z 40 stránek
Titel
I
Titulatio
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
Název:
König Wenzel und der Pfaffenkrieg zu Breslau (Archiv für österreichische Geschichte vol. 37)
Autor:
Grünhagen, Colmar
Rok vydání:
1867
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
40
Obsah:
- I: Titel
- 231: Titulatio
upravit
Strana I
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Siebenunddreissigster Band. WIEN. Aus der kaiserlich-königliehen Hof- und Staatsdruckerei. 1867.
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Siebenunddreissigster Band. WIEN. Aus der kaiserlich-königliehen Hof- und Staatsdruckerei. 1867.
Strana 231
V. KONIG WENZEL UND DER PFAFFENKRIEG ZU BRESLAU. DR. C. GRUNHAGEN.
V. KONIG WENZEL UND DER PFAFFENKRIEG ZU BRESLAU. DR. C. GRUNHAGEN.
Strana 232
Strana 233
233 Das Bisthum Breslau 1) hatte von der bewundernswürdigen Consolidi- rung aller öffentlichen Verhältnisse, welche im 14. Jahrhundert der starke Arm der Luxemburgischen Herrscher in Schlesien hervorrief, auch reichen Gewinn zu ziehen vermocht. Bischof Przeczlaw hatte in engem Anschlusse an den Kaiser, dem er als Kanzler gedient, in län- ger als 30jähriger Regierung mehr Frieden und Sicherheit genossen als irgend einer seiner Vorgänger, und, klug und besonnen wie er war, überall Ordnung und Stätigkeit in die kirchlichen Verhältnisse gebracht, die Besitzungen des Hochstiftes erheblich vergrössert, die Einnahmen erhöht, so dass seit seiner Zeit der schöne Name des goldenen Bisthums dessen Reichthum zu bezeichnen pflegt. Freilich hatte es in der langen Zeit doch auch an einzelnen Conflicten nicht gefehlt, welche meistens die Habsucht und Gewaltthätigkeit der schlesischen Fürsten hervorgerufen, und auch Kaiser Karl selbst hatte namentlich in der letzten Zeit seiner Regierung in Fällen, wo sein unmittelbarer Besitz, das Herzogthum Breslau, in Frage kam, und wo er seine politischen Anordnungen von Exemtionen der Geistlich- keit durchkreuzt sah, sehr energisch durchgegriffen und nicht ohne eine gewisse Härte den Bischof zu seinem Willen gezwungen. So 1) Um die Citate zu vereinfachen, habe ich die Hauptquelle der hier geschilderten Ereignisse, den sogenannten Archidiaconus Gnesnensis (Janko v. Czarnkowo nach Caro, Geschichte Polens 576 ; bei Sommersberg, Scriptores rer. Siles. II 113 ff.), nicht besonders citirt, sondern nur meine Abweichungen von ihm in Beilage I. A. im Zu- sammenhange zu motiviren gesucht und daran unter B eine andere Bemerkung zur Kritik der Quellen angeschlossen. Ebenso findet sich dann in Beilage II das gesammte für diese Abhandlung benützte urkundliche Material (mit Ausnahme der undatir- ten Briefe des Wattenbach'schen Formelbuches) regestenartig in chronologischer Ordnung zusammengefasst und habe ich mich darauf in der Arbeit selbst bezogen.
233 Das Bisthum Breslau 1) hatte von der bewundernswürdigen Consolidi- rung aller öffentlichen Verhältnisse, welche im 14. Jahrhundert der starke Arm der Luxemburgischen Herrscher in Schlesien hervorrief, auch reichen Gewinn zu ziehen vermocht. Bischof Przeczlaw hatte in engem Anschlusse an den Kaiser, dem er als Kanzler gedient, in län- ger als 30jähriger Regierung mehr Frieden und Sicherheit genossen als irgend einer seiner Vorgänger, und, klug und besonnen wie er war, überall Ordnung und Stätigkeit in die kirchlichen Verhältnisse gebracht, die Besitzungen des Hochstiftes erheblich vergrössert, die Einnahmen erhöht, so dass seit seiner Zeit der schöne Name des goldenen Bisthums dessen Reichthum zu bezeichnen pflegt. Freilich hatte es in der langen Zeit doch auch an einzelnen Conflicten nicht gefehlt, welche meistens die Habsucht und Gewaltthätigkeit der schlesischen Fürsten hervorgerufen, und auch Kaiser Karl selbst hatte namentlich in der letzten Zeit seiner Regierung in Fällen, wo sein unmittelbarer Besitz, das Herzogthum Breslau, in Frage kam, und wo er seine politischen Anordnungen von Exemtionen der Geistlich- keit durchkreuzt sah, sehr energisch durchgegriffen und nicht ohne eine gewisse Härte den Bischof zu seinem Willen gezwungen. So 1) Um die Citate zu vereinfachen, habe ich die Hauptquelle der hier geschilderten Ereignisse, den sogenannten Archidiaconus Gnesnensis (Janko v. Czarnkowo nach Caro, Geschichte Polens 576 ; bei Sommersberg, Scriptores rer. Siles. II 113 ff.), nicht besonders citirt, sondern nur meine Abweichungen von ihm in Beilage I. A. im Zu- sammenhange zu motiviren gesucht und daran unter B eine andere Bemerkung zur Kritik der Quellen angeschlossen. Ebenso findet sich dann in Beilage II das gesammte für diese Abhandlung benützte urkundliche Material (mit Ausnahme der undatir- ten Briefe des Wattenbach'schen Formelbuches) regestenartig in chronologischer Ordnung zusammengefasst und habe ich mich darauf in der Arbeit selbst bezogen.
Strana 234
234 hatte er 1367 den Bischof zu der urkundlichen Erklärung genöthigt, dass ihm und der Geistlichkeit auf die weltliche Gewalt in der Stadt und dem Fürstenthum Breslau durchaus kein Recht zustünde, wogegen dann freilich der Bischof insgeheim vor einem Notar zu Protokol gegeben hatte, wenn er etwas gegen die Rechte der Kirche zugestehe, so thue er dies nur aus Furcht vor der Macht des Kaisers 1). Dieser letztere entschied auch im Jahre 1370 einen schon seit mehreren Jahren fortgeführten Jurisdictionsstreit zwischen der Stadt und der Domgeistlichkeit, nachdem er die letztere gezwungen ihn als Schieds- richter anzunehmen, durchaus zu Ungunsten derselben2), und in demselben Jahre erliess er ein Verbot, wonach kein Geistlicher in Bres- lau Renten oder Grundeigenthum kaufen dürfe ohne des Königs be- sondere Erlaubniss, ja es sollte, wer schon derartiges besitze, gehal- ten sein es zu verkaufen 3). Obwohl nun der Klerus über diesen ein- zelnen Handlungen die grossen Verdienste, welche sich Karl IV. um die Kirche erworben, nicht vergass und sein Andenken immer hoch in Ehren gehalten hat, so blieb doch von daher eine gewisse Span- nung bestehen zwischen dem Dome und den weltlichen Gewalten im Breslauer Fürstenthum, der Hauptmannschaft und dem Rathe. Und diese Spannung dauerte noch fort, als am 6. April 1376 Bischof Przeczlaw starb. Durch dieses Ereigniss fielen dem Kapitel Sorgen und Schwierigkeiten von ganz ungemeiner Bedeutung zu. Zumeist beunruhigend war nun das Verhältniss zum Papste. Es war damals die Zeit des sogenannten babylonischen Exils, d. h. der Residenz der Päpste in Avignon, und in jener Zeit ertönten in der ganzen Christen- heit laute Klagen über die masslosen Geldansprüche, mit denen die römische Curie die Geistlichkeit aller Orten heimsuche, Klagen, die wesentlich das Verlangen nach einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern begründeten, welches dann in den grossen Concilien zu Pisa und Kostnitz seinen Ausdruck gefunden hat. Zu solchen Geld- forderungen pflegte besonders die Erledigung eines Bisthums das Signal zu geben. Man beanspruchte da, ausser den sonstigen Steuern, kraft des sogenannten Spolienrechts den Nachlass des verstorbenen 1) Stenzel, Urkunden des Bisthums Breslau S. 337. 2) Klose von Breslau II, 248. Stenzel a. a. O. 3) Lünig, Reichsarchiv Bd. XIV, 252.
234 hatte er 1367 den Bischof zu der urkundlichen Erklärung genöthigt, dass ihm und der Geistlichkeit auf die weltliche Gewalt in der Stadt und dem Fürstenthum Breslau durchaus kein Recht zustünde, wogegen dann freilich der Bischof insgeheim vor einem Notar zu Protokol gegeben hatte, wenn er etwas gegen die Rechte der Kirche zugestehe, so thue er dies nur aus Furcht vor der Macht des Kaisers 1). Dieser letztere entschied auch im Jahre 1370 einen schon seit mehreren Jahren fortgeführten Jurisdictionsstreit zwischen der Stadt und der Domgeistlichkeit, nachdem er die letztere gezwungen ihn als Schieds- richter anzunehmen, durchaus zu Ungunsten derselben2), und in demselben Jahre erliess er ein Verbot, wonach kein Geistlicher in Bres- lau Renten oder Grundeigenthum kaufen dürfe ohne des Königs be- sondere Erlaubniss, ja es sollte, wer schon derartiges besitze, gehal- ten sein es zu verkaufen 3). Obwohl nun der Klerus über diesen ein- zelnen Handlungen die grossen Verdienste, welche sich Karl IV. um die Kirche erworben, nicht vergass und sein Andenken immer hoch in Ehren gehalten hat, so blieb doch von daher eine gewisse Span- nung bestehen zwischen dem Dome und den weltlichen Gewalten im Breslauer Fürstenthum, der Hauptmannschaft und dem Rathe. Und diese Spannung dauerte noch fort, als am 6. April 1376 Bischof Przeczlaw starb. Durch dieses Ereigniss fielen dem Kapitel Sorgen und Schwierigkeiten von ganz ungemeiner Bedeutung zu. Zumeist beunruhigend war nun das Verhältniss zum Papste. Es war damals die Zeit des sogenannten babylonischen Exils, d. h. der Residenz der Päpste in Avignon, und in jener Zeit ertönten in der ganzen Christen- heit laute Klagen über die masslosen Geldansprüche, mit denen die römische Curie die Geistlichkeit aller Orten heimsuche, Klagen, die wesentlich das Verlangen nach einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern begründeten, welches dann in den grossen Concilien zu Pisa und Kostnitz seinen Ausdruck gefunden hat. Zu solchen Geld- forderungen pflegte besonders die Erledigung eines Bisthums das Signal zu geben. Man beanspruchte da, ausser den sonstigen Steuern, kraft des sogenannten Spolienrechts den Nachlass des verstorbenen 1) Stenzel, Urkunden des Bisthums Breslau S. 337. 2) Klose von Breslau II, 248. Stenzel a. a. O. 3) Lünig, Reichsarchiv Bd. XIV, 252.
Strana 235
235 Bischofs, ferner unter dem Namen der Annaten den vollständigen Ertrag des ersten Jahres, ja sogar auch, wenn die Vacanz länger dauerte, unter dem Vorwande einer Obercontrolle die gesammten Einkünfte, wo man dann wenigstens bedeutender Abfindungssummen sicher war ; endlich war es sehr üblich, dass der Papst die Besetzung des Bisthums sich selbst reservirte, in welchem Falle natürlich das Pallium dem Betreffenden und mittelbar auch dem Bisthum sehr theuer zu stehen kam. Gerade für Breslau begründete nun der Ruf von dem Reichthum des hiesigen Hochstiftes noch besondere Gefahren. Es war hier nicht leicht, die geeigneten Wege einzuschlagen und, ohne die dem Haupte der Kirche gebührende Ehrfurcht zu verletzen, doch das eigene Interesse klug zu wahren. Und eng hiermit zusam- men hing die zweite Hauptschwierigkeit, die Aufrechterhaltung und kluge Ausübung des Wahlrechtes. Es war an sich schon schwer ge- nug eine Persönlichkeit zu finden, welche auf der einen Seite Energie und Ansehn genug besass, um die Rechte der Kirche nach aussen kräftig zu schirmen, und dabei doch andrerseits Garantien bot für eine so zu sagen constitutionelle Haltung im Innern, welche die Rechte und den Einfluss des Kapitels nicht schmälerte und verküm- merte. Noch schwieriger aber wurde die Sache dadurch, dass aus- serdem der geistliche wie der weltliche Oberherr, der Papst wie der Kaiser ihren keineswegs immer übereinstimmenden Einfluss auf die Wahl zu üben suchten. Beider Wünschen die gebührende Rechnung zu tragen und dabei doch das eigene Interesse immer fest im Auge zu behalten, schien kaum ausführbar. Kamen zu dem Allen, wie es damals der Fall war, gespannte Verhältnisse im Innern der Diöcese, so wurde unstreitig die Lage eines Domkapitels zu einer der schwierigsten, die man sich denken kann. Und wenn die Domherren in der letzten Zeit Bischof Przeczlaws diesem vielfach vorgeworfen hatten, dass er nicht energischer die Rechte der Kirche wahre, so musste es jetzt, wo die Verantwortlich- keit allein auf ihren Schultern lag, ihnen sehr zweifelhaft werden, ob sie im Stande sein würden, das Schiff der Kirche unverletzt aus allen diesen Klippen herauszuführen. In der That galt es bald, nach allen Seiten hin Front zu machen, gegen Kaiser, Papst, schlesische Herzoge , die Stadt Breslau und am Ende auch vielleicht gegen den eigenen neugewählten Bischof. Es hiess in der That Feinde ringsum — sie alle zu bestehen war unmög-
235 Bischofs, ferner unter dem Namen der Annaten den vollständigen Ertrag des ersten Jahres, ja sogar auch, wenn die Vacanz länger dauerte, unter dem Vorwande einer Obercontrolle die gesammten Einkünfte, wo man dann wenigstens bedeutender Abfindungssummen sicher war ; endlich war es sehr üblich, dass der Papst die Besetzung des Bisthums sich selbst reservirte, in welchem Falle natürlich das Pallium dem Betreffenden und mittelbar auch dem Bisthum sehr theuer zu stehen kam. Gerade für Breslau begründete nun der Ruf von dem Reichthum des hiesigen Hochstiftes noch besondere Gefahren. Es war hier nicht leicht, die geeigneten Wege einzuschlagen und, ohne die dem Haupte der Kirche gebührende Ehrfurcht zu verletzen, doch das eigene Interesse klug zu wahren. Und eng hiermit zusam- men hing die zweite Hauptschwierigkeit, die Aufrechterhaltung und kluge Ausübung des Wahlrechtes. Es war an sich schon schwer ge- nug eine Persönlichkeit zu finden, welche auf der einen Seite Energie und Ansehn genug besass, um die Rechte der Kirche nach aussen kräftig zu schirmen, und dabei doch andrerseits Garantien bot für eine so zu sagen constitutionelle Haltung im Innern, welche die Rechte und den Einfluss des Kapitels nicht schmälerte und verküm- merte. Noch schwieriger aber wurde die Sache dadurch, dass aus- serdem der geistliche wie der weltliche Oberherr, der Papst wie der Kaiser ihren keineswegs immer übereinstimmenden Einfluss auf die Wahl zu üben suchten. Beider Wünschen die gebührende Rechnung zu tragen und dabei doch das eigene Interesse immer fest im Auge zu behalten, schien kaum ausführbar. Kamen zu dem Allen, wie es damals der Fall war, gespannte Verhältnisse im Innern der Diöcese, so wurde unstreitig die Lage eines Domkapitels zu einer der schwierigsten, die man sich denken kann. Und wenn die Domherren in der letzten Zeit Bischof Przeczlaws diesem vielfach vorgeworfen hatten, dass er nicht energischer die Rechte der Kirche wahre, so musste es jetzt, wo die Verantwortlich- keit allein auf ihren Schultern lag, ihnen sehr zweifelhaft werden, ob sie im Stande sein würden, das Schiff der Kirche unverletzt aus allen diesen Klippen herauszuführen. In der That galt es bald, nach allen Seiten hin Front zu machen, gegen Kaiser, Papst, schlesische Herzoge , die Stadt Breslau und am Ende auch vielleicht gegen den eigenen neugewählten Bischof. Es hiess in der That Feinde ringsum — sie alle zu bestehen war unmög-
Strana 236
236 lich ; es war nun Sache politischer Klugheit, zu erwägen auf welcher Seite das kleinste Übel, das geringste Opfer lag, wen man aus der Reihe der Gegner zu sich herüberziehen solle als Bundesgenossen gegen die Ubrigen; die Mittel dazu vermochte das goldene Bisthum schon zu bieten, aber die Abwägung zwischem dem Werth und Preise der verschiedenen Bundesgenossenschaften war eine äusserst schwie- rige Sache, und es kam darauf an, ob ein geschickter und besonne- ner Diplomat an der Spitze des Kapitels stand, wie dasselbe einst in einer kaum weniger schwierigen Zeit einen solchen in der Person des Nikolaus von Banz am Anfange jenes Jahrhunderts gefunden hatte. In Betreff der Beschlüsse des Kapitels einige Jahre später 1381 kennen wir den intellectuellen Urheber aus seinem eigenen Zugeständ- nisse, und es ist wohl kein zu kühner Schluss, wenn wir denselben Namen schon für die nächste Zeit vorher als die leitende Persönlich- keit uns denken. Uber diesen nun sind wir ziemlich genau unter- richtet, und während wir sonst im Mittelalter und namentlich in der schlesischen Geschichte, bei der ungemeinen Dürftigkeit der Quellen hauptsächlich auf Urkunden angewiesen, von der eigentlichen Indivi- dualität der handelnden Personen, ihrem Charakter, uns nur sehr schwer ein lebendiges Bild zu machen vermögen , zeigen uns in die- sem Falle eine ganze Reihe von Briefen und Aufsätzen 1) jene Per- sönlichkeit in hellerem Lichte. Jener Mann hiess, wie der frühere Leiter des Kapitels, Nikolaus und ist höchst wahrscheinlich derselbe mit dem Nikolaus von Posen, den wir zuerst als Notar und Pfarrer von Protzan bei Frankenstein antreffen 2), dann als Hofnotar Bischof Przeczlaws und mit diesem auch im Dienste Kaiser Karls IV. Für Herzog Ludwig von Brieg schrieb er damals in Briefform einen uns noch erhaltenen Auszug der Hedwigslegende 3). Später erscheint er als einer der Prälaten der 1) Sie sind von Wattenbach im Anhange zu dem Formelbuche des Domherrn Arnold von Protzan, Cod. diplom. Siles. V. herausgegeben. 2) Zur weitern Begründung von Wattenbachs Vermuthung a. a. O. XVII über die Identität des Schreibers jener Briefe mit dem Archidiacon Nikolaus von Posen kann ich noch anführen, dass die Breslauer in der in Beil. Nr. 8 bezeichneten Urkunde ausdrücklich den Dechanten und den Archidiaconus als Urheber des Inter- dictes bezeichnen. 3) Die Bilder der Hedwigslegende nach einer Handschrift von 1353 ed. G. v. Wolfs- kron ; vergl. auch Luchs, Uber die Bilder der Hedwigslegende, Breslau, 1861 s. 15.
236 lich ; es war nun Sache politischer Klugheit, zu erwägen auf welcher Seite das kleinste Übel, das geringste Opfer lag, wen man aus der Reihe der Gegner zu sich herüberziehen solle als Bundesgenossen gegen die Ubrigen; die Mittel dazu vermochte das goldene Bisthum schon zu bieten, aber die Abwägung zwischem dem Werth und Preise der verschiedenen Bundesgenossenschaften war eine äusserst schwie- rige Sache, und es kam darauf an, ob ein geschickter und besonne- ner Diplomat an der Spitze des Kapitels stand, wie dasselbe einst in einer kaum weniger schwierigen Zeit einen solchen in der Person des Nikolaus von Banz am Anfange jenes Jahrhunderts gefunden hatte. In Betreff der Beschlüsse des Kapitels einige Jahre später 1381 kennen wir den intellectuellen Urheber aus seinem eigenen Zugeständ- nisse, und es ist wohl kein zu kühner Schluss, wenn wir denselben Namen schon für die nächste Zeit vorher als die leitende Persönlich- keit uns denken. Uber diesen nun sind wir ziemlich genau unter- richtet, und während wir sonst im Mittelalter und namentlich in der schlesischen Geschichte, bei der ungemeinen Dürftigkeit der Quellen hauptsächlich auf Urkunden angewiesen, von der eigentlichen Indivi- dualität der handelnden Personen, ihrem Charakter, uns nur sehr schwer ein lebendiges Bild zu machen vermögen , zeigen uns in die- sem Falle eine ganze Reihe von Briefen und Aufsätzen 1) jene Per- sönlichkeit in hellerem Lichte. Jener Mann hiess, wie der frühere Leiter des Kapitels, Nikolaus und ist höchst wahrscheinlich derselbe mit dem Nikolaus von Posen, den wir zuerst als Notar und Pfarrer von Protzan bei Frankenstein antreffen 2), dann als Hofnotar Bischof Przeczlaws und mit diesem auch im Dienste Kaiser Karls IV. Für Herzog Ludwig von Brieg schrieb er damals in Briefform einen uns noch erhaltenen Auszug der Hedwigslegende 3). Später erscheint er als einer der Prälaten der 1) Sie sind von Wattenbach im Anhange zu dem Formelbuche des Domherrn Arnold von Protzan, Cod. diplom. Siles. V. herausgegeben. 2) Zur weitern Begründung von Wattenbachs Vermuthung a. a. O. XVII über die Identität des Schreibers jener Briefe mit dem Archidiacon Nikolaus von Posen kann ich noch anführen, dass die Breslauer in der in Beil. Nr. 8 bezeichneten Urkunde ausdrücklich den Dechanten und den Archidiaconus als Urheber des Inter- dictes bezeichnen. 3) Die Bilder der Hedwigslegende nach einer Handschrift von 1353 ed. G. v. Wolfs- kron ; vergl. auch Luchs, Uber die Bilder der Hedwigslegende, Breslau, 1861 s. 15.
Strana 237
237 Breslauer Domkirche und zwar als Archidiacon. Wären wir über ihn nicht genauer unterrichtet, wir könnten leicht um seines starren Auf- tretens willen in den hier zu schildernden Kämpfen in ihm einen jener finsteren Ascetiker sehen, wie sie uns als tapfere Kirchenstrei- ter so oft begegnen. Aber wie ganz anders zeigen ihn uns seine Briefe. Obwohl sämmtlich in der Verbannung geschrieben, in einer Zeit wo er schwere Verluste erlitten, wo sein Hausstand zu Breslau, an des- sen behaglicher Einrichtung er sich früher so sehr erfreut, durch Raub und Plünderung zerrüttet, wo er selbst der Blindheit nahe, durch Kummer und Alter gebeugt war, geht doch noch ein Zug un- zerstörbarer Heiterkeit durch dieselben, der deutlich zeigt, welches der Grundzug seines Charakters gewesen. Es hat etwas Rührendes wenn er klagt, alle die Kurzweil, die zu den Genüssen der Eitelkei- ten hinlockte, stürbe für ihn ab, er sei ihrer überdrüssig, selbst das Schachspiel freue ihn nicht mehr ; nur des Abends, wenn in fröhli- cher Stunde um den Kamin der Becher kreise, da lasse er sich wohl wieder einmal in ausgelassenem Scherze gehen. Später bereue er das wohl, doch wenn abermals die Versuchung an ihn herantrete, unterliege er ihr wieder. Die Zerknirschung komme wohl bisweilen über ihn, aber sie habe nicht mehr Bestand, wie gegenüber einem grossen Hunde ein kleiner Bissen Fleisch, der mit einem Male ver- schlungen wird 1). An Geist und Bildung mag er die ihn umgebenden Kreise weit überragt haben, vielleicht auch an Gelehrsamkeit, doch wurzelte diese keineswegs vorzugsweise auf dem Gebiete theologi- scher Wissenschaft ; seine Hauptstärke war die Rhetorik und Stili- stik, worin er für einen Meister galt und als Lehrer in der Zeit der Verbannung sich bewährte. Um ihn sammelte sich damals eine Schaar jüngerer Genossen, die begeistert seinen Worten lauschte; freilich waren es nicht immer ethische Anleitungen, die er ihnen gab, die stilistischen Musterstücke, die er ihnen vortrug, nahmen auch zuweilen den Charakter scherzhafter Geschichten an, die wohl mit- unter nicht weniger verfänglich sind als die, welche in demselben Jahrhundert an den Gestaden des Arno Boccaccio die Gesellschaft des Decamerone erzählen lässt. Es wäre unrecht, deshalb einen Stein auf ihn zu werfen, derartiges lag eben durchaus im Geschmacke und im Geiste jener Zeit : der damalige Erzbischof von Prag wird 1) Formelbuch 307.
237 Breslauer Domkirche und zwar als Archidiacon. Wären wir über ihn nicht genauer unterrichtet, wir könnten leicht um seines starren Auf- tretens willen in den hier zu schildernden Kämpfen in ihm einen jener finsteren Ascetiker sehen, wie sie uns als tapfere Kirchenstrei- ter so oft begegnen. Aber wie ganz anders zeigen ihn uns seine Briefe. Obwohl sämmtlich in der Verbannung geschrieben, in einer Zeit wo er schwere Verluste erlitten, wo sein Hausstand zu Breslau, an des- sen behaglicher Einrichtung er sich früher so sehr erfreut, durch Raub und Plünderung zerrüttet, wo er selbst der Blindheit nahe, durch Kummer und Alter gebeugt war, geht doch noch ein Zug un- zerstörbarer Heiterkeit durch dieselben, der deutlich zeigt, welches der Grundzug seines Charakters gewesen. Es hat etwas Rührendes wenn er klagt, alle die Kurzweil, die zu den Genüssen der Eitelkei- ten hinlockte, stürbe für ihn ab, er sei ihrer überdrüssig, selbst das Schachspiel freue ihn nicht mehr ; nur des Abends, wenn in fröhli- cher Stunde um den Kamin der Becher kreise, da lasse er sich wohl wieder einmal in ausgelassenem Scherze gehen. Später bereue er das wohl, doch wenn abermals die Versuchung an ihn herantrete, unterliege er ihr wieder. Die Zerknirschung komme wohl bisweilen über ihn, aber sie habe nicht mehr Bestand, wie gegenüber einem grossen Hunde ein kleiner Bissen Fleisch, der mit einem Male ver- schlungen wird 1). An Geist und Bildung mag er die ihn umgebenden Kreise weit überragt haben, vielleicht auch an Gelehrsamkeit, doch wurzelte diese keineswegs vorzugsweise auf dem Gebiete theologi- scher Wissenschaft ; seine Hauptstärke war die Rhetorik und Stili- stik, worin er für einen Meister galt und als Lehrer in der Zeit der Verbannung sich bewährte. Um ihn sammelte sich damals eine Schaar jüngerer Genossen, die begeistert seinen Worten lauschte; freilich waren es nicht immer ethische Anleitungen, die er ihnen gab, die stilistischen Musterstücke, die er ihnen vortrug, nahmen auch zuweilen den Charakter scherzhafter Geschichten an, die wohl mit- unter nicht weniger verfänglich sind als die, welche in demselben Jahrhundert an den Gestaden des Arno Boccaccio die Gesellschaft des Decamerone erzählen lässt. Es wäre unrecht, deshalb einen Stein auf ihn zu werfen, derartiges lag eben durchaus im Geschmacke und im Geiste jener Zeit : der damalige Erzbischof von Prag wird 1) Formelbuch 307.
Strana 238
238 uns als ganz ähnlich geartet geschildert ; aber wir dürfen constatiren, dass unser Nikolaus überhaupt kein strenger Sittenrichter war. Wohl warnt er in eingehender Schilderung seine jungen Freunde vor dem Umgange mit Weibern und macht es ihnen klar, wie, und zwar ganz besonders in der Ausgelassenheit des Carnevals, so leicht ein erster für ganz unschuldig gehaltener Schritt der Annäherung sehr bedenk- liche Consequenzen haben könne ; andrerseits hat er doch nur einen schalkhaften Tadel für einen seiner jungen geistlichen Freunde, der auch in Preussen noch immer nicht die schönen Mädchen von Neisse zu vergessen im Stande sei 1). Es hat nun für den ersten Blick etwas Überraschendes, dass wir einen so heitern und frei denkenden alten Herrn an der Spitze einer kirchlichen Bewegung sehen, bei welcher der Klerus durch eine gewisse Starrheit schweres Unheil auf sein Haupt beschworen hat; doch ist dies nur eben der erste Eindruck, eine nähere Be- trachtung muss es uns als ganz natürlich erscheinen lassen, dass im Principe alle Geistlichen für die Vertheidigung der Rechte und Privilegien ihres Standes gleichmässig eintraten, wie verschieden auch sonst ihre Lebensanschauungen sein mochten ; die Frage, wie weit ein unnachgiebiges Beharren auf den für richtig erkannten Prin- cipien unter bestimmten gegebenen Verhältnissen zweckmässig sei, steht dann auf einem ganz andern Blatte und ist eine Frage politi- scher Klugheit oder Diplomatie, und was wir von dem Charakter un- sers Nikolaus wissen, giebt uns wenig Bürgschaft dafür, dass er ein kluger und vorsichtiger Diplomat gewesen, eher spricht der Frei- muth, der alle seine Ausserungen charakterisirt, dagegen. Andrerseits ist es nicht weniger natürlich, dass ihm seine Erfahrung in den poli- tischen Geschäften, sein Geist und seine Herrschaft über die Sprache die Leitung der Dinge in seinen Kreisen in die Hände gespielt hat, ohne dass er freilich unter den schwierigen und verwickelten Verhältnis- sen, die er fand, die Dinge zu gutem Ende zu leiten vermocht hätte. Der Anfang des ganzen Streites zeigt uns das Kapitel im Kampfe mit dem Papste, welcher unmittelbar nach dem Tode Przeczlaws in der Person des Dominikaners Nikolaus Bischof von Majorca einen Legaten hierher gesandt hatte mit dem Auftrage, vorläufig die Ver- waltung des Bisthums und zugleich den gesammten Nachlass Bischof 1) Formelbuch 302 u. 318.
238 uns als ganz ähnlich geartet geschildert ; aber wir dürfen constatiren, dass unser Nikolaus überhaupt kein strenger Sittenrichter war. Wohl warnt er in eingehender Schilderung seine jungen Freunde vor dem Umgange mit Weibern und macht es ihnen klar, wie, und zwar ganz besonders in der Ausgelassenheit des Carnevals, so leicht ein erster für ganz unschuldig gehaltener Schritt der Annäherung sehr bedenk- liche Consequenzen haben könne ; andrerseits hat er doch nur einen schalkhaften Tadel für einen seiner jungen geistlichen Freunde, der auch in Preussen noch immer nicht die schönen Mädchen von Neisse zu vergessen im Stande sei 1). Es hat nun für den ersten Blick etwas Überraschendes, dass wir einen so heitern und frei denkenden alten Herrn an der Spitze einer kirchlichen Bewegung sehen, bei welcher der Klerus durch eine gewisse Starrheit schweres Unheil auf sein Haupt beschworen hat; doch ist dies nur eben der erste Eindruck, eine nähere Be- trachtung muss es uns als ganz natürlich erscheinen lassen, dass im Principe alle Geistlichen für die Vertheidigung der Rechte und Privilegien ihres Standes gleichmässig eintraten, wie verschieden auch sonst ihre Lebensanschauungen sein mochten ; die Frage, wie weit ein unnachgiebiges Beharren auf den für richtig erkannten Prin- cipien unter bestimmten gegebenen Verhältnissen zweckmässig sei, steht dann auf einem ganz andern Blatte und ist eine Frage politi- scher Klugheit oder Diplomatie, und was wir von dem Charakter un- sers Nikolaus wissen, giebt uns wenig Bürgschaft dafür, dass er ein kluger und vorsichtiger Diplomat gewesen, eher spricht der Frei- muth, der alle seine Ausserungen charakterisirt, dagegen. Andrerseits ist es nicht weniger natürlich, dass ihm seine Erfahrung in den poli- tischen Geschäften, sein Geist und seine Herrschaft über die Sprache die Leitung der Dinge in seinen Kreisen in die Hände gespielt hat, ohne dass er freilich unter den schwierigen und verwickelten Verhältnis- sen, die er fand, die Dinge zu gutem Ende zu leiten vermocht hätte. Der Anfang des ganzen Streites zeigt uns das Kapitel im Kampfe mit dem Papste, welcher unmittelbar nach dem Tode Przeczlaws in der Person des Dominikaners Nikolaus Bischof von Majorca einen Legaten hierher gesandt hatte mit dem Auftrage, vorläufig die Ver- waltung des Bisthums und zugleich den gesammten Nachlass Bischof 1) Formelbuch 302 u. 318.
Strana 239
239 Przeczlaws, den man als sehr bedeutend ansah, an sich zu nehmen und nach Avignon zu schaffen. Dem ersteren nun machte das Kapitel allerlei Schwierigkeiten und dem letzteren widersetzte es sich ganz entschieden. Der Legat aber trug kein Bedenken, sämmtliche Dom- herren wegen dieser Widerspenstigkeit zu excommuniciren. In dieser Noth wandte sich das Kapitel an Karl IV. Die Unterhandlungen müssen sehr schnell zum Abschlusse gekommen sein; man verstand sich dazu dem Kaiser eine Anleihe von 3000 Mrk. zu bewilligen, wofür dieser die kaiserlichen Gefälle von Breslau und den übrigen Städten des Fürstenthums Neumarkt und Namslau verpfändete 1), und zugleich für den bischöflichen Stuhl eine Karl IV. willkommene Persönlichkeit in Aussicht zu nehmen, den Dechanten Dietrich, einen ehemaligen Secretär des Kaisers, welchem einst des letzteren Ein- fluss sogar gegen den Willen Bischof Przeczlaws seine Pfründe verschafft hatte. Dafür gelang es dann den Procuratoren des Kapitels, jedenfalls durch den Einfluss des Kaisers unterstützt, in Avignon einen Vergleich zu erzielen, nach welchem der Papst sich bezüglich der Hinterlassenschaft Przeczlaws mit 30000 Goldgulden abfinden liess, ausserdem aber noch auf Grund einer damals von der ganzen polnischen Kirchenprovinz geforderten zweijährigen Steuer 2000 Goldgulden, und endlich gewissermassen als Annaten für jedes Jahr der Vacanz noch 8000 Goldgulden erhielt. Die Höhe der Summe kann uns befremdlich erscheinen, jedoch die Thatsache des geschlos- senen Vergleiches zeigt uns unwiderleglich eine vom 8. August 1376 ausgestellte Urkunde des päpstlichen Schatzmeisters 2) ; auch die Freiheit, selbst einen Bischof zu erwählen, wurde dem Kapitel zugestanden, den bisher zum Administrator gesetzten Legaten fand man mit weiteren 1000 Gulden ab, und der Friede schien wieder hergestellt. Bald jedoch sollte der Kampf von neuem beginnen, und dieser zweite Act spielt nun zu Avignon im unmittelbaren Zusammenhange mit dem grossen welthistorischen Ereignisse, welches sich dort damals vollzog. Der Erwählte der Breslauer, der Dechant Dietrich, 1) In der päpstlichen Urkunde vom 19. Mai 1386 (Heyne, Bisthum Breslau 279 Anm.) wird allerdings von 4000 Mrk. gesprochen, doch werden hier wahrscheinlich die 1000 Mrk. mitgerechnet, welche noch Bischof Przeezlaw dem Kaiser vorgestreckt; vgl. u. Beilage II, 17. 2) Beilage II, 1.
239 Przeczlaws, den man als sehr bedeutend ansah, an sich zu nehmen und nach Avignon zu schaffen. Dem ersteren nun machte das Kapitel allerlei Schwierigkeiten und dem letzteren widersetzte es sich ganz entschieden. Der Legat aber trug kein Bedenken, sämmtliche Dom- herren wegen dieser Widerspenstigkeit zu excommuniciren. In dieser Noth wandte sich das Kapitel an Karl IV. Die Unterhandlungen müssen sehr schnell zum Abschlusse gekommen sein; man verstand sich dazu dem Kaiser eine Anleihe von 3000 Mrk. zu bewilligen, wofür dieser die kaiserlichen Gefälle von Breslau und den übrigen Städten des Fürstenthums Neumarkt und Namslau verpfändete 1), und zugleich für den bischöflichen Stuhl eine Karl IV. willkommene Persönlichkeit in Aussicht zu nehmen, den Dechanten Dietrich, einen ehemaligen Secretär des Kaisers, welchem einst des letzteren Ein- fluss sogar gegen den Willen Bischof Przeczlaws seine Pfründe verschafft hatte. Dafür gelang es dann den Procuratoren des Kapitels, jedenfalls durch den Einfluss des Kaisers unterstützt, in Avignon einen Vergleich zu erzielen, nach welchem der Papst sich bezüglich der Hinterlassenschaft Przeczlaws mit 30000 Goldgulden abfinden liess, ausserdem aber noch auf Grund einer damals von der ganzen polnischen Kirchenprovinz geforderten zweijährigen Steuer 2000 Goldgulden, und endlich gewissermassen als Annaten für jedes Jahr der Vacanz noch 8000 Goldgulden erhielt. Die Höhe der Summe kann uns befremdlich erscheinen, jedoch die Thatsache des geschlos- senen Vergleiches zeigt uns unwiderleglich eine vom 8. August 1376 ausgestellte Urkunde des päpstlichen Schatzmeisters 2) ; auch die Freiheit, selbst einen Bischof zu erwählen, wurde dem Kapitel zugestanden, den bisher zum Administrator gesetzten Legaten fand man mit weiteren 1000 Gulden ab, und der Friede schien wieder hergestellt. Bald jedoch sollte der Kampf von neuem beginnen, und dieser zweite Act spielt nun zu Avignon im unmittelbaren Zusammenhange mit dem grossen welthistorischen Ereignisse, welches sich dort damals vollzog. Der Erwählte der Breslauer, der Dechant Dietrich, 1) In der päpstlichen Urkunde vom 19. Mai 1386 (Heyne, Bisthum Breslau 279 Anm.) wird allerdings von 4000 Mrk. gesprochen, doch werden hier wahrscheinlich die 1000 Mrk. mitgerechnet, welche noch Bischof Przeezlaw dem Kaiser vorgestreckt; vgl. u. Beilage II, 17. 2) Beilage II, 1.
Strana 240
240 begab sich nämlich wahrscheinlich noch im Jahre 1376 dorthin, um von dem Papste seine Bestätigung zu erlangen. Er fand jedoch den Papst schon nicht mehr dort, derselbe war nach Italien gegangen, wohin ihn wüthende Parteikämpfe, welche den ganzen Kirchenstaat gefährdeten, gerufen hatten, und während Dietrich noch in Avignon hingehalten mit Cardinälen und den Beamten der Kammer verhan- delte, starb Gregor XI. den 27. März 1378 zu Rom und es folgten nun die Ereignisse, welche der Welt das Schauspiel de grossen Kirchen- spaltung zeigten. Die in Rom durch die Einwohnerschaft gedrängten Cardinäle erwählten einen Italiener Urban VI., fochten aber, kaum aus Rom entkommen, ihre eigne Wahl wieder an und schritten, auf einen richterlichen Ausspruch gestützt, in Fondi zu einer neuen Wahl, und bald schleuderten von Rom und Avignon aus Urban VI. und Clemens VII. ihre Bannstrahlen gegen einander. Dietrich nun, der wie es scheint während dieser Kämpfe in Avignon zurückgeblieben war, liess sich unkluger Weise von der hier allein herrschenden Partei bestimmen, seine Bestätigung bei Clemens VII. nachzusuchen, während sonst gerade die deutschen Für- sten und Völker, froh den Papst aus der Abhängigkeit von Frankreich erlöst zu sehen, dem in Rom residirenden Urban VI. anhingen. Die Folge war, dass König Wenzel, der seit dem November 1378 seinem Vater Karl IV. gefolgt war, am 6. Februar 1379 dem Breslauer Dom- kapitel schrieb, er vermöge aus jenem Grunde Dietrich nicht als Bischof anzuerkennen und gebiete dem Kapitel, denselben als einen Schismatiker gleichfalls zu meiden und zu verwerfen 1). Das Kapitel kam durch jenen Missgriff seines Erwählten in eine üble Lage. Zwar entschloss man sich trotz der Vorstellungen der Avignoner Cardinäle 2) sofort, Dietrich ganz fallen zu lassen, und duldete auch, dass der Papst über die früher von demselben innegehabte Pfründe ander- weitig verfügte und den Herzog Heinrich von Liegnitz im Jahre 1379 zum Dechanten ernannte, den wir denn auch unter den Verwaltern des Bisthums aufgeführt finden 3). Doch damit war der harte und 1) Uber die hier gegebene von der Hauptquelle, dem Archidiac. Gnesnens., abwei- chende Darstellung vergl. Beilage I. A. 2) Beilage II, 2. 3) Wohlbrück, Lehus II, b. Das an dieser Stelle genannte Memorienbuch scheint den Sachverhalt ungenau wiederzugeben, wenn es sagt, bis 1379 hätten das Bisthum Breslauer Domherrn, dann bis 1381 Heinrich Herzog von Liegnitz, und von da ab
240 begab sich nämlich wahrscheinlich noch im Jahre 1376 dorthin, um von dem Papste seine Bestätigung zu erlangen. Er fand jedoch den Papst schon nicht mehr dort, derselbe war nach Italien gegangen, wohin ihn wüthende Parteikämpfe, welche den ganzen Kirchenstaat gefährdeten, gerufen hatten, und während Dietrich noch in Avignon hingehalten mit Cardinälen und den Beamten der Kammer verhan- delte, starb Gregor XI. den 27. März 1378 zu Rom und es folgten nun die Ereignisse, welche der Welt das Schauspiel de grossen Kirchen- spaltung zeigten. Die in Rom durch die Einwohnerschaft gedrängten Cardinäle erwählten einen Italiener Urban VI., fochten aber, kaum aus Rom entkommen, ihre eigne Wahl wieder an und schritten, auf einen richterlichen Ausspruch gestützt, in Fondi zu einer neuen Wahl, und bald schleuderten von Rom und Avignon aus Urban VI. und Clemens VII. ihre Bannstrahlen gegen einander. Dietrich nun, der wie es scheint während dieser Kämpfe in Avignon zurückgeblieben war, liess sich unkluger Weise von der hier allein herrschenden Partei bestimmen, seine Bestätigung bei Clemens VII. nachzusuchen, während sonst gerade die deutschen Für- sten und Völker, froh den Papst aus der Abhängigkeit von Frankreich erlöst zu sehen, dem in Rom residirenden Urban VI. anhingen. Die Folge war, dass König Wenzel, der seit dem November 1378 seinem Vater Karl IV. gefolgt war, am 6. Februar 1379 dem Breslauer Dom- kapitel schrieb, er vermöge aus jenem Grunde Dietrich nicht als Bischof anzuerkennen und gebiete dem Kapitel, denselben als einen Schismatiker gleichfalls zu meiden und zu verwerfen 1). Das Kapitel kam durch jenen Missgriff seines Erwählten in eine üble Lage. Zwar entschloss man sich trotz der Vorstellungen der Avignoner Cardinäle 2) sofort, Dietrich ganz fallen zu lassen, und duldete auch, dass der Papst über die früher von demselben innegehabte Pfründe ander- weitig verfügte und den Herzog Heinrich von Liegnitz im Jahre 1379 zum Dechanten ernannte, den wir denn auch unter den Verwaltern des Bisthums aufgeführt finden 3). Doch damit war der harte und 1) Uber die hier gegebene von der Hauptquelle, dem Archidiac. Gnesnens., abwei- chende Darstellung vergl. Beilage I. A. 2) Beilage II, 2. 3) Wohlbrück, Lehus II, b. Das an dieser Stelle genannte Memorienbuch scheint den Sachverhalt ungenau wiederzugeben, wenn es sagt, bis 1379 hätten das Bisthum Breslauer Domherrn, dann bis 1381 Heinrich Herzog von Liegnitz, und von da ab
Strana 241
241 rücksichtslose Urban VI. nicht versöhnt, u so wenigerm als ihm, der schon in Folge des Schismas besonders geldbedürftig war, eine Gelegenheit, auf das goldene Bisthum einen neuen Druck zu üben, höchst willkommen war. So erhob er denn, jene Ubereinkunft seines Vorgängers ganz ignorirend, neue Ansprüche auf den Nachlass Bischof Przeczlaws, das Kapitel sah sich bald aufs neue mit dem Bann bedroht, und es entspannen sich hier wiederum Streitigkeiten, die erst viele Jahre später ganz beigelegt worden sind 1). Und zu derselben Zeit, wo sich so die üble Gesinnung des Papstes enthüllte, drohten auch schon wieder andere Gefahren von dem neuen böhmi- schen Herrscher, dem Könige Wenzel. Auch für diesen war natürlich der falsche Schritt Dietrichs nicht massgebend, das Wesentliche war, dass er jetzt selbst einen Candidaten vorschlug in der Person eines Herrn (Andreas ?) von Duba, des Gliedes einer schon seit Generatio- nen am Prager Hofe in hohen Ehren stehenden Familie, und dass das Kapitel denselben ablehnte. Fragen wir nach dem Grunde, der trotz aller misslichen Umstände, und auf die sichere Gefahr hin, neben dem Papste nun auch den Kaiser zum Feinde zu erhalten, den Dom zu dieser Ablehnung bestimmt hat, so war es doch an erster Stelle die Abneigung gegen das Czechenthum, welches seit Wenzels Thronbesteigung in Böhmen kühner sein Haupt erhob und als dessen Vertreter auch jener Duba erschien. Und insoweit ist diese Ablehnung ein bedeutsames histori- sches Ereigniss. Der Slavenhass, erklärlich genug auf solchem vorge- schobenen, erst einem fremden Volke abgerungenen Posten, zieht sich wie ein rother Faden durch die ganze mittelalterliche schlesische Geschichte, erst aus ihm lässt sich vieles erklären, was sonst dunkel bliebe, und grade an dem Zeitpunkte den wir hier schildern, gegen den Ausgang des 14. Jahrhunderts, erhob sich zuerst das Gespenst des Czechenthums, und die Furcht vor demselben oder, was gleichbedeu- tend ist, der Hass gegen dasselbe hat von da an beinahe ein Jahrhun- dert hindurch die Schicksale unsers Heimathlandes fast ausschliesslich Wenzel administrirt. Heinrich hat, wie die Urkunden zeigen, nicht selbstständig, wie später Wenzel, sondern nur als Domherr und Prälat und mit andern Collegen zusammen an der Administration theilgenommen. 1) Vergleiche darüber Heyne, Bisthum Breslau II, 273—280 und Theiner, Mon. veter. Pol. 765 u. 766. Archiv. XXXVII. 1. 16
241 rücksichtslose Urban VI. nicht versöhnt, u so wenigerm als ihm, der schon in Folge des Schismas besonders geldbedürftig war, eine Gelegenheit, auf das goldene Bisthum einen neuen Druck zu üben, höchst willkommen war. So erhob er denn, jene Ubereinkunft seines Vorgängers ganz ignorirend, neue Ansprüche auf den Nachlass Bischof Przeczlaws, das Kapitel sah sich bald aufs neue mit dem Bann bedroht, und es entspannen sich hier wiederum Streitigkeiten, die erst viele Jahre später ganz beigelegt worden sind 1). Und zu derselben Zeit, wo sich so die üble Gesinnung des Papstes enthüllte, drohten auch schon wieder andere Gefahren von dem neuen böhmi- schen Herrscher, dem Könige Wenzel. Auch für diesen war natürlich der falsche Schritt Dietrichs nicht massgebend, das Wesentliche war, dass er jetzt selbst einen Candidaten vorschlug in der Person eines Herrn (Andreas ?) von Duba, des Gliedes einer schon seit Generatio- nen am Prager Hofe in hohen Ehren stehenden Familie, und dass das Kapitel denselben ablehnte. Fragen wir nach dem Grunde, der trotz aller misslichen Umstände, und auf die sichere Gefahr hin, neben dem Papste nun auch den Kaiser zum Feinde zu erhalten, den Dom zu dieser Ablehnung bestimmt hat, so war es doch an erster Stelle die Abneigung gegen das Czechenthum, welches seit Wenzels Thronbesteigung in Böhmen kühner sein Haupt erhob und als dessen Vertreter auch jener Duba erschien. Und insoweit ist diese Ablehnung ein bedeutsames histori- sches Ereigniss. Der Slavenhass, erklärlich genug auf solchem vorge- schobenen, erst einem fremden Volke abgerungenen Posten, zieht sich wie ein rother Faden durch die ganze mittelalterliche schlesische Geschichte, erst aus ihm lässt sich vieles erklären, was sonst dunkel bliebe, und grade an dem Zeitpunkte den wir hier schildern, gegen den Ausgang des 14. Jahrhunderts, erhob sich zuerst das Gespenst des Czechenthums, und die Furcht vor demselben oder, was gleichbedeu- tend ist, der Hass gegen dasselbe hat von da an beinahe ein Jahrhun- dert hindurch die Schicksale unsers Heimathlandes fast ausschliesslich Wenzel administrirt. Heinrich hat, wie die Urkunden zeigen, nicht selbstständig, wie später Wenzel, sondern nur als Domherr und Prälat und mit andern Collegen zusammen an der Administration theilgenommen. 1) Vergleiche darüber Heyne, Bisthum Breslau II, 273—280 und Theiner, Mon. veter. Pol. 765 u. 766. Archiv. XXXVII. 1. 16
Strana 242
242 bestimmt, in höherem Grade noch als dies vordem der Polenhass ver- mocht hatte. Es war nun gegenüber dieser Ablehnung durchaus klug, dass das Kapitel seine Wall auf einen Mann lenkte, der nicht nur in hohem Grade die allgemeine Achtung genoss, sondern dem sich auch König Wenzel durch Bande der Pietät verpflichtet fühlen konnte. Es war dies Johann von Neumarkt, der lange Jahre hindurch der Kanzler Kaiser Karls IV. gewesen war und damals den bischöflichen Stuhl von Olmütz inne hatte, der muthmassliche Verfasser der goldenen Bulle 1). Zum Unglück starb dieser aber kurz nach seiner Wahl am 20. Decem- ber 1380, und um nicht aufs neue den Zorn des Königs zu reizen, ver- schob man die Neuwahl, erkannte jedoch den vom Papste ernannten Administrator des Bisthums Herzog Wenzel von Liegnitz, Bischof von Lebus an. Dieser blieb übrigens ziemlich unthätig in seinem Bischofssitze und thatsächlich leitete eben jener oben näher geschil- derte Nikolaus von Posen die Geschicke der Breslauer Kirche. Hier waren inzwischen die Schwierigkeiten gewachsen. In der Breslauer Diöcese verweigerten verschiedene Fürsten und Herren eben so wie ihre Untergebenen die Zahlung des Bischofszehnten, so lange kein Bischof da sei. Deshalb wurden z. B. Ende November 1380 von den durch den Papst delegirten Richtern mit dem Banne belegt Bolko von Münsterberg, nebst verschiedenen andern Personen, darunter auch Namen der Breslauer Aristokratie wie Haugwitz und Reste 2). Schlimmer aber waren noch die Zerwürfnisse mit der Stadt Breslau, der gegenüber aus der letzten Zeit Bischof Przeczlaws noch eine gewisse Spannung zurück geblieben war. Wir wissen genau, dass hier verschiedene Differenzpunkte obwalteten 3), ohne sie jedoch im Einzelnen zu kennen, und zu diesen kam dann noch der sogenannte Bierstreit hinzu. Bei diesem letzteren handelte es sich wesentlich um die Berech- tigung der Domgeistlichkeit, Bier zu schenken. Von vorn herein muss 1) Formelbuch 302. 2) Beilage II, 4. 3) Nikolaus schreibt (Formelbuch 302), der Streit sei entstanden über die Biereinfuhr, nec non super aliis libertatibus et juribus ecclesie, que hoe vacationis tempore impugnabant, und ganz ähnlich drückt sich Papst Urban VI. in der Urkunde vom 13. August 1381 aus, Beilage II, 7.
242 bestimmt, in höherem Grade noch als dies vordem der Polenhass ver- mocht hatte. Es war nun gegenüber dieser Ablehnung durchaus klug, dass das Kapitel seine Wall auf einen Mann lenkte, der nicht nur in hohem Grade die allgemeine Achtung genoss, sondern dem sich auch König Wenzel durch Bande der Pietät verpflichtet fühlen konnte. Es war dies Johann von Neumarkt, der lange Jahre hindurch der Kanzler Kaiser Karls IV. gewesen war und damals den bischöflichen Stuhl von Olmütz inne hatte, der muthmassliche Verfasser der goldenen Bulle 1). Zum Unglück starb dieser aber kurz nach seiner Wahl am 20. Decem- ber 1380, und um nicht aufs neue den Zorn des Königs zu reizen, ver- schob man die Neuwahl, erkannte jedoch den vom Papste ernannten Administrator des Bisthums Herzog Wenzel von Liegnitz, Bischof von Lebus an. Dieser blieb übrigens ziemlich unthätig in seinem Bischofssitze und thatsächlich leitete eben jener oben näher geschil- derte Nikolaus von Posen die Geschicke der Breslauer Kirche. Hier waren inzwischen die Schwierigkeiten gewachsen. In der Breslauer Diöcese verweigerten verschiedene Fürsten und Herren eben so wie ihre Untergebenen die Zahlung des Bischofszehnten, so lange kein Bischof da sei. Deshalb wurden z. B. Ende November 1380 von den durch den Papst delegirten Richtern mit dem Banne belegt Bolko von Münsterberg, nebst verschiedenen andern Personen, darunter auch Namen der Breslauer Aristokratie wie Haugwitz und Reste 2). Schlimmer aber waren noch die Zerwürfnisse mit der Stadt Breslau, der gegenüber aus der letzten Zeit Bischof Przeczlaws noch eine gewisse Spannung zurück geblieben war. Wir wissen genau, dass hier verschiedene Differenzpunkte obwalteten 3), ohne sie jedoch im Einzelnen zu kennen, und zu diesen kam dann noch der sogenannte Bierstreit hinzu. Bei diesem letzteren handelte es sich wesentlich um die Berech- tigung der Domgeistlichkeit, Bier zu schenken. Von vorn herein muss 1) Formelbuch 302. 2) Beilage II, 4. 3) Nikolaus schreibt (Formelbuch 302), der Streit sei entstanden über die Biereinfuhr, nec non super aliis libertatibus et juribus ecclesie, que hoe vacationis tempore impugnabant, und ganz ähnlich drückt sich Papst Urban VI. in der Urkunde vom 13. August 1381 aus, Beilage II, 7.
Strana 243
243 man hier nun sagen, dass merkwürdiger Weise kein anderes Recht einer geistlichen Körperschaft so bestritten, so verhasst gewesen ist als gerade dieses, und wir kennen kaum ein Kloster, welches im Besitze jenes Rechts gewesen und es ausgeübt hat und welches nicht von mehr oder minder heftigen aus dieser Veranlassung entstandenen Händeln zu erzählen hätte: in Breslau sind derartige Reibungen wiederholt erfolgt und noch zur Zeit der preussischen Besitzergreifung verlangen die Breslauer als erste Errungenschaft die Aufhebung des Bierschankes in den Klöstern. Das Sand- und das Vincenzstift hatten nun kraft alter Privilegien ein solches Recht; ob es auch die Dom- geistlichkeit hatte, davon ist nichts bekannt geworden. Diese berief sich nach dem Zeugnisse des mehrfach erwähnten Nikolaus darauf, dass häufig, namentlich zur Sommerszeit, in Breslau nicht einmal für Geld hinreichend Bier zu haben sei und dann, dass die Breslauer ein gar zu grobes Bier brauten, und hierin mochten sie wohl Recht haben, die Breslauer standen in dieser Kunst unzweifelhaft z. B. hinter den Schweidnitzern zurück: wie denn schon seit der Mitte des 14. Jahr- hunderts in dem Rathskeller das Schweidnitzer Bier ausgeschenkt wurde 1), nach dem er noch heute den Namen führt. Solches liess man sich nun auf dem Dome kommen und einige Vicare verschenkten es dann noch, zunächst nur an die Geistlichen des Domes, allmälig aber auch an Bürger der Stadt, die es dann, weil es ihnen billiger zugelassen werden mochte, vielfach hier holten. Nun protestirte der Rath, dem der Rathskeller bedeutende Revenüen brachte, und berief sich auf das sogenannte Meilenrecht, das Privileg, welches unter anderm jede Schankstelle innerhalb des einmeiligen Umkreises der Stadt untersagte, und verbot endlich bei schwerer Strafe Jedermann, den Geistlichen auf dem Dome noch ferner Bier zuzuführen. Da traf es sich nun, dass zu Weihnachten 1380 Herzog Ruprecht von Lieg- nitz seinem Bruder dem Breslauer Dechanten einige Fässer Schweid- nitzer Bier als Christgeschenk sandte, und wie erzählt wird, meldete der Fuhrmann dies dem Rathe und bat namens des Herzogs um Erlaubniss, die Stadt passiren zu dürfen. Die Consuln jedoch, sei es dass sie dem Berichte nicht trauten, vielleicht aber auch aus blosser Schikane, hielten den Fuhrmann fest und confiscirten das Bier. 1) Schon 1331 wird es erwähnt, Cod. dipl. Siles. III, 57. 16.
243 man hier nun sagen, dass merkwürdiger Weise kein anderes Recht einer geistlichen Körperschaft so bestritten, so verhasst gewesen ist als gerade dieses, und wir kennen kaum ein Kloster, welches im Besitze jenes Rechts gewesen und es ausgeübt hat und welches nicht von mehr oder minder heftigen aus dieser Veranlassung entstandenen Händeln zu erzählen hätte: in Breslau sind derartige Reibungen wiederholt erfolgt und noch zur Zeit der preussischen Besitzergreifung verlangen die Breslauer als erste Errungenschaft die Aufhebung des Bierschankes in den Klöstern. Das Sand- und das Vincenzstift hatten nun kraft alter Privilegien ein solches Recht; ob es auch die Dom- geistlichkeit hatte, davon ist nichts bekannt geworden. Diese berief sich nach dem Zeugnisse des mehrfach erwähnten Nikolaus darauf, dass häufig, namentlich zur Sommerszeit, in Breslau nicht einmal für Geld hinreichend Bier zu haben sei und dann, dass die Breslauer ein gar zu grobes Bier brauten, und hierin mochten sie wohl Recht haben, die Breslauer standen in dieser Kunst unzweifelhaft z. B. hinter den Schweidnitzern zurück: wie denn schon seit der Mitte des 14. Jahr- hunderts in dem Rathskeller das Schweidnitzer Bier ausgeschenkt wurde 1), nach dem er noch heute den Namen führt. Solches liess man sich nun auf dem Dome kommen und einige Vicare verschenkten es dann noch, zunächst nur an die Geistlichen des Domes, allmälig aber auch an Bürger der Stadt, die es dann, weil es ihnen billiger zugelassen werden mochte, vielfach hier holten. Nun protestirte der Rath, dem der Rathskeller bedeutende Revenüen brachte, und berief sich auf das sogenannte Meilenrecht, das Privileg, welches unter anderm jede Schankstelle innerhalb des einmeiligen Umkreises der Stadt untersagte, und verbot endlich bei schwerer Strafe Jedermann, den Geistlichen auf dem Dome noch ferner Bier zuzuführen. Da traf es sich nun, dass zu Weihnachten 1380 Herzog Ruprecht von Lieg- nitz seinem Bruder dem Breslauer Dechanten einige Fässer Schweid- nitzer Bier als Christgeschenk sandte, und wie erzählt wird, meldete der Fuhrmann dies dem Rathe und bat namens des Herzogs um Erlaubniss, die Stadt passiren zu dürfen. Die Consuln jedoch, sei es dass sie dem Berichte nicht trauten, vielleicht aber auch aus blosser Schikane, hielten den Fuhrmann fest und confiscirten das Bier. 1) Schon 1331 wird es erwähnt, Cod. dipl. Siles. III, 57. 16.
Strana 244
244 Als die Kunde davon auf den Dom kam, nahm man die Sache sehr ernst und verlangte sofort von dem Rathe Herausgabe des Bieres und des Mannes, und als diese verweigert wurde, verhängte man am 7. Januar 1381 1) das Interdict über die Stadt; zugleich aber expe- dirte man einen Eilboten an den Metropoliten nach Gnesen, um von dort authentische Mittheilung eines alten Diöcesanstatutes zu erlangen, dessen man sich erinnerte, ohne es jedoch dem Wortlaute nach zu besitzen, und auf welches man das Verfahren gegen die Breslauer basiren wollte. Die schon vom 15. Januar datirte Ausfertigung des- selben seitens des Gnesner Erzbischofs enthielt denn nun auch am Schlusse die Bestimmung, dass, wenn ein Geistlicher beraubt worden sei, der Ort wo das Geraubte aufbewahrt werde, dem Interdicte verfallen sei 2). Dieses Statut hatte man nun zwar schon früher wiederholt zur Anwendung gebracht, so z. B. in der grossen Sedisvacanz nach dem Tode Bischof Heinrichs, doch hatten damals die klugen Leiter des Kapitels, ganz dem Wortlaut des Statuts entsprechend, nur in der- jenigen der städtischen Parochien, in welcher der Detentionsort des geraubten Kirchengutes lag, den Gottesdienst einstellen lassen 3). Jetzt aber setzte man sich im Eifer über jene mildere Praxis hinweg und belegte die ganze Stadt Breslau mit dem Interdicte. Die Breslauer haben später als die eigentlichen Urheber des Interdictes den Dechanten und den Archidiacon bezeichnet, und es ist 1) Beilage II, 3. 2) Domarchiv XX. 3. vgl. Beilage II, 6. Die Urkunde hat in soweit etwas Merkwürdi- ges, als die im Text erwähnte und hier allein in Betracht kommende Bestimmung ganz am Schlusse angehängt ist verschiedenen Strafbestimmungen, welche sich sämmtlich nicht auf die Beraubung, sondern auf die Tödtung, Verwundung oder Gefangennehmung von Klerikern beziehen. Und wenn im Eingange der Urkunde die mitgetheilten Statuten als von den Erzbischöfen Fulko und Jakob herrührend bezeichnet werden, so ist zu bemerken, dass in den von Hube veröffentlichten ältesten Synodalstatuten der Gnesener Kirchenprovinz unter den Statuten der erwähnten beiden Erzhischöfe nurjene ersteren über die Tödtung, Verwundung und Gefangenhaltung von Klerikern zu finden sind, nicht aber das letztere über die Detention geraubter Sachen. Dieses letztere findet sich nur in einem Briefe des Erzbischofs Januss an Herzog Mestwin von Pommern vom Jahre 1267, wo es als von der Breslauer Synode des Cardinals Guido herrührend bezeichnet wird (Hube a. a. O. 60. Anm.). 3) Formelbuch 213 u. 273.
244 Als die Kunde davon auf den Dom kam, nahm man die Sache sehr ernst und verlangte sofort von dem Rathe Herausgabe des Bieres und des Mannes, und als diese verweigert wurde, verhängte man am 7. Januar 1381 1) das Interdict über die Stadt; zugleich aber expe- dirte man einen Eilboten an den Metropoliten nach Gnesen, um von dort authentische Mittheilung eines alten Diöcesanstatutes zu erlangen, dessen man sich erinnerte, ohne es jedoch dem Wortlaute nach zu besitzen, und auf welches man das Verfahren gegen die Breslauer basiren wollte. Die schon vom 15. Januar datirte Ausfertigung des- selben seitens des Gnesner Erzbischofs enthielt denn nun auch am Schlusse die Bestimmung, dass, wenn ein Geistlicher beraubt worden sei, der Ort wo das Geraubte aufbewahrt werde, dem Interdicte verfallen sei 2). Dieses Statut hatte man nun zwar schon früher wiederholt zur Anwendung gebracht, so z. B. in der grossen Sedisvacanz nach dem Tode Bischof Heinrichs, doch hatten damals die klugen Leiter des Kapitels, ganz dem Wortlaut des Statuts entsprechend, nur in der- jenigen der städtischen Parochien, in welcher der Detentionsort des geraubten Kirchengutes lag, den Gottesdienst einstellen lassen 3). Jetzt aber setzte man sich im Eifer über jene mildere Praxis hinweg und belegte die ganze Stadt Breslau mit dem Interdicte. Die Breslauer haben später als die eigentlichen Urheber des Interdictes den Dechanten und den Archidiacon bezeichnet, und es ist 1) Beilage II, 3. 2) Domarchiv XX. 3. vgl. Beilage II, 6. Die Urkunde hat in soweit etwas Merkwürdi- ges, als die im Text erwähnte und hier allein in Betracht kommende Bestimmung ganz am Schlusse angehängt ist verschiedenen Strafbestimmungen, welche sich sämmtlich nicht auf die Beraubung, sondern auf die Tödtung, Verwundung oder Gefangennehmung von Klerikern beziehen. Und wenn im Eingange der Urkunde die mitgetheilten Statuten als von den Erzbischöfen Fulko und Jakob herrührend bezeichnet werden, so ist zu bemerken, dass in den von Hube veröffentlichten ältesten Synodalstatuten der Gnesener Kirchenprovinz unter den Statuten der erwähnten beiden Erzhischöfe nurjene ersteren über die Tödtung, Verwundung und Gefangenhaltung von Klerikern zu finden sind, nicht aber das letztere über die Detention geraubter Sachen. Dieses letztere findet sich nur in einem Briefe des Erzbischofs Januss an Herzog Mestwin von Pommern vom Jahre 1267, wo es als von der Breslauer Synode des Cardinals Guido herrührend bezeichnet wird (Hube a. a. O. 60. Anm.). 3) Formelbuch 213 u. 273.
Strana 245
245 sehr glaublich, dass neben Nikolaus, der seinen Antheil selbst einge- steht 1), Herzog Heinrich, bei dem sich zu dem Gefühle persönlicher Gereiztheit der Hochmuth des Fürsten gesellte, viel dazu beigetragen hat. Klug war es in keinem Falle, bei so geringfügiger Veranlassung die schon oft als unwirksam oder zweischneidig erkannte Waffe des Bannes anzuwenden, noch dazu in einer Zeit, wo man gleich schlecht mit dem Papste wie mit dem Kaiser stand, und einen von Beiden musste man doch schliesslich als Rückhalt gewinnen, wenn, wie jeder voraussehen konnte, die Breslauer des Interdictes nicht achte- ten. Und galt es dann, von einem der Beiden den Beistand, den man von dem guten Willen oder der Gerechtigkeitsliebe nicht erwarten durfte, zu erkaufen, dann musste das Schweidnitzer Bier Herzog Ruprechts der theuerste Trank werden, der je auf dem Dome getrun- ken werden konnte. Wie es heisst habe der Administrator Bischof Wenzel von Lebus die Massregeln des Kapitels gegen die Breslauer gebilligt, und viel- leicht war es gerade diese Nachgiebigkeit, welche die geistlichen Herren bestimmte, jetzt auch die lange verschobene Wahl vorzunehmen und eben jenen Wenzel zum Bischof zu postuliren 2), und der König, aufs neue gereizt durch die abermalige Verschmähung seines Can- didaten, verbot nun dem Domkapitel, dem Erwählten die Schlösser und Vesten der Breslauer Kirche zu übergeben. Dieses Verbot kam nun allerdings zu spät, denn in den Besitz der Schlösser war Bischof Wenzel rechtlich schon damals gesetzt worden, als er die Administra- tion überkommen hatte, doch das Wichtigste war der jenem Verbote zu Grunde liegende Gedanke des Königs, das Wahlrecht des Kapitels. das er rechtlich nicht anfechten mochte, dadurch factisch unwirk- sam zu machen, dass er einer ihm missliebigen Persönlichkeit die weltliche Herrschaft über den der Kirche gehörigen Territorialbesitz vorenthielt, eine Unterscheidung, welche zurückgriff zu den Princi- pien, die einst in dem grossen Investiturstreite zwischen Kaiser und Papst zum Austrag gekommen waren. Hiermit kamen nun Grund- sätze von der weitreichendsten Bedeutung in den Bereich des Con- flictes. 1) 2) Formelbuch 322. Nikolaus schreibt, die persecutio des Königs sei auf die postulatio gefolgt (Formel- buch 322).
245 sehr glaublich, dass neben Nikolaus, der seinen Antheil selbst einge- steht 1), Herzog Heinrich, bei dem sich zu dem Gefühle persönlicher Gereiztheit der Hochmuth des Fürsten gesellte, viel dazu beigetragen hat. Klug war es in keinem Falle, bei so geringfügiger Veranlassung die schon oft als unwirksam oder zweischneidig erkannte Waffe des Bannes anzuwenden, noch dazu in einer Zeit, wo man gleich schlecht mit dem Papste wie mit dem Kaiser stand, und einen von Beiden musste man doch schliesslich als Rückhalt gewinnen, wenn, wie jeder voraussehen konnte, die Breslauer des Interdictes nicht achte- ten. Und galt es dann, von einem der Beiden den Beistand, den man von dem guten Willen oder der Gerechtigkeitsliebe nicht erwarten durfte, zu erkaufen, dann musste das Schweidnitzer Bier Herzog Ruprechts der theuerste Trank werden, der je auf dem Dome getrun- ken werden konnte. Wie es heisst habe der Administrator Bischof Wenzel von Lebus die Massregeln des Kapitels gegen die Breslauer gebilligt, und viel- leicht war es gerade diese Nachgiebigkeit, welche die geistlichen Herren bestimmte, jetzt auch die lange verschobene Wahl vorzunehmen und eben jenen Wenzel zum Bischof zu postuliren 2), und der König, aufs neue gereizt durch die abermalige Verschmähung seines Can- didaten, verbot nun dem Domkapitel, dem Erwählten die Schlösser und Vesten der Breslauer Kirche zu übergeben. Dieses Verbot kam nun allerdings zu spät, denn in den Besitz der Schlösser war Bischof Wenzel rechtlich schon damals gesetzt worden, als er die Administra- tion überkommen hatte, doch das Wichtigste war der jenem Verbote zu Grunde liegende Gedanke des Königs, das Wahlrecht des Kapitels. das er rechtlich nicht anfechten mochte, dadurch factisch unwirk- sam zu machen, dass er einer ihm missliebigen Persönlichkeit die weltliche Herrschaft über den der Kirche gehörigen Territorialbesitz vorenthielt, eine Unterscheidung, welche zurückgriff zu den Princi- pien, die einst in dem grossen Investiturstreite zwischen Kaiser und Papst zum Austrag gekommen waren. Hiermit kamen nun Grund- sätze von der weitreichendsten Bedeutung in den Bereich des Con- flictes. 1) 2) Formelbuch 322. Nikolaus schreibt, die persecutio des Königs sei auf die postulatio gefolgt (Formel- buch 322).
Strana 246
246 Die Domherren, welchen nach der Verhängung des Interdictes der Boden unter den Füssen zu heiss geworden sein mochte, und die deshalb sich nach der bischöflichen Stadt Neisse zurückgezogen hatten, mussten erkennen, dass die Krisis herannahe. König Wenzel, der seit seiner Thronbesteigung die zweite Hauptstadt des Reiches noch nicht besucht, noch deren Huldigung entgegengenommen, hatte dem Rathe auf dessen Klage über die Geistlichkeit versprochen, im Laufe des Sommers selbst nach Breslau zu kommen. Dass derselbe nun sogleich von vorn herein in die günstige Lage eines Schieds- richters zwischen der Stadt und dem Kapitel kam, musste schon dem letzteren, das sich der grösseren Gegensätze wohl bewusst war, deut- lich zeigen, ein wie falscher Schritt die Verhängung des Interdictes gewesen war. Als der König den 27. Juni hier erschien, war seine erste Bot- schaft in dem allergemässigtesten und versöhnlichsten Tone gehalten, er ersuchte die inzwischen wieder grossentheils nach Breslau zurück- gekehrten Kanoniker, zur Feier seiner Ankunft den Gottesdienst wie- der beginnen zu lassen, indem er zugleich strenge Untersuchung und eventuell volle Genugthuung für die erlittene Unbill versprach. Das Verlangen war unzweifelhaft nach jeder Seite hin gerechtfertigt; wenn der Herrscher Böhmens, der römische König, der Schirmher€ der Breslauer Kirche zum ersten Male in der Hauptstadt Schlesiens erschien, war es nicht in der Ordnung, wenn die Geistlichkeit ihn, der an dem vorhergegangnen Scandale so ganz unschuldig war, überall verschlossene Kirchthüren finden und die sonst üblichen kirch- lichen Feierlichkeiten vermissen liess. Und dann welch wahrhaft goldene Brücke baute des Königs Antrag zum ehrenvollsten Rückzuge dem Kapitel. Ohne irgend etwas ihren Freiheiten zu vergeben, konnten sie, scheinbar blos Rücksichten äusserer Convenienz und Connivenz folgend, das thun, was ohnehin politische Erwägung ihnen anrathen musste, den kleinern, unbedeutenden, sonst persönlich aus- se henden Streitpunkt fallen lassen, nachdem weit Ernsteres und Wichti geres in Frage gekommen war; man konnte den König, auf dessen guten Willen man doch schliesslich angewiesen war, mit einem Anschein von Vertrauen an seinem Versprechen vollständiger Genugthuung festhalten ; man konnte endlich vor Allem durch Her- stellung eines leidlichen Einvernehmens mit dem Könige einen Boden schaffen für die doch unvermeidlichen Verhandlungen über die
246 Die Domherren, welchen nach der Verhängung des Interdictes der Boden unter den Füssen zu heiss geworden sein mochte, und die deshalb sich nach der bischöflichen Stadt Neisse zurückgezogen hatten, mussten erkennen, dass die Krisis herannahe. König Wenzel, der seit seiner Thronbesteigung die zweite Hauptstadt des Reiches noch nicht besucht, noch deren Huldigung entgegengenommen, hatte dem Rathe auf dessen Klage über die Geistlichkeit versprochen, im Laufe des Sommers selbst nach Breslau zu kommen. Dass derselbe nun sogleich von vorn herein in die günstige Lage eines Schieds- richters zwischen der Stadt und dem Kapitel kam, musste schon dem letzteren, das sich der grösseren Gegensätze wohl bewusst war, deut- lich zeigen, ein wie falscher Schritt die Verhängung des Interdictes gewesen war. Als der König den 27. Juni hier erschien, war seine erste Bot- schaft in dem allergemässigtesten und versöhnlichsten Tone gehalten, er ersuchte die inzwischen wieder grossentheils nach Breslau zurück- gekehrten Kanoniker, zur Feier seiner Ankunft den Gottesdienst wie- der beginnen zu lassen, indem er zugleich strenge Untersuchung und eventuell volle Genugthuung für die erlittene Unbill versprach. Das Verlangen war unzweifelhaft nach jeder Seite hin gerechtfertigt; wenn der Herrscher Böhmens, der römische König, der Schirmher€ der Breslauer Kirche zum ersten Male in der Hauptstadt Schlesiens erschien, war es nicht in der Ordnung, wenn die Geistlichkeit ihn, der an dem vorhergegangnen Scandale so ganz unschuldig war, überall verschlossene Kirchthüren finden und die sonst üblichen kirch- lichen Feierlichkeiten vermissen liess. Und dann welch wahrhaft goldene Brücke baute des Königs Antrag zum ehrenvollsten Rückzuge dem Kapitel. Ohne irgend etwas ihren Freiheiten zu vergeben, konnten sie, scheinbar blos Rücksichten äusserer Convenienz und Connivenz folgend, das thun, was ohnehin politische Erwägung ihnen anrathen musste, den kleinern, unbedeutenden, sonst persönlich aus- se henden Streitpunkt fallen lassen, nachdem weit Ernsteres und Wichti geres in Frage gekommen war; man konnte den König, auf dessen guten Willen man doch schliesslich angewiesen war, mit einem Anschein von Vertrauen an seinem Versprechen vollständiger Genugthuung festhalten ; man konnte endlich vor Allem durch Her- stellung eines leidlichen Einvernehmens mit dem Könige einen Boden schaffen für die doch unvermeidlichen Verhandlungen über die
Strana 247
247 schwere Frage der Wahl. In der That, einige Zeit später hat man diese von demselben Punkte aus begonnen, wo man sie damals an- spinnen konnte, aber nach wie schlimmen Demüthigungen, wie schweren Verlusten. Dass nun von dem Allen nichts geschah, dass man vielmehr dem Könige trotzig antwortete, bevor nicht die Genugthuung erfolgt sei, vermöge man das Interdict nicht aufzuheben, ist schwer zu begreifen, und wenn hier nicht vielleicht Motive mitgespielt haben, die uns ganz verborgen geblieben sind, müssen wir den Urheber jenes Beschlusses, den oft erwähnten Nikolaus, für einen ebenso schlechten Politiker erklären, als er ein guter Stilist war, und die Vorwürfe, welche er später von seinen Collegen zu hören bekam, für sehr gerechtfertigt erklären. Freilich mag auch hier wieder der Her- zog-Dechant nicht wenig Schuld getragen haben. Das Allerunbegreiflichste war jedoch, dass man dieses non possu- mus noch dazu von allerlei unehrerbietigen und verletzenden Reden begleiten liess. Der Abt vom Sandstifte soll sich besonders so belei- digend geäussert haben, dass ihn der König sofort gefangen setzen liess, und auch von den Kanonikern, klagte Wenzel später dem Papste, hätten einige schwere Excesse gegen ihn begangen 1). So wurde denn das Ganze zu einem recht kecken: Schach dem König! Selbst dem besonnenen und gutgesinnten Karl IV. gegenüber hätte schwerlich ein Wohlmeinender solche Handlungsweise anrathen können; angesichts des jähzornigen und gewaltthätigen Wenzel ward sie verhängnissvoll. Der König gerieth in heftigen Zorn, und sogleich rief er die wilde Schaar böhmischer Krieger, die ihn zur Verwunderung der Breslauer hieher geleitet hatten, zusammen, und erklärte ihnen, er gebe ihnen die Güter der Breslauer Geistlichkeit, nämlich des Dom- kapitels und der mit diesem verbundenen Stifter auf dem Sande und zu St. Vincenz preis. Uber diese ergoss sich nun der zügellose Haufe. Mit dem 3/4 Meilen südlich von Breslau gelegenen Eckersdorf, einem Gute des Domstiftes, soll man den Anfang gemacht und dort unter Anderem einem Canonicus von Olmütz, der sich dorthin geflüchtet, 1) Angeführt in der Urkunde Beilage II, 7.
247 schwere Frage der Wahl. In der That, einige Zeit später hat man diese von demselben Punkte aus begonnen, wo man sie damals an- spinnen konnte, aber nach wie schlimmen Demüthigungen, wie schweren Verlusten. Dass nun von dem Allen nichts geschah, dass man vielmehr dem Könige trotzig antwortete, bevor nicht die Genugthuung erfolgt sei, vermöge man das Interdict nicht aufzuheben, ist schwer zu begreifen, und wenn hier nicht vielleicht Motive mitgespielt haben, die uns ganz verborgen geblieben sind, müssen wir den Urheber jenes Beschlusses, den oft erwähnten Nikolaus, für einen ebenso schlechten Politiker erklären, als er ein guter Stilist war, und die Vorwürfe, welche er später von seinen Collegen zu hören bekam, für sehr gerechtfertigt erklären. Freilich mag auch hier wieder der Her- zog-Dechant nicht wenig Schuld getragen haben. Das Allerunbegreiflichste war jedoch, dass man dieses non possu- mus noch dazu von allerlei unehrerbietigen und verletzenden Reden begleiten liess. Der Abt vom Sandstifte soll sich besonders so belei- digend geäussert haben, dass ihn der König sofort gefangen setzen liess, und auch von den Kanonikern, klagte Wenzel später dem Papste, hätten einige schwere Excesse gegen ihn begangen 1). So wurde denn das Ganze zu einem recht kecken: Schach dem König! Selbst dem besonnenen und gutgesinnten Karl IV. gegenüber hätte schwerlich ein Wohlmeinender solche Handlungsweise anrathen können; angesichts des jähzornigen und gewaltthätigen Wenzel ward sie verhängnissvoll. Der König gerieth in heftigen Zorn, und sogleich rief er die wilde Schaar böhmischer Krieger, die ihn zur Verwunderung der Breslauer hieher geleitet hatten, zusammen, und erklärte ihnen, er gebe ihnen die Güter der Breslauer Geistlichkeit, nämlich des Dom- kapitels und der mit diesem verbundenen Stifter auf dem Sande und zu St. Vincenz preis. Uber diese ergoss sich nun der zügellose Haufe. Mit dem 3/4 Meilen südlich von Breslau gelegenen Eckersdorf, einem Gute des Domstiftes, soll man den Anfang gemacht und dort unter Anderem einem Canonicus von Olmütz, der sich dorthin geflüchtet, 1) Angeführt in der Urkunde Beilage II, 7.
Strana 248
248 all sein Eigenthum geraubt und nur ein schlechtes Kleid gelassen haben 1). Am Morgen des 29. Juni 1381 sahen die Breslauer Stras- sen und Plätze erfüllt mit der ungeheuren Beute, welche die Böhmen hereingeschleppt, namentlich grosse Massen von Vieh. Alles das boten sie hier feil, und wie der Chronist erzählt, konnte man damals 300 Schafe für 11/2 Mrk. 2) (nach unserm Gelde vielleicht 9 Thaler), einen Ochsen für einen Vierdung (etwa 11/2 Thaler) kaufen. Vieles, wozu sich nicht gleich ein Käufer fand, ward nach Böhmen fortgeschafft. Aber damit noch nicht zufrieden, schritt Wenzel auf die Nachricht, dass die Domherren und ebenso die Mönche von St. Vincenz sich geflüchtet hätten, zu noch grösseren Gewaltthätigkeiten. Den Abt des Sandstiftes liess er, wie schon erwähnt, auf dem Rathhause ge- fangen setzen, sein Kloster aber wie das der Prämonstratenser zu St. Vincenz, und nicht minder alle Curien der Domherren und des Bischofs gab er jetzt gleichfalls der Plünderung seiner Böhmen preis. und hier ward nun entsetzlicher Schaden angerichtet. Selbst kirch- liche Gewänder und Geräthschaften wurden geraubt; allerdings hat- ten einige der Domherren, die drohende Gefahr ahnend, ihre Sachen zu bergen gesucht, aber es konnte doch auch geschehen, dass dem Canonicus Johannes der Wagen, der seine Habseligkeiten fortführen sollte, noch in der Stadt angehalten und geplündert wurde 3). Wenn die Böhmen bei dieser Gelegenheit, wie spätere Chroni- sten melden, den frevelhaftesten Spott mit den kirchlichen Gebräu- chen getrieben und heilige Gefässe und Gewänder dabei schamlos entweiht haben, so würden wir darin schon die ersten Offenbarungen jenes kirchenfeindlichen und dabei zügellosen Geistes erkennen, der später in der hussitischen Bewegung einen so erschreckenden Aus- druck fand. Die gleichzeitigen Quellen melden von diesem Schlimm- 1) Henels Breslogr. renovata, vergl. Beil. I. B. 2) So wenigstens verstehe ich die Worte des archidiac. Gnesn.: "pro tribus medi- antibus“. 3) Henels Breslogr., vergl. Beil. I. B. Dass auch die Breslauer an dieser Plünderung Theil genommen hätten, sagt keine der Urkunden, noch auch der archidiac. Gnesn., und der Umstand, dass Nikolaus behauptet, nach zuverlässiger Angabe habe ein gewisser Petrus de Glogovia den grössten Theil seiner Sachen exportirt (Formel- buch 323), ist nicht für das Gegentheil entscheidend. Es kann dies ein Schlesier ge wesen sein, der unter Wenzel Kriegsdienste leistete, oder er kann auch die Sachen von einem der Böhmen erkauft und dann fortgeführt haben.
248 all sein Eigenthum geraubt und nur ein schlechtes Kleid gelassen haben 1). Am Morgen des 29. Juni 1381 sahen die Breslauer Stras- sen und Plätze erfüllt mit der ungeheuren Beute, welche die Böhmen hereingeschleppt, namentlich grosse Massen von Vieh. Alles das boten sie hier feil, und wie der Chronist erzählt, konnte man damals 300 Schafe für 11/2 Mrk. 2) (nach unserm Gelde vielleicht 9 Thaler), einen Ochsen für einen Vierdung (etwa 11/2 Thaler) kaufen. Vieles, wozu sich nicht gleich ein Käufer fand, ward nach Böhmen fortgeschafft. Aber damit noch nicht zufrieden, schritt Wenzel auf die Nachricht, dass die Domherren und ebenso die Mönche von St. Vincenz sich geflüchtet hätten, zu noch grösseren Gewaltthätigkeiten. Den Abt des Sandstiftes liess er, wie schon erwähnt, auf dem Rathhause ge- fangen setzen, sein Kloster aber wie das der Prämonstratenser zu St. Vincenz, und nicht minder alle Curien der Domherren und des Bischofs gab er jetzt gleichfalls der Plünderung seiner Böhmen preis. und hier ward nun entsetzlicher Schaden angerichtet. Selbst kirch- liche Gewänder und Geräthschaften wurden geraubt; allerdings hat- ten einige der Domherren, die drohende Gefahr ahnend, ihre Sachen zu bergen gesucht, aber es konnte doch auch geschehen, dass dem Canonicus Johannes der Wagen, der seine Habseligkeiten fortführen sollte, noch in der Stadt angehalten und geplündert wurde 3). Wenn die Böhmen bei dieser Gelegenheit, wie spätere Chroni- sten melden, den frevelhaftesten Spott mit den kirchlichen Gebräu- chen getrieben und heilige Gefässe und Gewänder dabei schamlos entweiht haben, so würden wir darin schon die ersten Offenbarungen jenes kirchenfeindlichen und dabei zügellosen Geistes erkennen, der später in der hussitischen Bewegung einen so erschreckenden Aus- druck fand. Die gleichzeitigen Quellen melden von diesem Schlimm- 1) Henels Breslogr. renovata, vergl. Beil. I. B. 2) So wenigstens verstehe ich die Worte des archidiac. Gnesn.: "pro tribus medi- antibus“. 3) Henels Breslogr., vergl. Beil. I. B. Dass auch die Breslauer an dieser Plünderung Theil genommen hätten, sagt keine der Urkunden, noch auch der archidiac. Gnesn., und der Umstand, dass Nikolaus behauptet, nach zuverlässiger Angabe habe ein gewisser Petrus de Glogovia den grössten Theil seiner Sachen exportirt (Formel- buch 323), ist nicht für das Gegentheil entscheidend. Es kann dies ein Schlesier ge wesen sein, der unter Wenzel Kriegsdienste leistete, oder er kann auch die Sachen von einem der Böhmen erkauft und dann fortgeführt haben.
Strana 249
249 sten nichts, und spätere Chronisten waren nur allzu geneigt, das Sündenregister der verhassten Böhmen selbst auf Kosten der Wahr- heit noch zu vergrössern 1). König Wenzel legte Beschlag auf alle Einkünfte des Bisthums und der beiden Stifter, und verbot nicht nur den schlesischen Fürsten, sondern sogar dem Administrator des Bis- thums, den geflohenen Domherren irgendwo in der Diöcese einen Auf- enthalt zu gestatten, dann kehrte er Anfang Juli nach Prag zurück. Hierhin und dorthin flüchtete die Geistlichkeit, der Archidiacon Niko- laus fand bei dem ihm befreundeten Bischofe von Ermeland einen Zufluchtsort. Es war die schwerste Verfolgung, die je die Breslauer Kirche getroffen, die Ereignisse aus Nankers Zeit waren ein Kinder- spiel dagegen gewesen. In Breslau herrschten dumpfe Bestürzung und Schreeken, die unzweifelhaft auch vom Rathe und der Bürgerschaft lebhaft empfun- den wurden. Ihnen musste das wilde Treiben der zügellosen Böhmen doch sehr befremdlich erschienen sein, und sie mussten sich sagen, wie leicht es geschehen konnte, dass solcher Jähzorn, solche Gewalt- thätigkeit sich auch einmal gegen sie kehrten. Zur Vertheidigung der Geschlagenen erhob sich kein Arm, der mattherzige Wenzel von Lebus fand kein Wort zum Schutze der Kirche, die ihn auf den Bischofsstuhl berufen, auf das Haupt des gekrönten Frevlers fiel keiner jener Blitze, mit denen man noch kurz vorher bei geringfügiger Veranlassung nur zu schnell bei der Hand gewesen war, die Donnerkeile waren jetzt den erschreckten Händen entfallen. Und wo sollte Schutz, wo Genugthuung herkommen? Der Einzige der noch einigen Rückhalt gewähren konnte, war der Papst. doch was man von ihm zu erwarten hatte, zeigte sich bald. In der That war Urban VI. in Folge der Kirchenspaltung und der Kämpfe mit dem Gegenpapste kaum in der Lage, dem römischen Könige, in dem er selbst seine Hauptstütze sehen musste, kräftig entgegen zu treten und am allerwenigsten zu Gunsten des Breslauer Kapitels, mit dem er selbst noch wegen des Nachlasses von Bischof Przeczlaw im Streite war. Dieser Lage der Dinge entsprach nun auch die Instruction, welche er unter dem 13. August 1381 dem dazu delegirten Richter ertheilte2), vollkommen. Hier wird das Ganze 1) Vergl. Beilage 1. B. 2) Beilage II, 7.
249 sten nichts, und spätere Chronisten waren nur allzu geneigt, das Sündenregister der verhassten Böhmen selbst auf Kosten der Wahr- heit noch zu vergrössern 1). König Wenzel legte Beschlag auf alle Einkünfte des Bisthums und der beiden Stifter, und verbot nicht nur den schlesischen Fürsten, sondern sogar dem Administrator des Bis- thums, den geflohenen Domherren irgendwo in der Diöcese einen Auf- enthalt zu gestatten, dann kehrte er Anfang Juli nach Prag zurück. Hierhin und dorthin flüchtete die Geistlichkeit, der Archidiacon Niko- laus fand bei dem ihm befreundeten Bischofe von Ermeland einen Zufluchtsort. Es war die schwerste Verfolgung, die je die Breslauer Kirche getroffen, die Ereignisse aus Nankers Zeit waren ein Kinder- spiel dagegen gewesen. In Breslau herrschten dumpfe Bestürzung und Schreeken, die unzweifelhaft auch vom Rathe und der Bürgerschaft lebhaft empfun- den wurden. Ihnen musste das wilde Treiben der zügellosen Böhmen doch sehr befremdlich erschienen sein, und sie mussten sich sagen, wie leicht es geschehen konnte, dass solcher Jähzorn, solche Gewalt- thätigkeit sich auch einmal gegen sie kehrten. Zur Vertheidigung der Geschlagenen erhob sich kein Arm, der mattherzige Wenzel von Lebus fand kein Wort zum Schutze der Kirche, die ihn auf den Bischofsstuhl berufen, auf das Haupt des gekrönten Frevlers fiel keiner jener Blitze, mit denen man noch kurz vorher bei geringfügiger Veranlassung nur zu schnell bei der Hand gewesen war, die Donnerkeile waren jetzt den erschreckten Händen entfallen. Und wo sollte Schutz, wo Genugthuung herkommen? Der Einzige der noch einigen Rückhalt gewähren konnte, war der Papst. doch was man von ihm zu erwarten hatte, zeigte sich bald. In der That war Urban VI. in Folge der Kirchenspaltung und der Kämpfe mit dem Gegenpapste kaum in der Lage, dem römischen Könige, in dem er selbst seine Hauptstütze sehen musste, kräftig entgegen zu treten und am allerwenigsten zu Gunsten des Breslauer Kapitels, mit dem er selbst noch wegen des Nachlasses von Bischof Przeczlaw im Streite war. Dieser Lage der Dinge entsprach nun auch die Instruction, welche er unter dem 13. August 1381 dem dazu delegirten Richter ertheilte2), vollkommen. Hier wird das Ganze 1) Vergl. Beilage 1. B. 2) Beilage II, 7.
Strana 250
250 aufgefasst nur als ein Streit zwischen der Stadt und dem Domkapitel, und dieser soll definitiv geschlichtet werden, wo möglich durch güt- lichen Vergleich, eventuell durch Urtheilsspruch. Das Interdict soll in jedem Falle aufgehoben werden, auch wenn kein Vergleich zu Stande kommt, doch soll es später wieder in Kraft treten, wenn die Hartnäckigkeit des Rathes denselben scheitern lässt, dagegen auf- gehoben bleiben, wenn das Kapitel sich unversöhnlich zeigt. Nur obenhin wird angedeutet, dass auch der König mit in den Streit ver- wickelt worden sei, doch wird die Wiederherbeischaffung des geraub- ten kirchlichen Gefässes nicht verlangt, dagegen wird für die Dom- herren nur stipulirt, dass sie in den früheren Zustand restituirt wür- den, was dann sehr wohl die Deutung zuliess, sie sollten aus ihrem Exil nach Breslau zurückkehren dürfen. Von Schadenersatz oder Genugthuung ist wenigstens keine Rede, dagegen sollte aber der Legat die schweren Excesse der Domherren, über welche der König Klage geführt, genau untersuchen, da der Papst sie streng zu strafen beabsichtige. Ganz besonders bezeichnend aber war es nun, dass der Mann, dem diese Untersuchung übertragen wurde, kein anderer war als der Cardinal Pileus, päpstlicher Gesandter bei Wenzel, dessen treuer Genosse auf seinen Reisen, und ihm so befreundet, dass dieser ihn zu seinem Rathe ernannt und durch Anweisung eines Gehaltes beschenkt hatte 1). Dieser hätte, wie sein späteres Verhalten deutlich zeigt, wohl am liebsten die unerquickliche Sache ganz liegen lassen, doch drängte ihn der König selbst dazu, wenigstens das Interdict aufzu- heben, und hiezu bevollmächtigte er nun den Bischof Thomas von Luceria, der auch Anfang September hier eintraf. Auch hatten sich einige Kanoniker der Dom- und Kreuzkirche wieder eingefunden, und in deren Gegenwart sowie in der des Abtes vom Sandstifte, des Komthurs der Johanniter, des Präceptors von St. Mathias und vieler Vicare und Mansionarien legten am 15. September die Breslauer Rathsherren im Hause des Andreas Steinkeller, eines der Consuln, ihre Bitte vor, das Interdict, welches ohne hinreichenden Grund verhängt worden sei, und dessen hartnäckige Aufrechterhaltung so vieles Unheil herbei geführt habe, nun aufzuheben. Nachdem die Consuln 1) Palacky III. 1, 26.
250 aufgefasst nur als ein Streit zwischen der Stadt und dem Domkapitel, und dieser soll definitiv geschlichtet werden, wo möglich durch güt- lichen Vergleich, eventuell durch Urtheilsspruch. Das Interdict soll in jedem Falle aufgehoben werden, auch wenn kein Vergleich zu Stande kommt, doch soll es später wieder in Kraft treten, wenn die Hartnäckigkeit des Rathes denselben scheitern lässt, dagegen auf- gehoben bleiben, wenn das Kapitel sich unversöhnlich zeigt. Nur obenhin wird angedeutet, dass auch der König mit in den Streit ver- wickelt worden sei, doch wird die Wiederherbeischaffung des geraub- ten kirchlichen Gefässes nicht verlangt, dagegen wird für die Dom- herren nur stipulirt, dass sie in den früheren Zustand restituirt wür- den, was dann sehr wohl die Deutung zuliess, sie sollten aus ihrem Exil nach Breslau zurückkehren dürfen. Von Schadenersatz oder Genugthuung ist wenigstens keine Rede, dagegen sollte aber der Legat die schweren Excesse der Domherren, über welche der König Klage geführt, genau untersuchen, da der Papst sie streng zu strafen beabsichtige. Ganz besonders bezeichnend aber war es nun, dass der Mann, dem diese Untersuchung übertragen wurde, kein anderer war als der Cardinal Pileus, päpstlicher Gesandter bei Wenzel, dessen treuer Genosse auf seinen Reisen, und ihm so befreundet, dass dieser ihn zu seinem Rathe ernannt und durch Anweisung eines Gehaltes beschenkt hatte 1). Dieser hätte, wie sein späteres Verhalten deutlich zeigt, wohl am liebsten die unerquickliche Sache ganz liegen lassen, doch drängte ihn der König selbst dazu, wenigstens das Interdict aufzu- heben, und hiezu bevollmächtigte er nun den Bischof Thomas von Luceria, der auch Anfang September hier eintraf. Auch hatten sich einige Kanoniker der Dom- und Kreuzkirche wieder eingefunden, und in deren Gegenwart sowie in der des Abtes vom Sandstifte, des Komthurs der Johanniter, des Präceptors von St. Mathias und vieler Vicare und Mansionarien legten am 15. September die Breslauer Rathsherren im Hause des Andreas Steinkeller, eines der Consuln, ihre Bitte vor, das Interdict, welches ohne hinreichenden Grund verhängt worden sei, und dessen hartnäckige Aufrechterhaltung so vieles Unheil herbei geführt habe, nun aufzuheben. Nachdem die Consuln 1) Palacky III. 1, 26.
Strana 251
251 vorher den Gesetzen der Kirche Gehorsam geschworen, erklärte sich der Legat kraft der ihm gewordenen Vollmacht bereit, ihrer Bitte zu willfahren, und in feierlichem Zuge begab sich nun die ganze Ver- sammlung nach dem Dom, wo dann vor dem kleinen Eingange der Kathedralkirche die Aufhebung des Bannes ausgesprochen wurde. Die Hoffnungen des Kapitels waren durch die Ereignisse schon zu sehr herabgedrückt, als dass man an diesen Vorgängen, so unwill- kommen sie im Ganzen sein mussten, noch besondern Anstoss hätte nehmen sollen. Selbst der Archidiacon Nikolaus, der von seinem preussischen Pathmos aus die Entwickelung der Dinge aufmerksam verfolgte und brieflich seine Rathschläge ertheilte, fand nichts daran zu tadeln. Er sah vielmehr, jetzt freilich zu spät, ein, dass der Con- flict mit der Stadt ein höchst untergeordneter sei und lobte die Wie- derherstellung des guten Vernehmens mit dieser, um so mehr solle man die Hauptfrage des Wahlrechts fest im Auge behalten 1). Freilich blieben die Dinge noch längere Zeit in der Schwebe. Zwar hatte der Administrator und das Kapitel von Neisse aus nach der Aufhebung des Interdictes den Burggrafen des bischöflichen Schlosses Friedberg Habhard v. Kienitz nach Rom geschickt 2), doch war Urban weiter als je davon entfernt, Bischof Wenzel wider den Willen des Königs zu bestätigen, und er hat wahrscheinlich das Kapitel einfach an seinen Legaten den Cardinal Pileus gewiesen. Die- ser jedoch war nicht sogleich zu haben. Er kehrte erst gegen Ende des Jahres 1381 von einer Gesandtschaftsreise nach England zurück, wo er eine Heirath des Königs Richard II. mit Wenzels Schwester Anna vermittelte 3), und auch der König traf erst um dieselbe Zeit aus dem Reiche wieder in Prag ein. Und auch dann nahm sich der Cardinal sehr Zeit; erst im März 1382 that er in dieser Sache über- haupt etwas, freilich nur in soweit, dass er sie auf die Schultern Anderer wälzte. Unter dem Vorgeben, er sei durch eine unaufschieb- bare Reise nach Rom behindert, übertrug er die ganze Angelegen- heit dem Erzbischof von Prag, dem Bischof von Olmütz und dem sc hon genannten Bischofe Thomas von Luceria 4). 1) Formelbuch 317 in Nr. 17 und 323 in Nr 45. 2) Formelbuch 317. 3) Palacky III. 1, 22. 4) Beilage II. 10.
251 vorher den Gesetzen der Kirche Gehorsam geschworen, erklärte sich der Legat kraft der ihm gewordenen Vollmacht bereit, ihrer Bitte zu willfahren, und in feierlichem Zuge begab sich nun die ganze Ver- sammlung nach dem Dom, wo dann vor dem kleinen Eingange der Kathedralkirche die Aufhebung des Bannes ausgesprochen wurde. Die Hoffnungen des Kapitels waren durch die Ereignisse schon zu sehr herabgedrückt, als dass man an diesen Vorgängen, so unwill- kommen sie im Ganzen sein mussten, noch besondern Anstoss hätte nehmen sollen. Selbst der Archidiacon Nikolaus, der von seinem preussischen Pathmos aus die Entwickelung der Dinge aufmerksam verfolgte und brieflich seine Rathschläge ertheilte, fand nichts daran zu tadeln. Er sah vielmehr, jetzt freilich zu spät, ein, dass der Con- flict mit der Stadt ein höchst untergeordneter sei und lobte die Wie- derherstellung des guten Vernehmens mit dieser, um so mehr solle man die Hauptfrage des Wahlrechts fest im Auge behalten 1). Freilich blieben die Dinge noch längere Zeit in der Schwebe. Zwar hatte der Administrator und das Kapitel von Neisse aus nach der Aufhebung des Interdictes den Burggrafen des bischöflichen Schlosses Friedberg Habhard v. Kienitz nach Rom geschickt 2), doch war Urban weiter als je davon entfernt, Bischof Wenzel wider den Willen des Königs zu bestätigen, und er hat wahrscheinlich das Kapitel einfach an seinen Legaten den Cardinal Pileus gewiesen. Die- ser jedoch war nicht sogleich zu haben. Er kehrte erst gegen Ende des Jahres 1381 von einer Gesandtschaftsreise nach England zurück, wo er eine Heirath des Königs Richard II. mit Wenzels Schwester Anna vermittelte 3), und auch der König traf erst um dieselbe Zeit aus dem Reiche wieder in Prag ein. Und auch dann nahm sich der Cardinal sehr Zeit; erst im März 1382 that er in dieser Sache über- haupt etwas, freilich nur in soweit, dass er sie auf die Schultern Anderer wälzte. Unter dem Vorgeben, er sei durch eine unaufschieb- bare Reise nach Rom behindert, übertrug er die ganze Angelegen- heit dem Erzbischof von Prag, dem Bischof von Olmütz und dem sc hon genannten Bischofe Thomas von Luceria 4). 1) Formelbuch 317 in Nr. 17 und 323 in Nr 45. 2) Formelbuch 317. 3) Palacky III. 1, 22. 4) Beilage II. 10.
Strana 252
252 Dass sich übrigens auch das Kapitel über die von dem Papste zu hoffende Hilfe keinen Täuschungen hingab, sehen wir vor Allem daraus, dass in den Briefen des Nikolaus des Papstes gar nicht ge- dacht, sondern immer nur die directe Unterhandlung mit dem Könige vorausgesetzt wird. Aber auch der Administrator, Bischof Wenzel von Lebus, obwohl derselbe gerade in der zweiten Hälfte des Jahres 1381 fast ununterbrochen in Schlesien gewesen zu sein scheint, wird bei den Unterhandlungen ganz ignorirt, vielmehr erscheinen die zwei Breslauer Domherren zugleich als Administratoren des Bisthums bezeichnet. Augenscheinlich wollte man die dem Könige missliebige Persönlichkeit Bischof Wenzels ganz zurücktreten lassen. Jedenfalls war es auch weit politischer, hier denjenigen der Breslauer Domherren vorzuschieben, der sich in ganz hervorragender Weise der Gunst Wenzels erfreute, nämlich Johannes Brunonis, zugleich Propst von Lebus und Unterkämmerer von Böhmen, seit 1384 sogar oberster Kanzler. Der andere Unterhändler war Nikolaus von Riesenburg, der neben seinem Breslauer Canonicat noch die Propstei von Bonn inne- hatte. Beide scheinen mit dem Archidiaconus Nikolaus in Briefwech— sel gestanden zu sein und dessen Rath sich eingeholt zu haben. Die Beiden fanden nun den Boden für ihre Unterhandlungen nicht sehr günstig. Es zeigte sich sehr klar, dass König Wenzel die Unterordnung der geistlichen Gewalt unter die weltliche in einem Umfange anstrebte, wie es kaum einer seiner Vorgänger gethan ; er erklärt kurzweg, er wolle Herr sein in seinem Reiche 1), und bestand deshalb auch ganz fest darauf, dass ohne seine Zustimmung kein Bischof in Breslau ernannt werden dürfe. Wie es scheint, haben die Unterhändler vorläufig diese heikle Principienfrage auf sich beruhen lassen und sich damit begnügt, von dem Könige die Bestätigung ihrei Privilegien als Zeichen vollständiger Aussöhnung zu erwirken. Doch auch dies war nicht ohne neue Opfer zu erreichen. Von einer Ent- schädigung für die schweren Verluste der Domherren durfte gar nicht gesprochen werden, das sah der König als selbstverschuldete Strafe des Ungehorsams an, und nun verlangte er auch, dass sich das Ka- pitel anheischig mache, die ganze Dominsel zu befestigen und zugleich ihm an Stelle der alten herzoglichen Burg neben der Kreuzkirche ein neues Schloss zu erbauen, alles auf Kosten des Bisthums, wie es 1) Formelbuch 323.
252 Dass sich übrigens auch das Kapitel über die von dem Papste zu hoffende Hilfe keinen Täuschungen hingab, sehen wir vor Allem daraus, dass in den Briefen des Nikolaus des Papstes gar nicht ge- dacht, sondern immer nur die directe Unterhandlung mit dem Könige vorausgesetzt wird. Aber auch der Administrator, Bischof Wenzel von Lebus, obwohl derselbe gerade in der zweiten Hälfte des Jahres 1381 fast ununterbrochen in Schlesien gewesen zu sein scheint, wird bei den Unterhandlungen ganz ignorirt, vielmehr erscheinen die zwei Breslauer Domherren zugleich als Administratoren des Bisthums bezeichnet. Augenscheinlich wollte man die dem Könige missliebige Persönlichkeit Bischof Wenzels ganz zurücktreten lassen. Jedenfalls war es auch weit politischer, hier denjenigen der Breslauer Domherren vorzuschieben, der sich in ganz hervorragender Weise der Gunst Wenzels erfreute, nämlich Johannes Brunonis, zugleich Propst von Lebus und Unterkämmerer von Böhmen, seit 1384 sogar oberster Kanzler. Der andere Unterhändler war Nikolaus von Riesenburg, der neben seinem Breslauer Canonicat noch die Propstei von Bonn inne- hatte. Beide scheinen mit dem Archidiaconus Nikolaus in Briefwech— sel gestanden zu sein und dessen Rath sich eingeholt zu haben. Die Beiden fanden nun den Boden für ihre Unterhandlungen nicht sehr günstig. Es zeigte sich sehr klar, dass König Wenzel die Unterordnung der geistlichen Gewalt unter die weltliche in einem Umfange anstrebte, wie es kaum einer seiner Vorgänger gethan ; er erklärt kurzweg, er wolle Herr sein in seinem Reiche 1), und bestand deshalb auch ganz fest darauf, dass ohne seine Zustimmung kein Bischof in Breslau ernannt werden dürfe. Wie es scheint, haben die Unterhändler vorläufig diese heikle Principienfrage auf sich beruhen lassen und sich damit begnügt, von dem Könige die Bestätigung ihrei Privilegien als Zeichen vollständiger Aussöhnung zu erwirken. Doch auch dies war nicht ohne neue Opfer zu erreichen. Von einer Ent- schädigung für die schweren Verluste der Domherren durfte gar nicht gesprochen werden, das sah der König als selbstverschuldete Strafe des Ungehorsams an, und nun verlangte er auch, dass sich das Ka- pitel anheischig mache, die ganze Dominsel zu befestigen und zugleich ihm an Stelle der alten herzoglichen Burg neben der Kreuzkirche ein neues Schloss zu erbauen, alles auf Kosten des Bisthums, wie es 1) Formelbuch 323.
Strana 253
253 in dem Eingange zu Wenzels Privilegien-Bestätigung ganz unzwei- deutig heisst 1). Es war wohl hart, dass die so schwer geschlagene Breslauer Kirche nun wieder noch neue Lasten auf sich nehmen sollte, doch konnte man einen kleinen Trost darin finden, dass dafür die in letzterer Zeit so drückend gewordenen päpstlichen Steuern von jetzt an ganz aufhören sollten. Wenigstens gelobte Wenzel in seiner Privilegien- Bestätigung vom 7. Mai 1382, er würde fortan auf keine Weise dulden, dass der Papst oder seine Einnehmer das Kapitel während der Vacanzen durch Steuern, Annaten, oder welchen Namen sie immer führten, belästigen, einzig ausgenommen sollte die Steuer des Hundertsten von den geistlichen Einkünften sein, welche dem Könige bei seiner Romfahrt zustünde. In dieser Preisgebung der Interessen der päpstlichen Kammer trafen sich das Kapitel, welches der Papst in dem ganzen Handel ohne Unterstützung gelassen, und der König, der gerade damals in Zwist mit Rom gerathen war 2). Mit der Domburg hatte es Wenzel so eilig, dass er schon auf die einfachen Reverse des Kapitels hin am 13. Mai seinen Oberjäger- meister und Burggrafen zu Bürglitz, den baukundigen Georg von Rostock, nach Breslau schickte mit einem Briefe, welcher dem Lan- deshauptmann und dem Rathe befahl, dem königl. Gesandten alles Nöthige zum Bau zur Verfügung zu stellen und die Auslagen aus den königlichen Einkünften zu bestreiten 3). An demselben Tage theilte er dann den Breslauern seine Entscheidung in Sachen des Bierstreites mit. Das Kapitel darf sich fortan Bier kommen lassen, woher es sei, und auch dasselbe ausschenken, aber nur an die Geist- lichkeit und die Bewohner des Domes, bei Strafe des Bannes sollte dagegen jeder Verkauf desselben an Bürger der Stadt verboten sein, und auch der Rath sollte durch Strafen seine Bürger verhindern, sich Bier auf dem Dome zu holen. Man sieht, nach dieser Seite hin hatte man von dem Könige Concessionen ausgewirkt, die Entschei- 1) Beilage ll, 12. 2 ) Palacky III. 1, 26. Doch irrt dieser, wenn er die Besetzung des Breslauer Bisthums durch den Papst unter den Ursachen des Zwistes anführt. Wenzel war, wie wir aus verschiedenen Stellen der Briefe des Nikolaus wissen, vom Kapitel postulirt worden. Vergl. Formelbuch 317 und 322. 3) Beilage II, 14.
253 in dem Eingange zu Wenzels Privilegien-Bestätigung ganz unzwei- deutig heisst 1). Es war wohl hart, dass die so schwer geschlagene Breslauer Kirche nun wieder noch neue Lasten auf sich nehmen sollte, doch konnte man einen kleinen Trost darin finden, dass dafür die in letzterer Zeit so drückend gewordenen päpstlichen Steuern von jetzt an ganz aufhören sollten. Wenigstens gelobte Wenzel in seiner Privilegien- Bestätigung vom 7. Mai 1382, er würde fortan auf keine Weise dulden, dass der Papst oder seine Einnehmer das Kapitel während der Vacanzen durch Steuern, Annaten, oder welchen Namen sie immer führten, belästigen, einzig ausgenommen sollte die Steuer des Hundertsten von den geistlichen Einkünften sein, welche dem Könige bei seiner Romfahrt zustünde. In dieser Preisgebung der Interessen der päpstlichen Kammer trafen sich das Kapitel, welches der Papst in dem ganzen Handel ohne Unterstützung gelassen, und der König, der gerade damals in Zwist mit Rom gerathen war 2). Mit der Domburg hatte es Wenzel so eilig, dass er schon auf die einfachen Reverse des Kapitels hin am 13. Mai seinen Oberjäger- meister und Burggrafen zu Bürglitz, den baukundigen Georg von Rostock, nach Breslau schickte mit einem Briefe, welcher dem Lan- deshauptmann und dem Rathe befahl, dem königl. Gesandten alles Nöthige zum Bau zur Verfügung zu stellen und die Auslagen aus den königlichen Einkünften zu bestreiten 3). An demselben Tage theilte er dann den Breslauern seine Entscheidung in Sachen des Bierstreites mit. Das Kapitel darf sich fortan Bier kommen lassen, woher es sei, und auch dasselbe ausschenken, aber nur an die Geist- lichkeit und die Bewohner des Domes, bei Strafe des Bannes sollte dagegen jeder Verkauf desselben an Bürger der Stadt verboten sein, und auch der Rath sollte durch Strafen seine Bürger verhindern, sich Bier auf dem Dome zu holen. Man sieht, nach dieser Seite hin hatte man von dem Könige Concessionen ausgewirkt, die Entschei- 1) Beilage ll, 12. 2 ) Palacky III. 1, 26. Doch irrt dieser, wenn er die Besetzung des Breslauer Bisthums durch den Papst unter den Ursachen des Zwistes anführt. Wenzel war, wie wir aus verschiedenen Stellen der Briefe des Nikolaus wissen, vom Kapitel postulirt worden. Vergl. Formelbuch 317 und 322. 3) Beilage II, 14.
Strana 254
254 dung enthielt ungleich mehr, als die Bürgerschaft den Geistlichen jemals hatte zugestehen wollen 1). Was dann spätere Chronisten noch erzählen, dass der König dem Rathe die Verpflichtung auferlegt habe, alljährlich bei der Erneuerung des Rathes nicht eher das Rathhaus zu verlassen, bevor man die Rechte der Kirche beschworen habe, ist nicht recht wahrscheinlich und sicherlich nie wirklich zur Ausfüh- rung gekommen 2). Unter dem 27. Mai ist dann die grosse Urkunde des Kapitels ausgestellt, welche das Abhängigkeitsverhältniss der Breslauer Kirche gegenüber der Krone Böhmen schärfer als irgend ein früheres der- artiges Document aussprach. Es erklärten hierin die Administratoren und das Kapitel, in dem jedoch der Dechant und der Archidiaconus noch fehlten, dass sie, nachdem der König die früheren Privilegien bestätigt und mit fürstlicher Freigebigkeit neue hinzugegeben, den- selben als ihren Hauptpatron und bezüglich der ihnen in Schlesien gehörenden Güter als ihren Herrn anerkennen, dem sie Respect und Verehrung, Treue und Gehorsam 3) zu leisten schuldig seien, dessen Feinden sie nie und auf keine Weise Vorschub leisten werden, dem alle Schlösser der Kirche immer offen stehen sollen 4). Bezüglich der Übernahme der erwähnten Baulasten drückte sich dagegen das Kapitel in einer sehr diplomatisch zweideutigen und mit der in Wenzels Urkunde ausgesprochenen Ansicht wenig übereinstim- menden Weise aus. Der König, heisst es, habe ihnen einen neuen Gnadenbeweis auch darin gegeben, dass er ihnen erlaubt, die Dom- insel zu befestigen, und derselbe wolle auch darauf sich ein Schloss bauen. Man sieht, hier wird der Verpflichtung durch eine feine Wen- dung die blosse Befugniss untergeschoben, und der Burgbau wird einfach dem König allein anheim gestellt. Es scheint nun nicht, dass Wenzel an dieser veränderten Fassung Anstoss genommen habe, und so reisten denn die beiden Unterhändler nach Hause, froh des gelungenen Werkes der Verständigung, so theuer es auch zu stehen gekommen war. 1) Beilage II, 13. 2) Beilage I. B. 3) Die Angelobung der fidelitas und obedientia findet sich in dieser Ausdehnung in den von Przeczlaw für Karl IV. ausgestellten Urkunden (vergl. Beilage II, 18) nicht vor. 4) Beilage II, 15.
254 dung enthielt ungleich mehr, als die Bürgerschaft den Geistlichen jemals hatte zugestehen wollen 1). Was dann spätere Chronisten noch erzählen, dass der König dem Rathe die Verpflichtung auferlegt habe, alljährlich bei der Erneuerung des Rathes nicht eher das Rathhaus zu verlassen, bevor man die Rechte der Kirche beschworen habe, ist nicht recht wahrscheinlich und sicherlich nie wirklich zur Ausfüh- rung gekommen 2). Unter dem 27. Mai ist dann die grosse Urkunde des Kapitels ausgestellt, welche das Abhängigkeitsverhältniss der Breslauer Kirche gegenüber der Krone Böhmen schärfer als irgend ein früheres der- artiges Document aussprach. Es erklärten hierin die Administratoren und das Kapitel, in dem jedoch der Dechant und der Archidiaconus noch fehlten, dass sie, nachdem der König die früheren Privilegien bestätigt und mit fürstlicher Freigebigkeit neue hinzugegeben, den- selben als ihren Hauptpatron und bezüglich der ihnen in Schlesien gehörenden Güter als ihren Herrn anerkennen, dem sie Respect und Verehrung, Treue und Gehorsam 3) zu leisten schuldig seien, dessen Feinden sie nie und auf keine Weise Vorschub leisten werden, dem alle Schlösser der Kirche immer offen stehen sollen 4). Bezüglich der Übernahme der erwähnten Baulasten drückte sich dagegen das Kapitel in einer sehr diplomatisch zweideutigen und mit der in Wenzels Urkunde ausgesprochenen Ansicht wenig übereinstim- menden Weise aus. Der König, heisst es, habe ihnen einen neuen Gnadenbeweis auch darin gegeben, dass er ihnen erlaubt, die Dom- insel zu befestigen, und derselbe wolle auch darauf sich ein Schloss bauen. Man sieht, hier wird der Verpflichtung durch eine feine Wen- dung die blosse Befugniss untergeschoben, und der Burgbau wird einfach dem König allein anheim gestellt. Es scheint nun nicht, dass Wenzel an dieser veränderten Fassung Anstoss genommen habe, und so reisten denn die beiden Unterhändler nach Hause, froh des gelungenen Werkes der Verständigung, so theuer es auch zu stehen gekommen war. 1) Beilage II, 13. 2) Beilage I. B. 3) Die Angelobung der fidelitas und obedientia findet sich in dieser Ausdehnung in den von Przeczlaw für Karl IV. ausgestellten Urkunden (vergl. Beilage II, 18) nicht vor. 4) Beilage II, 15.
Strana 255
255 Doch noch war nicht Alles ausgeglichen : im Laufe des Sommers 1382 hatte der Papst bei dem gespannten Verhältnisse mit dem Könige endlich die Bestätigung Bischof Wenzels ausgesprochen, wenigstens tritt dieser seit Anfang Juli als Bischof von Breslau in Urkunden auf 1). Da regte sich noch einmal der Zorn des Königs, er verweigerte seine Zustimmung, und neue Verhandlungen wurden nothig. Als Wenzel gegen Ende des Jahres nach Prag zurückkehrte, fand sich der neue Bischof bei ihm ein, und sehr schnell war ein Arrangement getroffen, bei dem es freilich für das Kapitel auf neue Geldopfer hinauslief. Der Kaufpreis für die Anerkennung war die Quittung über die Anleihen, welche noch Wenzels Vorgänger bei dem Bisthum contrahirt hatte, im Gesammtbetrage von 4000 Mrk., und natürlich ausserdem die Anerkennung des Bischofs für alle früheren Abmachun- gen der Administratoren 2), sowie die Anerkennung seiner Lehnspflicht bezüglich der Herrschaft Grottkau 3) und die Versicherung, keine das Interesse der Krone Böhmen berührenden Bündnisse ohne Willen des Königs, solche aber, die gegen diese Krone gerichtet wären, in keinem Falle eingehen zu wollen 4). Endlich stellte er auch noch als Herzog von Liegnitz, im Verein mit seinen Brüdern, den regieren- den Herzogen, und seinen Vettern von Brieg eine Urkunde aus, in welcher er allen etwaigen Ansprüchen auf die unmittelbaren böhmischen Kronlande, die Herzogthümer Breslau und Schweidnitz-Jauer ent- sagte 5). Im Januar 1383 war auch dies erledigt, und der lange Streit konnte als definitiv geschlichtet angesehen werden. Eine all- gemeine Amnestie scheint ausgemacht worden zu sein ; von den Ex- cessen, welche einzelne Domherren gegen den König begangen haben sollten, ist nicht weiter die Rede, und auch der Dechant Herzog Hein- rich, sowie der Archidiacon Nikolaus kehren nun nach Breslau zurück 6). Den eigentlichen Schluss des Ganzen bildet das grosse Statut des Domkapitels vom 10. Juni 1383, welches für eine künftige Sedis- 1) Beilage II, 16. 2) Beilage II, 17 u. 19. 3) Beilage II, 21. 4) Beilage II, 20. 5) Beilage Il, 22. 6) Bei der Abfassung des gleich zu erwähnenden Statuts vom 10. Juni 1383 sind sie beide wieder mit anwesend.
255 Doch noch war nicht Alles ausgeglichen : im Laufe des Sommers 1382 hatte der Papst bei dem gespannten Verhältnisse mit dem Könige endlich die Bestätigung Bischof Wenzels ausgesprochen, wenigstens tritt dieser seit Anfang Juli als Bischof von Breslau in Urkunden auf 1). Da regte sich noch einmal der Zorn des Königs, er verweigerte seine Zustimmung, und neue Verhandlungen wurden nothig. Als Wenzel gegen Ende des Jahres nach Prag zurückkehrte, fand sich der neue Bischof bei ihm ein, und sehr schnell war ein Arrangement getroffen, bei dem es freilich für das Kapitel auf neue Geldopfer hinauslief. Der Kaufpreis für die Anerkennung war die Quittung über die Anleihen, welche noch Wenzels Vorgänger bei dem Bisthum contrahirt hatte, im Gesammtbetrage von 4000 Mrk., und natürlich ausserdem die Anerkennung des Bischofs für alle früheren Abmachun- gen der Administratoren 2), sowie die Anerkennung seiner Lehnspflicht bezüglich der Herrschaft Grottkau 3) und die Versicherung, keine das Interesse der Krone Böhmen berührenden Bündnisse ohne Willen des Königs, solche aber, die gegen diese Krone gerichtet wären, in keinem Falle eingehen zu wollen 4). Endlich stellte er auch noch als Herzog von Liegnitz, im Verein mit seinen Brüdern, den regieren- den Herzogen, und seinen Vettern von Brieg eine Urkunde aus, in welcher er allen etwaigen Ansprüchen auf die unmittelbaren böhmischen Kronlande, die Herzogthümer Breslau und Schweidnitz-Jauer ent- sagte 5). Im Januar 1383 war auch dies erledigt, und der lange Streit konnte als definitiv geschlichtet angesehen werden. Eine all- gemeine Amnestie scheint ausgemacht worden zu sein ; von den Ex- cessen, welche einzelne Domherren gegen den König begangen haben sollten, ist nicht weiter die Rede, und auch der Dechant Herzog Hein- rich, sowie der Archidiacon Nikolaus kehren nun nach Breslau zurück 6). Den eigentlichen Schluss des Ganzen bildet das grosse Statut des Domkapitels vom 10. Juni 1383, welches für eine künftige Sedis- 1) Beilage II, 16. 2) Beilage II, 17 u. 19. 3) Beilage II, 21. 4) Beilage II, 20. 5) Beilage Il, 22. 6) Bei der Abfassung des gleich zu erwähnenden Statuts vom 10. Juni 1383 sind sie beide wieder mit anwesend.
Strana 256
256 vacanz in der umfassendsten Weise die Rechte des Kapitels festsetzte, und welches das letztere für solche Zeiten als einzigen und alleini- gen Herrn und Gebieter des Bisthums anerkannte, und dem Gewählten respective vom Papste Providirten nicht die mindesten Befugnisse und Rechte über dasselbe einräumte, bis zu dem Augenblicke, wo ihn das Kapitel wirklich angenommen und er demselben geschworen hatte ; mit den schwersten Strafen werden alle Beamten bedroht, welche vor dieser Zeit Güter, Festungen oder Geld dem zukünftigen Bischof übergeben würden 1). Der gefügige Bischof Wenzel verstand sich dazu, das Statut zu genehmigen, so peinlich es ihm sein musste, dass gerade das, was während seiner Administration und zu seinen Gunsten geschehen war, jetzt feierlich verpönt und mit schweren Strafen bedroht wurde. Und auch nach andern Richtungen hin nahm man seine Gutmüthigkeit in Anspruch ; gar manche der Kanoniker erheisch- ten von dieser die Entschädigung ihrer Verluste, welche sie von einer andern Seite nicht hatten erhalten können, und da Bischof Wenzel sehr gern gab, so sind die Güter des bischöflichen Tisches unter seinen Händen arg zusammengeschmolzen. Die Burg auf dem Dome ist nie erbaut worden, so wenig wie die auf dem Wischehrad bei Prag, die Wenzel um dieselbe Zeit im Sinne hatte. Das Geld hat gefehlt. Dem Kapitel jedoch sind die Nach- wirkungen jener Tage noch geraume Zeit fühlbar gewesen. Aber auch die Bürgerschaft hat schwer unter den Folgen die- ser Ereignisse gelitten. Von dem Augenblicke an, wo Wenzel hier eingezogen war, zum ersten Male begleitet von einem Haufen halb- barbarischer Kriegsknechte, hatte er die Gunst der Breslauer ver- scherzt, erschreckt sahen sie den Ereignissen zu, und als er dann Miene machte, sich auf dem Dome eine Burg bauen zu lassen als ein Zwing-Uri für Breslau, da hatte er es ganz mit ihnen verdorben. Es ist seitdem in der ganzen langen Zeit, die Wenzel noch regierte, mehr denn 30 Jahre, kein rechter Friede mehr gewesen zwischen ihm und dem Rathe, die Reibungen haben nicht aufgehört, vielfache Gewaltmassregeln, Absetzungen des Rathes u. drgl. haben nichts ausrichten können. Das schöne Band der Eintracht, welches so un- unterbrochen unter Karl IV. den König mit der Hauptstadt Schlesiens verbunden, und welches mehr als alles Andere die Sicherheit des 1) Beilage II, 23.
256 vacanz in der umfassendsten Weise die Rechte des Kapitels festsetzte, und welches das letztere für solche Zeiten als einzigen und alleini- gen Herrn und Gebieter des Bisthums anerkannte, und dem Gewählten respective vom Papste Providirten nicht die mindesten Befugnisse und Rechte über dasselbe einräumte, bis zu dem Augenblicke, wo ihn das Kapitel wirklich angenommen und er demselben geschworen hatte ; mit den schwersten Strafen werden alle Beamten bedroht, welche vor dieser Zeit Güter, Festungen oder Geld dem zukünftigen Bischof übergeben würden 1). Der gefügige Bischof Wenzel verstand sich dazu, das Statut zu genehmigen, so peinlich es ihm sein musste, dass gerade das, was während seiner Administration und zu seinen Gunsten geschehen war, jetzt feierlich verpönt und mit schweren Strafen bedroht wurde. Und auch nach andern Richtungen hin nahm man seine Gutmüthigkeit in Anspruch ; gar manche der Kanoniker erheisch- ten von dieser die Entschädigung ihrer Verluste, welche sie von einer andern Seite nicht hatten erhalten können, und da Bischof Wenzel sehr gern gab, so sind die Güter des bischöflichen Tisches unter seinen Händen arg zusammengeschmolzen. Die Burg auf dem Dome ist nie erbaut worden, so wenig wie die auf dem Wischehrad bei Prag, die Wenzel um dieselbe Zeit im Sinne hatte. Das Geld hat gefehlt. Dem Kapitel jedoch sind die Nach- wirkungen jener Tage noch geraume Zeit fühlbar gewesen. Aber auch die Bürgerschaft hat schwer unter den Folgen die- ser Ereignisse gelitten. Von dem Augenblicke an, wo Wenzel hier eingezogen war, zum ersten Male begleitet von einem Haufen halb- barbarischer Kriegsknechte, hatte er die Gunst der Breslauer ver- scherzt, erschreckt sahen sie den Ereignissen zu, und als er dann Miene machte, sich auf dem Dome eine Burg bauen zu lassen als ein Zwing-Uri für Breslau, da hatte er es ganz mit ihnen verdorben. Es ist seitdem in der ganzen langen Zeit, die Wenzel noch regierte, mehr denn 30 Jahre, kein rechter Friede mehr gewesen zwischen ihm und dem Rathe, die Reibungen haben nicht aufgehört, vielfache Gewaltmassregeln, Absetzungen des Rathes u. drgl. haben nichts ausrichten können. Das schöne Band der Eintracht, welches so un- unterbrochen unter Karl IV. den König mit der Hauptstadt Schlesiens verbunden, und welches mehr als alles Andere die Sicherheit des 1) Beilage II, 23.
Strana 257
257 Landes verbürgt hatte, es war zerrissen seit jenen Tagen, und die Folgen zeigten sich bald : im Lande schoss wieder jenes wüste Fehde- wesen mächtig auf, den Handel der Breslauer Kaufleute schwer gefährdend, und in der Stadt selbst erwachte der Geist der Zwie- tracht, welcher während der ganzen Regierung Karls IV. geschlum- mert hatte, von neuem, nachdem die schützende Hand des Fürsten ihn nicht mehr mit darniederhalten half, der alte Hader zwischen Patriciern und Zünften brach wieder los und führte endlich zu gros- sem Blutvergiessen. So konnte man es auch hier bedauern, dass die geschilderten Ereignisse dem Könige Gelegenheit gegeben hatten, den unheilvollen Einfluss, den seine Handlungen überall geäussert haben, wohin er immer gekommen ist, im Reiche wie in seinen Erblanden, auch auf Schlesien auszudehnen. Freilich war die Lebenskraft unserer Stadt gross genug, um selbst unter einer so schlechten Regierung noch fortschreiten und aufblühen zu können, und auch das goldene Bisthum hatte hinreichende Hilfsquellen, um die Schläge des Pfaffenkrieges verwinden zu können; aber diesseits wie jenseits der Oder ist das An- denken jenes Herrschers verhasst und gefürchtet geblieben, deutlicher als Alles zeugt dafür die ungemeine Ausbreitung der Verehrung des Johannes von Nepomuk, eines böhmischen Geistlichen, der ein Decen- nium nach den hier erzählten Ereignissen im Kampfe gegen densel- ben Wenzel seinen Tod gefunden, und dessen Märtyrerthum dann die Legende mit einem ganz besondern Nimbus verklärt hatte. Er ward der Schutzheilige Böhmens wie Schlesiens, und noch heut zu Tage erzählen dem Wanderer weit und breit zu beiden Seiten der Sudeten zahlreiche Standbilder des Heiligen mit den fünf Sternen von dem grimmigen Zorne des bösen Wenzel.
257 Landes verbürgt hatte, es war zerrissen seit jenen Tagen, und die Folgen zeigten sich bald : im Lande schoss wieder jenes wüste Fehde- wesen mächtig auf, den Handel der Breslauer Kaufleute schwer gefährdend, und in der Stadt selbst erwachte der Geist der Zwie- tracht, welcher während der ganzen Regierung Karls IV. geschlum- mert hatte, von neuem, nachdem die schützende Hand des Fürsten ihn nicht mehr mit darniederhalten half, der alte Hader zwischen Patriciern und Zünften brach wieder los und führte endlich zu gros- sem Blutvergiessen. So konnte man es auch hier bedauern, dass die geschilderten Ereignisse dem Könige Gelegenheit gegeben hatten, den unheilvollen Einfluss, den seine Handlungen überall geäussert haben, wohin er immer gekommen ist, im Reiche wie in seinen Erblanden, auch auf Schlesien auszudehnen. Freilich war die Lebenskraft unserer Stadt gross genug, um selbst unter einer so schlechten Regierung noch fortschreiten und aufblühen zu können, und auch das goldene Bisthum hatte hinreichende Hilfsquellen, um die Schläge des Pfaffenkrieges verwinden zu können; aber diesseits wie jenseits der Oder ist das An- denken jenes Herrschers verhasst und gefürchtet geblieben, deutlicher als Alles zeugt dafür die ungemeine Ausbreitung der Verehrung des Johannes von Nepomuk, eines böhmischen Geistlichen, der ein Decen- nium nach den hier erzählten Ereignissen im Kampfe gegen densel- ben Wenzel seinen Tod gefunden, und dessen Märtyrerthum dann die Legende mit einem ganz besondern Nimbus verklärt hatte. Er ward der Schutzheilige Böhmens wie Schlesiens, und noch heut zu Tage erzählen dem Wanderer weit und breit zu beiden Seiten der Sudeten zahlreiche Standbilder des Heiligen mit den fünf Sternen von dem grimmigen Zorne des bösen Wenzel.
Strana 258
258 Beilage I. Zur Quellenkritik. A. Die Darstellung des sogenannten Archidiaconus Gnesnensis bezüg- lich der Wahl und Weihe Dietrichs. Für diese Begebenheiten ist nicht, wie Heyne (Geschichte des Bisthums Breslau II, 77) und auch Stenzel (Ss. rer. Siles. I, 165) meinen, Dlugosz die letzte Quelle, sondern dieser ist ganz und gar dem Archidiaconus Gnesnensis (bei Sommersberg Ss. rer. Siles. II, 113 ff.) g � olgt. Doch auch dieser, obwohl noch ein Zeitgenosse und im Allgemeinen glaubwürdig, steht in manchen Einzelnheiten, und namentlich in dem Berichte über Dietrichs Wahl und Weihe in sol- chem Widerspruche mit den urkundlichen Zeugnissen, dass wir von seiner Darstellung abzuweichen nicht umhin können. Derselbe be- richtet, nach Przeczlaws Tode habe das Kapitel Dietrich gewählt, dieser sei dann nach Avignon zu Papst Gregor XI. gekommen, um sich weihen zu lassen. Gregor jedoch habe in Folge des Einspruches des Kaisers und zwar des vorerwähnten, also Karls IV., die Ertheilung der Consecration aufgeschoben und Dietrich wieder nach Hause ge- schickt, da er erst nach Rom zurückgekehrt über das Breslauer Bis- thum disponiren wolle. Inzwischen habe er den Bischof Nikolaus von Masovien (richtiger Majorca) nach Breslau geschickt, um die Verwaltung des Bisthums zu übernehmen und den Nachlass des Bischofs Przeczlaw zu beanspruchen. Mit diesem hätten nun die Dom- herren nach anfänglichem Widerstande endlich einen Vertrag ge- schlossen in der oben im Text erwähnten Form und demnächst Dietrich nach Rom geschickt, um sich weihen zu lassen ; doch der Papst habe ihn wieder hingehalten, sei dann darüber gestorben, es sei das Schisma eingetreten, und Dietrich dem Gegenpapste Clemens nach
258 Beilage I. Zur Quellenkritik. A. Die Darstellung des sogenannten Archidiaconus Gnesnensis bezüg- lich der Wahl und Weihe Dietrichs. Für diese Begebenheiten ist nicht, wie Heyne (Geschichte des Bisthums Breslau II, 77) und auch Stenzel (Ss. rer. Siles. I, 165) meinen, Dlugosz die letzte Quelle, sondern dieser ist ganz und gar dem Archidiaconus Gnesnensis (bei Sommersberg Ss. rer. Siles. II, 113 ff.) g � olgt. Doch auch dieser, obwohl noch ein Zeitgenosse und im Allgemeinen glaubwürdig, steht in manchen Einzelnheiten, und namentlich in dem Berichte über Dietrichs Wahl und Weihe in sol- chem Widerspruche mit den urkundlichen Zeugnissen, dass wir von seiner Darstellung abzuweichen nicht umhin können. Derselbe be- richtet, nach Przeczlaws Tode habe das Kapitel Dietrich gewählt, dieser sei dann nach Avignon zu Papst Gregor XI. gekommen, um sich weihen zu lassen. Gregor jedoch habe in Folge des Einspruches des Kaisers und zwar des vorerwähnten, also Karls IV., die Ertheilung der Consecration aufgeschoben und Dietrich wieder nach Hause ge- schickt, da er erst nach Rom zurückgekehrt über das Breslauer Bis- thum disponiren wolle. Inzwischen habe er den Bischof Nikolaus von Masovien (richtiger Majorca) nach Breslau geschickt, um die Verwaltung des Bisthums zu übernehmen und den Nachlass des Bischofs Przeczlaw zu beanspruchen. Mit diesem hätten nun die Dom- herren nach anfänglichem Widerstande endlich einen Vertrag ge- schlossen in der oben im Text erwähnten Form und demnächst Dietrich nach Rom geschickt, um sich weihen zu lassen ; doch der Papst habe ihn wieder hingehalten, sei dann darüber gestorben, es sei das Schisma eingetreten, und Dietrich dem Gegenpapste Clemens nach
Strana 259
259 Avignon gefolgt, habe von diesem ohne Mühe die Weihung erlangt, aber auf der Rückreise von einem voraus geschickten Freunde zu seinem Schrecken vernommen, dass in Schlesien alles dem römischen Papste Urban VI. anhänge, worauf er seine bischöfliche Würde nicht habe geltend machen können und obendrein noch sein Decanat ein- gebüsst habe, das von Urban einem Liegnitzer Herzoge, Wladislaw, verliehen worden sei. Diese Darstellung kann unmöglich in den Einzelnheiten genau sein ; da wir urkundlich wissen, dass schon unter dem 8. August 1376 von Avignon aus die Bestätigung des zwischen den Procuratoren des Kapitels und der päpstlichen Kammer geschlossenen Vergleiches er- folgte, so wird die Zeit vom 6. April, dem Todestage Przeczlaws, bis zum 8. August für das, was nach dem Archidiaconus darin passirt sein soll, in keinem Falle hinreichen. Ferner wird nach dieser Ur- kunde die Einigung nicht, wie der Archidiaconus erzählt, in Breslau zwischen dem Legaten und dem Kapitel, sondern zu Avignon zwi- schen den Procuratoren und der päpstlichen Kammer abgeschlossen ; wäre damals schon der erwählte Bischof mit in Avignon gewesen, so würde ganz unzweifelhaft der mit dem Papst eingegangene Ver- gleich auch gleich seine Consecration mit eingeschlossen haben, und in keinem Falle würde dann eine Festsetzung der Art, dass das Kapitel für jedes weitere Jahr der Vacanz eine bestimmte Summe zahlen sollte, von dem letzteren aufgenommen worden sein. Wir dürfen daher überzeugt sein, dass die Wahl Dietrichs erst nach dem Vertrage vom 8. August 1376 und nachdem durch diesen das Kapitel den vom Papste gesendeten Administrator Nikolaus von Majorca losgeworden war, erfolgt ist und wenn dagegen Dlugosz in seinen vitae episc. Vratisl. als Tag der Wahl den 22. April angibt, so ist dies unglaubwürdig, umsomehr als Dlugosz nachweislich, be- sonders in Bezug auf Modus und Zeit der Wahl, genauere Bestim- mungen sich oft geradezu erfunden hat. Man sieht ja auch deutlich, dass er nur dem Archidiaconus Gnesnensis nachschreibt, der das Da- tum nicht hat. Ist nun aber Dietrichs Wahl erst nach dem 8. August erfolgt, so kann er, selbst wenn er unmittelbar nach seiner Wahl aufbrach, Gregor, der schon im September nach Italien abreiste, schwerlich mehr in Avignon getroffen haben, und dann fallen vollends die Einzelnheiten der Darstellung des Archidiaconus Gnesnensis. Ausserdem wird schwerlich Jemand glauben wollen, dass wirklich 17 *)
259 Avignon gefolgt, habe von diesem ohne Mühe die Weihung erlangt, aber auf der Rückreise von einem voraus geschickten Freunde zu seinem Schrecken vernommen, dass in Schlesien alles dem römischen Papste Urban VI. anhänge, worauf er seine bischöfliche Würde nicht habe geltend machen können und obendrein noch sein Decanat ein- gebüsst habe, das von Urban einem Liegnitzer Herzoge, Wladislaw, verliehen worden sei. Diese Darstellung kann unmöglich in den Einzelnheiten genau sein ; da wir urkundlich wissen, dass schon unter dem 8. August 1376 von Avignon aus die Bestätigung des zwischen den Procuratoren des Kapitels und der päpstlichen Kammer geschlossenen Vergleiches er- folgte, so wird die Zeit vom 6. April, dem Todestage Przeczlaws, bis zum 8. August für das, was nach dem Archidiaconus darin passirt sein soll, in keinem Falle hinreichen. Ferner wird nach dieser Ur- kunde die Einigung nicht, wie der Archidiaconus erzählt, in Breslau zwischen dem Legaten und dem Kapitel, sondern zu Avignon zwi- schen den Procuratoren und der päpstlichen Kammer abgeschlossen ; wäre damals schon der erwählte Bischof mit in Avignon gewesen, so würde ganz unzweifelhaft der mit dem Papst eingegangene Ver- gleich auch gleich seine Consecration mit eingeschlossen haben, und in keinem Falle würde dann eine Festsetzung der Art, dass das Kapitel für jedes weitere Jahr der Vacanz eine bestimmte Summe zahlen sollte, von dem letzteren aufgenommen worden sein. Wir dürfen daher überzeugt sein, dass die Wahl Dietrichs erst nach dem Vertrage vom 8. August 1376 und nachdem durch diesen das Kapitel den vom Papste gesendeten Administrator Nikolaus von Majorca losgeworden war, erfolgt ist und wenn dagegen Dlugosz in seinen vitae episc. Vratisl. als Tag der Wahl den 22. April angibt, so ist dies unglaubwürdig, umsomehr als Dlugosz nachweislich, be- sonders in Bezug auf Modus und Zeit der Wahl, genauere Bestim- mungen sich oft geradezu erfunden hat. Man sieht ja auch deutlich, dass er nur dem Archidiaconus Gnesnensis nachschreibt, der das Da- tum nicht hat. Ist nun aber Dietrichs Wahl erst nach dem 8. August erfolgt, so kann er, selbst wenn er unmittelbar nach seiner Wahl aufbrach, Gregor, der schon im September nach Italien abreiste, schwerlich mehr in Avignon getroffen haben, und dann fallen vollends die Einzelnheiten der Darstellung des Archidiaconus Gnesnensis. Ausserdem wird schwerlich Jemand glauben wollen, dass wirklich 17 *)
Strana 260
260 Karl gegen die Wahl des Dietrich, den in das Breslauer Kapitel zu bringen er einst sich hatte soviel Mühe kosten lassen, protestirt haben sollte; hier liegt augenscheinlich eine Verwechslung Karls mit Wenzel vor, welcher den Dietrich als von dem Gegenpapst ge- weiht, nicht anerkennen wollte. Vergl. Beilage II, Nr. 3. B. Der Pfaffenkrieg in der Darstellung des Henel v. Hennenfeld. Dieser bekannte schlesische Chronist aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts hat seine 1613 im Drucke veröffentlichte Breslo- graphia h. e. Vratislaviae Silesiorum metropoleos nobilis simae delineatio später aufs neue umgearbeitet und mit sehr reichhaltigen Zusätzen vermehrt. In dieser neuen Gestalt ist sie jedoch nur handschriftlich vorhanden; die hiesige Stadtbibliothek besitzt sie in zwei, der Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens in einem Exemplare. In die- sem Werke nun behandelt das caput ultimum, das von den inneren Kriegen und Aufständen handelt, auch den sogenannten Pfaffenkrieg in eingehender Weise, und diese Darstellung hat eine erhöhte Be- deutung dadurch erlangt, dass sie der mit Recht geschätzte Chronist Breslau's, Klose, seiner Darstellung dieser Begebenheiten (II, 271 ff.) zu Grunde gelegt hat. In der That erweckt Henels Angabe genauer Einzelnheiten mit Nennung der Namen und Ortsbezeichnungen unser Zutrauen und macht es sehr wahrscheinlich, dass er einzelne authen— tische Notizen vor sich gehabt hat, die wir sonst nirgendswo finden. Ich habe deshalb auch kein Bedenken getragen, diese Einzelnheiten (über das Schicksal der zwei Domherren bei der Plünderung) mit in den Text aufzunehmen. Im Grossen und Ganzen jedoch enthält sein Bericht Vieles, was wir als direct unrichtig oder wenigstens als höchst unwahrscheinlich bezeichnen müssen. Hiezu rechne ich : 1. Die Ansicht, die Wahl Wenzels von Lebus zum Bischofe von Breslau sei erst nach der Versöhnung des Kapitels mit dem Kö- nige erfolgt und habe so den kaum geschlichteten Streit aufs Neue angefacht. Hiegegen sprechen sehr bestimmte Ausserungen in den Briefen des Nikolaus, z. B. "casum postulacionis nostre subsequen- tisque persecutionis —— distinccius percepistis“ (Formelbuch 322) und „libenter scirem, quid esset in facto domini nostri postulati, cujus promocionem libenter audirem“ (Formelbuch 317). Die Postu- lation Wenzels ist also vor der persecucio, d. h. vor dem 29. Juni 1381 erfolgt.
260 Karl gegen die Wahl des Dietrich, den in das Breslauer Kapitel zu bringen er einst sich hatte soviel Mühe kosten lassen, protestirt haben sollte; hier liegt augenscheinlich eine Verwechslung Karls mit Wenzel vor, welcher den Dietrich als von dem Gegenpapst ge- weiht, nicht anerkennen wollte. Vergl. Beilage II, Nr. 3. B. Der Pfaffenkrieg in der Darstellung des Henel v. Hennenfeld. Dieser bekannte schlesische Chronist aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts hat seine 1613 im Drucke veröffentlichte Breslo- graphia h. e. Vratislaviae Silesiorum metropoleos nobilis simae delineatio später aufs neue umgearbeitet und mit sehr reichhaltigen Zusätzen vermehrt. In dieser neuen Gestalt ist sie jedoch nur handschriftlich vorhanden; die hiesige Stadtbibliothek besitzt sie in zwei, der Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens in einem Exemplare. In die- sem Werke nun behandelt das caput ultimum, das von den inneren Kriegen und Aufständen handelt, auch den sogenannten Pfaffenkrieg in eingehender Weise, und diese Darstellung hat eine erhöhte Be- deutung dadurch erlangt, dass sie der mit Recht geschätzte Chronist Breslau's, Klose, seiner Darstellung dieser Begebenheiten (II, 271 ff.) zu Grunde gelegt hat. In der That erweckt Henels Angabe genauer Einzelnheiten mit Nennung der Namen und Ortsbezeichnungen unser Zutrauen und macht es sehr wahrscheinlich, dass er einzelne authen— tische Notizen vor sich gehabt hat, die wir sonst nirgendswo finden. Ich habe deshalb auch kein Bedenken getragen, diese Einzelnheiten (über das Schicksal der zwei Domherren bei der Plünderung) mit in den Text aufzunehmen. Im Grossen und Ganzen jedoch enthält sein Bericht Vieles, was wir als direct unrichtig oder wenigstens als höchst unwahrscheinlich bezeichnen müssen. Hiezu rechne ich : 1. Die Ansicht, die Wahl Wenzels von Lebus zum Bischofe von Breslau sei erst nach der Versöhnung des Kapitels mit dem Kö- nige erfolgt und habe so den kaum geschlichteten Streit aufs Neue angefacht. Hiegegen sprechen sehr bestimmte Ausserungen in den Briefen des Nikolaus, z. B. "casum postulacionis nostre subsequen- tisque persecutionis —— distinccius percepistis“ (Formelbuch 322) und „libenter scirem, quid esset in facto domini nostri postulati, cujus promocionem libenter audirem“ (Formelbuch 317). Die Postu- lation Wenzels ist also vor der persecucio, d. h. vor dem 29. Juni 1381 erfolgt.
Strana 261
261 Allerdings ist der Streit, nachdem er durch die Unterhandlun- gen im Mai 1382 beendigt schien, noch einmal wieder aufgelodert, und neue Unterhandlungen sind gegen Ende des Jahres 1382 noth- wendig geworden, aber die Ursache hiervon war nicht die Postu- lation Wenzels, sondern dessen Bestätigung durch den Papst, welche ihn zur Annahme des Titels eines Bischofs von Breslau bewog. Dies scheint der Chronist verwechselt zu haben. 2. Aus dem eben Angeführten ergiebt sich nun schon die Un- richtigkeit der Darstellung Henels bezüglich der Vorgänge nach dem Einschreiten des Königs gegen den Breslauer Klerus. Hier lässt Henel den König durch allerlei Drohungen die Domherren zur Rück- kehr nach Breslau und zur Anknüpfung directer Unterhandlungen mit ihm auffordern, und dies nach längeren Transactionen durch Vermit- telung des Administrators Wenzel von Lebus ins Werk setzen. Es ist an sich schon nicht wahrscheinlich, dass der König unmittelbar nach den Breslauer Ereignissen sich hier noch längere Zeit aufgehalten habe, in der zweiten Hälfte des Juli sehen wir ihn schon wieder Urkunden in Prag ausstellen 1), und wie wir wissen, fanden die entscheidenden Unterhandlungen erst im Mai 1382 statt. Am allerwenigsten aber hätte sich der König dabei des Bischofs Wenzel von Lebus als Unter- händler bedienen mögen. Dieser war ja eben, weil seine Postulation dem Könige unangenehm war, bei diesem persona ingrata, in den Urkunden der Unterhandlungen wird seiner mit keinem Worte ge- dacht, und es geht dies soweit, dass, obwohl Wenzel von Lebus als General-Administrator des Bisthums Breslau von dem Papste bestellt und von dem Kapitel angenommen worden war, doch bei den Unter- handlungen mit dem Könige die beiden dazu bevollmächtigten Dom- herren sich zugleich als Administratoren des Bisthums in den Ur- kunden bezeichnen. 3. Wenn wir so in einigen wesentlichen Punkten entschiedene Unrichtigkeiten in der Darstellung unseres Chronisten wahrnehmen, werden wir uns um so eher für berechtigt halten, einige andere Punkte als unwahrscheinlich zu bezweifeln. So die den böhmischen Soldaten zugeschriebene Verspottung und Nachäffung der kirchlichen Gebräuche. Allerdings mögen, da ja auch die päpstliche Urkunde (Beilage II, 7) den Raub kirchlicher Gewänder und Gefässe beklagt, 1) Pelzel, Leben Wenzels 1, 107.
261 Allerdings ist der Streit, nachdem er durch die Unterhandlun- gen im Mai 1382 beendigt schien, noch einmal wieder aufgelodert, und neue Unterhandlungen sind gegen Ende des Jahres 1382 noth- wendig geworden, aber die Ursache hiervon war nicht die Postu- lation Wenzels, sondern dessen Bestätigung durch den Papst, welche ihn zur Annahme des Titels eines Bischofs von Breslau bewog. Dies scheint der Chronist verwechselt zu haben. 2. Aus dem eben Angeführten ergiebt sich nun schon die Un- richtigkeit der Darstellung Henels bezüglich der Vorgänge nach dem Einschreiten des Königs gegen den Breslauer Klerus. Hier lässt Henel den König durch allerlei Drohungen die Domherren zur Rück- kehr nach Breslau und zur Anknüpfung directer Unterhandlungen mit ihm auffordern, und dies nach längeren Transactionen durch Vermit- telung des Administrators Wenzel von Lebus ins Werk setzen. Es ist an sich schon nicht wahrscheinlich, dass der König unmittelbar nach den Breslauer Ereignissen sich hier noch längere Zeit aufgehalten habe, in der zweiten Hälfte des Juli sehen wir ihn schon wieder Urkunden in Prag ausstellen 1), und wie wir wissen, fanden die entscheidenden Unterhandlungen erst im Mai 1382 statt. Am allerwenigsten aber hätte sich der König dabei des Bischofs Wenzel von Lebus als Unter- händler bedienen mögen. Dieser war ja eben, weil seine Postulation dem Könige unangenehm war, bei diesem persona ingrata, in den Urkunden der Unterhandlungen wird seiner mit keinem Worte ge- dacht, und es geht dies soweit, dass, obwohl Wenzel von Lebus als General-Administrator des Bisthums Breslau von dem Papste bestellt und von dem Kapitel angenommen worden war, doch bei den Unter- handlungen mit dem Könige die beiden dazu bevollmächtigten Dom- herren sich zugleich als Administratoren des Bisthums in den Ur- kunden bezeichnen. 3. Wenn wir so in einigen wesentlichen Punkten entschiedene Unrichtigkeiten in der Darstellung unseres Chronisten wahrnehmen, werden wir uns um so eher für berechtigt halten, einige andere Punkte als unwahrscheinlich zu bezweifeln. So die den böhmischen Soldaten zugeschriebene Verspottung und Nachäffung der kirchlichen Gebräuche. Allerdings mögen, da ja auch die päpstliche Urkunde (Beilage II, 7) den Raub kirchlicher Gewänder und Gefässe beklagt, 1) Pelzel, Leben Wenzels 1, 107.
Strana 262
262 einzelne Rohheiten nach jener Seite hin vorgekommen sein, doch eine so systematische Verhöhnung des Cultus in öffentlichem Aufzuge, wie sie Henel schildert, ist unwahrscheinlich. Eine solche wäre auch nach den Begriffen jener Zeit ein so arger Frevel gewesen, und sie hätte unfehlbar so grosses Aufsehen gemacht, dass weder der pol- nische Geistliche, der unsere Hauptquelle bildet, noch der Domherr Nikolaus, der jene Vorgänge kurz schildert (Formelbuch 303), sie unerwähnt gelassen hätten, auch der Papst hätte in der eben erwähn- ten Urkunde, wo er die Vorgänge kurz recapitulirt, schwerlich davon geschwiegen. Ich halte dies eben, wie schon im Text erwähnt wurde, für eine Ausschmückung späterer Zeit, wo man den Böhmen gleich- sam als schon angehenden Hussiten Derartiges gern zutraute. 4. Endlich müssen wir es noch als gleichfalls unwahrscheinlich bezeichnen, wenn Henel berichtet, auf die Bitten der Domherren habe der König die Breslauer Rathsherren verpflichtet, jedes Jahr, wenn sie die übliche Erneuerung des Rathes vorgenommen, unmittelbar darauf auf die Dominsel zu gehen und eidlich zu geloben, sie wollten die Rechte und Freiheiten der Kirche beschützen. In Bezug hierauf hat sich sogar Heyne (Gesch. des Bisth. Bresl. II, 271), der sich die Breslographia nicht selbst zugänglich gemacht hat, durch die Dar- stellung Kloses verleiten lassen, von einer hierauf bezüglichen Ur- kunde zu sprechen, die sich bei Henel finden sollte, und die natürlich in Wahrheit gar nicht existirt. Auch in jenem Berichte kann nun einiges Wahre liegen. Am 23. Juli 1342 am Ende der Nankerschen Händel waren die Prälaten und Domherren auf das Rathhaus gekom- men, und nach freundlicher Besprechung hatten ihnen die Consuln ver- sprochen, den Bischof, das Kapitel und den gesammten Klerus in ihren und der Stadt Schutz zu nehmen und dieses Gelöbniss alljähr- lich am Aschermittwoch bei der Erneuerung des Rathes zu wieder- holen. Hierüber hat sich dann das Kapitel eine uns noch erhaltene officielle Aufzeichnung machen lassen 1). Es wäre nun keineswegs zu verwundern, wenn die Geistlichkeit jetzt bei der Aussöhnung mit der Stadt an jenes Versprechen , das vielleicht in der letzen Zeit nicht mehr erfüllt worden sein mochte, gemahnt hätte. Aber das, was Henel berichtet, ist in der That etwas ganz Anderes. Während jene er- 1) Grünhagen, König Johann und Bischof Nanker. Sitzgsber. der phil.-hist. Classe der * k. Akademie 1864, Juli, S. 94.
262 einzelne Rohheiten nach jener Seite hin vorgekommen sein, doch eine so systematische Verhöhnung des Cultus in öffentlichem Aufzuge, wie sie Henel schildert, ist unwahrscheinlich. Eine solche wäre auch nach den Begriffen jener Zeit ein so arger Frevel gewesen, und sie hätte unfehlbar so grosses Aufsehen gemacht, dass weder der pol- nische Geistliche, der unsere Hauptquelle bildet, noch der Domherr Nikolaus, der jene Vorgänge kurz schildert (Formelbuch 303), sie unerwähnt gelassen hätten, auch der Papst hätte in der eben erwähn- ten Urkunde, wo er die Vorgänge kurz recapitulirt, schwerlich davon geschwiegen. Ich halte dies eben, wie schon im Text erwähnt wurde, für eine Ausschmückung späterer Zeit, wo man den Böhmen gleich- sam als schon angehenden Hussiten Derartiges gern zutraute. 4. Endlich müssen wir es noch als gleichfalls unwahrscheinlich bezeichnen, wenn Henel berichtet, auf die Bitten der Domherren habe der König die Breslauer Rathsherren verpflichtet, jedes Jahr, wenn sie die übliche Erneuerung des Rathes vorgenommen, unmittelbar darauf auf die Dominsel zu gehen und eidlich zu geloben, sie wollten die Rechte und Freiheiten der Kirche beschützen. In Bezug hierauf hat sich sogar Heyne (Gesch. des Bisth. Bresl. II, 271), der sich die Breslographia nicht selbst zugänglich gemacht hat, durch die Dar- stellung Kloses verleiten lassen, von einer hierauf bezüglichen Ur- kunde zu sprechen, die sich bei Henel finden sollte, und die natürlich in Wahrheit gar nicht existirt. Auch in jenem Berichte kann nun einiges Wahre liegen. Am 23. Juli 1342 am Ende der Nankerschen Händel waren die Prälaten und Domherren auf das Rathhaus gekom- men, und nach freundlicher Besprechung hatten ihnen die Consuln ver- sprochen, den Bischof, das Kapitel und den gesammten Klerus in ihren und der Stadt Schutz zu nehmen und dieses Gelöbniss alljähr- lich am Aschermittwoch bei der Erneuerung des Rathes zu wieder- holen. Hierüber hat sich dann das Kapitel eine uns noch erhaltene officielle Aufzeichnung machen lassen 1). Es wäre nun keineswegs zu verwundern, wenn die Geistlichkeit jetzt bei der Aussöhnung mit der Stadt an jenes Versprechen , das vielleicht in der letzen Zeit nicht mehr erfüllt worden sein mochte, gemahnt hätte. Aber das, was Henel berichtet, ist in der That etwas ganz Anderes. Während jene er- 1) Grünhagen, König Johann und Bischof Nanker. Sitzgsber. der phil.-hist. Classe der * k. Akademie 1864, Juli, S. 94.
Strana 263
263 wähnte Urkunde, indem sie erzählt, wie die Geistlichkeit auf das Rathhaus kommt und von dem Rathe das Versprechen erlangt, dass der jedesmalige Rath den Bischof und den Klerus in seinen Schutz nehmen sollte (in protectionem suam recipere), von einer Gunst der Breslauer berichtet, verzeichnet die Nachricht Henels, der die Breslauer durch den König dazu zwingen lässt, alljährlich nach der Rathser- neuerung auf den Dom zu pilgern und dort eidlich Schutz für die Rechte und Freiheiten der Geistlichkeit zu geloben, eine offenbare Demüthigung der Breslauer. Und diese Wendung ist eben das Un- wahrscheinliche. Unwahrscheinlich ist es schon, dass das Kapitel ein derartiges Ansuchen an den König gerichtet haben sollte, thatsächlich konnte es ja ganz leicht das Gewünschte erreichen, indem es einfach den Rath an das Versprechen vom 23. Juli 1342 mahnte, was darü- ber hinausging, war eine directe Provocation gegen die Breslauer, zu der man unter den damaligen Umständen schwerlich aufgelegt gewesen ist. Und wie wäre es denkbar, dass von jener alljährlich wiederholten Procession des Rathes auf den Dom sich keine sonstige Aufzeichnung erhalten haben sollte, während wir doch sonst gerade von den Institutionen, welche die regierende Körperschaft als solche betreffen, ziemlich genau unterrichtet sind. Schon in dem officiellen Rathskataloge wäre sie verzeichnet worden. Es sind augenscheinlich Aufzeichnungen eines Geistlichen, welche Henel bei dem ganzen Berichte über diese Ereignisse vor sich hatte, schon die Specialitäten über die Unfälle der zwei Domherren zeigen das, und dieser unbekannte Kleriker hat dann nach der Weise späterer Chronisten die Begeben- heiten sich selbst bequem zurechtgelegt und rhetorisch ausgeschmückt, wie er ja ganze Reden oder Briefe der Breslauer mittheilt, ganz in der Weise, wie wir das z. B. bei Dlugosz so vielfach finden. Henel selbst hat ihn gläubig und wahrscheinlich wörtlich ausgeschrieben, wir aberwerden, wie diese Zeilen hoffentlich gezeigt haben, nicht umhin können, seine Aufzeichnungen mit demselben kritischen Misstrauen zu prüfen, wie wir es bei Dlugosz zu thun gewohnt sind.
263 wähnte Urkunde, indem sie erzählt, wie die Geistlichkeit auf das Rathhaus kommt und von dem Rathe das Versprechen erlangt, dass der jedesmalige Rath den Bischof und den Klerus in seinen Schutz nehmen sollte (in protectionem suam recipere), von einer Gunst der Breslauer berichtet, verzeichnet die Nachricht Henels, der die Breslauer durch den König dazu zwingen lässt, alljährlich nach der Rathser- neuerung auf den Dom zu pilgern und dort eidlich Schutz für die Rechte und Freiheiten der Geistlichkeit zu geloben, eine offenbare Demüthigung der Breslauer. Und diese Wendung ist eben das Un- wahrscheinliche. Unwahrscheinlich ist es schon, dass das Kapitel ein derartiges Ansuchen an den König gerichtet haben sollte, thatsächlich konnte es ja ganz leicht das Gewünschte erreichen, indem es einfach den Rath an das Versprechen vom 23. Juli 1342 mahnte, was darü- ber hinausging, war eine directe Provocation gegen die Breslauer, zu der man unter den damaligen Umständen schwerlich aufgelegt gewesen ist. Und wie wäre es denkbar, dass von jener alljährlich wiederholten Procession des Rathes auf den Dom sich keine sonstige Aufzeichnung erhalten haben sollte, während wir doch sonst gerade von den Institutionen, welche die regierende Körperschaft als solche betreffen, ziemlich genau unterrichtet sind. Schon in dem officiellen Rathskataloge wäre sie verzeichnet worden. Es sind augenscheinlich Aufzeichnungen eines Geistlichen, welche Henel bei dem ganzen Berichte über diese Ereignisse vor sich hatte, schon die Specialitäten über die Unfälle der zwei Domherren zeigen das, und dieser unbekannte Kleriker hat dann nach der Weise späterer Chronisten die Begeben- heiten sich selbst bequem zurechtgelegt und rhetorisch ausgeschmückt, wie er ja ganze Reden oder Briefe der Breslauer mittheilt, ganz in der Weise, wie wir das z. B. bei Dlugosz so vielfach finden. Henel selbst hat ihn gläubig und wahrscheinlich wörtlich ausgeschrieben, wir aberwerden, wie diese Zeilen hoffentlich gezeigt haben, nicht umhin können, seine Aufzeichnungen mit demselben kritischen Misstrauen zu prüfen, wie wir es bei Dlugosz zu thun gewohnt sind.
Strana 264
264 Beilage II. Übersicht des zu der vorstehenden Abhandlung benützten urkundlichen Materials in chronologischer Zusammenstellung. 1376. Aug. 8. Avignon. Peter Erzbischof von Arelat, päpstlicher Kämmerer, urkundet, dass, nachdem es zwischen dem Breslauer Domkapitel und einigen päpstlichen Gesandten, in Sonderheit dem Peter Stephani, päpstlichen Einnehmer in Ungarn und Polen, über den Nachlass des Bischofs Przeczlaw zu Streitigkeiten gekommen, und schliesslich gegen das Domkapitel mit Excommunication, Interdict und Suspension eingeschritten worden war, nun ein Vergleich mit den Procuratoren des Kapitels geschlossen worden ist, und demgemäss jene kirchlichen Strafen aufgehoben werden. Aus dem Originale des Domarchivs abge- druckt bei Heyne. Gesch. des Bisthums Breslau II, 276 Anm. 1. 1378. o. T. 1.] Fondi. Das Collegium der Cardinäle übersendet dem Breslauer Domkapitel ein Circularschreiben datirt Anagni d. 9. August 1378, in welchem die Vorgänge nach dem Tode Gregors IX. geschildert und Urban VI. als intrusus verworfen wird. Baluzii vitae pap. Avin. I, 466 Raynald ad a. 1378. §. 48. [2.] 1379. Febr. 6. Nürnberg. Wenzel, römischer König, befiehlt dem Breslauer Domkapitel, den ehemaligen Dechanten Dietrich, welcher sich von dem Gegenpapste habe bestätigen und weihen lassen, nicht als Bischof anzuerkennen, sondern als Schismatiker zu meiden und zu verwerfen. Mit berichtigtem Datum angeführt hei Pelzel. Leben Kg. Wenzels I, 76 und Pessina Phosph. p. 196. [3. 1380. Nov. 29. In Willechouo, in curia episcopali. Nikolaus Bischof von Posen, delegirter päpstlicher Richter mit seinen Collegen spricht auf
264 Beilage II. Übersicht des zu der vorstehenden Abhandlung benützten urkundlichen Materials in chronologischer Zusammenstellung. 1376. Aug. 8. Avignon. Peter Erzbischof von Arelat, päpstlicher Kämmerer, urkundet, dass, nachdem es zwischen dem Breslauer Domkapitel und einigen päpstlichen Gesandten, in Sonderheit dem Peter Stephani, päpstlichen Einnehmer in Ungarn und Polen, über den Nachlass des Bischofs Przeczlaw zu Streitigkeiten gekommen, und schliesslich gegen das Domkapitel mit Excommunication, Interdict und Suspension eingeschritten worden war, nun ein Vergleich mit den Procuratoren des Kapitels geschlossen worden ist, und demgemäss jene kirchlichen Strafen aufgehoben werden. Aus dem Originale des Domarchivs abge- druckt bei Heyne. Gesch. des Bisthums Breslau II, 276 Anm. 1. 1378. o. T. 1.] Fondi. Das Collegium der Cardinäle übersendet dem Breslauer Domkapitel ein Circularschreiben datirt Anagni d. 9. August 1378, in welchem die Vorgänge nach dem Tode Gregors IX. geschildert und Urban VI. als intrusus verworfen wird. Baluzii vitae pap. Avin. I, 466 Raynald ad a. 1378. §. 48. [2.] 1379. Febr. 6. Nürnberg. Wenzel, römischer König, befiehlt dem Breslauer Domkapitel, den ehemaligen Dechanten Dietrich, welcher sich von dem Gegenpapste habe bestätigen und weihen lassen, nicht als Bischof anzuerkennen, sondern als Schismatiker zu meiden und zu verwerfen. Mit berichtigtem Datum angeführt hei Pelzel. Leben Kg. Wenzels I, 76 und Pessina Phosph. p. 196. [3. 1380. Nov. 29. In Willechouo, in curia episcopali. Nikolaus Bischof von Posen, delegirter päpstlicher Richter mit seinen Collegen spricht auf
Strana 265
265 Grund einer Bulle Papst Urbans VI. (Rom, Nov. 13, 1379) über Bolko Herzog von Münsterberg und verschiedene Edelleute und andere Personen wegen Verweigerung des Bischofsvierdungs an die Admini- stratoren des Bisthums den Bann aus, und beklagt ausserdem die Schädigungen von Geistlichen in der Stadt und Diöcese Breslau unter dem Vorwande von Fehden, in welche die Stadt vielfach verwickelt sei, obwohl doch die Geistlichen mit diesen nichts zu thun hätten. Notariell beglaubigt, mit vielen Zeugen und Siegeln. Domarchiv YY. 4. 4.] 1381. Januar 7. fer. 2 p. epiphan. Breslau. Das Domkapitel belegt die Stadt Breslau aus Anlass des Bierstreites mit dem Interdicte. Angef. in der Urk. vom 15. Sept. 1381 vergl. u. Nr. 8. 5.] 1381. Januar 15. Lowicz Gnezn. dioc. Johannes Erzbischof von Gnesen über- sendet auf briefliches Ansuchen des Breslauer Domkapitels diesem ein von seinen Vorgängern Fulko und Jakob errichtetes Provinzialstatut, betreffend die kirchlichen Strafen für Tödtung, Verwundung und Beraubung von Geistlichen, welches Statut unter den Breslauer statuta authentica sich nicht vorfindet, in notariell beglaubigter Ab- schrift. Mit vielen Zeugen. Domarchiv XX. 3. [6. 1381. Aug. 13. Rom bei St. Peter. Papst Urban VI. weist den Cardinal Pileus an, die Streitigkeiten zwischen der Stadt Breslau und dem Domkapitel zu schlichten und das Interdict aufzuheben. Stadtarchiv G. 19. a. 1381. Sept. 15. [7.] Breslau. Der Notar Math. v. Goldberg urkundet, dass der päpstliche Nuntius Thomas Bisch. v. Luceria auf die Vorstellung der Breslauer Consuln und nachdem diese Beachtung der Kirchen- gesetze gelobt haben, kraft päpstlicher Vollmacht und unter Zustim- mung einiger anwesenden Kanoniker sowie verschiedener Geistlichen das über die Stadt Breslau verhängte Interdict aufgehoben habe. Mit Zeugen. Stadtarchiv. Rep. Paritianum, Schublade II. 25. [8.
265 Grund einer Bulle Papst Urbans VI. (Rom, Nov. 13, 1379) über Bolko Herzog von Münsterberg und verschiedene Edelleute und andere Personen wegen Verweigerung des Bischofsvierdungs an die Admini- stratoren des Bisthums den Bann aus, und beklagt ausserdem die Schädigungen von Geistlichen in der Stadt und Diöcese Breslau unter dem Vorwande von Fehden, in welche die Stadt vielfach verwickelt sei, obwohl doch die Geistlichen mit diesen nichts zu thun hätten. Notariell beglaubigt, mit vielen Zeugen und Siegeln. Domarchiv YY. 4. 4.] 1381. Januar 7. fer. 2 p. epiphan. Breslau. Das Domkapitel belegt die Stadt Breslau aus Anlass des Bierstreites mit dem Interdicte. Angef. in der Urk. vom 15. Sept. 1381 vergl. u. Nr. 8. 5.] 1381. Januar 15. Lowicz Gnezn. dioc. Johannes Erzbischof von Gnesen über- sendet auf briefliches Ansuchen des Breslauer Domkapitels diesem ein von seinen Vorgängern Fulko und Jakob errichtetes Provinzialstatut, betreffend die kirchlichen Strafen für Tödtung, Verwundung und Beraubung von Geistlichen, welches Statut unter den Breslauer statuta authentica sich nicht vorfindet, in notariell beglaubigter Ab- schrift. Mit vielen Zeugen. Domarchiv XX. 3. [6. 1381. Aug. 13. Rom bei St. Peter. Papst Urban VI. weist den Cardinal Pileus an, die Streitigkeiten zwischen der Stadt Breslau und dem Domkapitel zu schlichten und das Interdict aufzuheben. Stadtarchiv G. 19. a. 1381. Sept. 15. [7.] Breslau. Der Notar Math. v. Goldberg urkundet, dass der päpstliche Nuntius Thomas Bisch. v. Luceria auf die Vorstellung der Breslauer Consuln und nachdem diese Beachtung der Kirchen- gesetze gelobt haben, kraft päpstlicher Vollmacht und unter Zustim- mung einiger anwesenden Kanoniker sowie verschiedener Geistlichen das über die Stadt Breslau verhängte Interdict aufgehoben habe. Mit Zeugen. Stadtarchiv. Rep. Paritianum, Schublade II. 25. [8.
Strana 266
266 (1381). Dec. 27. die Thome Cantuar. o. O. Der Breslauer (Archidiacon) Nikolaus schreibt einem nicht genannten Fürsten aus der Verbannung, wo er von dem Bischof von Ermeland viele Wohlthaten empfängt. Das Interdict solle in Breslau aufgehoben sein, von wem, habe er noch nicht erfahren. Auch einige Kanoniker seien zurückgekehrt, und einen gewissen Habhard habe man nach Rom gesandt. Uber die Bestätigung des postulirten Bischofs (Wenzel von Lebus) habe er noch keine Nachricht. Cod. dipl. Siles. V, 316. [9.] 1382. März 8. Supronii alias in Odemburg, Jauriensis dioc. Cardinal Pileus theilt dem Erzbischofe von Prag, den Bischöfen von Olmütz und Luceria den Brief Urbans VI. vom 13. Aug. 1381 (vergl. o. Nr. 7) mit und überträgt ihnen dieses Mandat, da er selbst, auf einer unauf- schiebbaren Reise nach Rom begriffen, es nicht ausführen könne. Stadtarchiv G. 19. d. [10. 1382. Mai 7. non. Maji. Prag. Wenzel, römischer König etc. bestätigt und erneut die Privilegien der Breslauer Kirche. Lünig, spicileg. eccles. cont. II. p. 1185. Sommersberg, Script. rer. Siles. III. p. 34, correcter bei Sten- zel, Urkunden des Bisth. Breslau 339. [11. 1382. Mai 7. non. Maji. Prag. Wenzel, römischer König etc. nimmt Act von den Ver- sprechungen der Administratoren des Bisthums Breslau bezüglich der Befestigung der Dominsel und Erbauung eines königlichen Schlosses daselbst auf Kosten des Bisthums und von der Öffnung aller Schlös- ser der Kirche für den König, welche Versprechungen jeder neuge- wählte Bischof erneuern soll, bevor er in den Besitz seiner Würde kommt. Dafür versichert der König das Bisthum seines Schutzes und gelobt, hinfort auf keine Weise zu dulden, dass während der Sedis- vacanz das Kapitel durch päpstliche Steuern heimgesucht werde- Stenzel, Bisthums-Urk. 343. [12. 1382. Mai 15. Himmelfahrt. Prag. Wenzel, römischer König etc. zeigt dem Hauptmann und dem Rathe zu Breslau an, er habe den Verwesern des Bisthums sowie
266 (1381). Dec. 27. die Thome Cantuar. o. O. Der Breslauer (Archidiacon) Nikolaus schreibt einem nicht genannten Fürsten aus der Verbannung, wo er von dem Bischof von Ermeland viele Wohlthaten empfängt. Das Interdict solle in Breslau aufgehoben sein, von wem, habe er noch nicht erfahren. Auch einige Kanoniker seien zurückgekehrt, und einen gewissen Habhard habe man nach Rom gesandt. Uber die Bestätigung des postulirten Bischofs (Wenzel von Lebus) habe er noch keine Nachricht. Cod. dipl. Siles. V, 316. [9.] 1382. März 8. Supronii alias in Odemburg, Jauriensis dioc. Cardinal Pileus theilt dem Erzbischofe von Prag, den Bischöfen von Olmütz und Luceria den Brief Urbans VI. vom 13. Aug. 1381 (vergl. o. Nr. 7) mit und überträgt ihnen dieses Mandat, da er selbst, auf einer unauf- schiebbaren Reise nach Rom begriffen, es nicht ausführen könne. Stadtarchiv G. 19. d. [10. 1382. Mai 7. non. Maji. Prag. Wenzel, römischer König etc. bestätigt und erneut die Privilegien der Breslauer Kirche. Lünig, spicileg. eccles. cont. II. p. 1185. Sommersberg, Script. rer. Siles. III. p. 34, correcter bei Sten- zel, Urkunden des Bisth. Breslau 339. [11. 1382. Mai 7. non. Maji. Prag. Wenzel, römischer König etc. nimmt Act von den Ver- sprechungen der Administratoren des Bisthums Breslau bezüglich der Befestigung der Dominsel und Erbauung eines königlichen Schlosses daselbst auf Kosten des Bisthums und von der Öffnung aller Schlös- ser der Kirche für den König, welche Versprechungen jeder neuge- wählte Bischof erneuern soll, bevor er in den Besitz seiner Würde kommt. Dafür versichert der König das Bisthum seines Schutzes und gelobt, hinfort auf keine Weise zu dulden, dass während der Sedis- vacanz das Kapitel durch päpstliche Steuern heimgesucht werde- Stenzel, Bisthums-Urk. 343. [12. 1382. Mai 15. Himmelfahrt. Prag. Wenzel, römischer König etc. zeigt dem Hauptmann und dem Rathe zu Breslau an, er habe den Verwesern des Bisthums sowie
Strana 267
267 dem Domkapitel gestattet, hinfort Schweidnitzer und anderlei Bier und Getränke durch sein Land und die Stadt Breslau auf den Dom zu führen, dasselbe zu trinken und auszuschenken, doch solle bei Strafe des Bannes verboten sein, solches inwendig der Stadt fremden Leuten zu schenken oder zu verkaufen. Auch sollen Hauptmann und Rath ihren Bürgern verbieten, Bier auf dem Dome zu holen und dawider Handelnde bestrafen. Stadt und Geistlichkeit sollen hinfort in Frieden leben. Stadtarchiv G. 19. e. [13. 1382. Mai 15. Himmelfahrt. Prag. Wenzel, römischer König, schreibt dem Hauptmann und dem Rathe zu Breslau, er wolle für sich und seine Nachfolger ein „königliches Gesesse“ und Burg auf dem Berge zum heil. Kreuze bauen und auch den ganzen Dom befestigen, und sende dazu seinen Baumeister den Burggrafen von Bürglitz, Georg von Rostock; dem sollen sie alles zum Bau Nöthige für des Königs Geld liefern, mit gleichem Eifer, als wenn es für sie selbst wäre, bei Vermeidung der königlichen Ungnade. Liber niger, Copialbuch des Domarchivs, f. 118. b. [14.] 1382. Mai 27. 6. Kal. Junii. Breslau. Die Administratoren des Bisthums Breslau, Joh. Bruno- nis und Nik. v. Riesenburg und das Kapitel erkennen König Wenzel als Hauptpatron und als weltlichen Oberherrn der Kirchenländereien an und versprechen ihm Treue und Gehorsam. Derselbe habe ihnen auch die Gnade erwiesen, ihnen zu erlauben, die Dominsel zu befesti- gen und wolle sich dort ein Schloss erbauen. Sommersberg, Script. rer. Siles. I, 791. [15. 1382. Juli 4. non. Julii. Neisse. Bischof Wenzel von Breslau bestätigt einen von den Administratoren unter dem 27. Juni 1380 für den Canonicus Johannes Albiphalonis ausgestellten Brief. Liber niger, Copialbuch des Domar- chivs f. 74. a. (Erste bis jetzt bekannte Urkunde Wenzels als Bischof von Breslau.) [16.] 1382. December 24. vig. nat. Chr. Prag. Wenzel Bischof von Breslau quittirt dem Könige Wenzel über 1000 Mark, welche sein Vorgänger, und 3000 Mark, welche die
267 dem Domkapitel gestattet, hinfort Schweidnitzer und anderlei Bier und Getränke durch sein Land und die Stadt Breslau auf den Dom zu führen, dasselbe zu trinken und auszuschenken, doch solle bei Strafe des Bannes verboten sein, solches inwendig der Stadt fremden Leuten zu schenken oder zu verkaufen. Auch sollen Hauptmann und Rath ihren Bürgern verbieten, Bier auf dem Dome zu holen und dawider Handelnde bestrafen. Stadt und Geistlichkeit sollen hinfort in Frieden leben. Stadtarchiv G. 19. e. [13. 1382. Mai 15. Himmelfahrt. Prag. Wenzel, römischer König, schreibt dem Hauptmann und dem Rathe zu Breslau, er wolle für sich und seine Nachfolger ein „königliches Gesesse“ und Burg auf dem Berge zum heil. Kreuze bauen und auch den ganzen Dom befestigen, und sende dazu seinen Baumeister den Burggrafen von Bürglitz, Georg von Rostock; dem sollen sie alles zum Bau Nöthige für des Königs Geld liefern, mit gleichem Eifer, als wenn es für sie selbst wäre, bei Vermeidung der königlichen Ungnade. Liber niger, Copialbuch des Domarchivs, f. 118. b. [14.] 1382. Mai 27. 6. Kal. Junii. Breslau. Die Administratoren des Bisthums Breslau, Joh. Bruno- nis und Nik. v. Riesenburg und das Kapitel erkennen König Wenzel als Hauptpatron und als weltlichen Oberherrn der Kirchenländereien an und versprechen ihm Treue und Gehorsam. Derselbe habe ihnen auch die Gnade erwiesen, ihnen zu erlauben, die Dominsel zu befesti- gen und wolle sich dort ein Schloss erbauen. Sommersberg, Script. rer. Siles. I, 791. [15. 1382. Juli 4. non. Julii. Neisse. Bischof Wenzel von Breslau bestätigt einen von den Administratoren unter dem 27. Juni 1380 für den Canonicus Johannes Albiphalonis ausgestellten Brief. Liber niger, Copialbuch des Domar- chivs f. 74. a. (Erste bis jetzt bekannte Urkunde Wenzels als Bischof von Breslau.) [16.] 1382. December 24. vig. nat. Chr. Prag. Wenzel Bischof von Breslau quittirt dem Könige Wenzel über 1000 Mark, welche sein Vorgänger, und 3000 Mark, welche die
Strana 268
268 Administratoren während der Sedisvacanz weiland König Karl IV. geliehen, und verspricht deshalb niemals Ansprüche zu erheben. Co- pialbuch der Bibliothek des Domkapitels f. 394. b. und Annales devo- lutionis, Handschrift des Stadtarchivs f. 19. b. [17.] 1382. December 26. Prag. Der Propst von Bonn und Domherr von Breslau, Nikol. v. Riesenburg, lässt vier Urkunden aus der Zeit Bischof Przeczlaws notariell beglaubigen, welche sämmtlich auf das Abhängigkeitsverhält- niss des Bisthums und des Kirchenlandes von der Krone Böhmen sich beziehen. Stenzel, Bisthums-Urkunden 345. [18.) 1383. Januar 1. Kal. Jan. Prag. Wenzel Bischof von Breslau bestätigt die Urkunde der Administratoren vom 27. Mai 1382 (o. Nr. 15). Copialbuch der Dombibliothek f. 395. [19.] 1383. Januar 1. an dem Jahrestage. Prag. Wenzel Bischof von Breslau gelobt für sich und seine Nachfolger, niemals Bündnisse gegen den König und die Krone Böh- men einzugehen, und cassirt alle etwa vorhandenen, will überhaupt keine Bündnisse, welche das Interesse der Krone Böhmen berühren, ohne des Königs Willen schliessen. Annales devolutionis, Handschrift des Stadtarchives. 20.] 1383. Januar 6. Heil. 3 Könige. Prag. Wenzel Bischof von Breslau mit den Abgesandten des Kapitels bekennt, das Herzogthum und die Herrschaft Grottkau von König Wenzel zu einem rechten fürstlichen Lehen empfangen zu haben. Sommersberg, Script. rer. Siles. III, 75 in deutscher Übertragung. [21.] 1383. Januar 6. am heil. obersten Tage. Prag. Wenzel Bischof von Breslau, Ludwig Herzog von Brieg und Heinrich dessen Sohn, Ruprecht und Bunglaw Gebrüder Her� zoge von Liegnitz, entsagen allen etwaigen Ansprüchen auf das Her- zogthum Breslau, die Städte Breslau, Neumarkt, Namslau und die Herzogthümer Schweidnitz - Jauer. Sommersberg, Script. rer. Siles. III, 76. [22.)
268 Administratoren während der Sedisvacanz weiland König Karl IV. geliehen, und verspricht deshalb niemals Ansprüche zu erheben. Co- pialbuch der Bibliothek des Domkapitels f. 394. b. und Annales devo- lutionis, Handschrift des Stadtarchivs f. 19. b. [17.] 1382. December 26. Prag. Der Propst von Bonn und Domherr von Breslau, Nikol. v. Riesenburg, lässt vier Urkunden aus der Zeit Bischof Przeczlaws notariell beglaubigen, welche sämmtlich auf das Abhängigkeitsverhält- niss des Bisthums und des Kirchenlandes von der Krone Böhmen sich beziehen. Stenzel, Bisthums-Urkunden 345. [18.) 1383. Januar 1. Kal. Jan. Prag. Wenzel Bischof von Breslau bestätigt die Urkunde der Administratoren vom 27. Mai 1382 (o. Nr. 15). Copialbuch der Dombibliothek f. 395. [19.] 1383. Januar 1. an dem Jahrestage. Prag. Wenzel Bischof von Breslau gelobt für sich und seine Nachfolger, niemals Bündnisse gegen den König und die Krone Böh- men einzugehen, und cassirt alle etwa vorhandenen, will überhaupt keine Bündnisse, welche das Interesse der Krone Böhmen berühren, ohne des Königs Willen schliessen. Annales devolutionis, Handschrift des Stadtarchives. 20.] 1383. Januar 6. Heil. 3 Könige. Prag. Wenzel Bischof von Breslau mit den Abgesandten des Kapitels bekennt, das Herzogthum und die Herrschaft Grottkau von König Wenzel zu einem rechten fürstlichen Lehen empfangen zu haben. Sommersberg, Script. rer. Siles. III, 75 in deutscher Übertragung. [21.] 1383. Januar 6. am heil. obersten Tage. Prag. Wenzel Bischof von Breslau, Ludwig Herzog von Brieg und Heinrich dessen Sohn, Ruprecht und Bunglaw Gebrüder Her� zoge von Liegnitz, entsagen allen etwaigen Ansprüchen auf das Her- zogthum Breslau, die Städte Breslau, Neumarkt, Namslau und die Herzogthümer Schweidnitz - Jauer. Sommersberg, Script. rer. Siles. III, 76. [22.)
Strana 269
269 1383. Juni 10. in cap. Cancianorum. Breslau. Wenzel Bischof von Breslau und das Domkapitel setzen, um schädliche Zweideutigkeiten zu verhüten, die Form und den Modus fest, unter denen künftig ein neuer Bischof aufgenommen und zugelassen werden soll, und wie es ferner mit der Huldigung wegen des Gebiets von Grottkau an die Krone Böhmen gehalten wer- den soll. Liber niger, Copialbuch des Domarchivs f. 195. b. 23.
269 1383. Juni 10. in cap. Cancianorum. Breslau. Wenzel Bischof von Breslau und das Domkapitel setzen, um schädliche Zweideutigkeiten zu verhüten, die Form und den Modus fest, unter denen künftig ein neuer Bischof aufgenommen und zugelassen werden soll, und wie es ferner mit der Huldigung wegen des Gebiets von Grottkau an die Krone Böhmen gehalten wer- den soll. Liber niger, Copialbuch des Domarchivs f. 195. b. 23.
- I: Array
- 231: Array