z 117 stránek
Titul
I
II
III
IV
Inhaltsübersicht
V
VI
VII
VIII
Einleitung
1
2
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6
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8
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Edice
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Namenweiser
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Örtlichkeiten
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Karte
109
Název:
Das Elbogener Urbar der Grafen Schlick von 1525
Autor:
Schreiber, Rudolf
Rok vydání:
1934
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
117
Obsah:
- I: Titul
- V: Inhaltsübersicht
- 1: Einleitung
- 21: Edice
- 97: Namenweiser
- 103: Örtlichkeiten
- 109: Karte
upravit
Strana I
DAS ELBOGENER URBAR DER GRAFEN SCHLICK VON 1525 HERAUSGEGEBEN VON Dr. RUDOLF SCHREIBER MIT 1 KARTE PRAG 1934 VERLAG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN UND KŮNSTE FUR DIE TSCHECHOSLOWAKISCHE REPUBLIK VERTRIEB: SUDETENDEUTSCHER VERLAG FRANZ KRAUS IN REICHENBERG
DAS ELBOGENER URBAR DER GRAFEN SCHLICK VON 1525 HERAUSGEGEBEN VON Dr. RUDOLF SCHREIBER MIT 1 KARTE PRAG 1934 VERLAG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN UND KŮNSTE FUR DIE TSCHECHOSLOWAKISCHE REPUBLIK VERTRIEB: SUDETENDEUTSCHER VERLAG FRANZ KRAUS IN REICHENBERG
Strana II
SUDETENDEUTSCHES HISTORISCHES ARCHIV HERAUSGEGEBEN VON DER HISTORISCHEN KOMMISSION DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN UND KUNSTE FUR DIE TSCHECHOSLOWAKISCHE REPUBLIK IN PRAG BAND 1 RUDOLF SCHREIBER: DAS ELBOGENER URBAR DER GRAFEN SCHLICK VON 1525 PRAG 1934 VERLAG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN UND KŮNSTE FUR DIE TSCHECHOSLOWAKISCHE REPUBLIK VERTRIEB: SUDETENDEUTSCHER VERLAG FRANZ KRAUS IN REICHENBERG
SUDETENDEUTSCHES HISTORISCHES ARCHIV HERAUSGEGEBEN VON DER HISTORISCHEN KOMMISSION DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN UND KUNSTE FUR DIE TSCHECHOSLOWAKISCHE REPUBLIK IN PRAG BAND 1 RUDOLF SCHREIBER: DAS ELBOGENER URBAR DER GRAFEN SCHLICK VON 1525 PRAG 1934 VERLAG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN UND KŮNSTE FUR DIE TSCHECHOSLOWAKISCHE REPUBLIK VERTRIEB: SUDETENDEUTSCHER VERLAG FRANZ KRAUS IN REICHENBERG
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Zur Einführung. Die Historische Kommission der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Republik hat bisher die von ihr zur Drucklegung angenommenen Arbeiten veröffentlicht in den von ihr herausgegebenen „Quellen und For- schungen aus dem Gebiete der Geschichte“. Die vierzehn Bände, welche in den Jahren 1922—1934 erschienen sind, umschließen denn auch Untersuchungen und Quelleneditionen aus den verschiedensten Gebieten der Geschichtswissenschaft vom klassischen Altertum bis tief ins 19. Jahrhundert hinein, Arbeiten zur mittelalterlichen und neueren politischen Geschichte Deutschlands, Österreichs, Italiens ebenso wie solche zur Rechts- und Kirchengeschichte; der größte Teil aber behandelt doch Fragen der böhmischen und mährischen Geschichte. Schon darin kommt zum Ausdruck, daß unsere Gesell- schaft, wiewohl sie gleich allen anderen gelehrten Gesellschaften und Akademien mitwirken will an dem universalen Bau der Wissen- schaften, es doch als ihre vornehmste Aufgabe ansieht, den wissen- schaftlichen Belangen unserer Heimatländer und unseres in ihnen verwurzelten Volkstums zu dienen. Um dieser Aufgabe in ihrem Wirkungskreise noch mehr als bisher zu entsprechen, hat die Historische Kommission beschlossen, künftig alle Arbeiten, die sich auf die Geschichte dieser Länder und die des Sudetendeutschtums beziehen, zu vereinigen im „Sudetendeutschen Historischen Archiv". In diesem sollen größere wissenschaftliche Untersuchungen Aufnahme finden ebenso wie kritische Quellenausgaben. Nicht bloß aus dem Aufgabenkreis der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Re- publik ist der Gedanke entstanden, ein solches historisches Archiv anzulegen. Die Not der Zeit erschwert es den Vereinigungen, welche die heimische Geschichte betreuen, immer mehr und mehr, ihre Publikationstätigkeit in dem von ihnen gewünschten Maße aufrecht zu erhalten, so daß manche gute Arbeit ungedruckt bleibt, manche wichtige Unternehmung stockt. Damit verengt sich auch für die wissenschaftlichen Arbeiter, welche das Feld der heimischen Ge- schichte bestellen wollen, der ohnehin schmale Raum, auf dem sie die Ergebnisse ihrer Forschungen unterbringen können. Auch diesen Schwierigkeiten will unsere Gesellschaft mit der Eröffnung ihres Sudetendeutschen Historischen Archivs entgegenwirken.
Zur Einführung. Die Historische Kommission der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Republik hat bisher die von ihr zur Drucklegung angenommenen Arbeiten veröffentlicht in den von ihr herausgegebenen „Quellen und For- schungen aus dem Gebiete der Geschichte“. Die vierzehn Bände, welche in den Jahren 1922—1934 erschienen sind, umschließen denn auch Untersuchungen und Quelleneditionen aus den verschiedensten Gebieten der Geschichtswissenschaft vom klassischen Altertum bis tief ins 19. Jahrhundert hinein, Arbeiten zur mittelalterlichen und neueren politischen Geschichte Deutschlands, Österreichs, Italiens ebenso wie solche zur Rechts- und Kirchengeschichte; der größte Teil aber behandelt doch Fragen der böhmischen und mährischen Geschichte. Schon darin kommt zum Ausdruck, daß unsere Gesell- schaft, wiewohl sie gleich allen anderen gelehrten Gesellschaften und Akademien mitwirken will an dem universalen Bau der Wissen- schaften, es doch als ihre vornehmste Aufgabe ansieht, den wissen- schaftlichen Belangen unserer Heimatländer und unseres in ihnen verwurzelten Volkstums zu dienen. Um dieser Aufgabe in ihrem Wirkungskreise noch mehr als bisher zu entsprechen, hat die Historische Kommission beschlossen, künftig alle Arbeiten, die sich auf die Geschichte dieser Länder und die des Sudetendeutschtums beziehen, zu vereinigen im „Sudetendeutschen Historischen Archiv". In diesem sollen größere wissenschaftliche Untersuchungen Aufnahme finden ebenso wie kritische Quellenausgaben. Nicht bloß aus dem Aufgabenkreis der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Re- publik ist der Gedanke entstanden, ein solches historisches Archiv anzulegen. Die Not der Zeit erschwert es den Vereinigungen, welche die heimische Geschichte betreuen, immer mehr und mehr, ihre Publikationstätigkeit in dem von ihnen gewünschten Maße aufrecht zu erhalten, so daß manche gute Arbeit ungedruckt bleibt, manche wichtige Unternehmung stockt. Damit verengt sich auch für die wissenschaftlichen Arbeiter, welche das Feld der heimischen Ge- schichte bestellen wollen, der ohnehin schmale Raum, auf dem sie die Ergebnisse ihrer Forschungen unterbringen können. Auch diesen Schwierigkeiten will unsere Gesellschaft mit der Eröffnung ihres Sudetendeutschen Historischen Archivs entgegenwirken.
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Alle Rechte, insbesondere das der Ubersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Gedruckt bei Rudolf M. Rohrer in Brünn.
Alle Rechte, insbesondere das der Ubersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Gedruckt bei Rudolf M. Rohrer in Brünn.
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INHALTSUBERSICHT. Inhaltsübersicht ................... . . . . . . Abkürzungen ..... Seite Zur Einführung. Von Univ.-Prof. Dr. W. Wostry..................... V . . . . . . . . . . . . VI . . . ...... . . . .. VIII Einleitung zum Urbar ........ § 1. Seine Bedeutung. — § 2. Die erhaltene Handschrift; ihre äußere Form, Schrift, Sprache, Entstehungszeit; Abschrift oder Original? Spätere Schicksale. — § 3. Kritische Bemerkungen zum Inhalt und überlieferten Texte. — § 4. Würdigung des Inhaltes. — Schlußwort. . . . . . . . . . Der Text des Urbars ... ......... Hoheitsrechte der Schlicken über die Elbogener Adeligen: Bl. 3—12. — Hoheitsrechte der Schlicken über die Stadt Elbogen: Bl. 12—16. — Dienste und Nutzungen aus dem Burggut von Steinelbogen: Bl. 16—20. — Befugnisse der Schlicken über den gesamten Kreis Elbogen (Hoch- gerichtsbarkeit, militärischer Befehl und Steuereinhebung): Bl. 21—31. — Die Steuermatrikel von 1523: Bl. 31—60. — Zinse und Scharwerke vom Elbogener Burggut: Bl. 61—83. — Zinse und Scharwerke beim Schloß Hartenberg: Bl. 83—97. — Schönbacher Zinsen und Pflichten: Bl. 98—112. 19 Register .... . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. . . ... . .... 95 1. Namenweiser: a) Personen; b) Ortlichkeiten. — 2. Sachweiser und Wörterbuch.
INHALTSUBERSICHT. Inhaltsübersicht ................... . . . . . . Abkürzungen ..... Seite Zur Einführung. Von Univ.-Prof. Dr. W. Wostry..................... V . . . . . . . . . . . . VI . . . ...... . . . .. VIII Einleitung zum Urbar ........ § 1. Seine Bedeutung. — § 2. Die erhaltene Handschrift; ihre äußere Form, Schrift, Sprache, Entstehungszeit; Abschrift oder Original? Spätere Schicksale. — § 3. Kritische Bemerkungen zum Inhalt und überlieferten Texte. — § 4. Würdigung des Inhaltes. — Schlußwort. . . . . . . . . . Der Text des Urbars ... ......... Hoheitsrechte der Schlicken über die Elbogener Adeligen: Bl. 3—12. — Hoheitsrechte der Schlicken über die Stadt Elbogen: Bl. 12—16. — Dienste und Nutzungen aus dem Burggut von Steinelbogen: Bl. 16—20. — Befugnisse der Schlicken über den gesamten Kreis Elbogen (Hoch- gerichtsbarkeit, militärischer Befehl und Steuereinhebung): Bl. 21—31. — Die Steuermatrikel von 1523: Bl. 31—60. — Zinse und Scharwerke vom Elbogener Burggut: Bl. 61—83. — Zinse und Scharwerke beim Schloß Hartenberg: Bl. 83—97. — Schönbacher Zinsen und Pflichten: Bl. 98—112. 19 Register .... . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. . . ... . .... 95 1. Namenweiser: a) Personen; b) Ortlichkeiten. — 2. Sachweiser und Wörterbuch.
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VI In die „Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Ge- schichte“ — fortan „Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der allgemeinen Geschichte“ — werden weiterhin alle Arbeiten aufgenommen, die nicht die Geschichte der Sudetendeutschen und ihrer Heimatländer behandeln. Im Auftrage der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Republik in Prag Wilhelm Wostry
VI In die „Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Ge- schichte“ — fortan „Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der allgemeinen Geschichte“ — werden weiterhin alle Arbeiten aufgenommen, die nicht die Geschichte der Sudetendeutschen und ihrer Heimatländer behandeln. Im Auftrage der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Republik in Prag Wilhelm Wostry
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Abkürzungen. AČ.: Archiv český čili staré písemné památky české i moravské. (Seit 1842.) Adelung: J. H. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hoch- deutschen Mundarten. Wien 1808. AMI.: Archiv des Ministeriums des Inneren, Prag. Anm.: Anmerkung. BHA.: „Böhmische Herrschaftsakten“ des früheren Hofkammerarchivs, jetzt im Prager Burgarchiv. Eg. A.: Stadtarchiv von Eger. Elb. A.: Stadtarchiv von Elbogen. Elb. Chron.: Die Chronik der Stadt Elbogen (1471—1504). Hrsgeg. von L. Schlesinger. Prag 1879. Grimm: J. Grimms Deutsches Wörterbuch. HZT.: A. Sedláček: Hrady, zámky a tvrze království českého. Prag (XIII. Band, 1905). Jh.: Jahrhundert. LA.: Archiv des Landes Böhmen. Prag. mhd.: mittelhochdeutsch (nach Lexers Handwörterbuch). MVGDB.: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. (Seit 1862.) Raab: Reg.: C. v. Raab: Regesten zur Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes. 2 Bände. Plauen 1893, 1898. Reg. Boh.: Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae. Hrsgeg. von C. Erben und J. Emler. Prag (V. Band, 1892). Währungsbezeichnungen im Texte der Ausgabe: fl: Gulden. g: Groschen. h: Heller. k. g.: kleine Groschen. m: Meißner (Groschen). 3: Pfennig. W. g.: weißer Groschen. Im Register: ad: adelig. Bf: Beruf. Fa N: Familienname. Fl N: Flurname. HN: Hausname. ON: Ortsname. VN: Vorname.
Abkürzungen. AČ.: Archiv český čili staré písemné památky české i moravské. (Seit 1842.) Adelung: J. H. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hoch- deutschen Mundarten. Wien 1808. AMI.: Archiv des Ministeriums des Inneren, Prag. Anm.: Anmerkung. BHA.: „Böhmische Herrschaftsakten“ des früheren Hofkammerarchivs, jetzt im Prager Burgarchiv. Eg. A.: Stadtarchiv von Eger. Elb. A.: Stadtarchiv von Elbogen. Elb. Chron.: Die Chronik der Stadt Elbogen (1471—1504). Hrsgeg. von L. Schlesinger. Prag 1879. Grimm: J. Grimms Deutsches Wörterbuch. HZT.: A. Sedláček: Hrady, zámky a tvrze království českého. Prag (XIII. Band, 1905). Jh.: Jahrhundert. LA.: Archiv des Landes Böhmen. Prag. mhd.: mittelhochdeutsch (nach Lexers Handwörterbuch). MVGDB.: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. (Seit 1862.) Raab: Reg.: C. v. Raab: Regesten zur Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes. 2 Bände. Plauen 1893, 1898. Reg. Boh.: Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae. Hrsgeg. von C. Erben und J. Emler. Prag (V. Band, 1892). Währungsbezeichnungen im Texte der Ausgabe: fl: Gulden. g: Groschen. h: Heller. k. g.: kleine Groschen. m: Meißner (Groschen). 3: Pfennig. W. g.: weißer Groschen. Im Register: ad: adelig. Bf: Beruf. Fa N: Familienname. Fl N: Flurname. HN: Hausname. ON: Ortsname. VN: Vorname.
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Einleitung. § 1. Das Elbogener Urbar der Grafen Schlick vom Jahre 1525 ist der Geschichtsforschung Böhmens bislang nicht unbekannt ge- blieben. Besonders August Sedláček hat verschiedentlich, wo er über die Geschichte des Elbogener Kreises handelte1), die Nach- richten dieser Quelle ausgewertet und auf sie verwiesen. Für deren vollständige Ausgabe sprechen mehrere wichtige Gründe. Ihrem Alter nach darf sie sich zwar nicht mit ähnlichen Quellen anderer unserer Heimatlandschaften, wie etwa den Urbaren der Liechten- steinischen Herrschaften in Südmähren 2), messen; wohl aber haben wir in unseren nordwestböhmischen Nachbargegenden außer einem knappen Urbar der Schlackenwerther Herrschaft nach der Schlicki- schen Erbteilung von 1489, das im Gutsarchiv Schlackenwerth in einer Abschrift des 17. Jahrhunderts vorliegt, kein älteres Urbar3) erhalten als das Elbogener und keines mit so reichem, umfassendem Inhalt: das schöne Petschauer Urbar (LA, A 87) stammt von 1545, das Graslitzer Urbar von 1548 (Abschrift von 1567 im AMI). Wich- tiger aber ist, daß im Schlickenurbar nicht nur das Burggut von Steinelbogen, sondern ein viel weiteres und ziemlich geschlossenes Gebiet, der damalige Kreis Elbogen, erfaßt ist, über den die Schlicken verschiedene Hoheitsrechte als Pfandherren zu üben hatten; eine so umfassende und ziemlich gleichmäßige Beschreibung wie die im Urbar enthaltene Steuermatrikel von 1523 ist aus dieser Zeit für unsere Länder selten. Aber auch der Zeitpunkt der Abfassung ist bedeutsam: in mannigfacher gegenseitiger Ergänzung mit der von L. Schlesinger 1879 herausgegebenen „Chronik der Stadt El- bogen (1471—1504)“ kennzeichnet unser Urbar die Zustände in unserer Heimatlandschaft vor den tief eingreifenden Neuerungen des 16. Jahrhunderts: bevor sich durch den Aufschwung des Berg- baues und die Neu- und Einsiedlung in seinem Gefolge, durch das Eindringen der Reformation, durch den Aufstieg der Städte und das Erstarken der Herrschermacht die äußere Stellung und das innere Gepräge unserer Landschaft stark veränderten. Hier sind besonders die reichen rechtsgeschichtlichen Nachrichten unseres Urbars von Wert, um derentwillen es schon längst Beachtung fand; 1) HZT. XIII, 18 ff.; O starém rozdělení Čech na kraje. Rozpravy české akademie věd a umění. Klasse 1, Nr. 61 (Prag 1921) S. 137—139. 2) Hrsgeg. von B. Bretholz, Sudetendeutsche Geschichtsquellen, Nr. 3. Reichenberg und Komotau 1930. 3) Die Entstehungszeit des Gießhübel-Theusinger Urbars, das F. Ber- n a u (Studien und Materialien zur Spezialgeschichte und Heimatkunde des deutschen Sprachgebietes in Böhmen und Mähren, II. Prag 1903, S. 523 ff.) für 1532-35 ansetzt, ist noch genauer zu bestimmen.
Einleitung. § 1. Das Elbogener Urbar der Grafen Schlick vom Jahre 1525 ist der Geschichtsforschung Böhmens bislang nicht unbekannt ge- blieben. Besonders August Sedláček hat verschiedentlich, wo er über die Geschichte des Elbogener Kreises handelte1), die Nach- richten dieser Quelle ausgewertet und auf sie verwiesen. Für deren vollständige Ausgabe sprechen mehrere wichtige Gründe. Ihrem Alter nach darf sie sich zwar nicht mit ähnlichen Quellen anderer unserer Heimatlandschaften, wie etwa den Urbaren der Liechten- steinischen Herrschaften in Südmähren 2), messen; wohl aber haben wir in unseren nordwestböhmischen Nachbargegenden außer einem knappen Urbar der Schlackenwerther Herrschaft nach der Schlicki- schen Erbteilung von 1489, das im Gutsarchiv Schlackenwerth in einer Abschrift des 17. Jahrhunderts vorliegt, kein älteres Urbar3) erhalten als das Elbogener und keines mit so reichem, umfassendem Inhalt: das schöne Petschauer Urbar (LA, A 87) stammt von 1545, das Graslitzer Urbar von 1548 (Abschrift von 1567 im AMI). Wich- tiger aber ist, daß im Schlickenurbar nicht nur das Burggut von Steinelbogen, sondern ein viel weiteres und ziemlich geschlossenes Gebiet, der damalige Kreis Elbogen, erfaßt ist, über den die Schlicken verschiedene Hoheitsrechte als Pfandherren zu üben hatten; eine so umfassende und ziemlich gleichmäßige Beschreibung wie die im Urbar enthaltene Steuermatrikel von 1523 ist aus dieser Zeit für unsere Länder selten. Aber auch der Zeitpunkt der Abfassung ist bedeutsam: in mannigfacher gegenseitiger Ergänzung mit der von L. Schlesinger 1879 herausgegebenen „Chronik der Stadt El- bogen (1471—1504)“ kennzeichnet unser Urbar die Zustände in unserer Heimatlandschaft vor den tief eingreifenden Neuerungen des 16. Jahrhunderts: bevor sich durch den Aufschwung des Berg- baues und die Neu- und Einsiedlung in seinem Gefolge, durch das Eindringen der Reformation, durch den Aufstieg der Städte und das Erstarken der Herrschermacht die äußere Stellung und das innere Gepräge unserer Landschaft stark veränderten. Hier sind besonders die reichen rechtsgeschichtlichen Nachrichten unseres Urbars von Wert, um derentwillen es schon längst Beachtung fand; 1) HZT. XIII, 18 ff.; O starém rozdělení Čech na kraje. Rozpravy české akademie věd a umění. Klasse 1, Nr. 61 (Prag 1921) S. 137—139. 2) Hrsgeg. von B. Bretholz, Sudetendeutsche Geschichtsquellen, Nr. 3. Reichenberg und Komotau 1930. 3) Die Entstehungszeit des Gießhübel-Theusinger Urbars, das F. Ber- n a u (Studien und Materialien zur Spezialgeschichte und Heimatkunde des deutschen Sprachgebietes in Böhmen und Mähren, II. Prag 1903, S. 523 ff.) für 1532-35 ansetzt, ist noch genauer zu bestimmen.
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2 geben sie doch einen Einblick in das innere Gefüge eines der „äußeren“ Kreise Böhmens mit ihrer größeren Selbständigkeit. So mag denn das Elbogener Urbar nicht nur für die heimatliche For- schung seines engeren Gebietes manchen willkommenen Aufschluß und Hinweis gewähren. § 2. Das Urbar ist uns erhalten in einer Handschrift, welche das Archiv des Nationalmuseum in Prag unter der Signatur „F 124, Elbogen b“, verwahrt. 24 Lagen zu je 3 Bogen weißen Papiers sind mit weißem Faden zusammengeheftet in einem festen Einband, dessen Deckel und Rücken mit braunem Leder überzogen sind und eine Zierpressung von sich schneidenden senkrechten, wagrechten und diagonalen Linien tragen. Zwei früher vorhandene Metall- schließen sind noch an den Stellen ihrer Befestigung zu erkennen; auf dem Rücken ist ein altes Papierschild mit der Aufschrift „528" durch ein zweites überklebt, auf dem „3 E 32" geschrieben ist. Ein Blatt, das lose beiliegt, ist wohl erst nachträglich aus seiner Lage ausgeschnitten worden; nach einer beigefügten tschechischen Anmerkung befand es sich vordem am Ende des Buches. Von der 1. Lage ist das vorderste Blatt an den Deckel als Deckblatt geklebt, der Rückdeckel trägt ein besonderes Deckblatt. Von der 5. Lage ist das 4. Blatt, von der 22. das 2. Blatt herausgeschnitten, von der 20. Lage ist außer schmalen Reststreifen nur das 6. Blatt ganz erhalten. Das Papier, auch des lose beiliegenden Blattes, ist von fast rein weißem Ton, unterscheidet sich aber in zwei Sorten, was Glätte und Stärke der Blätter anbelangt. Auch dem Wasserzeichen nach scheint es zweierlei Herkunft zu sein; in regellosem Wechsel folgen einander Bogen, die einmal ein Wasserzeichen ähnlich dem bei Briquet I, No. 3002, Kreuz über der Erdkugel1), das andere Mal- das von Briquet unter Nr. 2174 aufgenommene Wappenzeichen des Münchener Geschlechts der Pötschner aufweisen; beide befinden sich nicht unter den von F. Zuman 2) zusammengetragenen Wasser- zeichen Böhmens im 16. Jahrhundert. Wenn Briquet für beide eine Bogengröße 32 X43 cm angibt, so deutet die Blattgröße des Urbars, 31 X21 cm, darauf hin, daß beim Einbinden die Lagen etwas zurechtgeschnitten wurden; die Niederschrift dürfte wohl erst nach dem Binden des Buches erfolgt sein. Die vorhandene Blattzählung, 1—5 mit Tinte, 6—111 mit Bleistift und 112 wieder mit Tinte, stammt von einer modernen Hand und reicht nur so weit wie die Eintragungen des Urbars selber; die 20.—24. Lage Papier sind un- beschrieben und auch ungezählt. Die Schrift ist ihren Formen nach nicht ganz gleichmäßig; den sorgfältig gebildeten, großen Buchstabenformen des ersten Teils steht eine flüchtigere, engere und kleinere Schrift in den Zinsverzeichnissen gegenüber; doch sind diese Unterschiede nicht 1) Sein Ursprungsort ist nicht festgestellt; verwandte Formen, Nr. 3003 bis 3008, bezeugt Briquet gelegentlich auch für Böhmen. 2) Památky archeologické a místopisné XXXIII, 277 ff.
2 geben sie doch einen Einblick in das innere Gefüge eines der „äußeren“ Kreise Böhmens mit ihrer größeren Selbständigkeit. So mag denn das Elbogener Urbar nicht nur für die heimatliche For- schung seines engeren Gebietes manchen willkommenen Aufschluß und Hinweis gewähren. § 2. Das Urbar ist uns erhalten in einer Handschrift, welche das Archiv des Nationalmuseum in Prag unter der Signatur „F 124, Elbogen b“, verwahrt. 24 Lagen zu je 3 Bogen weißen Papiers sind mit weißem Faden zusammengeheftet in einem festen Einband, dessen Deckel und Rücken mit braunem Leder überzogen sind und eine Zierpressung von sich schneidenden senkrechten, wagrechten und diagonalen Linien tragen. Zwei früher vorhandene Metall- schließen sind noch an den Stellen ihrer Befestigung zu erkennen; auf dem Rücken ist ein altes Papierschild mit der Aufschrift „528" durch ein zweites überklebt, auf dem „3 E 32" geschrieben ist. Ein Blatt, das lose beiliegt, ist wohl erst nachträglich aus seiner Lage ausgeschnitten worden; nach einer beigefügten tschechischen Anmerkung befand es sich vordem am Ende des Buches. Von der 1. Lage ist das vorderste Blatt an den Deckel als Deckblatt geklebt, der Rückdeckel trägt ein besonderes Deckblatt. Von der 5. Lage ist das 4. Blatt, von der 22. das 2. Blatt herausgeschnitten, von der 20. Lage ist außer schmalen Reststreifen nur das 6. Blatt ganz erhalten. Das Papier, auch des lose beiliegenden Blattes, ist von fast rein weißem Ton, unterscheidet sich aber in zwei Sorten, was Glätte und Stärke der Blätter anbelangt. Auch dem Wasserzeichen nach scheint es zweierlei Herkunft zu sein; in regellosem Wechsel folgen einander Bogen, die einmal ein Wasserzeichen ähnlich dem bei Briquet I, No. 3002, Kreuz über der Erdkugel1), das andere Mal- das von Briquet unter Nr. 2174 aufgenommene Wappenzeichen des Münchener Geschlechts der Pötschner aufweisen; beide befinden sich nicht unter den von F. Zuman 2) zusammengetragenen Wasser- zeichen Böhmens im 16. Jahrhundert. Wenn Briquet für beide eine Bogengröße 32 X43 cm angibt, so deutet die Blattgröße des Urbars, 31 X21 cm, darauf hin, daß beim Einbinden die Lagen etwas zurechtgeschnitten wurden; die Niederschrift dürfte wohl erst nach dem Binden des Buches erfolgt sein. Die vorhandene Blattzählung, 1—5 mit Tinte, 6—111 mit Bleistift und 112 wieder mit Tinte, stammt von einer modernen Hand und reicht nur so weit wie die Eintragungen des Urbars selber; die 20.—24. Lage Papier sind un- beschrieben und auch ungezählt. Die Schrift ist ihren Formen nach nicht ganz gleichmäßig; den sorgfältig gebildeten, großen Buchstabenformen des ersten Teils steht eine flüchtigere, engere und kleinere Schrift in den Zinsverzeichnissen gegenüber; doch sind diese Unterschiede nicht 1) Sein Ursprungsort ist nicht festgestellt; verwandte Formen, Nr. 3003 bis 3008, bezeugt Briquet gelegentlich auch für Böhmen. 2) Památky archeologické a místopisné XXXIII, 277 ff.
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3 so groß, daß man zwei verschiedene Schreiber annehmen müßte. Man darf daher wohl den Elias Nicolay (aus Lichtenstadt?), der sich in dem Zierschnörkel auf Bl. 72 als Schreiber nennt, als den Verfertiger des ganzen Urbars ansprechen. Doch ist zwischen erstem und zweitem Teil des Urbars eine Zwischenpause in der Nieder- schrift nicht unwahrscheinlich. Die größeren Buchstabenformen des ersten Teiles zeigen deutlicher als die mehr kursive kleinere Schrift die „gotischen“ Brechungen; Einflüsse der Renaissance- schriftformen sind nur in Andeutungen merkbar. Auf Bl. 1—60 grenzen dünne senkrechte Linien, links eine, rechts zwei, den Schriftraum von einem Rande ab, der gelegentlich Verbesserungen trägt; in der Steuermatrikel scheiden auch wag- rechte Linien die einzelnen Orte und Güter voneinander. Ahnliches finden wir auf Bl. 94—98 im Hartenberger Scharwerkverzeichnis und bei den letzten Absätzen des Schönbacher Registers wieder. In den Zinsregistern auf Bl. 61—94 unterteilt weiters noch ein senkrechter Strich den Schreibraum ; links von ihm kommen die Namen, rechts die Zinsen zu stehen. In unserer Ausgabe wurde da, um Raum zu sparen, der Name über die zugehörigen Leistungen gesetzt. Auch das Schön- bacher Zinsregister hält es ähnlich, nur unterteilt es oft die rechte Hälfte des Schreibraumes weiterhin tabellenartig in mehrere Spalten. Die Schreibung ist in unserer Ausgabe möglichst vereinheit- licht nach den von der Konferenz der landesgeschichtlichen In- stitute in Halle 1930 angenommenen „Grundsätzen für die äußere Textgestaltung bei der Herausgabe von Quellen zur neueren Ge- schichte“. Buchstabengetreu sind nur die Orts- und Familiennamen wiedergegeben, die Vornamen sind auch vereinheitlicht. Vom Her- ausgeber gelegentlich eingefügte Einzelbuchstaben oder Wörter macht kursiver Druck kenntlich. Durch Verwendung einer fetten Type wurden Stellen hervorgehoben, die auch die Handschrift be- sonders hervortreten lassen will. Konsonantenverdoppelung wurde nach Vokalen als mögliches Kürzezeichen beibehalten außer in den sehr häufigen und wechselnd geschriebenen Wörtern ,und“, „uns(er)“ und „als"; beseitigt ist sie auch in tonloseren Endsilben wie „-en“, „-el“, „-er“, „-et“, „-ig", „-haft“, „-schaft“. Ausdrücklich angemerkt sei auch, daß das Urbar die Zahlen zum überwiegenden Teil mit den römischen Zeichen schreibt, doch kommen auch arabische Zahl- zeichen daneben vor. Wenn wir weiters in der Ausgabe keinen um- gelauteten u-Laut unterscheiden, so folgen wir hierin der Hand- schrift, die zwar ein Umlautzeichen bei ä und ö anwendet, aber auch dasselbe Zeichen verwendet, um überhaupt einen u-Laut von einem n zu unterscheiden. Kürzungszeichen, von denen das Urbar aber nur selten Gebrauch macht, sind aufgelöst; nur die Kürzungen für „(weißer, kleiner, meißnischer) Groschen“, „Pfennig“, „Heller“ und „Gulden" sind als allgemein bekannt beibehalten. Verhältnismäßig am häufigsten werden der hochgestellte Strich als Kürzungs- = zeichen für ein fehlendes n, auch im Wortinnern, ferner „dz“ = „das, daß“ und schlingenartige Umbiegungen des Endstriches zur Abkürzung der Endsilben „-en“ und „-er“ gebraucht. Das in 1*
3 so groß, daß man zwei verschiedene Schreiber annehmen müßte. Man darf daher wohl den Elias Nicolay (aus Lichtenstadt?), der sich in dem Zierschnörkel auf Bl. 72 als Schreiber nennt, als den Verfertiger des ganzen Urbars ansprechen. Doch ist zwischen erstem und zweitem Teil des Urbars eine Zwischenpause in der Nieder- schrift nicht unwahrscheinlich. Die größeren Buchstabenformen des ersten Teiles zeigen deutlicher als die mehr kursive kleinere Schrift die „gotischen“ Brechungen; Einflüsse der Renaissance- schriftformen sind nur in Andeutungen merkbar. Auf Bl. 1—60 grenzen dünne senkrechte Linien, links eine, rechts zwei, den Schriftraum von einem Rande ab, der gelegentlich Verbesserungen trägt; in der Steuermatrikel scheiden auch wag- rechte Linien die einzelnen Orte und Güter voneinander. Ahnliches finden wir auf Bl. 94—98 im Hartenberger Scharwerkverzeichnis und bei den letzten Absätzen des Schönbacher Registers wieder. In den Zinsregistern auf Bl. 61—94 unterteilt weiters noch ein senkrechter Strich den Schreibraum ; links von ihm kommen die Namen, rechts die Zinsen zu stehen. In unserer Ausgabe wurde da, um Raum zu sparen, der Name über die zugehörigen Leistungen gesetzt. Auch das Schön- bacher Zinsregister hält es ähnlich, nur unterteilt es oft die rechte Hälfte des Schreibraumes weiterhin tabellenartig in mehrere Spalten. Die Schreibung ist in unserer Ausgabe möglichst vereinheit- licht nach den von der Konferenz der landesgeschichtlichen In- stitute in Halle 1930 angenommenen „Grundsätzen für die äußere Textgestaltung bei der Herausgabe von Quellen zur neueren Ge- schichte“. Buchstabengetreu sind nur die Orts- und Familiennamen wiedergegeben, die Vornamen sind auch vereinheitlicht. Vom Her- ausgeber gelegentlich eingefügte Einzelbuchstaben oder Wörter macht kursiver Druck kenntlich. Durch Verwendung einer fetten Type wurden Stellen hervorgehoben, die auch die Handschrift be- sonders hervortreten lassen will. Konsonantenverdoppelung wurde nach Vokalen als mögliches Kürzezeichen beibehalten außer in den sehr häufigen und wechselnd geschriebenen Wörtern ,und“, „uns(er)“ und „als"; beseitigt ist sie auch in tonloseren Endsilben wie „-en“, „-el“, „-er“, „-et“, „-ig", „-haft“, „-schaft“. Ausdrücklich angemerkt sei auch, daß das Urbar die Zahlen zum überwiegenden Teil mit den römischen Zeichen schreibt, doch kommen auch arabische Zahl- zeichen daneben vor. Wenn wir weiters in der Ausgabe keinen um- gelauteten u-Laut unterscheiden, so folgen wir hierin der Hand- schrift, die zwar ein Umlautzeichen bei ä und ö anwendet, aber auch dasselbe Zeichen verwendet, um überhaupt einen u-Laut von einem n zu unterscheiden. Kürzungszeichen, von denen das Urbar aber nur selten Gebrauch macht, sind aufgelöst; nur die Kürzungen für „(weißer, kleiner, meißnischer) Groschen“, „Pfennig“, „Heller“ und „Gulden" sind als allgemein bekannt beibehalten. Verhältnismäßig am häufigsten werden der hochgestellte Strich als Kürzungs- = zeichen für ein fehlendes n, auch im Wortinnern, ferner „dz“ = „das, daß“ und schlingenartige Umbiegungen des Endstriches zur Abkürzung der Endsilben „-en“ und „-er“ gebraucht. Das in 1*
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4 dem Schönbacher Register gelegentlich vorkommende „minus" (abgekürzt mi+us-Haken) ist in der Ausgabe durch das Zeichen — wiedergegeben. Auch Abkürzungen mit den Anfangsbuchstaben (z. B.: it. = item, ne. = nepf) kommen hie und da vor1). Zur Sprache des Urbars nur einige Bemerkungen: Auch hier haben wir eine „Mischung ober- und mitteldeutscher Elemente“ vor uns, wie A. Hruschka die Sprache der Elbogener Chronik (S. 178) kennzeichnete — wie im übrigen die Egerländer Mundart auch heute noch bezeichnet wird. Im Vergleich mit der Chronik zeigt die Sprache des Urbars stärkere Beziehung zur neuhochdeutschen Schriftsprache. Eine Reihe von Eigenheiten erkennen wir auch als Züge, die wir noch heute in den Egerländer Mundarten wieder- finden: so die gegenseitige Vertretung von mhd. â und ô (alldo, an = on „ohne“), von p und b, t und d, in gewissen Fällen auch von g und k. Für zwi(fältig), dri(valtigkeit) bieten unsere Mund- arten noch heute Entsprechungen; die Vertauschung von anlauten- dem j und g (Jeorg, Jhareisen; Jöckel Bl. 37 = Göchel Bl. 69!) macht der mundartliche Wandel des anlautenden j zu g verständlich. Der Gegensatz zwischen einer das Endungs-e ablegenden Sprechweise und einer Schreibgewohnheit, die es beibehält, bewirkt, daß nicht nur Formen ohne das Endungs-e bei der Niederschrift unterliefen, sondern auch solche, wo es zu Unrecht eingeführt ist (mage Bl. 15, solle Bl. 16 u. a. m.). Auch viele Einzelformen, wie die nach den Geschlechtern genau unterschiedenen „zwene-zwu-zwei“, „mir“ = wir (Bl. 3) „aber = ader = oder" in beiden Bedeutungen, „dergegen", „derein (Bl. 12), „hinkat“ = hinkend (Bl. 50), finden Entsprechung und Erklärung noch in der heutigen Mundart. Die auf Bl. 74' bezeugte Form „Schuppen“ = Schupfen zeigt eine mitteldeutsche Lautung, welche heute ein Kennzeichen der ostegerländischen Mundarten östlich Elbogens (Lichtenstadt!) ist. Die gegenseitige Vertretung von b und w ist heute nur in einem der im Urbar belegten Fälle noch gebräuchlich (Wastl = Sebastian, nicht mehr dagegen bei „Walthazar". Ihre Umkehrung bei „albegen“ Bl. 131). Die mehrma- lige Verwendung von „nieder“ (neben „unter") deutet hingegen einen mitteldeutschen Einschlag an, welcher der heutigen Mundart fremd ist, ebenso „i" statt e („wieder“ = weder. In manchen Schreibungen gemahnt das Urbar auch noch an mhd. Sprachform; gelegentlich schreibt es noch sl, sm, sw neben schl, schm, schw; ähnlich ist es mit „(ich) gepeut“, „(ich) thun" oder „gesein mag", ebenso mit Mehrzahlbildungen wie „die recht“ „die vhaß“. Der heutigen Mundart unbekannt sind Fügungen wie „so viel und uns zuständig“ (Bl. 3) oder „ehe und...“ (Bl. 7). 1) Die in der Handschrift öfter vorkommenden Klammern sind in der Ausgabe durch Unterführungen (") aufgelöst; um auf Blatt 31—60 die Unter- führung von Zahlen zu vermeiden, ist dort die Stellung der Klammer vor oder hinter der Zahl durch ein Sternchen (*) angedeutet, weil dies für die kritische Auswertung durch den Ortsforscher gelegentlich von Wichtigkeit sein mag; in den Zinsregistern (Bl. 61—112) sind die Klammern als belanglos nicht mehr beachtet; die Unterführungen dort stehen nur aus drucktechnischen Gründen statt der vollen oder gekürzten Wörter der Handschrift.
4 dem Schönbacher Register gelegentlich vorkommende „minus" (abgekürzt mi+us-Haken) ist in der Ausgabe durch das Zeichen — wiedergegeben. Auch Abkürzungen mit den Anfangsbuchstaben (z. B.: it. = item, ne. = nepf) kommen hie und da vor1). Zur Sprache des Urbars nur einige Bemerkungen: Auch hier haben wir eine „Mischung ober- und mitteldeutscher Elemente“ vor uns, wie A. Hruschka die Sprache der Elbogener Chronik (S. 178) kennzeichnete — wie im übrigen die Egerländer Mundart auch heute noch bezeichnet wird. Im Vergleich mit der Chronik zeigt die Sprache des Urbars stärkere Beziehung zur neuhochdeutschen Schriftsprache. Eine Reihe von Eigenheiten erkennen wir auch als Züge, die wir noch heute in den Egerländer Mundarten wieder- finden: so die gegenseitige Vertretung von mhd. â und ô (alldo, an = on „ohne“), von p und b, t und d, in gewissen Fällen auch von g und k. Für zwi(fältig), dri(valtigkeit) bieten unsere Mund- arten noch heute Entsprechungen; die Vertauschung von anlauten- dem j und g (Jeorg, Jhareisen; Jöckel Bl. 37 = Göchel Bl. 69!) macht der mundartliche Wandel des anlautenden j zu g verständlich. Der Gegensatz zwischen einer das Endungs-e ablegenden Sprechweise und einer Schreibgewohnheit, die es beibehält, bewirkt, daß nicht nur Formen ohne das Endungs-e bei der Niederschrift unterliefen, sondern auch solche, wo es zu Unrecht eingeführt ist (mage Bl. 15, solle Bl. 16 u. a. m.). Auch viele Einzelformen, wie die nach den Geschlechtern genau unterschiedenen „zwene-zwu-zwei“, „mir“ = wir (Bl. 3) „aber = ader = oder" in beiden Bedeutungen, „dergegen", „derein (Bl. 12), „hinkat“ = hinkend (Bl. 50), finden Entsprechung und Erklärung noch in der heutigen Mundart. Die auf Bl. 74' bezeugte Form „Schuppen“ = Schupfen zeigt eine mitteldeutsche Lautung, welche heute ein Kennzeichen der ostegerländischen Mundarten östlich Elbogens (Lichtenstadt!) ist. Die gegenseitige Vertretung von b und w ist heute nur in einem der im Urbar belegten Fälle noch gebräuchlich (Wastl = Sebastian, nicht mehr dagegen bei „Walthazar". Ihre Umkehrung bei „albegen“ Bl. 131). Die mehrma- lige Verwendung von „nieder“ (neben „unter") deutet hingegen einen mitteldeutschen Einschlag an, welcher der heutigen Mundart fremd ist, ebenso „i" statt e („wieder“ = weder. In manchen Schreibungen gemahnt das Urbar auch noch an mhd. Sprachform; gelegentlich schreibt es noch sl, sm, sw neben schl, schm, schw; ähnlich ist es mit „(ich) gepeut“, „(ich) thun" oder „gesein mag", ebenso mit Mehrzahlbildungen wie „die recht“ „die vhaß“. Der heutigen Mundart unbekannt sind Fügungen wie „so viel und uns zuständig“ (Bl. 3) oder „ehe und...“ (Bl. 7). 1) Die in der Handschrift öfter vorkommenden Klammern sind in der Ausgabe durch Unterführungen (") aufgelöst; um auf Blatt 31—60 die Unter- führung von Zahlen zu vermeiden, ist dort die Stellung der Klammer vor oder hinter der Zahl durch ein Sternchen (*) angedeutet, weil dies für die kritische Auswertung durch den Ortsforscher gelegentlich von Wichtigkeit sein mag; in den Zinsregistern (Bl. 61—112) sind die Klammern als belanglos nicht mehr beachtet; die Unterführungen dort stehen nur aus drucktechnischen Gründen statt der vollen oder gekürzten Wörter der Handschrift.
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5 Zeit, Zweck und Veranlassung der ersten Niederschrift des Urbar sagt es uns selber deutlich an mehreren Stellen. Im Auf- trage des Grafen Sebastian Schlick begann man am 2. I. 1525 dieses „Buch" zu schreiben; am 28. V. war man bis zur Bereitungs- ordnung gelangt; der Spruch der Adeligen über die fahrende Habe (Bl. 91) kommt entsprechend seiner Datierung, 6. II., im Buche zwischen jene beiden zu stehen. Sicher aber dürfte auch diese erste Niederschrift unter Sebastian Schlick zumindest stellenweise ältere Schriften zur Vorlage gehabt haben, wie die mit aufgenommene Güterverschreibung des Matthes Unruher oder die Steuermatrikel von 1523 es dartun. Noch bleibt auch die Frage offen, ob wir in der erhaltenen Handschrift die von Graf Sebastian Schlick veranlaßte erste Niederschrift oder eine Abschrift davon vor uns haben. Außere und innere Merkmale können darüber Aufschluß geben und ver- schiedene Beobachtungen deuten an, daß wir in der erhaltenen Handschrift eine etwas jüngere Abschrift zu sehen hätten. Rein äußerlich konnte ich z. B. in dem an Schlickischer Korrespondenz sehr reichen Stadtarchiv von Eger das Papier mit dem Wasserzeichen Briquet Nr. 2174 erst seit 1529 unter Albrecht Schlick feststellen, das andere Wasserzeichen überhaupt nicht, nur eine ihm sehr ähnliche Form in einem Brief des Hieronymus Schlick vom 24. IV. 1534; diese beiden Schlicken waren aber erst nach Sebastian Herren auf Elbogen. Albrecht übernahm es 1527 nach seinem Bruder und vertauschte es 28. IX. 1534 seinem Vetter Hieronymus 1) gegen andere Güter. Der Vergleich der Schriften ergibt keine volle Sicherheit, da die im Urbar verwendeten großen Buchstabenformen in Briefen überhaupt nicht auftreten; doch ist eine gewisse Ahnlichkeit der Schriften in der Korrespondenz des Hieronymus nicht zu verkennen, sie ist am stärksten etwa bei den Lehensbriefen vom 8. XII. 1545 und 22. VII. 1546 (Elb. A. Nr. 35, 36). Auch die vermutliche Heimat des Schreibers unserer Handschrift, Lichtenstadt, würde auf eine Verbindung mit Hieronymus hindeuten, welcher der Schlacken- werther Schlickenlinie entstammte. Dazu kommt noch ein Zeugnis des Urbars selber: das lose beiliegende, von der gleichen Schrift wie der erste Teil des Urbars geschriebene Blatt enthält den Anfang einer Urkunde des Hieronymus über ein Gut bei Eger. Nehmen wir noch hinzu, daß eine Reihe von auffälligen Ver- schreibungen 2), Vertauschungen und kleinen Textlücken — Näheres darüber bei der Besprechung des Inhaltes — darauf hinweisen, daß hier eine vorliegende Erstfassung falsch verstanden und entstellt, 1) Einen Lebensabriß dieses für uns wichtigen Schlicken, wenn auch mehr von Joachimsthal her gesehen, bietet H. Lorenz in den „Sudeten- deutschen Lebensbildern“ I, 80 ff. 2) Hieher gehört es sicherlich auch, wenn die vorliegende Handschrift statt Quirin „Linrin“ schreibt, was in unserer Ausgabe richtiggestellt ist ; Quirin war schon lange außer Landes, immerhin ist aber anzunehmen, daß der Schreiber seiner Brüder diesen seltenen Namen zumindest gekannt hätte, wogegen diese Unkenntnis bei einem Untergebenen des Hieronymus begreiflicher scheint.
5 Zeit, Zweck und Veranlassung der ersten Niederschrift des Urbar sagt es uns selber deutlich an mehreren Stellen. Im Auf- trage des Grafen Sebastian Schlick begann man am 2. I. 1525 dieses „Buch" zu schreiben; am 28. V. war man bis zur Bereitungs- ordnung gelangt; der Spruch der Adeligen über die fahrende Habe (Bl. 91) kommt entsprechend seiner Datierung, 6. II., im Buche zwischen jene beiden zu stehen. Sicher aber dürfte auch diese erste Niederschrift unter Sebastian Schlick zumindest stellenweise ältere Schriften zur Vorlage gehabt haben, wie die mit aufgenommene Güterverschreibung des Matthes Unruher oder die Steuermatrikel von 1523 es dartun. Noch bleibt auch die Frage offen, ob wir in der erhaltenen Handschrift die von Graf Sebastian Schlick veranlaßte erste Niederschrift oder eine Abschrift davon vor uns haben. Außere und innere Merkmale können darüber Aufschluß geben und ver- schiedene Beobachtungen deuten an, daß wir in der erhaltenen Handschrift eine etwas jüngere Abschrift zu sehen hätten. Rein äußerlich konnte ich z. B. in dem an Schlickischer Korrespondenz sehr reichen Stadtarchiv von Eger das Papier mit dem Wasserzeichen Briquet Nr. 2174 erst seit 1529 unter Albrecht Schlick feststellen, das andere Wasserzeichen überhaupt nicht, nur eine ihm sehr ähnliche Form in einem Brief des Hieronymus Schlick vom 24. IV. 1534; diese beiden Schlicken waren aber erst nach Sebastian Herren auf Elbogen. Albrecht übernahm es 1527 nach seinem Bruder und vertauschte es 28. IX. 1534 seinem Vetter Hieronymus 1) gegen andere Güter. Der Vergleich der Schriften ergibt keine volle Sicherheit, da die im Urbar verwendeten großen Buchstabenformen in Briefen überhaupt nicht auftreten; doch ist eine gewisse Ahnlichkeit der Schriften in der Korrespondenz des Hieronymus nicht zu verkennen, sie ist am stärksten etwa bei den Lehensbriefen vom 8. XII. 1545 und 22. VII. 1546 (Elb. A. Nr. 35, 36). Auch die vermutliche Heimat des Schreibers unserer Handschrift, Lichtenstadt, würde auf eine Verbindung mit Hieronymus hindeuten, welcher der Schlacken- werther Schlickenlinie entstammte. Dazu kommt noch ein Zeugnis des Urbars selber: das lose beiliegende, von der gleichen Schrift wie der erste Teil des Urbars geschriebene Blatt enthält den Anfang einer Urkunde des Hieronymus über ein Gut bei Eger. Nehmen wir noch hinzu, daß eine Reihe von auffälligen Ver- schreibungen 2), Vertauschungen und kleinen Textlücken — Näheres darüber bei der Besprechung des Inhaltes — darauf hinweisen, daß hier eine vorliegende Erstfassung falsch verstanden und entstellt, 1) Einen Lebensabriß dieses für uns wichtigen Schlicken, wenn auch mehr von Joachimsthal her gesehen, bietet H. Lorenz in den „Sudeten- deutschen Lebensbildern“ I, 80 ff. 2) Hieher gehört es sicherlich auch, wenn die vorliegende Handschrift statt Quirin „Linrin“ schreibt, was in unserer Ausgabe richtiggestellt ist ; Quirin war schon lange außer Landes, immerhin ist aber anzunehmen, daß der Schreiber seiner Brüder diesen seltenen Namen zumindest gekannt hätte, wogegen diese Unkenntnis bei einem Untergebenen des Hieronymus begreiflicher scheint.
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6 auch nicht allzu achtsam abgeschrieben wurde, so gewinnt unsere Annahme, daß unsere Handschrift eine unter Hieronymus Schlick verfertigte Abschrift des Urbars sei, nur noch an Wahrscheinlichkeit; es dürfte also die vorliegende Handschrift als Abschrift des Ori- ginals entstanden sein, wohl bald nach 1534. Uber die späteren Schicksale unserer Handschrift wissen wir nur eines bestimmt: 1604 wurde sie von Agnes, Witwe nach dem kaiserlichen Rat Wolf Ernst von Wirsberg auf Schlackenwerth, ihrem Schwiegersohn Matthäus Schlick auf Welchau, einem Bruder der bekannten Katharina von Redern1), geschenkt. Näheres hören wir auch von derjenigen Handschrift des Urbars, die auch nach dem Abgange der Schlicken in Elbogen verblieb, nur wissen wir nicht, ob wir diese mit der uns vorliegenden gleichsetzen dürfen. Für die Verwaltung des Kreises und des Burg- guts kam ihr auch weiterhin eine große Bedeutung zu, vor allem in Steuerfragen. Noch zu Anfang des 17. Jahrhunderts berief man sich in Steuersachen auf „der Herrn Schlicken Urbariregister, welches Anno 23 aufgericht worden“2), oder die „hundertjährige Steuermatrikul“ (1614), wobei man in dieser Zeit freilich immer beifügte, sie befinde sich jetzt bei der böhmischen Kammer. Tat- sächlich hatten die Elbogener über mehrfache Anforderungen diese Handschrift mit mehreren anderen Urbaren zusammen am 28. IX. 1580 nach Prag eingeschickt, von wo man diese mit einge- hendem Gutachten an den Kaiser weiterleitete3); handelte es sich damals ja darum, aus diesen Schriften genauer Erträgnisse und Wert der Elbogener Besitzungen festzustellen, weil sie dem Feld- marschall von Quernheim verkauft werden sollten. Nach dem Scheitern dieses Planes ist zwar gelegentlich von einem Pack Ur- kunden und Schriften, welche den Elbogenern zurückzugeben seien, die Rede4), aber die Urbarhandschrift scheint nicht darunten gewesen zu sein, weil noch 1616 die Elbogener sagen, sie liege bei der Kammer5). Ist diese hier so oft erwähnte Handschrift identisch mit der uns vorliegenden? Die Angabe, daß sie „in rotes Leder“ gebunden gewesen sei, würde auch auf unsere Vorlage passen. Wie aber hätte sie nach 1580 an Wolf Ernst von Wirsberg kommen können? Ganz unmöglich wäre es nicht; sie könnte z. B. an ihn als Nachbarn des Kreises und kaiserlichen Rat zur Begutachtung überwiesen worden sein und dann bei ihm — zumal da er schon 1585 starb — liegen geblieben sein. Auch die anderen in dem oben erwähnten Verzeichnis enthaltenen, mit der Urbarhandschrift nach Prag übersandten Schriften sind heute unbekannten Aufenthalts. So bleibe denn nach diesen Andeutungen die Frage besser unbeantwortet, ob es die uns 1) Siehe Stammtafel der Schlicken bei C. v. Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich XXX (Wien 1875), 101 ff. 2) AMI. stm. E 22/18; 12. VI. 1603. 3) AMI. stm. E 36. 4) AMI. stm. E 36; 6. III. 1584. 5) AMI. stm. E 22/17, 18.
6 auch nicht allzu achtsam abgeschrieben wurde, so gewinnt unsere Annahme, daß unsere Handschrift eine unter Hieronymus Schlick verfertigte Abschrift des Urbars sei, nur noch an Wahrscheinlichkeit; es dürfte also die vorliegende Handschrift als Abschrift des Ori- ginals entstanden sein, wohl bald nach 1534. Uber die späteren Schicksale unserer Handschrift wissen wir nur eines bestimmt: 1604 wurde sie von Agnes, Witwe nach dem kaiserlichen Rat Wolf Ernst von Wirsberg auf Schlackenwerth, ihrem Schwiegersohn Matthäus Schlick auf Welchau, einem Bruder der bekannten Katharina von Redern1), geschenkt. Näheres hören wir auch von derjenigen Handschrift des Urbars, die auch nach dem Abgange der Schlicken in Elbogen verblieb, nur wissen wir nicht, ob wir diese mit der uns vorliegenden gleichsetzen dürfen. Für die Verwaltung des Kreises und des Burg- guts kam ihr auch weiterhin eine große Bedeutung zu, vor allem in Steuerfragen. Noch zu Anfang des 17. Jahrhunderts berief man sich in Steuersachen auf „der Herrn Schlicken Urbariregister, welches Anno 23 aufgericht worden“2), oder die „hundertjährige Steuermatrikul“ (1614), wobei man in dieser Zeit freilich immer beifügte, sie befinde sich jetzt bei der böhmischen Kammer. Tat- sächlich hatten die Elbogener über mehrfache Anforderungen diese Handschrift mit mehreren anderen Urbaren zusammen am 28. IX. 1580 nach Prag eingeschickt, von wo man diese mit einge- hendem Gutachten an den Kaiser weiterleitete3); handelte es sich damals ja darum, aus diesen Schriften genauer Erträgnisse und Wert der Elbogener Besitzungen festzustellen, weil sie dem Feld- marschall von Quernheim verkauft werden sollten. Nach dem Scheitern dieses Planes ist zwar gelegentlich von einem Pack Ur- kunden und Schriften, welche den Elbogenern zurückzugeben seien, die Rede4), aber die Urbarhandschrift scheint nicht darunten gewesen zu sein, weil noch 1616 die Elbogener sagen, sie liege bei der Kammer5). Ist diese hier so oft erwähnte Handschrift identisch mit der uns vorliegenden? Die Angabe, daß sie „in rotes Leder“ gebunden gewesen sei, würde auch auf unsere Vorlage passen. Wie aber hätte sie nach 1580 an Wolf Ernst von Wirsberg kommen können? Ganz unmöglich wäre es nicht; sie könnte z. B. an ihn als Nachbarn des Kreises und kaiserlichen Rat zur Begutachtung überwiesen worden sein und dann bei ihm — zumal da er schon 1585 starb — liegen geblieben sein. Auch die anderen in dem oben erwähnten Verzeichnis enthaltenen, mit der Urbarhandschrift nach Prag übersandten Schriften sind heute unbekannten Aufenthalts. So bleibe denn nach diesen Andeutungen die Frage besser unbeantwortet, ob es die uns 1) Siehe Stammtafel der Schlicken bei C. v. Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich XXX (Wien 1875), 101 ff. 2) AMI. stm. E 22/18; 12. VI. 1603. 3) AMI. stm. E 36. 4) AMI. stm. E 36; 6. III. 1584. 5) AMI. stm. E 22/17, 18.
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vorliegende Abschrift oder eine andere Handschrift war, die von den Elbogenern der böhmischen Kammer abgeführt wurde. § 3. Graf Sebastian Schlick wollte in diesem Urbare fest- halten, was ihm und seiner Familie nach der Pfandverschreibung Sigismunds vom 28. IX. 1434 im Kreise Elbogen zustand und wie sie es bisher verwaltet hatten; er bringt es unter den Untertitel „Schloß und Stadt Elbogen mit aller Gerechtigkeit, Ein- und Zu- gehörung und aller Nutzung" und gliedert es in vier große Ab- schnitte: 1. die Hoheitsrechte über die adeligen Mannen; 2. die Hoheit über die Stadt; 3. die Nutzung des Burggutes; 4. Befug- nisse, welche sich über den ganzen Kreis erstrecken: Hochgericht, militärische Leitung und Steuerverwaltung. Die anschließenden Zins- und Scharwerklisten sind eigentlich eine Ergänzung zu 3. Der eingehenderen Besprechung des Inhaltes aber sei eine Reihe von kritisch-klärenden Bemerkungen vorweggenommen, die einerseits die Textüberlieferung, andrerseits aber auch den Inhalt betreffen. Die Kritik der Textüberlieferung muß gleich einsetzen bei dem Verzeichnis der Adeligen auf Bl. 3'—4; ein gleiches, mit wenigen Anderungen der Reihenfolge, enthält die Bereitungs- ordnung (Bl. 28'—29). Im Wortlaut der Handschrift ergeben sich merkwürdige Widersprüche zwischen beiden in der Zuordnung der Namen und Sitze der Adeligen des „Oberlandes" und die Steuer- matrikel bietet für diese Fälle gar noch ein drittes Ergebnis. Diese Verwirrung aber löst sich klar und eindeutig durch Verschiebung der einander gegenüberstehenden Spalten der beiden Adelsverzeich- nisse um eine Zeile, wie wir es abweichend von der Handschrift in unserer Ausgabe tun: dann paßt das Ergebnis auch zu der An- gabe der Steuermatrikel. Der Fehler entstand offenbar so, daß beim Abschreiben übersehen wurde, daß für Pichelberg (wie es ja auch bei anderen Gütern, z. B. Krottensee, der Fall ist), zwei Adelige genannt sind: Veit von Thein hat dort nur einen Ansitz, Wolf von Hertenberg aber auch 111/2 steuerbare Höfe. Durch dieses Versehen rückten die Namen der Gutssitze alle um eine Zeile höher, weiters wurde der Besitzer von Schaben (Wenzel von Perglas?) überhaupt ausgelassen. Diese auffällige Verwechslung wie auch die Schreibfehler in den Namen auf Bl. 3'—4 beweisen wohl, daß der Abschreiber nicht allzu gut mit Personen und Ortlichkeiten vertraut war. Einige Unterschiede in den adeligen Besitzern nach den beiden Listen und nach der Steuermatrikel sind wohl auch durch Besitzwechsel in der Zwischenzeit zu erklären 1). Die Steuermatrikel, 1) Perglas, für das 1523 Wenzel Pergler außer seiner Steuer als Haupt- mann auf Elbogen noch eine eigene Steuer entrichtet (Bl. 53), ist 1525 im Besitz des Heinrich Weikhard, dessen Geschlecht auch anderwärts später (1530: Raab: Reg. II, 452; 1538: Briefe im Eg. A.), dort bezeugt wird. — Katzen- grün ging von Wolf Pergler d. A. auf Christof Pergler über; ähnlich Otto- witz von der Frau von Jahn auf Georg und seine Brüder, Dallwitz von der „Albrecht Hisserlin“ auf Bernhard Hisserl, der auch das verpfändete Aich offenbar wieder einlöste. Daß die Liste der Adeligen wirklich von 1525 stammt,
vorliegende Abschrift oder eine andere Handschrift war, die von den Elbogenern der böhmischen Kammer abgeführt wurde. § 3. Graf Sebastian Schlick wollte in diesem Urbare fest- halten, was ihm und seiner Familie nach der Pfandverschreibung Sigismunds vom 28. IX. 1434 im Kreise Elbogen zustand und wie sie es bisher verwaltet hatten; er bringt es unter den Untertitel „Schloß und Stadt Elbogen mit aller Gerechtigkeit, Ein- und Zu- gehörung und aller Nutzung" und gliedert es in vier große Ab- schnitte: 1. die Hoheitsrechte über die adeligen Mannen; 2. die Hoheit über die Stadt; 3. die Nutzung des Burggutes; 4. Befug- nisse, welche sich über den ganzen Kreis erstrecken: Hochgericht, militärische Leitung und Steuerverwaltung. Die anschließenden Zins- und Scharwerklisten sind eigentlich eine Ergänzung zu 3. Der eingehenderen Besprechung des Inhaltes aber sei eine Reihe von kritisch-klärenden Bemerkungen vorweggenommen, die einerseits die Textüberlieferung, andrerseits aber auch den Inhalt betreffen. Die Kritik der Textüberlieferung muß gleich einsetzen bei dem Verzeichnis der Adeligen auf Bl. 3'—4; ein gleiches, mit wenigen Anderungen der Reihenfolge, enthält die Bereitungs- ordnung (Bl. 28'—29). Im Wortlaut der Handschrift ergeben sich merkwürdige Widersprüche zwischen beiden in der Zuordnung der Namen und Sitze der Adeligen des „Oberlandes" und die Steuer- matrikel bietet für diese Fälle gar noch ein drittes Ergebnis. Diese Verwirrung aber löst sich klar und eindeutig durch Verschiebung der einander gegenüberstehenden Spalten der beiden Adelsverzeich- nisse um eine Zeile, wie wir es abweichend von der Handschrift in unserer Ausgabe tun: dann paßt das Ergebnis auch zu der An- gabe der Steuermatrikel. Der Fehler entstand offenbar so, daß beim Abschreiben übersehen wurde, daß für Pichelberg (wie es ja auch bei anderen Gütern, z. B. Krottensee, der Fall ist), zwei Adelige genannt sind: Veit von Thein hat dort nur einen Ansitz, Wolf von Hertenberg aber auch 111/2 steuerbare Höfe. Durch dieses Versehen rückten die Namen der Gutssitze alle um eine Zeile höher, weiters wurde der Besitzer von Schaben (Wenzel von Perglas?) überhaupt ausgelassen. Diese auffällige Verwechslung wie auch die Schreibfehler in den Namen auf Bl. 3'—4 beweisen wohl, daß der Abschreiber nicht allzu gut mit Personen und Ortlichkeiten vertraut war. Einige Unterschiede in den adeligen Besitzern nach den beiden Listen und nach der Steuermatrikel sind wohl auch durch Besitzwechsel in der Zwischenzeit zu erklären 1). Die Steuermatrikel, 1) Perglas, für das 1523 Wenzel Pergler außer seiner Steuer als Haupt- mann auf Elbogen noch eine eigene Steuer entrichtet (Bl. 53), ist 1525 im Besitz des Heinrich Weikhard, dessen Geschlecht auch anderwärts später (1530: Raab: Reg. II, 452; 1538: Briefe im Eg. A.), dort bezeugt wird. — Katzen- grün ging von Wolf Pergler d. A. auf Christof Pergler über; ähnlich Otto- witz von der Frau von Jahn auf Georg und seine Brüder, Dallwitz von der „Albrecht Hisserlin“ auf Bernhard Hisserl, der auch das verpfändete Aich offenbar wieder einlöste. Daß die Liste der Adeligen wirklich von 1525 stammt,
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8 vor allem die Eigensteuerliste der Adeligen (Bl. 53) nennt uns übrigens eine Reihe von Adeligen, die in jenen beiden Listen nicht genannt sind, besonders solche ohne eigene Untertanen — hatten sie vielleicht keine Ritterlehen, sondern ehemalige Bauernhöfe inne? Aber auch recht Begüterte wie etwa Albrecht Meinel fehlen; saß er vielleicht außerhalb des Kreises? Einer ähnlichen größeren Richtigstellung bedarf die Bereitungs- ordnung und die Ursache ist hier der obigen sehr ähnlich: durch mechanisches Untereinanderschreiben einer mehrere Seiten langen und zweispaltig geschriebenen Liste von Ortsnamen durch unacht- same und offensichtlich auch ortsunkundige Abschreiber, wurde die ursprüngliche Ordnung stellenweise bis zur Unkenntlichkeit ver- wirrt. Durch Zerlegung in die einzelnen offenbar zusammengehörigen Teilstrecken (mit römischen Zahlen bezeichnet) wurde in der Aus- gabe eine Neuordnung vorbereitet. Man scheint ursprünglich mit vier Meldungsritten für das ganze Gebiet gerechnet zu haben mit bestimmtem Hin- und Rückweg. Die Prüfung der Strecken auf der Karte spricht meines Erachtens für folgende Zuordnung: als Hin- und Rückweg gehören zweifellos zusammen III + IV + V und VIII + IX; bei I + II ist der Heimweg auffällig kurz. Die Strecke X muß dann wohl, trotz vieler Uberschneidungen, die sich dabei er- geben, zwischen VI und VII zu einer vierten Wegstrecke einzufügen sein, deren Zerstückelung und Schleifen freilich auffällig bleiben. Auch ist zu bedenken: wir wissen nicht, ob diese Bereitungs- ordnung die Festlegung eines alten Gebrauches oder eine Neu- einführung durch Graf Sebastian darstellt; nach der in der Hand- schrift überlieferten „Ordnung“ dürfte jedenfalls keine Bereitung stattgefunden haben. Auch darauf ist zu verweisen, daß mehrfach sonst im Urbar bezeugte Orte in der Bereitungsordnung ganz fehlen: außer den ganzen Herrschaften Hartenberg-Schönbach, Heinrichs- grün-Neudek (samt Neurohlau, ohne Scheft!) und Lichtenstadt- Schlackenwerth eine Gruppe um Königsberg: Tiefengrün, Ebers- feld, Dobrassen, Mülln, Steinhof, Kornau, Kulsam, Mostau, Kotigau; um Falkenau: Haselbach, Zieditz, Buckwa, Lauterbach, Reichen- bach, Kohling und auch im Elbogener Land: Albernhof, Dotterwies, Münchhof. Vielleicht wurden manche auch erst versehentlich bei der Abschrift und der Zerstückelung der alten Ordnung übersehen. Viele andere Fehlschreibungen und Auslassungen sind im Text der Ausgabe laufend angemerkt, manche aber dürften win auch gar nicht mehr feststellen können. Sie alle finden am leichtesten eine Erklärung, wenn wir annehmen, daß die vorliegende Hand- schrift eine Abschrift darstellt, die Hieronymus Schlick von einer seiner Schreibkräfte herstellen ließ, vielleicht sogar bald nach Uber- dafür spricht auch, daß sie z. B. von der Veräußerung Habersbirks an Stefan von Wirsberg 1526 (Raab: Reg. II, 386), nichts weiß. Die Adeligenliste wurde also bei der von uns angenommenen späteren Abschrift nicht richtig- gestellt, sondern abgeschrieben und, da so grobe Fehler stehen bleiben konnten, wohl nicht einmal überprüft.
8 vor allem die Eigensteuerliste der Adeligen (Bl. 53) nennt uns übrigens eine Reihe von Adeligen, die in jenen beiden Listen nicht genannt sind, besonders solche ohne eigene Untertanen — hatten sie vielleicht keine Ritterlehen, sondern ehemalige Bauernhöfe inne? Aber auch recht Begüterte wie etwa Albrecht Meinel fehlen; saß er vielleicht außerhalb des Kreises? Einer ähnlichen größeren Richtigstellung bedarf die Bereitungs- ordnung und die Ursache ist hier der obigen sehr ähnlich: durch mechanisches Untereinanderschreiben einer mehrere Seiten langen und zweispaltig geschriebenen Liste von Ortsnamen durch unacht- same und offensichtlich auch ortsunkundige Abschreiber, wurde die ursprüngliche Ordnung stellenweise bis zur Unkenntlichkeit ver- wirrt. Durch Zerlegung in die einzelnen offenbar zusammengehörigen Teilstrecken (mit römischen Zahlen bezeichnet) wurde in der Aus- gabe eine Neuordnung vorbereitet. Man scheint ursprünglich mit vier Meldungsritten für das ganze Gebiet gerechnet zu haben mit bestimmtem Hin- und Rückweg. Die Prüfung der Strecken auf der Karte spricht meines Erachtens für folgende Zuordnung: als Hin- und Rückweg gehören zweifellos zusammen III + IV + V und VIII + IX; bei I + II ist der Heimweg auffällig kurz. Die Strecke X muß dann wohl, trotz vieler Uberschneidungen, die sich dabei er- geben, zwischen VI und VII zu einer vierten Wegstrecke einzufügen sein, deren Zerstückelung und Schleifen freilich auffällig bleiben. Auch ist zu bedenken: wir wissen nicht, ob diese Bereitungs- ordnung die Festlegung eines alten Gebrauches oder eine Neu- einführung durch Graf Sebastian darstellt; nach der in der Hand- schrift überlieferten „Ordnung“ dürfte jedenfalls keine Bereitung stattgefunden haben. Auch darauf ist zu verweisen, daß mehrfach sonst im Urbar bezeugte Orte in der Bereitungsordnung ganz fehlen: außer den ganzen Herrschaften Hartenberg-Schönbach, Heinrichs- grün-Neudek (samt Neurohlau, ohne Scheft!) und Lichtenstadt- Schlackenwerth eine Gruppe um Königsberg: Tiefengrün, Ebers- feld, Dobrassen, Mülln, Steinhof, Kornau, Kulsam, Mostau, Kotigau; um Falkenau: Haselbach, Zieditz, Buckwa, Lauterbach, Reichen- bach, Kohling und auch im Elbogener Land: Albernhof, Dotterwies, Münchhof. Vielleicht wurden manche auch erst versehentlich bei der Abschrift und der Zerstückelung der alten Ordnung übersehen. Viele andere Fehlschreibungen und Auslassungen sind im Text der Ausgabe laufend angemerkt, manche aber dürften win auch gar nicht mehr feststellen können. Sie alle finden am leichtesten eine Erklärung, wenn wir annehmen, daß die vorliegende Hand- schrift eine Abschrift darstellt, die Hieronymus Schlick von einer seiner Schreibkräfte herstellen ließ, vielleicht sogar bald nach Uber- dafür spricht auch, daß sie z. B. von der Veräußerung Habersbirks an Stefan von Wirsberg 1526 (Raab: Reg. II, 386), nichts weiß. Die Adeligenliste wurde also bei der von uns angenommenen späteren Abschrift nicht richtig- gestellt, sondern abgeschrieben und, da so grobe Fehler stehen bleiben konnten, wohl nicht einmal überprüft.
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9 nahme Elbogens durch ihn: das würde auch die mannigfach merk- bare Unkenntnis von Orten und Personen leichter begreiflich machen. Aber auch zum Inhalt des Urbars selber, wie er auf Sebastian Schlick zurückgeht, bleibt immerhin noch einiges Kritische zu sagen. Das Urbar sollte die Rechte der Schlicken festhalten und so liegt denn die Frage nahe, ob es sich hierin an die Wahrheit hält, nichts verschweigt und nichts entstellt. Fangen wir mit dem Deutlichsten und Augenfälligsten an. Das Urbar verzeichnet eine Anzahl von Eidesformeln, nach welchen ziemlich bei allen Anlässen der Eid, nächst Gott und seinen Heiligen, den Schlicken zugeschworen werden sollte ohne Nennung des Königs, dessen Obrigkeit bestenfalls noch als früherer Zustand genannt wird, und ohne Erwähnung des Pfandverhältnisses. Win können nicht alle diese Formeln prüfen, eine aber doch: der adeligen Mannrechtsbeisitzer „Eid zum Rechten“ war schon seit langem ein Streitpunkt zwischen Mannen und Schlicken gewesen und zwei Entscheidungen, eine vom König, die andere vom Landtag1), hatten ausdrücklich bestimmt, daß dieser Eid an erster Stelle dem König geschworen werden solle. In den Formeln unseres Urbars aber ver- suchten offenbar die Schlicken noch einmal, ihre alte und innerlich wohl nie ganz aufgegebene Forderung festzulegen. Wir dürfen aber auch annehmen, daß ein Gleiches wohl auch bei anderen Eides- formeln, die wir leider nicht überprüfen können, versucht wurde. So finden wir auch beim Bürgereid des Urbars jene ausdrückliche Erwähnung des Pfandrechtes der Schlicken nicht enthalten, wie sie etwa 1497 erwähnt, 1498 bestätigt2) wird. Doch sei nicht ver- schwiegen, daß denselben Text wie das Urbar auch eine Elbogener Quelle überliefert3), und daß 1545 Hieronymus Schlick dem König unter anderem zugestehen muß, daß Adelige, Städte und Unter- tanen des Kreises dem König an erster Stelle und dann erst dem Pfandherrn schwören sollen 4); die Bürgereidformel von 1545 nennt daher den Herrscher vor dem Schlicken, den sie ausdrücklich als Pfandherrn bezeichnet5). Unser Urbar enthält hierin also offen- sichtlich den zwar üblichen, aber widerrechtlichen Gebrauch der Schlicken. Noch an einer zweiten Stelle des Urbars merken wir einen „Unterschiebungsversuch“ zugunsten der Schlicken. Eine gleich- falls alte Streitfrage war der Einfluß der Schlicken auf die Rats- erneuerung der Stadt Elbogen. Nach dem Urbar hätte es den 1) 1488 s. AČ. VI, 560, und 1506, s. Elb. Chron. 175 f. 2) Elb. Chron. 45, 65. 3) Band „Privilegien und Kopien 1360—1610“ im Elb. A., Bl. 76, mit dem Nachsatze: „Dießen aydt haben die burger vom Elbogen mussen schweren in ir widereinsezung. Actum anno 1506 sonnabent vor Petri und Paul.“ (27. VI.) 4) Reversbrief des Hieronymus Schlick, Prag, 19. IX. 1545 (AMI. Nr. 1131). 5) Elbogener „Stadtbuch 1529—1710“ im Elb. A.
9 nahme Elbogens durch ihn: das würde auch die mannigfach merk- bare Unkenntnis von Orten und Personen leichter begreiflich machen. Aber auch zum Inhalt des Urbars selber, wie er auf Sebastian Schlick zurückgeht, bleibt immerhin noch einiges Kritische zu sagen. Das Urbar sollte die Rechte der Schlicken festhalten und so liegt denn die Frage nahe, ob es sich hierin an die Wahrheit hält, nichts verschweigt und nichts entstellt. Fangen wir mit dem Deutlichsten und Augenfälligsten an. Das Urbar verzeichnet eine Anzahl von Eidesformeln, nach welchen ziemlich bei allen Anlässen der Eid, nächst Gott und seinen Heiligen, den Schlicken zugeschworen werden sollte ohne Nennung des Königs, dessen Obrigkeit bestenfalls noch als früherer Zustand genannt wird, und ohne Erwähnung des Pfandverhältnisses. Win können nicht alle diese Formeln prüfen, eine aber doch: der adeligen Mannrechtsbeisitzer „Eid zum Rechten“ war schon seit langem ein Streitpunkt zwischen Mannen und Schlicken gewesen und zwei Entscheidungen, eine vom König, die andere vom Landtag1), hatten ausdrücklich bestimmt, daß dieser Eid an erster Stelle dem König geschworen werden solle. In den Formeln unseres Urbars aber ver- suchten offenbar die Schlicken noch einmal, ihre alte und innerlich wohl nie ganz aufgegebene Forderung festzulegen. Wir dürfen aber auch annehmen, daß ein Gleiches wohl auch bei anderen Eides- formeln, die wir leider nicht überprüfen können, versucht wurde. So finden wir auch beim Bürgereid des Urbars jene ausdrückliche Erwähnung des Pfandrechtes der Schlicken nicht enthalten, wie sie etwa 1497 erwähnt, 1498 bestätigt2) wird. Doch sei nicht ver- schwiegen, daß denselben Text wie das Urbar auch eine Elbogener Quelle überliefert3), und daß 1545 Hieronymus Schlick dem König unter anderem zugestehen muß, daß Adelige, Städte und Unter- tanen des Kreises dem König an erster Stelle und dann erst dem Pfandherrn schwören sollen 4); die Bürgereidformel von 1545 nennt daher den Herrscher vor dem Schlicken, den sie ausdrücklich als Pfandherrn bezeichnet5). Unser Urbar enthält hierin also offen- sichtlich den zwar üblichen, aber widerrechtlichen Gebrauch der Schlicken. Noch an einer zweiten Stelle des Urbars merken wir einen „Unterschiebungsversuch“ zugunsten der Schlicken. Eine gleich- falls alte Streitfrage war der Einfluß der Schlicken auf die Rats- erneuerung der Stadt Elbogen. Nach dem Urbar hätte es den 1) 1488 s. AČ. VI, 560, und 1506, s. Elb. Chron. 175 f. 2) Elb. Chron. 45, 65. 3) Band „Privilegien und Kopien 1360—1610“ im Elb. A., Bl. 76, mit dem Nachsatze: „Dießen aydt haben die burger vom Elbogen mussen schweren in ir widereinsezung. Actum anno 1506 sonnabent vor Petri und Paul.“ (27. VI.) 4) Reversbrief des Hieronymus Schlick, Prag, 19. IX. 1545 (AMI. Nr. 1131). 5) Elbogener „Stadtbuch 1529—1710“ im Elb. A.
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10 Schlicken freigestanden, nach eigenem Belieben die stattgefundene Wahl des Rates nachträglich abzuändern — die Wahl wäre damit zu einem bloßen Vorschlag geworden, an den sich die Herrschaft nicht einmal hätte halten müssen. Die Bürger hatten schon vordem die Meinung vertreten, der Pfandherr sei nur insoferne an der Wahl beteiligt, als er den alten Rat seines Eides entbinden und die Wahl- männer wie auch den neuen Rat in Eid und Pflicht nehmen solle 1); hiefür sollte nach altem Brauch der Herr zu dem Festmahle ein- geladen sein 2). Auch bei der Aufnahme der Bürger und bei ihrem Weglaß dürfte der Einfluß der Schlicken nicht so groß gewesen sein, wie das Urbar aussagt; auch hier mag die Vereidigung oder die Lösung vom Eid vor dem Stadtherrn stattgefunden haben, ohne daß er nach Willkür aufnehmen oder entlassen durfte. Vielleicht stand ihm auch eine Gebühr dafür zu, wie auch die Gerichtsgefälle selbst nach dem Zeugnis der Chronik (S. 102) ihm gehörten. In beiden Fällen steht gegen die Behauptungen des Urbars das Zeugnis von Urkunden; sowohl die königliche Entscheidung von 14983) als auch die der Stände vom 13. VI. 15064), hatten für eine autonome Ratswahl und Bürgeraufnahme der Stadt Elbogen entschieden. Auf Grund dieser Hinweise ist es wohl nicht allzu gewagt, auch die starke Einflußnahme, welche das Urbar den Schlicken auf die Besetzung des adeligen Mannrechts zubilligt, zu bezweifeln; auch die Bestimmung der vier Bürgermeister dürfte eher dem Rate als dem Pfandherrn zugestanden haben. Die Benennung des Stadt- richters wie auch des Landrichters dagegen war Sache des Pfand- herrn; auch die Elbogener Chronik (S. 71, 99 f.) stellt den Stadt- richter immer in eine Reihe mit den Schlickischen Beamten. Uberdies scheint das Urbar an mehreren Stellen Dinge, die den Schlicken nicht eben genehm sein mochten, zu übergehen. Wenn auf Bl. 4 die Lehen im Kreise in Steinlehen und erblich- schlickische Lehen unterschieden werden, so ist es doch vermieden, in einem Verzeichnis beide klar von einander zu trennen, und gar der folgende Satz über die herzoglichen (sächsischen), landgräflichen (leuchtenbergischen) und nothaftischen Lehensrechte ist zumindest unklar formuliert. Richtig ist, daß damals den Schlicken die Lehens- hoheit über diese Lehen noch nicht zustand; mußte doch noch 1538 Albin Schlick selber die Belehnung mit dem Gute Habersbirk vom Kurfürsten von Sachsen holen5) und die Lehenshoheiten der 1) Vgl. Elb. Chron. 54—59, 61. 2) Wenn aus letzterem das Urbar ein Anrecht der Schlicken auf eine Ablösung durch 10 Schock Groschen herleitet, so gibt es hierin dieselbe Meinung wieder, welche Sebastian Schlick 1502 unter Widerspruch der Bürger äußerte (Elb. Chron. 99). 3) Elb. Chron. S. 62—66. 4) Abschrift des Landtafelauszugs im Band „Priv. u. Kopien 1360 bis 1610“ des Elb. A., Bl. 77—78; auf dem Landtag vom 21. III. 1506 waren diese Fragen vertagt worden (Elb. Chron. 176). 5) Raab: Reg. II, 713.
10 Schlicken freigestanden, nach eigenem Belieben die stattgefundene Wahl des Rates nachträglich abzuändern — die Wahl wäre damit zu einem bloßen Vorschlag geworden, an den sich die Herrschaft nicht einmal hätte halten müssen. Die Bürger hatten schon vordem die Meinung vertreten, der Pfandherr sei nur insoferne an der Wahl beteiligt, als er den alten Rat seines Eides entbinden und die Wahl- männer wie auch den neuen Rat in Eid und Pflicht nehmen solle 1); hiefür sollte nach altem Brauch der Herr zu dem Festmahle ein- geladen sein 2). Auch bei der Aufnahme der Bürger und bei ihrem Weglaß dürfte der Einfluß der Schlicken nicht so groß gewesen sein, wie das Urbar aussagt; auch hier mag die Vereidigung oder die Lösung vom Eid vor dem Stadtherrn stattgefunden haben, ohne daß er nach Willkür aufnehmen oder entlassen durfte. Vielleicht stand ihm auch eine Gebühr dafür zu, wie auch die Gerichtsgefälle selbst nach dem Zeugnis der Chronik (S. 102) ihm gehörten. In beiden Fällen steht gegen die Behauptungen des Urbars das Zeugnis von Urkunden; sowohl die königliche Entscheidung von 14983) als auch die der Stände vom 13. VI. 15064), hatten für eine autonome Ratswahl und Bürgeraufnahme der Stadt Elbogen entschieden. Auf Grund dieser Hinweise ist es wohl nicht allzu gewagt, auch die starke Einflußnahme, welche das Urbar den Schlicken auf die Besetzung des adeligen Mannrechts zubilligt, zu bezweifeln; auch die Bestimmung der vier Bürgermeister dürfte eher dem Rate als dem Pfandherrn zugestanden haben. Die Benennung des Stadt- richters wie auch des Landrichters dagegen war Sache des Pfand- herrn; auch die Elbogener Chronik (S. 71, 99 f.) stellt den Stadt- richter immer in eine Reihe mit den Schlickischen Beamten. Uberdies scheint das Urbar an mehreren Stellen Dinge, die den Schlicken nicht eben genehm sein mochten, zu übergehen. Wenn auf Bl. 4 die Lehen im Kreise in Steinlehen und erblich- schlickische Lehen unterschieden werden, so ist es doch vermieden, in einem Verzeichnis beide klar von einander zu trennen, und gar der folgende Satz über die herzoglichen (sächsischen), landgräflichen (leuchtenbergischen) und nothaftischen Lehensrechte ist zumindest unklar formuliert. Richtig ist, daß damals den Schlicken die Lehens- hoheit über diese Lehen noch nicht zustand; mußte doch noch 1538 Albin Schlick selber die Belehnung mit dem Gute Habersbirk vom Kurfürsten von Sachsen holen5) und die Lehenshoheiten der 1) Vgl. Elb. Chron. 54—59, 61. 2) Wenn aus letzterem das Urbar ein Anrecht der Schlicken auf eine Ablösung durch 10 Schock Groschen herleitet, so gibt es hierin dieselbe Meinung wieder, welche Sebastian Schlick 1502 unter Widerspruch der Bürger äußerte (Elb. Chron. 99). 3) Elb. Chron. S. 62—66. 4) Abschrift des Landtafelauszugs im Band „Priv. u. Kopien 1360 bis 1610“ des Elb. A., Bl. 77—78; auf dem Landtag vom 21. III. 1506 waren diese Fragen vertagt worden (Elb. Chron. 176). 5) Raab: Reg. II, 713.
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11 Leuchtenberger erwarben die Schlicken erst 15421). Uber diese Lücken der Schlickischen Hoheit weiß das Urbar unvermerkt hin- wegzugehen. Doch vermerkt es mit Recht, daß trotz dieser fremden Lehensrechte die Schlicken auch über diese Adeligen geboten: unter- standen doch diese dem Elbogener Mannrecht und ihre Untertanen dem Elbogener Hochgericht; auch in der Steuer und im militärischen Aufgebot waren sie Kreismitglieder. Auch die Verpflichtungen der Pfandherren gegen das Mann- recht z. B. erfahren wir erst aus späteren Quellen; es war alter Brauch, daß die Beisitzer des Mannrechtes während der Zeit der Sitzungen auf der Burg „mit Mahl und Futter versehen" werden mußten. Die Besoldung des Landrichters, des Landschreibers und des Landknechts, der Organe der rechtlichen Exekutive, war gleich- falls vom Pfandherrn zu tragen, wofür er wieder die Gerichts- gebühren erhielt. Wenn also das Urbar in der Festlegung der Schlickischen Rechte manchmal sogar allzu weit ging, so widmet es den mit dem Pfandbesitz verbundenen Pflichten und Einschrän- kungen gar keine Sorgfalt und Beachtung. Aus dem Ganzen aber können wir erkennen, wie noch nach 1520 jenes Streben der Schlicken wach war, ihre Macht auf Kosten von Stadt und Kreis zu erweitern, das vordem zu den langen Fehden um die Jahrhundertwende geführt hatte. § 4. Dieser kritischen Klärung folge noch eine kurze Wür- digung der Nachrichten des Urbars. Sein erster Abschnitt handelt von den Rechten der Schlicken über die Elbogener Mannen; die Hauptpunkte sind Gerichtsbarkeit und Lehenshoheit; zwei weitere, die sich allerdings nicht auf die Adeligen allein erstreckten und von den Schlicken nicht so sehr kraft ihres Pfandrechtes als im Auftrage des Herrschers geübt wurden, militärische Organisation und Steuereinhebung, sind in eigenen Abschnitten (Bereitungs- ordnung und Steuermatrikel) zusammengefaßt, in denen dem Adel jeweils ein gesonderter Raum vorbehalten ist. Auf das Elbogener Mannrecht (Landgericht) stand den Schlicken nur ein beschränkter Einfluß zu; Rechtsprechung und Urteilsfindung war Aufgabe der 12 Schöffen des Mannrechts; der Einfluß des Pfandherrn, den das Urbar geltend machen will, schien uns anzweifelbar. Wohl aber dürfte es Sache des Herrn gewesen sein, das Mannrecht zur Neuwahl oder Sitzung zusammen- zurufen und die Gerichtstermine bekanntzumachen; fand doch das Mannrecht nach altem Brauch in der Landstube auf Steinelbogen statt, also in der Behausung der Schlicken selber, und war bei ihnen zu Gaste 2). Dem verdanken wir wohl auch die genauere Aufzeichnung über Landrechtserneuerung und Gerichtstermine. Weiters aber oblag 1) Vgl. H. Gradl in MVGDB. XXVI, 272. 2) Darauf mag es sich beziehen, wenn während der langen Fehde Klagen laut wurden, die Schlicken sollten das Mannrecht „wie von Alters gebräuchlich besetzen und handeln" (Elb. Chron. 125, 127). Dazu auch die Nachricht vom 7. V. 1500 (AČ. X, S. 541).
11 Leuchtenberger erwarben die Schlicken erst 15421). Uber diese Lücken der Schlickischen Hoheit weiß das Urbar unvermerkt hin- wegzugehen. Doch vermerkt es mit Recht, daß trotz dieser fremden Lehensrechte die Schlicken auch über diese Adeligen geboten: unter- standen doch diese dem Elbogener Mannrecht und ihre Untertanen dem Elbogener Hochgericht; auch in der Steuer und im militärischen Aufgebot waren sie Kreismitglieder. Auch die Verpflichtungen der Pfandherren gegen das Mann- recht z. B. erfahren wir erst aus späteren Quellen; es war alter Brauch, daß die Beisitzer des Mannrechtes während der Zeit der Sitzungen auf der Burg „mit Mahl und Futter versehen" werden mußten. Die Besoldung des Landrichters, des Landschreibers und des Landknechts, der Organe der rechtlichen Exekutive, war gleich- falls vom Pfandherrn zu tragen, wofür er wieder die Gerichts- gebühren erhielt. Wenn also das Urbar in der Festlegung der Schlickischen Rechte manchmal sogar allzu weit ging, so widmet es den mit dem Pfandbesitz verbundenen Pflichten und Einschrän- kungen gar keine Sorgfalt und Beachtung. Aus dem Ganzen aber können wir erkennen, wie noch nach 1520 jenes Streben der Schlicken wach war, ihre Macht auf Kosten von Stadt und Kreis zu erweitern, das vordem zu den langen Fehden um die Jahrhundertwende geführt hatte. § 4. Dieser kritischen Klärung folge noch eine kurze Wür- digung der Nachrichten des Urbars. Sein erster Abschnitt handelt von den Rechten der Schlicken über die Elbogener Mannen; die Hauptpunkte sind Gerichtsbarkeit und Lehenshoheit; zwei weitere, die sich allerdings nicht auf die Adeligen allein erstreckten und von den Schlicken nicht so sehr kraft ihres Pfandrechtes als im Auftrage des Herrschers geübt wurden, militärische Organisation und Steuereinhebung, sind in eigenen Abschnitten (Bereitungs- ordnung und Steuermatrikel) zusammengefaßt, in denen dem Adel jeweils ein gesonderter Raum vorbehalten ist. Auf das Elbogener Mannrecht (Landgericht) stand den Schlicken nur ein beschränkter Einfluß zu; Rechtsprechung und Urteilsfindung war Aufgabe der 12 Schöffen des Mannrechts; der Einfluß des Pfandherrn, den das Urbar geltend machen will, schien uns anzweifelbar. Wohl aber dürfte es Sache des Herrn gewesen sein, das Mannrecht zur Neuwahl oder Sitzung zusammen- zurufen und die Gerichtstermine bekanntzumachen; fand doch das Mannrecht nach altem Brauch in der Landstube auf Steinelbogen statt, also in der Behausung der Schlicken selber, und war bei ihnen zu Gaste 2). Dem verdanken wir wohl auch die genauere Aufzeichnung über Landrechtserneuerung und Gerichtstermine. Weiters aber oblag 1) Vgl. H. Gradl in MVGDB. XXVI, 272. 2) Darauf mag es sich beziehen, wenn während der langen Fehde Klagen laut wurden, die Schlicken sollten das Mannrecht „wie von Alters gebräuchlich besetzen und handeln" (Elb. Chron. 125, 127). Dazu auch die Nachricht vom 7. V. 1500 (AČ. X, S. 541).
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12 es dem Pfandherrn, die einberufene Gerichtssitzung zu leiten und die Urteile der Schöffen zu vollziehen. Dazu ernannte er einen eigenen Landrichter, dem noch der Landschreiber und der Landknecht (Landbote) unterstanden. Was den Herrn nicht weiter anging, beachtet auch das Urbar leider nicht: Gegenstand und Formen der Mannrechtssitzungen, Landgerichtsbuch und Land- gerichtsstab, die uns erst im 17. Jahrhundert erwähnt werden, u. a. m.: das war Sache der Schöffen und des Landrichters. Den Elbogener Adeligen hatte schon 1341 König Johann ihre eigen- ständige Gerichtsbarkeit als erstes ihrer alten Rechte bestätigt; sie mußten sich vor keinem Gerichte außerhalb ihres Landes, sondern nur vor dem König und seinem Elbogener Burggrafen verantworten 1). Wann die Form des Schöffengerichts eingeführt wurde, ist nicht näher bezeugt; eigene Landrichter werden erst seit Beginn des 15. Jahrhunderts genannt 2), offenbar wurde damals nicht nur diese richterliche, sondern auch die militärische Aufgabe des bisherigen Burggrafen verselbständigt, die ein eigener Hauptmann übernahm. — Der Sonderstellung in der adeligen Gerichtsbarkeit entspricht es auch, daß Appellationen an das gleichgeartete Mannrecht von Tachau gingen; noch im 16. Jahrhundert war es so und die beiden Mannrechte wollten auch keine Berufungsinstanz über sich an- erkennen. Die den Schlicken in der Pfandverschreibung übertragene Lehenshoheit über die Steinlehen spiegelt sich im Urbar durch die Formeln für Lehenseid, Lehensbrief und Reversbrief; ihren Wortlaut finden wir annähernd in Schlickenurkunden vor und nach 1525 wieder. Die Beschränkungen der Lehenshoheit deutet das Urban nur unklar an; aber auch die besonderen Eigenschaften der Stein- lehen werden nicht erwähnt: aus dem Freiheitsbrief von 1341 und aus späteren Quellen geht hervor, daß sie frei veräußerlich waren und keinem Heimfall unterlagen, solange noch Verwandte, ob Männer oder Frauen, vorhanden waren, auch nicht, wenn ihr In- haber sich schwer vergangen hatte. Mit dem Erbfall hat auch der hier eingefügte Spruch der Elbogener Mannen über die fahrende Habe praktisch zu tun, wie die Wendung „Samen auf dem Felde, der vor dem Tode gesäet ist“, verrät. Für welche Fälle man das brauchte, ist leider nicht gesagt; in dem Freiheitsbrief von 1341 wurde beim Heimfall eines Bauerngutes an seinen adeligen Herren das Vieh und die Boden- frucht dem nächsten Verwandten zugesprochen. Die Steinlehen vergaben die Schlicken kraft ihres Pfand- rechtes; daneben aber verliehen sie auch Lehen aus ihrem Erb- besitz, die „plauenischen Lehen“3), von denen uns leider das Urbar 1) Reg. Boh. IV, 910. 2) Im benachbarten und ähnlich organisierten Egerland sind solche schon 200 Jahre früher bezeugt (vgl. Werhold in MVGDB. XXXVI, 418 ff.; XXXVII, 54 ff. und Siegl ebd. L, 546 ff.). 3) Die Nachricht des Urbars über ihre Erwerbung bestätigt und ergänzt der Rechtsstreit 1501/03 (AC. XIII, S. 27).
12 es dem Pfandherrn, die einberufene Gerichtssitzung zu leiten und die Urteile der Schöffen zu vollziehen. Dazu ernannte er einen eigenen Landrichter, dem noch der Landschreiber und der Landknecht (Landbote) unterstanden. Was den Herrn nicht weiter anging, beachtet auch das Urbar leider nicht: Gegenstand und Formen der Mannrechtssitzungen, Landgerichtsbuch und Land- gerichtsstab, die uns erst im 17. Jahrhundert erwähnt werden, u. a. m.: das war Sache der Schöffen und des Landrichters. Den Elbogener Adeligen hatte schon 1341 König Johann ihre eigen- ständige Gerichtsbarkeit als erstes ihrer alten Rechte bestätigt; sie mußten sich vor keinem Gerichte außerhalb ihres Landes, sondern nur vor dem König und seinem Elbogener Burggrafen verantworten 1). Wann die Form des Schöffengerichts eingeführt wurde, ist nicht näher bezeugt; eigene Landrichter werden erst seit Beginn des 15. Jahrhunderts genannt 2), offenbar wurde damals nicht nur diese richterliche, sondern auch die militärische Aufgabe des bisherigen Burggrafen verselbständigt, die ein eigener Hauptmann übernahm. — Der Sonderstellung in der adeligen Gerichtsbarkeit entspricht es auch, daß Appellationen an das gleichgeartete Mannrecht von Tachau gingen; noch im 16. Jahrhundert war es so und die beiden Mannrechte wollten auch keine Berufungsinstanz über sich an- erkennen. Die den Schlicken in der Pfandverschreibung übertragene Lehenshoheit über die Steinlehen spiegelt sich im Urbar durch die Formeln für Lehenseid, Lehensbrief und Reversbrief; ihren Wortlaut finden wir annähernd in Schlickenurkunden vor und nach 1525 wieder. Die Beschränkungen der Lehenshoheit deutet das Urban nur unklar an; aber auch die besonderen Eigenschaften der Stein- lehen werden nicht erwähnt: aus dem Freiheitsbrief von 1341 und aus späteren Quellen geht hervor, daß sie frei veräußerlich waren und keinem Heimfall unterlagen, solange noch Verwandte, ob Männer oder Frauen, vorhanden waren, auch nicht, wenn ihr In- haber sich schwer vergangen hatte. Mit dem Erbfall hat auch der hier eingefügte Spruch der Elbogener Mannen über die fahrende Habe praktisch zu tun, wie die Wendung „Samen auf dem Felde, der vor dem Tode gesäet ist“, verrät. Für welche Fälle man das brauchte, ist leider nicht gesagt; in dem Freiheitsbrief von 1341 wurde beim Heimfall eines Bauerngutes an seinen adeligen Herren das Vieh und die Boden- frucht dem nächsten Verwandten zugesprochen. Die Steinlehen vergaben die Schlicken kraft ihres Pfand- rechtes; daneben aber verliehen sie auch Lehen aus ihrem Erb- besitz, die „plauenischen Lehen“3), von denen uns leider das Urbar 1) Reg. Boh. IV, 910. 2) Im benachbarten und ähnlich organisierten Egerland sind solche schon 200 Jahre früher bezeugt (vgl. Werhold in MVGDB. XXXVI, 418 ff.; XXXVII, 54 ff. und Siegl ebd. L, 546 ff.). 3) Die Nachricht des Urbars über ihre Erwerbung bestätigt und ergänzt der Rechtsstreit 1501/03 (AC. XIII, S. 27).
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13 kein Verzeichnis überliefert. Fast scheint es, als wären auch sie nur Steinlehen, welche die Schlicken selber nach dem günstigen Stein- lehenrechte innehatten und an andere, aber unter schlechteren Bedingungen weiterverliehen. Denn diese Lehen werden im Urbar und sonst auch als Männerlehen und als „fällig“, dem Heimfall unterliegend, erklärt, waren also schlechterer Eigenschaft als die Steinlehen und von den Schlicken stärker abhängig. Als ein Muster wie die verschiedenen Formeln ist offenbar auch die in das Urbar aufgenommene Urkunde anzusehen, in der Graf Sebastian seine Zustimmung zur Ubertragung eines Heirats- gutes an Matthes Unruher und zur Verschreibung eines Leibgedinges auf seinen Gütern gibt. Auffallen mag, daß dieses Rechtsgeschäft vor den Schlicken und nicht vor das Mannrecht kommt; aber Graf Schlick „bewilligt und verleiht" in diesem Falle als Lehensherr; dem Mannrecht kam dann noch zu, die Eintragung ins Landgerichtsbuch zu bewilligen. Die Hoheitsrechte der Schlicken über die Stadt Elbogen waren in ihren Hauptzügen ähnlicher Art. Sie hatten auch hier die gerichtliche Exekutive inne und bestellten für sie einen Stadtrichter, sie hatten den Eid der Bürger, der Schöffen, der Wahlmänner ent- gegenzunehmen oder sie wieder davon zu lösen; ihnen gebührten auch die Gerichtsgelder, der Stadtrichter wurde nur mit bestimmten Teilen davon entlohnt. Bei dem ausführlichen Verzeichnis der Straf- gelder und Gebühren sei darauf verwiesen, daß nach den alten Bestimmungen von 13411) auch die Adeligen des Kreises ihre Straf- gelder nach dem Recht der Stadt Elbogen entrichten sollten. Unter den im 3. Abschnitt verzeichneten Dienst- und Zins- leistungen, die zur Burg Steinelbogen gehörten, ist von Interesse die Dienstpflicht der in der Robitschvorstadt Wohnenden auf der Burg selber : dieser Ort, der auch einen Namen slawischen Ursprungs trägt, erscheint hier wirtschaftlich und rechtlich enger mit der Burg verbunden, als die zwischen beide gelagerte Stadt. Aber auch die Stadtflur scheint ursprünglich Burgzugehör gewesen zu sein, wie der Zehentanspruch andeutet. Außerdem aber hatte die Burg noch immer einen umfangreichen Grundbesitz, von dem sie ver- pachtete und verlieh; solche kleine „Bauernlehen“ gehörten übrigens auch später noch zu den Burgen Königsberg und Hartenberg, wenn sie auch das Urbar nicht beachtete. Bei den Zöllen mag auffallen, daß nur Elbogen, nicht auch die anderen Zollstätten des Kreises genannt sind — oder sind sie in einer Textlücke verschwunden? Herrengut ist auch Wasserkraft und Fischfang, weshalb Müller und Fischer der Herrschaft zu Gegenleistung verpflichtet sind. In dreierlei Hinsicht bezieht sich die Hoheit der Schlicken auch auf den ganzen Kreis: in der Hochgerichtsbarkeit, der militärischen Aufsicht und im Steuerwesen. Eine der Eigenarten des Elbogener Kreises war es, daß hier nicht wie anderswo das 1) Reg. Boh. IV, 910.
13 kein Verzeichnis überliefert. Fast scheint es, als wären auch sie nur Steinlehen, welche die Schlicken selber nach dem günstigen Stein- lehenrechte innehatten und an andere, aber unter schlechteren Bedingungen weiterverliehen. Denn diese Lehen werden im Urbar und sonst auch als Männerlehen und als „fällig“, dem Heimfall unterliegend, erklärt, waren also schlechterer Eigenschaft als die Steinlehen und von den Schlicken stärker abhängig. Als ein Muster wie die verschiedenen Formeln ist offenbar auch die in das Urbar aufgenommene Urkunde anzusehen, in der Graf Sebastian seine Zustimmung zur Ubertragung eines Heirats- gutes an Matthes Unruher und zur Verschreibung eines Leibgedinges auf seinen Gütern gibt. Auffallen mag, daß dieses Rechtsgeschäft vor den Schlicken und nicht vor das Mannrecht kommt; aber Graf Schlick „bewilligt und verleiht" in diesem Falle als Lehensherr; dem Mannrecht kam dann noch zu, die Eintragung ins Landgerichtsbuch zu bewilligen. Die Hoheitsrechte der Schlicken über die Stadt Elbogen waren in ihren Hauptzügen ähnlicher Art. Sie hatten auch hier die gerichtliche Exekutive inne und bestellten für sie einen Stadtrichter, sie hatten den Eid der Bürger, der Schöffen, der Wahlmänner ent- gegenzunehmen oder sie wieder davon zu lösen; ihnen gebührten auch die Gerichtsgelder, der Stadtrichter wurde nur mit bestimmten Teilen davon entlohnt. Bei dem ausführlichen Verzeichnis der Straf- gelder und Gebühren sei darauf verwiesen, daß nach den alten Bestimmungen von 13411) auch die Adeligen des Kreises ihre Straf- gelder nach dem Recht der Stadt Elbogen entrichten sollten. Unter den im 3. Abschnitt verzeichneten Dienst- und Zins- leistungen, die zur Burg Steinelbogen gehörten, ist von Interesse die Dienstpflicht der in der Robitschvorstadt Wohnenden auf der Burg selber : dieser Ort, der auch einen Namen slawischen Ursprungs trägt, erscheint hier wirtschaftlich und rechtlich enger mit der Burg verbunden, als die zwischen beide gelagerte Stadt. Aber auch die Stadtflur scheint ursprünglich Burgzugehör gewesen zu sein, wie der Zehentanspruch andeutet. Außerdem aber hatte die Burg noch immer einen umfangreichen Grundbesitz, von dem sie ver- pachtete und verlieh; solche kleine „Bauernlehen“ gehörten übrigens auch später noch zu den Burgen Königsberg und Hartenberg, wenn sie auch das Urbar nicht beachtete. Bei den Zöllen mag auffallen, daß nur Elbogen, nicht auch die anderen Zollstätten des Kreises genannt sind — oder sind sie in einer Textlücke verschwunden? Herrengut ist auch Wasserkraft und Fischfang, weshalb Müller und Fischer der Herrschaft zu Gegenleistung verpflichtet sind. In dreierlei Hinsicht bezieht sich die Hoheit der Schlicken auch auf den ganzen Kreis: in der Hochgerichtsbarkeit, der militärischen Aufsicht und im Steuerwesen. Eine der Eigenarten des Elbogener Kreises war es, daß hier nicht wie anderswo das 1) Reg. Boh. IV, 910.
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14 Halsgericht dem Grundherrn zustand, sondern als königliches Recht zur Burg Steinelbogen gehörte. Daher war der Kreis in mehrere Halsgerichtssprengel eingeteilt, die uns das Urbar überliefert. Für das Halsgericht Elbogen, das sich nach unserem Urbar in der Ver- waltung der Stadt (d. h. wohl des Schlickischen Stadtrichters!) befand, sind auch Sprengel niederer Gerichtsbarkeit die „Bauern- oder Rügerechte“, verzeichnet, eines auch im Falkenauer Hals- gerichtssprengel und weiters die — offenbar lückenhaften — Zu- gehörungen des Rügerechtes von Königsberg1). Die ziemlich abgerundeten Grenzen dieser Sprengel, die sich gar nicht mit Gutsgrenzen, aber auch nicht mit der Scheidung „Unterland — Oberland — dritter Teil“ decken, zeigen, daß Ge- richts- und Lehensorganisation unseres Kreises ursprünglich unver- bunden nebeneinander standen. Eines aber sei doch angemerkt: das Gebiet der Leuchtenberger Lehen, wie es Grad12) zeichnet, stimmt auffallend mit dem Umfang des Halsgerichtes Königsberg überein. Doch dürfen wir auch nicht verschweigen, daß die Sprengel- einteilung nicht lückenlos ist. Es fehlen Orte überhaupt darin (z. B. Daßnitz, Haselbach, Königswerth), von anderen ist wieder nur die Zugehörigkeit in ein Halsgericht oder gar nur die in das Rügerecht (Höfen, Nallesgrün) angemerkt3). Die schon eingehender besprochene Bereitungsordnung ist ein Teil der militärischen Notwendigkeiten des Kreises, welche die Schlicken im Auftrage des Herrschers betreuten. Dazu gehörte auch die „Heerschau“, von der wir andeutungsweise hier hören, die wohl den Musterungen im Egerlande entsprach, denen wir die wertvollen Mannschaftsverzeichnisse verdanken4). Andere Stücke der alten Wehrverfassung sind überhaupt nicht erwähnt; die Lehensdienste der Adeligen betrachteten die Schlicken wohl als ihnen selber zu- stehend; so wissen wir nicht einmal, ob sie auch hier nach der Zahl der Pferde, mit denen gedient werden sollte, bemessen waren. Auch die besonderen Verpflichtungen der Freibauern, die nach jüngeren Berichten im Kriegsfalle eine Anzahl Wagen mit Gespann und Be- dienung zu stellen hatten, dafür aber von Zins und Scharwerk, bis auf den „Schutzhafer“, befreit waren, erwähnt das Urbar als solche nicht: in der Steuermatrikel stehen sie unterschiedslos neben den anderen, das Zinsverzeichnis aber nennt sie nicht. Man hat den Eindruck, daß die alte Wehrverfassung, die einst den Anlaß zur besonderen Bevorrechtung der „äußeren“ Kreise gegeben hatte, schon 1525 ziemlich stark in Verfall und Vergessenheit war. 1) Im späteren 16. Jahrhundert finden wir die niedere Gerichtsbarkeit meist in den Händen der adeligen Mannen; wie die ausdrückliche Verleihung in einem Falle (Reg. Boh. IV, 2146) schon für 1325 bezeugt, wurde sie bei der Verleihung von Burggut mit übertragen. 2) MVGDB. XXVI, 268 ff. 3) Im Kartenbild lassen sich alle diese Kleinigkeiten schwer vollzählig wiedergeben, weshalb auch die beigegebene Karte stellenweise solche Aus- lassungen nicht beachten konnte. 4) Das älteste von 1395; hrsgeg. von K. Siegl in „Unser Egerland“, XXII (1918), wo auch die aus späterer Zeit genannt sind.
14 Halsgericht dem Grundherrn zustand, sondern als königliches Recht zur Burg Steinelbogen gehörte. Daher war der Kreis in mehrere Halsgerichtssprengel eingeteilt, die uns das Urbar überliefert. Für das Halsgericht Elbogen, das sich nach unserem Urbar in der Ver- waltung der Stadt (d. h. wohl des Schlickischen Stadtrichters!) befand, sind auch Sprengel niederer Gerichtsbarkeit die „Bauern- oder Rügerechte“, verzeichnet, eines auch im Falkenauer Hals- gerichtssprengel und weiters die — offenbar lückenhaften — Zu- gehörungen des Rügerechtes von Königsberg1). Die ziemlich abgerundeten Grenzen dieser Sprengel, die sich gar nicht mit Gutsgrenzen, aber auch nicht mit der Scheidung „Unterland — Oberland — dritter Teil“ decken, zeigen, daß Ge- richts- und Lehensorganisation unseres Kreises ursprünglich unver- bunden nebeneinander standen. Eines aber sei doch angemerkt: das Gebiet der Leuchtenberger Lehen, wie es Grad12) zeichnet, stimmt auffallend mit dem Umfang des Halsgerichtes Königsberg überein. Doch dürfen wir auch nicht verschweigen, daß die Sprengel- einteilung nicht lückenlos ist. Es fehlen Orte überhaupt darin (z. B. Daßnitz, Haselbach, Königswerth), von anderen ist wieder nur die Zugehörigkeit in ein Halsgericht oder gar nur die in das Rügerecht (Höfen, Nallesgrün) angemerkt3). Die schon eingehender besprochene Bereitungsordnung ist ein Teil der militärischen Notwendigkeiten des Kreises, welche die Schlicken im Auftrage des Herrschers betreuten. Dazu gehörte auch die „Heerschau“, von der wir andeutungsweise hier hören, die wohl den Musterungen im Egerlande entsprach, denen wir die wertvollen Mannschaftsverzeichnisse verdanken4). Andere Stücke der alten Wehrverfassung sind überhaupt nicht erwähnt; die Lehensdienste der Adeligen betrachteten die Schlicken wohl als ihnen selber zu- stehend; so wissen wir nicht einmal, ob sie auch hier nach der Zahl der Pferde, mit denen gedient werden sollte, bemessen waren. Auch die besonderen Verpflichtungen der Freibauern, die nach jüngeren Berichten im Kriegsfalle eine Anzahl Wagen mit Gespann und Be- dienung zu stellen hatten, dafür aber von Zins und Scharwerk, bis auf den „Schutzhafer“, befreit waren, erwähnt das Urbar als solche nicht: in der Steuermatrikel stehen sie unterschiedslos neben den anderen, das Zinsverzeichnis aber nennt sie nicht. Man hat den Eindruck, daß die alte Wehrverfassung, die einst den Anlaß zur besonderen Bevorrechtung der „äußeren“ Kreise gegeben hatte, schon 1525 ziemlich stark in Verfall und Vergessenheit war. 1) Im späteren 16. Jahrhundert finden wir die niedere Gerichtsbarkeit meist in den Händen der adeligen Mannen; wie die ausdrückliche Verleihung in einem Falle (Reg. Boh. IV, 2146) schon für 1325 bezeugt, wurde sie bei der Verleihung von Burggut mit übertragen. 2) MVGDB. XXVI, 268 ff. 3) Im Kartenbild lassen sich alle diese Kleinigkeiten schwer vollzählig wiedergeben, weshalb auch die beigegebene Karte stellenweise solche Aus- lassungen nicht beachten konnte. 4) Das älteste von 1395; hrsgeg. von K. Siegl in „Unser Egerland“, XXII (1918), wo auch die aus späterer Zeit genannt sind.
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15 Auch bei der Steuereinhebung übten die Schlicken nur eine Aufsicht im Auftrage des Königs. Zwar hatten sie in der Pfand- verschreibung von 1434 auch das Recht erhalten, Steuern einzuheben, aber 1461 war es unter König Georgs Vermittlung zu einem Ver- gleich gekommen, nach welchem sich der Elbogener Kreis durch eine größere einmalige Zahlung für immer von den Steueransprüchen der Schlicken und des Königs loskaufte; was sie hinfort zur Steuer beitragen wollten, sollte ihnen als freiwillige Leistung an diesem Rechte keinen Eintrag tun. Daher spricht auch die Steuermatrikel von 1523 immer nur von dem „königlichen Geschenke anstatt des Bern". Sie überliefert uns für jeden Ort zwei Angaben: in der „Mannschaft“ die Zahl der Angesessenen (und Wehrpflichtigen) und in der Zahl der „Höfe“ deren Steuerleistung; öde oder von der Herrschaft an sich gezogene Anwesen zählen daher meist in der Höfezahl, nicht aber in der Mannschaft mit. Die Steuermatrikel erfaßt nicht gleichmäßig den ganzen Kreis. Schönbach und Hartenberg haben offenbar 1523 nicht zur Kreis- steuer beigetragen, wie sie das auch später immer wieder ver- weigerten. Nur ganz summarisch ist das Einbekenntnis der Schlicken auf Schlackenwerth-Lichtenstadt. Ein größerer Teil des Elbogener Adels führt wenigstens sein Bekenntnis in Summen nach den ein- zelnen Orten getrennt an; eine ausdrückliche Nennung der An- gesessenen eines jeden Ortes bringt die Matrikel für das Burggut von Elbogen und Königsberg, die Stadtgüter von Elbogen, Falkenau und Karlsbad und für mehrere Adelsgüter, die fast alle im Unter- land liegen. Besonders wertvoll ist es, daß auch für die große Herr- schaft Falkenau eine ebenso eingehende Aufnahme angefügt ist, da diese uns in ihren nördlichen Teilen den Besiedlungsstand am Erz- gebirgshang im Abschnitt Heinrichsgrün—Neudek vor dem Siedlungs- aufschwung durch die neue Bergbaublüte erkennen läßt. Räumlich sind die uns in der Steuermatrikel bezeugten Guts- komplexe so stark zersplittert und oft weitum verstreut, daß eine handliche und übersichtliche Karte der Herrschaftsbereiche für diese Zeit nicht gezeichnet werden kann. Auch in der Steuermatrikel vermissen wir manchen uns sonst genannten Ort; da gilt es zu beachten, daß oft auch eine Gutssumme mehrere Orte zusammenfaßt, ohne deren Namen zu nennen (Litten- grün, Premlowitz). Daneben aber gibt es sicher auch Fälle un- zweifelhaften Fehlens (z. B. Poschetzau, das im Zinsverzeichnis zum Burggut zählt, in der Matrikel aber ganz fehlt), ohne daß wir mit Bestimmtheit entscheiden können, ob dieser Fehler schon bei der Steuereinhebung oder erst im Urbar oder seiner Abschrift unterlief. Auch das Zinsverzeichnis des Elbogener Burggutes zeigt schon rein äußerlich das Gepräge der Unvollständigkeit (z. B. Taschwitz, Lauterbach; von Dorf Haid hat man offenbar nur einen Teil nieder- geschrieben). Auch die Zahlen im Zinsverzeichnis sind wohl nicht immer ganz genau; wo wir Vergleiche ziehen können (s. S. 68 Anm.), ergeben sich öfters Unterschiede von + 1, die in der Schreibung
15 Auch bei der Steuereinhebung übten die Schlicken nur eine Aufsicht im Auftrage des Königs. Zwar hatten sie in der Pfand- verschreibung von 1434 auch das Recht erhalten, Steuern einzuheben, aber 1461 war es unter König Georgs Vermittlung zu einem Ver- gleich gekommen, nach welchem sich der Elbogener Kreis durch eine größere einmalige Zahlung für immer von den Steueransprüchen der Schlicken und des Königs loskaufte; was sie hinfort zur Steuer beitragen wollten, sollte ihnen als freiwillige Leistung an diesem Rechte keinen Eintrag tun. Daher spricht auch die Steuermatrikel von 1523 immer nur von dem „königlichen Geschenke anstatt des Bern". Sie überliefert uns für jeden Ort zwei Angaben: in der „Mannschaft“ die Zahl der Angesessenen (und Wehrpflichtigen) und in der Zahl der „Höfe“ deren Steuerleistung; öde oder von der Herrschaft an sich gezogene Anwesen zählen daher meist in der Höfezahl, nicht aber in der Mannschaft mit. Die Steuermatrikel erfaßt nicht gleichmäßig den ganzen Kreis. Schönbach und Hartenberg haben offenbar 1523 nicht zur Kreis- steuer beigetragen, wie sie das auch später immer wieder ver- weigerten. Nur ganz summarisch ist das Einbekenntnis der Schlicken auf Schlackenwerth-Lichtenstadt. Ein größerer Teil des Elbogener Adels führt wenigstens sein Bekenntnis in Summen nach den ein- zelnen Orten getrennt an; eine ausdrückliche Nennung der An- gesessenen eines jeden Ortes bringt die Matrikel für das Burggut von Elbogen und Königsberg, die Stadtgüter von Elbogen, Falkenau und Karlsbad und für mehrere Adelsgüter, die fast alle im Unter- land liegen. Besonders wertvoll ist es, daß auch für die große Herr- schaft Falkenau eine ebenso eingehende Aufnahme angefügt ist, da diese uns in ihren nördlichen Teilen den Besiedlungsstand am Erz- gebirgshang im Abschnitt Heinrichsgrün—Neudek vor dem Siedlungs- aufschwung durch die neue Bergbaublüte erkennen läßt. Räumlich sind die uns in der Steuermatrikel bezeugten Guts- komplexe so stark zersplittert und oft weitum verstreut, daß eine handliche und übersichtliche Karte der Herrschaftsbereiche für diese Zeit nicht gezeichnet werden kann. Auch in der Steuermatrikel vermissen wir manchen uns sonst genannten Ort; da gilt es zu beachten, daß oft auch eine Gutssumme mehrere Orte zusammenfaßt, ohne deren Namen zu nennen (Litten- grün, Premlowitz). Daneben aber gibt es sicher auch Fälle un- zweifelhaften Fehlens (z. B. Poschetzau, das im Zinsverzeichnis zum Burggut zählt, in der Matrikel aber ganz fehlt), ohne daß wir mit Bestimmtheit entscheiden können, ob dieser Fehler schon bei der Steuereinhebung oder erst im Urbar oder seiner Abschrift unterlief. Auch das Zinsverzeichnis des Elbogener Burggutes zeigt schon rein äußerlich das Gepräge der Unvollständigkeit (z. B. Taschwitz, Lauterbach; von Dorf Haid hat man offenbar nur einen Teil nieder- geschrieben). Auch die Zahlen im Zinsverzeichnis sind wohl nicht immer ganz genau; wo wir Vergleiche ziehen können (s. S. 68 Anm.), ergeben sich öfters Unterschiede von + 1, die in der Schreibung
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16 mit römischen Zahlzeichen ihre Erklärung finden. Wo aber Zins- verzeichnisse nicht auf unser Urbar, sondern auf eine Neuaufnahme der Verpflichtungen zurückgehen1), stimmt zwar die Zahl der An- gesessenen, nicht aber das Maß ihrer Leistungen mit dem Urbar überein. Den Schluß des Urbars bilden ähnliche Zins- und Scharwerks- verzeichnisse für die Herrschaften Hartenberg und Schönbach. Es muß auffallen, daß diese beiden Gebiete im ersten Teil des Urbars nur eben wie Nachbarherrschaften erwähnt werden. Ihre Beziehung zum Kreis war auch lockerer; Hartenberg war seit je ein recht selbständiger Burgbezirk und Schönbach sogar alter Reichsboden. So scheinen die Zinsverzeichnisse beider erst nachträglich dem Urbar zugegeben worden zu sein; wir können auch darauf verweisen, daß Sebastian Schlick nicht in ihrem Besitze war, daß Schönbach viel- mehr 1523 von der bisher dort ansässigen Nebenlinie auf die Schlackenwerther Schlicken überging, denen Hieronymus angehörte. und daß dieser 1530 auch Hartenberg erwarb 2); es wäre also durch- aus begreiflich, daß sie erst in der unter ihm entstandenen Abschrift des Urbars hinzugefügt wurden. Bei den Schönbacher Verzeichnissen tritt übrigens klar hervor, daß sie mehrere Vorlagen verschiedenen Alters zusammenfassen, wie die Unterschiede in Zahl und Namen der Untertanen beweisen. Man mag nach diesen Ausführungen mit Recht fragen, ob die Bezeichnung „Urbar“ hier auch zutrifft. Vor allem ist zu bezweifeln, ob ihm auch durchwegs Rechtsgültigkeit zuzuerkennen ist; hat doch darin die Herrschaft ihre Rechte oft etwas eigenwillig fest- gelegt. An anderen Stellen ist freilich wieder eine Mitwirkung der Kreisinwohner deutlich erkennbar (Bl. 9") oder es waren ältere urbariale Aufzeichnungen Vorlage (Zinsregister). Doch kann man es mindest zu den Urbaren im weiteren Sinne3) rechnen und so ist auch hier Sedláčeks alte Bezeichnung „Urbar“ beibehalten. In seinem ganzen Aufbau und Inhalt ist unser Urbar am nächsten verwandt den Erbbüchern verschiedener vogtländischer Amter 4). Diese Ahnlichkeit ist sicher auch darauf zurückzuführen, daß jene Gebiete eine gleichartige Lehens-, Gerichts- und Wehr- verfassung besaßen wie der Kreis Elbogen, weshalb wir auch dort in manchen Fragen, die unser Urbar übergeht, einigen Aufschluß 1) Z. B.: Abschätzung der 1553 an Wolf Schlick auf Falkenau abge- tretenen Teile des Burggutes (BHA. E II/1). — Hartenberger Urbar der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts im AMI. 2) HZT. XIII, 168, 170. 3) Siehe J. Šusta: „Zur Geschichte und Kritik der Urbarialaufzeich- nungen.“ Sitzungsberichte d. kais. Akademie d. Wissenschaften, Wien 1897, Phil.-hist. Klasse, Band 138. 4) Hrsgeg. von Carlo von Raab: „Das Amt Plauen im Anfange des 16. Jahrhunderts und Das Erbbuch vom Jahre 1506.“ Plauen 1902. — „Das Amt Pausa bis zur Erwerbung durch Kurfürst August von Sachsen im Jahre 1569 und Das Erbbuch vom Jahre 1506.“ Plauen 1903. — „Schloß und Amt Vogtsberg bis Mitte des 16. Jahrhnnderts und Das Erbbuch vom Jahre 1542. Plauen 1907.
16 mit römischen Zahlzeichen ihre Erklärung finden. Wo aber Zins- verzeichnisse nicht auf unser Urbar, sondern auf eine Neuaufnahme der Verpflichtungen zurückgehen1), stimmt zwar die Zahl der An- gesessenen, nicht aber das Maß ihrer Leistungen mit dem Urbar überein. Den Schluß des Urbars bilden ähnliche Zins- und Scharwerks- verzeichnisse für die Herrschaften Hartenberg und Schönbach. Es muß auffallen, daß diese beiden Gebiete im ersten Teil des Urbars nur eben wie Nachbarherrschaften erwähnt werden. Ihre Beziehung zum Kreis war auch lockerer; Hartenberg war seit je ein recht selbständiger Burgbezirk und Schönbach sogar alter Reichsboden. So scheinen die Zinsverzeichnisse beider erst nachträglich dem Urbar zugegeben worden zu sein; wir können auch darauf verweisen, daß Sebastian Schlick nicht in ihrem Besitze war, daß Schönbach viel- mehr 1523 von der bisher dort ansässigen Nebenlinie auf die Schlackenwerther Schlicken überging, denen Hieronymus angehörte. und daß dieser 1530 auch Hartenberg erwarb 2); es wäre also durch- aus begreiflich, daß sie erst in der unter ihm entstandenen Abschrift des Urbars hinzugefügt wurden. Bei den Schönbacher Verzeichnissen tritt übrigens klar hervor, daß sie mehrere Vorlagen verschiedenen Alters zusammenfassen, wie die Unterschiede in Zahl und Namen der Untertanen beweisen. Man mag nach diesen Ausführungen mit Recht fragen, ob die Bezeichnung „Urbar“ hier auch zutrifft. Vor allem ist zu bezweifeln, ob ihm auch durchwegs Rechtsgültigkeit zuzuerkennen ist; hat doch darin die Herrschaft ihre Rechte oft etwas eigenwillig fest- gelegt. An anderen Stellen ist freilich wieder eine Mitwirkung der Kreisinwohner deutlich erkennbar (Bl. 9") oder es waren ältere urbariale Aufzeichnungen Vorlage (Zinsregister). Doch kann man es mindest zu den Urbaren im weiteren Sinne3) rechnen und so ist auch hier Sedláčeks alte Bezeichnung „Urbar“ beibehalten. In seinem ganzen Aufbau und Inhalt ist unser Urbar am nächsten verwandt den Erbbüchern verschiedener vogtländischer Amter 4). Diese Ahnlichkeit ist sicher auch darauf zurückzuführen, daß jene Gebiete eine gleichartige Lehens-, Gerichts- und Wehr- verfassung besaßen wie der Kreis Elbogen, weshalb wir auch dort in manchen Fragen, die unser Urbar übergeht, einigen Aufschluß 1) Z. B.: Abschätzung der 1553 an Wolf Schlick auf Falkenau abge- tretenen Teile des Burggutes (BHA. E II/1). — Hartenberger Urbar der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts im AMI. 2) HZT. XIII, 168, 170. 3) Siehe J. Šusta: „Zur Geschichte und Kritik der Urbarialaufzeich- nungen.“ Sitzungsberichte d. kais. Akademie d. Wissenschaften, Wien 1897, Phil.-hist. Klasse, Band 138. 4) Hrsgeg. von Carlo von Raab: „Das Amt Plauen im Anfange des 16. Jahrhunderts und Das Erbbuch vom Jahre 1506.“ Plauen 1902. — „Das Amt Pausa bis zur Erwerbung durch Kurfürst August von Sachsen im Jahre 1569 und Das Erbbuch vom Jahre 1506.“ Plauen 1903. — „Schloß und Amt Vogtsberg bis Mitte des 16. Jahrhnnderts und Das Erbbuch vom Jahre 1542. Plauen 1907.
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17 finden können. Aber die Ubereinstimmung geht stellenweise bis in so kleine Einzelheiten1), daß der Gedanke einer gegenseitigen Be- einflussung nicht unberechtigt erscheint. Er gewinnt an Wahr- scheinlichkeit, wenn wir die regen gegenseitigen Beziehungen beider Gebiete in jener Zeit bedenken; sind doch selbst unter den im Urbar genannten Elbogener Mannen eine Anzahl ursprünglich vogt- ländischer Geschlechter. Auch das Ubergreifen und schließliche Herüberwandern der Herren von Plauen nach Westböhmen kann dafür ein Zeichen sein; richteten sie doch auch für ihre Lehensleute um Petschau und Hartenstein bei Buchau ein eigenes, nicht landes- fürstliches, doch vom König bewilligtes Mannrecht ein, für das sie im nahen Elbogen und ihrer vogtländischen Heimat das Vorbild fanden. Auch auf eine weitere Ubereinstimmung unseres Gebietes mit dem Vogtland sei noch verwiesen. In den vogtländischen Erb- büchern wie auch in unserem Urbar (und ähnlichen zeitgenössischen Aufzeichnungen für unsere Gegend) erscheinen als Zinstermine im Frühling der Walburgistag (1. V.) und im Herbst der Michaelistag (29. IX.); gleich östlich und südlich von unserer Landschaft beginnen schon die Zeugnisse für die sonst in Böhmen üblichen Termine Georgi (24. IV.) und Galli (16. X.), die auch in dem erwähnten Urbar der Gießhübl-Theusinger Besitzungen der Herren von Plauen und auf der Herrschaft Petschau im Zinsregister von 1542 (AMI.) und in dem genannten Urbar von 1545 festgesetzt sind. Da der Walburgistag später als Georgi fällt, Michaelis aber früher als Galli, so gemahnt uns das daran, daß in unserem klimatisch rauheren Elbogener Kreis der Frühling später, der Herbst aber früher als im Inneren Böhmens eintritt, was vor allem auf die hier wichtige Weidewirtschaft von Einfluß ist. Daß aber in solchen Erscheinungen sich auch die Grenzen von Kulturprovinzen spiegeln können, haben eindrucksvoll die von J. Müller zusammengestellten Karten ver- schiedener Termine in den Rheinlanden2) erwiesen. Bezeichnete schon die lehenmäßige Einrichtung des Elbogener Kreises einen bedeutsamen Einfluß deutschen Rechtes im hohen Mittelalter3), so zeigen sich also diese Beziehungen noch für das 16. Jahrhundert nicht nur im Weiterbestehen der alten Formen, sondern auch in lebendig wirksamer Wechselbeziehung dieses böh- mischen Grenzkreises mit seinen westlichen und nordwestlichen Nachbarn. Eine tabellarische Zusammenstellung der Ortssummen von „Mannschaften“, „Höfen“, Zinsen und Scharwerken muß des knappen Raumes willen unterbleiben; mit Hilfe des Registers ist sie auch leicht für jeden Ort zu leisten. Ebenso wurde eine Anzahl von Sach- und Worterklärungen dem Register eingegliedert. 1) Z. B.: Als Bewaffnung des Landvolkes nennt das Vogtsberger Erb- buch 1542 (S. 248—412) durchwegs bei jedem Orte „krebs, ruckh, golder, arm- schin, heublen“, dazu Büchsen, Hellebarden und Spieße in verschiedener Zahl; vgl. dazu Bl. 30 unseres Urbars! 2) H. Aubin-Th. Frings-J. Müller: Kulturströmungen und Kul- turprovinzen in den Rheinlanden (Bonn 1926), S. 193 ff. und Abbildungen 66—71. 3) Vgl. W. Weizsäcker, MVGDB. LXVI, 16 f. 2
17 finden können. Aber die Ubereinstimmung geht stellenweise bis in so kleine Einzelheiten1), daß der Gedanke einer gegenseitigen Be- einflussung nicht unberechtigt erscheint. Er gewinnt an Wahr- scheinlichkeit, wenn wir die regen gegenseitigen Beziehungen beider Gebiete in jener Zeit bedenken; sind doch selbst unter den im Urbar genannten Elbogener Mannen eine Anzahl ursprünglich vogt- ländischer Geschlechter. Auch das Ubergreifen und schließliche Herüberwandern der Herren von Plauen nach Westböhmen kann dafür ein Zeichen sein; richteten sie doch auch für ihre Lehensleute um Petschau und Hartenstein bei Buchau ein eigenes, nicht landes- fürstliches, doch vom König bewilligtes Mannrecht ein, für das sie im nahen Elbogen und ihrer vogtländischen Heimat das Vorbild fanden. Auch auf eine weitere Ubereinstimmung unseres Gebietes mit dem Vogtland sei noch verwiesen. In den vogtländischen Erb- büchern wie auch in unserem Urbar (und ähnlichen zeitgenössischen Aufzeichnungen für unsere Gegend) erscheinen als Zinstermine im Frühling der Walburgistag (1. V.) und im Herbst der Michaelistag (29. IX.); gleich östlich und südlich von unserer Landschaft beginnen schon die Zeugnisse für die sonst in Böhmen üblichen Termine Georgi (24. IV.) und Galli (16. X.), die auch in dem erwähnten Urbar der Gießhübl-Theusinger Besitzungen der Herren von Plauen und auf der Herrschaft Petschau im Zinsregister von 1542 (AMI.) und in dem genannten Urbar von 1545 festgesetzt sind. Da der Walburgistag später als Georgi fällt, Michaelis aber früher als Galli, so gemahnt uns das daran, daß in unserem klimatisch rauheren Elbogener Kreis der Frühling später, der Herbst aber früher als im Inneren Böhmens eintritt, was vor allem auf die hier wichtige Weidewirtschaft von Einfluß ist. Daß aber in solchen Erscheinungen sich auch die Grenzen von Kulturprovinzen spiegeln können, haben eindrucksvoll die von J. Müller zusammengestellten Karten ver- schiedener Termine in den Rheinlanden2) erwiesen. Bezeichnete schon die lehenmäßige Einrichtung des Elbogener Kreises einen bedeutsamen Einfluß deutschen Rechtes im hohen Mittelalter3), so zeigen sich also diese Beziehungen noch für das 16. Jahrhundert nicht nur im Weiterbestehen der alten Formen, sondern auch in lebendig wirksamer Wechselbeziehung dieses böh- mischen Grenzkreises mit seinen westlichen und nordwestlichen Nachbarn. Eine tabellarische Zusammenstellung der Ortssummen von „Mannschaften“, „Höfen“, Zinsen und Scharwerken muß des knappen Raumes willen unterbleiben; mit Hilfe des Registers ist sie auch leicht für jeden Ort zu leisten. Ebenso wurde eine Anzahl von Sach- und Worterklärungen dem Register eingegliedert. 1) Z. B.: Als Bewaffnung des Landvolkes nennt das Vogtsberger Erb- buch 1542 (S. 248—412) durchwegs bei jedem Orte „krebs, ruckh, golder, arm- schin, heublen“, dazu Büchsen, Hellebarden und Spieße in verschiedener Zahl; vgl. dazu Bl. 30 unseres Urbars! 2) H. Aubin-Th. Frings-J. Müller: Kulturströmungen und Kul- turprovinzen in den Rheinlanden (Bonn 1926), S. 193 ff. und Abbildungen 66—71. 3) Vgl. W. Weizsäcker, MVGDB. LXVI, 16 f. 2
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18 * * Zum Ende sei es mir noch vergönnt, allen, deren Förderung und Mithilfe ich bei dieser Arbeit erfuhr, meinen herzlichen Dank auszusprechen: meinem hochverehrten Lehrer Herrn Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Wostry, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste Herrn Univ.-Prof. Dr. Otto Großer und Herrn Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Weizsäcker, dem Archiv des Nationalmuseums in Prag, dem Archiv des Innenministeriums und dem Böhmischen Landesarchiv in Prag, dem Prager Burgarchiv und den Stadtarchiven von Elbogen und Eger sowie der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste, welche die Druck- legung des Buches ermöglichte. Auch dem Unternehmen R. M. Rohrer, Brünn, bin ich für die Bemühungen um eine gute Druck- gestaltung sehr zu Dank verpflichtet. Rudolf Schreiber.
18 * * Zum Ende sei es mir noch vergönnt, allen, deren Förderung und Mithilfe ich bei dieser Arbeit erfuhr, meinen herzlichen Dank auszusprechen: meinem hochverehrten Lehrer Herrn Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Wostry, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste Herrn Univ.-Prof. Dr. Otto Großer und Herrn Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Weizsäcker, dem Archiv des Nationalmuseums in Prag, dem Archiv des Innenministeriums und dem Böhmischen Landesarchiv in Prag, dem Prager Burgarchiv und den Stadtarchiven von Elbogen und Eger sowie der Deutschen Gesellschaft der Wissenschaften und Künste, welche die Druck- legung des Buches ermöglichte. Auch dem Unternehmen R. M. Rohrer, Brünn, bin ich für die Bemühungen um eine gute Druck- gestaltung sehr zu Dank verpflichtet. Rudolf Schreiber.
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TEXT DES URBARS. 2 *)
TEXT DES URBARS. 2 *)
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Auf der Innenseite des vorderen Deckels, moderne Schrift mit 528, Elbogen. Blaustift:] Anno 1604 hatt meynner frau schweger [Bl. I oben, stark verblaßt:] ihren gelybtem herrn ejden als dem wollgeboren graff und herren Matthaus Schlick zu Passaunn und Weysskirch, herren auff Wel- hauw1) und Merschauw2), eyn aldes schlickbuch verlhien zur nach- rychtung allein demselbigen Schlikgen. Angnnes von Wyrschbergk [eigenhändige Unterschrift:] geborene [von Flejsch?]3) wyttwe. [unten, frische Tinte, moderne Schrift:] Buch, was und wie die Gebrüder Grafen Sebastian, Q.4) und Albrecht Schlick im Kreise Elbogen gehalten haben und noch halten. 1525. [Bl. I' leer. Verzeichnis, was und wie die [Bl. 2. Bleistift, moderne Schrift:] Herrschaft Elbogen im Kreis und zum Steinelbogen gehörig die Grafen Sebastian, Quirin 4) und Albert Schlikhen bishero gehalten haben und noch halten. 1525. [Bl. 2' leer.) [Bl. 3:] In dem namen der heyligen und ungeteilten Drivaltigkait amen. Dieses buch, was und wie mir Sebastian, Quirin4) und Albrecht Schligken gebrudere, graven zu Passaun, herrn zw der Weyßkirchen und herrn zu Elbogen, die herschaft Ellbogen, soviell und uns zu- ständig im kreis und zum Steinelbogen gehörig, bißhero gehallten haben und noch halten, habe ich Sebastian Schligk, graf und herr obgemeld als der elter regierende herr, nach Christi unsers lieben herrn geburt tausend funfhundert und im funfundzwanzigsten jarn am negstn tage noch dem Neuenjarstage angefangen zu beschreiben und vorzaichen lassen und also wie hernach vollgn. 1) Welchau b. Schlackenwerth. Vgl. HZT. XIII, 173 und Marat: Soupis po- platnictva 14 krajův král. č. z r. 1603. Sitzungsberichte d. kgl. böhm. Gesellsch. d. Wissensch. 1898, S. 65. 2) Möritschau; einer der Restbesitze, die seiner Schwiegermutter Agnes von Wirsberg von der Schlackenwerther Herrschaft verblieben. Heiratsgut seiner Frau? 3) Die Stelle ist sehr verblaßt. Daß Agnes eine geborne Feilitsch war, bezeugt Josef Kühnl, Geschichte der Stadt Schlackenwerth, S. 57 f. 4) Hier und im Folgenden in der Ausgabe regelmäßig „Quirin“ statt des „Linrin" in der Handschrift; s. Einleitung S. 5, Anm. 2.
Auf der Innenseite des vorderen Deckels, moderne Schrift mit 528, Elbogen. Blaustift:] Anno 1604 hatt meynner frau schweger [Bl. I oben, stark verblaßt:] ihren gelybtem herrn ejden als dem wollgeboren graff und herren Matthaus Schlick zu Passaunn und Weysskirch, herren auff Wel- hauw1) und Merschauw2), eyn aldes schlickbuch verlhien zur nach- rychtung allein demselbigen Schlikgen. Angnnes von Wyrschbergk [eigenhändige Unterschrift:] geborene [von Flejsch?]3) wyttwe. [unten, frische Tinte, moderne Schrift:] Buch, was und wie die Gebrüder Grafen Sebastian, Q.4) und Albrecht Schlick im Kreise Elbogen gehalten haben und noch halten. 1525. [Bl. I' leer. Verzeichnis, was und wie die [Bl. 2. Bleistift, moderne Schrift:] Herrschaft Elbogen im Kreis und zum Steinelbogen gehörig die Grafen Sebastian, Quirin 4) und Albert Schlikhen bishero gehalten haben und noch halten. 1525. [Bl. 2' leer.) [Bl. 3:] In dem namen der heyligen und ungeteilten Drivaltigkait amen. Dieses buch, was und wie mir Sebastian, Quirin4) und Albrecht Schligken gebrudere, graven zu Passaun, herrn zw der Weyßkirchen und herrn zu Elbogen, die herschaft Ellbogen, soviell und uns zu- ständig im kreis und zum Steinelbogen gehörig, bißhero gehallten haben und noch halten, habe ich Sebastian Schligk, graf und herr obgemeld als der elter regierende herr, nach Christi unsers lieben herrn geburt tausend funfhundert und im funfundzwanzigsten jarn am negstn tage noch dem Neuenjarstage angefangen zu beschreiben und vorzaichen lassen und also wie hernach vollgn. 1) Welchau b. Schlackenwerth. Vgl. HZT. XIII, 173 und Marat: Soupis po- platnictva 14 krajův král. č. z r. 1603. Sitzungsberichte d. kgl. böhm. Gesellsch. d. Wissensch. 1898, S. 65. 2) Möritschau; einer der Restbesitze, die seiner Schwiegermutter Agnes von Wirsberg von der Schlackenwerther Herrschaft verblieben. Heiratsgut seiner Frau? 3) Die Stelle ist sehr verblaßt. Daß Agnes eine geborne Feilitsch war, bezeugt Josef Kühnl, Geschichte der Stadt Schlackenwerth, S. 57 f. 4) Hier und im Folgenden in der Ausgabe regelmäßig „Quirin“ statt des „Linrin" in der Handschrift; s. Einleitung S. 5, Anm. 2.
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22 Item als nemlich das schloß und stadt Ellbogen und aller gerechtigkeit ein- und zugehörunge und mit aller nuzunge, nichts ausgeschlossen noch hindan gesazt ungeverlichen. Habersbirck Getzengruen Leybitsch Bochlawitz Luttengruen Berglas Scheben [Bl. 37] Newe Sattel Grassant Lyttmitz Lamptz Deynn Guchllpergk [ !] Item erstlich die erbarn und edelleuth im kreis, als nemlich: Edelleuth im Oberlandt. hellt itzund Sebastian Thusel Nickel Globmer Sebollt Vorreiten Wolf Roder Merten Vorreiter Veyt von Deynn Wolf Hertenberger Michäel von Wirßberg Christof Bergler Hanns Bros [ !] Jobst von Globm Wollf Bergler Heinrich Weickhart „ 1 „ „ „ „ „ 3 „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ 1) Gefell Grosengrun Ottnabitz [Bl. 4] Bremlawitz Munchoff Cudaw Grunlas Ayche Tohonitz Teylbitz Hohendorf Bermansgruen Edelleuthe im Unternlandt der andere theil. held itzund Bernhard Hysserle Hanns Thumshirn Bernhard Hysserle Nickl Hysserle Wolf Haßellauer und seine ge- bruder Merten Haßlauer Sebastian Hoffman Görg von der Jhane und seine gebruder Hans Steinbach Adam Hofman Matthes Unruhr Peter Rausengruner „ „ „ „ „ „ „ „ 13 „ „ „ „ „ „ „ Ebmath Schönlind Kirchenbirck Krottensehe Tescha Milikaw Edelleuth der dritte teyll. helld itzund Sebastian von Steinbach Hieronimus von Steinbach Englhard von Steinbach Nickel Kotzauer Christof Globmer Sebastian Bergler Georg Hertenberger Nickel „ „ „ „ 1 „ „ „ „ 1 „ „ „ „ 1) s. Einleitung S. 7.
22 Item als nemlich das schloß und stadt Ellbogen und aller gerechtigkeit ein- und zugehörunge und mit aller nuzunge, nichts ausgeschlossen noch hindan gesazt ungeverlichen. Habersbirck Getzengruen Leybitsch Bochlawitz Luttengruen Berglas Scheben [Bl. 37] Newe Sattel Grassant Lyttmitz Lamptz Deynn Guchllpergk [ !] Item erstlich die erbarn und edelleuth im kreis, als nemlich: Edelleuth im Oberlandt. hellt itzund Sebastian Thusel Nickel Globmer Sebollt Vorreiten Wolf Roder Merten Vorreiter Veyt von Deynn Wolf Hertenberger Michäel von Wirßberg Christof Bergler Hanns Bros [ !] Jobst von Globm Wollf Bergler Heinrich Weickhart „ 1 „ „ „ „ „ 3 „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ 1) Gefell Grosengrun Ottnabitz [Bl. 4] Bremlawitz Munchoff Cudaw Grunlas Ayche Tohonitz Teylbitz Hohendorf Bermansgruen Edelleuthe im Unternlandt der andere theil. held itzund Bernhard Hysserle Hanns Thumshirn Bernhard Hysserle Nickl Hysserle Wolf Haßellauer und seine ge- bruder Merten Haßlauer Sebastian Hoffman Görg von der Jhane und seine gebruder Hans Steinbach Adam Hofman Matthes Unruhr Peter Rausengruner „ „ „ „ „ „ „ „ 13 „ „ „ „ „ „ „ Ebmath Schönlind Kirchenbirck Krottensehe Tescha Milikaw Edelleuth der dritte teyll. helld itzund Sebastian von Steinbach Hieronimus von Steinbach Englhard von Steinbach Nickel Kotzauer Christof Globmer Sebastian Bergler Georg Hertenberger Nickel „ „ „ „ 1 „ „ „ „ 1 „ „ „ „ 1) s. Einleitung S. 7.
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23 Item diese oben angezeigte erben man und edelleuthe gehörn mit manschaften, lehenpflichten, auch mit aller obrigkeit und dinsten zusambt iren armeleuthen zum schlose Ellbogen und sind uns Sebastian, Quirin und Albrechten Schligken, graffen und herrn, gebrudern etc. obgemelde schuldig und vorpflicht, als irn herrn gehorsamb und gewartig zu sein. Zu vormerken, das alle lehen, so die erbern man und [Bl. 4'] edelleuthe im kreyß Elbogn haben, sind alle steinlehen noch laut irer vorschreibunge, ausgenomen unsere erbliche lehen, die man nennet blawenische lehen und sind fellig, die unser vatter Hie- ronimus vom herrn von Blauen zu sich gebracht hat noch inhalt und vormuge königlicher vorschreibung und anzeygunge der register und nit zum schloß Ellbogen gehörn, und uber das keiner andern lehen sey wier niemands gestendig wieder herzogische noch lannd- gräffische noch nottofftische aber wie die genend möchten werden. Der aydt und lehenpflichte zum Steinelbogen gehörig durch edel und unedel zu thuen schuldig. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen hei- ligen und dem wollgeborn herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Allbrechten Schlicken gebrudern, graffen zu Passaun, herrn von der Weißenkirchen und herrn zum Ellbogen, und iren erben als meinen herrn manschaft, dinnst, lehengetreue, gehorsam und under- thenigkeith zu leisten, nichts weniger dan wie unser vorfaren einem könige zu Behem selbstn vorpflicht gewesen sein, wie dann irer gnaden vor- [Bl. 5] schreibunge klerlichen ausweist, auch den lehen, so oft das not thuet, volge zu thun, kein affterlehen zu machen und khein lehen zu vorschweigen, wo ich das weis, als mir Gott helfe und alle heiligen. Item nachdem die erbern manne zum Steinellbogen ge- hörig ein manrecht haben, das soll mit dieser ordnunge gehalden werden. Item die geschworn und ungeschworn erbarn manne sollen al- wege mit dem landpotten beschickt werden, daß sie auf den negsten diennstag nach s. Wallpurgen tage zu dem landrechten gehn Ellbogen hinzw komen, alldo soll das lanndrecht vornewet und geordent werden. Allso die geschworn erbarn manne nemen zween aus den un- geschworn und die unngeschwornen nemen zween aus den gschworn, doch bedes mit willen und wissen der herschaft. Diese vier vorordnen alsdan die erbarn manne, so das jare das lanndrecht besitzen und zwölfe sein sollen, und vorzeichen dieselbigen mit namen uf ein zedtel und [der soll] uberantwort werden der herrschaft, darein siehet der herr, was ime gefellig ist, darnach entlich zu verordnen. [Bl. 5'] Item man soll das auch fur den kirchen darvor ruffen lassen an den orthen, wie hernach vollget. Item den negsten donners-
23 Item diese oben angezeigte erben man und edelleuthe gehörn mit manschaften, lehenpflichten, auch mit aller obrigkeit und dinsten zusambt iren armeleuthen zum schlose Ellbogen und sind uns Sebastian, Quirin und Albrechten Schligken, graffen und herrn, gebrudern etc. obgemelde schuldig und vorpflicht, als irn herrn gehorsamb und gewartig zu sein. Zu vormerken, das alle lehen, so die erbern man und [Bl. 4'] edelleuthe im kreyß Elbogn haben, sind alle steinlehen noch laut irer vorschreibunge, ausgenomen unsere erbliche lehen, die man nennet blawenische lehen und sind fellig, die unser vatter Hie- ronimus vom herrn von Blauen zu sich gebracht hat noch inhalt und vormuge königlicher vorschreibung und anzeygunge der register und nit zum schloß Ellbogen gehörn, und uber das keiner andern lehen sey wier niemands gestendig wieder herzogische noch lannd- gräffische noch nottofftische aber wie die genend möchten werden. Der aydt und lehenpflichte zum Steinelbogen gehörig durch edel und unedel zu thuen schuldig. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen hei- ligen und dem wollgeborn herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Allbrechten Schlicken gebrudern, graffen zu Passaun, herrn von der Weißenkirchen und herrn zum Ellbogen, und iren erben als meinen herrn manschaft, dinnst, lehengetreue, gehorsam und under- thenigkeith zu leisten, nichts weniger dan wie unser vorfaren einem könige zu Behem selbstn vorpflicht gewesen sein, wie dann irer gnaden vor- [Bl. 5] schreibunge klerlichen ausweist, auch den lehen, so oft das not thuet, volge zu thun, kein affterlehen zu machen und khein lehen zu vorschweigen, wo ich das weis, als mir Gott helfe und alle heiligen. Item nachdem die erbern manne zum Steinellbogen ge- hörig ein manrecht haben, das soll mit dieser ordnunge gehalden werden. Item die geschworn und ungeschworn erbarn manne sollen al- wege mit dem landpotten beschickt werden, daß sie auf den negsten diennstag nach s. Wallpurgen tage zu dem landrechten gehn Ellbogen hinzw komen, alldo soll das lanndrecht vornewet und geordent werden. Allso die geschworn erbarn manne nemen zween aus den un- geschworn und die unngeschwornen nemen zween aus den gschworn, doch bedes mit willen und wissen der herschaft. Diese vier vorordnen alsdan die erbarn manne, so das jare das lanndrecht besitzen und zwölfe sein sollen, und vorzeichen dieselbigen mit namen uf ein zedtel und [der soll] uberantwort werden der herrschaft, darein siehet der herr, was ime gefellig ist, darnach entlich zu verordnen. [Bl. 5'] Item man soll das auch fur den kirchen darvor ruffen lassen an den orthen, wie hernach vollget. Item den negsten donners-
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24 tage vor Wallpurgis soll es zum Ellbogen geruft werden auf den markt. Item man soll das auch rufen aber annschlahen lassen acht tage dorvor ungeverlich zu Fallcknau, Königsbergk, Kulm, Warm- pade, Czedlitz, Schlackenwerdt. Und also sollen drey recht, allwege eins nach dem andern vier- zehen tage, gesessen werden und darnach keins mere biß auf den negsten diennstag nach sanct Michaelis tage, sollen auch drey recht gesessen werden, do soll mans aber darvor am donnerstag zum Ellbogen, wie oben angezeigt, rufen lassen. Darnoch wird aber kein recht mehrr bis auf den negsten diennstag noch sanct Erhards tage nach Weinnachten, da soll das lanndrecht aber am donnerstag darvon zum Ellbogen geruft werden und aber drey, wie oben angezeigt, gehallten [Bl. 6] oder gesessen werden, das ist ein jhare neun recht, dar- nach ist aber keins mehre biß wider auf diennstag nach Wallpurgis, das man die recht wieder vorneuet und anhebt, wie oben stehet. Auch mage die herrschaft einen tuglichen lanndrichter ires gefallens erwelen und sezen. Das ist der aydt des landrichters. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, grafen zw Passaun, herrn von der Weissenkirchen und herrn zum Ellbogen als meinen herrn, ein rechtes recht zu fragen und der rechten einem itzlichen zu vorhelfen noch seiner gerechtigkeit, das nit lassen wieder durch liebe, leidt, freunndschaft, feindschaft, zorn, haß, neithe [so!] nach gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als fern ichs in meinen gewissen vorstehe, lauter an geverde, als mir Gott hellf und alle heilige. Das ist der aid der zwölf sitzende im rechten. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und dem wollgeborn herrn, herrn Sebastian Schligken, graven zu Passaun, herrn von der Weiskirchen, herrn zum [Bl. 6'] Ellbogen als meinen herrn, eyn rechts [recht] zw sprechen und des nit lassen weder durch lieb, laidt, freundschaft, feindschaft, zorn, haß, mithe noch gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als fere ichs in meinen gewissen vorstehe; lautter an geferde, als mir Gott hellf und allen heiligen [so!]. Das ist der eidt des lanndschreibers. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und dem wollgebornen herrn, herrn Sebastian Schligken, graffen zu Passaun, herrn von Weissenkirchen, herrn zum Ellbogen, als meinen herrn, mein ambt, als einen lanndschreiber zugehört, getreulich zu vorwesen, alle und itzliche schrieft, so zum rechten
24 tage vor Wallpurgis soll es zum Ellbogen geruft werden auf den markt. Item man soll das auch rufen aber annschlahen lassen acht tage dorvor ungeverlich zu Fallcknau, Königsbergk, Kulm, Warm- pade, Czedlitz, Schlackenwerdt. Und also sollen drey recht, allwege eins nach dem andern vier- zehen tage, gesessen werden und darnach keins mere biß auf den negsten diennstag nach sanct Michaelis tage, sollen auch drey recht gesessen werden, do soll mans aber darvor am donnerstag zum Ellbogen, wie oben angezeigt, rufen lassen. Darnoch wird aber kein recht mehrr bis auf den negsten diennstag noch sanct Erhards tage nach Weinnachten, da soll das lanndrecht aber am donnerstag darvon zum Ellbogen geruft werden und aber drey, wie oben angezeigt, gehallten [Bl. 6] oder gesessen werden, das ist ein jhare neun recht, dar- nach ist aber keins mehre biß wider auf diennstag nach Wallpurgis, das man die recht wieder vorneuet und anhebt, wie oben stehet. Auch mage die herrschaft einen tuglichen lanndrichter ires gefallens erwelen und sezen. Das ist der aydt des landrichters. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, grafen zw Passaun, herrn von der Weissenkirchen und herrn zum Ellbogen als meinen herrn, ein rechtes recht zu fragen und der rechten einem itzlichen zu vorhelfen noch seiner gerechtigkeit, das nit lassen wieder durch liebe, leidt, freunndschaft, feindschaft, zorn, haß, neithe [so!] nach gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als fern ichs in meinen gewissen vorstehe, lauter an geverde, als mir Gott hellf und alle heilige. Das ist der aid der zwölf sitzende im rechten. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und dem wollgeborn herrn, herrn Sebastian Schligken, graven zu Passaun, herrn von der Weiskirchen, herrn zum [Bl. 6'] Ellbogen als meinen herrn, eyn rechts [recht] zw sprechen und des nit lassen weder durch lieb, laidt, freundschaft, feindschaft, zorn, haß, mithe noch gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als fere ichs in meinen gewissen vorstehe; lautter an geferde, als mir Gott hellf und allen heiligen [so!]. Das ist der eidt des lanndschreibers. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und dem wollgebornen herrn, herrn Sebastian Schligken, graffen zu Passaun, herrn von Weissenkirchen, herrn zum Ellbogen, als meinen herrn, mein ambt, als einen lanndschreiber zugehört, getreulich zu vorwesen, alle und itzliche schrieft, so zum rechten
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25 gehörig, vleiBiglichen bewaren, kein heimligkaith, die ich in dem rechten oder in gerichtshendeln mit schreiben oder lesen vornim oder höre, niemands zw gefere offenbaren weder durch liebe noch leidt, freundschaft, feundschaft, zorn, haße, mithe noch gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinem gewissen vorstehe, lauther on geverde, als mir Gott hellf und alle heiligen. [Bl. 7] Das ist der eidt des landknechts. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und dem woll- gebornen herrn, hern Sebastian Schligken, grafen zu Passaun, herrn von der Weissenkirchen und herrn zum Ellbogen, als meinen herrn, die eingebott und alles, das mir von gerichts wegen bevohlen wird, getreulich auszurichten und in allen und itzlichen sachen, darum ich von gerichts wegen gefragt werde, die lautter warheit zu sagen, das nit lassen weder durch liebe, laidt, freundschaft, feindschaft, zorn, haß, mithe noch gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinen ge- wissen vorstehe, lauther an geverde, als mir Gott helf und alle heiligen. (Am Rand: Nota appellation aber schube.) Item die appellation aber schube dieses manrechten gehn hinuber fur der erbern manrecht zu Tochau, so gehen ire schube von Tochau wieder fur das manrecht hie zum Ellbogen. Item nachgesprochem urteill, ehe und zum rechten verholfen wird, so schickt der lanndrichter den landpoden und leste den- jenigen, so urteil ubergangen, zuvor manen, sich in vierzehen tagen zu vortragen. So die 14 tage vorscheinen und kein vortrage ge- schehen, alsdan so schickt der lanndrichter zum andern mahll [Bl. 7] den landknecht, aber zu vormanen, der sachen in 14 tagen vortrage zu machen, wo aber solchs nicht geschicht, so volget die hilf des gerichts zum dritten mal als uber 3 vierzehen tag hernach. Allso soll der lanndknecht sagen, so er einen von ge- richts wegen verhilft1). Do bin ich als der geschworne landknecht des wollgeboren herrn, herrn N. regirende herrn, auch des landrechten dieses kreis Ellbogen, weyse und fure ein erbtlich in und auf ditz gutt mit feuer und rauch den N. von wegen der burgschaft, hauptgut und scheden, so er fur N. allhie gegn N. gethan, als er dan solche hilf durch urteill und recht erklagt, erstanden und gewunnen hat, und gepewt also dir N. von obgenandes meines gnädigen herrn, von recht und 1) Offensichtlich handelt es sich um die Mitteilung an einen Untertanen oder Untergebenen des Verurteilten; der Landknecht weist ihn mit seinen Verpflichtungen an den Kläger, dem der Genuß rechtlich zugesprochen wurde.
25 gehörig, vleiBiglichen bewaren, kein heimligkaith, die ich in dem rechten oder in gerichtshendeln mit schreiben oder lesen vornim oder höre, niemands zw gefere offenbaren weder durch liebe noch leidt, freundschaft, feundschaft, zorn, haße, mithe noch gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinem gewissen vorstehe, lauther on geverde, als mir Gott hellf und alle heiligen. [Bl. 7] Das ist der eidt des landknechts. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und dem woll- gebornen herrn, hern Sebastian Schligken, grafen zu Passaun, herrn von der Weissenkirchen und herrn zum Ellbogen, als meinen herrn, die eingebott und alles, das mir von gerichts wegen bevohlen wird, getreulich auszurichten und in allen und itzlichen sachen, darum ich von gerichts wegen gefragt werde, die lautter warheit zu sagen, das nit lassen weder durch liebe, laidt, freundschaft, feindschaft, zorn, haß, mithe noch gabe, dem auswoner als dem inwoner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinen ge- wissen vorstehe, lauther an geverde, als mir Gott helf und alle heiligen. (Am Rand: Nota appellation aber schube.) Item die appellation aber schube dieses manrechten gehn hinuber fur der erbern manrecht zu Tochau, so gehen ire schube von Tochau wieder fur das manrecht hie zum Ellbogen. Item nachgesprochem urteill, ehe und zum rechten verholfen wird, so schickt der lanndrichter den landpoden und leste den- jenigen, so urteil ubergangen, zuvor manen, sich in vierzehen tagen zu vortragen. So die 14 tage vorscheinen und kein vortrage ge- schehen, alsdan so schickt der lanndrichter zum andern mahll [Bl. 7] den landknecht, aber zu vormanen, der sachen in 14 tagen vortrage zu machen, wo aber solchs nicht geschicht, so volget die hilf des gerichts zum dritten mal als uber 3 vierzehen tag hernach. Allso soll der lanndknecht sagen, so er einen von ge- richts wegen verhilft1). Do bin ich als der geschworne landknecht des wollgeboren herrn, herrn N. regirende herrn, auch des landrechten dieses kreis Ellbogen, weyse und fure ein erbtlich in und auf ditz gutt mit feuer und rauch den N. von wegen der burgschaft, hauptgut und scheden, so er fur N. allhie gegn N. gethan, als er dan solche hilf durch urteill und recht erklagt, erstanden und gewunnen hat, und gepewt also dir N. von obgenandes meines gnädigen herrn, von recht und 1) Offensichtlich handelt es sich um die Mitteilung an einen Untertanen oder Untergebenen des Verurteilten; der Landknecht weist ihn mit seinen Verpflichtungen an den Kläger, dem der Genuß rechtlich zugesprochen wurde.
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26 gerichts wegen, das du furderhin niemands fur dein erbherrn halten noch haben sollest, auch kein zinß, reuthe1), scharberk oder anders, so du zw thuen schuldig, reichen noch geben dan N. oder wen ers nachlest oder bevilet, als weid dir leib und gut wendet. Ich sage dich auch hiermit von rechts und gerichts wegen der manschaft, pflicht und gelubde, so du dem N. oder jemands anders gethan hast, ledig und wollest also von stunde wiederumb deß N. man, wie sich gepurt, werden, doch allenthalben der ober- [Bl. 8] herrschaft an irer gerechtigkeit und herrligkeit an schaden, auch wil ich mir weitter zu hellfen, wie von gerichts wegen mit mir geschaft, vorbehalden haben. Item dergleichen, so man yemands als einem waisen aber erben einweisen will, soll es dermassen auch geschehen. Hernach volgen die gewönlichen lehenbrieff uber die steinlehen der herrschaft zum Ellbogen. Wir N. Schligk, graffe zu Passaun, herr von der Weiskirchen und herre zum Ellbogen, als der regierende herre von wegen unser und unserer lieben brudere N. und N. graffen und herrn etc. mit diesem unserm offen brief gehn allermeniglichen, die in sehen, hören aber lesen, bekennen, das fur uns kommen ist der edel und vheste N. und uns mit underthänigen vleis gebetten, das wir ime diese hernach geschrieben gutter, nemlichen N. und N. etc., die er von dem edtlen und vhesten N. erkauft aber ererbet und zu im gebracht hat, und wie ein jedes sonderlich zu seinen rechten reinen gelegen und umbgriffen ist mitt aller ein- und zugehörunge, mit aller nut- zunge, wie das egenand N. innegehabt und ersessen hat, nichts außgeschloßen noch hindan gesatzt an geverde, welche gutter [Bl. 8] alle unser lehen sind und vonn Steinellbogen zu lehen rurende, gnediglichen vorleihen wollen. Allso haben wier angesehen solch sein underthenig bitten und im bemelde guetter geliehen, reichen und leihen im die hirmit und in craft dieses brieves und, was wir im von rechts wegen daran vorleihen sollen oder mögen, dießelbigen lehen nu hinfure von uns und dem Steinnellbogen als [erbliche] 2) steinlehen zu haben, zu hallten und zu besitzen, der zu genyssen und gebrauchen, als dan solcher lehen und gutter recht und herkomen ist, vor allermeniglich un- gehindert, doch den lehen, so oft die zu felle komen, rechte vollge zu thuen, auch unscheedtlich unsern lehenobrigkaithen, rechten und gerechtigkeiten. Darauf hat uns genander N. gewönliche gelubde, eide und pflichte gethan, getreue, gehorsam und gewertig zu sein, zu thun und zu hallten, als einem lehenman seinen herrn schuldig und pflichtig ist, ganz getreulich und ungeverlichen. Zu urkund und bekäntnus haben wirr obgenander Schligk, grave und herre etc. als regierender herre von wegen unser und unserer lieben brudere unser angeborn insiegel an diesen lehenbrive thuen hengen, der geben ist nach Christi unsers lieben herrn gepurth taußend funfhundert und im N. jhare am tage N. 1) Wohl falsch für „Rente“. 2) In der Handschrift durch Unterstreichung getilgt.
26 gerichts wegen, das du furderhin niemands fur dein erbherrn halten noch haben sollest, auch kein zinß, reuthe1), scharberk oder anders, so du zw thuen schuldig, reichen noch geben dan N. oder wen ers nachlest oder bevilet, als weid dir leib und gut wendet. Ich sage dich auch hiermit von rechts und gerichts wegen der manschaft, pflicht und gelubde, so du dem N. oder jemands anders gethan hast, ledig und wollest also von stunde wiederumb deß N. man, wie sich gepurt, werden, doch allenthalben der ober- [Bl. 8] herrschaft an irer gerechtigkeit und herrligkeit an schaden, auch wil ich mir weitter zu hellfen, wie von gerichts wegen mit mir geschaft, vorbehalden haben. Item dergleichen, so man yemands als einem waisen aber erben einweisen will, soll es dermassen auch geschehen. Hernach volgen die gewönlichen lehenbrieff uber die steinlehen der herrschaft zum Ellbogen. Wir N. Schligk, graffe zu Passaun, herr von der Weiskirchen und herre zum Ellbogen, als der regierende herre von wegen unser und unserer lieben brudere N. und N. graffen und herrn etc. mit diesem unserm offen brief gehn allermeniglichen, die in sehen, hören aber lesen, bekennen, das fur uns kommen ist der edel und vheste N. und uns mit underthänigen vleis gebetten, das wir ime diese hernach geschrieben gutter, nemlichen N. und N. etc., die er von dem edtlen und vhesten N. erkauft aber ererbet und zu im gebracht hat, und wie ein jedes sonderlich zu seinen rechten reinen gelegen und umbgriffen ist mitt aller ein- und zugehörunge, mit aller nut- zunge, wie das egenand N. innegehabt und ersessen hat, nichts außgeschloßen noch hindan gesatzt an geverde, welche gutter [Bl. 8] alle unser lehen sind und vonn Steinellbogen zu lehen rurende, gnediglichen vorleihen wollen. Allso haben wier angesehen solch sein underthenig bitten und im bemelde guetter geliehen, reichen und leihen im die hirmit und in craft dieses brieves und, was wir im von rechts wegen daran vorleihen sollen oder mögen, dießelbigen lehen nu hinfure von uns und dem Steinnellbogen als [erbliche] 2) steinlehen zu haben, zu hallten und zu besitzen, der zu genyssen und gebrauchen, als dan solcher lehen und gutter recht und herkomen ist, vor allermeniglich un- gehindert, doch den lehen, so oft die zu felle komen, rechte vollge zu thuen, auch unscheedtlich unsern lehenobrigkaithen, rechten und gerechtigkeiten. Darauf hat uns genander N. gewönliche gelubde, eide und pflichte gethan, getreue, gehorsam und gewertig zu sein, zu thun und zu hallten, als einem lehenman seinen herrn schuldig und pflichtig ist, ganz getreulich und ungeverlichen. Zu urkund und bekäntnus haben wirr obgenander Schligk, grave und herre etc. als regierender herre von wegen unser und unserer lieben brudere unser angeborn insiegel an diesen lehenbrive thuen hengen, der geben ist nach Christi unsers lieben herrn gepurth taußend funfhundert und im N. jhare am tage N. 1) Wohl falsch für „Rente“. 2) In der Handschrift durch Unterstreichung getilgt.
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27 Hernach volgen die gewönnlichen reversbrief uber [Bl. 9] die steinlehen der herrschaft Ellbogen zustenndig. Ich N. etc. bekenne und thun kund offentlich mit diesem brief gegn allermeniglichen, das ich auf heut dato von dem woll- gebornen herrn, herrn N. Schligke, grafen zu Passaun, herrn von der Weißennkirchen und herrn zum Ellbogen und von seiner gnaden brueder wegen, herrn N. und N. graffen und herrn etc., meinen gnedigen herrn, diese hernach geschribene lehenstuck, so von iren gnaden und dem Steinellbogen zu lehen rurende, in lehen empfangen habe, nemlich die gutter aber das gute aber erbstucke A. B. C. etc. und die angetzeigten gutter mit allen und ietzlichen iren zu- und eingehörungen, und habe allso darauf zu rechten bekäntnus gegn- wertig und leyblichen gewonliche und geburliche lehenpflicht und eyde gethan, von solchen lehen irn gnaden getreu, gehorsam und gewertig zu sein, auch alles das zu thun und zu dienen, so dovon aus recht oder gewonheit ein getreuer lehenman seinen lehenherrn zu thuen gepurt, ganz getreulich und ungeverlich. Zw waren urkund hab ich genander N. mein angeborn insiegel zw end dieser schrieft thun drucken. Geben nach Christi geburt annorum etc. Anno Domini im 25. jhare am tage Dorothee1) haben [BI. 9'] sich die erbern manne des kreis Ellbogen, die geschworn des man- rechten und neben ine die ungeschworn mit einander beredt, sich auch an den eltisten erkundet und erfaren, was doch im angetzeigten kreis under den erbern mannen farende oder unfarende habe sey und ist, und dermassen wie folgende ausgesprochen: Item alle pferde sind farende habe, ausgenomen reisige habe und gewere und alles, was zu manlicher were gehört ; khue, schafe, schwein, alles vieh, fische in teichen und behaltern, huener und gense, alles gedreith gedroschn, auch ungedroschen, samen uf dem fellde, welcher vor dem todte ist gesehet worden, hew und stroe, des mannes hals- kleider, geschmuck, ringe, kleinet2), bier im keller. breugeschirr, speise, keße, putter, pare gelt, wegen und pfluge, aller hausrathe: das sind die stuck der farenden habe des kreiss Ellbogen. [Bl. 10] Der eidt, die blauenischen lehen, die wirr herrn Schligken ann mittel erblich haben, und dergleichen andere erbliche lehen domit zu entpfahen. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und den wolgebornen herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Allbrechten Schligken, grafen zu Passaun, herrn von der Weißenkirchen und herrn zum Ellbogen, und iren erben als meinen erbherrn manschaft, dinste, lehengetreue, gehorsam und under- thenigkeit zu leisten, auch den lehen, so oft das nott thut, volge zu thuen, kein affterlehen zu machen und kein lehen zu vorschweigen, wo ich das weiß, als mir Got helf und alle heiligen. 1) 6. II. 2) Nicht „Kleinod", sondern „Gemüse“; vgl. Bl. 16'.
27 Hernach volgen die gewönnlichen reversbrief uber [Bl. 9] die steinlehen der herrschaft Ellbogen zustenndig. Ich N. etc. bekenne und thun kund offentlich mit diesem brief gegn allermeniglichen, das ich auf heut dato von dem woll- gebornen herrn, herrn N. Schligke, grafen zu Passaun, herrn von der Weißennkirchen und herrn zum Ellbogen und von seiner gnaden brueder wegen, herrn N. und N. graffen und herrn etc., meinen gnedigen herrn, diese hernach geschribene lehenstuck, so von iren gnaden und dem Steinellbogen zu lehen rurende, in lehen empfangen habe, nemlich die gutter aber das gute aber erbstucke A. B. C. etc. und die angetzeigten gutter mit allen und ietzlichen iren zu- und eingehörungen, und habe allso darauf zu rechten bekäntnus gegn- wertig und leyblichen gewonliche und geburliche lehenpflicht und eyde gethan, von solchen lehen irn gnaden getreu, gehorsam und gewertig zu sein, auch alles das zu thun und zu dienen, so dovon aus recht oder gewonheit ein getreuer lehenman seinen lehenherrn zu thuen gepurt, ganz getreulich und ungeverlich. Zw waren urkund hab ich genander N. mein angeborn insiegel zw end dieser schrieft thun drucken. Geben nach Christi geburt annorum etc. Anno Domini im 25. jhare am tage Dorothee1) haben [BI. 9'] sich die erbern manne des kreis Ellbogen, die geschworn des man- rechten und neben ine die ungeschworn mit einander beredt, sich auch an den eltisten erkundet und erfaren, was doch im angetzeigten kreis under den erbern mannen farende oder unfarende habe sey und ist, und dermassen wie folgende ausgesprochen: Item alle pferde sind farende habe, ausgenomen reisige habe und gewere und alles, was zu manlicher were gehört ; khue, schafe, schwein, alles vieh, fische in teichen und behaltern, huener und gense, alles gedreith gedroschn, auch ungedroschen, samen uf dem fellde, welcher vor dem todte ist gesehet worden, hew und stroe, des mannes hals- kleider, geschmuck, ringe, kleinet2), bier im keller. breugeschirr, speise, keße, putter, pare gelt, wegen und pfluge, aller hausrathe: das sind die stuck der farenden habe des kreiss Ellbogen. [Bl. 10] Der eidt, die blauenischen lehen, die wirr herrn Schligken ann mittel erblich haben, und dergleichen andere erbliche lehen domit zu entpfahen. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und den wolgebornen herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Allbrechten Schligken, grafen zu Passaun, herrn von der Weißenkirchen und herrn zum Ellbogen, und iren erben als meinen erbherrn manschaft, dinste, lehengetreue, gehorsam und under- thenigkeit zu leisten, auch den lehen, so oft das nott thut, volge zu thuen, kein affterlehen zu machen und kein lehen zu vorschweigen, wo ich das weiß, als mir Got helf und alle heiligen. 1) 6. II. 2) Nicht „Kleinod", sondern „Gemüse“; vgl. Bl. 16'.
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28 Hirnach volgend die gewönlichen lehenbriefe uber erb- lichen lehen, die uns herrn Schligken an mittl erbtlich zu- stenndig sinnd. Ich N. Schligke, grafe zu Passaun, herre von der Weissen- kirchen und herre zum Ellbogen, als der regirende herre von wegen unser und unser lieben brudere N. und N., grafen und herrn etc. mit diesem unsern offen brief gegn allermeniglich, die in sehen, hörn aber lesen, bekennen, das fur uns komen ist der edel und veste N. und uns mit [Bl. 10'] underthänigem vleis gebetten, das wir im diese nachgeschriebene guetter, nemlichen N. und N. etc., die wir von dem edeln und vesten N. erkauft aber ererbet und [er] zu im gebracht hat, und wie ein jedes sonderlich zu seinen rechten vier reinen gelegen und umb- grifen ist, mit aller ein- und zugehörunge, mit aller nutzung, wie das der ehegenande N. innegehabt und ersessen hat, nichts aus- geschlossen noch hindan gesatzt an geverde, welche gutter alle unser erblehen sein und von uns erblichen zw lehen rurende, gnediglichen vorleyhen wollen. Also haben wirr angesehen solch sein underthenig bitten und im bemelde gueter geliehen, reichen und leihen im und seinen rechten naturlichen leibesmanlehenserben die hiermit und in craft ditzs brives und, was wir im von rechts wegen daran vorleihen sollen oder mugen, derselbigen nu hinfur von uns allso als erbliche lehen zu haben und zu halden, besitzen, der genissen und gebrauchen, als dan solcher lehen und gutter herkomen und recht ist, von aller- meniglich ungehindert, doch den lehen, so oft die zu falle komen, rechte volge zu thun und unschedlich uns und unsern fellen, diensten, lehenrechten und gerechtigkeiten. Darauf hat uns genander N. gewonliche glubde, eidt [Bl. 11] und pflichte gethan, getreue, gehorsame und gewertig zu sein und zu halten, auch zu thun, als ein lehenman seinem herrn schuldig und pflichtig ist, ganz getreulich und ungeverlich. Des zu urkund und gezeugnuß haben wierr obgenander N. Schligk, graffe und herre etc., als regirender herre von wegen unser und unserer lieben brudere unser angeborn insiegel an diesen lehenbriefe thun hengen, der geben ist nach Christi unsers lieben herrn geburt tausend funfhundert und in N etc. Hiernach volgende die gewönlichen reversbrief uber die erblehen und felligen gutter, den herren Schligken im kreis Elbogen zustendig. Ich N. etc. bekenne und thun kund offenbar mit diesen meinen brive gegn allermeniglich, das ich auf heut dato etc. von dem woll- geborn herrn, herrn N. Schligken, graven zu Passaun, herrn von der Weissenkirchen und herrn zum Ellbogen von wegen sein als regirenden herrn und von wegen seiner gnaden [Bl. II'] brudere, herrn N. und herrn N. grafen und herrn etc. meinen gnedigen herren, diese hernach geschribene lehenstucke, so
28 Hirnach volgend die gewönlichen lehenbriefe uber erb- lichen lehen, die uns herrn Schligken an mittl erbtlich zu- stenndig sinnd. Ich N. Schligke, grafe zu Passaun, herre von der Weissen- kirchen und herre zum Ellbogen, als der regirende herre von wegen unser und unser lieben brudere N. und N., grafen und herrn etc. mit diesem unsern offen brief gegn allermeniglich, die in sehen, hörn aber lesen, bekennen, das fur uns komen ist der edel und veste N. und uns mit [Bl. 10'] underthänigem vleis gebetten, das wir im diese nachgeschriebene guetter, nemlichen N. und N. etc., die wir von dem edeln und vesten N. erkauft aber ererbet und [er] zu im gebracht hat, und wie ein jedes sonderlich zu seinen rechten vier reinen gelegen und umb- grifen ist, mit aller ein- und zugehörunge, mit aller nutzung, wie das der ehegenande N. innegehabt und ersessen hat, nichts aus- geschlossen noch hindan gesatzt an geverde, welche gutter alle unser erblehen sein und von uns erblichen zw lehen rurende, gnediglichen vorleyhen wollen. Also haben wirr angesehen solch sein underthenig bitten und im bemelde gueter geliehen, reichen und leihen im und seinen rechten naturlichen leibesmanlehenserben die hiermit und in craft ditzs brives und, was wir im von rechts wegen daran vorleihen sollen oder mugen, derselbigen nu hinfur von uns allso als erbliche lehen zu haben und zu halden, besitzen, der genissen und gebrauchen, als dan solcher lehen und gutter herkomen und recht ist, von aller- meniglich ungehindert, doch den lehen, so oft die zu falle komen, rechte volge zu thun und unschedlich uns und unsern fellen, diensten, lehenrechten und gerechtigkeiten. Darauf hat uns genander N. gewonliche glubde, eidt [Bl. 11] und pflichte gethan, getreue, gehorsame und gewertig zu sein und zu halten, auch zu thun, als ein lehenman seinem herrn schuldig und pflichtig ist, ganz getreulich und ungeverlich. Des zu urkund und gezeugnuß haben wierr obgenander N. Schligk, graffe und herre etc., als regirender herre von wegen unser und unserer lieben brudere unser angeborn insiegel an diesen lehenbriefe thun hengen, der geben ist nach Christi unsers lieben herrn geburt tausend funfhundert und in N etc. Hiernach volgende die gewönlichen reversbrief uber die erblehen und felligen gutter, den herren Schligken im kreis Elbogen zustendig. Ich N. etc. bekenne und thun kund offenbar mit diesen meinen brive gegn allermeniglich, das ich auf heut dato etc. von dem woll- geborn herrn, herrn N. Schligken, graven zu Passaun, herrn von der Weissenkirchen und herrn zum Ellbogen von wegen sein als regirenden herrn und von wegen seiner gnaden [Bl. II'] brudere, herrn N. und herrn N. grafen und herrn etc. meinen gnedigen herren, diese hernach geschribene lehenstucke, so
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29 vonn iren gnaden erblichen und als fellige lehen zw lehen rurende, in lehen entpfangen habe, nemlichen A. B. C. etc. mit sambt aller seiner ein- und zugehörunge, nichts dovon außgeschlossen, und hab darauf zu rechter bekendnuß gegnwertig und leiblichen gewönliche und gepurliche lehenpflicht und eyde gethan, von solchen lehen iren gnaden getreue, gehorsam und gewertig zu sein, auch alles das zu thun und zu dienen, so dovon auß recht oder gewonheitt ein ge- treuer lehenman seinen lehenherrn zu thun gepurt, ganz getreulich und ungewerlich1. Zu warer urkund hab ich genander N. mein angeborn insigel zu ende dieser schrift thun drucken. Gegeben nach Christi geburt annorum etc. Hernach volgeth bewilligung uf vermechtnus. [Bl. 12] Auf heut dinstag nach der eilftausend Jungfrausen tage anno etc. 192) ist vor uns Sebastian Schligken, grafen und herrn etc. erschinen Matthes Unruhr zu Cudau sambt Veronica von der Yhan, seiner ehelichen gemahell, und Eufemia von der Yhan, seiner schwiger, und uns zu erkennen geben, das im in der ehestifftunge zu berurter seiner gemahl zweyhunndert gullden reinisch zu heyratguett versprochen, der sey er von berurter seiner schwiger und iren erben, auf zeitt und frist zu entrichten, vorweiset auf dem neuen teich bei Ottnabiz, darauf der Thoma sizt, auch uf zweien vischbehalltern, einer bey dem vischkasten, der ander zunegst oben demselbigen gelegen, uns darauf gebetten, darein zu bewilligen und im solchs zu vorleihen, dasselbige haben wir allso aus gutten willen nachgelassen und vorliehen. Ferner hat uns Matthes Unruhr angetzeigt, das er dergegn gemelter seiner gemahll Veronica von der Ihan widerumb vormacht habe dieselbigen zweihundert gulden und darzu noch zweihundert auf seinen veterlichen erbteill zu Cudau, so vill im zu seinen teill daran geburt, zusambt den dritten teill aller farender habe, laut der vorschreibunge derhalben ufgericht, uns gebeten, auch derein zu bewilligen und ir sollchs zu vorleihen. Das haben wir ir allso aus guttem willen nachgelassen und vorlihen. [Bl. 12] Item die burger in der stadt zum Ellbogen sind uns vorpflicht und geschworen, manschaft, getreue und ge- horsam zu sein, und ein jeder, der in die stadt Ellbogen ziehen will, sein wonunge und narunge alldo gedenkt zu haben, sol und mues erstlich von uns aufgenommen werden und den eidt, wie hernach volget, schweren. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Allbrechten Schligken, gebrudere, graffen zu Passaun, herrn von der Weißkirchen und herrn zum Ellbogen, und iren erben als meinen herrn manschaft, auch getreue, gehorsam und in 1) So! Das w trägt einen u-Haken. — 2) 25. X. 1519.
29 vonn iren gnaden erblichen und als fellige lehen zw lehen rurende, in lehen entpfangen habe, nemlichen A. B. C. etc. mit sambt aller seiner ein- und zugehörunge, nichts dovon außgeschlossen, und hab darauf zu rechter bekendnuß gegnwertig und leiblichen gewönliche und gepurliche lehenpflicht und eyde gethan, von solchen lehen iren gnaden getreue, gehorsam und gewertig zu sein, auch alles das zu thun und zu dienen, so dovon auß recht oder gewonheitt ein ge- treuer lehenman seinen lehenherrn zu thun gepurt, ganz getreulich und ungewerlich1. Zu warer urkund hab ich genander N. mein angeborn insigel zu ende dieser schrift thun drucken. Gegeben nach Christi geburt annorum etc. Hernach volgeth bewilligung uf vermechtnus. [Bl. 12] Auf heut dinstag nach der eilftausend Jungfrausen tage anno etc. 192) ist vor uns Sebastian Schligken, grafen und herrn etc. erschinen Matthes Unruhr zu Cudau sambt Veronica von der Yhan, seiner ehelichen gemahell, und Eufemia von der Yhan, seiner schwiger, und uns zu erkennen geben, das im in der ehestifftunge zu berurter seiner gemahl zweyhunndert gullden reinisch zu heyratguett versprochen, der sey er von berurter seiner schwiger und iren erben, auf zeitt und frist zu entrichten, vorweiset auf dem neuen teich bei Ottnabiz, darauf der Thoma sizt, auch uf zweien vischbehalltern, einer bey dem vischkasten, der ander zunegst oben demselbigen gelegen, uns darauf gebetten, darein zu bewilligen und im solchs zu vorleihen, dasselbige haben wir allso aus gutten willen nachgelassen und vorliehen. Ferner hat uns Matthes Unruhr angetzeigt, das er dergegn gemelter seiner gemahll Veronica von der Ihan widerumb vormacht habe dieselbigen zweihundert gulden und darzu noch zweihundert auf seinen veterlichen erbteill zu Cudau, so vill im zu seinen teill daran geburt, zusambt den dritten teill aller farender habe, laut der vorschreibunge derhalben ufgericht, uns gebeten, auch derein zu bewilligen und ir sollchs zu vorleihen. Das haben wir ir allso aus guttem willen nachgelassen und vorlihen. [Bl. 12] Item die burger in der stadt zum Ellbogen sind uns vorpflicht und geschworen, manschaft, getreue und ge- horsam zu sein, und ein jeder, der in die stadt Ellbogen ziehen will, sein wonunge und narunge alldo gedenkt zu haben, sol und mues erstlich von uns aufgenommen werden und den eidt, wie hernach volget, schweren. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Allbrechten Schligken, gebrudere, graffen zu Passaun, herrn von der Weißkirchen und herrn zum Ellbogen, und iren erben als meinen herrn manschaft, auch getreue, gehorsam und in 1) So! Das w trägt einen u-Haken. — 2) 25. X. 1519.
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30 allen sachen hilflich, retlich, beistendig und underworfen zu sein, irer gnaden frommen zu werben und schaden zu wenden, nichts weniger dan wie unser vorfarn einem könige zu Behem selbst vor- pflicht gewesen sein, als dann irer gnaden vorschreibunge klerlich ausweist, sollchs unvorprochlich, wie menschen sinn oder list er- denken möchten, redlich und christlich als einen frommen under- than gegn seinem herrn [gebührt] getreulich zu hallden. [Bl. 13] Darnach auch ein jeder burger, der sich vom Elbogen entwenden, sein narunge vorandern will, sich hinter andere herr- schaft zu setzen und niederlassen vormeint, mus sich erstlich von der herrschaft entlauben und entprechen. Czum Ellbogen haben die burger ir stadtrecht, dasselbige sollen und mussen sie zu gepurlicher zeitt alle vierzehen tage nach einander sitzen und einem jedem, sovill stadtrecht er eischt, vor- sprechen. Item zu denselbigen stadtrechten haben wir unsern geordenten und geschwornen stadtrichter, einem jeden, wes er recht hat, wie billig zu vorhelfen. Des stadtrichters eidt. Ich schwere und gelobe Gott dem almechtigen und allen heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, (am Rande: herr) Quirin und hern Albrechtn Schlicken, gebrudere, graffen zu Passaun, herrn von der Weißenkirchen und herrn zum Ellbogen, als meinen herrn, ein rechts recht zu fragen und des rechtns einem jedem noch seiner gerechtigkeit zu vorhelfen und genanden meinen gnedigen herrn ire gerichtsfelle getreulich und ungeverlich ein- zufordern und zu uberantworten, des nicht lassen wieder durch liebe, leidt, freunndschaft, feindschaft, zorn, hasse, mitte noch gabe, dem auswonner als dem inwonner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinen [Bl. 13] gewissen vorstehe, lautter one allen argen list und geverde, als mir Got helf und alle heilige. Diesen nachvolgenden eidt sollen die schöpfn zum rech- ten schweren. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen Gottes heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Albrechtn Schligken, grafen zu Passaun, herrn von der Weiskirchen und herrn zum Ellbogen als meinen herrn, ein rechts recht zu sprechen, des nicht lassen wider durch lieb, laydt, freundschaft, feindschaft, zorrn, haß, mithe noch gabe, dem auswoner als dem innwoner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinen gewissen vorstehe, lautter ohne allen argen list und geverde, als mir Gott helf und allen heiligen [so!].
30 allen sachen hilflich, retlich, beistendig und underworfen zu sein, irer gnaden frommen zu werben und schaden zu wenden, nichts weniger dan wie unser vorfarn einem könige zu Behem selbst vor- pflicht gewesen sein, als dann irer gnaden vorschreibunge klerlich ausweist, sollchs unvorprochlich, wie menschen sinn oder list er- denken möchten, redlich und christlich als einen frommen under- than gegn seinem herrn [gebührt] getreulich zu hallden. [Bl. 13] Darnach auch ein jeder burger, der sich vom Elbogen entwenden, sein narunge vorandern will, sich hinter andere herr- schaft zu setzen und niederlassen vormeint, mus sich erstlich von der herrschaft entlauben und entprechen. Czum Ellbogen haben die burger ir stadtrecht, dasselbige sollen und mussen sie zu gepurlicher zeitt alle vierzehen tage nach einander sitzen und einem jedem, sovill stadtrecht er eischt, vor- sprechen. Item zu denselbigen stadtrechten haben wir unsern geordenten und geschwornen stadtrichter, einem jeden, wes er recht hat, wie billig zu vorhelfen. Des stadtrichters eidt. Ich schwere und gelobe Gott dem almechtigen und allen heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, (am Rande: herr) Quirin und hern Albrechtn Schlicken, gebrudere, graffen zu Passaun, herrn von der Weißenkirchen und herrn zum Ellbogen, als meinen herrn, ein rechts recht zu fragen und des rechtns einem jedem noch seiner gerechtigkeit zu vorhelfen und genanden meinen gnedigen herrn ire gerichtsfelle getreulich und ungeverlich ein- zufordern und zu uberantworten, des nicht lassen wieder durch liebe, leidt, freunndschaft, feindschaft, zorn, hasse, mitte noch gabe, dem auswonner als dem inwonner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinen [Bl. 13] gewissen vorstehe, lautter one allen argen list und geverde, als mir Got helf und alle heilige. Diesen nachvolgenden eidt sollen die schöpfn zum rech- ten schweren. Ich schwere und gelobe Gott dem allmechtigen und allen Gottes heiligen und den wollgebornen herrn, herrn Sebastian, herrn Quirin und herrn Albrechtn Schligken, grafen zu Passaun, herrn von der Weiskirchen und herrn zum Ellbogen als meinen herrn, ein rechts recht zu sprechen, des nicht lassen wider durch lieb, laydt, freundschaft, feindschaft, zorrn, haß, mithe noch gabe, dem auswoner als dem innwoner, dem armen als dem reichen, als ferre ichs in meinen gewissen vorstehe, lautter ohne allen argen list und geverde, als mir Gott helf und allen heiligen [so!].
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31 Item die burger zum Ellbogen, so sie iren radt vorneuen, sein [der] herrschaft vorpflicht, ein burgerlich male ufm rathauß zu geben aber zehen schock nach gefallen der herrschaft. Item nach altem herkomen und gewonheiten pflegt man allbegen den mitwochen in der quatember in der fasten allhie zum Ellbogen den rath zu vorneuen mit dieser ordennunge, das der [herr [Bl. 14] persönlich oder, wen er schickt von seinentwegen, die alden eide zum rechtn von dem innern und eisern alten rathe auff angezeigten tage oder, wen es am bequembsten gesein mag, auffnimbt, den sie dan mit aufgerackten, wie sie dan geschworen haben, aufgeben. Darnach so welet der herre zwen aus dem innern alten radt und zwenn aus dem ewsern alden rath, dieselbigen schweren dem herrn besunder von neues wieder zum rechten und nachvolgend so be- schreiben und betzeichen dieselbigen vier wiederumb einen neuen innern und eusern rath, welche sie vormain das yahr gutt daran sein solden. Derselbigen erkysten sollen ungeverlichen bei vier- undzwenzig sein und, so sie allso die vorzeichend haben, so geben sie diselbigen dem herrn oder, wem es dem herrn [so!] an seiner stadt befilhet, benand in einem zedtel. Was alsdan der herrschaft aus den erkiesten oder anndern auß gemeiner stadt gefellig ist weitten aus- und einzusetzen, stet zu seiner macht und willen. Und die vier [ergänzt: burger] meister aus dem innern radt, der itzlicher das yare ein quattember das burgermeisterambt vor- weset, die nimbt die herrschaft, welche sie wöllen ir gefellig ist. Die burger und stadt zum Ellbogen haben ir [Bl. 14] halsgericht und zu denselbign halsgericht gehörn diese her- nach geschribene dörfer: Stegmeusel Wildnaue Schmallnhofe Horrnn Hering underm Hornsberg Teschwitz Ayche Meyerhofen Tohonitz Fischern Wehatitz Teillbitz Schobrawitz Hohendorf Lessa [Bl. 15] Munchof Cudau Obir Cudau Sotha1) Spittengrun zwen höffe Setzemansgrune Ottnabitz Schancka Bremlawiz Czedlitz Roßnitz Alt Rolau Botsschirn Genasen Nimlikau Neue Rolau Boschitzau Steltzengrun 1) Bechgruen Totterwiesen 1) In der Handschrift nur einspaltig untereinander geschrieben.
31 Item die burger zum Ellbogen, so sie iren radt vorneuen, sein [der] herrschaft vorpflicht, ein burgerlich male ufm rathauß zu geben aber zehen schock nach gefallen der herrschaft. Item nach altem herkomen und gewonheiten pflegt man allbegen den mitwochen in der quatember in der fasten allhie zum Ellbogen den rath zu vorneuen mit dieser ordennunge, das der [herr [Bl. 14] persönlich oder, wen er schickt von seinentwegen, die alden eide zum rechtn von dem innern und eisern alten rathe auff angezeigten tage oder, wen es am bequembsten gesein mag, auffnimbt, den sie dan mit aufgerackten, wie sie dan geschworen haben, aufgeben. Darnach so welet der herre zwen aus dem innern alten radt und zwenn aus dem ewsern alden rath, dieselbigen schweren dem herrn besunder von neues wieder zum rechten und nachvolgend so be- schreiben und betzeichen dieselbigen vier wiederumb einen neuen innern und eusern rath, welche sie vormain das yahr gutt daran sein solden. Derselbigen erkysten sollen ungeverlichen bei vier- undzwenzig sein und, so sie allso die vorzeichend haben, so geben sie diselbigen dem herrn oder, wem es dem herrn [so!] an seiner stadt befilhet, benand in einem zedtel. Was alsdan der herrschaft aus den erkiesten oder anndern auß gemeiner stadt gefellig ist weitten aus- und einzusetzen, stet zu seiner macht und willen. Und die vier [ergänzt: burger] meister aus dem innern radt, der itzlicher das yare ein quattember das burgermeisterambt vor- weset, die nimbt die herrschaft, welche sie wöllen ir gefellig ist. Die burger und stadt zum Ellbogen haben ir [Bl. 14] halsgericht und zu denselbign halsgericht gehörn diese her- nach geschribene dörfer: Stegmeusel Wildnaue Schmallnhofe Horrnn Hering underm Hornsberg Teschwitz Ayche Meyerhofen Tohonitz Fischern Wehatitz Teillbitz Schobrawitz Hohendorf Lessa [Bl. 15] Munchof Cudau Obir Cudau Sotha1) Spittengrun zwen höffe Setzemansgrune Ottnabitz Schancka Bremlawiz Czedlitz Roßnitz Alt Rolau Botsschirn Genasen Nimlikau Neue Rolau Boschitzau Steltzengrun 1) Bechgruen Totterwiesen 1) In der Handschrift nur einspaltig untereinander geschrieben.
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32 Griesbach Tocklaßgruen Wintersgruen Grenesau Neue Sattell Litmitz 1) Albernhof Grassat Vogelleyß Grunlas Item der herrschaft sind zustendig alle gerichtsfelle des stadt- rechtn und auch des peinlichen rechten, klein und gros, als wandel, frevel, burrgschaft, fridegepött und wie die namen haben, nichts ausgenomen noch hindan gesazt. Hernach volget, was die gerichtsfelle der stadt Ellbogen noch ordnunge ires stadtrechten sein. Item was hals und hannd betrifft, das mage die herrschaft hohe und nyder noch irem gefaln vorpust nemen. Item ein wurfe macht drithalb schwertschock, der dritte teill ist der herrschaft, die zwey theyll des klegers, so aber der kleger nit will, so ist es auch der herrschaft. [Bl. 15'] Item ein furstellung auch dritthalb schock, ist one underlas der herrschaft. Item ein schepfenstrafe auch drithalb schock, zwey theill der herschaft, ein teyl der schöpfen. Item leme und schandmall, itzlichs drey schock und gleich als mit den wurfen. Item ein flissende wunden grosch. [so!] Item ein klein frevel acht grosch, so aber ein mittel frevel ist, sechßehen groschen, das hohe frevel drithalb schocke. Item die gemainen klein wandel 4 g. Item komer vier grosch, ein g. dem stadtknecht. Item hilfgelld vier groschen. Item so ein richter kunndschaft gibt aber ein gerichtshandel vorsigeld, im vier groschen, den schopfen 2 g. Item so einer durch seinen vorreder aber durch sich selbst nicht rechtlich andingt aber ankompt, so hatt er ein klein wandel verfallen. Item so einer der angetzeigten gerichtsfelle fellig wird und das nicht gibt zwischen den negsten rechten, hernach als in virzehen tagen, so wird die pusse zwifelldig. Item so einer ein haus oder erbstuck, stadtgut vorkauft [Bl. 16] ader in todt an im kompt oder sunst vorwechslet, der solle solchs aber solche stuck aber heuser aufgeben mit einem weyssen groschen und der ander, der do kauft, aufnemen mit einen weisen groschen. Item die in der Robitsch sitzen, sein vorpflicht, so sie von der herrschaft aber iren ambtleuten vorpott werden, sollen sie das schloß allenthalben ausfegen und reinigen. Mere sinnd sie vor- pflicht, krauth aufm schloß einzuhacken aber schneidten, domit es in die thunnen und vhaß kompt. 1) In der Handschrift nur einspaltig untereinander geschrieben.
32 Griesbach Tocklaßgruen Wintersgruen Grenesau Neue Sattell Litmitz 1) Albernhof Grassat Vogelleyß Grunlas Item der herrschaft sind zustendig alle gerichtsfelle des stadt- rechtn und auch des peinlichen rechten, klein und gros, als wandel, frevel, burrgschaft, fridegepött und wie die namen haben, nichts ausgenomen noch hindan gesazt. Hernach volget, was die gerichtsfelle der stadt Ellbogen noch ordnunge ires stadtrechten sein. Item was hals und hannd betrifft, das mage die herrschaft hohe und nyder noch irem gefaln vorpust nemen. Item ein wurfe macht drithalb schwertschock, der dritte teill ist der herrschaft, die zwey theyll des klegers, so aber der kleger nit will, so ist es auch der herrschaft. [Bl. 15'] Item ein furstellung auch dritthalb schock, ist one underlas der herrschaft. Item ein schepfenstrafe auch drithalb schock, zwey theill der herschaft, ein teyl der schöpfen. Item leme und schandmall, itzlichs drey schock und gleich als mit den wurfen. Item ein flissende wunden grosch. [so!] Item ein klein frevel acht grosch, so aber ein mittel frevel ist, sechßehen groschen, das hohe frevel drithalb schocke. Item die gemainen klein wandel 4 g. Item komer vier grosch, ein g. dem stadtknecht. Item hilfgelld vier groschen. Item so ein richter kunndschaft gibt aber ein gerichtshandel vorsigeld, im vier groschen, den schopfen 2 g. Item so einer durch seinen vorreder aber durch sich selbst nicht rechtlich andingt aber ankompt, so hatt er ein klein wandel verfallen. Item so einer der angetzeigten gerichtsfelle fellig wird und das nicht gibt zwischen den negsten rechten, hernach als in virzehen tagen, so wird die pusse zwifelldig. Item so einer ein haus oder erbstuck, stadtgut vorkauft [Bl. 16] ader in todt an im kompt oder sunst vorwechslet, der solle solchs aber solche stuck aber heuser aufgeben mit einem weyssen groschen und der ander, der do kauft, aufnemen mit einen weisen groschen. Item die in der Robitsch sitzen, sein vorpflicht, so sie von der herrschaft aber iren ambtleuten vorpott werden, sollen sie das schloß allenthalben ausfegen und reinigen. Mere sinnd sie vor- pflicht, krauth aufm schloß einzuhacken aber schneidten, domit es in die thunnen und vhaß kompt. 1) In der Handschrift nur einspaltig untereinander geschrieben.
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33 Item hernach volgende andere artickel, zuegehörunge und nutzunge zu dem Stein und schloß Ellbogen gehorende. Item der zolle under dem thore, wie die genomen worden sind und jetz genomen werden, sind 1) und1) doch so haben wir die noch inhalld unser königlichen vorschreibunge macht zu setzen und ent- setzen. Die zoll auf dem wasser an einen floß ein orth eines reinischen gulden. Item die herrschaft hat den zehenden von allem getrayde, korrn, waitz, gersten und habern, so viel man umb die stadt aufn stadtguttern bauet, vom schock vier garbe. Item die mulle in der Robitsch gehört zum schloß; aber vorschienner zeitt hat ein könnigin zu [Bl. 16"] Behem denselbigen zins in pfarhof zum Ellbogen geben und doch zuvorbehalten, das ein ietzlicher muller auf der Robitschmulle umbsunst und an metzen aufs schlos mallen und treiben soll. Item die zwue mullen im graben vor dem thore zinset itzliche aufs schloß ein yare dreitzehen strich korrn. Item die mulle am Mebmethbach, die Homermulle genand, zinset ein yahr sechs strich korrn. Die mulle uber der obern brucken, do jetzunder der Flutner aufsitzt, zinst yerlichen Michaelis ein halb schock und Wallpurgis ein halb schock und ist darzu vorpflicht, alle yahre aufs schloß zwey schwein zu mesten. Item alle mulner umb die stadt sind vorpflicht, die prucken zu hallten und geprauchlich zu machen, hinauf ins schloß zu reiten und zu farn. Item ein garten bey der obern brucken gelegen, darinne hopfen, gelbe rueben, zwivel und andere kleinat gebaut wird, gehort zum schloß. Darnach die wysen in der Litmitz an der Eger gelegen. [Bl. 17] Mer gehört zum schloß der baumgarten ober der undern brucken zwischen der Eger und dem mullgraben gelegen und ein pulvermuele dobey. Hernach volgend garten- und wiesenzins umb die stadt. Nickel Mulnerin zinst von einen garten gelegen in Grunlas- bache O g alt Zurch zinst von einen gartn hinder des Gumpels acker 4 g Mathes Koler gibt von einem garten und wiesen im Grumlas- pache 10 g Georg Scherer von wegen seins stifkind zinset von einen garten gelegen im Grumlasbache Hemmerlein gibt von einen acker under den teylen bey s. Wolf- gang Hanneman zinst von einen garten an des Hirssen leyten gelegen 14 g 5 g 2 g 1) Diese beiden Wörter sind in der Handschrift durch Unterstreichung getilgt; sollten sie zu Recht hier stehen, müßte eine größere Textlücke an- zusetzen sein. Auffälliger Weise sind die anderen Zollstätten im Kreise nicht genannt (Birndorf, Unterchodau). 3
33 Item hernach volgende andere artickel, zuegehörunge und nutzunge zu dem Stein und schloß Ellbogen gehorende. Item der zolle under dem thore, wie die genomen worden sind und jetz genomen werden, sind 1) und1) doch so haben wir die noch inhalld unser königlichen vorschreibunge macht zu setzen und ent- setzen. Die zoll auf dem wasser an einen floß ein orth eines reinischen gulden. Item die herrschaft hat den zehenden von allem getrayde, korrn, waitz, gersten und habern, so viel man umb die stadt aufn stadtguttern bauet, vom schock vier garbe. Item die mulle in der Robitsch gehört zum schloß; aber vorschienner zeitt hat ein könnigin zu [Bl. 16"] Behem denselbigen zins in pfarhof zum Ellbogen geben und doch zuvorbehalten, das ein ietzlicher muller auf der Robitschmulle umbsunst und an metzen aufs schlos mallen und treiben soll. Item die zwue mullen im graben vor dem thore zinset itzliche aufs schloß ein yare dreitzehen strich korrn. Item die mulle am Mebmethbach, die Homermulle genand, zinset ein yahr sechs strich korrn. Die mulle uber der obern brucken, do jetzunder der Flutner aufsitzt, zinst yerlichen Michaelis ein halb schock und Wallpurgis ein halb schock und ist darzu vorpflicht, alle yahre aufs schloß zwey schwein zu mesten. Item alle mulner umb die stadt sind vorpflicht, die prucken zu hallten und geprauchlich zu machen, hinauf ins schloß zu reiten und zu farn. Item ein garten bey der obern brucken gelegen, darinne hopfen, gelbe rueben, zwivel und andere kleinat gebaut wird, gehort zum schloß. Darnach die wysen in der Litmitz an der Eger gelegen. [Bl. 17] Mer gehört zum schloß der baumgarten ober der undern brucken zwischen der Eger und dem mullgraben gelegen und ein pulvermuele dobey. Hernach volgend garten- und wiesenzins umb die stadt. Nickel Mulnerin zinst von einen garten gelegen in Grunlas- bache O g alt Zurch zinst von einen gartn hinder des Gumpels acker 4 g Mathes Koler gibt von einem garten und wiesen im Grumlas- pache 10 g Georg Scherer von wegen seins stifkind zinset von einen garten gelegen im Grumlasbache Hemmerlein gibt von einen acker under den teylen bey s. Wolf- gang Hanneman zinst von einen garten an des Hirssen leyten gelegen 14 g 5 g 2 g 1) Diese beiden Wörter sind in der Handschrift durch Unterstreichung getilgt; sollten sie zu Recht hier stehen, müßte eine größere Textlücke an- zusetzen sein. Auffälliger Weise sind die anderen Zollstätten im Kreise nicht genannt (Birndorf, Unterchodau). 3
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34 Anndres Huller zinsen Hans Nistlerr „ Wollfel Gruner ietzlicher wie angetzeigt von ein gertlein und wiesfleck an einander gelegen. allt Schutze gibt von einen eckerlein und wiesen [Bl. 17] hinder der ziegelhutten Florin gibt von einen hopfgertlein hinder dem heiligen kreutz gelegen Jacob Hoffner czinst von eim garten in Grunlasbach Lochschmidt gibt von eim acker under dem Galgenberg Mottl Thumthum gibt von eim garten uber dem heiligen creuz Erhart Satler gibt von eim acker unterm Galgenberge Nickel Sadtelschmid gibt von eim eckerlein und wisflegk hinder s. Wolfganng gelegen Erhard Kandler zinst von eim garten hinder dem heiligen kreuz bey den teilen Georg Fleyscher gibt von eim garten am Grunnlas- [Bl. 18] bach Hans Wognerr gibt von eim garten am Lytmizbach des Schwar- zen schusters gewesen mere gibt er von einen garten am Lytmizbach des Hirßen gewest Georg Kromer gibt von eim garten in der Schatznlohe und einem gertlein bey des Fleschers pingartn mer von eim garten an Grunnlasbach gelegen lanndschreiber zinst von eim gertlein in der Robitsch an des Model Pecken gelegen von einem hopfgartn an der Eger gelegen, der des Beuerleins gewest Cunnz Teicke gibt von ein garten, der des Tischers kinder gewest [Bl. 18] Pflaum schuster gibt von einen gartn bei sant Wolfgang Parten schmidt gibt von eim garten im Roregeßlein Hensel Scherer gibt von eim garten im Roregeßlein Laurenti gibt von eim garten uber dem spitalwysmath in der Litmitz gelegen Georg Ackerin gibt von eim garten, der hinder des Pfleill schmidts gelegen Parten schmidt gibt von einer leiten auf der Awe zwischen des alden Schuzen und der aldin Schuzin Bernhard Richter gibt von ein garten hinder s. Wolfgang gelegen von einen hopfgarten und wisen bei der zigelhutten Caspar Jheger gibt von einen garten am Galgen- [Вl. 19] berge lanndschreiber gibt von eim hopfgertlein bei der zigelhutten ein tagberk wiesen an des Zurchen gelegen 5 8 g 4 8 2 g 4 g 6 g 3 g 3 8 8 g 8 g 2 g /2 g 6 g 12 g 6 g 28 g 30 g 11 2 12 4 8 30
34 Anndres Huller zinsen Hans Nistlerr „ Wollfel Gruner ietzlicher wie angetzeigt von ein gertlein und wiesfleck an einander gelegen. allt Schutze gibt von einen eckerlein und wiesen [Bl. 17] hinder der ziegelhutten Florin gibt von einen hopfgertlein hinder dem heiligen kreutz gelegen Jacob Hoffner czinst von eim garten in Grunlasbach Lochschmidt gibt von eim acker under dem Galgenberg Mottl Thumthum gibt von eim garten uber dem heiligen creuz Erhart Satler gibt von eim acker unterm Galgenberge Nickel Sadtelschmid gibt von eim eckerlein und wisflegk hinder s. Wolfganng gelegen Erhard Kandler zinst von eim garten hinder dem heiligen kreuz bey den teilen Georg Fleyscher gibt von eim garten am Grunnlas- [Bl. 18] bach Hans Wognerr gibt von eim garten am Lytmizbach des Schwar- zen schusters gewesen mere gibt er von einen garten am Lytmizbach des Hirßen gewest Georg Kromer gibt von eim garten in der Schatznlohe und einem gertlein bey des Fleschers pingartn mer von eim garten an Grunnlasbach gelegen lanndschreiber zinst von eim gertlein in der Robitsch an des Model Pecken gelegen von einem hopfgartn an der Eger gelegen, der des Beuerleins gewest Cunnz Teicke gibt von ein garten, der des Tischers kinder gewest [Bl. 18] Pflaum schuster gibt von einen gartn bei sant Wolfgang Parten schmidt gibt von eim garten im Roregeßlein Hensel Scherer gibt von eim garten im Roregeßlein Laurenti gibt von eim garten uber dem spitalwysmath in der Litmitz gelegen Georg Ackerin gibt von eim garten, der hinder des Pfleill schmidts gelegen Parten schmidt gibt von einer leiten auf der Awe zwischen des alden Schuzen und der aldin Schuzin Bernhard Richter gibt von ein garten hinder s. Wolfgang gelegen von einen hopfgarten und wisen bei der zigelhutten Caspar Jheger gibt von einen garten am Galgen- [Вl. 19] berge lanndschreiber gibt von eim hopfgertlein bei der zigelhutten ein tagberk wiesen an des Zurchen gelegen 5 8 g 4 8 2 g 4 g 6 g 3 g 3 8 8 g 8 g 2 g /2 g 6 g 12 g 6 g 28 g 30 g 11 2 12 4 8 30
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35 mere ein acker auch daran gelegen zinsen Wennzel Kandler Bartel Zimmerman „ Lynn Jheger „ diese drey haben ein garten in der Robitsch mit einander. 30 4 4 Gerten, die schnitter geben. Peter Nicklin gibt von ein gertlein im Roregeslein ein schniter. Parten schmidt gibt von ein garten hinder s. Wolfgang nebens Richters gelegen 2 schnider. lanndschreiber gibt von ein gertlein hinder dem heiligen creuz, des alten Grubers gewest, 1 schnitter. Wyßenzins. [Bl. 19 Procop Pinther gibt von einer wisen, die Fischerin gnant, unter Tocklaßgrun Nickel Schmidt gibt von einer wiesen im Grunlasbach, ist von der herschaft verlassen George Christel zinset von einer wiesen in der Zeche Bruder bei s. Wolfgang gibt von einer wisen hinder der cappeln Wolf Tuchmacher zinst von einer am Grunlasbache mere von einen rangen daran gelegen, ist darzu vorlassen Georg Kromer gibt von eyner wysen am Grumlasbache lanndschreiber gibt von einer wisen bey der ziglhutten, des alten Eckels gewest [Bl. 20] Hanns Kempf zinst von einer wysen zu Nalaßgrun bey der Kugelwiesen Hans Ortel gibt von zweien wißflecken zu Nalaßgrun bei dem brucklein von einer wisen am Schuttenfurt mere von zweien wißfleckn bey s. Nicklaß Konigk von Schlackenwald gibt von einer wisen, die die Meb- maz gnand, an der Toppel gelegn 8 g 30 g 8 15 13 30 g 6 g 6 12 4 g Fisscherzins. Erhard Steinll zum Ellbogen zinst zu itzlicher quatember summa ein jhare Floryn zum Ellbogen zinset zu itzlicher quatember summa facit ein jahr [Bl. 20']. Hochbeynn zum Elbogen zinst ein quatember im yahre summa thut ein jhare Paull Leykauf zum Stegmeusell zinset zu ietzlicher quattember summa facit 28 13 g 1 fl 4 g 26 g 2 fl 8 g groschen 2 fl 20 g1) 191/2 g S 38 g 1) So! Wäre 4X29 g. 2) So! Richtig wohl 91/2 g. 3*
35 mere ein acker auch daran gelegen zinsen Wennzel Kandler Bartel Zimmerman „ Lynn Jheger „ diese drey haben ein garten in der Robitsch mit einander. 30 4 4 Gerten, die schnitter geben. Peter Nicklin gibt von ein gertlein im Roregeslein ein schniter. Parten schmidt gibt von ein garten hinder s. Wolfgang nebens Richters gelegen 2 schnider. lanndschreiber gibt von ein gertlein hinder dem heiligen creuz, des alten Grubers gewest, 1 schnitter. Wyßenzins. [Bl. 19 Procop Pinther gibt von einer wisen, die Fischerin gnant, unter Tocklaßgrun Nickel Schmidt gibt von einer wiesen im Grunlasbach, ist von der herschaft verlassen George Christel zinset von einer wiesen in der Zeche Bruder bei s. Wolfgang gibt von einer wisen hinder der cappeln Wolf Tuchmacher zinst von einer am Grunlasbache mere von einen rangen daran gelegen, ist darzu vorlassen Georg Kromer gibt von eyner wysen am Grumlasbache lanndschreiber gibt von einer wisen bey der ziglhutten, des alten Eckels gewest [Bl. 20] Hanns Kempf zinst von einer wysen zu Nalaßgrun bey der Kugelwiesen Hans Ortel gibt von zweien wißflecken zu Nalaßgrun bei dem brucklein von einer wisen am Schuttenfurt mere von zweien wißfleckn bey s. Nicklaß Konigk von Schlackenwald gibt von einer wisen, die die Meb- maz gnand, an der Toppel gelegn 8 g 30 g 8 15 13 30 g 6 g 6 12 4 g Fisscherzins. Erhard Steinll zum Ellbogen zinst zu itzlicher quatember summa ein jhare Floryn zum Ellbogen zinset zu itzlicher quatember summa facit ein jahr [Bl. 20']. Hochbeynn zum Elbogen zinst ein quatember im yahre summa thut ein jhare Paull Leykauf zum Stegmeusell zinset zu ietzlicher quattember summa facit 28 13 g 1 fl 4 g 26 g 2 fl 8 g groschen 2 fl 20 g1) 191/2 g S 38 g 1) So! Wäre 4X29 g. 2) So! Richtig wohl 91/2 g. 3*
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36 Jacob Fischer von Teßnitz zinst die quatember Pfingsten Crucis „ Lucie „ „ in der fastn „ summa facit Hans Fischer von Scheben zinst die quatember Pfinngsten Crucis „ „ Lucie „ „ in der vhasten „ „ summa facit Sebastian Hetzer zu Teßnitz Franz Fischer, Teschwiz die zwen zinsen in gleicher maße zu jeder quatember im yare wie berurter Hans Fischer zu Scheben. summa facit ein yare 11/2 fl 15 g Clement Fischer im Warmpadt zinst von dem wasser unter der Aich hinabe bis zu der Cudau die quatember Pfingsten Crucis Lucie in der fasten summa facit ein yahr 2 2 13 18 1 gulden 7 191/ 2 g „ „ 29 11/2 fl 15 g1) [Bl. 21] 191/2 g „ 29 11/2 fl 15 g „ „ „ „ „ „ [Bl. 21' leer] Tellbiz Schobrawiz Hohendorf Lessau Sotha Spickhengrun 2 höfe Setzmansgrun Ottnabiz Schanckau Bremlawiz Bl. 22'] Czedliz Roßniz Alt Rolau2) Botschirn Genassen Nimlikau Neue Rolau Boschitzau Munchof 1) So ! Summe des obigen: 871/2 g = 11/2 fl. 151/2 g. 2) Dieser Name wurde infolge Durchschrift unleserlich, am Rande wiederholt. Item gehn Ellbogen ins halsgericht gehörig Sthemeusel Wildnau Schmalnhofe Horrn unterm Hornsberg der Hering Teschwiz Aych Mayerhofn Tohonitz Fischern Behatiz [Bl. 22) Hie hernach foll- gengd ist vorzeichent, wo ein ytlichs dorfe dieses kreis Ell- bogen ins hallsgericht und auch ins rugerecht gehört.
36 Jacob Fischer von Teßnitz zinst die quatember Pfingsten Crucis „ Lucie „ „ in der fastn „ summa facit Hans Fischer von Scheben zinst die quatember Pfinngsten Crucis „ „ Lucie „ „ in der vhasten „ „ summa facit Sebastian Hetzer zu Teßnitz Franz Fischer, Teschwiz die zwen zinsen in gleicher maße zu jeder quatember im yare wie berurter Hans Fischer zu Scheben. summa facit ein yare 11/2 fl 15 g Clement Fischer im Warmpadt zinst von dem wasser unter der Aich hinabe bis zu der Cudau die quatember Pfingsten Crucis Lucie in der fasten summa facit ein yahr 2 2 13 18 1 gulden 7 191/ 2 g „ „ 29 11/2 fl 15 g1) [Bl. 21] 191/2 g „ 29 11/2 fl 15 g „ „ „ „ „ „ [Bl. 21' leer] Tellbiz Schobrawiz Hohendorf Lessau Sotha Spickhengrun 2 höfe Setzmansgrun Ottnabiz Schanckau Bremlawiz Bl. 22'] Czedliz Roßniz Alt Rolau2) Botschirn Genassen Nimlikau Neue Rolau Boschitzau Munchof 1) So ! Summe des obigen: 871/2 g = 11/2 fl. 151/2 g. 2) Dieser Name wurde infolge Durchschrift unleserlich, am Rande wiederholt. Item gehn Ellbogen ins halsgericht gehörig Sthemeusel Wildnau Schmalnhofe Horrn unterm Hornsberg der Hering Teschwiz Aych Mayerhofn Tohonitz Fischern Behatiz [Bl. 22) Hie hernach foll- gengd ist vorzeichent, wo ein ytlichs dorfe dieses kreis Ell- bogen ins hallsgericht und auch ins rugerecht gehört.
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Cudau Ober Cudau Stelzngrun Bechgrun Totterwisen Grißbach Tocklaßgrun Wintersgrun Grenesau Neuen Sattel Litmiz Allbernhof Grassath Vogelleyße Grunlas [BI. 23) Hernach vollgende ins pauern- und rugerecht gehn Ellbogen gehörig: Horrn Grunlas Boschitzau Greneßau Neuen Sattell Ober Cudau Wintersgrun Tocklaßgrun Lytmiz Albernhofe Grassat Naleßgrun Hoffen Czedlitzer pauern- und rugrecht gehörig: Teschwiz Meyerhofen Fischern Wehatiz Tellbiz Schobrawiz [BI. 23] Hohendorf Lessau Sothau Spickengrun Setzmansgrun Schancka Ottnabiz 37 Rosniz Alt Rolau Nimlikau Botschirn Genassen Cudauerrugrecht Munchof S[t]elzengrun Bechgrun Dotterwysen In Hayder halsgericht gehörig Hayde Pollwiz Mulldorflas Alltsatell rugerecht Alldt Sottel Notaßgrun [BL 24] Schlagkenwerder hallsgericht Elm Rodeßfurth Leupelßdorf Meritschau Wigkwiz Bermansgrun Obir Brand Nider Brand Heydlas Marolzgrun Graßengrun Ins Fallckenauer hallsgricht gehörig Roßmeusell Lambz Theyn Buchelberg Neuengrun Silbersgrun Czwotau Teschwiz Reychenau
Cudau Ober Cudau Stelzngrun Bechgrun Totterwisen Grißbach Tocklaßgrun Wintersgrun Grenesau Neuen Sattel Litmiz Allbernhof Grassath Vogelleyße Grunlas [BI. 23) Hernach vollgende ins pauern- und rugerecht gehn Ellbogen gehörig: Horrn Grunlas Boschitzau Greneßau Neuen Sattell Ober Cudau Wintersgrun Tocklaßgrun Lytmiz Albernhofe Grassat Naleßgrun Hoffen Czedlitzer pauern- und rugrecht gehörig: Teschwiz Meyerhofen Fischern Wehatiz Tellbiz Schobrawiz [BI. 23] Hohendorf Lessau Sothau Spickengrun Setzmansgrun Schancka Ottnabiz 37 Rosniz Alt Rolau Nimlikau Botschirn Genassen Cudauerrugrecht Munchof S[t]elzengrun Bechgrun Dotterwysen In Hayder halsgericht gehörig Hayde Pollwiz Mulldorflas Alltsatell rugerecht Alldt Sottel Notaßgrun [BL 24] Schlagkenwerder hallsgericht Elm Rodeßfurth Leupelßdorf Meritschau Wigkwiz Bermansgrun Obir Brand Nider Brand Heydlas Marolzgrun Graßengrun Ins Fallckenauer hallsgricht gehörig Roßmeusell Lambz Theyn Buchelberg Neuengrun Silbersgrun Czwotau Teschwiz Reychenau
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38 Czytiz eins teils Tessau [BI. 24] Wutigengrun NotaDgrun Alt Sotell Item was fur dórfer allenthalben in Kónigs- berger halsgericht ge- hóren: Mosthau KullBhayn Leppelsfelld Triptessenrewth Rolessengrun Thurn Steduber Tescha Crottensee Milikau Miln Lyba Granhof Schonbrun Schonficht Rockendorf Werde Kirchenbirck Schónlind Reichenbach Ebmath [BI. 25] Fronau Lobs Swand Grun Rudolzgrun Arnolzgrun Presau Steinbach Gottiga Leybitz Bochlawiz Culm Getzengrun Czyttiz Globm Berglas Scheben Mayerhofn Buckwa Steinhofe Ebersfelldt Dobrassen [BI. 2] Item was in Kč- nigBberger rugerecht ge- hórt: Lyba Ott Engellhard Lobs Erhard Gótl Georg Richter Brosius Peick Hans Franck Jacob Platzer Andres Arnolld Wenzel Haberzeth Georg Haberzeth Jobst Prentell Steinbach Wolfl Reyf Georg Metzner Tirorz Kirchenpirck Erhard Winckler Ulrich Schneider Georg Arnold Heinz Schmaus Ulrich Uz [BI. 26] Item zwen pauern zu Schónlinndt hat Hieronimus Steinbach abgetriben und zu seinem gutte geschlagen, die gehóren auch ins rugrecht zu Kónigsberck. Zwen pauern zu Ebmath hat Sebastian von Steinbach ab- getryben und zu seinen guet geschlagen, auch ins rugrecht Konigsbergk gehórig. Gehórig ins Hertten- berger hallsgericht Marckezgrun der Dórffler czu der Grun der mulner Obern SchoBenreuth
38 Czytiz eins teils Tessau [BI. 24] Wutigengrun NotaDgrun Alt Sotell Item was fur dórfer allenthalben in Kónigs- berger halsgericht ge- hóren: Mosthau KullBhayn Leppelsfelld Triptessenrewth Rolessengrun Thurn Steduber Tescha Crottensee Milikau Miln Lyba Granhof Schonbrun Schonficht Rockendorf Werde Kirchenbirck Schónlind Reichenbach Ebmath [BI. 25] Fronau Lobs Swand Grun Rudolzgrun Arnolzgrun Presau Steinbach Gottiga Leybitz Bochlawiz Culm Getzengrun Czyttiz Globm Berglas Scheben Mayerhofn Buckwa Steinhofe Ebersfelldt Dobrassen [BI. 2] Item was in Kč- nigBberger rugerecht ge- hórt: Lyba Ott Engellhard Lobs Erhard Gótl Georg Richter Brosius Peick Hans Franck Jacob Platzer Andres Arnolld Wenzel Haberzeth Georg Haberzeth Jobst Prentell Steinbach Wolfl Reyf Georg Metzner Tirorz Kirchenpirck Erhard Winckler Ulrich Schneider Georg Arnold Heinz Schmaus Ulrich Uz [BI. 26] Item zwen pauern zu Schónlinndt hat Hieronimus Steinbach abgetriben und zu seinem gutte geschlagen, die gehóren auch ins rugrecht zu Kónigsberck. Zwen pauern zu Ebmath hat Sebastian von Steinbach ab- getryben und zu seinen guet geschlagen, auch ins rugrecht Konigsbergk gehórig. Gehórig ins Hertten- berger hallsgericht Marckezgrun der Dórffler czu der Grun der mulner Obern SchoBenreuth
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39 Untern Schoßenreuth Luttengrun Haberspirck Robaßgrun Item zu Markezgrun Wennzel Zuber Nicoll Senger Erhard Plehell Diese drey pauern sind mit der manschaft der herrschaft Ell- bogen underworfen und ge- hörn ins Königswarter hals- gericht. [Bl. 26' leer. Item wie man die merkte und dörfer eylends im [Bl. 27] Under- und Oberland beschicken und bereiten solle, durch mich Sebastian Schligk etc. vorzeichnet am sontagk Exaudi1) anno etc. im funfundzwenzigsten. Stegmeusell sollen die burger zum Ellbogen beschicken. Wildenau Von Elbogen aus anzuheben Schmalnhofen Hering unterm Hornßberge Teschwiz Aych Meyerhofen Tohoniz Warmpade Drahowiz Wehatiz Dellbiz Schobrawiz Hohendorfe Hayde Polbiz Telm Rodeßfurth Leupelsdorf I. here wider heym gehen Ellbogen Czedliz Fischerrn Botschirn Genassen Horrn II. [Bl. 27] Allt Rolau Roßniz2) Schancka Bremlawiz Ottnabiz Sotta Lessa 2) Grossengrun III. Docklasgrun Roßmeusell2) Kirchpergk Neuengrun Lytmiz Hasellhof 2) Grassat Wintersgrun V. 1) 28. V. 2) Infolge Durchschrift sind die alten Zeilen unleserlich und daher sind die zwischen beiden Zeichen stehenden Namen von derselben Hand mit anderer Tinte noch einmal an den Rand geschrieben.
39 Untern Schoßenreuth Luttengrun Haberspirck Robaßgrun Item zu Markezgrun Wennzel Zuber Nicoll Senger Erhard Plehell Diese drey pauern sind mit der manschaft der herrschaft Ell- bogen underworfen und ge- hörn ins Königswarter hals- gericht. [Bl. 26' leer. Item wie man die merkte und dörfer eylends im [Bl. 27] Under- und Oberland beschicken und bereiten solle, durch mich Sebastian Schligk etc. vorzeichnet am sontagk Exaudi1) anno etc. im funfundzwenzigsten. Stegmeusell sollen die burger zum Ellbogen beschicken. Wildenau Von Elbogen aus anzuheben Schmalnhofen Hering unterm Hornßberge Teschwiz Aych Meyerhofen Tohoniz Warmpade Drahowiz Wehatiz Dellbiz Schobrawiz Hohendorfe Hayde Polbiz Telm Rodeßfurth Leupelsdorf I. here wider heym gehen Ellbogen Czedliz Fischerrn Botschirn Genassen Horrn II. [Bl. 27] Allt Rolau Roßniz2) Schancka Bremlawiz Ottnabiz Sotta Lessa 2) Grossengrun III. Docklasgrun Roßmeusell2) Kirchpergk Neuengrun Lytmiz Hasellhof 2) Grassat Wintersgrun V. 1) 28. V. 2) Infolge Durchschrift sind die alten Zeilen unleserlich und daher sind die zwischen beiden Zeichen stehenden Namen von derselben Hand mit anderer Tinte noch einmal an den Rand geschrieben.
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40 Meritschau Bukwiz Bermansgrun p. Here wider heim gehen Ellbogen Obern Prandt Nidern Prandt Gfelle: Spickengrun Setzmansgrun Boschitzaw Nimlikau IV. Munchof Untern Cudaw Obern » Stelzengrun Pechgrun Dotterwysen GriBbach Haberspirgk Pochlawiz [BI. 28] Meyerhofen Berglas Scheben Globm Teyssa Reychenau VII. Hoffen NaleBgrun Lautterpach die mulle Fronau Ebmath Schônnlind Werde Rockhendorf Schónficht Marckezgrun Milickau Stedtuber Tesche Krottensehe VIII. Grenessau New Satell Grunlas Allt Sattell Vogelleyß Notteßgrun Wuttinggrun Konigswerde Zwottau VI. Lamptß Deyn Puchelbergk Silbersgrun Scheffe Robitschgrun 1) Thurn Leypelsfeldt . Lyba Grauenhofe Schonbrun Arnollzgrun Kirchenpirck IX. Rudolzgrun Bresau Steinpach Lobß Swandt Grun Tesniz Kulm Leybiz Gezengrun czu der Grun der mulner X Unter Schoffenreuthe [so/] Obir » MarckeBgrun die Dôrffler Luttengrun !) Zu Anfang von VIT oder zu Ende von X.
40 Meritschau Bukwiz Bermansgrun p. Here wider heim gehen Ellbogen Obern Prandt Nidern Prandt Gfelle: Spickengrun Setzmansgrun Boschitzaw Nimlikau IV. Munchof Untern Cudaw Obern » Stelzengrun Pechgrun Dotterwysen GriBbach Haberspirgk Pochlawiz [BI. 28] Meyerhofen Berglas Scheben Globm Teyssa Reychenau VII. Hoffen NaleBgrun Lautterpach die mulle Fronau Ebmath Schônnlind Werde Rockhendorf Schónficht Marckezgrun Milickau Stedtuber Tesche Krottensehe VIII. Grenessau New Satell Grunlas Allt Sattell Vogelleyß Notteßgrun Wuttinggrun Konigswerde Zwottau VI. Lamptß Deyn Puchelbergk Silbersgrun Scheffe Robitschgrun 1) Thurn Leypelsfeldt . Lyba Grauenhofe Schonbrun Arnollzgrun Kirchenpirck IX. Rudolzgrun Bresau Steinpach Lobß Swandt Grun Tesniz Kulm Leybiz Gezengrun czu der Grun der mulner X Unter Schoffenreuthe [so/] Obir » MarckeBgrun die Dôrffler Luttengrun !) Zu Anfang von VIT oder zu Ende von X.
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4 1 [Bl. 28] Item wie man die edelleuthe, auch die geistlichen, desgleichen die stette. merkte und dörfler dieses kreys eilends alles uf einmale in Under- und Oberland beschicken und bereytten soll. Ist durch mich Sebastian Schligke grafen und herrn etc. am sontage Exaudi anno etc. im 25., wie volget, verzeichent. Die edelleuthe im Unnterland, der erste teyll.1) hellt izund Bernhard Hisserle Aych Hans Thumßhirn Tohoniz Bernhard Hisserle Tellbitz Hohendorf Nickel Hisserle Wolf Hoslauer Bermansgrun Gfelle Merten Hoslauer Sebastian Hofman Grosengrun Geörg von der Yahn Ottnabiz Hans Steinbach Bremlabiz Adam Hofman Munchof Matthes Unruhr Cudau ein pfarkirch Peter Rausengruner Grunlas „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ » „ Habersbirgk Luttengrun Gettzengrun Leybytsch Bochlawiz Berglas Scheben [Bl. 29] New Sattell Grassat Lytmiz Lamptß ein pfarkirch , Deynn Puchellbergk Der ander teyll im Oberland helld izund Sebastian Thusell Nickel Globmer Sebald Vorreyter Wollf Roder Merten Vorreyter Veyt von Deyn Wolf Hertenberger Michäl von Wirßbergk Wollf Bergler Christof Bergler Hans Groß Jobst vom Globm Heinrich Weyckhart „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ Ebmath Schönlindt Kirchenpirgk Krottensehe ein pfarkirch Tescha Milykaw Der dritte teyll Sebastian Steinbach Jeronimus Steinbach Englhard Steinbach Nickel Kotzauer Christof Globmer Sebastian Bergler Georg Herttenberger Nickl „ 1) Vgl. Bl. 3—4. 2) Vgl. Einleitung S. 7.
4 1 [Bl. 28] Item wie man die edelleuthe, auch die geistlichen, desgleichen die stette. merkte und dörfler dieses kreys eilends alles uf einmale in Under- und Oberland beschicken und bereytten soll. Ist durch mich Sebastian Schligke grafen und herrn etc. am sontage Exaudi anno etc. im 25., wie volget, verzeichent. Die edelleuthe im Unnterland, der erste teyll.1) hellt izund Bernhard Hisserle Aych Hans Thumßhirn Tohoniz Bernhard Hisserle Tellbitz Hohendorf Nickel Hisserle Wolf Hoslauer Bermansgrun Gfelle Merten Hoslauer Sebastian Hofman Grosengrun Geörg von der Yahn Ottnabiz Hans Steinbach Bremlabiz Adam Hofman Munchof Matthes Unruhr Cudau ein pfarkirch Peter Rausengruner Grunlas „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ » „ Habersbirgk Luttengrun Gettzengrun Leybytsch Bochlawiz Berglas Scheben [Bl. 29] New Sattell Grassat Lytmiz Lamptß ein pfarkirch , Deynn Puchellbergk Der ander teyll im Oberland helld izund Sebastian Thusell Nickel Globmer Sebald Vorreyter Wollf Roder Merten Vorreyter Veyt von Deyn Wolf Hertenberger Michäl von Wirßbergk Wollf Bergler Christof Bergler Hans Groß Jobst vom Globm Heinrich Weyckhart „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ Ebmath Schönlindt Kirchenpirgk Krottensehe ein pfarkirch Tescha Milykaw Der dritte teyll Sebastian Steinbach Jeronimus Steinbach Englhard Steinbach Nickel Kotzauer Christof Globmer Sebastian Bergler Georg Herttenberger Nickl „ 1) Vgl. Bl. 3—4. 2) Vgl. Einleitung S. 7.
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42 Вl. 29] Die geistlichen im Oberrland Ellbogen Fronau Kirchenpirgk Schönficht Konigßbergk Kullm Fallckenau Lampts im Underlanndt1) Cudau Totterwisen Neu Rolau Lichtenstadt Schlackenwerdt Hayde Warmpade Czedliz [Bl. 30] Item hernach volgeth, was dem landvollke als den pauersleuthen einem itzlichen auf sein gutte fur were und harnisch aufgeleget ist und haben soll und in der hereschaw besichtiget und gefunden soll werden. Ein ganzer hoff soll haben: rucke krebs goller heuble armschin buchsen mit model pulver und kugel genuge Desgleichen were und harnisch soll haben drey virteill eines hofs wie ein ganzer hoffe oben angezeigt und nichts weniger. Ein halber hoffe: rucke krebs goller heuble armbrust, winten und pfeyl ge- nueg aber ein puchsen Ein herberg: krebs goller heuble helmpartn [Bl. 30' leer [Bl. 31] Item hernach volget, was einem itzlichen im kreys und zum Steinellbogen gehorig zum königlichen geschenke annstadt des berns zu geben aufgelegt worden. Ist geschehen im dreyundzwenzigsten jare zu Allerheiligen tage, als nemlichen ein ytzlicher ganzer hofe drey vierteyl eines hofs ein halber hoffe ein gulden reynisch drey orth eins gulden ein halben gulden 1) In der Handschrift unter Nebenstehendem anschließend.
42 Вl. 29] Die geistlichen im Oberrland Ellbogen Fronau Kirchenpirgk Schönficht Konigßbergk Kullm Fallckenau Lampts im Underlanndt1) Cudau Totterwisen Neu Rolau Lichtenstadt Schlackenwerdt Hayde Warmpade Czedliz [Bl. 30] Item hernach volgeth, was dem landvollke als den pauersleuthen einem itzlichen auf sein gutte fur were und harnisch aufgeleget ist und haben soll und in der hereschaw besichtiget und gefunden soll werden. Ein ganzer hoff soll haben: rucke krebs goller heuble armschin buchsen mit model pulver und kugel genuge Desgleichen were und harnisch soll haben drey virteill eines hofs wie ein ganzer hoffe oben angezeigt und nichts weniger. Ein halber hoffe: rucke krebs goller heuble armbrust, winten und pfeyl ge- nueg aber ein puchsen Ein herberg: krebs goller heuble helmpartn [Bl. 30' leer [Bl. 31] Item hernach volget, was einem itzlichen im kreys und zum Steinellbogen gehorig zum königlichen geschenke annstadt des berns zu geben aufgelegt worden. Ist geschehen im dreyundzwenzigsten jare zu Allerheiligen tage, als nemlichen ein ytzlicher ganzer hofe drey vierteyl eines hofs ein halber hoffe ein gulden reynisch drey orth eins gulden ein halben gulden 1) In der Handschrift unter Nebenstehendem anschließend.
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ein herberge alle krethschmer aber schenk- stadt itzlicher yzliche mulle, die zwey gang- haftig rade hat wellche mulle nur ein ganghaftig rade hat [BL 31) Hernach vollgenth der herschaît zum Ellbogen dórier und armleuthe, nem- lichen: : Swand Symon Toschell ein hoffe Hans Hanisch ein halben hofe Wolf Eckhard 15** höffe Thomas Toschell 4% » Benedic Toschell lO »n Thoman Madell lO o» Hans Scheydler1) 4 o» Wenzl Gözl % summa 14% hoffe 8 manschaft Grun Hans Volckl?) | hoffe Georg Hänisch 3 virteil . eins hofs Ortt Georg 3 virteil Georg Brentell 1, hofe Hans Schreytter 15 hofe Hard?) Caspar ein herberg Nickl Brendl » 4 hôff summa 7 manschaft [BI. 32] TeBniz Partel Hetzer 1*hoff Hans Hunerwolf l , Wolf Maynher l ,, Erhard Mulner l , Lorenz Fley[scher]ner?) t5 Jacob Fischer 1*herberg Jacob?) Hetzer 1, summa 5 hóffe 7 mannschaft 43 ein orth eins gulden ein gulden rh. ein gullden ein halben gullden. Teyssa Erhard Honisch — 1 Siemon Weydner 1 Hanns Erler 16 Andres Mulner 16 [so/] Caspar Heynll 16 Steffan Gartner 16 Mattel Samer 16 summa 41% höf 7 manschaft Wutingruen Jacob Marterer 15 hoff [BI. 32] Ober Reychenaw Georg Geyer | hoff Mertel Leykauf 3 virtl Gilg RoBmeusel Vo*hoffe Hans Gótzell l5 5 " Schimerin 4 0, summa 3 hoffe 1 virtl 5 manschaft MarcklaBgrun under Konigswardt Erhard Rudell ] hoffe Czwber 1 hoff Stedtuber Irgangk 1 hoffe Pugkwa Matthes Deumell 1 hoff Mercklasgrun Dorffler 1 hoff Lieba Ennglhard 1 hoff 1) BI.80: Schaidl. — ?) BI. 79': Fenckell. — ?) Bl.80: Hare. — *) Die eingeklam- merte Silbe in der Handschrift durch Unterstreichung getilgt. — *) So! Vgl. Bl.21.
ein herberge alle krethschmer aber schenk- stadt itzlicher yzliche mulle, die zwey gang- haftig rade hat wellche mulle nur ein ganghaftig rade hat [BL 31) Hernach vollgenth der herschaît zum Ellbogen dórier und armleuthe, nem- lichen: : Swand Symon Toschell ein hoffe Hans Hanisch ein halben hofe Wolf Eckhard 15** höffe Thomas Toschell 4% » Benedic Toschell lO »n Thoman Madell lO o» Hans Scheydler1) 4 o» Wenzl Gözl % summa 14% hoffe 8 manschaft Grun Hans Volckl?) | hoffe Georg Hänisch 3 virteil . eins hofs Ortt Georg 3 virteil Georg Brentell 1, hofe Hans Schreytter 15 hofe Hard?) Caspar ein herberg Nickl Brendl » 4 hôff summa 7 manschaft [BI. 32] TeBniz Partel Hetzer 1*hoff Hans Hunerwolf l , Wolf Maynher l ,, Erhard Mulner l , Lorenz Fley[scher]ner?) t5 Jacob Fischer 1*herberg Jacob?) Hetzer 1, summa 5 hóffe 7 mannschaft 43 ein orth eins gulden ein gulden rh. ein gullden ein halben gullden. Teyssa Erhard Honisch — 1 Siemon Weydner 1 Hanns Erler 16 Andres Mulner 16 [so/] Caspar Heynll 16 Steffan Gartner 16 Mattel Samer 16 summa 41% höf 7 manschaft Wutingruen Jacob Marterer 15 hoff [BI. 32] Ober Reychenaw Georg Geyer | hoff Mertel Leykauf 3 virtl Gilg RoBmeusel Vo*hoffe Hans Gótzell l5 5 " Schimerin 4 0, summa 3 hoffe 1 virtl 5 manschaft MarcklaBgrun under Konigswardt Erhard Rudell ] hoffe Czwber 1 hoff Stedtuber Irgangk 1 hoffe Pugkwa Matthes Deumell 1 hoff Mercklasgrun Dorffler 1 hoff Lieba Ennglhard 1 hoff 1) BI.80: Schaidl. — ?) BI. 79': Fenckell. — ?) Bl.80: Hare. — *) Die eingeklam- merte Silbe in der Handschrift durch Unterstreichung getilgt. — *) So! Vgl. Bl.21.
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44 Arnolzgrun Preunll | hoff [BI. 33] Czwota Steffan *] hoff Fischer l , Notabgruen Wenzl Kempf *1 hof Albrecht Kayser 1 » Nickoll Trauch *% , Haber Hans % » Mertel Zrenner!) 1 herberg summa 3 hôff 1 herberg 5 manschaft Allbernhoff 1 hoff Grennessaw Veyt Koler Hans Heinzman Lorenz Schicker Neue Sattl 1 hof 1 herberg Kollb 1 hoff 1 hoff 3 virtel Czuleger Nickoll Stuefell [Bl. 33’] Tocklasgruen Motthel Zuleger Lo Andres Kurtzner?) % 1 Jorg Lucz?) Lo Motel Mullner l5 [so!] Hans Track 15 Nicoll Fridell % Jacob Pitterling % Mull Erhard drei virtel Michel Hewer » » Erhard Pitterling^) 1*herberg Erhard Weydner l , Pere Neyrer?) l , summa 7 hóf 1 herberg [so/] 12 manschaft Totterwiesen Hans Luetz I*herberg Cunz Luez 1 » Erhard Wolfl | herberg Mottel Lorenz 1 » Friz Mothel 1 » Erhard Hermann 1 » Heinz Wollfl 15 hof summa 2 hoffe 7 manschaft [BI. 34] GryBbach Philipp Fischer 1 hoff Hans Fischer 1 hoff Gilg Zuleger 3 virtl Katharina Fischerin % hof Jeorg Jhareysen *1 herberg Jeorg Meynll 1 » summa = 345 hôff [so/] 6 manschaft Cudau Lorenz Prudling 1* höf Paul Rodeck 1 » Sattler 1 » Jeorg und Prossel Lang) 1 » Andres Heinzman?*) 1 » mullner 3) 1 » kretschmer 1 » Hans Keull l5 » Jeorg Moschell Va hòof Siemon Rodeck % „ Philip?) 4 „» Cunz Vischer 15 5, Schneyder lo 5, jung Lang % » Fridel Schuster 15 » Lorenz Móschell *1 herberg Schmidt richter 1 » summa 11% hof 18 manschaft [BI. 34'] Bottschirn Jacob Blodeck I*hof Merten Huter 1, 1) — Czollner, Bl. 79. — ?) BI. 74: Erhard Cunzner. — ?) Bl. 74: Tutz. — 4) Bl. 74 : Peterlinge. — 5) BI. 74: Meirer. — ©) Nach der Summe sind sie als 1 Hof, aber als 2 Mannschaften gerechnet. — 7) Bl. 72': Heinz. — 9) BI. 77: Hans Doring, mulner. — ?) BI. 72: Philip Góssel.
44 Arnolzgrun Preunll | hoff [BI. 33] Czwota Steffan *] hoff Fischer l , Notabgruen Wenzl Kempf *1 hof Albrecht Kayser 1 » Nickoll Trauch *% , Haber Hans % » Mertel Zrenner!) 1 herberg summa 3 hôff 1 herberg 5 manschaft Allbernhoff 1 hoff Grennessaw Veyt Koler Hans Heinzman Lorenz Schicker Neue Sattl 1 hof 1 herberg Kollb 1 hoff 1 hoff 3 virtel Czuleger Nickoll Stuefell [Bl. 33’] Tocklasgruen Motthel Zuleger Lo Andres Kurtzner?) % 1 Jorg Lucz?) Lo Motel Mullner l5 [so!] Hans Track 15 Nicoll Fridell % Jacob Pitterling % Mull Erhard drei virtel Michel Hewer » » Erhard Pitterling^) 1*herberg Erhard Weydner l , Pere Neyrer?) l , summa 7 hóf 1 herberg [so/] 12 manschaft Totterwiesen Hans Luetz I*herberg Cunz Luez 1 » Erhard Wolfl | herberg Mottel Lorenz 1 » Friz Mothel 1 » Erhard Hermann 1 » Heinz Wollfl 15 hof summa 2 hoffe 7 manschaft [BI. 34] GryBbach Philipp Fischer 1 hoff Hans Fischer 1 hoff Gilg Zuleger 3 virtl Katharina Fischerin % hof Jeorg Jhareysen *1 herberg Jeorg Meynll 1 » summa = 345 hôff [so/] 6 manschaft Cudau Lorenz Prudling 1* höf Paul Rodeck 1 » Sattler 1 » Jeorg und Prossel Lang) 1 » Andres Heinzman?*) 1 » mullner 3) 1 » kretschmer 1 » Hans Keull l5 » Jeorg Moschell Va hòof Siemon Rodeck % „ Philip?) 4 „» Cunz Vischer 15 5, Schneyder lo 5, jung Lang % » Fridel Schuster 15 » Lorenz Móschell *1 herberg Schmidt richter 1 » summa 11% hof 18 manschaft [BI. 34'] Bottschirn Jacob Blodeck I*hof Merten Huter 1, 1) — Czollner, Bl. 79. — ?) BI. 74: Erhard Cunzner. — ?) Bl. 74: Tutz. — 4) Bl. 74 : Peterlinge. — 5) BI. 74: Meirer. — ©) Nach der Summe sind sie als 1 Hof, aber als 2 Mannschaften gerechnet. — 7) Bl. 72': Heinz. — 9) BI. 77: Hans Doring, mulner. — ?) BI. 72: Philip Góssel.
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Nickoll Kurner?) 1 hof Wolfl Puhler vo, summa 3% ,, 4 manschaft Alt Sattel Veyt Peterlinigin?) 1*hoff Neythartin l , wirt 1 , schofheusel 1 , Poch Mothel 1 , Lorenz Heintzman 1 ,, Wenzel Kirchperger1 ,, Lorenz Peyer 1 , Ull Hammerschmidt] ,, Erhard Glaz?) V5* hoff Linhard Weber 15 5» Hof Nickol Vo „ Sachs 1 herberg Reynlin ?) 1 Jeorg Teychner 1 » mere Teychner ein ode herberg Poch®) Hensel 1*herberg Wenzel Thumling®) 1 » Mulner 7) 1 » alt Poch Paul 1 > Halmschneyder 1 » [BI. 35] | Hoffmeyster*) 1*herberg Hans Strunz 1 » Hans Maurer 1 » Albrecht Romer 1 » Marcus Herman 1 » Hanns Lange?) 1 summa 14 hof 1 herberg 26 mannschaft Teschwiz Wollf Kolb 1* hof Nickoll Preunnll % vy Andres Preunll %“ » 45 Elm Nickoll Wirckner 1*hof | Hanns Wolltl l , Caspar Hilbrand 3*virtel Veyt Brunner 3 , Lorenz Wirckner 14" hof HansWolflderjung % ,, Christel Hillbrand — 15 ,, summa 5 hof 7 manschaft [BL 359] Jhenassen Nickoll Körner 1* hofe Hans Stuefel!°) 1 » Nickel Leun % » Wenzel Neithard 14 ,, Thomas Leun 3* virtl Jobst 3 „ Keß Mathel 3 » Philip Kauzner 1; hoff Georg Mendel 4 » Mathel Linpeck!!) % ,, Dyner Mendell Ys 5 Thoman Eckell Vo » Philip Eckell Yo , Hans Maurer??) 1*herberg Andres Teufell 1 » * summa 9 hofe 1 herberg'*) 16 manschaft* ) Wehatiz Veyt Franck 1*hof Strecker 1 , Hensel!4) 1 , Cunz'*) 15* hof Jorg Knoll Yo 5 Michall Knoll I*herberg alt Ersam 1 » summa 41, hot 7 manschaft 1) BI. 64: Korner. — 2) Bl. 75": Peter Veytt. — ?) Bl. 75': Gloz. — 4) BI. 78: alt Reynl. —5) BI. 76: Pachman. — “) BI. 76: Thunng. — 7) Bl . 76: Urban Mulner. — 8) BI. 77: Peter Hofmeister. — ?) BJ. 78': Lang schneider. — 10) BI. 63': Stofel. — U) BI. 62 : Beck. — 1?) BI. 61': Meurle. — 19) So! Offen- sichtlich ist das Anwesen des Michael Neithart (vgl. Bl. 61) vergessen, in der Summe aber mitgerechnet. — HM) Vornamen, s. Bl. 66, 66.
Nickoll Kurner?) 1 hof Wolfl Puhler vo, summa 3% ,, 4 manschaft Alt Sattel Veyt Peterlinigin?) 1*hoff Neythartin l , wirt 1 , schofheusel 1 , Poch Mothel 1 , Lorenz Heintzman 1 ,, Wenzel Kirchperger1 ,, Lorenz Peyer 1 , Ull Hammerschmidt] ,, Erhard Glaz?) V5* hoff Linhard Weber 15 5» Hof Nickol Vo „ Sachs 1 herberg Reynlin ?) 1 Jeorg Teychner 1 » mere Teychner ein ode herberg Poch®) Hensel 1*herberg Wenzel Thumling®) 1 » Mulner 7) 1 » alt Poch Paul 1 > Halmschneyder 1 » [BI. 35] | Hoffmeyster*) 1*herberg Hans Strunz 1 » Hans Maurer 1 » Albrecht Romer 1 » Marcus Herman 1 » Hanns Lange?) 1 summa 14 hof 1 herberg 26 mannschaft Teschwiz Wollf Kolb 1* hof Nickoll Preunnll % vy Andres Preunll %“ » 45 Elm Nickoll Wirckner 1*hof | Hanns Wolltl l , Caspar Hilbrand 3*virtel Veyt Brunner 3 , Lorenz Wirckner 14" hof HansWolflderjung % ,, Christel Hillbrand — 15 ,, summa 5 hof 7 manschaft [BL 359] Jhenassen Nickoll Körner 1* hofe Hans Stuefel!°) 1 » Nickel Leun % » Wenzel Neithard 14 ,, Thomas Leun 3* virtl Jobst 3 „ Keß Mathel 3 » Philip Kauzner 1; hoff Georg Mendel 4 » Mathel Linpeck!!) % ,, Dyner Mendell Ys 5 Thoman Eckell Vo » Philip Eckell Yo , Hans Maurer??) 1*herberg Andres Teufell 1 » * summa 9 hofe 1 herberg'*) 16 manschaft* ) Wehatiz Veyt Franck 1*hof Strecker 1 , Hensel!4) 1 , Cunz'*) 15* hof Jorg Knoll Yo 5 Michall Knoll I*herberg alt Ersam 1 » summa 41, hot 7 manschaft 1) BI. 64: Korner. — 2) Bl. 75": Peter Veytt. — ?) Bl. 75': Gloz. — 4) BI. 78: alt Reynl. —5) BI. 76: Pachman. — “) BI. 76: Thunng. — 7) Bl . 76: Urban Mulner. — 8) BI. 77: Peter Hofmeister. — ?) BJ. 78': Lang schneider. — 10) BI. 63': Stofel. — U) BI. 62 : Beck. — 1?) BI. 61': Meurle. — 19) So! Offen- sichtlich ist das Anwesen des Michael Neithart (vgl. Bl. 61) vergessen, in der Summe aber mitgerechnet. — HM) Vornamen, s. Bl. 66, 66.
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46 | Bl. 36| Hayde Andres Greuell 1*hof Andres Grim l , Peter Ryb 1 , Erhard Huttel?)) 1 ,, Wenzel Moyses l , Georg Daniell l , Jeorg Greuell 1, Mottel Greuell l ,, Merten Greull 1 , Mull Nickol l , Wenzel Wirckner 1 ,, Caspar Rudell Vo* hof mulner Vo» Wolfl Hutell?) Yo » Hensel Wolfl 15, Slemmerin Yo „ Christof Greull % Peter Humell l6 » Hanns Schneyder 15, ,, der kretschmer | hof summa 16 hof 20 manschaft Czedliz Hans Seydell richter ein herberg Schuster ein herberg Wolf Hofner » » Groß Georg » » summa 1 hoffe 4 manschaft [BI. 36’) Setzmansgrun Georg Lowasser 1 hoff Linhard Leubold *3 virt. Albrecht Schmid 3 , Oswald Leyn *1% hof Schmidt l5 » Nickell ein herberg Albrecht Stoer » » Hanns Reynl » » Georg Heinzell » » summa 4% hof 9 manschaft Teischwitz Franz Fischer *% hof Findeysen Vo » Bermansgrun Vichtner . ein hof Dengler » o» Richter "M Pflocke ein halben hof summa 3% hofe 4 manschaft [BL 37] Meritschau | Nickl Eisenkolb ein hoffe Erhard Eisenkolb zwen halbe hoffe Man Nickel Y5*hóffe Jeorg EyBenkolb % ,, Motel EyBenkolb % ,, Jacob Georg 15 5 Paul Rauscher Yo o5» | Lorenz Jockell?) 4% , Paul Hubler Vo » Peter Georg 16 » Thomas Hubler % ,, Poll Georg ein herberge summa 615 hoffe ein herberg 12 manschaft Lewpelsfelldt under Kónigswart Gartner ein hofe der Fues 15 hofe Summa summarum m. g. h.9) zum Ellbogen derzeyt aller pau- erngutter facit hundert andert- halben und virzig hófe und ein herberge. Summa der manschaft facit zweihundert und achtundzwen- zigk. Ober Schossenreuth syben ganz hof drey virtel Under Schossenreuth achthalben [— 715] ganze hófe 1) BI. 67, 67’: Hindel. — ?) Bl. 69: Góchl. — ?) meiner gnádigen Herren.
46 | Bl. 36| Hayde Andres Greuell 1*hof Andres Grim l , Peter Ryb 1 , Erhard Huttel?)) 1 ,, Wenzel Moyses l , Georg Daniell l , Jeorg Greuell 1, Mottel Greuell l ,, Merten Greull 1 , Mull Nickol l , Wenzel Wirckner 1 ,, Caspar Rudell Vo* hof mulner Vo» Wolfl Hutell?) Yo » Hensel Wolfl 15, Slemmerin Yo „ Christof Greull % Peter Humell l6 » Hanns Schneyder 15, ,, der kretschmer | hof summa 16 hof 20 manschaft Czedliz Hans Seydell richter ein herberg Schuster ein herberg Wolf Hofner » » Groß Georg » » summa 1 hoffe 4 manschaft [BI. 36’) Setzmansgrun Georg Lowasser 1 hoff Linhard Leubold *3 virt. Albrecht Schmid 3 , Oswald Leyn *1% hof Schmidt l5 » Nickell ein herberg Albrecht Stoer » » Hanns Reynl » » Georg Heinzell » » summa 4% hof 9 manschaft Teischwitz Franz Fischer *% hof Findeysen Vo » Bermansgrun Vichtner . ein hof Dengler » o» Richter "M Pflocke ein halben hof summa 3% hofe 4 manschaft [BL 37] Meritschau | Nickl Eisenkolb ein hoffe Erhard Eisenkolb zwen halbe hoffe Man Nickel Y5*hóffe Jeorg EyBenkolb % ,, Motel EyBenkolb % ,, Jacob Georg 15 5 Paul Rauscher Yo o5» | Lorenz Jockell?) 4% , Paul Hubler Vo » Peter Georg 16 » Thomas Hubler % ,, Poll Georg ein herberge summa 615 hoffe ein herberg 12 manschaft Lewpelsfelldt under Kónigswart Gartner ein hofe der Fues 15 hofe Summa summarum m. g. h.9) zum Ellbogen derzeyt aller pau- erngutter facit hundert andert- halben und virzig hófe und ein herberge. Summa der manschaft facit zweihundert und achtundzwen- zigk. Ober Schossenreuth syben ganz hof drey virtel Under Schossenreuth achthalben [— 715] ganze hófe 1) BI. 67, 67’: Hindel. — ?) Bl. 69: Góchl. — ?) meiner gnádigen Herren.
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[BI. 377] Kónigfibergk Hernach volgend die dór- ier, die dem schloß Königs- bergh underworfen sind. Milln Mathel Franck Hanns ,, » 0» Hans Grenhofer drey virteyll Hans Pinther *1%% hoffe Hans Knod Vo o» Peter Meyner 15 o» Hopfell Cristel Y » Jacob Fridell ein herberg Hans Klupfell > > Christel Klupfell |, > ein hoffe summa 5% hoffe zehen manschaft Steinhoffe Wollf Scheppe *Y5 hofe Steffan % » Fridell 14 » Strigell ein herberg summa 115 hôfe 1 herberg vier manschaft. | BI. 38] Ebersfelldt Pere Mertell Paul Korber Hanns Kern Caspar Meyerhans ein herberg summa 11 hófe ein herberg vier manschaft 1, hôfe RoleBgrun ein hoffe 2) )) Hanns Frannck Partel Meynher Rudell sind dem Steffan Tuchmacher zu Eger vorsezf summa drey hofe drey manschaft 47 Buckwa Matthel Haberman ein hofe Andres Ulrichperger >» Nickel Sedtler *1, hof Hans Ulrichsperger % Wolf Velghauer 16 Thoma Schindler ein herberg Thoma Mulner v Tauben Mattell ein freyen hof summa 5 hofe acht manschaft 23 [BL 38°] Meyerhofen Wolf Pauer ein hofe Mathel Friz >» Hensel Stoltner ,, Hans Stengel >» Nickel Georg *1% hofe Nickel Klubhan 15 die Jorgin ein herberg summa 5 hófe ein herberg sieben manschaft 29 Thobrassen Paull Wenzell ein hof Thur Ull » Hermans Hans » Nickoll Königk *% Merten Zuber % Georg Landshut % summa 4% hěte sechs manschaft Kirchenpirgk Schneyder Jockell drey virteill Schmidt ein herberg Knoblach ^» » Schneyder kretschmar » > summa 115 hofe ein herberg 5 manschaft ») )» [5l. 39] Reychenpach Mull Georg ein hof Peter Geyer 15 hof die mulle ein hof
[BI. 377] Kónigfibergk Hernach volgend die dór- ier, die dem schloß Königs- bergh underworfen sind. Milln Mathel Franck Hanns ,, » 0» Hans Grenhofer drey virteyll Hans Pinther *1%% hoffe Hans Knod Vo o» Peter Meyner 15 o» Hopfell Cristel Y » Jacob Fridell ein herberg Hans Klupfell > > Christel Klupfell |, > ein hoffe summa 5% hoffe zehen manschaft Steinhoffe Wollf Scheppe *Y5 hofe Steffan % » Fridell 14 » Strigell ein herberg summa 115 hôfe 1 herberg vier manschaft. | BI. 38] Ebersfelldt Pere Mertell Paul Korber Hanns Kern Caspar Meyerhans ein herberg summa 11 hófe ein herberg vier manschaft 1, hôfe RoleBgrun ein hoffe 2) )) Hanns Frannck Partel Meynher Rudell sind dem Steffan Tuchmacher zu Eger vorsezf summa drey hofe drey manschaft 47 Buckwa Matthel Haberman ein hofe Andres Ulrichperger >» Nickel Sedtler *1, hof Hans Ulrichsperger % Wolf Velghauer 16 Thoma Schindler ein herberg Thoma Mulner v Tauben Mattell ein freyen hof summa 5 hofe acht manschaft 23 [BL 38°] Meyerhofen Wolf Pauer ein hofe Mathel Friz >» Hensel Stoltner ,, Hans Stengel >» Nickel Georg *1% hofe Nickel Klubhan 15 die Jorgin ein herberg summa 5 hófe ein herberg sieben manschaft 29 Thobrassen Paull Wenzell ein hof Thur Ull » Hermans Hans » Nickoll Königk *% Merten Zuber % Georg Landshut % summa 4% hěte sechs manschaft Kirchenpirgk Schneyder Jockell drey virteill Schmidt ein herberg Knoblach ^» » Schneyder kretschmar » > summa 115 hofe ein herberg 5 manschaft ») )» [5l. 39] Reychenpach Mull Georg ein hof Peter Geyer 15 hof die mulle ein hof
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48 Thoma Konigk *'% hof ThuerB Nickel 16, Knewsell % » Czwber Jóckel ein herberg summa vier hóffe ein herberg sieben manschaft Schónficht Nicoll Biderman ein hofe Hans Dollinger . v5 hofe Hans Preuf Wollfl Franz Schneyder eyn herberg kretzm Hans Klett summa 3% hófe [so/] sieben manschaft Eines erbern rathes der stadt Ellbogen armleut. NalaBgrun Georg Kempf ein hof Hans Rome drey virtel Wenzl Edellman ein halbn hof [BL 39°] Georg Edelman +» » Kempf Hennsel , 5» » Wollf Edelman » » » Zymer Philip » m» » Hanns Orttel » o» » Wenzel Scheytler ,, ,, , Nicol Rom ein herberg Wenzl Kempf » » Caspar Hering » » Rom Hensel > » Haberwenzlin » » summa sibenthalbn hof [-- 64] vierzehen manschaft Hoffen Hanns Huler ein hofe Georg Christell 5» p» Bayer » » Bartel Hutter — *15 hofe Wolf Edellmann 15 ,, Linhard Hutter ein herberg Thoschell » » Nickoll Lochschmidt ,, ^ Georg Rom » n summa 5 hofe neun manschaft [Bl. 40] Ruttolzgrun Wolf Thoma ein hofe Fleisch Hensel no» Konigk » » Lorenz Andres "E | Nicoll Schneider s Hans Heynnll » o» Jacob Wenzell *1, hofe Steffell Georg lO o» Fleisch Georg Yo » Walthazar Leykauf Y5 ,, Geyer l5 Ascherer ein herberg allt Hans » 5 Lusterin » » summa neun hof ein herberg vierzehen manschaft Lobs Georg Haberzeth ein hofe Arnolt 5» o» Rom Mertel » » Wennzl Blick *1, hofe Petter YII 4 5 Peter Honisch Yo o» mullner ein herberg Stefel Jockell » P summa sechs hoffe!) neun manschaft !) [Bi. 40] Wutingrun Veyt Haberzeth ein hofe Bayer 3, » Allbrecht Mulner » ^» summa 3 hófe drey manschaft 1) Hier ist bei der Abschrift offensichtlich ein Angesessener mit einem ganzen Hof übersehen worden, in der Summe aber noch eingerechnet!
48 Thoma Konigk *'% hof ThuerB Nickel 16, Knewsell % » Czwber Jóckel ein herberg summa vier hóffe ein herberg sieben manschaft Schónficht Nicoll Biderman ein hofe Hans Dollinger . v5 hofe Hans Preuf Wollfl Franz Schneyder eyn herberg kretzm Hans Klett summa 3% hófe [so/] sieben manschaft Eines erbern rathes der stadt Ellbogen armleut. NalaBgrun Georg Kempf ein hof Hans Rome drey virtel Wenzl Edellman ein halbn hof [BL 39°] Georg Edelman +» » Kempf Hennsel , 5» » Wollf Edelman » » » Zymer Philip » m» » Hanns Orttel » o» » Wenzel Scheytler ,, ,, , Nicol Rom ein herberg Wenzl Kempf » » Caspar Hering » » Rom Hensel > » Haberwenzlin » » summa sibenthalbn hof [-- 64] vierzehen manschaft Hoffen Hanns Huler ein hofe Georg Christell 5» p» Bayer » » Bartel Hutter — *15 hofe Wolf Edellmann 15 ,, Linhard Hutter ein herberg Thoschell » » Nickoll Lochschmidt ,, ^ Georg Rom » n summa 5 hofe neun manschaft [Bl. 40] Ruttolzgrun Wolf Thoma ein hofe Fleisch Hensel no» Konigk » » Lorenz Andres "E | Nicoll Schneider s Hans Heynnll » o» Jacob Wenzell *1, hofe Steffell Georg lO o» Fleisch Georg Yo » Walthazar Leykauf Y5 ,, Geyer l5 Ascherer ein herberg allt Hans » 5 Lusterin » » summa neun hof ein herberg vierzehen manschaft Lobs Georg Haberzeth ein hofe Arnolt 5» o» Rom Mertel » » Wennzl Blick *1, hofe Petter YII 4 5 Peter Honisch Yo o» mullner ein herberg Stefel Jockell » P summa sechs hoffe!) neun manschaft !) [Bi. 40] Wutingrun Veyt Haberzeth ein hofe Bayer 3, » Allbrecht Mulner » ^» summa 3 hófe drey manschaft 1) Hier ist bei der Abschrift offensichtlich ein Angesessener mit einem ganzen Hof übersehen worden, in der Summe aber noch eingerechnet!
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49 Hornn Thoma Swarz Leykauf Brenntil Heuer Herzog ein hof „ „ ein herberg „ „ 31/2 hofe summa funf manschaft Schlackenwerdt eins erbern raths armleuthe summa achthalben 171/2] hoffe und ein herberg. [Bl. 41'] Lichtenstadt zwenunddreissig hofe und ein herberge Neuen Sattel ein hofe Schmydel Bruckbauer 1/2 hofe Veyt Wilbrat Hof Jockel ein herberg Wildner Hansel Neithard „ „ summa 31/2 hoffe sechs manschaft Grenessau Fallcknau eins ersamen raths armleuth ein hofe Hardhoffe Kuell zu Globm „ „ Czwota Weyden Hans Zwen Platzer ein hofe „ „ Ruprecht Sattler ein hofe „ „ Lobs [Bl. 41] Warmpadt eins ersamen raths armleutt. Fischern ein oden hofe Hanns Franck Hanns Greis Andres Ruprecht allt Stein Merten Stein Fridell Hans Kornner Hirßman Weydner ein hoffe 1/2 hoffe 1/2 ein herberg * „ „ „ „ „ „ drey ganze drey halbe summa aillfthalbn [101/21 hofe dreizehn manschaft1) Des erbern man im Ell- bogner kreis armleuthe zum königlichen geschenk anstadt des bern, vorzeichent anno etc. im 23. zu Allerheiligen tage. Willhelm2) vom Berglas haubtman zum Ellbogen. Berglas *1/2 hof Meier Hans Simon Caspar 2 [Bl. 42] Georg Wider ein herberg Peter Smidt „ Hanns Schaller „ Nicol Starck „ Bulz „ summa 41/2 hofe neun manschaft Des wollgebornen grafen und herrn, herrn Heinrich Schligks zu Schlackenwerda armleid. summa facit achthalben und zwenzig [271/2] höf ein herberg 1) Richtig wohl 91/2 Höfe und 11 Mannschaften oder sind zwei halbe Höfe ausgelassen? — 2) Irrtümlich statt „Wenzel“, wie richtig die Summe sagt; vgl. auch Bl. 53! Wilhelm war Wenzels Vater (vgl. z. B. die Urkunden vom 25. III. 1499 und 16. XII. 1500, Eg. A. Nr. 987, 1004). summa zwen hofe ein herberg syben manschaft „ „ „ 4
49 Hornn Thoma Swarz Leykauf Brenntil Heuer Herzog ein hof „ „ ein herberg „ „ 31/2 hofe summa funf manschaft Schlackenwerdt eins erbern raths armleuthe summa achthalben 171/2] hoffe und ein herberg. [Bl. 41'] Lichtenstadt zwenunddreissig hofe und ein herberge Neuen Sattel ein hofe Schmydel Bruckbauer 1/2 hofe Veyt Wilbrat Hof Jockel ein herberg Wildner Hansel Neithard „ „ summa 31/2 hoffe sechs manschaft Grenessau Fallcknau eins ersamen raths armleuth ein hofe Hardhoffe Kuell zu Globm „ „ Czwota Weyden Hans Zwen Platzer ein hofe „ „ Ruprecht Sattler ein hofe „ „ Lobs [Bl. 41] Warmpadt eins ersamen raths armleutt. Fischern ein oden hofe Hanns Franck Hanns Greis Andres Ruprecht allt Stein Merten Stein Fridell Hans Kornner Hirßman Weydner ein hoffe 1/2 hoffe 1/2 ein herberg * „ „ „ „ „ „ drey ganze drey halbe summa aillfthalbn [101/21 hofe dreizehn manschaft1) Des erbern man im Ell- bogner kreis armleuthe zum königlichen geschenk anstadt des bern, vorzeichent anno etc. im 23. zu Allerheiligen tage. Willhelm2) vom Berglas haubtman zum Ellbogen. Berglas *1/2 hof Meier Hans Simon Caspar 2 [Bl. 42] Georg Wider ein herberg Peter Smidt „ Hanns Schaller „ Nicol Starck „ Bulz „ summa 41/2 hofe neun manschaft Des wollgebornen grafen und herrn, herrn Heinrich Schligks zu Schlackenwerda armleid. summa facit achthalben und zwenzig [271/2] höf ein herberg 1) Richtig wohl 91/2 Höfe und 11 Mannschaften oder sind zwei halbe Höfe ausgelassen? — 2) Irrtümlich statt „Wenzel“, wie richtig die Summe sagt; vgl. auch Bl. 53! Wilhelm war Wenzels Vater (vgl. z. B. die Urkunden vom 25. III. 1499 und 16. XII. 1500, Eg. A. Nr. 987, 1004). summa zwen hofe ein herberg syben manschaft „ „ „ 4
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Tesniz Georg Ellthes ein hof Hans Fischer ein herberg Marcketzgrun Hanns Geisler ein hofe Bruner » » Robissengrun . Philip Tribel ein hof Simon Forster » Philip Dittell *l5 hof Jacob Linhard % » Hans Fleisberger 1% 5 Jacob Stobysser Yo » Allbrecht Seufridt % ,, Wolfel FleiBberger % ,, Erhard FleiBberger 15 Simon Franck ein herberg Jieronimus Heckl_— ,, » summa Wenzl Berglers facit zwülfthalben hof [— 11%] 22 manschaft [BL 42] Wolli. vom Berglas der junger czu der Luttengrun ganze hofe funfe halbe hófe funfe herberge zehen summa zehen hóf zwenzig manschaft Nicol von Kotzaw zum Krottensehe Granhofe ein hof zum Krottensehe ein hof mere V5 hof ein mulle facit ein hofe | ein kretschmer facit ein hofe mere sechs herberg summa sechs hofe ailf manschaft Michál von Wirfibergk*) Habersbirck ganz höf funf hallbe höf acht Buckwa auch ein hof summa 11% hofe ein herberg?) . sechzehn manschaft [BI. 43] Jobst von Globm Bochlawitz ganz hofe 115?) herberg vier Schonficht ganze hoffe drey halbe hóffe » herberge eine Rockendorf ganze hof ein halbe hof » herberg eine Werde ein ganzen hófe Krottensehe ein ganzen hof summa des Globmers 11 hóf 18 manschaft Matthes Unruhr Ober Cudau Andres Eckell ein hof den halben homer facit % hof Bechegrun Wenzell ein hof Wilhelm Hans Bromeuschell ein herberg !) Vgl. Bl. 46 austührlicher und besser! — ?) Nach der Summe — 2 Mann- schaften.
Tesniz Georg Ellthes ein hof Hans Fischer ein herberg Marcketzgrun Hanns Geisler ein hofe Bruner » » Robissengrun . Philip Tribel ein hof Simon Forster » Philip Dittell *l5 hof Jacob Linhard % » Hans Fleisberger 1% 5 Jacob Stobysser Yo » Allbrecht Seufridt % ,, Wolfel FleiBberger % ,, Erhard FleiBberger 15 Simon Franck ein herberg Jieronimus Heckl_— ,, » summa Wenzl Berglers facit zwülfthalben hof [— 11%] 22 manschaft [BL 42] Wolli. vom Berglas der junger czu der Luttengrun ganze hofe funfe halbe hófe funfe herberge zehen summa zehen hóf zwenzig manschaft Nicol von Kotzaw zum Krottensehe Granhofe ein hof zum Krottensehe ein hof mere V5 hof ein mulle facit ein hofe | ein kretschmer facit ein hofe mere sechs herberg summa sechs hofe ailf manschaft Michál von Wirfibergk*) Habersbirck ganz höf funf hallbe höf acht Buckwa auch ein hof summa 11% hofe ein herberg?) . sechzehn manschaft [BI. 43] Jobst von Globm Bochlawitz ganz hofe 115?) herberg vier Schonficht ganze hoffe drey halbe hóffe » herberge eine Rockendorf ganze hof ein halbe hof » herberg eine Werde ein ganzen hófe Krottensehe ein ganzen hof summa des Globmers 11 hóf 18 manschaft Matthes Unruhr Ober Cudau Andres Eckell ein hof den halben homer facit % hof Bechegrun Wenzell ein hof Wilhelm Hans Bromeuschell ein herberg !) Vgl. Bl. 46 austührlicher und besser! — ?) Nach der Summe — 2 Mann- schaften.
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[BI. 43] Stelltzengrun Dobrauer ein hof Mothel Heintzl 3 virtl Nicoll l5 hof Brosel Heinzl 15 hof Brameuschell 1 herberg Frau von der Yhann Ottnawiz Erhard Gotz ein hof Andres Huck *1% hof Thoma l6 „ Georg Walther Ys, Erhard ein herberg Hanns - » » Scheper » » Cunz , yy Frisch » » Ober Brand Eberlein ein hof die mulle » o» der Horll *1% hof Georg Lorenz V y, | Sotha Starck 3 virtl Polbiz Hopler ein hof Wenzl Grun *14 hofe Thoma l5 , Baull Grim % [BI. 44] Czedliz Bastel Schuster ein herberg summa der von der Yahn zehen hofe ein herberg neunzehen manschaft Allbrecht Hysserlin Teylbitz Matthell ein herberg Veit Huck » » ol Schobrawiz Hanns Messer ein hoff Hanns Lorßner 5» 0» Veit Messer drei virteill Tutz » » allt Teusingr » i Turtsch » » Motl Teusingr *l15 hofe Blasius % s Lessaw Wennzl Hafe *3 virtel Georg Messer 3 » Matthel Messer 1%, hofe Arnolzgrun Brosel Leikauf | hof Seidell ] hof Christof Breunll *1% hof Nicoll Teusinger Yo y Seytz Yo o» Christel Teusingr ^ 1 herberg [Bl. 44] | Rockhendorf Hufnagell *] hoff Klorner 1 , Seidell l , Betzl | Fallrap l5 hoff Troger 1 herberg Teillwitz !) Motell | herberg Veit Huck 1 » summa 17%, hof 1 herberg?) und 26 manschaft Hans Steinbach zu Bremlawitz ganz hof 2 halbe hof 2 herberg 2 summa 31% hófe und 6 manschaft 1) Vgl. BI. 44: irrtümliche Doppeleintragung. — ?) Da die Summe — ohne die Doppeleintragung, die offenbar nicht eingerechnet ist — 17 Höfe und 25 Mannschaften beträgt, ist offensichtlich oben irgendwo ein Bauer mit 3/, Hof ausgelassen. 4*
[BI. 43] Stelltzengrun Dobrauer ein hof Mothel Heintzl 3 virtl Nicoll l5 hof Brosel Heinzl 15 hof Brameuschell 1 herberg Frau von der Yhann Ottnawiz Erhard Gotz ein hof Andres Huck *1% hof Thoma l6 „ Georg Walther Ys, Erhard ein herberg Hanns - » » Scheper » » Cunz , yy Frisch » » Ober Brand Eberlein ein hof die mulle » o» der Horll *1% hof Georg Lorenz V y, | Sotha Starck 3 virtl Polbiz Hopler ein hof Wenzl Grun *14 hofe Thoma l5 , Baull Grim % [BI. 44] Czedliz Bastel Schuster ein herberg summa der von der Yahn zehen hofe ein herberg neunzehen manschaft Allbrecht Hysserlin Teylbitz Matthell ein herberg Veit Huck » » ol Schobrawiz Hanns Messer ein hoff Hanns Lorßner 5» 0» Veit Messer drei virteill Tutz » » allt Teusingr » i Turtsch » » Motl Teusingr *l15 hofe Blasius % s Lessaw Wennzl Hafe *3 virtel Georg Messer 3 » Matthel Messer 1%, hofe Arnolzgrun Brosel Leikauf | hof Seidell ] hof Christof Breunll *1% hof Nicoll Teusinger Yo y Seytz Yo o» Christel Teusingr ^ 1 herberg [Bl. 44] | Rockhendorf Hufnagell *] hoff Klorner 1 , Seidell l , Betzl | Fallrap l5 hoff Troger 1 herberg Teillwitz !) Motell | herberg Veit Huck 1 » summa 17%, hof 1 herberg?) und 26 manschaft Hans Steinbach zu Bremlawitz ganz hof 2 halbe hof 2 herberg 2 summa 31% hófe und 6 manschaft 1) Vgl. BI. 44: irrtümliche Doppeleintragung. — ?) Da die Summe — ohne die Doppeleintragung, die offenbar nicht eingerechnet ist — 17 Höfe und 25 Mannschaften beträgt, ist offensichtlich oben irgendwo ein Bauer mit 3/, Hof ausgelassen. 4*
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52 Sebald Vorreyter zu Lamptz Christ! Huler *] herberg Meisner 1 » kretschmer dedit 1 fl. [BI. 45] Albernhofe Bartell 1 hofe Kerum 3 virteill Lytmiz Moschell *1 hofe Hammerschmidt 1 ,, 1 hofe ist des edelmans ansiz Pleuer Liebhart 15 hof Nicol Franck Fischer 1 herberg summa 7 hófe und 10 manschaft*) Merten Vorreiter Litmitz Walthazar Lorenz 1 hof Andres Forster *1% hof Veit Forster l5 » Lambtzs Schneider *] herberg Haber Hans 1 » Hans ufn berge 1 » Kraus Hans *1% hof Veit Huffer 15 [Bl. 45] czigeleBe t herberg?) | Meierhofen Georg *] herberg Streber 1 » Veit Wogner 1 » Hans 1 5 hofe und summa . 13 manschaft Albrecht Meinll zu Steinbach ganze hofe 2 halbe hofe 6 herberge 3 Rofnitz halbe hofe 2 Meierhofen herberge 115 Allt Rolau ganze hofe 1 halbe hofe 3 summa 91% hofe 1 herberg 17 manschaft3) [BL 46] Peter Rausengruner zum Grunlas Steudel l5 hofe herberge 6 Milikau* ganze hofe 2 halbe hofe 3 summa 51% hófe und 12 manschaft Michal von Wirsbergk, pileger zum Rauhenn und Schlechten Kulm?) Habersbirck ganze hofe 5 der ein hof ist zum rittergut geschlagen. halbe höfe herberg 3 Bugkwa ganze höf 1 summa 11% hófe 1 herberg*) 16 manschaft.*, 1) Ist diese Summe richtig, so ist bei der Steuer der Kretschmer als ganzer Hof gerechnet, zdhlt aber nicht bei der ,,Mannschaft‘ mit; der herr- schaftliche Hof aber ist weder bei den ,,Hófen' noch bei der ,,Mannschaft‘ eingerechnet. — ?) Offenbar irrtümlich für ,,1 herberg'", wie auch die Summe rechnet. — *) Richtig wohl 954 Hófe und 18 Mannschaften. — 4) Wohl Imlikau, nicht Miltigau! — 5) Vgl. BI. 42. — 5) Diese Summe ist nicht deutlich erklàr- bar; 1134 Hófe ergeben sich nur, wenn der verherrschaftlichte Hof nicht in den 5 ganzen Höfen eingerechnet wird, 16 Mannschaften aber würden andeuten, daß einer der 5 Höfe verherrschaftlicht ist und daher keine „Mannschaft“ stellt
52 Sebald Vorreyter zu Lamptz Christ! Huler *] herberg Meisner 1 » kretschmer dedit 1 fl. [BI. 45] Albernhofe Bartell 1 hofe Kerum 3 virteill Lytmiz Moschell *1 hofe Hammerschmidt 1 ,, 1 hofe ist des edelmans ansiz Pleuer Liebhart 15 hof Nicol Franck Fischer 1 herberg summa 7 hófe und 10 manschaft*) Merten Vorreiter Litmitz Walthazar Lorenz 1 hof Andres Forster *1% hof Veit Forster l5 » Lambtzs Schneider *] herberg Haber Hans 1 » Hans ufn berge 1 » Kraus Hans *1% hof Veit Huffer 15 [Bl. 45] czigeleBe t herberg?) | Meierhofen Georg *] herberg Streber 1 » Veit Wogner 1 » Hans 1 5 hofe und summa . 13 manschaft Albrecht Meinll zu Steinbach ganze hofe 2 halbe hofe 6 herberge 3 Rofnitz halbe hofe 2 Meierhofen herberge 115 Allt Rolau ganze hofe 1 halbe hofe 3 summa 91% hofe 1 herberg 17 manschaft3) [BL 46] Peter Rausengruner zum Grunlas Steudel l5 hofe herberge 6 Milikau* ganze hofe 2 halbe hofe 3 summa 51% hófe und 12 manschaft Michal von Wirsbergk, pileger zum Rauhenn und Schlechten Kulm?) Habersbirck ganze hofe 5 der ein hof ist zum rittergut geschlagen. halbe höfe herberg 3 Bugkwa ganze höf 1 summa 11% hófe 1 herberg*) 16 manschaft.*, 1) Ist diese Summe richtig, so ist bei der Steuer der Kretschmer als ganzer Hof gerechnet, zdhlt aber nicht bei der ,,Mannschaft‘ mit; der herr- schaftliche Hof aber ist weder bei den ,,Hófen' noch bei der ,,Mannschaft‘ eingerechnet. — ?) Offenbar irrtümlich für ,,1 herberg'", wie auch die Summe rechnet. — *) Richtig wohl 954 Hófe und 18 Mannschaften. — 4) Wohl Imlikau, nicht Miltigau! — 5) Vgl. BI. 42. — 5) Diese Summe ist nicht deutlich erklàr- bar; 1134 Hófe ergeben sich nur, wenn der verherrschaftlichte Hof nicht in den 5 ganzen Höfen eingerechnet wird, 16 Mannschaften aber würden andeuten, daß einer der 5 Höfe verherrschaftlicht ist und daher keine „Mannschaft“ stellt
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Moschaw [so/] mit seiner zugehórung!) ganze hof 1 herberge | BI. 46'] Gottigaw ganze hofe 3 halbe hófe 3 herberge l Schónprun ganze hofe 4 halbe hófe 8 Rockendorf ganze hófe 1 halbe hófe 1 KullBham ganze hofe 2 halbe hófe 5 herberge 1 Triptessenreuth ganze hofe 2 Konigsbergk Bader *1 herberg Fischer 1 » summa der gutter zu Mosthau 23V5 hofe 38 manschaft [BI. 47] Nickel Globmer zum Grassath ganze hof 4 halbe hóf 3 herberge 2 . summa 6 hofe 9 manschaft 53 Wolli von Berglas zu Getzengrun ganze hofe 4 halbe hófe 2 herberge 3 ein mull 1 hofe zum Kulm herberg 2 summa 7 hofe 1 herberg und 12 manschaft Ennglhart Steinbach zu Kirchenbirgk ganze hofe l halbe hofe 1 herberge 5 mere ein ode herberge Lyba ein oden hof halbe hófe 3 herberge 2 Arnolzgrun ganze hófe 2 halbe hófe 3 herberge 3 summa — 10 hof 19 manschaft?) [BI. 47] Sebastian von Steinbach zu Ebmath ganze hofe 5 halbe hofe 12 herberge 18 zwu mull facit 2 ganze hófe summa 1815?) hófe und 37 manschaft 1) DaB für Mostau hier und auf Bl. 53 kein Besitzer genannt ist, dürfte darin seinen Grund haben, daB es nicht lange zuvor an die Schlicken selber gekommen war (HZT. XIII, 186), offenbar aber nicht verwaltungsmáfig an deren andere Besitze angeschlossen worden war. — 2) Richtig wohl 10v; Hófe und 20 Mannschaften oder ist eine Herberge zu viel eingetragen? — ?) Rich- tig 1714
Moschaw [so/] mit seiner zugehórung!) ganze hof 1 herberge | BI. 46'] Gottigaw ganze hofe 3 halbe hófe 3 herberge l Schónprun ganze hofe 4 halbe hófe 8 Rockendorf ganze hófe 1 halbe hófe 1 KullBham ganze hofe 2 halbe hófe 5 herberge 1 Triptessenreuth ganze hofe 2 Konigsbergk Bader *1 herberg Fischer 1 » summa der gutter zu Mosthau 23V5 hofe 38 manschaft [BI. 47] Nickel Globmer zum Grassath ganze hof 4 halbe hóf 3 herberge 2 . summa 6 hofe 9 manschaft 53 Wolli von Berglas zu Getzengrun ganze hofe 4 halbe hófe 2 herberge 3 ein mull 1 hofe zum Kulm herberg 2 summa 7 hofe 1 herberg und 12 manschaft Ennglhart Steinbach zu Kirchenbirgk ganze hofe l halbe hofe 1 herberge 5 mere ein ode herberge Lyba ein oden hof halbe hófe 3 herberge 2 Arnolzgrun ganze hófe 2 halbe hófe 3 herberge 3 summa — 10 hof 19 manschaft?) [BI. 47] Sebastian von Steinbach zu Ebmath ganze hofe 5 halbe hofe 12 herberge 18 zwu mull facit 2 ganze hófe summa 1815?) hófe und 37 manschaft 1) DaB für Mostau hier und auf Bl. 53 kein Besitzer genannt ist, dürfte darin seinen Grund haben, daB es nicht lange zuvor an die Schlicken selber gekommen war (HZT. XIII, 186), offenbar aber nicht verwaltungsmáfig an deren andere Besitze angeschlossen worden war. — 2) Richtig wohl 10v; Hófe und 20 Mannschaften oder ist eine Herberge zu viel eingetragen? — ?) Rich- tig 1714
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54 Jieronimus von Steinbach zu Schönlind ganze höfe 3 halbe höfe 2 herberge 3 und ein ode ein mull facit l hofe Werde ganz hofe halbe hofe 1 herberge 1 Rockendorf herberge 1 Arnolzgrun halben hofe 1 Silbersgrun ganze hofe 2 halbe höfe 4 [BI. 48] Czitiz halbe hof 2 Wickwiz ganze hofe 5 herberge 1 Niderbrandt ganze höfe 2 herberg 1 ein mull 1% hof Weickmansgrun | ein hofe ‘ein halben hofe summa 20% hofe 1 herberg und 31 manschaft?). Merten von Haslau zum Gefelle halb hófe 2 herberg 2 Permansgrun Burghart 1 hofe Thoma Furst, kretschmer 1 hof Seel Hans 1 herberg Obern Brandt Hickman 1 hofe [Bl. 48’] Hans Eberln *% hofe Hans Herloß l6 5» Andres Fritz Y 5 Andres Lorenz Y y, Scharschmidt l6 y Jacob Lorenz 4 » Hans Keyser 4 5» Merten Lorenz Y, Nicol Frof | herberg ein mull ] hof summa 10 hofe 18 manschaft Merten von Hoslau vorsetzte armleut Globm Jobst Gluer *1 hofe Thoma Kneull 1 , Hans Hetzer l Andres PlaB l Michal PlaB 1 Lorenz Fischer |, Hans Klubhan 1 Ulrich Reutter 1 Michal Arnoldt 1 )) herberg „) | Motel Behem 1 » summa 7% hofe 1 herberg und 10 manschaft [В!. 49] Hanns ThumfBhirn zu Tohonitz Pleuer l5 hofe SuDner *1 herberg Hans Leif 1 Bartl l » Willg 1 » Schneider 1 » Dyttell 1 » Wogner 1 » Tuze 1 » Allt Rolaw Hanns Stóre *3 virtl Tutz Зо, Erhard Dittell *1, hofe !) Richtig 27 Hôfe und 38 Mannschaften.
54 Jieronimus von Steinbach zu Schönlind ganze höfe 3 halbe höfe 2 herberge 3 und ein ode ein mull facit l hofe Werde ganz hofe halbe hofe 1 herberge 1 Rockendorf herberge 1 Arnolzgrun halben hofe 1 Silbersgrun ganze hofe 2 halbe höfe 4 [BI. 48] Czitiz halbe hof 2 Wickwiz ganze hofe 5 herberge 1 Niderbrandt ganze höfe 2 herberg 1 ein mull 1% hof Weickmansgrun | ein hofe ‘ein halben hofe summa 20% hofe 1 herberg und 31 manschaft?). Merten von Haslau zum Gefelle halb hófe 2 herberg 2 Permansgrun Burghart 1 hofe Thoma Furst, kretschmer 1 hof Seel Hans 1 herberg Obern Brandt Hickman 1 hofe [Bl. 48’] Hans Eberln *% hofe Hans Herloß l6 5» Andres Fritz Y 5 Andres Lorenz Y y, Scharschmidt l6 y Jacob Lorenz 4 » Hans Keyser 4 5» Merten Lorenz Y, Nicol Frof | herberg ein mull ] hof summa 10 hofe 18 manschaft Merten von Hoslau vorsetzte armleut Globm Jobst Gluer *1 hofe Thoma Kneull 1 , Hans Hetzer l Andres PlaB l Michal PlaB 1 Lorenz Fischer |, Hans Klubhan 1 Ulrich Reutter 1 Michal Arnoldt 1 )) herberg „) | Motel Behem 1 » summa 7% hofe 1 herberg und 10 manschaft [В!. 49] Hanns ThumfBhirn zu Tohonitz Pleuer l5 hofe SuDner *1 herberg Hans Leif 1 Bartl l » Willg 1 » Schneider 1 » Dyttell 1 » Wogner 1 » Tuze 1 » Allt Rolaw Hanns Stóre *3 virtl Tutz Зо, Erhard Dittell *1, hofe !) Richtig 27 Hôfe und 38 Mannschaften.
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Hans Dittell 1% hofe Wolf Dittell lo 5 Jobst Nicol l6 o» mulner Yo » Teuch Model 3 virtl Paier * 114 virtel Fridell Nickell 15 , RoBnitz Haup Hans | hófe Haup Jórg *1, hofe Georg Stor V6, Aych sein vorsezt gut Hering 1% hófe . [BI. 49'| Geyer *1 herberg Linhart l > Schmidt 1 » Thoma 1 » Zuherer 1 » Schmidt Jórg 1 » Botschirnn Motell *1 hofe Georg Motl 1, Linhard Meisner ‘ 1 ,, mullner 1 herberg Horrn Hans Wehe l hofe Bromeusel 15 hofe summa 16% hofe 1 herberg und 35 manschaft Adam Hoiman zu Munchof Koyath '1 hof Krautsperger *1, hofe Lanng Yo 5 Melhorn | 14 5 Keß Hans % ein mull 4 » herberg [BI. 50] Grenessau Koler *i5 hofe Thym b » 55 Botschirnn Kautzner 1 hofe Nicol Jobst Jeorg [ohne Angabe]*) Jobst Hans summa 8 hofe 1 herberg und 17 manschaft Sebastian Hofman zu Grasengrun 614 hofe 1 herberge*) Lobß ganze hofe 2 Roßmeußell ganze hofe 4 ein halben hofe Sothau ganze hofe 2 Rodeßfurth den kretßmar 1 hofe summa 16 hofe 1 herberge 18 manschaft [BL. 50°) Sebastian Thusell Wintersgrun Gilg RoBmeusell *1 hof Hans Zenckl 1 , Wenzl Zenckl l , alt Kandler l , | Cunz Fischer *1% hof Hans Eberhard %“ 5 hinckat Kandler 15 5 Hans Neithart % » Wolf Totzauer % n Nickoll Mendl bo» Cunz Veit % » Erhard Utner % » Albernhofe Wennzl Pleull 1 hof © Symon Mendell 1% hof 1) Nach der Summe dreimal je !/; Hof. ?) Als 8 Mannschaften in der Summe gerechnet.
Hans Dittell 1% hofe Wolf Dittell lo 5 Jobst Nicol l6 o» mulner Yo » Teuch Model 3 virtl Paier * 114 virtel Fridell Nickell 15 , RoBnitz Haup Hans | hófe Haup Jórg *1, hofe Georg Stor V6, Aych sein vorsezt gut Hering 1% hófe . [BI. 49'| Geyer *1 herberg Linhart l > Schmidt 1 » Thoma 1 » Zuherer 1 » Schmidt Jórg 1 » Botschirnn Motell *1 hofe Georg Motl 1, Linhard Meisner ‘ 1 ,, mullner 1 herberg Horrn Hans Wehe l hofe Bromeusel 15 hofe summa 16% hofe 1 herberg und 35 manschaft Adam Hoiman zu Munchof Koyath '1 hof Krautsperger *1, hofe Lanng Yo 5 Melhorn | 14 5 Keß Hans % ein mull 4 » herberg [BI. 50] Grenessau Koler *i5 hofe Thym b » 55 Botschirnn Kautzner 1 hofe Nicol Jobst Jeorg [ohne Angabe]*) Jobst Hans summa 8 hofe 1 herberg und 17 manschaft Sebastian Hofman zu Grasengrun 614 hofe 1 herberge*) Lobß ganze hofe 2 Roßmeußell ganze hofe 4 ein halben hofe Sothau ganze hofe 2 Rodeßfurth den kretßmar 1 hofe summa 16 hofe 1 herberge 18 manschaft [BL. 50°) Sebastian Thusell Wintersgrun Gilg RoBmeusell *1 hof Hans Zenckl 1 , Wenzl Zenckl l , alt Kandler l , | Cunz Fischer *1% hof Hans Eberhard %“ 5 hinckat Kandler 15 5 Hans Neithart % » Wolf Totzauer % n Nickoll Mendl bo» Cunz Veit % » Erhard Utner % » Albernhofe Wennzl Pleull 1 hof © Symon Mendell 1% hof 1) Nach der Summe dreimal je !/; Hof. ?) Als 8 Mannschaften in der Summe gerechnet.
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56 Neue Sattell Heinzman *1 hofe Simon Neithard l ,, Doppell *1, hofe Crinis % p» Mertel Erhard 3 virtl Caspar Kneull "1 herberg Keull l » Mertell zu der Neuen- grun | herberg summa 14 hofe und 22 manschaft [B/. 57] Woli Hertnberger zu Buchelbergk ganze hofe 3 mere 3 virt] eins hofs halb hofe herberge 11 mitsambt dem kret- schm, ist ode. mere den hamer fur ein hofe summa 11% hofe und 24 manschaft?) Hertenberger zu Milikau ganze hofe 4 herberge 9 Schonficht herberge 3 Krottensehe ein hof Stedtuber ein hof summa 9 hófe und 18 manschaft Item ein hof zum Steduber merer Nicol des Lucas zu Eger arm- man. Sathaner zu Lessaw drei bauern, hat itzlicher drei virtl eins hofs. summa 2 hofe 1 herberg [Bl. 52] Sichellauer zum Heidlaß hofe 6% und 1 herberg. [BI. 51'| Hoîter zu Leupolsdori halbe hôfe | 4 herberge 7 summa 3% hófe 1 herberg. Matthes Hertnberger zum RoBmeuBbell Michäl Franz der wirt 1 hof Hanns Rudeck 1 hof Schwotzner 3 virtl Andres Santner *15 hofe Sattler Vo 5 Pleull 16 3, Dillg Heinzll Yo » Lorenz Ott 15 5 Albrecht Wolfl Vo o» Kernin *] herberg. Hans Rosmeusell 1 » Wenzel Hubell 1 » Lorenz Rudeck 1 » summa 615 hóf 1 herberg. Mere ein hofe zum Rosmeusell, darauf der Heinzll sizí und Cristof Maschauers zum El- bogen ist. Der geistlichen und der pharherr gutter und arm- leuth erzdiacon zu Falcknau Pleuer zu Reichnaw i5 hofe Frau Walburgk ThuBlin zu Zittiz ein hof, sein zwu manschaft, hat einer 3 virteill, der ander ein virteill. her Jobst Thof, pfarrer zu Lambz Georg RoBmeuBell *14 hofe | Dilg Track Yo » 1) Das öde Wirtshaus ist nicht eingerechnet.
56 Neue Sattell Heinzman *1 hofe Simon Neithard l ,, Doppell *1, hofe Crinis % p» Mertel Erhard 3 virtl Caspar Kneull "1 herberg Keull l » Mertell zu der Neuen- grun | herberg summa 14 hofe und 22 manschaft [B/. 57] Woli Hertnberger zu Buchelbergk ganze hofe 3 mere 3 virt] eins hofs halb hofe herberge 11 mitsambt dem kret- schm, ist ode. mere den hamer fur ein hofe summa 11% hofe und 24 manschaft?) Hertenberger zu Milikau ganze hofe 4 herberge 9 Schonficht herberge 3 Krottensehe ein hof Stedtuber ein hof summa 9 hófe und 18 manschaft Item ein hof zum Steduber merer Nicol des Lucas zu Eger arm- man. Sathaner zu Lessaw drei bauern, hat itzlicher drei virtl eins hofs. summa 2 hofe 1 herberg [Bl. 52] Sichellauer zum Heidlaß hofe 6% und 1 herberg. [BI. 51'| Hoîter zu Leupolsdori halbe hôfe | 4 herberge 7 summa 3% hófe 1 herberg. Matthes Hertnberger zum RoBmeuBbell Michäl Franz der wirt 1 hof Hanns Rudeck 1 hof Schwotzner 3 virtl Andres Santner *15 hofe Sattler Vo 5 Pleull 16 3, Dillg Heinzll Yo » Lorenz Ott 15 5 Albrecht Wolfl Vo o» Kernin *] herberg. Hans Rosmeusell 1 » Wenzel Hubell 1 » Lorenz Rudeck 1 » summa 615 hóf 1 herberg. Mere ein hofe zum Rosmeusell, darauf der Heinzll sizí und Cristof Maschauers zum El- bogen ist. Der geistlichen und der pharherr gutter und arm- leuth erzdiacon zu Falcknau Pleuer zu Reichnaw i5 hofe Frau Walburgk ThuBlin zu Zittiz ein hof, sein zwu manschaft, hat einer 3 virteill, der ander ein virteill. her Jobst Thof, pfarrer zu Lambz Georg RoBmeuBell *14 hofe | Dilg Track Yo » 1) Das öde Wirtshaus ist nicht eingerechnet.
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Hanns Kernn l5 hofe Michel RoBmeusell 4 5» Franz Meyer 1 herberg Hannersgrun Peter Schintler 15 hofe summa 21 hofe 1 herberge. her Mathes Guthan, pfar- her zum Kulm funf kretschm facit 5 hofe 18 herberge 915 hofe und 23 manschaft summa her Kilian, pfarher zum Ellbogen der nider wirt | zu Zedtliz Georg GreB | jeder ! hof zu der Allten Rolau 1 hofe summa 3 manschaft. [Bl.52'] her Jobst, alltarist zu Konigsbergk Bircke ganze hofe 1 halbe hofe 2 Teissau ganze hofe 2 halbe höfe 2 herberge 1 die frumes zu Kónigs- bergk Turm gannze hofe 2 Bochlawiz ganze hófe 1 summa herr Jobsten und der frumes zu Königsbergk 8 hofe und 1 herberge und 11 manschaft. 57 [В!. 53] Annlage der vom adel in diesem Elbogner kreiss zum königlichen geschenke anstadt des bern gegebn anno etc. im 23.jahre am tage aller lieben heligen. Herttenberger zu Mi- likau 3 fl Nicoll von Kotzau 2 fl Moschau mit seiner zugehôrung!) 10 fl Hans GroB zu der Leibitsch 3 fl Jobst vom Globm 4 fl Wolf Bergler zu Get- zengrun 4 fl Wolf Bergler? zu Lut- tengrun 215 fl Wolf Bergler zu Get- zengrun ?) 4 fl Michal von WirBbergk 7 fl Wenzl Pergler haubt- man 2% fl Englhard Steinbach 2% fl Jeronimus Stein- bach 2 fl Sebastian von Stein- bach 5 Allbrecht Meinnll 4 Veyt von Deynn 6 Wolf Hertenberger 4 fl Mathes Hertenberger 1 Wolf Roder 24% fl Merten Vorreiter 2 Seballd Vorreiter 2 d [BI. 53] Nicoll Globm 1% fl [2 ?] Mathes Unruhr fl Merten von Hoslau 5 fl Sebastian Hofman 10 fl Allbrecht Hisserlin 15 fl Merten von der Yhan 4 fl Hans Steinbach 2 ftl Adam Hofman 6 fl Hanns Thumshirn 12 fl Peter Raussengruner 2% fl Thoman Thuslin 6 fl 1) Vgl. Anm. Bl. 46! — ?) Der Jüngere, vgl. Bl. 42. — ?) Doppelt!
Hanns Kernn l5 hofe Michel RoBmeusell 4 5» Franz Meyer 1 herberg Hannersgrun Peter Schintler 15 hofe summa 21 hofe 1 herberge. her Mathes Guthan, pfar- her zum Kulm funf kretschm facit 5 hofe 18 herberge 915 hofe und 23 manschaft summa her Kilian, pfarher zum Ellbogen der nider wirt | zu Zedtliz Georg GreB | jeder ! hof zu der Allten Rolau 1 hofe summa 3 manschaft. [Bl.52'] her Jobst, alltarist zu Konigsbergk Bircke ganze hofe 1 halbe hofe 2 Teissau ganze hofe 2 halbe höfe 2 herberge 1 die frumes zu Kónigs- bergk Turm gannze hofe 2 Bochlawiz ganze hófe 1 summa herr Jobsten und der frumes zu Königsbergk 8 hofe und 1 herberge und 11 manschaft. 57 [В!. 53] Annlage der vom adel in diesem Elbogner kreiss zum königlichen geschenke anstadt des bern gegebn anno etc. im 23.jahre am tage aller lieben heligen. Herttenberger zu Mi- likau 3 fl Nicoll von Kotzau 2 fl Moschau mit seiner zugehôrung!) 10 fl Hans GroB zu der Leibitsch 3 fl Jobst vom Globm 4 fl Wolf Bergler zu Get- zengrun 4 fl Wolf Bergler? zu Lut- tengrun 215 fl Wolf Bergler zu Get- zengrun ?) 4 fl Michal von WirBbergk 7 fl Wenzl Pergler haubt- man 2% fl Englhard Steinbach 2% fl Jeronimus Stein- bach 2 fl Sebastian von Stein- bach 5 Allbrecht Meinnll 4 Veyt von Deynn 6 Wolf Hertenberger 4 fl Mathes Hertenberger 1 Wolf Roder 24% fl Merten Vorreiter 2 Seballd Vorreiter 2 d [BI. 53] Nicoll Globm 1% fl [2 ?] Mathes Unruhr fl Merten von Hoslau 5 fl Sebastian Hofman 10 fl Allbrecht Hisserlin 15 fl Merten von der Yhan 4 fl Hans Steinbach 2 ftl Adam Hofman 6 fl Hanns Thumshirn 12 fl Peter Raussengruner 2% fl Thoman Thuslin 6 fl 1) Vgl. Anm. Bl. 46! — ?) Der Jüngere, vgl. Bl. 42. — ?) Doppelt!
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58 Wenzel Bergler zu Scheben | 4 fl Wolf Hoslauer 1 A Sichellauer 2 fl Georg Hisserle 1 di Sebastian Francken- gruner 1 fl Hofer zu Leupols- dorf 1 fl Sathaner 2% fl [Bl. 54] Annlage der geist- lichen und pharrher. erzdiacon zu Fallcknau 4 fl pharher zu Lambtz 4 fl » „ Kulm 4 fl » , Kónigsbergk 4 fl » „ Schlackenwerd 4 fl » ,, Czedliz 4 fl » J» Rolau 115 fl » „ Lichtenstadt 3 fl » „ Warmpad 2 di » , Hayde 2 fl » „ Kirchenbirck 2 fl » ,, Ellbogen 2 d » , Kónigswerde 2 tl » , Fronau 3 fl » „ Schónficht 1 fl 5 „ Cudaw % fl Herr Jobst frumesser zu Konigsbergk % fl | Bl. 55] Des wollgebornen graffen und herrn, herrn Hein- richs etc. zue Schlackenwerdt armleuth thuen an der zall 27% hofe und 1 herberg!) [В!. 55] Des wollgeborn gra- ien und herrn, hern Woli Schlickhen zu Falcknau etc. armleuth und manschait her- nach vorzeichend von wegen des kóniglichen geschenkts anstadt des bern anngelegt 1) Vgl. dasselbe BI. 41. und gegeben anno etc. im 23. jahr zu Allerheiligen tage. Hannersgrun richter doselbst 1 herberg Jacob Richterin — *1 ganzn hof Jacob Schintler l] , » Philip Pleuer *i5 hof Willhellm Setler l5 5 Thomas Schindler % 5n Michel Bock % » Wilhelm Schindler | % ,, Paull Sedtler % » Cunnz von Yphopff % ,, Wollf Setler a » Jacob Schintler 3 virtl WennzlThurschmidt*1 l5 herberg Hans Setler 16 , Hans Schmidell 14 , Wollf Schurer Dillg Setler 115 Albrecht Gluer *v5 hof 1 herberg Hanns Schnei- der Vo s Vo » Wollf Schneider — *1 herberg Hans Pleuer 1 » Valentin Gleser 1 » die mulle 1 » [BL 55" Jacob Schmidt *15 herberg Hanns Schmidtlin % ,, Jacob Schmidll 16,5 Christel Lorenz Yo » Uli Schneider 15 Gersten Peter 1 hofe 1 herberg zu Kirchpergk summa 12% hofe und 28 manschaft?) Scheffe richter [ohne Angabe, wohl nA Hof] Hus Peter *% h Mellchor Lorenz % Nicol Lorenz lo , Gersten Hans 115 herberg Hans Becher 1 herberg summa 215 hof 115 herberg und 6 manschaft ?) Richtig wohl 13 Höfe und 29 Mannschaften.
58 Wenzel Bergler zu Scheben | 4 fl Wolf Hoslauer 1 A Sichellauer 2 fl Georg Hisserle 1 di Sebastian Francken- gruner 1 fl Hofer zu Leupols- dorf 1 fl Sathaner 2% fl [Bl. 54] Annlage der geist- lichen und pharrher. erzdiacon zu Fallcknau 4 fl pharher zu Lambtz 4 fl » „ Kulm 4 fl » , Kónigsbergk 4 fl » „ Schlackenwerd 4 fl » ,, Czedliz 4 fl » J» Rolau 115 fl » „ Lichtenstadt 3 fl » „ Warmpad 2 di » , Hayde 2 fl » „ Kirchenbirck 2 fl » ,, Ellbogen 2 d » , Kónigswerde 2 tl » , Fronau 3 fl » „ Schónficht 1 fl 5 „ Cudaw % fl Herr Jobst frumesser zu Konigsbergk % fl | Bl. 55] Des wollgebornen graffen und herrn, herrn Hein- richs etc. zue Schlackenwerdt armleuth thuen an der zall 27% hofe und 1 herberg!) [В!. 55] Des wollgeborn gra- ien und herrn, hern Woli Schlickhen zu Falcknau etc. armleuth und manschait her- nach vorzeichend von wegen des kóniglichen geschenkts anstadt des bern anngelegt 1) Vgl. dasselbe BI. 41. und gegeben anno etc. im 23. jahr zu Allerheiligen tage. Hannersgrun richter doselbst 1 herberg Jacob Richterin — *1 ganzn hof Jacob Schintler l] , » Philip Pleuer *i5 hof Willhellm Setler l5 5 Thomas Schindler % 5n Michel Bock % » Wilhelm Schindler | % ,, Paull Sedtler % » Cunnz von Yphopff % ,, Wollf Setler a » Jacob Schintler 3 virtl WennzlThurschmidt*1 l5 herberg Hans Setler 16 , Hans Schmidell 14 , Wollf Schurer Dillg Setler 115 Albrecht Gluer *v5 hof 1 herberg Hanns Schnei- der Vo s Vo » Wollf Schneider — *1 herberg Hans Pleuer 1 » Valentin Gleser 1 » die mulle 1 » [BL 55" Jacob Schmidt *15 herberg Hanns Schmidtlin % ,, Jacob Schmidll 16,5 Christel Lorenz Yo » Uli Schneider 15 Gersten Peter 1 hofe 1 herberg zu Kirchpergk summa 12% hofe und 28 manschaft?) Scheffe richter [ohne Angabe, wohl nA Hof] Hus Peter *% h Mellchor Lorenz % Nicol Lorenz lo , Gersten Hans 115 herberg Hans Becher 1 herberg summa 215 hof 115 herberg und 6 manschaft ?) Richtig wohl 13 Höfe und 29 Mannschaften.
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Hermansgrun 3% hof 1 herberg und 6 manschaft Weitzengrun hofe 4 3 virtl eins hofs 2 halbe hofe 1 herberge 1 summa 6 hofe?) und 8 manschaft [Bl. 56] Silbersgrun summa 2 höfe 1% herberg und 5 manschaft Haselbach Pleull 1 hof Gluer *3 virtl Track 3 , Christel Vischer 3 , Piber *i5 hof Glaz % „ Heinll % 5 Eisner *1 herberg Pecher 1 » Toschell 1 » summa 5% hofe 10 manschaft Konigswerde Kirchperger richter *% hof Stobasser 14 » Georg Wenzl Vo yy mullner l6 » Linhard Kirchberger 15 ,, Susner Vo » Benl Rauch 2 » Motel Balther » Herman 5 hof Motel Ebhard Englhard *] herberg Tumbling 1 » Linhard 1 » Gohell 1 » Premell 1 » 1) Richtig wohl 614. | Thoma Heiling 59 1 herberg Georg Pleuer 1 » summa 614 hofe 1 herberg und 17 manschaft [BL 56] | NotaBgrun Hans Hering *15 hofe Hans Fuchs l5 „ Haber Endres vo, Wolf Stowasser oo Caspar Prechtll ein herberg Georg Arnolldt » » Georg Hering > » Lorenz KeBkorb » » Dillg Schreitter » » Anndres Funckell » » summa 3% hofe und 10 manschaft Wutigengrunn Georg Gotzl richter * 4 hofe Motl Haberzeth 4 , Peter Hetzer 4 » Ull Schreitter Vo » Fritz Hanusch Yo yy Georg Gotzll Yo „ Homerschmidt 1 hofe Peter Materer ein herberge summa 4 hofe 1 herberge und 8 manschaft Unter Neuengrun Hans Mulner *i5 hófe Veit Mulner vo, Hans Hofman Vo „ Philip Lorenz 16, Lorenz Mulner 4 » [BL. 57] Wennzl Mulner 4, hofe 1 herberg Philip Sattler — *1 herberg Hans Rauscher 1 » Tribel Hensel 1 » Georg Mehe 1 > summa 4 hofe 1 herberg und 10 manschaft
Hermansgrun 3% hof 1 herberg und 6 manschaft Weitzengrun hofe 4 3 virtl eins hofs 2 halbe hofe 1 herberge 1 summa 6 hofe?) und 8 manschaft [Bl. 56] Silbersgrun summa 2 höfe 1% herberg und 5 manschaft Haselbach Pleull 1 hof Gluer *3 virtl Track 3 , Christel Vischer 3 , Piber *i5 hof Glaz % „ Heinll % 5 Eisner *1 herberg Pecher 1 » Toschell 1 » summa 5% hofe 10 manschaft Konigswerde Kirchperger richter *% hof Stobasser 14 » Georg Wenzl Vo yy mullner l6 » Linhard Kirchberger 15 ,, Susner Vo » Benl Rauch 2 » Motel Balther » Herman 5 hof Motel Ebhard Englhard *] herberg Tumbling 1 » Linhard 1 » Gohell 1 » Premell 1 » 1) Richtig wohl 614. | Thoma Heiling 59 1 herberg Georg Pleuer 1 » summa 614 hofe 1 herberg und 17 manschaft [BL 56] | NotaBgrun Hans Hering *15 hofe Hans Fuchs l5 „ Haber Endres vo, Wolf Stowasser oo Caspar Prechtll ein herberg Georg Arnolldt » » Georg Hering > » Lorenz KeBkorb » » Dillg Schreitter » » Anndres Funckell » » summa 3% hofe und 10 manschaft Wutigengrunn Georg Gotzl richter * 4 hofe Motl Haberzeth 4 , Peter Hetzer 4 » Ull Schreitter Vo » Fritz Hanusch Yo yy Georg Gotzll Yo „ Homerschmidt 1 hofe Peter Materer ein herberge summa 4 hofe 1 herberge und 8 manschaft Unter Neuengrun Hans Mulner *i5 hófe Veit Mulner vo, Hans Hofman Vo „ Philip Lorenz 16, Lorenz Mulner 4 » [BL. 57] Wennzl Mulner 4, hofe 1 herberg Philip Sattler — *1 herberg Hans Rauscher 1 » Tribel Hensel 1 » Georg Mehe 1 > summa 4 hofe 1 herberg und 10 manschaft
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60 Ober Neuegrun Erhard Rauscher ein hofe Peter Starck >» Wolf Sighart "E Schmidell 5» o» Mel Wenzl 3 virtl Motel Rauscher *1% hofe Veit Lofell % p» Michal Neithard Yo o» Hensel Rauscher Yó » Georg Persch ein herberg summa 7 hofe und 10 manschaft Alltengrun Hans RoBmeusel *1 hofe Wenzl Totzauer l , Nicoll Schmidt 3 virtl Andres Setler *15 hofe Wolf Jareisen 4 Andres Pleuer Yo 5 Hans Turschmidt 1, ,, Schmere Hertl 4 » Wenzl Gossell 19 5» 2 Andres Rauscher — 15 ,, Georg Jareisen ein herberg 6% hof und 11 manschaft summa [Bl. 57] Silbersgrun das ander Veit Dotzauer ein hofe Hans Pleuer *3 virteil Dilg Hobell 3» Thoma Pleuer *Y5 hof Andres Totzauer % y Jacob Totzauer 4 » Dilg Reich ein herberg summa 4 hof 1 herberg und 7 manschaft . Dippolzgrun Michal Helffat *1 hofe Motel Fridell 1 Erhard Fridell 3 virtl 1) Dasselbe unten Bl. 58" unter Jacob Leuboldt Schmid Valentin *14 hofe Linhard Parfus 4 5, Erhard Store Yo 5 Simo Ritter Vo oy Merten Picka Yo » Heinz Han и, Partel Leun % 5 Oswald Tulp % » die mull Yo „ Albrecht Fridell V, Andres Schlosser % 5 Andres Móschell Yo » Motel Hopperl и p» [Bl. 58] | Neithard ein herberg | Hans Lohman » у, Philip Fridell summa 10 hofe und 19 manschaft НЫ 9, Voytsgrunn *1% hof Merten Wolfhardt b ,, Thoma Leuboldt y y, Nicol Payer 16 Hans Leuboldt % Becher Wastel V, UII Leibold Yo » Krottenseer *115 herberg Jeorge Peyer 1% » Hans Heintzll ein herberg Smelzer Veitt » , Wilhelm Hórner > » Michal Walthasar 5 » Jacob Schuster » » Nicoll Paier > » Lorenz Lohwasser ,, » summa 6 hofe und 16 manschaft Auch gen Voytzsgrun gehorig*) Hanns Lohwasser *1% hofe Linhard Ziner 1a m» Peter Lohwasser 1% virtl summa 3 manschaft » Kammersgrün““!
60 Ober Neuegrun Erhard Rauscher ein hofe Peter Starck >» Wolf Sighart "E Schmidell 5» o» Mel Wenzl 3 virtl Motel Rauscher *1% hofe Veit Lofell % p» Michal Neithard Yo o» Hensel Rauscher Yó » Georg Persch ein herberg summa 7 hofe und 10 manschaft Alltengrun Hans RoBmeusel *1 hofe Wenzl Totzauer l , Nicoll Schmidt 3 virtl Andres Setler *15 hofe Wolf Jareisen 4 Andres Pleuer Yo 5 Hans Turschmidt 1, ,, Schmere Hertl 4 » Wenzl Gossell 19 5» 2 Andres Rauscher — 15 ,, Georg Jareisen ein herberg 6% hof und 11 manschaft summa [Bl. 57] Silbersgrun das ander Veit Dotzauer ein hofe Hans Pleuer *3 virteil Dilg Hobell 3» Thoma Pleuer *Y5 hof Andres Totzauer % y Jacob Totzauer 4 » Dilg Reich ein herberg summa 4 hof 1 herberg und 7 manschaft . Dippolzgrun Michal Helffat *1 hofe Motel Fridell 1 Erhard Fridell 3 virtl 1) Dasselbe unten Bl. 58" unter Jacob Leuboldt Schmid Valentin *14 hofe Linhard Parfus 4 5, Erhard Store Yo 5 Simo Ritter Vo oy Merten Picka Yo » Heinz Han и, Partel Leun % 5 Oswald Tulp % » die mull Yo „ Albrecht Fridell V, Andres Schlosser % 5 Andres Móschell Yo » Motel Hopperl и p» [Bl. 58] | Neithard ein herberg | Hans Lohman » у, Philip Fridell summa 10 hofe und 19 manschaft НЫ 9, Voytsgrunn *1% hof Merten Wolfhardt b ,, Thoma Leuboldt y y, Nicol Payer 16 Hans Leuboldt % Becher Wastel V, UII Leibold Yo » Krottenseer *115 herberg Jeorge Peyer 1% » Hans Heintzll ein herberg Smelzer Veitt » , Wilhelm Hórner > » Michal Walthasar 5 » Jacob Schuster » » Nicoll Paier > » Lorenz Lohwasser ,, » summa 6 hofe und 16 manschaft Auch gen Voytzsgrun gehorig*) Hanns Lohwasser *1% hofe Linhard Ziner 1a m» Peter Lohwasser 1% virtl summa 3 manschaft » Kammersgrün““!
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[BL 58] Neideck hamer 1 Gillg Englhard — * die mulle Felber?) Hans Groser Hans Becher Michal Smelzer Georg Hasman klein Hans Becher Wenzl Graser summa 34, hof 1 herberg hoff A v ys НЫ 10 manschaft Tierbach . Hanns Becher Ludwig Graser Philip Becher Michal Becher - Motel Erhardt Michal Groser Jacob Becher *1 herberg Caspar Lorenz summa *1, hofe % bal % „ % » % 3% [so!] 8 manschaft Kamersgrun 2) Hanns Lohwasser *14 hot Linhard Zihner Peter Lohwasser Ya 1% virtel summa 1 hof 145 virtel und 3 man schaft [BI. 59] Neu Rolaw Hans Pichlberger Andres Wogner Merten Michil Andres Groser Christel Wogner Linhard Pichlberger Michal TorBner Wenzl Kogerer .Motl Heinll Bartel Schreiner die mull ein hofe 2) )» M Andres Homerschmidt,, 61 wirt 3 virtel Albrecht Schmidt 3 virtel Linhard Wogner *1% hofe Philip Neierer 16 Georg Schmidt 1 herberg summa 141% höfe 1 virtel und 17 manschaft Teschwitz Thoman Kebmeirer Georg Murrl l5 hoffe Georg Behem Fischer 1 herberge summa 1% hof 1 herberg 4 manschaft [Bl.59'|] Reychenaue Nicoll Prenn richter *Y, hof Paul Moder %“ p» Symon Toschell %“ » Hans Schimerin %“ „ Hans Blechschmidt % ,, Harde Hans l6 » Heinzl Redler Yo o» Wennzl Heinll l5 „ Linhard Vo o» | Wydenbauer % . Wallthazar Toschell *1 herberg | Nicoll Weber 1 » Eberlin 1 » summa 5% hofe 1 herberg 13 manschaft Teyssaw Tracke ein erbkretschm 1 hofe Andres ein herberg summa 1 hof 1 herberg 2 manschaft Czytitz Michel Steudl *1% hoff Lorenz Model %“ „ Jacob Klucka Yo » 1) Dieser und die Folgenden sind ohne Angabe; nach der Summe zu schließen, sind es Herbergen. — 2) Doppelt! Vgl. Bl. 58.
[BL 58] Neideck hamer 1 Gillg Englhard — * die mulle Felber?) Hans Groser Hans Becher Michal Smelzer Georg Hasman klein Hans Becher Wenzl Graser summa 34, hof 1 herberg hoff A v ys НЫ 10 manschaft Tierbach . Hanns Becher Ludwig Graser Philip Becher Michal Becher - Motel Erhardt Michal Groser Jacob Becher *1 herberg Caspar Lorenz summa *1, hofe % bal % „ % » % 3% [so!] 8 manschaft Kamersgrun 2) Hanns Lohwasser *14 hot Linhard Zihner Peter Lohwasser Ya 1% virtel summa 1 hof 145 virtel und 3 man schaft [BI. 59] Neu Rolaw Hans Pichlberger Andres Wogner Merten Michil Andres Groser Christel Wogner Linhard Pichlberger Michal TorBner Wenzl Kogerer .Motl Heinll Bartel Schreiner die mull ein hofe 2) )» M Andres Homerschmidt,, 61 wirt 3 virtel Albrecht Schmidt 3 virtel Linhard Wogner *1% hofe Philip Neierer 16 Georg Schmidt 1 herberg summa 141% höfe 1 virtel und 17 manschaft Teschwitz Thoman Kebmeirer Georg Murrl l5 hoffe Georg Behem Fischer 1 herberge summa 1% hof 1 herberg 4 manschaft [Bl.59'|] Reychenaue Nicoll Prenn richter *Y, hof Paul Moder %“ p» Symon Toschell %“ » Hans Schimerin %“ „ Hans Blechschmidt % ,, Harde Hans l6 » Heinzl Redler Yo o» Wennzl Heinll l5 „ Linhard Vo o» | Wydenbauer % . Wallthazar Toschell *1 herberg | Nicoll Weber 1 » Eberlin 1 » summa 5% hofe 1 herberg 13 manschaft Teyssaw Tracke ein erbkretschm 1 hofe Andres ein herberg summa 1 hof 1 herberg 2 manschaft Czytitz Michel Steudl *1% hoff Lorenz Model %“ „ Jacob Klucka Yo » 1) Dieser und die Folgenden sind ohne Angabe; nach der Summe zu schließen, sind es Herbergen. — 2) Doppelt! Vgl. Bl. 58.
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62 Lorenz Erler *1 herberg Albrecht Dobrauer 1 > Wolfl Klucka l » Michel Stark 1 > summa 2% hof 7 manschaft Czwotaw Huler *1% По? Schmidt 4 „ Erlpeck 15 5 [BI. 60] HirnloB *l5 hof Gluer | Y, Leubold l6 » Meisner % » summa 3% hofe 7 manschaft Lambts Fabell 1% hof Mertl Móschell *1 herberg Wastel HirnloB 1 » Hans Neithard l » summa 1] hof 1 herberg 4 manschaft [В!. 61] Grunndliche anzei- gunge und register der zins unser dorier und armenleuthe. Genassen Nickel Leun Wallburgis. . . . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . .. » korrn . . . . ..... 2 strich habern . .. ..... » forsthabern . . . . .. 15 »» henne. . . . . . . . . forsthenne . . . . . . + V fasnachthenne . . . . . V5 ег. , . . . . 2.446 reisten flacks . . . . . kesse . . .. . . + +» 1% schnitter. . . . . . .. 1) BI. 35': Wenzel Neithard. Summa summarum herrnWolfs Schligken und seiner brudere gra- ven und herrn thut alles hundert und 2415 hoffe und zweihundert und 44 manschaft. Item zu Hánnersgrun 2 schenkstadt Unter Neuengrunn 1 » Obern Neuengrunn 1 > Dippolzgrun 1 » zu Neudeck 1 » zu der Rolau 1 » zu Teissau 1 » Kónigswerde 1 mull zu Neydeck l , zu Czwotau l l zu der Rolau Item dieweil uf herrn Wolfs armleuth ist angelegt 150 fl., haben in die vom adel und die berrnherrn 19 fl. und 9 w. g. widergeben noch laut des ein- gelegt registers. [Bl. 60' leer] Venzell*) Walburgis . . . . +. 8 groschen Michaelis 8 » korm . . . . ... +. + 2 strich haberrn . . . . . . +. + 2 , forsthabern henne . . . . . . + + + forsthenne . . . . . . - 16 fabnachthenne . . . . . Ye Michäll Neithard Walburgis . . . . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . .. » korn . . ......-« 2 strich habern 2
62 Lorenz Erler *1 herberg Albrecht Dobrauer 1 > Wolfl Klucka l » Michel Stark 1 > summa 2% hof 7 manschaft Czwotaw Huler *1% По? Schmidt 4 „ Erlpeck 15 5 [BI. 60] HirnloB *l5 hof Gluer | Y, Leubold l6 » Meisner % » summa 3% hofe 7 manschaft Lambts Fabell 1% hof Mertl Móschell *1 herberg Wastel HirnloB 1 » Hans Neithard l » summa 1] hof 1 herberg 4 manschaft [В!. 61] Grunndliche anzei- gunge und register der zins unser dorier und armenleuthe. Genassen Nickel Leun Wallburgis. . . . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . .. » korrn . . . . ..... 2 strich habern . .. ..... » forsthabern . . . . .. 15 »» henne. . . . . . . . . forsthenne . . . . . . + V fasnachthenne . . . . . V5 ег. , . . . . 2.446 reisten flacks . . . . . kesse . . .. . . + +» 1% schnitter. . . . . . .. 1) BI. 35': Wenzel Neithard. Summa summarum herrnWolfs Schligken und seiner brudere gra- ven und herrn thut alles hundert und 2415 hoffe und zweihundert und 44 manschaft. Item zu Hánnersgrun 2 schenkstadt Unter Neuengrunn 1 » Obern Neuengrunn 1 > Dippolzgrun 1 » zu Neudeck 1 » zu der Rolau 1 » zu Teissau 1 » Kónigswerde 1 mull zu Neydeck l , zu Czwotau l l zu der Rolau Item dieweil uf herrn Wolfs armleuth ist angelegt 150 fl., haben in die vom adel und die berrnherrn 19 fl. und 9 w. g. widergeben noch laut des ein- gelegt registers. [Bl. 60' leer] Venzell*) Walburgis . . . . +. 8 groschen Michaelis 8 » korm . . . . ... +. + 2 strich haberrn . . . . . . +. + 2 , forsthabern henne . . . . . . + + + forsthenne . . . . . . - 16 fabnachthenne . . . . . Ye Michäll Neithard Walburgis . . . . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . .. » korn . . ......-« 2 strich habern 2
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[BL. 61] forschhabern . henne . forschenne . faBnachthenne . eier . . kesse . . reisen flachs . schnitter. Hanns Meurle?) Walburgis . Michaelis korrn . habern . forschhabern . henne . kesse . eier. . . . reisen flachs . schnitter. Andres Teusel?) Walpurgis . Michaelis korn habern forschhabern . henne. . fastnachthenne . eyer. kesse . .. reisen flachs . . schnitter. forschhenne Thoma Leun Walpurgis . Michaelis korrn . habern forschabern henne . . faßnachthenne . [BI. 62] forschenne . eyer. kesse . . reissen flachs schnitter. Jobst Hans Wallpurgis . Michaelis korn habern forschabern | 1) BI. 35: Mauerer. — ?) BI. 35: . 5 . 1 1 j^ strich ^ 5” 1% 5 2 . 4 groschen ‚ 4 o . 1 strich 1 virtel 1 1 2% 5 . 1 . 4 groschen . » . 1 strich ‚10 . 1 wirtel .] . ] virtel 2% 1 virtl .12 groschen .12 . 3 strich . . 8 virtl . 3 . 1 . 1 7% 2 CTY, 3 .10 groschen 2% strich 2% bal Ao» henne . . forschhenne . fastnachthenne . eier . kesse . . reisen flachs . schnitter. KeBe Motl Wallpurgis . Michaelis korrn . habern forschhabern . henne . forschhenne fastnachthenne . eyer. . kesse . reissen flachs schnitter. Philip Kautzner Walburgis . Michaelis korn habern forschhabern . henne . forschhenne fastnachthenne . [BL 621 eier . kesse . reisten flachs schnitter .. Georg Mendel Walpurgis . . Michaelis korn habern . forschhabern . . henne. . forschhenne faBnachthenne . eier . . kesse . reisten flachs schnitter. Motel Beck“) Wallpurgis. . Michaelis korrn . habern forschhaber Teufel. — 3) BI. 35': 63 2% % % 6% 2 6% .. 2% .10 groschen .10 . . 2% strich . . 2% 1% strich . . 64 . 2% . 8 groschen , 2 strich u 4 a ‚ 5 1% 5 2 . 8 groschen . 8 » . 2 strich . 8 groschen 2.4.8 "m . . 2 strich 2 »„ % »„ Linpeck.
[BL. 61] forschhabern . henne . forschenne . faBnachthenne . eier . . kesse . . reisen flachs . schnitter. Hanns Meurle?) Walburgis . Michaelis korrn . habern . forschhabern . henne . kesse . eier. . . . reisen flachs . schnitter. Andres Teusel?) Walpurgis . Michaelis korn habern forschhabern . henne. . fastnachthenne . eyer. kesse . .. reisen flachs . . schnitter. forschhenne Thoma Leun Walpurgis . Michaelis korrn . habern forschabern henne . . faßnachthenne . [BI. 62] forschenne . eyer. kesse . . reissen flachs schnitter. Jobst Hans Wallpurgis . Michaelis korn habern forschabern | 1) BI. 35: Mauerer. — ?) BI. 35: . 5 . 1 1 j^ strich ^ 5” 1% 5 2 . 4 groschen ‚ 4 o . 1 strich 1 virtel 1 1 2% 5 . 1 . 4 groschen . » . 1 strich ‚10 . 1 wirtel .] . ] virtel 2% 1 virtl .12 groschen .12 . 3 strich . . 8 virtl . 3 . 1 . 1 7% 2 CTY, 3 .10 groschen 2% strich 2% bal Ao» henne . . forschhenne . fastnachthenne . eier . kesse . . reisen flachs . schnitter. KeBe Motl Wallpurgis . Michaelis korrn . habern forschhabern . henne . forschhenne fastnachthenne . eyer. . kesse . reissen flachs schnitter. Philip Kautzner Walburgis . Michaelis korn habern forschhabern . henne . forschhenne fastnachthenne . [BL 621 eier . kesse . reisten flachs schnitter .. Georg Mendel Walpurgis . . Michaelis korn habern . forschhabern . . henne. . forschhenne faBnachthenne . eier . . kesse . reisten flachs schnitter. Motel Beck“) Wallpurgis. . Michaelis korrn . habern forschhaber Teufel. — 3) BI. 35': 63 2% % % 6% 2 6% .. 2% .10 groschen .10 . . 2% strich . . 2% 1% strich . . 64 . 2% . 8 groschen , 2 strich u 4 a ‚ 5 1% 5 2 . 8 groschen . 8 » . 2 strich . 8 groschen 2.4.8 "m . . 2 strich 2 »„ % »„ Linpeck.
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64 henne . . . . . . . . .2 forschhenne . . . . . . % fasnachthenne . . . . . 1% eier . SE kesse . . ......J% reisten flachs . schnitter. . . . . . . . 2 Dyener Mendel Walburgis . . . 8 groschen Michaelis . 8 » korn . 2 strich habern 2 forschhabern . . и » henne . ео 2 forschhenne . . . . . . % faBnachthenne . . . . . % eier . 2... s 6 keB . . .....1% reisten flachs ..5 schnitter. . . . . . . . 2 [BL 63] Thoma Eckell Wallpurgis . . 8 groschen Michaelis . . 8 » korn . . 2 strich habern 2 , forschhabern . Yo yy henne . неее 2 forschhenne . . . . . . % faBnachthenne . . . . . B% eief. . . . . . +. + + + kesse . . ......1% reisen flachs . . 2.5.5 schnitter. . . . . . . . 2 Philip Eckell Wallpurgis. . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . . . 8 » korrn . . . . . . s 2 Strich habern 2 , forschhabern . 15» henne . . 2... À forschhenne . . . . . . '% faBnachthenne . . . . . % eer. . . . . < kesse ,........1% reisen flachs . ..5 schnitter. . . . . . . . 2 Nickel Körner Wallpurgis. . . . .16 groschen Michaelis . . . . . . .16 korrn . . .. 4 strich habern . . . . . . . 4 s forschhabern. . . . . . 4 » henne . . . . . . ZEE forschhenne . . EE ) faBnachthenne . . . . . 1 eyer. . . . . . . . . AO kesse . . . . . . . . .3 reisen flachs . . . . . .10 schnitter. . . . . . . . 4 [Bl. 63] Hans Stofell?) Wallpurgis. . . .16 groschen Michaelis . . . . . . .16 korn . ‚ 4 strich habern . . . . . . ‚.4 » forschhabern. . . . . . 1 , henne. . . . .... .4 forschhenne . . 1 [ohne klare Zugehörigkeit] 1 eyer . . 10 Kesse . . . . . ....3 reißen flachs. . . . . .10 schnitter. .... 4 [В!. 64] Teschwiz bey der Aich [Die Seite ist leergelassen.] [BL 64] Potschirn Jacob Blodeck Wallburgis. . . . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korn .. 4 strich habern 4 » schnitter. „4.4.4.4 henne . . . 111. À taBnachthenne . ..1 reiBen flachs. . . . . .10 eyer. 2s s 0 kesse . . . 3 Merten Huetter Wallburgis. . . . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korrn . ss s s 4 Strich habern 4 » schnitter. 10,4 henne . . . 11. 0 À faBnachthenne . . 1 reißen flachs . .10 eyer. . . . . + - + + 10 kesse . к Micháel Körner Wallburgis . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korrn .. . 4 strich habern ........4, 1) Die Zugehörigkeit ist unklar; wahrscheinlich fehlt noch eine 1, ent- sprechend der ,,Forsthenne*. — ?) Bl. 35': Stuefell.
64 henne . . . . . . . . .2 forschhenne . . . . . . % fasnachthenne . . . . . 1% eier . SE kesse . . ......J% reisten flachs . schnitter. . . . . . . . 2 Dyener Mendel Walburgis . . . 8 groschen Michaelis . 8 » korn . 2 strich habern 2 forschhabern . . и » henne . ео 2 forschhenne . . . . . . % faBnachthenne . . . . . % eier . 2... s 6 keB . . .....1% reisten flachs ..5 schnitter. . . . . . . . 2 [BL 63] Thoma Eckell Wallpurgis . . 8 groschen Michaelis . . 8 » korn . . 2 strich habern 2 , forschhabern . Yo yy henne . неее 2 forschhenne . . . . . . % faBnachthenne . . . . . B% eief. . . . . . +. + + + kesse . . ......1% reisen flachs . . 2.5.5 schnitter. . . . . . . . 2 Philip Eckell Wallpurgis. . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . . . 8 » korrn . . . . . . s 2 Strich habern 2 , forschhabern . 15» henne . . 2... À forschhenne . . . . . . '% faBnachthenne . . . . . % eer. . . . . < kesse ,........1% reisen flachs . ..5 schnitter. . . . . . . . 2 Nickel Körner Wallpurgis. . . . .16 groschen Michaelis . . . . . . .16 korrn . . .. 4 strich habern . . . . . . . 4 s forschhabern. . . . . . 4 » henne . . . . . . ZEE forschhenne . . EE ) faBnachthenne . . . . . 1 eyer. . . . . . . . . AO kesse . . . . . . . . .3 reisen flachs . . . . . .10 schnitter. . . . . . . . 4 [Bl. 63] Hans Stofell?) Wallpurgis. . . .16 groschen Michaelis . . . . . . .16 korn . ‚ 4 strich habern . . . . . . ‚.4 » forschhabern. . . . . . 1 , henne. . . . .... .4 forschhenne . . 1 [ohne klare Zugehörigkeit] 1 eyer . . 10 Kesse . . . . . ....3 reißen flachs. . . . . .10 schnitter. .... 4 [В!. 64] Teschwiz bey der Aich [Die Seite ist leergelassen.] [BL 64] Potschirn Jacob Blodeck Wallburgis. . . . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korn .. 4 strich habern 4 » schnitter. „4.4.4.4 henne . . . 111. À taBnachthenne . ..1 reiBen flachs. . . . . .10 eyer. 2s s 0 kesse . . . 3 Merten Huetter Wallburgis. . . . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korrn . ss s s 4 Strich habern 4 » schnitter. 10,4 henne . . . 11. 0 À faBnachthenne . . 1 reißen flachs . .10 eyer. . . . . + - + + 10 kesse . к Micháel Körner Wallburgis . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korrn .. . 4 strich habern ........4, 1) Die Zugehörigkeit ist unklar; wahrscheinlich fehlt noch eine 1, ent- sprechend der ,,Forsthenne*. — ?) Bl. 35': Stuefell.
Strana 65
65 . . . . . . . 4 schnitter. henne . . . . . . . . . 4 faßnachthenne . . . . . reisten flachs . . . . . 10 eyer. . . . . . 10 . kesse . . . . . 3 . . . [Bl. 65] Buhll Wolfel1) Wallburgis . . . . . .161/2 groschen Michaelis . . . . . .171/2 korn 2 strich . . . . . . haber . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . henne . . . . 2 faßnachthenne . . . reistn flachs . . . . eier. . . . keße . . . /2 11/2 „ Andres Koyath Wallburgis . . . . .20 groschen 6 S Michaelis . . . . .20 6 „ „ henne . . . . . . . pfluge. . . . . . . 3 schnitter. . . . . . moder . . . . . . . eyer. . . . . . . .16 Hans Beier Wallburgis . . . . .20 groschen 6 s. Michaelis . . . . .20 6 „ henne . . . . . 4 eyer. . . . . . . . 16 pfluge . . . . . . . 3 schnitter. . . . . moder. . . . . heuer . . . . . „ [Bl. 65] Czedliz Hanns Seidell Wallburgis . . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .20 „ schnyder . . . . . . . 1 1/2 moder. . . . . . . . . heuer . . . . . . . . . Schmidt Wallburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ 1 graßbreiter. . . . . . . Görg Panggraz Walburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . „ schneider [so!] . . . . 1/2 moder. . . . . . . . heuer . . . . . Georg Koyath Wallburgis . . . . .10 groschen 3 3 Michaelis . . . . . 10 3 „ „ henne . . . . . . . 2 eyer. . . . . . . . pfluge. . . . . . . schnitter. . . . . moder . . . . . . . heuer . . . . . . . /2 [Bl. 66'] Cunz Kempf Walburgis . . . . .10 groschen 3 3 Michaelis . . . . . 10 3 „ henne . . . . . . . 2 eyer. . . . . . . . pfluge . . . . . . schnitter. . . . . moder . . . . . . heuer . . . . . . 2 „ Wolf Sweinfart Wallburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . „ . . . . . . schnitter. 1/2 moder. . . . . . heuer . . . . . . . [Bl. 66] Veit Franck Walburgis . . . . .20 groschen 6 9 Michaelis . . . . .20 6 „ henne . . . . . . . 4 eyer. . . . . . . . 16 pfluge . . . . . . . 3 schnitter. . . . . . moder . . . . . . . 1 Behatiz „ Michäel Knoll Walburgis . . . . . 5 groschen 3 & Michaelis . . . . 3 „ „ henne . . . . . . eyer. . . . . . . schnitter. . . . . moder . . . . . . heuer . . . . . . . Hanns Habertuzl Walburgis . . . . . 5 groschen 3 St Michaelis . . . . . 5 3 „ „ henne . . . . . . . eyer. . . . . . . . schnitter. . . . . . 1) Bl. 34: Puhler. 5
65 . . . . . . . 4 schnitter. henne . . . . . . . . . 4 faßnachthenne . . . . . reisten flachs . . . . . 10 eyer. . . . . . 10 . kesse . . . . . 3 . . . [Bl. 65] Buhll Wolfel1) Wallburgis . . . . . .161/2 groschen Michaelis . . . . . .171/2 korn 2 strich . . . . . . haber . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . henne . . . . 2 faßnachthenne . . . reistn flachs . . . . eier. . . . keße . . . /2 11/2 „ Andres Koyath Wallburgis . . . . .20 groschen 6 S Michaelis . . . . .20 6 „ „ henne . . . . . . . pfluge. . . . . . . 3 schnitter. . . . . . moder . . . . . . . eyer. . . . . . . .16 Hans Beier Wallburgis . . . . .20 groschen 6 s. Michaelis . . . . .20 6 „ henne . . . . . 4 eyer. . . . . . . . 16 pfluge . . . . . . . 3 schnitter. . . . . moder. . . . . heuer . . . . . „ [Bl. 65] Czedliz Hanns Seidell Wallburgis . . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .20 „ schnyder . . . . . . . 1 1/2 moder. . . . . . . . . heuer . . . . . . . . . Schmidt Wallburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ 1 graßbreiter. . . . . . . Görg Panggraz Walburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . „ schneider [so!] . . . . 1/2 moder. . . . . . . . heuer . . . . . Georg Koyath Wallburgis . . . . .10 groschen 3 3 Michaelis . . . . . 10 3 „ „ henne . . . . . . . 2 eyer. . . . . . . . pfluge. . . . . . . schnitter. . . . . moder . . . . . . . heuer . . . . . . . /2 [Bl. 66'] Cunz Kempf Walburgis . . . . .10 groschen 3 3 Michaelis . . . . . 10 3 „ henne . . . . . . . 2 eyer. . . . . . . . pfluge . . . . . . schnitter. . . . . moder . . . . . . heuer . . . . . . 2 „ Wolf Sweinfart Wallburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . „ . . . . . . schnitter. 1/2 moder. . . . . . heuer . . . . . . . [Bl. 66] Veit Franck Walburgis . . . . .20 groschen 6 9 Michaelis . . . . .20 6 „ henne . . . . . . . 4 eyer. . . . . . . . 16 pfluge . . . . . . . 3 schnitter. . . . . . moder . . . . . . . 1 Behatiz „ Michäel Knoll Walburgis . . . . . 5 groschen 3 & Michaelis . . . . 3 „ „ henne . . . . . . eyer. . . . . . . schnitter. . . . . moder . . . . . . heuer . . . . . . . Hanns Habertuzl Walburgis . . . . . 5 groschen 3 St Michaelis . . . . . 5 3 „ „ henne . . . . . . . eyer. . . . . . . . schnitter. . . . . . 1) Bl. 34: Puhler. 5
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66 moder. . . . . + - 1 heuer . . . . . . . 1 Die von Behatiz geben forsthabern, - daB sie mugen holz hauen hoffe . . . . . 2 strich halber hof. . . 2.1) » herberge. . . . . . - Yo yy [BL 67] Haide Anndres Greul Wallburgis. . . . . . - 20 groschen Michaelis . . . . . . - 22 » pfluge. . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 4 Anndres Grim Walburgis . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . . 22 » pfluge. . . . . . . . . 2 schnider. . . . . . . . 4 Lucas Rife Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . . 11 » pfluge. . . . . . . . . 1 schnitter. . . . . . + + 2 Peter Rife Walburgis . . . . . + 27 groschen Michaelis . . . . . +. + 28 » pfluge. . .. . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 5 Erhard Hindel?) Walburgis . . . . . + + 20 groschen Michaelis . . . . . . + 22 » pfluge. . . . . . ne 2 schnitter. . . . . . + + 4 Linhard Schneider Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . . 4 » pfluge. . . . . . . 2.1 schnitter. . . . . . . . 2 Wennzl Moises Walburgis . . . . . . . 40 groschen Michaelis . . . . . + + 44 » pfluge. . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . + + 8 1) BI. 36: Huttel. [BI. 67] Caspar Rudel Wallburgis. . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . . . 22 » pfluge. . . . . . „.. 2 schnitter. . . . . . . 4 Wolt Hindel?) Wallburgis . . . . . + - 10 groschen Michaelis . . . . . . . 11 » pfluge. .. . .. . 1 schnitter. .' . . . . . + 2 Wenzl Kösller Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . E » piluge. . . . . . . .. 1 schnitter. . . . . . . . 2 Georg Greull Walburgis . . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . +. - 2 » pfluge. . . . . + - . . 2 schnitter. . . . . . + - 4 Matel Greull Walburgis . . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . . 22 " pfluge. . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 4 Merten Greul Walburgis . . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . . + 22,» pfluge. . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . .4 Schuster Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . . 11 » pfluge. . . . . + + *- 1 schnitter. . . . . . + + 2 [BI. 68] Wolf Wirt Wallburgis. . . . . + - 40 groschen Michaelis . . . . . . . 42 » Wallburgis. . . Michaelis . . . . .. - korn . . . +... + [so /] habern . . . . + + * + pfluge. . . . . . . . . [unvollständig ?]
66 moder. . . . . + - 1 heuer . . . . . . . 1 Die von Behatiz geben forsthabern, - daB sie mugen holz hauen hoffe . . . . . 2 strich halber hof. . . 2.1) » herberge. . . . . . - Yo yy [BL 67] Haide Anndres Greul Wallburgis. . . . . . - 20 groschen Michaelis . . . . . . - 22 » pfluge. . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 4 Anndres Grim Walburgis . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . . 22 » pfluge. . . . . . . . . 2 schnider. . . . . . . . 4 Lucas Rife Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . . 11 » pfluge. . . . . . . . . 1 schnitter. . . . . . + + 2 Peter Rife Walburgis . . . . . + 27 groschen Michaelis . . . . . +. + 28 » pfluge. . .. . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 5 Erhard Hindel?) Walburgis . . . . . + + 20 groschen Michaelis . . . . . . + 22 » pfluge. . . . . . ne 2 schnitter. . . . . . + + 4 Linhard Schneider Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . . 4 » pfluge. . . . . . . 2.1 schnitter. . . . . . . . 2 Wennzl Moises Walburgis . . . . . . . 40 groschen Michaelis . . . . . + + 44 » pfluge. . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . + + 8 1) BI. 36: Huttel. [BI. 67] Caspar Rudel Wallburgis. . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . . . 22 » pfluge. . . . . . „.. 2 schnitter. . . . . . . 4 Wolt Hindel?) Wallburgis . . . . . + - 10 groschen Michaelis . . . . . . . 11 » pfluge. .. . .. . 1 schnitter. .' . . . . . + 2 Wenzl Kösller Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . E » piluge. . . . . . . .. 1 schnitter. . . . . . . . 2 Georg Greull Walburgis . . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . +. - 2 » pfluge. . . . . + - . . 2 schnitter. . . . . . + - 4 Matel Greull Walburgis . . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . . 22 " pfluge. . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 4 Merten Greul Walburgis . . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . . + 22,» pfluge. . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . .4 Schuster Walburgis . . . . . . . 10 groschen Michaelis . . . . . . . 11 » pfluge. . . . . + + *- 1 schnitter. . . . . . + + 2 [BI. 68] Wolf Wirt Wallburgis. . . . . + - 40 groschen Michaelis . . . . . . . 42 » Wallburgis. . . Michaelis . . . . .. - korn . . . +... + [so /] habern . . . . + + * + pfluge. . . . . . . . . [unvollständig ?]
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67 [Bl. 68] Meritschau richter 1) Walburgis . . . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 Die von Meritschau geben alle jahr korrn . . . . . . . . .20 strich habern . . . . . . . .20 „ huner . . . . . . . . .47 schnitter. . . . . . . .12 eyer. . . . . . . . . . 2 schock mahen . . . . . . . . 2 nepfe Görg Eißenkolb Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ Jacob Georg Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ [Bl. 69] Setzmansgrun Görg Heinzl Walburgis . . . . . . .10 groschen Michaelis . . . . . . . 10 „ Paul Rauscher Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 Thoma Hubler Walburgis . . . . . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 „ Paul Hubler Walburgis . . . . . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 Linhard Leubold Walburgis . . . . . . .10 groschen Michaelis . . . . . . . 9 korrn . . . . . . . . . 2 strich habern . . . . . . . . 2 henne . . . . . . . . reißen flachs. . . . . 10 „ Oswald Leun Walburgis . . . . . . .10 Michaelis . . . . . . . 10 korrn . . . . . . . . . 2 habern . . . . . 2 . . . henne . . . . . reisten flachs . . . . . 10 [so!] Geörg Pöll Wallburgis. . . . . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 „ Philip Schmid Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 4 . . korn . . . . . . . 5 virtel schnitter. . . . . . . . henne . . . . . . . . . 2 . . . . . mahen . . 1 mösl Albrecht Schmid Walburgis . . . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 5 . . korn . . . . . . . 11/2 strich habern . . . . . . . . /2 „ schnitter. . . . . . . . henne . . . . . . . . . moder . . . . . . . . . [Bl. 70] Anndres Stockinger Walburgis . . . . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . . . 6 korn . . . . . . . . 1 . strich habern . . . . . . . . henne . . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . moder . . . . . . . . . Peter Geörg Walburgis . . . . . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . . 4 Nickoll Eisenkolb Walburgis . . . . . . . 7 groschen Michaelis . . . . . . . „ Mathel Eißenkolb Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ [Bl. 69] Lorenz Göchl2) Walburgis . . . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 „ Man Nickel Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ 1) Bl. 37: Erhard Eisenkolb. — 2) Bl. 37: Jöckel. „ 5*
67 [Bl. 68] Meritschau richter 1) Walburgis . . . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 Die von Meritschau geben alle jahr korrn . . . . . . . . .20 strich habern . . . . . . . .20 „ huner . . . . . . . . .47 schnitter. . . . . . . .12 eyer. . . . . . . . . . 2 schock mahen . . . . . . . . 2 nepfe Görg Eißenkolb Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ Jacob Georg Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ [Bl. 69] Setzmansgrun Görg Heinzl Walburgis . . . . . . .10 groschen Michaelis . . . . . . . 10 „ Paul Rauscher Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 Thoma Hubler Walburgis . . . . . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 „ Paul Hubler Walburgis . . . . . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 Linhard Leubold Walburgis . . . . . . .10 groschen Michaelis . . . . . . . 9 korrn . . . . . . . . . 2 strich habern . . . . . . . . 2 henne . . . . . . . . reißen flachs. . . . . 10 „ Oswald Leun Walburgis . . . . . . .10 Michaelis . . . . . . . 10 korrn . . . . . . . . . 2 habern . . . . . 2 . . . henne . . . . . reisten flachs . . . . . 10 [so!] Geörg Pöll Wallburgis. . . . . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 „ Philip Schmid Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 4 . . korn . . . . . . . 5 virtel schnitter. . . . . . . . henne . . . . . . . . . 2 . . . . . mahen . . 1 mösl Albrecht Schmid Walburgis . . . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 5 . . korn . . . . . . . 11/2 strich habern . . . . . . . . /2 „ schnitter. . . . . . . . henne . . . . . . . . . moder . . . . . . . . . [Bl. 70] Anndres Stockinger Walburgis . . . . . . . 8 groschen Michaelis . . . . . . . 6 korn . . . . . . . . 1 . strich habern . . . . . . . . henne . . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . moder . . . . . . . . . Peter Geörg Walburgis . . . . . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . . 4 Nickoll Eisenkolb Walburgis . . . . . . . 7 groschen Michaelis . . . . . . . „ Mathel Eißenkolb Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ [Bl. 69] Lorenz Göchl2) Walburgis . . . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 „ Man Nickel Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 „ 1) Bl. 37: Erhard Eisenkolb. — 2) Bl. 37: Jöckel. „ 5*
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68 Wennzl Hommerschmid Walburgis . . Michaelis korn habern henne . . schnitter. Albrecht Stor Walburgis . Michaelis korn habern henne. . schnitter. reisten flachs Hans Heinl*) Walburgis . . Michaelis korn habern schnitter. moder. . henne . Georg Lohwasser Walburgis . Michaelis korn habern mahen schnitter. henne . . . . reisten flachs eier . kesse . . 2 groschen .2 » . М, [so!] -A ‚1 . 1 . 7 groschen virtl’ OU —— OG UO -I groschen 3, 5 . 4 » . 1 strich 1 2 1 1 .10 groschen ‚ 9 » . 214 strich * 2% 3, . 1 achteil . 9 . 2 .4 .10 . 2 [B!. 70’) Poschizau Jacob Meusell Wallburgis. . Michaelis korn habern pfluge schnider . henne . . . . . . .19 groschen .19 » . 2 strich ———— M————M ————————————————— reiBen flachs. eier . kesse . +... Wennzl Falb Walburgis . Michaelis korn habern piluge. schnitter. . henne. . . . . . . reisen flachs . eier . kässe . Erhard Lange Wallburgis. . Michaelis korn habern pfluge . schnitter. henne . . reisten flachs eier . käB . . [BL 71] Walburgis . Michaelis korrn . habern pfluge. schnitter. henne . . rei&en flachs. eier . . kesse . . . . . . . Pinther Michel Eckell Walburgis . Michaelis korn habern pfluge. schnitter. henne . . . . reiBen flachs. eier . kesse . . — trees JA O OBE BONO ODB P> SOD B © 00 > ‚> > © — o .17 .17 groschen ) [so] groschen . » strich »„ groschen . 3, strich 3) groschen . 3, strich 3, 1) Bl. 36: Reinl, „Reinl“ schreibt auch ein Verzeichnis der Sittmesgrüner Mannschaften 1559 (BHA.S VII/15), das offenbar eine Abschrift aus dem Original des Urbars vorstellt; kleinere Unterschiede in den Zahlen erklären sich leicht durch die Schreibung in römischen Zahlen, doch ist dies als kritischer Hinweis beachtenswert.
68 Wennzl Hommerschmid Walburgis . . Michaelis korn habern henne . . schnitter. Albrecht Stor Walburgis . Michaelis korn habern henne. . schnitter. reisten flachs Hans Heinl*) Walburgis . . Michaelis korn habern schnitter. moder. . henne . Georg Lohwasser Walburgis . Michaelis korn habern mahen schnitter. henne . . . . reisten flachs eier . kesse . . 2 groschen .2 » . М, [so!] -A ‚1 . 1 . 7 groschen virtl’ OU —— OG UO -I groschen 3, 5 . 4 » . 1 strich 1 2 1 1 .10 groschen ‚ 9 » . 214 strich * 2% 3, . 1 achteil . 9 . 2 .4 .10 . 2 [B!. 70’) Poschizau Jacob Meusell Wallburgis. . Michaelis korn habern pfluge schnider . henne . . . . . . .19 groschen .19 » . 2 strich ———— M————M ————————————————— reiBen flachs. eier . kesse . +... Wennzl Falb Walburgis . Michaelis korn habern piluge. schnitter. . henne. . . . . . . reisen flachs . eier . kässe . Erhard Lange Wallburgis. . Michaelis korn habern pfluge . schnitter. henne . . reisten flachs eier . käB . . [BL 71] Walburgis . Michaelis korrn . habern pfluge. schnitter. henne . . rei&en flachs. eier . . kesse . . . . . . . Pinther Michel Eckell Walburgis . Michaelis korn habern pfluge. schnitter. henne . . . . reiBen flachs. eier . kesse . . — trees JA O OBE BONO ODB P> SOD B © 00 > ‚> > © — o .17 .17 groschen ) [so] groschen . » strich »„ groschen . 3, strich 3) groschen . 3, strich 3, 1) Bl. 36: Reinl, „Reinl“ schreibt auch ein Verzeichnis der Sittmesgrüner Mannschaften 1559 (BHA.S VII/15), das offenbar eine Abschrift aus dem Original des Urbars vorstellt; kleinere Unterschiede in den Zahlen erklären sich leicht durch die Schreibung in römischen Zahlen, doch ist dies als kritischer Hinweis beachtenswert.
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Mathel Meußell Walburgis . . Michaelis korn habern pfluge. schnitter. henne . . reisten flachs eier . . käße -n [so /] Albrecht Sighard Wallburgis. . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korrn . e. ..2 habern e... 3 [07] pfluge. . . . . . . . . 4 schnitter. ...4 henne. . . . . . ... V reissen flachs .8 eyer. .. ...... „10 kesse . s... 4 t2 [BL.71'] Lorenz Leun Walburgis . . . . . . .15 groschen Michaelis e .15 js korrn . . 2 strich habern 3 přluge. 4 schnitter. na henne. . . . . . . . . 1% reisten flachs . 8 kesse . . . . . . . . . 4 eyer. . . . . . . . . .10 Hanns Eckell Walburgis . Michaelis korrn . habern pfluge. schnitter. henne . . . reisten flachs kesse . aier . 13 groschen . . 2 strich » © » 00 > > > LWW [ohne Namen!] Walburgis . . . . 7% groschen Michaelis . TĄ » korrn . + + +. . . 1 strich habern . . . . . . . 1% „ schnitter. . . . . . . 2 1) Bl. 34: Heinzman. 69 henne . . . . . . 2 reisten flachs .4 kesse . . . 2 eyer. . 5 [BL 72] Grießbach Andres Vischer Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . 4 » Górg GareiBen Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . 4 » Fischern - Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . 4 » Gilg Zulegerr Walburgis . . . . . . 114 Michaelis . . . . . . 7% Ul Philip Fischer Walburgis . .37 groschen Michaelis . . . . . .38 » moder. . . . . . . . 1 Hans Fischer Walburgis . .15 groschen Michaelis . . . . . .15 » moder. . . . . . . . 1l Elias manty ichtn S sisPropria Nicolay [BI. 72] Cudau Górg Lange Walburgis . . . . . . . 1 schock Michaelis . . . . . ..1 » Andres Heinz?) Walburgis . . . . .90 groschen Michaelis . . . . . . .30 » henne. . . . . . . . . 1 eier . 15 schock
Mathel Meußell Walburgis . . Michaelis korn habern pfluge. schnitter. henne . . reisten flachs eier . . käße -n [so /] Albrecht Sighard Wallburgis. . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » korrn . e. ..2 habern e... 3 [07] pfluge. . . . . . . . . 4 schnitter. ...4 henne. . . . . . ... V reissen flachs .8 eyer. .. ...... „10 kesse . s... 4 t2 [BL.71'] Lorenz Leun Walburgis . . . . . . .15 groschen Michaelis e .15 js korrn . . 2 strich habern 3 přluge. 4 schnitter. na henne. . . . . . . . . 1% reisten flachs . 8 kesse . . . . . . . . . 4 eyer. . . . . . . . . .10 Hanns Eckell Walburgis . Michaelis korrn . habern pfluge. schnitter. henne . . . reisten flachs kesse . aier . 13 groschen . . 2 strich » © » 00 > > > LWW [ohne Namen!] Walburgis . . . . 7% groschen Michaelis . TĄ » korrn . + + +. . . 1 strich habern . . . . . . . 1% „ schnitter. . . . . . . 2 1) Bl. 34: Heinzman. 69 henne . . . . . . 2 reisten flachs .4 kesse . . . 2 eyer. . 5 [BL 72] Grießbach Andres Vischer Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . 4 » Górg GareiBen Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . 4 » Fischern - Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . . . . . . 4 » Gilg Zulegerr Walburgis . . . . . . 114 Michaelis . . . . . . 7% Ul Philip Fischer Walburgis . .37 groschen Michaelis . . . . . .38 » moder. . . . . . . . 1 Hans Fischer Walburgis . .15 groschen Michaelis . . . . . .15 » moder. . . . . . . . 1l Elias manty ichtn S sisPropria Nicolay [BI. 72] Cudau Górg Lange Walburgis . . . . . . . 1 schock Michaelis . . . . . ..1 » Andres Heinz?) Walburgis . . . . .90 groschen Michaelis . . . . . . .30 » henne. . . . . . . . . 1 eier . 15 schock
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70 Hans Doring mulner Walburgis . .15 Michaelis .15 henne . .1 eyer. .15 kesse . . . . . . . . 2 Hans Keull Walburgis . . . . . . .15 Michaelis . . . . . .14 eier. . . . + + .15 kesse . . . . . 2 Gôrg Môschel Walburgis . . . . . . . 3l Michaelis . . . . . ‚31 eyer. . LY Simon Rodeck Walburgis . . . . . .28 Michaelis . . . . . . 28 aier. ... ‚20 Philip Gössell Walburgis . .16 Michaelis . . . . ... 16 eyer. . . . . . . . .15 kesse . . . . . . . .. 1 [BL 73] Cunz Vischer Walburgis . . . . . „15 Michaelis .15 eyer. . .15 kesse . . . 1 Nickel Hofman Walburgis . Michaelis . . . . . . ‚14 eyer. . . . . . + + « .15 kesse . . . . . . . . 1 schnitter. . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 Motel Eckell Walburgis . . . . . .. 7 Michaelis . 7 eyer. . . . . . . + + + 14 schnitter. . . . . . . 2 alt Pitlinng Walburgis . . . . . „37 Michaelis . . . . . „37 groschen ) groschen 3, groschen » schock groschen » groschen 3 groschen 3, . .14 groschen 2 groschen 3, groschen »„ Lorenz Móschel Walburgis . . Michaelis . 4 groschen e. . . . . » Hans Schuster Walburgis . . |. . «15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » eyer. ees s s «15 kess. . . . . . . . . 3 schnitter. . . . . . . . 2 heuer . . .. . . . . . 2 [BI. 73] Fridl Schuster] Walpurgis . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 » eyer. 0s. s «5 kesse . . . ... . . .8 Lorenz Prudling Walburgis . . . . . Michaelis . . . . . [so /] eyer. . . . . . +. +. + [ohne Namen!) Walburgis . .30 groschen Michaelis . . . . . e » eyer. . .90 [BI. 74] Tocklasgruan Mathel Zulegerr Walburgis . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » Erhard Cunzner?) Walburgis . . . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 » Georg Tutz?) Walburgis . . . . . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 » Matel Mulner Walburgis . . . . . .. 12 groschen Michaelis . . . . . . .1l » faBnachthenne 1 von eim acker. Drey seghóllzer mus er alle jare schneiden, so man von einer wisen, Deuterin gnand, gibt Michaelis 4 groschen 1) BI. 33': Kurtzner. — 2) Bl. 33": Lucz.
70 Hans Doring mulner Walburgis . .15 Michaelis .15 henne . .1 eyer. .15 kesse . . . . . . . . 2 Hans Keull Walburgis . . . . . . .15 Michaelis . . . . . .14 eier. . . . + + .15 kesse . . . . . 2 Gôrg Môschel Walburgis . . . . . . . 3l Michaelis . . . . . ‚31 eyer. . LY Simon Rodeck Walburgis . . . . . .28 Michaelis . . . . . . 28 aier. ... ‚20 Philip Gössell Walburgis . .16 Michaelis . . . . ... 16 eyer. . . . . . . . .15 kesse . . . . . . . .. 1 [BL 73] Cunz Vischer Walburgis . . . . . „15 Michaelis .15 eyer. . .15 kesse . . . 1 Nickel Hofman Walburgis . Michaelis . . . . . . ‚14 eyer. . . . . . + + « .15 kesse . . . . . . . . 1 schnitter. . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 Motel Eckell Walburgis . . . . . .. 7 Michaelis . 7 eyer. . . . . . . + + + 14 schnitter. . . . . . . 2 alt Pitlinng Walburgis . . . . . „37 Michaelis . . . . . „37 groschen ) groschen 3, groschen » schock groschen » groschen 3 groschen 3, . .14 groschen 2 groschen 3, groschen »„ Lorenz Móschel Walburgis . . Michaelis . 4 groschen e. . . . . » Hans Schuster Walburgis . . |. . «15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » eyer. ees s s «15 kess. . . . . . . . . 3 schnitter. . . . . . . . 2 heuer . . .. . . . . . 2 [BI. 73] Fridl Schuster] Walpurgis . . . 2 groschen Michaelis . . . . . . . 2 » eyer. 0s. s «5 kesse . . . ... . . .8 Lorenz Prudling Walburgis . . . . . Michaelis . . . . . [so /] eyer. . . . . . +. +. + [ohne Namen!) Walburgis . .30 groschen Michaelis . . . . . e » eyer. . .90 [BI. 74] Tocklasgruan Mathel Zulegerr Walburgis . . . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » Erhard Cunzner?) Walburgis . . . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 » Georg Tutz?) Walburgis . . . . . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 » Matel Mulner Walburgis . . . . . .. 12 groschen Michaelis . . . . . . .1l » faBnachthenne 1 von eim acker. Drey seghóllzer mus er alle jare schneiden, so man von einer wisen, Deuterin gnand, gibt Michaelis 4 groschen 1) BI. 33': Kurtzner. — 2) Bl. 33": Lucz.
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Michál Heuer Wallburgis . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .20 » Mull Erhard Walburgis . . . . .21 groschen Michaelis . ......2l. _ Nickel Fridel Walburgis . . . . «15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » schnitter. . . . . . . . 4 moder. . . . . . . . . 1 Hanns Track Walburgis . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 . ,, schnider. . . . . . . . 4 moder. . . . . . . . . 1 [BL 74] ^ Bere Meirer?) Walburgis . .20 groschen Michaelis . . . . . . .30 » schnitter. . . . . . . . ] Erhard Weidner Walburgis . . . . .19 groschen Michaelis . . ... . . .19 » moder. . . . . . . . I] Erhard Peterlinge?) Walburgis . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .19 » schnitter. . . . . . . . 2 moder. . . . . .... % Die hernach geschriebene sechse zu Tocklasgrun, mit namen Erhard Cunz- ner, Mattel Mullner, Michäl Heuer,Matel Zueleger, Mull Erhard und [so/] mehen die hofwisen, under den Rosmeusell gelegen, hewen die auf und thuen das heu in die schuppen. [BL 75] | Grenessaw Hans Heinzman Wallburgis . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » henne . . . 3 eyer. . .30 kesse . . . . 3 1) Bl 33": Neirer. — linigin. — 4) BI, 34": Glaz. 2) BI. 33': 71 Lorenz Schicker Walburgis . . . . . .30 groschen Michaelis . . . . . . .30 » piluge. . .. ... . .3 Wolfel Koler Walburgis . . . 1 schock Michaelis A v» cyer. . 1 » pfluge . . 3 schnitter. . .4 Neue Sattel Erhard Melhorn Wallburgis. . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 » Góssell Walburgis . . . . . . .28 groschen Michaelis . . . . :.. .28 EE [BL 75] Alldt Sadtell Peter Veytt?) Walburgis . . .13 groschen 5 9, Michaelis .13 groschen 5 3 henne . ‚4 7 kesse . . . .. . .4 eyer. . . . . . . .30 und zu Pfingstn fur . 1 groschen pfluge. 0.2.4 tungen . . . . . . . . 1 tag mehen 1 tag, ufheuen und einfuhren schnitter. . . . . . . . 8 freimoder . . freischnider [so/] Anndres Keyser Walburgis . . . . . 6 groschen Michaelis . .. ....6 „ schnitter. 2.2 pfluge. . 2 tungen . | tage freimoder . . . . . . . 1 fastnachthenne . . . . . 1 Erhard Gloz?) Walburgis . . .104 i Michaelis joi, [so] pfluge. 20... schnitter. . . . . . . . 4 Pitterling. — 3) BIL 34": Veit Peter-
Michál Heuer Wallburgis . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .20 » Mull Erhard Walburgis . . . . .21 groschen Michaelis . ......2l. _ Nickel Fridel Walburgis . . . . «15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » schnitter. . . . . . . . 4 moder. . . . . . . . . 1 Hanns Track Walburgis . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 . ,, schnider. . . . . . . . 4 moder. . . . . . . . . 1 [BL 74] ^ Bere Meirer?) Walburgis . .20 groschen Michaelis . . . . . . .30 » schnitter. . . . . . . . ] Erhard Weidner Walburgis . . . . .19 groschen Michaelis . . ... . . .19 » moder. . . . . . . . I] Erhard Peterlinge?) Walburgis . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .19 » schnitter. . . . . . . . 2 moder. . . . . .... % Die hernach geschriebene sechse zu Tocklasgrun, mit namen Erhard Cunz- ner, Mattel Mullner, Michäl Heuer,Matel Zueleger, Mull Erhard und [so/] mehen die hofwisen, under den Rosmeusell gelegen, hewen die auf und thuen das heu in die schuppen. [BL 75] | Grenessaw Hans Heinzman Wallburgis . .15 groschen Michaelis . . . . . . .15 » henne . . . 3 eyer. . .30 kesse . . . . 3 1) Bl 33": Neirer. — linigin. — 4) BI, 34": Glaz. 2) BI. 33': 71 Lorenz Schicker Walburgis . . . . . .30 groschen Michaelis . . . . . . .30 » piluge. . .. ... . .3 Wolfel Koler Walburgis . . . 1 schock Michaelis A v» cyer. . 1 » pfluge . . 3 schnitter. . .4 Neue Sattel Erhard Melhorn Wallburgis. . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . .12 » Góssell Walburgis . . . . . . .28 groschen Michaelis . . . . :.. .28 EE [BL 75] Alldt Sadtell Peter Veytt?) Walburgis . . .13 groschen 5 9, Michaelis .13 groschen 5 3 henne . ‚4 7 kesse . . . .. . .4 eyer. . . . . . . .30 und zu Pfingstn fur . 1 groschen pfluge. 0.2.4 tungen . . . . . . . . 1 tag mehen 1 tag, ufheuen und einfuhren schnitter. . . . . . . . 8 freimoder . . freischnider [so/] Anndres Keyser Walburgis . . . . . 6 groschen Michaelis . .. ....6 „ schnitter. 2.2 pfluge. . 2 tungen . | tage freimoder . . . . . . . 1 fastnachthenne . . . . . 1 Erhard Gloz?) Walburgis . . .104 i Michaelis joi, [so] pfluge. 20... schnitter. . . . . . . . 4 Pitterling. — 3) BIL 34": Veit Peter-
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72 thungen . % tage freimoder . . . 115 tage, den halben muß er einfurn eyer. . . . . . 15 kesse . . 1% Georg Teichner Walburgis . .10 groschen Michaelis .10 » [Bl. 76] Hanns Pochman?) Walburgis . .17 groschen Michaelis . . . . . . .17 » schnitter. . . . . . . . 4 moder. . . . . . . . . 1 heuer . . . .. . 1 mehen und heuen ein tagkwerk kesse . Co , .1 eyer. .......15 henne. . . . . . . . . 1 Wennzl Thunng?) Walburgis . . .10 groschen Michaelis . . . „10 » Schnitter. . . 2.4 mehen und aufheuen ein tagkwerk freimoder . . . . 1 freiheuer. 1 henne. . . . . . . . .1 kesse . . . . .. . ..]1 eyer. . . . .10 Urban Mulner | Walburgis . . .30 groschen Michaelis .30 eyer. 15 schock | henne . . . . . I Michaelis weinachtenbrodt 1 fur 6 8 kesse . . | Thoma Preuß Walburgis . . e. . 9 groschen Michaelis . . . ....9 » schnitter. . . 4 mehen 1 tagk und ufheuen freimoder 1 freiheuer. . . . . . . . 1 kess. . . . . . . . . .1 eyer. . . .10 henne. . . . . . . . . 1 [Bl.76'] Hanns DrechBler Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . ......4 » mehen 1 tagk und uffheuen ; freymoder . . 1 ' freiheuer. . 2.1 | eyer. . . .. . . . . .15 kess. .1 henne . .2 gethen . 3 [tage ?] Hanns Strunz Walburgis . Michaelis henne . . . | eyer. | moder. [so'] 'keb. ...... | freimoder | freiheuer. . . Felberin Walburgis . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 » schnitter. . . . 4 mehen und ufheuen ein tage freimoder . . e... 1 i freiheuer. . . . . . . . 2 | eyer. . 15 henne . . . . . . . . .1 wirt Walburgis . . 115 fl. Michaelis 115 fl. | [Bl. 77] Albrecht Römer Walburgis . . . 5 groschen Michaelis . . . 5 mehen 1 tag und. aufheuen schnider . ....8 kesB .........]1 eyer. e. .15 henne . . . 1 weinachtbrodt fur 8 g. Hanns Wagner Walburgis . Michaelis pfluge . thungen . schnitter. freimoder . freiheuer. eyer. . kesDe . huner . .13 groschen 5 5, » ) SS AAO SW Caspar Hirnloß Walburgis . . 5 groschen Michaelis , .. . . . . 4 » 1j Bl. 34: Poch. — ?) BI. 34: Thumling.
72 thungen . % tage freimoder . . . 115 tage, den halben muß er einfurn eyer. . . . . . 15 kesse . . 1% Georg Teichner Walburgis . .10 groschen Michaelis .10 » [Bl. 76] Hanns Pochman?) Walburgis . .17 groschen Michaelis . . . . . . .17 » schnitter. . . . . . . . 4 moder. . . . . . . . . 1 heuer . . . .. . 1 mehen und heuen ein tagkwerk kesse . Co , .1 eyer. .......15 henne. . . . . . . . . 1 Wennzl Thunng?) Walburgis . . .10 groschen Michaelis . . . „10 » Schnitter. . . 2.4 mehen und aufheuen ein tagkwerk freimoder . . . . 1 freiheuer. 1 henne. . . . . . . . .1 kesse . . . . .. . ..]1 eyer. . . . .10 Urban Mulner | Walburgis . . .30 groschen Michaelis .30 eyer. 15 schock | henne . . . . . I Michaelis weinachtenbrodt 1 fur 6 8 kesse . . | Thoma Preuß Walburgis . . e. . 9 groschen Michaelis . . . ....9 » schnitter. . . 4 mehen 1 tagk und ufheuen freimoder 1 freiheuer. . . . . . . . 1 kess. . . . . . . . . .1 eyer. . . .10 henne. . . . . . . . . 1 [Bl.76'] Hanns DrechBler Walburgis . . . 4 groschen Michaelis . ......4 » mehen 1 tagk und uffheuen ; freymoder . . 1 ' freiheuer. . 2.1 | eyer. . . .. . . . . .15 kess. .1 henne . .2 gethen . 3 [tage ?] Hanns Strunz Walburgis . Michaelis henne . . . | eyer. | moder. [so'] 'keb. ...... | freimoder | freiheuer. . . Felberin Walburgis . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 » schnitter. . . . 4 mehen und ufheuen ein tage freimoder . . e... 1 i freiheuer. . . . . . . . 2 | eyer. . 15 henne . . . . . . . . .1 wirt Walburgis . . 115 fl. Michaelis 115 fl. | [Bl. 77] Albrecht Römer Walburgis . . . 5 groschen Michaelis . . . 5 mehen 1 tag und. aufheuen schnider . ....8 kesB .........]1 eyer. e. .15 henne . . . 1 weinachtbrodt fur 8 g. Hanns Wagner Walburgis . Michaelis pfluge . thungen . schnitter. freimoder . freiheuer. eyer. . kesDe . huner . .13 groschen 5 5, » ) SS AAO SW Caspar Hirnloß Walburgis . . 5 groschen Michaelis , .. . . . . 4 » 1j Bl. 34: Poch. — ?) BI. 34: Thumling.
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schnitter. . . . . . . . 4 kesB . . . . . ....1 eyer. . . . . . . . . .10 freimoder . . . . . . . I freiheuer. . . 1 mehen 1 tage aufheuen henne. . . . . . . . . I Peter Hofmeister Walburgis . . 9 groschen Michaelis . ..8 » eyer. . . . . . . « . .10 henne . . 1 kesße . . 1 moder. . 1 freimoder . 1 freiheuer. .] [BI. 777] Poch Mottl Walburgis . . . . -15 groschen Michaelis . . . . . . .16 » pfluge. . . . . . . . . 4 thungen. . . . . . . . 1 schnitter. . . . . . . . 8 mehen 1 tage und ufheuen, auch einfuhren freimoder e. freiheuer. . . 1 [ohne klare Zugehörigkeit] i kesBe . Coe eyer. . . . . . . + :30 henne. . . . . . 4 [nachgetragen] Lorenz Heinzman Walburgis . .13 groschen Michaelis . . . . . . .14 » pfluge. . . . . . . . . 4 thungen .. . . J schnitter mehen, aufheben und einfurn 1 tag freimoder 2.1 freiheuer. . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . . ..30 keB. . . . .. ....4 henne. . . . . . . . . 4 Wennzl Kirchperger Walburgis . . .1615 groschen Michaelis . . . . . .16% » pfluge. .. thungen . . . 1 mehen, ufheben und einfurn 1 tag keĎ. . . .......4 eyer..........30 schnitter. . . . . . . . 8 73 henne . . eyer zu Pfingsten fur 1 g. freimoder . e. . l ist irrung [Bl. 78] Linhard Weber Walburgis . „13% groschen Michaelis . . . . . .13%4 » pfluge. ....2 thungen . . . 1% mehen, ufheben und einfurn 1 tage freimoder . . . . 1 . schnitter. . . . . . 4 eyer. 5 keb. ........2 henne. . . . . . . . 2 Hoff Nickel Walburgis . . .13% groschen Michaelis . . . . . .134 » pfluge 0... 2 thungen . . . % mehen, ufheuen und einfurn 1 tage freimoder 840 2 2 1 schnitter. . . . . . . . 4 eyer. . .. . . . . . .15 kes .........2 henne. . . . . 2 Lorenz Baier Walburgis . .34 groschen Michaelis . . . . . . .34 » Ullrich Hammerschmidt Walburgis . .13 groschen 5 9 Michaelis . . . . .13 » 5, pfluge ......4 thungen . . 1 tage schnitter. 8 mehen, ufheuen und einfurn 1 tag freimoder . "S freiheuer. . . . . . . . 1 kesse . . . . .. . . . 4 eyer. . . . . . . . ..30 henne. . . . .. .. . 4 [BL 78] Michäll Schelter Walburgis . . . . . . . 5 Michaelis 5 [s0/] pfluge. . . 1 mehen und ufheuen ! tag freimoder . . EE | freiheuer. 2. | schnitter. . . . . . . . 4 eyer. . . . . . . . . .15 keb....... 1 henne. . . . . . . +. . 1
schnitter. . . . . . . . 4 kesB . . . . . ....1 eyer. . . . . . . . . .10 freimoder . . . . . . . I freiheuer. . . 1 mehen 1 tage aufheuen henne. . . . . . . . . I Peter Hofmeister Walburgis . . 9 groschen Michaelis . ..8 » eyer. . . . . . . « . .10 henne . . 1 kesße . . 1 moder. . 1 freimoder . 1 freiheuer. .] [BI. 777] Poch Mottl Walburgis . . . . -15 groschen Michaelis . . . . . . .16 » pfluge. . . . . . . . . 4 thungen. . . . . . . . 1 schnitter. . . . . . . . 8 mehen 1 tage und ufheuen, auch einfuhren freimoder e. freiheuer. . . 1 [ohne klare Zugehörigkeit] i kesBe . Coe eyer. . . . . . . + :30 henne. . . . . . 4 [nachgetragen] Lorenz Heinzman Walburgis . .13 groschen Michaelis . . . . . . .14 » pfluge. . . . . . . . . 4 thungen .. . . J schnitter mehen, aufheben und einfurn 1 tag freimoder 2.1 freiheuer. . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . . ..30 keB. . . . .. ....4 henne. . . . . . . . . 4 Wennzl Kirchperger Walburgis . . .1615 groschen Michaelis . . . . . .16% » pfluge. .. thungen . . . 1 mehen, ufheben und einfurn 1 tag keĎ. . . .......4 eyer..........30 schnitter. . . . . . . . 8 73 henne . . eyer zu Pfingsten fur 1 g. freimoder . e. . l ist irrung [Bl. 78] Linhard Weber Walburgis . „13% groschen Michaelis . . . . . .13%4 » pfluge. ....2 thungen . . . 1% mehen, ufheben und einfurn 1 tage freimoder . . . . 1 . schnitter. . . . . . 4 eyer. 5 keb. ........2 henne. . . . . . . . 2 Hoff Nickel Walburgis . . .13% groschen Michaelis . . . . . .134 » pfluge 0... 2 thungen . . . % mehen, ufheuen und einfurn 1 tage freimoder 840 2 2 1 schnitter. . . . . . . . 4 eyer. . .. . . . . . .15 kes .........2 henne. . . . . 2 Lorenz Baier Walburgis . .34 groschen Michaelis . . . . . . .34 » Ullrich Hammerschmidt Walburgis . .13 groschen 5 9 Michaelis . . . . .13 » 5, pfluge ......4 thungen . . 1 tage schnitter. 8 mehen, ufheuen und einfurn 1 tag freimoder . "S freiheuer. . . . . . . . 1 kesse . . . . .. . . . 4 eyer. . . . . . . . ..30 henne. . . . .. .. . 4 [BL 78] Michäll Schelter Walburgis . . . . . . . 5 Michaelis 5 [s0/] pfluge. . . 1 mehen und ufheuen ! tag freimoder . . EE | freiheuer. 2. | schnitter. . . . . . . . 4 eyer. . . . . . . . . .15 keb....... 1 henne. . . . . . . +. . 1
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74 Hanns Romer Walburgis . . . . . . .164 Michaelis . . . . . . . 6% [sol] eyer. ...... .10 henne. .. ..... 2 pfluge. . . . 1 moder 1 tag und ufheben keB . . . s freymoder . . 1 freyheuer . 1 Lanng schneider?) Walburgis . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 » schnitter. . . . . . . . 4 moder . . 1 und ufheben freimoder .. 1 freiheuer. . . ... . . 1 eyer. . . . . . . . . .15 henne. . . . . . . . . 1 keB. ....... . . .1 allt Reynll?) Walburgis . . . . .18 9 Michaelis . . . . . . .17 ,, henne. . . . . . . . . 1 moder. . . . . . . . . 1 freimoder . . . . . ..1 freiheuer. . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . . . .10 [В!. 79] Notthaügruen Wennzl Kempf Walburgis . . .2315 groschen Michaelis . . . . . .234 » eyer. . . . . . . . .40 kesB ....... .2 huner . . 4 eyer zu Pfingsten fur 1 g. mahen . . 1% achteil reisen flachs . 1 moder. . . . . . . . 1 heuer . . . . . . . . 1 Czollner?) Walburgis . .10% groschen Michaelis ‚10% » huner . + 2 3 eier........ 40 kesB 2 mahen Де 1% achteil moder. . . . . . . . 1 heuer . 2... 1 reisten flachs 0... 8 Albrecht Keiser korrn . . .12 strich gans Martini4) . ..] eyer. esl... s. +40 kesß .... 2 huner.........2 Nickel Trauch Walburgis . . . . . . .21 groschen Michaelis . . . .. . .21 » eyer. . . . . . . + .« .20 : moder. . . . . . . . . l1 Haber Hans Wallburgis. . . . . . .21 groschen Michaelis . . . . . . .21 » eyer. . . . . . 4 426 20 moder. . . . . . . 1 [BI. 79'] Grune Georg Hanisch Walburgis . . . . . . . 25 groschen Michaelis . . . . . .. 18 » pfluge. . ...... .2 schnitter. . . . . .‚.. 4 henne. ........ 2 eier. ... . . . . . .13 kesB .........8 Nickel Prentell Walburgis . . . . . . 3% groschen Michaelis . . . . . . 3% » schnitter. . . . . 2.4 moder. ...1 henne. . . . . . . . 1 eyer. 0... 8 kesß 1 Ortt Georg Walburgis. . . . . . .25 groschen Michaelis . . . . . . .25 » pfluge . ..... 1 schnider. . . . . . . . 3 moder . 0000.04 | henne . . 3 eyer. . Kesh [so/] Hanns Fenckell ) Walburgis . . . . . . .25 groschen Michaelis . . . . . . .25 „ ; pfluge. ...... .. 4 1) Bl 35: Hanns Lange. — 2) Bl. 34": Reynlin. — 3) Nothaftsgriin (Birn- dorf) war seit alter Zeit Zollstátte. — *) 11. XI. — °) Bl. 31’: Volckl.
74 Hanns Romer Walburgis . . . . . . .164 Michaelis . . . . . . . 6% [sol] eyer. ...... .10 henne. .. ..... 2 pfluge. . . . 1 moder 1 tag und ufheben keB . . . s freymoder . . 1 freyheuer . 1 Lanng schneider?) Walburgis . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 » schnitter. . . . . . . . 4 moder . . 1 und ufheben freimoder .. 1 freiheuer. . . ... . . 1 eyer. . . . . . . . . .15 henne. . . . . . . . . 1 keB. ....... . . .1 allt Reynll?) Walburgis . . . . .18 9 Michaelis . . . . . . .17 ,, henne. . . . . . . . . 1 moder. . . . . . . . . 1 freimoder . . . . . ..1 freiheuer. . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . . . .10 [В!. 79] Notthaügruen Wennzl Kempf Walburgis . . .2315 groschen Michaelis . . . . . .234 » eyer. . . . . . . . .40 kesB ....... .2 huner . . 4 eyer zu Pfingsten fur 1 g. mahen . . 1% achteil reisen flachs . 1 moder. . . . . . . . 1 heuer . . . . . . . . 1 Czollner?) Walburgis . .10% groschen Michaelis ‚10% » huner . + 2 3 eier........ 40 kesB 2 mahen Де 1% achteil moder. . . . . . . . 1 heuer . 2... 1 reisten flachs 0... 8 Albrecht Keiser korrn . . .12 strich gans Martini4) . ..] eyer. esl... s. +40 kesß .... 2 huner.........2 Nickel Trauch Walburgis . . . . . . .21 groschen Michaelis . . . .. . .21 » eyer. . . . . . . + .« .20 : moder. . . . . . . . . l1 Haber Hans Wallburgis. . . . . . .21 groschen Michaelis . . . . . . .21 » eyer. . . . . . 4 426 20 moder. . . . . . . 1 [BI. 79'] Grune Georg Hanisch Walburgis . . . . . . . 25 groschen Michaelis . . . . . .. 18 » pfluge. . ...... .2 schnitter. . . . . .‚.. 4 henne. ........ 2 eier. ... . . . . . .13 kesB .........8 Nickel Prentell Walburgis . . . . . . 3% groschen Michaelis . . . . . . 3% » schnitter. . . . . 2.4 moder. ...1 henne. . . . . . . . 1 eyer. 0... 8 kesß 1 Ortt Georg Walburgis. . . . . . .25 groschen Michaelis . . . . . . .25 » pfluge . ..... 1 schnider. . . . . . . . 3 moder . 0000.04 | henne . . 3 eyer. . Kesh [so/] Hanns Fenckell ) Walburgis . . . . . . .25 groschen Michaelis . . . . . . .25 „ ; pfluge. ...... .. 4 1) Bl 35: Hanns Lange. — 2) Bl. 34": Reynlin. — 3) Nothaftsgriin (Birn- dorf) war seit alter Zeit Zollstátte. — *) 11. XI. — °) Bl. 31’: Volckl.
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schnitter. . . . .-. . . 4 henne. . . . . . . . . 2 eyer. . . . . . « + + + 20 kesb . . . ...... 3 [BI. 80] Hanns Schreiter Walburgis . . . . . .. 8 Michaelis . . . . . . . 7 [so/] pfluge. . . . . . . .. 15 schnitter. . . . . . . . 3 moder. . . . . . . . . 1 henne . . . . . . . . . 2 eief. . . ....... 13 kesB ... .. ..... 2 Hare Caspar Walburgis . . . . . . . 3 groschen Michaelis . . . . . . . 3 » schnider. . . . . . . . 3 moder. . . . . . . . . 1 henne. . . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . +. +. s 7 kesB ....... .. 1 Górg Prentl Walburgis . . . . . . . 14 groschen Michaelis . ....... 14 » pfluge. . ....... 2 schnitter. . . . . . . . 4 henne. . . . . . . .. 2 eer. . . . . . . . + . 14 kesB . .... . 3 [BI. 80] Schwandt Benedic Toschell Walburgis . . . . . 111, groschen Michaelis . . . . . . 11 » Thoma Tóschell Walburgis . . . . . . 11% groschen Michaelis . . . . . . 11 » Thoma Matell Walburgis . . . . . . 7% groschen Michaelis . . . ... 7% » korn . . . ..... 1 strich habern . . . . . . . 2 „» pfluge. . . . . . . . 4 schnitter. . . . . . . 4 moder. . . . . . . + 1 henne. . . . . . . e 2 kesB . . . . . . . + 2 eier . . . . . . . .. 10 1) BL. 31": Scheydler. 75 Schaidl Hans?) Walburgis . . . . . . . 15 groschen Michaelis 15 ++ + + + = 3, Hanns Roßmeusel Walburgis . . . .. . 7% groschen Michaelis . . . . . . 7% » pfluge. . . . .... schnitter. . . . . . . 4 moder. . . . . . . . 1 henne. .... . . . 2 eier. . . . .. . ++. 10 kesb . ....... 2 korn . . . . .... 1 strich habern . . . . . .. » Simon Toschl Walburgis . . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . . . 20 » [BL 81} Hans Hanisch Walburgis . . . . . . 7% groschen Michaelis . . . . . . 7% » Andres Mezen Walburgis . . . . . . 7% groschen Michaelis . . . ... 7% » Fronaw Czenckel richter Walburgis . . . . . . . 18 groschen Michaelis . . . . . . . » Nickel Seiz Walburgis . . . . . .. 9 groschen Michaelis . . . .... 9 » moder. . . . . ....2 schnitter. . . . . . . . 2 heuer . . . . . .... 2 Hanns Seiz Walburgis . . . . . . . 18 groschen Michaelis . . . . . . .18 » pfluge. . . ...... 1 moder. . . . . .... 2 schnitter. . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 Heinz Seiz Walburgis . . . ... . 18 groschen Michaelis . . . . . . . 18 »
schnitter. . . . .-. . . 4 henne. . . . . . . . . 2 eyer. . . . . . « + + + 20 kesb . . . ...... 3 [BI. 80] Hanns Schreiter Walburgis . . . . . .. 8 Michaelis . . . . . . . 7 [so/] pfluge. . . . . . . .. 15 schnitter. . . . . . . . 3 moder. . . . . . . . . 1 henne . . . . . . . . . 2 eief. . . ....... 13 kesB ... .. ..... 2 Hare Caspar Walburgis . . . . . . . 3 groschen Michaelis . . . . . . . 3 » schnider. . . . . . . . 3 moder. . . . . . . . . 1 henne. . . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . +. +. s 7 kesB ....... .. 1 Górg Prentl Walburgis . . . . . . . 14 groschen Michaelis . ....... 14 » pfluge. . ....... 2 schnitter. . . . . . . . 4 henne. . . . . . . .. 2 eer. . . . . . . . + . 14 kesB . .... . 3 [BI. 80] Schwandt Benedic Toschell Walburgis . . . . . 111, groschen Michaelis . . . . . . 11 » Thoma Tóschell Walburgis . . . . . . 11% groschen Michaelis . . . . . . 11 » Thoma Matell Walburgis . . . . . . 7% groschen Michaelis . . . ... 7% » korn . . . ..... 1 strich habern . . . . . . . 2 „» pfluge. . . . . . . . 4 schnitter. . . . . . . 4 moder. . . . . . . + 1 henne. . . . . . . e 2 kesB . . . . . . . + 2 eier . . . . . . . .. 10 1) BL. 31": Scheydler. 75 Schaidl Hans?) Walburgis . . . . . . . 15 groschen Michaelis 15 ++ + + + = 3, Hanns Roßmeusel Walburgis . . . .. . 7% groschen Michaelis . . . . . . 7% » pfluge. . . . .... schnitter. . . . . . . 4 moder. . . . . . . . 1 henne. .... . . . 2 eier. . . . .. . ++. 10 kesb . ....... 2 korn . . . . .... 1 strich habern . . . . . .. » Simon Toschl Walburgis . . . . . . . 20 groschen Michaelis . . . . . . . 20 » [BL 81} Hans Hanisch Walburgis . . . . . . 7% groschen Michaelis . . . . . . 7% » Andres Mezen Walburgis . . . . . . 7% groschen Michaelis . . . ... 7% » Fronaw Czenckel richter Walburgis . . . . . . . 18 groschen Michaelis . . . . . . . » Nickel Seiz Walburgis . . . . . .. 9 groschen Michaelis . . . .... 9 » moder. . . . . ....2 schnitter. . . . . . . . 2 heuer . . . . . .... 2 Hanns Seiz Walburgis . . . . . . . 18 groschen Michaelis . . . . . . .18 » pfluge. . . ...... 1 moder. . . . . .... 2 schnitter. . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 Heinz Seiz Walburgis . . . ... . 18 groschen Michaelis . . . . . . . 18 »
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76 Stelzner moder . . . . . . . . . 2 schnider . . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 [Bl. 81' leer) [Bl. 82 „1 [Bl. 82'] Hanns Franck Walburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 „ Wirtt Andres Walburgis . . . . . . .18 groschen Michaelis . . . . . . .18 pfluge . . . . . . . . . schnider . . . . . . . moder . . . . . . . heuer . . . . Die von Fronaw gibt izlicher von yder khue ein kesße ein jare. Item ein izlicher halber hofe gibt 1 jahr. 2 pfluge 2 moder schnider 2 heuer „ 2 Hans Plieck Walburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 pfluge . . . . . . . . . schnider . . . . . . . . 2 moder. . . . . . . . . heuer . . . . . . . . . 2 „ Lautterbach [leer]. Thonn [so!] Linhard Walburgis . . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .20 pfluge . . . . . . . . . 2 schnitter. 2 . . . . . . . moder.. . . . . . . . heuer . . . . . . . . . „ Hiernach volgeth [Bl. 83/ grundliche vorzeichnuß der zinns, scharwerk und andres einkomens, zu dem schlos und herrschaft Hertenbergk ge- hörig. Wirtt 1) Walburgis . . . . . . .28 groschen Michaelis . . . . . . .28 „ Nickel Schuster Walburgis . . . . . . .18 groschen Michaelis . . . . . . .19 pfluge . . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 2 moder . . . . . . . . heuer . . . . . . . . . „ [Bl. 84] Gossengruen Lorenz Wagner 2) Walburgis . . . . .14 groschen 1 3 Michaelis . . . . .13 1 „ „ schock eyer . . 1/2 keß . Michaelis hennen . . 2 reisten flachs . . .24 1 napf mahen, dafur . . 2 w. g. wachgeld fur san Loren- zentag3) . . . . . 4 „ „ . . Hanns Könnl Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 schnitter. . . . . . . . 2 moder . . . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 „ [Bl. 83] Thoma Schuster Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . schnitter. . . . . . . . 2 moder . . . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 „ Hammer Hanns Walburgis . . . . . . .17 groschen Michaelis . . . . . . . 17 wachgeld Laurenti . . . 4 w. g. Caspar Herrl Walburgis . . . . .11 groschen 1 9 1 „ Michaelis . . . . . 11 „ reisten flachs . . .24 keß . . . . 1 . . . . schock eyer 1/2 schock wachgeld Laurenti . 4 W. g. 1) Name oder Beruf? — 2) Bl. 94: Waigner. — 3) 10. VIII.
76 Stelzner moder . . . . . . . . . 2 schnider . . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 [Bl. 81' leer) [Bl. 82 „1 [Bl. 82'] Hanns Franck Walburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 „ Wirtt Andres Walburgis . . . . . . .18 groschen Michaelis . . . . . . .18 pfluge . . . . . . . . . schnider . . . . . . . moder . . . . . . . heuer . . . . Die von Fronaw gibt izlicher von yder khue ein kesße ein jare. Item ein izlicher halber hofe gibt 1 jahr. 2 pfluge 2 moder schnider 2 heuer „ 2 Hans Plieck Walburgis . . . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 pfluge . . . . . . . . . schnider . . . . . . . . 2 moder. . . . . . . . . heuer . . . . . . . . . 2 „ Lautterbach [leer]. Thonn [so!] Linhard Walburgis . . . . . . .20 groschen Michaelis . . . . . . .20 pfluge . . . . . . . . . 2 schnitter. 2 . . . . . . . moder.. . . . . . . . heuer . . . . . . . . . „ Hiernach volgeth [Bl. 83/ grundliche vorzeichnuß der zinns, scharwerk und andres einkomens, zu dem schlos und herrschaft Hertenbergk ge- hörig. Wirtt 1) Walburgis . . . . . . .28 groschen Michaelis . . . . . . .28 „ Nickel Schuster Walburgis . . . . . . .18 groschen Michaelis . . . . . . .19 pfluge . . . . . . . . . 2 schnitter. . . . . . . . 2 moder . . . . . . . . heuer . . . . . . . . . „ [Bl. 84] Gossengruen Lorenz Wagner 2) Walburgis . . . . .14 groschen 1 3 Michaelis . . . . .13 1 „ „ schock eyer . . 1/2 keß . Michaelis hennen . . 2 reisten flachs . . .24 1 napf mahen, dafur . . 2 w. g. wachgeld fur san Loren- zentag3) . . . . . 4 „ „ . . Hanns Könnl Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . 5 schnitter. . . . . . . . 2 moder . . . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 „ [Bl. 83] Thoma Schuster Walburgis . . . . . . . 5 groschen Michaelis . . . . . . . schnitter. . . . . . . . 2 moder . . . . . . . . . 2 heuer . . . . . . . . . 2 „ Hammer Hanns Walburgis . . . . . . .17 groschen Michaelis . . . . . . . 17 wachgeld Laurenti . . . 4 w. g. Caspar Herrl Walburgis . . . . .11 groschen 1 9 1 „ Michaelis . . . . . 11 „ reisten flachs . . .24 keß . . . . 1 . . . . schock eyer 1/2 schock wachgeld Laurenti . 4 W. g. 1) Name oder Beruf? — 2) Bl. 94: Waigner. — 3) 10. VIII.
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Michael Wazner Walburgis . Michaelis eir ein yar. . das ander yar . reißen flachs. wachgeld Laurenti . (Bl. 84] Walburgis . Michaelis eyer. reißen flachs. wachgeld Laurenti . . Jakob Wagner Walburgis . . Michaelis eyer. . . reiBen flachs. wachgeld Wirt Jeorg?) Walburgis . . . Michaelis eyer. kes . . reißen flachs . wachgeld Jakobyn Walburgis . Michaelis wachgeld Laurenti . . Schuczlein wachgeld Laurenti . . Nickel Schustr Walburgis . Michaelis 1 reißen flachs . eier ein jar +. 37 . ‚15 ‚12 . 5 groschen . 5 » .% schock . 1 keB .. .12 . 4 W. g. Caspar Plas 3% groschen . 3% ) . .15 . 6 . 4 w. g. 315 groschen » .. 6 . 4 w. g. .11 groschen 1 3 1 ” pe schock ‘24 . 4 w. g. . 3 groschen 39 .4 w. g. . 4 w. g. 745 groschen 1 h 2 » 1 » 15 schock und das ander jar 1 kef wachgeld Laurenti [BL. 85] Walburgis . . . Michaelis reiBen flachs. eier . keß wachgeld Laurenti | . 4 w. g. Sachs Hirlos . 8 groschen 8 M |” schock AU dwg 77 Sebastian?) Schneider Walburgis . . 64, groschen Michaelis . . . . . 64 » wachgeld Laurenti . . 4 w. g. neue schmidt Walburgis . 0 «15 w. В. Michaelis . . . . . . .15 ) » wachgeld Laurenti . 2” » Erhard Hempll Walburgis . . . . . 9 groschen Michaelis . ......9 » henne. . . . . 2 aier . j^ schock kesß fur ein napf mahen . 2 W. g. reiben flachs. . . . . .24 wachgeld . . . 4W.g. Passauer Walburgis von 1 acker . 3 groschen Michaelis ,, 1 ,, . » Walburgis . . . . . . . 2 groschen Michaelis . » wachgeld ‚ . 4 м. В. Hans Рег Walburgis . . . 9 groschen Michaelis . eier . j^ schock keB . . . eo reißen flachs . e. ‘24 wachgeld . .4 w.g. [В!. 85] Hanns Schmidt Walburgis . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 » reiBen flachs. . . . . .24 eier. .. .. . + j^ schock Кей... wachgeld ‘A w. g. Oswald Dörfler Walburgis . 4 groschen 2 3 1h Michaelis . . . » 2,1 eier ein yar . . . . .. 7 schock, das ander yar Cee keß henne . К, reiBen flachs. . . . . .12 fur 1 пар? mahen . 1 wg wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, 1) BL. 94": Winth. — 2) Bl. 95: Paul.
Michael Wazner Walburgis . Michaelis eir ein yar. . das ander yar . reißen flachs. wachgeld Laurenti . (Bl. 84] Walburgis . Michaelis eyer. reißen flachs. wachgeld Laurenti . . Jakob Wagner Walburgis . . Michaelis eyer. . . reiBen flachs. wachgeld Wirt Jeorg?) Walburgis . . . Michaelis eyer. kes . . reißen flachs . wachgeld Jakobyn Walburgis . Michaelis wachgeld Laurenti . . Schuczlein wachgeld Laurenti . . Nickel Schustr Walburgis . Michaelis 1 reißen flachs . eier ein jar +. 37 . ‚15 ‚12 . 5 groschen . 5 » .% schock . 1 keB .. .12 . 4 W. g. Caspar Plas 3% groschen . 3% ) . .15 . 6 . 4 w. g. 315 groschen » .. 6 . 4 w. g. .11 groschen 1 3 1 ” pe schock ‘24 . 4 w. g. . 3 groschen 39 .4 w. g. . 4 w. g. 745 groschen 1 h 2 » 1 » 15 schock und das ander jar 1 kef wachgeld Laurenti [BL. 85] Walburgis . . . Michaelis reiBen flachs. eier . keß wachgeld Laurenti | . 4 w. g. Sachs Hirlos . 8 groschen 8 M |” schock AU dwg 77 Sebastian?) Schneider Walburgis . . 64, groschen Michaelis . . . . . 64 » wachgeld Laurenti . . 4 w. g. neue schmidt Walburgis . 0 «15 w. В. Michaelis . . . . . . .15 ) » wachgeld Laurenti . 2” » Erhard Hempll Walburgis . . . . . 9 groschen Michaelis . ......9 » henne. . . . . 2 aier . j^ schock kesß fur ein napf mahen . 2 W. g. reiben flachs. . . . . .24 wachgeld . . . 4W.g. Passauer Walburgis von 1 acker . 3 groschen Michaelis ,, 1 ,, . » Walburgis . . . . . . . 2 groschen Michaelis . » wachgeld ‚ . 4 м. В. Hans Рег Walburgis . . . 9 groschen Michaelis . eier . j^ schock keB . . . eo reißen flachs . e. ‘24 wachgeld . .4 w.g. [В!. 85] Hanns Schmidt Walburgis . . . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 » reiBen flachs. . . . . .24 eier. .. .. . + j^ schock Кей... wachgeld ‘A w. g. Oswald Dörfler Walburgis . 4 groschen 2 3 1h Michaelis . . . » 2,1 eier ein yar . . . . .. 7 schock, das ander yar Cee keß henne . К, reiBen flachs. . . . . .12 fur 1 пар? mahen . 1 wg wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, 1) BL. 94": Winth. — 2) Bl. 95: Paul.
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78 Unmulin wachgeld Laurenti . . Vilp Schustr Walburgis . Michaelis Walburgis . Michaelis wachgeld Michàel Hempel Walburgis . . Michaelis eyer. kesf fur 1 napf mahen reistn flachs . hennen . von ein garten. wachgeld Laurenti . [BL 86] Walburgis . . Michaelis eier . keB . . . fur ein napf mahen reisten flachs hennen schnitter. e wachgeld Laurenti "- Nickel Maier Walburgis . . Michaelis Walburgis von 1 acker . Michaelis ,, » wachgeld Laurenti . Paul Schneider Walburgis . Michaelis reißen flachs. keB . . . wachgeld . .12 . 1 . 4 Ww. g. . 4 w. g. . 4 groschen 4 . 215 w. g. . 2% » » » » . 9 groschen | schock wg ‚24 ‚2 . 2 groschen . 4 w. g. Erhard Hirnloß .14 groschen ‚14 A schock lw .24 . 2 ‚ 4 ‚ 4 м. В. . 4 groschen .4 „ 4 »„ . 4 PP) .4 w. 8. . 8 groschen » jung Lorennz Wagner Walburgis von ein acker Michaelis ,, ,, 3 groschen 3 und erbeit in der ' nabersath von wegen des schnizs % tag . 4 w. g. wachgeld Laurenti . . Plas Hanns Walburgis von ein acker 215 groschen Michaelis ,, ,, , 2% » hauszins. . . 1 » wachgeld Laurenti . . 4 w. g. [BI. 86] Hans Vichtner hauszins . . . . . 1 groschen wachgeld Laurenti . . . 4 W. g. von der fleischbank Michaelis 8 w. g. Hanns Kramer Walburgis . Michaelis wachgeld Hans Stowasser Walburgis . . . Michaelis wachgeld pharher Walburgis von ein acker Michaelis ,, ,, » Syxt Schmidt Walburgis Michaelis wachgelld . . Pharr Basstel Walburgis . . . . Michaelis wachgeld [В!. 87] Lochdorii Wollf Stoklinger Walburgis . Michaelis eier . keß . hennen . reisten flachs fur 1 napf mahen wachgeld Laurenti Hirsch Walburgis . . . Michaelis reisten flachs . fur % napf mahen. . + о ее 9 . .12 .1w.g. . 1 groschen . 4 w.g. . 1 groschen 24 w.g. 3 w. g. 3 ) » . .12 w. g. 12 5» 13 groschen 1 schock 1 .2 . .24 . 2 w. g. » » . 4 groschen »
78 Unmulin wachgeld Laurenti . . Vilp Schustr Walburgis . Michaelis Walburgis . Michaelis wachgeld Michàel Hempel Walburgis . . Michaelis eyer. kesf fur 1 napf mahen reistn flachs . hennen . von ein garten. wachgeld Laurenti . [BL 86] Walburgis . . Michaelis eier . keB . . . fur ein napf mahen reisten flachs hennen schnitter. e wachgeld Laurenti "- Nickel Maier Walburgis . . Michaelis Walburgis von 1 acker . Michaelis ,, » wachgeld Laurenti . Paul Schneider Walburgis . Michaelis reißen flachs. keB . . . wachgeld . .12 . 1 . 4 Ww. g. . 4 w. g. . 4 groschen 4 . 215 w. g. . 2% » » » » . 9 groschen | schock wg ‚24 ‚2 . 2 groschen . 4 w. g. Erhard Hirnloß .14 groschen ‚14 A schock lw .24 . 2 ‚ 4 ‚ 4 м. В. . 4 groschen .4 „ 4 »„ . 4 PP) .4 w. 8. . 8 groschen » jung Lorennz Wagner Walburgis von ein acker Michaelis ,, ,, 3 groschen 3 und erbeit in der ' nabersath von wegen des schnizs % tag . 4 w. g. wachgeld Laurenti . . Plas Hanns Walburgis von ein acker 215 groschen Michaelis ,, ,, , 2% » hauszins. . . 1 » wachgeld Laurenti . . 4 w. g. [BI. 86] Hans Vichtner hauszins . . . . . 1 groschen wachgeld Laurenti . . . 4 W. g. von der fleischbank Michaelis 8 w. g. Hanns Kramer Walburgis . Michaelis wachgeld Hans Stowasser Walburgis . . . Michaelis wachgeld pharher Walburgis von ein acker Michaelis ,, ,, » Syxt Schmidt Walburgis Michaelis wachgelld . . Pharr Basstel Walburgis . . . . Michaelis wachgeld [В!. 87] Lochdorii Wollf Stoklinger Walburgis . Michaelis eier . keß . hennen . reisten flachs fur 1 napf mahen wachgeld Laurenti Hirsch Walburgis . . . Michaelis reisten flachs . fur % napf mahen. . + о ее 9 . .12 .1w.g. . 1 groschen . 4 w.g. . 1 groschen 24 w.g. 3 w. g. 3 ) » . .12 w. g. 12 5» 13 groschen 1 schock 1 .2 . .24 . 2 w. g. » » . 4 groschen »
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henne. ........ 1 eyer. . . . . . 15 kes zu wechsel. . . . . 1 wachgeld co dwg Moyssler Walburgis . . . 9 groschen 3 3 Michaelis . . . . . 9 » 3, reistn flachs . . . . . .24 fur 1 napf mahen . 2 w. g. hennen . . . . . . . . 2 eyer. j^ schock keB . . . e. wachgeld Laurenti e 4 W. g. [BL 87] Schmidt Wilfel Walburgis . . 6 groschen Michaelis . . . ....6 » reisten flachs . . . . .12 fur 1$ napf mahen. . . 1 w. g. henne . 0... d eier. .. .. . . . . .15 keB . .. 1 wachgelld Laurenti . . ‚ 4 м. в. Breu Nickel Walburgis . . . 9 groschen Michaelis .. » aier. ..... .. . . % schock kes . s.s s.s. s | hennen . . . . .. . .2 reisten flachs . . . . .24 fur 1 napf mahen . 2 Ww. g. wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, Andres Schlemer Walburgis . . 7 groschen — 5h Michaelis . . . . 7 » —5, reisten flachs . . . . .12 fur 1 napf mahen . 1 w.g. keß . .. 1 hennen ........1 eyer. . .......15 wachgelld . . 4 w. g. Howner Walburgis . 2 groschen — 139 Michaelis . . . . — 1, reisten flachs . . . . .12 fur 14 napf mahen. . . 1 w.g. henne . . 44.2 1 eyer. . . . . . . . . .15 keB . . 0.1 wachgeld Laurenti . . 4 w. g. 1) Bl. 95’: Harn. 79 Hurnn Hertel?) Walburgis . . . 9 groschen Michaelis . ......9 » reisten flachs . . . . .24 fur 1 napf mahen . . 2W.g. eyer. e. % schock keB . ss... 1 hennen . . . . 2 wachgelld Laurenti . 4 w. g. [В!. 88] Mates Hempl Walburgis . 4 groschen Michaelis . . . . . . » reisten flachs . . . . 12 eier. .........15 keb. ....... . . 1 henne . . . .. 1 fur 15 napf mahen . .1w.g. wachgeld Laurenti . )» 39 Hans Stowasser Walburgis . . . . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 » reisten flachs . . . . .24 eyer. e A schock keB . fur 1 napf mahen . E W. g. wachgeld Laurenti . 4,5 Passauer Walburgis . . 5 groschen — 5 h Michaelis . . . .5 » — 5, reistn flachs . . . . . .12 eyer. . . . . . . . . .15 hennen . . . . . . . . 2 keB . . . 2. 1 fur 1% napf. mahen . . 1 w.g. wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, Enndres Starckh Walburgis . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 » reisten flachs . . . . .12 hennen . . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . . . .15 keb. . . 2. 1 fur 4% napf mahen . 1 W.g wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, [Bl. 88] Horrn Wolfl Walburgis . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 » reisten flachs . . . . .24 eier . Coe % schock
henne. ........ 1 eyer. . . . . . 15 kes zu wechsel. . . . . 1 wachgeld co dwg Moyssler Walburgis . . . 9 groschen 3 3 Michaelis . . . . . 9 » 3, reistn flachs . . . . . .24 fur 1 napf mahen . 2 w. g. hennen . . . . . . . . 2 eyer. j^ schock keB . . . e. wachgeld Laurenti e 4 W. g. [BL 87] Schmidt Wilfel Walburgis . . 6 groschen Michaelis . . . ....6 » reisten flachs . . . . .12 fur 1$ napf mahen. . . 1 w. g. henne . 0... d eier. .. .. . . . . .15 keB . .. 1 wachgelld Laurenti . . ‚ 4 м. в. Breu Nickel Walburgis . . . 9 groschen Michaelis .. » aier. ..... .. . . % schock kes . s.s s.s. s | hennen . . . . .. . .2 reisten flachs . . . . .24 fur 1 napf mahen . 2 Ww. g. wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, Andres Schlemer Walburgis . . 7 groschen — 5h Michaelis . . . . 7 » —5, reisten flachs . . . . .12 fur 1 napf mahen . 1 w.g. keß . .. 1 hennen ........1 eyer. . .......15 wachgelld . . 4 w. g. Howner Walburgis . 2 groschen — 139 Michaelis . . . . — 1, reisten flachs . . . . .12 fur 14 napf mahen. . . 1 w.g. henne . . 44.2 1 eyer. . . . . . . . . .15 keB . . 0.1 wachgeld Laurenti . . 4 w. g. 1) Bl. 95’: Harn. 79 Hurnn Hertel?) Walburgis . . . 9 groschen Michaelis . ......9 » reisten flachs . . . . .24 fur 1 napf mahen . . 2W.g. eyer. e. % schock keB . ss... 1 hennen . . . . 2 wachgelld Laurenti . 4 w. g. [В!. 88] Mates Hempl Walburgis . 4 groschen Michaelis . . . . . . » reisten flachs . . . . 12 eier. .........15 keb. ....... . . 1 henne . . . .. 1 fur 15 napf mahen . .1w.g. wachgeld Laurenti . )» 39 Hans Stowasser Walburgis . . . . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 » reisten flachs . . . . .24 eyer. e A schock keB . fur 1 napf mahen . E W. g. wachgeld Laurenti . 4,5 Passauer Walburgis . . 5 groschen — 5 h Michaelis . . . .5 » — 5, reistn flachs . . . . . .12 eyer. . . . . . . . . .15 hennen . . . . . . . . 2 keB . . . 2. 1 fur 1% napf. mahen . . 1 w.g. wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, Enndres Starckh Walburgis . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 » reisten flachs . . . . .12 hennen . . . . . . . . 1 eyer. . . . . . . . . .15 keb. . . 2. 1 fur 4% napf mahen . 1 W.g wachgeld Laurenti . . . 4 ,, ,, [Bl. 88] Horrn Wolfl Walburgis . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 » reisten flachs . . . . .24 eier . Coe % schock
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80 keß . . . . . . . . . . henne . . . . . . . 2 fur 1 napf mahen . . . 2 W. g. wachgeld Laurenti . . . 4 „ „ . . . . . . . 3 hennen keß . . . . . . 2 . . . . . . 4 w. g. wachgeld mulner Walburgis . . . . . . . 8 groschen Michaelis . . 8 „ Item sy geben alle sembtlich von einer kue 1 kese. Desgleichen das brothgelt auf s. Thomastag1) zu Wei- nachten 4 g 2 3. Und das wachgeld geben sie auch al uf s. Lorenzen tagk. [Bl. 89] Lautterbach Nickel Per Walburgis . . . . . .101/2 groschen . . . . . . 101/2 Michaelis „ henne . . . . . . . . 4 kes . . . . . 2 wachgeld auf Lorenz . 4 w. g. [Bl. 89 Simon Fischer Walburgis . . . . . .101/2 groschen Michaelis . . . . . . 101/2 „ hennen . 3 . . . . . . keß . . . . . 2 wachgelld . . . . . . 4 w. g. Nickl Michl1) Walburgis . . . . . .101/2 groschen Michaelis . . . . . .107/2 „ hennen . . . . 4 keß . . . . . 2 muller Walburgis . . . . . .101/2 groschen Michaelis . . . . . .101/2 4 hennen . . . . . . . „ Ber Motl Walburgis . . . . . . 71/2 groschen . . . . . . Michaelis „ /2 henne. . . . . . . . keß . . . . . . wachgeld . . . . . . 4 W. g. Jeorg Beer Walburgis . . . . . . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 „ henne . . . . . . . . . 4 keß . . . . . . . . . 2 wachgeld . . . . . . . 4 W. g. Görg Mösl Wallburgis . . . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . . 12 wachgeld . . . . . . . 4 W. g. Schoniger 2) Walburgis Michaelis wachgeld keſ . . . . . . . . 8 . . . . . . . . . . . . 3 . . . . . . [so ! Das wachgelld soll alles auf s. Lo- renzentag geben werden. Tozauer Walburgis Michaelis hennen . . keß . wachgeld . . . . . .101/2 groschen . . . . . . 101/2 „ . . . . . 4 . . . . . 2 . . . . . . 4 W. g. [Bl. 90] Werdaw Hocker Walburgis . . . . . 8 groschen 3 3, . . . . 8 . Michaelis 3 „ „ wachgelld Laurenti . 4 w. g. Nickl Lumpl Walburgis . . . . . . .11 groschen Michaelis . . . . . . .11 „ hennen . . . . . . . . 4 . . keß . . . . . . . . 2 wachgelt. . . . . . . . 4 W. g. Hoes Walburgis . . . . . . .18 groschen Michaelis . . . . . . .18 „ wachgeld . . . . . . . 4 W. g. Haber Modl Walburgis . . . . . . 71/2 groschen Michaelis . . . . . . 71/2 „ Wennzl Lumpl Walburgis . . . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 „ wachgelld . . . . . . . 4 W. g. 1) 21. XII. — 2) Bl. 96: Michäl Hans. — 3) Bl. 96: Sthoniger.
80 keß . . . . . . . . . . henne . . . . . . . 2 fur 1 napf mahen . . . 2 W. g. wachgeld Laurenti . . . 4 „ „ . . . . . . . 3 hennen keß . . . . . . 2 . . . . . . 4 w. g. wachgeld mulner Walburgis . . . . . . . 8 groschen Michaelis . . 8 „ Item sy geben alle sembtlich von einer kue 1 kese. Desgleichen das brothgelt auf s. Thomastag1) zu Wei- nachten 4 g 2 3. Und das wachgeld geben sie auch al uf s. Lorenzen tagk. [Bl. 89] Lautterbach Nickel Per Walburgis . . . . . .101/2 groschen . . . . . . 101/2 Michaelis „ henne . . . . . . . . 4 kes . . . . . 2 wachgeld auf Lorenz . 4 w. g. [Bl. 89 Simon Fischer Walburgis . . . . . .101/2 groschen Michaelis . . . . . . 101/2 „ hennen . 3 . . . . . . keß . . . . . 2 wachgelld . . . . . . 4 w. g. Nickl Michl1) Walburgis . . . . . .101/2 groschen Michaelis . . . . . .107/2 „ hennen . . . . 4 keß . . . . . 2 muller Walburgis . . . . . .101/2 groschen Michaelis . . . . . .101/2 4 hennen . . . . . . . „ Ber Motl Walburgis . . . . . . 71/2 groschen . . . . . . Michaelis „ /2 henne. . . . . . . . keß . . . . . . wachgeld . . . . . . 4 W. g. Jeorg Beer Walburgis . . . . . . .13 groschen Michaelis . . . . . . .13 „ henne . . . . . . . . . 4 keß . . . . . . . . . 2 wachgeld . . . . . . . 4 W. g. Görg Mösl Wallburgis . . . . . . .12 groschen Michaelis . . . . . . . 12 wachgeld . . . . . . . 4 W. g. Schoniger 2) Walburgis Michaelis wachgeld keſ . . . . . . . . 8 . . . . . . . . . . . . 3 . . . . . . [so ! Das wachgelld soll alles auf s. Lo- renzentag geben werden. Tozauer Walburgis Michaelis hennen . . keß . wachgeld . . . . . .101/2 groschen . . . . . . 101/2 „ . . . . . 4 . . . . . 2 . . . . . . 4 W. g. [Bl. 90] Werdaw Hocker Walburgis . . . . . 8 groschen 3 3, . . . . 8 . Michaelis 3 „ „ wachgelld Laurenti . 4 w. g. Nickl Lumpl Walburgis . . . . . . .11 groschen Michaelis . . . . . . .11 „ hennen . . . . . . . . 4 . . keß . . . . . . . . 2 wachgelt. . . . . . . . 4 W. g. Hoes Walburgis . . . . . . .18 groschen Michaelis . . . . . . .18 „ wachgeld . . . . . . . 4 W. g. Haber Modl Walburgis . . . . . . 71/2 groschen Michaelis . . . . . . 71/2 „ Wennzl Lumpl Walburgis . . . . . . . 6 groschen Michaelis . . . . . . . 6 „ wachgelld . . . . . . . 4 W. g. 1) 21. XII. — 2) Bl. 96: Michäl Hans. — 3) Bl. 96: Sthoniger.
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Trauche?) Walburgis . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 » wachgeld . 4 w.g. Huler?) Walburgis . . . 8 groschen Michaelis . . . .-. . . 8 » wachgeld . 4 W. g. Hemerly Walburgis . . . 8 groschen Michaelis . . . . . . . 8 » wachgelld . . . 4 W. g. mulner Walburgis . . . . . . . 1 fl. Michaelis . . . . . . . 1, Geben alle das wachgeld auf s. Lo- renzentagk [BL 90] Blumbergk Hans Heinl Walburgis . .1235 groschen Michaelis „121% » kes . . .] hennen . . . . . . . 2 eyer. . . . . . « . .20 wachgeld . 4 w. g. Wolf Schnabel Walburgis . 7% groschen Michaelis . . . . . . TR » kes . 2... 1 hennen . . . . . . . I eyer. . ess . .20 wachgeld . 4 w. g. Hans Koler Walburgis . . 6 groschen Michaelis .. 6 » wachgeld .4 w. g. Lorenz Schnabl Walburgis . . 6 groschen Michaelis . » wachgelld . . 4 w. g. Nickel?) Dörfler Walburgis . . . 1 groschen Michaelis . . . . . . . 1 » wachgeld . . . 4 w. g. 1) Bl. 96: Trauthe. — ?) Bl. 96': Erhard Singer Walburgis . Michaelis kes . henne . aier. . . wachgeld Ber Domel Walburgis . Michaelis kes . henne . eyer. wachgeld Laurenzi ; Nikl Schintlerin 81 7% groschen TR» 1 1 .20 . 4 w. g. 7% groschen 7% » 1 VI .20 . 4 w. g. Walburgis . 10% groschen Michaelis .10% eier . p? [507] ke... wachgeld . » W. g. [BI. 9]] Hans Stowassr Walburgis . . 1 fl. Michaelis 1, wachgeld . 4 w. g. Stegmuller Walburgis . 71% groschen Michaelis . 7% und wan im die "a ein holz oder etzlichs zu dyllen schneiden vor- schaft, so soll ers auch thun. Item so geben sie zu brodtgeld auf s. Thomastag 3 groschen. Das wach- geld soll auf Laurenti gefallen. [BL 91'] Purgles und Marckaf)grun Lorenz Plas Walburgis . Michaelis henne . . eyer. kess. Wallburgis von 1 wiBen . Michaelis ,, Hanns Stowase[r] Walburgis . Michaelis henne . . .15 groschen 2 » % schock 1 4 w. g. ) » .15 groschen . .15 »„ . 2 Huber. — *) BI. 97: Erhard.
Trauche?) Walburgis . . . 9 groschen Michaelis . . . . . . . 9 » wachgeld . 4 w.g. Huler?) Walburgis . . . 8 groschen Michaelis . . . .-. . . 8 » wachgeld . 4 W. g. Hemerly Walburgis . . . 8 groschen Michaelis . . . . . . . 8 » wachgelld . . . 4 W. g. mulner Walburgis . . . . . . . 1 fl. Michaelis . . . . . . . 1, Geben alle das wachgeld auf s. Lo- renzentagk [BL 90] Blumbergk Hans Heinl Walburgis . .1235 groschen Michaelis „121% » kes . . .] hennen . . . . . . . 2 eyer. . . . . . « . .20 wachgeld . 4 w. g. Wolf Schnabel Walburgis . 7% groschen Michaelis . . . . . . TR » kes . 2... 1 hennen . . . . . . . I eyer. . ess . .20 wachgeld . 4 w. g. Hans Koler Walburgis . . 6 groschen Michaelis .. 6 » wachgeld .4 w. g. Lorenz Schnabl Walburgis . . 6 groschen Michaelis . » wachgelld . . 4 w. g. Nickel?) Dörfler Walburgis . . . 1 groschen Michaelis . . . . . . . 1 » wachgeld . . . 4 w. g. 1) Bl. 96: Trauthe. — ?) Bl. 96': Erhard Singer Walburgis . Michaelis kes . henne . aier. . . wachgeld Ber Domel Walburgis . Michaelis kes . henne . eyer. wachgeld Laurenzi ; Nikl Schintlerin 81 7% groschen TR» 1 1 .20 . 4 w. g. 7% groschen 7% » 1 VI .20 . 4 w. g. Walburgis . 10% groschen Michaelis .10% eier . p? [507] ke... wachgeld . » W. g. [BI. 9]] Hans Stowassr Walburgis . . 1 fl. Michaelis 1, wachgeld . 4 w. g. Stegmuller Walburgis . 71% groschen Michaelis . 7% und wan im die "a ein holz oder etzlichs zu dyllen schneiden vor- schaft, so soll ers auch thun. Item so geben sie zu brodtgeld auf s. Thomastag 3 groschen. Das wach- geld soll auf Laurenti gefallen. [BL 91'] Purgles und Marckaf)grun Lorenz Plas Walburgis . Michaelis henne . . eyer. kess. Wallburgis von 1 wiBen . Michaelis ,, Hanns Stowase[r] Walburgis . Michaelis henne . . .15 groschen 2 » % schock 1 4 w. g. ) » .15 groschen . .15 »„ . 2 Huber. — *) BI. 97: Erhard.
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82 eyer. . kef . . . . reiBen flachs. wachgeld . . CL Andres Per Walburgis . . . . Michaelis henne . eier . keD . . . . reiBen flachs. wachgeld Hans Mertl Walburgis . Michaelis henne . eier . . . . . keB . Walburgis von 1 wiBen Michaelis ,, Kristof Stadler Walburgis . . . Michaelis . . . . . henne . eyer. . keB . [BL 92] Michaelis hennen eier . . kes . Walburgis von 1 wiBen . Michaelis ,, „Fridrich Stowasser J. Walburgis . . Michaelis henne . . eier-. . . . . . . keB . . Walburgis Michaelis Hanns Preunl Walburgis . Michaelis henne . eyer. . kes . . Walburgis i wiB s Michaelis ; 10 1 wien © ° «ee . 44 schock 1 . .24 ..4w.£g .15 groschen .15 » .4 . 4 schock . 1 ‚24 ‚ 4 м. g. . 5 groschen 3, ho Ct 1% schock 1 . 3 w. g. » 39 . . . 2% groschen . 24 » 1 . 15 , . 1 Erhard Stowasser Walburgis . . .10 [so!] . 1 .15 . 1 6 w. g. . 9 groschen ‚ 3 » . 1 .15 . 1 . 3 W. g. ) » .15 groschen .15 „ .2 . '% schock 1 ‚ 3 м. В. ‚3 » »„ Nickl Richter Walburgis . . Michaelis Philip Stowasser Walburgis . . . . Michaelis e. Nickl Ditl Walburgis . . . . . Michaelis So geben sie im s. .12 w. g. .12 2) 2) .12 w. g. .12 )) » Thoma furs brodtgelld 2 groschen 4 9. - [BL 92] Andres Vipel Walburgis . Michaelis henne. . aier. . . . wachgeld . Motel Kormane Walburgis . . Michaelis henne . aier. . wachgeld en Nickl Lindner Walburgis . Michaelis henne . aier. . . . wachgeld Petr Sstiber Walburgis . . . . . . Michaelis henne . aier . wachgeld . . . . , Walburgis ; acker ' Michaelis Erhard Singer Walburgis . Michaelis henne . aier. . . . . . + + wachgelld . . . . 2 1112 . о оо . о Фе Lubenam [so/] . 9 groschen 6 3, . 1 schock 2.4 W. g. .3 groschen 6 » 1% schock 2.4 W. g. . 5 groschen 8 » . 2 . 145 . . 4W.S. . 3 groschen 6 3, 2 15 schock 2.4 w. g. » » 3) 39 . . 3 groschen tot » ‚ . 2 . . 1 schock 4 w. g.
82 eyer. . kef . . . . reiBen flachs. wachgeld . . CL Andres Per Walburgis . . . . Michaelis henne . eier . keD . . . . reiBen flachs. wachgeld Hans Mertl Walburgis . Michaelis henne . eier . . . . . keB . Walburgis von 1 wiBen Michaelis ,, Kristof Stadler Walburgis . . . Michaelis . . . . . henne . eyer. . keB . [BL 92] Michaelis hennen eier . . kes . Walburgis von 1 wiBen . Michaelis ,, „Fridrich Stowasser J. Walburgis . . Michaelis henne . . eier-. . . . . . . keB . . Walburgis Michaelis Hanns Preunl Walburgis . Michaelis henne . eyer. . kes . . Walburgis i wiB s Michaelis ; 10 1 wien © ° «ee . 44 schock 1 . .24 ..4w.£g .15 groschen .15 » .4 . 4 schock . 1 ‚24 ‚ 4 м. g. . 5 groschen 3, ho Ct 1% schock 1 . 3 w. g. » 39 . . . 2% groschen . 24 » 1 . 15 , . 1 Erhard Stowasser Walburgis . . .10 [so!] . 1 .15 . 1 6 w. g. . 9 groschen ‚ 3 » . 1 .15 . 1 . 3 W. g. ) » .15 groschen .15 „ .2 . '% schock 1 ‚ 3 м. В. ‚3 » »„ Nickl Richter Walburgis . . Michaelis Philip Stowasser Walburgis . . . . Michaelis e. Nickl Ditl Walburgis . . . . . Michaelis So geben sie im s. .12 w. g. .12 2) 2) .12 w. g. .12 )) » Thoma furs brodtgelld 2 groschen 4 9. - [BL 92] Andres Vipel Walburgis . Michaelis henne. . aier. . . . wachgeld . Motel Kormane Walburgis . . Michaelis henne . aier. . wachgeld en Nickl Lindner Walburgis . Michaelis henne . aier. . . . wachgeld Petr Sstiber Walburgis . . . . . . Michaelis henne . aier . wachgeld . . . . , Walburgis ; acker ' Michaelis Erhard Singer Walburgis . Michaelis henne . aier. . . . . . + + wachgelld . . . . 2 1112 . о оо . о Фе Lubenam [so/] . 9 groschen 6 3, . 1 schock 2.4 W. g. .3 groschen 6 » 1% schock 2.4 W. g. . 5 groschen 8 » . 2 . 145 . . 4W.S. . 3 groschen 6 3, 2 15 schock 2.4 w. g. » » 3) 39 . . 3 groschen tot » ‚ . 2 . . 1 schock 4 w. g.
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Andres Vischer Walburgis . . . 3 groschen Michaelis . . . . . . . 3 » henne. . . . . . . . . 1 aier, . . . . . « « « „15 wachgeld . 4 w. g. [BI. 937] Heinz Wilde Walburgis . . 3 groschen . Michaelis . . » wachgelld . 2.2.4 W.g. Pfar Hans Michaelis von 1 wisen . 3 groschen Peter Zinwner?) Walburgis . 1% fl. Michaelis . % , schnider . .. .4 wachgelld . . . 4W.g. er soll auch helfen haßen jagen, wen mans schaft. Motl Walburgis . . . 3 groschen Michaelis . ......6 » henne. . . . . . . . .2À eyer. . . . . . . Y$ schock wachgelld . . . . 4 w. g. di Sstibern Walburgis . . . . 3 groschen Michaelis . . . . . . . 6 » henne . . 2 eyer. . . 1% schock wachgeld 4 W. Sg. Jakob Kornauer Walburgis . . . 3 groschen Michaelis . . . ....6 » henne. . . . . . . . .2 eier. .. .. ..... 16 [sol] wachgeld . . 4 w. g. Langhans Walburgis . . 2... ] fl. Michaelis . . . . . . . 1, henne. . . . . . . . .2 [Bl 93] Erhard Ullnsperker Walburgis . . . 1 fl. Michaelis . . . . . ..]1 » 83 Schônecker Walburgis . . . . . . . 1 fl. Michaelis . . . . . . . 1, Hans Starckh | Walburgis von sein hof . 114 fl. Michaelis ,, , , . 135, Item zu Lubenau, Gossengrun und Loch gibt iglicher zu Pfingsten 1 kef, das macht auf das wenigst alle jahr 3 schock ken. Lubenauris wald mag man zinsen jerlich auf meines gnedigen herren taill 18 9, 2) pehs. | Bl. 94] Hornn Jacob Starck Walburgis . . . . .30 w. g. Michaelis . . . . . . .30 ,, Hans Treber Walburgis . 0s «90 м. в. Michaelis . . . . .. .30 ,, ,, Wolf Gareifien Wallburgis . . 1 fl. 9 groschen Michaelis . . . . . 1, 9 » Lorenz Frydrich Walburgis . . . . 1 fl. 9 groschen Michaelis . 2) 9 »„ Hans Neisser Walburgis . . . I fl. 17 groschen Michaelis . ... . 1 ,, IT Andres Starckh НЕ Walburgis . . 1 fl. 16 groschen 3% 4 Michaelis . . 1.,, 16. , y Andres Gluer Walburgis . . . . 1 fl. 615 groschen Michaelis . . . . 1, 64 , Jakob Schmid Walburgis . . . . . .18% groschen Michaelis . . . . . .18%4 » mulner Walburgis . . .13 groschen Michaelis о о о о о ее » 1) Das „w“‘“ trägt einen u-Haken; die 3 vorangehenden Schäfte können ein „1“ enthalten, doch fehlt der i-Punkt. — ?) Das hier in der Handschrift verwendete Zeichen gleicht am ehesten einem A. 6*
Andres Vischer Walburgis . . . 3 groschen Michaelis . . . . . . . 3 » henne. . . . . . . . . 1 aier, . . . . . « « « „15 wachgeld . 4 w. g. [BI. 937] Heinz Wilde Walburgis . . 3 groschen . Michaelis . . » wachgelld . 2.2.4 W.g. Pfar Hans Michaelis von 1 wisen . 3 groschen Peter Zinwner?) Walburgis . 1% fl. Michaelis . % , schnider . .. .4 wachgelld . . . 4W.g. er soll auch helfen haßen jagen, wen mans schaft. Motl Walburgis . . . 3 groschen Michaelis . ......6 » henne. . . . . . . . .2À eyer. . . . . . . Y$ schock wachgelld . . . . 4 w. g. di Sstibern Walburgis . . . . 3 groschen Michaelis . . . . . . . 6 » henne . . 2 eyer. . . 1% schock wachgeld 4 W. Sg. Jakob Kornauer Walburgis . . . 3 groschen Michaelis . . . ....6 » henne. . . . . . . . .2 eier. .. .. ..... 16 [sol] wachgeld . . 4 w. g. Langhans Walburgis . . 2... ] fl. Michaelis . . . . . . . 1, henne. . . . . . . . .2 [Bl 93] Erhard Ullnsperker Walburgis . . . 1 fl. Michaelis . . . . . ..]1 » 83 Schônecker Walburgis . . . . . . . 1 fl. Michaelis . . . . . . . 1, Hans Starckh | Walburgis von sein hof . 114 fl. Michaelis ,, , , . 135, Item zu Lubenau, Gossengrun und Loch gibt iglicher zu Pfingsten 1 kef, das macht auf das wenigst alle jahr 3 schock ken. Lubenauris wald mag man zinsen jerlich auf meines gnedigen herren taill 18 9, 2) pehs. | Bl. 94] Hornn Jacob Starck Walburgis . . . . .30 w. g. Michaelis . . . . . . .30 ,, Hans Treber Walburgis . 0s «90 м. в. Michaelis . . . . .. .30 ,, ,, Wolf Gareifien Wallburgis . . 1 fl. 9 groschen Michaelis . . . . . 1, 9 » Lorenz Frydrich Walburgis . . . . 1 fl. 9 groschen Michaelis . 2) 9 »„ Hans Neisser Walburgis . . . I fl. 17 groschen Michaelis . ... . 1 ,, IT Andres Starckh НЕ Walburgis . . 1 fl. 16 groschen 3% 4 Michaelis . . 1.,, 16. , y Andres Gluer Walburgis . . . . 1 fl. 615 groschen Michaelis . . . . 1, 64 , Jakob Schmid Walburgis . . . . . .18% groschen Michaelis . . . . . .18%4 » mulner Walburgis . . .13 groschen Michaelis о о о о о ее » 1) Das „w“‘“ trägt einen u-Haken; die 3 vorangehenden Schäfte können ein „1“ enthalten, doch fehlt der i-Punkt. — ?) Das hier in der Handschrift verwendete Zeichen gleicht am ehesten einem A. 6*
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84 [BL. 94] Hiernach volgeth das register uber die scharberk zu Hertnbergk und die nachge- schribene scharwerg zugleich. Gossengrůn Lorenz Waigner?) Hamer Hanns Caspar Horll Winth Gorg?) Sachs HirnloB Hans Schmidt Hans Behr Erhard Hempl Michàl Hempl Erhard HirnloB Die obegeschribene ackern in der habersat 1 tag zu der proch tungens % » zu der proch ackern sie b p» zu der zwiproch ackern sie % » im herbst zu der soth Yo, das gedreith einzufuhren Yo » im herbst schnitter 4 im herbst dungen sie % tag sie furen holz ein izlicher 1 lochter und hauens stangenholz zufuhren 1 tag dem schefen heu zufuren, als oft und vill das not ist und wie weit dassel- bige heu zu holen ist item die schaf zu scheren und helfen zulassen item die hofwisen zu mehen und ein- fuhren item nach Ostern hinaus von stund an dieselbig wissen aufs beste zu reumen. [BL 95] der junng Lorenz Wagner ackerth in der habersath 1, tage Nickl Schuster ackerth in der habersath 15 tag zu yzlicher eiden ackert er 1 virtl eins tag ein lochter holz zu hauen Paul?) Schneider hat ein halb hoflein; so er zu einen spanth, ackert er in der habersath 1 tag | und sonstn, so er zu seinen gleichen spand, ackert er zu izlicher einen % tag item er heuth holz 1 lochter item so er nicht vorspannen kan, mus er allwegen dovor mit der eyden egen 1 tag item desgleichen mus auch ein ietz- licher pauer, auf das gut gen Herten- bergk gehórig, zu dem pau holz furn, als oft das not ist, es sei, mit was es sei. [BI. 95'] Loch Wolf Stockinger Nickl Moysler Breu Nickl Endres Schlemer Hans Stowasser Starck Horn Wilfel Diese obgeschribne ackert einn izlicher in der habersath 1 tag in der broch dungen sie %“ » in der broch ackern sie %“ y, in der zwibroch ackern sie 15 y item im herbst zu der sat ackern sie % » item gedreith einzufuhren % » item die schnitter in herbst dungen sie 15 p» item ein ietzlicher soll hauen 1 ,, und einfuren holz zufurn 1 item den schefen heu zufurn, als oft und vill das not ist und wie weith dasselbig zu holen item die schaf scheren item die hofwießen zu mehen und einzufurn item Walburgis dieselbigen hofwißen zu reumen aufs beste. alt Harn Hertl aufm pergk, do vor Hans Forsster auf gesessen ist, ackert zu yder eidten 1 ganzen tag deBgleichen einzufurn und zu ytz- lichen 1 tag tungen 1 holz zu hauen und einzufurn 2 lochter item desgleichen ein iezlicher zu dem pau holz zufurn, als oft und wohin das not ist. 1) Bl. 84: Wagner. — *) BI. 84': Wirth. — ?) BI. 85: Sebastian.
84 [BL. 94] Hiernach volgeth das register uber die scharberk zu Hertnbergk und die nachge- schribene scharwerg zugleich. Gossengrůn Lorenz Waigner?) Hamer Hanns Caspar Horll Winth Gorg?) Sachs HirnloB Hans Schmidt Hans Behr Erhard Hempl Michàl Hempl Erhard HirnloB Die obegeschribene ackern in der habersat 1 tag zu der proch tungens % » zu der proch ackern sie b p» zu der zwiproch ackern sie % » im herbst zu der soth Yo, das gedreith einzufuhren Yo » im herbst schnitter 4 im herbst dungen sie % tag sie furen holz ein izlicher 1 lochter und hauens stangenholz zufuhren 1 tag dem schefen heu zufuren, als oft und vill das not ist und wie weit dassel- bige heu zu holen ist item die schaf zu scheren und helfen zulassen item die hofwisen zu mehen und ein- fuhren item nach Ostern hinaus von stund an dieselbig wissen aufs beste zu reumen. [BL 95] der junng Lorenz Wagner ackerth in der habersath 1, tage Nickl Schuster ackerth in der habersath 15 tag zu yzlicher eiden ackert er 1 virtl eins tag ein lochter holz zu hauen Paul?) Schneider hat ein halb hoflein; so er zu einen spanth, ackert er in der habersath 1 tag | und sonstn, so er zu seinen gleichen spand, ackert er zu izlicher einen % tag item er heuth holz 1 lochter item so er nicht vorspannen kan, mus er allwegen dovor mit der eyden egen 1 tag item desgleichen mus auch ein ietz- licher pauer, auf das gut gen Herten- bergk gehórig, zu dem pau holz furn, als oft das not ist, es sei, mit was es sei. [BI. 95'] Loch Wolf Stockinger Nickl Moysler Breu Nickl Endres Schlemer Hans Stowasser Starck Horn Wilfel Diese obgeschribne ackert einn izlicher in der habersath 1 tag in der broch dungen sie %“ » in der broch ackern sie %“ y, in der zwibroch ackern sie 15 y item im herbst zu der sat ackern sie % » item gedreith einzufuhren % » item die schnitter in herbst dungen sie 15 p» item ein ietzlicher soll hauen 1 ,, und einfuren holz zufurn 1 item den schefen heu zufurn, als oft und vill das not ist und wie weith dasselbig zu holen item die schaf scheren item die hofwießen zu mehen und einzufurn item Walburgis dieselbigen hofwißen zu reumen aufs beste. alt Harn Hertl aufm pergk, do vor Hans Forsster auf gesessen ist, ackert zu yder eidten 1 ganzen tag deBgleichen einzufurn und zu ytz- lichen 1 tag tungen 1 holz zu hauen und einzufurn 2 lochter item desgleichen ein iezlicher zu dem pau holz zufurn, als oft und wohin das not ist. 1) Bl. 84: Wagner. — *) BI. 84': Wirth. — ?) BI. 85: Sebastian.
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[BI. 96] Lautterbach Nickl Per Jorg Per Nickl Lumpl Michal Hans?) Sthoninger?) Tozauer Motl Per ein izlicher ackert in der habersath 1 tag zu der prog dungen sie 1, tag zu der prog ackern sie % y zu der zwiprog ackern sie Yo 5 im herbst ackern sie zu der sot 4 ,, das gedreith einzufurn iezlicher % ,, item zu schnitt item im herbst dungen sie % y ein yeder holz zu hauen und ein- zufuren 1 lochter ein yeder stangenholz zu fuhren 1 tag item den schefer heu zufuhren, als oft und vill es not ist und wie weith das zu holen ist item die schaf helfen scheren item die hofwisen helfen mehen und einfuren item auf Walburg dieselbige hof- wiesen raumen aufs best item desgleichen ein iezlicher mus zum pau hollz furen, als oft und vil das not ist und zu was mans darf. [BL 96] Werdaw Loch Hans Hemerle Huber?) Trauthe *) kerth [so/] ein ietzlicher in der haber- sath 1 tag zu der prag dungen sie Yo » zu der prag ackern sie Yo ou, zu der zwiprag ackern sie Vy item im herbst zu der sat ackern sie Yo p» item gedreith einzufuhren %“ » di schnitter in herbst dungen sie item ein ietzlicher haut holz und furth ein 1 lochter 85 item stangenholz zufuren 1 lochter | item den schefer heu zufuren, als oft und viell das not und wi weit es zu fuhren ist item die schaf helfen scheren item die hofwisen zu mehen und ein- fuhren item dieselbige hofwisen zurichten aufs best. des Pauckers hoff kerd [so/] zu iglicher eiden 1 tag desgleichen zu den dungen 1, gedreid einzufurn 1 und holz zu hauen und ein- zufurn 2 2 lachter item ein yzlicher mus zu dem gebeu hollz furn, als oft und vil das noth ist. [BI. 97] Hanns Heinnl Thoma Perr Erhard?) Dórfler Schintler Wolf Schnabel jung$) Singer Stowasser Item kerth [so/] ein ietzlicher in der habersath 1 tag zu der prog dungen sie % , zu der prog ackern sie % ,, zu der zwiprog ackern sie % ,, im herbst zu der sath ackern sie % » gedreith einzufuhren Yo p» die schnitter im herbst dungen sie Yo » ein jeglicher haut und furth holz 1 lachter stangenholz 1 » dem scheffer heu zufuhren, so viel notturftig und wie weith zu hollen die schaf zu schern die hofwisen zu mehen und ein- zufuhren Walburgis die hofwisen zu rau- men aufs beste ein iezlicher zu dem gebeu gen Hertenberg zu aller notturft wie das ist, zufuhren. Blumbergk 1) BI. 89: Nickl Michl. — 2) BI. 89’: Schoninger. — *) BI. 90: Huler. — 4) BI. 90: Trauche. — 5) BIL 90": Nickel. — 5) Bl. 90': Erhard.
[BI. 96] Lautterbach Nickl Per Jorg Per Nickl Lumpl Michal Hans?) Sthoninger?) Tozauer Motl Per ein izlicher ackert in der habersath 1 tag zu der prog dungen sie 1, tag zu der prog ackern sie % y zu der zwiprog ackern sie Yo 5 im herbst ackern sie zu der sot 4 ,, das gedreith einzufurn iezlicher % ,, item zu schnitt item im herbst dungen sie % y ein yeder holz zu hauen und ein- zufuren 1 lochter ein yeder stangenholz zu fuhren 1 tag item den schefer heu zufuhren, als oft und vill es not ist und wie weith das zu holen ist item die schaf helfen scheren item die hofwisen helfen mehen und einfuren item auf Walburg dieselbige hof- wiesen raumen aufs best item desgleichen ein iezlicher mus zum pau hollz furen, als oft und vil das not ist und zu was mans darf. [BL 96] Werdaw Loch Hans Hemerle Huber?) Trauthe *) kerth [so/] ein ietzlicher in der haber- sath 1 tag zu der prag dungen sie Yo » zu der prag ackern sie Yo ou, zu der zwiprag ackern sie Vy item im herbst zu der sat ackern sie Yo p» item gedreith einzufuhren %“ » di schnitter in herbst dungen sie item ein ietzlicher haut holz und furth ein 1 lochter 85 item stangenholz zufuren 1 lochter | item den schefer heu zufuren, als oft und viell das not und wi weit es zu fuhren ist item die schaf helfen scheren item die hofwisen zu mehen und ein- fuhren item dieselbige hofwisen zurichten aufs best. des Pauckers hoff kerd [so/] zu iglicher eiden 1 tag desgleichen zu den dungen 1, gedreid einzufurn 1 und holz zu hauen und ein- zufurn 2 2 lachter item ein yzlicher mus zu dem gebeu hollz furn, als oft und vil das noth ist. [BI. 97] Hanns Heinnl Thoma Perr Erhard?) Dórfler Schintler Wolf Schnabel jung$) Singer Stowasser Item kerth [so/] ein ietzlicher in der habersath 1 tag zu der prog dungen sie % , zu der prog ackern sie % ,, zu der zwiprog ackern sie % ,, im herbst zu der sath ackern sie % » gedreith einzufuhren Yo p» die schnitter im herbst dungen sie Yo » ein jeglicher haut und furth holz 1 lachter stangenholz 1 » dem scheffer heu zufuhren, so viel notturftig und wie weith zu hollen die schaf zu schern die hofwisen zu mehen und ein- zufuhren Walburgis die hofwisen zu rau- men aufs beste ein iezlicher zu dem gebeu gen Hertenberg zu aller notturft wie das ist, zufuhren. Blumbergk 1) BI. 89: Nickl Michl. — 2) BI. 89’: Schoninger. — *) BI. 90: Huler. — 4) BI. 90: Trauche. — 5) BIL 90": Nickel. — 5) Bl. 90': Erhard.
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86 [BI. 97] Purglas Marketsgrun Lorenz Plas Stowasser Andres Perr kerth [so!] in der habersath 1 tag zu der prog dungen sie % a zu der prog ackern sie % zu der zwibroch ackern sie и, im herbst zu der soth ackern Erhard Stowasser Hans Preunl Fridl Stowasser ein ietzlicher sie % » gedreith einzufuhren ein iez- licher Vo yy die schnitter im herbst dungen sie % » izlicher heut holz und furts ein ] lachter stangenhollz zufurn 1 tag dem schefer heu zufuren, als oft und vill das not ist und wie weith die schaf scheren die hofwiesen zu mehen und einfuren die hofwisen aufs beste zu raumen ein iezlicher zu dem gebeude und schloß Hertenbergk pauholz zufuren, als viel und oft das not und wie weit es zu fuhren ist [В!. 98] Wackenreith gedreithzinns Jörg Paulß korn 1 kar!) 2 nepf?!) haber 2 » 4 ,, Wenzl Edler korn 1 kar -2 nepf habern5 virtl)2 ,, Hanns Klein korn 1 kar 6 ,, habern1% , 2 , Nickl Trinck karn 1 kar habern5 virtl Ш Thoma karn 1 kor Muck habern 1 15 kat 4 nepf Thoma korrn 1 » 6 , Wolf habern 1% ,, 4 » Veit Wolfl korrn 1 » 2 „ habern 5 virtl 2 ,, Ull Thoma korn 1 kor 9 ,, habern1% ,, 4 Hans Meier Jorg Fischer Heinl Jorg Wolfl Jacob Fischer [BL 98] Jorg Wulfer Hans Prantner Lorenz Volkmer Hans Petr Nickl Volckner Stufl Erhard Jeorg Herman Endres Jacob Haber Fridel?) Lorenz Pechrer Erhard Kunl Nickel Volckmer [BL. 99] Jorg Motl Jekl Jacof Nickl Hertl Halbbauer Jacob Paul korn 1 kar habern1 ,, korn / habern [so/] ; 10 nepf korn 1 kar 20 „ habern5 virt! : ” ” korn 1 kar habern5 —virtl 4 ,, korn 1 kar 4 , habern 1745 ,, 4 , Absrade karn 1 kar 2 nepf haber 1 » 10 3, karn 1 » -2 » haber 1 » karn boy 2 y, haber 1 » korn 1 kor 3 nepf haber 1% kar korn Yo y 1 пар? habet 1 » -4 nepf korn Ya » -2 » habern % ,, korn 1 » 2 » haber 1 » 1 virtel korn 1 » -4nepf haber 1 » korn 1 " haber 5 virtel korn haber 1 virtel korn 1 kar -4 nepf haber 1 » I napf korn | » 3 nepf haber 1% ,, korn 1 kar 4 nepf haber 1% ,, 2 » korn 1 » haber 5 virtel korn 1 kar 3 ,, haber 14 ,, 3 » korn % y» 1 пар? haber 1 » » korn Yo yy 2 nepf haber 1 » 2 » 1) Nach Jhn. Steiner („Unser Egerland', XXX, 76) hatte im Egerland 1 Kar 32 Nüpfe; er nennt als ZwischengrüDe ein „Mall“ = 4 Näpfe; hier steht als solche das ,,Viertel*. — ?) Sonst: Haberseidel, s. Bl. 101, 103 usw.
86 [BI. 97] Purglas Marketsgrun Lorenz Plas Stowasser Andres Perr kerth [so!] in der habersath 1 tag zu der prog dungen sie % a zu der prog ackern sie % zu der zwibroch ackern sie и, im herbst zu der soth ackern Erhard Stowasser Hans Preunl Fridl Stowasser ein ietzlicher sie % » gedreith einzufuhren ein iez- licher Vo yy die schnitter im herbst dungen sie % » izlicher heut holz und furts ein ] lachter stangenhollz zufurn 1 tag dem schefer heu zufuren, als oft und vill das not ist und wie weith die schaf scheren die hofwiesen zu mehen und einfuren die hofwisen aufs beste zu raumen ein iezlicher zu dem gebeude und schloß Hertenbergk pauholz zufuren, als viel und oft das not und wie weit es zu fuhren ist [В!. 98] Wackenreith gedreithzinns Jörg Paulß korn 1 kar!) 2 nepf?!) haber 2 » 4 ,, Wenzl Edler korn 1 kar -2 nepf habern5 virtl)2 ,, Hanns Klein korn 1 kar 6 ,, habern1% , 2 , Nickl Trinck karn 1 kar habern5 virtl Ш Thoma karn 1 kor Muck habern 1 15 kat 4 nepf Thoma korrn 1 » 6 , Wolf habern 1% ,, 4 » Veit Wolfl korrn 1 » 2 „ habern 5 virtl 2 ,, Ull Thoma korn 1 kor 9 ,, habern1% ,, 4 Hans Meier Jorg Fischer Heinl Jorg Wolfl Jacob Fischer [BL 98] Jorg Wulfer Hans Prantner Lorenz Volkmer Hans Petr Nickl Volckner Stufl Erhard Jeorg Herman Endres Jacob Haber Fridel?) Lorenz Pechrer Erhard Kunl Nickel Volckmer [BL. 99] Jorg Motl Jekl Jacof Nickl Hertl Halbbauer Jacob Paul korn 1 kar habern1 ,, korn / habern [so/] ; 10 nepf korn 1 kar 20 „ habern5 virt! : ” ” korn 1 kar habern5 —virtl 4 ,, korn 1 kar 4 , habern 1745 ,, 4 , Absrade karn 1 kar 2 nepf haber 1 » 10 3, karn 1 » -2 » haber 1 » karn boy 2 y, haber 1 » korn 1 kor 3 nepf haber 1% kar korn Yo y 1 пар? habet 1 » -4 nepf korn Ya » -2 » habern % ,, korn 1 » 2 » haber 1 » 1 virtel korn 1 » -4nepf haber 1 » korn 1 " haber 5 virtel korn haber 1 virtel korn 1 kar -4 nepf haber 1 » I napf korn | » 3 nepf haber 1% ,, korn 1 kar 4 nepf haber 1% ,, 2 » korn 1 » haber 5 virtel korn 1 kar 3 ,, haber 14 ,, 3 » korn % y» 1 пар? haber 1 » » korn Yo yy 2 nepf haber 1 » 2 » 1) Nach Jhn. Steiner („Unser Egerland', XXX, 76) hatte im Egerland 1 Kar 32 Nüpfe; er nennt als ZwischengrüDe ein „Mall“ = 4 Näpfe; hier steht als solche das ,,Viertel*. — ?) Sonst: Haberseidel, s. Bl. 101, 103 usw.
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Jörg korn 1% kar Fischer haber 1 » Kol Nickl korn 1 kar 2 nepf habern5 virtl 2 ,, Jobesst korn '% kar 1 napf Wulfer haber 1 kar -2 nepf Erhard Paur korn 1 kor 1 napf habern 1 » -l , Tuntzl*) korn 1 kar habern1% ,, - [so!] muller korn 2 nepf habern 2 » [BL 99" Steinn Enndres korn 1 kar Satur?) habern5 virtel Jacof korn 1 kar Klomr3) haber 3 virtl Jórg Hoyer korn 1 kar haber 3 virtl Hanns korn 1 kar Piderman haber 5 virtl Ulrichsgrunn Caspar korn 1 kar Hoier haber 1 » 1 strich Klein *) korn 1 kar haber 1 kar 4 nepf Deilers) korn 1 kar haber 1% ,, Waldersgrun Model. korn 1 kor -4 nepf Winter haber 5 virtl Albrecht korn 1 kar 4 , Hoier habern 1 „ MH , [ Bl. 100) Hans Meinl korn I » -4 » habern 1 » 2, Kunstadt Andres korn 1 kor Wagner?) haber 1$ ,, Hans Gluer korn 1 » habern 1%, ,, 87 Jorg Gluer korn 3 virtl haber 1 kar Erhard korn 1 » -4 nepf Vischpach habern5 virtl Nickl korn 1 kar -4 „ Vischer haber 5 virtl Jeorg korn 15 kat Klerner haber 5 ,, Item es gibt auch yezlicher voithhabern 5 virtl Lautterbach Lorenz korn 1 kar Gluer haber 1 » Hans Hoir korn 12 nepf habern % kar Jobst korn 3 virtel -2 nepf Wulfer haber 1 kar -2 ,, ald Hans?) korn 1 kar 4 nepf habern 1 » Item es gibt izlicher foithhabern 5 nepf [Bl. 100] Schwerznbach Motl korn 1 kar Fischer habern 175 ,, 8 nepfe Jorg Kunl korn 2% virtl 4 nepf habern1% kar 4 ,, Wolf korn 1 kar -3 , Fischer habern1% ,, 4 „ Lorenz korn 1 kar -3 , Wulfer habern1% ,, 4 , Mertl Hamr- korn b » 1 napf schmidt*) habern1 kar 2 nepf Hanns korn 3 virtel 1 napf Wolfer haber 1 kar 10 nepf [BI. 101] Abtsroda frongeld Rol?) Nickl 4 schock meisner Jobst Wulfner1?) Albrecht Pauer Jacob Kunzl 4 4 Nickel Wulfner! 4 ,, » 4 4 1 A Lorenz Volckmer jung LorenzVolckmer Wennzl Wulfer 1) Richtig ,,Kuntzl", s. Bl. 101, 103 usw. — ?) Falsch für abgekürztes ,Santner*, — 3) Richtig ,,Klarner*, s. Bl. 102”, 107, 109. — 4) Wolf Klein, s. BI. 104, 106', 109. — 5) Richtig „Deixler“, s. Bl. 102, 104, 106, 109. — 6) Richtig wohl „Werner“, s. Bl. 105, 110. — 7) Ergánze „„Winter““, vgl. Bl. 104, 107. — 5) Bl. 107’: Merten Schmidt. — 9) Richtig Kol, vgl. Bl. 99, 103, usw. — 10) Sonst ,,Wulfer*.
Jörg korn 1% kar Fischer haber 1 » Kol Nickl korn 1 kar 2 nepf habern5 virtl 2 ,, Jobesst korn '% kar 1 napf Wulfer haber 1 kar -2 nepf Erhard Paur korn 1 kor 1 napf habern 1 » -l , Tuntzl*) korn 1 kar habern1% ,, - [so!] muller korn 2 nepf habern 2 » [BL 99" Steinn Enndres korn 1 kar Satur?) habern5 virtel Jacof korn 1 kar Klomr3) haber 3 virtl Jórg Hoyer korn 1 kar haber 3 virtl Hanns korn 1 kar Piderman haber 5 virtl Ulrichsgrunn Caspar korn 1 kar Hoier haber 1 » 1 strich Klein *) korn 1 kar haber 1 kar 4 nepf Deilers) korn 1 kar haber 1% ,, Waldersgrun Model. korn 1 kor -4 nepf Winter haber 5 virtl Albrecht korn 1 kar 4 , Hoier habern 1 „ MH , [ Bl. 100) Hans Meinl korn I » -4 » habern 1 » 2, Kunstadt Andres korn 1 kor Wagner?) haber 1$ ,, Hans Gluer korn 1 » habern 1%, ,, 87 Jorg Gluer korn 3 virtl haber 1 kar Erhard korn 1 » -4 nepf Vischpach habern5 virtl Nickl korn 1 kar -4 „ Vischer haber 5 virtl Jeorg korn 15 kat Klerner haber 5 ,, Item es gibt auch yezlicher voithhabern 5 virtl Lautterbach Lorenz korn 1 kar Gluer haber 1 » Hans Hoir korn 12 nepf habern % kar Jobst korn 3 virtel -2 nepf Wulfer haber 1 kar -2 ,, ald Hans?) korn 1 kar 4 nepf habern 1 » Item es gibt izlicher foithhabern 5 nepf [Bl. 100] Schwerznbach Motl korn 1 kar Fischer habern 175 ,, 8 nepfe Jorg Kunl korn 2% virtl 4 nepf habern1% kar 4 ,, Wolf korn 1 kar -3 , Fischer habern1% ,, 4 „ Lorenz korn 1 kar -3 , Wulfer habern1% ,, 4 , Mertl Hamr- korn b » 1 napf schmidt*) habern1 kar 2 nepf Hanns korn 3 virtel 1 napf Wolfer haber 1 kar 10 nepf [BI. 101] Abtsroda frongeld Rol?) Nickl 4 schock meisner Jobst Wulfner1?) Albrecht Pauer Jacob Kunzl 4 4 Nickel Wulfner! 4 ,, » 4 4 1 A Lorenz Volckmer jung LorenzVolckmer Wennzl Wulfer 1) Richtig ,,Kuntzl", s. Bl. 101, 103 usw. — ?) Falsch für abgekürztes ,Santner*, — 3) Richtig ,,Klarner*, s. Bl. 102”, 107, 109. — 4) Wolf Klein, s. BI. 104, 106', 109. — 5) Richtig „Deixler“, s. Bl. 102, 104, 106, 109. — 6) Richtig wohl „Werner“, s. Bl. 105, 110. — 7) Ergánze „„Winter““, vgl. Bl. 104, 107. — 5) Bl. 107’: Merten Schmidt. — 9) Richtig Kol, vgl. Bl. 99, 103, usw. — 10) Sonst ,,Wulfer*.
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88 Jörg Herman Jorg Reinl Haberseidl Lorenz Pechrer Hans Völlckmer Görg Motel Mertel Peter Hans Yacob Stufl Fridel Halbauer [BL 101] Jörg!) Paul Nickl Volckmer Vischer Albrecht Prantner 4 schock meisner 4 » 35 4 20 k[lein] g. * 4 schock meisner » » BABA ABRA 4 4 3, 3, 4 4 Waczkenreuth Jorg Pauls Edler Nickl Muck Jacob Knecht Thoma Muck Veith Wolffell Ul] Thoman Wennzl Hoir Górg Vischer Andres Wôlfel Veith Wolfl Jacob Vischer Thoma Wolfell 4 schock meisner 3 3, BoB 4 4 4 4 4 20 k. g 4 4 4 4 [BL 102] Thurngrun Winckl Heinz Hans Margharth Pranthner Hanns Vischbach Górg Sstór Kristof ViBpach Roth 4 schock meisner ORR OR OR Ullrichsgrun Deixler 3 schock meisner Klein 3 » » Kaspar Hoyer 3 » » Kirchpergk Jacob Klein 4 schock Georg Hoier 4 Klein muller 1 g schock Bartel Santner 40 k. g [BIl. 102] Steinn Kunz Santner 4 schock meisner Jacob Klarner 40 k. g Jörg Hoier 4 schock Madel Piderman 4 schock meisner Ursprinck Pruner 4 schock meisner Nickel Lorenz 4 » » Merden Andres?) 4 „ > Hans Hoier 4 » » Lautterbach Hempl Wulfer 4 schock meisner Caspar Winter 4 , » Wolf Gluer 4 » » Hensel Hoier 40 k. g Deixler 4 schock meisner Cunstadt Peter Berner?) 4 schock Hans Gluer » Veith Gluer 40 k. g Albrecht Gluer 4 schock Nickl Fischer 4 Obern Schonbach Jörg Werner 40 k. g Jorg Prompach hneid 4 schock meisne Berhard Prain 30, MG Schwertzenbach Motl Fyscher 4 schock Walltersgrun Jórg Kunl HET Wolf Fischer 4 Albrecht Hoier 4 schock meisner | Lorenz Wulfer 4 » richter?) 4 » » Merten Hammer- Motl Winter 4 » » schmidt 40 k. g Meinl?) 4 » Erhard Wulfer 4 schock 1) Sonst Jakob. — 2) Lorenz Winter, s. Bl. 104. — 35) Sonst ,,Hans Meinl*, — 4) Sonst Endres. — 5) Richtig ,,Werner*', s. Bl. 107.
88 Jörg Herman Jorg Reinl Haberseidl Lorenz Pechrer Hans Völlckmer Görg Motel Mertel Peter Hans Yacob Stufl Fridel Halbauer [BL 101] Jörg!) Paul Nickl Volckmer Vischer Albrecht Prantner 4 schock meisner 4 » 35 4 20 k[lein] g. * 4 schock meisner » » BABA ABRA 4 4 3, 3, 4 4 Waczkenreuth Jorg Pauls Edler Nickl Muck Jacob Knecht Thoma Muck Veith Wolffell Ul] Thoman Wennzl Hoir Górg Vischer Andres Wôlfel Veith Wolfl Jacob Vischer Thoma Wolfell 4 schock meisner 3 3, BoB 4 4 4 4 4 20 k. g 4 4 4 4 [BL 102] Thurngrun Winckl Heinz Hans Margharth Pranthner Hanns Vischbach Górg Sstór Kristof ViBpach Roth 4 schock meisner ORR OR OR Ullrichsgrun Deixler 3 schock meisner Klein 3 » » Kaspar Hoyer 3 » » Kirchpergk Jacob Klein 4 schock Georg Hoier 4 Klein muller 1 g schock Bartel Santner 40 k. g [BIl. 102] Steinn Kunz Santner 4 schock meisner Jacob Klarner 40 k. g Jörg Hoier 4 schock Madel Piderman 4 schock meisner Ursprinck Pruner 4 schock meisner Nickel Lorenz 4 » » Merden Andres?) 4 „ > Hans Hoier 4 » » Lautterbach Hempl Wulfer 4 schock meisner Caspar Winter 4 , » Wolf Gluer 4 » » Hensel Hoier 40 k. g Deixler 4 schock meisner Cunstadt Peter Berner?) 4 schock Hans Gluer » Veith Gluer 40 k. g Albrecht Gluer 4 schock Nickl Fischer 4 Obern Schonbach Jörg Werner 40 k. g Jorg Prompach hneid 4 schock meisne Berhard Prain 30, MG Schwertzenbach Motl Fyscher 4 schock Walltersgrun Jórg Kunl HET Wolf Fischer 4 Albrecht Hoier 4 schock meisner | Lorenz Wulfer 4 » richter?) 4 » » Merten Hammer- Motl Winter 4 » » schmidt 40 k. g Meinl?) 4 » Erhard Wulfer 4 schock 1) Sonst Jakob. — 2) Lorenz Winter, s. Bl. 104. — 35) Sonst ,,Hans Meinl*, — 4) Sonst Endres. — 5) Richtig ,,Werner*', s. Bl. 107.
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89 [Bl. 103] Absrode geldzins Michaelis Hans Halbauer 15g, 1 flags g., 2m. Jaco Paull [so!] 15g, 1 f.g,2m. Jörg Fischer 23g, 1 f.g,21/2h Kol Nickl 24g, 1 f.g,41/2m. Jobst Wulfer 24g, 1f.g, 11h Erhard Pauner1) 25g, 1f.g, 41/2m. 24g, 1f.g, 1/2m. Jacob Kunzl Jörg Meinl 8g, 1 f.g,1g Nickl Wulfer 18g, 1 f.g,1g,71/2m. Hans Prantner 19g, 1f.g,71/2m. jung Lorenz Volckmer 19g, 1 f.g, 15h LorenzVolckmer 14g, 5h Sturfl Erharth 16g,1 f.g,15h 40g, 1f.g, 4m. 11/2h Jörg Herman 18g, 1f.g,51/2m. Andres Reinl 40g, 1 f.g, 1g Haberseidl 4g, 1 f.g,7h Hans Pechrer 40g, 1f.g, 71/2m. Hans Volckmer 40g, 1 f.g, 71/2 g, 101/2h Nickl Vollckmer 40g, 1 f.g,1g Görg Motl 34g, 1 f.g, 61/2g,7m.-1h Hans Peter Jökel Jakof 33g, 1 f.g, 1m. Fridel Hoier 34g, 71/2 [so!] Walltersgrun Lorenz Winter 34g, 1 f.g, 131/2m. Hans Meinel 13g, 1 f.g,131/2m, 5g 34g, 1f.g, 71/2m. Motl Winter Albrecht Hoier 19g,1f.g, 71/2m. Deixler Wolfl Klein Caspar Hoier Ulrichsgrun 45g,2f.g,4m. 7g, 1 f.g,1g 14g, 1f.g und 2 g von iden hof Kirchpergk 4g, 1 f.g,4h Klein muller 15g, 1 f.g,4g -2h Hans Hoyer Peter Saudtner2) 5g, 1 f.g, Wolfl Klein 18g,1 f.g,3g [Bl. 104] Steinn Cunz Santner 51/2g,1f.g,71/2h Hans Piderman 11g, 1f.g,51/2h 5g,1f.g,3 g Jorg Hoier Jacob Klaur3) 7g, 1f.g, [Bl. 103'] Wackengrun [so! 31 g, 2f.g, 11m.,1/2h Jorg Paulls Edler 30g, 1 f.g, 4m. Nickl Muck 20g, 1 f.g,51/2m. Hans Klein 36g, 1/2 f.g, 71/2m. 36g,1/2f.g,71/2m. Erhard Muck Nickl Wolfl 27g, m. [so!] 24g, 1 f.g, 6m. Veith Wolfl 26g, 1 f.g, 7m.-1h Ul Thomann 13g, 13h von Rorbach Hans Meier Jörg Fischer 12g, 1 f.g,2g 36g, 1 f.g,51/2m. Hainl Wolfl 14g,1 f.g,71/2m. Jörg Wolfl Jacob Fischer 21 g, 1f.g,4g Durngrun 4 [so!] Rotth Hans Vischbach 8g, 1 g Kristl Vischbach 6g -3h 8g, 3g Jörg Sstör Erhard Fogl 4g, 4g 15h Paul Vischbach 7g, 5m. Winckl Heinz 10g, 31/2g 15h [Bl. 104] Obern Schönbach Motl Fischer 38g,5m,1/2 h Bernhard Braun 30 g Ursprungk 16g, 1 f.g,3g, Nickl Lorenz von oden hof 111/2 h Merten Endres 16g, 1f. 13g,2f.g,151/2h,2g Bartl Hoier 10 108,2f.g, 3g Nickl Lorenz Lauttrpach Lorenz Gluer 22g, 1 f.g, 15h Hans Hoier 5g,1f.g, 61/2m., 1/2h Jobst Wulfer 11g, 1f.g, 4m., 1/2h 6g, 1 f.g, 15h Hempl Wulfer Hans Winter 20g, 1f.g, 2g [Bl. 105] Consstath Erhard Visch- bach Jeorg Klarner Hans Gluer Jörg Gluer Andres Werner Nickl Fischer 18g, 1 f.g, 31/2h 23g, 1f.g, 131/2h 22g, 1f.g, 1g 1 g 14g, 1 f.g, 40g,1f.g, 8m.,1h 23g, 1f.g, 7m., 1h Schwerzbach Motl Fischer 25g, 1 f.g,161/2h 34g,1 f.g, Jörg Kunl Wolf Fischer 11 g, 1f.g, 22g,1f.g, Erhard Wulfer Merten Erhard 8g,1 f.g, Hans Wulfer 14g, 1 f.g, 1) Richtig „Pauer“, Bl. 99, 108. — 2) Wohl fälschlich für „Sandner“. — 3) Richtig „Klarner“, vgl. Bl. 102, 107, 109.
89 [Bl. 103] Absrode geldzins Michaelis Hans Halbauer 15g, 1 flags g., 2m. Jaco Paull [so!] 15g, 1 f.g,2m. Jörg Fischer 23g, 1 f.g,21/2h Kol Nickl 24g, 1 f.g,41/2m. Jobst Wulfer 24g, 1f.g, 11h Erhard Pauner1) 25g, 1f.g, 41/2m. 24g, 1f.g, 1/2m. Jacob Kunzl Jörg Meinl 8g, 1 f.g,1g Nickl Wulfer 18g, 1 f.g,1g,71/2m. Hans Prantner 19g, 1f.g,71/2m. jung Lorenz Volckmer 19g, 1 f.g, 15h LorenzVolckmer 14g, 5h Sturfl Erharth 16g,1 f.g,15h 40g, 1f.g, 4m. 11/2h Jörg Herman 18g, 1f.g,51/2m. Andres Reinl 40g, 1 f.g, 1g Haberseidl 4g, 1 f.g,7h Hans Pechrer 40g, 1f.g, 71/2m. Hans Volckmer 40g, 1 f.g, 71/2 g, 101/2h Nickl Vollckmer 40g, 1 f.g,1g Görg Motl 34g, 1 f.g, 61/2g,7m.-1h Hans Peter Jökel Jakof 33g, 1 f.g, 1m. Fridel Hoier 34g, 71/2 [so!] Walltersgrun Lorenz Winter 34g, 1 f.g, 131/2m. Hans Meinel 13g, 1 f.g,131/2m, 5g 34g, 1f.g, 71/2m. Motl Winter Albrecht Hoier 19g,1f.g, 71/2m. Deixler Wolfl Klein Caspar Hoier Ulrichsgrun 45g,2f.g,4m. 7g, 1 f.g,1g 14g, 1f.g und 2 g von iden hof Kirchpergk 4g, 1 f.g,4h Klein muller 15g, 1 f.g,4g -2h Hans Hoyer Peter Saudtner2) 5g, 1 f.g, Wolfl Klein 18g,1 f.g,3g [Bl. 104] Steinn Cunz Santner 51/2g,1f.g,71/2h Hans Piderman 11g, 1f.g,51/2h 5g,1f.g,3 g Jorg Hoier Jacob Klaur3) 7g, 1f.g, [Bl. 103'] Wackengrun [so! 31 g, 2f.g, 11m.,1/2h Jorg Paulls Edler 30g, 1 f.g, 4m. Nickl Muck 20g, 1 f.g,51/2m. Hans Klein 36g, 1/2 f.g, 71/2m. 36g,1/2f.g,71/2m. Erhard Muck Nickl Wolfl 27g, m. [so!] 24g, 1 f.g, 6m. Veith Wolfl 26g, 1 f.g, 7m.-1h Ul Thomann 13g, 13h von Rorbach Hans Meier Jörg Fischer 12g, 1 f.g,2g 36g, 1 f.g,51/2m. Hainl Wolfl 14g,1 f.g,71/2m. Jörg Wolfl Jacob Fischer 21 g, 1f.g,4g Durngrun 4 [so!] Rotth Hans Vischbach 8g, 1 g Kristl Vischbach 6g -3h 8g, 3g Jörg Sstör Erhard Fogl 4g, 4g 15h Paul Vischbach 7g, 5m. Winckl Heinz 10g, 31/2g 15h [Bl. 104] Obern Schönbach Motl Fischer 38g,5m,1/2 h Bernhard Braun 30 g Ursprungk 16g, 1 f.g,3g, Nickl Lorenz von oden hof 111/2 h Merten Endres 16g, 1f. 13g,2f.g,151/2h,2g Bartl Hoier 10 108,2f.g, 3g Nickl Lorenz Lauttrpach Lorenz Gluer 22g, 1 f.g, 15h Hans Hoier 5g,1f.g, 61/2m., 1/2h Jobst Wulfer 11g, 1f.g, 4m., 1/2h 6g, 1 f.g, 15h Hempl Wulfer Hans Winter 20g, 1f.g, 2g [Bl. 105] Consstath Erhard Visch- bach Jeorg Klarner Hans Gluer Jörg Gluer Andres Werner Nickl Fischer 18g, 1 f.g, 31/2h 23g, 1f.g, 131/2h 22g, 1f.g, 1g 1 g 14g, 1 f.g, 40g,1f.g, 8m.,1h 23g, 1f.g, 7m., 1h Schwerzbach Motl Fischer 25g, 1 f.g,161/2h 34g,1 f.g, Jörg Kunl Wolf Fischer 11 g, 1f.g, 22g,1f.g, Erhard Wulfer Merten Erhard 8g,1 f.g, Hans Wulfer 14g, 1 f.g, 1) Richtig „Pauer“, Bl. 99, 108. — 2) Wohl fälschlich für „Sandner“. — 3) Richtig „Klarner“, vgl. Bl. 102, 107, 109.
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90 Waltersgrun [Bl. 105'] Absrode Walburgis zins Hans Yacob 71/2m., 1h Nickl Hertel 8 m., 1h Halbauer 1g, 41/2h Nickl Peter 61/2m. m., 1h 8 Lorenz Kunl Jacob Paul 2 m. Hans Vischbach 1 g,21/2h 41/2m. Kol Nickel Jobst Wulfer Albrecht Pauer 41/2m. Jacob Kunl 51/2m. Jörg Meinl 8 Albrecht Prantner 71/2g Lorenz Volckmer Nickl Volckmer Geörg Herman Wenzl Wulfer Endres Yacob Haberseidl Lorenz Pechrer Hans Völckmer [Bl. 106] Nickl Völckmer Jörg Möschl Hans Peter Nickl Wulfer 11h 5 h 15 h 4 m. 11/2h 15 h 51/2m. 12 h g h 71/2m. 1 g 101/2h 31/2g 1/2m. -1 h g 6 h Waczkenreith 11 m. 1/2h 51/2m. 4 m. 1/2h 71/2m. 71/2m. 5 m. 51/2m. 7 m. Jörg Paullß Nickl Muck Wenzl Edler Hans Klein Veit Muck Thoma Wolff Veit Wolf Ull Thoma Balzer Hoier Jörg Vischer Hainl Wolfl Wottengel Veith Wolf -1 h 13h [so!] Hans Meinl 71/2m. richter1) 5 g Motl Winter 71/2m. 71/2m. [so!] Albrecht Hoier 71/2m. Ullrichsgrunn Wolf Klein 1 g Deixler Casper Hoier 1g, 2g von oden hof. [Bl. 1071 Kirchpergk Klein muller 2g 41/2h Hanns Hoier 2g -2h Bartel Klein 3g Berner Santner 1g Stein Kunz Santner 5m. Yacob Klarner Yeorg Hoier 3g Hans Piderman 51/2 m. 14 h Ursprinngk Nickl Lorenz 2g 12h 2g von oden hof Nickl Lorenz 3g 2g 13 h Merden Endres Peter Hoier 3g [Bl. 107] Lautterbach 15 h Lorenz Gluer 1/2 h Hanns Hoier 7m. 4m. 1/2h Deixler HempelWolfler2) 2g 41/2 h alt Hans Winter 2g 41/2m. 51/2m. 4 k. g. 71/2m. Obern Schönbach Prombach schneider 5m. 1/2h Cunstadt Jörg Werner 131/2 h Veit Gluer 1 g 131/2 h 5 m. 1 h Peter Werner ErhardVischbach 31/2 m. Nickl Vischer 7 m. 1 h Hanns Gluer 1 k. g. [Bl. 106'] Durngrun Hans Vischbach 51/2m. Christl Vischbach 21/2g 3h Roth g Winckl Heinz 15 h Hans Marghart 3 g Hans Vogell 6 m. Nickl Stoer 4 g 15 h Schwerzenbach Motl Vischer 161/2 h Georg Kunl 31/2 m. 151/2 h Wolf Fischer Lorenz Wulfer 31/2 m. Merten Schmidt3) 11 h Erharrd Wulfer I g 1) Lorenz Winter, vgl. Bl. 104. Mertel Hamrschmidt. — 2) Sonst „Wulfer“. — 3) Bl. 100':
90 Waltersgrun [Bl. 105'] Absrode Walburgis zins Hans Yacob 71/2m., 1h Nickl Hertel 8 m., 1h Halbauer 1g, 41/2h Nickl Peter 61/2m. m., 1h 8 Lorenz Kunl Jacob Paul 2 m. Hans Vischbach 1 g,21/2h 41/2m. Kol Nickel Jobst Wulfer Albrecht Pauer 41/2m. Jacob Kunl 51/2m. Jörg Meinl 8 Albrecht Prantner 71/2g Lorenz Volckmer Nickl Volckmer Geörg Herman Wenzl Wulfer Endres Yacob Haberseidl Lorenz Pechrer Hans Völckmer [Bl. 106] Nickl Völckmer Jörg Möschl Hans Peter Nickl Wulfer 11h 5 h 15 h 4 m. 11/2h 15 h 51/2m. 12 h g h 71/2m. 1 g 101/2h 31/2g 1/2m. -1 h g 6 h Waczkenreith 11 m. 1/2h 51/2m. 4 m. 1/2h 71/2m. 71/2m. 5 m. 51/2m. 7 m. Jörg Paullß Nickl Muck Wenzl Edler Hans Klein Veit Muck Thoma Wolff Veit Wolf Ull Thoma Balzer Hoier Jörg Vischer Hainl Wolfl Wottengel Veith Wolf -1 h 13h [so!] Hans Meinl 71/2m. richter1) 5 g Motl Winter 71/2m. 71/2m. [so!] Albrecht Hoier 71/2m. Ullrichsgrunn Wolf Klein 1 g Deixler Casper Hoier 1g, 2g von oden hof. [Bl. 1071 Kirchpergk Klein muller 2g 41/2h Hanns Hoier 2g -2h Bartel Klein 3g Berner Santner 1g Stein Kunz Santner 5m. Yacob Klarner Yeorg Hoier 3g Hans Piderman 51/2 m. 14 h Ursprinngk Nickl Lorenz 2g 12h 2g von oden hof Nickl Lorenz 3g 2g 13 h Merden Endres Peter Hoier 3g [Bl. 107] Lautterbach 15 h Lorenz Gluer 1/2 h Hanns Hoier 7m. 4m. 1/2h Deixler HempelWolfler2) 2g 41/2 h alt Hans Winter 2g 41/2m. 51/2m. 4 k. g. 71/2m. Obern Schönbach Prombach schneider 5m. 1/2h Cunstadt Jörg Werner 131/2 h Veit Gluer 1 g 131/2 h 5 m. 1 h Peter Werner ErhardVischbach 31/2 m. Nickl Vischer 7 m. 1 h Hanns Gluer 1 k. g. [Bl. 106'] Durngrun Hans Vischbach 51/2m. Christl Vischbach 21/2g 3h Roth g Winckl Heinz 15 h Hans Marghart 3 g Hans Vogell 6 m. Nickl Stoer 4 g 15 h Schwerzenbach Motl Vischer 161/2 h Georg Kunl 31/2 m. 151/2 h Wolf Fischer Lorenz Wulfer 31/2 m. Merten Schmidt3) 11 h Erharrd Wulfer I g 1) Lorenz Winter, vgl. Bl. 104. Mertel Hamrschmidt. — 2) Sonst „Wulfer“. — 3) Bl. 100':
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[BL. 108] huner-, kess- und aierzins Hanns Yokob Jôrg Wulfer Stufl Frydl Halpauer Lorenz Kunl Paul Jacob Jórg Vischer Kol Nickel Jobst Wulfer Erhard Pauer [BL. 108] Jacob Kunz Nickl Meinl Lorenz Volckmer jung Lorenz Volckmer Wenzl Wulffr Georg Herman Andres Yacob Abtsrode huner 1 kes 6 aier 1% schock huner 1 kes 3 aier 15 huner 1 kess 6 aier 1% schock huner 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kes 6 aier % schock hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 'kess 6 aier 15 schock hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 6 aier 15 schock Haberseidl Hans Volckmer Nickl Volckmer Jórg Motl Merten Peter Hans Prantner hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier ©) — 1 3 15 1 6 1 6 1 1 3 15 91 1% schock 14 schock 1% schock % schock [BL 109] Waczkenreuth Jorg Paull Wennzl Edler Nickl Muck klein Muck Thoma Muck Veith Wůlfel: Ull Thoma Lorenz Vischer Jacob Vischer Jörg Wolfl Thoma Wolfl Heinl Wolfl henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier 1 6 % schock
[BL. 108] huner-, kess- und aierzins Hanns Yokob Jôrg Wulfer Stufl Frydl Halpauer Lorenz Kunl Paul Jacob Jórg Vischer Kol Nickel Jobst Wulfer Erhard Pauer [BL. 108] Jacob Kunz Nickl Meinl Lorenz Volckmer jung Lorenz Volckmer Wenzl Wulffr Georg Herman Andres Yacob Abtsrode huner 1 kes 6 aier 1% schock huner 1 kes 3 aier 15 huner 1 kess 6 aier 1% schock huner 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kes 6 aier % schock hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 'kess 6 aier 15 schock hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 3 aier 15 hennen 1 kess 6 aier 15 schock Haberseidl Hans Volckmer Nickl Volckmer Jórg Motl Merten Peter Hans Prantner hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier hennen kess aier ©) — 1 3 15 1 6 1 6 1 1 3 15 91 1% schock 14 schock 1% schock % schock [BL 109] Waczkenreuth Jorg Paull Wennzl Edler Nickl Muck klein Muck Thoma Muck Veith Wůlfel: Ull Thoma Lorenz Vischer Jacob Vischer Jörg Wolfl Thoma Wolfl Heinl Wolfl henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier 1 6 % schock
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92 [BL 109'] Obern Schónbach Praunn?) henne I Ullrichsgrunn Jórg Deixler henne 2 kess 6 aier % schock Wolf Klein henne 1 kess 3 aier 15 Caspar Hoir henne 2 kess 6 aier % schock Steinn Cunz Santner henne 1 kess 3 eier 15 Klarner henne 1 kess 3 aier 15 Jörg Hoyer henne 1 kess 3 aier 15 Hans Piderman henne 2 kess 6 aier 1% schock [BL 110] Ursprunck Nickl Lorenz henne 1 kess 3 aier 15 Nickl Lorenz henne 1 kess 3 aier 15 Berthl Hoier henne 2 kess 6 i aier 16 schock Merten Endreß henne 2 kess 6 aier 15 schock Lautterpach Jobst Wolfer henne 2 kess 3 aier 15 Hempl Wolfer henne 2 kess 3 aier 15 Lorenz Gluer henne 2 kess 3 aier 15 Hans Hoier henne 2 kess 3 aier 15 Hans Wintner2) henne 2 kess 3 aier 15 [BL 110] Wollf Kem henne 2 kess 3 aier 15 Hans Hoier henne 2 kess 3 aier 15 Cunstadt Andres Werner henne 2 kess 3 aier 15 Hans Gluer henne 2 kess 3 aier 15 Görg Gluer henne 2 kess 3 aier 15 ErhardVischbach henne 2 kess 3 aier 15 Nickl Vischer henne 2 kess 3 aier 15 Jeorg Klarner henne 2 kess 3 aier 15 Item ietzlicher gibt ein vogtkes. [Bl. 111] Waltersgrunn Albrecht Hoier henne 1 kess 3 aier 15 Lorenz Wintner?) henne 1 kess 3 aier 15 Hanns Meinl henne 1 kess 3 aier 15 Motl Wintner? henne | kess 3 aier 15 Schwerzenbach Motl Vischer henne 1 kess 3 aier 15 1) BI. 102, 104: Prann, Braun. — ?) Sonst Winter.
92 [BL 109'] Obern Schónbach Praunn?) henne I Ullrichsgrunn Jórg Deixler henne 2 kess 6 aier % schock Wolf Klein henne 1 kess 3 aier 15 Caspar Hoir henne 2 kess 6 aier % schock Steinn Cunz Santner henne 1 kess 3 eier 15 Klarner henne 1 kess 3 aier 15 Jörg Hoyer henne 1 kess 3 aier 15 Hans Piderman henne 2 kess 6 aier 1% schock [BL 110] Ursprunck Nickl Lorenz henne 1 kess 3 aier 15 Nickl Lorenz henne 1 kess 3 aier 15 Berthl Hoier henne 2 kess 6 i aier 16 schock Merten Endreß henne 2 kess 6 aier 15 schock Lautterpach Jobst Wolfer henne 2 kess 3 aier 15 Hempl Wolfer henne 2 kess 3 aier 15 Lorenz Gluer henne 2 kess 3 aier 15 Hans Hoier henne 2 kess 3 aier 15 Hans Wintner2) henne 2 kess 3 aier 15 [BL 110] Wollf Kem henne 2 kess 3 aier 15 Hans Hoier henne 2 kess 3 aier 15 Cunstadt Andres Werner henne 2 kess 3 aier 15 Hans Gluer henne 2 kess 3 aier 15 Görg Gluer henne 2 kess 3 aier 15 ErhardVischbach henne 2 kess 3 aier 15 Nickl Vischer henne 2 kess 3 aier 15 Jeorg Klarner henne 2 kess 3 aier 15 Item ietzlicher gibt ein vogtkes. [Bl. 111] Waltersgrunn Albrecht Hoier henne 1 kess 3 aier 15 Lorenz Wintner?) henne 1 kess 3 aier 15 Hanns Meinl henne 1 kess 3 aier 15 Motl Wintner? henne | kess 3 aier 15 Schwerzenbach Motl Vischer henne 1 kess 3 aier 15 1) BI. 102, 104: Prann, Braun. — ?) Sonst Winter.
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93 Jörg Kunl henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess 15 aier [Bl. 111'] Weiter musen die armenleith einhundert und 58 lachter holz hauen, wo man sie anweist, und das gen Schönbach fuhren. So hatt der Schönbach im mark bei hundert manschaft, gibt izlicher yerlich ein egrischen heller, und wer den bei sthenen- der summa nicht gibt, hat all sein gutt der herschaft vorfallen. [Bl. 112] Dan es der Schönbach mitsamp denn dörrfern an dy pergleut 350 werlicher man hatth. Item die wisen in der Helle, der kan man yerlich mer als umb 200 fuder heus genissen, wil ge- schwegen der weld und hofnung des pragwerks [so!]. So sinnd auf dem guth bey 25 fogelherde, gibt man von einer hertstadt 1 schock vogel zu zins, halb grob, halb klein. [Beiliegendes Blatt, von der gleichen Hand geschrieben, gleichen Papiers.] Merten Erhard Erhard Wulfer Hans Wulfer Wolf Vischer Hat auch sein eigene hals- gericht, tregt yerlichen mit den zugehörenden dörfern, als nem- lich Abtsrode, Niderschönbach, Obernschönbach, Wazkenreith, Durngrun, Ulrichsgrun, Kirch- pergk, Stein, Ursprungk, Lauter- pach, Cunstatt, Schwerzenbach, Franckengan [!] mitsambt der behausung gerichtfel ob 150 fl. Wir Hieronimus Schlick graf und herr etc., haben dem edtlen und vhesten Hilbrannd von Gesniz das dorf Ottengrun, das ich von Hanns von Wirßbergk mitsambt dem wald, im Egerkreis ge- legen, erkauft1), ime sein leben lang zu genißen zugesteld und zugeben, aber nach seinen todt sol es mir oder meinen erben wieder heimsterben. [Offenbar unvollendet.] [Vermerk von moderner Schrift und Tinte am unteren Rande.] Poslední list, přídeštní. 1) Die Urkunde über diesen Kauf vom 16. III. 1526 ist im Eg. A. (Nr. 1231) erhalten.
93 Jörg Kunl henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess aier henne kess 15 aier [Bl. 111'] Weiter musen die armenleith einhundert und 58 lachter holz hauen, wo man sie anweist, und das gen Schönbach fuhren. So hatt der Schönbach im mark bei hundert manschaft, gibt izlicher yerlich ein egrischen heller, und wer den bei sthenen- der summa nicht gibt, hat all sein gutt der herschaft vorfallen. [Bl. 112] Dan es der Schönbach mitsamp denn dörrfern an dy pergleut 350 werlicher man hatth. Item die wisen in der Helle, der kan man yerlich mer als umb 200 fuder heus genissen, wil ge- schwegen der weld und hofnung des pragwerks [so!]. So sinnd auf dem guth bey 25 fogelherde, gibt man von einer hertstadt 1 schock vogel zu zins, halb grob, halb klein. [Beiliegendes Blatt, von der gleichen Hand geschrieben, gleichen Papiers.] Merten Erhard Erhard Wulfer Hans Wulfer Wolf Vischer Hat auch sein eigene hals- gericht, tregt yerlichen mit den zugehörenden dörfern, als nem- lich Abtsrode, Niderschönbach, Obernschönbach, Wazkenreith, Durngrun, Ulrichsgrun, Kirch- pergk, Stein, Ursprungk, Lauter- pach, Cunstatt, Schwerzenbach, Franckengan [!] mitsambt der behausung gerichtfel ob 150 fl. Wir Hieronimus Schlick graf und herr etc., haben dem edtlen und vhesten Hilbrannd von Gesniz das dorf Ottengrun, das ich von Hanns von Wirßbergk mitsambt dem wald, im Egerkreis ge- legen, erkauft1), ime sein leben lang zu genißen zugesteld und zugeben, aber nach seinen todt sol es mir oder meinen erben wieder heimsterben. [Offenbar unvollendet.] [Vermerk von moderner Schrift und Tinte am unteren Rande.] Poslední list, přídeštní. 1) Die Urkunde über diesen Kauf vom 16. III. 1526 ist im Eg. A. (Nr. 1231) erhalten.
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REGISTER.
REGISTER.
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1. Namenweiser, a) Personen‘). Acker 34. Andres (VN?) 48, 61, 88. Arnold 38, 48, 54, 59. Ascherer 48. Bach (,Poch“) 45, 72, 73. Bachmann (,,Pochman*) 45, 72. Bader 53. Balthasar s. ,, Walthasar*'. ,Balther‘“ (Walter?) 59. Panggraz 65. Bartel (VN?) 52, 54. Parten (Partenschmied?) 34, 35. Parfus 60. Passauer 77, 79. Pauer 47, 87, 89—91. Pauker 85. Paul 47, 86, 88—91. Pauls 86, 88—91. „Pauner“ (Pauer) 89. Pecher 58—61. Pechrer 86, 88—90. Peter 45, 71, 86, 88—91. Peterlin(i)g 44, 45, 71. Behem 54, 61. Bayer 45, 48, 55, 60, 65, 73. ,Beuerlin‘“ 34. „,Peick“ 38. Beck 34, 45, 63. Beer, Per 77, 80—82, 84—86. Pere (VN — Peter?) 4T. „aufm Berg“ (HN?) 52, 84. Pergler, von Perglas (ad.) Christof: 7, 22, 41. Sebastian: 22, 41. Wenzel: 7, 49, 50, 57, 58. Wilhelm: 49. Wolf d. A. (auf Katzengrůn): 7, 53, 57. | Wolf d. J. (auf Littengrün): 22, 41, 50, 57. ; „Berner“ (Werner) 88. Persch 60. Betzl 51. Pfarr (HN?) 78, 83. Pflaum 34, Pfleil 34. Pflocke 46. Piber 59. Pichlberger 61. Pitterling 44, 71. Biderman 48, 87-—90, 92. Pittling 70. Picka 60. Binder 35, 47, 68. PlaB 54, 77, 78, 81, 86. Blasius 51. Platzer 38, 49. von Plauen (ad.) 17, 23. Blechschmidt 61. Plehel 39. Pleuer 52, 54, 56, 58-—60. Pleul 55, 56, 59. Blick 48, 76. Blodeck 44, 64. „Poch, Pochman“ s. Bach, Bachmann. 1) Bei der Benützung des Registers ist zu beachten: Infolge der Willkür- lichkeit in der Schreibung der Namen muften besonders die Personennamen nach einem eigenen ABC geordnet werden, das sich auf den Lautwert der Zeichen aufbaut; man suche also, alle P bei den B, T, Th beim D, V bei F, Y bei I oder J, je nach seiner Stellung; ebenso sind alle ai, ay, etu, ey zu den ei gestellt; Buchstaben, die nur den Sinn haben, die Lánge oder Kürze eines. Nachbarlautes auszudrücken, sind für die Einordnung in das lautliche ABC als belanglos unbeachtet gelassen. Weiter beachte man, daB im Urbar selber des ófteren — bei u immer — die Umlautzeichen fehlen und daB auch a und o öfter für einander stehen. Im übrigen übt das Register eine stárkere Moderni- sierung der Namen; nur die Wórter in Anführungszeichen geben die Lautung des Urbars. — Aufmerksam gemacht sei noch auf die oft nicht genau scheid- bare Überkreuzung der Familiennamen einerseits mit den Vornamen, anderseits mit Berufsbezeichnungen; hie und da scheinen auch Hausnamen, Ruf- oder Spottnamen an Stelle des Familiennamens zu stehen. 7
1. Namenweiser, a) Personen‘). Acker 34. Andres (VN?) 48, 61, 88. Arnold 38, 48, 54, 59. Ascherer 48. Bach (,Poch“) 45, 72, 73. Bachmann (,,Pochman*) 45, 72. Bader 53. Balthasar s. ,, Walthasar*'. ,Balther‘“ (Walter?) 59. Panggraz 65. Bartel (VN?) 52, 54. Parten (Partenschmied?) 34, 35. Parfus 60. Passauer 77, 79. Pauer 47, 87, 89—91. Pauker 85. Paul 47, 86, 88—91. Pauls 86, 88—91. „Pauner“ (Pauer) 89. Pecher 58—61. Pechrer 86, 88—90. Peter 45, 71, 86, 88—91. Peterlin(i)g 44, 45, 71. Behem 54, 61. Bayer 45, 48, 55, 60, 65, 73. ,Beuerlin‘“ 34. „,Peick“ 38. Beck 34, 45, 63. Beer, Per 77, 80—82, 84—86. Pere (VN — Peter?) 4T. „aufm Berg“ (HN?) 52, 84. Pergler, von Perglas (ad.) Christof: 7, 22, 41. Sebastian: 22, 41. Wenzel: 7, 49, 50, 57, 58. Wilhelm: 49. Wolf d. A. (auf Katzengrůn): 7, 53, 57. | Wolf d. J. (auf Littengrün): 22, 41, 50, 57. ; „Berner“ (Werner) 88. Persch 60. Betzl 51. Pfarr (HN?) 78, 83. Pflaum 34, Pfleil 34. Pflocke 46. Piber 59. Pichlberger 61. Pitterling 44, 71. Biderman 48, 87-—90, 92. Pittling 70. Picka 60. Binder 35, 47, 68. PlaB 54, 77, 78, 81, 86. Blasius 51. Platzer 38, 49. von Plauen (ad.) 17, 23. Blechschmidt 61. Plehel 39. Pleuer 52, 54, 56, 58-—60. Pleul 55, 56, 59. Blick 48, 76. Blodeck 44, 64. „Poch, Pochman“ s. Bach, Bachmann. 1) Bei der Benützung des Registers ist zu beachten: Infolge der Willkür- lichkeit in der Schreibung der Namen muften besonders die Personennamen nach einem eigenen ABC geordnet werden, das sich auf den Lautwert der Zeichen aufbaut; man suche also, alle P bei den B, T, Th beim D, V bei F, Y bei I oder J, je nach seiner Stellung; ebenso sind alle ai, ay, etu, ey zu den ei gestellt; Buchstaben, die nur den Sinn haben, die Lánge oder Kürze eines. Nachbarlautes auszudrücken, sind für die Einordnung in das lautliche ABC als belanglos unbeachtet gelassen. Weiter beachte man, daB im Urbar selber des ófteren — bei u immer — die Umlautzeichen fehlen und daB auch a und o öfter für einander stehen. Im übrigen übt das Register eine stárkere Moderni- sierung der Namen; nur die Wórter in Anführungszeichen geben die Lautung des Urbars. — Aufmerksam gemacht sei noch auf die oft nicht genau scheid- bare Überkreuzung der Familiennamen einerseits mit den Vornamen, anderseits mit Berufsbezeichnungen; hie und da scheinen auch Hausnamen, Ruf- oder Spottnamen an Stelle des Familiennamens zu stehen. 7
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98 Pötschner 2, Bock 58. Poll, Póll 46, 67. ,Brameuschel* s. Bromeuschel. Brann 88. Prantner 86, 88—90. Braun 89, 92. Prechtl 59. ,Premel'* (Prentel?) 59. Prenn 61. Brendel 38, 43, 49, 74, 75. Breu (HN?) 79, 84. Preunel 44, 45, 51, 82, 86. Preuß 48, 72. Prompach 88, 90. Bromeus(ch)l 50, 51, 55. „Bros“ s. Gros. Bruder 35. „Prudling”* 44, 70. Bruckbauer (HN? Spáter hof**) 49. Brunner 45, 50, 88. Buhl, Puhler 45, 65. „Bulz“ 49. Burghart 54. „Bruck- Christel 35, 48. Daniel 46. Tauben (HN? Rufname?) 47. Teich (HN?) 55. Teichner 45, 72. Teufel 45, 63. Teicke 34. ,Deiler* (Deixler) 87. Deumel 43 von Thein (ad.), Veit: 7, 22, 41, 57. » Teusel‘“ (Teufel) 63. Theusinger 51. Deixler 88—90, 92. Dengler 46. Dittel 50, 54, 55, 82. Thym 55. ,lirorz'* 38. Tischer 34. Doppel 56. Dobrauer 51, 62. Dollinger 48. Tnoma(n) (VN?) 29, 48, 51, 55, 86, 88—91. Dörfler 38, 40, 43, 77, 81, 85. „Doring‘‘ 44, 70. Torßner 61, Thoß 56. Töschel, Thoschel 43, 48, 59, 61, 75. Totzauer 55, 60, 80, '85. Track(e) 44, 56, 59, 61, 71. Trauch(e) 44, 74, 81, 85. Trauthe 81, 85. Treber 83. Drechsler 72. Tribel 50, 59. Trink 86. Troger 51. Tuchmacher 35, 47. Thuerß 48. Tulp 60. Thumthum 34. Thumling 45, 59, 72. Thumshirn (ad.), Hans: 22, 41, 54, 57. „Thunng“ (Tumling) 45, 72. „Tuntzl‘“ (Kunzl) 87. Thur 47. Thurschmidt 58, 60. Turtsch 51. Thüsel (von Taltitz, ad.) Sebastian: 22, 41, 55. Thomas: 57. Walburgis: 56. Tutz(e) 44, 51, 54, 70. Eberhard, Ebhard 55, 59. Eberl(ei)n 51, 54, 61. Edelman 48. Edler 86, 88—91. Eisenkolb 46, 67. Eisner 59. Eckel 35, 45, 50, 64, 68—70. Eckhard 43. ,Ellthes'* 50. Endres 88—90, 92; s.,, Andres. Engelhard 38, 43, '59, 61. Erhard (VN?) 44, 51, 56, 61, 89, 93. Erlpeck 62. Erler 43, 62. Ersam 45. Fabel 62. Falb 68. Fallrap 51. Veit 55. von Feilitsch (ad.): 6, 21. Felber 61, 72. Velghauer 47. Fenkel 43, 74. Vipel 82. Vichtner 46, 78. Findeysen 46. Vischbach 87—90, 92. Fischer 35, 36, 43, 44, 46, 50, 52—55, 59, 61, 69, 70, 80, 83, 86—93. „Fleyner“ (Fleisner ?) 43. Fleißberger 50. Fleisch 48. Fleischer 34. Flescher 34. Florin 34, 35, Flutner 33. Vogel 89, 90. „Моск!“ (Fenkel) 43, 74. „Volkmer, Vělkmer“ (Volkmann ?) 86—91.
98 Pötschner 2, Bock 58. Poll, Póll 46, 67. ,Brameuschel* s. Bromeuschel. Brann 88. Prantner 86, 88—90. Braun 89, 92. Prechtl 59. ,Premel'* (Prentel?) 59. Prenn 61. Brendel 38, 43, 49, 74, 75. Breu (HN?) 79, 84. Preunel 44, 45, 51, 82, 86. Preuß 48, 72. Prompach 88, 90. Bromeus(ch)l 50, 51, 55. „Bros“ s. Gros. Bruder 35. „Prudling”* 44, 70. Bruckbauer (HN? Spáter hof**) 49. Brunner 45, 50, 88. Buhl, Puhler 45, 65. „Bulz“ 49. Burghart 54. „Bruck- Christel 35, 48. Daniel 46. Tauben (HN? Rufname?) 47. Teich (HN?) 55. Teichner 45, 72. Teufel 45, 63. Teicke 34. ,Deiler* (Deixler) 87. Deumel 43 von Thein (ad.), Veit: 7, 22, 41, 57. » Teusel‘“ (Teufel) 63. Theusinger 51. Deixler 88—90, 92. Dengler 46. Dittel 50, 54, 55, 82. Thym 55. ,lirorz'* 38. Tischer 34. Doppel 56. Dobrauer 51, 62. Dollinger 48. Tnoma(n) (VN?) 29, 48, 51, 55, 86, 88—91. Dörfler 38, 40, 43, 77, 81, 85. „Doring‘‘ 44, 70. Torßner 61, Thoß 56. Töschel, Thoschel 43, 48, 59, 61, 75. Totzauer 55, 60, 80, '85. Track(e) 44, 56, 59, 61, 71. Trauch(e) 44, 74, 81, 85. Trauthe 81, 85. Treber 83. Drechsler 72. Tribel 50, 59. Trink 86. Troger 51. Tuchmacher 35, 47. Thuerß 48. Tulp 60. Thumthum 34. Thumling 45, 59, 72. Thumshirn (ad.), Hans: 22, 41, 54, 57. „Thunng“ (Tumling) 45, 72. „Tuntzl‘“ (Kunzl) 87. Thur 47. Thurschmidt 58, 60. Turtsch 51. Thüsel (von Taltitz, ad.) Sebastian: 22, 41, 55. Thomas: 57. Walburgis: 56. Tutz(e) 44, 51, 54, 70. Eberhard, Ebhard 55, 59. Eberl(ei)n 51, 54, 61. Edelman 48. Edler 86, 88—91. Eisenkolb 46, 67. Eisner 59. Eckel 35, 45, 50, 64, 68—70. Eckhard 43. ,Ellthes'* 50. Endres 88—90, 92; s.,, Andres. Engelhard 38, 43, '59, 61. Erhard (VN?) 44, 51, 56, 61, 89, 93. Erlpeck 62. Erler 43, 62. Ersam 45. Fabel 62. Falb 68. Fallrap 51. Veit 55. von Feilitsch (ad.): 6, 21. Felber 61, 72. Velghauer 47. Fenkel 43, 74. Vipel 82. Vichtner 46, 78. Findeysen 46. Vischbach 87—90, 92. Fischer 35, 36, 43, 44, 46, 50, 52—55, 59, 61, 69, 70, 80, 83, 86—93. „Fleyner“ (Fleisner ?) 43. Fleißberger 50. Fleisch 48. Fleischer 34. Flescher 34. Florin 34, 35, Flutner 33. Vogel 89, 90. „Моск!“ (Fenkel) 43, 74. „Volkmer, Vělkmer“ (Volkmann ?) 86—91.
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Vorreiter (ad.) Martin: 22, 41, 52, 57. Sebald: 22, 41, 52, 57. Forster, Förster 50, 52, 84. Frank 38, 45, 47, 49, 50, 52, 65, 76. Frankengrüner (ad.), Sebastian: 58. Franz 48, 56. Fridel 44, 47, 49, 55 (VN?) 60, 71. Frydrich 83, Frisch 51. Friz 44, 47, 54. Froß 54. Fuchs 59. Fues 46. Funkel 59. Furst 54. Gareisen (auch , Jhareysen“) 4, 44, 60, 69, 83. Gartner 43, 46. Geier 43, 47, 48, 55. Geisler 50. | Georg, König von Böhmen: 15. Georg, Geórg (VN?) 46—48, 52, 59, 67. Gersten 58. „von Gesnitz s. von Jófnitz. Glaz, Gloz 45, 59, 75. Gleser 58. Globner von Globen (ad.) Christof: 22, 41. Jobst: 22, 41, 50, 57. Nikolaus: 22, 41, 53, 57. „Gluer”* (= Klier) 54, 58, 59, 61, 83, 87—90, 92. , Güchl* (— ,,Jóckel*) 4, 46, 67. Götl 38. „Gohel“ 59. Gössel, Gossel 44, 60, 70, 71. Gótz (,,Gotz'*) 51. Gótzel, ,,Gozl'** 43, 59. Graser, Groser 61. Greuel 46, 66. Greis 49. . Grenhofer 47. . „GreB“ (Groß?) 57. Grim 46, 51, 66. Gros (ad.), Hans: 22, 41, 57. Groß 46. Gruber 35. „Grun“ (Grim?) 51. Gruner 34. Guthan 57. Gumpel 33. Haber 44, 52, 59, 74, 80, 86. Habertuzl 65. Habermann 47. Haberseidel 86, 88—91. Haberwenzl 48. Haberzeth 38, 48, 59. Halbbauer 86, 88—91. 99 - Halmschneider 45. Hammer 76, 84. Hammerschmied 45, 52, 59, 61, 68, 73, 87, 88, 90. Han 60. Hanisch, Hänisch, Hanusch, Honisch 43, 48, 59, 74, T5. Hanneman 33. Hans (VN?) 48, 51, 52. Hard(e), Hare 43, 61, 75. Harn 79, 84. Hafe 51. .. Haslauer von Haslau (ad.) Martin: 22, 41, 54, 57. Wolf (und seine Brüder): 22, 41, 58. Hasman 61. | Haup 55. Heuer, Hewer 46, 49, 71, 87—90, 92. Heiling 59. Heinel 43, 48, 59, 61, 68, 81, 85, 86, 87—91. Heinz 44, 69. Heinzel 46, 51, 56, 60, 67. Heinzmann 44, 45, 56, 69, 71, 73. Heckl 50. Helfat 60. | Hempl 77—79, 84; 88—90, 92 (Rut- name ?). Hemerle, Hemerly 81, 85. Hemmerlein 33. Hertenberger von Hertenberg (ad.) Georg und Nikolaus: 22, 41, 56, 57. Matthes: 56, 57. Wolf: 7, 22, 41, 56, 57. Hertl 60, 86, 90. Hering 31, 36, 39, 48, 55, 59. Herl, Hórl, ,,Horl** 51, 76, 84. HerloB 54. Herman 44, 45, 59, 86, 88—91. Hermans 47. Herzog 49. Hetzer 36, 43, 54, 59. Hickman 54. Hillbrand 45. ,Hindel“ 46, 66. Hir(n)los 62, 72, 77, 78, 84. Hirsch, ,,HirB 33, 34, 78. „HirBman** 49. Hisserl (ad.) Albrecht: 7, 51, 57. Bernhard: 22, 41. Georg: 58. Nikolaus: 22, 41. Hobel 60. Hopperl 60. Hopfel 47. Hopler 51. Hochbein 35. Hoes 80. Hof (HN?) 45, 49, 73. Hofer (ad.): 56, 58. 7*
Vorreiter (ad.) Martin: 22, 41, 52, 57. Sebald: 22, 41, 52, 57. Forster, Förster 50, 52, 84. Frank 38, 45, 47, 49, 50, 52, 65, 76. Frankengrüner (ad.), Sebastian: 58. Franz 48, 56. Fridel 44, 47, 49, 55 (VN?) 60, 71. Frydrich 83, Frisch 51. Friz 44, 47, 54. Froß 54. Fuchs 59. Fues 46. Funkel 59. Furst 54. Gareisen (auch , Jhareysen“) 4, 44, 60, 69, 83. Gartner 43, 46. Geier 43, 47, 48, 55. Geisler 50. | Georg, König von Böhmen: 15. Georg, Geórg (VN?) 46—48, 52, 59, 67. Gersten 58. „von Gesnitz s. von Jófnitz. Glaz, Gloz 45, 59, 75. Gleser 58. Globner von Globen (ad.) Christof: 22, 41. Jobst: 22, 41, 50, 57. Nikolaus: 22, 41, 53, 57. „Gluer”* (= Klier) 54, 58, 59, 61, 83, 87—90, 92. , Güchl* (— ,,Jóckel*) 4, 46, 67. Götl 38. „Gohel“ 59. Gössel, Gossel 44, 60, 70, 71. Gótz (,,Gotz'*) 51. Gótzel, ,,Gozl'** 43, 59. Graser, Groser 61. Greuel 46, 66. Greis 49. . Grenhofer 47. . „GreB“ (Groß?) 57. Grim 46, 51, 66. Gros (ad.), Hans: 22, 41, 57. Groß 46. Gruber 35. „Grun“ (Grim?) 51. Gruner 34. Guthan 57. Gumpel 33. Haber 44, 52, 59, 74, 80, 86. Habertuzl 65. Habermann 47. Haberseidel 86, 88—91. Haberwenzl 48. Haberzeth 38, 48, 59. Halbbauer 86, 88—91. 99 - Halmschneider 45. Hammer 76, 84. Hammerschmied 45, 52, 59, 61, 68, 73, 87, 88, 90. Han 60. Hanisch, Hänisch, Hanusch, Honisch 43, 48, 59, 74, T5. Hanneman 33. Hans (VN?) 48, 51, 52. Hard(e), Hare 43, 61, 75. Harn 79, 84. Hafe 51. .. Haslauer von Haslau (ad.) Martin: 22, 41, 54, 57. Wolf (und seine Brüder): 22, 41, 58. Hasman 61. | Haup 55. Heuer, Hewer 46, 49, 71, 87—90, 92. Heiling 59. Heinel 43, 48, 59, 61, 68, 81, 85, 86, 87—91. Heinz 44, 69. Heinzel 46, 51, 56, 60, 67. Heinzmann 44, 45, 56, 69, 71, 73. Heckl 50. Helfat 60. | Hempl 77—79, 84; 88—90, 92 (Rut- name ?). Hemerle, Hemerly 81, 85. Hemmerlein 33. Hertenberger von Hertenberg (ad.) Georg und Nikolaus: 22, 41, 56, 57. Matthes: 56, 57. Wolf: 7, 22, 41, 56, 57. Hertl 60, 86, 90. Hering 31, 36, 39, 48, 55, 59. Herl, Hórl, ,,Horl** 51, 76, 84. HerloB 54. Herman 44, 45, 59, 86, 88—91. Hermans 47. Herzog 49. Hetzer 36, 43, 54, 59. Hickman 54. Hillbrand 45. ,Hindel“ 46, 66. Hir(n)los 62, 72, 77, 78, 84. Hirsch, ,,HirB 33, 34, 78. „HirBman** 49. Hisserl (ad.) Albrecht: 7, 51, 57. Bernhard: 22, 41. Georg: 58. Nikolaus: 22, 41. Hobel 60. Hopperl 60. Hopfel 47. Hopler 51. Hochbein 35. Hoes 80. Hof (HN?) 45, 49, 73. Hofer (ad.): 56, 58. 7*
Strana 100
100 Hofmann (ad.) Adam: 22, 41, Sebastian: 22, 41, Hofmann 59, 70. Hofmeister 45, 73. » Hoffner“ 34, 46. „Hocker“ (Hacker ?) 80. „Honisch“ s. Hanisch. „Ног!“ s. Herl. Horn 79, 84; s. auch ,,Harn, Hórner 60. „Howner** 79. Hubel 56. Huber 81, 85. Hubler 46, 67. -. Hittel (, ‚Huttel“) 46, 66.- Huter 44, 48, 64. Huck 51. Huffer 52. Hufnagel 51. Huller 34, 48, 52, 62, 81, 85. Humel 46. Hunerwolf 43. „Hurn“ 79. Hus 58. 55, 57. 55, 57. von Yphopf 58. Yl 48. Irrgang 43. von der Jahn (ad.): Euphemia (Frau): 7, 29, 51. Georg (und seine Brüder): 7, 22, 41. Martin: 57. Veronika: 29. Jäger (,,Jheger“) 34, 35. Jakob, Jacof 48, 77, 86, 88—91. »Jhareysen* s. Gareisen. Jobst (VN?) 45, 55, 57, 58, 63. Johann, Kónig von Bóhmen, 12. Jôckel 4, 46, 48, 67. von JoBnitz (ad. ), Hilbrand: 93. Kandler 34, 35, 55. Kaspar (VN?) 49. Kauzner 45, 55, 63. Keull 44, 56, 70. Kaiser 44, 54, 71, 74. Kem 92. Kempf 35, 44, 48, 65, 74. Kern 47, 56, 57 Kerum 52. Kef) 45, 55, 63. KeBkorb 59. KeBmeirer 61. Kilian (VN?) 57. Kirchberger 45, 59, 73. Klarner (auch „Klerner, Klorner**) 51, 87—90, 92. T (Kiar ner) 89. Klett 4 Hurn“. Klein 86—92. Klier s. ,,Gluer**. ,Klomr'' (Klarner) 87. Klupfel 47. Klubhan 47, 54. Klucka 61, 62. Knecht 88. Kneull 54, 56. Kneusel 48. »Knoblach* 47. Knod 47. Knoll 45, 65. Kogerer 61. Koyath 55, 65. Kol 87, 89—01. Kolb 44, 45. Koler, Koller 33, 44, 55, 71, 81. König, Konigk 35, 47, 48, 76. Kónnl 76. Korber 47. „Kormane“ 82. Kornauer 83. Kórner, Korner 44, 45, 49, 64. Kósler 66. Kotzauer von Kotzau (ad.), Nikolaus: 22, 41, 50, 57. Kramer, Kromer 34, 35, 78. Kraus 52, Krautsperger 55. „Crinis“ (Grünes?) 56. Krottenseer 60, „Kuell‘ 49, . Kun! 86—91, 93. Kunz 51, 91. Kunzl 87, 89. Kunzner 44, 70, 71. Kurzner 44, 70. Kurner 45. Landshut 47. - Lang(e) 44, 45, 55, 68, 69, 74. Langhans 83. Laurenti 34. Leubold 46, 60, 62, 67. von Leuchtenberg, Landgrafen: 1l. Leikauf 35, 43, 48, 49, 51. Lein 45, 46, 60, 62, 63, 67, 69. Leiß 54. Liebhart 52. Linpeck 45, 63. Lindner 82. Linhard 50, 55, 59, 61, 76. Loch 85. Lochschmied 34, 48. Lofel 60. Lohman 60. Lorenz 44, 48, 51, “ 88—90, 92 LorBner 51. Lowasser 46, 60, 61, 68. Lukas (VN?) 56. 52, 54, 58, 59, 61,
100 Hofmann (ad.) Adam: 22, 41, Sebastian: 22, 41, Hofmann 59, 70. Hofmeister 45, 73. » Hoffner“ 34, 46. „Hocker“ (Hacker ?) 80. „Honisch“ s. Hanisch. „Ног!“ s. Herl. Horn 79, 84; s. auch ,,Harn, Hórner 60. „Howner** 79. Hubel 56. Huber 81, 85. Hubler 46, 67. -. Hittel (, ‚Huttel“) 46, 66.- Huter 44, 48, 64. Huck 51. Huffer 52. Hufnagel 51. Huller 34, 48, 52, 62, 81, 85. Humel 46. Hunerwolf 43. „Hurn“ 79. Hus 58. 55, 57. 55, 57. von Yphopf 58. Yl 48. Irrgang 43. von der Jahn (ad.): Euphemia (Frau): 7, 29, 51. Georg (und seine Brüder): 7, 22, 41. Martin: 57. Veronika: 29. Jäger (,,Jheger“) 34, 35. Jakob, Jacof 48, 77, 86, 88—91. »Jhareysen* s. Gareisen. Jobst (VN?) 45, 55, 57, 58, 63. Johann, Kónig von Bóhmen, 12. Jôckel 4, 46, 48, 67. von JoBnitz (ad. ), Hilbrand: 93. Kandler 34, 35, 55. Kaspar (VN?) 49. Kauzner 45, 55, 63. Keull 44, 56, 70. Kaiser 44, 54, 71, 74. Kem 92. Kempf 35, 44, 48, 65, 74. Kern 47, 56, 57 Kerum 52. Kef) 45, 55, 63. KeBkorb 59. KeBmeirer 61. Kilian (VN?) 57. Kirchberger 45, 59, 73. Klarner (auch „Klerner, Klorner**) 51, 87—90, 92. T (Kiar ner) 89. Klett 4 Hurn“. Klein 86—92. Klier s. ,,Gluer**. ,Klomr'' (Klarner) 87. Klupfel 47. Klubhan 47, 54. Klucka 61, 62. Knecht 88. Kneull 54, 56. Kneusel 48. »Knoblach* 47. Knod 47. Knoll 45, 65. Kogerer 61. Koyath 55, 65. Kol 87, 89—01. Kolb 44, 45. Koler, Koller 33, 44, 55, 71, 81. König, Konigk 35, 47, 48, 76. Kónnl 76. Korber 47. „Kormane“ 82. Kornauer 83. Kórner, Korner 44, 45, 49, 64. Kósler 66. Kotzauer von Kotzau (ad.), Nikolaus: 22, 41, 50, 57. Kramer, Kromer 34, 35, 78. Kraus 52, Krautsperger 55. „Crinis“ (Grünes?) 56. Krottenseer 60, „Kuell‘ 49, . Kun! 86—91, 93. Kunz 51, 91. Kunzl 87, 89. Kunzner 44, 70, 71. Kurzner 44, 70. Kurner 45. Landshut 47. - Lang(e) 44, 45, 55, 68, 69, 74. Langhans 83. Laurenti 34. Leubold 46, 60, 62, 67. von Leuchtenberg, Landgrafen: 1l. Leikauf 35, 43, 48, 49, 51. Lein 45, 46, 60, 62, 63, 67, 69. Leiß 54. Liebhart 52. Linpeck 45, 63. Lindner 82. Linhard 50, 55, 59, 61, 76. Loch 85. Lochschmied 34, 48. Lofel 60. Lohman 60. Lorenz 44, 48, 51, “ 88—90, 92 LorBner 51. Lowasser 46, 60, 61, 68. Lukas (VN?) 56. 52, 54, 58, 59, 61,
Strana 101
101 Mathel (auch „Motl“) 43, 44, 51, 55, 61, 75, 83, 86, 88, 89, 91 (VN?). Man 46, 67. Marghart 88, 90. Marterer, Materer 43, 59. Maschauer 56. Maurer 45, 63. Mehe 59. Meier 49, 57, 78, 86, 89. Meierhans 47. Meuerle 45, 63. Meiner, Meinher 43, 47. Meinl (ad.), Albrecht: 8, 52, 57. Meinel 44, 87—92. „Meirer“ (Neirer) 44, 71. Meusel 68, 69. Meisner 52, 55, 62. Mel 60. Melhorn 55, 71. Mendel 45, 55, 63. Mertel (VN?) 47, 56, 82. Merten (VN?) 61, 89, 93. Messer 51. Mezen 75. Metzner 38. Michel (VN?) 60, 61, 80, 85. „Motel“ s. Mathel. Moder 61. Moyses 46, 66. Moysler 79, 84. „Mösl“ 80. Möschel, Moschl 44, 52, 60, 62, 70, 90. Muck 86, 88—91. „Mull“ (HN?) 44, 46, 47, 71. „Mulner“ (Bf?) 33, 43—45, 47, 48, 59, 70—72. Murrl 61. Reich 60. Reutter 54. Reif 38. Reinl 45, 46, 68, 74, 88, 89. Richter 34, 35, 38, 46, 58, 82. Ritter 60. „Ryß(e)“ 46, 66. Rot 88—90. Rodeck 44, 70. Roder (ad.), Wolf: 22, 41, 57. „Rol“ (Kol) 87. Rom(e) 48. Römer, Romer 45, 72, 74. Roßmeißl 43, 55—57, 60, 75. Ruprecht 49. Rudeck 56. „Rudel“ (Riedel?) 43, 46, 47, 66. Sachs 45, 77, 84 (Rufname?). Sathaner (ad.): 56, 58. Sattelschmied 34. Sattler, Sättler 34, 44, 47, 49, 56, 58—60. „Satur“ (Sandner) 87. Samer 43. Sandner 56, 88—90, 92. „Saudtner“ (Sandner) 89. „Sedtler“ s. Sättler. Seidel 46, 51, 65. Seufridt 50. Seitz 51, 75. Seel 54. Senger 39. Sichelauer (ad.): 56, 58. Sighart 60, 69. Sigismund, Kaiser, König von Böh- men: 7. Simon (VN?) 49. Singer 81, 82, 85. Süßner („Sußner“) 54, 59. Lumpl 80, 85. Luster 48. Lucz, Luetz 44, 70. Neidhart 45, 49, 55, 56, 60, 62. Neyerer 44, 61, 71. Neisser 83. Nickl, Nicoll 34, 46, 51, 55, 56 (VN?). Nicolay, Elias 3, 69. Nistler 34. Ort 43, 74. Oertel („Ortel“) 35, 48. Ott 56. von Quernheim, Hilmar: 6. Rauch 59. Rausengrüner (ad.), Peter: 22, 41, 52, 57. Rauscher 46, 59, 60, 67. von Redern, Katharina: 6. Redler 61. Schaller 49. Scharschmied 54. Scheppe 47. Scheper 51. Schaidl 43, 75. Scheidler 43, 48, 75. Schelter 73. Scherer 33, 34. Schicker 44, 71. Schimer 43, 61. Schindler 47, 56, 58, 81, 85. Schlemer („Slemmer“) 46, 79, 84. Schlick, Grafen: 6, 9—15, 26—28, 53, 62. Albin: 10. Albrecht: 5, 21, 23, 27, 29, 30. Heinrich: 49, 58. Hieronymus d. A.: 23. Hieronymus d. J.: 5, 6, 8, 9, 16, 93. Matthäus: 6, 21.
101 Mathel (auch „Motl“) 43, 44, 51, 55, 61, 75, 83, 86, 88, 89, 91 (VN?). Man 46, 67. Marghart 88, 90. Marterer, Materer 43, 59. Maschauer 56. Maurer 45, 63. Mehe 59. Meier 49, 57, 78, 86, 89. Meierhans 47. Meuerle 45, 63. Meiner, Meinher 43, 47. Meinl (ad.), Albrecht: 8, 52, 57. Meinel 44, 87—92. „Meirer“ (Neirer) 44, 71. Meusel 68, 69. Meisner 52, 55, 62. Mel 60. Melhorn 55, 71. Mendel 45, 55, 63. Mertel (VN?) 47, 56, 82. Merten (VN?) 61, 89, 93. Messer 51. Mezen 75. Metzner 38. Michel (VN?) 60, 61, 80, 85. „Motel“ s. Mathel. Moder 61. Moyses 46, 66. Moysler 79, 84. „Mösl“ 80. Möschel, Moschl 44, 52, 60, 62, 70, 90. Muck 86, 88—91. „Mull“ (HN?) 44, 46, 47, 71. „Mulner“ (Bf?) 33, 43—45, 47, 48, 59, 70—72. Murrl 61. Reich 60. Reutter 54. Reif 38. Reinl 45, 46, 68, 74, 88, 89. Richter 34, 35, 38, 46, 58, 82. Ritter 60. „Ryß(e)“ 46, 66. Rot 88—90. Rodeck 44, 70. Roder (ad.), Wolf: 22, 41, 57. „Rol“ (Kol) 87. Rom(e) 48. Römer, Romer 45, 72, 74. Roßmeißl 43, 55—57, 60, 75. Ruprecht 49. Rudeck 56. „Rudel“ (Riedel?) 43, 46, 47, 66. Sachs 45, 77, 84 (Rufname?). Sathaner (ad.): 56, 58. Sattelschmied 34. Sattler, Sättler 34, 44, 47, 49, 56, 58—60. „Satur“ (Sandner) 87. Samer 43. Sandner 56, 88—90, 92. „Saudtner“ (Sandner) 89. „Sedtler“ s. Sättler. Seidel 46, 51, 65. Seufridt 50. Seitz 51, 75. Seel 54. Senger 39. Sichelauer (ad.): 56, 58. Sighart 60, 69. Sigismund, Kaiser, König von Böh- men: 7. Simon (VN?) 49. Singer 81, 82, 85. Süßner („Sußner“) 54, 59. Lumpl 80, 85. Luster 48. Lucz, Luetz 44, 70. Neidhart 45, 49, 55, 56, 60, 62. Neyerer 44, 61, 71. Neisser 83. Nickl, Nicoll 34, 46, 51, 55, 56 (VN?). Nicolay, Elias 3, 69. Nistler 34. Ort 43, 74. Oertel („Ortel“) 35, 48. Ott 56. von Quernheim, Hilmar: 6. Rauch 59. Rausengrüner (ad.), Peter: 22, 41, 52, 57. Rauscher 46, 59, 60, 67. von Redern, Katharina: 6. Redler 61. Schaller 49. Scharschmied 54. Scheppe 47. Scheper 51. Schaidl 43, 75. Scheidler 43, 48, 75. Schelter 73. Scherer 33, 34. Schicker 44, 71. Schimer 43, 61. Schindler 47, 56, 58, 81, 85. Schlemer („Slemmer“) 46, 79, 84. Schlick, Grafen: 6, 9—15, 26—28, 53, 62. Albin: 10. Albrecht: 5, 21, 23, 27, 29, 30. Heinrich: 49, 58. Hieronymus d. A.: 23. Hieronymus d. J.: 5, 6, 8, 9, 16, 93. Matthäus: 6, 21.
Strana 102
102 Quirin: 5, 21, 23, 27, 29, 30. Sebastian: 5, 7—10, 13, 16, 21, 23—25, 27, 29, 30, 39, 41. Wolf: 16, 58, 62. Schlosser 60. Schmaus 38. Schmelzer („Smelzer**) 60, 61. ,Schmere'* 60 (Ruf-, Spottname?). Schmiedt 35, 44, 46, 47, 49, 55, 58, 60—62, 65, 67, 77—T9, 83, 84, 90. Schmiedel 49, 58, 60. Schnabel 81, 85. Schneider 38, 44, 46—48, 52, 54, 58, 66, 77, 78, 84. Schónecker 83. ,,Schoniger 80, 85. Schreiter 43, 75, 59. Schreiner 61. Schurer 58. Schuster 44, 46, 51, 60, 66, 70, 76—78, 84. Schütz(e) 34. »Schuczlein'** 77. Schwarz (,,Swarz'*) 34, 49. „Sweinfart“ 65. Schwotzner 56. Stadler 82. Stark 49, 51, 60, 62, 79, 83, 84. Stefan 44, 47. Steffel (VN?) 48. Stegmüller 81. Steudel 52, 61. Stein 49. (von) Steinbach (ad.) Engelhard: 22, 41, 53, 57. Hans: 22, 41, 51, 57. Hieronymus: 22, 38, 41, 54, 57. Sebastian: 22, 38, 41, 53, 57. Steinel 35. Stelzner 76. Stengel 47. Stieber 82, 83. ' 5» Stobysser'* 50; s. auch Stowasser. Stofel 64. Stockinger (auch ,,Stoklinger‘“) 67, Stoltner 47. „Sthoniger‘ 80, 85. „Stóre, Stoer, Store“ 46, 54, 55, 60, 68, 88—-90. Stowasser (auch ‚Stobasser‘‘) 59, 78, 79, 81, 82, 84—86. Streber 52. Strecker 45. Striegel 47. Strunz 45, 72. „Stuefel, Stufl, Sturfl“ (s. auch „Stofel‘‘) 44, 45, 64, 86, 88, 89, 91. Ulrich(s)berger, Ullnsperker 47, 83. „Unmulin“ 78. Unruher (ad.), Matthes: 5, 13, 22, 29, 41, 50, 57. Utner 55. Uz 38. Wagner (auch ,Wogner**) 34, 52, 54, 61, 72, 76—78, 84, 87. „ Walthasar“ (VN?) 60. Walter 51; s. auch ,Balther*'. „Wazner* 77. Weber 45, 61, 73. Wettengel s. ,,Wottengel. Wehe 55. Weiden 49. Weidner 43, 44, 49, 71. „Waigner“ (= Wagner) 76, 84. Weickhart (ad.), Heinrich: 7, 22, 41. Wenzel (VN?) 47, 48, 50, 59. Werner 87—90, 92; s. auch „Ber- ner“. Widenbauer 61. Wider 49. Wilbrat 49. Wilde 83. Wildner 49. „Willg“ 54. Wilhelm (VN?) 50. „Winth** 77, 84. Winter 87—90, 92. „Wintner” (Winter) 92. Winkl 88—90. Winkler 38. Wirt 66, 76, 77 (Bf?). Wirkner 45, 46. von Wirsberg (ad.) Agnes: 6, 21. Hans: 93. Michael: 22, 41, 50, 52, 57. Stefan: 8. Wolf Ernst: 6. „Wottengel'““ (Wettengel) 90. Wolf (VN?) 48, 86, 90. Wolfer (Wulfer) 87, 92. » Wolfler‘“ (Wulfer) 90. Wolfhart 60. Woólfel, Wolfel (VN?) 44—406, 48, 56, 86, 88—91. Wulfer 86—91, 93. »Wulfner'* (Wulfer) 87. Zenkel 55, 75. Zymer 48. Zimmermann 35. Zi(h)ner 60, 61. „Zinwner*(?) 83. Zollner (Bf?) 44, 74. „Zrenner* (?) 44. Zuber 39, 43, 47, 48. Zuherer 55. Zuleger 44, 69—71. »Zurch'* 33, 34.
102 Quirin: 5, 21, 23, 27, 29, 30. Sebastian: 5, 7—10, 13, 16, 21, 23—25, 27, 29, 30, 39, 41. Wolf: 16, 58, 62. Schlosser 60. Schmaus 38. Schmelzer („Smelzer**) 60, 61. ,Schmere'* 60 (Ruf-, Spottname?). Schmiedt 35, 44, 46, 47, 49, 55, 58, 60—62, 65, 67, 77—T9, 83, 84, 90. Schmiedel 49, 58, 60. Schnabel 81, 85. Schneider 38, 44, 46—48, 52, 54, 58, 66, 77, 78, 84. Schónecker 83. ,,Schoniger 80, 85. Schreiter 43, 75, 59. Schreiner 61. Schurer 58. Schuster 44, 46, 51, 60, 66, 70, 76—78, 84. Schütz(e) 34. »Schuczlein'** 77. Schwarz (,,Swarz'*) 34, 49. „Sweinfart“ 65. Schwotzner 56. Stadler 82. Stark 49, 51, 60, 62, 79, 83, 84. Stefan 44, 47. Steffel (VN?) 48. Stegmüller 81. Steudel 52, 61. Stein 49. (von) Steinbach (ad.) Engelhard: 22, 41, 53, 57. Hans: 22, 41, 51, 57. Hieronymus: 22, 38, 41, 54, 57. Sebastian: 22, 38, 41, 53, 57. Steinel 35. Stelzner 76. Stengel 47. Stieber 82, 83. ' 5» Stobysser'* 50; s. auch Stowasser. Stofel 64. Stockinger (auch ,,Stoklinger‘“) 67, Stoltner 47. „Sthoniger‘ 80, 85. „Stóre, Stoer, Store“ 46, 54, 55, 60, 68, 88—-90. Stowasser (auch ‚Stobasser‘‘) 59, 78, 79, 81, 82, 84—86. Streber 52. Strecker 45. Striegel 47. Strunz 45, 72. „Stuefel, Stufl, Sturfl“ (s. auch „Stofel‘‘) 44, 45, 64, 86, 88, 89, 91. Ulrich(s)berger, Ullnsperker 47, 83. „Unmulin“ 78. Unruher (ad.), Matthes: 5, 13, 22, 29, 41, 50, 57. Utner 55. Uz 38. Wagner (auch ,Wogner**) 34, 52, 54, 61, 72, 76—78, 84, 87. „ Walthasar“ (VN?) 60. Walter 51; s. auch ,Balther*'. „Wazner* 77. Weber 45, 61, 73. Wettengel s. ,,Wottengel. Wehe 55. Weiden 49. Weidner 43, 44, 49, 71. „Waigner“ (= Wagner) 76, 84. Weickhart (ad.), Heinrich: 7, 22, 41. Wenzel (VN?) 47, 48, 50, 59. Werner 87—90, 92; s. auch „Ber- ner“. Widenbauer 61. Wider 49. Wilbrat 49. Wilde 83. Wildner 49. „Willg“ 54. Wilhelm (VN?) 50. „Winth** 77, 84. Winter 87—90, 92. „Wintner” (Winter) 92. Winkl 88—90. Winkler 38. Wirt 66, 76, 77 (Bf?). Wirkner 45, 46. von Wirsberg (ad.) Agnes: 6, 21. Hans: 93. Michael: 22, 41, 50, 52, 57. Stefan: 8. Wolf Ernst: 6. „Wottengel'““ (Wettengel) 90. Wolf (VN?) 48, 86, 90. Wolfer (Wulfer) 87, 92. » Wolfler‘“ (Wulfer) 90. Wolfhart 60. Woólfel, Wolfel (VN?) 44—406, 48, 56, 86, 88—91. Wulfer 86—91, 93. »Wulfner'* (Wulfer) 87. Zenkel 55, 75. Zymer 48. Zimmermann 35. Zi(h)ner 60, 61. „Zinwner*(?) 83. Zollner (Bf?) 44, 74. „Zrenner* (?) 44. Zuber 39, 43, 47, 48. Zuherer 55. Zuleger 44, 69—71. »Zurch'* 33, 34.
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b) Ortlichkeiten. Abtsroth 86, 87, 89—91, 93. Aich 7, 22, 31, 36, 39, 41, 55, 64. Albernhof 8, 32, 37, 44, 52, 55. Altengrün 60. Altrohlau 31, 36, 37, 39, 52, 54, 57. Altsattel 37, 38, 40, 45, 71. Arnitzgrün 38, 40, 44, 51%), 53, 54%). „Aue“ (FIN) 34. 30. Bassano (,,Passaun‘) 21, 23 ,Behatiz‘“ s. Weheditz. Birke s. Kirchenbirk. Birndorf (,,Nothaftsgrün') 33, 37, 38, 40, 44, 59, 74. Böhmen 1, 17, 23, 30, 33. ,Botschirn‘“ s. Putschirn. Buckwa 8, 38, 43, 47, 50, 52. „Bukwiz** s. Wickwitz Chodau (Bach) 36; ON s. Unterchodau. Ober-, Dallwitz 7, 22, 31, 36, 37, 39, 41, 51. Daßnitz 14, 36, 40, 43, 50. ,,Deuterin‘ (FI N) 70. ,Dippolzgrun“ s. Tippelsgriin. Dobrassen 8, 38, 47. Doglasgriin 32, 35, 37, 39, 44, 70, 71. Donitz 22, 31, 36, 39, 41, 54. Dotterwies 8, 31, 37, 40, 42, 44. Drahowitz 39. Dürrengrün 88—90, 93. Ebersfeld 8, 38, 47. Ebmeth 22, 38, 40, 41, 53. Eger (Fluß) 33, 34. — (Stadt) 5, 47, 56. Egerland, Egerkreis 12, 14, 93. Elbogen 1, 6, 7, 9, 17, 21, 23—30, 39, 43, 46, 49. —, Kreis, Land 1, 6—8, 11, 13—16, 21, 22, 25, 27, 33, 36, 41, 42, 49, 57. '—, Schloü, Burg Steinelbogen 1, 5, 7, 11, 13, 14, 21—23, 26, 27, 32, 33, 42. —, Stadt 4, 6, 7, 9—11, 13—15, 21, 24, 29, 30—33, 35—37, 39, 40, 42, 48, 56—58. Elm (auch ,Telm**) 37, 39, 45. Falkenau 8, 14—16, 24, 37, 42, 49, 56, 58. »Fischerin““ (FI N) 35. Fischern 31, 36, 37, 39, 49. »des Fleschers pingarten'* (Fl N) 34. Frankenhammer 93. Frohnau 38, 40, 42, 58, 75, 76. 103 Galgenberg (FI N) 34. „Genassen'* s. Janessen. „Getenzgriin”* s. Katzengrin. Gfell (bei Schlackenwerth) 22, 40, 41, 54 GieBhübl 1, 17. Gossengrün 76, 83, 84. „Gottigau** s. Kotigau. Granesau 32, 37, 40, 44, 49, 55. „Granhof, Grauenhof* s. Krainhof. Grasengrün 22, 37, 39, 41, 55, 71. Graslitz 1. Grasseth 22, 32, 37, 39, 41, 53. Griesbach 32, 37, 40, 44, 69. Grün (bei Falkenau) 38, 40, 43, 74. ,Grün'* (wohl Nonnengrün) 38, 40. Grünlas 22, 32, 37, 40, 41, 52. Grünlasbach (Fl N) 33 -35. „Guchlberg”* s. Pichlberg. „des Gumpels acker'* (Fl N) 33. Habersbirk 8, 10, 22, 39—41, 50, 52. Haid 15, 37, 39, 42, 46, 58, 66. Hanners-, Hánnersgrün s. Heinrichs- rün. Har-, Harthófe 49. Hartenberg 3, 8, 13, 15, 16, 38, 76, 84—86. Hartenstein (bei Buchau) 17. Haselbach 8, 14, 59. Haselhof 39. Heidles 37, 56. Heinrichsgrün 8, 15, 57, 58, 62. ,, Helle‘ (FI N) 93. Hermannsgriin 59. ,,des Hirssen leyten‘ (FIN) 33. Hofen 14, 37, 40, 48. Hohendorf 22, 31, 36, 37, 39, 41. Horn (bei Elbogen) 31, 36, 37, 39, 49, 55 — (bei Bleistadt) 83. Hornsberg (Fl N) 31, 36, 39. Imlikau 31, 36, 37, 40, 52. Janessen 31, 36, 37, 39, 45, 62. Skt. Joachimsthal 5. Kammersgrün 60, 61. ,hinder der Cappeln'* (FIN) 35. Karlsbad (,,Warmbad‘) 15, 24, 36, 39, 42, 49, 58. Katzengriin 7, 22, 38, 40, 41, 53, 57. Kirchberg 88—90, 93. „Kirchberg“ s. Kührberg. Kirchenbirk (auch ,,Birke‘‘) 22, 38, 40, 41, 47, 53, 57, 58. Kloben 38, 40, 49, 54. Kohling (bei Falkenau) 8. !) Kännte sich auch auf Arletzgrün bei Schlackenwerth beziehen.
b) Ortlichkeiten. Abtsroth 86, 87, 89—91, 93. Aich 7, 22, 31, 36, 39, 41, 55, 64. Albernhof 8, 32, 37, 44, 52, 55. Altengrün 60. Altrohlau 31, 36, 37, 39, 52, 54, 57. Altsattel 37, 38, 40, 45, 71. Arnitzgrün 38, 40, 44, 51%), 53, 54%). „Aue“ (FIN) 34. 30. Bassano (,,Passaun‘) 21, 23 ,Behatiz‘“ s. Weheditz. Birke s. Kirchenbirk. Birndorf (,,Nothaftsgrün') 33, 37, 38, 40, 44, 59, 74. Böhmen 1, 17, 23, 30, 33. ,Botschirn‘“ s. Putschirn. Buckwa 8, 38, 43, 47, 50, 52. „Bukwiz** s. Wickwitz Chodau (Bach) 36; ON s. Unterchodau. Ober-, Dallwitz 7, 22, 31, 36, 37, 39, 41, 51. Daßnitz 14, 36, 40, 43, 50. ,,Deuterin‘ (FI N) 70. ,Dippolzgrun“ s. Tippelsgriin. Dobrassen 8, 38, 47. Doglasgriin 32, 35, 37, 39, 44, 70, 71. Donitz 22, 31, 36, 39, 41, 54. Dotterwies 8, 31, 37, 40, 42, 44. Drahowitz 39. Dürrengrün 88—90, 93. Ebersfeld 8, 38, 47. Ebmeth 22, 38, 40, 41, 53. Eger (Fluß) 33, 34. — (Stadt) 5, 47, 56. Egerland, Egerkreis 12, 14, 93. Elbogen 1, 6, 7, 9, 17, 21, 23—30, 39, 43, 46, 49. —, Kreis, Land 1, 6—8, 11, 13—16, 21, 22, 25, 27, 33, 36, 41, 42, 49, 57. '—, Schloü, Burg Steinelbogen 1, 5, 7, 11, 13, 14, 21—23, 26, 27, 32, 33, 42. —, Stadt 4, 6, 7, 9—11, 13—15, 21, 24, 29, 30—33, 35—37, 39, 40, 42, 48, 56—58. Elm (auch ,Telm**) 37, 39, 45. Falkenau 8, 14—16, 24, 37, 42, 49, 56, 58. »Fischerin““ (FI N) 35. Fischern 31, 36, 37, 39, 49. »des Fleschers pingarten'* (Fl N) 34. Frankenhammer 93. Frohnau 38, 40, 42, 58, 75, 76. 103 Galgenberg (FI N) 34. „Genassen'* s. Janessen. „Getenzgriin”* s. Katzengrin. Gfell (bei Schlackenwerth) 22, 40, 41, 54 GieBhübl 1, 17. Gossengrün 76, 83, 84. „Gottigau** s. Kotigau. Granesau 32, 37, 40, 44, 49, 55. „Granhof, Grauenhof* s. Krainhof. Grasengrün 22, 37, 39, 41, 55, 71. Graslitz 1. Grasseth 22, 32, 37, 39, 41, 53. Griesbach 32, 37, 40, 44, 69. Grün (bei Falkenau) 38, 40, 43, 74. ,Grün'* (wohl Nonnengrün) 38, 40. Grünlas 22, 32, 37, 40, 41, 52. Grünlasbach (Fl N) 33 -35. „Guchlberg”* s. Pichlberg. „des Gumpels acker'* (Fl N) 33. Habersbirk 8, 10, 22, 39—41, 50, 52. Haid 15, 37, 39, 42, 46, 58, 66. Hanners-, Hánnersgrün s. Heinrichs- rün. Har-, Harthófe 49. Hartenberg 3, 8, 13, 15, 16, 38, 76, 84—86. Hartenstein (bei Buchau) 17. Haselbach 8, 14, 59. Haselhof 39. Heidles 37, 56. Heinrichsgrün 8, 15, 57, 58, 62. ,, Helle‘ (FI N) 93. Hermannsgriin 59. ,,des Hirssen leyten‘ (FIN) 33. Hofen 14, 37, 40, 48. Hohendorf 22, 31, 36, 37, 39, 41. Horn (bei Elbogen) 31, 36, 37, 39, 49, 55 — (bei Bleistadt) 83. Hornsberg (Fl N) 31, 36, 39. Imlikau 31, 36, 37, 40, 52. Janessen 31, 36, 37, 39, 45, 62. Skt. Joachimsthal 5. Kammersgrün 60, 61. ,hinder der Cappeln'* (FIN) 35. Karlsbad (,,Warmbad‘) 15, 24, 36, 39, 42, 49, 58. Katzengriin 7, 22, 38, 40, 41, 53, 57. Kirchberg 88—90, 93. „Kirchberg“ s. Kührberg. Kirchenbirk (auch ,,Birke‘‘) 22, 38, 40, 41, 47, 53, 57, 58. Kloben 38, 40, 49, 54. Kohling (bei Falkenau) 8. !) Kännte sich auch auf Arletzgrün bei Schlackenwerth beziehen.
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104 Königsberg 8, 13—15, 24, 38, 42, 47, 53, 57, 58, Königswart 39, 43, 46. Königswerth 14, 40, 58, 59, 61. Konstadt 87—90, 92, 93. Kornau 8. Kotigau 8, 38, 53. Krainhof 38, 40, 50. „hl. Kreuz** (FI N) 34, 35. Krottensee 7, 22, 38, 40, 41, Kugelwiese (FI N) 35. Kührberg (,, Kirchpergk'*) 39, 58. ,Kulm*' s. Maria-Kulm, Rauhenkulm. Kulsam 8, 38, 53. 50, 56. Lanz (,,Lambz*' u. à.) 22, 37, 40—42, 52, 56, 58, 62. Lapitzfeld (,, Leypelsfeld*) 38, 40, 46. Lappersdorf (,,Leupolsdorf*) 37, 39, 56, 58. Lauterbach (Bergstadt) 15, 40, 76. — (bei Falkenau) 8, 80, 85. — (bei Schónbach) 87—90, 92, 93. Leibitsch 22, 38, 40, 41, 57. Lessau 31, 36, 37, 39, 51, 6. Lichtenstadt 4, 5, 8, 15, 42, 49, 58, 69 (?). Liebau 38, 40, 43, 53. Liebenau (,„Lubenau“) 82, 83. Littengrůn 15, 22, 39—41, 50, 57. Litmitz (ON) 22, ‘32, 37, 39, 41, 52. — (FIN) 33, 34. Litmitzbach 34. Lobs 38, 40, 48, 49, 55. Loch (auch „Lochdorf“) 78, 83, 84. Maierhófen (bei Falkenau) 38, 40, 47, 52. — (bei Karlsbad) 31, 36, 37, 39, 52. Maria-Kulm („Kulm“) 24, 38, 40, 42, 53, 57, 58. Marklesgrün 38, 40, 43, 50, 81, 86. Markusgrün 39, 40, "43. Marletzgrún 37. „Mebmaz“ (FIN) 35. „Mebmethbach““ 33. „Milikau“ s. Imlikau, Miltigau. Miltigau 22, 38, 40, 41, 52, 56, 57. Móritschau 21, '37, '40, '46, 67. Mostau (auch '„Moschau“) 8, 38, 53, 57. Mühldorf (,,Mühldorflas'*) 37. Mülln 8, 38, 47. Münchhof 8, 22, 31, 36, 37, 41, 55. Nallesgrůn 14, 35, 37, 40, 48. Neudek 8, 15, 61, 62. Neugrůn 37, 39. 56, 59, 60, 62; s. auch Ober-, Unterneugrün. Neurohlau (auch ,,Rolau““) 8, 31, 36, 42, 58, 61, 62. Neusattel 22, 32, 37, 40, 41, 44, 49, 56, 71. Nieder- (brand, -schónbach) s. Unter-. Skt. Niklas (FI N) 35. „Nimlikau” s. Imlikau. ,Notasgrun', Nothaftsgrün s. dorf. Birn- Oberbrand 37, 40, 51, 54. Oberchodau (meist „Cudau“) 22, 29, 31, 37, 40, 41, 50. „Oberland“ 7, 14, 22, 39, 41, 42. Oberneugrün 60, 62; s. auch Neugrün. Oberreichenau 43; s. auch Reichenau. Oberschänbach 88—90, 92, 93. Oberschossenreuth 38, ‘40, ' 46. Ottengrün 93. Ottowitz 7, 22, 29, 31, 36, 37, 39, 41. Pechgriin 31, 37, 40, 50. Perglas 7, 22, 38, 40, 41, 49. Permesgrůn 22, 37, 40, 41, 46, 54. Petschau 1, 17. Pichlberg 7, 22, 37, 40, 41, 56. Plumberg 81, 85. Pochlowitz 22, 38, 40, 41, »Polwiz“ s. Pullwitz. Poschetzau 1 Gz Posehitzau”) 15, 31, 36, 37, 8. Prag 5. Premlowitz 15, 22, 31, 36, 39, 41, 51. Prósau 38, 40. Pullwitz 37, 39, 51. Pürgles 8l, 86. Putschirn („Botschirn'* 37, 39, 44, 55, 64. 50, 57. u. à.) 31, 36, Rauhenkulm 52. Reichenau 37, 40, 43, 56, 61. Reichenbach 8, 38, 47. Robesgriin 39, '40, 50. »Robitsch* (Vorstadt Elbogens) 13, 32—35. Rockendorf 38, 40 50 51, 53, 54. Rodisfort 37, 39, „Rolau“ s. Neutohlau. Rolessengrün 38, 47. , Roregeflein'' (Fl N) 34, 35. ,Rorbach'* (FI N?) 89. Rosnitz 31, 36, 37, 39, 52, 55. RoBmeiBl 37, 39, 55, 56, 71. Ruditzgrün 38, 40, 48. Sachsen 10. Schaben („Scheben“) 7, 22, 36, 38, 40, 41, 58. Schankau 31, 36, 37, 39. „Schatznlohe“ (Fl N) 34. Scheft 8, 40, 58. Schlackenwerth 1, 5, 6, 8, 15, 16, 24, 37, 42, 49, 58.
104 Königsberg 8, 13—15, 24, 38, 42, 47, 53, 57, 58, Königswart 39, 43, 46. Königswerth 14, 40, 58, 59, 61. Konstadt 87—90, 92, 93. Kornau 8. Kotigau 8, 38, 53. Krainhof 38, 40, 50. „hl. Kreuz** (FI N) 34, 35. Krottensee 7, 22, 38, 40, 41, Kugelwiese (FI N) 35. Kührberg (,, Kirchpergk'*) 39, 58. ,Kulm*' s. Maria-Kulm, Rauhenkulm. Kulsam 8, 38, 53. 50, 56. Lanz (,,Lambz*' u. à.) 22, 37, 40—42, 52, 56, 58, 62. Lapitzfeld (,, Leypelsfeld*) 38, 40, 46. Lappersdorf (,,Leupolsdorf*) 37, 39, 56, 58. Lauterbach (Bergstadt) 15, 40, 76. — (bei Falkenau) 8, 80, 85. — (bei Schónbach) 87—90, 92, 93. Leibitsch 22, 38, 40, 41, 57. Lessau 31, 36, 37, 39, 51, 6. Lichtenstadt 4, 5, 8, 15, 42, 49, 58, 69 (?). Liebau 38, 40, 43, 53. Liebenau (,„Lubenau“) 82, 83. Littengrůn 15, 22, 39—41, 50, 57. Litmitz (ON) 22, ‘32, 37, 39, 41, 52. — (FIN) 33, 34. Litmitzbach 34. Lobs 38, 40, 48, 49, 55. Loch (auch „Lochdorf“) 78, 83, 84. Maierhófen (bei Falkenau) 38, 40, 47, 52. — (bei Karlsbad) 31, 36, 37, 39, 52. Maria-Kulm („Kulm“) 24, 38, 40, 42, 53, 57, 58. Marklesgrün 38, 40, 43, 50, 81, 86. Markusgrün 39, 40, "43. Marletzgrún 37. „Mebmaz“ (FIN) 35. „Mebmethbach““ 33. „Milikau“ s. Imlikau, Miltigau. Miltigau 22, 38, 40, 41, 52, 56, 57. Móritschau 21, '37, '40, '46, 67. Mostau (auch '„Moschau“) 8, 38, 53, 57. Mühldorf (,,Mühldorflas'*) 37. Mülln 8, 38, 47. Münchhof 8, 22, 31, 36, 37, 41, 55. Nallesgrůn 14, 35, 37, 40, 48. Neudek 8, 15, 61, 62. Neugrůn 37, 39. 56, 59, 60, 62; s. auch Ober-, Unterneugrün. Neurohlau (auch ,,Rolau““) 8, 31, 36, 42, 58, 61, 62. Neusattel 22, 32, 37, 40, 41, 44, 49, 56, 71. Nieder- (brand, -schónbach) s. Unter-. Skt. Niklas (FI N) 35. „Nimlikau” s. Imlikau. ,Notasgrun', Nothaftsgrün s. dorf. Birn- Oberbrand 37, 40, 51, 54. Oberchodau (meist „Cudau“) 22, 29, 31, 37, 40, 41, 50. „Oberland“ 7, 14, 22, 39, 41, 42. Oberneugrün 60, 62; s. auch Neugrün. Oberreichenau 43; s. auch Reichenau. Oberschänbach 88—90, 92, 93. Oberschossenreuth 38, ‘40, ' 46. Ottengrün 93. Ottowitz 7, 22, 29, 31, 36, 37, 39, 41. Pechgriin 31, 37, 40, 50. Perglas 7, 22, 38, 40, 41, 49. Permesgrůn 22, 37, 40, 41, 46, 54. Petschau 1, 17. Pichlberg 7, 22, 37, 40, 41, 56. Plumberg 81, 85. Pochlowitz 22, 38, 40, 41, »Polwiz“ s. Pullwitz. Poschetzau 1 Gz Posehitzau”) 15, 31, 36, 37, 8. Prag 5. Premlowitz 15, 22, 31, 36, 39, 41, 51. Prósau 38, 40. Pullwitz 37, 39, 51. Pürgles 8l, 86. Putschirn („Botschirn'* 37, 39, 44, 55, 64. 50, 57. u. à.) 31, 36, Rauhenkulm 52. Reichenau 37, 40, 43, 56, 61. Reichenbach 8, 38, 47. Robesgriin 39, '40, 50. »Robitsch* (Vorstadt Elbogens) 13, 32—35. Rockendorf 38, 40 50 51, 53, 54. Rodisfort 37, 39, „Rolau“ s. Neutohlau. Rolessengrün 38, 47. , Roregeflein'' (Fl N) 34, 35. ,Rorbach'* (FI N?) 89. Rosnitz 31, 36, 37, 39, 52, 55. RoBmeiBl 37, 39, 55, 56, 71. Ruditzgrün 38, 40, 48. Sachsen 10. Schaben („Scheben“) 7, 22, 36, 38, 40, 41, 58. Schankau 31, 36, 37, 39. „Schatznlohe“ (Fl N) 34. Scheft 8, 40, 58. Schlackenwerth 1, 5, 6, 8, 15, 16, 24, 37, 42, 49, 58.
Strana 105
Schlaggenwald 35. Schmalenhof 31, 36, 39. Schobrowitz 31, 36, 37, 39, 51. Schönbach 3, 4, 8, 15, 16, 93. Schönbrunn 38, 40, 53. Schönficht 38, 40, 42, 48, 50, 56, 58. Schönlind 22, 38, 40, 41, 54. Schossenreuth s. Ober-, Unter-Sch. ,,Schuttenfurt (FIN) 35. Schüttüber (,,Steduber““) 38, 40, 43, 56. Schwand 38, 40, 43, 75. Schwarzenbach (bei Schónbach) 87—90, 92, 93. »Setzmansgrun'' s, Sittmesgrün. Silbersgrün 37, 40, 54, 59, 60. Sittmesgrün 31, 36, 37, 40, 46, 67, 68. Sodau 31, 36, 37, 39, 51, 55. »Spitalwismath* (Fl N) 34. Spittengrün (auch ,,Spickengrün'*) 31, 36, 37, 40. ,Steduber'* s. Schüttüber. Stein 87—90, 92, 93. Steinbach 38, 40, 52. Steinhof 8, 38, 47. Stelzengrün 31, 37, 40, 51. Stemmeisl 31, 35, 36, 39. Tachau 12, 25. Taschwitz (,Teschwitz‘“) 15, 31, 36, 37, 39, 45, 64. neuer Teich (bei Ottowitz) 29. „der dritte Teil‘ 14, 22, 41. „bei, hinter, unter den Teylen (FIN) 3, 34 „Tellbiz, Teylwitz** s. Dallwitz. „Telm* s. Elm. Tepl (Fluß) 35. Teschau 22, 38, 40, 41. Teschwitz 36, 37, 46, 61. Thein 22, 37, 40, 41. Theußau 38, 40, 43, 57, 61, 62. Theußing 1, 17. | Thierbach 61. Thurn 38, 40, 57. Tiefengrůn 8. 105 Tipessenreuth (, Triptessenreuth'*) 38, 53 „Tohonitz“ s. Donitz. Tiippelsgriin (,,Dippolzgrun‘) 60, 62. Ullersgrün (bei Schónbach) 87—90, 92, 93. Unterbrand (,, Niderbrand'*) 37, 40, 54. Unterchodau (meist ,,Cudau'*) 31, 33, 37, 40, 42, 44, 58, 69. Unterland, ,,der andere Teil“ 14, 15, 22, 39, 41, 42. Unterneugrün 59, 62. Unterschónbach (,, Niderschónbach'*) 93 Unterschossenreuth 39, 40, 46. Ursprung 88—90, 92, 93. Vogeleis (Meierhof) 32, 37, 40. Vogtland 16, 17. Voigtsgrün 60. Waitzengrün 59. Waltersgrün 87—90, 92. »Warmbad'' s. Karlsbad. Watzkenreuth (einmal auch ,,Wacken- grun'*) 86, 88—91, 93. Weheditz 31, 36, 37, 39, 45, 65, 66. Weidmesgrün (,,Weickmansgrun““) 54. WeiBkirchen 21, 23—30. Welchau 6, 21. „Werde” s. Wóhr Werth („Werdaw”*) 80, 85. Wickwitz 37, 40, 54. Wildenau 31, 36, 39. Wintersgriin 32, 37, 39, 55. Wäôhr 38, 40, 50, 54. ,,S. Wolfgang‘ (FI N) 33—35. Wudingrün 38, 40, 43, 48, 59. Zeche (FI N) 35. Zettlitz 24, 31, 36, 37, 39, 42, 46, 51, 57, 58, 65. Zieditz 8, 38, 54, 56, 61. Ziegelhütten (heute ON, hier noch FI N) 34, 35. Zwodau ON 37, 40, 44, 49, 62.
Schlaggenwald 35. Schmalenhof 31, 36, 39. Schobrowitz 31, 36, 37, 39, 51. Schönbach 3, 4, 8, 15, 16, 93. Schönbrunn 38, 40, 53. Schönficht 38, 40, 42, 48, 50, 56, 58. Schönlind 22, 38, 40, 41, 54. Schossenreuth s. Ober-, Unter-Sch. ,,Schuttenfurt (FIN) 35. Schüttüber (,,Steduber““) 38, 40, 43, 56. Schwand 38, 40, 43, 75. Schwarzenbach (bei Schónbach) 87—90, 92, 93. »Setzmansgrun'' s, Sittmesgrün. Silbersgrün 37, 40, 54, 59, 60. Sittmesgrün 31, 36, 37, 40, 46, 67, 68. Sodau 31, 36, 37, 39, 51, 55. »Spitalwismath* (Fl N) 34. Spittengrün (auch ,,Spickengrün'*) 31, 36, 37, 40. ,Steduber'* s. Schüttüber. Stein 87—90, 92, 93. Steinbach 38, 40, 52. Steinhof 8, 38, 47. Stelzengrün 31, 37, 40, 51. Stemmeisl 31, 35, 36, 39. Tachau 12, 25. Taschwitz (,Teschwitz‘“) 15, 31, 36, 37, 39, 45, 64. neuer Teich (bei Ottowitz) 29. „der dritte Teil‘ 14, 22, 41. „bei, hinter, unter den Teylen (FIN) 3, 34 „Tellbiz, Teylwitz** s. Dallwitz. „Telm* s. Elm. Tepl (Fluß) 35. Teschau 22, 38, 40, 41. Teschwitz 36, 37, 46, 61. Thein 22, 37, 40, 41. Theußau 38, 40, 43, 57, 61, 62. Theußing 1, 17. | Thierbach 61. Thurn 38, 40, 57. Tiefengrůn 8. 105 Tipessenreuth (, Triptessenreuth'*) 38, 53 „Tohonitz“ s. Donitz. Tiippelsgriin (,,Dippolzgrun‘) 60, 62. Ullersgrün (bei Schónbach) 87—90, 92, 93. Unterbrand (,, Niderbrand'*) 37, 40, 54. Unterchodau (meist ,,Cudau'*) 31, 33, 37, 40, 42, 44, 58, 69. Unterland, ,,der andere Teil“ 14, 15, 22, 39, 41, 42. Unterneugrün 59, 62. Unterschónbach (,, Niderschónbach'*) 93 Unterschossenreuth 39, 40, 46. Ursprung 88—90, 92, 93. Vogeleis (Meierhof) 32, 37, 40. Vogtland 16, 17. Voigtsgrün 60. Waitzengrün 59. Waltersgrün 87—90, 92. »Warmbad'' s. Karlsbad. Watzkenreuth (einmal auch ,,Wacken- grun'*) 86, 88—91, 93. Weheditz 31, 36, 37, 39, 45, 65, 66. Weidmesgrün (,,Weickmansgrun““) 54. WeiBkirchen 21, 23—30. Welchau 6, 21. „Werde” s. Wóhr Werth („Werdaw”*) 80, 85. Wickwitz 37, 40, 54. Wildenau 31, 36, 39. Wintersgriin 32, 37, 39, 55. Wäôhr 38, 40, 50, 54. ,,S. Wolfgang‘ (FI N) 33—35. Wudingrün 38, 40, 43, 48, 59. Zeche (FI N) 35. Zettlitz 24, 31, 36, 37, 39, 42, 46, 51, 57, 58, 65. Zieditz 8, 38, 54, 56, 61. Ziegelhütten (heute ON, hier noch FI N) 34, 35. Zwodau ON 37, 40, 44, 49, 62.
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106 2, Sachweiser und Wörterbuch. „abtreiben“ 38; = nehmen. Achteil, Achtel (Maß) 68, 74, ackern (als Scharwerk) 84—86; s. „Pflug“. Adel, Elbogener 5—8, 11, 12, 15, 57, 62; s. auch ,„Mannen“. Afterlehen 23, 24. „Altarist'* 57. Amtleute 32. „andingen‘ 32; = antragen (Grimm), eine Sache vorbringen. „ankommen, an jem. kommen‘“‘ 32; erben (Elb. Chron. Glossar), über- nehmen, Appellation des Mannrechts 12, 25. „Armleute, Armmann‘‘ = Untertanen. ,Armschiene* 17, 42; ein Harnisch- stück, „aufgeben“ 31, 32; lösen von... „aufnehmen” 31, 32; entgegennehmen. „mit aufgerackten* 31; = hobenen Schwurfingern. entfremden, weg- abtreten, sich übernehmen, mit er- „Bau, Gebäu, Gebäude‘ 84—86; = bauliche Erhaltung (so auch mhd.). Bauernlehen 13, Bauernrecht s. Růgerecht. Bereitungsordnung 5, 7, 8, 39—42. Bergleute 93. Bergwerk („Pragwerk**) 93. Bern (hier immer: der B.) 15, 42, 49, 57, 58; = Landessteuer. Bernherren 62. Bienengarten (,,Pingartn“) 34; FIN? 11, 14, = ein gehegter Platz, an dem Bienenstocke gehalten werden (Grimm). Brache (,,Prog. Prag‘) 84—86. Brotgeld 80—82; s. auch ,,Weih- nachtenbrot'', Brücken 33, 35. Bürger, Elbogener 10, 29—31, 39. Bürgeraufnahme 10, 29. Bürgereid 9, 13, 29. Bürgermeister 10, 31. Burggut, Elbogener 1, 6, 7, 13, 15, 16. Burggraf 12. düngen (Scharwerk) 71—73, 84—86. Edelleute, -mann s. Mannen. „die Ehrbarn** s. Mannen. „Eide” 84, 85; = Egge (mhd. egede, eide). Eidesformeln 9, 10, 23—25, 27, 29, 30. ,Eingebot" 25; = . Ladung, Vor- ladung. „einweisen* 26; = rechtlich ein- fuhren. peischen‘“ 30; = fordern, verlangen (auch mhd. 'eischen neben heischen). „sich entbrechen'** 30; = sich lösen, befreien (Grimm). „sich entlauben‘‘ 30; = Erlaubnis zum Wegzug einholen. Erzdiakon 56, 58. „tállig““ 13, 23, 28, 29, 32; = ver- pflichtet zum „val“: Heimfall eines Gutes oder Gerichtsfall, Strafe. Fastnachthenne 62—65, 70, 71. „mit Feuer und Rauch“ 25; = als rechtmäßiger Inhaber. Feuer als Zeichen des festen Wohnsitzes: mhd. „mit viure sezhaft sin‘; s. auch K. Siegel: Alteger in seinen Gesetzen und Verordnun- gen. S. 26, Anm. 5. Fischerzins 35, 36. Flachs 62—65, 67—69, 74, 76—79, 82. Flachsgroschen (-geld?) 89. Fleischbank 78. Forsthafer 62—64, 66. Forsthenne 62—64. Freibauern 14. Freiheuer 72—74. Freihof 47. „Freimoder” 71—74. Freischnitter 71. ,Frevel" (das klein, mittel, hohe F.) 32; — rechtliches Vergehen minderen Grades, mit Geld sühn- bar, Geldstrafe (so auch mhd.). ,Friedegebot'" 32; = ein Befehl, Frieden zu halten (Adelung). Frohngeld 87. Frůhmesse 57. „Frumesser‘ 58; = messe liest (mhd.). Fuder 93. Fuhrdienste (als Scharwerk; Getreide, Heu, Holz) 71—73, 84—86. ,Fürstellung 32; - Verteidigung, Vertretung vor Gericht (zu mhd. »Vürstén'" — vertreten, vertei- digen ?). der die Früh- Gans 27, 74. Gartenzins 33—35. Geistliche, Pfarrer 41, 42, 56, 58, 78. Geldzins 89; doch s. schon 62 ff. Gerichts(ge)fälle 10, 11, 13, 30, 32, 93. Gerste 33.
106 2, Sachweiser und Wörterbuch. „abtreiben“ 38; = nehmen. Achteil, Achtel (Maß) 68, 74, ackern (als Scharwerk) 84—86; s. „Pflug“. Adel, Elbogener 5—8, 11, 12, 15, 57, 62; s. auch ,„Mannen“. Afterlehen 23, 24. „Altarist'* 57. Amtleute 32. „andingen‘ 32; = antragen (Grimm), eine Sache vorbringen. „ankommen, an jem. kommen‘“‘ 32; erben (Elb. Chron. Glossar), über- nehmen, Appellation des Mannrechts 12, 25. „Armleute, Armmann‘‘ = Untertanen. ,Armschiene* 17, 42; ein Harnisch- stück, „aufgeben“ 31, 32; lösen von... „aufnehmen” 31, 32; entgegennehmen. „mit aufgerackten* 31; = hobenen Schwurfingern. entfremden, weg- abtreten, sich übernehmen, mit er- „Bau, Gebäu, Gebäude‘ 84—86; = bauliche Erhaltung (so auch mhd.). Bauernlehen 13, Bauernrecht s. Růgerecht. Bereitungsordnung 5, 7, 8, 39—42. Bergleute 93. Bergwerk („Pragwerk**) 93. Bern (hier immer: der B.) 15, 42, 49, 57, 58; = Landessteuer. Bernherren 62. Bienengarten (,,Pingartn“) 34; FIN? 11, 14, = ein gehegter Platz, an dem Bienenstocke gehalten werden (Grimm). Brache (,,Prog. Prag‘) 84—86. Brotgeld 80—82; s. auch ,,Weih- nachtenbrot'', Brücken 33, 35. Bürger, Elbogener 10, 29—31, 39. Bürgeraufnahme 10, 29. Bürgereid 9, 13, 29. Bürgermeister 10, 31. Burggut, Elbogener 1, 6, 7, 13, 15, 16. Burggraf 12. düngen (Scharwerk) 71—73, 84—86. Edelleute, -mann s. Mannen. „die Ehrbarn** s. Mannen. „Eide” 84, 85; = Egge (mhd. egede, eide). Eidesformeln 9, 10, 23—25, 27, 29, 30. ,Eingebot" 25; = . Ladung, Vor- ladung. „einweisen* 26; = rechtlich ein- fuhren. peischen‘“ 30; = fordern, verlangen (auch mhd. 'eischen neben heischen). „sich entbrechen'** 30; = sich lösen, befreien (Grimm). „sich entlauben‘‘ 30; = Erlaubnis zum Wegzug einholen. Erzdiakon 56, 58. „tállig““ 13, 23, 28, 29, 32; = ver- pflichtet zum „val“: Heimfall eines Gutes oder Gerichtsfall, Strafe. Fastnachthenne 62—65, 70, 71. „mit Feuer und Rauch“ 25; = als rechtmäßiger Inhaber. Feuer als Zeichen des festen Wohnsitzes: mhd. „mit viure sezhaft sin‘; s. auch K. Siegel: Alteger in seinen Gesetzen und Verordnun- gen. S. 26, Anm. 5. Fischerzins 35, 36. Flachs 62—65, 67—69, 74, 76—79, 82. Flachsgroschen (-geld?) 89. Fleischbank 78. Forsthafer 62—64, 66. Forsthenne 62—64. Freibauern 14. Freiheuer 72—74. Freihof 47. „Freimoder” 71—74. Freischnitter 71. ,Frevel" (das klein, mittel, hohe F.) 32; — rechtliches Vergehen minderen Grades, mit Geld sühn- bar, Geldstrafe (so auch mhd.). ,Friedegebot'" 32; = ein Befehl, Frieden zu halten (Adelung). Frohngeld 87. Frůhmesse 57. „Frumesser‘ 58; = messe liest (mhd.). Fuder 93. Fuhrdienste (als Scharwerk; Getreide, Heu, Holz) 71—73, 84—86. ,Fürstellung 32; - Verteidigung, Vertretung vor Gericht (zu mhd. »Vürstén'" — vertreten, vertei- digen ?). der die Früh- Gans 27, 74. Gartenzins 33—35. Geistliche, Pfarrer 41, 42, 56, 58, 78. Geldzins 89; doch s. schon 62 ff. Gerichts(ge)fälle 10, 11, 13, 30, 32, 93. Gerste 33.
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»gethen' 72; = jäten? Getreide 27, 33, 84—86. Getreidezins 86; aber s. schon 62 ff. „gewertig‘‘ 23, 26, 28, 29; = dienst- bereit. » Goller‘“ 17, 42; Panzerstück für Hals und Schultern. Grasbreiter 65. Groschen 3, 32—36, 62—83, 89, 90. kleiner G. 3, 88; = Meißner. MeiBner (G.) 3, 87—90. weißer G. 3, 32, 77—83; = 2 Meißner. Guiden 3, 35, 36, 52, 83; = 48 Gro- schen. rheinischer G. 29, 33, 42. Hábe, fahrende und unfahrende 5, 12, 27, 29. reisige H. 27. Hafer 33, 62—65, 67—69, 75, 86, 87. Hafersaat 78, 84—86; = Saat im Frühling, im Gegensatz zur ,,Saat im Herbst. Halsgericht (Hochgericht, peinliches Recht) 7, 11, 13, 14, 31, 32, 36—39, 93. ,Halskleid'* 27; — Kleid, das mit dem Hals zugleich den ganzen Obper- kórper bedeckt, Oberkleid (Grimm) Hammer 50, 56, 60. ,Hauptgut'* 25; — Kapital, im Gegen- satz zu Zinsen und Kosten (mhd.). Hauptmann, Elbogener 7, 12, 49, 57. Hauszins 78. „Heerschau”* 14, 42. Heller 3, 77, 79, 89, 90. Egerischer H. 93. Hennen s. Hühner. „„Негбегре“ 42—62, 66; = 1/, „Hof“. Herr, Herrschaft 21, 23—33, 35, 39, 43, 81, 93. „Heuble““- 17, 42; = Sturmhaube; ein H. wurde auch unter dem Helm getragen (Grimm). heuen (,,aufheuen, aufheben‘“) 71—74. Heuer 65, 66, 70, 72, 74—76. „Hilfgeld“ 32; = die Gebühr, welche der Schuldner dem Richter für die gerichtliche Hilfe entrichten muß (so Adelung; Grimm s. ,,Hilfs- geld‘). „Hof“ 15, 17, 42—62, 66, 76; 83, 89, 90; = 1. Anwesen, 2. Steuer- einheit. Hofwiesen 71, 84—86. Holz hauen 84—86, 93. Hopfen 33. Hopfengarten 34. Hühner, Hennen 27, 62—65, 67—75, 78—83, 91—93. 107 „Irrung‘“ 73; = strittig. itzlich, iezlich 24, 25, 27, 31, 33—36, 42, 43, 56, 76, 84—87, 92, 93; = jeder (mhd. ieteslich, itslich). Kammer, bohmische 6, 7. Kar, Kor 86, 87; ein Getreidemaß, Käse 27, 62—65, 68—83, 91—93. Kirchen 23, 24, 41. „Kleinet‘“ 27, 33; = Gemüse. „Komer“ 32; = Verhaftung, Be- schlagnahme (mhd. kumber). König von Böhmen 9, 11, 12, 14, 15, 23, 30. Königin von Böhmen 33. Korn 33, 62—69, 74, 75, 86, 87. „Krebs“ 17, 42; Brustharnisch. Kůhe 27, 76, 80. ,Kundschaft" 32; = glaubigung. Kurfürst von Sachsen 10. Zeugnis, Be- Lachter 84—86, 93; = Klafter, Mak für Holz. Landbote, Landknecht 11, 12, 23, 25. Landgericht, -recht s. Mannrecht. Landgerichtsbuch, -stab 12, 13. Landrichter 10—12, 24, 25. Landschreiber 11, 12, 24, 34, 35. Lehen 8, 23. fällige L. 13, 23. herzoglich-sächsische L. 10, 23. landgräflich-leuchtenbergische 10, 14, 23. nothaftische L. 10, 23. plauenische (erblich schlickische) L. 10, 12, 13, 23, 27—29. Steinlehen 10, 12, 13, 23, 26, 27. Lehensbriefe 12, 26, 28. Lehenseid, -pflicht 12, 23, 26—29. Leite" 33, 34; — Berghang (mhd. lite). ,Leme'" 32; = eine Beschädigung, welche ein Glied gebrauchsunféhig macht, lähmt (Grimm). máhen 71—73, 84—806; s. ,,Moder*'. Mannen ,,die Ehrbarn und Edelleut'*) 9, 11, 12, 14, 17, 22, 23, 27, 41, 49. „geschworene M.“ 23, 27; (im Gegensatz zu den ,,ungeschwore- nen) = Schöffen des Mann- rechtes; (sonst auch ,,Sitzende im Rechten'*) 9, 11, 12, 23, 24, 27. Mannrecht, Landgericht 11—13, 17, 23—25, 27. ,,Mannschaft 15, 17, 43—62, 68, 93; 26, 29, 39; = 1. der Untertan, 2. sein Untergebenheitsverhältnis. MaBl („„Mósl*) 67, 86; ein Hohlmab.
»gethen' 72; = jäten? Getreide 27, 33, 84—86. Getreidezins 86; aber s. schon 62 ff. „gewertig‘‘ 23, 26, 28, 29; = dienst- bereit. » Goller‘“ 17, 42; Panzerstück für Hals und Schultern. Grasbreiter 65. Groschen 3, 32—36, 62—83, 89, 90. kleiner G. 3, 88; = Meißner. MeiBner (G.) 3, 87—90. weißer G. 3, 32, 77—83; = 2 Meißner. Guiden 3, 35, 36, 52, 83; = 48 Gro- schen. rheinischer G. 29, 33, 42. Hábe, fahrende und unfahrende 5, 12, 27, 29. reisige H. 27. Hafer 33, 62—65, 67—69, 75, 86, 87. Hafersaat 78, 84—86; = Saat im Frühling, im Gegensatz zur ,,Saat im Herbst. Halsgericht (Hochgericht, peinliches Recht) 7, 11, 13, 14, 31, 32, 36—39, 93. ,Halskleid'* 27; — Kleid, das mit dem Hals zugleich den ganzen Obper- kórper bedeckt, Oberkleid (Grimm) Hammer 50, 56, 60. ,Hauptgut'* 25; — Kapital, im Gegen- satz zu Zinsen und Kosten (mhd.). Hauptmann, Elbogener 7, 12, 49, 57. Hauszins 78. „Heerschau”* 14, 42. Heller 3, 77, 79, 89, 90. Egerischer H. 93. Hennen s. Hühner. „„Негбегре“ 42—62, 66; = 1/, „Hof“. Herr, Herrschaft 21, 23—33, 35, 39, 43, 81, 93. „Heuble““- 17, 42; = Sturmhaube; ein H. wurde auch unter dem Helm getragen (Grimm). heuen (,,aufheuen, aufheben‘“) 71—74. Heuer 65, 66, 70, 72, 74—76. „Hilfgeld“ 32; = die Gebühr, welche der Schuldner dem Richter für die gerichtliche Hilfe entrichten muß (so Adelung; Grimm s. ,,Hilfs- geld‘). „Hof“ 15, 17, 42—62, 66, 76; 83, 89, 90; = 1. Anwesen, 2. Steuer- einheit. Hofwiesen 71, 84—86. Holz hauen 84—86, 93. Hopfen 33. Hopfengarten 34. Hühner, Hennen 27, 62—65, 67—75, 78—83, 91—93. 107 „Irrung‘“ 73; = strittig. itzlich, iezlich 24, 25, 27, 31, 33—36, 42, 43, 56, 76, 84—87, 92, 93; = jeder (mhd. ieteslich, itslich). Kammer, bohmische 6, 7. Kar, Kor 86, 87; ein Getreidemaß, Käse 27, 62—65, 68—83, 91—93. Kirchen 23, 24, 41. „Kleinet‘“ 27, 33; = Gemüse. „Komer“ 32; = Verhaftung, Be- schlagnahme (mhd. kumber). König von Böhmen 9, 11, 12, 14, 15, 23, 30. Königin von Böhmen 33. Korn 33, 62—69, 74, 75, 86, 87. „Krebs“ 17, 42; Brustharnisch. Kůhe 27, 76, 80. ,Kundschaft" 32; = glaubigung. Kurfürst von Sachsen 10. Zeugnis, Be- Lachter 84—86, 93; = Klafter, Mak für Holz. Landbote, Landknecht 11, 12, 23, 25. Landgericht, -recht s. Mannrecht. Landgerichtsbuch, -stab 12, 13. Landrichter 10—12, 24, 25. Landschreiber 11, 12, 24, 34, 35. Lehen 8, 23. fällige L. 13, 23. herzoglich-sächsische L. 10, 23. landgräflich-leuchtenbergische 10, 14, 23. nothaftische L. 10, 23. plauenische (erblich schlickische) L. 10, 12, 13, 23, 27—29. Steinlehen 10, 12, 13, 23, 26, 27. Lehensbriefe 12, 26, 28. Lehenseid, -pflicht 12, 23, 26—29. Leite" 33, 34; — Berghang (mhd. lite). ,Leme'" 32; = eine Beschädigung, welche ein Glied gebrauchsunféhig macht, lähmt (Grimm). máhen 71—73, 84—806; s. ,,Moder*'. Mannen ,,die Ehrbarn und Edelleut'*) 9, 11, 12, 14, 17, 22, 23, 27, 41, 49. „geschworene M.“ 23, 27; (im Gegensatz zu den ,,ungeschwore- nen) = Schöffen des Mann- rechtes; (sonst auch ,,Sitzende im Rechten'*) 9, 11, 12, 23, 24, 27. Mannrecht, Landgericht 11—13, 17, 23—25, 27. ,,Mannschaft 15, 17, 43—62, 68, 93; 26, 29, 39; = 1. der Untertan, 2. sein Untergebenheitsverhältnis. MaBl („„Mósl*) 67, 86; ein Hohlmab.
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108 „an Metzen“ 33; = ohne den Mahl- metzen, jenen Teil des zu mahlen- den Getreides, das dem Můller als Lohn gebůhrt (Grimm). Michaelis (29. IX., Zinstermin) 17, 24, 33, 62—83, 89. „Model“ 42; = Form zum Gießen von Kugeln (Grimm). ,Moder* 65—69, 71—76; = Mäher (mhd. mäder). Mohn („Mahen'*) 67, 68, 74, 76—T9. Mühlen 33, 40, 47, 50, 51, 53—55, 58, 60—62. Hammermühle 33. Pulvermühle 33. Robitschmühle 33. Steuer der Mühlen 43. Müller (,, Müllner, Müller‘“) 13, 33, 38, 40, 44, 46, 48, 55, 59, 70, 80, 81, 83, 87—90 (Bf. oder Fa N?). Napf 4, 67, 76—79, 86, 87; Hohlmaś. „Ort“ 33, 42, 43; = Stiick, Teil, bes. Viertel. Pech 83. Pfarren 33, 41. — Pfarrer s. Geistliche. Pfennig 3, 65, 71—73, 76, 77,79, 80, 82. Pfleger 52. „Pflug'* 65, 66, 68, 69, 71, 73—76; auch mhd. = Pflug und Pflüger. Quatember 31, 35, 36. „Rang“ 35; = Abhang, Bóschung. „äußerer, innerer Rat‘ 31. Ratserneuerung in Elbogen 9, 10, 31. ,rüumen' 84—86; = (eine Wiese) säubern. , Reiste** (Flachs) 62—65, 67—69, 74, 76—79, 82; = Bůschel (mhd. riste). Reversbriefe 12, 27—29. Richter 44, 46, 58, 59, 61, 67, 75, 88, 90. „Růcke“ 17, 42; Panzerstück für den Rücken. Rügerecht 14, 36—38; — Stätte für niedere Gerichtsbarkeit. Schafe 27, 84—86. Schäfer 84—86. Schafhäusel 45. „Schandmal“ 32; = ein entstellendes Mal, hier wohl: Verwundung, die ein solches verursacht. Schenkstatt, Kretscham 43, 48, 56, | 57, 62. — „Erbkretscham“ 61. Schmied (Bf) 34, 35. — Schmiede 77. Schneider (Bf?) 74, 88, 90. „der Schnitt'* 78, 85; Getreideernte. Schnitter 35, 62—76, 83—86. Schock (Groschen) 10, 31—33, 69. Schock Meißner 87, 88. Schöffen des Elbogener Stadtrechts 30, 32. ,,Schopfenstrafe 32. „Schub“ 25; = Appellation, s. d. „Schuppen” 4, 71; kleine Scheune. „Schuppen“ 4, 71; kleine Scheune. Schuster (Bf?) 34. Schweine 27, 33. „Schwertschock“ 32; Schwertgro- schen, nach dem Münzbild benannt, wurden Ende des 15. Jhs. in Meißen geprägt. „Schwiger‘“ 21, 29; = Schwiegermutter. Stadtrecht von Elbogen 30, 32. Stadtknecht 32, Stadtrichter 10, 13, 14, 30, 32. Steuermatrikel von 1523 1, 5—7, 11, 14, 15, 42—02. Steuerwesen, Elbogener 7, 11, 13, 15; s. auch „Bern“. Strich 33, 62—69, 74, 75, 87; Hohlmaf.. Tagwerk 34, 72. Untertanen („Armleute‘‘) 23, 25, 43, 48, 49, 54, 56, 58, 62, 93. „verboten‘“ 32; = mit Boten be- schicken, aufbieten. Viertel 67, 86, 87; Hohlmaß. Vogelherde 93. Vogthafer 87. Vogtkäse 92. ,Vorreder 32; = Verteidiger, An- walt (mhd. nur fürspreche). „Vortrage machen, sich vortragen“ 25; = sich gütlich vergleichen? „Wachgeld** 76—83; = Geldablósung f. zu leistende Wachdienste (Grimm.) Walburgis (1. V., Zinstermin) 17, 23, 24, 33, 62—85, 90. Wandel" (gemein klein W.) 32; — Schadenersatz, Strafgeld. Weihnachtsbrot 72; s. auch Brotgeld. Weizen 33. i „als weit dir Leib und Gut wendet‘‘ 26; = soweit deine Kräfte und Mittel reichen. Wiesenzins 33—35. ,Winten'" 42; Winde zum Spannen der Armbrust. Wirt, „Kretschmar‘‘ 43—47, 50, 52, 54—51, 61, 72, 76 (Fa N?); s. auch Schenkstatt. Wurf 32; strafbare Handlung. Zehent 33; 4 Garben vom Schock. Ziegelesse 52. Zoll 13, 33. — Zollstátten 13, 33, 74. »Zwiebrache** (die Z.) 84—86; Brache, die zum zweiten Male gepflügt wird (auch mhd.).
108 „an Metzen“ 33; = ohne den Mahl- metzen, jenen Teil des zu mahlen- den Getreides, das dem Můller als Lohn gebůhrt (Grimm). Michaelis (29. IX., Zinstermin) 17, 24, 33, 62—83, 89. „Model“ 42; = Form zum Gießen von Kugeln (Grimm). ,Moder* 65—69, 71—76; = Mäher (mhd. mäder). Mohn („Mahen'*) 67, 68, 74, 76—T9. Mühlen 33, 40, 47, 50, 51, 53—55, 58, 60—62. Hammermühle 33. Pulvermühle 33. Robitschmühle 33. Steuer der Mühlen 43. Müller (,, Müllner, Müller‘“) 13, 33, 38, 40, 44, 46, 48, 55, 59, 70, 80, 81, 83, 87—90 (Bf. oder Fa N?). Napf 4, 67, 76—79, 86, 87; Hohlmaś. „Ort“ 33, 42, 43; = Stiick, Teil, bes. Viertel. Pech 83. Pfarren 33, 41. — Pfarrer s. Geistliche. Pfennig 3, 65, 71—73, 76, 77,79, 80, 82. Pfleger 52. „Pflug'* 65, 66, 68, 69, 71, 73—76; auch mhd. = Pflug und Pflüger. Quatember 31, 35, 36. „Rang“ 35; = Abhang, Bóschung. „äußerer, innerer Rat‘ 31. Ratserneuerung in Elbogen 9, 10, 31. ,rüumen' 84—86; = (eine Wiese) säubern. , Reiste** (Flachs) 62—65, 67—69, 74, 76—79, 82; = Bůschel (mhd. riste). Reversbriefe 12, 27—29. Richter 44, 46, 58, 59, 61, 67, 75, 88, 90. „Růcke“ 17, 42; Panzerstück für den Rücken. Rügerecht 14, 36—38; — Stätte für niedere Gerichtsbarkeit. Schafe 27, 84—86. Schäfer 84—86. Schafhäusel 45. „Schandmal“ 32; = ein entstellendes Mal, hier wohl: Verwundung, die ein solches verursacht. Schenkstatt, Kretscham 43, 48, 56, | 57, 62. — „Erbkretscham“ 61. Schmied (Bf) 34, 35. — Schmiede 77. Schneider (Bf?) 74, 88, 90. „der Schnitt'* 78, 85; Getreideernte. Schnitter 35, 62—76, 83—86. Schock (Groschen) 10, 31—33, 69. Schock Meißner 87, 88. Schöffen des Elbogener Stadtrechts 30, 32. ,,Schopfenstrafe 32. „Schub“ 25; = Appellation, s. d. „Schuppen” 4, 71; kleine Scheune. „Schuppen“ 4, 71; kleine Scheune. Schuster (Bf?) 34. Schweine 27, 33. „Schwertschock“ 32; Schwertgro- schen, nach dem Münzbild benannt, wurden Ende des 15. Jhs. in Meißen geprägt. „Schwiger‘“ 21, 29; = Schwiegermutter. Stadtrecht von Elbogen 30, 32. Stadtknecht 32, Stadtrichter 10, 13, 14, 30, 32. Steuermatrikel von 1523 1, 5—7, 11, 14, 15, 42—02. Steuerwesen, Elbogener 7, 11, 13, 15; s. auch „Bern“. Strich 33, 62—69, 74, 75, 87; Hohlmaf.. Tagwerk 34, 72. Untertanen („Armleute‘‘) 23, 25, 43, 48, 49, 54, 56, 58, 62, 93. „verboten‘“ 32; = mit Boten be- schicken, aufbieten. Viertel 67, 86, 87; Hohlmaß. Vogelherde 93. Vogthafer 87. Vogtkäse 92. ,Vorreder 32; = Verteidiger, An- walt (mhd. nur fürspreche). „Vortrage machen, sich vortragen“ 25; = sich gütlich vergleichen? „Wachgeld** 76—83; = Geldablósung f. zu leistende Wachdienste (Grimm.) Walburgis (1. V., Zinstermin) 17, 23, 24, 33, 62—85, 90. Wandel" (gemein klein W.) 32; — Schadenersatz, Strafgeld. Weihnachtsbrot 72; s. auch Brotgeld. Weizen 33. i „als weit dir Leib und Gut wendet‘‘ 26; = soweit deine Kräfte und Mittel reichen. Wiesenzins 33—35. ,Winten'" 42; Winde zum Spannen der Armbrust. Wirt, „Kretschmar‘‘ 43—47, 50, 52, 54—51, 61, 72, 76 (Fa N?); s. auch Schenkstatt. Wurf 32; strafbare Handlung. Zehent 33; 4 Garben vom Schock. Ziegelesse 52. Zoll 13, 33. — Zollstátten 13, 33, 74. »Zwiebrache** (die Z.) 84—86; Brache, die zum zweiten Male gepflügt wird (auch mhd.).
Strana 109
3C Mpe 1 Marletageun. oS Aweidmesgrun. — Brana unterA Permesgrun. Heidles Gfell Schlockenwerth oeefschau/ gasengrün. Rodesfoet Loonets dorf Neudek AUtsprung Stein A Alirchberg Lanterbach nkonstadt Woltersgeun Sdubar zenbach/ AOber- Schönboch Frankenhammet uttengtur Horul- OAbtstoth. Kommersqrür. Luhbanstnát vickwiti Vorgt sqtün. Tüppelsgeün Tuetbath. Hetmanasgrun- Schajt O Neurchlou/ Ositmesgrün Heinnichsgrun Kihrberg/Dotterwies, SoZ Abchetun O LessdAOHald Grresbach Schankan Roschet an. Altengrun— 7D. Ottrwi. Rullak Sreq Hohendot] Ratinih Sibersotünoômečl o Reemian Z Dalluitr Iilikau O DoglasheunOber- Schobcowati pěehtub Minchhof Aftrohlau. vehedtk1 latero Drahowiti / Lutmakz O fuscheré Wintersgeun Chodau/ Pulsiuen. Haierhojen.) Jonessen Albernhof Granesu Dořáh/ loscudi Neusaltel. Schmalan orfs Grašseth. O haj “ Ah Grünlas Wůldenau/ Konigswrerth Vogelers -Ebogen/ oesdhiita Oautsolte Shenmeist Ober- ZButkwa] Folkennu Höfen Harhof Unter- Littengtůn Haborsburk 9 „Naselhof Schowenreulh Maierhójen. Qriedis oWadingrün Nallesgrün. RBchenau Grún * Grůj. O Martakulm Doftritz (OThrußan. Nothoftsgrurt O O Kloben. Prosau Schwand Katzengrůn OLobs Pothlowta Perglasn Sthaben. Rudttigtur Steinboth Kobinnu OKirchenburk Leubttsch - Komgsberg Arnibigtun GReuthenbuch. Mostin Dobrassen Fbersfeld Aktornhof Lauberbuth Ebmeth Kulsam Stemhoja Schönbruan VIpESIÉT A Relemengrůs. eůa Z Schönlina Frohnau Onuln. Z Laptrfeld Alhorn. woht Krotensce Schönficht Teschnu O O Rockendorf Sputtengrün. Wartrengeun. Elm. B Hoen. ONeugeun? Puhlberg Watzkenreuth. Uiter Schönbach/ Llebenmu. werth. Loch. Thuun O Gos sengtun Hourtenberq Lan OPlumberg Robesgrün. Leubrbach Zwodnu Harklesgrun *Pütgles ( Haselbach Ullersgrüne/ Kartsbad Kacte zum Elbogener Urbac. Onte des Krerses Elvogen mit 1-1 Angesessenen- 6 - 5-8 9 11 n " o 13 20 Schlaggenwald. E náhl dost 1 Madslav 1:300.000 Sthillüber *Hitigaa Markusotün. mehr ols 20 „die Lahl der Anqesessenemisl nithe bestimmbar * Mühle Grenaen det Holsgericktesprengel: Grenren der Rugetechts sprengel snet.u* 5km 1 90
3C Mpe 1 Marletageun. oS Aweidmesgrun. — Brana unterA Permesgrun. Heidles Gfell Schlockenwerth oeefschau/ gasengrün. Rodesfoet Loonets dorf Neudek AUtsprung Stein A Alirchberg Lanterbach nkonstadt Woltersgeun Sdubar zenbach/ AOber- Schönboch Frankenhammet uttengtur Horul- OAbtstoth. Kommersqrür. Luhbanstnát vickwiti Vorgt sqtün. Tüppelsgeün Tuetbath. Hetmanasgrun- Schajt O Neurchlou/ Ositmesgrün Heinnichsgrun Kihrberg/Dotterwies, SoZ Abchetun O LessdAOHald Grresbach Schankan Roschet an. Altengrun— 7D. Ottrwi. Rullak Sreq Hohendot] Ratinih Sibersotünoômečl o Reemian Z Dalluitr Iilikau O DoglasheunOber- Schobcowati pěehtub Minchhof Aftrohlau. vehedtk1 latero Drahowiti / Lutmakz O fuscheré Wintersgeun Chodau/ Pulsiuen. Haierhojen.) Jonessen Albernhof Granesu Dořáh/ loscudi Neusaltel. Schmalan orfs Grašseth. O haj “ Ah Grünlas Wůldenau/ Konigswrerth Vogelers -Ebogen/ oesdhiita Oautsolte Shenmeist Ober- ZButkwa] Folkennu Höfen Harhof Unter- Littengtůn Haborsburk 9 „Naselhof Schowenreulh Maierhójen. Qriedis oWadingrün Nallesgrün. RBchenau Grún * Grůj. O Martakulm Doftritz (OThrußan. Nothoftsgrurt O O Kloben. Prosau Schwand Katzengrůn OLobs Pothlowta Perglasn Sthaben. Rudttigtur Steinboth Kobinnu OKirchenburk Leubttsch - Komgsberg Arnibigtun GReuthenbuch. Mostin Dobrassen Fbersfeld Aktornhof Lauberbuth Ebmeth Kulsam Stemhoja Schönbruan VIpESIÉT A Relemengrůs. eůa Z Schönlina Frohnau Onuln. Z Laptrfeld Alhorn. woht Krotensce Schönficht Teschnu O O Rockendorf Sputtengrün. Wartrengeun. Elm. B Hoen. ONeugeun? Puhlberg Watzkenreuth. Uiter Schönbach/ Llebenmu. werth. Loch. Thuun O Gos sengtun Hourtenberq Lan OPlumberg Robesgrün. Leubrbach Zwodnu Harklesgrun *Pütgles ( Haselbach Ullersgrüne/ Kartsbad Kacte zum Elbogener Urbac. Onte des Krerses Elvogen mit 1-1 Angesessenen- 6 - 5-8 9 11 n " o 13 20 Schlaggenwald. E náhl dost 1 Madslav 1:300.000 Sthillüber *Hitigaa Markusotün. mehr ols 20 „die Lahl der Anqesessenemisl nithe bestimmbar * Mühle Grenaen det Holsgericktesprengel: Grenren der Rugetechts sprengel snet.u* 5km 1 90
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