl. III. 156.) Anagien. Papst Alexander IV. confirmirt das Pa- tronatsrecht der Nonnen von Tischnowitz über die Kirche in Biteš..... Dat. Nonis. Octob. (Codex dipl. III. 194.) Brünn. Přemysl Otakar, Dominus regni Boëmie, bestätiget die Dotation des Klosters Tischnowitz, darunter das Patronatsrecht und den Zehent der Kirche in Biteš. Dat. Nonis Januar. (Codex dipl. III. 265.) Mödritz. Bruno, Bischof von Olmütz, erklärt an- lässlich der Entscheidung eines Patronatsstrittes, dass das Patronatsrecht und der dritte Theil des Kirchenzehents von Biteš dem Kloster Tischno- witz zustehe. Dat. an St. Michael. (Codex dipl. III. 274.) Im Lateran. Papst Alexander beauftragt den Abt zu den Schotten in Wien, den Zehentstritt zwi- schen dem Kloster Tischnowitz und der Pfarre zu Heinrichs zu entscheiden. Dat. V. Id. Feb. (Codex dipl. III. 301.) Puztimir. Bruno's. Bischof von Olmütz, Spruch- brief, womit das zwischen dem Abte Johann zu Saar und Gerhard von Obersas einerseits, und dem *8 1278 6. Apr.
Verzeichniss der Urkunden des Gross-Bitescher Stadtarchivs. *1 1240 7. Dec. **2 *3 *4 *5 *6 *7 1230 7. Dec. 1253 0. D. 1255 7. Oct. 1259 7. Jän. 1259 29. Spt. 1261 9. Feb. Tischnowitz. K. Wenzel schenkt dem Kloster Tischnowitz das Patronat der Kirche in Biteš quod etiam Heinrichs dicitur. Dat. VII. Id. Decemb. (Codex dipl. II. 381.) Brünn. Derselbe nimmt das Kloster Tischnowitz in seinen Schutz und confirmirt die diesem Klo- ster gemachten Donationen, darunter das Patronat der Kirche in Biteš. Dat. VII. Id. Decb. (Codex dipl. II. 384.) Brünn. Přemysl Otakar, M. v. Mähren, bestätiget die Dotation des Klosters Saar durch Boček, Burggraf von Znaim — darunter die Schenkung der Kirche in heinriches, que moravice dicitur Bitesche. (Codex dipl. III. 156.) Anagien. Papst Alexander IV. confirmirt das Pa- tronatsrecht der Nonnen von Tischnowitz über die Kirche in Biteš..... Dat. Nonis. Octob. (Codex dipl. III. 194.) Brünn. Přemysl Otakar, Dominus regni Boëmie, bestätiget die Dotation des Klosters Tischnowitz, darunter das Patronatsrecht und den Zehent der Kirche in Biteš. Dat. Nonis Januar. (Codex dipl. III. 265.) Mödritz. Bruno, Bischof von Olmütz, erklärt an- lässlich der Entscheidung eines Patronatsstrittes, dass das Patronatsrecht und der dritte Theil des Kirchenzehents von Biteš dem Kloster Tischno- witz zustehe. Dat. an St. Michael. (Codex dipl. III. 274.) Im Lateran. Papst Alexander beauftragt den Abt zu den Schotten in Wien, den Zehentstritt zwi- schen dem Kloster Tischnowitz und der Pfarre zu Heinrichs zu entscheiden. Dat. V. Id. Feb. (Codex dipl. III. 301.) Puztimir. Bruno's. Bischof von Olmütz, Spruch- brief, womit das zwischen dem Abte Johann zu Saar und Gerhard von Obersas einerseits, und dem *8 1278 6. Apr.
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162 Gross-Bitescher Stadtarchiv. *9 *10 *11 *12 13 1294 25. Aug. 1294 5. Nov. 1386 0. D. 1396 24. Juni 1408 26. Juli Kloster Tischnowitz anderseits, streitige Patronats- recht über die Kirche in Heinrichs dem Kloster Tischnowitz zuerkannt wird. Dat. VIII. Id. April. (Codex dipl. IV. 212.) Kremsier. Theodorich, Bischof von Olmütz, beauf- tragt den Th. Abt zu Obrowitz und H. Archidia- conus von Lundenburg, in der Streitsache zwi- schen der Aebtissin von Tischnowitz und dem Pfarrer zu Biteš über den Kirchenzehent daselbst zu entscheiden. Dat. VII. Cal. Oct. (Codex dipl. V. B., S. 18.) Brünn. Th., Abt von Obrowitz und H. Archidia- conus von Lundenburg, entscheiden in der Streit- sache zwischen der Aebtissin von Tischnowitz und dem Bitešer Pfarrer Peter. Dat. Non. Novemb. (Cod. dipl. V. B., S. 18.) o. O. Heinz von Lipa verkauft die Hälfte des Dor- fes Janowic dem Richter in Biteš. (Landtafel des M. Mähren. Brünner C. III. B., 33, 35.) o. O. Johannes und Heinrich von Mezeříč gestat- ten dem Notar Michael und dem Bürger Kunz von Biteš das Erbgericht in Biteš, cum omnibus culpis majoribus & minoribus, vom Nicolaus Rud- ner von Eibenschitz gegen dem kaufen zu dürfen — dass die culpæ majores, ignis, stuprum, furtum, homicidium, que pro nobis et nostra camera reser- vamus, davon ausgenommen werden. Dat. An Joh. d. T. Fulnek. Lacek von Krawář, des Königs Hofmei- ster, Erbherr auf Helfenstein und Mezeříč, dann Agnes, Tochter weiland des Herrn von Mezeříč. befreien die Einwohner von Bites von der Heim- fallsverpflichtung in Anbetracht der Dienste, welche ihnen dieselben zur Zeit der Belagerung der Burg Namiest erwiesen und in Anbetracht des dadurch erlittenen grossen Schadens und bestim- men, dass, wenn ein Bürger ohne Verwandte stirbt, sein Nachlass den übrigen Bürgern zu Gute kom- men solle. Siegler sind: Peter v. Krawář auf Strážnic und Albrecht von Sternberg auf Lukow. Dat. Donnerstag nach Jakobi. Polna. Markgraf Jodoc bestätiget das Privilegium des Lacek von Krawář und Agnes von Meze- říč, womit Biteš die Rechte einer Stadt erhielt 14 1410 19. Juli
162 Gross-Bitescher Stadtarchiv. *9 *10 *11 *12 13 1294 25. Aug. 1294 5. Nov. 1386 0. D. 1396 24. Juni 1408 26. Juli Kloster Tischnowitz anderseits, streitige Patronats- recht über die Kirche in Heinrichs dem Kloster Tischnowitz zuerkannt wird. Dat. VIII. Id. April. (Codex dipl. IV. 212.) Kremsier. Theodorich, Bischof von Olmütz, beauf- tragt den Th. Abt zu Obrowitz und H. Archidia- conus von Lundenburg, in der Streitsache zwi- schen der Aebtissin von Tischnowitz und dem Pfarrer zu Biteš über den Kirchenzehent daselbst zu entscheiden. Dat. VII. Cal. Oct. (Codex dipl. V. B., S. 18.) Brünn. Th., Abt von Obrowitz und H. Archidia- conus von Lundenburg, entscheiden in der Streit- sache zwischen der Aebtissin von Tischnowitz und dem Bitešer Pfarrer Peter. Dat. Non. Novemb. (Cod. dipl. V. B., S. 18.) o. O. Heinz von Lipa verkauft die Hälfte des Dor- fes Janowic dem Richter in Biteš. (Landtafel des M. Mähren. Brünner C. III. B., 33, 35.) o. O. Johannes und Heinrich von Mezeříč gestat- ten dem Notar Michael und dem Bürger Kunz von Biteš das Erbgericht in Biteš, cum omnibus culpis majoribus & minoribus, vom Nicolaus Rud- ner von Eibenschitz gegen dem kaufen zu dürfen — dass die culpæ majores, ignis, stuprum, furtum, homicidium, que pro nobis et nostra camera reser- vamus, davon ausgenommen werden. Dat. An Joh. d. T. Fulnek. Lacek von Krawář, des Königs Hofmei- ster, Erbherr auf Helfenstein und Mezeříč, dann Agnes, Tochter weiland des Herrn von Mezeříč. befreien die Einwohner von Bites von der Heim- fallsverpflichtung in Anbetracht der Dienste, welche ihnen dieselben zur Zeit der Belagerung der Burg Namiest erwiesen und in Anbetracht des dadurch erlittenen grossen Schadens und bestim- men, dass, wenn ein Bürger ohne Verwandte stirbt, sein Nachlass den übrigen Bürgern zu Gute kom- men solle. Siegler sind: Peter v. Krawář auf Strážnic und Albrecht von Sternberg auf Lukow. Dat. Donnerstag nach Jakobi. Polna. Markgraf Jodoc bestätiget das Privilegium des Lacek von Krawář und Agnes von Meze- říč, womit Biteš die Rechte einer Stadt erhielt 14 1410 19. Juli
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Gross-Bitescher Stadtarchiv. 163 *15 16 *17 118 19 20 1416 15. Juli 1419 0. D. 1427 18. Jän. 1455 9. Apr. 1464 2. Aug? 1478 4. Aug. (plne myestczke prawo). Dat. Samstag nach Mar- garetha. Mezeříč. Lacek von Krawář, Landeshauptmann von Mähren und Herr auf Mezeříč, genehmigt über Ansuchen des Mixo genannt Wlk und des Heinzlinus den Verkauf des Erbgerichts zu Biteš mit allen Rechten an Erasmus, Bürger von Tre- bitsch und seinen Nachkömmlingen und bestätiget alle die Gnadenbriefe für dieses Gericht, welche von den M. M. Johann und Jodoc von Mähren und den Brüdern Herren von Mezeříč ertheilt wurden. Dat. fer. III. pat. Margareth. Biteš. Item ein Man genant Ryssowe Jan ist gestorben in vnser stat der hat geschaffet iij Mark gr. czum Waczlaws czu Vnser lieben Frauben, Dy habn wir scheppfen Hanns sund Wachko Cy- merman, Wannk des Kolaczars aidem, Hans sney- der, Hanns Plyml, Weys Jakl, Martinus Renner. Jung purger aus geben czu der czeyt iss Her Boyczyk Pfarrer der Czechmaister Philipp vnd ein schepff Andre. Biteš. Mstujs von Schwamberg, Herrn auf Na- měšt, Spruch über das Erbgericht zu Biteš, dar- nach soll der Richter Johann, des Wenzel Sohn, das Gericht lebenslänglich behalten. Dann hat aber dasselbe auf ewige Zeiten in die Gewalt der Gemeinde zu übergehen gegen Bezahlung von 50 fl. Dat. auf St. Priska. Pernstein. Johann Hladký, Bürger von Biteš, verkauft das Dorf Lüčka an Johann von Pernstein um 50 Schock Gr. Dat. Mittwoch nach Ostern. Brünn. K. Georg verbietet den Landherren neue Zin- sungen von den Weingärtner abzufordern. Dat. am Tage der hl. 5 Brüder. Wýzowic, Giřjk z Slopného verkauft das Erbge- richt zu Ujezd, worüber er selbst und seine schon verstorbenen Brüder Johann, und Ctibor vom Abt Jo- hann v. Wýsowic eine Begabniss-Urkunde erhielten, dem Wašek und seiner Frau Margaretha. — Zeuge ist der Ritter Wenzel Monkowic und auf Wýzo- wic sein Herr. Dat. Dienstag vor Sixt. o. O. Dorothea, Gattin des Johann Hladký, gibt 100 Schock Gr. für den Altar und für eine Früh- 21 1485 13. Spt.
Gross-Bitescher Stadtarchiv. 163 *15 16 *17 118 19 20 1416 15. Juli 1419 0. D. 1427 18. Jän. 1455 9. Apr. 1464 2. Aug? 1478 4. Aug. (plne myestczke prawo). Dat. Samstag nach Mar- garetha. Mezeříč. Lacek von Krawář, Landeshauptmann von Mähren und Herr auf Mezeříč, genehmigt über Ansuchen des Mixo genannt Wlk und des Heinzlinus den Verkauf des Erbgerichts zu Biteš mit allen Rechten an Erasmus, Bürger von Tre- bitsch und seinen Nachkömmlingen und bestätiget alle die Gnadenbriefe für dieses Gericht, welche von den M. M. Johann und Jodoc von Mähren und den Brüdern Herren von Mezeříč ertheilt wurden. Dat. fer. III. pat. Margareth. Biteš. Item ein Man genant Ryssowe Jan ist gestorben in vnser stat der hat geschaffet iij Mark gr. czum Waczlaws czu Vnser lieben Frauben, Dy habn wir scheppfen Hanns sund Wachko Cy- merman, Wannk des Kolaczars aidem, Hans sney- der, Hanns Plyml, Weys Jakl, Martinus Renner. Jung purger aus geben czu der czeyt iss Her Boyczyk Pfarrer der Czechmaister Philipp vnd ein schepff Andre. Biteš. Mstujs von Schwamberg, Herrn auf Na- měšt, Spruch über das Erbgericht zu Biteš, dar- nach soll der Richter Johann, des Wenzel Sohn, das Gericht lebenslänglich behalten. Dann hat aber dasselbe auf ewige Zeiten in die Gewalt der Gemeinde zu übergehen gegen Bezahlung von 50 fl. Dat. auf St. Priska. Pernstein. Johann Hladký, Bürger von Biteš, verkauft das Dorf Lüčka an Johann von Pernstein um 50 Schock Gr. Dat. Mittwoch nach Ostern. Brünn. K. Georg verbietet den Landherren neue Zin- sungen von den Weingärtner abzufordern. Dat. am Tage der hl. 5 Brüder. Wýzowic, Giřjk z Slopného verkauft das Erbge- richt zu Ujezd, worüber er selbst und seine schon verstorbenen Brüder Johann, und Ctibor vom Abt Jo- hann v. Wýsowic eine Begabniss-Urkunde erhielten, dem Wašek und seiner Frau Margaretha. — Zeuge ist der Ritter Wenzel Monkowic und auf Wýzo- wic sein Herr. Dat. Dienstag vor Sixt. o. O. Dorothea, Gattin des Johann Hladký, gibt 100 Schock Gr. für den Altar und für eine Früh- 21 1485 13. Spt.
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164 Gross-Bitescher Stadtarchiv. 23 *24 *25 26 †27 1490 12. Jun.? 1491 13. Juli 1504 6. Aug. 1508 27. Spt. 1528 O. D. 1541 19. Juni messe in der Kirche zu St. Johann in Biteš. Dat. Dienstag vor Kreuzerhöhung. o. O. Mathias Malík von Habrowa genehmigt die Eintragung des Dorfes Lüčka mit zinsbaren und unzinsbaren Leuten, mit geurbart und ungeurbar- tem Felde in die Landtafel für die Stadt Biteš. Dat. ante dominica nuptiarum. o. O. Dorothea Hladká kauft lůčky pod mista, zur Stiftung heil. Messen bei der Bitešer Kirche. D. Z. Bürgermeister Caspar Kowář, Richter Paul Sowý, Räthe: Georg Hubař, Zycha Kowář, Peter Wenzow, Jan Swatoš, Jan Kněžka, Paul z Pekla Andreas Erazymow, Jan Stadtschreiber und Mathl Kirchendiener. Dat. St. Margaretha. Náměst. Dobrá wůle der Gebrüder Johann und Wenzel von Lomnic über den von dem Wlady- ken Johann von Janowic erstandenen öden Hof Janowic für die Stadt Gross-Biteš. Siegler sind die Herren: Johann von Lomnic, Landeshauptmann von Mähren, Wenzel Osowský von Daubrawic. Die Wladyken: Hron Bluda v. Kralic, Ulrich v. Náchod und Březník, Joh. v. Bezděkow und Wotěchleb, und Hynek v. Gestřebí. Dat. Dien- stag vor St. Laurenz. o. O. Die Gebrüder Johann und Wenzel v. Lomnic verkaufen das Dorf Janowic mit 4 Teichen und den Zinsleuten bei Biteš um 400 Ducaten und 200 Sch. Gr. der Stadt Gross-Biteš. Bürgen und Siegler sind: Johann von Lomnic auf Mezeříč, Landeshauptmann von Mähren, Wenzel Osowský v. Daubrawic, Georg v. Gesenic, Ctibor v. Janowic und auf Gesenic, Rudolf v. Eberharz und auf Gi- nošow, Buryan Gemnicky und Wantsch. In Vig. Wenceslai. — o. O. Apollonia von Boskowic? Aebtissin, Elise von Daubrawic, Priorin, und das Convent zu Tischnowitz verkaufen eine Wiese oberhalb der Spitalmühle bei Gr. Biteš dem Bürger Kříž um 50 Sch. Gr. o. O. Wznata von Lomnic und auf Námèšt für sich und für seinen jüngern Bruder Ulrich (gemein- schaftliche Besitzer von Náměšt) ertheilen eine Ordnung für die Weber und Zeugmacher von Bites. Dat. Donnerstag an Trinitat. *22
164 Gross-Bitescher Stadtarchiv. 23 *24 *25 26 †27 1490 12. Jun.? 1491 13. Juli 1504 6. Aug. 1508 27. Spt. 1528 O. D. 1541 19. Juni messe in der Kirche zu St. Johann in Biteš. Dat. Dienstag vor Kreuzerhöhung. o. O. Mathias Malík von Habrowa genehmigt die Eintragung des Dorfes Lüčka mit zinsbaren und unzinsbaren Leuten, mit geurbart und ungeurbar- tem Felde in die Landtafel für die Stadt Biteš. Dat. ante dominica nuptiarum. o. O. Dorothea Hladká kauft lůčky pod mista, zur Stiftung heil. Messen bei der Bitešer Kirche. D. Z. Bürgermeister Caspar Kowář, Richter Paul Sowý, Räthe: Georg Hubař, Zycha Kowář, Peter Wenzow, Jan Swatoš, Jan Kněžka, Paul z Pekla Andreas Erazymow, Jan Stadtschreiber und Mathl Kirchendiener. Dat. St. Margaretha. Náměst. Dobrá wůle der Gebrüder Johann und Wenzel von Lomnic über den von dem Wlady- ken Johann von Janowic erstandenen öden Hof Janowic für die Stadt Gross-Biteš. Siegler sind die Herren: Johann von Lomnic, Landeshauptmann von Mähren, Wenzel Osowský von Daubrawic. Die Wladyken: Hron Bluda v. Kralic, Ulrich v. Náchod und Březník, Joh. v. Bezděkow und Wotěchleb, und Hynek v. Gestřebí. Dat. Dien- stag vor St. Laurenz. o. O. Die Gebrüder Johann und Wenzel v. Lomnic verkaufen das Dorf Janowic mit 4 Teichen und den Zinsleuten bei Biteš um 400 Ducaten und 200 Sch. Gr. der Stadt Gross-Biteš. Bürgen und Siegler sind: Johann von Lomnic auf Mezeříč, Landeshauptmann von Mähren, Wenzel Osowský v. Daubrawic, Georg v. Gesenic, Ctibor v. Janowic und auf Gesenic, Rudolf v. Eberharz und auf Gi- nošow, Buryan Gemnicky und Wantsch. In Vig. Wenceslai. — o. O. Apollonia von Boskowic? Aebtissin, Elise von Daubrawic, Priorin, und das Convent zu Tischnowitz verkaufen eine Wiese oberhalb der Spitalmühle bei Gr. Biteš dem Bürger Kříž um 50 Sch. Gr. o. O. Wznata von Lomnic und auf Námèšt für sich und für seinen jüngern Bruder Ulrich (gemein- schaftliche Besitzer von Náměšt) ertheilen eine Ordnung für die Weber und Zeugmacher von Bites. Dat. Donnerstag an Trinitat. *22
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Gross-Bitescher Stadtarchiv. 165 29 30 31 32 133 34 35 1553 20. Oct. 1560 8. Feb. 1534 4. Dec. 1567 O. D. 1580 20. März 1580 20. März 1609 24. Juni o. O. Kaufvertrag zwischen Bürgern von Biteš über eine Wiese. — Zeugen: Joh. Březnický von Náchod und auf Ginošow, Nic. Boryczko von Křišťan, Amtmann von Náměšt, Aleš Kropáč von Newědomí und auf Košikow, Joh. Oděradský von Uherčic. Wien. K. Ferdinand verleiht der Stadt Gross-Bi� teš das Privilegium, zwei Jahrmärkte, und zwar an Maria Lichtmess und Francisci halten zu dür- fen. Dat. Freitag nach Lucas. Wien. Derselbe bestätiget das Privilegium des M. Jodoc vom 1410 (Nr. 14) — in Betreff der Be- widmung von Gross-Bites mit Stadtrecht. Dat. Donnerstag nach Lichtmess. Náměšt. Ulrich von Lomnic bestätiget der Stadt Gross-Biteš von Lacek von Krawář im J. 1408 (Nr. 13) verliehenen Privilegien über die Befreiung von der Heimfallsverpflichtung. Dat. Sam. nach Andr. o. O. Johann der ältere von Zierotin gibt der Stadt Biteš eine Stadtordnung. Náměšt. Derselbe ertheilt den Bürgern von Gross- Biteš das Recht Bier zu bräuen, gegen Bezah- lung von 3 Gr. (der Gr. mit 7 weissen Denaren) für ein 4 Eimerfass. — Siegler sind: Smil Osow- ský von Daubrawic auf Trebitsch und Bartholo- mäus Wanecký von Gemnický auf Waltsch. Mon- tag nach dem schwarzen Sonntag. Náměšt. Derselbe befreit die Bürger von Gross- Biteš von der Verpflichtung ihn und seine Nach- kömmlinge sammt Gefolge, bei deren Anwesen- heit in Bitesch auf Kosten der Gemeinde zu ver- pflegen gegen Bezahlung jährl. 30 fl. Dat. am Montag nach dem schwarzen Sonntag. Náměšt. Johann Dionys von Žierotín auf Náměšt, Seelowitz, Pauzdran, Brandeis a. d. Adler, des Königs von Ungarn und Anwärter des König. Böh- men, dann Erzherzogs Maximilian Kämmerer, ertheilt eine Ordnung für die Schneider zu Biteš. Siegler ist Herrmanus Wenzel Graf und Freiherr v. Thurn auf Wlasatic. Dat. an Joh. d. Täuf. 28 1545 0. D.
Gross-Bitescher Stadtarchiv. 165 29 30 31 32 133 34 35 1553 20. Oct. 1560 8. Feb. 1534 4. Dec. 1567 O. D. 1580 20. März 1580 20. März 1609 24. Juni o. O. Kaufvertrag zwischen Bürgern von Biteš über eine Wiese. — Zeugen: Joh. Březnický von Náchod und auf Ginošow, Nic. Boryczko von Křišťan, Amtmann von Náměšt, Aleš Kropáč von Newědomí und auf Košikow, Joh. Oděradský von Uherčic. Wien. K. Ferdinand verleiht der Stadt Gross-Bi� teš das Privilegium, zwei Jahrmärkte, und zwar an Maria Lichtmess und Francisci halten zu dür- fen. Dat. Freitag nach Lucas. Wien. Derselbe bestätiget das Privilegium des M. Jodoc vom 1410 (Nr. 14) — in Betreff der Be- widmung von Gross-Bites mit Stadtrecht. Dat. Donnerstag nach Lichtmess. Náměšt. Ulrich von Lomnic bestätiget der Stadt Gross-Biteš von Lacek von Krawář im J. 1408 (Nr. 13) verliehenen Privilegien über die Befreiung von der Heimfallsverpflichtung. Dat. Sam. nach Andr. o. O. Johann der ältere von Zierotin gibt der Stadt Biteš eine Stadtordnung. Náměšt. Derselbe ertheilt den Bürgern von Gross- Biteš das Recht Bier zu bräuen, gegen Bezah- lung von 3 Gr. (der Gr. mit 7 weissen Denaren) für ein 4 Eimerfass. — Siegler sind: Smil Osow- ský von Daubrawic auf Trebitsch und Bartholo- mäus Wanecký von Gemnický auf Waltsch. Mon- tag nach dem schwarzen Sonntag. Náměšt. Derselbe befreit die Bürger von Gross- Biteš von der Verpflichtung ihn und seine Nach- kömmlinge sammt Gefolge, bei deren Anwesen- heit in Bitesch auf Kosten der Gemeinde zu ver- pflegen gegen Bezahlung jährl. 30 fl. Dat. am Montag nach dem schwarzen Sonntag. Náměšt. Johann Dionys von Žierotín auf Náměšt, Seelowitz, Pauzdran, Brandeis a. d. Adler, des Königs von Ungarn und Anwärter des König. Böh- men, dann Erzherzogs Maximilian Kämmerer, ertheilt eine Ordnung für die Schneider zu Biteš. Siegler ist Herrmanus Wenzel Graf und Freiherr v. Thurn auf Wlasatic. Dat. an Joh. d. Täuf. 28 1545 0. D.
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Das Gross-Meseritscher Stadtarchiv.
Das Gross-Meseritscher Stadtarchiv.
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Die Stadt Meseritsch (Gross-Meseritsch oder Meseritsch an der Oslawa genannt, zum Unterschied von Wallachisch-M. oder M. an der Bečwa), der Hauptort der gleichnamigen Herrschaft, wird in Wolny’s Topographie VI. S. 237 umständlich be- schrieben. Das Archiv der Stadt ist ziemlich reichhaltig und enthält sowohl für die Geschichte des XV. Jahrhunderts, wie insbe- sonders für die Rechtsgeschichte viele und interessante Quellen. Cerroni und Horky (a. a. O.) verzeichnen den Inhalt dieses Archivs und hier zeigt das Vergleichen mit der Be- schreibung Boczeks v. J. 1845, dass wenigstens seit Horky's Besuch nichts Wesentliches daraus verloren ging. Cerroni fand an Stadtbüchern: Liber appellationum de anno 1380, darin viele historische Daten und „juridische Notizen“ vorhanden sind, dann andere a. d. J. 1519, 1538 und 1553. Kníhy weypowědny (Aufkündigungsvormerke) v. J. 1562. Regstrzik wšeligakych Inventarzu 1567, Knihy Legčirny 1568. Kniha smluw swadebnych v. J. 1608, enthält auch ver- schiedene Heirathsverträge evangelischer Pastoren. Die Urkunden, welche noch zur Zeit Cerronis bestanden, und jetzt nicht mehr zu finden sind, wurden durch Einklam- merung der fortlaufenden Nummern ersichtlich gemacht. Horky a. a. O. bestätigt alles, was Cerroni über Urkun- den und Rechtsbücher anführt, die übrigen Daten, welche H. zur Geschichte von Gr. M. bringt, sind alle in Wolnys Topo- graphie a. a. O. aufgenommen. Boczek erzählt in seinem Reisebericht (v. J. 1845) Fol- gendes: Das Archiv der Stadt Gross-Mezeříč 65) scheint eben so wie jenes von Gross-Biteš in den verheerenden Kriegen zwischen den 65) Nach der böhmischen Schreibweise statt Meseritsch. 14*
Die Stadt Meseritsch (Gross-Meseritsch oder Meseritsch an der Oslawa genannt, zum Unterschied von Wallachisch-M. oder M. an der Bečwa), der Hauptort der gleichnamigen Herrschaft, wird in Wolny’s Topographie VI. S. 237 umständlich be- schrieben. Das Archiv der Stadt ist ziemlich reichhaltig und enthält sowohl für die Geschichte des XV. Jahrhunderts, wie insbe- sonders für die Rechtsgeschichte viele und interessante Quellen. Cerroni und Horky (a. a. O.) verzeichnen den Inhalt dieses Archivs und hier zeigt das Vergleichen mit der Be- schreibung Boczeks v. J. 1845, dass wenigstens seit Horky's Besuch nichts Wesentliches daraus verloren ging. Cerroni fand an Stadtbüchern: Liber appellationum de anno 1380, darin viele historische Daten und „juridische Notizen“ vorhanden sind, dann andere a. d. J. 1519, 1538 und 1553. Kníhy weypowědny (Aufkündigungsvormerke) v. J. 1562. Regstrzik wšeligakych Inventarzu 1567, Knihy Legčirny 1568. Kniha smluw swadebnych v. J. 1608, enthält auch ver- schiedene Heirathsverträge evangelischer Pastoren. Die Urkunden, welche noch zur Zeit Cerronis bestanden, und jetzt nicht mehr zu finden sind, wurden durch Einklam- merung der fortlaufenden Nummern ersichtlich gemacht. Horky a. a. O. bestätigt alles, was Cerroni über Urkun- den und Rechtsbücher anführt, die übrigen Daten, welche H. zur Geschichte von Gr. M. bringt, sind alle in Wolnys Topo- graphie a. a. O. aufgenommen. Boczek erzählt in seinem Reisebericht (v. J. 1845) Fol- gendes: Das Archiv der Stadt Gross-Mezeříč 65) scheint eben so wie jenes von Gross-Biteš in den verheerenden Kriegen zwischen den 65) Nach der böhmischen Schreibweise statt Meseritsch. 14*
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170 Markgrafen Jost und Prokop vernichtet worden zu sein, da sich darin mit Ausnalme eines schätzbaren Stadtbuches (das liber appel- lationum v. J. 1380) nicht ein Ueberrest aus der Zeit vor jener Katastrophe erhalten hat. Desto interessanter aber sind die so ziemlich in ununterbroche- ner Reihe erhaltenen Stadtbücher und darunter insbesondere das (er- wähnte) Aelteste aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhundertes. Ich las darin — neben den schätzbarsten Daten zur Lokal- und zur älteren Kultur-Geschichte, die über die alte Rechtspflege in Mähren beleh- rendsten Schöppensprüche des Iglauer Obergerichtes aus dem XIV. und XV. Jahrhunderte, welche, so viel ich beurtheilen konnte, ihrer Klarheit und Ausführlichkeit nach das Volkommenste von allen sern dürfte, was sich aus diesem Fache der Rechts- alterthümer meines Wissens im ganzen Lande erhalten hat. 65a) In demselben Buche, so wie in den zur Geschichte von Meze- řič veranstalteten Vormerken und gesammelten Memorabilien las ich — was für meine Zwecke auch das Wesentlichste war — neben den seit der 2. Hälfte des XVI. Jahrhundertes mit richtigem histori- schen Takt geschriebenen und auch die allgemeinen Interessen be- rücksichtigenden Gedenkbüchern der Stadt, auch diese älteren und sehr wichtigen historischen Notizen: 1. über die Schädigung und Plünderung im Lande durch Prokops Feldherrn Sokol und Suchýčert aus ihrem Aufenthaltsorte Eibenschitz. 2. Die Plünderung von Gross-Biteš und Gross-Mezeříč 1400. 3. Die Landesschädigung durch Sigmund von Lomnic Herrn auf Křižanau. 1403—4. 4. Den Feldzug Laceks von Krawař gegen die Burg Naměšt. 1408. 5. Die Ausfalle der hussitischen Besatzung des Klosters Třebič (Trebitsch) 1428. 6. Den Friedensschluss zu Mezeříč 1440. 7. Die Erhebung Viktorins von Poděbrad zum Fürsten 1459. 65a) Die Weissthümer und Rechtsbelehrungen der Brünner und Olmützer Schoffen stehen wohl in diesem Zweige der Geschichte Mährens oben an. — Meseritsch war mit Iglauer Recht bewidmet. Anmerk. d. Her.
170 Markgrafen Jost und Prokop vernichtet worden zu sein, da sich darin mit Ausnalme eines schätzbaren Stadtbuches (das liber appel- lationum v. J. 1380) nicht ein Ueberrest aus der Zeit vor jener Katastrophe erhalten hat. Desto interessanter aber sind die so ziemlich in ununterbroche- ner Reihe erhaltenen Stadtbücher und darunter insbesondere das (er- wähnte) Aelteste aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhundertes. Ich las darin — neben den schätzbarsten Daten zur Lokal- und zur älteren Kultur-Geschichte, die über die alte Rechtspflege in Mähren beleh- rendsten Schöppensprüche des Iglauer Obergerichtes aus dem XIV. und XV. Jahrhunderte, welche, so viel ich beurtheilen konnte, ihrer Klarheit und Ausführlichkeit nach das Volkommenste von allen sern dürfte, was sich aus diesem Fache der Rechts- alterthümer meines Wissens im ganzen Lande erhalten hat. 65a) In demselben Buche, so wie in den zur Geschichte von Meze- řič veranstalteten Vormerken und gesammelten Memorabilien las ich — was für meine Zwecke auch das Wesentlichste war — neben den seit der 2. Hälfte des XVI. Jahrhundertes mit richtigem histori- schen Takt geschriebenen und auch die allgemeinen Interessen be- rücksichtigenden Gedenkbüchern der Stadt, auch diese älteren und sehr wichtigen historischen Notizen: 1. über die Schädigung und Plünderung im Lande durch Prokops Feldherrn Sokol und Suchýčert aus ihrem Aufenthaltsorte Eibenschitz. 2. Die Plünderung von Gross-Biteš und Gross-Mezeříč 1400. 3. Die Landesschädigung durch Sigmund von Lomnic Herrn auf Křižanau. 1403—4. 4. Den Feldzug Laceks von Krawař gegen die Burg Naměšt. 1408. 5. Die Ausfalle der hussitischen Besatzung des Klosters Třebič (Trebitsch) 1428. 6. Den Friedensschluss zu Mezeříč 1440. 7. Die Erhebung Viktorins von Poděbrad zum Fürsten 1459. 65a) Die Weissthümer und Rechtsbelehrungen der Brünner und Olmützer Schoffen stehen wohl in diesem Zweige der Geschichte Mährens oben an. — Meseritsch war mit Iglauer Recht bewidmet. Anmerk. d. Her.
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171 8. Die Belagerung der Burg Mezeřič durch den Prinzen Vik- torin 1464 (worüber sich auch noch heutzutage im Volke Traditio- nen erhalten haben.) 9. Die höchst heldenmüthige Vertheidigung des Klosters Třebič durch den Prinzen Viktorin gegen Mathias Corvinus 1468. 10. Ueber den Entsatz von Ung. Hradisch durch König Georg. 1469. Nebst diesem entdeckte ich auf der Meseritscher Burg zwei höchst denkwürdige, in Stein gehauene Inschriften historischen Inhaltes und zwar: 11. Ueber die Schlacht bei Lipan 1434 und die hierauf eröff- neten Friedensverhandlungen. 12. Ueber die Verheerung der Stadt Prag durch die Landes- barone. 1446. Da der Gross-Meseritscher Syndikus Herr Friedel als ein besonderer Verehrer der Landesgeschichte und umsichtiger Sammler vaterländischer Alterthümer und Münzen, worunter ich neben vielen Seltenheiten selbst zwei bisher gänzlich unbekannte Brakteaten König Otakars II. gesehen, sich — nebst allseitiger Förderung meiner For- schung bereitwilligst angeboten hat, mir alles, was sich für den gemeinnützigen Zweck eigne, zur Benützung zu leihen und da sich auch der dortige Medecinæ Dr. Skřiwan aus freiem Antriebe an- heischig machte, die neueren Momorabilien der Stadt für mich ab- zuschreiben, so beschränkte ich auch in Gross -Mezeříč meine Ar- beiten bloss auf die vorgenannten Abschriften und Vormerke. Die ad 1—12 angeführten historischen Notizen, insbeson- ders die 4 letzteren beleuchtet Boczek in der Schlussbetrach- tung über die Ergebnisse seiner Forschung im Jahre 1845 folgendermassen : Der Erfolg einer Forschung ist immer bedeutender und loh- nender, je reichhaltiger, je mannigfaltiger die Ausbeute unbekannter Daten, und je intensiver ihr Gehalt selbst ist. Wenn ich nun nach diesem Principe den in diesem Jahre er- forschten und gesammelten historischen Stoff prüfend übersehe, so ergibt sich — selbst im Gegenhalten zu den erfolgreichsten For- schungen der vorangegangenen vier Jahre — ein bedeutend vorra- gender Calcul. Ich übergehe die Reichhaltigkeit und Vielseitigkeit des erforsch- ten Stoffes, und hebe in einer gedrängten Beleuchtung bloss den
171 8. Die Belagerung der Burg Mezeřič durch den Prinzen Vik- torin 1464 (worüber sich auch noch heutzutage im Volke Traditio- nen erhalten haben.) 9. Die höchst heldenmüthige Vertheidigung des Klosters Třebič durch den Prinzen Viktorin gegen Mathias Corvinus 1468. 10. Ueber den Entsatz von Ung. Hradisch durch König Georg. 1469. Nebst diesem entdeckte ich auf der Meseritscher Burg zwei höchst denkwürdige, in Stein gehauene Inschriften historischen Inhaltes und zwar: 11. Ueber die Schlacht bei Lipan 1434 und die hierauf eröff- neten Friedensverhandlungen. 12. Ueber die Verheerung der Stadt Prag durch die Landes- barone. 1446. Da der Gross-Meseritscher Syndikus Herr Friedel als ein besonderer Verehrer der Landesgeschichte und umsichtiger Sammler vaterländischer Alterthümer und Münzen, worunter ich neben vielen Seltenheiten selbst zwei bisher gänzlich unbekannte Brakteaten König Otakars II. gesehen, sich — nebst allseitiger Förderung meiner For- schung bereitwilligst angeboten hat, mir alles, was sich für den gemeinnützigen Zweck eigne, zur Benützung zu leihen und da sich auch der dortige Medecinæ Dr. Skřiwan aus freiem Antriebe an- heischig machte, die neueren Momorabilien der Stadt für mich ab- zuschreiben, so beschränkte ich auch in Gross -Mezeříč meine Ar- beiten bloss auf die vorgenannten Abschriften und Vormerke. Die ad 1—12 angeführten historischen Notizen, insbeson- ders die 4 letzteren beleuchtet Boczek in der Schlussbetrach- tung über die Ergebnisse seiner Forschung im Jahre 1845 folgendermassen : Der Erfolg einer Forschung ist immer bedeutender und loh- nender, je reichhaltiger, je mannigfaltiger die Ausbeute unbekannter Daten, und je intensiver ihr Gehalt selbst ist. Wenn ich nun nach diesem Principe den in diesem Jahre er- forschten und gesammelten historischen Stoff prüfend übersehe, so ergibt sich — selbst im Gegenhalten zu den erfolgreichsten For- schungen der vorangegangenen vier Jahre — ein bedeutend vorra- gender Calcul. Ich übergehe die Reichhaltigkeit und Vielseitigkeit des erforsch- ten Stoffes, und hebe in einer gedrängten Beleuchtung bloss den
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172 bedentungsvolleren Werth derselben und den daraus für die Geschichte geschöpften Gewinn hervor, und zeige — in Reflexion auf die frü- heren Ergebnisse meiner Forschungen, wie nun über die verworren- sten und dunkelsten Partien unserer Landesgeschichte nicht geahndete und entwirrende Lichtstrahlen einbrechen, und wie sich die bisherigen chaotischen und formlosen Stoffe allmälig zu einem geordneten Gan- zen anreihen und Gestalt und Leben gewinnen. Zu den verworrensten und dunkelsten Perioden der mährischen Geschichte gehörte bisher vorzugsweise die Regierungszeit des Mark- grafen Jost, der Könige Wenzel und Sigmund, des Markgrafen Albrecht und das Interregnum, während der Minderjährigkeit Ladislaw’s, des Nachgebornen (Posthumus). — Ein geraumer Zeitraum von 78 Jah- ren, 1375 — 1453, und gerade jener, der zugleich zu den reichsten an folgereichen Vorfällen gehört. 66) Desto erfreulicher ist daher die Wahrnehmung, dass es der fortgesetzten mährischen Forschung, deren Aufgabe es auch eigentlich ist, endlich gelang, in diese dichte Dunkelheit doch ein Schlaglicht einbrechen zu lassen. Und gerade je dunkler und spärlicher bisher die in öffentlichen Annalen verzeichneten Vorfälle dieser Zeit waren, desto klarer und reichhaltiger strömen jetzt die mühsam entdeckten und in ein Beet geleiteten Quellen. Die Geschichte der Regierungsperiode des Markgrafen Jost (1375—1411) ist schon nach dem jetzigen Vorrathe, bis auf we- nige Nachbesserungen fast abgeschlossen. 66a) Jost erscheint nach dieser als der berühmteste Markgraf Mährens, sein Leben als das bewegteste und thatenreichste, sein Cha- rakter, wenn auch nicht makellos. dennoch aber als der gediegenste und vorragendste unter allen seinen damaligen Luxemburgischen Ver- 65) Fürst Lichnowsky's Geschichte des Hauses Habsburg lässt nur sparliche Lichtstreifen einfallen, und selbst der so fleissige und kritische Geschicht- schreiber Böhmens Dr. Palacký, der in seinem I. und II. Bande der Ge- schichte Böhmens auch die mährischen Begebenheiten in vielen Punkten erfreulich beleuchtet hat, lässt in dem erst kürzlich erschienen III. Bande (vom J. 1378—1419) die mährische Geschichte während dieser fast wichtigsten Epoche mit Ausnahme weniger glücklicher Reflexe noch immer im Zwielichte. Anmerk. Boczek's. 66a) Die Urkunden aus dieser Periode, in letzter Zeit bedeutend vermehrt, werden im IX. & X. B. des Codex dipl. Moraviæ erscheinen. A. d. H.
172 bedentungsvolleren Werth derselben und den daraus für die Geschichte geschöpften Gewinn hervor, und zeige — in Reflexion auf die frü- heren Ergebnisse meiner Forschungen, wie nun über die verworren- sten und dunkelsten Partien unserer Landesgeschichte nicht geahndete und entwirrende Lichtstrahlen einbrechen, und wie sich die bisherigen chaotischen und formlosen Stoffe allmälig zu einem geordneten Gan- zen anreihen und Gestalt und Leben gewinnen. Zu den verworrensten und dunkelsten Perioden der mährischen Geschichte gehörte bisher vorzugsweise die Regierungszeit des Mark- grafen Jost, der Könige Wenzel und Sigmund, des Markgrafen Albrecht und das Interregnum, während der Minderjährigkeit Ladislaw’s, des Nachgebornen (Posthumus). — Ein geraumer Zeitraum von 78 Jah- ren, 1375 — 1453, und gerade jener, der zugleich zu den reichsten an folgereichen Vorfällen gehört. 66) Desto erfreulicher ist daher die Wahrnehmung, dass es der fortgesetzten mährischen Forschung, deren Aufgabe es auch eigentlich ist, endlich gelang, in diese dichte Dunkelheit doch ein Schlaglicht einbrechen zu lassen. Und gerade je dunkler und spärlicher bisher die in öffentlichen Annalen verzeichneten Vorfälle dieser Zeit waren, desto klarer und reichhaltiger strömen jetzt die mühsam entdeckten und in ein Beet geleiteten Quellen. Die Geschichte der Regierungsperiode des Markgrafen Jost (1375—1411) ist schon nach dem jetzigen Vorrathe, bis auf we- nige Nachbesserungen fast abgeschlossen. 66a) Jost erscheint nach dieser als der berühmteste Markgraf Mährens, sein Leben als das bewegteste und thatenreichste, sein Cha- rakter, wenn auch nicht makellos. dennoch aber als der gediegenste und vorragendste unter allen seinen damaligen Luxemburgischen Ver- 65) Fürst Lichnowsky's Geschichte des Hauses Habsburg lässt nur sparliche Lichtstreifen einfallen, und selbst der so fleissige und kritische Geschicht- schreiber Böhmens Dr. Palacký, der in seinem I. und II. Bande der Ge- schichte Böhmens auch die mährischen Begebenheiten in vielen Punkten erfreulich beleuchtet hat, lässt in dem erst kürzlich erschienen III. Bande (vom J. 1378—1419) die mährische Geschichte während dieser fast wichtigsten Epoche mit Ausnahme weniger glücklicher Reflexe noch immer im Zwielichte. Anmerk. Boczek's. 66a) Die Urkunden aus dieser Periode, in letzter Zeit bedeutend vermehrt, werden im IX. & X. B. des Codex dipl. Moraviæ erscheinen. A. d. H.
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173 wandten. Die vermeinten Schattenseiten seines Charakters, Mangel an Energie, Geitz, Habsucht, selbst Raubsucht (wenigstens wird er der Theilnahme an Raubzügen beschuldigt), wurden ihm in den neue- sten Werken nur aus Abgang an Akten und durch irrige Combina- tionen angedichtet. 67) Insbesondere gestaltet sich in Folge dieser jetzigen Forschung der bisher gesammelte reichhaltige Vorrath für die denkwürdigen Epochen der mährischen Geschichte vom J. 1399—1420, der bisher sich so schwer sichten liess, nun glücklich zu einem Cyklus mehrerer bisher unbekannter historischer Bilder, welche, in einzelne Rahmen gefasst, leicht und richtig gedeutet werden können. In dem ersten Rahmen pranget ein inhaltsvolles Bild, der Krieg zwischen dem bekannten Herrenbunde gegen König Wenzel, an des- sen Spitze unser Markgraf Jost in Verbindung mit den Herzogen von Oesterreich und dem Markgrafen von Meissen steht, und zwischen der Reaktion gegen diesen Bund im Namen des Königes 67) Fürst Lichnowsky wirft ihm aus Anlass der häufigen verheerenden Ueberfälle mährischer und böhmischer Faustritter nach Oesterreich (1403—1408) Mangel an Energie bei Bewältigung des damaligen Faust- ritterthums, ja selbst wahrscheinliche Theilnahme daran vor, ohne zu berücksichtigen, dass diese Ueberfälle nach Oesterreich von dem An- hange des Markgrafen Prokop, folglich von der Partei der Reaction des Herrenbundes gegen König Wenzel geschahen; dass gerade Jost in der Bekämpfung dieser furchtbaren Partei die meiste Energie entwickelte, ja dass unter ihm sogar die Haupter dieser Partei: Hinek Suchýčert und Peter von Kunstat, Herren auf Jaispitz, in Brünn enthauptet wurden, ohngeachtet dass diese That den Anlass zu einem noch blutigeren Kriege in Mähren geben musste, und ihn auch wirklich gab. (Vergleiche weiter unten den Krieg zwischen dem Adel und den Städten 1408—1414.) Palacký spielt öfter auf seinen Geitz an, ohne ihn jedoch zu doku- mentiren. Wenn ihm aber Jostens wahrhaft fürstliche Munifizenz gegen seine Getreuen, seine fürstliche Freigebigkeit gegen die Geistlichkeit und die Städte näher bekannt gewesen wäre, er hätte anders geurtheilt. Ferner sieht Palacký in der Erwerbung von Luxenburg und El- sass durch den Markgrafen Jost, wovon die erste (1388) die gerade in die Zeit fallen soll, wo König Wenzel in einer dringenden Verle- genheit gegenüber den deutschen Reichsfürsten war, durchgehends nur eine Habsucht des Markgrafen, ohne zu beachten, dass Wenzel erst im J. 1394 Luxemburg an Jost verschrieb, — also nicht in dem Augen- blicke jener Verlegenheit, — und dass Elsass nur im Tausche für die Grafschaft Glatz an Jost überging. А. В.
173 wandten. Die vermeinten Schattenseiten seines Charakters, Mangel an Energie, Geitz, Habsucht, selbst Raubsucht (wenigstens wird er der Theilnahme an Raubzügen beschuldigt), wurden ihm in den neue- sten Werken nur aus Abgang an Akten und durch irrige Combina- tionen angedichtet. 67) Insbesondere gestaltet sich in Folge dieser jetzigen Forschung der bisher gesammelte reichhaltige Vorrath für die denkwürdigen Epochen der mährischen Geschichte vom J. 1399—1420, der bisher sich so schwer sichten liess, nun glücklich zu einem Cyklus mehrerer bisher unbekannter historischer Bilder, welche, in einzelne Rahmen gefasst, leicht und richtig gedeutet werden können. In dem ersten Rahmen pranget ein inhaltsvolles Bild, der Krieg zwischen dem bekannten Herrenbunde gegen König Wenzel, an des- sen Spitze unser Markgraf Jost in Verbindung mit den Herzogen von Oesterreich und dem Markgrafen von Meissen steht, und zwischen der Reaktion gegen diesen Bund im Namen des Königes 67) Fürst Lichnowsky wirft ihm aus Anlass der häufigen verheerenden Ueberfälle mährischer und böhmischer Faustritter nach Oesterreich (1403—1408) Mangel an Energie bei Bewältigung des damaligen Faust- ritterthums, ja selbst wahrscheinliche Theilnahme daran vor, ohne zu berücksichtigen, dass diese Ueberfälle nach Oesterreich von dem An- hange des Markgrafen Prokop, folglich von der Partei der Reaction des Herrenbundes gegen König Wenzel geschahen; dass gerade Jost in der Bekämpfung dieser furchtbaren Partei die meiste Energie entwickelte, ja dass unter ihm sogar die Haupter dieser Partei: Hinek Suchýčert und Peter von Kunstat, Herren auf Jaispitz, in Brünn enthauptet wurden, ohngeachtet dass diese That den Anlass zu einem noch blutigeren Kriege in Mähren geben musste, und ihn auch wirklich gab. (Vergleiche weiter unten den Krieg zwischen dem Adel und den Städten 1408—1414.) Palacký spielt öfter auf seinen Geitz an, ohne ihn jedoch zu doku- mentiren. Wenn ihm aber Jostens wahrhaft fürstliche Munifizenz gegen seine Getreuen, seine fürstliche Freigebigkeit gegen die Geistlichkeit und die Städte näher bekannt gewesen wäre, er hätte anders geurtheilt. Ferner sieht Palacký in der Erwerbung von Luxenburg und El- sass durch den Markgrafen Jost, wovon die erste (1388) die gerade in die Zeit fallen soll, wo König Wenzel in einer dringenden Verle- genheit gegenüber den deutschen Reichsfürsten war, durchgehends nur eine Habsucht des Markgrafen, ohne zu beachten, dass Wenzel erst im J. 1394 Luxemburg an Jost verschrieb, — also nicht in dem Augen- blicke jener Verlegenheit, — und dass Elsass nur im Tausche für die Grafschaft Glatz an Jost überging. А. В.
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174 Wenzel geleitet von dem unruhigen und kampflustigen Markgrafen Prokop im Bündnisse mit Semowit, Herzog von Masovien und fünf anderen schlesischen Fürsten, den Herzogen von Ratibor, Te- schen und Oels. Palacký hat nur die eine Hälfte dieses Bildes skizzirt und be- leuchtet, die andere liess er im Dunkeln. Markgraf Jost selbst steht in seiner Skizze in einem falschen Lichte, eben weil darin Wenzels Handlungen überall mit Vorliebe entschuldigt, und daher in ein besseres Licht gestellt werden. Aber wenn man die grausamen Handlungen König Wenzels im J. 1393 aus anderen gleichzeitigen Quellen näher kennt, wie nämlich dieser unmündige Fürst sich gegen den Prager Erzbischof lächerlich wie ein Narr geberdet, wie er den Prager Domde- chant wie ein Rasender mit dem Degenkopfe geschlagen, wie er an demselben Tage in seiner Raserei selbst seine königliche Würde vergessend, das Werk eines Züchtigers (oder mit den Worten der Neuzeit Henker) geübt, und mit eigener Hand den Offizial der Prager Kirche Niklas Puchnik und den General-Vikär Johann von Pomuk — den letzteren fast bis zum Tode — gemartert hat, und ihn auch halbtodt in die Moldau hinabstürzen liess, und zu der- selben Zeit mehrere Priester mit eigener Hand tödtete,68) da dürfte der Markgraf Jost gegenüber dem rasenden Wenzel doch in ein besseres Licht treten. Damals war wohl die höchste Noth, dass die böhmischen Landesbarone aufstanden, sich dem Mark- grafen Jost, dem sie unter allen Gliedern der Luxemburge am meisten vertrauten, in die Arme warfen und sofort den König Wenzel selbst, um seinen Ruchlosigkeiten Einhalt zu thun, im J. 1394 ver- hafteten. 69) Das hierauf folgende hat Palacký meisterhaft gezeichnet, bis auf die im J. 1399 vortretende Reaction gegen den Herrenbund, welche ihm eben so wie der sich nun entwickelnde Knäuel endloser und folgenreicher Vorfälle — aus Mangel an Akten — fremd blieb. 68) Propria manu martirisauit dominum officialem Puchnyk et Johanconem doctorem vicarium in Spiritualibus Pragensis sedis usque ad mortem, quem adhuc semiuiuum fecit submergi et plures seculares interfecit propria manu. Continuator Pulkavæ in CodiceTriboviensi. Chytil a. a. O. Rex Wenceslaus fuit arrestatus per barones terre Boemie propter ini- quitates ipsius compescendas. Idem. 69)
174 Wenzel geleitet von dem unruhigen und kampflustigen Markgrafen Prokop im Bündnisse mit Semowit, Herzog von Masovien und fünf anderen schlesischen Fürsten, den Herzogen von Ratibor, Te- schen und Oels. Palacký hat nur die eine Hälfte dieses Bildes skizzirt und be- leuchtet, die andere liess er im Dunkeln. Markgraf Jost selbst steht in seiner Skizze in einem falschen Lichte, eben weil darin Wenzels Handlungen überall mit Vorliebe entschuldigt, und daher in ein besseres Licht gestellt werden. Aber wenn man die grausamen Handlungen König Wenzels im J. 1393 aus anderen gleichzeitigen Quellen näher kennt, wie nämlich dieser unmündige Fürst sich gegen den Prager Erzbischof lächerlich wie ein Narr geberdet, wie er den Prager Domde- chant wie ein Rasender mit dem Degenkopfe geschlagen, wie er an demselben Tage in seiner Raserei selbst seine königliche Würde vergessend, das Werk eines Züchtigers (oder mit den Worten der Neuzeit Henker) geübt, und mit eigener Hand den Offizial der Prager Kirche Niklas Puchnik und den General-Vikär Johann von Pomuk — den letzteren fast bis zum Tode — gemartert hat, und ihn auch halbtodt in die Moldau hinabstürzen liess, und zu der- selben Zeit mehrere Priester mit eigener Hand tödtete,68) da dürfte der Markgraf Jost gegenüber dem rasenden Wenzel doch in ein besseres Licht treten. Damals war wohl die höchste Noth, dass die böhmischen Landesbarone aufstanden, sich dem Mark- grafen Jost, dem sie unter allen Gliedern der Luxemburge am meisten vertrauten, in die Arme warfen und sofort den König Wenzel selbst, um seinen Ruchlosigkeiten Einhalt zu thun, im J. 1394 ver- hafteten. 69) Das hierauf folgende hat Palacký meisterhaft gezeichnet, bis auf die im J. 1399 vortretende Reaction gegen den Herrenbund, welche ihm eben so wie der sich nun entwickelnde Knäuel endloser und folgenreicher Vorfälle — aus Mangel an Akten — fremd blieb. 68) Propria manu martirisauit dominum officialem Puchnyk et Johanconem doctorem vicarium in Spiritualibus Pragensis sedis usque ad mortem, quem adhuc semiuiuum fecit submergi et plures seculares interfecit propria manu. Continuator Pulkavæ in CodiceTriboviensi. Chytil a. a. O. Rex Wenceslaus fuit arrestatus per barones terre Boemie propter ini- quitates ipsius compescendas. Idem. 69)
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175 Um den Inhalt dieses historischen Bildes kurz zu fassen, be- zeichne ich ihn mit den wenigen aber denkwürdigen Worten des berühmten Doleiner Priors Stephan von Meilic, dass damals die grösste Vernichtung des Landes Mähren, vor allem aber der Habe des gesammten Klerus entstand, 70) und führe zur näheren Beleuchtung die Aussage des gelehrten Olmützer Notars Wenzel von Iglau an, wie dass : „in diesen Kriegen die lang währeten, auch merkliche Städte: Znaim, Laa, Pohrlitz und die anderen- Städte in Mähren bis auf vier Städte erstiegen und ver- lohren wurden." (Olm. Stadtbüch.) Der zweite Rahmen fasst ein ungemein grelles und verworrenes Bild von dein auf den hochsten Grad gestiegenen Faustritterthum in Mähren, welches als Folge des langwierigen Krieges der Reaction gegen den Herrenbund allmalig über Hand nahm, als nämlich nach Prokop's Tode seine Partei, und an ihrer Spitze seine und des Königs Wenzel ehemaligen vorragenden Feldherren, Johann Sokol von Lam- berg, Hinek Suchyčert von Kunstat, Herr auf Jaispitz und Rabenstein, Hinek von Waldstein Herr auf Ruckstein und Sadek und andere, und die übrigen Anhänger und Parteigänger der Reaction den Kampf auf eigene Faust fortzuführen begannen. Diese herrenlose Partei war zu gross und zu mächtig, König Wenzel dagegen zu träg und zu schwach, um sie von der Ferne aus zu beherrschen, so konnte die Partei des Markgrafen Jost bei aller Energie, den über Hand nehmenden Unfug nicht hemmen, und beschränkte sich zuletzt, was ihr dem Zeitgeiste nach auch am besten zusagte, bloss auf das Vergeltungsrecht. So entwickelte sich ein allgemeines Faustritterthum, sein Schau- platz war ganz Mähren, ein Theil von Schlesien, der grösste Theil von Böhmen und zwar die östlichen, südlichen und südwest- lichen Kreise, das nordöstliche Oesterreich und nordwestliche Ungarn. 71) Das dritte Gemälde, mit den vorangegangenen im ungetrennten Zusammenhange, stellt die erste gemeinschaftliche Opposition der k. Städte gegen den Adel, und einen sie begleitenden neuen sechsjäh- rigen Krieg (1408—1414) dar; denn als bei jener allgemein gewordenen Freibeuterei und Wegelagerung (1405—1408) aller Komerz gehemmt 70) Tunc tempore maximarum gwerrarum et concussionum terre Morauie et maxime tocius cleri. Codex Olomucens. II. III. 25. 71) Vergl. Archive zu Biteš, Mezeříč und Iglau. A. d. H.
175 Um den Inhalt dieses historischen Bildes kurz zu fassen, be- zeichne ich ihn mit den wenigen aber denkwürdigen Worten des berühmten Doleiner Priors Stephan von Meilic, dass damals die grösste Vernichtung des Landes Mähren, vor allem aber der Habe des gesammten Klerus entstand, 70) und führe zur näheren Beleuchtung die Aussage des gelehrten Olmützer Notars Wenzel von Iglau an, wie dass : „in diesen Kriegen die lang währeten, auch merkliche Städte: Znaim, Laa, Pohrlitz und die anderen- Städte in Mähren bis auf vier Städte erstiegen und ver- lohren wurden." (Olm. Stadtbüch.) Der zweite Rahmen fasst ein ungemein grelles und verworrenes Bild von dein auf den hochsten Grad gestiegenen Faustritterthum in Mähren, welches als Folge des langwierigen Krieges der Reaction gegen den Herrenbund allmalig über Hand nahm, als nämlich nach Prokop's Tode seine Partei, und an ihrer Spitze seine und des Königs Wenzel ehemaligen vorragenden Feldherren, Johann Sokol von Lam- berg, Hinek Suchyčert von Kunstat, Herr auf Jaispitz und Rabenstein, Hinek von Waldstein Herr auf Ruckstein und Sadek und andere, und die übrigen Anhänger und Parteigänger der Reaction den Kampf auf eigene Faust fortzuführen begannen. Diese herrenlose Partei war zu gross und zu mächtig, König Wenzel dagegen zu träg und zu schwach, um sie von der Ferne aus zu beherrschen, so konnte die Partei des Markgrafen Jost bei aller Energie, den über Hand nehmenden Unfug nicht hemmen, und beschränkte sich zuletzt, was ihr dem Zeitgeiste nach auch am besten zusagte, bloss auf das Vergeltungsrecht. So entwickelte sich ein allgemeines Faustritterthum, sein Schau- platz war ganz Mähren, ein Theil von Schlesien, der grösste Theil von Böhmen und zwar die östlichen, südlichen und südwest- lichen Kreise, das nordöstliche Oesterreich und nordwestliche Ungarn. 71) Das dritte Gemälde, mit den vorangegangenen im ungetrennten Zusammenhange, stellt die erste gemeinschaftliche Opposition der k. Städte gegen den Adel, und einen sie begleitenden neuen sechsjäh- rigen Krieg (1408—1414) dar; denn als bei jener allgemein gewordenen Freibeuterei und Wegelagerung (1405—1408) aller Komerz gehemmt 70) Tunc tempore maximarum gwerrarum et concussionum terre Morauie et maxime tocius cleri. Codex Olomucens. II. III. 25. 71) Vergl. Archive zu Biteš, Mezeříč und Iglau. A. d. H.
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176 und alle Gewerbe darnieder gedrückt worden, erhoben sich die k. Städte unter einander zu gemeinschaftlichem Schutz und Schirm, und griffen die Sache so energisch an, dass sie gleich Anfangs das Haupt der ehemaligen Prokopischen Partei, den furchtbaren Landesbaron Hinek von Kunstadt auf Jaispitz gefangen nahmen, und ihn sofort nach einer stürmischen siebentägigen Versammlung zu Brünn enthaupten liessen. (1409) Diese unerhörte That vereinte plötzlich den gesammten Adel sowohl von der Reaktion, als auch von dem Herrenbunde unter einander und gemeinsam zu einem Rachebündnisse gegen die Städte. Diese aber müssen im Vortheil gewesen sein, denn sie erzwangen sich in eben diesem Kriege die Anerkennung als vier- ter Landstand. 72) Nur die Befürchtung gefährlicherer Dinge, die das eben sich versammelnde Konstanzer Concil über Böhmen und Mähren herbeizu- führen drohele, machte den Adel zur Aussöhnung mit den Städten geneigt, welche auch wirklich noch im J. 1414 zu Stande kam. Das vierte Bild fasst ganz andere, und bisher ebenfalls unbe- kannte Elemente in sich, nämlich den Beginn und Fortschritt des Hussitismus in Mähren. Schon über die Vorreformation in Böhmen durch Konrad von Waldhausen, Milič von Kremsier und Mathias von Janow, worüber bisher nicht die leiseste Spur in mährischen Geschichten zu finden war, konnen wir jetzt mit Bestimmtheit angeben, dass dieselbe in Mähren allgemeinen Anklang und Eingang gefunden hat. 73) 12) Dass auch die unterthänigen Städte gegen die Freibeuter aufstanden, beweiset der Zug der Bitescher und Meseritscher gegen Namiest. Vergl. Bitesch und Meseritsch. Obige Bemerkung B's, als wären die Städte im Anfange des 15. Jahrhunderts der vierte Landstand geworden — was Dr. Dudik in seiner Gesch. v. Raigern. S. 413 aufnahm, — kann nur eine uneigentliche sein. Boczek wählte dieses Wort, um durch einen modernen Begriff das Verständniss zu erleichtern. Sind die Stände vom Staate anerkannte, privilegirte Classen der Gesellschaft, dann waren es auch die Städte, aber schon zur Zeit, als durch Einführung des deutschen Rechtes das Städtewesen eine Bedeutung erhielt. S. Codex Dipl. VI. B. Vor. S. XIX., und in Folge dessen, Bürger an den Berathungen der Landtage theilnahmen. Will man sich jedoch genau an den histo- rischen Begriff der Landstände halten, dann gebührt wohl den Städten der dritte Rang, weil die Pralatencurie damals bekanntlich noch nicht vorhanden war. A. d. H. 73) Auch den ersten Vorläufer Hussens, den Minoriten und Weihbischof Albert, der lange vor Milič — schon 1355 — über den Antichrist
176 und alle Gewerbe darnieder gedrückt worden, erhoben sich die k. Städte unter einander zu gemeinschaftlichem Schutz und Schirm, und griffen die Sache so energisch an, dass sie gleich Anfangs das Haupt der ehemaligen Prokopischen Partei, den furchtbaren Landesbaron Hinek von Kunstadt auf Jaispitz gefangen nahmen, und ihn sofort nach einer stürmischen siebentägigen Versammlung zu Brünn enthaupten liessen. (1409) Diese unerhörte That vereinte plötzlich den gesammten Adel sowohl von der Reaktion, als auch von dem Herrenbunde unter einander und gemeinsam zu einem Rachebündnisse gegen die Städte. Diese aber müssen im Vortheil gewesen sein, denn sie erzwangen sich in eben diesem Kriege die Anerkennung als vier- ter Landstand. 72) Nur die Befürchtung gefährlicherer Dinge, die das eben sich versammelnde Konstanzer Concil über Böhmen und Mähren herbeizu- führen drohele, machte den Adel zur Aussöhnung mit den Städten geneigt, welche auch wirklich noch im J. 1414 zu Stande kam. Das vierte Bild fasst ganz andere, und bisher ebenfalls unbe- kannte Elemente in sich, nämlich den Beginn und Fortschritt des Hussitismus in Mähren. Schon über die Vorreformation in Böhmen durch Konrad von Waldhausen, Milič von Kremsier und Mathias von Janow, worüber bisher nicht die leiseste Spur in mährischen Geschichten zu finden war, konnen wir jetzt mit Bestimmtheit angeben, dass dieselbe in Mähren allgemeinen Anklang und Eingang gefunden hat. 73) 12) Dass auch die unterthänigen Städte gegen die Freibeuter aufstanden, beweiset der Zug der Bitescher und Meseritscher gegen Namiest. Vergl. Bitesch und Meseritsch. Obige Bemerkung B's, als wären die Städte im Anfange des 15. Jahrhunderts der vierte Landstand geworden — was Dr. Dudik in seiner Gesch. v. Raigern. S. 413 aufnahm, — kann nur eine uneigentliche sein. Boczek wählte dieses Wort, um durch einen modernen Begriff das Verständniss zu erleichtern. Sind die Stände vom Staate anerkannte, privilegirte Classen der Gesellschaft, dann waren es auch die Städte, aber schon zur Zeit, als durch Einführung des deutschen Rechtes das Städtewesen eine Bedeutung erhielt. S. Codex Dipl. VI. B. Vor. S. XIX., und in Folge dessen, Bürger an den Berathungen der Landtage theilnahmen. Will man sich jedoch genau an den histo- rischen Begriff der Landstände halten, dann gebührt wohl den Städten der dritte Rang, weil die Pralatencurie damals bekanntlich noch nicht vorhanden war. A. d. H. 73) Auch den ersten Vorläufer Hussens, den Minoriten und Weihbischof Albert, der lange vor Milič — schon 1355 — über den Antichrist
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177 Die Schriften dieser sogenannten Vorläufer Hussens fehlen fast in keiner bedeutenderen mährischen Bibliothek. Von Milič, diesem po- pulär gewordenen Günstling Karl IV. und des Erzbischofes Arnest, der am meisten wegen der Correktion des böhmischen Klerus eiferte, haben sich hier sogar die diessfälligen Synodalreden erhalten. Ueber Mathias von Janow lesen wir, dass selbst der Olmützer Bischof Peter dessen Reformation billigte, ja dass selbst später der Olmützer Dom- herr Sander für ihn gegen die böhmische Geistlichkeit Partei nalm. (M. S. der Olm. Univ. Bibliothek.) Auch Hussens Lehren kamen mit gleichem Schritte nach Mähren. Wir lesen, wie der grösste Theil des mährischen Adels, und an seiner Spitze die damals angesehensten Barone Lacek und Peter von Kra- wař, Johann von Cimburg und andere bereits lange vor dem Kon- stanzer Concil sich zu Hussens Lehre hinneigte, nach Hussens Tode aber offen fur dieselbe erklarte, und allgemein seine Pfründen mit hussitischen Priestern besetzte, Sigmund, der Kaplan Laceks von Krawář, und der bekannte Gelehrte M. Simon von Tischnowitz, Pfarrer in Tobitschau, erscheinen nun als die Hauptpropaganten des Hussitismus in Mähren. Eine traurige Constellation für Mähren war es damals, dass gerade da, von wo aus dem ersten Andrange des Hussitismus am meisten Widerstand hätte können geleistet werden, in verderblicher Zwietracht die allgemeinen Interessen den persönlichen nachgeselzt wurden, und dass, wo sich eine Opposition bildete, theils persönliche Verhältnisse, theils schreiende Uebergriffe und scharf vortretender Nationalhass alle die nachfolgenden Uebel, statt sie im Keime zu er- sticken, vielmehr zum wuchernden Wachsthum förderten. Vor allem traten die vier Hauptstädte Mährens: Olmütz, Brünn, Znaim und Iglau gegen die Propagation des Hussitismus energisch auf, und insbesondere feierten die Olmutzer bereits acht Tage nach dem Tode des M. Johann Huss zu Konstanz ein ähnliches Ketzer- Auto da fé in ihrer Stadt, indem sie gegen das ausdrückliche Ver- bot des Landeshauptmannes, und gegen die Einsprache der Landes- barone und des Olmützer Kapitels zwei hussitische Prediger verbrannten. (Olm. Stadtb. — Aehnliche Scenen gingen später auch in Znaim vor.) Vorlesungen hielt, bringt meine diessjährige Forschung ans Ta- geslicht. Chronicon austriaco-boemicum usque ad annum 1372 in der Olm. Universitäts-Bibliothek. A. B. Vergl. Chytil's Verz. a. a. O. Nr. 43.
177 Die Schriften dieser sogenannten Vorläufer Hussens fehlen fast in keiner bedeutenderen mährischen Bibliothek. Von Milič, diesem po- pulär gewordenen Günstling Karl IV. und des Erzbischofes Arnest, der am meisten wegen der Correktion des böhmischen Klerus eiferte, haben sich hier sogar die diessfälligen Synodalreden erhalten. Ueber Mathias von Janow lesen wir, dass selbst der Olmützer Bischof Peter dessen Reformation billigte, ja dass selbst später der Olmützer Dom- herr Sander für ihn gegen die böhmische Geistlichkeit Partei nalm. (M. S. der Olm. Univ. Bibliothek.) Auch Hussens Lehren kamen mit gleichem Schritte nach Mähren. Wir lesen, wie der grösste Theil des mährischen Adels, und an seiner Spitze die damals angesehensten Barone Lacek und Peter von Kra- wař, Johann von Cimburg und andere bereits lange vor dem Kon- stanzer Concil sich zu Hussens Lehre hinneigte, nach Hussens Tode aber offen fur dieselbe erklarte, und allgemein seine Pfründen mit hussitischen Priestern besetzte, Sigmund, der Kaplan Laceks von Krawář, und der bekannte Gelehrte M. Simon von Tischnowitz, Pfarrer in Tobitschau, erscheinen nun als die Hauptpropaganten des Hussitismus in Mähren. Eine traurige Constellation für Mähren war es damals, dass gerade da, von wo aus dem ersten Andrange des Hussitismus am meisten Widerstand hätte können geleistet werden, in verderblicher Zwietracht die allgemeinen Interessen den persönlichen nachgeselzt wurden, und dass, wo sich eine Opposition bildete, theils persönliche Verhältnisse, theils schreiende Uebergriffe und scharf vortretender Nationalhass alle die nachfolgenden Uebel, statt sie im Keime zu er- sticken, vielmehr zum wuchernden Wachsthum förderten. Vor allem traten die vier Hauptstädte Mährens: Olmütz, Brünn, Znaim und Iglau gegen die Propagation des Hussitismus energisch auf, und insbesondere feierten die Olmutzer bereits acht Tage nach dem Tode des M. Johann Huss zu Konstanz ein ähnliches Ketzer- Auto da fé in ihrer Stadt, indem sie gegen das ausdrückliche Ver- bot des Landeshauptmannes, und gegen die Einsprache der Landes- barone und des Olmützer Kapitels zwei hussitische Prediger verbrannten. (Olm. Stadtb. — Aehnliche Scenen gingen später auch in Znaim vor.) Vorlesungen hielt, bringt meine diessjährige Forschung ans Ta- geslicht. Chronicon austriaco-boemicum usque ad annum 1372 in der Olm. Universitäts-Bibliothek. A. B. Vergl. Chytil's Verz. a. a. O. Nr. 43.
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178 Diess, und die rasch nacheinander folgenden Enthauptungen mehrerer hussitischen Parteigänger steigerten aber den Ingrimm und die Rache dieser Partei gegen die Katholiken und insbesondere gegen die Deutschen auf das höchste, und ein achtzehnjähriges fast unausgesetztes Anstürmen gegen diese Städte war davon die Folge. Ein zweites ungünstiges Zusammentreffen musste auch dieses sein, dass der thätigste Gegner der Hussitischen Partei daselbst ge- rade jener M. Paul von Prag, Pfarrer zu Dolein war, der ehe- mal als Secretär des Prager Erzbischofes Sbinko höchst wahrscheinlich die Haupttriebfeder der Verbrennung der Wikleffischen Bücher war, und sich in Folge dieser Katastrophe von Prag entfernen musste, und dass dieser sonst so eifrige und streitlustige Mann sich nun unter seine gegen ihn aufgeregten Landsleute nicht wagte gerade in dem Momente, wo über seinen langen und heftigen, vor dem Olmützer Konsistorium aber noch nicht entschiedenen Stritt mit dem angesehen- sten Hussitenpriester, dem bekannten M. Simon von Tischnowitz, Pfarrer zu Tobitschau vor dem Forum der Prager Hochschule ver- handelt werden sollte, und so es herbeiführte, dass die ohnediess hussitischen Magister zu Gunsten des M. Simon decidirten, ihn selbst aber öffentlich für ehrlos erklärten (1417). Freilich ging dieses bloss vor einem hussitischen Forum vor, aber Sensation erregte es in Mähren doch, und konnte nicht ohne nachhaltenden Schaden sein, desshalb blieben auch die ferneren Kanzelvorträge des M. Paul gegen densel- ben M. Simon, so wie seine späteren breiten Disputationen vor dem Olmützer Consistorium (1419) mit dem Apostaten M. Johann Laurini von Račic, ehemaligem Domherrn von Neutra, ohne Eindruck und ohne Erfolg. (Nach Tractaten in der Olm. Univ. Bibl.) Das traurigste Ereigniss für die katholische Seite aber, welches auch gerade in diesem kritischen und bedeutungsvollen Augenblicke vorfallen musste, war die im Olmützer Kapitel bei der Wahl des neuen Bischofes entstandene Zwietracht. — Ein Theil des Kapitels wählte den Wyšehrader Domherrn Ales (Albert), der andere aber postulirte den Leutomischler Bischof Johann. — Dieser aber, als der heftigste Gegner Hussens auf der Konstanzer Kirchenversammlung, hatte unter den allgemein aufgeregten Baronen gar keine Sympathien für sich, und so geschah es, dass König Wenzel rasch für den gleichfalls ge- wählten Ales gewonnen, ihn ungesäumt durch den Prager Erzbischof confirmiren liess, und ihn sofort selbst gegen das Konstanzer Concil
178 Diess, und die rasch nacheinander folgenden Enthauptungen mehrerer hussitischen Parteigänger steigerten aber den Ingrimm und die Rache dieser Partei gegen die Katholiken und insbesondere gegen die Deutschen auf das höchste, und ein achtzehnjähriges fast unausgesetztes Anstürmen gegen diese Städte war davon die Folge. Ein zweites ungünstiges Zusammentreffen musste auch dieses sein, dass der thätigste Gegner der Hussitischen Partei daselbst ge- rade jener M. Paul von Prag, Pfarrer zu Dolein war, der ehe- mal als Secretär des Prager Erzbischofes Sbinko höchst wahrscheinlich die Haupttriebfeder der Verbrennung der Wikleffischen Bücher war, und sich in Folge dieser Katastrophe von Prag entfernen musste, und dass dieser sonst so eifrige und streitlustige Mann sich nun unter seine gegen ihn aufgeregten Landsleute nicht wagte gerade in dem Momente, wo über seinen langen und heftigen, vor dem Olmützer Konsistorium aber noch nicht entschiedenen Stritt mit dem angesehen- sten Hussitenpriester, dem bekannten M. Simon von Tischnowitz, Pfarrer zu Tobitschau vor dem Forum der Prager Hochschule ver- handelt werden sollte, und so es herbeiführte, dass die ohnediess hussitischen Magister zu Gunsten des M. Simon decidirten, ihn selbst aber öffentlich für ehrlos erklärten (1417). Freilich ging dieses bloss vor einem hussitischen Forum vor, aber Sensation erregte es in Mähren doch, und konnte nicht ohne nachhaltenden Schaden sein, desshalb blieben auch die ferneren Kanzelvorträge des M. Paul gegen densel- ben M. Simon, so wie seine späteren breiten Disputationen vor dem Olmützer Consistorium (1419) mit dem Apostaten M. Johann Laurini von Račic, ehemaligem Domherrn von Neutra, ohne Eindruck und ohne Erfolg. (Nach Tractaten in der Olm. Univ. Bibl.) Das traurigste Ereigniss für die katholische Seite aber, welches auch gerade in diesem kritischen und bedeutungsvollen Augenblicke vorfallen musste, war die im Olmützer Kapitel bei der Wahl des neuen Bischofes entstandene Zwietracht. — Ein Theil des Kapitels wählte den Wyšehrader Domherrn Ales (Albert), der andere aber postulirte den Leutomischler Bischof Johann. — Dieser aber, als der heftigste Gegner Hussens auf der Konstanzer Kirchenversammlung, hatte unter den allgemein aufgeregten Baronen gar keine Sympathien für sich, und so geschah es, dass König Wenzel rasch für den gleichfalls ge- wählten Ales gewonnen, ihn ungesäumt durch den Prager Erzbischof confirmiren liess, und ihn sofort selbst gegen das Konstanzer Concil
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179 welches den Bischof Johann bestätigte, mit allem Nachdruck schützte. (Capitel Bibl. Olm.) Doch hat auch hierin König Wenzel, wie in vielem Anderen, schreiende Uebergriffe gemacht. Er erliess an die Stadt Olmütz die wiederholten „unziemlichen Gebote" (wie sie der gleichzeitige Stadt- notar noch schonend nennt) dass man den Bischof Aleš in das Bis- thum einsetzen solle, möge diess auch durch „Notung, Fangung oder Tödtung" der widerstrebenden Geistlichkeit geschehen. Als sich aber Olmütz weigerte, dieses unziemliche Gebot zu vollziehen, da liess er den Bischof Aleš mittelst eines förmlichen Heereszuges in sein Bisthum einführen, und die bischöflichen Schlösser mit königli- chen Truppen besetzen. (Olmützer Stadtbuch.) So führte er einen langwierigen und verderblichen Kampf mit dem katholischen Anhang des Leutomischler Bischofs herbei (1417 bis 1420) während dessen sich dennoch sein Günstling Aleš von Olmütz nach Kremsier zurückziehen musste. Die wiederholten Appellationen beider Theile an das Concilium und die diessfälligen Verhandlungen vor demselben und später zu Rom verzogen sich bis ins J. 1420; die Olmützer Kathedrale blieb inzwischen zwei volle Jahre „öd und unbesungen" und wi- derliche Auftritte waren in der Hauptstadt und im Lande an der Ta- gesordnung. (Consistor.-Acten und Olmützer Stadtbuch.) — Wahrlich ein unheilbringendes Ereigniss inmitten so bedeutungsvoller kirchlichen Spaltungen! — Erst nach vier Jahren wurde dieser unselige Zwie- spalt nach einem von dem nachgiebigen Leutomischler Bischofe Johann an König Wenzel selbst gerichteten praktischen Vorschlage durch eine Aussöhnung beider Bischöfe und durch Umtausch der beiden Bis- thümer von Olmütz und Leutomischl dem Ende zugeführt. Zu spät wohl, da sich bereits die Masse der bisher gährenden und ge- nährten Stoffe zum allgemeinen Verderben Böhmens und Mährens aus- gebildet, aber doch noch glücklich für Mähren; denn des Bischofes Johann des Eisernen Kraft und Energie bewahrte die Existenz des Olmützer Bisthums, das Leutomischler aber fiel bei der Schwäche und Lauheit des Bischofes Aleš für alle Zeiten in Trümmer. Andere nicht minder denkwürdige Vorfälle und Zustände dieser Zeit, wie der durch Abhaltung der ersten und einzigen hussitischen Messe in der Domkirche veranlasste Bürgeraufstand zu Olmütz (1417), das unthätige Verhalten des Bischofes Aleš (1417—1419) gegen die Sektirer, wesshalb man ihn sogar selbst des Hussitismus beschul-
179 welches den Bischof Johann bestätigte, mit allem Nachdruck schützte. (Capitel Bibl. Olm.) Doch hat auch hierin König Wenzel, wie in vielem Anderen, schreiende Uebergriffe gemacht. Er erliess an die Stadt Olmütz die wiederholten „unziemlichen Gebote" (wie sie der gleichzeitige Stadt- notar noch schonend nennt) dass man den Bischof Aleš in das Bis- thum einsetzen solle, möge diess auch durch „Notung, Fangung oder Tödtung" der widerstrebenden Geistlichkeit geschehen. Als sich aber Olmütz weigerte, dieses unziemliche Gebot zu vollziehen, da liess er den Bischof Aleš mittelst eines förmlichen Heereszuges in sein Bisthum einführen, und die bischöflichen Schlösser mit königli- chen Truppen besetzen. (Olmützer Stadtbuch.) So führte er einen langwierigen und verderblichen Kampf mit dem katholischen Anhang des Leutomischler Bischofs herbei (1417 bis 1420) während dessen sich dennoch sein Günstling Aleš von Olmütz nach Kremsier zurückziehen musste. Die wiederholten Appellationen beider Theile an das Concilium und die diessfälligen Verhandlungen vor demselben und später zu Rom verzogen sich bis ins J. 1420; die Olmützer Kathedrale blieb inzwischen zwei volle Jahre „öd und unbesungen" und wi- derliche Auftritte waren in der Hauptstadt und im Lande an der Ta- gesordnung. (Consistor.-Acten und Olmützer Stadtbuch.) — Wahrlich ein unheilbringendes Ereigniss inmitten so bedeutungsvoller kirchlichen Spaltungen! — Erst nach vier Jahren wurde dieser unselige Zwie- spalt nach einem von dem nachgiebigen Leutomischler Bischofe Johann an König Wenzel selbst gerichteten praktischen Vorschlage durch eine Aussöhnung beider Bischöfe und durch Umtausch der beiden Bis- thümer von Olmütz und Leutomischl dem Ende zugeführt. Zu spät wohl, da sich bereits die Masse der bisher gährenden und ge- nährten Stoffe zum allgemeinen Verderben Böhmens und Mährens aus- gebildet, aber doch noch glücklich für Mähren; denn des Bischofes Johann des Eisernen Kraft und Energie bewahrte die Existenz des Olmützer Bisthums, das Leutomischler aber fiel bei der Schwäche und Lauheit des Bischofes Aleš für alle Zeiten in Trümmer. Andere nicht minder denkwürdige Vorfälle und Zustände dieser Zeit, wie der durch Abhaltung der ersten und einzigen hussitischen Messe in der Domkirche veranlasste Bürgeraufstand zu Olmütz (1417), das unthätige Verhalten des Bischofes Aleš (1417—1419) gegen die Sektirer, wesshalb man ihn sogar selbst des Hussitismus beschul-
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180 digte, so wie gegenseitig das energische und praktische Auftreten seines Gegners des Leutomischler Bischofs Johann, sein von Leuto- mischi aus (1418. Cons. Acten) gegen die zahlreichen hussitischen Priester Mährens eingeleiteter Inquisitionsprozess; endlich an- dere politische Ereignisse runden das Bild dieser Epoche zu einem abgeschlossenen Ganzen. 74) Die Vorfälle der folgenden Periode der Hussitenkriege, dann der unruhigen Zustände in Mähren während der Minderjährigkeit La- dislaws des Nachgebornen, waren mir nach dem bisher glücklich erforschten reichhaltigen Geschichtsstoffe grösstentheils bekannt und klar, dessenohngeachtet hat die diessjährige Forschung mehrere Reflexionen veranlasst, durch welche so manche bisher unerklär- lichen Ereignisse dieser bewegtesten Zeit enträthselt werden. — Insbesondere sehen wir während der Hussittenstürme den gegen- seitigen Nationalhiass zwischen den Slaven und Deutschen in unserem Vaterlande am schärfsten vortreten, wir sehen, wie nicht immer bloss der fanatische Eifer für die neue Lehre die Slaven zum An- stürmen gegen deutsche Städte, und gegenseitig wie nicht immer blosser Eifer für die Erhaltung der katholischen Kirche die deut- schen zum hartnäckigsten, ja oft beispiellosen Widerstande spornte, nein, diess that gegenseitiger Nationalhass. Der Beleg dafür steht fest und lässt sich nicht abläugnen. Denn gerade die ersten Städte Mährens : Olmütz, Brünn, Znaim und Iglau, wo sich eben seit Otakars II. Zeiten her das deutsche Element vorherrschend ausgebildet hatte, und welche von dem Beginne des Hussitismus an die heftigste Opposition in der Art ergriffen, dass sie im ersten übertriebenen Eifer durch unerlaubte Massregeln, selbst durch Scheiterhaufen und Schwert die Irrlehre auszurotten begannen und so den Rachegeist selbst gegen sich herauf beschwörend einem 18jährigen fast unausge- setzten Anstürmen der Hussiten mit beispielloser Kraft und Ausdauer widerstanden, gerade diese vier Städte waren die ersten, welche 100 Jahre später dem kaum beginnenden Luther- thum ungesäumt die Thore offneten. Dieser Nationalhass erklärt auch gegenseitig die gänzliche Vernichtung der deutschen Einwohner von Gross-Bitesch (1435) und Müglitz (1423) durch die Hussiten. 75) 74) Vergl. Palacký Gesch. von Böhmen III. S. 391 u. ff. A. B. 75) Dieser Nationalhass erklärt es auch, wie die so zahlreichen Komthureien
180 digte, so wie gegenseitig das energische und praktische Auftreten seines Gegners des Leutomischler Bischofs Johann, sein von Leuto- mischi aus (1418. Cons. Acten) gegen die zahlreichen hussitischen Priester Mährens eingeleiteter Inquisitionsprozess; endlich an- dere politische Ereignisse runden das Bild dieser Epoche zu einem abgeschlossenen Ganzen. 74) Die Vorfälle der folgenden Periode der Hussitenkriege, dann der unruhigen Zustände in Mähren während der Minderjährigkeit La- dislaws des Nachgebornen, waren mir nach dem bisher glücklich erforschten reichhaltigen Geschichtsstoffe grösstentheils bekannt und klar, dessenohngeachtet hat die diessjährige Forschung mehrere Reflexionen veranlasst, durch welche so manche bisher unerklär- lichen Ereignisse dieser bewegtesten Zeit enträthselt werden. — Insbesondere sehen wir während der Hussittenstürme den gegen- seitigen Nationalhiass zwischen den Slaven und Deutschen in unserem Vaterlande am schärfsten vortreten, wir sehen, wie nicht immer bloss der fanatische Eifer für die neue Lehre die Slaven zum An- stürmen gegen deutsche Städte, und gegenseitig wie nicht immer blosser Eifer für die Erhaltung der katholischen Kirche die deut- schen zum hartnäckigsten, ja oft beispiellosen Widerstande spornte, nein, diess that gegenseitiger Nationalhass. Der Beleg dafür steht fest und lässt sich nicht abläugnen. Denn gerade die ersten Städte Mährens : Olmütz, Brünn, Znaim und Iglau, wo sich eben seit Otakars II. Zeiten her das deutsche Element vorherrschend ausgebildet hatte, und welche von dem Beginne des Hussitismus an die heftigste Opposition in der Art ergriffen, dass sie im ersten übertriebenen Eifer durch unerlaubte Massregeln, selbst durch Scheiterhaufen und Schwert die Irrlehre auszurotten begannen und so den Rachegeist selbst gegen sich herauf beschwörend einem 18jährigen fast unausge- setzten Anstürmen der Hussiten mit beispielloser Kraft und Ausdauer widerstanden, gerade diese vier Städte waren die ersten, welche 100 Jahre später dem kaum beginnenden Luther- thum ungesäumt die Thore offneten. Dieser Nationalhass erklärt auch gegenseitig die gänzliche Vernichtung der deutschen Einwohner von Gross-Bitesch (1435) und Müglitz (1423) durch die Hussiten. 75) 74) Vergl. Palacký Gesch. von Böhmen III. S. 391 u. ff. A. B. 75) Dieser Nationalhass erklärt es auch, wie die so zahlreichen Komthureien
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181 Eine andere Bemerkung drängt sich auch unwillkürlich auf, wie dass eben die vier vornehmsten Städte Mährens damals für ganz Deutschland, ja wohl selbst für das ganze römisch-deutsche Reich das schützende Bollwerk waren. Fürchterlich wäre der Schlag ausgefallen, wenn sich die ganze hussitische Partei Böhmens und Mährens gleich in der ersten Aufregung des Zornes und der Rache zu einer Hauptaction vereint hätte. Dass diess einmal geschah, hin- derte nur die gewaltige Opposition dieser mährischen Städte. Für eine weitere und bedeutend gewordene Epoche der böh- mischen und mährischen Geschichte, nämlich die von Johann von Rokyczan bewirkte allmälige Annäherung der Calixtiner in Böhmen zur katholischen Kirche, und die hiedurch veranlasste Separation der sogenannten Brüder geben die eben jetzt ans Licht gezogenen Mis- sionsacten Johanns von Capistran bedeutende Aufschlusse. Nebst dem stellt sich aus denselben sicher, dass die Mission (1451—1452) dieses frommeifrigen Mannes von intensiverer Bedeutenheit war, als man bisher geglaubt, indem dieselbe der kirchlichen Interessen wegen vier Versammlungen des Böhmisch-Mährischen Adels und Klerus zu Mähr. Neustadt, Kromau, Kuttenberg und Eger, ja selbst die Ankunft des polnischen Königes Kazimir nach Mähren veranlasste. Auch erfahren wir, dass Kremsier der Hauptsitz der Calixtiner in Mähren war, dass Kapistran von Olmütz aus einen heftigen polemischen Streit mit denselben führte, dass der Dolmetscher der eingreifenden Predigten Kapistrans zu Brünn der Olmützer Weihbischof und Profess des Stiftes St. Thomas, Wilhelm von Köln war, welcher auch neben Kapistran das meiste zur Einführung des Franziskanerordens in Mähren beitrug. 76) Auch lesen wir darin, dass die bereits von den Calixtinern getrennten Brüder durch ihren Verfechter M. Johann von Boro- tin bereits im J. 1451 in der heftigsten Opposition gegen Kapistran standen. Hiedurch wird die bisherige Angabe, dass diese ihre Trennung von Rokyczana erst um das J. 1457 geschah, für die Geschichte be- richtiget. Ueber die Punkte 8—10 erzählt Boczek noch insbesondere: des deutschen Ordens in Böhmen und Mähren damals insge- sammt eingehen konnten. A. B. 16) Traktate und Briefe auf der Olm. Bibl. A. B.
181 Eine andere Bemerkung drängt sich auch unwillkürlich auf, wie dass eben die vier vornehmsten Städte Mährens damals für ganz Deutschland, ja wohl selbst für das ganze römisch-deutsche Reich das schützende Bollwerk waren. Fürchterlich wäre der Schlag ausgefallen, wenn sich die ganze hussitische Partei Böhmens und Mährens gleich in der ersten Aufregung des Zornes und der Rache zu einer Hauptaction vereint hätte. Dass diess einmal geschah, hin- derte nur die gewaltige Opposition dieser mährischen Städte. Für eine weitere und bedeutend gewordene Epoche der böh- mischen und mährischen Geschichte, nämlich die von Johann von Rokyczan bewirkte allmälige Annäherung der Calixtiner in Böhmen zur katholischen Kirche, und die hiedurch veranlasste Separation der sogenannten Brüder geben die eben jetzt ans Licht gezogenen Mis- sionsacten Johanns von Capistran bedeutende Aufschlusse. Nebst dem stellt sich aus denselben sicher, dass die Mission (1451—1452) dieses frommeifrigen Mannes von intensiverer Bedeutenheit war, als man bisher geglaubt, indem dieselbe der kirchlichen Interessen wegen vier Versammlungen des Böhmisch-Mährischen Adels und Klerus zu Mähr. Neustadt, Kromau, Kuttenberg und Eger, ja selbst die Ankunft des polnischen Königes Kazimir nach Mähren veranlasste. Auch erfahren wir, dass Kremsier der Hauptsitz der Calixtiner in Mähren war, dass Kapistran von Olmütz aus einen heftigen polemischen Streit mit denselben führte, dass der Dolmetscher der eingreifenden Predigten Kapistrans zu Brünn der Olmützer Weihbischof und Profess des Stiftes St. Thomas, Wilhelm von Köln war, welcher auch neben Kapistran das meiste zur Einführung des Franziskanerordens in Mähren beitrug. 76) Auch lesen wir darin, dass die bereits von den Calixtinern getrennten Brüder durch ihren Verfechter M. Johann von Boro- tin bereits im J. 1451 in der heftigsten Opposition gegen Kapistran standen. Hiedurch wird die bisherige Angabe, dass diese ihre Trennung von Rokyczana erst um das J. 1457 geschah, für die Geschichte be- richtiget. Ueber die Punkte 8—10 erzählt Boczek noch insbesondere: des deutschen Ordens in Böhmen und Mähren damals insge- sammt eingehen konnten. A. B. 16) Traktate und Briefe auf der Olm. Bibl. A. B.
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182 Aus der Epoche des Krieges des katholischen Bundes gegen König Georg (1468—71), für welche durch die heurige Forschung abermal eine namhafte Bereicherung zuwuchs, muss ich vor Allem zwei höchst denkwürdige Ereignisse hervorheben. Das erste ist die verzweifelte Vertheidigung des vom ungari- schen Könige Mathias und der ganzen Bundesarmee belagerten Schlos- ses und Klosters Trebitsch durch den heldenmüthigen Prinzen Viktorin; die That ist zu grossartig, als dass ich sie unerzähit über- gehen sollte. Da Viktorin nämlich von der ganzen katholischen Armee im Kloster Trebitsch mit einer Besatzung von beiläufig 4000 Mann ein- geschlossen, und ihm alle Zufuhr der Art abgeschnitten war, dass sich die Besatzung eine geraume Zeit hindurch nur durch die wider- natürlichste Nahrung, als: Pferde-, Katzen-, Ratten-Fleisch, und durch das Trinken eines faulenden Wassers erhalten hatte, und als endlich selbst auch dieser Vorrath ausging, da haben die heldenmüthigen Vertheidiger und an ihrer Spitze der Prinz Viktorin selbst, unterein- ander den feierlichen Eid gethan, sich selbst durch das Los zur Nahrung und Erhaltung der übrigen Besatzung zu opfern. Nur der Zufall, dass bereits der erste Wurf des Loses neben anderen Männern auch den Prinzen Viktorin traf, verhinderte, dass kein derlei Opfer fiel, denn die sich aufopfernden Helden, die das Mitgelübde des Prinzen nur scheinbar angenommen, liessen dieses beispiellose Opfer ihres grossen Feldherrn nicht zu, sondern schlugen sich (wie bekannt) in dem dichtesten Knäuel um ihren Liebling gedrängt durch die grossen Massen der sie einschliessenden gewaltigen Armee gleich einer Wetterflamme durch. Eine in unseren Annalen noch nie gelesene That, welche fürwahr nur an die grossten Heldenthaten der Alten mahnet, und mit welchen in unserem Heimatlande nur eine einzige, nämlich die heldenmüthige Vertheidigung von Wischau gegen die Taboriten um die Palme streitet. Das zweite interessante Ereigniss während desselben Krieges ist der durch König Georg bewirkte Entsatz der von Mathias Corvi- nus hart belagerten Stadt Hradisch, und der hierauf folgende Triumph- einzug Georgs in diese ihm getreueste Stadt, bei welchem sich die befreiten Einwohner in ihrer Freude nicht zu mässigen vermoch- ten, sondern die einen laut weinend, die anderen hoch aufjubelnd den König vom Rosse hoben und ihn auf ihren Händen in die Stadt trugen.
182 Aus der Epoche des Krieges des katholischen Bundes gegen König Georg (1468—71), für welche durch die heurige Forschung abermal eine namhafte Bereicherung zuwuchs, muss ich vor Allem zwei höchst denkwürdige Ereignisse hervorheben. Das erste ist die verzweifelte Vertheidigung des vom ungari- schen Könige Mathias und der ganzen Bundesarmee belagerten Schlos- ses und Klosters Trebitsch durch den heldenmüthigen Prinzen Viktorin; die That ist zu grossartig, als dass ich sie unerzähit über- gehen sollte. Da Viktorin nämlich von der ganzen katholischen Armee im Kloster Trebitsch mit einer Besatzung von beiläufig 4000 Mann ein- geschlossen, und ihm alle Zufuhr der Art abgeschnitten war, dass sich die Besatzung eine geraume Zeit hindurch nur durch die wider- natürlichste Nahrung, als: Pferde-, Katzen-, Ratten-Fleisch, und durch das Trinken eines faulenden Wassers erhalten hatte, und als endlich selbst auch dieser Vorrath ausging, da haben die heldenmüthigen Vertheidiger und an ihrer Spitze der Prinz Viktorin selbst, unterein- ander den feierlichen Eid gethan, sich selbst durch das Los zur Nahrung und Erhaltung der übrigen Besatzung zu opfern. Nur der Zufall, dass bereits der erste Wurf des Loses neben anderen Männern auch den Prinzen Viktorin traf, verhinderte, dass kein derlei Opfer fiel, denn die sich aufopfernden Helden, die das Mitgelübde des Prinzen nur scheinbar angenommen, liessen dieses beispiellose Opfer ihres grossen Feldherrn nicht zu, sondern schlugen sich (wie bekannt) in dem dichtesten Knäuel um ihren Liebling gedrängt durch die grossen Massen der sie einschliessenden gewaltigen Armee gleich einer Wetterflamme durch. Eine in unseren Annalen noch nie gelesene That, welche fürwahr nur an die grossten Heldenthaten der Alten mahnet, und mit welchen in unserem Heimatlande nur eine einzige, nämlich die heldenmüthige Vertheidigung von Wischau gegen die Taboriten um die Palme streitet. Das zweite interessante Ereigniss während desselben Krieges ist der durch König Georg bewirkte Entsatz der von Mathias Corvi- nus hart belagerten Stadt Hradisch, und der hierauf folgende Triumph- einzug Georgs in diese ihm getreueste Stadt, bei welchem sich die befreiten Einwohner in ihrer Freude nicht zu mässigen vermoch- ten, sondern die einen laut weinend, die anderen hoch aufjubelnd den König vom Rosse hoben und ihn auf ihren Händen in die Stadt trugen.
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183 Nebst diesen verdient für diese Periode noch eine besondere Erwähnung die Eroberung der festen Burg Gross-Mezeříč durch den Prinzen Viktorin (1464), wobei die Mezeřičer gegen den ei- genen Burgherrn die Waffen ergreifen mussten, so wie die brieflichen Daten über die Stellung und das Verhalten des mächtigsten böhmi- schen Barones, des von Rosenberg — in diesen Kriegen (1468), endlich insbesondere der Absagebrief des polnischen Königs Ka- zimír an Mathias Corvinus (1471)."1) Von Stadtchroniken, kannte Dobner ein kurzes „Jahr- buch der Stadt“ Mon. IV. S. 192, er besass dieses Buch und wollte es herausgeben; doch blieb diess leider unausgeführt! Comenius, Hofer und Hossmann berufen sich auf Jahrbücher des Rathhauses in Gr. M., auch diese sind nicht mehr vor- handen! — Der Bürger von M., Carl Baptista a Gora, geb. 1629, hinterliess eine Chronik v. Meseritsch, eine andere Chro- nik befand sich in der Zlobitzkyschen Slg., auch Schwoy besass eine solche. d' Elvert Lit. Gesch. S. 154 und 265. Die Ab- schrift einer Land- und Ortschronik von M. ist bei der histor. stat. Section, Chytil's Verzeichnisse a. a. O. Nr. 500. Wie das Scriptorenmaterial, schmolzen auch die Urkunden zusammen, füir den Zeitraum von 300 Jahren sind nicht 80 Urkunden übrig, also für je drei Jahre kaum eine Urkunde! Wie stumm, wie fremd ist hier die Vergangenheit, und wie bei Meseritsch ist es in den meisten Städten! Mit der grössten Sorgfalt müssen wir trachten, diese Ueberreste zu sammeln uhd zu erhalten ; für die Geschichte der Gesellschaft ist keine Urkunde unbedeutend, dies mögen alle jene wohl erwägen, die nur dann ein Pergament pflegen, wenn es ein Privilegium birgt, oder das Andenken an grosse Ereignisse bewahrt. Solche Geschichtsfreunde erinnern mich an eine Dame, welche den englischen Dichter Boz desshalb für gemein und uninteres- sant hält, weil er in seinen Romanen sich so sehr mit den niederen Gesellschaftsclassen befasst. In keiner Meseritscher Urkunde werden uns merkwürdige Thatsachen, die „Politik gemacht haben“ angeführt, aber wir 11) Diese anziehende, durchaus auf Quellen beruhende Darstellung Boczek's ist vielfach benützt worden, so insbesondere von Dr. Dudik in 2. Cap. des IV. Buches seiner Gesch. v. Raigern. A. d. H.
183 Nebst diesen verdient für diese Periode noch eine besondere Erwähnung die Eroberung der festen Burg Gross-Mezeříč durch den Prinzen Viktorin (1464), wobei die Mezeřičer gegen den ei- genen Burgherrn die Waffen ergreifen mussten, so wie die brieflichen Daten über die Stellung und das Verhalten des mächtigsten böhmi- schen Barones, des von Rosenberg — in diesen Kriegen (1468), endlich insbesondere der Absagebrief des polnischen Königs Ka- zimír an Mathias Corvinus (1471)."1) Von Stadtchroniken, kannte Dobner ein kurzes „Jahr- buch der Stadt“ Mon. IV. S. 192, er besass dieses Buch und wollte es herausgeben; doch blieb diess leider unausgeführt! Comenius, Hofer und Hossmann berufen sich auf Jahrbücher des Rathhauses in Gr. M., auch diese sind nicht mehr vor- handen! — Der Bürger von M., Carl Baptista a Gora, geb. 1629, hinterliess eine Chronik v. Meseritsch, eine andere Chro- nik befand sich in der Zlobitzkyschen Slg., auch Schwoy besass eine solche. d' Elvert Lit. Gesch. S. 154 und 265. Die Ab- schrift einer Land- und Ortschronik von M. ist bei der histor. stat. Section, Chytil's Verzeichnisse a. a. O. Nr. 500. Wie das Scriptorenmaterial, schmolzen auch die Urkunden zusammen, füir den Zeitraum von 300 Jahren sind nicht 80 Urkunden übrig, also für je drei Jahre kaum eine Urkunde! Wie stumm, wie fremd ist hier die Vergangenheit, und wie bei Meseritsch ist es in den meisten Städten! Mit der grössten Sorgfalt müssen wir trachten, diese Ueberreste zu sammeln uhd zu erhalten ; für die Geschichte der Gesellschaft ist keine Urkunde unbedeutend, dies mögen alle jene wohl erwägen, die nur dann ein Pergament pflegen, wenn es ein Privilegium birgt, oder das Andenken an grosse Ereignisse bewahrt. Solche Geschichtsfreunde erinnern mich an eine Dame, welche den englischen Dichter Boz desshalb für gemein und uninteres- sant hält, weil er in seinen Romanen sich so sehr mit den niederen Gesellschaftsclassen befasst. In keiner Meseritscher Urkunde werden uns merkwürdige Thatsachen, die „Politik gemacht haben“ angeführt, aber wir 11) Diese anziehende, durchaus auf Quellen beruhende Darstellung Boczek's ist vielfach benützt worden, so insbesondere von Dr. Dudik in 2. Cap. des IV. Buches seiner Gesch. v. Raigern. A. d. H.
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184 finden in der kleinen Zahl so manche von nicht unbedeuten- dem rechtsgeschichtlichem und cultur-historischem Interesse. Die häufigen Befreiungen der lästigen Heimfallsverpflich- tung eröffnet schon mit dem Schlusse des XIV. Jahrhunderts die Reihe jener socialen Entwicklungen der ackerbautreiben- den Bevölkerung, deren Höhepunkt, durch die Grundentlastung in der jüngsten Zeit, wir uns nähern. Der Kirche ist hier, wie in so vielen Fällen, der erste Schritt zu danken. Wer denkt nicht an den hochherzigen Kampf des Kuneš von Třebovel, im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts, und schon Bruno, Bischof von Olmütz, hatte (Codex dipl. V. B. 1275) hundert Jahre früher ein edles Beispiel gegeben. Die Stadtbewohner erfreuten sich zuerst und im ausgedehnten Masse des Rechts der freien letztwilligen Verfügung bei Abgang nächster Blutsver- wandten; dann kamen schon Anfangs des XV. Jahrhundertes die Bauern an die Reihe. Nr. 3 ist eine solche Urkunde für Mese- ritsch, und hier wird dieses Recht ein städtisches Recht genannt. Ein ähnliches Pivilegium wurde der Stadt Bitesch Nr. 13 dieses Archives aus gleichem Anlass gegeben und beide Orte erhielten gleichzeitig die Rechte einer Stadt; ob hierüber eine besondere Urkunde ausgestellt wurde, oder ob schon durch diese Begünstigung die Rechte einer Stadt verliehen wurden, wie sich aus der Urk. Nr. 10 vermuthen lässt, kann noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Eine Reihe von Ordnungen für gewerbliche Genossen- schaften geben uns Zeugniss von dem schwunghaften Gewerbs- betriebe in jenen Gegenden und sind ein Denkmal der eisernen Disciplin, die das Individuum ganz dem Classeninteresse unter- warf. (Vergl. hierüber den Aufsatz Werners: die Gewerbver- hältnisse im XVI. Jh. in Iglau, in den öst. Blätt. für Lit. und Kunst 1854). Nach Nr. 30 scheinen die „Wundärzte beiderlei Ge- schlechts“ noch im 16. Jahrhunderte nicht für ganz makellos gegolten zu haben und selbst ihre Ebenburt mit anderen Handwerksleuten nicht anerkannt worden zu sein. Während das benachbarte Iglau im denkwürdigen Jahre 1547 sich den widerspenstigen Baronen anschloss, ist Meseritsch treu geblieben. Die Urkunde Nr. 45 enthält reichlichen Lohn dafür, die Rathsbürger durften u. a. in Kammerwägen fahren.
184 finden in der kleinen Zahl so manche von nicht unbedeuten- dem rechtsgeschichtlichem und cultur-historischem Interesse. Die häufigen Befreiungen der lästigen Heimfallsverpflich- tung eröffnet schon mit dem Schlusse des XIV. Jahrhunderts die Reihe jener socialen Entwicklungen der ackerbautreiben- den Bevölkerung, deren Höhepunkt, durch die Grundentlastung in der jüngsten Zeit, wir uns nähern. Der Kirche ist hier, wie in so vielen Fällen, der erste Schritt zu danken. Wer denkt nicht an den hochherzigen Kampf des Kuneš von Třebovel, im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts, und schon Bruno, Bischof von Olmütz, hatte (Codex dipl. V. B. 1275) hundert Jahre früher ein edles Beispiel gegeben. Die Stadtbewohner erfreuten sich zuerst und im ausgedehnten Masse des Rechts der freien letztwilligen Verfügung bei Abgang nächster Blutsver- wandten; dann kamen schon Anfangs des XV. Jahrhundertes die Bauern an die Reihe. Nr. 3 ist eine solche Urkunde für Mese- ritsch, und hier wird dieses Recht ein städtisches Recht genannt. Ein ähnliches Pivilegium wurde der Stadt Bitesch Nr. 13 dieses Archives aus gleichem Anlass gegeben und beide Orte erhielten gleichzeitig die Rechte einer Stadt; ob hierüber eine besondere Urkunde ausgestellt wurde, oder ob schon durch diese Begünstigung die Rechte einer Stadt verliehen wurden, wie sich aus der Urk. Nr. 10 vermuthen lässt, kann noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Eine Reihe von Ordnungen für gewerbliche Genossen- schaften geben uns Zeugniss von dem schwunghaften Gewerbs- betriebe in jenen Gegenden und sind ein Denkmal der eisernen Disciplin, die das Individuum ganz dem Classeninteresse unter- warf. (Vergl. hierüber den Aufsatz Werners: die Gewerbver- hältnisse im XVI. Jh. in Iglau, in den öst. Blätt. für Lit. und Kunst 1854). Nach Nr. 30 scheinen die „Wundärzte beiderlei Ge- schlechts“ noch im 16. Jahrhunderte nicht für ganz makellos gegolten zu haben und selbst ihre Ebenburt mit anderen Handwerksleuten nicht anerkannt worden zu sein. Während das benachbarte Iglau im denkwürdigen Jahre 1547 sich den widerspenstigen Baronen anschloss, ist Meseritsch treu geblieben. Die Urkunde Nr. 45 enthält reichlichen Lohn dafür, die Rathsbürger durften u. a. in Kammerwägen fahren.
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185 Nr. 46 gibt ein frühes Beispiel des Schutzes literarischen Eigenthums. Das Jahr 1593 zeigt in der Urk. Nr. 68 den Versuch einer Glaubensrestitution in Meseritsch, doch einer weniger gewaltsa- men, als es die kurze Zeit vorher von Georg v. Lobkowic in Kommotau und Bunzlau vollführte war. Ladislaus Berka Herr auf M., der bekannte Gegner Carls v. Žierotin, setzte diese Versuche Nr. 75 und 76 fort, wobei er von Nicolaus Sarkander, dem Helden der Verschwörung des Herzogs von Teschen, gegen K. Mathias im J. 1610, eifrigst unterstützt wurde. Berka liess davon auch dann nicht ab, als infolge der Ereignisse des J. 1608, Meseritsch confiscirt wurde, einen anderen Herrn erhielt, 77a) und die Akatholiken bedauernswürdige Excesse ausübten. Die einzelnen Urkunden dieses Archives enthalten an sich keine wesentlichen Beiträge zur Landesgeschichte; bringt man sie jedoch in Zusammenhang mit anderem Materiale, so erhalten sie eine überraschende Bedeutung, wie schon aus jener Schilderung hervorgeht, die, wie wir gesehen haben, Boczek den Meseritscher Stadtbüchern entnommen hat. Ausser den Inschriften, welche Boczek anführt, (oben Nr. 11 und 12) haben sich noch andere erhalten, und zwar im Rath- hause : Dominus Nicolaus Mychna senior hujus civitatis cum fratribus suis prætorii fundamentum iecit. anno sal. nost. 1528. Dominus autem Joannes Pileator tempore illo senior cum fra- tribus hoc ædificium ad finem duxit, anno dom. 1529. Auf dem Einfahrtsthor zum Burgplatze befindet sich die Aufschrift: Let. pan. 1587. Tato Brana gest udielana Nakladem Urozene Pani Pani Aleny Berkove Mezeřjčke z Lomnice a na Mezeřjčí. Auf dem Einfahrtsthor des gegenwärtigen Bräuhauses wurde vor 10 Jahren von Dr. Skřivan nachstehende Aufschrift entdeckt: Quod fel. faust.que. sit. anno Dom. 1578. Hæc Domus edificata est sumptibus Magnificæ . . . . Dominæ Alinæ Ber- 773) Nach Nr. 78 d. Ver. war im J. 1611 Herr Ladislaus Schleinitz Besitzer v. M.; in Wolny a. a. O. S. 219 wird von dieser Besitzveranderung keine Erwälnung gemacht. Nach den Stürmen des J. 1620 ist Berka der Eigenthümer v. M. geworden.
185 Nr. 46 gibt ein frühes Beispiel des Schutzes literarischen Eigenthums. Das Jahr 1593 zeigt in der Urk. Nr. 68 den Versuch einer Glaubensrestitution in Meseritsch, doch einer weniger gewaltsa- men, als es die kurze Zeit vorher von Georg v. Lobkowic in Kommotau und Bunzlau vollführte war. Ladislaus Berka Herr auf M., der bekannte Gegner Carls v. Žierotin, setzte diese Versuche Nr. 75 und 76 fort, wobei er von Nicolaus Sarkander, dem Helden der Verschwörung des Herzogs von Teschen, gegen K. Mathias im J. 1610, eifrigst unterstützt wurde. Berka liess davon auch dann nicht ab, als infolge der Ereignisse des J. 1608, Meseritsch confiscirt wurde, einen anderen Herrn erhielt, 77a) und die Akatholiken bedauernswürdige Excesse ausübten. Die einzelnen Urkunden dieses Archives enthalten an sich keine wesentlichen Beiträge zur Landesgeschichte; bringt man sie jedoch in Zusammenhang mit anderem Materiale, so erhalten sie eine überraschende Bedeutung, wie schon aus jener Schilderung hervorgeht, die, wie wir gesehen haben, Boczek den Meseritscher Stadtbüchern entnommen hat. Ausser den Inschriften, welche Boczek anführt, (oben Nr. 11 und 12) haben sich noch andere erhalten, und zwar im Rath- hause : Dominus Nicolaus Mychna senior hujus civitatis cum fratribus suis prætorii fundamentum iecit. anno sal. nost. 1528. Dominus autem Joannes Pileator tempore illo senior cum fra- tribus hoc ædificium ad finem duxit, anno dom. 1529. Auf dem Einfahrtsthor zum Burgplatze befindet sich die Aufschrift: Let. pan. 1587. Tato Brana gest udielana Nakladem Urozene Pani Pani Aleny Berkove Mezeřjčke z Lomnice a na Mezeřjčí. Auf dem Einfahrtsthor des gegenwärtigen Bräuhauses wurde vor 10 Jahren von Dr. Skřivan nachstehende Aufschrift entdeckt: Quod fel. faust.que. sit. anno Dom. 1578. Hæc Domus edificata est sumptibus Magnificæ . . . . Dominæ Alinæ Ber- 773) Nach Nr. 78 d. Ver. war im J. 1611 Herr Ladislaus Schleinitz Besitzer v. M.; in Wolny a. a. O. S. 219 wird von dieser Besitzveranderung keine Erwälnung gemacht. Nach den Stürmen des J. 1620 ist Berka der Eigenthümer v. M. geworden.
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186 kovæ Mez. de Lomn. et in laudem et honorem Dei in propa- gatione . . . . ejus Ecclesiæ . . . . profectus . . . . christianæ virtutis . . . . firma . . . . hoc Deus quod operat . . . . in nobis . . . . Nach der wenig Glauben verdienenden mährischen Chro- nica Hofers, (in d'Elverts MS. Slg.) erzählt Johann Amos Comenius, in seinen wahrscheinlich in Verlust gerathenen mähr. Denkwürdigkeiten fol. 236 & 237, dass der Herzog v. Fried- land mit der kais. Arme in Meseritsch im J. 1626 die Winter- quartiere aufschlug. Comenius erzählt, dass M. der Schauplatz war der bekannten Anecdote von jenem Pagen, welcher den am Schlossfenster stehenden Herzog für einen Cameraden hielt. und ihm einen Schlag versetzte, dann aber den Irrthum wahr- nehmend, so schnell und geräuschlos davon schlich, dass der kais. Feldherr diesen Schlag als ein Wahrzeichen aus der Geisterwelt betrachtete &c. Gewiss ist, das Waldstein im Decemb. 1626 in Mähren war, dass er aber in M. mit der kais. Arme die Winterquar- tiere aufschlug, ist unrichtig. S. Briefe Waldsteins Nr. LXVI. —LXX. und ff. in den Beilagen. Dem k. k. Herrn Bezirksvorsteher von Gross-Meseritsch J. Wölhelm, sage ich schliesslich für die bereitwilligste Unter- stützung meiner Forschungen den wärmsten Dank. P. R. v. Chl.
186 kovæ Mez. de Lomn. et in laudem et honorem Dei in propa- gatione . . . . ejus Ecclesiæ . . . . profectus . . . . christianæ virtutis . . . . firma . . . . hoc Deus quod operat . . . . in nobis . . . . Nach der wenig Glauben verdienenden mährischen Chro- nica Hofers, (in d'Elverts MS. Slg.) erzählt Johann Amos Comenius, in seinen wahrscheinlich in Verlust gerathenen mähr. Denkwürdigkeiten fol. 236 & 237, dass der Herzog v. Fried- land mit der kais. Arme in Meseritsch im J. 1626 die Winter- quartiere aufschlug. Comenius erzählt, dass M. der Schauplatz war der bekannten Anecdote von jenem Pagen, welcher den am Schlossfenster stehenden Herzog für einen Cameraden hielt. und ihm einen Schlag versetzte, dann aber den Irrthum wahr- nehmend, so schnell und geräuschlos davon schlich, dass der kais. Feldherr diesen Schlag als ein Wahrzeichen aus der Geisterwelt betrachtete &c. Gewiss ist, das Waldstein im Decemb. 1626 in Mähren war, dass er aber in M. mit der kais. Arme die Winterquar- tiere aufschlug, ist unrichtig. S. Briefe Waldsteins Nr. LXVI. —LXX. und ff. in den Beilagen. Dem k. k. Herrn Bezirksvorsteher von Gross-Meseritsch J. Wölhelm, sage ich schliesslich für die bereitwilligste Unter- stützung meiner Forschungen den wärmsten Dank. P. R. v. Chl.
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Verzeichniss der Urkunden des Gross-Meseritscher Stadtarchivs. *1 1317 22. Dec. *2 3 14 5 †6 1390 O. D. 1408 26. Juli 1410 19. Juli 1417 20. Feb. 1436 6. Dec. o. O. Zobek, Probst des Klosters Zderas, und des- sen Convent bekennen, dass Mařka von Lhota der Nicolaikirche in Meseritsch 3 Lahne und eine halbe Mühle geschenkt habe. — Zeugen sind: Jo- hann von Mezeritsch und dessen Gattin Jutta, Tobias von Tassau, Taso und Wznata, Söhne Joh. v. M. und Heinrich von Mostic. Dat. XI. Cal. Jan. (Chlum. & Chyt. Codex dipl. M. VI. B., S. 74. Dobner M. IV. 286.) o. O. Johann von Meseritsch entscheidet den Stritt zwischen Susanna v. Klein-Zhorec und der Wo- leiner Probstei über den Hof in Pustina. Fulnek. Lazek von Krawář, des böhm. Königs Hofmeister, und Agnes dessen Frau, Tochter des Herrn Johann v. Meseritsch, befreien, zum Lohne für die bei der Belagerung des Schlosses Naměšt geleisteten Dienste, die Stadt Meseritsch von der Heimfallsverpflichtung, und bestimmen, dass, wenn ein Bürger von M. ohne Verwandte stirbt, sein Nach- lass den übrigen Bürgern zu Gute kommen soll. Siegler sind: Peter v. Krawář auf Stražnic, Albrecht v. Sternberg auf Lukow. Dat. Donnerstag nach Jakobi. Polna. M. Jodok bestätiget das Privilegium des Lazek v. Krawář und der Agnes v. Meseritsch, wo- mit die Stadt Meseritsch die Rechte einer Stadt erhielt. Samstag nach Margareth. Prag. K. Wenzel bestätiget das von Lazek von Krawář verliehene Privilegium, womit die Stadt Meseritsch von der Heimfallsverpflichtung befreit wird. Meseritsch. Johann von Lomnic, Herr auf Mese- ritsch, und sein Sohn Wenzel bewilligen der Ge- meinde Meseritsch 1 Sch. Gr. jährlich zur Repa- ratur der Brücken, welche sich unter der Burg und in der Stadtumgebung befinden. Dat. an Nicolai.
Verzeichniss der Urkunden des Gross-Meseritscher Stadtarchivs. *1 1317 22. Dec. *2 3 14 5 †6 1390 O. D. 1408 26. Juli 1410 19. Juli 1417 20. Feb. 1436 6. Dec. o. O. Zobek, Probst des Klosters Zderas, und des- sen Convent bekennen, dass Mařka von Lhota der Nicolaikirche in Meseritsch 3 Lahne und eine halbe Mühle geschenkt habe. — Zeugen sind: Jo- hann von Mezeritsch und dessen Gattin Jutta, Tobias von Tassau, Taso und Wznata, Söhne Joh. v. M. und Heinrich von Mostic. Dat. XI. Cal. Jan. (Chlum. & Chyt. Codex dipl. M. VI. B., S. 74. Dobner M. IV. 286.) o. O. Johann von Meseritsch entscheidet den Stritt zwischen Susanna v. Klein-Zhorec und der Wo- leiner Probstei über den Hof in Pustina. Fulnek. Lazek von Krawář, des böhm. Königs Hofmeister, und Agnes dessen Frau, Tochter des Herrn Johann v. Meseritsch, befreien, zum Lohne für die bei der Belagerung des Schlosses Naměšt geleisteten Dienste, die Stadt Meseritsch von der Heimfallsverpflichtung, und bestimmen, dass, wenn ein Bürger von M. ohne Verwandte stirbt, sein Nach- lass den übrigen Bürgern zu Gute kommen soll. Siegler sind: Peter v. Krawář auf Stražnic, Albrecht v. Sternberg auf Lukow. Dat. Donnerstag nach Jakobi. Polna. M. Jodok bestätiget das Privilegium des Lazek v. Krawář und der Agnes v. Meseritsch, wo- mit die Stadt Meseritsch die Rechte einer Stadt erhielt. Samstag nach Margareth. Prag. K. Wenzel bestätiget das von Lazek von Krawář verliehene Privilegium, womit die Stadt Meseritsch von der Heimfallsverpflichtung befreit wird. Meseritsch. Johann von Lomnic, Herr auf Mese- ritsch, und sein Sohn Wenzel bewilligen der Ge- meinde Meseritsch 1 Sch. Gr. jährlich zur Repa- ratur der Brücken, welche sich unter der Burg und in der Stadtumgebung befinden. Dat. an Nicolai.
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188 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 1438 30. Juni [8] [9] †10 †11 *12 [13] 14 15 1447 O. D. 1447 O. D. 1447 29. Juni 1447 14. Spt. 1463 27. Apr. 1464 O. D. 1464 23. Juni 1466 24. Aug. Meseritsch. Georg von Krawář auf Strážnic schenkt dem Spitale zu Meseritsch eine Mühle, de- ren Ertrag zu Seelenmessen für den Herrn Johann v. Meseritsch, für H. Lacek, für H. Heinrich, für Georgs Vater und Brüder bestimmt ist. Bürge ist Berthold v. L (ipa), Georgs Schwager. Dat. an St. Johann d. Täuf. o. O. Joh. v. Lomnic befreit die Einwohner des Dorfes Oslau von der Heimfallsverpflichtung. o. O. Katharina v. Osow schenkt dem Meseritscher Spitale 3 Lahne zu Balin. Meseritsch. Johann v. Lomnic, Herr auf Mese- ritsch und sein Sohn Wenzel — erneuern das in der zerrissenen und und unbrauchbar gewordenen Urkunde ertheilte Privilegium Laceks v. Krawář — über die Befreiung von der Heimfallsverpflich- tung und das volle Stadtrecht hierüber. (Nr. 3) Siegler sind: Johann v. Pernstein und Lacek v. Sternberg und auf Lukow. Dat. an Pet. und Paul. Meseritsch. Johann v. Lomnic, Herr der Stadt G. Meseritsch, befreit die Gemeinde Gross-Orlowic von der Heimfallsverpflichtung. Dat. an Kreuzerhöh. Prag. K. Georg bestätiget die vom Lacek v. Kra- wář 1408, M. Jodok 1410, K. Wenzel 1417, und Johann v. Lomnic 1447 der St. Gr. Meseritsch ertheilten Privilegien (Nr. 10). o. O. Derselbe übergibt die Stadt und Burg Mese- ritsch seinem Sohne Victorin zur Verwaltung. Prag. König Georg von Böhmen, Markgraf von Mähren, belobt die treuen und guten Dienste, welche die Bürger von Meseritsch dem Herzog Victorin von Minsterberg, Landeshauptmann von Mähren, leisteten, als dieser im Auftrage des Kö- nigs, als des obersten Vormundes, die Waisen des Wenzel v. Meseritsch vor der Gewalt ihres Vor- mundes Bohuš v. Lomnic (welcher überhaupt dem Könige nicht gehorsam sein wollte) in Schutz nahm und die Burg Meseritsch belagerte. F. Vigil. S. Joh. d. Täuf. o. O. Die Brüder Johann und Wogek v. Ohlewsko verkaufen der Stadt Meseritsch und dem Meserit- scher Allerheiligen-Spitale die Dörfer Nebstich und Grillowitz um 488 fl. Bürgen sind: Žich z Swratky, Hynek v. Lhota und Pacow, Gedeon
188 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 1438 30. Juni [8] [9] †10 †11 *12 [13] 14 15 1447 O. D. 1447 O. D. 1447 29. Juni 1447 14. Spt. 1463 27. Apr. 1464 O. D. 1464 23. Juni 1466 24. Aug. Meseritsch. Georg von Krawář auf Strážnic schenkt dem Spitale zu Meseritsch eine Mühle, de- ren Ertrag zu Seelenmessen für den Herrn Johann v. Meseritsch, für H. Lacek, für H. Heinrich, für Georgs Vater und Brüder bestimmt ist. Bürge ist Berthold v. L (ipa), Georgs Schwager. Dat. an St. Johann d. Täuf. o. O. Joh. v. Lomnic befreit die Einwohner des Dorfes Oslau von der Heimfallsverpflichtung. o. O. Katharina v. Osow schenkt dem Meseritscher Spitale 3 Lahne zu Balin. Meseritsch. Johann v. Lomnic, Herr auf Mese- ritsch und sein Sohn Wenzel — erneuern das in der zerrissenen und und unbrauchbar gewordenen Urkunde ertheilte Privilegium Laceks v. Krawář — über die Befreiung von der Heimfallsverpflich- tung und das volle Stadtrecht hierüber. (Nr. 3) Siegler sind: Johann v. Pernstein und Lacek v. Sternberg und auf Lukow. Dat. an Pet. und Paul. Meseritsch. Johann v. Lomnic, Herr der Stadt G. Meseritsch, befreit die Gemeinde Gross-Orlowic von der Heimfallsverpflichtung. Dat. an Kreuzerhöh. Prag. K. Georg bestätiget die vom Lacek v. Kra- wář 1408, M. Jodok 1410, K. Wenzel 1417, und Johann v. Lomnic 1447 der St. Gr. Meseritsch ertheilten Privilegien (Nr. 10). o. O. Derselbe übergibt die Stadt und Burg Mese- ritsch seinem Sohne Victorin zur Verwaltung. Prag. König Georg von Böhmen, Markgraf von Mähren, belobt die treuen und guten Dienste, welche die Bürger von Meseritsch dem Herzog Victorin von Minsterberg, Landeshauptmann von Mähren, leisteten, als dieser im Auftrage des Kö- nigs, als des obersten Vormundes, die Waisen des Wenzel v. Meseritsch vor der Gewalt ihres Vor- mundes Bohuš v. Lomnic (welcher überhaupt dem Könige nicht gehorsam sein wollte) in Schutz nahm und die Burg Meseritsch belagerte. F. Vigil. S. Joh. d. Täuf. o. O. Die Brüder Johann und Wogek v. Ohlewsko verkaufen der Stadt Meseritsch und dem Meserit- scher Allerheiligen-Spitale die Dörfer Nebstich und Grillowitz um 488 fl. Bürgen sind: Žich z Swratky, Hynek v. Lhota und Pacow, Gedeon
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Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 189 *17 *18 [19] 1474 O. D. 1474 6. Apr. 1474 10. Juni 1482 O. D. Olešinský von Morawec, Johann Gemnický von Studnic, Georg von Seborow, Johann von Ge- střebj. Dat. an St. Bartholomäus. o. O. Wilhelm v. Pernstein schenkt seinem Notar Brichta ein Gehölz bei Meseritsch. Brünn. Notariats-Instrument, womit Mathias Stardro vic. perp. eccl. coll. Montis St. Petri in Bruna auf das Beneficium des Altars in der Niclas-Kirche in Meseritsch zu Gunsten des Priesters Wenzel von Wisowitz resignirt und um die Investitur durch den Bischof von Olmütz Protas, für Wenzel v. W. bittet. Zeugen sind: Urban v. Hosterlitz vic. perp. eccles. colle. M. St. Petri in bruna, Jacob de Fürstenveld, Diaconus, und Johann de Nova- domo, subdiaconus eccl. olom. salczburg. et prag. dioces. — Clausel und Zeichen des Notars Jo- hannes Thabrarr von Brünn Priester der Olm. Diöc. Olmütz. Notariats-Instrument über die Einsetzung des Wenzel von Wýzowic, Cleriker der Olmützer Diöcese, als Priesters der Altare der hh. Johann Ev. und Johann Bapt. in der Meseritscher Pfarr- kirche in Gegenwart des Olmützer Bisthumvicars Johann von Sternberg, durch den Dechant Jo- hann von Olmütz, Bacc. & Cur. epis. Olo. offi- cialis; da aber die Meseritscher Kirche von Schis- matikern und Heretikern besetzt ist, daher Wenzel den Besitz des beneficiums ob persecutionem ty- ranicam nicht antreten kann, so wurde er au der Stelle jener Altare — als Priester der hh. Johann Ev. und Täuf. Altare in der Mauritzkirche in Ol- mütz eingesetzt. — Zeugen sind: Alexius de Igla- via, Domherr von Olmütz in negociis fidei a Re- verendiss. dom. legatis comissarius deputatus, Ar- nestus, Pfarrer zu St. Peter in der Vorstadt von Olmütz, Pfarrer Gregor von Neustadt und Johann Kikel, Caplan der St. Mauritzkirche. Clausel des Notars Johannes Alexander de Hamelburg, Priester der Würzburger Diöcese. o. O. Johann von Lomnic gestattet seinem Notar Brichta bei Meseritsch einen Teich anlegen zu dürfen. o. O. Johann von Lomnic, Herr auf Meseritsch, befreit die Stadt Meseritsch von der Verpflich- tung: zwei Wächter für die Burg auf ihre Kosten [16] 20 1488 9. Feb.
Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 189 *17 *18 [19] 1474 O. D. 1474 6. Apr. 1474 10. Juni 1482 O. D. Olešinský von Morawec, Johann Gemnický von Studnic, Georg von Seborow, Johann von Ge- střebj. Dat. an St. Bartholomäus. o. O. Wilhelm v. Pernstein schenkt seinem Notar Brichta ein Gehölz bei Meseritsch. Brünn. Notariats-Instrument, womit Mathias Stardro vic. perp. eccl. coll. Montis St. Petri in Bruna auf das Beneficium des Altars in der Niclas-Kirche in Meseritsch zu Gunsten des Priesters Wenzel von Wisowitz resignirt und um die Investitur durch den Bischof von Olmütz Protas, für Wenzel v. W. bittet. Zeugen sind: Urban v. Hosterlitz vic. perp. eccles. colle. M. St. Petri in bruna, Jacob de Fürstenveld, Diaconus, und Johann de Nova- domo, subdiaconus eccl. olom. salczburg. et prag. dioces. — Clausel und Zeichen des Notars Jo- hannes Thabrarr von Brünn Priester der Olm. Diöc. Olmütz. Notariats-Instrument über die Einsetzung des Wenzel von Wýzowic, Cleriker der Olmützer Diöcese, als Priesters der Altare der hh. Johann Ev. und Johann Bapt. in der Meseritscher Pfarr- kirche in Gegenwart des Olmützer Bisthumvicars Johann von Sternberg, durch den Dechant Jo- hann von Olmütz, Bacc. & Cur. epis. Olo. offi- cialis; da aber die Meseritscher Kirche von Schis- matikern und Heretikern besetzt ist, daher Wenzel den Besitz des beneficiums ob persecutionem ty- ranicam nicht antreten kann, so wurde er au der Stelle jener Altare — als Priester der hh. Johann Ev. und Täuf. Altare in der Mauritzkirche in Ol- mütz eingesetzt. — Zeugen sind: Alexius de Igla- via, Domherr von Olmütz in negociis fidei a Re- verendiss. dom. legatis comissarius deputatus, Ar- nestus, Pfarrer zu St. Peter in der Vorstadt von Olmütz, Pfarrer Gregor von Neustadt und Johann Kikel, Caplan der St. Mauritzkirche. Clausel des Notars Johannes Alexander de Hamelburg, Priester der Würzburger Diöcese. o. O. Johann von Lomnic gestattet seinem Notar Brichta bei Meseritsch einen Teich anlegen zu dürfen. o. O. Johann von Lomnic, Herr auf Meseritsch, befreit die Stadt Meseritsch von der Verpflich- tung: zwei Wächter für die Burg auf ihre Kosten [16] 20 1488 9. Feb.
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190 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. [22] 23 24 +25 126 †27 1490 O. D. 1491 o. D. 1491 6. März 1492 13. März 1496 O. D. 1499 0. D. 1503 24. März zu erhalten, gegen Bezahlung von 60 Schock Groschen Meiss., das Schock à 60 Gr. und der Gr. à 7 weisse Den. Dat. Samst. nach Doroth. o. O. Derselbe erklärt, dem Meseritscher Spitale 250 ungarische Goldgulden schuldig zu sein. o. O. Derselbe schliesst mit der Gemeinde Kně- žowes einen Vergleich in Betreff einer streitigen Huthweide. Kaschau. Wladislaus, von Gottes Gnaden König von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Mark- graf von Mähren, ertheilt auf Fürbitte des Herrn Johann Meseritsch von Lomnic, Oberstkämmerer der Olmützer Cuda, der Stadt G. Meseritsch das Recht, am Dienstag nach Ostern einen Jahrmarkt, welcher 8 Tage dauert, zu halten. Dat. an Oculi. Meseritsch. Johann von Lomnic, Oberstkämme- rer der Olmützer Cuda, erklärt dem Spitale in M. 260 fl. schuldig zu sein und verpfändet dem- selben einen Theil des Rudikauer Zehents, zur Zahlung dieser Schuld, sobald die Pfründe dort erledigt ist; die erste Hälfte der Schuld wird jedenfalls von (den Zinsungen aus) Ober-Heřma- nic zu zahlen sein. Dat. Dienstag nach Gregor. o. O. Geburts- und Meisterbrief des Nicolaus, Tuch- machers von Olmütz. Iglau. Bürgermeister und Rath von Iglau erthei- len eine Ordnung für die Schuhmacher, nach wel- cher jeder, der Meister werden will, zuvor als Gesell bei einem Meister in der Stadt durch 1 ganzes Jahr sich verdingen muss. Der Gesell hat sich mit 3 rechtschaffenen Männern der Meisterver- sammlung vorzustellen und um Meisterrecht zu bitten; wenn es sich erweiset, dass er dieser Profession kundig ist, wird er Meister, aber auch nur dann, wenn er eine tugendhafte Person zum Weibe nimmt ; sollte er sich schlecht aufführen, so wird er aus der Genossenschaft ausgestossen werden. Iglau. Dieselben ertheilen eine Ordnung für die Schneider. Diese bestimmt in 22 §§., dass jeder Gesell, welcher Meister werden will, wenigstens durch 1 ganzes Jahr bei einem oder mehreren Meistern in der Stadt arbeiten, vor der Meisterver- sammlung sich mit guten Zeugnissen seiner unbe- [21]
190 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. [22] 23 24 +25 126 †27 1490 O. D. 1491 o. D. 1491 6. März 1492 13. März 1496 O. D. 1499 0. D. 1503 24. März zu erhalten, gegen Bezahlung von 60 Schock Groschen Meiss., das Schock à 60 Gr. und der Gr. à 7 weisse Den. Dat. Samst. nach Doroth. o. O. Derselbe erklärt, dem Meseritscher Spitale 250 ungarische Goldgulden schuldig zu sein. o. O. Derselbe schliesst mit der Gemeinde Kně- žowes einen Vergleich in Betreff einer streitigen Huthweide. Kaschau. Wladislaus, von Gottes Gnaden König von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Mark- graf von Mähren, ertheilt auf Fürbitte des Herrn Johann Meseritsch von Lomnic, Oberstkämmerer der Olmützer Cuda, der Stadt G. Meseritsch das Recht, am Dienstag nach Ostern einen Jahrmarkt, welcher 8 Tage dauert, zu halten. Dat. an Oculi. Meseritsch. Johann von Lomnic, Oberstkämme- rer der Olmützer Cuda, erklärt dem Spitale in M. 260 fl. schuldig zu sein und verpfändet dem- selben einen Theil des Rudikauer Zehents, zur Zahlung dieser Schuld, sobald die Pfründe dort erledigt ist; die erste Hälfte der Schuld wird jedenfalls von (den Zinsungen aus) Ober-Heřma- nic zu zahlen sein. Dat. Dienstag nach Gregor. o. O. Geburts- und Meisterbrief des Nicolaus, Tuch- machers von Olmütz. Iglau. Bürgermeister und Rath von Iglau erthei- len eine Ordnung für die Schuhmacher, nach wel- cher jeder, der Meister werden will, zuvor als Gesell bei einem Meister in der Stadt durch 1 ganzes Jahr sich verdingen muss. Der Gesell hat sich mit 3 rechtschaffenen Männern der Meisterver- sammlung vorzustellen und um Meisterrecht zu bitten; wenn es sich erweiset, dass er dieser Profession kundig ist, wird er Meister, aber auch nur dann, wenn er eine tugendhafte Person zum Weibe nimmt ; sollte er sich schlecht aufführen, so wird er aus der Genossenschaft ausgestossen werden. Iglau. Dieselben ertheilen eine Ordnung für die Schneider. Diese bestimmt in 22 §§., dass jeder Gesell, welcher Meister werden will, wenigstens durch 1 ganzes Jahr bei einem oder mehreren Meistern in der Stadt arbeiten, vor der Meisterver- sammlung sich mit guten Zeugnissen seiner unbe- [21]
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Gross- Meseritscher Stadtarchiv. 191 +28 [29] *30 31 [32] +33 +34 scholtenen Geburt und Lehrzeit’ ausweisen soll, jener aber sich mit einem ordentlichen Frauen- zimmer vermählen und zur bestimmten Zeit 15 Stück verschiedene Schneiderarbeiten verfertigen müsse. Für unordentliches Betragen wird entwe- der Geld oder ein gewisses Gewicht Wachs als Strafe auferlegt. Der Schluss der Ordnung dieser Urkunde handelt von der Aufnahme von Lehrlin- gen und Gesellen. Dat. Freitag vor dem 4. Fa- stensonntag. 1514|Iglau. Derselbe ertheilt eine Ordnung für die o. D.| Kürschner. 1520| o. O. Artikel der Bierbráuer. o. D. 1520| Prag. Ludwig, Kónig von Ungarn und Bóhmen dc. 7. | ertheilt auf Ansuchen des Heinrich und des Wenzel Mai | von Lomnic und Gross-Meseritsch, dann weil zwi- schen den mährischen Wundärzten und den Bir- gern Streitigkeiten und Gehássigkeiten entstanden, den Meseritscher Wundürzten Veit und Johaun, dann ihren Erben, das Recht, welches allen Wuud- arzten beiderlei Geschlechts in seinen Ländern zusteht — das Recht nämlich, dass, wenn es ihnen beliebt, sie auch andere Professionen oder Hand- werke treiben können; auch sollen sie als ehr- liche und schöffenbare Leute angesehen, und sie selbst wie auch ihre Erben, Männer oder Weiber aus dem Bürgerstande zur Ehe nehmen können. Dat. an Stanislai. 1522| o. O. Derselbe genehmigt, dass in Meseritsch ein o. D.| Badhaus errichtet werden dürfe. 1522| o. O. Gregor von Lówenberg, Generalvicar des o. D.| Bisthums Olmiitz, bestätiget den von der Tischno- witzer Aebtissin Apolonia für Budwitz präsentir- ten Pfarrer Wenzel von Trnawka. 1531| Meseritsch. Johann auf Pernstein und Helfen- 20. | stein verleihet den Leinwebern eine Ordnung. Juni| Dienstag vor Joh. d. Tàüuf. 1531| Meseritsch. Derselbe befreit die Bürger von 20.| Meseritsch von der Verpflichtung im Jahre 6 Drei- Juni | ling Wein auszuschünken, gegen dem, dass sie die Wege um die Stadt und Vorstadt jederzeit gut fahrbar erhalten. Dat. am Dienstag vor Joh. d. Täufer.
Gross- Meseritscher Stadtarchiv. 191 +28 [29] *30 31 [32] +33 +34 scholtenen Geburt und Lehrzeit’ ausweisen soll, jener aber sich mit einem ordentlichen Frauen- zimmer vermählen und zur bestimmten Zeit 15 Stück verschiedene Schneiderarbeiten verfertigen müsse. Für unordentliches Betragen wird entwe- der Geld oder ein gewisses Gewicht Wachs als Strafe auferlegt. Der Schluss der Ordnung dieser Urkunde handelt von der Aufnahme von Lehrlin- gen und Gesellen. Dat. Freitag vor dem 4. Fa- stensonntag. 1514|Iglau. Derselbe ertheilt eine Ordnung für die o. D.| Kürschner. 1520| o. O. Artikel der Bierbráuer. o. D. 1520| Prag. Ludwig, Kónig von Ungarn und Bóhmen dc. 7. | ertheilt auf Ansuchen des Heinrich und des Wenzel Mai | von Lomnic und Gross-Meseritsch, dann weil zwi- schen den mährischen Wundärzten und den Bir- gern Streitigkeiten und Gehássigkeiten entstanden, den Meseritscher Wundürzten Veit und Johaun, dann ihren Erben, das Recht, welches allen Wuud- arzten beiderlei Geschlechts in seinen Ländern zusteht — das Recht nämlich, dass, wenn es ihnen beliebt, sie auch andere Professionen oder Hand- werke treiben können; auch sollen sie als ehr- liche und schöffenbare Leute angesehen, und sie selbst wie auch ihre Erben, Männer oder Weiber aus dem Bürgerstande zur Ehe nehmen können. Dat. an Stanislai. 1522| o. O. Derselbe genehmigt, dass in Meseritsch ein o. D.| Badhaus errichtet werden dürfe. 1522| o. O. Gregor von Lówenberg, Generalvicar des o. D.| Bisthums Olmiitz, bestätiget den von der Tischno- witzer Aebtissin Apolonia für Budwitz präsentir- ten Pfarrer Wenzel von Trnawka. 1531| Meseritsch. Johann auf Pernstein und Helfen- 20. | stein verleihet den Leinwebern eine Ordnung. Juni| Dienstag vor Joh. d. Tàüuf. 1531| Meseritsch. Derselbe befreit die Bürger von 20.| Meseritsch von der Verpflichtung im Jahre 6 Drei- Juni | ling Wein auszuschünken, gegen dem, dass sie die Wege um die Stadt und Vorstadt jederzeit gut fahrbar erhalten. Dat. am Dienstag vor Joh. d. Täufer.
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192 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. [35] 136 437 38 139 40 41 1535 O. D. 1535 24. Juni 1535 12. Aug. 1538 6. Oct. 1539 14. Feb. 1539 22. Juli 1540 16. Aug. o. O. Derselbe bestätiget die Artikel der Leinweber. o. O. Wladislaus Loubský entlässt den Paul, Sohn des Nicolaus Noska in Chudenic, aus der Hörig- keit, und gestattet ihm, sich ansässig zu machen, wo es ihm (Paul) beliebt. Dat. an St. Johann d. Täuf. Meseritsch. Johann von Pernstein und Helfen- stein bestätiget alle Rechte und Freiheiten, wel- che die früheren Könige und Herrschaftsbesitzer der Stadt Meseritsch ertheilt haben, und insbeson- dere jene Privilegien, nach welchen jeder Bewoh- ner nach Belieben mit seinem Eigenthum bei Lebzeiten oder auf dem Sterbebette verfügen kann. Dat. Donnerstag nach Laurenz. Meseritsch. Derselbe bestimmt, dass alle Perso- nen vom Ritterstande, welche in Meseritsch Häu- ser besitzen oder sich ansässig machen wollen, und die Uebernahme von Gemeindeämtern verweigern, von dem Genusse des genossenschaftlichen Bür- gervermögens ausgeschlossen werden sollen. Dat. Sonntag nach Franciscus. Meseritsch. Derselbe ertheilt der Stadt Mese- ritsch als Entschädigung für die Auslagen, welche die Verbesserung der Strassen verursachte, alle die Rechte, welche er selbst rücksichtlich der Mauth, der Marktstandgelder, der Brodstände, des Schrottgeldes vom Wein, vom alten und weissen Biere und vom Salz besass, dafür schenkt ihm die Stadt G. Meseritsch das Dorf Křowj mit allen Rechten und Nutzungen. Das Holz für das Schloss- bräuhaus muss fortan von den Stadtbewohnern unentgeltlich gefällt werden. Dat. an Valent. Wien. Kaiser Ferdinand ertheilt der Stadt G. Me- seritsch das Recht, sich bei Sigillirung von Urkun- den des rothen Wachses zu bedienen. Dat. an Maria Magdalena. Swinj. Bürgermeister und Rath des Städtchens Swinj ertheilen einen Geburtsbrief für Vaněk, Sohn des Richters aus dem Dorfe Rankow. Dat. Mon- tag nach Maria Himmelfahrt. Pardubic. Johann von Pernstein und Helfenstein befreit die Stadt Meseritsch von der Zahlung eines Bachzinses pr. 40 weisse Groschen und eines Zin- 42 1541 1. Jän.
192 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. [35] 136 437 38 139 40 41 1535 O. D. 1535 24. Juni 1535 12. Aug. 1538 6. Oct. 1539 14. Feb. 1539 22. Juli 1540 16. Aug. o. O. Derselbe bestätiget die Artikel der Leinweber. o. O. Wladislaus Loubský entlässt den Paul, Sohn des Nicolaus Noska in Chudenic, aus der Hörig- keit, und gestattet ihm, sich ansässig zu machen, wo es ihm (Paul) beliebt. Dat. an St. Johann d. Täuf. Meseritsch. Johann von Pernstein und Helfen- stein bestätiget alle Rechte und Freiheiten, wel- che die früheren Könige und Herrschaftsbesitzer der Stadt Meseritsch ertheilt haben, und insbeson- dere jene Privilegien, nach welchen jeder Bewoh- ner nach Belieben mit seinem Eigenthum bei Lebzeiten oder auf dem Sterbebette verfügen kann. Dat. Donnerstag nach Laurenz. Meseritsch. Derselbe bestimmt, dass alle Perso- nen vom Ritterstande, welche in Meseritsch Häu- ser besitzen oder sich ansässig machen wollen, und die Uebernahme von Gemeindeämtern verweigern, von dem Genusse des genossenschaftlichen Bür- gervermögens ausgeschlossen werden sollen. Dat. Sonntag nach Franciscus. Meseritsch. Derselbe ertheilt der Stadt Mese- ritsch als Entschädigung für die Auslagen, welche die Verbesserung der Strassen verursachte, alle die Rechte, welche er selbst rücksichtlich der Mauth, der Marktstandgelder, der Brodstände, des Schrottgeldes vom Wein, vom alten und weissen Biere und vom Salz besass, dafür schenkt ihm die Stadt G. Meseritsch das Dorf Křowj mit allen Rechten und Nutzungen. Das Holz für das Schloss- bräuhaus muss fortan von den Stadtbewohnern unentgeltlich gefällt werden. Dat. an Valent. Wien. Kaiser Ferdinand ertheilt der Stadt G. Me- seritsch das Recht, sich bei Sigillirung von Urkun- den des rothen Wachses zu bedienen. Dat. an Maria Magdalena. Swinj. Bürgermeister und Rath des Städtchens Swinj ertheilen einen Geburtsbrief für Vaněk, Sohn des Richters aus dem Dorfe Rankow. Dat. Mon- tag nach Maria Himmelfahrt. Pardubic. Johann von Pernstein und Helfenstein befreit die Stadt Meseritsch von der Zahlung eines Bachzinses pr. 40 weisse Groschen und eines Zin- 42 1541 1. Jän.
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Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 193 143 1543 29. 44 45 146 1547 O. D. 1548 16. Aug. 1553 1. Mai ses für Wiesen und Lehm pr. 23 Groschen. Dat. Dienstag nach Neujahr. o. O. Derselbe ertheilt den Tuchmachern eine Ord- nung, worin das Verhältniss der Meister, Gesellen und Lehrlinge, das Gewicht der Gewebe und Strähnen, die Strafen für die Uebertreter dieser Bestimmungen, der Lohn für das Krampeln, Spu- len, Weben, Kämmen und Scheren geregelt, die Ablösungsbeträge für die Kost der Arbeiter (3 Gro- schen) und die Preise des Walkens bestimmt werden. Wer selbst walkt, muss sich mit den Walkern abfinden. Dat. Mittwoch nach Pauli Be- kehrung. o. O. Derselbe verbindet sich zur Lieferung von 3 Schock Karpfen jährlich an das Spital zu M. für gewisse an ihn abgetretene Teiche. Wien. Kaiser Ferdinand ertheilt auf Fürbitte des Johann von Pernstein der Stadt Gross-Meseritsch das Recht, mit rothem Wachs zu siegeln, den Bür- gern im Rathhause auf rothem Tuch zu sitzen, in Kammerwägen fahren zu dürfen und bestä- tiget alle Stadtprivilegien. In Berücksichtigung, dass die Bürger von Meseritsch sich immer und gegen alle Regenten, insbesondere gegen den Kaiser (Ferdinand I.) treu bewährt haben, dass sie durch längere Zeit 3000 Mann Reiterei ver- pflegten — sollen dieselben gleich den Bürgern der königlichen Städte gehalten sein — auch soll diese Stadt nicht eine Unterthänige sein, sondern nur unter dem Schutz der Obrigkeit stehen. Das Braurecht wurde dieser schon im Jahre 1009 er- bauten Stadt auch verliehen, und es darf keine Obrigkeit dieses Recht verletzen noch in der Um- gebung eine Bräuerei errichten. Endlich wird die Stadt von der Verpflichtung, obrigkeitlichen Wein auszuschänken, befreit. Dat. Mittwoch nach Maria Himmelfahrt. Prag. Derselbe ertheilt auf Bitte seines Vicekanz- lers Sigmund Held v. Kment, Herrn auf Meseritsch dem Stephan Šafranek, Bürger von M., das Pri- vilegium des ausschliesslichen Druck- und Ver- kaufsrechts eines von ihm (Šafranek) aus dem Lat. ins Böhm. übersetzten Tractats Sebastians Kastalios Dialogorum sacror. lib. IV. auf 3 Jahre, Jän.
Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 193 143 1543 29. 44 45 146 1547 O. D. 1548 16. Aug. 1553 1. Mai ses für Wiesen und Lehm pr. 23 Groschen. Dat. Dienstag nach Neujahr. o. O. Derselbe ertheilt den Tuchmachern eine Ord- nung, worin das Verhältniss der Meister, Gesellen und Lehrlinge, das Gewicht der Gewebe und Strähnen, die Strafen für die Uebertreter dieser Bestimmungen, der Lohn für das Krampeln, Spu- len, Weben, Kämmen und Scheren geregelt, die Ablösungsbeträge für die Kost der Arbeiter (3 Gro- schen) und die Preise des Walkens bestimmt werden. Wer selbst walkt, muss sich mit den Walkern abfinden. Dat. Mittwoch nach Pauli Be- kehrung. o. O. Derselbe verbindet sich zur Lieferung von 3 Schock Karpfen jährlich an das Spital zu M. für gewisse an ihn abgetretene Teiche. Wien. Kaiser Ferdinand ertheilt auf Fürbitte des Johann von Pernstein der Stadt Gross-Meseritsch das Recht, mit rothem Wachs zu siegeln, den Bür- gern im Rathhause auf rothem Tuch zu sitzen, in Kammerwägen fahren zu dürfen und bestä- tiget alle Stadtprivilegien. In Berücksichtigung, dass die Bürger von Meseritsch sich immer und gegen alle Regenten, insbesondere gegen den Kaiser (Ferdinand I.) treu bewährt haben, dass sie durch längere Zeit 3000 Mann Reiterei ver- pflegten — sollen dieselben gleich den Bürgern der königlichen Städte gehalten sein — auch soll diese Stadt nicht eine Unterthänige sein, sondern nur unter dem Schutz der Obrigkeit stehen. Das Braurecht wurde dieser schon im Jahre 1009 er- bauten Stadt auch verliehen, und es darf keine Obrigkeit dieses Recht verletzen noch in der Um- gebung eine Bräuerei errichten. Endlich wird die Stadt von der Verpflichtung, obrigkeitlichen Wein auszuschänken, befreit. Dat. Mittwoch nach Maria Himmelfahrt. Prag. Derselbe ertheilt auf Bitte seines Vicekanz- lers Sigmund Held v. Kment, Herrn auf Meseritsch dem Stephan Šafranek, Bürger von M., das Pri- vilegium des ausschliesslichen Druck- und Ver- kaufsrechts eines von ihm (Šafranek) aus dem Lat. ins Böhm. übersetzten Tractats Sebastians Kastalios Dialogorum sacror. lib. IV. auf 3 Jahre, Jän.
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194 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 147 +48 [49] 150 51 1553 15. Juni 1556 30. Oct. 1557 O. D. 1557 8. Aug. 1557 16. Aug. sollte in dieser Zeit Jemand in Böhm., Mähr. oder Schles. dieses Werk unbefugt nachdrucken oder verkaufen, so wird die Auflage confiscirt. Dat. Vigil. Phil. & Jacob. Wien. Derselbe ertheilt der Stadt Meseritsch das Recht, einen Jahrmarkt abhalten zu dürfen. Dat. an St. Veit. Meseritsch. Sigismund Helt von Kment ertheilt eine Ordnung für die Bäckerzunft: 1. Die Bäcker sollen Gott fürchten, alle Secten und Zusammen- künfte wider althergebrachte Bestimmungen der Kirche meiden, und nur in Zunftsachen sich ver- sammeln; wer dagegen handelt, wird aus der Zuuft und Gemeinde ausgestossen...... 3. Wer als Meister aufgenommen worden ist, darf ohne Vorwissen anderer Meister kein Getreide kaufen. Wenn 2 Meister zu einem und demselben Getreidewagen zutreten, hat derjenige Meister, welcher zur Sattelseite tritt, das Vorrecht...... 6. Wenn ein jüngerer Meister Montag oder Frei- tag zum zweiten Male backt, soll er, sobald das frische Gebäck auf's Brodbret kommt, sogleich das alte zurücknehmen...... 11. Alle Kirchenfeste sollen andächtig gefeiert werden, wenn diess Jemand durch 2 Sonntage vernachlässigt, wird er aus der Gemeinde ge- stossen..... 13. Sollte der Lehrling durchgehen, so sind seine Bürgen verpflichtet, das Angeld zu bezahlen. Dat. Dienstag nach Lucas. o. O Derselbe bestimmt und sichert die Bestellung des lateinischen Lehrers zu Meseritsch. Meseritsch. Derselbe bestätigt das Privilegium, wornach die Stadt M. von der Heimfallsverpflichtung befreit wurde, und bestimmt, dass demjenigen, welchem in der Stadt die Biererzeugung zusteht, dieses Recht von keinem Besitzer der Herrschaft M. genommen werden dürfe. Dat. Sonnt. vor Laurenz. Wien. Kaiser Ferdinand bestätigt auf Bitte des Sigismund Helt von Kment, k. Vicekanzlers, der Stadt Gross-Meseritsch alle früher verliehenen Privilegien und Freiheiten. Auch wurden der Stadt die Erträgnisse der Mauth geschenkt; Salz soll nur in der Stadt abgeladen und verkauft, endlich
194 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 147 +48 [49] 150 51 1553 15. Juni 1556 30. Oct. 1557 O. D. 1557 8. Aug. 1557 16. Aug. sollte in dieser Zeit Jemand in Böhm., Mähr. oder Schles. dieses Werk unbefugt nachdrucken oder verkaufen, so wird die Auflage confiscirt. Dat. Vigil. Phil. & Jacob. Wien. Derselbe ertheilt der Stadt Meseritsch das Recht, einen Jahrmarkt abhalten zu dürfen. Dat. an St. Veit. Meseritsch. Sigismund Helt von Kment ertheilt eine Ordnung für die Bäckerzunft: 1. Die Bäcker sollen Gott fürchten, alle Secten und Zusammen- künfte wider althergebrachte Bestimmungen der Kirche meiden, und nur in Zunftsachen sich ver- sammeln; wer dagegen handelt, wird aus der Zuuft und Gemeinde ausgestossen...... 3. Wer als Meister aufgenommen worden ist, darf ohne Vorwissen anderer Meister kein Getreide kaufen. Wenn 2 Meister zu einem und demselben Getreidewagen zutreten, hat derjenige Meister, welcher zur Sattelseite tritt, das Vorrecht...... 6. Wenn ein jüngerer Meister Montag oder Frei- tag zum zweiten Male backt, soll er, sobald das frische Gebäck auf's Brodbret kommt, sogleich das alte zurücknehmen...... 11. Alle Kirchenfeste sollen andächtig gefeiert werden, wenn diess Jemand durch 2 Sonntage vernachlässigt, wird er aus der Gemeinde ge- stossen..... 13. Sollte der Lehrling durchgehen, so sind seine Bürgen verpflichtet, das Angeld zu bezahlen. Dat. Dienstag nach Lucas. o. O Derselbe bestimmt und sichert die Bestellung des lateinischen Lehrers zu Meseritsch. Meseritsch. Derselbe bestätigt das Privilegium, wornach die Stadt M. von der Heimfallsverpflichtung befreit wurde, und bestimmt, dass demjenigen, welchem in der Stadt die Biererzeugung zusteht, dieses Recht von keinem Besitzer der Herrschaft M. genommen werden dürfe. Dat. Sonnt. vor Laurenz. Wien. Kaiser Ferdinand bestätigt auf Bitte des Sigismund Helt von Kment, k. Vicekanzlers, der Stadt Gross-Meseritsch alle früher verliehenen Privilegien und Freiheiten. Auch wurden der Stadt die Erträgnisse der Mauth geschenkt; Salz soll nur in der Stadt abgeladen und verkauft, endlich
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Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 195 †53 +54 55 56 [57] 158 Oct. 1563 3. Juli 1568 8. Juni 1569 21. Feb. 1569 11. Juni 1571 O. D. 1567 7. Jän. auch kein Bräuhaus in der Entfernung einer Meile errichtet werden. Meseritsch. Sigismund Helt auf Kment befreit die Bewohner des Dorfes Balin von der Heim- fallsverpflichtung, und bestimmt, dass, wenn Je- mand stirbt, derselbe zwar letztwillig verfügen, jedoch nur eine zur Herrschaft gehörige Person zum Erben einsetzen könne. Dafür verpflichten sich die Bewohner von Balin alljährlich durch 12 Tage zu ackern und 10 Klafter Holz zu schneiden. Dat. am Montag vor Gallus. Meseritsch. Derselbe bestimmt diejenigen Emolu- mente und Gaben, welche der jeweilige Herr auf Meseritsch dem dortigen Spilale für die Erhaltung der Kranken zu verabreichen hat. Dat. Samstag nach Peter und Paul. Meseritsch. Wenzl Berka auf Duba und Lipa bestätigt alle Privilegien und Freiheiten der Stadt Meseritsch und bestimmt die Ordnung der Vorle- gung des Bieres in der Stadt und allen Dörfern mit Ausnahme von Radostín, Kněžowes, Krásno- wes, Znětinek, Pawlow, Telečkow, Aujezd, Matě- gow, Březí und Bučic, für welche er sich die Vor- legung des Bieres aus dem Bräuhause des Städt- chens Neu-Weself vorbehält. Dienst. nach Pfingsten. Meseritsch. Derselbe ertheilt eine Ordnung für die Bräuerzunft, nach welcher insbesondere fest- gesetzt wird, dass alle jene, die dieser Zunft ange- hören, verpflichtet sind, wenigstens einmal im Jahr zu Ostern, das Abendmal des Herrn unter beiden Gestalten zu geniessen. Die Zunftmeister waren verpflichtet, die Bräuhäuser zu beaufsichtigen, um jedes Unglück zu verhüten. Meseritsch. Derselbe ertheilt abermal eine Ord- nung der Meseritscher Bräuerzunft. Dat. Samstag an Vitus. o. O. Alina Berka v. Duba und Lipa überlässt dem Meseritscher Primator eine Wiese. Klattau. Der Gemeinderath der Stadt Klattau er- theilt dem Schlosser Johann Hájek einen Geburts- brief und bezeugt seine gute Aufführung. Dat. Samstag nach 3 König. Brünn. Alina, Berka von Meseritsch und Lomnic und auf Meseritsch, Witwe des Sigismund Helt, als 52 1557 11. *59 1576 27. März
Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 195 †53 +54 55 56 [57] 158 Oct. 1563 3. Juli 1568 8. Juni 1569 21. Feb. 1569 11. Juni 1571 O. D. 1567 7. Jän. auch kein Bräuhaus in der Entfernung einer Meile errichtet werden. Meseritsch. Sigismund Helt auf Kment befreit die Bewohner des Dorfes Balin von der Heim- fallsverpflichtung, und bestimmt, dass, wenn Je- mand stirbt, derselbe zwar letztwillig verfügen, jedoch nur eine zur Herrschaft gehörige Person zum Erben einsetzen könne. Dafür verpflichten sich die Bewohner von Balin alljährlich durch 12 Tage zu ackern und 10 Klafter Holz zu schneiden. Dat. am Montag vor Gallus. Meseritsch. Derselbe bestimmt diejenigen Emolu- mente und Gaben, welche der jeweilige Herr auf Meseritsch dem dortigen Spilale für die Erhaltung der Kranken zu verabreichen hat. Dat. Samstag nach Peter und Paul. Meseritsch. Wenzl Berka auf Duba und Lipa bestätigt alle Privilegien und Freiheiten der Stadt Meseritsch und bestimmt die Ordnung der Vorle- gung des Bieres in der Stadt und allen Dörfern mit Ausnahme von Radostín, Kněžowes, Krásno- wes, Znětinek, Pawlow, Telečkow, Aujezd, Matě- gow, Březí und Bučic, für welche er sich die Vor- legung des Bieres aus dem Bräuhause des Städt- chens Neu-Weself vorbehält. Dienst. nach Pfingsten. Meseritsch. Derselbe ertheilt eine Ordnung für die Bräuerzunft, nach welcher insbesondere fest- gesetzt wird, dass alle jene, die dieser Zunft ange- hören, verpflichtet sind, wenigstens einmal im Jahr zu Ostern, das Abendmal des Herrn unter beiden Gestalten zu geniessen. Die Zunftmeister waren verpflichtet, die Bräuhäuser zu beaufsichtigen, um jedes Unglück zu verhüten. Meseritsch. Derselbe ertheilt abermal eine Ord- nung der Meseritscher Bräuerzunft. Dat. Samstag an Vitus. o. O. Alina Berka v. Duba und Lipa überlässt dem Meseritscher Primator eine Wiese. Klattau. Der Gemeinderath der Stadt Klattau er- theilt dem Schlosser Johann Hájek einen Geburts- brief und bezeugt seine gute Aufführung. Dat. Samstag nach 3 König. Brünn. Alina, Berka von Meseritsch und Lomnic und auf Meseritsch, Witwe des Sigismund Helt, als 52 1557 11. *59 1576 27. März
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196 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 60 161 162 163 64 65 166 [67] *68 1579 19. Dec. 1581 O. D. 1583 27. Feb. 1584 O. D. 1584 21. Oct. 1585 12. Juli 1589 6. Nov. 1590 0. D. 1593 13. Apr. Mutter und Vormünderin ihrer Kinder Herren von Meseritsch, bittet die mähr. Stände, den Amt- leuten dieser Herrschaft Nicolaus von Welká-Hora und Balthasar Rak von Hybenhyrt anzubefehlen, die Rechnungen den Herrschaftsbesitzern vorzule- gen. Dienstag nach Oculi. Prag. Kaiser Rudolph II. bestimmt, dass der Jahr- markt, welcher in M. zu St. Lucia besteht, auf den Tag der hh. Fabian und Sebastian verlegt werde. Dat. Am Tag vor St. Thomas. Sternberg. Der Gemeinderath von Sternberg er- theilt dem Lorenz Behem den Geburts- und Ent- lassbrief. Sovinec. Bürgermeister und Gemeinderath der Stadt Sovinec ertheilen dem Georg Ponsch einen Geburts- und Entlassbrief. Dat. 1. Sonntag in der Fasten. o. O. Trauschein des Schneiders Lorenz Pokorný aus Nimburg. Meseritsch. Wladislaw Helt v. Kment bestätigt alle Rechte und Freiheiten der Stadt; insbeson- dere das Vorlegen des Bieres in allen Dörfern. Dat. Sonntag nach Lucia. Lindaw. Hans Ehrenreich von Korenaw, Freiherr von Seburg und Lindaw, dann der Rath von Lin- daw bitten um Unterstützung in ihrem gränzen- losen Elend, in welches dieselben durch ein fürchterliches Wetter, das an Petri und Pauli Abends losbrach, gekommen sind. Dat. an St. Marg. Bojkowic. Der Gemeinderath des Städtchens Bojkowic ertheilt einen Geburts- und Entlassbrief für Martin, Sohn des Thomas Silnow von Ditika. Montag vor Martini. o. O. Hauptartikel aller Innungen. Meseritsch. Zdeněk Berka von Duba und Lipa auf Meseritsch bittet den Stanislaus, Bischof von Ol- mütz, um Hilfe, insbesondere ersucht er um Ab- sendung tauglicher Priester, um die katholische Religion wieder einzuführen, wozu Zdeněk damals den Anfang gemacht hat. Meseritsch. Die Bürger von G. Meseritsch ver- binden sich dem Gutsherrn von M. — dermal Zdeněk Berka von Duba und Lipa, von jedem 69 1503 28. Sep.
196 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 60 161 162 163 64 65 166 [67] *68 1579 19. Dec. 1581 O. D. 1583 27. Feb. 1584 O. D. 1584 21. Oct. 1585 12. Juli 1589 6. Nov. 1590 0. D. 1593 13. Apr. Mutter und Vormünderin ihrer Kinder Herren von Meseritsch, bittet die mähr. Stände, den Amt- leuten dieser Herrschaft Nicolaus von Welká-Hora und Balthasar Rak von Hybenhyrt anzubefehlen, die Rechnungen den Herrschaftsbesitzern vorzule- gen. Dienstag nach Oculi. Prag. Kaiser Rudolph II. bestimmt, dass der Jahr- markt, welcher in M. zu St. Lucia besteht, auf den Tag der hh. Fabian und Sebastian verlegt werde. Dat. Am Tag vor St. Thomas. Sternberg. Der Gemeinderath von Sternberg er- theilt dem Lorenz Behem den Geburts- und Ent- lassbrief. Sovinec. Bürgermeister und Gemeinderath der Stadt Sovinec ertheilen dem Georg Ponsch einen Geburts- und Entlassbrief. Dat. 1. Sonntag in der Fasten. o. O. Trauschein des Schneiders Lorenz Pokorný aus Nimburg. Meseritsch. Wladislaw Helt v. Kment bestätigt alle Rechte und Freiheiten der Stadt; insbeson- dere das Vorlegen des Bieres in allen Dörfern. Dat. Sonntag nach Lucia. Lindaw. Hans Ehrenreich von Korenaw, Freiherr von Seburg und Lindaw, dann der Rath von Lin- daw bitten um Unterstützung in ihrem gränzen- losen Elend, in welches dieselben durch ein fürchterliches Wetter, das an Petri und Pauli Abends losbrach, gekommen sind. Dat. an St. Marg. Bojkowic. Der Gemeinderath des Städtchens Bojkowic ertheilt einen Geburts- und Entlassbrief für Martin, Sohn des Thomas Silnow von Ditika. Montag vor Martini. o. O. Hauptartikel aller Innungen. Meseritsch. Zdeněk Berka von Duba und Lipa auf Meseritsch bittet den Stanislaus, Bischof von Ol- mütz, um Hilfe, insbesondere ersucht er um Ab- sendung tauglicher Priester, um die katholische Religion wieder einzuführen, wozu Zdeněk damals den Anfang gemacht hat. Meseritsch. Die Bürger von G. Meseritsch ver- binden sich dem Gutsherrn von M. — dermal Zdeněk Berka von Duba und Lipa, von jedem 69 1503 28. Sep.
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Gross- Meseritscher Stadtarchiv. 197 +70 +71 +72 +73 1597 o. D. 1599 24. Apr. verkauften Eimer Wein 3 weisse Groschen zu zahlen. Dat. an Wenzeslai. Schmiedberg. Die Hammerschmiedzunft in Schnie- deberg in Schlesien ertheilt dem Jakob Fleisch- mann einen Geburts- und Entlassbrief. Meseritsch. Ladislaus Berka von Lipa und Duba bestimmt, dass die Bürger von M. statt der Ent- richtung von 3 Gr. pr. Eimer ein Aversum vou 300 fl. jährlich zahlen sollen — wofür sie das Recht des freien Weinschanks erhalten. Dat. an Georg. 1600 Meseritsch. Ladislaus Berka auf Duba, Lipa, 21. Spt. Jaroslawic und Neu-Burg erneuert die Privilegien der Stadt, insbesondere jene des Bräuurbars der Biervorlage in der Stadt und allen Herrschafts- gemeinden, wofür sich die Meseritscher Bürger verbinden 200 fl. & 30 Groschen jährlich zu be- zahlen. — Das Bier soll aus Weizen gebräut, und damit es immer gut und trinkbar bleibe, wird es alle 4 Wochen von dem Herrn selbst oder von seinem Bestellten gekostet, das schlechte Bier dem Bräuer abgenommen werden, und verfällt zur Hälfte der Herrschaft, zur Hälfte der Gemeinde. Auch verpflichtet sich der Herrschaftsbesitzer, im Falle er ein bräuberechtigtes Haus in der Stadt kauft, kein anderes Bier als zum eigenen Haus- bedarf zu erzeügen. Dat. an Matthäus. 1600| Meseritsch. Derselbe bestätigt alle Freiheiten, 21. Spt. rücksichtlich des Bräuurbars, wofern sich die Bür- ger verpflichten 200 fl. jährlich zu zahlen. Damit das Bierbräuen ordentlich von Statten gehe, soll Bier nur aus Weizen gebräut, zu einem Gebräu 16 gehäufte Metzen genommen, und aus diesem 12 Fass Bier gebräut werden. — Auch wird be- stimmt, dass alle 4 Wochen ein Gebräu von 12 Fass aus Gemeindemalz zum Besten der Gemeinde ebräut werden müsse. Dat. an Matthäus. +74 |1601| Meseritsch. Derselbe ertheilt der Stadt das Recht, 1. Jän. Branntwein zu brennen. Dat. am neuen Jahr. +75 |1606| Meseritsch. Derselbe genehmigt die Statuten des 1. Jän. Literatenchores. — Der Dechant soll der erste Vater dieses Vereines (genannt Verein der heil. Jungfrau Maria) sein; nach ihm haben der Schul-
Gross- Meseritscher Stadtarchiv. 197 +70 +71 +72 +73 1597 o. D. 1599 24. Apr. verkauften Eimer Wein 3 weisse Groschen zu zahlen. Dat. an Wenzeslai. Schmiedberg. Die Hammerschmiedzunft in Schnie- deberg in Schlesien ertheilt dem Jakob Fleisch- mann einen Geburts- und Entlassbrief. Meseritsch. Ladislaus Berka von Lipa und Duba bestimmt, dass die Bürger von M. statt der Ent- richtung von 3 Gr. pr. Eimer ein Aversum vou 300 fl. jährlich zahlen sollen — wofür sie das Recht des freien Weinschanks erhalten. Dat. an Georg. 1600 Meseritsch. Ladislaus Berka auf Duba, Lipa, 21. Spt. Jaroslawic und Neu-Burg erneuert die Privilegien der Stadt, insbesondere jene des Bräuurbars der Biervorlage in der Stadt und allen Herrschafts- gemeinden, wofür sich die Meseritscher Bürger verbinden 200 fl. & 30 Groschen jährlich zu be- zahlen. — Das Bier soll aus Weizen gebräut, und damit es immer gut und trinkbar bleibe, wird es alle 4 Wochen von dem Herrn selbst oder von seinem Bestellten gekostet, das schlechte Bier dem Bräuer abgenommen werden, und verfällt zur Hälfte der Herrschaft, zur Hälfte der Gemeinde. Auch verpflichtet sich der Herrschaftsbesitzer, im Falle er ein bräuberechtigtes Haus in der Stadt kauft, kein anderes Bier als zum eigenen Haus- bedarf zu erzeügen. Dat. an Matthäus. 1600| Meseritsch. Derselbe bestätigt alle Freiheiten, 21. Spt. rücksichtlich des Bräuurbars, wofern sich die Bür- ger verpflichten 200 fl. jährlich zu zahlen. Damit das Bierbräuen ordentlich von Statten gehe, soll Bier nur aus Weizen gebräut, zu einem Gebräu 16 gehäufte Metzen genommen, und aus diesem 12 Fass Bier gebräut werden. — Auch wird be- stimmt, dass alle 4 Wochen ein Gebräu von 12 Fass aus Gemeindemalz zum Besten der Gemeinde ebräut werden müsse. Dat. an Matthäus. +74 |1601| Meseritsch. Derselbe ertheilt der Stadt das Recht, 1. Jän. Branntwein zu brennen. Dat. am neuen Jahr. +75 |1606| Meseritsch. Derselbe genehmigt die Statuten des 1. Jän. Literatenchores. — Der Dechant soll der erste Vater dieses Vereines (genannt Verein der heil. Jungfrau Maria) sein; nach ihm haben der Schul-
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198 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 176 1607 O. D. lehrer (Rektor) Kantor und Unterrektoren den ersten Platz, nebstbei werden für diesen Platz noch 4 rechtschaffene Personen bestimmt, und die Vor- stände sollen alle Jahr neu gewählt werden. Wer in diese Bruderschaft eintreten will, muss die Vorstände darum ersuchen und versprechen, alle Bestimmungen dieser Statuten zu erfüllen. Der Lehrer wird vor- singen, ihm sollen alle Uebrigen in andächtigem Tone nachsingen. Bei feierlichen Messen werden die vom Dechant bestimmten Lieder gesungen. Ein Notar wird gewählt, der die nichterschei- nenden Mitglieder zu verzeichnen hat. An den grossen Kirchen-Feierlichkeiten müssen alle Mit- glieder zur h. Beicht, Communion und Opfergang gehen; die Hälfte dieser Opfer erhält der Verein, und die andere der Dechant, damit dieser dem Verein nichts im Wege lege. Alle Mitglieder sollen an Quatembertagen sich versammeln und 7 Groschen in die Casse zahlen. — Bei Begräb- nissen von Vereinsmitgliedern soll gesungen wer- den. Dat. An Beschneid. Christi. o. O. Derselbe erlässt der Stadt M. 100 fl. von dem Weinschankszins, so dass nur 100 fl. jährlich ge- zahlt werden sollen und bestimmt, dass ausser den Bürgern Niemand Wein in M. ausschänken dürfe. +77 1611 *78 O. D. 1611 20. Apr. o. O. Bürgermeister und Rath von Meseritsch er- theilen eine Ordnung für die Binderzunft. o. O. Bürgermeister und Rath von Meseritsch er- suchen den Herrn Ladislaus Schleinitz, mit Bezug auf die Antwort, welche er ihrem Schreiben in Sachen des Meseritscher Dechants Wenzel Pillar von Pilh gegeben hat — die von seinen Mese- ritscher Unterthanen an der Kirche und Kirchhof in der Vorstadt Morau genannt — verübten Gewalt- thaten und Entwendungen der Glocken, Fahnen (die sie mit Spott und Hohn wegtrugen) Kirchen- bücher, Glockengelder — zu bestrafen, so wie die Beschimpfung des genannten Dechants zu ver- heben und zu verordnen, dass diese Sachen zu- rückgestellt werden und derlei Gewaltthaten fer- ner unterbleiben. — Die Schreiber des Briefes wundern sich über diese kühne Gewaltthat, nach-
198 Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 176 1607 O. D. lehrer (Rektor) Kantor und Unterrektoren den ersten Platz, nebstbei werden für diesen Platz noch 4 rechtschaffene Personen bestimmt, und die Vor- stände sollen alle Jahr neu gewählt werden. Wer in diese Bruderschaft eintreten will, muss die Vorstände darum ersuchen und versprechen, alle Bestimmungen dieser Statuten zu erfüllen. Der Lehrer wird vor- singen, ihm sollen alle Uebrigen in andächtigem Tone nachsingen. Bei feierlichen Messen werden die vom Dechant bestimmten Lieder gesungen. Ein Notar wird gewählt, der die nichterschei- nenden Mitglieder zu verzeichnen hat. An den grossen Kirchen-Feierlichkeiten müssen alle Mit- glieder zur h. Beicht, Communion und Opfergang gehen; die Hälfte dieser Opfer erhält der Verein, und die andere der Dechant, damit dieser dem Verein nichts im Wege lege. Alle Mitglieder sollen an Quatembertagen sich versammeln und 7 Groschen in die Casse zahlen. — Bei Begräb- nissen von Vereinsmitgliedern soll gesungen wer- den. Dat. An Beschneid. Christi. o. O. Derselbe erlässt der Stadt M. 100 fl. von dem Weinschankszins, so dass nur 100 fl. jährlich ge- zahlt werden sollen und bestimmt, dass ausser den Bürgern Niemand Wein in M. ausschänken dürfe. +77 1611 *78 O. D. 1611 20. Apr. o. O. Bürgermeister und Rath von Meseritsch er- theilen eine Ordnung für die Binderzunft. o. O. Bürgermeister und Rath von Meseritsch er- suchen den Herrn Ladislaus Schleinitz, mit Bezug auf die Antwort, welche er ihrem Schreiben in Sachen des Meseritscher Dechants Wenzel Pillar von Pilh gegeben hat — die von seinen Mese- ritscher Unterthanen an der Kirche und Kirchhof in der Vorstadt Morau genannt — verübten Gewalt- thaten und Entwendungen der Glocken, Fahnen (die sie mit Spott und Hohn wegtrugen) Kirchen- bücher, Glockengelder — zu bestrafen, so wie die Beschimpfung des genannten Dechants zu ver- heben und zu verordnen, dass diese Sachen zu- rückgestellt werden und derlei Gewaltthaten fer- ner unterbleiben. — Die Schreiber des Briefes wundern sich über diese kühne Gewaltthat, nach-
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Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 199 †79 1620 O. D. dem sie über einfaches Verlangen eines Jeden für die Verstorbenen mit den Glocken läuten und dann sie im Kirchhof begraben lassen. o. O. Johann Berka ertheilt eine Ordnung für die Töpferzunft.
Gross-Meseritscher Stadtarchiv. 199 †79 1620 O. D. dem sie über einfaches Verlangen eines Jeden für die Verstorbenen mit den Glocken läuten und dann sie im Kirchhof begraben lassen. o. O. Johann Berka ertheilt eine Ordnung für die Töpferzunft.
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Das Schlossarchiv der Fürsten Collalto zu Pirnitz.
Das Schlossarchiv der Fürsten Collalto zu Pirnitz.
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Das fürstliche Schlossarchiv zn Pirnitz gehört zu den reichhal- tigsten des Landes; für die Geschichte des dreissigjährigen Krieges hat es die wichtigsten Quellen und keines unserer heimatlichen Archive kann sich in dieser Beziehung mit dem- selben messen. Pirnitz ist der Hauptort der Fideicommiss -Herrschaft glei- chen Namens. (Wolny a. a. O. S. 335.) Das Archiv enthält Urkunden vom 10. Jahrhundert an- gefangen, und gibt Zeugniss von dem Glanze, der Grösse und der uralten Abstammung der erlauchten Familie der Fürsten Collalto, die fast durch ein Jahrtausend eine Reihe von grossen Kirchenfürsten, Kriegern und Staatsmännern unter ihren Gliedern zählt. Ueber diese berühmte Familie, deren Ge- schichte Muratori schrieb, geben näheren Aufschluss das seltene Prachtwerk: Genealogia rectæ imperturbatæque lineæ Excel- lentissimi Principis Antonii Rombaldi Collalti Comitis, ab Anno Ch. 930. Fol. 1729; Grosses vollständiges Universal-Lexicon. Halle und Leipzig 1733. B. IV., S. 610; Wisgrill, Schauplatz des landsässigen niederösterreichischen Adels. Wien 1795. II. B., S. 101. Romboald Graf Collalto, kais. Feldmarschall, Hofkriegs- raths-President, Ritter des goldenen Vliesses, geb. 1579 zu Mantua und gestorben 19. November 1630 zu Chur, verpflanzte seine Familie nach Mähren und errichtete hier das Fideicommiss Pirnitz, Deutsch-Rudoletz, Tscherna &c. kraft des Testaments ddo. 8. April 1630. In diesem Testamente hat er das Haus der Reichsfürsten von Hohenzollern (italienisch: alto colle) im Falle des Aussterbens seiner Familie, als nächste Anverwandte 78) 78) Bonifacio Sansovino, Conte Gualdo Priorato, Ruscelli, Zabarella, Gf. Khevenhüllers Annal. Ferd. stimmen darin überein, dass das HausCol- lalto mit dem durchlauchtigsten Hause der Markgrafen von Branden- burg, dann der Fürsten von Hohenzollern einerlei Abkunft sei.
Das fürstliche Schlossarchiv zn Pirnitz gehört zu den reichhal- tigsten des Landes; für die Geschichte des dreissigjährigen Krieges hat es die wichtigsten Quellen und keines unserer heimatlichen Archive kann sich in dieser Beziehung mit dem- selben messen. Pirnitz ist der Hauptort der Fideicommiss -Herrschaft glei- chen Namens. (Wolny a. a. O. S. 335.) Das Archiv enthält Urkunden vom 10. Jahrhundert an- gefangen, und gibt Zeugniss von dem Glanze, der Grösse und der uralten Abstammung der erlauchten Familie der Fürsten Collalto, die fast durch ein Jahrtausend eine Reihe von grossen Kirchenfürsten, Kriegern und Staatsmännern unter ihren Gliedern zählt. Ueber diese berühmte Familie, deren Ge- schichte Muratori schrieb, geben näheren Aufschluss das seltene Prachtwerk: Genealogia rectæ imperturbatæque lineæ Excel- lentissimi Principis Antonii Rombaldi Collalti Comitis, ab Anno Ch. 930. Fol. 1729; Grosses vollständiges Universal-Lexicon. Halle und Leipzig 1733. B. IV., S. 610; Wisgrill, Schauplatz des landsässigen niederösterreichischen Adels. Wien 1795. II. B., S. 101. Romboald Graf Collalto, kais. Feldmarschall, Hofkriegs- raths-President, Ritter des goldenen Vliesses, geb. 1579 zu Mantua und gestorben 19. November 1630 zu Chur, verpflanzte seine Familie nach Mähren und errichtete hier das Fideicommiss Pirnitz, Deutsch-Rudoletz, Tscherna &c. kraft des Testaments ddo. 8. April 1630. In diesem Testamente hat er das Haus der Reichsfürsten von Hohenzollern (italienisch: alto colle) im Falle des Aussterbens seiner Familie, als nächste Anverwandte 78) 78) Bonifacio Sansovino, Conte Gualdo Priorato, Ruscelli, Zabarella, Gf. Khevenhüllers Annal. Ferd. stimmen darin überein, dass das HausCol- lalto mit dem durchlauchtigsten Hause der Markgrafen von Branden- burg, dann der Fürsten von Hohenzollern einerlei Abkunft sei.
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204 seines Geschlechts, zu substituirten Erben (heredes ingredientes) eingesetzt. Eben diesem Grafen Collalto ist jenes reiche historische Material zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges zu dan- ken; durch das Vertrauen und die Freundschaft seines erha- benen Kaisers und Herrn geehrt und gehoben bekleidete er die Stelle eines Hofkriegs-Präsidenten und wurde seit dem J. 1618 bis zu seinem Tode zu höchst wichtigen diplomati- schen und kriegerischen Missionen verwendet. 79) Collalto stand mit dem Herzog v. Friedland im vertrauten Verhältnisse und war dessen Hauptstütze bei Kais. Ferdinand II. Waldstein wusste diess recht wohl zu würdigen, und bemühte sich die Freundschaft des Grafen zu erhalten. Die Stellung Collalto's, sein Ansehen bei Hofe, brachte ihn in Verbindung mit fast allen deutschen Fürsten und den einflussreichsten Männern jener bedeutungsvollen Zeit. Die Briefe (nah an 3000) dieser Per- sonen an Collalto haben sich nun in Pirnitz erhalten. Schon Cerroni und Wolny vermutheten (a. a. O. S. 356) das Vorhandensein historischer Schätze im herrschaftlichen Archive, es blieb jedoch den verst. Archivar Boczek vorbehalten, sie zu Tage zu fördern. Wiewohl er selbst Vieles copirte, so ge- bührt dennoch dem gegenwärtigen m. st. Archivar Chytil das Verdienst der Copiatur von über anderthalb Tausend Stücken. Boczek's glücklicher Fund wäre jedoch unfruchtbar geblie- ben ohne die hochherzige Bereitwilligkeit, mit welcher weiland Se. fürstl. Gnaden der Fürst Anton von Collalto dem Wun- sche der mähr. H. H. Stände in dem Schreiben ddo. Pirnitz 4. April 1844, Zahl 1504, entgegenkam, und die Forschung gestattete. Dass aber diese höchst interessanten Documente ein Gemeingut der Geschichtsfreunde werden konnten, habe ich Sr. fürstl. Gnaden dem gegenwärtig regierenden Herrn Fürsten Eduard von Collalto & San Salvatore zu danken, welcher die Veröffentlichung dieser Archivalien huld- reichst genehmigt hat. 19) Ueber Romboald Graf Collalto sind biographische Notizen in den vor- bemerkten Werken, dann noch in Gualdo Priorato's, Scena d' huomini illustri d’ Italia, in Puffendorf's histor. bell. tricen., im mähr. Wochen- blatte. 1825, Nr. 11 und 12. Reilly, Biograph. der berühmtesten Feld- herren Oesterreichs. Wien 1813. S. 126. Wisgrill's Schauplatz verdient den meisten Glauben. Die letztgenannten Werke sind unkritisch.
204 seines Geschlechts, zu substituirten Erben (heredes ingredientes) eingesetzt. Eben diesem Grafen Collalto ist jenes reiche historische Material zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges zu dan- ken; durch das Vertrauen und die Freundschaft seines erha- benen Kaisers und Herrn geehrt und gehoben bekleidete er die Stelle eines Hofkriegs-Präsidenten und wurde seit dem J. 1618 bis zu seinem Tode zu höchst wichtigen diplomati- schen und kriegerischen Missionen verwendet. 79) Collalto stand mit dem Herzog v. Friedland im vertrauten Verhältnisse und war dessen Hauptstütze bei Kais. Ferdinand II. Waldstein wusste diess recht wohl zu würdigen, und bemühte sich die Freundschaft des Grafen zu erhalten. Die Stellung Collalto's, sein Ansehen bei Hofe, brachte ihn in Verbindung mit fast allen deutschen Fürsten und den einflussreichsten Männern jener bedeutungsvollen Zeit. Die Briefe (nah an 3000) dieser Per- sonen an Collalto haben sich nun in Pirnitz erhalten. Schon Cerroni und Wolny vermutheten (a. a. O. S. 356) das Vorhandensein historischer Schätze im herrschaftlichen Archive, es blieb jedoch den verst. Archivar Boczek vorbehalten, sie zu Tage zu fördern. Wiewohl er selbst Vieles copirte, so ge- bührt dennoch dem gegenwärtigen m. st. Archivar Chytil das Verdienst der Copiatur von über anderthalb Tausend Stücken. Boczek's glücklicher Fund wäre jedoch unfruchtbar geblie- ben ohne die hochherzige Bereitwilligkeit, mit welcher weiland Se. fürstl. Gnaden der Fürst Anton von Collalto dem Wun- sche der mähr. H. H. Stände in dem Schreiben ddo. Pirnitz 4. April 1844, Zahl 1504, entgegenkam, und die Forschung gestattete. Dass aber diese höchst interessanten Documente ein Gemeingut der Geschichtsfreunde werden konnten, habe ich Sr. fürstl. Gnaden dem gegenwärtig regierenden Herrn Fürsten Eduard von Collalto & San Salvatore zu danken, welcher die Veröffentlichung dieser Archivalien huld- reichst genehmigt hat. 19) Ueber Romboald Graf Collalto sind biographische Notizen in den vor- bemerkten Werken, dann noch in Gualdo Priorato's, Scena d' huomini illustri d’ Italia, in Puffendorf's histor. bell. tricen., im mähr. Wochen- blatte. 1825, Nr. 11 und 12. Reilly, Biograph. der berühmtesten Feld- herren Oesterreichs. Wien 1813. S. 126. Wisgrill's Schauplatz verdient den meisten Glauben. Die letztgenannten Werke sind unkritisch.
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205 Ueber die Wichtigkeit, den Inhalt und die Zahl der auf- gefundenen Stücke folgen nun die Berichte Boczek's, welcher in den J. 1843, 1844, 1845 und 1846 Pirnitz besuchte, und die Arbeiten Chytil’s daselbst geleitet hat : Im fürstlich Collalto'schen Familien-Archive zu Pirnitz, dessen unbeschränkte Benützung durch die im Vaterlande nie zu vergessende hohe Liberalität Seiner fürstlichen Gnaden des Herrn Fürsten Anton von Collalto &c. p. t. auf das zuvorkommendste gestattet wurde, war ich im Laufe meiner diessjährigen Forschung (1843) so glück- lich, einen in der That grossen und wichtigen Fund zu machen. Es ist diess die ministerielle Correspondenz des k. k. Hofkriegsraths- Präsidenten Romboald Grafen von Collalto v. J. 1624—1630, wel- che nicht nur für die allgemeine Geschichte Oesterreichs, sondern selbst von ganz Europa von hoher Wichtigkeit sein dürfte, und wie ich nun die Ueberzeugung gewaun, noch völlig unbenützt blieb. Sie gibt über die Verhältuisse der meisten Staaten Europas während jener so bewegten Zeit die auffallendsten Aufschlusse, und beleuchtet erfreulich die meisten damaligen wichtigen, aber bisher ziemlich im Dunkeln gebliebenen Begebenheiten und Vorfälle. Diese Correspondenz kann nach dem kurzen Ueberblick, den ich ihr vor der Hand widmen konnte, an mehrere Tausend Briefe enthalten, wovon kaum einer ohne irgend einem historischen In- teresse sein dürfte. Dafür sprechen die Namen der hohen und berühm- ten Correspondenten Collalto’s, von welchen ich hier Briefe in be- deutender Anzahl in der Eile eingesehen, als: Kaiser Ferdinand II., Albrecht Herzog von Friedland, — um welchen sich die Correspon- denz fast durgehends bewegt und von welchem auch die grösste Partie von Briefen rührt — die Cardinäle Aldobrandini, Barberini, Dietrichstein, Mazarini; Erzherzog Leopold ; Maximilian Churfürst von Baiern; die Markgrafen von Brandenburg; die Herzoge von Braun- schweig, Este, Ferrara, Holstein, Münsterberg, Parma, Sachsen, Sa- voyen; der Landgraf von Hessen; die Fürsten von Anhalt, Eggen- berg, Carl von Liechtenstein, Savelli; der Palatin Esterhazy; Burggraf von Dohna; die Grafen Khevenhüller, Cavriani, Harrach, Nassau, Solms &c.; Baron von Werdenberg, Gerhard von Questenberg; so wie die bekannten Kriegsnotabilitäten jener Zeit, Arnim, Breuner Buquoy, Cerboni, Chiesa, Colloredo, Torquato Conti, Gallas, Gonzaga, Mansfeld, Maradas, Merode, Miniati, Montecuculi, von Ossa, Conte d'Ossuna, Piccolomini, Graf Schlik, Strozzi, Tilly, Teuffenbach, Wra-
205 Ueber die Wichtigkeit, den Inhalt und die Zahl der auf- gefundenen Stücke folgen nun die Berichte Boczek's, welcher in den J. 1843, 1844, 1845 und 1846 Pirnitz besuchte, und die Arbeiten Chytil’s daselbst geleitet hat : Im fürstlich Collalto'schen Familien-Archive zu Pirnitz, dessen unbeschränkte Benützung durch die im Vaterlande nie zu vergessende hohe Liberalität Seiner fürstlichen Gnaden des Herrn Fürsten Anton von Collalto &c. p. t. auf das zuvorkommendste gestattet wurde, war ich im Laufe meiner diessjährigen Forschung (1843) so glück- lich, einen in der That grossen und wichtigen Fund zu machen. Es ist diess die ministerielle Correspondenz des k. k. Hofkriegsraths- Präsidenten Romboald Grafen von Collalto v. J. 1624—1630, wel- che nicht nur für die allgemeine Geschichte Oesterreichs, sondern selbst von ganz Europa von hoher Wichtigkeit sein dürfte, und wie ich nun die Ueberzeugung gewaun, noch völlig unbenützt blieb. Sie gibt über die Verhältuisse der meisten Staaten Europas während jener so bewegten Zeit die auffallendsten Aufschlusse, und beleuchtet erfreulich die meisten damaligen wichtigen, aber bisher ziemlich im Dunkeln gebliebenen Begebenheiten und Vorfälle. Diese Correspondenz kann nach dem kurzen Ueberblick, den ich ihr vor der Hand widmen konnte, an mehrere Tausend Briefe enthalten, wovon kaum einer ohne irgend einem historischen In- teresse sein dürfte. Dafür sprechen die Namen der hohen und berühm- ten Correspondenten Collalto’s, von welchen ich hier Briefe in be- deutender Anzahl in der Eile eingesehen, als: Kaiser Ferdinand II., Albrecht Herzog von Friedland, — um welchen sich die Correspon- denz fast durgehends bewegt und von welchem auch die grösste Partie von Briefen rührt — die Cardinäle Aldobrandini, Barberini, Dietrichstein, Mazarini; Erzherzog Leopold ; Maximilian Churfürst von Baiern; die Markgrafen von Brandenburg; die Herzoge von Braun- schweig, Este, Ferrara, Holstein, Münsterberg, Parma, Sachsen, Sa- voyen; der Landgraf von Hessen; die Fürsten von Anhalt, Eggen- berg, Carl von Liechtenstein, Savelli; der Palatin Esterhazy; Burggraf von Dohna; die Grafen Khevenhüller, Cavriani, Harrach, Nassau, Solms &c.; Baron von Werdenberg, Gerhard von Questenberg; so wie die bekannten Kriegsnotabilitäten jener Zeit, Arnim, Breuner Buquoy, Cerboni, Chiesa, Colloredo, Torquato Conti, Gallas, Gonzaga, Mansfeld, Maradas, Merode, Miniati, Montecuculi, von Ossa, Conte d'Ossuna, Piccolomini, Graf Schlik, Strozzi, Tilly, Teuffenbach, Wra-
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206 tislav u. v. a. — Der Stoff der sämmtlichen Briefe sind ausschlies- send die damaligen politischen und Kriegs-Zustände nicht nur der österreichischen Monarchie, sondern des gesammten deutschen Rei- ches, Dänemarks, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens, Polens, Spaniens und der Türkei. Wie reichhaltig dieser Briefwechsel sei, möge nur diess zum Beweise dienen, dass ich in der vorläufigen schnellen Nachsuchung vom Herzoge von Friedland allein aus diesem kurzen Zeitraume an 180 Original- und darunter über 150 ganz eigenhändige Schreiben gezählt habe. (Bei einer fortgesetzten Nachsuchung, wie ich es im nächsten Berichte des J. 1844 näher erörtern werde, fand der Land- schaftskanzellist Jos. Chytil nochmal 150 ebenfalls eigenhändige Briefe desselben, so dass sich die Anzahl der Friedländischen Schreiben allein auf beiläufig vierthalbhundert belauft). An diese ministeriellen Acten reihet sich unmittelbar die frü- here Correspondenz desselben Grafen Romboald Collalto, noch als Oberster und als General — vom J. 1600—1625 — an, welche für Oesterreich allein und namentlich für Ungarn und Mähren nicht ohne Belang ist. Unter den übrigen wichtigen Acten ragen die Privilegien der fürstlichen Familie Collalto vor allen vor, und reichen bis ins X. Jahrh. Auch in der älteren Familiencorrespondenz fand ich vorläufig so manches, was schon an und für sich, noch mehr aber desshalb, dass die fürstliche Familie bereits üher 200 Jahre unserem Vaterlande an- gehört, eine Berücksichtigung und Copirung verdiente. 80) Neben dem fürstl. Collalto'schen Hausarchiv hat sich im Pirnitzer Schlosse auch zum Theil das gräfl. Thurn'sche und vollständig das gräfl. Tiefenbach'sche Archiv erhalten. Des Letzteren zahlreiche Acten reichen bis ins XIII. Jahrh. und sind für Steiermark und Kärnthen nicht ohne Interesse. In dem reichhaltigen fürstl. Collalto'schen Archive, in welchem ich behufs der Copirung der wichtigen amtlichen Correspondenz des k. k. Hofkriegsraths-Präsidenten Romboald Grafen von Collalto den Landschaftskanzellisten Joseph Chytil am 12. Juni 1844 eingeführt habe, war ich, wie ich bereits in dem Berichte für d. J. 1843 an- 80) Diese und andere Familienurkunden folgen in dem Verzeichnisse der Urkunden dieses Archivs.
206 tislav u. v. a. — Der Stoff der sämmtlichen Briefe sind ausschlies- send die damaligen politischen und Kriegs-Zustände nicht nur der österreichischen Monarchie, sondern des gesammten deutschen Rei- ches, Dänemarks, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens, Polens, Spaniens und der Türkei. Wie reichhaltig dieser Briefwechsel sei, möge nur diess zum Beweise dienen, dass ich in der vorläufigen schnellen Nachsuchung vom Herzoge von Friedland allein aus diesem kurzen Zeitraume an 180 Original- und darunter über 150 ganz eigenhändige Schreiben gezählt habe. (Bei einer fortgesetzten Nachsuchung, wie ich es im nächsten Berichte des J. 1844 näher erörtern werde, fand der Land- schaftskanzellist Jos. Chytil nochmal 150 ebenfalls eigenhändige Briefe desselben, so dass sich die Anzahl der Friedländischen Schreiben allein auf beiläufig vierthalbhundert belauft). An diese ministeriellen Acten reihet sich unmittelbar die frü- here Correspondenz desselben Grafen Romboald Collalto, noch als Oberster und als General — vom J. 1600—1625 — an, welche für Oesterreich allein und namentlich für Ungarn und Mähren nicht ohne Belang ist. Unter den übrigen wichtigen Acten ragen die Privilegien der fürstlichen Familie Collalto vor allen vor, und reichen bis ins X. Jahrh. Auch in der älteren Familiencorrespondenz fand ich vorläufig so manches, was schon an und für sich, noch mehr aber desshalb, dass die fürstliche Familie bereits üher 200 Jahre unserem Vaterlande an- gehört, eine Berücksichtigung und Copirung verdiente. 80) Neben dem fürstl. Collalto'schen Hausarchiv hat sich im Pirnitzer Schlosse auch zum Theil das gräfl. Thurn'sche und vollständig das gräfl. Tiefenbach'sche Archiv erhalten. Des Letzteren zahlreiche Acten reichen bis ins XIII. Jahrh. und sind für Steiermark und Kärnthen nicht ohne Interesse. In dem reichhaltigen fürstl. Collalto'schen Archive, in welchem ich behufs der Copirung der wichtigen amtlichen Correspondenz des k. k. Hofkriegsraths-Präsidenten Romboald Grafen von Collalto den Landschaftskanzellisten Joseph Chytil am 12. Juni 1844 eingeführt habe, war ich, wie ich bereits in dem Berichte für d. J. 1843 an- 80) Diese und andere Familienurkunden folgen in dem Verzeichnisse der Urkunden dieses Archivs.
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207 gedeutet habe, zu derselben Zeit so glücklich, die für die Geschichte des Kaiserstaates interessante Correspondenz zwischen dem k. k. Hofkriegsraths-Prasidenten Baron Mollart und dem Cardinal Klesl — unter verstossenen Schriften — zu entdecken, so wie später Chytil den zweiten Theil der Correspondenz des Herzogs von Friedland. Diese beiden Funde haben die Arbeiten in diesem Archive in der Art vermehrt, dass die zu grosse Masse binnen eines Sommers unmöglich überwunden werden konnte, wenn auch die Arbeit durch die Feuersbrunst vom 4. October, die das einzige Gasthaus im Orte vernichtete, nicht unterbrochen worden wäre. Da ich jedoch die bisher in dem Archive gemachten Copien in Folge hohen Auftrags Sr. Excellenz dem Pleniss. titulo Herrn Gon- verneur und Landeshauptmann Alois Grafen von und zu Ugarte &c. behufs einer Einsicht der hohen k. k. vereinten Hofkanzlei ehrfurchts- vollst übergeben habe, beschränke ich mich bloss auf den Vormerk des Quantums und der Titel, welcher sich nach dem Verzeichniss und nach dem diessfalls vorgelegten Berichte Chytil's vom 14. Octo- ber d. J. der Art constatirt : a) eigenhändig vom Herzog zu Friedland geschriebene Briefe 231 Stücke, b) mit blosser manu propria unterschriebene Briefe des- selben 67 St., c) gleichzeitige, aber bloss einfache Abschriften von Briefen desselben 7 St., d) kaiserliche Rescripte, u. z. Mathias und Ferdinand II., so wie auch Hofkriegsräthliche Erlässe 79 St , e) Briefe des Cardinal Klesl 72 St., f) Briefe des Grafen Tilly 18 St., g) Briefe des Grafen von Anhalt 11 St., h) Briefe des Grafen von Montecu- culi 55 St., i) Briefe des Heinrich Schlik Grafen von Passaun 12 St., k) Briefe des Mathias Grafen Gallas 10 St., l) Briefe des Baron Werdenberg 14 St., m) Briefe des Grafen von Questenberg 47 St., n) Briefe des Merode 31 St., o) Briefe des Wolf Ritter von Ossa 26 St., p) Briefe des Gio. Aldringer 133 St., q) Briefe des Mar- chese Carlo Spinola 12 St., r) Briefe des Christoph Grafen Kheven- hüller 26 St., s) Briefe des Lustrier 9 St., t) Briefe des Jacomo Kurtz di Senftenau 5 St., u) Briefe von Verschiedenen, u. z. vom Erzherzog Leopold 2 St., vom Grafen Mansfeldt 4 St., vom Grafen Trautmansdorf 1 St., von Bodendick 2 St.. vom Grafen von Nassau 1 St., von Arnimb 2 St, von Buquoi 2 St., von Piccolomini 1 St., vom Grossmeister des deutschen Ordens 3 St., von Maximilian Her- zog von Baiern 2 St., von Christian Markgraf von Brandenburg 1 St., von Philipp Christoph 1 St., von Lor. del Maestro 1 St., von Fried-
207 gedeutet habe, zu derselben Zeit so glücklich, die für die Geschichte des Kaiserstaates interessante Correspondenz zwischen dem k. k. Hofkriegsraths-Prasidenten Baron Mollart und dem Cardinal Klesl — unter verstossenen Schriften — zu entdecken, so wie später Chytil den zweiten Theil der Correspondenz des Herzogs von Friedland. Diese beiden Funde haben die Arbeiten in diesem Archive in der Art vermehrt, dass die zu grosse Masse binnen eines Sommers unmöglich überwunden werden konnte, wenn auch die Arbeit durch die Feuersbrunst vom 4. October, die das einzige Gasthaus im Orte vernichtete, nicht unterbrochen worden wäre. Da ich jedoch die bisher in dem Archive gemachten Copien in Folge hohen Auftrags Sr. Excellenz dem Pleniss. titulo Herrn Gon- verneur und Landeshauptmann Alois Grafen von und zu Ugarte &c. behufs einer Einsicht der hohen k. k. vereinten Hofkanzlei ehrfurchts- vollst übergeben habe, beschränke ich mich bloss auf den Vormerk des Quantums und der Titel, welcher sich nach dem Verzeichniss und nach dem diessfalls vorgelegten Berichte Chytil's vom 14. Octo- ber d. J. der Art constatirt : a) eigenhändig vom Herzog zu Friedland geschriebene Briefe 231 Stücke, b) mit blosser manu propria unterschriebene Briefe des- selben 67 St., c) gleichzeitige, aber bloss einfache Abschriften von Briefen desselben 7 St., d) kaiserliche Rescripte, u. z. Mathias und Ferdinand II., so wie auch Hofkriegsräthliche Erlässe 79 St , e) Briefe des Cardinal Klesl 72 St., f) Briefe des Grafen Tilly 18 St., g) Briefe des Grafen von Anhalt 11 St., h) Briefe des Grafen von Montecu- culi 55 St., i) Briefe des Heinrich Schlik Grafen von Passaun 12 St., k) Briefe des Mathias Grafen Gallas 10 St., l) Briefe des Baron Werdenberg 14 St., m) Briefe des Grafen von Questenberg 47 St., n) Briefe des Merode 31 St., o) Briefe des Wolf Ritter von Ossa 26 St., p) Briefe des Gio. Aldringer 133 St., q) Briefe des Mar- chese Carlo Spinola 12 St., r) Briefe des Christoph Grafen Kheven- hüller 26 St., s) Briefe des Lustrier 9 St., t) Briefe des Jacomo Kurtz di Senftenau 5 St., u) Briefe von Verschiedenen, u. z. vom Erzherzog Leopold 2 St., vom Grafen Mansfeldt 4 St., vom Grafen Trautmansdorf 1 St., von Bodendick 2 St.. vom Grafen von Nassau 1 St., von Arnimb 2 St, von Buquoi 2 St., von Piccolomini 1 St., vom Grossmeister des deutschen Ordens 3 St., von Maximilian Her- zog von Baiern 2 St., von Christian Markgraf von Brandenburg 1 St., von Philipp Christoph 1 St., von Lor. del Maestro 1 St., von Fried-
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208 rich Herzog von Holstein 1 St., von Thabel 1 St., von Bresigellas 1 St., verschiedene Relationen 3 St., Conföderationen der Stände von Böhmen, Mähren und Schlesien mit den osterreichischen 1 St., Friedens- und Waffenstillstandspuncte oder Präliminarien 2 St.; zu- sammen 900 Stücke in 5461/2 Bogen. So viel konnte bisher copirt werden. Es erübrigt aber noch eine bedeutende Anzahl von Briefen anderer hochgestellter Personen aus jener Periode, als: der Herzoge von Chur-Baiern, Schlesien, Münsterberg, Sachsen, Parma, Este, Ferrara, Florenz, Savoyen, Mo- dena, Braunschweig, Würtemberg und Neuburg; der Markgrafen von Brandenburg; der Fürsten Eggenberg, Sauelli, Stadion und von An- halt; des Landgrafen von Hessen, der Grafen von Sulcz, Harrach, Cavriani, Strozzi, Porcia, Gonzaga, Doria, Virmondt, Starhemberg, Mansfeld, Solms, Colloredo, Althan, Nachod, Parr, Trautmansdorf, Frangipani, Somaglia, Ricciardo, Strassoldo, Rabatta; des Burggrafen von Dohna, des Palatinus Esterhazy; Conte d' Ossuna, Marchese di Grana, Torquato Conti, Marchese die Montero, so wie auch der Car- dinäle Dietrichstein, Mazarini, Barberini und Aldobrandino. &c. &c. Interessant sind aber auch die dort vorhandenen Briefe der untergeordneten Generale, Obersten und Kriegscommissäre aus jener Zeit, als: Wolfstirn, De Fours, Liebholt, Volker, Künig, Metzger, Bedmar, Ossa, Piccolomini, Prainer, de Couriers, Chiesa, Baron Magni, Miniati, Cerboni, Colloredo Rudolph, Albertini. Baron Trapola, Schaum- burg, Löbel, Wratislaw, Scherffenberg, Louigi Gonzaga, Pechmann, Hebron, Becker, Teuffenbach, und des Hofkriegsraths-Secretärs Pu- cher (bei 700 Stücke), denn diese verbreiten über die bereits co- pirte Waldsteinisch-Collalto’sche Correspondenz ein ungemein helles Licht, da sie über den Stand, so wie auch über alle selbst die ge- ringsten Bewegungen der ihnen unterstehenden Truppenabtheilungen die verlässlichsten Auskünfte geben, und daher auch als wahre Pen- danten der Hauptcorrespondenz angesehen werden können. Eben so interessant dürften die vielen hier vorhandenen, in Chiffern, dann in türkischer, spanischer, ungarischer und anderen Sprachen geschriebenen Briefe sein, welche jedoch nur mit ander- weitiger Beihilfe benützt werden könnten. Diess beiläufig bildet die in einem separaten Kasten reponirte ämtliche Correspondenz Romboalds Grafen von Collalto; wie viel aber von derselben in mehreren grossen Kästen hier aufbewahrten Acten der Familien von Collalto, Tiefenbach, Thurn &c. vermengt und ver-
208 rich Herzog von Holstein 1 St., von Thabel 1 St., von Bresigellas 1 St., verschiedene Relationen 3 St., Conföderationen der Stände von Böhmen, Mähren und Schlesien mit den osterreichischen 1 St., Friedens- und Waffenstillstandspuncte oder Präliminarien 2 St.; zu- sammen 900 Stücke in 5461/2 Bogen. So viel konnte bisher copirt werden. Es erübrigt aber noch eine bedeutende Anzahl von Briefen anderer hochgestellter Personen aus jener Periode, als: der Herzoge von Chur-Baiern, Schlesien, Münsterberg, Sachsen, Parma, Este, Ferrara, Florenz, Savoyen, Mo- dena, Braunschweig, Würtemberg und Neuburg; der Markgrafen von Brandenburg; der Fürsten Eggenberg, Sauelli, Stadion und von An- halt; des Landgrafen von Hessen, der Grafen von Sulcz, Harrach, Cavriani, Strozzi, Porcia, Gonzaga, Doria, Virmondt, Starhemberg, Mansfeld, Solms, Colloredo, Althan, Nachod, Parr, Trautmansdorf, Frangipani, Somaglia, Ricciardo, Strassoldo, Rabatta; des Burggrafen von Dohna, des Palatinus Esterhazy; Conte d' Ossuna, Marchese di Grana, Torquato Conti, Marchese die Montero, so wie auch der Car- dinäle Dietrichstein, Mazarini, Barberini und Aldobrandino. &c. &c. Interessant sind aber auch die dort vorhandenen Briefe der untergeordneten Generale, Obersten und Kriegscommissäre aus jener Zeit, als: Wolfstirn, De Fours, Liebholt, Volker, Künig, Metzger, Bedmar, Ossa, Piccolomini, Prainer, de Couriers, Chiesa, Baron Magni, Miniati, Cerboni, Colloredo Rudolph, Albertini. Baron Trapola, Schaum- burg, Löbel, Wratislaw, Scherffenberg, Louigi Gonzaga, Pechmann, Hebron, Becker, Teuffenbach, und des Hofkriegsraths-Secretärs Pu- cher (bei 700 Stücke), denn diese verbreiten über die bereits co- pirte Waldsteinisch-Collalto’sche Correspondenz ein ungemein helles Licht, da sie über den Stand, so wie auch über alle selbst die ge- ringsten Bewegungen der ihnen unterstehenden Truppenabtheilungen die verlässlichsten Auskünfte geben, und daher auch als wahre Pen- danten der Hauptcorrespondenz angesehen werden können. Eben so interessant dürften die vielen hier vorhandenen, in Chiffern, dann in türkischer, spanischer, ungarischer und anderen Sprachen geschriebenen Briefe sein, welche jedoch nur mit ander- weitiger Beihilfe benützt werden könnten. Diess beiläufig bildet die in einem separaten Kasten reponirte ämtliche Correspondenz Romboalds Grafen von Collalto; wie viel aber von derselben in mehreren grossen Kästen hier aufbewahrten Acten der Familien von Collalto, Tiefenbach, Thurn &c. vermengt und ver-
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209 stossen worden, bin ich bis jetzt nicht im Stande anzugeben, weil die besondere Lustrirung dieses anderweitigen Vorrathes erst zum Schlusse vorbebalten werden musste. Erst nach der Vollendung der Arbeit dürfte sich daher ein Ganzes dieser wichtigen Correspondenz gestalten, nach welchem erst dann die Geschichte der betreffenden Periode des 30jährigen Krieges recensirt und sonach auch über den hohen literärischen Werth die- ses Fundes das wahre Urtheil gesprochen werden könnte. Chytil wurde, um diesen von Boczek "noch nicht lustrir- ten Rest" zu untersuchen und das Wichtigste zu copiren, noch- mals im J. 1845 nach Pirnitz gesendet — und brachte nach- stehende Ausbeute zurück: a) von Kaiser Ferdinand II. 3 Stücke, von Gustav Adolph, König von Schweden 1 St., von Isabella, Infantin von Spanien 1 St., vom Herzoge von Savoyen 8 St., vom Herzoge von Este 3 St., vom Herzoge von Parma 1 St., vom Herzoge von Feria 1 St.; b) von den Markgrafen zu Brandenburg 10 St., vom Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog in Baiern 10 St., Beilagen 4 St., vom Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm 3 St., vom Herzoge von Sachsen 9 St., von den Herzogen von Schlesien 6 St., vom Herzoge von Braunschweig 1 St., vom Herzoge von Stetin und Pommern 1 St., vom Fürsten zu Anhalt 1 St., c) vom Herzog zu Friedland (Waldstein) nebst einem Fac- simile 5 St., d) vom Cardinal Mazarini 4 St, nebst Antwort des Collalto 1 St., e) von Cardinal Dietrichstein 63 St., Beilagen 3 St., (vom J. 1623—1630 sehr interessant für unser Vaterland), f) vom Cardinal Khlesel 6 St., g) vom Cardinal Barberini 5 St., vom Cardi- nal Aldobrandino 1 St., vom Cardinal Pauli 1 St., vom Erzbischof von Mainz 3 St., Beilage 1 St., vom Erzbischof zu Trier 2 St., vom Bischof zu Würzburg 2 St., vom Bischof von Bamberg, 1 St., vom Coadjutor zu Lübeck 2 St., vom Administrator zu Breslau 1 St., h) vom Grossmeister des deutschen Ordens Johann Caspar Graf von Stadion 12 St., Beilagen 2 St., i) von Romboald Grafen von Collalto 26 St., k) von Rudolph Graf Colloredo 12 St., 1) von Johann Grafen von Nassau 5 St., Beilage 1 St., m) vom Burggrafen zu Dohna 17 St., n) Ottavio Piccolomini 25 St., von Gleanomalung 2 St., Haracourt 1 St., Markham 1 St., Antonio Maria Sartori 1 St., Virgilio Constante 1 St., o) von Wolf R. von Ossa 16 St., Beilagen von Waldstei- nischen Briefen 15 St., von Anderen 7 St., p) vom Oberkriegscom- missär Wolfstirn 10 St., Beilagen von Waldsteinischen Briefen
209 stossen worden, bin ich bis jetzt nicht im Stande anzugeben, weil die besondere Lustrirung dieses anderweitigen Vorrathes erst zum Schlusse vorbebalten werden musste. Erst nach der Vollendung der Arbeit dürfte sich daher ein Ganzes dieser wichtigen Correspondenz gestalten, nach welchem erst dann die Geschichte der betreffenden Periode des 30jährigen Krieges recensirt und sonach auch über den hohen literärischen Werth die- ses Fundes das wahre Urtheil gesprochen werden könnte. Chytil wurde, um diesen von Boczek "noch nicht lustrir- ten Rest" zu untersuchen und das Wichtigste zu copiren, noch- mals im J. 1845 nach Pirnitz gesendet — und brachte nach- stehende Ausbeute zurück: a) von Kaiser Ferdinand II. 3 Stücke, von Gustav Adolph, König von Schweden 1 St., von Isabella, Infantin von Spanien 1 St., vom Herzoge von Savoyen 8 St., vom Herzoge von Este 3 St., vom Herzoge von Parma 1 St., vom Herzoge von Feria 1 St.; b) von den Markgrafen zu Brandenburg 10 St., vom Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog in Baiern 10 St., Beilagen 4 St., vom Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm 3 St., vom Herzoge von Sachsen 9 St., von den Herzogen von Schlesien 6 St., vom Herzoge von Braunschweig 1 St., vom Herzoge von Stetin und Pommern 1 St., vom Fürsten zu Anhalt 1 St., c) vom Herzog zu Friedland (Waldstein) nebst einem Fac- simile 5 St., d) vom Cardinal Mazarini 4 St, nebst Antwort des Collalto 1 St., e) von Cardinal Dietrichstein 63 St., Beilagen 3 St., (vom J. 1623—1630 sehr interessant für unser Vaterland), f) vom Cardinal Khlesel 6 St., g) vom Cardinal Barberini 5 St., vom Cardi- nal Aldobrandino 1 St., vom Cardinal Pauli 1 St., vom Erzbischof von Mainz 3 St., Beilage 1 St., vom Erzbischof zu Trier 2 St., vom Bischof zu Würzburg 2 St., vom Bischof von Bamberg, 1 St., vom Coadjutor zu Lübeck 2 St., vom Administrator zu Breslau 1 St., h) vom Grossmeister des deutschen Ordens Johann Caspar Graf von Stadion 12 St., Beilagen 2 St., i) von Romboald Grafen von Collalto 26 St., k) von Rudolph Graf Colloredo 12 St., 1) von Johann Grafen von Nassau 5 St., Beilage 1 St., m) vom Burggrafen zu Dohna 17 St., n) Ottavio Piccolomini 25 St., von Gleanomalung 2 St., Haracourt 1 St., Markham 1 St., Antonio Maria Sartori 1 St., Virgilio Constante 1 St., o) von Wolf R. von Ossa 16 St., Beilagen von Waldstei- nischen Briefen 15 St., von Anderen 7 St., p) vom Oberkriegscom- missär Wolfstirn 10 St., Beilagen von Waldsteinischen Briefen
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210 5 St., von Anderen 4 St., q) vom Kriegscommissar Ant. Miniati 27 St., Beilagen 3 St., r) vom Obristen F. de Couriers 11 St., s) Ricciardo 11 St., t) vom Hofkriegsraths -Secretär Jo. Georg Pucher 7 St., Beilagen 14 St., u) von verschiedenen anderen Kriegsnotabi- litäten 74 St., v) von verschiedenen Städten, dann Avisen, Ordinan- zen, anonyme Briefe, Instructionen u. s. w. 19 St.; zusammen 497 Stücke. Zum viertenmale revidirten und untersuchten Boczek mit Chytil im J. 1846 das Pirnitzer Archir und es copirten diese beiden noch folgende Stücke: 1. Rescripte und Handbillete von K. Ferdinand II. 46 Stücke, 2. Zuschriften Erzherzogs Leopold 9 St., 3. Correspondenz Ob. Aldrin- ger's 3 St., 4. Corresp. Bucquoi's 23 St., 5. Corresp. Courier's 6 St., 6. Corresp. Merode's 3 St., 7. Corresp. Miniati's 8 St., 8. Corresp. Münich’s 2 St., 9. Corresp. Ossa's 6 St., 10. Corresp. Questenberg's 17 St., 11. Corresp. Tilly's 3 St., 12. Corresp. von Anderen 6 St.; zusammen 132 Stücke. Da Archivar Chytil mit den Verhältnissen und dem Zu- stande des fürstlichen Archivs durch seinen längeren und wie- derholten Aufenthalt daselbst vertraut ist — so wird eine Schilderung dieses Archivs, welche er aus Gefälligkeit zu ver- fassen übernahm, hier mitgetheilt: A. Boczek hatte während der im Jahre 1843 zu Iglau ämtlich vorgenommenen Forschung gelegenheitlich seinen Freund Pernitza, damals Justizoberamtmann zu Pirnitz, besucht, und durch diesen von dem Hochgebornen Herrn Eduard Fürsten von und zu Collalto die Erlaubniss zur vorläufigen Durchsuchung des dortigen Familienarchives erhalten. Hier fand Boczek, der sich gleich nach erlangter fürstlicher Zustimmung an die Arbeit machte, unter den äusserst reichhaltigen aber nichts weniger als wissenschaftlich geordneten Familiencorre- spondenzen eine grössere Partie der eigenhändigen Briefe des Al- brecht von Waldstein, Herzogs von Friedland (aus der Periode vom J. 1619—1630) an den damaligen Hofkriegsraths-Präsidenten Rom- boald Graf von Collalto, so wie auch viele andere ungeordnete Er- gänzungs-Correspondenzen damaliger Generale und Kriegscommissäre. In Erkenntniss deren Wichtigkeit nicht nur für Mähren und Deutschland, ja selbst ganz Europa, hat daher Boczek in seinem pro- 1843 erstatteten Forschungsberichte unter Vorlage von 20 eigen- händig abgeschriebenen Waldsteinischen Briefen bei dem hohen Lan-
210 5 St., von Anderen 4 St., q) vom Kriegscommissar Ant. Miniati 27 St., Beilagen 3 St., r) vom Obristen F. de Couriers 11 St., s) Ricciardo 11 St., t) vom Hofkriegsraths -Secretär Jo. Georg Pucher 7 St., Beilagen 14 St., u) von verschiedenen anderen Kriegsnotabi- litäten 74 St., v) von verschiedenen Städten, dann Avisen, Ordinan- zen, anonyme Briefe, Instructionen u. s. w. 19 St.; zusammen 497 Stücke. Zum viertenmale revidirten und untersuchten Boczek mit Chytil im J. 1846 das Pirnitzer Archir und es copirten diese beiden noch folgende Stücke: 1. Rescripte und Handbillete von K. Ferdinand II. 46 Stücke, 2. Zuschriften Erzherzogs Leopold 9 St., 3. Correspondenz Ob. Aldrin- ger's 3 St., 4. Corresp. Bucquoi's 23 St., 5. Corresp. Courier's 6 St., 6. Corresp. Merode's 3 St., 7. Corresp. Miniati's 8 St., 8. Corresp. Münich’s 2 St., 9. Corresp. Ossa's 6 St., 10. Corresp. Questenberg's 17 St., 11. Corresp. Tilly's 3 St., 12. Corresp. von Anderen 6 St.; zusammen 132 Stücke. Da Archivar Chytil mit den Verhältnissen und dem Zu- stande des fürstlichen Archivs durch seinen längeren und wie- derholten Aufenthalt daselbst vertraut ist — so wird eine Schilderung dieses Archivs, welche er aus Gefälligkeit zu ver- fassen übernahm, hier mitgetheilt: A. Boczek hatte während der im Jahre 1843 zu Iglau ämtlich vorgenommenen Forschung gelegenheitlich seinen Freund Pernitza, damals Justizoberamtmann zu Pirnitz, besucht, und durch diesen von dem Hochgebornen Herrn Eduard Fürsten von und zu Collalto die Erlaubniss zur vorläufigen Durchsuchung des dortigen Familienarchives erhalten. Hier fand Boczek, der sich gleich nach erlangter fürstlicher Zustimmung an die Arbeit machte, unter den äusserst reichhaltigen aber nichts weniger als wissenschaftlich geordneten Familiencorre- spondenzen eine grössere Partie der eigenhändigen Briefe des Al- brecht von Waldstein, Herzogs von Friedland (aus der Periode vom J. 1619—1630) an den damaligen Hofkriegsraths-Präsidenten Rom- boald Graf von Collalto, so wie auch viele andere ungeordnete Er- gänzungs-Correspondenzen damaliger Generale und Kriegscommissäre. In Erkenntniss deren Wichtigkeit nicht nur für Mähren und Deutschland, ja selbst ganz Europa, hat daher Boczek in seinem pro- 1843 erstatteten Forschungsberichte unter Vorlage von 20 eigen- händig abgeschriebenen Waldsteinischen Briefen bei dem hohen Lan-
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211 desausschusse die Bewilligung zur Copirung dieser eben so interes- santen als wichtigen Correspondenzen angesucht. Der h. Landesausschuss hat über diesen Antrag mit Decret vom 8. Februar 1844, Z. 5405, mich als dem Archivar zugewie- senen Aushilfsarbeiter zur Vornahme dieser Copien angewiesen und unter Einem an dem hochfürstlichen Besitzer von Pirnitz das Ersu- chen gestellet, mir, sobald ich vom A. Boczek aufgeführt sein würde, die Abschriftnahmen der Correspondenzen aus dem Anfange des 30jährigen Krieges zu gestatten. Am 11. Juni 1844 habe ich mit Boczek die Reise nach Pirnitz angetreten, am 12. desselben Monates wurde ich von Boczek Sr. fürstl. Gnad. dem Herrn Fürsten von Collalto vorgestellt und zugleich in das unter der unmittelbaren Auf- sicht des Herrn Justizamtmanns stehende Archiv eingeführt. Beim Eintritt in das gut verwahrte Archivlocale wurde mir von Boczek vor allem anderen jener Schrank bezeichnet, in welchem er vorigen Jahres die Waldsteinische Correspondenz gefunden hatte und im Allgemeinen bemerkt, dass die anderen Ergänzungscorrespon- denzen in den anstossenden Kästen vorhanden sein dürften Ohne mir eine Detail-Instruction für die vorzunehmende Copi- rung zu ertheilen, bemerkte er bloss, dass ich vorzüglich und ins- besondere auf die Correspondenz Waldsteins mit Romboald Grafen Collalto und die dahin einschlagenden A. h. Rescripte mein Augen- merk richten solle. Bezüglich der anderen hier vorhandenen und mir bei der Lustrirung unter die Hände gelangenden Correspondenzen überliess er es ganz meiner Einsicht und Beurtheilung, was hievon copirt werden solle, nur sprach er hiebei den Wunsch aus, ich möchte in zweifelhaften Fällen mich entweder schriftlich an ihn wen- den (er war damals in Znaim und Neuhaus) oder aber solche Piecen bis zu dem Zeitpuncte zurücklegen, wo er zur Revision der copirten Gegenstände nach Pirnitz wieder kommen werde. Am 13. Juni, als nämlich Boczek dem damaligen Forschungs- plane gemäss nach Znaim &c. abgereist ist, habe ich also die mir übertragene Arbeit mit dem Hervorsuchen, Ordnen, Lesen und Abschrei- ben begonnen. (Hier glaube ich bemerken zu sollen, dass ich die mir angetragene Uebergabe der Archivschlüssel, um namlich zu jeder be- liebigen Zeit ins Archiv gehen zu können, wegen mehrfachen Gründen nicht annehmen konnte, und daher Se. fürstl. Gnaden bat, die Ver- fügung treffen zu wollen, dass bei jedesmaliger Uebernahme und Abgabe der Archivgegenstände Jemand gegenwärtig wäre. Was auch
211 desausschusse die Bewilligung zur Copirung dieser eben so interes- santen als wichtigen Correspondenzen angesucht. Der h. Landesausschuss hat über diesen Antrag mit Decret vom 8. Februar 1844, Z. 5405, mich als dem Archivar zugewie- senen Aushilfsarbeiter zur Vornahme dieser Copien angewiesen und unter Einem an dem hochfürstlichen Besitzer von Pirnitz das Ersu- chen gestellet, mir, sobald ich vom A. Boczek aufgeführt sein würde, die Abschriftnahmen der Correspondenzen aus dem Anfange des 30jährigen Krieges zu gestatten. Am 11. Juni 1844 habe ich mit Boczek die Reise nach Pirnitz angetreten, am 12. desselben Monates wurde ich von Boczek Sr. fürstl. Gnad. dem Herrn Fürsten von Collalto vorgestellt und zugleich in das unter der unmittelbaren Auf- sicht des Herrn Justizamtmanns stehende Archiv eingeführt. Beim Eintritt in das gut verwahrte Archivlocale wurde mir von Boczek vor allem anderen jener Schrank bezeichnet, in welchem er vorigen Jahres die Waldsteinische Correspondenz gefunden hatte und im Allgemeinen bemerkt, dass die anderen Ergänzungscorrespon- denzen in den anstossenden Kästen vorhanden sein dürften Ohne mir eine Detail-Instruction für die vorzunehmende Copi- rung zu ertheilen, bemerkte er bloss, dass ich vorzüglich und ins- besondere auf die Correspondenz Waldsteins mit Romboald Grafen Collalto und die dahin einschlagenden A. h. Rescripte mein Augen- merk richten solle. Bezüglich der anderen hier vorhandenen und mir bei der Lustrirung unter die Hände gelangenden Correspondenzen überliess er es ganz meiner Einsicht und Beurtheilung, was hievon copirt werden solle, nur sprach er hiebei den Wunsch aus, ich möchte in zweifelhaften Fällen mich entweder schriftlich an ihn wen- den (er war damals in Znaim und Neuhaus) oder aber solche Piecen bis zu dem Zeitpuncte zurücklegen, wo er zur Revision der copirten Gegenstände nach Pirnitz wieder kommen werde. Am 13. Juni, als nämlich Boczek dem damaligen Forschungs- plane gemäss nach Znaim &c. abgereist ist, habe ich also die mir übertragene Arbeit mit dem Hervorsuchen, Ordnen, Lesen und Abschrei- ben begonnen. (Hier glaube ich bemerken zu sollen, dass ich die mir angetragene Uebergabe der Archivschlüssel, um namlich zu jeder be- liebigen Zeit ins Archiv gehen zu können, wegen mehrfachen Gründen nicht annehmen konnte, und daher Se. fürstl. Gnaden bat, die Ver- fügung treffen zu wollen, dass bei jedesmaliger Uebernahme und Abgabe der Archivgegenstände Jemand gegenwärtig wäre. Was auch
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212 immer geschah, wenngleich ich ein eigenes Arbeitslocale in der Nähe des Archives zugewiesen erhielt.) Bei dieser meiner Arbeit habe ich nebst den mir von A. Boczek bezeichneten Paqueten der Waldsteinischen Correspondenz (181 St.) noch andere neue 150 eigenhändige Briefe gefunden und abgeschrie- ben (wie es auch Boczek in seinem unterm 30. September 1844 an den hohen Landesausschuss erstatteten Berichte bemerkte. S. oben S. 207). Ohne mich in eine Detailaufzählung der daselbst in einem Zeitraume von kaum 4 Monaten, nämlich bis zum 11. October 1844 (im Monate August war ich durch 8 Tage im Neureuscher Klosterar- chive beschäftigt) weiter copirten Correspondenzstücke einzulassen, be- merke ich nur im Allgemeinen, dass im Ganzen von mir allein 900 St. (wovon 305 Waldsteinische Briefe, 79 Rescripte und die 498 Cor- respondenzen der übrigen Generäle und regierenden Häupter) abge- schrieben wurden, zu deren Revision Boczek und ich die letzten Tage Septembers und ersten Tage Octobers 1844 verwendeten. Gleich nach meiner Rückkehr habe ich die sämmtlichen von A. Boczek revidirten Abschriften Sr. Excellenz dem damaligen k. k. Gouverneur Alois Grafen v. Ugarte zur Vorlage an die hohe Hofkanzlei übergeben. Ueber die Umsicht, mit welcher ich diese mir damals gewis- sermassen als Anfänger übertragene Aufgabe gelöst habe, berufe ich mich anf den von A. Boczek an den h. Landesausschuss erstat- teten und zum Drucke vorbereiteten Reisebericht. Diese reiche Ausbeute. und die in meinem Berichte vom 14. Oc- tober 1844 erstattete Anzeige, dass daselbst noch weitere sehr reichhaltige Correspondenzen der untergeordneten Generäle, Kriegs- obersten und Kriegscommissäre und anderer Personen vorhanden sind, welche als wahre Pendanten der Waldsteinisch-Collaltischen angese- hen werden müssen, haben den hohen Landesausschuss bewogen, mich im Sommer des nächsten Jahres 1845 abermal dahin zu sen- den. Die Ausbeute war diessmal nicht so reich. Sie betrug nur 497 Stücke (worunter 66 Briefe des Cardinals Dietrichstein) weil das Hervorsuchen, Lesen und Prüfen der einzelnen Actenstücke zu viel Zeit in Anspruch nahm, und weil ich im Monate August und September Copirungen in dem Archive der k. Stadt Znaim und der Krenzherrenprobstei am Pöltenberge vorzunehmen hatte. Die Collationirung dieser Correspondenzstücke wurde erst im Sommer des J. 1846 vorgenommen, weil A. Boczek am Schlusse meiner Arbeiten zu Pirnitz und Znaim in Brünn bei der Uebernahme
212 immer geschah, wenngleich ich ein eigenes Arbeitslocale in der Nähe des Archives zugewiesen erhielt.) Bei dieser meiner Arbeit habe ich nebst den mir von A. Boczek bezeichneten Paqueten der Waldsteinischen Correspondenz (181 St.) noch andere neue 150 eigenhändige Briefe gefunden und abgeschrie- ben (wie es auch Boczek in seinem unterm 30. September 1844 an den hohen Landesausschuss erstatteten Berichte bemerkte. S. oben S. 207). Ohne mich in eine Detailaufzählung der daselbst in einem Zeitraume von kaum 4 Monaten, nämlich bis zum 11. October 1844 (im Monate August war ich durch 8 Tage im Neureuscher Klosterar- chive beschäftigt) weiter copirten Correspondenzstücke einzulassen, be- merke ich nur im Allgemeinen, dass im Ganzen von mir allein 900 St. (wovon 305 Waldsteinische Briefe, 79 Rescripte und die 498 Cor- respondenzen der übrigen Generäle und regierenden Häupter) abge- schrieben wurden, zu deren Revision Boczek und ich die letzten Tage Septembers und ersten Tage Octobers 1844 verwendeten. Gleich nach meiner Rückkehr habe ich die sämmtlichen von A. Boczek revidirten Abschriften Sr. Excellenz dem damaligen k. k. Gouverneur Alois Grafen v. Ugarte zur Vorlage an die hohe Hofkanzlei übergeben. Ueber die Umsicht, mit welcher ich diese mir damals gewis- sermassen als Anfänger übertragene Aufgabe gelöst habe, berufe ich mich anf den von A. Boczek an den h. Landesausschuss erstat- teten und zum Drucke vorbereiteten Reisebericht. Diese reiche Ausbeute. und die in meinem Berichte vom 14. Oc- tober 1844 erstattete Anzeige, dass daselbst noch weitere sehr reichhaltige Correspondenzen der untergeordneten Generäle, Kriegs- obersten und Kriegscommissäre und anderer Personen vorhanden sind, welche als wahre Pendanten der Waldsteinisch-Collaltischen angese- hen werden müssen, haben den hohen Landesausschuss bewogen, mich im Sommer des nächsten Jahres 1845 abermal dahin zu sen- den. Die Ausbeute war diessmal nicht so reich. Sie betrug nur 497 Stücke (worunter 66 Briefe des Cardinals Dietrichstein) weil das Hervorsuchen, Lesen und Prüfen der einzelnen Actenstücke zu viel Zeit in Anspruch nahm, und weil ich im Monate August und September Copirungen in dem Archive der k. Stadt Znaim und der Krenzherrenprobstei am Pöltenberge vorzunehmen hatte. Die Collationirung dieser Correspondenzstücke wurde erst im Sommer des J. 1846 vorgenommen, weil A. Boczek am Schlusse meiner Arbeiten zu Pirnitz und Znaim in Brünn bei der Uebernahme
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213 der Cerroni€schen Sammlung zugegen sein musste, und dann mit der Perlustrirung der Mss. an der Olmützer Universitäts -Bibliothek be- schäftigt war. Vor der im J. 1846 mit A. Boczek nach Neuhaus und Wit- tingau unternommenen Forschungsreise musste in Folge h. Landes- ausschussdecretes die Collationirung der im J. 1845 zu Pirnitz und Znaim zu Stande gebrachten Copien vorgenommen werden, bei wel- cher Gelegenheit nochmals im Pirnitzer Archive 132 Stücke verschie- dene, in die vorberührte Periode einschlagende Correspondenzen nebst 195 Teuffenbach’sche Urkunden vom J. 1293—1591 aufge- funden wurden, von denen ersteren ich nur 57 und A. Boczek 77 St. abgeschrieben und von den letzteren ich 78 St., dagegen A. Boczek 115 excerpirt hatte, da ich nebenbei mit der Aushebung und Repo- nirung der Originalien beschäftigt war. Diess ist, was ich als der zunächst Betheiligte über die aus dem hochfürstlich Collalto'schen Archive zu Pirnitz entnommenen Co- pien nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit ge- mäss mittheilen kann, und wovon Euer Hochwohlgeboren jeden be- liebigen Gebrauch machen können, da ich die innere Ueberzeugung habe. dass ich hiedurch Niemanden, selbst meinem verstorbenen Freunde A. Boczek nicht im Geringsten zu nahe getreten bin. Aus diesen Darstellungen Boczek's und Chytil's, geht hervor, dass nebst den Familienurkunden noch 1529 Stück (zumeist Briefe) copirt wurden, und dass noch sehr viele Briefe vorhanden sind, die, wenngleich von Werth, dennoch nicht die historische Bedeutung der copirten Stücke besitzen.81) Unter diesen sind: 329 Briefe des Herzogs von Fried- land &c., 128 Briefe und Rescripte der Kaiser Mathias und Ferdinand, 26 Br. des Grafen Romboald Collalto, 79 Br. des Cardinals Khlesel, 21 Br. des Grafen Tilly, 11 Br. des Grafen von Anhalt, 55 Br. des Grafen Monte- cuculi, 12 Br. des Grafen Schlik, 10 Br. des Mathias Grafen Gallas, 14 Br. des Freiherrn von Werdenberg, 64 Br. des Gerhard von Questenberg, 34 Br. des Gra- fen von Merode, 70 Br. des Wolf von Ossa, hievon 81) Die Untersuchung dieses Ueberrestes wird später vorgenommen wer- den und in dem Beilagenbande einen Platz finden.
213 der Cerroni€schen Sammlung zugegen sein musste, und dann mit der Perlustrirung der Mss. an der Olmützer Universitäts -Bibliothek be- schäftigt war. Vor der im J. 1846 mit A. Boczek nach Neuhaus und Wit- tingau unternommenen Forschungsreise musste in Folge h. Landes- ausschussdecretes die Collationirung der im J. 1845 zu Pirnitz und Znaim zu Stande gebrachten Copien vorgenommen werden, bei wel- cher Gelegenheit nochmals im Pirnitzer Archive 132 Stücke verschie- dene, in die vorberührte Periode einschlagende Correspondenzen nebst 195 Teuffenbach’sche Urkunden vom J. 1293—1591 aufge- funden wurden, von denen ersteren ich nur 57 und A. Boczek 77 St. abgeschrieben und von den letzteren ich 78 St., dagegen A. Boczek 115 excerpirt hatte, da ich nebenbei mit der Aushebung und Repo- nirung der Originalien beschäftigt war. Diess ist, was ich als der zunächst Betheiligte über die aus dem hochfürstlich Collalto'schen Archive zu Pirnitz entnommenen Co- pien nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit ge- mäss mittheilen kann, und wovon Euer Hochwohlgeboren jeden be- liebigen Gebrauch machen können, da ich die innere Ueberzeugung habe. dass ich hiedurch Niemanden, selbst meinem verstorbenen Freunde A. Boczek nicht im Geringsten zu nahe getreten bin. Aus diesen Darstellungen Boczek's und Chytil's, geht hervor, dass nebst den Familienurkunden noch 1529 Stück (zumeist Briefe) copirt wurden, und dass noch sehr viele Briefe vorhanden sind, die, wenngleich von Werth, dennoch nicht die historische Bedeutung der copirten Stücke besitzen.81) Unter diesen sind: 329 Briefe des Herzogs von Fried- land &c., 128 Briefe und Rescripte der Kaiser Mathias und Ferdinand, 26 Br. des Grafen Romboald Collalto, 79 Br. des Cardinals Khlesel, 21 Br. des Grafen Tilly, 11 Br. des Grafen von Anhalt, 55 Br. des Grafen Monte- cuculi, 12 Br. des Grafen Schlik, 10 Br. des Mathias Grafen Gallas, 14 Br. des Freiherrn von Werdenberg, 64 Br. des Gerhard von Questenberg, 34 Br. des Gra- fen von Merode, 70 Br. des Wolf von Ossa, hievon 81) Die Untersuchung dieses Ueberrestes wird später vorgenommen wer- den und in dem Beilagenbande einen Platz finden.
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214 22 Beilagen, 136 Br. des Johann Aldringer, 12 Br. des Marchese Spinello, 26 Br. des Grafen Christoph Kheven- hüller, 9 Br. des Lustrier, 5 Br. des Giac. Kurz di Senftenau, 11 Br. des Erzherzogs Leopold; 4 Br. des Grafen Mansfeld, 1 Br. des Grafen Trautmansdorf, 2 Br. des Bodendick, 7 Br. des Grafen von Nassau, hievon 1 Beilage, 2 des F. M. Arnimb, 25 Br. des Grafen Buquoi, 26 Br. des Grafen Piccolomini, 17 Br. des Hoch- und Deutschmeisters und hievon 2 Beilagen, 10 Br. der Herzoge von Baiern, 11 Br. der Markgrafen von Brandenburg, 1 Br. des Philipp Christoph, 1 Br. des Lor. del Mae- stro, 1 Br. des Herzogs Friedrich von Holstein, 1 Br. des Thabel, 1 Br. des Bresigellas, 3 verschiedene Rela- tionen, 1 Conföderations -Urkunde der böhmisch-mährisch- schlesisch-österreichischen Stände, 2 Waffenstillstand- und Friedenspräliminar - Urkunden, 1 Br. vom Könige Gustav Adolph, 1 Br. von Isabella Infantin von Spanien, 8 Br. vom Herzog von Savoyen, 3 Br. vom Herzog von Este, 1 Br. vom Herzog von Parma, 1 Br. vom Herzog von Feria, 9 Br. vom Herzoge von Sachsen, 6 Br. vom Herzog von Schlesien, 1 Br. vom Herzog von Braun- schweig, 1 Br. vom Herzog von Stetin und Pommern, 1 Br. vom Fürsten von Anhalt, 5 Br. vom Cardinal Maza- rini, hievon 1 Beilage, 66 Br. vom Cardinal Dietrichstein, hievon 3 Beilagen, 5 Br. vom Cardinal Barberini, 1 Br. vom Cardinal Aldobrandino, 1 Br. vom Cardinal Pauli, 4 Br. vom Erzbischof von Mainz, 2 Br. vom Erzbischof von Trier, 2 Br. vom Bischof von Würzburg, 1 Br. vom Bi- schof von Bamberg, 2 vom Coadjutor von Lübeck, 1 Br. vom Administrator zu Breslau, 12 Br. von Rudolph Grafen Colloredo, 17 Br. vom Burggrafen zu Dohna, 2 Br. von Glenomalung, 1 Br. von Haracourt, 1 Br. von Mack- han, 2 Br. von Münich, 1 Br. von Antonio Maria Sar- torio, 1 Br. von Virgilio Constante, 19 Br. des Kriegs- commissärs Wolfstirn, hievon 9 Beilagen, 38 Br. des Kriegs- commissärs Miniati, hievon 3 Beilagen, 17 Br. des Obersten Couriers, 11 Br. des Grafen Ricciardo Strassoldo, 21 Br. des Hofkriegsraths-Secretärs Georg Pucher, hievon 14 Beilagen, 80 Br. verschiedener Kriegshauptleute, 19 Br.
214 22 Beilagen, 136 Br. des Johann Aldringer, 12 Br. des Marchese Spinello, 26 Br. des Grafen Christoph Kheven- hüller, 9 Br. des Lustrier, 5 Br. des Giac. Kurz di Senftenau, 11 Br. des Erzherzogs Leopold; 4 Br. des Grafen Mansfeld, 1 Br. des Grafen Trautmansdorf, 2 Br. des Bodendick, 7 Br. des Grafen von Nassau, hievon 1 Beilage, 2 des F. M. Arnimb, 25 Br. des Grafen Buquoi, 26 Br. des Grafen Piccolomini, 17 Br. des Hoch- und Deutschmeisters und hievon 2 Beilagen, 10 Br. der Herzoge von Baiern, 11 Br. der Markgrafen von Brandenburg, 1 Br. des Philipp Christoph, 1 Br. des Lor. del Mae- stro, 1 Br. des Herzogs Friedrich von Holstein, 1 Br. des Thabel, 1 Br. des Bresigellas, 3 verschiedene Rela- tionen, 1 Conföderations -Urkunde der böhmisch-mährisch- schlesisch-österreichischen Stände, 2 Waffenstillstand- und Friedenspräliminar - Urkunden, 1 Br. vom Könige Gustav Adolph, 1 Br. von Isabella Infantin von Spanien, 8 Br. vom Herzog von Savoyen, 3 Br. vom Herzog von Este, 1 Br. vom Herzog von Parma, 1 Br. vom Herzog von Feria, 9 Br. vom Herzoge von Sachsen, 6 Br. vom Herzog von Schlesien, 1 Br. vom Herzog von Braun- schweig, 1 Br. vom Herzog von Stetin und Pommern, 1 Br. vom Fürsten von Anhalt, 5 Br. vom Cardinal Maza- rini, hievon 1 Beilage, 66 Br. vom Cardinal Dietrichstein, hievon 3 Beilagen, 5 Br. vom Cardinal Barberini, 1 Br. vom Cardinal Aldobrandino, 1 Br. vom Cardinal Pauli, 4 Br. vom Erzbischof von Mainz, 2 Br. vom Erzbischof von Trier, 2 Br. vom Bischof von Würzburg, 1 Br. vom Bi- schof von Bamberg, 2 vom Coadjutor von Lübeck, 1 Br. vom Administrator zu Breslau, 12 Br. von Rudolph Grafen Colloredo, 17 Br. vom Burggrafen zu Dohna, 2 Br. von Glenomalung, 1 Br. von Haracourt, 1 Br. von Mack- han, 2 Br. von Münich, 1 Br. von Antonio Maria Sar- torio, 1 Br. von Virgilio Constante, 19 Br. des Kriegs- commissärs Wolfstirn, hievon 9 Beilagen, 38 Br. des Kriegs- commissärs Miniati, hievon 3 Beilagen, 17 Br. des Obersten Couriers, 11 Br. des Grafen Ricciardo Strassoldo, 21 Br. des Hofkriegsraths-Secretärs Georg Pucher, hievon 14 Beilagen, 80 Br. verschiedener Kriegshauptleute, 19 Br.
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215 von Städten, dann Avisi, Ordonnanzen, anonyme Briefe, In- structionen &c. 82) Dazu gehören noch 63 Stück Beilagen von Briefen Kais. Ferdinand's, Waldstein’s und Collalto’s. Die 900 Briefe, welche in dem Berichte Boczek's vom J. 1844 verzeichnet sind, wurden der hohen Hofkanzlei vor- gelegt und sind zurückgestellt worden. Die Ausbeute der zwei letzten Reisen Chytil's ist dagegen bisher noch völlig unbekannt. Ausser den beiden Genannten hielt sich nur der Archivar Straube in Pirnitz auf und nahm dort Copien. — Sonst wurde das Ar- chiv noch von keinem Gelehrten besucht. Wohl hat Herr Hofrath von Hurter in seinem Buche „Zur Geschichte Wallenstein's. Schaffhausen. 1855.“, 27 von den hier abgedruckten Briefen Waldstein's citirt. 83) Diese Briefe Waldstein’s waren daher noch unedirt, mit Ausnahme des einen Briefes, welcher als Beilage zum Briefe Nr. CCXLII. erscheint. Derselbe ist in Förster's Wallenstein. Briefe an Arnimb Berlin. 1828 II. B. S. 53, abgedruckt. Bei dem hohen Interesse, welches die Persönlichkeit Waldsteins anregt, schien uns die Herausgabe dieser Rege- sten &c. ein willkommener Anlass zu sein um die noch un- bekannten Briefe desselben, aus der wichtigen Periode vom Jahre 1624—1630 84), zu veröffentlichen, und dadurch einen 82) Ein genaues Verzeichniss dieser Stücke wird in der Einleitung zum Beilagsbande mitgetheilt werden. 83) Wenn ich nicht irre, sind es folgende: Die Briefe I., II., III., V., XVI., XXXVIII., XL., LXXIV., LXXV.. LXXXVII., CVII., CXII., CXIX., CXXI., CXXXV., CXXXVII., CXLIV., CLXIV., CLXX., CLXXIV., CCXXV., CCXXXII., CCXLII., CCLVII., CCLX., CCLXXIII. und CCXCVI., (S. Bei- lagenband) wurden auf S. 26, Note 4, des bezogenen Werkes, dann 27, 11. — 54, 12. — 41, 50. — 70, 30, 32. — 332, 1. — 145, 23.— 123, 13. — 127, 25. — 142, 2. — 354, 23.—251, 56. — 298, 29. — 255. 78, — 129, 115. — 239, 22. — 314, 31. — 284, 66. — 336, 12. — 338. 19, 20. — 355, 30. und 367, 25, wahrscheinlich aus Abschrif- ten, die H. v. Hurter vorlagen, citirt. — Im Datum der Briefe I., II., III. dann XVI. scheint im Citat des H. v. Hurter ein Druckfehler un- terlaufen zu sein, die ersten drei Briefe sind nicht vom J. 1625, son- dern v. J. 1624. und letzterer nicht vom 18., sondern vom 23. Juli datirt, — endlich ist der Brief CXII. nicht an Tilly geschrieben, wie H. v. H. S. 123, u. 13 angibt, sondern au Collalto. Diese Briefe enden mit dem Jahre 1630, da Collalto in diesem Jahre starb. 84)
215 von Städten, dann Avisi, Ordonnanzen, anonyme Briefe, In- structionen &c. 82) Dazu gehören noch 63 Stück Beilagen von Briefen Kais. Ferdinand's, Waldstein’s und Collalto’s. Die 900 Briefe, welche in dem Berichte Boczek's vom J. 1844 verzeichnet sind, wurden der hohen Hofkanzlei vor- gelegt und sind zurückgestellt worden. Die Ausbeute der zwei letzten Reisen Chytil's ist dagegen bisher noch völlig unbekannt. Ausser den beiden Genannten hielt sich nur der Archivar Straube in Pirnitz auf und nahm dort Copien. — Sonst wurde das Ar- chiv noch von keinem Gelehrten besucht. Wohl hat Herr Hofrath von Hurter in seinem Buche „Zur Geschichte Wallenstein's. Schaffhausen. 1855.“, 27 von den hier abgedruckten Briefen Waldstein's citirt. 83) Diese Briefe Waldstein’s waren daher noch unedirt, mit Ausnahme des einen Briefes, welcher als Beilage zum Briefe Nr. CCXLII. erscheint. Derselbe ist in Förster's Wallenstein. Briefe an Arnimb Berlin. 1828 II. B. S. 53, abgedruckt. Bei dem hohen Interesse, welches die Persönlichkeit Waldsteins anregt, schien uns die Herausgabe dieser Rege- sten &c. ein willkommener Anlass zu sein um die noch un- bekannten Briefe desselben, aus der wichtigen Periode vom Jahre 1624—1630 84), zu veröffentlichen, und dadurch einen 82) Ein genaues Verzeichniss dieser Stücke wird in der Einleitung zum Beilagsbande mitgetheilt werden. 83) Wenn ich nicht irre, sind es folgende: Die Briefe I., II., III., V., XVI., XXXVIII., XL., LXXIV., LXXV.. LXXXVII., CVII., CXII., CXIX., CXXI., CXXXV., CXXXVII., CXLIV., CLXIV., CLXX., CLXXIV., CCXXV., CCXXXII., CCXLII., CCLVII., CCLX., CCLXXIII. und CCXCVI., (S. Bei- lagenband) wurden auf S. 26, Note 4, des bezogenen Werkes, dann 27, 11. — 54, 12. — 41, 50. — 70, 30, 32. — 332, 1. — 145, 23.— 123, 13. — 127, 25. — 142, 2. — 354, 23.—251, 56. — 298, 29. — 255. 78, — 129, 115. — 239, 22. — 314, 31. — 284, 66. — 336, 12. — 338. 19, 20. — 355, 30. und 367, 25, wahrscheinlich aus Abschrif- ten, die H. v. Hurter vorlagen, citirt. — Im Datum der Briefe I., II., III. dann XVI. scheint im Citat des H. v. Hurter ein Druckfehler un- terlaufen zu sein, die ersten drei Briefe sind nicht vom J. 1625, son- dern v. J. 1624. und letzterer nicht vom 18., sondern vom 23. Juli datirt, — endlich ist der Brief CXII. nicht an Tilly geschrieben, wie H. v. H. S. 123, u. 13 angibt, sondern au Collalto. Diese Briefe enden mit dem Jahre 1630, da Collalto in diesem Jahre starb. 84)
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216 Beitrag zur Kenntniss des noch immer räthselhaften Mannes zu liefern. Die Briefe Friedland's an Collalto sind nicht eine blosse Vermehrung jenes Stoffes, welchen-schon Förster zu Tage förderte, es ist hier eine neue Seite aufgedeckt; bei Förster erscheint Friedland als Befehlshaber, Arnimb ist der Unterge- bene, in unseren Briefen dagegen lernen wir Waldstein in seinem Verhältnisse zum Kaiser und zum Hof kennen, in der Zeit des Höhepunctes des Glückes und der Macht besonders, in welcher sich aber gleichzeitig die Keime seines Sturzes deutlich entwickelten. — Diese Briefe haben auch desshalb einen Reiz, weil Waldstein dem Freunde schreibt, ihm oft seine geheimen Gedanken, seine Wünsche und Hoffnungen ohne Scheu enthüllt, und weil dadurch der Leser so recht in die Werkstatt seiner weit ausgreifenden Pläne und Entwürfe eingeführt wird. Die Briefe Kaiser Ferdinand II., wiewohl in weit gerin- gerer Anzahl, sind von der höchsten Bedeutung zur Charakte- ristik des grossen und oft verkannten Monarchen, sie wer- den wohl auch beitragen, die hohen Eigenschaften dieses wahrhaft österreichischen Regenten, seine Weisheit, Gerech- tigkeit, seine echt christliche Frömmigkeit in das wahre Licht zu stellen. — Diese Briefe sind grösstentheils Autographen des Kaisers, er spricht hier selbst — und ein Urtheil über den Geist, der sich daraus offenbart, wird man sich bilden kön- nen ohne fremde, subjective Vermittlung. Die Schreiben Col- lalto’s sind eine wesentliche Ergänzung der Briefe des Kaisers und seines Generalissimus. Die eigenthümliche Stellung des Hofkriegsraths -Präsidenten zwischen beiden, der bewunde- rungswürdige Tact und die Klugheit, womit er die häufigen Gegensätze zu versöhnen suchte, wird daraus klar werden. — Nicht minder bedeutend ist die Ausbeute, welche diese so wie die später herauszugebenden, oben aufgezählten Briefe für die Geschichte Deutschlands und des 30jährigen Krieges überhaupt und der Kriegsgeschichte insbesondere liefern. Es wird manches Neue zu Tage gefordert und für Bekanntes ist wenigstens ein neuer Gesichtspunct gewonnen. Wir behalten uns vor, einige näheren Andeutungen hier- über in der Einleitung des Beilagenbandes zu sagen. Bei-
216 Beitrag zur Kenntniss des noch immer räthselhaften Mannes zu liefern. Die Briefe Friedland's an Collalto sind nicht eine blosse Vermehrung jenes Stoffes, welchen-schon Förster zu Tage förderte, es ist hier eine neue Seite aufgedeckt; bei Förster erscheint Friedland als Befehlshaber, Arnimb ist der Unterge- bene, in unseren Briefen dagegen lernen wir Waldstein in seinem Verhältnisse zum Kaiser und zum Hof kennen, in der Zeit des Höhepunctes des Glückes und der Macht besonders, in welcher sich aber gleichzeitig die Keime seines Sturzes deutlich entwickelten. — Diese Briefe haben auch desshalb einen Reiz, weil Waldstein dem Freunde schreibt, ihm oft seine geheimen Gedanken, seine Wünsche und Hoffnungen ohne Scheu enthüllt, und weil dadurch der Leser so recht in die Werkstatt seiner weit ausgreifenden Pläne und Entwürfe eingeführt wird. Die Briefe Kaiser Ferdinand II., wiewohl in weit gerin- gerer Anzahl, sind von der höchsten Bedeutung zur Charakte- ristik des grossen und oft verkannten Monarchen, sie wer- den wohl auch beitragen, die hohen Eigenschaften dieses wahrhaft österreichischen Regenten, seine Weisheit, Gerech- tigkeit, seine echt christliche Frömmigkeit in das wahre Licht zu stellen. — Diese Briefe sind grösstentheils Autographen des Kaisers, er spricht hier selbst — und ein Urtheil über den Geist, der sich daraus offenbart, wird man sich bilden kön- nen ohne fremde, subjective Vermittlung. Die Schreiben Col- lalto’s sind eine wesentliche Ergänzung der Briefe des Kaisers und seines Generalissimus. Die eigenthümliche Stellung des Hofkriegsraths -Präsidenten zwischen beiden, der bewunde- rungswürdige Tact und die Klugheit, womit er die häufigen Gegensätze zu versöhnen suchte, wird daraus klar werden. — Nicht minder bedeutend ist die Ausbeute, welche diese so wie die später herauszugebenden, oben aufgezählten Briefe für die Geschichte Deutschlands und des 30jährigen Krieges überhaupt und der Kriegsgeschichte insbesondere liefern. Es wird manches Neue zu Tage gefordert und für Bekanntes ist wenigstens ein neuer Gesichtspunct gewonnen. Wir behalten uns vor, einige näheren Andeutungen hier- über in der Einleitung des Beilagenbandes zu sagen. Bei-
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217 spielweise machen wir aufmerksam u. a. auf die Briefe Wald- steins Nr. CCLXXIII., CCXXXVI. und CCCI., worin er von des Kaisers angeblichen Absichten der Gründung einer Mon- archie in Deutschland, spricht, und seine eigene Mei- nung von der Schmälerung des weltlichen Besitzes der geist- lichen Churfürsten, dann über das Verhältniss Savoyens zu Frankreich verräth, endlich auf die höchst merkwürdige In- struction des Kaisers für Collalto aus Anlass seiner Mission nach Baiern Nr. XXXII., S. 267, worin der Zustand des Reichs und die Haltung des Herzogs von Friedland beurtheilt wird. Derlei bedeutungsvolle Briefe und Actenstücke finden sich häu- fig in dieser Sammlung. Die zum besseren Verständnisse der Briefe nöthigen um- fassenden Bemerkungen werden in der früher erwähnten Ein- leitung gemacht werden. Es sei uns gestattet nur vorläufig zu sagen, dass die Richtigstellung des Textes der deutschen Briefe keine bedeutende Arbeit verursacht hat, da dieselbe schon durch Boczek und Chytil geschehen war. Dagegen mussten die italienischen Briefe einer höchst mühsamen Revision un terzogen werden, da Boczek der italienischen Sprache nicht kundig war, und die Handschriften sehr schwer zu lesen sind. Die Beilagen, welche in den einzelnen Briefen bezogen sind und von keinem Belange waren, sind nicht aufgenommen worden. — Ueber die fürstl. Familie Collalto werden folgende hand- schriftliche Nachrichten im Pirnitzer Archive aufbewahrt : Brandenburgicæ, Zollerensis Collaltæeque originis. Com. Jac. Zabarella, autore. Fol. Memorie del Ambasc. di Roma Romb. Collalto. De vita et rebus gestis Collalti Rombaldi. Manuscriptum Collaltianum. Elogica historica et chronologica fam. Com. de Collalto. germanico sermone conscript. 1713. Perg. sammt Anhang von W. A. Guil. de Blumenthal. Dann das Druckwerk: Meroveæ sive Fam. Brand. et Zollerensis in Germania, Collaltæque in Italia originis. Com. Jac. Zabarella. Octav. 1660. Nr. 18 des Verz. ist eine der letzten Spuren der alten nationalen Gerichtsverfassung und Gau- (Župen-) Eintheilung.
217 spielweise machen wir aufmerksam u. a. auf die Briefe Wald- steins Nr. CCLXXIII., CCXXXVI. und CCCI., worin er von des Kaisers angeblichen Absichten der Gründung einer Mon- archie in Deutschland, spricht, und seine eigene Mei- nung von der Schmälerung des weltlichen Besitzes der geist- lichen Churfürsten, dann über das Verhältniss Savoyens zu Frankreich verräth, endlich auf die höchst merkwürdige In- struction des Kaisers für Collalto aus Anlass seiner Mission nach Baiern Nr. XXXII., S. 267, worin der Zustand des Reichs und die Haltung des Herzogs von Friedland beurtheilt wird. Derlei bedeutungsvolle Briefe und Actenstücke finden sich häu- fig in dieser Sammlung. Die zum besseren Verständnisse der Briefe nöthigen um- fassenden Bemerkungen werden in der früher erwähnten Ein- leitung gemacht werden. Es sei uns gestattet nur vorläufig zu sagen, dass die Richtigstellung des Textes der deutschen Briefe keine bedeutende Arbeit verursacht hat, da dieselbe schon durch Boczek und Chytil geschehen war. Dagegen mussten die italienischen Briefe einer höchst mühsamen Revision un terzogen werden, da Boczek der italienischen Sprache nicht kundig war, und die Handschriften sehr schwer zu lesen sind. Die Beilagen, welche in den einzelnen Briefen bezogen sind und von keinem Belange waren, sind nicht aufgenommen worden. — Ueber die fürstl. Familie Collalto werden folgende hand- schriftliche Nachrichten im Pirnitzer Archive aufbewahrt : Brandenburgicæ, Zollerensis Collaltæeque originis. Com. Jac. Zabarella, autore. Fol. Memorie del Ambasc. di Roma Romb. Collalto. De vita et rebus gestis Collalti Rombaldi. Manuscriptum Collaltianum. Elogica historica et chronologica fam. Com. de Collalto. germanico sermone conscript. 1713. Perg. sammt Anhang von W. A. Guil. de Blumenthal. Dann das Druckwerk: Meroveæ sive Fam. Brand. et Zollerensis in Germania, Collaltæque in Italia originis. Com. Jac. Zabarella. Octav. 1660. Nr. 18 des Verz. ist eine der letzten Spuren der alten nationalen Gerichtsverfassung und Gau- (Župen-) Eintheilung.
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218 Vergl. Palacký's Dějiny Národu českého. Díl I., Částka 2., 3. Člán., S. 217 & ff. und meine Dorf-Weissthümer aus Mäh- ren im XVII. B. des „Archivs der kais. Akademie. P. R. v. Chl.
218 Vergl. Palacký's Dějiny Národu českého. Díl I., Částka 2., 3. Člán., S. 217 & ff. und meine Dorf-Weissthümer aus Mäh- ren im XVII. B. des „Archivs der kais. Akademie. P. R. v. Chl.
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Verzeichniss der Urkunden des Pirnitzer Schlossarchives. 1 944 14. Nov. 2 3 4 5 958 25. Oct. 980 26. Juni 996 12. Juni 1000 12. Juni K. Otto schenkt dem Grafen Raimboldo 5. regales Massaritias in vico Naruesiæ. 2as in Vico Moscali, 4. in vico Elerosa, duos mansos in vico Videlacus, duas mass. in villa Mansa, et quidquid regii juris intra muros Taruisinæe ciuitatis inuenitur huic dona- tioni addit, extra ciuitatem mansum unum in Acoliaco, unum in Burgoliaco unum in villa Salla. unum mansum regalem inter Mestri, Pamiliano et Brentallo, et in silua Gaio man. unum, in villa S. Andreadi man. unum et in fine Sarmatiæ mans. unum et forestum in monte Caetio, quod ad Cor- tem Louadenam videtur pentinere. Dat. XVIII. Cal. Decb. Pavia. Berengarius und Adalbertus reges schenken dem Raimboldo curtem Louadenam iacentem in comitatu Taruisino non longe a flumine Piaue cum omnibus pertinentiis. Dat. VIII. Cal. Nov. o. O. Kaiser Otto II. bestätiget für die Gebrüder Vinzenus, Ramboldus und Galbertus, Söhne des Ramboaldus, possessionem cortis Louadenæ. Dat. VI. Cal. Juli. Fulingo. K. Otto III. schenket dem Grafen Raim- boldo cuncta predia, que ipsi a Patre vel ab ipso imperat. Ottone concessa sunt, scilicet castrum unum Ringano cum omnibus suis pertinentiis et Naruesiæ, et glaura et Videlagus, et infra ciuitatem Taruisij, Casacurua, Silua Illerosa Purgalagus, et Aurilagus. Dat. Prid. Id. Jun. S. Dominum. Derselbe bestätiget für Romboald Gra- fen v. Treviso, ea quæ videntur sita sicut posthuma firmat in Plaui, et de altera parte vsque in via Aselina et inde firmantem in Musano vsque in ca- pite Montis Belluni de monte Belluni per viam de Ruvigo firmantem in Plaui in Postumia Imperiali. Prid. Id. Junii. S. Dominum. Derselbe bestätiget für denselben omnia priuilegia eique LX. jugera in circuitu ciui- 6 1000 O. D.
Verzeichniss der Urkunden des Pirnitzer Schlossarchives. 1 944 14. Nov. 2 3 4 5 958 25. Oct. 980 26. Juni 996 12. Juni 1000 12. Juni K. Otto schenkt dem Grafen Raimboldo 5. regales Massaritias in vico Naruesiæ. 2as in Vico Moscali, 4. in vico Elerosa, duos mansos in vico Videlacus, duas mass. in villa Mansa, et quidquid regii juris intra muros Taruisinæe ciuitatis inuenitur huic dona- tioni addit, extra ciuitatem mansum unum in Acoliaco, unum in Burgoliaco unum in villa Salla. unum mansum regalem inter Mestri, Pamiliano et Brentallo, et in silua Gaio man. unum, in villa S. Andreadi man. unum et in fine Sarmatiæ mans. unum et forestum in monte Caetio, quod ad Cor- tem Louadenam videtur pentinere. Dat. XVIII. Cal. Decb. Pavia. Berengarius und Adalbertus reges schenken dem Raimboldo curtem Louadenam iacentem in comitatu Taruisino non longe a flumine Piaue cum omnibus pertinentiis. Dat. VIII. Cal. Nov. o. O. Kaiser Otto II. bestätiget für die Gebrüder Vinzenus, Ramboldus und Galbertus, Söhne des Ramboaldus, possessionem cortis Louadenæ. Dat. VI. Cal. Juli. Fulingo. K. Otto III. schenket dem Grafen Raim- boldo cuncta predia, que ipsi a Patre vel ab ipso imperat. Ottone concessa sunt, scilicet castrum unum Ringano cum omnibus suis pertinentiis et Naruesiæ, et glaura et Videlagus, et infra ciuitatem Taruisij, Casacurua, Silua Illerosa Purgalagus, et Aurilagus. Dat. Prid. Id. Jun. S. Dominum. Derselbe bestätiget für Romboald Gra- fen v. Treviso, ea quæ videntur sita sicut posthuma firmat in Plaui, et de altera parte vsque in via Aselina et inde firmantem in Musano vsque in ca- pite Montis Belluni de monte Belluni per viam de Ruvigo firmantem in Plaui in Postumia Imperiali. Prid. Id. Junii. S. Dominum. Derselbe bestätiget für denselben omnia priuilegia eique LX. jugera in circuitu ciui- 6 1000 O. D.
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220 Pirnitzer Schlossarchiv. 8 9 10 11 12 13 1038 11. Aug. 1077 O. D. 1191 7. Apr. 10. Feb. 3. Feb. 15. Juli tatis Tauisinæ sita concedit transitum vero sui Ca- stelli de Ponte licentiam ut habeant Imperiali auc- toritate accipiendi jubet, quia etiam, ut forum siue mercatum ac ædificandi in valle sanctæe feli- citatis, consensum dat cum banno et districtu. Brescia. Kaiser Conrad II. bestätiget für Rombald Grafen von Treviso und für seine Söhne omnia priuilegia et LX jugera in circuitu civitatis Tar- uissiensis sita concedit, transitum uero sui Ca- stelli et teloneum de ponte licentiam ut habeant accipiendi jubet et forum siue mercatum ædifi- candi in valle S. Felicitatis consensum dat. Dat. Id. III. Aug. Verona. Kaiser Heinrich III. bestätigt für Rom- boald Grafen von Treviso omnia bona Italica (in comitatu Taruissiensi, Patauiensi, Vincentino, Ce- netensi). Cornazano. König Heinrich VI. comitem Rom- baldum de Taruisio in familiaritatem receptum et de Comitatu Taruisii investitum declarat omnes alias huic juri contrarias concessiones cassat. Dat. in nemore juxta Cornazanum VII. Id. April. Genua. Robert, König von Jerusalem und Sicilien, theilt dem Rombald von Collalto die Nachricht mit von dem Siege, welchen er über die Visconti vor Mailand erfochten hat, so wie von der Erobe- rung der Stadt Genua. Genua. König Heinrich VII. bestätiget für Rom- baldo de Collalto, Grafen von Treviso possesio- nem Castr. Sti. Salvatoris cum villis Colfusci, Su- sigane et Stæ. Luciæ, castri Collalti cum villis Collalti Falcedi, Sernagle, Barbisane et Rofron- toli, et in feudum nobile, gentile, rectum et legale confert. Dat. III. Non. Feb. Prag. Königin Elisabeth theilt dem Rupert von Collalto die Nachricht ihrer glücklichen Entbin- dung mit einer Tochter (am 11. Juli), dann ihres und der Neugebornen Wohlseins mit. Steyer. König Friedrich drückt gegen Rombald von Collalto, Grafen von Treviso, sein Bedauern darüber aus, dass die Stadt Treviso sammt deren Gebiet in Aufruhr sei und verspricht ihm Hilfe. Dat. XII. Kal. Mart. 18. Feb.
220 Pirnitzer Schlossarchiv. 8 9 10 11 12 13 1038 11. Aug. 1077 O. D. 1191 7. Apr. 10. Feb. 3. Feb. 15. Juli tatis Tauisinæ sita concedit transitum vero sui Ca- stelli de Ponte licentiam ut habeant Imperiali auc- toritate accipiendi jubet, quia etiam, ut forum siue mercatum ac ædificandi in valle sanctæe feli- citatis, consensum dat cum banno et districtu. Brescia. Kaiser Conrad II. bestätiget für Rombald Grafen von Treviso und für seine Söhne omnia priuilegia et LX jugera in circuitu civitatis Tar- uissiensis sita concedit, transitum uero sui Ca- stelli et teloneum de ponte licentiam ut habeant accipiendi jubet et forum siue mercatum ædifi- candi in valle S. Felicitatis consensum dat. Dat. Id. III. Aug. Verona. Kaiser Heinrich III. bestätigt für Rom- boald Grafen von Treviso omnia bona Italica (in comitatu Taruissiensi, Patauiensi, Vincentino, Ce- netensi). Cornazano. König Heinrich VI. comitem Rom- baldum de Taruisio in familiaritatem receptum et de Comitatu Taruisii investitum declarat omnes alias huic juri contrarias concessiones cassat. Dat. in nemore juxta Cornazanum VII. Id. April. Genua. Robert, König von Jerusalem und Sicilien, theilt dem Rombald von Collalto die Nachricht mit von dem Siege, welchen er über die Visconti vor Mailand erfochten hat, so wie von der Erobe- rung der Stadt Genua. Genua. König Heinrich VII. bestätiget für Rom- baldo de Collalto, Grafen von Treviso possesio- nem Castr. Sti. Salvatoris cum villis Colfusci, Su- sigane et Stæ. Luciæ, castri Collalti cum villis Collalti Falcedi, Sernagle, Barbisane et Rofron- toli, et in feudum nobile, gentile, rectum et legale confert. Dat. III. Non. Feb. Prag. Königin Elisabeth theilt dem Rupert von Collalto die Nachricht ihrer glücklichen Entbin- dung mit einer Tochter (am 11. Juli), dann ihres und der Neugebornen Wohlseins mit. Steyer. König Friedrich drückt gegen Rombald von Collalto, Grafen von Treviso, sein Bedauern darüber aus, dass die Stadt Treviso sammt deren Gebiet in Aufruhr sei und verspricht ihm Hilfe. Dat. XII. Kal. Mart. 18. Feb.
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Pirnitzer Schlossarchiv. 221 15 21. Dec. 20. März Grecz. Derselbe beglaubigt seine Gesandten bei Rombald von Collalto, Grafen von Treviso. Dat. XII. Cal. Jan. Villaco. Friedrich, römischer König, bestätiget für Rombaldo de Collalto comiti Taruisii literas Henrici Rom. regis circa castrum S. Salvatoris cum villis pertinentibus et circa castrum Collalti cum pertinentiis omnibus datas, eique has posses- siones in feudum nobile, gentile, rectum et legale concedit. Dat. Cal. Mart. 14 16 1317 9. Jän. Schafhausen. Derselbe ernennt den Rambaldum comitem de Collalto zu seinem consiliarium do- mesticum, eumque cum omnibus ejus bonis in suam specialem protectionem recipit. 17 1318 25. Feb. Grechz. Derselbe nimmt den Rombaldum de Collalto comitem Taruisii et uniuersa ipsius bona in suam specialem protectionem ob ipsius fidelia præstita seruitia. Dat. V. Cal. Mart. 18 1342 25. Aug. B rünn. Carl, Markgraf von Mähren, befreit das Dorf Wostic von der Znaimer Provinzial -Župa (Gaugericht) und gestattet, dass daselbst ein eige- nes Gericht errichtet und das Dorf befestiget werde. Dat. VII. Kal. April. 19 20 1358 22. Feb. 1358 29. Sept. Zara. Ludwig, König von Ungarn, schliesst die Herren von Collalto und Grafen von Treviso, für die ihm im Kriege gegen die Venetianer geleisteten Dienste in den mit diesen zu Stande gekommenen Frieden ein, und verspricht sie zu schützen. Prag. K. Carl IV. bestätiget die Privilegien der Gebrüder Schenella, Rombaldo und Manfredo de Collalto comitum Taruissii, und zwar: 1. Friderici Rom. Imper. ddo. in Monte Sirach super ripam Tiberis Kalend. Julii 1155. super paternas et ma- ternas possessiones fratrum Manfredi et Schenelle comitum Taruesinorum, infra ambitum civitatis Taruisii; 2. Henrici, Rom. reg. ddo. in nemore juxta Cornazanum VII. Idus Aprilis 1191. super receptionem comitis Rombaldi de Taruisio in fa- miliaritatem et factam investituram de comitatu Taruisino, super castrum S. Saluatoris cum villis Colfuzi, Susigane et S. Luciæ, Castrum Collalti cum villis Collalti, Falcedi. Sernagle, Barbisani et
Pirnitzer Schlossarchiv. 221 15 21. Dec. 20. März Grecz. Derselbe beglaubigt seine Gesandten bei Rombald von Collalto, Grafen von Treviso. Dat. XII. Cal. Jan. Villaco. Friedrich, römischer König, bestätiget für Rombaldo de Collalto comiti Taruisii literas Henrici Rom. regis circa castrum S. Salvatoris cum villis pertinentibus et circa castrum Collalti cum pertinentiis omnibus datas, eique has posses- siones in feudum nobile, gentile, rectum et legale concedit. Dat. Cal. Mart. 14 16 1317 9. Jän. Schafhausen. Derselbe ernennt den Rambaldum comitem de Collalto zu seinem consiliarium do- mesticum, eumque cum omnibus ejus bonis in suam specialem protectionem recipit. 17 1318 25. Feb. Grechz. Derselbe nimmt den Rombaldum de Collalto comitem Taruisii et uniuersa ipsius bona in suam specialem protectionem ob ipsius fidelia præstita seruitia. Dat. V. Cal. Mart. 18 1342 25. Aug. B rünn. Carl, Markgraf von Mähren, befreit das Dorf Wostic von der Znaimer Provinzial -Župa (Gaugericht) und gestattet, dass daselbst ein eige- nes Gericht errichtet und das Dorf befestiget werde. Dat. VII. Kal. April. 19 20 1358 22. Feb. 1358 29. Sept. Zara. Ludwig, König von Ungarn, schliesst die Herren von Collalto und Grafen von Treviso, für die ihm im Kriege gegen die Venetianer geleisteten Dienste in den mit diesen zu Stande gekommenen Frieden ein, und verspricht sie zu schützen. Prag. K. Carl IV. bestätiget die Privilegien der Gebrüder Schenella, Rombaldo und Manfredo de Collalto comitum Taruissii, und zwar: 1. Friderici Rom. Imper. ddo. in Monte Sirach super ripam Tiberis Kalend. Julii 1155. super paternas et ma- ternas possessiones fratrum Manfredi et Schenelle comitum Taruesinorum, infra ambitum civitatis Taruisii; 2. Henrici, Rom. reg. ddo. in nemore juxta Cornazanum VII. Idus Aprilis 1191. super receptionem comitis Rombaldi de Taruisio in fa- miliaritatem et factam investituram de comitatu Taruisino, super castrum S. Saluatoris cum villis Colfuzi, Susigane et S. Luciæ, Castrum Collalti cum villis Collalti, Falcedi. Sernagle, Barbisani et
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222 Pirnitzer Schlossarchiv. 22 23 24 25 26 27 28 1358 21. Sept. 1358 13. Oct. 1360 18. Juli 1361 7. Oct. 1361 13. Nov. 1362 25. Aug. 1437 30. Oct. 1496 26. Nov. Rofrontoli: et 3. Heinrici, Rom. Imper., ddo Ja- nue III. Non. Feb. Indic. X. Dat. III. Kal. Oct. Prag. Derselbe verleiht dem Schenella de Collalto, Grafen von Treviso, und seinen männlichen Erben, nachfolgende Lehen: castrum Musestre cum villis Musestri, Roncadis, Sancti Cipriani et de Blanca- dis Diœeces. Taruisinæ, castrum Colli St. Martini cum villis Sant. Martini Colbentoldi et vidoni dioec. Centenensis et Plebanatum Stæ. Mariæe vallis Bol- badenæe dioec. Paduanæ cum villis ad dictum ple- banatum pertinentibus, castrum Rais cum villis Rais, de fontanellis, de Armelis et de templo dicec. Centen. cum omni mero et mixto imperio. Dat. XI. Kal. Octob. Prag. Rudolph, Herzog von Oesterreich, verspricht dem Robert, Sohn des Schenella von Collalto, Grafen von Treviso, ein sicheres Geleite durch seine Länder. o. O. Derselbe versichert dem Schenella von Col- lalto, Grafen von Treviso, dass er mit dem Col- laltischen Hause das seit jeher bestandene Freund- schaftsbündniss aufrecht erhalten wolle. Dat. XIV. Cal. Jul. Wyšegrad. Ludwig, König von Ungarn, beauf- tragt den Schenella von Collalto, Grafen von Tre- viso, das von den Venetianern abverlangte Schloss Musestre nicht zu übergeben. Wyšegrad. Derselbe eröffnet den Venetianern, den Schenella von Collalto, Grafen von Treviso, seinen Verbündeten, in dem Besitze des Schlos- ses Musestre nicht zu stören. Ofen. Derselbe admittit Prodotinum de Collalto Comitem Taruisii in familiaritatem suam. Prag. K. Sigismund ernennt den Caspar Herrn von Schlik ob fidelia præstita seruicia zum Grafen der Burg, Stadt und des Territoriums von Bassano. Ofen. König Wladislaw bestätiget für Georg, Probst von Kanitz, das Patronat der zu seiner Probstei gehörigen Pfarren und Kirchen. 21
222 Pirnitzer Schlossarchiv. 22 23 24 25 26 27 28 1358 21. Sept. 1358 13. Oct. 1360 18. Juli 1361 7. Oct. 1361 13. Nov. 1362 25. Aug. 1437 30. Oct. 1496 26. Nov. Rofrontoli: et 3. Heinrici, Rom. Imper., ddo Ja- nue III. Non. Feb. Indic. X. Dat. III. Kal. Oct. Prag. Derselbe verleiht dem Schenella de Collalto, Grafen von Treviso, und seinen männlichen Erben, nachfolgende Lehen: castrum Musestre cum villis Musestri, Roncadis, Sancti Cipriani et de Blanca- dis Diœeces. Taruisinæ, castrum Colli St. Martini cum villis Sant. Martini Colbentoldi et vidoni dioec. Centenensis et Plebanatum Stæ. Mariæe vallis Bol- badenæe dioec. Paduanæ cum villis ad dictum ple- banatum pertinentibus, castrum Rais cum villis Rais, de fontanellis, de Armelis et de templo dicec. Centen. cum omni mero et mixto imperio. Dat. XI. Kal. Octob. Prag. Rudolph, Herzog von Oesterreich, verspricht dem Robert, Sohn des Schenella von Collalto, Grafen von Treviso, ein sicheres Geleite durch seine Länder. o. O. Derselbe versichert dem Schenella von Col- lalto, Grafen von Treviso, dass er mit dem Col- laltischen Hause das seit jeher bestandene Freund- schaftsbündniss aufrecht erhalten wolle. Dat. XIV. Cal. Jul. Wyšegrad. Ludwig, König von Ungarn, beauf- tragt den Schenella von Collalto, Grafen von Tre- viso, das von den Venetianern abverlangte Schloss Musestre nicht zu übergeben. Wyšegrad. Derselbe eröffnet den Venetianern, den Schenella von Collalto, Grafen von Treviso, seinen Verbündeten, in dem Besitze des Schlos- ses Musestre nicht zu stören. Ofen. Derselbe admittit Prodotinum de Collalto Comitem Taruisii in familiaritatem suam. Prag. K. Sigismund ernennt den Caspar Herrn von Schlik ob fidelia præstita seruicia zum Grafen der Burg, Stadt und des Territoriums von Bassano. Ofen. König Wladislaw bestätiget für Georg, Probst von Kanitz, das Patronat der zu seiner Probstei gehörigen Pfarren und Kirchen. 21
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- Ia: Titel
- I: Vorwort
- 1: Iglauer Stadtarchiv
- 87: Trebitscher Stadtarchiv
- 149: Triescher Marktarchiv
- 153: Gross-Bitescher Stadtarchiv
- 167: Gross-Meseritscher Stadtarchiv
- 201: Schlossarchiv Fürsten Collalto
- 219: Verzeichniss der Urkunden