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Titel
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Edice
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- s. 150: ...Gegenstande einer bekannten Monographie gemacht hat, will die Thatsache, dass König Wladislaw das Herzogthum Troppau mit einer Geldsumme einlöste, wozu die Stände...
- s. 151: ...II. von Böhmen zurückfallen sollen. Als nämlich im Jahre 1490 König Wladislaw auf den ungarischen Thron berufen worden, war sein Bruder Johann...
- s. 152: ...der Lausitz und in den Sechsstädten gelten 1). Wollte nun König Wladislaw das Fürstenthum Troppau ent- weder selbst veräussern oder, wie im...
- s. 153: ...ihm der in Rede stehende jüngere Nikolaus auf Lichtenburg. Als König Wladislaw sich in Folge seiner Erhebung auf den ungarischen Thron 1490...
- s. 158: ...Polen ab, und zugleich wenden sich die Stände an den König Wladislaw um Schutz und Fürsprache in ihrer Bedräng— niss. Sie führen...
- s. 161: ...neuen Herrn ohne Umstände zu huldigen. — Da legte sich König Wladislaw ins Mittel. Als Bruder des einen und König des andern...
- s. 163: ...keine Ge- wissheit, obwohl gleich von Anbeginn Aller Augen auf König Wla- dislaw gerichtet waren, und Bischof Sigismund Thurzo in die- sem Sinne...
- s. 163: ...selbst für dero Erben einlöse“. Und so geschah es auch. König Wladislaw entschloss sich in der That, das Herzogthum Troppau zu seinen...
- s. 163: ...soll, mit barem Gelde erkauft. — Zu diesem Behufe trat König Wladislaw mit seinem Bruder in Unterhandlungen, die ohne Zweifel den Zweck...
- s. 164: ...die Stände in einer eigenen Urkunde verbriefen, u. z. erklärt König Wladislaw, dass er den Herren, Rittern und Bürgern des Fürstenthums Troppau...
- s. 166: ...auf Heinrichs Sohn Bernhard über. Nun übergab im Jahre 1502 König Wladislaw das Fürstenthum 1) Abschrift aus dem betreffenden Rechtsbuche in Tillers...
- s. 170: ...Verzögerung von 3 Jahren ein. Wegen seiner ewigen Geldverlegenheiten musste König Wladislaw sowohl mit seinem Bruder Siegmund als mit den Ständen fortwährend...
- s. 170: ...Geldhilfe schon in Bereitschaft haben und es dabei nur auf König Wladislaw ankomme, der abgeschickte Bote auf der Reise erkrankte und in...
- s. 173: ...Theiner, Mon. vet. Poloniae et Lithuaniae II, 325. 2) Als König Wladislaw im Jahre 1511 in den factischen Besitz des Herzogthums Troppau...
- s. 176: ...ferner behilflich sein wolle, dass sie unter die Herrschaft des Königs Wladislaw gelangen. Er habe diess Alles ge- mäss der Abrede (zu...
- s. 177: ...Stande der Angelegenheit ein. Zu Anfang dieses Jahres (1509) trat König Wladislaw seine Reise nach Böhmen an, und langte am 17. Februar...
- s. 178: ...Wenzeslai das Fürstenthum Trop- pau sammt allen Zugehörungen an den König Wladislaw abgetreten werden solle. Zugleich rieth er ihnen Einige aus ihrer...
- s. 178: ...solche erschien auch in kurzer Zeit. Am 23. Juni schrieb König Wladislaw den Landherren und Bürgern von Troppau, dass er bereits daran...
- s. 179: ...von ihm eine Summe Geldes erhielt, dieses Beginnen unterstützte, dass König Wladislaw es ungehindert geschehen liess, und erst später Einsprache dagegen erhob....
- s. 179: ...falls sich ihm Jemand wider- setzen sollte 1). — Dass König Wladislaw mit im Spiele war, ob- gleich er später unter geänderten...
- s. 190: ...Königs. Die böhmischen Herren mussten gute Nachrichten gebracht haben, da König Wladislaw sich endlich entschloss, die verlangte Sicherheit in vollem Masse zu...
- s. 191: ...einer- und der Übernahme desselben andererseits. Nun erst konnte sich König Wladislaw als unmittelbaren Herrn des genannten Fürstenthums betrachten 1). Die wichtigste...
- s. 191: ...zur Auszahlung des Fürstenthums werk- thätig bewiesen haben, verpflichtet sich König Wladislaw als König von Böhmen, seinen Sohn König Ludwig und alle...
- s. 191: ...folg. Jahre wird kein Oberherr genannt, während im Jahre 1511 König Wladislaw erscheint. — 3. Buch, Fol. 36 ff. 2) Theilweise abgedruckt...
- s. 192: ...Abtretung des Fürstenthums einen Bevollmächtigten abordne. Wenn der Bote vom Könige Wladislaw mit der entsprechenden Antwort zurückgekehrt sein werde, wolle auch er...
- s. 192: ...den Landherren und Bürgern Eid und Hulde entgegen für den König Wladislaw, dessen Sohn König Ludwig und alle Nachfolger im Königreiche Böhmen3)....
- s. 192: ...dieser in aller Form Rechtens geleisteten Huldigung forderte den- noch König Wladislaw, dass die Stände zwei Bevollmächtigte zu ihm nach Bres- lau...
- s. 202: ...Edlen und Bürgern des Herzogthums Troppau, dahin zu wirken, dass König Wladislaw das genannte Herzogthum zu eigenen Handen einlöse. Generosi et nobiles...
Název:
Einlösung des Herzogtums Troppau durch Wladislaw II. Köning von Böhmen und Ungar (Archiv für österreichische Geschichte vol. 37)
Autor:
Kürschner, Franz
Rok vydání:
1867
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
59
Obsah:
- I: Titel
- 147: Titulatio
- 195: Edice
upravit
Strana I
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Siebenunddreissigster Band. WIEN. Aus der kaiserlich-königliehen Hof- und Staatsdruckerei. 1867.
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Siebenunddreissigster Band. WIEN. Aus der kaiserlich-königliehen Hof- und Staatsdruckerei. 1867.
Strana 147
III. EINLOSUNG DES HERZOGTHUMS TROPPAU DURCH WLADISLAW II., KONIG VON BÖHMEN UND UNGARY, 1507—1511. NACH ARCHIVALISCHEN, BISHER UNBEKANNTEN QUELLEN VON DR. FRANZ KURSCHNER.
III. EINLOSUNG DES HERZOGTHUMS TROPPAU DURCH WLADISLAW II., KONIG VON BÖHMEN UND UNGARY, 1507—1511. NACH ARCHIVALISCHEN, BISHER UNBEKANNTEN QUELLEN VON DR. FRANZ KURSCHNER.
Strana 148
Strana 149
149 Arbeiten, die wie die vorliegende aus archivalischen Quellen ge- schöpft sind, rechtfertigen eine kurze Vorbemerkung, welche den Leser über die Beschaffenheit des Materials orientiren und ihm zugleich ein billiges Urtheil über den Verfasser ermöglichen soll. Im Troppauer Landesarchive fand ich gelegentlich ein Fas- cikel mit Schriftstücken aus dem Anfange des XVI. Jahrhunderts, welche das hauptsächliche Material zu dieser Abhandlung lieferten. Dasselbe besteht aus einzelnen Original-Urkunden, grösstentheils aus Correspondenzen, von denen wieder sehr viele nur in mangelhaft oder gar nicht datirten Concepten erhalten sind. Ich war mit der Sammlung meines Materials bereits zu Ende, als der schlesische Landesausschuss den historischen Nachlass Franz Tillers 1) an- kaufte. In dieser sorgfältigen Sammlung fanden sich auch Abschriften der betreffenden Papiere, und ich konnte aus denselben in sofern Nutzen ziehen, als mir hier Copien von einzelnen — freilich minder wesentlichen — Schriftstücken begegneten, die nicht mehr vorhan- den sind. Da Tillers handschriftlicher Nachlass bisher unbeachtet geblieben ist, so erscheinen die oben bezeichneten Quellen in dieser Abhandlung zum erstenmal verwerthet. Ein kurzer Aufenthalt in Prag bot mir Gelegenheit, mich nach einschlägigem Materiale umzusehen, und ich suchte nicht vergebens. In wohlwollender Weise theilte mir Prof. Dr. C. Höfler seine Ex- cerpte aus dem böhmischen Kronarchive mit, und der Herr Land- tafel-Director Demuth gestattete mir freundlichst die Benützung der Landtafel, wobei mich der daselbst beschäftigte Lehramts- Candidat, Herr Sedlaček, auf das Bereitwilligste unterstützte. Ein- zelne schätzenswerthe Notizen verdanke ich dem Herrn Prof. Lepař in Prag und dem Herrn Swoboda in Troppau, dessen historisch- topographische Forschungen mir trefflich zu Statten kamen. 1) Dieser um die schlesische Geschichtsforschung verdiente Mann wurde an seinem Vorhaben, eine österr. schles. Geschichte zu schreiben, durch einen vorzeitigen Tod (1856) verhindert. — Eine kurze Bespreehung seines Nachlasses findet sich im 2. Hefte der Beiträge zur Geschichte Schlesiens", Troppau 1866. A. Trassler.
149 Arbeiten, die wie die vorliegende aus archivalischen Quellen ge- schöpft sind, rechtfertigen eine kurze Vorbemerkung, welche den Leser über die Beschaffenheit des Materials orientiren und ihm zugleich ein billiges Urtheil über den Verfasser ermöglichen soll. Im Troppauer Landesarchive fand ich gelegentlich ein Fas- cikel mit Schriftstücken aus dem Anfange des XVI. Jahrhunderts, welche das hauptsächliche Material zu dieser Abhandlung lieferten. Dasselbe besteht aus einzelnen Original-Urkunden, grösstentheils aus Correspondenzen, von denen wieder sehr viele nur in mangelhaft oder gar nicht datirten Concepten erhalten sind. Ich war mit der Sammlung meines Materials bereits zu Ende, als der schlesische Landesausschuss den historischen Nachlass Franz Tillers 1) an- kaufte. In dieser sorgfältigen Sammlung fanden sich auch Abschriften der betreffenden Papiere, und ich konnte aus denselben in sofern Nutzen ziehen, als mir hier Copien von einzelnen — freilich minder wesentlichen — Schriftstücken begegneten, die nicht mehr vorhan- den sind. Da Tillers handschriftlicher Nachlass bisher unbeachtet geblieben ist, so erscheinen die oben bezeichneten Quellen in dieser Abhandlung zum erstenmal verwerthet. Ein kurzer Aufenthalt in Prag bot mir Gelegenheit, mich nach einschlägigem Materiale umzusehen, und ich suchte nicht vergebens. In wohlwollender Weise theilte mir Prof. Dr. C. Höfler seine Ex- cerpte aus dem böhmischen Kronarchive mit, und der Herr Land- tafel-Director Demuth gestattete mir freundlichst die Benützung der Landtafel, wobei mich der daselbst beschäftigte Lehramts- Candidat, Herr Sedlaček, auf das Bereitwilligste unterstützte. Ein- zelne schätzenswerthe Notizen verdanke ich dem Herrn Prof. Lepař in Prag und dem Herrn Swoboda in Troppau, dessen historisch- topographische Forschungen mir trefflich zu Statten kamen. 1) Dieser um die schlesische Geschichtsforschung verdiente Mann wurde an seinem Vorhaben, eine österr. schles. Geschichte zu schreiben, durch einen vorzeitigen Tod (1856) verhindert. — Eine kurze Bespreehung seines Nachlasses findet sich im 2. Hefte der Beiträge zur Geschichte Schlesiens", Troppau 1866. A. Trassler.
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150 Trotz dieser vielseitigen Unterstützung, für die ich den gebüh- renden Dank freudigst erstatte, lässt die Vollständigkeit meines Ma- terials noch Manches zu wünschen übrig. Wenn ich daher nicht in jedem Nebenumstande genügende Auskunft geben kann, so möge der Einsichtsvolle und Kundige entschuldigen, was bei der Schwierigkeit von Arbeiten dieser Art zu entschuldigen ist. Im Ubrigen darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass diese Frage bisher jedes Anhalts- punktes entbehrte und noch nirgends eingehend behandelt wurde. Der Vater der Troppauer Landesgeschichte. Faustin Ens, geht in seinem „Oppaland“ über diese Frage hinweg, indem er sich mit der Bemerkung begnügt, dass Troppau nach Erwählung Siegmunds zum Könige von Polen (1506) an Wladislaw zurückfiel, „obgleich die Urkunde darüber erst 1511 ausgestellt wurde.“ — Dr. B. Dudik, der in neuester Zeit die Stellung des Herzogthums Troppau zu Mäh- ren zum Gegenstande einer bekannten Monographie gemacht hat, will die Thatsache, dass König Wladislaw das Herzogthum Troppau mit einer Geldsumme einlöste, wozu die Stände beisteuerten, mit Folgendem erklären: "Seit König Mathias hafteten an dem Herzog- hum e Schlesien 400000 ungarische Gulden, die nun abgezahlt werden sollten" 1). Dass von einer solchen Zahlung Umgang genom- men wurde, weil fortan Böhmen und Ungarn dieselben Könige hatten, scheint Dudik gar nicht zu bedenken, obwohl etwas ganz Ahnliches in dem Olmützer Frieden, auf den er sich selbst beruft, geschrieben steht 2). Welchen Werth nun jene dreiste Behauptung hat, dürfte sich aus dem Nachfolgenden leicht ergeben. — Christian d’Elvert nimmt die Fiction Dudiks mit sichtlichem Zweifel auf und vermuthet seinerseits das Richtigere, indem er eine anderweitige Verpfändung annimmt 3). Aber auch er kann seine Vermuthung auf keine Thatsache stützen. Bei diesem Stande der Frage dürfte die vorliegende Abhand- lung nicht überflüssig und den Freunden der schlesischen Geschichte nicht ganz unwillkommen sein ! 1) A. a. O. S. 72. 2) Katona, Historia critica regum Hung. stirpis mixtae XVI. pag. 200 ff. — Vgl. Som- mersberg I, 208. 3) Verwaltung und Verfassung österr. Schlesiens. S. 78. Anmerkung. Was die Orthographie der Namen betrifft, so halte ich an der ursprüng- lichen Schreibung fest, und verdeutsche nur solche Namen, die diess leicht zulas- sen. Ich glaube diess um so mehr thun zu können, als fast sämmtliche in der Ab- handlung vorkommende Namen in den Beilagen in ihrer ursprünglichen Schreib- weise wiederkehren.
150 Trotz dieser vielseitigen Unterstützung, für die ich den gebüh- renden Dank freudigst erstatte, lässt die Vollständigkeit meines Ma- terials noch Manches zu wünschen übrig. Wenn ich daher nicht in jedem Nebenumstande genügende Auskunft geben kann, so möge der Einsichtsvolle und Kundige entschuldigen, was bei der Schwierigkeit von Arbeiten dieser Art zu entschuldigen ist. Im Ubrigen darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass diese Frage bisher jedes Anhalts- punktes entbehrte und noch nirgends eingehend behandelt wurde. Der Vater der Troppauer Landesgeschichte. Faustin Ens, geht in seinem „Oppaland“ über diese Frage hinweg, indem er sich mit der Bemerkung begnügt, dass Troppau nach Erwählung Siegmunds zum Könige von Polen (1506) an Wladislaw zurückfiel, „obgleich die Urkunde darüber erst 1511 ausgestellt wurde.“ — Dr. B. Dudik, der in neuester Zeit die Stellung des Herzogthums Troppau zu Mäh- ren zum Gegenstande einer bekannten Monographie gemacht hat, will die Thatsache, dass König Wladislaw das Herzogthum Troppau mit einer Geldsumme einlöste, wozu die Stände beisteuerten, mit Folgendem erklären: "Seit König Mathias hafteten an dem Herzog- hum e Schlesien 400000 ungarische Gulden, die nun abgezahlt werden sollten" 1). Dass von einer solchen Zahlung Umgang genom- men wurde, weil fortan Böhmen und Ungarn dieselben Könige hatten, scheint Dudik gar nicht zu bedenken, obwohl etwas ganz Ahnliches in dem Olmützer Frieden, auf den er sich selbst beruft, geschrieben steht 2). Welchen Werth nun jene dreiste Behauptung hat, dürfte sich aus dem Nachfolgenden leicht ergeben. — Christian d’Elvert nimmt die Fiction Dudiks mit sichtlichem Zweifel auf und vermuthet seinerseits das Richtigere, indem er eine anderweitige Verpfändung annimmt 3). Aber auch er kann seine Vermuthung auf keine Thatsache stützen. Bei diesem Stande der Frage dürfte die vorliegende Abhand- lung nicht überflüssig und den Freunden der schlesischen Geschichte nicht ganz unwillkommen sein ! 1) A. a. O. S. 72. 2) Katona, Historia critica regum Hung. stirpis mixtae XVI. pag. 200 ff. — Vgl. Som- mersberg I, 208. 3) Verwaltung und Verfassung österr. Schlesiens. S. 78. Anmerkung. Was die Orthographie der Namen betrifft, so halte ich an der ursprüng- lichen Schreibung fest, und verdeutsche nur solche Namen, die diess leicht zulas- sen. Ich glaube diess um so mehr thun zu können, als fast sämmtliche in der Ab- handlung vorkommende Namen in den Beilagen in ihrer ursprünglichen Schreib- weise wiederkehren.
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151 I. Das Herzogthum Troppau ein Pfand für Nikolaus Trezka den Jüngern von Lipa auf Lichtenburg. Zu Ende des Jahres 1506 bestieg Herzog Siegmund von Troppau den polnischen Königsthron, und nun hätte Troppau nach einem früheren Vertrage an König Wladislaw II. von Böhmen zurückfallen sollen. Als nämlich im Jahre 1490 König Wladislaw auf den ungarischen Thron berufen worden, war sein Bruder Johann Albert als Prätendent gegen ihn aufgetreten und war zu wiederholten Malen in Ungarn eingefallen. Wladislaw musste zur Gegenwehr rüsten, und schon standen sich die Brüder mit gewaffneter Hand gegenüber, als es ihrem Vater, König Kasimir von Polen, gelang, sie zu versöhnen. Im Feldlager vor Kaschau wurde im Jahre 1491 am Sonntag Invocavit (20. Februar) jener Vertrag abgeschlossen, dem zu Folge Johann Albert seine Ansprüche auf die ungarische Krone aufgab, wogegen ihm sein Bruder Wladislaw mehrere schlesische Fürstenthümer, darunter auch Troppau, abtreten musste. Da aber Troppau noch im Besitze Herzog Johann Corvins stand, so ver- pflichtete sich Wladislaw es auf irgend eine Weise an sich zu bringen und sodann seinem Bruder zu übergeben, bis dahin aber jährlich 3000 fl. zu zahlen. Dagegen sollte, wenn Herzog Johann Albert, wie bald zu erwarten stand, auf den polnischen Thron ge- langen würde, Troppau mit den übrigen Landschaften an Wladislaw zurückfallen 1). 1) Dieser Vertrag, ans dem hier nur das zur Sache Gehörige herausgehoben wurde, findet sich bei Sommersberg, Rerum Siles. scriptt. l. 1056 ff. — Ein Auszug bei Palacky, Gesch. v. Böhmen V. I. S. 353.
151 I. Das Herzogthum Troppau ein Pfand für Nikolaus Trezka den Jüngern von Lipa auf Lichtenburg. Zu Ende des Jahres 1506 bestieg Herzog Siegmund von Troppau den polnischen Königsthron, und nun hätte Troppau nach einem früheren Vertrage an König Wladislaw II. von Böhmen zurückfallen sollen. Als nämlich im Jahre 1490 König Wladislaw auf den ungarischen Thron berufen worden, war sein Bruder Johann Albert als Prätendent gegen ihn aufgetreten und war zu wiederholten Malen in Ungarn eingefallen. Wladislaw musste zur Gegenwehr rüsten, und schon standen sich die Brüder mit gewaffneter Hand gegenüber, als es ihrem Vater, König Kasimir von Polen, gelang, sie zu versöhnen. Im Feldlager vor Kaschau wurde im Jahre 1491 am Sonntag Invocavit (20. Februar) jener Vertrag abgeschlossen, dem zu Folge Johann Albert seine Ansprüche auf die ungarische Krone aufgab, wogegen ihm sein Bruder Wladislaw mehrere schlesische Fürstenthümer, darunter auch Troppau, abtreten musste. Da aber Troppau noch im Besitze Herzog Johann Corvins stand, so ver- pflichtete sich Wladislaw es auf irgend eine Weise an sich zu bringen und sodann seinem Bruder zu übergeben, bis dahin aber jährlich 3000 fl. zu zahlen. Dagegen sollte, wenn Herzog Johann Albert, wie bald zu erwarten stand, auf den polnischen Thron ge- langen würde, Troppau mit den übrigen Landschaften an Wladislaw zurückfallen 1). 1) Dieser Vertrag, ans dem hier nur das zur Sache Gehörige herausgehoben wurde, findet sich bei Sommersberg, Rerum Siles. scriptt. l. 1056 ff. — Ein Auszug bei Palacky, Gesch. v. Böhmen V. I. S. 353.
Strana 152
152 Nach dem baldigen Tode Johann Alberts gingen die erwähnten Besitzungen und Rechte an Herzog Siegmund über, der, wie gesagt, im Jahre 1306 auf den Thron von Polen gelangte. Um seinen drin- genden Geldverlegenheiten abzuhelfen, liess er sich von seinem Bruder Wladislaw die Vollmacht ertheilen, das Fürstenthum Troppau anderweitig verpfänden zu dürfen, ohne sich viel darum zu kümmern, dass Wladislaw kein Recht hatte, eine solche Vollmacht auszustellen; denn in dem Majestätsbriefe, den dieser der Krone Böhmens am 12. November 1499 zu Press- burg ertheilte, versprach und gelobte er, dass fortan nichts vom Königreiche ohne Zustimmung des ganzen Landes verpfändet oder erblich abgetreten werden solle. Würden aber dessenungeachtet Verpfändungen von Städten, Schlössern u. dgl. vorgenommen, so sollen dieselben keine Giltigkeit haben. Das Gleiche soll auch in Mähren, Schlesien, in der Lausitz und in den Sechsstädten gelten 1). Wollte nun König Wladislaw das Fürstenthum Troppau ent- weder selbst veräussern oder, wie im vorliegenden Falle, seinem Bruder Siegmund zu diesem Zwecke überantworten, so hätte er die Zustimmung der Troppauer Stände einholen müssen 2). Dass Wladis- law trotzdem diese rechtswidrige Verfügung traf, ist einer der vielen Widersprüche, die nicht nur seine Regierung, sondern die ganze damalige, in sich zwiespältige Zeit charakterisiren. Inzwischen fand Siegmund den Pfandnehmer für Troppau in der Person des Nikolaus Trezka von Lipa auf-Lichtenburg. Dieser Nikolaus Trezka der Jüngere war der Sprosse eines böhmischen Rittergeschlechtes von der utraquistischen Partei, wel- ches unter König Georg von Podiebrad zu Ansehen und Bedeutung 1) Palacky, Gesch. V. I. S. 468 f. — d’Elvert, Verwaltung und Verfassung von österr. Schlesien. S. 78. — Dudik, des Herzogthums Troppau ehemalige Stellung zur Markgrafschaft Mähren. 2) So verstehe ich die betreffende Bestimmung. Allerdings wird hier nur von der Veräusserung einzelner Landestheile gesprochen, aber das Gleiche musste doch auch gelten, wenn es sich um ein ganzes Fürstenthum, wie Troppau, handelte. Aber selbst wenn der König seine Worte dahin hätte auslegen wollen, dass in einem solchen Falle die Stände des Königreichs Böhmen zu befragen wären, so findet sich auch von einer solchen Befragung keine Spur vor; vielmehr beweist das Verhalten der Stände auf dem Landtage zu Prag im Herbst 1509 das entschie- dene Gegentheil.
152 Nach dem baldigen Tode Johann Alberts gingen die erwähnten Besitzungen und Rechte an Herzog Siegmund über, der, wie gesagt, im Jahre 1306 auf den Thron von Polen gelangte. Um seinen drin- genden Geldverlegenheiten abzuhelfen, liess er sich von seinem Bruder Wladislaw die Vollmacht ertheilen, das Fürstenthum Troppau anderweitig verpfänden zu dürfen, ohne sich viel darum zu kümmern, dass Wladislaw kein Recht hatte, eine solche Vollmacht auszustellen; denn in dem Majestätsbriefe, den dieser der Krone Böhmens am 12. November 1499 zu Press- burg ertheilte, versprach und gelobte er, dass fortan nichts vom Königreiche ohne Zustimmung des ganzen Landes verpfändet oder erblich abgetreten werden solle. Würden aber dessenungeachtet Verpfändungen von Städten, Schlössern u. dgl. vorgenommen, so sollen dieselben keine Giltigkeit haben. Das Gleiche soll auch in Mähren, Schlesien, in der Lausitz und in den Sechsstädten gelten 1). Wollte nun König Wladislaw das Fürstenthum Troppau ent- weder selbst veräussern oder, wie im vorliegenden Falle, seinem Bruder Siegmund zu diesem Zwecke überantworten, so hätte er die Zustimmung der Troppauer Stände einholen müssen 2). Dass Wladis- law trotzdem diese rechtswidrige Verfügung traf, ist einer der vielen Widersprüche, die nicht nur seine Regierung, sondern die ganze damalige, in sich zwiespältige Zeit charakterisiren. Inzwischen fand Siegmund den Pfandnehmer für Troppau in der Person des Nikolaus Trezka von Lipa auf-Lichtenburg. Dieser Nikolaus Trezka der Jüngere war der Sprosse eines böhmischen Rittergeschlechtes von der utraquistischen Partei, wel- ches unter König Georg von Podiebrad zu Ansehen und Bedeutung 1) Palacky, Gesch. V. I. S. 468 f. — d’Elvert, Verwaltung und Verfassung von österr. Schlesien. S. 78. — Dudik, des Herzogthums Troppau ehemalige Stellung zur Markgrafschaft Mähren. 2) So verstehe ich die betreffende Bestimmung. Allerdings wird hier nur von der Veräusserung einzelner Landestheile gesprochen, aber das Gleiche musste doch auch gelten, wenn es sich um ein ganzes Fürstenthum, wie Troppau, handelte. Aber selbst wenn der König seine Worte dahin hätte auslegen wollen, dass in einem solchen Falle die Stände des Königreichs Böhmen zu befragen wären, so findet sich auch von einer solchen Befragung keine Spur vor; vielmehr beweist das Verhalten der Stände auf dem Landtage zu Prag im Herbst 1509 das entschie- dene Gegentheil.
Strana 153
153 gekommen war, und nach und nach einen grossen Reichthum erworben hatte, so dass der Gesammtbesitz der Trezka sogar jenen der Pernsteine überwog. Ihr grösster Gütercomplex lag im Časlauer Kreise. Seit dem Jahre 1563 erscheinen sie in den Herren- stand aufgenommen. Ein Sprosse dieses Geschlechtes war der be- kannte Kriegs- und Todesgefährte Wallensteins 1). Gegen Ende des XV. Jahrhunderts treten drei Glieder dieser Familie in bedeutungsvoller Wirksamkeit hervor. Bereits in den letzten Jahren König Georgs erscheint Burian Trezka von Lipa und Lipnic, damals Oberstlandschreiber, an der Spitze der Utra- quisten 2). Später tritt Nikolaus Trezka der Altere auf Wlaschim hervor, und neben ihm der in Rede stehende jüngere Nikolaus auf Lichtenburg. Als König Wladislaw sich in Folge seiner Erhebung auf den ungarischen Thron 1490 nach Ofen begab, ernannte er den jüngeren Nikolaus Trezka zu einem der vier Haupt- leute, denen er die Landesverwaltung während seiner Abwesenheit übertrug 3). Im Jahre 1505 erscheint unser Nikolaus unter jenen Herren und Rittern, denen der in Ofen weilende König die Vollmacht ertheilte, auf dem nächsten Landtage zu Prag, der auf den 4. April ausgeschrieben wurde, in seinem Namen mit den Ständen zu unter- handeln 4). 1 Die Notizen über die Besitzungen dieser Familie, sowie die folgende Stammtafel verdanke ich der gütigen Mittheilung des Prof. Johann Lepař in Prag. Genealogie der Trezka. Nikolaus von Lipa 1429—1453. Burian † 1468. Nikolaus d. Jüngere Burian auf Lichtenburg † 1522, † 1516. Unterkämmerer. Zdenko † 1463 Nikolaus d. Altere auf Wlaschim † 1509. Adam Trczka † 1634. 2) Palacky, Gesch. von Böhm. IV. 2. a. m. O. so S. 428, 549 etc. 3) Palacky, V. 1. S. 348. 4) Höflers Excerpte aus dem böhm. Kronarchive.
153 gekommen war, und nach und nach einen grossen Reichthum erworben hatte, so dass der Gesammtbesitz der Trezka sogar jenen der Pernsteine überwog. Ihr grösster Gütercomplex lag im Časlauer Kreise. Seit dem Jahre 1563 erscheinen sie in den Herren- stand aufgenommen. Ein Sprosse dieses Geschlechtes war der be- kannte Kriegs- und Todesgefährte Wallensteins 1). Gegen Ende des XV. Jahrhunderts treten drei Glieder dieser Familie in bedeutungsvoller Wirksamkeit hervor. Bereits in den letzten Jahren König Georgs erscheint Burian Trezka von Lipa und Lipnic, damals Oberstlandschreiber, an der Spitze der Utra- quisten 2). Später tritt Nikolaus Trezka der Altere auf Wlaschim hervor, und neben ihm der in Rede stehende jüngere Nikolaus auf Lichtenburg. Als König Wladislaw sich in Folge seiner Erhebung auf den ungarischen Thron 1490 nach Ofen begab, ernannte er den jüngeren Nikolaus Trezka zu einem der vier Haupt- leute, denen er die Landesverwaltung während seiner Abwesenheit übertrug 3). Im Jahre 1505 erscheint unser Nikolaus unter jenen Herren und Rittern, denen der in Ofen weilende König die Vollmacht ertheilte, auf dem nächsten Landtage zu Prag, der auf den 4. April ausgeschrieben wurde, in seinem Namen mit den Ständen zu unter- handeln 4). 1 Die Notizen über die Besitzungen dieser Familie, sowie die folgende Stammtafel verdanke ich der gütigen Mittheilung des Prof. Johann Lepař in Prag. Genealogie der Trezka. Nikolaus von Lipa 1429—1453. Burian † 1468. Nikolaus d. Jüngere Burian auf Lichtenburg † 1522, † 1516. Unterkämmerer. Zdenko † 1463 Nikolaus d. Altere auf Wlaschim † 1509. Adam Trczka † 1634. 2) Palacky, Gesch. von Böhm. IV. 2. a. m. O. so S. 428, 549 etc. 3) Palacky, V. 1. S. 348. 4) Höflers Excerpte aus dem böhm. Kronarchive.
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154 Diesem Nikolaus Trezka nun verpfändete König Siegmund das Herzogthum Troppau um 50000 fl. 1). Kaum hatten die Stände davon Kunde erhalten, als eine allge- meine Unzufriedenheit ausbrach. Dieses Sträuben gegen eine Ver- pfändung überhaupt erklärt sich aus der Sache selbst. Immer wird der Pfandherr Schadloshaltung und Gewinn anstreben. Hatte ja selbst Siegmund, der bisherige tüchtige Herzog von Troppau, als er sah, dass er das Herzogthum nicht mehr behalten könne, mehrere Ver- äusserungen sowohl an Liegenschaften als Einkünften vorgenom- men 2). Diese Erwägung musste um so mehr gegen Nikolaus Trezka einnehmen, als dieser keine Aussicht hatte, das Pfand zu vererben, da er kinderlos war 3). Ferner waren es noch zwei andere Umstände, welche die Person des angemutheten Pfandherrn missliebig machten. Fürs Erste war Nikolaus Trezka Utraquist ; das Herzogthum Troppau dagegen war sammt und sonders der katholischen Kirche treu geblieben. Gab es nun in Böhmen noch immer beständige Rei- bungen zwischen den beiden Religionsparteien, wie sollten da die rein katholischen Troppauer einen Mann zum Herrn annehmen, den sie nicht einmal als ihres Gleichen im Lande geduldet hätten ! Ferner gehörte der neue Herr dem Ritterstande an, und einem solchen wollten sich die Landherren von Troppau nicht unter- werfen. Der Troppauer Adel war zwar nicht reich begütert, hatte nicht, wie das mährische Nachbarland, Zierotine und Pernsteine auf- zuweisen, aber es gab alte Herrengeschlechter im Lande, die mit Recht auf ihre Herkunft stolz sein konnten. Da waren noch Sprossen der berühmten Krawař, da die Füllsteine, deutschen Stammes, die einst Bischof Brun von Olmütz ins Land gerufen, deren Ahnherr, der kühne Herbort von Füllstein, auf dem Marchfelde in Otto� kars Reihen stritt. — Wenn es auch wahr ist, dass schon im XVI. Jahrhunderte manche Familie, wenigstens in Böhmen, ihre 1) Die diessfällige Urkunde ist mir nicht bekannt, scheint auch gar nicht mehr vor- handen zu sein. Mehr Licht über diesen Punkt werden die nächstfolgenden Ereig- nisse verbreiten, denen hier nicht vorgegriffen werden soll. Der Pfandschilling von 50000 fl. wird in einer Eingabe der Stände ausdrücklich angegeben. 2) Instruction König Wladislaws an den Landeshauptmann Emerich Czobor und Re� script des Letztern vom J. 1312. 3) Er liess seine Gemahlin, die er hei einem Treubruche mit seinem Diener Zdenko betrat, auf Welisch bei Gitschin einmauern (1507). — Mitgetheilt von Lepar.
154 Diesem Nikolaus Trezka nun verpfändete König Siegmund das Herzogthum Troppau um 50000 fl. 1). Kaum hatten die Stände davon Kunde erhalten, als eine allge- meine Unzufriedenheit ausbrach. Dieses Sträuben gegen eine Ver- pfändung überhaupt erklärt sich aus der Sache selbst. Immer wird der Pfandherr Schadloshaltung und Gewinn anstreben. Hatte ja selbst Siegmund, der bisherige tüchtige Herzog von Troppau, als er sah, dass er das Herzogthum nicht mehr behalten könne, mehrere Ver- äusserungen sowohl an Liegenschaften als Einkünften vorgenom- men 2). Diese Erwägung musste um so mehr gegen Nikolaus Trezka einnehmen, als dieser keine Aussicht hatte, das Pfand zu vererben, da er kinderlos war 3). Ferner waren es noch zwei andere Umstände, welche die Person des angemutheten Pfandherrn missliebig machten. Fürs Erste war Nikolaus Trezka Utraquist ; das Herzogthum Troppau dagegen war sammt und sonders der katholischen Kirche treu geblieben. Gab es nun in Böhmen noch immer beständige Rei- bungen zwischen den beiden Religionsparteien, wie sollten da die rein katholischen Troppauer einen Mann zum Herrn annehmen, den sie nicht einmal als ihres Gleichen im Lande geduldet hätten ! Ferner gehörte der neue Herr dem Ritterstande an, und einem solchen wollten sich die Landherren von Troppau nicht unter- werfen. Der Troppauer Adel war zwar nicht reich begütert, hatte nicht, wie das mährische Nachbarland, Zierotine und Pernsteine auf- zuweisen, aber es gab alte Herrengeschlechter im Lande, die mit Recht auf ihre Herkunft stolz sein konnten. Da waren noch Sprossen der berühmten Krawař, da die Füllsteine, deutschen Stammes, die einst Bischof Brun von Olmütz ins Land gerufen, deren Ahnherr, der kühne Herbort von Füllstein, auf dem Marchfelde in Otto� kars Reihen stritt. — Wenn es auch wahr ist, dass schon im XVI. Jahrhunderte manche Familie, wenigstens in Böhmen, ihre 1) Die diessfällige Urkunde ist mir nicht bekannt, scheint auch gar nicht mehr vor- handen zu sein. Mehr Licht über diesen Punkt werden die nächstfolgenden Ereig- nisse verbreiten, denen hier nicht vorgegriffen werden soll. Der Pfandschilling von 50000 fl. wird in einer Eingabe der Stände ausdrücklich angegeben. 2) Instruction König Wladislaws an den Landeshauptmann Emerich Czobor und Re� script des Letztern vom J. 1312. 3) Er liess seine Gemahlin, die er hei einem Treubruche mit seinem Diener Zdenko betrat, auf Welisch bei Gitschin einmauern (1507). — Mitgetheilt von Lepar.
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155 Abstammung nicht mehr nachzuweisen vermochte, so wurde darum der Ahnenstolz nicht geringer. In der That gebothen über das Her- zogthum Troppau seit seiner Gründung, seit Herzog Niklas, Ottokars Sohne , durchgehends Prinzen von königlichem Blute 1). Nur solchen waren bisher die Landherren gewohnt, Eid und Hulde zu leisten. Wenn die Stände darauf hinwiesen , dass ihre Freiheiten denen der mährischen Landherren gleichstehen, so wollten sie damit die Unzukömmlichkeit einer Verpfändung darthun 2). Diese Erwägungen bildeten den Inhalt einer eindringlichen Vor- stellung, welche die Stände an den König Siegmund richteten, und worin sie ihm zu Gemüthe führten, wie schwer es ihnen sei, sich einem Herrn wie Trezka zu unterwerfen, und die Bitte stellten, dass, wenn sie schon in Anbetracht der schwierigen Lage des Königs durchaus verpfändet werden müssen, sie doch wenigstens einem "gu- ten christlichen Herrn“ überantwortet werden möchten 3). Hierauf antwortete Siegmund mittelst Erlass vom 17. Jänner 1507 in folgendem Sinne : Obwohl es seine lange und unausgesetzte Bemühung gewesen sei, sie unter seiner Herrschaft zu behalten, so habe er dennoch trotz alles Hin- und Hersinnens die Mittel und Wege dazu nicht gefunden, und könne somit nicht umhin, das Fürstenthum sammt allen Zugehörungen zu verpfänden, wozu er auch neuerdings von seinem Bruder Wladislaw die Befugniss erhalten. In Folge des- sen habe er den Troppauer Landeshauptmann Albrecht Sobek von Saul beauftragt, mit ihnen darüber des Weitern zu sprechen. Da 1) Nur Herzog Victorin war kein geborner Prinz. 2) Schon Herzog Nikolaus II. von Troppau verspricht im Einverständniss mit Kö- nig Johann von Böhmen zu Brünn 1318, 19. Juli, die Barone und Edlen seines Herzogthums bei denselben Rechten und guten Gewohnheiten zu erhalten, deren sich die Herren und Ritter des Königreichs Böhmen und der Markgrafschaft Mäh- ren erfreuen. Seitdem wurde diese Begnadung zu wiederholten Malen bestätigt, so insbesondere von König Georg 1461, 18. Jänner, und Johann Corvin 1494. (Die Originale im Troppauer Landesarchive.) — Diese vielverbriefte Gleichstellung mit Böhmen und Mähren bezüglich der Rechte scheint im Laufe der Zeit zu einer diplomatischen Redensart herabgesunken zu sein. Es ist Schade, dass sich im Troppauer Landesarchive das Concept dieser Eingabe nicht mehr vorfindet. Ihr Inhalt kann nur aus der Antwort Siegmunds und der fer- neren Correspondenz der Troppauer Stände entnommen werden. Was sich aus der nachfolgenden Antwort des Königs ohne Schwierigkeit ersehen lässt, wurde, um unnütze Wiederholungen zu vermeiden, oben nicht angegeben. 3)
155 Abstammung nicht mehr nachzuweisen vermochte, so wurde darum der Ahnenstolz nicht geringer. In der That gebothen über das Her- zogthum Troppau seit seiner Gründung, seit Herzog Niklas, Ottokars Sohne , durchgehends Prinzen von königlichem Blute 1). Nur solchen waren bisher die Landherren gewohnt, Eid und Hulde zu leisten. Wenn die Stände darauf hinwiesen , dass ihre Freiheiten denen der mährischen Landherren gleichstehen, so wollten sie damit die Unzukömmlichkeit einer Verpfändung darthun 2). Diese Erwägungen bildeten den Inhalt einer eindringlichen Vor- stellung, welche die Stände an den König Siegmund richteten, und worin sie ihm zu Gemüthe führten, wie schwer es ihnen sei, sich einem Herrn wie Trezka zu unterwerfen, und die Bitte stellten, dass, wenn sie schon in Anbetracht der schwierigen Lage des Königs durchaus verpfändet werden müssen, sie doch wenigstens einem "gu- ten christlichen Herrn“ überantwortet werden möchten 3). Hierauf antwortete Siegmund mittelst Erlass vom 17. Jänner 1507 in folgendem Sinne : Obwohl es seine lange und unausgesetzte Bemühung gewesen sei, sie unter seiner Herrschaft zu behalten, so habe er dennoch trotz alles Hin- und Hersinnens die Mittel und Wege dazu nicht gefunden, und könne somit nicht umhin, das Fürstenthum sammt allen Zugehörungen zu verpfänden, wozu er auch neuerdings von seinem Bruder Wladislaw die Befugniss erhalten. In Folge des- sen habe er den Troppauer Landeshauptmann Albrecht Sobek von Saul beauftragt, mit ihnen darüber des Weitern zu sprechen. Da 1) Nur Herzog Victorin war kein geborner Prinz. 2) Schon Herzog Nikolaus II. von Troppau verspricht im Einverständniss mit Kö- nig Johann von Böhmen zu Brünn 1318, 19. Juli, die Barone und Edlen seines Herzogthums bei denselben Rechten und guten Gewohnheiten zu erhalten, deren sich die Herren und Ritter des Königreichs Böhmen und der Markgrafschaft Mäh- ren erfreuen. Seitdem wurde diese Begnadung zu wiederholten Malen bestätigt, so insbesondere von König Georg 1461, 18. Jänner, und Johann Corvin 1494. (Die Originale im Troppauer Landesarchive.) — Diese vielverbriefte Gleichstellung mit Böhmen und Mähren bezüglich der Rechte scheint im Laufe der Zeit zu einer diplomatischen Redensart herabgesunken zu sein. Es ist Schade, dass sich im Troppauer Landesarchive das Concept dieser Eingabe nicht mehr vorfindet. Ihr Inhalt kann nur aus der Antwort Siegmunds und der fer- neren Correspondenz der Troppauer Stände entnommen werden. Was sich aus der nachfolgenden Antwort des Königs ohne Schwierigkeit ersehen lässt, wurde, um unnütze Wiederholungen zu vermeiden, oben nicht angegeben. 3)
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156 aber inzwischen die Unterhandlungen mit dem edlen Ritter Herrn Nikolaus Trczka dem Jüngern von Lipa und auf Lichtenburg noch vor dieser Zeit abgeschlossen worden seien, so habe er nun dem Landeshauptmanne den Auftrag ertheilt, sie in seinem Namen ihrem neuen Herrn zu übergeben, dem sie also ohne alle Ausflucht Eid und Hulde zu leisten haben, worauf ihnen der Landeshauptmann den Entlassungsbrief mit hängendem Siegel einhändigen werde. Was ihre Freiheiten, Begnadungen und christlichen Ordnungen betreffe, so seien sie hierin so sichergestellt, dass es einer weiteren Bestim- mung gar nicht mehr bedürfe; übrigens sei es ihm niemals in den Sinn gekommen, auf eine Summe Geldes mehr zu sehen , als auf sie und den christlichen Glauben, worauf sie in ihrer Eingabe anspielen. Auf ihre Beschwerde, dem Herrn Trezka huldigen zu müssen, könne er keine Rücksicht nehmen, weil sich die Sache nicht mehr ändern lasse, da ja der Vertrag mit demselben mit seinem Willen geschlossen worden sei. Falle es ihnen so schwer, von jemand Anderem als von ihm selbst aus Pflicht und Gehorsam entlassen zu werden, so mögen sie zu diesem Behufe Abgeordnete aus dem Herren-, Ritter- und Bürgerstande mit Vollmacht auf nächste Pauli Bekehrung (25. Jänner) zu ihm nach Krakau senden, um durch dieselben von ihm aus der Unterthanschaft entlassen zu werden. Im Übrigen erwartet der König, dass sich die Stände diesen Weisungen ruhig fügen werden 1). II. Gegenanstalten der Stände. Die Stände waren fest entschlossen, um jeden Preis abzuwen- den, was sie als Verletzung ihrer Privilegien, Gefährdung ihres Glau- bens und Kränkung ihrer Ehre betrachteten. Dazu war aber vor Allem einmüthiges, besonnenes Handeln nothwendig, und da war es der Oberst-Landeskämmerer Heinrich Donat von Gross-Poh- lom auf Neukirch, der gemäss seinem Amte die Ehre des Landes wahrte und den Mittelpunkt des ganzen Unternehmens bildete. Glei- ches Verdienst um die gemeinsame Sache erwarb sich Herr Bern- hard von Zwola auf Possnitz, der die schwierigeren Missionen übernahm. Diesem stand im Anfange Proczek als königlicher Un- 1) Original auf Papier im Troppauer Landesarchive. S. Beil. 1.
156 aber inzwischen die Unterhandlungen mit dem edlen Ritter Herrn Nikolaus Trczka dem Jüngern von Lipa und auf Lichtenburg noch vor dieser Zeit abgeschlossen worden seien, so habe er nun dem Landeshauptmanne den Auftrag ertheilt, sie in seinem Namen ihrem neuen Herrn zu übergeben, dem sie also ohne alle Ausflucht Eid und Hulde zu leisten haben, worauf ihnen der Landeshauptmann den Entlassungsbrief mit hängendem Siegel einhändigen werde. Was ihre Freiheiten, Begnadungen und christlichen Ordnungen betreffe, so seien sie hierin so sichergestellt, dass es einer weiteren Bestim- mung gar nicht mehr bedürfe; übrigens sei es ihm niemals in den Sinn gekommen, auf eine Summe Geldes mehr zu sehen , als auf sie und den christlichen Glauben, worauf sie in ihrer Eingabe anspielen. Auf ihre Beschwerde, dem Herrn Trezka huldigen zu müssen, könne er keine Rücksicht nehmen, weil sich die Sache nicht mehr ändern lasse, da ja der Vertrag mit demselben mit seinem Willen geschlossen worden sei. Falle es ihnen so schwer, von jemand Anderem als von ihm selbst aus Pflicht und Gehorsam entlassen zu werden, so mögen sie zu diesem Behufe Abgeordnete aus dem Herren-, Ritter- und Bürgerstande mit Vollmacht auf nächste Pauli Bekehrung (25. Jänner) zu ihm nach Krakau senden, um durch dieselben von ihm aus der Unterthanschaft entlassen zu werden. Im Übrigen erwartet der König, dass sich die Stände diesen Weisungen ruhig fügen werden 1). II. Gegenanstalten der Stände. Die Stände waren fest entschlossen, um jeden Preis abzuwen- den, was sie als Verletzung ihrer Privilegien, Gefährdung ihres Glau- bens und Kränkung ihrer Ehre betrachteten. Dazu war aber vor Allem einmüthiges, besonnenes Handeln nothwendig, und da war es der Oberst-Landeskämmerer Heinrich Donat von Gross-Poh- lom auf Neukirch, der gemäss seinem Amte die Ehre des Landes wahrte und den Mittelpunkt des ganzen Unternehmens bildete. Glei- ches Verdienst um die gemeinsame Sache erwarb sich Herr Bern- hard von Zwola auf Possnitz, der die schwierigeren Missionen übernahm. Diesem stand im Anfange Proczek als königlicher Un- 1) Original auf Papier im Troppauer Landesarchive. S. Beil. 1.
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157 terhändler gegenüber. Was der Kämmerer beim Adel, war der Trop- pauer Bürger Augustin Dreymandel 1) bei der Stadtgemeinde; wenigstens galten höheren Ortes Beide als Aufwiegler ihrer Standes- genossen. Der Landeshauptmann Albrecht Sobek von Saul, obgleich der schwebenden Landessache im Herzen zugethan, hielt sich fern, da ihn König Siegmund in sein Interesse zu ziehen verstand. Wenigstens bestätigte er ihm den Besitz des von Lorenz Rochowsky erkauften Hauses sammt den von Herzog Johann Corvin darauf er- theilten Privilegien, und gestattete ihm noch dazu, aus den Grätzer Wäldern allerlei Holz zum Brennen, Bauen und Brauen fällen zu dürfen 2). Zunächst kamen am 30. Jänner in Troppau folgende Land- herren zusammen: Heinrich Donat von Gross-Pohlom auf Neukirch, Kämmerer des Fürstenthums Troppau, Benesch von Drahotusch auf Beneschau, Georg von Tworkau auf Radun, Johann von Füllstein auf Wagstadt, Hoyer von Füllstein auf Geppersdorf, Heinrich Hukowsky von Ochab auf Gross- Pohlom, Richter des Fürstenthums Troppau, Stephan Strzela von Chechel auf Trzebowitz, Zibrzid von Boblowitz, Jaro- slaw von Liderzow auf Odrau, Christoph von Radschein, Bernhard von Zwola auf Possnitz, Johann von Chobrzan auf Brosdorf, Johann von Sczawno auf Königsberg, Kaspar von Katscher auf Dirslau, Heinrich von Dielhau, Mathias von Studnitz auf Schreibersdorf, Dietoch von Dirschkowitz, Siegmund von Zubrzitz, Nikolaus und Andreas von- Olbramitz, Christoph Piwcze von Klimstein, Georg von Dobroslawitz, Jost von Tamfeld auf Jakubczowitz, Jo- hann von Rudnitz auf Morawitz, Nikolaus von Roth-Lhota auf Markersdorf, Georg von Lanschowitz, Landesschreiber des Fürstenthums Troppau. Sie erklärten, dass die Verpfändung des Her- zogthums an Nikolaus Trezka ihre Ehre, Würde und Religion betreffe, 1) Erscheint noch 1515 urkundlich. Er gehörte einer angesehenen und begüterten Bürgerfamilie an ; schon 1448 borgt Herzog Wilhelm von Troppan eine Summe Geldes von dem „erbir weisen Manne Dreymandel“. 1432 stiftet „Niklos Dreymandel burgere zu Troppau“ einen Altar in der Pfarre zu "vnser lieben Frawen“. — Tillers Nachlass. 2) Urk. vom 5. März 1507 in Tillers Nachlass.
157 terhändler gegenüber. Was der Kämmerer beim Adel, war der Trop- pauer Bürger Augustin Dreymandel 1) bei der Stadtgemeinde; wenigstens galten höheren Ortes Beide als Aufwiegler ihrer Standes- genossen. Der Landeshauptmann Albrecht Sobek von Saul, obgleich der schwebenden Landessache im Herzen zugethan, hielt sich fern, da ihn König Siegmund in sein Interesse zu ziehen verstand. Wenigstens bestätigte er ihm den Besitz des von Lorenz Rochowsky erkauften Hauses sammt den von Herzog Johann Corvin darauf er- theilten Privilegien, und gestattete ihm noch dazu, aus den Grätzer Wäldern allerlei Holz zum Brennen, Bauen und Brauen fällen zu dürfen 2). Zunächst kamen am 30. Jänner in Troppau folgende Land- herren zusammen: Heinrich Donat von Gross-Pohlom auf Neukirch, Kämmerer des Fürstenthums Troppau, Benesch von Drahotusch auf Beneschau, Georg von Tworkau auf Radun, Johann von Füllstein auf Wagstadt, Hoyer von Füllstein auf Geppersdorf, Heinrich Hukowsky von Ochab auf Gross- Pohlom, Richter des Fürstenthums Troppau, Stephan Strzela von Chechel auf Trzebowitz, Zibrzid von Boblowitz, Jaro- slaw von Liderzow auf Odrau, Christoph von Radschein, Bernhard von Zwola auf Possnitz, Johann von Chobrzan auf Brosdorf, Johann von Sczawno auf Königsberg, Kaspar von Katscher auf Dirslau, Heinrich von Dielhau, Mathias von Studnitz auf Schreibersdorf, Dietoch von Dirschkowitz, Siegmund von Zubrzitz, Nikolaus und Andreas von- Olbramitz, Christoph Piwcze von Klimstein, Georg von Dobroslawitz, Jost von Tamfeld auf Jakubczowitz, Jo- hann von Rudnitz auf Morawitz, Nikolaus von Roth-Lhota auf Markersdorf, Georg von Lanschowitz, Landesschreiber des Fürstenthums Troppau. Sie erklärten, dass die Verpfändung des Her- zogthums an Nikolaus Trezka ihre Ehre, Würde und Religion betreffe, 1) Erscheint noch 1515 urkundlich. Er gehörte einer angesehenen und begüterten Bürgerfamilie an ; schon 1448 borgt Herzog Wilhelm von Troppan eine Summe Geldes von dem „erbir weisen Manne Dreymandel“. 1432 stiftet „Niklos Dreymandel burgere zu Troppau“ einen Altar in der Pfarre zu "vnser lieben Frawen“. — Tillers Nachlass. 2) Urk. vom 5. März 1507 in Tillers Nachlass.
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158 auf Schmälerung ihrer Güter hinauslaufe und gegen ihre Freiheiten verstosse. Daher beschlossen sie, ihren königlichen Herrn mit demü- thigen Bitten zu bestürmen, und den König von Ungarn und Böhmen um seine Fürsprache anzugehen, und gaben sich gegenseitig, die Herren, Ritter und Bürger, das Wort, davon nicht abzulassen und sammt und sonders keine Mühen und Unkosten zu scheuen, Keiner den Andern zu verlassen, Keiner ohne den Andern etwas vorzuneh- men, bis die gemeinsame Sache zu einem würdigen Abschlusse ge- diehen sei. Diess gelobten sie Alle sammt und sonders so zu halten, bei ihrer Ehre und Treue 1). Diesen Beschlüssen wird alsbald Folge gegeben. Eine Gesandt- schaft geht nach Polen ab, und zugleich wenden sich die Stände an den König Wladislaw um Schutz und Fürsprache in ihrer Bedräng— niss. Sie führen ihm zu Gemüthe, welch’ eine bittre Enttäuschung sie betroffen habe , wie sie es vormals mit Freuden begrüsst haben, als sie unter seine und seines Bruders, ihres jetzigen Herrn, Regie- rung gekommen seien, da sie ja hoffen durften, dass ihnen unter dem Scepter eines so mächtigen und erlauchten Geschlechtes nichts Ubles widerfahren könne. Und nun sollen sie etwas erfahren, was weder ihnen noch jemals ihren Vorfahren begegnet sei. Sie weisen auf ihre bisherigen königlichen und fürstlichen Herrscher hin , und heben mit einem geringschätzigen Seitenblick auf den „Ritter“ Trezka hervor, dass es bei ihnen im Lande eine edle Ritterschaft gebe und manch altes Herrengeschlecht, ferner dass ihre Freiheiten denen der böh- mischen und mährischen Stände in keinerlei Weise nachstehen, end- lich dass in ihrem Fürstenthume von jeher der christliche Glaube herrschend gewesen sei, daher sie sich nicht einem Herrn unter- werfen wollen, dem christlicher Glaube und christliche Ordnungen ein Gräuel seien. Der König möge Fürsprache einlegen, auf dass ihre Ehre und Religion ungefährdet bleiben 2). 1) Original auf Papier im Troppauer Landesarchive. Der entsprechenden Anzah Siegel ist auch das Stadtsiegel beigedrückt. Diejenigen Herren, welche ihre eigenen Siegel nicht bei sich hatten, bedienten sich der ihrer Genossen, wie diess in der Urkunde ausdrücklich hemerkt wird. S. Beil. Il. — Dass die Bürger nicht gleich im Eingange der Urkunde angeführt werden, rüurt daher, weil daselbst von Pri- vilegien die Rede ist, die nur den Adel angingen. 2) Undatirtes Concept im Troppauer Landesarchive.
158 auf Schmälerung ihrer Güter hinauslaufe und gegen ihre Freiheiten verstosse. Daher beschlossen sie, ihren königlichen Herrn mit demü- thigen Bitten zu bestürmen, und den König von Ungarn und Böhmen um seine Fürsprache anzugehen, und gaben sich gegenseitig, die Herren, Ritter und Bürger, das Wort, davon nicht abzulassen und sammt und sonders keine Mühen und Unkosten zu scheuen, Keiner den Andern zu verlassen, Keiner ohne den Andern etwas vorzuneh- men, bis die gemeinsame Sache zu einem würdigen Abschlusse ge- diehen sei. Diess gelobten sie Alle sammt und sonders so zu halten, bei ihrer Ehre und Treue 1). Diesen Beschlüssen wird alsbald Folge gegeben. Eine Gesandt- schaft geht nach Polen ab, und zugleich wenden sich die Stände an den König Wladislaw um Schutz und Fürsprache in ihrer Bedräng— niss. Sie führen ihm zu Gemüthe, welch’ eine bittre Enttäuschung sie betroffen habe , wie sie es vormals mit Freuden begrüsst haben, als sie unter seine und seines Bruders, ihres jetzigen Herrn, Regie- rung gekommen seien, da sie ja hoffen durften, dass ihnen unter dem Scepter eines so mächtigen und erlauchten Geschlechtes nichts Ubles widerfahren könne. Und nun sollen sie etwas erfahren, was weder ihnen noch jemals ihren Vorfahren begegnet sei. Sie weisen auf ihre bisherigen königlichen und fürstlichen Herrscher hin , und heben mit einem geringschätzigen Seitenblick auf den „Ritter“ Trezka hervor, dass es bei ihnen im Lande eine edle Ritterschaft gebe und manch altes Herrengeschlecht, ferner dass ihre Freiheiten denen der böh- mischen und mährischen Stände in keinerlei Weise nachstehen, end- lich dass in ihrem Fürstenthume von jeher der christliche Glaube herrschend gewesen sei, daher sie sich nicht einem Herrn unter- werfen wollen, dem christlicher Glaube und christliche Ordnungen ein Gräuel seien. Der König möge Fürsprache einlegen, auf dass ihre Ehre und Religion ungefährdet bleiben 2). 1) Original auf Papier im Troppauer Landesarchive. Der entsprechenden Anzah Siegel ist auch das Stadtsiegel beigedrückt. Diejenigen Herren, welche ihre eigenen Siegel nicht bei sich hatten, bedienten sich der ihrer Genossen, wie diess in der Urkunde ausdrücklich hemerkt wird. S. Beil. Il. — Dass die Bürger nicht gleich im Eingange der Urkunde angeführt werden, rüurt daher, weil daselbst von Pri- vilegien die Rede ist, die nur den Adel angingen. 2) Undatirtes Concept im Troppauer Landesarchive.
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159 Indem auf diese Weise die beiden Könige direct bestürmt wur- den, hatten die Stände auch schon Schritte eingeleitet, um deren Rathgeber für ihre Sache zu gewinnen. Vor Allen wandte man sich an die geistlichen Räthe, weil diese schon durch den confessionellen Charakter der ganzen Angelegenheit in das ständische Interesse ge- zogen werden mussten. Auf Seiten des in Ungarn residirenden Königs Wladislaw bot sich vorzugsweise der Bischof von Wardein Sigis- mund Thurzo als geeignete Mittelsperson dar, und auch der Se- cretär des Königs, Dr. Augustin, Propst von Olmütz und Brünn, wurde gewonnen. Seinen Eifer für die orthodoxe Lehre bewies er durch seine Schriften gegen die Pikarden 1) ; als königlicher Secretär konnte er leicht von allen wichtigen Vorgängen bei Hofe Kunde er- halten, und in der That erwies er den Ständen durch sein eifriges Beobachten der betreffenden Personen, der wechselnden Stimmungen und Verhältnisse grosse Dienste. — In gleicher Weise gelang es den Ständen auch beim Könige Siegmund einflussreiche Fürsprecher zu gewinnen. Darunter wird vor Allen die Fürstin von Masovien genannt, die, wie aus dem Nachfolgenden ersichtlich ist, beim Könige viel vermocht zu haben scheint 2). Dass die Stände endlich den gan- zen königlichen Rath in ihr Interesse gezogen hatten, sagt König Siegmund selbst3). Man sieht, dass die Stände Alles in Bewegung setzten, um nur jener Verpfändung zu entgehen. Dass auch die Stadt Troppau, deren Interessen selten mit denen der adeligen Herren zusammenliefen, mit diesen im gegen- wärtigen Falle Hand in Hand ging, ist bei der Tragweite der schwe- benden Frage leicht erklärlich. Interessant ist ihre Antwort auf ein Schreiben der Landherren, und möge mit Rücksicht auf die Auf- schlüsse, die sie ertheilt, hier im Auszuge folgen: Bürgermeister und Rath sind mit dem Herrn Landeshauptmanne der Meinung, dass sich die Landherren an die Fürstin von Masovien um Fürsprache wen- den, sie werde beim Könige „mehr ausrichten als ganz Krakau“ 1) Pubitschka, Chronol. Gesch. Böhmens. 9. Bd. S. 472, 474. 2) Diese Fürstin wird in den beiden Fällen, wo ihrer Erwähnung geschieht, nicht beim Namen genannt. Ohne Zweifel ist es jene Anna, Witwe des Herzogs Konrad, nach dessen im Jahre 1503 erfolgten Tode sie die vormundschaftliche Regierung über ihre Söhne Johann und Stanislaus führte. Decius, de Sigismundi regis temporibus bei Pistorius, Polonicarum rerum script. II. p. 311 und III. p. 165. 3) Beil. II.
159 Indem auf diese Weise die beiden Könige direct bestürmt wur- den, hatten die Stände auch schon Schritte eingeleitet, um deren Rathgeber für ihre Sache zu gewinnen. Vor Allen wandte man sich an die geistlichen Räthe, weil diese schon durch den confessionellen Charakter der ganzen Angelegenheit in das ständische Interesse ge- zogen werden mussten. Auf Seiten des in Ungarn residirenden Königs Wladislaw bot sich vorzugsweise der Bischof von Wardein Sigis- mund Thurzo als geeignete Mittelsperson dar, und auch der Se- cretär des Königs, Dr. Augustin, Propst von Olmütz und Brünn, wurde gewonnen. Seinen Eifer für die orthodoxe Lehre bewies er durch seine Schriften gegen die Pikarden 1) ; als königlicher Secretär konnte er leicht von allen wichtigen Vorgängen bei Hofe Kunde er- halten, und in der That erwies er den Ständen durch sein eifriges Beobachten der betreffenden Personen, der wechselnden Stimmungen und Verhältnisse grosse Dienste. — In gleicher Weise gelang es den Ständen auch beim Könige Siegmund einflussreiche Fürsprecher zu gewinnen. Darunter wird vor Allen die Fürstin von Masovien genannt, die, wie aus dem Nachfolgenden ersichtlich ist, beim Könige viel vermocht zu haben scheint 2). Dass die Stände endlich den gan- zen königlichen Rath in ihr Interesse gezogen hatten, sagt König Siegmund selbst3). Man sieht, dass die Stände Alles in Bewegung setzten, um nur jener Verpfändung zu entgehen. Dass auch die Stadt Troppau, deren Interessen selten mit denen der adeligen Herren zusammenliefen, mit diesen im gegen- wärtigen Falle Hand in Hand ging, ist bei der Tragweite der schwe- benden Frage leicht erklärlich. Interessant ist ihre Antwort auf ein Schreiben der Landherren, und möge mit Rücksicht auf die Auf- schlüsse, die sie ertheilt, hier im Auszuge folgen: Bürgermeister und Rath sind mit dem Herrn Landeshauptmanne der Meinung, dass sich die Landherren an die Fürstin von Masovien um Fürsprache wen- den, sie werde beim Könige „mehr ausrichten als ganz Krakau“ 1) Pubitschka, Chronol. Gesch. Böhmens. 9. Bd. S. 472, 474. 2) Diese Fürstin wird in den beiden Fällen, wo ihrer Erwähnung geschieht, nicht beim Namen genannt. Ohne Zweifel ist es jene Anna, Witwe des Herzogs Konrad, nach dessen im Jahre 1503 erfolgten Tode sie die vormundschaftliche Regierung über ihre Söhne Johann und Stanislaus führte. Decius, de Sigismundi regis temporibus bei Pistorius, Polonicarum rerum script. II. p. 311 und III. p. 165. 3) Beil. II.
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160 Vergangenen Donnerstag sei Proczek spät Abends in der Stadt ein- getroffen, aber Freitag Früh schon wieder abgereist, ehe man sich dessen nur versehen konnte. Herr Oleschansky1) und der Herr Landeshauptmann haben mit ihm gesprochen; er soll aufgebracht gewesen sein und gesagt haben, dass die Landherren ungebührlich gegen bereits abgeschlossene Verträge agitiren, wobei er den Herrn Kämmerer beschuldigte, dass er die Herren und Ritter, und den Drey- mandel, dass er die Stadtgemeinde angestiftet habe, den Herrn Trezka nicht zum Herrn anzunehmen und dergl. mehr. Den Herrn Trezka habe er aber fortwährend erhoben , er sei ein guter Herr, und was man von ihm rede, sei nicht wahr. Bürgermeister und Rath bemer- ken ferner, die Stände mögen in keiner Weise auf den Herrn Trezka verwilligen, auch nicht auf den Herrn von Pernstein 2), denn die gegenwärtig auf dem Jahrmarkte anwesenden Bürger aus Leipnik haben erzählt, dass der Herr Trezka und der Herr von Pernstein eines Sinnes seien. Die Herren mögen überhaupt Niemand zum Herrn annehmen, der sich mit ihnen nicht besser vertragen würde. Herr Heinrich Hukowsky3) sei gestern in Troppau gewesen und habe einigen Bürgern gesagt, dass vom Fürsten Kasimir Geld zu erwar- ten sei. Aus diesem Briefe geht hervor, dass man vermuthete, der König werde nach dem eventuellen Rücktritte Trezkas den Herrn Wilhelm von Pernstein oder sonst einen katholischen böhmischen oder mäh- rischen Grossen zum Pfandherrn vorschlagen, zugleich aber ist er- sichtlich, dass die Stände im Vertrauen auf ihre Anzahl, Einhellig- keit und die gewonnenen Vermittler entschlossen waren, sich nicht so leicht einen Herrn aufdringen zu lassen. Übrigens lag die Haupt- schwierigkeit und das für König Siegmund so Missliebige an der 1) Wenzel Oleschansky von Oleschan, ein Anhänger Siegmunds. Diesem Oleschansky schenkt Wladislaw 1511 auf Siegmunds Fürbitte einige Höfe mit den be- treffenden Gründen, muss aber bei diesem Anlasse den Ständen versprechen, dass diese Vergabung als Ausnahmsfall betrachtet werden und ihren Privilegien keinen Schaden bringen soll. Die Urk. darüber in Tillers Nachlass. 2) Jener berühmte Wilhelm von Pernstein, durch Geist, Charakter und Reichthum eine der Hauptpersonen in der Geschichte Böhmens jener Zeit. Unter seinen zahl- reichen Gütern war auch das Städtchen Leipnik mit der Burg Helfenstein.— Das Nähere über ihn s. Palacky, Gesch. von Böhmen. V. Bd. I. Abth. S. 399 ff. 3) Landesrichter des Fürstenthums Troppau 1507—1309.
160 Vergangenen Donnerstag sei Proczek spät Abends in der Stadt ein- getroffen, aber Freitag Früh schon wieder abgereist, ehe man sich dessen nur versehen konnte. Herr Oleschansky1) und der Herr Landeshauptmann haben mit ihm gesprochen; er soll aufgebracht gewesen sein und gesagt haben, dass die Landherren ungebührlich gegen bereits abgeschlossene Verträge agitiren, wobei er den Herrn Kämmerer beschuldigte, dass er die Herren und Ritter, und den Drey- mandel, dass er die Stadtgemeinde angestiftet habe, den Herrn Trezka nicht zum Herrn anzunehmen und dergl. mehr. Den Herrn Trezka habe er aber fortwährend erhoben , er sei ein guter Herr, und was man von ihm rede, sei nicht wahr. Bürgermeister und Rath bemer- ken ferner, die Stände mögen in keiner Weise auf den Herrn Trezka verwilligen, auch nicht auf den Herrn von Pernstein 2), denn die gegenwärtig auf dem Jahrmarkte anwesenden Bürger aus Leipnik haben erzählt, dass der Herr Trezka und der Herr von Pernstein eines Sinnes seien. Die Herren mögen überhaupt Niemand zum Herrn annehmen, der sich mit ihnen nicht besser vertragen würde. Herr Heinrich Hukowsky3) sei gestern in Troppau gewesen und habe einigen Bürgern gesagt, dass vom Fürsten Kasimir Geld zu erwar- ten sei. Aus diesem Briefe geht hervor, dass man vermuthete, der König werde nach dem eventuellen Rücktritte Trezkas den Herrn Wilhelm von Pernstein oder sonst einen katholischen böhmischen oder mäh- rischen Grossen zum Pfandherrn vorschlagen, zugleich aber ist er- sichtlich, dass die Stände im Vertrauen auf ihre Anzahl, Einhellig- keit und die gewonnenen Vermittler entschlossen waren, sich nicht so leicht einen Herrn aufdringen zu lassen. Übrigens lag die Haupt- schwierigkeit und das für König Siegmund so Missliebige an der 1) Wenzel Oleschansky von Oleschan, ein Anhänger Siegmunds. Diesem Oleschansky schenkt Wladislaw 1511 auf Siegmunds Fürbitte einige Höfe mit den be- treffenden Gründen, muss aber bei diesem Anlasse den Ständen versprechen, dass diese Vergabung als Ausnahmsfall betrachtet werden und ihren Privilegien keinen Schaden bringen soll. Die Urk. darüber in Tillers Nachlass. 2) Jener berühmte Wilhelm von Pernstein, durch Geist, Charakter und Reichthum eine der Hauptpersonen in der Geschichte Böhmens jener Zeit. Unter seinen zahl- reichen Gütern war auch das Städtchen Leipnik mit der Burg Helfenstein.— Das Nähere über ihn s. Palacky, Gesch. von Böhmen. V. Bd. I. Abth. S. 399 ff. 3) Landesrichter des Fürstenthums Troppau 1507—1309.
Strana 161
161 Sache eben nur darin, den Vertrag mit Trezka rückgängig zu machen. War diess aber einmal zu Stande gebracht, so konnte es dem Könige Siegmund sehr gleichgiltig sein, wer der Mann war, der Geld genug hatte, um Pfandherr des Herzogthums Troppau zu werden. Wie sollte man sich aber mit Trezka abfinden? — Es ist be- greiflich, dass König Siegmund nicht selbst die Initiative er- greifen konnte, um einen Vertrag wieder rückgängig zu machen, den er erst vor Kurzem abgeschlossen hatte lund dem zu Folge von ihm erst neulich die gemessene Aufforderung an die Stände ergangen war, dem neuen Herrn ohne Umstände zu huldigen. — Da legte sich König Wladislaw ins Mittel. Als Bruder des einen und König des andern Contrahenten schien er dazu vorzugsweise geeignet. Er trat mit Trezka direct in Unterhandlung und bewog ihn, den König Sieg- mund des Vertrages zu entbinden und die darüber ausgestellte Ur- kunde ihm auszuliefern, wogegen er es übernahm, sich mit ihm des Weitern zu vergleichen 1). Nun erst hatte König Siegmund freie Hand, und so kam es am 18. März 1507 in Troppau zwischen ihm und seinen Unterthanen zu dem merkwürdigen Vertrage, der den Mittelpunkt dieser Begebenheiten bildet 2). Die in Troppau versammelten Herren: Heinrich Donat von Gross-Pohlom auf Neukirch, Kämmerer des Fürstenthums Troppau, Benesch von Drahotusch auf Beneschau, Georg von Tworkau auf Radun, Johann von Füllstein auf Wagstadt, Hoyer von Füllstein auf Geppersdorf, Heinrich Hukowsky von Ochab, Richter des Fürstenthums Troppau, Jaroslaw von Liderzow auf Odrau, Bernhard von Zwola auf Possnitz, Jo- hann von Chobrzan auf Brosdorf, Johann von Sczawno auf Königsberg, Nikolaus von Olbramitz, Christoph Piwcze von Klimstein , Johann von Rudnitz auf Morawitz, Stephan Strzela von Chechel auf Trzebowitz, Zybrzid von Boblowitz, Christoph von Radschein, Kaspar von Katscher auf Dirs- 1) Böhm. Landtafel Quat. VI. F. 20 ff. Die betreffende Einlage gehört in das Jahr 1509, weist aber an einer Stelle auf diese Verhandlung zurück, die dem gan- zen Zusammenhange gemäss in den Anfang des Jahres 1507 gehören dürfte. 2) Original auf Papier im Landesarchive zu Troppau mit den angekündigten Siegeln. Das gleichfalls aufgedrückt gewesene Stadtsiegel ist nicht mehr vorhanden. — S. Beil. III. Archiv. XXXVII. 1. 11
161 Sache eben nur darin, den Vertrag mit Trezka rückgängig zu machen. War diess aber einmal zu Stande gebracht, so konnte es dem Könige Siegmund sehr gleichgiltig sein, wer der Mann war, der Geld genug hatte, um Pfandherr des Herzogthums Troppau zu werden. Wie sollte man sich aber mit Trezka abfinden? — Es ist be- greiflich, dass König Siegmund nicht selbst die Initiative er- greifen konnte, um einen Vertrag wieder rückgängig zu machen, den er erst vor Kurzem abgeschlossen hatte lund dem zu Folge von ihm erst neulich die gemessene Aufforderung an die Stände ergangen war, dem neuen Herrn ohne Umstände zu huldigen. — Da legte sich König Wladislaw ins Mittel. Als Bruder des einen und König des andern Contrahenten schien er dazu vorzugsweise geeignet. Er trat mit Trezka direct in Unterhandlung und bewog ihn, den König Sieg- mund des Vertrages zu entbinden und die darüber ausgestellte Ur- kunde ihm auszuliefern, wogegen er es übernahm, sich mit ihm des Weitern zu vergleichen 1). Nun erst hatte König Siegmund freie Hand, und so kam es am 18. März 1507 in Troppau zwischen ihm und seinen Unterthanen zu dem merkwürdigen Vertrage, der den Mittelpunkt dieser Begebenheiten bildet 2). Die in Troppau versammelten Herren: Heinrich Donat von Gross-Pohlom auf Neukirch, Kämmerer des Fürstenthums Troppau, Benesch von Drahotusch auf Beneschau, Georg von Tworkau auf Radun, Johann von Füllstein auf Wagstadt, Hoyer von Füllstein auf Geppersdorf, Heinrich Hukowsky von Ochab, Richter des Fürstenthums Troppau, Jaroslaw von Liderzow auf Odrau, Bernhard von Zwola auf Possnitz, Jo- hann von Chobrzan auf Brosdorf, Johann von Sczawno auf Königsberg, Nikolaus von Olbramitz, Christoph Piwcze von Klimstein , Johann von Rudnitz auf Morawitz, Stephan Strzela von Chechel auf Trzebowitz, Zybrzid von Boblowitz, Christoph von Radschein, Kaspar von Katscher auf Dirs- 1) Böhm. Landtafel Quat. VI. F. 20 ff. Die betreffende Einlage gehört in das Jahr 1509, weist aber an einer Stelle auf diese Verhandlung zurück, die dem gan- zen Zusammenhange gemäss in den Anfang des Jahres 1507 gehören dürfte. 2) Original auf Papier im Landesarchive zu Troppau mit den angekündigten Siegeln. Das gleichfalls aufgedrückt gewesene Stadtsiegel ist nicht mehr vorhanden. — S. Beil. III. Archiv. XXXVII. 1. 11
Strana 162
162 lau, Heinrich von Dielhau auf Plesna, Mathias von Stud- nitz auf Schreibersdorf, Dietoch von Dirschkowitz, Sieg- mund von Zubrzitz, Jost von Tamfeld auf Jakubczowitz, Nikolaus von Roth-Lhota auf Markersdorf, Andreas von Olbramitz, Georg von Lanschowitz , Landesschreiber, und die gesammte Ritterschaft des Fürstenthums, Bürger- meister und Rath und die ganze Gemeinde der Stadt Troppau erklären, dass sie mit ihrem Herrn dem Könige Siegmund von Polen etc. einen Vergleich geschlossen haben und in Kraft dieses schliessen, laut welchem sie ihm für das Herzogthum Troppau die Pfandsumme von fünfundfünfzig Tausend Gulden zu lei- sten haben, und zwar die Hälfte in böhmischen Groschen, wovon 33 auf einen Gulden gerechnet werden, und die andere Hälfte in Groschen, deren 32 einen Gulden ausmachen. Diese Summe soll in folgenden Terminen erlegt werden: 27500 fl., zur Hälfte zu 33 und zu 32 Groschen pr. Gulden, innerhalb zwei Wochen nach den nächsten Pfingsten, und die anderen 27500 fl. in derselben Art und Währung zu Martini, und sollen beide Raten zu Troppau erlegt werden. Wenn nun die erste Summe zur bestimmten Zeit und am bestimmten Orte entrichtet wird, und wenn "jener Herr", von dem die Stände das Geld schaffen und „der auf das Fürstenthum borgt“, bei Er- legung dieser ersten Rate dem Könige eine genügende Sicher- heit bietet, dass er auch die zweite Rate an dem bezeichneten Ter- min entrichten werde, so soll der König diese Sicherheit annehmen, den Brief Wladislaws und dem gemäss seinen eigenen Pfandbrief jenem Herrn ausfolgen und das Fürstenthum mit den Schlössern und allen sonstigen Zugehörungen abtreten, sie aber aus Eid und Hulde entlassen und ihnen diesen ihren Brief zurückstellen. Für den Fall aber, als der König bezüglich der zweiten Rate nicht hinreichend sichergestellt werden sollte, verbleiben sie sammt und sonders in seiner Unterthanschaft und Pflicht bis zur Erlegung der zweiten Rate. Sollten sie aber — was Gott verhüten möge — diesen Bestim- mungen nicht genügen, so wollen sie den Herrn Trezka unter gebührender Gewährleistung ihrer Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten zum Pfandherrn hinnehmen. Diess der Vergleich, dem noch am selben Tage die Herren Wok Berka von Nassidl, Gabriel von Kunstorf, Johanniter-Com- thur zu Eichorn, und Johann Lysy auf Buslawitz beitraten. A
162 lau, Heinrich von Dielhau auf Plesna, Mathias von Stud- nitz auf Schreibersdorf, Dietoch von Dirschkowitz, Sieg- mund von Zubrzitz, Jost von Tamfeld auf Jakubczowitz, Nikolaus von Roth-Lhota auf Markersdorf, Andreas von Olbramitz, Georg von Lanschowitz , Landesschreiber, und die gesammte Ritterschaft des Fürstenthums, Bürger- meister und Rath und die ganze Gemeinde der Stadt Troppau erklären, dass sie mit ihrem Herrn dem Könige Siegmund von Polen etc. einen Vergleich geschlossen haben und in Kraft dieses schliessen, laut welchem sie ihm für das Herzogthum Troppau die Pfandsumme von fünfundfünfzig Tausend Gulden zu lei- sten haben, und zwar die Hälfte in böhmischen Groschen, wovon 33 auf einen Gulden gerechnet werden, und die andere Hälfte in Groschen, deren 32 einen Gulden ausmachen. Diese Summe soll in folgenden Terminen erlegt werden: 27500 fl., zur Hälfte zu 33 und zu 32 Groschen pr. Gulden, innerhalb zwei Wochen nach den nächsten Pfingsten, und die anderen 27500 fl. in derselben Art und Währung zu Martini, und sollen beide Raten zu Troppau erlegt werden. Wenn nun die erste Summe zur bestimmten Zeit und am bestimmten Orte entrichtet wird, und wenn "jener Herr", von dem die Stände das Geld schaffen und „der auf das Fürstenthum borgt“, bei Er- legung dieser ersten Rate dem Könige eine genügende Sicher- heit bietet, dass er auch die zweite Rate an dem bezeichneten Ter- min entrichten werde, so soll der König diese Sicherheit annehmen, den Brief Wladislaws und dem gemäss seinen eigenen Pfandbrief jenem Herrn ausfolgen und das Fürstenthum mit den Schlössern und allen sonstigen Zugehörungen abtreten, sie aber aus Eid und Hulde entlassen und ihnen diesen ihren Brief zurückstellen. Für den Fall aber, als der König bezüglich der zweiten Rate nicht hinreichend sichergestellt werden sollte, verbleiben sie sammt und sonders in seiner Unterthanschaft und Pflicht bis zur Erlegung der zweiten Rate. Sollten sie aber — was Gott verhüten möge — diesen Bestim- mungen nicht genügen, so wollen sie den Herrn Trezka unter gebührender Gewährleistung ihrer Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten zum Pfandherrn hinnehmen. Diess der Vergleich, dem noch am selben Tage die Herren Wok Berka von Nassidl, Gabriel von Kunstorf, Johanniter-Com- thur zu Eichorn, und Johann Lysy auf Buslawitz beitraten. A
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163 Wer war nun "jener Herr“, der das Fürstenthum auslösen sollte? — Darüber hatten die Stände damals selbst noch keine Ge- wissheit, obwohl gleich von Anbeginn Aller Augen auf König Wla- dislaw gerichtet waren, und Bischof Sigismund Thurzo in die- sem Sinne wirkte. Aber auch er konnte noch nichts Sicheres angeben, als er am 27. März einen Brief der Stände beantwortete, worin sie ihm für den in ihrer Sache bewiesenen Eifer ihren Dank aussprachen. Er schreibt unter Anderem 1) : "So viel an uns liegen wird, so wollen wir nicht ablassen, Se. Majestät den König nicht nur Tag und Nacht mit Bitten anzugehen, sondern ihn zu bestürmen und zu beschwö- ren, dass er es nicht zugebe, dass dieses Land in die Hände des er- sten besten Ketzers falle, und hoffen, dass wir Se. Majestät in diesem Vorhaben werden erhalten können ; aber darüber, ob Se. Majestät besagtes Herzogthum Troppau zu eigenen Handen ein- lösen wolle oder nicht, konnten wir noch nichts Sicheres erfah- ren, werden uns aber nach Kräften bemühen, dass Se. Majestät nie- mand Anderen das Herzogthum erkaufen lasse, sondern es selbst für dero Erben einlöse“. Und so geschah es auch. König Wladislaw entschloss sich in der That, das Herzogthum Troppau zu seinen Handen einzu- lösen. So sieht man den immerhin merkwürdigen Fall eintreten, dass der Oberlehensherr ein Fürstenthum, das an ihn zurückfallen soll, mit barem Gelde erkauft. — Zu diesem Behufe trat König Wladislaw mit seinem Bruder in Unterhandlungen, die ohne Zweifel den Zweck hatten, die Ablösungssumme herabzudrücken und beque- mere Zahlungsfristen zu erwirken. Zugleich nahm er, wie recht und billig, die Geldhilfe seiner Troppauer Unterthanen in Anspruch. Mit diesen brachte Albrecht von Kolowrat auf Liebenstein, oberster Kanzler von Böhmen, folgendes Abkommen zu Stande: Die Landherren und Bürger von Troppau versprechen, dem Kö- 16 nige zur Ablösung des Fürstenthums 2000 Schock Groschen zu ge- ben und 3000 Schock vorzustrecken. Letztere Summe soll ihnen aus den königlichen Einkünften der Stadt Troppau zurückgezahlt werden; so lange diess aber nicht geschehen ist, soll kein Fremder die Stelle des Landeshauptmanns bekleiden, sondern ein Eingeborner des Für- 1) Sein Brief ist ein Muster curialen Styls und ungarischer Latinität, und folgt als Beilage IV. — Orig. im Troppauer Landesarchive. 11 *
163 Wer war nun "jener Herr“, der das Fürstenthum auslösen sollte? — Darüber hatten die Stände damals selbst noch keine Ge- wissheit, obwohl gleich von Anbeginn Aller Augen auf König Wla- dislaw gerichtet waren, und Bischof Sigismund Thurzo in die- sem Sinne wirkte. Aber auch er konnte noch nichts Sicheres angeben, als er am 27. März einen Brief der Stände beantwortete, worin sie ihm für den in ihrer Sache bewiesenen Eifer ihren Dank aussprachen. Er schreibt unter Anderem 1) : "So viel an uns liegen wird, so wollen wir nicht ablassen, Se. Majestät den König nicht nur Tag und Nacht mit Bitten anzugehen, sondern ihn zu bestürmen und zu beschwö- ren, dass er es nicht zugebe, dass dieses Land in die Hände des er- sten besten Ketzers falle, und hoffen, dass wir Se. Majestät in diesem Vorhaben werden erhalten können ; aber darüber, ob Se. Majestät besagtes Herzogthum Troppau zu eigenen Handen ein- lösen wolle oder nicht, konnten wir noch nichts Sicheres erfah- ren, werden uns aber nach Kräften bemühen, dass Se. Majestät nie- mand Anderen das Herzogthum erkaufen lasse, sondern es selbst für dero Erben einlöse“. Und so geschah es auch. König Wladislaw entschloss sich in der That, das Herzogthum Troppau zu seinen Handen einzu- lösen. So sieht man den immerhin merkwürdigen Fall eintreten, dass der Oberlehensherr ein Fürstenthum, das an ihn zurückfallen soll, mit barem Gelde erkauft. — Zu diesem Behufe trat König Wladislaw mit seinem Bruder in Unterhandlungen, die ohne Zweifel den Zweck hatten, die Ablösungssumme herabzudrücken und beque- mere Zahlungsfristen zu erwirken. Zugleich nahm er, wie recht und billig, die Geldhilfe seiner Troppauer Unterthanen in Anspruch. Mit diesen brachte Albrecht von Kolowrat auf Liebenstein, oberster Kanzler von Böhmen, folgendes Abkommen zu Stande: Die Landherren und Bürger von Troppau versprechen, dem Kö- 16 nige zur Ablösung des Fürstenthums 2000 Schock Groschen zu ge- ben und 3000 Schock vorzustrecken. Letztere Summe soll ihnen aus den königlichen Einkünften der Stadt Troppau zurückgezahlt werden; so lange diess aber nicht geschehen ist, soll kein Fremder die Stelle des Landeshauptmanns bekleiden, sondern ein Eingeborner des Für- 1) Sein Brief ist ein Muster curialen Styls und ungarischer Latinität, und folgt als Beilage IV. — Orig. im Troppauer Landesarchive. 11 *
Strana 164
164 stenthums. Auch sollen sie von einer allfälligen Steuer befreit sein. Diese Abrede geschah im Frühjahre 1507 zu Ofen 1). Die beiden Punkte bezüglich der Steuerfreiheit und der Ver- wendung der landesfürstlichen Einkünfte von der Stadt Troppau lies- sen sich die Stände in einer eigenen Urkunde verbriefen, u. z. erklärt König Wladislaw, dass er den Herren, Rittern und Bürgern des Fürstenthums Troppau in Ansehung ihrer Bereitwilligkeit die Begna- dung verleihe, dass sie von der Steuer oder einer sonstigen Abgabe, falls eine solche im Herzogthume Schlesien eingetrieben werden sollte, ausgenommen und befreit sein sollen, und verordnet, dass sie zu ihrer Sicherstellung für die darzuleihenden 3000 Schock böhmi- sche Groschen alle seine Einkünfte von der Stadt Troppau, als die Zinsen von den Fleischbänken und Mühlen, die Abgaben von Malz und Gebräu „mierky“ genannt, ferner die Mauthen und Zölle, die Ab- gabe der Vorstädte und anderweitige Einkünfte zu eigenen Handen einsammeln und niemand Anderem abliefern bis zur vollständigen — Abtragung der genannten Summe 2). Nun galt es, die versprochenen Summen zusammen zu bringen, und auch hierin entwickelten die Stände eine grosse Rührigkeit. Die 2000 Schock Groschen, welche dem Könige geschenkt werden soll- ten, wurden gemeinschaftlich zusammengelegt. Dagegen mussten die vorzustreckenden 4000 Schock oder 6000 fl. aufgenommen werden. Zu diesem Behufe traten die Herren und Ritter, Bürgermeister und Rath von Troppau abermals zusammen, und stellten einen all- gemeinen Gewährbrief aus. Da sie nämlich noch nicht wuss- ten, wer ihre Gläubiger sein werden, und ob diese die Gesammtheit der Stände oder Einzelne von ihnen zu Schuldnern und Bürgen ver- langen werden, so verpflichteten sie sich insgesammt, diejenigen von ihnen, die in den betreffenden Schuldscheinen, sei es als Schuldner oder als Bürgen , nominatim angeführt werden, bezüglich der contrahirten 1) Die darauf bezüglichen, im Troppauer Landesarchive befindlichen Schriftstücke sind undatirt. Aus dem Folgenden erhellt, dass dieses Abkommen wenigstens vor Juli d. J. stattfand. 2) Undatirte Abschrift im Troppauer Landesarchive. — Bezüglich der gewöhnlichen landesfürstlichen Einkünfte vergl. G. A. Stenzel, Gesch. Schlesiens S. 242 u. a. — Mierka, ein Mässel, bedeutet hier das entsprechende Relutum in Geld, wie diess in den Satzungen der Städte häufig ausdrücklich erklärt wird.
164 stenthums. Auch sollen sie von einer allfälligen Steuer befreit sein. Diese Abrede geschah im Frühjahre 1507 zu Ofen 1). Die beiden Punkte bezüglich der Steuerfreiheit und der Ver- wendung der landesfürstlichen Einkünfte von der Stadt Troppau lies- sen sich die Stände in einer eigenen Urkunde verbriefen, u. z. erklärt König Wladislaw, dass er den Herren, Rittern und Bürgern des Fürstenthums Troppau in Ansehung ihrer Bereitwilligkeit die Begna- dung verleihe, dass sie von der Steuer oder einer sonstigen Abgabe, falls eine solche im Herzogthume Schlesien eingetrieben werden sollte, ausgenommen und befreit sein sollen, und verordnet, dass sie zu ihrer Sicherstellung für die darzuleihenden 3000 Schock böhmi- sche Groschen alle seine Einkünfte von der Stadt Troppau, als die Zinsen von den Fleischbänken und Mühlen, die Abgaben von Malz und Gebräu „mierky“ genannt, ferner die Mauthen und Zölle, die Ab- gabe der Vorstädte und anderweitige Einkünfte zu eigenen Handen einsammeln und niemand Anderem abliefern bis zur vollständigen — Abtragung der genannten Summe 2). Nun galt es, die versprochenen Summen zusammen zu bringen, und auch hierin entwickelten die Stände eine grosse Rührigkeit. Die 2000 Schock Groschen, welche dem Könige geschenkt werden soll- ten, wurden gemeinschaftlich zusammengelegt. Dagegen mussten die vorzustreckenden 4000 Schock oder 6000 fl. aufgenommen werden. Zu diesem Behufe traten die Herren und Ritter, Bürgermeister und Rath von Troppau abermals zusammen, und stellten einen all- gemeinen Gewährbrief aus. Da sie nämlich noch nicht wuss- ten, wer ihre Gläubiger sein werden, und ob diese die Gesammtheit der Stände oder Einzelne von ihnen zu Schuldnern und Bürgen ver- langen werden, so verpflichteten sie sich insgesammt, diejenigen von ihnen, die in den betreffenden Schuldscheinen, sei es als Schuldner oder als Bürgen , nominatim angeführt werden, bezüglich der contrahirten 1) Die darauf bezüglichen, im Troppauer Landesarchive befindlichen Schriftstücke sind undatirt. Aus dem Folgenden erhellt, dass dieses Abkommen wenigstens vor Juli d. J. stattfand. 2) Undatirte Abschrift im Troppauer Landesarchive. — Bezüglich der gewöhnlichen landesfürstlichen Einkünfte vergl. G. A. Stenzel, Gesch. Schlesiens S. 242 u. a. — Mierka, ein Mässel, bedeutet hier das entsprechende Relutum in Geld, wie diess in den Satzungen der Städte häufig ausdrücklich erklärt wird.
Strana 165
165 Schulden und eingegangenen Verpflichtungen schadlos, ledig und frei zu halten. Die Herren Johann Füllstein von Schlakau, Hynek von Kornitz auf Bladen, Gabriel Kunstorf von Eichorn, Johanniter�Comthur, Johann von Lukau auf Schlakau, Johann von Pangnow auf Buslawitz, Johann Stosch von Kunitz auf Tworkau und Wenzel von Bitau waren bei dieser Gewährleistung nicht anwesend, traten derselben aber mit- telst Ausstellung gleichlautender Reverse bei. Nun ging man ohne Verzug daran, die betreffenden Anlehen zu Stande zu bringen. Die Zierotine Johann und Bartholomäus von Fulnek auf Strassnitz sagten 1000 fl. zu 1). Gleichzeitig wurden noch fünf andere Herren, meist aus der mährischen Nachbarschaft, um Dar- lehen angegangen, u. z. Jeder um 400 Schock Groschen. Schon früher wurde bemerkt, dass man vom Fürsten Kasimir von Teschen Geld erwartete. Man hatte sich nämlich an ihn mit der Bitte gewendet, ein diessbezügliches Gesuch an seine Nichte Hedwig, die mit dem reichen Stephan Zapolya vermählt war, zu unter- stützen, was er denn auch bereitwillig versprach. Da nun das Geld längere Zeit ausblieb, so schrieben die Stände an die Räthe der Fürstin in Trentschin 2), Lorenz Zablathy, Hauptmann des Schlosses Woynitz, und Johann Gloch, Schlossamtmann von Trentschin, um sie an das Versprechen der Fürstin zu erinnern, was um so nothwendiger schien. als sie gehört, dass die Fürstin mit ihren Söhnen von Trentschin ab- reisen wolle. — Aber schon am 3. August lief die Antwort ein, dass das versprochene Geld bereit liege und den Ständen jeden Augen- blick gegen Einsendung des Schuldscheins ausgefolgt werden könne. Soweit sich das Verhalten der Stände bisher dargestellt hat, so verdient der rege Eifer, mit dem sie ihre Angelegenheiten betrie- 1) Der darüber ausgestellte Schuldschein lautet in der deutschen Uhersetzung: „Wir, Heinrich Donath v. Pohlom, Kämmerer, und Heinrich Hukowsky v. Ochab, Richter des Fürstenthums Troppau, im Namen der Herren, Ritter und Bürger als Schuld- ner, Benesch v. Drahotusch, Johann v. Füllstein, Hoyer v. Füllstein, Jaroslaw v. Liderzow, Johann v. Sezawno, Bürgermeister, Rath und die gesammte Bürger- schaft von Troppau als Bürgen, erklären gemeinschaftlich, dass wir schuldig ge- worden sind 500 ungarische Goldgulden und 250 Schoek böhm. Groschen den edlen Herren Johann und Bartholomäus v. Zierotin von Fulnek auf Strassnitz, zahlbar zu Ostern des nächsten Jahres“. 2) Vielleicht „Tenezin“?
165 Schulden und eingegangenen Verpflichtungen schadlos, ledig und frei zu halten. Die Herren Johann Füllstein von Schlakau, Hynek von Kornitz auf Bladen, Gabriel Kunstorf von Eichorn, Johanniter�Comthur, Johann von Lukau auf Schlakau, Johann von Pangnow auf Buslawitz, Johann Stosch von Kunitz auf Tworkau und Wenzel von Bitau waren bei dieser Gewährleistung nicht anwesend, traten derselben aber mit- telst Ausstellung gleichlautender Reverse bei. Nun ging man ohne Verzug daran, die betreffenden Anlehen zu Stande zu bringen. Die Zierotine Johann und Bartholomäus von Fulnek auf Strassnitz sagten 1000 fl. zu 1). Gleichzeitig wurden noch fünf andere Herren, meist aus der mährischen Nachbarschaft, um Dar- lehen angegangen, u. z. Jeder um 400 Schock Groschen. Schon früher wurde bemerkt, dass man vom Fürsten Kasimir von Teschen Geld erwartete. Man hatte sich nämlich an ihn mit der Bitte gewendet, ein diessbezügliches Gesuch an seine Nichte Hedwig, die mit dem reichen Stephan Zapolya vermählt war, zu unter- stützen, was er denn auch bereitwillig versprach. Da nun das Geld längere Zeit ausblieb, so schrieben die Stände an die Räthe der Fürstin in Trentschin 2), Lorenz Zablathy, Hauptmann des Schlosses Woynitz, und Johann Gloch, Schlossamtmann von Trentschin, um sie an das Versprechen der Fürstin zu erinnern, was um so nothwendiger schien. als sie gehört, dass die Fürstin mit ihren Söhnen von Trentschin ab- reisen wolle. — Aber schon am 3. August lief die Antwort ein, dass das versprochene Geld bereit liege und den Ständen jeden Augen- blick gegen Einsendung des Schuldscheins ausgefolgt werden könne. Soweit sich das Verhalten der Stände bisher dargestellt hat, so verdient der rege Eifer, mit dem sie ihre Angelegenheiten betrie- 1) Der darüber ausgestellte Schuldschein lautet in der deutschen Uhersetzung: „Wir, Heinrich Donath v. Pohlom, Kämmerer, und Heinrich Hukowsky v. Ochab, Richter des Fürstenthums Troppau, im Namen der Herren, Ritter und Bürger als Schuld- ner, Benesch v. Drahotusch, Johann v. Füllstein, Hoyer v. Füllstein, Jaroslaw v. Liderzow, Johann v. Sezawno, Bürgermeister, Rath und die gesammte Bürger- schaft von Troppau als Bürgen, erklären gemeinschaftlich, dass wir schuldig ge- worden sind 500 ungarische Goldgulden und 250 Schoek böhm. Groschen den edlen Herren Johann und Bartholomäus v. Zierotin von Fulnek auf Strassnitz, zahlbar zu Ostern des nächsten Jahres“. 2) Vielleicht „Tenezin“?
Strana 166
166 ben, die Umsicht, die sie dabei an den Tag legten, alle Anerkennung, um so mehr, wenn man bedenkt, dass die vielen Zusammenkünfte, die häufigen Gesandtschaften an die Könige und die zahlreichen Bot- schaften zum Behufe der Anleihen bei der damaligen mangelhaften Verbindung viel Geld und Mühe erforderten. Einen Beweis, wie ener- gisch die Stände zu Werke gingen, und wie sie der bei längerer Dauer der Unterhandlungen voraussichtlich eintretenden Lauigkeit zu steuern suchten, gibt der Beschluss, den die Landherren am 12. Ok- tober l. J. fassten. Es wurde angeordnet, dass, wer auf die Vorladung zu einem angesagten Tage nicht erscheint, einer Geldstrafe von 1 Schock Groschen verfällt, die er sogleich erlegen soll. Wer sie aber nicht im Augenblicke entrichten kann , für den soll der Landes- schreiber die genannte Summe bei Juden auf Wucherzins aufnehmen, und die Leute des Betreffenden, sobald er ihrer nur habhaft werden kann, bis zum Zahlungstermine in Bürgschaft stellen. Wer sich mit Krankheit oder einem unausbleiblichen Geschäfte entschuldigt, soll sich dem unterwerfen, was über ihn verhängt wird. Wer aber zu spät kommt, oder den Ort, wo die Versammlung tagt, ohne Erlaub- niss verlässt, soll einer Busse von 15 weissen Groschen verfallen, die auf der Stelle zu entrichten sind. Die angedrohten Strafen sollen Niemand nachgesehen werden 1). Noch im Spätherbste dieses Jahres war die erforderliche Summe in Bereitschaft, und die Stände hatten somit erfüllt, was sie ver- sprochen. Aber trotzdem blieben Störungen nicht aus. Eine solche war der Streit wegen der Burg Wigstein, der eine interessante Episode zu der Geschichte dieser Jahre bildet, und auf die morschen Trümmer mittelalterlicher Verhältnisse ein scharfes Licht wirft. — Dieses im Troppauischen gelegene Schloss hatte König Georg sei- nem getreuen und tapferen Anhänger Heinrich Berka von Nas- sidl, damaligem Landeshauptmanne von Troppau, versetzt und ihm dazu noch mehrere Freiheiten verliehen, laut welchen Heinrich Berka mit diesem Schlosse unmittelbar unter dem Könige von Böhmen ste- hen und demgemäss auch vom Troppauer Landrechte eximirt sein sollte. So ging dieses Schloss auf Heinrichs Sohn Bernhard über. Nun übergab im Jahre 1502 König Wladislaw das Fürstenthum 1) Abschrift aus dem betreffenden Rechtsbuche in Tillers Nachlass.
166 ben, die Umsicht, die sie dabei an den Tag legten, alle Anerkennung, um so mehr, wenn man bedenkt, dass die vielen Zusammenkünfte, die häufigen Gesandtschaften an die Könige und die zahlreichen Bot- schaften zum Behufe der Anleihen bei der damaligen mangelhaften Verbindung viel Geld und Mühe erforderten. Einen Beweis, wie ener- gisch die Stände zu Werke gingen, und wie sie der bei längerer Dauer der Unterhandlungen voraussichtlich eintretenden Lauigkeit zu steuern suchten, gibt der Beschluss, den die Landherren am 12. Ok- tober l. J. fassten. Es wurde angeordnet, dass, wer auf die Vorladung zu einem angesagten Tage nicht erscheint, einer Geldstrafe von 1 Schock Groschen verfällt, die er sogleich erlegen soll. Wer sie aber nicht im Augenblicke entrichten kann , für den soll der Landes- schreiber die genannte Summe bei Juden auf Wucherzins aufnehmen, und die Leute des Betreffenden, sobald er ihrer nur habhaft werden kann, bis zum Zahlungstermine in Bürgschaft stellen. Wer sich mit Krankheit oder einem unausbleiblichen Geschäfte entschuldigt, soll sich dem unterwerfen, was über ihn verhängt wird. Wer aber zu spät kommt, oder den Ort, wo die Versammlung tagt, ohne Erlaub- niss verlässt, soll einer Busse von 15 weissen Groschen verfallen, die auf der Stelle zu entrichten sind. Die angedrohten Strafen sollen Niemand nachgesehen werden 1). Noch im Spätherbste dieses Jahres war die erforderliche Summe in Bereitschaft, und die Stände hatten somit erfüllt, was sie ver- sprochen. Aber trotzdem blieben Störungen nicht aus. Eine solche war der Streit wegen der Burg Wigstein, der eine interessante Episode zu der Geschichte dieser Jahre bildet, und auf die morschen Trümmer mittelalterlicher Verhältnisse ein scharfes Licht wirft. — Dieses im Troppauischen gelegene Schloss hatte König Georg sei- nem getreuen und tapferen Anhänger Heinrich Berka von Nas- sidl, damaligem Landeshauptmanne von Troppau, versetzt und ihm dazu noch mehrere Freiheiten verliehen, laut welchen Heinrich Berka mit diesem Schlosse unmittelbar unter dem Könige von Böhmen ste- hen und demgemäss auch vom Troppauer Landrechte eximirt sein sollte. So ging dieses Schloss auf Heinrichs Sohn Bernhard über. Nun übergab im Jahre 1502 König Wladislaw das Fürstenthum 1) Abschrift aus dem betreffenden Rechtsbuche in Tillers Nachlass.
Strana 167
167 Troppau sammt allem Zugehör seinem Bruder Siegmund, ohne dass der Wigsteiner Privilegien gedacht wurde. Als daher die Stände dem Könige ihre Geldhilfe zur Auslösung des Fürstenthums versprachen, thaten sie diess im Namen Aller, die darin etwas besassen, und forder- ten demgemäss den Bernhard Berka auf, seinen Beitrag zu leisten. Dieser schlug es aber in Hinblick auf seine Privilegien rundweg ab. Die Stände wandten sich nun an den König, der ihnen ein Schreiben an Bernhard Berka übersandte, um es demselben zu übermitteln. Wladislaw erklärt darin, dass das Schloss Wigstein allerdings von König Georg dem Heinrich Berka mit den erwähnten Freiheiten über- geben worden sei, dass er aber bei Überlassung des Herzogthums Troppau an seinen Bruder Siegmund (1502) jenen Heinrich Berka sammt dessen Erben mit dem Schlosse, weil dieses stets zum Für- stenthume gehört habe, seinem Bruder zu dem Troppauer Lande mit zugetheilt habe. Weil er nun dieses Fürstenthum von seinem Bruder wieder in Besitz nehmen soll, und nicht will, dass es zerstückelt werde, so befiehlt er dem Bernhard Berka, gleich den übrigen Herren des Fürstenthums sich zu verhalten; dagegen soll ihm die Freiheit vom Landrechte gewahrt bleiben. Aber dem Wigsteiner wollte es nicht einleuchten, dass seine Privilegien nunmehr bloss historische Bedeutung haben sollten; er entschloss sich zum passiven Widerstande. Die Stände suchte er durch die Erklärung abzufertigen, dass er nur dem Könige Red’ und Ant- wort stehen wolle, und behielt sich so seine weiteren Schritte vor. Er ging nämlich mit dem Gedanken um, sich ganz vom Troppauer Gebiete zu trennen, und sein Schloss dem mährischen Nachbarlande e inverleiben zu lassen 1). Auch sah er sich nach gewichtigen Fürspre- c hern um, die den König besänftigen sollten. Die Stände machten davon bei dem Könige die Anzeige, und bathen ihn, er möge in die beabsichtigte Lostrennung Wigsteins nicht einwilligen. Zugleich 1) Diesem Vorhaben Berka's entsprechen analoge thatsächliche Fälle an der mähri- schen Grenze; gleichwohl möchte ich daraus nicht dieselben Schlüsse ziehen, wie Dudik. — Im Jahre 1475 liess Johann von Zierotin die erkaufte Herrschaft Ful- nek in die mährische Landtafel eintragen. (Dudik Troppaus ehemalige Stellung zu Mähren. S. 61.) — Umgekehrt liess im Jahre 1584 Joh. Thomas v. Zwola die früher mährische Herrschaft Odrau in die Troppauer Landtafel übertragen. (Dudik l. c. 94.)
167 Troppau sammt allem Zugehör seinem Bruder Siegmund, ohne dass der Wigsteiner Privilegien gedacht wurde. Als daher die Stände dem Könige ihre Geldhilfe zur Auslösung des Fürstenthums versprachen, thaten sie diess im Namen Aller, die darin etwas besassen, und forder- ten demgemäss den Bernhard Berka auf, seinen Beitrag zu leisten. Dieser schlug es aber in Hinblick auf seine Privilegien rundweg ab. Die Stände wandten sich nun an den König, der ihnen ein Schreiben an Bernhard Berka übersandte, um es demselben zu übermitteln. Wladislaw erklärt darin, dass das Schloss Wigstein allerdings von König Georg dem Heinrich Berka mit den erwähnten Freiheiten über- geben worden sei, dass er aber bei Überlassung des Herzogthums Troppau an seinen Bruder Siegmund (1502) jenen Heinrich Berka sammt dessen Erben mit dem Schlosse, weil dieses stets zum Für- stenthume gehört habe, seinem Bruder zu dem Troppauer Lande mit zugetheilt habe. Weil er nun dieses Fürstenthum von seinem Bruder wieder in Besitz nehmen soll, und nicht will, dass es zerstückelt werde, so befiehlt er dem Bernhard Berka, gleich den übrigen Herren des Fürstenthums sich zu verhalten; dagegen soll ihm die Freiheit vom Landrechte gewahrt bleiben. Aber dem Wigsteiner wollte es nicht einleuchten, dass seine Privilegien nunmehr bloss historische Bedeutung haben sollten; er entschloss sich zum passiven Widerstande. Die Stände suchte er durch die Erklärung abzufertigen, dass er nur dem Könige Red’ und Ant- wort stehen wolle, und behielt sich so seine weiteren Schritte vor. Er ging nämlich mit dem Gedanken um, sich ganz vom Troppauer Gebiete zu trennen, und sein Schloss dem mährischen Nachbarlande e inverleiben zu lassen 1). Auch sah er sich nach gewichtigen Fürspre- c hern um, die den König besänftigen sollten. Die Stände machten davon bei dem Könige die Anzeige, und bathen ihn, er möge in die beabsichtigte Lostrennung Wigsteins nicht einwilligen. Zugleich 1) Diesem Vorhaben Berka's entsprechen analoge thatsächliche Fälle an der mähri- schen Grenze; gleichwohl möchte ich daraus nicht dieselben Schlüsse ziehen, wie Dudik. — Im Jahre 1475 liess Johann von Zierotin die erkaufte Herrschaft Ful- nek in die mährische Landtafel eintragen. (Dudik Troppaus ehemalige Stellung zu Mähren. S. 61.) — Umgekehrt liess im Jahre 1584 Joh. Thomas v. Zwola die früher mährische Herrschaft Odrau in die Troppauer Landtafel übertragen. (Dudik l. c. 94.)
Strana 168
168 wandten sie sich zur Unterstützung ihrer Bitte an den königlichen Secretär, den bereits erwähnten Dr. Augustin. Am 25. Juni schrieb dieser zurück, dass er ihrem Verlangen gemäss einen königlichen Befehl an den Herrn Bernhard von Wigstein ausgewirkt habe, "deut- lich genug, wenn er ihn nur verstehen wolle". Unter demselben Datum erliess Wladislaw an die Stände ein Rescript, worin er seinen Verdruss über den Starrsinn des Bernhard Berka äussert, der unge- achtet der strengen Mahnung fortfahre, solche Verwirrungen im Fürstenthume anzurichten. Er habe ihm desshalb nochmals gebo- ten, davon abzulassen, und sich gleich dem übrigen Adel zu verhalten. Sollte aber Bernhard trotzdem zu ihm kommen und sich auf was immer für eine Weise aus der Schlinge ziehen wollen, so werde er ihre Bitte im Andenken behalten und Sorge tragen, dass ihr Genüge geschehe. Leider brechen an dieser Stelle die Akten ab, und es lässt sich nur sagen, dass Herr Berka nach wiederholter Erinnerung seinen Antheil auf Betreiben des mährischen Landeshauptmanns erlegte. Diess führt auf die Vermuthung, dass er sein Schloss dennoch in die mährische Landtafel hatte eintragen lassen 1). Freilich blieb dieser Schritt ohne Bedeutung für die Zukunft. III. Auslösung des Fürstenthums. Während die Stände mit der Herbeischaffung der vertragsmässig festgesetzten Summe beschäftigt waren, gingen die zwischen Wla- dislaw und Siegmund eröffneten Unterhandlungen ihren schleichen- den aber unermüdlichen Gang. Uber die Einzelheiten derselben lässt sich bei dem mir vorliegenden, gerade in diesem Punkte sehr unvoll- ständigen Materiale wenig Bestimmtes sagen. So viel steht jedoch fest, dass der zwischen den Ständen und König Siegmund geschlos- sene Vergleich nicht eingehalten wurde; denn nach diesem hätte die Erlegung der zweiten Rate zu Martini desselben Jahres (1507) stattfinden und somit die ganze Angelegenheit ins Reine gebracht werden sollen. Diess geschah aber erst nach drei Jahren. Was nun 1) In Bezug auf diesen Punkt kann ich nur eine Vermuthung aussprechen, weil es mir nicht möglich war, die mährische Landtafel einzusehen. Dieselbe wurde in neuester Zeit auf Veranstaltung der mährischen Stände von K. J. Demuth herausgegeben.
168 wandten sie sich zur Unterstützung ihrer Bitte an den königlichen Secretär, den bereits erwähnten Dr. Augustin. Am 25. Juni schrieb dieser zurück, dass er ihrem Verlangen gemäss einen königlichen Befehl an den Herrn Bernhard von Wigstein ausgewirkt habe, "deut- lich genug, wenn er ihn nur verstehen wolle". Unter demselben Datum erliess Wladislaw an die Stände ein Rescript, worin er seinen Verdruss über den Starrsinn des Bernhard Berka äussert, der unge- achtet der strengen Mahnung fortfahre, solche Verwirrungen im Fürstenthume anzurichten. Er habe ihm desshalb nochmals gebo- ten, davon abzulassen, und sich gleich dem übrigen Adel zu verhalten. Sollte aber Bernhard trotzdem zu ihm kommen und sich auf was immer für eine Weise aus der Schlinge ziehen wollen, so werde er ihre Bitte im Andenken behalten und Sorge tragen, dass ihr Genüge geschehe. Leider brechen an dieser Stelle die Akten ab, und es lässt sich nur sagen, dass Herr Berka nach wiederholter Erinnerung seinen Antheil auf Betreiben des mährischen Landeshauptmanns erlegte. Diess führt auf die Vermuthung, dass er sein Schloss dennoch in die mährische Landtafel hatte eintragen lassen 1). Freilich blieb dieser Schritt ohne Bedeutung für die Zukunft. III. Auslösung des Fürstenthums. Während die Stände mit der Herbeischaffung der vertragsmässig festgesetzten Summe beschäftigt waren, gingen die zwischen Wla- dislaw und Siegmund eröffneten Unterhandlungen ihren schleichen- den aber unermüdlichen Gang. Uber die Einzelheiten derselben lässt sich bei dem mir vorliegenden, gerade in diesem Punkte sehr unvoll- ständigen Materiale wenig Bestimmtes sagen. So viel steht jedoch fest, dass der zwischen den Ständen und König Siegmund geschlos- sene Vergleich nicht eingehalten wurde; denn nach diesem hätte die Erlegung der zweiten Rate zu Martini desselben Jahres (1507) stattfinden und somit die ganze Angelegenheit ins Reine gebracht werden sollen. Diess geschah aber erst nach drei Jahren. Was nun 1) In Bezug auf diesen Punkt kann ich nur eine Vermuthung aussprechen, weil es mir nicht möglich war, die mährische Landtafel einzusehen. Dieselbe wurde in neuester Zeit auf Veranstaltung der mährischen Stände von K. J. Demuth herausgegeben.
Strana 169
169 die Pfandsumme betrifft, so gelang es dem Könige Wladislaw, einen Nachlass von 5000 fl. zu erwirken, es handelte sich also nunmehr um 50000 fl. Die Stände sahen bald ein, dass sie bei einem längeren Verzuge am meisten zu leiden haben würden, da die Zinsen von dem aufge- nommenen Gelde eine ziemlich bedeutende Summe ausmachten. Sie suchten also auf eine möglichst baldige Beendigung ihrer Angelegen- heit hinzuwirken, oder es wenigstens dahin zu bringen, dass sie die versprochenen 6000 fl. nicht darleihen müssten. Nachdem sie ver- schiedene Erkundigungen eingezogen hatten, wandten sie sich an Dr. Augustin und überreichten ihm zwei Vorschläge, die er beim Könige befürworten sollte. Der eine ging dahin, dass in Schlesien und Mähren eine Steuer ausgeschrieben werde ; denn, wie sie ver- nehmen, dürften sowohl die schlesischen als auch die mährischen Stände eine solche bewilligen. Oder es sollten laut dem zweiten Vor- schlage 20000 fl. auf die Troppauer Einkünfte aufgenommen wer- den, eine Summe, die der König, wenn er einmal das Fürstenthum in eigenem Besitze habe, mit der Zeit leicht abtragen könnte. Wenn man noch die 4000 fl., die sie dem Könige geben wollten, und even- tuell einen Theil der Steuer dazu nehme, so habe man ohne Mühe die ansehnliche Summe von 30000 fl. beisammen. Wenn der polnische König diese runde Summe auf einmal erhalten würde, so liesse er sich sicherlich bewegen, das Fürstenthum allsogleich abzutreten, da das noch Fehlende mit der Zeit nachgetragen werden könnte. Über- haupt sei es besser, gleich eine bedeutendere Summe aufzunehmen, und was die Sicherheit betreffe, so würden der Kanzler, der Münz- meister und andere Herren die Bürgschaft übernehmen, da dieselben, selbst für den Fall des Todes des Königs, durch die Troppauer Ein- künfte sichergestellt wären. Dagegen würde der ganzen Sache mit den 6000 fl., die die Stände borgen sollten, wenig geholfen. Sie verspra- chen dem Dr. Augustin 1000 fl., wenn es ihm gelingen sollte, den König zu bewegen, von den 6000 fl. abzusehen 1). Der König scheint aber auf keinen der beiden Vorschläge ein- gegangen zu sein. So viel wenigstens ist gewiss, dass die Stände 1) Aus diesem Versprechen entwickelte sich ein interessanter Process der Stände mit Dr. Augustin, in dessen weiterem Verlaufe aber die Akten abbrechen. Ubrigens gehört derselbe nicht mehr zur Sache.
169 die Pfandsumme betrifft, so gelang es dem Könige Wladislaw, einen Nachlass von 5000 fl. zu erwirken, es handelte sich also nunmehr um 50000 fl. Die Stände sahen bald ein, dass sie bei einem längeren Verzuge am meisten zu leiden haben würden, da die Zinsen von dem aufge- nommenen Gelde eine ziemlich bedeutende Summe ausmachten. Sie suchten also auf eine möglichst baldige Beendigung ihrer Angelegen- heit hinzuwirken, oder es wenigstens dahin zu bringen, dass sie die versprochenen 6000 fl. nicht darleihen müssten. Nachdem sie ver- schiedene Erkundigungen eingezogen hatten, wandten sie sich an Dr. Augustin und überreichten ihm zwei Vorschläge, die er beim Könige befürworten sollte. Der eine ging dahin, dass in Schlesien und Mähren eine Steuer ausgeschrieben werde ; denn, wie sie ver- nehmen, dürften sowohl die schlesischen als auch die mährischen Stände eine solche bewilligen. Oder es sollten laut dem zweiten Vor- schlage 20000 fl. auf die Troppauer Einkünfte aufgenommen wer- den, eine Summe, die der König, wenn er einmal das Fürstenthum in eigenem Besitze habe, mit der Zeit leicht abtragen könnte. Wenn man noch die 4000 fl., die sie dem Könige geben wollten, und even- tuell einen Theil der Steuer dazu nehme, so habe man ohne Mühe die ansehnliche Summe von 30000 fl. beisammen. Wenn der polnische König diese runde Summe auf einmal erhalten würde, so liesse er sich sicherlich bewegen, das Fürstenthum allsogleich abzutreten, da das noch Fehlende mit der Zeit nachgetragen werden könnte. Über- haupt sei es besser, gleich eine bedeutendere Summe aufzunehmen, und was die Sicherheit betreffe, so würden der Kanzler, der Münz- meister und andere Herren die Bürgschaft übernehmen, da dieselben, selbst für den Fall des Todes des Königs, durch die Troppauer Ein- künfte sichergestellt wären. Dagegen würde der ganzen Sache mit den 6000 fl., die die Stände borgen sollten, wenig geholfen. Sie verspra- chen dem Dr. Augustin 1000 fl., wenn es ihm gelingen sollte, den König zu bewegen, von den 6000 fl. abzusehen 1). Der König scheint aber auf keinen der beiden Vorschläge ein- gegangen zu sein. So viel wenigstens ist gewiss, dass die Stände 1) Aus diesem Versprechen entwickelte sich ein interessanter Process der Stände mit Dr. Augustin, in dessen weiterem Verlaufe aber die Akten abbrechen. Ubrigens gehört derselbe nicht mehr zur Sache.
Strana 170
170 ihre Absicht, sich des Darleihens der 6000 fl. zu entschlagen, nicht erreichten. Indessen wurde die eine Rate erlegt und König Siegmund lieferte vertragsmässig die Trezka'sche Verpfändungsurkunde aus. Freilich bereute er es später, so „leichtgläubig“ gewesen zu sein 1). Denn bezüglich der zweiten Rate trat eine Verzögerung von 3 Jahren ein. Wegen seiner ewigen Geldverlegenheiten musste König Wladislaw sowohl mit seinem Bruder Siegmund als mit den Ständen fortwährend Unterhandlungen pflegen, die in beiden Richtungen end- los und unerquicklich waren. Endlos, weil jede vom Könige bei Siegmund erbetene Fristerstreckung für die Stände eine neue Ver- längerung ihrer Zinszeit war, gegen welche die Stände immer wieder Klage und Protest erhoben, — unerquicklich, weil die allgemeine Geldnoth an Rechtsgrundsätzen rüttelte und ein solches Misstrauen erregte, dass König und Unterthanen selbst um geringere Beträge wochenlang feilschten und sich überdiess hinter Sicherstellungen und Reversen aller Art zu verschanzen suchten. Die Stände hüteten sich, ihr Geld herzugeben, sobald nicht der König den auf ihn entfallen- den Theil in Bereitschaft hatte, weil sie besorgten, dass der geldbe- dürftige Herrscher mit demselben anderweitig verfügen könnte und sie die Zinsen von dem ausgeborgten Gelde jahrelang tragen müssten. Begreiflicher Weise geriethen die schwebenden Unterhandlun- gen auch durch Dazwischenkunft anderer Angelegenheiten, womit die beiden Könige überhäuft waren, in zeitweiliges Stocken. Was für den böhmischen König Ungarn, war für Siegmund Lithauen: beide Reiche erheischten wiederholt die persönliche Anwesenheit der Herrscher 2). Endlich fehlte es auch nicht an verschiedenen unverhofften Hinder- nissen. So geschah es, dass, als die Stände dem Könige Siegmund Nach- richt gaben, dass sie ihre Geldhilfe schon in Bereitschaft haben und es dabei nur auf König Wladislaw ankomme, der abgeschickte Bote auf der Reise erkrankte und in Lublin einige Wochen liegen blieb. Der Brief wurde durch einen „verlässlichen Menschen, der gerade zum Könige reiste", weiterbefördert, gelangte aber trotzdem nicht in die 1) Diess sagt König Siegmund selbst in einem Rescript vom 20. Februar 1508, worin er den Ständen wegen der Langwierigkeit der Verhandlungen Vorwürfe macht. 2 ) In Lithauen batte König Siegmund den Aufstand des Michael Glinski zu be- kämpfen und wiederholte Einfälle der östlichen Nachbarn zurückzuweisen.
170 ihre Absicht, sich des Darleihens der 6000 fl. zu entschlagen, nicht erreichten. Indessen wurde die eine Rate erlegt und König Siegmund lieferte vertragsmässig die Trezka'sche Verpfändungsurkunde aus. Freilich bereute er es später, so „leichtgläubig“ gewesen zu sein 1). Denn bezüglich der zweiten Rate trat eine Verzögerung von 3 Jahren ein. Wegen seiner ewigen Geldverlegenheiten musste König Wladislaw sowohl mit seinem Bruder Siegmund als mit den Ständen fortwährend Unterhandlungen pflegen, die in beiden Richtungen end- los und unerquicklich waren. Endlos, weil jede vom Könige bei Siegmund erbetene Fristerstreckung für die Stände eine neue Ver- längerung ihrer Zinszeit war, gegen welche die Stände immer wieder Klage und Protest erhoben, — unerquicklich, weil die allgemeine Geldnoth an Rechtsgrundsätzen rüttelte und ein solches Misstrauen erregte, dass König und Unterthanen selbst um geringere Beträge wochenlang feilschten und sich überdiess hinter Sicherstellungen und Reversen aller Art zu verschanzen suchten. Die Stände hüteten sich, ihr Geld herzugeben, sobald nicht der König den auf ihn entfallen- den Theil in Bereitschaft hatte, weil sie besorgten, dass der geldbe- dürftige Herrscher mit demselben anderweitig verfügen könnte und sie die Zinsen von dem ausgeborgten Gelde jahrelang tragen müssten. Begreiflicher Weise geriethen die schwebenden Unterhandlun- gen auch durch Dazwischenkunft anderer Angelegenheiten, womit die beiden Könige überhäuft waren, in zeitweiliges Stocken. Was für den böhmischen König Ungarn, war für Siegmund Lithauen: beide Reiche erheischten wiederholt die persönliche Anwesenheit der Herrscher 2). Endlich fehlte es auch nicht an verschiedenen unverhofften Hinder- nissen. So geschah es, dass, als die Stände dem Könige Siegmund Nach- richt gaben, dass sie ihre Geldhilfe schon in Bereitschaft haben und es dabei nur auf König Wladislaw ankomme, der abgeschickte Bote auf der Reise erkrankte und in Lublin einige Wochen liegen blieb. Der Brief wurde durch einen „verlässlichen Menschen, der gerade zum Könige reiste", weiterbefördert, gelangte aber trotzdem nicht in die 1) Diess sagt König Siegmund selbst in einem Rescript vom 20. Februar 1508, worin er den Ständen wegen der Langwierigkeit der Verhandlungen Vorwürfe macht. 2 ) In Lithauen batte König Siegmund den Aufstand des Michael Glinski zu be- kämpfen und wiederholte Einfälle der östlichen Nachbarn zurückzuweisen.
Strana 171
171 Hände des Königs, der sich damals in Lithauen auſhielt. — Dieser Zwischenfall war für die Troppauer um so peinlicher, als bis näch- sten St. Galli bereits Alles in Ordnung gebracht werden sollte, mit- hin keine Zeit zu verlieren war. Die Stände wussten nicht, woran sie waren 1). Da wegen Kürze der Zeit König Siegmund in Lithauen nicht aufgesucht werden konnte, so wandten sich die Stände an Wladislaw nach Ungarn, aber auch dieser konnte ihnen keine Nach- richt von Siegmund geben, sandte ihm aber den von den ständischen Gesandten vorgelegten Brief nach beigefügter Namensfertigung zu. Die Stände waren noch immer der Meinung, König Siegmund werde zu nächstem St. Galli das Geld in Troppau erheben wollen. Da ihr Antheil schon längere Zeit bereit lag, so wandten sie sich an den Kanzler mit der Bitte, die auf den König entfallende Summe von 15000 fl. ihnen sobald als möglich zuzusenden. Die Stände glaubten diess um so mehr beschleunigen zu sollen, als gerade zu Martini (11. Nov.) die ergiebigsten Einkünfte von der Stadt Troppau fällig wurden, die sie vertragsgemäss zur Abtragung der aufgenommenen 6000 fl. verwenden wollten. Aber da trat etwas dazwischen, was der ganzen Sache eine an- dere, für die Stände sehr bedenkliche Wendung zu geben schien. Was es eigentlich war, lässt sich aus den leisen Andeutungen der betreffenden, ohnehin schon einseitigen Quellen nicht mit wünschens- werther Sicherheit angeben 2). Allem Anscheine nach handelte es sich um eine Abänderung der eingegangenen Bedingungen, deren Grund in der Geldverlegenheit Wladislaws zu suchen ist. So viel ist gewiss, dass der Unterhändler zwischen den beiden Königen, Herr Proczek von Czetna, sich damals wochenlang in Ofen auf- hielt 3). Als er endlich abgefertigt wurde, schrieb Dr. Augustin den Ständen (15. November 1507) die dunklen Worte, er zweifle nicht, dass der König von Polen dem Antrage Wladislaws 1) Die Rückkehr des inzwischen genesenen Boten konnte ihnen nicht aus der Verle- genheit helfen, da derselbe begreiflicher Weise keine Nachricht von Siegmund brachte. 2) Uber diesen Punkt liegen mir drei Briefe vor, die aber sämmtlich nur die allge- meinsten Andeutungen enthalten, indem sich einer auf den andern bezieht, ohne weiteren Aufschluss zu geben. 3) Bei seiner Abreise von Ofen liess sich Herr Proezek vernehmen, dass der König bezüglich des Troppauer Fürstenthums eine andere Verfügung treffen wolle.
171 Hände des Königs, der sich damals in Lithauen auſhielt. — Dieser Zwischenfall war für die Troppauer um so peinlicher, als bis näch- sten St. Galli bereits Alles in Ordnung gebracht werden sollte, mit- hin keine Zeit zu verlieren war. Die Stände wussten nicht, woran sie waren 1). Da wegen Kürze der Zeit König Siegmund in Lithauen nicht aufgesucht werden konnte, so wandten sich die Stände an Wladislaw nach Ungarn, aber auch dieser konnte ihnen keine Nach- richt von Siegmund geben, sandte ihm aber den von den ständischen Gesandten vorgelegten Brief nach beigefügter Namensfertigung zu. Die Stände waren noch immer der Meinung, König Siegmund werde zu nächstem St. Galli das Geld in Troppau erheben wollen. Da ihr Antheil schon längere Zeit bereit lag, so wandten sie sich an den Kanzler mit der Bitte, die auf den König entfallende Summe von 15000 fl. ihnen sobald als möglich zuzusenden. Die Stände glaubten diess um so mehr beschleunigen zu sollen, als gerade zu Martini (11. Nov.) die ergiebigsten Einkünfte von der Stadt Troppau fällig wurden, die sie vertragsgemäss zur Abtragung der aufgenommenen 6000 fl. verwenden wollten. Aber da trat etwas dazwischen, was der ganzen Sache eine an- dere, für die Stände sehr bedenkliche Wendung zu geben schien. Was es eigentlich war, lässt sich aus den leisen Andeutungen der betreffenden, ohnehin schon einseitigen Quellen nicht mit wünschens- werther Sicherheit angeben 2). Allem Anscheine nach handelte es sich um eine Abänderung der eingegangenen Bedingungen, deren Grund in der Geldverlegenheit Wladislaws zu suchen ist. So viel ist gewiss, dass der Unterhändler zwischen den beiden Königen, Herr Proczek von Czetna, sich damals wochenlang in Ofen auf- hielt 3). Als er endlich abgefertigt wurde, schrieb Dr. Augustin den Ständen (15. November 1507) die dunklen Worte, er zweifle nicht, dass der König von Polen dem Antrage Wladislaws 1) Die Rückkehr des inzwischen genesenen Boten konnte ihnen nicht aus der Verle- genheit helfen, da derselbe begreiflicher Weise keine Nachricht von Siegmund brachte. 2) Uber diesen Punkt liegen mir drei Briefe vor, die aber sämmtlich nur die allge- meinsten Andeutungen enthalten, indem sich einer auf den andern bezieht, ohne weiteren Aufschluss zu geben. 3) Bei seiner Abreise von Ofen liess sich Herr Proezek vernehmen, dass der König bezüglich des Troppauer Fürstenthums eine andere Verfügung treffen wolle.
Strana 172
172 beitreten werde. Dass die Troppauer wirklich ein ihnen nachtheiliges Abgehen von den festgesetzten Punctationen befürchteten, erhellt aus ihrem Briefe an den Kanzler Albrecht von Kolowrat, worin sie diese Besorgniss offen aussprachen. Er suchte sie darüber zu beruhigen und versprach in dieser Angelegenheit an den König zu schreiben. Die Stände hatten aber auch allen Grund zu Besorgnissen, zu- mal wenn sie die Consequenzen erwogen, denen sie nach dem Trop- pauer Vertrage vom 18. März 1507 anheimgegeben waren. Damals hatten sie ja versprochen, dass, wenn König Siegmund bezüglich der zweiten Rate nicht genügend sichergestellt werden sollte, sie bis zur Erlegung derselben in seiner Unterthanschaft und Pflicht verbleiben. Sollte aber überhaupt nicht eingehalten werden, was die Stände ver- sprochen hatten, so wollten sie den Herrn Trezka zum Pfandherrn annehmen. Dieser Fall war nun eingetreten; denn Niemand konnte be- haupten, dass Siegmund das lange Hin- und Herschleppen etwa als eine „hinreichende Gewähr“ hinnahm, im Gegentheile konnte er den Vertrag für gebrochen erklären, und demzufolge konnte Nikolaus Trezka, der auf ein blosses Versprechen Wladislaws zurückgetreten war, aber bisher noch keine Entschädigung erhalten hatte, jeden Augenblick hervortreten und auf Erfüllung des Vertrages, resp. auf seine Einsetzung in Troppau, dringen. — Ein vorwurfsvoller Brief Siegmunds schüchterte die Troppauer nun vollends ein 1). In dieser bedrängten Lage wandten sie sich am 6. Februar 1508 an den König Wladislaw selbst, und stellten ihm in eindringlichen Worten vor, wie die eingetretene Verzögerung ihnen empfindlichen Sc haden zufüge, indem sie schon seit geraumer Zeit von dem auf- genommenen Gelde Zinsen zahlen müssten. Sie baten demüthig, der König möge sich doch endlich des Fürstenthumes unterwinden, auf dass sie unter seine und seines Hauses Herrschaft kommen und ihre Schulden berichtigen könnten, wie es die Ofner Abrede des Näheren enthalte. Zugleich bemühten sie sich auch, den König Siegmund durch Bitten und Versprechungen zu besänftigen. Wie wenig diesem damit 1) Dieser Brief ist nicht mehr vorhanden, seine Existenz wird aber durch die spätere Bezugnahme constatirt.
172 beitreten werde. Dass die Troppauer wirklich ein ihnen nachtheiliges Abgehen von den festgesetzten Punctationen befürchteten, erhellt aus ihrem Briefe an den Kanzler Albrecht von Kolowrat, worin sie diese Besorgniss offen aussprachen. Er suchte sie darüber zu beruhigen und versprach in dieser Angelegenheit an den König zu schreiben. Die Stände hatten aber auch allen Grund zu Besorgnissen, zu- mal wenn sie die Consequenzen erwogen, denen sie nach dem Trop- pauer Vertrage vom 18. März 1507 anheimgegeben waren. Damals hatten sie ja versprochen, dass, wenn König Siegmund bezüglich der zweiten Rate nicht genügend sichergestellt werden sollte, sie bis zur Erlegung derselben in seiner Unterthanschaft und Pflicht verbleiben. Sollte aber überhaupt nicht eingehalten werden, was die Stände ver- sprochen hatten, so wollten sie den Herrn Trezka zum Pfandherrn annehmen. Dieser Fall war nun eingetreten; denn Niemand konnte be- haupten, dass Siegmund das lange Hin- und Herschleppen etwa als eine „hinreichende Gewähr“ hinnahm, im Gegentheile konnte er den Vertrag für gebrochen erklären, und demzufolge konnte Nikolaus Trezka, der auf ein blosses Versprechen Wladislaws zurückgetreten war, aber bisher noch keine Entschädigung erhalten hatte, jeden Augenblick hervortreten und auf Erfüllung des Vertrages, resp. auf seine Einsetzung in Troppau, dringen. — Ein vorwurfsvoller Brief Siegmunds schüchterte die Troppauer nun vollends ein 1). In dieser bedrängten Lage wandten sie sich am 6. Februar 1508 an den König Wladislaw selbst, und stellten ihm in eindringlichen Worten vor, wie die eingetretene Verzögerung ihnen empfindlichen Sc haden zufüge, indem sie schon seit geraumer Zeit von dem auf- genommenen Gelde Zinsen zahlen müssten. Sie baten demüthig, der König möge sich doch endlich des Fürstenthumes unterwinden, auf dass sie unter seine und seines Hauses Herrschaft kommen und ihre Schulden berichtigen könnten, wie es die Ofner Abrede des Näheren enthalte. Zugleich bemühten sie sich auch, den König Siegmund durch Bitten und Versprechungen zu besänftigen. Wie wenig diesem damit 1) Dieser Brief ist nicht mehr vorhanden, seine Existenz wird aber durch die spätere Bezugnahme constatirt.
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173 geholfen war, gab er den Ständen in seiner Antwort aus Krakau am 20. Februar deutlich genug zu verstehen 1). Er macht ihnen Vorwürfe, dass sie ihr Versprechen so schlecht einhalten, und bringt ihnen nachdrücklich in Erinnerung, wie er nur auf ihre eindringlichen Bit- ten und die eifrige Fürsprache seiner Räthe eingewilligt habe, dass sie die bereits bekannten Verhandlungen eröffnen, indem er den be- stimmten Versicherungen ihrer Botschafter, dass ihm daraus kein Schaden oder Verzug erwachsen werde, Glauben schenkte und es ihnen gern gönnen wollte, dass sie lieber unter die Herrschaft seines Bruders als unter die eines Andern gelangen. Nun aber sei der Ter- min längst verstrichen, ohne dass Aussicht auf baldigen Erfolg vor- handen wäre, und er habe heute eben so wenig die Vertragsurkunde mit dem Herrn Trezka, als die vertragsmässig festgesetzte Summe weder von seinem Bruder noch von ihnen in Händen. Dadurch sei ihm ein beträchtlicher Verlust zugefügt worden, und überdiess müsse er sich noch dem Spotte wegen seiner Leichtgläubigkeit aussetzen. Auf das hin fertigten die Troppauer in der Fastenzeit des laufenden Jahres 1508 eine Gesandtschaft nach Ofen ab. Dahin war Wladislaw so eben zurückgekehrt, nachdem er sich einige Zeit in Krakau aufgehalten hatte, wo er wohl seinen Bruder wegen des Ausbleibens der fraglichen Geldsumme vertröstet haben mochte. Die- ser entschädigte sich seinerseits wieder durch Veräusserungen einzelner Dorfschaften und Einkünfte im Herzogthume Trop- pau 2). Es scheint, dass ihm Wladislaw diess bei seiner Anwesenheit in Krakau zugestanden hatte. So viel ist gewiss, dass Siegmund erst nach der Zurückziehung des Vertrages mit Trezka Veräusserungen im Troppaus'chen vornahm 3). — 1) S. Beilage V. — Dass König Siegmund wirklich in Geldverlegenheiten war, er- hellt aus dem Umstande, dass er die Hilfe des Papstes Julius II. in Anspruch nehmen musste, der ihm auch am 26. September 1508 zwei Drittel der für die Kirche S. Petri de Urbe in Polen einzusammelnden Gelder bewilligte. Theiner, Mon. vet. Poloniae et Lithuaniae II, 325. 2) Als König Wladislaw im Jahre 1511 in den factischen Besitz des Herzogthums Troppau gelangte, gab er seinem dortigen Landeshauptmanne Emerich Czo� bor, den er damals einsetzte, den Auftrag, das Veräusserte wieder zu erwerben. (Aus der Instruction an Emerich Czobor.) 3) Rescript des Landeshauptmanns Emerich Czobor vom Jahre 1512.
173 geholfen war, gab er den Ständen in seiner Antwort aus Krakau am 20. Februar deutlich genug zu verstehen 1). Er macht ihnen Vorwürfe, dass sie ihr Versprechen so schlecht einhalten, und bringt ihnen nachdrücklich in Erinnerung, wie er nur auf ihre eindringlichen Bit- ten und die eifrige Fürsprache seiner Räthe eingewilligt habe, dass sie die bereits bekannten Verhandlungen eröffnen, indem er den be- stimmten Versicherungen ihrer Botschafter, dass ihm daraus kein Schaden oder Verzug erwachsen werde, Glauben schenkte und es ihnen gern gönnen wollte, dass sie lieber unter die Herrschaft seines Bruders als unter die eines Andern gelangen. Nun aber sei der Ter- min längst verstrichen, ohne dass Aussicht auf baldigen Erfolg vor- handen wäre, und er habe heute eben so wenig die Vertragsurkunde mit dem Herrn Trezka, als die vertragsmässig festgesetzte Summe weder von seinem Bruder noch von ihnen in Händen. Dadurch sei ihm ein beträchtlicher Verlust zugefügt worden, und überdiess müsse er sich noch dem Spotte wegen seiner Leichtgläubigkeit aussetzen. Auf das hin fertigten die Troppauer in der Fastenzeit des laufenden Jahres 1508 eine Gesandtschaft nach Ofen ab. Dahin war Wladislaw so eben zurückgekehrt, nachdem er sich einige Zeit in Krakau aufgehalten hatte, wo er wohl seinen Bruder wegen des Ausbleibens der fraglichen Geldsumme vertröstet haben mochte. Die- ser entschädigte sich seinerseits wieder durch Veräusserungen einzelner Dorfschaften und Einkünfte im Herzogthume Trop- pau 2). Es scheint, dass ihm Wladislaw diess bei seiner Anwesenheit in Krakau zugestanden hatte. So viel ist gewiss, dass Siegmund erst nach der Zurückziehung des Vertrages mit Trezka Veräusserungen im Troppaus'chen vornahm 3). — 1) S. Beilage V. — Dass König Siegmund wirklich in Geldverlegenheiten war, er- hellt aus dem Umstande, dass er die Hilfe des Papstes Julius II. in Anspruch nehmen musste, der ihm auch am 26. September 1508 zwei Drittel der für die Kirche S. Petri de Urbe in Polen einzusammelnden Gelder bewilligte. Theiner, Mon. vet. Poloniae et Lithuaniae II, 325. 2) Als König Wladislaw im Jahre 1511 in den factischen Besitz des Herzogthums Troppau gelangte, gab er seinem dortigen Landeshauptmanne Emerich Czo� bor, den er damals einsetzte, den Auftrag, das Veräusserte wieder zu erwerben. (Aus der Instruction an Emerich Czobor.) 3) Rescript des Landeshauptmanns Emerich Czobor vom Jahre 1512.
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174 Die nach Ofen abgehende Gesandtschaft erhielt folgende Instruc- tion 1) : Zuvörderst sollen die Ständeboten mit dem Bischofe von Wardein sprechen, er möge Fürbitte einlegen , wie er diess schon früher gethan, dass der König das Fürstenthum endlich einlösen möge, da sich die Sache bereits an ein Jahr in die Länge ziehe. Dann sollen sie den „Cardinal 2) “ bitten, derselbe wolle als Kirchenfürst und als Haupt dieser ruhmreichen Krone beim Könige fürsprechen, und durch seinen Einfluss Andere zu dem Gleichen bewegen. Ferner sollen sie mit Dr. Augustin Rücksprache nehmen. Hierauf den Kanzler bitten, er möge darauf bestehen, dass die Angelegenheit, die er mit ihnen unterhandelt, endlich zu Stande komme, zumal es den angesehensten Herren beider Königreiche be- kannt sei, dass durch ihn die Unterhandlungen gepflogen wurden; auf diese hätten sie felsenfest vertraut und Gelder zu Wucherzins aufgenommen, die nun unbenützt da liegen. Endlich sollen sie mit dem Könige, falls es nach der Meinung der genannten Herren nothwendig oder wünschenswerth wäre, etwa in folgender Weise sprechen. Er (der König) habe auf die Erklärung, dass das Geld der Stände bereit liege, versprochen, dass er die Sache zu Ende führen wolle. Darauf haben sich die Stände verlassen, müs- sen aber bereits von mehreren Beträgen Zinsen zahlen. Sie thuen es gern, wenn sie nur die Aussicht haben, bald unter seine Herrschaft zu kommen. Bei Zeit und Gelegenheit sollen die Gesandten noch Folgendes vorbringen : Weil die Bewohner des Fürstenthums so eifrige Christen (sic) seien, und nicht wollen, dass andere Confessionen in ihr Fürstenthum und durch dieses in ganz Schlesien Eingang fin- den, haben sie sich sowohl an den König von Polen, ihren Herrn, als auch an ihn selbst mit dringenden Bitten gewendet, und keine Un- kosten gescheut, indem sie eine namhafte Geldbewilligung zur Ab- lösung ihres Herzogthums beschlossen haben. Daher möge er nun seinerseits mit dem polnischen Könige zum Abschlusse kommen3 ). 1) Diese Instruction ist nur in einem Concepte erhalten und undatirt, gehört aher aus inneren Gründen ohne Zweifel in den Anfang des Jahres 1508. 2) Erzbischof Thomas von Gran, Cardinal. 3) Tillers Abschrift aus einem Concept im Troppauer Landesarchive. Dasselbe scheint nicht mehr vorhanden zu sein.
174 Die nach Ofen abgehende Gesandtschaft erhielt folgende Instruc- tion 1) : Zuvörderst sollen die Ständeboten mit dem Bischofe von Wardein sprechen, er möge Fürbitte einlegen , wie er diess schon früher gethan, dass der König das Fürstenthum endlich einlösen möge, da sich die Sache bereits an ein Jahr in die Länge ziehe. Dann sollen sie den „Cardinal 2) “ bitten, derselbe wolle als Kirchenfürst und als Haupt dieser ruhmreichen Krone beim Könige fürsprechen, und durch seinen Einfluss Andere zu dem Gleichen bewegen. Ferner sollen sie mit Dr. Augustin Rücksprache nehmen. Hierauf den Kanzler bitten, er möge darauf bestehen, dass die Angelegenheit, die er mit ihnen unterhandelt, endlich zu Stande komme, zumal es den angesehensten Herren beider Königreiche be- kannt sei, dass durch ihn die Unterhandlungen gepflogen wurden; auf diese hätten sie felsenfest vertraut und Gelder zu Wucherzins aufgenommen, die nun unbenützt da liegen. Endlich sollen sie mit dem Könige, falls es nach der Meinung der genannten Herren nothwendig oder wünschenswerth wäre, etwa in folgender Weise sprechen. Er (der König) habe auf die Erklärung, dass das Geld der Stände bereit liege, versprochen, dass er die Sache zu Ende führen wolle. Darauf haben sich die Stände verlassen, müs- sen aber bereits von mehreren Beträgen Zinsen zahlen. Sie thuen es gern, wenn sie nur die Aussicht haben, bald unter seine Herrschaft zu kommen. Bei Zeit und Gelegenheit sollen die Gesandten noch Folgendes vorbringen : Weil die Bewohner des Fürstenthums so eifrige Christen (sic) seien, und nicht wollen, dass andere Confessionen in ihr Fürstenthum und durch dieses in ganz Schlesien Eingang fin- den, haben sie sich sowohl an den König von Polen, ihren Herrn, als auch an ihn selbst mit dringenden Bitten gewendet, und keine Un- kosten gescheut, indem sie eine namhafte Geldbewilligung zur Ab- lösung ihres Herzogthums beschlossen haben. Daher möge er nun seinerseits mit dem polnischen Könige zum Abschlusse kommen3 ). 1) Diese Instruction ist nur in einem Concepte erhalten und undatirt, gehört aher aus inneren Gründen ohne Zweifel in den Anfang des Jahres 1508. 2) Erzbischof Thomas von Gran, Cardinal. 3) Tillers Abschrift aus einem Concept im Troppauer Landesarchive. Dasselbe scheint nicht mehr vorhanden zu sein.
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175 Diese Gesandtschaft, welche wegen der damals ausgetretenen Gewässer ziemlich spät angekommen war, brachte vom Könige nur die Vertröstung mit, die Stände möchten das Geld nur noch einige Zeit beisammen behalten, er wolle Anstalten treffen, dass sie in Kurzem unter seine Herrschaft gelangen. — Uberhaupt wurden im Frühling und Sommer des laufenden Jahres (1508) die Unterhand- lungen lässiger betrieben 1). Diess findet seine Erklärung im Auftau- chen anderer Fragen, und wohl auch darin, dass die Trezka'sche Angelegenheit noch immer nicht erledigt war. Was das Erstere betrifft, so nahmen die Pikarden die allgemeine Aufmerksamkeit so sehr in Anspruch , dass ihre Sache den hauptsächlichsten Berathungsgegen- stand jenes Landtages bildete, den der König von Ofen aus auf den 25. Juli nach Prag ausschrieb, und zu dessen Abhaltung er den vor- maligen Bischof Johann von Wardein 2) und Stanislaus Bi- schof von Olmütz bevollmächtigte 3). Ubrigens wurde der König wiederholt von den Böhmen angegangen , selbst nach Prag zu kom- men, wozu er sich denn auch entschloss, wenn gleich seine Abreise von Ofen erst zu Anfang des nächsten Jahres erfolgte. Vermuthlich wollte er bei seiner Anwesenheit in Böhmen unter Anderem auch die Abfindung mit Nikolaus Trezka zu Stande bringen. Nun lag den Ständen Alles daran, etwas Zuverlässiges über den Stand ihrer Angelegenheit zu erfahren. Sie sandten demnach einen Boten zu Dr. Augustin, mit dem Ersuchen, denselben nicht früher zu entlassen, als bis er ihm eine sichere Nachricht bezüglich der Aus- lösung des Fürstenthums würde mitgeben können. Dr. Augustin that nach dem Willen der Stände, weil er täglich erwartete, dass der polnische König Jemanden nach Ofen senden werde. Endlich fertigte er den Boten am 18. März mit der Meldung ab, König Siegmund ge- denke das Fürstenthum nicht vor dem kommenden Georgi (24. April) abzutreten. Sollte sich übrigens in der Zwischenzeit etwas 1) Diess geht schon aus der Dürftigkeit der in diese Zeit einschlagenden Correspon- denz hervor. 2) Johann Filipec, Bischof von Grosswardein und Olmütz, trat 1492 in den Franziskaner-Orden zu Breslau, wurde aber trotzdem bis zu seinem Tode 1509 vom König häufig in politischen Angelegenheiten verwendet. Er war aus Prossnitz in Mähren gebürtig. Vgl. Palacky V. 3) Höflers Excerpt aus dem böhm. Kronarchive.
175 Diese Gesandtschaft, welche wegen der damals ausgetretenen Gewässer ziemlich spät angekommen war, brachte vom Könige nur die Vertröstung mit, die Stände möchten das Geld nur noch einige Zeit beisammen behalten, er wolle Anstalten treffen, dass sie in Kurzem unter seine Herrschaft gelangen. — Uberhaupt wurden im Frühling und Sommer des laufenden Jahres (1508) die Unterhand- lungen lässiger betrieben 1). Diess findet seine Erklärung im Auftau- chen anderer Fragen, und wohl auch darin, dass die Trezka'sche Angelegenheit noch immer nicht erledigt war. Was das Erstere betrifft, so nahmen die Pikarden die allgemeine Aufmerksamkeit so sehr in Anspruch , dass ihre Sache den hauptsächlichsten Berathungsgegen- stand jenes Landtages bildete, den der König von Ofen aus auf den 25. Juli nach Prag ausschrieb, und zu dessen Abhaltung er den vor- maligen Bischof Johann von Wardein 2) und Stanislaus Bi- schof von Olmütz bevollmächtigte 3). Ubrigens wurde der König wiederholt von den Böhmen angegangen , selbst nach Prag zu kom- men, wozu er sich denn auch entschloss, wenn gleich seine Abreise von Ofen erst zu Anfang des nächsten Jahres erfolgte. Vermuthlich wollte er bei seiner Anwesenheit in Böhmen unter Anderem auch die Abfindung mit Nikolaus Trezka zu Stande bringen. Nun lag den Ständen Alles daran, etwas Zuverlässiges über den Stand ihrer Angelegenheit zu erfahren. Sie sandten demnach einen Boten zu Dr. Augustin, mit dem Ersuchen, denselben nicht früher zu entlassen, als bis er ihm eine sichere Nachricht bezüglich der Aus- lösung des Fürstenthums würde mitgeben können. Dr. Augustin that nach dem Willen der Stände, weil er täglich erwartete, dass der polnische König Jemanden nach Ofen senden werde. Endlich fertigte er den Boten am 18. März mit der Meldung ab, König Siegmund ge- denke das Fürstenthum nicht vor dem kommenden Georgi (24. April) abzutreten. Sollte sich übrigens in der Zwischenzeit etwas 1) Diess geht schon aus der Dürftigkeit der in diese Zeit einschlagenden Correspon- denz hervor. 2) Johann Filipec, Bischof von Grosswardein und Olmütz, trat 1492 in den Franziskaner-Orden zu Breslau, wurde aber trotzdem bis zu seinem Tode 1509 vom König häufig in politischen Angelegenheiten verwendet. Er war aus Prossnitz in Mähren gebürtig. Vgl. Palacky V. 3) Höflers Excerpt aus dem böhm. Kronarchive.
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176 ereignen, so versprach er es den Ständen bekannt zu geben, selbst wenn er einen eigenen Boten abfertigen müsste. Am 31. Juni antwortete der Kanzler auf eine Mahnung der Stände mit der Versicherung, dass er Alles nach ihrem Begehr gethan habe und ihnen auch ferner behilflich sein wolle, dass sie unter die Herrschaft des Königs Wladislaw gelangen. Er habe diess Alles ge- mäss der Abrede (zu Ofen) schon vor einem Jahre gethan, wisse aber nicht, wesshalb es der König nicht zu Ende führe; übrigens wolle er sich in kurzer Zeit zum Könige begeben und sich ihnen nach Kräften nützlich erweisen 1). Als trotzdem nichts weiter in der Sache geschah , mussten sich die Stände abermals an den König Siegmund wenden. Sie zeigten ihm an, dass ihre Botschafter sich wegen der ausgetretenen Gewässer verspätet haben, und in Ofen erst angelangt seien, als bereits Herr Rachwal die Antwort Wladislaws hatte. Sie bathen demnach, er möge dem nicht entgegen sein, dass sie unter die Regierung König Wladislaws kommen. Aber dieser machte noch immer keine Miene, seine Zusage ein- zuhalten; desshalb machten ihm die Stände eindringliche Vorstellun- gen darüber, wie sich die ganze Angelegenheit nun schon weit über ein Jahr verschleppe , und wie unterdessen viel Mühe und Unkosten aufgewandt worden seien, zumal die Zinsen von den aufgenommenen Geldern sich bedeutend aufgehäuft haben. Seit seinem Auftrage, das Geld noch einige Zeit liegen zu lassen, sei wieder ein Vierteljahr vergangen. Daher bitten sie, der König möge diese ihre Bedräng- nisse, ihre Treue und den Eifer, mit dem sie unter seine Herrschaft kommen wollen, mit mitleidsvollen und gnädigen Blicken ansehen und dafür sorgen, dass diese peinliche Lage bald ihre Endschaft er- reiche. Indessen arbeiteten die Rathgeber des Königs, vorzüglich aber der Bischof von Wardein und Dr. Augustin, an der endlichen Lösung der Frage, die, je länger man sie in die Länge zog, desto verwickel- ter wurde. Durch ihre Vermittlung kam es endlich Mitte December dahin, dass Herr Oswald Karl atzki nach Polen abgeordnet wurde, 1) Dass der Kanzler Albrecht von Kolowrat der Schreiber des mitgetheilten Briefes war, lässt sich, da dem betreffenden Concepte jede nähere Bestimmung abgeht, nur aus dem Inhalte entnehmen.
176 ereignen, so versprach er es den Ständen bekannt zu geben, selbst wenn er einen eigenen Boten abfertigen müsste. Am 31. Juni antwortete der Kanzler auf eine Mahnung der Stände mit der Versicherung, dass er Alles nach ihrem Begehr gethan habe und ihnen auch ferner behilflich sein wolle, dass sie unter die Herrschaft des Königs Wladislaw gelangen. Er habe diess Alles ge- mäss der Abrede (zu Ofen) schon vor einem Jahre gethan, wisse aber nicht, wesshalb es der König nicht zu Ende führe; übrigens wolle er sich in kurzer Zeit zum Könige begeben und sich ihnen nach Kräften nützlich erweisen 1). Als trotzdem nichts weiter in der Sache geschah , mussten sich die Stände abermals an den König Siegmund wenden. Sie zeigten ihm an, dass ihre Botschafter sich wegen der ausgetretenen Gewässer verspätet haben, und in Ofen erst angelangt seien, als bereits Herr Rachwal die Antwort Wladislaws hatte. Sie bathen demnach, er möge dem nicht entgegen sein, dass sie unter die Regierung König Wladislaws kommen. Aber dieser machte noch immer keine Miene, seine Zusage ein- zuhalten; desshalb machten ihm die Stände eindringliche Vorstellun- gen darüber, wie sich die ganze Angelegenheit nun schon weit über ein Jahr verschleppe , und wie unterdessen viel Mühe und Unkosten aufgewandt worden seien, zumal die Zinsen von den aufgenommenen Geldern sich bedeutend aufgehäuft haben. Seit seinem Auftrage, das Geld noch einige Zeit liegen zu lassen, sei wieder ein Vierteljahr vergangen. Daher bitten sie, der König möge diese ihre Bedräng- nisse, ihre Treue und den Eifer, mit dem sie unter seine Herrschaft kommen wollen, mit mitleidsvollen und gnädigen Blicken ansehen und dafür sorgen, dass diese peinliche Lage bald ihre Endschaft er- reiche. Indessen arbeiteten die Rathgeber des Königs, vorzüglich aber der Bischof von Wardein und Dr. Augustin, an der endlichen Lösung der Frage, die, je länger man sie in die Länge zog, desto verwickel- ter wurde. Durch ihre Vermittlung kam es endlich Mitte December dahin, dass Herr Oswald Karl atzki nach Polen abgeordnet wurde, 1) Dass der Kanzler Albrecht von Kolowrat der Schreiber des mitgetheilten Briefes war, lässt sich, da dem betreffenden Concepte jede nähere Bestimmung abgeht, nur aus dem Inhalte entnehmen.
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177 damit die Verhandlungen bezüglich des Fürstenthums ein Ende neh- men, und die Sache auf etwas Bestimmtes und Endgiltiges gestellt werde. Dazu war aber vor Allem nothwendig, dass man mit Trezka end- lich ins Reine komme, und in der That wurde dieser mit dem Kanz- ler Kolowrat auf einen bestimmten Termin zum Könige nach Ungarn berufen 1), wo der von Wladislaw in Aussicht gestellte Vergleich endlich stattfand. Der König verpfändete dem Herrn Nikolaus Trezka die Herrschaft Zdechowitz sammt aller Zugehörung um 5000 Schoek böhm. Groschen, und verpflichtete sich für den Fall, dass er ihm die genannte Herrschaft nicht ganz überlassen könnte, zu einer Entschädigungssumme von 5000 Schock böhm. Groschen. Diese Abfindung mit Trezka begrüssten die Troppauer Stände mit Freuden, da sie darin einen "guten Anfang zur endlichen Auslösung ihres Fürstenthums" erblickten. Trotzdem blieb den Ständen noch gar Manches zu wünschen übrig. Sie sahen sehr wohl ein, dass das Pecuniär-Schwierige ihrer Lage nicht im Geringsten behoben sei, und dass, solange die Unter- handlungen mit Siegmund nicht abgeschlossen seien, sie der Gefahr neuer Unkosten und Verlegenheiten ausgesetzt blieben. Und in der That, je länger die Sache im Verzuge war, desto grösser mussten die Auslagen werden, welche die Stände zu tragen hatten ; denn die acht- percentigen Interessen von den 6000 fl. machten jährlich eine im- merhin beachtenswerthe Summe aus, die um so lästiger erschien, als sie nicht unbedingt nothwendig, sondern vielmehr vertragswi- drig war. Um sich aus dieser unerquicklichen Lage, wo jeder Tag neue Unkosten brachte, zu ziehen, verfolgten die Stände ihren Plan, sich des Darleihens der 6000 fl. zu entschlagen, nur desto eifriger, und beriethen sich über diesen heiklichen Punkt wiederholt mit Dr. Au- gustin. Aber gerade jetzt liefen günstige Nachrichten von dem Stande der Angelegenheit ein. Zu Anfang dieses Jahres (1509) trat König Wladislaw seine Reise nach Böhmen an, und langte am 17. Februar in Prag an. Am 7. Mai schrieb Dr. Augustin den Ständen die freudige 1) Seit dem Jahre 1499 , wo die höhmischen Stände sich nach Ungarn begaben, um daselbst über böhmische Landes-Angelegenheiten zu berathen, war diess nichts Unerhörtes mehr. Archiv. XXXVII. 1. 12
177 damit die Verhandlungen bezüglich des Fürstenthums ein Ende neh- men, und die Sache auf etwas Bestimmtes und Endgiltiges gestellt werde. Dazu war aber vor Allem nothwendig, dass man mit Trezka end- lich ins Reine komme, und in der That wurde dieser mit dem Kanz- ler Kolowrat auf einen bestimmten Termin zum Könige nach Ungarn berufen 1), wo der von Wladislaw in Aussicht gestellte Vergleich endlich stattfand. Der König verpfändete dem Herrn Nikolaus Trezka die Herrschaft Zdechowitz sammt aller Zugehörung um 5000 Schoek böhm. Groschen, und verpflichtete sich für den Fall, dass er ihm die genannte Herrschaft nicht ganz überlassen könnte, zu einer Entschädigungssumme von 5000 Schock böhm. Groschen. Diese Abfindung mit Trezka begrüssten die Troppauer Stände mit Freuden, da sie darin einen "guten Anfang zur endlichen Auslösung ihres Fürstenthums" erblickten. Trotzdem blieb den Ständen noch gar Manches zu wünschen übrig. Sie sahen sehr wohl ein, dass das Pecuniär-Schwierige ihrer Lage nicht im Geringsten behoben sei, und dass, solange die Unter- handlungen mit Siegmund nicht abgeschlossen seien, sie der Gefahr neuer Unkosten und Verlegenheiten ausgesetzt blieben. Und in der That, je länger die Sache im Verzuge war, desto grösser mussten die Auslagen werden, welche die Stände zu tragen hatten ; denn die acht- percentigen Interessen von den 6000 fl. machten jährlich eine im- merhin beachtenswerthe Summe aus, die um so lästiger erschien, als sie nicht unbedingt nothwendig, sondern vielmehr vertragswi- drig war. Um sich aus dieser unerquicklichen Lage, wo jeder Tag neue Unkosten brachte, zu ziehen, verfolgten die Stände ihren Plan, sich des Darleihens der 6000 fl. zu entschlagen, nur desto eifriger, und beriethen sich über diesen heiklichen Punkt wiederholt mit Dr. Au- gustin. Aber gerade jetzt liefen günstige Nachrichten von dem Stande der Angelegenheit ein. Zu Anfang dieses Jahres (1509) trat König Wladislaw seine Reise nach Böhmen an, und langte am 17. Februar in Prag an. Am 7. Mai schrieb Dr. Augustin den Ständen die freudige 1) Seit dem Jahre 1499 , wo die höhmischen Stände sich nach Ungarn begaben, um daselbst über böhmische Landes-Angelegenheiten zu berathen, war diess nichts Unerhörtes mehr. Archiv. XXXVII. 1. 12
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178 Neuigkeit, dass der Vertrag bezüglich des Fürstenthums zwischen den beiden Königen bereits abgeschlossen sei, und dass kommenden St. Wenzeslai das Fürstenthum Trop- pau sammt allen Zugehörungen an den König Wladislaw abgetreten werden solle. Zugleich rieth er ihnen Einige aus ihrer Mitte nach Prag abzuordnen, um das Nähere darüber zu vernehmen. Ihm selbst komme es nicht zu, ihnen die vollständige, officielle Mittheilung zu machen, aber diese Neuigkeit habe er ihnen nicht vorenthalten können. Die Stände, der vielen Auslagen müde, hielten es jedoch nicht für nöthig, eine abermalige Gesandtschaft an den König abzufertigen, weil sie erstens nichts Anderes zu sagen hatten, als um was sie ja unaufhörlich bathen, und weil sie sich ferner durch die damalige grosse Unsicherheit der Strassen abschrecken liessen. Dagegen ersuchten sie den Dr. Augustin, die Sache wegen der 6000 fl. im Gedächt- niss zu behalten, und ihnen eine baldige Antwort vom Könige zu er- wirken. Eine solche erschien auch in kurzer Zeit. Am 23. Juni schrieb König Wladislaw den Landherren und Bürgern von Troppau, dass er bereits daran gehe ihren Wunsch zu erfüllen, und ihnen diess „seiner Zeit" des Weiteren bekannt geben werde. Aber hinter diesen beschwichtigenden Worten lauerte eine neue Gefahr, auf welche die Stände kaum verfallen wären. Gleichzeitig mit dem königlichen Briefe langte ein abermaliges Schreiben von Dr. Augustin an. Sein Inhalt ist folgender: Obwohl er ihnen zu wieder- holten Malen die Weisung gegeben habe, Einige aus ihrer Mitte zum Könige zu schicken — da es dringend nöthig wäre — so haben sie dennoch nicht darauf geachtet, und bis heute gezögert. Da er nun nächste Woche nach Olmütz kommen wolle, so mögen sie ja nicht unterlassen, einige Vertrauensmänner in den ersten Tagen des kom- menden Monats (Juli) dorthin zu senden. Sie werden von ihm hören, auf welchen Füssen ihre Sache stehe , und welche Gefahrihr drohe, wenn sie selbst nicht bei Zeiten vorbeugen. Diese unverhoffte Gefahr knüpft sich an den Namen Herzog Kasimirs II. von Teschen. Aus den wenigen Andeutungen, die mir über diesen räthselhaften Umstand vorliegen, scheint mit ziemli- cher Bestimmtheit so viel hervorzugehen, dass Herzog Kasimir An- stalten machte, um das Fürstenthum Troppau — wenigstens zeit-
178 Neuigkeit, dass der Vertrag bezüglich des Fürstenthums zwischen den beiden Königen bereits abgeschlossen sei, und dass kommenden St. Wenzeslai das Fürstenthum Trop- pau sammt allen Zugehörungen an den König Wladislaw abgetreten werden solle. Zugleich rieth er ihnen Einige aus ihrer Mitte nach Prag abzuordnen, um das Nähere darüber zu vernehmen. Ihm selbst komme es nicht zu, ihnen die vollständige, officielle Mittheilung zu machen, aber diese Neuigkeit habe er ihnen nicht vorenthalten können. Die Stände, der vielen Auslagen müde, hielten es jedoch nicht für nöthig, eine abermalige Gesandtschaft an den König abzufertigen, weil sie erstens nichts Anderes zu sagen hatten, als um was sie ja unaufhörlich bathen, und weil sie sich ferner durch die damalige grosse Unsicherheit der Strassen abschrecken liessen. Dagegen ersuchten sie den Dr. Augustin, die Sache wegen der 6000 fl. im Gedächt- niss zu behalten, und ihnen eine baldige Antwort vom Könige zu er- wirken. Eine solche erschien auch in kurzer Zeit. Am 23. Juni schrieb König Wladislaw den Landherren und Bürgern von Troppau, dass er bereits daran gehe ihren Wunsch zu erfüllen, und ihnen diess „seiner Zeit" des Weiteren bekannt geben werde. Aber hinter diesen beschwichtigenden Worten lauerte eine neue Gefahr, auf welche die Stände kaum verfallen wären. Gleichzeitig mit dem königlichen Briefe langte ein abermaliges Schreiben von Dr. Augustin an. Sein Inhalt ist folgender: Obwohl er ihnen zu wieder- holten Malen die Weisung gegeben habe, Einige aus ihrer Mitte zum Könige zu schicken — da es dringend nöthig wäre — so haben sie dennoch nicht darauf geachtet, und bis heute gezögert. Da er nun nächste Woche nach Olmütz kommen wolle, so mögen sie ja nicht unterlassen, einige Vertrauensmänner in den ersten Tagen des kom- menden Monats (Juli) dorthin zu senden. Sie werden von ihm hören, auf welchen Füssen ihre Sache stehe , und welche Gefahrihr drohe, wenn sie selbst nicht bei Zeiten vorbeugen. Diese unverhoffte Gefahr knüpft sich an den Namen Herzog Kasimirs II. von Teschen. Aus den wenigen Andeutungen, die mir über diesen räthselhaften Umstand vorliegen, scheint mit ziemli- cher Bestimmtheit so viel hervorzugehen, dass Herzog Kasimir An- stalten machte, um das Fürstenthum Troppau — wenigstens zeit-
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179 weilig — in Besitz zu nehmen, und dass König Siegmund, der von ihm eine Summe Geldes erhielt, dieses Beginnen unterstützte, dass König Wladislaw es ungehindert geschehen liess, und erst später Einsprache dagegen erhob. Ein undatirtes Concept im Troppauer Landesarchive, welches ich aus mehreren Gründen in das Jahr 1511 setze, enthält darüber Folgendes: Georg von Tworkau und Krawarn, Hoyer von Füllstein auf Geppersdorf, Johann von Drahotusch auf Beneschau, Heinrich Hukowsky von Ochab auf Gross-Pohlom, Käm- merer des Fürstenthums Troppau, Jaroslaw von Liderzow auf Odrau und die übrigen Herren und Ritter, die damals bei gehegtem Land- recht zu Pfingsten vergangenen Jahres (1510) anwesend waren, be- kennen mit diesem Briefe, dass Montag nach Trinitatis verg. Jahres Bürgermeister und Rath von Troppau zu ihnen gekommen seien, und Einer von ihnen, der Kürschner Lorenz, ausgesagt habe, dass er von einem zuverlässigen Menschen gehört habe, Fürst Kasimir sei ins Herzogthum Troppau gekommen, um es in Besitz zu nehmen; er habe mehrere Begleiter und nebst einer Summe Geldes einige Briefe vomungarischen Könige bei sich gehabt, nach welchen es der König von Polen mit seinem Bruder ausgemacht, dass Herzog Kasimir sich in den Besitz von Troppau setzen könne, und diesen mit Vollmachten ausgerüstet habe, falls sich ihm Jemand wider- setzen sollte 1). — Dass König Wladislaw mit im Spiele war, ob- gleich er später unter geänderten Umständen that, als wisse er von Nichts, dürfte mit Bestimmtheit angenommen werden, da der vor- sichtige und seinem Könige ergebene Herzog Kasimir das Herzog- thum Troppau gegen den Willen Wladislaws nicht angestrebt hätte. Dass Dr. Augustin den Finger so fest auf den Mund drückte, scheint mir gleichfalls dafür zu sprechen. Die ganze Sache überhaupt gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn man bedenkt, dass dem Herzoge Kasimir schon im Jahre 1491 das erste erledigte und der Krone verfallene Lehen in Schlesien versprochen wurde. Man muss Biermann beistimmen, wenn er diese Zusage mit Kasimirs Ansprüchen auf Glogau in Verbindung 1) Ich möchte dieser Aussage, die möglicher Weise auf einem unbegründeten Gerüchte beruhen konnte, nicht allzuviel trauen, wenn nicht ein Brief König Wladislaws, von dem alsbald die Rede sein wird, damit im Wesentlichen übereinstimmen würde. 12*
179 weilig — in Besitz zu nehmen, und dass König Siegmund, der von ihm eine Summe Geldes erhielt, dieses Beginnen unterstützte, dass König Wladislaw es ungehindert geschehen liess, und erst später Einsprache dagegen erhob. Ein undatirtes Concept im Troppauer Landesarchive, welches ich aus mehreren Gründen in das Jahr 1511 setze, enthält darüber Folgendes: Georg von Tworkau und Krawarn, Hoyer von Füllstein auf Geppersdorf, Johann von Drahotusch auf Beneschau, Heinrich Hukowsky von Ochab auf Gross-Pohlom, Käm- merer des Fürstenthums Troppau, Jaroslaw von Liderzow auf Odrau und die übrigen Herren und Ritter, die damals bei gehegtem Land- recht zu Pfingsten vergangenen Jahres (1510) anwesend waren, be- kennen mit diesem Briefe, dass Montag nach Trinitatis verg. Jahres Bürgermeister und Rath von Troppau zu ihnen gekommen seien, und Einer von ihnen, der Kürschner Lorenz, ausgesagt habe, dass er von einem zuverlässigen Menschen gehört habe, Fürst Kasimir sei ins Herzogthum Troppau gekommen, um es in Besitz zu nehmen; er habe mehrere Begleiter und nebst einer Summe Geldes einige Briefe vomungarischen Könige bei sich gehabt, nach welchen es der König von Polen mit seinem Bruder ausgemacht, dass Herzog Kasimir sich in den Besitz von Troppau setzen könne, und diesen mit Vollmachten ausgerüstet habe, falls sich ihm Jemand wider- setzen sollte 1). — Dass König Wladislaw mit im Spiele war, ob- gleich er später unter geänderten Umständen that, als wisse er von Nichts, dürfte mit Bestimmtheit angenommen werden, da der vor- sichtige und seinem Könige ergebene Herzog Kasimir das Herzog- thum Troppau gegen den Willen Wladislaws nicht angestrebt hätte. Dass Dr. Augustin den Finger so fest auf den Mund drückte, scheint mir gleichfalls dafür zu sprechen. Die ganze Sache überhaupt gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn man bedenkt, dass dem Herzoge Kasimir schon im Jahre 1491 das erste erledigte und der Krone verfallene Lehen in Schlesien versprochen wurde. Man muss Biermann beistimmen, wenn er diese Zusage mit Kasimirs Ansprüchen auf Glogau in Verbindung 1) Ich möchte dieser Aussage, die möglicher Weise auf einem unbegründeten Gerüchte beruhen konnte, nicht allzuviel trauen, wenn nicht ein Brief König Wladislaws, von dem alsbald die Rede sein wird, damit im Wesentlichen übereinstimmen würde. 12*
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180 bringt, indem er sagt 1) : "Es wird vermuthlich diese Zusicherung nicht ausser aller Verbindung mit der in demselben Jahre erfolgten Belehnung Johann Alberts mit dem Fürstenthume Glogau gewesen sein , Herzog Kasimir, der dadurch jede etwa noch gehegte Hoffnung auf dasselbe schwinden sah, wurde mit jener Zusage getröstet“. Nun konnte Troppau als ein zur Krone heimfallendes Lehen betrachtet werden, und wenn sich Kasimir bereit erklärte, den sehr ansehn- lichen Rest der Ablösungssumme zu übernehmen, so musste diess beiden Königen sehr erwünscht sein. Auf die Nachricht von diesen Vorgängen fertigten die Troppauer Stände eine auserlesene Gesandtschaft, bestehend aus dem Kämmerer Heinrich Donat, Bernhard von Zwola, Andreas Schaffer und Dietrich von Sadko,an den obersten Kanzler, Albrecht von Kolowrat, und den obersten Hofmeister, Wilhelm von Pern- stein auf Helfenstein ab, um diese beiden einflussreichen Männer um Beistand und Fürsprache anzugehen. Glücklicher Weise fiel die Troppauer Angelegenheit mit mehre- ren analogen Fällen zusammen. Auch in Böhmen gab es Güter und Herrschaften, die seit den letzten Kriegen noch immer in Pfandschaft standen und ihrer Einlösung harrten. Auf dem Landtage zu Prag 1509 zu St. Elisabeth sprachen die Landstände entschieden gegen jedwede Entfremdung von Schlössern, Städten und Gütern, und be- riefen sich auf den Majestätsbrief, den der König selbst zu Pressburg am 12. November 1499 ausgestellt hatte 2). So kam unter Anderm auch Z dechowitz zur Sprache, von dessen beabsich— tigter Überlassung an Trezka man bereits Kunde erhalten hatte. Man bath den König, die genannte Herrschaft nicht von der Krone zu trennen, da diess gegen den Majestätsbrief gehe. Der König verschob die Verhandlung über diesen Gegenstand auf den nächsten Tag mit der Bemerkung, dass er sich zuvor mit seinen Räthen berathen, den Herrn Trezka befragen und den mit ihm abgeschlossenen Vertrag einsehen müsse. Am festgesetzten Tage stellte Herr Trczka vor den 1) Biermann, Geschichte des Herzogthums Teschen, S. 183. — Glogau gehörte eben zu jenen schlesischen Herzogthümern, welche Wladislaw seinem Bruder in dem Familienvertrage von 1491 gleich abtrat, wogegen Troppau damals noch im Besitze Johann Corvins war und erst nach diesem an Siegmund kam. 2) Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen V. S. 468 ff.
180 bringt, indem er sagt 1) : "Es wird vermuthlich diese Zusicherung nicht ausser aller Verbindung mit der in demselben Jahre erfolgten Belehnung Johann Alberts mit dem Fürstenthume Glogau gewesen sein , Herzog Kasimir, der dadurch jede etwa noch gehegte Hoffnung auf dasselbe schwinden sah, wurde mit jener Zusage getröstet“. Nun konnte Troppau als ein zur Krone heimfallendes Lehen betrachtet werden, und wenn sich Kasimir bereit erklärte, den sehr ansehn- lichen Rest der Ablösungssumme zu übernehmen, so musste diess beiden Königen sehr erwünscht sein. Auf die Nachricht von diesen Vorgängen fertigten die Troppauer Stände eine auserlesene Gesandtschaft, bestehend aus dem Kämmerer Heinrich Donat, Bernhard von Zwola, Andreas Schaffer und Dietrich von Sadko,an den obersten Kanzler, Albrecht von Kolowrat, und den obersten Hofmeister, Wilhelm von Pern- stein auf Helfenstein ab, um diese beiden einflussreichen Männer um Beistand und Fürsprache anzugehen. Glücklicher Weise fiel die Troppauer Angelegenheit mit mehre- ren analogen Fällen zusammen. Auch in Böhmen gab es Güter und Herrschaften, die seit den letzten Kriegen noch immer in Pfandschaft standen und ihrer Einlösung harrten. Auf dem Landtage zu Prag 1509 zu St. Elisabeth sprachen die Landstände entschieden gegen jedwede Entfremdung von Schlössern, Städten und Gütern, und be- riefen sich auf den Majestätsbrief, den der König selbst zu Pressburg am 12. November 1499 ausgestellt hatte 2). So kam unter Anderm auch Z dechowitz zur Sprache, von dessen beabsich— tigter Überlassung an Trezka man bereits Kunde erhalten hatte. Man bath den König, die genannte Herrschaft nicht von der Krone zu trennen, da diess gegen den Majestätsbrief gehe. Der König verschob die Verhandlung über diesen Gegenstand auf den nächsten Tag mit der Bemerkung, dass er sich zuvor mit seinen Räthen berathen, den Herrn Trezka befragen und den mit ihm abgeschlossenen Vertrag einsehen müsse. Am festgesetzten Tage stellte Herr Trczka vor den 1) Biermann, Geschichte des Herzogthums Teschen, S. 183. — Glogau gehörte eben zu jenen schlesischen Herzogthümern, welche Wladislaw seinem Bruder in dem Familienvertrage von 1491 gleich abtrat, wogegen Troppau damals noch im Besitze Johann Corvins war und erst nach diesem an Siegmund kam. 2) Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen V. S. 468 ff.
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181 versammelten Ständen den ganzen Sachverhalt dar, und behauptete, dass der König immerhin das Recht habe, ihm das Gut Zdechowitz abzutreten, indem er sich auf jenen Artikel des Majestätsbriefes be- zog, laut welchem sich der König die Vollmacht vorbehielt, etwas zu veräussern. Dem entgegen machten die Stände geltend, dass der Vorbehalt des Königs sich nicht auf liegende Güter, sondern nur auf die könig- lichen Einkünfte beziehe; nur mit diesen könne der König nach Gut- dünken verfügen. — Hierauf fand auch der König mit seinen Räthen zu Recht, dass der Pressburger Majestätsbrief zu Kraft bestehen, und was dagegen geschehen sei, keine Giltigkeit haben solle. Weil nun der König Zdechowitz gegen das Privilegium verpfändet habe, so sei hiemit diese Verpfändung aufgehoben und zu Nichte gemacht. Da- gegen wolle er dem Herrn Nikolaus Trezka die 5000 Schock Gr., die er ihm für die Auflassung des Vertrages mit König Siegmund versprochen, ohne Widerrede geben 1). — Diese endliche Abfindung mit Trezka geschah am St. Lucientage (14. December) 1509. Eine Consequenz der angegebenen Verhandlungen war der wichtige Beschluss vom 11 Jänner 1310, durch welchen der Kö- nig sich und seine Thronfolger in Böhmen verpflichtete, diejenigen Fürstenthümer in Schlesien, welche der Krone heimfallen, auf keiner- lei Weise zu entfremden, sondern mit derselben unter eigener Ver- waltung und zu eigenem Nutzgenusse zu vereinigen, auch sollen im Gesammtherzogthume Schlesien der jeweilige Oberhauptmann und in den Fürstenthümern Schweidnitz, Jauer, Glogau und Troppau die Hauptleute, ferner in der Markgrafschaft Lausitz und in den Sechsstädten die Vögte geborne Böhmen sein, endlich soll in den genannten Ländern keinem Fremden etwas geschenkt, verkauft oder versetzt, ja nicht einmal irgend welche Gemeinschaft mit einem solchen gepflogen werden 2). 1) Oben wurde erwähnt, dass König Siegmund seinem Bruder 5000 fl. nachgelassen habe. Sollte nicht sehon damals auf die in Rede stehende Entschädigungssumme Bedacht genommen worden sein? 2) Höflers Excerpte aus dem böhmischen Kronarchiv, 532. — Man kann sich eines bitteren Lächelns nicht erwehren, wenn man bedenkt, dass das Herzogthum Troppau schon Ende 1511 in Emerich Czobor ein ungarisches Landeskind zum Landeshauptmann erhielt, und im Jahre 1515 der damalige Landeshauptmann,
181 versammelten Ständen den ganzen Sachverhalt dar, und behauptete, dass der König immerhin das Recht habe, ihm das Gut Zdechowitz abzutreten, indem er sich auf jenen Artikel des Majestätsbriefes be- zog, laut welchem sich der König die Vollmacht vorbehielt, etwas zu veräussern. Dem entgegen machten die Stände geltend, dass der Vorbehalt des Königs sich nicht auf liegende Güter, sondern nur auf die könig- lichen Einkünfte beziehe; nur mit diesen könne der König nach Gut- dünken verfügen. — Hierauf fand auch der König mit seinen Räthen zu Recht, dass der Pressburger Majestätsbrief zu Kraft bestehen, und was dagegen geschehen sei, keine Giltigkeit haben solle. Weil nun der König Zdechowitz gegen das Privilegium verpfändet habe, so sei hiemit diese Verpfändung aufgehoben und zu Nichte gemacht. Da- gegen wolle er dem Herrn Nikolaus Trezka die 5000 Schock Gr., die er ihm für die Auflassung des Vertrages mit König Siegmund versprochen, ohne Widerrede geben 1). — Diese endliche Abfindung mit Trezka geschah am St. Lucientage (14. December) 1509. Eine Consequenz der angegebenen Verhandlungen war der wichtige Beschluss vom 11 Jänner 1310, durch welchen der Kö- nig sich und seine Thronfolger in Böhmen verpflichtete, diejenigen Fürstenthümer in Schlesien, welche der Krone heimfallen, auf keiner- lei Weise zu entfremden, sondern mit derselben unter eigener Ver- waltung und zu eigenem Nutzgenusse zu vereinigen, auch sollen im Gesammtherzogthume Schlesien der jeweilige Oberhauptmann und in den Fürstenthümern Schweidnitz, Jauer, Glogau und Troppau die Hauptleute, ferner in der Markgrafschaft Lausitz und in den Sechsstädten die Vögte geborne Böhmen sein, endlich soll in den genannten Ländern keinem Fremden etwas geschenkt, verkauft oder versetzt, ja nicht einmal irgend welche Gemeinschaft mit einem solchen gepflogen werden 2). 1) Oben wurde erwähnt, dass König Siegmund seinem Bruder 5000 fl. nachgelassen habe. Sollte nicht sehon damals auf die in Rede stehende Entschädigungssumme Bedacht genommen worden sein? 2) Höflers Excerpte aus dem böhmischen Kronarchiv, 532. — Man kann sich eines bitteren Lächelns nicht erwehren, wenn man bedenkt, dass das Herzogthum Troppau schon Ende 1511 in Emerich Czobor ein ungarisches Landeskind zum Landeshauptmann erhielt, und im Jahre 1515 der damalige Landeshauptmann,
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182 Natürlich konnte Angesichts dieses exacten Beschlusses nun- mehr von der Besitzergreifung des Herzogthums Troppau durch Her- zog Kasimir keine Rede sein. Daher erliess Wladislaw am 24. Mai 1510 an die Troppauer Stände ein Rescript, worin er erklärt, dass eine derartige Absicht Kasimirs gegen den zwischen den beiden Königen abgeschlossenen Vertrag verstosse und der Versicherung zuwider laufe, die er (Wladislaw) den Ständen gegeben habe, dass sie fortan nicht mehr versetzt werden sollen. Daher befiehlt der König allen seinen Getreuen, Herren und Rittern, Bürgermeister und Rath von Troppau, für den Vertrag einzustehen, und , ihrer Pflicht eingedenk, nicht zuzugeben, dass Jemand sich ins Land eindränge. Sollte aber der König von Polen selbst, "nach dem Willen Einiger“, das Für- stenthum ihm entfremden wollen, so sollen sie die Stadt und die bei- den Schlösser, insbesondere Grätz, wohl ausrüs ten und bewachen bis auf weiteren Befehl, damit jedes fremde Eindringen, verhüthet werde. Die oben erwähnte Deputation brachte vom Könige eine Reihe neuer Forderungen zurück, welche die Unterhandlungen, die man bald beendigt glauben sollte, um ein ganzes Jahr verlängerten. Ausser den beiden lange besprochenen Summen verlangte der König von den Ständen: 1. Dass sie ihm zu den sämmtlichen 5000 Schock Groschen auch noch die erforderlichen Zusätze zur Umwechslung in Gulden borgen. 2. Dass sie von ihrem Fürstenthume gleich den übrigen schlesi- schen Ländern die Steuern zahlen. 3. Diese selbe Steuer sollen sie zur Bestreitung der vorzustre- ckenden Zusätze verwenden und den etwaigen Uberschuss als Ab- schlagzahlung auf die 3000 Schock verrechnen. 4. Diese Steuer sollen sie durch einen aus ihrer Mitte gewähl- ten Ausschuss eintreiben, und der König behält sich vor, diesem Aus schusse einen Beamten an die Seite zu setzen. unser Fürst Kasimir von Teschen, gelobte, das Herzogthum Troppau nie von der Krone Ungarn zu entfremden. — Letzteres s. Biermann, Geschichte von Teschen 184. — Wieder einer jener Widersprüche, welche die Regierung Wla- dislaws charakterisiren.
182 Natürlich konnte Angesichts dieses exacten Beschlusses nun- mehr von der Besitzergreifung des Herzogthums Troppau durch Her- zog Kasimir keine Rede sein. Daher erliess Wladislaw am 24. Mai 1510 an die Troppauer Stände ein Rescript, worin er erklärt, dass eine derartige Absicht Kasimirs gegen den zwischen den beiden Königen abgeschlossenen Vertrag verstosse und der Versicherung zuwider laufe, die er (Wladislaw) den Ständen gegeben habe, dass sie fortan nicht mehr versetzt werden sollen. Daher befiehlt der König allen seinen Getreuen, Herren und Rittern, Bürgermeister und Rath von Troppau, für den Vertrag einzustehen, und , ihrer Pflicht eingedenk, nicht zuzugeben, dass Jemand sich ins Land eindränge. Sollte aber der König von Polen selbst, "nach dem Willen Einiger“, das Für- stenthum ihm entfremden wollen, so sollen sie die Stadt und die bei- den Schlösser, insbesondere Grätz, wohl ausrüs ten und bewachen bis auf weiteren Befehl, damit jedes fremde Eindringen, verhüthet werde. Die oben erwähnte Deputation brachte vom Könige eine Reihe neuer Forderungen zurück, welche die Unterhandlungen, die man bald beendigt glauben sollte, um ein ganzes Jahr verlängerten. Ausser den beiden lange besprochenen Summen verlangte der König von den Ständen: 1. Dass sie ihm zu den sämmtlichen 5000 Schock Groschen auch noch die erforderlichen Zusätze zur Umwechslung in Gulden borgen. 2. Dass sie von ihrem Fürstenthume gleich den übrigen schlesi- schen Ländern die Steuern zahlen. 3. Diese selbe Steuer sollen sie zur Bestreitung der vorzustre- ckenden Zusätze verwenden und den etwaigen Uberschuss als Ab- schlagzahlung auf die 3000 Schock verrechnen. 4. Diese Steuer sollen sie durch einen aus ihrer Mitte gewähl- ten Ausschuss eintreiben, und der König behält sich vor, diesem Aus schusse einen Beamten an die Seite zu setzen. unser Fürst Kasimir von Teschen, gelobte, das Herzogthum Troppau nie von der Krone Ungarn zu entfremden. — Letzteres s. Biermann, Geschichte von Teschen 184. — Wieder einer jener Widersprüche, welche die Regierung Wla- dislaws charakterisiren.
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183 5. Der König wird Sorge tragen, dass das auf die 3000 Schock noch Fehlende den Ständen richtig gezahlt werde. Hat diess statt- gefunden, so kann der König zum Landeshauptmann bestellen, wen er will. Im Gegenfalle soll Einer von ihnen als oberster Landesbeamter fungiren, bis die Schuld abgezahlt oder durch Verwendung der könig- lichen Einkünfte abgetragen ist. Wenn aber der König zur Beauf- sichtigung seiner Einkünfte einen Amtmann einzusetzen findet, wozu er sich das Recht vorbehält, so soll dieser dem Landeshauptmanne bei der Eintreibung der königlichen Einkünfte nichts darein zu reden haben, so lange die Schuld nicht vollständig gedeckt ist; nur soll dem Amtmanne, der auf dem Troppauer Schlosse seinen Wohnsitz haben wird, das zu seinem Unterhalt Nöthige ausgefolgt werden. Dieser königliche Amtmann hat die Aufgabe, auf Vermehrung der königlichen Einkünfte Bedacht zu nehmen, so weit es von Rechts- wegen geschehen kann, und soll ihm der Landeshauptmann mit Rath und That zur Seite stehen. Den auf diese Weise erzielten Zuwachs an königlichen Einkünften hat der Landeshauptmann gleich den übri- gen Einnahmen einzusammeln. — Dieses Abkommen traf der Oberst- burggraf Herr Zdenko Lew von Rozmital mit den Ständeboten zu Prag (Ende 1309 oder Anfang 1510). Es lässt sich auf den ersten Blick erkennen, dass die Stände gegen diese neuen Punctationen Einiges einzuwenden hatten; denn abgesehen von der etwas complicirten Manipulation, die aus zwei Verwaltungskreisen bestand, welche sich nur zu leicht durchkreuzen und neue Streitigkeiten und Verzögerungen herbeiführen konnten — vermerkten es die Stände sehr ungern, dass sie nun auch die Zusätze vorstrecken sollten; denn diese machten eine immerhin beachtens- werthe Summe aus, die abermals aufgenommen und von der aber- mals der Zins gezahlt werden musste; doch hören wir die Stände selbst: „So gerne wir den Willen Eu. königl. Gnaden erfüllen wür- den, so müssen wir doch bitten, den Umstand in Erwägung zu zie- hen, dass die ganze Sache schon damals, als Eu. Gnaden mit uns durch den Herrn Kanzler unterhandelten, hätte beendigt sein und die Ab- lösung unseres Fürstenthums sofort erfolgen sollen. Nun aber zieht sich diese Angelegenheit schon gegen drei Jahre hin, und wir haben für diese ganze Dauer den Zins von einigen Tausenden zu zahlen, und werden diess wohl auch noch fernerhin thun müssen. Unsere Tag- fahrten und sonstige Auslagen belaufen sich auf nahezu 2 000 fl. und die
183 5. Der König wird Sorge tragen, dass das auf die 3000 Schock noch Fehlende den Ständen richtig gezahlt werde. Hat diess statt- gefunden, so kann der König zum Landeshauptmann bestellen, wen er will. Im Gegenfalle soll Einer von ihnen als oberster Landesbeamter fungiren, bis die Schuld abgezahlt oder durch Verwendung der könig- lichen Einkünfte abgetragen ist. Wenn aber der König zur Beauf- sichtigung seiner Einkünfte einen Amtmann einzusetzen findet, wozu er sich das Recht vorbehält, so soll dieser dem Landeshauptmanne bei der Eintreibung der königlichen Einkünfte nichts darein zu reden haben, so lange die Schuld nicht vollständig gedeckt ist; nur soll dem Amtmanne, der auf dem Troppauer Schlosse seinen Wohnsitz haben wird, das zu seinem Unterhalt Nöthige ausgefolgt werden. Dieser königliche Amtmann hat die Aufgabe, auf Vermehrung der königlichen Einkünfte Bedacht zu nehmen, so weit es von Rechts- wegen geschehen kann, und soll ihm der Landeshauptmann mit Rath und That zur Seite stehen. Den auf diese Weise erzielten Zuwachs an königlichen Einkünften hat der Landeshauptmann gleich den übri- gen Einnahmen einzusammeln. — Dieses Abkommen traf der Oberst- burggraf Herr Zdenko Lew von Rozmital mit den Ständeboten zu Prag (Ende 1309 oder Anfang 1510). Es lässt sich auf den ersten Blick erkennen, dass die Stände gegen diese neuen Punctationen Einiges einzuwenden hatten; denn abgesehen von der etwas complicirten Manipulation, die aus zwei Verwaltungskreisen bestand, welche sich nur zu leicht durchkreuzen und neue Streitigkeiten und Verzögerungen herbeiführen konnten — vermerkten es die Stände sehr ungern, dass sie nun auch die Zusätze vorstrecken sollten; denn diese machten eine immerhin beachtens- werthe Summe aus, die abermals aufgenommen und von der aber- mals der Zins gezahlt werden musste; doch hören wir die Stände selbst: „So gerne wir den Willen Eu. königl. Gnaden erfüllen wür- den, so müssen wir doch bitten, den Umstand in Erwägung zu zie- hen, dass die ganze Sache schon damals, als Eu. Gnaden mit uns durch den Herrn Kanzler unterhandelten, hätte beendigt sein und die Ab- lösung unseres Fürstenthums sofort erfolgen sollen. Nun aber zieht sich diese Angelegenheit schon gegen drei Jahre hin, und wir haben für diese ganze Dauer den Zins von einigen Tausenden zu zahlen, und werden diess wohl auch noch fernerhin thun müssen. Unsere Tag- fahrten und sonstige Auslagen belaufen sich auf nahezu 2 000 fl. und die
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184 Zusätze zu den 5000 Schock Gr. dürften auch an die anderthalb Hundert Gulden betragen. Wenn wir dieselben auch sofort aus der Steuer nehmen, so müssen wir sie doch zu bedeutenden Zinsen aus- borgen, damit nur die Auslösung des Fürstenthums zu Stande komme. Die Kanzeleien kosten auch an 1000 fl., und so erwächst uns, abge- sehen von den darzuleihenden 3000 Schock Gr., im Ganzen eine Auslage von 8000 fl., was für ein einzelnes Fürstenthum eine grosse Summe ist“. Hierauf bitten die Stände, der König möge sie bei der Ofner Abrede belassen. Auf dem ihnen damals versprochenen einhei- mischen Landeshauptmanne bestehen sie nur im Interesse des Königs, damit nämlich das Fürstenthum desto eher ausgezahlt werden und er somit seine Einkünfte wieder beziehen könne. Auch könne sich der König auf den einheimischen Landeshauptmann genugsam verlassen, und brauche nicht zu besorgen, dass von den königlichen Einkünften etwas verloren gehen werde. Dessgleichen möge er sie bezüglich der Steuer bei dem Ofner Übereinkommen erhalten. Ferner bitten die Stände, der König möge sie von dem Darleihen der 3000 Schock Gr. entbinden, und diesen Betrag besser auf seine Troppauer Einkünfte aufnehmen; in diesem Falle würden sie gern die Steuer zahlen und zum Landeshauptmanne annehmen, wen er nur wolle. Auf diese Weise würde sein Wille am besten erfüllt. „Diess schrei- ben wir", so heisst es zum Schlusse, "mit offenen Worten, und bitten, Eu. königl. Gnaden mögen es nicht für Dreistigkeit und Vorwitz ansehen, da es nur in der aufrichtigsten Meinung geschieht“. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es den Ständen in diesem Stadium der Verhandlungen vornehmlich darum zu thun war, sich hinsichtlich der gemachten Auslagen so viel als möglich sicher zu stellen. Diess geht aus der so eben mitgetheilten Eingabe auf das Unzweideutigste hervor. Der König errieth der langen Rede kurzen Sinn und glaubte durch ein formelles Auskunftsmittel abhel- fen zu können. Mittelst Rescript ddo. Prag den 19. Jänner machte er den Ständen den Vorschlag, rücksichtlich der darzuleihenden Summe von 6000 fl. sich selbst zum Schuldner und sie nur zu Bürgen zu machen ; für den Fall aber, als sie schon einen auf ihre Namen lautenden Schuldschein ausgestellt hätten, versprach er ihnen einen Schein auf seine Person zu geben, worin die Herren und Wladyken des Königreichs Böhmen die Bürgschaft übernehmen wür- den, dass er ihnen die genannte Summe sammt den entfallenden
184 Zusätze zu den 5000 Schock Gr. dürften auch an die anderthalb Hundert Gulden betragen. Wenn wir dieselben auch sofort aus der Steuer nehmen, so müssen wir sie doch zu bedeutenden Zinsen aus- borgen, damit nur die Auslösung des Fürstenthums zu Stande komme. Die Kanzeleien kosten auch an 1000 fl., und so erwächst uns, abge- sehen von den darzuleihenden 3000 Schock Gr., im Ganzen eine Auslage von 8000 fl., was für ein einzelnes Fürstenthum eine grosse Summe ist“. Hierauf bitten die Stände, der König möge sie bei der Ofner Abrede belassen. Auf dem ihnen damals versprochenen einhei- mischen Landeshauptmanne bestehen sie nur im Interesse des Königs, damit nämlich das Fürstenthum desto eher ausgezahlt werden und er somit seine Einkünfte wieder beziehen könne. Auch könne sich der König auf den einheimischen Landeshauptmann genugsam verlassen, und brauche nicht zu besorgen, dass von den königlichen Einkünften etwas verloren gehen werde. Dessgleichen möge er sie bezüglich der Steuer bei dem Ofner Übereinkommen erhalten. Ferner bitten die Stände, der König möge sie von dem Darleihen der 3000 Schock Gr. entbinden, und diesen Betrag besser auf seine Troppauer Einkünfte aufnehmen; in diesem Falle würden sie gern die Steuer zahlen und zum Landeshauptmanne annehmen, wen er nur wolle. Auf diese Weise würde sein Wille am besten erfüllt. „Diess schrei- ben wir", so heisst es zum Schlusse, "mit offenen Worten, und bitten, Eu. königl. Gnaden mögen es nicht für Dreistigkeit und Vorwitz ansehen, da es nur in der aufrichtigsten Meinung geschieht“. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es den Ständen in diesem Stadium der Verhandlungen vornehmlich darum zu thun war, sich hinsichtlich der gemachten Auslagen so viel als möglich sicher zu stellen. Diess geht aus der so eben mitgetheilten Eingabe auf das Unzweideutigste hervor. Der König errieth der langen Rede kurzen Sinn und glaubte durch ein formelles Auskunftsmittel abhel- fen zu können. Mittelst Rescript ddo. Prag den 19. Jänner machte er den Ständen den Vorschlag, rücksichtlich der darzuleihenden Summe von 6000 fl. sich selbst zum Schuldner und sie nur zu Bürgen zu machen ; für den Fall aber, als sie schon einen auf ihre Namen lautenden Schuldschein ausgestellt hätten, versprach er ihnen einen Schein auf seine Person zu geben, worin die Herren und Wladyken des Königreichs Böhmen die Bürgschaft übernehmen wür- den, dass er ihnen die genannte Summe sammt den entfallenden
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185 Zinsen zu St. Galli (16. October 1510) erstatten werde, damit sie keinen Schaden erleiden. Daher mögen sie mit der Ausfolgung der 6000 fl. nicht säumen 1), denn auch er wolle die noch übrigen 15000 ungarischen Goldgulden herbeischaffen. Die Steuer aber sollen sie nur zahlen, damit davon die Zusätze beschafft werden können, den Uberschuss dagegen mögen sie zur Abtragung der 6000 fl. ver- wenden. Im Übrigen wolle er dafür sorgen, dass sie nimmermehr von ihm, seinen Nachfolgern und der Krone Böhmen getrennt werden. Darauf erwiederten die Stände, dass sie das Geld nicht bei Einer Person, sondern bei mehreren an verschiedenen Orten aufgenommen und die betreffenden Schuldscheine bereits ausgestellt haben. Es wäre demnach für den König unbequem, so viele Verschreibungen auszustellen; auch wissen sie nicht, ob die Betreffenden damit ein- verstanden wären, wenn gleich sie bei ihm eine grössere Sicherheit hätten. Uberdiess müssten die Stände billig Anstand nehmen, sich von ihm als ihrem künftigen Herrn eine derartige Verschreibung mit Bürgen geben zu lassen, sondern er möge ihnen, zumal sie ihm hier- in vollkommen vertrauen, einen Brief ohne alle Bürgschaft ausstellen, und es mögen darin nur einige Herren, welche Amter bekleiden und sich zur Zeit bei ihm befinden, als Zeugen angeführt werden. Er möge einfach erklären, dass er ihnen bis zu kommendem St. Galli (16. October) die 6000 fl. sammt den Zinsen erstatten wolle, und dass, wenn diess nicht geschehen sollte, sie die Zinsen aus den Troppauer Einkünften bestreiten dürfen, dass überdiess der Landeshauptmann aus dem Fürstenthume bestellt werde, so lange die betreffende Summe nicht abgetragen sei. Dass es mit jenem Vertrauen nicht gar zu weit her war, beweist der Umstand, dass die Stände dem Könige einen Entwurf sandten, nach welchem sie ihre Sicherstellung ausgefertigt haben wollten. Sie entschuldigten diesen Schritt mit ihrer löblichen Absicht, die Sache einem baldigen Ende entgegen zu führen, und zwar thue hier Eile um so mehr Noth, als dem Vernehmen nach der König von Polen, ihr Herr, sich mit ihm wegen Absendung der Botschaft auf einen bestimmten Tag zu verständigen wünsche. Da sie aber noch immer keine Sicherheit in Händen haben, so könnten sie das Geld nicht 1) Jene 4000 fl., welche die Stände dem Könige zu geben versprochen hatten, ver- standen sich wohl von selbst, und sind somit nicht besonders genannt.
185 Zinsen zu St. Galli (16. October 1510) erstatten werde, damit sie keinen Schaden erleiden. Daher mögen sie mit der Ausfolgung der 6000 fl. nicht säumen 1), denn auch er wolle die noch übrigen 15000 ungarischen Goldgulden herbeischaffen. Die Steuer aber sollen sie nur zahlen, damit davon die Zusätze beschafft werden können, den Uberschuss dagegen mögen sie zur Abtragung der 6000 fl. ver- wenden. Im Übrigen wolle er dafür sorgen, dass sie nimmermehr von ihm, seinen Nachfolgern und der Krone Böhmen getrennt werden. Darauf erwiederten die Stände, dass sie das Geld nicht bei Einer Person, sondern bei mehreren an verschiedenen Orten aufgenommen und die betreffenden Schuldscheine bereits ausgestellt haben. Es wäre demnach für den König unbequem, so viele Verschreibungen auszustellen; auch wissen sie nicht, ob die Betreffenden damit ein- verstanden wären, wenn gleich sie bei ihm eine grössere Sicherheit hätten. Uberdiess müssten die Stände billig Anstand nehmen, sich von ihm als ihrem künftigen Herrn eine derartige Verschreibung mit Bürgen geben zu lassen, sondern er möge ihnen, zumal sie ihm hier- in vollkommen vertrauen, einen Brief ohne alle Bürgschaft ausstellen, und es mögen darin nur einige Herren, welche Amter bekleiden und sich zur Zeit bei ihm befinden, als Zeugen angeführt werden. Er möge einfach erklären, dass er ihnen bis zu kommendem St. Galli (16. October) die 6000 fl. sammt den Zinsen erstatten wolle, und dass, wenn diess nicht geschehen sollte, sie die Zinsen aus den Troppauer Einkünften bestreiten dürfen, dass überdiess der Landeshauptmann aus dem Fürstenthume bestellt werde, so lange die betreffende Summe nicht abgetragen sei. Dass es mit jenem Vertrauen nicht gar zu weit her war, beweist der Umstand, dass die Stände dem Könige einen Entwurf sandten, nach welchem sie ihre Sicherstellung ausgefertigt haben wollten. Sie entschuldigten diesen Schritt mit ihrer löblichen Absicht, die Sache einem baldigen Ende entgegen zu führen, und zwar thue hier Eile um so mehr Noth, als dem Vernehmen nach der König von Polen, ihr Herr, sich mit ihm wegen Absendung der Botschaft auf einen bestimmten Tag zu verständigen wünsche. Da sie aber noch immer keine Sicherheit in Händen haben, so könnten sie das Geld nicht 1) Jene 4000 fl., welche die Stände dem Könige zu geben versprochen hatten, ver- standen sich wohl von selbst, und sind somit nicht besonders genannt.
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186 abliefern und würden, obwohl nur an ihrem Rechte festhaltend, bei dem einen oder dem andern Könige leicht in Ungnade fallen. Um allem dem vorzubeugen, senden sie den Entwurf. Dieses feste Bestehen auf einer ausgedehnten Sicherstellung machte auf den König einen üblen Eindruck. Er antwortete den Stän- den ddo. Kuttenberg am 27. Februar, dass sie sich mit seiner frühe- ren Antwort begnügen können und von allem Ubrigen ablassen sol- len. Er wolle seinen einzusetzenden Beamten strenge verhalten, ihnen die Zinsen von der vorzustreckenden Summe regelmässig auszufolgen, bis dieselbe vollständig abgetragen sei. Da sie mit dieser Verfügung zufrieden sein können, so sei er nicht gesonnen, etwas daran abzu- ändern, sondern sie sollen vielmehr trachten, ihr Geld zu Mitterfasten d. J. (10. März) bereit zu halten, weil er seinem Bruder verspro- chen habe, um diese Zeit seine Schuld zu begleichen. Da der König Anstand nahm, die Schuldverschreibung nach dem von den Ständen eingesandten Entwurfe auszufertigen, diese aber nur gegen eine solche die bedungene Summe auszuliefern ent- schlossen waren, so reichten sie am 15. März eine noch eindring- lichere Vorstellung ein, worin sie erklärten, dass sie wegen des wei- ten Weges zu ihm und des nahe bevorstehenden Termins zu Mit- terfasten jenen Entwurf geschickt haben, damit auf Grundlage des- selben die Verschreibung ohne weiteren Verzug ausgefertigt werden könne. Seine Antwort, dass sie daran genug haben können, wenn er den anzustellenden Amtmann zu regelmässiger Zinszahlung verpflich- ten wolle, könne sie nicht beruhigen, da „Amtleute gewechselt wer- den und sterben wie andere Leute“. Der König möge die vielen Auslagen erwägen, die ihnen im Laufe der drei Jahre erwachsen seien, und biedenken, dass, wenn sie nicht einmal hinsichtlich der 6000 fl. eine genügende Sicherheit erhielten, ihre Sache schlecht bestellt wäre, und sie der Gefahr baldiger Verarmung entgegen gehen müssten. Zugleich geben sie dem Könige bekannt, dass sie ursprüng- lich Einige aus ihrer Mitte zu ihm senden wollten, nun aber der Eile wegen bloss einen reitenden Boten schicken müssen, da König Sieg- mund bereits in Troppau nachgefragt habe, ob das für ihn bestimmte Geld bereit liege, damit er darum senden und das Fürstenthum ab- treten könne. Da nun schon um Mitterfasten die Sache zu Ende ge- führt werden solle, und eine zahlreichere Gesandtschaft wegen der schlechten Wege nicht leicht zu ihm gelangen könnte, da sich ferner
186 abliefern und würden, obwohl nur an ihrem Rechte festhaltend, bei dem einen oder dem andern Könige leicht in Ungnade fallen. Um allem dem vorzubeugen, senden sie den Entwurf. Dieses feste Bestehen auf einer ausgedehnten Sicherstellung machte auf den König einen üblen Eindruck. Er antwortete den Stän- den ddo. Kuttenberg am 27. Februar, dass sie sich mit seiner frühe- ren Antwort begnügen können und von allem Ubrigen ablassen sol- len. Er wolle seinen einzusetzenden Beamten strenge verhalten, ihnen die Zinsen von der vorzustreckenden Summe regelmässig auszufolgen, bis dieselbe vollständig abgetragen sei. Da sie mit dieser Verfügung zufrieden sein können, so sei er nicht gesonnen, etwas daran abzu- ändern, sondern sie sollen vielmehr trachten, ihr Geld zu Mitterfasten d. J. (10. März) bereit zu halten, weil er seinem Bruder verspro- chen habe, um diese Zeit seine Schuld zu begleichen. Da der König Anstand nahm, die Schuldverschreibung nach dem von den Ständen eingesandten Entwurfe auszufertigen, diese aber nur gegen eine solche die bedungene Summe auszuliefern ent- schlossen waren, so reichten sie am 15. März eine noch eindring- lichere Vorstellung ein, worin sie erklärten, dass sie wegen des wei- ten Weges zu ihm und des nahe bevorstehenden Termins zu Mit- terfasten jenen Entwurf geschickt haben, damit auf Grundlage des- selben die Verschreibung ohne weiteren Verzug ausgefertigt werden könne. Seine Antwort, dass sie daran genug haben können, wenn er den anzustellenden Amtmann zu regelmässiger Zinszahlung verpflich- ten wolle, könne sie nicht beruhigen, da „Amtleute gewechselt wer- den und sterben wie andere Leute“. Der König möge die vielen Auslagen erwägen, die ihnen im Laufe der drei Jahre erwachsen seien, und biedenken, dass, wenn sie nicht einmal hinsichtlich der 6000 fl. eine genügende Sicherheit erhielten, ihre Sache schlecht bestellt wäre, und sie der Gefahr baldiger Verarmung entgegen gehen müssten. Zugleich geben sie dem Könige bekannt, dass sie ursprüng- lich Einige aus ihrer Mitte zu ihm senden wollten, nun aber der Eile wegen bloss einen reitenden Boten schicken müssen, da König Sieg- mund bereits in Troppau nachgefragt habe, ob das für ihn bestimmte Geld bereit liege, damit er darum senden und das Fürstenthum ab- treten könne. Da nun schon um Mitterfasten die Sache zu Ende ge- führt werden solle, und eine zahlreichere Gesandtschaft wegen der schlechten Wege nicht leicht zu ihm gelangen könnte, da sich ferner
Strana 187
187 erwarten lasse, dass einige Herren aus seiner Umgebung nach Trop- pau kommen werden, so thue Eile noth ; daher senden sie ihm — da sie noch immer keine Sicherheit haben — durch diesen reitenden Boten den Entwurf dazu, und bitten um die entsprechende Ausfer- tigung. Mit diesen Unterhandlungen war indess auch der auf Mitter- fasten anberaumte Termin verstrichen. Endlich stellte der König eine, wie er meinte, „genügende“ Sicherheit aus, und übergab, da er wieder nach Ungarn abreiste, die Beendigung dieser Angelegenheit den Herren Ladislaw von Boskowitz 1) auf Trübau und Zdenko Lew von Rozmital auf Blatna. Ersterer scheint die Aufgabe erhalten zu haben, die Stände zur Annahme des königlichen Sicherheitsbriefes zu vermögen. Kaum hatten die Stände von dieser Verfügung des Königs Kunde erhalten, als sie — in Besorgniss, dass der Sicherheitsbrief nicht nach ihrem Wunsche ausgefallen sei — sich an den Herrn Ladislaw von Bosko- witz wandten und ihm den ganzen Sachverhalt auseinandersetzten. Sie erklärten in bestimmten Worten, dass sie das bereitliegende Geld ohne eine ausgedehnte Sicherstellung nicht ausfolgen werden, und sandten ihm eine Abschrift jenes Entwurfes, woraus er als ein weiser und einsichtsvoller Herr leicht ersehen könne, dass sie nichts Unziemliches verlangen; denn zahlt ihnen der König das Geld seinem Versprechen gemäss zu St. Galli zurück, so ist Alles in Ordnung, thut er es aber nicht, so ist es nur recht und billig, wenn sie die betreffende Summe nicht aushändigen. Wenn ihnen der König nicht einmal die verlangte Sicherheit leisten wollte, welche Hoffnung bliebe ihnen auf die Rückzahlung ? Die Antwort lautete beruhigend. Herr Ladislaw erwiederte näm- lich am 28. März, dass er um die Auszahlung des Fürstenthums em- sige Sorge trage, und eben daran gehe, dem Herrn Zdenko von Roz- mital darüber zu schreiben, indem er voraussetze, dass dieser mit der Beschaffung der fraglichen Summe betraut sei. Auch glaube er, dass das Geld demnächst in Troppau werde niedergelegt werden; 1) Ein hochangesehener, durch seine Gelehrsamkeit ausgezeichneter Mann. 1496 — 1506 Oberstlandeskämmerer in Mähren, wurde er nach Wladislaws Tode bei der Minderjährigkeit Ludwigs 1516 durch das allgemeine Vertrauen seiner Standes- genossen zur abermaligen Annahme dieses wichtigen Amtes bewogen. — Demuth, Geschichte der Landtafel im Markgrafthume Mähren, S. 116.
187 erwarten lasse, dass einige Herren aus seiner Umgebung nach Trop- pau kommen werden, so thue Eile noth ; daher senden sie ihm — da sie noch immer keine Sicherheit haben — durch diesen reitenden Boten den Entwurf dazu, und bitten um die entsprechende Ausfer- tigung. Mit diesen Unterhandlungen war indess auch der auf Mitter- fasten anberaumte Termin verstrichen. Endlich stellte der König eine, wie er meinte, „genügende“ Sicherheit aus, und übergab, da er wieder nach Ungarn abreiste, die Beendigung dieser Angelegenheit den Herren Ladislaw von Boskowitz 1) auf Trübau und Zdenko Lew von Rozmital auf Blatna. Ersterer scheint die Aufgabe erhalten zu haben, die Stände zur Annahme des königlichen Sicherheitsbriefes zu vermögen. Kaum hatten die Stände von dieser Verfügung des Königs Kunde erhalten, als sie — in Besorgniss, dass der Sicherheitsbrief nicht nach ihrem Wunsche ausgefallen sei — sich an den Herrn Ladislaw von Bosko- witz wandten und ihm den ganzen Sachverhalt auseinandersetzten. Sie erklärten in bestimmten Worten, dass sie das bereitliegende Geld ohne eine ausgedehnte Sicherstellung nicht ausfolgen werden, und sandten ihm eine Abschrift jenes Entwurfes, woraus er als ein weiser und einsichtsvoller Herr leicht ersehen könne, dass sie nichts Unziemliches verlangen; denn zahlt ihnen der König das Geld seinem Versprechen gemäss zu St. Galli zurück, so ist Alles in Ordnung, thut er es aber nicht, so ist es nur recht und billig, wenn sie die betreffende Summe nicht aushändigen. Wenn ihnen der König nicht einmal die verlangte Sicherheit leisten wollte, welche Hoffnung bliebe ihnen auf die Rückzahlung ? Die Antwort lautete beruhigend. Herr Ladislaw erwiederte näm- lich am 28. März, dass er um die Auszahlung des Fürstenthums em- sige Sorge trage, und eben daran gehe, dem Herrn Zdenko von Roz- mital darüber zu schreiben, indem er voraussetze, dass dieser mit der Beschaffung der fraglichen Summe betraut sei. Auch glaube er, dass das Geld demnächst in Troppau werde niedergelegt werden; 1) Ein hochangesehener, durch seine Gelehrsamkeit ausgezeichneter Mann. 1496 — 1506 Oberstlandeskämmerer in Mähren, wurde er nach Wladislaws Tode bei der Minderjährigkeit Ludwigs 1516 durch das allgemeine Vertrauen seiner Standes- genossen zur abermaligen Annahme dieses wichtigen Amtes bewogen. — Demuth, Geschichte der Landtafel im Markgrafthume Mähren, S. 116.
Strana 188
188 denn wie er vermuthe, sei die Summe bereits vollzählig, nur könne das Umwechseln in Gulden nicht so schnell erfolgen. Was endlich die Sicherheit betreffe, so wolle der König die Stände in keinen Schaden bringen, sondern er habe dieselbe ausgefertigt mit dem Bedeuten, dass sie ihnen seiner Zeit eingehändigt werden solle. Inzwischen war der Bote, den die Stände neuerdings zum Könige wegen ihrer Sicherstellung abgeschickt hatten, zurückgekehrt. und hatte einen Brief für Ladislaw von Boskowitz mitgebracht, den die Stände demselben übermitteln sollten. Sie benützten diese Ge- legenheit, um nochmals auf die Nothwendigkeit einer vollständigen Sicherstellung hinzuweisen. — Diessmal antwortete der Herr von Boskowitz ausweichend. Er sei ernstlich bedacht, ihnen eine genü- gende Sicherheit zu verschaffen, da es ihm gewiss nur darum zu thun sei, dass sowohl dem Könige als ihnen Genüge geschehe. Eine be- stimmtere Antwort bezüglich dessen, was ihm der König schreibe, könne er ihnen nicht geben. Der Grund, dass der König auf den Entwurf der Stände nicht einging, lag in seiner grossen Geldverlegenheit. Die Stände forderten in diesem Entwurfe, dass der König ihnen die schuldige Summe sammt den Zinsen bis nächsten St. Galli abzahle, oder, wenn diess nicht möglich sein sollte, sie ermächtige, die Zinsen aus den Trop- pauer Einkünften zu decken 1). Aber der König willigte darauf nicht ein, und obwohl er die Stände ermächtigt hatte, die Steuer selbst einzusammeln, die fälligen Zinsen davon abzutragen und sich, so weit es ging, bezahlt zu machen, verordnete er dennoch auf einmal, dass die Steuer den königlichen Einnehmern abgeliefert werden solle. Wenn es so stand, so konnte der König den Entwurf der Stände frei- lich nicht annehmen! Diesem neuerlichen Befehle widersprachen die Stände entschie- den, und hielten dem Könige vor, was zu Ofen durch den Kanzler und neuerlich zu Prag durch den Oberstburggrafen ausgemacht wor- den war. Sie erklärten unumwunden, dass sie ohne die gewünschte Gewährleistung keine Zahlung leisten können, da diess nicht Sache Eines oder Einzelner, sondern der gesammten Ritter- und Bürger- schaft des Fürstenthums sei. Bezüglich der Steuer möge er es des- 1) Dieser Entwurf liegt mir nicht vor, muss aber, nach Massgabe des ganzen Zusam- menhanges, obigen Inhalt gehabt haben.
188 denn wie er vermuthe, sei die Summe bereits vollzählig, nur könne das Umwechseln in Gulden nicht so schnell erfolgen. Was endlich die Sicherheit betreffe, so wolle der König die Stände in keinen Schaden bringen, sondern er habe dieselbe ausgefertigt mit dem Bedeuten, dass sie ihnen seiner Zeit eingehändigt werden solle. Inzwischen war der Bote, den die Stände neuerdings zum Könige wegen ihrer Sicherstellung abgeschickt hatten, zurückgekehrt. und hatte einen Brief für Ladislaw von Boskowitz mitgebracht, den die Stände demselben übermitteln sollten. Sie benützten diese Ge- legenheit, um nochmals auf die Nothwendigkeit einer vollständigen Sicherstellung hinzuweisen. — Diessmal antwortete der Herr von Boskowitz ausweichend. Er sei ernstlich bedacht, ihnen eine genü- gende Sicherheit zu verschaffen, da es ihm gewiss nur darum zu thun sei, dass sowohl dem Könige als ihnen Genüge geschehe. Eine be- stimmtere Antwort bezüglich dessen, was ihm der König schreibe, könne er ihnen nicht geben. Der Grund, dass der König auf den Entwurf der Stände nicht einging, lag in seiner grossen Geldverlegenheit. Die Stände forderten in diesem Entwurfe, dass der König ihnen die schuldige Summe sammt den Zinsen bis nächsten St. Galli abzahle, oder, wenn diess nicht möglich sein sollte, sie ermächtige, die Zinsen aus den Trop- pauer Einkünften zu decken 1). Aber der König willigte darauf nicht ein, und obwohl er die Stände ermächtigt hatte, die Steuer selbst einzusammeln, die fälligen Zinsen davon abzutragen und sich, so weit es ging, bezahlt zu machen, verordnete er dennoch auf einmal, dass die Steuer den königlichen Einnehmern abgeliefert werden solle. Wenn es so stand, so konnte der König den Entwurf der Stände frei- lich nicht annehmen! Diesem neuerlichen Befehle widersprachen die Stände entschie- den, und hielten dem Könige vor, was zu Ofen durch den Kanzler und neuerlich zu Prag durch den Oberstburggrafen ausgemacht wor- den war. Sie erklärten unumwunden, dass sie ohne die gewünschte Gewährleistung keine Zahlung leisten können, da diess nicht Sache Eines oder Einzelner, sondern der gesammten Ritter- und Bürger- schaft des Fürstenthums sei. Bezüglich der Steuer möge er es des- 1) Dieser Entwurf liegt mir nicht vor, muss aber, nach Massgabe des ganzen Zusam- menhanges, obigen Inhalt gehabt haben.
Strana 189
189 gleichen bei dem Früheren bewenden lassen, und seinen Einnehmern die betreffende Weisung ertheilen. Noch immer konnte sich der König nicht recht entschliessen, die gewünschte Sicherheit auszustellen. Dennoch war es ihm endlich Ernst, die Einlösung des Fürstenthums zu Stande zu bringen. Gleich- wohl musste diese Angelegenheit noch über kleinliche Hindernisse straucheln, ehe sie zum Ziele gelangte. Der König hatte nämlich die nöthige Summe bei den Städten 1) in Böhmen aufgenommen, und wollte sie nun in der That erlegen — aber die Quittung, die er den Städten darüber ausstellen liess, lautete auf Gulden, während der Betrag in Groschen bewilligt worden war ; dieser Formfehler hatte wieder eine merkliche Verzögerung zur Folge. Die darob besorgt gewordenen Stände, die den Grund davon tiefer suchen mochten als es der Fall war, wandten sich an den Rathgeber des Königs, den Herrn Proczek von Czetna, um Fürsprache behufs baldiger Üher- nahme des Herzogthums. Dieser versicherte, dass die eingetretene Verzögerung dem Könige sehrungelegen komme und dass derselbe ein urgirendes Schreiben an den Herrn Zdenko gerichtet habe. Fast gleich- zeitig erschien auch ein Brief vom Könige ddo. Ung. Brod den 9. Nov., worin dieser den Ständen erklärt, dass die Sache bald beendet sein wird, da er die nöthigen Befehle bereits nach Böhmen erlassen habe. Inzwischen war den Ständen die Nachricht zugekommen, dass ein Schein bei dem Herrn Ladislaw von Boskowitz zu Trübau ausgefertigt aufliege. Da sie aber nicht wussten, ob derselbe nach ihrem Wunsche ausgestellt sei, und überdiess noch einen zweiten über die Zusätze benö- thigten, so wandten sie sich abermals an den König, den Kanzler und den Herrn Ladislaw von Boskowitz. Der Bote sollte zuerst zu dem Herrn Ladislaw gehen, der ihm die zwei Scheine, falls er beide besitze, aus- händigen sollte. Im Gegenfalle möge er den Boten an den königlichen Hof senden, um daselbst die beiden Papiere in Empfang zu nehmen. Die Stände hatten guten Grund, ihre Sicherstellung nach Kräf- ten zu betreiben; denn schon äusserte sich hie und da unter den Gläubigern Unzufriedenheit über das lange Hinhalten. Der König seinerseits war bezüglich der auszustellenden Sicher- heit noch immer nicht recht im Klaren, und wartete das Eintreffen 1) Diese Städte sind nicht näher bezeichnet. Vielleicht sind die sogenannten Prager Städte gemeint?
189 gleichen bei dem Früheren bewenden lassen, und seinen Einnehmern die betreffende Weisung ertheilen. Noch immer konnte sich der König nicht recht entschliessen, die gewünschte Sicherheit auszustellen. Dennoch war es ihm endlich Ernst, die Einlösung des Fürstenthums zu Stande zu bringen. Gleich- wohl musste diese Angelegenheit noch über kleinliche Hindernisse straucheln, ehe sie zum Ziele gelangte. Der König hatte nämlich die nöthige Summe bei den Städten 1) in Böhmen aufgenommen, und wollte sie nun in der That erlegen — aber die Quittung, die er den Städten darüber ausstellen liess, lautete auf Gulden, während der Betrag in Groschen bewilligt worden war ; dieser Formfehler hatte wieder eine merkliche Verzögerung zur Folge. Die darob besorgt gewordenen Stände, die den Grund davon tiefer suchen mochten als es der Fall war, wandten sich an den Rathgeber des Königs, den Herrn Proczek von Czetna, um Fürsprache behufs baldiger Üher- nahme des Herzogthums. Dieser versicherte, dass die eingetretene Verzögerung dem Könige sehrungelegen komme und dass derselbe ein urgirendes Schreiben an den Herrn Zdenko gerichtet habe. Fast gleich- zeitig erschien auch ein Brief vom Könige ddo. Ung. Brod den 9. Nov., worin dieser den Ständen erklärt, dass die Sache bald beendet sein wird, da er die nöthigen Befehle bereits nach Böhmen erlassen habe. Inzwischen war den Ständen die Nachricht zugekommen, dass ein Schein bei dem Herrn Ladislaw von Boskowitz zu Trübau ausgefertigt aufliege. Da sie aber nicht wussten, ob derselbe nach ihrem Wunsche ausgestellt sei, und überdiess noch einen zweiten über die Zusätze benö- thigten, so wandten sie sich abermals an den König, den Kanzler und den Herrn Ladislaw von Boskowitz. Der Bote sollte zuerst zu dem Herrn Ladislaw gehen, der ihm die zwei Scheine, falls er beide besitze, aus- händigen sollte. Im Gegenfalle möge er den Boten an den königlichen Hof senden, um daselbst die beiden Papiere in Empfang zu nehmen. Die Stände hatten guten Grund, ihre Sicherstellung nach Kräf- ten zu betreiben; denn schon äusserte sich hie und da unter den Gläubigern Unzufriedenheit über das lange Hinhalten. Der König seinerseits war bezüglich der auszustellenden Sicher- heit noch immer nicht recht im Klaren, und wartete das Eintreffen 1) Diese Städte sind nicht näher bezeichnet. Vielleicht sind die sogenannten Prager Städte gemeint?
Strana 190
190 mehrerer böhmischen Landesbeamten ab, die den Auftrag gehabt zu haben scheinen, für den König ein Anlehen in Böhmen zu contrahiren. Ihre Ankunft wurde wegen Einlangung dringender Geschäfte bis December verzögert. Der König konnte demnach den Ständen auf ihre wiederholte Anfrage keine andere Antwort geben, als das Versprechen, nach der Ankunft jener Herren eine bestimmte Verfügung in der schwebenden Angelegenheit zu treffen, schärfte aber den Ständen ein, von den 6000 fl. nichts herauszugeben, damit die Auslösung des Fürsten- thums nicht noch länger hinausgeschoben werde. Da also bezüglich der Sicherstellung der Stände noch immer nichts Endgiltiges ausgemacht war, so wandten sich diese, um Nichts unversucht zu lassen, nochmals an Dr. Augustin 1) und bathen ihn, er möge nach so vielen Beweisen seines Eifers und seiner Willfährig- keit auch noch diesmal in ihrem Sinne wirken, und ihnen zu der verlangten Sicherheit verhelfen, ohne welche sie das Geld nicht ausfolgen würden. Endlich erschien das langerwartete Rescript des Königs. Die böhmischen Herren mussten gute Nachrichten gebracht haben, da König Wladislaw sich endlich entschloss, die verlangte Sicherheit in vollem Masse zu gewähren. Dabei musste aber noch ein anderer Umstand berücksichtigt werden. Die Gläubiger waren durch das lange Warten ungeduldig geworden, und dennoch brauchte man noch 150 fl. zur Deckung der Zusätze. Da beruhigte das königliche Re- script ddo. Breslau den 18. Februar 1511, worin der König erklärte, dass die Landherren und Bürger des Fürstenthums Troppau zur Aus- lösung desselben aus freiem Willen ausser einer Summe, die sie ge- schenkt, noch 3000 Schock böhm. Gr. vorzustrecken versprochen hätten. Weil sie nun diese Summe selbst auf Zins aufnehmen müs- sen, so habe er ihnen hinreichende Sicherheit 2) gewährt und fordert nun seine sämmtlichen Unterthanen auf, den Troppauern unter an- nehmbarem Zins Geld zu borgen 3). 1) Concept ohne Adresse im Troppauer Landesarchiv. 2) Der König verpflichtet sich auch, Nichts von den Troppauer und Grätzer Ein- künften wegzugeben, sondern Alles zur Auszahlung des Fürstenthums zu verwenden. 3) Diese letztere Weisung beziehe ich auf die Zusätze.
190 mehrerer böhmischen Landesbeamten ab, die den Auftrag gehabt zu haben scheinen, für den König ein Anlehen in Böhmen zu contrahiren. Ihre Ankunft wurde wegen Einlangung dringender Geschäfte bis December verzögert. Der König konnte demnach den Ständen auf ihre wiederholte Anfrage keine andere Antwort geben, als das Versprechen, nach der Ankunft jener Herren eine bestimmte Verfügung in der schwebenden Angelegenheit zu treffen, schärfte aber den Ständen ein, von den 6000 fl. nichts herauszugeben, damit die Auslösung des Fürsten- thums nicht noch länger hinausgeschoben werde. Da also bezüglich der Sicherstellung der Stände noch immer nichts Endgiltiges ausgemacht war, so wandten sich diese, um Nichts unversucht zu lassen, nochmals an Dr. Augustin 1) und bathen ihn, er möge nach so vielen Beweisen seines Eifers und seiner Willfährig- keit auch noch diesmal in ihrem Sinne wirken, und ihnen zu der verlangten Sicherheit verhelfen, ohne welche sie das Geld nicht ausfolgen würden. Endlich erschien das langerwartete Rescript des Königs. Die böhmischen Herren mussten gute Nachrichten gebracht haben, da König Wladislaw sich endlich entschloss, die verlangte Sicherheit in vollem Masse zu gewähren. Dabei musste aber noch ein anderer Umstand berücksichtigt werden. Die Gläubiger waren durch das lange Warten ungeduldig geworden, und dennoch brauchte man noch 150 fl. zur Deckung der Zusätze. Da beruhigte das königliche Re- script ddo. Breslau den 18. Februar 1511, worin der König erklärte, dass die Landherren und Bürger des Fürstenthums Troppau zur Aus- lösung desselben aus freiem Willen ausser einer Summe, die sie ge- schenkt, noch 3000 Schock böhm. Gr. vorzustrecken versprochen hätten. Weil sie nun diese Summe selbst auf Zins aufnehmen müs- sen, so habe er ihnen hinreichende Sicherheit 2) gewährt und fordert nun seine sämmtlichen Unterthanen auf, den Troppauern unter an- nehmbarem Zins Geld zu borgen 3). 1) Concept ohne Adresse im Troppauer Landesarchiv. 2) Der König verpflichtet sich auch, Nichts von den Troppauer und Grätzer Ein- künften wegzugeben, sondern Alles zur Auszahlung des Fürstenthums zu verwenden. 3) Diese letztere Weisung beziehe ich auf die Zusätze.
Strana 191
191 So war denn endlich die letzte Schwierigkeit überwunden, und es erübrigte nur noch der formelle Akt der Übergabe des Herzog- thums einer- und der Übernahme desselben andererseits. Nun erst konnte sich König Wladislaw als unmittelbaren Herrn des genannten Fürstenthums betrachten 1). Die wichtigste Folge dieser langwierigen Unterhandlungen war die sofortige Garantie der Unveräusserlichkeit des Herzog- thums Troppau. Die Urkunde darüber wurde zu Breslau den 17. Februar 1511 ausgestellt 2) : In Hinblick auf die grosse Treue und Ergebenheit, welche die Herren, Ritter und Bürger des Fürsten- thums Troppau stets bewährt und neuerdings durch Darreichung von 2000 Schock böhm. Gr. zur Auszahlung des Fürstenthums werk- thätig bewiesen haben, verpflichtet sich König Wladislaw als König von Böhmen, seinen Sohn König Ludwig und alle die nachfolgenden Könige von Böhmen, das Fürstenthum Troppau Niemandem zu schenken, zu verkaufen, zu verpfänden, zu vertauschen, überhaupt auf keinerlei Weise zu entfremden, sondern stets in eigener Verwaltung, Nutzung und Herrschaft zu halten und zu wahren. Sollte es aber dennoch geschehen, dass er selbst oder einer seiner Nachfolger aus Irrthum oder Unbedacht das genannte Fürstenthum auf irgend eine Weise veräussern sollte, so sei diess durch diesen Brief widerrufen und zu Nichte gemacht und soll dieser Begnadung gegenüber keine Kraft und Geltung haben 3), auch sollen die Herren, Ritter und Bürger von 1) Die Eintragungen der Troppauer Landtafel, die ohne Kenntniss dieser Vor- gänge nicht recht verständlich sind, stimmen damit vollkommen überein. Im Jahre 1509 erscheint noch Siegmund als Herr von Troppau, im folg. Jahre wird kein Oberherr genannt, während im Jahre 1511 König Wladislaw erscheint. — 3. Buch, Fol. 36 ff. 2) Theilweise abgedruckt bei Dudik: Des Herzogthums Troppau ehemalige Stellung zur Markgrafschaft Mähren, Wien 1857, S. 276, Beil. XXVII. Eine genaue Inhalts- angabe findet sich hei d'Elvert, Verfassung und Verwaltung von österr. Schlesien. 3) Wenn Dudik a. a. O. sagt : „In diesem Privilegium liegt aber zugleich auch die Festsetzung, dass alle früheren (!) und künftigen Privilegien, sie mögen wel- cher Zeit immer entstammen, wenn sie diesem ausgesetzten widersprechen, für Null und nichtig erklärt werden“ — so thut er des Guten zu viel. Von einer Rückwirkung auf frühere Bestimmungen kommt in der ganzen Urkunde kein Wort vor. Sonderbar genug lässt Dudik in seinem Abdrucke die einschlägigen Stellen aus. Sollten ihm dieselben etwa unbequem sein? — Auch schwankt er bezüglich der von den Ständen dargebrachten Summe, indem er einmal mit Stře-
191 So war denn endlich die letzte Schwierigkeit überwunden, und es erübrigte nur noch der formelle Akt der Übergabe des Herzog- thums einer- und der Übernahme desselben andererseits. Nun erst konnte sich König Wladislaw als unmittelbaren Herrn des genannten Fürstenthums betrachten 1). Die wichtigste Folge dieser langwierigen Unterhandlungen war die sofortige Garantie der Unveräusserlichkeit des Herzog- thums Troppau. Die Urkunde darüber wurde zu Breslau den 17. Februar 1511 ausgestellt 2) : In Hinblick auf die grosse Treue und Ergebenheit, welche die Herren, Ritter und Bürger des Fürsten- thums Troppau stets bewährt und neuerdings durch Darreichung von 2000 Schock böhm. Gr. zur Auszahlung des Fürstenthums werk- thätig bewiesen haben, verpflichtet sich König Wladislaw als König von Böhmen, seinen Sohn König Ludwig und alle die nachfolgenden Könige von Böhmen, das Fürstenthum Troppau Niemandem zu schenken, zu verkaufen, zu verpfänden, zu vertauschen, überhaupt auf keinerlei Weise zu entfremden, sondern stets in eigener Verwaltung, Nutzung und Herrschaft zu halten und zu wahren. Sollte es aber dennoch geschehen, dass er selbst oder einer seiner Nachfolger aus Irrthum oder Unbedacht das genannte Fürstenthum auf irgend eine Weise veräussern sollte, so sei diess durch diesen Brief widerrufen und zu Nichte gemacht und soll dieser Begnadung gegenüber keine Kraft und Geltung haben 3), auch sollen die Herren, Ritter und Bürger von 1) Die Eintragungen der Troppauer Landtafel, die ohne Kenntniss dieser Vor- gänge nicht recht verständlich sind, stimmen damit vollkommen überein. Im Jahre 1509 erscheint noch Siegmund als Herr von Troppau, im folg. Jahre wird kein Oberherr genannt, während im Jahre 1511 König Wladislaw erscheint. — 3. Buch, Fol. 36 ff. 2) Theilweise abgedruckt bei Dudik: Des Herzogthums Troppau ehemalige Stellung zur Markgrafschaft Mähren, Wien 1857, S. 276, Beil. XXVII. Eine genaue Inhalts- angabe findet sich hei d'Elvert, Verfassung und Verwaltung von österr. Schlesien. 3) Wenn Dudik a. a. O. sagt : „In diesem Privilegium liegt aber zugleich auch die Festsetzung, dass alle früheren (!) und künftigen Privilegien, sie mögen wel- cher Zeit immer entstammen, wenn sie diesem ausgesetzten widersprechen, für Null und nichtig erklärt werden“ — so thut er des Guten zu viel. Von einer Rückwirkung auf frühere Bestimmungen kommt in der ganzen Urkunde kein Wort vor. Sonderbar genug lässt Dudik in seinem Abdrucke die einschlägigen Stellen aus. Sollten ihm dieselben etwa unbequem sein? — Auch schwankt er bezüglich der von den Ständen dargebrachten Summe, indem er einmal mit Stře-
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192 Troppau Niemand anderem als nur ihm, seinem Sohne Ludwig und den künftigen Königen von Böhmen 1) zu Leistung von Eid und Hulde verpflichtet sein. Nun schritt man ungesäumt zur endgiltigen Übergabe und Übernahme des Fürstenthums. Am 22. Februar theilte Herr Ladislaw von Boskowitz den Ständen mit, dass er die Summe, derentwegen so lange gezögert worden, bereits bei sich habe. Nun mögen auch sie ihr Geld bereit halten, da er bereits den König Wla- dislaw davon in Kenntniss gesetzt und auch zum Könige Siegmund gesandt habe, damit dieser zur Abtretung des Fürstenthums einen Bevollmächtigten abordne. Wenn der Bote vom Könige Wladislaw mit der entsprechenden Antwort zurückgekehrt sein werde, wolle auch er nicht länger säumen, in Troppau einzutreffen und die Sache zum Abschlusse zu bringen. — Am 14. März sandte König Siegmund den Herrn Nikolaus Oczycsky nach Troppau, und von Seite des Königs Wladislaw fungirte Herr Ladislaw von Boskowitz. Die Traditionsurkunde ist zu Krakau am 14. März ausgestellt2) ; in der- selben empfiehlt König Siegmund seine Troppauer Unterthanen, deren Treue er rühmend hervorhebt, seinem Bruder und übergibt ihm das Herzogthum Troppau mit der Stadt, dem Schlosse und den übri- gen dazu gehörigen Schlössern und Städten mit allem Zugehör sammt allen Einwohnern, die er hiemit aus Eid und Pflicht entlässt und dem Könige Wladislaw anempfiehlt. —Herr Ladislaw von Boskowitz nahm von den Landherren und Bürgern Eid und Hulde entgegen für den König Wladislaw, dessen Sohn König Ludwig und alle Nachfolger im Königreiche Böhmen3). dowsky’s Copie 2000 Schock Gr. — und das ist das Richtige — das andere Mal aber nach einem Transsumpt 4000 Schoek angibt. 1) Die Wichtigkeit der Betonung dieser Bestimmung wird weiter unten ersichtlich. 2) Orig. auf Perg. in lat. Sprache im Landesarchiv zu Troppau. — Vergl. Chr. d'Elvert, Verfassung u. Verw. öst. Schles. 3) Ungeachtet dieser in aller Form Rechtens geleisteten Huldigung forderte den- noch König Wladislaw, dass die Stände zwei Bevollmächtigte zu ihm nach Bres- lau senden, um ihm und dem jungen Könige Ludwig nochmals Eid und Hulde zu leisten. Es ist nicht schwer zu errathen, was der König damit bezweekte. Seit König Mathias' Zeiten hörten die Ungarn nicht auf, Schlesien als ein Neben- land der ungarischen Krone zu betrachten, und gerade in diesem Jahre wurde darüber zu Breslau viel verhandelt. Ohne Zweifel wollte Wladislaw die er-
192 Troppau Niemand anderem als nur ihm, seinem Sohne Ludwig und den künftigen Königen von Böhmen 1) zu Leistung von Eid und Hulde verpflichtet sein. Nun schritt man ungesäumt zur endgiltigen Übergabe und Übernahme des Fürstenthums. Am 22. Februar theilte Herr Ladislaw von Boskowitz den Ständen mit, dass er die Summe, derentwegen so lange gezögert worden, bereits bei sich habe. Nun mögen auch sie ihr Geld bereit halten, da er bereits den König Wla- dislaw davon in Kenntniss gesetzt und auch zum Könige Siegmund gesandt habe, damit dieser zur Abtretung des Fürstenthums einen Bevollmächtigten abordne. Wenn der Bote vom Könige Wladislaw mit der entsprechenden Antwort zurückgekehrt sein werde, wolle auch er nicht länger säumen, in Troppau einzutreffen und die Sache zum Abschlusse zu bringen. — Am 14. März sandte König Siegmund den Herrn Nikolaus Oczycsky nach Troppau, und von Seite des Königs Wladislaw fungirte Herr Ladislaw von Boskowitz. Die Traditionsurkunde ist zu Krakau am 14. März ausgestellt2) ; in der- selben empfiehlt König Siegmund seine Troppauer Unterthanen, deren Treue er rühmend hervorhebt, seinem Bruder und übergibt ihm das Herzogthum Troppau mit der Stadt, dem Schlosse und den übri- gen dazu gehörigen Schlössern und Städten mit allem Zugehör sammt allen Einwohnern, die er hiemit aus Eid und Pflicht entlässt und dem Könige Wladislaw anempfiehlt. —Herr Ladislaw von Boskowitz nahm von den Landherren und Bürgern Eid und Hulde entgegen für den König Wladislaw, dessen Sohn König Ludwig und alle Nachfolger im Königreiche Böhmen3). dowsky’s Copie 2000 Schock Gr. — und das ist das Richtige — das andere Mal aber nach einem Transsumpt 4000 Schoek angibt. 1) Die Wichtigkeit der Betonung dieser Bestimmung wird weiter unten ersichtlich. 2) Orig. auf Perg. in lat. Sprache im Landesarchiv zu Troppau. — Vergl. Chr. d'Elvert, Verfassung u. Verw. öst. Schles. 3) Ungeachtet dieser in aller Form Rechtens geleisteten Huldigung forderte den- noch König Wladislaw, dass die Stände zwei Bevollmächtigte zu ihm nach Bres- lau senden, um ihm und dem jungen Könige Ludwig nochmals Eid und Hulde zu leisten. Es ist nicht schwer zu errathen, was der König damit bezweekte. Seit König Mathias' Zeiten hörten die Ungarn nicht auf, Schlesien als ein Neben- land der ungarischen Krone zu betrachten, und gerade in diesem Jahre wurde darüber zu Breslau viel verhandelt. Ohne Zweifel wollte Wladislaw die er-
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193 Hiemit war die Einlösung des Fürstenthums Troppau zu Handen König Wladislaws II. vollzogen. Es erübrigt nur noch zu berichten, wie der König sich mit den Troppauer Ständen bezüglich der Rück- zahlung der vorgestreckten Summe von 6000 fl., wozu noch 150 fl. als Zusätze gekommen waren, abfand. Noch im selben Frühlinge brach der König von Breslau nach Ungarn auf, und befand sich zu Ostern (20. April) in Troppau, wo er das Privilegium über die Gleichstellung des kleineren Landrechtes mit dem grossen erliess (21. April). Hier gingen ihn die Stände um Rückzahlung der schuldigen Summe an, und stellten wohl ohne Zweifel die weitere Bitte um Vergütung der Unkosten, die ihnen neben- beierwachsen waren 1). Erst am folgenden Tage (22. April), als sich der König in Fulnek befand, richtete er an die Troppauer Stände ein Schreiben, worin er erklärte, dass er die betreffende Summe jetzt herbeischaffen wolle. Zu diesem Behufe habe er ihren Landes- hauptmann Johann von Füllstein auf Wagstadt zu sich beschieden. Nun verordnet er, dass einige Ständeboten auf den 13. Tag nach Georgi (9. Mai) zu ihm nach Ofen abgeschickt werden, um die Sache ins Reine zu bringen. Diess geschah nun zu Ofen am 7. Mai 2) in der Art, dass der König den Ständen zur Entschädigung für ihre Unkosten aus der Steuer, die sie von ihrem Fürstenthume zu leisten haben, 1000 ung. Goldgulden schenkte. Auch wurden sie ermächtigt, den Steuerbetrag des Bernhard Berka von Nassidl auf Wigstein, den dieser dem Könige auf ausserordentlichem Wege entrichtet hatte, aus den königlichen Einkünften von Troppau zu nehmen, damit sie keinen Schaden erleiden. Als nun die Stände Anstalten mach- ten, der königlichen Entschliessung zu Folge ausser den 1000 fl. aus der Steuer auch die von den Wigstein'schen Gütern entfallenden 100 fl. in Besitz zu nehmen, erhielten sie die Weisung, dass ihnen aus der Steuer nur 900 fl. zukommen. Sie schrieben daher an den neuerte Huldigung der Troppauer als König von Ungarn empfangen, wie diess auch die Folge sattsam bestätigt. 1) In ihrer Eingabe Anfangs 1510 bezifferten die Stände ihre Unkosten ausser den 6000 fl. auf 8000 fl. 2) Tillers Abschrift aus dem Troppauer Urkundenbuche. Bei der Copirung scheint im Datum: „W Budynie w strzedu po sw. Stanyslawu" ein Versehen untergelaufen zu sein, da Stanislai damals auf den Mittwoch selbst fiel (7. Mai). Archiv. XXXVII. 1. 12
193 Hiemit war die Einlösung des Fürstenthums Troppau zu Handen König Wladislaws II. vollzogen. Es erübrigt nur noch zu berichten, wie der König sich mit den Troppauer Ständen bezüglich der Rück- zahlung der vorgestreckten Summe von 6000 fl., wozu noch 150 fl. als Zusätze gekommen waren, abfand. Noch im selben Frühlinge brach der König von Breslau nach Ungarn auf, und befand sich zu Ostern (20. April) in Troppau, wo er das Privilegium über die Gleichstellung des kleineren Landrechtes mit dem grossen erliess (21. April). Hier gingen ihn die Stände um Rückzahlung der schuldigen Summe an, und stellten wohl ohne Zweifel die weitere Bitte um Vergütung der Unkosten, die ihnen neben- beierwachsen waren 1). Erst am folgenden Tage (22. April), als sich der König in Fulnek befand, richtete er an die Troppauer Stände ein Schreiben, worin er erklärte, dass er die betreffende Summe jetzt herbeischaffen wolle. Zu diesem Behufe habe er ihren Landes- hauptmann Johann von Füllstein auf Wagstadt zu sich beschieden. Nun verordnet er, dass einige Ständeboten auf den 13. Tag nach Georgi (9. Mai) zu ihm nach Ofen abgeschickt werden, um die Sache ins Reine zu bringen. Diess geschah nun zu Ofen am 7. Mai 2) in der Art, dass der König den Ständen zur Entschädigung für ihre Unkosten aus der Steuer, die sie von ihrem Fürstenthume zu leisten haben, 1000 ung. Goldgulden schenkte. Auch wurden sie ermächtigt, den Steuerbetrag des Bernhard Berka von Nassidl auf Wigstein, den dieser dem Könige auf ausserordentlichem Wege entrichtet hatte, aus den königlichen Einkünften von Troppau zu nehmen, damit sie keinen Schaden erleiden. Als nun die Stände Anstalten mach- ten, der königlichen Entschliessung zu Folge ausser den 1000 fl. aus der Steuer auch die von den Wigstein'schen Gütern entfallenden 100 fl. in Besitz zu nehmen, erhielten sie die Weisung, dass ihnen aus der Steuer nur 900 fl. zukommen. Sie schrieben daher an den neuerte Huldigung der Troppauer als König von Ungarn empfangen, wie diess auch die Folge sattsam bestätigt. 1) In ihrer Eingabe Anfangs 1510 bezifferten die Stände ihre Unkosten ausser den 6000 fl. auf 8000 fl. 2) Tillers Abschrift aus dem Troppauer Urkundenbuche. Bei der Copirung scheint im Datum: „W Budynie w strzedu po sw. Stanyslawu" ein Versehen untergelaufen zu sein, da Stanislai damals auf den Mittwoch selbst fiel (7. Mai). Archiv. XXXVII. 1. 12
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194 Landeshauptmann Emerich Czobor 1), der ihnen am 24. August 1512 antwortete, der König interpretire seine Zusage dahin, dass ihnen im Ganzen 1000 fl. als Entschädigung gebühren, von denen sie 900 fl. aus der Steuer und 100 fl. aus den Troppauer Einkünften einheben sollen. Der König verordnete zu diesem Behufe, dass Zwei vom Adel und zwei Bürger die Steuer ohne weiteren Verzug eintreiben sollen. Was über 900 fl. einkommt, hat der Landeshauptmann zur Ausbes- serung der Schlösser zu verwenden. 1) Seit November 1511.
194 Landeshauptmann Emerich Czobor 1), der ihnen am 24. August 1512 antwortete, der König interpretire seine Zusage dahin, dass ihnen im Ganzen 1000 fl. als Entschädigung gebühren, von denen sie 900 fl. aus der Steuer und 100 fl. aus den Troppauer Einkünften einheben sollen. Der König verordnete zu diesem Behufe, dass Zwei vom Adel und zwei Bürger die Steuer ohne weiteren Verzug eintreiben sollen. Was über 900 fl. einkommt, hat der Landeshauptmann zur Ausbes- serung der Schlösser zu verwenden. 1) Seit November 1511.
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195 BEILAGEN. I. 1507, 17. Jänner. Siegmund, erwählter König von Polen, Grossfürst von Lithauen etc., in Schlesien Herzog von Troppau etc. eröffnet den Herren, Rittern und Bürgern des Herzogthums Troppau, dass er trotz ihrer Einwendungen und ungeachtet aller seiner Bemühungen, sie unter seiner Herrschaft zu erhalten, genöthigt sei, sie zu verpfänden, und fordert sie auf, dem Ritter Nikolaus Trzka dem Jüngern von Lipa auf Lichtenburg als ihrem nunmehrigen Herrn Eid und Hulde zu leisten. Zigmundt z buozie milosti woleny kral Polsky, welike knieze Lythewske, Rusky Zprusky pan a diedicz etc., knieze Oppawske w Slezy a welikeho Hlohowa etc., horny y duolny Slezy a markr. Luziczkeho naywissy heythman a sprawcze etc. Vrozeny, stateczny, slowutny, opatrny, wierny nassy nam zwlasstie mily, psany wasse knam vcziniene ted niny tyto czasy dosslo gest nas, w kterimzto pyssete nam welmi toho litugicze, ze was pro potrzebu nassy, kteraz znamenitie nalezy, w zastawu vwesti muselisme, przi- tom y toho doticzicze, poniewadz gest ta wuole nasse, zeby nam da- leko lepe a slussniegi bylo, abichom nato mislili, kudi a kterak bisste- w zastawu vwedeny byli, tomu nebo tiem, kterziz by bily swate wierj krzestianske a mnohe przitom nam wipusugicze zpuosoby a obtiez- nosti wasse, gessto sme tomu wssemu psany wassemu dobrze poro- zumieli etc. Pak aczkolwiek mnoha a welmi welika vstawiczna pecze a przemisslowany nasse przete wieczi gsu byla, kudi a kterak bi- chuom was wsseczky a to kniezetstwie zachowati a skrze wladnienie a panowany w moczi nassi bez zastawi drzeti mohli dluhe czasy a bu- 13"
195 BEILAGEN. I. 1507, 17. Jänner. Siegmund, erwählter König von Polen, Grossfürst von Lithauen etc., in Schlesien Herzog von Troppau etc. eröffnet den Herren, Rittern und Bürgern des Herzogthums Troppau, dass er trotz ihrer Einwendungen und ungeachtet aller seiner Bemühungen, sie unter seiner Herrschaft zu erhalten, genöthigt sei, sie zu verpfänden, und fordert sie auf, dem Ritter Nikolaus Trzka dem Jüngern von Lipa auf Lichtenburg als ihrem nunmehrigen Herrn Eid und Hulde zu leisten. Zigmundt z buozie milosti woleny kral Polsky, welike knieze Lythewske, Rusky Zprusky pan a diedicz etc., knieze Oppawske w Slezy a welikeho Hlohowa etc., horny y duolny Slezy a markr. Luziczkeho naywissy heythman a sprawcze etc. Vrozeny, stateczny, slowutny, opatrny, wierny nassy nam zwlasstie mily, psany wasse knam vcziniene ted niny tyto czasy dosslo gest nas, w kterimzto pyssete nam welmi toho litugicze, ze was pro potrzebu nassy, kteraz znamenitie nalezy, w zastawu vwesti muselisme, przi- tom y toho doticzicze, poniewadz gest ta wuole nasse, zeby nam da- leko lepe a slussniegi bylo, abichom nato mislili, kudi a kterak bisste- w zastawu vwedeny byli, tomu nebo tiem, kterziz by bily swate wierj krzestianske a mnohe przitom nam wipusugicze zpuosoby a obtiez- nosti wasse, gessto sme tomu wssemu psany wassemu dobrze poro- zumieli etc. Pak aczkolwiek mnoha a welmi welika vstawiczna pecze a przemisslowany nasse przete wieczi gsu byla, kudi a kterak bi- chuom was wsseczky a to kniezetstwie zachowati a skrze wladnienie a panowany w moczi nassi bez zastawi drzeti mohli dluhe czasy a bu- 13"
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196 duczy, a gsucze wam wssem milostiwi pan netoliko gednomo z was ale wssem milosti nassy dobre prziwodili, a wy skrze to abysste ne- toliko ty czasy drzeny nasseho, ale w buduczich nas (w) pamiet ma- gicze dobrim se odsluhowati hledieli, kdez pak po mnohech takowich nassich peczech a przemisslowany a czastich rozwazowanich nikoli a zadnym obiczegem toho sme dosahnuti nemohli, kudibichuom a gia- kim spuosobem was przi sobie a wmoczi nassi bez zastawy sobie was zachowagicze nadluze drzeti mohli, poniewadz tak wnahle spiessnie a welmi brzscze pan buoh tak zpuosobiti a zrzediti gest raczil, abi- chuom w tiechto zemich z wole geho swate milosti panem byti gmieli, gessto to sami rozwazugicze shledate a poznate, ze prze te wieczi netolika gedna potrzeba nam naleziczy gest, ale gine a gine mnohe a welmi pylne a znamenite potrzeby tak osoby nassy yakozko zemy tiechto nassich przipadli a przissli gsu, z kterichzto prziczin a protv wieczi nikoli sto byti nemoze any te czesti naleznuti, yakbichuom was nadluze zachowati mohli, nez ktomv gest przisslo, ze pro zna- menite potrzeby nasse kniezetstwie to se wssim geho przislussenst- wiem podle listu krale geho milosti bratra nasseho naymilegssieho nam w nowie daneho, a na ten list was zastawiti a tiem pospiessyti musyme ginak toho nezmenugicz, abichuom dle obiczneho dobreho zem nassich y wsseho krzestanstwa stran tiechto skrze obranu swate wierj krzestanske podstatu zasobnu gmieti a takowim neprzateluom od dawne chwile byllim odeprziti mohli, aby skrze takowu podstatu a odpor w zemiech tiech w pokogy chwala a czest panu buohu dati se mohla, a proto sme to zastawiti musyli nemohsse toho nikerakz obdrzeti dele. Y z tiech a takowich prziczin poruczili sme vrozenemv Albrechtowi Sobkowi z Sulewa a na Wusossy, heythmanu knie- zetstwie toho, wiernemv nassemu millemv, aby on s wami ote wieczi ssyrze mluwil, a poniewadz gest k tomu przisslo, ze se gest podle wuole nassj smluwa dokonala przed tiemito czasy s vrozenym a sta- tecznim rytierzim panem Mikulassem Trezku mladssim z Lype a na Lychimbrcze, aby on was na mistie nassim tez takez y zamku z gich przislussenstwiem gemu postupil a przitom y z slybu powin- nosti kterimiste nam powinnie a zawazanie na mistie nassim tak yako- bichuom sami gsucze osobu nassj propustil, yakoz tomu wssemu lepe a ssyrzegi z rzeczy tohoz heythmana porozumite, protoz napominame was wssech y gednoho kazdeho a przisnie przikazugem dle powin- osti a slibu, kterimz ste knam powinny a zawazany, abiste znagicze
196 duczy, a gsucze wam wssem milostiwi pan netoliko gednomo z was ale wssem milosti nassy dobre prziwodili, a wy skrze to abysste ne- toliko ty czasy drzeny nasseho, ale w buduczich nas (w) pamiet ma- gicze dobrim se odsluhowati hledieli, kdez pak po mnohech takowich nassich peczech a przemisslowany a czastich rozwazowanich nikoli a zadnym obiczegem toho sme dosahnuti nemohli, kudibichuom a gia- kim spuosobem was przi sobie a wmoczi nassi bez zastawy sobie was zachowagicze nadluze drzeti mohli, poniewadz tak wnahle spiessnie a welmi brzscze pan buoh tak zpuosobiti a zrzediti gest raczil, abi- chuom w tiechto zemich z wole geho swate milosti panem byti gmieli, gessto to sami rozwazugicze shledate a poznate, ze prze te wieczi netolika gedna potrzeba nam naleziczy gest, ale gine a gine mnohe a welmi pylne a znamenite potrzeby tak osoby nassy yakozko zemy tiechto nassich przipadli a przissli gsu, z kterichzto prziczin a protv wieczi nikoli sto byti nemoze any te czesti naleznuti, yakbichuom was nadluze zachowati mohli, nez ktomv gest przisslo, ze pro zna- menite potrzeby nasse kniezetstwie to se wssim geho przislussenst- wiem podle listu krale geho milosti bratra nasseho naymilegssieho nam w nowie daneho, a na ten list was zastawiti a tiem pospiessyti musyme ginak toho nezmenugicz, abichuom dle obiczneho dobreho zem nassich y wsseho krzestanstwa stran tiechto skrze obranu swate wierj krzestanske podstatu zasobnu gmieti a takowim neprzateluom od dawne chwile byllim odeprziti mohli, aby skrze takowu podstatu a odpor w zemiech tiech w pokogy chwala a czest panu buohu dati se mohla, a proto sme to zastawiti musyli nemohsse toho nikerakz obdrzeti dele. Y z tiech a takowich prziczin poruczili sme vrozenemv Albrechtowi Sobkowi z Sulewa a na Wusossy, heythmanu knie- zetstwie toho, wiernemv nassemu millemv, aby on s wami ote wieczi ssyrze mluwil, a poniewadz gest k tomu przisslo, ze se gest podle wuole nassj smluwa dokonala przed tiemito czasy s vrozenym a sta- tecznim rytierzim panem Mikulassem Trezku mladssim z Lype a na Lychimbrcze, aby on was na mistie nassim tez takez y zamku z gich przislussenstwiem gemu postupil a przitom y z slybu powin- nosti kterimiste nam powinnie a zawazanie na mistie nassim tak yako- bichuom sami gsucze osobu nassj propustil, yakoz tomu wssemu lepe a ssyrzegi z rzeczy tohoz heythmana porozumite, protoz napominame was wssech y gednoho kazdeho a przisnie przikazugem dle powin- osti a slibu, kterimz ste knam powinny a zawazany, abiste znagicze
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197 takowu nassy znamenitu a welmi pylnu potrzebu tomuz panv Trezkowi slyb a powinnost vczinilj wssech wymluw stran- nosti przitom nechagicze, kterez znati muzete, ze zadneho gruntu neponesu gineho nezli to, abiste, poniewadz gest pan buoh tak zrze- diti a zpuosobyti onas raczil, przy wssem se powolny dati nagiti, a kdyz tu a takowu powinnost gemu vczinite o kterez swrchu py- ssem, poruczili sme temuz heythmanv nassemv Opawsskemu aby was tepruw na mistie nassim propustil a prazdny vczinil a y list gistoti nato propussczeny pod peczeti nassy wysutu wam wydal, a protoz gest przisne przikazany nasse, abyste wy tiem wieczom odporny ne- byli, nez rzeczem heythmanowim wierzicze tak se dati nagyti, yakz wam tuto pyssem ginacz toho neczinicze. Czoz se pak wassych praw swobod a milosti danich przedky nassymy y take nami doticze a tez y spuosobu a rzadu przy swate wierze krzestanske mame zato, ze ste przitom przi wssem tak opa- trzeny ze nadto wicze potrzeby neny, a nykda gest ten vmisl nass nebyl, bichuom sobie wicze wazili a neb waziczi gmielj summi pe- niezitey nad was a nad wyru swatu krzestansku, kdez otom wssem psany zmynku czinite, nez toho sme vmislu byli wzdiczky y podnes smy, abichuom se gmieli pokudz se gmieti mame, tak ze nas wzad- ne wtey wieczi pamatowati neny potrzeby. Take smy srozumieli, zeby wam odporno to bylo, bysste panu Trezkowj slibowati gmielj, a tez take y to, abyste skrze heythmana nasseho na miestie nassim propussczeny byli, gessto kdyz tey wieczi powazite gineho nenaleznete a nezhledate nez zebisste nam bez po- trzebnie protah veziniti chczeli protiw wuoli a vmislu nassemu, gessto skrze to nemali zmatek nam przigiti by mohlo przi tiechto nassich potrzebach, kdez my tey smy nadiege do was nikda negmieli, bysste znagicze nassy wuoli protiw tomu byti gmieli, a nebo kterakz koli se zeprziti rozkazany wassemu, nez zato smy was gmieli drzeli y podnes mame a drzeme, ze se knam zachowawaliste a zachowate, yakozto k panu swemv a kdezbiste wezem znali wiedieli lehkost neboli to zle nasse zebisste to odwodyli, tak yakz slussy poddanym k panu swemu se gmieti, a poniewadz toho nikterakz zmeniti nemozem a smluwa s wuoli nassy dokonala se gest stala, was napominagicz przika- zugeme, abisste dle powinnosti te, kteruz ste knam powinny te wie- czi wisocze a mislnie przed se proti nam nikoli nebrali, nez slyb po- winnost panu Trzkowi, tak yakz wam pysseme, abisste bez odpor-
197 takowu nassy znamenitu a welmi pylnu potrzebu tomuz panv Trezkowi slyb a powinnost vczinilj wssech wymluw stran- nosti przitom nechagicze, kterez znati muzete, ze zadneho gruntu neponesu gineho nezli to, abiste, poniewadz gest pan buoh tak zrze- diti a zpuosobyti onas raczil, przy wssem se powolny dati nagiti, a kdyz tu a takowu powinnost gemu vczinite o kterez swrchu py- ssem, poruczili sme temuz heythmanv nassemv Opawsskemu aby was tepruw na mistie nassim propustil a prazdny vczinil a y list gistoti nato propussczeny pod peczeti nassy wysutu wam wydal, a protoz gest przisne przikazany nasse, abyste wy tiem wieczom odporny ne- byli, nez rzeczem heythmanowim wierzicze tak se dati nagyti, yakz wam tuto pyssem ginacz toho neczinicze. Czoz se pak wassych praw swobod a milosti danich przedky nassymy y take nami doticze a tez y spuosobu a rzadu przy swate wierze krzestanske mame zato, ze ste przitom przi wssem tak opa- trzeny ze nadto wicze potrzeby neny, a nykda gest ten vmisl nass nebyl, bichuom sobie wicze wazili a neb waziczi gmielj summi pe- niezitey nad was a nad wyru swatu krzestansku, kdez otom wssem psany zmynku czinite, nez toho sme vmislu byli wzdiczky y podnes smy, abichuom se gmieli pokudz se gmieti mame, tak ze nas wzad- ne wtey wieczi pamatowati neny potrzeby. Take smy srozumieli, zeby wam odporno to bylo, bysste panu Trezkowj slibowati gmielj, a tez take y to, abyste skrze heythmana nasseho na miestie nassim propussczeny byli, gessto kdyz tey wieczi powazite gineho nenaleznete a nezhledate nez zebisste nam bez po- trzebnie protah veziniti chczeli protiw wuoli a vmislu nassemu, gessto skrze to nemali zmatek nam przigiti by mohlo przi tiechto nassich potrzebach, kdez my tey smy nadiege do was nikda negmieli, bysste znagicze nassy wuoli protiw tomu byti gmieli, a nebo kterakz koli se zeprziti rozkazany wassemu, nez zato smy was gmieli drzeli y podnes mame a drzeme, ze se knam zachowawaliste a zachowate, yakozto k panu swemv a kdezbiste wezem znali wiedieli lehkost neboli to zle nasse zebisste to odwodyli, tak yakz slussy poddanym k panu swemu se gmieti, a poniewadz toho nikterakz zmeniti nemozem a smluwa s wuoli nassy dokonala se gest stala, was napominagicz przika- zugeme, abisste dle powinnosti te, kteruz ste knam powinny te wie- czi wisocze a mislnie przed se proti nam nikoli nebrali, nez slyb po- winnost panu Trzkowi, tak yakz wam pysseme, abisste bez odpor-
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198 nosti vczinili wssech omluw wstrannosti odtahow y take zmatkow przi te wieczi nam neczinicze, pakli se wam zda takowa wiecz ob- tizna a nesnesytedlna, abysste gmielj od koho gineho, nezli od nas propussczeny byti, przikazugem wam pod milosti nassy, abysste ne- ktere sebe, totizto z panow, z rytierzstwa a z miesta k nam do Krakowa na swateho Pawla na wyru obraczeny nayprw przisstieho z pylnu moczi wiprawilj a wislalj, a tu my was skrze ty osoby propustime y to wsseczko czozby se od nas stati gmielo, wam dale vezinime, gessto to seznate, ze namy w niczemz obmesskany nebudete, y giz znagicze ty wsseczky wieczi o kterichz swrchu pyssem podle wuole nassy se zachowayte, my pak poznagicze vmisl vprziemy ten a takowi wass a ze se date wolnie nagyti przitom netolko niny wtiechto czasych ale w buduczich wssim dobrim a milosti nassy chczeme wam to spominati. Datum w Ssydlowie w nedieli den swateho Antonina letha etc. patna- stisteho sedmeho. Commissio propria maiestatis regie. Vrozenym, statecznim, slowutnym, opatrnym panom rytierzstwu, wla- dikam a miestu kniezetstwie Opawskeho, poddanim nassim wiernym nam zwlasstie millim. Orig. auf Papier mit aufgedrücktem Siegel, im Troppauer Landesarchive. II. 1507, 30. Jänner, Troppau. Die nachbenannten Landherren des Fürstenthums Troppau erklären, dass die Verpfändung ihres Fürstenthums an den Ritter Nikolaus Trezka den Jüngern von Lipa auf Lichtenburg gegen ihre Ehre, Religion und Freiheiten verstosse, und beschliessen, sich an den König Siegmund, ihren Herrn, mit eindringlichen Bitten zu wenden und den König von Ungarn um Fürsprache anzugehen, worauf sie sich gegenseitig, die Herren, Ritter und Bürger geloben, nicht abzulassen, sondern sammt und sonders zusammen zu stehen, bis ihre Sache zu einem gün- stigen Ende geführt sei. My Gindrzich Donat z welyke Polomie a na nowe Czerekwi, komornik kniezetstwi Oppawskeho, Beness z Drahotuss a na Benessowie, Girzik z Tworkowa a na Radunij, Jan z Fful- sstayna a na Bilowczy, Ogirz z Ffulsstayna a na Linharto- wach, Gindrzych Hukowsky z Ochab a na welyke Polomi, sudij kniezetstwi Oppawskeho, Sstiepan Strzela z Chechla a na Trzebowiczi, Zibrzid z Bobolusk, Jaroslaw z Liderzowa a na
198 nosti vczinili wssech omluw wstrannosti odtahow y take zmatkow przi te wieczi nam neczinicze, pakli se wam zda takowa wiecz ob- tizna a nesnesytedlna, abysste gmielj od koho gineho, nezli od nas propussczeny byti, przikazugem wam pod milosti nassy, abysste ne- ktere sebe, totizto z panow, z rytierzstwa a z miesta k nam do Krakowa na swateho Pawla na wyru obraczeny nayprw przisstieho z pylnu moczi wiprawilj a wislalj, a tu my was skrze ty osoby propustime y to wsseczko czozby se od nas stati gmielo, wam dale vezinime, gessto to seznate, ze namy w niczemz obmesskany nebudete, y giz znagicze ty wsseczky wieczi o kterichz swrchu pyssem podle wuole nassy se zachowayte, my pak poznagicze vmisl vprziemy ten a takowi wass a ze se date wolnie nagyti przitom netolko niny wtiechto czasych ale w buduczich wssim dobrim a milosti nassy chczeme wam to spominati. Datum w Ssydlowie w nedieli den swateho Antonina letha etc. patna- stisteho sedmeho. Commissio propria maiestatis regie. Vrozenym, statecznim, slowutnym, opatrnym panom rytierzstwu, wla- dikam a miestu kniezetstwie Opawskeho, poddanim nassim wiernym nam zwlasstie millim. Orig. auf Papier mit aufgedrücktem Siegel, im Troppauer Landesarchive. II. 1507, 30. Jänner, Troppau. Die nachbenannten Landherren des Fürstenthums Troppau erklären, dass die Verpfändung ihres Fürstenthums an den Ritter Nikolaus Trezka den Jüngern von Lipa auf Lichtenburg gegen ihre Ehre, Religion und Freiheiten verstosse, und beschliessen, sich an den König Siegmund, ihren Herrn, mit eindringlichen Bitten zu wenden und den König von Ungarn um Fürsprache anzugehen, worauf sie sich gegenseitig, die Herren, Ritter und Bürger geloben, nicht abzulassen, sondern sammt und sonders zusammen zu stehen, bis ihre Sache zu einem gün- stigen Ende geführt sei. My Gindrzich Donat z welyke Polomie a na nowe Czerekwi, komornik kniezetstwi Oppawskeho, Beness z Drahotuss a na Benessowie, Girzik z Tworkowa a na Radunij, Jan z Fful- sstayna a na Bilowczy, Ogirz z Ffulsstayna a na Linharto- wach, Gindrzych Hukowsky z Ochab a na welyke Polomi, sudij kniezetstwi Oppawskeho, Sstiepan Strzela z Chechla a na Trzebowiczi, Zibrzid z Bobolusk, Jaroslaw z Liderzowa a na
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199 Odrach, Krzisstoffor z Hradtezan, Bernharth ze Zwole a na Postuticzij, Jan z Cchobrzan a na Brawanticzych, Jan z Ssczawna a na Klymkowiczych, Kasspar z Ketrze a z Drslawie, Gin- drzich z Diehylowa, Mathyass z Studnicz a na Hniewossyczych, Dietoch z Drsskowicz, Zigmund Sselyha z Zubrzicz, Myku- lass a Ondrziey lutkowe z Olbramicz, Krystoffor Piwcze z Hradczan, Girzyk z Dobroslawicz, Josst z Tamffaldu a z Jakub- czowicz, Jan z Rudnicze a z Morawnicze, Mykulass z czrwene Lhoty a z Leskowcze, Girzyk z Lanssowicz, pisarz desk prawa knie- zetstwi Oppawskeho wyznawamy timto listem obecznie przede wssemy, ktoz gey vzrzij nebo cztucze slisseti budu, yakoz nayjasnieyssy knieze a pan pan Sigmund kral Polsky ete. a pan nass milostiwi geho mi- lost kralowska raczylby nas zastawyti panu Mykulassowi Trez- kowi, a przitom geho milost raczil rozkazati, abychom gemu hold a slyb vczinily, kteraz wiecz gsie tycze czti powahy y wiery nassy, zlechczenie statkuow nassych y proti swobodam nassym gest, y zuo- staly gsmy natom, abychom toho v geho kralowske milosti pokornymy prozbamy hledaly y krale Vherskeho geho milost k geho kralowske milosti za przimluwu prosyli, y slibyli gsmy sobie wssiczkny pani ry- tirzstwo y pani miessczane, abychom toho neodpadly a v geho kra- lowske milosti toho pokornymy prozbamy hledaly pracze y vttrath a nakladuow wtom spolecznie nelytugicz gedny druhych neopussczely any gedni bez druhych neczynily, azby to k slussnemu konczy przi- sslo, a to sobie wssyczkny wespolek slibugem zdrzieti pod nassy czti a wieru. Tomu na swiedomy a potwrzenie nasse wlastni peczeti, a kterzy peczeti na ten czas przi sobie nemiely sekreti nasse kazali gsmy przitisknuti ktomuto listu s nassym gistym wiedomym a wuoly, genz gest psan a dan w Oppawie w sobotu przed matku bozij genz slowe Hromicz letha bozieho etc. pietisteho a sedmeho. Orig. auf Papier mit den (25) angekündigten aufgedrückten Siegeln, im Troppauer Lan- desarchive. Auch das Stadtsiegel ist beigedrückt. III. 1507, 18. März, Troppau. Die nachbenannten Landh erren und gesammte Ritterschaft des Fürstenthums, Bürgermeister und Rath und ganze Gemeinde der Stadt Troppau schliessen mit ihrem Herrn, dem Könige Siegmund, fol- genden Vergleich: Sie versprechen ihm für das Fürstenthum die Pfand-
199 Odrach, Krzisstoffor z Hradtezan, Bernharth ze Zwole a na Postuticzij, Jan z Cchobrzan a na Brawanticzych, Jan z Ssczawna a na Klymkowiczych, Kasspar z Ketrze a z Drslawie, Gin- drzich z Diehylowa, Mathyass z Studnicz a na Hniewossyczych, Dietoch z Drsskowicz, Zigmund Sselyha z Zubrzicz, Myku- lass a Ondrziey lutkowe z Olbramicz, Krystoffor Piwcze z Hradczan, Girzyk z Dobroslawicz, Josst z Tamffaldu a z Jakub- czowicz, Jan z Rudnicze a z Morawnicze, Mykulass z czrwene Lhoty a z Leskowcze, Girzyk z Lanssowicz, pisarz desk prawa knie- zetstwi Oppawskeho wyznawamy timto listem obecznie przede wssemy, ktoz gey vzrzij nebo cztucze slisseti budu, yakoz nayjasnieyssy knieze a pan pan Sigmund kral Polsky ete. a pan nass milostiwi geho mi- lost kralowska raczylby nas zastawyti panu Mykulassowi Trez- kowi, a przitom geho milost raczil rozkazati, abychom gemu hold a slyb vczinily, kteraz wiecz gsie tycze czti powahy y wiery nassy, zlechczenie statkuow nassych y proti swobodam nassym gest, y zuo- staly gsmy natom, abychom toho v geho kralowske milosti pokornymy prozbamy hledaly y krale Vherskeho geho milost k geho kralowske milosti za przimluwu prosyli, y slibyli gsmy sobie wssiczkny pani ry- tirzstwo y pani miessczane, abychom toho neodpadly a v geho kra- lowske milosti toho pokornymy prozbamy hledaly pracze y vttrath a nakladuow wtom spolecznie nelytugicz gedny druhych neopussczely any gedni bez druhych neczynily, azby to k slussnemu konczy przi- sslo, a to sobie wssyczkny wespolek slibugem zdrzieti pod nassy czti a wieru. Tomu na swiedomy a potwrzenie nasse wlastni peczeti, a kterzy peczeti na ten czas przi sobie nemiely sekreti nasse kazali gsmy przitisknuti ktomuto listu s nassym gistym wiedomym a wuoly, genz gest psan a dan w Oppawie w sobotu przed matku bozij genz slowe Hromicz letha bozieho etc. pietisteho a sedmeho. Orig. auf Papier mit den (25) angekündigten aufgedrückten Siegeln, im Troppauer Lan- desarchive. Auch das Stadtsiegel ist beigedrückt. III. 1507, 18. März, Troppau. Die nachbenannten Landh erren und gesammte Ritterschaft des Fürstenthums, Bürgermeister und Rath und ganze Gemeinde der Stadt Troppau schliessen mit ihrem Herrn, dem Könige Siegmund, fol- genden Vergleich: Sie versprechen ihm für das Fürstenthum die Pfand-
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200 summe von 55000 Gulden zu geben, die in zwei Raten, zu Pfingsten und zu Martini, zahlbar sind. Wird die erste Rate erlegt und dem Könige bezüglich der zweiten hinreichende Sicherheit geboten, so soll er das Fürstenthum sofort abtreten, im Gegentheile verbleiben die Stände bis zur Zahlung der zweiten Rate unter seiner Herrschaft. Würden sie aber diesem Vertrage gar nicht genügen, so wollen sie den Herrn Trezka unter Gewährleistung ihrer Frei- heiten und Rechte zum Pfandherrn annehmen. My Gindrzich Donath z welike Polomie a na nowe Czrekwi, komornik kniezetstwy Opawskeho, Beness z Drahotusse a na Bene- ssowie, Girzyk z Dworkowa a na Raduny, Jan z Ffulsstayna a na Bylowczy, Ogyerz z Ffulsstayna a na Lynhartowiecziech, Gin- drzich Hukowsky z Ochab, sudij kniezetstwy Oppawskeho, Jaro- slaw z Lyderzowa a na Odrach, Bernhart ze Zwole a na Posu- ticziech, Jan z Chobrzam a na Brawanticziech, Jan z Czawna a na Klimkowicziech, Mykulass Lutka z Olbramicz, Krzysstoffor Pywcze z Klimsstayna, Jan z Rudniecze a na Morawczy, Ssczepan Strzela z Chechla a na Trebowyczi, Zybrzyd z Bobolusk, Krzy- sstoffor z Hradczan, Kasspar z Ketrze a na Drslawy, Gin- drzych z Dyehylowa a na Plesney, Mathyass z Studnicz a na Hniewossicziech, Dytoch z Drsskowicz, Sigmund Sselyha z Zu- brzicz, Josst z Tamffaldu a na Jakubczowicziech, Mykulass z Czerweny Lhoty a na Leskowczy, Ondreg Lutka z Olbramicz, Girzyk z Lanssowicz, pisarz zemsky, a wsseczkno rytirz- stwo kniezetstwie Oppawskeho, burgmistr a rada a wsseczka obecz miesta Oppawy, wyznawamy tiemto listem obecznie przede wssemy ktoz gey vzrzie a nebo cztucze slisseti budu, ze gsme vezi- nily smluwu a moczy tohoto czinyme s nayiasniegssym kniezetem a panem panem Sigmundem kralem Polskym, welikem kniezetem Lithewskym, Ruskym a Pruskym panem a diedyczem panem nassym milostiwym obiczegem dolepsanym, ze geho kralowske milosti za kniezetstwie Opawske se wssym geho przislussenstwym zastawnym obiczegem podle listu znieny nayiasniegssieho kniezete a pana pana Wladislawa Vherskeho a Czeskeho etc. krale, pana nasseho milosti- weho, geho kralowske milosti kraly Polskemu panu nassemu nato da- neho, aby to geho kralowska milost zastawiti mohl, gmame zgednati piet a padesate tisicz zlattich tiemto pocztem dwaczeti a puol osma tisicz grossy czeskych po trzech a trzidczeti grossech za zlatti a za zwadczeti a za puol osma tisicze po dwu a trzidczeti grossiech za zlatti, kteruzto summu giz gmenowanu gmame geho kralowske
200 summe von 55000 Gulden zu geben, die in zwei Raten, zu Pfingsten und zu Martini, zahlbar sind. Wird die erste Rate erlegt und dem Könige bezüglich der zweiten hinreichende Sicherheit geboten, so soll er das Fürstenthum sofort abtreten, im Gegentheile verbleiben die Stände bis zur Zahlung der zweiten Rate unter seiner Herrschaft. Würden sie aber diesem Vertrage gar nicht genügen, so wollen sie den Herrn Trezka unter Gewährleistung ihrer Frei- heiten und Rechte zum Pfandherrn annehmen. My Gindrzich Donath z welike Polomie a na nowe Czrekwi, komornik kniezetstwy Opawskeho, Beness z Drahotusse a na Bene- ssowie, Girzyk z Dworkowa a na Raduny, Jan z Ffulsstayna a na Bylowczy, Ogyerz z Ffulsstayna a na Lynhartowiecziech, Gin- drzich Hukowsky z Ochab, sudij kniezetstwy Oppawskeho, Jaro- slaw z Lyderzowa a na Odrach, Bernhart ze Zwole a na Posu- ticziech, Jan z Chobrzam a na Brawanticziech, Jan z Czawna a na Klimkowicziech, Mykulass Lutka z Olbramicz, Krzysstoffor Pywcze z Klimsstayna, Jan z Rudniecze a na Morawczy, Ssczepan Strzela z Chechla a na Trebowyczi, Zybrzyd z Bobolusk, Krzy- sstoffor z Hradczan, Kasspar z Ketrze a na Drslawy, Gin- drzych z Dyehylowa a na Plesney, Mathyass z Studnicz a na Hniewossicziech, Dytoch z Drsskowicz, Sigmund Sselyha z Zu- brzicz, Josst z Tamffaldu a na Jakubczowicziech, Mykulass z Czerweny Lhoty a na Leskowczy, Ondreg Lutka z Olbramicz, Girzyk z Lanssowicz, pisarz zemsky, a wsseczkno rytirz- stwo kniezetstwie Oppawskeho, burgmistr a rada a wsseczka obecz miesta Oppawy, wyznawamy tiemto listem obecznie przede wssemy ktoz gey vzrzie a nebo cztucze slisseti budu, ze gsme vezi- nily smluwu a moczy tohoto czinyme s nayiasniegssym kniezetem a panem panem Sigmundem kralem Polskym, welikem kniezetem Lithewskym, Ruskym a Pruskym panem a diedyczem panem nassym milostiwym obiczegem dolepsanym, ze geho kralowske milosti za kniezetstwie Opawske se wssym geho przislussenstwym zastawnym obiczegem podle listu znieny nayiasniegssieho kniezete a pana pana Wladislawa Vherskeho a Czeskeho etc. krale, pana nasseho milosti- weho, geho kralowske milosti kraly Polskemu panu nassemu nato da- neho, aby to geho kralowska milost zastawiti mohl, gmame zgednati piet a padesate tisicz zlattich tiemto pocztem dwaczeti a puol osma tisicz grossy czeskych po trzech a trzidczeti grossech za zlatti a za zwadczeti a za puol osma tisicze po dwu a trzidczeti grossiech za zlatti, kteruzto summu giz gmenowanu gmame geho kralowske
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201 milosti zgednati a na tyto czasy dati a wiplniti po swatem Dusse nayprw prziessczym wedwu nedielech za dwaczeti a za puol osma tisicze zlattych grossy polowyczy po trzech a trzidczeti grossiech a polowiczy po dwu a trzidczeti grossiech za zlatti a druhich dwaczeti a puol osma tisicze tiemz obyczegem a tiemz pocztem po swatem Mar- tinie nayprw prziessczym we dwu nedielech geho kralowske milosti dati a poloziti mame, a ty penieze oboge geho kralowske milosti magy polozeny byti w Oppawie, a kdyz bohda ta prwnie summa na czas giz gmenowany geho kralowske milosti polozena bude na miestie gmenowanym a ten pan, v kohoz ty penieze my zgednamy a kteryz na to kniezetstwie puogczy, gestli ze geho kralowske milosti przi kla- deny prwnych peniez gistotu dostatecznu vdiela a polozy na tu druhu summu na swrchugmenowany czas gy poloziti a dati: tehda geho kralowska milost ma tu gistotu przigiti a list krale Wladislawa Vher- skeho a Czeskeho etc. geho milosti, a podle toho geho kralowska mi- lost list swuoy zastawny tomu panu widati ma a kniezetstwie a zam- kuow gemu postupiti se wssym przislussenstwim yakz to geho kra- lowska milost sam drziel, a nas z slybu a holdu nasseho propustiti a list tento nass nam zase wratiti, a geho kralowska milost toho knie- zetstwie y tiech zamkuow zadnemu ginemu postupowati nema nez tomu kohoz my zie geho kralowske milosti peniez nato puogczy zged- namy, take geho kralowska milost wtom kniezetstwie zadnemu nicz oddawati nema z pozitkuow, kterez geho kralowske milosti przislu- ssegy, paklizby geho kralowska milost od pana toho, kteryzby na to kniezetstwie puogcziti gmiel, natu druhu summu gistotu dostatecznu opatrzen nebyl, tehda my rytirzstwo a miesto w poddanosti a w holdu a w tomto zapsanym swem przedce geho kralowske milosti stati mamy yakozto panu swemv do polozeny druhe summi, a czozby geho kra- lowske milosti w teyto summie zlattych czrwenych Vherskych do- brych dano bylo ty geho kralowska milost we trzech a trzidczeti grossiech przigymati ma a tu smluwu giz psanu geho kralowske mi- losti my rytirzstwo y miesto swrchupsany slibugemy swu dobru wieru beze wssij zle lsty a fortelj wsselyiakych cztnie a rzadnie zdrzeti a tomu wssemu dosti vcziniti, paklibychom tomu dosti neuczinily, tak yakoz se swrchu pisse, gehoz pan buoh vchowati racz, tehda my pana Trczku s slussnym nassym opatrzenym swobuod sprawedlnosti a rza- duow nassiech za pana zastawnieho przigiti gmamy. Tomu na swie- domy a pro lepssij gistotu my rytirzstwo a miesto swrchupsane pe-
201 milosti zgednati a na tyto czasy dati a wiplniti po swatem Dusse nayprw prziessczym wedwu nedielech za dwaczeti a za puol osma tisicze zlattych grossy polowyczy po trzech a trzidczeti grossiech a polowiczy po dwu a trzidczeti grossiech za zlatti a druhich dwaczeti a puol osma tisicze tiemz obyczegem a tiemz pocztem po swatem Mar- tinie nayprw prziessczym we dwu nedielech geho kralowske milosti dati a poloziti mame, a ty penieze oboge geho kralowske milosti magy polozeny byti w Oppawie, a kdyz bohda ta prwnie summa na czas giz gmenowany geho kralowske milosti polozena bude na miestie gmenowanym a ten pan, v kohoz ty penieze my zgednamy a kteryz na to kniezetstwie puogczy, gestli ze geho kralowske milosti przi kla- deny prwnych peniez gistotu dostatecznu vdiela a polozy na tu druhu summu na swrchugmenowany czas gy poloziti a dati: tehda geho kralowska milost ma tu gistotu przigiti a list krale Wladislawa Vher- skeho a Czeskeho etc. geho milosti, a podle toho geho kralowska mi- lost list swuoy zastawny tomu panu widati ma a kniezetstwie a zam- kuow gemu postupiti se wssym przislussenstwim yakz to geho kra- lowska milost sam drziel, a nas z slybu a holdu nasseho propustiti a list tento nass nam zase wratiti, a geho kralowska milost toho knie- zetstwie y tiech zamkuow zadnemu ginemu postupowati nema nez tomu kohoz my zie geho kralowske milosti peniez nato puogczy zged- namy, take geho kralowska milost wtom kniezetstwie zadnemu nicz oddawati nema z pozitkuow, kterez geho kralowske milosti przislu- ssegy, paklizby geho kralowska milost od pana toho, kteryzby na to kniezetstwie puogcziti gmiel, natu druhu summu gistotu dostatecznu opatrzen nebyl, tehda my rytirzstwo a miesto w poddanosti a w holdu a w tomto zapsanym swem przedce geho kralowske milosti stati mamy yakozto panu swemv do polozeny druhe summi, a czozby geho kra- lowske milosti w teyto summie zlattych czrwenych Vherskych do- brych dano bylo ty geho kralowska milost we trzech a trzidczeti grossiech przigymati ma a tu smluwu giz psanu geho kralowske mi- losti my rytirzstwo y miesto swrchupsany slibugemy swu dobru wieru beze wssij zle lsty a fortelj wsselyiakych cztnie a rzadnie zdrzeti a tomu wssemu dosti vcziniti, paklibychom tomu dosti neuczinily, tak yakoz se swrchu pisse, gehoz pan buoh vchowati racz, tehda my pana Trczku s slussnym nassym opatrzenym swobuod sprawedlnosti a rza- duow nassiech za pana zastawnieho przigiti gmamy. Tomu na swie- domy a pro lepssij gistotu my rytirzstwo a miesto swrchupsane pe-
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202 czeti nasse wlastnie ktomuto listu przitisknuti gsmy daly. Datum Oppawie feria V. ante dominicam Judica annorum domini millesimo quingentesimo (v°) septimo. Orig. auf Papier, mit 24 aufgedrückten Siegeln, im Troppauer Landesarchive. Das Stadt- siegel — obwohl angekündigt — fehlt. IV. 1507, 27. März, Ofen. Sigismund Thurzo, Bischof von Wardein, verpricht den Edlen und Bürgern des Herzogthums Troppau, dahin zu wirken, dass König Wladislaw das genannte Herzogthum zu eigenen Handen einlöse. Generosi et nobiles ac prudentes et circumspecti domini et amici nobis honorandi. Ea que mihi dominaciones vestre scripserunt, sane peroptime intelleximus, et grato eciam animo a dominacionibus vestris accepimus, quod per suas literas nobis significarunt, operam et diligenciam nostram, quam in fauorem illarum apud sacrosanctam regiam maiestatem fecimus, illis cordi esse et a nobis grato animo accepisse. Reddiderunt enim nos dominaciones vestre hac sua erga nos gratitudine alacriores et proniores ad similes et maiores eciam labores ac sollicitudines pro eisdem, dum necessitas efflagitauerit, suscipientes. Ceterum quantum ad serenissimum dominum Sigis- mundum regem Polonie etc. ac alienacionem ducatus illius Oppa- uiensis attinet, credo dominaciones vestras iam certiores esse factas, quod maiestas sua tractatum illum, quem su- per dicto ducatu Oppauiensi cum Therskone habuit, reuocauit, et, prout serenissimo domino regi nostro scribit, cum dominacionibus vestris super eodem ducatu concordauit. Quantum in nobis erit, nos non cessabimus maiestatem suam die noctuque non sollicitare solum, sed eciam exorare et obsecrare, ne paciatur statum illum in manus cuuspiam heretici deuenire, et speramus, quod poterimus maiestatem suam in hoc suo proposito conseruare; sed in eo, vtrum maiestas sua per se velit ducatum illum Oppauiensem redimere nec ne, nondum potuimus a sua ma- iestate rectam habere relacionem; dabimus tamen pro virili nostram operam et quidem diligentem, quod sua maiestas ducatum illum ne- mini alteri redimere permittat, sed sola pro se suisque liberis eun- dem redimat, et cum his cupio dominaciones vestras bene atque
202 czeti nasse wlastnie ktomuto listu przitisknuti gsmy daly. Datum Oppawie feria V. ante dominicam Judica annorum domini millesimo quingentesimo (v°) septimo. Orig. auf Papier, mit 24 aufgedrückten Siegeln, im Troppauer Landesarchive. Das Stadt- siegel — obwohl angekündigt — fehlt. IV. 1507, 27. März, Ofen. Sigismund Thurzo, Bischof von Wardein, verpricht den Edlen und Bürgern des Herzogthums Troppau, dahin zu wirken, dass König Wladislaw das genannte Herzogthum zu eigenen Handen einlöse. Generosi et nobiles ac prudentes et circumspecti domini et amici nobis honorandi. Ea que mihi dominaciones vestre scripserunt, sane peroptime intelleximus, et grato eciam animo a dominacionibus vestris accepimus, quod per suas literas nobis significarunt, operam et diligenciam nostram, quam in fauorem illarum apud sacrosanctam regiam maiestatem fecimus, illis cordi esse et a nobis grato animo accepisse. Reddiderunt enim nos dominaciones vestre hac sua erga nos gratitudine alacriores et proniores ad similes et maiores eciam labores ac sollicitudines pro eisdem, dum necessitas efflagitauerit, suscipientes. Ceterum quantum ad serenissimum dominum Sigis- mundum regem Polonie etc. ac alienacionem ducatus illius Oppa- uiensis attinet, credo dominaciones vestras iam certiores esse factas, quod maiestas sua tractatum illum, quem su- per dicto ducatu Oppauiensi cum Therskone habuit, reuocauit, et, prout serenissimo domino regi nostro scribit, cum dominacionibus vestris super eodem ducatu concordauit. Quantum in nobis erit, nos non cessabimus maiestatem suam die noctuque non sollicitare solum, sed eciam exorare et obsecrare, ne paciatur statum illum in manus cuuspiam heretici deuenire, et speramus, quod poterimus maiestatem suam in hoc suo proposito conseruare; sed in eo, vtrum maiestas sua per se velit ducatum illum Oppauiensem redimere nec ne, nondum potuimus a sua ma- iestate rectam habere relacionem; dabimus tamen pro virili nostram operam et quidem diligentem, quod sua maiestas ducatum illum ne- mini alteri redimere permittat, sed sola pro se suisque liberis eun- dem redimat, et cum his cupio dominaciones vestras bene atque
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203 feliciter valere. Ex Buda sabbatho proximo ante dominicam palmarum anno etc. 1507. Sigismundus Thivrzo episcopus ecclesie Waradiensis etc. Orig. auf Papier, mit aufgedrücktem Siegel, im Troppauer Landesarchive. V. 1508, 20. Februar, Krakan. Siegmund, König von Polen ete. wirft den Landherren und Bürgern des Herzogthums Troppau vor, dass sie ihre feierlichen Versprechungen nicht einhalten und ihm durch die Langwierigkeit ihrer Unterhandlungen grossen Schaden verursachen. Zygmundt z bozie milosti kral Polsky, welike knize Litewske, Rusky a Prusky etc. pan a diedicz etc. Statecznij, slowutnij a opatrnij wiernij nassy milij. Czoz se psanij nasseho nynie knam vczynieneho dotycze, pyssete nam po- niewadz kral Vhersky geho milost w to se wloziti a skrze poselstwa swa aby was k swe rucze wyplatiti raczil, ze gsme my was stiem od sebe pustiti gmieli, abysste k krali geho milosti geli, a kterak kdiz gste v geho kralowske milosti byli, gednano gest bylo s wamj o pomocz kteruzto dosti znamenitu ze geho milosti vcziniti mate, teho dotykagicze ze gste toho hledali, aby se nam dosti stalo prosiecze w temz psanij, abychom to psanij od was milostiwie przigiti raczili etc., kteremuzto psanij wassemu dobrze srozumiewsse na tento czas gi- neho newieme czo rzeczy, nez kdiz sme vezinili smluwu s panem Trczku a podle te ze gest ktomu bylo przisslo, ze sme was postupiti gmieli. Tu wy totizto rytierzstwo a miesto poslali gste z sebe wypra- wiwsse posly swe s pokornymi a welikimj prozbami, wedle sebe przed osobu nassy wzawsse radu nassy kralowstwie Polskeho za przimluwcze, prosiecze nas abychom podle te smluwy s panem Trezku vczyniene was gemu nepostupowali, a ze wy zberucze tu summu LV tisicz zlatych nam sami dati a konecznie przi giz minulem czase wyplniti rzekli a zawazali gste se, na kteruzto wiecz pro dalssij wie- domost toho tijz poslowe wassy vezinili gsu nam list pod peczetmi swymi przirziekagicze y slibugicze, ze skrze to zadne sskody nesti ani protahuow przi te wieczy dalssijch gmiti budem. Tu my ohledsse se k takowym przimluwam rad nassych a na wasse pokorne a welike prozby miewsse zato, ze se tak stane, powolili sme wam teho, abysste
203 feliciter valere. Ex Buda sabbatho proximo ante dominicam palmarum anno etc. 1507. Sigismundus Thivrzo episcopus ecclesie Waradiensis etc. Orig. auf Papier, mit aufgedrücktem Siegel, im Troppauer Landesarchive. V. 1508, 20. Februar, Krakan. Siegmund, König von Polen ete. wirft den Landherren und Bürgern des Herzogthums Troppau vor, dass sie ihre feierlichen Versprechungen nicht einhalten und ihm durch die Langwierigkeit ihrer Unterhandlungen grossen Schaden verursachen. Zygmundt z bozie milosti kral Polsky, welike knize Litewske, Rusky a Prusky etc. pan a diedicz etc. Statecznij, slowutnij a opatrnij wiernij nassy milij. Czoz se psanij nasseho nynie knam vczynieneho dotycze, pyssete nam po- niewadz kral Vhersky geho milost w to se wloziti a skrze poselstwa swa aby was k swe rucze wyplatiti raczil, ze gsme my was stiem od sebe pustiti gmieli, abysste k krali geho milosti geli, a kterak kdiz gste v geho kralowske milosti byli, gednano gest bylo s wamj o pomocz kteruzto dosti znamenitu ze geho milosti vcziniti mate, teho dotykagicze ze gste toho hledali, aby se nam dosti stalo prosiecze w temz psanij, abychom to psanij od was milostiwie przigiti raczili etc., kteremuzto psanij wassemu dobrze srozumiewsse na tento czas gi- neho newieme czo rzeczy, nez kdiz sme vezinili smluwu s panem Trczku a podle te ze gest ktomu bylo przisslo, ze sme was postupiti gmieli. Tu wy totizto rytierzstwo a miesto poslali gste z sebe wypra- wiwsse posly swe s pokornymi a welikimj prozbami, wedle sebe przed osobu nassy wzawsse radu nassy kralowstwie Polskeho za przimluwcze, prosiecze nas abychom podle te smluwy s panem Trezku vczyniene was gemu nepostupowali, a ze wy zberucze tu summu LV tisicz zlatych nam sami dati a konecznie przi giz minulem czase wyplniti rzekli a zawazali gste se, na kteruzto wiecz pro dalssij wie- domost toho tijz poslowe wassy vezinili gsu nam list pod peczetmi swymi przirziekagicze y slibugicze, ze skrze to zadne sskody nesti ani protahuow przi te wieczy dalssijch gmiti budem. Tu my ohledsse se k takowym przimluwam rad nassych a na wasse pokorne a welike prozby miewsse zato, ze se tak stane, powolili sme wam teho, abysste
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204 wy tak yakz se swrchu pisse swe wieczy gednali, a nam summu tu na vrczeny czas dali, a ze radi wam toho przitj chczem, abysste radssy w ruku bratra nasseho naymileyssieho geho milosti krale Vherskeho, nezliw ginych byli. A stiem tak odgewsse od nas gednali gste swe wiecz ypro swuoy pozitek tak dluho, az czas tomu gest minul, na ktery gste nam gmieli summu nassy dati, a az dosawad wzdy gednate, nam wzdy podle listu wasseho zednanij a rezmi dosti ne- czyniecze, tak ze my az do dnes listuow swych s peczetmi od pana- Trczky ani summy te swrchupsane od krale geho milosti bratra na- sseho ani od was nemame, a skrze takowu wiecz znamenite sskody dokazane, y take posmiech lechkostij wzali gsme a brati neprzesta- wame, gessto przed tiemito czasy minulymi listem nassym to wsseczko dostatecznie wam oznamili gsme, poniewadz sskody neseme skrze nekoneczneho wasseho gednanie protahy, ze podle listu wasseho gsucze wami opozdieni a wto vwedeni, kwam o to hledati chzem, a protoz na psanij wasse gine odpowiedi wam dati newieme, nez to czoz se gest w prawdie dalo a stalo, y ztiech prziczin psanim wassym prwniegssym zprawiti se muozete. Datum Cracouie dominica ante Petri cathedram anno etc. XVe VIII° regni vero nostrj anno primo. Ex commissione propria maiestatis regie. Orig, auf Papier, mit aufgedrücktem Siegel, im Troppauer Landesarehive.
204 wy tak yakz se swrchu pisse swe wieczy gednali, a nam summu tu na vrczeny czas dali, a ze radi wam toho przitj chczem, abysste radssy w ruku bratra nasseho naymileyssieho geho milosti krale Vherskeho, nezliw ginych byli. A stiem tak odgewsse od nas gednali gste swe wiecz ypro swuoy pozitek tak dluho, az czas tomu gest minul, na ktery gste nam gmieli summu nassy dati, a az dosawad wzdy gednate, nam wzdy podle listu wasseho zednanij a rezmi dosti ne- czyniecze, tak ze my az do dnes listuow swych s peczetmi od pana- Trczky ani summy te swrchupsane od krale geho milosti bratra na- sseho ani od was nemame, a skrze takowu wiecz znamenite sskody dokazane, y take posmiech lechkostij wzali gsme a brati neprzesta- wame, gessto przed tiemito czasy minulymi listem nassym to wsseczko dostatecznie wam oznamili gsme, poniewadz sskody neseme skrze nekoneczneho wasseho gednanie protahy, ze podle listu wasseho gsucze wami opozdieni a wto vwedeni, kwam o to hledati chzem, a protoz na psanij wasse gine odpowiedi wam dati newieme, nez to czoz se gest w prawdie dalo a stalo, y ztiech prziczin psanim wassym prwniegssym zprawiti se muozete. Datum Cracouie dominica ante Petri cathedram anno etc. XVe VIII° regni vero nostrj anno primo. Ex commissione propria maiestatis regie. Orig, auf Papier, mit aufgedrücktem Siegel, im Troppauer Landesarehive.
- I: Titel
- 147: Titulatio
- 195: Edice