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Název:
König Georg von Böhmen und die Concilfrage im Jahre 1467 ein Beitrag zur Geschichte von Böhmen (Archiv für österreichische Geschichte vol. 40)
Autor:
Pažout, Julius
Rok vydání:
1869
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
49
Obsah:
- Ia: Titel
- I: Titulatio
- 325: Praefatio
- 341: Editio
upravit
Strana Ia
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Vierzigster Band. WIEN. Aus der kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei. 1869.
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Vierzigster Band. WIEN. Aus der kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei. 1869.
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VI. KONIG GEORG VON BÖHMEN UND DIE CONCILFRAGE IM JAHRE 1467. EIN BEITRAG ZUR GESCHICHTE VON BÖHMEN. MITGETHEILT VON JULIUS PAZOUT, ADJUNCT DES KÖN. BÖHM. LANDESARCHIVS IN PRAG. (Mit 6 Beilagen.) 21°
VI. KONIG GEORG VON BÖHMEN UND DIE CONCILFRAGE IM JAHRE 1467. EIN BEITRAG ZUR GESCHICHTE VON BÖHMEN. MITGETHEILT VON JULIUS PAZOUT, ADJUNCT DES KÖN. BÖHM. LANDESARCHIVS IN PRAG. (Mit 6 Beilagen.) 21°
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323 Unter dem historischen Materiale zur Landesgeschichte von Böhmen, welches ich im Sommer 1866 im Auftrage des hochl. königl. böhm. Landesausschusses in dem grossherzoglichen Archive zu Weimar für das böhmische Landesarchiv gesammelt hatte, befinden sich auch einige Akten, die für das Zeitalter Georgs von Podèbrad von nicht geringer Wichtigkeit sind. Die meisten davon beleuchten blos näher bereits bekannte Thatsachen, eine Schrift jedoch bietet ganz neue Aufschlüsse über Begebenheiten, welche die Geschichtsforschung entweder bisher nicht kannte, oder deren Verlauf aus spärlichen Nachrichten nur vermuthet werden konnte. Dies gilt namentlich von den im Jahre 1467 zwischen Georg und König Ludwig XI. von Frankreich gepflogenen Verhandlungen wegen Einberufung eines allgemeinen Concils. Der hochverdiente Historiograph von Böhmen, Dr. Franz Palacký, schöpste nämlich aus einer kurzen Nachricht über die Anwesenheit einer französischen Botschaft in Prag in jenem Jahre, welche König Georg aufforderte, die Berufung eines Concils anzustreben, die Vermuthung, dass dies wohl die Antwort auf einen von seiner Seite früher gestellten Antrag sein mochte (Geschichte von Böhmen, IV, 2, 473). Die erwähnte Schrift nun rechtfertigt nicht nur diese Annahme, sondern enthält überdies ausführliche und äusserst interessante Enthüllungen über die Mittel und Wege, auf die Georg von Podèbrad nach der Verhängung des Bannes sann, um die Strenge Roms unschädlich zu machen, und über die betreffenden Verhandlungen mit Frankreich. Dieselbe erscheint als ein Bericht des Gesandten Georgs an diesen über den Erfolg seiner Sendung bei Ludwig XI. Wer aber der Gesandte gewesen sei, ist aus dem Be- richte nicht ersichtlich. Die einzige Person, auf die man hierin ver- muthen könnte, wäre der Ritter Span von Barnstein, ein Beamte der
323 Unter dem historischen Materiale zur Landesgeschichte von Böhmen, welches ich im Sommer 1866 im Auftrage des hochl. königl. böhm. Landesausschusses in dem grossherzoglichen Archive zu Weimar für das böhmische Landesarchiv gesammelt hatte, befinden sich auch einige Akten, die für das Zeitalter Georgs von Podèbrad von nicht geringer Wichtigkeit sind. Die meisten davon beleuchten blos näher bereits bekannte Thatsachen, eine Schrift jedoch bietet ganz neue Aufschlüsse über Begebenheiten, welche die Geschichtsforschung entweder bisher nicht kannte, oder deren Verlauf aus spärlichen Nachrichten nur vermuthet werden konnte. Dies gilt namentlich von den im Jahre 1467 zwischen Georg und König Ludwig XI. von Frankreich gepflogenen Verhandlungen wegen Einberufung eines allgemeinen Concils. Der hochverdiente Historiograph von Böhmen, Dr. Franz Palacký, schöpste nämlich aus einer kurzen Nachricht über die Anwesenheit einer französischen Botschaft in Prag in jenem Jahre, welche König Georg aufforderte, die Berufung eines Concils anzustreben, die Vermuthung, dass dies wohl die Antwort auf einen von seiner Seite früher gestellten Antrag sein mochte (Geschichte von Böhmen, IV, 2, 473). Die erwähnte Schrift nun rechtfertigt nicht nur diese Annahme, sondern enthält überdies ausführliche und äusserst interessante Enthüllungen über die Mittel und Wege, auf die Georg von Podèbrad nach der Verhängung des Bannes sann, um die Strenge Roms unschädlich zu machen, und über die betreffenden Verhandlungen mit Frankreich. Dieselbe erscheint als ein Bericht des Gesandten Georgs an diesen über den Erfolg seiner Sendung bei Ludwig XI. Wer aber der Gesandte gewesen sei, ist aus dem Be- richte nicht ersichtlich. Die einzige Person, auf die man hierin ver- muthen könnte, wäre der Ritter Span von Barnstein, ein Beamte der
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326 Königin Johanna, dessen sich Georg im Jahre 1469 mehrmals als Botschafter an die Höfe von Frankreich, Burgund und Brandenburg bedient hat. Die Schrift scheint übrigens, nach der theilweisen Un- klarheit des Styles zu schliessen, eine mangelhafte Ubersetzung des böhmischen Originals zu sein, das nicht bekannt ist. Auf Grund dieser Quelle, die im Anhange mitgetheilt wird, versuchte ich nun die folgende gedrängte Darstellung über das Verhältniss Georgs von Poděbrad zur Concilfrage im Jahre 1467. Ferner dürfte auch die ebenfalls als Beilage mitfolgende Nach- richt über die zwischen Kaiser Friedrich III. und König Georg zu Linz geführten Verhandlungen von nicht geringem Interesse sein, da dieselbe in manchen Stücken ausführlicher ist, als das Anon, chron. Austriac. bei Senkenberg V. Ausserdem möge noch der Abdruck von vier Correspondenzen zur Beleuchtung des Verhältnisses der Häuser von Brandenburg und Sachsen zu König Georg im Frühjahre 1467 beitragen. Es sei mir nur noch erlaubt. den Wunsch auszusprechen, dass durch die Veröffentlichung der besagten Quellen und dieser an sie geknüpften bescheidenen Arbeit eine von den vielen Lücken ausge- füllt werde, über welche die Geschichte Georgs von Poděbrad so häufig zu klagen hat. Der feierliche Widerruf der Baseler Compactaten, welcher am 31. März 1462 zu Rom in Gegenwart der böhmischen Gesandten geschah, hatte den friedlichen Verhandlungen zwischen Böhmen und der römischen Curie zur Erreichung der Glaubenseinheit ein Ende gemacht; von nun an begann jeder Theil mit gleicher Consequenz sein Princip und sein Interesse zu verfechten, und bei dem unbeug- samen Charakter der beiderseitigen Führer liess sich ein erbitterter Kampf auf Leben und Tod voraussehen. Die Autorität des römischen Stuhles hatte durch die langen und vergeblichen Kämpfe gegen die husitischen Böhmen, dann aber be- sonders durch das oppositionelle Gebahren des Baseler Concils und das hiedurch entstandene Schisma im römischen Primate, einen argen Stoss erlitten. In demselben Masse nämlich, als die Versammlung zu Basel einestheils durch ihre energischen Reformbeschlüsse, haupt- sächlich aber durch die mit kluger Nachgiebigkeit erzielte Verein- barung mit Böhmen an Sympathien und moralischem Einflusse gewann,
326 Königin Johanna, dessen sich Georg im Jahre 1469 mehrmals als Botschafter an die Höfe von Frankreich, Burgund und Brandenburg bedient hat. Die Schrift scheint übrigens, nach der theilweisen Un- klarheit des Styles zu schliessen, eine mangelhafte Ubersetzung des böhmischen Originals zu sein, das nicht bekannt ist. Auf Grund dieser Quelle, die im Anhange mitgetheilt wird, versuchte ich nun die folgende gedrängte Darstellung über das Verhältniss Georgs von Poděbrad zur Concilfrage im Jahre 1467. Ferner dürfte auch die ebenfalls als Beilage mitfolgende Nach- richt über die zwischen Kaiser Friedrich III. und König Georg zu Linz geführten Verhandlungen von nicht geringem Interesse sein, da dieselbe in manchen Stücken ausführlicher ist, als das Anon, chron. Austriac. bei Senkenberg V. Ausserdem möge noch der Abdruck von vier Correspondenzen zur Beleuchtung des Verhältnisses der Häuser von Brandenburg und Sachsen zu König Georg im Frühjahre 1467 beitragen. Es sei mir nur noch erlaubt. den Wunsch auszusprechen, dass durch die Veröffentlichung der besagten Quellen und dieser an sie geknüpften bescheidenen Arbeit eine von den vielen Lücken ausge- füllt werde, über welche die Geschichte Georgs von Poděbrad so häufig zu klagen hat. Der feierliche Widerruf der Baseler Compactaten, welcher am 31. März 1462 zu Rom in Gegenwart der böhmischen Gesandten geschah, hatte den friedlichen Verhandlungen zwischen Böhmen und der römischen Curie zur Erreichung der Glaubenseinheit ein Ende gemacht; von nun an begann jeder Theil mit gleicher Consequenz sein Princip und sein Interesse zu verfechten, und bei dem unbeug- samen Charakter der beiderseitigen Führer liess sich ein erbitterter Kampf auf Leben und Tod voraussehen. Die Autorität des römischen Stuhles hatte durch die langen und vergeblichen Kämpfe gegen die husitischen Böhmen, dann aber be- sonders durch das oppositionelle Gebahren des Baseler Concils und das hiedurch entstandene Schisma im römischen Primate, einen argen Stoss erlitten. In demselben Masse nämlich, als die Versammlung zu Basel einestheils durch ihre energischen Reformbeschlüsse, haupt- sächlich aber durch die mit kluger Nachgiebigkeit erzielte Verein- barung mit Böhmen an Sympathien und moralischem Einflusse gewann,
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327 verlor der päpstliche Stuhl an Ansehen. Er konnte zwar der von jenem Concil gewährleisteten religiösen Ausnahmsstellung Böhmens derzeit die Bestätigung nicht versagen, steckte jedoch aus Misstrauen und Sorge für den Bestand seiner Macht und die Zukunft der Kirche der Interpretation der Compactaten so enge Grenzen, dass deren geringstes Uberschreiten jene Anerkennung illusorisch machen, und zu neuen Massregeln und Verfolgungen Anlass geben musste. Die Folge lehrte denn auch, dass Rom die Baseler Compactaten nie im Ernste anerkannte und nicht cher zu ruhen beabsichtigte, bevor es nicht dieselben unterdrückt und Böhmen in seinen Schooss zurück- gebracht haben würde. Vorzüglich zwei Päpste, Pius II. und sein Nachfolger Paul II., sahen in der Wiedergewinnung Böhmens unter den Gehorsam der allgemeinen Kirche den Preis ihres Strebens und die Hauptbedingung des Sieges, um den Stuhl Petri in voriger Macht und Herrlichkeit wieder aufzurichten. Beide verfolgten ihre Lebens- aufgabe mit ausserordentlicher Energie, nur mit dem Unterschiede, dass ersterer als ein hochgebildeter Geist mitunter eine kluge Mässi- gung im Handeln für erspriesslich erachtete, letzterer dagegen sich durch seine Leidenschaftlichkeit zu rücksichtsloser Strenge hinreis- sen liess und durch die unbedachte Erschöpfung der Mittel den end- lichen Erfolg selbst vereitelte. König Georg von Böhmen erkannte im Gegentheil eben das, worin die römische Kirche eine stete Gefahr für ihre Macht erblickte, als den Grundpfeiler seines Thrones. Als mächtiger und treuer Kämpfer für die Aufrechthaltung der Compactaten, dieser mit dem Gute und Blute von Tausenden schwer erkämpften Errungenschaft Böhmens, gelangte er zur königlichen Würde, und war überzeugt, dass er sich in ihr nicht sicher fühlen würde gegenüber der grossen Mehrzahl seines Volkes, welches an jenen als einem unantastbaren Palladium seiner religiösen Freiheit und nationalen Selbstständigkeit unerschütterlich festhielt, wenn er die Zugeständnisse des Baseler Concils gegen den Willen des Volkes aufgäbe. Durch die Verwerfung der Compactaten entzog ihm nun die Curie gleichsam den Boden unter den Füssen, und als er sah, dass mit dieser Macht auf der gegebenen Basis kaum mehr eine beſrie- digende Einigung weiter zu erzielen sein werde, suchte er seine gefährdete, isolirte Stellung unter dem Schutze einer neuen, von Rom unabhängigen Autorität zu behaupten. Dies neu zu schaffende Gebilde
327 verlor der päpstliche Stuhl an Ansehen. Er konnte zwar der von jenem Concil gewährleisteten religiösen Ausnahmsstellung Böhmens derzeit die Bestätigung nicht versagen, steckte jedoch aus Misstrauen und Sorge für den Bestand seiner Macht und die Zukunft der Kirche der Interpretation der Compactaten so enge Grenzen, dass deren geringstes Uberschreiten jene Anerkennung illusorisch machen, und zu neuen Massregeln und Verfolgungen Anlass geben musste. Die Folge lehrte denn auch, dass Rom die Baseler Compactaten nie im Ernste anerkannte und nicht cher zu ruhen beabsichtigte, bevor es nicht dieselben unterdrückt und Böhmen in seinen Schooss zurück- gebracht haben würde. Vorzüglich zwei Päpste, Pius II. und sein Nachfolger Paul II., sahen in der Wiedergewinnung Böhmens unter den Gehorsam der allgemeinen Kirche den Preis ihres Strebens und die Hauptbedingung des Sieges, um den Stuhl Petri in voriger Macht und Herrlichkeit wieder aufzurichten. Beide verfolgten ihre Lebens- aufgabe mit ausserordentlicher Energie, nur mit dem Unterschiede, dass ersterer als ein hochgebildeter Geist mitunter eine kluge Mässi- gung im Handeln für erspriesslich erachtete, letzterer dagegen sich durch seine Leidenschaftlichkeit zu rücksichtsloser Strenge hinreis- sen liess und durch die unbedachte Erschöpfung der Mittel den end- lichen Erfolg selbst vereitelte. König Georg von Böhmen erkannte im Gegentheil eben das, worin die römische Kirche eine stete Gefahr für ihre Macht erblickte, als den Grundpfeiler seines Thrones. Als mächtiger und treuer Kämpfer für die Aufrechthaltung der Compactaten, dieser mit dem Gute und Blute von Tausenden schwer erkämpften Errungenschaft Böhmens, gelangte er zur königlichen Würde, und war überzeugt, dass er sich in ihr nicht sicher fühlen würde gegenüber der grossen Mehrzahl seines Volkes, welches an jenen als einem unantastbaren Palladium seiner religiösen Freiheit und nationalen Selbstständigkeit unerschütterlich festhielt, wenn er die Zugeständnisse des Baseler Concils gegen den Willen des Volkes aufgäbe. Durch die Verwerfung der Compactaten entzog ihm nun die Curie gleichsam den Boden unter den Füssen, und als er sah, dass mit dieser Macht auf der gegebenen Basis kaum mehr eine beſrie- digende Einigung weiter zu erzielen sein werde, suchte er seine gefährdete, isolirte Stellung unter dem Schutze einer neuen, von Rom unabhängigen Autorität zu behaupten. Dies neu zu schaffende Gebilde
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328 sollte den Charakter einer gleichartigen Waffe gegen die Angrisfe Roms an sich tragen. So wie nämlich die römische Kirche auf Grund ihrer Allgemeinheit ihre weltbeherrschende Macht geltend machte, so sollte diese letztere durch die Allgemeinheit der von sämmtlichen christlichen Völkern und Regierungen anzuerkennenden und durch- zuführenden Emancipation von der römischen Vormundschaft parali- sirt und die mittelalterliche Fiction vom zweifachen Schwerte zer- stört werden. Ein Fürstenparlament hätte in Zukunft in völkerrecht- lichen Fragen verhandelt und entschieden, und einem mit Hilfe dieses neuen Fürstenbundes zu Stande gebrachten Concil war die Aufgabe vorbehalten, in Sachen der Religion Gesetzgeber zu sein. Die Durchführung dieser Idee erscheint von da an bis zum Jahre 1464 als ein Hauptgegenstand der Diplomatie Georgs von Poděbrad, obwohl dieser, auch bei unverrücktem Streben nach dem einmal ins Auge gefassten Ziele, dennoch nicht unterliess, gelegen- heitlich die Hand zur Versöhnung mit Rom, freilich wieder nur in seinem Sinne, hereit zu halten. Es gab aber der Factoren zu viele, die theils allein, theils durch ihre wechselseitige Verkettung dem er- folgreichen Durchdringen seiner Idee Hemmnisse entgegenstellten, zu deren Beseitigung vergebliche Anstrengungen gemacht wurden und in Folge deren der ganze reformatorische Plan scheiterte. Es sei hier nur ganz kurz die für Georg ungünstige Constellation berührt. Kaiser Friedrichs freundschaftliche Bezichungen zu Georg waren trotz der ihm von letzterem eben geleisteten Rettung von sehr fraglicher Art, hingegen hafteten sie an dem Interesse des römischen Stuhles zu enge, als dass man hätte erwarten können, er werde, abgesehen von seiner sonstigen Unentschlossenheit und Schwäche, in Folge dessen auch seine Macht und Würde dabei für die Zukunft auf dem Spiele stand, die Hand zur Verwirklichung jenes Projectes darbieten ; — König Mathias von Ungarn , obwohl scheinbar eingehend in die dies- bezüglichen Verhandlungen, barg bereits unter der Maske der Freundschaft geheime Pläne zum Sturze Georgs, neigte immer mehr zu Rom und trat zu Ende 1463 mit dem Papste, Burgund und Vene- dig in einen Bund zum gemeinschaftlichen Türkenzuge, den ursprüng- lich König Georg persönlich zu unternehmen, und dadurch die Er- reichung seines eigentlichen Zieles zu fördern beabsichtigte; — im deutschen Reiche konnte trotz vielfacher Sympathie für die Sache des Böhmenkönigs in Folge der tiefen Zerrüttung der Zustände kein
328 sollte den Charakter einer gleichartigen Waffe gegen die Angrisfe Roms an sich tragen. So wie nämlich die römische Kirche auf Grund ihrer Allgemeinheit ihre weltbeherrschende Macht geltend machte, so sollte diese letztere durch die Allgemeinheit der von sämmtlichen christlichen Völkern und Regierungen anzuerkennenden und durch- zuführenden Emancipation von der römischen Vormundschaft parali- sirt und die mittelalterliche Fiction vom zweifachen Schwerte zer- stört werden. Ein Fürstenparlament hätte in Zukunft in völkerrecht- lichen Fragen verhandelt und entschieden, und einem mit Hilfe dieses neuen Fürstenbundes zu Stande gebrachten Concil war die Aufgabe vorbehalten, in Sachen der Religion Gesetzgeber zu sein. Die Durchführung dieser Idee erscheint von da an bis zum Jahre 1464 als ein Hauptgegenstand der Diplomatie Georgs von Poděbrad, obwohl dieser, auch bei unverrücktem Streben nach dem einmal ins Auge gefassten Ziele, dennoch nicht unterliess, gelegen- heitlich die Hand zur Versöhnung mit Rom, freilich wieder nur in seinem Sinne, hereit zu halten. Es gab aber der Factoren zu viele, die theils allein, theils durch ihre wechselseitige Verkettung dem er- folgreichen Durchdringen seiner Idee Hemmnisse entgegenstellten, zu deren Beseitigung vergebliche Anstrengungen gemacht wurden und in Folge deren der ganze reformatorische Plan scheiterte. Es sei hier nur ganz kurz die für Georg ungünstige Constellation berührt. Kaiser Friedrichs freundschaftliche Bezichungen zu Georg waren trotz der ihm von letzterem eben geleisteten Rettung von sehr fraglicher Art, hingegen hafteten sie an dem Interesse des römischen Stuhles zu enge, als dass man hätte erwarten können, er werde, abgesehen von seiner sonstigen Unentschlossenheit und Schwäche, in Folge dessen auch seine Macht und Würde dabei für die Zukunft auf dem Spiele stand, die Hand zur Verwirklichung jenes Projectes darbieten ; — König Mathias von Ungarn , obwohl scheinbar eingehend in die dies- bezüglichen Verhandlungen, barg bereits unter der Maske der Freundschaft geheime Pläne zum Sturze Georgs, neigte immer mehr zu Rom und trat zu Ende 1463 mit dem Papste, Burgund und Vene- dig in einen Bund zum gemeinschaftlichen Türkenzuge, den ursprüng- lich König Georg persönlich zu unternehmen, und dadurch die Er- reichung seines eigentlichen Zieles zu fördern beabsichtigte; — im deutschen Reiche konnte trotz vielfacher Sympathie für die Sache des Böhmenkönigs in Folge der tiefen Zerrüttung der Zustände kein
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329 lebenskräftiger Entschluss auf der neuen Bahn aufkeimen. Es blieb nur noch Polen und Frankreich übrig. Soviel die Glogauer Verträge aus dem Jahre 1462 schliessen lassen, war König Kazimir dem Plane Georgs nicht abhold, und was Ludwig XI. von Frankreich an- betrifft, zeigte dieser in Folge seiner augenblicklichen Spannung mit der Curie und in der Aussicht auf den Ehrensitz in dem neuzubil- denden Herrscherbunde einen sichtlichen Eifer für die Sache. Das selbstsüchtige Gemüth Ludwigs, das zu einer uneigennützigen Be- geisterung für eine grosse Idee sich nicht emporzuschwingen ver- mochte, zum Theil auch ein starker Widerstand von Seite einer zahl- reichen päpstlich gesinnten Partei an seinem Hofe, so wie im allge- meinen die obbesagten Verhältnisse bewirkten jedoch, dass die im Mai 1464 von einer glänzenden böhmischen Gesandtschaft am fran- zösischen Hofe gepflogenen Verhandlungen ihren Zweck nicht er- reichten, und blos zu einer wirkungslosen Demonstration sich ge- stalteten. Dies Misslingen lähmte indessen Georgs Muth nicht, und die kommenden Ereignisse nöthigten ihn sogar, auf seinen Plan von neuem wieder zurückzukommen; denn als Papst Paul II. den apostolischen Stuhl betrat, wurden die Angriffe von Rom aus gegen Georg immer heftiger und gefährlicher, und drohten unverhohlen mit seinem Sturze. Die unnachsichtliche Strenge Pauls II. und die zweifelhafte Freund- schaft Kaiser Friedrichs III. verwandelten sich seit dem Jahre 1465 in unversöhnliche Feindschaft, welche die mittlerweile in den böhmi- schen Ländern theils selbstständig, theils im Einvernehmen mit Papst und Kaiser zu einer bedenklichen Stärke angewachsene katholische Opposition als willkommenen Bundesgenossen annahm. Der Curie und des Kaisers feindliche Absichten traten im Jahre 1466 am Martini- Reichstage zu Nürnberg in unverhüllter Gestalt zu Tage, und ehe der von den daselbst versammelten Reichsfürsten gefasste Beschluss einer gemeinschaftlichen Sendung an den Papst zu Gunsten Georgs in Ausführung gebracht werden konnte, erfolgte in dem von beiden Seiten bisher mit steter Überbietung der Schläge geführten Kampfe die Katastrophe: Papst Paul II. sprach am 23. December 1466 über Georg von Poděbrad den Bannfluch aus, erklärte ihn und seine Nach- kommen der Herrscherwürde für verlustig und entband die Unter- thanen des Gehorsams gegen ihn. Wie geringen Werth übrigens König Georg schon um diese Zeit der Vermittlung seiner Freunde
329 lebenskräftiger Entschluss auf der neuen Bahn aufkeimen. Es blieb nur noch Polen und Frankreich übrig. Soviel die Glogauer Verträge aus dem Jahre 1462 schliessen lassen, war König Kazimir dem Plane Georgs nicht abhold, und was Ludwig XI. von Frankreich an- betrifft, zeigte dieser in Folge seiner augenblicklichen Spannung mit der Curie und in der Aussicht auf den Ehrensitz in dem neuzubil- denden Herrscherbunde einen sichtlichen Eifer für die Sache. Das selbstsüchtige Gemüth Ludwigs, das zu einer uneigennützigen Be- geisterung für eine grosse Idee sich nicht emporzuschwingen ver- mochte, zum Theil auch ein starker Widerstand von Seite einer zahl- reichen päpstlich gesinnten Partei an seinem Hofe, so wie im allge- meinen die obbesagten Verhältnisse bewirkten jedoch, dass die im Mai 1464 von einer glänzenden böhmischen Gesandtschaft am fran- zösischen Hofe gepflogenen Verhandlungen ihren Zweck nicht er- reichten, und blos zu einer wirkungslosen Demonstration sich ge- stalteten. Dies Misslingen lähmte indessen Georgs Muth nicht, und die kommenden Ereignisse nöthigten ihn sogar, auf seinen Plan von neuem wieder zurückzukommen; denn als Papst Paul II. den apostolischen Stuhl betrat, wurden die Angriffe von Rom aus gegen Georg immer heftiger und gefährlicher, und drohten unverhohlen mit seinem Sturze. Die unnachsichtliche Strenge Pauls II. und die zweifelhafte Freund- schaft Kaiser Friedrichs III. verwandelten sich seit dem Jahre 1465 in unversöhnliche Feindschaft, welche die mittlerweile in den böhmi- schen Ländern theils selbstständig, theils im Einvernehmen mit Papst und Kaiser zu einer bedenklichen Stärke angewachsene katholische Opposition als willkommenen Bundesgenossen annahm. Der Curie und des Kaisers feindliche Absichten traten im Jahre 1466 am Martini- Reichstage zu Nürnberg in unverhüllter Gestalt zu Tage, und ehe der von den daselbst versammelten Reichsfürsten gefasste Beschluss einer gemeinschaftlichen Sendung an den Papst zu Gunsten Georgs in Ausführung gebracht werden konnte, erfolgte in dem von beiden Seiten bisher mit steter Überbietung der Schläge geführten Kampfe die Katastrophe: Papst Paul II. sprach am 23. December 1466 über Georg von Poděbrad den Bannfluch aus, erklärte ihn und seine Nach- kommen der Herrscherwürde für verlustig und entband die Unter- thanen des Gehorsams gegen ihn. Wie geringen Werth übrigens König Georg schon um diese Zeit der Vermittlung seiner Freunde
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330 beim Papste beilegte, mag man daraus ersehen, dass er die obbe- sagte Botschaft der Fürsten nach Rom, als sie bei ihm in Prag ein- traf, weder weiter gehen noch bleiben hiess 1). War schon der Widerruf der Compactaten für König Georg Grund genug, auf die Instanz eines Concils hinzuweisen, das er als über dem Papste stehend und in der Compactatenfrage als allein competent anerkannte, so musste ihn nun der letzte Schritt der Curie, der ihn vom Throne und aus der Gemeinschaft der Kirche ausschied, umsomehr drängen, auf der einmal eingeschlagenen Bahn consequent und mit Aufbietung aller Kräfte fortzuschreiten, um die Basis seiner Sonderstellung durch das als wirksam erkannte Mittel zu behaupten, somit seine misslungenen Entwürse wieder aufzunehmen und ihre Durchführung von neuem zu versuchen. Er that es denn auch wirklich. Die Verhältnisse hatten sich jedoch seit dem Jahre 1464 so verändert, dass der Ersolg des von frischem in Angriff genommenen Planes auch wieder neue diploma- tische Combinationen erheischte. Georg hatte es nämlich jetzt nicht mehr mit einer unblutigen feindlichen Taktik, sondern mit dem zum entschiedenen Kampfe erhobenen weltlichen Arme der Kirche zu thun. Vor allem nahmen die Ereignisse im eigenen Lande eine dro- hende Richtung an, indem die Auflehnung der katholischen Herren, jeder Vereinbarung mit dem Könige hohnsprechend, unter der Agide Roms zu einer kampfbereiten Liga im Bunde mit Breslau sich ge- staltete. In Deutschland sammelten sich auf päpstliches Geheiss bereits zahlreiche Kämpfer unter dem Kreuzesbanner; König Mathias hatte insgeheim sein Schwert der Kirche angeboten, und obgleich eine neue Türkennoth ihn zum scheinbar freundschaftlichen Verhalten gegen Georg zwang, so war doch während der letzten, wegen und mit den Brüderrotten geführten Händel der Schleier seiner Absichten grösstentheils gelüftet. Die grösste Gefahr jedoch drohte von Seite Burgunds, dessen mächtigen und kühnen Herzog, Karl, Papst und Kaiser zum Vollstrecker des Machtspruches der Kirche an Georg ausersehen hatten. Die Hilfe des Ungarnkönigs versparte nämlich die Kirche für die Zukunft, indem sie ihn vorläufig gegen die Türken thätig zu sehen wünschte, bis sie über das Resultat der Verhand- 1) So wurde es dem Kaiser nach seiner Behauptung von der Botschaft selbst erzählt. Beilage I.
330 beim Papste beilegte, mag man daraus ersehen, dass er die obbe- sagte Botschaft der Fürsten nach Rom, als sie bei ihm in Prag ein- traf, weder weiter gehen noch bleiben hiess 1). War schon der Widerruf der Compactaten für König Georg Grund genug, auf die Instanz eines Concils hinzuweisen, das er als über dem Papste stehend und in der Compactatenfrage als allein competent anerkannte, so musste ihn nun der letzte Schritt der Curie, der ihn vom Throne und aus der Gemeinschaft der Kirche ausschied, umsomehr drängen, auf der einmal eingeschlagenen Bahn consequent und mit Aufbietung aller Kräfte fortzuschreiten, um die Basis seiner Sonderstellung durch das als wirksam erkannte Mittel zu behaupten, somit seine misslungenen Entwürse wieder aufzunehmen und ihre Durchführung von neuem zu versuchen. Er that es denn auch wirklich. Die Verhältnisse hatten sich jedoch seit dem Jahre 1464 so verändert, dass der Ersolg des von frischem in Angriff genommenen Planes auch wieder neue diploma- tische Combinationen erheischte. Georg hatte es nämlich jetzt nicht mehr mit einer unblutigen feindlichen Taktik, sondern mit dem zum entschiedenen Kampfe erhobenen weltlichen Arme der Kirche zu thun. Vor allem nahmen die Ereignisse im eigenen Lande eine dro- hende Richtung an, indem die Auflehnung der katholischen Herren, jeder Vereinbarung mit dem Könige hohnsprechend, unter der Agide Roms zu einer kampfbereiten Liga im Bunde mit Breslau sich ge- staltete. In Deutschland sammelten sich auf päpstliches Geheiss bereits zahlreiche Kämpfer unter dem Kreuzesbanner; König Mathias hatte insgeheim sein Schwert der Kirche angeboten, und obgleich eine neue Türkennoth ihn zum scheinbar freundschaftlichen Verhalten gegen Georg zwang, so war doch während der letzten, wegen und mit den Brüderrotten geführten Händel der Schleier seiner Absichten grösstentheils gelüftet. Die grösste Gefahr jedoch drohte von Seite Burgunds, dessen mächtigen und kühnen Herzog, Karl, Papst und Kaiser zum Vollstrecker des Machtspruches der Kirche an Georg ausersehen hatten. Die Hilfe des Ungarnkönigs versparte nämlich die Kirche für die Zukunft, indem sie ihn vorläufig gegen die Türken thätig zu sehen wünschte, bis sie über das Resultat der Verhand- 1) So wurde es dem Kaiser nach seiner Behauptung von der Botschaft selbst erzählt. Beilage I.
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331 lungen mit König Kazimir Gewissheit haben würde, bei dem sie im Sinne der katholischen Liga warb, dass er die böhmische Ketzerei mit gewaffneter Hand ausrotte, Georg vom Throne stürze, und als Lohn dafür die Krone Böhmens sich selbst oder einem seiner Söhne anf das Haupt setze. Kaiser Friedrich war jedoch gegen diese Be- rufung des Polenkönigs und erwartete einen grösseren Erfolg und Vortheil für sein Haus, wenn der reiche und mächtige Herzog von Burgund dieser Aufgabe sich unterziehen würde. Als nun Kazimir nicht nur keinen Eifer für die Absichten Roms zeigte, sondern ihnen sogar mit Sprödigkeit begegnete, wandte sich auch die Curie an den Herzog von Burgund, obwohl sie dabei nicht unterliess, Kazimir auch ferner im Auge zu behalten. König Georg hatte schon Anfangs April 1467 sichere Kunde von Verhandlungen, die zwischen dem kaiserlichen und dem burgundischen Hofe anscheinend nur wegen einer Heirath des Erzherzogs Maxi- milian mit Maria von Burgund gepflogen wurden, nebenbei aber die Action gegen Böhmen und ohne Zweifel auch die Anwartschaft des Herzogs Karl auf die Würde eines römischen Königs zum Gegen- stande hatten; denn Karl suchte wohl zu keinem anderen Zwecke bereits am Nürnberger Martinitage mit den Reichsfürsten ein Ver- ständniss anzubahnen, worin er auch vom Kaiser unterstützt wurde, und wenn Georg richtig behauptete, so bestand schon im April 1467 zwischen dem Herzoge und dem Pfalzgrafen, sowie den Bischöfen von Trier, Metz und Köln ein wirkliches Bündniss 1). Auch das veränderte Benehmen des Herzogs Ludwig des Rei- chen von Baiern, eines bisher treuen Verbündeten Georgs, flösste diesem Misstrauen ein. Als nämlich Georg zu Ende des Jahres 1466 ans Rache für die Schmach, die er am letzten Reichstage zu Nürn- berg erlitten, den Kaiser mit Krieg bedrohte, und sich einiger Herren in Oberösterreich, des Georg von Stein, Wilhelm von Puch- heim und anderer, gegen ihren Landesherrn annahm, sah Friedrich in seiner bedrängten Lage keinen andern Ausweg, als mit seinem langjährigen Feinde Ludwig sich auszusöhnen. Er eilte nach Linz, um von hier aus mit dem Herzoge zu unterhandeln. Auch Ludwig fühlte, je mehr er sich bei seiner Ergebenheit gegen den päpstlichen Stuhl bereits seit Martini von König Georg entfernte, das Bedürfniss 1) Beilage VI.
331 lungen mit König Kazimir Gewissheit haben würde, bei dem sie im Sinne der katholischen Liga warb, dass er die böhmische Ketzerei mit gewaffneter Hand ausrotte, Georg vom Throne stürze, und als Lohn dafür die Krone Böhmens sich selbst oder einem seiner Söhne anf das Haupt setze. Kaiser Friedrich war jedoch gegen diese Be- rufung des Polenkönigs und erwartete einen grösseren Erfolg und Vortheil für sein Haus, wenn der reiche und mächtige Herzog von Burgund dieser Aufgabe sich unterziehen würde. Als nun Kazimir nicht nur keinen Eifer für die Absichten Roms zeigte, sondern ihnen sogar mit Sprödigkeit begegnete, wandte sich auch die Curie an den Herzog von Burgund, obwohl sie dabei nicht unterliess, Kazimir auch ferner im Auge zu behalten. König Georg hatte schon Anfangs April 1467 sichere Kunde von Verhandlungen, die zwischen dem kaiserlichen und dem burgundischen Hofe anscheinend nur wegen einer Heirath des Erzherzogs Maxi- milian mit Maria von Burgund gepflogen wurden, nebenbei aber die Action gegen Böhmen und ohne Zweifel auch die Anwartschaft des Herzogs Karl auf die Würde eines römischen Königs zum Gegen- stande hatten; denn Karl suchte wohl zu keinem anderen Zwecke bereits am Nürnberger Martinitage mit den Reichsfürsten ein Ver- ständniss anzubahnen, worin er auch vom Kaiser unterstützt wurde, und wenn Georg richtig behauptete, so bestand schon im April 1467 zwischen dem Herzoge und dem Pfalzgrafen, sowie den Bischöfen von Trier, Metz und Köln ein wirkliches Bündniss 1). Auch das veränderte Benehmen des Herzogs Ludwig des Rei- chen von Baiern, eines bisher treuen Verbündeten Georgs, flösste diesem Misstrauen ein. Als nämlich Georg zu Ende des Jahres 1466 ans Rache für die Schmach, die er am letzten Reichstage zu Nürn- berg erlitten, den Kaiser mit Krieg bedrohte, und sich einiger Herren in Oberösterreich, des Georg von Stein, Wilhelm von Puch- heim und anderer, gegen ihren Landesherrn annahm, sah Friedrich in seiner bedrängten Lage keinen andern Ausweg, als mit seinem langjährigen Feinde Ludwig sich auszusöhnen. Er eilte nach Linz, um von hier aus mit dem Herzoge zu unterhandeln. Auch Ludwig fühlte, je mehr er sich bei seiner Ergebenheit gegen den päpstlichen Stuhl bereits seit Martini von König Georg entfernte, das Bedürfniss 1) Beilage VI.
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332 einer Stütze für den Fall eines künftigen Angriffes von Seite Böh- mens, und verschloss sich daher nicht einer Aussöhnung mit dem Kaiser. Es kam zwar in Linz noch zu keinem Abschlusse, da der Herzog erst zu Ende Jänner 1468 vor dem Einfalle des Prinzen Victorin in Österreich zu Gnaden aufgenommen wurde; aber diese geheimen Unterhandlungen konnten nicht verfehlen, den Argwohn Georgs im höchsten Grade zu weeken, zumal auch geheimnissvolle Gerüchte von unerhörten Dingen, die sich in Ingolstadt vorbereiteten, viele Gemüther, namentlich, soviel bekannt ist, den Markgrafen von Brandenburg, heftig beunruhigten und wahrscheinlich auch Georg nicht unbekannt blieben. Worin diese geheimen Vorbereitungen be- standen, ob sie vielleicht in einer Bezichung zu der zwischen Kaiser, Papst und Burgund abgekarteten Sache standen, und ob Herzog Ludwig auch thätig mit eingriff, dafür fehlen die nöthigen geschicht- lichen Belege. Wie gross jedoch bereits das Misstrauen Georgs gegen Ludwig gewesen sei, beweist zur Genüge der Umstand, dass er ihn in seinem neuen, dem Könige von Frankreich angetragenen Projecte, das wir gleich näher besprechen werden, unberücksichtigt liess, und somit, wenn nicht sogleich als erklärten Feind , so doch als verdäch- tigen Freund betrachtete. Übrigens wurde während der Linzer Verhandlungen die unaus- füllbare Kluft zwischen Georg und dem Kaiser auch noch erweitert. Georg stellte hier den Kaiser durch eine Botschaft wegen der Belei- digung, welche seiner Gesandtschaft in Nürnberg zu Martini wider- fahren war, förmlich zur Rede, warf ihm Undank und Vertragsbruch vor, dass er in der Verwendung für ihn beim Papste seinem Ver- sprechen zuwider absichtlich lässig gewesen sei, und mahnte ihn wegen der von der Befreiung desselben in Wien herrührenden und noch nicht zur Gänze bezahlten Geldschuld. Nebstdem wurden meh- rere andere Forderungen und Klagen vorgebracht. Die Sprache der böhmischen Botschaft war eutschieden, ja fast drohend. Aber nicht minder heftig und scharf antwortete auch der Kaiser, jede Schuld von sich wälzend und im Gegentheile den König des Undanks und Treubruches zeihend. Als besonderen Beweis für diese letztere An- schuldigung führte der Kaiser den Umstand an, dass Georg seine Romfahrt, zu der er schon vollends gerüstet gewesen wäre, durch die Einmischung in die österreichischen Händel vereitelt hätte. Die eingemahnte Geldschuld wollte er, was seine Person beträfe, bereits
332 einer Stütze für den Fall eines künftigen Angriffes von Seite Böh- mens, und verschloss sich daher nicht einer Aussöhnung mit dem Kaiser. Es kam zwar in Linz noch zu keinem Abschlusse, da der Herzog erst zu Ende Jänner 1468 vor dem Einfalle des Prinzen Victorin in Österreich zu Gnaden aufgenommen wurde; aber diese geheimen Unterhandlungen konnten nicht verfehlen, den Argwohn Georgs im höchsten Grade zu weeken, zumal auch geheimnissvolle Gerüchte von unerhörten Dingen, die sich in Ingolstadt vorbereiteten, viele Gemüther, namentlich, soviel bekannt ist, den Markgrafen von Brandenburg, heftig beunruhigten und wahrscheinlich auch Georg nicht unbekannt blieben. Worin diese geheimen Vorbereitungen be- standen, ob sie vielleicht in einer Bezichung zu der zwischen Kaiser, Papst und Burgund abgekarteten Sache standen, und ob Herzog Ludwig auch thätig mit eingriff, dafür fehlen die nöthigen geschicht- lichen Belege. Wie gross jedoch bereits das Misstrauen Georgs gegen Ludwig gewesen sei, beweist zur Genüge der Umstand, dass er ihn in seinem neuen, dem Könige von Frankreich angetragenen Projecte, das wir gleich näher besprechen werden, unberücksichtigt liess, und somit, wenn nicht sogleich als erklärten Feind , so doch als verdäch- tigen Freund betrachtete. Übrigens wurde während der Linzer Verhandlungen die unaus- füllbare Kluft zwischen Georg und dem Kaiser auch noch erweitert. Georg stellte hier den Kaiser durch eine Botschaft wegen der Belei- digung, welche seiner Gesandtschaft in Nürnberg zu Martini wider- fahren war, förmlich zur Rede, warf ihm Undank und Vertragsbruch vor, dass er in der Verwendung für ihn beim Papste seinem Ver- sprechen zuwider absichtlich lässig gewesen sei, und mahnte ihn wegen der von der Befreiung desselben in Wien herrührenden und noch nicht zur Gänze bezahlten Geldschuld. Nebstdem wurden meh- rere andere Forderungen und Klagen vorgebracht. Die Sprache der böhmischen Botschaft war eutschieden, ja fast drohend. Aber nicht minder heftig und scharf antwortete auch der Kaiser, jede Schuld von sich wälzend und im Gegentheile den König des Undanks und Treubruches zeihend. Als besonderen Beweis für diese letztere An- schuldigung führte der Kaiser den Umstand an, dass Georg seine Romfahrt, zu der er schon vollends gerüstet gewesen wäre, durch die Einmischung in die österreichischen Händel vereitelt hätte. Die eingemahnte Geldschuld wollte er, was seine Person beträfe, bereits
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333 getilgt wissen, und wenn Georg noch nicht in den vollen Besitz des übrigen Geldes gelangt sei, so wäre dies eben seine eigene Schuld O). Seine Rache gegen den König gipfelte er sodann durch die offene Anerkennung des böhmischen Herrenbundes als einer selbstberech- tigten politischen Macht 2). König Georg erblickte demnach, seitdem er von dem endlichen Urtheil der Curie Kenntniss hatte, und dasselbe in aller Christenheit verkündet worden war, von mehreren Seiten das Schwert gegen sich gezückt, dem mit gleicher Waffe begegnet werden musste. Unter solchen Verhältnissen und zu dieser Zeit nun entstand in seinem Geiste ein weitgreifendes Project, das er an seine misslungenen Pläne anknüpſen zu müssen und hiedurch, wenn auch mit einiger Anderung in der Anlage, den beabsichtigten aber nicht erreichten Ersolg der früheren Entwürfe dennoch erzielen zu können glaubte. Der gewaffneten päpstlichen Coalition wollte er jetzt einen gleichfalls waf- fenbereiten Bund entgegenstellen, und wandte sich in dieser Absicht, wie im Jahre 1464, hauptsächlich an König Ludwig XI. von Frank- reich. Dabei hoffte er auf die Unterstützung des Königs von Polen, dann der Herzoge von Sachsen, der Markgrafen von Brandenburg, vorzugsweise Albrechts, und dessen Verbündeten im Reiche, nämlich der Herzoge Sigmund von Österreich und Otto von Baiern, des Erz- bischofs und Coadjutors von Mainz, der Bischöfe zu Würzburg und Bamberg, des Markgrafen von Baden, Landgrafen zu Hessen und der Grafen von Würtemberg, Öttingen und Wertheim. In unserer Quelle wird ausserdem auch Dänemark genannt, welches zu ge- winnen König Georg die Absicht aussprach. Auch des Königs von Ungarn als Verbündeten Georgs geschieht darin Erwähnung. Möglich, dass Georg noch an ein Aufleben der freundschaftlichen Beziehun- gen zu Mathias und an dessen Mitwirkung glaubte. Der Plan hatte folgende Gestalt: Nach Abschluss eines Schutz- und Trutzbündnisses zwischen Frankreich und Böhmen, welches auch die obgenannten Genossen zu umfassen hätte, wäre ein gemein- schaftlicher Feldzug gegen Burgund zu unternehmen. Von Seite Georgs und seiner Verbündeten sollte der Angriff zugleich auf zwei Punkten geschehen, und zwar über Breisach gegen das Land Bur- 1) Beilage I. 2) Palacký IV, 2, 423.
333 getilgt wissen, und wenn Georg noch nicht in den vollen Besitz des übrigen Geldes gelangt sei, so wäre dies eben seine eigene Schuld O). Seine Rache gegen den König gipfelte er sodann durch die offene Anerkennung des böhmischen Herrenbundes als einer selbstberech- tigten politischen Macht 2). König Georg erblickte demnach, seitdem er von dem endlichen Urtheil der Curie Kenntniss hatte, und dasselbe in aller Christenheit verkündet worden war, von mehreren Seiten das Schwert gegen sich gezückt, dem mit gleicher Waffe begegnet werden musste. Unter solchen Verhältnissen und zu dieser Zeit nun entstand in seinem Geiste ein weitgreifendes Project, das er an seine misslungenen Pläne anknüpſen zu müssen und hiedurch, wenn auch mit einiger Anderung in der Anlage, den beabsichtigten aber nicht erreichten Ersolg der früheren Entwürfe dennoch erzielen zu können glaubte. Der gewaffneten päpstlichen Coalition wollte er jetzt einen gleichfalls waf- fenbereiten Bund entgegenstellen, und wandte sich in dieser Absicht, wie im Jahre 1464, hauptsächlich an König Ludwig XI. von Frank- reich. Dabei hoffte er auf die Unterstützung des Königs von Polen, dann der Herzoge von Sachsen, der Markgrafen von Brandenburg, vorzugsweise Albrechts, und dessen Verbündeten im Reiche, nämlich der Herzoge Sigmund von Österreich und Otto von Baiern, des Erz- bischofs und Coadjutors von Mainz, der Bischöfe zu Würzburg und Bamberg, des Markgrafen von Baden, Landgrafen zu Hessen und der Grafen von Würtemberg, Öttingen und Wertheim. In unserer Quelle wird ausserdem auch Dänemark genannt, welches zu ge- winnen König Georg die Absicht aussprach. Auch des Königs von Ungarn als Verbündeten Georgs geschieht darin Erwähnung. Möglich, dass Georg noch an ein Aufleben der freundschaftlichen Beziehun- gen zu Mathias und an dessen Mitwirkung glaubte. Der Plan hatte folgende Gestalt: Nach Abschluss eines Schutz- und Trutzbündnisses zwischen Frankreich und Böhmen, welches auch die obgenannten Genossen zu umfassen hätte, wäre ein gemein- schaftlicher Feldzug gegen Burgund zu unternehmen. Von Seite Georgs und seiner Verbündeten sollte der Angriff zugleich auf zwei Punkten geschehen, und zwar über Breisach gegen das Land Bur- 1) Beilage I. 2) Palacký IV, 2, 423.
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334 gund, und durch das Mainzer Gebiet gegen Luxemburg. Dieser An- griffsplan und die über ihn geäusserte Meinung Ludwigs XI. lassen vermuthen, dass König Georg hiebei auch dem Gedanken an eine Wiedergewinnung Luxemburgs Raum gab. Nach der Demüthigung Burgunds und seines Anhanges solite endlich von Ludwig XI. ein allgemeines Concil berufen werden, „welches durch die Nation ge- halten würde; dadurch möchte aller Zwist beigelegt und aller Muth- wille, namentlich aber das Vorhaben des Papstes und Kaisers, zer- stört und gestraft werden, und in der ganzen Christenheit würden Friede und Ruhe wiederkehren“. Inwiefern sich Georg über dieses Project mit Sachsen und Brandenburg verständigte, und bis zu welchem Grade sich beide Fürstenhäuser dafür geneigt zeigten, darüber finden wir keinen Auf- schluss. Es ist nur bekannt, dass König Georg zu Ende März und Anfangs April 1467 mit diesen Höfen theils mündlich, theils schrift- lich wegen einer Zusammenkunft in Brüx am 12. April verhandelte, bei weleher nach dem Wortlaute der darüber gewechselten Schrei- ben die Kilfeleistung von Seite der genannten Fürstenhäuser gegen den Herrenbund und das Verhalten gegen den Papst besprochen wer- den sollte. Markgraf Albrecht entschuldigte sich jedoch mit Schreiben vom 25. März, dass er um dieselbe Zeit auf dem Etlinger Tage zur Schlichtung der Kriegswirren am Rheine, vornehmlich wegen Beile- gung der zwischen dem Erzbischofe und Coadjutor von Mainz ob- schwebenden Irrung, erscheinen, und sodann an dem zu Pfingsten nach Nürnberg berufenen Reichstage theilnehmen müsse ; er hoffe aber zu Ende Juni dem Wunsche des Königs nachkommen zu können. Aus der Art aber, wie Albrecht am 1. April die Fürsten von Sachsen zur Vorsicht ermahnte, und nach der Sorge, es weder mit Kaiser und Papst, noch auch mit dem Könige zu verderben, die an beiden Höfen herrschte, zu schliessen, war augenscheinlich von die- ser Seite keine besondere Begeisterung für die böhmischen Entwürfe zu erwarten. Albrecht schrieb nämlich an Kurfürst Ernst von Sach- sen unter Anderem : „Wir sind alle unserm Herrn dem Könige be- freundet, desgleichen dem Papst und Kaiser; wir wollten, dass es an allen Enden gut wäre. Die Geistlichen werden den Papst nicht verachten, unter denen wir mitten stehen ..... Die böhmischen Herren sind das mindeste, wäre der andere Anhang nicht, das ist die ganze Christenheit". Ausserdem erwartete man noch von der
334 gund, und durch das Mainzer Gebiet gegen Luxemburg. Dieser An- griffsplan und die über ihn geäusserte Meinung Ludwigs XI. lassen vermuthen, dass König Georg hiebei auch dem Gedanken an eine Wiedergewinnung Luxemburgs Raum gab. Nach der Demüthigung Burgunds und seines Anhanges solite endlich von Ludwig XI. ein allgemeines Concil berufen werden, „welches durch die Nation ge- halten würde; dadurch möchte aller Zwist beigelegt und aller Muth- wille, namentlich aber das Vorhaben des Papstes und Kaisers, zer- stört und gestraft werden, und in der ganzen Christenheit würden Friede und Ruhe wiederkehren“. Inwiefern sich Georg über dieses Project mit Sachsen und Brandenburg verständigte, und bis zu welchem Grade sich beide Fürstenhäuser dafür geneigt zeigten, darüber finden wir keinen Auf- schluss. Es ist nur bekannt, dass König Georg zu Ende März und Anfangs April 1467 mit diesen Höfen theils mündlich, theils schrift- lich wegen einer Zusammenkunft in Brüx am 12. April verhandelte, bei weleher nach dem Wortlaute der darüber gewechselten Schrei- ben die Kilfeleistung von Seite der genannten Fürstenhäuser gegen den Herrenbund und das Verhalten gegen den Papst besprochen wer- den sollte. Markgraf Albrecht entschuldigte sich jedoch mit Schreiben vom 25. März, dass er um dieselbe Zeit auf dem Etlinger Tage zur Schlichtung der Kriegswirren am Rheine, vornehmlich wegen Beile- gung der zwischen dem Erzbischofe und Coadjutor von Mainz ob- schwebenden Irrung, erscheinen, und sodann an dem zu Pfingsten nach Nürnberg berufenen Reichstage theilnehmen müsse ; er hoffe aber zu Ende Juni dem Wunsche des Königs nachkommen zu können. Aus der Art aber, wie Albrecht am 1. April die Fürsten von Sachsen zur Vorsicht ermahnte, und nach der Sorge, es weder mit Kaiser und Papst, noch auch mit dem Könige zu verderben, die an beiden Höfen herrschte, zu schliessen, war augenscheinlich von die- ser Seite keine besondere Begeisterung für die böhmischen Entwürfe zu erwarten. Albrecht schrieb nämlich an Kurfürst Ernst von Sach- sen unter Anderem : „Wir sind alle unserm Herrn dem Könige be- freundet, desgleichen dem Papst und Kaiser; wir wollten, dass es an allen Enden gut wäre. Die Geistlichen werden den Papst nicht verachten, unter denen wir mitten stehen ..... Die böhmischen Herren sind das mindeste, wäre der andere Anhang nicht, das ist die ganze Christenheit". Ausserdem erwartete man noch von der
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335 Botschaft, welche die Fürsten vom Reichstage zu Martini nach Rom abgefertigt hatten, und die bisher noch nicht zurückgekehrt war, eine günstige Vereinbarung oder wenigstens Gewissheit in dem Verhält- nisse zwischen Böhmen und Rom. Albrecht und die sächsischen Für- sten wussten demnach noch nicht um das endliche Urtheil des Pap- stes gegen Georg, desshalb wäre ihr Bedenken, die Katholiken Böhmens bekriegen zu helfen, und hiedurch den gehofften Ersolg der Botschaft zu verderben, hinreichend erklärt 1). Der bedächtigen und ausweichenden Haltung Albrechts ent- gegen spricht jedoch die Hast, womit bereits am 10. Februar des- selben Jahres trotz mehrfachen Verbotes von Seite der Curie und Verhängung des Interdictes die Vermählung der Princessin Ursula mit dem Sohne Georgs, Heinrich, stattland, und dann besonders der Umstand, dass Georg auf die Theilnahme des Markgrafen bei dem neuen Projecte einen vorzüglichen Werth legte, ja dieselbe gewis- sermassen als Bedingung des Gelingens hinstellte. Er bezeichnete ihn dem Könige von Frankreich nicht nur als einen, „der aller geord- neten Heerfahrt Meister, und als der vorsichtigste, männlichste Fürst in deutschen Landen berühmt ist“, sondern verwendete sich auch für eine verwandtschaftliche Verbindung zwischen beiden Familien. Man kann nicht annehmen, dass König Georg die Person des Markgrafen in eine Sache von solcher Tragweite ohne dessen Vorwissen ver- flochten hätte; wohl aber liegt der Gedanke nahe, dass Albrecht bei seiner sprichwörtlichen Schlauheit sich scheinbar ausserhalb des Spieles stellte und vorläufig in passiver Haltung die Entwickelung der Ereignisse abwartete, bis er vielleicht ohne Nachtheil hätte thätig auftreten können. Uber die Verhandlungen mit Polen fehlen ebenfalls directe An- gaben; es lässt sich jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit schlies- sen, dass die zu Anfang des Jahres 1467 von Georg an Kazimir wie- derholt gestellte Anfrage, ob er bei dem Glogauer Vertrage treu ver- harren wolle, mit seinem neuen Vorhaben in enger Beziehung stand, wenn sie nicht sogar die Theilnahme an demselben zum eigentlichen Kerne hatte, obgleich Verletzungen der polnischen Grenze von Seite des böhmischen Heeres im schlesischen Feldzuge die äussere Gele- genheit zu den betreffenden Verhandlungen boten. Die geheime Be- 1) Beilagen 11—V.
335 Botschaft, welche die Fürsten vom Reichstage zu Martini nach Rom abgefertigt hatten, und die bisher noch nicht zurückgekehrt war, eine günstige Vereinbarung oder wenigstens Gewissheit in dem Verhält- nisse zwischen Böhmen und Rom. Albrecht und die sächsischen Für- sten wussten demnach noch nicht um das endliche Urtheil des Pap- stes gegen Georg, desshalb wäre ihr Bedenken, die Katholiken Böhmens bekriegen zu helfen, und hiedurch den gehofften Ersolg der Botschaft zu verderben, hinreichend erklärt 1). Der bedächtigen und ausweichenden Haltung Albrechts ent- gegen spricht jedoch die Hast, womit bereits am 10. Februar des- selben Jahres trotz mehrfachen Verbotes von Seite der Curie und Verhängung des Interdictes die Vermählung der Princessin Ursula mit dem Sohne Georgs, Heinrich, stattland, und dann besonders der Umstand, dass Georg auf die Theilnahme des Markgrafen bei dem neuen Projecte einen vorzüglichen Werth legte, ja dieselbe gewis- sermassen als Bedingung des Gelingens hinstellte. Er bezeichnete ihn dem Könige von Frankreich nicht nur als einen, „der aller geord- neten Heerfahrt Meister, und als der vorsichtigste, männlichste Fürst in deutschen Landen berühmt ist“, sondern verwendete sich auch für eine verwandtschaftliche Verbindung zwischen beiden Familien. Man kann nicht annehmen, dass König Georg die Person des Markgrafen in eine Sache von solcher Tragweite ohne dessen Vorwissen ver- flochten hätte; wohl aber liegt der Gedanke nahe, dass Albrecht bei seiner sprichwörtlichen Schlauheit sich scheinbar ausserhalb des Spieles stellte und vorläufig in passiver Haltung die Entwickelung der Ereignisse abwartete, bis er vielleicht ohne Nachtheil hätte thätig auftreten können. Uber die Verhandlungen mit Polen fehlen ebenfalls directe An- gaben; es lässt sich jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit schlies- sen, dass die zu Anfang des Jahres 1467 von Georg an Kazimir wie- derholt gestellte Anfrage, ob er bei dem Glogauer Vertrage treu ver- harren wolle, mit seinem neuen Vorhaben in enger Beziehung stand, wenn sie nicht sogar die Theilnahme an demselben zum eigentlichen Kerne hatte, obgleich Verletzungen der polnischen Grenze von Seite des böhmischen Heeres im schlesischen Feldzuge die äussere Gele- genheit zu den betreffenden Verhandlungen boten. Die geheime Be- 1) Beilagen 11—V.
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336 deutung des Glogauer Vertrages blieb ja auch jetzt und zwar noch mit erhöhter Dringlichkeit dieselbe. Die Antwort, welche Kazimir den böhmischen Gesandten auf dem Petrikauer Reichstage (Mai 1467) ertheilte, und der Umstand, dass er den päpstlichen Werbungen stets auswich, konnten Georg in der Hoffnung stärken, dass Kazimir, im Falle das Project einen Erfolg versprechen sollte, auch seine Hand dazu bieten werde, und zwar um so eher, als bei ihm und den Polen gegenüber den Intentionen der Curie bereits eine bedenkliche Auffassung der böhmischen Frage Platz griff. Kazimir sprach nämlich dem Papste rundweg das Recht ab, ordnungsmässig gekrönte Fürsten abzusetzen. König Georg verlas am 14. April vor einer zahlreichen katho- lischen Versammlung in Prag seine Appellation von Papst Paul II. an den römischen Stuhl selbst, von diesem an ein künftiges Concil und endlich an den Nachfolger Pauls II., sowie an jede Versammlung der Christenheit, die sich als Freund der Wahrheit erweisen würde, und um seinem gewichtigen Schritte gleich die Bahn zu öffnen, fertigte er zur selben Zeit, wahrscheinlich schon einige Tage früher, seinen Gesandten mit dem neuen Projecte an den König von Frankreich ab. Schon am 20. April übergab der Gesandte sein Creditiv an König Ludwig. Dieser empfing die Botschaft mit sichtlicher Freude und grosser Ehrenbezeugung. Als Beweis dessen erzählt der Gesandte in seinem Berichte, dass Ludwig, so oft der Name des Königs von Böhmen genannt wurde, sein Haupt entblösste, und sobald er sich wieder bedeckte, auch der Gesandte sein Biret aufsetzen musste. Die Audienz war Anfangs eine öffentliche in Gegenwart des könig- lichen Rathes, wobei der Gesandte blos den Dank seines Macht- gebers für die Verwendung, welche der König für letzteren bei dem Papste eingelegt hatte, und dessen lebhafte Theilnahme an der Be- drängniss, in die Ludwig durch den letzten Krieg mit Burgund und den aufständischen Grossvasallen (1465) gerathen war, vermeldete. Damit war die offene Werbung erschöpft, und es wurde der Ge- sandte hierauf vom Könige zu einer geheimen Besprechung unter vier Augen beschieden. Hier entwickelte er nun die Entwürfe und Anträge Georgs, deren Wesen bereits oben geschildert worden. Zu bemerken ist hie- bei, dass Georg gegenüber Ludwig XI. seine bedrängte Lage so wenig als möglich blosgestellt wissen wollte, darum schilderte er das
336 deutung des Glogauer Vertrages blieb ja auch jetzt und zwar noch mit erhöhter Dringlichkeit dieselbe. Die Antwort, welche Kazimir den böhmischen Gesandten auf dem Petrikauer Reichstage (Mai 1467) ertheilte, und der Umstand, dass er den päpstlichen Werbungen stets auswich, konnten Georg in der Hoffnung stärken, dass Kazimir, im Falle das Project einen Erfolg versprechen sollte, auch seine Hand dazu bieten werde, und zwar um so eher, als bei ihm und den Polen gegenüber den Intentionen der Curie bereits eine bedenkliche Auffassung der böhmischen Frage Platz griff. Kazimir sprach nämlich dem Papste rundweg das Recht ab, ordnungsmässig gekrönte Fürsten abzusetzen. König Georg verlas am 14. April vor einer zahlreichen katho- lischen Versammlung in Prag seine Appellation von Papst Paul II. an den römischen Stuhl selbst, von diesem an ein künftiges Concil und endlich an den Nachfolger Pauls II., sowie an jede Versammlung der Christenheit, die sich als Freund der Wahrheit erweisen würde, und um seinem gewichtigen Schritte gleich die Bahn zu öffnen, fertigte er zur selben Zeit, wahrscheinlich schon einige Tage früher, seinen Gesandten mit dem neuen Projecte an den König von Frankreich ab. Schon am 20. April übergab der Gesandte sein Creditiv an König Ludwig. Dieser empfing die Botschaft mit sichtlicher Freude und grosser Ehrenbezeugung. Als Beweis dessen erzählt der Gesandte in seinem Berichte, dass Ludwig, so oft der Name des Königs von Böhmen genannt wurde, sein Haupt entblösste, und sobald er sich wieder bedeckte, auch der Gesandte sein Biret aufsetzen musste. Die Audienz war Anfangs eine öffentliche in Gegenwart des könig- lichen Rathes, wobei der Gesandte blos den Dank seines Macht- gebers für die Verwendung, welche der König für letzteren bei dem Papste eingelegt hatte, und dessen lebhafte Theilnahme an der Be- drängniss, in die Ludwig durch den letzten Krieg mit Burgund und den aufständischen Grossvasallen (1465) gerathen war, vermeldete. Damit war die offene Werbung erschöpft, und es wurde der Ge- sandte hierauf vom Könige zu einer geheimen Besprechung unter vier Augen beschieden. Hier entwickelte er nun die Entwürfe und Anträge Georgs, deren Wesen bereits oben geschildert worden. Zu bemerken ist hie- bei, dass Georg gegenüber Ludwig XI. seine bedrängte Lage so wenig als möglich blosgestellt wissen wollte, darum schilderte er das
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337 Bündniss zwischen Kaiser, Papst und Burgund, und den vom Kaiser beabsichtigten Römerzug, dessen Vereitlung er als sein Verdienst betonte, hauptsächlich als gegen den jungen Herzog von Mailand, Galeazzo Sforza, Ludwigs Verbündeten, gerichtet. Auch stellte er seine Entwürfe in einem solchen Lichte dar, dass durch die Verwirk- lichung derselben in erster Reihe König Ludwig, im allgemeinen aber alle christlichen Herrscher und die ganze Christenheit Vortheil gewinnen sollten. Dabei fehlte auch nicht eine Erinnerung an die misslungene Werbung im Jahre 1464, wo es, wie bekannt, ans Rück- sicht für den Herzog von Burgund mit genauer Noth zur Ausfertigung der Urkunde eines ohnehin weit verschieden vom Sinne Georgs abge- schlossenen Freundschaftsbündnisses gekommen war, und der Ge- sandte glaubte den König zum willigeren Eingehen in den gegenwär- tigen Plan Georgs dadurch zu bestimmen, dass er ihn mit Ironie an die bald darauf „wohlempfundene angeborne Sippschaft, unterthänige Treue und nachbarliche Freundschaft des von Burgund, anderer Für- sten und ihres Anhangs“ erinnerte. Ebensowenig ermangelte Georg auf das Streben des Papstes binzuweisen, "wie beide Schwerter in seine Hand kämen, und die königliche Gewalt, auch jede Obrigkeit ihm ganz unterthänig wären, damit die Geistlichen ihren Muthwillen desto besser üben und vollbringen möchten“. Ludwig fertigte wohl die böhmische Botschaft nicht mit einer einmaligen Antwort auf alle Stücke ab, sondern äusserte seine Mei- nung wahrscheinlich in mehreren Audienzen, wie man annehmen darf, indem der Gesandte von "responsiones regis Franciae“ spricht. Bevor und während nun der König seine Antworten ertheilte, machte sich in seinem Rathe wie vormals ein feindlicher Einfluss geltend, der dem Vorhaben Georgs entgegentrat. Paul II. hatte nämlich in- zwischen Ludwig mittelst Botschaft und Schreiben von der endlichen Belegung Georgs mit dem grossen Kirchenbanne in Kenntniss gesetzt. Die Räthe des Königs, an deren Spitze ohne Zweifel wieder derselbe Bischof von Evreux, welcher im Jahre 1464 durch seinen heftigen Widerspruch das Scheitern des Parlamentsprojectes herbeiführte, wollten die böhmischen Pläne ahermals durchkreuzen, indem sie das Verlangen Georgs nach dem Bündnisse mit Frankreich als nicht durch Freundschaft, sondern durch Bedrängniss und Noth hervorge- rufen darstellten. Um diese Intrigue unschädlich zu machen, warnte der Gesandte den König, sich von den Störefrieden nicht wieder ver- Archiv. XL. 2. 22
337 Bündniss zwischen Kaiser, Papst und Burgund, und den vom Kaiser beabsichtigten Römerzug, dessen Vereitlung er als sein Verdienst betonte, hauptsächlich als gegen den jungen Herzog von Mailand, Galeazzo Sforza, Ludwigs Verbündeten, gerichtet. Auch stellte er seine Entwürfe in einem solchen Lichte dar, dass durch die Verwirk- lichung derselben in erster Reihe König Ludwig, im allgemeinen aber alle christlichen Herrscher und die ganze Christenheit Vortheil gewinnen sollten. Dabei fehlte auch nicht eine Erinnerung an die misslungene Werbung im Jahre 1464, wo es, wie bekannt, ans Rück- sicht für den Herzog von Burgund mit genauer Noth zur Ausfertigung der Urkunde eines ohnehin weit verschieden vom Sinne Georgs abge- schlossenen Freundschaftsbündnisses gekommen war, und der Ge- sandte glaubte den König zum willigeren Eingehen in den gegenwär- tigen Plan Georgs dadurch zu bestimmen, dass er ihn mit Ironie an die bald darauf „wohlempfundene angeborne Sippschaft, unterthänige Treue und nachbarliche Freundschaft des von Burgund, anderer Für- sten und ihres Anhangs“ erinnerte. Ebensowenig ermangelte Georg auf das Streben des Papstes binzuweisen, "wie beide Schwerter in seine Hand kämen, und die königliche Gewalt, auch jede Obrigkeit ihm ganz unterthänig wären, damit die Geistlichen ihren Muthwillen desto besser üben und vollbringen möchten“. Ludwig fertigte wohl die böhmische Botschaft nicht mit einer einmaligen Antwort auf alle Stücke ab, sondern äusserte seine Mei- nung wahrscheinlich in mehreren Audienzen, wie man annehmen darf, indem der Gesandte von "responsiones regis Franciae“ spricht. Bevor und während nun der König seine Antworten ertheilte, machte sich in seinem Rathe wie vormals ein feindlicher Einfluss geltend, der dem Vorhaben Georgs entgegentrat. Paul II. hatte nämlich in- zwischen Ludwig mittelst Botschaft und Schreiben von der endlichen Belegung Georgs mit dem grossen Kirchenbanne in Kenntniss gesetzt. Die Räthe des Königs, an deren Spitze ohne Zweifel wieder derselbe Bischof von Evreux, welcher im Jahre 1464 durch seinen heftigen Widerspruch das Scheitern des Parlamentsprojectes herbeiführte, wollten die böhmischen Pläne ahermals durchkreuzen, indem sie das Verlangen Georgs nach dem Bündnisse mit Frankreich als nicht durch Freundschaft, sondern durch Bedrängniss und Noth hervorge- rufen darstellten. Um diese Intrigue unschädlich zu machen, warnte der Gesandte den König, sich von den Störefrieden nicht wieder ver- Archiv. XL. 2. 22
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338 führen zu lassen wie vormals, „davon ihm nicht viel Gutes gefolgt wäre“. Die Argumentationen des Gesandten scheinen den König über- zeugt zu haben, denn „die Irrer des Friedens“, wie jener berichtet, „durften nichts mehr dazu reden“. Ubrigens wirft eine kleine Epi- sode, welche nach der Erzählung des Gesandten zwischen ihm und dem Könige vorfiel, ein interessantes Licht auf die Meinung, die dieser von der Rechtgläubigkeit Georgs von Poděbrad hegte. Lud- wig XI. fragte nämlich bei einer Gelegenheit den Gesandten, was eigentlich die Ursache der Feindseligkeit des Papstes gegen seinen König wäre, worauf jener antwortete: „Der Empfang des heiligen Sacramentes unter beiderlei Gestalt“. Darauf versetzte Ludwig: „So wäre auch er kein guter Christ, denn am Tage seiner Krönung und Salbung habe er auch das heilige Sacrament unter beiderlei Gestalt empsangen, und ein jeder König, auch alle jene, die von der Hand des Papstes communiciren, empfangen gewöhnlich unter beiderlei Gestalt. Dazu sagen die gelehrten Meister, dass jener Gebrauch an sich keine Sünde sei, denn die christliche Kirche hätte im Anfange ihres Bestehens mehrere Jahrhunderte hindurch dieselbe Gewohnheit geübt. Und da die Compactaten denselben Gebrauch betreffen, und dieser, wie bekannt, nicht entfernt werden kann , so wäre es billig, dass sie in Kraft belassen würden“ 1). Ludwigs Ausserungen zeugten von einer lebhaften Bereitwillig- keit, die Vorschläge Georgs anzunehmen, denn er frug den Gesand- ten, ob er die Vollmacht hätte, das verlangte Bündniss abzuschlies- sen. „Und es ist kein Zweifel,“ sagt letzterer in seinem Berichte, „hätte ich das Procuratorium gehabt, das und anderes mehr wäre ganz beschlossen worden“. Der König versprach nämlich, er wolle eine Botschaft nach Prag, dann zu den Fürsten von Sachsen und Brandenburg senden, und nach einer Berathung mit Georg das Bündniss abschliessen, auch die Verabredung bezüglich der Heerfahrt als „Hilf des Conciliums“ treffen; seinen Gesandten werde er volle Macht geben, und von diesem seinem Entschlusse den König von Böhmen durch ein eigenes Schreiben in Kenntniss setzen. Nur meinte er, dass es für Georg vortheilhaft wäre, in dem Allianzvertrage nicht genannt zu werden, damit er, Ludwig, wie er vorgab, in seinen Ver- wendungen bei dem Papste den Charakter der Urparteilichkeit wahren
338 führen zu lassen wie vormals, „davon ihm nicht viel Gutes gefolgt wäre“. Die Argumentationen des Gesandten scheinen den König über- zeugt zu haben, denn „die Irrer des Friedens“, wie jener berichtet, „durften nichts mehr dazu reden“. Ubrigens wirft eine kleine Epi- sode, welche nach der Erzählung des Gesandten zwischen ihm und dem Könige vorfiel, ein interessantes Licht auf die Meinung, die dieser von der Rechtgläubigkeit Georgs von Poděbrad hegte. Lud- wig XI. fragte nämlich bei einer Gelegenheit den Gesandten, was eigentlich die Ursache der Feindseligkeit des Papstes gegen seinen König wäre, worauf jener antwortete: „Der Empfang des heiligen Sacramentes unter beiderlei Gestalt“. Darauf versetzte Ludwig: „So wäre auch er kein guter Christ, denn am Tage seiner Krönung und Salbung habe er auch das heilige Sacrament unter beiderlei Gestalt empsangen, und ein jeder König, auch alle jene, die von der Hand des Papstes communiciren, empfangen gewöhnlich unter beiderlei Gestalt. Dazu sagen die gelehrten Meister, dass jener Gebrauch an sich keine Sünde sei, denn die christliche Kirche hätte im Anfange ihres Bestehens mehrere Jahrhunderte hindurch dieselbe Gewohnheit geübt. Und da die Compactaten denselben Gebrauch betreffen, und dieser, wie bekannt, nicht entfernt werden kann , so wäre es billig, dass sie in Kraft belassen würden“ 1). Ludwigs Ausserungen zeugten von einer lebhaften Bereitwillig- keit, die Vorschläge Georgs anzunehmen, denn er frug den Gesand- ten, ob er die Vollmacht hätte, das verlangte Bündniss abzuschlies- sen. „Und es ist kein Zweifel,“ sagt letzterer in seinem Berichte, „hätte ich das Procuratorium gehabt, das und anderes mehr wäre ganz beschlossen worden“. Der König versprach nämlich, er wolle eine Botschaft nach Prag, dann zu den Fürsten von Sachsen und Brandenburg senden, und nach einer Berathung mit Georg das Bündniss abschliessen, auch die Verabredung bezüglich der Heerfahrt als „Hilf des Conciliums“ treffen; seinen Gesandten werde er volle Macht geben, und von diesem seinem Entschlusse den König von Böhmen durch ein eigenes Schreiben in Kenntniss setzen. Nur meinte er, dass es für Georg vortheilhaft wäre, in dem Allianzvertrage nicht genannt zu werden, damit er, Ludwig, wie er vorgab, in seinen Ver- wendungen bei dem Papste den Charakter der Urparteilichkeit wahren
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339 und mit desto gewisserem Erfolge wirken könnte. Georg solle nur mit seinen Bundesgenossen über die Mittel ins Reine kommen, die am besten und sichersten zum Ziele führen würden. Bezüglich des Feldzuges gegen Burgund war Ludwig der An- sicht, der König von Böhmen brauche nicht mehr als sechs oder sieben Tausend Streiter in der Wagenburg über Mainz oder Trier nach Luxemburg zu werfen, so wolle er mit seiner Streitmacht von der andern Seite dort einfallen und Georg helfen, „sein Land Lu- cemburg zu erobern". Dann wollten sie vereint Flandern, Brabant und das übrige burgundische Gebiet mit Krieg überziehen, endlich auch den Pfalzgrafen heimsuchen, und nicht eher von einander lassen, als bis sie ihren Zweck erreicht hätten. Ludwig erwies sich geneigt, eine nähere Befreundung mit Albrecht von Brandenburg einzugehen, da aber Georg durch seine Botschaft behauptete, die Anregung hiezu ohne Vorwissen des Mark- grafen gethan zu haben, und somit kein bestimmter Antrag vorlag, so enthielt sich Ludwig zwar jeder weiteren Verhandlung darüber, liess aber dennoch dem Gesandten durch einen geheimen Rath ein Verzeichniss aller weiblichen Mitglieder vom königlichen Blute, die überhaupt an Mann zu vergeben wären, zustellen. Über den Hauptgegenstand der Botschaft, die Berufung eines allgemeinen Concils, äusserte der König seine Meinung dahin: König Georg möge vor allem durch die Vermittlung der befreundeten Reichsfürsten den Kaiser dahin bringen, dass er eine Botschaft an den Papst sende und getreu sich befleisse, damit der Bann von Georg abgenommen oder wenigstens suspendirt, ihm aber ein güt- licher Tag zur Vertheidigung eingeräumt werde. Georg solle sich nicht irren lassen, falls weder Kaiser noch Papst sich willfährig zeigen würden, denn inzwischen werde auch er, Ludwig, und zwar im Monate October, seine Räthe in dieser Angelegenheit nach Rom schicken, und ernstlich dahin wirken, dass sie zu Gunsten Georgs abgethan werde, "doch also, dass die Compactaten des heiligen Conciliums zu Basel in ihrer Kraft verbleiben"; sollten auch noch dann Papst und Kaiser jedes Anerbieten verschmähen, so würde ein allgemeiner Ruf des Unwillens über beide ergehen, und in Folge dessen möchte das Concil viele zu Anhängern zählen, die ihm viel- leicht sonst abgeneigt wären 1).
339 und mit desto gewisserem Erfolge wirken könnte. Georg solle nur mit seinen Bundesgenossen über die Mittel ins Reine kommen, die am besten und sichersten zum Ziele führen würden. Bezüglich des Feldzuges gegen Burgund war Ludwig der An- sicht, der König von Böhmen brauche nicht mehr als sechs oder sieben Tausend Streiter in der Wagenburg über Mainz oder Trier nach Luxemburg zu werfen, so wolle er mit seiner Streitmacht von der andern Seite dort einfallen und Georg helfen, „sein Land Lu- cemburg zu erobern". Dann wollten sie vereint Flandern, Brabant und das übrige burgundische Gebiet mit Krieg überziehen, endlich auch den Pfalzgrafen heimsuchen, und nicht eher von einander lassen, als bis sie ihren Zweck erreicht hätten. Ludwig erwies sich geneigt, eine nähere Befreundung mit Albrecht von Brandenburg einzugehen, da aber Georg durch seine Botschaft behauptete, die Anregung hiezu ohne Vorwissen des Mark- grafen gethan zu haben, und somit kein bestimmter Antrag vorlag, so enthielt sich Ludwig zwar jeder weiteren Verhandlung darüber, liess aber dennoch dem Gesandten durch einen geheimen Rath ein Verzeichniss aller weiblichen Mitglieder vom königlichen Blute, die überhaupt an Mann zu vergeben wären, zustellen. Über den Hauptgegenstand der Botschaft, die Berufung eines allgemeinen Concils, äusserte der König seine Meinung dahin: König Georg möge vor allem durch die Vermittlung der befreundeten Reichsfürsten den Kaiser dahin bringen, dass er eine Botschaft an den Papst sende und getreu sich befleisse, damit der Bann von Georg abgenommen oder wenigstens suspendirt, ihm aber ein güt- licher Tag zur Vertheidigung eingeräumt werde. Georg solle sich nicht irren lassen, falls weder Kaiser noch Papst sich willfährig zeigen würden, denn inzwischen werde auch er, Ludwig, und zwar im Monate October, seine Räthe in dieser Angelegenheit nach Rom schicken, und ernstlich dahin wirken, dass sie zu Gunsten Georgs abgethan werde, "doch also, dass die Compactaten des heiligen Conciliums zu Basel in ihrer Kraft verbleiben"; sollten auch noch dann Papst und Kaiser jedes Anerbieten verschmähen, so würde ein allgemeiner Ruf des Unwillens über beide ergehen, und in Folge dessen möchte das Concil viele zu Anhängern zählen, die ihm viel- leicht sonst abgeneigt wären 1).
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340 Man sicht, dass Ludwig XI. eine entschlossene Sprache führte, die keinen Zweifel über ihre Aufrichtigkeit aufkommen liess. Georg machte auch nach Ludwigs Rathe, und wie es scheint in vollem Ver- trauen auf seine Hilfe, ernste Bemühungen, die auf dem Nürnberger Reichstage zu Kiliani versammelten Reichsfürsten zu bewegen, dass sie auf der Einberufung eines allgemeinen Concils beständen. Seine Hoffnungen wurden jedoch zu nichte, denn in den Versammlungen zu Nürnberg und später in Landshut siegte die Reaction im Sinne der Curie, unter deren Strömung auch er sein Haupt beugen sollte. Nicht minder täuschten ihn die Erwartungen, welche er an Ludwig XI. knüpfte. Es ist möglich, dass dieser Herrscher diesmal thatkräftiger in dem von König Georg angeregten Reformwerke aufgetreten wäre, wenn nicht ein jäher Krieg mit Burgund, ehe die nöthige Vereinba- rung mit Böhmen, Sachsen und Brandenburg getroffen werden kounte, und zu gleicher Zeit bedenkliche Verwicklungen im eigenen Lande und mit England, die bald seine ganze Aufmerksamkeit fes- selten, ihm die Hand lahm gelegt hätten. Nur noch einmal tauchte in diesem Jahre seine Theilnahme an dem Geschicke Georgs von Poděbrad auf, und rechtfertigt wohl die Annahme vom Ernste seiner Versprechungen. Im Sommer 1467 kam nämlich eine französische Botschaft, wahrscheinlich die, welche Ludwig an die Höfe von Böh- men, Sachsen und Brandenburg zu senden versprochen hatte, nach Prag, und verhandelte mit Georg wegen Einberufung eines Concils. Hätte mit der Entschiedenheit der Entschlüsse auch die Energie der That, vor allem aber die Gunst der Umstände gleichen Schritt gehalten, so wäre König Georg vielleicht doch endlich zum Ziele seiner Wünsche gelangt ; er musste jedoch von neuem die Erfahrung machen, dass der Boden für seine Ideen noch nicht empfänglich war, und dass seine bedrohte Stellung nichts als ein mit Muth und Aus- dauer geführtes Schwert retten konnte. Seit seiner Appellation war kaum ein Jahr verflossen, so stürmten blutige Kämpfe und Drangsale auf ihn und sein Land herein, die auch bei ihm jeden Gedanken an Concil und Fürstenparlament übertäubten und endlich verschwinden liessen. e dět . .
340 Man sicht, dass Ludwig XI. eine entschlossene Sprache führte, die keinen Zweifel über ihre Aufrichtigkeit aufkommen liess. Georg machte auch nach Ludwigs Rathe, und wie es scheint in vollem Ver- trauen auf seine Hilfe, ernste Bemühungen, die auf dem Nürnberger Reichstage zu Kiliani versammelten Reichsfürsten zu bewegen, dass sie auf der Einberufung eines allgemeinen Concils beständen. Seine Hoffnungen wurden jedoch zu nichte, denn in den Versammlungen zu Nürnberg und später in Landshut siegte die Reaction im Sinne der Curie, unter deren Strömung auch er sein Haupt beugen sollte. Nicht minder täuschten ihn die Erwartungen, welche er an Ludwig XI. knüpfte. Es ist möglich, dass dieser Herrscher diesmal thatkräftiger in dem von König Georg angeregten Reformwerke aufgetreten wäre, wenn nicht ein jäher Krieg mit Burgund, ehe die nöthige Vereinba- rung mit Böhmen, Sachsen und Brandenburg getroffen werden kounte, und zu gleicher Zeit bedenkliche Verwicklungen im eigenen Lande und mit England, die bald seine ganze Aufmerksamkeit fes- selten, ihm die Hand lahm gelegt hätten. Nur noch einmal tauchte in diesem Jahre seine Theilnahme an dem Geschicke Georgs von Poděbrad auf, und rechtfertigt wohl die Annahme vom Ernste seiner Versprechungen. Im Sommer 1467 kam nämlich eine französische Botschaft, wahrscheinlich die, welche Ludwig an die Höfe von Böh- men, Sachsen und Brandenburg zu senden versprochen hatte, nach Prag, und verhandelte mit Georg wegen Einberufung eines Concils. Hätte mit der Entschiedenheit der Entschlüsse auch die Energie der That, vor allem aber die Gunst der Umstände gleichen Schritt gehalten, so wäre König Georg vielleicht doch endlich zum Ziele seiner Wünsche gelangt ; er musste jedoch von neuem die Erfahrung machen, dass der Boden für seine Ideen noch nicht empfänglich war, und dass seine bedrohte Stellung nichts als ein mit Muth und Aus- dauer geführtes Schwert retten konnte. Seit seiner Appellation war kaum ein Jahr verflossen, so stürmten blutige Kämpfe und Drangsale auf ihn und sein Land herein, die auch bei ihm jeden Gedanken an Concil und Fürstenparlament übertäubten und endlich verschwinden liessen. e dět . .
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341 Beilage I. 1467. 11. Februar. Nachrichten für Herzog Wilhelm von Sachsen über die zwischen König Georg. von Böhmen und Kaiser Friedrich III. zu Linz gepflogenen Verhandlungen; über die Verhandlung zwischen demselben und König Mathias bezüglich der Brüderrotten, und die von letzterem dem Kaiser angebotene Hilfe gegen Stefan Eizinger. Vermerckt die verkundung durch herrn Janen von Rosenberg, Apel Viezthumb vnd Wenischen Weytemullner an vnsern allergne- digsten herrn den römischen kayser von wegen des konigs von Beheim beschehen hie zu Lincz an dem Aschermitwochen anno domini etc. LXVII. Von ersten von der summ gelts wegen, so sein kayserlich gnad dem konig von Beheim nach inhalt eines geltbriefs schuldig beleibt, darumb der konig sein kayserlich gnad offt angelangt hab, vnd aber die bisshere nicht bezalt sey, vnd des grossen schaden genommen habe, bat der konig sein kayserlich gnad, das er ym solch gelt- schuld mitsampt dem schaden an lenger verziehen beczal nach inhalt des geltbriefs, damit er sein kayserlich gnad nicht weyter bedurff anlangen, vnd vnrat vermieden werd. Item als sein kayserlich gnad dem könig geschriben hab, die sein gen Nuremberg auff sant Marteinstag nachstvergangen zu schi- cken von der sachen wegen die Türcken berürend, da er dann sein treffenlich ret vnd botschaft gehabt hab vnd sich gern hilfflich be- weyst hett, wie aber die da durch des babsts legaten gehalten wor- den, vnd was smahe im vnd dem konigreich zu Beheim da beweist worden ist, zweyfelt der könig nicht, sein kayserlich gnad hab des ein wissen, vnd sey des durch sein botschaft vnd ret, so sein kay- serlich gnad da gehabt hab, vnterweyst, vnd er hofft, sein kayser- liche gnad würd an solchem handel ein missfallen haben, nachdem
341 Beilage I. 1467. 11. Februar. Nachrichten für Herzog Wilhelm von Sachsen über die zwischen König Georg. von Böhmen und Kaiser Friedrich III. zu Linz gepflogenen Verhandlungen; über die Verhandlung zwischen demselben und König Mathias bezüglich der Brüderrotten, und die von letzterem dem Kaiser angebotene Hilfe gegen Stefan Eizinger. Vermerckt die verkundung durch herrn Janen von Rosenberg, Apel Viezthumb vnd Wenischen Weytemullner an vnsern allergne- digsten herrn den römischen kayser von wegen des konigs von Beheim beschehen hie zu Lincz an dem Aschermitwochen anno domini etc. LXVII. Von ersten von der summ gelts wegen, so sein kayserlich gnad dem konig von Beheim nach inhalt eines geltbriefs schuldig beleibt, darumb der konig sein kayserlich gnad offt angelangt hab, vnd aber die bisshere nicht bezalt sey, vnd des grossen schaden genommen habe, bat der konig sein kayserlich gnad, das er ym solch gelt- schuld mitsampt dem schaden an lenger verziehen beczal nach inhalt des geltbriefs, damit er sein kayserlich gnad nicht weyter bedurff anlangen, vnd vnrat vermieden werd. Item als sein kayserlich gnad dem könig geschriben hab, die sein gen Nuremberg auff sant Marteinstag nachstvergangen zu schi- cken von der sachen wegen die Türcken berürend, da er dann sein treffenlich ret vnd botschaft gehabt hab vnd sich gern hilfflich be- weyst hett, wie aber die da durch des babsts legaten gehalten wor- den, vnd was smahe im vnd dem konigreich zu Beheim da beweist worden ist, zweyfelt der könig nicht, sein kayserlich gnad hab des ein wissen, vnd sey des durch sein botschaft vnd ret, so sein kay- serlich gnad da gehabt hab, vnterweyst, vnd er hofft, sein kayser- liche gnad würd an solchem handel ein missfallen haben, nachdem
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342 im vnd dem konigreich Beheim sölchs auff seiner kayserlichen gna- den auservordern bescheen ist, vnd sein kayserliche gnad würd so vil thun, das der konig verstund, das sein kayserlichen gnad nicht gefallen daran hett, das aber bishere nicht beschehen sey, vnd lassen es diszmals dabey bestehen. Item von des handels wegen hern Jorgen vom Stein, der sey kumen zu dem könig vnd hab im zuerkennen geben, wie er die her- schaft Steyer inhab, darin im aber durch etlich seiner kays. gnaden landleut, seinen widersachern, eingrieff bescheen, vnd im das slosz Steyer absteigen haben wollen, vnd hab den könig gebetten, das er in zu seinem diener, rat vnd in sein schirm nemen wollt, das er dann than hab, vnd hab in nach inhalt der freiheit des konigreich Beheim, vnd nach seiner kayserlichen gnaden geltbrief, so er von seinen kayserlichen gnaden hab, zu seinem diener vnd rat vnd mit sampt dem geschloss Steyer in sein schirm genommen, vnd bitt, das sein kayserliche gnad daran sey, das hern Jorgen von Stein ein benügen beschehe von sein beschedigern , vnd er sey sein mechtig zu recht, ob yemant zu im zu sprechen hett, vnd getraw sein k. gnad lass herrn Jorgen vom Stein daruber weyter nicht dringen noch bekriegen. Item lest sein k. gnad der konig anbrengen von des freuntlichen handels wegen, als sein k. gnad zu Wynn behawert gewesen sey, das villeicht sunst nymandts than hett, sey sein k. gnaden mit sein selbs leib zu hilff vnd rettigung zogen, auch sein son herzog zu Vic- torin (sic) auff seiner k. gnaden begeren vber die Tunaw geschickt, vnd aldo versuecht, wo man sein k. gnaden zu hilff kumen möcht, darauf viel gueter leut verloren, vil ir bluet vergossen, vnd sein k. gnad mitsampt seinem gemahel vnd son auss dem besesz erledigt. Darauf sein k. gnad vncz an die burck entgegen geritten, vnd gen Kornnewburg beleit, das im dann sein k. gnad do vasst bedanckt, vnd wie sich die sach daselbst begeben, getraw der konig, sein maiestat wert solcher hilff vnd freuntschaft gen im nit vergessen, vnd hab dar- nach sein k. gnad dem konig zugesagt zu Enczensdorff, sein Mt. wolle in seinen sachen bei dem babst grossen vleiss thun, solt er halt darumb personlich gen Rom reyten, des der konig dann seiner k. M. vasst gedanckt, vnd sich verhofft, sein M. wurd eczwas in den sachen fur- nemen, das dem k. vnd dem konigreich zu Beheim fruchtpar vnd nucz sein mocht, das aber bishere nicht geschehen. Es haben auch die fursten nachst zu Nuremberg auff des konigs erbiten furgenom-
342 im vnd dem konigreich Beheim sölchs auff seiner kayserlichen gna- den auservordern bescheen ist, vnd sein kayserliche gnad würd so vil thun, das der konig verstund, das sein kayserlichen gnad nicht gefallen daran hett, das aber bishere nicht beschehen sey, vnd lassen es diszmals dabey bestehen. Item von des handels wegen hern Jorgen vom Stein, der sey kumen zu dem könig vnd hab im zuerkennen geben, wie er die her- schaft Steyer inhab, darin im aber durch etlich seiner kays. gnaden landleut, seinen widersachern, eingrieff bescheen, vnd im das slosz Steyer absteigen haben wollen, vnd hab den könig gebetten, das er in zu seinem diener, rat vnd in sein schirm nemen wollt, das er dann than hab, vnd hab in nach inhalt der freiheit des konigreich Beheim, vnd nach seiner kayserlichen gnaden geltbrief, so er von seinen kayserlichen gnaden hab, zu seinem diener vnd rat vnd mit sampt dem geschloss Steyer in sein schirm genommen, vnd bitt, das sein kayserliche gnad daran sey, das hern Jorgen von Stein ein benügen beschehe von sein beschedigern , vnd er sey sein mechtig zu recht, ob yemant zu im zu sprechen hett, vnd getraw sein k. gnad lass herrn Jorgen vom Stein daruber weyter nicht dringen noch bekriegen. Item lest sein k. gnad der konig anbrengen von des freuntlichen handels wegen, als sein k. gnad zu Wynn behawert gewesen sey, das villeicht sunst nymandts than hett, sey sein k. gnaden mit sein selbs leib zu hilff vnd rettigung zogen, auch sein son herzog zu Vic- torin (sic) auff seiner k. gnaden begeren vber die Tunaw geschickt, vnd aldo versuecht, wo man sein k. gnaden zu hilff kumen möcht, darauf viel gueter leut verloren, vil ir bluet vergossen, vnd sein k. gnad mitsampt seinem gemahel vnd son auss dem besesz erledigt. Darauf sein k. gnad vncz an die burck entgegen geritten, vnd gen Kornnewburg beleit, das im dann sein k. gnad do vasst bedanckt, vnd wie sich die sach daselbst begeben, getraw der konig, sein maiestat wert solcher hilff vnd freuntschaft gen im nit vergessen, vnd hab dar- nach sein k. gnad dem konig zugesagt zu Enczensdorff, sein Mt. wolle in seinen sachen bei dem babst grossen vleiss thun, solt er halt darumb personlich gen Rom reyten, des der konig dann seiner k. M. vasst gedanckt, vnd sich verhofft, sein M. wurd eczwas in den sachen fur- nemen, das dem k. vnd dem konigreich zu Beheim fruchtpar vnd nucz sein mocht, das aber bishere nicht geschehen. Es haben auch die fursten nachst zu Nuremberg auff des konigs erbiten furgenom-
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343 men ir botschaft gen Rome zu schicken, vnd die aldo geordent von seiner sachen wegen , vnd darauf etlich zu seinen kaiserlichen gna- den geschickt vnd gepeten, das sein M. sein botschaft mit irer bot- schaft schicken wolle. Aber der konig hab nit vernommen, das sein k. g. sein botschaft mitgeschickt hab, des sich der konig zu seiner Mt. nit versehen hett. Item als sein k. g. dem konig geschrieben habe von des jungen von Starembergs wegen vnd begert, das der könig daran sein wolle, damit der seiner gefencknusz ledig gelassen, dadurch nit vrsach ge- geben werd, den sein gen Beheim vnd Merhern zu greifen: so sey derselb von Staremberg gefangen worden in ritterlicher tatt von den, die dem könig, noch nymand gehorsam sind, das sey dem konig albegen lait gewesen, vnd hab auch kein schuld daran. So sey auch der benant von Starenberg ledig vnd hoff, das er nit sag, das er schuld daran hab ader yemand anders zu Beheim ader Merhern. Es hab auch der könig anbringen, domit sein vnschuld darinne verstan- den wurd: nue sey herr Kuna von seiner k. gnaden lantleuten mut- williglichen im land zu Merhern gefangen worden vnverschulter sa- chen, vnd getraw, seiner k. Mt. werd daran sein, das der ledig ge- lassen werd, darumb dann der konig etwe oft seiner Mt. darumb geschriben, das aber bishere wenig verfangen hab. Vnd als solcher mutwill an den seinen gescheen sey, hab der konig darauf Wilhel- men von Bucha in sein schirm genommen. Item als der könig seinen k. g. sey zu hilf geczogen gen Oster- reich, haben sein leut ettlichen mit futrung schaden getan, hett der könig gehofft, die sein k. g. guts ganten, solten daran mitleyden von seiner kayserlichen gnaden wegen gehabt, die aber solch scheden nue fure vnd fure mit Merhern vnd Beheim mit beschedigung suechen. Item hern Janen Vetta hab man ettlich dorffer ausz Osterreich auffgehebt vnd herrn Heinrichen von Leypen geeylt, das er kaum davon sey kommen, so werden auch auf sein leut, die narung gen Osterreich furen, neme, aufschleg vnd beswerung gemacht, das die abgethan werden vnd dem genanten von Vetta von der leyten kerung vnd abtrag vnd solches vnterkomen were, damit das solchs nit mer geschee. Item nachdem dem konig an den sein solcher mutwill vnd be- swerung geschech, getraw der konig, sein k. g. werd darob sein, das
343 men ir botschaft gen Rome zu schicken, vnd die aldo geordent von seiner sachen wegen , vnd darauf etlich zu seinen kaiserlichen gna- den geschickt vnd gepeten, das sein M. sein botschaft mit irer bot- schaft schicken wolle. Aber der konig hab nit vernommen, das sein k. g. sein botschaft mitgeschickt hab, des sich der konig zu seiner Mt. nit versehen hett. Item als sein k. g. dem konig geschrieben habe von des jungen von Starembergs wegen vnd begert, das der könig daran sein wolle, damit der seiner gefencknusz ledig gelassen, dadurch nit vrsach ge- geben werd, den sein gen Beheim vnd Merhern zu greifen: so sey derselb von Staremberg gefangen worden in ritterlicher tatt von den, die dem könig, noch nymand gehorsam sind, das sey dem konig albegen lait gewesen, vnd hab auch kein schuld daran. So sey auch der benant von Starenberg ledig vnd hoff, das er nit sag, das er schuld daran hab ader yemand anders zu Beheim ader Merhern. Es hab auch der könig anbringen, domit sein vnschuld darinne verstan- den wurd: nue sey herr Kuna von seiner k. gnaden lantleuten mut- williglichen im land zu Merhern gefangen worden vnverschulter sa- chen, vnd getraw, seiner k. Mt. werd daran sein, das der ledig ge- lassen werd, darumb dann der konig etwe oft seiner Mt. darumb geschriben, das aber bishere wenig verfangen hab. Vnd als solcher mutwill an den seinen gescheen sey, hab der konig darauf Wilhel- men von Bucha in sein schirm genommen. Item als der könig seinen k. g. sey zu hilf geczogen gen Oster- reich, haben sein leut ettlichen mit futrung schaden getan, hett der könig gehofft, die sein k. g. guts ganten, solten daran mitleyden von seiner kayserlichen gnaden wegen gehabt, die aber solch scheden nue fure vnd fure mit Merhern vnd Beheim mit beschedigung suechen. Item hern Janen Vetta hab man ettlich dorffer ausz Osterreich auffgehebt vnd herrn Heinrichen von Leypen geeylt, das er kaum davon sey kommen, so werden auch auf sein leut, die narung gen Osterreich furen, neme, aufschleg vnd beswerung gemacht, das die abgethan werden vnd dem genanten von Vetta von der leyten kerung vnd abtrag vnd solches vnterkomen were, damit das solchs nit mer geschee. Item nachdem dem konig an den sein solcher mutwill vnd be- swerung geschech, getraw der konig, sein k. g. werd darob sein, das
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344 der gewert werd, wann beschech des nit, so verstund sein k. g. selbs wol, was das auff im trag. Item von der statstewr wegen, so sein k. g. herr Possel Vicz- thumb verschriben hab, vnd im die ein zeit nit gereicht sey, das im sein k. g. die reichen liess vnd quittung darumb schuff nach innhalt seiner verschreibung. Item von des Seyfrieds wegen, dem ist ein abbruch geschehen durch die landleut vmb IIC vnd Ix gulden vnd ein vas weins, die im zu sant Jorgentag nechstvergangen sollen sein beczalt worden, das aber biszhere nicht beschehen, allein das vas weins beczalt, das sein M. darob sey, das es das gancz beczalt werd, wann er des nit len- ger geraten mag. Item als sein kayserliche Mt. des königs anligend sachen vnd notdurft vernomen hat, so sey der konig albeg willig seiner k. Mt. zu dienen vnd die vor augen zu haben als seinen herrn vnd freund, wo anders das seiner M. gevallen wollt, solt an dem könig kein mangel sein. Wie aber er seinen k. g. im in seinen landen kond dyenen, das rue vnd gemach blib, das were er willig, vnd hab in auch darauff gewalt geben, wolt sein k. g. icht teydingen, ader ausz den sachen reden lassen, das möcht sein Mt. in zu versten geben, so wolten sie so vil darinne handeln, das sein majestat vernemen wurd des konigs guten vnd freuntlichen willen vnd vleisz. Item das sein k. gnad sich hett furderlich vnd gnediglich abge- fertigt, wann der von Rosenwerg vber den nechsten sambstag nit bleiben müg. [Antwort der kaiserlichen Bevollmächtigten auf das Anbringen der böhmischen Botschaft.] Als ir werbung an vnsern allergnedigsten herrn den R. K. dann vnd etwe vil stück vnd artickel bracht habt: Auf den ersten artickel von der geltschult wegen, so vnser allergnedigster herr der R. K. dem konig noch sol schuldig bleiben, vnd begert in der zu entrichten: ist seiner g. antwort, er hab im von der dinst vnd hilff wegen, so er seiner maiestat, als er zu Wynn behauert gewesen ist, gethan hat, zugesagt virczig tausent vngrisch fl., der im sein k. g. iiiim von desselben seines zusagen wegen vnd darzu vim der vordrung halben, so die herzogin von Teschin zu weylent des von Zila gelassen habe, slössern vnd gütern hat ver-
344 der gewert werd, wann beschech des nit, so verstund sein k. g. selbs wol, was das auff im trag. Item von der statstewr wegen, so sein k. g. herr Possel Vicz- thumb verschriben hab, vnd im die ein zeit nit gereicht sey, das im sein k. g. die reichen liess vnd quittung darumb schuff nach innhalt seiner verschreibung. Item von des Seyfrieds wegen, dem ist ein abbruch geschehen durch die landleut vmb IIC vnd Ix gulden vnd ein vas weins, die im zu sant Jorgentag nechstvergangen sollen sein beczalt worden, das aber biszhere nicht beschehen, allein das vas weins beczalt, das sein M. darob sey, das es das gancz beczalt werd, wann er des nit len- ger geraten mag. Item als sein kayserliche Mt. des königs anligend sachen vnd notdurft vernomen hat, so sey der konig albeg willig seiner k. Mt. zu dienen vnd die vor augen zu haben als seinen herrn vnd freund, wo anders das seiner M. gevallen wollt, solt an dem könig kein mangel sein. Wie aber er seinen k. g. im in seinen landen kond dyenen, das rue vnd gemach blib, das were er willig, vnd hab in auch darauff gewalt geben, wolt sein k. g. icht teydingen, ader ausz den sachen reden lassen, das möcht sein Mt. in zu versten geben, so wolten sie so vil darinne handeln, das sein majestat vernemen wurd des konigs guten vnd freuntlichen willen vnd vleisz. Item das sein k. gnad sich hett furderlich vnd gnediglich abge- fertigt, wann der von Rosenwerg vber den nechsten sambstag nit bleiben müg. [Antwort der kaiserlichen Bevollmächtigten auf das Anbringen der böhmischen Botschaft.] Als ir werbung an vnsern allergnedigsten herrn den R. K. dann vnd etwe vil stück vnd artickel bracht habt: Auf den ersten artickel von der geltschult wegen, so vnser allergnedigster herr der R. K. dem konig noch sol schuldig bleiben, vnd begert in der zu entrichten: ist seiner g. antwort, er hab im von der dinst vnd hilff wegen, so er seiner maiestat, als er zu Wynn behauert gewesen ist, gethan hat, zugesagt virczig tausent vngrisch fl., der im sein k. g. iiiim von desselben seines zusagen wegen vnd darzu vim der vordrung halben, so die herzogin von Teschin zu weylent des von Zila gelassen habe, slössern vnd gütern hat ver-
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345 meynt gehabt zu haben, bereyt auszgericht vnd geben, also das im noch daran xxxvim guld. angestanden sein. Fur dieselben summ gul- den hat im sein k. gnad Newburg auf dem Ynn wollen geben, das er aber nicht hab nemen wöllen, dadurch sein gnad das herr Hann- sen von Rorbach hab müssen verkauffen, der sich dann beczalung der geltschuld dem konig zu thun angenommen vnd verfangen, auch einen mercklichen tail daran auszgericht vnd beczalt hab. Wie vil der noch auszen stee, das was vrsach mag herr Hanns von Rorbach vmb gehort werden, wann sein k. gnad der hat gehort, wie er dem könig selbs an derselben summ gelts xxiiiim gulden beczalt hab, als er sich des an quittung zich, darinne es sich also erfinden sol, vnd darnach den könig von ettlichen andern, die im das anhellig sein, auf des konigs geschefft vnd bevelhen vmb vi" gulden gemussigt, dar- umb er aber vom kunig kein quittung hab, vnd het im die vbringen vim vnd ii gulden mynner oder mer vngeverlich auch langst beczalt, so im von Steffan Eyczinger, der im etwe vil weins vnd salcz genom- men hab, solcher schad nit beschehen wer, denselben Eyczinger dann der konig fur seinen diener verspricht, vnd in innemung des auf- slags vnd ander beswernus rückheld, vnd mit im tail hat, vnd ist der- selb von Rorbach noch willig, in der fürderlich zu beczalen. Dann von Jorgen vom Stain vnd Steyr wegen, nymt vnsern allergnedigsten herrn den R. K. fremd, das sich der könig von Be- heim des annymbt, vnd die freyheit, so die kron zu Beheim haben sol, anczeucht, wann der seiner k. g. gelobter ist, vnd so were die verschreibung darumb auszgangen, gehört, dadurch der könig billi- cher Jorgen vom Stain daran solt weisen, das er hielt, wann das sich sein gnad zu diener anneme, vnd solch volk wider sein k. g. in sein land schicken. Der könig hett auch billicher ein merers aufsehen auf sein gnad, dann auf Jorgen vom Stain, den von Bucha, Eyczin- ger oder ander, wer im auch ozimlicher. Es hab auch der könig vnd die kron zu Beheim keinerley oberkeit, gewaltsam noch gerechtig- keit vber die fursten vnd das hausz Osterreich vnd seiner k. g. land. Sein k. g. hoft auch, das nymmer darzue komen sulle, das ein könig vnd kron zu Beheim eynicherley gewaltsam vnd oberkeit vber die fursten vnd das hausz Osterreich gewunnen sein werden, auch konig zu Beheim haben sich nye vnderstanden solchen gewaltsam zu brauchen wider das hausz Osterreich, vnd handeln nicht billich noch rechtlich darinne, woll auch des nit gestatten, sunder nach allem seiner k. g. vermugen,
345 meynt gehabt zu haben, bereyt auszgericht vnd geben, also das im noch daran xxxvim guld. angestanden sein. Fur dieselben summ gul- den hat im sein k. gnad Newburg auf dem Ynn wollen geben, das er aber nicht hab nemen wöllen, dadurch sein gnad das herr Hann- sen von Rorbach hab müssen verkauffen, der sich dann beczalung der geltschuld dem konig zu thun angenommen vnd verfangen, auch einen mercklichen tail daran auszgericht vnd beczalt hab. Wie vil der noch auszen stee, das was vrsach mag herr Hanns von Rorbach vmb gehort werden, wann sein k. gnad der hat gehort, wie er dem könig selbs an derselben summ gelts xxiiiim gulden beczalt hab, als er sich des an quittung zich, darinne es sich also erfinden sol, vnd darnach den könig von ettlichen andern, die im das anhellig sein, auf des konigs geschefft vnd bevelhen vmb vi" gulden gemussigt, dar- umb er aber vom kunig kein quittung hab, vnd het im die vbringen vim vnd ii gulden mynner oder mer vngeverlich auch langst beczalt, so im von Steffan Eyczinger, der im etwe vil weins vnd salcz genom- men hab, solcher schad nit beschehen wer, denselben Eyczinger dann der konig fur seinen diener verspricht, vnd in innemung des auf- slags vnd ander beswernus rückheld, vnd mit im tail hat, vnd ist der- selb von Rorbach noch willig, in der fürderlich zu beczalen. Dann von Jorgen vom Stain vnd Steyr wegen, nymt vnsern allergnedigsten herrn den R. K. fremd, das sich der könig von Be- heim des annymbt, vnd die freyheit, so die kron zu Beheim haben sol, anczeucht, wann der seiner k. g. gelobter ist, vnd so were die verschreibung darumb auszgangen, gehört, dadurch der könig billi- cher Jorgen vom Stain daran solt weisen, das er hielt, wann das sich sein gnad zu diener anneme, vnd solch volk wider sein k. g. in sein land schicken. Der könig hett auch billicher ein merers aufsehen auf sein gnad, dann auf Jorgen vom Stain, den von Bucha, Eyczin- ger oder ander, wer im auch ozimlicher. Es hab auch der könig vnd die kron zu Beheim keinerley oberkeit, gewaltsam noch gerechtig- keit vber die fursten vnd das hausz Osterreich vnd seiner k. g. land. Sein k. g. hoft auch, das nymmer darzue komen sulle, das ein könig vnd kron zu Beheim eynicherley gewaltsam vnd oberkeit vber die fursten vnd das hausz Osterreich gewunnen sein werden, auch konig zu Beheim haben sich nye vnderstanden solchen gewaltsam zu brauchen wider das hausz Osterreich, vnd handeln nicht billich noch rechtlich darinne, woll auch des nit gestatten, sunder nach allem seiner k. g. vermugen,
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346 vnd ob das not wirdet, mit seiner gnaden freunde vnd ander hilf das vnderkommen. Vnser herr der kayser hat sich auch albeg erbotten, dem von Stein vnd seinen widersachern tag zu seczen, sie zu horen, vnd darin zu handeln, was billich vnd recht ist, in auch erfordert zu seinen k. g. zu kumen, vnd gelaitt geben, das er aber alles abge- schlagen vnd veracht hab, dadurch im der konig seins muttwilligen kriegs vnd furnemens auch vnbillich verhilft, vnd begert darauff sich des vom Stain zu entschlahen vnd das volck von im abzufordern, damit land vnd leut durch furdrung vnd beystant des königs nicht in grössern schaden kumen, sonder des vertragen bliben, im auch selbs kain gewaltsam noch gerechtigkeit daran zucziech. Dann von des handels wegen sich zu Nuremberg begeben durch vnsers heiligen vaters des babsts botschaft, ist sein k. g. vnderricht, das sich seiner k. g. bot gen seinen boten nicht anders dann sich geburt, gehalten haben. Wie sich aber des babsts botschaft gein seinen reten gehalten, darinne hab sein k. g. dem babst kein saczung ze thun. Dann von des handels vnd beystands wegen sich zu Wien, New- burg vnd Enczerstorff durch den konig vnserm herrn dem Rom. K. gethan, des hat sein k. g. dem könig vormals gedanckt vnd ein mercklich summ gelts, der im noch als bey vim fl., als obberurt ist, aussen steen, mitsampt andern mercklichen verschreibunge vnd frey- heitten darumb geben an das, das sein k. g. den seinen geben hat, das auch so vil oder mer bringet, vnd dankt im des auch. So hat im sein k. g. vnd seinen sünen widerumb auch vil freuntschaft vnd gnad beweyst vnd ere zugefugt, sunder mit dem, das sein k. g. im nach- geritten ist gen Brun, vnd im da sein regalia verlihen vnd herezogen Victorin vnd darnach zwen ander sein sun zu herezogen gemacht, vnd in sunst vil ander ere beweyst. Aber wie das durch den konig angesehen, auch der verschreibung, so der konig vnserm herrn dem kayser daselbs zu Brun geben hat, ist nachgangen, ist wol wissent- lich, wann dieweil sein k. g. noch in der stat Brun ist gewesen, sein teyding wider sein k. g. durch den konig vorgenommen, so hat sich auch der könig bald darnach etwe vil seiner k. g. landleut in Oster- reich angenommen, die nochmaln herczog Albrecht seligen vber- geben, sich mit im vnd andern fursten wider sein k. g. vereint vnd verpunden, derselben brieve ettlich bey seiner k. g. hannden noch sein, auch die seinen in veld wider sein k. g. geschickt, darausz sich
346 vnd ob das not wirdet, mit seiner gnaden freunde vnd ander hilf das vnderkommen. Vnser herr der kayser hat sich auch albeg erbotten, dem von Stein vnd seinen widersachern tag zu seczen, sie zu horen, vnd darin zu handeln, was billich vnd recht ist, in auch erfordert zu seinen k. g. zu kumen, vnd gelaitt geben, das er aber alles abge- schlagen vnd veracht hab, dadurch im der konig seins muttwilligen kriegs vnd furnemens auch vnbillich verhilft, vnd begert darauff sich des vom Stain zu entschlahen vnd das volck von im abzufordern, damit land vnd leut durch furdrung vnd beystant des königs nicht in grössern schaden kumen, sonder des vertragen bliben, im auch selbs kain gewaltsam noch gerechtigkeit daran zucziech. Dann von des handels wegen sich zu Nuremberg begeben durch vnsers heiligen vaters des babsts botschaft, ist sein k. g. vnderricht, das sich seiner k. g. bot gen seinen boten nicht anders dann sich geburt, gehalten haben. Wie sich aber des babsts botschaft gein seinen reten gehalten, darinne hab sein k. g. dem babst kein saczung ze thun. Dann von des handels vnd beystands wegen sich zu Wien, New- burg vnd Enczerstorff durch den konig vnserm herrn dem Rom. K. gethan, des hat sein k. g. dem könig vormals gedanckt vnd ein mercklich summ gelts, der im noch als bey vim fl., als obberurt ist, aussen steen, mitsampt andern mercklichen verschreibunge vnd frey- heitten darumb geben an das, das sein k. g. den seinen geben hat, das auch so vil oder mer bringet, vnd dankt im des auch. So hat im sein k. g. vnd seinen sünen widerumb auch vil freuntschaft vnd gnad beweyst vnd ere zugefugt, sunder mit dem, das sein k. g. im nach- geritten ist gen Brun, vnd im da sein regalia verlihen vnd herezogen Victorin vnd darnach zwen ander sein sun zu herezogen gemacht, vnd in sunst vil ander ere beweyst. Aber wie das durch den konig angesehen, auch der verschreibung, so der konig vnserm herrn dem kayser daselbs zu Brun geben hat, ist nachgangen, ist wol wissent- lich, wann dieweil sein k. g. noch in der stat Brun ist gewesen, sein teyding wider sein k. g. durch den konig vorgenommen, so hat sich auch der könig bald darnach etwe vil seiner k. g. landleut in Oster- reich angenommen, die nochmaln herczog Albrecht seligen vber- geben, sich mit im vnd andern fursten wider sein k. g. vereint vnd verpunden, derselben brieve ettlich bey seiner k. g. hannden noch sein, auch die seinen in veld wider sein k. g. geschickt, darausz sich
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347 der twang, so seinen keyserlichen gnaden an seinem leib, leben, wesen vnd stand, seiner k. g. gemahel vnd sin son in der burck zu Wien beschehen, vnd verderbung des lanndes Osterreich vndter der Eyns begeben, erstanden sein. Nue hab sein k. g. das alles nicht an- gesehen, vnd hab dannoch dem konig vil freuntschaft vnd gnedigs willen beweyst, sunder bey vnsern heyligen vettern den bebsten drey nach einander mit mennigern botschaft in seinen sachen zu schicken vnd meniger auszhaltung vnd schube darinne erlangt, vnd deshalben vil herter wort vnd schreiben horen vnd aufnemen mussen. Sein k. g. hab auch in willen gehabt sich personlich gen Rom zu fugen, sey auch gancz darzue gericht gewesen, vnd darumb sein botschaft bey vnserm heyligen vater dem babst, den Venedigern vnd andern gehabt, darinn im aber durch den konig die grosst zerung besche- hen, nachdem er sich Jorgens vom Stain, des von Buchain, auch da- vor herrn Steffans Eyczinger zu dyener angezogen habe, vnd der könig halt den rück wider sein gnad zu beschedigung lands vnd leut, darausz sein land ob der Ayns auch schaden erstanden sey vnd ver- wüstung ergen möcht, das aber sein keyserlichen gnaden mit hilf vnd beystand seiner freund vnd landleute wol gepurt zuvorkomen. Item das auch sein k. g. yecz ein botschaft nicht gen Rom ge- than hat, ist darumb beschehen, wann sein k. gnad ditsmals von dem konig darumb nicht angelangt noch ersuecht ist, so haben auch die sentbotten, so von herczog Ernst, herczog Wilhelms von Sachsen, vnd maregraf Albrechts von Brandenburg wegen hie gewesen sein, gesagt, als sie bei dem konig sein gewesen, der hab sie weder reyten noch nicht reyten haissen. So hab auch sein k. g. bey dem stuel zu Rome des königs sachen getrewlichen gehandelt, aber es sey seinen k. g. anders auszgelegt vnd gemessen worden, vnd mocht seinen k. g. yecz aber also geschehen sein. So hett es auch sunst gelegen- heit aller sachen vnd besunder der yeczigen kriegsleuft halben durch in vnd die seinen, so er in das landt geschickt hett zu gericht, nicht gefügt. Doch hett der konig von Hungern vnd ander mer kurfursten vnd fursten, auch die inwaner des konigreichs Beheym, so im ge- horsam der römischen kirchen sein, ir botschaft zu vnserm heiligen vater dem babst gethan, so wolt dennoch sein k. g. mitgeschickt: haben, als sich sein k. gnad vor verwilligt hat. Item von der Auffgriff wegen gen Merhern vnd ausz Osterreich ist der anfang albegen herauszgewesen in das land, als dem land
347 der twang, so seinen keyserlichen gnaden an seinem leib, leben, wesen vnd stand, seiner k. g. gemahel vnd sin son in der burck zu Wien beschehen, vnd verderbung des lanndes Osterreich vndter der Eyns begeben, erstanden sein. Nue hab sein k. g. das alles nicht an- gesehen, vnd hab dannoch dem konig vil freuntschaft vnd gnedigs willen beweyst, sunder bey vnsern heyligen vettern den bebsten drey nach einander mit mennigern botschaft in seinen sachen zu schicken vnd meniger auszhaltung vnd schube darinne erlangt, vnd deshalben vil herter wort vnd schreiben horen vnd aufnemen mussen. Sein k. g. hab auch in willen gehabt sich personlich gen Rom zu fugen, sey auch gancz darzue gericht gewesen, vnd darumb sein botschaft bey vnserm heyligen vater dem babst, den Venedigern vnd andern gehabt, darinn im aber durch den konig die grosst zerung besche- hen, nachdem er sich Jorgens vom Stain, des von Buchain, auch da- vor herrn Steffans Eyczinger zu dyener angezogen habe, vnd der könig halt den rück wider sein gnad zu beschedigung lands vnd leut, darausz sein land ob der Ayns auch schaden erstanden sey vnd ver- wüstung ergen möcht, das aber sein keyserlichen gnaden mit hilf vnd beystand seiner freund vnd landleute wol gepurt zuvorkomen. Item das auch sein k. g. yecz ein botschaft nicht gen Rom ge- than hat, ist darumb beschehen, wann sein k. gnad ditsmals von dem konig darumb nicht angelangt noch ersuecht ist, so haben auch die sentbotten, so von herczog Ernst, herczog Wilhelms von Sachsen, vnd maregraf Albrechts von Brandenburg wegen hie gewesen sein, gesagt, als sie bei dem konig sein gewesen, der hab sie weder reyten noch nicht reyten haissen. So hab auch sein k. g. bey dem stuel zu Rome des königs sachen getrewlichen gehandelt, aber es sey seinen k. g. anders auszgelegt vnd gemessen worden, vnd mocht seinen k. g. yecz aber also geschehen sein. So hett es auch sunst gelegen- heit aller sachen vnd besunder der yeczigen kriegsleuft halben durch in vnd die seinen, so er in das landt geschickt hett zu gericht, nicht gefügt. Doch hett der konig von Hungern vnd ander mer kurfursten vnd fursten, auch die inwaner des konigreichs Beheym, so im ge- horsam der römischen kirchen sein, ir botschaft zu vnserm heiligen vater dem babst gethan, so wolt dennoch sein k. g. mitgeschickt: haben, als sich sein k. gnad vor verwilligt hat. Item von der Auffgriff wegen gen Merhern vnd ausz Osterreich ist der anfang albegen herauszgewesen in das land, als dem land
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348 wissenlich vnd mangermal an den konig, auch an die landleut in Beheym vnd Merhern betegen sunst bracht ist; es ist aber kein wendung nye darinne geschehen. Es macht auch der konig vnserm herrn dem k. vil vngehorsam landleut mit dem, das er sie zu dienern wider sein Mt. auffnymbt, vnd den, so sie krieg furnemen, in vor- schub thuet, dadurch sein k. g. solch angriff dester mynder vnter- kumen mag, wiewol im die nicht lieb, sunder wider sind. Item als angezogen wirt, wie die landleut ausz Osterreich solch angriff thuen von des nams wegen zu beschehen sey, als der konig vor vnserm herrn dem kayser, als ir sein M. von Wienn hat bracht, wider heim zogen sey, solchs hat sein k. g. vor nicht angelangt. Wol hat sein Mt. vernomen, das solches gescheh von der nam wegen, als herczog Victorin herrn Steffan Eyezinger zu dienst in das [sic] geczogen sey, wiewol sein k. g. gern sech, das man des beiderseit vertragen vnd noch were. Item von des jungen von Starenbergs vnd herrn Kuna gefenck- nuss wegen haben des von Starenbergs diener gethan, als die, die iren herrn gern geledigt wolten haben, vnd herrn Kuna gefangen, nachdem sein gnad angelanget, das der von Starenberg von den in- wonern des landes zu Merhern gefangen, darein gefurt vor langer zeit gehalten worden ist, doch alles an seiner k. g. geschefft vnd bephelch. Ist sein k. g. willig, vleisz zu thun vnd darob zu sein, da- mit her Kuna ledig werd, also das der von Starenberg seiner scha- czung vnd übergebung seiner schlos von den veinden ledig gesagt vnd land vnd leut merers schadens vertragen bleiben. Item von herrn Janen von Vetta vnd herrn Heinrichen von der Leiben wegen vnd des schadens, der den iren zugefügt sein sol, wolt sein k. g. geren, das sich die nachtperlich hielten, so hofft sein k. g. seiner gnaden landleut theten desgleichen widerumb. Aber seinen gnaden wirdet gesagt, sie sein die, die alle veind enthalten, vnd bey yn ausz vnd eyn reyten lassen, doch nichts dester minder wil sein k. g. seinen reten gen Wien schreiben, das sie die, die solch an- griff gen Beheim vnd Merhern ausz Osterreich thun, seiner Mt. ader den reten benent werden, die fur sich erfordert hören, vnd darin nach gelegenheit der sachen wie billich ist handeln. Dann von der newen auffleg wegen weisz vnser herr der kayser yecz kainen, dann so der von Pucheim vnd Eyczinger nemen auff des konigs trost, beystand vnd furdrung, vnd der Eyczinger nymbt den
348 wissenlich vnd mangermal an den konig, auch an die landleut in Beheym vnd Merhern betegen sunst bracht ist; es ist aber kein wendung nye darinne geschehen. Es macht auch der konig vnserm herrn dem k. vil vngehorsam landleut mit dem, das er sie zu dienern wider sein Mt. auffnymbt, vnd den, so sie krieg furnemen, in vor- schub thuet, dadurch sein k. g. solch angriff dester mynder vnter- kumen mag, wiewol im die nicht lieb, sunder wider sind. Item als angezogen wirt, wie die landleut ausz Osterreich solch angriff thuen von des nams wegen zu beschehen sey, als der konig vor vnserm herrn dem kayser, als ir sein M. von Wienn hat bracht, wider heim zogen sey, solchs hat sein k. g. vor nicht angelangt. Wol hat sein Mt. vernomen, das solches gescheh von der nam wegen, als herczog Victorin herrn Steffan Eyezinger zu dienst in das [sic] geczogen sey, wiewol sein k. g. gern sech, das man des beiderseit vertragen vnd noch were. Item von des jungen von Starenbergs vnd herrn Kuna gefenck- nuss wegen haben des von Starenbergs diener gethan, als die, die iren herrn gern geledigt wolten haben, vnd herrn Kuna gefangen, nachdem sein gnad angelanget, das der von Starenberg von den in- wonern des landes zu Merhern gefangen, darein gefurt vor langer zeit gehalten worden ist, doch alles an seiner k. g. geschefft vnd bephelch. Ist sein k. g. willig, vleisz zu thun vnd darob zu sein, da- mit her Kuna ledig werd, also das der von Starenberg seiner scha- czung vnd übergebung seiner schlos von den veinden ledig gesagt vnd land vnd leut merers schadens vertragen bleiben. Item von herrn Janen von Vetta vnd herrn Heinrichen von der Leiben wegen vnd des schadens, der den iren zugefügt sein sol, wolt sein k. g. geren, das sich die nachtperlich hielten, so hofft sein k. g. seiner gnaden landleut theten desgleichen widerumb. Aber seinen gnaden wirdet gesagt, sie sein die, die alle veind enthalten, vnd bey yn ausz vnd eyn reyten lassen, doch nichts dester minder wil sein k. g. seinen reten gen Wien schreiben, das sie die, die solch an- griff gen Beheim vnd Merhern ausz Osterreich thun, seiner Mt. ader den reten benent werden, die fur sich erfordert hören, vnd darin nach gelegenheit der sachen wie billich ist handeln. Dann von der newen auffleg wegen weisz vnser herr der kayser yecz kainen, dann so der von Pucheim vnd Eyczinger nemen auff des konigs trost, beystand vnd furdrung, vnd der Eyczinger nymbt den
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349 ezwifach vnd vnderweilen mer, vnd von aller ware vnd kaufman- schaft, vnd davon nymbt der konig halben tail. Er hat auch dem konig von Hungern ein mercklich anczal peychel vnd anndes [sic], so er wider die Türcken hat brauchen wollen, genomen, das doch vnkristenlich ist zu hören. Das alles obgemelt hat vnser her der kayser melden lassen, das seiner gnaden vnd seiner gnad land vnd leut vngeverligkeit vnd on schuld verstanden were, vnd begert, das ir den konig daran weyset, das er von solchem seinem handel vnd furnemen lasz, vnd sich gen seinen k. g. halt, als sich gepurt, vnd er seinen k. g. schuldig vnd pflichtig ist, so wil sich sein k. g. wider- umb in allen ezimlichen sachen gepurlich gen im halten vnd bewey- sen, damit ir beder lant vnd leut in frid vnd gemach sein mögen. Thet er aber des nicht, so musst sich sein k. g. darumb mit vnserm heiligen vater dem babst, konigen, kurfursten vnd fursten vnd ander, uch.ettlich ynwonern der kron zu Beheim beraten, vnd sich solchs seins mutwillens mit hilf vnd beystand seiner freund, land vnd leut aufhalten. Doch so wol sein k. g. auf den gewalt, so ir anczogen habt, ausz den sachen gern reden horen vnd reden lassen. Item herren Bossen Vicztumb wegen, der hat verschreibung ge- habt vmb die stewr zu Lubeck vmb sein vergangen vnd kunftig dienst, die er seinen k. g. vnd dem reich thun solt, des er aber nicht than hat, dadurch vnd von andern redlichen vrsachen wegen im sein k. g. die quitanezen biszhere ettlich czeit nit geben habe. Item von des Seyfrids wegen hat sich vnser herr der kayser versehen, er wer seiner vordrung entricht, seyt des aber nicht ge- schehen ist, was im des dann noch auszstet, wil vnser herr der kayser schreiben in des zu entrichten auff die abred, so zu Nurem- berg mit im beschehen ist. So ist auch Jorg vom Stain vnserm gnedigsten herrn dem römi- schen kayser ein merklich summ gelts schuldig von der einge- nommen nucz vnd rennt der herrschaft Steir, auch der lehen, so er von seiner k. g. wegen gelihen vnd den stewern, so erreingenom- men hat. Vermerkt die antwort, so der konig von Hungern des konigs von Beheim rethen am jungsten gethan hat. Item der konig von Beheim hatt auf das leczt aber herrn Albrechten Koszko zu meinem herrn kayser geschickt, der hat mit
349 ezwifach vnd vnderweilen mer, vnd von aller ware vnd kaufman- schaft, vnd davon nymbt der konig halben tail. Er hat auch dem konig von Hungern ein mercklich anczal peychel vnd anndes [sic], so er wider die Türcken hat brauchen wollen, genomen, das doch vnkristenlich ist zu hören. Das alles obgemelt hat vnser her der kayser melden lassen, das seiner gnaden vnd seiner gnad land vnd leut vngeverligkeit vnd on schuld verstanden were, vnd begert, das ir den konig daran weyset, das er von solchem seinem handel vnd furnemen lasz, vnd sich gen seinen k. g. halt, als sich gepurt, vnd er seinen k. g. schuldig vnd pflichtig ist, so wil sich sein k. g. wider- umb in allen ezimlichen sachen gepurlich gen im halten vnd bewey- sen, damit ir beder lant vnd leut in frid vnd gemach sein mögen. Thet er aber des nicht, so musst sich sein k. g. darumb mit vnserm heiligen vater dem babst, konigen, kurfursten vnd fursten vnd ander, uch.ettlich ynwonern der kron zu Beheim beraten, vnd sich solchs seins mutwillens mit hilf vnd beystand seiner freund, land vnd leut aufhalten. Doch so wol sein k. g. auf den gewalt, so ir anczogen habt, ausz den sachen gern reden horen vnd reden lassen. Item herren Bossen Vicztumb wegen, der hat verschreibung ge- habt vmb die stewr zu Lubeck vmb sein vergangen vnd kunftig dienst, die er seinen k. g. vnd dem reich thun solt, des er aber nicht than hat, dadurch vnd von andern redlichen vrsachen wegen im sein k. g. die quitanezen biszhere ettlich czeit nit geben habe. Item von des Seyfrids wegen hat sich vnser herr der kayser versehen, er wer seiner vordrung entricht, seyt des aber nicht ge- schehen ist, was im des dann noch auszstet, wil vnser herr der kayser schreiben in des zu entrichten auff die abred, so zu Nurem- berg mit im beschehen ist. So ist auch Jorg vom Stain vnserm gnedigsten herrn dem römi- schen kayser ein merklich summ gelts schuldig von der einge- nommen nucz vnd rennt der herrschaft Steir, auch der lehen, so er von seiner k. g. wegen gelihen vnd den stewern, so erreingenom- men hat. Vermerkt die antwort, so der konig von Hungern des konigs von Beheim rethen am jungsten gethan hat. Item der konig von Beheim hatt auf das leczt aber herrn Albrechten Koszko zu meinem herrn kayser geschickt, der hat mit
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350 meinem herrn konig geredt, sein herr, der konig von Beheim, der hett mit seinen kuniglichen gnaden im empfolhen zu reden. Er merkt wol an seinem schreiben, das mein herr der konig ein verdriesz hett zu seinem herrn, konig von Beheim, von der brueder wegen. Ant- wort mein herr, der konig, dem Koszko: sein herr, der konig von Beheim, stund in verschreibung mit im, es solt ayner dem andern helffen; wie aber die hilff were, das sech man wol, wie brüder redden selbs, wie etlich sein hoffgesind wern, vnd zugen von Beheim vnd von Merhern gen Hungern, vnd von dann in ewer k. gnad lannd, vnd wo sie hin zugen, so woll der konig von Beheim albeg richter sein, das man den bruedern gelt gab. Da wurd im albeg sein tail. Von des wolt mein herr nymer thun, er wolt sich weren. Darzue redt der Koszko, dasz sein kuniglich gnad ein verschreibung macht wider meniglich, vnd das sich die herrn von Merhern neben dem k. verschrieben, so must es gehalten werden, dann von der brueder wegen, das sie weg zugen ausz Hungerland, vnd das vmb solch ir zug vnd schaden vnd ir fordrung da entgegen mit recht erkannt wurd. Das hat mein her der konig nicht thun wollen, vnd hat dem Koszko zu antwort geben: "Got hat ym czwen vater geben, ayner wolt yn albeg vnter der gaisel halten, das er in strich mit der gaisel, wan er wolt. Der ander hielt in schön mit guten worten vnd straffet in. Nue wer es naturlich, das sich die kinder gern dahin hielten, do man sie schön hielt : also wer sein herr, der könig von Beheim, der wolt in albeg vnter der gaisel halten; dann der r. k. hielt in alweg schon vnd hulf im, vnd da wolt sich sein koniglich gnad zu dem vater halten, vnd wolt sich von im nit seczen“. Dabey ist herr Jorg von Pottendorf gewesen. Vermelt des konigs von Hungern erbietten wider Steffan Eyczinger. Item mein gnediger herr der konig hat vernomen, wie sich herr Steffan von Eyczing wider ewer k. gnad secz vnd nicht gehorsam ist als seim landfursten. Wil nue ewer kayserlich gnad in gehorsam machen, so wil mein gnediger herr der konig ewern gnaden zu hilff schicken funfezehen hundert mann, ader wil ewer gnad meinem herrn könig vergonnen, so sich ewer kayserlich gnad an ein end vher yn macht, so wil sich mein herr konig am andern end vber in machen.
350 meinem herrn konig geredt, sein herr, der konig von Beheim, der hett mit seinen kuniglichen gnaden im empfolhen zu reden. Er merkt wol an seinem schreiben, das mein herr der konig ein verdriesz hett zu seinem herrn, konig von Beheim, von der brueder wegen. Ant- wort mein herr, der konig, dem Koszko: sein herr, der konig von Beheim, stund in verschreibung mit im, es solt ayner dem andern helffen; wie aber die hilff were, das sech man wol, wie brüder redden selbs, wie etlich sein hoffgesind wern, vnd zugen von Beheim vnd von Merhern gen Hungern, vnd von dann in ewer k. gnad lannd, vnd wo sie hin zugen, so woll der konig von Beheim albeg richter sein, das man den bruedern gelt gab. Da wurd im albeg sein tail. Von des wolt mein herr nymer thun, er wolt sich weren. Darzue redt der Koszko, dasz sein kuniglich gnad ein verschreibung macht wider meniglich, vnd das sich die herrn von Merhern neben dem k. verschrieben, so must es gehalten werden, dann von der brueder wegen, das sie weg zugen ausz Hungerland, vnd das vmb solch ir zug vnd schaden vnd ir fordrung da entgegen mit recht erkannt wurd. Das hat mein her der konig nicht thun wollen, vnd hat dem Koszko zu antwort geben: "Got hat ym czwen vater geben, ayner wolt yn albeg vnter der gaisel halten, das er in strich mit der gaisel, wan er wolt. Der ander hielt in schön mit guten worten vnd straffet in. Nue wer es naturlich, das sich die kinder gern dahin hielten, do man sie schön hielt : also wer sein herr, der könig von Beheim, der wolt in albeg vnter der gaisel halten; dann der r. k. hielt in alweg schon vnd hulf im, vnd da wolt sich sein koniglich gnad zu dem vater halten, vnd wolt sich von im nit seczen“. Dabey ist herr Jorg von Pottendorf gewesen. Vermelt des konigs von Hungern erbietten wider Steffan Eyczinger. Item mein gnediger herr der konig hat vernomen, wie sich herr Steffan von Eyczing wider ewer k. gnad secz vnd nicht gehorsam ist als seim landfursten. Wil nue ewer kayserlich gnad in gehorsam machen, so wil mein gnediger herr der konig ewern gnaden zu hilff schicken funfezehen hundert mann, ader wil ewer gnad meinem herrn könig vergonnen, so sich ewer kayserlich gnad an ein end vher yn macht, so wil sich mein herr konig am andern end vber in machen.
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351 [Auf der Aussenseite steht die Bemerkung:] Disse schrift sol nyemant auffbrechen dann mein gnedigst herre herczog Wilhelm von Sachsen. [Die Schrift zeigt zwei Siegelspuren; bei dem aus neuerer Zeit herrührenden Regest ist angemerkt: Diese Schrift ist auf Befehl Herzog Wilhelms von Sachsen versiegelt worden, wurde aber 1855 erbrochen und sehr beschädigt gefunden.] (Grossh. Arch. zu Weimar.) Beilage Il. 1467, 20. Mart. Schreiben des Kurfürsten Ernst von Sachsen an seinen Vetter, Herzog Wilhelm, wegen der Hilfe, welche König Georg von Böhmen auf Grund der Erbeinigun- gen von Brandenburg und Sachsen gegen den böhm. Herrenbund begehrt, und einer Zusammenkunft zu Brüx. Vnser fruntlich dinst, vnd was wir liebe vnd guts vermogen, alleczeit zcuvor. Hochgeborner furst, lieber vetter! Als wir am jun- gisten in sunderlicher liebe vnd fruntschaft vonn etlicher gebrechen, die vwer liebe inn etlichen schriften vns zu irkennen gebenn vnd ge- schriben hat, noch vwer liebe gefallen bie vns gein Liepczk gebeten zeu komen, adir wir bie vwer liebe, wo vch das ebent geschriben haben, daruff vns noch nicht antwort komen ist, villeichte verhin- derunge vwer merclichen gescheffte ete. Also hat sint der czyt an vns gelangt, nemlich, das der hochgeborne furst her Friderich marc- grave zcu Brandenburg, vnser lieber öheim etc. Balthazarn von Sly- wen von Baruth, siner liebe rat vnd voit zcu Trebin, vff gestern dorns- tag bie vns gehabt hat, vnd in werbunge zeuirkennen geben, wie der durchluchtige herre Jurge, kunig zeu Behemen etc. vnser lieber swager, ym geschriben habe, vnd vermane yn der erbeynunge vnd hülffe ym widder die herrn zcu Behemen zeu helffen vnd zeu stundt syner liebe fehedeszbrive bie desselben vnsers swagers des kunigs ete. botschaft zeu schicken. Daruff vnser ohem vnserm swager dem konig vilgnant geschriben hat, bie syns selbs boten antwort thun vnd schi- cken, vnd vns durch siner liebe botschaft daruff bitten lassen, was sulcher sachen an vns gelangt weren, mit vns vnter andern wytern worten der antwort eynigk ezu sein. Haben wir ym vor eyne antwort gegeben, wie sulche obingemelte sachen von vnserm swager dem kunig zu Behemen etc. widder durch botschaft noch schrifte noch nicht an vns gelangt were. So abir sulche sachen an vns gelangen
351 [Auf der Aussenseite steht die Bemerkung:] Disse schrift sol nyemant auffbrechen dann mein gnedigst herre herczog Wilhelm von Sachsen. [Die Schrift zeigt zwei Siegelspuren; bei dem aus neuerer Zeit herrührenden Regest ist angemerkt: Diese Schrift ist auf Befehl Herzog Wilhelms von Sachsen versiegelt worden, wurde aber 1855 erbrochen und sehr beschädigt gefunden.] (Grossh. Arch. zu Weimar.) Beilage Il. 1467, 20. Mart. Schreiben des Kurfürsten Ernst von Sachsen an seinen Vetter, Herzog Wilhelm, wegen der Hilfe, welche König Georg von Böhmen auf Grund der Erbeinigun- gen von Brandenburg und Sachsen gegen den böhm. Herrenbund begehrt, und einer Zusammenkunft zu Brüx. Vnser fruntlich dinst, vnd was wir liebe vnd guts vermogen, alleczeit zcuvor. Hochgeborner furst, lieber vetter! Als wir am jun- gisten in sunderlicher liebe vnd fruntschaft vonn etlicher gebrechen, die vwer liebe inn etlichen schriften vns zu irkennen gebenn vnd ge- schriben hat, noch vwer liebe gefallen bie vns gein Liepczk gebeten zeu komen, adir wir bie vwer liebe, wo vch das ebent geschriben haben, daruff vns noch nicht antwort komen ist, villeichte verhin- derunge vwer merclichen gescheffte ete. Also hat sint der czyt an vns gelangt, nemlich, das der hochgeborne furst her Friderich marc- grave zcu Brandenburg, vnser lieber öheim etc. Balthazarn von Sly- wen von Baruth, siner liebe rat vnd voit zcu Trebin, vff gestern dorns- tag bie vns gehabt hat, vnd in werbunge zeuirkennen geben, wie der durchluchtige herre Jurge, kunig zeu Behemen etc. vnser lieber swager, ym geschriben habe, vnd vermane yn der erbeynunge vnd hülffe ym widder die herrn zcu Behemen zeu helffen vnd zeu stundt syner liebe fehedeszbrive bie desselben vnsers swagers des kunigs ete. botschaft zeu schicken. Daruff vnser ohem vnserm swager dem konig vilgnant geschriben hat, bie syns selbs boten antwort thun vnd schi- cken, vnd vns durch siner liebe botschaft daruff bitten lassen, was sulcher sachen an vns gelangt weren, mit vns vnter andern wytern worten der antwort eynigk ezu sein. Haben wir ym vor eyne antwort gegeben, wie sulche obingemelte sachen von vnserm swager dem kunig zu Behemen etc. widder durch botschaft noch schrifte noch nicht an vns gelangt were. So abir sulche sachen an vns gelangen
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352 wurden, welden wir siner liebe auch vnverkundigt nicht lassen, vnd mit syner liebe wyter rede vnd handel davon zeu haben. Sulche ant- wort wir ym im besten getan haben vor der antwort ym zou thun, mit vwer liebe eynigk zeu werden. Darnach hat der obgemelte vnser lieber swager, der konig zu Behemen etc. ern Jobsten vom Eynsidel, sinen secretarien vnd ratt, vff huwte frytag bie vns geschickt, vnd an vns bitten vnd werben lassen, syner liebe widder dieselben vor- genaunten behemischen herrn auch noch innhalde vnser erbeynung biestand vnd hülffe zeu thuen, vnd vnser fedeszbrive zou schicken vnd geben, gleicherweisz ge ....... [lie]be vnserm ohemen dem maregraven hat schreiben lassen, nemlich, so . . . . . . fredeszbriefs gebruw . .. .. vnd vssgeha . . . . . . vns das vns zcu ..... [gje mit schriften adir botschaft zuverkundigen, vns vnd die vnsern des- halben vor scha[den zu] vorhuten vnd zu bewaren. Vnd der genante er Jobst hath auch noch eyn stucke wieter ...... geworben, das wir vf suntag Misericordias domini bie syne liebe vnd den hochgeborn herrn hern Albrechten maregraven zcu Brandenburg etc. vnsern lie- ben swager gein Brux komen welten. Haben wir abir im allerbesten vndir andern worten mit czymlicher erbietunge biss vff vwern radt ym antwort gegeben, das wir siner liebe zeu willen gerne zcu Brux vff obgenannten sontag irschinen welden, vnd forder vff denselben tag mit siner liebe rede vnd . ..... denselben feheszbrifen zeu haben, was siner liebe vnd vnser aller nucz adir fromen darinn ..... wölle. Darumb bitten wir vwer liebe mit allem vliesze gutlich, so sulche obgemelte [sachen] vwer liebe so hoch belangen vnd treffen, alse vns, vnd villichte auch gereit sollich handel von vnserm swager dem konig etc. in schrifften an vwer liebe gelangt ist, als wir von fernn es ......nden haben, vnd vf sulchs vnd ander vsslendische sachen hinder vwer liebe, vnd vwer liebe hinder vns folligliche antwort nicht thun noch geben, ane was zeu vffschvb vnd vff s...... bisz an vwer liebe rat geschen, dieselbe vwer liebe wulle vns bie dissem vnserm boten vnd rat willen vnd gefallen vff alle obingemelte sachen zeuschicken, darnach wir vns ....... zcurichten. Das wollen wir vmb dieselbe vwer liebe als vmb vnsern lieben.... lich vnd gerne verdyenen. Geben zeu Myssen am fritag nach Judica etc. ... . ... lx septimo. Ernst von gots gnaden herzog zu Sachsen etc. kurfurst, lantgrafe in Doringen vnd maregrave zu Myssen. *
352 wurden, welden wir siner liebe auch vnverkundigt nicht lassen, vnd mit syner liebe wyter rede vnd handel davon zeu haben. Sulche ant- wort wir ym im besten getan haben vor der antwort ym zou thun, mit vwer liebe eynigk zeu werden. Darnach hat der obgemelte vnser lieber swager, der konig zu Behemen etc. ern Jobsten vom Eynsidel, sinen secretarien vnd ratt, vff huwte frytag bie vns geschickt, vnd an vns bitten vnd werben lassen, syner liebe widder dieselben vor- genaunten behemischen herrn auch noch innhalde vnser erbeynung biestand vnd hülffe zeu thuen, vnd vnser fedeszbrive zou schicken vnd geben, gleicherweisz ge ....... [lie]be vnserm ohemen dem maregraven hat schreiben lassen, nemlich, so . . . . . . fredeszbriefs gebruw . .. .. vnd vssgeha . . . . . . vns das vns zcu ..... [gje mit schriften adir botschaft zuverkundigen, vns vnd die vnsern des- halben vor scha[den zu] vorhuten vnd zu bewaren. Vnd der genante er Jobst hath auch noch eyn stucke wieter ...... geworben, das wir vf suntag Misericordias domini bie syne liebe vnd den hochgeborn herrn hern Albrechten maregraven zcu Brandenburg etc. vnsern lie- ben swager gein Brux komen welten. Haben wir abir im allerbesten vndir andern worten mit czymlicher erbietunge biss vff vwern radt ym antwort gegeben, das wir siner liebe zeu willen gerne zcu Brux vff obgenannten sontag irschinen welden, vnd forder vff denselben tag mit siner liebe rede vnd . ..... denselben feheszbrifen zeu haben, was siner liebe vnd vnser aller nucz adir fromen darinn ..... wölle. Darumb bitten wir vwer liebe mit allem vliesze gutlich, so sulche obgemelte [sachen] vwer liebe so hoch belangen vnd treffen, alse vns, vnd villichte auch gereit sollich handel von vnserm swager dem konig etc. in schrifften an vwer liebe gelangt ist, als wir von fernn es ......nden haben, vnd vf sulchs vnd ander vsslendische sachen hinder vwer liebe, vnd vwer liebe hinder vns folligliche antwort nicht thun noch geben, ane was zeu vffschvb vnd vff s...... bisz an vwer liebe rat geschen, dieselbe vwer liebe wulle vns bie dissem vnserm boten vnd rat willen vnd gefallen vff alle obingemelte sachen zeuschicken, darnach wir vns ....... zcurichten. Das wollen wir vmb dieselbe vwer liebe als vmb vnsern lieben.... lich vnd gerne verdyenen. Geben zeu Myssen am fritag nach Judica etc. ... . ... lx septimo. Ernst von gots gnaden herzog zu Sachsen etc. kurfurst, lantgrafe in Doringen vnd maregrave zu Myssen. *
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353 Dem hochgebornen fursten herrn Wilhelm herczog zu Sachsen, lantgrafen in Doringen vnd marcgraf zu Myssen, vnserm lieben vetter. (Orig. im grossherz. Arch. zu Weimar.) Beilage Ill. 1467, 25. Mart. Schreiben des Markgrafen Albrecht von Brandenburg an König Georg von Böh- men, worin er sich entschuldigt, dass er den Tag zu Brüx zur gewünschten Zeit nicht besuchen könne. Durchluchtiger konig! Vwer koniglichen wirde sind vnser willig vnd fruntlich dinste allezyt bereit voran. Gnediger herre swehir vnd swager! Ewer koniglich wird had vns entboten bej ritter Kylian, vnserm narren, wie wir virczehn tag noch ostern bie uwer lieb, auch dem hochgebornen fursten vnserm lieben swager herczog Ern- sten von Sachsen, kurfursten etc. zu Pruxs sin solten, ob es vns also gelegen were, vnd was vnsers willens sey, ewch bei Bloszlein schrift- lich wissen lassen. Wer vnser will, was uwer gnad wolt, aber vff die czyt ist vns unmogelich darczu komen, dann es sind krieglewfft hiehawszen, darin wir verwant sint, vnd die sich stellen, wue es nicht furkomen würd, zeu weyterung, des man in teyding steet, vnd doch nichts desterminder in dem alten wesen der krieg treibt. So ist irrung zewischen coadjutor zeu Mencz, vnserm sone, der der krieg houptman ist, awff eyn seyten, vnd zwischen sinem vnd vnserm herrn vnd swager, dem erzbischofe zeu Mencz, die hinzulegen zewu- schen hern vnd knech ist vierczehn tag noch ostern eyn tag gelegt gein Etlingen fur vnsern swager den marggrafen von Baden, das capitel zeu Mencz vnd vns, da wir personlich eynung halben sein mussen, auch an demselben end vns vnderreden, nochdem merglich fursten darkommen, ab die kriegleufft nicht hingelegt, sundern sich meren würden, wie wir vns mit der were dakegen schicken, vnd vnser herre von Menez vnd der coadjutor gegen einander halten. solten; derselb tag vff das myndst vierzehn tag weret mit auff vnd abryten vnd laistung des tags. Sof mussen wir von vnsers herrn des keysers wegen bie dem gemeinem lanttag zou Noremberg vffipfing- sten sin, das vns vnmogelich ist, in der zeyt vsser der lant Francken vnd Swaben vns zu thun, dann krieg vnd verderben der land daran, Archiv. XL. 2. 23
353 Dem hochgebornen fursten herrn Wilhelm herczog zu Sachsen, lantgrafen in Doringen vnd marcgraf zu Myssen, vnserm lieben vetter. (Orig. im grossherz. Arch. zu Weimar.) Beilage Ill. 1467, 25. Mart. Schreiben des Markgrafen Albrecht von Brandenburg an König Georg von Böh- men, worin er sich entschuldigt, dass er den Tag zu Brüx zur gewünschten Zeit nicht besuchen könne. Durchluchtiger konig! Vwer koniglichen wirde sind vnser willig vnd fruntlich dinste allezyt bereit voran. Gnediger herre swehir vnd swager! Ewer koniglich wird had vns entboten bej ritter Kylian, vnserm narren, wie wir virczehn tag noch ostern bie uwer lieb, auch dem hochgebornen fursten vnserm lieben swager herczog Ern- sten von Sachsen, kurfursten etc. zu Pruxs sin solten, ob es vns also gelegen were, vnd was vnsers willens sey, ewch bei Bloszlein schrift- lich wissen lassen. Wer vnser will, was uwer gnad wolt, aber vff die czyt ist vns unmogelich darczu komen, dann es sind krieglewfft hiehawszen, darin wir verwant sint, vnd die sich stellen, wue es nicht furkomen würd, zeu weyterung, des man in teyding steet, vnd doch nichts desterminder in dem alten wesen der krieg treibt. So ist irrung zewischen coadjutor zeu Mencz, vnserm sone, der der krieg houptman ist, awff eyn seyten, vnd zwischen sinem vnd vnserm herrn vnd swager, dem erzbischofe zeu Mencz, die hinzulegen zewu- schen hern vnd knech ist vierczehn tag noch ostern eyn tag gelegt gein Etlingen fur vnsern swager den marggrafen von Baden, das capitel zeu Mencz vnd vns, da wir personlich eynung halben sein mussen, auch an demselben end vns vnderreden, nochdem merglich fursten darkommen, ab die kriegleufft nicht hingelegt, sundern sich meren würden, wie wir vns mit der were dakegen schicken, vnd vnser herre von Menez vnd der coadjutor gegen einander halten. solten; derselb tag vff das myndst vierzehn tag weret mit auff vnd abryten vnd laistung des tags. Sof mussen wir von vnsers herrn des keysers wegen bie dem gemeinem lanttag zou Noremberg vffipfing- sten sin, das vns vnmogelich ist, in der zeyt vsser der lant Francken vnd Swaben vns zu thun, dann krieg vnd verderben der land daran, Archiv. XL. 2. 23
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354 lyt, vnd haben vns des zu thun verpflicht, das wir nicht hinder sich konnen. Wu es aber noch der zeyt uwer koniglich lieb fugsam ist, auch vnserm swager obgenannt, komen wir gerne zu uch, das were vmb Johannis Babtistae, daver ader noch ; wo es aber die zeyt nicht erliden wil, sind wir willig, Heinrichen von Aufsesz, vnsern haupt- man awff dem gepirge, mit andern vnsern reten zeu schicken gein Bruxs, ader wu uwer gnade hin will, doch das wir des vierczehn tag vor dem vszryten vor ein wiszen haben mogen, das zu gescheen, zu bestellen desglichen hinder im in sinem abwesen das gebirg, wenn es in den geswinten lewften vorsehung bedarfft, vnd was in dem allem uwer will sey, lasst vns wissen, vns haben darnach zcurichten ; dann wo wir uwer koniglichen wirde konnen lieb vnd dienst beweisen, des wir geneigt ane zewifel, vnd bevelhen vns hiemit vwern gna- den als vnserm lieben hern vnd swehir. Datum Onolezpach am mit- woch noch dem heiligen Palmtag anno etc. ix septimo. Albrecht etc. (Copie des grossh. Arch. zu Weimar.) Beilage IV. 1467, 1. April. Schreiben des Markgrafen Albrecht von Brandenburg an Kurfürst Ernst von Sachsen bezüglich der von K. Georg gewünschten Zusammenkunft in Brüx, mit der Ermahnung, dass Brandenburg und Sachsen sich Angesichts der dem K. Georg drohenden Processe vorsehen, sowohl mit diesem als dessen Gegnern, Papst und Kaiser, in gutem Einvernehmen zu bleiben. Vnser fruntlich dinst vnd was wir liebs vnd guts vermogen, al- czyt zuvor. Hochgeborner furst, lieber swager! Vwer lieb schriben vns iczund getan, vnsern hern swehir vnd swager den konig zeu Be- haim vnd den tag zcu Bruxs antreffend, haben wir vernomen. Nu had vns sein koniglich lieb nichts emboten ader geschriben der sachen halb, wol hat er ritter Kylian vnserm narren, als der sagt, mit vns reden lassen vnd erfordert, siner koniglichen lieb zu ant- wurten bej Bleszlen, vnserm knecht, schriftlich. Haben wir siner koniglichen wird geantwurt, als ir in diszer ingeslossen abschrift vernemen werdet; dann wir on die merglichen vrsach vns nicht ver- hindern hetten lassen zcu komen, als wir auch nochmals gerne thun wollen ader schicken, wie es sien koniglich wird vnd uwer lieb fur
354 lyt, vnd haben vns des zu thun verpflicht, das wir nicht hinder sich konnen. Wu es aber noch der zeyt uwer koniglich lieb fugsam ist, auch vnserm swager obgenannt, komen wir gerne zu uch, das were vmb Johannis Babtistae, daver ader noch ; wo es aber die zeyt nicht erliden wil, sind wir willig, Heinrichen von Aufsesz, vnsern haupt- man awff dem gepirge, mit andern vnsern reten zeu schicken gein Bruxs, ader wu uwer gnade hin will, doch das wir des vierczehn tag vor dem vszryten vor ein wiszen haben mogen, das zu gescheen, zu bestellen desglichen hinder im in sinem abwesen das gebirg, wenn es in den geswinten lewften vorsehung bedarfft, vnd was in dem allem uwer will sey, lasst vns wissen, vns haben darnach zcurichten ; dann wo wir uwer koniglichen wirde konnen lieb vnd dienst beweisen, des wir geneigt ane zewifel, vnd bevelhen vns hiemit vwern gna- den als vnserm lieben hern vnd swehir. Datum Onolezpach am mit- woch noch dem heiligen Palmtag anno etc. ix septimo. Albrecht etc. (Copie des grossh. Arch. zu Weimar.) Beilage IV. 1467, 1. April. Schreiben des Markgrafen Albrecht von Brandenburg an Kurfürst Ernst von Sachsen bezüglich der von K. Georg gewünschten Zusammenkunft in Brüx, mit der Ermahnung, dass Brandenburg und Sachsen sich Angesichts der dem K. Georg drohenden Processe vorsehen, sowohl mit diesem als dessen Gegnern, Papst und Kaiser, in gutem Einvernehmen zu bleiben. Vnser fruntlich dinst vnd was wir liebs vnd guts vermogen, al- czyt zuvor. Hochgeborner furst, lieber swager! Vwer lieb schriben vns iczund getan, vnsern hern swehir vnd swager den konig zeu Be- haim vnd den tag zcu Bruxs antreffend, haben wir vernomen. Nu had vns sein koniglich lieb nichts emboten ader geschriben der sachen halb, wol hat er ritter Kylian vnserm narren, als der sagt, mit vns reden lassen vnd erfordert, siner koniglichen lieb zu ant- wurten bej Bleszlen, vnserm knecht, schriftlich. Haben wir siner koniglichen wird geantwurt, als ir in diszer ingeslossen abschrift vernemen werdet; dann wir on die merglichen vrsach vns nicht ver- hindern hetten lassen zcu komen, als wir auch nochmals gerne thun wollen ader schicken, wie es sien koniglich wird vnd uwer lieb fur
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355 das beste furnemet; dann wo wir sinen gnaden vnd uwer lieb dinst, lieb vnd fruntschaft konnen bewiesen, thun wir gerne. Der von Stern- berg furdert sinen son haym mit meldung der krigeszleufft. Das vnd auch vnsers herrn des konigs brief vns iczo am jungsten bei sinem boten zugesant, darinn er vns schribt, im vnsern feindsbrief zcuzeu- schicken wider die herrn, auch die von Pilsen, bringt vns eyn noch- gedenken, das der krieg mit den hern furgang gewinn. Zeu Be- hemen von Rome herusz sind mere, es komen grosz treffenlich pro- cesz wider vnsern herrn konig, vnd der babist neme sich der von Breszlaw, Pilsen, auch der herrn an. Darumb wer grosse notturft, das Sachsen vnd Brandenburg bei ein weren, zeu ratslagen, was das beste in den sachen furzunemen were. Wir sind all vnserm herrn dem konig gewant, desglichen babst vnd keyser, wir wolten, das is an allen enden gut were. Die geistlichen werden den babist nicht verachten, als wir vernemen, vnder den wir mitten sthen. Darumb zeympt sich, das vnser herre der konig bie allen sinen herrn vnd frunden irer meynung vnd verstentnisz eyn wissen hett, dann wir horen an vil enden, do wir vns sien nicht versehen hetten, siner koniglichen wird widerwertig red, der er sich villicht nicht versihet. Aber wann er mit der keyserlichen maiestat grunt hett, wer im allem dest lichter furczugedencken. Es wirdet die botschaft von Rom der sach gruntlich lewterung vil inbrengen. Vwer lieb verstehe vnser schriben fruntlichen als wir es thun, angesehen, was vns allen an beden orten daran gelegen ist. Die behemischen herrn wern das myndst, wer der ander anhang nicht, das ist die gancze Cristenheit. Doch so mag es der almechtig got durch die botschaft zeu Rome alles zeum besten schicken. Datum Onolezpach am mitwoch noch dem heiligen ostertag anno domini etc. lx septimo. Albrecht von gots gnaden marggraff zeu Brandenburg vnd burggraff zeu Noremberg. bS Dem hochgebornen (etc.) herrn Ernsten, herczogen zu Sach- sen (etc.). (Copie des grossh. Arch. zu Weimar.) 1 23*
355 das beste furnemet; dann wo wir sinen gnaden vnd uwer lieb dinst, lieb vnd fruntschaft konnen bewiesen, thun wir gerne. Der von Stern- berg furdert sinen son haym mit meldung der krigeszleufft. Das vnd auch vnsers herrn des konigs brief vns iczo am jungsten bei sinem boten zugesant, darinn er vns schribt, im vnsern feindsbrief zcuzeu- schicken wider die herrn, auch die von Pilsen, bringt vns eyn noch- gedenken, das der krieg mit den hern furgang gewinn. Zeu Be- hemen von Rome herusz sind mere, es komen grosz treffenlich pro- cesz wider vnsern herrn konig, vnd der babist neme sich der von Breszlaw, Pilsen, auch der herrn an. Darumb wer grosse notturft, das Sachsen vnd Brandenburg bei ein weren, zeu ratslagen, was das beste in den sachen furzunemen were. Wir sind all vnserm herrn dem konig gewant, desglichen babst vnd keyser, wir wolten, das is an allen enden gut were. Die geistlichen werden den babist nicht verachten, als wir vernemen, vnder den wir mitten sthen. Darumb zeympt sich, das vnser herre der konig bie allen sinen herrn vnd frunden irer meynung vnd verstentnisz eyn wissen hett, dann wir horen an vil enden, do wir vns sien nicht versehen hetten, siner koniglichen wird widerwertig red, der er sich villicht nicht versihet. Aber wann er mit der keyserlichen maiestat grunt hett, wer im allem dest lichter furczugedencken. Es wirdet die botschaft von Rom der sach gruntlich lewterung vil inbrengen. Vwer lieb verstehe vnser schriben fruntlichen als wir es thun, angesehen, was vns allen an beden orten daran gelegen ist. Die behemischen herrn wern das myndst, wer der ander anhang nicht, das ist die gancze Cristenheit. Doch so mag es der almechtig got durch die botschaft zeu Rome alles zeum besten schicken. Datum Onolezpach am mitwoch noch dem heiligen ostertag anno domini etc. lx septimo. Albrecht von gots gnaden marggraff zeu Brandenburg vnd burggraff zeu Noremberg. bS Dem hochgebornen (etc.) herrn Ernsten, herczogen zu Sach- sen (etc.). (Copie des grossh. Arch. zu Weimar.) 1 23*
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356 Beilage V. 1467. Beschluss der Herzoge von Sachsen, was sie dem Könige Georg von Böh- men bezüglich des Tages zu Brüx und der dort zu besprechenden Gegenstände zur Antwort geben wollen. Item so der konig von Behemen vff dem furgenommen tage zou Brux mit vnserm vettern reden wolt der zweyer sachen antreffende die behmischen herrn vihend zeu werden vnd helffer zu seyn, vnde die sachen vnsern heiligsten vater den babst berurende, hat man beslossen, diesze nachgeschriben antwort nuzcumal zeu thunde : Item es sey eyn richtung bey vnserm bruder, vnser vettern vater seligen, gemacht, vnde dornach yn guter meynung eyn erb- eynung mit seiner durchluchtigkeit vnde der cronen zeu Behmen, die zeu guter masz anczeige, wy man sich gein einander halden solle. Daruff dann seine durchluchtigkeit iczunt vormanet habe, die alle beide mit wissen, rat vnd volwort der lantschaft gescheen, verschri- ben, versigelt, vnd beredt zeu einigkeit, frede vnde gemach dinende. Darzu halden sich vnsers vettern vnde vnser sachen, das wir mit ein- ander in solcher fruntschaft vnde dorzu sunderlich vereinigt sint, vnser einer hinder den andern solcher ader ander vszlendischer dinge, nochdem wir andern meher mit einigung vnd bunthnusz auch zcugethan vnde verwant sein, nichts zeu thun, adir sich in ichtz zeugeben, er habe sich dann mit dem andern dorusz besprochen vnde vnderredt. Demnach habe sich vnser vetter bey vns gefugt, vnde vsz den sachen solcher seiner durchluchtigkeit meinung ge- handelt vnde anbracht; haben wir beide nichts besliszlichs mogen finden, dieweil solch sache an beider vnser lantschaft nicht hette gelangt, das dann vnser vetter kurcze der czeit vnde wir vnszer krige halben noch nicht hetten konnen gethun, vnde der besorg were, wu wir an das seiner d. antwurt gebin, wir wurden dodurch ein vnwillige lantschaft gewinnen. Das allis zuvorhüten, so wolle vnser vetter herezog Ernst seiner durchluchtigkeit beger vnde meynung an vns auch an seine lantschaft brengen, vnde einen rat von yn schepfen, was dann des geratslaget vnd e von der lantschaft geant- wurt wird, werden wir beide dornach an seine durchluchtigkeit
356 Beilage V. 1467. Beschluss der Herzoge von Sachsen, was sie dem Könige Georg von Böh- men bezüglich des Tages zu Brüx und der dort zu besprechenden Gegenstände zur Antwort geben wollen. Item so der konig von Behemen vff dem furgenommen tage zou Brux mit vnserm vettern reden wolt der zweyer sachen antreffende die behmischen herrn vihend zeu werden vnd helffer zu seyn, vnde die sachen vnsern heiligsten vater den babst berurende, hat man beslossen, diesze nachgeschriben antwort nuzcumal zeu thunde : Item es sey eyn richtung bey vnserm bruder, vnser vettern vater seligen, gemacht, vnde dornach yn guter meynung eyn erb- eynung mit seiner durchluchtigkeit vnde der cronen zeu Behmen, die zeu guter masz anczeige, wy man sich gein einander halden solle. Daruff dann seine durchluchtigkeit iczunt vormanet habe, die alle beide mit wissen, rat vnd volwort der lantschaft gescheen, verschri- ben, versigelt, vnd beredt zeu einigkeit, frede vnde gemach dinende. Darzu halden sich vnsers vettern vnde vnser sachen, das wir mit ein- ander in solcher fruntschaft vnde dorzu sunderlich vereinigt sint, vnser einer hinder den andern solcher ader ander vszlendischer dinge, nochdem wir andern meher mit einigung vnd bunthnusz auch zcugethan vnde verwant sein, nichts zeu thun, adir sich in ichtz zeugeben, er habe sich dann mit dem andern dorusz besprochen vnde vnderredt. Demnach habe sich vnser vetter bey vns gefugt, vnde vsz den sachen solcher seiner durchluchtigkeit meinung ge- handelt vnde anbracht; haben wir beide nichts besliszlichs mogen finden, dieweil solch sache an beider vnser lantschaft nicht hette gelangt, das dann vnser vetter kurcze der czeit vnde wir vnszer krige halben noch nicht hetten konnen gethun, vnde der besorg were, wu wir an das seiner d. antwurt gebin, wir wurden dodurch ein vnwillige lantschaft gewinnen. Das allis zuvorhüten, so wolle vnser vetter herezog Ernst seiner durchluchtigkeit beger vnde meynung an vns auch an seine lantschaft brengen, vnde einen rat von yn schepfen, was dann des geratslaget vnd e von der lantschaft geant- wurt wird, werden wir beide dornach an seine durchluchtigkeit
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357 durch vnser botschaft brengen lassen, sein durchluchtigkeit bittende, darinne kein missefallen zcutragen, angesehen billichkeit der vrsachen, das sey vnser vetter gneyget vmb seine d. zuvordienen. Wurde er nach der zeit fragen, mag man antwurten: in zewen monden; kenne man abir das eher gethun yn der zcit, sulle auch gescheen. Item der bebstlichen sachen halben habe vnser vetter mit sampt andern kurfursten vnde fursten sin botschaft zeu vnserm heiligsten vater dem babst geschickt, in welcher weisze vnde masze, habe sin durchluchtigkeit noch in guter gedechtnisz, wie die gefertigt worden sein. Dieselbige botschaft noch nicht antwurt widder inbracht habin, adir auch botschaft von sich getan, dadurch vnser vetter keyn wissen gehaben moge, wie die von vnserm heiligsten vater dem babst yren abeschidt genommen haben. Solt nw ichts anders infals gescheen, eher die antwort gehort wurde, mocht verhindern vnde irrsal brengen. Dorumb bittet er auch sin durchluchtigkeit, die sachen vff disze zeit nicht weyter anzcuzciehen, sundern beyten (sic) inbrengen der botschafte zcu horen. Was er alsdann ferner sins vermogens ichts zeu gutem dinende mocht furgewenden, wer er al biei ualinlu geflissen vnde geneygt zeuthunde. . . -Na Menanname nak diti fee tdmiausaní daloeg Ila; (Copie des grossh. Arch. zu Weimar.) ran Beilage VI. 1467. il Tilodiu Deri d sdk amunni Ki Bericht des Gesandten Georgs von Poděbrad an diesen über seine Sendung bei H. K. Ludwig XI. von Frankreich. * Copey konig Georgens in Behem gesandten vortraufiche handlung i mit dem konige in Frankreich einer bundtnuss halben zwischen . beiden i. k. würden vnd derselben konigreichen, darein auch beiderseits einungsverwandte sollen gezogen werden. De anno 1467. 1 aee 2 18 bu In nomine domini etc. In dem jare tausent vier hundert sieben vnd sechzig auf den zweinczigsten tag des monats Aprilis habe ich des durchleuchtigen konigs zw Behem etc. credencz auff den allerchristlichsten konig zw Frankreich geanthwortt. Sein konigliche gnade hat dieselb credencz mit imprunstiger freude vnd mit grossen ehren empfangen, vnd als li
357 durch vnser botschaft brengen lassen, sein durchluchtigkeit bittende, darinne kein missefallen zcutragen, angesehen billichkeit der vrsachen, das sey vnser vetter gneyget vmb seine d. zuvordienen. Wurde er nach der zeit fragen, mag man antwurten: in zewen monden; kenne man abir das eher gethun yn der zcit, sulle auch gescheen. Item der bebstlichen sachen halben habe vnser vetter mit sampt andern kurfursten vnde fursten sin botschaft zeu vnserm heiligsten vater dem babst geschickt, in welcher weisze vnde masze, habe sin durchluchtigkeit noch in guter gedechtnisz, wie die gefertigt worden sein. Dieselbige botschaft noch nicht antwurt widder inbracht habin, adir auch botschaft von sich getan, dadurch vnser vetter keyn wissen gehaben moge, wie die von vnserm heiligsten vater dem babst yren abeschidt genommen haben. Solt nw ichts anders infals gescheen, eher die antwort gehort wurde, mocht verhindern vnde irrsal brengen. Dorumb bittet er auch sin durchluchtigkeit, die sachen vff disze zeit nicht weyter anzcuzciehen, sundern beyten (sic) inbrengen der botschafte zcu horen. Was er alsdann ferner sins vermogens ichts zeu gutem dinende mocht furgewenden, wer er al biei ualinlu geflissen vnde geneygt zeuthunde. . . -Na Menanname nak diti fee tdmiausaní daloeg Ila; (Copie des grossh. Arch. zu Weimar.) ran Beilage VI. 1467. il Tilodiu Deri d sdk amunni Ki Bericht des Gesandten Georgs von Poděbrad an diesen über seine Sendung bei H. K. Ludwig XI. von Frankreich. * Copey konig Georgens in Behem gesandten vortraufiche handlung i mit dem konige in Frankreich einer bundtnuss halben zwischen . beiden i. k. würden vnd derselben konigreichen, darein auch beiderseits einungsverwandte sollen gezogen werden. De anno 1467. 1 aee 2 18 bu In nomine domini etc. In dem jare tausent vier hundert sieben vnd sechzig auf den zweinczigsten tag des monats Aprilis habe ich des durchleuchtigen konigs zw Behem etc. credencz auff den allerchristlichsten konig zw Frankreich geanthwortt. Sein konigliche gnade hat dieselb credencz mit imprunstiger freude vnd mit grossen ehren empfangen, vnd als li
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358 oft der koniglich name von Beheim genent worde, thet der konig von Frankreich sein pirret abe, vnd wen Sein kon. Gnade das pireth wider auffseczt, als den must ich mein piret auch aufseczen. Item in crafft der credencz thet ich mein werbung offentlich fur dem konig mit seinem rathe. Zum ersten, das die k. G. von Behem liess seiner k. G. ohn- auszsprechlichen dank sagen solcher seiner k. G. bruderlichen vnd freuntlichen gutlichen zunaygung, so sein k. G. zw ime hette, die er auss der geschriefft, die sein k. G. vnserm heiligen vater dem babst von seinet wegen gethan, vnd auss derselben copien vornohm- men vnd verstanden hett, rechte bruderliche treue vnd getreue liebe vnd freuntschafft, die sein ko. G. zw Seiner ko. G. auch zw aller zeit in gleichen vnd nach mehrern sachen laisten wölle, wue das von seiner ko. G. begert vnd an im bracht werde. Zum andern habe ich gesagt, als wir durch landtmehr vnd an- dere potschafft, wiewol mit betrubtem herzen, gehort vnd vernom- men haben, wie sein koniglich Majestaten durch einsteils seiner ko. G. gesipten gehuldigten fursten vnd vnderthanen viel widerwer- tigkeiten vnd beleidigung seiner koniglichen gerechtigkeit vnd auch seins Reichs zw vnzimlichen, vnrechtiglichen verschreibung gewal- tiglichen gedrungen worden sey; were deme also, wer seinen ko. G. nicht minder vnleidlich mit schwerem gemute vnd herczenlaide zu- hören, dann ab solchs seinen ko. G. personlich beschehen; were auch willig, zu begeren seiner ko. G., solchs noch allen seinem vermugen helffen zu straffen. Es befrembdt auch nicht wenig sein ko. G., das sein ko. G. in solichs weder schriefftlich noch muntlich nicht zu wissen gethan oder verkundt het, angesehen, das seiner ko. G. freude ime besondere freude were, vnd sein belaydigung im auch besonder betrubnus machet. Dieser vrsach sein ko. G. geschickt hett ahn dieselben, begerende, diese belaydigung zuerkhennen zu- geben, mit bruderlicher erpietung, ob sein gnade in ichte seiner hulfe begeren werde, des vnderrichtung zu thun, darinne sein kon. G. in mit ganczen treuen willig vnd vnverdrossen finden soll etc. Item darnach beschickt mich der konig heimlich, vnd daselbst thet ich mein werbung heimlich zwischen seinen ko. G. vnd mich alleine. Zum ersten. Nachdem vnd zwischen der krohn zw Frankreich vnd auch der krohn zw Behem lange getreue verstentnus vnd ver-
358 oft der koniglich name von Beheim genent worde, thet der konig von Frankreich sein pirret abe, vnd wen Sein kon. Gnade das pireth wider auffseczt, als den must ich mein piret auch aufseczen. Item in crafft der credencz thet ich mein werbung offentlich fur dem konig mit seinem rathe. Zum ersten, das die k. G. von Behem liess seiner k. G. ohn- auszsprechlichen dank sagen solcher seiner k. G. bruderlichen vnd freuntlichen gutlichen zunaygung, so sein k. G. zw ime hette, die er auss der geschriefft, die sein k. G. vnserm heiligen vater dem babst von seinet wegen gethan, vnd auss derselben copien vornohm- men vnd verstanden hett, rechte bruderliche treue vnd getreue liebe vnd freuntschafft, die sein ko. G. zw Seiner ko. G. auch zw aller zeit in gleichen vnd nach mehrern sachen laisten wölle, wue das von seiner ko. G. begert vnd an im bracht werde. Zum andern habe ich gesagt, als wir durch landtmehr vnd an- dere potschafft, wiewol mit betrubtem herzen, gehort vnd vernom- men haben, wie sein koniglich Majestaten durch einsteils seiner ko. G. gesipten gehuldigten fursten vnd vnderthanen viel widerwer- tigkeiten vnd beleidigung seiner koniglichen gerechtigkeit vnd auch seins Reichs zw vnzimlichen, vnrechtiglichen verschreibung gewal- tiglichen gedrungen worden sey; were deme also, wer seinen ko. G. nicht minder vnleidlich mit schwerem gemute vnd herczenlaide zu- hören, dann ab solchs seinen ko. G. personlich beschehen; were auch willig, zu begeren seiner ko. G., solchs noch allen seinem vermugen helffen zu straffen. Es befrembdt auch nicht wenig sein ko. G., das sein ko. G. in solichs weder schriefftlich noch muntlich nicht zu wissen gethan oder verkundt het, angesehen, das seiner ko. G. freude ime besondere freude were, vnd sein belaydigung im auch besonder betrubnus machet. Dieser vrsach sein ko. G. geschickt hett ahn dieselben, begerende, diese belaydigung zuerkhennen zu- geben, mit bruderlicher erpietung, ob sein gnade in ichte seiner hulfe begeren werde, des vnderrichtung zu thun, darinne sein kon. G. in mit ganczen treuen willig vnd vnverdrossen finden soll etc. Item darnach beschickt mich der konig heimlich, vnd daselbst thet ich mein werbung heimlich zwischen seinen ko. G. vnd mich alleine. Zum ersten. Nachdem vnd zwischen der krohn zw Frankreich vnd auch der krohn zw Behem lange getreue verstentnus vnd ver-
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359 pundtnus zw beschirmung vnd handthabung beyder reichen bey iren vorfahrn reicher gedechtnus konigen gewesen were, als sich das auss den croniken vnd alten registern erfunde, auch ahn einander gross getreue hielffe vnd beystandt erzaigt vnd bewiesen haben: solche alte lobliche bruderliche verstendnus vnd verpundtnus habe die ko. G. zw Beheim, nachdem vnd er durch gotliche verhengknus zw den koniglichen wirden erhohet ist, zw herezen gen ohmmen vnd mit grossem begirlichem gemuthe, den loblichen fuszstapfen seiner vorfordern nachzukommen , vnderstanden, vnd der vrsach fur eczlich jare vnd besonder zur stund nach seiner kronunge sein trefflich rethe, solch pundtnus bruderlicher treue vnd freundtschaft zuer- newen, zw seinen ko. G. geschickt, in hofnung, es were volnzogen wurden. Vnd wiewol solchs dessmals dem von Burgundien villeicht zw liebe. des landts zw Luczelnburgk halb, verzogen worden ist, so habe nun die ko. G. die angeborn sipschaft, vnderthenige treue vnd nachtbarliche freuntschaft des von Burgundien, ander fursten vnd des anhangs wol empfunden: also vnd nicht desterminder so beger die ko. G. zw Behem noch mit solcher einbrunstiger liebe vnd bruderlicher trewe die alte lobliche pundtnus vnd verstendtnus zuerneuen, vnd die zuvolnstrecken in allermass puncten vnd artickeln, wie das e. k. G. bewilligt wirdt sein ; vnd darinne soll gar kein ab- gangk an die k. May. zw Behem nicht sein. Dieselb ko. G. ist auch in vnzweifflichen getrauen, e. k. G. sey solich bruderlich vnd freuntlich erpieten annehme, vnd habe darinne gancz frolich guth gefallen. Item die ko. G. zw Beheim wolt auch nicht die pundtnus fur sich alleine machen, sonder fur sichvnd all seine pundtgenossen, mit namen: die herzogen zw Sachsen, churfurst: herezog Albrechten von Sachsen, seinem aydem; herzog Otten von Bayern; marggrave Friderich von Brandenburgk, khurfurst, seinem schwager ; marggrave Albrecht von Brandenburgk, seinem schweher vnd schwager, vnd auch vleis haben mit den konigen zw Polen vnd zw. Denenmargk, domit sie auch in solch verpundtnus khommen mochten, mancherlay S vrsach halben zw dieser pundtnus diende. Item das die k. G. nuhen verstehen mocht, wass der ko. G. zw Beheim meist zw dieser, wiewoll sie weith ahn einander gesessen sein, verbundtnus bewegende ist, sind diese nachfolgende: Zum ersten. Nachem vnd vnser heiliger vater der babst einen haimlichen contract gemacht mit der kayserlichen Majestadt menig-
359 pundtnus zw beschirmung vnd handthabung beyder reichen bey iren vorfahrn reicher gedechtnus konigen gewesen were, als sich das auss den croniken vnd alten registern erfunde, auch ahn einander gross getreue hielffe vnd beystandt erzaigt vnd bewiesen haben: solche alte lobliche bruderliche verstendnus vnd verpundtnus habe die ko. G. zw Beheim, nachdem vnd er durch gotliche verhengknus zw den koniglichen wirden erhohet ist, zw herezen gen ohmmen vnd mit grossem begirlichem gemuthe, den loblichen fuszstapfen seiner vorfordern nachzukommen , vnderstanden, vnd der vrsach fur eczlich jare vnd besonder zur stund nach seiner kronunge sein trefflich rethe, solch pundtnus bruderlicher treue vnd freundtschaft zuer- newen, zw seinen ko. G. geschickt, in hofnung, es were volnzogen wurden. Vnd wiewol solchs dessmals dem von Burgundien villeicht zw liebe. des landts zw Luczelnburgk halb, verzogen worden ist, so habe nun die ko. G. die angeborn sipschaft, vnderthenige treue vnd nachtbarliche freuntschaft des von Burgundien, ander fursten vnd des anhangs wol empfunden: also vnd nicht desterminder so beger die ko. G. zw Behem noch mit solcher einbrunstiger liebe vnd bruderlicher trewe die alte lobliche pundtnus vnd verstendtnus zuerneuen, vnd die zuvolnstrecken in allermass puncten vnd artickeln, wie das e. k. G. bewilligt wirdt sein ; vnd darinne soll gar kein ab- gangk an die k. May. zw Behem nicht sein. Dieselb ko. G. ist auch in vnzweifflichen getrauen, e. k. G. sey solich bruderlich vnd freuntlich erpieten annehme, vnd habe darinne gancz frolich guth gefallen. Item die ko. G. zw Beheim wolt auch nicht die pundtnus fur sich alleine machen, sonder fur sichvnd all seine pundtgenossen, mit namen: die herzogen zw Sachsen, churfurst: herezog Albrechten von Sachsen, seinem aydem; herzog Otten von Bayern; marggrave Friderich von Brandenburgk, khurfurst, seinem schwager ; marggrave Albrecht von Brandenburgk, seinem schweher vnd schwager, vnd auch vleis haben mit den konigen zw Polen vnd zw. Denenmargk, domit sie auch in solch verpundtnus khommen mochten, mancherlay S vrsach halben zw dieser pundtnus diende. Item das die k. G. nuhen verstehen mocht, wass der ko. G. zw Beheim meist zw dieser, wiewoll sie weith ahn einander gesessen sein, verbundtnus bewegende ist, sind diese nachfolgende: Zum ersten. Nachem vnd vnser heiliger vater der babst einen haimlichen contract gemacht mit der kayserlichen Majestadt menig-
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360 lichen vnverporgen, darinnen die Venedier mit sambt Burgundien vnd dem hauss von Saphoyen auch sein, vnd das das wahr ist, so habe sich der Romisch kayser vnterstanden gein Rohm zu ziehen, vnd sich heimlich beworben, zum ersten, den herczogen von May- landt zuvertreyben, vnd wan nuhn der babst vnd der kayser wol gewist haben, das der konig von Behem in ganzer volkhommener treue were mit E. k. G., auch E. k. G. den herczogen von Mayland als seinem bruder bevolhen hat, seindt der babst vnd der kayser in sorgen gestanden, der konig zu Behem wurde dem Romischen kay- ser in seinen erblichen landen einvhall thun, damit die romisch reyss gehindert wurde, vnd darumb het der kayser wege funden mit eczlichen landtherren, die in vergessenheit irer gelubten geschwor- nen huldigung sich wider die konigliche M. mutwilliglichen mit aigner freveler geturstigkeit aufgeworfen haben, vnd damit desto minder trost der k. G. zw Beheim, sich des frevelen mutwillens aufzuenthalten, gevolgen mocht, hat die bebstliche heiligkeit den gekronten, gesalbten, belehenten, besteten konig vf ein verwerte clage eines leichtfertigen mannes rechtlich furnehmen lassen, vnd darumb rechttag geseczt, vnd fur aussgangk derselben geseczten rechttage seins koniglichen nahmens entseczt, seiner koniglichen wirden, sovil vnd er gemögen hat, beraubt, sein gehuldigte ge- schworne vnderthan irer gelubde vnd aydis entpunden, die arme leuthe irer ziens, guldt vnd renth ledig gesagt, vnd den konig in pan gethon etc., als sich das alles aus den bebstlichen citation vnd mandaten elerlich erfinden soll. Item wiewoll solcher grosser vnformlicher, vhrechtlicher mut- will mit seiner k. g. angefengt ist, nicht desto minder hat die ko. g. sich aus dem bruderlichen gemuthe nicht furen lassen, vnd die grosse trewe, die der herezog von Maylandt E. k. G. in E. k. G. behawung fur Pariss gethan hat, zw herczen genohmmen, vnd E. k. G. zu gefallen sollich treflich , ernstlich wege furgenohmmen, da- durch die kay. May. die Romfardt vnd das pôss furnehmen, den von Maylandt zuvertreyben, hinder sich zu stellen vnd ferrer aufzu- schlagen gedrungen wardt, in hofnung, der von Maylandt wurde sich der Venediger vnd irem anhangk dester paser aufzuhalten, mit solcher erpietten, das die ko. g. zw Beheim sich erpeuth, E. k. G. zu gefallen, ob sich der römisch kayser kunftiglich gegen den von Mayland erheben wurde, gleichermass, als vor, haym zubehalten,
360 lichen vnverporgen, darinnen die Venedier mit sambt Burgundien vnd dem hauss von Saphoyen auch sein, vnd das das wahr ist, so habe sich der Romisch kayser vnterstanden gein Rohm zu ziehen, vnd sich heimlich beworben, zum ersten, den herczogen von May- landt zuvertreyben, vnd wan nuhn der babst vnd der kayser wol gewist haben, das der konig von Behem in ganzer volkhommener treue were mit E. k. G., auch E. k. G. den herczogen von Mayland als seinem bruder bevolhen hat, seindt der babst vnd der kayser in sorgen gestanden, der konig zu Behem wurde dem Romischen kay- ser in seinen erblichen landen einvhall thun, damit die romisch reyss gehindert wurde, vnd darumb het der kayser wege funden mit eczlichen landtherren, die in vergessenheit irer gelubten geschwor- nen huldigung sich wider die konigliche M. mutwilliglichen mit aigner freveler geturstigkeit aufgeworfen haben, vnd damit desto minder trost der k. G. zw Beheim, sich des frevelen mutwillens aufzuenthalten, gevolgen mocht, hat die bebstliche heiligkeit den gekronten, gesalbten, belehenten, besteten konig vf ein verwerte clage eines leichtfertigen mannes rechtlich furnehmen lassen, vnd darumb rechttag geseczt, vnd fur aussgangk derselben geseczten rechttage seins koniglichen nahmens entseczt, seiner koniglichen wirden, sovil vnd er gemögen hat, beraubt, sein gehuldigte ge- schworne vnderthan irer gelubde vnd aydis entpunden, die arme leuthe irer ziens, guldt vnd renth ledig gesagt, vnd den konig in pan gethon etc., als sich das alles aus den bebstlichen citation vnd mandaten elerlich erfinden soll. Item wiewoll solcher grosser vnformlicher, vhrechtlicher mut- will mit seiner k. g. angefengt ist, nicht desto minder hat die ko. g. sich aus dem bruderlichen gemuthe nicht furen lassen, vnd die grosse trewe, die der herezog von Maylandt E. k. G. in E. k. G. behawung fur Pariss gethan hat, zw herczen genohmmen, vnd E. k. G. zu gefallen sollich treflich , ernstlich wege furgenohmmen, da- durch die kay. May. die Romfardt vnd das pôss furnehmen, den von Maylandt zuvertreyben, hinder sich zu stellen vnd ferrer aufzu- schlagen gedrungen wardt, in hofnung, der von Maylandt wurde sich der Venediger vnd irem anhangk dester paser aufzuhalten, mit solcher erpietten, das die ko. g. zw Beheim sich erpeuth, E. k. G. zu gefallen, ob sich der römisch kayser kunftiglich gegen den von Mayland erheben wurde, gleichermass, als vor, haym zubehalten,
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361 vnd das E. k. G. diesen haimlichen contract (sic), der sich fast weittern wirdt, so wirdt E. k. G. befinden, das die Venediger in kurcz wider den von Maylandt zu feldt schicken werden. Zum andern : So ist der romisch kayser in taydingen mit Thar- loss von Burgundien, eine heyrath mit iren kindern zu machen, vnd sie arbeiten sich mit den aidtgenossen pundtnuss zu machen, dar- auss viel widerwerttigkeit entspringen möcht. nív Zum dritten: So hat der von Burgundien mit dem pfalezgraven, den bischoven von Trier, Coln vnd Metz ein pundtnus gemacht, als das der von Burgundien tegliche vbung hat, mit den teutschen fur- sten pundtnus oder verstendtnus zu haben, als er dann solchs vff dem tage Martini negstvergangen an viel fursten ernstlich hat suchen lassen, darinne ime der romische kayser gern erspriessen wolt, so- vil vnd er mocht, das aber die k. g. zw Behem durch sich, seine rethe vnd andere dessmalhs geirrt hat, vnd darinne zu kunftigen schaden, der aus solcher erwachsen mocht, zw herezen genohmmen, vnd bedracht hat, wann er aus dem bebstlichen vnd kayserlichen contract mit irem anhang nichts guts furnehmens versteen mage, als seine k. g. nicht zweiffeld, E. k. G. in solcher hochsynreicher ver- nunfft ist, vnd das alles grundtlicher vnd weitter versteen mage. Zum vierdten: Alss dann die vntreue possheit der vnderthanen in viel reichen vnd landen teglich ausnimpt vnd gebraucht wirdt, als sich bey E. k. g., darnach im reich zw Dennenmark, auch iczo im reich zw Behem, in den kayserlichen vnd andern deuczschen vnd welschen landen erfunden hat, vnd grosslich zu besorgen ist, das kein aufhören daran sey, es werde dann notturftiglichen versehen; danen wer guth, weg furzunehmen vnd zubedenken, damit vnrath furkhom- A. men, abgethan vnd auch gestrafft wurde. Zum funfften: Nachdem vnd vnser heiliger vater der babst sich vleissigt alle widerwertige puntnus E. k. g., sich auch vntterstehet viel widerwertigkeit der krieg in viel landen zu machen, darauss nicht anderss dann plutvergiessen, zerstörung der stedte vnd verder- ben der landen, vnd sein teglich vbung darzw vnd zw keinem frieden oder aufnehmen der land geneigt ist, als er das nicht allein in Welschlanden, sonder in Behemischen, Dennenmarckischen reichen vnd teuczschen landen erscheinen hat lassen : desshalb noch were ge- meiner christenheit vnd insonder allen christlichen gesalbten koni- gen, damit solches notturftiglichen versehen wurde, angesehen, das čáct
361 vnd das E. k. G. diesen haimlichen contract (sic), der sich fast weittern wirdt, so wirdt E. k. G. befinden, das die Venediger in kurcz wider den von Maylandt zu feldt schicken werden. Zum andern : So ist der romisch kayser in taydingen mit Thar- loss von Burgundien, eine heyrath mit iren kindern zu machen, vnd sie arbeiten sich mit den aidtgenossen pundtnuss zu machen, dar- auss viel widerwerttigkeit entspringen möcht. nív Zum dritten: So hat der von Burgundien mit dem pfalezgraven, den bischoven von Trier, Coln vnd Metz ein pundtnus gemacht, als das der von Burgundien tegliche vbung hat, mit den teutschen fur- sten pundtnus oder verstendtnus zu haben, als er dann solchs vff dem tage Martini negstvergangen an viel fursten ernstlich hat suchen lassen, darinne ime der romische kayser gern erspriessen wolt, so- vil vnd er mocht, das aber die k. g. zw Behem durch sich, seine rethe vnd andere dessmalhs geirrt hat, vnd darinne zu kunftigen schaden, der aus solcher erwachsen mocht, zw herezen genohmmen, vnd bedracht hat, wann er aus dem bebstlichen vnd kayserlichen contract mit irem anhang nichts guts furnehmens versteen mage, als seine k. g. nicht zweiffeld, E. k. G. in solcher hochsynreicher ver- nunfft ist, vnd das alles grundtlicher vnd weitter versteen mage. Zum vierdten: Alss dann die vntreue possheit der vnderthanen in viel reichen vnd landen teglich ausnimpt vnd gebraucht wirdt, als sich bey E. k. g., darnach im reich zw Dennenmark, auch iczo im reich zw Behem, in den kayserlichen vnd andern deuczschen vnd welschen landen erfunden hat, vnd grosslich zu besorgen ist, das kein aufhören daran sey, es werde dann notturftiglichen versehen; danen wer guth, weg furzunehmen vnd zubedenken, damit vnrath furkhom- A. men, abgethan vnd auch gestrafft wurde. Zum funfften: Nachdem vnd vnser heiliger vater der babst sich vleissigt alle widerwertige puntnus E. k. g., sich auch vntterstehet viel widerwertigkeit der krieg in viel landen zu machen, darauss nicht anderss dann plutvergiessen, zerstörung der stedte vnd verder- ben der landen, vnd sein teglich vbung darzw vnd zw keinem frieden oder aufnehmen der land geneigt ist, als er das nicht allein in Welschlanden, sonder in Behemischen, Dennenmarckischen reichen vnd teuczschen landen erscheinen hat lassen : desshalb noch were ge- meiner christenheit vnd insonder allen christlichen gesalbten koni- gen, damit solches notturftiglichen versehen wurde, angesehen, das čáct
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362 der babst nit anders vbt vnd betracht, wie beide schwerdt in sein handt khommen möchten vnd der konigliche gewaldt, auch ire obrig- keit gancz im vnderthenig weren, damit die geistlichen iren mutwillen dester pass gevben vnd volbringen mochten. Damit in diesen dingen notturftige mittel, fur vnd ehe sie sich zu weit einreissen wurden, furgenohmmen vnd beschlossen mochten werden, hat die ko. May. zw Beheim in seinem gemuth vnverdrossen- lich gewegen nach seiner pesten verstendtnuss, vnd in dem schrein seines herezens beschlossen, das nichts nutzers, nichts tröstlichers, nichts pessers konth noch mocht gesein, warmit aller dieser contract nyemandt mehe, dann die cron zw Frankreich vnd zw Behem, vnd die mit inen gewandt sein, berurt, als sich eigentlich erfinden wirdt, da Gott fur sey, wann das hauss von Maylandt gedruckt, vnd in ander handt khommen soll, als dann in dem babstlichen vnd kayserlichen rath beschlossen ist, dann dass sich die zwei reich mit iren pundt- genossen vndt zugewandten gancz verpinden vnd veraynen, vnd ein hervorth zurichten wyeder den von Burgundien, auf dem der babst vnd auch der kayser allermeist pauhen vnd iren grundt setzen durch den grossen anhangk, den er hat, womit nicht minder ist, so der ge- druckt were, wurden sich alle die schmucken, die mit in gewandt werden, vnd wurde sich die vbermuthige hoffarth sencken. Item wie die herfarth furzunehmen were, wen vnd wa, begert die ko. Mt. zw Behem aigentliche vnterrichtung, weg, stadt vnd massen von E. k. g., dann sein k. g. gancz willig ist, mit leib vnd mit gut vnd mit ganczem vermugen seins reichs darzw zu helfen vnd here zu machen, wie das E. k. g. furnehmen vnd begeren wirdt sein. Item das nun auch E. k. g. mage verstehen, wie die herfarth aus der cron zw Behem vnd teuczschen landen furzunehmen vnd vber den Reyn zu furen were: muss diese gestalt haben, das die pundtnus mit den herczogen von Sachsen vnd mit marggrave Albrechten von Brandenburgk gemacht muss werden vnd mit iren zugewandten vnd pundtgenossen, die E. k. g. auch versteen soll hernach: Zum ersten: So ist die erste pundtnus mit dem konig zw Be- heim: der konig zw Hungern, drey herczogen von Sachsen, zween marggraven von Brandenburg. konig zw Beheim konig zw Poln puntgenossen saa depip S e
362 der babst nit anders vbt vnd betracht, wie beide schwerdt in sein handt khommen möchten vnd der konigliche gewaldt, auch ire obrig- keit gancz im vnderthenig weren, damit die geistlichen iren mutwillen dester pass gevben vnd volbringen mochten. Damit in diesen dingen notturftige mittel, fur vnd ehe sie sich zu weit einreissen wurden, furgenohmmen vnd beschlossen mochten werden, hat die ko. May. zw Beheim in seinem gemuth vnverdrossen- lich gewegen nach seiner pesten verstendtnuss, vnd in dem schrein seines herezens beschlossen, das nichts nutzers, nichts tröstlichers, nichts pessers konth noch mocht gesein, warmit aller dieser contract nyemandt mehe, dann die cron zw Frankreich vnd zw Behem, vnd die mit inen gewandt sein, berurt, als sich eigentlich erfinden wirdt, da Gott fur sey, wann das hauss von Maylandt gedruckt, vnd in ander handt khommen soll, als dann in dem babstlichen vnd kayserlichen rath beschlossen ist, dann dass sich die zwei reich mit iren pundt- genossen vndt zugewandten gancz verpinden vnd veraynen, vnd ein hervorth zurichten wyeder den von Burgundien, auf dem der babst vnd auch der kayser allermeist pauhen vnd iren grundt setzen durch den grossen anhangk, den er hat, womit nicht minder ist, so der ge- druckt were, wurden sich alle die schmucken, die mit in gewandt werden, vnd wurde sich die vbermuthige hoffarth sencken. Item wie die herfarth furzunehmen were, wen vnd wa, begert die ko. Mt. zw Behem aigentliche vnterrichtung, weg, stadt vnd massen von E. k. g., dann sein k. g. gancz willig ist, mit leib vnd mit gut vnd mit ganczem vermugen seins reichs darzw zu helfen vnd here zu machen, wie das E. k. g. furnehmen vnd begeren wirdt sein. Item das nun auch E. k. g. mage verstehen, wie die herfarth aus der cron zw Behem vnd teuczschen landen furzunehmen vnd vber den Reyn zu furen were: muss diese gestalt haben, das die pundtnus mit den herczogen von Sachsen vnd mit marggrave Albrechten von Brandenburgk gemacht muss werden vnd mit iren zugewandten vnd pundtgenossen, die E. k. g. auch versteen soll hernach: Zum ersten: So ist die erste pundtnus mit dem konig zw Be- heim: der konig zw Hungern, drey herczogen von Sachsen, zween marggraven von Brandenburg. konig zw Beheim konig zw Poln puntgenossen saa depip S e
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363 puntgenossen Ernst, churfurst Albrecht, sein aiden Wilhelm herzogen zw Sachsen bischof zw Wurczburgk konig zw Behaim Albrecht Fridrich Ernst Wilhelm Albrecht marggrav zw Brandenburgk herzogen zw Sachsen puntgenossen marg- grave Albrechten von Brandenburgk. erczbischof zw Mayncz, herezog Sigmund von Osterreich, marggrave von Baden, landtgrave zw Hessen, bischof zw Bambergk, beid graff zw Wirttenberg, graff von Ottingen, graff von Wertheim, herezog Ott von Bayern, coadjutor von Mencz. vádtorenvlik RRNA. Item durch die puntgenossen marggraff Albrechten hat man die bruck zw Preysack vher den Reyn, so het man nit ferr in Burgundien; durch den von Mencz hat man noch nicht ferr in das land zw Luczel- berg, vnd doselbst het man die von Luttich an der handt, die denen stundt auch mit ir hielf alssbald bereith weren. Nuhn liegen diese dinge fast an marggrave Albrechten von Brandenburgk, der aller geordneter hervart meister, vnd der fursichtigster manlichster furst in teuczschen landen verrumbt ist, die vrsach were meynes herrn des konigs rathe, wue Euren koniglichen Mayestaten das gefellig wolt sein, vnd auch E. k. g. mehe dann ein dochter het, das E. k. g. ein freundschaft mit dem marggraffen machen liess, zweifeldt der konig zw Beheim nicht, E. k. g. wurde grosser mereklicher nucz in viel wegen davon entstehen vnd entspringen, vnd dicz hat die ko. ig. zw Beheim mit keinem menschen, auch nit mit marggraven Albrecht reden lassen, dann mit mir in haymlichen vertrawen an E. k. g. zu- bringen, vnd E. k. g. willen zu erfahren. Seinen ko. g. zweiffeldt auch nicht, E. k. g. verstehe wol, wass grosser lieb vnd vnzuprech-
363 puntgenossen Ernst, churfurst Albrecht, sein aiden Wilhelm herzogen zw Sachsen bischof zw Wurczburgk konig zw Behaim Albrecht Fridrich Ernst Wilhelm Albrecht marggrav zw Brandenburgk herzogen zw Sachsen puntgenossen marg- grave Albrechten von Brandenburgk. erczbischof zw Mayncz, herezog Sigmund von Osterreich, marggrave von Baden, landtgrave zw Hessen, bischof zw Bambergk, beid graff zw Wirttenberg, graff von Ottingen, graff von Wertheim, herezog Ott von Bayern, coadjutor von Mencz. vádtorenvlik RRNA. Item durch die puntgenossen marggraff Albrechten hat man die bruck zw Preysack vher den Reyn, so het man nit ferr in Burgundien; durch den von Mencz hat man noch nicht ferr in das land zw Luczel- berg, vnd doselbst het man die von Luttich an der handt, die denen stundt auch mit ir hielf alssbald bereith weren. Nuhn liegen diese dinge fast an marggrave Albrechten von Brandenburgk, der aller geordneter hervart meister, vnd der fursichtigster manlichster furst in teuczschen landen verrumbt ist, die vrsach were meynes herrn des konigs rathe, wue Euren koniglichen Mayestaten das gefellig wolt sein, vnd auch E. k. g. mehe dann ein dochter het, das E. k. g. ein freundschaft mit dem marggraffen machen liess, zweifeldt der konig zw Beheim nicht, E. k. g. wurde grosser mereklicher nucz in viel wegen davon entstehen vnd entspringen, vnd dicz hat die ko. ig. zw Beheim mit keinem menschen, auch nit mit marggraven Albrecht reden lassen, dann mit mir in haymlichen vertrawen an E. k. g. zu- bringen, vnd E. k. g. willen zu erfahren. Seinen ko. g. zweiffeldt auch nicht, E. k. g. verstehe wol, wass grosser lieb vnd vnzuprech-
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364 ner trewe auss solcher freuntschafft entstehe, vnd dieweyll marg- grave Albrecht nicht alleine mit puntnus, sondern auch mit freunt- schafft gewant ist, so sehe sein ko. g. die freuntschafft auch dester lieber. So soll auch E. k. g. die freuntschaft der fursten auch ver- stehen. Zum ersten: So hat herezog Heinrich, des konigs sohne, marg- grave Albrechten dochter von Brandenburgk, die ist von der mutter eine von Baden; marggrave Albrecht von Brandenburg hat herezog Wilhelms dochter von Sachsen ; herczog Albrecht von Sachsen hat des konigs dochter zw Beheim; der graff von Wirttenberg hat marggrave Albrechts dochter von Brandenburgk; der konig zw Dennenmargk hat marggrave Albrechts bruder- tochter von Brandenburgk; der konig zw Hungern hat gehabt des konigs dochter zw Be- heim. Aus dem allen mag nun E. k. g. verstehen den anhangk nicht allein vff puntnus, sonder auch mit gesipter freuntschafft vermischt vnd gevestnet, dester gerner sein ko. g. die freuntschaft auch sehen; doch seczt sein ko. g. das alles zw E. k. g. willen vnd gefallen. Zum leczten: zw beschliessen aller obgemelten sachen, zw hielff vnd trost gemeiner christenheit vnd zu beschirmung vnd handt- habung aller der, die betrübt, verdrückt, veronrecht vnd vergewel- tigt werden, so empfing die ko. g. zw Beheim, das gar nuczlich vnd trostlich were, das E. k. g. eyn Concilium gemeiner christenlichen kirchen beruffet, vnd das dasselbig Concilium durch die nation ge- halten wurde, do mochten alle gebrechlichkeit, all mutwillig auff- werffen vnd das obgemelt pass furnehmen gestrafft vnd zerstort, auch gemeine christenheit in friede, ruhe vnd gemach geseczt werden, vnd meint sein ko. g., das E. k. g. Got dem Allmechtigen in seiner heiligen dreivaltigkeit nicht grosser angenehme dinste, lobe vnd ehre gethun muge. zw beschirmung gemeiner christenheit. Darzw will die ko. g. zw Beheim allen seinen vleiss vnd getreue huelffe mit allen seinen puntgenossen vnd iren zugewandten thun, damit solchs ganczen furgangk gewyn, vnd daran nichts sparn.
364 ner trewe auss solcher freuntschafft entstehe, vnd dieweyll marg- grave Albrecht nicht alleine mit puntnus, sondern auch mit freunt- schafft gewant ist, so sehe sein ko. g. die freuntschafft auch dester lieber. So soll auch E. k. g. die freuntschaft der fursten auch ver- stehen. Zum ersten: So hat herezog Heinrich, des konigs sohne, marg- grave Albrechten dochter von Brandenburgk, die ist von der mutter eine von Baden; marggrave Albrecht von Brandenburg hat herezog Wilhelms dochter von Sachsen ; herczog Albrecht von Sachsen hat des konigs dochter zw Beheim; der graff von Wirttenberg hat marggrave Albrechts dochter von Brandenburgk; der konig zw Dennenmargk hat marggrave Albrechts bruder- tochter von Brandenburgk; der konig zw Hungern hat gehabt des konigs dochter zw Be- heim. Aus dem allen mag nun E. k. g. verstehen den anhangk nicht allein vff puntnus, sonder auch mit gesipter freuntschafft vermischt vnd gevestnet, dester gerner sein ko. g. die freuntschaft auch sehen; doch seczt sein ko. g. das alles zw E. k. g. willen vnd gefallen. Zum leczten: zw beschliessen aller obgemelten sachen, zw hielff vnd trost gemeiner christenheit vnd zu beschirmung vnd handt- habung aller der, die betrübt, verdrückt, veronrecht vnd vergewel- tigt werden, so empfing die ko. g. zw Beheim, das gar nuczlich vnd trostlich were, das E. k. g. eyn Concilium gemeiner christenlichen kirchen beruffet, vnd das dasselbig Concilium durch die nation ge- halten wurde, do mochten alle gebrechlichkeit, all mutwillig auff- werffen vnd das obgemelt pass furnehmen gestrafft vnd zerstort, auch gemeine christenheit in friede, ruhe vnd gemach geseczt werden, vnd meint sein ko. g., das E. k. g. Got dem Allmechtigen in seiner heiligen dreivaltigkeit nicht grosser angenehme dinste, lobe vnd ehre gethun muge. zw beschirmung gemeiner christenheit. Darzw will die ko. g. zw Beheim allen seinen vleiss vnd getreue huelffe mit allen seinen puntgenossen vnd iren zugewandten thun, damit solchs ganczen furgangk gewyn, vnd daran nichts sparn.
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365 Item. Die ko. g. zw Beheim die bitt vnd begert an E. k. Mt. mit ganczem gevlissnem ernst, mit bruderlicher treue, lieb vnd freuntschaft, E. k. g. woll alle vnd jede obgeschriebne stuck, punct vnd artickel in dem schrein E. k. g. herczen vberlegen, besynnen vnd betrachten, vnd auch bey E. k. g. in geheim pleiben lassen, vnd vff jedes bruderliche anthwortt wissen lassen, will die ko. g. vmb E. ko. g. williglich verdienen, mit andern mehren gutlichen wortten vnd ermanungen, darezw diende, nit alle noch hie zubeschreyben. Responsiones christianissimi regis Franciae. Item vff den ersten artickell von wegen des danksagens des ko- nigs zw Beheim antwort der konig zue Frankreich, wass er an dem theill bey dem babst von wegen des konigs zw Behem gethan hett, het er von ganczen herczen gern gethan, vnd het dasselb wol ersprissen mugen, wer ime sonder freude gewesen. Was er noch an dem vnd an andern enden zu handthabung seiner koniglichen eeren vnd wirden gethun khonnt vnd möcht, vnd seinen gnaden gevellig thun solt, wer er ganez willig zu thun vnd keynerley daran sparen. Auff den andern artikell von wegen der hielffe des konigs zw Beheim wider die, die sein k. g. belaidigt haben, het der konig von Frankreich geanthwort, dass er auss denselben seinen erpieten rechte bruderliche trewe vernym, die er seinen ko. g. auch zw aller zeit erzaigen vnd, wie er das begerende sey, volleisten woll etc. mit mehr viel wortten. R Auff den ersten artickel der heimlichen werbung von wegen der bundtnus vnd verstendtnus der zweier reichen mit iren puntgenossen etc. antwort der konig von Frankreich, das er in viel langer zeit nicht frolicher mehren gehort habe, die sein gemute vnd herez gruntlicher erfreuet haben, vnd empfahe die ganczem begirlichen herczen, vnd erbieth sich von ganczen krefften, dieselben alte verpundtnus vnd verstendtnus zwischen den zweien reichen genczlich zu ernewen, vnd auch die zu bevesten noch willen des konigs zue Beheim, doch dass das nach gelegenheit der sachen ordentlich vnd formlich ver- sehen vnd versorgt werde. Item der konig von Frankreich fraget mich vf das, ob ich einigen volkomen gewaldt hette, diese puntnus zubeschliessen, vnd ist kein zweifel, hett ich das procuratorium gehabt, das vnd mehr anders wer gancz beschlossen worden. o Drr
365 Item. Die ko. g. zw Beheim die bitt vnd begert an E. k. Mt. mit ganczem gevlissnem ernst, mit bruderlicher treue, lieb vnd freuntschaft, E. k. g. woll alle vnd jede obgeschriebne stuck, punct vnd artickel in dem schrein E. k. g. herczen vberlegen, besynnen vnd betrachten, vnd auch bey E. k. g. in geheim pleiben lassen, vnd vff jedes bruderliche anthwortt wissen lassen, will die ko. g. vmb E. ko. g. williglich verdienen, mit andern mehren gutlichen wortten vnd ermanungen, darezw diende, nit alle noch hie zubeschreyben. Responsiones christianissimi regis Franciae. Item vff den ersten artickell von wegen des danksagens des ko- nigs zw Beheim antwort der konig zue Frankreich, wass er an dem theill bey dem babst von wegen des konigs zw Behem gethan hett, het er von ganczen herczen gern gethan, vnd het dasselb wol ersprissen mugen, wer ime sonder freude gewesen. Was er noch an dem vnd an andern enden zu handthabung seiner koniglichen eeren vnd wirden gethun khonnt vnd möcht, vnd seinen gnaden gevellig thun solt, wer er ganez willig zu thun vnd keynerley daran sparen. Auff den andern artikell von wegen der hielffe des konigs zw Beheim wider die, die sein k. g. belaidigt haben, het der konig von Frankreich geanthwort, dass er auss denselben seinen erpieten rechte bruderliche trewe vernym, die er seinen ko. g. auch zw aller zeit erzaigen vnd, wie er das begerende sey, volleisten woll etc. mit mehr viel wortten. R Auff den ersten artickel der heimlichen werbung von wegen der bundtnus vnd verstendtnus der zweier reichen mit iren puntgenossen etc. antwort der konig von Frankreich, das er in viel langer zeit nicht frolicher mehren gehort habe, die sein gemute vnd herez gruntlicher erfreuet haben, vnd empfahe die ganczem begirlichen herczen, vnd erbieth sich von ganczen krefften, dieselben alte verpundtnus vnd verstendtnus zwischen den zweien reichen genczlich zu ernewen, vnd auch die zu bevesten noch willen des konigs zue Beheim, doch dass das nach gelegenheit der sachen ordentlich vnd formlich ver- sehen vnd versorgt werde. Item der konig von Frankreich fraget mich vf das, ob ich einigen volkomen gewaldt hette, diese puntnus zubeschliessen, vnd ist kein zweifel, hett ich das procuratorium gehabt, das vnd mehr anders wer gancz beschlossen worden. o Drr
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366 Item auf den Artickel, das die bundtnus nicht allein fur die zwey reich, sonder fur die puntgenossen auch solte macht werden, begeret der konig von Frankreich, ime die namen derselben puntgenossen verzeichent zu geben, die ich seiner k. g. also verzaichent vbergabe, vnd empfinge davon sonder grosse freude, vnd sonderlich von marg- graven Albrechten von Brandenburgk, mit dem er sonderlich freundt- schafft hette, vnd sagt mir, das er jn wol kennet, vnd zw wahrzai- chen het er mit jm auf der pruck zw Preysach personlich geredt, vnd saget, das er gancz willig were mit denselben puntgenossen auch zu machen. Item vff die artickell der funft vrsachen, den konig zw dieser verstendtnus bewegende, lobt der konig von Frankreich hoch vnd sere das erleuchte konigliche gemute, das sie fur andern so fursich- tiglichen solche mergkliche zukunftige sorgfeltigkeit, angst, noet, schade vnd schande, die nicht allein den zweyen reichen, sonder auch dem land zw Mayland, andern landen vnd aller gemeinen chri- stenheit, die aus dem heimlichen bäbstlichen vnd kayserlichen tractat vnd mutwillig furnehmen begegnen möchten, vnd erpeuth sich darauff mit seinen ganczen reiche nach allen seinem vermugen darzw zu ratten vnd zu helffen, damit solchs notturftiglichen zw trost ge- meiner christenheit fursehen vnd furkhommen werde. Item der k. von Franckreich saget vnaussprechlich lob vnd dank dem k. zw Behem des gutlichen, bruderlichen, gnedigen willen, den er zu gefallen sein dem herzogen von Mayland gethan habe mit dem, das die Romfarth der kayserlichen Mayestaten, die wider den her- czogen von Mayland beschlossen was mit dem babst vnd den Vene- digern, geirrt vnd verhindert ward, daran der konig zw Beheim im solch guth gefallen, wann er das nicht minder, dann ob es im selber in seiner person erzaigt, gethan hett, vnd wolt solichs vmb sein k. g. mit leib vnd auch mit guth verdienen, vnd wolt solchs den von May- lanth verkunden, der das auch mit, wie er konth, vmb den konig zw Beheim mit demselben herczogen von Maylanth als der erste churfurst bey dem Romischen kayser von seiner belehnung wegen (sic) gutlich vnd ernstlich wol gedienen mage. Der von Maylanth, der in grosser vereynigung ist mit dem konig von Neapolis, konig Regier, vnd den grossen gemeinden in Italien, ob sich der babst nicht gutlich wolt lassen finden, auch wol dienende moge.
366 Item auf den Artickel, das die bundtnus nicht allein fur die zwey reich, sonder fur die puntgenossen auch solte macht werden, begeret der konig von Frankreich, ime die namen derselben puntgenossen verzeichent zu geben, die ich seiner k. g. also verzaichent vbergabe, vnd empfinge davon sonder grosse freude, vnd sonderlich von marg- graven Albrechten von Brandenburgk, mit dem er sonderlich freundt- schafft hette, vnd sagt mir, das er jn wol kennet, vnd zw wahrzai- chen het er mit jm auf der pruck zw Preysach personlich geredt, vnd saget, das er gancz willig were mit denselben puntgenossen auch zu machen. Item vff die artickell der funft vrsachen, den konig zw dieser verstendtnus bewegende, lobt der konig von Frankreich hoch vnd sere das erleuchte konigliche gemute, das sie fur andern so fursich- tiglichen solche mergkliche zukunftige sorgfeltigkeit, angst, noet, schade vnd schande, die nicht allein den zweyen reichen, sonder auch dem land zw Mayland, andern landen vnd aller gemeinen chri- stenheit, die aus dem heimlichen bäbstlichen vnd kayserlichen tractat vnd mutwillig furnehmen begegnen möchten, vnd erpeuth sich darauff mit seinen ganczen reiche nach allen seinem vermugen darzw zu ratten vnd zu helffen, damit solchs notturftiglichen zw trost ge- meiner christenheit fursehen vnd furkhommen werde. Item der k. von Franckreich saget vnaussprechlich lob vnd dank dem k. zw Behem des gutlichen, bruderlichen, gnedigen willen, den er zu gefallen sein dem herzogen von Mayland gethan habe mit dem, das die Romfarth der kayserlichen Mayestaten, die wider den her- czogen von Mayland beschlossen was mit dem babst vnd den Vene- digern, geirrt vnd verhindert ward, daran der konig zw Beheim im solch guth gefallen, wann er das nicht minder, dann ob es im selber in seiner person erzaigt, gethan hett, vnd wolt solichs vmb sein k. g. mit leib vnd auch mit guth verdienen, vnd wolt solchs den von May- lanth verkunden, der das auch mit, wie er konth, vmb den konig zw Beheim mit demselben herczogen von Maylanth als der erste churfurst bey dem Romischen kayser von seiner belehnung wegen (sic) gutlich vnd ernstlich wol gedienen mage. Der von Maylanth, der in grosser vereynigung ist mit dem konig von Neapolis, konig Regier, vnd den grossen gemeinden in Italien, ob sich der babst nicht gutlich wolt lassen finden, auch wol dienende moge.
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367 Item der konig von Franckreich hat die funff vrsach wol zu herezen genommen vnd wol bekennet, vnd sagt, er befunde in der warheit, das die an im selbs alle leider wahr weren, vnd kunt sich keins guten gegen dem kayser, babst vnd den von Burgundien ver- sehen. Er west auch wol, das der kayser sich freunden wolt mit dem von Burgundien, vnd das der von Burgundien alle verstentnus bey den teutzschen fursten gaistlich vnd weltlich suchet. Er hat aber solchs hochs vertrauen zum konig zw Beheim, das er solch ehege- melt freundtschaft bey dem Romischen kayser vnd ahn allen andern enden ruret, so vil er konde, wann er willig vnd bereith were, seine trefflichen rethe vnd potschaft zu schicken zum konig zw Beheim, zw den fursten zw Sachsen vnd Brandenburgk, solch vereinigung mit hielff vnd rathe des konigs zw Beheim zuvolfuren, vnd aller sachen, der herfarth, der hielff des Conciliums halben, genezlich zu beschliessen, vnd seinen rethen das alles gancze volkomene macht vnd gewaldt geben, vnd schreibt das dem konig zw Behem mit seinem brieffe gancz zw. Item von wegen der herfarth das gefelt seiner k. g. gancz wol, vnd meint, wen der konig zw Behem durch sich vnd die sein nicht mehr dann VI oder VIIm manne in der wagenburgk het, vnd sich mocht vleissen durch das vonn Meincz oder von Trier land, so wer er von stundt in das landt zw Luczelburgk, so solten zu derselbigen tundt die leutligen alle provant vn d notturfft beraith haben vnd sich zum here fugen, so wolt sein k. g. auch mit seinem hernrn (sic) auff die andere seitten in das landt zw Luczelburgk ziehen, vnd dem ko- nig mit leib vnd mit guth helffen, sein landt Luczelburge zu erobern, vnd darnach mit eynander ziehen durch Flandern, Brab anth vnd an- dere des von Burgundien landt vnd den pfalczgraven heimsuchen; auch einer von dem andern vnd ausz dem veldt nicht ziehen, dann mit gutten wissen vnd willen des andern, vnd sie iren willen er- langt haben, vnd das soll alles notturftlichen versehen werden. Item nachdem vnd an die k. g. zw Frankreich durch bebstlich potschaft vnd schriefft gelanget wasz, wie der konig zw Beheim in bebstlichen pan sein solt, wurde durch die irer des friedens gesagt, der konig zw Beheim suchen nicht die freuntschaft aus treuen, son- der ausz sorgveltiger notzwangk. Darzw ich antwort, das die irrer das nicht sageten von treuen, damit dem konig von Frankreich ver- pflichtet weren. Es wer die ainigung der zweier reychen vormals
367 Item der konig von Franckreich hat die funff vrsach wol zu herezen genommen vnd wol bekennet, vnd sagt, er befunde in der warheit, das die an im selbs alle leider wahr weren, vnd kunt sich keins guten gegen dem kayser, babst vnd den von Burgundien ver- sehen. Er west auch wol, das der kayser sich freunden wolt mit dem von Burgundien, vnd das der von Burgundien alle verstentnus bey den teutzschen fursten gaistlich vnd weltlich suchet. Er hat aber solchs hochs vertrauen zum konig zw Beheim, das er solch ehege- melt freundtschaft bey dem Romischen kayser vnd ahn allen andern enden ruret, so vil er konde, wann er willig vnd bereith were, seine trefflichen rethe vnd potschaft zu schicken zum konig zw Beheim, zw den fursten zw Sachsen vnd Brandenburgk, solch vereinigung mit hielff vnd rathe des konigs zw Beheim zuvolfuren, vnd aller sachen, der herfarth, der hielff des Conciliums halben, genezlich zu beschliessen, vnd seinen rethen das alles gancze volkomene macht vnd gewaldt geben, vnd schreibt das dem konig zw Behem mit seinem brieffe gancz zw. Item von wegen der herfarth das gefelt seiner k. g. gancz wol, vnd meint, wen der konig zw Behem durch sich vnd die sein nicht mehr dann VI oder VIIm manne in der wagenburgk het, vnd sich mocht vleissen durch das vonn Meincz oder von Trier land, so wer er von stundt in das landt zw Luczelburgk, so solten zu derselbigen tundt die leutligen alle provant vn d notturfft beraith haben vnd sich zum here fugen, so wolt sein k. g. auch mit seinem hernrn (sic) auff die andere seitten in das landt zw Luczelburgk ziehen, vnd dem ko- nig mit leib vnd mit guth helffen, sein landt Luczelburge zu erobern, vnd darnach mit eynander ziehen durch Flandern, Brab anth vnd an- dere des von Burgundien landt vnd den pfalczgraven heimsuchen; auch einer von dem andern vnd ausz dem veldt nicht ziehen, dann mit gutten wissen vnd willen des andern, vnd sie iren willen er- langt haben, vnd das soll alles notturftlichen versehen werden. Item nachdem vnd an die k. g. zw Frankreich durch bebstlich potschaft vnd schriefft gelanget wasz, wie der konig zw Beheim in bebstlichen pan sein solt, wurde durch die irer des friedens gesagt, der konig zw Beheim suchen nicht die freuntschaft aus treuen, son- der ausz sorgveltiger notzwangk. Darzw ich antwort, das die irrer das nicht sageten von treuen, damit dem konig von Frankreich ver- pflichtet weren. Es wer die ainigung der zweier reychen vormals
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368 mehe geirrt wurden, davon seinen ko. g. nicht viel guts gevolget were. Demnach mochten noch eczliche diese ainigung gern irren, sein k. g. solt sich abermalen nicht verfuren lassen; dann das nicht anders, denn rechte bruderliche treue in diesem erpieten gefunden mocht werden, mocht sein k. g. aus dem verstehen, das der konig zw Beheim von stund nach seiner krönung, dieweil vnd er zw gan- czer eynung mit dem babst vnd seinen landtherren dennocht wasz, sein trefflich rethe zw seiner k. g. geschickt, die alte lobliche punt- nus irer vorfarhen zuerneuen. Daran sein ko. gnade grosz gevallen het, vnd die irrer des friedens durften nichts mehr darzw reden. Item der konig zw Franckreich hat vff die puntnus geratten: Nachdem vnd der babst in grosser vnainigkeit ist mit dem konig zw Behem, das nicht guth were, das der konig zw Beheim in der punt- nus benennt wurde, sonder wol das reich, die von Sachsen vnd von Brandenburgk, auch andere fur sie vnd alle ire pundtgenossen, da- mit der babst nicht vrsach gehaben möchte, sein schrieft vnd erma- nung zu verachten sprechende, das er parteysch vnd mit dem konig zw Behem in pundtnus were. Er het auch macht, dester getröstlicher zu reden, als einer der vnparteysch were. Er wurde auch von gaist- lichen vnd weltlichen dester mehr anhangs vnd volge gehaben, vnd begert bittende, das der konig von Beheim darinnen gevolgig sey, wen im das zw guth beschicht, davon soll die k. g. zw Beheim vleiss ankeren vnd sich mit den fursten seinen puntgenossen aller vorge- schriebenen stucken aigentlich vnterrichten vnd ratschlagen, wieres furzunehmen sey nach dem allerbestandtlichstem vnd fruchtbarlich- sten, so es gesein kann vnd mage, darzw er auch nach dem aller- pesten erspriessen woll. Item damit das furnehmen des conciliumbs dester fruchtbar- licher vnd auch dester grundtlicher angefengt vnd zw nutzlichen furgang gebracht möcht werden, so gibt der konig von Franckreich diesen rathe : das der konig zw Beheim vleisz furkere durch sein puntgenossen, fursten des reichs, bei dem Romischen kayser, domit sein kays. g. sein potschaft schick zu dem babst, vnd getreuen vleis ankere, damit der pann abgethan, oder vff das minst aufgehebt vnd angestelt vnd ein gutlicher tage furgenohmmen werde, vnd sich nicht irren lasz, ob der Romisch kayser das abschlahe, oder ob das, durch vnsern heiligen vater den babst nicht angenohmmen wurde, nichtdestminder so will sein korg. allein von dieser sach wegen sein
368 mehe geirrt wurden, davon seinen ko. g. nicht viel guts gevolget were. Demnach mochten noch eczliche diese ainigung gern irren, sein k. g. solt sich abermalen nicht verfuren lassen; dann das nicht anders, denn rechte bruderliche treue in diesem erpieten gefunden mocht werden, mocht sein k. g. aus dem verstehen, das der konig zw Beheim von stund nach seiner krönung, dieweil vnd er zw gan- czer eynung mit dem babst vnd seinen landtherren dennocht wasz, sein trefflich rethe zw seiner k. g. geschickt, die alte lobliche punt- nus irer vorfarhen zuerneuen. Daran sein ko. gnade grosz gevallen het, vnd die irrer des friedens durften nichts mehr darzw reden. Item der konig zw Franckreich hat vff die puntnus geratten: Nachdem vnd der babst in grosser vnainigkeit ist mit dem konig zw Behem, das nicht guth were, das der konig zw Beheim in der punt- nus benennt wurde, sonder wol das reich, die von Sachsen vnd von Brandenburgk, auch andere fur sie vnd alle ire pundtgenossen, da- mit der babst nicht vrsach gehaben möchte, sein schrieft vnd erma- nung zu verachten sprechende, das er parteysch vnd mit dem konig zw Behem in pundtnus were. Er het auch macht, dester getröstlicher zu reden, als einer der vnparteysch were. Er wurde auch von gaist- lichen vnd weltlichen dester mehr anhangs vnd volge gehaben, vnd begert bittende, das der konig von Beheim darinnen gevolgig sey, wen im das zw guth beschicht, davon soll die k. g. zw Beheim vleiss ankeren vnd sich mit den fursten seinen puntgenossen aller vorge- schriebenen stucken aigentlich vnterrichten vnd ratschlagen, wieres furzunehmen sey nach dem allerbestandtlichstem vnd fruchtbarlich- sten, so es gesein kann vnd mage, darzw er auch nach dem aller- pesten erspriessen woll. Item damit das furnehmen des conciliumbs dester fruchtbar- licher vnd auch dester grundtlicher angefengt vnd zw nutzlichen furgang gebracht möcht werden, so gibt der konig von Franckreich diesen rathe : das der konig zw Beheim vleisz furkere durch sein puntgenossen, fursten des reichs, bei dem Romischen kayser, domit sein kays. g. sein potschaft schick zu dem babst, vnd getreuen vleis ankere, damit der pann abgethan, oder vff das minst aufgehebt vnd angestelt vnd ein gutlicher tage furgenohmmen werde, vnd sich nicht irren lasz, ob der Romisch kayser das abschlahe, oder ob das, durch vnsern heiligen vater den babst nicht angenohmmen wurde, nichtdestminder so will sein korg. allein von dieser sach wegen sein
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369 treffliche rethe schicken gein Rom, vnd diese sachen gutlichen vnd ernstlichen bei dem babst arbeiten lassen, damit die nach willen des konigs zw Beheim abgethan werden, doch also, das die compactaten des heiligen conciliumbs zw Basell bey iren krefften pleiben. Und wue sein heiligkeit keinerlei gutlicher, zimlicher, billicher wege aufnehmen wolt, so will er sein ernstliche maynung auch mit im reden lassen, vnd dadurch die bebstliche heiligkeit, auch der Ro- misch kayser solch gotlich, erbarlich, rechtlich erpietten verachten, verschmehen vnd nicht aufnehmen welten, so het die sach fur allen konigen, fursten, geistlichen vnd weltlichen vnd allen gemeinden ein solch redliche gestalt, die niemandt widerachten konth noch mocht, vnd wurde alsdan ein gemein ruffe vber den babst vnd den kayser, vnd wurden darnach all vnsern willen erlangen, vnd viel leuth wurden dem concilio anhangen durch solch geschrey, die villeicht sonst widerspennig weren. Item zu volfurung dieser sach wirdt der konig von Franckreich inn dem monath Oktober sein rethe schicken gein Rohm, vnd begert, das sein k. g. eigentlicher der compactaten, der bebstlichen citation, vnd auch der mandaten mit sampt dem ganczen process vnd seiner gerechtigkeit gnugsamlich vnterricht werde, damit sein gnade vnd die seinen sich gruntlich darnach mogen wissen zurichten, vnd das vnnuczer kost, muhe vnd arbeit vermiten vnd gespart werde. Item der konig von Franckreich hat gefragt nach den vrsachen der widerwertigkeit des babsts. Hab ich geanthwortt: die empfa- hung des heiligen sacraments vnter beider gestalt. Darauff anthwortt der konig : so wer er auch nit ein guter christ, dann vff den tage seyner krönung vnd salbung empfing er das heilige sacrament auch vnter beider gestalt, vnd ein jeder konig, darzw alle die von des babsts handen communiciren, empfahen gewonlich vnter beider gestalt. Darzw so sagen alle die meister von hohen synnen, das es nicht sund sey an im selbst, wann in dem anfangk der kristlichen kirchen habe die gemein christenheit dieselbige gewonheit viel hundert jare gebraucht, vnd so dan die compactaten auch damit dienen, vnd man dieselbige gewonheit nicht bekentlich kund abgethan, wer billich, das es dabey gelassen wurde. Item der konig von Frankreich hat sich hochlich von ganczen herezen erbotten, alle vnd jede obgeschriebne stucke mit allem vleis zu vben, zu treiben vnd die zu volfurhen, so er erst mage, vnd Archiv. XL. 2. 24
369 treffliche rethe schicken gein Rom, vnd diese sachen gutlichen vnd ernstlichen bei dem babst arbeiten lassen, damit die nach willen des konigs zw Beheim abgethan werden, doch also, das die compactaten des heiligen conciliumbs zw Basell bey iren krefften pleiben. Und wue sein heiligkeit keinerlei gutlicher, zimlicher, billicher wege aufnehmen wolt, so will er sein ernstliche maynung auch mit im reden lassen, vnd dadurch die bebstliche heiligkeit, auch der Ro- misch kayser solch gotlich, erbarlich, rechtlich erpietten verachten, verschmehen vnd nicht aufnehmen welten, so het die sach fur allen konigen, fursten, geistlichen vnd weltlichen vnd allen gemeinden ein solch redliche gestalt, die niemandt widerachten konth noch mocht, vnd wurde alsdan ein gemein ruffe vber den babst vnd den kayser, vnd wurden darnach all vnsern willen erlangen, vnd viel leuth wurden dem concilio anhangen durch solch geschrey, die villeicht sonst widerspennig weren. Item zu volfurung dieser sach wirdt der konig von Franckreich inn dem monath Oktober sein rethe schicken gein Rohm, vnd begert, das sein k. g. eigentlicher der compactaten, der bebstlichen citation, vnd auch der mandaten mit sampt dem ganczen process vnd seiner gerechtigkeit gnugsamlich vnterricht werde, damit sein gnade vnd die seinen sich gruntlich darnach mogen wissen zurichten, vnd das vnnuczer kost, muhe vnd arbeit vermiten vnd gespart werde. Item der konig von Franckreich hat gefragt nach den vrsachen der widerwertigkeit des babsts. Hab ich geanthwortt: die empfa- hung des heiligen sacraments vnter beider gestalt. Darauff anthwortt der konig : so wer er auch nit ein guter christ, dann vff den tage seyner krönung vnd salbung empfing er das heilige sacrament auch vnter beider gestalt, vnd ein jeder konig, darzw alle die von des babsts handen communiciren, empfahen gewonlich vnter beider gestalt. Darzw so sagen alle die meister von hohen synnen, das es nicht sund sey an im selbst, wann in dem anfangk der kristlichen kirchen habe die gemein christenheit dieselbige gewonheit viel hundert jare gebraucht, vnd so dan die compactaten auch damit dienen, vnd man dieselbige gewonheit nicht bekentlich kund abgethan, wer billich, das es dabey gelassen wurde. Item der konig von Frankreich hat sich hochlich von ganczen herezen erbotten, alle vnd jede obgeschriebne stucke mit allem vleis zu vben, zu treiben vnd die zu volfurhen, so er erst mage, vnd Archiv. XL. 2. 24
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370 weren nuhen lengst zw ende pracht worden, als das man das findt ausz dem datum seins brieffs, dann das er mit grosser schwerer kranckheit beladen wardt, darinn er etwan viel wuchen schwerlich gelegen ist. Item von wegen der freundtschafft mit dem marggraven, wann ich kein credenz oder ander gewaldbrieff daruff gehabt habe, hat der konig kein laut mere anthwort darauf gegeben. Wol verstehe ich, das der konig sehr begirlich ist, freuntschaft zu machen mit marg- graven Albrechten, vnd darauf hat mir einer seiner heimlichsten rethe diese nachgeschriebne nahmen verzaichnet geben : de sanguine regis Franciae filia christianissimi regis, 4 annorum ; soror reginae, filia ducis Sabaudiae, 18 annorum ; filia ducis Sabaudiae moderni, cujus uxor soror regis Franciae, 7 annorum ; soror regis Scotorum ; filia comit. mont. ventros. (sic) nept. germanie (sic) duc. Burbonii, 18 annorum ; filia comitis Fuxi, 18 annorum ; filia comitis de Laital, neptis ducis Brittaniae, 15 annorum. Hic possunt inveniri . 1 pro filio regis Bohemiae primogenito pro filio regis Poloniae pro rege Hungariae pro filio marchionis pro filio imperatoris ad placitum regiae majestatis. . . . Item der durchleuchtig herczog zw Mayland sagt gross vnmess- lich dank der ko. g. zw Behem der milten guth, die S. k. g. an im vnverdint gethan habe, vnd ist darumb willig, sein aigen rethe zu schicken ghen Behem noch fur weynnachten, im selber zu danken vnd nach allen seinem willen puntnus fur all sein puntgenossen etc. auch mit im zu machen. Man hat mir auch die schwester furgefurth vnd sehen lassen, aussermassen wol koment vnd schon. Diese were die allerreichest, wen sie nur edell genug were, vnd mich will ge- dunken noch gelegenheit die cron zw Beheim, dieweil vnd der k. von ir kein tochter hat, es were zu hanthabung kunftiglichen pesser
370 weren nuhen lengst zw ende pracht worden, als das man das findt ausz dem datum seins brieffs, dann das er mit grosser schwerer kranckheit beladen wardt, darinn er etwan viel wuchen schwerlich gelegen ist. Item von wegen der freundtschafft mit dem marggraven, wann ich kein credenz oder ander gewaldbrieff daruff gehabt habe, hat der konig kein laut mere anthwort darauf gegeben. Wol verstehe ich, das der konig sehr begirlich ist, freuntschaft zu machen mit marg- graven Albrechten, vnd darauf hat mir einer seiner heimlichsten rethe diese nachgeschriebne nahmen verzaichnet geben : de sanguine regis Franciae filia christianissimi regis, 4 annorum ; soror reginae, filia ducis Sabaudiae, 18 annorum ; filia ducis Sabaudiae moderni, cujus uxor soror regis Franciae, 7 annorum ; soror regis Scotorum ; filia comit. mont. ventros. (sic) nept. germanie (sic) duc. Burbonii, 18 annorum ; filia comitis Fuxi, 18 annorum ; filia comitis de Laital, neptis ducis Brittaniae, 15 annorum. Hic possunt inveniri . 1 pro filio regis Bohemiae primogenito pro filio regis Poloniae pro rege Hungariae pro filio marchionis pro filio imperatoris ad placitum regiae majestatis. . . . Item der durchleuchtig herczog zw Mayland sagt gross vnmess- lich dank der ko. g. zw Behem der milten guth, die S. k. g. an im vnverdint gethan habe, vnd ist darumb willig, sein aigen rethe zu schicken ghen Behem noch fur weynnachten, im selber zu danken vnd nach allen seinem willen puntnus fur all sein puntgenossen etc. auch mit im zu machen. Man hat mir auch die schwester furgefurth vnd sehen lassen, aussermassen wol koment vnd schon. Diese were die allerreichest, wen sie nur edell genug were, vnd mich will ge- dunken noch gelegenheit die cron zw Beheim, dieweil vnd der k. von ir kein tochter hat, es were zu hanthabung kunftiglichen pesser
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371 fur die cron, dann der anderen jungkfrauen keine. Es ist auch der von Mayland gancz einbrunstiglich zw der cron geneigt. Item alle vnd jede obgeschriebne stuck, punct vnd artickel wirt E. k. M. in dem schrein euers herczens woll besinnen vnd bedrach- ten, vnd das pest vnd nuczest darausz klauben, das vnucz meiner thorheit zu schreiben, dann het ich verstanden, darinnen icht mehe das E. k. g. zw gut, zw lob vnd zw ehren het mugen dienen, het ich gerne gethan, vnd will das auch alzeit willig sein, vnd vnverdrossen zu thun bereith, vnd bevilh mich alle zeit E. konig. g.
371 fur die cron, dann der anderen jungkfrauen keine. Es ist auch der von Mayland gancz einbrunstiglich zw der cron geneigt. Item alle vnd jede obgeschriebne stuck, punct vnd artickel wirt E. k. M. in dem schrein euers herczens woll besinnen vnd bedrach- ten, vnd das pest vnd nuczest darausz klauben, das vnucz meiner thorheit zu schreiben, dann het ich verstanden, darinnen icht mehe das E. k. g. zw gut, zw lob vnd zw ehren het mugen dienen, het ich gerne gethan, vnd will das auch alzeit willig sein, vnd vnverdrossen zu thun bereith, vnd bevilh mich alle zeit E. konig. g.
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- 341: Array