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Inhalt zum I. Bande
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Inhalt zum II. Bande
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Verzeichniss der Quellenschriften
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Index personarum et rerum
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Index locorum
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Druckfehler des II. Bandes
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- s. 249: ...M. Stanslaum de Znoyma . 262—265 Nota et responsiones breves M. Johannis Hus . . 263—269 Articuli extracti ox processu causac contca Johannem Hus 269—273...
- s. 250: ...Johannis Hus . 273—259 250 Sait- Ordo procedend in causa M. Johannis Hus . . . . . . . . . 290—296 Copia literae, quam Shinco A. Papac Johanni XXIII. destinare...
- s. 253: .... . . . . 156 — 165 13 Tractatulus M. Johannis Hus. 1409 (Apologia) . . 14. Öffentlicher Anschiag des J. Hus...
- s. 253: ...Öffentlicher Anschiag des J. Hus als Reefor. 1409 166—167 16. M. Johannis Hus literae ad Sbinconem Archispiscopum. 168—170 16. Klageschrin des Andreas von...
- s. 254: ...in Angliam 212- 214 . . . 6. Prima epistola M. Johannis Hus propter verhum dei perse- 214 — 115 culi amaluribus verbi...
- s. 254: ...M. Cristano. 1413 . . . 222—223 14. Secunda epistola M. Johannis Hus ad M. Cristanum pro . tunc rectorem. 1413 . ....
- s. 256: .... . . XIII. Relatio coaevi de sententia et morte M. Johannis Hus: ordo et prucessus qualiter sententiatus examinatus et crematus fuit Johannes...
Název:
Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. I Scriptores; VII. Band. Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen, Teil 3.
Autor:
von Höfler, Constantin
Rok vydání:
1866
Místo vydání:
Wien
Počet stran celkem:
281
Obsah:
- 1: Titul
- 5: Einleitung
- 209: Edice
- 249: Inhalt zum I. Bande
- 252: Inhalt zum II. Bande
- 260: Verzeichniss der Quellenschriften
- 263: Index personarum et rerum
- 276: Index locorum
- 280: Druckfehler des II. Bandes
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FONTES RERUM AUSTRIACARUM. ESTERREICHISCHE GESCHICHTS-QUELLEN. HERAUSGEGEBEN VON DER HISTORISCHEN COMMISSION DER KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN IN WIEN. ERSTE ABTHEILUNG. SCRIPTORES. VII. BAND. GESCHICHTSCHREIBER DER HUSITISCHEN BEWEGUNG IN BÖHMEN. THEIL III. S WIEN. AUS DER KAISERLICH-KÖNIGLICHEN HOF- UND STAATSDRUCKEREI. 1866.
FONTES RERUM AUSTRIACARUM. ESTERREICHISCHE GESCHICHTS-QUELLEN. HERAUSGEGEBEN VON DER HISTORISCHEN COMMISSION DER KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN IN WIEN. ERSTE ABTHEILUNG. SCRIPTORES. VII. BAND. GESCHICHTSCHREIBER DER HUSITISCHEN BEWEGUNG IN BÖHMEN. THEIL III. S WIEN. AUS DER KAISERLICH-KÖNIGLICHEN HOF- UND STAATSDRUCKEREI. 1866.
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3 Einleitung. Deit dem Erscheinen des ersten Bandes der Geschichtschreiber der husítischen Bewegung sind zehu volle Jabre verflossen. In der Zwi- schenzeit wurde nicht blos der nun vollendete zweite Band ausgear- beitet, welcher schon vor mebreren Jahren der k. k. Akademie in Wien übergeben worden war, sondern es entstanden auch die histo- rischen Untersuchungen und K. Ruprecht von der Pfalz (1861). die Concilia Pragensia von 1333—1413 (1862); Magister Johannes Hus und der Abzug der Deutschen von der Prager Universität (1863); die Quellenschriften: des Bartholomäus von St. Agidius Chronik von Prag 1859, Johannes von porta de Avvoniaco und die Chronik des Heinrich Truchsess von Diessenhofen (1864-65), endlich die „Urkun- den zur Belcuchtung der Geschichte Böhmens und des deutschen Reiches im XV. Jahrhunderte“; Werke, welche ihrem Inhalte nach in natürlichem Zusammenhange mit der Vollendung des zweiten Bandes stehen. Meine Absicht war, die husitische Bewegung, von welcher die Zeitgenossen urtheilten, sie sei nicht mit denjenigen Waffen zu bekämpsen, welche man his dahin so oft gegen „Häresien“ ange- wendet und die man auch gegen ihren Stifter noch gebraucht, nicht etwa blos vom Standpuncte des kirchlichen Interesses oder der socialen Revolution, welche damit verbunden war, sondern überhaupt in ihrem Zusammenhange mit den grossen Begebenbeiten der Zeit aufzufassen und dadurch zu erklären. Eben deshalb dursten die
3 Einleitung. Deit dem Erscheinen des ersten Bandes der Geschichtschreiber der husítischen Bewegung sind zehu volle Jabre verflossen. In der Zwi- schenzeit wurde nicht blos der nun vollendete zweite Band ausgear- beitet, welcher schon vor mebreren Jahren der k. k. Akademie in Wien übergeben worden war, sondern es entstanden auch die histo- rischen Untersuchungen und K. Ruprecht von der Pfalz (1861). die Concilia Pragensia von 1333—1413 (1862); Magister Johannes Hus und der Abzug der Deutschen von der Prager Universität (1863); die Quellenschriften: des Bartholomäus von St. Agidius Chronik von Prag 1859, Johannes von porta de Avvoniaco und die Chronik des Heinrich Truchsess von Diessenhofen (1864-65), endlich die „Urkun- den zur Belcuchtung der Geschichte Böhmens und des deutschen Reiches im XV. Jahrhunderte“; Werke, welche ihrem Inhalte nach in natürlichem Zusammenhange mit der Vollendung des zweiten Bandes stehen. Meine Absicht war, die husitische Bewegung, von welcher die Zeitgenossen urtheilten, sie sei nicht mit denjenigen Waffen zu bekämpsen, welche man his dahin so oft gegen „Häresien“ ange- wendet und die man auch gegen ihren Stifter noch gebraucht, nicht etwa blos vom Standpuncte des kirchlichen Interesses oder der socialen Revolution, welche damit verbunden war, sondern überhaupt in ihrem Zusammenhange mit den grossen Begebenbeiten der Zeit aufzufassen und dadurch zu erklären. Eben deshalb dursten die
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6 Studien nicht etwa auf die Zeit selhst beschrankt, sondern musste auch eben so sebr auf die nachfolgende Zeit, welche die Ausläufer. die letzten Zuekungen der ersterbenden Bewegung enthielt, wie auf die vorausgegangene gerichtet werden, die die Genesis derselben in sich schloss. Da aber konnte man sich sehr bald überzeugen, dass dem Anfange wie dem Ende ein bei Weitem grösseres Interesse zukomme als der Bewegung selbst und die Liebe zu dem Gegenstande, welche der wahre Lobn für die unsäglichen Mühen der Forschung, der Sporn zu ibrer Ueberwindung is!, in dem Masse abnehme, als man mit der böhmischen Revolution des XV. Jahrhundertes und ihren Urhebern näher bekannt wird. Ja noch jetzt, wo ich mich Jahre lang mit dem Gegenstande beschastigte, habe ich Mühe, mir klar zu machen, warom und wie es zur Revolution kam, — so wenig war dieselbe in der Natur der Verbältnisse begründet; wie gerade das Volk, dem bis zum Eckel vorgesagt wurde, kein wahrer Böhme kônne vom katholischen Glauben abfallen, zur Häresie und deren gewafsneter Vertheidigung gebracht wurde; wie das Volk, das mit seinem Königthume identisch zu sein schien und dessen Führer beständig von der böhmischen Krone redeten, zum Aufruhr gegen seinen König, zum Umsturze der Verfassung, ja der ganzen zu Recht bestehenden Ordnung der Dinge, zur Vernichtung seiner eigenen Blüthe, zu Mord, Brand und allen möglichen Unthaten kommen konnte, gegen welche sich das menschliche Gefühl sträubt. Wer hat sich da nicht die Frage aufgeworfen, ob Johannes Hus, ob vor Allem Hieronymus von Prag, dessen Popularität unter den Studierenden schon die des Magister Johannes überragte und dessen Hinrichtung in Constanz ungleich mehr beklagt wurde, als das Schicksal, welches Hus betroffen, im Stande gewesen wären, die Revolution zu bannen, oder ob etwa, wie es gewöhnlich bei Revo- lutionen geschieht, die Urheber zuerst von derselben verschlungen worden wären? Ich habe in der Lebensgeschichte K. Ruprecht's hervorgehoben, zu weleher Höhe die Abneigung der Weltlichen gegen die geistliche Herrschaft in Deutschland Ende des XIV. Jahrhundertes gestiegen war, so dass eine Generation nach Karl's IV. Tode, der den zweifel- hasten Ruhm des grössten Beschützers des Clerus in das Grab nabm. gerade für letzteren das Argste zu befürchten war. Ich bin auch mehr wie je der Ueberzeugung, dass ohne die Dazwischenkunst des
6 Studien nicht etwa auf die Zeit selhst beschrankt, sondern musste auch eben so sebr auf die nachfolgende Zeit, welche die Ausläufer. die letzten Zuekungen der ersterbenden Bewegung enthielt, wie auf die vorausgegangene gerichtet werden, die die Genesis derselben in sich schloss. Da aber konnte man sich sehr bald überzeugen, dass dem Anfange wie dem Ende ein bei Weitem grösseres Interesse zukomme als der Bewegung selbst und die Liebe zu dem Gegenstande, welche der wahre Lobn für die unsäglichen Mühen der Forschung, der Sporn zu ibrer Ueberwindung is!, in dem Masse abnehme, als man mit der böhmischen Revolution des XV. Jahrhundertes und ihren Urhebern näher bekannt wird. Ja noch jetzt, wo ich mich Jahre lang mit dem Gegenstande beschastigte, habe ich Mühe, mir klar zu machen, warom und wie es zur Revolution kam, — so wenig war dieselbe in der Natur der Verbältnisse begründet; wie gerade das Volk, dem bis zum Eckel vorgesagt wurde, kein wahrer Böhme kônne vom katholischen Glauben abfallen, zur Häresie und deren gewafsneter Vertheidigung gebracht wurde; wie das Volk, das mit seinem Königthume identisch zu sein schien und dessen Führer beständig von der böhmischen Krone redeten, zum Aufruhr gegen seinen König, zum Umsturze der Verfassung, ja der ganzen zu Recht bestehenden Ordnung der Dinge, zur Vernichtung seiner eigenen Blüthe, zu Mord, Brand und allen möglichen Unthaten kommen konnte, gegen welche sich das menschliche Gefühl sträubt. Wer hat sich da nicht die Frage aufgeworfen, ob Johannes Hus, ob vor Allem Hieronymus von Prag, dessen Popularität unter den Studierenden schon die des Magister Johannes überragte und dessen Hinrichtung in Constanz ungleich mehr beklagt wurde, als das Schicksal, welches Hus betroffen, im Stande gewesen wären, die Revolution zu bannen, oder ob etwa, wie es gewöhnlich bei Revo- lutionen geschieht, die Urheber zuerst von derselben verschlungen worden wären? Ich habe in der Lebensgeschichte K. Ruprecht's hervorgehoben, zu weleher Höhe die Abneigung der Weltlichen gegen die geistliche Herrschaft in Deutschland Ende des XIV. Jahrhundertes gestiegen war, so dass eine Generation nach Karl's IV. Tode, der den zweifel- hasten Ruhm des grössten Beschützers des Clerus in das Grab nabm. gerade für letzteren das Argste zu befürchten war. Ich bin auch mehr wie je der Ueberzeugung, dass ohne die Dazwischenkunst des
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Concils von Constanz und der höhmischen Revolution das deutsche Reich einen gewaltsamen Ausbruch des Hasses der Laien gegen die Geistlichen erblickt hätte. Die unnatürliche Ausdehnung der geist- lichen Herrschaft in Deutschland wäre dann — kaum zum Unglücke der Nation und des Reiches — schon im XV. Jabrhunderte durch eine vielleicht blutige Reaction der Laien eingeschränkt worden. Glücklicherweise gab es in Deutschland zu viele und zu verschiedene Mittelpuncte des politischen und kirchlichen Lebens, als dass sich so leicht der Herd einer das Ganze überwältigenden Revolution hätte bilden können. Anders war dies in dem Königreiche Böhmen, dessen Hauptstadt seit 1347 auch der Sitz des deutschen Königthums geworden war. Die heutigen Böhmen, welche sich so sehr gegen das Concentrationsystem ereifern, wollen sich in der Regel nicht erinnern, dass dasselbe von den Premysliden ausgegangen ist, welche aus den verschiedenen Stammesfürstenthümern Ein Herzogthum machten. Seit aber aus dicsem ein Königthum entstanden war, ver- drängte Prag die übrigen böhmischen Städte so auffallend, dass von diesen im Vergleiche zur Hauptstadt gar nicht die Rede war, abgesehen davon, dass der Slave ohnehin kein Bürgerthum kannte, die Organisation dieses Standes mit hesonderen Vorrechten der Ein- wanderung der Deutschen überlassen hlieb. Als nun Karl IV., unter welchem Prag wurde, was einst Rom und Constantinopel gewesen 1), den Hradschin in eine geistliche Burg — eine Art mons clericorum umschuf, wo allein 300 Geistliche den Gottesdienst in der Kathedrale besorgten; als er in der Altstadt, wo der deutsche Kaufmannsstand das Uebergewicht hatte, die Universität gründete, welche der Anzichungspunct für Tausende und abermal Tausende von Fremden ward und blieb, für den čechi- schen Gewerbsmann die Neustadt anlegte, so war es ganz natürlich, dass diejenige Richtung, welche in Prag den Ton angab, ihren Nach- hall im ganzen Lande fand. Das gilt aber im Guten wie im Bösen und erklärt vorläufig, dass, wenn in Prag revolutionäre oder überhaupt gewaltsame Bewegungen stattfanden, diese sich sehr bald über das flache Land verbreiteten. Nun waren aber nicht von Einer, sondern von mehreren Seiten und zwar zugleich vom Auslande wie vom Inlande Symptome folgen- 1) Heinr. von Diessenhofen.
Concils von Constanz und der höhmischen Revolution das deutsche Reich einen gewaltsamen Ausbruch des Hasses der Laien gegen die Geistlichen erblickt hätte. Die unnatürliche Ausdehnung der geist- lichen Herrschaft in Deutschland wäre dann — kaum zum Unglücke der Nation und des Reiches — schon im XV. Jabrhunderte durch eine vielleicht blutige Reaction der Laien eingeschränkt worden. Glücklicherweise gab es in Deutschland zu viele und zu verschiedene Mittelpuncte des politischen und kirchlichen Lebens, als dass sich so leicht der Herd einer das Ganze überwältigenden Revolution hätte bilden können. Anders war dies in dem Königreiche Böhmen, dessen Hauptstadt seit 1347 auch der Sitz des deutschen Königthums geworden war. Die heutigen Böhmen, welche sich so sehr gegen das Concentrationsystem ereifern, wollen sich in der Regel nicht erinnern, dass dasselbe von den Premysliden ausgegangen ist, welche aus den verschiedenen Stammesfürstenthümern Ein Herzogthum machten. Seit aber aus dicsem ein Königthum entstanden war, ver- drängte Prag die übrigen böhmischen Städte so auffallend, dass von diesen im Vergleiche zur Hauptstadt gar nicht die Rede war, abgesehen davon, dass der Slave ohnehin kein Bürgerthum kannte, die Organisation dieses Standes mit hesonderen Vorrechten der Ein- wanderung der Deutschen überlassen hlieb. Als nun Karl IV., unter welchem Prag wurde, was einst Rom und Constantinopel gewesen 1), den Hradschin in eine geistliche Burg — eine Art mons clericorum umschuf, wo allein 300 Geistliche den Gottesdienst in der Kathedrale besorgten; als er in der Altstadt, wo der deutsche Kaufmannsstand das Uebergewicht hatte, die Universität gründete, welche der Anzichungspunct für Tausende und abermal Tausende von Fremden ward und blieb, für den čechi- schen Gewerbsmann die Neustadt anlegte, so war es ganz natürlich, dass diejenige Richtung, welche in Prag den Ton angab, ihren Nach- hall im ganzen Lande fand. Das gilt aber im Guten wie im Bösen und erklärt vorläufig, dass, wenn in Prag revolutionäre oder überhaupt gewaltsame Bewegungen stattfanden, diese sich sehr bald über das flache Land verbreiteten. Nun waren aber nicht von Einer, sondern von mehreren Seiten und zwar zugleich vom Auslande wie vom Inlande Symptome folgen- 1) Heinr. von Diessenhofen.
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8 reicher Bewegungen eingetreten, welche zwar, so lange sie verein- zelt und für sich auftraten, noch keine Gesahr für das Ganze in sich seblossen, aber wohl, wenn sie sich vercinigten, stark genug waren, ein noch so geordnetes Reich aus den Fugen zu heben. Was zuerst das Ansland betrifft, so darf zur richtigen Auffassung der Zeit und zur gerechten Würdigung dessen, was von Einzelnen geschah, nicht verheblt werden, dass nach zwei Seiten hin eine Bewegung sich kund gab, welche Mass und Halt verlor. Die eine ging von Oben nach Unten und erzeugte noturgemäss eine zweite von Unten nach Oben. Die erstere von. den Päpsten ausgehend, wandte sich zunächst dahin, alle Gewalt und alles Recht dem Papstihume zuzuerkennen und weltliches Recht und wellliche Gewalt nur als Ausfluss des geistlichen Rechtes anzusehen, das aber zu einer Zeit, als die Cardinäle zwar darin übereinstimmten, das Kaiserthum nicht mehr in alter Herrlichkeit auſkommen zu lassen, jedoch kein Bedenken trugen, die Kirche dem französischen Königthume Preis zu geben, die Deutschen so viel als möghch von der Regierung der Kirche auszuschliessen. Die Nothwendigkeit jeder, ob göttlichen, ob menschlicben Einriehtung, von Zeit zu Zeit zu dem Ursprunge derselben vurück- zugehen — das ridurre al principio, wie es Niccold Macchiavelh bezeichncle — obne welches sich nichts auf seinem Höhepuncte behaupten kann, ging diesen Männern ganz abbanden und was such in der avignonesischen Periode einzelne Päpste an vorübergehen- den Bestimmungen für heilsame Massregeln treffen wollten, und damit in bessere Babnen einzulenken schienen, es wollte alles nichts versangen. Es schlte der Ernst. der Nachdruck, die umfassende Durchfübrung. So lange die Päpste serpe von ibrem gesetzlichen Autenthalte in Avignon verweilten, war von einer gründlichen Reform keine Rede; diese konnte nur eintreten, wenn sie nach Rom zurück- gekehrt waren und eben deshalb betrieb K. Karl so sehr die Rück- kehr der Päpste nach Rom. Als er sie aber durchgesetzt hatte — das grösste Werk und das bedeutendste Verdienst seiner Regterung — 60 entstand am Ende des XIV. Jahrhundertes ein neuer, zweiter Verrath der Cardinäle, hrger als derjenige, welcher im Anfange des Jahrhunderts durch die Wahl des von K. Philipp IV. gewon- nenen Papstes Clemens V. ersolgt war — das Schisma d. J. 1378. n DieL Rachdam latrteres schon 30 Jahre die christliche Welt
8 reicher Bewegungen eingetreten, welche zwar, so lange sie verein- zelt und für sich auftraten, noch keine Gesahr für das Ganze in sich seblossen, aber wohl, wenn sie sich vercinigten, stark genug waren, ein noch so geordnetes Reich aus den Fugen zu heben. Was zuerst das Ansland betrifft, so darf zur richtigen Auffassung der Zeit und zur gerechten Würdigung dessen, was von Einzelnen geschah, nicht verheblt werden, dass nach zwei Seiten hin eine Bewegung sich kund gab, welche Mass und Halt verlor. Die eine ging von Oben nach Unten und erzeugte noturgemäss eine zweite von Unten nach Oben. Die erstere von. den Päpsten ausgehend, wandte sich zunächst dahin, alle Gewalt und alles Recht dem Papstihume zuzuerkennen und weltliches Recht und wellliche Gewalt nur als Ausfluss des geistlichen Rechtes anzusehen, das aber zu einer Zeit, als die Cardinäle zwar darin übereinstimmten, das Kaiserthum nicht mehr in alter Herrlichkeit auſkommen zu lassen, jedoch kein Bedenken trugen, die Kirche dem französischen Königthume Preis zu geben, die Deutschen so viel als möghch von der Regierung der Kirche auszuschliessen. Die Nothwendigkeit jeder, ob göttlichen, ob menschlicben Einriehtung, von Zeit zu Zeit zu dem Ursprunge derselben vurück- zugehen — das ridurre al principio, wie es Niccold Macchiavelh bezeichncle — obne welches sich nichts auf seinem Höhepuncte behaupten kann, ging diesen Männern ganz abbanden und was such in der avignonesischen Periode einzelne Päpste an vorübergehen- den Bestimmungen für heilsame Massregeln treffen wollten, und damit in bessere Babnen einzulenken schienen, es wollte alles nichts versangen. Es schlte der Ernst. der Nachdruck, die umfassende Durchfübrung. So lange die Päpste serpe von ibrem gesetzlichen Autenthalte in Avignon verweilten, war von einer gründlichen Reform keine Rede; diese konnte nur eintreten, wenn sie nach Rom zurück- gekehrt waren und eben deshalb betrieb K. Karl so sehr die Rück- kehr der Päpste nach Rom. Als er sie aber durchgesetzt hatte — das grösste Werk und das bedeutendste Verdienst seiner Regterung — 60 entstand am Ende des XIV. Jahrhundertes ein neuer, zweiter Verrath der Cardinäle, hrger als derjenige, welcher im Anfange des Jahrhunderts durch die Wahl des von K. Philipp IV. gewon- nenen Papstes Clemens V. ersolgt war — das Schisma d. J. 1378. n DieL Rachdam latrteres schon 30 Jahre die christliche Welt
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9 getrennt, mit Unordnung ersullt, jede gemeinsame Unternehmung gelähmt, Alles in die äusserste Verwirrung gestürzt hatte, kam noch das Schlimmste dazu. der Abfall der Cardinäle von den zwei (schismatiscben) Papstreiben und in dem Augenblieke, als die gefäuschte Welt Einheit begehrte, das Pisaner Concil 1408. und die Aufstellung einer dritten Papstreihe mit Alexander V. und dem lasterhasten Jobann XXIII. (Bathassar Cossa). Da blieb nichts anderes übrig, als dass die Layenmacht eintrat, ein wabres Concil berufen wurde und nun den Päpsten sammt und son- ders das Heft entwunden, die bessere Ordnung der Dinge aber durch einen obersten Gerichtshof (Concil) eingeführt und durch- gesetzt wurde, welcher sich so lange periodisch versammelte, bis er durch seine eigenen Ubertreibungen sich selbst um das einst wohl verdiente Ansehen brachte und die Einheit der Macht und der Regie- rung durch die Päpste wieder hergestellt wurde. Die zweite Bewegung, von Unten nach Oben, begann eigentlich schon im XIII. Jahrhunderte durch diejenigen Orden, welche Dante im Paradicse mit so glübenden Farben als die Retter der Gesellschaft schilderte. So lange sich nun das Papstthum noch innerhalb seiner natürlichen Gränzen bewegte, blieben auch sie in ihrer natürlichen Sphäre. Als mit und seit Bonifacius VIII († 1303) das erstere die weltliche Macht verschlang, die grossen Juristen-Päpste aufkamen, welche die ganze Welt durch eine juristische Formel zu unterjochen suchten, rübrten sich auch die Orden und begann aus dem Schosse der Mindesten und Niedrigsten der Versuch, die christliche Welt nach dem Buchstaben des Evangeliums zu reformiren, weil die rich- tige Auslegung desselben den gesetzlichen Leitern der Kirche abhan- den gekommen zu sein schien. Und hatten diese das Kaiserthum zu absorbiren gestrebt, so war es sehr natürlich, dass letzteres sich an die neuen Interpreten, die zablreichen Brüdergemeinden anschloss und eine Art von imperialistischer Demokratie Geltung zu gewinnen suchte. Diese Verbindung erwies sich jedoch als ephemer. K. Lud- wig IV. war nicht der Mann, der Bewegung in der Kirche von Unten nach Oben eine andere Bedeutung abzugewinnen, als der eines Mit- tels zu seinen Zwecken, welches man in der gewöhnlichen fürst- lichen Weise wieder sallen liess, wenn man desselben entratben zu können glaubte. Als aber die imperial-demokratische Bewegung des Marsilius, Michael von Cesena, Occam u. a. von K. Ludwig ver-
9 getrennt, mit Unordnung ersullt, jede gemeinsame Unternehmung gelähmt, Alles in die äusserste Verwirrung gestürzt hatte, kam noch das Schlimmste dazu. der Abfall der Cardinäle von den zwei (schismatiscben) Papstreiben und in dem Augenblieke, als die gefäuschte Welt Einheit begehrte, das Pisaner Concil 1408. und die Aufstellung einer dritten Papstreihe mit Alexander V. und dem lasterhasten Jobann XXIII. (Bathassar Cossa). Da blieb nichts anderes übrig, als dass die Layenmacht eintrat, ein wabres Concil berufen wurde und nun den Päpsten sammt und son- ders das Heft entwunden, die bessere Ordnung der Dinge aber durch einen obersten Gerichtshof (Concil) eingeführt und durch- gesetzt wurde, welcher sich so lange periodisch versammelte, bis er durch seine eigenen Ubertreibungen sich selbst um das einst wohl verdiente Ansehen brachte und die Einheit der Macht und der Regie- rung durch die Päpste wieder hergestellt wurde. Die zweite Bewegung, von Unten nach Oben, begann eigentlich schon im XIII. Jahrhunderte durch diejenigen Orden, welche Dante im Paradicse mit so glübenden Farben als die Retter der Gesellschaft schilderte. So lange sich nun das Papstthum noch innerhalb seiner natürlichen Gränzen bewegte, blieben auch sie in ihrer natürlichen Sphäre. Als mit und seit Bonifacius VIII († 1303) das erstere die weltliche Macht verschlang, die grossen Juristen-Päpste aufkamen, welche die ganze Welt durch eine juristische Formel zu unterjochen suchten, rübrten sich auch die Orden und begann aus dem Schosse der Mindesten und Niedrigsten der Versuch, die christliche Welt nach dem Buchstaben des Evangeliums zu reformiren, weil die rich- tige Auslegung desselben den gesetzlichen Leitern der Kirche abhan- den gekommen zu sein schien. Und hatten diese das Kaiserthum zu absorbiren gestrebt, so war es sehr natürlich, dass letzteres sich an die neuen Interpreten, die zablreichen Brüdergemeinden anschloss und eine Art von imperialistischer Demokratie Geltung zu gewinnen suchte. Diese Verbindung erwies sich jedoch als ephemer. K. Lud- wig IV. war nicht der Mann, der Bewegung in der Kirche von Unten nach Oben eine andere Bedeutung abzugewinnen, als der eines Mit- tels zu seinen Zwecken, welches man in der gewöhnlichen fürst- lichen Weise wieder sallen liess, wenn man desselben entratben zu können glaubte. Als aber die imperial-demokratische Bewegung des Marsilius, Michael von Cesena, Occam u. a. von K. Ludwig ver-
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10 lassen ihren Frieden mit dem Papste machen musste, ging desswegen dicjenige nicht unter, welche on den damaligen Bestand der Kirche und ihrer Regierung den Massstab des Evangeliums — wenn auch oft in sebr willkürlicher und verkehrter Auslegung desselben — anzulegen sich berufen fühlte. Je mehr die Papste seit 1378 und endlich 1408 in die offenen Bahnen des Verderbens einzulenken schienen, desto mehr erlangte diese Partei eine innere Berechtigung. namentlich so lange sie selbst — im Gegensatze zu John Wycleff dem Engländer, Mass zu halten und die von der Natur der Dinge gezogenen Schranken zi bewahren wusste, sich auch nicht in das Abenteuerliche verlief, wie es mit Milic dem Mähren der Fall war, welcher auf das Erscheinen des Antichrists, dem demnächst zu erwartenden jüngsten Gerichte sein Austreten basirte und sich auf Prophezeihungen yon sehr zweifelhaftem Inhalte stützte. Mit solcher Verschwommenheit und Unklarheit war der Zeit eben so wenig zu helfen, als indem auf einmal die Weltgeschichte rückgängig gemacht werden solfte, um die primären Zeiten der christlichen Kirche wieder zu erweeken, welche jedensalls ein anderes Geschlecht verlangten, als. um von den Geistlichen nicht zu reden, einen König Wenzel, einen Karl VI. von Frankreich, dessen Regierung man als das Grab der Sitten (tombeau des moeurs) bezeichnete, einen Ladislaus von Siedien, Wladislaus Jagell von Polen, den salschen Bolingbroke in England und den corrupten und herrschsüchtigen Adel in allen Thei- len der christlichen Welt. Es waren lauter Einzelnversuche, einer allgemeinen Calamität abzuhelfen, welche schon desbalh scheitern, ja vielfach sich in das entgegengesetzte verkehren mussten, weil sie individuell, inn besten Falle über den engen Kreis einer Corporation, einer Stadt oder eines Volkes nicht hinausgehen konnten, wo es sich doch um ein allgemeines Ubel handelte, das nur durch das Zusam- menwirken aller Factoren, aber nicht durch eine, wenn auch noch so gut gemeinte, doch einseitige Bewegung in Ordnung gebracht werden konnte. Was nun aber Böhmen betraf, so beruhte die Gesahr einer Umwälzung in erster Linie auf dem wankelmüthigen, leidenschaft— lichen und eben deshalb seiner Umgebung leicht dienstbaren Charak- ter K. Wenzel's IV. Die Hosfnungen, welche Kaiser Karl hei Wenzel's Wahl zum römischen Könige ausgesprochen hatte, waren nicht in Erfüllung
10 lassen ihren Frieden mit dem Papste machen musste, ging desswegen dicjenige nicht unter, welche on den damaligen Bestand der Kirche und ihrer Regierung den Massstab des Evangeliums — wenn auch oft in sebr willkürlicher und verkehrter Auslegung desselben — anzulegen sich berufen fühlte. Je mehr die Papste seit 1378 und endlich 1408 in die offenen Bahnen des Verderbens einzulenken schienen, desto mehr erlangte diese Partei eine innere Berechtigung. namentlich so lange sie selbst — im Gegensatze zu John Wycleff dem Engländer, Mass zu halten und die von der Natur der Dinge gezogenen Schranken zi bewahren wusste, sich auch nicht in das Abenteuerliche verlief, wie es mit Milic dem Mähren der Fall war, welcher auf das Erscheinen des Antichrists, dem demnächst zu erwartenden jüngsten Gerichte sein Austreten basirte und sich auf Prophezeihungen yon sehr zweifelhaftem Inhalte stützte. Mit solcher Verschwommenheit und Unklarheit war der Zeit eben so wenig zu helfen, als indem auf einmal die Weltgeschichte rückgängig gemacht werden solfte, um die primären Zeiten der christlichen Kirche wieder zu erweeken, welche jedensalls ein anderes Geschlecht verlangten, als. um von den Geistlichen nicht zu reden, einen König Wenzel, einen Karl VI. von Frankreich, dessen Regierung man als das Grab der Sitten (tombeau des moeurs) bezeichnete, einen Ladislaus von Siedien, Wladislaus Jagell von Polen, den salschen Bolingbroke in England und den corrupten und herrschsüchtigen Adel in allen Thei- len der christlichen Welt. Es waren lauter Einzelnversuche, einer allgemeinen Calamität abzuhelfen, welche schon desbalh scheitern, ja vielfach sich in das entgegengesetzte verkehren mussten, weil sie individuell, inn besten Falle über den engen Kreis einer Corporation, einer Stadt oder eines Volkes nicht hinausgehen konnten, wo es sich doch um ein allgemeines Ubel handelte, das nur durch das Zusam- menwirken aller Factoren, aber nicht durch eine, wenn auch noch so gut gemeinte, doch einseitige Bewegung in Ordnung gebracht werden konnte. Was nun aber Böhmen betraf, so beruhte die Gesahr einer Umwälzung in erster Linie auf dem wankelmüthigen, leidenschaft— lichen und eben deshalb seiner Umgebung leicht dienstbaren Charak- ter K. Wenzel's IV. Die Hosfnungen, welche Kaiser Karl hei Wenzel's Wahl zum römischen Könige ausgesprochen hatte, waren nicht in Erfüllung
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11 gegangen. Wenzel war und blieb eine gemeine Nalur, welche, als sie auf dem Throne die Schule der Ersabrungen bestehen musste, die Kar), an und für sich viel edler geartet, vor seiner Thronbesteigung durchgemacht batte, dem Throne keinen Glanz, dem Königthume keine Würde und denjenigen, welche davon Hülfe erwarteten, kei- nen Halt und keinen Trost verlich. Nach Aussen hin dauerte das Schisma der Päpste fort, ohne dass Wenzel sich entschliessen konnte, die Kaiserkrone aus der Hand des rechtmässigen derselben zu empfangen und dadurch diesem selbst den Schutz und die Weihe kaiserlicher Macht und kaiserlicher Anerkennung zu verleihen. Die Reform des Clerus, welche man von der Rückkehr der avignonesi- schen Päpste erwartet hatte, kam nicht blos ins Stocken, sondern wurde durch den Zank der Päpste und ihre Bemühungen, sich fast um jeden Preis bei den weltlichen Mächten einen Anhang zu ver- schaffen, voliständig in das Entgegengesetzte verkehrt. Im deutschen Reiche war es kaum durch die angestrengtesten Bemühungen Karl's möglich geworden, dem Kaiserthume das rechtmässige Anschen Uber die Fürsten zu verschaffen;;dem 17jährigen Wenzel stand weder per- sönliches Anschen noch Erfahrung zur Seite und seine Waidmanns- leidenschaften, sein Trinken und was man sich von seiner Hofhal- tung sonst erzählte, wie sein eigenes Erscheinen bewirkten zuse- hends eher ein gewisses Grauen, das sich mit seiner Person verband, als das Entgegengesetzte. Beinahe gleichzeitig wurde nun an der Enttbronung Wenzel's durch die deutschen Fürsten und seiner Gefan- gennahme durch die böhmischen Herren gearbeitet. Während aber die erste vorderhand nur besprochen wurde, kam die zweite 1394 zu Stande und traten die Bestrebungen des hohen Adels, sich den ausschliesslichen Besilz der höchsten Landesstellen zu verschaffen, unverholen hervor. Damals rüsteten die deutschen Reichstände noch ein Heer aus, ihren König aus den Händen des übermüthigen böh- mischen Adels zu befreien. Wenzel erlangte seine Freiheit wieder. jedoch nur um nach wenigen Jabren das römische Königthum zu verlieren. Indem der Churfürst Ruprecht von der Pfalz von den drei geistlichen Churfürsten mit Hölfe seiner eigenen Stimme gewählt wurde, erhielt die dem Hause Luxemburg abgeneigte Partei im Reiche ein Haupt und gelangten diejenigen, welche von einer auch nur scheinbaren Erblichkeit des deutschen Königthums nichts wissen wollten, zum Siege 1400. Beinahe erfolgte im nächsten Jahre auch
11 gegangen. Wenzel war und blieb eine gemeine Nalur, welche, als sie auf dem Throne die Schule der Ersabrungen bestehen musste, die Kar), an und für sich viel edler geartet, vor seiner Thronbesteigung durchgemacht batte, dem Throne keinen Glanz, dem Königthume keine Würde und denjenigen, welche davon Hülfe erwarteten, kei- nen Halt und keinen Trost verlich. Nach Aussen hin dauerte das Schisma der Päpste fort, ohne dass Wenzel sich entschliessen konnte, die Kaiserkrone aus der Hand des rechtmässigen derselben zu empfangen und dadurch diesem selbst den Schutz und die Weihe kaiserlicher Macht und kaiserlicher Anerkennung zu verleihen. Die Reform des Clerus, welche man von der Rückkehr der avignonesi- schen Päpste erwartet hatte, kam nicht blos ins Stocken, sondern wurde durch den Zank der Päpste und ihre Bemühungen, sich fast um jeden Preis bei den weltlichen Mächten einen Anhang zu ver- schaffen, voliständig in das Entgegengesetzte verkehrt. Im deutschen Reiche war es kaum durch die angestrengtesten Bemühungen Karl's möglich geworden, dem Kaiserthume das rechtmässige Anschen Uber die Fürsten zu verschaffen;;dem 17jährigen Wenzel stand weder per- sönliches Anschen noch Erfahrung zur Seite und seine Waidmanns- leidenschaften, sein Trinken und was man sich von seiner Hofhal- tung sonst erzählte, wie sein eigenes Erscheinen bewirkten zuse- hends eher ein gewisses Grauen, das sich mit seiner Person verband, als das Entgegengesetzte. Beinahe gleichzeitig wurde nun an der Enttbronung Wenzel's durch die deutschen Fürsten und seiner Gefan- gennahme durch die böhmischen Herren gearbeitet. Während aber die erste vorderhand nur besprochen wurde, kam die zweite 1394 zu Stande und traten die Bestrebungen des hohen Adels, sich den ausschliesslichen Besilz der höchsten Landesstellen zu verschaffen, unverholen hervor. Damals rüsteten die deutschen Reichstände noch ein Heer aus, ihren König aus den Händen des übermüthigen böh- mischen Adels zu befreien. Wenzel erlangte seine Freiheit wieder. jedoch nur um nach wenigen Jabren das römische Königthum zu verlieren. Indem der Churfürst Ruprecht von der Pfalz von den drei geistlichen Churfürsten mit Hölfe seiner eigenen Stimme gewählt wurde, erhielt die dem Hause Luxemburg abgeneigte Partei im Reiche ein Haupt und gelangten diejenigen, welche von einer auch nur scheinbaren Erblichkeit des deutschen Königthums nichts wissen wollten, zum Siege 1400. Beinahe erfolgte im nächsten Jahre auch
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12 die Entthronung Wenzel's als Böhmenkönig, die nur noch dadurch verhindert wurde, dass er dem Markgrafen Jodok die Lausitz abtrat, selbst aber sich unter einen Rath stellte, an dessen Spitze der Erz- bischof Wolfram von Prag und Heinrich von Rosenberg standen. Die Unfäbigkeit Wenzel's, die grosse Erbschaft K. Karls IV. zu erhal- ten, trat nicht blos hei den Gegnern seines Hauses, sondern auch bei seinem eigenen Bruder Sigmund immer klarer hervor. Letzterer fühlte sehr wohl, dass unter dem Streite der Gegenkönige (Wenzel und Ruprecht) derjenige den Sieg davontragen würde, welcher den Kaiserthron erlangte, und als nun der beabsichtigte Römerzug Ruprechts scheiterte, hetrieb K. Sigmund den Wenzel's, bemächtigte sich aber zugleich Böhmens so wie der Person seines Bruders und seines Vetters Procop und gedachte nun mit Hülfe des von Wenzel 1395 zum Herzog erhobenen Galeazzo Visconti von Mailand, Wenzel nach Rom zu führen. Gerade damals machte aber Ladislaus König von Neapel, der letzte Fürst aus dem Hause Anjou, das die Päpste einst auf den Thron von Sieilien, dann auch, so weit es an ihnen lag, auf den von Ungarn erboben, seine Ansprüche anf die Königreiche Crnation und Ungarn geltend. Papst Bonifacius IX., welcher an den Luxemburgern selbst keinen Beistand hatte und eher fürchten musste, dass Wenzel mit dem Könige Karl von Frankreich gemeinsame Sache wider ihn machen werde, stellte sich jetzt entschieden auf die Seite der Gegner Wenzel's und Sigmund's. der Könige Ruprecht und Ladislaus und erklärte sich so 1403 offen gegen das Haus Luxemburg, dessen Sturz er demnächst erwartete. Die Voraussetzung erwies sich jedoch als irrig. K. Sigmund behauptele sich in Ungarn und Croatien gegen seinen Nebenbuhler Ladislaus; Wenzel, welcher aus der gesänglichen Haft, in die ihn sein Bruder in Wien versetzt hatte, entkommen war, kehrte nach Böhmen zurück, stürzte die von Sigmund eingesetzie Regierung. entledigte sich auch Heinrichs von Rosenberg und verfügte nach dem frühen Tode Erzbischof Wolframs nach Wohlgefallen über das Erzbisthum. das er erniedrigte, indem er es an seine Creaturen vergab. Selbst aber von einem unversöhnlichen Hasse gegen Ruprecht erfülit, ver- suchte er alle Mittel diesen zu stürzen und da auch Ruprecht es nicht zur Kaiserkrönung brachte, hingegen von Papsl Bonifacius als römi- scher König anerkannt worden war, neigte sich Wenzel all den
12 die Entthronung Wenzel's als Böhmenkönig, die nur noch dadurch verhindert wurde, dass er dem Markgrafen Jodok die Lausitz abtrat, selbst aber sich unter einen Rath stellte, an dessen Spitze der Erz- bischof Wolfram von Prag und Heinrich von Rosenberg standen. Die Unfäbigkeit Wenzel's, die grosse Erbschaft K. Karls IV. zu erhal- ten, trat nicht blos hei den Gegnern seines Hauses, sondern auch bei seinem eigenen Bruder Sigmund immer klarer hervor. Letzterer fühlte sehr wohl, dass unter dem Streite der Gegenkönige (Wenzel und Ruprecht) derjenige den Sieg davontragen würde, welcher den Kaiserthron erlangte, und als nun der beabsichtigte Römerzug Ruprechts scheiterte, hetrieb K. Sigmund den Wenzel's, bemächtigte sich aber zugleich Böhmens so wie der Person seines Bruders und seines Vetters Procop und gedachte nun mit Hülfe des von Wenzel 1395 zum Herzog erhobenen Galeazzo Visconti von Mailand, Wenzel nach Rom zu führen. Gerade damals machte aber Ladislaus König von Neapel, der letzte Fürst aus dem Hause Anjou, das die Päpste einst auf den Thron von Sieilien, dann auch, so weit es an ihnen lag, auf den von Ungarn erboben, seine Ansprüche anf die Königreiche Crnation und Ungarn geltend. Papst Bonifacius IX., welcher an den Luxemburgern selbst keinen Beistand hatte und eher fürchten musste, dass Wenzel mit dem Könige Karl von Frankreich gemeinsame Sache wider ihn machen werde, stellte sich jetzt entschieden auf die Seite der Gegner Wenzel's und Sigmund's. der Könige Ruprecht und Ladislaus und erklärte sich so 1403 offen gegen das Haus Luxemburg, dessen Sturz er demnächst erwartete. Die Voraussetzung erwies sich jedoch als irrig. K. Sigmund behauptele sich in Ungarn und Croatien gegen seinen Nebenbuhler Ladislaus; Wenzel, welcher aus der gesänglichen Haft, in die ihn sein Bruder in Wien versetzt hatte, entkommen war, kehrte nach Böhmen zurück, stürzte die von Sigmund eingesetzie Regierung. entledigte sich auch Heinrichs von Rosenberg und verfügte nach dem frühen Tode Erzbischof Wolframs nach Wohlgefallen über das Erzbisthum. das er erniedrigte, indem er es an seine Creaturen vergab. Selbst aber von einem unversöhnlichen Hasse gegen Ruprecht erfülit, ver- suchte er alle Mittel diesen zu stürzen und da auch Ruprecht es nicht zur Kaiserkrönung brachte, hingegen von Papsl Bonifacius als römi- scher König anerkannt worden war, neigte sich Wenzel all den
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13 Schritten zu, durch welche diese Anerkennung factisch auſgehoben, in ibren Wirkungen vereitell werden konnte. Dazu aber boten ihm die Car- dinäle selbst die Hand, als sie nach dem frühen Tode des Papstes Boni- facius (1404) und seines nächsten Nachfolgers Innocenz VII. (1406) von Gregor XII. abfielen, den von dem französischen Papste Benedict XIII. abtrünnigen Cardinalen die Hand reichten und nun das Pseudoconcil von Pisa versammelten, welches einen dritfen Papst Alexander V. wählte. Das französische Cabinet, welches mit seinem schismatischen Papste im Gedränge war, bot schon seit Langem Alles auf, Wenzel zu bewegen, die römische Papstreihe aufzugeben, obwohl die natürliche Politik Wenze) auffordern musste, es ungeachtet des für ihn so empfind- lichen Versahrens Papst Bonifacius IX. nicht zu thun, sondern bei denjenigen Päpsten stehen zu bleiben, die die Nachsolger Urbans VI. waren, den er und sein Vater als rechtmässig anerkannt hatten. Als aber die abtrünnigen Cardinãle ihm die Aussicht eröffneten, ihn als rechtmässigen römischen König anzuerkennen, machte er gemein- schaftliehe Sache mit diesen, die sein Gegner Ruprecht mit Fug und Recht von sich wies. Es handelte sich darum, eine durch Träg- heit, Saumseligkeit und einen unglücklichen Verein unköniglicher Eigenschaften verlorene Stellung wieder zu erlangen; er gewann diese jedoch nicht. Ruprecht starb am 18. Mai 1410 als König seiner Partei. ohne von Wenzel gestürzt worden zu sein. Wenzels Bestre- ben an ihm Rache zu nehmen, fübrie aber wohl zur Erhebung Alexan- ders V.. eines hochbetagten schwachen Greisen, und dann des ehr- geizigen, grundgescheidten Johannes XXIII., dessen Intriguen man die ganze Verwirrung des dreifach getheilten Papstthums dankte, und zu dessen Absetzung sich nachher die ganze Christenheit einigte. In Böhmen aber glaubte man, welch wonderbarer Erfolg durch den Anschluss an das Pisaner Concil erreicht worden war und wurde eben desshalb noch Alles aufgeboten, das Land im Lichte der streng- sten Katholicität erscheinen zu lassen, um denjenigen zu begegnen, welche theils wegen der im Innern entstandenen Unruhen, theils wegen der Preisgebung Papst Gregors XII. dieselbe für gefäbrdet erachteten. 2. So lange Karl IV. lebte, war die Macht der Krone auf Kosten des Adels im Steigen begriffen gewesen. Karl hatte das Mögliche gethan, die veräusserten oder verpfändeten Domänen wieder zu erlangen und hinderte ihn auch die Kurzsichtigkeit der Böhmen, dem
13 Schritten zu, durch welche diese Anerkennung factisch auſgehoben, in ibren Wirkungen vereitell werden konnte. Dazu aber boten ihm die Car- dinäle selbst die Hand, als sie nach dem frühen Tode des Papstes Boni- facius (1404) und seines nächsten Nachfolgers Innocenz VII. (1406) von Gregor XII. abfielen, den von dem französischen Papste Benedict XIII. abtrünnigen Cardinalen die Hand reichten und nun das Pseudoconcil von Pisa versammelten, welches einen dritfen Papst Alexander V. wählte. Das französische Cabinet, welches mit seinem schismatischen Papste im Gedränge war, bot schon seit Langem Alles auf, Wenzel zu bewegen, die römische Papstreihe aufzugeben, obwohl die natürliche Politik Wenze) auffordern musste, es ungeachtet des für ihn so empfind- lichen Versahrens Papst Bonifacius IX. nicht zu thun, sondern bei denjenigen Päpsten stehen zu bleiben, die die Nachsolger Urbans VI. waren, den er und sein Vater als rechtmässig anerkannt hatten. Als aber die abtrünnigen Cardinãle ihm die Aussicht eröffneten, ihn als rechtmässigen römischen König anzuerkennen, machte er gemein- schaftliehe Sache mit diesen, die sein Gegner Ruprecht mit Fug und Recht von sich wies. Es handelte sich darum, eine durch Träg- heit, Saumseligkeit und einen unglücklichen Verein unköniglicher Eigenschaften verlorene Stellung wieder zu erlangen; er gewann diese jedoch nicht. Ruprecht starb am 18. Mai 1410 als König seiner Partei. ohne von Wenzel gestürzt worden zu sein. Wenzels Bestre- ben an ihm Rache zu nehmen, fübrie aber wohl zur Erhebung Alexan- ders V.. eines hochbetagten schwachen Greisen, und dann des ehr- geizigen, grundgescheidten Johannes XXIII., dessen Intriguen man die ganze Verwirrung des dreifach getheilten Papstthums dankte, und zu dessen Absetzung sich nachher die ganze Christenheit einigte. In Böhmen aber glaubte man, welch wonderbarer Erfolg durch den Anschluss an das Pisaner Concil erreicht worden war und wurde eben desshalb noch Alles aufgeboten, das Land im Lichte der streng- sten Katholicität erscheinen zu lassen, um denjenigen zu begegnen, welche theils wegen der im Innern entstandenen Unruhen, theils wegen der Preisgebung Papst Gregors XII. dieselbe für gefäbrdet erachteten. 2. So lange Karl IV. lebte, war die Macht der Krone auf Kosten des Adels im Steigen begriffen gewesen. Karl hatte das Mögliche gethan, die veräusserten oder verpfändeten Domänen wieder zu erlangen und hinderte ihn auch die Kurzsichtigkeit der Böhmen, dem
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14 Lande eine Verfassung zu geben, so machte er doch die Krone materiell von dem Adel unabbängig. Unbarmherzig trieb er den Adel, welcher sich Excesse zu Schulden kommen liess. zu Paren 1). Wenzel schenkte sein Vertrauen Leuten, welche er aus den niedern Kreisen wählte, erhob sich tangliche Werkzeuge, wo er sie fand und trug da- durch nicht wenig zu der Erbitterung bei, welche sich im Herrenbunde und den nachfolgenden Aufständen des Adels Lust machte. Es gab somit eine Gegenmacht gegen die Krone im Lande, ohne dass sich eine geeignete Mittelmacht gefunden hätte. Ja der König trat selhst gegen den Clerus, welcher in anderen Ländern diese bildete, auf, verüble, wie bekannt, die scheusslichsten Grausamkeiten wider die geachtet- sten Mitglieder dieses Standes und zwang zuletzt den Erzbischof Johann von Genzenstein, dessen Generalviear er eigenhändig wie ein Henker bis zum Tode folterte, auf sein Erzbisthum Verzicht zu leisten. Erzbischof Wolfram trat dann wider den König 1401 auf. Nach Wolframs frihem Tode sollte jener Nicolaus Pachnik Erz- bischof werden, welcher gleichfalls 1393 von Wenzel misshandell und gefoltert worden war, starb aber vor seiner Präconisirung, wor- anf Sbinco, welcher militärische Eigenschaften besass, der königliche Arzl Albicus, endlich der königliche Münzmeister Konrad (ein Wesl- phale) ziemlich rasch nach einander Erzbischöfe wurden; das Erz- bisthum fiel so in dic Hände des Königs und wer diesen beherrschte. Nur das Prager Domcapitel, die Prälaten, behaupteten eine gewisse Selbständigkeit, hatten aber dann persönlich desto mehr zu fürchten. während zugleich der König seinen Creaturen Eingang in die Reihen der Domcapitularen zu bahnen suchte. Der Adel hatte es trotz Herrenbund und der Ermordung der königlichen Günstlinge nicht zu einer magna charta gebracht. Er wollte Macht, Gewall und Herrschaft, Ausschluss der Bürgerlichen, nicht aber Theilung der Gewalten und Feststellung gegen- seitigerRechte. Der König aber, zyj dessen Lieblingsbeschäftigungen es gehörte. in Betreff des Clerus hohe und niedere Polizei zu üben und der selbst gerne mit der nichts weniger als leeren Drohung um sich warf, die ihm Widerwärtigen in die Moldau wersen, die Ketzer ver- brennen za lassen, sah in den grossen geistlichen Gutern einen Ein- 1) Rief doch Jobst von Rosenberg dir Frankfarter zom Schotze gegen d v Kairer nn -quod nos jura terre f je gandere permittat.“ (1312) Ms.
14 Lande eine Verfassung zu geben, so machte er doch die Krone materiell von dem Adel unabbängig. Unbarmherzig trieb er den Adel, welcher sich Excesse zu Schulden kommen liess. zu Paren 1). Wenzel schenkte sein Vertrauen Leuten, welche er aus den niedern Kreisen wählte, erhob sich tangliche Werkzeuge, wo er sie fand und trug da- durch nicht wenig zu der Erbitterung bei, welche sich im Herrenbunde und den nachfolgenden Aufständen des Adels Lust machte. Es gab somit eine Gegenmacht gegen die Krone im Lande, ohne dass sich eine geeignete Mittelmacht gefunden hätte. Ja der König trat selhst gegen den Clerus, welcher in anderen Ländern diese bildete, auf, verüble, wie bekannt, die scheusslichsten Grausamkeiten wider die geachtet- sten Mitglieder dieses Standes und zwang zuletzt den Erzbischof Johann von Genzenstein, dessen Generalviear er eigenhändig wie ein Henker bis zum Tode folterte, auf sein Erzbisthum Verzicht zu leisten. Erzbischof Wolfram trat dann wider den König 1401 auf. Nach Wolframs frihem Tode sollte jener Nicolaus Pachnik Erz- bischof werden, welcher gleichfalls 1393 von Wenzel misshandell und gefoltert worden war, starb aber vor seiner Präconisirung, wor- anf Sbinco, welcher militärische Eigenschaften besass, der königliche Arzl Albicus, endlich der königliche Münzmeister Konrad (ein Wesl- phale) ziemlich rasch nach einander Erzbischöfe wurden; das Erz- bisthum fiel so in dic Hände des Königs und wer diesen beherrschte. Nur das Prager Domcapitel, die Prälaten, behaupteten eine gewisse Selbständigkeit, hatten aber dann persönlich desto mehr zu fürchten. während zugleich der König seinen Creaturen Eingang in die Reihen der Domcapitularen zu bahnen suchte. Der Adel hatte es trotz Herrenbund und der Ermordung der königlichen Günstlinge nicht zu einer magna charta gebracht. Er wollte Macht, Gewall und Herrschaft, Ausschluss der Bürgerlichen, nicht aber Theilung der Gewalten und Feststellung gegen- seitigerRechte. Der König aber, zyj dessen Lieblingsbeschäftigungen es gehörte. in Betreff des Clerus hohe und niedere Polizei zu üben und der selbst gerne mit der nichts weniger als leeren Drohung um sich warf, die ihm Widerwärtigen in die Moldau wersen, die Ketzer ver- brennen za lassen, sah in den grossen geistlichen Gutern einen Ein- 1) Rief doch Jobst von Rosenberg dir Frankfarter zom Schotze gegen d v Kairer nn -quod nos jura terre f je gandere permittat.“ (1312) Ms.
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15 griff in sein Besitzthum und erhöhte durch scine Gewaltmassregeln die Unsicherbeit der Zustande, statt, was so nothwendig war, einen besseren und dauernden Rechtszustand zu schaffen. 3. Clerus. Wohl die grössten Schwierigkeiten bot der Clerus selbst dar. und zwar nicht blos der schlechte, sondern auch der bessere durch seine Neigung zu Extravaganzen, wie der erstgenaante durch seinen Hang zur Verweltlichung, zum Wohlleben und Zusammenraffen von Geld und Gut. K. Karl IV. hatte auf Anstand und Ehrbarkeit bei den Geistlichen, auf Pracht und Ordnung des Gottesdienstes pogemein grossen Nachdruck gelegt. Wohin er kam, nahm er die kosfbarsten Reliquien der einzelnen Kirchen mit und schleppte so in Prag und dem Karlsteine einen Reliquienschatz zusammen, grösser als irgendwo in der Well, Rom, Paris und Constantinopel etwa ausgenommen. Er konnte aber nicht hindern, dass bei der grossen Anzahl von Personen, welche sich dom geistlichen Stande widmeten, nicht auch sehr viele diesen Schritt blos ans weltlichem Interesse thaten. Nun war aber seit Begründung des Erzbisthums Prag auch eine strenge Kirchenzucht durchgesuhrt worden. Ein corrector cleri wachte über die Reinbeit der Sitten des Clerus, wie der inquisitor haereticae pravitatis über die Reinheil des Glaubens. Die Kirchenvisitationen durch die Arcbi- diaconen, die beiden Synoden, welche jedes Jahr gehalten wurden 9). die Tüchtigkeit der ersten drei Erzbischöfe gaben Bürgschasten dafür. dass gröbere Excesse, weun sie vorkamen, gestraft wurden und so nicht zur Gewohnheit werden konnten. Und obwohl, wie es scheint, die inneren Unruhen im Anfange der neunziger Jahre und der Streit Wenzels mit dem Erzbischof Johann von Genzenstein die regel- mässige Abhaltung der Synoden vorübergehend ins Stocken gebracht hatten, so wurde dieselbe doch im Anfange des XV. Jabrhundertes wieder aufgegriffen und blieb sie his zur Uherhandnahme der husiti- schen Unruhen in Kraft. Dieses ist aber eine Thatsache, auf welche man früher gar nicht hingewiesen hal. Da sich die Synodalbe- schlüsse erballen haben, wenn sie auch den Forschern vor 1862 entgingen, so wissen wir sehr genau, um welcbe Fehler es sich handelte, und welche Verbesserungen als nothwendig erachtet wur- 1) Eine wurde aur Si. Vitus. 15. Junl, die andera auſ SL Lucas, 18. October gehalloů.
15 griff in sein Besitzthum und erhöhte durch scine Gewaltmassregeln die Unsicherbeit der Zustande, statt, was so nothwendig war, einen besseren und dauernden Rechtszustand zu schaffen. 3. Clerus. Wohl die grössten Schwierigkeiten bot der Clerus selbst dar. und zwar nicht blos der schlechte, sondern auch der bessere durch seine Neigung zu Extravaganzen, wie der erstgenaante durch seinen Hang zur Verweltlichung, zum Wohlleben und Zusammenraffen von Geld und Gut. K. Karl IV. hatte auf Anstand und Ehrbarkeit bei den Geistlichen, auf Pracht und Ordnung des Gottesdienstes pogemein grossen Nachdruck gelegt. Wohin er kam, nahm er die kosfbarsten Reliquien der einzelnen Kirchen mit und schleppte so in Prag und dem Karlsteine einen Reliquienschatz zusammen, grösser als irgendwo in der Well, Rom, Paris und Constantinopel etwa ausgenommen. Er konnte aber nicht hindern, dass bei der grossen Anzahl von Personen, welche sich dom geistlichen Stande widmeten, nicht auch sehr viele diesen Schritt blos ans weltlichem Interesse thaten. Nun war aber seit Begründung des Erzbisthums Prag auch eine strenge Kirchenzucht durchgesuhrt worden. Ein corrector cleri wachte über die Reinbeit der Sitten des Clerus, wie der inquisitor haereticae pravitatis über die Reinheil des Glaubens. Die Kirchenvisitationen durch die Arcbi- diaconen, die beiden Synoden, welche jedes Jahr gehalten wurden 9). die Tüchtigkeit der ersten drei Erzbischöfe gaben Bürgschasten dafür. dass gröbere Excesse, weun sie vorkamen, gestraft wurden und so nicht zur Gewohnheit werden konnten. Und obwohl, wie es scheint, die inneren Unruhen im Anfange der neunziger Jahre und der Streit Wenzels mit dem Erzbischof Johann von Genzenstein die regel- mässige Abhaltung der Synoden vorübergehend ins Stocken gebracht hatten, so wurde dieselbe doch im Anfange des XV. Jabrhundertes wieder aufgegriffen und blieb sie his zur Uherhandnahme der husiti- schen Unruhen in Kraft. Dieses ist aber eine Thatsache, auf welche man früher gar nicht hingewiesen hal. Da sich die Synodalbe- schlüsse erballen haben, wenn sie auch den Forschern vor 1862 entgingen, so wissen wir sehr genau, um welcbe Fehler es sich handelte, und welche Verbesserungen als nothwendig erachtet wur- 1) Eine wurde aur Si. Vitus. 15. Junl, die andera auſ SL Lucas, 18. October gehalloů.
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16 den. Sie zeigen serner, dass es der unberusenen Roformatoren nicht bedurfte, so lange es Vorstände gab, welebe nicht blos die Rechte, sondern auch die Pflichten ihres Standes kannten; dass es endlich eine grosse Anzahl von kirchlichen und socialen Fragen allgemeiner Art gab, welche, wie in jedem christlichen Lande, 5o auch in Böhmen sich dem denkenden Theile des Clerus aufdrängten und von diesem, je nach tieferem Eindringen in dieselhen, auch verschieden ausgefasst, besprochen und gelöst wurden. Zu diesen Fragen gehórte aber vor Allem die Frage über den geistlichen Gehorsam und dessen Grenze, über den hänsigen Gebrauch des Bussakramentes, über den gleichen Empfang des Altarsakramentes durch Laien wie durch Geistliche (Laienkelch), über das Recht der Geistlichen an den Kirchengütern und in wieserne dic Laien das Recht hatten, sich in den Besitz der Kirchengüter zu setzen, welche von Geistlichen wider die Stiftungs- zwecke verwaltet wurden. Diese Frage war aber in Böhmen um so delicater, als die geistlichen Güter bei dem Mangel einer Verfassung (Constitution) nur als königliche Güter rechtlichen Bestand besassen. und der Slave an und für sich weniger geneigt war, als der Deutsche oder Romane, Standesrechte anzuerkennen. Je mehr aber von cinzel- nen hervorragenden Geistlichen auf den häuligen Gebrauch des Altar- sakramentes gedrungen wurde, desto leichter stellle sich auch das Verlangen ein, in diesem dem Priester gleich zu stehen 1). Dazu kam dann noch in nächster Zeit die Frage, wer denn rechtmässiger Papst sci, die wieder für Böhmen von specieller Bedeutung war, seit Papst Bonifacius IX. Wenzel nicht mehr als römischen König anerkannte und dieser sich nun dem Pisaner Concil zuwendete. Endlich gehörte hierzu auch die Frage über das Recht zu predigen oder, wie man es allmälig nannte, die Freiheit oder Gebundenheit des Wortes Gottes; ob dasselbe an allen Orten und gleichgiltig, ob von Predigern ver- 1) War aber a(nmal der Laienkelch ervungen, warum sollte der Lais nicht auch pre- digen, and wono dio Mhnner die Glolchbeit mit dec Priester eswarhen, warum sollle dos gollesfurcblige welbliche Gescblecht (devoſes mulierum soxus) nlcht auch an dieser Glaichheit Anthell nehmen ? Warum sollle ferner den Kindern dae Sakra- meal und zwar in helden Gestallen verscMossen bleiben, da anch sie zur slavischen Nullon gebörten, welcher dic liberſalio verbi divini zukom ? Eino ldeenfolge, welche sloh nicht angenblicklich so gesiallets, aber allmillg mit vieler Cousequenz sich gelfond machte.
16 den. Sie zeigen serner, dass es der unberusenen Roformatoren nicht bedurfte, so lange es Vorstände gab, welebe nicht blos die Rechte, sondern auch die Pflichten ihres Standes kannten; dass es endlich eine grosse Anzahl von kirchlichen und socialen Fragen allgemeiner Art gab, welche, wie in jedem christlichen Lande, 5o auch in Böhmen sich dem denkenden Theile des Clerus aufdrängten und von diesem, je nach tieferem Eindringen in dieselhen, auch verschieden ausgefasst, besprochen und gelöst wurden. Zu diesen Fragen gehórte aber vor Allem die Frage über den geistlichen Gehorsam und dessen Grenze, über den hänsigen Gebrauch des Bussakramentes, über den gleichen Empfang des Altarsakramentes durch Laien wie durch Geistliche (Laienkelch), über das Recht der Geistlichen an den Kirchengütern und in wieserne dic Laien das Recht hatten, sich in den Besitz der Kirchengüter zu setzen, welche von Geistlichen wider die Stiftungs- zwecke verwaltet wurden. Diese Frage war aber in Böhmen um so delicater, als die geistlichen Güter bei dem Mangel einer Verfassung (Constitution) nur als königliche Güter rechtlichen Bestand besassen. und der Slave an und für sich weniger geneigt war, als der Deutsche oder Romane, Standesrechte anzuerkennen. Je mehr aber von cinzel- nen hervorragenden Geistlichen auf den häuligen Gebrauch des Altar- sakramentes gedrungen wurde, desto leichter stellle sich auch das Verlangen ein, in diesem dem Priester gleich zu stehen 1). Dazu kam dann noch in nächster Zeit die Frage, wer denn rechtmässiger Papst sci, die wieder für Böhmen von specieller Bedeutung war, seit Papst Bonifacius IX. Wenzel nicht mehr als römischen König anerkannte und dieser sich nun dem Pisaner Concil zuwendete. Endlich gehörte hierzu auch die Frage über das Recht zu predigen oder, wie man es allmälig nannte, die Freiheit oder Gebundenheit des Wortes Gottes; ob dasselbe an allen Orten und gleichgiltig, ob von Predigern ver- 1) War aber a(nmal der Laienkelch ervungen, warum sollte der Lais nicht auch pre- digen, and wono dio Mhnner die Glolchbeit mit dec Priester eswarhen, warum sollle dos gollesfurcblige welbliche Gescblecht (devoſes mulierum soxus) nlcht auch an dieser Glaichheit Anthell nehmen ? Warum sollle ferner den Kindern dae Sakra- meal und zwar in helden Gestallen verscMossen bleiben, da anch sie zur slavischen Nullon gebörten, welcher dic liberſalio verbi divini zukom ? Eino ldeenfolge, welche sloh nicht angenblicklich so gesiallets, aber allmillg mit vieler Cousequenz sich gelfond machte.
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17 kunder werden durfe, die die Ermachtigung der obersten kirchlichen Behörden besassen oder sich davon losgemacht halten. 4. Universität. Theils unabbängig von dem successiven Auftauchen dieser Fragen, theils in unmittelbare Verbindung mit ihnen bewegte sich das Leben an der Universität K. Karl's. Nur langsam und allmälich meldete sich die nationale Frage an, welche durch das Hineinziehen Wenzel's und des grossen Kirchenstreites zuletzt zur Katastrophe der Universität, Bohmens, ja Osteuropas führte. Vorderband gab es freilich noch etwas Wichtigeres zu thun, als zu entscheiden, ob von vier Stimmen drei den drei anderen Nationen (der polnischen, baierischen, sächsischen) oder der böhmischen Nation allein im Rathe und den öffentlichen Universitätshandlungen zukämen. In dem Masse aber, als diese Frage auftauchte, sank der Frieden wie die Frequenz der Uni- versität und begannen die unwissenschaftlichen Zerwürfnisse, welche ihrer Natur nach keine dauernde Versöbnung aufkommen lassen, da, was die Einen concedirien, von der anderen Seite nicht als bleibendes Zugeständniss, sondern nur als Abschlagzahlung an- gesehen wurde, bis sich eine Gelegenheit darbot, noch mehr zu er- trotzen, während jone bei dem, was sie als Friedensinstrument ange- sehen batten, einen Gebrauch gewahrten, welcher ihnen ebenso unredlich als widrig erschien. Bis aber der Mann heranceifte, welcher es für ein gottgefülliges Werk ansah, die Deutschen zu vertreiben, die slavische Nation zu vereinigen t) und nach dem Stiftungs- brieſe K. Kari's zu handeln vorgab, als er die kaiserliche Stif- tung ihres wahren Charakters entkleidete, war es vorzüglich das Schisma der Päpste, das wie die Universitaten jener Tage überhanpt, so ouch die Prager wesentlich beschäftigte, und der allgemeine Gang der Wissenschaften. In jenem blieb die Universität, bis die Hoffnung, das verlorenc römische Königthum durch Preis- gebung der Papstreihe Urbans VI. wieder zu gewinnen, mit trüge- rischem Glanze auftauchte, beharrlich bei den von K. Karl herstam- menden Traditionen. Ja es schien selbst eine kurze Zeit, als würde 1) Scmper intendebam, sehrleb Hus aux Constana an dic Dniversilát, proſectum uni- versitalrs qualiter pationem acslram praeciaram volebam congregare in unum Daher dann auch die Relten Jeines Freundes Hleronymus nach Polen, zu den Ruthenen tie — der Panslavismus mit den Cechen an der Spitze.
17 kunder werden durfe, die die Ermachtigung der obersten kirchlichen Behörden besassen oder sich davon losgemacht halten. 4. Universität. Theils unabbängig von dem successiven Auftauchen dieser Fragen, theils in unmittelbare Verbindung mit ihnen bewegte sich das Leben an der Universität K. Karl's. Nur langsam und allmälich meldete sich die nationale Frage an, welche durch das Hineinziehen Wenzel's und des grossen Kirchenstreites zuletzt zur Katastrophe der Universität, Bohmens, ja Osteuropas führte. Vorderband gab es freilich noch etwas Wichtigeres zu thun, als zu entscheiden, ob von vier Stimmen drei den drei anderen Nationen (der polnischen, baierischen, sächsischen) oder der böhmischen Nation allein im Rathe und den öffentlichen Universitätshandlungen zukämen. In dem Masse aber, als diese Frage auftauchte, sank der Frieden wie die Frequenz der Uni- versität und begannen die unwissenschaftlichen Zerwürfnisse, welche ihrer Natur nach keine dauernde Versöbnung aufkommen lassen, da, was die Einen concedirien, von der anderen Seite nicht als bleibendes Zugeständniss, sondern nur als Abschlagzahlung an- gesehen wurde, bis sich eine Gelegenheit darbot, noch mehr zu er- trotzen, während jone bei dem, was sie als Friedensinstrument ange- sehen batten, einen Gebrauch gewahrten, welcher ihnen ebenso unredlich als widrig erschien. Bis aber der Mann heranceifte, welcher es für ein gottgefülliges Werk ansah, die Deutschen zu vertreiben, die slavische Nation zu vereinigen t) und nach dem Stiftungs- brieſe K. Kari's zu handeln vorgab, als er die kaiserliche Stif- tung ihres wahren Charakters entkleidete, war es vorzüglich das Schisma der Päpste, das wie die Universitaten jener Tage überhanpt, so ouch die Prager wesentlich beschäftigte, und der allgemeine Gang der Wissenschaften. In jenem blieb die Universität, bis die Hoffnung, das verlorenc römische Königthum durch Preis- gebung der Papstreihe Urbans VI. wieder zu gewinnen, mit trüge- rischem Glanze auftauchte, beharrlich bei den von K. Karl herstam- menden Traditionen. Ja es schien selbst eine kurze Zeit, als würde 1) Scmper intendebam, sehrleb Hus aux Constana an dic Dniversilát, proſectum uni- versitalrs qualiter pationem acslram praeciaram volebam congregare in unum Daher dann auch die Relten Jeines Freundes Hleronymus nach Polen, zu den Ruthenen tie — der Panslavismus mit den Cechen an der Spitze.
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18 Prag das Ubergewicht über Paris erlangen. So lange aber die deut- schen Magister das Ubergewicht in Prag besassen, wurde die Carolina nicht blos die Pflanzschule einer Reihe von Universitäten, kamen nicht nur aus den entlegensten Fernen Studirende in grosser An- zabl nach Prag, sondern wurden auch diejenigen, welche daselbst ihre Studien zurückgelegt hatten, bei ihrer Rückkebr mit den cin- Bussreicbsten Stellen und Würden bedacht, so dass der Einfluss der Prager Universität in Bezug auf die geistige Entwicklung Mittel- curopas als ganz unverhältnissmässig anzusehen ist 1). was freilich in den Augen derjenigen alles nichtig war, welche nur Ein Verdienst auf Erden kannten, die Herrschast der slavischen Zunge zu sordern. Beinahe gleichzeitig mit den ersten nationalen Zerwürsnissen an der Universitat trat einerseits die Frage ein über die Grenzen des Gehor- sams der Universitätsmitglieder gegen den Kanzler-Erzbischof, da päpstliche Indulgenzen in dicser Zeit des Schisma's, in welcher es Bonifacius IX. vor allem passend fand, die Machtbefugnisse der ihm zugethanen Universität zu erweitern, dem Rector einen Wirkungs- kreis erössneten, welcher dem Anschen des Erzbischofs nur wenig mehr übrig liess. Und ebenso machte sich damals das gewaltige Fer- ment der wyclesfischen Sätze geltend, welche selbst unsicher und schwankend, bald die kühnsten unkirchlichen Behauptungen enthielten. bald wieder einen streng kirchlichen Charakter an sich trugen. Hier war nun vor allem der Punct, in welchem eine Collision zwischen dem Erzbischofe und der Universität möglich war, wean letztere sich auch nur an dasjenige bei Wycleff hielt, was kirchlich unverfänglich war. jener aber, nachdem sich Oxford und Paris gegen Wycleff ausge- sprochen, sich berufen fühlte, dasselbe zu thun was diese gethan. Wenn non auf's Neue gesagt worden ist, dass die böhmischen Magi- ster im Gegensatze zu den deutschen sich an die Reformbewegung anschlossen, und unter dieser der Anschluss an Wycleff zu verstehen ist, so ist dieses salsch und den unverwerslichsten Zeugnissen von dem Verhalten der böhmischen Nation in ihren Versammlungen und Besprechungen über wycleffische Sache entgegen. Versteht man aber namentlich unter Reform, was man im XIV. und XV. Jahrhunderte 1) Ein neuer Beleg ist durch Dr. Hipleris lnteressante Schrift: Meister Johannes Marionwerder, Professor der Thoologie zu Prag und die Klausnerin Dorotbea von Montau, Brauensberg 1865, bineugekommen.
18 Prag das Ubergewicht über Paris erlangen. So lange aber die deut- schen Magister das Ubergewicht in Prag besassen, wurde die Carolina nicht blos die Pflanzschule einer Reihe von Universitäten, kamen nicht nur aus den entlegensten Fernen Studirende in grosser An- zabl nach Prag, sondern wurden auch diejenigen, welche daselbst ihre Studien zurückgelegt hatten, bei ihrer Rückkebr mit den cin- Bussreicbsten Stellen und Würden bedacht, so dass der Einfluss der Prager Universität in Bezug auf die geistige Entwicklung Mittel- curopas als ganz unverhältnissmässig anzusehen ist 1). was freilich in den Augen derjenigen alles nichtig war, welche nur Ein Verdienst auf Erden kannten, die Herrschast der slavischen Zunge zu sordern. Beinahe gleichzeitig mit den ersten nationalen Zerwürsnissen an der Universitat trat einerseits die Frage ein über die Grenzen des Gehor- sams der Universitätsmitglieder gegen den Kanzler-Erzbischof, da päpstliche Indulgenzen in dicser Zeit des Schisma's, in welcher es Bonifacius IX. vor allem passend fand, die Machtbefugnisse der ihm zugethanen Universität zu erweitern, dem Rector einen Wirkungs- kreis erössneten, welcher dem Anschen des Erzbischofs nur wenig mehr übrig liess. Und ebenso machte sich damals das gewaltige Fer- ment der wyclesfischen Sätze geltend, welche selbst unsicher und schwankend, bald die kühnsten unkirchlichen Behauptungen enthielten. bald wieder einen streng kirchlichen Charakter an sich trugen. Hier war nun vor allem der Punct, in welchem eine Collision zwischen dem Erzbischofe und der Universität möglich war, wean letztere sich auch nur an dasjenige bei Wycleff hielt, was kirchlich unverfänglich war. jener aber, nachdem sich Oxford und Paris gegen Wycleff ausge- sprochen, sich berufen fühlte, dasselbe zu thun was diese gethan. Wenn non auf's Neue gesagt worden ist, dass die böhmischen Magi- ster im Gegensatze zu den deutschen sich an die Reformbewegung anschlossen, und unter dieser der Anschluss an Wycleff zu verstehen ist, so ist dieses salsch und den unverwerslichsten Zeugnissen von dem Verhalten der böhmischen Nation in ihren Versammlungen und Besprechungen über wycleffische Sache entgegen. Versteht man aber namentlich unter Reform, was man im XIV. und XV. Jahrhunderte 1) Ein neuer Beleg ist durch Dr. Hipleris lnteressante Schrift: Meister Johannes Marionwerder, Professor der Thoologie zu Prag und die Klausnerin Dorotbea von Montau, Brauensberg 1865, bineugekommen.
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19 Häresie nannte, so ist es genügend, auf den von Johann von Huszinetz und Hieronymus wiederholten Satz zu verweisen, es sei uner- hört, dass ein wahrer Böhme, und das war doch Hus, ein Häretiker gewesen sei, Häresie sei in Bühmen nur importirte Waare und stamme von den bösen Ausländern her. Um so seltsamer war es, dass, als die Ausländer abgezogen waren, der Streit unter den Einheimischen erst recht ausbrach, wovon die nächstfolgenden Jahre hinlänglich Zeugniss geben. Namentlich hatte der Streit de universalibus realibus, welcher an denjenigen erinnert, der heutigen Tags über Darwin's Arten die Universitäten in Aufregung erhält, die Einheimischen mindestens in gleicher Weise wie die Fremden ergriffen. Üher den Kern dieser Frage gab Hieronymus von Prag, weleher zum besseren Verständ- nisse für seine Zuhörer eine eigene Figur erfand, den sogenannten Glaubensschild (scutum fidei). Aufschlüsse, die ihre Tragweite bemessen lassen 1). Es handelte sich hiebei um die Frage ob allem, Mensch und Thier, Geschöpf und Schöpfer dieselbe Essenz inwohne, eine An- nahme, welche nothwendig den Pantheismus in sich schloss. Hiero- nymus theille dieselbe und dic logische Figur, welche er orfand, scheint den Endzweck gehabt zu haben, mil Hülse der Grundzahl der Trinität diese Annahme der inneren Einheit fasslich darzustellen. Eben diese Dreitheilung scheint er dann auch auf die Entwicklung der Kirche angewendet zu haben, und dann freilich lag die Ansicht 1) Aus der reclawatio integra M. Hieronymi v. J. 1415. Cod. Universil. Monac. n. 186 f. 34. Hem ego Jeronimus antedictus quia nonuullis actibus scolasticis ad persua- dendum opinionem de universalibus realibus et quod una communis generis exsencia essel homo asinus bos etc. quodque una essencia specificasset plura ejusdem speciel supposita et quodlibet eorum ul Jeronimus Ambrosius Augustinus et ita de singulis et ad hoc manuducendis velut exemplo sensibili descripsi quandam trian- gularem figuram quam sentum fidei nominavi. Ideo ad excludendum intellectum ecroneum ae scandafosum quem fortasse aliqui ex hoc accipere potuerunt, dica, assero el declaro, quod dictam figuram non feci nec etiam pominavi scutum fidei hac intencione quod vellem dictam opinionem de universalibus extollere super opininnem contrariam, sic quasi esset scutum fidel, quod sine ejus positione non possil fides aut katholica veritas protegi et defendi, eum nec dicte positioni velim pertinaciter alherere, sed hoc fden dixi quia Inest [in) hnc figure triangularis descrip- cione ponebam exemplum, quod divina essencia est tria differentia supposita et quodlihet eorum seilicet pater et filius et spiritus sanctus qui quidem trinitatis articulus es! praccipuum scutum fidei et veritatis katholice fundamentum. -
19 Häresie nannte, so ist es genügend, auf den von Johann von Huszinetz und Hieronymus wiederholten Satz zu verweisen, es sei uner- hört, dass ein wahrer Böhme, und das war doch Hus, ein Häretiker gewesen sei, Häresie sei in Bühmen nur importirte Waare und stamme von den bösen Ausländern her. Um so seltsamer war es, dass, als die Ausländer abgezogen waren, der Streit unter den Einheimischen erst recht ausbrach, wovon die nächstfolgenden Jahre hinlänglich Zeugniss geben. Namentlich hatte der Streit de universalibus realibus, welcher an denjenigen erinnert, der heutigen Tags über Darwin's Arten die Universitäten in Aufregung erhält, die Einheimischen mindestens in gleicher Weise wie die Fremden ergriffen. Üher den Kern dieser Frage gab Hieronymus von Prag, weleher zum besseren Verständ- nisse für seine Zuhörer eine eigene Figur erfand, den sogenannten Glaubensschild (scutum fidei). Aufschlüsse, die ihre Tragweite bemessen lassen 1). Es handelte sich hiebei um die Frage ob allem, Mensch und Thier, Geschöpf und Schöpfer dieselbe Essenz inwohne, eine An- nahme, welche nothwendig den Pantheismus in sich schloss. Hiero- nymus theille dieselbe und dic logische Figur, welche er orfand, scheint den Endzweck gehabt zu haben, mil Hülse der Grundzahl der Trinität diese Annahme der inneren Einheit fasslich darzustellen. Eben diese Dreitheilung scheint er dann auch auf die Entwicklung der Kirche angewendet zu haben, und dann freilich lag die Ansicht 1) Aus der reclawatio integra M. Hieronymi v. J. 1415. Cod. Universil. Monac. n. 186 f. 34. Hem ego Jeronimus antedictus quia nonuullis actibus scolasticis ad persua- dendum opinionem de universalibus realibus et quod una communis generis exsencia essel homo asinus bos etc. quodque una essencia specificasset plura ejusdem speciel supposita et quodlibet eorum ul Jeronimus Ambrosius Augustinus et ita de singulis et ad hoc manuducendis velut exemplo sensibili descripsi quandam trian- gularem figuram quam sentum fidei nominavi. Ideo ad excludendum intellectum ecroneum ae scandafosum quem fortasse aliqui ex hoc accipere potuerunt, dica, assero el declaro, quod dictam figuram non feci nec etiam pominavi scutum fidei hac intencione quod vellem dictam opinionem de universalibus extollere super opininnem contrariam, sic quasi esset scutum fidel, quod sine ejus positione non possil fides aut katholica veritas protegi et defendi, eum nec dicte positioni velim pertinaciter alherere, sed hoc fden dixi quia Inest [in) hnc figure triangularis descrip- cione ponebam exemplum, quod divina essencia est tria differentia supposita et quodlihet eorum seilicet pater et filius et spiritus sanctus qui quidem trinitatis articulus es! praccipuum scutum fidei et veritatis katholice fundamentum. -
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20 nahe, es gehe eine Zeit des Vaters, des Sobnes und des heil. Geistes, weleh letztere jetzt anbreche. 1) Diese Fragen waren aber bekanntlich nicht blos Gegenstände, mit welchen sich die Prager Universität beschäftigte, sondern alle hohen Schulen obne Ausnahme parteiten sich für oder wider sic. Allein selbst die Annahme der wycleffischen Sätze, worauf später die böhmischen Doctoren so stolz waren, gehörte nicht unmittelbar der Prager Universität zu. Schon im Jabre 1398 war in Breslan cin Laie ausgetreten, welcher sich längere Zeit in England ausgehalten hatte und zweifelsohne wegen Annahme wyeleffischer Sätze in Oxford drei Jahre lang eingesperrt worden war. Nach dem, was wir von ihm wissen, legte er sich eine besondere Mission bei, die er, weil er Laie war, und keine Ordination ihm zur Seite stand, in unmittel- barer Beziehung zum heil. Geist setzte 2). Er legte den Laien überhaupt 1) Scutum ſidoi: Paler Intellectus nix Aquila Hieronymus/ non est / Filius Voluntas glacies Leo Auguslinus/ — Dous ralionabs a nima aqua anima! homo Spirilus S. Memoria pluvia Asinus Am brosius Die Erklärung lat leicht: Pater non esl Filius, non est Spiritus S. — est Deua. lntellectus non est Voluntas, non čst memoria — est ratio- nalis anima. Nix non est glacies, non est pluvia, est aque und so fort. 1) Culalogus abbatui Saganensium ap. Stentel scriptores t. p. 231.
20 nahe, es gehe eine Zeit des Vaters, des Sobnes und des heil. Geistes, weleh letztere jetzt anbreche. 1) Diese Fragen waren aber bekanntlich nicht blos Gegenstände, mit welchen sich die Prager Universität beschäftigte, sondern alle hohen Schulen obne Ausnahme parteiten sich für oder wider sic. Allein selbst die Annahme der wycleffischen Sätze, worauf später die böhmischen Doctoren so stolz waren, gehörte nicht unmittelbar der Prager Universität zu. Schon im Jabre 1398 war in Breslan cin Laie ausgetreten, welcher sich längere Zeit in England ausgehalten hatte und zweifelsohne wegen Annahme wyeleffischer Sätze in Oxford drei Jahre lang eingesperrt worden war. Nach dem, was wir von ihm wissen, legte er sich eine besondere Mission bei, die er, weil er Laie war, und keine Ordination ihm zur Seite stand, in unmittel- barer Beziehung zum heil. Geist setzte 2). Er legte den Laien überhaupt 1) Scutum ſidoi: Paler Intellectus nix Aquila Hieronymus/ non est / Filius Voluntas glacies Leo Auguslinus/ — Dous ralionabs a nima aqua anima! homo Spirilus S. Memoria pluvia Asinus Am brosius Die Erklärung lat leicht: Pater non esl Filius, non est Spiritus S. — est Deua. lntellectus non est Voluntas, non čst memoria — est ratio- nalis anima. Nix non est glacies, non est pluvia, est aque und so fort. 1) Culalogus abbatui Saganensium ap. Stentel scriptores t. p. 231.
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21 das Recht zu predigen bei, läugnete die Nothwendigkeit der Kinder- taufe, das Fegfeuer, die Verehrung der Bilder, verwarf alle Gebete mit Ausnahme des Vater unsers, die Berechtigung zu bannen, die römische Kirche überhaupt; er erkannte in dem Altarsakramente nur eine gewisse Heilsamkeit (salubritas), aber nicht den dogmatischen Charakter an, den Laien wies er die Gewalt der Sündenvergebung zu, schlechten Prälaten aber sprach er alle kirchliche Gewalt ab, ein Satz, welcher den Worten nach mit jenem übereinstimmte, den später Hus aufstellte, ein schlechter König, Bischof, höre auf König, Bischof zu sein. Er verlangte nur durch die heil. Schrift überwiesen zu werden, die er auswendig kannte, kurz er zeigte sich als der Vorbote einer Veränderung, die, wenn die Doctoren sich nicht sehr beeilten, das Werk auch ohne sie erfassen konnte und erfasste, und während Hus und seine Anhänger sich die Priorität dieser Anschauungen vindicirten. waren dieselben auch ohne sie schon in Kommen begriffen. Es ist aber nothwendig dieses zu wissen, um sich die Gründe zu erklären, warum die kirchliche Autorität sich in Prag berufen fühlte, als auch der čechische Theil der Eniversität sich diesen Ideen zuzuwenden schien, alle Energie zu entwickeln, damit man ihr nicht den Vorwurf der Saumseligkeit mache. Der Laie Stefan hatte in Breslau den Tod auf dem Scheiterhaufen gefunden, 1398 1), ohne dass jedoch da- durch der Bewegung der Geister ein Ende bereitet worden wäre. Zerstreut und vereinzelt war sein Thun ohne Nachdruck und Bedeu- tung und gehörten solche Erscbeinungen nur zu signatura temporis. Erst wenn sie ein Centrum fanden und des weltlichen Schutzes sich erfreuten, konnte von einer wahren Gesahr für das zu Recht beste- hende die Rede sein. Es erklären sich hiemit zwei Dinge. Erstens, dass die verschie- densten Secten, als Böhmen der Sitz „der Häresie" geworden war, sich dahin wandten und an den Schreckenscenen, welche jetzt statt- fanden, ihren langgesparten Hass an der katholischen Kirche, ihren Einrichtungen, Kirchen, Klöstern und Dienern ausliessen. Zweitens das frühe Einschreiten Erzbischof Sbinco's gegen wycleflische An- t) Catalogus, p. 252. Nach andern erfolgte sein Tod erst 1410. Zu denjenigen, welche mit thin stritten, gehörte auch der Abt Landulf van Sagan, der Verfasser des Tractales de longacvo scismate. (Bibl. Wratisl. Ct. IV. Fol. N. 264: Soliloquium schismatis ex libro Ludolf abbatis Saganensis pro Gregorio XII. contra Bene- dielam.) Stenzel l. p. 260.
21 das Recht zu predigen bei, läugnete die Nothwendigkeit der Kinder- taufe, das Fegfeuer, die Verehrung der Bilder, verwarf alle Gebete mit Ausnahme des Vater unsers, die Berechtigung zu bannen, die römische Kirche überhaupt; er erkannte in dem Altarsakramente nur eine gewisse Heilsamkeit (salubritas), aber nicht den dogmatischen Charakter an, den Laien wies er die Gewalt der Sündenvergebung zu, schlechten Prälaten aber sprach er alle kirchliche Gewalt ab, ein Satz, welcher den Worten nach mit jenem übereinstimmte, den später Hus aufstellte, ein schlechter König, Bischof, höre auf König, Bischof zu sein. Er verlangte nur durch die heil. Schrift überwiesen zu werden, die er auswendig kannte, kurz er zeigte sich als der Vorbote einer Veränderung, die, wenn die Doctoren sich nicht sehr beeilten, das Werk auch ohne sie erfassen konnte und erfasste, und während Hus und seine Anhänger sich die Priorität dieser Anschauungen vindicirten. waren dieselben auch ohne sie schon in Kommen begriffen. Es ist aber nothwendig dieses zu wissen, um sich die Gründe zu erklären, warum die kirchliche Autorität sich in Prag berufen fühlte, als auch der čechische Theil der Eniversität sich diesen Ideen zuzuwenden schien, alle Energie zu entwickeln, damit man ihr nicht den Vorwurf der Saumseligkeit mache. Der Laie Stefan hatte in Breslau den Tod auf dem Scheiterhaufen gefunden, 1398 1), ohne dass jedoch da- durch der Bewegung der Geister ein Ende bereitet worden wäre. Zerstreut und vereinzelt war sein Thun ohne Nachdruck und Bedeu- tung und gehörten solche Erscbeinungen nur zu signatura temporis. Erst wenn sie ein Centrum fanden und des weltlichen Schutzes sich erfreuten, konnte von einer wahren Gesahr für das zu Recht beste- hende die Rede sein. Es erklären sich hiemit zwei Dinge. Erstens, dass die verschie- densten Secten, als Böhmen der Sitz „der Häresie" geworden war, sich dahin wandten und an den Schreckenscenen, welche jetzt statt- fanden, ihren langgesparten Hass an der katholischen Kirche, ihren Einrichtungen, Kirchen, Klöstern und Dienern ausliessen. Zweitens das frühe Einschreiten Erzbischof Sbinco's gegen wycleflische An- t) Catalogus, p. 252. Nach andern erfolgte sein Tod erst 1410. Zu denjenigen, welche mit thin stritten, gehörte auch der Abt Landulf van Sagan, der Verfasser des Tractales de longacvo scismate. (Bibl. Wratisl. Ct. IV. Fol. N. 264: Soliloquium schismatis ex libro Ludolf abbatis Saganensis pro Gregorio XII. contra Bene- dielam.) Stenzel l. p. 260.
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22 schauungen und namentlich gegen die austauchenden Lehren, welche gegen das katholische Dogma von dem Abendmahle gerichtel waren. Gegen diesen Erlass erklärte sich nun, wie bekannt, Mag. Johannes Hus, der bisherige Synodalprediger, nicht weil er mit dem Dogma nicht übereinstimmte, sondern weil es ihm gefel, der Corrector archiepiscopi und Sittenrichter des Clerus zu sein, bemängelle er dic Ausdrücke des erzbischöflichen Mandates, ohne sich von dem katho- lischen Begriffe der Consecration zu entfernen 1). Wohl kam es aber sehr bald zwischen dem Erzbischof Sbinco und dem Mag. Johann Hus, welcher wie anzunehmen ist, seit der Krönung der Königin Sophie2) auch am königlichen Hose eine bedeu- tende Stütze besass, zu Zwistigkeiten, in Folge deren Sbinco dem Magister, der masslos die Schwächen des Clerus aufdeckte, das ehrenvolle Amt eines Synodalpredigers entzog. Es war dies nur das Vorspiel einer anderen Sentenz, welche Hus noch empfindlicher traf. als er fortfubr das Volk wider den Clerus aufzureitzen, nämlich das päpstlicbe Verbot in der Kapelle zu Bethlehem zu predigen, eine der ersten Früchte, welche der von Hus selbst befürwortete Wechsel der Obedienz (die Preisgebung P. Gregors und der Anschluss an die Pisaner Cardinäle) mit sich brachte. Zwischen diesen beiden Ver- sügungen fällt aber nun die wie bei den Haaren herbeigezerrte Ver- fügung K. Wenzel's über die drei Stimmen an der Universität zu Gunsten der böhmischen Nation und die Misshandlung der drei übrigen, welche vergeblich den Vorschlag einer Trennung der Univer- sität gemacht halten. Als der König, von dem Herrn von Lobkowic, von Hus und dessen Anhängern bearheitet, alle Anträge der drei anderen Nationen von sich wies, ersolgte der Auszug der letzieren. Auf Beschl des Königs waren ihren Decanen die Siegel abgenommen, ein neuer Rector eingesetzt, die königliche Entschliessung mit Gewall durchgesetzt worden. Die Gewaltthat „der Vertreibung“ fand an Hus ihren eifrigsten Vertheidiger. Propheten und Kirchenväter, alter und nener Bund mussten herhalten, den Sieg der čechischen Nation als 1) Elwas Anderes war es, wie selue Zuhörer in Bethlehem diese Sache anfassten, wo er nach der Aussago von Obrenzengen sich schr deutlich gegen des Dogma aus- gesprochen haben muss. Auf dom Conell stellle freiich dieses Hus In Abrede. allein die beoidigten Zeagen behavrten aul iheer Aussage. 2) Wesn er wirklich jener Jobnnnes sophisla wac, der damals die Predigthlelt, wie nos die Reschreibung der Krönongsfeierlichkeiten mittbeilt. Urk. zur Bul I
22 schauungen und namentlich gegen die austauchenden Lehren, welche gegen das katholische Dogma von dem Abendmahle gerichtel waren. Gegen diesen Erlass erklärte sich nun, wie bekannt, Mag. Johannes Hus, der bisherige Synodalprediger, nicht weil er mit dem Dogma nicht übereinstimmte, sondern weil es ihm gefel, der Corrector archiepiscopi und Sittenrichter des Clerus zu sein, bemängelle er dic Ausdrücke des erzbischöflichen Mandates, ohne sich von dem katho- lischen Begriffe der Consecration zu entfernen 1). Wohl kam es aber sehr bald zwischen dem Erzbischof Sbinco und dem Mag. Johann Hus, welcher wie anzunehmen ist, seit der Krönung der Königin Sophie2) auch am königlichen Hose eine bedeu- tende Stütze besass, zu Zwistigkeiten, in Folge deren Sbinco dem Magister, der masslos die Schwächen des Clerus aufdeckte, das ehrenvolle Amt eines Synodalpredigers entzog. Es war dies nur das Vorspiel einer anderen Sentenz, welche Hus noch empfindlicher traf. als er fortfubr das Volk wider den Clerus aufzureitzen, nämlich das päpstlicbe Verbot in der Kapelle zu Bethlehem zu predigen, eine der ersten Früchte, welche der von Hus selbst befürwortete Wechsel der Obedienz (die Preisgebung P. Gregors und der Anschluss an die Pisaner Cardinäle) mit sich brachte. Zwischen diesen beiden Ver- sügungen fällt aber nun die wie bei den Haaren herbeigezerrte Ver- fügung K. Wenzel's über die drei Stimmen an der Universität zu Gunsten der böhmischen Nation und die Misshandlung der drei übrigen, welche vergeblich den Vorschlag einer Trennung der Univer- sität gemacht halten. Als der König, von dem Herrn von Lobkowic, von Hus und dessen Anhängern bearheitet, alle Anträge der drei anderen Nationen von sich wies, ersolgte der Auszug der letzieren. Auf Beschl des Königs waren ihren Decanen die Siegel abgenommen, ein neuer Rector eingesetzt, die königliche Entschliessung mit Gewall durchgesetzt worden. Die Gewaltthat „der Vertreibung“ fand an Hus ihren eifrigsten Vertheidiger. Propheten und Kirchenväter, alter und nener Bund mussten herhalten, den Sieg der čechischen Nation als 1) Elwas Anderes war es, wie selue Zuhörer in Bethlehem diese Sache anfassten, wo er nach der Aussago von Obrenzengen sich schr deutlich gegen des Dogma aus- gesprochen haben muss. Auf dom Conell stellle freiich dieses Hus In Abrede. allein die beoidigten Zeagen behavrten aul iheer Aussage. 2) Wesn er wirklich jener Jobnnnes sophisla wac, der damals die Predigthlelt, wie nos die Reschreibung der Krönongsfeierlichkeiten mittbeilt. Urk. zur Bul I
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23 ohne Widerspruch darzuthun, nachdem dieselbe von der Gleich- berechtigung zur Herrschaft gelangt, und die Lebensaufgabe, welche sich Hus gestellt hatte, die herrliche slavische Nation zu vereinigen, um ein Beträchtliches ihrer Verwirklichung näher gekommen war. Seiner Argumentation setzten die drei anderen Nationen ein- fach den hinreichend bewiesenen Vorwurf des Meineides, des Bruches feierlich abgeschlossener Verträge und einer Ehrlosigkeit entgegen, welche ein Nebeneinanderbestehen nicht mehr ermöglich- ten. Die Sache war ganz einfach. Hus und die Seinigen wollten Letzteres nicht; sie wollten Herrschaft, aber nicht Gleichberechtigung, den Sieg der slavischen Nation. Hatte man vor nicht langer Zeit in Ungarn die Deutschen vertrieben, kämpften die Polen mit den Deutschherren, warum sollten nicht auch die Cechen im Centrum an dieser Bewegung Theil nehmen? Sollte darüber auch K. Karl’s Stiftung zu Grunde gehen, das Reich in Zerrüttung versetzt, das Unterste zu Oberst gekehrt werden, wenn nur die slavische Nation vereinigt wurde. Jetzt konnte sich aber zeigen, mit welchen Banden die alte Universität an Prag geknüpft war, das von dem Zusammenströmen der Tausenden von vermöglichen Fremden eine reiche Nahrungsquelle zog, die der Stadt Hus und seine fanatischen Freunde nicht ersetzten. Allein so lange es gegen die Deutschen galt, hielt „die böhmische Nation“ fest zusammen und erst nachher im Streite mit dem Erzbischofe und den Päpsten zeigte sich die innere Scheidung unter diesen Männern, die dann bis zum Bruche alter Freundschaft und der gegenseitigen Verfolgung auf Leben und Tod ausartete. — So schmerzlich ein Andreas von Böhmisch-Brod, ein Simon von Tyssnow und Andere später den Untergang der Welt- universität bejammerten, jetzt waren sie alle darin einverstanden; kurzsichtig wie sie waren, gewahrten sie nicht, dass mit der Zer- störung des alten Charakters der Universität der bisherige Univer- sitätsstreit aus den engen Schranken eines Schulzwistes in das Leben dringe und wie eine glühende Lava, die den Krater durch- brochen, nun sich ihre eigene Wege bahne. Hus, welcher seines Zieles wohl bewusst, den wesentlichsten Antheil an dieser Verän- derung genommen und fortwährend mit einer Verdrehung der Wahrheit, welche ihm wenig Ehre machte, behauptete, es geschehe dies alles in Gemässheit der goldenen Bulle K. Karl's, entfernte sich bei dem Abzuge der Deutschen für einige Zeit aus der
23 ohne Widerspruch darzuthun, nachdem dieselbe von der Gleich- berechtigung zur Herrschaft gelangt, und die Lebensaufgabe, welche sich Hus gestellt hatte, die herrliche slavische Nation zu vereinigen, um ein Beträchtliches ihrer Verwirklichung näher gekommen war. Seiner Argumentation setzten die drei anderen Nationen ein- fach den hinreichend bewiesenen Vorwurf des Meineides, des Bruches feierlich abgeschlossener Verträge und einer Ehrlosigkeit entgegen, welche ein Nebeneinanderbestehen nicht mehr ermöglich- ten. Die Sache war ganz einfach. Hus und die Seinigen wollten Letzteres nicht; sie wollten Herrschaft, aber nicht Gleichberechtigung, den Sieg der slavischen Nation. Hatte man vor nicht langer Zeit in Ungarn die Deutschen vertrieben, kämpften die Polen mit den Deutschherren, warum sollten nicht auch die Cechen im Centrum an dieser Bewegung Theil nehmen? Sollte darüber auch K. Karl’s Stiftung zu Grunde gehen, das Reich in Zerrüttung versetzt, das Unterste zu Oberst gekehrt werden, wenn nur die slavische Nation vereinigt wurde. Jetzt konnte sich aber zeigen, mit welchen Banden die alte Universität an Prag geknüpft war, das von dem Zusammenströmen der Tausenden von vermöglichen Fremden eine reiche Nahrungsquelle zog, die der Stadt Hus und seine fanatischen Freunde nicht ersetzten. Allein so lange es gegen die Deutschen galt, hielt „die böhmische Nation“ fest zusammen und erst nachher im Streite mit dem Erzbischofe und den Päpsten zeigte sich die innere Scheidung unter diesen Männern, die dann bis zum Bruche alter Freundschaft und der gegenseitigen Verfolgung auf Leben und Tod ausartete. — So schmerzlich ein Andreas von Böhmisch-Brod, ein Simon von Tyssnow und Andere später den Untergang der Welt- universität bejammerten, jetzt waren sie alle darin einverstanden; kurzsichtig wie sie waren, gewahrten sie nicht, dass mit der Zer- störung des alten Charakters der Universität der bisherige Univer- sitätsstreit aus den engen Schranken eines Schulzwistes in das Leben dringe und wie eine glühende Lava, die den Krater durch- brochen, nun sich ihre eigene Wege bahne. Hus, welcher seines Zieles wohl bewusst, den wesentlichsten Antheil an dieser Verän- derung genommen und fortwährend mit einer Verdrehung der Wahrheit, welche ihm wenig Ehre machte, behauptete, es geschehe dies alles in Gemässheit der goldenen Bulle K. Karl's, entfernte sich bei dem Abzuge der Deutschen für einige Zeit aus der
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24 Stadt, in welcher er öffentlich als Urheber der Katastrophe bezeich- net wurde. Er kam dann zurück, als eine Gefahr mehr für die Abziehenden als für den Zurückbleibenden vorbanden schien und nahm nun an der Umwandlung der Prager Universität in eine čechische Landesuniversität den grössten Antheil. Er wurde Rector derselben. Er sorgte dafür, dass die Actenstücke, welche gegen ihn zeugen koon- ten, entfernt und vernichtet wurden und hielt sodann mit gänzlicher Umgehung derjenigen, durch deren Verdienste Prag sich ein halbes Jahrbundert zum Mittelpuncte aller geistigen Bestrebungen der deutsch-slavischen Länder erschwungen hatte, den überschwenglichen Panegyricus seiner Landsleute. Man musste nothwendig der Stadt und dem Lande glauben machen, dass die ausserordentliche materielle Einbusse in keinem Verhältnisse zu dem ungeheueren geistigen Gewinne stehe, welchen das Land durch die Katastrophe der Univer- sität erlangt habe. Wohin aber die Wegziehenden drangen, verbrei- teton sie auch die Klagen üher böhmische Treulosigkeit und böhmi- schen Unglauben und sank so das Land, welches Karl an die Spitze des deutschen Reiches gestellt hatte, von Jahr zu Jahr an Achtung und Bedeutung t). Die Sache selbst würe, wenn das Schisma nicht damals seinen Höhepunct erreicht und Hus und die Seinen klug sich auf die Seite der Pisaner Päpste gestellt hätten, während der Erzbischof noch treu bei P. Gregor XII. aushielt, eine Unmöglichkeit gewesen. Damals aber war in der allgemeinen Verwirrung eben alles möglich. Klar war bei diesem Vorgange erstens, dass Wenzel's Räthe ilm in der Zeit, als er sich um Wiedererlangung des verlorenen Anschens im deutschen Reiche bemühte, keinen verderblicheren Rath geben konnten, als den er jetzt in Ausfübrung brachte, und wären nicht die Finanzverhältnisse seines Gegners Ruprecht so ganz zerrüttet und er selbst durch Mühen und Anstrengungen gebrochen gewesen, so hätte die Wagschale des letzteren sich durch diese Massregeln rasch zu seinem Vortheile heben müssen. Bei allem dem war — was vielleicht die Urheber der Bewegung heimlich beabsichtigten — Wenzel von diesem Augenblicke für das deutsche Reich eine Unmöglichkeit 1) Das hiell noch sebr lange an, wie man aus dem Ratbschlag H. Albrochle von Bran- denburg an selnen Bruder Churl. Friedrich, warum lotzierer die 1468 angebotene Krone Böhmens nicht annehmen rolſe, essehen kann. Minutoli. Kais. Buch. S. 455.
24 Stadt, in welcher er öffentlich als Urheber der Katastrophe bezeich- net wurde. Er kam dann zurück, als eine Gefahr mehr für die Abziehenden als für den Zurückbleibenden vorbanden schien und nahm nun an der Umwandlung der Prager Universität in eine čechische Landesuniversität den grössten Antheil. Er wurde Rector derselben. Er sorgte dafür, dass die Actenstücke, welche gegen ihn zeugen koon- ten, entfernt und vernichtet wurden und hielt sodann mit gänzlicher Umgehung derjenigen, durch deren Verdienste Prag sich ein halbes Jahrbundert zum Mittelpuncte aller geistigen Bestrebungen der deutsch-slavischen Länder erschwungen hatte, den überschwenglichen Panegyricus seiner Landsleute. Man musste nothwendig der Stadt und dem Lande glauben machen, dass die ausserordentliche materielle Einbusse in keinem Verhältnisse zu dem ungeheueren geistigen Gewinne stehe, welchen das Land durch die Katastrophe der Univer- sität erlangt habe. Wohin aber die Wegziehenden drangen, verbrei- teton sie auch die Klagen üher böhmische Treulosigkeit und böhmi- schen Unglauben und sank so das Land, welches Karl an die Spitze des deutschen Reiches gestellt hatte, von Jahr zu Jahr an Achtung und Bedeutung t). Die Sache selbst würe, wenn das Schisma nicht damals seinen Höhepunct erreicht und Hus und die Seinen klug sich auf die Seite der Pisaner Päpste gestellt hätten, während der Erzbischof noch treu bei P. Gregor XII. aushielt, eine Unmöglichkeit gewesen. Damals aber war in der allgemeinen Verwirrung eben alles möglich. Klar war bei diesem Vorgange erstens, dass Wenzel's Räthe ilm in der Zeit, als er sich um Wiedererlangung des verlorenen Anschens im deutschen Reiche bemühte, keinen verderblicheren Rath geben konnten, als den er jetzt in Ausfübrung brachte, und wären nicht die Finanzverhältnisse seines Gegners Ruprecht so ganz zerrüttet und er selbst durch Mühen und Anstrengungen gebrochen gewesen, so hätte die Wagschale des letzteren sich durch diese Massregeln rasch zu seinem Vortheile heben müssen. Bei allem dem war — was vielleicht die Urheber der Bewegung heimlich beabsichtigten — Wenzel von diesem Augenblicke für das deutsche Reich eine Unmöglichkeit 1) Das hiell noch sebr lange an, wie man aus dem Ratbschlag H. Albrochle von Bran- denburg an selnen Bruder Churl. Friedrich, warum lotzierer die 1468 angebotene Krone Böhmens nicht annehmen rolſe, essehen kann. Minutoli. Kais. Buch. S. 455.
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23 geworden, wie sich denn schon im darauffolgendem Jahre 1410 zeigte, als Ruprecht starb und die Churfürsten lieber zu Johst von Mähren, zu Sigmund von Ungarn ihre Zuflucht nahmen als zu Wenzel, obwohl man hätte meinen sollen, dass mit seiner Anerkennung allen Zerwürf- nissen in Betreff des Reiches ein Ende gemacht werde. Die zweite Thatsache aber, welche jetzt sich ergab, bestand darin, dass, wenn die Anwesenheit der drei Nationen, welche die husitische Partei schlechthin als die deutsche zu bezeichnen pflegte, Ursache und Anlass von Friedenstörungen und Zerwürfnissen gewesen war, jetzt nichts hinderte, eine Epoche der Eintracht, des glücklichsten Ein- verständnisses und des grössten Friedens cintreten zu lassen, da ja das auserwählte Volk Gottes, womit Hus seine Landsleute zu ver- gleichen pilegte, die Männer, aus deren Mitte niemals eine Häresie hervorgegangen war, jetzt ruhig und ungestört von deutscher Beun- ruhigung die Universität beherrschten. Nichts destoweniger geschah gerade das Entgegengesetzte und begann jetzt erst das grösste Zer- würfniss. Die dritte Thatsache war, dass sich die Stellung der Partcien selbst von Grund aus verändert hatte. Denn hatte Hus bis dahin den Deutschen consequent vurgeworfen, sie hätten dem Könige den schuldigen Gehorsam nicht geleistet, weil sie sich einem Statute nicht unterwarsen, das sie für unbillig und ungerecht erkannten und das nur auf Zerstörung der Universität gerichtet war ; hatte er als Prediger beständig dem Clerus zugerufen, er solle den Gesetzen der Kirche, den Satzungen der Concilien, den Statuten der Ordensstifter gehoreben, so traf es nun ihn, sich als Sohn des Gehorsams zu zeigen. Der Streit war aus den Sälen der Wissenschaft, wo Rede und Gegen- rede gegelten hatten, bis die Čechen die Gewalt anriefen, vor ein anderes Forum gezogen worden, dem der kirchlichen Autorität, welches dieselbe Unterwerfung von Ilus und den Seinen verlangte, die er so beredt den Anderen als ihre Aufgabe hinzustellen gewusst hatte. Es zeigte sich eben auf dem kirchlichen Gebiete so manche Thatsache, welche uns später auf dem weltlichen begegnet; unter andern auch die, dass Oppositionsmänner nur zu häufig, in andere Lagen versetzt, mit sich selbst in Widerspruch verfallen. Die Vertreibung der Deutschen von der Prager Universität — denn als Verjagung (expulsio) wurde sie von den Pragern selbst auf- gefasst — war jedoch kein vereinzelter Fall, sondern wie oben bemerkt nur ein Ring in der Ketle ähnlicher Begehenheiten.
23 geworden, wie sich denn schon im darauffolgendem Jahre 1410 zeigte, als Ruprecht starb und die Churfürsten lieber zu Johst von Mähren, zu Sigmund von Ungarn ihre Zuflucht nahmen als zu Wenzel, obwohl man hätte meinen sollen, dass mit seiner Anerkennung allen Zerwürf- nissen in Betreff des Reiches ein Ende gemacht werde. Die zweite Thatsache aber, welche jetzt sich ergab, bestand darin, dass, wenn die Anwesenheit der drei Nationen, welche die husitische Partei schlechthin als die deutsche zu bezeichnen pflegte, Ursache und Anlass von Friedenstörungen und Zerwürfnissen gewesen war, jetzt nichts hinderte, eine Epoche der Eintracht, des glücklichsten Ein- verständnisses und des grössten Friedens cintreten zu lassen, da ja das auserwählte Volk Gottes, womit Hus seine Landsleute zu ver- gleichen pilegte, die Männer, aus deren Mitte niemals eine Häresie hervorgegangen war, jetzt ruhig und ungestört von deutscher Beun- ruhigung die Universität beherrschten. Nichts destoweniger geschah gerade das Entgegengesetzte und begann jetzt erst das grösste Zer- würfniss. Die dritte Thatsache war, dass sich die Stellung der Partcien selbst von Grund aus verändert hatte. Denn hatte Hus bis dahin den Deutschen consequent vurgeworfen, sie hätten dem Könige den schuldigen Gehorsam nicht geleistet, weil sie sich einem Statute nicht unterwarsen, das sie für unbillig und ungerecht erkannten und das nur auf Zerstörung der Universität gerichtet war ; hatte er als Prediger beständig dem Clerus zugerufen, er solle den Gesetzen der Kirche, den Satzungen der Concilien, den Statuten der Ordensstifter gehoreben, so traf es nun ihn, sich als Sohn des Gehorsams zu zeigen. Der Streit war aus den Sälen der Wissenschaft, wo Rede und Gegen- rede gegelten hatten, bis die Čechen die Gewalt anriefen, vor ein anderes Forum gezogen worden, dem der kirchlichen Autorität, welches dieselbe Unterwerfung von Ilus und den Seinen verlangte, die er so beredt den Anderen als ihre Aufgabe hinzustellen gewusst hatte. Es zeigte sich eben auf dem kirchlichen Gebiete so manche Thatsache, welche uns später auf dem weltlichen begegnet; unter andern auch die, dass Oppositionsmänner nur zu häufig, in andere Lagen versetzt, mit sich selbst in Widerspruch verfallen. Die Vertreibung der Deutschen von der Prager Universität — denn als Verjagung (expulsio) wurde sie von den Pragern selbst auf- gefasst — war jedoch kein vereinzelter Fall, sondern wie oben bemerkt nur ein Ring in der Ketle ähnlicher Begehenheiten.
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26 Bereits im Anfange des Jahrhundertes hatten die Ungarn damit begonnen, die Deutschen zu verjagen, nachdem schon K. Otakar II. die Polen wider die unersättlichen Deutschen aufzuregen gesucht 1). Die Kämpfe der Polen mit den Deutschherren nahmen immer mehe den Charakter eines Racenkampfes an, in welchem der Orden in Preussen dem sicheren Verderben entgegen zu gehen schien. Nun waren noch die Vorgänge in Böhmen dazu gekommen, so dass im ganzen Osten eine bedentende Bewegung gegen den deutschen Namen vor sich ging. In Avignon batte man die Deutschen systematisch von der Re- gierung der Kirche ferne gehalten. In Pisa rühmte man sich, die Ge- sandten K. Ruprecht's schmachvoll behandelt zu haben; man stützte sich daselbst auf K. Wenzel, obwohl die ganze Sache nicht viel mehr war als eine französisch-italienische (welsche) Intrigue, zu deren Träger sich Wenzel im blinden Hasse gegen K. Ruprecht gemacht batte. Ein allgemeines Vordringen gegen die historische Stellung der leutschen Nation war bemerkbar; sollte dieses dem Mag. Johannes Hus entgangen sein und konnten diejenigen, welche im Hasse gegen das Deutschthum kaum sich die Mühe gaben, erklekliche Vorwände zur Beschönigung ibres Verfahrens ausfindig zu machen, etwas bes- seres thun als Wenzel in der Richtung zu bestärken, die er einge- schlagen hatte?! Dann aber war, während man immerwäbrend das An- denken Karl's IV. im Munde führte und Gedächtuissreden auf ihn hielt, der Bruch mit demjenigen entschieden, was der grosse Kaiser gewollt und durchgeführt hatte, siegte die engherzigste nationale Anschauung über den grossen Gedanken K. Karl's, und war der Rückschlag aut anderen Gebieten rasch zu erwarten. Als der Erzbischof (Sbinco) bemerkte, dass ihm nichts anderes übrig bleibe, als demjenigen Papste anzuhängen, welchen der König jetzt für den reehtmässigen erachtete, so machte auch er seinen Frieden und erkannte er den Pisaner Papst Alexander V. als den rechtmässigen an. Sogleich wurde aber auch eine Denkschrift an Alexander über die Lage des Reiches, die Fortschritte der Wyclef- sitenpartei und wie sie den Clerus zum Ungehorsam gegen den Erz- bischof, die Laien aber dazu verleitete, die Regierung der Kirche in ihre Hand zu nehmen und sich der Kirchenguter zu bemächtigen. 1) losaciabiles Theulonicorum hiatos. Stenzel Script. rer Silesiac fl. Cod. epist. n. XVIII, p. 484.
26 Bereits im Anfange des Jahrhundertes hatten die Ungarn damit begonnen, die Deutschen zu verjagen, nachdem schon K. Otakar II. die Polen wider die unersättlichen Deutschen aufzuregen gesucht 1). Die Kämpfe der Polen mit den Deutschherren nahmen immer mehe den Charakter eines Racenkampfes an, in welchem der Orden in Preussen dem sicheren Verderben entgegen zu gehen schien. Nun waren noch die Vorgänge in Böhmen dazu gekommen, so dass im ganzen Osten eine bedentende Bewegung gegen den deutschen Namen vor sich ging. In Avignon batte man die Deutschen systematisch von der Re- gierung der Kirche ferne gehalten. In Pisa rühmte man sich, die Ge- sandten K. Ruprecht's schmachvoll behandelt zu haben; man stützte sich daselbst auf K. Wenzel, obwohl die ganze Sache nicht viel mehr war als eine französisch-italienische (welsche) Intrigue, zu deren Träger sich Wenzel im blinden Hasse gegen K. Ruprecht gemacht batte. Ein allgemeines Vordringen gegen die historische Stellung der leutschen Nation war bemerkbar; sollte dieses dem Mag. Johannes Hus entgangen sein und konnten diejenigen, welche im Hasse gegen das Deutschthum kaum sich die Mühe gaben, erklekliche Vorwände zur Beschönigung ibres Verfahrens ausfindig zu machen, etwas bes- seres thun als Wenzel in der Richtung zu bestärken, die er einge- schlagen hatte?! Dann aber war, während man immerwäbrend das An- denken Karl's IV. im Munde führte und Gedächtuissreden auf ihn hielt, der Bruch mit demjenigen entschieden, was der grosse Kaiser gewollt und durchgeführt hatte, siegte die engherzigste nationale Anschauung über den grossen Gedanken K. Karl's, und war der Rückschlag aut anderen Gebieten rasch zu erwarten. Als der Erzbischof (Sbinco) bemerkte, dass ihm nichts anderes übrig bleibe, als demjenigen Papste anzuhängen, welchen der König jetzt für den reehtmässigen erachtete, so machte auch er seinen Frieden und erkannte er den Pisaner Papst Alexander V. als den rechtmässigen an. Sogleich wurde aber auch eine Denkschrift an Alexander über die Lage des Reiches, die Fortschritte der Wyclef- sitenpartei und wie sie den Clerus zum Ungehorsam gegen den Erz- bischof, die Laien aber dazu verleitete, die Regierung der Kirche in ihre Hand zu nehmen und sich der Kirchenguter zu bemächtigen. 1) losaciabiles Theulonicorum hiatos. Stenzel Script. rer Silesiac fl. Cod. epist. n. XVIII, p. 484.
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27 abgesandt. Schon ward der Erzbischof von den bisherigen Freunden des Hus selbst ermalint, wachsam zu sein. Eine starke einheimi- sche Partei stand somit der anderen, welche sich auf Wycleff stützte, entgegen und erblickte in dieser ehenso das Verderben des Vaterlan- des, als letzlere sich berufen fühlle, Wycleff selbst ein Anschen „gleich dem fünsten Evangelisten“ zuzuwenden. Zwischen den beiden Parteien entschied P. Alexander V., der Papst, welchen nicht die Ruprechtische und die deutsche Partei, son- dern vor Allem die des Hus, der den Deutschen so abholde könig- liche Rath, enduich Wenzel selbst so freudig begrüsst hatten und in dessen Interesse es ganz besonders lag. die Söhne Karls IV. nicht gegen sich aufzubringen und sich ihnen gegenüber so nachgichig als möglich zu erweisen. Von Rom aus genehmigte man die Verbrennung der wycleflischen Schriften, welche Sbinco sich bereits halte einlie- fern lassen ; in Rom bestimmte man dass Mag. Johannes Hus persön- lich zu erscheinen habe, und nahm man die Anzeige über die im König- reiche Böhmen ausgebrochenen Häresien an. Die Entlänschung der hisherigen Leiter der nationalen Bewegung, denen bis zu diesem Augenblicke Alles gelungen war, was sic beabsichtigten, war natür- lich ungeheuer ; sie kam nur dem Zorne gleich, der sie darüber erfasste, dass Sbinco ihren Entwürfen sich entgegengestellt und in Rom Gehör gefunden halte. Ich möchte es ein psychologisches Räthsel nennen, dass Mag. Johannes Hus, nachdem er das Seinige gethan, die grossartige Schö- pfung Karl's IV., die Universität. zu zerschlagen, auch nicht im min- desten von dem Gefühle des Unrechtes ergriffen zu sein scheint. dessen er und seine Genossen sich schuldig gemacht. Er ist von der Unfehlbarkeit seines Thuns vollkommen überzeugt; die Kraft des nationalen Princips hat sich ber ihm stärker erwiesen als alle Anfor- derungen der Ethik und des Rechtes. Er hat, wenn man nur ihn hört, seinen Gegnern ihr Unrecht haarscharf nachgewiesen. In der Urkunde K. Karl's stand es bereits geschrieben, wenn auch das darin nicht zu finden ist, was er behauptete; aber seine Auslegung ist die cano- nische und ihr zu widersprechen masslose, sündhaste Verblendung. Der König hat nach seinem Rathe so entschieden; also ist ihm unbe- dingt zu gehorchen, wenn auch Jedermann weiss, dass Wenzel von seinen Rathgebern ganz abhängig, in steter Furcht vor einer dritten Gesangenschafl, zu einer selbstständigen That sich selten oder gar nicht
27 abgesandt. Schon ward der Erzbischof von den bisherigen Freunden des Hus selbst ermalint, wachsam zu sein. Eine starke einheimi- sche Partei stand somit der anderen, welche sich auf Wycleff stützte, entgegen und erblickte in dieser ehenso das Verderben des Vaterlan- des, als letzlere sich berufen fühlle, Wycleff selbst ein Anschen „gleich dem fünsten Evangelisten“ zuzuwenden. Zwischen den beiden Parteien entschied P. Alexander V., der Papst, welchen nicht die Ruprechtische und die deutsche Partei, son- dern vor Allem die des Hus, der den Deutschen so abholde könig- liche Rath, enduich Wenzel selbst so freudig begrüsst hatten und in dessen Interesse es ganz besonders lag. die Söhne Karls IV. nicht gegen sich aufzubringen und sich ihnen gegenüber so nachgichig als möglich zu erweisen. Von Rom aus genehmigte man die Verbrennung der wycleflischen Schriften, welche Sbinco sich bereits halte einlie- fern lassen ; in Rom bestimmte man dass Mag. Johannes Hus persön- lich zu erscheinen habe, und nahm man die Anzeige über die im König- reiche Böhmen ausgebrochenen Häresien an. Die Entlänschung der hisherigen Leiter der nationalen Bewegung, denen bis zu diesem Augenblicke Alles gelungen war, was sic beabsichtigten, war natür- lich ungeheuer ; sie kam nur dem Zorne gleich, der sie darüber erfasste, dass Sbinco ihren Entwürfen sich entgegengestellt und in Rom Gehör gefunden halte. Ich möchte es ein psychologisches Räthsel nennen, dass Mag. Johannes Hus, nachdem er das Seinige gethan, die grossartige Schö- pfung Karl's IV., die Universität. zu zerschlagen, auch nicht im min- desten von dem Gefühle des Unrechtes ergriffen zu sein scheint. dessen er und seine Genossen sich schuldig gemacht. Er ist von der Unfehlbarkeit seines Thuns vollkommen überzeugt; die Kraft des nationalen Princips hat sich ber ihm stärker erwiesen als alle Anfor- derungen der Ethik und des Rechtes. Er hat, wenn man nur ihn hört, seinen Gegnern ihr Unrecht haarscharf nachgewiesen. In der Urkunde K. Karl's stand es bereits geschrieben, wenn auch das darin nicht zu finden ist, was er behauptete; aber seine Auslegung ist die cano- nische und ihr zu widersprechen masslose, sündhaste Verblendung. Der König hat nach seinem Rathe so entschieden; also ist ihm unbe- dingt zu gehorchen, wenn auch Jedermann weiss, dass Wenzel von seinen Rathgebern ganz abhängig, in steter Furcht vor einer dritten Gesangenschafl, zu einer selbstständigen That sich selten oder gar nicht
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28 mehr erschwang. Je weniger der Magister selbst Gehorsam übfe. desto unbedingter forderte er ihn von seinen Gegnern und von seinen Freunden. Er ist es ja auch, welcher jetzt ganz königlich gesinnt, für die böhmische Kronc schwärmend, für jenen schlechten Aus- weg aus den Wirren der Zeit stimmt, den Wenzel im Hasse gegen K. Ruprecht von Wittelsbach ergriff, die Papstreihe als rechtmassig anzuerkennen, welche die Pisaner Cardinäle aufstellten, den hochbetagten Alexander V., das Geschöpf des wüsten Balthassar Cossa, dann diesen selbst, so lange er nicht von Hos dasjenige ver- langt, was dieser auf Seite seiner Gegner vollständig gerechtfertigt findet, Gehorsam und Unterwerfung. Von einer Reue über die schmäh- liche Art und Weise, wie er mil scinen Helfern die Universität zu- Grunde richtete, ist bei ihm keine Spur vorhanden, wenn auch seine Freunde dieselbe spater auf das schmerzlichste beklagen, wozu sie selbst die Hand gereicht, und das Constanzer-Concil das Vorgeben im J. 1409 in verdienter Weise brandmarkte ! Dagegen als es ihn trifft. die schónen evangelischen Redensarten, welche zur Besserung anderer so geliufig seinen Lippen entströmen, bei sich selbst zur That zu machen, wic hat jetzt die ganze Welt Unrecht, nur er nicht Höchstens darin, dass er später dem Könige in soferne gehorchte, dass er gebannt Prag verliess, erkennt er, dass er ein Unrecht gethan habe, er hatte darin auch nicht nachgeben sollen 1)! Er selbst war der Uberzengung, dass die Zerwürfnisse, welche in den nächsten Jahren nach der Vertreibung der Deutschen erst in Prag, dann allmählig in übrigen.Böhmen ausbrachen, von Niernanden Anderen herrührten als vom Erzbischof Sbinco und als dieser, wozu er durch sein Amt genöthigt war, wider die Verbreitung der Sebristen Wyeleffs einschritt, die Auslieferung der letzteren der Universitäl anbefabl, die ihm eingehändigten Exemplare den Flammen übergab, damit den Ansang zu den Zerwürsnissen gemacht habe. Ob mit dieser Massregel der Sache selbst gedient war, der Erzbischof hiebei Recht oder Uorecht hatte, steht Jedermann frei zu beurtheilen: nur sollten diejenigen nicht dagegen austreten, welche selbst keinen Gegensatz neben sich duldeten, erst die Deutschen vertrieben und dann selbst die hierüber vorhandenen Actenstücke vernichteten. Leute, welche dic Duldung so auffassten, hatten kein Recht, sich uber eine 1) Srch die Briefe an M Christan
28 mehr erschwang. Je weniger der Magister selbst Gehorsam übfe. desto unbedingter forderte er ihn von seinen Gegnern und von seinen Freunden. Er ist es ja auch, welcher jetzt ganz königlich gesinnt, für die böhmische Kronc schwärmend, für jenen schlechten Aus- weg aus den Wirren der Zeit stimmt, den Wenzel im Hasse gegen K. Ruprecht von Wittelsbach ergriff, die Papstreihe als rechtmassig anzuerkennen, welche die Pisaner Cardinäle aufstellten, den hochbetagten Alexander V., das Geschöpf des wüsten Balthassar Cossa, dann diesen selbst, so lange er nicht von Hos dasjenige ver- langt, was dieser auf Seite seiner Gegner vollständig gerechtfertigt findet, Gehorsam und Unterwerfung. Von einer Reue über die schmäh- liche Art und Weise, wie er mil scinen Helfern die Universität zu- Grunde richtete, ist bei ihm keine Spur vorhanden, wenn auch seine Freunde dieselbe spater auf das schmerzlichste beklagen, wozu sie selbst die Hand gereicht, und das Constanzer-Concil das Vorgeben im J. 1409 in verdienter Weise brandmarkte ! Dagegen als es ihn trifft. die schónen evangelischen Redensarten, welche zur Besserung anderer so geliufig seinen Lippen entströmen, bei sich selbst zur That zu machen, wic hat jetzt die ganze Welt Unrecht, nur er nicht Höchstens darin, dass er später dem Könige in soferne gehorchte, dass er gebannt Prag verliess, erkennt er, dass er ein Unrecht gethan habe, er hatte darin auch nicht nachgeben sollen 1)! Er selbst war der Uberzengung, dass die Zerwürfnisse, welche in den nächsten Jahren nach der Vertreibung der Deutschen erst in Prag, dann allmählig in übrigen.Böhmen ausbrachen, von Niernanden Anderen herrührten als vom Erzbischof Sbinco und als dieser, wozu er durch sein Amt genöthigt war, wider die Verbreitung der Sebristen Wyeleffs einschritt, die Auslieferung der letzteren der Universitäl anbefabl, die ihm eingehändigten Exemplare den Flammen übergab, damit den Ansang zu den Zerwürsnissen gemacht habe. Ob mit dieser Massregel der Sache selbst gedient war, der Erzbischof hiebei Recht oder Uorecht hatte, steht Jedermann frei zu beurtheilen: nur sollten diejenigen nicht dagegen austreten, welche selbst keinen Gegensatz neben sich duldeten, erst die Deutschen vertrieben und dann selbst die hierüber vorhandenen Actenstücke vernichteten. Leute, welche dic Duldung so auffassten, hatten kein Recht, sich uber eine 1) Srch die Briefe an M Christan
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29 Massregel zu beklagen, welche die Geltendmachung des positiven Rechtes in sich schloss und damals allgemein angenommen war. Allein was war Recht? Worin bestand es ? Wer verletzte das- selbe? Wen trifft bei dieser Gelegenheit eine Schuld? Wir dürfen uns nicht wundern. wenn nach dem Vorgange hei der Vertreibung der Deutschen, wobei Hus sich bis zu der Absurdität verstieg zu sagen, die Deutschen hätten sich selbst vertrieben, nicht er sie, Hus alles Recht sich, alles Unrecht seinen Gegnern zuschrich. Da es aber immer möglich ist, dass Hus, ohwohl den Deutschen gegenüber im vollsten Unrechte, dem Erzhisnhofe und der clericalen Partei gegenüber im vollsten Rechte sich befunden hätte, so ist es Pflicht des Geschichts- schreibers, die eigene Darlegung der Zerwürfnisse des Magisters mit scinem kirchlichen Vorstande folgen zu lassen, um den Leser in den Stand zu setzen, ein unbesangenes Urtheil zu fällen. Die Apulogie des Hus beginnt damit, dass erwähnt wird, Shinco habe zwei Mandate erlassen. Eines, wodurch den Magistern, Doctoren. Baccalauren und Studenten aufgetragen wurde, sic sollten die Bücher Wycleff's abliefern, damit diejenigen in welchen sich Irrthümer befan- den, in Gottes Namen verbrannt würden 1). Das Andere *) an alle Pfarrer und Prediger gerichtet, sic solllen dem Volke bestimmt auseinander- setzen, dass, nachdem der Priester die Consecrationsworte ausge- sprochen, nur der Körper und das Blut Chrisli im Sacramente zuruck- blieben. Das erste Mandal sei unvernünstig und gegen die Freiheiten und Privilegien der Universität; das zweite aber enthalte einen uner- träglichen Irrthum oder vielmehr Häresie, da nach der Consecration nicht blos der Körper Christi im Sacramente und das Blut im Kelche bleibe. Eben deshalb sei von beiden Mandaten in der Zeil Gre- gor's XII. an den römischen Stuhl appellirt worden. Abgeschen von allem ubrigen scheint Hus gar nicht bemerkt zu haben, welches Gewicht gegen ihn in dem Umstande liege, dass auch die Gegner P. Gregor's. die Papstreihe des Pisaner-Coneils, sich gegen ihn erklärt halten, obwohl derselben an K Wenzel's Zustimmung so ungemein viel gelegen sein musste. Die vermeintliche Häresie 1) Beide Mandata standen, was Hus absichtlich uhergeht, der Zail nach wet asseinan- det. Dan swelte wat der Zeil sach das orstu 1408; dan Mandat, die Schrifton Wycled's sinnalieftre, erfolgte Juli 1408, ihre Verbrennung Juli 1410. 2) Coacil, Prig. 5. 53. erneut 1410, k. r. S. 69.
29 Massregel zu beklagen, welche die Geltendmachung des positiven Rechtes in sich schloss und damals allgemein angenommen war. Allein was war Recht? Worin bestand es ? Wer verletzte das- selbe? Wen trifft bei dieser Gelegenheit eine Schuld? Wir dürfen uns nicht wundern. wenn nach dem Vorgange hei der Vertreibung der Deutschen, wobei Hus sich bis zu der Absurdität verstieg zu sagen, die Deutschen hätten sich selbst vertrieben, nicht er sie, Hus alles Recht sich, alles Unrecht seinen Gegnern zuschrich. Da es aber immer möglich ist, dass Hus, ohwohl den Deutschen gegenüber im vollsten Unrechte, dem Erzhisnhofe und der clericalen Partei gegenüber im vollsten Rechte sich befunden hätte, so ist es Pflicht des Geschichts- schreibers, die eigene Darlegung der Zerwürfnisse des Magisters mit scinem kirchlichen Vorstande folgen zu lassen, um den Leser in den Stand zu setzen, ein unbesangenes Urtheil zu fällen. Die Apulogie des Hus beginnt damit, dass erwähnt wird, Shinco habe zwei Mandate erlassen. Eines, wodurch den Magistern, Doctoren. Baccalauren und Studenten aufgetragen wurde, sic sollten die Bücher Wycleff's abliefern, damit diejenigen in welchen sich Irrthümer befan- den, in Gottes Namen verbrannt würden 1). Das Andere *) an alle Pfarrer und Prediger gerichtet, sic solllen dem Volke bestimmt auseinander- setzen, dass, nachdem der Priester die Consecrationsworte ausge- sprochen, nur der Körper und das Blut Chrisli im Sacramente zuruck- blieben. Das erste Mandal sei unvernünstig und gegen die Freiheiten und Privilegien der Universität; das zweite aber enthalte einen uner- träglichen Irrthum oder vielmehr Häresie, da nach der Consecration nicht blos der Körper Christi im Sacramente und das Blut im Kelche bleibe. Eben deshalb sei von beiden Mandaten in der Zeil Gre- gor's XII. an den römischen Stuhl appellirt worden. Abgeschen von allem ubrigen scheint Hus gar nicht bemerkt zu haben, welches Gewicht gegen ihn in dem Umstande liege, dass auch die Gegner P. Gregor's. die Papstreihe des Pisaner-Coneils, sich gegen ihn erklärt halten, obwohl derselben an K Wenzel's Zustimmung so ungemein viel gelegen sein musste. Die vermeintliche Häresie 1) Beide Mandata standen, was Hus absichtlich uhergeht, der Zail nach wet asseinan- det. Dan swelte wat der Zeil sach das orstu 1408; dan Mandat, die Schrifton Wycled's sinnalieftre, erfolgte Juli 1408, ihre Verbrennung Juli 1410. 2) Coacil, Prig. 5. 53. erneut 1410, k. r. S. 69.
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30 Sbinco's aber bezog sich nach der Erklärung des Hus selbst darauf, dass der Erzbischof in seinem Mandate (v. 1406) verhoten habe, von Brod (nach den Consecrationsworten) zu reden, da doch Christus sich 11 Mal Brod der Engel genannt habe. Sbince habe nun die Sache, an P. Gregor zuerst, dann als er von diesem abgetreten (2. Sep- tember 1409 1), an P. Alexander gebracht, dass in dem Königreiche Böhmen, in Mähren und in Prag wycleffische Irrtbumer, namentlich durch Predigten in Capellen sich verbreiteten, worauf Alexander V. 2) das Verbot an ungesetzlichen Orten zu predigen erliess 2). Da aher nach der oft gehörten Behauptung des Hus in Böhmen niemals ein barinäckiger Ketzer gesunden worden war, so musste schon aus diesem Grunde wie das bischöfliche Mandat, so auch das päpstliche falsch sein. Weil ferner das Wort Gottes nicht von den Capellen ausgeschlossen (oder wie die Königin Sophia sagte, gebunden) werden dürfe und da ferner Sbinco die wyelessischen Bucher, ohne dass sie gelesen oder geprüft worden wären, verbrennen liess — was sbrigens erst am 16. Juli 1410 geschehen war, so sei deshalb noch cinmal an den römischen Stuhl appellirt worden 4), 25. Junis). Schon his hicher gebt die Sache nicht aufeinander und ist willkürlich früheres und späteres, zusam- mengehöriges und nicht zusammengehöriges in einen Tops geworsen, um einen Brei zu machen, den Niemand mehr in seine Bestandtheile anslösen koante. Die Angelegenheit der wycleffischen Bucher und ihre Verbrennung hat nichts mit dem Mandate Sbinco's an die Pfarrer und Prediger zu thun. Das sind zwei ganz versebiedene Dinge. Ebenso bat das Verbot P. Alexander's nichts mit der Bücherverbrennung 6) () Seripl. I, S. 211. 3) Sinistre el mendose nformatus. Hus 1) 20. Dec. 1409 Rayn. 1409, 59. Dio Bolle Alcxanders bezog sich wesentlich daraul, dass In den Schulen nicht irrthümliche Artikel gelehrt würden und namentlich gegen dic Geistlicben, welche dieres thaten, eingeschritlen würde, dann bieis es: Omnes ao singulas tam appellationum quan alias causas occasione pracmixsorum ex commissionibus apostoſucis sen uliis in Nomana enria vel ibi in quocunque eliagi statu pendentes, ad nos advocantes elc. 4) el causa fult publice per propositionem consistorlalemn corto commissa auditori. Cod. Univ. 1. 9. 8. t. 104. b. 3) Helfert, Hus und Bieronymus. S. &t. 6) Ex heissl darin nur : libros quoque ne traetalus seu quaternos — Johannis Wych:ff — hujus modi arliculos in ce conlnenles si quos habeant exhibuerint et ſibi ut a fidelium oculis amoreri valeant, praesentaverint. Rayn. 1409, 89.
30 Sbinco's aber bezog sich nach der Erklärung des Hus selbst darauf, dass der Erzbischof in seinem Mandate (v. 1406) verhoten habe, von Brod (nach den Consecrationsworten) zu reden, da doch Christus sich 11 Mal Brod der Engel genannt habe. Sbince habe nun die Sache, an P. Gregor zuerst, dann als er von diesem abgetreten (2. Sep- tember 1409 1), an P. Alexander gebracht, dass in dem Königreiche Böhmen, in Mähren und in Prag wycleffische Irrtbumer, namentlich durch Predigten in Capellen sich verbreiteten, worauf Alexander V. 2) das Verbot an ungesetzlichen Orten zu predigen erliess 2). Da aher nach der oft gehörten Behauptung des Hus in Böhmen niemals ein barinäckiger Ketzer gesunden worden war, so musste schon aus diesem Grunde wie das bischöfliche Mandat, so auch das päpstliche falsch sein. Weil ferner das Wort Gottes nicht von den Capellen ausgeschlossen (oder wie die Königin Sophia sagte, gebunden) werden dürfe und da ferner Sbinco die wyelessischen Bucher, ohne dass sie gelesen oder geprüft worden wären, verbrennen liess — was sbrigens erst am 16. Juli 1410 geschehen war, so sei deshalb noch cinmal an den römischen Stuhl appellirt worden 4), 25. Junis). Schon his hicher gebt die Sache nicht aufeinander und ist willkürlich früheres und späteres, zusam- mengehöriges und nicht zusammengehöriges in einen Tops geworsen, um einen Brei zu machen, den Niemand mehr in seine Bestandtheile anslösen koante. Die Angelegenheit der wycleffischen Bucher und ihre Verbrennung hat nichts mit dem Mandate Sbinco's an die Pfarrer und Prediger zu thun. Das sind zwei ganz versebiedene Dinge. Ebenso bat das Verbot P. Alexander's nichts mit der Bücherverbrennung 6) () Seripl. I, S. 211. 3) Sinistre el mendose nformatus. Hus 1) 20. Dec. 1409 Rayn. 1409, 59. Dio Bolle Alcxanders bezog sich wesentlich daraul, dass In den Schulen nicht irrthümliche Artikel gelehrt würden und namentlich gegen dic Geistlicben, welche dieres thaten, eingeschritlen würde, dann bieis es: Omnes ao singulas tam appellationum quan alias causas occasione pracmixsorum ex commissionibus apostoſucis sen uliis in Nomana enria vel ibi in quocunque eliagi statu pendentes, ad nos advocantes elc. 4) el causa fult publice per propositionem consistorlalemn corto commissa auditori. Cod. Univ. 1. 9. 8. t. 104. b. 3) Helfert, Hus und Bieronymus. S. &t. 6) Ex heissl darin nur : libros quoque ne traetalus seu quaternos — Johannis Wych:ff — hujus modi arliculos in ce conlnenles si quos habeant exhibuerint et ſibi ut a fidelium oculis amoreri valeant, praesentaverint. Rayn. 1409, 89.
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31 zu thun. Hus fühlte sich aber, nachdem ihm bereits wegen seiner beständigen Anklagen des Clerus bei den Laien das Amt eines Şynodalpredigers entzogen worden war, durch das Verbot, in Capellen predigen zu lassen, was ihn. den Prediger in der Capelle Bethlehem, zunächst traf, auf das Tiefste gekränkt. Er war bereits von dem böh- mischen Clerus bei dem Papste verklagt worden; er hatte den Erzbi- schof angegriffen, als verstünde derselbe nichts von dogmatischen Dingen und ihn verächtlich gemacht 1). Jetzt appellirte er von Alexander V. an diesen selbst 2). Da aber Alexander's Decret noch dem Jahre 1409 angehört, obwohl es von Sbinco erst am 16. Juni 1410 a) veröffentlicht wurde, Alexander's Tod am 4. Mai, die Wahl seines Nachfolgers am 17. Mai erfolgte, die Appellation des Hus aber am 25. Juni, wo man in Prag doch kaum ohne Nachricht von dem Tode P. Alexander's sein konnte, so kann man sich des Gedankens nicht erwehren, dass diese Appellation absichtlich ein todtgeborenes Kind sein sollte. Sie war an einen Verstorbenen gerichtet. Wahrscheinlich um dieses zu verdecken sind die chronologi- schen Daten untereinander geworfen. Die Absichtlichkeit dieses Ver- fabrens springl aber um so mehr in die Augen, als die Stärke des Hlus gerade in der bis zur Haarspalterei getriebenen scolastischen Distinc- tion zu bestehen pſlegte. Als nun P. Alexander V., fährt Hus fori, über der Appellation gestorben war, 4. Mai 1410, übergab sein Nachfolger die Angelegen- heit 2) vier Cardinälen, welche selbst das Gutachten von Doctoren der Theologie zu Bologna über die Sache einholten. Die Majorität der- selben erklärte, dass Erzbischof Sbinco die wyeleffischen Bücher nicht hätte verbrennen sollen. Damals sei nun von gewissen Eifersüchtigen dem P. Johannes die Beschwerde vorgelegt worden, Hus predige Häretisches, man möge ihn zur Verantwortung nach Rom citiren. Auch diese Angelegenheit wurde nicht auf das Geradewohl entschie- den, sondern der Papst übergab sie dem Cardinal Colonna (nachher Martin V.) zur Prüfung ; befände sich die Anklage richtig, solle Hus persönlich nach Rom citirt werden. Allein der Cardinal Colonna 1) contemptibilis et paene tabula in populo. Paler. 2) Pro meliori Ipsins informatione. 5) In dom Conc. Prag. S. 64 ist durch einen Drucksehler 1409 stehen geblicben; der Text weist dic Jahreszahl 1410 nach. 2) Tandem causa uppeſlationis nondum inchoata.
31 zu thun. Hus fühlte sich aber, nachdem ihm bereits wegen seiner beständigen Anklagen des Clerus bei den Laien das Amt eines Şynodalpredigers entzogen worden war, durch das Verbot, in Capellen predigen zu lassen, was ihn. den Prediger in der Capelle Bethlehem, zunächst traf, auf das Tiefste gekränkt. Er war bereits von dem böh- mischen Clerus bei dem Papste verklagt worden; er hatte den Erzbi- schof angegriffen, als verstünde derselbe nichts von dogmatischen Dingen und ihn verächtlich gemacht 1). Jetzt appellirte er von Alexander V. an diesen selbst 2). Da aber Alexander's Decret noch dem Jahre 1409 angehört, obwohl es von Sbinco erst am 16. Juni 1410 a) veröffentlicht wurde, Alexander's Tod am 4. Mai, die Wahl seines Nachfolgers am 17. Mai erfolgte, die Appellation des Hus aber am 25. Juni, wo man in Prag doch kaum ohne Nachricht von dem Tode P. Alexander's sein konnte, so kann man sich des Gedankens nicht erwehren, dass diese Appellation absichtlich ein todtgeborenes Kind sein sollte. Sie war an einen Verstorbenen gerichtet. Wahrscheinlich um dieses zu verdecken sind die chronologi- schen Daten untereinander geworfen. Die Absichtlichkeit dieses Ver- fabrens springl aber um so mehr in die Augen, als die Stärke des Hlus gerade in der bis zur Haarspalterei getriebenen scolastischen Distinc- tion zu bestehen pſlegte. Als nun P. Alexander V., fährt Hus fori, über der Appellation gestorben war, 4. Mai 1410, übergab sein Nachfolger die Angelegen- heit 2) vier Cardinälen, welche selbst das Gutachten von Doctoren der Theologie zu Bologna über die Sache einholten. Die Majorität der- selben erklärte, dass Erzbischof Sbinco die wyeleffischen Bücher nicht hätte verbrennen sollen. Damals sei nun von gewissen Eifersüchtigen dem P. Johannes die Beschwerde vorgelegt worden, Hus predige Häretisches, man möge ihn zur Verantwortung nach Rom citiren. Auch diese Angelegenheit wurde nicht auf das Geradewohl entschie- den, sondern der Papst übergab sie dem Cardinal Colonna (nachher Martin V.) zur Prüfung ; befände sich die Anklage richtig, solle Hus persönlich nach Rom citirt werden. Allein der Cardinal Colonna 1) contemptibilis et paene tabula in populo. Paler. 2) Pro meliori Ipsins informatione. 5) In dom Conc. Prag. S. 64 ist durch einen Drucksehler 1409 stehen geblicben; der Text weist dic Jahreszahl 1410 nach. 2) Tandem causa uppeſlationis nondum inchoata.
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32 sei auch nicht rechtmässig vorangegangen; er habe Beweise nicht zugelassen, die Erklärung des Papstes unterdrückt und den Ange- klagten zn seiner persönlichen Verantwortung nach Rom berosen t). Dagegen habe nun K. Wenzel, die Königin Sophia 2), dic seit 1409 čechisirte Universitãt, die All- und Neustadt ihre Boten wiederbolt an den Papst und den Cardinal Colonna geschickt und um Auſhebung der persönlichen Citation gebeten, da Hus ungerecht angeklagt wor- den sei. Lassen wir die Angelegenheit hier etwas bei Seite, um an der Hand der Chronik der Prager Universität, welche entschieden für Hus Partei nimmt, die Sache zu untersuchen und bemerken wir nur, dass nach dem Kirchenrechte, das für Böhmen keine Ausnahme kannte, die persönliche Citation unabwendbar das persönliche Erscheinen des Angeklagten in sich und die Vertretung durch Proeuratoren ausschloss. Der Chronik zusolge hatte Sbinco am 16. Juli 1410 die eingelieferten Schristen Wyelesfis verbrannt, jedoch seien die besseren zurückge- halten worden. Man habe von Seiten Sbinco's geglaubt mit der Ver- brennung an das Ziel aller Wirren gekommen zu sein; allein man sei erst an den Anfang derselben gelangt 3), da einerseits Hus und sein Schü- ler Zdislaus von Zwirschetiz an den römischen Stuhl appellirten, andererseits Sbinco (am 15. März 1411) Hus und alle Appellirenden sowie diejenigen, welche die Bücher nicht eingeliefert batten, mit dem Banne belegte. Darüber entstand nun bereits Auflauf und Tumult in der Stadt, so dass Pfarrer mit entblössten Schwertern am Altar bedroht wurden. Wenzel belegte die Einkünste des Clerns mit Beschlag und, als auf dieses der Erzbischof die Stadt interdicirte, kam es zu den ärgsten Gewaltscenen gegen den Clerus, die die Universitätschronik nach ihrer Weise zwar verschweigt, welche wir aber von anderer Seite her, namentlich aus dem Processe des Hieronymus kennen. t) Der Cardinal Colonna verhangle Febr. 143I den Bann uber flus, welcher hieraur am 15. März in den Kirchen van Prag verkündel wurdo. *) Od uater der mulier Jezabel, welche erklarle , doas nur unter den Husiton allein sich Personen sanden, die das Wort Gottes im Sinne des heiligen Geistes zu pre- Ugen versLudeu, nickl dic Königin Sophia zu verstoben war? Sphter wurdlo sie bescholdigt es mit ihrem Schwager, K. Sigmund zu ballen. Dumals enisland das böhorischo Spoitgedichti Suinik (Zbynok) Krasy spalil“ dor Saumagen — ein Bbhmisches Wortspiel ont Zbynek, was wir nicht geben köonen — hat das Schöno verbranal. Palee nonnl tho actate juvenla, sed morum honestale cunus et gravis 3)
32 sei auch nicht rechtmässig vorangegangen; er habe Beweise nicht zugelassen, die Erklärung des Papstes unterdrückt und den Ange- klagten zn seiner persönlichen Verantwortung nach Rom berosen t). Dagegen habe nun K. Wenzel, die Königin Sophia 2), dic seit 1409 čechisirte Universitãt, die All- und Neustadt ihre Boten wiederbolt an den Papst und den Cardinal Colonna geschickt und um Auſhebung der persönlichen Citation gebeten, da Hus ungerecht angeklagt wor- den sei. Lassen wir die Angelegenheit hier etwas bei Seite, um an der Hand der Chronik der Prager Universität, welche entschieden für Hus Partei nimmt, die Sache zu untersuchen und bemerken wir nur, dass nach dem Kirchenrechte, das für Böhmen keine Ausnahme kannte, die persönliche Citation unabwendbar das persönliche Erscheinen des Angeklagten in sich und die Vertretung durch Proeuratoren ausschloss. Der Chronik zusolge hatte Sbinco am 16. Juli 1410 die eingelieferten Schristen Wyelesfis verbrannt, jedoch seien die besseren zurückge- halten worden. Man habe von Seiten Sbinco's geglaubt mit der Ver- brennung an das Ziel aller Wirren gekommen zu sein; allein man sei erst an den Anfang derselben gelangt 3), da einerseits Hus und sein Schü- ler Zdislaus von Zwirschetiz an den römischen Stuhl appellirten, andererseits Sbinco (am 15. März 1411) Hus und alle Appellirenden sowie diejenigen, welche die Bücher nicht eingeliefert batten, mit dem Banne belegte. Darüber entstand nun bereits Auflauf und Tumult in der Stadt, so dass Pfarrer mit entblössten Schwertern am Altar bedroht wurden. Wenzel belegte die Einkünste des Clerns mit Beschlag und, als auf dieses der Erzbischof die Stadt interdicirte, kam es zu den ärgsten Gewaltscenen gegen den Clerus, die die Universitätschronik nach ihrer Weise zwar verschweigt, welche wir aber von anderer Seite her, namentlich aus dem Processe des Hieronymus kennen. t) Der Cardinal Colonna verhangle Febr. 143I den Bann uber flus, welcher hieraur am 15. März in den Kirchen van Prag verkündel wurdo. *) Od uater der mulier Jezabel, welche erklarle , doas nur unter den Husiton allein sich Personen sanden, die das Wort Gottes im Sinne des heiligen Geistes zu pre- Ugen versLudeu, nickl dic Königin Sophia zu verstoben war? Sphter wurdlo sie bescholdigt es mit ihrem Schwager, K. Sigmund zu ballen. Dumals enisland das böhorischo Spoitgedichti Suinik (Zbynok) Krasy spalil“ dor Saumagen — ein Bbhmisches Wortspiel ont Zbynek, was wir nicht geben köonen — hat das Schöno verbranal. Palee nonnl tho actate juvenla, sed morum honestale cunus et gravis 3)
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i 33 Der Zustand der Dinge muss gräulich gewesen sein, da einzelne Pfarrer aus Anhänglichkeit an die Lehren Wycleff's oder aus Furcht vor dem Könige, trotz des erzbischöflichen Interdictes celehririen, die treugebliebenen aber sich der unwürdigsten Misshandlung von Sciten der Bürger ausgesetzt sahen, welche vom Könige bevollmächtigt. den Geistlichen das Ihrige wegnahmen. Natürlich hat sich der Magister an diesen Gewaltscenen nicht selbst betheiligt ; allein Niemand wird läug- nen können, dass sie erstens mit seinem unbotmässigen Auftreten im Causalzusammenhange standen; zweitens dass sie mit seiner Lehre zusammenhingen. Überhaupt wenn man so lange Zeit geglaubt hat, Hus sei der Träger liberaler Ideen, so wird diese Meinung ebenso einge- schränkt werden müssen als in Bezug auf Wycleff und seine Lehřen 1). Seine Absicht war, was bei einem Priester sonderbar lautet, Anschen und Macht des Priesterstandes herabzusetzen. Er lehrte dem Volke, dass Jerusalem wegen der Sünden des Priesterthums zerstört worden sei; dass Priester, welche Concubinarier seien und in Todsünde lebten, als Verächter des Gesetzes betrachtel werden müssten, nicht aber diejenigen. welche ihren Oberhirten ungehorsam seien. Er zerstörte den Gehorsam, ohne welchen keine menschliche Gesellschaft bestehen kann und den der Apostel als die Grundlage der christlichen Weltordnung darstellte; sein Hauptgedanke aber war, dem Könige die absolute Gewalt in die Hände zu spielen und ebenso die Laien wider den Clerus zu bewaffnen. Dieses Verfahren, welches den ganzen gesellschaftlichen Zustand hedrohte und die rohe Gewalt ent- fesselte, ist uns aber auf das genaueste durch die offene Entgegnung bekräftigt, welche seine Sätze unmittelbar, nachdem er sie ausge- sprochen, durch den Magister Moritz Rwazko 3) fand, und in welcher 1) Möchten duch endlich diejenigen, welche in Wyele's Auftreten nur den Sieg des Foctschrittes erblicken, seine Werke otwas genauer studiren. Ich begreife nicht, wie ans seiner Teufelslehre eine bessere Entwicklung des Menschengeschlechtes calstehen konute, nachdem dirselbe so weit gediehen war, daas Alles, was nicht Werk des extremen Pietismus war, als Teufelsschöpfung gall. Selhst den Farben, den Gerüchen und woblschmeckenden Speisen mischte der Teufel Aufreizung zur Wollust bei! I. S. 685. Nalur und Wissenschafl wurden von ihn zum Teufelk- werke herabgewürdig!! Wis viel blich denn dunn noch tbrig, büchstens ein Röh- lerglanbe. Der macht aber dit Welt nicht besser. 2) Palet ex hodierna praedicatione. Tua —. Tu dicis quod Christus potestatem qua ejecit vendentes et ementes, laico Regi suldelegavit ad corrigendam clerum, Fonies. VII. 3
i 33 Der Zustand der Dinge muss gräulich gewesen sein, da einzelne Pfarrer aus Anhänglichkeit an die Lehren Wycleff's oder aus Furcht vor dem Könige, trotz des erzbischöflichen Interdictes celehririen, die treugebliebenen aber sich der unwürdigsten Misshandlung von Sciten der Bürger ausgesetzt sahen, welche vom Könige bevollmächtigt. den Geistlichen das Ihrige wegnahmen. Natürlich hat sich der Magister an diesen Gewaltscenen nicht selbst betheiligt ; allein Niemand wird läug- nen können, dass sie erstens mit seinem unbotmässigen Auftreten im Causalzusammenhange standen; zweitens dass sie mit seiner Lehre zusammenhingen. Überhaupt wenn man so lange Zeit geglaubt hat, Hus sei der Träger liberaler Ideen, so wird diese Meinung ebenso einge- schränkt werden müssen als in Bezug auf Wycleff und seine Lehřen 1). Seine Absicht war, was bei einem Priester sonderbar lautet, Anschen und Macht des Priesterstandes herabzusetzen. Er lehrte dem Volke, dass Jerusalem wegen der Sünden des Priesterthums zerstört worden sei; dass Priester, welche Concubinarier seien und in Todsünde lebten, als Verächter des Gesetzes betrachtel werden müssten, nicht aber diejenigen. welche ihren Oberhirten ungehorsam seien. Er zerstörte den Gehorsam, ohne welchen keine menschliche Gesellschaft bestehen kann und den der Apostel als die Grundlage der christlichen Weltordnung darstellte; sein Hauptgedanke aber war, dem Könige die absolute Gewalt in die Hände zu spielen und ebenso die Laien wider den Clerus zu bewaffnen. Dieses Verfahren, welches den ganzen gesellschaftlichen Zustand hedrohte und die rohe Gewalt ent- fesselte, ist uns aber auf das genaueste durch die offene Entgegnung bekräftigt, welche seine Sätze unmittelbar, nachdem er sie ausge- sprochen, durch den Magister Moritz Rwazko 3) fand, und in welcher 1) Möchten duch endlich diejenigen, welche in Wyele's Auftreten nur den Sieg des Foctschrittes erblicken, seine Werke otwas genauer studiren. Ich begreife nicht, wie ans seiner Teufelslehre eine bessere Entwicklung des Menschengeschlechtes calstehen konute, nachdem dirselbe so weit gediehen war, daas Alles, was nicht Werk des extremen Pietismus war, als Teufelsschöpfung gall. Selhst den Farben, den Gerüchen und woblschmeckenden Speisen mischte der Teufel Aufreizung zur Wollust bei! I. S. 685. Nalur und Wissenschafl wurden von ihn zum Teufelk- werke herabgewürdig!! Wis viel blich denn dunn noch tbrig, büchstens ein Röh- lerglanbe. Der macht aber dit Welt nicht besser. 2) Palet ex hodierna praedicatione. Tua —. Tu dicis quod Christus potestatem qua ejecit vendentes et ementes, laico Regi suldelegavit ad corrigendam clerum, Fonies. VII. 3
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34 ihm auf das Entschiedenste aus seinen eigenen Sätzen nachgewiesen wurde, dass er der blinden Gewalt das Wort rede, dem königlichen Absolutismus Thür und Thor öffne. Freilich hat dieses Hus nachher geläugnet, allein das geslügelte Wort war festgestellt worden, einer- seifs durch den, welcher es sogleich aufgezcichnet und dagegen geschrieben hatte, andererseits durch diejenigen, welche es in Aus- fubrung brachten. Darin liegt aber das Geheimniss der Gunsf, welche der nur in Gewaltthat sich woblfühlende König dem Magister schenkte. welcher, wenn er dem Könige Wenzel Entsagung und Mässigung geprediget hätte, dem Schicksale Johann's von Nepomuk nicht eat- gangen wäre. Es that in Böhmen wirklich Noth, Adel und Nichtadel noch anzufeuern sich fremder Güter zu bemächtigen, nachdem K. Karl IV. nur mit äusserster Strenge das öffentliche Recht gesichert hatte! Ganz das Gegentheil seines Vaters, der als protector cleri ein so gutes Andenken unter den Geistlichen erlangt hatte, besand sich König Wenzel stets in gehobener Stimmung, wenn er an den Geist- lichen seinen Muth zu köhlen vermochte. Zwar ging es nicht mehr, wie er sonst gepslegt, Prälaten eigenhändig zu soltern, ihnen die Weichen oder sonst die schmerzhastesten Theile zu versengen, und äbnlicbe Barbareien zu thun ; aber seine Anhänger durften sich um so mehr gegen sie erlauben. Bald blieb dem Erzbischofe nichts anderes übrig als zu einem Tractate die Hand zu bieten, sollte nicht das Ausserste entstehen. Sbinco hob nach dem Wunsche des Königs das Interdict üher Prag auf, versprach nach dem Willen des königlichen Rathes über die in Böhmen entstandenen Häresien an den Papst zu scbreiben, nâmlich dass keine vorhanden seien. Hus, weleher dem Erzbischose wie eine Macht der anderen gegenüber trat, erhielt eine Art von Generalabsolutorium, hatte aber nun nichts anderes zu thun, als wenige Wochen nach dem Vertrage vom 6. Juli im Vereine mil Jacob von Mies, Procop von Pilsen, Simon von Tissnow und Sdislaus von Zwerschetiz allen vorausgegangenen Verboten und der Verbrennung der wycleffischen Schristen zum Trotze öffentliche Disputationen zu halten, um die Katholicität der Schristen Wycleffs über die Trinität, des cujus oppositiun praecise determinat B. Gregorius. Item male docuisti: aufferatis cis bona, expellalis eos. Co-J. Musei Boh. 4. D. 12. Cod. Univ. Lips. 176 h. 63. Cod. Monast. Altovad.
34 ihm auf das Entschiedenste aus seinen eigenen Sätzen nachgewiesen wurde, dass er der blinden Gewalt das Wort rede, dem königlichen Absolutismus Thür und Thor öffne. Freilich hat dieses Hus nachher geläugnet, allein das geslügelte Wort war festgestellt worden, einer- seifs durch den, welcher es sogleich aufgezcichnet und dagegen geschrieben hatte, andererseits durch diejenigen, welche es in Aus- fubrung brachten. Darin liegt aber das Geheimniss der Gunsf, welche der nur in Gewaltthat sich woblfühlende König dem Magister schenkte. welcher, wenn er dem Könige Wenzel Entsagung und Mässigung geprediget hätte, dem Schicksale Johann's von Nepomuk nicht eat- gangen wäre. Es that in Böhmen wirklich Noth, Adel und Nichtadel noch anzufeuern sich fremder Güter zu bemächtigen, nachdem K. Karl IV. nur mit äusserster Strenge das öffentliche Recht gesichert hatte! Ganz das Gegentheil seines Vaters, der als protector cleri ein so gutes Andenken unter den Geistlichen erlangt hatte, besand sich König Wenzel stets in gehobener Stimmung, wenn er an den Geist- lichen seinen Muth zu köhlen vermochte. Zwar ging es nicht mehr, wie er sonst gepslegt, Prälaten eigenhändig zu soltern, ihnen die Weichen oder sonst die schmerzhastesten Theile zu versengen, und äbnlicbe Barbareien zu thun ; aber seine Anhänger durften sich um so mehr gegen sie erlauben. Bald blieb dem Erzbischofe nichts anderes übrig als zu einem Tractate die Hand zu bieten, sollte nicht das Ausserste entstehen. Sbinco hob nach dem Wunsche des Königs das Interdict üher Prag auf, versprach nach dem Willen des königlichen Rathes über die in Böhmen entstandenen Häresien an den Papst zu scbreiben, nâmlich dass keine vorhanden seien. Hus, weleher dem Erzbischose wie eine Macht der anderen gegenüber trat, erhielt eine Art von Generalabsolutorium, hatte aber nun nichts anderes zu thun, als wenige Wochen nach dem Vertrage vom 6. Juli im Vereine mil Jacob von Mies, Procop von Pilsen, Simon von Tissnow und Sdislaus von Zwerschetiz allen vorausgegangenen Verboten und der Verbrennung der wycleffischen Schristen zum Trotze öffentliche Disputationen zu halten, um die Katholicität der Schristen Wycleffs über die Trinität, des cujus oppositiun praecise determinat B. Gregorius. Item male docuisti: aufferatis cis bona, expellalis eos. Co-J. Musei Boh. 4. D. 12. Cod. Univ. Lips. 176 h. 63. Cod. Monast. Altovad.
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35 Dialoges, des Tractates über die Ideen und der Schrift de probationibus propositionum zu erweisen. Damit aber ja kein Zweifel vorhanden sei, wie die Sache gemeint war, so wurde ausdrücklich von dem Lieb- lingsschüler des Hus, dem Baron Sdislaus erklärt, er vertheidige den Tractat de universalibus gegen Sbinco und dessen ungerechte Sen- tenz, so wie gegen Jedermann. Wahrscheinlich war damals die gefälschte Urkunde über Wycleffs Rechtgläubigkeit, ein angebliches Zeugniss von der Oxforder Universität, in Prag schon angekommen. Wollte man den Betrug nicht merken oder merkte man ihn wirklich nicht, die Urkunde wurde von einem Studenten dem Mag. Hieronymus während der Vorlesung übergeben und von ihm sogleich verkündet. Auch Hus betheiligte sich an dem Letzteren so sehr, dass man glaubte, er stehe mit der Fäl- schung im Zusammenhange. Von der Gegenerklärung des Erzbischofs von Canterbury über die Falschheit dieser Angaben scheint kein Ge- brauch gemacht worden zu sein. Sbinco war nicht blos wegen der Verbrennung der Schriften Wycleffs mit der Universität in Collision gerathen, welche deshalb die Hülfe des Königs aufrief; er schien in Folge der (gefälschten) Oxfordererklärung selbst viel zu voreilig gehandelt zu haben. Der Triumph der wycleffisch gesinnten Magister über die Oxfordererklä- rung mag masslos gewesen sein; eine bessere Waffe wider Sbinco konnte ihnen ja gar nicht in die Hände gespielt werden. Sbinco hatte ferner geglaubt, die Bürger Prags seien auf eigenen Antrieb über ihre Geistlichen hergefallen, die sie misshandelten und deren Wohnungen sie plünderten. Er hatte deshalb das Interdict über Prag verhängt, musste aber am 6. Juli erfahren, dass die Bürger im Auftrage K Wenzel's gehandelt hatten und somit nicht die Urheber, sondern nur die Werkzeuge der Unthat durch das Interdict getroffen worden waren. Auch Stefan Palec, welcher später Prag verlassen musste und dessen Aussagen gegen Hus auf dem Constanzer Concil um so gra- virender waren, je unpartheiischer sie aus dem Munde eines Mannes klangen, welcher bei so vielen Anlässen und neuerdings auch in diesem Streite mit dem Erzbischofe auf Seite des Hus gestanden war, erklärte sich gegen das Interdict, nicht blos weil es auf der Voraussetzung beruhe, dass die Bürger im eigenen Ermessen sich an dem Clerus ☞ * v - * 11) Cod. Univ. Prag. XI. E. 24. Chr. Universit.
35 Dialoges, des Tractates über die Ideen und der Schrift de probationibus propositionum zu erweisen. Damit aber ja kein Zweifel vorhanden sei, wie die Sache gemeint war, so wurde ausdrücklich von dem Lieb- lingsschüler des Hus, dem Baron Sdislaus erklärt, er vertheidige den Tractat de universalibus gegen Sbinco und dessen ungerechte Sen- tenz, so wie gegen Jedermann. Wahrscheinlich war damals die gefälschte Urkunde über Wycleffs Rechtgläubigkeit, ein angebliches Zeugniss von der Oxforder Universität, in Prag schon angekommen. Wollte man den Betrug nicht merken oder merkte man ihn wirklich nicht, die Urkunde wurde von einem Studenten dem Mag. Hieronymus während der Vorlesung übergeben und von ihm sogleich verkündet. Auch Hus betheiligte sich an dem Letzteren so sehr, dass man glaubte, er stehe mit der Fäl- schung im Zusammenhange. Von der Gegenerklärung des Erzbischofs von Canterbury über die Falschheit dieser Angaben scheint kein Ge- brauch gemacht worden zu sein. Sbinco war nicht blos wegen der Verbrennung der Schriften Wycleffs mit der Universität in Collision gerathen, welche deshalb die Hülfe des Königs aufrief; er schien in Folge der (gefälschten) Oxfordererklärung selbst viel zu voreilig gehandelt zu haben. Der Triumph der wycleffisch gesinnten Magister über die Oxfordererklä- rung mag masslos gewesen sein; eine bessere Waffe wider Sbinco konnte ihnen ja gar nicht in die Hände gespielt werden. Sbinco hatte ferner geglaubt, die Bürger Prags seien auf eigenen Antrieb über ihre Geistlichen hergefallen, die sie misshandelten und deren Wohnungen sie plünderten. Er hatte deshalb das Interdict über Prag verhängt, musste aber am 6. Juli erfahren, dass die Bürger im Auftrage K Wenzel's gehandelt hatten und somit nicht die Urheber, sondern nur die Werkzeuge der Unthat durch das Interdict getroffen worden waren. Auch Stefan Palec, welcher später Prag verlassen musste und dessen Aussagen gegen Hus auf dem Constanzer Concil um so gra- virender waren, je unpartheiischer sie aus dem Munde eines Mannes klangen, welcher bei so vielen Anlässen und neuerdings auch in diesem Streite mit dem Erzbischofe auf Seite des Hus gestanden war, erklärte sich gegen das Interdict, nicht blos weil es auf der Voraussetzung beruhe, dass die Bürger im eigenen Ermessen sich an dem Clerus ☞ * v - * 11) Cod. Univ. Prag. XI. E. 24. Chr. Universit.
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s 36 vergriffen hätten, während sie im Auftrage des Königs handelten, sondern auch, weil das Interdict ohue jene Ubergänge verhängt worden sei, welche nach canonischem Rechte zwischen Excommuni- calion und Interdict einzutreten hätten. Doch blieb er bei dem for- mellen Bedenken so wie bei der Erwägung, dass durch das Interdict die Angelegenheit nur schlimmer, nicht besser geworden sei. In der Sache selbst scheint Palec dem Erzbischofe nicht Unrecht gegeben zu haben. Während aber nun dieser an dem, was er begonnen, festhielt, kam ihin die Sentenz zu Hülfe, welche der Cardinal Petrus, der den dem Cardinal Colonna übergebenen Process gegen Hus revidirte, wider diesen verhängte. Hus wurde neuerdings gebannt und hatle sich per- sönlich zu verantworten. Es war dies die Antwort auf die von ihm stattgehabte Appellation, der er sich nun, da er die höhere Instanz angerusen hatte, vernünstiger Weise auch unterwersen musste. Wir haben gesehen, warum es nicht geschah. Als es nicht er- folgte, geschah das, was nach den damaligen Rechtsformeln unaus- bleihlich war. Einerseits klagte der Clerus nicht blos über Misshand- lung, die ihm widerfubren, sondern auch über Mordthaten, welche an Geistlichen verüht worden waren und bezeichnete Hus als den intellectuellen Urheber dieser wilden Scenen. Davon schweigt freilich die Universitätschronik, erzählt aber, dass ein päpstliches Mandat hesohlen habe, den Hus gefangen zu nehmen, ihn zu verhören und (natürlich erst wenn der Thatbestand sich richtig gefunden-hätte) ihn dem Scheiterhausen zu übergeben. Gegen scine Anhänger sollte der Process eröffnet werden und sie, wenn sic die Ketzerei nicht abschwö- ren würden, persönlich zur Verantwortung in Rom zu erscheinen haben. Die Capelle Bethlehem, dic geistliche Burg des Johann voa Hussinetz und seiner Anhänger, zu welchen nun nicht hles Männer vom Gewerbstande, sundern mehr und mehr der nach Kircheagütern lüsterne Adel, die Königin Suphie, der König sclbst gehörten, solle nie- dergerissen werden. Damals muss sich, wahrscheinlich in Folge der Gewaitscenen, welche besonnenen Männern die unheilvolle Tragweile der bisherigen Bewegung eröffnen konnten, cine bedeutende Schwen- kung unter einem Theile der bisherigen Freunde des Hus bemerkbar gemacht haben. Andreas von Böhmisch-Brod war schon früher auf Seile Sbinco's getreten. Jelzt erklärte sich auch Stefan Palec, welcher dem Hus an Gelehrsamkeit nicht nachstand, und gegen dessen Person die Husiten, welche alle ihre Gegner zu verläumden
s 36 vergriffen hätten, während sie im Auftrage des Königs handelten, sondern auch, weil das Interdict ohue jene Ubergänge verhängt worden sei, welche nach canonischem Rechte zwischen Excommuni- calion und Interdict einzutreten hätten. Doch blieb er bei dem for- mellen Bedenken so wie bei der Erwägung, dass durch das Interdict die Angelegenheit nur schlimmer, nicht besser geworden sei. In der Sache selbst scheint Palec dem Erzbischofe nicht Unrecht gegeben zu haben. Während aber nun dieser an dem, was er begonnen, festhielt, kam ihin die Sentenz zu Hülfe, welche der Cardinal Petrus, der den dem Cardinal Colonna übergebenen Process gegen Hus revidirte, wider diesen verhängte. Hus wurde neuerdings gebannt und hatle sich per- sönlich zu verantworten. Es war dies die Antwort auf die von ihm stattgehabte Appellation, der er sich nun, da er die höhere Instanz angerusen hatte, vernünstiger Weise auch unterwersen musste. Wir haben gesehen, warum es nicht geschah. Als es nicht er- folgte, geschah das, was nach den damaligen Rechtsformeln unaus- bleihlich war. Einerseits klagte der Clerus nicht blos über Misshand- lung, die ihm widerfubren, sondern auch über Mordthaten, welche an Geistlichen verüht worden waren und bezeichnete Hus als den intellectuellen Urheber dieser wilden Scenen. Davon schweigt freilich die Universitätschronik, erzählt aber, dass ein päpstliches Mandat hesohlen habe, den Hus gefangen zu nehmen, ihn zu verhören und (natürlich erst wenn der Thatbestand sich richtig gefunden-hätte) ihn dem Scheiterhausen zu übergeben. Gegen scine Anhänger sollte der Process eröffnet werden und sie, wenn sic die Ketzerei nicht abschwö- ren würden, persönlich zur Verantwortung in Rom zu erscheinen haben. Die Capelle Bethlehem, dic geistliche Burg des Johann voa Hussinetz und seiner Anhänger, zu welchen nun nicht hles Männer vom Gewerbstande, sundern mehr und mehr der nach Kircheagütern lüsterne Adel, die Königin Suphie, der König sclbst gehörten, solle nie- dergerissen werden. Damals muss sich, wahrscheinlich in Folge der Gewaitscenen, welche besonnenen Männern die unheilvolle Tragweile der bisherigen Bewegung eröffnen konnten, cine bedeutende Schwen- kung unter einem Theile der bisherigen Freunde des Hus bemerkbar gemacht haben. Andreas von Böhmisch-Brod war schon früher auf Seile Sbinco's getreten. Jelzt erklärte sich auch Stefan Palec, welcher dem Hus an Gelehrsamkeit nicht nachstand, und gegen dessen Person die Husiten, welche alle ihre Gegner zu verläumden
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37 pilegten, sobald sie ihre eigenen Wege emschlugen und nicht mehr die Halfter des Johann von Hussinetz trugen. vergeblich mcht bewre- sgsene Schmahungen vorbrachten. offentheh i St Gallus gegen Wycleff. andem er den erstaunten Zubiorern bewies, dass derselbe, welcher bisher dem Volke als treuer Anhanger der Kirche bezeichnet worden war, Lehren aussprach , welche direct auf den Umsturz kirchbeher Lehren. Sakramente und Anordnungen zielten Diese loyale Lossagung von semem bisherigen Freunde, welche mit dieser Enthullung der Haresien Wycleff s verbunden war, war eigenthch der argste morali- sche Schlag. welchen die Partel erleiden konnte, die bisher immer- wahrend von theer Kathobcitai gesprochen und das Entgegengesetzte geubt hatte Von diesem Augenblicke war es unmoguch. die bisherige Taktik zu bewahren. Wycleff's Schriften der Jugend zu empfehlen. daruber zu lesen, zu disputiren, ohne Prag in den Verdacht der Häresie zu versetzen Das aber wolite der Konig so wenig wie vorher. da der Tod Kong Ruprecht’s und die Verhandlungen wegen des Konigthums. endlich auch der steigende Einfluss Konig Sigmund s thm mehr als je die Wahrung der Orthodoxie Böhmens wunschenswerth machten Auch beruhte ja der Einfluss des Hus bei Hofe, wenigstens ber dem Konige und de€ Konigin wesentlich darauf. dass er ein e€riger katho- hischer und rechtglaubiger Priester ser, welcher nur gegen die Miss- brauche. den schlechten Clerus, die unrechtmassige Verwendung der Kirchenguter efferte, nicht aber etwa darauf, dass er die im katho- lischen Simne des Wortes haretische Lehre des Jonann von Wycleff sich eigen machte Der Konig wollte von kemer Haresie in Böhmen wissen und hatte selbst deshalb Hus mit dem Feuertode bedroht, so dass dieser über sein Schiksal, wenn er den Schein der Orthodoxie nicht bewahrte, keinen Zweifel hegen konnte. Wenn aber Hus etwa den Gedanken hegte, er werde wie Wyeleff unter dem Schutze der Grossen des Landes die Opposition gegen den Erzbischof, gegen den von ihm selbst angerufenen Richter, gegen den Papst, den Wenzel trotz seiner notorischen Unwürdigkeit statt des rechtmässigen Papstes Gregor XII. anerkannte, in die Länge fortsetzen können, so musste ihn die Veränderung, welche im Laufe des Jahres 1411 in Betreff des römischen Königthumes vor sich gegangen war, doch bald eines Besseren belehren. Da hatte König Sigmund, vom Papste Johann gleich anfänglich gegen Ladislaus von Neapel als König Ungarns anerkannt, von einem Theile der Churfürsten und zwar der Ruprechtischen Partei
37 pilegten, sobald sie ihre eigenen Wege emschlugen und nicht mehr die Halfter des Johann von Hussinetz trugen. vergeblich mcht bewre- sgsene Schmahungen vorbrachten. offentheh i St Gallus gegen Wycleff. andem er den erstaunten Zubiorern bewies, dass derselbe, welcher bisher dem Volke als treuer Anhanger der Kirche bezeichnet worden war, Lehren aussprach , welche direct auf den Umsturz kirchbeher Lehren. Sakramente und Anordnungen zielten Diese loyale Lossagung von semem bisherigen Freunde, welche mit dieser Enthullung der Haresien Wycleff s verbunden war, war eigenthch der argste morali- sche Schlag. welchen die Partel erleiden konnte, die bisher immer- wahrend von theer Kathobcitai gesprochen und das Entgegengesetzte geubt hatte Von diesem Augenblicke war es unmoguch. die bisherige Taktik zu bewahren. Wycleff's Schriften der Jugend zu empfehlen. daruber zu lesen, zu disputiren, ohne Prag in den Verdacht der Häresie zu versetzen Das aber wolite der Konig so wenig wie vorher. da der Tod Kong Ruprecht’s und die Verhandlungen wegen des Konigthums. endlich auch der steigende Einfluss Konig Sigmund s thm mehr als je die Wahrung der Orthodoxie Böhmens wunschenswerth machten Auch beruhte ja der Einfluss des Hus bei Hofe, wenigstens ber dem Konige und de€ Konigin wesentlich darauf. dass er ein e€riger katho- hischer und rechtglaubiger Priester ser, welcher nur gegen die Miss- brauche. den schlechten Clerus, die unrechtmassige Verwendung der Kirchenguter efferte, nicht aber etwa darauf, dass er die im katho- lischen Simne des Wortes haretische Lehre des Jonann von Wycleff sich eigen machte Der Konig wollte von kemer Haresie in Böhmen wissen und hatte selbst deshalb Hus mit dem Feuertode bedroht, so dass dieser über sein Schiksal, wenn er den Schein der Orthodoxie nicht bewahrte, keinen Zweifel hegen konnte. Wenn aber Hus etwa den Gedanken hegte, er werde wie Wyeleff unter dem Schutze der Grossen des Landes die Opposition gegen den Erzbischof, gegen den von ihm selbst angerufenen Richter, gegen den Papst, den Wenzel trotz seiner notorischen Unwürdigkeit statt des rechtmässigen Papstes Gregor XII. anerkannte, in die Länge fortsetzen können, so musste ihn die Veränderung, welche im Laufe des Jahres 1411 in Betreff des römischen Königthumes vor sich gegangen war, doch bald eines Besseren belehren. Da hatte König Sigmund, vom Papste Johann gleich anfänglich gegen Ladislaus von Neapel als König Ungarns anerkannt, von einem Theile der Churfürsten und zwar der Ruprechtischen Partei
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38 zum Könige der Römer gewählt, ein Einverständniss mit seinem Bruder Wenzel abgeschlossen, Sigmund aber bei dieser Gelegenheit mit Unwillen den Fortgang von Zerwürsnissen in Böhmen bemerkt, die ihm schon vomr Standpuncte seines Glaubens, geschweige von dem eines künstigen Königs von Böhmen zuwider sein mussten. Es ist nichts weniger als unwabrscheinlich, dass die Verände- rungen in Betreff des Königthums eine gewisse Einwirkung auf die Convention vom 6. Juli, den Verlrag mil dem Erzbischofe ausübten 1) Hus selbst musste daran liegen, den waehsenden Verlegenheiten zu entgehen und man muss gestehen, dass der Vortheil des Vertrages ganz auf seiner Seite war. Er triumphirte an der Universitäl, welehie in der nächsten Zeit die Disputationen zu Gunsten WyelefTs sab ; der Erz- bischof aber war in einen noch schlimmeren Zustand gebracht als einst Johann von lenzenstein, welcher keinen anderen Ausweg vor sich sah. als auf sein Erzbisthum Verzicht zu leisten und nach Rom zu gehen. Ging Sbinco nach Rom, um den wahren Zustand der Dinge in Böhmen auszudeeken, so handelte er gegen den König und den geheimen Rath, welche ihn dahin gebracht hatten, an den Papst zu berichten, wie es in ihrem Interesse war und trat er dann gleichsam als Verräther und Ankläger des Königs auf ; blieb er in Prag, so kam er mit seinem Gewissen fortwährend in Widerspruch, da er einerseits den bestimm- ten Befebl Papst Alexander's auszufũhren hatte, welcher ihm aufgetra- gen dafür Sorge zu tragen, dass weder in der Kirche noch in den 1) Von der Stimmung Wenzels zelgt ſolgendes Document, welches twelſekohne in diese Zert fulll. Cod. Unlv. Prag IX. E. A Wence slaus? Yobia univerais el singulia barooibvs proceribes at militibus elienlibus cailel- JanoS ludieibux consuUbux juralls elc. Quia excessus quos venembills Sbinco ecclesie Pragenzis Archieplscopus adversus nos in regau nostro Boemia perpetracit ad multorum proborum studiosa rogamina animo deliberalo et in certa nostra scientia benigne Indultimus et lenore resenhum propler suat humilex petitiones Inoulgemus, ineo vobia universaliter et quibbel vedrum specialiter seriaan precipimus el mandamus, quatenux aibl el allis qui cum co fuerial facturi ab (ſrela ob) hujusmodi dum el quotiens ad vos seu redra loca venterinl seu veniunt nullam motestkun in iamu rebur el ln corpore sub obleniu nostre gracie inferatis Norn displicentiam lalem sue complacentie meritix continuis aput vos (nos) compensare tenebitur el de lpro alterius bonc opinioniz ſama laudabibs diffundelar. Weiter unten folgt der salrus conouclus der Prager Neustadt fur den Etz- biachof aut 14 Tage.
38 zum Könige der Römer gewählt, ein Einverständniss mit seinem Bruder Wenzel abgeschlossen, Sigmund aber bei dieser Gelegenheit mit Unwillen den Fortgang von Zerwürsnissen in Böhmen bemerkt, die ihm schon vomr Standpuncte seines Glaubens, geschweige von dem eines künstigen Königs von Böhmen zuwider sein mussten. Es ist nichts weniger als unwabrscheinlich, dass die Verände- rungen in Betreff des Königthums eine gewisse Einwirkung auf die Convention vom 6. Juli, den Verlrag mil dem Erzbischofe ausübten 1) Hus selbst musste daran liegen, den waehsenden Verlegenheiten zu entgehen und man muss gestehen, dass der Vortheil des Vertrages ganz auf seiner Seite war. Er triumphirte an der Universitäl, welehie in der nächsten Zeit die Disputationen zu Gunsten WyelefTs sab ; der Erz- bischof aber war in einen noch schlimmeren Zustand gebracht als einst Johann von lenzenstein, welcher keinen anderen Ausweg vor sich sah. als auf sein Erzbisthum Verzicht zu leisten und nach Rom zu gehen. Ging Sbinco nach Rom, um den wahren Zustand der Dinge in Böhmen auszudeeken, so handelte er gegen den König und den geheimen Rath, welche ihn dahin gebracht hatten, an den Papst zu berichten, wie es in ihrem Interesse war und trat er dann gleichsam als Verräther und Ankläger des Königs auf ; blieb er in Prag, so kam er mit seinem Gewissen fortwährend in Widerspruch, da er einerseits den bestimm- ten Befebl Papst Alexander's auszufũhren hatte, welcher ihm aufgetra- gen dafür Sorge zu tragen, dass weder in der Kirche noch in den 1) Von der Stimmung Wenzels zelgt ſolgendes Document, welches twelſekohne in diese Zert fulll. Cod. Unlv. Prag IX. E. A Wence slaus? Yobia univerais el singulia barooibvs proceribes at militibus elienlibus cailel- JanoS ludieibux consuUbux juralls elc. Quia excessus quos venembills Sbinco ecclesie Pragenzis Archieplscopus adversus nos in regau nostro Boemia perpetracit ad multorum proborum studiosa rogamina animo deliberalo et in certa nostra scientia benigne Indultimus et lenore resenhum propler suat humilex petitiones Inoulgemus, ineo vobia universaliter et quibbel vedrum specialiter seriaan precipimus el mandamus, quatenux aibl el allis qui cum co fuerial facturi ab (ſrela ob) hujusmodi dum el quotiens ad vos seu redra loca venterinl seu veniunt nullam motestkun in iamu rebur el ln corpore sub obleniu nostre gracie inferatis Norn displicentiam lalem sue complacentie meritix continuis aput vos (nos) compensare tenebitur el de lpro alterius bonc opinioniz ſama laudabibs diffundelar. Weiter unten folgt der salrus conouclus der Prager Neustadt fur den Etz- biachof aut 14 Tage.
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39 Schulen, noch an anderen Orten die verpönten Artikel Wycleffs gepredigt würden. Erklärte er, dass in Böhmen Häresien gepre- digt würden, wie dieses notorisch war, aber nicht zugestanden werden durste, so verfiel er der Rache des Königs, welcher er in der jüngsten Stunde kaum entgangen war, und verletzte er die ihm auſgedrungene Übereinkunft, welche ihm vollends die Hände band. Erklärte er das Gegentheil oder ignorirte er vielmehr, was fort- wäbrend geschah, so hatte er es mit den Vorwürfen seines Gewissens zu thun. So war er durch die Übereinkunft, welche ein diplomatisches Meisterstück des Hus und seiner Partei im königlichen Rathe war, mit sich in Zerrüttung, mit der Aussenwelt in scheinbaren Frieden gerathen, hinter welchem der Hohn und die Verachtung derjenigen lauerten, die ihn überlistet hatten. Es blieb ihm nur ein Ausweg, um das Netz, welches ihm üher das Haupt geworfen war, zu zerreissen, auf sein Erzbisthum — wenigstens zeitweilig Verzicht zu leisten 1) und Hülfe da zu suchen, wo sie allein noch zu hoffen war : dem Thronerben Sigismund den wahren Stand der Dinge zu ossenbaren. Da starb er in Pressburg, wie die einen meinten an Gift, was wahrscheinlicher ist an gebrochenem Herzen, in dem Gefühle, einen unerträglichen Zustand gerade durch diejenigen Mittel veranlasst zu haben, durch welche er denselben zu beseitigen gehofft hatte. Zu allen schon vor- handenen Übeln gesellte sich nun auch die Sedisvacanz, bis es Wen- zel gesiel seinen Arzt Albicus, welcher sich vortrefflich auf Heilung von Pestbeulen verstand, zum Erzbischof zu ernennen, zugleich ein deutlicher Beweis, was der König von der erzbischöflichen Würde hielt. Er wolite ein gefügiges Werkzeug. Für Hus und die Seinigen war diese Wendung der Lage günstiger, als wenn er selbst Erzbischof geworden wäre. Was konnte die Kirche mehr in Verachtung bringen, als nach Sbinco, den er und die Seinigen möglichst verächtlich gemacht hatten, der königliche Leibarzt als Erzbischof! Gerade in der Zwischenzeit vom Tode Sbinco's 28. Sept. 1411 bis zur Ernennung des Albic von Uničow war es, dass die Zerwürf- nisse zwischen K. Ladislaus von Sicilien (Neapel) und dem Papst Johannes den äussersten Grad erreichten. Sie hingen mit dem päpsl- lichen Schisma zusammen. Da Ladislaus den P. Gregor XII. anerkannte, stützte sich Johann XXII. auf das Haus Luxemburg; da Johann XXII. 1) dimissa sui episcopatus pontificali cathedra.
39 Schulen, noch an anderen Orten die verpönten Artikel Wycleffs gepredigt würden. Erklärte er, dass in Böhmen Häresien gepre- digt würden, wie dieses notorisch war, aber nicht zugestanden werden durste, so verfiel er der Rache des Königs, welcher er in der jüngsten Stunde kaum entgangen war, und verletzte er die ihm auſgedrungene Übereinkunft, welche ihm vollends die Hände band. Erklärte er das Gegentheil oder ignorirte er vielmehr, was fort- wäbrend geschah, so hatte er es mit den Vorwürfen seines Gewissens zu thun. So war er durch die Übereinkunft, welche ein diplomatisches Meisterstück des Hus und seiner Partei im königlichen Rathe war, mit sich in Zerrüttung, mit der Aussenwelt in scheinbaren Frieden gerathen, hinter welchem der Hohn und die Verachtung derjenigen lauerten, die ihn überlistet hatten. Es blieb ihm nur ein Ausweg, um das Netz, welches ihm üher das Haupt geworfen war, zu zerreissen, auf sein Erzbisthum — wenigstens zeitweilig Verzicht zu leisten 1) und Hülfe da zu suchen, wo sie allein noch zu hoffen war : dem Thronerben Sigismund den wahren Stand der Dinge zu ossenbaren. Da starb er in Pressburg, wie die einen meinten an Gift, was wahrscheinlicher ist an gebrochenem Herzen, in dem Gefühle, einen unerträglichen Zustand gerade durch diejenigen Mittel veranlasst zu haben, durch welche er denselben zu beseitigen gehofft hatte. Zu allen schon vor- handenen Übeln gesellte sich nun auch die Sedisvacanz, bis es Wen- zel gesiel seinen Arzt Albicus, welcher sich vortrefflich auf Heilung von Pestbeulen verstand, zum Erzbischof zu ernennen, zugleich ein deutlicher Beweis, was der König von der erzbischöflichen Würde hielt. Er wolite ein gefügiges Werkzeug. Für Hus und die Seinigen war diese Wendung der Lage günstiger, als wenn er selbst Erzbischof geworden wäre. Was konnte die Kirche mehr in Verachtung bringen, als nach Sbinco, den er und die Seinigen möglichst verächtlich gemacht hatten, der königliche Leibarzt als Erzbischof! Gerade in der Zwischenzeit vom Tode Sbinco's 28. Sept. 1411 bis zur Ernennung des Albic von Uničow war es, dass die Zerwürf- nisse zwischen K. Ladislaus von Sicilien (Neapel) und dem Papst Johannes den äussersten Grad erreichten. Sie hingen mit dem päpsl- lichen Schisma zusammen. Da Ladislaus den P. Gregor XII. anerkannte, stützte sich Johann XXII. auf das Haus Luxemburg; da Johann XXII. 1) dimissa sui episcopatus pontificali cathedra.
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40 die Anrechte des Hauses Anjou auf Ungarn nicht anerkannte, bemãch— ligte sich König Ladislaus des Kirchenstaates und hehandelte nament- lich Rom in ganz schmählicher Weise 1). Sein Gedanke scheint gewesen zu sein, der weltliehen Herrschafl der Päpste ein Ende zu machen und wenn irgend Jemand als Vorläuser Victor Emanuel's betrachtet wer- den kann, so war es der letzte Anjou. Johann XXII. thal unter diesen Verhaltnissen, was seines Amtes war. Er erklärte an i 1. August 1411, der Konig sei den kirchlichen Censuren verfallen, und lud ihn auf den 9. December vor, sich zu verantworten 2). Als er nicht kam. beraubte er ihn des päpstlichen Lehens von Sicilien 3). enthob seine Unterthanen ibrer Eide und besahl endlich das Krenz wider ihn zu pre- digen. Schon früher erliess Johann das päpstliche Ausschreiben zu einem allgemeinen Concil nach Rom für den 1. April 1413, welcbes sich seiner Natur nach auch mil den Wircen in Bohinen beschäftigen musste. Es musste deshalb auch in diesem Lande ein Beschluss ge- fasst werden, wollle man nicht durch das, was in Rom sich vorberei- tete, überholt werden.o Niemand scheint dieses tiefer gesühit zu haben als Johannes Hus. Er beeilte sich deshalb ein Instrument auszustellen, welcbes seine Rechtgläubigkeit bezeugte und seine Ankläger als Verläumder darstellt. Niemals habe er gelehrt, dass im Altarsakramente die Substanz des Brodes zurückbleibe; dass nur so lange Zeit als die Hostie erhoben worden, sie auch der Körper Christi sei, jedoch nicht mehr, wenn sie niedergelegt sei; dass ein in Todsünde befindlicher Priester das Sakrament nicht vollbringe: dass die Weltlichen dem Clerus ihre Güter fortuchmen, dass sie den Zelinton nicht zablen, den Clerus mit dem weltlichen Schwerte tressen sollen, dass Indulgenzen nichts seien. Mit Recht stellt man aber die Frage, wie verhalten sich diese Erklärungen zn seinen unzweifelhaften gemachten Ausserungen? Wie konnte man solche Dinge bezeugen? Woraus bestand denn also dasjenige, was Hus und sein Austreten allen so liebenswürdig und theuer macht, welehe sich daran gewöhnten, nur in den Häresien 1) Buoninsegni istoria di Fizenze, p. A, ausgeschrieben von LeOn Aretino de tempo- ridus suis hist. 2) Raynald 1411. 5. 1) II. cal. Mag 1412. An 15. Juni (412 fand jedoch ein Verlinng der Konigs mit dem Papste slatt, Ien des ersteren Unterwerfnug in sich schluss.
40 die Anrechte des Hauses Anjou auf Ungarn nicht anerkannte, bemãch— ligte sich König Ladislaus des Kirchenstaates und hehandelte nament- lich Rom in ganz schmählicher Weise 1). Sein Gedanke scheint gewesen zu sein, der weltliehen Herrschafl der Päpste ein Ende zu machen und wenn irgend Jemand als Vorläuser Victor Emanuel's betrachtet wer- den kann, so war es der letzte Anjou. Johann XXII. thal unter diesen Verhaltnissen, was seines Amtes war. Er erklärte an i 1. August 1411, der Konig sei den kirchlichen Censuren verfallen, und lud ihn auf den 9. December vor, sich zu verantworten 2). Als er nicht kam. beraubte er ihn des päpstlichen Lehens von Sicilien 3). enthob seine Unterthanen ibrer Eide und besahl endlich das Krenz wider ihn zu pre- digen. Schon früher erliess Johann das päpstliche Ausschreiben zu einem allgemeinen Concil nach Rom für den 1. April 1413, welcbes sich seiner Natur nach auch mil den Wircen in Bohinen beschäftigen musste. Es musste deshalb auch in diesem Lande ein Beschluss ge- fasst werden, wollle man nicht durch das, was in Rom sich vorberei- tete, überholt werden.o Niemand scheint dieses tiefer gesühit zu haben als Johannes Hus. Er beeilte sich deshalb ein Instrument auszustellen, welcbes seine Rechtgläubigkeit bezeugte und seine Ankläger als Verläumder darstellt. Niemals habe er gelehrt, dass im Altarsakramente die Substanz des Brodes zurückbleibe; dass nur so lange Zeit als die Hostie erhoben worden, sie auch der Körper Christi sei, jedoch nicht mehr, wenn sie niedergelegt sei; dass ein in Todsünde befindlicher Priester das Sakrament nicht vollbringe: dass die Weltlichen dem Clerus ihre Güter fortuchmen, dass sie den Zelinton nicht zablen, den Clerus mit dem weltlichen Schwerte tressen sollen, dass Indulgenzen nichts seien. Mit Recht stellt man aber die Frage, wie verhalten sich diese Erklärungen zn seinen unzweifelhaften gemachten Ausserungen? Wie konnte man solche Dinge bezeugen? Woraus bestand denn also dasjenige, was Hus und sein Austreten allen so liebenswürdig und theuer macht, welehe sich daran gewöhnten, nur in den Häresien 1) Buoninsegni istoria di Fizenze, p. A, ausgeschrieben von LeOn Aretino de tempo- ridus suis hist. 2) Raynald 1411. 5. 1) II. cal. Mag 1412. An 15. Juni (412 fand jedoch ein Verlinng der Konigs mit dem Papste slatt, Ien des ersteren Unterwerfnug in sich schluss.
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41 des Mittelalfers, wenn sie auch noch so unlogisch und unwissenschaft- lich waren, Fortschritt und Besserung zu erblicken? Bis zu diesem Augenblicke wenigstens könnte Hus auf die Bewunderung dieser Männer keinen Anspruch machen, da er an dem charakteristischen Dogma der katholischen Lehre festzuhalten erklärte. Wenn er aber den Glauben der katholischen Kirche theilte, und an der Lehre vom Al- tarsakramente, vom Ablasse festhielt, wozu denn fort und fort die oppo- sitionelle Stellung? welches Motiv, welches Ziel verband sich damit? So lange Sbinco lebte, war es also nur Hass gegen diesen, wie es in der Universitätschronik heisst. Nun aber da dieser todt war, wozu der neue Scandal? War Hus dabei nur vorgeschoben oder schob er im Stillen, während er nach Aussen die Haltung eines strenggläubigen Priesters beobachtete? Wer kann diese Widersprüche vollständig-ent- wirren? War es schon, als Wenzel die Prager Bürger gegen den Clerus losliess, zu wilden Scenen gekommen, welche zum Theile erst auf dem Concil von Constanz in ihrer ganzen Scheusslichkeit an den Tag traten, so war bei der Rücksichtslosigkeit der Anhänger Wycleff's in Böhmen, die mit der Urkundenfälschung begonnen- hatten, noch Argeres zu fürchten, wenn es zu einem neuen Conflicte komme, und dieser trat denn auch 1412 ein, als die Kreuzbulle Papst Johann’s nach Prag kam und Hus, dessen Process noch immer in Rom schwebte, nun diese Gelegenheit ergriff, um wo möglich dem Papste gegenüber eine ähnliche Stellung zu erlangen, als er Sbinco gegenüber einge- nommen hatte. Stimmten er und sein Freund Hieronymus von Prag, der Laie, in ibren nationalen Bestrebungen überein, suchte Hus durch Briefe auf die Polen einzuwirken, während Hieronymus Reisen nach Polen wie zu den Ruthenen unternahm, deren Kirchen er besuchte, als wäre er ein Schismatiker, so war doch in dem Auftreten beider ein gewisser Unterschied. Hus pflegte die Gesetzlichkeit so weit als mög- lich zu bewahren, bis ihn auch nur die Schärfe eines Haares vom Gegentheile schied, so das in den Augen der Fernestehenden die Gren- zen längst sich verwischten. Er trat bei der Vertreibung der Deutschen so wenig als möglich in den Vordergrund, gieng selbst, als der Abzug erfolgte, aus der Stadt und es war ihm gewiss sehr unangenehm, als nichts desto weniger es in Prag hiess, Hus vertrieb die Deutschen. Als es sich um Preisgebung Papst Gregor's XII. handelte, welcher doch in Slavonien seine Zuflucht suchte — war Hus wieder bemüht gewe- sen, den Schein zu reften, obwohl er sich etwas voreilig gegen ihn m —
41 des Mittelalfers, wenn sie auch noch so unlogisch und unwissenschaft- lich waren, Fortschritt und Besserung zu erblicken? Bis zu diesem Augenblicke wenigstens könnte Hus auf die Bewunderung dieser Männer keinen Anspruch machen, da er an dem charakteristischen Dogma der katholischen Lehre festzuhalten erklärte. Wenn er aber den Glauben der katholischen Kirche theilte, und an der Lehre vom Al- tarsakramente, vom Ablasse festhielt, wozu denn fort und fort die oppo- sitionelle Stellung? welches Motiv, welches Ziel verband sich damit? So lange Sbinco lebte, war es also nur Hass gegen diesen, wie es in der Universitätschronik heisst. Nun aber da dieser todt war, wozu der neue Scandal? War Hus dabei nur vorgeschoben oder schob er im Stillen, während er nach Aussen die Haltung eines strenggläubigen Priesters beobachtete? Wer kann diese Widersprüche vollständig-ent- wirren? War es schon, als Wenzel die Prager Bürger gegen den Clerus losliess, zu wilden Scenen gekommen, welche zum Theile erst auf dem Concil von Constanz in ihrer ganzen Scheusslichkeit an den Tag traten, so war bei der Rücksichtslosigkeit der Anhänger Wycleff's in Böhmen, die mit der Urkundenfälschung begonnen- hatten, noch Argeres zu fürchten, wenn es zu einem neuen Conflicte komme, und dieser trat denn auch 1412 ein, als die Kreuzbulle Papst Johann’s nach Prag kam und Hus, dessen Process noch immer in Rom schwebte, nun diese Gelegenheit ergriff, um wo möglich dem Papste gegenüber eine ähnliche Stellung zu erlangen, als er Sbinco gegenüber einge- nommen hatte. Stimmten er und sein Freund Hieronymus von Prag, der Laie, in ibren nationalen Bestrebungen überein, suchte Hus durch Briefe auf die Polen einzuwirken, während Hieronymus Reisen nach Polen wie zu den Ruthenen unternahm, deren Kirchen er besuchte, als wäre er ein Schismatiker, so war doch in dem Auftreten beider ein gewisser Unterschied. Hus pflegte die Gesetzlichkeit so weit als mög- lich zu bewahren, bis ihn auch nur die Schärfe eines Haares vom Gegentheile schied, so das in den Augen der Fernestehenden die Gren- zen längst sich verwischten. Er trat bei der Vertreibung der Deutschen so wenig als möglich in den Vordergrund, gieng selbst, als der Abzug erfolgte, aus der Stadt und es war ihm gewiss sehr unangenehm, als nichts desto weniger es in Prag hiess, Hus vertrieb die Deutschen. Als es sich um Preisgebung Papst Gregor's XII. handelte, welcher doch in Slavonien seine Zuflucht suchte — war Hus wieder bemüht gewe- sen, den Schein zu reften, obwohl er sich etwas voreilig gegen ihn m —
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42 erklärt hatte. Ais es sich darum handelte, die Wycleffischen Schrif- ten, einzuliefern, versäumte Hus diese Gelegenheit, sich als „Sohn des Gehorsams" zu zeigen, nicht, und brachte selhst seine Exemplare auf die erzbischöfliche Kanzlei, unbeschadet dessen, was er nachher dem Erzbischofe selbst anthat. Seine Bemübungen so weit voran zu gehen als möglich, aber jede Gelegenheit, in Flagranti ergriffen zu werden, zu meiden, sind unverkennbar, und das ist es wohl auch, was ihm das Epitheton des gesährlichsten Gegners zuzog. Sein Freund Hierony- mus. dessen Tod später auch viel mehr beklagt wurde, als der des Hus, war ein weit stürmischerer, doch viel offnerer Charakter, der freiich von Ehre und Recht seltsame Begriffe hatte. Was zu seinen Zwecken diente, erschien ihm auch erlaubt. Er war es, der den Dialogus, den Trialogus und andere Schristen Wycleff's von seiner Reise nach Eng- land nach Böhmen gebracht, sich auf das offenste für diesen aus- sprach. Im Jahre 1409 setzte er die grosse Disputation de quodlibet des Mathias von Knyn, welche zur Verhöhnung des Erzbischofs diente, in Scene und lud dazu auch die burgundischen und brabantischen Gesandten ein 1). Nach dieser offenen Herausforderung kam es schon 1410 zwischen ihm und Sbinco zu den grössten Zerwürfnissen, wahr- scheinlich wegen Verbreitung des gefälschten Oxforder Documentes unJ der Einlieferung der Wyclessischen Schriften. Denn statt zu thun. was der erzbischöffiche Kanzler gebot, brachte Hieronymus seine Exemplare in das Carolin und die schwarze Rose, wo die böhmische Nation ihren Sitz hatte, und vertheidigte daselbst Wycleff. Er ent- fernie sich jedoch nachher aus Prag und ging nach Ungarn, wo er auf Requisition Shinco's von dem Erzbischofe von Gran gefangen gesetzl und nach Prag zurückgeschickt wurde. Als er damals nach Wien kam, verlangte man von ihm einen Eid, dass er sich nicht von Wien entfernen wolle. Er leistete ihn vor vielen Doctoren der Theologie und des Decreles sowie Magistern der Wiener Universitäl, sich nicht früher zu entfernen, als bis er sich vor Zeugen verantwortel und das Urtheil über ihn gesprochen worden sei. Nachdem er sich in dieser Weise verpslichtet, entfernte er sich heimlich von Wien, was zur Folge hatte, dass Ilieronymus sowolil in Wien, als in Prag und Kra- kan durch Anschlag an den Kirchenthüren als contumax, meineidig und gebannt bezeichnet wurde. Hieronymus tröstete sich da- 1) Sieh hierúber mel nen Johannes Hus.
42 erklärt hatte. Ais es sich darum handelte, die Wycleffischen Schrif- ten, einzuliefern, versäumte Hus diese Gelegenheit, sich als „Sohn des Gehorsams" zu zeigen, nicht, und brachte selhst seine Exemplare auf die erzbischöfliche Kanzlei, unbeschadet dessen, was er nachher dem Erzbischofe selbst anthat. Seine Bemübungen so weit voran zu gehen als möglich, aber jede Gelegenheit, in Flagranti ergriffen zu werden, zu meiden, sind unverkennbar, und das ist es wohl auch, was ihm das Epitheton des gesährlichsten Gegners zuzog. Sein Freund Hierony- mus. dessen Tod später auch viel mehr beklagt wurde, als der des Hus, war ein weit stürmischerer, doch viel offnerer Charakter, der freiich von Ehre und Recht seltsame Begriffe hatte. Was zu seinen Zwecken diente, erschien ihm auch erlaubt. Er war es, der den Dialogus, den Trialogus und andere Schristen Wycleff's von seiner Reise nach Eng- land nach Böhmen gebracht, sich auf das offenste für diesen aus- sprach. Im Jahre 1409 setzte er die grosse Disputation de quodlibet des Mathias von Knyn, welche zur Verhöhnung des Erzbischofs diente, in Scene und lud dazu auch die burgundischen und brabantischen Gesandten ein 1). Nach dieser offenen Herausforderung kam es schon 1410 zwischen ihm und Sbinco zu den grössten Zerwürfnissen, wahr- scheinlich wegen Verbreitung des gefälschten Oxforder Documentes unJ der Einlieferung der Wyclessischen Schriften. Denn statt zu thun. was der erzbischöffiche Kanzler gebot, brachte Hieronymus seine Exemplare in das Carolin und die schwarze Rose, wo die böhmische Nation ihren Sitz hatte, und vertheidigte daselbst Wycleff. Er ent- fernie sich jedoch nachher aus Prag und ging nach Ungarn, wo er auf Requisition Shinco's von dem Erzbischofe von Gran gefangen gesetzl und nach Prag zurückgeschickt wurde. Als er damals nach Wien kam, verlangte man von ihm einen Eid, dass er sich nicht von Wien entfernen wolle. Er leistete ihn vor vielen Doctoren der Theologie und des Decreles sowie Magistern der Wiener Universitäl, sich nicht früher zu entfernen, als bis er sich vor Zeugen verantwortel und das Urtheil über ihn gesprochen worden sei. Nachdem er sich in dieser Weise verpslichtet, entfernte er sich heimlich von Wien, was zur Folge hatte, dass Ilieronymus sowolil in Wien, als in Prag und Kra- kan durch Anschlag an den Kirchenthüren als contumax, meineidig und gebannt bezeichnet wurde. Hieronymus tröstete sich da- 1) Sieh hierúber mel nen Johannes Hus.
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v 43 mit, wenn er fort sci, könnten sie über ihn schreiben, was sie wollten 1). Als er mit diesen sellsamen Anschauungen von Ehre und Pflicht nach Prag zurückgekehrt war, erklärte ihn Sbinco öffentlich als gebanní 1410. Jetzt entfaltete aber Hieronymus einen wohl organi- sirten Angriffsplan. Petrus von Valencia, einer der Studenten, welche gegen Shinco appellirten, war des Hieronymus Diener, der ihn auch, als die Sache schief ging, Jahre lang bei sich bebielt. Hieronymus war einer der Anstifter jenes Umzuges einer diederlichen Dirne, welche Rom vorzustellen hatte und er setzte noch einen Prediger auf den Kar- ren, der mit päpstlichen Bullen verschen war; er schrieb Schmähschrif- ten gegen Sbinco, hetzte von einem Fenster der Capelle Bethlehem aus, wäbrend Hus in derselben predigte, das Volk wider den Erzbischof auf, dass es wie wüthend wurde. Als es zu den Gewaltscenen in Prag kam, nahm Hieronymus drei Predigermönche, welche ihn über sein Betragen Vorwürfe gemacht, gefangen; zwei lieferte er später wieder aus, einen aber behielt er zurück und führte dann denselben oftmals an die Moldau, um sich an der Todesangst des Gequälten zu ergötzen, welcher nicht anders glaubte als ertränkt zu werden. Als bei einem der Pragertumulte Bruder Hieronymus Beneš von Jungbunzlau mit scharfen Worten dem unrechtlichen Treiben entgegentrat, gab ihm Hieronymus auf dem Markiplatze eine Ohrfeige und drang dann mit dem Messer auf ihn ein, wobei noch glücklicher Weise Zdislaus von Zwirschetiz noch Schlimmeres verhinderte 2). Er gehörte zu dem Kreise jener Männer, welche wie Wok von Waldstein und andere, die Pfarrhäuser überfielen und plünderten, die Pfarrer misshandelten, mehrere erschlugen und Sbinco zu dem Interdicte nöthigten. Wenn irgend Jemand an dem Tode Sbinco's moralischen Antheil hatte, so war es Mag. Hieronymus, der überall wohin er kam, sich als unru- ruhigen Kopf bethätigte. Wenn er an der Disputation zu Gunsten Wycleff's 1411 sich nicht betheiligte, so lag der Grund wohl nur darin, dass der Bann noch fortwährend auf ihm ruhte. Es ist jedoch kaum zu zweifeln, dass er sie organisirte. Aus diesen Thalsachen mag man sich ein richtiges Bild von dem Charakter dieses Mannes zusammen- setzen, welcher vielleicht einem Ulrich von Hutten als Muster vorge- schwebt haben mag. Wie viel Edles oder Unedles ein derartiges 1) Qnod posl suum recessum poterant scribere quod valehant. 23 Die Thatsschen beruhen auf den Gesländnissen, welche Mag. Hieronymus in Con- stanz ablegte.
v 43 mit, wenn er fort sci, könnten sie über ihn schreiben, was sie wollten 1). Als er mit diesen sellsamen Anschauungen von Ehre und Pflicht nach Prag zurückgekehrt war, erklärte ihn Sbinco öffentlich als gebanní 1410. Jetzt entfaltete aber Hieronymus einen wohl organi- sirten Angriffsplan. Petrus von Valencia, einer der Studenten, welche gegen Shinco appellirten, war des Hieronymus Diener, der ihn auch, als die Sache schief ging, Jahre lang bei sich bebielt. Hieronymus war einer der Anstifter jenes Umzuges einer diederlichen Dirne, welche Rom vorzustellen hatte und er setzte noch einen Prediger auf den Kar- ren, der mit päpstlichen Bullen verschen war; er schrieb Schmähschrif- ten gegen Sbinco, hetzte von einem Fenster der Capelle Bethlehem aus, wäbrend Hus in derselben predigte, das Volk wider den Erzbischof auf, dass es wie wüthend wurde. Als es zu den Gewaltscenen in Prag kam, nahm Hieronymus drei Predigermönche, welche ihn über sein Betragen Vorwürfe gemacht, gefangen; zwei lieferte er später wieder aus, einen aber behielt er zurück und führte dann denselben oftmals an die Moldau, um sich an der Todesangst des Gequälten zu ergötzen, welcher nicht anders glaubte als ertränkt zu werden. Als bei einem der Pragertumulte Bruder Hieronymus Beneš von Jungbunzlau mit scharfen Worten dem unrechtlichen Treiben entgegentrat, gab ihm Hieronymus auf dem Markiplatze eine Ohrfeige und drang dann mit dem Messer auf ihn ein, wobei noch glücklicher Weise Zdislaus von Zwirschetiz noch Schlimmeres verhinderte 2). Er gehörte zu dem Kreise jener Männer, welche wie Wok von Waldstein und andere, die Pfarrhäuser überfielen und plünderten, die Pfarrer misshandelten, mehrere erschlugen und Sbinco zu dem Interdicte nöthigten. Wenn irgend Jemand an dem Tode Sbinco's moralischen Antheil hatte, so war es Mag. Hieronymus, der überall wohin er kam, sich als unru- ruhigen Kopf bethätigte. Wenn er an der Disputation zu Gunsten Wycleff's 1411 sich nicht betheiligte, so lag der Grund wohl nur darin, dass der Bann noch fortwährend auf ihm ruhte. Es ist jedoch kaum zu zweifeln, dass er sie organisirte. Aus diesen Thalsachen mag man sich ein richtiges Bild von dem Charakter dieses Mannes zusammen- setzen, welcher vielleicht einem Ulrich von Hutten als Muster vorge- schwebt haben mag. Wie viel Edles oder Unedles ein derartiges 1) Qnod posl suum recessum poterant scribere quod valehant. 23 Die Thatsschen beruhen auf den Gesländnissen, welche Mag. Hieronymus in Con- stanz ablegte.
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44 Benehmen in sich scbliesse, braucht hier nicht erst crortert zu wer- den. Es ist aber wohl begreiflich, dass nach diesen und den spateren Vorgängen das Concil von Constanz sich nich( zu ihm hingezogen füblte, wie uns die kriechende Weise, in welcher Hieronymus als Gefange- ner die Milde desselben anflehte, ebenfalls nicht zu gewinnen vermag. So kann man denn ebensowenig sagen, dass beide Männer an der Spitze einer Bewegung standen, die sie leiteten und beherrsch— ten, als dass diese selhst eine ethische, geschweige eine evangelische war. Bei beiden wirkte, wenigstens bis zu diesem Augenblicke, die persönliche Animosität wider Sbinco mindestens eben soviel als die Begierde, ihre slavische Nationalität zu erheben. Hieronymus machte kein Hehl, dass er wider Sbinco so rücksichtslos aufzutreten sich berufen fühite, weil dieser ihn ohne ihn citirt zu haben, wohl in Kraft der päpstlichen Bulle (Alexanders V.) bannte, da er die Schrif- ten Wycleff's nicht einlieferte, wobl aber erst noch sie vertheidigte. Nicht minder hat Hus hinlänglich zu erkennen gegeben, ob ihm seinen geistlichenOberen gegenüber nur evangelische Motive leiteten. Beide ent- sesselten eine Bewegung. deren Ziel und Ende keiner von ihnen uber- blickte, deren Unrechtlichkeit einerseits die Deutschen, was die nationale Seite betraf, andererseits dic böhmischen Doctoren, was die religiöse betraf, laut tadelten und die gleich anfangs mit Scenen und Vorgängen ersüllt war, welche hinlänglich bewiesen, wie wenig wählerisch beide in Bezug auf die Mittel waren. Da bestand denn der Unterschied zwischen beiden höchstens darin, dass Hus zu- zwei Scbritten vorwärts, einen rückwärts zu machen pflegte und so off er ein Stück der kirchlichen Ordnung niederriss, die Betheue- rung seiner Katholicität verdoppelte ; Hieronymus aber seinen Refor- mationseifer in thatsächlichen Misshandlungen derjenigen bethäligte, welche seiner physischen Gewalt verfallen waren. Dicse Sache konnte unmöglich einen guten Ausgang nehmen, und die Identificirung der nationalen Uberhebung mit einer Reform der Kirche vom Standpuncte des Evangeliums, aber ausgefuhrt durch Mittel, wie sie mehr und mehr an das Tageslicht treten, konnte in der That our jene bitteren Früchte bringen, welche seil 1409 immer stärker sichtbar wurden. die Zerstörung der böhmischen Glaazperiode durch Böhmen selbst 1). 1) O naboo pracclara, sehreibl ein Schlester des XV Jatirhundertes, o gene inclila! o populus quondam dei pecultaris ! o terra promissionis a deo elecla el mltis douis
44 Benehmen in sich scbliesse, braucht hier nicht erst crortert zu wer- den. Es ist aber wohl begreiflich, dass nach diesen und den spateren Vorgängen das Concil von Constanz sich nich( zu ihm hingezogen füblte, wie uns die kriechende Weise, in welcher Hieronymus als Gefange- ner die Milde desselben anflehte, ebenfalls nicht zu gewinnen vermag. So kann man denn ebensowenig sagen, dass beide Männer an der Spitze einer Bewegung standen, die sie leiteten und beherrsch— ten, als dass diese selhst eine ethische, geschweige eine evangelische war. Bei beiden wirkte, wenigstens bis zu diesem Augenblicke, die persönliche Animosität wider Sbinco mindestens eben soviel als die Begierde, ihre slavische Nationalität zu erheben. Hieronymus machte kein Hehl, dass er wider Sbinco so rücksichtslos aufzutreten sich berufen fühite, weil dieser ihn ohne ihn citirt zu haben, wohl in Kraft der päpstlichen Bulle (Alexanders V.) bannte, da er die Schrif- ten Wycleff's nicht einlieferte, wobl aber erst noch sie vertheidigte. Nicht minder hat Hus hinlänglich zu erkennen gegeben, ob ihm seinen geistlichenOberen gegenüber nur evangelische Motive leiteten. Beide ent- sesselten eine Bewegung. deren Ziel und Ende keiner von ihnen uber- blickte, deren Unrechtlichkeit einerseits die Deutschen, was die nationale Seite betraf, andererseits dic böhmischen Doctoren, was die religiöse betraf, laut tadelten und die gleich anfangs mit Scenen und Vorgängen ersüllt war, welche hinlänglich bewiesen, wie wenig wählerisch beide in Bezug auf die Mittel waren. Da bestand denn der Unterschied zwischen beiden höchstens darin, dass Hus zu- zwei Scbritten vorwärts, einen rückwärts zu machen pflegte und so off er ein Stück der kirchlichen Ordnung niederriss, die Betheue- rung seiner Katholicität verdoppelte ; Hieronymus aber seinen Refor- mationseifer in thatsächlichen Misshandlungen derjenigen bethäligte, welche seiner physischen Gewalt verfallen waren. Dicse Sache konnte unmöglich einen guten Ausgang nehmen, und die Identificirung der nationalen Uberhebung mit einer Reform der Kirche vom Standpuncte des Evangeliums, aber ausgefuhrt durch Mittel, wie sie mehr und mehr an das Tageslicht treten, konnte in der That our jene bitteren Früchte bringen, welche seil 1409 immer stärker sichtbar wurden. die Zerstörung der böhmischen Glaazperiode durch Böhmen selbst 1). 1) O naboo pracclara, sehreibl ein Schlester des XV Jatirhundertes, o gene inclila! o populus quondam dei pecultaris ! o terra promissionis a deo elecla el mltis douis
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45 Zur Verwickelung der Verhältnisse kam nun einerscits dazu, dass der königliche Arzt Albicus, welchem Wenzel das Erzbisthum zu- wandte, dasselbe nicht behalten wollte. Er war ein Deutscher, ein genialer Lebemann, der nichts so sehr bedauerte, als dass alle Mög- lichkeit einer heiteren Stimmung immer mehr abhanden komme, und damit natürlicher Feind aller Zerwürfnisse, namentlich derjenigen, welche ihm Verlegenheiten bereiten 1). Er beeilte sich von dem Erz- bisthum wegzukommen und unterhandelte deshalb mil Konrad, Bi- schof von Olmütz. Subkämmerer, Beisitzer des Landgerichtes, könig- lichem Münzmeister, welcher, wie es seheint, sich mit chemischen Untersuchungen abgab. Dafür bezeichnete ihn das Yolk als einen Todtenbeschwörer und Zauberer (negromanticus). Auch er war ein Deutscher und galt ehen deshalh den Fanatikern als Feind der Böhmen, zuletzt nur, weil sie Feinde des deutschen Namens waren. Der Hass, welchen die Chronik der Taboriten dem Andenken Konrad's, weil er ein Deutscher war, widmet, sollte lehren, in Betreff der vielen Be- schuldigungen, welche wider ihn erhoben wurden, vorsichtiger zu verfahren; es ist ohnehin nicht ausserordentlich viel an ihm zu loben. Das zweite Ereigniss war die Verkündigung der päpstlichen Ab- lassbulle wider den König Ladislaus von Sicilien (Neapel), den Sohn K. Karls III. und als solcher auch Prätendent der ungarischen Krone zu dessen Gunsten sich einst Papsf Bonifacius mit K. Sigismund und K. Wenzel überworfen batte. Der Papst hosste auf dem Wege eines Ablasses eine ergiebige Geldunterstützung gegen den König zu er- gratuitis et forluitis praedita! Nam ſucolce tuae magnitudone, forlitudine, et procerilale curporia, armocum perltso, Hlberalitalis afilu- enlin, afſabililate placida, Ingenil perspicacia, morum honestaſe pracſulgida el praccipec religiositate et cullus divini prae cunctis ualionihus obxer- vantissima quondam cunctis ſere natiombus praeferebintur, quomodo qune sic a veritalc es averso, ul lanquani inverecunda merelrix runctis erroribus et spurcilits omnibux to foedare et seducere volsatbus sic viriliter le prosternis ele. Catalugus abbutum Saganensium, p 285. 1) Uher don ihm gemachlen Vorwurf des Geizes bal sich Albious, wie die neuen Quellen ragon, geroinigl. Sein Haoplspruch, welcher dem Ronige unslreitig sohe wohl gefiel, ware non ext potua nisi vinom, nou est cibus nasi caro, non es! gat- diom nisi muliè, (de regimine hominis). Cbrigons finde ich auch, dasa or einen Trachl cirea sumptronem venerabilis axcramenti cucharistiae (Bih. Unir. Prag. V. B. 20) veronlasste Die Briefe des Konigs an ihn: Cod. VI. A 7.
45 Zur Verwickelung der Verhältnisse kam nun einerscits dazu, dass der königliche Arzt Albicus, welchem Wenzel das Erzbisthum zu- wandte, dasselbe nicht behalten wollte. Er war ein Deutscher, ein genialer Lebemann, der nichts so sehr bedauerte, als dass alle Mög- lichkeit einer heiteren Stimmung immer mehr abhanden komme, und damit natürlicher Feind aller Zerwürfnisse, namentlich derjenigen, welche ihm Verlegenheiten bereiten 1). Er beeilte sich von dem Erz- bisthum wegzukommen und unterhandelte deshalb mil Konrad, Bi- schof von Olmütz. Subkämmerer, Beisitzer des Landgerichtes, könig- lichem Münzmeister, welcher, wie es seheint, sich mit chemischen Untersuchungen abgab. Dafür bezeichnete ihn das Yolk als einen Todtenbeschwörer und Zauberer (negromanticus). Auch er war ein Deutscher und galt ehen deshalh den Fanatikern als Feind der Böhmen, zuletzt nur, weil sie Feinde des deutschen Namens waren. Der Hass, welchen die Chronik der Taboriten dem Andenken Konrad's, weil er ein Deutscher war, widmet, sollte lehren, in Betreff der vielen Be- schuldigungen, welche wider ihn erhoben wurden, vorsichtiger zu verfahren; es ist ohnehin nicht ausserordentlich viel an ihm zu loben. Das zweite Ereigniss war die Verkündigung der päpstlichen Ab- lassbulle wider den König Ladislaus von Sicilien (Neapel), den Sohn K. Karls III. und als solcher auch Prätendent der ungarischen Krone zu dessen Gunsten sich einst Papsf Bonifacius mit K. Sigismund und K. Wenzel überworfen batte. Der Papst hosste auf dem Wege eines Ablasses eine ergiebige Geldunterstützung gegen den König zu er- gratuitis et forluitis praedita! Nam ſucolce tuae magnitudone, forlitudine, et procerilale curporia, armocum perltso, Hlberalitalis afilu- enlin, afſabililate placida, Ingenil perspicacia, morum honestaſe pracſulgida el praccipec religiositate et cullus divini prae cunctis ualionihus obxer- vantissima quondam cunctis ſere natiombus praeferebintur, quomodo qune sic a veritalc es averso, ul lanquani inverecunda merelrix runctis erroribus et spurcilits omnibux to foedare et seducere volsatbus sic viriliter le prosternis ele. Catalugus abbutum Saganensium, p 285. 1) Uher don ihm gemachlen Vorwurf des Geizes bal sich Albious, wie die neuen Quellen ragon, geroinigl. Sein Haoplspruch, welcher dem Ronige unslreitig sohe wohl gefiel, ware non ext potua nisi vinom, nou est cibus nasi caro, non es! gat- diom nisi muliè, (de regimine hominis). Cbrigons finde ich auch, dasa or einen Trachl cirea sumptronem venerabilis axcramenti cucharistiae (Bih. Unir. Prag. V. B. 20) veronlasste Die Briefe des Konigs an ihn: Cod. VI. A 7.
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46 langen, als dieser sich Roms bemächtigte und in neapolitanischer Weise daselbst bauste. Die Ablasshulle gab aber erwünschten Anlass zu Demonstrationen aller Art, welche den Zweck hatten, das čechische Volk in steigender Ausregung zu erhalten. Offenbar war es Sache des Königs und des Erzbischofes über die Zweekmässigkeit einer derartigen Beisteuer ih Urtheil auszuspre- chen, wie denn oftmals Fürsten. z. B. noch der grosse Cardinal Ximenes als Regent von Castilien ibre Zustimmung verweigerten, wenn es sich um Geldbeiträge für Rom handelte. Nach der Ansicht des Mag. Hus kam es der Prager Universität zu, zu entscheiden, ob es recht und ziemlich sei, die Kreuzbulle gegen K. Ladislaus zu verkündigen, eine Frage, welche so ziemlich der gleich kam, ob es erlaubt sei, sich im Falle eines Angrisses zu vertheidigen. Allein es genügte dem Magister nicht, die Frage vor das Forum der Universität zu zichen und sie vom wissenschaftlichen Standpuncte zu erörtern. Es erfolgten An- schläge on allen Kirchenthüren und an den besuchtesten Platzen der Stadt, worin alle, welche sich dafur interessirten, eingeladen wurden, in den grossen Disputationssaal der Universität zu kommen. Es charakte- risirt die Universitätschronik, dass sie auch von dieser Angelegenheit schweigt, nachdem sie erst berichtet, wie der Besehl von der rü- mischen Curie ausgegangen war, Hus als einen Verächter des Bannes zu ergreifen und dem Holzstosse zu übergeben. Am bestimmten Tage hielt nun vor einer zahlreichen Versammlung Hus seine akademische Proposition 1), welche mit dem Beweise schloss, dass es dem Papste nicht gebübre. Geld zu verlangen, damit Christenblut fliesse. Wie gewöhnlich hatte er von dem bestimmten Falle abstrahirt, um daraus einen allgemeinen Satz zu machen und durch den allgemeinen Satz die specielle Frage zu entscbeiden. Mehrere Magister widersprachen 2): als es aber nun an Mag. Hieronymus von Prag kam, stimmte dieser nicht blos in weitläufiger Rede seinem Freunde, Mag. Hus, bei, son- dern erhob sich auch unter dem Sprechen, um unter der Zustimmung der zahlreichen Studentenschaft gleich die praktische Anwendung seines Schlusses zu machen, zum Magistratsgebaude zu ziehen und 1) Die Posilion war: ulrun xecunduſo legem J. Ch ficel et axpedit pro honors ûei ei izlute populi chrisliani et pro commodo regni bullas papar de ereclioac cruuis contra Ladislaum R. Apulian et suos complices Christi fldelibus appoobare. 2) Dle illoren Doctoren, der oft genanote Kbel und Andere.
46 langen, als dieser sich Roms bemächtigte und in neapolitanischer Weise daselbst bauste. Die Ablasshulle gab aber erwünschten Anlass zu Demonstrationen aller Art, welche den Zweck hatten, das čechische Volk in steigender Ausregung zu erhalten. Offenbar war es Sache des Königs und des Erzbischofes über die Zweekmässigkeit einer derartigen Beisteuer ih Urtheil auszuspre- chen, wie denn oftmals Fürsten. z. B. noch der grosse Cardinal Ximenes als Regent von Castilien ibre Zustimmung verweigerten, wenn es sich um Geldbeiträge für Rom handelte. Nach der Ansicht des Mag. Hus kam es der Prager Universität zu, zu entscheiden, ob es recht und ziemlich sei, die Kreuzbulle gegen K. Ladislaus zu verkündigen, eine Frage, welche so ziemlich der gleich kam, ob es erlaubt sei, sich im Falle eines Angrisses zu vertheidigen. Allein es genügte dem Magister nicht, die Frage vor das Forum der Universität zu zichen und sie vom wissenschaftlichen Standpuncte zu erörtern. Es erfolgten An- schläge on allen Kirchenthüren und an den besuchtesten Platzen der Stadt, worin alle, welche sich dafur interessirten, eingeladen wurden, in den grossen Disputationssaal der Universität zu kommen. Es charakte- risirt die Universitätschronik, dass sie auch von dieser Angelegenheit schweigt, nachdem sie erst berichtet, wie der Besehl von der rü- mischen Curie ausgegangen war, Hus als einen Verächter des Bannes zu ergreifen und dem Holzstosse zu übergeben. Am bestimmten Tage hielt nun vor einer zahlreichen Versammlung Hus seine akademische Proposition 1), welche mit dem Beweise schloss, dass es dem Papste nicht gebübre. Geld zu verlangen, damit Christenblut fliesse. Wie gewöhnlich hatte er von dem bestimmten Falle abstrahirt, um daraus einen allgemeinen Satz zu machen und durch den allgemeinen Satz die specielle Frage zu entscbeiden. Mehrere Magister widersprachen 2): als es aber nun an Mag. Hieronymus von Prag kam, stimmte dieser nicht blos in weitläufiger Rede seinem Freunde, Mag. Hus, bei, son- dern erhob sich auch unter dem Sprechen, um unter der Zustimmung der zahlreichen Studentenschaft gleich die praktische Anwendung seines Schlusses zu machen, zum Magistratsgebaude zu ziehen und 1) Die Posilion war: ulrun xecunduſo legem J. Ch ficel et axpedit pro honors ûei ei izlute populi chrisliani et pro commodo regni bullas papar de ereclioac cruuis contra Ladislaum R. Apulian et suos complices Christi fldelibus appoobare. 2) Dle illoren Doctoren, der oft genanote Kbel und Andere.
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v 47 dort zu erklären, dass die Ablässe falsch seien. Da trat aber der Rector Marcus von Königingrätz noch vermittelnd dazwischen; man bemerkte aber 1). dass eine viel grössere Anzahl von Studirenden damals den Mag. Hieronymus nach Hause begleitete als seinen älteren Freund. Die seucrige, ungestüme, rückhaltslose Weise des weltlichen Magisters sprach offenbar die Jugend mehr an, als die bedächtigere des Mag. Hus, welcher nicht offen mit seinen Gegnern zu brechen den Muth hatte, mehr ihre Stellung zu untergraben als offen zu zerstören strebte und auf halbem Wege stehen bleibend die Entschiedenen in die Länge nicht befriedigte. Wohl aber wandte sich Hus jetzt in Beth- lehem an das Volk und hatte er früher seinen letzten Groschen gegeben, um die päpstliche Indulgenz zu erlangen, so rieth er jetzt seinen Zu- hörern so oft er konnte ab, für diese Indulgenzen etwas beizusteuern. In Folge dieses Umstandes fühlten sich nun drei junge Leute be- rusen dem Magistrate gegenüber zu treten und die Falschheit der Indulgenzen zu behaupten, worauf sie eines Sonntags aus den Kirchen, wo sie sich gerade während der Predigt befanden, herausgeholt und in den Kerker geworfen wurden. Als nun, erzählt der Fortsetzer Pulkawa's, ein Zeitgenosse, Hus dieses vernahm, begab er sich mit vielen Magistern und etwa 2000 Studenten nach dem Magistrats- gebäude und verlangte mit dem Magistrate zu sprechen. Als ihm dieses gewährt worden, bezeichnete er sich als den Urheber der Widersetzlichkeit gegen die Indulgenzen und verlangte, dass er und nicht jene drei bestraft würden 2). Der Magistrat versprach, es solle diesen kein Übel wiederfahren und ersuchte den Hus mit den Seinen nach Ilause zu gehen. Es muss aber im Schoosse des Magistrates. welcher damals noch aus Deutschen bestanden haben soll. wie auch die Schaarwachen, ein unglückliches Schwanken der Entschlüsse vor- gewaltet haben, ob man Milde gebrauchen, ob ein abschreckendes Bei- spiel gegeben werden solle, bis endlich der Wille des Königs ent- schied. Erst wurde das Volk auf die Burg berufen, dann dasselbe wieder entlassen; endlich siegte die Meinung derjenigen, welche für einen heilsamen Schrecken waren, aber auch diese nur halb. Man liess die jungen Leute zur Hinrichtung abführen, letztere jedoch nicht am gewöhnlichen Orte vollziehen, sondern sie am Zollhause 1) Continatio Pulkavas, p. 146. 2) Cont. Pulkavae und die böhm. Chroniken
v 47 dort zu erklären, dass die Ablässe falsch seien. Da trat aber der Rector Marcus von Königingrätz noch vermittelnd dazwischen; man bemerkte aber 1). dass eine viel grössere Anzahl von Studirenden damals den Mag. Hieronymus nach Hause begleitete als seinen älteren Freund. Die seucrige, ungestüme, rückhaltslose Weise des weltlichen Magisters sprach offenbar die Jugend mehr an, als die bedächtigere des Mag. Hus, welcher nicht offen mit seinen Gegnern zu brechen den Muth hatte, mehr ihre Stellung zu untergraben als offen zu zerstören strebte und auf halbem Wege stehen bleibend die Entschiedenen in die Länge nicht befriedigte. Wohl aber wandte sich Hus jetzt in Beth- lehem an das Volk und hatte er früher seinen letzten Groschen gegeben, um die päpstliche Indulgenz zu erlangen, so rieth er jetzt seinen Zu- hörern so oft er konnte ab, für diese Indulgenzen etwas beizusteuern. In Folge dieses Umstandes fühlten sich nun drei junge Leute be- rusen dem Magistrate gegenüber zu treten und die Falschheit der Indulgenzen zu behaupten, worauf sie eines Sonntags aus den Kirchen, wo sie sich gerade während der Predigt befanden, herausgeholt und in den Kerker geworfen wurden. Als nun, erzählt der Fortsetzer Pulkawa's, ein Zeitgenosse, Hus dieses vernahm, begab er sich mit vielen Magistern und etwa 2000 Studenten nach dem Magistrats- gebäude und verlangte mit dem Magistrate zu sprechen. Als ihm dieses gewährt worden, bezeichnete er sich als den Urheber der Widersetzlichkeit gegen die Indulgenzen und verlangte, dass er und nicht jene drei bestraft würden 2). Der Magistrat versprach, es solle diesen kein Übel wiederfahren und ersuchte den Hus mit den Seinen nach Ilause zu gehen. Es muss aber im Schoosse des Magistrates. welcher damals noch aus Deutschen bestanden haben soll. wie auch die Schaarwachen, ein unglückliches Schwanken der Entschlüsse vor- gewaltet haben, ob man Milde gebrauchen, ob ein abschreckendes Bei- spiel gegeben werden solle, bis endlich der Wille des Königs ent- schied. Erst wurde das Volk auf die Burg berufen, dann dasselbe wieder entlassen; endlich siegte die Meinung derjenigen, welche für einen heilsamen Schrecken waren, aber auch diese nur halb. Man liess die jungen Leute zur Hinrichtung abführen, letztere jedoch nicht am gewöhnlichen Orte vollziehen, sondern sie am Zollhause 1) Continatio Pulkavas, p. 146. 2) Cont. Pulkavae und die böhm. Chroniken
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48 enthaupten. Als aher die Sache ruchbar wurde, kam Mag. Gitzin mit einer grossen Anzahl Magister, Baccalauren und Studenten, nahmen die Körper und trugen sie unter dem Gesange: diese sind heilig, zum Begräbniss 1). Dem Zuge hatten sich die Stadtwachen, Senatoren, Stu- denten mit Mädchen und Frauen weinend angeschlossen, die die unziemliche llärte, welche wider die Unglücklichen geübt worden war, bejammerten. Die Stimmung des Volkes hatte sich hei der Hin- richtung hinlänglich bemerkhar gemacht ; der Magistrat wagte es nicht wider diejenigen einzuschreiten, welche anfänglich den Henker an seinem Amte zu hindern gesucht hatten, his Mag. Gitzin an Ort und Stelle gekommen war. Man erwartete nun, dass, als der nächste Sonntag kam, Mag. Hus auf der Kanzel von Bethlehem die unnöthige Grausamkeit rügen werde; cine grosse Anzahl Menschen hatte sich deshalb in Betlehem versammelt. Er schwieg, so dass die Leute sagten, der Magistrat und die Gerichtsdiener hätten ihm den Mund verschlossen 2). Erst am nächstnächsten Sonntage, als es, wie es sich zeigte, ohne weitere Gefahr geschehen konnte und zweifelsohne auch die Meinung des königlichen Rathes crholt war, tadelte er das Benehmen des Magistrates und erhob die Hingerichteten, indem er, wenn die Stelle recht verstanden wird, für jeden nach seinem Körpergewichte cin gleiches Gewicht Gold in Anspruch nahm 3). „Wie sich aber Mag. Hus benommen, fügt die böhmische Chronik hinzu, und wie er mit den Geköpften verfuhr, das übergehe ich,- um nicht geladell zu werden, dass ich dabei cinseitig (parteiisch) gewesen. Ich war damals bei diesen Sachen zugegen und sah allem zu. Das über- lasse ich den Verständigen. Als er nicht sprach, sagten die Leute, die Büttel hätten ihm den Mund verschlossen." Die Parlei hatle nun ihre Heitigen und trieb denn auch damit so viel Unfug, dass sie keine Ursache hatte, Anderen in Betreff der Verehrung canonisirter Hei- ligen einen Vorwurf zu machen 1). 1) Der Magister Gizin war derselbe, welcher auf Antrieb dea Mag. Petrus von Dresden, Nicolaus Anglirus und Nicolaus Lorent in Verbindung mil Jakubell von Mies den Kelch bei der Communion austheilte. 2) In gleicher Welse halte er sich auch bei einer Besprechung über die Wyclef'schen Artikel in Schoose der bohmischen Nation henommen, wo er zun grossen Erslau- nen seiner Anhänger auch nicht den Muth halle für dieselben aufentreten. 1) Cont Pulkavac, p. 148. 1) Die Frage üher die Rechtmissigkeil der Kriegfübrung von Christen wider Cheisten ward nachher von den heiden Theilen der Husiten, Prageru und Taboriten
48 enthaupten. Als aher die Sache ruchbar wurde, kam Mag. Gitzin mit einer grossen Anzahl Magister, Baccalauren und Studenten, nahmen die Körper und trugen sie unter dem Gesange: diese sind heilig, zum Begräbniss 1). Dem Zuge hatten sich die Stadtwachen, Senatoren, Stu- denten mit Mädchen und Frauen weinend angeschlossen, die die unziemliche llärte, welche wider die Unglücklichen geübt worden war, bejammerten. Die Stimmung des Volkes hatte sich hei der Hin- richtung hinlänglich bemerkhar gemacht ; der Magistrat wagte es nicht wider diejenigen einzuschreiten, welche anfänglich den Henker an seinem Amte zu hindern gesucht hatten, his Mag. Gitzin an Ort und Stelle gekommen war. Man erwartete nun, dass, als der nächste Sonntag kam, Mag. Hus auf der Kanzel von Bethlehem die unnöthige Grausamkeit rügen werde; cine grosse Anzahl Menschen hatte sich deshalb in Betlehem versammelt. Er schwieg, so dass die Leute sagten, der Magistrat und die Gerichtsdiener hätten ihm den Mund verschlossen 2). Erst am nächstnächsten Sonntage, als es, wie es sich zeigte, ohne weitere Gefahr geschehen konnte und zweifelsohne auch die Meinung des königlichen Rathes crholt war, tadelte er das Benehmen des Magistrates und erhob die Hingerichteten, indem er, wenn die Stelle recht verstanden wird, für jeden nach seinem Körpergewichte cin gleiches Gewicht Gold in Anspruch nahm 3). „Wie sich aber Mag. Hus benommen, fügt die böhmische Chronik hinzu, und wie er mit den Geköpften verfuhr, das übergehe ich,- um nicht geladell zu werden, dass ich dabei cinseitig (parteiisch) gewesen. Ich war damals bei diesen Sachen zugegen und sah allem zu. Das über- lasse ich den Verständigen. Als er nicht sprach, sagten die Leute, die Büttel hätten ihm den Mund verschlossen." Die Parlei hatle nun ihre Heitigen und trieb denn auch damit so viel Unfug, dass sie keine Ursache hatte, Anderen in Betreff der Verehrung canonisirter Hei- ligen einen Vorwurf zu machen 1). 1) Der Magister Gizin war derselbe, welcher auf Antrieb dea Mag. Petrus von Dresden, Nicolaus Anglirus und Nicolaus Lorent in Verbindung mil Jakubell von Mies den Kelch bei der Communion austheilte. 2) In gleicher Welse halte er sich auch bei einer Besprechung über die Wyclef'schen Artikel in Schoose der bohmischen Nation henommen, wo er zun grossen Erslau- nen seiner Anhänger auch nicht den Muth halle für dieselben aufentreten. 1) Cont Pulkavac, p. 148. 1) Die Frage üher die Rechtmissigkeil der Kriegfübrung von Christen wider Cheisten ward nachher von den heiden Theilen der Husiten, Prageru und Taboriten
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49 Unter diesen Verhältnissen war es schwer zu sagen, wer eigent- lich in Böhmen regiere, und in der That in kirchlicher wie in welt- licher Beziehung mehr von Anarchie als von geordneten Zuständen zu sehen. Die Sache hatte mit dem Jahre 1412 ihren Höhepunct erreicht. Der Prager Clerus wandte sich an den Papst und zeigte selbst an, wie Hus gegen die Krenzbulle auftretc, Böhmen, Polen, Ungarn, d. h. wohl den slavischen Theil dieser Königreiche so wie Mähren in Aufregung bringe, in der Stadt aber solche Zustände herrschten, dass viele Personen aus den Kreisen des Clerus getödtet worden seien. Eine ähnliche Klage war am 10. Juli durch die theologische Facultät bei dem Könige wider Hus eingereicht worden. Wahrscheinlich machte sich auch der Einfluss des neuen Erzbischofes auf den König geltend. Kurz es kam bereits am 16. Juli zu einer Versammlung des Clerus und wohl auch von Laien auf dem Prager Rathhause 1), deren Beschlüsse uns wenigstens einen Einblick in die Fragen eröffnen, um welche es sich damals handelte. Man bekrästigte die Überein- stimmung mit der römischen Kirche in Betreff der Sakramente und der Schlüsselgewalt, verwarf die Anschauung als sei der Antichrist, der Vorbote der letzten Zeiten, jetzt zu erwarten, bezeichnete ebenso als Häresic, dass die lobenswerthen Constitutionen in der Kirche, welche im Evangelium nicht enthalten seien, und insbesondere die Verehrung von Reliquien, auch nicht beobachtet werden dürsten; dass der Priester das Recht der Sündenvergebung nicht besitze; dass der Papst nicht in seinen Nöthen die Hülfe der Christen in Anspruch nehmen dürfe. Endlich wurden die hauptsächlichsten Irrthümer Wycleff's unter Strafe der Vertreibung aus Böhmen verboten s). Offenbar war dicse Erklärung in Form von Synodalmandaten das Mindeste, was geschehen konnte. Es war wohl absichtlich nicht von Hus die Rede, obwohl die Artikel gegen eine schriftliche Erklärung des Hus vom 3. März 1412 gerichtel waren; man sprach nicht von einer in Böhmen vorhandenen bejabeud entschieden (II. S. 68S), nur fügten die Taboriten hinzu, es misse dinses in caritate geschchen! Die Carität der Taboriton ist auch sprüchwörtlich geworden und hal aelhist das Mädchen von Orleans zu einer Erklärung gegen sie vermocht. 1) Concil. Prag. S. 72, 16. Juli 1412. 2) Concil. Prag. S. 81. Fontes. VII-
49 Unter diesen Verhältnissen war es schwer zu sagen, wer eigent- lich in Böhmen regiere, und in der That in kirchlicher wie in welt- licher Beziehung mehr von Anarchie als von geordneten Zuständen zu sehen. Die Sache hatte mit dem Jahre 1412 ihren Höhepunct erreicht. Der Prager Clerus wandte sich an den Papst und zeigte selbst an, wie Hus gegen die Krenzbulle auftretc, Böhmen, Polen, Ungarn, d. h. wohl den slavischen Theil dieser Königreiche so wie Mähren in Aufregung bringe, in der Stadt aber solche Zustände herrschten, dass viele Personen aus den Kreisen des Clerus getödtet worden seien. Eine ähnliche Klage war am 10. Juli durch die theologische Facultät bei dem Könige wider Hus eingereicht worden. Wahrscheinlich machte sich auch der Einfluss des neuen Erzbischofes auf den König geltend. Kurz es kam bereits am 16. Juli zu einer Versammlung des Clerus und wohl auch von Laien auf dem Prager Rathhause 1), deren Beschlüsse uns wenigstens einen Einblick in die Fragen eröffnen, um welche es sich damals handelte. Man bekrästigte die Überein- stimmung mit der römischen Kirche in Betreff der Sakramente und der Schlüsselgewalt, verwarf die Anschauung als sei der Antichrist, der Vorbote der letzten Zeiten, jetzt zu erwarten, bezeichnete ebenso als Häresic, dass die lobenswerthen Constitutionen in der Kirche, welche im Evangelium nicht enthalten seien, und insbesondere die Verehrung von Reliquien, auch nicht beobachtet werden dürsten; dass der Priester das Recht der Sündenvergebung nicht besitze; dass der Papst nicht in seinen Nöthen die Hülfe der Christen in Anspruch nehmen dürfe. Endlich wurden die hauptsächlichsten Irrthümer Wycleff's unter Strafe der Vertreibung aus Böhmen verboten s). Offenbar war dicse Erklärung in Form von Synodalmandaten das Mindeste, was geschehen konnte. Es war wohl absichtlich nicht von Hus die Rede, obwohl die Artikel gegen eine schriftliche Erklärung des Hus vom 3. März 1412 gerichtel waren; man sprach nicht von einer in Böhmen vorhandenen bejabeud entschieden (II. S. 68S), nur fügten die Taboriten hinzu, es misse dinses in caritate geschchen! Die Carität der Taboriton ist auch sprüchwörtlich geworden und hal aelhist das Mädchen von Orleans zu einer Erklärung gegen sie vermocht. 1) Concil. Prag. S. 72, 16. Juli 1412. 2) Concil. Prag. S. 81. Fontes. VII-
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50 Häresie: man bezeichnete nur im Allgemeinen die als Hüretiker, welche die erwähinten Meinungen hegten. Nun aber fand in soserne von der Gegenseite ein entscheidender Schrilf statt 1), dass ungeachtet aller vorausgegangenen Beschlüsse der theologischen Facultãt, der böhmischen Nation und der Gesammt- universität den Beschlüssen der Doctoren auf dem Bathhausconeil entgegen, die Universifät, d. h. die Gemeinschaft des Rectors, der Doctoren, der Baccolauren und Studenten sich gegen die Verurthei- lung der 43 wycleffischen Artikel erklärte. Es war dieses nicht mehr noch weniger als eine Kriegserklärung gegen die früheren Be- schlüsse, gegen die Pariser und Oxforder Universität, gegen das Londoner, Pariser, Pisaner Concil. Die Partei brach damit die Brücken hinter sich ab und selbst die Möglichkeit einer Verständigung hörte damit auf. Im ersten Augenblicke entstcht hier der Gedanke, ob es viel- leicht die Absicht der Führer der Bewegung war, der Universität Prag in Böhmen eine ähnliche Stellung zu verschaffen, wie die Pariser damals im politischen Leben Frankreichs einnahm, und die Prager 1417 wirklich erlangte. Doch war jedensalls dazu die Zeit noch nicht reif, die Universität selbst war gespalten, da die Doctoren der Theologie sich dem Siege des Wycleffismus mit aller Kraft widersetzten, andererseits aber Hus gegenüber eine reservirte Stel- lung bebaupteten. Es scheint die Politik der damaligen kirchlichen Lenker Prags gewesen zu sein, die Angelegenheit des Hus als bei dem römischen Stuble anhängig, auch als ihren Kreisen entrückt zu betrachten 2). Der Papst aber war klng genug, den noch neuen schwebenden Process einem anderen Cardinale Pictro degli Angeli zu übertragen, um 1) Diexe Wendung dor Dinge isl mir nur hus einem Tractale bokannt, dessen Wich- Ggkeil mir fruner entgangen war. Inc. quis acientes. Pragensi Universitus quae esl rectoris magistrorum doctorum baccalaureorum el sludentium communitas ſa gonevali coogrogatione condempnation! per doctoves faciae in practorio non conscnliens rationabllitalem condempaationis praeſalis doctorihus expetil ut cujuslibet orilenti XLV articulorum scriptura auto- nitalr vel ratione Infallihill edoceant eir Cod. Unis. Prag. X D. 10 f. 100. 2) Nec est Clora in Praga judieare, si jasta vel injusta esl in Johannis Hus excom- munienlio el aggravatio in curla Romana. Concil. Prag. p. 81.
50 Häresie: man bezeichnete nur im Allgemeinen die als Hüretiker, welche die erwähinten Meinungen hegten. Nun aber fand in soserne von der Gegenseite ein entscheidender Schrilf statt 1), dass ungeachtet aller vorausgegangenen Beschlüsse der theologischen Facultãt, der böhmischen Nation und der Gesammt- universität den Beschlüssen der Doctoren auf dem Bathhausconeil entgegen, die Universifät, d. h. die Gemeinschaft des Rectors, der Doctoren, der Baccolauren und Studenten sich gegen die Verurthei- lung der 43 wycleffischen Artikel erklärte. Es war dieses nicht mehr noch weniger als eine Kriegserklärung gegen die früheren Be- schlüsse, gegen die Pariser und Oxforder Universität, gegen das Londoner, Pariser, Pisaner Concil. Die Partei brach damit die Brücken hinter sich ab und selbst die Möglichkeit einer Verständigung hörte damit auf. Im ersten Augenblicke entstcht hier der Gedanke, ob es viel- leicht die Absicht der Führer der Bewegung war, der Universität Prag in Böhmen eine ähnliche Stellung zu verschaffen, wie die Pariser damals im politischen Leben Frankreichs einnahm, und die Prager 1417 wirklich erlangte. Doch war jedensalls dazu die Zeit noch nicht reif, die Universität selbst war gespalten, da die Doctoren der Theologie sich dem Siege des Wycleffismus mit aller Kraft widersetzten, andererseits aber Hus gegenüber eine reservirte Stel- lung bebaupteten. Es scheint die Politik der damaligen kirchlichen Lenker Prags gewesen zu sein, die Angelegenheit des Hus als bei dem römischen Stuble anhängig, auch als ihren Kreisen entrückt zu betrachten 2). Der Papst aber war klng genug, den noch neuen schwebenden Process einem anderen Cardinale Pictro degli Angeli zu übertragen, um 1) Diexe Wendung dor Dinge isl mir nur hus einem Tractale bokannt, dessen Wich- Ggkeil mir fruner entgangen war. Inc. quis acientes. Pragensi Universitus quae esl rectoris magistrorum doctorum baccalaureorum el sludentium communitas ſa gonevali coogrogatione condempnation! per doctoves faciae in practorio non conscnliens rationabllitalem condempaationis praeſalis doctorihus expetil ut cujuslibet orilenti XLV articulorum scriptura auto- nitalr vel ratione Infallihill edoceant eir Cod. Unis. Prag. X D. 10 f. 100. 2) Nec est Clora in Praga judieare, si jasta vel injusta esl in Johannis Hus excom- munienlio el aggravatio in curla Romana. Concil. Prag. p. 81.
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dadurch so viel als möglich in die Wünsche des Königs und der Königin einzugehen, deren Einfluss zur allgemeinen Verwirrung noch hinzukam. Der Erfolg entsprach aber den Wünschen des Hus und seiner Partei gar nicht, der Cardinal Pietro fand in den ihm zu Gunsten des Hus gemachten Vorstellungen keine Milderungsgründe. Er verschärfte den Bann gegen Hus und der Papst gebot nun Schlies- sung der Bethlehemscapelle, die dann auch wirklich erfolgte. Der König befand sich jetzt in einer schwierigen Lage. Schützte er noch ferner den Magister, so kam er in den Verruf, Beschützer von Häresien zu sein und was dann das römische Concil, welches ihm wie das Schwert des Damokles über dem Nacken schwebte, beschlies- sen würde, musste sich erst zeigen. Die Makel Böhmens, eine Häresie in seinem Schoosse zu nähren, schien unabwendbar und je mehr man sich früher darauf gesteift hatte, Böhmen habe niemals einen Häretiker gezeugt, desto schlimmer schien sich jetzt die Sache zu gestalten. Es musste daher eingegriffen werden. Hus erhielt die königliche Weisung Prag zu verlassen, das sonst dem Interdicte ver- fallen gewesen wäre. Er verliess November 1412 die Stadt. Magister Hieronymus hatte sich wie es scheint bereits auf Reisen begeben; so war die nächste Verlegenheit beseitigt. Nun aber musste man sehen, wie die allgemeine Lage der Dinge gebessert werden könne. In die Zerwürfnisse an der Universität war allmälig die Stadt, das Land hineingezogen worden, man musste befürchten, dass daraus eine allgemeine kirchliche Angelegenheit werde; das musste wo möglich verhindert werden. Noch im Jahre 1412 vereinigte man sich auf dem Landtage dahin, dass eine Synode nach Böhmisch-Brod ausgeschrieben wurde, die aber dann in Prag selbst 6. Februar 1413 stattfand. Der König war durch den Ernst der allgemeinen Lage umgestimmt worden. Ohne dass wir sagen könnten, ob der Einfluss Stefan Palec's auch bei ihm sich geltend machte, sehen wir wenigstens, welche Bedeu- tung es hatte, dass endlich einer aus dem Trosse der Hus Nachhin- kenden den Muth gehabt hatte, zu sagen, bis hieher und nicht weiter, von hier an trennen sich unsere Wege. Der König erklärte am 3. Januar 1413, er habe dem Bischofe Konrad von Olmütz (der als Erzbischof von Prag noch nicht confirmirt war) und dem Bischofe Johann von Leitomischl den Auftrag gegeben, die Ursache des heil- losen Zwiespaltes unter dem Clerus Böhmens zu erörtern und zu ver- 4 *)
dadurch so viel als möglich in die Wünsche des Königs und der Königin einzugehen, deren Einfluss zur allgemeinen Verwirrung noch hinzukam. Der Erfolg entsprach aber den Wünschen des Hus und seiner Partei gar nicht, der Cardinal Pietro fand in den ihm zu Gunsten des Hus gemachten Vorstellungen keine Milderungsgründe. Er verschärfte den Bann gegen Hus und der Papst gebot nun Schlies- sung der Bethlehemscapelle, die dann auch wirklich erfolgte. Der König befand sich jetzt in einer schwierigen Lage. Schützte er noch ferner den Magister, so kam er in den Verruf, Beschützer von Häresien zu sein und was dann das römische Concil, welches ihm wie das Schwert des Damokles über dem Nacken schwebte, beschlies- sen würde, musste sich erst zeigen. Die Makel Böhmens, eine Häresie in seinem Schoosse zu nähren, schien unabwendbar und je mehr man sich früher darauf gesteift hatte, Böhmen habe niemals einen Häretiker gezeugt, desto schlimmer schien sich jetzt die Sache zu gestalten. Es musste daher eingegriffen werden. Hus erhielt die königliche Weisung Prag zu verlassen, das sonst dem Interdicte ver- fallen gewesen wäre. Er verliess November 1412 die Stadt. Magister Hieronymus hatte sich wie es scheint bereits auf Reisen begeben; so war die nächste Verlegenheit beseitigt. Nun aber musste man sehen, wie die allgemeine Lage der Dinge gebessert werden könne. In die Zerwürfnisse an der Universität war allmälig die Stadt, das Land hineingezogen worden, man musste befürchten, dass daraus eine allgemeine kirchliche Angelegenheit werde; das musste wo möglich verhindert werden. Noch im Jahre 1412 vereinigte man sich auf dem Landtage dahin, dass eine Synode nach Böhmisch-Brod ausgeschrieben wurde, die aber dann in Prag selbst 6. Februar 1413 stattfand. Der König war durch den Ernst der allgemeinen Lage umgestimmt worden. Ohne dass wir sagen könnten, ob der Einfluss Stefan Palec's auch bei ihm sich geltend machte, sehen wir wenigstens, welche Bedeu- tung es hatte, dass endlich einer aus dem Trosse der Hus Nachhin- kenden den Muth gehabt hatte, zu sagen, bis hieher und nicht weiter, von hier an trennen sich unsere Wege. Der König erklärte am 3. Januar 1413, er habe dem Bischofe Konrad von Olmütz (der als Erzbischof von Prag noch nicht confirmirt war) und dem Bischofe Johann von Leitomischl den Auftrag gegeben, die Ursache des heil- losen Zwiespaltes unter dem Clerus Böhmens zu erörtern und zu ver- 4 *)
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52 tilgen 1), worauf eine Reihe von Gutachten über die Gründe des verderblichen Sehismas erholt und die Sache von beiden Seiten auf das Eifrigste besprochen wurde. Die theologische Facultát, durch den Streit um Wycleff innerlich getheill und zugleich durch das Emporkommen des nationalen Interesses in ihrem Austreten beengt, hatle sich endlich unter der Führung des Stefan Palec organisirt und trat unter ihm, Stanislaus und Peter von Znaym und Johann Elyae geeinigt auf, während Johann Bischof von Leitomischl mit der ihm eigenen Unerschrockenheit der Sache von Oben herab den geeigneten Nachdruck verlieh. Čechen standen so Čechen gegenüber. Die kirch- lich Gesinnten hatten der nationalen Sache zu Liebe sich des Bei- standes der Deutschen entschlagen; sie konnten nun sehen, wie sie obne dieselben mit ibren Gegnern fertig würden, die bereits die slavische Welt in ihrem Interesse aufzuwihlen begonnen hatten ! Die theologische Facultät sprach sich gegen B1 (45) wycleffische Artikel aus 2) und verlangte, dass derjenige, welcher sich nicht dagegen erkläre, von dem Könige aus dem Reiche vertrieben werden solle. Sie wies biebei auf frübere Vorgänge, auf den gemeinsamen Beschluss der Universität, der theologischen Facultät und der böh- mischen Nation gegen Wycleff hin, gegen welchen selbst Hus und Jakobell von Mies nicht aufzulreten gewagt halten, eine Thatsache, welche man nicht, wie es neuerdings wieder der Fall war, mit Still- schweigen übergehen sollte. Der Rath der Doctoren bezeichnete den pestbringenden Theil des Clerus als Urheber der Uneinigkeit und verlangte dessen Entfernung und volle Übereinstimmung des böhmi- schen Clerus mit der römiscben Kirche. Die Gegenpartei, vor Allem ver- treten durch Jakobell von Mies, durch Dr. Jessenitz und Andere, wollte die Verurtheilung der 45 Artikel Wycleff's, welche schon 1403 erfolgt war, als die Universität nicht getrennt war, als ungerecht nicht anêr- kennen, noch das Irrthümliche der Lehren Wycleff's uber die Sakra- mente der Kirche einschen. Der „ächte böhmische Clerus hielt aber mit dem Clerus der ganzen Christeaheit fest, dass man sich in kirchli- chen Dingen dem römischen Stuhle und der römischen Kirche unter- *) ut pestifera dissensionis materiz in clero regni nostri dududam soborta — delea- tur. Conc. Prag. 73. Daher dor Andruck pestafer, welcher nachher standig anf die Parſei des Hus angewendet wurde 2) ConciJ. Prag. S. 74.
52 tilgen 1), worauf eine Reihe von Gutachten über die Gründe des verderblichen Sehismas erholt und die Sache von beiden Seiten auf das Eifrigste besprochen wurde. Die theologische Facultát, durch den Streit um Wycleff innerlich getheill und zugleich durch das Emporkommen des nationalen Interesses in ihrem Austreten beengt, hatle sich endlich unter der Führung des Stefan Palec organisirt und trat unter ihm, Stanislaus und Peter von Znaym und Johann Elyae geeinigt auf, während Johann Bischof von Leitomischl mit der ihm eigenen Unerschrockenheit der Sache von Oben herab den geeigneten Nachdruck verlieh. Čechen standen so Čechen gegenüber. Die kirch- lich Gesinnten hatten der nationalen Sache zu Liebe sich des Bei- standes der Deutschen entschlagen; sie konnten nun sehen, wie sie obne dieselben mit ibren Gegnern fertig würden, die bereits die slavische Welt in ihrem Interesse aufzuwihlen begonnen hatten ! Die theologische Facultät sprach sich gegen B1 (45) wycleffische Artikel aus 2) und verlangte, dass derjenige, welcher sich nicht dagegen erkläre, von dem Könige aus dem Reiche vertrieben werden solle. Sie wies biebei auf frübere Vorgänge, auf den gemeinsamen Beschluss der Universität, der theologischen Facultät und der böh- mischen Nation gegen Wycleff hin, gegen welchen selbst Hus und Jakobell von Mies nicht aufzulreten gewagt halten, eine Thatsache, welche man nicht, wie es neuerdings wieder der Fall war, mit Still- schweigen übergehen sollte. Der Rath der Doctoren bezeichnete den pestbringenden Theil des Clerus als Urheber der Uneinigkeit und verlangte dessen Entfernung und volle Übereinstimmung des böhmi- schen Clerus mit der römiscben Kirche. Die Gegenpartei, vor Allem ver- treten durch Jakobell von Mies, durch Dr. Jessenitz und Andere, wollte die Verurtheilung der 45 Artikel Wycleff's, welche schon 1403 erfolgt war, als die Universität nicht getrennt war, als ungerecht nicht anêr- kennen, noch das Irrthümliche der Lehren Wycleff's uber die Sakra- mente der Kirche einschen. Der „ächte böhmische Clerus hielt aber mit dem Clerus der ganzen Christeaheit fest, dass man sich in kirchli- chen Dingen dem römischen Stuhle und der römischen Kirche unter- *) ut pestifera dissensionis materiz in clero regni nostri dududam soborta — delea- tur. Conc. Prag. 73. Daher dor Andruck pestafer, welcher nachher standig anf die Parſei des Hus angewendet wurde 2) ConciJ. Prag. S. 74.
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53 werfen mösse.“ Die anderen läugneten ihrerseits die Pflicht des Gehor- sames gegen die Oheren und suchten das Volk im Ungehorsam zu be- stärken. Wenn daher die Doctoren das heste Mittel, das Schisma in den Reihen des Clerus zu tilgen, darin erblickten, dass der dissentirande Theil sich unterwerfe, so war dieses freilich schr einfach und über die Massen vernünstig, wenn sich die Dissentirenden unterwerfen woliten: aber sehr wenig passend, wenn, wie es wirklich geschah und sich voraus- setzen liess, sic sich nicht unterwarfen. Die Sache war bereits zur Machtfrage geworden. Ihrerseits drangen die Husiten auf Aufrecht- haltung des Abkommens mit Erzbischof Sbinco, welches das Vorhan- densein von Häresien im Königreiche läugnete und auch von vorhan- denen Zwistigkeiten abstrahirte. Hus solle, nachdem ihm Sbinco kein Verbrechen vor dem königlichen Rathe vorgeworfen, dem Concil bei- wohnen, und wer ihm dann einen Irrthum oder eine Häresie vorwerfe. moge, wenn er seine Behauptung nicht erweise, der Strafe verfallen, welcher er selbst im bejahenden Falle unterworfen wire. Wolle sich Niemand melden, so solle durch königliches Mandat in allen Städten ausgerusen werden, Johannes Hus sei bereit uber seinen Glauben Rechenschaft abzulegen. Fände sich auch dann Niemand, so sollten diejenigen, welche am päpstlichen Hofe ihn, Böhmen, Prag. Mähren, der Häresie beschuldigt, bestraft werden. Die Doctoren der Theologie und des eanonischen Rechtes so wie die Capiteln sollten erklären, ob ihnen ein Häretiker bekannt sei und diesen namentlich bezeichnen. Könnten sie dieses nicht, so solle der Erzbischof verbieten, dass einer den anderen als Häretiker bezeichne und eine Gesandtschaft nach Rom senden, welche berichte, dass in Böhmen keine Häresic sci. Endlich solle der König eine Steuer von dem Clerus erhalten; wegen der Anwesenheit des Hus und seines Predigers aber die Stadt nicht mil dem Interdicte belegt werden 1). Die Forderung, Hus solle, gebannt, wie er war, auf dem Concil erscheinen, der König aber. welcher erst die Misshandlung des Clerus besohlen und geduldel. zum Danke auch noch eine Collecte von dem Clerus erlangen, musste für diejenigen, die an den Ideengang der damaligen Welt gewöhnt waren, noch viel höhnischer klingen, als dies für uns der Fall ist. die wir freilich auch nicht einzuschen vermögen, mit welchem Rechte man von denjenigen, die zuerst des Rechtsschutzes beraubt worden. 1) Cone. Prag. S. 82. 83.
53 werfen mösse.“ Die anderen läugneten ihrerseits die Pflicht des Gehor- sames gegen die Oheren und suchten das Volk im Ungehorsam zu be- stärken. Wenn daher die Doctoren das heste Mittel, das Schisma in den Reihen des Clerus zu tilgen, darin erblickten, dass der dissentirande Theil sich unterwerfe, so war dieses freilich schr einfach und über die Massen vernünstig, wenn sich die Dissentirenden unterwerfen woliten: aber sehr wenig passend, wenn, wie es wirklich geschah und sich voraus- setzen liess, sic sich nicht unterwarfen. Die Sache war bereits zur Machtfrage geworden. Ihrerseits drangen die Husiten auf Aufrecht- haltung des Abkommens mit Erzbischof Sbinco, welches das Vorhan- densein von Häresien im Königreiche läugnete und auch von vorhan- denen Zwistigkeiten abstrahirte. Hus solle, nachdem ihm Sbinco kein Verbrechen vor dem königlichen Rathe vorgeworfen, dem Concil bei- wohnen, und wer ihm dann einen Irrthum oder eine Häresie vorwerfe. moge, wenn er seine Behauptung nicht erweise, der Strafe verfallen, welcher er selbst im bejahenden Falle unterworfen wire. Wolle sich Niemand melden, so solle durch königliches Mandat in allen Städten ausgerusen werden, Johannes Hus sei bereit uber seinen Glauben Rechenschaft abzulegen. Fände sich auch dann Niemand, so sollten diejenigen, welche am päpstlichen Hofe ihn, Böhmen, Prag. Mähren, der Häresie beschuldigt, bestraft werden. Die Doctoren der Theologie und des eanonischen Rechtes so wie die Capiteln sollten erklären, ob ihnen ein Häretiker bekannt sei und diesen namentlich bezeichnen. Könnten sie dieses nicht, so solle der Erzbischof verbieten, dass einer den anderen als Häretiker bezeichne und eine Gesandtschaft nach Rom senden, welche berichte, dass in Böhmen keine Häresic sci. Endlich solle der König eine Steuer von dem Clerus erhalten; wegen der Anwesenheit des Hus und seines Predigers aber die Stadt nicht mil dem Interdicte belegt werden 1). Die Forderung, Hus solle, gebannt, wie er war, auf dem Concil erscheinen, der König aber. welcher erst die Misshandlung des Clerus besohlen und geduldel. zum Danke auch noch eine Collecte von dem Clerus erlangen, musste für diejenigen, die an den Ideengang der damaligen Welt gewöhnt waren, noch viel höhnischer klingen, als dies für uns der Fall ist. die wir freilich auch nicht einzuschen vermögen, mit welchem Rechte man von denjenigen, die zuerst des Rechtsschutzes beraubt worden. 1) Cone. Prag. S. 82. 83.
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54 auch noch eine Stener fordern könne ; wohl aber kann man daraus sehen, wie hoch es anzuschlagen war, dass Hus später anf dem Constanzer Concil sich persönlich vertheidigen durfte, nachdem dem Gebannten in Prag der Zulritt zu dem Concil verweigert worden war. Sowohl Hus als seine Gegner stimmten darin überein, dass die Erklärung der Doctoren den eigentlichen Wendepunet in der Ange- legenheit in sich schloss. Der erste Punci, das Festhalten an den Gebräuchen der Kirche war direct gegen diejenigen gerichtet, welche die 45 Artikel Wyeleff's der Anordnung und Autorität aller Doctoren der römischen Kirche entgegen stellten 1). Der zweite, dass der böh- mische Clerus wie der der ganzen Christenheit in kirchlichen Dingen der Entscheidung des Papstes, der Cardinäle, Legaten étc. unterstehe, war gegen diejenigen, welche die heilige Schrift, d. h. ihre éigene Auslegung derselben in kirchlichen Dingen als einzige Richterin ansahen. Die dritle Erklärung endlich, dass in allen Dingen, in welchen nicht ein reines Gute verhindert, ein reines Böse geboten wird, der böhmische und christliche Clerus überhaupt seinen Oberen zu gehorchen habe, wandte seine Spitze gegen diejenigen, welche ihren eigenen Willen und nur in wie weit sie sich dem göttlichen Ge- setze unterwerfen wollten, dem schuldigen Gehorsame entgegenstellten. Damit waren die Gegensätze bezeichnet, welche offen oder ver- steckt, freiwillig oder unfreiwillig einander gegenüberstanden. Wäre es nun wirklich zu einem offenen Aufeinanderplatzen der Geister gekommen, wie hundert Jahre später in Deutschland, so könnte man sagen, es sei ein Kampf um Ideen gewesen, die klar und bewusst von der einen wie von der andern Seite in die Schlacht geführt wurden. So aber stossen wir beständig auf eine widrige Verstecktheit des letzten Gedankens, der entweder den Husiten selbst nicht klar wird, oder den sie nicht aussprechen wollen. Sic suchten den König durch die Aussicht auf eine Sieder zu ködern und das war eine Versuchung, welcher Wenzel keinen Widerstand entgegenzusetzen wusste. Ihnen zufolge war die Haupt- ursache der Verwirrung in Böhmen, dass eben der Clerus nicht so lebe, wie er leben sollte 2), was aber offenbar nicht blos für Böh- 1) Oratia R. Mag. SIznivlai dr Welvur Canonici Prag. ecclesinc. Cod. Univ. Prag. XI C. 8. f. 250. *) Consiliur, Mag Irobelli. Concil, Frag. S. 92.
54 auch noch eine Stener fordern könne ; wohl aber kann man daraus sehen, wie hoch es anzuschlagen war, dass Hus später anf dem Constanzer Concil sich persönlich vertheidigen durfte, nachdem dem Gebannten in Prag der Zulritt zu dem Concil verweigert worden war. Sowohl Hus als seine Gegner stimmten darin überein, dass die Erklärung der Doctoren den eigentlichen Wendepunet in der Ange- legenheit in sich schloss. Der erste Punci, das Festhalten an den Gebräuchen der Kirche war direct gegen diejenigen gerichtet, welche die 45 Artikel Wyeleff's der Anordnung und Autorität aller Doctoren der römischen Kirche entgegen stellten 1). Der zweite, dass der böh- mische Clerus wie der der ganzen Christenheit in kirchlichen Dingen der Entscheidung des Papstes, der Cardinäle, Legaten étc. unterstehe, war gegen diejenigen, welche die heilige Schrift, d. h. ihre éigene Auslegung derselben in kirchlichen Dingen als einzige Richterin ansahen. Die dritle Erklärung endlich, dass in allen Dingen, in welchen nicht ein reines Gute verhindert, ein reines Böse geboten wird, der böhmische und christliche Clerus überhaupt seinen Oberen zu gehorchen habe, wandte seine Spitze gegen diejenigen, welche ihren eigenen Willen und nur in wie weit sie sich dem göttlichen Ge- setze unterwerfen wollten, dem schuldigen Gehorsame entgegenstellten. Damit waren die Gegensätze bezeichnet, welche offen oder ver- steckt, freiwillig oder unfreiwillig einander gegenüberstanden. Wäre es nun wirklich zu einem offenen Aufeinanderplatzen der Geister gekommen, wie hundert Jahre später in Deutschland, so könnte man sagen, es sei ein Kampf um Ideen gewesen, die klar und bewusst von der einen wie von der andern Seite in die Schlacht geführt wurden. So aber stossen wir beständig auf eine widrige Verstecktheit des letzten Gedankens, der entweder den Husiten selbst nicht klar wird, oder den sie nicht aussprechen wollen. Sic suchten den König durch die Aussicht auf eine Sieder zu ködern und das war eine Versuchung, welcher Wenzel keinen Widerstand entgegenzusetzen wusste. Ihnen zufolge war die Haupt- ursache der Verwirrung in Böhmen, dass eben der Clerus nicht so lebe, wie er leben sollte 2), was aber offenbar nicht blos für Böh- 1) Oratia R. Mag. SIznivlai dr Welvur Canonici Prag. ecclesinc. Cod. Univ. Prag. XI C. 8. f. 250. *) Consiliur, Mag Irobelli. Concil, Frag. S. 92.
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55 men galt und keine specielle Ursache der Wirren in Böhmen war. Hier war von einer Verständigung zwischen den Parteien, welche schroff einander gegenüber standen, keine Rede, die Syndde hatle keinen Erfolg, als dass die gegenseitige Erbitterung noch grösser wurde. Man musste sich allmälig daran gewöhnen, dass eine bessere Wendung der Dinge nur durch den allgemeinen Gang der Ereignisse. aber nicht durch die Weisheit der in Böhmen regierenden mög- lich sei. Die Consultationen, wie Böhmen wieder zu seiner Ehre und kirchlichen Reinheit, der Clerus aber zur Einheit gebracht würden, zogen sich wie ein langsam verhallendes Gewitter noch lange fort. Es gehört aber, um dié Stadien des Streites festzuhalten, dazu, dass man bemerke, wie im Jahre 1413 der Streit nicht mehr ein blosser Universitätsstreit war, sondern diese Schranken durchbrochen hatte. Es war dieses, wie Johann Bischof von Leitomischl richtig hemerkte, die natürliche Folge der böhmischen Predigten des Magisters Hus in Bethlehem gewesen, wo er nicht das Gebot der Licbe predigte, sondern Zwietracht säete. Der Bischof verlangte, dass ein Vicekanzler aufgestellt werde, um die Streitigkeiten zwischen den Magistern und Scolaren zu stillen. von welchen wir leider nur ihre Existenz kennen. Er machte auf- merksam, Hus verschanze sich in rein kirchlichen Dingen hinter die Landesgesetze, die ihn gegen das Recht und die Kirche schützen sollten ; seine Berufung auf Sbinco's Convention sci nichtig, da diese der Entscheidung durch den apostolischen Stuhl nicht habe vorgrei- fen wollen. In Rom habe er sich zu verantworten, nicht in Böhmen. Er solle und müsse mit den Seinigen von der Predigt in Bethlehem ausgeschlossen werden. Was jetzt geschah, ist für die damaligen Zustände und die leitenden Personen charakteristisch. Auf einmal wurden auf könig- lichen Besehl die vier Doctoren der Theologie, welche den Muth hatten, den Sitz des Ubels zu bezeichnen und für ihre katholische Überzeugung cingetreten waren, aus Prag und Böhmen verbannt (Frühjahr 1413). Sie folgten sehr bald den deutschen Magistern nach. welche ein guter Instinct gelehri hatte, sich den Wehen einer Periode der Rechtslosigkeit bei Zeiten zu entziehen. Hus hatte seine ehemaligen Freunde und Gefährten von sich abgeschüttelt, als sie ihm widerwärtig wurden, wie er sich deren zu entledigen gewusst
55 men galt und keine specielle Ursache der Wirren in Böhmen war. Hier war von einer Verständigung zwischen den Parteien, welche schroff einander gegenüber standen, keine Rede, die Syndde hatle keinen Erfolg, als dass die gegenseitige Erbitterung noch grösser wurde. Man musste sich allmälig daran gewöhnen, dass eine bessere Wendung der Dinge nur durch den allgemeinen Gang der Ereignisse. aber nicht durch die Weisheit der in Böhmen regierenden mög- lich sei. Die Consultationen, wie Böhmen wieder zu seiner Ehre und kirchlichen Reinheit, der Clerus aber zur Einheit gebracht würden, zogen sich wie ein langsam verhallendes Gewitter noch lange fort. Es gehört aber, um dié Stadien des Streites festzuhalten, dazu, dass man bemerke, wie im Jahre 1413 der Streit nicht mehr ein blosser Universitätsstreit war, sondern diese Schranken durchbrochen hatte. Es war dieses, wie Johann Bischof von Leitomischl richtig hemerkte, die natürliche Folge der böhmischen Predigten des Magisters Hus in Bethlehem gewesen, wo er nicht das Gebot der Licbe predigte, sondern Zwietracht säete. Der Bischof verlangte, dass ein Vicekanzler aufgestellt werde, um die Streitigkeiten zwischen den Magistern und Scolaren zu stillen. von welchen wir leider nur ihre Existenz kennen. Er machte auf- merksam, Hus verschanze sich in rein kirchlichen Dingen hinter die Landesgesetze, die ihn gegen das Recht und die Kirche schützen sollten ; seine Berufung auf Sbinco's Convention sci nichtig, da diese der Entscheidung durch den apostolischen Stuhl nicht habe vorgrei- fen wollen. In Rom habe er sich zu verantworten, nicht in Böhmen. Er solle und müsse mit den Seinigen von der Predigt in Bethlehem ausgeschlossen werden. Was jetzt geschah, ist für die damaligen Zustände und die leitenden Personen charakteristisch. Auf einmal wurden auf könig- lichen Besehl die vier Doctoren der Theologie, welche den Muth hatten, den Sitz des Ubels zu bezeichnen und für ihre katholische Überzeugung cingetreten waren, aus Prag und Böhmen verbannt (Frühjahr 1413). Sie folgten sehr bald den deutschen Magistern nach. welche ein guter Instinct gelehri hatte, sich den Wehen einer Periode der Rechtslosigkeit bei Zeiten zu entziehen. Hus hatte seine ehemaligen Freunde und Gefährten von sich abgeschüttelt, als sie ihm widerwärtig wurden, wie er sich deren zu entledigen gewusst
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DU hatte, welche er als Slave hasste. Die Sache war um so unerwarteter, als die Synode selbst nach allem, was wir wissen, keinen Bescbluss zu Gunsten der wycleffischen Artikel fasste, sondern eher das Gegen- theil enthielt. Da aber der Streit zwischen den Doctoren und den Magistere (Hus und seine Genossen) durch die Synode nicht beseitigt worden war, machten die von Wenzel ernanaten vier Commissäre im Hause des Universitätsrectors Christian's von Prachatiz, mit wel- chem Hus sortwährend in Correspondenz stand, einen Versuch, die Streitenden zu versóhnen. Beiden Parteien wurde die Frage vor- gelegt, ob sie den Beschlüssen und Entscheidungen der heiligen römischen Kirche in Glaubenssachen sich unterwerfen wollten. Die Doctoren bejahten cs, aber nur in Übereinstimmung mit ihren Rath- schlägen, deren zufolge sie unter römischer Kirche jene verstanden, deren Haupt der Papst, deren Körper das Cardinalscollegium sei, und indem sie zugleich die dieser Erklärung entgegen lautenden Sätze Wyeless's als salsch und irrthümlich bezeichneten. Hingegen gab nun der Doctor Johann Jessenitz (Anwalt des Hus) eine schriftliche Erklärung ab, die auf dem Vertrage vom Juli 1411 bestand, den Rathschlag der Doctoren, welcher auf der jüngsten Synode ein- gereicht worden war, als frivol und ierig bezeichnete, aber schliesslich erktärte, bei den Bestimmungen der römiselten Kirche wie es treuen Christen zieme, verharren zu wollen; unter Kirche aber sei jene zu verstehen, deren Haupt Christus und der Papst seien. In Betreff der von dem Gegentheile wider sie erhobenen Injurien. was sich wahrscheinlich auf den Ausdrock pestifer bezog, den Jessenitz jetzt als persönliche Beleidigung aufgrift, wollten sie sich dem Aus- spruche der vier Commissüre (unter ihnen Albicus) unterwersen. Die Commissäre erkfärten nun, dass beide Theile ibre Bereitwilligkeit aus- gesprochen hätten, sich der römischen Kirche zu unterwerfen. Die Doctoren aber reichten sodann noch eine Schrift ein, in weleber sie sagten, dass sie den Ausdruck Papst und Cardinäle an diesem Orte deshalb ffr Kirche gebraucht hätten, weil diesen die Entschei- dung der vorliegenden Streitsachen (des Hus) zukomme; dass sie aber nur gezwungen sich einverstanden erklärten, wegen der beklagten Injurien sich (eventuell) einer Strafe von 1000 Schock Groschen und des Exils zu unterwerfen; in keinem Falle aber eine öffentliche Verkündigung (pronunciatio) einer Eintracht zwischen beiden Theilen staltfinden könne, schon deshalb nicht, weil sie nicht eine Partei
DU hatte, welche er als Slave hasste. Die Sache war um so unerwarteter, als die Synode selbst nach allem, was wir wissen, keinen Bescbluss zu Gunsten der wycleffischen Artikel fasste, sondern eher das Gegen- theil enthielt. Da aber der Streit zwischen den Doctoren und den Magistere (Hus und seine Genossen) durch die Synode nicht beseitigt worden war, machten die von Wenzel ernanaten vier Commissäre im Hause des Universitätsrectors Christian's von Prachatiz, mit wel- chem Hus sortwährend in Correspondenz stand, einen Versuch, die Streitenden zu versóhnen. Beiden Parteien wurde die Frage vor- gelegt, ob sie den Beschlüssen und Entscheidungen der heiligen römischen Kirche in Glaubenssachen sich unterwerfen wollten. Die Doctoren bejahten cs, aber nur in Übereinstimmung mit ihren Rath- schlägen, deren zufolge sie unter römischer Kirche jene verstanden, deren Haupt der Papst, deren Körper das Cardinalscollegium sei, und indem sie zugleich die dieser Erklärung entgegen lautenden Sätze Wyeless's als salsch und irrthümlich bezeichneten. Hingegen gab nun der Doctor Johann Jessenitz (Anwalt des Hus) eine schriftliche Erklärung ab, die auf dem Vertrage vom Juli 1411 bestand, den Rathschlag der Doctoren, welcher auf der jüngsten Synode ein- gereicht worden war, als frivol und ierig bezeichnete, aber schliesslich erktärte, bei den Bestimmungen der römiselten Kirche wie es treuen Christen zieme, verharren zu wollen; unter Kirche aber sei jene zu verstehen, deren Haupt Christus und der Papst seien. In Betreff der von dem Gegentheile wider sie erhobenen Injurien. was sich wahrscheinlich auf den Ausdrock pestifer bezog, den Jessenitz jetzt als persönliche Beleidigung aufgrift, wollten sie sich dem Aus- spruche der vier Commissüre (unter ihnen Albicus) unterwersen. Die Commissäre erkfärten nun, dass beide Theile ibre Bereitwilligkeit aus- gesprochen hätten, sich der römischen Kirche zu unterwerfen. Die Doctoren aber reichten sodann noch eine Schrift ein, in weleber sie sagten, dass sie den Ausdruck Papst und Cardinäle an diesem Orte deshalb ffr Kirche gebraucht hätten, weil diesen die Entschei- dung der vorliegenden Streitsachen (des Hus) zukomme; dass sie aber nur gezwungen sich einverstanden erklärten, wegen der beklagten Injurien sich (eventuell) einer Strafe von 1000 Schock Groschen und des Exils zu unterwerfen; in keinem Falle aber eine öffentliche Verkündigung (pronunciatio) einer Eintracht zwischen beiden Theilen staltfinden könne, schon deshalb nicht, weil sie nicht eine Partei
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57 scien, sondern nur Rathschläge gegeben hätten, welche man annch- men oder wenn man einen besseren Rath wüsste, nicht annehmen könne. Einer derartigen Verkündigung aber würden sie in dieser Sache sich nicht unterwersen. Offenbar handelte es sich bei den königlichen Commissären nur darum, den König zufrieden zu stellen und für diesen einen Ausweg ausfindig zu machen, durch den das Zerwürfniss gestillt, eine äussere Einheit hergestellt zu sein schien. Der cine Commissär Sdenco war rasch mit der Einigungsformel fertig geworden, und beeilte sich, sie auszusprechen, während Stanislaus von Znaym in der verclausulirten Annahme derselben durch Jessenitz und die Seinigen nur Hinterthüre gewahrten, um einer offenen und ehrlichen Unterwerfung unter die Entscheidung des Papstes zu ent- gehen. Während nun die Doctoren dabei blieben, über ihr von der theologischen Facultät erhaltenes Mandat nicht hinausgehen zu kön- nen, setzten die Anderen Drohungen an und erklärten endlich, dem Könige sagen zu wollen, dass zwar sie bereit gewesen seien, in Allem beizustimmen, die Doctoren aber nicht darauf hätten eingehen wollen. Da nun die Letzteren erkannten, dass sie dem Könige gegenüber Preis gegeben, ja verrathen seien, dem Könige aber jetzt gesagt worden war, Hus wolle sich in Allem unterwerfen und nur die ande- ren verhinderten die Eintracht, während doch Jessenitz und die Seinigen den Cardinalpunct, die Frage über Wycleff und die 45 Artikel sorgfältig umgingen, so befürchteten sie, es möchte erst noch eine Verkündigung der Eintracht geschehen, als wäre diese wirklich erfolgt und werde man ihnen noch, wie einst Sbinco, die Zumuthung machen, nach Rom zu schreiben, es befände sich in Böhmen keine Ketzerei. Freilich, sagten sie, habe man bisher keinen Ketzer in Böhmen gefunden, weil man noch keinen gesucht habe! Waren 1409 die deutschen Magister als ungehorsam und die sich den königlichen Befehlen nicht unterwerfen wollten, dem Könige dargesteilt, dieser aber selhst in den Glauben eingewiegt worden, dass er nur der Stiftung Karl's IV. gemäss handle, als er die zu Recht bestchenden Einrichtungen umstiess, so war es jetzt am allerwenig- sten schwer, den König zu bereden, Hus und die Seinigen wollten den Erieden, da sie sich ja Allem zu unterwerfen bereit erklärten. was man nur immer von guten Christen erwarten könne, freilich sich reservirend, wie viel oder wie wenig sie darunter verstehen wollten. Der König veranlasste die Vertreibung der Einen, jetzt auch die
57 scien, sondern nur Rathschläge gegeben hätten, welche man annch- men oder wenn man einen besseren Rath wüsste, nicht annehmen könne. Einer derartigen Verkündigung aber würden sie in dieser Sache sich nicht unterwersen. Offenbar handelte es sich bei den königlichen Commissären nur darum, den König zufrieden zu stellen und für diesen einen Ausweg ausfindig zu machen, durch den das Zerwürfniss gestillt, eine äussere Einheit hergestellt zu sein schien. Der cine Commissär Sdenco war rasch mit der Einigungsformel fertig geworden, und beeilte sich, sie auszusprechen, während Stanislaus von Znaym in der verclausulirten Annahme derselben durch Jessenitz und die Seinigen nur Hinterthüre gewahrten, um einer offenen und ehrlichen Unterwerfung unter die Entscheidung des Papstes zu ent- gehen. Während nun die Doctoren dabei blieben, über ihr von der theologischen Facultät erhaltenes Mandat nicht hinausgehen zu kön- nen, setzten die Anderen Drohungen an und erklärten endlich, dem Könige sagen zu wollen, dass zwar sie bereit gewesen seien, in Allem beizustimmen, die Doctoren aber nicht darauf hätten eingehen wollen. Da nun die Letzteren erkannten, dass sie dem Könige gegenüber Preis gegeben, ja verrathen seien, dem Könige aber jetzt gesagt worden war, Hus wolle sich in Allem unterwerfen und nur die ande- ren verhinderten die Eintracht, während doch Jessenitz und die Seinigen den Cardinalpunct, die Frage über Wycleff und die 45 Artikel sorgfältig umgingen, so befürchteten sie, es möchte erst noch eine Verkündigung der Eintracht geschehen, als wäre diese wirklich erfolgt und werde man ihnen noch, wie einst Sbinco, die Zumuthung machen, nach Rom zu schreiben, es befände sich in Böhmen keine Ketzerei. Freilich, sagten sie, habe man bisher keinen Ketzer in Böhmen gefunden, weil man noch keinen gesucht habe! Waren 1409 die deutschen Magister als ungehorsam und die sich den königlichen Befehlen nicht unterwerfen wollten, dem Könige dargesteilt, dieser aber selhst in den Glauben eingewiegt worden, dass er nur der Stiftung Karl's IV. gemäss handle, als er die zu Recht bestchenden Einrichtungen umstiess, so war es jetzt am allerwenig- sten schwer, den König zu bereden, Hus und die Seinigen wollten den Erieden, da sie sich ja Allem zu unterwerfen bereit erklärten. was man nur immer von guten Christen erwarten könne, freilich sich reservirend, wie viel oder wie wenig sie darunter verstehen wollten. Der König veranlasste die Vertreibung der Einen, jetzt auch die
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58 Exilirung der Anderen. Hus hatte auf's Neue gesiegt. Die Synode des Jahres 1413 war an ihm und den Seinen vorüber gegangen. ohne dass ihre Beschlüsse ihn mehr als gestreift hätten. Das Hauptverbrechen des nun verwiesenen Stephan Palec bestand offenbar in nichts Anderem, als dass er entschieden ausgesprochen hatte, worin der Grund des Zerwürfnisses liege. So viel Seblimmes das Schisma jener Tage erzeugt hatte und noch erzeugte, so war es ja keinc böhmische, sondern eine allgemeine Calamität, welche diejenigen, die treu an Rom hielten, wohl noch liefer betraf, als Hus und seine Freunde. Wenn aber das Schisma in der dritten Papstreihe fort- dauerte, wer trug denn grössere Schuld als ehen der König von Böh- men und sein serviler Anhang? Als Hus am 3. Marz 1412 auf einmal drei Bedenken öffentlich crörterte, ob an den Papst zu glauben sei1); ob es möglich sei, selig zu werden, wenn man einem Priester nicht mündlich gebeichtet habe; ob einer der Herren Doctoren geglaubt habe. dass von dem pharaonischen Heere oder von den Sodomiten einige selig geworden seien, so trat Palec gegen diese Weise, Fragen auf- zuwerfen, um sie dann in einem bestimmten Sinne zu lösen, schr ent- schieden auf. Man darf auch überzeugl sein, dass er an dem Concil im Rathhause, welches mit diesen Fragen im Causalzusammenhange stand. eben so Antheil hatte, als er sich bei dem Concil in Februar mannhaft erwies. Seine und seiner Freunde Achtung war somit nichts anderes als die offen ausgesprochene Absicht, die katholisch Gesianten um ihre Führer zu bringen, sie mundtodt zu machen, wor- auf es dann freilich eine Leichtigkeit war, auf die geistige Erhabenheit dec Husiten hinzuweisen, welche jetzt allein sprachen, weil sie zuerst die Deutschen vertrieben und dana auch noch die čechischen Füh- rer der katholischen Partei, und dann schämt man sich nicht, fort- während von der Toleranz der husitischen Partei und der ungemeinen Versolgung, die sie ausgestanden, zu faseln! Der Sieg des Hus war jedoch ein sehr bedingter. Einerseits drängtc Johann XXIII. auf den König ein, in seinem Lande die Wyeleffiten nicht anfkommen zul lassen: andererseits kam der Procurator des Hus vom römischen Hofe zurück, ohne etwas ausgerichtet zu haben. Im Gegentheile, eine neue Entscheidung wider Wycleff war erfolgt 1). 1) In Papam oredendum. wir man sngt, in Daum, 23 IV non Febr 1413. Rarn. 1413, 3.
58 Exilirung der Anderen. Hus hatte auf's Neue gesiegt. Die Synode des Jahres 1413 war an ihm und den Seinen vorüber gegangen. ohne dass ihre Beschlüsse ihn mehr als gestreift hätten. Das Hauptverbrechen des nun verwiesenen Stephan Palec bestand offenbar in nichts Anderem, als dass er entschieden ausgesprochen hatte, worin der Grund des Zerwürfnisses liege. So viel Seblimmes das Schisma jener Tage erzeugt hatte und noch erzeugte, so war es ja keinc böhmische, sondern eine allgemeine Calamität, welche diejenigen, die treu an Rom hielten, wohl noch liefer betraf, als Hus und seine Freunde. Wenn aber das Schisma in der dritten Papstreihe fort- dauerte, wer trug denn grössere Schuld als ehen der König von Böh- men und sein serviler Anhang? Als Hus am 3. Marz 1412 auf einmal drei Bedenken öffentlich crörterte, ob an den Papst zu glauben sei1); ob es möglich sei, selig zu werden, wenn man einem Priester nicht mündlich gebeichtet habe; ob einer der Herren Doctoren geglaubt habe. dass von dem pharaonischen Heere oder von den Sodomiten einige selig geworden seien, so trat Palec gegen diese Weise, Fragen auf- zuwerfen, um sie dann in einem bestimmten Sinne zu lösen, schr ent- schieden auf. Man darf auch überzeugl sein, dass er an dem Concil im Rathhause, welches mit diesen Fragen im Causalzusammenhange stand. eben so Antheil hatte, als er sich bei dem Concil in Februar mannhaft erwies. Seine und seiner Freunde Achtung war somit nichts anderes als die offen ausgesprochene Absicht, die katholisch Gesianten um ihre Führer zu bringen, sie mundtodt zu machen, wor- auf es dann freilich eine Leichtigkeit war, auf die geistige Erhabenheit dec Husiten hinzuweisen, welche jetzt allein sprachen, weil sie zuerst die Deutschen vertrieben und dana auch noch die čechischen Füh- rer der katholischen Partei, und dann schämt man sich nicht, fort- während von der Toleranz der husitischen Partei und der ungemeinen Versolgung, die sie ausgestanden, zu faseln! Der Sieg des Hus war jedoch ein sehr bedingter. Einerseits drängtc Johann XXIII. auf den König ein, in seinem Lande die Wyeleffiten nicht anfkommen zul lassen: andererseits kam der Procurator des Hus vom römischen Hofe zurück, ohne etwas ausgerichtet zu haben. Im Gegentheile, eine neue Entscheidung wider Wycleff war erfolgt 1). 1) In Papam oredendum. wir man sngt, in Daum, 23 IV non Febr 1413. Rarn. 1413, 3.
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. 59 Jetzt machte Jessenitz in Prag geltend, die päpstlichen Processe wider Hus seien null und nichtig, indem sie gegen den Austrag des Papstes verhängt worden seien. Man bemerkte ihm aber, warum er denn, wenn die Sache sich so verhalte, nicht in Rom dafür Sorge getragen habe, dass der Process zurüekgenommen werde. Er sej voll Wuth nach Hause gekommen; begreiflich, weil er demselben Banne wie Hus verfallen sci. Wenn er aber den Bann verachte, weil er ihn getroffen, wie könne er noch von einem Rechtsverhältnisse reden? Bereits würden die ordentlichen und rechtschaffenen Geistlichen von ihren Gegnern, den Hussiten, als Mahomedisten bezeichnet, der König aber nehme ihnen ihre Güter weg, nach seinem Grundsatze, den schlechten Geistlichen ihre Temporalien zu nehmen. Nicht umsonst bezcichneten die Hussiten Simonie, Luxus und Geiz der Geistlichen als Quelle der Dissidien in Böhmen. Je mehr man in den Augen des Königs den Clerus herabsetzte, desto mehr fühlte sich Wenzel berusen, seinem Spoliationssysteme Ausdehnung zu geben; unzählige “hel würden dadurch in Böhmen hervorgerufen. Von dieser Zeit an tritt in Hus mehr und mehr der Gedanke hervor, er werde keines natürliehen Todes sterben. Durch die Exili- rung seiner früheren theologischen Freunde waren vollends die Brücken des Verständnisses abgeworfen worden. Die Dinge rollten jetzt auf schiefer Ebene weiter. Es war für Hus ein schrecklicher Schlag, dass er und die Seinen als verpestend dargestellt worden waren ; dass er nicht zur Synode kommen durfte; dass ihm erklärt worden war, erst nach seiner Aussöhnung mit Rom dürfe er wieder predigen. Sein Brieswechsel mit Christian von Prachatiz trägt ganz den Stempel der Erregung, in welcher er sich befand. Wie Sbinco am ersten Zerwürfnisse Ursache gewesen sein muss, so nun die Doctoren am zweiten; von dem, was auf seiner Seite vorgesallen, ist bei der colossalen Selbsttäuschung, die nun einmal vorherrschte, keine Rede ; er bedauert bereits dem Könige Folge geleistet zu haben, kommt dann auch wider das königliche Verbot nach Prag und höhnt die Prälaten, die davon wussten, dass sie seine Anwesenheit ignorirten. Man kann mit Recht von K. KarlIV. sagen, wenn er nicht Kaiser geworden wäre, hätte er Papst werden sollen, und in mancher Bezie- hung habe er besser zum Papste als zum Kaiser getaugt. Leider sah sich sein unwürdiger Sohn und Nachfolger Wenzel von Zeit zu Zeit berufen, den Papst in Böhmen zu spielen und darüber die erste Pflicht
. 59 Jetzt machte Jessenitz in Prag geltend, die päpstlichen Processe wider Hus seien null und nichtig, indem sie gegen den Austrag des Papstes verhängt worden seien. Man bemerkte ihm aber, warum er denn, wenn die Sache sich so verhalte, nicht in Rom dafür Sorge getragen habe, dass der Process zurüekgenommen werde. Er sej voll Wuth nach Hause gekommen; begreiflich, weil er demselben Banne wie Hus verfallen sci. Wenn er aber den Bann verachte, weil er ihn getroffen, wie könne er noch von einem Rechtsverhältnisse reden? Bereits würden die ordentlichen und rechtschaffenen Geistlichen von ihren Gegnern, den Hussiten, als Mahomedisten bezeichnet, der König aber nehme ihnen ihre Güter weg, nach seinem Grundsatze, den schlechten Geistlichen ihre Temporalien zu nehmen. Nicht umsonst bezcichneten die Hussiten Simonie, Luxus und Geiz der Geistlichen als Quelle der Dissidien in Böhmen. Je mehr man in den Augen des Königs den Clerus herabsetzte, desto mehr fühlte sich Wenzel berusen, seinem Spoliationssysteme Ausdehnung zu geben; unzählige “hel würden dadurch in Böhmen hervorgerufen. Von dieser Zeit an tritt in Hus mehr und mehr der Gedanke hervor, er werde keines natürliehen Todes sterben. Durch die Exili- rung seiner früheren theologischen Freunde waren vollends die Brücken des Verständnisses abgeworfen worden. Die Dinge rollten jetzt auf schiefer Ebene weiter. Es war für Hus ein schrecklicher Schlag, dass er und die Seinen als verpestend dargestellt worden waren ; dass er nicht zur Synode kommen durfte; dass ihm erklärt worden war, erst nach seiner Aussöhnung mit Rom dürfe er wieder predigen. Sein Brieswechsel mit Christian von Prachatiz trägt ganz den Stempel der Erregung, in welcher er sich befand. Wie Sbinco am ersten Zerwürfnisse Ursache gewesen sein muss, so nun die Doctoren am zweiten; von dem, was auf seiner Seite vorgesallen, ist bei der colossalen Selbsttäuschung, die nun einmal vorherrschte, keine Rede ; er bedauert bereits dem Könige Folge geleistet zu haben, kommt dann auch wider das königliche Verbot nach Prag und höhnt die Prälaten, die davon wussten, dass sie seine Anwesenheit ignorirten. Man kann mit Recht von K. KarlIV. sagen, wenn er nicht Kaiser geworden wäre, hätte er Papst werden sollen, und in mancher Bezie- hung habe er besser zum Papste als zum Kaiser getaugt. Leider sah sich sein unwürdiger Sohn und Nachfolger Wenzel von Zeit zu Zeit berufen, den Papst in Böhmen zu spielen und darüber die erste Pflicht
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60 des weltlichen Herrschers. unparteiische Gerechtsame, zu vergessen. Die Husiten, welche diese schwache Seite des unfähigen Fürsten wohl kannten und in ihrer Weise auszubeuten suchten, handelten ganz in ihrem Vortheile, als sie als sicherstes Mittel, den Frieden herzustellen, dem Könige eine Aufgabe zuwandten, welche dem Papste, dem Erz- bischofe, einem Concil der Natur der Sache nach zukam. Uns klingt es nach dem, was bereits vorgegangen war, fast unglaublich und wie Ironie, dass man im Ernste rathen konnte, um den Frieden herzustel- len. solle der König die Simonie, Ehebrüche, Hurerei, den Überfluss an weltlichen Dingen und die weltliche Herrschaft des Clerus aus- rotten, dann werde der Frieden und der gute Ruf im Känigreiche zurückkehren; weil aber M. Hus durch seine Predigten dacan arbei- tele, diese evangelische Einrichtung im Königreiche einzuführen, so solle man ihm und den Seinigen eine Frist zur Verantwortung ein- räumen: jedenfalls müsse der Frieden nach der Anordaung Christi dem blos weltlichen Frieden vorgezogen werden; wenn jener beob- achtel würde, werde auch die falsche Nachrede dem Königreiche Böhmen nicht schaden. Ich weiss nicht, ob diese Aufrichtigkeit über die Intentionen des Hus nicht demjenigen am meisten schadete. für welchen der Rathschlag stattfand. Natürlich sahen diejenigen, anf deren Beraubung, offen gestanden, die Predigten des Hus gerichtel waren. in ihm von nun an ihren grimmigsten Gegner, gegen welchen um so weniger Schonung am Platze war, als ja die Jahre 1411-12 hinlänglich gezeigt hatten, dass mit diesem neuen Evangelium die grössten Gewaltthaten sich vereinbarten. Nicht minder lehrreich war, was Jessenitz bei dieser Gelegenheit aussprach. Er läugnete, dass der Papsl Nachfolger Petri sei. Man habe sich den Sentenzen der Päpste nur zu unterwersen, in wieferne sie mil der heiligen Schrift über- einstimmten. Er unterschied auf das Bestimmteste einen evangeli- schen Clerus von dem katholischen; er gab zu, dass der Zwist unter dem Clerus von der evangelischen Predigt herrühre, durch welche die Schismatiker und Häretiker in Gottes Kirche überwiesen würden, insbesondere aber vom römischen Hofe, von Simonie, Wohl- leben und Geiz, die wahren Ursachen des Zwiespaltes unter dem böhmischen Clerus seten. Würden diese ausgerotlet, su werde auch Friede und Eintracht im Clerus wieder hergestellt. Diese müssten aber nicht rom evangelischen Clerus, sondern auch von der Laiengewalt ausgerottet werden.
60 des weltlichen Herrschers. unparteiische Gerechtsame, zu vergessen. Die Husiten, welche diese schwache Seite des unfähigen Fürsten wohl kannten und in ihrer Weise auszubeuten suchten, handelten ganz in ihrem Vortheile, als sie als sicherstes Mittel, den Frieden herzustellen, dem Könige eine Aufgabe zuwandten, welche dem Papste, dem Erz- bischofe, einem Concil der Natur der Sache nach zukam. Uns klingt es nach dem, was bereits vorgegangen war, fast unglaublich und wie Ironie, dass man im Ernste rathen konnte, um den Frieden herzustel- len. solle der König die Simonie, Ehebrüche, Hurerei, den Überfluss an weltlichen Dingen und die weltliche Herrschaft des Clerus aus- rotten, dann werde der Frieden und der gute Ruf im Känigreiche zurückkehren; weil aber M. Hus durch seine Predigten dacan arbei- tele, diese evangelische Einrichtung im Königreiche einzuführen, so solle man ihm und den Seinigen eine Frist zur Verantwortung ein- räumen: jedenfalls müsse der Frieden nach der Anordaung Christi dem blos weltlichen Frieden vorgezogen werden; wenn jener beob- achtel würde, werde auch die falsche Nachrede dem Königreiche Böhmen nicht schaden. Ich weiss nicht, ob diese Aufrichtigkeit über die Intentionen des Hus nicht demjenigen am meisten schadete. für welchen der Rathschlag stattfand. Natürlich sahen diejenigen, anf deren Beraubung, offen gestanden, die Predigten des Hus gerichtel waren. in ihm von nun an ihren grimmigsten Gegner, gegen welchen um so weniger Schonung am Platze war, als ja die Jahre 1411-12 hinlänglich gezeigt hatten, dass mit diesem neuen Evangelium die grössten Gewaltthaten sich vereinbarten. Nicht minder lehrreich war, was Jessenitz bei dieser Gelegenheit aussprach. Er läugnete, dass der Papsl Nachfolger Petri sei. Man habe sich den Sentenzen der Päpste nur zu unterwersen, in wieferne sie mil der heiligen Schrift über- einstimmten. Er unterschied auf das Bestimmteste einen evangeli- schen Clerus von dem katholischen; er gab zu, dass der Zwist unter dem Clerus von der evangelischen Predigt herrühre, durch welche die Schismatiker und Häretiker in Gottes Kirche überwiesen würden, insbesondere aber vom römischen Hofe, von Simonie, Wohl- leben und Geiz, die wahren Ursachen des Zwiespaltes unter dem böhmischen Clerus seten. Würden diese ausgerotlet, su werde auch Friede und Eintracht im Clerus wieder hergestellt. Diese müssten aber nicht rom evangelischen Clerus, sondern auch von der Laiengewalt ausgerottet werden.
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61 In dem Einen lag freilich eine grosse, aber schr allgemeine Wahrheit. Denn wer wird noch heutigen Tages zweiteln, dass, wenn Clerus und Laien. Könige und Priester, alle Stände und Ordnungen in der menschlichen Gesellschaft nur ihren Pflichten leben werden, die Zeit des ewigen Friedens angebrochen sei!? Dass zwischen die- sen Parteien, aller Gleichheit der Nationalität, der Sprache und Ab- stammung ungeachtet, eine Versöhnung unmöglich war, da sie eine principielle Kluft trennte und dem evangelischen Clerus die Mission zugewiesen worden war, die anderen zu vertilgen, in welchen eben nur Frevter und Sünder geschen wurden, ist andererseits ebenso natür- lich und bedarf keiner Auseinandersetzung. Aber was sollte nun darans werden? Wenzel hatte sich in gewohnter Weise durch Macht- sprüche geholfen, einerseits Hus, andererseits dessen Gegner entfernt. Dazu waren die theologischen Rathschläge, wie das Königreich zu pacificiren sei, nicht nôthig gewesen. Hus arbeitete jetzt an scinem grossen Tractate über die Kirche, dem Absagebriese sür letztere; die verbannten Theologen aber crfüllten, wie früher die Deutschen, die ausserböhmische Welt mil der Kunde von Vorgängen, welche ihnen nur zu schr bekannt, den übrigen aber in ihrer wahren Ausdehnung bis dahin unbekannt geblieben waren. Bereits begannen die Streitigkeiten in Böhmen auch in anderen Ländern Aufschen zu erregen. Gerade von Paris aus, von wo die Einwirkung auf K. Wenzel zur Preisgebung Papst Gregor's und der Anerkennung der Pisaner Päpste ausgegangen war, ersolgten sehr nachdrücktiche Warnungen an den neuen Erzbischof Konrad von Prag, und zwar zunächst in Betreff der heillosen politischen Conse- quenzen, welche aus des Hus Sätzen sich ablciten liessen, dass Nie- mand, der in einer Todsünde lebe, wabrer Bischof, König, Priester oder Beamter sei. Von dem Augenblicke als er und seine Partei mit jenen Mitteln herausrückten, welche ihnen als die tanglichsten schie- nen, nicht etwa die Schäden der Kirche in Böhmen, sondern der all- gemeinen Kirche zu heilen, mussten sie gewärtigen, dass ihnen ausserhalb Böhmens bedeutet würde, das dies nicht ihres Amtes sei und in dem Organismus der Kirche genug Mittel vorhanden seien, den Sitz des Ubels zu erkennen und nach Oben wie nach Unten Hei- lung zu bringen, die heilbringende Kraft ihres Treibens aber erst von ihnen erwiesen werden müsse. Die Zeit war gekommen. in welcher nach den Decreten des Pisaner und Römer Concils ein neues allgemeines
61 In dem Einen lag freilich eine grosse, aber schr allgemeine Wahrheit. Denn wer wird noch heutigen Tages zweiteln, dass, wenn Clerus und Laien. Könige und Priester, alle Stände und Ordnungen in der menschlichen Gesellschaft nur ihren Pflichten leben werden, die Zeit des ewigen Friedens angebrochen sei!? Dass zwischen die- sen Parteien, aller Gleichheit der Nationalität, der Sprache und Ab- stammung ungeachtet, eine Versöhnung unmöglich war, da sie eine principielle Kluft trennte und dem evangelischen Clerus die Mission zugewiesen worden war, die anderen zu vertilgen, in welchen eben nur Frevter und Sünder geschen wurden, ist andererseits ebenso natür- lich und bedarf keiner Auseinandersetzung. Aber was sollte nun darans werden? Wenzel hatte sich in gewohnter Weise durch Macht- sprüche geholfen, einerseits Hus, andererseits dessen Gegner entfernt. Dazu waren die theologischen Rathschläge, wie das Königreich zu pacificiren sei, nicht nôthig gewesen. Hus arbeitete jetzt an scinem grossen Tractate über die Kirche, dem Absagebriese sür letztere; die verbannten Theologen aber crfüllten, wie früher die Deutschen, die ausserböhmische Welt mil der Kunde von Vorgängen, welche ihnen nur zu schr bekannt, den übrigen aber in ihrer wahren Ausdehnung bis dahin unbekannt geblieben waren. Bereits begannen die Streitigkeiten in Böhmen auch in anderen Ländern Aufschen zu erregen. Gerade von Paris aus, von wo die Einwirkung auf K. Wenzel zur Preisgebung Papst Gregor's und der Anerkennung der Pisaner Päpste ausgegangen war, ersolgten sehr nachdrücktiche Warnungen an den neuen Erzbischof Konrad von Prag, und zwar zunächst in Betreff der heillosen politischen Conse- quenzen, welche aus des Hus Sätzen sich ablciten liessen, dass Nie- mand, der in einer Todsünde lebe, wabrer Bischof, König, Priester oder Beamter sei. Von dem Augenblicke als er und seine Partei mit jenen Mitteln herausrückten, welche ihnen als die tanglichsten schie- nen, nicht etwa die Schäden der Kirche in Böhmen, sondern der all- gemeinen Kirche zu heilen, mussten sie gewärtigen, dass ihnen ausserhalb Böhmens bedeutet würde, das dies nicht ihres Amtes sei und in dem Organismus der Kirche genug Mittel vorhanden seien, den Sitz des Ubels zu erkennen und nach Oben wie nach Unten Hei- lung zu bringen, die heilbringende Kraft ihres Treibens aber erst von ihnen erwiesen werden müsse. Die Zeit war gekommen. in welcher nach den Decreten des Pisaner und Römer Concils ein neues allgemeines
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62 Concil stattfinden sollle ; der Zwiespalt im deutschen Rejche war durch die allgemeine Anerkennung Sigmund's als römischen Königs beseitigt. An ihm war es nun auch als Vogt der Kirche Sorge zu tragen, dass nicht wieder ein welsches Winkelconcil zusammenkomme, sondern die Rechte der deutschen Nation, hisber von Welschen und Slaven mit Füssen gefreten, bei dieser Gelegenheit zur allgemeinen Aner- kennung gelangten. Papst und römischer König entschieden sich dahin, dass auf deutschem Boden in Constanz (1. November 1414) ein allge- meines Concil gehallen werde, das den schismatischen Zustand der Kirche untersuchen und von allen Völkern der Christenheit beschickt. auch allen Gelegenheit darbiesen solle, an der Verbesserung des Allgemeinen wie des Besonderen Antheil zu nehmen. Mochte es auch Papst Johann, als kurz nach Veröffentlichung des Einladungsschrei- bens, das, wie natürlich, nach Böhmen so gut wie nach den anderen christlichen Ländern kam, K. Ladislaus von Neapel starb, 8. August 1414, noch so schr bereucn, K. Sigmund nachgegeben zu haben. jetzi war es zu spät. Von allen Seiten rüstete man sich, das Concil zu beschicken. Könige, Fürsten, Grafen, Herren, Cardinäle, Erzbischöfe, Biscböfe. Abte, alle Orden, selbst die entlegensten Länder schickten ihre Gesandten. Die Aufregung der Gemüther muss heispiellos gewesen sein. Alles, was an den Leiden der Kirche, an Entfernung des Schisma's, an Besserung der unerträglich gewordenen öffentlichen Zustände Antheil nahm, eilte an die Ufer des Bodensee's, nicht minder Kaufleute und Speculanten und was sonst zum Tross des Lehens gehört. Auf deufschem Boden war ein ähnliches Ereigniss bisher noch nicht vor sich gegangen. Die Thatsache eines aligemeinen Concils auf nordalpinischem Boden überflügelte alle Berechnungen, drängte alles, was in den einzelnen Ländern Wichtiges vor sich gegangen war, vor der Einen Thatsache in den Hintergrund. Es gab nur Ein Interesse, nur Ein Tagesgespräch, nur Ein Ziel der Hoffnungen, das allgemeine Concil oof deutscher Erde. Wie war man bisher von einer Täuschung zur andern getanmelt! Kein Mittel hatte versangen wollen, jedes nur neue Missstände erzeugt, bis allmälig der Gedanke ent- stand, eine allgemeine Schuld liege yor, welche auch nur von Allen abgetragen werden könne. Der hohe Clerus hatte begonnen, sie auf- zuhäufen, als er nach den schweren avignonesischen Tagen nach Rom zurückgekelirl, sich parteite und damit die Christenheit theilte und
62 Concil stattfinden sollle ; der Zwiespalt im deutschen Rejche war durch die allgemeine Anerkennung Sigmund's als römischen Königs beseitigt. An ihm war es nun auch als Vogt der Kirche Sorge zu tragen, dass nicht wieder ein welsches Winkelconcil zusammenkomme, sondern die Rechte der deutschen Nation, hisber von Welschen und Slaven mit Füssen gefreten, bei dieser Gelegenheit zur allgemeinen Aner- kennung gelangten. Papst und römischer König entschieden sich dahin, dass auf deutschem Boden in Constanz (1. November 1414) ein allge- meines Concil gehallen werde, das den schismatischen Zustand der Kirche untersuchen und von allen Völkern der Christenheit beschickt. auch allen Gelegenheit darbiesen solle, an der Verbesserung des Allgemeinen wie des Besonderen Antheil zu nehmen. Mochte es auch Papst Johann, als kurz nach Veröffentlichung des Einladungsschrei- bens, das, wie natürlich, nach Böhmen so gut wie nach den anderen christlichen Ländern kam, K. Ladislaus von Neapel starb, 8. August 1414, noch so schr bereucn, K. Sigmund nachgegeben zu haben. jetzi war es zu spät. Von allen Seiten rüstete man sich, das Concil zu beschicken. Könige, Fürsten, Grafen, Herren, Cardinäle, Erzbischöfe, Biscböfe. Abte, alle Orden, selbst die entlegensten Länder schickten ihre Gesandten. Die Aufregung der Gemüther muss heispiellos gewesen sein. Alles, was an den Leiden der Kirche, an Entfernung des Schisma's, an Besserung der unerträglich gewordenen öffentlichen Zustände Antheil nahm, eilte an die Ufer des Bodensee's, nicht minder Kaufleute und Speculanten und was sonst zum Tross des Lehens gehört. Auf deufschem Boden war ein ähnliches Ereigniss bisher noch nicht vor sich gegangen. Die Thatsache eines aligemeinen Concils auf nordalpinischem Boden überflügelte alle Berechnungen, drängte alles, was in den einzelnen Ländern Wichtiges vor sich gegangen war, vor der Einen Thatsache in den Hintergrund. Es gab nur Ein Interesse, nur Ein Tagesgespräch, nur Ein Ziel der Hoffnungen, das allgemeine Concil oof deutscher Erde. Wie war man bisher von einer Täuschung zur andern getanmelt! Kein Mittel hatte versangen wollen, jedes nur neue Missstände erzeugt, bis allmälig der Gedanke ent- stand, eine allgemeine Schuld liege yor, welche auch nur von Allen abgetragen werden könne. Der hohe Clerus hatte begonnen, sie auf- zuhäufen, als er nach den schweren avignonesischen Tagen nach Rom zurückgekelirl, sich parteite und damit die Christenheit theilte und
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63 alle Reform hinderte. Das Königlhum hatte an der grossen Schuld des Clerus Antheil genommen, als es, statt die zwiespältigen Papste zu zwingen, ihrer schweren Pdicht cingedenk zu sein, einerseits, wie es der König von Frankreich that, das Schisma offen unterstützte, andererseits, wie es der römische König Wenzel that, verabsäumte den rechtmässigen Papst zu unterstützen. Damit war es nicht blos zur Getheiltheit des Papstthums, sondern auch des römischen König- thums gekommen. Die Zweiheit, welche nicht zur Einheit zurückge- fübrt wurde, gebar aber die Dreiheit, und zwar erst auf dem geist- lichen, dann auch auf dem weltlichen Gebiete. Allein letzteres reconstituirle sich früher als das geistliche, das auf dem römischen Concil wie früher auf dem pisanischen ver- geblich gegen die beiden Papstreihen eiferte, die durch eine dritte vermehrt worden waren, welche ihrer Natur nach cben nur eine dritte, aber nicht die einheifliche sein konnte. Jetzt aber zeigte sich, was das lang geschmähte römische Königthum, welches man in den avignonesischen Zeiten nicht klein genug machen konnte, an dessen Herabsetzung die vier Parteien im Cardinalscollegium, Italiener. Pro- vençalen, Franzosen, Limosiner (Gascogner) consequent gearbeitet hatten, denn doch sei. Die kirchliche Macht, welche alle Rechte des Himmels und der Erde sich zuschrieb und der weltlichen nur eine kleine Ecke im grossen Reiche Gottes sbrig liess, hatte ihr grosses Schiff nach der triumphirenden Fanrt durch das XIII. Jahrhundert auf eine Sandbank gebracht, und wire ehen nicht jetzt die Vermittlung einer Nation eingetreten, welche die gascognischen Päpste als die cherne Schlange bezeichneten, die sich aber selbst die demuthige und andächtige Nation der Deutschen nannte 1), nicht Slaven noch Romanen, nicht Päpste noch die gesammte katholische Clerisei hätten das Schifflein Petris flott machen können. Am wenigsten aber wäre es durch diejenigen erfolgt, welche beständig das Evangelium im Munde fübrten und im entscheidenden Augenblicke doch our die Rolle einer meuterischen Schiffsmannschaft spielten, welche, als alle hätten Hand anlegen sollen zur Rettung und Hijfe, den Nationalitätsstreit erhoben. dann den betrunkenen König wider den Clerus betzten. endlich diesen untereinander trieben und das Evangelium selbst nor als die Rüstkammer zu betrachten schienen, woraus sie sich Material 1) Sich biernber sicinen K. Ruprecht von dor Pſalz.
63 alle Reform hinderte. Das Königlhum hatte an der grossen Schuld des Clerus Antheil genommen, als es, statt die zwiespältigen Papste zu zwingen, ihrer schweren Pdicht cingedenk zu sein, einerseits, wie es der König von Frankreich that, das Schisma offen unterstützte, andererseits, wie es der römische König Wenzel that, verabsäumte den rechtmässigen Papst zu unterstützen. Damit war es nicht blos zur Getheiltheit des Papstthums, sondern auch des römischen König- thums gekommen. Die Zweiheit, welche nicht zur Einheit zurückge- fübrt wurde, gebar aber die Dreiheit, und zwar erst auf dem geist- lichen, dann auch auf dem weltlichen Gebiete. Allein letzteres reconstituirle sich früher als das geistliche, das auf dem römischen Concil wie früher auf dem pisanischen ver- geblich gegen die beiden Papstreihen eiferte, die durch eine dritte vermehrt worden waren, welche ihrer Natur nach cben nur eine dritte, aber nicht die einheifliche sein konnte. Jetzt aber zeigte sich, was das lang geschmähte römische Königthum, welches man in den avignonesischen Zeiten nicht klein genug machen konnte, an dessen Herabsetzung die vier Parteien im Cardinalscollegium, Italiener. Pro- vençalen, Franzosen, Limosiner (Gascogner) consequent gearbeitet hatten, denn doch sei. Die kirchliche Macht, welche alle Rechte des Himmels und der Erde sich zuschrieb und der weltlichen nur eine kleine Ecke im grossen Reiche Gottes sbrig liess, hatte ihr grosses Schiff nach der triumphirenden Fanrt durch das XIII. Jahrhundert auf eine Sandbank gebracht, und wire ehen nicht jetzt die Vermittlung einer Nation eingetreten, welche die gascognischen Päpste als die cherne Schlange bezeichneten, die sich aber selbst die demuthige und andächtige Nation der Deutschen nannte 1), nicht Slaven noch Romanen, nicht Päpste noch die gesammte katholische Clerisei hätten das Schifflein Petris flott machen können. Am wenigsten aber wäre es durch diejenigen erfolgt, welche beständig das Evangelium im Munde fübrten und im entscheidenden Augenblicke doch our die Rolle einer meuterischen Schiffsmannschaft spielten, welche, als alle hätten Hand anlegen sollen zur Rettung und Hijfe, den Nationalitätsstreit erhoben. dann den betrunkenen König wider den Clerus betzten. endlich diesen untereinander trieben und das Evangelium selbst nor als die Rüstkammer zu betrachten schienen, woraus sie sich Material 1) Sich biernber sicinen K. Ruprecht von dor Pſalz.
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64 holten, statt des grossen und allgemeinen Tempels eine Barake auf ihcem Berge Garizim zu bauen. Auch Johannes Hus musste davon überrascht sein. Er und die Seinen hatten gerade in der letzten Zeit den römischen Stuhl als die Quelle der Verwirrung bezeichnal, von da gehe die Ketzerei aus, selbst ein Weib sei einmal Papst gewesen. Gerade vun dem unwür- digsten Papste war jetzt, um mich in der Redeweise dieser Männer auszudrücken, wie dem hebräischen Helden einst aus dem Kinnbacken des Esels Honig geflossen, so das Zeichen der Rettung und des Heiles uusgepslanzt worden. Johannes Hus hatte an andere Dinge gedacht. Seine persünlichen Gegner (acmuli) waren es, die ihn hei Papst Johann verklagt hatten, dass er viele Irrthümer und Häresie gepredigt habe und die den Papst gebeten hatten, ihn als der Häresie verdächtig, zur persönlichen Erscheinung nach Rom vorzuladen. Papst Johann habe diese Sache dem Cardinal Colonna zur Prüfung übergeben, damit, wean sic sich so verhalte, wie sie vorgelegt worden war, Hus persönlich an den römischen Hof citirt werde. Der Cardinal Colonna sei nun in der Untersuchung der Zeugen, um dies Anbringen zu veri- ficiren, verkehrt zu Werke gegangen, habe andere Beweise nicht zugelassen; selbst die vom Papste ausgesprochene (?) Nachlassung des persönlichen Erscheinens unterdrückt und den Hus persönlich vor den römischen Stuhl vorgeladen. Da nun der Termin der Citation zu Ende lief. habe der König, die Königin, die Barone, die Prager Uni- versität, die Alt- und Neustadt, ihre Boten an den Papst und den Cardinal Colonna abgesandt, und wiederholt gebeten, dass von der persönlichen Citation abgeschen werde, da Hus ungerechter Weise von seinen Gegnern angeklagt worden sei; dass ferner Hus wegen der Todtfeindschaften, welche ihm unterwegs bereitel seien, nicht hin- und zurückgehen könne. Der Papst möge daher nicht dulden, dass das Königreich Böhmen ungerechter Weise in den Verruf der Häresie komme und zugleich gestatten, dass das Wort Gottes in den Capellen dem Volke geprediget werde. Zugleich wurde dem Papste angeboten auf Landeskosten einen Legaten nach Böhmen zu senden, welcher, was daselbst zu bessern sei, bessere, der König und die Gemeinde wollten daan ihm Hülse leisten, um diejenigen zu bestraſen, die als in Irrthumern befindlich sich herausstellten. Um ferner sich zu eni- schuldigen und seine Unschuld darzuthun, habe Hus, welcher wegen sei- ner Feinde nicht an den römischen Hof kommen konnte, seine Anwalte
64 holten, statt des grossen und allgemeinen Tempels eine Barake auf ihcem Berge Garizim zu bauen. Auch Johannes Hus musste davon überrascht sein. Er und die Seinen hatten gerade in der letzten Zeit den römischen Stuhl als die Quelle der Verwirrung bezeichnal, von da gehe die Ketzerei aus, selbst ein Weib sei einmal Papst gewesen. Gerade vun dem unwür- digsten Papste war jetzt, um mich in der Redeweise dieser Männer auszudrücken, wie dem hebräischen Helden einst aus dem Kinnbacken des Esels Honig geflossen, so das Zeichen der Rettung und des Heiles uusgepslanzt worden. Johannes Hus hatte an andere Dinge gedacht. Seine persünlichen Gegner (acmuli) waren es, die ihn hei Papst Johann verklagt hatten, dass er viele Irrthümer und Häresie gepredigt habe und die den Papst gebeten hatten, ihn als der Häresie verdächtig, zur persönlichen Erscheinung nach Rom vorzuladen. Papst Johann habe diese Sache dem Cardinal Colonna zur Prüfung übergeben, damit, wean sic sich so verhalte, wie sie vorgelegt worden war, Hus persönlich an den römischen Hof citirt werde. Der Cardinal Colonna sei nun in der Untersuchung der Zeugen, um dies Anbringen zu veri- ficiren, verkehrt zu Werke gegangen, habe andere Beweise nicht zugelassen; selbst die vom Papste ausgesprochene (?) Nachlassung des persönlichen Erscheinens unterdrückt und den Hus persönlich vor den römischen Stuhl vorgeladen. Da nun der Termin der Citation zu Ende lief. habe der König, die Königin, die Barone, die Prager Uni- versität, die Alt- und Neustadt, ihre Boten an den Papst und den Cardinal Colonna abgesandt, und wiederholt gebeten, dass von der persönlichen Citation abgeschen werde, da Hus ungerechter Weise von seinen Gegnern angeklagt worden sei; dass ferner Hus wegen der Todtfeindschaften, welche ihm unterwegs bereitel seien, nicht hin- und zurückgehen könne. Der Papst möge daher nicht dulden, dass das Königreich Böhmen ungerechter Weise in den Verruf der Häresie komme und zugleich gestatten, dass das Wort Gottes in den Capellen dem Volke geprediget werde. Zugleich wurde dem Papste angeboten auf Landeskosten einen Legaten nach Böhmen zu senden, welcher, was daselbst zu bessern sei, bessere, der König und die Gemeinde wollten daan ihm Hülse leisten, um diejenigen zu bestraſen, die als in Irrthumern befindlich sich herausstellten. Um ferner sich zu eni- schuldigen und seine Unschuld darzuthun, habe Hus, welcher wegen sei- ner Feinde nicht an den römischen Hof kommen konnte, seine Anwalte
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65 dahin geschickt und scien dann auch Advocaten und Generalprocu- ratoren vor dem Cardinal Colonna erschienen und hätten zur Ent- schuldigung wegen seines Nichterscheinens (nach ihrem Ermessen) hinlängliche Gründe vorgelegt, mit der Versicherung seiner Bereit- willigkeit vor Gericht zu steben und auf Alles zu antworten, was ihm vorgeworfen worden sei oder noch vorgeworfen würde. Da aber der Cardinal Colonna auf alles dieses nicht einging und auf dem persön- lichen Erscheinen des Hus bestand, sei durch den Auditor Johann von Tenari eine Appellation an den Papst eingereicht worden. Nun aber habe erst der Cardinal Colonna, während so die Appellation an- hängig war, den Magister Hus, weil er innerhalh der Citationsfrist nicht erschienen war, für hartnäckig (contumax) erklärt, ihn gebannt und den Bann innerhalb und ausserhalb der Curie verkündigen lassen. Nachdem nun der Process veröffentlicht worden, habe der Papst die Sache dem Cardinale und dem erwähnten Auditor abgenommen und sie vier Cardinälen zur Einsicht und Erledigung übergeben und als der eine von diesen, der Cardinal von Aquileja starb, habe der an seiner Stelle ernannte Cardinal von Florenz mit Zustimmung der übrigen den Process wieder aufgenommen und die Gründe, warum Hus persönlich nicht erscheinen konnte, in soferne angenommen, dass er einen Termin feststellte, sie zu erweisen. Nachdem dies schriftlich geschehen, habe der Papst die Acten dem Cardinal Brancaccio (einem der Vier) übergeben, woraut anderthalb Jahre lang über ihre Giltigkeit gestritten wurde. Aber auch der erwähnte Cardinal habe dic Personalcitation und den Bann, d. h. das vom Cardinal Colonna eingeschlagene Verfahren, nicht aufheben wollen. Als aher die Pro- curatoren fort und fort in den Cardinal drangen, einen günstigen Bescheid zu geben, so verhof er ihnen zuletzt die Sache zu vertreten 1) und ferner ihn damit zu behelligen und zwar, wie er sagte, mit dem hestimmten Befehl des Papstes selbst. Nichts destoweniger erneuten die Procuratoren (wahrscheinlich bezog sich dieses auf Johann von Jessenitz) ihre Vorstellungen, worauf einige von ihnen verhaftet und bei dieser Gelegenheit auch mehrere ihrer Habseligkeiten beraubt wurden. Als diese sodann befreit von dannen zogen, bekräftigte der Cardinal Brancaccio nicht blos das Verfahren des Cardinais Colonna, sondern verstärkte es auch noch auf Befehl des Papstes, wie er selbst sagle. 1) allegans quou tales pri Fontes. ViI. onem papse sint extracti et labricati.
65 dahin geschickt und scien dann auch Advocaten und Generalprocu- ratoren vor dem Cardinal Colonna erschienen und hätten zur Ent- schuldigung wegen seines Nichterscheinens (nach ihrem Ermessen) hinlängliche Gründe vorgelegt, mit der Versicherung seiner Bereit- willigkeit vor Gericht zu steben und auf Alles zu antworten, was ihm vorgeworfen worden sei oder noch vorgeworfen würde. Da aber der Cardinal Colonna auf alles dieses nicht einging und auf dem persön- lichen Erscheinen des Hus bestand, sei durch den Auditor Johann von Tenari eine Appellation an den Papst eingereicht worden. Nun aber habe erst der Cardinal Colonna, während so die Appellation an- hängig war, den Magister Hus, weil er innerhalh der Citationsfrist nicht erschienen war, für hartnäckig (contumax) erklärt, ihn gebannt und den Bann innerhalb und ausserhalb der Curie verkündigen lassen. Nachdem nun der Process veröffentlicht worden, habe der Papst die Sache dem Cardinale und dem erwähnten Auditor abgenommen und sie vier Cardinälen zur Einsicht und Erledigung übergeben und als der eine von diesen, der Cardinal von Aquileja starb, habe der an seiner Stelle ernannte Cardinal von Florenz mit Zustimmung der übrigen den Process wieder aufgenommen und die Gründe, warum Hus persönlich nicht erscheinen konnte, in soferne angenommen, dass er einen Termin feststellte, sie zu erweisen. Nachdem dies schriftlich geschehen, habe der Papst die Acten dem Cardinal Brancaccio (einem der Vier) übergeben, woraut anderthalb Jahre lang über ihre Giltigkeit gestritten wurde. Aber auch der erwähnte Cardinal habe dic Personalcitation und den Bann, d. h. das vom Cardinal Colonna eingeschlagene Verfahren, nicht aufheben wollen. Als aher die Pro- curatoren fort und fort in den Cardinal drangen, einen günstigen Bescheid zu geben, so verhof er ihnen zuletzt die Sache zu vertreten 1) und ferner ihn damit zu behelligen und zwar, wie er sagte, mit dem hestimmten Befehl des Papstes selbst. Nichts destoweniger erneuten die Procuratoren (wahrscheinlich bezog sich dieses auf Johann von Jessenitz) ihre Vorstellungen, worauf einige von ihnen verhaftet und bei dieser Gelegenheit auch mehrere ihrer Habseligkeiten beraubt wurden. Als diese sodann befreit von dannen zogen, bekräftigte der Cardinal Brancaccio nicht blos das Verfahren des Cardinais Colonna, sondern verstärkte es auch noch auf Befehl des Papstes, wie er selbst sagle. 1) allegans quou tales pri Fontes. ViI. onem papse sint extracti et labricati.
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66 In Folge dieses Umstandes wurden alle Anhänger und Begünstiger des Johannes Hus. alle Freunde und Schüler desselben gebannt, das Interdict über Prag und alle anderen Orle verhängt, wo sich Hus besand und er selbst als Häresiarch bezeichnet. Damit war der Pro- eess erledigt. Verweilen wir einen Augenblick bei dieser Erzählung des Hus selbst, so batte er wie natürlich das Gericht (forum) anerkannt, als er es selbst beschickte. Als der erste Richter seine ihm ungünstige Sentenz gesprochen batte, wurde dem Geklagten so weit nachgegeben, dass ein anderes Gericht niedergesetst und von diesem Zeugen ver- nommen und der Process genau instruirt wurde 1). Nichts desto weniger wurde das Erkenntniss der ersten Instanz von der zweiten bekräftigt; endlich die weitere Einrede abgewiesen und mit Bewilligung, jo auf Geheiss des Papstes, somit auf Befebl der höchsten Instanz, die besohlen hatte, den Streit zu erledigen, zur Verkündigung und Aus- fübrung des Urtheils geschritten. Es ist an den Canonisten von Fach zu erklären, ob in diesem processualischen Versahren, welcbes uns nur nach dem Zeugnisse des Hus selbst vorliegt, etwas unrecht- mässiges lag; ich kann es nicht finden. Nichts desto weniger appellirte Hus auf's Neue an ein allgemeines Concil, das er somit, ganz abgese- hen von der Frage, ob er zu dieser Appellation berechtiget war oder nicht, als seine letzte Instanz erkannte und dessen Ausspruch vernünſ- tiger Weise entscheiden musste, wenn der der Cardinäle, des Papstes selbst in einer rein kirchlichen Angelegenheit nichts zu gelten hatte. Allein dicse letzte Appellation war ihrem Wesen und ibren Folgen nach keine leichte Sache. An und für sich liegtes inder Natur der Dinge, dass die Appellation in dem Instanzenzuge selbst eine Grenze finden muss und nicht die Möglichkeit in sich schliessen darf, eine rechtliche Ent- scheidung zu illudiren, indem der Process bis in das Unendliche ver- längert werde. Hus selbst war aber sehr wohl bekannt, dass nament- lich, wenn Jemand der Häresie verdächtigt worden war, die Appella- tion an bestimmte Bedingungen gebunden war, sollte nicht daraus ein Entweichen durch Rechtsformeln entstehen, welche ihrer Natur nach nicht das Entkommen durch Unbestimmtheit, sondern die Vérkundi- gung von Schuld oder Unschuld zum Ziele hatten. Hus führte nun aus, dass er nicht gescheut habe am römischen Hofe zu erscheinen. 1) Postea, sagi Hus selbst, probala dictei articulis sufficienter per testes ydeneos et registre cerle el aclis cerle plene ot sufficiouler couscriptis et perfectis.
66 In Folge dieses Umstandes wurden alle Anhänger und Begünstiger des Johannes Hus. alle Freunde und Schüler desselben gebannt, das Interdict über Prag und alle anderen Orle verhängt, wo sich Hus besand und er selbst als Häresiarch bezeichnet. Damit war der Pro- eess erledigt. Verweilen wir einen Augenblick bei dieser Erzählung des Hus selbst, so batte er wie natürlich das Gericht (forum) anerkannt, als er es selbst beschickte. Als der erste Richter seine ihm ungünstige Sentenz gesprochen batte, wurde dem Geklagten so weit nachgegeben, dass ein anderes Gericht niedergesetst und von diesem Zeugen ver- nommen und der Process genau instruirt wurde 1). Nichts desto weniger wurde das Erkenntniss der ersten Instanz von der zweiten bekräftigt; endlich die weitere Einrede abgewiesen und mit Bewilligung, jo auf Geheiss des Papstes, somit auf Befebl der höchsten Instanz, die besohlen hatte, den Streit zu erledigen, zur Verkündigung und Aus- fübrung des Urtheils geschritten. Es ist an den Canonisten von Fach zu erklären, ob in diesem processualischen Versahren, welcbes uns nur nach dem Zeugnisse des Hus selbst vorliegt, etwas unrecht- mässiges lag; ich kann es nicht finden. Nichts desto weniger appellirte Hus auf's Neue an ein allgemeines Concil, das er somit, ganz abgese- hen von der Frage, ob er zu dieser Appellation berechtiget war oder nicht, als seine letzte Instanz erkannte und dessen Ausspruch vernünſ- tiger Weise entscheiden musste, wenn der der Cardinäle, des Papstes selbst in einer rein kirchlichen Angelegenheit nichts zu gelten hatte. Allein dicse letzte Appellation war ihrem Wesen und ibren Folgen nach keine leichte Sache. An und für sich liegtes inder Natur der Dinge, dass die Appellation in dem Instanzenzuge selbst eine Grenze finden muss und nicht die Möglichkeit in sich schliessen darf, eine rechtliche Ent- scheidung zu illudiren, indem der Process bis in das Unendliche ver- längert werde. Hus selbst war aber sehr wohl bekannt, dass nament- lich, wenn Jemand der Häresie verdächtigt worden war, die Appella- tion an bestimmte Bedingungen gebunden war, sollte nicht daraus ein Entweichen durch Rechtsformeln entstehen, welche ihrer Natur nach nicht das Entkommen durch Unbestimmtheit, sondern die Vérkundi- gung von Schuld oder Unschuld zum Ziele hatten. Hus führte nun aus, dass er nicht gescheut habe am römischen Hofe zu erscheinen. 1) Postea, sagi Hus selbst, probala dictei articulis sufficienter per testes ydeneos et registre cerle el aclis cerle plene ot sufficiouler couscriptis et perfectis.
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67 sondern durch alle möglichen Mittel seine Unschuld zu erweisen gewillt war. Allein das Hauptargument, dass er zwar selbst gekom- men wäre, wenn ihn nicht seine Capitalfeindschaften abgehalten hätten, entbehrte einfach dadurch, dass er nicht kam, des Nach- druckes, da Niemand gezwungen werden konnte, die Wahrheit dieses Vorhabens zu glauben und die Capitalfeindschaften, welche doch zunächst in der Vertreibung der deutschen Magister und Studenten (1409) beruhten, nicht gerade für ihn sprachen. Er habe, hiess es wei- ter, nicht freventlich (contumaciter) den Bann verachtet, sondern in der Hoffnung eines guten Ausganges sich den kirchlichen Verrichtungen — unterzogen. Allein gerade das letztere galt nach dem Kirchenrechte vor Allem als unrecht, ja als der schlagendste Gegenbeweis dessen, was er beweisen wollte und was er zu beweisen hatte, seiner kirch- lichen Gesinnung und seines Gehorsames. Hus versichert ferner, er sei immer bereit gewesen, in Bezug auf den Glauben Rechenschaft abzulegen, da Erzbischof Sbinco, (1411) vor dem Könige, dem Patriarchen von Antiochia, dem Bischofe von Olmütz, dem Churfürsten Friedrich von Sachsen, dem Herzoge Stibor von Siebenbürgen, Gesandten König Sigmund's, vor der Universität der Magister und Scolaren von Prag, die dazu berufen wurden, vor vielen Baronen, Rittern und Junkern (clientibus), vor den Consuln und Bürgern der Pragerstädte am königlichen Hofe erkannt habe, dass ihm von keiner Häresie im Königreiche Böhmen etwas bekannt sei, was dann aufgezeichnet, öffentlich verlesen und von den Anwesenden unterschrieben wurde. Er (Hus) sei mit Sbinco voll- ständig vereinbart worden, dieser aber habe nach dem Befehle (ex edicto) des königlichen Rathes an den Papst schreiben müssen, dass er in Hus keinen Irrthum oder Häresie gefunden habe und den Papst bitte, er möge von der persönlichen Citation abstehen und dem Hus die Absolution gewähren. Allein mit welcher Stirne konnten denn Huss und seine Anhänger den Erzbischof Sbinco anführen, welcher durch den König und dessen Räthe erst zur Aufgebung des rechtmässigen Papstes Gregor, dann zur Eingehung des Vertrages von 1411 gezwungen worden war, der sich endlich aus Böhmen geflüchtet hatte und den Hus und die Seinen nach allen Kräften verächtlich gemacht und in den Augen des Volkes herabgesetzt hatten ? Konnte Hus glauben, dass, weil man in Böhmen mit Erklärungen Komödie spielte, die doch nur die wahre Sachlage H *
67 sondern durch alle möglichen Mittel seine Unschuld zu erweisen gewillt war. Allein das Hauptargument, dass er zwar selbst gekom- men wäre, wenn ihn nicht seine Capitalfeindschaften abgehalten hätten, entbehrte einfach dadurch, dass er nicht kam, des Nach- druckes, da Niemand gezwungen werden konnte, die Wahrheit dieses Vorhabens zu glauben und die Capitalfeindschaften, welche doch zunächst in der Vertreibung der deutschen Magister und Studenten (1409) beruhten, nicht gerade für ihn sprachen. Er habe, hiess es wei- ter, nicht freventlich (contumaciter) den Bann verachtet, sondern in der Hoffnung eines guten Ausganges sich den kirchlichen Verrichtungen — unterzogen. Allein gerade das letztere galt nach dem Kirchenrechte vor Allem als unrecht, ja als der schlagendste Gegenbeweis dessen, was er beweisen wollte und was er zu beweisen hatte, seiner kirch- lichen Gesinnung und seines Gehorsames. Hus versichert ferner, er sei immer bereit gewesen, in Bezug auf den Glauben Rechenschaft abzulegen, da Erzbischof Sbinco, (1411) vor dem Könige, dem Patriarchen von Antiochia, dem Bischofe von Olmütz, dem Churfürsten Friedrich von Sachsen, dem Herzoge Stibor von Siebenbürgen, Gesandten König Sigmund's, vor der Universität der Magister und Scolaren von Prag, die dazu berufen wurden, vor vielen Baronen, Rittern und Junkern (clientibus), vor den Consuln und Bürgern der Pragerstädte am königlichen Hofe erkannt habe, dass ihm von keiner Häresie im Königreiche Böhmen etwas bekannt sei, was dann aufgezeichnet, öffentlich verlesen und von den Anwesenden unterschrieben wurde. Er (Hus) sei mit Sbinco voll- ständig vereinbart worden, dieser aber habe nach dem Befehle (ex edicto) des königlichen Rathes an den Papst schreiben müssen, dass er in Hus keinen Irrthum oder Häresie gefunden habe und den Papst bitte, er möge von der persönlichen Citation abstehen und dem Hus die Absolution gewähren. Allein mit welcher Stirne konnten denn Huss und seine Anhänger den Erzbischof Sbinco anführen, welcher durch den König und dessen Räthe erst zur Aufgebung des rechtmässigen Papstes Gregor, dann zur Eingehung des Vertrages von 1411 gezwungen worden war, der sich endlich aus Böhmen geflüchtet hatte und den Hus und die Seinen nach allen Kräften verächtlich gemacht und in den Augen des Volkes herabgesetzt hatten ? Konnte Hus glauben, dass, weil man in Böhmen mit Erklärungen Komödie spielte, die doch nur die wahre Sachlage H *
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68 der Dinge verdecken, die össentliche Meinung berücken sollten, so lange man die Faden dieses Treibens nicht auseinander legte, man anderwärts das Gewebe nicht durchschaue? Man hat jedoch allen Grund anzunehmen, dass nach den bedeutenden Erfolgen, welche die Partei wirklich seit 1409 durch ihre Consequenz, ihre Rucksichtslosig- keil, ihre Thätigkeit nach allen Sciten hin errungen hatte, sie berauscht anch wirklich nicht anders glaubte, als dass es für die grossen Männer von Prag eine Leichtigkeit sei, auch auf einer Versammlung von Deutschen, Italienern, Franzosen elc. den Sieg davon zu tragen. Da Johannes von Hussinetz den Process in Rom verloren, er daselbst verurtheill worden und sein gonzes Benehmen Sbinco gegen- über somit als rechtlos bezeichnet, er selbst dem Banne verfallen war, thaf er den letzten Schritt, der, wenn er überhaupt zu ihm noch berechtiget war, jedenfalls entscheiden musste. Er erbot sich nun, aut einem allgemeinen Concil vor dem Erzhischofe Konrad zu erscheinen, wenn er oder sonst ein Cleriker ihm eine Häresie unlerbreiten woll- ten, er wolle seine Unschuld nachweisen. Er war bei der Persönlich- keit Konrad's seiner Sache so sicher, dass er sich selbst mit einem Schreiben des Inquisitors und des Erzbischofs ausweisen wollte, in welchem letzterer bekannte, dass weder er noch Jemand aus seiner Diöcese dem Hus auf der Synode Hüresie vorwarf, sondern diese aus- gesprochen hatte. Hus solle seinc Citation vor demPapsle anbringen 1). Es ist nicht zu sagen, auf wen die Appellation an ein allgemeines Concil wirken konnte. Für Hus Freunde war sie unnöthig, ja sie compromittirte eher ihre Angelegenheit, da sie canonisch unzulänglich war und gerade dasjenige bervorrief, was Hus in seiner Lage am meisten vermeiden musste, nachdem die Vorwände, der Personal- citation nicht Folge zu leisten, ihn schon in ein falsches Licht gesetzt — sie konnte nur als eine neue Hinterthüre angesehen werden. Formell hatte Hus ganz Unrecht und ein für alle Mal den an der römischen Curie anhängigen Process verloren. Ob materiell, können wir aus dem Grunde nicht sagen, weil wir die Acten des Processes nicht besitzen und somit den Richtern eben so wenig wie den Ver- theidigern nachrechnen können. Den Gegnern aber gab llus eine bedeutende Waffe in die Hand, da er, wie früher dem Erzbischofe, so nun dem papstlichen Gerichte sich nicht beugte und doch katholischer 1) sed quod — Hus eit
68 der Dinge verdecken, die össentliche Meinung berücken sollten, so lange man die Faden dieses Treibens nicht auseinander legte, man anderwärts das Gewebe nicht durchschaue? Man hat jedoch allen Grund anzunehmen, dass nach den bedeutenden Erfolgen, welche die Partei wirklich seit 1409 durch ihre Consequenz, ihre Rucksichtslosig- keil, ihre Thätigkeit nach allen Sciten hin errungen hatte, sie berauscht anch wirklich nicht anders glaubte, als dass es für die grossen Männer von Prag eine Leichtigkeit sei, auch auf einer Versammlung von Deutschen, Italienern, Franzosen elc. den Sieg davon zu tragen. Da Johannes von Hussinetz den Process in Rom verloren, er daselbst verurtheill worden und sein gonzes Benehmen Sbinco gegen- über somit als rechtlos bezeichnet, er selbst dem Banne verfallen war, thaf er den letzten Schritt, der, wenn er überhaupt zu ihm noch berechtiget war, jedenfalls entscheiden musste. Er erbot sich nun, aut einem allgemeinen Concil vor dem Erzhischofe Konrad zu erscheinen, wenn er oder sonst ein Cleriker ihm eine Häresie unlerbreiten woll- ten, er wolle seine Unschuld nachweisen. Er war bei der Persönlich- keit Konrad's seiner Sache so sicher, dass er sich selbst mit einem Schreiben des Inquisitors und des Erzbischofs ausweisen wollte, in welchem letzterer bekannte, dass weder er noch Jemand aus seiner Diöcese dem Hus auf der Synode Hüresie vorwarf, sondern diese aus- gesprochen hatte. Hus solle seinc Citation vor demPapsle anbringen 1). Es ist nicht zu sagen, auf wen die Appellation an ein allgemeines Concil wirken konnte. Für Hus Freunde war sie unnöthig, ja sie compromittirte eher ihre Angelegenheit, da sie canonisch unzulänglich war und gerade dasjenige bervorrief, was Hus in seiner Lage am meisten vermeiden musste, nachdem die Vorwände, der Personal- citation nicht Folge zu leisten, ihn schon in ein falsches Licht gesetzt — sie konnte nur als eine neue Hinterthüre angesehen werden. Formell hatte Hus ganz Unrecht und ein für alle Mal den an der römischen Curie anhängigen Process verloren. Ob materiell, können wir aus dem Grunde nicht sagen, weil wir die Acten des Processes nicht besitzen und somit den Richtern eben so wenig wie den Ver- theidigern nachrechnen können. Den Gegnern aber gab llus eine bedeutende Waffe in die Hand, da er, wie früher dem Erzbischofe, so nun dem papstlichen Gerichte sich nicht beugte und doch katholischer 1) sed quod — Hus eit
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69 Priester und rechtgläubiger Katholik bleiben, sein und scheinen wollle. Darin lag denn auch der unheilvolle Widerspruch mit sich selbst, dee ilim erst in der letzien Zeit seines Lebens und auch da nor momentan klar geworden ist, der ibn aber consequent zur Verurtheilung sühren musste. Sich fortwährend auf die Convention mil Erzhischof Sbineo zu berufen, hatle vollständig keinen Sinn. Erstens war diese en für die Sache nichts beweisender politischer Compromiss, den der Erz- bischof — ob mit Recht oder Unrecht lasse ich dahingestellt — der königlichen Parlei gegenüber eingegangen war und wie man glauben möchte, gegen seine bessere Uberzeugung. Für's Zweite war er schon als Beweismittel im Processe gebraucht worden und hatte er sich als erfolglos erwiesen. Jetzt, nachdem der Process verloren war, mit demselben an ein allgemeines Concil zu treten, das noch gar nicht vorhanden und somit eine otopische Behörde war, musste den Appel- lanlen geradezu lächerlich machen. Nach der günstigsten Auffassung hiess es gegen den Stachel leeken. Kam es aber doch zu Stande, so hatle er sich das Netz selbst über den Kopf geworsen ! Der Triumph des Hus über das Schicksal, welches die vier Doctoren, seine ehe- maligen Freunde, getrosfen, war von kurzer Dauer. Er selbst hielt sich, seil er auf Befehl des Königs Prag verlassen, ouf den Schlössern adeliger Herren auf. von welchen er später in Constanz übermüthig sagte, wäre er nicht freiwillig gekommen, man hätte ihn in Jahres- frist nicht dazu zwingen können. Damals verfasste er jene über seinen Seelenzustand so ausserordentlich merkwürdigen Briefe, welche unten mitgetheilt werden, in denen ihn fortwäbrend der Streit üher den Rathschlag der Doctoren und wie weit er nachgeben könne und wolle. beschäftigte. Er predigte jetzt dem Landvolke an Zännen und Kreuz- wegen, suchte nach der Weise wyelessischer Prediger eine eigene evangelische Gemeinde zu bilden, wie aus dem Briese an den Englän- der hervorgeht, der ihm schrieb, und kam von Zeit zu Zeit nach Prag zurück, wo übrigens die Kapelle Bethlehem zwar nicht niedergerissen, doch verrammelt war. Begreiflich macht sich in den Briefen jener Tage eine bittere. bestige Stimmung bemerkbar, namentlich wenn die Gegenparlei den Umtrieben seines Freundes Hieronymus von Prag auf die Spur kam, welcher mit rastloser Thätigkeit den Clerus bekämpst, natürlich aber auch diesen zur Entgegnung heraussordert. Das Rad der Ereignisse hatte sich denn doch gedreht und Hus, welcher so lange die Andern
69 Priester und rechtgläubiger Katholik bleiben, sein und scheinen wollle. Darin lag denn auch der unheilvolle Widerspruch mit sich selbst, dee ilim erst in der letzien Zeit seines Lebens und auch da nor momentan klar geworden ist, der ibn aber consequent zur Verurtheilung sühren musste. Sich fortwährend auf die Convention mil Erzhischof Sbineo zu berufen, hatle vollständig keinen Sinn. Erstens war diese en für die Sache nichts beweisender politischer Compromiss, den der Erz- bischof — ob mit Recht oder Unrecht lasse ich dahingestellt — der königlichen Parlei gegenüber eingegangen war und wie man glauben möchte, gegen seine bessere Uberzeugung. Für's Zweite war er schon als Beweismittel im Processe gebraucht worden und hatte er sich als erfolglos erwiesen. Jetzt, nachdem der Process verloren war, mit demselben an ein allgemeines Concil zu treten, das noch gar nicht vorhanden und somit eine otopische Behörde war, musste den Appel- lanlen geradezu lächerlich machen. Nach der günstigsten Auffassung hiess es gegen den Stachel leeken. Kam es aber doch zu Stande, so hatle er sich das Netz selbst über den Kopf geworsen ! Der Triumph des Hus über das Schicksal, welches die vier Doctoren, seine ehe- maligen Freunde, getrosfen, war von kurzer Dauer. Er selbst hielt sich, seil er auf Befehl des Königs Prag verlassen, ouf den Schlössern adeliger Herren auf. von welchen er später in Constanz übermüthig sagte, wäre er nicht freiwillig gekommen, man hätte ihn in Jahres- frist nicht dazu zwingen können. Damals verfasste er jene über seinen Seelenzustand so ausserordentlich merkwürdigen Briefe, welche unten mitgetheilt werden, in denen ihn fortwäbrend der Streit üher den Rathschlag der Doctoren und wie weit er nachgeben könne und wolle. beschäftigte. Er predigte jetzt dem Landvolke an Zännen und Kreuz- wegen, suchte nach der Weise wyelessischer Prediger eine eigene evangelische Gemeinde zu bilden, wie aus dem Briese an den Englän- der hervorgeht, der ihm schrieb, und kam von Zeit zu Zeit nach Prag zurück, wo übrigens die Kapelle Bethlehem zwar nicht niedergerissen, doch verrammelt war. Begreiflich macht sich in den Briefen jener Tage eine bittere. bestige Stimmung bemerkbar, namentlich wenn die Gegenparlei den Umtrieben seines Freundes Hieronymus von Prag auf die Spur kam, welcher mit rastloser Thätigkeit den Clerus bekämpst, natürlich aber auch diesen zur Entgegnung heraussordert. Das Rad der Ereignisse hatte sich denn doch gedreht und Hus, welcher so lange die Andern
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70 hinabgeschoben, kounte sich mit aller Anstrengung nicht mehr auf der Höbe erhalten. Wolffe er noch immer nicht bemerken, dass er bereits die Grenze überschrillen halle, welehe die Kirche ibrem Priester vorzeichnet, jede Halbheil aber zum Verderben fuhren muss. er unmöglich zugleich Gründer einer evangelischen Gemeinde sein kounte, die von einem kirchlichen Urzostande ausging, weleber erst nachträglich bei böhmischen Bauern geschaffen werden musste, und er zugleich auch noch katholischer Priester mit all den besonderen Ver- pilichtungen des kirchlichen Gehorsams bleiben konnte ? Fand er nicht die Lösung aus diesem Widerspruche, so musste er daran zu Grunde gehen. Man hat selbst ein Recht die Frage aufzuwerfen, konnte ein Mann, welcher mit seiner eigenen Vergangenheit gebrochen halte und doch noch immer that, als stunde er anf dem alten Boden; der Schritt sur Schritt mit den deutschen Collegen und Studenten, mit dem Erzbischofe, der theologischen Facultät, mit seinen Freunden. „Bett- und Stubengenossen“ in die bitterste Feindschaft gerathen war, den Cardinâle und Papst verurtheill hatten, von einem Concil in Wahrheil etwas hoffen? Lag nicht darin eine Selbsttäuschung obne Gleichen, ein Festhalten an cinem Strobhalm ? Konnle ein Mann, weleher mit Wycleff in innigster Berührung stand, einen primitiven Zustand begründen wollte, von welchem er selbst nur vage Vorstellungen besass und die Seinigen noch vagere, so dass also die erst zu- gründende Gemeinde auf ein erst zu schaffendes Sym- bol gestellt werden musste,— nachdem er so weit gegangen, noch znrück? Ja, was wollte er auf einem Concil, das nothwendiger Weise den Process ausgriff, welchen er verloren, Zeugen anhorte, welche nur Beweise gegen ihn anbringen kounten; konnte er vernünf- tiger Weise glauben, dass er dasclbst obsiegen werde? Wean er aber revociren wollte, wenn dieser Fall, der doch auch möglich war, ein- trat, war es nicht besser, früher einzulenken? War das Concil für ibn etwas anderes als das Gericht, von welchem es keine Appellation mehr gab? Ehe ihm vielleicht selbst seine Lage vollständig klar geworden war, traf ihn der Unterhändler König Sigismund's, welcher ihn bewe- gen sollte. auf dem allgemeinen Concil zu Costnitz zu erscheinen. König Sigmund versprach onfür Sorge zu tragen, dass er daselbst frei gehört werde, ilm somit Gehör (audientia) zu verschassen und seine Rechtferligung zu ermöglichen. Sigismund konnte ihm natürlich nur
70 hinabgeschoben, kounte sich mit aller Anstrengung nicht mehr auf der Höbe erhalten. Wolffe er noch immer nicht bemerken, dass er bereits die Grenze überschrillen halle, welehe die Kirche ibrem Priester vorzeichnet, jede Halbheil aber zum Verderben fuhren muss. er unmöglich zugleich Gründer einer evangelischen Gemeinde sein kounte, die von einem kirchlichen Urzostande ausging, weleber erst nachträglich bei böhmischen Bauern geschaffen werden musste, und er zugleich auch noch katholischer Priester mit all den besonderen Ver- pilichtungen des kirchlichen Gehorsams bleiben konnte ? Fand er nicht die Lösung aus diesem Widerspruche, so musste er daran zu Grunde gehen. Man hat selbst ein Recht die Frage aufzuwerfen, konnte ein Mann, welcher mit seiner eigenen Vergangenheit gebrochen halte und doch noch immer that, als stunde er anf dem alten Boden; der Schritt sur Schritt mit den deutschen Collegen und Studenten, mit dem Erzbischofe, der theologischen Facultät, mit seinen Freunden. „Bett- und Stubengenossen“ in die bitterste Feindschaft gerathen war, den Cardinâle und Papst verurtheill hatten, von einem Concil in Wahrheil etwas hoffen? Lag nicht darin eine Selbsttäuschung obne Gleichen, ein Festhalten an cinem Strobhalm ? Konnle ein Mann, weleher mit Wycleff in innigster Berührung stand, einen primitiven Zustand begründen wollte, von welchem er selbst nur vage Vorstellungen besass und die Seinigen noch vagere, so dass also die erst zu- gründende Gemeinde auf ein erst zu schaffendes Sym- bol gestellt werden musste,— nachdem er so weit gegangen, noch znrück? Ja, was wollte er auf einem Concil, das nothwendiger Weise den Process ausgriff, welchen er verloren, Zeugen anhorte, welche nur Beweise gegen ihn anbringen kounten; konnte er vernünf- tiger Weise glauben, dass er dasclbst obsiegen werde? Wean er aber revociren wollte, wenn dieser Fall, der doch auch möglich war, ein- trat, war es nicht besser, früher einzulenken? War das Concil für ibn etwas anderes als das Gericht, von welchem es keine Appellation mehr gab? Ehe ihm vielleicht selbst seine Lage vollständig klar geworden war, traf ihn der Unterhändler König Sigismund's, welcher ihn bewe- gen sollte. auf dem allgemeinen Concil zu Costnitz zu erscheinen. König Sigmund versprach onfür Sorge zu tragen, dass er daselbst frei gehört werde, ilm somit Gehör (audientia) zu verschassen und seine Rechtferligung zu ermöglichen. Sigismund konnte ihm natürlich nur
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71 versprechen, was vom weltlichen und königlichen Standpuncte aus verheissen und geleistet werden konnle. Hus mochte es hoch anrech- nen, dass er die Freistätten von Kozí Hrádek bei Austi und Krakowec (hinter Bürglitz) verliess, wo er für sein Treiben Schutz gefunden hatte, um nach Constanz zu gehen, wohin ihn Niemand citirt halte. Allein hatte er nicht beständig verkündigt, dass er bereit sei, jedem seines Glaubens wegen zu Rede zu stehen? Hatte er nicht selbst das allgemeine Concil angerufen? Erklärte er nicht offen, er wolle daselbst seinen Glauben bezeugen, bereit Rechenschaft abzulegen, damit, wenn viele eine unrechte Meinung von ihm hätten, sie so von ihm den rechten Glauben hörten! 1) Dem ruhigen Beobachter jener Zeiten, deren gewallige Aus- wüchse selbst einem geistig Blinden sich auf erschreckende Weise bemerkbar machten, komint dieser geistige Zustand mehr befrem- dend. beinahe unerklärbar vor. Konnte sich Hus wirklich einbilden, dass die Männer, welche mit steigender Herzensqual den Fortgang des Schisma's ertragen und in Milten der geistigen Versunkenheit sich rein bewahrt hatten, auf ihn, den Magister Johannes Hus war- teten, um ans seinem Munde zu hören, was 1400 Jahre nach der Geburt des Erlösers als christlicher Glaube zu gelten habe? Konnte er glauben, dass, weil er von den Ereignissen des Jahres 1409 nicht zu sprechen pſtegle, Andere sich nicht bewogen, ja verpflichtet fühlen würden „das Mysterium der Böswilligkeit" zu enthüllen und die Frage an ihn zu richten, was habt ihr ans K. Karl's grossartiger Schöpfung gemacht? Konnte er glauben, dass der Kampf mit der theologischen Facultät, weichen der Machtspruch K. Wenzel's in per- sönliche Versolgung derjenigen umgewandelt hatte, die nur einen Rathschlag gegeben, sich in Costnitz nicht erneuen, dort nicht zu Ende geführt werde? Kounte er glauben, dass, nachdem alles, was nur immer von Bedeutung war, sich nach Constanz wandte, nicht auch diejenigen sich hinbegehen würden, die ihn Jahre lang in nächster Nähe beobachtet hatten und das Zeugenverhör, welches schon am römischen Hofe keinen für ihn günstigen Verlauf genommen, in Con- 1) liem praefutus Mag. Johannes Hus jam venit ad istud generale concilium, in quo vull suam fidem ostrndere paratus respondere publice, sicut mulli injustum haben! de ipso opinionem, sIc audlant reclam fidem. Ordo procedendi in rnusa a M. Joh. Hus propria manu signala C. U. I. G. 8. f. 103.
71 versprechen, was vom weltlichen und königlichen Standpuncte aus verheissen und geleistet werden konnle. Hus mochte es hoch anrech- nen, dass er die Freistätten von Kozí Hrádek bei Austi und Krakowec (hinter Bürglitz) verliess, wo er für sein Treiben Schutz gefunden hatte, um nach Constanz zu gehen, wohin ihn Niemand citirt halte. Allein hatte er nicht beständig verkündigt, dass er bereit sei, jedem seines Glaubens wegen zu Rede zu stehen? Hatte er nicht selbst das allgemeine Concil angerufen? Erklärte er nicht offen, er wolle daselbst seinen Glauben bezeugen, bereit Rechenschaft abzulegen, damit, wenn viele eine unrechte Meinung von ihm hätten, sie so von ihm den rechten Glauben hörten! 1) Dem ruhigen Beobachter jener Zeiten, deren gewallige Aus- wüchse selbst einem geistig Blinden sich auf erschreckende Weise bemerkbar machten, komint dieser geistige Zustand mehr befrem- dend. beinahe unerklärbar vor. Konnte sich Hus wirklich einbilden, dass die Männer, welche mit steigender Herzensqual den Fortgang des Schisma's ertragen und in Milten der geistigen Versunkenheit sich rein bewahrt hatten, auf ihn, den Magister Johannes Hus war- teten, um ans seinem Munde zu hören, was 1400 Jahre nach der Geburt des Erlösers als christlicher Glaube zu gelten habe? Konnte er glauben, dass, weil er von den Ereignissen des Jahres 1409 nicht zu sprechen pſtegle, Andere sich nicht bewogen, ja verpflichtet fühlen würden „das Mysterium der Böswilligkeit" zu enthüllen und die Frage an ihn zu richten, was habt ihr ans K. Karl's grossartiger Schöpfung gemacht? Konnte er glauben, dass der Kampf mit der theologischen Facultät, weichen der Machtspruch K. Wenzel's in per- sönliche Versolgung derjenigen umgewandelt hatte, die nur einen Rathschlag gegeben, sich in Costnitz nicht erneuen, dort nicht zu Ende geführt werde? Kounte er glauben, dass, nachdem alles, was nur immer von Bedeutung war, sich nach Constanz wandte, nicht auch diejenigen sich hinbegehen würden, die ihn Jahre lang in nächster Nähe beobachtet hatten und das Zeugenverhör, welches schon am römischen Hofe keinen für ihn günstigen Verlauf genommen, in Con- 1) liem praefutus Mag. Johannes Hus jam venit ad istud generale concilium, in quo vull suam fidem ostrndere paratus respondere publice, sicut mulli injustum haben! de ipso opinionem, sIc audlant reclam fidem. Ordo procedendi in rnusa a M. Joh. Hus propria manu signala C. U. I. G. 8. f. 103.
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72 stanz nicht aufs Neue anfgenommen werde? Allein eine noch viel wichtigere Erwägung musste hinzu kommen. Besand sich Hus in seinem Innern noch auſ katholischem, auf kirchlichem Boden und war nicht mit ihm selhst eine derartige Veränderung vorgegangen, dass er sich mit gutem Gewissen einem Gerichtshofe katholischer Bischöfe nicht übergeben konnte, ohne eines üblen Ausganges sicher zu sein. Im letzteren Falle war er nach den böhmischen Landesgesetzen dem Tode so gut verfallen, wenn er nach Böhmen zurückkehren konnte. wic in Constanz, wenn er daselbst blicb. K. Sigismund hatte ihm sicheres Geleit zugestanden; allein auch dieses hatte möglicher Weise seine Grenzen, da das Concil nicht unter weltlicher Gerichts- barkeit stand. König, Stadt. Concil und der zum Concil kommende Papst ihren Gerichtskreis in Anspruch nahmen ; endlich, wenn, was sicher vorauszusehen war, ein processualisches Verfahren stattfand. war ein Process anf freiem Fusse kaum denkbar! Selbst wenn es auch gelang, sich gegen die Anklage über die Reinheit seines Glaubens zu rechtfertigen, so blieb immer noch die schwerste, welche von Paris aus vorgebracht wurde, dass er den Grund des weltlichen Gehorsams zerstöre, übrig ; lastete auf ihm der Vorwurf, nicht blos Böhmen, son- dern den Bestand aller Staaten durch seine Lehre vom bürgerlichen Gehorsam in Frage gestellt zu haben und diese Anklage musste noth- wendig seinen weltlichen Beschüitzer van ilim wenden. Hus selbst. welcher nach seinen Briefen vom Jahre 1413 zu urtheilen, sich in eine Traumwelt verlor, scheint der Gedanke, dass es sich vor dem Concil nicht blos darum handeln konnte, zu predigen und gehört zu werden. gar nicht klar geworden zu sein, sonst hätte er sich wohl mit Anwälten versehen. Dass er nicht auf gewöhnliche Weise enden. ein frühzeitiger, gewaltsamer Tod sem Leben beschhessen werde. sprach er in seinen Briefen immer bäusiger aus. Allein es war ja uner- hört, dass ein wahrer Böhme ein Ketzer sein könne ! Werde ihn aber dieses Schiksal erreichen, so war er überzeugt, dass er füs Christus sterben werde. Pharisäer. Saducñer. hohe Priester und Schriftgelehrte umgaben ihn. Er geſiel sich darin, die Passion desjenigen auf sich zu übertragen, der allein von sich selbst sagen konnte, wer zeiht mich einer Sünde? Die Deutschen in Jahre 1409, Sbinco 1410 und 1411, die Cardinäle und böhmischen Doctoren 1413. Papst und Kirche. Alles hatte Unrecht, nur Mag. Johannes Hus nicht. Ein Seelenzustand. den erklären mag. wer ihn erklären kann und will, der aber nur
72 stanz nicht aufs Neue anfgenommen werde? Allein eine noch viel wichtigere Erwägung musste hinzu kommen. Besand sich Hus in seinem Innern noch auſ katholischem, auf kirchlichem Boden und war nicht mit ihm selhst eine derartige Veränderung vorgegangen, dass er sich mit gutem Gewissen einem Gerichtshofe katholischer Bischöfe nicht übergeben konnte, ohne eines üblen Ausganges sicher zu sein. Im letzteren Falle war er nach den böhmischen Landesgesetzen dem Tode so gut verfallen, wenn er nach Böhmen zurückkehren konnte. wic in Constanz, wenn er daselbst blicb. K. Sigismund hatte ihm sicheres Geleit zugestanden; allein auch dieses hatte möglicher Weise seine Grenzen, da das Concil nicht unter weltlicher Gerichts- barkeit stand. König, Stadt. Concil und der zum Concil kommende Papst ihren Gerichtskreis in Anspruch nahmen ; endlich, wenn, was sicher vorauszusehen war, ein processualisches Verfahren stattfand. war ein Process anf freiem Fusse kaum denkbar! Selbst wenn es auch gelang, sich gegen die Anklage über die Reinheit seines Glaubens zu rechtfertigen, so blieb immer noch die schwerste, welche von Paris aus vorgebracht wurde, dass er den Grund des weltlichen Gehorsams zerstöre, übrig ; lastete auf ihm der Vorwurf, nicht blos Böhmen, son- dern den Bestand aller Staaten durch seine Lehre vom bürgerlichen Gehorsam in Frage gestellt zu haben und diese Anklage musste noth- wendig seinen weltlichen Beschüitzer van ilim wenden. Hus selbst. welcher nach seinen Briefen vom Jahre 1413 zu urtheilen, sich in eine Traumwelt verlor, scheint der Gedanke, dass es sich vor dem Concil nicht blos darum handeln konnte, zu predigen und gehört zu werden. gar nicht klar geworden zu sein, sonst hätte er sich wohl mit Anwälten versehen. Dass er nicht auf gewöhnliche Weise enden. ein frühzeitiger, gewaltsamer Tod sem Leben beschhessen werde. sprach er in seinen Briefen immer bäusiger aus. Allein es war ja uner- hört, dass ein wahrer Böhme ein Ketzer sein könne ! Werde ihn aber dieses Schiksal erreichen, so war er überzeugt, dass er füs Christus sterben werde. Pharisäer. Saducñer. hohe Priester und Schriftgelehrte umgaben ihn. Er geſiel sich darin, die Passion desjenigen auf sich zu übertragen, der allein von sich selbst sagen konnte, wer zeiht mich einer Sünde? Die Deutschen in Jahre 1409, Sbinco 1410 und 1411, die Cardinäle und böhmischen Doctoren 1413. Papst und Kirche. Alles hatte Unrecht, nur Mag. Johannes Hus nicht. Ein Seelenzustand. den erklären mag. wer ihn erklären kann und will, der aber nur
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73 zum tiefen Falle führen kounte. Nachdem aber einmal Hus den Ent- schluss gefasst balte, nach Constanz zu gehen, traf er alle jene Vor- bereitungen, von welchen er glaubte, sie würden zum Ziele fübren. Er verlangte und erhielt von dem Bischose von Nazarcl. Nicolans. päpstlichen Inquisitor für die Prager Erzdiöcese, eine schrifiliche Bestätigung, dass er in mehreren Unterredungen mit ihm ilin nur als einen freuen Katholiken ersunden habe. In einer Versammlung der böhmischen Barone und des Erzbischofs zu St. Jacob erklarte der letztere auf schriftliche Bitte des Hus, ihm sei kein Irrthum oder Häresie von Seite des letzteren bekannt, sondern nur dass der Papst thn gebannt habe und er sicht nun von dem Banne losmochen möge, so gut er könne. Als aher Hus Almliches auch bei der Synode versuchte. welche Erzbischof Konrad damals hiell, wurden weder er noch sein Procurator Dr. Jessenitz zugelassen. Ubrigens besuchte Erzbischof Konrad auch das Coneil nicht und vermied dadurch Aufschlüsse zu gehen. welehe ihm unangenehm fallen konnten, die man aber von Niemanden cher als von ihm erwartele. Hus aber wandte sich nun an den Konig. um ein Certificat zu erlangen, dass er sich öffentlich bereit erklärte. in Böhmen Uber seinen Glauben Rechenschaft zu steben. In böh- mischen Briesen erklärte er sich bereit, wenn er in Constanz einer Häresie schuldig befunden werde, auch die Strafe als Irrlehrer und Ketzer zu leiden. Im lateinischen Anschlage sagte er, er wolle nach den Decreten derheil. Vater und den Canonen seine Unschuld beweisen 1); in deutschen beisst es, was einen ganz anderen Sian 1) Öffentlicher Anecblag A. Magiyler Johannes de RusyucD Nacre thedleg a haccalaarena ſormatne vulirom- parere coram Reverenno palru domino Connado Archiepiscopo Pragvac Apoilolice sedla legala in convocacisue omnium prelstorum ěteleri regnl Barmše parmlov tymper Ad sMisfactionem omní poscenti eam ralionem de ča que in no o úde ět špě redidere. Nt ad videndum el autrendum omnevel singules qui ercoris pertinaclan ve hevezesque (e1) imponere volnorint veleum impèterr, quud illi ae Iblilom nun»lrabun! el se obligent, nisi bi eum legitime probaverint ai penam tallonis. Qulbuv amnl- bies corum domino Archlpiscopo et prelatis e( ecikm bi provima generali concilio conslandrud cum del ancilio voll respondere, yury Mtare ac juxtasanetorum palrum dserela st canone« vam lanacentiam in Chrisli nomine demonstravr B. Meister Johanner Hus van Kasvinetz der heiigen gesedrilt ein gevnatre Bacculanus will deen vor dem ullerwirdlgaten valer herrn Cunral Pregrachen Eri-
73 zum tiefen Falle führen kounte. Nachdem aber einmal Hus den Ent- schluss gefasst balte, nach Constanz zu gehen, traf er alle jene Vor- bereitungen, von welchen er glaubte, sie würden zum Ziele fübren. Er verlangte und erhielt von dem Bischose von Nazarcl. Nicolans. päpstlichen Inquisitor für die Prager Erzdiöcese, eine schrifiliche Bestätigung, dass er in mehreren Unterredungen mit ihm ilin nur als einen freuen Katholiken ersunden habe. In einer Versammlung der böhmischen Barone und des Erzbischofs zu St. Jacob erklarte der letztere auf schriftliche Bitte des Hus, ihm sei kein Irrthum oder Häresie von Seite des letzteren bekannt, sondern nur dass der Papst thn gebannt habe und er sicht nun von dem Banne losmochen möge, so gut er könne. Als aher Hus Almliches auch bei der Synode versuchte. welche Erzbischof Konrad damals hiell, wurden weder er noch sein Procurator Dr. Jessenitz zugelassen. Ubrigens besuchte Erzbischof Konrad auch das Coneil nicht und vermied dadurch Aufschlüsse zu gehen. welehe ihm unangenehm fallen konnten, die man aber von Niemanden cher als von ihm erwartele. Hus aber wandte sich nun an den Konig. um ein Certificat zu erlangen, dass er sich öffentlich bereit erklärte. in Böhmen Uber seinen Glauben Rechenschaft zu steben. In böh- mischen Briesen erklärte er sich bereit, wenn er in Constanz einer Häresie schuldig befunden werde, auch die Strafe als Irrlehrer und Ketzer zu leiden. Im lateinischen Anschlage sagte er, er wolle nach den Decreten derheil. Vater und den Canonen seine Unschuld beweisen 1); in deutschen beisst es, was einen ganz anderen Sian 1) Öffentlicher Anecblag A. Magiyler Johannes de RusyucD Nacre thedleg a haccalaarena ſormatne vulirom- parere coram Reverenno palru domino Connado Archiepiscopo Pragvac Apoilolice sedla legala in convocacisue omnium prelstorum ěteleri regnl Barmše parmlov tymper Ad sMisfactionem omní poscenti eam ralionem de ča que in no o úde ět špě redidere. Nt ad videndum el autrendum omnevel singules qui ercoris pertinaclan ve hevezesque (e1) imponere volnorint veleum impèterr, quud illi ae Iblilom nun»lrabun! el se obligent, nisi bi eum legitime probaverint ai penam tallonis. Qulbuv amnl- bies corum domino Archlpiscopo et prelatis e( ecikm bi provima generali concilio conslandrud cum del ancilio voll respondere, yury Mtare ac juxtasanetorum palrum dserela st canone« vam lanacentiam in Chrisli nomine demonstravr B. Meister Johanner Hus van Kasvinetz der heiigen gesedrilt ein gevnatre Bacculanus will deen vor dem ullerwirdlgaten valer herrn Cunral Pregrachen Eri-
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74 gibt, nach der heil. Schrift. In beiden aber heisst es, er wolle dem Rechte stehen, somit sich dem Ausspruche des Concils unter- werſen. Im deutschen Anschlage war dann ſerner noch ausgesprochen, er wolle sich vor dem Papste verantworten, wenn er käme. Auch dicse Stelle findet sich im lateinischen Anschlage nicht. Woher nun diese Doppelzüngigkeil, und wozu sollle sie nůtzen? Noch sonderbarer lautete aber nun die in bähmischen und latei- nischen Briefen wie vor dem Concit abgegebene Erklarung des Johannes Hus, als er am 11. October 1414 unter dem Geleite der böhmischen Herrn, die K. Sigmund dazu bestimmt hatte, Prag verliess, um zum Concil zu reisen, er gehe nach Constanz ohne Geleit. Wusste denn Hus, welcher es nicht gewagt halle, wegen seiner Feindschaften nach Rom oder Bologna zu gelen, wo P. Johann XXIII. Hof hielt, was er damit nussprach? Er konnte sich in Nürnberg und wohin er auf deutschem Gebiete sonst kam, überzeugen. dass ibm aut seiner Reise zum Concil keine persönliche Gefabr drobte. Anders aber war es, als er gegen alle Sitte jener Zeit fortwährend daraut pochte, keinen Geleitsbrief zu haben, nach Constanz kam, immer- wibrend sich darauf berusend, dass er frei gekommen sei. Sigmund hatte ibm aul sein Verlangen einen Geleitsbrief zugesichert, der auch am 18. Oclober ausgestellt wurde ; warum er aber am 11. Prag ver- liess, ist unbegreiflich, wenn es eben nicht geschah. um sagen žu können, er sei frei und obne Geleitsbrief von Prag fortgezogen, ob- wohl ein königliches Geleil noch wirksamer war als ein Geleitsbrief? Damit nalim, wie bekannt, sein ganzes Auftreten in Constanz vom ersten Augenblicke an eine verhängnissvolle Wendung. Sollte, konnte es Hus unhekannt sein, dass, sobald er, der vom Papst Gebaunte und im Baun seit Jahren befindliche dahin kam, wo sich der Papst befand. bischol dea bebatlichen Stuls legate in dar nahalen Sammunge aller Prelaten und Jer priesterschafit des kunigrnichs zu Behelm und bereil an allen Ziton gonug zu Iun und geben ein rechnung von sinne gelacuben und zinne hoilnunge oinn jeglichen der es an jm begeel vnd do wil er sechen vnd horen alles meneleiche die jin ein irsol vnd ein ketzerei wolden anlegen oder jn auxpoechen das aye sich dasclhat anschriben vnd 2u einer gfeichen pein. ist dan sie daz nff jo nicht bewiaten sich verbinden vnd den allen wil er mit gotex Bilffe vor dem vorgenanten heren Erzbi- schoff vad vor den prelaten, €uch vor der nehalen gemeynen sammung an Costnilx vnd achvar dem babst int dan erdes queme, antworten, don rechten sten vnd bey der heyligen achriſt ardnung (felile Iw Laleichen) sein unschull in gole namen do crxeygen vnd bowiten
74 gibt, nach der heil. Schrift. In beiden aber heisst es, er wolle dem Rechte stehen, somit sich dem Ausspruche des Concils unter- werſen. Im deutschen Anschlage war dann ſerner noch ausgesprochen, er wolle sich vor dem Papste verantworten, wenn er käme. Auch dicse Stelle findet sich im lateinischen Anschlage nicht. Woher nun diese Doppelzüngigkeil, und wozu sollle sie nůtzen? Noch sonderbarer lautete aber nun die in bähmischen und latei- nischen Briefen wie vor dem Concit abgegebene Erklarung des Johannes Hus, als er am 11. October 1414 unter dem Geleite der böhmischen Herrn, die K. Sigmund dazu bestimmt hatte, Prag verliess, um zum Concil zu reisen, er gehe nach Constanz ohne Geleit. Wusste denn Hus, welcher es nicht gewagt halle, wegen seiner Feindschaften nach Rom oder Bologna zu gelen, wo P. Johann XXIII. Hof hielt, was er damit nussprach? Er konnte sich in Nürnberg und wohin er auf deutschem Gebiete sonst kam, überzeugen. dass ibm aut seiner Reise zum Concil keine persönliche Gefabr drobte. Anders aber war es, als er gegen alle Sitte jener Zeit fortwährend daraut pochte, keinen Geleitsbrief zu haben, nach Constanz kam, immer- wibrend sich darauf berusend, dass er frei gekommen sei. Sigmund hatte ibm aul sein Verlangen einen Geleitsbrief zugesichert, der auch am 18. Oclober ausgestellt wurde ; warum er aber am 11. Prag ver- liess, ist unbegreiflich, wenn es eben nicht geschah. um sagen žu können, er sei frei und obne Geleitsbrief von Prag fortgezogen, ob- wohl ein königliches Geleil noch wirksamer war als ein Geleitsbrief? Damit nalim, wie bekannt, sein ganzes Auftreten in Constanz vom ersten Augenblicke an eine verhängnissvolle Wendung. Sollte, konnte es Hus unhekannt sein, dass, sobald er, der vom Papst Gebaunte und im Baun seit Jahren befindliche dahin kam, wo sich der Papst befand. bischol dea bebatlichen Stuls legate in dar nahalen Sammunge aller Prelaten und Jer priesterschafit des kunigrnichs zu Behelm und bereil an allen Ziton gonug zu Iun und geben ein rechnung von sinne gelacuben und zinne hoilnunge oinn jeglichen der es an jm begeel vnd do wil er sechen vnd horen alles meneleiche die jin ein irsol vnd ein ketzerei wolden anlegen oder jn auxpoechen das aye sich dasclhat anschriben vnd 2u einer gfeichen pein. ist dan sie daz nff jo nicht bewiaten sich verbinden vnd den allen wil er mit gotex Bilffe vor dem vorgenanten heren Erzbi- schoff vad vor den prelaten, €uch vor der nehalen gemeynen sammung an Costnilx vnd achvar dem babst int dan erdes queme, antworten, don rechten sten vnd bey der heyligen achriſt ardnung (felile Iw Laleichen) sein unschull in gole namen do crxeygen vnd bowiten
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75 dieser ihn nach dem Rechtsgebrauche gesänglich einziehen werde: eine Sache, die sich von selbst verstand und die selbst dadurch nicht nufgehoben wurde, wenn Hus einen königlichen Geleitsbrief besessen hätle, welchen er nach seiner eigenen Behauptung nicht besass, der iln also auch nicht schützen konnte 1), oder vertraute er auf die un- gcheuere Anzahl von Böbmen, welche nach Ulrich Reichenbach, dem Constanzer, zu Tausenden nach Constanz gekommen waren und dort bis zu seinem Tode blieben? Es ist schwer diese Fragen zu lösen, schr leicht sie nicht aufzuwersen. Was jetzt geschab, war die natürliche und nothwendige Folge des Vorausgegangenen. Jeder, welcher von Rechtsverfahren etwas versleht, weiss, dass ein begonnener, aber unausgetragener Process zu Ende gesührt werden muss, ob es nun dem Betheiligten angenehm oder unangenehm, gelegen oder ungelegen ist. die Leute zörnen oder nicht zürnen. Die Gerichte gehen ihre eigenen Wege und es ist zu allen Zeiten als etwas Schlimmes angeschen worden, wenn, sei es von weltticher, sci es von geistticher Seite in ihren Gang eingegriffen wurde. Nuc um das eine kounte es sich handeln, ob Hus anf freiem Fusse processirt werde oder nicht. Wollfe er die in jenen Zeiten übliche Hast vermeiden, so musste er das Geleit des Königs anerkennen, und sich auf das Kräftigste dar- auf berufen, was aber er thörichter Weise nicht that. Am Besten wäre es gewesen, nachdem er nicht citirt worden, auch nicht cher nach Constanz zu kommen, ats König Sigmund daselbst angelangt war, was aber erst in der Weihnacht 1414 geschah, während der Papst sebon am 28. October angelangt war 2); Hus aber, welcher unterwegs zur Erkenntniss kam, dass die grösste Feindschaft ihm nicht von den Deutschen, die er versolgt, sondern von den Čechen widerſahre, traf schon am 3. November in Constanz ein, daer es in seiner 3) 1) Nichle destoweniger ist gewiss, dass Hus ibn in Constanz hatle, wo auch nach seiner Verhaftung von seinen Begleitern offentheher Gebrauch geinacht wurde. Der König behauplele auf 4em Concil. Hus halie den Gelellabrief gehabt, the er Prag verless Noch nulerwegs Leralhschlagten Hus ond seno Begleiter, ob He nicht aatI diroct nach Constanz zu gehen, zuerst den Komig an Hheine auſsnchen souten. Actu 2esin Aignissima docleque concinnat Courlantiensis concili celehratissimi. Panir 1506 Parls. per Jobannem eum cognomente le pelit 12°. Ein sehr vellener Druck, welehen ich durch die Gille dos Herrn Bichler in Königaaal zur Benntrunst erlangle
75 dieser ihn nach dem Rechtsgebrauche gesänglich einziehen werde: eine Sache, die sich von selbst verstand und die selbst dadurch nicht nufgehoben wurde, wenn Hus einen königlichen Geleitsbrief besessen hätle, welchen er nach seiner eigenen Behauptung nicht besass, der iln also auch nicht schützen konnte 1), oder vertraute er auf die un- gcheuere Anzahl von Böbmen, welche nach Ulrich Reichenbach, dem Constanzer, zu Tausenden nach Constanz gekommen waren und dort bis zu seinem Tode blieben? Es ist schwer diese Fragen zu lösen, schr leicht sie nicht aufzuwersen. Was jetzt geschab, war die natürliche und nothwendige Folge des Vorausgegangenen. Jeder, welcher von Rechtsverfahren etwas versleht, weiss, dass ein begonnener, aber unausgetragener Process zu Ende gesührt werden muss, ob es nun dem Betheiligten angenehm oder unangenehm, gelegen oder ungelegen ist. die Leute zörnen oder nicht zürnen. Die Gerichte gehen ihre eigenen Wege und es ist zu allen Zeiten als etwas Schlimmes angeschen worden, wenn, sei es von weltticher, sci es von geistticher Seite in ihren Gang eingegriffen wurde. Nuc um das eine kounte es sich handeln, ob Hus anf freiem Fusse processirt werde oder nicht. Wollfe er die in jenen Zeiten übliche Hast vermeiden, so musste er das Geleit des Königs anerkennen, und sich auf das Kräftigste dar- auf berufen, was aber er thörichter Weise nicht that. Am Besten wäre es gewesen, nachdem er nicht citirt worden, auch nicht cher nach Constanz zu kommen, ats König Sigmund daselbst angelangt war, was aber erst in der Weihnacht 1414 geschah, während der Papst sebon am 28. October angelangt war 2); Hus aber, welcher unterwegs zur Erkenntniss kam, dass die grösste Feindschaft ihm nicht von den Deutschen, die er versolgt, sondern von den Čechen widerſahre, traf schon am 3. November in Constanz ein, daer es in seiner 3) 1) Nichle destoweniger ist gewiss, dass Hus ibn in Constanz hatle, wo auch nach seiner Verhaftung von seinen Begleitern offentheher Gebrauch geinacht wurde. Der König behauplele auf 4em Concil. Hus halie den Gelellabrief gehabt, the er Prag verless Noch nulerwegs Leralhschlagten Hus ond seno Begleiter, ob He nicht aatI diroct nach Constanz zu gehen, zuerst den Komig an Hheine auſsnchen souten. Actu 2esin Aignissima docleque concinnat Courlantiensis concili celehratissimi. Panir 1506 Parls. per Jobannem eum cognomente le pelit 12°. Ein sehr vellener Druck, welehen ich durch die Gille dos Herrn Bichler in Königaaal zur Benntrunst erlangle
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7f Klagheit för unnötbig hielt, den Umweg von 60 Meilen zu K. Sig- mund zu machen und mit ihm nach Constanz zu kommen. Auch Stefan Palec kam, Michael de Causis und andere, worauf soglerch am 4. November der Process gegen Hus als einen Gebannten, Widerstre- henden und der Häresie Verdächtigen ernent und mit einer Anklage wider iha an den Kirchenthüren aufgenommen wurde. Hus arbeitete aber seinen Gegnern in die Hände, als er. obwoll, gebannt in Constanz Messe las und sich so als offenen Verächter des Bannes zeigte. En war aber domals der Meinung, die ganze Sache werde nicht lange dauern, his Ostern das Concil zu Ende sein, er ösfentliche Audienz haben ; die Gans (Husa, böhmisch), scherzte er, ist noch niebt gebraten und fürchtel sich anch nicht gebeaten zu werden. Dann heisst es, er sei ohne Geleitshrief des Papstes gekommen ; was schon anders klingt, doch hofft er noch immer aul Sieg und zwar einen grossen Sieg und eine grosse Niederlage seiner Gegner. P. Johannes selbst scheint sich ubrigens nicht heeilt zu haben, gegen Hus aufzutreten. Als er aber angegangen wurde, den Process niederzuschlagen, ant- wortete er sehr richlig : was kann ich thun? die eurigen (die Böhmen) haben die Sache angesangen 1). Noch gab es ein Mittel, der ganzen Angelegenheit eine andere Wendung zu geben, wenn Hus eingelenkt hätte; als aber deshalb zwei Bischöfe und ein Doctor mit einem der böhmischen Herrn, die ihn nach Constanz gebracht hatten, unter- handelte, erblickte er darin ein Zeichen der Furcht 2). Ich sehe daraus, schrich er, dass sic meine öffentliche Autwort und meine Predigten fürchten. Es ist nothwendig auf diese Kurzsichtigkeit auf- merksam zu machen; sie beweist, wie sebr der Magister liebte, in der nicht blos ilim angeborenen Uberschätzung sich einen Ideenkre is zu machen, welchem keine Realität zu Grunde lag, und sich in Traumen einzuwiegen, aus welehen das Erwachen desto schlimmer war. Sehr bald veränderte sich auch diese Scene, zwar nicht dadurch dass Hus, wie dieses Ulrich Reichenthal auf das Bestimmteste berichtet, die Flucht ergriff, was auch nicht auf einem Heuwagen geschehen mussle, wie Petrus von Mladenovic. die Sache widerlegend, hinstellt, sondern als es sich darum handelte, vor den Papst gebracht zuwerden; ) Quideega posaum, lamen vestri ſaclant. Vergt, auch die Autxering des Papalea Mn Heinrich Laxenhák 1 S. 139 ) quoù exo cuncordarem
7f Klagheit för unnötbig hielt, den Umweg von 60 Meilen zu K. Sig- mund zu machen und mit ihm nach Constanz zu kommen. Auch Stefan Palec kam, Michael de Causis und andere, worauf soglerch am 4. November der Process gegen Hus als einen Gebannten, Widerstre- henden und der Häresie Verdächtigen ernent und mit einer Anklage wider iha an den Kirchenthüren aufgenommen wurde. Hus arbeitete aber seinen Gegnern in die Hände, als er. obwoll, gebannt in Constanz Messe las und sich so als offenen Verächter des Bannes zeigte. En war aber domals der Meinung, die ganze Sache werde nicht lange dauern, his Ostern das Concil zu Ende sein, er ösfentliche Audienz haben ; die Gans (Husa, böhmisch), scherzte er, ist noch niebt gebraten und fürchtel sich anch nicht gebeaten zu werden. Dann heisst es, er sei ohne Geleitshrief des Papstes gekommen ; was schon anders klingt, doch hofft er noch immer aul Sieg und zwar einen grossen Sieg und eine grosse Niederlage seiner Gegner. P. Johannes selbst scheint sich ubrigens nicht heeilt zu haben, gegen Hus aufzutreten. Als er aber angegangen wurde, den Process niederzuschlagen, ant- wortete er sehr richlig : was kann ich thun? die eurigen (die Böhmen) haben die Sache angesangen 1). Noch gab es ein Mittel, der ganzen Angelegenheit eine andere Wendung zu geben, wenn Hus eingelenkt hätte; als aber deshalb zwei Bischöfe und ein Doctor mit einem der böhmischen Herrn, die ihn nach Constanz gebracht hatten, unter- handelte, erblickte er darin ein Zeichen der Furcht 2). Ich sehe daraus, schrich er, dass sic meine öffentliche Autwort und meine Predigten fürchten. Es ist nothwendig auf diese Kurzsichtigkeit auf- merksam zu machen; sie beweist, wie sebr der Magister liebte, in der nicht blos ilim angeborenen Uberschätzung sich einen Ideenkre is zu machen, welchem keine Realität zu Grunde lag, und sich in Traumen einzuwiegen, aus welehen das Erwachen desto schlimmer war. Sehr bald veränderte sich auch diese Scene, zwar nicht dadurch dass Hus, wie dieses Ulrich Reichenthal auf das Bestimmteste berichtet, die Flucht ergriff, was auch nicht auf einem Heuwagen geschehen mussle, wie Petrus von Mladenovic. die Sache widerlegend, hinstellt, sondern als es sich darum handelte, vor den Papst gebracht zuwerden; ) Quideega posaum, lamen vestri ſaclant. Vergt, auch die Autxering des Papalea Mn Heinrich Laxenhák 1 S. 139 ) quoù exo cuncordarem
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77 wohl aber dadurch, dass sich die Eröffnung des Concils nicht länger hinausschieben liess. Was nun den Konig betraf, so hatte dieser den Seinen die be- stimmte Weisung gegeben, dass, che er nicht nach Constanz komme. mil dein Processe des Hus nicht begonnen werden solle 1). itim Gehor und Vertheidigung gestattel werden müssten. Demzufolge hatte auch der böhmische Herr Lazenböck, ehe er dem Könige entgegen ritt, Hus ausgetragen, sich vor der Ankunst Sigmund's in keine Verhand- lung einzulassen; der Wunsch des Königs war aber keine Vorschrift für das Concil, den Papst und den Gang des Processes. Als ferner Woche für Woche verstrich, ohne dass der König kam und unter- dessen die Schriften des Hus fortwibrend besprochen und die weiteren Anstalten zum Processe von der Gegenpartei betrieben wurden, liess der Papst am 28. Nov. nach demn Wunsche der Cardinäle den Hus vorfordern, indem die Sache selbst, wie es scheint, wegen des Auf- sehens, das das Messelesen des Hlus verursachte, nicht mehr ausgescho- ben werden koonte2), und nun ersolgte die Verhaftung des Hus (28. Nov. 1414). P. Johonnes XXIII. welcher vor nicht langer Zeit dem Johann Lazenböek gesagt hatte, auch wenn Hus meinen Bruder getödtel hätte, solle er ruhig bleiben, werde ich ihn nicht stören, noch eine Neuerung geschchen lassen, batte kein Inleresse, sich mit K. Sigmund zu verseinden. Es müssen somit Dinge vorgegangen sein, welche freilich Peter von Mladenowic wie so vieles verschweigt, was nicht in die Passionsparaphrase passte, die er in seiner so stark gefärbten und namentlich nicht ohne Bosheit s) geschriebenen Auf- zeichnung über des Hus Aufenthalt der Nachwelt überlieferte ; dass aber P. Johannes den böhmischen Herrn gegenüber that, als hätte er die Haft des Magisters nicht verlangt und anderer Seils sie doch veranlasste, mag sebr wobl der Fall gewesen sein und stimint zu dem Charakter Balthasar Cossa's. Mir ist das wahrschein- lichste, dass wie Peler selbst unmittelbar nachher erzählt, die Vorarbeiten der Aufnahme des Processes beendigt waren, die Zeugen und Hus selbst vor einer richterlichen Commission ver- 1) qpued aule adventun repis mlil aRentrm quond nula. *)ne lumaltus fierel. Petr Drever konnle her von zwel Seiten, van bohmischer und von deulscher entstehen 1) Vergleiche a B was or über Palet sagl.
77 wohl aber dadurch, dass sich die Eröffnung des Concils nicht länger hinausschieben liess. Was nun den Konig betraf, so hatte dieser den Seinen die be- stimmte Weisung gegeben, dass, che er nicht nach Constanz komme. mil dein Processe des Hus nicht begonnen werden solle 1). itim Gehor und Vertheidigung gestattel werden müssten. Demzufolge hatte auch der böhmische Herr Lazenböck, ehe er dem Könige entgegen ritt, Hus ausgetragen, sich vor der Ankunst Sigmund's in keine Verhand- lung einzulassen; der Wunsch des Königs war aber keine Vorschrift für das Concil, den Papst und den Gang des Processes. Als ferner Woche für Woche verstrich, ohne dass der König kam und unter- dessen die Schriften des Hus fortwibrend besprochen und die weiteren Anstalten zum Processe von der Gegenpartei betrieben wurden, liess der Papst am 28. Nov. nach demn Wunsche der Cardinäle den Hus vorfordern, indem die Sache selbst, wie es scheint, wegen des Auf- sehens, das das Messelesen des Hlus verursachte, nicht mehr ausgescho- ben werden koonte2), und nun ersolgte die Verhaftung des Hus (28. Nov. 1414). P. Johonnes XXIII. welcher vor nicht langer Zeit dem Johann Lazenböek gesagt hatte, auch wenn Hus meinen Bruder getödtel hätte, solle er ruhig bleiben, werde ich ihn nicht stören, noch eine Neuerung geschchen lassen, batte kein Inleresse, sich mit K. Sigmund zu verseinden. Es müssen somit Dinge vorgegangen sein, welche freilich Peter von Mladenowic wie so vieles verschweigt, was nicht in die Passionsparaphrase passte, die er in seiner so stark gefärbten und namentlich nicht ohne Bosheit s) geschriebenen Auf- zeichnung über des Hus Aufenthalt der Nachwelt überlieferte ; dass aber P. Johannes den böhmischen Herrn gegenüber that, als hätte er die Haft des Magisters nicht verlangt und anderer Seils sie doch veranlasste, mag sebr wobl der Fall gewesen sein und stimint zu dem Charakter Balthasar Cossa's. Mir ist das wahrschein- lichste, dass wie Peler selbst unmittelbar nachher erzählt, die Vorarbeiten der Aufnahme des Processes beendigt waren, die Zeugen und Hus selbst vor einer richterlichen Commission ver- 1) qpued aule adventun repis mlil aRentrm quond nula. *)ne lumaltus fierel. Petr Drever konnle her von zwel Seiten, van bohmischer und von deulscher entstehen 1) Vergleiche a B was or über Palet sagl.
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78 nommen werden sollten und eben deshalb die Verhastung des Hus angeordnet wurde. Das Concil war am 6. Nov. feierlich eröffnet worden, die Verhandlungen hatten begonnen, der provisorische Zu- stand, in welchem sich Hus seit seiner Ankunft in Constanz befun- den, musste einmal ein Ende nebmen und da lag es nabe, dass, nachdem er sich so lange in Banne befunden, er nun auch einer jeden weiteren Rechtswohlthat verlustig ging. Das päpstliche Decret von 4. December, von welchem sogleich dic Rede sein wind, lost das Räthsel. Freilich nalim der Papst den Schein an, als sei er zur Verhaftung gezwungen worden, um K. Sig- mund nicht gegen sich aufzubringen, dessen Geleit in dieser Weise gebrochen worden war. Das Concil auitirte bereits und schrilt nun in seiner Weise voran. Hus blieb denn nun auch im Kerker, d. h. des Papsles, so lange P. Johann selbst in Constanz verweilte und zwar im schweren Kerker, übrigens als er erkrankte, von den Arzten des Papstes sorgfältig gepslegt und von diesen vom Tode errettet. Er selbst rühmt die Dienstbellissenheit der päpstlichen Dienerschaft. Die Frage, um welche es sich jetzt handelte, war nun die, bleibt es bei dem einmal begonnenen päpstlicben Processe oder solle dieser vor das Concil gebracht werden. P. Johann hatte keine Verpflichtung auf sich genommen, dem Magister Gehör vor dem Concil zu verschaf- fen. Von seinem Standpuncte aus hatte er nur den am römischen Hofe begonnenen Proeess, zu welchem ihm die böhmischen Magister neues Material geliefert hatten, canonisch zu Ende zu führen. Die Appellation des Hus an ein allgemeines Concil war rechllich ganz unstutthaft und brauchte nicht berücksichtigt za werden. In Folge dessen wurde denn nun auch der alte Process neu instruirt. Der Papst ernannle drei Commissire 1) ; fünfzehn Zeugen, unter ibnen auch solche, welche 1409 aus Prag vertrieben wurden, wurden vor Hus vereidet, dann examinirt, ihre Aussagen zu Papier gebracht und ihm nachber zur Verantwortung mitgetheilt, seine Schriften untersucht, seine fruheren Ausserungen, deren sich die Einzelnen erinnerten, niedergeschrieben. Die Protestation des Johannes von Chlum üher den Bruch des königlichen Geleitbriefes, demzufolge Hus nach Con- stanz kam, um jedem, der es verlangen würde, in össentticher Ver- 1) Den Palriarchen von Constanhinopel Johann, den Bischof Johann von Lübok, den Bischof Bernard von Caslella. (Cilt di Castello.)
78 nommen werden sollten und eben deshalb die Verhastung des Hus angeordnet wurde. Das Concil war am 6. Nov. feierlich eröffnet worden, die Verhandlungen hatten begonnen, der provisorische Zu- stand, in welchem sich Hus seit seiner Ankunft in Constanz befun- den, musste einmal ein Ende nebmen und da lag es nabe, dass, nachdem er sich so lange in Banne befunden, er nun auch einer jeden weiteren Rechtswohlthat verlustig ging. Das päpstliche Decret von 4. December, von welchem sogleich dic Rede sein wind, lost das Räthsel. Freilich nalim der Papst den Schein an, als sei er zur Verhaftung gezwungen worden, um K. Sig- mund nicht gegen sich aufzubringen, dessen Geleit in dieser Weise gebrochen worden war. Das Concil auitirte bereits und schrilt nun in seiner Weise voran. Hus blieb denn nun auch im Kerker, d. h. des Papsles, so lange P. Johann selbst in Constanz verweilte und zwar im schweren Kerker, übrigens als er erkrankte, von den Arzten des Papstes sorgfältig gepslegt und von diesen vom Tode errettet. Er selbst rühmt die Dienstbellissenheit der päpstlichen Dienerschaft. Die Frage, um welche es sich jetzt handelte, war nun die, bleibt es bei dem einmal begonnenen päpstlicben Processe oder solle dieser vor das Concil gebracht werden. P. Johann hatte keine Verpflichtung auf sich genommen, dem Magister Gehör vor dem Concil zu verschaf- fen. Von seinem Standpuncte aus hatte er nur den am römischen Hofe begonnenen Proeess, zu welchem ihm die böhmischen Magister neues Material geliefert hatten, canonisch zu Ende zu führen. Die Appellation des Hus an ein allgemeines Concil war rechllich ganz unstutthaft und brauchte nicht berücksichtigt za werden. In Folge dessen wurde denn nun auch der alte Process neu instruirt. Der Papst ernannle drei Commissire 1) ; fünfzehn Zeugen, unter ibnen auch solche, welche 1409 aus Prag vertrieben wurden, wurden vor Hus vereidet, dann examinirt, ihre Aussagen zu Papier gebracht und ihm nachber zur Verantwortung mitgetheilt, seine Schriften untersucht, seine fruheren Ausserungen, deren sich die Einzelnen erinnerten, niedergeschrieben. Die Protestation des Johannes von Chlum üher den Bruch des königlichen Geleitbriefes, demzufolge Hus nach Con- stanz kam, um jedem, der es verlangen würde, in össentticher Ver- 1) Den Palriarchen von Constanhinopel Johann, den Bischof Johann von Lübok, den Bischof Bernard von Caslella. (Cilt di Castello.)
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79 sammlung uber semmen Glanben Rechenschaft abzulegen, hatte wenig- stens vor der Hand keinen weiteren Erfolg, obwohl öffentlch dabei ausgesprochen war, dass dies eine Schmach des Königs und des Reiches in sich schliesse, dass Papst und Cardinäle den Geleits- brief nicht geachtet! Schon damals meinte einer der Zeugen, Hus hätte gut gethan, wenn er in Nürnberg den König erwartet hätte.:) Als Sigismund am 24. Dee. Nachts nach Constanz kam, war somit der Geleitsbrief längst gebrochen. Hus in päpstlicher Hast, der Pro- cess der Geistlichen wider den Geistlichen im vollen Zuge und der baiensürst konnte seben, ob er den der Häresie Verdächtigen dem Kerker entreisse, ob er ihm wenigstens freies Gehör verschaffe. Das erstere schien unmóglich und P. Johanncs hat später nicht verab- säumt, die Bemühungen, welche sich Sigmund deshalh gab, zu seinem Nachtheile als Begünstigung der Haresie zu deuten. Sigmund befand sich in einer sehr schwierigen Lage. Einerseits kamen Klagen aut Klagen ober seinen Bruder K. Wenzel, der das ganze Übel in Böh- men so hoch halfe anwachsen lassen, dass jetzi das katholische Königreich „mil dem Makel der Häresie“ belastet sei. Andererseits hatte er selbst nicht die mindeste Sympathie für Hus. Ich glaube nicht, dass er über seine dogmatische Bedoutung, den Inhall seiner Lebre eine klare Vorstellung besass. Dies war an und für sich keine leichte Sache. Allein Sigmund hatte sich sehr bald eine klare Idee davon gemacht, dass durch Hus das Königreich in eine neue Gattung von Unruhen versetzt werde, die noch gesährlicher werden konnten als der Herrenbund. Es ist möglich, dass sich in ihm allmählich der Gedanke bildele, Hus zwar die verheissene Audienz zu verschafsen, aber ihn nicht mehr nach Böhmen zurückzulassen; gewiss aber ist. dass er schon um seiner eigenen Ehre willen alles aufbot, um zu bewirken, dass Hus auf freiem Fusse processirt werde. Nun verschlangen sich eben die Fäden von den verschiedensten Seiten zu einem Knoten, welcher auf gewölnliche Weise sich nicht entwirren liess. Eiuerseits hatte Hus selhst seine Gegner nach Constanz vor das Concil geladen und ihnen dort Antwort zu geben versprochen, andererseits war Hus dem Banne verfallen; er hatte nichts destowe- niger in allen deutschen Städten, durch welche er gekommen war, seine Proclamationen erlassen und Messe gelesen, gepredigt, als gäbe ) bene leciauot si rn Normberga regem expectasact.
79 sammlung uber semmen Glanben Rechenschaft abzulegen, hatte wenig- stens vor der Hand keinen weiteren Erfolg, obwohl öffentlch dabei ausgesprochen war, dass dies eine Schmach des Königs und des Reiches in sich schliesse, dass Papst und Cardinäle den Geleits- brief nicht geachtet! Schon damals meinte einer der Zeugen, Hus hätte gut gethan, wenn er in Nürnberg den König erwartet hätte.:) Als Sigismund am 24. Dee. Nachts nach Constanz kam, war somit der Geleitsbrief längst gebrochen. Hus in päpstlicher Hast, der Pro- cess der Geistlichen wider den Geistlichen im vollen Zuge und der baiensürst konnte seben, ob er den der Häresie Verdächtigen dem Kerker entreisse, ob er ihm wenigstens freies Gehör verschaffe. Das erstere schien unmóglich und P. Johanncs hat später nicht verab- säumt, die Bemühungen, welche sich Sigmund deshalh gab, zu seinem Nachtheile als Begünstigung der Haresie zu deuten. Sigmund befand sich in einer sehr schwierigen Lage. Einerseits kamen Klagen aut Klagen ober seinen Bruder K. Wenzel, der das ganze Übel in Böh- men so hoch halfe anwachsen lassen, dass jetzi das katholische Königreich „mil dem Makel der Häresie“ belastet sei. Andererseits hatte er selbst nicht die mindeste Sympathie für Hus. Ich glaube nicht, dass er über seine dogmatische Bedoutung, den Inhall seiner Lebre eine klare Vorstellung besass. Dies war an und für sich keine leichte Sache. Allein Sigmund hatte sich sehr bald eine klare Idee davon gemacht, dass durch Hus das Königreich in eine neue Gattung von Unruhen versetzt werde, die noch gesährlicher werden konnten als der Herrenbund. Es ist möglich, dass sich in ihm allmählich der Gedanke bildele, Hus zwar die verheissene Audienz zu verschafsen, aber ihn nicht mehr nach Böhmen zurückzulassen; gewiss aber ist. dass er schon um seiner eigenen Ehre willen alles aufbot, um zu bewirken, dass Hus auf freiem Fusse processirt werde. Nun verschlangen sich eben die Fäden von den verschiedensten Seiten zu einem Knoten, welcher auf gewölnliche Weise sich nicht entwirren liess. Eiuerseits hatte Hus selhst seine Gegner nach Constanz vor das Concil geladen und ihnen dort Antwort zu geben versprochen, andererseits war Hus dem Banne verfallen; er hatte nichts destowe- niger in allen deutschen Städten, durch welche er gekommen war, seine Proclamationen erlassen und Messe gelesen, gepredigt, als gäbe ) bene leciauot si rn Normberga regem expectasact.
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80 es in der katholischen Kirche weder Papst noch Recht und Gesetz. Irre ich mich nicht, so konnte der Papst, wenn er wollte, nach damaligem Rechte ilm cinfach einen Kelzerprocess an den Hals werfen und wider ihn als contumax verfabren, Johann XXIII., welchem Niemand Verstand, ja die Schlauheit eines Fuchses wird streitig machen wollen, that dieses nicht, sondera ordnele 1) am 4. December an, dass, obwoll Hus Urheber so grossen Argernisses sei und so vicles gegen den katho- lischen Glauben gelehet und geschrieben hatte, in der gebübrenden Weise 2) vorangegangen, die Wahrheit sorgfälltig untersucht werden, und mit Ausnahme der definifiven Sentenz3) alles gesche- hen solle, damit er selbst und das Concil vollständig informirt würden, und letzteres dann weiter voranschreiten köante. Dadurch erktärt sich auch, warum das Coneil auf das eidliche Versahren, Zeugenbe- weis und Verhör des Angeklagten hin in Stande war, anscheinend rasch zu einem Urtheile zu kommen. Der Process wurde wohl am. aber nicht im Concil geſübrt; das Concil hörte, nachdem die Verant- wortung im gesetzlichen Wege staltgesunden, zuletzt noch den Ange- klagten selbst und erst, nachdem es auch ihn wiederholt gehort, urtheilte es. Seinerseils hatte der König die Aufgabe, dass Hus wirklich vernommen werde und das Urtheil nicht stattfinde, ohne dass er ösfentlich gehört. zur ösfentlichen Vertheidigung zugelassen worden. Von einem Eingreifen in den Gang des Processes durch die weltliche Macht konnte jedoch keine Rede sein. Etwas ganz anderes aber war, in welcher Weise der König den Bruch des Geleitsbriefes ausehen, ob er, was zue Verkleinerung sei- nes Ansehens diente, rubig geschehen lassen werde. Und da wissen wir aus den Briefen des Königs an die böhmischen Herrn, dass es zu- heftigen Seenen zwischen ihm und dem Coneil kam, er wiederholl von Constanz abzureisen drohte, wenn ihm nicht Genugthunng zu Theil würde. In diesem Benchmen des Königs sah freilich ein Theil der clericalischen wie der husitischen Partei uur den Versnch, den Schein zu retten und somit diplomatische Kunst oline Aufrichtigkeil. Dieser Auffassung stcht aber entgegen, dass der König das, was er that, seiner eigenen Stellung schuldig war, ganz unabhängig 1) III. non. UvC. Ap. Rayn 1114, t0, 2) dehilo rosvato ordine procedatur 1y oitra lomen árflinstivam sententiam.
80 es in der katholischen Kirche weder Papst noch Recht und Gesetz. Irre ich mich nicht, so konnte der Papst, wenn er wollte, nach damaligem Rechte ilm cinfach einen Kelzerprocess an den Hals werfen und wider ihn als contumax verfabren, Johann XXIII., welchem Niemand Verstand, ja die Schlauheit eines Fuchses wird streitig machen wollen, that dieses nicht, sondera ordnele 1) am 4. December an, dass, obwoll Hus Urheber so grossen Argernisses sei und so vicles gegen den katho- lischen Glauben gelehet und geschrieben hatte, in der gebübrenden Weise 2) vorangegangen, die Wahrheit sorgfälltig untersucht werden, und mit Ausnahme der definifiven Sentenz3) alles gesche- hen solle, damit er selbst und das Concil vollständig informirt würden, und letzteres dann weiter voranschreiten köante. Dadurch erktärt sich auch, warum das Coneil auf das eidliche Versahren, Zeugenbe- weis und Verhör des Angeklagten hin in Stande war, anscheinend rasch zu einem Urtheile zu kommen. Der Process wurde wohl am. aber nicht im Concil geſübrt; das Concil hörte, nachdem die Verant- wortung im gesetzlichen Wege staltgesunden, zuletzt noch den Ange- klagten selbst und erst, nachdem es auch ihn wiederholt gehort, urtheilte es. Seinerseils hatte der König die Aufgabe, dass Hus wirklich vernommen werde und das Urtheil nicht stattfinde, ohne dass er ösfentlich gehört. zur ösfentlichen Vertheidigung zugelassen worden. Von einem Eingreifen in den Gang des Processes durch die weltliche Macht konnte jedoch keine Rede sein. Etwas ganz anderes aber war, in welcher Weise der König den Bruch des Geleitsbriefes ausehen, ob er, was zue Verkleinerung sei- nes Ansehens diente, rubig geschehen lassen werde. Und da wissen wir aus den Briefen des Königs an die böhmischen Herrn, dass es zu- heftigen Seenen zwischen ihm und dem Coneil kam, er wiederholl von Constanz abzureisen drohte, wenn ihm nicht Genugthunng zu Theil würde. In diesem Benchmen des Königs sah freilich ein Theil der clericalischen wie der husitischen Partei uur den Versnch, den Schein zu retten und somit diplomatische Kunst oline Aufrichtigkeil. Dieser Auffassung stcht aber entgegen, dass der König das, was er that, seiner eigenen Stellung schuldig war, ganz unabhängig 1) III. non. UvC. Ap. Rayn 1114, t0, 2) dehilo rosvato ordine procedatur 1y oitra lomen árflinstivam sententiam.
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8 1 von seinen persönlichen Gefuhlen für oder wider Hus. Auf diese kam es hier gar nicht an, sondern zunàchst auf ihn selbst und sein eigenes Anselien. Er gerieth aber dadureh in einen Competenzconflict, erst mit dem P. Johann als dem Haupte des Concils, dann mit diesem selbst. Was halle aber P. Johann, nachdem Hus seine Gegner zum Concil citict und selhst nunder Personalcitation Folge zu leisten schien, als er fortwalirend erklärte, er sei ohne Geleitsbrief gekommen, sich überbaupt um die Frage des Geleitsbriefes zu bekümmern? Da nicht er, der Papst, diese Verwicklung berbeigefuhrt hatte, traf es denje- nigen, welcher daran Ursache war, sich zu rübren, dieser aber erklarte, er sci ohne Geleitsbrief gekommen. Ein stärkeres Argument gegen die Giltigkeit des Geleitsbrieses konnte ja gar nicht gedacht werden, als dass derjenige, zu dessen Gunsten derselbe erlassen wor- den war, bei jeder Gelegenheit sich dovon lossagte. Als dann P. Jo- hann XXIII. für seine eigene Stellung fürchtend, man darf wirklich den trivialen Ausdruck gebrauchen, ehe es zur zweiten Silzung gekommen war, durchging (20. März 1415), das Concil ohne Haupt war, war eine Gelegenheit gekommen, das königliche Anschen in Betreff des Geleitsbrieses geltend zu machen; Hus kam damals aus der Ge- fangenschaft des Papstes in die des Concils und der Laiensurst setzte jetzt seinc Autorität dem Concil gegenüber so wenig dorch, als vor- her den Papste gegenüber. Wenn aber der papstliche Annalist Raynaldi 0) behauptet, der Geleitsbrief sei durch das Concil nicht gebrochen worden, so hat auch er Unrecht und nur in so ferne kann, wie wir gesehen hahen, behauptet werden, dass es nicht gescheben sel, als eben kein Geleitsbrief gebrochen werden konnte, wenn Hus nach seiner Behauptung keinen empfangen hatte. Aus allem diesem mag man aher bereits erkennen, in wic ferne auch dic husitische Auffassung eine Wahrheit für sich hat, die in Allem, was zu Constanz geschab, nur ein Werk der Gegner ihres Helden ansah, als rechtswi- drige Versolgung, wo es sich einsach um Fortführung eines begon- nenen Processes handelte, um Verbor und Gericht, um Beobachtung dee vorgeschriebenen gesefzlichen Formen und, wie wir sahen, in Betreff der Processirung, auf freiem Fusse oder nicht, ein Competenzconflicf vorwaltete, der aber auf das Zeugenverhör, den Gang und das Ende des Processes keinen Einfluss hatte. Darüber 1) Amial. 1410, 11
8 1 von seinen persönlichen Gefuhlen für oder wider Hus. Auf diese kam es hier gar nicht an, sondern zunàchst auf ihn selbst und sein eigenes Anselien. Er gerieth aber dadureh in einen Competenzconflict, erst mit dem P. Johann als dem Haupte des Concils, dann mit diesem selbst. Was halle aber P. Johann, nachdem Hus seine Gegner zum Concil citict und selhst nunder Personalcitation Folge zu leisten schien, als er fortwalirend erklärte, er sei ohne Geleitsbrief gekommen, sich überbaupt um die Frage des Geleitsbriefes zu bekümmern? Da nicht er, der Papst, diese Verwicklung berbeigefuhrt hatte, traf es denje- nigen, welcher daran Ursache war, sich zu rübren, dieser aber erklarte, er sci ohne Geleitsbrief gekommen. Ein stärkeres Argument gegen die Giltigkeit des Geleitsbrieses konnte ja gar nicht gedacht werden, als dass derjenige, zu dessen Gunsten derselbe erlassen wor- den war, bei jeder Gelegenheit sich dovon lossagte. Als dann P. Jo- hann XXIII. für seine eigene Stellung fürchtend, man darf wirklich den trivialen Ausdruck gebrauchen, ehe es zur zweiten Silzung gekommen war, durchging (20. März 1415), das Concil ohne Haupt war, war eine Gelegenheit gekommen, das königliche Anschen in Betreff des Geleitsbrieses geltend zu machen; Hus kam damals aus der Ge- fangenschaft des Papstes in die des Concils und der Laiensurst setzte jetzt seinc Autorität dem Concil gegenüber so wenig dorch, als vor- her den Papste gegenüber. Wenn aber der papstliche Annalist Raynaldi 0) behauptet, der Geleitsbrief sei durch das Concil nicht gebrochen worden, so hat auch er Unrecht und nur in so ferne kann, wie wir gesehen hahen, behauptet werden, dass es nicht gescheben sel, als eben kein Geleitsbrief gebrochen werden konnte, wenn Hus nach seiner Behauptung keinen empfangen hatte. Aus allem diesem mag man aher bereits erkennen, in wic ferne auch dic husitische Auffassung eine Wahrheit für sich hat, die in Allem, was zu Constanz geschab, nur ein Werk der Gegner ihres Helden ansah, als rechtswi- drige Versolgung, wo es sich einsach um Fortführung eines begon- nenen Processes handelte, um Verbor und Gericht, um Beobachtung dee vorgeschriebenen gesefzlichen Formen und, wie wir sahen, in Betreff der Processirung, auf freiem Fusse oder nicht, ein Competenzconflicf vorwaltete, der aber auf das Zeugenverhör, den Gang und das Ende des Processes keinen Einfluss hatte. Darüber 1) Amial. 1410, 11
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82 was sein Schiksal sei. wenn er unterliege. wenn er den Process ver- liere, machte sich Hus selbst, wie aus seinen Briesen hervorgebt. keine Illusion. Ihn aber nach Bohmen zurückgehen zu lassen, wie Hus behauptete, dass ihm mündlich zugesagt worden war, wenn ihm das Gericht zu Constanz nicht gesalle, lag — ganz abgesehen von der inneren Unwahrscheinlichkeit, ja Unmöglichkeit einer solchen Zusage — gar nichf in der Macht Sigmund's. Wir werden später sehen, in wie- forne Hus jene angebliche Zusage aufrecht erhielt; war es ein Unrecht, dass der Erbe Bóhmens den Urheber der bisherigen Unruhen von Böhmen ferne halten wollte, so trägt Sigmund diese Schuld im vollen Grade, da er diese seine politische Uberzeugung auch offen bekannte. Allein dieses war eben eine politische Handlung und hat mit der Religion nicht mehr zu schaffen, als dass diese selbst mit der Politik verwohen und verwirrt worden war. Wenn aber nun, offenbar um eine scheinbare Uberstürzung der Sache zu beweisen, gesagt wird, das Urtheil über Hus sei schon in der zweiten Silzung sertig gewesen 4). so würde dieses schon aus dem Grunde nichts beweisen, weil die zweite Sitzung beinahe ein hulbes Jahr nach Eröffnung des Concils, am 1. März stattfand, die Ernennung der päpstlichen Commissäre aber schon am 4. December 1414 erfolgt war. Stefan Palcc und die übrigen, welche den Magister von Prag her kaanten, hätten bis dahin Zeit genug gehabt, ihr Rustzeug in Ordoung zu bringen. Es ist jodoch geradezu unwahr, dass das Ur- theil, welches Hus betraf, schon im März yon der betreffenden Com- mission gesällf worden sei. Die Information des Processes dart nicht mit der Fällung der Sentenz, verwechselt werden, welche in der fünszehnten Sitzung erfolgte, nachdem bis zum letzten Augen- blicke mit Hus unterhandelt worden war, um ihn zur Unterwerfung zu bewegen, womit von selbst die Todesstrafe wegfiel. Hus wäre, als er es auf das Ausserste ankommen liess und erst dann revocirte, sodann in ein schwäbisches Kloster gebracht und dort wahrscheinlich in ähnlicher Weise behandelt worden, wie Peter von Cervaro (den Pscudopapst Ludwig's d. B., Nicolaus V.) von Johann XXII. So lange aber eine Hoffnung vorhanden war, dass er sich unterwerfe, war von 1) Sle solite am 17. Occember gehaltou werden, Annul. Rayn. 1414. 9. worde aber hinausysschoben, da der Papel alles auſbot, die Wirkaamkeit des Concils ru B8hmen uaù es zur Auſlösung zu bringen.
82 was sein Schiksal sei. wenn er unterliege. wenn er den Process ver- liere, machte sich Hus selbst, wie aus seinen Briesen hervorgebt. keine Illusion. Ihn aber nach Bohmen zurückgehen zu lassen, wie Hus behauptete, dass ihm mündlich zugesagt worden war, wenn ihm das Gericht zu Constanz nicht gesalle, lag — ganz abgesehen von der inneren Unwahrscheinlichkeit, ja Unmöglichkeit einer solchen Zusage — gar nichf in der Macht Sigmund's. Wir werden später sehen, in wie- forne Hus jene angebliche Zusage aufrecht erhielt; war es ein Unrecht, dass der Erbe Bóhmens den Urheber der bisherigen Unruhen von Böhmen ferne halten wollte, so trägt Sigmund diese Schuld im vollen Grade, da er diese seine politische Uberzeugung auch offen bekannte. Allein dieses war eben eine politische Handlung und hat mit der Religion nicht mehr zu schaffen, als dass diese selbst mit der Politik verwohen und verwirrt worden war. Wenn aber nun, offenbar um eine scheinbare Uberstürzung der Sache zu beweisen, gesagt wird, das Urtheil über Hus sei schon in der zweiten Silzung sertig gewesen 4). so würde dieses schon aus dem Grunde nichts beweisen, weil die zweite Sitzung beinahe ein hulbes Jahr nach Eröffnung des Concils, am 1. März stattfand, die Ernennung der päpstlichen Commissäre aber schon am 4. December 1414 erfolgt war. Stefan Palcc und die übrigen, welche den Magister von Prag her kaanten, hätten bis dahin Zeit genug gehabt, ihr Rustzeug in Ordoung zu bringen. Es ist jodoch geradezu unwahr, dass das Ur- theil, welches Hus betraf, schon im März yon der betreffenden Com- mission gesällf worden sei. Die Information des Processes dart nicht mit der Fällung der Sentenz, verwechselt werden, welche in der fünszehnten Sitzung erfolgte, nachdem bis zum letzten Augen- blicke mit Hus unterhandelt worden war, um ihn zur Unterwerfung zu bewegen, womit von selbst die Todesstrafe wegfiel. Hus wäre, als er es auf das Ausserste ankommen liess und erst dann revocirte, sodann in ein schwäbisches Kloster gebracht und dort wahrscheinlich in ähnlicher Weise behandelt worden, wie Peter von Cervaro (den Pscudopapst Ludwig's d. B., Nicolaus V.) von Johann XXII. So lange aber eine Hoffnung vorhanden war, dass er sich unterwerfe, war von 1) Sle solite am 17. Occember gehaltou werden, Annul. Rayn. 1414. 9. worde aber hinausysschoben, da der Papel alles auſbot, die Wirkaamkeit des Concils ru B8hmen uaù es zur Auſlösung zu bringen.
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83 einer definitiven Sentenz um so weniger die Rede, als ja das Concil viel wichtigere und ernsthaftere Dinge zu thun hatte, als den Process des Hus zum Abschlusse zu bringen. Wein daher an der frühen Fer- tigung des Urtheiles etwas wabres ist, so kann dieses nur darin bestanden haben, dass Jemand aus Privaleifer dieses unternahm, während doch die Weisung des Papstes an die Commission nur auf vollständige Information des Concils mit Ausschluss der Sentenz gegangen war. Wenn unter den Begleitern des Hus und den Böhmen überhaupt. die auf Seite des Letzteren standen, sich ein tiefer Unmuth bemerk- har machte, als die Dinge eine nicht geabnete Wendung nahmen, Hus in den Kerker kam, das Concil seine eigenen Beamten einsetzte und seine eigenen Wege einschlug, so ist das sehr natürlich und ihnen keineswegs zu verübeln; darin lag eine arge Enttäuschung in Betreffder früher gehegten, freilich schr ungegründeten Hosfnung einer baldigen Auftisung des Concils. Sehr geschlt ist es aber, wean Ge- schichtschreiher diejenigen Aufzeichnungen, welche in diesem Unmu- the und noch dazu zur Verherrlichung des Hus und Herabsetzung seiner Gegner, welche auch ihr Recht hatten, stattfanden, mit Ver- nachlässigung der gewöhnlichen Regeln der Kritik als endgüllig und lautere Wahrheit betrachten, gegen welche die gewöhnliche Kritik zu üben nicht nöthig sei. Dieses gilt namentlich von dem süsslichen Peter von Mladenovie, welcher in ähnlicher Weise wie der Verfasser der Prager Universitätschronik nur aufzeichnete, was in seinen Kram laugie und ganz und gar auf einem Parteistandpuncte stehend für das, was auf der anderen Seite Berechtigtes sich vorfindet, weder Sinn noch Verständniss hat. In Constanz war ein Competenzeonflict ansgebrochen, hei welchem es sich einfach darum handelte, hatten Papst und Concil in kirchlichen Angelegenheiten, die auf letzterem zu schlichten sind, die ohne ihre Zustimmung getroffenen Anordnungen, welche das Concil selbst wesentlich berührten, einem Gebapnten gegenüber zu achten uder nicht? Darüber liess sich streiten und gab es berechtigte Reden und berechtigte Gegenreden. Als aher nun, während es die Böhmen dem Concil verübelten, dass es seine gesetzlichen Wege ging, sie selbst plötzlich ohne Zustimmung des Erzbischofs, des Papstes, des Concils, ohne die Bestimmungen abzuwarten, welche die Vertreter der ge- sammten Christenheil in Betreff der Reform der Kirchie trasen, den 6 *
83 einer definitiven Sentenz um so weniger die Rede, als ja das Concil viel wichtigere und ernsthaftere Dinge zu thun hatte, als den Process des Hus zum Abschlusse zu bringen. Wein daher an der frühen Fer- tigung des Urtheiles etwas wabres ist, so kann dieses nur darin bestanden haben, dass Jemand aus Privaleifer dieses unternahm, während doch die Weisung des Papstes an die Commission nur auf vollständige Information des Concils mit Ausschluss der Sentenz gegangen war. Wenn unter den Begleitern des Hus und den Böhmen überhaupt. die auf Seite des Letzteren standen, sich ein tiefer Unmuth bemerk- har machte, als die Dinge eine nicht geabnete Wendung nahmen, Hus in den Kerker kam, das Concil seine eigenen Beamten einsetzte und seine eigenen Wege einschlug, so ist das sehr natürlich und ihnen keineswegs zu verübeln; darin lag eine arge Enttäuschung in Betreffder früher gehegten, freilich schr ungegründeten Hosfnung einer baldigen Auftisung des Concils. Sehr geschlt ist es aber, wean Ge- schichtschreiher diejenigen Aufzeichnungen, welche in diesem Unmu- the und noch dazu zur Verherrlichung des Hus und Herabsetzung seiner Gegner, welche auch ihr Recht hatten, stattfanden, mit Ver- nachlässigung der gewöhnlichen Regeln der Kritik als endgüllig und lautere Wahrheit betrachten, gegen welche die gewöhnliche Kritik zu üben nicht nöthig sei. Dieses gilt namentlich von dem süsslichen Peter von Mladenovie, welcher in ähnlicher Weise wie der Verfasser der Prager Universitätschronik nur aufzeichnete, was in seinen Kram laugie und ganz und gar auf einem Parteistandpuncte stehend für das, was auf der anderen Seite Berechtigtes sich vorfindet, weder Sinn noch Verständniss hat. In Constanz war ein Competenzeonflict ansgebrochen, hei welchem es sich einfach darum handelte, hatten Papst und Concil in kirchlichen Angelegenheiten, die auf letzterem zu schlichten sind, die ohne ihre Zustimmung getroffenen Anordnungen, welche das Concil selbst wesentlich berührten, einem Gebapnten gegenüber zu achten uder nicht? Darüber liess sich streiten und gab es berechtigte Reden und berechtigte Gegenreden. Als aher nun, während es die Böhmen dem Concil verübelten, dass es seine gesetzlichen Wege ging, sie selbst plötzlich ohne Zustimmung des Erzbischofs, des Papstes, des Concils, ohne die Bestimmungen abzuwarten, welche die Vertreter der ge- sammten Christenheil in Betreff der Reform der Kirchie trasen, den 6 *
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84 ganzen Ritus nuf eigene Faust änderten und thaten, als ginge sie die ganze Ordnung der Kirche nichts an; dieses noch dazu in einem Augenblicke, in welchem der ernsteste Wille obwaltete, die Schäden der Kirche zu bessern und von allen Seiten aus aller Herren Landen die Besten der Zeit zusammengekommen waren, um was gut oder nicht gut, tanglich oder nicht tauglich war, zu erörtern, zu beschlies- sen und in Ordnung zu bringen, so trug dieses Treiben geradezu einen revolutionaren Charakler an sich, und musste es durch die Einsei- tigkeit und Eilfertigkeit, mit der es geschah, nicht blos alle Berechti- gung verlieren, sondern auch der Wirksamkeit des Concils unend- lichen Eintrag machen. Jedenfalls ware es nicht an denjenigen gewesen, sich über Rechtsbruch zu beklagen, welche 1409 dic Deut- schen vertrieben, 1413 die čechischen Doctoren, 1414/ 5 den Ritus der Kirche umstürzten! Ware nicht an Hus und seinen Gefährten jener störrische Eigensinn vorhanden gewesen, welcher, wohin er sich einmal wirft, aller besseren Erkenntniss sich verschliesst, und die beste Sache verderben kann, so hätten er und seine Anhänger fihlen müssen, dass die unberechtigte Einfübrung des Utraquismus in Prag seine eigene Stellung dem Concil gegendber sehr erschwere, und doch war demselben nicht bekannt, dass Hus von seinem Kerker aus die Veränderung, welehe in Bezug auf das Sakrament in Böhmen stattsand, heimlich gut geheissen habe. Diejenigen, welche von ciner Rückkebr des Hus die grosste Gesahr besorgten, waren nothwendig in dieser Meinung gerechtfertigt; wer noch in Zweifel war, wohin die von Hus losgelassene Bewegung ziele, konnte sich jetzt daran ein Exempel nehmen. Die Böhmen waren aber ihrer Meinung nach das auserwählte Volk Gottes im neuem Testamente, dem zustand, was keinem andern erlaubt war. Alles dieses musste seine Lage nur ver- schlimmern, wenn auch vielleicht er es nicht einsah. Andererseits hatte es Hus verstanden. vom ersten Momente an seine Sache zu einer böhmischen Nationalsache zu machen. Er hatte sich erst als Prediger, dann als Magister, als Rector zu einer Stellung emporgeschwungen, die in Böhmen ohne Beispiel war. Er hatte die Scolastik gegen den Erzhischof, den Wyclessismus gegen seine Collegen, die cechischen Autipathien gegen die Deutschen ausgebeutet, den Hauptschlag aber dadurch geführt, dass er, selhst der Haresie verdächtig den Satz aufstellte, ein waltrer Bohme sei nie Häreliker gewe- sen und somit es für eine Beschimpfung seines Volkes aus-
84 ganzen Ritus nuf eigene Faust änderten und thaten, als ginge sie die ganze Ordnung der Kirche nichts an; dieses noch dazu in einem Augenblicke, in welchem der ernsteste Wille obwaltete, die Schäden der Kirche zu bessern und von allen Seiten aus aller Herren Landen die Besten der Zeit zusammengekommen waren, um was gut oder nicht gut, tanglich oder nicht tauglich war, zu erörtern, zu beschlies- sen und in Ordnung zu bringen, so trug dieses Treiben geradezu einen revolutionaren Charakler an sich, und musste es durch die Einsei- tigkeit und Eilfertigkeit, mit der es geschah, nicht blos alle Berechti- gung verlieren, sondern auch der Wirksamkeit des Concils unend- lichen Eintrag machen. Jedenfalls ware es nicht an denjenigen gewesen, sich über Rechtsbruch zu beklagen, welche 1409 dic Deut- schen vertrieben, 1413 die čechischen Doctoren, 1414/ 5 den Ritus der Kirche umstürzten! Ware nicht an Hus und seinen Gefährten jener störrische Eigensinn vorhanden gewesen, welcher, wohin er sich einmal wirft, aller besseren Erkenntniss sich verschliesst, und die beste Sache verderben kann, so hätten er und seine Anhänger fihlen müssen, dass die unberechtigte Einfübrung des Utraquismus in Prag seine eigene Stellung dem Concil gegendber sehr erschwere, und doch war demselben nicht bekannt, dass Hus von seinem Kerker aus die Veränderung, welehe in Bezug auf das Sakrament in Böhmen stattsand, heimlich gut geheissen habe. Diejenigen, welche von ciner Rückkebr des Hus die grosste Gesahr besorgten, waren nothwendig in dieser Meinung gerechtfertigt; wer noch in Zweifel war, wohin die von Hus losgelassene Bewegung ziele, konnte sich jetzt daran ein Exempel nehmen. Die Böhmen waren aber ihrer Meinung nach das auserwählte Volk Gottes im neuem Testamente, dem zustand, was keinem andern erlaubt war. Alles dieses musste seine Lage nur ver- schlimmern, wenn auch vielleicht er es nicht einsah. Andererseits hatte es Hus verstanden. vom ersten Momente an seine Sache zu einer böhmischen Nationalsache zu machen. Er hatte sich erst als Prediger, dann als Magister, als Rector zu einer Stellung emporgeschwungen, die in Böhmen ohne Beispiel war. Er hatte die Scolastik gegen den Erzhischof, den Wyclessismus gegen seine Collegen, die cechischen Autipathien gegen die Deutschen ausgebeutet, den Hauptschlag aber dadurch geführt, dass er, selhst der Haresie verdächtig den Satz aufstellte, ein waltrer Bohme sei nie Häreliker gewe- sen und somit es für eine Beschimpfung seines Volkes aus-
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85 gab, wenn er, Johannes Hus und die Seinigen, als Häreliker bezeichnet würden. Hiemit hatte er den archimedischen Punet gefroffen, von welchem ans er sein Land in Bewegung setzte, das so lange den eben genannten Satz wiederholte, bis glückheh alles in Häresie sleckte. Namentheb aber hatte er den Adel auf seine Seite gezogen. der im XIV. Jahrhunderte nach den kõniglichen Domänen, im XV. nach den Kirchengülern die nimmersatten Hände ausstreckte. Doch trat der- selbe anfänglich noch massig auf. Es ersolgte nur ein Schreiben Zdenko's von Wartenberg, Bozko's von Cunstadt und Wilhelm's von Zwiercetiz an den König Signund, dass Erzbischof Konrad erklart habe, ihm sei keine falsche Doctrin bei Hus bekaunt. Sie verlangten zugleich nur, der König moge dofür sorgen, dass Hus ans den Gesangniss vor die Sy- node gestellt, fret reden und die Wahrheit verſheidigen könne, damit nicht dic böhmische Zunge so elend verläumdet werde. Ist das Datum dieses Briefes 7. Octob. 1414 ächt, so nahmen die Barone von selbsl an, dass Hus in Constanz in das Geffingniss geworsen werden würde, da sic nur baten, der König moge ihnaus dem Gefängniss vor die Synode treten lassens. Der zweite Brief von Ende Januar 1415 lautete schon anders. Er beginnt damit, dass der bohmischen Na- tion falsche Vorwürfe gemacht worden seien, Hus nicht sowohl sich. als die bohmisebe Nation zu vertheidigen und von den Anklagen zu befreien habe; da sie aber gehört hatten, dass Hus wider den Inhall des Geleitsbrieses durch den Papst in den Kerker geworsen, er weder gehört noch überwiesen worden sei, so baten sie den König, er môge dafür einstehen, danit er ans dem Gesänguisse vor das Con- cil treten, dort frei reden und die gönliche Wabrheit verlheidigen könne. Wenn er jedoch in einer Sache vom Glauben fremd 1) oder in ſalscher Doctrin erwiesen worden, geschehe ihm, wiees dem Concil gutdünke. Dieser Brief wurde dann auch am 18. Januar im Coneil. resp. der Versammlung der vier Nationen, vorgelesen. Ein anderer Brief böhmischer und mährischer Adeliger vom 30. März 1415 laulcte wieder anders und beweist, wie von Constanx nach Hause geschrieben worden war. Die Barone bezeichneten jeizt die Ankläger des Hus als dic lasterhaftesten Sycophanten, während es die ge- lehrtesten und tugendhaftesten Männer der čechischen Nation und die Blüthe der čechisch, aber noch nicht häretisch gewordenen Universi- 1) Dic piluinzu opistolac haben in aliqua re ahena slall allenno a fide
85 gab, wenn er, Johannes Hus und die Seinigen, als Häreliker bezeichnet würden. Hiemit hatte er den archimedischen Punet gefroffen, von welchem ans er sein Land in Bewegung setzte, das so lange den eben genannten Satz wiederholte, bis glückheh alles in Häresie sleckte. Namentheb aber hatte er den Adel auf seine Seite gezogen. der im XIV. Jahrhunderte nach den kõniglichen Domänen, im XV. nach den Kirchengülern die nimmersatten Hände ausstreckte. Doch trat der- selbe anfänglich noch massig auf. Es ersolgte nur ein Schreiben Zdenko's von Wartenberg, Bozko's von Cunstadt und Wilhelm's von Zwiercetiz an den König Signund, dass Erzbischof Konrad erklart habe, ihm sei keine falsche Doctrin bei Hus bekaunt. Sie verlangten zugleich nur, der König moge dofür sorgen, dass Hus ans den Gesangniss vor die Sy- node gestellt, fret reden und die Wahrheit verſheidigen könne, damit nicht dic böhmische Zunge so elend verläumdet werde. Ist das Datum dieses Briefes 7. Octob. 1414 ächt, so nahmen die Barone von selbsl an, dass Hus in Constanz in das Geffingniss geworsen werden würde, da sic nur baten, der König moge ihnaus dem Gefängniss vor die Synode treten lassens. Der zweite Brief von Ende Januar 1415 lautete schon anders. Er beginnt damit, dass der bohmischen Na- tion falsche Vorwürfe gemacht worden seien, Hus nicht sowohl sich. als die bohmisebe Nation zu vertheidigen und von den Anklagen zu befreien habe; da sie aber gehört hatten, dass Hus wider den Inhall des Geleitsbrieses durch den Papst in den Kerker geworsen, er weder gehört noch überwiesen worden sei, so baten sie den König, er môge dafür einstehen, danit er ans dem Gesänguisse vor das Con- cil treten, dort frei reden und die gönliche Wabrheit verlheidigen könne. Wenn er jedoch in einer Sache vom Glauben fremd 1) oder in ſalscher Doctrin erwiesen worden, geschehe ihm, wiees dem Concil gutdünke. Dieser Brief wurde dann auch am 18. Januar im Coneil. resp. der Versammlung der vier Nationen, vorgelesen. Ein anderer Brief böhmischer und mährischer Adeliger vom 30. März 1415 laulcte wieder anders und beweist, wie von Constanx nach Hause geschrieben worden war. Die Barone bezeichneten jeizt die Ankläger des Hus als dic lasterhaftesten Sycophanten, während es die ge- lehrtesten und tugendhaftesten Männer der čechischen Nation und die Blüthe der čechisch, aber noch nicht häretisch gewordenen Universi- 1) Dic piluinzu opistolac haben in aliqua re ahena slall allenno a fide
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86 tät waren. Sie steilten dem Könige vor, wie sehr die Einkerkerung des Hus seinem Andenken schade. Sie verlangten, dass Hus frei ver- nommen und auch, wenn es nothwendig sei, nicht in Geheimen. sondern offen zur Rede gestellt werde (eorrigerelur). Am empfind- lichsten sei ibnen aber gefallen, dass, nachdem Hus, ehe er vernom- men, auch schon gefangen gesetzl worden, nach der Flucht des Papstes durch den Bischof von Coustanz in einen anderen Kerker gebracht worden sei. In der That war auch dadurch die Angelegenheit in ein neues Sta- dium getreten, dass Papst Johann, wie er sich um den Geleitsbrief des Königs nicht kümmerte, nachdem er bereits, freilich sehr unfreiwillig, seine Abdankung erklärt hatte, um das grosse Papstschisma zu been- digen, anf einmal auch diese seine feierliche Erklärung brach, heim- lich auf und davon zog und nun den K. Sigmund der Begünstigung des Hus, d. i. der Haresie beschuldigte. Die Verwirrung in Constanz war heispiellos. Hus benützte sie, um wo möglich auf freien Fuss gestellt zu werden und wandte sich desshalb an den König, an den Bischof von Constanz, an die Cardinäle, besonders da er fürchtete. der Palastmeister des Papstes werde ihn mit sich fortschleppen. Es fruchtete Alles nicht. Hatte er schon nach der ersten Audienz vor dem Concil gehoffl, der König werde scine Freilassung erwirken, so fürchtele man jetzt nach der Flucht des Papstes erst noch wie einer- seits die Unterbrechung des Concils, so andererseits auch die Unter- brechung des in Betreff Hus eingeleiteten Versabrens, weshalh en nun nach Gotlieben gebracht wurde. Unterdessen gelang es aber seinen Anbängern, nicht blos den böhmischen und mähirischen, sondern auch den polnischen Adel zo vereinigen. Es war dieses offenbar das Werk des Hieronymus von Prag, des schwürmerischen Freundes des Magisters, welcher bei der Versolgung der Prager Pfarrer eine so bedeutende Rolle gespielt hatte und selbst nach Polen gegangen war, dort die in Böhmen aufgekom- menen Lehren zu verbreiten. Der noue Herrenbund zweier verschie- dener Reiche wandte sich a 14. Mai 1415 an das Concil. Sie hoben hervor, dass die Gefangennehmung des Hus ersolgt sei, ehe eine Gesandtschaft der Könige, der Churfürsten und der Universitälen noch in Constanz erschienen war. Sie erwähnten, dass die Bemühun- gen des Königs. Hus anf freien Fuss zu setzen, ihn aber dem Aus- apruche des Concils zu unterwersen, bisher vergeblich gewesen
86 tät waren. Sie steilten dem Könige vor, wie sehr die Einkerkerung des Hus seinem Andenken schade. Sie verlangten, dass Hus frei ver- nommen und auch, wenn es nothwendig sei, nicht in Geheimen. sondern offen zur Rede gestellt werde (eorrigerelur). Am empfind- lichsten sei ibnen aber gefallen, dass, nachdem Hus, ehe er vernom- men, auch schon gefangen gesetzl worden, nach der Flucht des Papstes durch den Bischof von Coustanz in einen anderen Kerker gebracht worden sei. In der That war auch dadurch die Angelegenheit in ein neues Sta- dium getreten, dass Papst Johann, wie er sich um den Geleitsbrief des Königs nicht kümmerte, nachdem er bereits, freilich sehr unfreiwillig, seine Abdankung erklärt hatte, um das grosse Papstschisma zu been- digen, anf einmal auch diese seine feierliche Erklärung brach, heim- lich auf und davon zog und nun den K. Sigmund der Begünstigung des Hus, d. i. der Haresie beschuldigte. Die Verwirrung in Constanz war heispiellos. Hus benützte sie, um wo möglich auf freien Fuss gestellt zu werden und wandte sich desshalb an den König, an den Bischof von Constanz, an die Cardinäle, besonders da er fürchtete. der Palastmeister des Papstes werde ihn mit sich fortschleppen. Es fruchtete Alles nicht. Hatte er schon nach der ersten Audienz vor dem Concil gehoffl, der König werde scine Freilassung erwirken, so fürchtele man jetzt nach der Flucht des Papstes erst noch wie einer- seits die Unterbrechung des Concils, so andererseits auch die Unter- brechung des in Betreff Hus eingeleiteten Versabrens, weshalh en nun nach Gotlieben gebracht wurde. Unterdessen gelang es aber seinen Anbängern, nicht blos den böhmischen und mähirischen, sondern auch den polnischen Adel zo vereinigen. Es war dieses offenbar das Werk des Hieronymus von Prag, des schwürmerischen Freundes des Magisters, welcher bei der Versolgung der Prager Pfarrer eine so bedeutende Rolle gespielt hatte und selbst nach Polen gegangen war, dort die in Böhmen aufgekom- menen Lehren zu verbreiten. Der noue Herrenbund zweier verschie- dener Reiche wandte sich a 14. Mai 1415 an das Concil. Sie hoben hervor, dass die Gefangennehmung des Hus ersolgt sei, ehe eine Gesandtschaft der Könige, der Churfürsten und der Universitälen noch in Constanz erschienen war. Sie erwähnten, dass die Bemühun- gen des Königs. Hus anf freien Fuss zu setzen, ihn aber dem Aus- apruche des Concils zu unterwersen, bisher vergeblich gewesen
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87 seien. Darunter leide nun eben so sehr das Anseben des Königs als der Ruhm Böhmens, das seit der Aalime des Chrislenthums immer im Gchorsam der heiligen ròmischen Kirche geblie- ben sci Sie balen daher, die Sache des Hus zu einem schnellen Ende zu bringen und denjenigen nicht zn glauben, welche dem Con- cil hinterbracht bätten, dass man in Bohmen den consecrirten Wein in Flaschen herumtruge, dass Schuster Beicht hörten, und schlossen mit einer Drohung gegen diese Verleumdungen. Peter von Mladenovic, des Hus Begleiter, hatte es auf sich genommen, dieses Schrejben vor- zulesen; der Bischof von Leitomischl aber, gegen welchen es senem letzten Theile nach gerichtet war, halte sich nun sogleich erhoben. um scine Verantworlung anzukündigen, da er dem Concil Nachrich- ten uber die Austlieilung des Kelches in Böhmen mitgetheilt habe. Der Bischof stellte in seiner Antwort der böhmischen und slavi- schen Nationalität die deulsche gegenüber, was freilich der ver- stummelte Peter von Mladenovic sorgfaltig verschweigt, und bestand auf demjenigen, was ihm von gewichtiger Seite geschrieben worden war ; niemals aber habe er an das Concil gebracht, dass Schuster die Sakramente administrirten. Die Verwendung der Barone hatte das Gute. dass die Meinungen in Betreff des Geleitsbriefes ausgelauscht und der Process beschlevnigt wurden. Am Concil herrschte die Ansicht, dass erst vierzehn Tage nach der Verhaftung die Begleiter des Hus sich den Geleitsbrief verschafft halten, wäbrend sich Johann von Chlum vor dem Papste auf denselben berusen hatte, was freilich die obige Thatsache nicht ausschloss. Eben so suchten die böhmischen und polnischen Herren auch den Magister in Betreff des Umstandes zu vertheidigen, dass er fünf Jahre lang den Bann auf sich beliess Es sei irrig, dass er in Constanz gepredigt, oder sein Gasthaus verlassen habe ; dass er Messe gelesen, erwähnten sie, wie naffirlich, nicht. Sie baten schliesslich. Hus zu hôren und wenn er der Kirchenlehre fremd erscheine, mit dieser vereinigt zu werden und eben so auch seine Anhänger, zu denen bereits der grössere Theil der Bevöl- kerang Böhmens gehöre. Das Concil möge mit Milde die Angelegen- heil des Hus zu Ende sühren. Am letzten Mai erfolgte ein neues Schreiben der verbündeten Adeligen an das Concil. Dieses ist in den von Luther heransgegebenen Briefen des Hus noch muhr verstümmelt als die öbrigen. Schon in dem letzteren war nicht mehr gesagt, dass Hus, wenn seine Lehre nicht mil der der Kirche übereinstimme. dem
87 seien. Darunter leide nun eben so sehr das Anseben des Königs als der Ruhm Böhmens, das seit der Aalime des Chrislenthums immer im Gchorsam der heiligen ròmischen Kirche geblie- ben sci Sie balen daher, die Sache des Hus zu einem schnellen Ende zu bringen und denjenigen nicht zn glauben, welche dem Con- cil hinterbracht bätten, dass man in Bohmen den consecrirten Wein in Flaschen herumtruge, dass Schuster Beicht hörten, und schlossen mit einer Drohung gegen diese Verleumdungen. Peter von Mladenovic, des Hus Begleiter, hatte es auf sich genommen, dieses Schrejben vor- zulesen; der Bischof von Leitomischl aber, gegen welchen es senem letzten Theile nach gerichtet war, halte sich nun sogleich erhoben. um scine Verantworlung anzukündigen, da er dem Concil Nachrich- ten uber die Austlieilung des Kelches in Böhmen mitgetheilt habe. Der Bischof stellte in seiner Antwort der böhmischen und slavi- schen Nationalität die deulsche gegenüber, was freilich der ver- stummelte Peter von Mladenovic sorgfaltig verschweigt, und bestand auf demjenigen, was ihm von gewichtiger Seite geschrieben worden war ; niemals aber habe er an das Concil gebracht, dass Schuster die Sakramente administrirten. Die Verwendung der Barone hatte das Gute. dass die Meinungen in Betreff des Geleitsbriefes ausgelauscht und der Process beschlevnigt wurden. Am Concil herrschte die Ansicht, dass erst vierzehn Tage nach der Verhaftung die Begleiter des Hus sich den Geleitsbrief verschafft halten, wäbrend sich Johann von Chlum vor dem Papste auf denselben berusen hatte, was freilich die obige Thatsache nicht ausschloss. Eben so suchten die böhmischen und polnischen Herren auch den Magister in Betreff des Umstandes zu vertheidigen, dass er fünf Jahre lang den Bann auf sich beliess Es sei irrig, dass er in Constanz gepredigt, oder sein Gasthaus verlassen habe ; dass er Messe gelesen, erwähnten sie, wie naffirlich, nicht. Sie baten schliesslich. Hus zu hôren und wenn er der Kirchenlehre fremd erscheine, mit dieser vereinigt zu werden und eben so auch seine Anhänger, zu denen bereits der grössere Theil der Bevöl- kerang Böhmens gehöre. Das Concil möge mit Milde die Angelegen- heil des Hus zu Ende sühren. Am letzten Mai erfolgte ein neues Schreiben der verbündeten Adeligen an das Concil. Dieses ist in den von Luther heransgegebenen Briefen des Hus noch muhr verstümmelt als die öbrigen. Schon in dem letzteren war nicht mehr gesagt, dass Hus, wenn seine Lehre nicht mil der der Kirche übereinstimme. dem
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88 Gerichte verfallen sei, sondern war von einer Aussöhnung und Ein- tracht die Rede, welche eine Fabel war, wer sie Hus nicht eingehen wollte : oder war etwa damit gemeint, weil sich die grossere Anzah der Böhmen an ihn angeschlossen, so sollte sicb jetzt das Coneil an ihn anschliessen? — Der fibertriebenen Ansicht, welche die Herren von Hus besassen, hälte diese Forderung gleich geschen. Jetzl legten die Herrn eine in sehr allgemeinen Ausdrücken gehaltene Unterwerfungsformel des Magisters vor, die zu wenig und zu viel sogle und forderlen nun, man möge ihn zur Verantworlung zu- lassen, da er ja immer bereit sei. sich der Entscheidung des Concils zu unterwerfen. Da seine Gegner ausgesprengt hätten, er sei unverbesserlich hartnäckig, so könnten sich dann die Väter selbst von der Falschheit dieser wider ihn ausgesprengten Verdächtigung überzeugen. Sie haten ferner, den Magister gegen Bürgschaft frei zo geben, damit er sich erholen und dann sich verantworten konne und wollten daſur einstehen, dass er bis zum Ausgange der Sache den Händen des Concils nicht entrinne. Durch diese Einmischung des Adels war die Sache in ein neues Stadium gefreten. Bis dahin bestand die Bewegung der Zeit in einem Burgerkriege des vornelimen Theiles des Clerus, der Päpste und Cardinals-Collegium unter einander. Dieser hatte sich hereifs vor dem Coneil in die unteren Schichten gezogen, da ihn die Universitäten. die Facultäten fortsetzten, bis endlich daraus der Kampt des kirchlich gesinnten Theiles des Clerus wider den wycleffisch gesinnten, welcher sich um Hus schaarte, entstand. Auſ Seite des ersten stand nicht blos der römische König, sondern das Königthum uberhaupt; auf Seite des letzteren der Adel in Böhmen, in Poten, Mheilweise in England, wo gerade um diese Zeit Oldcastle als Ketzer verurtheilt und hingerichtet wurde. Dre Parteien sonderten sich allmählich, indem die schon vorhandenen politischen Parteion sich an die kirchlichen Fractionen anschlossen und daraus Stärke ffir sich zu zieben suchten. Die natürliche Folge war, dass die so gekräftigten Parteien allmählich einander mit immer grösserer Schroffheit gegenüber standen. Doch kam es eben erst durch die Massregeln des Concils nach der Hinrichtung les Hus zum vollen Messen der Kräste und zu einem Kampſe anf Leben und Tod. Nun isl aher hiebei die Frage, ob die Katastrophe der Zeit, in wie ſerne sie ihren Ausgang von der Verurtheilung des Hus nahm. leicht-
88 Gerichte verfallen sei, sondern war von einer Aussöhnung und Ein- tracht die Rede, welche eine Fabel war, wer sie Hus nicht eingehen wollte : oder war etwa damit gemeint, weil sich die grossere Anzah der Böhmen an ihn angeschlossen, so sollte sicb jetzt das Coneil an ihn anschliessen? — Der fibertriebenen Ansicht, welche die Herren von Hus besassen, hälte diese Forderung gleich geschen. Jetzl legten die Herrn eine in sehr allgemeinen Ausdrücken gehaltene Unterwerfungsformel des Magisters vor, die zu wenig und zu viel sogle und forderlen nun, man möge ihn zur Verantworlung zu- lassen, da er ja immer bereit sei. sich der Entscheidung des Concils zu unterwerfen. Da seine Gegner ausgesprengt hätten, er sei unverbesserlich hartnäckig, so könnten sich dann die Väter selbst von der Falschheit dieser wider ihn ausgesprengten Verdächtigung überzeugen. Sie haten ferner, den Magister gegen Bürgschaft frei zo geben, damit er sich erholen und dann sich verantworten konne und wollten daſur einstehen, dass er bis zum Ausgange der Sache den Händen des Concils nicht entrinne. Durch diese Einmischung des Adels war die Sache in ein neues Stadium gefreten. Bis dahin bestand die Bewegung der Zeit in einem Burgerkriege des vornelimen Theiles des Clerus, der Päpste und Cardinals-Collegium unter einander. Dieser hatte sich hereifs vor dem Coneil in die unteren Schichten gezogen, da ihn die Universitäten. die Facultäten fortsetzten, bis endlich daraus der Kampt des kirchlich gesinnten Theiles des Clerus wider den wycleffisch gesinnten, welcher sich um Hus schaarte, entstand. Auſ Seite des ersten stand nicht blos der römische König, sondern das Königthum uberhaupt; auf Seite des letzteren der Adel in Böhmen, in Poten, Mheilweise in England, wo gerade um diese Zeit Oldcastle als Ketzer verurtheilt und hingerichtet wurde. Dre Parteien sonderten sich allmählich, indem die schon vorhandenen politischen Parteion sich an die kirchlichen Fractionen anschlossen und daraus Stärke ffir sich zu zieben suchten. Die natürliche Folge war, dass die so gekräftigten Parteien allmählich einander mit immer grösserer Schroffheit gegenüber standen. Doch kam es eben erst durch die Massregeln des Concils nach der Hinrichtung les Hus zum vollen Messen der Kräste und zu einem Kampſe anf Leben und Tod. Nun isl aher hiebei die Frage, ob die Katastrophe der Zeit, in wie ſerne sie ihren Ausgang von der Verurtheilung des Hus nahm. leicht-
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89 sinnig und freventlich herbeigeführt ; ob sie auf dem Wege des ganz natürlichen Verlaufes, ob durch grosses Uurecht, durch nicht zu rechtfertigende Gewalt entstand; anf welcher Seite die Schuld einer Verwicklung war, die Tausenden und abermal Tausenden das Leben kostcte und dem XV. Jahrhunderte zum grossen Theile seine eigen- thimliche Gestaltung verlieh ? Das ist denn auch der Grund, warum die Untersuchung über des Hus Ende etwas besonders Anziehendes besitzt, ungleich weniger scine Person, welche sich fortwährend in einer zuletzt ganz widrigen Selbsttäuschung bewegt, beständig von seiner Bereitwilligkeit sich zu unterwerfen spricht und stets, wenn es darauf ankommt, sich in Winkelzige hiillend, den Folgen seiner Erklärung zu entgelien sucht. Die Gedankengrösse ist es nicht, welche anzicht, die Klarheit und Bestimmtheil des Willens noch weniger. Der Streit, welcher im Concil statlfand und sich darum bewegte, ob Hus dies oder jenes gesagt oder nicht gesagt, gethan oder nicht gethan habe, nimmt für den Leser kaum das Interesse eines gross- artigen Criminalprocesses in Anspruch, bei welchem die Einsicht in die Leitung des Ganzen gehricht und der Angeklagte, dem jetzt ein Vertheidiger abgeht, wohl so vielen Anklägern gegenüber Mitleiden. aher auch seine Winkelzüge nicht genug Achtung, geschweige Bewun- derung erregen. Doch wenden wir uns dem Processe selbst zu, dessen Lücken, wie sie die Erzählung Pelers von Mladenovic enthäll. wir durch die gleichzeitigen Aufzeichnungen Cerretanis (im vatieanischen Ar- chive) zu ergänzen suchen. Als Michacl de Causis und Stefan Palec die Anklageacte gegen Hus entworfen und das Coneil sich während dieser mit grossem Eifer unternommenen Sache allmäblich organisirte 1), galt Hus unstreitig dem grösseren Theile des Concils als erklärter Wycleffit, da fortwährend die wyeleffischen Thesen in Prag von dem Erzhischofe, der theologischen Facuitäl, der Universität verurtheill worden waren, das Gleiche in Bezug auf Prag von Papst Alexander V. und Johann XXIII. geschehen war. Als Hus in den Kerker geworfen und ihm das €ffentliche Gehör längere Zeit verweigert, wie als er gehört und verurtheilt worden war, gaiten seine Gegner (aemuli) in den Augen seiner Freunde als diejenigen, welche aus Neid, Hass, Schelsucht und anderen niederen Eigenschaften das Coneil von der Bahn des Rechtes weggerissen und „das unschuldige Lamm“ anf die 1] Spatherbsl 1414 ader Anfang 1415.
89 sinnig und freventlich herbeigeführt ; ob sie auf dem Wege des ganz natürlichen Verlaufes, ob durch grosses Uurecht, durch nicht zu rechtfertigende Gewalt entstand; anf welcher Seite die Schuld einer Verwicklung war, die Tausenden und abermal Tausenden das Leben kostcte und dem XV. Jahrhunderte zum grossen Theile seine eigen- thimliche Gestaltung verlieh ? Das ist denn auch der Grund, warum die Untersuchung über des Hus Ende etwas besonders Anziehendes besitzt, ungleich weniger scine Person, welche sich fortwährend in einer zuletzt ganz widrigen Selbsttäuschung bewegt, beständig von seiner Bereitwilligkeit sich zu unterwerfen spricht und stets, wenn es darauf ankommt, sich in Winkelzige hiillend, den Folgen seiner Erklärung zu entgelien sucht. Die Gedankengrösse ist es nicht, welche anzicht, die Klarheit und Bestimmtheil des Willens noch weniger. Der Streit, welcher im Concil statlfand und sich darum bewegte, ob Hus dies oder jenes gesagt oder nicht gesagt, gethan oder nicht gethan habe, nimmt für den Leser kaum das Interesse eines gross- artigen Criminalprocesses in Anspruch, bei welchem die Einsicht in die Leitung des Ganzen gehricht und der Angeklagte, dem jetzt ein Vertheidiger abgeht, wohl so vielen Anklägern gegenüber Mitleiden. aher auch seine Winkelzüge nicht genug Achtung, geschweige Bewun- derung erregen. Doch wenden wir uns dem Processe selbst zu, dessen Lücken, wie sie die Erzählung Pelers von Mladenovic enthäll. wir durch die gleichzeitigen Aufzeichnungen Cerretanis (im vatieanischen Ar- chive) zu ergänzen suchen. Als Michacl de Causis und Stefan Palec die Anklageacte gegen Hus entworfen und das Coneil sich während dieser mit grossem Eifer unternommenen Sache allmäblich organisirte 1), galt Hus unstreitig dem grösseren Theile des Concils als erklärter Wycleffit, da fortwährend die wyeleffischen Thesen in Prag von dem Erzhischofe, der theologischen Facuitäl, der Universität verurtheill worden waren, das Gleiche in Bezug auf Prag von Papst Alexander V. und Johann XXIII. geschehen war. Als Hus in den Kerker geworfen und ihm das €ffentliche Gehör längere Zeit verweigert, wie als er gehört und verurtheilt worden war, gaiten seine Gegner (aemuli) in den Augen seiner Freunde als diejenigen, welche aus Neid, Hass, Schelsucht und anderen niederen Eigenschaften das Coneil von der Bahn des Rechtes weggerissen und „das unschuldige Lamm“ anf die 1] Spatherbsl 1414 ader Anfang 1415.
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90 Schlachtbank gebracht hatten. Das eine wie das andere war gleich ircig. Wohl trug aber Hus selbst die Schuld der Verwirrung der Begriffe, die in Betreff seiner herrschten. Er nahm beständig Wycleff in Schutz. empsall seine Lectúre den Studenten, disputicte öffentlich, um die Bechtgläubigkeit des Wyeleff (selbst in seinen am meisten angefeinde- ten Tractate) nachzuweisen, verlangte aber, während er sich so fort und fort mit Wycleff identificirte, dass man ihn für keinen Wycleffiten halfe. Es wurde mit Entschiedenheit von Augen- und Ohrenzengen behaup- tet, dass seine Zuhörer in Bethlehem die wyeleffische Ansicht von der sogenannten remanentia panis im Altarssakramente theillen; er nahm es aber dem Vicekanzier der Pariser Universitäl schr übel, als dieser ihn desgleichen einmal beschuldigte und hatle somit in diesem wich— tigen Puncte die Ansichten Wycleffs nicht angenommen, sonderbarer Weise jedoch seine Zuliörer als Frucht seiner Vorträge ! Verlangle man im Verlaute der Untersuchung von ihm, er möge sich erklären, damit man wisse, woran man mit ihm sei, so wies er auf das Concil uin, da werde er es thun, and schien so absichtlich Freund und Feind in Ungewissheit halten zu wollen; auf dem Concil selbst aber gab er ausweichende Antworten, stritt mit aller Heftigkeit um die Richtigkeit der aus seinen Schristen gemachten Auszüge; es kam zu Wortklau- bereien und der Eindruck blieb, er sci kein Mann, der Vertrauen ein- flösse, dem man Glauben schenken könne, was dann wieder auf seine Haft Einfluss ausübte. Ebenso irrig war aber auch die Auffassung in Betreff seiner Geguer. Da habe ich schon aufmerksam gemacht, wie Hus und die Seinigen bereit waren, ihren Gegnern alles Schlechte zuzumuthen und sein Jünger Peter lasst es darin aucb nicht feblen. Das Unglück für beide Theile war, dass sie zu lange Zeit mit einander Salz und Brod gegessen hatten, che sie gegenseitige Feinde wurden; jeder kannte saltsam die Schwüchen des Anderen. Nichls desto weniger muss man sagen, dass nach den vorliegenden Acten von Seiten der sogenannten Widersacher (aemuli) offen zu Werke gegangen wurde. Wie Andreas von Böhmisch-Brod schrieb auch Palec dem Hus seinen offenen Absagebrief, nachdem jene schändlichen Scenen in Prag stattgefunden, die nothwendig alle Bessergesinnten wider das Treiben der sogenannten königlichen Partei mit Enlrüstnng erfüllen mussten. „Sich doch“, heisst es in dem- selben, „welche Ubel, seit du für Wycleff zu predigen und dich aufzu- lehuen begonnen hast, ganz offenbar eintraten. Welche Verfolgung
90 Schlachtbank gebracht hatten. Das eine wie das andere war gleich ircig. Wohl trug aber Hus selbst die Schuld der Verwirrung der Begriffe, die in Betreff seiner herrschten. Er nahm beständig Wycleff in Schutz. empsall seine Lectúre den Studenten, disputicte öffentlich, um die Bechtgläubigkeit des Wyeleff (selbst in seinen am meisten angefeinde- ten Tractate) nachzuweisen, verlangte aber, während er sich so fort und fort mit Wycleff identificirte, dass man ihn für keinen Wycleffiten halfe. Es wurde mit Entschiedenheit von Augen- und Ohrenzengen behaup- tet, dass seine Zuhörer in Bethlehem die wyeleffische Ansicht von der sogenannten remanentia panis im Altarssakramente theillen; er nahm es aber dem Vicekanzier der Pariser Universitäl schr übel, als dieser ihn desgleichen einmal beschuldigte und hatle somit in diesem wich— tigen Puncte die Ansichten Wycleffs nicht angenommen, sonderbarer Weise jedoch seine Zuliörer als Frucht seiner Vorträge ! Verlangle man im Verlaute der Untersuchung von ihm, er möge sich erklären, damit man wisse, woran man mit ihm sei, so wies er auf das Concil uin, da werde er es thun, and schien so absichtlich Freund und Feind in Ungewissheit halten zu wollen; auf dem Concil selbst aber gab er ausweichende Antworten, stritt mit aller Heftigkeit um die Richtigkeit der aus seinen Schristen gemachten Auszüge; es kam zu Wortklau- bereien und der Eindruck blieb, er sci kein Mann, der Vertrauen ein- flösse, dem man Glauben schenken könne, was dann wieder auf seine Haft Einfluss ausübte. Ebenso irrig war aber auch die Auffassung in Betreff seiner Geguer. Da habe ich schon aufmerksam gemacht, wie Hus und die Seinigen bereit waren, ihren Gegnern alles Schlechte zuzumuthen und sein Jünger Peter lasst es darin aucb nicht feblen. Das Unglück für beide Theile war, dass sie zu lange Zeit mit einander Salz und Brod gegessen hatten, che sie gegenseitige Feinde wurden; jeder kannte saltsam die Schwüchen des Anderen. Nichls desto weniger muss man sagen, dass nach den vorliegenden Acten von Seiten der sogenannten Widersacher (aemuli) offen zu Werke gegangen wurde. Wie Andreas von Böhmisch-Brod schrieb auch Palec dem Hus seinen offenen Absagebrief, nachdem jene schändlichen Scenen in Prag stattgefunden, die nothwendig alle Bessergesinnten wider das Treiben der sogenannten königlichen Partei mit Enlrüstnng erfüllen mussten. „Sich doch“, heisst es in dem- selben, „welche Ubel, seit du für Wycleff zu predigen und dich aufzu- lehuen begonnen hast, ganz offenbar eintraten. Welche Verfolgung
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91 (tribulationes) bast du erst deinem cigenen Erzbischofe Sbinco bereitet. welchem du bis zu seinem Tode mit Hohn enigegen tratest. In wel- eber Weise der Clerus heimgesucht wurde, siehe wenigstens durch die Gitter (per cancellos prospice), indem einige geschlagen, andere ansgepländert, einige von ihren Kirchen vertrieben, andere schlecht und unchrbar behandelt, einige vom Volke getödtel. deine chemaligen Gefährten und theuersten Freunde aber exilirt. Feinde und einander fremd geworden sind“. Nicht blos dass Steſan ihm vorwarf, was Jedermann wusste, dass er, obwohl offentlich gebaunt, fortfabre Messe zu lesen und damit „Idolatrie“ zu begehen. Er sei es, heisst es, welcher zugleich den Ankläger und Richter spiele, den Papst als den Antichrist bezeichne und gegen die römische Kirche auttrete, jedoch nur, wo immer die Gunst des Volkes und der weltliche Arm ihm den Rüicken sicherten. Er suche immer und überall nicht den Frieden der Kirche, sondern was ilm und den Seinigen niitze, seinen Ruhm: offentlich und geheim schicke er seine Apostel aus zu Herren, Rittern, Bürgern, Weibern, seinen Auhang zu vermehren. Allein Hus halte eben mit seiner Vergangenheit gebrochen und wie er sich um alles dasjenige nicht kümmerte, was in Betreff der Versolgung der Deutschen 1409 gegen ihn vorgebracht worden war, sondern noch auf dem Coneil erklärte, sie hätten sich selbst vertrieben, so kilmmerte ibn jetzl nichts von demjenigen, was seine hohmischen Freunde und Gesährten gegen ihn erhoben. Er bosand sich bereits in einem neuen Stadium seiner Entwicklung, demjenigen, das für ihn selbst zur Klippe wurde, an welcher er scheiterte. Bei dem Processe selbst theilten sich Michael und Palec in die Unlersuchung. Letzterer durchging als Böhme die zum Theile böh- mischen Schritten des Hus; ersterer nah die fröher von Sbinco gesübrten Untersuchungen auf und citirte so gleichsam den Schatten dieses Mannes vor das Concil. Nun waren aber die Artikel, welche sowohl Michael als Palec vorbeachten, ihrer Tendenz nach nur An- haltspuncte, damit sich Hus vor dem Concil verantworte, nachdem er ja noch in Constanz ein freundschaftliches Abkommen mit den Magistern verworfen und auf das Concil als den Ort hingewiesen hatle, wo er reden wolle. So bezog sich der erste Artikel des Michael daraut, dass Hus über die Sakramente der Kirche irre, die Austheilung des Kelches gelehrt, die Remanenz des Brodes, die Ungültigkeit der Cousecration
91 (tribulationes) bast du erst deinem cigenen Erzbischofe Sbinco bereitet. welchem du bis zu seinem Tode mit Hohn enigegen tratest. In wel- eber Weise der Clerus heimgesucht wurde, siehe wenigstens durch die Gitter (per cancellos prospice), indem einige geschlagen, andere ansgepländert, einige von ihren Kirchen vertrieben, andere schlecht und unchrbar behandelt, einige vom Volke getödtel. deine chemaligen Gefährten und theuersten Freunde aber exilirt. Feinde und einander fremd geworden sind“. Nicht blos dass Steſan ihm vorwarf, was Jedermann wusste, dass er, obwohl offentlich gebaunt, fortfabre Messe zu lesen und damit „Idolatrie“ zu begehen. Er sei es, heisst es, welcher zugleich den Ankläger und Richter spiele, den Papst als den Antichrist bezeichne und gegen die römische Kirche auttrete, jedoch nur, wo immer die Gunst des Volkes und der weltliche Arm ihm den Rüicken sicherten. Er suche immer und überall nicht den Frieden der Kirche, sondern was ilm und den Seinigen niitze, seinen Ruhm: offentlich und geheim schicke er seine Apostel aus zu Herren, Rittern, Bürgern, Weibern, seinen Auhang zu vermehren. Allein Hus halte eben mit seiner Vergangenheit gebrochen und wie er sich um alles dasjenige nicht kümmerte, was in Betreff der Versolgung der Deutschen 1409 gegen ihn vorgebracht worden war, sondern noch auf dem Coneil erklärte, sie hätten sich selbst vertrieben, so kilmmerte ibn jetzl nichts von demjenigen, was seine hohmischen Freunde und Gesährten gegen ihn erhoben. Er bosand sich bereits in einem neuen Stadium seiner Entwicklung, demjenigen, das für ihn selbst zur Klippe wurde, an welcher er scheiterte. Bei dem Processe selbst theilten sich Michael und Palec in die Unlersuchung. Letzterer durchging als Böhme die zum Theile böh- mischen Schritten des Hus; ersterer nah die fröher von Sbinco gesübrten Untersuchungen auf und citirte so gleichsam den Schatten dieses Mannes vor das Concil. Nun waren aber die Artikel, welche sowohl Michael als Palec vorbeachten, ihrer Tendenz nach nur An- haltspuncte, damit sich Hus vor dem Concil verantworte, nachdem er ja noch in Constanz ein freundschaftliches Abkommen mit den Magistern verworfen und auf das Concil als den Ort hingewiesen hatle, wo er reden wolle. So bezog sich der erste Artikel des Michael daraut, dass Hus über die Sakramente der Kirche irre, die Austheilung des Kelches gelehrt, die Remanenz des Brodes, die Ungültigkeit der Cousecration
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92 eines in Todsünde befindlichen Priesters behauptet habe. Das Nähere hiess es werde man erfahren, wenn er selbst darüber befragt würde 1). Diese Ankläger roll Hass und schlechter Motive, wie die polnischen und bölmischen Barone die Sache hinstellten, welche in ihren evan- gelischen Eifer nachher so eifrig ihre Hände nach den Kirchengütern ausstreckten, verlangten also selbst dasjenige, was Hus fortwährend als seinen Wunsch bezeichnete, dass er gchört werde. Wie die Einführung des Utraquismus mit seinen Lehren in Causalzusammen- hang gebracht wurde, war es auch die Spoliation der Prager Kirchen und die Misshandlung der Geistlichen, die Verfolgung Andersden- kender in Böhmen, die Vertreibung der Deutschen, die Verachtung dessen, was man Schlösselgewalt nannie, die Vertheidigung der 43 wycleffischen Sätze, von denen er allein behauptet halte, dass keiner entweder häretisch oder scandalos oder irrthümlich sei, was er je- doch erst nach Vertreibung der Deutschen aufzustellen gewagt habe; endschund vor Allem die Aufreizung der Weltlichen gegen die Geist- lichen, die nicht Güter, sondern nur Almosen besitzen dürsten. Das Concil selhst ward wie oben bemerkt, in der vorbereitenden Sitzung als Fortsetzung des Pisaner-Concils und desjenigen erklärt, welches ursprünglich von Alexander V. in Hom begonnen worden war; auf letzterem war aber am 6. Januar 1413 die Verurtheilung der Bücher Wycleff's und der Beschluss erfolgt, dass alle, welche sich diesem Decrete nicht unterwerfen würden, als verdächtig anzuschen und persönlich sich in Rom zu verantworten hätten. Man drang römischer Seits darauf, dass das Pisaner- und Con- stanzer Concil miir als Eines anzusehen seien, da hierauf die Rechtmäs- sigkeit des Papstes Johann beruhte. Böhmen hatte das Pisaner Concil als rechtmässig anerkannt und die Consequenz verlangte dann auch das Gleiche von dem Constauzer, su wie von dem Pisaner Papste, dessen Autorität Hus erst so entschieden anerkannt, dann in so heftiger Weise angegriffen hatte. Am 6. November 1414 s) fand die erste Sitzung slatt; in der zweiten am 2. März erfolgte schon die Ab- dankung des Papstes, dem seine Anhänger vergeblich detaillirte Instructionen mitgegeben hatten, wic er sich in Deutschland ver- halten solle, kein Argerniss zu geben. Damals die Angelegenheit des 1) 1ste articulus scietur ex ipaius examinalione. 2) Arta — Connihi Coust.
92 eines in Todsünde befindlichen Priesters behauptet habe. Das Nähere hiess es werde man erfahren, wenn er selbst darüber befragt würde 1). Diese Ankläger roll Hass und schlechter Motive, wie die polnischen und bölmischen Barone die Sache hinstellten, welche in ihren evan- gelischen Eifer nachher so eifrig ihre Hände nach den Kirchengütern ausstreckten, verlangten also selbst dasjenige, was Hus fortwährend als seinen Wunsch bezeichnete, dass er gchört werde. Wie die Einführung des Utraquismus mit seinen Lehren in Causalzusammen- hang gebracht wurde, war es auch die Spoliation der Prager Kirchen und die Misshandlung der Geistlichen, die Verfolgung Andersden- kender in Böhmen, die Vertreibung der Deutschen, die Verachtung dessen, was man Schlösselgewalt nannie, die Vertheidigung der 43 wycleffischen Sätze, von denen er allein behauptet halte, dass keiner entweder häretisch oder scandalos oder irrthümlich sei, was er je- doch erst nach Vertreibung der Deutschen aufzustellen gewagt habe; endschund vor Allem die Aufreizung der Weltlichen gegen die Geist- lichen, die nicht Güter, sondern nur Almosen besitzen dürsten. Das Concil selhst ward wie oben bemerkt, in der vorbereitenden Sitzung als Fortsetzung des Pisaner-Concils und desjenigen erklärt, welches ursprünglich von Alexander V. in Hom begonnen worden war; auf letzterem war aber am 6. Januar 1413 die Verurtheilung der Bücher Wycleff's und der Beschluss erfolgt, dass alle, welche sich diesem Decrete nicht unterwerfen würden, als verdächtig anzuschen und persönlich sich in Rom zu verantworten hätten. Man drang römischer Seits darauf, dass das Pisaner- und Con- stanzer Concil miir als Eines anzusehen seien, da hierauf die Rechtmäs- sigkeit des Papstes Johann beruhte. Böhmen hatte das Pisaner Concil als rechtmässig anerkannt und die Consequenz verlangte dann auch das Gleiche von dem Constauzer, su wie von dem Pisaner Papste, dessen Autorität Hus erst so entschieden anerkannt, dann in so heftiger Weise angegriffen hatte. Am 6. November 1414 s) fand die erste Sitzung slatt; in der zweiten am 2. März erfolgte schon die Ab- dankung des Papstes, dem seine Anhänger vergeblich detaillirte Instructionen mitgegeben hatten, wic er sich in Deutschland ver- halten solle, kein Argerniss zu geben. Damals die Angelegenheit des 1) 1ste articulus scietur ex ipaius examinalione. 2) Arta — Connihi Coust.
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93 Hus vorzunehmen, wie einige Böhmen träumten, die schon seine Verurtheilung gesehen haben wollten, wäre geradezu lächerlich gewesen. Die dritte und vierte Sitzung fanden in Marz statt, die eine (23. März) 1). um zu erklären, dass das Concil sich nicht früber auſlösen werde, als nachdem es die Reformation der Kirche in Haupt und Gliedern, in Glauben und Sitten durchgelührt, die andere am 30. März, um die geeigneten Massregein wegen der Flucht des Papstes zu treffen. Die fünsie Sitzung onthielt die Erklärung gegen den slüchtigen Papst und das Verfabren der Cardinäle, welche ihm gesolgt waren. In der sechsten Sitzung aber, 17. April, wurde die Sache des Hus ausgenommen und von dem Concil cine aus Abgeord- neten der vier Nationen (Deutschen. Italienern, Franzosen, Engländern) beslehende Commission ernannt, welche seine und seiner Anbänger Sache prüfen und in ibr bis zur definitiven Sentenz vor- gehen solle 2). Und dies war der Unterschied zwischen der vom Concil eingesetzten und der früher vom Papste bestellten Commis- sion, welche nur prüsen durfte. Zugleich ward aber bestimmt, dass diese Commissäre von dem Cardinal von Cambray und dem von Florenz einen Bericht üher das Versabren in Prag, Paris und Oxford die 45 Arlikel betresfend, entgegen nehmen sollten; 3) endlich wurde damals auch Hieronymus von Prag citirt, welcher sich heimlich nach- Constanz begeben und am Sonntag quasimodo 7. April 1415 eine Schrift gegen das Coneil an der Thüre der Kathedralkirche von Con- stanz angehestef hatte. Damals konnle man bereits den Verfall er- kennen, in welchem sich Böhmen befand. Es handelte sich um die wichtigsten Verhältnisse des Londes ant diesem grossen Reichslage der Christenheit, ohne dass das Land anders als durch den Bischof Johann von Leitomischl, die Universitát durch Johann von Chlum, einen Ritter. und Johann Cardinal von Reinstein Mag. vertreten war. Erzbischof Konrad wagte nicht zu kommen, die Universität war der Schouplatz der hestigsten Kämpse gewesen und diejenigen, welche sie am ehesten vertreten konnten, waren von ihr vertriehen worden. Die čecbische Nation selbst wurde auf dem Concil, d. h. auf der grossten Versammlung der Abgeordneten aller christlichen Völker, 1) Acl-i Conciliſ. ) el in illa usque ad diſhnrtivam senleniiam procedendo. 5) Dançur comoissari cootra Johannes llus Acla concilii
93 Hus vorzunehmen, wie einige Böhmen träumten, die schon seine Verurtheilung gesehen haben wollten, wäre geradezu lächerlich gewesen. Die dritte und vierte Sitzung fanden in Marz statt, die eine (23. März) 1). um zu erklären, dass das Concil sich nicht früber auſlösen werde, als nachdem es die Reformation der Kirche in Haupt und Gliedern, in Glauben und Sitten durchgelührt, die andere am 30. März, um die geeigneten Massregein wegen der Flucht des Papstes zu treffen. Die fünsie Sitzung onthielt die Erklärung gegen den slüchtigen Papst und das Verfabren der Cardinäle, welche ihm gesolgt waren. In der sechsten Sitzung aber, 17. April, wurde die Sache des Hus ausgenommen und von dem Concil cine aus Abgeord- neten der vier Nationen (Deutschen. Italienern, Franzosen, Engländern) beslehende Commission ernannt, welche seine und seiner Anbänger Sache prüfen und in ibr bis zur definitiven Sentenz vor- gehen solle 2). Und dies war der Unterschied zwischen der vom Concil eingesetzten und der früher vom Papste bestellten Commis- sion, welche nur prüsen durfte. Zugleich ward aber bestimmt, dass diese Commissäre von dem Cardinal von Cambray und dem von Florenz einen Bericht üher das Versabren in Prag, Paris und Oxford die 45 Arlikel betresfend, entgegen nehmen sollten; 3) endlich wurde damals auch Hieronymus von Prag citirt, welcher sich heimlich nach- Constanz begeben und am Sonntag quasimodo 7. April 1415 eine Schrift gegen das Coneil an der Thüre der Kathedralkirche von Con- stanz angehestef hatte. Damals konnle man bereits den Verfall er- kennen, in welchem sich Böhmen befand. Es handelte sich um die wichtigsten Verhältnisse des Londes ant diesem grossen Reichslage der Christenheit, ohne dass das Land anders als durch den Bischof Johann von Leitomischl, die Universitát durch Johann von Chlum, einen Ritter. und Johann Cardinal von Reinstein Mag. vertreten war. Erzbischof Konrad wagte nicht zu kommen, die Universität war der Schouplatz der hestigsten Kämpse gewesen und diejenigen, welche sie am ehesten vertreten konnten, waren von ihr vertriehen worden. Die čecbische Nation selbst wurde auf dem Concil, d. h. auf der grossten Versammlung der Abgeordneten aller christlichen Völker, 1) Acl-i Conciliſ. ) el in illa usque ad diſhnrtivam senleniiam procedendo. 5) Dançur comoissari cootra Johannes llus Acla concilii
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94 die man bis dahin gesehen zue deutschen gerechnet und ein Deutscher sass somit als Vertreter der natio bohemica in der ernann- ten Commission! Die Vorgänge des Jahres 1409, das gewaltsame Verlahren des Jabres 1413, rächten sich an denjenigen, welche sie in ihrem Hochmuthe und ihrer beschränkten Eigenwilligkeit unternommen. Da das Concil durch die Absetzung und Flucht des Papstes sich neu organisiren musste, an die Stelle der päpsflichen Commission nun eine Commission des Concils tral, so war woll in die Form des Gerichtes eine Veränderung gekommen, jedoch nicht der Gang des Processes aufgehalten worden. Im Gegentheil erweiterte ja das Concil die Vollmachten der neven Commission und war das Verlangen der böhmischen Barone unnöthig. Was zu geschehen hatte, war bereits erfolgt. Es konnte höchstens der Sache einen grösseren Nachdruck geben. Der Patriarch von Antiochia autwortete daher auf das letzte Einbringen der Barone, was die Erklärnng des Hus selbst betreffe, so werde sich in der Entwicklung des Processes zeigen, ob sie wabrhafl gemeint sei oder nicht. Dasselbe gelte auch von der Behauptung, dass die Auszüge aus den Buchern des Hus falsch ge- macht geworden sei. Die Gegner des Hus hefen ja Gesahr, wenn Hus ungerechter Weise verurtheilt würde, in einen ewigen Verruf zu ver- fallen. Der Antrag einer Bürgschaft ward abgelehnt. da Hus in keiner Weisc Glauben zu schenken sei. Wohl aber würde er am 5. Juni williges Gehör finden. Unterdessen wurde in der 7. Sitzung (2. Mai) Hieronymus von Prag, weil er auf die Citation vor das Coneil nicht erschienen, als contumax erklärt und P. Johannes ein Geleitsbrief zuerkannt, um vor dem Coneil zu erscheinen 1). In der achten am 4. Mai wurden die vicl besprochenen 45 Artikel Wycleff's verurtheilt. Das Verfahren Sbinco's gegen die Bücher Wycleffs und des römischen Concils, welches gleichsalls die Schriften Wycleffis für das Feuer bestimmte, wurde bekräfligt, Wyeleff als Ketzer bezeichnet, der in der Ketzerei gestor- ben sei, seine irdischen Reste für unwurdig erklärt, in geweihter Erde ruhen zu dürsen. Dadurch verengte sich der Kreis um Hus zusehends immer mehr. Denn hatte, wie das Concil die Sache histo- risch richtig auffasste, Sbinco als Commissär des apostolischen Stuhles 1) Acla — coneil? Cona
94 die man bis dahin gesehen zue deutschen gerechnet und ein Deutscher sass somit als Vertreter der natio bohemica in der ernann- ten Commission! Die Vorgänge des Jahres 1409, das gewaltsame Verlahren des Jabres 1413, rächten sich an denjenigen, welche sie in ihrem Hochmuthe und ihrer beschränkten Eigenwilligkeit unternommen. Da das Concil durch die Absetzung und Flucht des Papstes sich neu organisiren musste, an die Stelle der päpsflichen Commission nun eine Commission des Concils tral, so war woll in die Form des Gerichtes eine Veränderung gekommen, jedoch nicht der Gang des Processes aufgehalten worden. Im Gegentheil erweiterte ja das Concil die Vollmachten der neven Commission und war das Verlangen der böhmischen Barone unnöthig. Was zu geschehen hatte, war bereits erfolgt. Es konnte höchstens der Sache einen grösseren Nachdruck geben. Der Patriarch von Antiochia autwortete daher auf das letzte Einbringen der Barone, was die Erklärnng des Hus selbst betreffe, so werde sich in der Entwicklung des Processes zeigen, ob sie wabrhafl gemeint sei oder nicht. Dasselbe gelte auch von der Behauptung, dass die Auszüge aus den Buchern des Hus falsch ge- macht geworden sei. Die Gegner des Hus hefen ja Gesahr, wenn Hus ungerechter Weise verurtheilt würde, in einen ewigen Verruf zu ver- fallen. Der Antrag einer Bürgschaft ward abgelehnt. da Hus in keiner Weisc Glauben zu schenken sei. Wohl aber würde er am 5. Juni williges Gehör finden. Unterdessen wurde in der 7. Sitzung (2. Mai) Hieronymus von Prag, weil er auf die Citation vor das Coneil nicht erschienen, als contumax erklärt und P. Johannes ein Geleitsbrief zuerkannt, um vor dem Coneil zu erscheinen 1). In der achten am 4. Mai wurden die vicl besprochenen 45 Artikel Wycleff's verurtheilt. Das Verfahren Sbinco's gegen die Bücher Wycleffs und des römischen Concils, welches gleichsalls die Schriften Wycleffis für das Feuer bestimmte, wurde bekräfligt, Wyeleff als Ketzer bezeichnet, der in der Ketzerei gestor- ben sei, seine irdischen Reste für unwurdig erklärt, in geweihter Erde ruhen zu dürsen. Dadurch verengte sich der Kreis um Hus zusehends immer mehr. Denn hatte, wie das Concil die Sache histo- risch richtig auffasste, Sbinco als Commissär des apostolischen Stuhles 1) Acla — coneil? Cona
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95 rechtmässig gehandelt, so war das Benchmen des Hus gegen ihn unrechtmässig und war letzterem somit der Boden, auf dem er festzu- stehen hoffte, unter den Fussen weggezogen. Jetzl solgten die Sitzungen rasch aufeinander; die neunte am 13 Mai, worin die Personalcitation des Papstes von dom Concil mit dem Beisügen bestätigt wurde, die Citation sei persönlich, die Sache eine Curialsache, wo kein Procurator angenommen werde 1). Auch dieses war indirect cin Schlag gegen Hus, da es sein früheres Ver- hulten indirect verurtheilte und ihm somit auch die Ausrede wegen des Nichterscheinens auf die personliche Citation raubte. Machte man bei dem Papste keine Ausnahme, um so weniger duldete man sic bei ibm. Schon am 14. Mai erfolgte die zehule Sitzung, welche die Suspension des auf die Personalcitation nicht erschienenen Papstes enthielt und den Process gegen denselhen einleitete, so dass also derselbe, welcher Hus gesangen selzte, sich unter der Wucht eines ähnlichen Processes wie dieser befand. Wonn aher Hus seinen Beruf als Prediger vorzüglich darin gesunden, gegen die Simonie der Geist- lichen auszutreten, schritt das Concil ummittelbar zur entscheidenden That, indem Johann XXIII. als Haupt der Simonisten bezeichnet und nun auf dic Absetzung desjenigen hingearbeitet wurde. dessen Erhe- bung K Wenzel durch den Anschluss an die Pisaner Cardinäle er- möglicht hatte. Hus konnie sich crinnern, welche Rolle er bei dieser Gelegenheit gespielt, wie rasch er den rechimässigen Papst Gregor XII. aufgegeben und wie er den Anschluss Wenzels an Alexander V., der Creatur P. Johannes, gegen Erzbischof Sbinco ausgebeulet lintte. Die eillte Sifzung am 23. Mai enthielt die Anklageacte gegen den Papst. die zwölfte am 29. Mai seine Absetzung und zugleich das Decret, dass keiner der drei bisherigen Papste wieder gewählt werden solle Die 13. Sitzung am 15. Juni erklärte sich gegen die Austhei- Inng des Kelches und für die Gewohnheit des Empfanges des Altarsakramentes unter Einer Gestalt2): Strafe wurde über diejenigen ausgesprochen, welche die Layen in beiden Gestalten communicirten. Auch dieses war ein indirecter Schlag gegen Hus, der sich keine 1) quod cilaſio essel persoqalls et causa curlalix, in qua unllus Aduitieretur per pro- curadorem Duher hacte such woll IIns keinen Anwalt: 3) Consmeſudo ab ecclerin al sanctis patribus ralionabilider inlroduela el úluliisimo observata — habonda ext pro lego.
95 rechtmässig gehandelt, so war das Benchmen des Hus gegen ihn unrechtmässig und war letzterem somit der Boden, auf dem er festzu- stehen hoffte, unter den Fussen weggezogen. Jetzl solgten die Sitzungen rasch aufeinander; die neunte am 13 Mai, worin die Personalcitation des Papstes von dom Concil mit dem Beisügen bestätigt wurde, die Citation sei persönlich, die Sache eine Curialsache, wo kein Procurator angenommen werde 1). Auch dieses war indirect cin Schlag gegen Hus, da es sein früheres Ver- hulten indirect verurtheilte und ihm somit auch die Ausrede wegen des Nichterscheinens auf die personliche Citation raubte. Machte man bei dem Papste keine Ausnahme, um so weniger duldete man sic bei ibm. Schon am 14. Mai erfolgte die zehule Sitzung, welche die Suspension des auf die Personalcitation nicht erschienenen Papstes enthielt und den Process gegen denselhen einleitete, so dass also derselbe, welcher Hus gesangen selzte, sich unter der Wucht eines ähnlichen Processes wie dieser befand. Wonn aher Hus seinen Beruf als Prediger vorzüglich darin gesunden, gegen die Simonie der Geist- lichen auszutreten, schritt das Concil ummittelbar zur entscheidenden That, indem Johann XXIII. als Haupt der Simonisten bezeichnet und nun auf dic Absetzung desjenigen hingearbeitet wurde. dessen Erhe- bung K Wenzel durch den Anschluss an die Pisaner Cardinäle er- möglicht hatte. Hus konnie sich crinnern, welche Rolle er bei dieser Gelegenheit gespielt, wie rasch er den rechimässigen Papst Gregor XII. aufgegeben und wie er den Anschluss Wenzels an Alexander V., der Creatur P. Johannes, gegen Erzbischof Sbinco ausgebeulet lintte. Die eillte Sifzung am 23. Mai enthielt die Anklageacte gegen den Papst. die zwölfte am 29. Mai seine Absetzung und zugleich das Decret, dass keiner der drei bisherigen Papste wieder gewählt werden solle Die 13. Sitzung am 15. Juni erklärte sich gegen die Austhei- Inng des Kelches und für die Gewohnheit des Empfanges des Altarsakramentes unter Einer Gestalt2): Strafe wurde über diejenigen ausgesprochen, welche die Layen in beiden Gestalten communicirten. Auch dieses war ein indirecter Schlag gegen Hus, der sich keine 1) quod cilaſio essel persoqalls et causa curlalix, in qua unllus Aduitieretur per pro- curadorem Duher hacte such woll IIns keinen Anwalt: 3) Consmeſudo ab ecclerin al sanctis patribus ralionabilider inlroduela el úluliisimo observata — habonda ext pro lego.
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96 Illusion dariber machen kounte, dass die Wogen immer hober stie- gen und der Gegensatz seines Thuns und Treibens zur Lebre und Pravis der Kirche sich immer schärfer herausstellte. Die 14. Sitzung am 4. Juli sah endlich die Abdication P. Gregors XII. und die Er- klärung, dass nun nach dem Willen des Concils zu einer neuen Papst- wahl geschritten werden dürfe. Das Coneil beſand sich auf dem Höhepuncte seiner Macht und im vollsten Geſühle seiner Würde und Stellung, als der Tag nahle, an welchei der Process des Hus zur Eutscheidung kommen sollte. Von 23 Personen, die zum Theile früher der Prager Universität ange- hörig, verhört worden waren, war die Anzahl der Zeugen allmählich his auf 200 gestiegen; sie hatten ihre Aussagen eidlich abgelegt. Wahrscheinlich gehörten zu ihnen auch jene Pfarrer von Prag, von welchen sich Aussagen in der Verhorsurkunde des Concils vorfinden; es waren theils Deutsche, Meils Böhmen. Die Schristen des Hus waren sorgsam durchgegangen worden und es ist nicht wahr, wenn man sagt, dass seinc böhmischen Schristen nicht verstanden worden seien. Da das Concil die bedeutendsten Männer der Zeit in sich schloss. diejenigen, welche mit der Aufgabe betraut waren, den Process zu instruiren, Cechen oder Deutsche, ibre wissenschaftliche und per- sönliche Ehre daransetzten, ilr ganzer Leumund von der Richlig- keit und Genauigkeit ihrer Arbeit wie ihrer Angaben abhing, war es naturlich, dass sie mil der änssersten Sorgsalt zu Werke gingen. Es ist daher eine elende Verleumdung von Seite des Petrus von Mlade- novic, von vorne her zu erklären, die Auszüge, welche aus den Schriften des Hus gemacht wurden, seien absichtlich verdreht wor- den. Es ist eben so unwahr, obwobl es von den Husiten nach der verleumderischen Art, wie nun cinmal diese Menschen sich seit 1409 bewiesen, bis zum Ekel wiederholt wurde, dass falsche Zeugen und persönliche Feindschast den Ausschlag gegeben. Deshalb, weil Mlade- novic behauptet, man habe beabsichtigt, die Verdammung der Artikel in Abwesenheil des Hus vorzunehmen und aus dieses Gerücht hin Wenzel von Duba sich zum Könige begeben, die Sache zu verhin- dern, ist noch lange nicht sicher gestellt, dass an dem Gerüchte selbst Walrheit war. Jedermann weiss, welche Gerüchte, wenn Land- und Reichstage tagen, in Umlauf geselzt werden und wie wenig Gewicht oft den bestverbürgten zuzuerkennen ist. Wie man bei lus. der stels aul Worten herum zu reiten pflegte, immer die Bedentung
96 Illusion dariber machen kounte, dass die Wogen immer hober stie- gen und der Gegensatz seines Thuns und Treibens zur Lebre und Pravis der Kirche sich immer schärfer herausstellte. Die 14. Sitzung am 4. Juli sah endlich die Abdication P. Gregors XII. und die Er- klärung, dass nun nach dem Willen des Concils zu einer neuen Papst- wahl geschritten werden dürfe. Das Coneil beſand sich auf dem Höhepuncte seiner Macht und im vollsten Geſühle seiner Würde und Stellung, als der Tag nahle, an welchei der Process des Hus zur Eutscheidung kommen sollte. Von 23 Personen, die zum Theile früher der Prager Universität ange- hörig, verhört worden waren, war die Anzahl der Zeugen allmählich his auf 200 gestiegen; sie hatten ihre Aussagen eidlich abgelegt. Wahrscheinlich gehörten zu ihnen auch jene Pfarrer von Prag, von welchen sich Aussagen in der Verhorsurkunde des Concils vorfinden; es waren theils Deutsche, Meils Böhmen. Die Schristen des Hus waren sorgsam durchgegangen worden und es ist nicht wahr, wenn man sagt, dass seinc böhmischen Schristen nicht verstanden worden seien. Da das Concil die bedeutendsten Männer der Zeit in sich schloss. diejenigen, welche mit der Aufgabe betraut waren, den Process zu instruiren, Cechen oder Deutsche, ibre wissenschaftliche und per- sönliche Ehre daransetzten, ilr ganzer Leumund von der Richlig- keit und Genauigkeit ihrer Arbeit wie ihrer Angaben abhing, war es naturlich, dass sie mil der änssersten Sorgsalt zu Werke gingen. Es ist daher eine elende Verleumdung von Seite des Petrus von Mlade- novic, von vorne her zu erklären, die Auszüge, welche aus den Schriften des Hus gemacht wurden, seien absichtlich verdreht wor- den. Es ist eben so unwahr, obwobl es von den Husiten nach der verleumderischen Art, wie nun cinmal diese Menschen sich seit 1409 bewiesen, bis zum Ekel wiederholt wurde, dass falsche Zeugen und persönliche Feindschast den Ausschlag gegeben. Deshalb, weil Mlade- novic behauptet, man habe beabsichtigt, die Verdammung der Artikel in Abwesenheil des Hus vorzunehmen und aus dieses Gerücht hin Wenzel von Duba sich zum Könige begeben, die Sache zu verhin- dern, ist noch lange nicht sicher gestellt, dass an dem Gerüchte selbst Walrheit war. Jedermann weiss, welche Gerüchte, wenn Land- und Reichstage tagen, in Umlauf geselzt werden und wie wenig Gewicht oft den bestverbürgten zuzuerkennen ist. Wie man bei lus. der stels aul Worten herum zu reiten pflegte, immer die Bedentung
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97 des Wortes scharf in's Auge fassen muss, er mag nun efwas bejahen oder verneinen, so ist anch Peter von Mladenovis nur so weit zu glauben, als man überhaupt einem Apologeten Glauben schenkt, der die Kunst des Verschweigens, was seinem Helden nachtheilig ist, und der Verdächtigung anders Denkender so weit als möglich freibt. Bei dem Processe handelte es sich ja nicht blos um gewisse Artikel. sondern in welchem Sinne diese gemeint waren und dartiber kounte nur Hus Aufsclluss geben. Wenn aber Peter als zuverlassige Quelle angeseben werden wollte, so hätte er vor allem auszeichnen müssen. wie oft Hus im Kerker verhört ; welche Fragen ihm da vorgelegt wurden, was er selbst antwortete; konnte er darüher keine Auf- scblusse geben oder woltte er keine geben, wir wissen es nicht. Das aber wissen wir wohl, dass die gebotene Information des Processes nicht bles in Excerpirung seiner Schriften und Bezeichnung von Ausserungen bestand, sondern auch in Vernehmung des Gesangenen selbst. Das Werk, welches insbesondere Palec unternolm, war eine ausserst schwierige und ausgedehnte Arbeit, die freilich von Hus als höswillig bezeichnel wurde, der aber vor allen Anwesenden von einem der bedentendsten Manner, dem Cardinal von Florenz. das Zeug- niss voller Umsicht und der mildesten Ausfassung der incriminirten Sätze zu Theil wurde. 26 Arlikel wurden aus seinem Tractate über die Kirche besprochen ; 7 Artikel aus dem Tractate, welchen er wider Palec schrieb ; 6 aus dem Tractate gegen Stanislaus von Znaim; 19 hotle die Universitat Paris zusammengestellt, so dass also der Process auf die Grundlage von Schriften informirt wurde, die in aller Händen waren, von verschiedenen Personen und an verschiedenen Orten beurtheilt wurden. Wenn daher in Hetreff ihrer Verwerslich- keit eine Einstimmigkeit herrschte, so ist diese denn doch kein ge- ringes Zeugniss von der Leidenschaftlosigkeit der gesührten Unter- suchung. Wie aber erfolgte nun das Verhór? Worin bestand der Antrag. welchen die Commission in Bezug auf die zu fallende Sentenz gestelle haite? Leizterer war von nahe an 60 Doctoren der Theologie ge- stellt worden, von denen ein Theil im Juni 1415 nicht mehr anwe- send war: ihre Stelle wurde aber dorch Pariser Doctoren ausgefullt Er ging, da Hus im Kerker nichts weniger als besonderen Trotz ge- zeigt, von der, wie man glaubte, sicheren Voraussetzung aus, dass Hus sich der Unterweisung und Gnade des Concils unterwersen Fontes. VII.
97 des Wortes scharf in's Auge fassen muss, er mag nun efwas bejahen oder verneinen, so ist anch Peter von Mladenovis nur so weit zu glauben, als man überhaupt einem Apologeten Glauben schenkt, der die Kunst des Verschweigens, was seinem Helden nachtheilig ist, und der Verdächtigung anders Denkender so weit als möglich freibt. Bei dem Processe handelte es sich ja nicht blos um gewisse Artikel. sondern in welchem Sinne diese gemeint waren und dartiber kounte nur Hus Aufsclluss geben. Wenn aber Peter als zuverlassige Quelle angeseben werden wollte, so hätte er vor allem auszeichnen müssen. wie oft Hus im Kerker verhört ; welche Fragen ihm da vorgelegt wurden, was er selbst antwortete; konnte er darüher keine Auf- scblusse geben oder woltte er keine geben, wir wissen es nicht. Das aber wissen wir wohl, dass die gebotene Information des Processes nicht bles in Excerpirung seiner Schriften und Bezeichnung von Ausserungen bestand, sondern auch in Vernehmung des Gesangenen selbst. Das Werk, welches insbesondere Palec unternolm, war eine ausserst schwierige und ausgedehnte Arbeit, die freilich von Hus als höswillig bezeichnel wurde, der aber vor allen Anwesenden von einem der bedentendsten Manner, dem Cardinal von Florenz. das Zeug- niss voller Umsicht und der mildesten Ausfassung der incriminirten Sätze zu Theil wurde. 26 Arlikel wurden aus seinem Tractate über die Kirche besprochen ; 7 Artikel aus dem Tractate, welchen er wider Palec schrieb ; 6 aus dem Tractate gegen Stanislaus von Znaim; 19 hotle die Universitat Paris zusammengestellt, so dass also der Process auf die Grundlage von Schriften informirt wurde, die in aller Händen waren, von verschiedenen Personen und an verschiedenen Orten beurtheilt wurden. Wenn daher in Hetreff ihrer Verwerslich- keit eine Einstimmigkeit herrschte, so ist diese denn doch kein ge- ringes Zeugniss von der Leidenschaftlosigkeit der gesührten Unter- suchung. Wie aber erfolgte nun das Verhór? Worin bestand der Antrag. welchen die Commission in Bezug auf die zu fallende Sentenz gestelle haite? Leizterer war von nahe an 60 Doctoren der Theologie ge- stellt worden, von denen ein Theil im Juni 1415 nicht mehr anwe- send war: ihre Stelle wurde aber dorch Pariser Doctoren ausgefullt Er ging, da Hus im Kerker nichts weniger als besonderen Trotz ge- zeigt, von der, wie man glaubte, sicheren Voraussetzung aus, dass Hus sich der Unterweisung und Gnade des Concils unterwersen Fontes. VII.
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98 wolle, wie er denn auch bestandig erktarte, er wolle, wenn man ihn belehre, die Unterweisong annehmen. Das ersle offentliche Verhör des Mag. Hus am 5. Junt be- rührt Petrus von Mladenovie mil wenigen Worten. Er ſuhri die Sitzung damit ein, dass dadurch die Vorlesung der Zengenaussagen und der Excepte aus den Buchern des llus in Abwesenbeit des Letz- teren verhindert worden sei. Von den Verhandlungen selbst erwäbnt er nichts, sondern nur, dass ein Geschrei des allgemeinen Unwillens gegen Hus entstand, so dass man hätte glauben sollen, wilde Thiere. nicht Menschen seien versammelt gewesen. Man habe endlich wegen der allgemeinen Verwirrung den Answeg ergriffen, die Sitzung auf- zubeben. Hus aber habe für das Beste erachtet. zu schweigen, wor- auf auch sein Stillschweigen übel gedentet und als Unmöglichkeit sich zu vertheidigen ausgelegt worden sei. So viel war gewiss, wenn Hus geglaubt hatte, es bedürse nur einer Predigt und einiger dialec— tischen Gewandtheit von seiner Seite und der Sieg uber das Concil sei gewonnen, so kounte er sich jetzl von seinem Irrthume über- zeugen. Er haile keinen Sieg davon getragen, die Versammlung aber offenbar ibren Unwillen in zu drastischer Weise zu erkennen gege- ben. Warum aber Pefer, welcher alles, was zu Gunsten des Hus spricht, sorgfältig hervorhob, von diesem Verhöre gar nichts im Ein- zelnen erzählt, da doch gar nicht denkbar ist, dass in der Versamm- lung von Anfang Geschrei und Tumult herrschte t), sondern wic Peter selbst zu erkennen gibl, erst in Folge der Antworten des Hus dasselbe entstand und wuchs. bis endlich die Stimmung so ward, dass die weitere Erörterung verschoben wurde, ist mehr als selfsam. Wir haben damit ein Zeugniss von dem Eindrucke, welchen die Vor- lesung des Zeugenverhöres und der Artikel hei den Anwesenden her- vorrief. Wahrscheinlich ahulen die Vorstände der Commission den Ausbruch des Unwillens und gedachten deshalb dic Vorlesung in Abwesenheit des Hus vornehmen zu lassen, wobei sich dann der Unwille hätte nustoben und berubigen können, his er selbst vorgesuhrt worden ware, um seine Vertheidigung zu überachmen. Jedensalls konnie sich Hus überzeugen, dass der Trotz. welchen er im Kerker 1) Ausdrücklich gebol der Modus synodi (Acla conč. Prima rexsio) Entfernong jedes Anwesenden, quicumpsr ani ſumultu aut conlomclija vel visibus cončiimm perturhveril.
98 wolle, wie er denn auch bestandig erktarte, er wolle, wenn man ihn belehre, die Unterweisong annehmen. Das ersle offentliche Verhör des Mag. Hus am 5. Junt be- rührt Petrus von Mladenovie mil wenigen Worten. Er ſuhri die Sitzung damit ein, dass dadurch die Vorlesung der Zengenaussagen und der Excepte aus den Buchern des llus in Abwesenbeit des Letz- teren verhindert worden sei. Von den Verhandlungen selbst erwäbnt er nichts, sondern nur, dass ein Geschrei des allgemeinen Unwillens gegen Hus entstand, so dass man hätte glauben sollen, wilde Thiere. nicht Menschen seien versammelt gewesen. Man habe endlich wegen der allgemeinen Verwirrung den Answeg ergriffen, die Sitzung auf- zubeben. Hus aber habe für das Beste erachtet. zu schweigen, wor- auf auch sein Stillschweigen übel gedentet und als Unmöglichkeit sich zu vertheidigen ausgelegt worden sei. So viel war gewiss, wenn Hus geglaubt hatte, es bedürse nur einer Predigt und einiger dialec— tischen Gewandtheit von seiner Seite und der Sieg uber das Concil sei gewonnen, so kounte er sich jetzl von seinem Irrthume über- zeugen. Er haile keinen Sieg davon getragen, die Versammlung aber offenbar ibren Unwillen in zu drastischer Weise zu erkennen gege- ben. Warum aber Pefer, welcher alles, was zu Gunsten des Hus spricht, sorgfältig hervorhob, von diesem Verhöre gar nichts im Ein- zelnen erzählt, da doch gar nicht denkbar ist, dass in der Versamm- lung von Anfang Geschrei und Tumult herrschte t), sondern wic Peter selbst zu erkennen gibl, erst in Folge der Antworten des Hus dasselbe entstand und wuchs. bis endlich die Stimmung so ward, dass die weitere Erörterung verschoben wurde, ist mehr als selfsam. Wir haben damit ein Zeugniss von dem Eindrucke, welchen die Vor- lesung des Zeugenverhöres und der Artikel hei den Anwesenden her- vorrief. Wahrscheinlich ahulen die Vorstände der Commission den Ausbruch des Unwillens und gedachten deshalb dic Vorlesung in Abwesenheit des Hus vornehmen zu lassen, wobei sich dann der Unwille hätte nustoben und berubigen können, his er selbst vorgesuhrt worden ware, um seine Vertheidigung zu überachmen. Jedensalls konnie sich Hus überzeugen, dass der Trotz. welchen er im Kerker 1) Ausdrücklich gebol der Modus synodi (Acla conč. Prima rexsio) Entfernong jedes Anwesenden, quicumpsr ani ſumultu aut conlomclija vel visibus cončiimm perturhveril.
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99 abgelegt hatte, nachher aber doch wieder zeigte, am unrechten Orte angewendel war. Am 7. Juni ward die Sache wieder aufgenommen. Das zweite Verhör (7. Juni) hatte einen ruhigeren Verlauf; der erste Unwille hatte sich gelegt, man ienkte in die Bahn gegenseitiger Erorterungen ein. Hus antwortete, ohne dass ilm ein Anwalt zur Seite stand, was in seinem Interesse wie in dem des Concils zu wün- schen gewesen wäre. Allein da es sich eben darum handelte, scinen Glauben und seine Ansichten kennen zu lernen, die Anklage auf Dinge gerichtet war, über welche er allein Aufschlüsse geben konnte. hatle man ihm nach den damals geltenden Grundsätzen keinen Anwalt gewährt, wie es scheint er auch keinen verlangt, da er sich scinen Anklägern gewachsen, wo nicht überlegen hielt. Eine der schwersten Anklagen, gegen welche Hus am 7. Juni sich zu vertheidigen hatte, betraf den Punct über das Zurückbleiben des Brodes im Altarsakramente. Angeschene Männer, Prager Geist- liche, unter ihnen sein früherer Freund und Gefährie, Andreas von Böhmisch-Brod, hatten ihre Aussagen beschworen; es war gewiss, dass Hus wider das Mandat Sbinco's über diesen Punct aufgetreten war und der Notar Peter wagte es selbst nicht, die damals von Hus gebrauchten Worte anzuführen. Dieser erklärte, er habe nie von dem materiellen Brode hei der Remanenz gesprachen. Das Concil wie Hus besanden sich in eigenthümlicher Lage. Hus berief sich hiebei auf sein Gewissen, erklärte, dass er die Meinung hege, der Körper Christi sei wirklich und gänzlich (realiter et totaliter) im Altarsakramente, wie er geboren, gelitten, auferstanden zur Rechten des Vaters sitze. Der Cardinal von Florenz aber machte ihn aufmerksam, dass ihm 23 Männer gegenüber stünden, von hüchster Treue und Anschen, die wider ihn ausgesagi und von denen mebrere seine Worte gehört, alle aher solche feste Gründe angegeben, dass man ihnen den Glauben nicht verweigern könne. Wenn er sage, dass diese aus Hass und Feindschaft gegen ihn aussagten, so müsse dieses zurückgewiesen werden; habe er doch selbst den Cardinal von Cambray (Gerson) als ihm verdächtig bezeichnet, während Niemand in der ganzen Christenheit ausgezeichneter dastche. Man könne nicht anders, als sich mit diesen ganz klaren und sicheren Zeuguissen zu begnilgen. Es war klar, dass die Vertheidigung des Hus selbst die ruhigsten und angesehensten Männer nicht befriedigte, diese sich in dem Dilemma, zwischen den eidlichen Aussagen der Zeugen und den negativen Er- 7"
99 abgelegt hatte, nachher aber doch wieder zeigte, am unrechten Orte angewendel war. Am 7. Juni ward die Sache wieder aufgenommen. Das zweite Verhör (7. Juni) hatte einen ruhigeren Verlauf; der erste Unwille hatte sich gelegt, man ienkte in die Bahn gegenseitiger Erorterungen ein. Hus antwortete, ohne dass ilm ein Anwalt zur Seite stand, was in seinem Interesse wie in dem des Concils zu wün- schen gewesen wäre. Allein da es sich eben darum handelte, scinen Glauben und seine Ansichten kennen zu lernen, die Anklage auf Dinge gerichtet war, über welche er allein Aufschlüsse geben konnte. hatle man ihm nach den damals geltenden Grundsätzen keinen Anwalt gewährt, wie es scheint er auch keinen verlangt, da er sich scinen Anklägern gewachsen, wo nicht überlegen hielt. Eine der schwersten Anklagen, gegen welche Hus am 7. Juni sich zu vertheidigen hatte, betraf den Punct über das Zurückbleiben des Brodes im Altarsakramente. Angeschene Männer, Prager Geist- liche, unter ihnen sein früherer Freund und Gefährie, Andreas von Böhmisch-Brod, hatten ihre Aussagen beschworen; es war gewiss, dass Hus wider das Mandat Sbinco's über diesen Punct aufgetreten war und der Notar Peter wagte es selbst nicht, die damals von Hus gebrauchten Worte anzuführen. Dieser erklärte, er habe nie von dem materiellen Brode hei der Remanenz gesprachen. Das Concil wie Hus besanden sich in eigenthümlicher Lage. Hus berief sich hiebei auf sein Gewissen, erklärte, dass er die Meinung hege, der Körper Christi sei wirklich und gänzlich (realiter et totaliter) im Altarsakramente, wie er geboren, gelitten, auferstanden zur Rechten des Vaters sitze. Der Cardinal von Florenz aber machte ihn aufmerksam, dass ihm 23 Männer gegenüber stünden, von hüchster Treue und Anschen, die wider ihn ausgesagi und von denen mebrere seine Worte gehört, alle aher solche feste Gründe angegeben, dass man ihnen den Glauben nicht verweigern könne. Wenn er sage, dass diese aus Hass und Feindschaft gegen ihn aussagten, so müsse dieses zurückgewiesen werden; habe er doch selbst den Cardinal von Cambray (Gerson) als ihm verdächtig bezeichnet, während Niemand in der ganzen Christenheit ausgezeichneter dastche. Man könne nicht anders, als sich mit diesen ganz klaren und sicheren Zeuguissen zu begnilgen. Es war klar, dass die Vertheidigung des Hus selbst die ruhigsten und angesehensten Männer nicht befriedigte, diese sich in dem Dilemma, zwischen den eidlichen Aussagen der Zeugen und den negativen Er- 7"
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100 klärangen des Hus enischeiden zu müssen, nicht auf des letzteren Seite bingezogen föhlten. Als es sich nun um den Anschluss an Wycleff handelte, stitzte Hus scine Vertheidigung darant, er habe niemals die irrthumlichen Artikel Wyclefl's gelehrt. Er gestand, der Verurtheilung der 43 Artikel, wie sie durch Shinco geschehen, nicht beigestimmt zu haben, sondern seine Meinung sei, dass P. Syl- vester und Kaiser Konstantin irrten, als sie die Kirche bereicherten, dass ein in Todsünden sich befindender Priester unwurdig die Sakra- mente ausspende. Zehenten seien blosses Almosen. Hiebei fand sieb. dass unter den Schriften des Hus keine Ubereinstimmung war, wor- aul sich nachher die Betheuerung des Hus státzte, dass seine Schrif- ten salsch excerpirt worden seien. Man durchging jedoch Artikel für Artikel, so doss sich bei jedem herausstellte, was Hus davon halte. Auch der Streit des Hus mit Sbinco wurde ausgegriffen und Hus erorterte ihn nun in seiner Weise, wobei er längnete, dass Sbinco von Alexander V. den Austrag gehabt habe, die Schristen zu verbren- nen, und erklärte, er habe, als seine Anwälte nicht angenommen worden seien, von dem Papste an Christus appellirt; er hatte jedoch von der obersten Behorde, die den Streit zu entscheiden hatte, an ein allgemeines Concil appellirt, so die Appellation forfgesetzt, bis es eben keinen irdischen Richter mehr gab sondern nur den unsichtbaren. Da hitte es dann nur mehr ein Gottesurtheil gegeben. Jeizt stellle er die Sache dar, als habe er von den Menschen an Christus appellirt, was eine Perhorrescirung aller irdischen Gerichte in sich schloss. Peler stellt auch dieses dar, als heilig und fromm wie alles was Hus gethan. Sein erster Herausgeber deutele, als über den sonderbaren Instanzen- gang ein Gelfchter entstand, da doch Christus nicht durch ein Wunder in Processe des Hus interccdiren konnte, dieses so, das Concil habe Christus verlacht. Nicht darsber entstand ein Gelächter, sondern üher die selfsame Verwirrung der Begrisse, dass derjenige, welcher erst ein Gericht, dem er sich zu unterwerſen schuldig war, anerkannt hatte, dann an eine höhere Instanz appellirte, endlich an diejenige, welche eine directe Intercession des Himmels in sich schloss. Was würde heutzutage ein Rechtsgelehrter sagen, wenn Jemand in einer Privatsache, stalt der rechtlichen Instanz sich zu fügen, einen Reichs— (ag mit seiner Angelegenheit bebelligen wollte, der sich eigens für iln versammeln müsste, und wenn dieses als unzulässig erkannl wurde, er die menschlichen Gerichle dadurch zu perhorresciren gedächte, dass
100 klärangen des Hus enischeiden zu müssen, nicht auf des letzteren Seite bingezogen föhlten. Als es sich nun um den Anschluss an Wycleff handelte, stitzte Hus scine Vertheidigung darant, er habe niemals die irrthumlichen Artikel Wyclefl's gelehrt. Er gestand, der Verurtheilung der 43 Artikel, wie sie durch Shinco geschehen, nicht beigestimmt zu haben, sondern seine Meinung sei, dass P. Syl- vester und Kaiser Konstantin irrten, als sie die Kirche bereicherten, dass ein in Todsünden sich befindender Priester unwurdig die Sakra- mente ausspende. Zehenten seien blosses Almosen. Hiebei fand sieb. dass unter den Schriften des Hus keine Ubereinstimmung war, wor- aul sich nachher die Betheuerung des Hus státzte, dass seine Schrif- ten salsch excerpirt worden seien. Man durchging jedoch Artikel für Artikel, so doss sich bei jedem herausstellte, was Hus davon halte. Auch der Streit des Hus mit Sbinco wurde ausgegriffen und Hus erorterte ihn nun in seiner Weise, wobei er längnete, dass Sbinco von Alexander V. den Austrag gehabt habe, die Schristen zu verbren- nen, und erklärte, er habe, als seine Anwälte nicht angenommen worden seien, von dem Papste an Christus appellirt; er hatte jedoch von der obersten Behorde, die den Streit zu entscheiden hatte, an ein allgemeines Concil appellirt, so die Appellation forfgesetzt, bis es eben keinen irdischen Richter mehr gab sondern nur den unsichtbaren. Da hitte es dann nur mehr ein Gottesurtheil gegeben. Jeizt stellle er die Sache dar, als habe er von den Menschen an Christus appellirt, was eine Perhorrescirung aller irdischen Gerichte in sich schloss. Peler stellt auch dieses dar, als heilig und fromm wie alles was Hus gethan. Sein erster Herausgeber deutele, als über den sonderbaren Instanzen- gang ein Gelfchter entstand, da doch Christus nicht durch ein Wunder in Processe des Hus interccdiren konnte, dieses so, das Concil habe Christus verlacht. Nicht darsber entstand ein Gelächter, sondern üher die selfsame Verwirrung der Begrisse, dass derjenige, welcher erst ein Gericht, dem er sich zu unterwerſen schuldig war, anerkannt hatte, dann an eine höhere Instanz appellirte, endlich an diejenige, welche eine directe Intercession des Himmels in sich schloss. Was würde heutzutage ein Rechtsgelehrter sagen, wenn Jemand in einer Privatsache, stalt der rechtlichen Instanz sich zu fügen, einen Reichs— (ag mit seiner Angelegenheit bebelligen wollte, der sich eigens für iln versammeln müsste, und wenn dieses als unzulässig erkannl wurde, er die menschlichen Gerichle dadurch zu perhorresciren gedächte, dass
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101 er an Gott appellirte? Wenn aber auch andere Ausserungen des Hus mil Gelächter autgenommen wurden, so bewies dieses doch nur, dass seine individuellen Anschauungen einen Grad erreicht hatten, der ihm erhaben, anderen aber lächerlich dunkte. Die Klaft zwischen beiden Parteien trat eben immer stärker hervor. Als von dem Auftritte in Prag gegen den Clerus und der Vertreibung der Deutschen die Rede war, läugnete Hus jeden Antheil, da er nicht in Prag anwesend gewesen. Er war ja auch nicht anwesend, als die Deutschen 1409 abzogen, oder wie die Prager sagten, vertrieben worden und doch hatte er sie vertrieben! Allein in diesen Puncten traten die ge- wichtigsten Zeugen gegen ihn auf und seine eigenen Argumentationen seine Unschuld zu beweisen, lautelen, nach dem zu urtheilen, was wir von der Sache wissen, so hohl, dass wir uns nicht wundern dürfen wenn der Glaube an seine Wabrheitsliebe gänzlich seliwand. Die An- klage über die Aurhetzung des Königs gegen dessen besseren Willen und bessere Uberzeugung, wider Hus durch Eingeborne vorgebracht. — dem Deutschen Albert Warentrap wurde in dieser Angelegenheit gar nicht das Wort gegeben — war so positiv, dass, als mil diesem Puncte das zweite Verhör schitoss, der Eindruck, den sein Benehmen machte, nur ein ganz ungünstiger gewesen sein konnte. Als der Car- dinal von Cambray ihn, ehe er wieder fortgeführt worde, noch vor dem Könige zur Rede stellte, wie er habe sagen können, wenn er nicht freiwillig bätte nach Coustanz kommen wollen, hätten ihn weder K. Wenzel, noch K. Sigismund zwingen können und nun Hus sich auf die Unterstutzung der thim höchst befreundeten Adeligen berief, so konnte der Cardinal nicht umhin, ihn laut der Unverschämtheit anzu- klagen und ihn zu crinnern, er habe im Kerker versprochen, sich dem Urtheile des Coneils zu unterwerfen. Er rathe ihm jetzt, es zu thun. Der König aber erinnerte ihn, wie er vor Zeugen beweisen könne, dass er (Hus) durch Wenzeslaus von Duba und Johann von Chlum von ihm jene königlichen Scbreiben crhalten habe, durch die ihm erstens Schutz gegen Gewaltthat, daun freies Gehör vor dem Concil zugesi- chert wordensef 4), um sich über Glauben und Lehre zuverantworten. Er moge sich daher fügen, sich dem Concil unterwerfen, worauf der König Sorge tragen werde, dass er mit leichter Busse entlassen werde ; thue er es aber nicht und bestände er auf dem, was er hisher gelehrt 1) libere fibl coram toto concilio dicendl pvleslas estel.
101 er an Gott appellirte? Wenn aber auch andere Ausserungen des Hus mil Gelächter autgenommen wurden, so bewies dieses doch nur, dass seine individuellen Anschauungen einen Grad erreicht hatten, der ihm erhaben, anderen aber lächerlich dunkte. Die Klaft zwischen beiden Parteien trat eben immer stärker hervor. Als von dem Auftritte in Prag gegen den Clerus und der Vertreibung der Deutschen die Rede war, läugnete Hus jeden Antheil, da er nicht in Prag anwesend gewesen. Er war ja auch nicht anwesend, als die Deutschen 1409 abzogen, oder wie die Prager sagten, vertrieben worden und doch hatte er sie vertrieben! Allein in diesen Puncten traten die ge- wichtigsten Zeugen gegen ihn auf und seine eigenen Argumentationen seine Unschuld zu beweisen, lautelen, nach dem zu urtheilen, was wir von der Sache wissen, so hohl, dass wir uns nicht wundern dürfen wenn der Glaube an seine Wabrheitsliebe gänzlich seliwand. Die An- klage über die Aurhetzung des Königs gegen dessen besseren Willen und bessere Uberzeugung, wider Hus durch Eingeborne vorgebracht. — dem Deutschen Albert Warentrap wurde in dieser Angelegenheit gar nicht das Wort gegeben — war so positiv, dass, als mil diesem Puncte das zweite Verhör schitoss, der Eindruck, den sein Benehmen machte, nur ein ganz ungünstiger gewesen sein konnte. Als der Car- dinal von Cambray ihn, ehe er wieder fortgeführt worde, noch vor dem Könige zur Rede stellte, wie er habe sagen können, wenn er nicht freiwillig bätte nach Coustanz kommen wollen, hätten ihn weder K. Wenzel, noch K. Sigismund zwingen können und nun Hus sich auf die Unterstutzung der thim höchst befreundeten Adeligen berief, so konnte der Cardinal nicht umhin, ihn laut der Unverschämtheit anzu- klagen und ihn zu crinnern, er habe im Kerker versprochen, sich dem Urtheile des Coneils zu unterwerfen. Er rathe ihm jetzt, es zu thun. Der König aber erinnerte ihn, wie er vor Zeugen beweisen könne, dass er (Hus) durch Wenzeslaus von Duba und Johann von Chlum von ihm jene königlichen Scbreiben crhalten habe, durch die ihm erstens Schutz gegen Gewaltthat, daun freies Gehör vor dem Concil zugesi- chert wordensef 4), um sich über Glauben und Lehre zuverantworten. Er moge sich daher fügen, sich dem Concil unterwerfen, worauf der König Sorge tragen werde, dass er mit leichter Busse entlassen werde ; thue er es aber nicht und bestände er auf dem, was er hisher gelehrt 1) libere fibl coram toto concilio dicendl pvleslas estel.
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102 und gethan. so würde der Konig lieber selbst den Holzstoss anzünden. Er rathe ihm, sich dem Gerichte des Concils zu unterwerfen. Diese Rede des Königs konnte auf die Uimstehenden nur einen tiesen Eindruck machen. Hus selbst antwortete damit, dass er sich auf das tiefste für den empfangenen Geleitbrief bedankte und damit die Wahrheit der königlichen Aussage bestätigte, dass nicht 14 Tage nachdem er gesangen gesessen, sondern in Prag ilm die nöthigen Briefc zugestellt worden seien, auf welche hin er mit sicberem Geleite nach Constanz zog. Wo blieb aber nun seine Behauptung, er sei obne Geleitbrief nach Constanz gekommen? Welchen Eindruck musste diese Zurechtweisung seiner Aussage anf das Concil machen ? Anf den Vorwurf der Hartnäckigkeit gab er keine Antwort, so dass Johann von Chlum, welcher vorher für ihn das Wort ergriffen, als es sich vom Verstecken auf den Schlóssern des böhmischen Adels handelte, ihn aufforderte, sich zu rechtfertigen. Er that es, indem er erklärte. wenn er eines Besseren belehrt würde, wolle er ohne Zögern seine Meinung ändern, da er niemals eswas hartnäckig zu behaupten ge- dacht habe. Zur Belehrung gehört aber auch, dass man sich beleh- ren lasse, die Bereitwilligkeit, Belehrung anzunehimen. Man kann nicht ohne Grund annehmen, dass mit dem Ausgange des zweiten Verhöres sich die Menung der Versaminlung über den Charakter des Hus im Ganzen festgestellt hatte, obwobl die schwer- sten Anklagen über sein Buch de ecclesia, seiner erst noch warteten. so wie jene, welche aus den Brichern gegen Palee und Stanislaus von Znaym ausgezogen waren, to dem Kerker selbst waren ihm noch an- dere vorgelegt worden, gegen welche er sich schristlich vertheidigte: eine grosse Anzall hatte die Universität Paris als häretisch be- zeichaet. Gegen diese hatle sich dann der Unwille des Hus am meisten gerichtet. In dem dritten öffentlichen Verhöre vom 8. Juni handelte es sich aber um die erstgenannten 39, welche vorgelesen wurden und auf die Hus Erklärungen abgab. Auch hier ist der Bericht des Notar Peter lückenhaft; er wendet sich den Artikeln zu, bber welche Hus im Kerker sich schriftlich geäussert hatte, und ſübrt von dem, was in der Sitzung vorging, nur Weniges an. Wieder trat der Cardinal von Cambray gegen ihn auf, um ihm das Widersinnige seiner Predigt- weise darzostellen, da er gegen Abwesende (Cardinäle etc.) eifecte und das Volk dadurch zu Richter der angeblichen Vergehen derjenigen
102 und gethan. so würde der Konig lieber selbst den Holzstoss anzünden. Er rathe ihm, sich dem Gerichte des Concils zu unterwerfen. Diese Rede des Königs konnte auf die Uimstehenden nur einen tiesen Eindruck machen. Hus selbst antwortete damit, dass er sich auf das tiefste für den empfangenen Geleitbrief bedankte und damit die Wahrheit der königlichen Aussage bestätigte, dass nicht 14 Tage nachdem er gesangen gesessen, sondern in Prag ilm die nöthigen Briefc zugestellt worden seien, auf welche hin er mit sicberem Geleite nach Constanz zog. Wo blieb aber nun seine Behauptung, er sei obne Geleitbrief nach Constanz gekommen? Welchen Eindruck musste diese Zurechtweisung seiner Aussage anf das Concil machen ? Anf den Vorwurf der Hartnäckigkeit gab er keine Antwort, so dass Johann von Chlum, welcher vorher für ihn das Wort ergriffen, als es sich vom Verstecken auf den Schlóssern des böhmischen Adels handelte, ihn aufforderte, sich zu rechtfertigen. Er that es, indem er erklärte. wenn er eines Besseren belehrt würde, wolle er ohne Zögern seine Meinung ändern, da er niemals eswas hartnäckig zu behaupten ge- dacht habe. Zur Belehrung gehört aber auch, dass man sich beleh- ren lasse, die Bereitwilligkeit, Belehrung anzunehimen. Man kann nicht ohne Grund annehmen, dass mit dem Ausgange des zweiten Verhöres sich die Menung der Versaminlung über den Charakter des Hus im Ganzen festgestellt hatte, obwobl die schwer- sten Anklagen über sein Buch de ecclesia, seiner erst noch warteten. so wie jene, welche aus den Brichern gegen Palee und Stanislaus von Znaym ausgezogen waren, to dem Kerker selbst waren ihm noch an- dere vorgelegt worden, gegen welche er sich schristlich vertheidigte: eine grosse Anzall hatte die Universität Paris als häretisch be- zeichaet. Gegen diese hatle sich dann der Unwille des Hus am meisten gerichtet. In dem dritten öffentlichen Verhöre vom 8. Juni handelte es sich aber um die erstgenannten 39, welche vorgelesen wurden und auf die Hus Erklärungen abgab. Auch hier ist der Bericht des Notar Peter lückenhaft; er wendet sich den Artikeln zu, bber welche Hus im Kerker sich schriftlich geäussert hatte, und ſübrt von dem, was in der Sitzung vorging, nur Weniges an. Wieder trat der Cardinal von Cambray gegen ihn auf, um ihm das Widersinnige seiner Predigt- weise darzostellen, da er gegen Abwesende (Cardinäle etc.) eifecte und das Volk dadurch zu Richter der angeblichen Vergehen derjenigen
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103 machte, die sich nicht rechtſertigen konnten. Er machte ihn zugleich nuſmerksam, dass in seinen Buchern viel Argeres sich befinde, als in den Artikeln enthalten sei ; ein Englander machte ihm ein Plagial aus Wycleff bemeckhar, dessen Ruhm er sich fälschlich anmasse. Das Schlimmste aber, was vorfiel, bestand darin, dass nun aveb seine politischen Artikel besprochen wurden, denen zu Folge die Abselzung eines Königs erlaubt war, der nicht recht lebte. Da musste er den schweren Vorwurs vernchmen, es genüge ihm nicht, den geistli- chen Stand umzuwflzen, sondern er wolle anch die Könige stürzen 1). Der König wie der Cardinal von Cambray ecklärten ihm, P. Johann XXIII. sei trotz seiner Lasterhaftigkeit wahrer Papst gewe- sen, aber wegen seiner Immoralität, obwohl wahrer Papst, abgeselzt worden. Er wurde auſmerksam gemacht, in welehen Widerspruch er verfalle. da er zuerst gesagt, er wolle keinen Iirthum Wyeleff's ver- theidigen und nun zeige sich aus seinen Buchern, dass er dessen Ierthümer öffentlich vertheidigt habe. Wieder erfolgte scinerseits die Erklürung, er wolle weder die Ierthumer Wycleffs noch eincs anderen vertheidigen. — Als die Verlesung der 39 Artikels beendet. Hus Gegenrede vernommen worden wa-, wandte sich der Cardinal von Cambray on den Magister, machte ihn sowoll anf die Zahl als den Inhalt der angeschuldigten Artikel ausmerksam und erklärte ihm, das Concil lasse ilm die Wahl zwischen zwei Wegen offen. Entweder möge er sich auf das nun Gehörte hin dem Concil unterwersen und dann werde man ans Rücksicht gegen die beiden Könige (Wenzel und Sigmund) mit aller Nachsicht gegen ihn verfahren. Wolle er sich aber uber noch einige vou den Artikeln, welche vorgelegt wor- den waren (über die 39 hinaus), verantworten, so wolle ihm das Concil auch zu dieser Vertheidigung Raum geben. Er moge aber wohl bedenken, was er thue, indem die übrigen Artikel von so ausgezeichneten Männern untersucht worden seien, dass das Verhör zu seinem grossen Nachtheile ausfallen könne. Als Hus darauf bat, man möge ihm nochmals Gelegenheit geben, seine Ansichten anszu- sprechen ; wenn er dann nicht sichere und entscheidende Gründe bei- bringen werde, wolle er sich der Unterweisung, oder, wie er nacbber darüber zur Rede gestellt sagte. der Entscheidung des Coneils 1) 1) Nunc etinn riget de mo stalu conaris Rejicer. 4) informatiónem, nachber corrrctianen, dehnitičnem.
103 machte, die sich nicht rechtſertigen konnten. Er machte ihn zugleich nuſmerksam, dass in seinen Buchern viel Argeres sich befinde, als in den Artikeln enthalten sei ; ein Englander machte ihm ein Plagial aus Wycleff bemeckhar, dessen Ruhm er sich fälschlich anmasse. Das Schlimmste aber, was vorfiel, bestand darin, dass nun aveb seine politischen Artikel besprochen wurden, denen zu Folge die Abselzung eines Königs erlaubt war, der nicht recht lebte. Da musste er den schweren Vorwurs vernchmen, es genüge ihm nicht, den geistli- chen Stand umzuwflzen, sondern er wolle anch die Könige stürzen 1). Der König wie der Cardinal von Cambray ecklärten ihm, P. Johann XXIII. sei trotz seiner Lasterhaftigkeit wahrer Papst gewe- sen, aber wegen seiner Immoralität, obwohl wahrer Papst, abgeselzt worden. Er wurde auſmerksam gemacht, in welehen Widerspruch er verfalle. da er zuerst gesagt, er wolle keinen Iirthum Wyeleff's ver- theidigen und nun zeige sich aus seinen Buchern, dass er dessen Ierthümer öffentlich vertheidigt habe. Wieder erfolgte scinerseits die Erklürung, er wolle weder die Ierthumer Wycleffs noch eincs anderen vertheidigen. — Als die Verlesung der 39 Artikels beendet. Hus Gegenrede vernommen worden wa-, wandte sich der Cardinal von Cambray on den Magister, machte ihn sowoll anf die Zahl als den Inhalt der angeschuldigten Artikel ausmerksam und erklärte ihm, das Concil lasse ilm die Wahl zwischen zwei Wegen offen. Entweder möge er sich auf das nun Gehörte hin dem Concil unterwersen und dann werde man ans Rücksicht gegen die beiden Könige (Wenzel und Sigmund) mit aller Nachsicht gegen ihn verfahren. Wolle er sich aber uber noch einige vou den Artikeln, welche vorgelegt wor- den waren (über die 39 hinaus), verantworten, so wolle ihm das Concil auch zu dieser Vertheidigung Raum geben. Er moge aber wohl bedenken, was er thue, indem die übrigen Artikel von so ausgezeichneten Männern untersucht worden seien, dass das Verhör zu seinem grossen Nachtheile ausfallen könne. Als Hus darauf bat, man möge ihm nochmals Gelegenheit geben, seine Ansichten anszu- sprechen ; wenn er dann nicht sichere und entscheidende Gründe bei- bringen werde, wolle er sich der Unterweisung, oder, wie er nacbber darüber zur Rede gestellt sagte. der Entscheidung des Coneils 1) 1) Nunc etinn riget de mo stalu conaris Rejicer. 4) informatiónem, nachber corrrctianen, dehnitičnem.
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104 unterziehen, wurde ilon der einstimmig gefasste Beschluss des Concils vorgetragen, er solle össentlich bekennen, dass er in den vorgebrach- ten Actikeln geiert habe ; er solle einen Eid leisten, dass er nichts Ahnliches glauben oder lehren wolle. Hierauf erwiederte Hus, er könne diesen Eid nicht leisten, indem viele Artikel vorgebracht seien, nach welchen er geglaubl oder gelehrt hätte, was ihm nie in den Sinn gekommen sei; diesen könne er eidlich nicht entsagen. Hingegen wolle er in Betreff derjenigen, die wahrhalt die aeinigen seien, wenn ihn Jemand anders belehren könne, gerne thun. was das Concil verlange. Als ihn nun der König ausmerksam machte. er könne, wenn er das nicht gelehrt, dessen er angeschuliligt worden war, dasselbe um so leichter abschwören, wich Hus ans ; der Cardinal von Florenz aber versicherfe ihn, er werde eine ganz leichte Formel zur Abschworung erhalten und möge dann mit sich zu Rathe gehen, ob er es thun oder nicht thun wolle. Nochmal ergviff Sigmund das Wort, ihn aufmerksam zu machen, er habe zwischen zwei Wegen zu wählen, entweder sich dem Concil zu unterwerfen oder den Gesetzen desselben zu verfallen. Hus aber verlangte noch- mals Gehör, um namenthch über die Anschuldigungen vernommen zu werden, die ihm liber „die kirchlichen Amfer“ gemacht wurden. In Folge dieses Umstandes wurde das Verhör auf's Neue ausgenommen: der entscheidende Wendepunkt trat, von Hus selbst herbeigeführt, ein. Nicht blos dass Palec 9 Artikel Wycleff's vorbrachte, welche Hus in Predigten und Schriften vertheidigt habe, sondern nun kan auch sein Verhalten den drei jungen Leuten gegenüber zur Sprache, welche auf Befehl Wenzels entbauptel worden waren, weil sie der papstlichen Bulle widersprochen, die aber in der Capelle Bethlehem wie Heilige gefeiert worden waren. Als nun nachgewiesen wurde, wie Hus, der da sagte, er sei bei dem Begrabniss nicht zugegen gewesen, ihnen dic Ebren von Heiligen zuerkannt, noch im Buche über die Kirche ibnen eine Art Leichenrede gehalten, worin der Papst als Antichrist, die hingerichtelen Tumultaaten beinahe als Heilige bezeichnet wurden. er damals aber das Volk wider den Magistrat von Prag ausgereizt habe, so dass es zum Tumulte kam, entstand ein allgemeines Schweigen. Jeder mochte fũhlen, dass, je tiefer man in die Sacbe eindringe, desto ärgere Dinge zum Vorschein kämen und seine sogenannten Gegner bisher mit wohlüberlegter Zurtckhaltung aufgetreten waren. Dann wurde Hus als Urheber jenes Betruges bezeichnet, welchen
104 unterziehen, wurde ilon der einstimmig gefasste Beschluss des Concils vorgetragen, er solle össentlich bekennen, dass er in den vorgebrach- ten Actikeln geiert habe ; er solle einen Eid leisten, dass er nichts Ahnliches glauben oder lehren wolle. Hierauf erwiederte Hus, er könne diesen Eid nicht leisten, indem viele Artikel vorgebracht seien, nach welchen er geglaubl oder gelehrt hätte, was ihm nie in den Sinn gekommen sei; diesen könne er eidlich nicht entsagen. Hingegen wolle er in Betreff derjenigen, die wahrhalt die aeinigen seien, wenn ihn Jemand anders belehren könne, gerne thun. was das Concil verlange. Als ihn nun der König ausmerksam machte. er könne, wenn er das nicht gelehrt, dessen er angeschuliligt worden war, dasselbe um so leichter abschwören, wich Hus ans ; der Cardinal von Florenz aber versicherfe ihn, er werde eine ganz leichte Formel zur Abschworung erhalten und möge dann mit sich zu Rathe gehen, ob er es thun oder nicht thun wolle. Nochmal ergviff Sigmund das Wort, ihn aufmerksam zu machen, er habe zwischen zwei Wegen zu wählen, entweder sich dem Concil zu unterwerfen oder den Gesetzen desselben zu verfallen. Hus aber verlangte noch- mals Gehör, um namenthch über die Anschuldigungen vernommen zu werden, die ihm liber „die kirchlichen Amfer“ gemacht wurden. In Folge dieses Umstandes wurde das Verhör auf's Neue ausgenommen: der entscheidende Wendepunkt trat, von Hus selbst herbeigeführt, ein. Nicht blos dass Palec 9 Artikel Wycleff's vorbrachte, welche Hus in Predigten und Schriften vertheidigt habe, sondern nun kan auch sein Verhalten den drei jungen Leuten gegenüber zur Sprache, welche auf Befehl Wenzels entbauptel worden waren, weil sie der papstlichen Bulle widersprochen, die aber in der Capelle Bethlehem wie Heilige gefeiert worden waren. Als nun nachgewiesen wurde, wie Hus, der da sagte, er sei bei dem Begrabniss nicht zugegen gewesen, ihnen dic Ebren von Heiligen zuerkannt, noch im Buche über die Kirche ibnen eine Art Leichenrede gehalten, worin der Papst als Antichrist, die hingerichtelen Tumultaaten beinahe als Heilige bezeichnet wurden. er damals aber das Volk wider den Magistrat von Prag ausgereizt habe, so dass es zum Tumulte kam, entstand ein allgemeines Schweigen. Jeder mochte fũhlen, dass, je tiefer man in die Sacbe eindringe, desto ärgere Dinge zum Vorschein kämen und seine sogenannten Gegner bisher mit wohlüberlegter Zurtckhaltung aufgetreten waren. Dann wurde Hus als Urheber jenes Betruges bezeichnet, welchen
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105 sich zwei Scolaren mit Siegel und Briesen der Oxforder-Universität er- laubten, die gefalscht worden waren, um in Böhmen ein günstiges Zeugniss ſii die Orthodoxie Wycleffs zn besitzen. Und hier ist be- zeichmend, dass Peter von Mladenovie nicht ein Wort zur Entschuldi- gung des Magisters anzubringen weiss. Neuerdings entstand auf die- ses ein allgememes Schweigen, das wie vorber auch Hus nicht unter- brach, hinlänglich aber das Gefühl der Anwesenden bezejchnete. Weit entfernt, seine Sache zu bessern, hatle Hus sie dadurch, dass er auf Fortsetzung der Vertheidigung drang, auf das Ausserste ver- sehlimmert, die entscheidende Wendung war für inn eingetreten. Jetzl erhob sich Palec und nach ihm Michael de Causis, um in 5ffent- licher Versammlung zu betheuern, er habe in dem ganzen Vurgange nur nach seinem Eide als Doctor der Theologie und nicht aus irgend einem Gefühle des Hasses oder Ubelwollens gehandelt. Hus erwiederte darauf, er überlasse das alles dem götliehen Gerichte: der Cardinal von Cambray aber legre cin onumwundenes Zeugniss der Bewunde- rung über das Benehmen des Palec ab, da sich in den Schriften des Hus ungleich Argeres vorſinde, als Palec daraus gezogen. Dann wurde Hus abgefülirt, wie aus Peter von Mladenovic hervorgeht, im Gefühle ausserster Verlassenheit. Er hatte die Sache bis zum Aussersten ge- triehen, der letzte Theil des Verhöres hatte seine moralische Vernich- tung herbeigeſuhet. Nur Johann von Chlum hielt noch zu ibm. Er selbst kingte, kein Böhme besuche ihn inchr. Das Geliör hatte statt- gesunden, die Vertheidigung war vor sich gegangen, der Erfolg konnte nicht zweifelhaf sein. Von nun an gab es nur mehr Unter- werfung oder dasjenige, was unabweishar war und womit schon K. Wenzel 1409 den Magister Hus bedroht balle, musste erfolgen. „Da ich Hus so oft in Predigten und in Schulen hôrle, erklänie sein Freund. Mag. Hieronymus von Prag, in seiner Aussage vor dem Concil, 11. September 1415, glaubte ich, er sei ein rechtlicher Mann and stünde in kenem Widerspruche mit der heil. Mutter Kirche und den Herren Doctoren. Ja, als mir unlängst in dieser Stadt die von ihin aufge- stellten und vom Concil verurtheilten Arlikel vorgelegt wurden, glauble ich in ersten Augenblicke nicht, dass sie von ihm herstammten, wenigstens nicht ni dieser Form. Dn ich aber von einigen ausgezeich- neten Doctoren 1) und Magistern behaupten hörte, sie seien von ihm, 1) in maera pagina
105 sich zwei Scolaren mit Siegel und Briesen der Oxforder-Universität er- laubten, die gefalscht worden waren, um in Böhmen ein günstiges Zeugniss ſii die Orthodoxie Wycleffs zn besitzen. Und hier ist be- zeichmend, dass Peter von Mladenovie nicht ein Wort zur Entschuldi- gung des Magisters anzubringen weiss. Neuerdings entstand auf die- ses ein allgememes Schweigen, das wie vorber auch Hus nicht unter- brach, hinlänglich aber das Gefühl der Anwesenden bezejchnete. Weit entfernt, seine Sache zu bessern, hatle Hus sie dadurch, dass er auf Fortsetzung der Vertheidigung drang, auf das Ausserste ver- sehlimmert, die entscheidende Wendung war für inn eingetreten. Jetzl erhob sich Palec und nach ihm Michael de Causis, um in 5ffent- licher Versammlung zu betheuern, er habe in dem ganzen Vurgange nur nach seinem Eide als Doctor der Theologie und nicht aus irgend einem Gefühle des Hasses oder Ubelwollens gehandelt. Hus erwiederte darauf, er überlasse das alles dem götliehen Gerichte: der Cardinal von Cambray aber legre cin onumwundenes Zeugniss der Bewunde- rung über das Benehmen des Palec ab, da sich in den Schriften des Hus ungleich Argeres vorſinde, als Palec daraus gezogen. Dann wurde Hus abgefülirt, wie aus Peter von Mladenovic hervorgeht, im Gefühle ausserster Verlassenheit. Er hatte die Sache bis zum Aussersten ge- triehen, der letzte Theil des Verhöres hatte seine moralische Vernich- tung herbeigeſuhet. Nur Johann von Chlum hielt noch zu ibm. Er selbst kingte, kein Böhme besuche ihn inchr. Das Geliör hatte statt- gesunden, die Vertheidigung war vor sich gegangen, der Erfolg konnte nicht zweifelhaf sein. Von nun an gab es nur mehr Unter- werfung oder dasjenige, was unabweishar war und womit schon K. Wenzel 1409 den Magister Hus bedroht balle, musste erfolgen. „Da ich Hus so oft in Predigten und in Schulen hôrle, erklänie sein Freund. Mag. Hieronymus von Prag, in seiner Aussage vor dem Concil, 11. September 1415, glaubte ich, er sei ein rechtlicher Mann and stünde in kenem Widerspruche mit der heil. Mutter Kirche und den Herren Doctoren. Ja, als mir unlängst in dieser Stadt die von ihin aufge- stellten und vom Concil verurtheilten Arlikel vorgelegt wurden, glauble ich in ersten Augenblicke nicht, dass sie von ihm herstammten, wenigstens nicht ni dieser Form. Dn ich aber von einigen ausgezeich- neten Doctoren 1) und Magistern behaupten hörte, sie seien von ihm, 1) in maera pagina
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106 so verlangte ich zu meinem vollen Unterricht, man solle mir die eigen- händig von ilm geschriebenen Bücher zeigen 1), in welchen sich diese Artikel befänden. Als mir die Schristen gezeigt worden waren, deren Züge ich wie die meiner Hand kannte, fand ich die er- wähnten Artikel sämmtlich und jeden einzelnen in der Form, wie sie verurtheill warden. Daraus ersche und ersah ich mit Becht, dass er und seine Lehre mit hren Anhängern durch dieses heilige Concil verurtheilt und sie als härefisch und schlecht (insanam) zurückgewiesen worden sei.“ Auch dieses Bekenntuiss ist ein nicht unwichtiges Moment zur genauen Erwägung der damaligenSachlage. Wenn dem Mag. Hieronymus bis dahin kein Bedenken in Betreff der Lehren des Ilus gekommen war. so wird den Baronen, welche sich für ihn verwandten, noch viel weniger eines gekommen sein. Die ganze Weise des Hus, wein er wider Sbince oder den Papst auftral, die historische Entwieklung der Kirche zu igno- riren, damit die innere Berechtigung des Bestehenden zu läugnen und keinen anderen Massstab zu kennen als das Evangelium. dessen Inter- pret er selbst war, musste dazu dienen, seinen Zuhörern den Gegen- satz zu verschleiern, in welchem er sich mit der Kirche befand, die auf andere Lebensverhältnisse Rücksicht zu nehmen hatte, als in den jüdischen und römischen Zeiten vorhanden waren. Zuschends fanden sich daher die Anhänger des Hus in den Stand des auserwähllen Vol- kes Gottes versetzl, das nur durch Pharisäer, Schriftgelehrie und Hohepriester verhindert wurde, den echten evangelischen Zustand der Dinge einzuführen, und je mehr es sich mit dieser seiner Aufgabe vertraut machte, desto mehr auch von Begierde brannte, das Teufels- werk, wie Wycleff alles namnte, was in der historischen Entwicklung der Kirche entstanden war, zu zerstören. Während später die Tabo- riten den Husiten ihre Inconsequenz Schritt für Schritt vorwarfen, den evangelischen Zustand da einzuführen, wo es ihnen gefiel, ihn weg- zulassen, wo er ihnen richt beliebte, sich fortwährend anf Kirchenväter und Päpste zu berusen, und doch wieder von diesen abzuspringen. wo es ihnen nicht gefiel sich zu unterwerfen, sahen Hus und seine Anhänger Inconsequenz und Irrthum nur auf der entgegengesetzten Seite, sich aber als die wahren Vertreter des Christenthums im unmit- telbaren Anschlusse an die primitive Kirche ; alle diejenigen aber, die 1) Das war also vor den 6. Juli, wo diese verbraunt wurden.
106 so verlangte ich zu meinem vollen Unterricht, man solle mir die eigen- händig von ilm geschriebenen Bücher zeigen 1), in welchen sich diese Artikel befänden. Als mir die Schristen gezeigt worden waren, deren Züge ich wie die meiner Hand kannte, fand ich die er- wähnten Artikel sämmtlich und jeden einzelnen in der Form, wie sie verurtheill warden. Daraus ersche und ersah ich mit Becht, dass er und seine Lehre mit hren Anhängern durch dieses heilige Concil verurtheilt und sie als härefisch und schlecht (insanam) zurückgewiesen worden sei.“ Auch dieses Bekenntuiss ist ein nicht unwichtiges Moment zur genauen Erwägung der damaligenSachlage. Wenn dem Mag. Hieronymus bis dahin kein Bedenken in Betreff der Lehren des Ilus gekommen war. so wird den Baronen, welche sich für ihn verwandten, noch viel weniger eines gekommen sein. Die ganze Weise des Hus, wein er wider Sbince oder den Papst auftral, die historische Entwieklung der Kirche zu igno- riren, damit die innere Berechtigung des Bestehenden zu läugnen und keinen anderen Massstab zu kennen als das Evangelium. dessen Inter- pret er selbst war, musste dazu dienen, seinen Zuhörern den Gegen- satz zu verschleiern, in welchem er sich mit der Kirche befand, die auf andere Lebensverhältnisse Rücksicht zu nehmen hatte, als in den jüdischen und römischen Zeiten vorhanden waren. Zuschends fanden sich daher die Anhänger des Hus in den Stand des auserwähllen Vol- kes Gottes versetzl, das nur durch Pharisäer, Schriftgelehrie und Hohepriester verhindert wurde, den echten evangelischen Zustand der Dinge einzuführen, und je mehr es sich mit dieser seiner Aufgabe vertraut machte, desto mehr auch von Begierde brannte, das Teufels- werk, wie Wycleff alles namnte, was in der historischen Entwicklung der Kirche entstanden war, zu zerstören. Während später die Tabo- riten den Husiten ihre Inconsequenz Schritt für Schritt vorwarfen, den evangelischen Zustand da einzuführen, wo es ihnen gefiel, ihn weg- zulassen, wo er ihnen richt beliebte, sich fortwährend anf Kirchenväter und Päpste zu berusen, und doch wieder von diesen abzuspringen. wo es ihnen nicht gefiel sich zu unterwerfen, sahen Hus und seine Anhänger Inconsequenz und Irrthum nur auf der entgegengesetzten Seite, sich aber als die wahren Vertreter des Christenthums im unmit- telbaren Anschlusse an die primitive Kirche ; alle diejenigen aber, die 1) Das war also vor den 6. Juli, wo diese verbraunt wurden.
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107 auf das Willkurliche dieses Systems aufmerksam machten, und die Berechtigung des historisch Gewordenen aperkannten, waren Syko- phanten, handelten ans gemeinen und nichtswordigen Beweggrunden. ohne dass man gewalirte, wie wenig evangeliscb es sei, derartige Beschuldigungen gegen tugendhafte Männer zu erheben, welche ihree Pflicht so grosse Opfer gebracht hatten, und von ihren Landsleuten deshalb exilii worden waren. Hatte Hus erst die Deutschen vertrieben, und daraof nach Besei- tigung des Widerspruches die Universitil čechisirt: dann den Erz- bischof zu Paaren ge seben und dessen Flucht veranlass( und, wie früher das Schlachtseld an der Universitat, so in Prag bebouplet; batte er durch die Aussicht ouf den Kirchenraub den geheimen Rath gewonnen, durch die Konigin sich des Königs versichert, wäbrend er über das Haupt des letzteren die gerade fur Wenzel so entsetzliche Waffe schwang: kein König, welcher in einer Todsünde (Trunk, Völ- lerei) lebe, sel wahrer König; hatte er die Doctoren der Theologie. seine früheren Freunde aus dem Lande getrieben und fiir sich eine exempte Stellung erlangt, der kein Erzbischof. kein Papst, kein Gericht kein Kônig, Niemand beikommen konnte, so vollendele sich jetzt alimalig die vor seinen Augen in Constanz begonnene Wendung der Dinge. Es war ihm ergangen wie P. Johann XXIII., weleber nach dem Berichte Dietrich's von Niem auch geglaubt hatte, das Concil in der Tasche zu haben, chestens mit demselben ferug zu werden und dann triumphirend nach Hause zu reisen, ober zu spiit und bitter bereute, aus seiner unangreifbaren Stellung in Italien heraus, über die Alpen gezogen zu sein, wo er nicht wie in Pisa und Rom über die Concilten dominirte. Der Process hatte als dogmatisch begonnen, war als geistliche Angelegenheiten betreffend vor einem geistlichen Gerichte gesuhrt, Hus somit von Standesgenossen vernommen und pro- cessirt worden, was ja stets als besondere Rechtswohlthat und als das beste Mittel anerkannt wurde, der ungerechten Beurtheilung durch diejenigen zu entfliehen, welche sich von den inneren Verhältaissen des Processes keine geeignete Vorstellung machen konnten In dieser Beziehung stand die Thatsache fest, dass trotz aller Protestationen. keine Irrthümer lehren zu wollen, Hus die des Wycleff gepredigt und in Schriften vertheidigt hatte, und nur darin konnte ein Zweifel obwalten, ob es in allen den Poncten geschehen wac, die die Anklage- acte erwalnte oder in einzelnen: die Aussage der beeideten Zeugen
107 auf das Willkurliche dieses Systems aufmerksam machten, und die Berechtigung des historisch Gewordenen aperkannten, waren Syko- phanten, handelten ans gemeinen und nichtswordigen Beweggrunden. ohne dass man gewalirte, wie wenig evangeliscb es sei, derartige Beschuldigungen gegen tugendhafte Männer zu erheben, welche ihree Pflicht so grosse Opfer gebracht hatten, und von ihren Landsleuten deshalb exilii worden waren. Hatte Hus erst die Deutschen vertrieben, und daraof nach Besei- tigung des Widerspruches die Universitil čechisirt: dann den Erz- bischof zu Paaren ge seben und dessen Flucht veranlass( und, wie früher das Schlachtseld an der Universitat, so in Prag bebouplet; batte er durch die Aussicht ouf den Kirchenraub den geheimen Rath gewonnen, durch die Konigin sich des Königs versichert, wäbrend er über das Haupt des letzteren die gerade fur Wenzel so entsetzliche Waffe schwang: kein König, welcher in einer Todsünde (Trunk, Völ- lerei) lebe, sel wahrer König; hatte er die Doctoren der Theologie. seine früheren Freunde aus dem Lande getrieben und fiir sich eine exempte Stellung erlangt, der kein Erzbischof. kein Papst, kein Gericht kein Kônig, Niemand beikommen konnte, so vollendele sich jetzt alimalig die vor seinen Augen in Constanz begonnene Wendung der Dinge. Es war ihm ergangen wie P. Johann XXIII., weleber nach dem Berichte Dietrich's von Niem auch geglaubt hatte, das Concil in der Tasche zu haben, chestens mit demselben ferug zu werden und dann triumphirend nach Hause zu reisen, ober zu spiit und bitter bereute, aus seiner unangreifbaren Stellung in Italien heraus, über die Alpen gezogen zu sein, wo er nicht wie in Pisa und Rom über die Concilten dominirte. Der Process hatte als dogmatisch begonnen, war als geistliche Angelegenheiten betreffend vor einem geistlichen Gerichte gesuhrt, Hus somit von Standesgenossen vernommen und pro- cessirt worden, was ja stets als besondere Rechtswohlthat und als das beste Mittel anerkannt wurde, der ungerechten Beurtheilung durch diejenigen zu entfliehen, welche sich von den inneren Verhältaissen des Processes keine geeignete Vorstellung machen konnten In dieser Beziehung stand die Thatsache fest, dass trotz aller Protestationen. keine Irrthümer lehren zu wollen, Hus die des Wycleff gepredigt und in Schriften vertheidigt hatte, und nur darin konnte ein Zweifel obwalten, ob es in allen den Poncten geschehen wac, die die Anklage- acte erwalnte oder in einzelnen: die Aussage der beeideten Zeugen
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108 und die Erklärungen des Hus stimmten darin nicht überein. In Bezng auf die Sache selbst hatle aber jetzt noch Palcc das schwerste Argu- mení hinzugefügt. Aus dem dogmatischen Processe war allmählich ein anderer, ein Criminalprocess entstanden, als Hus wegen der Vertreibung der Deutschen, wegen der Anstiftung von Tumulten, wegen Aufreizung des Volkes. wegen Untergrabung des weltlichen Gehorsams angeklagt wurde; endlich er in der Frage wegen der Fälschung der Oxforder Documente ziemlich unverholen des Betruges, in der Angelegenheit des Gelcitbriefes der bewussten Lüge bezüchtigt worden war. Es handelte sich somit um seine burgerliche Ebre nicht minder, als um seine Rechtglänbigkeit. Das Concil hatle übrigens Hus sein Schicksal in die Hond gelegt. Was nach dom seit Friedrich's II. Ketzerconslitutionen in Deutschland und nicht blos in Dentschland heerschenden Cebranche, was nach dem in Böhmen geltenden Rechte semer wartete, wenn er sich nicht unterwürſe, daruber bat sich Hus durchaus keine Illusion gemacht. Er war mit der freudigen Hosfnung der baldigen Rückkehr nach Böhmen in Constanz eingetroffen, noch ist die Gans nicht gebraten, schrieb er mit dem čechischen Wortspicle nach Hause. Von einer Uberstürzung der Sentenz, davon, dass er dadurch überrascht worden wäre, ist absolut keine Rede. Er weiss, dass, wenn er den Forderun- gen des Concils nicht nachgiebt, er dem Gesetze versalle, nur er sich retten kann, soust Niemand ihn. Das Concil erwartefe von ihm, dass er seinen Worten treu bleiben und, nachdem er so oft gesagt und geschrieben. er stünde auf der Entscheidung des Concils 1). er sei bereit sich belehren zu lassen, er jetzt nicht der Sache die Wendung geben werde, dass Niemand ihn eines Besseren belehrt habe. Dieser sein Aus- weg schloss ja doch nur den gegrondeten Vorwurf in sich, er set unverbesserlich und weigere sich you irgend einer Seite Belehrung anzunehmen. Er selbst glauble, dass nur wegen vier Puncten eine Beschwerde wider ibn moglich sei : 1. weil er die Krenzbulle P. Johann's XXIII. verhindert; 2. dass er so lange im Banne verweill: 3. während desselben Messe gelesen ; 4. dass er in dem Briese, welchen er in Bethlehem zurückgelassen hatte, sagte, er gehe obne Geleits- brieſ, was or nun in Constanz so deulete, er habe keinen Geleitsbrief des Papstes gehabt und als er den Brief schrieb, nicht gewusst, 1) Sto 2d delerminaliončm concihi
108 und die Erklärungen des Hus stimmten darin nicht überein. In Bezng auf die Sache selbst hatle aber jetzt noch Palcc das schwerste Argu- mení hinzugefügt. Aus dem dogmatischen Processe war allmählich ein anderer, ein Criminalprocess entstanden, als Hus wegen der Vertreibung der Deutschen, wegen der Anstiftung von Tumulten, wegen Aufreizung des Volkes. wegen Untergrabung des weltlichen Gehorsams angeklagt wurde; endlich er in der Frage wegen der Fälschung der Oxforder Documente ziemlich unverholen des Betruges, in der Angelegenheit des Gelcitbriefes der bewussten Lüge bezüchtigt worden war. Es handelte sich somit um seine burgerliche Ebre nicht minder, als um seine Rechtglänbigkeit. Das Concil hatle übrigens Hus sein Schicksal in die Hond gelegt. Was nach dom seit Friedrich's II. Ketzerconslitutionen in Deutschland und nicht blos in Dentschland heerschenden Cebranche, was nach dem in Böhmen geltenden Rechte semer wartete, wenn er sich nicht unterwürſe, daruber bat sich Hus durchaus keine Illusion gemacht. Er war mit der freudigen Hosfnung der baldigen Rückkehr nach Böhmen in Constanz eingetroffen, noch ist die Gans nicht gebraten, schrieb er mit dem čechischen Wortspicle nach Hause. Von einer Uberstürzung der Sentenz, davon, dass er dadurch überrascht worden wäre, ist absolut keine Rede. Er weiss, dass, wenn er den Forderun- gen des Concils nicht nachgiebt, er dem Gesetze versalle, nur er sich retten kann, soust Niemand ihn. Das Concil erwartefe von ihm, dass er seinen Worten treu bleiben und, nachdem er so oft gesagt und geschrieben. er stünde auf der Entscheidung des Concils 1). er sei bereit sich belehren zu lassen, er jetzt nicht der Sache die Wendung geben werde, dass Niemand ihn eines Besseren belehrt habe. Dieser sein Aus- weg schloss ja doch nur den gegrondeten Vorwurf in sich, er set unverbesserlich und weigere sich you irgend einer Seite Belehrung anzunehmen. Er selbst glauble, dass nur wegen vier Puncten eine Beschwerde wider ibn moglich sei : 1. weil er die Krenzbulle P. Johann's XXIII. verhindert; 2. dass er so lange im Banne verweill: 3. während desselben Messe gelesen ; 4. dass er in dem Briese, welchen er in Bethlehem zurückgelassen hatte, sagte, er gehe obne Geleits- brieſ, was or nun in Constanz so deulete, er habe keinen Geleitsbrief des Papstes gehabt und als er den Brief schrieb, nicht gewusst, 1) Sto 2d delerminaliončm concihi
Strana 109
109 dass die bohmischen Herren mit ihm gehen worden! Er vergass aber, dass er dieses anch nachher sagte und schrieb, als er sebr woh) wissen musste, wie es sich mit dem Geleitsbriefe verhalte und die böhmischen Herren ihn nach Constanz gebracht hatten ! Das war jetzt freilich alles anders geworden und waren ganz andere Dinge noch zu verantworten; dennoch hoffte man von Seite des Concils die Hartnäckigkeit des Magisters zu besiegen und dass seine bessere Natur noch den Sieg davon tragen werde. Von der einslussreichsten Stelle kam ihm die Möglichkeit sich zu resten zu. Der Cardinalbischof von Ostia selbst verfasste eine Formel, welche so milde gehalten war, dass his jetzt kein vernönstiger Grund ausgefunden werden konnte. der die Annahme derselben nicht der Ebre und dem Gewissen gemäss erachtet hätte, vorausgeselzt, dass es thm mit den so uft wiederholten Betheuerungen sich belehren lassen zu wollen, je ernst gewesen wäre. Sie lautete: „Abgesehen von den Erklärungen, welche ich schon gegeben habe. und die ich jetzt wiederhole, erkläre ich von Neuem. dass. obwohl mir vicles beigelegt wird, woron ich niemals dachte, ich mich nichts destoweniger in allem mir beigelegten oder mir vorge- worsenen. oder den Auszügen aus meinen Büchern oder den Zeugen- aussagen, der barmherzigen Anordnung, Entscheidung, Besprechung des hochheiligen allgemeinen Concils unterwerse, zum Abschwören, zum Widerruf, zur Zurücknahme und barmherzigen Busse und alles und jedes Einzelne zu thun, was das hochheilige Concil zu meinem Heile barmherzig und nach seiner Gnade anzuordnen sir gut sinden wird, mich diesem demuthigst empsehlend.“ Hus erklärte aber auch nach dieser Formel sich nicht dem Concil unterwersen zu können, ein- mal, weil er damit viele Wahrbeiten verdammen müsse, die als scandalös ausgegeben worden scien, dann weil er in einen Meineid versiele, wenn er durch Abschwörung bekenne, dass er Ierthümer gehabt habe. wodurch er dem Volke Gottes Argerniss gebe, das in seiner Predigt das Entgegengesetzte gehört habe. Er werde dem Beispiele Eleazar's solgen und ziche vor, zu sterben. Nochmals ersolgte von der gleichen Seite eine herzliche und liebende Mahnung. Er wurde auſmerksam gemacht, dass, was die Verdammung von Wahrheilen betreffe, diese ja nicht von ihm aus- ginge, sondern höchstens seinen Vorgeselzten zur Lost sallen könne. da moge er denn doch nicht seiner eigenen Weisheil zu sehr ver- trauen. Was aber den Meineid betreffe, so könne man doch nicht mit
109 dass die bohmischen Herren mit ihm gehen worden! Er vergass aber, dass er dieses anch nachher sagte und schrieb, als er sebr woh) wissen musste, wie es sich mit dem Geleitsbriefe verhalte und die böhmischen Herren ihn nach Constanz gebracht hatten ! Das war jetzt freilich alles anders geworden und waren ganz andere Dinge noch zu verantworten; dennoch hoffte man von Seite des Concils die Hartnäckigkeit des Magisters zu besiegen und dass seine bessere Natur noch den Sieg davon tragen werde. Von der einslussreichsten Stelle kam ihm die Möglichkeit sich zu resten zu. Der Cardinalbischof von Ostia selbst verfasste eine Formel, welche so milde gehalten war, dass his jetzt kein vernönstiger Grund ausgefunden werden konnte. der die Annahme derselben nicht der Ebre und dem Gewissen gemäss erachtet hätte, vorausgeselzt, dass es thm mit den so uft wiederholten Betheuerungen sich belehren lassen zu wollen, je ernst gewesen wäre. Sie lautete: „Abgesehen von den Erklärungen, welche ich schon gegeben habe. und die ich jetzt wiederhole, erkläre ich von Neuem. dass. obwohl mir vicles beigelegt wird, woron ich niemals dachte, ich mich nichts destoweniger in allem mir beigelegten oder mir vorge- worsenen. oder den Auszügen aus meinen Büchern oder den Zeugen- aussagen, der barmherzigen Anordnung, Entscheidung, Besprechung des hochheiligen allgemeinen Concils unterwerse, zum Abschwören, zum Widerruf, zur Zurücknahme und barmherzigen Busse und alles und jedes Einzelne zu thun, was das hochheilige Concil zu meinem Heile barmherzig und nach seiner Gnade anzuordnen sir gut sinden wird, mich diesem demuthigst empsehlend.“ Hus erklärte aber auch nach dieser Formel sich nicht dem Concil unterwersen zu können, ein- mal, weil er damit viele Wahrbeiten verdammen müsse, die als scandalös ausgegeben worden scien, dann weil er in einen Meineid versiele, wenn er durch Abschwörung bekenne, dass er Ierthümer gehabt habe. wodurch er dem Volke Gottes Argerniss gebe, das in seiner Predigt das Entgegengesetzte gehört habe. Er werde dem Beispiele Eleazar's solgen und ziche vor, zu sterben. Nochmals ersolgte von der gleichen Seite eine herzliche und liebende Mahnung. Er wurde auſmerksam gemacht, dass, was die Verdammung von Wahrheilen betreffe, diese ja nicht von ihm aus- ginge, sondern höchstens seinen Vorgeselzten zur Lost sallen könne. da moge er denn doch nicht seiner eigenen Weisheil zu sehr ver- trauen. Was aber den Meineid betreffe, so könne man doch nicht mit
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110 diesemn Ausdrucke bezcichnen, von einem Irrthume zuruckzukehren, wie Augustinus, Origines, Petrus Lombardus u. a. gethan. Damit ent- ferne man sich nicht von der Wahrheil, sondern man nahere sich ihr ; statt meineidig zu werden, werde er besser: statt Argeraiss zu geben. werde er erbauen; es gabe noch wichtigere Kämpfe für den christ- lichen Glauben (ols diese). Es war vergeblich. Es lohnt der Mühe, den inneren Gründen dieser Gesinnung nachzugehen. Die ganze, in theuren Vaterlande so bedeutende Stellung, welche Hiss nicht durch seine Gofoirt, sondern durch seine Talente und seinen Fleiss erlangte, war so recht die Frucht seiner scolasti- schen Methode. Diese subrte aber auch den schlagsertigen Magister von Behauptung zu Behauptung, von einem Angriff zum andern, bis zulctzt auch am Widersinnigsten sestgehalten wurde, weil er es behauptet hattc. Kirche, Schule und Welf wurden ihm zuletzt zu einer grossen Disputiranstalt, in welcher nur ihm, der Prediger, das Wort zukam, alle andern aber, weil sie seine Gegner waren, nicht hios schlechte Disputanten, sondern auch schlechte Men- schen waren. Palec und Michael waren nach ihm Fälscher, der Cardinal von Cambray ein Lügner, während zuletzt doch nur herauskam, dass drei Artikel oder auch einige mehr (nach sci- nem eigenen Berichte) nicht gut (male) extrabirt und auch noch in der letzten Vorlesung einige „abgekürzt" worden seien. Von denjenigen. welche gut ausgezogen waren, von der harten, aber wohl erwiesenen Anklage über sein Benehmen 1409 und noch später, von den blutigen Excessen, welche sich an seine Predigten anschlossen, ist in seinen Briefen keine Spur von Reue, von Be- schwerung des Gewissens, von Sorge. Im Gegentheile, die Briefe, welche er in die Heimath schreibt, enthalten nur Anklagen gegen diejenigen, welche von ihrem Standpuncte mindestens ebenso vicl Recht besassen, als er fur sich in Anspruch nahm. Als K. Sigmund ihn zur Rede setzte und der Lüge überwies, wurde von ihm nach Böhmen geschrieben. der König, welchem er noch auf dem Concile gedankt hatte, meine es nicht redlich *). Bald heisst es in den Brie- fen man habe seine Sache dem Concile entzichen wollen; dann wird wieder geklagt, dass die 50 Doctoren, welche von dem Coneil in 1) Sigismundus omnia dolast egil
110 diesemn Ausdrucke bezcichnen, von einem Irrthume zuruckzukehren, wie Augustinus, Origines, Petrus Lombardus u. a. gethan. Damit ent- ferne man sich nicht von der Wahrheil, sondern man nahere sich ihr ; statt meineidig zu werden, werde er besser: statt Argeraiss zu geben. werde er erbauen; es gabe noch wichtigere Kämpfe für den christ- lichen Glauben (ols diese). Es war vergeblich. Es lohnt der Mühe, den inneren Gründen dieser Gesinnung nachzugehen. Die ganze, in theuren Vaterlande so bedeutende Stellung, welche Hiss nicht durch seine Gofoirt, sondern durch seine Talente und seinen Fleiss erlangte, war so recht die Frucht seiner scolasti- schen Methode. Diese subrte aber auch den schlagsertigen Magister von Behauptung zu Behauptung, von einem Angriff zum andern, bis zulctzt auch am Widersinnigsten sestgehalten wurde, weil er es behauptet hattc. Kirche, Schule und Welf wurden ihm zuletzt zu einer grossen Disputiranstalt, in welcher nur ihm, der Prediger, das Wort zukam, alle andern aber, weil sie seine Gegner waren, nicht hios schlechte Disputanten, sondern auch schlechte Men- schen waren. Palec und Michael waren nach ihm Fälscher, der Cardinal von Cambray ein Lügner, während zuletzt doch nur herauskam, dass drei Artikel oder auch einige mehr (nach sci- nem eigenen Berichte) nicht gut (male) extrabirt und auch noch in der letzten Vorlesung einige „abgekürzt" worden seien. Von denjenigen. welche gut ausgezogen waren, von der harten, aber wohl erwiesenen Anklage über sein Benehmen 1409 und noch später, von den blutigen Excessen, welche sich an seine Predigten anschlossen, ist in seinen Briefen keine Spur von Reue, von Be- schwerung des Gewissens, von Sorge. Im Gegentheile, die Briefe, welche er in die Heimath schreibt, enthalten nur Anklagen gegen diejenigen, welche von ihrem Standpuncte mindestens ebenso vicl Recht besassen, als er fur sich in Anspruch nahm. Als K. Sigmund ihn zur Rede setzte und der Lüge überwies, wurde von ihm nach Böhmen geschrieben. der König, welchem er noch auf dem Concile gedankt hatte, meine es nicht redlich *). Bald heisst es in den Brie- fen man habe seine Sache dem Concile entzichen wollen; dann wird wieder geklagt, dass die 50 Doctoren, welche von dem Coneil in 1) Sigismundus omnia dolast egil
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111 seiner Sache verordnet waren, ibo nicht privaſim informiren wollten. sondern ihm sagten, er müsse der Entscheidung des Concils harren 6). Hus hatte sich aber gerade in dieser Beziehung eine Hinterthüre offen gehalten, indem er in seinen Briefen fortwährend seine Unterwerfung sò verstand, dass er eines Besseren belehri würde, sich wie natürlich die Entscheidung vorbebaltend, ob er belchrt wäre oder ob er das Concil helebrt hälte. Freilich sab man diesen Kunstgriff schr bald durch und trieb ihn dann so in die Enge, dass er sich darüber aus- sprechen musste. Seinerseits hatle sich das Concil aber wohl gehütet. ihn for einen Härctiker oder gar Häresiarchen zu erklären. Es bezeich— nete verschiedene Sätze als häretisch, jedoch nicht ihn, weil dazu seine volle Erklörung gchörte, bei den incriminicten Sätzen zu ver- harren. Erklärte er bei dem nachsten Verhöre, dass er sich der Entscheidung des Concils uber diese Sätze nicht unterwerse, so batte er sich dadurch als Häretiker selbst bezeichnet und auch selbst gerichtet. Nicht blos, dass sein Tod sicher war, sondern er hatte dann auch das Königreich Böhmen mit dem Makel behaftet, dass es allen Warnungen zum Trotze Jahre lang die Häresie in seinem Schoosse genährt, die Katholiken verfolgt habe. Die ganze bisherige Bewegung, deren baretischen Charakter Hus auf das Bestimmteste geläughet hatte, trat dann in demjenigen Lichte hervor, welches Palec darauf hatte fallen lassen und der viel betoute Satz, kein wahrer Böhme könne eine Häretiker sein, erwies sich als müssige Erfindung. Es kam noch ein schweres Bedenken dazu! Hus hatte immer mit gleicher Taktik versahren. Wie er der Verurtheilung der 45 Artikel widerstrebte, angeblich weil er den Gründen derselben nicht bei- pstichten könne, hatfe er auch der Erklärung Sbinco's über das Allar- sakrament und die Remanenz des Brodes sich entgegengestellt, angeb- lich weil er dem Wortlaute des erzhischöflichen Mandates nicht bei- pslichten könne. In äbalicher Weise hatte er dann später gegen den Pisaner Papst die Frage ausgeworfen. ob an cinen Papst zu glauhen sei? Sicht man auf dieses consequent durchgefuhrte Versahren, so möchte man meinen, es seien dies lauter Wortklaubereien nach der Weise der Scolastiker, die ja Hus auch dahin trich zu untersuchen, ob alle Gefährten des Pharao, die im rothen Meère ertranken, unselig geworden seien. Allein nicht so war es mit seinen Zubörern in Bcth- 1)Tu dchce starv dečiloni concilii.
111 seiner Sache verordnet waren, ibo nicht privaſim informiren wollten. sondern ihm sagten, er müsse der Entscheidung des Concils harren 6). Hus hatte sich aber gerade in dieser Beziehung eine Hinterthüre offen gehalten, indem er in seinen Briefen fortwährend seine Unterwerfung sò verstand, dass er eines Besseren belehri würde, sich wie natürlich die Entscheidung vorbebaltend, ob er belchrt wäre oder ob er das Concil helebrt hälte. Freilich sab man diesen Kunstgriff schr bald durch und trieb ihn dann so in die Enge, dass er sich darüber aus- sprechen musste. Seinerseits hatle sich das Concil aber wohl gehütet. ihn for einen Härctiker oder gar Häresiarchen zu erklären. Es bezeich— nete verschiedene Sätze als häretisch, jedoch nicht ihn, weil dazu seine volle Erklörung gchörte, bei den incriminicten Sätzen zu ver- harren. Erklärte er bei dem nachsten Verhöre, dass er sich der Entscheidung des Concils uber diese Sätze nicht unterwerse, so batte er sich dadurch als Häretiker selbst bezeichnet und auch selbst gerichtet. Nicht blos, dass sein Tod sicher war, sondern er hatte dann auch das Königreich Böhmen mit dem Makel behaftet, dass es allen Warnungen zum Trotze Jahre lang die Häresie in seinem Schoosse genährt, die Katholiken verfolgt habe. Die ganze bisherige Bewegung, deren baretischen Charakter Hus auf das Bestimmteste geläughet hatte, trat dann in demjenigen Lichte hervor, welches Palec darauf hatte fallen lassen und der viel betoute Satz, kein wahrer Böhme könne eine Häretiker sein, erwies sich als müssige Erfindung. Es kam noch ein schweres Bedenken dazu! Hus hatte immer mit gleicher Taktik versahren. Wie er der Verurtheilung der 45 Artikel widerstrebte, angeblich weil er den Gründen derselben nicht bei- pstichten könne, hatfe er auch der Erklärung Sbinco's über das Allar- sakrament und die Remanenz des Brodes sich entgegengestellt, angeb- lich weil er dem Wortlaute des erzhischöflichen Mandates nicht bei- pslichten könne. In äbalicher Weise hatte er dann später gegen den Pisaner Papst die Frage ausgeworfen. ob an cinen Papst zu glauhen sei? Sicht man auf dieses consequent durchgefuhrte Versahren, so möchte man meinen, es seien dies lauter Wortklaubereien nach der Weise der Scolastiker, die ja Hus auch dahin trich zu untersuchen, ob alle Gefährten des Pharao, die im rothen Meère ertranken, unselig geworden seien. Allein nicht so war es mit seinen Zubörern in Bcth- 1)Tu dchce starv dečiloni concilii.
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112 lehem der Fall. Diese hielten sich sehr einsach daran, dass er der Verurtheilung der 45 Artikel, dem Mandate des Erzbischofs über die Remanenz des Brodes, endlich der Kreuzbulle des Papstes widersprach. wesshalb Palec ihm anch öffentlich vorwarf, alle seine Zuhórer in Befhlehem seien der Uberzeugung von der Remanenz des Brodes geworden. Ware nun Hus noch auf dem Standpuncte des katholischen Dogmas gestanden, so würde er, wenn es möglich war, die ganze Thatsache als irrig beanstandet haben, oder er bätle seine tiefe Betrobniss ausgesprochen, seine Anhänger in Zerrüttung mit ihrem eigenen Gewissen gesefzt zu haben, nach dem er selbst die wider ihn erhobene Anklage an der Remanenz des Brodes sestzohallen, als Lige bezeichnet hatle. Wie unglicklich der Prediger, welcher seine Zuhorer im Glauben befestigen will und diesen erschüttert! Als aber nun Palec ihm die schwere Anklage vorführte, erzürnte sich Hus sehr heftig, aber nicht, weil sie nicht wahr war ; denn das musste Hus am besten wissen, dass sic nur zu wabr sei, sondern weil Palec gesagt hatte, allc Zuhörer in Bethlehem theilten jetzt die Ansicht von der Remanenz des Brodes. Es bandelle sich aber gar nicht darum, ob alle, sehr viele oder viele, sondern dass die Wirkung seiner Predigten und seines Anstretens darin bestand, den Glauben seiner Zuhörer zu erschuttern. Dieses Versahren war eben ihm ganz eigenthümlich. Er reizte die Leute nicht aus, sich unmitlelbar den Geboten des Konigs entgegen- zustellen. In Gegentheile als es die drei unglücklichen Leute thaten, welcbe K. Wenzel enthaupten liess, war er nicht in der Stadt, wie damals als die von ihm verfriebenen Dentschen abzogen. Er kunnte ja dann sagen, wie es auſ dem Concil geschah, ich war gar nicht da gewesen. Aber als sie den Lohn ihrer Tollkühnheit auf Beschl des Königs erlangt, erklärte er sie als Märtyrer und ehrte sie als solche. Wie hatte er es 1409 den Deutschen verübell, dass sie dem könig- lichen Gebote nicht Folge leisteten! Es würde zu weit führen, diese Dinge bis in jedes Einzelne zu verfolgen, allein man muss sie erwäbnen, um sich von dem Eindrucke Rechenschaft zu geben, welche sie hei dem Concil verursachten und die für Hus ungün- stige Stimmung erzeugten, welche sich so offen und unzweideutig kund gab. Nun hatte das Concil gar keinen Beruf. den Toddes Hus zu wünschen, am wenigsten ein Interesse, ihn zu veran- lassen. Wozn auch die Reform mit enem Todesurtheile beginnen,
112 lehem der Fall. Diese hielten sich sehr einsach daran, dass er der Verurtheilung der 45 Artikel, dem Mandate des Erzbischofs über die Remanenz des Brodes, endlich der Kreuzbulle des Papstes widersprach. wesshalb Palec ihm anch öffentlich vorwarf, alle seine Zuhórer in Befhlehem seien der Uberzeugung von der Remanenz des Brodes geworden. Ware nun Hus noch auf dem Standpuncte des katholischen Dogmas gestanden, so würde er, wenn es möglich war, die ganze Thatsache als irrig beanstandet haben, oder er bätle seine tiefe Betrobniss ausgesprochen, seine Anhänger in Zerrüttung mit ihrem eigenen Gewissen gesefzt zu haben, nach dem er selbst die wider ihn erhobene Anklage an der Remanenz des Brodes sestzohallen, als Lige bezeichnet hatle. Wie unglicklich der Prediger, welcher seine Zuhorer im Glauben befestigen will und diesen erschüttert! Als aber nun Palec ihm die schwere Anklage vorführte, erzürnte sich Hus sehr heftig, aber nicht, weil sie nicht wahr war ; denn das musste Hus am besten wissen, dass sic nur zu wabr sei, sondern weil Palec gesagt hatte, allc Zuhörer in Bethlehem theilten jetzt die Ansicht von der Remanenz des Brodes. Es bandelle sich aber gar nicht darum, ob alle, sehr viele oder viele, sondern dass die Wirkung seiner Predigten und seines Anstretens darin bestand, den Glauben seiner Zuhörer zu erschuttern. Dieses Versahren war eben ihm ganz eigenthümlich. Er reizte die Leute nicht aus, sich unmitlelbar den Geboten des Konigs entgegen- zustellen. In Gegentheile als es die drei unglücklichen Leute thaten, welcbe K. Wenzel enthaupten liess, war er nicht in der Stadt, wie damals als die von ihm verfriebenen Dentschen abzogen. Er kunnte ja dann sagen, wie es auſ dem Concil geschah, ich war gar nicht da gewesen. Aber als sie den Lohn ihrer Tollkühnheit auf Beschl des Königs erlangt, erklärte er sie als Märtyrer und ehrte sie als solche. Wie hatte er es 1409 den Deutschen verübell, dass sie dem könig- lichen Gebote nicht Folge leisteten! Es würde zu weit führen, diese Dinge bis in jedes Einzelne zu verfolgen, allein man muss sie erwäbnen, um sich von dem Eindrucke Rechenschaft zu geben, welche sie hei dem Concil verursachten und die für Hus ungün- stige Stimmung erzeugten, welche sich so offen und unzweideutig kund gab. Nun hatte das Concil gar keinen Beruf. den Toddes Hus zu wünschen, am wenigsten ein Interesse, ihn zu veran- lassen. Wozn auch die Reform mit enem Todesurtheile beginnen,
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113 nachdem in dem Verfahren gegen die Papste sich Strenge und Milde so schön gepaart? Wie stand es aber in dieser Bezieling mit Hus und das schemt mir die Cardinalſrage zu sein? Die unkirchlichen Lebren Wyeleffis hatten ihn mit magischen Banden uinstrickt. Er glauhte nicht blos Katholik zu sein, sondern ein sehr guter und war es längst nicht mehr. Ihm fehlte dic Formel, sich aus Wycleff wieder her- auszufinden, so dass er zuletzt Wycleff's Ansichlen für die sei- nigen hielf und öffentlich des Plagiates beschuldigt wurde. Er war der Ansicht, das Evangeliun vorzutragen und trug den Wycles- fisnus vor. Man kann nicht sagen, welchen Eindruck die Erorterung der ganzen Sache auf dem Concil auf Hus selbst machte und ob ihm nicht jetzt erst die Kluft recht klar geworden war, an welcher er sich so lange besunden? Gescizl aber, er entschloss sich den Widerruf auch in der mildesten Form zu leisten, so war die natürliche Folge, dass seine bisherigen Anhänger an ihm irre wurden, da er ihnen Lehren vorgelragen, welcbe er jetzl widerrief und auf Psade sie gesührt, welche er selbst jetzt als Pfade des Verderbens ansah. Nun war es freilich, wenn er die Uberzeugung hegte, dass er gefehlf habe, seine Pflicht und Schuldigkeit offen einzugestehen, er habe geirat und die— jenigen, welche ihm nachgefolgt waren, darauf ausmerksam zu machen, dass sie einen falschen Fübrer erwählt hatten. Allein hier war die Frage. besass Hus den hohen Grad von Demuth, welcher dazu gehörte, ein Geständniss abzulegen, welches ihn ebenso ehrfe, wenn es ans laute- rein Herzen kan, als es ihn in Betreff seiner Wirksamkeit moralisch vernichtete ; es kam einem Selbstmorde gleich und verschloss ihm den Weg nach Böhmen. Was hatte er dort noch zu thun, nachdem er kurz vorher seinen Landsleuten noch den Rath gegeben, die Communion sub utraque einzufübren, wenn auch nur bei Erwach- senen, während das Concil sie verwars? Hatte er den Muth vor den- jenigen, welche er so weit gesuhrt. den Vorwurf zu ertragen, er sci ein Abtrünniger von seiner eigenen Bahn? Besass er so vicle Kraft an der Spitze der Seinigen sich Jakobell zu denken, wenn er sie in Folge geanderter Uberzeugung nicht melir zu leiten vermochte? Die Sache geslaltele sich so mehr und mebr für ihn zum Dilemma zwischen dem moralischen und physischen Tode, welcher von beiden vorzu- ziehen sei? Fontes VIt. B
113 nachdem in dem Verfahren gegen die Papste sich Strenge und Milde so schön gepaart? Wie stand es aber in dieser Bezieling mit Hus und das schemt mir die Cardinalſrage zu sein? Die unkirchlichen Lebren Wyeleffis hatten ihn mit magischen Banden uinstrickt. Er glauhte nicht blos Katholik zu sein, sondern ein sehr guter und war es längst nicht mehr. Ihm fehlte dic Formel, sich aus Wycleff wieder her- auszufinden, so dass er zuletzt Wycleff's Ansichlen für die sei- nigen hielf und öffentlich des Plagiates beschuldigt wurde. Er war der Ansicht, das Evangeliun vorzutragen und trug den Wycles- fisnus vor. Man kann nicht sagen, welchen Eindruck die Erorterung der ganzen Sache auf dem Concil auf Hus selbst machte und ob ihm nicht jetzt erst die Kluft recht klar geworden war, an welcher er sich so lange besunden? Gescizl aber, er entschloss sich den Widerruf auch in der mildesten Form zu leisten, so war die natürliche Folge, dass seine bisherigen Anhänger an ihm irre wurden, da er ihnen Lehren vorgelragen, welcbe er jetzl widerrief und auf Psade sie gesührt, welche er selbst jetzt als Pfade des Verderbens ansah. Nun war es freilich, wenn er die Uberzeugung hegte, dass er gefehlf habe, seine Pflicht und Schuldigkeit offen einzugestehen, er habe geirat und die— jenigen, welche ihm nachgefolgt waren, darauf ausmerksam zu machen, dass sie einen falschen Fübrer erwählt hatten. Allein hier war die Frage. besass Hus den hohen Grad von Demuth, welcher dazu gehörte, ein Geständniss abzulegen, welches ihn ebenso ehrfe, wenn es ans laute- rein Herzen kan, als es ihn in Betreff seiner Wirksamkeit moralisch vernichtete ; es kam einem Selbstmorde gleich und verschloss ihm den Weg nach Böhmen. Was hatte er dort noch zu thun, nachdem er kurz vorher seinen Landsleuten noch den Rath gegeben, die Communion sub utraque einzufübren, wenn auch nur bei Erwach- senen, während das Concil sie verwars? Hatte er den Muth vor den- jenigen, welche er so weit gesuhrt. den Vorwurf zu ertragen, er sci ein Abtrünniger von seiner eigenen Bahn? Besass er so vicle Kraft an der Spitze der Seinigen sich Jakobell zu denken, wenn er sie in Folge geanderter Uberzeugung nicht melir zu leiten vermochte? Die Sache geslaltele sich so mehr und mebr für ihn zum Dilemma zwischen dem moralischen und physischen Tode, welcher von beiden vorzu- ziehen sei? Fontes VIt. B
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114 Er halte seit Langem Anlass und Zeit gehabt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, deren Beantwortung jetzt in semen Händen lag. Fühlte er sich noch als Priester der katholischen Kirche, so durfte er sich nicht selbst fragen, welches Argerniss nehmen die Leute, wenn ich meine Lehren widerruse, sondern wie kann ich das gegebene Argerniss gut machen? Dass dieser Gedanke ihm gar nicht kam, beweist aber am besten, welche Veränderung bewusst oder unbewuss[ mit iho vorgegan- gen war ; er stand längstausserhalb des Gebictes der katholischen Kirche und wenn hicbei eſwas seltsam isl, so liegt es nur darin, dass er sich nicht offen zu dieser Richtung bekannte und sich fortwährend den Anschein gab, als wollle er sich unterwerfen. Ihn hatte ja das Concil nicht berufen ; er selbst war dazu gekommen, warum unter- warf er sich nicht, wonn er sich freiwillig zu demselben begeben halte? War ihm erst jetzt die Kluft klar geworden, welche iln von seinen früheren Freunden principiell trenote? Wozu aber dann die Wortklaubereien mit diesen? Wozu ondererseits die katholische Beicht auf dem letzten Lebenswege? Wozu jene Erklärungen, nach welchen er gestorben wäre, weil einige Artikel fälschlich ausgezogen worden waren und er diese nicht anerkennen wollte? Wer stirbt aus solchen Gründen, wer um seine Gegner zu ârgern, wo es sich doch um viel gewichtigere Dinge han- delte, als ob ein Paar Arlikel richtig oder nicht richtig waren, wenn die übrigen ihn vernichteten! Der Historiker befindet sich hier in einer eigenen Lage, da er mühsam die psychologischen Gründe ausfindig machen muss, welche Hus bestimmen konnten, den kurzen aber qualvollen Feuertod einem Leben vorzuziehen, das eigentlich erst jetzt eine Bedeutung gewin- nen konnte, als es sich darum handelte, das aufgeregte Volk in Böh- men, welches eine Besserung der Dinge erwartete, in den Bahnen zu erhalten, welche wirklich dazu sührten, und sie von jenen mögliehist zurdckzuweisen, die, wie die Vorgänge des Jahres 1411 bis 1413 bewiesen, unter stürmischen, selbstsüchtigen, leidenschaftlichen Fülirern statt zu einem evangelischen Zustande zu sübren, zum Bürgerkriege, zu Mord und Todtschlag, zu den äussersten Excessen sülirten. Hielt er es vielleicht sur unmöglich, da ihm in der Gunst der Studenten schen Hieronymus den Rang abgelausen, die entfesselte Bewegung noch auszuhalten? Der Adel wollfe die Kirchengüter und liess sich davon nicht abhalten. Der Bürger wollte bei dem allgemei-
114 Er halte seit Langem Anlass und Zeit gehabt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, deren Beantwortung jetzt in semen Händen lag. Fühlte er sich noch als Priester der katholischen Kirche, so durfte er sich nicht selbst fragen, welches Argerniss nehmen die Leute, wenn ich meine Lehren widerruse, sondern wie kann ich das gegebene Argerniss gut machen? Dass dieser Gedanke ihm gar nicht kam, beweist aber am besten, welche Veränderung bewusst oder unbewuss[ mit iho vorgegan- gen war ; er stand längstausserhalb des Gebictes der katholischen Kirche und wenn hicbei eſwas seltsam isl, so liegt es nur darin, dass er sich nicht offen zu dieser Richtung bekannte und sich fortwährend den Anschein gab, als wollle er sich unterwerfen. Ihn hatte ja das Concil nicht berufen ; er selbst war dazu gekommen, warum unter- warf er sich nicht, wonn er sich freiwillig zu demselben begeben halte? War ihm erst jetzt die Kluft klar geworden, welche iln von seinen früheren Freunden principiell trenote? Wozu aber dann die Wortklaubereien mit diesen? Wozu ondererseits die katholische Beicht auf dem letzten Lebenswege? Wozu jene Erklärungen, nach welchen er gestorben wäre, weil einige Artikel fälschlich ausgezogen worden waren und er diese nicht anerkennen wollte? Wer stirbt aus solchen Gründen, wer um seine Gegner zu ârgern, wo es sich doch um viel gewichtigere Dinge han- delte, als ob ein Paar Arlikel richtig oder nicht richtig waren, wenn die übrigen ihn vernichteten! Der Historiker befindet sich hier in einer eigenen Lage, da er mühsam die psychologischen Gründe ausfindig machen muss, welche Hus bestimmen konnten, den kurzen aber qualvollen Feuertod einem Leben vorzuziehen, das eigentlich erst jetzt eine Bedeutung gewin- nen konnte, als es sich darum handelte, das aufgeregte Volk in Böh- men, welches eine Besserung der Dinge erwartete, in den Bahnen zu erhalten, welche wirklich dazu sührten, und sie von jenen mögliehist zurdckzuweisen, die, wie die Vorgänge des Jahres 1411 bis 1413 bewiesen, unter stürmischen, selbstsüchtigen, leidenschaftlichen Fülirern statt zu einem evangelischen Zustande zu sübren, zum Bürgerkriege, zu Mord und Todtschlag, zu den äussersten Excessen sülirten. Hielt er es vielleicht sur unmöglich, da ihm in der Gunst der Studenten schen Hieronymus den Rang abgelausen, die entfesselte Bewegung noch auszuhalten? Der Adel wollfe die Kirchengüter und liess sich davon nicht abhalten. Der Bürger wollte bei dem allgemei-
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115 nen Zugreisen nicht zuruukbleihen. Kirchliche Abenteurer wie Peter von Dresden, die Anhanger mittelalterlicher Secten wandten sich bereils Böhmen zu, das der allgemeine Sammelplatz derjenigen wurde. die, jeder von seinem Standpuncte aus, dem primitiven Zustand, eine allgemeine Musterkirche aufrichten wollten. Wie war es dann abec mit dem Könige, welcher vor dem Concil gerade in Folge der Enl- hüllungen im Processe des Hus sortwäbrend der Begünstigung der Ketzerei beschuldig! wurde? Selbst im Falle, duss Hus nach Bölimen zurückgekelrt wäre, was wie Hus in Constanz behauptete, Sigmund nach dem Geleitsbrieſe zu thun schuldig war, wollte, und konnte Wen- zel in die Länge den Magister schützen, wenn er nach geschehener Unterwerfung unter das Concil von Neuem begann? Bereits am 8. April hatte König Sigmund 1) in Ubereinstimmung mit dem Concil alle nach Constanz ertheillen Geleitsbriefe, von welchen ke in Gebrauch gemacht worden war, zurückgenommen und cassirt. Es ist zwar wahrscheinlich, dass diese Massregel zunächst mit der Entweichung des Papstes aus Constanz im Causalzusammenhange stand ; sie traf aber auch Hus um so mehr, als er fortwährend behauptet hatte, er habe keinen Geleitsbrief erhallen. Damit war diese Angelegenheit vollständig zu Ende gekommen. Ubrigens war in der Weigerung, sich den Anfor- derungen des Concils zu fügen, in der Zurückweisung der freundlichen Rathschläge derjenigen, welche ihn retten wollten, System, wenn es auch im directen Widerspruche mit der Erklärung stand, er unterwerfe sich dem Concil. Es passte ganz zu dem Verfabren, das ihn um die ein- flussreiche Stellung eines Predigers gebracht, in die unheilvollen Ver- wicklungen des Jahres 1409. in den Streit mit Shinco, mit der römi- schen Curie, endlich mit dem Concil gestürzt halle, wobei er (mit Aus- nalime des nationalen Streites) überall seine Bereitwilligkeit, sich zu unterwersen betheuert und immer das Entgegengesetzte gethan hatte. Durch dieses Systern, das er his zur Spitze getrieben hatte, war en so weit gekommen, dass nicht blos seine früheren Freunde seine Feinde geworden waren, seine Landslente, mit denen er die Deutschen vertrieben, seine erbittertsten Gegner wurden, sondern auch ihm selbst jeder Ausweg verrammelt war. Die letzten Enthüllungen als en die Fortsetzung des Verhörs verlangte, das Concil sich im Gegensatze 1) Siche metne historischen Unleranchungen und den betreffender Erlлis 11n Texle selbst. R
115 nen Zugreisen nicht zuruukbleihen. Kirchliche Abenteurer wie Peter von Dresden, die Anhanger mittelalterlicher Secten wandten sich bereils Böhmen zu, das der allgemeine Sammelplatz derjenigen wurde. die, jeder von seinem Standpuncte aus, dem primitiven Zustand, eine allgemeine Musterkirche aufrichten wollten. Wie war es dann abec mit dem Könige, welcher vor dem Concil gerade in Folge der Enl- hüllungen im Processe des Hus sortwäbrend der Begünstigung der Ketzerei beschuldig! wurde? Selbst im Falle, duss Hus nach Bölimen zurückgekelrt wäre, was wie Hus in Constanz behauptete, Sigmund nach dem Geleitsbrieſe zu thun schuldig war, wollte, und konnte Wen- zel in die Länge den Magister schützen, wenn er nach geschehener Unterwerfung unter das Concil von Neuem begann? Bereits am 8. April hatte König Sigmund 1) in Ubereinstimmung mit dem Concil alle nach Constanz ertheillen Geleitsbriefe, von welchen ke in Gebrauch gemacht worden war, zurückgenommen und cassirt. Es ist zwar wahrscheinlich, dass diese Massregel zunächst mit der Entweichung des Papstes aus Constanz im Causalzusammenhange stand ; sie traf aber auch Hus um so mehr, als er fortwährend behauptet hatte, er habe keinen Geleitsbrief erhallen. Damit war diese Angelegenheit vollständig zu Ende gekommen. Ubrigens war in der Weigerung, sich den Anfor- derungen des Concils zu fügen, in der Zurückweisung der freundlichen Rathschläge derjenigen, welche ihn retten wollten, System, wenn es auch im directen Widerspruche mit der Erklärung stand, er unterwerfe sich dem Concil. Es passte ganz zu dem Verfabren, das ihn um die ein- flussreiche Stellung eines Predigers gebracht, in die unheilvollen Ver- wicklungen des Jahres 1409. in den Streit mit Shinco, mit der römi- schen Curie, endlich mit dem Concil gestürzt halle, wobei er (mit Aus- nalime des nationalen Streites) überall seine Bereitwilligkeit, sich zu unterwersen betheuert und immer das Entgegengesetzte gethan hatte. Durch dieses Systern, das er his zur Spitze getrieben hatte, war en so weit gekommen, dass nicht blos seine früheren Freunde seine Feinde geworden waren, seine Landslente, mit denen er die Deutschen vertrieben, seine erbittertsten Gegner wurden, sondern auch ihm selbst jeder Ausweg verrammelt war. Die letzten Enthüllungen als en die Fortsetzung des Verhörs verlangte, das Concil sich im Gegensatze 1) Siche metne historischen Unleranchungen und den betreffender Erlлis 11n Texle selbst. R
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1 16 zu dem Lärmen des ersten Verhöres, in ein grabähnliches Stillschwej- gen hillte, batten, wenn his dahin noch davon die Rede war, ihn im Falle seiner Unterwerfung nach Böhmen zuruckzulassen, diesen Aus- weg auch abgeschnitten: da entschied er sich für das, was allein seinem bisherigen Leben und Wirken entsprach. Er halte sich fort und fort aus allen bestchenden Verhältnissen hernusgesetzt; es war in voller Consequenz mit dicsem Systeme, dass er sterben wollfe, als das Concil ihm die Mittel zum Lehen hot. Er bereitele sich zum Tode vor 1), den er allein sich am Schlusse der nächsten Sitzung (6. Juli 1415) zu unterwersen gedachte und brachte seine Angelegen- heiten für diesen unabwendbaren Fall in Ordnung. Der Tod uber- raschte ihn nicht, seine Wahl war kein Geheimniss für diejenigen, welche sich am 6. Juli versommelten. Er erwartete ihn schon früher. Wir besitzen die Briese, welche er nicht nur im Vorgesihle. sondern in der vollbewussten Uberzeugung des letzten Ganges schrieb. den èr zu bestehen habe und den er bewusst und absichtlich herbei- führte. Er versichert seine Freunde und Anhänger, dass er sich nicht bewusst sei, etwas der Wahrheit entgegen gesagt oder geschrieben zu haben, eine Betheuernng, welche wenn man auch nur die Angelegen- lieit der Deutschen und den Geleitsbrief bedenkt, eine selfsame Selbst- täuschung verrieth. Er weist sie an die böhmiscben Herren an, welche seiner Vertheidigung beiwobnten und die wussten, wie viel Unwurdiges Böhmen gegen ihn vorgebracht hätten. Er konne, was boshafter Weise (malitiose) Zeugen gegen ihn geschmiedet hätten, nicht zu- 1) Cod. Univ Prag. 1. G. 11. f. 100. AnRA domini ((415) currčnle in dir S Agnelis viegeau glorrosa el martyrns (21. Jan.) dicio matulino quasi in ruedia nocte in carcene civſtatis Constancie tempare concilil quod per procuratorem agebat cauxa (i) contra me suyer mullis articulix finaliter perlegi legendas librorum et non pulal plene corrigere quiz carui biblia. Hee Johannes Hus proprin monu aun in valico suo quen ad pelltionem palhſmint conseentis exl el donwil moonslerio in Ingelhern. Rickwarts ſolgon vier bohmische Leilen, razle prosbu obccznu zdirli za dwlo čsoble genz chtie — Helo Lozce pizigimati, abjl gom gan huoch raczil — len dar dala z naborenaowiem a skrut- sengnym ardezam — Aswe dnusy zpaseme pezigieti. Dleses heisst worllich: seid so gut eipe allgemeine Brite emzulegen für rwei Persouen, welche don Lesh Goltes empſangen mochten, damit ibnen Herr Gott gebe dinve Gahen mit Religion und andachtigein Herzon zum Hele theer Seelen in empfangen. Ex irl nicht undenkbar, dass diese Zollen vou der Hand des Hus sind und die zwěl Perionen er und Hieronymus waren.
1 16 zu dem Lärmen des ersten Verhöres, in ein grabähnliches Stillschwej- gen hillte, batten, wenn his dahin noch davon die Rede war, ihn im Falle seiner Unterwerfung nach Böhmen zuruckzulassen, diesen Aus- weg auch abgeschnitten: da entschied er sich für das, was allein seinem bisherigen Leben und Wirken entsprach. Er halte sich fort und fort aus allen bestchenden Verhältnissen hernusgesetzt; es war in voller Consequenz mit dicsem Systeme, dass er sterben wollfe, als das Concil ihm die Mittel zum Lehen hot. Er bereitele sich zum Tode vor 1), den er allein sich am Schlusse der nächsten Sitzung (6. Juli 1415) zu unterwersen gedachte und brachte seine Angelegen- heiten für diesen unabwendbaren Fall in Ordnung. Der Tod uber- raschte ihn nicht, seine Wahl war kein Geheimniss für diejenigen, welche sich am 6. Juli versommelten. Er erwartete ihn schon früher. Wir besitzen die Briese, welche er nicht nur im Vorgesihle. sondern in der vollbewussten Uberzeugung des letzten Ganges schrieb. den èr zu bestehen habe und den er bewusst und absichtlich herbei- führte. Er versichert seine Freunde und Anhänger, dass er sich nicht bewusst sei, etwas der Wahrheit entgegen gesagt oder geschrieben zu haben, eine Betheuernng, welche wenn man auch nur die Angelegen- lieit der Deutschen und den Geleitsbrief bedenkt, eine selfsame Selbst- täuschung verrieth. Er weist sie an die böhmiscben Herren an, welche seiner Vertheidigung beiwobnten und die wussten, wie viel Unwurdiges Böhmen gegen ihn vorgebracht hätten. Er konne, was boshafter Weise (malitiose) Zeugen gegen ihn geschmiedet hätten, nicht zu- 1) Cod. Univ Prag. 1. G. 11. f. 100. AnRA domini ((415) currčnle in dir S Agnelis viegeau glorrosa el martyrns (21. Jan.) dicio matulino quasi in ruedia nocte in carcene civſtatis Constancie tempare concilil quod per procuratorem agebat cauxa (i) contra me suyer mullis articulix finaliter perlegi legendas librorum et non pulal plene corrigere quiz carui biblia. Hee Johannes Hus proprin monu aun in valico suo quen ad pelltionem palhſmint conseentis exl el donwil moonslerio in Ingelhern. Rickwarts ſolgon vier bohmische Leilen, razle prosbu obccznu zdirli za dwlo čsoble genz chtie — Helo Lozce pizigimati, abjl gom gan huoch raczil — len dar dala z naborenaowiem a skrut- sengnym ardezam — Aswe dnusy zpaseme pezigieti. Dleses heisst worllich: seid so gut eipe allgemeine Brite emzulegen für rwei Persouen, welche don Lesh Goltes empſangen mochten, damit ibnen Herr Gott gebe dinve Gahen mit Religion und andachtigein Herzon zum Hele theer Seelen in empfangen. Ex irl nicht undenkbar, dass diese Zollen vou der Hand des Hus sind und die zwěl Perionen er und Hieronymus waren.
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1 17 rúcknehmen. Seine grausamsten böhmischen Feinde hätten ihn und M. Hieronymus, welcher gleichfalls des Glaubenswegen, den er den Böhmen gelehrt, den Tod erwarte, in die Gewalt der Feinde gegeben. Die Prager Pfarrer und Canonici hätten aus Antrieb des Teufels. weil in Bethlehem das Worf Gottes gepredigt worden, das Ganze angestiftet. Er erwarte ubermorgen die Todessentenz1). So wenig kaante er sich aus. Am 20. Juni erklärte er es für seine schlussgül- tige Absicht, diejenigen Artikel zueuckzunchmen, welche irrthümlich seien, aber nicht die ihm durch falsche Zeugen aufgebürdeten, weil abschwören sich zu den Irrthümern bekennen hiess. Es war dies jedoch nur ein Abschiedsbrief für diejenigen, welche nach Böhmen zurüekkehrten 2). Am 21. Juni erfolgte das Schreiben an Hawlico, in welchem en diesen aufforderte, sich der Austheilung des Kelches durch Mag. Jakobellus nicht zu widerselzen und nicht diesen zu bekämpsen, damit nicht Zwiespall unter den Glanbigen entstehe. Er möge darüber seine Schriften lesen, welche er in Constanz verfasst habe. Nicht einer Gewohnheit solle man folgen, sondern dem Beispiele Christi. Das Concil halte aber erklört, die Gewohnheit des Abend- mahles unter einer Gestalt sei lobenswerth und müsse aufrecht er— halten werden. In demn Briefe vom 24. Juni verglich er sich mit Johann dem Täuser und den Propheten und forderte er die Seinigen auf, nicht etwn aus Furcht seine Bücher nicht zu lesen oder sie gar zur Verbrennung zu üibergeben. Sie sollten sich erinnern, dass die llerrschaft des Antichristes vorausgesagt sei, ehe es zom Gerichte kommen werde. Das Concil werde ja nicht nach Böhmen kommen, unt die Auslieferung seiner Bücher zu verlangen. Bereits habe es sein eigenes Haupt (den Papst) wegen seiner Sünden verurſheilt, worin aber Hus eben nicht ein Lob für das Concil erblickte, welches sich und die Kirche von dem onwürdigen Pisaner Papste befreite, sondern einen Anlass, wider dasselbe Schmähungen auszustossen. Unter diesen Mannern habe sich auch der Bischof von Leitomischl befunden, welcher zwei Mal versucht habe, das Prager Erzbisthum zu kaufen ; Kaufer und Verkäuser müssten aber gleich bestraft werden. Der soge- nannte eiserne Bischof, ein Deutscher, war freilich ihm und den Seinen 1) Brif vom 10 Juni (Moniaga vor Vilu«) 3) Feris Vi ante feslum S Johannis Baptislie.
1 17 rúcknehmen. Seine grausamsten böhmischen Feinde hätten ihn und M. Hieronymus, welcher gleichfalls des Glaubenswegen, den er den Böhmen gelehrt, den Tod erwarte, in die Gewalt der Feinde gegeben. Die Prager Pfarrer und Canonici hätten aus Antrieb des Teufels. weil in Bethlehem das Worf Gottes gepredigt worden, das Ganze angestiftet. Er erwarte ubermorgen die Todessentenz1). So wenig kaante er sich aus. Am 20. Juni erklärte er es für seine schlussgül- tige Absicht, diejenigen Artikel zueuckzunchmen, welche irrthümlich seien, aber nicht die ihm durch falsche Zeugen aufgebürdeten, weil abschwören sich zu den Irrthümern bekennen hiess. Es war dies jedoch nur ein Abschiedsbrief für diejenigen, welche nach Böhmen zurüekkehrten 2). Am 21. Juni erfolgte das Schreiben an Hawlico, in welchem en diesen aufforderte, sich der Austheilung des Kelches durch Mag. Jakobellus nicht zu widerselzen und nicht diesen zu bekämpsen, damit nicht Zwiespall unter den Glanbigen entstehe. Er möge darüber seine Schriften lesen, welche er in Constanz verfasst habe. Nicht einer Gewohnheit solle man folgen, sondern dem Beispiele Christi. Das Concil halte aber erklört, die Gewohnheit des Abend- mahles unter einer Gestalt sei lobenswerth und müsse aufrecht er— halten werden. In demn Briefe vom 24. Juni verglich er sich mit Johann dem Täuser und den Propheten und forderte er die Seinigen auf, nicht etwn aus Furcht seine Bücher nicht zu lesen oder sie gar zur Verbrennung zu üibergeben. Sie sollten sich erinnern, dass die llerrschaft des Antichristes vorausgesagt sei, ehe es zom Gerichte kommen werde. Das Concil werde ja nicht nach Böhmen kommen, unt die Auslieferung seiner Bücher zu verlangen. Bereits habe es sein eigenes Haupt (den Papst) wegen seiner Sünden verurſheilt, worin aber Hus eben nicht ein Lob für das Concil erblickte, welches sich und die Kirche von dem onwürdigen Pisaner Papste befreite, sondern einen Anlass, wider dasselbe Schmähungen auszustossen. Unter diesen Mannern habe sich auch der Bischof von Leitomischl befunden, welcher zwei Mal versucht habe, das Prager Erzbisthum zu kaufen ; Kaufer und Verkäuser müssten aber gleich bestraft werden. Der soge- nannte eiserne Bischof, ein Deutscher, war freilich ihm und den Seinen 1) Brif vom 10 Juni (Moniaga vor Vilu«) 3) Feris Vi ante feslum S Johannis Baptislie.
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118 ein Dorn im Auge ; worauf beruht aber dieser Ausspruch seines Fein- des, welcher mit seiner Zunge keinen verschonte, der wider ihn aufzu- treten den Muth hatte? Diejenigen, welche Johann XXIII. wegen seiner Simonie abgesetzt, erhalten von Hus nir Vorwörfe, warum sie thn gewählt? Warum ilim gedient? Diese Fragen konnte uan zurückgeben: warum hatte ihn Wenzel anerkannt, warum hatten Hus und seine Partei sich so sehr beeilt, Gregor XII. zu verlassen und dem Pisaner Concil anzuhangen, wabrend jetzt Gregor XII. sich beeilte, sein Papst- thum freiwillig niederzolegen und dem allgemeinen Bedürfnisse nach Reform das Opfer seiner Würde zu bringen Jetzt ward, was das grösste Verdienst des Concils war, die reformatio in capite begonnen zu haben, ihm von dem böhimischen Reformator zum Vorwurfe ge- macht?. Nachdem dieser lobenswerthe Anfang geschehen, behauptete Hus. könnten jetzt die wahren Gläubigen sehen, wo die Gräuel del Verwüstung liegen. von welchen Salomon gesprochen. Er hoffe oun zu Gott, dass er nach ihm eifrigere Männer schicken werde als jetzl sind, die die Bosheit des Antichristes noch besser offenbaren und ibee Scelen wegen der Wahrheit Christi bis zum Tode einsetzen würden 1). In diesen Tagen war auch Stefan Palec nach seinem Verlangen zu ihm in den Kerker gekommen, angeblich, da Hus ihm beichten wollte. Es geschah jedoch nicht ihm, sondern einem Mönche ; wohl aber sprachen sich die beiden alten Freunde wieder und beide durch- gingen nun, was sie sich im Concil gegenseitig vorgeworfen. Der Schluss scheint gewesen zu sein, dass Palec, eine weichere Nator. weinend fortging, aber jeder auf seiner Meinung beharrle. Am 23. Juni, als Hus in Erwartung des Todes schrieb, bezeichnete en seinen aufgeregten Anhängern neuerdings dic Prager Geistlichen als diejenigen, welchte zuerst die Wahrheit Gottes unter den Böhmen ver- leumdelen. Wären sie doch in Coustanz gewesen, um die ganzen Gräuel des Concils, das sich hochheilig nennt, zu erblicken. Sic sollien sich deshalb durch dic wider ihn gesällte Sentenz nicht ab- schrecken lassen; diese Beschlüsse würden wie Spinnweben verge- hen. Vergeblich hätten sie gesucht seine Standhaftigkeit zu brechen, aber die Kraft Gottes in ihm hitten sie nicht beseiligen können. 50 Doctoren seien gegen ibn gewesen, aher keiner habe ihn durch 1) Wahricheroličn iel es diere Stehle, die dana zv dem Máhrchen Anlava Kab, nach thm. der GAnS, werde ei Schwan koomen!
118 ein Dorn im Auge ; worauf beruht aber dieser Ausspruch seines Fein- des, welcher mit seiner Zunge keinen verschonte, der wider ihn aufzu- treten den Muth hatte? Diejenigen, welche Johann XXIII. wegen seiner Simonie abgesetzt, erhalten von Hus nir Vorwörfe, warum sie thn gewählt? Warum ilim gedient? Diese Fragen konnte uan zurückgeben: warum hatte ihn Wenzel anerkannt, warum hatten Hus und seine Partei sich so sehr beeilt, Gregor XII. zu verlassen und dem Pisaner Concil anzuhangen, wabrend jetzt Gregor XII. sich beeilte, sein Papst- thum freiwillig niederzolegen und dem allgemeinen Bedürfnisse nach Reform das Opfer seiner Würde zu bringen Jetzt ward, was das grösste Verdienst des Concils war, die reformatio in capite begonnen zu haben, ihm von dem böhimischen Reformator zum Vorwurfe ge- macht?. Nachdem dieser lobenswerthe Anfang geschehen, behauptete Hus. könnten jetzt die wahren Gläubigen sehen, wo die Gräuel del Verwüstung liegen. von welchen Salomon gesprochen. Er hoffe oun zu Gott, dass er nach ihm eifrigere Männer schicken werde als jetzl sind, die die Bosheit des Antichristes noch besser offenbaren und ibee Scelen wegen der Wahrheit Christi bis zum Tode einsetzen würden 1). In diesen Tagen war auch Stefan Palec nach seinem Verlangen zu ihm in den Kerker gekommen, angeblich, da Hus ihm beichten wollte. Es geschah jedoch nicht ihm, sondern einem Mönche ; wohl aber sprachen sich die beiden alten Freunde wieder und beide durch- gingen nun, was sie sich im Concil gegenseitig vorgeworfen. Der Schluss scheint gewesen zu sein, dass Palec, eine weichere Nator. weinend fortging, aber jeder auf seiner Meinung beharrle. Am 23. Juni, als Hus in Erwartung des Todes schrieb, bezeichnete en seinen aufgeregten Anhängern neuerdings dic Prager Geistlichen als diejenigen, welchte zuerst die Wahrheit Gottes unter den Böhmen ver- leumdelen. Wären sie doch in Coustanz gewesen, um die ganzen Gräuel des Concils, das sich hochheilig nennt, zu erblicken. Sic sollien sich deshalb durch dic wider ihn gesällte Sentenz nicht ab- schrecken lassen; diese Beschlüsse würden wie Spinnweben verge- hen. Vergeblich hätten sie gesucht seine Standhaftigkeit zu brechen, aber die Kraft Gottes in ihm hitten sie nicht beseiligen können. 50 Doctoren seien gegen ibn gewesen, aher keiner habe ihn durch 1) Wahricheroličn iel es diere Stehle, die dana zv dem Máhrchen Anlava Kab, nach thm. der GAnS, werde ei Schwan koomen!
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119 einen festen Sebristsatz oder Vernunstgrund zu besiegen vermocht, sondern alle hätten durch Schrecknisse und Betrug gesucht, ihn zum Widerruf zu vermôgen. Der Magister trug Sorge. dass die Zer- würfnisse, die unter ihm und durch ibn entstanden, mit seinem Tode nicht endeten und diejenigen, welche es gewagt, der Wabrheit wider ihn Zeugniss zu geben, als Verräther und Anschwärzer des böhmischen Volkes der Rache desselben. als Betrüger der Nachwelt übergeben würden. Jede noch so widrige Prahlerei sand Glauben, wenn sie nur in das nationale Gewand eingehülll wurde ; und das verstand der Magister vortrefflich und kannte seine Leute. Von grosser Wichtigkeit zur Kenntuiss des Hus war der Brief welchen er am 27. Juni an dic Universität schrieb. Inmer sci sein Gedanke gewesen, den Fortschritt der Universität zu fordern, indem er seine berühmte Nation zu vereinigen gestreht habe 1). Er habe keinen Artikel zurückgenommen. Das Concil wollte, dass er jeden Auszug aus scinen Schristen als irrig bezeichne. Er habe nicht gewollt, ausgenommen wenn man ihm aus der Schrift 2) die Falschbeit nachweise. Welcher falsch sei, den möge Christus corri- giren. Auch sie könnten es, der Wahrheil unbeschadet. Also Christus und die Prager Studenten und Magister! Am 28. Juni folgte ein neuer kurzer Brief. Er beginnt damit, dass er aus vielen Gründen geglaubt habe, sein jüngster Brief werde auch sein letzter sein und der Tod ihm drohen. Er wisse nun, dass derselbe aufgeschoben sei, wie auch der des Hieronymus. Gott habe ihm Aufschub gewährt, damit eine lange Prüsung schwere Sünden tilge: die Heiligen seien ja erst nach schweren Leiden in das Paradies eingegangen. Er freue sich, dass die Priester (gegen welche er aufgetreten) jetzt gezwungen seien, seine Bucher zu lesen und er wisse, dass sie eifriger gelesen würden, als das Evangelium, da sie darin Ierthümer finden wollten. Am offensten tritt er am 29. Juni in einem Briefe an Johann von Chlum seinen treuesten Freund hervor. Hier bezeichnet er das Concil —die Hoffnung und den Trost aller Bessergesinnten—geradezu als die grosse Hure (Babels). Chlum hatte ihin von einer Verwirrung ge- schrieben, welches sich wie Hus sagt, unter den Feinden der Wahrheit bemerkbar mache. Hus frug ihm auf, die Königin in der Standhafhg- 1) Quahter nahionem nostram praeclaram volebam congregare ln mum 2) Damil möge man die Erklining bei selaem Abgange tus Prag vergleizhen.
119 einen festen Sebristsatz oder Vernunstgrund zu besiegen vermocht, sondern alle hätten durch Schrecknisse und Betrug gesucht, ihn zum Widerruf zu vermôgen. Der Magister trug Sorge. dass die Zer- würfnisse, die unter ihm und durch ibn entstanden, mit seinem Tode nicht endeten und diejenigen, welche es gewagt, der Wabrheit wider ihn Zeugniss zu geben, als Verräther und Anschwärzer des böhmischen Volkes der Rache desselben. als Betrüger der Nachwelt übergeben würden. Jede noch so widrige Prahlerei sand Glauben, wenn sie nur in das nationale Gewand eingehülll wurde ; und das verstand der Magister vortrefflich und kannte seine Leute. Von grosser Wichtigkeit zur Kenntuiss des Hus war der Brief welchen er am 27. Juni an dic Universität schrieb. Inmer sci sein Gedanke gewesen, den Fortschritt der Universität zu fordern, indem er seine berühmte Nation zu vereinigen gestreht habe 1). Er habe keinen Artikel zurückgenommen. Das Concil wollte, dass er jeden Auszug aus scinen Schristen als irrig bezeichne. Er habe nicht gewollt, ausgenommen wenn man ihm aus der Schrift 2) die Falschbeit nachweise. Welcher falsch sei, den möge Christus corri- giren. Auch sie könnten es, der Wahrheil unbeschadet. Also Christus und die Prager Studenten und Magister! Am 28. Juni folgte ein neuer kurzer Brief. Er beginnt damit, dass er aus vielen Gründen geglaubt habe, sein jüngster Brief werde auch sein letzter sein und der Tod ihm drohen. Er wisse nun, dass derselbe aufgeschoben sei, wie auch der des Hieronymus. Gott habe ihm Aufschub gewährt, damit eine lange Prüsung schwere Sünden tilge: die Heiligen seien ja erst nach schweren Leiden in das Paradies eingegangen. Er freue sich, dass die Priester (gegen welche er aufgetreten) jetzt gezwungen seien, seine Bucher zu lesen und er wisse, dass sie eifriger gelesen würden, als das Evangelium, da sie darin Ierthümer finden wollten. Am offensten tritt er am 29. Juni in einem Briefe an Johann von Chlum seinen treuesten Freund hervor. Hier bezeichnet er das Concil —die Hoffnung und den Trost aller Bessergesinnten—geradezu als die grosse Hure (Babels). Chlum hatte ihin von einer Verwirrung ge- schrieben, welches sich wie Hus sagt, unter den Feinden der Wahrheit bemerkbar mache. Hus frug ihm auf, die Königin in der Standhafhg- 1) Quahter nahionem nostram praeclaram volebam congregare ln mum 2) Damil möge man die Erklining bei selaem Abgange tus Prag vergleizhen.
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120 keit zu bestärken und sie zu bitten, sich an ihm nicht zu ärgern als wäre er ein Ketzer. Bei diesen Gesinnungen war dem Concil gegenüber keine Unterwerfung. keine Aussöhnung denkbar. Er verfügte nun in den letzten Schreiben, die wir von ihm haben, über seine Habseligkeiten. seinen Pelz, seine Bücher und Kleider; dennoch verliess ihn die Hoffmung nicht, nach Prag zurüekzokehren. Er grüsste die Freunde daselbst und schreibt ihnen noch unmittelbar vor seinem Tode. In den einen Schreiben beklagte er sich über K. Sigmund, dass er alles hinterlistig treibe. Er berief sich zom Beweise dessen auf die Sen- tenz, welche er fallte ; wir kennen jedoch keine andere als sein Urtheil über den Geleitsbrief und die Ermahnung an Hus sich dem Concil zu unterwerfen, wenn hieher nicht auch der Brief gehört, in welchem Hus die Fehler des Concils durchgeht und eine grosse Ver- folgung der Glänbigen in Böhmen ahnel, wenn nicht die weltlichen Herrn sich dazwischen legten. Wenn man nun den Grundgedanken versolgt, welcher Hus beseelte, und dadurch sich klar machen will, worin das welthistorische Moment der ganzen Sache liege, so stösst man auf keine Klar- heit der Anschauung und der Uberzeugung. Er verwarf die Autorität des Concils, weil Simonisten und Anhänger P. Johann's, falsche Zeugen sich darin befänden; während er aber die höchste kirchliche Autoritat verwarf, machte er sich von dem Standpuncte eines katho- lischen Priesters nicht los und da er jetzt nicht mchr Messe lesen konnte, verlangte er einem von der Kirche verordaeten Priester zu beichten. Er erklarte sich auf dem Concil gegen die Remanenz des Brodes in Alfarsakramente und hing also der strengsten kirchlichen Lehre in diesem essentiellen Punkte an und tadelte dann wieder die- jenigen unter seinen Anhängern, welche sich der Austheilung des Kelches als unrechtmässig und unkirchlich widersetzten. Das Beispiel Christi, nicht eine altherkömmliche Gewohnheit mũsste entscheiden. Er erklarte der Entscheidung des Coneils sich unterwerfen zu wollen und beschränkte dann diese Erklärung, er unterwerse sich blos der Wahrheit, welche ihm nachgewiesen worden; er bal die Seinigen an seinen Lehren festzuhalten, weil sie wahr seien, wenn er aber etwas unwabres gelehrt, mochten sie ilm nicht folgen. Allein wer hatle zu entscheiden, was in religiösen Dingen wahe und was nicht wahr sei ? Christus und die čechisirte Prager Universität? die individuelle An-
120 keit zu bestärken und sie zu bitten, sich an ihm nicht zu ärgern als wäre er ein Ketzer. Bei diesen Gesinnungen war dem Concil gegenüber keine Unterwerfung. keine Aussöhnung denkbar. Er verfügte nun in den letzten Schreiben, die wir von ihm haben, über seine Habseligkeiten. seinen Pelz, seine Bücher und Kleider; dennoch verliess ihn die Hoffmung nicht, nach Prag zurüekzokehren. Er grüsste die Freunde daselbst und schreibt ihnen noch unmittelbar vor seinem Tode. In den einen Schreiben beklagte er sich über K. Sigmund, dass er alles hinterlistig treibe. Er berief sich zom Beweise dessen auf die Sen- tenz, welche er fallte ; wir kennen jedoch keine andere als sein Urtheil über den Geleitsbrief und die Ermahnung an Hus sich dem Concil zu unterwerfen, wenn hieher nicht auch der Brief gehört, in welchem Hus die Fehler des Concils durchgeht und eine grosse Ver- folgung der Glänbigen in Böhmen ahnel, wenn nicht die weltlichen Herrn sich dazwischen legten. Wenn man nun den Grundgedanken versolgt, welcher Hus beseelte, und dadurch sich klar machen will, worin das welthistorische Moment der ganzen Sache liege, so stösst man auf keine Klar- heit der Anschauung und der Uberzeugung. Er verwarf die Autorität des Concils, weil Simonisten und Anhänger P. Johann's, falsche Zeugen sich darin befänden; während er aber die höchste kirchliche Autoritat verwarf, machte er sich von dem Standpuncte eines katho- lischen Priesters nicht los und da er jetzt nicht mchr Messe lesen konnte, verlangte er einem von der Kirche verordaeten Priester zu beichten. Er erklarte sich auf dem Concil gegen die Remanenz des Brodes in Alfarsakramente und hing also der strengsten kirchlichen Lehre in diesem essentiellen Punkte an und tadelte dann wieder die- jenigen unter seinen Anhängern, welche sich der Austheilung des Kelches als unrechtmässig und unkirchlich widersetzten. Das Beispiel Christi, nicht eine altherkömmliche Gewohnheit mũsste entscheiden. Er erklarte der Entscheidung des Coneils sich unterwerfen zu wollen und beschränkte dann diese Erklärung, er unterwerse sich blos der Wahrheit, welche ihm nachgewiesen worden; er bal die Seinigen an seinen Lehren festzuhalten, weil sie wahr seien, wenn er aber etwas unwabres gelehrt, mochten sie ilm nicht folgen. Allein wer hatle zu entscheiden, was in religiösen Dingen wahe und was nicht wahr sei ? Christus und die čechisirte Prager Universität? die individuelle An-
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121 schaunng seiner Anhänger? Offenbar setzte er diese der Autorität gegenüber, verlangte aber doch. dass Hawlico die eigene opsere, damit nicht Spaltung unter den Gläubigen entstelre. Ein Mann, bei welchem die verschiedensten Gegensätze so bunt durch einander schwirrten, war nicht zum Reformator geschaffen; das Organisationstalent muss ihm entschieden abgesprochen werden. Er konnte nusregen, die Verkehrtheiten der Gegenseite grell dar- legen, im Gegensatze zu dem Geize. der geistigen Schlafrigkeit und der Geistlosigkeit so vieler Glieder des Clerus durch ansopsernde Hülfe, Trost und strenge Moralität auf viele Gemüther günslig wirken ; so- bald er aber aus seiner Sphäre als Prediger heraustrat, verirrte er sich in ein Gebiet, in welchem ihn einerseits der nationale Schwindel über alle Rechtsfragen hinwegriss, andererseits die Uberschäitzung der eigenen Persönlichkeit und seines Berufes ihn in Gegensatz zu der historischen Ordnung des Christenthums selzte. Diese aber halte doch jedensalls eben so viele Berechtigung als er und seine Univer- sität, welche bereits zweimal ihre Zierden verloren hatte. Da war es denn freilich eine nicht einmal sehr geniale Erfindung, und ein wycleffischer Notlbebelf, in der Kirche, welcher er doch noch selbst angehörte, eine Congregation (ecclesia) des Satanas zu sehen. Durch Hereinziehung des Teufels war aber die grosse Frage der Zeit nicht gelöst, sondern eben nur ausgesprochen, wohin er selbst mit seinen Anschauungen gekommen war. Dann, wie naturlich, wenn alles um ihn der Teufel war, sand ganz consequent in ihm eine Identisicirung seiner Person mit Christus statt, die denn doch nicht einmal in dem Masse zulässig war, in welchem er auf ein von Leidenschaftlichkeit und Ierthdmern freies, reines Leben hälte hinweisen können. Wahr- scheinlich beruhte denn auch auf einem derartigen Ideengange die missverstandlich vorgebrachte Anklage, llus halte sich für die vierte Person der Gottheit. Hus und Wycleff berührten hiemit ein Gebiel, welches ausserhalb der Geschichte liegt und dem individuellen Er- messen zur Beurtheilung anheimgestellf werden muss, die jeden- falls auch berechtigt ist, in einem derartigen Falle das strengste Mass der Kritik anzuwenden. Andererseils stand auch so viel fest, dass Autorität. Vernunſt- grüinde. Uberredungskunst und die sichere Nähe des To- des über den Mann nichts vermochten, der semerseits auch nur Wenige überzeugen wird, dass er unbesangen und ohne Leidenschaft,
121 schaunng seiner Anhänger? Offenbar setzte er diese der Autorität gegenüber, verlangte aber doch. dass Hawlico die eigene opsere, damit nicht Spaltung unter den Gläubigen entstelre. Ein Mann, bei welchem die verschiedensten Gegensätze so bunt durch einander schwirrten, war nicht zum Reformator geschaffen; das Organisationstalent muss ihm entschieden abgesprochen werden. Er konnte nusregen, die Verkehrtheiten der Gegenseite grell dar- legen, im Gegensatze zu dem Geize. der geistigen Schlafrigkeit und der Geistlosigkeit so vieler Glieder des Clerus durch ansopsernde Hülfe, Trost und strenge Moralität auf viele Gemüther günslig wirken ; so- bald er aber aus seiner Sphäre als Prediger heraustrat, verirrte er sich in ein Gebiet, in welchem ihn einerseits der nationale Schwindel über alle Rechtsfragen hinwegriss, andererseits die Uberschäitzung der eigenen Persönlichkeit und seines Berufes ihn in Gegensatz zu der historischen Ordnung des Christenthums selzte. Diese aber halte doch jedensalls eben so viele Berechtigung als er und seine Univer- sität, welche bereits zweimal ihre Zierden verloren hatte. Da war es denn freilich eine nicht einmal sehr geniale Erfindung, und ein wycleffischer Notlbebelf, in der Kirche, welcher er doch noch selbst angehörte, eine Congregation (ecclesia) des Satanas zu sehen. Durch Hereinziehung des Teufels war aber die grosse Frage der Zeit nicht gelöst, sondern eben nur ausgesprochen, wohin er selbst mit seinen Anschauungen gekommen war. Dann, wie naturlich, wenn alles um ihn der Teufel war, sand ganz consequent in ihm eine Identisicirung seiner Person mit Christus statt, die denn doch nicht einmal in dem Masse zulässig war, in welchem er auf ein von Leidenschaftlichkeit und Ierthdmern freies, reines Leben hälte hinweisen können. Wahr- scheinlich beruhte denn auch auf einem derartigen Ideengange die missverstandlich vorgebrachte Anklage, llus halte sich für die vierte Person der Gottheit. Hus und Wycleff berührten hiemit ein Gebiel, welches ausserhalb der Geschichte liegt und dem individuellen Er- messen zur Beurtheilung anheimgestellf werden muss, die jeden- falls auch berechtigt ist, in einem derartigen Falle das strengste Mass der Kritik anzuwenden. Andererseils stand auch so viel fest, dass Autorität. Vernunſt- grüinde. Uberredungskunst und die sichere Nähe des To- des über den Mann nichts vermochten, der semerseits auch nur Wenige überzeugen wird, dass er unbesangen und ohne Leidenschaft,
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122 ja nicht ohne die Nachwirkung und den natörlichen Zwang seiner cige- nen Handlungen noch jetzt sich entscbied, der aber den Muth hegte, sich der ganzen Well gegenüber zu stellen. deren Glied er bisher gewe- sen und die er nun zurfickstiess, so dass er sie zwang, ihn aus ihrer Mitte zu verstossen. Wer wird ihm diese Grôsse beaustanden wollen? Leider lãsst die bei unseren Gehildeten herrschende Mei- nung uber das Constanzer Concil noch immer keine gerechte Würdigung desselben zu. Anstatl sich zn überzeugen, dass alles. was vornehm und gelehrt, durch Wissen, dussere Stellung und innere Bedentung gross und angeschen war, hier bei diesem grössten Reichstage der Christenheit von allen Theilen des christlichen Erd- kreises zusammenkam, daselbst also dasjenige erfolgte, was von den gebildelsten und rechtlichsten Männern jener Tage erwartel werden konnte, glaubt man sieb von dieser Anerkennung dadurch befreien zu konnen, dass man aul die 700 liederlichen Dirnen hinwelst, welche gleichfalls nach der Stadt kamen, die der Zufluss aller Kaufleute, Glücksritter, Gesandten, der Ritter und Soldaten im königlichen Gesolge, einer Unzahl von Fremden so gut wie der Mönche und Geistlichen geworden war. Meiner Uberzeugung nach liegt denn auch der historische Nachdruck in der Thatsache, dass bei der glänzend- sten und prachtvollsten Entsaltung kirchlicher Macht und Herrlich- keit, ihres änsseren Gepränges, bei dem Aufzuge aller der zahl- reichen Orden, die im Laufe der Zeit entstanden und nun, wie es Thomas Prischuh beschreibt, zu diesem kirchlichen Parlamente ge- kommen waren, gerade ein Priester war, welcher dem ganzen Clerus, allen Cardinülen, Patriarchen, Erzbischösen, Bischosen, Abten, Dom- herren und Clerikern gegenüber Widerstand leistete. In ähnlicher Weise wollte auch Peter von Luna, der Gegenpapst Benediet XIII., obwohl ihm von seiner Obedienz zuletzi kaum mehr ubrig blieb, als mit dem berühmten Ochsenfelle der Königin Dido umspannt werden koante, von keiner Unterwerfung etwas hören. Doch war er erstens klug genug. nicht zu dem Coneil zu kommen, das er perhorrescirte, und zweitens stand binter ihm Niemand mehr, und was ihm selbst Beharrlichkeit und Wahrung guter Rechte dünkte, musste anderen als grausenhafter Eigension erscheinen, der seine Zeit nicht begrei- sen wollte. Er war wie ein Trommler, dem kein Soldat nachfolgte und der nun auch, wenn er wollte, die ganze übrige Welt als ecclesia Satanac ansehen konnte. Das kirehliche System, wie es sich bis
122 ja nicht ohne die Nachwirkung und den natörlichen Zwang seiner cige- nen Handlungen noch jetzt sich entscbied, der aber den Muth hegte, sich der ganzen Well gegenüber zu stellen. deren Glied er bisher gewe- sen und die er nun zurfickstiess, so dass er sie zwang, ihn aus ihrer Mitte zu verstossen. Wer wird ihm diese Grôsse beaustanden wollen? Leider lãsst die bei unseren Gehildeten herrschende Mei- nung uber das Constanzer Concil noch immer keine gerechte Würdigung desselben zu. Anstatl sich zn überzeugen, dass alles. was vornehm und gelehrt, durch Wissen, dussere Stellung und innere Bedentung gross und angeschen war, hier bei diesem grössten Reichstage der Christenheit von allen Theilen des christlichen Erd- kreises zusammenkam, daselbst also dasjenige erfolgte, was von den gebildelsten und rechtlichsten Männern jener Tage erwartel werden konnte, glaubt man sieb von dieser Anerkennung dadurch befreien zu konnen, dass man aul die 700 liederlichen Dirnen hinwelst, welche gleichfalls nach der Stadt kamen, die der Zufluss aller Kaufleute, Glücksritter, Gesandten, der Ritter und Soldaten im königlichen Gesolge, einer Unzahl von Fremden so gut wie der Mönche und Geistlichen geworden war. Meiner Uberzeugung nach liegt denn auch der historische Nachdruck in der Thatsache, dass bei der glänzend- sten und prachtvollsten Entsaltung kirchlicher Macht und Herrlich- keit, ihres änsseren Gepränges, bei dem Aufzuge aller der zahl- reichen Orden, die im Laufe der Zeit entstanden und nun, wie es Thomas Prischuh beschreibt, zu diesem kirchlichen Parlamente ge- kommen waren, gerade ein Priester war, welcher dem ganzen Clerus, allen Cardinülen, Patriarchen, Erzbischösen, Bischosen, Abten, Dom- herren und Clerikern gegenüber Widerstand leistete. In ähnlicher Weise wollte auch Peter von Luna, der Gegenpapst Benediet XIII., obwohl ihm von seiner Obedienz zuletzi kaum mehr ubrig blieb, als mit dem berühmten Ochsenfelle der Königin Dido umspannt werden koante, von keiner Unterwerfung etwas hören. Doch war er erstens klug genug. nicht zu dem Coneil zu kommen, das er perhorrescirte, und zweitens stand binter ihm Niemand mehr, und was ihm selbst Beharrlichkeit und Wahrung guter Rechte dünkte, musste anderen als grausenhafter Eigension erscheinen, der seine Zeit nicht begrei- sen wollte. Er war wie ein Trommler, dem kein Soldat nachfolgte und der nun auch, wenn er wollte, die ganze übrige Welt als ecclesia Satanac ansehen konnte. Das kirehliche System, wie es sich bis
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123 dahin ausgebildet hatte, die Welt beherrschte, Könige und Kaiser demüthigte, stand jetzt auf dem Puncte, durch eine Opposition, welche aus seinem Schoosse, nicht wie früher von Laien und Laien- sürsten ausging, sondern von einem Priester und auf der erlauchtesten Versammlung des Clerus staltsand, die die Welt bis dahin geschen, gleichsam ad absurdum gefuhrt zu werden. In wie ferne Hus Recht oder Unrechf hatte, haben wir saitsam klar zu machen gesucht. Es war aber ein Schauspiel ohne Gleichen, dass jetzt cine Versammlung von Bischösen, welche ihre Autoritäl von den Aposteln und den Ein- richtungen der primitiven Kirche herleitelen, einem Priester gegen- úber, der sich auf sein Gewissen und was mehr war, fortwährend anf Christus selbst berief und den Glauben an denselben bis zun letzten Athemzug bekannte, sich in die Lage versetzt sah, nach Gesetzen zu verfahren, die einer der gróssten Gegner der Kirche. K. Friedrich IL. in Betreff der Häresiker ausgestellt halte, und indem sie den Priester als ungetren aus ihren Reihen stiess, ihn nach den Constitutionen des staulischen Kaisers 1), welchen nachher die Kirche ächtete und stürzte, dem Flammentode überantwortete. Darin lag nicht blos eine eigenthümliche Ironie des Geschickes, sondern auch geradezu der wunde Fleek des herrschenden Systems. Es hat noch Niemand bewiesen, dass das formelle Recht nicht anf Seiten des Concils gewesen wäre. Dieses selbst hatte in der Sitzung vom 4. Juli (der 14.) bestimmt, dass zur Neuwahl eines Papstes geschritten werden solle ; der König bei dieser Gelegenheit den Satz wieder erhärtet, alle Gewalt sei von Gott, Niemand möge derselben frevelhaft (temere) widerstreben. Die Deschuldigungen, welche nachher wider dasselbe lant worden, es habe llus ongehört oder auf falscher Zeugen Aussage verurtheilt, sind, wie wir sehen, ungegründet. Vor dem Coneil musste billiger Weise die eidliche Aussage so vieler unbescholtener Männer, die Hus schr ungerechter Weise zu Betrügern machte, min- destens so viel Werth haben als die des Hus, und wenn man in cinem Processe die sogenannten Gegner eines Angeklagten ausschliessen wollte, so könnte es niemals zu einem Processe und zu einer Verur- theilung kommen. Principielle Gegner dürfen nicht, weil sie einer anderen Oherzeugung huldigen. als schlechte Lente bezeichnet wer- den; wohin sollfe dieser Grundsatz führen? Es war ebenso absurd. 1) Diese zind anch den Act Concilii Par. 1306 beigedmuckt
123 dahin ausgebildet hatte, die Welt beherrschte, Könige und Kaiser demüthigte, stand jetzt auf dem Puncte, durch eine Opposition, welche aus seinem Schoosse, nicht wie früher von Laien und Laien- sürsten ausging, sondern von einem Priester und auf der erlauchtesten Versammlung des Clerus staltsand, die die Welt bis dahin geschen, gleichsam ad absurdum gefuhrt zu werden. In wie ferne Hus Recht oder Unrechf hatte, haben wir saitsam klar zu machen gesucht. Es war aber ein Schauspiel ohne Gleichen, dass jetzt cine Versammlung von Bischösen, welche ihre Autoritäl von den Aposteln und den Ein- richtungen der primitiven Kirche herleitelen, einem Priester gegen- úber, der sich auf sein Gewissen und was mehr war, fortwährend anf Christus selbst berief und den Glauben an denselben bis zun letzten Athemzug bekannte, sich in die Lage versetzt sah, nach Gesetzen zu verfahren, die einer der gróssten Gegner der Kirche. K. Friedrich IL. in Betreff der Häresiker ausgestellt halte, und indem sie den Priester als ungetren aus ihren Reihen stiess, ihn nach den Constitutionen des staulischen Kaisers 1), welchen nachher die Kirche ächtete und stürzte, dem Flammentode überantwortete. Darin lag nicht blos eine eigenthümliche Ironie des Geschickes, sondern auch geradezu der wunde Fleek des herrschenden Systems. Es hat noch Niemand bewiesen, dass das formelle Recht nicht anf Seiten des Concils gewesen wäre. Dieses selbst hatte in der Sitzung vom 4. Juli (der 14.) bestimmt, dass zur Neuwahl eines Papstes geschritten werden solle ; der König bei dieser Gelegenheit den Satz wieder erhärtet, alle Gewalt sei von Gott, Niemand möge derselben frevelhaft (temere) widerstreben. Die Deschuldigungen, welche nachher wider dasselbe lant worden, es habe llus ongehört oder auf falscher Zeugen Aussage verurtheilt, sind, wie wir sehen, ungegründet. Vor dem Coneil musste billiger Weise die eidliche Aussage so vieler unbescholtener Männer, die Hus schr ungerechter Weise zu Betrügern machte, min- destens so viel Werth haben als die des Hus, und wenn man in cinem Processe die sogenannten Gegner eines Angeklagten ausschliessen wollte, so könnte es niemals zu einem Processe und zu einer Verur- theilung kommen. Principielle Gegner dürfen nicht, weil sie einer anderen Oherzeugung huldigen. als schlechte Lente bezeichnet wer- den; wohin sollfe dieser Grundsatz führen? Es war ebenso absurd. 1) Diese zind anch den Act Concilii Par. 1306 beigedmuckt
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124 dass Hus jetzt verlangte, weil Johann Lessi aageblich in den Unter- handlungen mit ihm gesagt hatte, K. Sigmund sichere ihm zu, dass. wenn er sich dem Concil nicht unterwerfen wolle, er nach Böhmen zurückgebracht ond dann von dem böhmischen Clerus gerichtel werden sollfe, er solle, nachdem er sich der Autorität des Concils gestellt, dem Verhäre sich onterzogen, usfentliche Sitzung verlangt und erhalten batte, jetzt, nachdem ihm die Sentenz nicht unbekannt bleiben konnte, er aber sich darauf berusen hatte, obne königlichen Geleitsbries gekommen zu sein, zum erwabnten Zwecke nach Böhmen zurückgebracht werden und der von den Anhängern des Hus terro- risirte böhmische Clerns die höchste Instanz der Christenheit über dem Concil bilden, vor welchem sich auch die Päpste hatten beugen müssen! Die Absurdität koonte sich doch nicht weiter yersteigen. Bei allem dem bat die Verurtbeilung und Hinrichtung des Hus, obwohl man sie als ein unabwendbares Geschick immer näher und näher kominen sieht, etwas ungemein Widriges. Das mittelallerliche System näherte sich damit seinem Ende. Was war noch zu erwarten, wenn die Unbotmässigkeit unter den Priestern weiter griff, wenn, nachdem Könige ond Kaiser sich gefügt. Volksstämme unter Fuhrung unbot- mässiger Priester wider die Kirche und deren System austraten, das Fundament derselben von denjenigen untergraben wurde, die Christus wider seine Kirche anriesen?! An diesem Puncte war man jetzl ange- langt und dieser Punct war der Wendepunct des mittelalterlichen Systemes, in welchem der Clerus Alles und Alles war. Nur durch den Clerus selbst konnte es gestürzt werden! Damit ist nicht gesagt, dass Hus oder die Seinigen diese welt- historische Lage der Dinge erkannten; es ist unserer Uberzeugung nach lächerlich, davon zu reden, dass diejenigen für eine 1dee kämpsten, welche die Schmach rächen wollten, die Bóhmen dadurch erlitten, dass cin echter Böhme den Tod eines Häresiarchen erduldet, und nun sich über die Kirchengüter warsen, die jedenfalls etwas sehr Reelles waren. Aber während Böhmen aus diesen sehr materiellen und zum Theile sehr gemeinen Wirren nicht inehr herauskam, entwickelten sich ausserhalb desselben allmahlich bessere Zustände, gingen Kämpfe hervor, die eine neue Ara begründeten und die Freiheit der Selbst- bestimmung als welthistorisches Factum der bisherigen Strenge und Kraft einer welfbeherrschenden Autorität gegenüberstellten. Diese Wendung liegt im Husitismus verborgen — aber auch nur verborgen.
124 dass Hus jetzt verlangte, weil Johann Lessi aageblich in den Unter- handlungen mit ihm gesagt hatte, K. Sigmund sichere ihm zu, dass. wenn er sich dem Concil nicht unterwerfen wolle, er nach Böhmen zurückgebracht ond dann von dem böhmischen Clerus gerichtel werden sollfe, er solle, nachdem er sich der Autorität des Concils gestellt, dem Verhäre sich onterzogen, usfentliche Sitzung verlangt und erhalten batte, jetzt, nachdem ihm die Sentenz nicht unbekannt bleiben konnte, er aber sich darauf berusen hatte, obne königlichen Geleitsbries gekommen zu sein, zum erwabnten Zwecke nach Böhmen zurückgebracht werden und der von den Anhängern des Hus terro- risirte böhmische Clerns die höchste Instanz der Christenheit über dem Concil bilden, vor welchem sich auch die Päpste hatten beugen müssen! Die Absurdität koonte sich doch nicht weiter yersteigen. Bei allem dem bat die Verurtbeilung und Hinrichtung des Hus, obwohl man sie als ein unabwendbares Geschick immer näher und näher kominen sieht, etwas ungemein Widriges. Das mittelallerliche System näherte sich damit seinem Ende. Was war noch zu erwarten, wenn die Unbotmässigkeit unter den Priestern weiter griff, wenn, nachdem Könige ond Kaiser sich gefügt. Volksstämme unter Fuhrung unbot- mässiger Priester wider die Kirche und deren System austraten, das Fundament derselben von denjenigen untergraben wurde, die Christus wider seine Kirche anriesen?! An diesem Puncte war man jetzl ange- langt und dieser Punct war der Wendepunct des mittelalterlichen Systemes, in welchem der Clerus Alles und Alles war. Nur durch den Clerus selbst konnte es gestürzt werden! Damit ist nicht gesagt, dass Hus oder die Seinigen diese welt- historische Lage der Dinge erkannten; es ist unserer Uberzeugung nach lächerlich, davon zu reden, dass diejenigen für eine 1dee kämpsten, welche die Schmach rächen wollten, die Bóhmen dadurch erlitten, dass cin echter Böhme den Tod eines Häresiarchen erduldet, und nun sich über die Kirchengüter warsen, die jedenfalls etwas sehr Reelles waren. Aber während Böhmen aus diesen sehr materiellen und zum Theile sehr gemeinen Wirren nicht inehr herauskam, entwickelten sich ausserhalb desselben allmahlich bessere Zustände, gingen Kämpfe hervor, die eine neue Ara begründeten und die Freiheit der Selbst- bestimmung als welthistorisches Factum der bisherigen Strenge und Kraft einer welfbeherrschenden Autorität gegenüberstellten. Diese Wendung liegt im Husitismus verborgen — aber auch nur verborgen.
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125 Damit es aher dahin komme, bedurste es ganz anderer Vorkeh- rungen und Verhältuisse, als sie jetzt in Böhmen stattfanden. Wie weit eutfernt man aber damals und in der nächsten Zeit von einem Kampfe für Ideen war, zeigte sich sehr hald in der Ausbildung des Husitismus selhst, als Taboriten und Proger sich zum äussersten Kampſe rüsteten um der grossen und wichtigen Frage willen, ob man bei dem Messelesen die katholischen Priestergewänder beibchalten solle oder nicht *). Kleinlicher konnte man denn doch die grosse Frage der Zeit nicht auffassen! Und das soll ein Kampf für Ideen gewesen sein? Ganz unabhängig hievon ist aber die Beurtheilung des Verhal- tens des böhmischen Magisters, und in wie ferne er Recht oder Unrecht hatle. Die Sache bleibt in ihrer welthistorischen Wichtig- keit, ob Hus, wie die Böhmen behaupteten, ein Märlyrer und Heiliger, ein zweiter Christus war, hei dessen Tode die Sonne sich verfinsterte und die Erde bebte, wie man Mitte des XV. Jahrhundertes glaubte, dass 1415 geschehen sci, oder ob man sich verpflichtel füblt, zu sagen, dass, wie später Savonarola nach der bekannten Darlegung sei- nes Zeitgenossen Macchiavelli durch sein Auftreten als politischer Geselzgeber seine religiösen Reformen vereitelte und sich selhst ein fruhes Eude bereitete ; so Hus durch seine nationale Schwärmerei die Sache der Reform cher hintertrich als förderte, sich in das unabwendbare Verderben, die Kirche in Schisma, sein Vater- land in Bürgerkrieg stürzte, den Triumph der rohen Gewalt anbahnte. So brach denn der verhängnissvolle Morgen des 6. Juli 1415 an. Am Tage vorher wurden Wenzeslaus Duba und Johannes von Chlum mit vier Bischöfen in den Kerker bei den Minderbrüdern abgesandt, wo sich Hus in der letzten Zeit besand. Sie hatten den Austrag, sich zu erkundigen, ob er die aus seinen Büchern ausgezo- genen und durch die Aussage beeidigter Zeugen erbärtelen Artikel festhalten oder sie nach der Ermahnung des Concils zurücknehmen und abschwören wolle. Peter von Mladenovic theilt die Antwort nicht mit, welche llus auf die formelle Aufforderung gegeben; es war aber schr bezeichnend, dass gerade zu dieser Entgegeanchmung seiner entscheidenden Antwort diejenigen böhmischen Herrn gewählt worden waren, welche die Angelegenheit des Gelcitsbriefes wider Papst und Concil so eifrig vertheidigt hatten und von denen der cine, Johann, 1) Sich unteu die Tahuriten-Chranik.
125 Damit es aher dahin komme, bedurste es ganz anderer Vorkeh- rungen und Verhältuisse, als sie jetzt in Böhmen stattfanden. Wie weit eutfernt man aber damals und in der nächsten Zeit von einem Kampfe für Ideen war, zeigte sich sehr hald in der Ausbildung des Husitismus selhst, als Taboriten und Proger sich zum äussersten Kampſe rüsteten um der grossen und wichtigen Frage willen, ob man bei dem Messelesen die katholischen Priestergewänder beibchalten solle oder nicht *). Kleinlicher konnte man denn doch die grosse Frage der Zeit nicht auffassen! Und das soll ein Kampf für Ideen gewesen sein? Ganz unabhängig hievon ist aber die Beurtheilung des Verhal- tens des böhmischen Magisters, und in wie ferne er Recht oder Unrecht hatle. Die Sache bleibt in ihrer welthistorischen Wichtig- keit, ob Hus, wie die Böhmen behaupteten, ein Märlyrer und Heiliger, ein zweiter Christus war, hei dessen Tode die Sonne sich verfinsterte und die Erde bebte, wie man Mitte des XV. Jahrhundertes glaubte, dass 1415 geschehen sci, oder ob man sich verpflichtel füblt, zu sagen, dass, wie später Savonarola nach der bekannten Darlegung sei- nes Zeitgenossen Macchiavelli durch sein Auftreten als politischer Geselzgeber seine religiösen Reformen vereitelte und sich selhst ein fruhes Eude bereitete ; so Hus durch seine nationale Schwärmerei die Sache der Reform cher hintertrich als förderte, sich in das unabwendbare Verderben, die Kirche in Schisma, sein Vater- land in Bürgerkrieg stürzte, den Triumph der rohen Gewalt anbahnte. So brach denn der verhängnissvolle Morgen des 6. Juli 1415 an. Am Tage vorher wurden Wenzeslaus Duba und Johannes von Chlum mit vier Bischöfen in den Kerker bei den Minderbrüdern abgesandt, wo sich Hus in der letzten Zeit besand. Sie hatten den Austrag, sich zu erkundigen, ob er die aus seinen Büchern ausgezo- genen und durch die Aussage beeidigter Zeugen erbärtelen Artikel festhalten oder sie nach der Ermahnung des Concils zurücknehmen und abschwören wolle. Peter von Mladenovic theilt die Antwort nicht mit, welche llus auf die formelle Aufforderung gegeben; es war aber schr bezeichnend, dass gerade zu dieser Entgegeanchmung seiner entscheidenden Antwort diejenigen böhmischen Herrn gewählt worden waren, welche die Angelegenheit des Gelcitsbriefes wider Papst und Concil so eifrig vertheidigt hatten und von denen der cine, Johann, 1) Sich unteu die Tahuriten-Chranik.
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126 von Chlum selbst von Hus als der treueste Freund bezeichnet wurde. Weit entfernt, in diesem Momente etwas von dem Geleitsbriefe zu erwähnen, wandte sich Johaun von Chlum jetzt zu dem Magister, um ihu aufzufordern, wenn er sich in einem der vorgeworsenen Puncte schuldig fühle, möge er sich nicht scheuen, den Widerruf zu leisten; wenn iln aber sein Gewissen freispreche, möge er den Tod der Luge vorziehen. Auch Hus erwähnte nichts davon, dass er nach Böhmen zurückgeschiekt werden wolle, sondern erwiederte weinend dem Herrn von Chlum, dass, wenn er wüsste, er habe ctwas gegen das Gesetz und gegen die heilige Mutter Kirche geschrieben, er es gerne zurücknehmen wolle. Von einer Belehrung durch das Concil, welches die Kirche vertrat, geschweige von einer Unterwerfung war somit keine Rede. Die Bischöfe schieden mit der nicht verhehlten Überzeugung, er dünke sich weiser als das Concil und verharre in seiner Ketzerei 1). Damit war jede Unterhandlung abgebrochen und der Entscheid des Concils war das Einzige, was jetzt noch übrig war. Kein Verhör noch Vertheidigung fand mehr statt. Nur die Verkün- digung des Urthciles und wenn er sich dann noch nicht unterwarf, dessen Ausführung. Die traurigen Vorbereitungen zu dem, was nach dem uns unbegreiflichen, damals aher allgemein herrschenden Gesetze jetzt unvermeidlich war, wurden in der Stille getrosfen. Hicrauf fand die XV. allgemeine Sitzung des Concils statt, der der Cardinal von Ostia kirchlicher Seits und König Sigmund im könig- lichen Ornate präsidirte und wobei die Degradation des Hus vorge- nommen werden sollte. Sie wurde, als Hus durch den Erzbischof von Riga hereingeführt und ilim auf einem erhöhten Orte eine Sielle ange- wiesen worden war, mit einer Predigt des Bischofs von Lodi eröffnet. worauf feierliche Stille, Fernehaltung jedes Lärmes, Beifalls oder Abneigungsbezeugung, Disputirens oder Widerrede ohne Unterschied Allen hei schwerer Strafe geboten wurde. Die Abgeordneten der vier Nationen erklärten ihre Zustimmung zu dieser Constitution, wor- auf der Procurafor des Concils Heinrich von Piro dasselbe aufforderte. den Process des Magister llus bis zur Verkündigung der definitiven Sentenz zu Ende zu fülren, seine Artikel zu verurtheilen, seine Bücher zu verbrennen und der Gerechtigkeit ihren Lauf zu lassen. Somit wurde die eigentliche Sitzung mit der Verlesung der definitiven Sen- 1) Duis Niheru S. 131.
126 von Chlum selbst von Hus als der treueste Freund bezeichnet wurde. Weit entfernt, in diesem Momente etwas von dem Geleitsbriefe zu erwähnen, wandte sich Johaun von Chlum jetzt zu dem Magister, um ihu aufzufordern, wenn er sich in einem der vorgeworsenen Puncte schuldig fühle, möge er sich nicht scheuen, den Widerruf zu leisten; wenn iln aber sein Gewissen freispreche, möge er den Tod der Luge vorziehen. Auch Hus erwähnte nichts davon, dass er nach Böhmen zurückgeschiekt werden wolle, sondern erwiederte weinend dem Herrn von Chlum, dass, wenn er wüsste, er habe ctwas gegen das Gesetz und gegen die heilige Mutter Kirche geschrieben, er es gerne zurücknehmen wolle. Von einer Belehrung durch das Concil, welches die Kirche vertrat, geschweige von einer Unterwerfung war somit keine Rede. Die Bischöfe schieden mit der nicht verhehlten Überzeugung, er dünke sich weiser als das Concil und verharre in seiner Ketzerei 1). Damit war jede Unterhandlung abgebrochen und der Entscheid des Concils war das Einzige, was jetzt noch übrig war. Kein Verhör noch Vertheidigung fand mehr statt. Nur die Verkün- digung des Urthciles und wenn er sich dann noch nicht unterwarf, dessen Ausführung. Die traurigen Vorbereitungen zu dem, was nach dem uns unbegreiflichen, damals aher allgemein herrschenden Gesetze jetzt unvermeidlich war, wurden in der Stille getrosfen. Hicrauf fand die XV. allgemeine Sitzung des Concils statt, der der Cardinal von Ostia kirchlicher Seits und König Sigmund im könig- lichen Ornate präsidirte und wobei die Degradation des Hus vorge- nommen werden sollte. Sie wurde, als Hus durch den Erzbischof von Riga hereingeführt und ilim auf einem erhöhten Orte eine Sielle ange- wiesen worden war, mit einer Predigt des Bischofs von Lodi eröffnet. worauf feierliche Stille, Fernehaltung jedes Lärmes, Beifalls oder Abneigungsbezeugung, Disputirens oder Widerrede ohne Unterschied Allen hei schwerer Strafe geboten wurde. Die Abgeordneten der vier Nationen erklärten ihre Zustimmung zu dieser Constitution, wor- auf der Procurafor des Concils Heinrich von Piro dasselbe aufforderte. den Process des Magister llus bis zur Verkündigung der definitiven Sentenz zu Ende zu fülren, seine Artikel zu verurtheilen, seine Bücher zu verbrennen und der Gerechtigkeit ihren Lauf zu lassen. Somit wurde die eigentliche Sitzung mit der Verlesung der definitiven Sen- 1) Duis Niheru S. 131.
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127 tenz begonnen — jedoch nur als Antrag — und dann zu der der Artikel als der Enischeidungsgründe geschritlen. Das Urtheil selbst stutzte sich darauſ, dass das römische Concil die Verbrennung der Bucher Wycleff's angeordnet hatte, womit Sbinco's Vertahren seine Rechtfertigung. das Benelimen des Hus wider ihn seine Verurtbeilung erlangte. Hus habe nicht blos die Irrthümer Wycleff's verbreifet. sondern auch ihrer Verurtheilung sich theils in Prag, theils an anderen Orten widersetzt, Johann Wycleff als evangelischen Doclor bezeichnet. Man habe daher die von ihm eigenbändig geschriebenen Bücher aut das genaueste untersucht, Johann Hus im öffentlichen Verhöre vor den Vätern und Prälaten des Concils eingestanden, dass sie in seinen Schritien enthalten seien, das Concil aber mehrere von diesen irrthüm- lich, andere scandalos, aufrührerisch, einige notorisch häretisch und längst verurtheilt erachtet und beschliesse somit die Vernichtung der Schriften des Hus. Seine Doetrin sei mit Recht verdächtig und von Allen zu meiden; wer es nicht thue, verfalle der Inquisition. Nach reiflicher Untersuchung müsse daher das Concil, welches hiebei Gott allein vor Augen habe, Hus als einen Häretiker bezeichnen, der nicht blos Irriges geprediget, sondern auch Jahre lang in Verachtung kirchlicher Gesetze und Censuren gelebt, das böhmiscbe Volk verführt habe, selbst unverbesserlich sei, weshalb zu seiner Degradation geschritten werden müsse. Die Kirche aber habe nichts mehr mit ihm zu schaffen und ubergebe ihn deshalb der weltlichen Gewalt. Auch hier wirst der Notar Peler die Dinge untereinander und erwahnt, dass zuerst die Acten des Processes Hus mit Sbinco ver- lesen und dann erst zur Verkündigung des Urtheiles geschrilten worden sei. Es solgte aher nach der letzleren die Vorlesung von 30 Artikeln, die aus seinen Werken gezogen worden waren. Von den übrigen Anklagen, welche sich auf sein Leben bezogen, und in Artike gebracht worden waren, wurde jedoch eine ziemliche Anzabl ausge- schieden und nur diejenigen waren aufgenommen, welche auf binrei- chenden Zeugenbeweisen beruhten. Von diesen freilich, obwohl sie die gravirendsten waren und den Ausschlag hei der Verursheilong gaben nahm Peter von Mladenovic Umgang. Sie entbielten aber nichts Geringeres als dass Hus Ursache des Aufruhres in Prag "). 1) Sedio grandis ſactu, dola el culpa Johannis Rus Warum wird denn diexe Haupluklise von den OetcoreuGehreidecn ubergaugen?
127 tenz begonnen — jedoch nur als Antrag — und dann zu der der Artikel als der Enischeidungsgründe geschritlen. Das Urtheil selbst stutzte sich darauſ, dass das römische Concil die Verbrennung der Bucher Wycleff's angeordnet hatte, womit Sbinco's Vertahren seine Rechtfertigung. das Benelimen des Hus wider ihn seine Verurtbeilung erlangte. Hus habe nicht blos die Irrthümer Wycleff's verbreifet. sondern auch ihrer Verurtheilung sich theils in Prag, theils an anderen Orten widersetzt, Johann Wycleff als evangelischen Doclor bezeichnet. Man habe daher die von ihm eigenbändig geschriebenen Bücher aut das genaueste untersucht, Johann Hus im öffentlichen Verhöre vor den Vätern und Prälaten des Concils eingestanden, dass sie in seinen Schritien enthalten seien, das Concil aber mehrere von diesen irrthüm- lich, andere scandalos, aufrührerisch, einige notorisch häretisch und längst verurtheilt erachtet und beschliesse somit die Vernichtung der Schriften des Hus. Seine Doetrin sei mit Recht verdächtig und von Allen zu meiden; wer es nicht thue, verfalle der Inquisition. Nach reiflicher Untersuchung müsse daher das Concil, welches hiebei Gott allein vor Augen habe, Hus als einen Häretiker bezeichnen, der nicht blos Irriges geprediget, sondern auch Jahre lang in Verachtung kirchlicher Gesetze und Censuren gelebt, das böhmiscbe Volk verführt habe, selbst unverbesserlich sei, weshalb zu seiner Degradation geschritten werden müsse. Die Kirche aber habe nichts mehr mit ihm zu schaffen und ubergebe ihn deshalb der weltlichen Gewalt. Auch hier wirst der Notar Peler die Dinge untereinander und erwahnt, dass zuerst die Acten des Processes Hus mit Sbinco ver- lesen und dann erst zur Verkündigung des Urtheiles geschrilten worden sei. Es solgte aher nach der letzleren die Vorlesung von 30 Artikeln, die aus seinen Werken gezogen worden waren. Von den übrigen Anklagen, welche sich auf sein Leben bezogen, und in Artike gebracht worden waren, wurde jedoch eine ziemliche Anzabl ausge- schieden und nur diejenigen waren aufgenommen, welche auf binrei- chenden Zeugenbeweisen beruhten. Von diesen freilich, obwohl sie die gravirendsten waren und den Ausschlag hei der Verursheilong gaben nahm Peter von Mladenovic Umgang. Sie entbielten aber nichts Geringeres als dass Hus Ursache des Aufruhres in Prag "). 1) Sedio grandis ſactu, dola el culpa Johannis Rus Warum wird denn diexe Haupluklise von den OetcoreuGehreidecn ubergaugen?
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128 der daselbst statigehabten Plünderungen, des Exils angese- hener Personen wie der daselbst geschehenen Mordthaten sei. Hus sei in Prag beständig als Anhänger und Vertheidiger Wyclessi- scher Lehren bekannt gewesen und habe als solcher gegolten. Sbinco habe wirklich den Austrag des Papsles Alexander V. erföllt, als er verbot, dass in der Capelle Bethlehem gepredigt worde ; Hus aber, obwohl dieses Verbot in der Prager Synode statt gehabt, am 22. Juni (1410), nachher wiederholt das Volk nach Bethlehem berufen und dort gepredigt, namentlich aber die Remanenz des Brodes behauptel. Er habe das Mährchen von der Intercession des Himinels zu Gunsten Wycleffs bei dem Londoner Concil in Umlauf gesetzl; trotz des Bannes gepredigt und Messe gelesen, das Volk von Prag wider Sbinco aufgereizt, auf Alexander V. die Prophezeihung Jakob's von Teramo angewendet, dass 1410 ein Verlolger des Glaubens Christi auf- stehen werde: Alexander habe anf seine Eselshäute dem Erzbischoſe geschrieben, er solle die Bücher Wyeleff's verbrennen, in denen sich doch so viel Gutes befände. Dann wurde die Bestätigung dicser Anklagen und die Aussagen der Zeugen verlesen, jedoch uur die Wurde, nicht die Namen derselben vor dem Concil genannt, sei es der Kürze wegen, sei es um diese, welche Prager Pfarrer waren, gegen Rachegedanken der Husiten sicher zu stellen; hingegen bemerkt, wo diese als Augen- oder Ohrenzeugen ausgesagt hatten oder nur sich aut den allgemeinen Ruf stützten. Namentlich behauptete ein Doctor der Theologie eidlich, dass er den Satz von der Remanenz des Brodes von Hus selbst vernommen habe; dass es mehrere Per- sonen in der Gottheil gebe als drei, babe Hus in einer Disputation gesagt, der ein gewisser Richardus prüsidirte. Namentlich wurde der letztere Satz durch das Zeugniss derjenigen erhartet, welche ihn von Hus selbst vernommen hatten. Der Vicar des Erzbischofs von Prag erklärte, die Predigt des Hus in Bethlehem vernommen zu hahen, in welcher er die Unwabrheit der Sakramentslehre der katholischen Kirche aussprach. Wieder ein anderer berieſ sich darauf, Hus habe die Transsubstantiation als eine Erfindung bezeichnet, um die Ein- sältigen zu täuschen und ein Buch hierüber vorgezeigt. Ein Pöniten- tiar der Prager Kirche erklarte schon 1406 in Bethlehem gegenwartig gewesen zu sein, als Hus die Remanenz des Brodes darlegte. Gerade in diesem Puncte, den Hus harluãckig läugnete, häusten sich nicht blos die Angaben der Zeugen, sondern auch die bestimmtesten und in
128 der daselbst statigehabten Plünderungen, des Exils angese- hener Personen wie der daselbst geschehenen Mordthaten sei. Hus sei in Prag beständig als Anhänger und Vertheidiger Wyclessi- scher Lehren bekannt gewesen und habe als solcher gegolten. Sbinco habe wirklich den Austrag des Papsles Alexander V. erföllt, als er verbot, dass in der Capelle Bethlehem gepredigt worde ; Hus aber, obwohl dieses Verbot in der Prager Synode statt gehabt, am 22. Juni (1410), nachher wiederholt das Volk nach Bethlehem berufen und dort gepredigt, namentlich aber die Remanenz des Brodes behauptel. Er habe das Mährchen von der Intercession des Himinels zu Gunsten Wycleffs bei dem Londoner Concil in Umlauf gesetzl; trotz des Bannes gepredigt und Messe gelesen, das Volk von Prag wider Sbinco aufgereizt, auf Alexander V. die Prophezeihung Jakob's von Teramo angewendet, dass 1410 ein Verlolger des Glaubens Christi auf- stehen werde: Alexander habe anf seine Eselshäute dem Erzbischoſe geschrieben, er solle die Bücher Wyeleff's verbrennen, in denen sich doch so viel Gutes befände. Dann wurde die Bestätigung dicser Anklagen und die Aussagen der Zeugen verlesen, jedoch uur die Wurde, nicht die Namen derselben vor dem Concil genannt, sei es der Kürze wegen, sei es um diese, welche Prager Pfarrer waren, gegen Rachegedanken der Husiten sicher zu stellen; hingegen bemerkt, wo diese als Augen- oder Ohrenzeugen ausgesagt hatten oder nur sich aut den allgemeinen Ruf stützten. Namentlich behauptete ein Doctor der Theologie eidlich, dass er den Satz von der Remanenz des Brodes von Hus selbst vernommen habe; dass es mehrere Per- sonen in der Gottheil gebe als drei, babe Hus in einer Disputation gesagt, der ein gewisser Richardus prüsidirte. Namentlich wurde der letztere Satz durch das Zeugniss derjenigen erhartet, welche ihn von Hus selbst vernommen hatten. Der Vicar des Erzbischofs von Prag erklärte, die Predigt des Hus in Bethlehem vernommen zu hahen, in welcher er die Unwabrheit der Sakramentslehre der katholischen Kirche aussprach. Wieder ein anderer berieſ sich darauf, Hus habe die Transsubstantiation als eine Erfindung bezeichnet, um die Ein- sältigen zu täuschen und ein Buch hierüber vorgezeigt. Ein Pöniten- tiar der Prager Kirche erklarte schon 1406 in Bethlehem gegenwartig gewesen zu sein, als Hus die Remanenz des Brodes darlegte. Gerade in diesem Puncte, den Hus harluãckig läugnete, häusten sich nicht blos die Angaben der Zeugen, sondern auch die bestimmtesten und in
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129 das Einzelne gehenden Nachweise, gegen welcke ein hlosses Leugnen nicht auskommen konnte. Dasselbe galt von dem Satze, dass der in der Todsunde besindliche Geistliche den Leib des Herrn nicht sakra- mental vollbringe (non conficit) ; dass der päpstbche oder bischöfliche Ablass nichtig sei; dass die römische Kirche eine Synagoge des Teu- sels sei: dass keine Haresie verurlheilt werden könne, sondern nur in der Schule besprocben werden solle; dass es verdienstlich sei, wenn die Laien den Geistlichen ihre Güter wegnähmen, ein Satz, welchen Hus vor dem königlichen Hofe aussprach 1), wobei dieser Samen sicher nicht auf dürren Boden fiel; ebenso die Verachtung des Bannes; die Autreizung des Volkes und die Hinweisung, dass jeder sich mit dem Schwerte umgürten solle, was selbst auf Zetteln stand, welche an den Kirchenthüren Prags auf Betrieb des Hus 1) angehestet wurden; endlich dass er die Ursache des Streites zwischen den Magistern und Scolaren der Universität gewesen sei (1412), von dessen Einzelnheiten wir bei dem Schweigen der Univer- sitätschronik nichts Naheres wissen ; dann wurden auch die Auszuge aus den Processacten vorgelegt, welche in Prag selbst von den erz- bischöflichen Vicaren gesührt worden waren. Hiebei wurde jeiloch der- jenige Artikel, welcher die Vertreibung der Deutschen 3) betraf, als keine kirchliche Angelegenheit enthaltend, ausgelassen, wohl aber erwähnt, dass er seine Excommunication an die Gemeinde von Betblehem gebracht und sie gefragt habe, ob sie ihm, der appellire. anhängen wollten, woraul alle riefen, wir wollen dir anbängen, wie sie zuerst durch Zurul den Papst als Llgner bezeichnet batlen. Wenn aber auch alle Cardinäle mit dem Papste sagten, dass die Ver- brennung der Bucher Wycleffs gerecht sei, fügte er damals hinzo. so werde er doch nicht beistimmen. Den Bann brauche man nicht zu 1) Probalur per unum vicarinu tanifiier, qui dieit se inlerſuiste sermonibur, quando [alia predicabat coram ſamllia regls Bohemiae 2) Ex nslinctu M. Hus. B) orpulsione corundem. Wenn ein Recenient mclacs , Johannres Hus und der Abzng der Douischen (1864) den Betateren Ausdruck, Abaug, als unstalthaft erkliste und aaftr Vertreibnag gesotal wisson wollto, so hacle er Io der Sache vollsthndig recht, wie ich dean selbat den Hauplabachmtl àes Buches: Verleetbung der Doutschen, bezelchnete. Der Grond warum ich aul den Tieel diesen Anadruck vermled, maN daher nolh- wendig in Russeren Vorbaltmiaren gelegen aein, welche sich der Recensont ous damjedigen, was ich in der Vorrede nu vemlehen gah, Dnlinglich denken konnte 9 Fonles VII.
129 das Einzelne gehenden Nachweise, gegen welcke ein hlosses Leugnen nicht auskommen konnte. Dasselbe galt von dem Satze, dass der in der Todsunde besindliche Geistliche den Leib des Herrn nicht sakra- mental vollbringe (non conficit) ; dass der päpstbche oder bischöfliche Ablass nichtig sei; dass die römische Kirche eine Synagoge des Teu- sels sei: dass keine Haresie verurlheilt werden könne, sondern nur in der Schule besprocben werden solle; dass es verdienstlich sei, wenn die Laien den Geistlichen ihre Güter wegnähmen, ein Satz, welchen Hus vor dem königlichen Hofe aussprach 1), wobei dieser Samen sicher nicht auf dürren Boden fiel; ebenso die Verachtung des Bannes; die Autreizung des Volkes und die Hinweisung, dass jeder sich mit dem Schwerte umgürten solle, was selbst auf Zetteln stand, welche an den Kirchenthüren Prags auf Betrieb des Hus 1) angehestet wurden; endlich dass er die Ursache des Streites zwischen den Magistern und Scolaren der Universität gewesen sei (1412), von dessen Einzelnheiten wir bei dem Schweigen der Univer- sitätschronik nichts Naheres wissen ; dann wurden auch die Auszuge aus den Processacten vorgelegt, welche in Prag selbst von den erz- bischöflichen Vicaren gesührt worden waren. Hiebei wurde jeiloch der- jenige Artikel, welcher die Vertreibung der Deutschen 3) betraf, als keine kirchliche Angelegenheit enthaltend, ausgelassen, wohl aber erwähnt, dass er seine Excommunication an die Gemeinde von Betblehem gebracht und sie gefragt habe, ob sie ihm, der appellire. anhängen wollten, woraul alle riefen, wir wollen dir anbängen, wie sie zuerst durch Zurul den Papst als Llgner bezeichnet batlen. Wenn aber auch alle Cardinäle mit dem Papste sagten, dass die Ver- brennung der Bucher Wycleffs gerecht sei, fügte er damals hinzo. so werde er doch nicht beistimmen. Den Bann brauche man nicht zu 1) Probalur per unum vicarinu tanifiier, qui dieit se inlerſuiste sermonibur, quando [alia predicabat coram ſamllia regls Bohemiae 2) Ex nslinctu M. Hus. B) orpulsione corundem. Wenn ein Recenient mclacs , Johannres Hus und der Abzng der Douischen (1864) den Betateren Ausdruck, Abaug, als unstalthaft erkliste und aaftr Vertreibnag gesotal wisson wollto, so hacle er Io der Sache vollsthndig recht, wie ich dean selbat den Hauplabachmtl àes Buches: Verleetbung der Doutschen, bezelchnete. Der Grond warum ich aul den Tieel diesen Anadruck vermled, maN daher nolh- wendig in Russeren Vorbaltmiaren gelegen aein, welche sich der Recensont ous damjedigen, was ich in der Vorrede nu vemlehen gah, Dnlinglich denken konnte 9 Fonles VII.
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130 fürchten, da die Appellation (wie er behauptet) rechtmassig einge- bracht war. Der Procurator legte aber alle diese Aussagen der Zengen, sowie die Auszüge aus den Schriften des Hus und dessen Verlheidigung vor, um dem Concil darzuthun, dass der Process nach allen Regeln des Rechtes gesihrl worden sei, so dass nichts anderes übrig bleibe, als den Process durch Fällung des Urtheils zu beenden, wes- halb er schliesslich den Antrag slellte. das Urtheil zu verkönden. Die Spitze der Anklage war offenbar darauf gerichtet zu beweisen, dass Hus Anhanger und Vertheidiger der Wycleffischen Sätze sei, welche bereits an den verschiedensten Orten, im Norden und Süden, in Westen und Oslen, als häretisch bezeichnet worden waren. An diese Anklage reihte sich aber, wie wir schon früher bemerkt, die andere an: erstens des eigenen Ungehorsams; zweitens das Volk in Prag und Böhmen zum Ungeborsam, ja zum Aufruhre verleitet zu haben ; drittens der Urheber von Mordund Todtschlag gewesen zu sein; viertens sich des Betruges und des schreienden Missbrau- ches seines Aites bedient zu haben, um Wycleffischen Sätzen den Eingang zu verschaffen; endlich fünstens der offenkundigen Lüge, da er frühere Behauptungen, welche er vor Zeugen ausge- sprochen, nun ableugnete. ohne die Zeugen der Unwahrheit über- weisen zu können. Was aber früher als Anklage vorgebracht worden war, war jetzt durch die Aussage von 200 Personen, welche man allmählich aus Bohmen hatte kommen lassen, zur Evidenz nachge- wiesen; nachdem der Process selbst mehreye der ersten Puncte als nicht hinreichend bewiesen, als zu allgemein oder unbestimmt gehalten oder wenn auch wabe, doch irrelevant fallen gelassen, blieb die wirkliche Anklage um so lastender bei den anderen stehen. Ehe es aber zur Verkündigung des Urtheils kam, erhob sich der Auditor Berthold von Wildungen und referirte im Auftrage des Concils über den ganzen Process, wie er geführt worden war, seit das Concil damit eine besondere Commission beauffragt halte, verband aber auch hiemit jenen Process, welcher in Prag vor dem Erzbischofe wie in Rom vor dem Papste gefübrt worden war. Als er aber jetzt Artikel fur Artikel vorlas, erwähnte er bei jedem, dorch welche Zeugen, durch wie vicle Herren, Magister, kleinere und grossere Personen jeder Einzelne erhärtet werde. Er erzählte ferner, als diese Artikel mit den Zeugenaussagen dem Johannes Hus im Schlosse Gottlieben vorge-
130 fürchten, da die Appellation (wie er behauptet) rechtmassig einge- bracht war. Der Procurator legte aber alle diese Aussagen der Zengen, sowie die Auszüge aus den Schriften des Hus und dessen Verlheidigung vor, um dem Concil darzuthun, dass der Process nach allen Regeln des Rechtes gesihrl worden sei, so dass nichts anderes übrig bleibe, als den Process durch Fällung des Urtheils zu beenden, wes- halb er schliesslich den Antrag slellte. das Urtheil zu verkönden. Die Spitze der Anklage war offenbar darauf gerichtet zu beweisen, dass Hus Anhanger und Vertheidiger der Wycleffischen Sätze sei, welche bereits an den verschiedensten Orten, im Norden und Süden, in Westen und Oslen, als häretisch bezeichnet worden waren. An diese Anklage reihte sich aber, wie wir schon früher bemerkt, die andere an: erstens des eigenen Ungehorsams; zweitens das Volk in Prag und Böhmen zum Ungeborsam, ja zum Aufruhre verleitet zu haben ; drittens der Urheber von Mordund Todtschlag gewesen zu sein; viertens sich des Betruges und des schreienden Missbrau- ches seines Aites bedient zu haben, um Wycleffischen Sätzen den Eingang zu verschaffen; endlich fünstens der offenkundigen Lüge, da er frühere Behauptungen, welche er vor Zeugen ausge- sprochen, nun ableugnete. ohne die Zeugen der Unwahrheit über- weisen zu können. Was aber früher als Anklage vorgebracht worden war, war jetzt durch die Aussage von 200 Personen, welche man allmählich aus Bohmen hatte kommen lassen, zur Evidenz nachge- wiesen; nachdem der Process selbst mehreye der ersten Puncte als nicht hinreichend bewiesen, als zu allgemein oder unbestimmt gehalten oder wenn auch wabe, doch irrelevant fallen gelassen, blieb die wirkliche Anklage um so lastender bei den anderen stehen. Ehe es aber zur Verkündigung des Urtheils kam, erhob sich der Auditor Berthold von Wildungen und referirte im Auftrage des Concils über den ganzen Process, wie er geführt worden war, seit das Concil damit eine besondere Commission beauffragt halte, verband aber auch hiemit jenen Process, welcher in Prag vor dem Erzbischofe wie in Rom vor dem Papste gefübrt worden war. Als er aber jetzt Artikel fur Artikel vorlas, erwähnte er bei jedem, dorch welche Zeugen, durch wie vicle Herren, Magister, kleinere und grossere Personen jeder Einzelne erhärtet werde. Er erzählte ferner, als diese Artikel mit den Zeugenaussagen dem Johannes Hus im Schlosse Gottlieben vorge-
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131 tragen worden seien und zwar durch Deputirte, unter welchen er sich selbst besunden, habe Hus, befragt, ob er diese Artikel vertheidigen oder (seine Scbuld) bekennen wolle, erwiederl, er unterwerfe sich der Entscheidung des Concils, was im Einklange mil den Worten des Cardinals an Hus stand, er habe sich im Kerker anders benommen als in der öffentlichen Sitzung des Concils. Allein auch ein anderes Mal, als die Deputirten der vier Nationen und die Cardinale von Cambray und Florenz ihn besragt, habe er gleichſalls so geantwortet. Als er aber zum dritten Male befragt wurde, habe er schriftlich in folgender Weise eigenhändig sich geäussert: „Ich Johannes Hus, in der Hoffnung ein Priester Christi, fürchtend Golt zu beleidigen und fürchtend in Meineid zu versallen, will nicht alle Artikel und jeden von denjenigen abschworen, welche durch falsche Zeugen in ihren Aussagen gegen mich vorgebracht worden, weil ich, Golf sei mein Zenge, weder sic gepredigt, noch behauplet, noch vertheidigt, wie sie sagen, dass ich sie vertheidigte, predigte und behauptele. Ebenso sage ich von den aus meinen Büchern ausgezo- genen Artikeln, dass ich jeden verabschene, welcher einen salschen Sinn in sich schliesst. Aber, weil ich fürchte, Gott in der Wahrheit zu beleidigen und gegen die Meinung der Heiligen zu sprechen, will ich nicht jeden von ihnen abschwören. Und wenn as möglich ware, dass meine Stimme jetzt zu der ganzen Well dränge, wollte ich sebr gerne, wie denn alle Lugen und alle meine Sünden am Tage des Gerichſes offenkundig würden, alle Falschbeit und allen Irrthum, welchen ich je zum Ausspruch sasste oder sagte, vor der ganzen Welt zurücknehmen. Dieses sage und schreibe ich frei und freiwillig. Geschrieben mit eigener Hand am f. Juli.“ — Dieser Zeulel worde dem Erzhischof von Riga, dom Erzhischofe von Ragusa. dem Berthold von Wildungen, dem Dietrich von Münster vor Zeugen von ihm cin- gehändigt. Auf dieses befragten am 5. Joli die Cardinale von Cambray und Florenz, der Patriarch von Antochia, die Bischöfe von Bath und Salisbury, die Erzbischöfe von Riga und Mailand, der Bischof von Feltri und der Erwählte von Posen den Hus: 1. Ob er diejenigen Artikel abschwören wolle, zn welchen er sich bekenne und die in seinen Buchern und von seiner eigenen Hand geschrieben seien? 1) 1) anvellel abjurare artieulos quos confileturet quiaunl urlibriztuit el moousua scripti? Dc
131 tragen worden seien und zwar durch Deputirte, unter welchen er sich selbst besunden, habe Hus, befragt, ob er diese Artikel vertheidigen oder (seine Scbuld) bekennen wolle, erwiederl, er unterwerfe sich der Entscheidung des Concils, was im Einklange mil den Worten des Cardinals an Hus stand, er habe sich im Kerker anders benommen als in der öffentlichen Sitzung des Concils. Allein auch ein anderes Mal, als die Deputirten der vier Nationen und die Cardinale von Cambray und Florenz ihn besragt, habe er gleichſalls so geantwortet. Als er aber zum dritten Male befragt wurde, habe er schriftlich in folgender Weise eigenhändig sich geäussert: „Ich Johannes Hus, in der Hoffnung ein Priester Christi, fürchtend Golt zu beleidigen und fürchtend in Meineid zu versallen, will nicht alle Artikel und jeden von denjenigen abschworen, welche durch falsche Zeugen in ihren Aussagen gegen mich vorgebracht worden, weil ich, Golf sei mein Zenge, weder sic gepredigt, noch behauplet, noch vertheidigt, wie sie sagen, dass ich sie vertheidigte, predigte und behauptele. Ebenso sage ich von den aus meinen Büchern ausgezo- genen Artikeln, dass ich jeden verabschene, welcher einen salschen Sinn in sich schliesst. Aber, weil ich fürchte, Gott in der Wahrheit zu beleidigen und gegen die Meinung der Heiligen zu sprechen, will ich nicht jeden von ihnen abschwören. Und wenn as möglich ware, dass meine Stimme jetzt zu der ganzen Well dränge, wollte ich sebr gerne, wie denn alle Lugen und alle meine Sünden am Tage des Gerichſes offenkundig würden, alle Falschbeit und allen Irrthum, welchen ich je zum Ausspruch sasste oder sagte, vor der ganzen Welt zurücknehmen. Dieses sage und schreibe ich frei und freiwillig. Geschrieben mit eigener Hand am f. Juli.“ — Dieser Zeulel worde dem Erzhischof von Riga, dom Erzhischofe von Ragusa. dem Berthold von Wildungen, dem Dietrich von Münster vor Zeugen von ihm cin- gehändigt. Auf dieses befragten am 5. Joli die Cardinale von Cambray und Florenz, der Patriarch von Antochia, die Bischöfe von Bath und Salisbury, die Erzbischöfe von Riga und Mailand, der Bischof von Feltri und der Erwählte von Posen den Hus: 1. Ob er diejenigen Artikel abschwören wolle, zn welchen er sich bekenne und die in seinen Buchern und von seiner eigenen Hand geschrieben seien? 1) 1) anvellel abjurare artieulos quos confileturet quiaunl urlibriztuit el moousua scripti? Dc
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132 2. Ob diejenigen, welche zwar durch Zeugen erhärtet seien, die er aber nicht ableugnete, dass er sie gelehrt habe, in wie ferne sie durch die Zeugen erwiesen wurden 1). 3. Ob er schwören wolle, dass er sie nicht halte noch halten werde, sondern ob er mit der Kirche sich vor dem Entgegengesetzten hüten wolle 2). Somit war von ihm zuletzt nue verlangt worden, dasjenige, wozu er sich selbst bekannte, zurück zu nehmen und war man von Seite des Concils davon abgegangen, ihn gleichsam zu nöthigen, dasjenige zurückzurchmen, was er als Aussage fal- scher Zeugen hinstellte. Dieses ist aber zur Beurtheilung des Verſahrens wider ihn von ausserster Wichtigkeit, da hiemit scine Argumentation in sich selbst zusammensank. Nichts desto weniger konnien die Abgeordneten nur die Antwort von ihm erhalten, er wolle bei dem verharren, was er niedergeschrieben habe. Vergeblich sei es gewesen, ihn zu fberreden, er möge sich mil der ganzen Kirche. mil so vielen gelehrten Männern wie sie im Concil seien, vereinigen. er sei auf seiner Aussage verharrt. Erst jelzt trennte sich das Concil von ihm, jedoch nicht, obne ihm nochmals die Hand zu reichen. Heturich von Piro drang nun darauf, dass das Concil diejenigen Bucher verbrennen lasse, in welchen sich die angeschuldigten Artikel voctänden uad dass zur Vollendung dessen geschritten wêrde, was die Gerechtigkeit verlange. Es ist wichtig das Benchmen des Hus, wie es uns der Notar Peier, welcher den obigen Inhalr des Vorganges verschweigt, mit- theilte ur's Auge zu fassen. Anstatt in den Gang des Processes sich zu sugen und das Wort zu ergreifen, wenn es ihn nach demselben trat sich noch zu vertheidigen, unterbrach Hus beständig die Vor- lesung, so dass er von dem Vorsitzenden fort und fort zur Ruhe gewiesen wurde und eudlich die Pedelle aufgeboten werden mussten, ihe zum Schwelgen zu bringen. Nach der Verlesung der Artikel und ihrer Vertheidigung erfolgte die Verlesung der Aussagen der Zeugen und zwar, wie vorher bemerkt, waren 200 Zeugen vernommen worden, 1) illos sliam qui sunl probali per lestes, qWOr HODDEgAl se dogmatizasse quantum probantuř pěr testes. 2) an vellet jurare quod cos non lenet ne contrarium. a nebíl, sed simu cavere
132 2. Ob diejenigen, welche zwar durch Zeugen erhärtet seien, die er aber nicht ableugnete, dass er sie gelehrt habe, in wie ferne sie durch die Zeugen erwiesen wurden 1). 3. Ob er schwören wolle, dass er sie nicht halte noch halten werde, sondern ob er mit der Kirche sich vor dem Entgegengesetzten hüten wolle 2). Somit war von ihm zuletzt nue verlangt worden, dasjenige, wozu er sich selbst bekannte, zurück zu nehmen und war man von Seite des Concils davon abgegangen, ihn gleichsam zu nöthigen, dasjenige zurückzurchmen, was er als Aussage fal- scher Zeugen hinstellte. Dieses ist aber zur Beurtheilung des Verſahrens wider ihn von ausserster Wichtigkeit, da hiemit scine Argumentation in sich selbst zusammensank. Nichts desto weniger konnien die Abgeordneten nur die Antwort von ihm erhalten, er wolle bei dem verharren, was er niedergeschrieben habe. Vergeblich sei es gewesen, ihn zu fberreden, er möge sich mil der ganzen Kirche. mil so vielen gelehrten Männern wie sie im Concil seien, vereinigen. er sei auf seiner Aussage verharrt. Erst jelzt trennte sich das Concil von ihm, jedoch nicht, obne ihm nochmals die Hand zu reichen. Heturich von Piro drang nun darauf, dass das Concil diejenigen Bucher verbrennen lasse, in welchen sich die angeschuldigten Artikel voctänden uad dass zur Vollendung dessen geschritten wêrde, was die Gerechtigkeit verlange. Es ist wichtig das Benchmen des Hus, wie es uns der Notar Peier, welcher den obigen Inhalr des Vorganges verschweigt, mit- theilte ur's Auge zu fassen. Anstatt in den Gang des Processes sich zu sugen und das Wort zu ergreifen, wenn es ihn nach demselben trat sich noch zu vertheidigen, unterbrach Hus beständig die Vor- lesung, so dass er von dem Vorsitzenden fort und fort zur Ruhe gewiesen wurde und eudlich die Pedelle aufgeboten werden mussten, ihe zum Schwelgen zu bringen. Nach der Verlesung der Artikel und ihrer Vertheidigung erfolgte die Verlesung der Aussagen der Zeugen und zwar, wie vorher bemerkt, waren 200 Zeugen vernommen worden, 1) illos sliam qui sunl probali per lestes, qWOr HODDEgAl se dogmatizasse quantum probantuř pěr testes. 2) an vellet jurare quod cos non lenet ne contrarium. a nebíl, sed simu cavere
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133 Pfarrer, Canonici, Doctoren und andere Prälaten wie sich der Notar Peter ausdrückt. Unter den Zeugenanssagen besand sich ouch die Feststellung der Ertheilung des Geleitsbriefes, so dass des Hus Aus- druck: frei kam ich olne Geleitsbrief, sich als entschiedene Unwahr- heit heransstellte. Sie hatte den König aof das tiefste verletzt: ihm selbst aber das Ansehen eines ehrlichen, wabrheitsliebenden Mannes entzogen. Es ist nicht erwäbnt, dass Hus jetzt auch eine Sylbe zur Vertheidigung der Anschauung erwähnt hâtle, die er in seinen Briesen aufgestellt hatte. Er war somil auch der offenen Llige über- wiesen. Endlich wurde zur Verlesung des Urtheils geschritten. Man scheint van Seiten des Concils bis zum letzten Augenblicke noch die Hoffnung gehegt zu haben, Hus werde es nicht bis zum Aussersten kommen lassen. Man glaubte „aus gewissen Ver- muthungen und änsseren Zeichen zu der Annahme berechligt zu sein“ 1). Hus wolle doch aufrichtig zu der Kirche zurückkehren. Für 1) 5) Johannos Hus crrores snos rerocassel haec sententia quae sequitur contra Ipsum lata Huissel (1418). Cod. Mus. Boh, 2. G. 25. f. 26. Cod. Cap. D. 19 f. 822. Verurs quin ex nonnullis conjecturis et siguis apparuit exterrorſhus dretur Johanbkm lus de premiss zuis peccatis commissis contrilionem brbere et sano usus conailio ul asseruil ad unitatem ecctesle dei poro corde et fide non ficta velle redire, ideirco iprum ad ulajurandum et revocaudum qui se ad hoc sponte obtulit omnem hereticam pravitatem al errores et presertim Joh. Wycluifl hec soncls syno- dus gandens admitlit, Ipaum cum filto purdito pecesta sus aponte confitentem et ad poenitentian peveroun suscipiendo el ah excommunicationia sentonlin qua tenefus astrictua Ipsum se ahsolvi humililor petentem absolvit. Sed quis ex doctrinis dicti Joban nin Hus minur saulk et afide derlls ac erroneis bimia scandala et sodscro- nox ln ecclesla dui el In populo sunt cxorta et per ipaum in doum et szaclam ecclesiam ex doctrina perversa et vilipendlo clavlom ecclosic et censuraru gravla nunt commissa In fidei calbalice gravissimum periculum: Iden presens sacrosancia tynodun euadem Johannem Hus tanquam bomtncm cccleste dei pernicrozum, scandolorum arditionum ab ordine sacerdotali et alis ordinibus qulbis extitil inrignilus doponendum et degradandam*) fore becernil ei doclaral, committoos nihilominus Rererendis in Christo patribus Archiepucopo Mediotu- nonal of Feltrensi. Astensi, Alexandrino, Bachotensi **) oplscop. ut in presentia hujns tacrosancte synodl dietam degradationem secaudum quod ordo juris requirit debile exequantur Ipaumque Johannem Hus tanquam homnem peri- culosum fidei chelstlane propter premissa iosmorandum et includendum ln *) Hie deboI viet degendavo ael deporliio »trbolis lantan en ouo non iditur culie sacuulavi. Cod. BIbl. CAp **) Bichocensi Cod. Cap.
133 Pfarrer, Canonici, Doctoren und andere Prälaten wie sich der Notar Peter ausdrückt. Unter den Zeugenanssagen besand sich ouch die Feststellung der Ertheilung des Geleitsbriefes, so dass des Hus Aus- druck: frei kam ich olne Geleitsbrief, sich als entschiedene Unwahr- heit heransstellte. Sie hatte den König aof das tiefste verletzt: ihm selbst aber das Ansehen eines ehrlichen, wabrheitsliebenden Mannes entzogen. Es ist nicht erwäbnt, dass Hus jetzt auch eine Sylbe zur Vertheidigung der Anschauung erwähnt hâtle, die er in seinen Briesen aufgestellt hatte. Er war somil auch der offenen Llige über- wiesen. Endlich wurde zur Verlesung des Urtheils geschritten. Man scheint van Seiten des Concils bis zum letzten Augenblicke noch die Hoffnung gehegt zu haben, Hus werde es nicht bis zum Aussersten kommen lassen. Man glaubte „aus gewissen Ver- muthungen und änsseren Zeichen zu der Annahme berechligt zu sein“ 1). Hus wolle doch aufrichtig zu der Kirche zurückkehren. Für 1) 5) Johannos Hus crrores snos rerocassel haec sententia quae sequitur contra Ipsum lata Huissel (1418). Cod. Mus. Boh, 2. G. 25. f. 26. Cod. Cap. D. 19 f. 822. Verurs quin ex nonnullis conjecturis et siguis apparuit exterrorſhus dretur Johanbkm lus de premiss zuis peccatis commissis contrilionem brbere et sano usus conailio ul asseruil ad unitatem ecctesle dei poro corde et fide non ficta velle redire, ideirco iprum ad ulajurandum et revocaudum qui se ad hoc sponte obtulit omnem hereticam pravitatem al errores et presertim Joh. Wycluifl hec soncls syno- dus gandens admitlit, Ipaum cum filto purdito pecesta sus aponte confitentem et ad poenitentian peveroun suscipiendo el ah excommunicationia sentonlin qua tenefus astrictua Ipsum se ahsolvi humililor petentem absolvit. Sed quis ex doctrinis dicti Joban nin Hus minur saulk et afide derlls ac erroneis bimia scandala et sodscro- nox ln ecclesla dui el In populo sunt cxorta et per ipaum in doum et szaclam ecclesiam ex doctrina perversa et vilipendlo clavlom ecclosic et censuraru gravla nunt commissa In fidei calbalice gravissimum periculum: Iden presens sacrosancia tynodun euadem Johannem Hus tanquam bomtncm cccleste dei pernicrozum, scandolorum arditionum ab ordine sacerdotali et alis ordinibus qulbis extitil inrignilus doponendum et degradandam*) fore becernil ei doclaral, committoos nihilominus Rererendis in Christo patribus Archiepucopo Mediotu- nonal of Feltrensi. Astensi, Alexandrino, Bachotensi **) oplscop. ut in presentia hujns tacrosancte synodl dietam degradationem secaudum quod ordo juris requirit debile exequantur Ipaumque Johannem Hus tanquam homnem peri- culosum fidei chelstlane propter premissa iosmorandum et includendum ln *) Hie deboI viet degendavo ael deporliio »trbolis lantan en ouo non iditur culie sacuulavi. Cod. BIbl. CAp **) Bichocensi Cod. Cap.
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134 diesen Fall war bestimmt, dass er, ungeachtet er so grosses Argeruiss gegehen und so viele Pursonen verführt halle, die Absolution von seinem Vergehen erhalten solle. Da er sich aber als ein gefährlicher, ein ärger- nissgehender und aufrührerischer Mensch benommen, so solle seine Absefzung und Degradation vorgenommen, er jedoch der weltlichen Gewalt nicht ausgeliefert, somit auch nicht mit dem Tode bestraft werden. Wohl aber war für diesen Fail der ewige Kerker sein Loos und zwar in jener Schwere, dass hinter ihm die Thüre vermauert werde, welche eine nähere Verbindung mit der Aussenwelt ermöglichte. Da sich dieser Antrag in Prager Handschriften vorfindet, ist nicht unwahrscheinlich, dass Hus davon Kunde erhielt und dieses auf seinen Entschluss, sterben zu wolien, Einfluss hatte. Andererseits war, dem Concil woll bekannt, dass Hus in Böhmen schriftlich erklärt hatte, er habe niemals Irriges oder Falsches gelehrt; wenn er es aher gethan, ihn Jemand des Irrthumes überweise oder dass er dem Glauben Fremdartiges gelehrt habe, wolle er die Strafe eines Häretikers erdul- den. So sicher hatte also das Concil darauf gerechuet, nachdem zum äussersten Puncte eingelenkt worden war, dass die bessere Überzeu- gung in Hus den Sieg doch davon tragen werde, dass selbst ein zwei- faches Urtheil vorlag, eines für den Fall, den man voraussetzte, dass er abschwören, und eines für den Fall, dass er die dargebotene Hand zurückstosse. Jetzt wurde erklärt. Hus habe gesagt, er könne wegen der Menschen, denen er das Entgegengesetzte gelehrt, nicht abschwö- ren, wie er dieses auch jetzt behauptete, ungeachtet das Ansinnen des Concils nur auf dasjenige gerichtel war, was er wirklich gelehrt halle und nicht auf das Gegentheil seiner Lehre. Ja er wolle sich, erklärte er nun, lieber tausend Mal verbrennen lassen, als ihnen ein Argerniss bereiten. Diejenige Strafe, welche ihm zugekommen wäre, hätte er abge- schworen, wurde nun ausgelassen und dafür bestimmt, man übergebe ilin der weltlichen Gewalt. Auch diese Verlesung des Urtheils wurde von Hus wiederhult unterbrochen. Die Verbrennung seiner Bücher, dur böhmischen sowoht, welche die zahlreichen böbmischen Zougen hinlänglich verstanden, wie der lateinischen wurde anbesohlen, ihm carcere inmurari et includere deberi et ibidem perpetue remanere pronuncint et decernit alias*) quein (sir) procedi in premissia debere secundam canonicas sanctiones. J prasuedit senřentia lata rantra Joha, nem Hus prů ahjiraljonit.
134 diesen Fall war bestimmt, dass er, ungeachtet er so grosses Argeruiss gegehen und so viele Pursonen verführt halle, die Absolution von seinem Vergehen erhalten solle. Da er sich aber als ein gefährlicher, ein ärger- nissgehender und aufrührerischer Mensch benommen, so solle seine Absefzung und Degradation vorgenommen, er jedoch der weltlichen Gewalt nicht ausgeliefert, somit auch nicht mit dem Tode bestraft werden. Wohl aber war für diesen Fail der ewige Kerker sein Loos und zwar in jener Schwere, dass hinter ihm die Thüre vermauert werde, welche eine nähere Verbindung mit der Aussenwelt ermöglichte. Da sich dieser Antrag in Prager Handschriften vorfindet, ist nicht unwahrscheinlich, dass Hus davon Kunde erhielt und dieses auf seinen Entschluss, sterben zu wolien, Einfluss hatte. Andererseits war, dem Concil woll bekannt, dass Hus in Böhmen schriftlich erklärt hatte, er habe niemals Irriges oder Falsches gelehrt; wenn er es aher gethan, ihn Jemand des Irrthumes überweise oder dass er dem Glauben Fremdartiges gelehrt habe, wolle er die Strafe eines Häretikers erdul- den. So sicher hatte also das Concil darauf gerechuet, nachdem zum äussersten Puncte eingelenkt worden war, dass die bessere Überzeu- gung in Hus den Sieg doch davon tragen werde, dass selbst ein zwei- faches Urtheil vorlag, eines für den Fall, den man voraussetzte, dass er abschwören, und eines für den Fall, dass er die dargebotene Hand zurückstosse. Jetzt wurde erklärt. Hus habe gesagt, er könne wegen der Menschen, denen er das Entgegengesetzte gelehrt, nicht abschwö- ren, wie er dieses auch jetzt behauptete, ungeachtet das Ansinnen des Concils nur auf dasjenige gerichtel war, was er wirklich gelehrt halle und nicht auf das Gegentheil seiner Lehre. Ja er wolle sich, erklärte er nun, lieber tausend Mal verbrennen lassen, als ihnen ein Argerniss bereiten. Diejenige Strafe, welche ihm zugekommen wäre, hätte er abge- schworen, wurde nun ausgelassen und dafür bestimmt, man übergebe ilin der weltlichen Gewalt. Auch diese Verlesung des Urtheils wurde von Hus wiederhult unterbrochen. Die Verbrennung seiner Bücher, dur böhmischen sowoht, welche die zahlreichen böbmischen Zougen hinlänglich verstanden, wie der lateinischen wurde anbesohlen, ihm carcere inmurari et includere deberi et ibidem perpetue remanere pronuncint et decernit alias*) quein (sir) procedi in premissia debere secundam canonicas sanctiones. J prasuedit senřentia lata rantra Joha, nem Hus prů ahjiraljonit.
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133 hierauf die geistlichen Kleider zum letzten Male angezogen und er nochmal aufgefordert, seine Irrthümer zurfckzunchmen und abzuschwo- ren. Er erklärte, er könne es nicht, indem er dadurch diejenigen. welchen er gepredigt, sowie anderen Predigern Argerniss gehe. Hier- auf schritten die dazu verordneten Bischöfe zu seiner Degradation and hier war es, dass im Gegensatze zu der Erzählung des Petrus. welcher dem traurigen Schauspiele die Passionsform zu geben suchte und von den Priesterfürsten spricht, die Hus ausgelacht hätten, ein anderer Zeuge von dem wilden Ansbruche seines Zornes Zeugniss giebt: die Eseln (die Bischöfe) këunten nicht einmal mit ihm fertig werden. Ebenso ist darüber eine Controverse, ob er. als er bereits zur Hinrichtung hinausgeführt wurde, noch zu beichten begehrt habe und während Peter erzählt, dass ein zu Pserde sitzender Priester den- jenigen, welche da meinten, er solle noch beichten, erklärte, er dürse nicht zur Beichte zugelassen werden, erzählf Ulrich von Richenthal den Vorgang anders. Hus selbst habe im Angesichte des Todes zu beichten verlangt, ein Priester sich dazu bereitwillig gezeigt, ihm aber bemerkt, er könne ihn nicht absolviren, wenn er sich dem Concil nicht unterwerfe ; da habe Hus erklärt, er befinde sich niebt in Stande einer Todsünde und babe sich zur Richtstätte erhoben. Darüber wie natürlich steht Niemanden ein Urtheil zo und muss die Erklärung hingenommen werden als das Gesühl, mit welchem Hus, nachdem er im Kerker gebeichtet. von der Versammlung Abschied nahm. die er als Synagage des Teufels bezeichnct hatte. Ehe er von Tausenden Bewasfneter umringt, — man fürchtete einen Befreiungsversuch von Seite der in Constanz zableeich anwesenden Böhmen — fortgeführt wurde, wandte sich der Procurator des Concils an dasselbe und hat um Bekräftigung und Ausfübrung des Urtheils. Die Entscheidung war rascher herangerückt, als die Mehrzahl der Anwesenden ge- dacht hatte ; Hus hatte jeden Versuch seiner Rettung selbst zurück- gewiesen. So geschah, was unaufhaltsam schien. Die Deputirten der vier Nationen wie der König riefen placel; letzterer beaustragte den Churfürsten von der Pfalz als obersten Richter nach dem Könige mit der Aussuhrung. Von den Geleitsbriefe war von keiner Seite mehe die Rede, sondern nur von Ausführung eines Urtheiles, das nach allen Rechtsformen verhängt worden war. Die Zurückbleibenden beschaf- tigten sich damit, die Lehre vom Tyrannenmorde zu verurtheilen Als Hus bereits an den Psabl festgebunden und mit Reisern umgeben
133 hierauf die geistlichen Kleider zum letzten Male angezogen und er nochmal aufgefordert, seine Irrthümer zurfckzunchmen und abzuschwo- ren. Er erklärte, er könne es nicht, indem er dadurch diejenigen. welchen er gepredigt, sowie anderen Predigern Argerniss gehe. Hier- auf schritten die dazu verordneten Bischöfe zu seiner Degradation and hier war es, dass im Gegensatze zu der Erzählung des Petrus. welcher dem traurigen Schauspiele die Passionsform zu geben suchte und von den Priesterfürsten spricht, die Hus ausgelacht hätten, ein anderer Zeuge von dem wilden Ansbruche seines Zornes Zeugniss giebt: die Eseln (die Bischöfe) këunten nicht einmal mit ihm fertig werden. Ebenso ist darüber eine Controverse, ob er. als er bereits zur Hinrichtung hinausgeführt wurde, noch zu beichten begehrt habe und während Peter erzählt, dass ein zu Pserde sitzender Priester den- jenigen, welche da meinten, er solle noch beichten, erklärte, er dürse nicht zur Beichte zugelassen werden, erzählf Ulrich von Richenthal den Vorgang anders. Hus selbst habe im Angesichte des Todes zu beichten verlangt, ein Priester sich dazu bereitwillig gezeigt, ihm aber bemerkt, er könne ihn nicht absolviren, wenn er sich dem Concil nicht unterwerfe ; da habe Hus erklärt, er befinde sich niebt in Stande einer Todsünde und babe sich zur Richtstätte erhoben. Darüber wie natürlich steht Niemanden ein Urtheil zo und muss die Erklärung hingenommen werden als das Gesühl, mit welchem Hus, nachdem er im Kerker gebeichtet. von der Versammlung Abschied nahm. die er als Synagage des Teufels bezeichnct hatte. Ehe er von Tausenden Bewasfneter umringt, — man fürchtete einen Befreiungsversuch von Seite der in Constanz zableeich anwesenden Böhmen — fortgeführt wurde, wandte sich der Procurator des Concils an dasselbe und hat um Bekräftigung und Ausfübrung des Urtheils. Die Entscheidung war rascher herangerückt, als die Mehrzahl der Anwesenden ge- dacht hatte ; Hus hatte jeden Versuch seiner Rettung selbst zurück- gewiesen. So geschah, was unaufhaltsam schien. Die Deputirten der vier Nationen wie der König riefen placel; letzterer beaustragte den Churfürsten von der Pfalz als obersten Richter nach dem Könige mit der Aussuhrung. Von den Geleitsbriefe war von keiner Seite mehe die Rede, sondern nur von Ausführung eines Urtheiles, das nach allen Rechtsformen verhängt worden war. Die Zurückbleibenden beschaf- tigten sich damit, die Lehre vom Tyrannenmorde zu verurtheilen Als Hus bereits an den Psabl festgebunden und mit Reisern umgeben
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136 wat, ritten noch Hoppe von Pappenheim 1). der Reichsmarschall und Churfürst Ludwig von der Pfalz. dem der König ihn zur Hinrichtung übergeben, hinzu und forderten ihn von Seiten der weltlichen Gewall. wic es früher von Seite des Concils, durch den Cardinalbischof von Ostia und Andere geschehen war, auf. sein Leben zu retten und zurück- zunehmen, was er gesagt. Wieder erklarte Hus ohne Berücksichti- gung dessen, was wahrhaft wider ihn ausgesagt worden, er habe, was durch salsche Zeugen wider ihn ausgesagt worden, niemals gepredigt. seine Absicht sei immer gewesen, andere zu bessern; er sei be- reit freudig zu sterben2). Er musste füblen, dass seine Rolle „ ausgespielt war. Die ausgezeiehnete slavische Nation, welche ec zu vereinen gesucht, war durch ihn wobl aufgewühit, aber mehr gespalten als je ; die Deutschen, zu deren Todfeind er sich gemacht, hatten das Werk der Reform in ihre Hände genommen. Bei K. Wenzel halte Hus keine Stütze gesunden; der Erbe Böhmens, K. Sigmund, besah) seine Hinrichtung, nachdem mehr als 200 Böhmen wider ibn aus- gesagt hatten. Böhmen, nicht Deutsche waren, wie er selbst gestanden, seine grössten Gegner auf dem Concil gewesen. Zwei Deutsche, der Churfürst von der Psalz. Sobn des römischen Königs Ruprecht, welcher sich vergeblich dem Pisaner Concil widersctzt, und der Reichsmarschall von Pappenheim, waren die letzten, welche sich, wie gesagt, im verhängnissvollsten Momente zu dem an den Holzstoss gebundenen Magister wandten und ihn aufforderten, mitleidig mit sich selbst zu sein. Als er auch die von weltlicher Seite zur Rettung dargeboiene Hand zurückstiess. kein Wort der Reue oder der Versöhnung für diejenigen, welche er im Leben beleidigt, über seine Lippen kam, schlugen beide Herren die Hande über ihr Haupt zusammen und entfernten sich. Jetzt zündeten die Henker den Holzstoss an, der ihn bis zum Kinn bedeckte, Pech und Stroh wirbelten in rascher Flamme auf. Man hörte iho noch beten, sah aus dom Rauche, wie er den Kopf hin und her bewegte; ein kurzer Todeskampf und das irdische Leben hatte aufgehört. Dieses Ende nabm nach den traurigen Gesetzen jener Tage ein Scolastiker, als er in Leben mit eiserner Consequenz das Gegen- 1) Imallen Texle des Petrus heiss! es ille ad Oppenhenn" 2) lrto ei bilarianimo mari porakustum. Fruher hičtnes hodic Detanter volo morr.
136 wat, ritten noch Hoppe von Pappenheim 1). der Reichsmarschall und Churfürst Ludwig von der Pfalz. dem der König ihn zur Hinrichtung übergeben, hinzu und forderten ihn von Seiten der weltlichen Gewall. wic es früher von Seite des Concils, durch den Cardinalbischof von Ostia und Andere geschehen war, auf. sein Leben zu retten und zurück- zunehmen, was er gesagt. Wieder erklarte Hus ohne Berücksichti- gung dessen, was wahrhaft wider ihn ausgesagt worden, er habe, was durch salsche Zeugen wider ihn ausgesagt worden, niemals gepredigt. seine Absicht sei immer gewesen, andere zu bessern; er sei be- reit freudig zu sterben2). Er musste füblen, dass seine Rolle „ ausgespielt war. Die ausgezeiehnete slavische Nation, welche ec zu vereinen gesucht, war durch ihn wobl aufgewühit, aber mehr gespalten als je ; die Deutschen, zu deren Todfeind er sich gemacht, hatten das Werk der Reform in ihre Hände genommen. Bei K. Wenzel halte Hus keine Stütze gesunden; der Erbe Böhmens, K. Sigmund, besah) seine Hinrichtung, nachdem mehr als 200 Böhmen wider ibn aus- gesagt hatten. Böhmen, nicht Deutsche waren, wie er selbst gestanden, seine grössten Gegner auf dem Concil gewesen. Zwei Deutsche, der Churfürst von der Psalz. Sobn des römischen Königs Ruprecht, welcher sich vergeblich dem Pisaner Concil widersctzt, und der Reichsmarschall von Pappenheim, waren die letzten, welche sich, wie gesagt, im verhängnissvollsten Momente zu dem an den Holzstoss gebundenen Magister wandten und ihn aufforderten, mitleidig mit sich selbst zu sein. Als er auch die von weltlicher Seite zur Rettung dargeboiene Hand zurückstiess. kein Wort der Reue oder der Versöhnung für diejenigen, welche er im Leben beleidigt, über seine Lippen kam, schlugen beide Herren die Hande über ihr Haupt zusammen und entfernten sich. Jetzt zündeten die Henker den Holzstoss an, der ihn bis zum Kinn bedeckte, Pech und Stroh wirbelten in rascher Flamme auf. Man hörte iho noch beten, sah aus dom Rauche, wie er den Kopf hin und her bewegte; ein kurzer Todeskampf und das irdische Leben hatte aufgehört. Dieses Ende nabm nach den traurigen Gesetzen jener Tage ein Scolastiker, als er in Leben mit eiserner Consequenz das Gegen- 1) Imallen Texle des Petrus heiss! es ille ad Oppenhenn" 2) lrto ei bilarianimo mari porakustum. Fruher hičtnes hodic Detanter volo morr.
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137 theil von dem gethan, was die Schule als erstes Gebot aufstellt. Fremdartiges zu scheiden. Nichtzusammengehöriges zu trennen und das innerlich Gleicharlige zu verbinden. Er gesährdete die Religion. fir welche er ciferte, durch die Nationalitat, für welche er schwärmte. die Nationalität durch eine religiose Aufgabe, welcher diese und öberhaupt keine gewachsen war, die Reform, welche auch er wollle, durch die Revolution, welche er entfesselte. Er befreite auf diesem Wege auch die Wissenschaft nicht, die nur dann günstig auf Reli- gion und Nationalität wirken kaim, wenn sie von beiden unabhängig. frei und selbständig wirkt. In seinen Tugenden wie in seinen Fehlern durch und durch Slave, wie nach ihm Luther durch und durch Sachse, vor ihm die stanfischen Kaiser durch und durch Schwaben. stürtzte er sich. sein Volk, seinen Beruf als Prediger, seine Kirche und Evangelium in einen Streit, dessen Ziel und Gegensland in nebelhaster Ferne verschwammen. Er verlor vor dem grössten Gerichte aller christlichen Nationen den Process, in welchen er sein Volk hineingevissen und setzte nun seine Stärke darein, den qualvollen Tod dem Bekenntnisse vorzuziehen, er habe geirrt und andere anf irrige Fährte gebracht. Das Bewusstsein, dass er wirklich Andere bessern wollte, vermochte ihn. eher den Tod zu suchen, als sich für sein Volk zu retten, welches. in den hesligsten Krisen begrisfen, der Revolution und dem Bürgerkriege Preis gegeben, sich non rathlos und ohne Führer besand. Er brach im vollen Rewusstsein mit seinem eigenen Dasein und überliess es denen, die er an die, verschlungenen Irrpsade geführt, sich wie sie woltten und konnten zurechtzufinden. Mitleidlos gegen sich, war er es auch gegen Andere. Darin besteht die ihin eigenthümliche Grösse. Wic man über die erschötternde Thatsache der Hinricblung des Hus, welche, wie wir sahen, fast als sein gewollter Tod angesehen werden muss, urtheilte, mag aus dem Berichte ciner deutschen Chronik erhellen: „Dieser Hus der wurde verhöret von 12 Lehrera und Meistern, die wurden dazu gesetzt. Da sand sich in der wahrheit. dass er ungerecht war, also ward er verbrennet 1). In noch stärkerer Weise drückte sich der Dichter Muskatblüt aus 2). 7) 1) Cod. germ Monac, 1136. f. 607, b, XX. V. Von eersl der Huvy der wassers flus hedrubet hal : gollighen rat feltscht er mit bosem gelde —
137 theil von dem gethan, was die Schule als erstes Gebot aufstellt. Fremdartiges zu scheiden. Nichtzusammengehöriges zu trennen und das innerlich Gleicharlige zu verbinden. Er gesährdete die Religion. fir welche er ciferte, durch die Nationalitat, für welche er schwärmte. die Nationalität durch eine religiose Aufgabe, welcher diese und öberhaupt keine gewachsen war, die Reform, welche auch er wollle, durch die Revolution, welche er entfesselte. Er befreite auf diesem Wege auch die Wissenschaft nicht, die nur dann günstig auf Reli- gion und Nationalität wirken kaim, wenn sie von beiden unabhängig. frei und selbständig wirkt. In seinen Tugenden wie in seinen Fehlern durch und durch Slave, wie nach ihm Luther durch und durch Sachse, vor ihm die stanfischen Kaiser durch und durch Schwaben. stürtzte er sich. sein Volk, seinen Beruf als Prediger, seine Kirche und Evangelium in einen Streit, dessen Ziel und Gegensland in nebelhaster Ferne verschwammen. Er verlor vor dem grössten Gerichte aller christlichen Nationen den Process, in welchen er sein Volk hineingevissen und setzte nun seine Stärke darein, den qualvollen Tod dem Bekenntnisse vorzuziehen, er habe geirrt und andere anf irrige Fährte gebracht. Das Bewusstsein, dass er wirklich Andere bessern wollte, vermochte ihn. eher den Tod zu suchen, als sich für sein Volk zu retten, welches. in den hesligsten Krisen begrisfen, der Revolution und dem Bürgerkriege Preis gegeben, sich non rathlos und ohne Führer besand. Er brach im vollen Rewusstsein mit seinem eigenen Dasein und überliess es denen, die er an die, verschlungenen Irrpsade geführt, sich wie sie woltten und konnten zurechtzufinden. Mitleidlos gegen sich, war er es auch gegen Andere. Darin besteht die ihin eigenthümliche Grösse. Wic man über die erschötternde Thatsache der Hinricblung des Hus, welche, wie wir sahen, fast als sein gewollter Tod angesehen werden muss, urtheilte, mag aus dem Berichte ciner deutschen Chronik erhellen: „Dieser Hus der wurde verhöret von 12 Lehrera und Meistern, die wurden dazu gesetzt. Da sand sich in der wahrheit. dass er ungerecht war, also ward er verbrennet 1). In noch stärkerer Weise drückte sich der Dichter Muskatblüt aus 2). 7) 1) Cod. germ Monac, 1136. f. 607, b, XX. V. Von eersl der Huvy der wassers flus hedrubet hal : gollighen rat feltscht er mit bosem gelde —
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138 Wie man in Böhmen urtheille, zeigt das Zeugniss der Universi- tät. Der Mythus blieb nicht aus. Man whsste nach einigen Jahr- zehenten, dass. als er starb, sich die Sonne verfinsterte, die Erde bebte; Pharisäer und Schriftgelehrte hatten ihn, das unscbuldige Lamm, zum Tode gebracht. Es seblte zu seiner Verklärung nur das Er machel daub der cristen glanh on manchem stuck er warſ znruck daz ich doch bilge melde Kr machl zuch viel dar criatenbe mil worlen zwivelhaſtich. ev isl wol dan mans ye rechut daz er werde nimmer ſastich am gul an er byne ſeltsche leer die werell hat vil bedrogen, darvmb man in nu bueasen vol; es geſellet mir wol dan yderman mach schawen u daz ae het vil gelogen. VI. Ir merkel wie tin geselle der yn entrunnen wat on hovent d22 er 131 weder gefangen. Dankt herzog hans, der hal die gant ber wieder bracht mil adels machl vnd iat noch wol ergangen Es toll billich eine junge gans (Hieronymus) beliben bi der alten (Hus) dan hat besonněn bapst Johannes der wils mil rehanden halten. wran dur eotran vnd nit bezan ten wirde vnd anch ain ere. er weich ut dem concilium an alten from der cristenheil auch wirf gesenl von ym noch elzwaz mere. VII Jeronimus vnd ouch der Russ Aie werll tie gar rechl vngefar mit worten wolden machen. Es hat dan from concilium recht wol erkant; es dut im ant dan man ir ler dul wwachen Manch meister der boiligen scbrifft haben do2 wol devonnen das ti babeu vil bosr gini
138 Wie man in Böhmen urtheille, zeigt das Zeugniss der Universi- tät. Der Mythus blieb nicht aus. Man whsste nach einigen Jahr- zehenten, dass. als er starb, sich die Sonne verfinsterte, die Erde bebte; Pharisäer und Schriftgelehrte hatten ihn, das unscbuldige Lamm, zum Tode gebracht. Es seblte zu seiner Verklärung nur das Er machel daub der cristen glanh on manchem stuck er warſ znruck daz ich doch bilge melde Kr machl zuch viel dar criatenbe mil worlen zwivelhaſtich. ev isl wol dan mans ye rechut daz er werde nimmer ſastich am gul an er byne ſeltsche leer die werell hat vil bedrogen, darvmb man in nu bueasen vol; es geſellet mir wol dan yderman mach schawen u daz ae het vil gelogen. VI. Ir merkel wie tin geselle der yn entrunnen wat on hovent d22 er 131 weder gefangen. Dankt herzog hans, der hal die gant ber wieder bracht mil adels machl vnd iat noch wol ergangen Es toll billich eine junge gans (Hieronymus) beliben bi der alten (Hus) dan hat besonněn bapst Johannes der wils mil rehanden halten. wran dur eotran vnd nit bezan ten wirde vnd anch ain ere. er weich ut dem concilium an alten from der cristenheil auch wirf gesenl von ym noch elzwaz mere. VII Jeronimus vnd ouch der Russ Aie werll tie gar rechl vngefar mit worten wolden machen. Es hat dan from concilium recht wol erkant; es dut im ant dan man ir ler dul wwachen Manch meister der boiligen scbrifft haben do2 wol devonnen das ti babeu vil bosr gini
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Eine, dass die Todten aus den Gräbern hervorgingen. Dass die Gans in Gestalt eines Schwanes wiederkommen werde, wusste man nach hundert Jahren sehr genau. Hatte man, wie uns Kricz von Telcz aus seiner Unterredung mit einem alten Taboriten erzählt 1), alles was möglich war herausgesucht, Hus mit demjenigen zu vergleichen , der von sich sagen konnte, ich bin das Licht, die Wahrheit, und das Leben, so fehlte es auch nicht an vielen, die da meinten, dieses Licht wäre ohne den böhmischen Magister vergeblich in die Welt ge- kommen. Als Hus am 6. Juli 1415 in Constanz starb, waren 31 Jahre verflossen, seit am 31. December 1384 John Wycleff der Urheber einer Bewegung gestorben war, die, sich anschliessend an die herr- schenden Krankheitszustände der Zeit, von Oxford aus Prag ergriff, und dann in England wie in Böhmen ähnliche Zustände der Erhebung der Massen, des Bürgerkrieges und des Umsturzes er- zeugte. Denn ganz abgesehen von dem socialistischen Aufruhre, welcher in der Minderjährigkeit K. Richard’s II. ausbrach, ist es eine bekannte Thatsache, dass der Andrang der Lollarden, Wycleff's An- geworffen in die bronnen gotlicher leer, daz drubt auch ser die cristenheit gemeyne wan vil lude des cristendom in tzwvels rom gestorben sind, manch muter und kynt möcht noch darumb wol weynen. Primisser beschreibt (Ambraser Sammlung, S. 257) ein Chormissale, welches das Fest des gloriosi martyris Johannis Hus enthielt und ihn selbst unter den Mär- tyrern darstellt. 1) Quando ecclipsis facta est miraculosa hora et die incineracionis ejus, sagte der Taborit. Et ut ab aliis audivi referre quod illo tempore fuerunt quam plurima alia, facta sunt miracula, quod terra tremuit, petrae seissae sunt et multa alia miracula facta sunt ut tempore Christi passionis. Ego ibidem non fui, sed ab aliis audivi et illa a juventute teneo memoriter. Križ ergriff diesen Bericht um sich an den Tabo- ritenpriester Tobias (Hradisst) ironisch zu wenden und ihn um Aufschlüsse zu bitten: 1. Ob Hus wegen seines Festhaltens an der Communio sub utraque verbrannt worden sei? 2. Ob die Sonnenfinsterniss des Jahres 1415 am 6. Juli stattgefunden habe ? 3. Ob die Sonnenfinsterniss des Jahres 1415 übernatürlich (miraculosa) ge- wesen sei? Cod. Univ. Prag. Xl. C. 8.
Eine, dass die Todten aus den Gräbern hervorgingen. Dass die Gans in Gestalt eines Schwanes wiederkommen werde, wusste man nach hundert Jahren sehr genau. Hatte man, wie uns Kricz von Telcz aus seiner Unterredung mit einem alten Taboriten erzählt 1), alles was möglich war herausgesucht, Hus mit demjenigen zu vergleichen , der von sich sagen konnte, ich bin das Licht, die Wahrheit, und das Leben, so fehlte es auch nicht an vielen, die da meinten, dieses Licht wäre ohne den böhmischen Magister vergeblich in die Welt ge- kommen. Als Hus am 6. Juli 1415 in Constanz starb, waren 31 Jahre verflossen, seit am 31. December 1384 John Wycleff der Urheber einer Bewegung gestorben war, die, sich anschliessend an die herr- schenden Krankheitszustände der Zeit, von Oxford aus Prag ergriff, und dann in England wie in Böhmen ähnliche Zustände der Erhebung der Massen, des Bürgerkrieges und des Umsturzes er- zeugte. Denn ganz abgesehen von dem socialistischen Aufruhre, welcher in der Minderjährigkeit K. Richard’s II. ausbrach, ist es eine bekannte Thatsache, dass der Andrang der Lollarden, Wycleff's An- geworffen in die bronnen gotlicher leer, daz drubt auch ser die cristenheit gemeyne wan vil lude des cristendom in tzwvels rom gestorben sind, manch muter und kynt möcht noch darumb wol weynen. Primisser beschreibt (Ambraser Sammlung, S. 257) ein Chormissale, welches das Fest des gloriosi martyris Johannis Hus enthielt und ihn selbst unter den Mär- tyrern darstellt. 1) Quando ecclipsis facta est miraculosa hora et die incineracionis ejus, sagte der Taborit. Et ut ab aliis audivi referre quod illo tempore fuerunt quam plurima alia, facta sunt miracula, quod terra tremuit, petrae seissae sunt et multa alia miracula facta sunt ut tempore Christi passionis. Ego ibidem non fui, sed ab aliis audivi et illa a juventute teneo memoriter. Križ ergriff diesen Bericht um sich an den Tabo- ritenpriester Tobias (Hradisst) ironisch zu wenden und ihn um Aufschlüsse zu bitten: 1. Ob Hus wegen seines Festhaltens an der Communio sub utraque verbrannt worden sei? 2. Ob die Sonnenfinsterniss des Jahres 1415 am 6. Juli stattgefunden habe ? 3. Ob die Sonnenfinsterniss des Jahres 1415 übernatürlich (miraculosa) ge- wesen sei? Cod. Univ. Prag. Xl. C. 8.
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140 hänger, den Erzbischof Chicheley von Canterbury bewog, dem K. Heinrich V. (Lancaster) den Rath zu geben, den französischen Krieg wieder aufzunchmen. Die neuesten Forschungen englischer Gelehrter aber haben dargethan, dass an dem nachsolgenden grossen Kriege, welcher Englands Mittelalter schliesst, und den wir gewöhn- lich nur als den Kampf des hohen Adels betrachten, der sich um die Häuser York und Lancnster schoarte, die Nachwehen Wycleff scher Lehren einen wesentlichen Einfluss ausübien. In gleicher Weise knüpsen sich an das Andenken und Auftreten Hus jene blutigen Zer- würfnisse im Innern Böhmens, jene Kreuzzüge und Kriege an. welche die Thätigkeit Mitteleuropos lähmten, und durch nationale und con" fessionelle Zerwürfnisse den Samen erstickten, welchen Karl IV. für geistige Pſlege mit weiser Hand ausgestreut hatte. Bleiht es nun eine ganz seltsame, fast räthselhafte Erscheinung, dass ein Mann wie Wycleff, welcher in gar keiner Berubrung zu dem Königreiche Böhmen stand, auf dasselbe einen so nachhaltigen Einfluss ausüben konnte, so ist es nicht minder merkwurdig, dass derjenige, welcher die Grundsätze des Wyelessismus ersand, offen vortrug, und Schüler dazu warb, ruhig in England starb, derjenige aber, welcher auf dem Concil von Constanz sich gegen den Engländer Wyeleff aussprach und doch von seinen Sälzen ganz und gar durchdrungen war, in Constanz den Feuertod erliti, gleichwic spater sein Freund Hieronymus. der die Mühe auf sich genommen hatte, die geistige Bewegung von Oxford nach Prag zu leiten. Wyeleff selbst, dessen Leben mit den politischen Ereignissen Englands und der Oppositionsstellung ver- flochten war, die dies, dem römisehen Stuble seit Heinrich II. tributäre Königreich den avignonesischen (französischen) Päpsten gegenüber einnalm, stützle sich einerseits auf die kurz vorher erfolgten hefligen Streitigkeiten der sogenannten Spiritualen mit P. Johann XXII., welche eine tiese Abneigung gegen weltlichen Prunk des Clerus und den Gegensalz zwischen evangelischer Lehre und nicht evangelischen Handlungen zurückgelassen hatten, in seiner Lehre aber auf Augusti- nus; leider wurde gerade der von Wyeleff selbst zugestandene Hang, Personen und Sachen nicht zu scheiden, von seinen Nachtretern begieriger ergrissen als seine guten Eigenschasten. Dieses musste die Unversöhnlichkeit und Verbilterung1) sci es erzeugen, sei es in 1) Quad nimis crebro immiscea telom inistrum vindietae rum intentione dextéra si quam habnero, Ideo evgo ad iiud quod uponituv mihe sub przetenja sanclitate
140 hänger, den Erzbischof Chicheley von Canterbury bewog, dem K. Heinrich V. (Lancaster) den Rath zu geben, den französischen Krieg wieder aufzunchmen. Die neuesten Forschungen englischer Gelehrter aber haben dargethan, dass an dem nachsolgenden grossen Kriege, welcher Englands Mittelalter schliesst, und den wir gewöhn- lich nur als den Kampf des hohen Adels betrachten, der sich um die Häuser York und Lancnster schoarte, die Nachwehen Wycleff scher Lehren einen wesentlichen Einfluss ausübien. In gleicher Weise knüpsen sich an das Andenken und Auftreten Hus jene blutigen Zer- würfnisse im Innern Böhmens, jene Kreuzzüge und Kriege an. welche die Thätigkeit Mitteleuropos lähmten, und durch nationale und con" fessionelle Zerwürfnisse den Samen erstickten, welchen Karl IV. für geistige Pſlege mit weiser Hand ausgestreut hatte. Bleiht es nun eine ganz seltsame, fast räthselhafte Erscheinung, dass ein Mann wie Wycleff, welcher in gar keiner Berubrung zu dem Königreiche Böhmen stand, auf dasselbe einen so nachhaltigen Einfluss ausüben konnte, so ist es nicht minder merkwurdig, dass derjenige, welcher die Grundsätze des Wyelessismus ersand, offen vortrug, und Schüler dazu warb, ruhig in England starb, derjenige aber, welcher auf dem Concil von Constanz sich gegen den Engländer Wyeleff aussprach und doch von seinen Sälzen ganz und gar durchdrungen war, in Constanz den Feuertod erliti, gleichwic spater sein Freund Hieronymus. der die Mühe auf sich genommen hatte, die geistige Bewegung von Oxford nach Prag zu leiten. Wyeleff selbst, dessen Leben mit den politischen Ereignissen Englands und der Oppositionsstellung ver- flochten war, die dies, dem römisehen Stuble seit Heinrich II. tributäre Königreich den avignonesischen (französischen) Päpsten gegenüber einnalm, stützle sich einerseits auf die kurz vorher erfolgten hefligen Streitigkeiten der sogenannten Spiritualen mit P. Johann XXII., welche eine tiese Abneigung gegen weltlichen Prunk des Clerus und den Gegensalz zwischen evangelischer Lehre und nicht evangelischen Handlungen zurückgelassen hatten, in seiner Lehre aber auf Augusti- nus; leider wurde gerade der von Wyeleff selbst zugestandene Hang, Personen und Sachen nicht zu scheiden, von seinen Nachtretern begieriger ergrissen als seine guten Eigenschasten. Dieses musste die Unversöhnlichkeit und Verbilterung1) sci es erzeugen, sei es in 1) Quad nimis crebro immiscea telom inistrum vindietae rum intentione dextéra si quam habnero, Ideo evgo ad iiud quod uponituv mihe sub przetenja sanclitate
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1 41 gesährheher Weise steigern, welche die treue Begleiterin religiöser Controversen zu sein pflegt. Sein Schiiler Johannes Hus hat diese verhängnissvolle Eigenschaft wie bekannt so cultivirt, dass seine besten Freunde seine entschiedensten Gegner wurden. Wycleff's Thatigkeit war nicht blos dic eines Schulmannes oder Priesters gewesen. In der grossen Frage, welche England in den Tagen Eduards III. und Ricbards H. bewegte, ob der Regularclerus an den allgememen Lasten des in den Krieg mit Frankreich ver- wickelten Staates Antheil nehmen sollte; ob der König das Recht habe, die Aussubr von Geld an den römischen Stull, welcher in der avignonesischen Zeit als England feindlich betrachtet wurde, zu ver- bieten, stelite er sich auf Seite des Staates 1). Feind der Mendicanten 2), trat er dem reichern Clerus entgegen und suchte er einen Orden zu begründen, welcher ganz und gar auf Armuth angewiesen, nicht ein- mal die Bitte ui Almosen zt stellen hatle; somit eine Erneuerung des Franciscanerordens, jedoch nicht ans seinem Schosse, sondern gegen ihn, und auf einer Basis, welche noch viel unhalibarer war als jone, auf welche thn ursprünglich Franz von Assissi gestellt halte. Das Eine wie das Andere, sein Anschluss an den Herzog von Lancaster und die Männer, welche in den letzten Tagen K. Eduard's III. und den ersten Tagen K. Richards II. die Regierung sübrten, musste aut seine wissenschaffliche Richtung Einfluss nehmen, wie denn die Schrift de dominio, ebenso wie seine theologischen Werke darunter entslanden. So ward er Stifter der Lollarden, der wandernden Prediger, welchen ein betrachtlicher Theil der nachfolgenden Unruhen zur Last gelegt wurde, und denen es, je mehr sie mil der herrschen- den Kircbe in Conlict kamen, desto mebr auch an Möglichkeit gebrechen musste, sich eine angemessene geistige Bildung zu ver- schaffen. Gegen Wycleff's Lebren erhob sich zunächst die Universifät selbst und dann erst das Episcopat. Erstere wurde durch Neuwablen, latere hypozrisim, inridiau et rancorem tnto mihi quad dolens reſero, quod iltud mihi evenit nimis crobro. Du veritale s. scripturae. Shurley, S. XLV. 1) Quanluncunque immincat ardua Causa regis. 1) Jeduch nur bis zu eiem gewisten Grade. 1308 dispulavil contra postessiones Immobiles ecclestac, rebglonem fratruio minarem mullum commendans dicens, eos esse Dzo cmissimos. Enlogium 2d Frank Scatt Haydon. 1863. t. p. 343.
1 41 gesährheher Weise steigern, welche die treue Begleiterin religiöser Controversen zu sein pflegt. Sein Schiiler Johannes Hus hat diese verhängnissvolle Eigenschaft wie bekannt so cultivirt, dass seine besten Freunde seine entschiedensten Gegner wurden. Wycleff's Thatigkeit war nicht blos dic eines Schulmannes oder Priesters gewesen. In der grossen Frage, welche England in den Tagen Eduards III. und Ricbards H. bewegte, ob der Regularclerus an den allgememen Lasten des in den Krieg mit Frankreich ver- wickelten Staates Antheil nehmen sollte; ob der König das Recht habe, die Aussubr von Geld an den römischen Stull, welcher in der avignonesischen Zeit als England feindlich betrachtet wurde, zu ver- bieten, stelite er sich auf Seite des Staates 1). Feind der Mendicanten 2), trat er dem reichern Clerus entgegen und suchte er einen Orden zu begründen, welcher ganz und gar auf Armuth angewiesen, nicht ein- mal die Bitte ui Almosen zt stellen hatle; somit eine Erneuerung des Franciscanerordens, jedoch nicht ans seinem Schosse, sondern gegen ihn, und auf einer Basis, welche noch viel unhalibarer war als jone, auf welche thn ursprünglich Franz von Assissi gestellt halte. Das Eine wie das Andere, sein Anschluss an den Herzog von Lancaster und die Männer, welche in den letzten Tagen K. Eduard's III. und den ersten Tagen K. Richards II. die Regierung sübrten, musste aut seine wissenschaffliche Richtung Einfluss nehmen, wie denn die Schrift de dominio, ebenso wie seine theologischen Werke darunter entslanden. So ward er Stifter der Lollarden, der wandernden Prediger, welchen ein betrachtlicher Theil der nachfolgenden Unruhen zur Last gelegt wurde, und denen es, je mehr sie mil der herrschen- den Kircbe in Conlict kamen, desto mebr auch an Möglichkeit gebrechen musste, sich eine angemessene geistige Bildung zu ver- schaffen. Gegen Wycleff's Lebren erhob sich zunächst die Universifät selbst und dann erst das Episcopat. Erstere wurde durch Neuwablen, latere hypozrisim, inridiau et rancorem tnto mihi quad dolens reſero, quod iltud mihi evenit nimis crobro. Du veritale s. scripturae. Shurley, S. XLV. 1) Quanluncunque immincat ardua Causa regis. 1) Jeduch nur bis zu eiem gewisten Grade. 1308 dispulavil contra postessiones Immobiles ecclestac, rebglonem fratruio minarem mullum commendans dicens, eos esse Dzo cmissimos. Enlogium 2d Frank Scatt Haydon. 1863. t. p. 343.
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142 die zu Gunsten Wycleffis ausficten, beschwichtiget, letzteres aher trat viel entschiedener, als es in Bohmen gegen Hus geschah, 1382 wider ibn auf. Er war es auch, welcher zur wissenschaftlieben Unter- stülzung der Trinitätslehre uberall die Dreizahl suchte, und, weil en sie suchte, auch fand, Theologie und Philosophie auf's engste an cinander knüpfte, anderseits aber die Lebre von der Eucharistie angriff. In seinem Bestreben, das kirchliche Leben auf den huchslen Ausdruck der Reinbeit zurückzuffhren, erklärte er, dass die Todsünde alle Rechte, alle Autoritat zerstore, so dass der Mann, welcher als der gesährlichste Gegner der Kirche galt, und scine Angrisse aus das Sakrament richtele, welches als der Angelpunct des religiösen Lebens angeschen wird, nicht sowoll der kirchlichen Lebre entgegentrat, als vielmehr über sie hinausging, in Praxis und Lebre mehir als sie verlangte. — Die sogenannten Häretiker des XIV. und XV. Jahr- hunderts, in welchen man so gerne liberale Gesinnungen entdecken möchte, verlangten in Gogentheile mehr als die Kirche wollle, und wer diesen Charakter der wyclesfischen Bewegung nicht suffasste, befindet sich ausser Stande, die böhmischen und die engliscben Wirren richtig aufzufassen. Nachdem er aber einmal das Gleichmass verloren, fihrten ihn seine Schlüsse zu jener seltsamen Verkehrtheit, welche kaum im vollen Zusammenhange seiner Schlusssätze einen Sinn hat, Gott und Christus in der Nöthigung darzustellen dem Teusel zu gehorchen. Im Anschluss an die Theorie der beiden Schwerter, in welcher das Mittelalter den biblischen und natürlichen Ausdruck für das richtige Verhältniss der geistlichen zur weltlichen Gewalt fand, stellle er den Salz auf, dass Papst und Konig ihre Macht von Gott haben, in Collissionsfallen aber die Appellation an Golt ergehe, an Christus, wobei freilich nicht ausgedrückt war, wie sich derselbe den Appellanten gegenüher manisestiren werde. Der einzige Ausweg. welchen Wycleff der Kirche hiebei öbrig liess, war, freiwillig aut ihre Güter und Besitzungen Verzicht zu leisten, sich selbst in den Zustand der primitiven Kirche zurückzuversetzen, was so viel war, als auf die ganze historische Entwicklung, auf alle äussere Berechti- gung zu verzichten und den Staat selbst in dem Angenhlicke beidnisch zu machen, in welchem angeblich dic Christenheit ibrer Völlkommen- heit nahe gebracht werden sollte ! Das neue System berubrte somit die Eigentbumfrage, die ganze Stellung der Kirche zum Staate, der Geistlichen zu den Welllichen,
142 die zu Gunsten Wycleffis ausficten, beschwichtiget, letzteres aher trat viel entschiedener, als es in Bohmen gegen Hus geschah, 1382 wider ibn auf. Er war es auch, welcher zur wissenschaftlieben Unter- stülzung der Trinitätslehre uberall die Dreizahl suchte, und, weil en sie suchte, auch fand, Theologie und Philosophie auf's engste an cinander knüpfte, anderseits aber die Lebre von der Eucharistie angriff. In seinem Bestreben, das kirchliche Leben auf den huchslen Ausdruck der Reinbeit zurückzuffhren, erklärte er, dass die Todsünde alle Rechte, alle Autoritat zerstore, so dass der Mann, welcher als der gesährlichste Gegner der Kirche galt, und scine Angrisse aus das Sakrament richtele, welches als der Angelpunct des religiösen Lebens angeschen wird, nicht sowoll der kirchlichen Lebre entgegentrat, als vielmehr über sie hinausging, in Praxis und Lebre mehir als sie verlangte. — Die sogenannten Häretiker des XIV. und XV. Jahr- hunderts, in welchen man so gerne liberale Gesinnungen entdecken möchte, verlangten in Gogentheile mehr als die Kirche wollle, und wer diesen Charakter der wyclesfischen Bewegung nicht suffasste, befindet sich ausser Stande, die böhmischen und die engliscben Wirren richtig aufzufassen. Nachdem er aber einmal das Gleichmass verloren, fihrten ihn seine Schlüsse zu jener seltsamen Verkehrtheit, welche kaum im vollen Zusammenhange seiner Schlusssätze einen Sinn hat, Gott und Christus in der Nöthigung darzustellen dem Teusel zu gehorchen. Im Anschluss an die Theorie der beiden Schwerter, in welcher das Mittelalter den biblischen und natürlichen Ausdruck für das richtige Verhältniss der geistlichen zur weltlichen Gewalt fand, stellle er den Salz auf, dass Papst und Konig ihre Macht von Gott haben, in Collissionsfallen aber die Appellation an Golt ergehe, an Christus, wobei freilich nicht ausgedrückt war, wie sich derselbe den Appellanten gegenüher manisestiren werde. Der einzige Ausweg. welchen Wycleff der Kirche hiebei öbrig liess, war, freiwillig aut ihre Güter und Besitzungen Verzicht zu leisten, sich selbst in den Zustand der primitiven Kirche zurückzuversetzen, was so viel war, als auf die ganze historische Entwicklung, auf alle äussere Berechti- gung zu verzichten und den Staat selbst in dem Angenhlicke beidnisch zu machen, in welchem angeblich dic Christenheit ibrer Völlkommen- heit nahe gebracht werden sollte ! Das neue System berubrte somit die Eigentbumfrage, die ganze Stellung der Kirche zum Staate, der Geistlichen zu den Welllichen,
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143 ubenso als die Frage von dem Wesen der Sakramente, von dem Ver- hältuisse Gotles zum Teufel und des Menschen zu beiden Gewalten. Es empfahl sich durch eine ungewohnte Kühnheit der Paradoxa. durch eine schwer zu widerlegende Schärfe der Logik, und da es sich an diejenigen wandte, welchen die avignonesische Wirthschaft ein Gräuel war, und die sich nach der Reform sehnten, so gewann es auch nach Wycleff's Tode um so leichter Eingang, als die Reform, im avignonesischen Zeitalter fort und fort Gegenstand eines steigenden Bedürfnisses, nach Beendigung desselben durch das Schisma vollends ausblicb; wer da auf Wiederherstellung des primitiven Charakters der Kirche drang, konnte sicher sein, bei den Besseren Eingang zu finden. Nicht die Schlechteren, sondern die Besseren bestach es; es gab mehr als jedes andere, welches sich in den letzten Zeiten auf- gethan hatte und schien seine Bestätigung fortwährend durch die Lasterhastigkeit der Zeit zu erlangen. Die so vielfach verbreitete Ansicht von der Nähe der letzten Dinge — the last age of the church — womit Wycleff seine schriftstellerische Thätigkeil begon- nen hatte, steigerte die Hoffnungslosigkeit, schien selbst jede Ueber- treibung zu rechtfertigen, da ja die letzten Dinge den Sieg des Anti- christes enthielten, dessen Kommen Wycleff's Zeitgenosse Milič den Pragern verkündet hatte; sollte doch Kaiser Karl IV. selbst mit dem Antichrist zusammenhängen 1). Das Interessante ist nun, zu sehen. dass von zwei verschiedenen, von einander anfänglich unabhängigen Seiten eine ganz ähnliche Richtung eingeschlagen wurde ; wie das festgegliederte System des Engländers die vagen und verschwommenen Anschauungen des Čechen erst formte und gliederte und dann jene parallelen Streitigkeiten in England wie in Böhmen ausbrachen, welche allmählich den Grundcharakter der Gewalten beider Länder vernichteten, die inneren Kriege des XV. Jahrhunderts gebaren, in Böhmen die Adelsherrschalt erzeugten, die in dem Ahsolutismus endete, in England zuerst den Ahsolutismus erzeugte, welcher dann zur Ausbildung der englischen Verfassung führie. 1) Ich kann hier nicht umhin, zuf einen Irrthum des gelehrten Herausgeders der Fasciculi zizaniorum, Walter Waddington Shirley p. XLYII auſmerksam zu machen, welcher von einer am 25. Nov. 1410 in Angelegenheil der Verbrennung wycleffi- scher Schristen (in Prag) abgehaltenen Versammlung von Doctoren van Paris, Oxford und Bonn spricht, welcher anch Thomas von Utine Dominicaner-Prior in Bann, beiwohnte. Natürlich soilte es Bologna heissen.
143 ubenso als die Frage von dem Wesen der Sakramente, von dem Ver- hältuisse Gotles zum Teufel und des Menschen zu beiden Gewalten. Es empfahl sich durch eine ungewohnte Kühnheit der Paradoxa. durch eine schwer zu widerlegende Schärfe der Logik, und da es sich an diejenigen wandte, welchen die avignonesische Wirthschaft ein Gräuel war, und die sich nach der Reform sehnten, so gewann es auch nach Wycleff's Tode um so leichter Eingang, als die Reform, im avignonesischen Zeitalter fort und fort Gegenstand eines steigenden Bedürfnisses, nach Beendigung desselben durch das Schisma vollends ausblicb; wer da auf Wiederherstellung des primitiven Charakters der Kirche drang, konnte sicher sein, bei den Besseren Eingang zu finden. Nicht die Schlechteren, sondern die Besseren bestach es; es gab mehr als jedes andere, welches sich in den letzten Zeiten auf- gethan hatte und schien seine Bestätigung fortwährend durch die Lasterhastigkeit der Zeit zu erlangen. Die so vielfach verbreitete Ansicht von der Nähe der letzten Dinge — the last age of the church — womit Wycleff seine schriftstellerische Thätigkeil begon- nen hatte, steigerte die Hoffnungslosigkeit, schien selbst jede Ueber- treibung zu rechtfertigen, da ja die letzten Dinge den Sieg des Anti- christes enthielten, dessen Kommen Wycleff's Zeitgenosse Milič den Pragern verkündet hatte; sollte doch Kaiser Karl IV. selbst mit dem Antichrist zusammenhängen 1). Das Interessante ist nun, zu sehen. dass von zwei verschiedenen, von einander anfänglich unabhängigen Seiten eine ganz ähnliche Richtung eingeschlagen wurde ; wie das festgegliederte System des Engländers die vagen und verschwommenen Anschauungen des Čechen erst formte und gliederte und dann jene parallelen Streitigkeiten in England wie in Böhmen ausbrachen, welche allmählich den Grundcharakter der Gewalten beider Länder vernichteten, die inneren Kriege des XV. Jahrhunderts gebaren, in Böhmen die Adelsherrschalt erzeugten, die in dem Ahsolutismus endete, in England zuerst den Ahsolutismus erzeugte, welcher dann zur Ausbildung der englischen Verfassung führie. 1) Ich kann hier nicht umhin, zuf einen Irrthum des gelehrten Herausgeders der Fasciculi zizaniorum, Walter Waddington Shirley p. XLYII auſmerksam zu machen, welcher von einer am 25. Nov. 1410 in Angelegenheil der Verbrennung wycleffi- scher Schristen (in Prag) abgehaltenen Versammlung von Doctoren van Paris, Oxford und Bonn spricht, welcher anch Thomas von Utine Dominicaner-Prior in Bann, beiwohnte. Natürlich soilte es Bologna heissen.
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144 Die nun folgenden Quellen sollen nun, wenn auch nicht alle Phasen dieses langen Entwicklungsganges, aber doch des ersten und entscheidenden Ausschreitens darthun. Es handelt sich nicht blos um böhmische Dinge ; es handelt sich um eine im Westen wie im Osten ausgebrochene Bewegung, welche nicht mehr aufgehalten werden kann, die aber erst allmählig sich ihres Zicles bewusst, oft unter- brochen, sür längere Zeit zum Stillstande gebracht, und doch immer wieder von neuem aufgenommen wird.
144 Die nun folgenden Quellen sollen nun, wenn auch nicht alle Phasen dieses langen Entwicklungsganges, aber doch des ersten und entscheidenden Ausschreitens darthun. Es handelt sich nicht blos um böhmische Dinge ; es handelt sich um eine im Westen wie im Osten ausgebrochene Bewegung, welche nicht mehr aufgehalten werden kann, die aber erst allmählig sich ihres Zicles bewusst, oft unter- brochen, sür längere Zeit zum Stillstande gebracht, und doch immer wieder von neuem aufgenommen wird.
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145 Der erste Band der Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen enthielt neun Cbroniken, drei grösscre Historien, vier polemische Schriften, von welchen die eine, sermones ad Bohemos, je mehr man sie mit den Berichten von Zeitgenossen vergleicht, an innerem Werthe durch die Reichhaltigkeit ihrer Nachrichten gewinnt. Uberhaupt konnten die letzteren, sobald man nur den Standpunct ibres Verſassers gehórig zu Rathe zog, sehr gut als Quellen im engeren Sinne des Wortes betrachtet werden. Sie, wie die ersteren, woren bisher ungedruckt. Was bisher von Laurentius von Brezowa bekannt war, ist schon 1830 in der Würdigung der böhmischen Geschichtschreiber als zwei ansehnliche Bruchstücke bezeichnet worden (S. 209). Ludewig hatte sie bekanntlich in einer Weise herausgegeben, dass, wenn von dem umſangreichen Werke des Laurentius sich nichis erhalten hatte als sie, auch diese Fragmente, um benutzt werden zu können, neu hätten herausgegeben werden müssen. Der Anonymus über K. Wenzel's Tod war unedirt. Was endlich den Petros von Mladenovic betrifft, so war mir wohl bekannt, dass Lehmann die depositiones testium herausgegeben hatte, und es ist in der That nur eine Vergesslichkeit von meiner Seite, dass, als ieh sie um einen wichtigen Nachtrag vermehrte, nicht auch Lehmann's ge- dacht wurde. Da sic einen integrirenden Bestandtbeil des Manu- scriptes bildeten, dursten sie jedoch nicht weggelassen werden. Hätte man sich nun bei dem Ubrigen, wo ich auf die Witten- berger Ausgabe des gesälschten Mladenovic hinwies, die Mühe geben wollen, z. B. die epistolae Johannis Hus mit dem echten Texle zu vergleichen, so dursten und konnten namentlich deutsche Forscher nicht überschen, dass in der Fülschung eine gewisse Absichtlichkeit lag. Ich meine nicht blos, weil es, wo Hus volo sagte, im bisher hekannten Texte es nolo hiess, wo er salvo conductu schrieb, es sine salvo conductu beisst v. a. m.; sondern weil regelmassig diejeni- Fontes. VII 10
145 Der erste Band der Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen enthielt neun Cbroniken, drei grösscre Historien, vier polemische Schriften, von welchen die eine, sermones ad Bohemos, je mehr man sie mit den Berichten von Zeitgenossen vergleicht, an innerem Werthe durch die Reichhaltigkeit ihrer Nachrichten gewinnt. Uberhaupt konnten die letzteren, sobald man nur den Standpunct ibres Verſassers gehórig zu Rathe zog, sehr gut als Quellen im engeren Sinne des Wortes betrachtet werden. Sie, wie die ersteren, woren bisher ungedruckt. Was bisher von Laurentius von Brezowa bekannt war, ist schon 1830 in der Würdigung der böhmischen Geschichtschreiber als zwei ansehnliche Bruchstücke bezeichnet worden (S. 209). Ludewig hatte sie bekanntlich in einer Weise herausgegeben, dass, wenn von dem umſangreichen Werke des Laurentius sich nichis erhalten hatte als sie, auch diese Fragmente, um benutzt werden zu können, neu hätten herausgegeben werden müssen. Der Anonymus über K. Wenzel's Tod war unedirt. Was endlich den Petros von Mladenovic betrifft, so war mir wohl bekannt, dass Lehmann die depositiones testium herausgegeben hatte, und es ist in der That nur eine Vergesslichkeit von meiner Seite, dass, als ieh sie um einen wichtigen Nachtrag vermehrte, nicht auch Lehmann's ge- dacht wurde. Da sic einen integrirenden Bestandtbeil des Manu- scriptes bildeten, dursten sie jedoch nicht weggelassen werden. Hätte man sich nun bei dem Ubrigen, wo ich auf die Witten- berger Ausgabe des gesälschten Mladenovic hinwies, die Mühe geben wollen, z. B. die epistolae Johannis Hus mit dem echten Texle zu vergleichen, so dursten und konnten namentlich deutsche Forscher nicht überschen, dass in der Fülschung eine gewisse Absichtlichkeit lag. Ich meine nicht blos, weil es, wo Hus volo sagte, im bisher hekannten Texte es nolo hiess, wo er salvo conductu schrieb, es sine salvo conductu beisst v. a. m.; sondern weil regelmassig diejeni- Fontes. VII 10
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146 gen Stellen, in welchen sich die čechische Nationalitiät auf Kosten der dentschen breit machte, interpolirt sind. Es lag in der Absicht der Fälscher, von dem Deutschenhasse des Johannes Hus und der Seinen nichts durchdringen zu lassen und somit eine geschichtliche An- schauung zu begründen, welche mit der Wirklichkeit in auffallendem Contraste stehl. Es ist freilich fiir Manche unungenehi, dass die bis- her in Deatschland belicbte thcologische Anschanung über Hus mit der nationalon in einen argen Confliet kommt; es ist aber geradezn lächerlich, wenn Böhringer noch inmerwabrend in Hus keinen Gegner der Doutschen erblicken will, wälrend die ganze antidcutsche Bewegung des Cechismus im XV. Jahrhunderte in Johann von Hussi- nelz sich gipfoll. Darüber wird man denn doch wohl jetzl kein Wort mehe verlieren. Wenn ich ſerner auf Ulrich von Hutten als aut den muthmasslichen Urheber der Fälschung hinwies, so sand diese Ansicht durch die von Strauss im Leben Hulten's angeführte That- sache, dass der vielgereiste Ritter mit Böhmen in intimen Beziehun- gen stand, eine unerwartete Bestäligung (S. 320). Auch wie Luther, der Herausgeber des falschen Petrus 1537, zu den böhmischen Büchern Ulrich's von Hutten kam, ist durch die Correspondenz Ollo's Brunfeld, in dessen Hände jene zonichst übergegangen waren, voll- kommen crsichtlich. Strauss l. c. n. 3. Hätle die damalige Bewegungs- partei Hus als Vorkämpfer des extremen Cechenthiums hingestellt, dann freilich war durch seine Persönlichkeit auf die Deutschen des XVI. Jabrhundertes nicht einzuwirken. Nothwendiger Weise musste daher, wenn man Letzteres beabsichtigte, dem Fübrer der ultračechi- schen Bewegung ein anderer Schein gegeben werden. Er erhielt ein Doppelgesicht. Das eine war den Deutschen zugewandt und wurde von diesen verehrt; das Andere erlangte die čechische Gloriole und prangte bis in das XVII. Jahrhundert als Sanctus Bus im čechischen Nationalkalender. Die Restituirung des cebten Petrus von Madenovic ist somit soviel als Herausgabe eines, wenn auch nicht unbekannten, doch onbenutzbaren Autors, an welchen sich die vorhergenannten. bisher unedirten Quellen anschliessen. Ich erwähne aher dieses aus einem besonderen Grunde so umständlich, indem man nämlich an sehr mass- gebenden Orten auszusprengen sich berusen füblte, der erste Band der Geschichtschreiber enthalte nur einen neuen Abdruck der Geschichtschreiber der husitischen Bewegung, während sicher ist,
146 gen Stellen, in welchen sich die čechische Nationalitiät auf Kosten der dentschen breit machte, interpolirt sind. Es lag in der Absicht der Fälscher, von dem Deutschenhasse des Johannes Hus und der Seinen nichts durchdringen zu lassen und somit eine geschichtliche An- schauung zu begründen, welche mit der Wirklichkeit in auffallendem Contraste stehl. Es ist freilich fiir Manche unungenehi, dass die bis- her in Deatschland belicbte thcologische Anschanung über Hus mit der nationalon in einen argen Confliet kommt; es ist aber geradezn lächerlich, wenn Böhringer noch inmerwabrend in Hus keinen Gegner der Doutschen erblicken will, wälrend die ganze antidcutsche Bewegung des Cechismus im XV. Jahrhunderte in Johann von Hussi- nelz sich gipfoll. Darüber wird man denn doch wohl jetzl kein Wort mehe verlieren. Wenn ich ſerner auf Ulrich von Hutten als aut den muthmasslichen Urheber der Fälschung hinwies, so sand diese Ansicht durch die von Strauss im Leben Hulten's angeführte That- sache, dass der vielgereiste Ritter mit Böhmen in intimen Beziehun- gen stand, eine unerwartete Bestäligung (S. 320). Auch wie Luther, der Herausgeber des falschen Petrus 1537, zu den böhmischen Büchern Ulrich's von Hutten kam, ist durch die Correspondenz Ollo's Brunfeld, in dessen Hände jene zonichst übergegangen waren, voll- kommen crsichtlich. Strauss l. c. n. 3. Hätle die damalige Bewegungs- partei Hus als Vorkämpfer des extremen Cechenthiums hingestellt, dann freilich war durch seine Persönlichkeit auf die Deutschen des XVI. Jabrhundertes nicht einzuwirken. Nothwendiger Weise musste daher, wenn man Letzteres beabsichtigte, dem Fübrer der ultračechi- schen Bewegung ein anderer Schein gegeben werden. Er erhielt ein Doppelgesicht. Das eine war den Deutschen zugewandt und wurde von diesen verehrt; das Andere erlangte die čechische Gloriole und prangte bis in das XVII. Jahrhundert als Sanctus Bus im čechischen Nationalkalender. Die Restituirung des cebten Petrus von Madenovic ist somit soviel als Herausgabe eines, wenn auch nicht unbekannten, doch onbenutzbaren Autors, an welchen sich die vorhergenannten. bisher unedirten Quellen anschliessen. Ich erwähne aher dieses aus einem besonderen Grunde so umständlich, indem man nämlich an sehr mass- gebenden Orten auszusprengen sich berusen füblte, der erste Band der Geschichtschreiber enthalte nur einen neuen Abdruck der Geschichtschreiber der husitischen Bewegung, während sicher ist,
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147 dass ich ebensowenig Muth oder Lust gehabt hätte, die k. k. Akademie dazn zu verleiten, noch diese darauf eingegangen wäre. Wenn aber selbst der Name cines erlauchten, seitdem verstorbenen Monarchen zum Träger dieser falschen Darstellung gemacht worde, und derselbe seinen Dank für einen von mir besorgten neuen Abdruck der Ge- schichtschreiber der husitischen Bewegung in Bohmen auszusprechen veranlasst wurde, so sieht jedermann ein, dass eine derartige Fäl- schung die des Jahres 1337 noch überrage und in das Gebiet von Ränken salle, in welches ich dem zum Berichte aufgeforderten Ge- lebrlen weder folgen will noch kann. Seit dein Erscheinen des ersten Bandes der Geschichtschreiber der husitischen Bewegung sind acht Jabre verstrichen. Ich hatte von der Wirkung dieser müliseligen Quellensammlung wenigstens für die nächste Zeit geringe Erwartungen, da ich die Macht hergebrachter Anschauungen und die grosse schon von Gôthe ancrkannte Virtuosität der Deutschen, zu secretiren, was ihnen unbequem ist, zu gut kenne. Auch hat sich die Kunst bereits an die alte Anschauung angeschlossen, sie in ihrer Weise behandelt und ihr dadurch in dem Augenblicke eine monumentale Bedeutung verliehen, in welchem die Wissenschaft ihre Ungehörigkeit nachzuweisen begann. Es ist ein unglücklicher Hang in uns Deutschen, vor Allem unseren Feinden gerecht werden zu wollen. Wir stossen damit nur zu oft diejenigen zuriick, welehe auf unserer Seite stehend, zuerst Berücksichtigung verdienen und ärnten bei unsern Gegnern statt Anerkennung Missachtung, da sie für Schwäche ansehen, was uns Pllicht der Gerechtigkeit zo sein scheint Es ist ganz begreiſlich, dass, so lange man in Hus den Vorläuser Luther's erblickt, in diesem selbst aber den Bringer religiöser Freiheit, die Sympathien derjenigen, welchen Lösung eines drückenden geisti- gen Zwanges zur Aufgabe des Menschengeschlechtes zu gehören scheint, an dem sogenannten čechischen Reformator mit Vorliebe bängen. Dazn kommt der entsctzliche Tod, angeblich herbeigeführt durch verrätherischen Geleitsbruch eines dentschen Königes ; Gründe genug für Viele, demjenigen, welchem auf deutscher Erde Unrecht geschehen, nach seinem Tode die im Leben verweigerte Anerkennung endlich im vollen Masse zukommen zu lassen! Allein ist denn Hus wirklich Vorlänfer Luther's zu nennen, und haben die Künstler recht, welche ihn einerseits zwischen Luther und Wycleff stellen, anderseits, wie wir unlängst in einem grossen 10.
147 dass ich ebensowenig Muth oder Lust gehabt hätte, die k. k. Akademie dazn zu verleiten, noch diese darauf eingegangen wäre. Wenn aber selbst der Name cines erlauchten, seitdem verstorbenen Monarchen zum Träger dieser falschen Darstellung gemacht worde, und derselbe seinen Dank für einen von mir besorgten neuen Abdruck der Ge- schichtschreiber der husitischen Bewegung in Bohmen auszusprechen veranlasst wurde, so sieht jedermann ein, dass eine derartige Fäl- schung die des Jahres 1337 noch überrage und in das Gebiet von Ränken salle, in welches ich dem zum Berichte aufgeforderten Ge- lebrlen weder folgen will noch kann. Seit dein Erscheinen des ersten Bandes der Geschichtschreiber der husitischen Bewegung sind acht Jabre verstrichen. Ich hatte von der Wirkung dieser müliseligen Quellensammlung wenigstens für die nächste Zeit geringe Erwartungen, da ich die Macht hergebrachter Anschauungen und die grosse schon von Gôthe ancrkannte Virtuosität der Deutschen, zu secretiren, was ihnen unbequem ist, zu gut kenne. Auch hat sich die Kunst bereits an die alte Anschauung angeschlossen, sie in ihrer Weise behandelt und ihr dadurch in dem Augenblicke eine monumentale Bedeutung verliehen, in welchem die Wissenschaft ihre Ungehörigkeit nachzuweisen begann. Es ist ein unglücklicher Hang in uns Deutschen, vor Allem unseren Feinden gerecht werden zu wollen. Wir stossen damit nur zu oft diejenigen zuriick, welehe auf unserer Seite stehend, zuerst Berücksichtigung verdienen und ärnten bei unsern Gegnern statt Anerkennung Missachtung, da sie für Schwäche ansehen, was uns Pllicht der Gerechtigkeit zo sein scheint Es ist ganz begreiſlich, dass, so lange man in Hus den Vorläuser Luther's erblickt, in diesem selbst aber den Bringer religiöser Freiheit, die Sympathien derjenigen, welchen Lösung eines drückenden geisti- gen Zwanges zur Aufgabe des Menschengeschlechtes zu gehören scheint, an dem sogenannten čechischen Reformator mit Vorliebe bängen. Dazn kommt der entsctzliche Tod, angeblich herbeigeführt durch verrätherischen Geleitsbruch eines dentschen Königes ; Gründe genug für Viele, demjenigen, welchem auf deutscher Erde Unrecht geschehen, nach seinem Tode die im Leben verweigerte Anerkennung endlich im vollen Masse zukommen zu lassen! Allein ist denn Hus wirklich Vorlänfer Luther's zu nennen, und haben die Künstler recht, welche ihn einerseits zwischen Luther und Wycleff stellen, anderseits, wie wir unlängst in einem grossen 10.
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148 Carton voll genialer Schopsungen sahen, ihn mit Abälard, Petrus Wal- dus, Tauler und andern grossen Goltesmännern des Mittelalters in einen Areopag vereinigten, der Luther als Apostel der Nacbstenliebe uimgibt ? Ich glaube, kein Unrecht an Dr. Marthin Luther zu begehen, wenn ich sage, dass der Ideenkreis des Wyeleff und des Hus zumal dem Mittelalter, und nicht der neueren Zeit zugewandt war, und zu- dem abgeschlossenen Ringe, in welchem Hus sich bewegte, Luther nicht gehörte. Mir will es bedünken, dass man sich ein ungemessenes Spie) mit den Worten Resormatoren vor der Reformation erlaubt und Luther eine künslliche historische Grundlage andichtete, welcher e weder bedari, noch die ihm wirklich zukam. Die Ahnlichkeit welche zwischen beiden sich vorfindet, ist mehr zufallig, als wesent- lich. Luther bedurste keines solchen Vorgangers wie Hus, sein Auf- treten, scine Lehre, seine ganze Wirksamkeit steht in keinem nach- weisbaren Zusammenhange mit Hus und es ist ein Missbrauch der Gescbichte, den grossen und beharrlichen Feind der deutschen Notion mit demjenigen in Causalzusammenhang zu bringen, der mit seinen Tugenden und Feblern deutsch, nur in Schoosse deutscher Entwicklung möglich war, mit dem ehernen Knappensohne von Eis- leben, der was er war, durch sich und nicht durch Jobann von Hussinetz geworden isl. Das sind zwar Ansichten, die wieder einen grossen Unwillen erregen, und nach der beliebten Weise gewisser dentscher Gelehrten persünliche Verunglimpfungen zur Folge haben können. Diese ändern jedoch nichts an der Sache. Ich habe des Bosen so viel ersahren, aber auch so oft erlebt, dass geschichtliche Ideen erst verworsen und dann doch angenommen wurden, dass für mich keine andere Rücksicht gilt als die der Walrbeit allein, ob sie den Leuten genehm oder nicht genehm ist. Hus, welcher allon Nachdruck auf die guten Werke legte, und Luther, welcher die Rechtfertigung durch den Glauben allein mit ausserster Entschiedenheit betonte: Hus, welcher als katholischer Priester starb, in der Abendmahllebre an den strengsten Sätzen der katholischen Kirche festzuhalten erklarte, und Luther, weleber den Mönch und den Priester auszog, während die priesterlichen Gewänder Hus genommen wurden, slehen wohl einander gegenüber. sie bilden zwel parallele Richtungen und dirfen, scheint es mir, wenn man nicht ungeschichtlich versahren will, auch nicht anders aufgesasst werden. Man weiss, was die Reformation wollte, was sie war, welchen Verlauf sie
148 Carton voll genialer Schopsungen sahen, ihn mit Abälard, Petrus Wal- dus, Tauler und andern grossen Goltesmännern des Mittelalters in einen Areopag vereinigten, der Luther als Apostel der Nacbstenliebe uimgibt ? Ich glaube, kein Unrecht an Dr. Marthin Luther zu begehen, wenn ich sage, dass der Ideenkreis des Wyeleff und des Hus zumal dem Mittelalter, und nicht der neueren Zeit zugewandt war, und zu- dem abgeschlossenen Ringe, in welchem Hus sich bewegte, Luther nicht gehörte. Mir will es bedünken, dass man sich ein ungemessenes Spie) mit den Worten Resormatoren vor der Reformation erlaubt und Luther eine künslliche historische Grundlage andichtete, welcher e weder bedari, noch die ihm wirklich zukam. Die Ahnlichkeit welche zwischen beiden sich vorfindet, ist mehr zufallig, als wesent- lich. Luther bedurste keines solchen Vorgangers wie Hus, sein Auf- treten, scine Lehre, seine ganze Wirksamkeit steht in keinem nach- weisbaren Zusammenhange mit Hus und es ist ein Missbrauch der Gescbichte, den grossen und beharrlichen Feind der deutschen Notion mit demjenigen in Causalzusammenhang zu bringen, der mit seinen Tugenden und Feblern deutsch, nur in Schoosse deutscher Entwicklung möglich war, mit dem ehernen Knappensohne von Eis- leben, der was er war, durch sich und nicht durch Jobann von Hussinetz geworden isl. Das sind zwar Ansichten, die wieder einen grossen Unwillen erregen, und nach der beliebten Weise gewisser dentscher Gelehrten persünliche Verunglimpfungen zur Folge haben können. Diese ändern jedoch nichts an der Sache. Ich habe des Bosen so viel ersahren, aber auch so oft erlebt, dass geschichtliche Ideen erst verworsen und dann doch angenommen wurden, dass für mich keine andere Rücksicht gilt als die der Walrbeit allein, ob sie den Leuten genehm oder nicht genehm ist. Hus, welcher allon Nachdruck auf die guten Werke legte, und Luther, welcher die Rechtfertigung durch den Glauben allein mit ausserster Entschiedenheit betonte: Hus, welcher als katholischer Priester starb, in der Abendmahllebre an den strengsten Sätzen der katholischen Kirche festzuhalten erklarte, und Luther, weleber den Mönch und den Priester auszog, während die priesterlichen Gewänder Hus genommen wurden, slehen wohl einander gegenüber. sie bilden zwel parallele Richtungen und dirfen, scheint es mir, wenn man nicht ungeschichtlich versahren will, auch nicht anders aufgesasst werden. Man weiss, was die Reformation wollte, was sie war, welchen Verlauf sie
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149 nahm, welche unermesslichen Veranderungen sich an sie anschlossen. so gewalfige, dass man sagen muss, nur die Einfübrung des Christen- thums selbst hat grössere hervorgerusen. Was aber der Utraquismus war, was er konnte und was er wollte, ersabren wir nur gelegenslich aus den böhmischen Geschichten, wo auch nach dem Maasse des Raumes von den hervorragendsten Persönlichkeiten die Rede ist. E€ muss jedoch als Ganzes aufgefasst werden ; seine Entwicklungsstadien müssen genau bestimmt, seine Träger in ihrer Wirksamkeit darge- stellt werden. Dann erst vermag man über die böhmische Bewegung im XV. Jahrhunderte objectiv zu urtheilen. Wie sehr scheiden sich bis jetzt die Auffassung Palacky's über K. Georg und Rokyzana von der Gindely's in seinen bohmischen Brüdern, wo die Verfolgungssucht und die Intoleranz des Utraquismus gegen diejenigen, welcbe nicht auf halbem Wege stehen bleiben wollten, grell geoug hervortritt. Nicht blos in dieser Beziehung wird der natürliche Fortschritt der Forschung andere Ergebnisse bieten. Die Geschichte ist ja wie das Meer grossartig, scheinhar unbegrenzt und unveranderlich und doch immer ein anderes, ein steter Wechsel der Farben, ein steter Wech- sel der Beleuchtung. Die Absicht, welche ich bei Herausgabe dieses Bandes im Auge hatte, war ursprunglich darauf gerichtet, in der ersten Abtheilung Alles dasjenige mitzutheilen, was ich an ungedruckten Nachrichten über die eigentliche clericale Bewegung in Böhmen auffand. Die Zeit Karl's IV., als der eigentlicben Vorbereitung für die im Anfang des XV. Jahrhundertes. sollte durch eine Anzahl von Denkschristen beleuchtet werden, welche cinerseits den vorwiegend clericalen Charakter seiner Zeit, anderseits die immer stärker hervortretenden Oppositionsclemente darlegten. In dieser Weise sollte dann fort- gesabren, der Husitismus Schritt für Schritt durch Quellen beleuchtet. endlich das Wesen des Utraquismus in einem eigenen Abschnitte durch eine höchst mühsame Ahrenlese enischleiert werden, welche aus dem Studium theologischer Tractate, polemischer Schriften des XV. Jahrhundertes gewonnen worden war, die kaum ein Anderer durchzuarbeiten sich die Zeit und Mühe genommen hat. Dieser Plan stiess jedoch, ich weiss nicht warum, in Wien auf so grossen Widerstand, dass ich dem schon ausgearbeiteten Manuscripte einen ganz anderen Charakler geben, dem Buche seine jetzige Form zu verleihen genöthigt war. Wenn daher dasselbe die
149 nahm, welche unermesslichen Veranderungen sich an sie anschlossen. so gewalfige, dass man sagen muss, nur die Einfübrung des Christen- thums selbst hat grössere hervorgerusen. Was aber der Utraquismus war, was er konnte und was er wollte, ersabren wir nur gelegenslich aus den böhmischen Geschichten, wo auch nach dem Maasse des Raumes von den hervorragendsten Persönlichkeiten die Rede ist. E€ muss jedoch als Ganzes aufgefasst werden ; seine Entwicklungsstadien müssen genau bestimmt, seine Träger in ihrer Wirksamkeit darge- stellt werden. Dann erst vermag man über die böhmische Bewegung im XV. Jahrhunderte objectiv zu urtheilen. Wie sehr scheiden sich bis jetzt die Auffassung Palacky's über K. Georg und Rokyzana von der Gindely's in seinen bohmischen Brüdern, wo die Verfolgungssucht und die Intoleranz des Utraquismus gegen diejenigen, welcbe nicht auf halbem Wege stehen bleiben wollten, grell geoug hervortritt. Nicht blos in dieser Beziehung wird der natürliche Fortschritt der Forschung andere Ergebnisse bieten. Die Geschichte ist ja wie das Meer grossartig, scheinhar unbegrenzt und unveranderlich und doch immer ein anderes, ein steter Wechsel der Farben, ein steter Wech- sel der Beleuchtung. Die Absicht, welche ich bei Herausgabe dieses Bandes im Auge hatte, war ursprunglich darauf gerichtet, in der ersten Abtheilung Alles dasjenige mitzutheilen, was ich an ungedruckten Nachrichten über die eigentliche clericale Bewegung in Böhmen auffand. Die Zeit Karl's IV., als der eigentlicben Vorbereitung für die im Anfang des XV. Jahrhundertes. sollte durch eine Anzahl von Denkschristen beleuchtet werden, welche cinerseits den vorwiegend clericalen Charakter seiner Zeit, anderseits die immer stärker hervortretenden Oppositionsclemente darlegten. In dieser Weise sollte dann fort- gesabren, der Husitismus Schritt für Schritt durch Quellen beleuchtet. endlich das Wesen des Utraquismus in einem eigenen Abschnitte durch eine höchst mühsame Ahrenlese enischleiert werden, welche aus dem Studium theologischer Tractate, polemischer Schriften des XV. Jahrhundertes gewonnen worden war, die kaum ein Anderer durchzuarbeiten sich die Zeit und Mühe genommen hat. Dieser Plan stiess jedoch, ich weiss nicht warum, in Wien auf so grossen Widerstand, dass ich dem schon ausgearbeiteten Manuscripte einen ganz anderen Charakler geben, dem Buche seine jetzige Form zu verleihen genöthigt war. Wenn daher dasselbe die
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150 Vollständigkeit nicht besitzt, welche ich ilim zu gehen wünschte, muss sich der Leser bescheiden wie ich selbst. Die Einleitung, welche ich zu den Prager Concilien geschrieben habe, hat bereits denjenigen, welcher sich für die Bewegungen in Böhmen interessirt, mit Personen und Zuständen in der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhundertes vertraut gemacht, welche ihrer geistigen Bedeutung nach theils erst ciner Würdigung entgegensahen, theils zu hoch oder zu gering geschätzt wurden. Nicht hoch genug mag Ernst von Pardubiz, der Zeitgenosse K. Karl's, sein Vertrauter und Mitarbeiter au Böhmens Grösse, erachtet werden. An und für sich eine der bedeutendsten Persönlich- keiten jener Tage, nahe daran Papst zu werden, und dic Reihe der französischen Päpste durch einen slavischen zu durchbrechen, bot Erust alles anf, in Böhmen Kirche und Wissenschaft in einem Bunde zu vereinigen und dem Reiche, zu dessen Schmucke K. Karl IV., wie Pulkava sagt, gerne alles Schöne und Kostbare der ganzen Erde zusammengetragen hätle, die sittliche Grundlage zut geben. Er ist der wahre Reformator Bohmens; sein Leben verdient vor Allem hier eine Stelle. Von den beiden gleichzeitigen Lebensbeschreibungen Arnest's ward die von Johann Propst von Glatz verfasste im Jahre 1651 als Anhang zu dem Mariale Arnest's herausgegeben. Die ungleich grös- sere Wilbelin's von Hasenburg, Dechanten vom Wysschrad, fand ich in zwei Handschriften, O, 44 der Capitelbibliothek und XIV. D. 23 der Universitätsbiblioſhek. Beide sind zur Herstellong des Textes zu Halhe gezogen worden. Sodaan tritt Johann von Genzenstein, der drilte Prager Erzbischof, mil drei sehe merkwürdigen Briefen selbst- redend ein. Sic stammen aus Schannats Nacblasse, welchen ich hier in irgend einem Winkel fand, und zu dem auch das merkwurdige Leben der Jolantha in niederdeutscher Sprache gehörte, welches Prof. Pfeiffer herausgeben wird. Ein Schreiben Erzbischof Johann’s (Jobannes dei gratia Pa- triarehia Alexandrinus olim Archiepiscopus Pragensis, Apostolicas sedis legatus, Reverendissimo in Christo patri domino Wolframo Archi- episcopo Pragensi) fand ich noch im Codex der Universitätsbibliothek V. A. 23 f. 196, h. 9). - - t) A. S. L hoc scriptum ad proposilum ad circumcisionem pro noxo anno mitlit, in qua die hoe nomen Jesus est inposilni nostro salvatori. De laude nominis Jésu Christi. In fine f. 200: el menior esto fesli visitationis B. Mariac quae to ad gra- ciam tanlae digniſalis crenil, pariter nos elc.
150 Vollständigkeit nicht besitzt, welche ich ilim zu gehen wünschte, muss sich der Leser bescheiden wie ich selbst. Die Einleitung, welche ich zu den Prager Concilien geschrieben habe, hat bereits denjenigen, welcher sich für die Bewegungen in Böhmen interessirt, mit Personen und Zuständen in der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhundertes vertraut gemacht, welche ihrer geistigen Bedeutung nach theils erst ciner Würdigung entgegensahen, theils zu hoch oder zu gering geschätzt wurden. Nicht hoch genug mag Ernst von Pardubiz, der Zeitgenosse K. Karl's, sein Vertrauter und Mitarbeiter au Böhmens Grösse, erachtet werden. An und für sich eine der bedeutendsten Persönlich- keiten jener Tage, nahe daran Papst zu werden, und dic Reihe der französischen Päpste durch einen slavischen zu durchbrechen, bot Erust alles anf, in Böhmen Kirche und Wissenschaft in einem Bunde zu vereinigen und dem Reiche, zu dessen Schmucke K. Karl IV., wie Pulkava sagt, gerne alles Schöne und Kostbare der ganzen Erde zusammengetragen hätle, die sittliche Grundlage zut geben. Er ist der wahre Reformator Bohmens; sein Leben verdient vor Allem hier eine Stelle. Von den beiden gleichzeitigen Lebensbeschreibungen Arnest's ward die von Johann Propst von Glatz verfasste im Jahre 1651 als Anhang zu dem Mariale Arnest's herausgegeben. Die ungleich grös- sere Wilbelin's von Hasenburg, Dechanten vom Wysschrad, fand ich in zwei Handschriften, O, 44 der Capitelbibliothek und XIV. D. 23 der Universitätsbiblioſhek. Beide sind zur Herstellong des Textes zu Halhe gezogen worden. Sodaan tritt Johann von Genzenstein, der drilte Prager Erzbischof, mil drei sehe merkwürdigen Briefen selbst- redend ein. Sic stammen aus Schannats Nacblasse, welchen ich hier in irgend einem Winkel fand, und zu dem auch das merkwurdige Leben der Jolantha in niederdeutscher Sprache gehörte, welches Prof. Pfeiffer herausgeben wird. Ein Schreiben Erzbischof Johann’s (Jobannes dei gratia Pa- triarehia Alexandrinus olim Archiepiscopus Pragensis, Apostolicas sedis legatus, Reverendissimo in Christo patri domino Wolframo Archi- episcopo Pragensi) fand ich noch im Codex der Universitätsbibliothek V. A. 23 f. 196, h. 9). - - t) A. S. L hoc scriptum ad proposilum ad circumcisionem pro noxo anno mitlit, in qua die hoe nomen Jesus est inposilni nostro salvatori. De laude nominis Jésu Christi. In fine f. 200: el menior esto fesli visitationis B. Mariac quae to ad gra- ciam tanlae digniſalis crenil, pariter nos elc.
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131 Auch ein anderes Werk scheint sich wenigstens indirect auf ihn zu beziehen. Explieit pulcher libellus, heisst es Cod. V. A. 23 f. 19. qui incendium amoris nuncupatur per quendam nobilem et sanclum virum Anglicum heremitam compositus revelatione divina inspiratum, qui multum valet pro viris confemplativis, cujus copia concessa fuit per reverendissimum in Christo patrem dominum Cosmatem Cardi- nalem dignissimum Bononiensem (postea Innocentium P. VII) pro Johanne Cardinali in curia Romana. Bei diesem Anlasse fühle ich mich gedrungen, in Betreff einer Persönlicbkeit, welche in neuerer Zeit so oft genaant wurde und eine an das Wunderbare gränzende Verebrung erlangte, einige historische Daten als Ergänzung zu demjenigen hinzuzufügen, was ich theils im früheren Bande, theils im K. Ruprecht über den wahren Johann von Pomuk berichtete. Als es sich um die Canonisation desselben bei dem römischen Stulle handelte, verlangte derselbe wiederholt die genaue- sten Ausschlüsse über all dasjenige, was man von Seiten des Prager Domcapitels als Gründe dafür angab, die Bewahrung des Beichtgeheim- nisses, sein Martyrium. Man konnle bei Instruirung eines Criminal- processes nicht umständlichere und genauere Angaben verlangen. als es bei diesem Anlasse geschah. Die Antwort, welche man von Prag aus gab, lautole jedoch dahin, dass alle Urkunden jener Tage von den Husiten zerstört worden seien (deleta sunt), dass der allgemeine Glauben und das allgemeine Verlangen, das Wunder mit der Zunge, das Fehlende ersetze und bei Gelegenheit der Canonisation eines Martyrers die Verification des Martyriums genüge, wonn auch weitere Daten aus dem Leben fehiten. Das kaiserliche Haus, der Adel und Clerus, das Volk verlangten, dass derjenige, welcher längst als heilig verehrt worden, auch als solcher kirchlich anerkannt werde. Dadurch entstanden zwei Dinge. Einerseits ersolgte auf den Grund weiterer Untersuchungen uber das Martyrium und der eidlichen Aussagen der- jenigen, welche bei dem Vorfalle mit der Zunge zugegen gewesen, die Canonisation, aber auch mit dem irrigen Datum 1383, welches eben auf den mangelhasten historischen Notizen beruhte, die von Prag aus eingesendet worden waren, and, was eigentlich zuerst zu nennen war, die Lebensgeschichte des Heiligen von dem Jesuiten Balbin. Von Letzterer einige Notizen, die ich hier zu geben mich ver- pflichtet süble, da ich wiederholt angegangen wurde, darüber zu schreiben, oder doch Angaben für Andere zo liesern.
131 Auch ein anderes Werk scheint sich wenigstens indirect auf ihn zu beziehen. Explieit pulcher libellus, heisst es Cod. V. A. 23 f. 19. qui incendium amoris nuncupatur per quendam nobilem et sanclum virum Anglicum heremitam compositus revelatione divina inspiratum, qui multum valet pro viris confemplativis, cujus copia concessa fuit per reverendissimum in Christo patrem dominum Cosmatem Cardi- nalem dignissimum Bononiensem (postea Innocentium P. VII) pro Johanne Cardinali in curia Romana. Bei diesem Anlasse fühle ich mich gedrungen, in Betreff einer Persönlicbkeit, welche in neuerer Zeit so oft genaant wurde und eine an das Wunderbare gränzende Verebrung erlangte, einige historische Daten als Ergänzung zu demjenigen hinzuzufügen, was ich theils im früheren Bande, theils im K. Ruprecht über den wahren Johann von Pomuk berichtete. Als es sich um die Canonisation desselben bei dem römischen Stulle handelte, verlangte derselbe wiederholt die genaue- sten Ausschlüsse über all dasjenige, was man von Seiten des Prager Domcapitels als Gründe dafür angab, die Bewahrung des Beichtgeheim- nisses, sein Martyrium. Man konnle bei Instruirung eines Criminal- processes nicht umständlichere und genauere Angaben verlangen. als es bei diesem Anlasse geschah. Die Antwort, welche man von Prag aus gab, lautole jedoch dahin, dass alle Urkunden jener Tage von den Husiten zerstört worden seien (deleta sunt), dass der allgemeine Glauben und das allgemeine Verlangen, das Wunder mit der Zunge, das Fehlende ersetze und bei Gelegenheit der Canonisation eines Martyrers die Verification des Martyriums genüge, wonn auch weitere Daten aus dem Leben fehiten. Das kaiserliche Haus, der Adel und Clerus, das Volk verlangten, dass derjenige, welcher längst als heilig verehrt worden, auch als solcher kirchlich anerkannt werde. Dadurch entstanden zwei Dinge. Einerseits ersolgte auf den Grund weiterer Untersuchungen uber das Martyrium und der eidlichen Aussagen der- jenigen, welche bei dem Vorfalle mit der Zunge zugegen gewesen, die Canonisation, aber auch mit dem irrigen Datum 1383, welches eben auf den mangelhasten historischen Notizen beruhte, die von Prag aus eingesendet worden waren, and, was eigentlich zuerst zu nennen war, die Lebensgeschichte des Heiligen von dem Jesuiten Balbin. Von Letzterer einige Notizen, die ich hier zu geben mich ver- pflichtet süble, da ich wiederholt angegangen wurde, darüber zu schreiben, oder doch Angaben für Andere zo liesern.
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152 Es befindet sich hier eine handschriftliche Aufzeichnung des Dr. Freyberger, gleichsalls S. J., über die Angaben, welche Balbin in seiner Lebensbeschreibung Johann's von Pomuk mittheilt (Animad- versiones in vitam B. Joannis Nepomuceni a Boh. Balbino exscriptam 1698). Der Verfasser war Archivar im Clementin und fuhlte sich be- rusen, seine Erfabrungen zu Papier zu bringen. Er beruft sich hiebei hauptsächlich auf den Bericht des Dechanten von Nepomuk Malthäus Josef Nemschota, welcher unter Anderm erkläcte, es sei nicht wahr, dass aus dem Geburtshause des Heiligen sogleich nach dessen Tode eine Capelle (sacellum) gemacht worden sei. Erst 1643 habe Franz Graf von Sternberg eine Kirche des heiligen Johannes Baptista daselbst gebaut, and zwar mit erbischoflicher Erlaubniss. Es sei nicht wahr, dass daselbst über den heiligen Jobann von Nepomuk ge- predigt wurde, sondern über die Sonntagsevangelien (et non de Beato panegyrica). Bei Gelegenheit grosser Feier finde wohl eine Procession nach der Kirche auf dem Grünberge stalt, aber nach der Kirche des heiligen Adalbert. Von den alten Volksgesängen, von welchen Balbin spreche, fande sich gleichfalls nichts vor. Ebenso wenig wisse man etwas davon, dass bei der Pest des Jahres 1649 Personen durch Fürbitte des heiligen Johann von Nepomuk gesund worden seien; noch von der friheren Sterilität seiner Mutter und ihrem Ge- lübde. Ein einziger Bürger erwähne, von seinen Ainen (majoribus) gehort zu haben, es hätten sich bei seiner Geburt Flammen über dem Hause gezeigt. Man sei bei Balbins Tode schr gespannt gewesen, aus welchen Quellen Balbin seine delaillirten Berichte gezogen; allein auch die sorgfaltigste Untersuchung seines Nachlasses habe keine alten Codices ergeben, die sich auf das Leben des beiligen Johann von Pomuk bezögen 9). 1) Ex Freibergeril S. J. animadversionibus in vitam B. Jonnals Nep. 1 Boh. Balbino con- scriptam. 1698. — Denique in loſa, Joannis vita] P. Balbinus mythologieo pheto- rice calamistro plura auhornavil, quod in vitix aauclorum scribendiv procu) aberue debet. Hne vila Capitulo quidem dedicanda 1671 non fuit acceptadz. Legit enim iilam D. Thomrs Pesvina, capiluh decanus, omel exceptione major patrian hislo- riqus, et poslquam cum mann propria in plurimis convenisset, quac veritati non videhanlur conformia, ut patel in ioso aulographo zdhuc in archivu capituli ússer- rato, videtur capitulo palrocinium editionis dissuasinse. Qno non attento lamen P. Balhinus eandom vitam Henschenio el Papebrocbio Antwerpiam misit et impress- fusl nono 1680, qui ellam verliludinem uarraforum Indagantes mullis quesills per
152 Es befindet sich hier eine handschriftliche Aufzeichnung des Dr. Freyberger, gleichsalls S. J., über die Angaben, welche Balbin in seiner Lebensbeschreibung Johann's von Pomuk mittheilt (Animad- versiones in vitam B. Joannis Nepomuceni a Boh. Balbino exscriptam 1698). Der Verfasser war Archivar im Clementin und fuhlte sich be- rusen, seine Erfabrungen zu Papier zu bringen. Er beruft sich hiebei hauptsächlich auf den Bericht des Dechanten von Nepomuk Malthäus Josef Nemschota, welcher unter Anderm erkläcte, es sei nicht wahr, dass aus dem Geburtshause des Heiligen sogleich nach dessen Tode eine Capelle (sacellum) gemacht worden sei. Erst 1643 habe Franz Graf von Sternberg eine Kirche des heiligen Johannes Baptista daselbst gebaut, and zwar mit erbischoflicher Erlaubniss. Es sei nicht wahr, dass daselbst über den heiligen Jobann von Nepomuk ge- predigt wurde, sondern über die Sonntagsevangelien (et non de Beato panegyrica). Bei Gelegenheit grosser Feier finde wohl eine Procession nach der Kirche auf dem Grünberge stalt, aber nach der Kirche des heiligen Adalbert. Von den alten Volksgesängen, von welchen Balbin spreche, fande sich gleichfalls nichts vor. Ebenso wenig wisse man etwas davon, dass bei der Pest des Jahres 1649 Personen durch Fürbitte des heiligen Johann von Nepomuk gesund worden seien; noch von der friheren Sterilität seiner Mutter und ihrem Ge- lübde. Ein einziger Bürger erwähne, von seinen Ainen (majoribus) gehort zu haben, es hätten sich bei seiner Geburt Flammen über dem Hause gezeigt. Man sei bei Balbins Tode schr gespannt gewesen, aus welchen Quellen Balbin seine delaillirten Berichte gezogen; allein auch die sorgfaltigste Untersuchung seines Nachlasses habe keine alten Codices ergeben, die sich auf das Leben des beiligen Johann von Pomuk bezögen 9). 1) Ex Freibergeril S. J. animadversionibus in vitam B. Jonnals Nep. 1 Boh. Balbino con- scriptam. 1698. — Denique in loſa, Joannis vita] P. Balbinus mythologieo pheto- rice calamistro plura auhornavil, quod in vitix aauclorum scribendiv procu) aberue debet. Hne vila Capitulo quidem dedicanda 1671 non fuit acceptadz. Legit enim iilam D. Thomrs Pesvina, capiluh decanus, omel exceptione major patrian hislo- riqus, et poslquam cum mann propria in plurimis convenisset, quac veritati non videhanlur conformia, ut patel in ioso aulographo zdhuc in archivu capituli ússer- rato, videtur capitulo palrocinium editionis dissuasinse. Qno non attento lamen P. Balhinus eandom vitam Henschenio el Papebrocbio Antwerpiam misit et impress- fusl nono 1680, qui ellam verliludinem uarraforum Indagantes mullis quesills per
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153 Man wird, wenn man dieses erwägt, den Gründen, welche mich bewogen, von der heerschenden Ansicht abzuweichen, um so eher ihr Recht einräumen. Sollte aber jemand es für unpassend erachten, dass ich diese Notizen veroffentliche, so kann ich hier nicht helfen. Man fand es seiner Zeit auch sehr unpassend, dass ich den beruhm- ten Process über das Andenken P. Bonifacius VIII. veröfsentlichte und überzeugte sich spater, dass ich doch Recht hatte und die Verheim- lichung der Wabrheit, mit der Beschönigung des Irrthums zusammen- fallend, eben doch nur die Wabrheit beeinträchtige. Was hier noch ſchlt, und ich , wenn mir einmal ein lingerer Aufenthalt in Wien ermöglicht ist, nachzutragen gedenke, ist der unter dem Namen codex epistolaris Regis Wenceslai im k. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatsarchive befindliche Briefcodex, welcher eine Masse interessanter Züge und Daten aus der zweiten Hälste des XIV. Jahrhundertes in sich scbliesst 1). Was dann den Prediger Konrad von Waldhausen betrifft, so reichen die Anklagen der Augustiner gegen Bruder Konrad und seine Apologie im Cod. Un. XIV. G. 17 von f. XLIII—LXI. Sie ge- hören in Befreff der incorrecten Schrift und der Hänsung gram- matischer Fehler zu dem Schlechtesten, was mir noch vorkam. Der Schreiber kömmerte sich weder um Sinn, Grammatik noch ähnliche Dinge. Er lasst Verba aus, verkehrt den Casus, verschreibt sich 3), so dass es zu den grossten Mühen gehört, den Text her- zustellen. literas P. Balbinam ſatigacunh ul palet Iu ajunctjs torum annolalis. Pust quae- dum juxia suum desideriuv an genuinam verllatem extra Boemian conslitult et monumenlorum buiux regai non ila quasi devènire non polerant fidom Dalhanianls narralis adhibentex pradſalam vitam imprexserzui non tamen per hoe ulteriori Cxanini Aubduxerunt. Vita corum reimpressa Pragae in Bohumia sanclu 1682. In hac unpressione ſuit conscriptom, quod duhia circa sterthtatem parentum et sanilatem ape B. V. recu- perskam miracula, quae Balbinus, dum nullom xutorem citarv possil, pro certo Hnxil otiam ad officium B. Joannis irrepsorint, dom ator ilius oſßeir Joannei quod incipit. Orbi Nepomucesum dedil, haec miracula anlla legalitate constantla ex rila Balbinjana improride enscripaeril et officio Ml:. qUOA a plerisque recilari in honorem B. Jonunis soial, insuruerit. 1) So eines f. 526 noteriorum vulgus insupportabiti quorum importunitste piuperes spolivulur. 2) soliludive stall sollicitudina. f. 60. b.
153 Man wird, wenn man dieses erwägt, den Gründen, welche mich bewogen, von der heerschenden Ansicht abzuweichen, um so eher ihr Recht einräumen. Sollte aber jemand es für unpassend erachten, dass ich diese Notizen veroffentliche, so kann ich hier nicht helfen. Man fand es seiner Zeit auch sehr unpassend, dass ich den beruhm- ten Process über das Andenken P. Bonifacius VIII. veröfsentlichte und überzeugte sich spater, dass ich doch Recht hatte und die Verheim- lichung der Wabrheit, mit der Beschönigung des Irrthums zusammen- fallend, eben doch nur die Wabrheit beeinträchtige. Was hier noch ſchlt, und ich , wenn mir einmal ein lingerer Aufenthalt in Wien ermöglicht ist, nachzutragen gedenke, ist der unter dem Namen codex epistolaris Regis Wenceslai im k. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatsarchive befindliche Briefcodex, welcher eine Masse interessanter Züge und Daten aus der zweiten Hälste des XIV. Jahrhundertes in sich scbliesst 1). Was dann den Prediger Konrad von Waldhausen betrifft, so reichen die Anklagen der Augustiner gegen Bruder Konrad und seine Apologie im Cod. Un. XIV. G. 17 von f. XLIII—LXI. Sie ge- hören in Befreff der incorrecten Schrift und der Hänsung gram- matischer Fehler zu dem Schlechtesten, was mir noch vorkam. Der Schreiber kömmerte sich weder um Sinn, Grammatik noch ähnliche Dinge. Er lasst Verba aus, verkehrt den Casus, verschreibt sich 3), so dass es zu den grossten Mühen gehört, den Text her- zustellen. literas P. Balbinam ſatigacunh ul palet Iu ajunctjs torum annolalis. Pust quae- dum juxia suum desideriuv an genuinam verllatem extra Boemian conslitult et monumenlorum buiux regai non ila quasi devènire non polerant fidom Dalhanianls narralis adhibentex pradſalam vitam imprexserzui non tamen per hoe ulteriori Cxanini Aubduxerunt. Vita corum reimpressa Pragae in Bohumia sanclu 1682. In hac unpressione ſuit conscriptom, quod duhia circa sterthtatem parentum et sanilatem ape B. V. recu- perskam miracula, quae Balbinus, dum nullom xutorem citarv possil, pro certo Hnxil otiam ad officium B. Joannis irrepsorint, dom ator ilius oſßeir Joannei quod incipit. Orbi Nepomucesum dedil, haec miracula anlla legalitate constantla ex rila Balbinjana improride enscripaeril et officio Ml:. qUOA a plerisque recilari in honorem B. Jonunis soial, insuruerit. 1) So eines f. 526 noteriorum vulgus insupportabiti quorum importunitste piuperes spolivulur. 2) soliludive stall sollicitudina. f. 60. b.
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134 Mit diesen Quellen sind wir auf den streng clericalen Standpunct der Zeit versetzt; mit den nachsolgenden gewinnen wir den Ubergang zu einer freieren Anschauung. Diejenigen Män- ner, welche sich selbst als die evangelischen Prediger bezeichneten und nicht blos die Unsitte der Laien, sondern vorzugsweise die des Clerus rügten, die unerbittlichen Sittenprediger, welche man ge- wöhnlich die Vorläufer des Hus zu nennen pslegt, die es aber mehr der Zeit nach, in welcher sie lebten, als der Gesinnung nach, in der sic wirkten, waren, treten, sei es nach ihren eigenen Schriften, sei es nach den ibrer Zeitgenossen hervor. Die sehr weitlaufige und fehler- haft geschriebene Apologie Konrad's von Waldhausen, dessen Postille für die Studenten Prags noch in so vielen Exemplaren verbreitet ist. hube ich mit Weglassung der erdrückenden Masse von Bibelstellen in einem gedrängten wörtlichen Auszuge mitgetheilt. Da mehrsach der Wunsch laut wurde, des Mathias gen. Pariser Lebrmeinung über das Abendmahl kennen zu lernen, führe ich sie nach dem Zeugnisse des grössten Kenners seiner Schriften, Johann Přibram's, des Freundes des Mag. Johann von Hussinetz an. Die zur Verständniss der Übergangsepoche unentbehrliche Sammlung erzbischoflicher Concitien von 1353—1413 muss hier freilich bei der Benützung dieser Schristen zu Rathe gezogen werden. Man mag sich von der grossen Lücke überzeugen, welche in dieser Beziehung in der böhmischen Geschichte herrschte, wenn ich freilich nach jahrelangem Forschen in den 60 Jahren von 1333—1413 bisher nicht weniger als 31 Synoden aufſand, wihrend bisher kaum zwei oder drei gekannt waren. Sic sind aber nicht blos im ailgemeinen wegen der darin enshaltenen Kunde über mannigsaltige Lebensver- hällnisse sebr wichtig, sondern namentlich auch deshalb, weil sie die Frage, ob der Husitismus die natürliche Folge sträflicher Nach- lassigkeit kirchlicher Oberen war, in einem ganz onderen Sinne beantworfen, als es bisher der Fall war, so lange diese wichtige Quelle des kirchlichen Lebens und Wirkens unbekannt war. Endlich gehört hieher der Tractat des Mag. Cunsso1) über das Heimfallrecht der höhmischen Bauern und ibre Freiheit vor Ausbruch —.— 1) In jungster Zeit hat litter von Chlumelzky in seinem Leben Karls von Zierolin auſ diesen KUnMO, aigentlich Kunel von Trebowsl (S. 8) hingewrasen, als auf den- jengen. „welcher den Suth hatte, gegenüber den anstauchenden Unterdrückungs-
134 Mit diesen Quellen sind wir auf den streng clericalen Standpunct der Zeit versetzt; mit den nachsolgenden gewinnen wir den Ubergang zu einer freieren Anschauung. Diejenigen Män- ner, welche sich selbst als die evangelischen Prediger bezeichneten und nicht blos die Unsitte der Laien, sondern vorzugsweise die des Clerus rügten, die unerbittlichen Sittenprediger, welche man ge- wöhnlich die Vorläufer des Hus zu nennen pslegt, die es aber mehr der Zeit nach, in welcher sie lebten, als der Gesinnung nach, in der sic wirkten, waren, treten, sei es nach ihren eigenen Schriften, sei es nach den ibrer Zeitgenossen hervor. Die sehr weitlaufige und fehler- haft geschriebene Apologie Konrad's von Waldhausen, dessen Postille für die Studenten Prags noch in so vielen Exemplaren verbreitet ist. hube ich mit Weglassung der erdrückenden Masse von Bibelstellen in einem gedrängten wörtlichen Auszuge mitgetheilt. Da mehrsach der Wunsch laut wurde, des Mathias gen. Pariser Lebrmeinung über das Abendmahl kennen zu lernen, führe ich sie nach dem Zeugnisse des grössten Kenners seiner Schriften, Johann Přibram's, des Freundes des Mag. Johann von Hussinetz an. Die zur Verständniss der Übergangsepoche unentbehrliche Sammlung erzbischoflicher Concitien von 1353—1413 muss hier freilich bei der Benützung dieser Schristen zu Rathe gezogen werden. Man mag sich von der grossen Lücke überzeugen, welche in dieser Beziehung in der böhmischen Geschichte herrschte, wenn ich freilich nach jahrelangem Forschen in den 60 Jahren von 1333—1413 bisher nicht weniger als 31 Synoden aufſand, wihrend bisher kaum zwei oder drei gekannt waren. Sic sind aber nicht blos im ailgemeinen wegen der darin enshaltenen Kunde über mannigsaltige Lebensver- hällnisse sebr wichtig, sondern namentlich auch deshalb, weil sie die Frage, ob der Husitismus die natürliche Folge sträflicher Nach- lassigkeit kirchlicher Oberen war, in einem ganz onderen Sinne beantworfen, als es bisher der Fall war, so lange diese wichtige Quelle des kirchlichen Lebens und Wirkens unbekannt war. Endlich gehört hieher der Tractat des Mag. Cunsso1) über das Heimfallrecht der höhmischen Bauern und ibre Freiheit vor Ausbruch —.— 1) In jungster Zeit hat litter von Chlumelzky in seinem Leben Karls von Zierolin auſ diesen KUnMO, aigentlich Kunel von Trebowsl (S. 8) hingewrasen, als auf den- jengen. „welcher den Suth hatte, gegenüber den anstauchenden Unterdrückungs-
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135 der husitischen Unruhen. Wenn diese Freiheit in Verbindung steht mit dem von den Deutschen eingeführten emphytentischen Rechte, die böhmischen Bauern aber gegen Schluss des XV. Jahrbundertes, das allen Einfluss der Deutschen von Böhmen mehr und mehr ferne hiell und geradezu ausschloss, ihre Freiheit verlieren, so sieht jeder Unbefangene ein, ob an dieser Umwandlung in das Schlimmere Deutsche oder Einheimische wesentlichen Antheil hatten. In wieferne eine Verschlimmerung der bäuerlichen Verhältnisse mit dem Säculari- sationsprocesse der husitischen Periode Hand in Hand ging, und gehen musste, mógen Andere erörtern. Da der Tractat gegen den Mag. Adalbertus Rankonis de Ericino gerichtef ist, welcher bereits 1372 sich in Paris aufhielt (Palacky. Formelbücher, II. Urk. 192, S. 151—155), so durste derselbe in die ersten Jahre des Erzbischofs Johann, Nnebfolgers Arnests von Pardubiz fallen. Das darauffolgende Gedicht: dolus mundi, hut wie die meisten lateinischen Poesien jener Tage keinen poetischen Werth, verdient aber der Sittenscbilderung wegen hier einen Platz. Nicht minder das Klaggedicht über den Versall klösterlicher Ehre und Auszeichnung. Die literaturhistorische Aufzeichnung eines Zeitgenossen über den Sacramentstreit in Prag, führt wie das erwähnte Gedicht in die Bewegungen ein, welehe sehr bald aus dem Schoosse der Carolina in das Leben drangen und Böhmen zum Heerde der grössten Contro- versen machten. Wie dieses kam und dass gerade Böhmen und kein anderes Land sich des Kelches so entschieden annahm, ihn zuletzt zom Nationalsymbol erhob, habe ich in meinen Prager Concilien weitläufg hesprochen. 1) Die Auffindung des Codex eines Prager Bischofs, von gelusten and jauen ständiachen Deschlüsaen, dic durch feierliche Eintragung in die Laudtuſel geselsliche Sanction echallen hallen, das Unrucht der Leibeigenschaft mil beredlom Worle zn brandmarken. Ditse glücklichen Versuche sind nicht fort- gestizt worden“. — Hus war es, wolcher, wie Wenzel von Iglan richtig bemerkte (pro eo quod possessiombus spirituali luri detrahebat, plurimos poteutes laycos sibi blandiebat altrahere), den Adel durch Preisgebung der geistlichen Besitzthümer an zich zog und damil die Besserung des Loses der Beuern, welche onf den Bexithun- gen der Prager Kirche eingetreten war, verhinderte, obwohl er ansanglich die Sache dor Bauern verlrelen balte. In dem Austeelen der Taboriten, in llirem Kample mit dem Adel Hegen nicht blos religiöse, condern schr socisle Gründe. 1) Dio communio quotldiana (lI. S. 60) hildel dazu den nalürllchen Ubergang.
135 der husitischen Unruhen. Wenn diese Freiheit in Verbindung steht mit dem von den Deutschen eingeführten emphytentischen Rechte, die böhmischen Bauern aber gegen Schluss des XV. Jahrbundertes, das allen Einfluss der Deutschen von Böhmen mehr und mehr ferne hiell und geradezu ausschloss, ihre Freiheit verlieren, so sieht jeder Unbefangene ein, ob an dieser Umwandlung in das Schlimmere Deutsche oder Einheimische wesentlichen Antheil hatten. In wieferne eine Verschlimmerung der bäuerlichen Verhältnisse mit dem Säculari- sationsprocesse der husitischen Periode Hand in Hand ging, und gehen musste, mógen Andere erörtern. Da der Tractat gegen den Mag. Adalbertus Rankonis de Ericino gerichtef ist, welcher bereits 1372 sich in Paris aufhielt (Palacky. Formelbücher, II. Urk. 192, S. 151—155), so durste derselbe in die ersten Jahre des Erzbischofs Johann, Nnebfolgers Arnests von Pardubiz fallen. Das darauffolgende Gedicht: dolus mundi, hut wie die meisten lateinischen Poesien jener Tage keinen poetischen Werth, verdient aber der Sittenscbilderung wegen hier einen Platz. Nicht minder das Klaggedicht über den Versall klösterlicher Ehre und Auszeichnung. Die literaturhistorische Aufzeichnung eines Zeitgenossen über den Sacramentstreit in Prag, führt wie das erwähnte Gedicht in die Bewegungen ein, welehe sehr bald aus dem Schoosse der Carolina in das Leben drangen und Böhmen zum Heerde der grössten Contro- versen machten. Wie dieses kam und dass gerade Böhmen und kein anderes Land sich des Kelches so entschieden annahm, ihn zuletzt zom Nationalsymbol erhob, habe ich in meinen Prager Concilien weitläufg hesprochen. 1) Die Auffindung des Codex eines Prager Bischofs, von gelusten and jauen ständiachen Deschlüsaen, dic durch feierliche Eintragung in die Laudtuſel geselsliche Sanction echallen hallen, das Unrucht der Leibeigenschaft mil beredlom Worle zn brandmarken. Ditse glücklichen Versuche sind nicht fort- gestizt worden“. — Hus war es, wolcher, wie Wenzel von Iglan richtig bemerkte (pro eo quod possessiombus spirituali luri detrahebat, plurimos poteutes laycos sibi blandiebat altrahere), den Adel durch Preisgebung der geistlichen Besitzthümer an zich zog und damil die Besserung des Loses der Beuern, welche onf den Bexithun- gen der Prager Kirche eingetreten war, verhinderte, obwohl er ansanglich die Sache dor Bauern verlrelen balte. In dem Austeelen der Taboriten, in llirem Kample mit dem Adel Hegen nicht blos religiöse, condern schr socisle Gründe. 1) Dio communio quotldiana (lI. S. 60) hildel dazu den nalürllchen Ubergang.
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156 welehem ich in den historischen Untersucbungen Erwähnung gethan und die Dr. Hecht in den Schristen des deutschhistorischen Vereines in Prag herausgegeben, hat in dieser Beziehung ein neues Licht ver- breitet, da ziemlich klar aus demselben hervorgeht, dass Ende des XI. Jabrhundertes diese Praxis in Bohmen noch nicht erloschen war. Wann nun dieselbe in Böbmen und in Prag zumal wieder aufkam, ist nach dem Erscheinen des ersten Bandes der Geschichtschreiber wieder zur Confroverse gemacht worden. Man hat selbst ganz unbe- sugter Weise die Stelle bei Laurentius von Brezowa bestritten; allein bier kann man wohl sagen, eben nur um zu streiten. Mir steht eine Reihe von Belegen zu Gehote"), durch welche ich beweisen kann, dass sich nicht erst gegen Ende des XV. Jahrhundertes die Ansicht ») 1. Als orsten Beleg gegen Böhringer's Behauplungen wider die im eraten Bund ausge- sprochenen Ansichten, fuhre ich an, dass von Nicolaus de Drazna (Dresden) sich in der That ein Tractat 2u Gunsten des Laienkelches vorsindet. Cod. Univ. Prag. 1II, G.9. 2. Möge hier ein auch Pelzel bekaanter Tractal Ia seiner ganzen Ausführlichkeit solgen (Bibl. comit. de Thun. T. 6): Circa aanum Domini MCCCCXII in civilale drazhensi, Misnensis diocesis, eui tune praesidebat in episcopatu Joannes dictus Ochmanus, vir fama optima pracclarus el in omai scientiarum geuere doctistimus et maturus moribus, Petrus et Nicolaus puerorum exuditores in loslus nomnata civitalis drazhenais schola plutimas curiotas moventes questiones illas non aunt voriti juxts capita sua contra auctontatem sacrae scripturae el sanctorum decretorum sinistre definiru inter quas etiam hac movebatur questio: an larcls sll porrigenda communio duplicis specier videli- cet panis et vini in cncharistie sacramento? Quibus queshrombus scholarium mululudinem zuorum multipliciter infecerunt. Que encom Coctrina cum ad aures virt claciaximi domini Joannis episcopi supra nomi- nali pervennset, OOx Ipsus Petrum et Nicolnum cum corum doctrinac faventibus ex- chudi jussit et ehiminari de episcopztu Misnensi. Qui tandem Pragansem ongress urbem lupi sub pelle ovina per ſautorum suo- rum euxilia ef novitalum amatores, quandam domum in civitale nova juxla fossam antique clvitatis possederunt et pluralitatem scholarium collegerunt. Et inter alias eorum versucias dogmati faverunt: purgatoriumpost hane vitam anima- rum non esse. Quod sanctorum suſtragia non sunt invo canda. Quod papa sive Romanus pontiſex til antichristuv cam clero slhi sob- jecto el quod communio cucharistie sub duplicispecle larcis sit admlnistranda et celere plures éôrum erant sinistre, quas docebant, fanlasie Hits magister Jacobellus de Miza baccalaureos sacre theologie conxenciens ipsam commumonem sicut praedictam est cepit Ambonisare. Et contra probibitionem Conrudi Archiepiscopi Pragensis et aliorum praelutorun ejusdem ecclesie frontose alleolarit practicare in ecclesiis sauctorum Marlini in fosxato et
156 welehem ich in den historischen Untersucbungen Erwähnung gethan und die Dr. Hecht in den Schristen des deutschhistorischen Vereines in Prag herausgegeben, hat in dieser Beziehung ein neues Licht ver- breitet, da ziemlich klar aus demselben hervorgeht, dass Ende des XI. Jabrhundertes diese Praxis in Bohmen noch nicht erloschen war. Wann nun dieselbe in Böbmen und in Prag zumal wieder aufkam, ist nach dem Erscheinen des ersten Bandes der Geschichtschreiber wieder zur Confroverse gemacht worden. Man hat selbst ganz unbe- sugter Weise die Stelle bei Laurentius von Brezowa bestritten; allein bier kann man wohl sagen, eben nur um zu streiten. Mir steht eine Reihe von Belegen zu Gehote"), durch welche ich beweisen kann, dass sich nicht erst gegen Ende des XV. Jahrhundertes die Ansicht ») 1. Als orsten Beleg gegen Böhringer's Behauplungen wider die im eraten Bund ausge- sprochenen Ansichten, fuhre ich an, dass von Nicolaus de Drazna (Dresden) sich in der That ein Tractat 2u Gunsten des Laienkelches vorsindet. Cod. Univ. Prag. 1II, G.9. 2. Möge hier ein auch Pelzel bekaanter Tractal Ia seiner ganzen Ausführlichkeit solgen (Bibl. comit. de Thun. T. 6): Circa aanum Domini MCCCCXII in civilale drazhensi, Misnensis diocesis, eui tune praesidebat in episcopatu Joannes dictus Ochmanus, vir fama optima pracclarus el in omai scientiarum geuere doctistimus et maturus moribus, Petrus et Nicolaus puerorum exuditores in loslus nomnata civitalis drazhenais schola plutimas curiotas moventes questiones illas non aunt voriti juxts capita sua contra auctontatem sacrae scripturae el sanctorum decretorum sinistre definiru inter quas etiam hac movebatur questio: an larcls sll porrigenda communio duplicis specier videli- cet panis et vini in cncharistie sacramento? Quibus queshrombus scholarium mululudinem zuorum multipliciter infecerunt. Que encom Coctrina cum ad aures virt claciaximi domini Joannis episcopi supra nomi- nali pervennset, OOx Ipsus Petrum et Nicolnum cum corum doctrinac faventibus ex- chudi jussit et ehiminari de episcopztu Misnensi. Qui tandem Pragansem ongress urbem lupi sub pelle ovina per ſautorum suo- rum euxilia ef novitalum amatores, quandam domum in civitale nova juxla fossam antique clvitatis possederunt et pluralitatem scholarium collegerunt. Et inter alias eorum versucias dogmati faverunt: purgatoriumpost hane vitam anima- rum non esse. Quod sanctorum suſtragia non sunt invo canda. Quod papa sive Romanus pontiſex til antichristuv cam clero slhi sob- jecto el quod communio cucharistie sub duplicispecle larcis sit admlnistranda et celere plures éôrum erant sinistre, quas docebant, fanlasie Hits magister Jacobellus de Miza baccalaureos sacre theologie conxenciens ipsam commumonem sicut praedictam est cepit Ambonisare. Et contra probibitionem Conrudi Archiepiscopi Pragensis et aliorum praelutorun ejusdem ecclesie frontose alleolarit practicare in ecclesiis sauctorum Marlini in fosxato et
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157 gebildet hat, dass Nichtböhmen die Praxis des Kelches einfulrten; wie ich hier auch noch ein Zeugniss vom Jahre 1419 anfülren will, das schon damals, also noch unter Wenzel oder gleich nach dessen Tode neugebornen Kindern die Communion gereicht wurde. Ubrigens ist das erstere ganz gleichgiltig, ob es zuerst von Fremden oder Ein- heimischen geschah. Der Sigmund Rzepanski, welchen der. jedoch erst 1699 geschriebene processus in reformatione religionis catholicae hactenus in regno Bohemiae observatus als ersten Pfarrer anführt, der die Communion unter beiden Gestalten austheilte (Cod. Univ. Prag. XI. A. 12. f. 30): anno domini 1414 die quadam dominica Pragac primo omnium in D. Martini Episcopi templo inter veteris et sancti Adalberti in nova civitate Pragensi, que ecclesia situata esl supra ffumen inter coriarios. Asterens, ipsam fuisse practicn tam in primitiva ceclesin ex institatione Chrisli el Apostolorum doetrina et post ens sic esse servata in tempore sanctorum martyrum usque ad annos mille Christi natalis, post quos annos mille solutus est, ut ipse dixit, satauas et abiatuis esl juge sacrificium per cleri torporem et negligeatiam. Et hane suam opinionem multis ex lege auctoritalibus et sanctorum patrum allega- tionibus pro sua voluntate retortis stuiluil asstruere. Cujus doctrine serviebat temporia illina malitia. Nam propter inciaerationem magistri Jognnis Hus et magistri Jeronymi in Coastantia divisus populus in urhe Pragensi para illoram seviebat in prelatos proprins ymo terroribus diverais, quos contumeliis ab urbe exclustt plures per XIV annos et residuis paucis resistentibus ora ad replicandum conclusit. Accessit et alind malum huic oppinioni conperaus, mors videlicel regis serenissimi Bohemic Wenceslni, quo defuncto dispersi sunt lapides sauelnarii sacre theologie professores doclissimi in diversa nacionum exterarum: ut sic jam non esset, qui valenter contradiceret. Verum tamen eum hec, et presatum est, geruntur, magister Nicolaus Parli- cov cum quibusdam arcium magistris ipsi opinioni contradicens post publicam inti- mationem valvis appressam calhedram ascendit magistrilem et questionem determina- vil contradictoriam ipsi opinioni, sed mudicum proſecit vi oppreasus adjecta supra argumeata. Nam aliquibus noctihus in studiis faligatus et aliquot diebus continue ad- versis respondens deductionibus capite dehilitatux cum petisset, sibi concedi muiti- cam requiem pro viriur recreatione, ab adversariis retinere non potuit. Qui etiam suj adversarii ipsum ejus actum quasi ciren medium interceperunt dictum magistrum Nico- laum in scholis publice confasionibus pluribus criminsudo et ubique conclamando ipsum nescivisse respondere eorum objcetis. Quorum adversaricrum ad tantum de- saevit malitia, quod ol hit residui magistri valentiores sunt exclusi ah arbe Pragensi. Noviaume autem idem Jacobellas el aliam insernst doctrinam, assecens: quod communio sanctissima encharistie sub duplici specie elram deberel ministrar paeris inbaptizatis confirmans per illud dictum Dyonisii nullum ancramentum rite in eeclesia celebratur, in quo racramentum cucharistine non suaitur.
157 gebildet hat, dass Nichtböhmen die Praxis des Kelches einfulrten; wie ich hier auch noch ein Zeugniss vom Jahre 1419 anfülren will, das schon damals, also noch unter Wenzel oder gleich nach dessen Tode neugebornen Kindern die Communion gereicht wurde. Ubrigens ist das erstere ganz gleichgiltig, ob es zuerst von Fremden oder Ein- heimischen geschah. Der Sigmund Rzepanski, welchen der. jedoch erst 1699 geschriebene processus in reformatione religionis catholicae hactenus in regno Bohemiae observatus als ersten Pfarrer anführt, der die Communion unter beiden Gestalten austheilte (Cod. Univ. Prag. XI. A. 12. f. 30): anno domini 1414 die quadam dominica Pragac primo omnium in D. Martini Episcopi templo inter veteris et sancti Adalberti in nova civitate Pragensi, que ecclesia situata esl supra ffumen inter coriarios. Asterens, ipsam fuisse practicn tam in primitiva ceclesin ex institatione Chrisli el Apostolorum doetrina et post ens sic esse servata in tempore sanctorum martyrum usque ad annos mille Christi natalis, post quos annos mille solutus est, ut ipse dixit, satauas et abiatuis esl juge sacrificium per cleri torporem et negligeatiam. Et hane suam opinionem multis ex lege auctoritalibus et sanctorum patrum allega- tionibus pro sua voluntate retortis stuiluil asstruere. Cujus doctrine serviebat temporia illina malitia. Nam propter inciaerationem magistri Jognnis Hus et magistri Jeronymi in Coastantia divisus populus in urhe Pragensi para illoram seviebat in prelatos proprins ymo terroribus diverais, quos contumeliis ab urbe exclustt plures per XIV annos et residuis paucis resistentibus ora ad replicandum conclusit. Accessit et alind malum huic oppinioni conperaus, mors videlicel regis serenissimi Bohemic Wenceslni, quo defuncto dispersi sunt lapides sauelnarii sacre theologie professores doclissimi in diversa nacionum exterarum: ut sic jam non esset, qui valenter contradiceret. Verum tamen eum hec, et presatum est, geruntur, magister Nicolaus Parli- cov cum quibusdam arcium magistris ipsi opinioni contradicens post publicam inti- mationem valvis appressam calhedram ascendit magistrilem et questionem determina- vil contradictoriam ipsi opinioni, sed mudicum proſecit vi oppreasus adjecta supra argumeata. Nam aliquibus noctihus in studiis faligatus et aliquot diebus continue ad- versis respondens deductionibus capite dehilitatux cum petisset, sibi concedi muiti- cam requiem pro viriur recreatione, ab adversariis retinere non potuit. Qui etiam suj adversarii ipsum ejus actum quasi ciren medium interceperunt dictum magistrum Nico- laum in scholis publice confasionibus pluribus criminsudo et ubique conclamando ipsum nescivisse respondere eorum objcetis. Quorum adversaricrum ad tantum de- saevit malitia, quod ol hit residui magistri valentiores sunt exclusi ah arbe Pragensi. Noviaume autem idem Jacobellas el aliam insernst doctrinam, assecens: quod communio sanctissima encharistie sub duplici specie elram deberel ministrar paeris inbaptizatis confirmans per illud dictum Dyonisii nullum ancramentum rite in eeclesia celebratur, in quo racramentum cucharistine non suaitur.
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158 novae civitatis murum sito — a parocho nomine Sigismundo Rze- panski utraque sacramenti species populo lurmatim accurrente por- recta est — war seinem Namen nach auch kein Böhme. Die zweite Thatsache aber lernen wir ans einem auf Beschl des Albicus, des frü- heren Erzbischofs versassten Tractate kennen (tractatus de sacra com- munione secundum usum alme maîris ecelesie editus per fratrem Henricum ordinis praedicatorum in conventu Budewicensi anno d. MCCCCXIX completus est). In diesem heisst es: hacretici moderni communieant pueros et infantes mox genitos et communieando suffo- cant illos vel si evomuerint infantes conculeant bas species pedibus vel specicbus (species) mammis in tantum adhaerentes sacerdotes lamebant mammas mulierum. Das ist deutlich genug. Cui doctrine cum contrvlicerent quidamn ellan printe oplmonis fnntores el ipsi b urbe Pragæuai sunt exclusi. Quibux evolusis tertiam predrczvit putlice novam furentionem: quodan sacra- menlo eucharistie remanel paais el vini subalincia hanc ponens ſanLiziam quod simi- liter slat corpus Christi cum pane elc. quo modo slal sumen stelle cum ejus sub- stancia. Et ad objecti respondenat doctorum dicontium, quôd non manet panis sub- slaucia, quod hoc verum essel, quo all consiécrationem 1. e. quod mens adurantis non dehet altendere ad panis substanciam sed ad corpus Christl, ibi in panc existen- lis. Quaar opinionem predicaus publice el ipsam xuis in arliculo mortis pro teslomeuto relinquens deſuneſus est, eul sui vuccedentes doctrinam ejus cum addicionihus propriit prosequunlur. 3. Gobort bcher dic Stelle Ans Laurenlius von Brezowa, welche auf das Enlschie- denste gegen Bóhringer spricht, wozu ich noch die besfolgende Notiz füge, Sub Episcopo (Jobannè de Streitperg) degradatus est el judicio scculari lrnditut ad comhurendum quidam sacerdos magister Petrus de Drasen (sic! Dresden) pertina- citer deſendens novem articulos Wiele haerelici. 1421. Anooymi Farrago bist. rer. Ratishonens, Öfele 11 S. 511. 1. Gehört hieher die Darstellung eines Zeitgenossen, der ersl 155 starh, nod von wolcher Böbringer keine Kenntuiss hatte. Cod. Univ. Frag. XI. C. S. Elicio Magistri Johannis Papuiskonia de Solieslaw pro declaracione compaclalorum et deereli in Basilea faeli pro comuunione utrinsque speciei. (Fuit quondam plèbanus in leta coria Prage. Demun de Praga exivit quando ſuil devaslata per Gyrzekonem de Podiebrad et mansit nowe domus et ibidem compilavil hune trac- talum et pontea electus eston prepositom Lythomierzicensom apnd S. Steſamum et ibe non dot uixit.) Nota Crucis de Telez qui copravit tractatum 1465 in rastro Pragensi. Quatvis per dei graciam innunérabiles ercores et heruies vinl ab eceleain det exlirpate et corum mecle sint celete et cradieale, lamen achuc er permissione divina
158 novae civitatis murum sito — a parocho nomine Sigismundo Rze- panski utraque sacramenti species populo lurmatim accurrente por- recta est — war seinem Namen nach auch kein Böhme. Die zweite Thatsache aber lernen wir ans einem auf Beschl des Albicus, des frü- heren Erzbischofs versassten Tractate kennen (tractatus de sacra com- munione secundum usum alme maîris ecelesie editus per fratrem Henricum ordinis praedicatorum in conventu Budewicensi anno d. MCCCCXIX completus est). In diesem heisst es: hacretici moderni communieant pueros et infantes mox genitos et communieando suffo- cant illos vel si evomuerint infantes conculeant bas species pedibus vel specicbus (species) mammis in tantum adhaerentes sacerdotes lamebant mammas mulierum. Das ist deutlich genug. Cui doctrine cum contrvlicerent quidamn ellan printe oplmonis fnntores el ipsi b urbe Pragæuai sunt exclusi. Quibux evolusis tertiam predrczvit putlice novam furentionem: quodan sacra- menlo eucharistie remanel paais el vini subalincia hanc ponens ſanLiziam quod simi- liter slat corpus Christi cum pane elc. quo modo slal sumen stelle cum ejus sub- stancia. Et ad objecti respondenat doctorum dicontium, quôd non manet panis sub- slaucia, quod hoc verum essel, quo all consiécrationem 1. e. quod mens adurantis non dehet altendere ad panis substanciam sed ad corpus Christl, ibi in panc existen- lis. Quaar opinionem predicaus publice el ipsam xuis in arliculo mortis pro teslomeuto relinquens deſuneſus est, eul sui vuccedentes doctrinam ejus cum addicionihus propriit prosequunlur. 3. Gobort bcher dic Stelle Ans Laurenlius von Brezowa, welche auf das Enlschie- denste gegen Bóhringer spricht, wozu ich noch die besfolgende Notiz füge, Sub Episcopo (Jobannè de Streitperg) degradatus est el judicio scculari lrnditut ad comhurendum quidam sacerdos magister Petrus de Drasen (sic! Dresden) pertina- citer deſendens novem articulos Wiele haerelici. 1421. Anooymi Farrago bist. rer. Ratishonens, Öfele 11 S. 511. 1. Gehört hieher die Darstellung eines Zeitgenossen, der ersl 155 starh, nod von wolcher Böbringer keine Kenntuiss hatte. Cod. Univ. Frag. XI. C. S. Elicio Magistri Johannis Papuiskonia de Solieslaw pro declaracione compaclalorum et deereli in Basilea faeli pro comuunione utrinsque speciei. (Fuit quondam plèbanus in leta coria Prage. Demun de Praga exivit quando ſuil devaslata per Gyrzekonem de Podiebrad et mansit nowe domus et ibidem compilavil hune trac- talum et pontea electus eston prepositom Lythomierzicensom apnd S. Steſamum et ibe non dot uixit.) Nota Crucis de Telez qui copravit tractatum 1465 in rastro Pragensi. Quatvis per dei graciam innunérabiles ercores et heruies vinl ab eceleain det exlirpate et corum mecle sint celete et cradieale, lamen achuc er permissione divina
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139 Es mogen hier in der Note noch weitere Belege folgen, durch welche der Leser zugleich auch in dic weitere Entwicklung des Utra- quismus eingeſühet wird. Es schliesst sich nun an das Verhergehende eine grössere An- zabl von Notizen aus dem XIV. und XV. Jahrhunderte an, die ich gelegentlich bei Durchsicht der Handschriften der Universitätsbiblin- thek fand. Gerne hätte ich diesen noch einige Notizen aus den älte- sten Todtenbüchern von St. Georg anf dem Hradschin und das nunmehr vergessene Capitel über Bohmen aus den einst so viel gelesenen Bartholomäus de Glamilla de proprietatibus rèrum beige- geben. Die Chroniken, Notizen etc. befanden sich zum Theile auf den Deckeln oder der inneren Seite derselben, zum Theile in der Mitte — s ad probacioacn lidelimn al dampuacionem impiorum una remansit, qae rocat ir Wal- dentium secta qoe per arbem christianitatis ut oanicer sepit, que aat hostilis minica ecclesic Romane, que eciam ommibus modis intendit destruese fdem, morenta et uitni muctorum et coasvetadines rationibiles intendit eraditare. Cujus secte quienmi hereaiarcha dielus Wiclelf eral forlinsintus defensor in multia articulis jam Judui all occlexia dommatis. Quod rudiens endum secta quin libri Wikleff in Boumia commundan- tar at landanturict speciuliter aliqui arheuh ab eccleria Romana condomnati, venerunt qnitam (de) Mlasna)) clerici et scolares de Drazden, alii de Pikardin. alli de Anglin qui adhuc plus qaam prius infeceraut et Intoricarerunt per tos errores regoum Bohomlan. Tuudem ſorlifienta illa secta videns quoque quod Romana ceclexis Bon hahet usuor communionis sucharertio sub uiraque specie quanium ad populum laicalem seu volgarem, et quin ille arbiculus est colora(isrimus zophisticn rcripturitrt argumeutis apparenlibus homimbut simplicibus et ydeotis praxim utrlosque speeiei inceperunt in cinilite Pragensi, cujus praxia adberenciu magnam habnernul. Primo quôrundam magistrorum et stadencuon el sacerdolum et post sccularium personanum aliquorum nobilium et volgarium uirissque sérs et apecialiter grachosiorum Ragls Wenceshu. El post poblice predicarerunt, quoé communicare sub atraque spocie quilibet christmnur tenetur ex precepto Christi el est tante nccessititis, quod sine na nullus polesl salvari. El propier enndem causam parvulos aule usun racionis communicaverunt ot communieant. Et predicaverunt quod commnnio sub una spěcre eal merlega quia subtralulur gracia meramentahis, quix wajor graen ſacramentalis dalur sub utrnque specte quam aub una, sed sub una medium eucharistiae mcrk- menlum. Mortuo aulem rege Wenceslno anno domni 119 cito capul errevt secta Wal- denmumm vide Wiclefitarum, que te frateraitus Thaborensis sen ſralrts de monle Tabor nomnarit, habens in sun socielate pro major parte vvigi paaperis et inopis mullitudinem copiovam. Hujus sectac fundamentui ſuit persequi destrvere ymo fundi- *) Prirui sii mil streher Madh onteiſhalirí.
139 Es mogen hier in der Note noch weitere Belege folgen, durch welche der Leser zugleich auch in dic weitere Entwicklung des Utra- quismus eingeſühet wird. Es schliesst sich nun an das Verhergehende eine grössere An- zabl von Notizen aus dem XIV. und XV. Jahrhunderte an, die ich gelegentlich bei Durchsicht der Handschriften der Universitätsbiblin- thek fand. Gerne hätte ich diesen noch einige Notizen aus den älte- sten Todtenbüchern von St. Georg anf dem Hradschin und das nunmehr vergessene Capitel über Bohmen aus den einst so viel gelesenen Bartholomäus de Glamilla de proprietatibus rèrum beige- geben. Die Chroniken, Notizen etc. befanden sich zum Theile auf den Deckeln oder der inneren Seite derselben, zum Theile in der Mitte — s ad probacioacn lidelimn al dampuacionem impiorum una remansit, qae rocat ir Wal- dentium secta qoe per arbem christianitatis ut oanicer sepit, que aat hostilis minica ecclesic Romane, que eciam ommibus modis intendit destruese fdem, morenta et uitni muctorum et coasvetadines rationibiles intendit eraditare. Cujus secte quienmi hereaiarcha dielus Wiclelf eral forlinsintus defensor in multia articulis jam Judui all occlexia dommatis. Quod rudiens endum secta quin libri Wikleff in Boumia commundan- tar at landanturict speciuliter aliqui arheuh ab eccleria Romana condomnati, venerunt qnitam (de) Mlasna)) clerici et scolares de Drazden, alii de Pikardin. alli de Anglin qui adhuc plus qaam prius infeceraut et Intoricarerunt per tos errores regoum Bohomlan. Tuudem ſorlifienta illa secta videns quoque quod Romana ceclexis Bon hahet usuor communionis sucharertio sub uiraque specie quanium ad populum laicalem seu volgarem, et quin ille arbiculus est colora(isrimus zophisticn rcripturitrt argumeutis apparenlibus homimbut simplicibus et ydeotis praxim utrlosque speeiei inceperunt in cinilite Pragensi, cujus praxia adberenciu magnam habnernul. Primo quôrundam magistrorum et stadencuon el sacerdolum et post sccularium personanum aliquorum nobilium et volgarium uirissque sérs et apecialiter grachosiorum Ragls Wenceshu. El post poblice predicarerunt, quoé communicare sub atraque spocie quilibet christmnur tenetur ex precepto Christi el est tante nccessititis, quod sine na nullus polesl salvari. El propier enndem causam parvulos aule usun racionis communicaverunt ot communieant. Et predicaverunt quod commnnio sub una spěcre eal merlega quia subtralulur gracia meramentahis, quix wajor graen ſacramentalis dalur sub utrnque specte quam aub una, sed sub una medium eucharistiae mcrk- menlum. Mortuo aulem rege Wenceslno anno domni 119 cito capul errevt secta Wal- denmumm vide Wiclefitarum, que te frateraitus Thaborensis sen ſralrts de monle Tabor nomnarit, habens in sun socielate pro major parte vvigi paaperis et inopis mullitudinem copiovam. Hujus sectac fundamentui ſuit persequi destrvere ymo fundi- *) Prirui sii mil streher Madh onteiſhalirí.
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160 von Handschriften und waren eben deshalb unbeachtet geblieben. In ähnlicher Art verhielt es sich auch mit den interessanten statisti- schen Aufzeichnungen S. 85—90, welche, wie ich nicht zweiſle, gar Vielen willkommen sein werden. Dazu nher gehort nothwendig cine grossere Bemerkung, welche ich erst jetzt zu machen im Stande bin. Wie ich mich namlich aus Handschriften überzeuge, die mir Herr Dr. Pelzel zuc Versügung stellte, ist, was hier die Ausschrift trägt, census huereditarium regius eivitatum regaliom etc. nur ein Theil eines eigenen Convolutes: berna regalis generalis regni Boemie. Dieses enthält zuerst die zwôlf Districte (Pragensis, Plznensis, Luthomiericensis, Grecensis. Rakonicensis, Chrudimensis, Prachinen- sis, Slanensis, Boleslaviensis, Zatecensis, Czaslaviensis, Bechinensis) ; tua uvertere prelutos ceclexisticos dolato«. Episcopor, plehauos, sacerdoter, curatos et allos, religiosos quuique monachor, nniverallatem aſudil, viros doclos, magi tros tl litèralos atque scolares, potentes quoque secutares scificet barones et divites quales- cunque. Propter quod in turbis animose et manu armala sacramentum cucharistie cor- pus domini antufurentes per regnuta congrediebaztur vastantes spoliantes cl exu- rentes eccieaſas monasteria oratorin capullas et altxrix ymaginea talvatoris D. Marino rirginis et aliorum sanclorum ubicunque conculientes al comburenſes vestes sacratas et ornamenta ecclesiastica, ornatus vero et pallas et calices diripientes. Sacerdolcs magistros et potenler expugnaates captivantes occidentes et comburenles. Hec deniqut Irsternilas habuit in suo gremio sacerdoles auos quorum quidam erant plebani et ahas curati vel vicaril qui postposito suo ordine barbali et tne plattis cum eis incedebant, mismutes patrim sine veste sacra ut ornal-, a0d communi urale lunicall extræ loca conkecrala ecclenias pratorin el capellas miaualis et oſſicia in missalibus non advestentes, koras cauonteas penitus abjicientes. Inauper hec ſialernilas Reu tecta fterum crisma unctionem extremam conſe sionem auricularem sive Acramen- Llem et similia detestilur, audragia fanctôram jam lu celis existentium non credil; purgatorit ignen post hanc vitain aon tenent; fextritates sanctorum non observant. junia decleslastica penitus abjedit. Ymo non solum in Jiebus jejuniorum communi- bus sed et in magaa Vl feria carnes indifferenter bec religro manducal Propler heč igilur et simitia universitas Pragensis in suis nclibus scolasticis et gindna- cionibus communiter impedita ymo vere suspensa fuit. Est eciam hoc adjiciendum, quod fralernitile seu secla quae so Taborensls appel- lavil erects paaci temporibus elapsis alia fraternitas ten sectu capul erexit que se orghanos appellant, babans similiter multitudinom copiosam inopis et pauperi volgi. lujes fratemititis fandamentvm ſuit fore tale quile Taborencium, solum quod in ornabibus et in ecclesia quando nran( in civilitibus moasubani, jejunia *l xanctorum ſeslivilates el quedam biis timilin strictiux quam fratres de Tabor observahant, In tyranulde rero el crudelitade antem he ambe frnternilates fuerunt fortiter colligate Durarerual autem be weele bellum quaxi continne gerentes an anno domini 1119
160 von Handschriften und waren eben deshalb unbeachtet geblieben. In ähnlicher Art verhielt es sich auch mit den interessanten statisti- schen Aufzeichnungen S. 85—90, welche, wie ich nicht zweiſle, gar Vielen willkommen sein werden. Dazu nher gehort nothwendig cine grossere Bemerkung, welche ich erst jetzt zu machen im Stande bin. Wie ich mich namlich aus Handschriften überzeuge, die mir Herr Dr. Pelzel zuc Versügung stellte, ist, was hier die Ausschrift trägt, census huereditarium regius eivitatum regaliom etc. nur ein Theil eines eigenen Convolutes: berna regalis generalis regni Boemie. Dieses enthält zuerst die zwôlf Districte (Pragensis, Plznensis, Luthomiericensis, Grecensis. Rakonicensis, Chrudimensis, Prachinen- sis, Slanensis, Boleslaviensis, Zatecensis, Czaslaviensis, Bechinensis) ; tua uvertere prelutos ceclexisticos dolato«. Episcopor, plehauos, sacerdoter, curatos et allos, religiosos quuique monachor, nniverallatem aſudil, viros doclos, magi tros tl litèralos atque scolares, potentes quoque secutares scificet barones et divites quales- cunque. Propter quod in turbis animose et manu armala sacramentum cucharistie cor- pus domini antufurentes per regnuta congrediebaztur vastantes spoliantes cl exu- rentes eccieaſas monasteria oratorin capullas et altxrix ymaginea talvatoris D. Marino rirginis et aliorum sanclorum ubicunque conculientes al comburenſes vestes sacratas et ornamenta ecclesiastica, ornatus vero et pallas et calices diripientes. Sacerdolcs magistros et potenler expugnaates captivantes occidentes et comburenles. Hec deniqut Irsternilas habuit in suo gremio sacerdoles auos quorum quidam erant plebani et ahas curati vel vicaril qui postposito suo ordine barbali et tne plattis cum eis incedebant, mismutes patrim sine veste sacra ut ornal-, a0d communi urale lunicall extræ loca conkecrala ecclenias pratorin el capellas miaualis et oſſicia in missalibus non advestentes, koras cauonteas penitus abjicientes. Inauper hec ſialernilas Reu tecta fterum crisma unctionem extremam conſe sionem auricularem sive Acramen- Llem et similia detestilur, audragia fanctôram jam lu celis existentium non credil; purgatorit ignen post hanc vitain aon tenent; fextritates sanctorum non observant. junia decleslastica penitus abjedit. Ymo non solum in Jiebus jejuniorum communi- bus sed et in magaa Vl feria carnes indifferenter bec religro manducal Propler heč igilur et simitia universitas Pragensis in suis nclibus scolasticis et gindna- cionibus communiter impedita ymo vere suspensa fuit. Est eciam hoc adjiciendum, quod fralernitile seu secla quae so Taborensls appel- lavil erects paaci temporibus elapsis alia fraternitas ten sectu capul erexit que se orghanos appellant, babans similiter multitudinom copiosam inopis et pauperi volgi. lujes fratemititis fandamentvm ſuit fore tale quile Taborencium, solum quod in ornabibus et in ecclesia quando nran( in civilitibus moasubani, jejunia *l xanctorum ſeslivilates el quedam biis timilin strictiux quam fratres de Tabor observahant, In tyranulde rero el crudelitade antem he ambe frnternilates fuerunt fortiter colligate Durarerual autem be weele bellum quaxi continne gerentes an anno domini 1119
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161 dann den „ordo seu modus colligendii“, die „jura collectorunt notarii majoris et civis“, die „jura notariorum minorum“, die „littera majesta- tis super colleccione berne generalis“ s. d. Dann heisst es: sequitur una summa integra Berne regalis a monasteriis et eivitatibus regni Boemie tollenda, cameram domini regis concernens, quorum monaste- riorum et civitatum nomina cum summis sunt infra scripta. Die Klöster gehen voraus, dann kommen dic Städte. Die Betrage sind die gleichen. Es heisst ferner (Geschichtschreiber II. S. 89): fratribus de Janowicz, dominis de Colowrat, Steſanno barnussmeystri in Pieska post mortem Czepiczonis, Wache in Brewnovia monasterio, Baworkoni in civitate Misa; Zaczpdomino Borssoni hrabie de Ossiek. S. 90: Loes uque al annunydomiut 1423 In tanhum denique rober quolihol harun sectarnm crevit. quod uuaqueque hibuerit quasi 300 eurrus bellicos, aliquot milllia poditum qui ad aliud non vacabaat nisi nut lo regno aut axtra regnum vnslaciones exercere et depo- palacionet, civitales vero jam quam plures quelibel posredit, sucs sacerdotes ibs collacando. Sccr qualia horror. Hecôtico maxiii ol manifesli inceperunl communionem caliciv uiam nov Lilem et dominl Tvemi cum magna aviditato conönnant ipsam. Ipd inctpe- rant choream et filli corum caudam lysorum emendanl. Que antem e! quanta mala venorunt super rognum Bobemie propter communtonem calieis postea dlcelur. Tandem sapienciorus viri eccletiaslici et seculares nobiles et militares et civitates videntes quod talin mala sopire non posiea! nec eix reaiature valertní, quis commu- nionem calicia pro deſensions et routo osmum Ulorum malorum habnerunt si dixe- runt : an nobis libertoretur commanio culicis, vellomus quiescere ab omnibes bellis, de post dicti sapienciores screntes in ommbus cuntis ncelesiasticis arduis el ambiguis recurrendum est ad sedem Apostolicam, hoc fecerunt ancundum illud des preceplam Aniteron. 17. 8i difficiin c. Tandem predicti sapienciores vota sun ex han anctontate conlulerant ad saerum concilſum omnem auam tantan — el lunc sanctiatimus paley Marlious ca compassionn malorum que currunt in christianitate el specialiter in tegno Boheme auctoritale apostolica congregavit synodum ten concilium generale in Rasilen ut Ipsum concilianr diſfiniat ardua dubla ecclesinstica ad que concilin christiani debend recurrere in canis fidei — — Sacrum concrhum Basilense (alla tums Boemis ſecerat compactala De Boemis et Moravis suxcipienldus ceclesixsticam verilatera et gacem realitar ci cum eſſeclu et in omnibns aliid quam in utu corzmunionia ułriusque specien ſidei et ritui univernalia ecelene confermantibus, illi et Ille qui talem utum habenteommunicabunt aub duplici apecie cum suctoritale domini J. Ch. el ecciosie vere sponse ejus et arliculus ille in sacro concilio discutletur ad ple- nom quoad materiam de precapto el videbitur quid circa illuartrhcilum pro reri- tale catholien sit tenenaumet agondam pro stilitate et talulo populi christizni et onm bus matare et digeste pertractalir ainilominus si in deshlero habond diclam lí Fontes. VII
161 dann den „ordo seu modus colligendii“, die „jura collectorunt notarii majoris et civis“, die „jura notariorum minorum“, die „littera majesta- tis super colleccione berne generalis“ s. d. Dann heisst es: sequitur una summa integra Berne regalis a monasteriis et eivitatibus regni Boemie tollenda, cameram domini regis concernens, quorum monaste- riorum et civitatum nomina cum summis sunt infra scripta. Die Klöster gehen voraus, dann kommen dic Städte. Die Betrage sind die gleichen. Es heisst ferner (Geschichtschreiber II. S. 89): fratribus de Janowicz, dominis de Colowrat, Steſanno barnussmeystri in Pieska post mortem Czepiczonis, Wache in Brewnovia monasterio, Baworkoni in civitate Misa; Zaczpdomino Borssoni hrabie de Ossiek. S. 90: Loes uque al annunydomiut 1423 In tanhum denique rober quolihol harun sectarnm crevit. quod uuaqueque hibuerit quasi 300 eurrus bellicos, aliquot milllia poditum qui ad aliud non vacabaat nisi nut lo regno aut axtra regnum vnslaciones exercere et depo- palacionet, civitales vero jam quam plures quelibel posredit, sucs sacerdotes ibs collacando. Sccr qualia horror. Hecôtico maxiii ol manifesli inceperunl communionem caliciv uiam nov Lilem et dominl Tvemi cum magna aviditato conönnant ipsam. Ipd inctpe- rant choream et filli corum caudam lysorum emendanl. Que antem e! quanta mala venorunt super rognum Bobemie propter communtonem calieis postea dlcelur. Tandem sapienciorus viri eccletiaslici et seculares nobiles et militares et civitates videntes quod talin mala sopire non posiea! nec eix reaiature valertní, quis commu- nionem calicia pro deſensions et routo osmum Ulorum malorum habnerunt si dixe- runt : an nobis libertoretur commanio culicis, vellomus quiescere ab omnibes bellis, de post dicti sapienciores screntes in ommbus cuntis ncelesiasticis arduis el ambiguis recurrendum est ad sedem Apostolicam, hoc fecerunt ancundum illud des preceplam Aniteron. 17. 8i difficiin c. Tandem predicti sapienciores vota sun ex han anctontate conlulerant ad saerum concilſum omnem auam tantan — el lunc sanctiatimus paley Marlious ca compassionn malorum que currunt in christianitate el specialiter in tegno Boheme auctoritale apostolica congregavit synodum ten concilium generale in Rasilen ut Ipsum concilianr diſfiniat ardua dubla ecclesinstica ad que concilin christiani debend recurrere in canis fidei — — Sacrum concrhum Basilense (alla tums Boemis ſecerat compactala De Boemis et Moravis suxcipienldus ceclesixsticam verilatera et gacem realitar ci cum eſſeclu et in omnibns aliid quam in utu corzmunionia ułriusque specien ſidei et ritui univernalia ecelene confermantibus, illi et Ille qui talem utum habenteommunicabunt aub duplici apecie cum suctoritale domini J. Ch. el ecciosie vere sponse ejus et arliculus ille in sacro concilio discutletur ad ple- nom quoad materiam de precapto el videbitur quid circa illuartrhcilum pro reri- tale catholien sit tenenaumet agondam pro stilitate et talulo populi christizni et onm bus matare et digeste pertractalir ainilominus si in deshlero habond diclam lí Fontes. VII
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162 appatecario. Burgravio in Neeztin. Tubicensis domini regis. — Ottoni Kythlicz. Bei der in diesen Auszeichnungen zuletzt folgenden Reihe der Städle (S. 85) heisst es: Pieska—quem percipiunt coci domini regis Wenceslai, was einen besseren Sion gibt. Bei Wodnian — Burggravins piscensis castri. Bei Budweis — quem percipit Henricus de Lozan capitaneus Wratis- laviensis pro castro suo Bechinensi. Bei Colonia — item Balilee. Johann Ssyndel (Schindel) heisst: doctor et lector ordinarius univer- sitatis studii Pragensis. Bei Tachowia : Petrus Turkowecz. Sequitur, heisst es dann ferner, ruga regalis, nämlich pro incen- dio, falsitate, usura, stupro, invasione domus alterius, homicidio, pla- gis baculinis, violencia facta coram consilio, devolucionibus qui fa- ciunt super communifatem vel unus alteri, appellationibus ad D. suh- camerarium qui rationem communitati facere non possunt; pro inobe- diencia D. regis mandatorum vel subcamerarii: qui judicem male trac- tant vel consules; qui pandit consilium; qui perjurat; qui falsum festi- monium perhibuit; qui de bonis suis propriis justas et debitas eol- lectas non solvit; qui super dominin seu communitate edificat; pro insidiis viarum; pro fraccione seu violacione pacis; si aliquis testa- mentum viduas et orphanos concernentes injuste et indebite fuisset insecutus; qui hereditatis proprie census presbyteris appropriavit sine consensu regio; qui ungeltum, mutas, felonia seu quascunque nugarias de novo constituit obsque regio consensu; si qui commis- sarii testamentorum et quamdiu tonenda (sic): pro ûaveis plagis; si quis intestatus decessit; si consilium seu communilas nobis ultra predictos articulos super excessibus quibuseunque invenerit, hoe debet commuaionom sub anphel specie perseveraverint*). Hoc eorum andaisiatoribus Indi- cantibus S. Concilium sacerdotſhus dictorum regni at marchionains coonnunicandi Anh uiraque specio populum; c24 vero pevionaí, que ln ankis diseretloula constilate reverenter el devole postulaverint, facaltates pro eorum ublitate et malute in domno largietor, Noc somper obeerrato quod sacerdotos sic communlcan- libux sompor dicanl, quod ipsi firmiter debenl credere quod non onb specie panla naro tantum nec inh specie cins songuis tantum, sed aub quallbet apecie est integer totus Christus. — Prospiolat quilibet racione utens, s) Bohemi ista quituor notata tenent et videbugt opposltam. *) Cs. SUM. XNX. 10. c2l. 14. (231 Qnad údetka jayti 4se oleck Ecleales 30n MtriaguAlor ne pratceplo domiai al snmipiendam anl utragee tpecir Arsalet el a7 con-
162 appatecario. Burgravio in Neeztin. Tubicensis domini regis. — Ottoni Kythlicz. Bei der in diesen Auszeichnungen zuletzt folgenden Reihe der Städle (S. 85) heisst es: Pieska—quem percipiunt coci domini regis Wenceslai, was einen besseren Sion gibt. Bei Wodnian — Burggravins piscensis castri. Bei Budweis — quem percipit Henricus de Lozan capitaneus Wratis- laviensis pro castro suo Bechinensi. Bei Colonia — item Balilee. Johann Ssyndel (Schindel) heisst: doctor et lector ordinarius univer- sitatis studii Pragensis. Bei Tachowia : Petrus Turkowecz. Sequitur, heisst es dann ferner, ruga regalis, nämlich pro incen- dio, falsitate, usura, stupro, invasione domus alterius, homicidio, pla- gis baculinis, violencia facta coram consilio, devolucionibus qui fa- ciunt super communifatem vel unus alteri, appellationibus ad D. suh- camerarium qui rationem communitati facere non possunt; pro inobe- diencia D. regis mandatorum vel subcamerarii: qui judicem male trac- tant vel consules; qui pandit consilium; qui perjurat; qui falsum festi- monium perhibuit; qui de bonis suis propriis justas et debitas eol- lectas non solvit; qui super dominin seu communitate edificat; pro insidiis viarum; pro fraccione seu violacione pacis; si aliquis testa- mentum viduas et orphanos concernentes injuste et indebite fuisset insecutus; qui hereditatis proprie census presbyteris appropriavit sine consensu regio; qui ungeltum, mutas, felonia seu quascunque nugarias de novo constituit obsque regio consensu; si qui commis- sarii testamentorum et quamdiu tonenda (sic): pro ûaveis plagis; si quis intestatus decessit; si consilium seu communilas nobis ultra predictos articulos super excessibus quibuseunque invenerit, hoe debet commuaionom sub anphel specie perseveraverint*). Hoc eorum andaisiatoribus Indi- cantibus S. Concilium sacerdotſhus dictorum regni at marchionains coonnunicandi Anh uiraque specio populum; c24 vero pevionaí, que ln ankis diseretloula constilate reverenter el devole postulaverint, facaltates pro eorum ublitate et malute in domno largietor, Noc somper obeerrato quod sacerdotos sic communlcan- libux sompor dicanl, quod ipsi firmiter debenl credere quod non onb specie panla naro tantum nec inh specie cins songuis tantum, sed aub quallbet apecie est integer totus Christus. — Prospiolat quilibet racione utens, s) Bohemi ista quituor notata tenent et videbugt opposltam. *) Cs. SUM. XNX. 10. c2l. 14. (231 Qnad údetka jayti 4se oleck Ecleales 30n MtriaguAlor ne pratceplo domiai al snmipiendam anl utragee tpecir Arsalet el a7 con-
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163 esse in gracia nostra. Dann heisst es: secuntur statuta pretorii seu consilli majoris civitatis Pragensis de homicidio, wobei die Bestim- mung: item in jure Pragensi emenda una facit 3 8 20 gr. item in jure Maythurgensi una emenda facit 1 3 gr. Hierauf: nota, quod infra scripti testes non admittuntur ad deponendum pro capile jura- mentum: manifesti adulteri, concubinarii, balneatores, prolocutores, fistulatores, effloratores, joculatores, lusores, spurii et ceteri suspecti latrones. Sequitur jus judieis eurie ac aliorum officialium. Jura D. sub- camevarii a monasteriis et civitatibus provenientia. Jura familize D. subcamerarii secuntur. Notantur census de civitatibus regine. Se- quilur summa de civilatibus D. regine. Kann ich somit in Betreff des census hereditarius wesentliche Zusätze zu dem Texte geben, so enthäit derselhe bereits zu den ser- mones ad Bohemos S. 90 Zusatze, welche ich, als der erste Band ersebien, noch nicht zu geben vermochte. Einen, wic ich glaube, sehu wichtigen Abschnitt geben des Hus Universitätsschriften, von welchen man bisher keine Ahnung hatte. Sie sind zur Charakteristik des Mag. Johannes ein wesentlicher Beitrag ond gewälren zugleich auch ein treues Bild seiner Einwirkung auf jüngere Männer, wie der eigen- thümlichen Thätigkeit an der Carolina. In Betreff der auf das Jabr 1409 bezüglichen Materialien, verweise ich übrigens auf meinen Johannes Hus. Ob die grosse oratio S. f12 nicht vielleicht dem Hieronymus zuzuschreiben sei, mag als eine Controverse angesehen werden, die ich nicht mit genügenden Gründen zu entscheiden ver- mag. Die Gesandtenrede. S 174, wie die Apologie des Hus S. 156 dörsten zu den werthvollsten Theilen dieser Sammlung gehören. Mag man sich noch so schr sträuben, die bisherige Auffassung dieses Gegenstandes wird und muss doch wohl aufgegeben werden. Was aber nun vor Allem in Angriff genommen werden sollte. ist die Darstellung der Umwandlung der Besitzverhältnisse Bohmens, der Austreibung der deutschen Bürger aus Prag und andern Städten, die grossartige Güterconfiscation, welche in letzteren zu Gunsten der čechischen Bevölkerung stattfand, und der grossen Säcularisation, welche theils die Utraquisten, theils K. Sigismund anrichteten. Hievon gibt die consignatio nur den Ansang. Eine der hiesigen Bibliotheken verwahrt einen ganzen Folianten voll Verzeichnisse, die über diese wichtige Veränderung genaue Aufschlüsse geben. Die Geschichte Böhmens wird dadurch cine andere: das deutsche Element 118
163 esse in gracia nostra. Dann heisst es: secuntur statuta pretorii seu consilli majoris civitatis Pragensis de homicidio, wobei die Bestim- mung: item in jure Pragensi emenda una facit 3 8 20 gr. item in jure Maythurgensi una emenda facit 1 3 gr. Hierauf: nota, quod infra scripti testes non admittuntur ad deponendum pro capile jura- mentum: manifesti adulteri, concubinarii, balneatores, prolocutores, fistulatores, effloratores, joculatores, lusores, spurii et ceteri suspecti latrones. Sequitur jus judieis eurie ac aliorum officialium. Jura D. sub- camevarii a monasteriis et civitatibus provenientia. Jura familize D. subcamerarii secuntur. Notantur census de civitatibus regine. Se- quilur summa de civilatibus D. regine. Kann ich somit in Betreff des census hereditarius wesentliche Zusätze zu dem Texte geben, so enthäit derselhe bereits zu den ser- mones ad Bohemos S. 90 Zusatze, welche ich, als der erste Band ersebien, noch nicht zu geben vermochte. Einen, wic ich glaube, sehu wichtigen Abschnitt geben des Hus Universitätsschriften, von welchen man bisher keine Ahnung hatte. Sie sind zur Charakteristik des Mag. Johannes ein wesentlicher Beitrag ond gewälren zugleich auch ein treues Bild seiner Einwirkung auf jüngere Männer, wie der eigen- thümlichen Thätigkeit an der Carolina. In Betreff der auf das Jabr 1409 bezüglichen Materialien, verweise ich übrigens auf meinen Johannes Hus. Ob die grosse oratio S. f12 nicht vielleicht dem Hieronymus zuzuschreiben sei, mag als eine Controverse angesehen werden, die ich nicht mit genügenden Gründen zu entscheiden ver- mag. Die Gesandtenrede. S 174, wie die Apologie des Hus S. 156 dörsten zu den werthvollsten Theilen dieser Sammlung gehören. Mag man sich noch so schr sträuben, die bisherige Auffassung dieses Gegenstandes wird und muss doch wohl aufgegeben werden. Was aber nun vor Allem in Angriff genommen werden sollte. ist die Darstellung der Umwandlung der Besitzverhältnisse Bohmens, der Austreibung der deutschen Bürger aus Prag und andern Städten, die grossartige Güterconfiscation, welche in letzteren zu Gunsten der čechischen Bevölkerung stattfand, und der grossen Säcularisation, welche theils die Utraquisten, theils K. Sigismund anrichteten. Hievon gibt die consignatio nur den Ansang. Eine der hiesigen Bibliotheken verwahrt einen ganzen Folianten voll Verzeichnisse, die über diese wichtige Veränderung genaue Aufschlüsse geben. Die Geschichte Böhmens wird dadurch cine andere: das deutsche Element 118
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164 ward eliminirt, das čechische triumphirte anf allen Puncten und die Revolution war fertig. Diese Seite des Husitismus verdient einc be- sondere Monographie. Die nächstfolgenden Abschnitte de civitate Pragensi S. 310, welche ich in Melk fand und abschrieb, woselbst die freundliche Auſnahme (1857) mir unvergesslich bleiben wird, und der Tractat des vielbesprochenen Andreas von Böhmisch-Brod über den Ursprung des Husitismus S. 327, den ich in München fand, werden gewiss willkommene Gaben sein. In Betreff des Bruders Petrus von der Neuenstadt „Predigerordens ein lerer der heiligen schrifft und prediger des Closters zu Sant Cle- menten zu Prag“, von welchem in dem Tractate de civitate Pragensi S. 317 die Rede ist, erwäbne ich nachträglich, dass seine angeb- liche freie, aber nichts weniger als freiwillige Revocation nach dem Cod. Univ. Prag. III, 9. 16, f. 73 geschah : sabbato ante dominicam oculi 1417 in collegio Caroli coram tota universitate studii Pragensis et in praesentia scabinorum et consulum ac communitalum omnium civitatum Pragensium. Nach dem Cod. XI. E. 3, f. 98 bekannte derselbe, er „habe den Meister Johannes Hus todlich und felschlich beclagt zu Bononia vor meinen obersten und lerern, meistern und vor den ge- bruderen in dem eloster und Convent zu Sant Dominik — und das dieselben betriger und vorleyter der neuen Barb sollen also derkant werden, das sie haben spitzige nasen und bleich antlitz und helle Stimmen vno sint grosse Buller vnd lauffen oft zu empsahen den beiligen leichnam vnd das heilige Blut vnsers herrn J. Ch. an alle Scham vnd ersamkeit. Sie sint auch teuflisch leut und tragen lange messer, sie schlagen vnd treten die leut an alle vorcht." Für so wichtig hiell man diese Revocation, dass sie selbst den Wer- ken des Hus beigegeben wurde. Wenn von den Zeitgenossen des Hus irgend jemand berufer war, über seine Zeit zu schreiben, so war es Andreas. Sein Tractal (Biblioſheca regia Monacensis lat. 14029) wurde von Christof Frei- berrn von Aretin, welcher ihn (dem Namen des Autors nach) kannte, dem Andreas von Regensburg irriger Weise zugeschrieben (Liter. Handbuch fur die baierische Geschichte. Liter. der Staatsgeschichte I. S. 139). Er diente offenbar dem im ersten Bande abgedruckten Dialoge des Andreas von Regensburg zur Grundlage, ist aber bisher von Niemanden benützt worden. Er ward unter dem überwältigenden
164 ward eliminirt, das čechische triumphirte anf allen Puncten und die Revolution war fertig. Diese Seite des Husitismus verdient einc be- sondere Monographie. Die nächstfolgenden Abschnitte de civitate Pragensi S. 310, welche ich in Melk fand und abschrieb, woselbst die freundliche Auſnahme (1857) mir unvergesslich bleiben wird, und der Tractat des vielbesprochenen Andreas von Böhmisch-Brod über den Ursprung des Husitismus S. 327, den ich in München fand, werden gewiss willkommene Gaben sein. In Betreff des Bruders Petrus von der Neuenstadt „Predigerordens ein lerer der heiligen schrifft und prediger des Closters zu Sant Cle- menten zu Prag“, von welchem in dem Tractate de civitate Pragensi S. 317 die Rede ist, erwäbne ich nachträglich, dass seine angeb- liche freie, aber nichts weniger als freiwillige Revocation nach dem Cod. Univ. Prag. III, 9. 16, f. 73 geschah : sabbato ante dominicam oculi 1417 in collegio Caroli coram tota universitate studii Pragensis et in praesentia scabinorum et consulum ac communitalum omnium civitatum Pragensium. Nach dem Cod. XI. E. 3, f. 98 bekannte derselbe, er „habe den Meister Johannes Hus todlich und felschlich beclagt zu Bononia vor meinen obersten und lerern, meistern und vor den ge- bruderen in dem eloster und Convent zu Sant Dominik — und das dieselben betriger und vorleyter der neuen Barb sollen also derkant werden, das sie haben spitzige nasen und bleich antlitz und helle Stimmen vno sint grosse Buller vnd lauffen oft zu empsahen den beiligen leichnam vnd das heilige Blut vnsers herrn J. Ch. an alle Scham vnd ersamkeit. Sie sint auch teuflisch leut und tragen lange messer, sie schlagen vnd treten die leut an alle vorcht." Für so wichtig hiell man diese Revocation, dass sie selbst den Wer- ken des Hus beigegeben wurde. Wenn von den Zeitgenossen des Hus irgend jemand berufer war, über seine Zeit zu schreiben, so war es Andreas. Sein Tractal (Biblioſheca regia Monacensis lat. 14029) wurde von Christof Frei- berrn von Aretin, welcher ihn (dem Namen des Autors nach) kannte, dem Andreas von Regensburg irriger Weise zugeschrieben (Liter. Handbuch fur die baierische Geschichte. Liter. der Staatsgeschichte I. S. 139). Er diente offenbar dem im ersten Bande abgedruckten Dialoge des Andreas von Regensburg zur Grundlage, ist aber bisher von Niemanden benützt worden. Er ward unter dem überwältigenden
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165 Gesühle des Ungeheuren, des Unbegreiflichen, ja für unmöglich Erachteten geschrieben, welches der Umsturz der karolingischen Blüthezeit in Bohmen, der Ausbruch der busitischen Revolution er- zeugte. Andreas, bereits 1396 Decan der Artistenfacultät, (liber de- canorum I, S. 19. 315) wurde nach Vertreibung der Deutschen, an welcher sich noch alle čechischen Artisten als einer Nationalsache betheiligten, in der Angelegenheit der Verbrennung wycleffitischer Schriften durch Erzbischof Shinco nach Rom geschiekt. Von da an trennen sich aber die Wege. Der Gegensatz, welcher die čechischen Gelehrten vereinigte, hat dureb den Abzug der Deutschen und den grossen Nachtheil, welchen die Prager davon erlitten, seine vereinigende Krast verloren. Andreas war einer der Ersten, welcher sich gegen die wycleffilische Richtung erklörte, der seitdem Hus verficl und da- mit das Signal zur Trennung der siegenden Partei gab. Sein Brief an Erzbischof Sbinco (II, S. 170) gibt davon sprecbendes Zeugniss. Er blieb hiebei nicht stehen. Das leidenschaftliche Treiben seines bisberigen Freundes, der sich seit 1409 erst zum Fübrer der ultra- čechischen, dann der wycleffitischen Partei erschwungen hatte, der Anbliek der taglich sich mehrenden Spaltungen und der wachsende Terrorismus, den die čechisch radicale Partei in Prag husübte, brachten Andreas dahin, seinem bisherigen Freunde, mit welchem er so oft freundschaftlich verkehrt, zusammen gegessen, getrunken und in einem Bette geschlasen, die freundschaftlichsten Vorstellungen zu machen. Sie befinden sich in dom merkwürdigen Briese des Capitel- cod. D. 31, f. 221—223 vom Jabre 1414. Seitdem war der Bruch zwischen den beiden Freunden unheilbar, obwohl Andreas niemals wie Stefan Palcc bis zur unmittelbaren Anklage gegen Hus schritf. Ist dieser Brief wirklich im Jahre 1414 versasst und dieses Datum nicht etwa ierig oder nur als das der Absebrift zu verstehen, so müsste man das Absageschreiben in Verbindung mit den Erklarungen bringen, welche im Jahre 1413 abgegeben wurden, als K. Wenzel Rathschläge verlangte, um sein (durch Hus) zerrütteles Reich wieder zur Ruhe zu bringen. Damals stand Andreas auf Seiten des Stefan Palec, Stanislaus von Znaym, Petrus von Znaym, Johann Elyae, Jobann Hyldisen, Bruder Hermann, und Matthäus von Königsal, welche acht Doctoren den gegen das Treiben der Wyolesfiten ge- richteten Rathschlag abgaben. Es war dies die Cohorte von 1409, intime Freunde des His, welcher die Eigenthümlichkeit halte, gerade
165 Gesühle des Ungeheuren, des Unbegreiflichen, ja für unmöglich Erachteten geschrieben, welches der Umsturz der karolingischen Blüthezeit in Bohmen, der Ausbruch der busitischen Revolution er- zeugte. Andreas, bereits 1396 Decan der Artistenfacultät, (liber de- canorum I, S. 19. 315) wurde nach Vertreibung der Deutschen, an welcher sich noch alle čechischen Artisten als einer Nationalsache betheiligten, in der Angelegenheit der Verbrennung wycleffitischer Schriften durch Erzbischof Shinco nach Rom geschiekt. Von da an trennen sich aber die Wege. Der Gegensatz, welcher die čechischen Gelehrten vereinigte, hat dureb den Abzug der Deutschen und den grossen Nachtheil, welchen die Prager davon erlitten, seine vereinigende Krast verloren. Andreas war einer der Ersten, welcher sich gegen die wycleffilische Richtung erklörte, der seitdem Hus verficl und da- mit das Signal zur Trennung der siegenden Partei gab. Sein Brief an Erzbischof Sbinco (II, S. 170) gibt davon sprecbendes Zeugniss. Er blieb hiebei nicht stehen. Das leidenschaftliche Treiben seines bisberigen Freundes, der sich seit 1409 erst zum Fübrer der ultra- čechischen, dann der wycleffitischen Partei erschwungen hatte, der Anbliek der taglich sich mehrenden Spaltungen und der wachsende Terrorismus, den die čechisch radicale Partei in Prag husübte, brachten Andreas dahin, seinem bisherigen Freunde, mit welchem er so oft freundschaftlich verkehrt, zusammen gegessen, getrunken und in einem Bette geschlasen, die freundschaftlichsten Vorstellungen zu machen. Sie befinden sich in dom merkwürdigen Briese des Capitel- cod. D. 31, f. 221—223 vom Jabre 1414. Seitdem war der Bruch zwischen den beiden Freunden unheilbar, obwohl Andreas niemals wie Stefan Palcc bis zur unmittelbaren Anklage gegen Hus schritf. Ist dieser Brief wirklich im Jahre 1414 versasst und dieses Datum nicht etwa ierig oder nur als das der Absebrift zu verstehen, so müsste man das Absageschreiben in Verbindung mit den Erklarungen bringen, welche im Jahre 1413 abgegeben wurden, als K. Wenzel Rathschläge verlangte, um sein (durch Hus) zerrütteles Reich wieder zur Ruhe zu bringen. Damals stand Andreas auf Seiten des Stefan Palec, Stanislaus von Znaym, Petrus von Znaym, Johann Elyae, Jobann Hyldisen, Bruder Hermann, und Matthäus von Königsal, welche acht Doctoren den gegen das Treiben der Wyolesfiten ge- richteten Rathschlag abgaben. Es war dies die Cohorte von 1409, intime Freunde des His, welcher die Eigenthümlichkeit halte, gerade
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166 diejenigen, mit denen er am meisten befreundel gewesen, vor der Welt als Lügner und schlechte Kerle darzustellen, wenn sie sich weigerten, mit ihm durch Dick und Dünn zu wandern. Die acht Doctoren erlagen und das Jahr 1413 sah die Verbannung wenigstens von vier čechischen Professoren (Chron. Univ. Prag. Nr. 29), nur vier Jahre nachdem sie wider alle Universitätsstatuten die Deutschen zum Abzuge genöthigt. Die Nemesis hatte sich rasch eingestellt. Andreas von Broda scheint nicht unter den Verbannten gewesen zu sein, wohl aber die Opposition gegen die husitische Überfluthung mannhaft fortgesetzt, zu haben. Als die Frage über die Communion unter beiderlei Gestalten an der Universität bespruchen wurde, schrieb Andreas dagegen (Cod. Univ. XIII. E. 5). Gegen ihn isf auch die Abhandlung Jacobell's von Mics, weleher sich an Hus angeschlossen, als die alten Freunde sich von ihm treunten, gerichtet (Cod. Bibl. Univ. III. G. 28. f. 55—132). Dieselbe Bibliothek enthält auch einen angeblichen Brief des Andreas an Hus, I. B. 29, welcher, wenn er wirklich an letzteren gerichtet wäre, eine ausserordentliche Bedentung besässe. Denn dann wäre sicher, dass Hus bereits die Communion unter beiden Gestalten in Prag ausgetheilt hätte. Allein nicht an Hus, sondern an dessen Freund Gallus, welcher in den Briefen des Hus aus Constanz mehrfach erwähnt wird, ist der Brief gerichtet, der dem Andreas von Broda zugeschrieben wird. Von diesem gilt auch was im Briefe gesagt wird : cum intrasti Pragam civitatem, commota est universa civitas. Ausdrücklich wird er von dem Briefschreiber. f. 11, Z. 15, idcoque Domine Galle frater mi in Christo dilccte bei scinem Namen genannt. Nun schreibt aber Cod. Univ. XIII, K. 5, welcher, was be- merkenswerth ist, Tractate des Andreas de Broda enthält, diesen Brief nicht dem Andreas, sondern dem Stefan von Palec zu 1). In dem Contexte ist jedoch der Name desjenigen, an welchen der Brief gerichtet ist, ausgelassen. Andreas kann somit schwerlich als Ver- fasser dieses an Gallus gerichteten Bricses angeschen werden, insbe- sondere da die Aufschrift hei Cod. 1, B. 29 nur von späterur Zeit, saec. XVII oder XVIII herstammt. Derselbe Brief wird in einem anderen Codex nicht blos Stefan Palec zugeschricben, sondern auch als in Constanz verfasst und gegen Hus gerichtet, dargestellt. Hin- 1) So auch Cod. V. D. 7.
166 diejenigen, mit denen er am meisten befreundel gewesen, vor der Welt als Lügner und schlechte Kerle darzustellen, wenn sie sich weigerten, mit ihm durch Dick und Dünn zu wandern. Die acht Doctoren erlagen und das Jahr 1413 sah die Verbannung wenigstens von vier čechischen Professoren (Chron. Univ. Prag. Nr. 29), nur vier Jahre nachdem sie wider alle Universitätsstatuten die Deutschen zum Abzuge genöthigt. Die Nemesis hatte sich rasch eingestellt. Andreas von Broda scheint nicht unter den Verbannten gewesen zu sein, wohl aber die Opposition gegen die husitische Überfluthung mannhaft fortgesetzt, zu haben. Als die Frage über die Communion unter beiderlei Gestalten an der Universität bespruchen wurde, schrieb Andreas dagegen (Cod. Univ. XIII. E. 5). Gegen ihn isf auch die Abhandlung Jacobell's von Mics, weleher sich an Hus angeschlossen, als die alten Freunde sich von ihm treunten, gerichtet (Cod. Bibl. Univ. III. G. 28. f. 55—132). Dieselbe Bibliothek enthält auch einen angeblichen Brief des Andreas an Hus, I. B. 29, welcher, wenn er wirklich an letzteren gerichtet wäre, eine ausserordentliche Bedentung besässe. Denn dann wäre sicher, dass Hus bereits die Communion unter beiden Gestalten in Prag ausgetheilt hätte. Allein nicht an Hus, sondern an dessen Freund Gallus, welcher in den Briefen des Hus aus Constanz mehrfach erwähnt wird, ist der Brief gerichtet, der dem Andreas von Broda zugeschrieben wird. Von diesem gilt auch was im Briefe gesagt wird : cum intrasti Pragam civitatem, commota est universa civitas. Ausdrücklich wird er von dem Briefschreiber. f. 11, Z. 15, idcoque Domine Galle frater mi in Christo dilccte bei scinem Namen genannt. Nun schreibt aber Cod. Univ. XIII, K. 5, welcher, was be- merkenswerth ist, Tractate des Andreas de Broda enthält, diesen Brief nicht dem Andreas, sondern dem Stefan von Palec zu 1). In dem Contexte ist jedoch der Name desjenigen, an welchen der Brief gerichtet ist, ausgelassen. Andreas kann somit schwerlich als Ver- fasser dieses an Gallus gerichteten Bricses angeschen werden, insbe- sondere da die Aufschrift hei Cod. 1, B. 29 nur von späterur Zeit, saec. XVII oder XVIII herstammt. Derselbe Brief wird in einem anderen Codex nicht blos Stefan Palec zugeschricben, sondern auch als in Constanz verfasst und gegen Hus gerichtet, dargestellt. Hin- 1) So auch Cod. V. D. 7.
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167 gegen dinste dem Andreas die reprobatio Waldensium haerelicorum finita a. d. MCCCCXXVIII. in Egra feria I. in vigilia epiphanie domini (Bibl. Un. XIII. E. 3.) angehören, vorausgesetzt dass Andreas noch 1428 lebte. Walrscheinlich auch die daselbst befindliche lectura, welche wic fast alle Manuscripte der Prager Universitätsbibliothek in abscheulicher Weise von einem früberen Bibliotheksbeamten verstüm- melt wurde. Dic Notiz anno domini MCCCCXXVIII in vigilia sancte Trinitatis et in tempore (quando) Taborite exspectabantur Egrae. Amen, hal sich noch erhalten. Die in dem Codex angelegte Samm- lung von Documenten, die sich auf das Constanzer Concil beziehen, dürite dann gleicbfalls dem Andreas von Brod zugeschrieben werden. Der interessante Tractal, welchen ich hiermit veröffenſlicbe, ist jedoch micht in Eger, sondern in Leipzig geschrieben, wo Andrens diejeni- gen wieder sah, deren Abgang aus Prag er 1409 besördern half. 1st er Verſasser der grossen Lobrede auf die Prager Universität (incepcio super quodlibet), so ist das Geschick, welches ihn betroffen, nicht blos die Zerstörung der Universität durch das Mittel, das er zu ihrer nationalen Hebung ergriff, erlebt zu haben, sondern auch bei den- jenigen eine Zuflucht zu suchen, welche er zur Auswanderung zwang. ein sehr eigenthümliches, und es ist wohl nicht nothwendig don Seelen- zustand des čechischen Magisters in Leipzig weitliufig zu beschreiben. Andreas von Böhmisch-Brod stand in Bezug auf diese Dinge nicht allein da, nur konnte er von sich sagen, er habe früher als alle andern erkannt, dass die Psade des Hus weder für ihn selbst noch für seine Nation zum Heile fübren konnten. Um so interessanter mag es aber sein, neben ihm noch einen anderen zu vernebmen, welcher länger hei Hus aushielt und dessen Zeugniss sehr unbequem gewesen sein muss, da es sich erst in einer Art von Versteck (gleich der Apologie des Hus) auffand — Simon's von Tyssnow. Ich lasse seinen hochst merkwurdigen Brief hier in der Anmerkung solgen 1). 1) Magnificonlissimis se nobilisklmis dominls Baronibus Virico de Rosenberg, Crenkoni de Warlenberg alias de Wenteli, Vlrice de nova domo, Hynkoni Krusarna de Lichtem- berg et Benrice Berka de Dubx allisque famosis clientibus (A. B. C.) at prudeatihus (D. E. F.)cividus civilatum eleclis in concílſo el congregatione Cruiavinuti por pre- dielems generale concilium (1421) capstaneis et dispensalorhus regaí Doomic, quidam vibasimus et objectissimus ecerdotum salus et pax Chril et sue eceletie sit enm omníbas vobis. Ad honorem dei ompipotentis pro incremento ne contervaciane fidel orſhodoxe et pro labe predictam fdem in regno Boemie et marconalu Moravie
167 gegen dinste dem Andreas die reprobatio Waldensium haerelicorum finita a. d. MCCCCXXVIII. in Egra feria I. in vigilia epiphanie domini (Bibl. Un. XIII. E. 3.) angehören, vorausgesetzt dass Andreas noch 1428 lebte. Walrscheinlich auch die daselbst befindliche lectura, welche wic fast alle Manuscripte der Prager Universitätsbibliothek in abscheulicher Weise von einem früberen Bibliotheksbeamten verstüm- melt wurde. Dic Notiz anno domini MCCCCXXVIII in vigilia sancte Trinitatis et in tempore (quando) Taborite exspectabantur Egrae. Amen, hal sich noch erhalten. Die in dem Codex angelegte Samm- lung von Documenten, die sich auf das Constanzer Concil beziehen, dürite dann gleicbfalls dem Andreas von Brod zugeschrieben werden. Der interessante Tractal, welchen ich hiermit veröffenſlicbe, ist jedoch micht in Eger, sondern in Leipzig geschrieben, wo Andrens diejeni- gen wieder sah, deren Abgang aus Prag er 1409 besördern half. 1st er Verſasser der grossen Lobrede auf die Prager Universität (incepcio super quodlibet), so ist das Geschick, welches ihn betroffen, nicht blos die Zerstörung der Universität durch das Mittel, das er zu ihrer nationalen Hebung ergriff, erlebt zu haben, sondern auch bei den- jenigen eine Zuflucht zu suchen, welche er zur Auswanderung zwang. ein sehr eigenthümliches, und es ist wohl nicht nothwendig don Seelen- zustand des čechischen Magisters in Leipzig weitliufig zu beschreiben. Andreas von Böhmisch-Brod stand in Bezug auf diese Dinge nicht allein da, nur konnte er von sich sagen, er habe früher als alle andern erkannt, dass die Psade des Hus weder für ihn selbst noch für seine Nation zum Heile fübren konnten. Um so interessanter mag es aber sein, neben ihm noch einen anderen zu vernebmen, welcher länger hei Hus aushielt und dessen Zeugniss sehr unbequem gewesen sein muss, da es sich erst in einer Art von Versteck (gleich der Apologie des Hus) auffand — Simon's von Tyssnow. Ich lasse seinen hochst merkwurdigen Brief hier in der Anmerkung solgen 1). 1) Magnificonlissimis se nobilisklmis dominls Baronibus Virico de Rosenberg, Crenkoni de Warlenberg alias de Wenteli, Vlrice de nova domo, Hynkoni Krusarna de Lichtem- berg et Benrice Berka de Dubx allisque famosis clientibus (A. B. C.) at prudeatihus (D. E. F.)cividus civilatum eleclis in concílſo el congregatione Cruiavinuti por pre- dielems generale concilium (1421) capstaneis et dispensalorhus regaí Doomic, quidam vibasimus et objectissimus ecerdotum salus et pax Chril et sue eceletie sit enm omníbas vobis. Ad honorem dei ompipotentis pro incremento ne contervaciane fidel orſhodoxe et pro labe predictam fdem in regno Boemie et marconalu Moravie
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168 Es müssen seltsame Dinge in Prag, das sich zum übrigen König- reiche verhiclt wic Paris zu Frankreich, in dieser und der nächstfol- genden Zeit vorgesallen sein. Die eigenthümlichen Tendenzen be- leuchtet die Melker Handschrift S. 311 in schr interessanter Weise. Damals mögen auch die Pseudosobéslavischen Stadtrechte Prags ver- fasst worden sein, von denen es heisst, nachdem Herr Soběslav am Botič bei St Johann seinen jungeren Bruder besiegt und gesangen genommen, „weil er die deutschen Fremdlinge in der Prager Stadt und auf dem Lande verbreitel", hatten die bobmischen Landherren beschlossen, dass kein deutscher Fremdling im Fürstenthume Böhmen ein Amt, sei es geistlich sci es welllich, bei Verlust der Nase er- langen könne. Sie sollten als Gäste behandelt werden. Dann sei ferner inficiente expurganda, motus conscienua et nalurall compassione intendo vestras domi- uatrones timore et en, quam decet, revereatia in paucis scriptis adhorlari at presertim quatnor arficnlos in quorun fide vestras definistis voluntales allosque Christicclas in regno Boemie mutsum compellert ul per eox leneant. — Die hodierna communi- cantes sacramenti sub utraque specie auſogientes hanc dominllegem et sibi pertinacites contradicentes aine Lnore del populo prouunciant, talem communionem suh utraque specie omnibuthominihux esse sic necessariam, quod sind ipsa non sit salus cuiquai vialoct et ad hoe plares congesterunt acripturas mendacihus illas sea- tentils iopugnanles. — Postposito timore des per suas deordinatas predicationes in crudebssimas hominun occisiones per eos esl populus concitalus el dinissa fraterua caritate magistros et doclores Mosque bonor hiles sacerdotes cum eccleain Deis tantes extra rugnum Boemiae ul suas opiniones quanivis toti sancte ecclesie contrarias in finem quem faciunt deducere valeant, expellene procucarunl. Hiue etram horribili: mala, qnorur non est nuinerus, contra senum conscientie mendaerm Gudictum) per sux occulln el dolosa consilia at publicar predicaliones per se et suos socios ne disci- pulos in regno Bocmie et Marchiantu Moravic ordinzrunt Et quero — an aale annos viginta tunc quando tenebatur in Blemia fides con Romaua ecclesia, sciliect quando commnio lanſum oab olraque (una ?) specie suſſeei ſaycali populo ad salutem non obslante lio nagedimenlo nec de aliis punctis, in qui- bas mine cerli de Boemia a Romana ecclesin dissenſrunt, an tonc Boemia ſuit pars vialrix sancte ecclesie vialriels catholice. — Ex quo Boemi nou audent ſidom sunm dare ad cujnscunque judicium eatholici judieis extra regaum Boemixe tenenlis fidem cum communitale Chrisli fideliom — talex Roemi sual suspecti de haeresi el teismale.— Non dubito qood verbum dei in rogno Boemie habnil ordinalam liberlitem super vunta uli eregna oundi: sod racerdoles, qui hen per eorum deordinataspredicatio- nea present malam, quod in regno Boemie nimis dru continualus, suscitaverunl. merito timent, ne ab xctu predicalionis corom demeritis hoc exigeutibussuspendantur. Sermo mens sit ad lo popule sublimix rogní Boemie et presertim lidl amenixsima CIVILES Pragensis. — Nonne dolor et clamor ast hodie per universust regnum — dolor heu infdclitaus alque seismatis ſere per tolumn regnum ef speelaliter per amemssimam
168 Es müssen seltsame Dinge in Prag, das sich zum übrigen König- reiche verhiclt wic Paris zu Frankreich, in dieser und der nächstfol- genden Zeit vorgesallen sein. Die eigenthümlichen Tendenzen be- leuchtet die Melker Handschrift S. 311 in schr interessanter Weise. Damals mögen auch die Pseudosobéslavischen Stadtrechte Prags ver- fasst worden sein, von denen es heisst, nachdem Herr Soběslav am Botič bei St Johann seinen jungeren Bruder besiegt und gesangen genommen, „weil er die deutschen Fremdlinge in der Prager Stadt und auf dem Lande verbreitel", hatten die bobmischen Landherren beschlossen, dass kein deutscher Fremdling im Fürstenthume Böhmen ein Amt, sei es geistlich sci es welllich, bei Verlust der Nase er- langen könne. Sie sollten als Gäste behandelt werden. Dann sei ferner inficiente expurganda, motus conscienua et nalurall compassione intendo vestras domi- uatrones timore et en, quam decet, revereatia in paucis scriptis adhorlari at presertim quatnor arficnlos in quorun fide vestras definistis voluntales allosque Christicclas in regno Boemie mutsum compellert ul per eox leneant. — Die hodierna communi- cantes sacramenti sub utraque specie auſogientes hanc dominllegem et sibi pertinacites contradicentes aine Lnore del populo prouunciant, talem communionem suh utraque specie omnibuthominihux esse sic necessariam, quod sind ipsa non sit salus cuiquai vialoct et ad hoe plares congesterunt acripturas mendacihus illas sea- tentils iopugnanles. — Postposito timore des per suas deordinatas predicationes in crudebssimas hominun occisiones per eos esl populus concitalus el dinissa fraterua caritate magistros et doclores Mosque bonor hiles sacerdotes cum eccleain Deis tantes extra rugnum Boemiae ul suas opiniones quanivis toti sancte ecclesie contrarias in finem quem faciunt deducere valeant, expellene procucarunl. Hiue etram horribili: mala, qnorur non est nuinerus, contra senum conscientie mendaerm Gudictum) per sux occulln el dolosa consilia at publicar predicaliones per se et suos socios ne disci- pulos in regno Bocmie et Marchiantu Moravic ordinzrunt Et quero — an aale annos viginta tunc quando tenebatur in Blemia fides con Romaua ecclesia, sciliect quando commnio lanſum oab olraque (una ?) specie suſſeei ſaycali populo ad salutem non obslante lio nagedimenlo nec de aliis punctis, in qui- bas mine cerli de Boemia a Romana ecclesin dissenſrunt, an tonc Boemia ſuit pars vialrix sancte ecclesie vialriels catholice. — Ex quo Boemi nou audent ſidom sunm dare ad cujnscunque judicium eatholici judieis extra regaum Boemixe tenenlis fidem cum communitale Chrisli fideliom — talex Roemi sual suspecti de haeresi el teismale.— Non dubito qood verbum dei in rogno Boemie habnil ordinalam liberlitem super vunta uli eregna oundi: sod racerdoles, qui hen per eorum deordinataspredicatio- nea present malam, quod in regno Boemie nimis dru continualus, suscitaverunl. merito timent, ne ab xctu predicalionis corom demeritis hoc exigeutibussuspendantur. Sermo mens sit ad lo popule sublimix rogní Boemie et presertim lidl amenixsima CIVILES Pragensis. — Nonne dolor et clamor ast hodie per universust regnum — dolor heu infdclitaus alque seismatis ſere per tolumn regnum ef speelaliter per amemssimam
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169 zwischen den beiden Brüdern, allen Landherren, Städten(1) und Poprawcen sestgesetzt worden, 1. dass, wenn kein Erbe des Fürsten- thumes in Böhmen vorhanden ware, der Bürgermeister der grösseren Stadt Prag das Land während seiner Verwaisung (interregnum) re- gieren solle ; 2. Prag solle in keiner Sache mehr dem Unterkämmerer unterstehen, sondern nur dem Könige; 3. zur Wahl eines Königes sollen die Prager Burgermeister die Landherren, Städte und alle geistlichen und weltlichen obersten Landbeamton, so wie die ansãssi- gen Gemeinden zusammen berufen; 4. jeder Bürger könne sein Leben, seine Ebre, sein Gut vertheidigen; 5. jede Burgersfrau könne vom Gute ihres Monnes nur für drei Heller verprocessiren. 6. Knechte und Mägde könnten sich verheirathen; 7. gegen einen ungerechten Für- sten ist das Recht des Widerstandes gewährt: 8. jeder Bürger habe Freizügigkeit; 9. der Vater kann seinem Kinde einen beliebigen civitatem Pragensem est difasus. Et ut in habundancia loquar lacrimarum et in toi approbatione manme erroris, nonne doctores magistros prels lon incerdotes divernos religinxos et omnes qnos habnisti Katholicos a te turpiter non ejecisti, ipsos diuque (denique) domibus et rebus tuis manibus spoliasti. O popule stulte et Insipiens. Nonne illi caput tuum et oculi tui erant? quid ergo nunč Praga ymo quid nune ſuemia nizi zine tapile truncus, corpus sino oculis. — Apcri oculos tuos et vide desolationem tuxni quomodo in hrevi mutatus est color tuux oplimis. Quis to docuit, nisi nou fides tus, civilatos, oppida, villar, monasleria, castra, municiones, et alias divernas bominum habila- clonet rumpere temerarie ot comburere? lnsoper tha fides on to extinxit carilaten et hone primum nove, deinde el anlique civilatam cives morte ernúclissima prostravisl1. Taceo sulem quot hominum tam spiri- ſualium quam seeularium per regnum Bosmie gladio et ignt atro- cissime concumeieta. Infor lus tot malo repulo minimam tun maxima spolia quae ſecisti. Quid modo vel lucri amplioris vel certioris spei arridet lids nisi quod ln eo novursima lun cernunturoocauiora prioribus. Quid tunc quod mulli noD solum de plebe, xed eliam de clero et de yrmopibux nonnulli per orham in parvertis dogmatibus et in sciznata tuo ſaverent libí. Nunc vero sicut manua ſue contra omnes, sic manos omnivm terrarum suni contra te. Mundus est sanguine tho mundus praeter te et filios lecum, qui in te sunt. Vae ergo libi popule miacrende ac rae duplo quam ante. Vae non tamaberlerlaputionibns, non tam a feritate harbarorum, rae onim a ſacie tuorum, tibi vue a domestieixefamiela, a clade intestina, a cru- ciala precordiorum, a corrotionbus vscerum. Sieut enimcontra vos mutuo in- surgitis rabie veismalis agitati, sic quod diu »d unitaloin ecclene non reducemini, magisac magia vozmutuo destruotis. — Vsque quo in malo vos alterutrum confortitis et labils invicem sternitix, Invicem perditla et ab inricem consamimini. Redite ad pascua, redile ad oriln wancle mlris eoclesie ete. Der Brief ist ganzlich unbekanné.
169 zwischen den beiden Brüdern, allen Landherren, Städten(1) und Poprawcen sestgesetzt worden, 1. dass, wenn kein Erbe des Fürsten- thumes in Böhmen vorhanden ware, der Bürgermeister der grösseren Stadt Prag das Land während seiner Verwaisung (interregnum) re- gieren solle ; 2. Prag solle in keiner Sache mehr dem Unterkämmerer unterstehen, sondern nur dem Könige; 3. zur Wahl eines Königes sollen die Prager Burgermeister die Landherren, Städte und alle geistlichen und weltlichen obersten Landbeamton, so wie die ansãssi- gen Gemeinden zusammen berufen; 4. jeder Bürger könne sein Leben, seine Ebre, sein Gut vertheidigen; 5. jede Burgersfrau könne vom Gute ihres Monnes nur für drei Heller verprocessiren. 6. Knechte und Mägde könnten sich verheirathen; 7. gegen einen ungerechten Für- sten ist das Recht des Widerstandes gewährt: 8. jeder Bürger habe Freizügigkeit; 9. der Vater kann seinem Kinde einen beliebigen civitatem Pragensem est difasus. Et ut in habundancia loquar lacrimarum et in toi approbatione manme erroris, nonne doctores magistros prels lon incerdotes divernos religinxos et omnes qnos habnisti Katholicos a te turpiter non ejecisti, ipsos diuque (denique) domibus et rebus tuis manibus spoliasti. O popule stulte et Insipiens. Nonne illi caput tuum et oculi tui erant? quid ergo nunč Praga ymo quid nune ſuemia nizi zine tapile truncus, corpus sino oculis. — Apcri oculos tuos et vide desolationem tuxni quomodo in hrevi mutatus est color tuux oplimis. Quis to docuit, nisi nou fides tus, civilatos, oppida, villar, monasleria, castra, municiones, et alias divernas bominum habila- clonet rumpere temerarie ot comburere? lnsoper tha fides on to extinxit carilaten et hone primum nove, deinde el anlique civilatam cives morte ernúclissima prostravisl1. Taceo sulem quot hominum tam spiri- ſualium quam seeularium per regnum Bosmie gladio et ignt atro- cissime concumeieta. Infor lus tot malo repulo minimam tun maxima spolia quae ſecisti. Quid modo vel lucri amplioris vel certioris spei arridet lids nisi quod ln eo novursima lun cernunturoocauiora prioribus. Quid tunc quod mulli noD solum de plebe, xed eliam de clero et de yrmopibux nonnulli per orham in parvertis dogmatibus et in sciznata tuo ſaverent libí. Nunc vero sicut manua ſue contra omnes, sic manos omnivm terrarum suni contra te. Mundus est sanguine tho mundus praeter te et filios lecum, qui in te sunt. Vae ergo libi popule miacrende ac rae duplo quam ante. Vae non tamaberlerlaputionibns, non tam a feritate harbarorum, rae onim a ſacie tuorum, tibi vue a domestieixefamiela, a clade intestina, a cru- ciala precordiorum, a corrotionbus vscerum. Sieut enimcontra vos mutuo in- surgitis rabie veismalis agitati, sic quod diu »d unitaloin ecclene non reducemini, magisac magia vozmutuo destruotis. — Vsque quo in malo vos alterutrum confortitis et labils invicem sternitix, Invicem perditla et ab inricem consamimini. Redite ad pascua, redile ad oriln wancle mlris eoclesie ete. Der Brief ist ganzlich unbekanné.
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170 Theil seines Vermögens geben ; 10. ein Bürger kann sein Gut ohne alles Hinderniss einem Bürger oder Gast geben. — Uber den viel gebrauchten Ausdruck Mahomefista, womit dic Gegner der Ulraquisten bezeichnet wurden (Laurentius de Brezowa I, p. 336, wie auch bei Andreas II. p. 329) möge hier noch eine byzantinische Ansicht uber Böhmen, welche, so komisch sie lautel, offenbar auf dem missverstandenen Gebrauche dieses Beinamens beruht, folgen 1). Wenn nun die Klagen unserer Quellen sich vorzugsweise auf den Versall der Universität gerichtet haben (S. 333), so hal dieses auch nach anderen Berichten seinen guten Grund. Schon im Jahre 1415 wurden durch den Kanzler der Universi- tät, Erzbischof Konrad, das Examen für die Magisterwürde der Artistensacultät aus Gründen, welche er nur dem Kònige mittheilen wolle, suspendirt. Wohl aber wurde der Engländer Peter Payne. der eifrigste Vertheidiger des Wycleffismus durch den Lehrer und Freund des Johonnes Hus, Mag. Christann unter die Prager Magister auf- genommen, und dadurch diesem thätigen Manne, dem intellectuellen Begründer des Taboritismus durch den einflussreichsten Husiten der Weg zur Begründung seiner Lehren bereilet. Mebr und mehr steht die Universität in wissenschaftlicher Beziehung stille; diejenigen welche sich am Magisterexamen betheiligen sollen, dürsen nicht ge- wahlt werden; die Universität verliert durch das Constanzer Concil ihre Privilegien, das Strafverfahren wider die Häupter wird einge- leitet, wabrend andererseils die Universität sich mit dem Utraquis- mus identificirt. 1) Teúrow &t čxovrat Roluot, tij ti Lapoyirow 8850 w8latno:, kei 13/ vdse Pip- aariin ol &v ri x5oq vabro čoixábnrkk, Gaivě 19 rav Ha:é9ue ruparknaia CaxEvACHLvot (veGze &aUročs PMEONON15, RARIC EVSGILN T2 tal RoN.óavSpu- noc Bodra, óúrocà xXNovgim, xa) rokkol ri& někoo; vaýrnu, ob roig vpá- v25. čzi ERaýcapro 20 mvol ka? ro v)l Spraztýtiv. Márov ò: 19201 voŠro тó lV 13/2 ESpѣяy хгô« уrбu" rais êyooрivag Qutv lv ri roptrt Spnoktixty, (2 14 rob Ingou pozi, xdż t*s roò Meyuirno xai Moldino. rabres 730 roi oxeb6o ri taure ôtazaréyars vy ve &yropoaývny 25 7a a41à žuly olxoVpEVYY. Laoniw Chalcocondylae de rebus furcieis lib. Hl. p. 35. ed. Venefiis 1722. sol. ſulerpretatio Conradi Clauseri Tigurini- lis consines sunt Boeml sequentes superslicionem Somogelarum noc non Germano- pim qui ibi colunt. SupoDeclika apparatu nihil diflerune a Pannoniis. Metropolim ea
170 Theil seines Vermögens geben ; 10. ein Bürger kann sein Gut ohne alles Hinderniss einem Bürger oder Gast geben. — Uber den viel gebrauchten Ausdruck Mahomefista, womit dic Gegner der Ulraquisten bezeichnet wurden (Laurentius de Brezowa I, p. 336, wie auch bei Andreas II. p. 329) möge hier noch eine byzantinische Ansicht uber Böhmen, welche, so komisch sie lautel, offenbar auf dem missverstandenen Gebrauche dieses Beinamens beruht, folgen 1). Wenn nun die Klagen unserer Quellen sich vorzugsweise auf den Versall der Universität gerichtet haben (S. 333), so hal dieses auch nach anderen Berichten seinen guten Grund. Schon im Jahre 1415 wurden durch den Kanzler der Universi- tät, Erzbischof Konrad, das Examen für die Magisterwürde der Artistensacultät aus Gründen, welche er nur dem Kònige mittheilen wolle, suspendirt. Wohl aber wurde der Engländer Peter Payne. der eifrigste Vertheidiger des Wycleffismus durch den Lehrer und Freund des Johonnes Hus, Mag. Christann unter die Prager Magister auf- genommen, und dadurch diesem thätigen Manne, dem intellectuellen Begründer des Taboritismus durch den einflussreichsten Husiten der Weg zur Begründung seiner Lehren bereilet. Mebr und mehr steht die Universität in wissenschaftlicher Beziehung stille; diejenigen welche sich am Magisterexamen betheiligen sollen, dürsen nicht ge- wahlt werden; die Universität verliert durch das Constanzer Concil ihre Privilegien, das Strafverfahren wider die Häupter wird einge- leitet, wabrend andererseils die Universität sich mit dem Utraquis- mus identificirt. 1) Teúrow &t čxovrat Roluot, tij ti Lapoyirow 8850 w8latno:, kei 13/ vdse Pip- aariin ol &v ri x5oq vabro čoixábnrkk, Gaivě 19 rav Ha:é9ue ruparknaia CaxEvACHLvot (veGze &aUročs PMEONON15, RARIC EVSGILN T2 tal RoN.óavSpu- noc Bodra, óúrocà xXNovgim, xa) rokkol ri& někoo; vaýrnu, ob roig vpá- v25. čzi ERaýcapro 20 mvol ka? ro v)l Spraztýtiv. Márov ò: 19201 voŠro тó lV 13/2 ESpѣяy хгô« уrбu" rais êyooрivag Qutv lv ri roptrt Spnoktixty, (2 14 rob Ingou pozi, xdż t*s roò Meyuirno xai Moldino. rabres 730 roi oxeb6o ri taure ôtazaréyars vy ve &yropoaývny 25 7a a41à žuly olxoVpEVYY. Laoniw Chalcocondylae de rebus furcieis lib. Hl. p. 35. ed. Venefiis 1722. sol. ſulerpretatio Conradi Clauseri Tigurini- lis consines sunt Boeml sequentes superslicionem Somogelarum noc non Germano- pim qui ibi colunt. SupoDeclika apparatu nihil diflerune a Pannoniis. Metropolim ea
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171 Die Universitätschronik, schon so sparsam mit ihren Nach- richten, seit es zwischen den čechischen Scolaren und Magistern zum Sireite gekommen, wird bis 1420, so weit reiebt sie, eine Chronik der inneren und ausseren Kämpfe Böhmens, der Plün- derungen und Hinrichtungen; von Universitätssachen hat sie nichts mehr zu berichten. Dasür treten nun die Aufzeichnungen der De- cane, namentlich der einst so hochgepriesenen philosophischen Facultät ein 1), welcher ja alle die Bewegungsmänner angehört hatten. die den Sturm gesäet, welcher jetzt wüthete. Erst 1423, sagen sie, sei ein sehr schwacher Anfang (licet multum tenue) des Studiums wieder ersolgt. Allein schon 1426 sand wieder eine Unterbrechung statt, weniger durch aussere Gesahr als durch die innere (vocatis falso vocabulo fratribus), wobei die Anmerkung auf Ziska's Prügelherrschaft hinweist (Zisea regnabat et solvehat cepy — flagellis). Erst 1429 gestattete der Erzbischof Conrad, welcher auf die Seite der Husiten getreten war, die Erossnung des Magistralexamens, nachdem so lange Zeit es keine Magister mehr gegeben2). Wer hat donn auch in Revolu- tionszeiten Lust und Beruf zum Studium? Schon 1433 wurde die Universität wieder ansgesetzt und der Decan meldet, obwohl mehrere Magister zum Frieden riethen, sei derselbe doch nicht zu Stande ge- kommen. 1438 heisst es, sei das Examen für das Baccalauriat unter Johann von Pribram eröffnet worden; es blieb aber bei dem wieder- holten Beschlusse, da durch die Kunst des Teufels3) unter frivolen Hindernissen es doch nicht dazu gekommen sei. Da nun das Erzbis- gani habot opulentam et populosam quam Pragam appelint. Nec multumn temporis intercestit, ex quo ca urbs cessavit colere ignem et sôlem. Sola hace gun eorum quan Intra extraque Europam sunt, quot novimus, adhaereted Jesu, Moxix, Mechme- tisque rehgiool. Nam ompet has religiones quamvis nos ia ignorantize lenebna plerumque versemur, gunlem iitam tenere comperlum eat Nota: Joau religionem pro Pontrficin ritibux ponit; Mosis rero quod mulli Judhei apod eos Eabitant, quod antem haererous insimulaatur propter Hussilit. Mahometi etiam rehgioni deditos inquit. (Drese Erklarung grif jedensalls sehl) 1421. Disturbiis magnis et mcis pro temporibus illis continualis actus unirerstlatis (olollter ſuerunl intermin!. 4423 pleue el rutegre tribus aams tothliler ſuit bilermissam nh omni scholastiex aclione 1) ob deſectun et dumuuimonem magistrorum et emaiminis x multis retroactis ſempori- bus. 1429 2) arle dixboli, creacunlibus ſrixolis obslantus 1)
171 Die Universitätschronik, schon so sparsam mit ihren Nach- richten, seit es zwischen den čechischen Scolaren und Magistern zum Sireite gekommen, wird bis 1420, so weit reiebt sie, eine Chronik der inneren und ausseren Kämpfe Böhmens, der Plün- derungen und Hinrichtungen; von Universitätssachen hat sie nichts mehr zu berichten. Dasür treten nun die Aufzeichnungen der De- cane, namentlich der einst so hochgepriesenen philosophischen Facultät ein 1), welcher ja alle die Bewegungsmänner angehört hatten. die den Sturm gesäet, welcher jetzt wüthete. Erst 1423, sagen sie, sei ein sehr schwacher Anfang (licet multum tenue) des Studiums wieder ersolgt. Allein schon 1426 sand wieder eine Unterbrechung statt, weniger durch aussere Gesahr als durch die innere (vocatis falso vocabulo fratribus), wobei die Anmerkung auf Ziska's Prügelherrschaft hinweist (Zisea regnabat et solvehat cepy — flagellis). Erst 1429 gestattete der Erzbischof Conrad, welcher auf die Seite der Husiten getreten war, die Erossnung des Magistralexamens, nachdem so lange Zeit es keine Magister mehr gegeben2). Wer hat donn auch in Revolu- tionszeiten Lust und Beruf zum Studium? Schon 1433 wurde die Universität wieder ansgesetzt und der Decan meldet, obwohl mehrere Magister zum Frieden riethen, sei derselbe doch nicht zu Stande ge- kommen. 1438 heisst es, sei das Examen für das Baccalauriat unter Johann von Pribram eröffnet worden; es blieb aber bei dem wieder- holten Beschlusse, da durch die Kunst des Teufels3) unter frivolen Hindernissen es doch nicht dazu gekommen sei. Da nun das Erzbis- gani habot opulentam et populosam quam Pragam appelint. Nec multumn temporis intercestit, ex quo ca urbs cessavit colere ignem et sôlem. Sola hace gun eorum quan Intra extraque Europam sunt, quot novimus, adhaereted Jesu, Moxix, Mechme- tisque rehgiool. Nam ompet has religiones quamvis nos ia ignorantize lenebna plerumque versemur, gunlem iitam tenere comperlum eat Nota: Joau religionem pro Pontrficin ritibux ponit; Mosis rero quod mulli Judhei apod eos Eabitant, quod antem haererous insimulaatur propter Hussilit. Mahometi etiam rehgioni deditos inquit. (Drese Erklarung grif jedensalls sehl) 1421. Disturbiis magnis et mcis pro temporibus illis continualis actus unirerstlatis (olollter ſuerunl intermin!. 4423 pleue el rutegre tribus aams tothliler ſuit bilermissam nh omni scholastiex aclione 1) ob deſectun et dumuuimonem magistrorum et emaiminis x multis retroactis ſempori- bus. 1429 2) arle dixboli, creacunlibus ſrixolis obslantus 1)
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172 thum vacant war, ubernahm es der Rector, als wenn die alten Statuten noch Geltung hätten, die Erlaubniss zum Examen zu geben, es kam jedoch 1440 wieder zu nichts 1). Man nahm endlich (1443) Wiener Baccalauren auf (1444 einen Leipziger, 1447 einen Heidelberger), wie sich denn die Besseren und zwar der Adel selbst mit dem Gedan- ken besreundeten, wieder Fremde zu berusen. Ja, 1446 fndet sich selbst Mag. Heinrich Dorna vom thüringischen Mühlhausen, als Decan der Artistensacultäl und scheint es seitdem wieder etwas besser zu gehen ; aber schon 1448 belehrt uns eine Note, dass diese Hoffnungen ver- nichtet waren 2). In den nachsten Jahren (1450—1436) wird von nouen Wirren berichtet. Endlich kamen dic Zeiten K. Georg's, wornit aber auch die Wirksamkeit jenes Coranda allmäblich (1458) eintritt. der 1509 hundertjäbrig starb, und vor Allem den calixtinischen Character der Universität mit ñusserster Zähigkeit festhielt. Die Folgen hievon blieben nicht aus. Statl einer wissenschaftlichen Be- wegung ersolgt jetzi der Schwur der Professoren, am Kelche festzu- hullen und diesen zu vertheidigen. Das war von nun an die Ausgabe der Prager Universität, der in dem Zeitalter des Wiedererwachens der Wissenschaft jede andere weichen musste. Die Früchte zeigten sich. Der Schwur von 1438 war das beste Mittel die Universität geistig zu isoliren. Als die Böhmen Wenzel von Krzizanow und Johann von Kroczyn, welche in Paris Magister, in Bologna Doctoren ge- worden warcn, an die Prager Universität aufgenommen werden woll- ten und ihnen jener Eid zugeschoben wurde, traten sie wieder zurück, und die Universität entbebrte der geistigen Unterstützung dieser Männer, 1462 wurde selhst denjenigen, welche Magister werden wollten, der Eid, den Utraquismus zu vertheidigen. zugeschoben, aber auch schon 1463 der Antrag gestelll, den Hörsaal des Plato und Aristoteles niederzureissen. In Italien und Deutscbland, in Frankreich und England baute man sic auf; in Prag riss man sie nieder. — Die Compactaten der böhmischen Nation, durch welche den langen und auch für Böhmen gefährlichen inneren und äusseren *) 1440 propter pzečitalem auppoastorni et propozr perturbationem in regno quod (uar vacabal lim sedex regalis quam archiopiscopula 1) Paucita« buocalzrioram, magistrorum aatem nuhus proplér dislarbruaí in regna pro tunc factum. 1448.
172 thum vacant war, ubernahm es der Rector, als wenn die alten Statuten noch Geltung hätten, die Erlaubniss zum Examen zu geben, es kam jedoch 1440 wieder zu nichts 1). Man nahm endlich (1443) Wiener Baccalauren auf (1444 einen Leipziger, 1447 einen Heidelberger), wie sich denn die Besseren und zwar der Adel selbst mit dem Gedan- ken besreundeten, wieder Fremde zu berusen. Ja, 1446 fndet sich selbst Mag. Heinrich Dorna vom thüringischen Mühlhausen, als Decan der Artistensacultäl und scheint es seitdem wieder etwas besser zu gehen ; aber schon 1448 belehrt uns eine Note, dass diese Hoffnungen ver- nichtet waren 2). In den nachsten Jahren (1450—1436) wird von nouen Wirren berichtet. Endlich kamen dic Zeiten K. Georg's, wornit aber auch die Wirksamkeit jenes Coranda allmäblich (1458) eintritt. der 1509 hundertjäbrig starb, und vor Allem den calixtinischen Character der Universität mit ñusserster Zähigkeit festhielt. Die Folgen hievon blieben nicht aus. Statl einer wissenschaftlichen Be- wegung ersolgt jetzi der Schwur der Professoren, am Kelche festzu- hullen und diesen zu vertheidigen. Das war von nun an die Ausgabe der Prager Universität, der in dem Zeitalter des Wiedererwachens der Wissenschaft jede andere weichen musste. Die Früchte zeigten sich. Der Schwur von 1438 war das beste Mittel die Universität geistig zu isoliren. Als die Böhmen Wenzel von Krzizanow und Johann von Kroczyn, welche in Paris Magister, in Bologna Doctoren ge- worden warcn, an die Prager Universität aufgenommen werden woll- ten und ihnen jener Eid zugeschoben wurde, traten sie wieder zurück, und die Universität entbebrte der geistigen Unterstützung dieser Männer, 1462 wurde selhst denjenigen, welche Magister werden wollten, der Eid, den Utraquismus zu vertheidigen. zugeschoben, aber auch schon 1463 der Antrag gestelll, den Hörsaal des Plato und Aristoteles niederzureissen. In Italien und Deutscbland, in Frankreich und England baute man sic auf; in Prag riss man sie nieder. — Die Compactaten der böhmischen Nation, durch welche den langen und auch für Böhmen gefährlichen inneren und äusseren *) 1440 propter pzečitalem auppoastorni et propozr perturbationem in regno quod (uar vacabal lim sedex regalis quam archiopiscopula 1) Paucita« buocalzrioram, magistrorum aatem nuhus proplér dislarbruaí in regna pro tunc factum. 1448.
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173 Kriegen ein Ziel gesetzt werden sollte, bezweekten einen ewigen Frieden, eine beständige Eintracht mit der katholischen Kirche her- beizuführen, von welcher sich Böhmen getrennt hatte 1). Es wurden daher alle kirchlichen Censuren, die natürlichen Folgen dieser Tren- nung zursckgenommen und ebenso alter Anlass zu Feindseligkeiten aufgehoben, welche aus diesen hervorgehen konnten. Für diejenigen Böhmen und Mährer, welche die kirchliche Einheit wirklich 2) annahmen, und in allen andern Dingen sich dem Glauben und dem Ritus der katholischen Kirche gleichtörmig hielten, sollte der Kelch gewährt werden, und zwar Personen von reiferem Alter, die ihn ehrerbiesig verlangen würden. Alle Todsüinden und offentlichen Ver- gehen sollten gerögt und mil Beobacbtung der rechtlchen Formen abgestellt werden. Die freie Predigt des Wortes Gottes ward nur fur diejenigen gewährt, welche dazu ermächtigt waren, und unter Be- wahrung des bischöflichen Ansebens. In Betreff der Kirchengüter vereinigte man sich dahin, dass der Clerus sie treu zu verwallen habe und sie von anderen nicht ungerecht weggenommen oder be- halten werden dürsen. In letzterer Beziehung bestanden die Böh- men darauf, dass die Geistlichen nicht Herren, sondern nur Verwal- ter der geistlichen Güter seien 3). Damit war einerseits Rücksicht auf die vier Prager Artikel (1, S. 380) genommen, anderseits der wycleffitische Grundsatz, dass die weltlichen Herren den Geistlichen ibre Guter wegnehmen könnten, von selbst ausgegeben. Wie stand es aber nun mit der Zurückstellung der seit 1421 weggenommenen Kirchengüter? Es ist kein Grund vorhanden, an der Aufrichtigkeit der Gesinnung auf beiden Seilen zu zweiseln. Beiderseits drängte die Noth zu einer Vercinigung, zu Concessionen. Es war nicht die einzige, welche die katholische Kirche damals machte; jede lieferte einen neuen Beweis, dass es den grossen und erleuchteten Gelstern, die in ihrem Schoosse versammelt waren, wirklich um Versöhnung, aber auch um Einheit zu thun war. Nachdem 1437 dureh Annahme der Compactaten dieser bohe End- zweek in Böhmen erreicht schien, am 3. Juli 1439 die Union Rom's il der hyzantinischen, am 22. NoY. die Vereinigung mit der armenischen 1) Archiv cesky. III. S. 398. 1) cum offectu. *) 1. c. S. 41I.
173 Kriegen ein Ziel gesetzt werden sollte, bezweekten einen ewigen Frieden, eine beständige Eintracht mit der katholischen Kirche her- beizuführen, von welcher sich Böhmen getrennt hatte 1). Es wurden daher alle kirchlichen Censuren, die natürlichen Folgen dieser Tren- nung zursckgenommen und ebenso alter Anlass zu Feindseligkeiten aufgehoben, welche aus diesen hervorgehen konnten. Für diejenigen Böhmen und Mährer, welche die kirchliche Einheit wirklich 2) annahmen, und in allen andern Dingen sich dem Glauben und dem Ritus der katholischen Kirche gleichtörmig hielten, sollte der Kelch gewährt werden, und zwar Personen von reiferem Alter, die ihn ehrerbiesig verlangen würden. Alle Todsüinden und offentlichen Ver- gehen sollten gerögt und mil Beobacbtung der rechtlchen Formen abgestellt werden. Die freie Predigt des Wortes Gottes ward nur fur diejenigen gewährt, welche dazu ermächtigt waren, und unter Be- wahrung des bischöflichen Ansebens. In Betreff der Kirchengüter vereinigte man sich dahin, dass der Clerus sie treu zu verwallen habe und sie von anderen nicht ungerecht weggenommen oder be- halten werden dürsen. In letzterer Beziehung bestanden die Böh- men darauf, dass die Geistlichen nicht Herren, sondern nur Verwal- ter der geistlichen Güter seien 3). Damit war einerseits Rücksicht auf die vier Prager Artikel (1, S. 380) genommen, anderseits der wycleffitische Grundsatz, dass die weltlichen Herren den Geistlichen ibre Guter wegnehmen könnten, von selbst ausgegeben. Wie stand es aber nun mit der Zurückstellung der seit 1421 weggenommenen Kirchengüter? Es ist kein Grund vorhanden, an der Aufrichtigkeit der Gesinnung auf beiden Seilen zu zweiseln. Beiderseits drängte die Noth zu einer Vercinigung, zu Concessionen. Es war nicht die einzige, welche die katholische Kirche damals machte; jede lieferte einen neuen Beweis, dass es den grossen und erleuchteten Gelstern, die in ihrem Schoosse versammelt waren, wirklich um Versöhnung, aber auch um Einheit zu thun war. Nachdem 1437 dureh Annahme der Compactaten dieser bohe End- zweek in Böhmen erreicht schien, am 3. Juli 1439 die Union Rom's il der hyzantinischen, am 22. NoY. die Vereinigung mit der armenischen 1) Archiv cesky. III. S. 398. 1) cum offectu. *) 1. c. S. 41I.
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174 Kirche stattgefunden, erfolgte, ehe noch die erste Hälfte des XV. Jahrhundertes zu Ende gegangen, die Beschlussnahme der Pra- ger Stadtgemeinde vom 11. Juni 1448 1), welcbe mit seltsamer Logik zuerst erklärte, dass die Compactaten fest und unverschrt beobach tef werden sollen, und gieichsam als wenn dieses ihr Inhalt wäre, die öffentliche, wie die geheime Ausspendung der Communion nach dem Ritus der katholischen Kirche d. h. verbot. Ja als ob dieses nicht genüge, den Riss in die Einheit zu bringen, wurde im directen Widerspruche mit der Lehre der Kirche, mit welcher die Böhmen die Einbeit des Glaubens and Ritus vor 11 Jahren gelobt hatten, ver- boten zu predigen, dass, wer unter einer Gestalt das Abendmahl empfange, so viel Frucht und Gnade erhalle als unter beiden Gestal- ten. Ja man ging so weit, die Strase der Verweisung aus der Stadt auf die Ubertrefer dieser Vorschriften zu setzen; nichtsdestoweniger sollten aber die Compactaten in ihrer Integrität fest beobachtet - — Beschluisse der Priger, 1448, 11. Jni. Ex cod. Mr. BiLI. Episeoporum Litmerie. Artiouli bi sunt inseripti in libros magnis alhix curiae uatiquae eivitatis ſ. 224. 1. Ut compactata cum ceclesia xancta composila et conſecta ab omnibus conser- ventur et ab ptraque parte fdeliter observentur juila exemplum comitiorum regni quae illa integre el firmyler observare promiverunt. 2 ltom omnes v compacliorum credere et prositeri debent, quod commuuro populi sub utraque apecie ut el fiat ex potestaſo Domíni nostri Jesu Chredi et cjos- dem veran sponme ecclesike sanclar silque ſructuosa et solutiſera. 3. Hen quod nulſus in hac civitate administrare et dispensare andenl communio- nem sub una specie et quidem nec publice nec occulte. 4. Hem quod nullus audeat in concionibus aut confessiombus quendum a prodicta veritats communionis nnb Glroque specic quomodoconqne abancere vel Dhain dissuadere 3. ltem ne aliquis preaumal in côncioniiu praedicare quod non minos sed tan- tundem de ſeuelu et gralin percipial qui communicat ef suscipit sub una specie quam sub utraque 6. Uem quod nullus audenl anledietai commanionem sub utraque specie aul lia communlcaniLes ad hacresim revocare vel tales haèreticos aut a vera fide allenos nominare vel qsomeunque Uleo in hona ſama lacdere vtuperare contemnère suh poena expulsionix ex civitale et ipso regno 7. leo przecipitur omnihus parochis, ut nou soſom per vicarion el adjunclos suos cad et ipsimet personaliler saeeamente ministrent distribuentos el dispensantes populo comminiesule aub utraque specie. Quieunque vero his omobos præegressis contrave- neril, baberi et agnoser dobet pro nimico maniſesto paeis el tranquiltililis contemp- fore et violatore ef a civitale abeste cogatur.
174 Kirche stattgefunden, erfolgte, ehe noch die erste Hälfte des XV. Jahrhundertes zu Ende gegangen, die Beschlussnahme der Pra- ger Stadtgemeinde vom 11. Juni 1448 1), welcbe mit seltsamer Logik zuerst erklärte, dass die Compactaten fest und unverschrt beobach tef werden sollen, und gieichsam als wenn dieses ihr Inhalt wäre, die öffentliche, wie die geheime Ausspendung der Communion nach dem Ritus der katholischen Kirche d. h. verbot. Ja als ob dieses nicht genüge, den Riss in die Einheit zu bringen, wurde im directen Widerspruche mit der Lehre der Kirche, mit welcher die Böhmen die Einbeit des Glaubens and Ritus vor 11 Jahren gelobt hatten, ver- boten zu predigen, dass, wer unter einer Gestalt das Abendmahl empfange, so viel Frucht und Gnade erhalle als unter beiden Gestal- ten. Ja man ging so weit, die Strase der Verweisung aus der Stadt auf die Ubertrefer dieser Vorschriften zu setzen; nichtsdestoweniger sollten aber die Compactaten in ihrer Integrität fest beobachtet - — Beschluisse der Priger, 1448, 11. Jni. Ex cod. Mr. BiLI. Episeoporum Litmerie. Artiouli bi sunt inseripti in libros magnis alhix curiae uatiquae eivitatis ſ. 224. 1. Ut compactata cum ceclesia xancta composila et conſecta ab omnibus conser- ventur et ab ptraque parte fdeliter observentur juila exemplum comitiorum regni quae illa integre el firmyler observare promiverunt. 2 ltom omnes v compacliorum credere et prositeri debent, quod commuuro populi sub utraque apecie ut el fiat ex potestaſo Domíni nostri Jesu Chredi et cjos- dem veran sponme ecclesike sanclar silque ſructuosa et solutiſera. 3. Hen quod nulſus in hac civitate administrare et dispensare andenl communio- nem sub una specie et quidem nec publice nec occulte. 4. Hem quod nullus audeat in concionibus aut confessiombus quendum a prodicta veritats communionis nnb Glroque specic quomodoconqne abancere vel Dhain dissuadere 3. ltem ne aliquis preaumal in côncioniiu praedicare quod non minos sed tan- tundem de ſeuelu et gralin percipial qui communicat ef suscipit sub una specie quam sub utraque 6. Uem quod nullus audenl anledietai commanionem sub utraque specie aul lia communlcaniLes ad hacresim revocare vel tales haèreticos aut a vera fide allenos nominare vel qsomeunque Uleo in hona ſama lacdere vtuperare contemnère suh poena expulsionix ex civitale et ipso regno 7. leo przecipitur omnihus parochis, ut nou soſom per vicarion el adjunclos suos cad et ipsimet personaliler saeeamente ministrent distribuentos el dispensantes populo comminiesule aub utraque specie. Quieunque vero his omobos præegressis contrave- neril, baberi et agnoser dobet pro nimico maniſesto paeis el tranquiltililis contemp- fore et violatore ef a civitale abeste cogatur.
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175 werden. In welcher Art dreses gemeint war, beweisen die Verhand- lungen mit Constantinopel. Bereits batte auch dort die Vereinigung ihre entschiedenen Geguer gesunden. Als der Cardinal Isidor die Sophienkirche dem lateinischen Goltesdienst übergab, wurde sie vom griechischen Volke gemieden und der nationale Fanatismus überwog in einem so hohen Grade, dass die Einwohner erklarten, lieber den Turban der Osmanen, als den Hut der Lateiner in ihrer Stadt zu sehen. Gerade diese Wendung der Dinge erachtete die Partei des Petrus von Mladenowicz, weleher einst den Hus nach Constanz beglei- let und sein Leiden im Evangelienstyle zu beschreiben unternommen hatte, für den richtigen Moment mit der schismatischen Kirche anzu- knupfen, obwohl selbstverständlich ein derartiger Schritt nichts Ge- ringeres in sich schloss als den vollen and entschiedenen Bruch mit der katholischen Kirche, deren Lehren und Concilien. Dass zwischen den Prager Beschlülssen und einem derartigen Schritte, welcher für Böh- men alle Weben des Schisma's erneuern und das Land in die Zwistig- keiten vor 1436 zurückwerfen musste, ein Zusammenhang slatt fand, ist nach einer Ausserung 1) des Petrus von Mladenowicz kein Zweifel. Ein gewisser Constantinus, nicht Angelicus, sondern Anglieus, der Engländer, den das Schreiben der byzantinischen Clerisei als Sohn der Kiche von Constantinopel bezeichnet und welcher vielleicht mit dem bekannten Peter Payne identisch ist, übernahm es, letztere von dem Stande der Dinge in Böhmen zu unterrichten und dass man da- selbst die Neuerungen nicht achte, mit welchem Namen das Schreiben regelmässig die Lebren der katholischen Kirche bezeichnete. Es er- ſolgte die Aufforderung sich offen an die griechische Kirche anzu- schliessen. Erst am 29. September 1452 wurde die Antwort der Ad- ministratoren der Utraquisten an den Kaiser Constantinus den Paläo- logen und den Patriarchen Gennadios versasst. Sie beschränkte sich darauf, anzugeben, dass der Mag. Constantinus, dieser treve Freund. geheime Austräge erhalten habe, und erging sich in hestige Klagen gegen die Bosheit des Antichristes, woruater man im schismatischen Constantinopel wohl dasselbe verstand, was die Prager Administratoren meinten. Soweit war die Sache dem Wesen nach bekannt, wenn auch die Prager Artikel nicht vollstandig, Constantin als Angelieus und nicht 1) Prlacky V 1. S. 261.
175 werden. In welcher Art dreses gemeint war, beweisen die Verhand- lungen mit Constantinopel. Bereits batte auch dort die Vereinigung ihre entschiedenen Geguer gesunden. Als der Cardinal Isidor die Sophienkirche dem lateinischen Goltesdienst übergab, wurde sie vom griechischen Volke gemieden und der nationale Fanatismus überwog in einem so hohen Grade, dass die Einwohner erklarten, lieber den Turban der Osmanen, als den Hut der Lateiner in ihrer Stadt zu sehen. Gerade diese Wendung der Dinge erachtete die Partei des Petrus von Mladenowicz, weleher einst den Hus nach Constanz beglei- let und sein Leiden im Evangelienstyle zu beschreiben unternommen hatte, für den richtigen Moment mit der schismatischen Kirche anzu- knupfen, obwohl selbstverständlich ein derartiger Schritt nichts Ge- ringeres in sich schloss als den vollen and entschiedenen Bruch mit der katholischen Kirche, deren Lehren und Concilien. Dass zwischen den Prager Beschlülssen und einem derartigen Schritte, welcher für Böh- men alle Weben des Schisma's erneuern und das Land in die Zwistig- keiten vor 1436 zurückwerfen musste, ein Zusammenhang slatt fand, ist nach einer Ausserung 1) des Petrus von Mladenowicz kein Zweifel. Ein gewisser Constantinus, nicht Angelicus, sondern Anglieus, der Engländer, den das Schreiben der byzantinischen Clerisei als Sohn der Kiche von Constantinopel bezeichnet und welcher vielleicht mit dem bekannten Peter Payne identisch ist, übernahm es, letztere von dem Stande der Dinge in Böhmen zu unterrichten und dass man da- selbst die Neuerungen nicht achte, mit welchem Namen das Schreiben regelmässig die Lebren der katholischen Kirche bezeichnete. Es er- ſolgte die Aufforderung sich offen an die griechische Kirche anzu- schliessen. Erst am 29. September 1452 wurde die Antwort der Ad- ministratoren der Utraquisten an den Kaiser Constantinus den Paläo- logen und den Patriarchen Gennadios versasst. Sie beschränkte sich darauf, anzugeben, dass der Mag. Constantinus, dieser treve Freund. geheime Austräge erhalten habe, und erging sich in hestige Klagen gegen die Bosheit des Antichristes, woruater man im schismatischen Constantinopel wohl dasselbe verstand, was die Prager Administratoren meinten. Soweit war die Sache dem Wesen nach bekannt, wenn auch die Prager Artikel nicht vollstandig, Constantin als Angelieus und nicht 1) Prlacky V 1. S. 261.
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176 als avyknos und der letzte Brief erst von mir in der Lobkowicischen Dibliothek auſgefunden worden 1). Man glaubte sich berechtigt ihn mit der Schule des Johannes Pribram in Verbindung zu bringen. Man kannte jedoch ein Schreiben Rokyzana's vom 14. November 1452 nicht a), welches unter der Aufschrift der Administratoren verborgen blieb, aber dem Spürgeiste des uim die Wiederherstellung der katholi- schen Kirche in Böhmen hochverdienten Křiz von Telez nicht entging. Hier wird Constantinus als der Mitarbeiter der Uhraquisten bezeichnet, der freiwillig nach Constantinopel, von da nach Prag reiste, jetzt wieder nach Constantinopel zbrückgeht und die Schismatiker von demjenigen henachrichtigen werde, was im Schoosse des Utraquismus geschehe. Wissen wir unter diesen Verhältnissen nicht genau, wie weit die Utraquisten vor der Hand zu gehen entschlossen waren, so stcht jedensalls eine derartige Verbindong der Administratoren der Utra- quisten mit den Häuptern der byzantinischen Schismatiker in einem Zusammenhange, welcher darüber keinen Zweifel auskommen lässt, dass die Compactaten, inwiefemme sie die Einheit mit der katholiscben Kirche in sich schlossen, bei der nächsten Gelegenheit und sobald es ungestraft gescbehen könne, aufgegeben werden sollen. Da in Con- stantinopel selbst der Sturz des Patriarchen Gennadios erfolgt, den ) Fonles reru zustriacarum, 16. Abth. XN. S. 31 Rexocacio Rolytanue a papa ad Grecos. 1412. Nov 14 Cod. Univ. Prag. 1. S. 18. Sereniktimo te chrislanissimo principi domino et domino Constantino lmpera- tori Homedrum Paicologo semper Augusto. Reverentissimo in Christo palri et domino Gennadro ecelesie Grecorum sunmô Patriarche et omnium cceletie ejusdom doctori generah wec non ef sancte ſpai grecorum ecelesie. — Adminiatratores in spiritualilius archiepiscopalus Pragensis sede vacante eum clere sibi subjecto rovèrancias débitam eum doxocions et onm hueilitale quan decel sie proſeells exhibere Cum optimum sil vote magisterium actus eccleste primitive imiteri, deus qui dixil lucem de tenebri splondescere, rpsa ilhivit in cordibus nostris fidem evangebi domin et salvatons J. Chr. ac praxim ecclesio saucle primitive communicand xcilicet populum fidelem corpore et sanguine speole rub utraque quain sio lunne illucescendo nobis cognos- cere diligere et facto implere concessit ex abisso mitericordre sue infinite qua rutdat univerxa lecra Simoniam cleri ayariciam superbiam soyereminentam ac novitates anti- christi clare delegeutes reprehendendo delestamur. Exinde beu ach ve-regpanle homine peccali qui adveruitur et extollitur auper omnem quod dicitur daus aut quod colftur, ita ut in templo dei sedeat ostendens se tanquam ipse sil deus, persecuciones heren- caciones blasphemias mnicorum inemeraciones vaitarnm mortinm crudolissinas paasi clades, sie quôd iaumerabiles nos imvenere trihulacionea eum opnes iloctus 2)
176 als avyknos und der letzte Brief erst von mir in der Lobkowicischen Dibliothek auſgefunden worden 1). Man glaubte sich berechtigt ihn mit der Schule des Johannes Pribram in Verbindung zu bringen. Man kannte jedoch ein Schreiben Rokyzana's vom 14. November 1452 nicht a), welches unter der Aufschrift der Administratoren verborgen blieb, aber dem Spürgeiste des uim die Wiederherstellung der katholi- schen Kirche in Böhmen hochverdienten Křiz von Telez nicht entging. Hier wird Constantinus als der Mitarbeiter der Uhraquisten bezeichnet, der freiwillig nach Constantinopel, von da nach Prag reiste, jetzt wieder nach Constantinopel zbrückgeht und die Schismatiker von demjenigen henachrichtigen werde, was im Schoosse des Utraquismus geschehe. Wissen wir unter diesen Verhältnissen nicht genau, wie weit die Utraquisten vor der Hand zu gehen entschlossen waren, so stcht jedensalls eine derartige Verbindong der Administratoren der Utra- quisten mit den Häuptern der byzantinischen Schismatiker in einem Zusammenhange, welcher darüber keinen Zweifel auskommen lässt, dass die Compactaten, inwiefemme sie die Einheit mit der katholiscben Kirche in sich schlossen, bei der nächsten Gelegenheit und sobald es ungestraft gescbehen könne, aufgegeben werden sollen. Da in Con- stantinopel selbst der Sturz des Patriarchen Gennadios erfolgt, den ) Fonles reru zustriacarum, 16. Abth. XN. S. 31 Rexocacio Rolytanue a papa ad Grecos. 1412. Nov 14 Cod. Univ. Prag. 1. S. 18. Sereniktimo te chrislanissimo principi domino et domino Constantino lmpera- tori Homedrum Paicologo semper Augusto. Reverentissimo in Christo palri et domino Gennadro ecelesie Grecorum sunmô Patriarche et omnium cceletie ejusdom doctori generah wec non ef sancte ſpai grecorum ecelesie. — Adminiatratores in spiritualilius archiepiscopalus Pragensis sede vacante eum clere sibi subjecto rovèrancias débitam eum doxocions et onm hueilitale quan decel sie proſeells exhibere Cum optimum sil vote magisterium actus eccleste primitive imiteri, deus qui dixil lucem de tenebri splondescere, rpsa ilhivit in cordibus nostris fidem evangebi domin et salvatons J. Chr. ac praxim ecclesio saucle primitive communicand xcilicet populum fidelem corpore et sanguine speole rub utraque quain sio lunne illucescendo nobis cognos- cere diligere et facto implere concessit ex abisso mitericordre sue infinite qua rutdat univerxa lecra Simoniam cleri ayariciam superbiam soyereminentam ac novitates anti- christi clare delegeutes reprehendendo delestamur. Exinde beu ach ve-regpanle homine peccali qui adveruitur et extollitur auper omnem quod dicitur daus aut quod colftur, ita ut in templo dei sedeat ostendens se tanquam ipse sil deus, persecuciones heren- caciones blasphemias mnicorum inemeraciones vaitarnm mortinm crudolissinas paasi clades, sie quôd iaumerabiles nos imvenere trihulacionea eum opnes iloctus 2)
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177 erst Mobammed in seinem Interesse erhob, konnte die Sache keinen Fortgung haben und es blieb nur der böse Wille als die einzige Thatsache zurick. Auch zur Beurtheiling Rokyzana's ist dieses Schreiben höchst lehrreicb Hingegen treten in der inneren Geschichte Böhmens immer grellere Aosschreitungen von Seiten der Utraquisten hervor. Die unter dem Namen der Predigten Rokyzana's uns crhalte- neu halb lateinischen halb böhmischen Sermonen bestreiten die katholische Lehre, das Primal Petri und suchen zwischen ihr und den austretenden bönmischen Brudern eine Art gerechter Mitte zu behaupten. Man behandelte den Kelch als Nationalsymbol und verlangte, wenn man die birgerlichen Rechte geniessen wollte, seinen Gebrauch. Mit diesem verband sich aber der ausserste Missbrauch und eine Profanation, von welcher uns Zeitgenossen abschreckende Schilderun- gen hinterlassen haben. Unter deractigen Verhältnissen wird erst der Krönungseid K. Georg's, welchen ja vorzugsweise die katholische Partei gehoben. seinem Endzwecke nach klar. Auf das bestimmteste wird in ihm die voliste Ebereistimmung mit der katholischen Kirche nach allen Seiten hin ausgesprochen und es ist wicklich eigenthiimlich, dass dieses für die ganze Regierung Georg's massgebende Actenstück jaučkerie revi marts super nos podit márí termlnum ruua qvatodična nô) eť protegone gladium snum vibrana parítěr žl hrčum extendena levalis ricíbov turtůa hosilus r gentes externt armorum pro sobis debelſando et de Segno nostva expellendo. Pro quibus omaibus gratins agendo sempor qui post flétum exullatioorm mnfudit et post Iribulstionem non detinit tuos relevare. Elixminter pleraque alix munera divine con- olacrona el preelara opera bujns magur carilalii veslre etln perate avlas- cionia noo tize cordis magna gaoltactoui« miramur gratiam, cum nos per Reveren- leomum dominum Constantinum magidrum ef doclorem in Christo fdelem ami- cuin et cooperatoren nostrum ydoncumque oratocem vestrum literis restris mira grabia referlin el carilate rednadanlibus plačnil contolari Gratiar deo supor veuern- bili douo ejus cum grotia lanli hencfien pxeler joliſudinem af noa uique a fintuns terre sil perlata. Sed cum honorabilis dominns Constantinus Ail solicicior sun voluntate profectns est ad vot, deinde 1d nos reserala magns Gritahi vestre iterum referenda el declarands in cordis scrinio reponendo onus lahoris et vie In humeros capiendo, vestras dominaciones aviharet, quod facimus com mulls confidencis quam de ipsins geronus probitate, supplicaates qno mehius valemus al benikne caritatis vjscéra el cum effeolu in nos copiosius effandalas id quod pro honore del et adet extat kalholice Incremento aper) ac exaccfonl demandel« Datum Prage anno domioi MCCCCLH, XIV dre menns Novembrix. Vontes Abth J. Rd. VI. 12
177 erst Mobammed in seinem Interesse erhob, konnte die Sache keinen Fortgung haben und es blieb nur der böse Wille als die einzige Thatsache zurick. Auch zur Beurtheiling Rokyzana's ist dieses Schreiben höchst lehrreicb Hingegen treten in der inneren Geschichte Böhmens immer grellere Aosschreitungen von Seiten der Utraquisten hervor. Die unter dem Namen der Predigten Rokyzana's uns crhalte- neu halb lateinischen halb böhmischen Sermonen bestreiten die katholische Lehre, das Primal Petri und suchen zwischen ihr und den austretenden bönmischen Brudern eine Art gerechter Mitte zu behaupten. Man behandelte den Kelch als Nationalsymbol und verlangte, wenn man die birgerlichen Rechte geniessen wollte, seinen Gebrauch. Mit diesem verband sich aber der ausserste Missbrauch und eine Profanation, von welcher uns Zeitgenossen abschreckende Schilderun- gen hinterlassen haben. Unter deractigen Verhältnissen wird erst der Krönungseid K. Georg's, welchen ja vorzugsweise die katholische Partei gehoben. seinem Endzwecke nach klar. Auf das bestimmteste wird in ihm die voliste Ebereistimmung mit der katholischen Kirche nach allen Seiten hin ausgesprochen und es ist wicklich eigenthiimlich, dass dieses für die ganze Regierung Georg's massgebende Actenstück jaučkerie revi marts super nos podit márí termlnum ruua qvatodična nô) eť protegone gladium snum vibrana parítěr žl hrčum extendena levalis ricíbov turtůa hosilus r gentes externt armorum pro sobis debelſando et de Segno nostva expellendo. Pro quibus omaibus gratins agendo sempor qui post flétum exullatioorm mnfudit et post Iribulstionem non detinit tuos relevare. Elixminter pleraque alix munera divine con- olacrona el preelara opera bujns magur carilalii veslre etln perate avlas- cionia noo tize cordis magna gaoltactoui« miramur gratiam, cum nos per Reveren- leomum dominum Constantinum magidrum ef doclorem in Christo fdelem ami- cuin et cooperatoren nostrum ydoncumque oratocem vestrum literis restris mira grabia referlin el carilate rednadanlibus plačnil contolari Gratiar deo supor veuern- bili douo ejus cum grotia lanli hencfien pxeler joliſudinem af noa uique a fintuns terre sil perlata. Sed cum honorabilis dominns Constantinus Ail solicicior sun voluntate profectns est ad vot, deinde 1d nos reserala magns Gritahi vestre iterum referenda el declarands in cordis scrinio reponendo onus lahoris et vie In humeros capiendo, vestras dominaciones aviharet, quod facimus com mulls confidencis quam de ipsins geronus probitate, supplicaates qno mehius valemus al benikne caritatis vjscéra el cum effeolu in nos copiosius effandalas id quod pro honore del et adet extat kalholice Incremento aper) ac exaccfonl demandel« Datum Prage anno domioi MCCCCLH, XIV dre menns Novembrix. Vontes Abth J. Rd. VI. 12
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178 noch niemals in sciner vollen Ausdehnung in Böhmen abgedruckt wurde. Man darf, ohne einen ernsten Widerspruch zu befürchten, cinerseits den Satz aussprechen: der Utraquismns, wie er sich seit 1436 ausgebildet, entsprach den Compactaten nicht, er hatle sich selbst in einen Gegensatz zu denselben gestellt. Anderseits: war K. Georg katholischer König, wie aus seinem Eide hervorgeht, so musste er seinem Eide gemäss den Utraquismus anf den Stand der Compactaten zurückfuhren; wollte oder konnte er dieses nicht, so musste er gefasst sein, duss die so vielfach von den Utraquisten ver- letzten Compactaten aufgehoben wurden und fand dies unter den erwähalen Verhaltnissen stall, so war es nur die Antwort auf die Vorgünge der Gegenseite von 1448 und 1452. und der inneren Gestallung oder besser gesagt Ausarfong, die im Schoosse derselben vorgegangen war. Gerade die Regierung Georg Podebrad's war es somit, in welcher den Kalholiken Bohmens die grösste Ungerechtigkeit zugefügt wurde. Am 13. December 1459 fassten die Magister des Collegiums K. Karl's unter Hinweisung auf die bewundernswürdige Weisheit ihrer Vor- gänger den Beschluss und zwar ohne dass jemand eine Widerrede aussprach, dass von nun an niemand als Collega in das Collegium K. Karl's aufgenommen werden solle, ausgenommen er schwöre, den Kelch mit allen Krästen zu vertheidigen und denselben an den hohen Fesstagen zu empfangen*). Ausschlass der Ratholiken von der Prager Univeralit. 1459, 13. Dee. Statula collegil Caroli Cod. Bibl. Unix XIV. A. 4 f. 6 Ad honorem caachpotenti, žel sacratistimne veritalis evaagelieze pur secula sempiterna firac aſabilisque Nos magistri collegiati collegii Serenissimi principis ac domini domini Caroh dirraa ſxvente clementia Romanoram Inperatoris et Goemise regis elc. Nostrarun tlubriter ſaclum opus advertentes praedacevtorum magistrorum mira rapieuliae lucerna gloriote ſulgentinm ipsius tauctar Jesu Chrish verilalis zela- torum promotorunque udelivia, qui solicitam pervigdemque pro humanne iluiv remedlo euram geresto« suse vitad podemum zna postens quibuaviz documenta Alulifera sigillo nostrae Pragensis universitatis tenenda, promovenda ze snlotiſero practicanda roborsta relquernnt, utpote filii snos patres sectaates à quoram recto tramite exemplixque ae bonis ope rihus illicitum eit veros obedieaLie filiot degenarare, anno nativiltis domini MCCCCLIX, die XIlI mensis decombris in convocabone ad hoe speculiler facla conclosimus nullo penitus contradicente ut a modo nultus in hnjes suacipistar collegam collegii nizi juret seu promitlal ub počna exclisionts, ſacralissimi benedielique communionec calicis, ad quem alligari conalnl
178 noch niemals in sciner vollen Ausdehnung in Böhmen abgedruckt wurde. Man darf, ohne einen ernsten Widerspruch zu befürchten, cinerseits den Satz aussprechen: der Utraquismns, wie er sich seit 1436 ausgebildet, entsprach den Compactaten nicht, er hatle sich selbst in einen Gegensatz zu denselben gestellt. Anderseits: war K. Georg katholischer König, wie aus seinem Eide hervorgeht, so musste er seinem Eide gemäss den Utraquismus anf den Stand der Compactaten zurückfuhren; wollte oder konnte er dieses nicht, so musste er gefasst sein, duss die so vielfach von den Utraquisten ver- letzten Compactaten aufgehoben wurden und fand dies unter den erwähalen Verhaltnissen stall, so war es nur die Antwort auf die Vorgünge der Gegenseite von 1448 und 1452. und der inneren Gestallung oder besser gesagt Ausarfong, die im Schoosse derselben vorgegangen war. Gerade die Regierung Georg Podebrad's war es somit, in welcher den Kalholiken Bohmens die grösste Ungerechtigkeit zugefügt wurde. Am 13. December 1459 fassten die Magister des Collegiums K. Karl's unter Hinweisung auf die bewundernswürdige Weisheit ihrer Vor- gänger den Beschluss und zwar ohne dass jemand eine Widerrede aussprach, dass von nun an niemand als Collega in das Collegium K. Karl's aufgenommen werden solle, ausgenommen er schwöre, den Kelch mit allen Krästen zu vertheidigen und denselben an den hohen Fesstagen zu empfangen*). Ausschlass der Ratholiken von der Prager Univeralit. 1459, 13. Dee. Statula collegil Caroli Cod. Bibl. Unix XIV. A. 4 f. 6 Ad honorem caachpotenti, žel sacratistimne veritalis evaagelieze pur secula sempiterna firac aſabilisque Nos magistri collegiati collegii Serenissimi principis ac domini domini Caroh dirraa ſxvente clementia Romanoram Inperatoris et Goemise regis elc. Nostrarun tlubriter ſaclum opus advertentes praedacevtorum magistrorum mira rapieuliae lucerna gloriote ſulgentinm ipsius tauctar Jesu Chrish verilalis zela- torum promotorunque udelivia, qui solicitam pervigdemque pro humanne iluiv remedlo euram geresto« suse vitad podemum zna postens quibuaviz documenta Alulifera sigillo nostrae Pragensis universitatis tenenda, promovenda ze snlotiſero practicanda roborsta relquernnt, utpote filii snos patres sectaates à quoram recto tramite exemplixque ae bonis ope rihus illicitum eit veros obedieaLie filiot degenarare, anno nativiltis domini MCCCCLIX, die XIlI mensis decombris in convocabone ad hoe speculiler facla conclosimus nullo penitus contradicente ut a modo nultus in hnjes suacipistar collegam collegii nizi juret seu promitlal ub počna exclisionts, ſacralissimi benedielique communionec calicis, ad quem alligari conalnl
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179 Es war hieber nichts Geringeres erfolgt, als der Ausschlnss aller jener Böhmen von der Theilnahme an der Universität, welche nach der Stiftung K. Karl's und der ganzen Praxis des ersten halben Jahr- hunderies vor Allen berusen waren, an ihr zu wirken. Ich weiss nicht, ob man ein grösseres Unrecht in geisliger Beziehung begehen kounte, und wenn dalier P. Pius II. 1462 seinerseits dem Utraquismus die Begünstigung entzog, welche ihm die Compactaten cinräumten, so sollte man doch diesen Act nicht erwähnen, ohne dessen zu geden- ken. was in Böhmen vorausgegangen war und an das berühmte Ver- bot Julian's erinnert. Dahin war es gekommen, seit man vor sünfzig Jabren in die Psade eingelenkt hatte, die zum Verderben sshrten. Was war aber dadurch erreicht und wem zu Liebe geschab dieser Beschluss ? Wir wollen die Frage, was der Utraquismus in diesen Zeiten was, aus denjenigen Berichten beantworten, die wit von tüchtigen Gewährsmännern darüber besitzen, und damit, wie ich glaube, eine empfindliche Lücke in unserer Literatur ausfüllen 1). vulgur et personas farens universaliter omnes et ungulas radionabiliter recundum deum el in deo divpositas, sint slalus sexivant ae talir euinseunque, sujs pro viribus deſensare 2d praeſatxeque tacrae commuslourt aub utraque ceu duphicrspecie percep- Gonem temporibus maxime solennitstem lesu Chersti suae gentrieis gloriose vrginis Mariae in bonum caelens exemplom et suze animae salntare remednim msi abunde cansa lonahiha woundum deum obsiileret aul canonicum unpedimentum recalei- tracel, devota tmeale contritoque corde te ſpaum studiat praéparare. 1 Oratio (epistols) Revurende magistri Stanislat de Welyzi canonici Pragensis ecclraine Cod. Bibl. univ. XI. C 8 f. 280 — 231. Quoniam principis verum ef cause tunt ignole nss par effnclus cogoscanlur, roital uno corde pora menle inſamium ac perſurbationem quondam mebli at ſamosis- vini Regni Bohemir dudme exortant hen unque modo prolraciam qratenos eo ſacurus talia sedentar el ad mum statum potixkmom regnum reducatur, paulisper aperire. Constal gravis inſamia promnes partes munde ob mullorum errorum trivam (cum) de Bo- hemis pargerelur Wencealaunt regem inclitum cum sano conolio BRCOHMHI demandasse doctoribus et magistris anne consiha prehituros Peagensis univerntalis, oi occasto predicforum Collerelur, magis(ros quosdam arcſum cuin Johanne Mux conſra doclores sacre pagine dominum Archiepiscopum et quam plurimor ae per boc consilium Regis et quam pluret secularen harom ſautores esse divison eeiam docloribus asserentibus maſerian hujut pestiſere discusionis ex tribus causis radiczhhns cnri Primam quod communitat in clero regni Bohemic teneati de septem ezcramentis ecclesie, de clari- bus offiens censuris moribos rilibus cerinomis jurbus libertatibus ot cacris rebus ecclesie, de veneracione reliquiarum et indulgenciis de ordiulbus el religionibus aedum communitali clere regni Robemir ted eciam tocius christianitalis que anper ea 127
179 Es war hieber nichts Geringeres erfolgt, als der Ausschlnss aller jener Böhmen von der Theilnahme an der Universität, welche nach der Stiftung K. Karl's und der ganzen Praxis des ersten halben Jahr- hunderies vor Allen berusen waren, an ihr zu wirken. Ich weiss nicht, ob man ein grösseres Unrecht in geisliger Beziehung begehen kounte, und wenn dalier P. Pius II. 1462 seinerseits dem Utraquismus die Begünstigung entzog, welche ihm die Compactaten cinräumten, so sollte man doch diesen Act nicht erwähnen, ohne dessen zu geden- ken. was in Böhmen vorausgegangen war und an das berühmte Ver- bot Julian's erinnert. Dahin war es gekommen, seit man vor sünfzig Jabren in die Psade eingelenkt hatte, die zum Verderben sshrten. Was war aber dadurch erreicht und wem zu Liebe geschab dieser Beschluss ? Wir wollen die Frage, was der Utraquismus in diesen Zeiten was, aus denjenigen Berichten beantworten, die wit von tüchtigen Gewährsmännern darüber besitzen, und damit, wie ich glaube, eine empfindliche Lücke in unserer Literatur ausfüllen 1). vulgur et personas farens universaliter omnes et ungulas radionabiliter recundum deum el in deo divpositas, sint slalus sexivant ae talir euinseunque, sujs pro viribus deſensare 2d praeſatxeque tacrae commuslourt aub utraque ceu duphicrspecie percep- Gonem temporibus maxime solennitstem lesu Chersti suae gentrieis gloriose vrginis Mariae in bonum caelens exemplom et suze animae salntare remednim msi abunde cansa lonahiha woundum deum obsiileret aul canonicum unpedimentum recalei- tracel, devota tmeale contritoque corde te ſpaum studiat praéparare. 1 Oratio (epistols) Revurende magistri Stanislat de Welyzi canonici Pragensis ecclraine Cod. Bibl. univ. XI. C 8 f. 280 — 231. Quoniam principis verum ef cause tunt ignole nss par effnclus cogoscanlur, roital uno corde pora menle inſamium ac perſurbationem quondam mebli at ſamosis- vini Regni Bohemir dudme exortant hen unque modo prolraciam qratenos eo ſacurus talia sedentar el ad mum statum potixkmom regnum reducatur, paulisper aperire. Constal gravis inſamia promnes partes munde ob mullorum errorum trivam (cum) de Bo- hemis pargerelur Wencealaunt regem inclitum cum sano conolio BRCOHMHI demandasse doctoribus et magistris anne consiha prehituros Peagensis univerntalis, oi occasto predicforum Collerelur, magis(ros quosdam arcſum cuin Johanne Mux conſra doclores sacre pagine dominum Archiepiscopum et quam plurimor ae per boc consilium Regis et quam pluret secularen harom ſautores esse divison eeiam docloribus asserentibus maſerian hujut pestiſere discusionis ex tribus causis radiczhhns cnri Primam quod communitat in clero regni Bohemic teneati de septem ezcramentis ecclesie, de clari- bus offiens censuris moribos rilibus cerinomis jurbus libertatibus ot cacris rebus ecclesie, de veneracione reliquiarum et indulgenciis de ordiulbus el religionibus aedum communitali clere regni Robemir ted eciam tocius christianitalis que anper ea 127
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180 Die neue Abtheilung enthält ein bisher unbekanntes Geschichts- werk des Andreas von Regensburg, von welchem der Dialog im ersten Bande der Geschichtschreiber herrübrt. sentit et credit fideliter sicut Romana ecclesſa cujur caput est papa corpus colleginm Curdinalium exitentes mamleiti at veri voccessores principis aposlolorum Petri el collegil ahlorain apostolorum in offlero ecclesiastico cognoscendi et difiniendi uni- veruum materiam katholicam el eccletinslicam, errores circa illam corrigendt et pur- gandi atque in universa mazern lall eurom habendi, oworum aliarum ecclesiarum et UnITePSOCHM Christi fidelium quidum de clero sequacer Wiklef fuerunt contrarii DON conxentienles condempnacioni XLV articutorum defensantes et nullo modo credentes case falss sontenclas Wikleph ind ons preferentos omni ondiof et auctorifal omnium doctorum Romane ccclesie. Secunda quin sieut communitzi cleri legni Bohemls ymo tocrus christlanslali» stat ſudicio, cognicloni et diffinicioui in eccleslasticn materin pape collegio cardina- linm legatorum subdelegatorom ordinstorum juxta ordinem ecclesie, sicquidem de regno Bobemin tunc e! uunc lalp parvipendentes cauteloxe per tune solam sacram seripturum in tali materia pro judice habere secundum quem judicem quis hereticorum fuisset convictus. Tereia quin sieut communitas clerr regni Bohemie com communttale locius chri- stlanitafis teael et credit fideliter secundum doctrinam evangelif et sanctorum doelo rum dmanium quod sedi Apostolice Romane ecclesie et pralatis eat obediendum pev inſeriores in omuibus quibuscunque ubt non prohibetur puvum bonum vel precipitur purew malum sed medium, cnod pro modo loco tempore vel persona potest ef do- mum ess4 et malum. Sic quidam tune et nunc contempserunt stare in obediencia sacta prelstorum appheantos candam tue excusucloni qon oronia volens atf propria voluntAle poseel excuaarl scilicet de quanto ſe conformant legi divine quod verbum ext magne preſumpeionis e� arrogancie. An magnißeam Igitur gloriacs Incliu regui Bohemie conservandsm et multiplican- dam et materiam divisionis sopiendam tale consilium et salubre domino regi Wences- lao datum ext, quod ti locum habuisset nunquam tot porionls animarum dampna infi- nitu rerum el corporis fuissent subsecula quod sub penss gravitsimis ecclesiaslicit el quibusdam (sic) promdestur ut nallas de regno tepeat asseral vel dogmaticet aliter quam Bomana tenet ecclesia et materia katholica ef ecclesiustica, snd ut stan- dum sit fider uive determinacioni eccleste katholice Romane ac par hoc obediendum ext prelatis per tuos inferiores. Sod cum hac non sunt effectui demandata et prob dolor observala, vide quam horridk fol subrecuta apreta obedlencia ac debito respecta Archleplsoopi unusquisquis xacerdotom ac magistrorum evangelicorum se dicentium seminabat, docebal as quod rectum sibl videbatur, libros Wikleph defendendo legendo extotlendo, disciailos szecu- lares ac apirituales sibi adunando ritum ecclesiastieum et ordinem penitux evartendo. Sod si tane cognovissent ea, que moda noscuntur videlicet quod false suggestum est, libros i9sius Wikleph condempnatos (in) Anglia per archiepiscopum Cintuarion- sem et multos episcopovesse autenticos in universitate Oxoclensl per quendam Bacca-
180 Die neue Abtheilung enthält ein bisher unbekanntes Geschichts- werk des Andreas von Regensburg, von welchem der Dialog im ersten Bande der Geschichtschreiber herrübrt. sentit et credit fideliter sicut Romana ecclesſa cujur caput est papa corpus colleginm Curdinalium exitentes mamleiti at veri voccessores principis aposlolorum Petri el collegil ahlorain apostolorum in offlero ecclesiastico cognoscendi et difiniendi uni- veruum materiam katholicam el eccletinslicam, errores circa illam corrigendt et pur- gandi atque in universa mazern lall eurom habendi, oworum aliarum ecclesiarum et UnITePSOCHM Christi fidelium quidum de clero sequacer Wiklef fuerunt contrarii DON conxentienles condempnacioni XLV articutorum defensantes et nullo modo credentes case falss sontenclas Wikleph ind ons preferentos omni ondiof et auctorifal omnium doctorum Romane ccclesie. Secunda quin sieut communitzi cleri legni Bohemls ymo tocrus christlanslali» stat ſudicio, cognicloni et diffinicioui in eccleslasticn materin pape collegio cardina- linm legatorum subdelegatorom ordinstorum juxta ordinem ecclesie, sicquidem de regno Bobemin tunc e! uunc lalp parvipendentes cauteloxe per tune solam sacram seripturum in tali materia pro judice habere secundum quem judicem quis hereticorum fuisset convictus. Tereia quin sieut communitas clerr regni Bohemie com communttale locius chri- stlanitafis teael et credit fideliter secundum doctrinam evangelif et sanctorum doelo rum dmanium quod sedi Apostolice Romane ecclesie et pralatis eat obediendum pev inſeriores in omuibus quibuscunque ubt non prohibetur puvum bonum vel precipitur purew malum sed medium, cnod pro modo loco tempore vel persona potest ef do- mum ess4 et malum. Sic quidam tune et nunc contempserunt stare in obediencia sacta prelstorum appheantos candam tue excusucloni qon oronia volens atf propria voluntAle poseel excuaarl scilicet de quanto ſe conformant legi divine quod verbum ext magne preſumpeionis e� arrogancie. An magnißeam Igitur gloriacs Incliu regui Bohemie conservandsm et multiplican- dam et materiam divisionis sopiendam tale consilium et salubre domino regi Wences- lao datum ext, quod ti locum habuisset nunquam tot porionls animarum dampna infi- nitu rerum el corporis fuissent subsecula quod sub penss gravitsimis ecclesiaslicit el quibusdam (sic) promdestur ut nallas de regno tepeat asseral vel dogmaticet aliter quam Bomana tenet ecclesia et materia katholica ef ecclesiustica, snd ut stan- dum sit fider uive determinacioni eccleste katholice Romane ac par hoc obediendum ext prelatis per tuos inferiores. Sod cum hac non sunt effectui demandata et prob dolor observala, vide quam horridk fol subrecuta apreta obedlencia ac debito respecta Archleplsoopi unusquisquis xacerdotom ac magistrorum evangelicorum se dicentium seminabat, docebal as quod rectum sibl videbatur, libros Wikleph defendendo legendo extotlendo, disciailos szecu- lares ac apirituales sibi adunando ritum ecclesiastieum et ordinem penitux evartendo. Sod si tane cognovissent ea, que moda noscuntur videlicet quod false suggestum est, libros i9sius Wikleph condempnatos (in) Anglia per archiepiscopum Cintuarion- sem et multos episcopovesse autenticos in universitate Oxoclensl per quendam Bacca-
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181 Nachdem schon Pez, thesaurus anecdotorum novissimus T. IV. p. III, S. 276. des Andreas chronicon generale von Augustus bis Sigis- mund 1422 berausgegeben, veröffentlichten in dem gleichen lareum ius studii Bobemu, qui postquam mistus et ul vevitalem requiral, quid de libris ipsius Wikloph Oxone senciatur, an habezplur pro antentoeix, quua si nl, eciam Prage secundum statala vnIversitalis Pragensis haberentar, axistens sautor doctrine et secte ejnsdem pon videns aliter succurrere, literaa testimonlalem fui gradut et pro- motorialer eaduea seriplara sub ſigullo univerulaba acquixirit que rasa juxla suum placilum commendando Pragam altuht, quod post mortem suam a Magistro SigiAmundo de Gistebaiz auditum est refern coram mullis ipsum daxisse in agone mortis, nullum (majus") crimen vile sue eo perpetrasie. Quid amplius prèlali viri evangejic) nomine zdunata sibi vecía (n coufusionem regix Wencesiai et regai consules de pretorio nove civitalis alrociter precipitaverunt. Quo audito rex motus indignalione vehumenti ante ultionem condigaam mortuus est. Et ipxi acephall libere el viros spirituales te robgiotos vehementer exarsernaf capli- vando trucidando oceidendo spoliaudo loca racra exurendo dirvendo dexaslando. Post adunatis exeroobus Ziska manu bellica replelus ſurore mmio contra ompium karitatom et vilam apostolicai legen defeusare cepit villas castra oppids el civitater dexastaido el sanguinem Inbumane efundendo. Poslquam Syrolzii et Thaborii aperle omoi ordini contrkrili rilibus eceleastiers sncramentis sub quibus ommis orror et secta tutelam habebal, nan fere quot sacer- doler tot eprscopi et unnsquisquls eorum summun presulem se putabat. Isl: non con- tenti loca sacra Bôhemie prophanare vicinas regloues petunl, legem cantando cla- mant predicant et legis Christi vota non implent Inter tot pericula bellorum dampaa rerum at cedes hominum sme capite seculari et spiritaall tedebal vivere Idco ngitatum de capite seculari videlicet de Impemtore Sigismundo qui rex naturalis el coronatus regui Bohemie extilit ut recipittur de Ungaria in regem Bohomie sub quibusdam paclia qui advocalo eciam concilio saero Baniliensi per longax moras pactando compaclatis cum Bohemis conſiubs Pragam et regnum Bohemie intravit. Que data sunt Bohemis el šoravis recipientibus ecclesiasticam undatem in ommi- bus conformantibus se ecclusie practer communionem utriusque speciei ut scili- cet ipsi omuia mala prachabita reforment el censure ecclesiaslice ut tollaatur et si in desidorio lalis communionis permanserint, quod sacrum concilium elargia- tur. Sed quia varii varie compactata acceplant observant et intelligunt ex quibus sicut ex priosibus timenda aunl multe incommoda auimarum el corporum et dedecus regni tocluv et regis, no forte aublito capite seculari utroque in evum priva- remur, omnibus »gilur et singulis in regno inclito Bohemie degentibus utilo et necessarium est nlegibux Illuxtri Bohemie Georgio manux dare et voluniatem ad interpretationem summi Pontificis Po II qui taliter oraus esl ad legatos regai Bo- hemie: restal nunc ut peticioni vesles respondezmux et paulo post: vidimus tuuc acripla compaclatorum que nobis oblulisli« quibus diligenter inspectis nou invenimus quod vigore jllorum communicare possitis laicos sub utraque specie. Compactalorum
181 Nachdem schon Pez, thesaurus anecdotorum novissimus T. IV. p. III, S. 276. des Andreas chronicon generale von Augustus bis Sigis- mund 1422 berausgegeben, veröffentlichten in dem gleichen lareum ius studii Bobemu, qui postquam mistus et ul vevitalem requiral, quid de libris ipsius Wikloph Oxone senciatur, an habezplur pro antentoeix, quua si nl, eciam Prage secundum statala vnIversitalis Pragensis haberentar, axistens sautor doctrine et secte ejnsdem pon videns aliter succurrere, literaa testimonlalem fui gradut et pro- motorialer eaduea seriplara sub ſigullo univerulaba acquixirit que rasa juxla suum placilum commendando Pragam altuht, quod post mortem suam a Magistro SigiAmundo de Gistebaiz auditum est refern coram mullis ipsum daxisse in agone mortis, nullum (majus") crimen vile sue eo perpetrasie. Quid amplius prèlali viri evangejic) nomine zdunata sibi vecía (n coufusionem regix Wencesiai et regai consules de pretorio nove civitalis alrociter precipitaverunt. Quo audito rex motus indignalione vehumenti ante ultionem condigaam mortuus est. Et ipxi acephall libere el viros spirituales te robgiotos vehementer exarsernaf capli- vando trucidando oceidendo spoliaudo loca racra exurendo dirvendo dexaslando. Post adunatis exeroobus Ziska manu bellica replelus ſurore mmio contra ompium karitatom et vilam apostolicai legen defeusare cepit villas castra oppids el civitater dexastaido el sanguinem Inbumane efundendo. Poslquam Syrolzii et Thaborii aperle omoi ordini contrkrili rilibus eceleastiers sncramentis sub quibus ommis orror et secta tutelam habebal, nan fere quot sacer- doler tot eprscopi et unnsquisquls eorum summun presulem se putabat. Isl: non con- tenti loca sacra Bôhemie prophanare vicinas regloues petunl, legem cantando cla- mant predicant et legis Christi vota non implent Inter tot pericula bellorum dampaa rerum at cedes hominum sme capite seculari et spiritaall tedebal vivere Idco ngitatum de capite seculari videlicet de Impemtore Sigismundo qui rex naturalis el coronatus regui Bohemie extilit ut recipittur de Ungaria in regem Bohomie sub quibusdam paclia qui advocalo eciam concilio saero Baniliensi per longax moras pactando compaclatis cum Bohemis conſiubs Pragam et regnum Bohemie intravit. Que data sunt Bohemis el šoravis recipientibus ecclesiasticam undatem in ommi- bus conformantibus se ecclusie practer communionem utriusque speciei ut scili- cet ipsi omuia mala prachabita reforment el censure ecclesiaslice ut tollaatur et si in desidorio lalis communionis permanserint, quod sacrum concilium elargia- tur. Sed quia varii varie compactata acceplant observant et intelligunt ex quibus sicut ex priosibus timenda aunl multe incommoda auimarum el corporum et dedecus regni tocluv et regis, no forte aublito capite seculari utroque in evum priva- remur, omnibus »gilur et singulis in regno inclito Bohemie degentibus utilo et necessarium est nlegibux Illuxtri Bohemie Georgio manux dare et voluniatem ad interpretationem summi Pontificis Po II qui taliter oraus esl ad legatos regai Bo- hemie: restal nunc ut peticioni vesles respondezmux et paulo post: vidimus tuuc acripla compaclatorum que nobis oblulisli« quibus diligenter inspectis nou invenimus quod vigore jllorum communicare possitis laicos sub utraque specie. Compactalorum
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182 Jahre 1763 Otele im ersten Bande der scriptores cerum boicarum das diarium sexennale des Andreas von Regensburg und Eckard im ersten Bunde des corpus hist. medii aevi des Andreas Chronik (interpolatum onim hipartita est satio, allerspermittil et vadulget ut, qui uninnem recipmul rcclesia- stiean et pavem realiter eur effectu et iu omcibus allis, que in usu communionis nioutqué speciei fidei et ritni miversills eveleaie conformes essent et uzum talem haberent (talom habentes) posranl communleare sub utraque specit in regno Boltonie čl marchjosatu Moraviae. Altern permissionis esl Nicens quod ſacla in concino dixcuc aione super articulo communionit uthilominns ii perseveravertit in desiderio habendi talem commenionem et illnd per legatos inditaverit, concilium faculldem largintur shcerdotibus communicandi eas personas, que in annix discrecionis consiitute reveren- ter et devote postulaverinl, oom adjeccione quod sacerdoles siccommumicantes remper dicarent quod spal debent firmiter credere quod non zub specie panis caro Lntum nee sub specie vini aanguis tantum, sed sab qualihel specie est integer (otus Christus. Neque lamen reperitur quod concilium posten hujusmodi tacultatem dederit, sive quin nou petivixtis sive quia concilium ox ralionabili causa recusar! concetere quod noxlum v desatur futurum, cum vestri sacerdotes non servanl convenla noc prina pars vohiz zubremt qula concessa ast commamo eahcis usem bahestibuše! uninnom reciplnnlibua ceclesinsticam in omnibus allls preter quam iu arliculo comsunionit: sud unicuëm eccleaiasticam et conformilſem nunquam recepislix. No igitur indulti ſmstls caparer Qnod autem unionom et conformitstem nos fueritiv am- plexi, liquet ex moribus vestris. Nam ancerdotes vestri non instituentur ad titalum benuficil ul mors eat ie aliis regnis per opiscopos el hebentes potestatem, nec serva- verunl onquarn mandala coarill, spóbns preceptum erat, ut fanium babenter usu unmaunſcacent, sod puerocel dementes communicurtruut el poleales communictre aub utraque specir nolnoruul sepalire et abix motv coegerunt et mullis in rehus ritum noiversalik ecelesie algecernot et majčo pary vešlrum nsum commanionis calacia nccepit post rompactata, quod minime licuiſ. Non igitur de compac- talls gloriemini nec illud vonjuvnl quod oralores concilii mandaverant Arthiepiscopo Pragenai Olomucensl el Lilhoun-lonsi Episcopis pro lempore evistentibas ne pretby- teris ad quos perſimerel al populuxs auh ntraque spece reqoisili commnnicaront juxix convenla Nam in ſacleo est vigore concessionis cujus Reistis ros indignos ut anto divimus. Inspectis igitur compactata omoibur et bullis concessis judiermns de consilio fratrum nostrorum cardinalium: scerúotei restros absque vila poteviate lai- calen populum ad communionens calichs admittere, decipere plebes ef graviter peccare dignos quoque animadrernons et nisi resipnerint se ac populum sibi credentem per- ditua ire quos admonemuset se corrigant �t nostya pociut clomencia quam ulcione uti velint. Hec ad comprctata que ſaycia (laycorum) commanionem minime vobin permitluni Eyz rex inclite Georgi auctor pacis regni Bohomtcvigilando animadverle, ne rioul quondam quorandam ex inobediencis sworam auperiorum italnencium tibi lagem contra universalent ecclesiam iniamia el destruccio hujns regni venit, ita nune ox hiversa interpretacione compactatormn, nnl mAE potentl cohsbeantur, vonlal ned
182 Jahre 1763 Otele im ersten Bande der scriptores cerum boicarum das diarium sexennale des Andreas von Regensburg und Eckard im ersten Bunde des corpus hist. medii aevi des Andreas Chronik (interpolatum onim hipartita est satio, allerspermittil et vadulget ut, qui uninnem recipmul rcclesia- stiean et pavem realiter eur effectu et iu omcibus allis, que in usu communionis nioutqué speciei fidei et ritni miversills eveleaie conformes essent et uzum talem haberent (talom habentes) posranl communleare sub utraque specit in regno Boltonie čl marchjosatu Moraviae. Altern permissionis esl Nicens quod ſacla in concino dixcuc aione super articulo communionit uthilominns ii perseveravertit in desiderio habendi talem commenionem et illnd per legatos inditaverit, concilium faculldem largintur shcerdotibus communicandi eas personas, que in annix discrecionis consiitute reveren- ter et devote postulaverinl, oom adjeccione quod sacerdoles siccommumicantes remper dicarent quod spal debent firmiter credere quod non zub specie panis caro Lntum nee sub specie vini aanguis tantum, sed sab qualihel specie est integer (otus Christus. Neque lamen reperitur quod concilium posten hujusmodi tacultatem dederit, sive quin nou petivixtis sive quia concilium ox ralionabili causa recusar! concetere quod noxlum v desatur futurum, cum vestri sacerdotes non servanl convenla noc prina pars vohiz zubremt qula concessa ast commamo eahcis usem bahestibuše! uninnom reciplnnlibua ceclesinsticam in omnibus allls preter quam iu arliculo comsunionit: sud unicuëm eccleaiasticam et conformilſem nunquam recepislix. No igitur indulti ſmstls caparer Qnod autem unionom et conformitstem nos fueritiv am- plexi, liquet ex moribus vestris. Nam ancerdotes vestri non instituentur ad titalum benuficil ul mors eat ie aliis regnis per opiscopos el hebentes potestatem, nec serva- verunl onquarn mandala coarill, spóbns preceptum erat, ut fanium babenter usu unmaunſcacent, sod puerocel dementes communicurtruut el poleales communictre aub utraque specir nolnoruul sepalire et abix motv coegerunt et mullis in rehus ritum noiversalik ecelesie algecernot et majčo pary vešlrum nsum commanionis calacia nccepit post rompactata, quod minime licuiſ. Non igitur de compac- talls gloriemini nec illud vonjuvnl quod oralores concilii mandaverant Arthiepiscopo Pragenai Olomucensl el Lilhoun-lonsi Episcopis pro lempore evistentibas ne pretby- teris ad quos perſimerel al populuxs auh ntraque spece reqoisili commnnicaront juxix convenla Nam in ſacleo est vigore concessionis cujus Reistis ros indignos ut anto divimus. Inspectis igitur compactata omoibur et bullis concessis judiermns de consilio fratrum nostrorum cardinalium: scerúotei restros absque vila poteviate lai- calen populum ad communionens calichs admittere, decipere plebes ef graviter peccare dignos quoque animadrernons et nisi resipnerint se ac populum sibi credentem per- ditua ire quos admonemuset se corrigant �t nostya pociut clomencia quam ulcione uti velint. Hec ad comprctata que ſaycia (laycorum) commanionem minime vobin permitluni Eyz rex inclite Georgi auctor pacis regni Bohomtcvigilando animadverle, ne rioul quondam quorandam ex inobediencis sworam auperiorum italnencium tibi lagem contra universalent ecclesiam iniamia el destruccio hujns regni venit, ita nune ox hiversa interpretacione compactatormn, nnl mAE potentl cohsbeantur, vonlal ned
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183 a Johanne Chraffu. f. 1931). Doch hemerkte Leizterer, dass die Chronik eigentlich eine Zusammenstellung nus des Andreas chronica de prin- cipibus terrae Bavarorum, seinem chronicon universale und' anderen accepta vin salubri pro loco et tempore necestarium eit ila senlire credere el inlel- ligere ul summus pontifex cum sun collegio cardinalium est inleeprelatus, cum quo el ecelesta universali sumus et vivimus et mocimur laaquam membra corporis sub uni expite nune et remper per infinita secula reculorum Ameu. (Slnislaus von Welvar worde ann 16 April 1435 Decan der philosoplaschen Facul(KI. Uater thm entslanden die Streptigkeiten über den Eid der Candidalen des Bnccalsriatet, welcbe das Decanenbuch ll. S. 53 nur andentel, die aber zum Aus- sebluske der sub una ſubrlen. Es int bemerkenswerlh, dass diese Vorgange an dem Tage stattfanden, als die beiden Söhne K. Georg's im Carolin auwesend waren (27. Juni 1138. Lib. decan. 11, S 64.) 2. Aufzercisoingen von Zeilgenossen K. Georg's über den Utraquismus Cod. Bibl. Unix. Prag. I. G. 11. Coll. cum cod XIV. D. 10. Primum ab biis quu communionem sub plraque specie diligunt rem gestam tnci- pram et recundum de communione et circumstancus ejns perversis concludam. Inquam primum, quod utriusque conditionia apirilualis ct sècularis homines com- munleantes sub dupuci apecie dieunl, quod nuiverraltt uccleria quxm Kalholici roma- uam dienut, sit una secta quam signatam asxcrual fuiste in illa meretrice magna, quain vidit Johannes in apocalypsi. ltem credunt sanctam ecclesiam errare in illo polissimo arbieulo communionis sub duplici specie. ltom domoum sanctistimum totumque cetum sue bentiludisi conjuactum con- temnunl cum inaudilas prodiealiones et blasſemias tuis iu cantirss fictis exprimuot Uem dicunt quod papa non ett capul ecclesie sed Christus cojus ipsi membrum suul quis legem impleni. llem canones saèros dicunt invenLioner hummanas et mendacis fiela unume qui coutrarit sunt commuoiont duplicis apecrei et quoù plus credendum evangolto in suo lextu quam canouibus. nem doctores sauctos blaaſemaul quod quid (qulóem) ſu els coutrarlum lnvenlunt in aprôs et fatentur: Denedictus devotiszvil Aagustinus proſundiavit Thomas epicura- vit et Lira deliravit. Fuerunt laquil aequi homnes ul nost menuiri potueruut. Rem obedicntiam summe pontefici et abix preiatis nou debere ſacere maxime cums precipeunt ne commumcemus aub duplici specle aul alis mandant contra legen el quamvis in compactatis roverimus obedieutiam illl, ore tamen el m scriplo, nob aulem corde quix oportet deo plus obedire quam hominihus Hein prelatos in nostra terra multis modiv tribulant vexant et membra sorum a beneficits repellunt ul plebanos, et tales qui secle eorum non adherent et Christico- las de vilhis, oppiats et cammunitatihus banurunt uisi eciam de eslice hibunt. ſtams impediunt, ne archipresul fiat, nit qui communlone sub dupher specle laicos et per hoc boua tamporalio illius et allorum sptriſualium dccupanl net injusle magis ac magis per se roborantes ne la maous eive spiritunlium Kalholicorum venian!
183 a Johanne Chraffu. f. 1931). Doch hemerkte Leizterer, dass die Chronik eigentlich eine Zusammenstellung nus des Andreas chronica de prin- cipibus terrae Bavarorum, seinem chronicon universale und' anderen accepta vin salubri pro loco et tempore necestarium eit ila senlire credere el inlel- ligere ul summus pontifex cum sun collegio cardinalium est inleeprelatus, cum quo el ecelesta universali sumus et vivimus et mocimur laaquam membra corporis sub uni expite nune et remper per infinita secula reculorum Ameu. (Slnislaus von Welvar worde ann 16 April 1435 Decan der philosoplaschen Facul(KI. Uater thm entslanden die Streptigkeiten über den Eid der Candidalen des Bnccalsriatet, welcbe das Decanenbuch ll. S. 53 nur andentel, die aber zum Aus- sebluske der sub una ſubrlen. Es int bemerkenswerlh, dass diese Vorgange an dem Tage stattfanden, als die beiden Söhne K. Georg's im Carolin auwesend waren (27. Juni 1138. Lib. decan. 11, S 64.) 2. Aufzercisoingen von Zeilgenossen K. Georg's über den Utraquismus Cod. Bibl. Unix. Prag. I. G. 11. Coll. cum cod XIV. D. 10. Primum ab biis quu communionem sub plraque specie diligunt rem gestam tnci- pram et recundum de communione et circumstancus ejns perversis concludam. Inquam primum, quod utriusque conditionia apirilualis ct sècularis homines com- munleantes sub dupuci apecie dieunl, quod nuiverraltt uccleria quxm Kalholici roma- uam dienut, sit una secta quam signatam asxcrual fuiste in illa meretrice magna, quain vidit Johannes in apocalypsi. ltem credunt sanctam ecclesiam errare in illo polissimo arbieulo communionis sub duplici specie. ltom domoum sanctistimum totumque cetum sue bentiludisi conjuactum con- temnunl cum inaudilas prodiealiones et blasſemias tuis iu cantirss fictis exprimuot Uem dicunt quod papa non ett capul ecclesie sed Christus cojus ipsi membrum suul quis legem impleni. llem canones saèros dicunt invenLioner hummanas et mendacis fiela unume qui coutrarit sunt commuoiont duplicis apecrei et quoù plus credendum evangolto in suo lextu quam canouibus. nem doctores sauctos blaaſemaul quod quid (qulóem) ſu els coutrarlum lnvenlunt in aprôs et fatentur: Denedictus devotiszvil Aagustinus proſundiavit Thomas epicura- vit et Lira deliravit. Fuerunt laquil aequi homnes ul nost menuiri potueruut. Rem obedicntiam summe pontefici et abix preiatis nou debere ſacere maxime cums precipeunt ne commumcemus aub duplici specle aul alis mandant contra legen el quamvis in compactatis roverimus obedieutiam illl, ore tamen el m scriplo, nob aulem corde quix oportet deo plus obedire quam hominihus Hein prelatos in nostra terra multis modiv tribulant vexant et membra sorum a beneficits repellunt ul plebanos, et tales qui secle eorum non adherent et Christico- las de vilhis, oppiats et cammunitatihus banurunt uisi eciam de eslice hibunt. ſtams impediunt, ne archipresul fiat, nit qui communlone sub dupher specle laicos et per hoc boua tamporalio illius et allorum sptriſualium dccupanl net injusle magis ac magis per se roborantes ne la maous eive spiritunlium Kalholicorum venian!
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184 Werken sei. In der That haben wir an dem, was uns Eckard bietet, nicht sowobl den Andreas vor uns, als einen andern Historiker, des XV. Jahrhunderles, Johannes Chrafft Prediger von Cham in der oberen Pſalz. ltem elegerunt xoli unum iin archreprscopum et slion in suffraganeos luſaimes sine elcclione canonics, nam tantum layci el aliqui spiritualca huic interfueront et istos vellent ut confirmarentur a sede nec preter itlor cedem nolunt clectioni ul dinhius oceupent hons corum Hem uti elect sunt daces tolas mah contra omuem ritum ecclesie quam in primis articulls proposni caute of rubscquenter reliquam mahieiam infra. Hem hornt canonicas non honoraal sed contentanfur dicenics, pater noster st post aram »deant. ftem nsdrimoniun relinent deo dicatas feupnas apostatno inſame (in ſacie) quam plures vir copulaat. Hem circa votut nullum juramautum fiert permillunt el omnino nobilbus (ubili- bel) probibent sed al non voit ſamolus virgmem et contra fil simplicitor disjunctio Htem divorciant juvenem ab anliquo el contra et juvegem juveni copulant Item in causis matrimonis (oxaminandis) el cdmnistrandis mot sacerdotes ydicte predicanies secundum libellos repudu at laici xulores cerdones et celeri mechanici viam jurlz omnino et solubis ignorantes. Secuadum quod auper expoani de communione auh dupliei specie quem ritum observant jan inquam de secunde vičelicet quid de sacramento allarrs sentiunt el credunt ot accedentibus corcumalanius ſtem circa hoc venerzhile jacramentum post consecracionem remananchm panis (et rini). tlem diem pascevum (die parasceven ?) hoc sacramentum indicaat populo canentes. coco litnom Rein aodem die ponunt ad repulchrum preparatum alad cantanles. tivenli deo su seculs : ecce quomodo moritur juctus. ltom eodem die illud conficiunt ot missam legunt requrem eternam pro Chensts icenles. ttem ſecerunt signa illius incramonts in pelei el handecits ad prellum et prius eciam Hlod realiter in lancez ad bellum portabant. item ad processionei ſaclunt per circulum anni super illud porlant in utraque pecie aliqui. ſeum ad scolam nemiem susciptunt quam univeraſtatom dieunt, nici commu- niczne tub duplci specle permillat. ftem credunt el tenení illam communionem exso de necewitale slutis sacraimen- laliter oombus hommbus. llem proptor species dividunt Chrustum dicentev medium suib una specia satra- nenlam zt multi creduni modium deum ltem mſanles cires baplismum sub duplici peoie enpununteani dicentes hoc ſaeramentum confirmalioms llem oisdem mſandunt ad ot per cannam aut cochleare aplo noc rolunt aliquem baptisare ulsi signalur ſalu communio
184 Werken sei. In der That haben wir an dem, was uns Eckard bietet, nicht sowobl den Andreas vor uns, als einen andern Historiker, des XV. Jahrhunderles, Johannes Chrafft Prediger von Cham in der oberen Pſalz. ltem elegerunt xoli unum iin archreprscopum et slion in suffraganeos luſaimes sine elcclione canonics, nam tantum layci el aliqui spiritualca huic interfueront et istos vellent ut confirmarentur a sede nec preter itlor cedem nolunt clectioni ul dinhius oceupent hons corum Hem uti elect sunt daces tolas mah contra omuem ritum ecclesie quam in primis articulls proposni caute of rubscquenter reliquam mahieiam infra. Hem hornt canonicas non honoraal sed contentanfur dicenics, pater noster st post aram »deant. ftem nsdrimoniun relinent deo dicatas feupnas apostatno inſame (in ſacie) quam plures vir copulaat. Hem circa votut nullum juramautum fiert permillunt el omnino nobilbus (ubili- bel) probibent sed al non voit ſamolus virgmem et contra fil simplicitor disjunctio Htem divorciant juvenem ab anliquo el contra et juvegem juveni copulant Item in causis matrimonis (oxaminandis) el cdmnistrandis mot sacerdotes ydicte predicanies secundum libellos repudu at laici xulores cerdones et celeri mechanici viam jurlz omnino et solubis ignorantes. Secuadum quod auper expoani de communione auh dupliei specie quem ritum observant jan inquam de secunde vičelicet quid de sacramento allarrs sentiunt el credunt ot accedentibus corcumalanius ſtem circa hoc venerzhile jacramentum post consecracionem remananchm panis (et rini). tlem diem pascevum (die parasceven ?) hoc sacramentum indicaat populo canentes. coco litnom Rein aodem die ponunt ad repulchrum preparatum alad cantanles. tivenli deo su seculs : ecce quomodo moritur juctus. ltom eodem die illud conficiunt ot missam legunt requrem eternam pro Chensts icenles. ttem ſecerunt signa illius incramonts in pelei el handecits ad prellum et prius eciam Hlod realiter in lancez ad bellum portabant. item ad processionei ſaclunt per circulum anni super illud porlant in utraque pecie aliqui. ſeum ad scolam nemiem susciptunt quam univeraſtatom dieunt, nici commu- niczne tub duplci specle permillat. ftem credunt el tenení illam communionem exso de necewitale slutis sacraimen- laliter oombus hommbus. llem proptor species dividunt Chrustum dicentev medium suib una specia satra- nenlam zt multi creduni modium deum ltem mſanles cires baplismum sub duplici peoie enpununteani dicentes hoc ſaeramentum confirmalioms llem oisdem mſandunt ad ot per cannam aut cochleare aplo noc rolunt aliquem baptisare ulsi signalur ſalu communio
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185 Andreas Felix Ofele, dessen grosses Quellenwerk mit einem dritten Bande zu vermebren ich vor bald funfzehn Jahren in einer Sitzung der historischen Classe der koniglich baierischen Akademie der flew eiadem juvant digile ad os dicenlex comece, comede. Rem frequeoter monet in marodla matris illuú quod riba)dus lavabit infra lingwa llem aliquando inſans encit cum lacte el inne pe de caleatar. ltem tinent qnod communio sub utreque specie est majors virtutis et gralie ��at aub una pecle. ltem pueros euns enstigant virgis qui non accedunt omnibus diebut dominici, qui fimore exterriti ne solidentur irequenter usedunt refects cibe prlut corporali. Hem aullum copulent ad matrimoninm nec ahonem suscipiunt (ad) arlen mecha- ulcam nisi prius communicet sub duplica specie. Hlem de accubitu nitrimonnali inconscisor el surgentes ausclpinnt ad illud xxdrameutum ltem Bekhurdos et Begudas conyenimt tn pecunlis sopLannatim qui et que omui dre acceduat ad altare et commumcant suh benn specie. Rem os barbas pepla mulierum tunicas et alium habitum na pužium sanguinem Christi perfundunt. ltem porrigentes sic in sunguine Christi digitos lavanl el aliquando ipxis descen- dit per mauia usque ad eubllaſo et in manica remaneſ llominfiemi acabion in ſacre purlulati quorum sames meidit in calreem Hlem steterunt aum naso multi et jiciant ſlegioa putrida in ealicem. Hem oslivo tempore reservant in calice Christs sanguinum, qui areseit et corrum- pitur in quo el squamme apparent horriblles Mum abradendam (ahurlendam Cod. XIV. D. 10.) appreciant mendicos lem dum infiemos procurandos equitant. (super) capul equi (casu equl l. c.) in terram fundunt Item ad illos aangulnem Chrust in ampulla ferunt. Hem hyemis lempore congelafur, refrigeran! in ollis, in quibux cibi eliam coquunl. ltem sanguinom Christi in terram profundunt sepe, dum volunt ori humano imponere (sic) el posl pede delergunl. ſtem dum vic commuurcant deficiente Christi sanguine affondual ad Ilan vinom simplicem et non conficieates dixtribuunt el hibunt pro sanguine Chrixli. lent communionem sub una specie dicont herelicam a Mamehaeis hereticis pro- Cadeatem qui sanguinem Christs haurire nequibant. Ego ſalcor et Assero quix ipsa res per singulos jum dictos articulos gesta est. non finxi hec sed que vidr et rudivi reridice, tesfimonium perhibno quod experienciz approbal omni considerare volente (Folgen dann noch andere Aclikel, welche sich aul das Prodigen rou Welborn in den Kirchen, Vernachlassigung der kirchhichen Gebrauche bezichen.) 3. Ex COdICC UDE. Prag. XIV. D. 10. Uem isir slecti anní duces toctus mali contra onnem nitum ecclesie quam in prinns arhieulis proposui ante ot aubsequeuter reliquam maliclau inſra.
185 Andreas Felix Ofele, dessen grosses Quellenwerk mit einem dritten Bande zu vermebren ich vor bald funfzehn Jahren in einer Sitzung der historischen Classe der koniglich baierischen Akademie der flew eiadem juvant digile ad os dicenlex comece, comede. Rem frequeoter monet in marodla matris illuú quod riba)dus lavabit infra lingwa llem aliquando inſans encit cum lacte el inne pe de caleatar. ltem tinent qnod communio sub utreque specie est majors virtutis et gralie ��at aub una pecle. ltem pueros euns enstigant virgis qui non accedunt omnibus diebut dominici, qui fimore exterriti ne solidentur irequenter usedunt refects cibe prlut corporali. Hem aullum copulent ad matrimoninm nec ahonem suscipiunt (ad) arlen mecha- ulcam nisi prius communicet sub duplica specie. Hlem de accubitu nitrimonnali inconscisor el surgentes ausclpinnt ad illud xxdrameutum ltem Bekhurdos et Begudas conyenimt tn pecunlis sopLannatim qui et que omui dre acceduat ad altare et commumcant suh benn specie. Rem os barbas pepla mulierum tunicas et alium habitum na pužium sanguinem Christi perfundunt. ltem porrigentes sic in sunguine Christi digitos lavanl el aliquando ipxis descen- dit per mauia usque ad eubllaſo et in manica remaneſ llominfiemi acabion in ſacre purlulati quorum sames meidit in calreem Hlem steterunt aum naso multi et jiciant ſlegioa putrida in ealicem. Hem oslivo tempore reservant in calice Christs sanguinum, qui areseit et corrum- pitur in quo el squamme apparent horriblles Mum abradendam (ahurlendam Cod. XIV. D. 10.) appreciant mendicos lem dum infiemos procurandos equitant. (super) capul equi (casu equl l. c.) in terram fundunt Item ad illos aangulnem Chrust in ampulla ferunt. Hem hyemis lempore congelafur, refrigeran! in ollis, in quibux cibi eliam coquunl. ltem sanguinom Christi in terram profundunt sepe, dum volunt ori humano imponere (sic) el posl pede delergunl. ſtem dum vic commuurcant deficiente Christi sanguine affondual ad Ilan vinom simplicem et non conficieates dixtribuunt el hibunt pro sanguine Chrixli. lent communionem sub una specie dicont herelicam a Mamehaeis hereticis pro- Cadeatem qui sanguinem Christs haurire nequibant. Ego ſalcor et Assero quix ipsa res per singulos jum dictos articulos gesta est. non finxi hec sed que vidr et rudivi reridice, tesfimonium perhibno quod experienciz approbal omni considerare volente (Folgen dann noch andere Aclikel, welche sich aul das Prodigen rou Welborn in den Kirchen, Vernachlassigung der kirchhichen Gebrauche bezichen.) 3. Ex COdICC UDE. Prag. XIV. D. 10. Uem isir slecti anní duces toctus mali contra onnem nitum ecclesie quam in prinns arhieulis proposui ante ot aubsequeuter reliquam maliclau inſra.
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186 Wissenschaften beantragte, sandte der Herausgabe des diarium (1422—1433) eine sebr gelehrte Abhandlung de vita et scriptis Andreae Ratisp. voraus, wobei er S. 11 bemerkl. dass die Schrift item seminaul rmien chanusu dicenten exnommunlestronem ceclesto mvaltdam 1 contre deum et tl excommunicentur minina curanl ymo el brachto secubri re- pugnanl Ue! ceclesias que domus dei sunt lemola nuncupant et claustra habitacuia dicunt demonuos, has quidem paulio anle igne consumpserant quod patet omnlintuenti et boux temporalin al dlia per se usurpaverunt el habslontihns in itlis nocem in- tulerunt ltem allorum sacerdolum (cs) ocenpant violenier prefalius ecelosias veris pasto- tbus vi repulsis. liem predicant non musai ymo el mulieribus begadllibus ot mocialibus zpostalls prcûteare in coclesris perultlunt. Hem ior monialez el begudas quar plures carne corruplas nsserunt virgines et si muliereor aliquam apuellat quis punitur. Rem omues benedictiones aque et aliarum rerum ecclesiastieas contempnanl, etiau palliis ornamentis non conscerafis officiant, aserunt deam omsia i eorum erca- trone benediriste lem canant mistant aliqui inlegram rolgariter ut majorom augeanl errorem. llem peregrina Lones ad limina sinelorum probibrul diceules quod plus trantis- sent por lasciwa quam causa dei el sic judicant corda hominum ymo et manu seculari prohibebant. llen asan dréual tine altari consecrato. lten sepulturas oplates ot maxime catholicis prohibent, malesicas et usurarios sey lire circa ecclesia« permittunl. ftem molti ex ilhix in compllis el campis habont repulturas loco rnconsecuto ef bi cut besliis quiexeunt dicenter ubi elc.. Hem conductum mortuis in vitus facount. ltem extquias pro mortnis el suffragia ommno feri prohibent el marime in speciali el dicunl DuDam opus honom pietatis prodesse morluis. Item purgatorium omoino non credunt ef dieunt quod salvator illum locum de- struml eum descendit ad inferno. llem lanlum tenent duos locox post mortum, salvandorum videlicel el damporlo- rum et sic nolunt suffragis (pro) animabus morluorum. ltemr offertocia sen oblaciones simoniom uuncupant sed in domo et mansupia tollun tham decimas el porsessiones ecclesiasticas falentur von debere fieri sed sinc proprietale vivere sacerdotes ut apostolos in primilava eeclesia dieund, ipsi vero pro imictu vesionenda triplicia annuxlim el radices pro condimenhia recipiunt pro vietu XV Au! XX 5CONS, a parochrams shixad hoe omni obdomada follunt com mansnatudine et honilitaſe. ltem ſesta sanclorum winnne celebrant snd ut allo ſeciali die negocis secularibus occupant, tantom domulcam diem observant. Et observant fesla orum qui con-
186 Wissenschaften beantragte, sandte der Herausgabe des diarium (1422—1433) eine sebr gelehrte Abhandlung de vita et scriptis Andreae Ratisp. voraus, wobei er S. 11 bemerkl. dass die Schrift item seminaul rmien chanusu dicenten exnommunlestronem ceclesto mvaltdam 1 contre deum et tl excommunicentur minina curanl ymo el brachto secubri re- pugnanl Ue! ceclesias que domus dei sunt lemola nuncupant et claustra habitacuia dicunt demonuos, has quidem paulio anle igne consumpserant quod patet omnlintuenti et boux temporalin al dlia per se usurpaverunt el habslontihns in itlis nocem in- tulerunt ltem allorum sacerdolum (cs) ocenpant violenier prefalius ecelosias veris pasto- tbus vi repulsis. liem predicant non musai ymo el mulieribus begadllibus ot mocialibus zpostalls prcûteare in coclesris perultlunt. Hem ior monialez el begudas quar plures carne corruplas nsserunt virgines et si muliereor aliquam apuellat quis punitur. Rem omues benedictiones aque et aliarum rerum ecclesiastieas contempnanl, etiau palliis ornamentis non conscerafis officiant, aserunt deam omsia i eorum erca- trone benediriste lem canant mistant aliqui inlegram rolgariter ut majorom augeanl errorem. llem peregrina Lones ad limina sinelorum probibrul diceules quod plus trantis- sent por lasciwa quam causa dei el sic judicant corda hominum ymo et manu seculari prohibebant. llen asan dréual tine altari consecrato. lten sepulturas oplates ot maxime catholicis prohibent, malesicas et usurarios sey lire circa ecclesia« permittunl. ftem molti ex ilhix in compllis el campis habont repulturas loco rnconsecuto ef bi cut besliis quiexeunt dicenter ubi elc.. Hem conductum mortuis in vitus facount. ltem extquias pro mortnis el suffragia ommno feri prohibent el marime in speciali el dicunl DuDam opus honom pietatis prodesse morluis. Item purgatorium omoino non credunt ef dieunt quod salvator illum locum de- struml eum descendit ad inferno. llem lanlum tenent duos locox post mortum, salvandorum videlicel el damporlo- rum et sic nolunt suffragis (pro) animabus morluorum. ltemr offertocia sen oblaciones simoniom uuncupant sed in domo et mansupia tollun tham decimas el porsessiones ecclesiasticas falentur von debere fieri sed sinc proprietale vivere sacerdotes ut apostolos in primilava eeclesia dieund, ipsi vero pro imictu vesionenda triplicia annuxlim el radices pro condimenhia recipiunt pro vietu XV Au! XX 5CONS, a parochrams shixad hoe omni obdomada follunt com mansnatudine et honilitaſe. ltem ſesta sanclorum winnne celebrant snd ut allo ſeciali die negocis secularibus occupant, tantom domulcam diem observant. Et observant fesla orum qui con-
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187 über die expeditio Bohemica abversus Hussitas et de turbis hussiti- cis ihm nicht zu Handen gekommen sei — adhuc latet. Unsere Handschrift stammi aus dem Kloster Si. Emmeran zn dempuati sind per coneilium sacrum ul Hos et Jeconymns de qulhus Listoriam Růvam compilavernnt. Hhem interceszionen rxpetorum nou tenent xed dicunt, hahent sol secum agere tanch, cum uudis (verhis?) Ma vix joslus salvabitur, si mihi solos non obtineho nec aliquis homiuum aut saoctorum impetradit gratiam apnl deum. Item vingnem glomosam mulli ex hiis asserunt ut ahiam mulierem. Rem veneratronem ruliquiarum abhorrend el maxrme In osculo pucis , sed reser- vacula eprundem ouren vel argunten affectant dun addunt (?). Hem ymaginem Christi et altorum sauclorum mira blasſeima conſempnunt ltem indulgentias nihil tore dicant dempla indilgeneia Christs quan salus (solus) fucil hns qui meruerunt. llem vigilias jugmin a ciko caruali nil ponderanl nec aliud el carnes (n hiiv man- ducant dichus dicentev quod intrat in os noo coinquinul hommem. ttew solemnitales Jedicationum celebrari prohibent sed omnet ecclesiarum dedi- caliones per totam ſerram uno die teneantur ltem huptismum dieunl ſore ubique in quacunque aqua uive palude sive sentina per quemeunque necessitale non obitante lem de confirmatione teuen! quod nou est necessaria sed tuutum propler usum ch uliam dieunt, quod confirmantur com crisunlur in haplismo a sacerdole. llem de conſestione teuent, sed ex uxu dicunt sacimux et multi sacerdotuw ex illis produnt predicdiouibus wis illos qui posten homines publice puaiuntur. ltem de satisfaclione sen poenifentia nou credunt sed inquiant pro gocoilenlix: vade muplius nali peccare. ltem abyolutionem ullam fove asserunl dempla soltus dor et si aliqui ex his teuent, sed dicunt papalem episcopalem al vacerdotalom unam auctoritatem in omni- bus cnsibua. llen de extrema unctione mi curanl, sed multi corm dicunt ex tali levilater dia- bolus me manducnbit sině oteo llem ordinem merum furtim el meudose perjuri suscipinul et deunt, se obedien- tram juraturos pretatis ore et Don corde et multi subdiaconi el dizraui el etlam inor- dinati officiant. llem horas canoorcas uſ supra — hauriro nequibanl Sed noverit universalilas omsium orthodoxorum qua omors cohors communican- lium sub bina specič mola suiv perversis preſalis aclibus non recognoseil illam ex censuatione (?) et peccato euormi sed paleabit hee excogitaia hypocrisis. Ego vero etc. Ad finem summa articulorum LXXX. 4 Ex codice Univ Prag. XI. R. t. ſ. 29. — Etiam Pragae audivi a velulis quas vos in spe dirinae vocationis sxuctas putanles (putalis ) jam exx ompeceabiles exe
187 über die expeditio Bohemica abversus Hussitas et de turbis hussiti- cis ihm nicht zu Handen gekommen sei — adhuc latet. Unsere Handschrift stammi aus dem Kloster Si. Emmeran zn dempuati sind per coneilium sacrum ul Hos et Jeconymns de qulhus Listoriam Růvam compilavernnt. Hhem interceszionen rxpetorum nou tenent xed dicunt, hahent sol secum agere tanch, cum uudis (verhis?) Ma vix joslus salvabitur, si mihi solos non obtineho nec aliquis homiuum aut saoctorum impetradit gratiam apnl deum. Item vingnem glomosam mulli ex hiis asserunt ut ahiam mulierem. Rem veneratronem ruliquiarum abhorrend el maxrme In osculo pucis , sed reser- vacula eprundem ouren vel argunten affectant dun addunt (?). Hem ymaginem Christi et altorum sauclorum mira blasſeima conſempnunt ltem indulgentias nihil tore dicant dempla indilgeneia Christs quan salus (solus) fucil hns qui meruerunt. llem vigilias jugmin a ciko caruali nil ponderanl nec aliud el carnes (n hiiv man- ducant dichus dicentev quod intrat in os noo coinquinul hommem. ttew solemnitales Jedicationum celebrari prohibent sed omnet ecclesiarum dedi- caliones per totam ſerram uno die teneantur ltem huptismum dieunl ſore ubique in quacunque aqua uive palude sive sentina per quemeunque necessitale non obitante lem de confirmatione teuen! quod nou est necessaria sed tuutum propler usum ch uliam dieunt, quod confirmantur com crisunlur in haplismo a sacerdole. llem de conſestione teuent, sed ex uxu dicunt sacimux et multi sacerdotuw ex illis produnt predicdiouibus wis illos qui posten homines publice puaiuntur. ltem de satisfaclione sen poenifentia nou credunt sed inquiant pro gocoilenlix: vade muplius nali peccare. ltem abyolutionem ullam fove asserunl dempla soltus dor et si aliqui ex his teuent, sed dicunt papalem episcopalem al vacerdotalom unam auctoritatem in omni- bus cnsibua. llen de extrema unctione mi curanl, sed multi corm dicunt ex tali levilater dia- bolus me manducnbit sině oteo llem ordinem merum furtim el meudose perjuri suscipinul et deunt, se obedien- tram juraturos pretatis ore et Don corde et multi subdiaconi el dizraui el etlam inor- dinati officiant. llem horas canoorcas uſ supra — hauriro nequibanl Sed noverit universalilas omsium orthodoxorum qua omors cohors communican- lium sub bina specič mola suiv perversis preſalis aclibus non recognoseil illam ex censuatione (?) et peccato euormi sed paleabit hee excogitaia hypocrisis. Ego vero etc. Ad finem summa articulorum LXXX. 4 Ex codice Univ Prag. XI. R. t. ſ. 29. — Etiam Pragae audivi a velulis quas vos in spe dirinae vocationis sxuctas putanles (putalis ) jam exx ompeceabiles exe
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188 Regensburg und kam von da nach München, wo ich sie schon 1837 benützte, nicht ohne eine innere Ahnung, dass ich sie noch spater gebrauchen werde. f. 75 b. — In civilile chrudimensi tousurum sibi (nore sacerdoſums husitarum) faciens, ipsi enim coronam non deferuat, unssam celebratura verbbua ndata zacerdo- ſalibus ad ullare accenll el circa finem missae agnili quod ſemina essel, cepla est el pro tanla praesumplione ac blasſemia tamen candenti fccro etl canlenzala et de eivi- late expulax — de quadam nobili (femina) quam dreunl quidem virginem apostatana cujusdam ordinis quae puèros baplizavil praedicavit, confessiones audivil et caetera ad rcerdotes perlinentin patravit, quae usque hodie supercat dierum malorum lnvelerala f. 112 b. — Hzec maxima causa ſuit Pragensis sedilionix quia pluces concubin-s cleri Wicleſlistarum avertorunt ab els per sana consila confessionis fratren nottri, idco naque in praesèns maximo Ros odio persenuntur. f. 144 b. — In terra Boemiae — totylites quot exilates, quot castra, quot appida, quot viDue. imo ausim dicere quot domus. El quia haec omm uigna carltalis Pragae existenies sludiose perſccimus, iden multum populum peccalis onerafum alleximus in tanlum quod etram nitra XX conca- binac sacerdotum yestrormio conversae infamem vitam et infernalem relinquenles vias, Chclsto domino servierunt, quaedam vero earum morbo pestilentiat In poenilenlin ejíz ſajuncla deceverunt ot baec potiwima full causa, ut aute dictum est, commociouis diabolique el eſſusionis immereutis sanguinis ibldem factae ; fuere in scditionc Prageni pro veritate incarcerats ymo plurial moce pecudum mactati el semvivi Lendem deconlali ſ. 133. — Tacen quam multos Taborienses desperare fecissent, qui nivi consiliumn x nobia čitina cepisteni, in punčto črant, qui sibi mortem intulistent Quantos věro ex eis egremiua noves haereaiarcha Nicolaus rusticus Wlassinenals desperatos ſeciaset nisi per nos in viam saluhs reducti sint, trediosum osset narcare per singula. ſ. 135. — O quam multi cxeci sunt inter sacerdotea hnssitarum qui nec latine in vulgan legere aciunt vel multo minus intelligere, religionom christianam omnem odio habent, nutrire comam crinesque calamistri vestigio rotare studentes, saeculari lovitate declaranſes gestu histronico el veste crinorosam (?), quam ipal simplicem vocanl, eum tamen ulna panni pro XX grossis venivut, decorantur corupti laetique in publienm prodive. Sacerdotes eix faciunt de artiftelhus rusticis el tortoribua4). Allos enim didi- cit legen dei sub palibulo, latronex fures homicidas el ceferos maleficos forquendo. Alius hona aliorum rapiendo, sacrilegiis insistendo, ahs rura romere verstlando, alins undarum proſanda ut piaces decipial perquirendo, altus ad molendnum fruges defe- rendo, alius suès el porcos in pascois sequendo, alius morticinia ſoedissima exco- roudo, alins crudonificium insectando, alius autem felidam dentibus attrahent ac fibuls transfigens setarum admioiculo filisque inductis calecameula formando, alius pellicia acu consuendo, allu ſabrilia ſabritando, alus panes ſurno imgonendo, alus carbonario *) Dieue arbernl zich Devondera Aut rinen Michat! Torloc zu bernehen. drr I. 137 b neben Wicle H. Hus and RohyIDDI erwſhnf wiro
188 Regensburg und kam von da nach München, wo ich sie schon 1837 benützte, nicht ohne eine innere Ahnung, dass ich sie noch spater gebrauchen werde. f. 75 b. — In civilile chrudimensi tousurum sibi (nore sacerdoſums husitarum) faciens, ipsi enim coronam non deferuat, unssam celebratura verbbua ndata zacerdo- ſalibus ad ullare accenll el circa finem missae agnili quod ſemina essel, cepla est el pro tanla praesumplione ac blasſemia tamen candenti fccro etl canlenzala et de eivi- late expulax — de quadam nobili (femina) quam dreunl quidem virginem apostatana cujusdam ordinis quae puèros baplizavil praedicavit, confessiones audivil et caetera ad rcerdotes perlinentin patravit, quae usque hodie supercat dierum malorum lnvelerala f. 112 b. — Hzec maxima causa ſuit Pragensis sedilionix quia pluces concubin-s cleri Wicleſlistarum avertorunt ab els per sana consila confessionis fratren nottri, idco naque in praesèns maximo Ros odio persenuntur. f. 144 b. — In terra Boemiae — totylites quot exilates, quot castra, quot appida, quot viDue. imo ausim dicere quot domus. El quia haec omm uigna carltalis Pragae existenies sludiose perſccimus, iden multum populum peccalis onerafum alleximus in tanlum quod etram nitra XX conca- binac sacerdotum yestrormio conversae infamem vitam et infernalem relinquenles vias, Chclsto domino servierunt, quaedam vero earum morbo pestilentiat In poenilenlin ejíz ſajuncla deceverunt ot baec potiwima full causa, ut aute dictum est, commociouis diabolique el eſſusionis immereutis sanguinis ibldem factae ; fuere in scditionc Prageni pro veritate incarcerats ymo plurial moce pecudum mactati el semvivi Lendem deconlali ſ. 133. — Tacen quam multos Taborienses desperare fecissent, qui nivi consiliumn x nobia čitina cepisteni, in punčto črant, qui sibi mortem intulistent Quantos věro ex eis egremiua noves haereaiarcha Nicolaus rusticus Wlassinenals desperatos ſeciaset nisi per nos in viam saluhs reducti sint, trediosum osset narcare per singula. ſ. 135. — O quam multi cxeci sunt inter sacerdotea hnssitarum qui nec latine in vulgan legere aciunt vel multo minus intelligere, religionom christianam omnem odio habent, nutrire comam crinesque calamistri vestigio rotare studentes, saeculari lovitate declaranſes gestu histronico el veste crinorosam (?), quam ipal simplicem vocanl, eum tamen ulna panni pro XX grossis venivut, decorantur corupti laetique in publienm prodive. Sacerdotes eix faciunt de artiftelhus rusticis el tortoribua4). Allos enim didi- cit legen dei sub palibulo, latronex fures homicidas el ceferos maleficos forquendo. Alius hona aliorum rapiendo, sacrilegiis insistendo, ahs rura romere verstlando, alins undarum proſanda ut piaces decipial perquirendo, altus ad molendnum fruges defe- rendo, alius suès el porcos in pascois sequendo, alius morticinia ſoedissima exco- roudo, alins crudonificium insectando, alius autem felidam dentibus attrahent ac fibuls transfigens setarum admioiculo filisque inductis calecameula formando, alius pellicia acu consuendo, allu ſabrilia ſabritando, alus panes ſurno imgonendo, alus carbonario *) Dieue arbernl zich Devondera Aut rinen Michat! Torloc zu bernehen. drr I. 137 b neben Wicle H. Hus and RohyIDDI erwſhnf wiro
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189 Es ist nothwendig, die expeditio mit dem diarium bei Öfele zu vergleichen. Das Diarium beginnt erst 1422 mit K. Sigmund's Flucht von Kuttenberg; die expeditio bereits mit 1418 (c. 1). Erst im achten Capitel erreicht die expeditio das Diarium, enthält aber ungleich mehr als das letztere und es ist fur dieses sehr bezeichnend, dass, wäbrend darin S. 17 das Schreiben des Dechanten von Karlstein deutsch ange- fthrt wird, es in der Chronik (expeditio) verarbeitet erscheint. Natürlich entsteht dadurch bereits die Muthmassung, dass die expe- ditio jünger sei und auf genauer Sichtung und Verarheitung des Materiales berube. Namentlich aber führt die Vergleicbung von c. 9 mit dem Diarium S. 18 dazu, dieses Urtheil zu begründen. Wenn er dort sagt: hic autem seripsi secundum quod tune temporis potui perscrutari, postea etc., so corrigirt er damit selbst das Diarium und wir erhalten somit an dem nun veröffentlichten Werke eine zweite vermehrte und verbesserte Aullage des Osele€schen Diariums. Schritt für Schritl erweist sich dasselbe in dieser Art. so dass, was im Diarium nut mit wenigen Worten angegeben war, in der expe- ditio nach dem unterdessen hinzugekommenen neuen Materiale sich zum ganzen Capitel erweiterte. Siche z. B. c. 16 üher den dritten Zug bei Öfelc, S. 19 und ebenso c. 18 und S. 21. Die drei Briefe an den Bischof von Regensburg. Osele S. 26. vom Jahre 1426 sind auch in die expeditio e. 22 ausgenommen. Der Bericht uber die Schlacht von Aussig (Awskeh, Arosken) stimmt mit actu Insudando, klivs malleovam ſeubns labovando, ahiu venatorum retla faciendo. ahus carnes reficlendo, alius lenocinia ſovendo, alus negromantiam, pyromanham, ciromancirin, ydromanciamque exercendo, plurimos que inter calervas veclorum aut ex colluvie illa ſanceque hominum infectorum didieisac p(tam?) legem del et hii sunt doctores, hir magistri, bis duces Wicleffixtarom — Hil sunt sacerdotes, qui noa deo sed sibi ipais ſunguntur sacerdotin, In vulgari mistas legenles, quix latinas non didico- runt literas. f. 165 — Sacerdotes vellri scripsorunt literas Pragensibus, quod jam tempus voniscel ot perficcrent veditionem et eadem nocte omner erant Ibi et rpsi capitaneos sedilionis ordiuaverunt. Alqui eliam anadent nobilibua sechie ruac, at rusticos destl- nent ad apobandum religiosos el alros Katholicos, prout bina vice ſecerunt fratribus nostrin eosque atrociter vulneraverual. (Uber den Pſarrer von St. Reinrich, die Gewallthstigkeiten eines ulraquistischen Adeligen gegen katholische Priester f. 169, b. (. 170).
189 Es ist nothwendig, die expeditio mit dem diarium bei Öfele zu vergleichen. Das Diarium beginnt erst 1422 mit K. Sigmund's Flucht von Kuttenberg; die expeditio bereits mit 1418 (c. 1). Erst im achten Capitel erreicht die expeditio das Diarium, enthält aber ungleich mehr als das letztere und es ist fur dieses sehr bezeichnend, dass, wäbrend darin S. 17 das Schreiben des Dechanten von Karlstein deutsch ange- fthrt wird, es in der Chronik (expeditio) verarbeitet erscheint. Natürlich entsteht dadurch bereits die Muthmassung, dass die expe- ditio jünger sei und auf genauer Sichtung und Verarheitung des Materiales berube. Namentlich aber führt die Vergleicbung von c. 9 mit dem Diarium S. 18 dazu, dieses Urtheil zu begründen. Wenn er dort sagt: hic autem seripsi secundum quod tune temporis potui perscrutari, postea etc., so corrigirt er damit selbst das Diarium und wir erhalten somit an dem nun veröffentlichten Werke eine zweite vermehrte und verbesserte Aullage des Osele€schen Diariums. Schritt für Schritl erweist sich dasselbe in dieser Art. so dass, was im Diarium nut mit wenigen Worten angegeben war, in der expe- ditio nach dem unterdessen hinzugekommenen neuen Materiale sich zum ganzen Capitel erweiterte. Siche z. B. c. 16 üher den dritten Zug bei Öfelc, S. 19 und ebenso c. 18 und S. 21. Die drei Briefe an den Bischof von Regensburg. Osele S. 26. vom Jahre 1426 sind auch in die expeditio e. 22 ausgenommen. Der Bericht uber die Schlacht von Aussig (Awskeh, Arosken) stimmt mit actu Insudando, klivs malleovam ſeubns labovando, ahiu venatorum retla faciendo. ahus carnes reficlendo, alius lenocinia ſovendo, alus negromantiam, pyromanham, ciromancirin, ydromanciamque exercendo, plurimos que inter calervas veclorum aut ex colluvie illa ſanceque hominum infectorum didieisac p(tam?) legem del et hii sunt doctores, hir magistri, bis duces Wicleffixtarom — Hil sunt sacerdotes, qui noa deo sed sibi ipais ſunguntur sacerdotin, In vulgari mistas legenles, quix latinas non didico- runt literas. f. 165 — Sacerdotes vellri scripsorunt literas Pragensibus, quod jam tempus voniscel ot perficcrent veditionem et eadem nocte omner erant Ibi et rpsi capitaneos sedilionis ordiuaverunt. Alqui eliam anadent nobilibua sechie ruac, at rusticos destl- nent ad apobandum religiosos el alros Katholicos, prout bina vice ſecerunt fratribus nostrin eosque atrociter vulneraverual. (Uber den Pſarrer von St. Reinrich, die Gewallthstigkeiten eines ulraquistischen Adeligen gegen katholische Priester f. 169, b. (. 170).
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190 dem des Diariums volikommen überein, und ebenso c. 28 der Bericht über die Schlacht am 11. September, welche ron den böhmischen Geschichtschreibern kaum erwähnt, von den Doutschen als grosser Sieg gefeiert wird. In der expeditio ist nur Z. 26 von oben das sccundum quod hucusque ad noticiam meam pervenit ausgelassen. und während es bei Ofele sinnstörend heisst lncus belli fuit in Boico, was ein Unsinn ist, weil die Schlacht bei Klattan stattfand, heisst es in unserem Teate: lueus belli fuit in bosco et loco stricto paucique fnerant de catholicis et praesertim in principio conflictus quam citra 24 pugnantes. Daan fährt die Erzählung fort wie bei Öfele, S. 28, bis enumerare. Während aher nun das Diarium den Zug nach Tachau im Jahre 1427 mit 2 Zeilen abmacht, ist demselben in der expeditio cap. 30 gewidmet. diese jedoch nur bis 1428 fortgeführt, während die letzte Nachricht des Diariums noch das Jahr 1433 berührt. Die deutschen Quellen, welche auf den Andreas folgen, verdie- nen eine besondere Besprechung. Bekanntlich ist in Betreff Ulrich Richental's, des Bürgers von Constanz, Glaubwürdigkeit eine Controverse zwischen dem Biographen K. Sigmunds (Aschbach) und dem Geschichtschreiber Böhmens (Palacky) entslanden, und letzterer hat namentlich auf das Zeugniss des Herrn von Chlum (v. d. Hardt N. 213) hingewiesen, Hus habe von dem Tage seiner Ankunst in Constanz bis zu seiner Verhaftung keinen Fuss aus seiner Behausung gesetzt. Die Erzäblung Richen- bach's, welcher freilich Hus und Hieronymus untereinander wirft, macht jedoch auf mich gar nicht den Eindruck, dass er aus dem blossen Gedächtnisse schreibe. Er schreibt auch als Augenzeuge und wird ihm scin Gedächtniss ein oder das andere Mal untreu, so trägt in der Regel das, was er sagt, nicht blos den Stempel der Genauig- keit, sondern vor allem einer Umständlichkeit, mit welcher sich Irr- thum aher nicht Lüge verträgt. Ich glaube daher seinen Bericht, obwohl schon im XV. Jahrhunderte die Chronik gedruckt worden ist, hier zur Vollständigkeit nicht umgehen zu dürfen. Das dieser Relation vorhergehende Gedicht vom Concil von Constanz von Thomas Prischuch von Augsburg, ist durch Gervinus, der sie (II 179) eine elende Reimerei nennt, in eine Art von Bann gefallen. Das Interesse des Literarhistorikers ist aber ein anderes als das des eigentlichen Geschichtsschreibers und wean z. B. Gervinus den poetischen Werth Oltokar's von Steiermark (Hornek) schr ge-
190 dem des Diariums volikommen überein, und ebenso c. 28 der Bericht über die Schlacht am 11. September, welche ron den böhmischen Geschichtschreibern kaum erwähnt, von den Doutschen als grosser Sieg gefeiert wird. In der expeditio ist nur Z. 26 von oben das sccundum quod hucusque ad noticiam meam pervenit ausgelassen. und während es bei Ofele sinnstörend heisst lncus belli fuit in Boico, was ein Unsinn ist, weil die Schlacht bei Klattan stattfand, heisst es in unserem Teate: lueus belli fuit in bosco et loco stricto paucique fnerant de catholicis et praesertim in principio conflictus quam citra 24 pugnantes. Daan fährt die Erzählung fort wie bei Öfele, S. 28, bis enumerare. Während aher nun das Diarium den Zug nach Tachau im Jahre 1427 mit 2 Zeilen abmacht, ist demselben in der expeditio cap. 30 gewidmet. diese jedoch nur bis 1428 fortgeführt, während die letzte Nachricht des Diariums noch das Jahr 1433 berührt. Die deutschen Quellen, welche auf den Andreas folgen, verdie- nen eine besondere Besprechung. Bekanntlich ist in Betreff Ulrich Richental's, des Bürgers von Constanz, Glaubwürdigkeit eine Controverse zwischen dem Biographen K. Sigmunds (Aschbach) und dem Geschichtschreiber Böhmens (Palacky) entslanden, und letzterer hat namentlich auf das Zeugniss des Herrn von Chlum (v. d. Hardt N. 213) hingewiesen, Hus habe von dem Tage seiner Ankunst in Constanz bis zu seiner Verhaftung keinen Fuss aus seiner Behausung gesetzt. Die Erzäblung Richen- bach's, welcher freilich Hus und Hieronymus untereinander wirft, macht jedoch auf mich gar nicht den Eindruck, dass er aus dem blossen Gedächtnisse schreibe. Er schreibt auch als Augenzeuge und wird ihm scin Gedächtniss ein oder das andere Mal untreu, so trägt in der Regel das, was er sagt, nicht blos den Stempel der Genauig- keit, sondern vor allem einer Umständlichkeit, mit welcher sich Irr- thum aher nicht Lüge verträgt. Ich glaube daher seinen Bericht, obwohl schon im XV. Jahrhunderte die Chronik gedruckt worden ist, hier zur Vollständigkeit nicht umgehen zu dürfen. Das dieser Relation vorhergehende Gedicht vom Concil von Constanz von Thomas Prischuch von Augsburg, ist durch Gervinus, der sie (II 179) eine elende Reimerei nennt, in eine Art von Bann gefallen. Das Interesse des Literarhistorikers ist aber ein anderes als das des eigentlichen Geschichtsschreibers und wean z. B. Gervinus den poetischen Werth Oltokar's von Steiermark (Hornek) schr ge-
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191 ring anschlägt (Il. 38), bingegen erwähnt, dass alles auf die Zwecke der Geschichte hinausgebe, schlägt Palacky seinen Werth als Ge- schichtschreiber sebr gering an und erhebt dafür seinen poetischen. Prischuch gehört zu den Wappendichtern jener Tage, kann aber ungeachtet seines sehr aussallenden Mangels an poetischer Regabung nicht mit Stillschweigen Gbergangen werden. Die Deutschen sollten sich durch ihre politischen und confes- sionellen Geschichtschreiber doch nicht eine Ehrenseite nach der andern aus der Geschichte berausreissen lassen. Unseres Vaterlandes Ruhm bleibi es, im entscheidenden Momente, als Romanen und Slaven die Folgen der grössten kirchlichen Spaltung nicht zu überwinden vermochten, auf deutschem Boden den Wiederausbau des aus seinen Fugen getrelenen christlichen Staatensystems ermöglicht zu haben. Was war denn das Concil von Consfanz, wenn nicht ein grosser christlicher Reichstag anf neutralem Boden zwischen romanischer und slavischer Erde, beschickt. von Ländern, Fürsten, Völkern, deren Abgeordnete niemals ans politischen Zweeken zusammenge- bracht werden koonten, und die nun von allen Weltgegenden kamen unter dem Schutze des deutschen Königes, des Kirchen- und des Reichsfriedens die gemeinsamen Interessen zu prüfen, die wichtig- sten Fragen zu erörtern und soweit wie möglich zu losen. Ich begreife vollkommen, dass der slavische Gescbichtschreiber anf die Rolle, welche Sigismund übernahm, nicht günstig zu sprechen ist. Hier aber trennen sich die Wege slavischer und deutscher Geschichtsan- schauung, wenn uberhaupt nach dem Siege der Ultračechen vom Jahre 1409 noch eine Gemeinsamkeit der Interessen und der ge- schichtlichen Anschaunng moglich war. Fort und fort hatten Wenzel, Ruprecht. Sigismund an der Beilegung des grossen Schisma gearbeitet Wenzel hatte die Krone verloren, als er verabsäumte, das Kaiser- thum wieder aufzurichten und, wie einst K. Heinrich III. 1046 gethan. nun auch der Kirche die rettende Hand zu reichen. Ruprecht hatte vergeblich das Kaiserthum zu erlangen gesucht, jedoch das Möglichste aufgeboten, dem dreifältigen Schisma entgegenzutreten. Da gelang es der unermudlichen Thätigkeit K. Sigismund's, das Concil, welches in Piso, auf welschei Boden im Zwiespalt mit dem römischen Könige Ruprecht nur zur Vermebrung des Schismas gedient hatte, auf deut- schem Boden zu versammeln. Nachdem aber die Sache einmal in Gang gebracht worden war, hatte der deulsche König auch weder
191 ring anschlägt (Il. 38), bingegen erwähnt, dass alles auf die Zwecke der Geschichte hinausgebe, schlägt Palacky seinen Werth als Ge- schichtschreiber sebr gering an und erhebt dafür seinen poetischen. Prischuch gehört zu den Wappendichtern jener Tage, kann aber ungeachtet seines sehr aussallenden Mangels an poetischer Regabung nicht mit Stillschweigen Gbergangen werden. Die Deutschen sollten sich durch ihre politischen und confes- sionellen Geschichtschreiber doch nicht eine Ehrenseite nach der andern aus der Geschichte berausreissen lassen. Unseres Vaterlandes Ruhm bleibi es, im entscheidenden Momente, als Romanen und Slaven die Folgen der grössten kirchlichen Spaltung nicht zu überwinden vermochten, auf deutschem Boden den Wiederausbau des aus seinen Fugen getrelenen christlichen Staatensystems ermöglicht zu haben. Was war denn das Concil von Consfanz, wenn nicht ein grosser christlicher Reichstag anf neutralem Boden zwischen romanischer und slavischer Erde, beschickt. von Ländern, Fürsten, Völkern, deren Abgeordnete niemals ans politischen Zweeken zusammenge- bracht werden koonten, und die nun von allen Weltgegenden kamen unter dem Schutze des deutschen Königes, des Kirchen- und des Reichsfriedens die gemeinsamen Interessen zu prüfen, die wichtig- sten Fragen zu erörtern und soweit wie möglich zu losen. Ich begreife vollkommen, dass der slavische Gescbichtschreiber anf die Rolle, welche Sigismund übernahm, nicht günstig zu sprechen ist. Hier aber trennen sich die Wege slavischer und deutscher Geschichtsan- schauung, wenn uberhaupt nach dem Siege der Ultračechen vom Jahre 1409 noch eine Gemeinsamkeit der Interessen und der ge- schichtlichen Anschaunng moglich war. Fort und fort hatten Wenzel, Ruprecht. Sigismund an der Beilegung des grossen Schisma gearbeitet Wenzel hatte die Krone verloren, als er verabsäumte, das Kaiser- thum wieder aufzurichten und, wie einst K. Heinrich III. 1046 gethan. nun auch der Kirche die rettende Hand zu reichen. Ruprecht hatte vergeblich das Kaiserthum zu erlangen gesucht, jedoch das Möglichste aufgeboten, dem dreifältigen Schisma entgegenzutreten. Da gelang es der unermudlichen Thätigkeit K. Sigismund's, das Concil, welches in Piso, auf welschei Boden im Zwiespalt mit dem römischen Könige Ruprecht nur zur Vermebrung des Schismas gedient hatte, auf deut- schem Boden zu versammeln. Nachdem aber die Sache einmal in Gang gebracht worden war, hatte der deulsche König auch weder
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192 Ruhe noch Bast, his nicht die Zustimmung der widerstrebenden geist- lichen und welllichen Häupter zum grossen Pacificationswerke der Christenheit echolt. erreicht, errungen worden war und das königliche Ansehen, gleichsam bekleidet mit der Vollmacht der ganzen Christen- heit, schien keinen Eintrag zu leiden, wenn Sigismund selbst den Act heher Entsagung übend nach Italien, Frankreich. Spanien und Eng- land zog, die bisherigen Obedienzen zu vereinigen. Es war diese Rolle, welche mit seltener Resignation der König durchführte, nur das Vurspiel derjenigen, die die deutsche Nation selbst übernahm, als sie nach Abdankung und Absetzung der drei Päpste mit den übrigen Nationen zur Wahl eines neuen Papstes schreitend erklärte : „sider das Concilium in jre hand vnd ouch gewalt wäre gelait, das sie dann die Wal in kein wege nit irren wollten, vnd liesent von jr stimen, dass sie kainen onder jr nation zu Baupst welen wollten, umb das man nil sprech: er wäre mit gewalt ingestossen.“ Mit einer in der Geschichte seltenen, in der der romanischen Völker unerhörten Selhst- beherrschung vermittelten die Deutschen die Wahl des Römers MartinV., nachdem sie vorher, wenn gleich vergehlich den Satz geltend gemacht hatten, die Reformation des Hauptes der Kirche sollte vor der nenen Papstwahl geschehen. „Und wer das sach wenn die Wal beschach. so wurd mänklich zeritten und beschach die Reformation nimmer won es dann alles an cinem Baupst stunde das bestand 1) Die Sache hatte aber noch eine andere Seite, welche vom dentschen Standpuncte nicht übergangen werden darf. Traten die übrigen Nationen, welche bei dem allgemeinen Concil vertreten waren, als Repräsentanten ihrer Sprachstämme oder ihrer kleineren Nachbarn auf, so dass Italiener nebst Franzosen, Spanier nebst Engländern den romanischen Sidwesten Europals vertraten, so wurde in der wichtigsten Versammiung der Abgeordneten der christlichen Völker ehenso der magyarische als der slavische Volksstamm nebst Celten und Seandiaaviern zu der deutschen Nation geschlagen. Als es zur Wahl eines Papstes kam, welcher den Neubau des christ- lichen Europa's wieder begründen sollte, gingen mit den Cardinälen als Abgeordnete des deutschen Stammes in das Conclav: der Erz- hischof von Gnesen, der von Riga, der Bischof von Norwegen, der in Heidelberg studirte, und zwei doutsche Doctoren der Theologie, der 1) Gebhart Dacher (Richenberg's) Geschichte des Constanzer Concils.
192 Ruhe noch Bast, his nicht die Zustimmung der widerstrebenden geist- lichen und welllichen Häupter zum grossen Pacificationswerke der Christenheit echolt. erreicht, errungen worden war und das königliche Ansehen, gleichsam bekleidet mit der Vollmacht der ganzen Christen- heit, schien keinen Eintrag zu leiden, wenn Sigismund selbst den Act heher Entsagung übend nach Italien, Frankreich. Spanien und Eng- land zog, die bisherigen Obedienzen zu vereinigen. Es war diese Rolle, welche mit seltener Resignation der König durchführte, nur das Vurspiel derjenigen, die die deutsche Nation selbst übernahm, als sie nach Abdankung und Absetzung der drei Päpste mit den übrigen Nationen zur Wahl eines neuen Papstes schreitend erklärte : „sider das Concilium in jre hand vnd ouch gewalt wäre gelait, das sie dann die Wal in kein wege nit irren wollten, vnd liesent von jr stimen, dass sie kainen onder jr nation zu Baupst welen wollten, umb das man nil sprech: er wäre mit gewalt ingestossen.“ Mit einer in der Geschichte seltenen, in der der romanischen Völker unerhörten Selhst- beherrschung vermittelten die Deutschen die Wahl des Römers MartinV., nachdem sie vorher, wenn gleich vergehlich den Satz geltend gemacht hatten, die Reformation des Hauptes der Kirche sollte vor der nenen Papstwahl geschehen. „Und wer das sach wenn die Wal beschach. so wurd mänklich zeritten und beschach die Reformation nimmer won es dann alles an cinem Baupst stunde das bestand 1) Die Sache hatte aber noch eine andere Seite, welche vom dentschen Standpuncte nicht übergangen werden darf. Traten die übrigen Nationen, welche bei dem allgemeinen Concil vertreten waren, als Repräsentanten ihrer Sprachstämme oder ihrer kleineren Nachbarn auf, so dass Italiener nebst Franzosen, Spanier nebst Engländern den romanischen Sidwesten Europals vertraten, so wurde in der wichtigsten Versammiung der Abgeordneten der christlichen Völker ehenso der magyarische als der slavische Volksstamm nebst Celten und Seandiaaviern zu der deutschen Nation geschlagen. Als es zur Wahl eines Papstes kam, welcher den Neubau des christ- lichen Europa's wieder begründen sollte, gingen mit den Cardinälen als Abgeordnete des deutschen Stammes in das Conclav: der Erz- hischof von Gnesen, der von Riga, der Bischof von Norwegen, der in Heidelberg studirte, und zwei doutsche Doctoren der Theologie, der 1) Gebhart Dacher (Richenberg's) Geschichte des Constanzer Concils.
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193 eme von Wien, der andere von Heidelberg. Kurz vorher hatten die Cechen an der Prager Universitäl erst den Abzug der Deutschen ver- anlasst, dann diejenigen ans ibrer cigenen Mitte vertrieben, welche sich der busitischen Bewegung enigegengestellt hatten. Die Folge war, dass die Cechen im Rathe der Christenheit leer ausgingen, theils von den Deotschen, theils von dem Erzbischose von Gnesen vertreten wurden. Konrad von Vechta, Erzbischof von Prag. ein geborner Westphale. Werkzeng der husitischen Partei, war in keiner Weise geeignet, grossartige Interessen zu vertreten. Wohl aber war, als der Metropolit von Kiew zum Concil gekommen wor, als Jagjel, welcher Polen und Lithauen beherrschte, 1416 an das Concil schrieh, dass, wenn er nieht durch so viele Kriege verhindert worden wäre, Letten, Russen und andere Vülker theils das Heidenthum verlassen, theils vom grie- chischen Ritus zom katholischen übergetreten wären, der Moment ge- kommen, in welchem die Slaven sich einen ungemeinen Antheil an der Weltgeschichte wahren konnten. War doch vor wenigen Jahrzehnten Casimir der Grosse Beherrscher von Polen gewesen. Karl IV. batte Bohmen zu so grossem Glanze erhoben. Steſan Duschan, durch die Er- habenheit des edlen slavischen Idioms mit K. Karl verbunden1), hotle von Serbien aus an das griechische Meer vorzudringen und ein süd- slavisches Kaiserthum zu begründen gesucht. Die Bulgaren hatten nicht weniger als zwei Kaiser. Die Verhindung dicser Fürsten mit Ludwig dem Grossen von Ungarn, hätte hingereicht, die Osmanen aus Adria- nopel zu treiben und ihre Herrschaft in Europa zu sturzen. Allein schon in diesem Wendepuncle der slavischen Geschichte lässt die Getheiltheit der Interessen keine Gemeinsamkeit der Politik aufkommen. Polen 1öst seine Verbindung mil Ungarn, um die mit Litthauen zu begründen. Böhmen ist durch die Kaiserkrone an die Ereignisse von Mittel- europa angewiesen und findel durch seine ganze Lage hier seinen Schwerpunct. Noch schien in dem Serben Lazar die richtige An- schanung die Oberhand zu gewinnen. Er bot zur Rettung Serbiens die Slaven gegen die Osmanen auf. Da wurde er selbst von Wuk Brankowitsch verrathen. Die Serben, von den Osmanen geschlagen 1) Wie K. Karl IV. dun acbrieb quoot ejusden nobilis Slavici idiomatis participalto ſacel exsé commuuem (quia ejusdeu geuerosae lingune subhmitas nos ſelitibus auclore domino et gratia auvpiens parturiverit uleobapte) 1335 Foules ClI 13
193 eme von Wien, der andere von Heidelberg. Kurz vorher hatten die Cechen an der Prager Universitäl erst den Abzug der Deutschen ver- anlasst, dann diejenigen ans ibrer cigenen Mitte vertrieben, welche sich der busitischen Bewegung enigegengestellt hatten. Die Folge war, dass die Cechen im Rathe der Christenheit leer ausgingen, theils von den Deotschen, theils von dem Erzbischose von Gnesen vertreten wurden. Konrad von Vechta, Erzbischof von Prag. ein geborner Westphale. Werkzeng der husitischen Partei, war in keiner Weise geeignet, grossartige Interessen zu vertreten. Wohl aber war, als der Metropolit von Kiew zum Concil gekommen wor, als Jagjel, welcher Polen und Lithauen beherrschte, 1416 an das Concil schrieh, dass, wenn er nieht durch so viele Kriege verhindert worden wäre, Letten, Russen und andere Vülker theils das Heidenthum verlassen, theils vom grie- chischen Ritus zom katholischen übergetreten wären, der Moment ge- kommen, in welchem die Slaven sich einen ungemeinen Antheil an der Weltgeschichte wahren konnten. War doch vor wenigen Jahrzehnten Casimir der Grosse Beherrscher von Polen gewesen. Karl IV. batte Bohmen zu so grossem Glanze erhoben. Steſan Duschan, durch die Er- habenheit des edlen slavischen Idioms mit K. Karl verbunden1), hotle von Serbien aus an das griechische Meer vorzudringen und ein süd- slavisches Kaiserthum zu begründen gesucht. Die Bulgaren hatten nicht weniger als zwei Kaiser. Die Verhindung dicser Fürsten mit Ludwig dem Grossen von Ungarn, hätte hingereicht, die Osmanen aus Adria- nopel zu treiben und ihre Herrschaft in Europa zu sturzen. Allein schon in diesem Wendepuncle der slavischen Geschichte lässt die Getheiltheit der Interessen keine Gemeinsamkeit der Politik aufkommen. Polen 1öst seine Verbindung mil Ungarn, um die mit Litthauen zu begründen. Böhmen ist durch die Kaiserkrone an die Ereignisse von Mittel- europa angewiesen und findel durch seine ganze Lage hier seinen Schwerpunct. Noch schien in dem Serben Lazar die richtige An- schanung die Oberhand zu gewinnen. Er bot zur Rettung Serbiens die Slaven gegen die Osmanen auf. Da wurde er selbst von Wuk Brankowitsch verrathen. Die Serben, von den Osmanen geschlagen 1) Wie K. Karl IV. dun acbrieb quoot ejusden nobilis Slavici idiomatis participalto ſacel exsé commuuem (quia ejusdeu geuerosae lingune subhmitas nos ſelitibus auclore domino et gratia auvpiens parturiverit uleobapte) 1335 Foules ClI 13
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194 (15. Jum 1389). halfen nun den gemeinsamen Feinden die Bulgaren unterjochen, die Wallachen überziehen, das grosse christliche Heer hei Nikopolis schlagen und als ob dieses alles nicht genügt hätte, rettelen die Serben in der Scblacht von Ankyra, welche die osnani- sche Herrschaft brach, Sulciman, Sultan Bajesid's Sohn aus den Händen Tamerian's und halten der serbische Grossfürst Stefan und det byzantintscbe Kaiser Manue) im Anfange des XV. Jabrhundertes die Trummer osmanischer Herrschaft wieder aufzurichten. Zu der grossen inneren Getheiltheit der slavischen Stämme, von welchen die Einen sich an die katholische Kirche angeschlossen, die anderen das wenig lebenstäbige byzantinische Christenthum angenommen, war durch die patarenische Secte, die sich in Bosnien festgesetzt und mit welcher K. Sigismund blutige Kriege führte. ein neuer Zündstoff hinzugetrefen. Wie kann man aber vom Standpuncte allgemeiner slavischer Ge- schichte unter derartigen Verhältaissen das Aufkommen des Husitis- mus als eine erfreuliche Thatsoche begrussen, da dieser zu den viel- sachen slavischen Zerwürsnissen ein neues hinzufügte, die innere Spaltung vermehrte und Kämpse veranlasste, die nach einer anderen Seite hingetragen, die Södslaven ans dem osmanischen Joche zu retten, den Umsturz des byzantinischen Reiches auszuhalten ver- mocht hätten? Von denjenigen, welche den Verhandlungen des Constanzer Concils ausmerksam solgten, wurde bemerkt, dass damals der Zeitpunct gewesen wäre, auf die Russen einzuwirken. Wer kann sagen, wie sich die Dinge in Ost-Europa gestaltet hätten, wenn Böhmen damals die Stellung bewahrt haben würde, die ihm Karl IV. anwies, der geistigen Vermitllung zwischen Ost und West? Bei der zunehmenden Schwäche, in welche Deutsch- land versiel, nicht wissend, solle es zuerst die religiöse oder die politische Reform vornchmen, winkte Böhmen im Anfange des XV. Jahrhundertes eine grossartige Zukunft; nur durfte es nicht die Hand wider sich selbst und die eigene Cultur anfheben. Wie Dacher so richtig bemerkt, scheuten in Deutschland Geistlicbe und Weltliche eine Reform: jeder liebte sie nur auf Kosten des andern Standes, was von selbst Anlass wurde, dass weder die eine noch die andere zu Stande kam. Wenn aber die Geister in zwei so lebensvollen Ge- bieten durch ein Ereigniss auf das Mächtigste ergriffen wurden, 5o konnte die Rückwirkung auf die Literatur um so weniger ausbleiben. In der That schlagt auch alles vou non an einen anderen, wenn huch
194 (15. Jum 1389). halfen nun den gemeinsamen Feinden die Bulgaren unterjochen, die Wallachen überziehen, das grosse christliche Heer hei Nikopolis schlagen und als ob dieses alles nicht genügt hätte, rettelen die Serben in der Scblacht von Ankyra, welche die osnani- sche Herrschaft brach, Sulciman, Sultan Bajesid's Sohn aus den Händen Tamerian's und halten der serbische Grossfürst Stefan und det byzantintscbe Kaiser Manue) im Anfange des XV. Jabrhundertes die Trummer osmanischer Herrschaft wieder aufzurichten. Zu der grossen inneren Getheiltheit der slavischen Stämme, von welchen die Einen sich an die katholische Kirche angeschlossen, die anderen das wenig lebenstäbige byzantinische Christenthum angenommen, war durch die patarenische Secte, die sich in Bosnien festgesetzt und mit welcher K. Sigismund blutige Kriege führte. ein neuer Zündstoff hinzugetrefen. Wie kann man aber vom Standpuncte allgemeiner slavischer Ge- schichte unter derartigen Verhältaissen das Aufkommen des Husitis- mus als eine erfreuliche Thatsoche begrussen, da dieser zu den viel- sachen slavischen Zerwürsnissen ein neues hinzufügte, die innere Spaltung vermehrte und Kämpse veranlasste, die nach einer anderen Seite hingetragen, die Södslaven ans dem osmanischen Joche zu retten, den Umsturz des byzantinischen Reiches auszuhalten ver- mocht hätten? Von denjenigen, welche den Verhandlungen des Constanzer Concils ausmerksam solgten, wurde bemerkt, dass damals der Zeitpunct gewesen wäre, auf die Russen einzuwirken. Wer kann sagen, wie sich die Dinge in Ost-Europa gestaltet hätten, wenn Böhmen damals die Stellung bewahrt haben würde, die ihm Karl IV. anwies, der geistigen Vermitllung zwischen Ost und West? Bei der zunehmenden Schwäche, in welche Deutsch- land versiel, nicht wissend, solle es zuerst die religiöse oder die politische Reform vornchmen, winkte Böhmen im Anfange des XV. Jahrhundertes eine grossartige Zukunft; nur durfte es nicht die Hand wider sich selbst und die eigene Cultur anfheben. Wie Dacher so richtig bemerkt, scheuten in Deutschland Geistlicbe und Weltliche eine Reform: jeder liebte sie nur auf Kosten des andern Standes, was von selbst Anlass wurde, dass weder die eine noch die andere zu Stande kam. Wenn aber die Geister in zwei so lebensvollen Ge- bieten durch ein Ereigniss auf das Mächtigste ergriffen wurden, 5o konnte die Rückwirkung auf die Literatur um so weniger ausbleiben. In der That schlagt auch alles vou non an einen anderen, wenn huch
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195 nicht gleich einen hoheren Ton an. Erst bemerkt man wobl noch eine Unsicherheit, da die alte Art und Weise für den erweiterten Gesichts- kreis nicht passt und der neue. den gesleigerten Bedurfnissen ange- messene Weg noch nicht gefunden ist. Die alten Zusammenstoppelun- gen von Stellen der Kirchenväter reichen kaum mehr sur Klöster aus, die auf wissenscbafilichen Fortschritl verzichten. Zur Erörterung des Verhältaisses der geistlichen Macht zur weltlichen, den Gegenslande. welcher bisher vorzugsweise die Welt bewegle, gesellt sich die uber die Grenzen der päpstlichen Kirchengewalt, die Vorfrage über das Verhällniss des Papal- und Episcopalsyslemes. Die Lehre von den Sacramenten wird allseitiger crörtert und die Theologie tritt mit ihrer, durch Wycleff angeregten Erörterung aus dem Bereiche der geistigen Conflicte der griechischen und lateinischen Welt in die der slavisch- germanischen ein. Welches Loos dem praescitus harre, welche Zu- rechnung dem praedestinatus zukomme, wird allmählich in weiten Kreisen erörtert. Die Evangelien erhalten nicht blos ibrem dogmati- schen, auch ibrem factischen Inhalte nach eine kühne, ja die will- kürlichste Auslegung, und febit es derselben an wissenschaftlicher Begründung, so gelangt die Negation doch rasch zum Extreme. Das Zusammenleben der hervorragendsten Männer sast aller Nationen in einer so engen Stadt wie Costnitz, in welcher sich 80- 100- 150.000 Menschen aut einmal beisammen fanden, musste den Ideen- kreis erweitern. Man hatte Sprachen vernommen, die man früher nie gehört, Personen und Trachten gesehen, von deren Vorhandensein man kaum etwas gewusst. Die Donauländer, wie die Küstenstriche des baltischen Meeres hatten sich einander eröffnet. Was spielt die Schenkung Kaiser Constantin's in den Argumentationen des Hus noch für eine grosse Rolle : welche die Psendopäpstin Agnese? Griechen— land nach Afrika zu verselzen, durfle Gerhard Dacher, der Anwohner des schwibischen Meeres ohne Errôthen wagen. Bald klärten sich die Begrisse aus. Man wagte es hereits, wie es der Raudnitzer Geo- graph versucht, der mosaischen Volkertafel eine geographische Basis zu geben. Die Wappenschilde der nach Constanz gekommenen geist- lichen und weltlichen Hlerren erregten Aufschen. Man zeichnete sie ab, man sammelte, was von allgemeiner Wichtigkeit vor sich ging. Das alltägliche Leben mil seinen vielen Fehden und Streitigkeiten hatte eine grosse und nachhaltige Unterbrechung crhalten. Man beeille sich den wichtigen Moment zu fixiren. Hebt nun Dacher, welcher (1“
195 nicht gleich einen hoheren Ton an. Erst bemerkt man wobl noch eine Unsicherheit, da die alte Art und Weise für den erweiterten Gesichts- kreis nicht passt und der neue. den gesleigerten Bedurfnissen ange- messene Weg noch nicht gefunden ist. Die alten Zusammenstoppelun- gen von Stellen der Kirchenväter reichen kaum mehr sur Klöster aus, die auf wissenscbafilichen Fortschritl verzichten. Zur Erörterung des Verhältaisses der geistlichen Macht zur weltlichen, den Gegenslande. welcher bisher vorzugsweise die Welt bewegle, gesellt sich die uber die Grenzen der päpstlichen Kirchengewalt, die Vorfrage über das Verhällniss des Papal- und Episcopalsyslemes. Die Lehre von den Sacramenten wird allseitiger crörtert und die Theologie tritt mit ihrer, durch Wycleff angeregten Erörterung aus dem Bereiche der geistigen Conflicte der griechischen und lateinischen Welt in die der slavisch- germanischen ein. Welches Loos dem praescitus harre, welche Zu- rechnung dem praedestinatus zukomme, wird allmählich in weiten Kreisen erörtert. Die Evangelien erhalten nicht blos ibrem dogmati- schen, auch ibrem factischen Inhalte nach eine kühne, ja die will- kürlichste Auslegung, und febit es derselben an wissenschaftlicher Begründung, so gelangt die Negation doch rasch zum Extreme. Das Zusammenleben der hervorragendsten Männer sast aller Nationen in einer so engen Stadt wie Costnitz, in welcher sich 80- 100- 150.000 Menschen aut einmal beisammen fanden, musste den Ideen- kreis erweitern. Man hatte Sprachen vernommen, die man früher nie gehört, Personen und Trachten gesehen, von deren Vorhandensein man kaum etwas gewusst. Die Donauländer, wie die Küstenstriche des baltischen Meeres hatten sich einander eröffnet. Was spielt die Schenkung Kaiser Constantin's in den Argumentationen des Hus noch für eine grosse Rolle : welche die Psendopäpstin Agnese? Griechen— land nach Afrika zu verselzen, durfle Gerhard Dacher, der Anwohner des schwibischen Meeres ohne Errôthen wagen. Bald klärten sich die Begrisse aus. Man wagte es hereits, wie es der Raudnitzer Geo- graph versucht, der mosaischen Volkertafel eine geographische Basis zu geben. Die Wappenschilde der nach Constanz gekommenen geist- lichen und weltlichen Hlerren erregten Aufschen. Man zeichnete sie ab, man sammelte, was von allgemeiner Wichtigkeit vor sich ging. Das alltägliche Leben mil seinen vielen Fehden und Streitigkeiten hatte eine grosse und nachhaltige Unterbrechung crhalten. Man beeille sich den wichtigen Moment zu fixiren. Hebt nun Dacher, welcher (1“
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196 Ubrich Richenthal's Werk umarbeitete und verbesserte, vorzüglich die weltliche Seite bei dem grossen Zusammenleben, das unerwartet in Constanz statifand, hervor, so füblte sich Prischuch von Augsburg bewogen, die geistliche Seite besonders zu betonen, und sührt jener die Wappenschilde an, so zahlt Thomas Prischuch in der dialogisiren- den Form seines Gedichtes zuerst alle die Mönchsorden mit ihren bunten Abzeichen auf, mit ihren dunkeln und licbten Gewändern, wie sie sich ungeachtet der Aussprüche des lateranischen Concils unter Innocenz III. im XIII., im XIV. Jahrhunderte fort und fort in beinahe unglaublicher Anzabl vermehrt hatten. Bei aller inneren Ahnlichkeit des Adels und Ritterthums in den verschiedenen Ländern, trat in den weltlichen Wappenschildern die reichste Individualität hervor, die theils Namen und Abstammung darin symbolisirte, theils Ereignisse daselhst bildlich beurkundete, denea sie ihr Auskommen verdankten. In äbolicher Arl wie diese Verbindungen, botte sich auch das geregelte Leben auf dem nicht weltlichen Gebiete durch besondere Abzeichen gesondert, wie Abtheilungen einer Miliz sich gegliedert und abge- schlossen. Die Einen hatten in allen Landern der Chrislenheit Eingang gesunden und trugen dadureb nicht wenig bei, das Gesübl einer ge- wissen Allgemeinheit unter den Nationen rege zu erhalten; andere von ihnen waren aus localen Verhältnissen hervorgegangen und erstreckten ihren Wirkungskreis auch nicht weiter, als sich dieses bestimmte geistige Bedürsniss kund gegeben. Die colossale Association der Kirche einerseits und die nicht minder grosse der Staaten und Völker ander- seits hatten eine ungeheure Anzab! kleiner Associationen hervorgerusen, welche auf dem welthchen Gebiete auf der natürlichsten Einigung der Familie berubten, auf dem geistlichen gleichfalls als Familie be- zeichnet wurden, die sich aber geistig, und nieht geschlechtlich er- gänzen sollten. Auf dem Constanzer Concil waren beide Wellen, die geistliche und die weltliche, jede in ihrer vollen reichen Gliederung als grosse geschichtliche Entwicklungen nicht sowohl einander gegen- über gelreten, als vielmehr hatten sie sich zu dem gleichen Zwecke neben emander aufgestelli. Und hatte hiebei die Kirche den ihe ge- bührenden äusseren Vorrang eingenommen, so erntete nicht das Oberhaupt derselben Ruhm und Ehre, sondern in dem Augenblicke, als sie in der reichsten Entfaltung ihrer Glieder erschien, und alles, was in der Christenheil von Bedentong war, sich nach Constanz driingte, erhob sie sich wider ibr geistlicbes Haupt ond feierte der
196 Ubrich Richenthal's Werk umarbeitete und verbesserte, vorzüglich die weltliche Seite bei dem grossen Zusammenleben, das unerwartet in Constanz statifand, hervor, so füblte sich Prischuch von Augsburg bewogen, die geistliche Seite besonders zu betonen, und sührt jener die Wappenschilde an, so zahlt Thomas Prischuch in der dialogisiren- den Form seines Gedichtes zuerst alle die Mönchsorden mit ihren bunten Abzeichen auf, mit ihren dunkeln und licbten Gewändern, wie sie sich ungeachtet der Aussprüche des lateranischen Concils unter Innocenz III. im XIII., im XIV. Jahrhunderte fort und fort in beinahe unglaublicher Anzabl vermehrt hatten. Bei aller inneren Ahnlichkeit des Adels und Ritterthums in den verschiedenen Ländern, trat in den weltlichen Wappenschildern die reichste Individualität hervor, die theils Namen und Abstammung darin symbolisirte, theils Ereignisse daselhst bildlich beurkundete, denea sie ihr Auskommen verdankten. In äbolicher Arl wie diese Verbindungen, botte sich auch das geregelte Leben auf dem nicht weltlichen Gebiete durch besondere Abzeichen gesondert, wie Abtheilungen einer Miliz sich gegliedert und abge- schlossen. Die Einen hatten in allen Landern der Chrislenheit Eingang gesunden und trugen dadureb nicht wenig bei, das Gesübl einer ge- wissen Allgemeinheit unter den Nationen rege zu erhalten; andere von ihnen waren aus localen Verhältnissen hervorgegangen und erstreckten ihren Wirkungskreis auch nicht weiter, als sich dieses bestimmte geistige Bedürsniss kund gegeben. Die colossale Association der Kirche einerseits und die nicht minder grosse der Staaten und Völker ander- seits hatten eine ungeheure Anzab! kleiner Associationen hervorgerusen, welche auf dem welthchen Gebiete auf der natürlichsten Einigung der Familie berubten, auf dem geistlichen gleichfalls als Familie be- zeichnet wurden, die sich aber geistig, und nieht geschlechtlich er- gänzen sollten. Auf dem Constanzer Concil waren beide Wellen, die geistliche und die weltliche, jede in ihrer vollen reichen Gliederung als grosse geschichtliche Entwicklungen nicht sowohl einander gegen- über gelreten, als vielmehr hatten sie sich zu dem gleichen Zwecke neben emander aufgestelli. Und hatte hiebei die Kirche den ihe ge- bührenden äusseren Vorrang eingenommen, so erntete nicht das Oberhaupt derselben Ruhm und Ehre, sondern in dem Augenblicke, als sie in der reichsten Entfaltung ihrer Glieder erschien, und alles, was in der Christenheil von Bedentong war, sich nach Constanz driingte, erhob sie sich wider ibr geistlicbes Haupt ond feierte der
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197 weltliche Vogt der Kirche, der dentsche König einen Triumph, wie kaum irgend ein doutscher Kaiser der früheren, ungleich glänzenderen Epochen. Begreiflicher Weise brachte gerade diese Schaustellung des lebenden Inhaltes der Kirche von P. Johann XXIII. an bis zu dem mindesten Bruder in den Zeitgenossen vor allem den Gedanken hervor, ob denn von den Lebenden der historische Grund ihres Seins noch beibebalten werde? Und es verdient da wohl hervorgehoben zu werden, dass, wic alle denkenden Leute, Prischuch nicht die Erhal- tung des Bestehenden um jeden Preis, sondern vielmehr eine Reform desselben wollte, sich für die Herstellung und Wiederbelebung jenes historischen Grundes aussprach, der dos Lebensprincip bil- dete. Man kann nicht sagen, das Prischuch sich durch viele glänzende Gedanken, oder durch besonderen Schwung auszeichne. Seine Epi- theta, des Reimes wegen gewählt. widerholen sich his zur Ermüdung: oft, meint man, mochte er etwas sagen, und wisse er dann nicht recht, was er sagen wolle oder solle. Des Lobes K. Sigismund s wird zuletzt auch zu viel. Er scheint sich selbst überredet zu haben, den Fluss gereimter Rede für Poesie zu balten. Da sicht er an Tiefe und Richtigkeit der Auffassung, wie an Form und Reichthum des Stoffes, scinem Zeitgenossen Muskatblüt hei Weitem nach. Gewahrt dieser den Sitz des Ubels aus der geistlichen und auf der weltlichen Seile, so stimmt Prischuch wider seinen Willen mit der husitischen An- schauung darin überein, dass er den Visionen der heiligen Hildegarde. des Abtes Joachim und Anderer buldigend, das Strasgericht, das nach diesen über den Clerus heranzog, gleich einem unentrinnbaren Gewitter darstellf, eine Zlichtigung für unausbleiblich häll. Eine eigenthümliche Zeit, in welcher die Dichter sangen, dass ciner nicht zwet Plarreien zugleich baben dürse! Dic stärkste Abtheilung wird durch dic Taboritenchronik des Johann von Lukavec und des Nicolaus von Pelhrzimow gehildet. Bekanntlich waren die Führer der nationalen Bewegung in Böhmen nur so lange einig, als sie einen gemeinsamen Gegensatz hatten, der nach ibrem Wunsche gebrochen werden musste. Das war im Jahre 1409 wirklich ersolgt. Der Abzug der Deutschen war der Antang der inneren Spaltungen unter den Nationalen selbst, welche anstatt nun die Wohlfahrt Böhmens zu begründen, sich mit gehässigen Partei- namen belegten und gegenseitig versolgten. Da entstanden die Zer- wurfnisse zwischen den böhmischen Doctoren und den Magistern
197 weltliche Vogt der Kirche, der dentsche König einen Triumph, wie kaum irgend ein doutscher Kaiser der früheren, ungleich glänzenderen Epochen. Begreiflicher Weise brachte gerade diese Schaustellung des lebenden Inhaltes der Kirche von P. Johann XXIII. an bis zu dem mindesten Bruder in den Zeitgenossen vor allem den Gedanken hervor, ob denn von den Lebenden der historische Grund ihres Seins noch beibebalten werde? Und es verdient da wohl hervorgehoben zu werden, dass, wic alle denkenden Leute, Prischuch nicht die Erhal- tung des Bestehenden um jeden Preis, sondern vielmehr eine Reform desselben wollte, sich für die Herstellung und Wiederbelebung jenes historischen Grundes aussprach, der dos Lebensprincip bil- dete. Man kann nicht sagen, das Prischuch sich durch viele glänzende Gedanken, oder durch besonderen Schwung auszeichne. Seine Epi- theta, des Reimes wegen gewählt. widerholen sich his zur Ermüdung: oft, meint man, mochte er etwas sagen, und wisse er dann nicht recht, was er sagen wolle oder solle. Des Lobes K. Sigismund s wird zuletzt auch zu viel. Er scheint sich selbst überredet zu haben, den Fluss gereimter Rede für Poesie zu balten. Da sicht er an Tiefe und Richtigkeit der Auffassung, wie an Form und Reichthum des Stoffes, scinem Zeitgenossen Muskatblüt hei Weitem nach. Gewahrt dieser den Sitz des Ubels aus der geistlichen und auf der weltlichen Seile, so stimmt Prischuch wider seinen Willen mit der husitischen An- schauung darin überein, dass er den Visionen der heiligen Hildegarde. des Abtes Joachim und Anderer buldigend, das Strasgericht, das nach diesen über den Clerus heranzog, gleich einem unentrinnbaren Gewitter darstellf, eine Zlichtigung für unausbleiblich häll. Eine eigenthümliche Zeit, in welcher die Dichter sangen, dass ciner nicht zwet Plarreien zugleich baben dürse! Dic stärkste Abtheilung wird durch dic Taboritenchronik des Johann von Lukavec und des Nicolaus von Pelhrzimow gehildet. Bekanntlich waren die Führer der nationalen Bewegung in Böhmen nur so lange einig, als sie einen gemeinsamen Gegensatz hatten, der nach ibrem Wunsche gebrochen werden musste. Das war im Jahre 1409 wirklich ersolgt. Der Abzug der Deutschen war der Antang der inneren Spaltungen unter den Nationalen selbst, welche anstatt nun die Wohlfahrt Böhmens zu begründen, sich mit gehässigen Partei- namen belegten und gegenseitig versolgten. Da entstanden die Zer- wurfnisse zwischen den böhmischen Doctoren und den Magistern
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198 und wurde von der husitischen Partei wieder der König gegen ihre Gegner ausgeboten, wie cs 1409 gegen die Deutschen geschehen war. Nicht sehr lange Zeit, nachdem die Doctorenpartei gezwungen worden war das Feld zu räumen, sab sich aucb Hus genöthigt nicht blos Prag zu verlassen, sondern auch sich vor das Concil zu stellen um, wie er selbst begehri hatte. Rechenschaft abzulegen von seiner Lebre und seinen Schriften. Als er nicht mehr wiederkehrte, schoss der ausgestreule Samen uppig empor und bildete sich unter der Ansübrung seiner Freunde in Prag der zahme Husitismus, der soge- nannte Utraquismus, unter den Bauern, welchen er an Kreuzwegen gepredigt, der wilde Husitismus, die Taboritenbewegung. Beide Theile beriefen sich auf Hus als ihren Propheten, den Heiligen der jüngsten Tage. Beide wollten an die Stelle der Synagoge des Satans cine neuc, evangelische Ordnung der Dinge aufrichten. Welche Partei hatte nun wirklich Anspruch auf den Prophetenmantel? In diesem Streite erlag M. Pribram, welcher durch das Vorgehen der Taboriten und ihres Führers des Engländers Peter Payne in die Stellung ge- drängt wurde, die einst Andreas von Brod gegen Hus einnahm. Die treuesten Anhänger des Johannes von Husinelz wurden 1427 gleieb- falls aus der Stadt gewiesen: Mag. Christan. Mag. Procop, Johann Pribram. Peter von Mladenowic, welcher Hus nach Constanz begleitel hatten — wie früher Stefan Palec und seine Genossen durch Hus. Damals stand Johannes von Rokyzana noch auf Seiten des geistlicben Hauptes der Taboriten, und betheiligte sich am Sturze der Husiten, wie er sich später an der Verfolgung der böhmischen Brüder unter K. Georg betheiligte. Allmäblich traf es aber auch ihn, sich mit den Taboriten zu messen und nun ersolgten jene, Kampse, von welehen die Taboritenchronik in demjenigen Theile berichtet, den schon Flaccius Illyricus (Basileae. 1568) und als gleicb fehlerhaften Wiederabdruck Balth. Lydius (Roferodami 1616. 1617.), der erste unter dem Titel confessio Waldensium, etwa den dritten Theil, der zweite unter dem Titel Waldensia, von 1431 an nur nach seinem polemischen, nicht aber nach seinem werthvollen historischen Inhalte, herausgaben. An Bokyzana hatten die Taboriten ihren Hammer gefunden. Als die Reaction von Seiten der Utraquisten erfolgte, wurde Peter Payne 1437 aus Böhmen vertrieben. Wie gewöhnlich, verschlang auch hier die Revolution, die das Juhr 1409 entfesselt halle, ihre eigenen Gebilde.
198 und wurde von der husitischen Partei wieder der König gegen ihre Gegner ausgeboten, wie cs 1409 gegen die Deutschen geschehen war. Nicht sehr lange Zeit, nachdem die Doctorenpartei gezwungen worden war das Feld zu räumen, sab sich aucb Hus genöthigt nicht blos Prag zu verlassen, sondern auch sich vor das Concil zu stellen um, wie er selbst begehri hatte. Rechenschaft abzulegen von seiner Lebre und seinen Schriften. Als er nicht mehr wiederkehrte, schoss der ausgestreule Samen uppig empor und bildete sich unter der Ansübrung seiner Freunde in Prag der zahme Husitismus, der soge- nannte Utraquismus, unter den Bauern, welchen er an Kreuzwegen gepredigt, der wilde Husitismus, die Taboritenbewegung. Beide Theile beriefen sich auf Hus als ihren Propheten, den Heiligen der jüngsten Tage. Beide wollten an die Stelle der Synagoge des Satans cine neuc, evangelische Ordnung der Dinge aufrichten. Welche Partei hatte nun wirklich Anspruch auf den Prophetenmantel? In diesem Streite erlag M. Pribram, welcher durch das Vorgehen der Taboriten und ihres Führers des Engländers Peter Payne in die Stellung ge- drängt wurde, die einst Andreas von Brod gegen Hus einnahm. Die treuesten Anhänger des Johannes von Husinelz wurden 1427 gleieb- falls aus der Stadt gewiesen: Mag. Christan. Mag. Procop, Johann Pribram. Peter von Mladenowic, welcher Hus nach Constanz begleitel hatten — wie früher Stefan Palec und seine Genossen durch Hus. Damals stand Johannes von Rokyzana noch auf Seiten des geistlicben Hauptes der Taboriten, und betheiligte sich am Sturze der Husiten, wie er sich später an der Verfolgung der böhmischen Brüder unter K. Georg betheiligte. Allmäblich traf es aber auch ihn, sich mit den Taboriten zu messen und nun ersolgten jene, Kampse, von welehen die Taboritenchronik in demjenigen Theile berichtet, den schon Flaccius Illyricus (Basileae. 1568) und als gleicb fehlerhaften Wiederabdruck Balth. Lydius (Roferodami 1616. 1617.), der erste unter dem Titel confessio Waldensium, etwa den dritten Theil, der zweite unter dem Titel Waldensia, von 1431 an nur nach seinem polemischen, nicht aber nach seinem werthvollen historischen Inhalte, herausgaben. An Bokyzana hatten die Taboriten ihren Hammer gefunden. Als die Reaction von Seiten der Utraquisten erfolgte, wurde Peter Payne 1437 aus Böhmen vertrieben. Wie gewöhnlich, verschlang auch hier die Revolution, die das Juhr 1409 entfesselt halle, ihre eigenen Gebilde.
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199 Der von Flaccius herausgegebene Theil ist, abgesehen von der Polemik gegen Johann von Rokyzan, eine vom taboritischen Stand- puncte ausgchende Widerlegung einer grösseren Schrift der husiti- schen Magister (Johann Přibram's und seiner Freunde). welche ich unter dem Titel: isti articuli sunt Picardorum et aliorum cos sequen- tium dampnati et reprobati per fideles Bocmorum, in einein Codex der Universitätsbibliethek HI. G. 17, f. 63—106 austand. Er enthäll nicht blos die Artikel (Probaska, S. 280—293 und 310—314). son- dern auch ihre weitläufige Begründung. Die Anzohl dieser Artikel ist in den Handsebristen verschieden, indem ebenso siebzig als sechs- undsiebzig erwähnt werden. Hat bereits Laurentius von Brezowa den Schleier in Betreff der Taboriten stork gelüstet; ist die Feindschaft des M. Johannes Pribram, welcher, je mehr der Wycleffismus einen blos negativen Charakter annahm, desto mebr sich auch berusen füblte, ihm entgegenzutreten und die Opposition des M. Hus gegen denselben zu betonen, hinlänglich bekannt, so führt nun die Chronik die ganze Bewegung bis zum Ubersturze. Eben deshalb war es noth- wendig, hier noch Mehreres einzuschallen. Ich fübre daher die Lehr- meinungen des Martinko an, dessen Schüler Nicolaus von Pelhizimow war, die Artikel des Letzteren, welche einem Tractate entnommen sind, der an Peter von Chelezicz1) gerichtet ist, mit dessen Nennung wir bereits on die Begründung der Unität der böhmischen Bruder ge- kommen sind. Endlich gehören hicher die Lebrmeinungen des deutschen Predigers in Saaz, Johannes, welche alle in dieses Gebiet streiſen. Wird es endlich zu einer Geschichte des Utraquismus kom- men, so sind dieses kostbare Materialien, welcbe zeigen, wie rasch die von Hus entfesselte Strömung eine Wendung nahm, gegen welche er sich wobl vergeblich gestemmt haben würde. Immer stärker aber wird das Bedürfniss ciner Monographie über Johann von Rokyzan hervortreten, welcher in seinem bewegten Leben mit so Vielen ging, sie stehen liess, sich von ihnen, bald auch sich gegen sie wandte, und dessen Proteusnatur zu erfassen keine geringe Ausgabe sein wird. Sein Biograph wird uns sagen müssen, welchen Eindruck seine Nichtanerkennung als Erzbischof auf ihn selbst machte und welchen Antheil an der üblen Wendung der Dinge unter K. Georg, als der Streit zwischen den Utraquisten und Katholiken sich erneute, die für 1) S. Geschichtachr 1. S. 490.
199 Der von Flaccius herausgegebene Theil ist, abgesehen von der Polemik gegen Johann von Rokyzan, eine vom taboritischen Stand- puncte ausgchende Widerlegung einer grösseren Schrift der husiti- schen Magister (Johann Přibram's und seiner Freunde). welche ich unter dem Titel: isti articuli sunt Picardorum et aliorum cos sequen- tium dampnati et reprobati per fideles Bocmorum, in einein Codex der Universitätsbibliethek HI. G. 17, f. 63—106 austand. Er enthäll nicht blos die Artikel (Probaska, S. 280—293 und 310—314). son- dern auch ihre weitläufige Begründung. Die Anzohl dieser Artikel ist in den Handsebristen verschieden, indem ebenso siebzig als sechs- undsiebzig erwähnt werden. Hat bereits Laurentius von Brezowa den Schleier in Betreff der Taboriten stork gelüstet; ist die Feindschaft des M. Johannes Pribram, welcher, je mehr der Wycleffismus einen blos negativen Charakter annahm, desto mebr sich auch berusen füblte, ihm entgegenzutreten und die Opposition des M. Hus gegen denselben zu betonen, hinlänglich bekannt, so führt nun die Chronik die ganze Bewegung bis zum Ubersturze. Eben deshalb war es noth- wendig, hier noch Mehreres einzuschallen. Ich fübre daher die Lehr- meinungen des Martinko an, dessen Schüler Nicolaus von Pelhizimow war, die Artikel des Letzteren, welche einem Tractate entnommen sind, der an Peter von Chelezicz1) gerichtet ist, mit dessen Nennung wir bereits on die Begründung der Unität der böhmischen Bruder ge- kommen sind. Endlich gehören hicher die Lebrmeinungen des deutschen Predigers in Saaz, Johannes, welche alle in dieses Gebiet streiſen. Wird es endlich zu einer Geschichte des Utraquismus kom- men, so sind dieses kostbare Materialien, welcbe zeigen, wie rasch die von Hus entfesselte Strömung eine Wendung nahm, gegen welche er sich wobl vergeblich gestemmt haben würde. Immer stärker aber wird das Bedürfniss ciner Monographie über Johann von Rokyzan hervortreten, welcher in seinem bewegten Leben mit so Vielen ging, sie stehen liess, sich von ihnen, bald auch sich gegen sie wandte, und dessen Proteusnatur zu erfassen keine geringe Ausgabe sein wird. Sein Biograph wird uns sagen müssen, welchen Eindruck seine Nichtanerkennung als Erzbischof auf ihn selbst machte und welchen Antheil an der üblen Wendung der Dinge unter K. Georg, als der Streit zwischen den Utraquisten und Katholiken sich erneute, die für 1) S. Geschichtachr 1. S. 490.
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200 ihn so schmerzliche Zurúckselzung hatte. Die Wiederaufrichtung der katholischen Kirche in Böhmen, obne, ja gegen jhn: das Auf- kommen der höhmischen Brüder ungeachtet der Versolgungen K. Georg's und seiner selbst waren Erfabrungen, welche eine tiefe Verstimmung und Verbitterang in ihm erzeugen mussten. Der Uiraquismus war von Ansang an in eine Sackgasse gerathen. Einerseits wollle er in seiner Eigenschaft als Wycleffismus-Husitismus von Böhmen aus die Well erneuen, und an die Stelle der kirchlichen Ordnung, die als Werk des Teufels dargestellt wurde, eine sogenaunte evangelische auffubren. Dieses ist denn aucb die Seite, in welcher er mit dem Lutherthume ubereinstimmt. Dagegen steminten sich aber die moderirten Husiten, welche, den böhmischen Volkscharakter kennend, ein Ausgeben der ganzen Bewegung in den Taborismus furchteten, Letzteres zwar verhinderten, aber vor Payne und den con- sequenten Husiten entweichen mussten. In diesem Gegenstosse der Parteien entstanden, kam der Utraquismius niemals zu einem wahren Leben, sondern blieb ein halbes Ding sein Lebtag lang. Warum habt Ibe euch dena in Basel nicht auf Hos beruſen, als vom Kelche die Rede war, frug später der Dechant Hilarius den Magister Rokyzana? Letzterer konate freilich in Betreff des Zusammenhanges des Utraquis- mus mil Hus auf die Schrift des Magisters hinweisen, welebe dieser zu Gunsten des Laienkelches im Kerker zn Constanz an einen ge- wissen Robert gerichtel. Während aber Rokyzana die kalholische Kirche als Synagoge des Satans bezeichnele, erklarte er, Hus habe an der Transsubstantiation festgehallen und vertheidigte er dieses exclusiv katholische Princip, trat dann daneben so viel als möglich gegen die böhmischen Brüder anf, als wollte er das Verfahren gegen Hus durch einc historische Parallelstelle rechtfertigen und betrieb er daneben wieder die Vereinigung Böhmens mit Constantioopel, wäh- rend die Grundbedingung der Compactaten Vereinigung mit Rom in allen Dingen des Glaubens war, wie dieses auch K. Georg feierlich beschwer. Eben deshalh sind die nachfolgenden Auszeichnungen so lehrreich, weil sie diese Halbheit des Utraquismus und den Gegensatz, in welchen er sich zu der Grundbedingung der Compaetaten gestelll hatte, klar machen. Ieh füge ihnen noch Auszige aus den Predigten des Rokyzana bei. Möchte doch endlich einer der jungeren böbmischen Historiker, statt sich in den Strudel der Politik und des Nationalitäls- streites zu stürzen, sich der Muhe unterziehen, das Leben dieses
200 ihn so schmerzliche Zurúckselzung hatte. Die Wiederaufrichtung der katholischen Kirche in Böhmen, obne, ja gegen jhn: das Auf- kommen der höhmischen Brüder ungeachtet der Versolgungen K. Georg's und seiner selbst waren Erfabrungen, welche eine tiefe Verstimmung und Verbitterang in ihm erzeugen mussten. Der Uiraquismus war von Ansang an in eine Sackgasse gerathen. Einerseits wollle er in seiner Eigenschaft als Wycleffismus-Husitismus von Böhmen aus die Well erneuen, und an die Stelle der kirchlichen Ordnung, die als Werk des Teufels dargestellt wurde, eine sogenaunte evangelische auffubren. Dieses ist denn aucb die Seite, in welcher er mit dem Lutherthume ubereinstimmt. Dagegen steminten sich aber die moderirten Husiten, welche, den böhmischen Volkscharakter kennend, ein Ausgeben der ganzen Bewegung in den Taborismus furchteten, Letzteres zwar verhinderten, aber vor Payne und den con- sequenten Husiten entweichen mussten. In diesem Gegenstosse der Parteien entstanden, kam der Utraquismius niemals zu einem wahren Leben, sondern blieb ein halbes Ding sein Lebtag lang. Warum habt Ibe euch dena in Basel nicht auf Hos beruſen, als vom Kelche die Rede war, frug später der Dechant Hilarius den Magister Rokyzana? Letzterer konate freilich in Betreff des Zusammenhanges des Utraquis- mus mil Hus auf die Schrift des Magisters hinweisen, welebe dieser zu Gunsten des Laienkelches im Kerker zn Constanz an einen ge- wissen Robert gerichtel. Während aber Rokyzana die kalholische Kirche als Synagoge des Satans bezeichnele, erklarte er, Hus habe an der Transsubstantiation festgehallen und vertheidigte er dieses exclusiv katholische Princip, trat dann daneben so viel als möglich gegen die böhmischen Brüder anf, als wollte er das Verfahren gegen Hus durch einc historische Parallelstelle rechtfertigen und betrieb er daneben wieder die Vereinigung Böhmens mit Constantioopel, wäh- rend die Grundbedingung der Compactaten Vereinigung mit Rom in allen Dingen des Glaubens war, wie dieses auch K. Georg feierlich beschwer. Eben deshalh sind die nachfolgenden Auszeichnungen so lehrreich, weil sie diese Halbheit des Utraquismus und den Gegensatz, in welchen er sich zu der Grundbedingung der Compaetaten gestelll hatte, klar machen. Ieh füge ihnen noch Auszige aus den Predigten des Rokyzana bei. Möchte doch endlich einer der jungeren böbmischen Historiker, statt sich in den Strudel der Politik und des Nationalitäls- streites zu stürzen, sich der Muhe unterziehen, das Leben dieses
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201 Mannes quelleumässig zu beschreiben 1), der stark genug war, die volle Restauration des Alten aufzuhalten, geistig nicht so bedeutend war, um selbst etwas Bleibendes, innerlich Gehaltvolles zu schaffen, mohr Politiker als Theolog, die Politik theologisch färbte und dem Utraquismus die Bedeutung cines böhmischen Slaatskirchenthums verlich. Stark genug, Gegenstand des Hasses zu werden, setzt er den Forscher in Verlegenheit, den Grad der Achtung zu beslimmen, welcher ihm wirklich zukomme, und der erst dann bestimmt werden kann, wenn festgestellt ist, dass er nicht schleichend nach oben (K. Georg), nicht tyrannisch nach unten (die böhmischen Bruder). nicht hinterlistig und zweideutig gegen den Papst gewesen, das Be- streben Erzbischof zu werden, ihm nicht höher galt, als die Wohl- fahrt Böhmens 4). So lange dieser Charakter und sein Wirken nicht historisch festgesetzt sind, ist ungeachtet alles dessen, was bisher Bedeutendes für die böhmische Geschichte im XV. Jahrhundert ge- schehen, eine süblbare Lücke vorhanden. Uber die Authentieität seiner Predigten wird wohl eine Untersuchung des domcapitelschen 2) 1) Ein nicht minder wichliger Gegensland ist dat Leben des kathobschen Administrators des Erzhislhuma, des unerschoockenen Dechanten Hilarius, von welehom sich eiu noch mcbt in das Deulsche übersetzles Werk gegen K. Georg im Manuseripte Univ. Prag. XVII. F. 32 befindel. 5) Ich ſuge hier noch einige Notizon über RokyzanZ her! Cod. Uoiv. Prug. XI.E I. f. 39, 6 — Quadam vice honorabilem virum kalholienm sacerdater diocesis Pragensis nomine Martianer in pode ponlis babens obvino dixil sibi divertenli ab ipso -Quid est Martine quod diu ne (tam) obstinata menle jussa noo implebit regra?“ Qui repondil: „quat juasa, forte ut tibi subjicsar? El ille: -ettam, clinm“. Ad quod sacerdos: „en ergo magoster vis lu obedire? Respondil: „toli deo“. Ad quem sacer- dos: „jus naturale dictal, quod tibi non vis, altis ſacere caveto. Fave ergo aliis ut el ipsi sint subjech teo el non tibi.“ ille vero cum auis complicibus murmurans di- vertil ab ec ſ. 51. — Qui quamvi cognovisset posl cum suis sequacibur ie ſuisse extra upita- tem eccleslarlicam el vie in excommunicatione, in haeresi el scismale el lécirco peti- vil pro compactates in quibus proſeasus est cun suir se recupissa unitalem ecelesta- alicam, tamen post errocem abocgalum de inlegro eſſerbuit et in verba tom iniqua quam injusti coutra sanctam katholicam ecclestm uoe rubore proflunit, ipram malrem suam cui ohedientiam promisit cerlesiasticam acavlaſivam besliam et merelnicem appellando. Ubor den ersturen hegte ich, deildem ich crschen, dass Peter Chelcick) selbet davoo berichlet, er habe Rokyzaua's Preuiglen nachguschrieben (Palacky, IV. 1. Nr. 393) »)
201 Mannes quelleumässig zu beschreiben 1), der stark genug war, die volle Restauration des Alten aufzuhalten, geistig nicht so bedeutend war, um selbst etwas Bleibendes, innerlich Gehaltvolles zu schaffen, mohr Politiker als Theolog, die Politik theologisch färbte und dem Utraquismus die Bedeutung cines böhmischen Slaatskirchenthums verlich. Stark genug, Gegenstand des Hasses zu werden, setzt er den Forscher in Verlegenheit, den Grad der Achtung zu beslimmen, welcher ihm wirklich zukomme, und der erst dann bestimmt werden kann, wenn festgestellt ist, dass er nicht schleichend nach oben (K. Georg), nicht tyrannisch nach unten (die böhmischen Bruder). nicht hinterlistig und zweideutig gegen den Papst gewesen, das Be- streben Erzbischof zu werden, ihm nicht höher galt, als die Wohl- fahrt Böhmens 4). So lange dieser Charakter und sein Wirken nicht historisch festgesetzt sind, ist ungeachtet alles dessen, was bisher Bedeutendes für die böhmische Geschichte im XV. Jahrhundert ge- schehen, eine süblbare Lücke vorhanden. Uber die Authentieität seiner Predigten wird wohl eine Untersuchung des domcapitelschen 2) 1) Ein nicht minder wichliger Gegensland ist dat Leben des kathobschen Administrators des Erzhislhuma, des unerschoockenen Dechanten Hilarius, von welehom sich eiu noch mcbt in das Deulsche übersetzles Werk gegen K. Georg im Manuseripte Univ. Prag. XVII. F. 32 befindel. 5) Ich ſuge hier noch einige Notizon über RokyzanZ her! Cod. Uoiv. Prug. XI.E I. f. 39, 6 — Quadam vice honorabilem virum kalholienm sacerdater diocesis Pragensis nomine Martianer in pode ponlis babens obvino dixil sibi divertenli ab ipso -Quid est Martine quod diu ne (tam) obstinata menle jussa noo implebit regra?“ Qui repondil: „quat juasa, forte ut tibi subjicsar? El ille: -ettam, clinm“. Ad quod sacerdos: „en ergo magoster vis lu obedire? Respondil: „toli deo“. Ad quem sacer- dos: „jus naturale dictal, quod tibi non vis, altis ſacere caveto. Fave ergo aliis ut el ipsi sint subjech teo el non tibi.“ ille vero cum auis complicibus murmurans di- vertil ab ec ſ. 51. — Qui quamvi cognovisset posl cum suis sequacibur ie ſuisse extra upita- tem eccleslarlicam el vie in excommunicatione, in haeresi el scismale el lécirco peti- vil pro compactates in quibus proſeasus est cun suir se recupissa unitalem ecelesta- alicam, tamen post errocem abocgalum de inlegro eſſerbuit et in verba tom iniqua quam injusti coutra sanctam katholicam ecclestm uoe rubore proflunit, ipram malrem suam cui ohedientiam promisit cerlesiasticam acavlaſivam besliam et merelnicem appellando. Ubor den ersturen hegte ich, deildem ich crschen, dass Peter Chelcick) selbet davoo berichlet, er habe Rokyzaua's Preuiglen nachguschrieben (Palacky, IV. 1. Nr. 393) »)
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202 mit dem unzweiselhaft echten Codex der Prager Universitätsbibliothek entscheiden. Ich mache hier nur noch auſmerksam, dass es sich hier um eine wichtige Rechtsfrage bandle. Da nämbch die Compactaten nur be- dingungsweise lauteten, nor unter der Voraussetzung völliger dogma- tischer und kirchlicher Einheit von Seiten des Concils erfolgten, und in dieser Weise van den Bóhmen angenommen wurden, so ist die Frage, ob letztere diese Bedingungen erfüllten, oder verletzten, um so mehr von Wichtigkeit, als der utraquistische König Georg in seinem Krönungseide rücksichtslos sich zur Einheit mit der römischen Kirche bekannte 1). Dic ganze Controverse K. Gcorg's mil den Päpsten beruhte denn doch darauf: Vollzogen die Utraquisten die Bedingun- gen, unter welchen die Compactaten zu Stande gekommen waren oder wollten sie nur die Vortheile derselben, ohne die weiteren Ver- pslichtungen derselben zu erfullen? Zweitens, war K. Georg durch seinen Eid gebunden, den Utraquismus im vollen Sinne der Compac- taten zu wahren? Waren aber nicht letztere lange vor ihrer Auſbe- bung durch Pius II. von denen selbst am gröbsten verletzt worden, die sich sonst als die entschiedensten Anhänger der Compactaten benahmen ? Der Husitismus im XV. Jahrhuuderte halte sich als Zurücksüh- rung der Kirche, des Priester- und Papstthumes auf christliche Ur- zustande angekündigt. Er war aber seinem wahren Kerne nach ein schlecht verhüllter Nationalitätsstreit, welcher aus der zweisachen Bevölkerung Böhmens eine einzige schaffen sollte. Er war eine künst- liche Bewegung, welche, als sie ihren wahren Inbalt zeigen sollte. nach dem Kelche griff und mit allen Kriegen und allen Siegen doch nur zu dem Resultate führte, dass, wenn früher zwei Nationen in Böhmen waren, durch die wildeste und zerstörendste Bewegung in einem und demselben Volke zwei kirchliche Parteien, die sub unn und die sub utraque, hervorgerusen wurden, welche sich stärker hassten und befehdeten als fruher Deutsche und Čechen. Letztere lango keines Zweiſel Erst jetzl, scitdem ich dre Predigten des Mag Wenzel (Peai- denten in Bethlebom) eingeschen, bei welchen ich zun ersten Male das ora pro nobrs Sancle Johannes Hus getroffen, komal mir das Bedenkon, ob jenor Capilolcodux nicht dem letzlgeuannlen Prediger zukomme. *) Uhrigenyscheint Georg dieson Bid doolach ahgelegt an haben, wenigstens bringt shu Kajerinat, Rungaria digtom lI, 592, Jeatvch
202 mit dem unzweiselhaft echten Codex der Prager Universitätsbibliothek entscheiden. Ich mache hier nur noch auſmerksam, dass es sich hier um eine wichtige Rechtsfrage bandle. Da nämbch die Compactaten nur be- dingungsweise lauteten, nor unter der Voraussetzung völliger dogma- tischer und kirchlicher Einheit von Seiten des Concils erfolgten, und in dieser Weise van den Bóhmen angenommen wurden, so ist die Frage, ob letztere diese Bedingungen erfüllten, oder verletzten, um so mehr von Wichtigkeit, als der utraquistische König Georg in seinem Krönungseide rücksichtslos sich zur Einheit mit der römischen Kirche bekannte 1). Dic ganze Controverse K. Gcorg's mil den Päpsten beruhte denn doch darauf: Vollzogen die Utraquisten die Bedingun- gen, unter welchen die Compactaten zu Stande gekommen waren oder wollten sie nur die Vortheile derselben, ohne die weiteren Ver- pslichtungen derselben zu erfullen? Zweitens, war K. Georg durch seinen Eid gebunden, den Utraquismus im vollen Sinne der Compac- taten zu wahren? Waren aber nicht letztere lange vor ihrer Auſbe- bung durch Pius II. von denen selbst am gröbsten verletzt worden, die sich sonst als die entschiedensten Anhänger der Compactaten benahmen ? Der Husitismus im XV. Jahrhuuderte halte sich als Zurücksüh- rung der Kirche, des Priester- und Papstthumes auf christliche Ur- zustande angekündigt. Er war aber seinem wahren Kerne nach ein schlecht verhüllter Nationalitätsstreit, welcher aus der zweisachen Bevölkerung Böhmens eine einzige schaffen sollte. Er war eine künst- liche Bewegung, welche, als sie ihren wahren Inbalt zeigen sollte. nach dem Kelche griff und mit allen Kriegen und allen Siegen doch nur zu dem Resultate führte, dass, wenn früher zwei Nationen in Böhmen waren, durch die wildeste und zerstörendste Bewegung in einem und demselben Volke zwei kirchliche Parteien, die sub unn und die sub utraque, hervorgerusen wurden, welche sich stärker hassten und befehdeten als fruher Deutsche und Čechen. Letztere lango keines Zweiſel Erst jetzl, scitdem ich dre Predigten des Mag Wenzel (Peai- denten in Bethlebom) eingeschen, bei welchen ich zun ersten Male das ora pro nobrs Sancle Johannes Hus getroffen, komal mir das Bedenkon, ob jenor Capilolcodux nicht dem letzlgeuannlen Prediger zukomme. *) Uhrigenyscheint Georg dieson Bid doolach ahgelegt an haben, wenigstens bringt shu Kajerinat, Rungaria digtom lI, 592, Jeatvch
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203 hutten geglaubt ihrer Wellstellung entrinnen zu können und den Dualismus auf einem noch viel delicateren Gebiete erhalten, als der erste gewesen war, den Hus und seine Genossen zu beseitigen hofflen. Von einem wabren religiösen Bedürfnisse, das auf einem an- deren und geregelten Wege nicht viel einsacher und besser Befriedi- gung gesunden hätte, ist, je mehr man sich mit dem Husitismus beschäftigt, desto weniger die Rede. Er ist von Hause aus steril. wüthef gegen sich selbst, zerstört, was Grosses ohne ihn und durch die vereinten Bemühungen mebrerer Nationen geschaffen worden war, ast aber unsäbig etwas Grosses zu leisten und versolgt diejenigen, die sich aus seinem Schoosse in das Stilleben der böhmischen Brüderunion flüchten, mit grimmigem Hasse. Er ist durch und durch eine widrige historische Erscheinung, deren sich kein Verständiger rühmen soll. Joder der es mit Böhmen, mit dem Fortschritte des Menschengeschlechtes redlich meint, kann nur mit tiefer Missstim- mung auf ihn blicken. Anders als mit dieser verunglückten Dewegung, welche sich bald selbst zur Last wurde, stand es mit der Reform des XVI. Jahrhundertes. Diese ist aus einem fiefen religiösen Bedürfnisse hervorgegangen, das das Salz der Erde, welches taub geworden war, nicht mehr zu befriedigen vermochte. Der Husitisinus war eine ſurchtbare Mahnung gewesen. Die Warnung war in den Wind ge- schlagen worden und das Gottesgericht trat ein, wie es in alten Tagen über das Gescblecht David's und Salomo's durch die Spaltung und den Absall Israel's gekommen ist. Da entstand zugleich die Veränderung im Kuiserthume, welches cinem Staatenbunde gegenüber sich noch mit alten Titeln schmückte, den alten Beruf nicht mehe zu ersüllen vermochte; und ebenso die im Papstthume, welches cher den Kaiser im Kampfe mit den Abge- fallenen unterstützen musste, als es bei dem advocatus ecelesiae Unter- stützung fand. Es sah sein Staatensystem in Auflösung und in dem- jenigen Lande, welches sich als Hort der katholischen Sache hinstellle, im habsburgischen Spanien, kannte man zwar zwei Majest5ten — ambas majestades, wie der Spanier sagte — die cine war Gott, die andere der König: letzterer war aber sehr häufig der Papst nicht katholisch genug. Das Blatt hatte sich rasch schr seltsam gewendet. Es ist nothwendig zum Schlusse noch die Folgen der husttischen Bewegung sich zu vergegenwartigen. Sie hat in ihrer ganzen Eut-
203 hutten geglaubt ihrer Wellstellung entrinnen zu können und den Dualismus auf einem noch viel delicateren Gebiete erhalten, als der erste gewesen war, den Hus und seine Genossen zu beseitigen hofflen. Von einem wabren religiösen Bedürfnisse, das auf einem an- deren und geregelten Wege nicht viel einsacher und besser Befriedi- gung gesunden hätte, ist, je mehr man sich mit dem Husitismus beschäftigt, desto weniger die Rede. Er ist von Hause aus steril. wüthef gegen sich selbst, zerstört, was Grosses ohne ihn und durch die vereinten Bemühungen mebrerer Nationen geschaffen worden war, ast aber unsäbig etwas Grosses zu leisten und versolgt diejenigen, die sich aus seinem Schoosse in das Stilleben der böhmischen Brüderunion flüchten, mit grimmigem Hasse. Er ist durch und durch eine widrige historische Erscheinung, deren sich kein Verständiger rühmen soll. Joder der es mit Böhmen, mit dem Fortschritte des Menschengeschlechtes redlich meint, kann nur mit tiefer Missstim- mung auf ihn blicken. Anders als mit dieser verunglückten Dewegung, welche sich bald selbst zur Last wurde, stand es mit der Reform des XVI. Jahrhundertes. Diese ist aus einem fiefen religiösen Bedürfnisse hervorgegangen, das das Salz der Erde, welches taub geworden war, nicht mehr zu befriedigen vermochte. Der Husitisinus war eine ſurchtbare Mahnung gewesen. Die Warnung war in den Wind ge- schlagen worden und das Gottesgericht trat ein, wie es in alten Tagen über das Gescblecht David's und Salomo's durch die Spaltung und den Absall Israel's gekommen ist. Da entstand zugleich die Veränderung im Kuiserthume, welches cinem Staatenbunde gegenüber sich noch mit alten Titeln schmückte, den alten Beruf nicht mehe zu ersüllen vermochte; und ebenso die im Papstthume, welches cher den Kaiser im Kampfe mit den Abge- fallenen unterstützen musste, als es bei dem advocatus ecelesiae Unter- stützung fand. Es sah sein Staatensystem in Auflösung und in dem- jenigen Lande, welches sich als Hort der katholischen Sache hinstellle, im habsburgischen Spanien, kannte man zwar zwei Majest5ten — ambas majestades, wie der Spanier sagte — die cine war Gott, die andere der König: letzterer war aber sehr häufig der Papst nicht katholisch genug. Das Blatt hatte sich rasch schr seltsam gewendet. Es ist nothwendig zum Schlusse noch die Folgen der husttischen Bewegung sich zu vergegenwartigen. Sie hat in ihrer ganzen Eut-
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204 wieklung den gewaltsamen Ursprung nicht verlangnet, ist sich in dem blinden Hasse gegen die Deutschen, in ihrer Auswiegelung der rohen Massen, in der eigenen geistigen Unsruchtbarkeit, in der Zerstörung des alterthümlichen Charakters von Böhmen gleicb gebliehen. Man halte mit der Vertreibung der Deutschen von der Universitäl begonnen. Als Wenzel IV. in dem Augenblicke starb, in welchem er Lust be- zengte die schreckliche Unthat am Neustädter Rathhause, die Ermor- dung der katholischen Rathsberren zu bestrasen, wurde der deutsche König Sigismund, Kaiser Karl's IV. Sohn und Wenzel's Bruder, von dem Erbe seines Geschlechtes ausgeschlossen und der lithauische Grosssurst Alexander Witold, dann Sigmund Korybut (Nefle des K. Wladislaus Jagello von Polen, aus lithauischen Stamme) berufen. Als K. Sigismund nach 17jähriger Revolution endlich anerkannt wurde und das Jahr darauf 1437 storb. wurde gegen den Habsburger Albrecht U. Casimir von Polen aufgestellt, und das Land auf's neue in Zerrültong gesturzt. Als Albrecht's Sohn Ladislaus gestorben war, wurde wieder von dem Hausvertrage Karl's IV. mit den Habsburgern abgesehen, and Georg von Kunstadt erwäblt, unter welchem der Utraquismus auf's neue in Kampf trat, so dass die kraftvoll begonnene Regierung wie ein Meteor erlosch Schon hei K. Georg's Wahl war das Anrecht des sächsischen Hauses, in welches Anna, die ältesle Schwester des K. Ladislaus, (den Chursursten Wilhelm III.) geheira- tet hatle. übergangen worden. Als es sich nach dem Tode K. Georg's um die Wahl des Habsburgers Friedrich IV. bandelte, dachte man ouſ einmal an die Nachkommen der Prinzessin Elisabeth, Anna's jungerer Schwester, die 1459 den K. Casimir von Polen geheirate€ hatte. Der Pole Wladislaus, Casimir's Sohn wurde, so unfäbig en war, als Böhmenkönig statt Friedrich IV. angenommen; nach ihm sein unglücklicher Sohn K. Ludwig. Erst als dieser bei Mohac ge- blieben war und die äusserste Noth den Anschluss an das bereits müchtige Haus Habsburg gebot, wurde der Habsburger Ferdinand gewählt und blieb nun mit Ausnahme der Empörung (1618—1620) Böhmen bei der deutschen Dynastie. So lange der Husitismus nach- wirkte, war das Möghiche geschehen, dass dieses nicht slattfinde. Welchen Antheil an der Revolution von 1618 die böhmischen Brüder nahmen, braucht hier nicht erörtert zu werden. Daneben aber bestand das Wesen des Husitismus in der Aus- wregelung der roben Massen, in dem besspiellos trechen Wuthen
204 wieklung den gewaltsamen Ursprung nicht verlangnet, ist sich in dem blinden Hasse gegen die Deutschen, in ihrer Auswiegelung der rohen Massen, in der eigenen geistigen Unsruchtbarkeit, in der Zerstörung des alterthümlichen Charakters von Böhmen gleicb gebliehen. Man halte mit der Vertreibung der Deutschen von der Universitäl begonnen. Als Wenzel IV. in dem Augenblicke starb, in welchem er Lust be- zengte die schreckliche Unthat am Neustädter Rathhause, die Ermor- dung der katholischen Rathsberren zu bestrasen, wurde der deutsche König Sigismund, Kaiser Karl's IV. Sohn und Wenzel's Bruder, von dem Erbe seines Geschlechtes ausgeschlossen und der lithauische Grosssurst Alexander Witold, dann Sigmund Korybut (Nefle des K. Wladislaus Jagello von Polen, aus lithauischen Stamme) berufen. Als K. Sigismund nach 17jähriger Revolution endlich anerkannt wurde und das Jahr darauf 1437 storb. wurde gegen den Habsburger Albrecht U. Casimir von Polen aufgestellt, und das Land auf's neue in Zerrültong gesturzt. Als Albrecht's Sohn Ladislaus gestorben war, wurde wieder von dem Hausvertrage Karl's IV. mit den Habsburgern abgesehen, and Georg von Kunstadt erwäblt, unter welchem der Utraquismus auf's neue in Kampf trat, so dass die kraftvoll begonnene Regierung wie ein Meteor erlosch Schon hei K. Georg's Wahl war das Anrecht des sächsischen Hauses, in welches Anna, die ältesle Schwester des K. Ladislaus, (den Chursursten Wilhelm III.) geheira- tet hatle. übergangen worden. Als es sich nach dem Tode K. Georg's um die Wahl des Habsburgers Friedrich IV. bandelte, dachte man ouſ einmal an die Nachkommen der Prinzessin Elisabeth, Anna's jungerer Schwester, die 1459 den K. Casimir von Polen geheirate€ hatte. Der Pole Wladislaus, Casimir's Sohn wurde, so unfäbig en war, als Böhmenkönig statt Friedrich IV. angenommen; nach ihm sein unglücklicher Sohn K. Ludwig. Erst als dieser bei Mohac ge- blieben war und die äusserste Noth den Anschluss an das bereits müchtige Haus Habsburg gebot, wurde der Habsburger Ferdinand gewählt und blieb nun mit Ausnahme der Empörung (1618—1620) Böhmen bei der deutschen Dynastie. So lange der Husitismus nach- wirkte, war das Möghiche geschehen, dass dieses nicht slattfinde. Welchen Antheil an der Revolution von 1618 die böhmischen Brüder nahmen, braucht hier nicht erörtert zu werden. Daneben aber bestand das Wesen des Husitismus in der Aus- wregelung der roben Massen, in dem besspiellos trechen Wuthen
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203 und dem wahren Zerstörungstriebe derselben. Dic Behauptung, dass damals Böhmen das Seinige zur grossen Entwicklung der Humanität überhaupt beitrug und darin verdienstvoller Ruhm lag, muss als Selbsttänschung zurückgewiesen werden. Die Asche jener von den Husiten verbrannten Kirchen, Klöster, Burgen, Dorfer und Sladte, die das karolingische Zeitalter von dem späteren trenat; die Verthie- rung des Volkes durch den Krieg, wie Peter Cheleicky, ein unbesan- gener Zeuge dicses entschieden ausspricht; die fortwührende Profa- nieung des Sakramentes, welches der Kampipreis Böhmens geworden und das, als der Kelch errungen war, zur Last geworden war ; endlich dasjenige, was die Einheinischen selbst als böhmische Sitte bezeich- neten und das 1419 begonnen, 1483 sich am Altstadter Rathhause erucut, 1618 von dein bölimischen Adel auf dem Hradschin getrieben wurde. legen neben Hunderten von andern Dingen ihr Veto ein, den Husitismus und die Forderung der Humanität mil einander in Bezie- hung zu bringen. Das Schlimmste aber was geschehen konnte und geschah, bestand darin, dass die ganze Entwicklung Böhmens etwas gewaltsam Verdrebtes, Widernaturlches annahm. Hus, der auf dem Concil von Constanz nicht den Muth hatte, offen zu bekennen, dass er die Deutschen vertriehen, hatte vom Kerker aus dasur Sorge ge- tragen, dass ein neuer Dualismus entstebe, ehe der nationale beseiligt war. Als der Utraquismus aufkam, entwickelle sich nicht bles aus semem Schoosse Secte auf Seete, sondern die Böhmen selbst blieben durch die Trennung der sub una und sub utraque gespalten, beinahe zwei verschiedene Volker. Hatte Georg von Podiebrad, in dessen Macht es vielleicht gelegen war diese Scheidung zu heben, den Krönungseid wörtlich vollzogen, hatte er, stalt den Kampf för die Compactaten zu unternehmen, welche in keiner ulraquistischen Kirche in Ausführung kamen, ouf die innere Einheil Bohmen's hinge- arbeitet. er ware der Wohlthater Böhmens geworden und der Ab- grund innerer Feindschafl häfte sich geschlossen. So aber war wohl die eine Parlei mächtig genug den Sieg der andern aufzuhalten; aber Böhmen's Wohliabrt ist dadurch nicht gewachsen. Und als dann vollends die hohmischen Brüder gross geworden, bereiteten diese Utraquisten Böhmen erst noch eine neue Revolution, welche den Um- sturz des Utraquismus selbst und die Ruckkehr der Deutschen zur Folge hatte. Da endlich die husitische Revolution anch durch die Ver- schlenderung der königlichen Domänen, durch die Säcularisirung del
203 und dem wahren Zerstörungstriebe derselben. Dic Behauptung, dass damals Böhmen das Seinige zur grossen Entwicklung der Humanität überhaupt beitrug und darin verdienstvoller Ruhm lag, muss als Selbsttänschung zurückgewiesen werden. Die Asche jener von den Husiten verbrannten Kirchen, Klöster, Burgen, Dorfer und Sladte, die das karolingische Zeitalter von dem späteren trenat; die Verthie- rung des Volkes durch den Krieg, wie Peter Cheleicky, ein unbesan- gener Zeuge dicses entschieden ausspricht; die fortwührende Profa- nieung des Sakramentes, welches der Kampipreis Böhmens geworden und das, als der Kelch errungen war, zur Last geworden war ; endlich dasjenige, was die Einheinischen selbst als böhmische Sitte bezeich- neten und das 1419 begonnen, 1483 sich am Altstadter Rathhause erucut, 1618 von dein bölimischen Adel auf dem Hradschin getrieben wurde. legen neben Hunderten von andern Dingen ihr Veto ein, den Husitismus und die Forderung der Humanität mil einander in Bezie- hung zu bringen. Das Schlimmste aber was geschehen konnte und geschah, bestand darin, dass die ganze Entwicklung Böhmens etwas gewaltsam Verdrebtes, Widernaturlches annahm. Hus, der auf dem Concil von Constanz nicht den Muth hatte, offen zu bekennen, dass er die Deutschen vertriehen, hatte vom Kerker aus dasur Sorge ge- tragen, dass ein neuer Dualismus entstebe, ehe der nationale beseiligt war. Als der Utraquismus aufkam, entwickelle sich nicht bles aus semem Schoosse Secte auf Seete, sondern die Böhmen selbst blieben durch die Trennung der sub una und sub utraque gespalten, beinahe zwei verschiedene Volker. Hatte Georg von Podiebrad, in dessen Macht es vielleicht gelegen war diese Scheidung zu heben, den Krönungseid wörtlich vollzogen, hatte er, stalt den Kampf för die Compactaten zu unternehmen, welche in keiner ulraquistischen Kirche in Ausführung kamen, ouf die innere Einheil Bohmen's hinge- arbeitet. er ware der Wohlthater Böhmens geworden und der Ab- grund innerer Feindschafl häfte sich geschlossen. So aber war wohl die eine Parlei mächtig genug den Sieg der andern aufzuhalten; aber Böhmen's Wohliabrt ist dadurch nicht gewachsen. Und als dann vollends die hohmischen Brüder gross geworden, bereiteten diese Utraquisten Böhmen erst noch eine neue Revolution, welche den Um- sturz des Utraquismus selbst und die Ruckkehr der Deutschen zur Folge hatte. Da endlich die husitische Revolution anch durch die Ver- schlenderung der königlichen Domänen, durch die Säcularisirung del
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206 Kirchengüter, durch die Confiscation so vieler Güter Vertriebener oder Ausgewanderter, endlich durch die natürlichen Wehen des langen Burgerkrieges, den Charakter emer neuen Vertherlung der Güter an- nahm, wurden auch die Grundlagen der alten historischen Zustände geändert, und ward das Königthum hald dahin gebracht, entweder alles gehen zu lassen wie es ging oder den Kampf auf Leben und Tod mit den Ständen tu unternehmen. Das Traurigste aber war die wissenschafiliche Verirrung, von welcher für das XV. Jahrhundert die Acten der Universität fortlaufendes Zeugniss ablegen: die Ab- nahme der Studitenden, der Verfall der Studien. Man halle dafür den Kelch und der musste alles ersetzen! Man hatle — wer kann es läugnen? — auch den ersten Satz der goldenen Bulle K. Karl's IV. zur Wahrheit gemacht : regnum in se dirisum desolabitur. Als Böhmen, statt die Zweiheit zu versöbnen, auf die es nun cinmal angewiesen ist, und zu handeln wie eins! Rom gethan, fortwährend neue Gegensatze schuſ. diese uit Tumult. Fersterhinabwerſen und blutigem Aufstand. Entthronung legitimer Fürsten und dergleichen wilden Scenen zu lösen streble, da verfiel es auch einem Schicksale, welches regel- mässig wiederkehren wird, so oft in ähnliche Prade eingelenkt werden sollte. Brandenburg und die Lausitz gingen verloren, der Sitz des Königthums ward von Prag nach Wien verlegt, ein Theil der Bevöl- kerung wanderte aus, der andere verlor den Sinn für altes Recht und alte Freiheil! Diese Dinge und noch mebrere stohen auch in Bezichung zu Johannes Hus und den Geist, den er in die böhmische Geschichte gebracht halte, nicht blos die siegreichen Gefechte der Husiten und die Auſhaltung einer Theiung Böhmens, die übrigens gerade der utraquistische König Böbmen's, Georg Podiebrad, durch scine Mass- regeln zuletzt doch veranlasste. Hiemit schliesse ich die Sammlung von Geschichtschreihern der husitischen Bewegung. Der erste Aulass zu diesem Werke war im Jahre 1852 erfolgt, als unter den Auspicien Sr. königl. Hoheit des Prinzen Johann von Sachsen, nunmebrigen Königs Majestät deutsche Geschichtforscher sich in Dresden versammelten. Kein Anwesender wird die schönen Tage je vergessen, welche der erhabene Protector des Vereines damals den Freunden ernster Forschung bereitete. Mich malinten sic lebhaft an jene reizvollen Zeiten Italiens, in welchen die kunstsinnigen Fürsten, selbst Freunde der Poesie wie der Wissen- schaft, den Glanz friedlicher Throne durch geisligen Schmuck zu er-
206 Kirchengüter, durch die Confiscation so vieler Güter Vertriebener oder Ausgewanderter, endlich durch die natürlichen Wehen des langen Burgerkrieges, den Charakter emer neuen Vertherlung der Güter an- nahm, wurden auch die Grundlagen der alten historischen Zustände geändert, und ward das Königthum hald dahin gebracht, entweder alles gehen zu lassen wie es ging oder den Kampf auf Leben und Tod mit den Ständen tu unternehmen. Das Traurigste aber war die wissenschafiliche Verirrung, von welcher für das XV. Jahrhundert die Acten der Universität fortlaufendes Zeugniss ablegen: die Ab- nahme der Studitenden, der Verfall der Studien. Man halle dafür den Kelch und der musste alles ersetzen! Man hatle — wer kann es läugnen? — auch den ersten Satz der goldenen Bulle K. Karl's IV. zur Wahrheit gemacht : regnum in se dirisum desolabitur. Als Böhmen, statt die Zweiheit zu versöbnen, auf die es nun cinmal angewiesen ist, und zu handeln wie eins! Rom gethan, fortwährend neue Gegensatze schuſ. diese uit Tumult. Fersterhinabwerſen und blutigem Aufstand. Entthronung legitimer Fürsten und dergleichen wilden Scenen zu lösen streble, da verfiel es auch einem Schicksale, welches regel- mässig wiederkehren wird, so oft in ähnliche Prade eingelenkt werden sollte. Brandenburg und die Lausitz gingen verloren, der Sitz des Königthums ward von Prag nach Wien verlegt, ein Theil der Bevöl- kerung wanderte aus, der andere verlor den Sinn für altes Recht und alte Freiheil! Diese Dinge und noch mebrere stohen auch in Bezichung zu Johannes Hus und den Geist, den er in die böhmische Geschichte gebracht halte, nicht blos die siegreichen Gefechte der Husiten und die Auſhaltung einer Theiung Böhmens, die übrigens gerade der utraquistische König Böbmen's, Georg Podiebrad, durch scine Mass- regeln zuletzt doch veranlasste. Hiemit schliesse ich die Sammlung von Geschichtschreihern der husitischen Bewegung. Der erste Aulass zu diesem Werke war im Jahre 1852 erfolgt, als unter den Auspicien Sr. königl. Hoheit des Prinzen Johann von Sachsen, nunmebrigen Königs Majestät deutsche Geschichtforscher sich in Dresden versammelten. Kein Anwesender wird die schönen Tage je vergessen, welche der erhabene Protector des Vereines damals den Freunden ernster Forschung bereitete. Mich malinten sic lebhaft an jene reizvollen Zeiten Italiens, in welchen die kunstsinnigen Fürsten, selbst Freunde der Poesie wie der Wissen- schaft, den Glanz friedlicher Throne durch geisligen Schmuck zu er-
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207 höben trachteten und, den blutigen Lorbeer verschmäbend, die Schlafe mit den Zweigen des Olbaumes schmückten. Damals wurde anf meinen Vorschlag ein Comité zur Herausgabe von Quellen des XV. Jahrhundertes erwälit, nicht ohne mannigfaltigen Widerspruch. an welchem vielleicht die Unkenutniss dieses bisher so stiefmülterlich bebandellen Jahrhundertes nicht geringen Antheil hatte. Mitglied dieses Comité's, löse ich jetzt das Wort, das ich mir selbst gegeben, und wenn bei seiner Zusammensetzung, ja in seinem Schoosse Zwei- fel über das Gelingen laut geworden, so mögen die beiden Bände dieser scriptores beweisen, dass ein ernster Wille zwar nicht alle. aber doch viele Hindernisse zu uberwinden vermag. Schliesslich muss ich noch meinen besonderen Dank Herrn Dr. Birlinger in München aussprechen, welcher so gefällig war, die Correctur des Th. Prischuch zu tbernehmen.
207 höben trachteten und, den blutigen Lorbeer verschmäbend, die Schlafe mit den Zweigen des Olbaumes schmückten. Damals wurde anf meinen Vorschlag ein Comité zur Herausgabe von Quellen des XV. Jahrhundertes erwälit, nicht ohne mannigfaltigen Widerspruch. an welchem vielleicht die Unkenutniss dieses bisher so stiefmülterlich bebandellen Jahrhundertes nicht geringen Antheil hatte. Mitglied dieses Comité's, löse ich jetzt das Wort, das ich mir selbst gegeben, und wenn bei seiner Zusammensetzung, ja in seinem Schoosse Zwei- fel über das Gelingen laut geworden, so mögen die beiden Bände dieser scriptores beweisen, dass ein ernster Wille zwar nicht alle. aber doch viele Hindernisse zu uberwinden vermag. Schliesslich muss ich noch meinen besonderen Dank Herrn Dr. Birlinger in München aussprechen, welcher so gefällig war, die Correctur des Th. Prischuch zu tbernehmen.
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Anhang. Fonten. VII.
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211 1. De Georgio Bohemiae rege. (Ex Cod. Ms. Bibl. Vaticanne n. 3923. Chr. Kaprinai, Ungar. Diplomatica, 1l, p. 571.) Georgius de Pogiebrat, Regni Bohemiae gubernator, defuncto Ladislao Hungariae et Bohemiae Rege, quem plerique fraude Georgii extinctum putant, ſervore haereticorum in regem Bohemiae anno do- mini MCCCCLVII electus est. In electione hujusmodi multa reperiuntur, quae illam minus canonicam arguunt: inprimis quod Georgius non ab omnibus, quorum intererat, electus est. Nam muiti ex praelatis et ba- ronibus catholicis huic electioni non interfuerunt et bis, qui inter- fuerunt, vis facta est, alli fraudibus et promissionibus Georgii eircum- venti et seducti sunt: nam cum omnes civitates et oppida in pofestate Georgiiessent, nemo ex catholicis audebat et si qui audebant, non po- terant resistere. Haeretici vero omnes jam dudum Georgium secuti ultro quidem eum regem petiverunt; alios promissionibus de augendo et conservando haeresim pellexit; catholicis etiam persuasit, se haeresim extirpaturum, ut co libentius in eum consentirent. His artibus regium nomen adeptus, cum sedes Pragensis vacaret, quae regni metropolitana est et ad cujus Archiepiscopum coronatio regis pertinet, neque in regno Bohemiac Episcopus inveniretur, qui illum coronare vellet: nam Wratislaviensis aut nolebat aut non au- debat; Olomucensis se excusabat et fortasse consecratus non erat, Georgius suos ex Hungaria episcopos accessivit: Aogustinum Jaur- riensem et Vincentium Watiensem episcopos, qui illi coronam impo- suerunt, quorum manibus et nonnullorum aliorum praelatorum infe- rioris ordinis et multorum baronum tam Bohemiae quam Hungarine Georgius juravit obedire Calixto III tunc Romano pontifici et apostolicae sedi, baeresim quoque extirpare et regnum reducere sieut plenios in juramento constat. 14
211 1. De Georgio Bohemiae rege. (Ex Cod. Ms. Bibl. Vaticanne n. 3923. Chr. Kaprinai, Ungar. Diplomatica, 1l, p. 571.) Georgius de Pogiebrat, Regni Bohemiae gubernator, defuncto Ladislao Hungariae et Bohemiae Rege, quem plerique fraude Georgii extinctum putant, ſervore haereticorum in regem Bohemiae anno do- mini MCCCCLVII electus est. In electione hujusmodi multa reperiuntur, quae illam minus canonicam arguunt: inprimis quod Georgius non ab omnibus, quorum intererat, electus est. Nam muiti ex praelatis et ba- ronibus catholicis huic electioni non interfuerunt et bis, qui inter- fuerunt, vis facta est, alli fraudibus et promissionibus Georgii eircum- venti et seducti sunt: nam cum omnes civitates et oppida in pofestate Georgiiessent, nemo ex catholicis audebat et si qui audebant, non po- terant resistere. Haeretici vero omnes jam dudum Georgium secuti ultro quidem eum regem petiverunt; alios promissionibus de augendo et conservando haeresim pellexit; catholicis etiam persuasit, se haeresim extirpaturum, ut co libentius in eum consentirent. His artibus regium nomen adeptus, cum sedes Pragensis vacaret, quae regni metropolitana est et ad cujus Archiepiscopum coronatio regis pertinet, neque in regno Bohemiac Episcopus inveniretur, qui illum coronare vellet: nam Wratislaviensis aut nolebat aut non au- debat; Olomucensis se excusabat et fortasse consecratus non erat, Georgius suos ex Hungaria episcopos accessivit: Aogustinum Jaur- riensem et Vincentium Watiensem episcopos, qui illi coronam impo- suerunt, quorum manibus et nonnullorum aliorum praelatorum infe- rioris ordinis et multorum baronum tam Bohemiae quam Hungarine Georgius juravit obedire Calixto III tunc Romano pontifici et apostolicae sedi, baeresim quoque extirpare et regnum reducere sieut plenios in juramento constat. 14
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212 Wohn. 1458. Deinde a divo Friderico Romano Imperatore, Georgius feudum regni invostituram et regalia adeptus jam palam ab omnibus vicinis principibus Bohemiae Rex appellabatur, adeo ut Calixtus HI Romano- rum pontifex illum etiam suis litteris regem appellaret. Defuncto Ca- lixto Pius II successit, Georgio olim notus, propter quod Georgius hane quoque notitise occasionem non frustra in causam trahi posse arbilratus ad Pium pontificem litteras dedit, se et regnum in illius obe- dientia et potestati futurum professus, qued adeo verum, imuut rectius dixerim, adeo simulatum fuit, ut Georgius oratores suos, inter hos praccipuum D. Johannem de Rabenstein profonotarium ad Pium tunc in civitate Senarum residentem misit, ibique, ut moris est, in con- sistorio publico Pio pontifici et apostolicae sedi obedientiam praestitit. Interim vero Georgius non quemadmodum sedt apostoncae obediret, sed qualiter illi illudere posset, cogitans, ut tyrannidem suam con- tinuare possel, se undique amicis et affinibus muniens, cum sere- nissimo principe domino Mathia Rege Hungariae, cum illustrissimis principibus ducibus Saxonjae, duce Ludavico Bavariae, marchione Al- berto Brandenburgensi affinitatem contraxit, quibus principibus vel filias suas dedit vel illorum filiis suis (filias suas) dedit. Pius pontifex qui quod in minaribus constitutus Georgium novisset et alio- quin pacis in regno Bohemiae et reductionis Bohemorum cupidissi- mus essel, occasionem sibi datam ratus, per quam antiquissimam haeresim deleret, complures literas, item et nuntios ad Georgium mi- sit, ut se ipsum et regnum suum ad ritum ecclesiae Romanae reducens. Hussitarum haeresim extirparet, quod sibi et posteris suis non mode in hoc sacculs gloriosum sed etiam coram omnipofenti deo gratissi- mum ſuturum; ad cundem etiam Joannes S. Angeli cardinalis diaconus et in illis partibus apostolicae sedis legatus hoc quoque adjunxit: Bo- hemos eatenus semper gloriari consuevisse, se neque ulla Germanorum vi, quando lota Germania contra eos totiens armata fuisset, neque auctoritate Constantiensis aut Basileensis conciliorum convinci aut reduci potuisse, neque in posterum unquam reducendos esse, nisi quando ipsi se ipsos reducerent. Venisse dicchal legatus nunc tempus, quo hanc gloriam ipsi Bohemi et praesertim ipse Georgius consequi possent, cum regnum in polestate ipsius esset. Verum Georgius me- ditans, non quid honori apostolicae sedis, quid suo denique honori, quid catholicae fidei conducerel, sed quid ad retinendum regium nomen secundum hominem conferre posset et quo illud juxta opinionem suam
212 Wohn. 1458. Deinde a divo Friderico Romano Imperatore, Georgius feudum regni invostituram et regalia adeptus jam palam ab omnibus vicinis principibus Bohemiae Rex appellabatur, adeo ut Calixtus HI Romano- rum pontifex illum etiam suis litteris regem appellaret. Defuncto Ca- lixto Pius II successit, Georgio olim notus, propter quod Georgius hane quoque notitise occasionem non frustra in causam trahi posse arbilratus ad Pium pontificem litteras dedit, se et regnum in illius obe- dientia et potestati futurum professus, qued adeo verum, imuut rectius dixerim, adeo simulatum fuit, ut Georgius oratores suos, inter hos praccipuum D. Johannem de Rabenstein profonotarium ad Pium tunc in civitate Senarum residentem misit, ibique, ut moris est, in con- sistorio publico Pio pontifici et apostolicae sedi obedientiam praestitit. Interim vero Georgius non quemadmodum sedt apostoncae obediret, sed qualiter illi illudere posset, cogitans, ut tyrannidem suam con- tinuare possel, se undique amicis et affinibus muniens, cum sere- nissimo principe domino Mathia Rege Hungariae, cum illustrissimis principibus ducibus Saxonjae, duce Ludavico Bavariae, marchione Al- berto Brandenburgensi affinitatem contraxit, quibus principibus vel filias suas dedit vel illorum filiis suis (filias suas) dedit. Pius pontifex qui quod in minaribus constitutus Georgium novisset et alio- quin pacis in regno Bohemiae et reductionis Bohemorum cupidissi- mus essel, occasionem sibi datam ratus, per quam antiquissimam haeresim deleret, complures literas, item et nuntios ad Georgium mi- sit, ut se ipsum et regnum suum ad ritum ecclesiae Romanae reducens. Hussitarum haeresim extirparet, quod sibi et posteris suis non mode in hoc sacculs gloriosum sed etiam coram omnipofenti deo gratissi- mum ſuturum; ad cundem etiam Joannes S. Angeli cardinalis diaconus et in illis partibus apostolicae sedis legatus hoc quoque adjunxit: Bo- hemos eatenus semper gloriari consuevisse, se neque ulla Germanorum vi, quando lota Germania contra eos totiens armata fuisset, neque auctoritate Constantiensis aut Basileensis conciliorum convinci aut reduci potuisse, neque in posterum unquam reducendos esse, nisi quando ipsi se ipsos reducerent. Venisse dicchal legatus nunc tempus, quo hanc gloriam ipsi Bohemi et praesertim ipse Georgius consequi possent, cum regnum in polestate ipsius esset. Verum Georgius me- ditans, non quid honori apostolicae sedis, quid suo denique honori, quid catholicae fidei conducerel, sed quid ad retinendum regium nomen secundum hominem conferre posset et quo illud juxta opinionem suam
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213 firmius stabiliret. Hussifarum haeresim propagavit et inprimis catho- licos barones, praclatos, nobiles et cacteros civium majores, qui ex regni consuetudine Rogis consiliis et regni administrationi interésse consueverunt, a se repulit, nihil corum consilio egit, quin etiam in ipsos passim saevire coepit, baronum et nobilium bona confictis occa- sionibus occupavit et defunctorum sine ulla vel testamenti vel legato- rum observantia confiscavit: in fantum ut jam in regno Bohemiae et marchionatu Moraviae palam esset catholicis omnibus, Georgium non solum notorium haereticum esse. sed modis omnibus quibus posset baereticis favere et calholicos opprimere, quod cum ad Pium pontificem delatum esset, pracsertim quod Georgius Wratislaviensi civitati, quae unica semper Georgio restitit, excidium minitaretur, iterum Georgio scripsit, ut promissorum memor sedi apostolicae obediret nec Wra- tislaviensibus apostolicae sedi devotis vim inferref. Georgins ad omnia simulanda dissimulandaque paratus iterum litteris suis spem praebuit se et regnum Bohemiae ad obedientiam et unionem Romanae ecelesiac reducendi, multa etiam de Wratisla- viensibus conquestus adco ut Pius Reverendo patri Jeronymo Archiepi- scopo Cretensi, tunc apostolicae sedis cum potestate legati de latere, et Francisco de Toleto S. Theologiae professori, nuntiis et oratoribus in illis partibus scripserit, ut nonmillas Lusatiae eivitates, quae tum etiam a Georgio dissidebant, ad hujus obedientiam reduceret. Archi- episcopus Cretensis cum rem fidei contra Turchos ageret, hanc quoque Bohemorum et praesertim Wratislaviensium causam non negligendam putavit, itaque multis assumptis laboribus ad hoc tandem devenit ut induciae darentur. Istis induciis pendentibus Georgius, quoniam Wratislaviensem civitatem ad obedientiam compellere non posset, nam id prius jam temptaverat, sedi apostolicae obedientem se simulavit. Itaque nuntios ad Pium pontificem misit tunc in urbe Roma residenten videlicet: dominum Procopium de Rabenstein Baronem, regni Bohe- miae cancellarium, et Zdenkonem Kostka haeresiarcham ac duos preshy- teros 1) similiter haereticos 2). qui cum in publico consistorio Pio Ponti- fici obedientiam verbalem praestitissent seu verius obedientiam prae- 1) Dliv hicher schrieb Schannat ab. Das nachfolgende isl von einem romxchieu Copisten meurſach ſeblerbaſt abgeschrieben. 1) Damil sind wobl gemeiot M. Wenzol Wrbensky, Dechanl von St. Apolliaar und M Weazel Koranda der jungere. Prager Bürgermeister.
213 firmius stabiliret. Hussifarum haeresim propagavit et inprimis catho- licos barones, praclatos, nobiles et cacteros civium majores, qui ex regni consuetudine Rogis consiliis et regni administrationi interésse consueverunt, a se repulit, nihil corum consilio egit, quin etiam in ipsos passim saevire coepit, baronum et nobilium bona confictis occa- sionibus occupavit et defunctorum sine ulla vel testamenti vel legato- rum observantia confiscavit: in fantum ut jam in regno Bohemiae et marchionatu Moraviae palam esset catholicis omnibus, Georgium non solum notorium haereticum esse. sed modis omnibus quibus posset baereticis favere et calholicos opprimere, quod cum ad Pium pontificem delatum esset, pracsertim quod Georgius Wratislaviensi civitati, quae unica semper Georgio restitit, excidium minitaretur, iterum Georgio scripsit, ut promissorum memor sedi apostolicae obediret nec Wra- tislaviensibus apostolicae sedi devotis vim inferref. Georgins ad omnia simulanda dissimulandaque paratus iterum litteris suis spem praebuit se et regnum Bohemiae ad obedientiam et unionem Romanae ecelesiac reducendi, multa etiam de Wratisla- viensibus conquestus adco ut Pius Reverendo patri Jeronymo Archiepi- scopo Cretensi, tunc apostolicae sedis cum potestate legati de latere, et Francisco de Toleto S. Theologiae professori, nuntiis et oratoribus in illis partibus scripserit, ut nonmillas Lusatiae eivitates, quae tum etiam a Georgio dissidebant, ad hujus obedientiam reduceret. Archi- episcopus Cretensis cum rem fidei contra Turchos ageret, hanc quoque Bohemorum et praesertim Wratislaviensium causam non negligendam putavit, itaque multis assumptis laboribus ad hoc tandem devenit ut induciae darentur. Istis induciis pendentibus Georgius, quoniam Wratislaviensem civitatem ad obedientiam compellere non posset, nam id prius jam temptaverat, sedi apostolicae obedientem se simulavit. Itaque nuntios ad Pium pontificem misit tunc in urbe Roma residenten videlicet: dominum Procopium de Rabenstein Baronem, regni Bohe- miae cancellarium, et Zdenkonem Kostka haeresiarcham ac duos preshy- teros 1) similiter haereticos 2). qui cum in publico consistorio Pio Ponti- fici obedientiam verbalem praestitissent seu verius obedientiam prae- 1) Dliv hicher schrieb Schannat ab. Das nachfolgende isl von einem romxchieu Copisten meurſach ſeblerbaſt abgeschrieben. 1) Damil sind wobl gemeiot M. Wenzol Wrbensky, Dechanl von St. Apolliaar und M Weazel Koranda der jungere. Prager Bürgermeister.
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214 stare simulassent, petierunt, ut Pius compactata (ita enim illi vocabant) confirmaret. Haec sunt concordata quaedam ut Bohemi asserunt ab olim Basiliensi concilio seu his qui Basileae sub nomine concilií mane- hant Bohemis circa articulum communionis sub utraque specie et aliis quibusdam concessa. Affuit tune praecipue (cum alias semper aposto- licae sedi assit) sanctus spiritus Pio Pontifici. Nam obedientiam illam verbalem minime sufficere ostendit, nisi re id exhiberetur, quod verba sonarent et quod ille ut erat copiosissimus et doctissimus pater amplissimis et acerrimis verbis deduxit. Verum ubi ad materiam com- pactatorum deventum est, in hune ferme modum locutus est. Quae vos compactata vocatis, oratores insignes, apostolica sedes neque novit unquam neque accepil. In christiana et catholica fide recte incedendum esl, non ad dexteram non ad sinistram declinandum. Non cousuevit haec sancta sedes quam nos indigni tenemus, in his, quac articulos fidei concernunt, pacta facere, sed catholicam fidem et apo- stolicam doctrinam omnibus libere praedicare, hanc publice docere, hortari, monere ut hanc quisque inviolatam observet, sine qua nemo salvus esse potest, et quia vos oralores egregii et dilecti filii (scitis, quod) nos in minoribus constituti etiam Basileac fuerimus, et quae ibi gesta sunt praesertim (partim) ipsi viderimus praesertim (partim) ex aliis audiverimus: hoc unum scimus, quod vos quoque si verum dicere vultis imo quia multis fateri necesse est de his quae vos compactata vocabis (vocatis), nullae Basileae (esto quod Basileae aliquando et tune praesertim generale concilium fuisset) litterae unquam apparuerunt, sed nec hodie apparent. Soli compactatorum amatores copiam quandam seu ipsi dicunt transsumptum quoddam cujusdam qui se Constantien- sem Episcopum nominait (nominavit) ostendere possunt, quod quan- tam ex tam gravi se fidem faciat, quantum illi credendum sit, etiam nohis tacentibus quilibet intelligit, utrum enim vero sine veritatis prejudicio quod de compactatis etiam litteris authenticis constaret, prout minime constat. Quid tandem vobis o Bohemi compactata conce- dunt; animadvertite et sic facile dijudicabitis, si vos justa ab hac sede petitis vel haec sedes postulata concedere valeat. Bohemis sero ad obedientiam Apostolicae sedis redeuntibus et in omnibus aliis arti- culis praeterquam in communione sub utraque specie ritum Romanae ecclesiae suscipientibus licebit in nomine D. N. Jesu Christi cum autoritate ecclesiae sub utraque specie panis videlicet, qui usum sic communicandi habent et in hoe usu communicandi perseveraverint.
214 stare simulassent, petierunt, ut Pius compactata (ita enim illi vocabant) confirmaret. Haec sunt concordata quaedam ut Bohemi asserunt ab olim Basiliensi concilio seu his qui Basileae sub nomine concilií mane- hant Bohemis circa articulum communionis sub utraque specie et aliis quibusdam concessa. Affuit tune praecipue (cum alias semper aposto- licae sedi assit) sanctus spiritus Pio Pontifici. Nam obedientiam illam verbalem minime sufficere ostendit, nisi re id exhiberetur, quod verba sonarent et quod ille ut erat copiosissimus et doctissimus pater amplissimis et acerrimis verbis deduxit. Verum ubi ad materiam com- pactatorum deventum est, in hune ferme modum locutus est. Quae vos compactata vocatis, oratores insignes, apostolica sedes neque novit unquam neque accepil. In christiana et catholica fide recte incedendum esl, non ad dexteram non ad sinistram declinandum. Non cousuevit haec sancta sedes quam nos indigni tenemus, in his, quac articulos fidei concernunt, pacta facere, sed catholicam fidem et apo- stolicam doctrinam omnibus libere praedicare, hanc publice docere, hortari, monere ut hanc quisque inviolatam observet, sine qua nemo salvus esse potest, et quia vos oralores egregii et dilecti filii (scitis, quod) nos in minoribus constituti etiam Basileac fuerimus, et quae ibi gesta sunt praesertim (partim) ipsi viderimus praesertim (partim) ex aliis audiverimus: hoc unum scimus, quod vos quoque si verum dicere vultis imo quia multis fateri necesse est de his quae vos compactata vocabis (vocatis), nullae Basileae (esto quod Basileae aliquando et tune praesertim generale concilium fuisset) litterae unquam apparuerunt, sed nec hodie apparent. Soli compactatorum amatores copiam quandam seu ipsi dicunt transsumptum quoddam cujusdam qui se Constantien- sem Episcopum nominait (nominavit) ostendere possunt, quod quan- tam ex tam gravi se fidem faciat, quantum illi credendum sit, etiam nohis tacentibus quilibet intelligit, utrum enim vero sine veritatis prejudicio quod de compactatis etiam litteris authenticis constaret, prout minime constat. Quid tandem vobis o Bohemi compactata conce- dunt; animadvertite et sic facile dijudicabitis, si vos justa ab hac sede petitis vel haec sedes postulata concedere valeat. Bohemis sero ad obedientiam Apostolicae sedis redeuntibus et in omnibus aliis arti- culis praeterquam in communione sub utraque specie ritum Romanae ecclesiae suscipientibus licebit in nomine D. N. Jesu Christi cum autoritate ecclesiae sub utraque specie panis videlicet, qui usum sic communicandi habent et in hoe usu communicandi perseveraverint.
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215 Quo ad materiam autem de precepto sive de necessitate salutis commu- nicandi sub duplici specie in concilio discutietur articulus ille ad ple- num et videbitur, quid circa illum pro verifate eatholica sit tenendum et agendum pro salute et utilitate populi christiani et omnibus matore et digeste pertraetatis, nihilominus si in desiderio habendi dictam communionem sub duplici specie perseveraverint, hoe corum amba- siatoribus indicantibus concilium communicandi sub utraque specie cas videlicet personas, quae in annis discretionis reverenter et devote postulaverint, facultatem pro eorum utilitate et salite largietur, hoc semper observato, quod sacerdotes sic communieantibus semper di- cant, quod ipsi debeant firmiter credere, quod non sub specie panis caro tantum neque sub specie vini sanguis tantum, sed sub qualibet specie est integer et totus Cbristus. Haec sunt compactorum verba quantum ad hunc articulum attinet; bie verborum tenon est, in quibus animadvertite dilecti filii communionem sub utraque specie his Bo- hemis demum concedi, qui in allis omnibus sese Romanae ecclesiae confirmarint, qui in annis discretionis constituti fuerint, qui usum sic communicandi babuerint, qui in eo perseveraverint. At nedum vobis ipsis, verum etiam toti Germaniae, Hungariae et Poloniae vicinis pro- vinciis notum est, Bohemos hactenus in nullo sedem apostolicam re- cognovisse, quomodo ab illius obedientia semper deelinasse, illius mandata sprevisse, novos ritus, novas haereses introduxisse, ut est de remanentia panis in sacramento corporis Cbristi post consecrationem. ut est de confessione peccatorum non sacerdoti cuilibet facienda, sed sibi soli vel deo vel etiam nulli facienda, ut est de temporali rerum ecclesiasticarum dominio, quod dicunt omnibus ecclesiasticis inter- dictum, ut est de vestibus sacris, tempore divinorum; nam plurimi Bohemorum sine sauris vestibus cotidianis etiam missas dicunt. Sunt alii plures hujusmodi et praviores errores, qui hodie in Bohemia et vicinis provinciis notorii sunt. Itaque com Bohemi in hac parte compactatis minime satisfecerint, nihil est quod ipsi servace non curave- runt. Praeterea his solis sub duplici specie communicandi licentia dar videtur, qui in annis discretionis constituti tune usum communicandi haberent. Sed quia XXX jam prope annis clapsis compactata ista facta dicuntur, aut nulli aut pauci admodum hodie supersunt, qui hac licen- tia uti possent, esto quod illa verum et universale concilium con- cessisset, in quo illud quoque considerandum est, quod ex tune semper et hodie Bohemi non solum adultos et in annis discretionis consti-
215 Quo ad materiam autem de precepto sive de necessitate salutis commu- nicandi sub duplici specie in concilio discutietur articulus ille ad ple- num et videbitur, quid circa illum pro verifate eatholica sit tenendum et agendum pro salute et utilitate populi christiani et omnibus matore et digeste pertraetatis, nihilominus si in desiderio habendi dictam communionem sub duplici specie perseveraverint, hoe corum amba- siatoribus indicantibus concilium communicandi sub utraque specie cas videlicet personas, quae in annis discretionis reverenter et devote postulaverint, facultatem pro eorum utilitate et salite largietur, hoc semper observato, quod sacerdotes sic communieantibus semper di- cant, quod ipsi debeant firmiter credere, quod non sub specie panis caro tantum neque sub specie vini sanguis tantum, sed sub qualibet specie est integer et totus Cbristus. Haec sunt compactorum verba quantum ad hunc articulum attinet; bie verborum tenon est, in quibus animadvertite dilecti filii communionem sub utraque specie his Bo- hemis demum concedi, qui in allis omnibus sese Romanae ecclesiae confirmarint, qui in annis discretionis constituti fuerint, qui usum sic communicandi babuerint, qui in eo perseveraverint. At nedum vobis ipsis, verum etiam toti Germaniae, Hungariae et Poloniae vicinis pro- vinciis notum est, Bohemos hactenus in nullo sedem apostolicam re- cognovisse, quomodo ab illius obedientia semper deelinasse, illius mandata sprevisse, novos ritus, novas haereses introduxisse, ut est de remanentia panis in sacramento corporis Cbristi post consecrationem. ut est de confessione peccatorum non sacerdoti cuilibet facienda, sed sibi soli vel deo vel etiam nulli facienda, ut est de temporali rerum ecclesiasticarum dominio, quod dicunt omnibus ecclesiasticis inter- dictum, ut est de vestibus sacris, tempore divinorum; nam plurimi Bohemorum sine sauris vestibus cotidianis etiam missas dicunt. Sunt alii plures hujusmodi et praviores errores, qui hodie in Bohemia et vicinis provinciis notorii sunt. Itaque com Bohemi in hac parte compactatis minime satisfecerint, nihil est quod ipsi servace non curave- runt. Praeterea his solis sub duplici specie communicandi licentia dar videtur, qui in annis discretionis constituti tune usum communicandi haberent. Sed quia XXX jam prope annis clapsis compactata ista facta dicuntur, aut nulli aut pauci admodum hodie supersunt, qui hac licen- tia uti possent, esto quod illa verum et universale concilium con- cessisset, in quo illud quoque considerandum est, quod ex tune semper et hodie Bohemi non solum adultos et in annis discretionis consti-
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216 tutos, sed eliam pueros imo infantes sub utraque specie communi- carunt alque communicant: itaque in hac quoque parte compactatis contravenientes compactorum licentia uti non possunt, sed et illud notorium est, neque nos negantibus imo jam in hoc sacro consistorio publice asseruistis: in Bohemia ab omnibus, qui compactata colunl, hoc palam praedicare, communionem sub utraque specie de necessi- tati salutis esse, qua de re vos ea tamquam talia a nobis et A. Sede confirmari pelistis, cum tamen in compactatis dicatur articulum de necessitate salutis in concilio disculiendum esse, qui et ibidem discussus est. decretum quoque, non esse de necessitate salutis sub duplici specie communicare. Itaque vestra quoque confessione liquet, vos compactala non servavisse, imo ea palam impugnasse bactenus atque jam impugnare, dum vos id de necessitate salutis esse contenditis, quod concilium, cujus compactata allegatis, ad salutem non esse necessarium decrevil. Itaque nihil est in quo vos compactata juvare possint, cum vos illis totiens et in tam multis articulis confraveneritis et in nullo prorsus servaveritis. Quibus accedit el illud in compactatis cavetur expresse, quod sacerdotes Bohemi populum communicantes in communione semper communicaturum admonere deheant, sub qualibel specie tofum Chri- stum contineri, sed illud non solum per sacerdotes Bohemos bactenus servatum non est, sed pofius contrarium semper pracdicafum, com asserant communionem utriusque speciei de necessitate salutis esse. neque illud uitra compactatorum capitulum vos juvare poterit, que cavetur concilium concessurum communionem utriusque specici, si Bohemi in desiderio sic communicandi perseveraverint, et hoc eorum ambassiatores indicaverint concilio. Cum neque oratores vestros hoc a concilio unquam petisse (pateat) vel concilium decrevisse, non esse necessariam ad salutem utriusque speciei communionem et hi, qui tune boc communicandi desiderium habuerunt vel jam omnes mortui sunt vel pauci supervivant et vos jam itcrum non pro illis solum, sed pro universo regne banc communicandi licentiam petatis. Ruunt itaque ex omni parte compactata vestra quae neque vos servavistis unquam, neque etiam, si servata fuissent, communicandi sub atraque specie Bohemis licentiam prestent, praesertim his pro quibus nunc illud petitis, qui tune tempore compactorum aut nati non ſue- runt aut saltem talem usum communicandi tunc minime habere po- tuernut.
216 tutos, sed eliam pueros imo infantes sub utraque specie communi- carunt alque communicant: itaque in hac quoque parte compactatis contravenientes compactorum licentia uti non possunt, sed et illud notorium est, neque nos negantibus imo jam in hoc sacro consistorio publice asseruistis: in Bohemia ab omnibus, qui compactata colunl, hoc palam praedicare, communionem sub utraque specie de necessi- tati salutis esse, qua de re vos ea tamquam talia a nobis et A. Sede confirmari pelistis, cum tamen in compactatis dicatur articulum de necessitate salutis in concilio disculiendum esse, qui et ibidem discussus est. decretum quoque, non esse de necessitate salutis sub duplici specie communicare. Itaque vestra quoque confessione liquet, vos compactala non servavisse, imo ea palam impugnasse bactenus atque jam impugnare, dum vos id de necessitate salutis esse contenditis, quod concilium, cujus compactata allegatis, ad salutem non esse necessarium decrevil. Itaque nihil est in quo vos compactata juvare possint, cum vos illis totiens et in tam multis articulis confraveneritis et in nullo prorsus servaveritis. Quibus accedit el illud in compactatis cavetur expresse, quod sacerdotes Bohemi populum communicantes in communione semper communicaturum admonere deheant, sub qualibel specie tofum Chri- stum contineri, sed illud non solum per sacerdotes Bohemos bactenus servatum non est, sed pofius contrarium semper pracdicafum, com asserant communionem utriusque speciei de necessitate salutis esse. neque illud uitra compactatorum capitulum vos juvare poterit, que cavetur concilium concessurum communionem utriusque specici, si Bohemi in desiderio sic communicandi perseveraverint, et hoc eorum ambassiatores indicaverint concilio. Cum neque oratores vestros hoc a concilio unquam petisse (pateat) vel concilium decrevisse, non esse necessariam ad salutem utriusque speciei communionem et hi, qui tune boc communicandi desiderium habuerunt vel jam omnes mortui sunt vel pauci supervivant et vos jam itcrum non pro illis solum, sed pro universo regne banc communicandi licentiam petatis. Ruunt itaque ex omni parte compactata vestra quae neque vos servavistis unquam, neque etiam, si servata fuissent, communicandi sub atraque specie Bohemis licentiam prestent, praesertim his pro quibus nunc illud petitis, qui tune tempore compactorum aut nati non ſue- runt aut saltem talem usum communicandi tunc minime habere po- tuernut.
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217 His aliisque rationibus Pius Pontifex compactata confutans et illa Bohemis suffragari (non) posse ostendens, docuit autoritate sacrarum li- terarum et catholicorum ecclesiac doctorum commumonem utriusque specici quo ad populum laicum non esse de necessitate salutis, osten- dens illud Johannis, quod Bohemi pro inexpugnabili babent, nisi manducaverilis carnem filii hominis et biberitis ejus sanguinem, totum non ad saeramentalem sed spiritualem communionem pertinere, cum alioquin Christus salvator noster apud Johannem dicit, qui manducat ex hoc pane, vivet in acternum, quo vel solo verbo palom esse potest. non esse de necessitate salutis utrinsque speciei communionem, cum panis manducatio ad acternam salutem Domino testante sufficiat. Monuit igitur Pius Pontifex amplissimis et ornatissimis verbis ut erat doctissimus el facundissimus pater, oratores Georgii, ne de caefero communionem utriusque specici de salute necessariam praedicarent neve ea populum laicum communicare impellerent aut sinerent, sed Romanac ccclesiae fotique christianitali se confirmantes unius speciei communione contenti ad calieis bibitionem non accederent. In cacteris quoque articulis ef uctibus Romance ecclesiae se unirent, apostolicam sedem matrem omnium Christi fidelium recognoscerent et haec omnia, quae ab ipso Pio Pontefice audiverunt, regem et dominum suum doce- rent, eumque ex parte ipsius Pontificis ct A. Sedis monérent, ut errore relieto et hussitarum religata perfidia ad viam veritatis rediret, pro- missa et jurata servaret, se ipsum el regnum ad obedientiam Aposto- licae sedis reduceret ef haeresim exfirparet, catholicam religionem ipse omplecferefur et subditos suos servare juheret. Oratores Georgii, cum nulla eis spès superesset obtinendac com- pactorum confirmationis, propter quam maxime venerant, neque enim venerunt ut obcdientiam praestarent, sed ut tempus terende Georgius se fortiorem undique contra eatholicos faceret, sed sub aliquo honesto colore a Sede apostolica recessisse viderentur, oratorem aliquem virum doetum et gravem ad regem suum mitti rogarunt et simol cum eis pro- ficisci, qui Georgio monita Apostolicae sedis diceret, tum ad omnia pre- dicta nomine Romani Pontificis hortaretur atque moneret. Sciebant enim ipsi Georgio nihil magis praeter spem evenire potuisse, nihil magis contrarium esse quam compactata a Sede apostolica non solum confirmata non esse, sed ctiam tot rationibus et anctoritatibus penitus conſutata. Haerente Pio Pontifice quem ad hoe munus idoneum ex praelatis eligeret, oratores Georgii Fantinum de Valle nominarunt-
217 His aliisque rationibus Pius Pontifex compactata confutans et illa Bohemis suffragari (non) posse ostendens, docuit autoritate sacrarum li- terarum et catholicorum ecclesiac doctorum commumonem utriusque specici quo ad populum laicum non esse de necessitate salutis, osten- dens illud Johannis, quod Bohemi pro inexpugnabili babent, nisi manducaverilis carnem filii hominis et biberitis ejus sanguinem, totum non ad saeramentalem sed spiritualem communionem pertinere, cum alioquin Christus salvator noster apud Johannem dicit, qui manducat ex hoc pane, vivet in acternum, quo vel solo verbo palom esse potest. non esse de necessitate salutis utrinsque speciei communionem, cum panis manducatio ad acternam salutem Domino testante sufficiat. Monuit igitur Pius Pontifex amplissimis et ornatissimis verbis ut erat doctissimus el facundissimus pater, oratores Georgii, ne de caefero communionem utriusque specici de salute necessariam praedicarent neve ea populum laicum communicare impellerent aut sinerent, sed Romanac ccclesiae fotique christianitali se confirmantes unius speciei communione contenti ad calieis bibitionem non accederent. In cacteris quoque articulis ef uctibus Romance ecclesiae se unirent, apostolicam sedem matrem omnium Christi fidelium recognoscerent et haec omnia, quae ab ipso Pio Pontefice audiverunt, regem et dominum suum doce- rent, eumque ex parte ipsius Pontificis ct A. Sedis monérent, ut errore relieto et hussitarum religata perfidia ad viam veritatis rediret, pro- missa et jurata servaret, se ipsum el regnum ad obedientiam Aposto- licae sedis reduceret ef haeresim exfirparet, catholicam religionem ipse omplecferefur et subditos suos servare juheret. Oratores Georgii, cum nulla eis spès superesset obtinendac com- pactorum confirmationis, propter quam maxime venerant, neque enim venerunt ut obcdientiam praestarent, sed ut tempus terende Georgius se fortiorem undique contra eatholicos faceret, sed sub aliquo honesto colore a Sede apostolica recessisse viderentur, oratorem aliquem virum doetum et gravem ad regem suum mitti rogarunt et simol cum eis pro- ficisci, qui Georgio monita Apostolicae sedis diceret, tum ad omnia pre- dicta nomine Romani Pontificis hortaretur atque moneret. Sciebant enim ipsi Georgio nihil magis praeter spem evenire potuisse, nihil magis contrarium esse quam compactata a Sede apostolica non solum confirmata non esse, sed ctiam tot rationibus et anctoritatibus penitus conſutata. Haerente Pio Pontifice quem ad hoe munus idoneum ex praelatis eligeret, oratores Georgii Fantinum de Valle nominarunt-
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218 utriusque juris doctorem, qui Georgii negotia in Romana curia ali- quando procuraverat. Pius audito oratorum voto gavisus, hant sibi occasionem Fantini mittendi venisse, Georgii oratoribus facile assen- sit, quando Fantinum tum pro virtutibus et doctrina sua ad id munus idoneum putaret, tum vel maxime Georgio gratum, quin illius negotia aliquando gessisset et idcirco sibi familiaris pularetur, tum etiam quia linguam bohemicam Fantinus calleret. Missus itaque cum oratoribus Georgii Fantinus, cum in publico conventu praelatorum et baronum regni Bohemiae Apostolicae sedis mandata exponcret et Georgium mo- neret, ut promissa servaret, ut jurata tencret, ut errore relicto ad viam veritatis rediret, ut dimissa aliquando bussitarum perfidia Apostolicam sedem recognosceret, se et regnum Bohemiae ad unionem Romanac ceclesiae reduceret, haeresim extirparet, catholicam religionem co- leret: Georgius ipse, contra quam speraverat (opinionem), cuncta successisse apud Sedem apostolicam videns neque oratores suos con- firmationem, quam maxime sperabat, reportasse, ira simul et indigna- tione stimulatus, Fantinum Apostolicac sedis nunfium et oratorem in carcerem et vincula conjecit et nulla ad clericalem religionem, nulla ad jus legatorum, quod etiam apud barbaros inviolabile existit, nulla rationc habita sex septimanis caplum carceri asservavit ef vix tandem ve) precibus Ludovici Bavariae ducis ut quidam volunt, vel alias sua 1ta sponte penitentia ductus relaxavit. Ipse vero Georgius in eodem Praelatorum ef Baronum conventu palam coram omnibus se in hussitarum fide (ita enim perfidiam illam nominavit) natum et educatum esse, in illa quoque vivere et mori velle, communionem vero utriusque speciei de necessitate salutis esse et ideireo illa etiam Romanô Pontifice prohibente uti velle professus est, multis praeterea injuriis et contumeliis plena in Pium Pontificem et Apostolicam sedem ore polluto verba jactavit. Quae omnia cum ad aures Pii Pontificis devenissent et simul Pius intellexisset, quod Georgins jam omnibus undique Christianis in regno Bohemine hostis esset, illos opprimerel, hacreficos exaltaret et super catholicos undique in regno officiales constitueret, Wratislaviensihus quoque excidium minaretur, quos sibi non obedire egerrime ferebat, nec vi compellere polerat, neque ex conditione induciarum in qua ipse defecerat. Nam apostolicac sedis obedientiam praestare sollicitus apostolicne sedis nuntium ceperat et Romano Pontifici maledixerat. Statuerat Pius contra Georgium processus joris incipere et contra-
218 utriusque juris doctorem, qui Georgii negotia in Romana curia ali- quando procuraverat. Pius audito oratorum voto gavisus, hant sibi occasionem Fantini mittendi venisse, Georgii oratoribus facile assen- sit, quando Fantinum tum pro virtutibus et doctrina sua ad id munus idoneum putaret, tum vel maxime Georgio gratum, quin illius negotia aliquando gessisset et idcirco sibi familiaris pularetur, tum etiam quia linguam bohemicam Fantinus calleret. Missus itaque cum oratoribus Georgii Fantinus, cum in publico conventu praelatorum et baronum regni Bohemiae Apostolicae sedis mandata exponcret et Georgium mo- neret, ut promissa servaret, ut jurata tencret, ut errore relicto ad viam veritatis rediret, ut dimissa aliquando bussitarum perfidia Apostolicam sedem recognosceret, se et regnum Bohemiae ad unionem Romanac ceclesiae reduceret, haeresim extirparet, catholicam religionem co- leret: Georgius ipse, contra quam speraverat (opinionem), cuncta successisse apud Sedem apostolicam videns neque oratores suos con- firmationem, quam maxime sperabat, reportasse, ira simul et indigna- tione stimulatus, Fantinum Apostolicac sedis nunfium et oratorem in carcerem et vincula conjecit et nulla ad clericalem religionem, nulla ad jus legatorum, quod etiam apud barbaros inviolabile existit, nulla rationc habita sex septimanis caplum carceri asservavit ef vix tandem ve) precibus Ludovici Bavariae ducis ut quidam volunt, vel alias sua 1ta sponte penitentia ductus relaxavit. Ipse vero Georgius in eodem Praelatorum ef Baronum conventu palam coram omnibus se in hussitarum fide (ita enim perfidiam illam nominavit) natum et educatum esse, in illa quoque vivere et mori velle, communionem vero utriusque speciei de necessitate salutis esse et ideireo illa etiam Romanô Pontifice prohibente uti velle professus est, multis praeterea injuriis et contumeliis plena in Pium Pontificem et Apostolicam sedem ore polluto verba jactavit. Quae omnia cum ad aures Pii Pontificis devenissent et simul Pius intellexisset, quod Georgins jam omnibus undique Christianis in regno Bohemine hostis esset, illos opprimerel, hacreficos exaltaret et super catholicos undique in regno officiales constitueret, Wratislaviensihus quoque excidium minaretur, quos sibi non obedire egerrime ferebat, nec vi compellere polerat, neque ex conditione induciarum in qua ipse defecerat. Nam apostolicac sedis obedientiam praestare sollicitus apostolicne sedis nuntium ceperat et Romano Pontifici maledixerat. Statuerat Pius contra Georgium processus joris incipere et contra-
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219 illum veluti in abjuratam haeresim relapsum procedere. Quod ubi Georgius intelligeret, missis ad Pium litteris itcrum obedientiam pro- misit, quod Fantinum cepisset hoc colore praetexit, quod ille pro- curator negotiorum suorum aliquando fuisset et sic homo suus esset et cum in eum jure dominii animadvertere illumque punire potuisset, tamen ob reverentiam apostolicae sedis abstinuisse. O quam honesta excusatio. Sciebat Fantinum praevaricatorem esse, qui eum Georgii procurator fuisset, Romani Pontificis orator effectus sil, quasi non licuerit Romano Pontifici Fantinum ad Georgium mittere aut potucrit Fantinus Pontifieis mandata contemnere. Addidit eliam Georgius. quando ista per se non sufficere timebat, Imperatoriae majestatis literas quantum apud Pium plurimum posse credebat, quibus Imperator in- dutias temporis pro Georgio petiit, illius conversionem promisit, num fingebat Georgius habere secreta quacdam in negotio fidci, quae im- peratori soli in praesentia legatl apostolici, quem ad hoc mitli petebat. aperire vellet. Et licet Pius Pontifex omnia Georgii promissa conficta sciret, quando jam totiens illius perfidiam expertus esset, ut tamen Romanorum Imperatori morem gereret et ut nihil a Romano Pontifice ultra desiderari possel. quod ad Georgii conversionem pertinere videretur, Reverendo Patri Domino Dominico tunc Torcellanensi nunc Brixiensi episcopo, tune apostolico oratori et apud Imperatorem agenti Pius seripsit, ut dietae, quam super hoc Georgius coram Caesare teneri volebat, interessef, ut oratores Georgii, ut illius mentem, ut Caesarem audiret, ut siqua tandem via Georgius converti posset. Venerunt ad curiam Caesaris in novam eivitatem Austriae Pro- copius de Rabenstein regni Bohemine cancellarius et Hinko Roscha Georgii oratores, multa ibidem eorum Caesare et Apostolico legato conquesto de eo quod dominus coram Georgius ab acmulis suis (que verbo Wratislavienses notabat) apud sedem Apostolicam diffamaretur injuste, quod haeretieus esset, quod bacreticos extolleret, quod ca- tholicos opprimeret et caetera id genus multa. Iter conquesti quod Pius Pontifex contra Georgium processum instituisset, tandem petierunt, ut Pius legatum ad Bohemiam mitteret ad componendum hoc fidei negocium, ad reducendum Georgium, ad caetera faciendum, quae nego- tio incumberent. Torcellanus vir gravis et prudens ad ista respondit: non esse verisimile Romanum Pontificem in re tam gravi atque difficili praesertim contra regem absque causa legitima motum fuisse ut pro- cessus institueret de oppressionibus catholicorum ef exaltatione hac- 1. Mxer. 1169.
219 illum veluti in abjuratam haeresim relapsum procedere. Quod ubi Georgius intelligeret, missis ad Pium litteris itcrum obedientiam pro- misit, quod Fantinum cepisset hoc colore praetexit, quod ille pro- curator negotiorum suorum aliquando fuisset et sic homo suus esset et cum in eum jure dominii animadvertere illumque punire potuisset, tamen ob reverentiam apostolicae sedis abstinuisse. O quam honesta excusatio. Sciebat Fantinum praevaricatorem esse, qui eum Georgii procurator fuisset, Romani Pontificis orator effectus sil, quasi non licuerit Romano Pontifici Fantinum ad Georgium mittere aut potucrit Fantinus Pontifieis mandata contemnere. Addidit eliam Georgius. quando ista per se non sufficere timebat, Imperatoriae majestatis literas quantum apud Pium plurimum posse credebat, quibus Imperator in- dutias temporis pro Georgio petiit, illius conversionem promisit, num fingebat Georgius habere secreta quacdam in negotio fidci, quae im- peratori soli in praesentia legatl apostolici, quem ad hoc mitli petebat. aperire vellet. Et licet Pius Pontifex omnia Georgii promissa conficta sciret, quando jam totiens illius perfidiam expertus esset, ut tamen Romanorum Imperatori morem gereret et ut nihil a Romano Pontifice ultra desiderari possel. quod ad Georgii conversionem pertinere videretur, Reverendo Patri Domino Dominico tunc Torcellanensi nunc Brixiensi episcopo, tune apostolico oratori et apud Imperatorem agenti Pius seripsit, ut dietae, quam super hoc Georgius coram Caesare teneri volebat, interessef, ut oratores Georgii, ut illius mentem, ut Caesarem audiret, ut siqua tandem via Georgius converti posset. Venerunt ad curiam Caesaris in novam eivitatem Austriae Pro- copius de Rabenstein regni Bohemine cancellarius et Hinko Roscha Georgii oratores, multa ibidem eorum Caesare et Apostolico legato conquesto de eo quod dominus coram Georgius ab acmulis suis (que verbo Wratislavienses notabat) apud sedem Apostolicam diffamaretur injuste, quod haeretieus esset, quod bacreticos extolleret, quod ca- tholicos opprimeret et caetera id genus multa. Iter conquesti quod Pius Pontifex contra Georgium processum instituisset, tandem petierunt, ut Pius legatum ad Bohemiam mitteret ad componendum hoc fidei negocium, ad reducendum Georgium, ad caetera faciendum, quae nego- tio incumberent. Torcellanus vir gravis et prudens ad ista respondit: non esse verisimile Romanum Pontificem in re tam gravi atque difficili praesertim contra regem absque causa legitima motum fuisse ut pro- cessus institueret de oppressionibus catholicorum ef exaltatione hac- 1. Mxer. 1169.
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220 reticorum. In Romana curia famam esse; si ea vera non essent, gratu- lari se et apostolicam sedem, si aliter se veritas habere reperiri posset. Praeterea se in praesentia esse etvicem Apostolicac sedis fungi, cujus orator et nuncius essét, si quid Georgius, si quid ipsi illius nomine in hac re dicere, si quid secreti aperire vellent, se paratum esse benigne audire et pro re et tempore consulere, cactera ad Romanum Ponti- ficem deferre; de mittendo alium legatum Romani Pontificis sententiam exploratam non habere. Unui tamen quando id certum esset, Georgium se et regnum suum, ut promiserat, reducere velle neque sedi aposto- licne amplius illudere, tune et non alium legatum mitti expediret, et quia Georgius tam ex jure divino quam ex promissis et juratis suis tenebatur regnum reducere et Georgius Wratislav(iensibus) in pro- missione defecisset, Pium Pontificem recte et ordine ea fecisse quae fecerat. Interim Georgius viribus omnibus se armabat et muniebat undique ut Apostolicae sedi resisteret, catholicos subjugaret, hae- resim propagaret et jam etiam baronibus catholicis adco se gra- vem ostendit, ut illius tyrannidem illi ultra ferre non possent. Nam omnia ad voſa sua, nihil ex baronum consilio agebat, bona de- functorum pro voluntate rapiebat, monetam iniquam fabricabat, omnes leges regni abrogabat, nulla baronibus privilegia, nullas libertates servabat. Quibus omnibus per Pium intellectis cum spes nulla superesse videretur reducendi Georgii instante procuratore fiscali, Pius tunc Petrioli Senensis dioecesis constitutus causam contra Georgium super haeresi relapsum in illam perjurii, sacrilegii, blasphemiac et aliis criminibus (infectum?) honac memoriae Sancti Sixti et S. Petri ad vincula cordinalibus commisit, eum iterum Impera- toris et aliorum principum litterae venirent promittentes Georgii reductionem, Pius etsi Georgium sibi verba dare sentiret. Caesareae majestati, cui afficiebatur plurimum pro tempore deferens et omnia experiri volens processum suspendit quousque a Petriolo ad urbem se conferret. Ad quam per aliquot menses reversus, cum interim Georgius undique pejora moliretur, etiam palam Wratislaviensibus, nisi se regem dicerent sibique homagium praestarent, arma et deso- lationem extremam minaretur, Pius in Thurcos profecturus in con- sistorio publico causam a praedictis commissariis ad se advocans, citationern contra Georgium decrevit eamque sub bulla expediri mandavit, cujus minuta facta fuit, quae hodie extat. Super-
220 reticorum. In Romana curia famam esse; si ea vera non essent, gratu- lari se et apostolicam sedem, si aliter se veritas habere reperiri posset. Praeterea se in praesentia esse etvicem Apostolicac sedis fungi, cujus orator et nuncius essét, si quid Georgius, si quid ipsi illius nomine in hac re dicere, si quid secreti aperire vellent, se paratum esse benigne audire et pro re et tempore consulere, cactera ad Romanum Ponti- ficem deferre; de mittendo alium legatum Romani Pontificis sententiam exploratam non habere. Unui tamen quando id certum esset, Georgium se et regnum suum, ut promiserat, reducere velle neque sedi aposto- licne amplius illudere, tune et non alium legatum mitti expediret, et quia Georgius tam ex jure divino quam ex promissis et juratis suis tenebatur regnum reducere et Georgius Wratislav(iensibus) in pro- missione defecisset, Pium Pontificem recte et ordine ea fecisse quae fecerat. Interim Georgius viribus omnibus se armabat et muniebat undique ut Apostolicae sedi resisteret, catholicos subjugaret, hae- resim propagaret et jam etiam baronibus catholicis adco se gra- vem ostendit, ut illius tyrannidem illi ultra ferre non possent. Nam omnia ad voſa sua, nihil ex baronum consilio agebat, bona de- functorum pro voluntate rapiebat, monetam iniquam fabricabat, omnes leges regni abrogabat, nulla baronibus privilegia, nullas libertates servabat. Quibus omnibus per Pium intellectis cum spes nulla superesse videretur reducendi Georgii instante procuratore fiscali, Pius tunc Petrioli Senensis dioecesis constitutus causam contra Georgium super haeresi relapsum in illam perjurii, sacrilegii, blasphemiac et aliis criminibus (infectum?) honac memoriae Sancti Sixti et S. Petri ad vincula cordinalibus commisit, eum iterum Impera- toris et aliorum principum litterae venirent promittentes Georgii reductionem, Pius etsi Georgium sibi verba dare sentiret. Caesareae majestati, cui afficiebatur plurimum pro tempore deferens et omnia experiri volens processum suspendit quousque a Petriolo ad urbem se conferret. Ad quam per aliquot menses reversus, cum interim Georgius undique pejora moliretur, etiam palam Wratislaviensibus, nisi se regem dicerent sibique homagium praestarent, arma et deso- lationem extremam minaretur, Pius in Thurcos profecturus in con- sistorio publico causam a praedictis commissariis ad se advocans, citationern contra Georgium decrevit eamque sub bulla expediri mandavit, cujus minuta facta fuit, quae hodie extat. Super-
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221 veniente autem obitu Pii neque citatio executa neque lite- rae expeditae fuerunt. Assumptus deinde felicissimis quidem atque sanctissîmîs auspiciis ad apostolatus apicem Paulus II. R. P. cum pro innata sibi clementia meliora quoque de Georgio speraret, quamquam non laterent Suam Sanctitatem, quae cum predecessoribus acta essent, aliquantis- per tamen suspendendum statuit, praesertim consideratione literarum Serenissimi Romani Imperatoris, qui iterum pro Georgio scripsit, illius reductionem fieri posse, si processus suspenderentur, promittens, tandem processus per Pium inchoatos suspendit atque per annum paene integrum in hoc negotio supersedit, Georgii reductionem expectans, ut Caesari morem gereret et nihil esset quod jam amplius a Sede apostolica Georgius desiderare posset, quod ad reductionem illius vel salutem quomodolibet pertineret. Quo tempore labente Georgius pejora quaeque in Apostolicam Sedem et catholicos partium illarum molitus est, Hinkonem de Woetawia catholicum baronem dominiis et bonis spoliare aggressus illius arces et oppida obsedit et oppugnavit. Wratislavienses armis impetit, catholicis omnibus exitium minatur, Quapropter Sanctissimus dominus noster non jam amplius cunctandum ratus, sed omnia quae pro defensione catholicorum fieri possent undi- que providens atque procurans, inprimis Reverendum patrem D. R. Lavantinum ad partes Germaniae et Bohemiae cum potestate legati de latere mittit ad solicitandum tam negotium fidei contra Turchos quam hoc contra haereticos in Bohemia etiam fidei negotium. Defece- rant interim a Georgio illiusque grave jugum servitutis excusserant catholici et nobilissimi Bohemiae barones numero XVII, cum Georgii tyrannidem in bonorum omnium perniciem undique erumpentem ulterius ferre non possent, praesertim cum Georgius quosdam illo- rum reos criminum laesae majestatis falso insimularet. Conveniunt itaque barones hii, Georgii dominationem amplius non ferre, sed se ipsos in libertatem et pristina privilegia vindicare, nulla tamen in his de haeresi hussitarum mentione facta, nec inde occasione sumpta, ne Georgius si hoc fecissent ferocius contra eos ageret illumque caeteri haeretici Bohemiae omnes magis irritati fortius contra catholicos adjuvarent videntes fidem suam (ita enim perfi- diam Hussitarum vocant) a catholicis contemni et impugnari, sed maluerunt catholici barones titulum libertatis et privilegiorum a Georgio violatorum praetendere, ut sic causa defectionis eorum
221 veniente autem obitu Pii neque citatio executa neque lite- rae expeditae fuerunt. Assumptus deinde felicissimis quidem atque sanctissîmîs auspiciis ad apostolatus apicem Paulus II. R. P. cum pro innata sibi clementia meliora quoque de Georgio speraret, quamquam non laterent Suam Sanctitatem, quae cum predecessoribus acta essent, aliquantis- per tamen suspendendum statuit, praesertim consideratione literarum Serenissimi Romani Imperatoris, qui iterum pro Georgio scripsit, illius reductionem fieri posse, si processus suspenderentur, promittens, tandem processus per Pium inchoatos suspendit atque per annum paene integrum in hoc negotio supersedit, Georgii reductionem expectans, ut Caesari morem gereret et nihil esset quod jam amplius a Sede apostolica Georgius desiderare posset, quod ad reductionem illius vel salutem quomodolibet pertineret. Quo tempore labente Georgius pejora quaeque in Apostolicam Sedem et catholicos partium illarum molitus est, Hinkonem de Woetawia catholicum baronem dominiis et bonis spoliare aggressus illius arces et oppida obsedit et oppugnavit. Wratislavienses armis impetit, catholicis omnibus exitium minatur, Quapropter Sanctissimus dominus noster non jam amplius cunctandum ratus, sed omnia quae pro defensione catholicorum fieri possent undi- que providens atque procurans, inprimis Reverendum patrem D. R. Lavantinum ad partes Germaniae et Bohemiae cum potestate legati de latere mittit ad solicitandum tam negotium fidei contra Turchos quam hoc contra haereticos in Bohemia etiam fidei negotium. Defece- rant interim a Georgio illiusque grave jugum servitutis excusserant catholici et nobilissimi Bohemiae barones numero XVII, cum Georgii tyrannidem in bonorum omnium perniciem undique erumpentem ulterius ferre non possent, praesertim cum Georgius quosdam illo- rum reos criminum laesae majestatis falso insimularet. Conveniunt itaque barones hii, Georgii dominationem amplius non ferre, sed se ipsos in libertatem et pristina privilegia vindicare, nulla tamen in his de haeresi hussitarum mentione facta, nec inde occasione sumpta, ne Georgius si hoc fecissent ferocius contra eos ageret illumque caeteri haeretici Bohemiae omnes magis irritati fortius contra catholicos adjuvarent videntes fidem suam (ita enim perfi- diam Hussitarum vocant) a catholicis contemni et impugnari, sed maluerunt catholici barones titulum libertatis et privilegiorum a Georgio violatorum praetendere, ut sic causa defectionis eorum
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222 communis cum omnibus regnicolis viderelur el plures ea de causa a Georgio recederent. Lavantinus vero uti primum in Buhemiam venit. Wratislavensium curam inprimis suscepit, quibus jam dudum Geor- gius infestissimus hostis erat, unde quam primum potuit Wratislaviam ingressus est, verum eum Georgius arcem Gunstein et denique Woeta- wiam quae Hinkonis domini de Woetawia catholici baronis essent, dura obsidione vallassel, Lavantinus regem monuit, ut ab expugnatione catholica baronis et apustolicae sedis devoti desisteret et memor pro- missorum et juramenti sui, item tot dilationum sibi a sede apostolica concessarum tandem se converteret, mundavitque omnibus regnicolis ut mox ab ipsa obsidione recederent neque Georgio obsidenti opem ferrent quinimo illam statim relinquerent. Sed Georgius jam animo induratus et in perniciem catholicorum omnium publice armatus neque unum diem ab expugnatione dieti Baronis abstinere voluit, etiam super hoc per imperiales litteras requisitus, sed non prius destitit, quam arces pracdictas et omnia bona dicti Baronis in potestatem suam redegisset et Hinkonem bonis omnibus spoliatum e regno Bohemiae expulisset. Animadvertens haec omnia Sanctissimus dominus noster et per litteras Lavantini et Wratislaviensium sacpius avvisatus et monitus cum Georgium in profundum omnium malorum descendere videret et cotidie pejora lieri et graviora contra catholicos moliri, adeo ut in illius reductione nulla jam reliqua spes esset, tandem de mense Julii die XXII 1465 instante procuratore fiscali causam declarationis cen- surarum et poenarum juris contra Georgium super haeresi relapsum in illam perjurii sacrilegii blasſemiae etiam reverendissimis patribus dominis Nicenu et Spoletano et bonae memoriae Portuensi alias S. An- geli Cardinalibus commisit cum potestate citandi eum per edictum etc. Hii autem reverendissimi domini commissarii constito eis per testes de non tuto accessu servatis servandis decreverunt citationem per edictum sub termino sex mensium deputandam in partibus loca (puta?) ecclesiarum Salzburgensis, Ratisponensis et Misnensis. Quo ter- mino pendente Sanctissimus Dominus noster, cum sciret barones catho- licos a Georgio recessisse et eorum literis de Georgii tyrannide et mala regni administratione certior factus esset ut corum exemplo caeteri quoque barones regni et etiam principes Germaniae cum quibus Georgius et affinitates et ligas contraxerat, a Georgii salutatione et consortio recederent, absolvit omnes regnicolas a juramento homagii
222 communis cum omnibus regnicolis viderelur el plures ea de causa a Georgio recederent. Lavantinus vero uti primum in Buhemiam venit. Wratislavensium curam inprimis suscepit, quibus jam dudum Geor- gius infestissimus hostis erat, unde quam primum potuit Wratislaviam ingressus est, verum eum Georgius arcem Gunstein et denique Woeta- wiam quae Hinkonis domini de Woetawia catholici baronis essent, dura obsidione vallassel, Lavantinus regem monuit, ut ab expugnatione catholica baronis et apustolicae sedis devoti desisteret et memor pro- missorum et juramenti sui, item tot dilationum sibi a sede apostolica concessarum tandem se converteret, mundavitque omnibus regnicolis ut mox ab ipsa obsidione recederent neque Georgio obsidenti opem ferrent quinimo illam statim relinquerent. Sed Georgius jam animo induratus et in perniciem catholicorum omnium publice armatus neque unum diem ab expugnatione dieti Baronis abstinere voluit, etiam super hoc per imperiales litteras requisitus, sed non prius destitit, quam arces pracdictas et omnia bona dicti Baronis in potestatem suam redegisset et Hinkonem bonis omnibus spoliatum e regno Bohemiae expulisset. Animadvertens haec omnia Sanctissimus dominus noster et per litteras Lavantini et Wratislaviensium sacpius avvisatus et monitus cum Georgium in profundum omnium malorum descendere videret et cotidie pejora lieri et graviora contra catholicos moliri, adeo ut in illius reductione nulla jam reliqua spes esset, tandem de mense Julii die XXII 1465 instante procuratore fiscali causam declarationis cen- surarum et poenarum juris contra Georgium super haeresi relapsum in illam perjurii sacrilegii blasſemiae etiam reverendissimis patribus dominis Nicenu et Spoletano et bonae memoriae Portuensi alias S. An- geli Cardinalibus commisit cum potestate citandi eum per edictum etc. Hii autem reverendissimi domini commissarii constito eis per testes de non tuto accessu servatis servandis decreverunt citationem per edictum sub termino sex mensium deputandam in partibus loca (puta?) ecclesiarum Salzburgensis, Ratisponensis et Misnensis. Quo ter- mino pendente Sanctissimus Dominus noster, cum sciret barones catho- licos a Georgio recessisse et eorum literis de Georgii tyrannide et mala regni administratione certior factus esset ut corum exemplo caeteri quoque barones regni et etiam principes Germaniae cum quibus Georgius et affinitates et ligas contraxerat, a Georgii salutatione et consortio recederent, absolvit omnes regnicolas a juramento homagii
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223 el alits quibuslibet promissionbus. quas Georgio fecissent, dissoivens omnés contractus et ligas per quoseunque principes per Georgium initas praesertim ad hoc motus, quia Georgius se publice haereticum professus est, supra qua absolutione homagii et ligarum etiam seu declaratione reperitur bulla sanclissimi domini nostri expedita anno utsupra. Et ut principes Germaniae et barones Bohemiae en citius a Georgii salutatione recederent, scripsit S. N. D. serenissimo domino Imperatori et principihus electoribus, qualibet processum jam tandem post multas cunctationes contra Georgium instituisset et quam hac- tenus suspendissel et quem ad modum omnes a contractibus et ligis absolvisset, prapterea quia manifestissime catholices omnes perseque- retur, suam professionem damnatae haeresis hussitarum in publico conventu factam continuaret, hacrelicos extolleret et jurisjurandi per eum praestiti se viclatorem esse apertum ac nutorium declararet et ita publice declararet ut merito nullatenus ejusmodi absolutin potuerit ant debuerit amplius deferri. Pendente termino citationis praedicto Georgius nunlium cum literis suis ad S. D. N. misit, dicens quod innotuisset sibi rumor citationis et conquerens quod contra eum pro- cederetur ad instanciam aemulorum suorum, novam diactam indici petiit et legatum mitti ubi et coram quo Georgius doceret quam falsa pro veris Sedi Apostolicse de Georgio relata essent et Georgius si errare docerefur se converteret. Respunsum est causam commissan non ad instanciam aemulorum sed quia jam in hacresin relapsus et pertinax esset, citationem decretam terminum sex mensium praefixum multos olim et hoc tempore legatos missus, nihil profuisse, alium jam mitti non posse neque debere, judices justissimos deputatos esse- quorum ille sententiam expectare deberel. His non contentus Georgius apud Ludovicum Bavariae ducem effecil, ut ille oratorem suum dominum Valentiaum ad S. D. N. mitte- ret, qui ad sèdem Apostolicam veniens articulos obtulit veluti dominus suus pacis autor et reductionis Georgii esse vellet et quia articuli multi sunt ut puta numero XV non omnes hic repeto. Inter aha petiit ut Georgius Imperator Constantinopolitanus per Apostolicam Sedem crearetur, ul capitaneus generalis contra Turcos constitucretur, ut filius in regno Bohemiac sibi substitueretur, ut alteri filio ecclesia Pragensis daretur et cartera multa, quae si apostolica sedes conce- deret, spes reductionis esset scilicet quod se uxorem et filios reduceret.
223 el alits quibuslibet promissionbus. quas Georgio fecissent, dissoivens omnés contractus et ligas per quoseunque principes per Georgium initas praesertim ad hoc motus, quia Georgius se publice haereticum professus est, supra qua absolutione homagii et ligarum etiam seu declaratione reperitur bulla sanclissimi domini nostri expedita anno utsupra. Et ut principes Germaniae et barones Bohemiae en citius a Georgii salutatione recederent, scripsit S. N. D. serenissimo domino Imperatori et principihus electoribus, qualibet processum jam tandem post multas cunctationes contra Georgium instituisset et quam hac- tenus suspendissel et quem ad modum omnes a contractibus et ligis absolvisset, prapterea quia manifestissime catholices omnes perseque- retur, suam professionem damnatae haeresis hussitarum in publico conventu factam continuaret, hacrelicos extolleret et jurisjurandi per eum praestiti se viclatorem esse apertum ac nutorium declararet et ita publice declararet ut merito nullatenus ejusmodi absolutin potuerit ant debuerit amplius deferri. Pendente termino citationis praedicto Georgius nunlium cum literis suis ad S. D. N. misit, dicens quod innotuisset sibi rumor citationis et conquerens quod contra eum pro- cederetur ad instanciam aemulorum suorum, novam diactam indici petiit et legatum mitti ubi et coram quo Georgius doceret quam falsa pro veris Sedi Apostolicse de Georgio relata essent et Georgius si errare docerefur se converteret. Respunsum est causam commissan non ad instanciam aemulorum sed quia jam in hacresin relapsus et pertinax esset, citationem decretam terminum sex mensium praefixum multos olim et hoc tempore legatos missus, nihil profuisse, alium jam mitti non posse neque debere, judices justissimos deputatos esse- quorum ille sententiam expectare deberel. His non contentus Georgius apud Ludovicum Bavariae ducem effecil, ut ille oratorem suum dominum Valentiaum ad S. D. N. mitte- ret, qui ad sèdem Apostolicam veniens articulos obtulit veluti dominus suus pacis autor et reductionis Georgii esse vellet et quia articuli multi sunt ut puta numero XV non omnes hic repeto. Inter aha petiit ut Georgius Imperator Constantinopolitanus per Apostolicam Sedem crearetur, ul capitaneus generalis contra Turcos constitucretur, ut filius in regno Bohemiac sibi substitueretur, ut alteri filio ecclesia Pragensis daretur et cartera multa, quae si apostolica sedes conce- deret, spes reductionis esset scilicet quod se uxorem et filios reduceret.
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224 Ad hos articulos responsum est, omnes articuli confutati sunt, doctum imperia et regna non hacreticis, non inobedientibus Romanae eccle- siae et Summo Ponfifici non a fide deviis et in errore manentibus, sed de sede apostolica optime meritis conferri solere ete. ut in responsione 6. Febraw. 1466. constat. Post haec bonae memorine Cardinalis (Angelius) ad Venetias lega- tus est missus et loco sui reverendissimus dominus Rothomagensis surrogatus. Termino citationis elapso, Georgio non comparente servatis de jure servandis sententia per sanctissimum D. N. lata est, in qua autem alia Georgius pertinax hacreticus declaratus est. Et quamvis juxta merita ipsius Georgius potuisset declarari relapsus, tamen fuit judicio gravissimo summi Pontificis et Rev. D. D. Cardinalium ae multorum praelatorum et aliorum virorum sacrae theologiae et utriusque juris peritorum in mitiorem partem inclinatum, ut tantum haereticus et non relapsus-declararetur, quae sententia ex deductis et probatis optime justificatur. Probatum est, eum juramentum in sua coronatione prae- stitisse, ut ritum sanetae Romanae ecclesiae servaret, summo Pontifici obediret, sectam damnatam relinqueret, regnum ad fidem reduceret, ipse vero contraivit semper mandalis ecclesiae Romanae, catholicos persecutus est, sectam hussitarum defendit, in ea qua natum et educa- tum se esse professus est et ut apertius suam iniquam voluntatem declararet, se depingi in equo sedentem eum ense in manu juxta calicem fecit ac si manifeste id quod verbo dicebat videlicet commu- nionem sub utraque specie esse de necessitate salutis, armis defen- deret. Hanc sententiam sic latam S. D. N. imperatori et cacteris prin- cipibus per literas suas notificavit cosque ut a Georgii consorcio et de conversione (conversatione) penitus abstinerent nee illum amplius regem etc. nominarent, monuit. Georgius sententia jam lata quasi ad- huc causa pendente, a gravaminibus ut asseruit illatis et comminatis appellavit die XVIII Aprilis 1467 ad futurum concilium etc. Cumque Georgius post ipsius depositionem et sententiae publicationem magis magisque persequeretur catholices barones regni Bohemiae et omnes fidem catholicam ef unitatem ejus profitentes, qui videntes se undique devastatos, unum ex eis videlicet nobilem Johannem de Brohost mise- runt ad sedem Apostolicam, implorantes illius auxillium et allegantes se indebite gravari, ab hacretico opprimi, a nemine juvari, alterum
224 Ad hos articulos responsum est, omnes articuli confutati sunt, doctum imperia et regna non hacreticis, non inobedientibus Romanae eccle- siae et Summo Ponfifici non a fide deviis et in errore manentibus, sed de sede apostolica optime meritis conferri solere ete. ut in responsione 6. Febraw. 1466. constat. Post haec bonae memorine Cardinalis (Angelius) ad Venetias lega- tus est missus et loco sui reverendissimus dominus Rothomagensis surrogatus. Termino citationis elapso, Georgio non comparente servatis de jure servandis sententia per sanctissimum D. N. lata est, in qua autem alia Georgius pertinax hacreticus declaratus est. Et quamvis juxta merita ipsius Georgius potuisset declarari relapsus, tamen fuit judicio gravissimo summi Pontificis et Rev. D. D. Cardinalium ae multorum praelatorum et aliorum virorum sacrae theologiae et utriusque juris peritorum in mitiorem partem inclinatum, ut tantum haereticus et non relapsus-declararetur, quae sententia ex deductis et probatis optime justificatur. Probatum est, eum juramentum in sua coronatione prae- stitisse, ut ritum sanetae Romanae ecclesiae servaret, summo Pontifici obediret, sectam damnatam relinqueret, regnum ad fidem reduceret, ipse vero contraivit semper mandalis ecclesiae Romanae, catholicos persecutus est, sectam hussitarum defendit, in ea qua natum et educa- tum se esse professus est et ut apertius suam iniquam voluntatem declararet, se depingi in equo sedentem eum ense in manu juxta calicem fecit ac si manifeste id quod verbo dicebat videlicet commu- nionem sub utraque specie esse de necessitate salutis, armis defen- deret. Hanc sententiam sic latam S. D. N. imperatori et cacteris prin- cipibus per literas suas notificavit cosque ut a Georgii consorcio et de conversione (conversatione) penitus abstinerent nee illum amplius regem etc. nominarent, monuit. Georgius sententia jam lata quasi ad- huc causa pendente, a gravaminibus ut asseruit illatis et comminatis appellavit die XVIII Aprilis 1467 ad futurum concilium etc. Cumque Georgius post ipsius depositionem et sententiae publicationem magis magisque persequeretur catholices barones regni Bohemiae et omnes fidem catholicam ef unitatem ejus profitentes, qui videntes se undique devastatos, unum ex eis videlicet nobilem Johannem de Brohost mise- runt ad sedem Apostolicam, implorantes illius auxillium et allegantes se indebite gravari, ab hacretico opprimi, a nemine juvari, alterum
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225 ex duobus sequi oportere, aut ipsos Georgio jam haeretico declarato parere, aut regem novum et caput, qui eos tueatur, babere, quem si sedes apostolica eis dabit, acceptabunt, quieunque ille sit. Verum quia baronum omnium catholicorum oculi magis in regem Poloniae diriguntur, ium quia Bohemis el Polonis eadem paene est lingua, tum ctiam quia successio illius regni Bohemiae magis sibi et posteris suis debita videtur, quia uxor ejus soror fuit Ladislai regis olim Bohemiac, tum et maxime quia filium grandaevum habet ac maxime quia vacuus a guerris melius ad hoc negocium fidei attendere potest, attulit idem orator litteras imperiales in eorum commendationem. Quibus omnibus attentis et mature consideratis, ut multorum erat opinio, potuit ac debuit summus pontifex regem Bohemiae baro- nibus dare; ipsi enim, de quorum agebatur interesse, hoc petebant volentibusque mos gerendus erat. Juvabatur haec opinio juribus et rationibus a quibus cavetur, ejus esse provisionem, ad quem depositio pertinet. At sedes apostolica, mater omnium et magistra, ita jura sua ardel conservare, ut nemini injuriam inferat. In hac quoque gravissima causa ita duxit statuendum; remisit dictum nobilem Johannem de Brohost illique promisit bene circa exposita providendum, et mox destinavit venerabiles virns Petrum Erklens decanum Aquensem et fratrem Gabrielem de Verona ad Rev. P. Episcopum tune Lavantinum nune Wratislaviensem, cui commisif, ut dictos barones in unum con- veniret cosque hortaretur, ut de rege catholico utili et idoneo sibi providerent; voluit enim ipse Pontifex ipsos in suis libertatibus con- servare et ut per clectionem regem habeant, qui 1) si quem ele- gissent legatus ipse approbarel, exinde per sedem apostolicam con- firmandum. Sed ipsi antedictorum Petri el Gabrielis pressi (instan- tiis ?) non volentes amplius differre, regem Poloniae in suum regem elegerunt duabus conditionibus adjectis; videlicet si modo eos ab oppressionibus liberaret et mox liberaret. Praesentata electione ipsi Rtegi Poloniae per oratores baronum cum protestatione, quod celeritate opus esset et nisi celeris provisio adhiberetur, coactos se omnino esse ad aliquem alium principem ire, requirebatur responsio. Rex ipse Poloniac a Lavantino Episcopo Petru decano et fratre Gabriele praedictis admonitus et requisitus rem consultandam et cum suis principibus discutiendam dixit. Interea 1) quem. Fonles. Vil. 15
225 ex duobus sequi oportere, aut ipsos Georgio jam haeretico declarato parere, aut regem novum et caput, qui eos tueatur, babere, quem si sedes apostolica eis dabit, acceptabunt, quieunque ille sit. Verum quia baronum omnium catholicorum oculi magis in regem Poloniae diriguntur, ium quia Bohemis el Polonis eadem paene est lingua, tum ctiam quia successio illius regni Bohemiae magis sibi et posteris suis debita videtur, quia uxor ejus soror fuit Ladislai regis olim Bohemiac, tum et maxime quia filium grandaevum habet ac maxime quia vacuus a guerris melius ad hoc negocium fidei attendere potest, attulit idem orator litteras imperiales in eorum commendationem. Quibus omnibus attentis et mature consideratis, ut multorum erat opinio, potuit ac debuit summus pontifex regem Bohemiae baro- nibus dare; ipsi enim, de quorum agebatur interesse, hoc petebant volentibusque mos gerendus erat. Juvabatur haec opinio juribus et rationibus a quibus cavetur, ejus esse provisionem, ad quem depositio pertinet. At sedes apostolica, mater omnium et magistra, ita jura sua ardel conservare, ut nemini injuriam inferat. In hac quoque gravissima causa ita duxit statuendum; remisit dictum nobilem Johannem de Brohost illique promisit bene circa exposita providendum, et mox destinavit venerabiles virns Petrum Erklens decanum Aquensem et fratrem Gabrielem de Verona ad Rev. P. Episcopum tune Lavantinum nune Wratislaviensem, cui commisif, ut dictos barones in unum con- veniret cosque hortaretur, ut de rege catholico utili et idoneo sibi providerent; voluit enim ipse Pontifex ipsos in suis libertatibus con- servare et ut per clectionem regem habeant, qui 1) si quem ele- gissent legatus ipse approbarel, exinde per sedem apostolicam con- firmandum. Sed ipsi antedictorum Petri el Gabrielis pressi (instan- tiis ?) non volentes amplius differre, regem Poloniae in suum regem elegerunt duabus conditionibus adjectis; videlicet si modo eos ab oppressionibus liberaret et mox liberaret. Praesentata electione ipsi Rtegi Poloniae per oratores baronum cum protestatione, quod celeritate opus esset et nisi celeris provisio adhiberetur, coactos se omnino esse ad aliquem alium principem ire, requirebatur responsio. Rex ipse Poloniac a Lavantino Episcopo Petru decano et fratre Gabriele praedictis admonitus et requisitus rem consultandam et cum suis principibus discutiendam dixit. Interea 1) quem. Fonles. Vil. 15
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226 baronibus eatholicis et vere pugilibus, ne succumbere viderentur ef (at) facilius resistere furenti Georgio et cuneta igne et ferro vastanti valerent, non defecit consilium, animus non suceuhuil. Deus cujus causa est, illis astitit, elegerunt ex se unum videlicet Sdenkonem de Stellis capitaneum generalem et is electus, ui est strenuus el rei militaris peritus sacpe eum paucis adversus infinitos hostes con- flixit, illos interdum ſudit, nonnunquam premit. Verum eum difficile admodum essel baronibus bellum continuare sine eapite, hoc est, rege, co maxime quia Georgius multis pecunfts habundans gentes undique quaesierat et non contentus injusto bello quod baronibus infcrebal, in Caesarem, cui suberat, praemissa diffida- tione filium Victorinum mittit vastaturum prius Moraviam, dehine Austriam, sed omnipotens Deus memor misericordiarum suarum suc- currere volens causae fidei et Imperatori, simul movit animum serenis- simi Domini Mathiae Regis Hungariae ul eidem Viclorino obviam occurreret, quod factum est. Nam coacto exercitu illi occurrit, dominia Imperatoris tutalus est, Moraviam totam paene a jugo servitulis libe- ravit ct a manibus Victorini et Georgii excussif et barones ipsos catholicos in suam profectionem suscepit, a quorum infestatione cum Victorinus non cessaret, sed eos armis persequeretur, deo ita volente sub ipso Mathia rege captus est et in servitutem ductos. Barones autem videntes tot et tanta beneficia in cos collata, con- siderantes labores dicti regis Hungarise et periculum personae et status ac dominationem, in quo se ob defensionem eorum constituerent. volentes bonum pro bono reddere, condem Mathiom in regem proprium elegeront et acclamaverunt, apud eum maximis insteterunt precibus, ut electioni consentiret, illam acceplaret corumque protectionem denuo ut rex et dominus suscipere vellet, ab hacretico persequi non pateretur, recordarefur se regem esse ad eumque defensionem fidei et oppressionem eatholicorum exspectare. Factum est igitur ut precibus eorum electionem accepfaverit, illi consenserit, éorum tutelam et gubernationem susceperit et e converso illi juramentum et bomagium prestiterint, se subditos illi cognoverint eamque rem nune omnes pariter tam rex quem barones prosequuntur et ad illius directionem missus est per sedem apostolicam Reverendus Pater dominus Laurentius Episcopus Ferrariensis cum potestate legati de latere qui nihil ad felicem exitum omittat, quem omnipotens deus concedere dignetur. Amen.
226 baronibus eatholicis et vere pugilibus, ne succumbere viderentur ef (at) facilius resistere furenti Georgio et cuneta igne et ferro vastanti valerent, non defecit consilium, animus non suceuhuil. Deus cujus causa est, illis astitit, elegerunt ex se unum videlicet Sdenkonem de Stellis capitaneum generalem et is electus, ui est strenuus el rei militaris peritus sacpe eum paucis adversus infinitos hostes con- flixit, illos interdum ſudit, nonnunquam premit. Verum eum difficile admodum essel baronibus bellum continuare sine eapite, hoc est, rege, co maxime quia Georgius multis pecunfts habundans gentes undique quaesierat et non contentus injusto bello quod baronibus infcrebal, in Caesarem, cui suberat, praemissa diffida- tione filium Victorinum mittit vastaturum prius Moraviam, dehine Austriam, sed omnipotens Deus memor misericordiarum suarum suc- currere volens causae fidei et Imperatori, simul movit animum serenis- simi Domini Mathiae Regis Hungariae ul eidem Viclorino obviam occurreret, quod factum est. Nam coacto exercitu illi occurrit, dominia Imperatoris tutalus est, Moraviam totam paene a jugo servitulis libe- ravit ct a manibus Victorini et Georgii excussif et barones ipsos catholicos in suam profectionem suscepit, a quorum infestatione cum Victorinus non cessaret, sed eos armis persequeretur, deo ita volente sub ipso Mathia rege captus est et in servitutem ductos. Barones autem videntes tot et tanta beneficia in cos collata, con- siderantes labores dicti regis Hungarise et periculum personae et status ac dominationem, in quo se ob defensionem eorum constituerent. volentes bonum pro bono reddere, condem Mathiom in regem proprium elegeront et acclamaverunt, apud eum maximis insteterunt precibus, ut electioni consentiret, illam acceplaret corumque protectionem denuo ut rex et dominus suscipere vellet, ab hacretico persequi non pateretur, recordarefur se regem esse ad eumque defensionem fidei et oppressionem eatholicorum exspectare. Factum est igitur ut precibus eorum electionem accepfaverit, illi consenserit, éorum tutelam et gubernationem susceperit et e converso illi juramentum et bomagium prestiterint, se subditos illi cognoverint eamque rem nune omnes pariter tam rex quem barones prosequuntur et ad illius directionem missus est per sedem apostolicam Reverendus Pater dominus Laurentius Episcopus Ferrariensis cum potestate legati de latere qui nihil ad felicem exitum omittat, quem omnipotens deus concedere dignetur. Amen.
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227 2. Auszug aus den cechischen Chroniken im dritten Bande der scriptores rerum bohemicarum. Ins Deutsche übersetzt von Jos. Jungmann. Dieses Jahr wurde der berühmte Doctor, Priester Johannek. Vicar des Prager Erzbisthums, unter der Prager Brücke auf Befehl Euidaog dn d. baaa, Vinne don des Königs Wenzel ertränk€, weil er gegen seinen Willen den Abt rogst Zrilinh. von Kladrau bestätigt hat. Im Jahre 1408 nach Christi Geburt kamen die böhmischen mes Magister aus dem Collegium mit den dentschen Magistern in Streit den Střones um die Stimmen, denn die Deutschen wollten drei Stimmen baben. und die Böhmen sollten nur eine Stimme haben. (FGHN. €) — So geschah es, dass, da Kaiser Karl, Vater des Königs Wenzel, die Studien oder die Hochschule zu Prag gründete und stiftete, weil es zu dieser Zeit keinc bohmischen Magister in Böhmen gab, ausser wer im Auslande sludirl und die Magisterwürde erlangt hafte, wes- wegen es hrer wenig gab, er ansangs viele deutsche Magister auf- nahm, um die Prager Hochschule stark zu machen : und bewilligte ihnen, dass sie drei, die Böhmen nur cine Stimme haben, so lange, his sich die höhmischen Magister hinlänglich vermehrt hälten. (?!) Auch steht in dem Majestätsbriefe mit goldenem Siegel, den der Kaiser den Prager Magistern über die Freiheit gegeben hat, geschrieben. dass er diese Hochschule nach dem Muster der Pariser Hochschule stifte und einsetze. Und es schien den böhmischen Magistern, dass es ihnen nicht nach den Verschreibungen des Kaisers gehe. Man führte durüber einen grossen Process vor dem Könige Wenzel, indem ihm beide Parteion nach Tocznik und anderwärts nachfuhren, bis die Stvrnd -nzenen 1) Die lateinischen Buchstsben bezichen sich auf die verschiedenen Chronsken, ans welchen der dritte Dand der script, rer. boh. 2 nengestelll ist. 150
227 2. Auszug aus den cechischen Chroniken im dritten Bande der scriptores rerum bohemicarum. Ins Deutsche übersetzt von Jos. Jungmann. Dieses Jahr wurde der berühmte Doctor, Priester Johannek. Vicar des Prager Erzbisthums, unter der Prager Brücke auf Befehl Euidaog dn d. baaa, Vinne don des Königs Wenzel ertränk€, weil er gegen seinen Willen den Abt rogst Zrilinh. von Kladrau bestätigt hat. Im Jahre 1408 nach Christi Geburt kamen die böhmischen mes Magister aus dem Collegium mit den dentschen Magistern in Streit den Střones um die Stimmen, denn die Deutschen wollten drei Stimmen baben. und die Böhmen sollten nur eine Stimme haben. (FGHN. €) — So geschah es, dass, da Kaiser Karl, Vater des Königs Wenzel, die Studien oder die Hochschule zu Prag gründete und stiftete, weil es zu dieser Zeit keinc bohmischen Magister in Böhmen gab, ausser wer im Auslande sludirl und die Magisterwürde erlangt hafte, wes- wegen es hrer wenig gab, er ansangs viele deutsche Magister auf- nahm, um die Prager Hochschule stark zu machen : und bewilligte ihnen, dass sie drei, die Böhmen nur cine Stimme haben, so lange, his sich die höhmischen Magister hinlänglich vermehrt hälten. (?!) Auch steht in dem Majestätsbriefe mit goldenem Siegel, den der Kaiser den Prager Magistern über die Freiheit gegeben hat, geschrieben. dass er diese Hochschule nach dem Muster der Pariser Hochschule stifte und einsetze. Und es schien den böhmischen Magistern, dass es ihnen nicht nach den Verschreibungen des Kaisers gehe. Man führte durüber einen grossen Process vor dem Könige Wenzel, indem ihm beide Parteion nach Tocznik und anderwärts nachfuhren, bis die Stvrnd -nzenen 1) Die lateinischen Buchstsben bezichen sich auf die verschiedenen Chronsken, ans welchen der dritte Dand der script, rer. boh. 2 nengestelll ist. 150
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228 1409 Deutschen an ihrer Streitsache verzweifelten, ehe noch das Urtheil ausgesprochen war. Und darum verschworen sich alle deutschen Ma- gister mit ihren Bakalaren und Studenten und versprachen sich endlich (H unter der Strafe des Abhauens des Daumens an der rechten Hand), wenn man ihnen die drei Stimmen absprechen und es nicht nach ihrem Willen gehen wird, alle Prag zu verlassen und durchaus keiner in Böhmen zu bleiben, wie es nachher auch geschehen. (FGHN. Denn der König Wenzel hat mit seinen verständigen geistlichen und weltlichen Räthen nach vollem Recht und nach den kaiserlichen Urkunden das Urtheil gesällt, dass die deutschen Magi- ster gegen die böhmischen Unrecht hätten!) So zogen nachher im Jahre 1409 die Tage nach Christi Himmel- fahrt alle deutschen Magister, Doctoren, Baccalaren. Studen ten und andere Collegiaten an einem bestimmten und von ibnen festgesetzten Tage aus Prag nach allen Seiten ihrer Verabrede gemäss aus, nach- dem sie vorher alle Sachen, die sic hatten, verkauft hatten. (FGII. Und sie zogen meistens an den Rhein, nach Sachsen, nach Voigtland und nach Baiern, wie auch nach verschiedenen deutschen Ländern). So dass ihrer mehr als 20.000 ans Prag auszogen. (H. Und durch diesen Auszug gründeten sie auch die Studien, das ist, die gemein- same Hochschule zu Leipzig, und dauert his auf den heutigen Tag zum Nachtheile der einst berühmten Prager Houhschule.) Den Pragern that es sehr leid, denn sie hatten von ihnen grosse Vortheile und Prag war durch sie stark bevölkert. Denn die Söhne grosser Fürsten, Herren und anderer Edelleute studirten und wohnten zu Prag, und wurden dann in ihren Ländern vornehme Bischife und Prälaten ; so fübrfen auch grosse Kaufleute verschiedene Waaren ihren Söhnen, die in Prag studirten, zu, liessen dieselben durch diese verkaufen, anderes Gut einkaufen, und sich in's Ausland versenden. Es waren so viele Magister, Baccalaren, und Studenten von verschiedenen Lehr- fächern zu der Zeit in Prag, dass es schwerlich einer glauben würde, der es selbst nicht geschen, wie ich es auch gethan. (FGHN .. wie ich sagte, dessen wohl bewusst und sicher, und wie uns die allen Magister benachrichtigten, wie Magister Johann Przibram, Ma- gister Schindel, Magister Burotin, Mathias Lauda von Chlumezan, Johann Zwjkowetz und andere Studenten, die sagten und versicher- ten, dass ihrer 34.000 (GHN: XLIV Tausend) intitulirt, das ist, zum Collegium eingeschrieben waren); und das ganze Land Böhmen hatle
228 1409 Deutschen an ihrer Streitsache verzweifelten, ehe noch das Urtheil ausgesprochen war. Und darum verschworen sich alle deutschen Ma- gister mit ihren Bakalaren und Studenten und versprachen sich endlich (H unter der Strafe des Abhauens des Daumens an der rechten Hand), wenn man ihnen die drei Stimmen absprechen und es nicht nach ihrem Willen gehen wird, alle Prag zu verlassen und durchaus keiner in Böhmen zu bleiben, wie es nachher auch geschehen. (FGHN. Denn der König Wenzel hat mit seinen verständigen geistlichen und weltlichen Räthen nach vollem Recht und nach den kaiserlichen Urkunden das Urtheil gesällt, dass die deutschen Magi- ster gegen die böhmischen Unrecht hätten!) So zogen nachher im Jahre 1409 die Tage nach Christi Himmel- fahrt alle deutschen Magister, Doctoren, Baccalaren. Studen ten und andere Collegiaten an einem bestimmten und von ibnen festgesetzten Tage aus Prag nach allen Seiten ihrer Verabrede gemäss aus, nach- dem sie vorher alle Sachen, die sic hatten, verkauft hatten. (FGII. Und sie zogen meistens an den Rhein, nach Sachsen, nach Voigtland und nach Baiern, wie auch nach verschiedenen deutschen Ländern). So dass ihrer mehr als 20.000 ans Prag auszogen. (H. Und durch diesen Auszug gründeten sie auch die Studien, das ist, die gemein- same Hochschule zu Leipzig, und dauert his auf den heutigen Tag zum Nachtheile der einst berühmten Prager Houhschule.) Den Pragern that es sehr leid, denn sie hatten von ihnen grosse Vortheile und Prag war durch sie stark bevölkert. Denn die Söhne grosser Fürsten, Herren und anderer Edelleute studirten und wohnten zu Prag, und wurden dann in ihren Ländern vornehme Bischife und Prälaten ; so fübrfen auch grosse Kaufleute verschiedene Waaren ihren Söhnen, die in Prag studirten, zu, liessen dieselben durch diese verkaufen, anderes Gut einkaufen, und sich in's Ausland versenden. Es waren so viele Magister, Baccalaren, und Studenten von verschiedenen Lehr- fächern zu der Zeit in Prag, dass es schwerlich einer glauben würde, der es selbst nicht geschen, wie ich es auch gethan. (FGHN .. wie ich sagte, dessen wohl bewusst und sicher, und wie uns die allen Magister benachrichtigten, wie Magister Johann Przibram, Ma- gister Schindel, Magister Burotin, Mathias Lauda von Chlumezan, Johann Zwjkowetz und andere Studenten, die sagten und versicher- ten, dass ihrer 34.000 (GHN: XLIV Tausend) intitulirt, das ist, zum Collegium eingeschrieben waren); und das ganze Land Böhmen hatle
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229 daraus (wie die Welt sagt) nicht wenig Ehre und Vortheil. Mathias Lauda erzählt, er ist noch am Leben, dass ihrer zu der Zeit 36.000 intitulirt und eingeschrieben waren, ausser denen, die aus den Schulen in's Collegium in die Lectionen kamen. Weil sie sich aber uber die Böhmen sehr erhoben, und die böhmische Sprache unter- drückten, so wollten es ibnen die böbmischen Magister und Studen- ten nicht dulden und nachschen. (FGHMN. Doch haben sich alle, die aus Prag ausgezogen sind, lange wahrlich und aufrichtig nach Prag gesehnſ.) (GMN. Als dann Magister Johann Hus nach Constanz kam, legten sic es ilm zur Schuld an, und waren zum Theile auch Ursache an seinem Tode (CE F). Im Jahre Gottes 1410, am Mittwoche nach der Versendung der heil. Aposteln, wurden die Bücher des Magisters Johann Wycleff aus England im Hofe des Erzbischofs des Priesters Zbynko Zagietz auf der Kleinseite verbrannt. (A. Die Doctoren für Ketzer erklärt.) Und es war deswegen ein grosser Aufrubr und Un- einigkeit unter den königlichen Hofleuten und den Domberren und ibren Priestern, so dass sic Lieder auf den Erzbischof, den Priester Zbynko verfassten, und öffentlich in Prag absangen. Um diese Zeit war eine grosse Uneinigkeit unter den Priestern, den Domherrn und dem Magi- ster Johann von Hussinetz. (F GHN.) Das war ein grosser Aufruhr und Streit. Einige sagten, man habe ausser den Wycleffischen noch viele andere Bücher verbrannt; und deswegen erregten die Leute den Auf- ruhr zu der Zeit, und vorzüglich die koniglichen Hofleute gegen die Domherren und Priester, und mit ihnen gemeinschaftlich alle Menschen in Prag. Denn einige hielten es mit den Domherren, andere mit dem Magister Hus, so dass sie unter einander, die einen auf die andern Spottlieder machten. Und von der Zeit entstand eine grosse Bitterkeit unter den Leuten. Auch die Chorschüler, welche in der Burg in einem Gemeindchause wobnten, schleppten den, der es mit dem Magister Hus hielt, wenn sie ihn in der Burg erblickten, zu sich in das Gemeinde- haus und peitschten ihn unbarmherzig mit Ruthen. Und deswegen war eine grosse Erbitterung und Aufruhr unter dem Volke und sie machten aufeinander Spottlieder, die sie, indem sie in Prag herum- gingen, sangen. Immer strilt man wegen der Predigt des Magisters Hus ; einige sagten, dass er gegen die Priester Wahrheit predige, und andère, dass nicht. So stritt und zankte man, dass es daan zu grossen Kriegen und Verderben und zu allem Ungluck des ganzen Königreiches kam, wie es dann erzählt wird. 4410 Verbrenunon dcs Wyclefſiſiachen Schoiſlen.
229 daraus (wie die Welt sagt) nicht wenig Ehre und Vortheil. Mathias Lauda erzählt, er ist noch am Leben, dass ihrer zu der Zeit 36.000 intitulirt und eingeschrieben waren, ausser denen, die aus den Schulen in's Collegium in die Lectionen kamen. Weil sie sich aber uber die Böhmen sehr erhoben, und die böhmische Sprache unter- drückten, so wollten es ibnen die böbmischen Magister und Studen- ten nicht dulden und nachschen. (FGHMN. Doch haben sich alle, die aus Prag ausgezogen sind, lange wahrlich und aufrichtig nach Prag gesehnſ.) (GMN. Als dann Magister Johann Hus nach Constanz kam, legten sic es ilm zur Schuld an, und waren zum Theile auch Ursache an seinem Tode (CE F). Im Jahre Gottes 1410, am Mittwoche nach der Versendung der heil. Aposteln, wurden die Bücher des Magisters Johann Wycleff aus England im Hofe des Erzbischofs des Priesters Zbynko Zagietz auf der Kleinseite verbrannt. (A. Die Doctoren für Ketzer erklärt.) Und es war deswegen ein grosser Aufrubr und Un- einigkeit unter den königlichen Hofleuten und den Domberren und ibren Priestern, so dass sic Lieder auf den Erzbischof, den Priester Zbynko verfassten, und öffentlich in Prag absangen. Um diese Zeit war eine grosse Uneinigkeit unter den Priestern, den Domherrn und dem Magi- ster Johann von Hussinetz. (F GHN.) Das war ein grosser Aufruhr und Streit. Einige sagten, man habe ausser den Wycleffischen noch viele andere Bücher verbrannt; und deswegen erregten die Leute den Auf- ruhr zu der Zeit, und vorzüglich die koniglichen Hofleute gegen die Domherren und Priester, und mit ihnen gemeinschaftlich alle Menschen in Prag. Denn einige hielten es mit den Domherren, andere mit dem Magister Hus, so dass sie unter einander, die einen auf die andern Spottlieder machten. Und von der Zeit entstand eine grosse Bitterkeit unter den Leuten. Auch die Chorschüler, welche in der Burg in einem Gemeindchause wobnten, schleppten den, der es mit dem Magister Hus hielt, wenn sie ihn in der Burg erblickten, zu sich in das Gemeinde- haus und peitschten ihn unbarmherzig mit Ruthen. Und deswegen war eine grosse Erbitterung und Aufruhr unter dem Volke und sie machten aufeinander Spottlieder, die sie, indem sie in Prag herum- gingen, sangen. Immer strilt man wegen der Predigt des Magisters Hus ; einige sagten, dass er gegen die Priester Wahrheit predige, und andère, dass nicht. So stritt und zankte man, dass es daan zu grossen Kriegen und Verderben und zu allem Ungluck des ganzen Königreiches kam, wie es dann erzählt wird. 4410 Verbrenunon dcs Wyclefſiſiachen Schoiſlen.
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230 1112 Enthauplung drritv jungru Menrchen us Vernnla:as dea ALlatscs und was dacans ent- sanden. Rěglor Marční. (CEF) Nach ihm (Zbynko) war Albik, berühmter Magister der innern Heilkunde, Erzbischof in Böhmen und war ein geborner Deutscher aus Uniczau. Man sagte offentlich, er habe sich in das Erzbisthum eingekaust, denn er hatte viel Geld. Weil er aber ein geiziger Deutscher und karg war, und keine Ritter and Knappen um sich haben wollte, um kein Geld ihnen ausgeben zu müssen, so so machte er gleich nach einigen Wochen einen Tausch mit dem Erz- bisthom um die Dechantei am Wysschrad ; bei diesem Tausche gab sich Konrad, Unterkämmerer, alle Mohe und ward Erzhischof von Böhmen, und war vordem Unterkämmerer und Gerichtsverwalter. Magister Albik wurde dann nachher deswegen Erzhischof von Cesarien genaunt und titulirt; und indem er sich einige Zeit in Prag aufgehal- ten, trug sich was mit ihm zu, er verlässt Prag und Böhmen und stirbt docl wo. Dieser Magister Albik machte sich ein sehr schönes and kostspieliges Grab mit vielen Zierathen hei der Mutter Gottes an der Pfütze 1), welches man nachher in Stucke zerschlug. als man die Bilder zerstörte und plünderte. (E—N) Daun im Jahre Christi 1412, Montag vor der heiligen Margaretha, wurden in Prag drei Jünglinge wegen der Ablässe geköpft, weil sie den Priestern hei der Predigt gegen (über) die Ablasse widersprachen. Und die Ablässe woren diese: der Papst schickte seine Bulle und Urkunden nach Prag, in denen er zu wissen gab, dass er gegen den König Ladislaus von Neapel das Kreuz erhoben, damit man wider ihn mit Geld helfe, dass man alles desson, was dort geschehen wird, so ſheilhaftig wird, als wenn man dort persönlich zugegen gewesen, und nebstdem, dass man dafür aller Pein, nicht nur der Schuld und Straſe überhoben wird. Und es waren drei gutbeschlagene Kasten verfertigt, damit die Leute das Geld für den Sold gegen den König von Neapel hineingeben. Ein Kasten oder Kassa war in der Burg in der Kirche des heiligen Wenzel hinter dem Altare des heiligen Veit. wo man am meisten zu gchen pflegt, angeschlagen, der zweite am Wyssehrad, der dritte bei der Mutter Gottes im Tein. Gegen diese Ablässe widersetzte sich der Magister Johann Hus mit vielen andern Magistern vnd schrich nach der Sitte der Magister eine Intimation auf einen bestimmten Tag, und liess sie überall in Prag, beinahe an 1211 Magitler Alock wied Erabischoſ 1) na lůži.
230 1112 Enthauplung drritv jungru Menrchen us Vernnla:as dea ALlatscs und was dacans ent- sanden. Rěglor Marční. (CEF) Nach ihm (Zbynko) war Albik, berühmter Magister der innern Heilkunde, Erzbischof in Böhmen und war ein geborner Deutscher aus Uniczau. Man sagte offentlich, er habe sich in das Erzbisthum eingekaust, denn er hatte viel Geld. Weil er aber ein geiziger Deutscher und karg war, und keine Ritter and Knappen um sich haben wollte, um kein Geld ihnen ausgeben zu müssen, so so machte er gleich nach einigen Wochen einen Tausch mit dem Erz- bisthom um die Dechantei am Wysschrad ; bei diesem Tausche gab sich Konrad, Unterkämmerer, alle Mohe und ward Erzhischof von Böhmen, und war vordem Unterkämmerer und Gerichtsverwalter. Magister Albik wurde dann nachher deswegen Erzhischof von Cesarien genaunt und titulirt; und indem er sich einige Zeit in Prag aufgehal- ten, trug sich was mit ihm zu, er verlässt Prag und Böhmen und stirbt docl wo. Dieser Magister Albik machte sich ein sehr schönes and kostspieliges Grab mit vielen Zierathen hei der Mutter Gottes an der Pfütze 1), welches man nachher in Stucke zerschlug. als man die Bilder zerstörte und plünderte. (E—N) Daun im Jahre Christi 1412, Montag vor der heiligen Margaretha, wurden in Prag drei Jünglinge wegen der Ablässe geköpft, weil sie den Priestern hei der Predigt gegen (über) die Ablasse widersprachen. Und die Ablässe woren diese: der Papst schickte seine Bulle und Urkunden nach Prag, in denen er zu wissen gab, dass er gegen den König Ladislaus von Neapel das Kreuz erhoben, damit man wider ihn mit Geld helfe, dass man alles desson, was dort geschehen wird, so ſheilhaftig wird, als wenn man dort persönlich zugegen gewesen, und nebstdem, dass man dafür aller Pein, nicht nur der Schuld und Straſe überhoben wird. Und es waren drei gutbeschlagene Kasten verfertigt, damit die Leute das Geld für den Sold gegen den König von Neapel hineingeben. Ein Kasten oder Kassa war in der Burg in der Kirche des heiligen Wenzel hinter dem Altare des heiligen Veit. wo man am meisten zu gchen pflegt, angeschlagen, der zweite am Wyssehrad, der dritte bei der Mutter Gottes im Tein. Gegen diese Ablässe widersetzte sich der Magister Johann Hus mit vielen andern Magistern vnd schrich nach der Sitte der Magister eine Intimation auf einen bestimmten Tag, und liess sie überall in Prag, beinahe an 1211 Magitler Alock wied Erabischoſ 1) na lůži.
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231 allen Thüren der Kirchen und Klöster, in der Burg bei S. Wenzel, am Brückenthore, am Wysschrad und öberall, wo am meisten die Menschen zu gehen pslegten, anschlagen, mit der Aufsorderung an alle insgemein und an jeden insbesondere, an die Doctoren, Magister. Licenciaten, Baccalaren, Studirenden, Mönche, Priester und an alle, wer dazn kommen und widersprechen will, dass sic in's Collegium in den grossen Saal, in's lectorium ordinarium disputationum unter dem Rector Universitatis, Magister Marek kommen. Und die Position war überall in lateinischer Sprache: „Utrum secundum legem Jesu Christi licet et expedit, pro honore dei et salute populi christiani, et pro commodo regni, bullas papae de erectione crucis contra Ladislaum regem Apuliae et suos complices, Christi fidelibus approbare?“ Und sie war deswegen an allen Thüren angeschlagen, damit alle wissen, worauf sie antworten sollten, und um vordem über die Position nach- denken zu konnen. Bei welcher Position er, als der bestimmte Tag kam, seine ganze Rede mit vielen Gründen fübrte und beschloss, dass es sich nicht gezieme, den Papste zu Vergiessung des christlichen Blutes Geld zu geben. So hielten dann die allen Doctoren, wie der Doctor Wlk, Doctor Kbel und andere Gegenrede, was, wie und in wiefern es ihnen schien, jeder insbesondere, wie sie der Ordoung, dem Alter nach sassen. Mebrere andere Magister stimmten hierin obne alle Widerrede der Einsicht des Magisters Johann Hus bei. Wic die Reihe an den Magister Hieronymus kam, so stimmte en in den Gründen mit dem Magister Hus überein, und breitele seine Rede recht weit aus und trug sie mit vieler Beredsomkeit vor. Und nach der Rede richtete er sich vom Sitze und stand auf und wollte sogleich auf’s Ralhhaus vor die Ralbsherren, um vor ihnen darauf zu bestehen, dass die Ablässe falsch sind. Eine grosse Menge Studenten stand mit ihm auf und wollte mit ihm gehen, und mit schwerer Mühe berulligte sie der Rector Universitatis durch cine schône Rede. Doch sagte der Magister Hieronymus zu Magister Marek diese Worte in böhmischer Sprache: „Hörst du, Magister Marek, und du wirst wolll dein Leben für mich nicht hingeben: ieb werde selbst für mich meinen Nacken hingeben.“ Nach diesen Worten fällt er sogleich Jateinisch ein: „Nonne sanctus Paulus dixit ; Scio, eui credidi, et certus sum, quia potens est depositum meum servare in illum diem?“ Als dieses Actum geendigt war, begleite- ten viel mehr Studenten den Magister Hieronymus, als
231 allen Thüren der Kirchen und Klöster, in der Burg bei S. Wenzel, am Brückenthore, am Wysschrad und öberall, wo am meisten die Menschen zu gehen pslegten, anschlagen, mit der Aufsorderung an alle insgemein und an jeden insbesondere, an die Doctoren, Magister. Licenciaten, Baccalaren, Studirenden, Mönche, Priester und an alle, wer dazn kommen und widersprechen will, dass sic in's Collegium in den grossen Saal, in's lectorium ordinarium disputationum unter dem Rector Universitatis, Magister Marek kommen. Und die Position war überall in lateinischer Sprache: „Utrum secundum legem Jesu Christi licet et expedit, pro honore dei et salute populi christiani, et pro commodo regni, bullas papae de erectione crucis contra Ladislaum regem Apuliae et suos complices, Christi fidelibus approbare?“ Und sie war deswegen an allen Thüren angeschlagen, damit alle wissen, worauf sie antworten sollten, und um vordem über die Position nach- denken zu konnen. Bei welcher Position er, als der bestimmte Tag kam, seine ganze Rede mit vielen Gründen fübrte und beschloss, dass es sich nicht gezieme, den Papste zu Vergiessung des christlichen Blutes Geld zu geben. So hielten dann die allen Doctoren, wie der Doctor Wlk, Doctor Kbel und andere Gegenrede, was, wie und in wiefern es ihnen schien, jeder insbesondere, wie sie der Ordoung, dem Alter nach sassen. Mebrere andere Magister stimmten hierin obne alle Widerrede der Einsicht des Magisters Johann Hus bei. Wic die Reihe an den Magister Hieronymus kam, so stimmte en in den Gründen mit dem Magister Hus überein, und breitele seine Rede recht weit aus und trug sie mit vieler Beredsomkeit vor. Und nach der Rede richtete er sich vom Sitze und stand auf und wollte sogleich auf’s Ralhhaus vor die Ralbsherren, um vor ihnen darauf zu bestehen, dass die Ablässe falsch sind. Eine grosse Menge Studenten stand mit ihm auf und wollte mit ihm gehen, und mit schwerer Mühe berulligte sie der Rector Universitatis durch cine schône Rede. Doch sagte der Magister Hieronymus zu Magister Marek diese Worte in böhmischer Sprache: „Hörst du, Magister Marek, und du wirst wolll dein Leben für mich nicht hingeben: ieb werde selbst für mich meinen Nacken hingeben.“ Nach diesen Worten fällt er sogleich Jateinisch ein: „Nonne sanctus Paulus dixit ; Scio, eui credidi, et certus sum, quia potens est depositum meum servare in illum diem?“ Als dieses Actum geendigt war, begleite- ten viel mehr Studenten den Magister Hieronymus, als
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232 den Magister Hus; denn es gefiel ihnen die Rede, die er bei dieser Disputation gehalten. Der Magister Hus hielt in jeder seiner Predigten in Bethlehem die Leute an, kein Geld für die Ablässe zu geben. So wurden die drei oben erwäbuten, weil sie gegen die Ab- lasse sprachen, und sagien, sie wären irrig und falsch, gegen die Zu- sicherung der Rathsherren auf der Altstadt, aber mit grosser Furcht und Angst geköpft. Hier ware vieles zu sagen, was den Tag vor, ehe sie geköpst wurden, geschehen. Und es war Montags; den Sonntag vor hat man sie in der Predigt ausgesangen, den einen fuhrie man von der Burg, den zweiten von St. Jakob aus dem Kloster, den dritten von der Mutter Gottes aus dem Tein. Aber ich muss abkürzen, nur dass will ich sagen : ich war dabel; als es diesen Montag und zwar um die dritte Tagesstunde war, so war's schon verrathen, dass die drei wegen der Ablässe eingezogen worden sind, auch der Ma- gister Hus hat es erfahren. Es ging der Magister Hus mit vielen andern Magistern und Studenten auf's Rathhaus mit der Bitte an die Rathsherren, ihn vor sich vorzulassen, er möchte gern mit ihnen sprechen. So geschah es, dass er mit einigen Magistern vor sie vorgelassen wurde, alle andern Magistern standen vor dem Rathbause mit ibren Studenten, deren es an 2000 geben konnte. Während dem sprach Magister Hus mit den Ralbsherren und bat sie, diesen dreien wegen der Ablässe nichts zu thun, indem er sagte, dass er der Urheber sei, dass man sich diesen Ablässen widersetze, und wenn sie ihnen deswegen etwas thun solllen, dass sie es ihm vorerst anthun, indem er dessen erste Ursache sei. Die Rathsherren besprachen sich und ant- worteten ihm und andern Magistern, die mil ihm waren, dass ihnen deswegen nichts geschehen solle, sie sollten nach Hause und alle aus- einander und nach ihren Wohnungen gehen. Da also Magister Hus dafür hielt, dass ibnen nichts geschehen würde, ging er mit allen den Seinigen nach Bethlehem und die andern, nachdem sie ihn he- gleitet hatten, nacb ihren Wohnungen. Aber das ganze Volk wartete am Ring, was daraus werden solle, und sah, was fir ein Ende die Sache nehmen werde. Dann früh liess man durch die Buttel ausruſen, dass alle Armen und Reichen sich am Ring versammein, jetzt um die Zeit liess man wieder widerrufen, dass sich alle vom Ringe in ibre Wohnungen begeben sollien. Und als die meisten auscinander ge- gangen, so besahlen die Rathsherren dem Gerichte und dem Schart-
232 den Magister Hus; denn es gefiel ihnen die Rede, die er bei dieser Disputation gehalten. Der Magister Hus hielt in jeder seiner Predigten in Bethlehem die Leute an, kein Geld für die Ablässe zu geben. So wurden die drei oben erwäbuten, weil sie gegen die Ab- lasse sprachen, und sagien, sie wären irrig und falsch, gegen die Zu- sicherung der Rathsherren auf der Altstadt, aber mit grosser Furcht und Angst geköpft. Hier ware vieles zu sagen, was den Tag vor, ehe sie geköpst wurden, geschehen. Und es war Montags; den Sonntag vor hat man sie in der Predigt ausgesangen, den einen fuhrie man von der Burg, den zweiten von St. Jakob aus dem Kloster, den dritten von der Mutter Gottes aus dem Tein. Aber ich muss abkürzen, nur dass will ich sagen : ich war dabel; als es diesen Montag und zwar um die dritte Tagesstunde war, so war's schon verrathen, dass die drei wegen der Ablässe eingezogen worden sind, auch der Ma- gister Hus hat es erfahren. Es ging der Magister Hus mit vielen andern Magistern und Studenten auf's Rathhaus mit der Bitte an die Rathsherren, ihn vor sich vorzulassen, er möchte gern mit ihnen sprechen. So geschah es, dass er mit einigen Magistern vor sie vorgelassen wurde, alle andern Magistern standen vor dem Rathbause mit ibren Studenten, deren es an 2000 geben konnte. Während dem sprach Magister Hus mit den Ralbsherren und bat sie, diesen dreien wegen der Ablässe nichts zu thun, indem er sagte, dass er der Urheber sei, dass man sich diesen Ablässen widersetze, und wenn sie ihnen deswegen etwas thun solllen, dass sie es ihm vorerst anthun, indem er dessen erste Ursache sei. Die Rathsherren besprachen sich und ant- worteten ihm und andern Magistern, die mil ihm waren, dass ihnen deswegen nichts geschehen solle, sie sollten nach Hause und alle aus- einander und nach ihren Wohnungen gehen. Da also Magister Hus dafür hielt, dass ibnen nichts geschehen würde, ging er mit allen den Seinigen nach Bethlehem und die andern, nachdem sie ihn he- gleitet hatten, nacb ihren Wohnungen. Aber das ganze Volk wartete am Ring, was daraus werden solle, und sah, was fir ein Ende die Sache nehmen werde. Dann früh liess man durch die Buttel ausruſen, dass alle Armen und Reichen sich am Ring versammein, jetzt um die Zeit liess man wieder widerrufen, dass sich alle vom Ringe in ibre Wohnungen begeben sollien. Und als die meisten auscinander ge- gangen, so besahlen die Rathsherren dem Gerichte und dem Schart-
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233 richter, sie auszusühren und zu köpsen. Und es gingen viele Gewaff- nete aus dem Rathhause (und es waren alle Rathsherren der Zeit Deutsche, auch die Gewaffneten machten sie nur aus Deut- sehen, auch unter den andern Bewohnern gab es viele Deutsche) und umringten die Genannten; und beim grossen Gedränge dieser Gewaffneten liess man sic köpsen. Und man führte sie nicht bis an den Gerichtsplatz, sondern köpste sie dem Zollhause gegen- über (H. wo jetzt das Einborn ausgehauen und aufgemalt ist). Und gleich streute ein frommes Weib drei weisse Tücher hin, um die Leichen mit ibnen zu bedecken. Alsobald eilte Magister Giezin mit einer schr grossen Menge von Magistern, Baccalaren, Studenten und mit anderem gemeinem Volke hinzu, aber ohne alle Bewafsnung und ruhig, nahmen die Leichen, und frugen sie nach Bethlehem, ohne die Herren darum zu bitten, oder sich bei ihnen die Erlaubniss, dic Leichen nebmen zu dürfen, genommen zu haben. Und der Magister (Hus) begann mit lauter Stimme das Responsorium „Isti sunt sancti“. welches man von den heil. Martyrern zu singen pflegt und brachte sie bei starkem und hohen Gesange, mit grosser Kühnheit und Freude nach Bethlchem, da die Gewaffneten und Rathsherren alle darauf zu- saben. Viele Studenten und gemeine Leute, Herren und Frauen gingen binter den Leichen mit grosser Frömmigkeit und begleiteten sie zum Grabe, wehklagend, dass sie den Tod nicht verdient. Da man sie köpfen sollte, riel der Büttel, dass jedem, der dasselbe begehe, eben das geschehen sollte; und sogleich sprach man dawider, ehe noch der Magister Giezin ankam, dass ihnen Unrecht geschehe und dass man bereit sei, darum dasselbe zu leiden. Und obgleich man einige deswegen gesangen genommen, su durste man ibnen nichts anthun, den man sah einen grossen Aufrubr und ein Murren unter dem gemeinen Volke wegen der Geköpsten: man liess sie nur üher die Nacht in Gesängnisse, und Morgens hiessen sie die Büttel vor die Herren gehen, indem sie sagten, sie hätten sic vorgerufen. Als sic aus dem Gesangnisse gegangen, schlossen sie das Gesängniss und das Rathhaus zu, und hiessen sie pach Haus gehen und die nicht wollten, die schreekten sie mit Peitschen ab, dass sie nicht vor dem Ratbhause steben blieben. Und vieles andere ereignete sich diese Tage ; und taglich liess man rufen, dass man vor dem Rathhause nicht zusammenkomme; aber je mehr man rief, desto mehr kam man zu- sammen, und wenn man sie auch manchmal auseinandertrieb, nach
233 richter, sie auszusühren und zu köpsen. Und es gingen viele Gewaff- nete aus dem Rathhause (und es waren alle Rathsherren der Zeit Deutsche, auch die Gewaffneten machten sie nur aus Deut- sehen, auch unter den andern Bewohnern gab es viele Deutsche) und umringten die Genannten; und beim grossen Gedränge dieser Gewaffneten liess man sic köpsen. Und man führte sie nicht bis an den Gerichtsplatz, sondern köpste sie dem Zollhause gegen- über (H. wo jetzt das Einborn ausgehauen und aufgemalt ist). Und gleich streute ein frommes Weib drei weisse Tücher hin, um die Leichen mit ibnen zu bedecken. Alsobald eilte Magister Giezin mit einer schr grossen Menge von Magistern, Baccalaren, Studenten und mit anderem gemeinem Volke hinzu, aber ohne alle Bewafsnung und ruhig, nahmen die Leichen, und frugen sie nach Bethlehem, ohne die Herren darum zu bitten, oder sich bei ihnen die Erlaubniss, dic Leichen nebmen zu dürfen, genommen zu haben. Und der Magister (Hus) begann mit lauter Stimme das Responsorium „Isti sunt sancti“. welches man von den heil. Martyrern zu singen pflegt und brachte sie bei starkem und hohen Gesange, mit grosser Kühnheit und Freude nach Bethlchem, da die Gewaffneten und Rathsherren alle darauf zu- saben. Viele Studenten und gemeine Leute, Herren und Frauen gingen binter den Leichen mit grosser Frömmigkeit und begleiteten sie zum Grabe, wehklagend, dass sie den Tod nicht verdient. Da man sie köpfen sollte, riel der Büttel, dass jedem, der dasselbe begehe, eben das geschehen sollte; und sogleich sprach man dawider, ehe noch der Magister Giezin ankam, dass ihnen Unrecht geschehe und dass man bereit sei, darum dasselbe zu leiden. Und obgleich man einige deswegen gesangen genommen, su durste man ibnen nichts anthun, den man sah einen grossen Aufrubr und ein Murren unter dem gemeinen Volke wegen der Geköpsten: man liess sie nur üher die Nacht in Gesängnisse, und Morgens hiessen sie die Büttel vor die Herren gehen, indem sie sagten, sie hätten sic vorgerufen. Als sic aus dem Gesangnisse gegangen, schlossen sie das Gesängniss und das Rathhaus zu, und hiessen sie pach Haus gehen und die nicht wollten, die schreekten sie mit Peitschen ab, dass sie nicht vor dem Ratbhause steben blieben. Und vieles andere ereignete sich diese Tage ; und taglich liess man rufen, dass man vor dem Rathhause nicht zusammenkomme; aber je mehr man rief, desto mehr kam man zu- sammen, und wenn man sie auch manchmal auseinandertrieb, nach
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234 einer kleinen Weile kam man wieder zusammen und besprach sich uber dic Sachen, die sich diese Tage zulrugen. Wie sich dann Magister Hus dabei verhalten, und wie er mit den Ge- köpften verfuhr, dies übergche ich, um nicht getadelt zu werden, dass ich dabci einseitig gewesen; denn ich war die Zeit dieser Sachen zugegen und sah allem zu; dies überlasse ich den Verständigern. Den ersten Sonntag sprach er darüber kein Wort in der Predigt and es kamen deswegen viele Menschen nach Bethlehem zusammen. Und als einige sagten, der Büttel hätte ihmi den Mund verseblossen, oder die Herren, so breitete er sich hierüber recht aus (EF indem er sich einen jeden von ihnen böher schatzte, als einen so grossen Klumpen Goldes u. s. W. Weitläufig findest du hicrüber im Lateinischen, dean ich weiss, dass iber alles dieses geschrieben wurde1) lobte ihren Lebenswandel, pries ihren unschuldigen Tod hoch und ermahnte das ganze Volk, sich durch keine Marter von der Wahcheit des güttlichen Gesetzes abwenden und abschrecken zu lassen. (EF—N) Dieses Jahr, da er (Hus) im schweren Gefänguisse sass, schrieb der Magister Jakobel von Mies cine Intimation aus, und lud dic Doctoren, Magisier, Baccalaren und andere gelehrte Leute ein, dom, was er in seiner Position vom Genusse des Leibes und des Blutes Christi und vom Darreichen dem gemeinen Volke unter beiden Gestalten aufsteltte, zu antworten und zu widersprechen. Und dies geschah im Collegium auf dem Magisterstuble nach den Collegialordnung und Sitte. Und gleich dieses Jahr fing man an, dem gemeinen Volke unter beiden Gestalten darzureichen; in der Kirche bei St. Martin an der Schanzmauer in der Altstadt Prags, fing es dieser Pfarrer an zu thun und darzureichen. 11S Dieses Jahr wohnten in Prag a Graben, bei der schwarzen Die Miguter Peter, Rose die Dresdner Magister, Baccalaren und halten hier ihre Borse, Nicalaa Eng ſach uad Nicolsus Cori- als: der Magister Peter, Magister Nikolaus Englisch, und Nikolaos ces (von Drvudvo Lorizes. Diese waren aus Dresden verwiesen, denn sie reichten heim- rerwieaca) ptale- ten Ass Satrameotlich das Blut Christi dar. Diese singen an, dem Magister Giezin zu Dolta houden Ge- rathen, er solle das Blut Christi darzureichen anfangen, und Gyczin 4aRra. sing es an und beredete den Magister Jakobell und mehrere andere Priester an seinc Seite sich daran zu halten. In Prag fing man es zuerst Deter Jadobyl- kri. CONMtulvo tub Miraque. 1411 1) Von Maſhine Lauda, dessen Werk bisher noch niehl ausg efunden werden koonte.
234 einer kleinen Weile kam man wieder zusammen und besprach sich uber dic Sachen, die sich diese Tage zulrugen. Wie sich dann Magister Hus dabei verhalten, und wie er mit den Ge- köpften verfuhr, dies übergche ich, um nicht getadelt zu werden, dass ich dabci einseitig gewesen; denn ich war die Zeit dieser Sachen zugegen und sah allem zu; dies überlasse ich den Verständigern. Den ersten Sonntag sprach er darüber kein Wort in der Predigt and es kamen deswegen viele Menschen nach Bethlehem zusammen. Und als einige sagten, der Büttel hätte ihmi den Mund verseblossen, oder die Herren, so breitete er sich hierüber recht aus (EF indem er sich einen jeden von ihnen böher schatzte, als einen so grossen Klumpen Goldes u. s. W. Weitläufig findest du hicrüber im Lateinischen, dean ich weiss, dass iber alles dieses geschrieben wurde1) lobte ihren Lebenswandel, pries ihren unschuldigen Tod hoch und ermahnte das ganze Volk, sich durch keine Marter von der Wahcheit des güttlichen Gesetzes abwenden und abschrecken zu lassen. (EF—N) Dieses Jahr, da er (Hus) im schweren Gefänguisse sass, schrieb der Magister Jakobel von Mies cine Intimation aus, und lud dic Doctoren, Magisier, Baccalaren und andere gelehrte Leute ein, dom, was er in seiner Position vom Genusse des Leibes und des Blutes Christi und vom Darreichen dem gemeinen Volke unter beiden Gestalten aufsteltte, zu antworten und zu widersprechen. Und dies geschah im Collegium auf dem Magisterstuble nach den Collegialordnung und Sitte. Und gleich dieses Jahr fing man an, dem gemeinen Volke unter beiden Gestalten darzureichen; in der Kirche bei St. Martin an der Schanzmauer in der Altstadt Prags, fing es dieser Pfarrer an zu thun und darzureichen. 11S Dieses Jahr wohnten in Prag a Graben, bei der schwarzen Die Miguter Peter, Rose die Dresdner Magister, Baccalaren und halten hier ihre Borse, Nicalaa Eng ſach uad Nicolsus Cori- als: der Magister Peter, Magister Nikolaus Englisch, und Nikolaos ces (von Drvudvo Lorizes. Diese waren aus Dresden verwiesen, denn sie reichten heim- rerwieaca) ptale- ten Ass Satrameotlich das Blut Christi dar. Diese singen an, dem Magister Giezin zu Dolta houden Ge- rathen, er solle das Blut Christi darzureichen anfangen, und Gyczin 4aRra. sing es an und beredete den Magister Jakobell und mehrere andere Priester an seinc Seite sich daran zu halten. In Prag fing man es zuerst Deter Jadobyl- kri. CONMtulvo tub Miraque. 1411 1) Von Maſhine Lauda, dessen Werk bisher noch niehl ausg efunden werden koonte.
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235 bei St. Michael (unter beiden Gestallen) darzureichen an, dann in Bethlehem, und dies anf Anstiften der Dresdner Magister, die sich nach Prag flüchteten und während ihrem Dasein zuerst den Magister Giczin, und Magister Giezin den Magister Jakobell anstifteten. Und als dieses geschehen war, so entstand daraus dann ein grosser Irrthum in den andern Sakramenten, wie in der heil. Tauſe, da man in Flüssen taufte, in der Firmung, in der Fasten, zu den Heiligen. Einige wollten nicht an das Fegeseuer glauben, andere hielten nichts auf die Fürbilten der Heiligen, die Priester bielten ihren Goltesdienst ohne Messgewänder, hatten bei der Messe keine Wandlung (des Leibes Christi), liessen sich mit dem Zeichen des heiligen Kreuzes nicht segnen, die Priester scheerten ihren Barl nicht, zerstürten Bilder, liessen Kirchen und Klöster anzünden und cinstürzen; an Ringen und in Scheuern, wenn sic in Dörfern wobnten, sogar in Schenkstuben bielten sie ibren Gottesdienst, verspotteten die Beichte, ermabnten öffentlich in ihren Predigton zum Krieg und Mord, zogen selbst mit ihnen in den Kriegsbeeren, sübrten sie dann an, schalteten mil Burgen und Städten und verthellten die Gitter nach ibrem Gut- dünken, und einige von diesen Priesser verheiratheten sich dann. (EF) Dieses Jahr, am Sonnabende nach der Himmelfahrt Jesu Christi, wurde Magister Hieronymus von Prag in Constanz yon eben der allgemeinen Kirchenversammlung verbrannt, meistens darum, weil er alles lobte, was Magister Hus gepredigt und behauptet hat, und sagte, dass sie den Magister Hus unschuldig verbrannt und er diesen Tod nicht verdient halte. Und wer wissen will, was für ein Mann der Nagister Hieronymus gewesen, der lese den Brief, den Poggius an den Leonhard von Aretin geschrieben, welcher dabei ge- wesen, als sich die Sache zutrug. Dieser Poggius war viele Jahre der oberste Schreiber und Kanzler am Hofe des Papstes Eugen und starb unlangstt), er war zwar ein Wälschlander, lobt aber schr den Magister Hieronymus in diesem Briefe. Dies bewilligten ihnen die Herren (längere Frist unter beiden Gestalten darreichen zu müssen, bewilligten die Herren von Rosen- berg ibren Priestern) setzten jedoch den Magister Wischnje, Pfarrer in Swinov ab, und gaben den Priester Mnischek hin. Dieser Magister Wischnje hatte einen leiblichen Bruder, den Mathäus Wischnje, zum * 1459.
235 bei St. Michael (unter beiden Gestallen) darzureichen an, dann in Bethlehem, und dies anf Anstiften der Dresdner Magister, die sich nach Prag flüchteten und während ihrem Dasein zuerst den Magister Giczin, und Magister Giezin den Magister Jakobell anstifteten. Und als dieses geschehen war, so entstand daraus dann ein grosser Irrthum in den andern Sakramenten, wie in der heil. Tauſe, da man in Flüssen taufte, in der Firmung, in der Fasten, zu den Heiligen. Einige wollten nicht an das Fegeseuer glauben, andere hielten nichts auf die Fürbilten der Heiligen, die Priester bielten ihren Goltesdienst ohne Messgewänder, hatten bei der Messe keine Wandlung (des Leibes Christi), liessen sich mit dem Zeichen des heiligen Kreuzes nicht segnen, die Priester scheerten ihren Barl nicht, zerstürten Bilder, liessen Kirchen und Klöster anzünden und cinstürzen; an Ringen und in Scheuern, wenn sic in Dörfern wobnten, sogar in Schenkstuben bielten sie ibren Gottesdienst, verspotteten die Beichte, ermabnten öffentlich in ihren Predigton zum Krieg und Mord, zogen selbst mit ihnen in den Kriegsbeeren, sübrten sie dann an, schalteten mil Burgen und Städten und verthellten die Gitter nach ibrem Gut- dünken, und einige von diesen Priesser verheiratheten sich dann. (EF) Dieses Jahr, am Sonnabende nach der Himmelfahrt Jesu Christi, wurde Magister Hieronymus von Prag in Constanz yon eben der allgemeinen Kirchenversammlung verbrannt, meistens darum, weil er alles lobte, was Magister Hus gepredigt und behauptet hat, und sagte, dass sie den Magister Hus unschuldig verbrannt und er diesen Tod nicht verdient halte. Und wer wissen will, was für ein Mann der Nagister Hieronymus gewesen, der lese den Brief, den Poggius an den Leonhard von Aretin geschrieben, welcher dabei ge- wesen, als sich die Sache zutrug. Dieser Poggius war viele Jahre der oberste Schreiber und Kanzler am Hofe des Papstes Eugen und starb unlangstt), er war zwar ein Wälschlander, lobt aber schr den Magister Hieronymus in diesem Briefe. Dies bewilligten ihnen die Herren (längere Frist unter beiden Gestalten darreichen zu müssen, bewilligten die Herren von Rosen- berg ibren Priestern) setzten jedoch den Magister Wischnje, Pfarrer in Swinov ab, und gaben den Priester Mnischek hin. Dieser Magister Wischnje hatte einen leiblichen Bruder, den Mathäus Wischnje, zum * 1459.
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236 1227 Verſolgung der aub una, Verhaſtnng das Magister Cristann. Burggrafen in Krumau durch viele Jahre; doch konnte dieser dem Bruder nichts helfen. 1826 (ADE) Dieses Jahr hatte der Magister Johann Przibram Disputation des Jo- mit dem Magister Peter Englisch eine Disputation in Prag am Tage hann Przibram und Peter Foghuch tbee der Geburt Christi um das Sakrament des Altars und um die Stücke Glawbensaachen. des Wycleff. 1127 (A—N) Dieses Jahr, am grossen Donnerstage (M. und zwar blagistce Rokyzana früh während der Predigt) entstand ein grosser Aufruhr in Prag. veranlasst Unrwhe wegen einiger Priester und vorzüglich durch Anstiften und Hinter- unter der Geistlich veit- list des Magisters Johann von Rokyzan, dermaligen Prediger bei der Mutter Gottes vor dem Tein. Dieses Jahr, nach Ostern, wurden der erlauchte und schr gründ- liche Astronom und Arzt des Innern, Magister Krzischtan, Pfarrer bei Si. Michael anf der Alistadt, und Magister Procop, Magister Johann Przibram und Magister Peter Mladjenowitz mit andern Magistern auf Anstiften der Magister Englisch und Roky- zan aus Prag verwiesen, und zwar wegen des christlichen Glaubens an den Leib Christi und sein heiliges Blut und an die siehen heiligen Sakramente der heiligen Kirche; weil sic nicht so glaubten, wie Englisch der Ausländer und Ketzer glaubte; auch schien es, dass man dem Rokyzan nicht unterwürfig sein wollte. Und zuerst wurde Magi- ster Krzischtan mit einigen auf's Bathhaus in's Gefängniss gesetzt (E. Wo ich zu ihm hinkam, um ihn zu trösten, aber er antworlete uns guten Muths, dass wir es mit ihm auch gern dulden, indem es sich in kurzer Zeit anders wenden solle). (AD—N) Im Jahre Christi 1431, am Tage des heiligen Phi- lipp und Jakoh war eine grosse Versammlung der Priester des König- reiches Böhmen in Betreff des göttlichen Gesetzes in der Stadt Prag, wo die Priester der Taboriten ohne Messgewänder im Hankischen Hausc (GH, welches jetzí Königinhof heisst) ihren Gottesdienst hielten und mit den Prager Magistern um einige Glaubensartikel disputirten. Zuerst gaben die Taboriten an, was sie so thun, und obne Messgewänder Gottesdienst hallen, und führten hiezu Schrifttexte an, Die Prager Magister sagten, dass diese Schrifttexte falsch und wenig scien, und bewiesen es ihnen mit unumstösslichen Schrifttexten; ferner bekannlen und bewiesen sie, dass sie vom heiligen Sakramente des Leibes Christi und von der Darreichung seines Blutes an die Christen das hallen, was die Mutter Gottes, die heilige Kirche für Disputatina de- ahoritisches Prie- ter mit dem Prager Magistrate. 1431
236 1227 Verſolgung der aub una, Verhaſtnng das Magister Cristann. Burggrafen in Krumau durch viele Jahre; doch konnte dieser dem Bruder nichts helfen. 1826 (ADE) Dieses Jahr hatte der Magister Johann Przibram Disputation des Jo- mit dem Magister Peter Englisch eine Disputation in Prag am Tage hann Przibram und Peter Foghuch tbee der Geburt Christi um das Sakrament des Altars und um die Stücke Glawbensaachen. des Wycleff. 1127 (A—N) Dieses Jahr, am grossen Donnerstage (M. und zwar blagistce Rokyzana früh während der Predigt) entstand ein grosser Aufruhr in Prag. veranlasst Unrwhe wegen einiger Priester und vorzüglich durch Anstiften und Hinter- unter der Geistlich veit- list des Magisters Johann von Rokyzan, dermaligen Prediger bei der Mutter Gottes vor dem Tein. Dieses Jahr, nach Ostern, wurden der erlauchte und schr gründ- liche Astronom und Arzt des Innern, Magister Krzischtan, Pfarrer bei Si. Michael anf der Alistadt, und Magister Procop, Magister Johann Przibram und Magister Peter Mladjenowitz mit andern Magistern auf Anstiften der Magister Englisch und Roky- zan aus Prag verwiesen, und zwar wegen des christlichen Glaubens an den Leib Christi und sein heiliges Blut und an die siehen heiligen Sakramente der heiligen Kirche; weil sic nicht so glaubten, wie Englisch der Ausländer und Ketzer glaubte; auch schien es, dass man dem Rokyzan nicht unterwürfig sein wollte. Und zuerst wurde Magi- ster Krzischtan mit einigen auf's Bathhaus in's Gefängniss gesetzt (E. Wo ich zu ihm hinkam, um ihn zu trösten, aber er antworlete uns guten Muths, dass wir es mit ihm auch gern dulden, indem es sich in kurzer Zeit anders wenden solle). (AD—N) Im Jahre Christi 1431, am Tage des heiligen Phi- lipp und Jakoh war eine grosse Versammlung der Priester des König- reiches Böhmen in Betreff des göttlichen Gesetzes in der Stadt Prag, wo die Priester der Taboriten ohne Messgewänder im Hankischen Hausc (GH, welches jetzí Königinhof heisst) ihren Gottesdienst hielten und mit den Prager Magistern um einige Glaubensartikel disputirten. Zuerst gaben die Taboriten an, was sie so thun, und obne Messgewänder Gottesdienst hallen, und führten hiezu Schrifttexte an, Die Prager Magister sagten, dass diese Schrifttexte falsch und wenig scien, und bewiesen es ihnen mit unumstösslichen Schrifttexten; ferner bekannlen und bewiesen sie, dass sie vom heiligen Sakramente des Leibes Christi und von der Darreichung seines Blutes an die Christen das hallen, was die Mutter Gottes, die heilige Kirche für Disputatina de- ahoritisches Prie- ter mit dem Prager Magistrate. 1431
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237 wabr hält und dass sie nicht dafür halten, das Brod bleibe nach der Einweihung materiell; dass man die sieben heiligen Sakramente und andere Gebote der heiligen Kirche halten und ehren soll. In dieser Versammlung wacen die Priester in drei Parteien getheilt; zucrst die Prager Magister, die alles mit der beiligen Kirche für wesentlich wahr halten, ausser dem Genusse des Blutes Christi aus dem Kelche für das gemeine Volk. Die anderen Priester waren die Waisen, die gewisse Puncte mit den Prager Magistern. gewisse aber gegen sie mit den Taboriten halten. Die dritten Priester waren die Taboriten, die ohne Messgewänder Goftesdienst halten, einige Sakramente der heiligen Kirche nicht glauben, wie das Salben der Kranken und Anderer mit dem Ole. Auch glauben sie nicht an das Fegefeuer nach dicsem Leben und an andere Sachen, die den Rechtgläubigen anstössig sind, wie Freitags und in der Fasten Fleisch zu essen, die auch die Quatembersasten und Vigilien zu den Heiligen, so wie die Fürbitte der Heiligen für nichts achten. (AD) Dieses Jahr, Sonnabends am heiligen Nikolaus, schickten 11s2 die Prager Altstadter Herren ihre Abgeordneten, den Magister Johann Rokyzan und Johann Welwar nach Basel zu der allgemeinen Kirchen- versammlung wegen der vier Arlikeln, deren sie sich annahmen. ab. (HMN. Und mit ihnen gingen der Priester Procop der Kahle, der Anfühirer der Taboriten, Magister Peter Englisch, Baccalar Udalrich und Nikolaus Biskupetz von Pilgram, auch Baccalar. Bei dieser Ver- sammlung und Concilium gab's gegen tausend Doctoren, auch Griechen waren daselbst. Und da hiell der Magister Johann Rokyzan eine Disputation wegen der Dorreichung unter beiden Gestalten und brachte es zu Stande, dass die ganze christliche Versammlung es den Böhmen lobte, dass sie es gut und heilig verrichten. Dann hatten seine anderen Begleiter Disputationen wegen anderer Sachen; einer hielt den Artike), dass die Geistlichen keine weltlichen Güler be- sitzen sollen; ein anderer hielt den Artikel, dass die Tod- und öffentlichen Sunden öffentlich geabndet werden sollen; ein dritter bielt den Arfikel, dass man das Wort Gottes frei und öffentlich predi- gen solle. In allen diesen Sachen kam man überein, und die Com- pactaten wurden den Böhmen und Mährern von diesem Baseler Con- cilium ausgesertigt. Dann wurden zu dieser Versammlung von den Böhmen und Prager Magistern Johann Przibram, Pfarrer bei St. Galli. und Magister Procop von (Neu-)Pilsen, der bei St. Heinrich Pfarrer
237 wabr hält und dass sie nicht dafür halten, das Brod bleibe nach der Einweihung materiell; dass man die sieben heiligen Sakramente und andere Gebote der heiligen Kirche halten und ehren soll. In dieser Versammlung wacen die Priester in drei Parteien getheilt; zucrst die Prager Magister, die alles mit der beiligen Kirche für wesentlich wahr halten, ausser dem Genusse des Blutes Christi aus dem Kelche für das gemeine Volk. Die anderen Priester waren die Waisen, die gewisse Puncte mit den Prager Magistern. gewisse aber gegen sie mit den Taboriten halten. Die dritten Priester waren die Taboriten, die ohne Messgewänder Goftesdienst halten, einige Sakramente der heiligen Kirche nicht glauben, wie das Salben der Kranken und Anderer mit dem Ole. Auch glauben sie nicht an das Fegefeuer nach dicsem Leben und an andere Sachen, die den Rechtgläubigen anstössig sind, wie Freitags und in der Fasten Fleisch zu essen, die auch die Quatembersasten und Vigilien zu den Heiligen, so wie die Fürbitte der Heiligen für nichts achten. (AD) Dieses Jahr, Sonnabends am heiligen Nikolaus, schickten 11s2 die Prager Altstadter Herren ihre Abgeordneten, den Magister Johann Rokyzan und Johann Welwar nach Basel zu der allgemeinen Kirchen- versammlung wegen der vier Arlikeln, deren sie sich annahmen. ab. (HMN. Und mit ihnen gingen der Priester Procop der Kahle, der Anfühirer der Taboriten, Magister Peter Englisch, Baccalar Udalrich und Nikolaus Biskupetz von Pilgram, auch Baccalar. Bei dieser Ver- sammlung und Concilium gab's gegen tausend Doctoren, auch Griechen waren daselbst. Und da hiell der Magister Johann Rokyzan eine Disputation wegen der Dorreichung unter beiden Gestalten und brachte es zu Stande, dass die ganze christliche Versammlung es den Böhmen lobte, dass sie es gut und heilig verrichten. Dann hatten seine anderen Begleiter Disputationen wegen anderer Sachen; einer hielt den Artike), dass die Geistlichen keine weltlichen Güler be- sitzen sollen; ein anderer hielt den Artikel, dass die Tod- und öffentlichen Sunden öffentlich geabndet werden sollen; ein dritter bielt den Arfikel, dass man das Wort Gottes frei und öffentlich predi- gen solle. In allen diesen Sachen kam man überein, und die Com- pactaten wurden den Böhmen und Mährern von diesem Baseler Con- cilium ausgesertigt. Dann wurden zu dieser Versammlung von den Böhmen und Prager Magistern Johann Przibram, Pfarrer bei St. Galli. und Magister Procop von (Neu-)Pilsen, der bei St. Heinrich Pfarrer
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238 1423 fozaniltschal dos Hareler Cune-laus nach Prag: dana Gesandischafl des Böhmen a n°. Coner- iwu, die Compar- tata betreffend. gewesen, abgesandt. Und diese hatten mit den Doctoren der Theolo- gie Disputationen wegen Darreichung des Leibes und des Blutes Christi unter beiden Gestalten an die kleinen Kinder nach der Taufe. Aber sie erreichten es nicht und bewiesen es nicht binlänglich und kehrien unverrichteter Dinge zurück; denn es waren hiezu keine hin- länglichen Gründe; und so blieb dieses unerweislich bis jetzt. (aD—N) Dieses Jahr, Freitags nach heil. Stanislaus, wurden aus Basel, aus dem berüamten christlichen Concilium hoch- und ehrwürdige Gesandte mit voller Vollmacht nach Prag abgeschickt und kamen hier an; zuerst Philibertus, gebürtig aus Rouen, Bischof von Constanz1), Peter von Augsburg gebürtig, Bischof von Mainz, Johann von Polomar, Erzbischof von Barchion, Doctor der Rechte, Richter am päpstlichen Hofe ; Galli 2) Dechant von Cambrai, Doctor der Theologic, Alexander Englisch, Doctor der Theologie (an der Hoch- schule zu Oxfort), Thomas Hasenpach (Haselbach). Domherr von Wien, Doctor der Theologie, Friedrich, Dechant von Regenshurg, Licenciat der Bechte, Heinrich Toke, Domherr von Magdeburg, Doctor der Theologie, Martin, Dechant von Turona (Tour), Baccalar der Theologie, Bruder Johann von Malbrun (Maulbrun), Magister der sieben Künste, oberster Kanzier der Baseler Versammiung. Und sie wurden von den Herren in Prag mit grosser Ehrenbezeugung empsangen. Dann am Sonnabende vor heil. Margaretha gingen diese Baseler Gesandten aus Prag wieder nach Basel. Und mit ihnen gingen die Gesandten und Magister von Böhmen um die Bewilligung und Bestätigung der vier Puncte, um welche die Böhmen anhielten, und vorziglich wegen des Leibes Christi und seines theuern Blutes, damit beides den rechtgläubigen Christen gemeinschaftlich dargereicht werde. Diese Zeit wurde auf Befehl des Kaisers Magister Peter Englisch 1137 lagister Peter En- aus dem Königreiche Böhmen auf Anklage seiner Gegner verwiesen. lisch wird Lavdes Srwiests, Prinster Ehen da wurde dem Magister Konrad (Koranda) das Predigen im oranda Iof Tsber Königreiche Böhmen und der Aufenthalt daselbst ausser in Tabor allein eingrschrátkr. verboten; und zwar unter der Strafe des Ertränkens. Dieses Jahr, Sonntags nach St. Viteilius 4), berief der Kaiser alle Magister und Priester auf die Prager Burg und machte ihnen 1431 agister Cristian fard Admivistrater. 1) Contances in der Normandie. 1) Agidius Carlier. ») HI. Inni.
238 1423 fozaniltschal dos Hareler Cune-laus nach Prag: dana Gesandischafl des Böhmen a n°. Coner- iwu, die Compar- tata betreffend. gewesen, abgesandt. Und diese hatten mit den Doctoren der Theolo- gie Disputationen wegen Darreichung des Leibes und des Blutes Christi unter beiden Gestalten an die kleinen Kinder nach der Taufe. Aber sie erreichten es nicht und bewiesen es nicht binlänglich und kehrien unverrichteter Dinge zurück; denn es waren hiezu keine hin- länglichen Gründe; und so blieb dieses unerweislich bis jetzt. (aD—N) Dieses Jahr, Freitags nach heil. Stanislaus, wurden aus Basel, aus dem berüamten christlichen Concilium hoch- und ehrwürdige Gesandte mit voller Vollmacht nach Prag abgeschickt und kamen hier an; zuerst Philibertus, gebürtig aus Rouen, Bischof von Constanz1), Peter von Augsburg gebürtig, Bischof von Mainz, Johann von Polomar, Erzbischof von Barchion, Doctor der Rechte, Richter am päpstlichen Hofe ; Galli 2) Dechant von Cambrai, Doctor der Theologic, Alexander Englisch, Doctor der Theologie (an der Hoch- schule zu Oxfort), Thomas Hasenpach (Haselbach). Domherr von Wien, Doctor der Theologie, Friedrich, Dechant von Regenshurg, Licenciat der Bechte, Heinrich Toke, Domherr von Magdeburg, Doctor der Theologie, Martin, Dechant von Turona (Tour), Baccalar der Theologie, Bruder Johann von Malbrun (Maulbrun), Magister der sieben Künste, oberster Kanzier der Baseler Versammiung. Und sie wurden von den Herren in Prag mit grosser Ehrenbezeugung empsangen. Dann am Sonnabende vor heil. Margaretha gingen diese Baseler Gesandten aus Prag wieder nach Basel. Und mit ihnen gingen die Gesandten und Magister von Böhmen um die Bewilligung und Bestätigung der vier Puncte, um welche die Böhmen anhielten, und vorziglich wegen des Leibes Christi und seines theuern Blutes, damit beides den rechtgläubigen Christen gemeinschaftlich dargereicht werde. Diese Zeit wurde auf Befehl des Kaisers Magister Peter Englisch 1137 lagister Peter En- aus dem Königreiche Böhmen auf Anklage seiner Gegner verwiesen. lisch wird Lavdes Srwiests, Prinster Ehen da wurde dem Magister Konrad (Koranda) das Predigen im oranda Iof Tsber Königreiche Böhmen und der Aufenthalt daselbst ausser in Tabor allein eingrschrátkr. verboten; und zwar unter der Strafe des Ertränkens. Dieses Jahr, Sonntags nach St. Viteilius 4), berief der Kaiser alle Magister und Priester auf die Prager Burg und machte ihnen 1431 agister Cristian fard Admivistrater. 1) Contances in der Normandie. 1) Agidius Carlier. ») HI. Inni.
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239 den Magister Krzischtan. Psarrer von St Michael anf der Aitstadt. zum Administrator in der Geistlichkeit, dem alle his zum künstigen Erzbischofe Gehorsam leisteten. Aber Magister Rokyzana zog mit seinen Priestern zur Vorsicht aus, denn der Kaiser war ihm abge- neigt (D, weil er nicht nach Basel gehen wollte). Und so murrte das Volk: einige erwarleten daraus Gutes, andere Schlimmes. Herr Dionisius Borzek nalm den Magister Rokyzana 1) hinter den Wein- bergen, Nachmittags, als er zu ihm hinkam, auf's Ross und er warlete auf ihn mit mehr als 100 Rossen, und fülrte iln auf den Kunetitzer Berg. und von da wurde er nach Königingrätz gebracht, wo er his zur Besitznahme Prag's durch Georg von Podiebrad blieb. Dieses Jahr, Sonntags vor St. Florian, wurde Magister Przibrom 1133 in die Kirche zu St. Galli auf den Befehl des Kaisers als Pfarrer ein- gefübrt und Magister Johann Papauschek in den Tein zur Multer Gottes. Dieses Jahr, Dienstags vor der Geburt Christi, kehrten die Ab-1187 geordneten aus Basel zurück, als die Herven, die Prager ond die Magister, und brachten die Botschaft vom Baseler Concilium, wic mon sic dort mit Ebren aufgenommen ond ihnen, so lange sie nur wollten, Gehör gegeben. Wo sie ihnen diese Antwort gaben, dass sie darüber nacbsinnen und sich mit anderen Doctoren und Magistern über die Artike) besprechen und dann eine diesem Königreiche angemessene Antworf gehen wollen. Dieses Jahr, am Tage des heiligen Victor2), starb der chrliche tis9 Mann, Magister Krzischtan, Astronom und Pfarrer bei St. Michael anf der Altsladt Prags ; auf dessen Stelle wurde, Mittwoch nach Maria Geburt, Magister Peter Mladjenowitz von den Magistern und Rathsherren bei St. Michael und zwar vorerst in Priesterhause aufge- führt, wo viele anschnliche ansässige Burger und Literaten waren, und von da in dic Kirche. Eben dieses Jahr. Sonnabends nach heil. Leonhard, wurden 1as9 alle Magister und Priester auf's Altstädter Rathhaus beruſen, um sich einen Obern zu wälllen. Und sie wählten den Magister Przibram und den Magister Procop von Pilsen, dass sie den Lauf der geist- lichen Dinge regierten. 1 17 lan. ») 5. Seplember
239 den Magister Krzischtan. Psarrer von St Michael anf der Aitstadt. zum Administrator in der Geistlichkeit, dem alle his zum künstigen Erzbischofe Gehorsam leisteten. Aber Magister Rokyzana zog mit seinen Priestern zur Vorsicht aus, denn der Kaiser war ihm abge- neigt (D, weil er nicht nach Basel gehen wollte). Und so murrte das Volk: einige erwarleten daraus Gutes, andere Schlimmes. Herr Dionisius Borzek nalm den Magister Rokyzana 1) hinter den Wein- bergen, Nachmittags, als er zu ihm hinkam, auf's Ross und er warlete auf ihn mit mehr als 100 Rossen, und fülrte iln auf den Kunetitzer Berg. und von da wurde er nach Königingrätz gebracht, wo er his zur Besitznahme Prag's durch Georg von Podiebrad blieb. Dieses Jahr, Sonntags vor St. Florian, wurde Magister Przibrom 1133 in die Kirche zu St. Galli auf den Befehl des Kaisers als Pfarrer ein- gefübrt und Magister Johann Papauschek in den Tein zur Multer Gottes. Dieses Jahr, Dienstags vor der Geburt Christi, kehrten die Ab-1187 geordneten aus Basel zurück, als die Herven, die Prager ond die Magister, und brachten die Botschaft vom Baseler Concilium, wic mon sic dort mit Ebren aufgenommen ond ihnen, so lange sie nur wollten, Gehör gegeben. Wo sie ihnen diese Antwort gaben, dass sie darüber nacbsinnen und sich mit anderen Doctoren und Magistern über die Artike) besprechen und dann eine diesem Königreiche angemessene Antworf gehen wollen. Dieses Jahr, am Tage des heiligen Victor2), starb der chrliche tis9 Mann, Magister Krzischtan, Astronom und Pfarrer bei St. Michael anf der Altsladt Prags ; auf dessen Stelle wurde, Mittwoch nach Maria Geburt, Magister Peter Mladjenowitz von den Magistern und Rathsherren bei St. Michael und zwar vorerst in Priesterhause aufge- führt, wo viele anschnliche ansässige Burger und Literaten waren, und von da in dic Kirche. Eben dieses Jahr. Sonnabends nach heil. Leonhard, wurden 1as9 alle Magister und Priester auf's Altstädter Rathhaus beruſen, um sich einen Obern zu wälllen. Und sie wählten den Magister Przibram und den Magister Procop von Pilsen, dass sie den Lauf der geist- lichen Dinge regierten. 1 17 lan. ») 5. Seplember
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240 1412 Johann, Theologine docter † 111Im Jahre Christi 1441, vor heil. Antonius, kamen die Legaten Papil Fokz nad des Papstes Felix an, die der Rector der Prager Hochschule mit den Engevius schickea shee Gerandten aack Magistern und Studenten im Hause beim Elephanten besuchten und Prag. Recter mit Confecte aus der Apotheke ihnen auftrugen, nachdem sie vorerst der Ueiversile na- eine schöne Vorrede gemacht. Und dann zeigten die Legaten vor pfangt sie. allem die Urkunde, benachrichtigend die Wahl des Felix V. als des rechten und ordentlichen Papstes, der mit Recht vom ganzen Conci- lium gewählt wurde. Dann wurde die Absetzung des Papstes Eugen sammt deren Ursachen vorgelesen, und dass man von seinem Gehor- same abstehen und dem Felix unter der Strafe des Bannes Gehorsam versprechen soll. Item zeigten sie ihr Beglaubigungsschreiben vom Eugenius (Felix) an alle christliche Königreiche. Solche Reden legte man den vornehmen Herren, Edelleuten und Städten vor. Deswegen alle übereinstimmig diesen Legaten antworteten, dass sie von der Partei der römischen Kirche im Glauben geblieben und bleiben und nach den Compactaten Gehorsam leisten wollen. Und sie baten diese Legaten, die Compactaten ihres Orts und ihrer Zeit, ihrer Sprache gemäss zu bestätigen. Weil die Legaten keinen Willen (Vollmacht) hatten, so gingen sic in ihrer Gesandtschaft nach anderen Orten. Da sie indessen noch in Prag waren, kamen die Gesandten vom Papste Eugenius mit Bullen und Urkunden nach Prag, verkündigten ihre Rechtfertigung und bestätigten ihren Papst als den wahren unſchl- baren der römischen Kirche. Dieses Jahr starb der ehrwürdige Vater Johann. Doctor der Theologie, Examinator im Palaste der römischen Kirche zur Zeit des Papsles Eugenius. 1113 Dieses Jahr, nach heil. Bartholomäus, beriefen die Prager alle Wianer Studentan Magister aller Collegien auf's Altstädter Rathhaus über die Aufnahme wollen tur Uatrer- der Magister und Studenten von Wien, dass viele an die Prager situl in Prag. Waram aie toráck- Hochschule kommen wollten, wenn man ihnen während der Studien gingcn. freien Aufenthalt und den Gebrauch ihrer Freiheit in allen ihren Vor- fällen nach Gewohnheil und Sitte gestatten wolite. Die Hauptstädte (der Prager Städte) willigten dazu sammt den Rathsherren, der Ge- meinde und dem Rector der Universität mit den Magistern ein, dass sic mit aller Sicherheit für ihre Person und Habe ankommen, nur dass sie sich ehrlich benchmen, und die Böhmen wegen des Genusses unter beiden Gestalten nicht verketzern sollten. (L. Sie bliehen aber eben wegen des Genusses unter beiden Gestalten, um selhen nicht
240 1412 Johann, Theologine docter † 111Im Jahre Christi 1441, vor heil. Antonius, kamen die Legaten Papil Fokz nad des Papstes Felix an, die der Rector der Prager Hochschule mit den Engevius schickea shee Gerandten aack Magistern und Studenten im Hause beim Elephanten besuchten und Prag. Recter mit Confecte aus der Apotheke ihnen auftrugen, nachdem sie vorerst der Ueiversile na- eine schöne Vorrede gemacht. Und dann zeigten die Legaten vor pfangt sie. allem die Urkunde, benachrichtigend die Wahl des Felix V. als des rechten und ordentlichen Papstes, der mit Recht vom ganzen Conci- lium gewählt wurde. Dann wurde die Absetzung des Papstes Eugen sammt deren Ursachen vorgelesen, und dass man von seinem Gehor- same abstehen und dem Felix unter der Strafe des Bannes Gehorsam versprechen soll. Item zeigten sie ihr Beglaubigungsschreiben vom Eugenius (Felix) an alle christliche Königreiche. Solche Reden legte man den vornehmen Herren, Edelleuten und Städten vor. Deswegen alle übereinstimmig diesen Legaten antworteten, dass sie von der Partei der römischen Kirche im Glauben geblieben und bleiben und nach den Compactaten Gehorsam leisten wollen. Und sie baten diese Legaten, die Compactaten ihres Orts und ihrer Zeit, ihrer Sprache gemäss zu bestätigen. Weil die Legaten keinen Willen (Vollmacht) hatten, so gingen sic in ihrer Gesandtschaft nach anderen Orten. Da sie indessen noch in Prag waren, kamen die Gesandten vom Papste Eugenius mit Bullen und Urkunden nach Prag, verkündigten ihre Rechtfertigung und bestätigten ihren Papst als den wahren unſchl- baren der römischen Kirche. Dieses Jahr starb der ehrwürdige Vater Johann. Doctor der Theologie, Examinator im Palaste der römischen Kirche zur Zeit des Papsles Eugenius. 1113 Dieses Jahr, nach heil. Bartholomäus, beriefen die Prager alle Wianer Studentan Magister aller Collegien auf's Altstädter Rathhaus über die Aufnahme wollen tur Uatrer- der Magister und Studenten von Wien, dass viele an die Prager situl in Prag. Waram aie toráck- Hochschule kommen wollten, wenn man ihnen während der Studien gingcn. freien Aufenthalt und den Gebrauch ihrer Freiheit in allen ihren Vor- fällen nach Gewohnheil und Sitte gestatten wolite. Die Hauptstädte (der Prager Städte) willigten dazu sammt den Rathsherren, der Ge- meinde und dem Rector der Universität mit den Magistern ein, dass sic mit aller Sicherheit für ihre Person und Habe ankommen, nur dass sie sich ehrlich benchmen, und die Böhmen wegen des Genusses unter beiden Gestalten nicht verketzern sollten. (L. Sie bliehen aber eben wegen des Genusses unter beiden Gestalten, um selhen nicht
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241 loben und bestatigen zu scheinen, unier ihren Deutschen, und die Böhmen in Böhmen 1). Dieses Jahr gab man an grossen Landtage der vornehmen mu Herren den Priestern der Taboriten offentlich vor der ganzen Ver- sammlung Gehör. Und da wurden die Artikel ihres Glanbens gelesen und bekannt gemacht; diese vertheidigte recht der verheirathete Priester Kwirin, vor allen, stutzte tapfer seine Gründe und bewies. dass alle ihre Artikel inrig und gegen den Glauben der allgemeinen Kirche seien. Hernach überlegten und berathschlagten diese Herren, Edelleute und Stidte insbesondere über's allgemeine Wohl des Königreiebes, und die Magister disputirten auch insbesondere mit den Priestern der Taboriten im grossen Vorhause des Rathbauses. Und nachdem sie geendigt hatten, ergaben sich beide Parteien dem Ansspruche des Herrenstandes, dass die Parteien sich damit zufrieden stellen, wessen Sache Beifall finden wird. Und als die Herren das wahre Glaubensbekenntnis über das Sakrament des Altars und iber die andern Sakramente hörten, lobten sie den Glauben der Priester und Magister von Prag, und dass sie es ebenso wie sie hallen, in Allem übereinkommen und bis in den Tod verthei- digen wollen; und sowohl die Weltlichen als die Geistlieben beider Parteien stellten sich damit zufrieden und stimmten mit einander iiberein und versprachen sich beides mit reinem Glauben. Und als sie das beendeten, quiltirten sie alle Verschreibungen sammt den Bür- gen (Bürgsebasten) und liessen alle frei, sangen dann Te Deum lau- damus. Diupat der taheric- tehrn Pritite: mia des Dociarro in Relegionavehen Dieses Jahr. Montag nach heil. Laurenz, kam der Rector der ita Prager Hochschule mit den Docloren, Magistern, Baccalaren und Stu- Die Ualverots Mlag" berm Magi- denten auf's Altstädter Rathbaus vor die Rathsherren, mit der Klage sursle wigem lajn- Dira gexen Stwürn- gegen einige Laien, welche den Studenten Schande angetban hatten teM. und vorzöglich jenen, die neu an der Hochschule ankamen. Als die Herren die Klage angehört hatten, antworteten sie, es thue ihnen leid und sie wollen jenen nachsragen und sie bestrafen, um andern Furcht zu machen. Dann verlangten sie auch, die Studenten zu zäbmen, in- dem einige ausgelassen seien, und mit Wasfen in die Schenkstuben kãmen. 1) DaM Wiener damals In Prag waren und akademische Grade erlangten, beweist der liber decanorum facultalix philotophiche ll, S. 16&. Fontes Abth. 1, Bd. VII. 16
241 loben und bestatigen zu scheinen, unier ihren Deutschen, und die Böhmen in Böhmen 1). Dieses Jahr gab man an grossen Landtage der vornehmen mu Herren den Priestern der Taboriten offentlich vor der ganzen Ver- sammlung Gehör. Und da wurden die Artikel ihres Glanbens gelesen und bekannt gemacht; diese vertheidigte recht der verheirathete Priester Kwirin, vor allen, stutzte tapfer seine Gründe und bewies. dass alle ihre Artikel inrig und gegen den Glauben der allgemeinen Kirche seien. Hernach überlegten und berathschlagten diese Herren, Edelleute und Stidte insbesondere über's allgemeine Wohl des Königreiebes, und die Magister disputirten auch insbesondere mit den Priestern der Taboriten im grossen Vorhause des Rathbauses. Und nachdem sie geendigt hatten, ergaben sich beide Parteien dem Ansspruche des Herrenstandes, dass die Parteien sich damit zufrieden stellen, wessen Sache Beifall finden wird. Und als die Herren das wahre Glaubensbekenntnis über das Sakrament des Altars und iber die andern Sakramente hörten, lobten sie den Glauben der Priester und Magister von Prag, und dass sie es ebenso wie sie hallen, in Allem übereinkommen und bis in den Tod verthei- digen wollen; und sowohl die Weltlichen als die Geistlieben beider Parteien stellten sich damit zufrieden und stimmten mit einander iiberein und versprachen sich beides mit reinem Glauben. Und als sie das beendeten, quiltirten sie alle Verschreibungen sammt den Bür- gen (Bürgsebasten) und liessen alle frei, sangen dann Te Deum lau- damus. Diupat der taheric- tehrn Pritite: mia des Dociarro in Relegionavehen Dieses Jahr. Montag nach heil. Laurenz, kam der Rector der ita Prager Hochschule mit den Docloren, Magistern, Baccalaren und Stu- Die Ualverots Mlag" berm Magi- denten auf's Altstädter Rathbaus vor die Rathsherren, mit der Klage sursle wigem lajn- Dira gexen Stwürn- gegen einige Laien, welche den Studenten Schande angetban hatten teM. und vorzöglich jenen, die neu an der Hochschule ankamen. Als die Herren die Klage angehört hatten, antworteten sie, es thue ihnen leid und sie wollen jenen nachsragen und sie bestrafen, um andern Furcht zu machen. Dann verlangten sie auch, die Studenten zu zäbmen, in- dem einige ausgelassen seien, und mit Wasfen in die Schenkstuben kãmen. 1) DaM Wiener damals In Prag waren und akademische Grade erlangten, beweist der liber decanorum facultalix philotophiche ll, S. 16&. Fontes Abth. 1, Bd. VII. 16
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242 Den Mazpterlloky- 112a Eetroffend. 1246 Dör selníner Bi- achof weigeri zich blhmisckr Siadra- lčů rutrůkcih- nIS Diese Zeit ging Herr Meinhard, Oberstburggraf und Hauptmann Der Rector der Uoirenitsi aleMi-von Prag, oberster Beseblshaber von Karlstein, mit cinigen Herren conminar ruc Be-und Bürgermeistern der heiden Städte, mit dem Rector der Universi- aichlignog her tâl ans Prag, um die Reichskleinodien zu beschen und zu untersuchen. Rrichekleinodlen. die da anfbewahrt waren, und fand sie alle in der Gänze. Dieses Jahr kehrten die Magister. Baccalaren und Studenten aus Meissen, die für die Weihe nach Stolben zum Bischofe von Meissen gegangen, zuruck und sagten, wie sie der Bischof zur Weihe nicht zulassen wollte, ausser wenn sie vorerst den Genuss unter beiden Gestalten abgeschworen bätten. Und sie entsagten lieber, die Weihe zu empfangen, als das zum Spott der göttlichen Wahrheit und zur Schande des Königreiches zu thun. Aber alles das kam anf Anstiften des Prager Capitels und des Magisters Papuschek, die hinschrieben, dass der Bischof auf keine Weise es thue. Dieses Jahr gingen einige Jünger aus Frömmigkeit in's slavische Kloster und machten das Gelübde in der Jungferschaft zu bleiben, und es waren ihrer vier: der sünste, ein Schüler, entsagte der Welt. Und sic erhielten vom Magister Przibram auf die dazu gehörige Weise und zwar nach dem Hochamte die Bestätigung. Dicses Jahr, a Vorabende vor heil. Jakob, brachte der junge Procop Babenstein Urkunden vom Papste und römischen Könige. vorzugsweise über den Gehorsam gegen die römische Kirche, dass der Papst dem Königreiche Böhmen, wenn es ihm Gehorsam leiste, liebreich begegnen, und alles Nothige thun wolle. Dazu wurde der Rector der Universität mit den Doctoren, Magistern und Priestern anſ's Rothbaus vor die Barone und Rathsherren beruſen, wie sie sich dabei verhalten würden. Und alle, sowohl Geistliche als Wellliche, besprachen sich darüber gemeinschaftlich und antworleten, dass wir an den Compactaten halten und zwar so halten und zu halten gedenken, wie der Artikel unter dem Kaiser Sigmund und dem Baseler Concilium und den Böhmen bescblossen wurde. Und so erregten sie ein so grosses Murren und Geschrei gegen sich (das Prager Capitel mit den Edelleuten), dass alle verschiedener Meinung auseinander gehen wollten. Da verlangte auch Magister Rokyzan, dass alle Magister und Domherren berusen würden, um 2n bekennen, was sie gegen den Lebenswandel des vorgenaanten Ma- gisters Rokyzan und gegen seine Auffültrung wüssten, was ihm zum Nachtheile und Hinderniss dieser Würde ware, und alle stellten sich Dio Compactalen betrelmd. 1416 1446 1146
242 Den Mazpterlloky- 112a Eetroffend. 1246 Dör selníner Bi- achof weigeri zich blhmisckr Siadra- lčů rutrůkcih- nIS Diese Zeit ging Herr Meinhard, Oberstburggraf und Hauptmann Der Rector der Uoirenitsi aleMi-von Prag, oberster Beseblshaber von Karlstein, mit cinigen Herren conminar ruc Be-und Bürgermeistern der heiden Städte, mit dem Rector der Universi- aichlignog her tâl ans Prag, um die Reichskleinodien zu beschen und zu untersuchen. Rrichekleinodlen. die da anfbewahrt waren, und fand sie alle in der Gänze. Dieses Jahr kehrten die Magister. Baccalaren und Studenten aus Meissen, die für die Weihe nach Stolben zum Bischofe von Meissen gegangen, zuruck und sagten, wie sie der Bischof zur Weihe nicht zulassen wollte, ausser wenn sie vorerst den Genuss unter beiden Gestalten abgeschworen bätten. Und sie entsagten lieber, die Weihe zu empfangen, als das zum Spott der göttlichen Wahrheit und zur Schande des Königreiches zu thun. Aber alles das kam anf Anstiften des Prager Capitels und des Magisters Papuschek, die hinschrieben, dass der Bischof auf keine Weise es thue. Dieses Jahr gingen einige Jünger aus Frömmigkeit in's slavische Kloster und machten das Gelübde in der Jungferschaft zu bleiben, und es waren ihrer vier: der sünste, ein Schüler, entsagte der Welt. Und sic erhielten vom Magister Przibram auf die dazu gehörige Weise und zwar nach dem Hochamte die Bestätigung. Dicses Jahr, a Vorabende vor heil. Jakob, brachte der junge Procop Babenstein Urkunden vom Papste und römischen Könige. vorzugsweise über den Gehorsam gegen die römische Kirche, dass der Papst dem Königreiche Böhmen, wenn es ihm Gehorsam leiste, liebreich begegnen, und alles Nothige thun wolle. Dazu wurde der Rector der Universität mit den Doctoren, Magistern und Priestern anſ's Rothbaus vor die Barone und Rathsherren beruſen, wie sie sich dabei verhalten würden. Und alle, sowohl Geistliche als Wellliche, besprachen sich darüber gemeinschaftlich und antworleten, dass wir an den Compactaten halten und zwar so halten und zu halten gedenken, wie der Artikel unter dem Kaiser Sigmund und dem Baseler Concilium und den Böhmen bescblossen wurde. Und so erregten sie ein so grosses Murren und Geschrei gegen sich (das Prager Capitel mit den Edelleuten), dass alle verschiedener Meinung auseinander gehen wollten. Da verlangte auch Magister Rokyzan, dass alle Magister und Domherren berusen würden, um 2n bekennen, was sie gegen den Lebenswandel des vorgenaanten Ma- gisters Rokyzan und gegen seine Auffültrung wüssten, was ihm zum Nachtheile und Hinderniss dieser Würde ware, und alle stellten sich Dio Compactalen betrelmd. 1416 1446 1146
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243 ein und antworteten, dass sie nichts wüssten. Sogleich verlangte Magister Rokyzan darüber ein Zeugnis von den ösfentlichen Schreibern. Dieses Jahr, nach heil. Philippi und Jakobi, brachte man Urkun-H1r den aus Rom vom Papste Nicolaus V. zum Rector der Universität und zu den Magistern der Prager Hochschule; die erste, eine Bulle mit bleiernem Siegel, die anzeigte, wie dieser Papst zum Papste gewählt worden, und in der er verlangt, dass der Rector mit der ganzen Hoch- schule ein Hochamt und eine Procession zum heiligen Geist bestelle, damit ihn Gott die anvertraute Kirche gut regieren lasse ; die zweite mit drei Siegeln von den Cardinälen, gleichfalls derselben Form. Und es geschah, wie sie es verlangten. Diese Messe wurde in der Kirche bei St. Galli gesungen, und gleich nach dem Ablesen derselben machte Magister Heinrich, Licenciat der Theologie, auf der Kanzel eine feierliche Aufmunterung und lobte das Leben und die Sitten des obgenannten Nicolaus. Als dieser geendet hat, bestieg Magister Przibram den Predigistubl mit den Bullen und hielt, ehe er zu lesen angesangen, eine schöne Rede. Als er geendet hat, so sang man ein Te Deum Laudamus und dann endigle man die Messe. Dies geschah am Tage des heil. Stanislaus. Dieses Jahr. Sonntags vor heil. Veit, hatte Magister Przibram 1117 eine öffentliche Disputation im grossen Collegium, ond machte die Quaestion von der heil. Dreifaltigkeit und alle Magister disputirten gegen ihn, und er sass am Baccalarsitze, und Magister Heinrich, Licenciat der Theologie, als Examinator auf dem Magistersitze und hörte sowohl, welche disputirten, als welche antworteten und war der Vermitiler ihrer Streitfragen. Dieses Jahr, vor heil. Clemens, brachte Magister Heinrich, 1112 Licenciat der Theologie cine Bulle vom Papst Nicolaus V. an den Rector der Universität und an die Magister der Prager Hochschule und diese wurde dann in die Kirche der Mutter Gottes vor dem Tein gebracht. Und hier seierle man die Messe zum heil. Geiste, und Magister Przibram hielt eine lateinische Rede und las nach dem Schlusse die Bulle vor allen, dass der Papst dic Universität und alles was vom Kaiser Karl und dem Papste Urban mit Privilegien einge- setzt war, bestätige. Und daran batten die Magister und Studenten der Prager Hochschule grosse Freude. Im Jahre Christi 1448. Mittwoch am Tage des heil. Philipp und 14s Jakob, kam ein Legal vom Papste nach Prag, der Cardinal vom 16°
243 ein und antworteten, dass sie nichts wüssten. Sogleich verlangte Magister Rokyzan darüber ein Zeugnis von den ösfentlichen Schreibern. Dieses Jahr, nach heil. Philippi und Jakobi, brachte man Urkun-H1r den aus Rom vom Papste Nicolaus V. zum Rector der Universität und zu den Magistern der Prager Hochschule; die erste, eine Bulle mit bleiernem Siegel, die anzeigte, wie dieser Papst zum Papste gewählt worden, und in der er verlangt, dass der Rector mit der ganzen Hoch- schule ein Hochamt und eine Procession zum heiligen Geist bestelle, damit ihn Gott die anvertraute Kirche gut regieren lasse ; die zweite mit drei Siegeln von den Cardinälen, gleichfalls derselben Form. Und es geschah, wie sie es verlangten. Diese Messe wurde in der Kirche bei St. Galli gesungen, und gleich nach dem Ablesen derselben machte Magister Heinrich, Licenciat der Theologie, auf der Kanzel eine feierliche Aufmunterung und lobte das Leben und die Sitten des obgenannten Nicolaus. Als dieser geendet hat, bestieg Magister Przibram den Predigistubl mit den Bullen und hielt, ehe er zu lesen angesangen, eine schöne Rede. Als er geendet hat, so sang man ein Te Deum Laudamus und dann endigle man die Messe. Dies geschah am Tage des heil. Stanislaus. Dieses Jahr. Sonntags vor heil. Veit, hatte Magister Przibram 1117 eine öffentliche Disputation im grossen Collegium, ond machte die Quaestion von der heil. Dreifaltigkeit und alle Magister disputirten gegen ihn, und er sass am Baccalarsitze, und Magister Heinrich, Licenciat der Theologie, als Examinator auf dem Magistersitze und hörte sowohl, welche disputirten, als welche antworteten und war der Vermitiler ihrer Streitfragen. Dieses Jahr, vor heil. Clemens, brachte Magister Heinrich, 1112 Licenciat der Theologie cine Bulle vom Papst Nicolaus V. an den Rector der Universität und an die Magister der Prager Hochschule und diese wurde dann in die Kirche der Mutter Gottes vor dem Tein gebracht. Und hier seierle man die Messe zum heil. Geiste, und Magister Przibram hielt eine lateinische Rede und las nach dem Schlusse die Bulle vor allen, dass der Papst dic Universität und alles was vom Kaiser Karl und dem Papste Urban mit Privilegien einge- setzt war, bestätige. Und daran batten die Magister und Studenten der Prager Hochschule grosse Freude. Im Jahre Christi 1448. Mittwoch am Tage des heil. Philipp und 14s Jakob, kam ein Legal vom Papste nach Prag, der Cardinal vom 16°
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244 Der püpstliche Le- gan Cardinalis a St. Angels sthert dre Zwaetracht an. heil. Engel, ob er nicht das Land wieder in die vorige Ordnung brin- gen könnte. Und als dieser Legat gegen Prag kam, so zog man ihm mit einer so feierlichen Procession ans Prag entgegen, als wenn man einen neuen König empfangen wollte; denn in dieser Procession gingen ihm alle Schüler, gross und klein, die Domherren, alle Doctoren, Magister, Baccalaren, Studenten, Priester, Mönche, alle Zünste von allen Städten Prags unter ihrer Fahne aus Prag bis gegen Krtsch entgegen. Und die Alfstädter Rathsherren gingen unterm Trag- himmel voran, nach ihnen die Neustädter und dann die Kleinseitner nach alterthümlichem Gebrauche mit silbernen Stäben, nahmen ihn untern Traghimmel auf und gingen mit ilim nach Prag, ind em sie dicses lateinisch sangen: „Willkommen bist du uns, liebster Vater, den wir in unsern traurigen Zeiten erwartelen, willkommen bist du uns mit den göttlichen Gaben, um alle zu segnen, die eines guten Willens sind“. Und als er durch Prag über die Neustadt in die Altstadt fuhr, läutete man in allen Klöstern und Kirchen ihm entgegen, und führte ihn in die Kirche der Mutter Gottes vor dem Tein, und dann in's Haus zum Elephanten (B. Nie hörte man's von Alters Zeit her, dass einem Sterblichen, wie diesem Legaten, so grosse Ehre geschehen wäre). Und als er in Prag wohate, kamen zu ihm die Rathsherren mit den Magistern, und diese disputirten mit ihm. Und da die Römer gegen ihren Willen die Erwartung sprachen (täuschten)1).... so wurden die Böhmen gegen den Legaten so aufgebracht, dass sie Ab- schen und Hass gegen ihn hatten. Und als die Magister die Compac- taten des Glauhens recht vertheidigten, so bat er sie, ihm die Com- pactaten zu zeigen. Als sie ihm selbe gebracht batten, nahm er sie in den Wagen und wollte mit ihnen wegfahren. Da kamen Magister Przibram und Magister Johann Rokyzan vollen Eifers vor die Raths- herren mit dieser Klage, und sie sollten dessen fürseben; denn Ma- gister Rokyzan ist auch aus Königingrätz gekommen. Und so gingen die Herren zu ihm, er möchte ihnen die Compactaten zurückgeben. wenn er es nicht thue, so solle er wissen, dass die Gemeinde in Auf- ruhr sei: „du wirst uns sammt dem Rosenberg nicht davonkommen“. Und er bat, indem er sagte : „weil wir sie schon im Wagen aufbe- wahrt haben, so bitten wir, mit unsern Sachen nicht mehr rühren zu müssen, bis in Beneschau geb ich sie euch zurück. Und sje 2 Palncky IV, §. 187.
244 Der püpstliche Le- gan Cardinalis a St. Angels sthert dre Zwaetracht an. heil. Engel, ob er nicht das Land wieder in die vorige Ordnung brin- gen könnte. Und als dieser Legat gegen Prag kam, so zog man ihm mit einer so feierlichen Procession ans Prag entgegen, als wenn man einen neuen König empfangen wollte; denn in dieser Procession gingen ihm alle Schüler, gross und klein, die Domherren, alle Doctoren, Magister, Baccalaren, Studenten, Priester, Mönche, alle Zünste von allen Städten Prags unter ihrer Fahne aus Prag bis gegen Krtsch entgegen. Und die Alfstädter Rathsherren gingen unterm Trag- himmel voran, nach ihnen die Neustädter und dann die Kleinseitner nach alterthümlichem Gebrauche mit silbernen Stäben, nahmen ihn untern Traghimmel auf und gingen mit ilim nach Prag, ind em sie dicses lateinisch sangen: „Willkommen bist du uns, liebster Vater, den wir in unsern traurigen Zeiten erwartelen, willkommen bist du uns mit den göttlichen Gaben, um alle zu segnen, die eines guten Willens sind“. Und als er durch Prag über die Neustadt in die Altstadt fuhr, läutete man in allen Klöstern und Kirchen ihm entgegen, und führte ihn in die Kirche der Mutter Gottes vor dem Tein, und dann in's Haus zum Elephanten (B. Nie hörte man's von Alters Zeit her, dass einem Sterblichen, wie diesem Legaten, so grosse Ehre geschehen wäre). Und als er in Prag wohate, kamen zu ihm die Rathsherren mit den Magistern, und diese disputirten mit ihm. Und da die Römer gegen ihren Willen die Erwartung sprachen (täuschten)1).... so wurden die Böhmen gegen den Legaten so aufgebracht, dass sie Ab- schen und Hass gegen ihn hatten. Und als die Magister die Compac- taten des Glauhens recht vertheidigten, so bat er sie, ihm die Com- pactaten zu zeigen. Als sie ihm selbe gebracht batten, nahm er sie in den Wagen und wollte mit ihnen wegfahren. Da kamen Magister Przibram und Magister Johann Rokyzan vollen Eifers vor die Raths- herren mit dieser Klage, und sie sollten dessen fürseben; denn Ma- gister Rokyzan ist auch aus Königingrätz gekommen. Und so gingen die Herren zu ihm, er möchte ihnen die Compactaten zurückgeben. wenn er es nicht thue, so solle er wissen, dass die Gemeinde in Auf- ruhr sei: „du wirst uns sammt dem Rosenberg nicht davonkommen“. Und er bat, indem er sagte : „weil wir sie schon im Wagen aufbe- wahrt haben, so bitten wir, mit unsern Sachen nicht mehr rühren zu müssen, bis in Beneschau geb ich sie euch zurück. Und sje 2 Palncky IV, §. 187.
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245 schiekten nach ihm den Herrn Peter von Sternberg und von Holitz, und den Przihik von Klenau und mil ihnen mohr als gegen 400 Reiter mit dem Austrag, sich seiner zu bemächtigen, wenn er sie in Güte nicht zurückgeben wollte: denn Rosenberg ist samimt allen seinen drei Söhnen mit dem Legaten nach Prag gekommen und mil ihm weggefabren (K. Und so richtete dieser Legat dabei nichts ans und .) gah noch zu grösseren Unruhen Anlass Dieses Jahr. vor Weibnachten, starb der berühmte und hochge-118 Magitle Prai- bran †. schätzte Magister Przibram, der eine grosse Beredsamkeit besass ; er verhinderte das Auskommen der Gegenpartei. Dieses Jahr. Mittwoch vor heil, Apostel Gottes Mathäus, starb (112 Wanrelur (d. 5. Waniek von Waleczow, Unterkämmerer des Königreiches Böhmen, Wouzl) de Walerow vom Priester Lupacz doctor idoneus genannt. Dieser wollte die gemaal docter ido- neus †. Priester in den Block wersen. Dieses Jahr stiften die Prager Magister und Priester einige s47s. Groust Zalaamen- Herren, wie den Herrn Johann Towaczowsky, sesshast zu Bunzlau kutfl n Celkgo den Herrn Jenetz, Burggrafen von Prag, den Herrn Samuel, Unter- wogen Religioni- rachen- kämmerer des Kónigreiches Böhmen an, einen Landtag Montags am Tage des heil. Laurentius in Prag zu bestimmen, und die Herren, Edelleute. Städte und Priester vorzuladen, indem sie vorgaben, dass es der göttlichen Wabrheit wegen ganz nothwendig sei, und dass man die göttliche Wahrheit unterdrücken wolle. Deshalb berath- schlagten sie sich vorersf, und baten den König Wladislaus, dass er ihnen diesen Landtag in Prag bewillige, aber sagten nicht, über was, sondern sprachen nur, dass es Sr. Majestät dem Könige zum Besten, zur Ehre und Ruhe sein werde; dies bewilligte ihnen der König. Als man deshalb sich auf dem Landtage versammelt hat, so machten die Herren vor allen bekannt, dass sie es ausis Verlangen und Bitten der Magister and Priester gethan. Dann dankten die Magister und Priester den Herren, Edelleuten und Städten, dass sie sich auf ihr Verlongen und Bitten versammelt haben. Deshalb gleich darauf fingen die Ma- gister und Priester an, wider die Domherren, Mönche und Priester zu reden, welche, obwohl sie vordem mit ihnen gewesen, sich von ihnen getreant und der römischen Kirche sich unterworfen haben. sowie wider andere, welche unter heiden Gestalten nicht empsangen wollten, dass man sie nicht dulden, sondern wie sie es weit- läufig besprachen und dazu anreizten, verweisen und ausrotten sofle, damit ihre Brüderschafl nach ihrem Willen bestehe und dass
245 schiekten nach ihm den Herrn Peter von Sternberg und von Holitz, und den Przihik von Klenau und mil ihnen mohr als gegen 400 Reiter mit dem Austrag, sich seiner zu bemächtigen, wenn er sie in Güte nicht zurückgeben wollte: denn Rosenberg ist samimt allen seinen drei Söhnen mit dem Legaten nach Prag gekommen und mil ihm weggefabren (K. Und so richtete dieser Legat dabei nichts ans und .) gah noch zu grösseren Unruhen Anlass Dieses Jahr. vor Weibnachten, starb der berühmte und hochge-118 Magitle Prai- bran †. schätzte Magister Przibram, der eine grosse Beredsamkeit besass ; er verhinderte das Auskommen der Gegenpartei. Dieses Jahr. Mittwoch vor heil, Apostel Gottes Mathäus, starb (112 Wanrelur (d. 5. Waniek von Waleczow, Unterkämmerer des Königreiches Böhmen, Wouzl) de Walerow vom Priester Lupacz doctor idoneus genannt. Dieser wollte die gemaal docter ido- neus †. Priester in den Block wersen. Dieses Jahr stiften die Prager Magister und Priester einige s47s. Groust Zalaamen- Herren, wie den Herrn Johann Towaczowsky, sesshast zu Bunzlau kutfl n Celkgo den Herrn Jenetz, Burggrafen von Prag, den Herrn Samuel, Unter- wogen Religioni- rachen- kämmerer des Kónigreiches Böhmen an, einen Landtag Montags am Tage des heil. Laurentius in Prag zu bestimmen, und die Herren, Edelleute. Städte und Priester vorzuladen, indem sie vorgaben, dass es der göttlichen Wabrheit wegen ganz nothwendig sei, und dass man die göttliche Wahrheit unterdrücken wolle. Deshalb berath- schlagten sie sich vorersf, und baten den König Wladislaus, dass er ihnen diesen Landtag in Prag bewillige, aber sagten nicht, über was, sondern sprachen nur, dass es Sr. Majestät dem Könige zum Besten, zur Ehre und Ruhe sein werde; dies bewilligte ihnen der König. Als man deshalb sich auf dem Landtage versammelt hat, so machten die Herren vor allen bekannt, dass sie es ausis Verlangen und Bitten der Magister and Priester gethan. Dann dankten die Magister und Priester den Herren, Edelleuten und Städten, dass sie sich auf ihr Verlongen und Bitten versammelt haben. Deshalb gleich darauf fingen die Ma- gister und Priester an, wider die Domherren, Mönche und Priester zu reden, welche, obwohl sie vordem mit ihnen gewesen, sich von ihnen getreant und der römischen Kirche sich unterworfen haben. sowie wider andere, welche unter heiden Gestalten nicht empsangen wollten, dass man sie nicht dulden, sondern wie sie es weit- läufig besprachen und dazu anreizten, verweisen und ausrotten sofle, damit ihre Brüderschafl nach ihrem Willen bestehe und dass
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246 dies dem Konige zur Ebre gereichen werde. Deshalh sprachen sie dann auch, dass jene, von denen ans ihnen irgendwo, entweder zu Prag oder anderwärfs in den Kirchen, unter beiden Gestalten, der Leib und das Blut dargereicht und die ans diesen Orten vertrieben worden sind, wieder zurückberufen werden sollen. Ebenso sprach man dann wieder, dass man im Wälschlande seit zwer Jahren böh- mische Schuler zu Priestern nichl einweihen wolle, warum dieses und woher es gekommen, durch wen es oder wesseuwegen es ist. Ehen so sprach man dann vom Erzhjschofe, dass er sich dessen fürsehen solle, auch sprach man von der Brüderschaft und vom Frieden. Und gleich auf derselben Stelle wie beim grossen Concilium sing man an, Lieder von Bischöfen und Cardinälen zu singen. Dann hestand man darauf, dass jene, welche sie von der göttlichen Wahrheit verdrän- gen wollten, sich schriftlich verbinden, dass sie sich, so lange sie leben, mit Leib und Gut verbinden. Ehenso bestand man auf diesem Landtage darauf, dass mit Sr. Majestil dem Könige wegen des Erz- bischoses gesprochen werde und wenn Se. Majestät nicht geruhen wolle, darauf nach seiner eigenen Versicherung zu dringen, dass wir Priester selbst uns einen Bischof wahlen und in dem Bis- thumne bestätigen wollen. Und hiemit gingen sic, die Magister, Prie- ster und eme Menge Volkes aus dem grossen Collegium unter frohem Gesange in den Koniginhof; und hier sprachen sie hierüber wegen des Erzbischofes vor dem Konige, damit Se. Majestät obne Verzug darauf dringe, um ihnen hierüber Antwort zu geben gerube. Da versprach ihnen König Wladislaw Antwort zu geben, bis er seine Räthe bei sich haben werde. Daranf gingen sie auseinander. Dieses Jahrestarh M. Michael von Stráž (Wartenburg?). Colle- giat des grossen Collegiums, und wurde bei St. Galli begraben. Magiiter Michar! de Stril †.
246 dies dem Konige zur Ebre gereichen werde. Deshalh sprachen sie dann auch, dass jene, von denen ans ihnen irgendwo, entweder zu Prag oder anderwärfs in den Kirchen, unter beiden Gestalten, der Leib und das Blut dargereicht und die ans diesen Orten vertrieben worden sind, wieder zurückberufen werden sollen. Ebenso sprach man dann wieder, dass man im Wälschlande seit zwer Jahren böh- mische Schuler zu Priestern nichl einweihen wolle, warum dieses und woher es gekommen, durch wen es oder wesseuwegen es ist. Ehen so sprach man dann vom Erzhjschofe, dass er sich dessen fürsehen solle, auch sprach man von der Brüderschaft und vom Frieden. Und gleich auf derselben Stelle wie beim grossen Concilium sing man an, Lieder von Bischöfen und Cardinälen zu singen. Dann hestand man darauf, dass jene, welche sie von der göttlichen Wahrheit verdrän- gen wollten, sich schriftlich verbinden, dass sie sich, so lange sie leben, mit Leib und Gut verbinden. Ehenso bestand man auf diesem Landtage darauf, dass mit Sr. Majestil dem Könige wegen des Erz- bischoses gesprochen werde und wenn Se. Majestät nicht geruhen wolle, darauf nach seiner eigenen Versicherung zu dringen, dass wir Priester selbst uns einen Bischof wahlen und in dem Bis- thumne bestätigen wollen. Und hiemit gingen sic, die Magister, Prie- ster und eme Menge Volkes aus dem grossen Collegium unter frohem Gesange in den Koniginhof; und hier sprachen sie hierüber wegen des Erzbischofes vor dem Konige, damit Se. Majestät obne Verzug darauf dringe, um ihnen hierüber Antwort zu geben gerube. Da versprach ihnen König Wladislaw Antwort zu geben, bis er seine Räthe bei sich haben werde. Daranf gingen sie auseinander. Dieses Jahrestarh M. Michael von Stráž (Wartenburg?). Colle- giat des grossen Collegiums, und wurde bei St. Galli begraben. Magiiter Michar! de Stril †.
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Indices.
Indices.
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249 I. Inhaltsverzeichniss zum I. Bande. Scile 1 —2 l. Chronicon Viennense. 1367 —1405 . . II. Chronicon Bohemiae. 824—1418 (Chron. Pragense) . 3—6 III Chronicon Hobemize. 1348— 15. Mart. 1411 (Chron. Lipsiense) 6—12 IV. Chronicon universitalis Pragensis. 1348—1413 . . . . . . 13—47 47—50 V. Chronicon Palatinum 1346—1438 . . . . . . 50—65 Vl. Chronicon Treboniense. 1419—1439 . . . . . . . . . . 65 —66 VII. Chronicon capiluli Metropolitani Pragensis. 1318—1439 . . 67—78 VIII. Chronic on Procopil notarii Pragensis, cum appendice . . . . IX. Chromeon veteris Collegiati Pragensis. 1419—1441 Cum ap- pendice . . . . . . . . . . 78—102 . . . . . . . . . . Grössere Bistorien. Vorbomerkung . . . . . . . . . . . . . . . 105—110 * - I. Petri de Miadenowicz historin de falis et actis M. Johannis Hus Constantine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111—315 Index codieis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111— 114 122 — 135 Brieſe des Johann Hus zu Constanz. . . . . . . . - Processus ad captivitalem incipitur, per quem modum ortus est 135—169 . . De concilio ad Sanetum Jacobum . . . . . . 169— 177 Copiae literac Regi direclae Constantiam ex parto dominorum de Moravia . . . . . . . 177—178 „ „ Copiata litera Regi a baronibus Buhemine transmissa . . . . 178—182 Depositiones testium. . . . . 182—207 . . . . . . Relatio Johannis Hus . . . . . . 207—220 . . . . . Responsinnes ad arficulos M. Johannis . . . . . . . 220—241 Arliculi Parisiensium contra M. Johannem Hus . . . . . . . 241—244 Arlicoli collecti per concilium mediante Paleez. . 244—236 . . . Articuli extracli ex tractatu facto contra M. Stephanum Palecz. 256 —262 Articuli de tractalu facto contru M. Stanslaum de Znoyma . 262—265 Nota et responsiones breves M. Johannis Hus . . 263—269 Articuli extracti ox processu causac contca Johannem Hus 269—273 Conlinualio relationis de ſatis Johannis Hus . 273—259
249 I. Inhaltsverzeichniss zum I. Bande. Scile 1 —2 l. Chronicon Viennense. 1367 —1405 . . II. Chronicon Bohemiae. 824—1418 (Chron. Pragense) . 3—6 III Chronicon Hobemize. 1348— 15. Mart. 1411 (Chron. Lipsiense) 6—12 IV. Chronicon universitalis Pragensis. 1348—1413 . . . . . . 13—47 47—50 V. Chronicon Palatinum 1346—1438 . . . . . . 50—65 Vl. Chronicon Treboniense. 1419—1439 . . . . . . . . . . 65 —66 VII. Chronicon capiluli Metropolitani Pragensis. 1318—1439 . . 67—78 VIII. Chronic on Procopil notarii Pragensis, cum appendice . . . . IX. Chromeon veteris Collegiati Pragensis. 1419—1441 Cum ap- pendice . . . . . . . . . . 78—102 . . . . . . . . . . Grössere Bistorien. Vorbomerkung . . . . . . . . . . . . . . . 105—110 * - I. Petri de Miadenowicz historin de falis et actis M. Johannis Hus Constantine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111—315 Index codieis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111— 114 122 — 135 Brieſe des Johann Hus zu Constanz. . . . . . . . - Processus ad captivitalem incipitur, per quem modum ortus est 135—169 . . De concilio ad Sanetum Jacobum . . . . . . 169— 177 Copiae literac Regi direclae Constantiam ex parto dominorum de Moravia . . . . . . . 177—178 „ „ Copiata litera Regi a baronibus Buhemine transmissa . . . . 178—182 Depositiones testium. . . . . 182—207 . . . . . . Relatio Johannis Hus . . . . . . 207—220 . . . . . Responsinnes ad arficulos M. Johannis . . . . . . . 220—241 Arliculi Parisiensium contra M. Johannem Hus . . . . . . . 241—244 Arlicoli collecti per concilium mediante Paleez. . 244—236 . . . Articuli extracli ex tractatu facto contra M. Stephanum Palecz. 256 —262 Articuli de tractalu facto contru M. Stanslaum de Znoyma . 262—265 Nota et responsiones breves M. Johannis Hus . . 263—269 Articuli extracti ox processu causac contca Johannem Hus 269—273 Conlinualio relationis de ſatis Johannis Hus . 273—259
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250 Sait- Ordo procedend in causa M. Johannis Hus . . . . . . . . . 290—296 Copia literae, quam Shinco A. Papac Johanni XXIII. destinare debuil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 Serme, quem praedicare intendebat J. Bus in concilio . . . . 297—315 Schlutswort . . . . . . . . . . 313—320 II. Magister Laurentius de Březina de gesbs el variis accidenlibus regoi Bobemiac 1414—1422. . . . . . . 321— 527 Capitola . . . . . . . . . . . . . . . . 321—322 — Codex Wratislavienais . . . . . . . . . . lnibum communionis utriusque speciei . . . . . . . . . 324—330 Papa Johannes fugam petiil a concilio . . . . . . . . 330—331 331—336 De M. Jeronymo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 —338 Interdietum Pragae ſaclum Mors M. Jeronymi . . . . . . . . . . . . . . . . 338—341 Rex Wenceslans moritur . . . . . . . . . . . . . . . 341 Invasio ecclesiarum . . . . . . . . . . . . . . 341—342 Monasterium in Pieska incenditur . . . . . . . . . . . . 342 Confluxus in montem Krżižky . . . 342—347 De civitate Gurim et cius sacerdotibus . . . . . 347 Gohemi facti sunt exoni Theutonicis in ewvitate Brunaensi. . . 347—348 Ex imperio Regis Brunnue proſugi, quomodo revertebantur Pragam . . . . . . . . . . . - . . . . . . . 348—349 Plebanus de Gurim in soveam miftitur. . . . . . . . 349 De erroneis sacerdotibus . . . . . . . . . . . . 349—350 Mandalum Regis de szcerdotibus fidelibus . . . . . . . . . 350—351 331 Quomodo cinitas Ustie per Taboritas sit lucrata . . . . . . . Quomodo Wratisluriae Krasa sacerdos poriit . . . . . . . . 351—352 Quomono Wralislaviae confra Boemos cruciata sit proclamata . 352—355 Quomodo ſossata parantur cirea Wissegradum pro defendenda . 355—336 civitate . . . . . . . . . . . . - . . . . 356—357 Quomodo Czenko adversarios calicis expulit . . Obsussio eastri Wissegradensis . . . . . . . . . . . . 357 — . . . . . . Milewsko claustrum comburitur . . . Incommoda Regno Bobemiae per Tuboritas ſaela . . . . . . 357—360 Quomodo vexillum Czenkonis per Pragenses inGxUm sit . . . 360—861 . . . . . . . . 361—362 . . . . Parva pars Pragae exuritur 363—364 . . Invasio Benesow . . . Pragne tondunt barbas et tricas virginibus amputint et popla 364 „ . . . . . . . . . . . . mulierum violabant Claustrum Brzewnow exoritur el alia monasteria devastantur . 364—370 Ulricus de flosis communionem negavit . . . . . . . . . . 370—372 De marlycio plebani Wenceslai in Arnosstowicz et aliorum . sacerdolum . . . . . . . . . . . . . 372 380 Quatuor puncta, pro quihus se Boemi contra Regem oppo- 381—384 suerunt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
250 Sait- Ordo procedend in causa M. Johannis Hus . . . . . . . . . 290—296 Copia literae, quam Shinco A. Papac Johanni XXIII. destinare debuil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 Serme, quem praedicare intendebat J. Bus in concilio . . . . 297—315 Schlutswort . . . . . . . . . . 313—320 II. Magister Laurentius de Březina de gesbs el variis accidenlibus regoi Bobemiac 1414—1422. . . . . . . 321— 527 Capitola . . . . . . . . . . . . . . . . 321—322 — Codex Wratislavienais . . . . . . . . . . lnibum communionis utriusque speciei . . . . . . . . . 324—330 Papa Johannes fugam petiil a concilio . . . . . . . . 330—331 331—336 De M. Jeronymo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 —338 Interdietum Pragae ſaclum Mors M. Jeronymi . . . . . . . . . . . . . . . . 338—341 Rex Wenceslans moritur . . . . . . . . . . . . . . . 341 Invasio ecclesiarum . . . . . . . . . . . . . . 341—342 Monasterium in Pieska incenditur . . . . . . . . . . . . 342 Confluxus in montem Krżižky . . . 342—347 De civitate Gurim et cius sacerdotibus . . . . . 347 Gohemi facti sunt exoni Theutonicis in ewvitate Brunaensi. . . 347—348 Ex imperio Regis Brunnue proſugi, quomodo revertebantur Pragam . . . . . . . . . . . - . . . . . . . 348—349 Plebanus de Gurim in soveam miftitur. . . . . . . . 349 De erroneis sacerdotibus . . . . . . . . . . . . 349—350 Mandalum Regis de szcerdotibus fidelibus . . . . . . . . . 350—351 331 Quomodo cinitas Ustie per Taboritas sit lucrata . . . . . . . Quomodo Wratisluriae Krasa sacerdos poriit . . . . . . . . 351—352 Quomono Wralislaviae confra Boemos cruciata sit proclamata . 352—355 Quomodo ſossata parantur cirea Wissegradum pro defendenda . 355—336 civitate . . . . . . . . . . . . - . . . . 356—357 Quomodo Czenko adversarios calicis expulit . . Obsussio eastri Wissegradensis . . . . . . . . . . . . 357 — . . . . . . Milewsko claustrum comburitur . . . Incommoda Regno Bobemiae per Tuboritas ſaela . . . . . . 357—360 Quomodo vexillum Czenkonis per Pragenses inGxUm sit . . . 360—861 . . . . . . . . 361—362 . . . . Parva pars Pragae exuritur 363—364 . . Invasio Benesow . . . Pragne tondunt barbas et tricas virginibus amputint et popla 364 „ . . . . . . . . . . . . mulierum violabant Claustrum Brzewnow exoritur el alia monasteria devastantur . 364—370 Ulricus de flosis communionem negavit . . . . . . . . . . 370—372 De marlycio plebani Wenceslai in Arnosstowicz et aliorum . sacerdolum . . . . . . . . . . . . . 372 380 Quatuor puncta, pro quihus se Boemi contra Regem oppo- 381—384 suerunt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Incipit Tabor Monssleria dolalorum mon: Viehorum (devastata) Mtonzsteria mendirantium monachorum Claustra monialiumn Supposiliones De Piccardis Conlipuatio relationis , LXXILartieuli M Procopii de Plzow. Continuatio relationis (Ex codicc bibl. univ. . Prag. xl. p. &) Arlieuli de Pikacdis Absolutio m. R. B. l'elemische Schriften. Sermones ad Bohemos . . . Inveclio satirica in i i :nles 1.1 l tirica in regas el proceres viam Wiclefi tenent Prologus s Qui seal schismatici . Sermo ad schismaticos . . Ad pecversos haereticos sermo Sermo ad regem Wencesluum . . Sermo ad consilium regis Sermo ad magistros collegu Sermo ad dominum Czenkonem Sermo ad dominum Henricum Qualiter 88 debent habera sapienles Commendatio dominorum eatholicorum . . Sermo ad dominos de Vsk Sermo ad Qegem Sigismundum Sermo conclusivus . , . , 2. Collegium Vienneose seribit collegio Pragensi salicice 8, Cantio de auteribus hohemiei schisinabs 4. Sprüeho über Bóhmen Appeudix s Il. Andreae Ralisboncnsis dialogas de Hussihs . IH. Carmen per Laurentium de Brezina congeslum . * - IV. Anonym invectiva contra Hussitas . Anonymus de origine Taboritarum ot d¢ moclo Weneeslai IV, » 14 251 Sete 383—395 398 396 — 401 402—413 413 415—434 . 434 —À441 . 431—503 303— 522 522 —527 328—536 ‚ $31 — 364 531—555 - A — 542 582 .. 542—545 . , 045—346 . . 546—347 . 948—319 . 980—551 . 881—551 352 . 552—553 553 ‚ 553 —554 555 . 555—557 . . 558—560 ‚ 561—663 564 565 — 596 . 596 —630 . 621—632
Incipit Tabor Monssleria dolalorum mon: Viehorum (devastata) Mtonzsteria mendirantium monachorum Claustra monialiumn Supposiliones De Piccardis Conlipuatio relationis , LXXILartieuli M Procopii de Plzow. Continuatio relationis (Ex codicc bibl. univ. . Prag. xl. p. &) Arlieuli de Pikacdis Absolutio m. R. B. l'elemische Schriften. Sermones ad Bohemos . . . Inveclio satirica in i i :nles 1.1 l tirica in regas el proceres viam Wiclefi tenent Prologus s Qui seal schismatici . Sermo ad schismaticos . . Ad pecversos haereticos sermo Sermo ad regem Wencesluum . . Sermo ad consilium regis Sermo ad magistros collegu Sermo ad dominum Czenkonem Sermo ad dominum Henricum Qualiter 88 debent habera sapienles Commendatio dominorum eatholicorum . . Sermo ad dominos de Vsk Sermo ad Qegem Sigismundum Sermo conclusivus . , . , 2. Collegium Vienneose seribit collegio Pragensi salicice 8, Cantio de auteribus hohemiei schisinabs 4. Sprüeho über Bóhmen Appeudix s Il. Andreae Ralisboncnsis dialogas de Hussihs . IH. Carmen per Laurentium de Brezina congeslum . * - IV. Anonym invectiva contra Hussitas . Anonymus de origine Taboritarum ot d¢ moclo Weneeslai IV, » 14 251 Sete 383—395 398 396 — 401 402—413 413 415—434 . 434 —À441 . 431—503 303— 522 522 —527 328—536 ‚ $31 — 364 531—555 - A — 542 582 .. 542—545 . , 045—346 . . 546—347 . 948—319 . 980—551 . 881—551 352 . 552—553 553 ‚ 553 —554 555 . 555—557 . . 558—560 ‚ 561—663 564 565 — 596 . 596 —630 . 621—632
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252 II. Inhaltsverzeichniss zum II. Bande. Stitt I. Wilhelmi decani Wissegradensis vita Arnesti Archiepiscopi Pra- gensis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Johannis de Genzenstein Archiepiscopi Pragensis relatio de so ípso . . . . . . . . . . . . . . . . 12— 17 A. Libellus de ſuga mundi (Scriplus eirez 1398). . . . . . . 12—14 B. Epistola apologetica ad D. Henricum de Rosenberg . . . 15—17 IlI Conrados Waldhouser, Milicius et Matthaeus Parisiensis evan- gelici praedicntores . . . . . . . 17—47 . . . 17—39 A. Apologise Conradi in Waldhausen . . . . . . . . . . . B. Milicius: de pracdicaloribus, qui revelant anfichristum et de 40—46 multitudine eorum suceessiva . . . . . . . . 46—47 C. Mallhiae de Janova de sacramento allaris . . . . . . IV. Traclatus M. Cunskonis conlra M. Albertum Ranconis de Ericino de devolutionibus non recipiendis a rusticis ecclesiac vel dominorum . . . . * . . . . . . . . 48—50 V. Varia carmina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51—59 VI. De communione quolidiana . . . . . . . . . . . . . . 60—61 VII. Chronicad Bohemiae . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61—95 61—62 . Cantus de vietoria Chladrubensium super Misam. 1386 69—70 Chronicon prosbyteri Pragensis . . . . . . . . . . 71—85 . . . . . . . . . Rosenbergiana 74—75 Carmen de luctu Treboniensi . . . . . . . . . . . . Kalendarium defunctonim . . . . . . . 78—83 83—85 . . . Neerologium . . . . . . . . . . . . 85—90 . . . . . Census haereditarius Regius civifatum regalium Carnen Anonymi (Tom. 1 p. 541 —555) . 90—92 . . . . . . Angstgedicht eines böhmischen Moncbes bein Ausbruch des . 93—95 Husitenslurmes . 1—1t
252 II. Inhaltsverzeichniss zum II. Bande. Stitt I. Wilhelmi decani Wissegradensis vita Arnesti Archiepiscopi Pra- gensis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Johannis de Genzenstein Archiepiscopi Pragensis relatio de so ípso . . . . . . . . . . . . . . . . 12— 17 A. Libellus de ſuga mundi (Scriplus eirez 1398). . . . . . . 12—14 B. Epistola apologetica ad D. Henricum de Rosenberg . . . 15—17 IlI Conrados Waldhouser, Milicius et Matthaeus Parisiensis evan- gelici praedicntores . . . . . . . 17—47 . . . 17—39 A. Apologise Conradi in Waldhausen . . . . . . . . . . . B. Milicius: de pracdicaloribus, qui revelant anfichristum et de 40—46 multitudine eorum suceessiva . . . . . . . . 46—47 C. Mallhiae de Janova de sacramento allaris . . . . . . IV. Traclatus M. Cunskonis conlra M. Albertum Ranconis de Ericino de devolutionibus non recipiendis a rusticis ecclesiac vel dominorum . . . . * . . . . . . . . 48—50 V. Varia carmina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51—59 VI. De communione quolidiana . . . . . . . . . . . . . . 60—61 VII. Chronicad Bohemiae . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61—95 61—62 . Cantus de vietoria Chladrubensium super Misam. 1386 69—70 Chronicon prosbyteri Pragensis . . . . . . . . . . 71—85 . . . . . . . . . Rosenbergiana 74—75 Carmen de luctu Treboniensi . . . . . . . . . . . . Kalendarium defunctonim . . . . . . . 78—83 83—85 . . . Neerologium . . . . . . . . . . . . 85—90 . . . . . Census haereditarius Regius civifatum regalium Carnen Anonymi (Tom. 1 p. 541 —555) . 90—92 . . . . . . Angstgedicht eines böhmischen Moncbes bein Ausbruch des . 93—95 Husitenslurmes . 1—1t
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253 Stit- VIII. Des M. Johannes Hus Universitsisachriften . . . . . . . . 93—128 95—96 . . A. Recommendalio bnecolsurei per M. Hus . . . . B. Recommendotio baccalaurer (Zdislai de Zwyerzietic2) per M. Hus (1405) . . 96— 100 . . . . . . C. Recommendatio baccalaurei per M. Uut. . . . . 100—103 D. Recommendatio alix (1411?) . . . . . 104—106 E. Recommendatio inceptoris in arlihus per M. Hus ut videlur . 107—108 F. Recommendatio baccalzurcandi 1409. . . . 109—110 G. Ex ammonitiono baccalaureandi M. HUS ul videtur. 111—112 H. Oratio inediſa ut videtur Johannis Hus: recommendatio artium liberalium . . . . . . . 112—123 IX. Die Vertreihung der Deutschen von der Prager Univensitat . . 128—208 1. Appellatio reeforis univ. Prag 1384, Decembe. . . 128—130 . 2. Incipil appellotio in causa collegiorum aludii Pragansis 1384 130—133 m. Decembrie . . . . . . . . . . . . . 3. Litera Sigismondi Regis Hungariac ad Gregorium XII. 1408 . . . . . . . 133—134 . . . A. Böbmische Denkschrift an die Cardinäle zu Pisa. 1409 . . 131 — 138 135 —141 5, Ex apologia M. Johannis Přibram .. * . . . . 6. Ex sermone Stofani Palec 142—143 . . . . . . . . . 143—145 7. Querimonia eleri contra M. Johannem Hus. . . 8. Responsio M. Hos ad arficulos (quericoniae cleri Prag. contra eum. 1408) . 143—153 . . . . . . 9. Ex sermone M. Johannis HUS: VOr estis sal terrae 1410. . 153—151 10. lnceptio super quodhbet M. Andrene de Broda . . . . . 135 11. Ex privilagiis univ. Pragonsis . . . . . 156 12. Ex cod. unix. Prag. I. A, 37. fol. 68 . . . . . . . 156 — 165 13 Tractatulus M. Johannis Hus. 1409 (Apologia) . . 14. Öffentlicher Anschiag des J. Hus als Reefor. 1409 166—167 16. M. Johannis Hus literae ad Sbinconem Archispiscopum. 168—170 16. Klageschrin des Andreas von Brod gegen din Wycleffilen. (An den Erzbischof. 1406, 1410) . . . . . 170—171 . . . . 17. Sacerdos Martinus Lupacz contra Pikhardos . . . . . 171—173 18. Oratio legali Caroli VI. Francorum Regis ad Wenceslanm Regem. 1409 . . . . . . . . 174—187 19. Conclusio universilatis 1410, Juni 15. . . . . . . 187 20. Notarius universifatis ad anonymum . . . . . 188 . . 21. Sophia Regena Bohemiae (ad Oddonom Cardinalem Colum- nensam) . . . . 188—189 22. Endem ad Johannem XXIII. 189 . . . 23. Eadem ad sacrum collegium. 1410. 12. Sepl. 190 . . ZA. Eadem ad Johannem XXIII. 1810, 16. Sepl. — . . . . . 25. Fadem ad eundem, 1410, 1. Oct. 191 . . . . 26. Eadem ad Oddonem Cardinalem Column. 1410, 1. Oct. . . 27. Eadem ad sacrum collegium. 1410, 2. Oct. . . . . . . . 192
253 Stit- VIII. Des M. Johannes Hus Universitsisachriften . . . . . . . . 93—128 95—96 . . A. Recommendalio bnecolsurei per M. Hus . . . . B. Recommendotio baccalaurer (Zdislai de Zwyerzietic2) per M. Hus (1405) . . 96— 100 . . . . . . C. Recommendatio baccalaurei per M. Uut. . . . . 100—103 D. Recommendatio alix (1411?) . . . . . 104—106 E. Recommendatio inceptoris in arlihus per M. Hus ut videlur . 107—108 F. Recommendatio baccalzurcandi 1409. . . . 109—110 G. Ex ammonitiono baccalaureandi M. HUS ul videtur. 111—112 H. Oratio inediſa ut videtur Johannis Hus: recommendatio artium liberalium . . . . . . . 112—123 IX. Die Vertreihung der Deutschen von der Prager Univensitat . . 128—208 1. Appellatio reeforis univ. Prag 1384, Decembe. . . 128—130 . 2. Incipil appellotio in causa collegiorum aludii Pragansis 1384 130—133 m. Decembrie . . . . . . . . . . . . . 3. Litera Sigismondi Regis Hungariac ad Gregorium XII. 1408 . . . . . . . 133—134 . . . A. Böbmische Denkschrift an die Cardinäle zu Pisa. 1409 . . 131 — 138 135 —141 5, Ex apologia M. Johannis Přibram .. * . . . . 6. Ex sermone Stofani Palec 142—143 . . . . . . . . . 143—145 7. Querimonia eleri contra M. Johannem Hus. . . 8. Responsio M. Hos ad arficulos (quericoniae cleri Prag. contra eum. 1408) . 143—153 . . . . . . 9. Ex sermone M. Johannis HUS: VOr estis sal terrae 1410. . 153—151 10. lnceptio super quodhbet M. Andrene de Broda . . . . . 135 11. Ex privilagiis univ. Pragonsis . . . . . 156 12. Ex cod. unix. Prag. I. A, 37. fol. 68 . . . . . . . 156 — 165 13 Tractatulus M. Johannis Hus. 1409 (Apologia) . . 14. Öffentlicher Anschiag des J. Hus als Reefor. 1409 166—167 16. M. Johannis Hus literae ad Sbinconem Archispiscopum. 168—170 16. Klageschrin des Andreas von Brod gegen din Wycleffilen. (An den Erzbischof. 1406, 1410) . . . . . 170—171 . . . . 17. Sacerdos Martinus Lupacz contra Pikhardos . . . . . 171—173 18. Oratio legali Caroli VI. Francorum Regis ad Wenceslanm Regem. 1409 . . . . . . . . 174—187 19. Conclusio universilatis 1410, Juni 15. . . . . . . 187 20. Notarius universifatis ad anonymum . . . . . 188 . . 21. Sophia Regena Bohemiae (ad Oddonom Cardinalem Colum- nensam) . . . . 188—189 22. Endem ad Johannem XXIII. 189 . . . 23. Eadem ad sacrum collegium. 1410. 12. Sepl. 190 . . ZA. Eadem ad Johannem XXIII. 1810, 16. Sepl. — . . . . . 25. Fadem ad eundem, 1410, 1. Oct. 191 . . . . 26. Eadem ad Oddonem Cardinalem Column. 1410, 1. Oct. . . 27. Eadem ad sacrum collegium. 1410, 2. Oct. . . . . . . . 192
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254 Seile 28. Wenceslai Regis litera ad magistros civium Prag. 1410. 10 Sept. . . . . . . 29. Literae publicae Thomac Arcbiepiscopi Cantuariensis. ł411. 7. Maji . . 30. Literaë publicae, quibos universitas et Sbinco Arch. Prag. lites et controversias in cauta M. Johannis Hus regis Wenceg- lai einsque consifii sententine submittunt, die 3 m. Jul. 1411 193 — 196 31. Sententia procerum de controversin inter Archiepiseopum et rectorem et M. Hus. 141t, 7. Jul. . . . . . . . . 197—199 32. Obereinkunft des Errbischofs Sbinco mit dem Kónige. 1411 199—200 33. Carla practonse infrasripta ex parte Hus data contra papam el praelalos ecclesiae Pengensis . . 201—203 . . . . . . 34. VII, articuli ex mandato Weneeslai Regis lecti. 1412,16. Juli. 203—204 3S. Supplicatio cleri ſacta papae contra M. Johannem Hus . 204—203 36. Litera rectoris Pragensis studii ad universitatem Viennen- sem. 1419, 8. Juli 205—206 . . . . . . . . . . 37. Ex defensione libri de trinitate (M. Johannis Wyeleff) facta per M. Johannem Hus. 206—207 . . . . . . . . . 38. Ex M. Simonis de Tyssnow dofensione libri Johapnis Wyeleff 207—208 X. Variae epistolae M. Johanais Hus . . . . . . . . . . 208—229 208—209 1. Rogi Polonine. 141z. 11. Inni . . . . . . . . 2. M. Johanni Sywort Wiennesi 209—210 . . 210 3. Responsum universifatis Wienpensis . 4. Epistols ad Hus de Anglix 210—212 . . . . . . . . 5. Literac Hus in Angliam 212- 214 . . . 6. Prima epistola M. Johannis Hus propter verhum dei perse- 214 — 115 culi amaluribus verbi Dei delata. 1413. * 7. Secunda epistula 215—217 8. Tertia epistola. (1413? 25. Dec.) . . . 217—218 9. Quarta spistola . . 218—219 . . - 10. Quinta epistola 219—220 . . . . 11. Sexla epistola. (1414? 25. Dec.) . . . . . . . 220 -221 12. Schluss des böhmischen Tractates de V) erroribus. 222 13. Reseriptum M. Johannis Hus M. Cristano. 1413 . . . 222—223 14. Secunda epistola M. Johannis Hus ad M. Cristanum pro . tunc rectorem. 1413 . . . . . . 223—226 15. Tertia epistola ad eundem . . . . . . . . . . 226 16. Quarta epistols ad eundem . . . . . . . . 227—228 17. Quinta epistola ad eundem. (Responsio finalis) . . . 228—229 Appendix ad epistolas Johannis Hus . . 229—261 3. Hymnus de M. Johanne Hus 230 2. Prosa vom hoiligen M. Johunnes Hus nul sein eigenes Lied, verfasst von Jobann Tuborsky . 230—233 . . . 3. Copia literne directae M. de Palec a M. Christano. 1417 233 193
254 Seile 28. Wenceslai Regis litera ad magistros civium Prag. 1410. 10 Sept. . . . . . . 29. Literae publicae Thomac Arcbiepiscopi Cantuariensis. ł411. 7. Maji . . 30. Literaë publicae, quibos universitas et Sbinco Arch. Prag. lites et controversias in cauta M. Johannis Hus regis Wenceg- lai einsque consifii sententine submittunt, die 3 m. Jul. 1411 193 — 196 31. Sententia procerum de controversin inter Archiepiseopum et rectorem et M. Hus. 141t, 7. Jul. . . . . . . . . 197—199 32. Obereinkunft des Errbischofs Sbinco mit dem Kónige. 1411 199—200 33. Carla practonse infrasripta ex parte Hus data contra papam el praelalos ecclesiae Pengensis . . 201—203 . . . . . . 34. VII, articuli ex mandato Weneeslai Regis lecti. 1412,16. Juli. 203—204 3S. Supplicatio cleri ſacta papae contra M. Johannem Hus . 204—203 36. Litera rectoris Pragensis studii ad universitatem Viennen- sem. 1419, 8. Juli 205—206 . . . . . . . . . . 37. Ex defensione libri de trinitate (M. Johannis Wyeleff) facta per M. Johannem Hus. 206—207 . . . . . . . . . 38. Ex M. Simonis de Tyssnow dofensione libri Johapnis Wyeleff 207—208 X. Variae epistolae M. Johanais Hus . . . . . . . . . . 208—229 208—209 1. Rogi Polonine. 141z. 11. Inni . . . . . . . . 2. M. Johanni Sywort Wiennesi 209—210 . . 210 3. Responsum universifatis Wienpensis . 4. Epistols ad Hus de Anglix 210—212 . . . . . . . . 5. Literac Hus in Angliam 212- 214 . . . 6. Prima epistola M. Johannis Hus propter verhum dei perse- 214 — 115 culi amaluribus verbi Dei delata. 1413. * 7. Secunda epistula 215—217 8. Tertia epistola. (1413? 25. Dec.) . . . 217—218 9. Quarta spistola . . 218—219 . . - 10. Quinta epistola 219—220 . . . . 11. Sexla epistola. (1414? 25. Dec.) . . . . . . . 220 -221 12. Schluss des böhmischen Tractates de V) erroribus. 222 13. Reseriptum M. Johannis Hus M. Cristano. 1413 . . . 222—223 14. Secunda epistola M. Johannis Hus ad M. Cristanum pro . tunc rectorem. 1413 . . . . . . 223—226 15. Tertia epistola ad eundem . . . . . . . . . . 226 16. Quarta epistols ad eundem . . . . . . . . 227—228 17. Quinta epistola ad eundem. (Responsio finalis) . . . 228—229 Appendix ad epistolas Johannis Hus . . 229—261 3. Hymnus de M. Johanne Hus 230 2. Prosa vom hoiligen M. Johunnes Hus nul sein eigenes Lied, verfasst von Jobann Tuborsky . 230—233 . . . 3. Copia literne directae M. de Palec a M. Christano. 1417 233 193
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255 Scte 4. Respoosio M. Stefani aatirica ad M. Cristanum. 1417. 14. Deč. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233—237 5. Revocatio studii Pragensis per concilium Constanfiense . 237—239 6 Decroluim s. Constantiansis concilii ad Wencesioum Regem, qualiter se habeat ad extirpandam baerosim Jobannis Wy- cleff et Hus in terra sua 240—233 . . . . . 7. Testimonium universitalis Pragensis pro MM. Johanne Hus et Hieronymo. . . . . . . . . . 243—243 8. Concilium Constanfieuse ad Regem Sigismundum . . . 245—249 9. K. Sigismund an den Erzbischof von Prag. 1416. 21. Mürz 249—230 10. K. Sigismund an die bodmischen Herren. 1417, 24. August 230—232 11 K. Sigismund an K. Wenzel 1417, 4. December . . . . 252—254 12. Magistrorum Wielefitarum de Praga inrcelio contra Wicle- fislas, quis errence proedieunt . . . . . . . . . . 334—256 13. Invocatio bracchii saccularis per conservalorem universi- tatis Pragensis decanum omnium tanctorum in castro Pra- gensi Stefanum de Stankow. 1418. 12. Oct. . . . . . . 256—261 XI. Der Gelritsbrief nach Conslons . . . . 262—304 . . . J. M. Johannes Hus Sigismunda Rogi 1414. 1. Sepl . . 262—263 2. Regii notarir epistola ad M. Joh. Hus de salvo conduela. 1414, 8. Oct. . . . 263—264 . . . . 3. Sigismundus Rex cassal lileras salvorma condnctoum. 1445, 8. Apr. . . . . . . . . . . . . . . . . 264—265 4. Epistola Sigismundi Regis ad concilium Constanciense. 263—267 267—268 5. Fragmentum literarum. MAIS . . . . . . . . . 6. Litera directa dominis decano ôt eapitolo Pragens. 1415, 19. Apr. . . . . . 268—269 . . . . . 7. Alia litera directa per dominum Gunzonem de Zwola decano et capitulo ccclesiac Pragensis. 1415 . . . . 269—270 . . 8. Idem eidem . . 270—272 . . 9. Litera direcia a Sigismundo Roge barombus terrsc Boe- mine el Moravino, 1115. 21. Apr. . . . . . . . . 272—273 10. De custodia Johanmia lus . 273 11. Arrestatio M. Crislani. 30 articuli contra čum oblali . . 274 12. Episcopus cum daemone (Moraviensis?) arrestuius depo- nit contra Hus . . . 13. Suppheationes ad Regein Romanorum pro popa et duce 275 14. Novilales. 1415 273—276 . . . . . 15. Novitates cum juramento regis . . . . 276—277 . . 16. Litera sive bulla concilii Constanciensis ad eivitates Pra- genses. 1415. 26. Juli . . . . . . 277—280 . . 17. Epistoly Johannis de Cerson cancellorii Paris, od Con- radum Arch, Prug. . . . . . . . . 280—281 . . . . 18. Conciliom Constanciense Johanni de nova domo baroni. 1415, 25. Aug. . . . . . . . . . . . . . . . 282—283
255 Scte 4. Respoosio M. Stefani aatirica ad M. Cristanum. 1417. 14. Deč. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233—237 5. Revocatio studii Pragensis per concilium Constanfiense . 237—239 6 Decroluim s. Constantiansis concilii ad Wencesioum Regem, qualiter se habeat ad extirpandam baerosim Jobannis Wy- cleff et Hus in terra sua 240—233 . . . . . 7. Testimonium universitalis Pragensis pro MM. Johanne Hus et Hieronymo. . . . . . . . . . 243—243 8. Concilium Constanfieuse ad Regem Sigismundum . . . 245—249 9. K. Sigismund an den Erzbischof von Prag. 1416. 21. Mürz 249—230 10. K. Sigismund an die bodmischen Herren. 1417, 24. August 230—232 11 K. Sigismund an K. Wenzel 1417, 4. December . . . . 252—254 12. Magistrorum Wielefitarum de Praga inrcelio contra Wicle- fislas, quis errence proedieunt . . . . . . . . . . 334—256 13. Invocatio bracchii saccularis per conservalorem universi- tatis Pragensis decanum omnium tanctorum in castro Pra- gensi Stefanum de Stankow. 1418. 12. Oct. . . . . . . 256—261 XI. Der Gelritsbrief nach Conslons . . . . 262—304 . . . J. M. Johannes Hus Sigismunda Rogi 1414. 1. Sepl . . 262—263 2. Regii notarir epistola ad M. Joh. Hus de salvo conduela. 1414, 8. Oct. . . . 263—264 . . . . 3. Sigismundus Rex cassal lileras salvorma condnctoum. 1445, 8. Apr. . . . . . . . . . . . . . . . . 264—265 4. Epistola Sigismundi Regis ad concilium Constanciense. 263—267 267—268 5. Fragmentum literarum. MAIS . . . . . . . . . 6. Litera directa dominis decano ôt eapitolo Pragens. 1415, 19. Apr. . . . . . 268—269 . . . . . 7. Alia litera directa per dominum Gunzonem de Zwola decano et capitulo ccclesiac Pragensis. 1415 . . . . 269—270 . . 8. Idem eidem . . 270—272 . . 9. Litera direcia a Sigismundo Roge barombus terrsc Boe- mine el Moravino, 1115. 21. Apr. . . . . . . . . 272—273 10. De custodia Johanmia lus . 273 11. Arrestatio M. Crislani. 30 articuli contra čum oblali . . 274 12. Episcopus cum daemone (Moraviensis?) arrestuius depo- nit contra Hus . . . 13. Suppheationes ad Regein Romanorum pro popa et duce 275 14. Novilales. 1415 273—276 . . . . . 15. Novitates cum juramento regis . . . . 276—277 . . 16. Litera sive bulla concilii Constanciensis ad eivitates Pra- genses. 1415. 26. Juli . . . . . . 277—280 . . 17. Epistoly Johannis de Cerson cancellorii Paris, od Con- radum Arch, Prug. . . . . . . . . 280—281 . . . . 18. Conciliom Constanciense Johanni de nova domo baroni. 1415, 25. Aug. . . . . . . . . . . . . . . . 282—283
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256 Srite 19. Super materia unionis in Constancia, supplicatio concilii u heologis. 1414 . . . . 20. Mandatum Regis Wenceslai. 1417, Oct. 5. . . . . 21. Ddem. 1417, 2. Dec. . . . . . . . . . . 22. Consignationes curiarum, vincaruw et bortorum demtorum profugis el aliis daforum a communitate civilatis Pragen- sis. 1421—1423 - . . . . 287-304 XII. De cacde Kuttenbergensium 304-306 . . . . XIII. Relatio coaevi de sententia et morte M. Johannis Hus: ordo et prucessus qualiter sententiatus examinatus et crematus fuit Johannes Hus . . . . . 306—308 XIV. Querimonia contra Begem Wenceslaum . . . . . . 308—310 XV. Querimonia contra leginam Sophiam . . . . . . . . . . 310 211 XVI. Incipit litera de civitate Pragensi continens lamentationes de actis et factis quondamt ab hacreticis ibidem commissis . . . 311—319 XVII. Satira * . . . . . . 319—321 XVIII. Coronae regni Bohemiac satira in Regem Hangariae Sigis- mundum . . . . . . . . . . . . . . . . . 321—327 XIX. Traclatas de origine Hussitarum. A. M. Andrea de Broda . . . . . . . . . . . . 327—353 editus . . . . . . XX. Thomas Prischuch von Augsburg Ticht von Kostanz . . . 334—399 XXI. Ulrich Richenthal über Hlus und Hieronymus . . . . . 399—405 XXII. Fratris Johannis Andreae Ratisbonensis cronica inedita de ex- peditionibus in Bubemiam contra Husistas hacrelicos. . . 406—455 XXIII. Anhang zu Andreas Ratisbonensis . . . . . . . . . 456 —474 A. Historia de Ulrico Grünsleder Presbytero Ratisbonensi . 456—437 B. 1. Archivalischer Anhang zu Andreas Ratisbonensis. Frag- mente . . . . . . . . . . . . . 458—462 . . . 2. Archivalische Aufzeichnung aus der Zeit K. Wenzel's . 461—463 3. Johann's von Hirsshorn Bekenntnissbrief an die Nürn- berger. 1405, 16. Juni . . . . . . . . . . . . . 463 4. Archivalische Aufzeichoungen. 1403—1417 464—465 5. Zum Streite mit K. Ruprecht and zur Erhebung K. Sigismunds. 1405. 26. Oct. . . . . . . . . . 465—466 6. P. Gregor XlI. an K. Ruprecht. 1407, 23. Ang. . . . . 466—467 7. Schreiben der Nürnberger an die Ulme r . . . . . 467—468 8. Dieselben an K. Ruprecht. 1407, 3. Sept. . . . . . . 468—469 9. Die Nürnberger „der Stadt zu Meinz“. 1407 . . . . . 469—470 . . 470—471 10. Nach dem Tode K. Ruprecht's. 1410 . . . . 11. Uber Sigismund's Wahl zum romischen König. 1410,2. 0ct. 471 12. Friedrich Burggraf zu Nürnberg. 1410, 14. Dec. . . 472—473 13. Derselbe an die Nürnberger. 1411, 10. Juli . . . . . 473 474. 284—285 285—286 286—287
256 Srite 19. Super materia unionis in Constancia, supplicatio concilii u heologis. 1414 . . . . 20. Mandatum Regis Wenceslai. 1417, Oct. 5. . . . . 21. Ddem. 1417, 2. Dec. . . . . . . . . . . 22. Consignationes curiarum, vincaruw et bortorum demtorum profugis el aliis daforum a communitate civilatis Pragen- sis. 1421—1423 - . . . . 287-304 XII. De cacde Kuttenbergensium 304-306 . . . . XIII. Relatio coaevi de sententia et morte M. Johannis Hus: ordo et prucessus qualiter sententiatus examinatus et crematus fuit Johannes Hus . . . . . 306—308 XIV. Querimonia contra Begem Wenceslaum . . . . . . 308—310 XV. Querimonia contra leginam Sophiam . . . . . . . . . . 310 211 XVI. Incipit litera de civitate Pragensi continens lamentationes de actis et factis quondamt ab hacreticis ibidem commissis . . . 311—319 XVII. Satira * . . . . . . 319—321 XVIII. Coronae regni Bohemiac satira in Regem Hangariae Sigis- mundum . . . . . . . . . . . . . . . . . 321—327 XIX. Traclatas de origine Hussitarum. A. M. Andrea de Broda . . . . . . . . . . . . 327—353 editus . . . . . . XX. Thomas Prischuch von Augsburg Ticht von Kostanz . . . 334—399 XXI. Ulrich Richenthal über Hlus und Hieronymus . . . . . 399—405 XXII. Fratris Johannis Andreae Ratisbonensis cronica inedita de ex- peditionibus in Bubemiam contra Husistas hacrelicos. . . 406—455 XXIII. Anhang zu Andreas Ratisbonensis . . . . . . . . . 456 —474 A. Historia de Ulrico Grünsleder Presbytero Ratisbonensi . 456—437 B. 1. Archivalischer Anhang zu Andreas Ratisbonensis. Frag- mente . . . . . . . . . . . . . 458—462 . . . 2. Archivalische Aufzeichnung aus der Zeit K. Wenzel's . 461—463 3. Johann's von Hirsshorn Bekenntnissbrief an die Nürn- berger. 1405, 16. Juni . . . . . . . . . . . . . 463 4. Archivalische Aufzeichoungen. 1403—1417 464—465 5. Zum Streite mit K. Ruprecht and zur Erhebung K. Sigismunds. 1405. 26. Oct. . . . . . . . . . 465—466 6. P. Gregor XlI. an K. Ruprecht. 1407, 23. Ang. . . . . 466—467 7. Schreiben der Nürnberger an die Ulme r . . . . . 467—468 8. Dieselben an K. Ruprecht. 1407, 3. Sept. . . . . . . 468—469 9. Die Nürnberger „der Stadt zu Meinz“. 1407 . . . . . 469—470 . . 470—471 10. Nach dem Tode K. Ruprecht's. 1410 . . . . 11. Uber Sigismund's Wahl zum romischen König. 1410,2. 0ct. 471 12. Friedrich Burggraf zu Nürnberg. 1410, 14. Dec. . . 472—473 13. Derselbe an die Nürnberger. 1411, 10. Juli . . . . . 473 474. 284—285 285—286 286—287
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257 Seie 475—820 477—700 XXIV. Johannis de Lukavecz ot Nicolai de Pelhrzimow Chronicon . . Taboritarum . . . . . . . . . Para prima. Incipit historia . . . . . . C. I. Inilium el occatio populi Bohemici pro libertate legis Dei inslantis, primum insimul, de hme in bellum con- ventas atque congergationis ac causae IV. articulo- rum, pro quibus se exposperunt inchvationis . . . 477—481 C. 1I. Sollicitude sacerdotum Taboriensium contra deor- . . . . 482—488 dinationcs . . . . . . . . C Ill Scriptum primum zacerdotum Taboriensium . . . 488—491 C. IV. Corrolaria quatuor . . . . . . . . . . . . . . 491—494 C. V. Hesponsio ad objecta magistrorum . . . . . . . 491—501 C. VI. Rescripts et replica magistrorum Pragensium contra seriptam sacerdotum Tuboriensium . . . . . . . 501—302 - Č. VII. Quavslio magistrorum . . . . s . . . . 502—545 C. VIII. Respontis sacerdotum Taboriensium ad scriptum Magistrorum Pragensivm . . . . . 545-556 Č. IX. Injuria, quam magistri faciunl pluribus sanctis, quos . . . 556- 561 allegunt . . . . . . . . . C. X Injuria, quam magialii faciunt in tractalu suô sacer- dotibus Taboriensibus . . . . . . . . . . . . 564—572 C. XI. Injuria. quam magistri in suo scriplo faciunt tractatui fratrum Tuboriensium . . . . . . . . . . . 572—574 C. XII. Quihus ex čausis él quando audientia fuit in častro Conopiscz limitsta . . . . . . . . . 571—575 Protestatin sacerdotum Taboriensium in audicntia C. XII. fačta . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576—578 C. XIV. De quaestione sacerdôtum Taboriensium magistris fucta . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578—579 C. XV. Inconvenientia ritus sacrificandi magistrurum eisdem per sacerdotes Taborienses objecta . - . 579—585 a 585 Č. XVI. Phantasia infundabilis magistrorum . . . . . . . Č. XVII. Corrolaria sacerdotum Taboricnsium . . . . . . 585- 556 C. XVIII. Modus observatus a sacerdot bus Taboriensibus et magistris in proposilionihus in materia sacramenti oblatis . . . . . . . . . . . . . 586—589 Quibus ex causis et quando indicta fuit audientin in 589—593 castro Pragensi . . . . . . . . . . . . . Quibus ex causis a dominis baronibus etc. ind ela ſuit Pragae audientia M. Petro Anglico el M. Johanni dicto Přibram . . . . . . . . . . . . . . . 593—596 Quibus ex causis et quando indieta fuit sacerdotihus C XXI. Taboriensibus cum magistris Pragensihus audientia 596— 598 C. XXII. Causa, quam sacerdotes Taborienses promovent et pro qua se opposuerunt via et modo inferinus de- C. XIX. C. XX. — 17
257 Seie 475—820 477—700 XXIV. Johannis de Lukavecz ot Nicolai de Pelhrzimow Chronicon . . Taboritarum . . . . . . . . . Para prima. Incipit historia . . . . . . C. I. Inilium el occatio populi Bohemici pro libertate legis Dei inslantis, primum insimul, de hme in bellum con- ventas atque congergationis ac causae IV. articulo- rum, pro quibus se exposperunt inchvationis . . . 477—481 C. 1I. Sollicitude sacerdotum Taboriensium contra deor- . . . . 482—488 dinationcs . . . . . . . . C Ill Scriptum primum zacerdotum Taboriensium . . . 488—491 C. IV. Corrolaria quatuor . . . . . . . . . . . . . . 491—494 C. V. Hesponsio ad objecta magistrorum . . . . . . . 491—501 C. VI. Rescripts et replica magistrorum Pragensium contra seriptam sacerdotum Tuboriensium . . . . . . . 501—302 - Č. VII. Quavslio magistrorum . . . . s . . . . 502—545 C. VIII. Respontis sacerdotum Taboriensium ad scriptum Magistrorum Pragensivm . . . . . 545-556 Č. IX. Injuria, quam magistri faciunl pluribus sanctis, quos . . . 556- 561 allegunt . . . . . . . . . C. X Injuria, quam magialii faciunt in tractalu suô sacer- dotibus Taboriensibus . . . . . . . . . . . . 564—572 C. XI. Injuria. quam magistri in suo scriplo faciunt tractatui fratrum Tuboriensium . . . . . . . . . . . 572—574 C. XII. Quihus ex čausis él quando audientia fuit in častro Conopiscz limitsta . . . . . . . . . 571—575 Protestatin sacerdotum Taboriensium in audicntia C. XII. fačta . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576—578 C. XIV. De quaestione sacerdôtum Taboriensium magistris fucta . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578—579 C. XV. Inconvenientia ritus sacrificandi magistrurum eisdem per sacerdotes Taborienses objecta . - . 579—585 a 585 Č. XVI. Phantasia infundabilis magistrorum . . . . . . . Č. XVII. Corrolaria sacerdotum Taboricnsium . . . . . . 585- 556 C. XVIII. Modus observatus a sacerdot bus Taboriensibus et magistris in proposilionihus in materia sacramenti oblatis . . . . . . . . . . . . . 586—589 Quibus ex causis et quando indicta fuit audientin in 589—593 castro Pragensi . . . . . . . . . . . . . Quibus ex causis a dominis baronibus etc. ind ela ſuit Pragae audientia M. Petro Anglico el M. Johanni dicto Přibram . . . . . . . . . . . . . . . 593—596 Quibus ex causis et quando indieta fuit sacerdotihus C XXI. Taboriensibus cum magistris Pragensihus audientia 596— 598 C. XXII. Causa, quam sacerdotes Taborienses promovent et pro qua se opposuerunt via et modo inferinus de- C. XIX. C. XX. — 17
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238 Srite scriplo eoram dietis auditoribus per eosden deela- rala et roborala . . . 598—599 . . Suppositiones pro omnibus par sacerdotes Tabo- rienses infra dicendis . . . . . . . . 399—601 Do septem sacramentis ecclesiae quid sacerdotes Taboriensex scntiant . . . . C. XXV. Responsio sacerdotum Taboriensium ad culpas ipsis per M. Johannem Rokylzanam nomine sun caeterorum- que magistrorum e' sacerdotum Pragensium objectas 642 —700 Pars scrunda. . . . . . . . . . 701—730 C. I. Quando, qua eccasiane el qua prius ſaeta distine- tione et dispositione dala est Bohemis et Moravis in causa IVarticulorum in coneilio Baviliensi audientia 701—702 C. U. Concordin in Egra ſacla . . . . . . . . . . 702—701 C. III. Condescensus magistrorum cum sacerdotibus Tabo- 704 rieusibus in M Petrum Paine Anghieum . . . . C. IV. M. Petri Paine Anglici pronuntialio . . 705—707 C. V. Responsio sacerdotum Taboriensium ad M. Pelri pronuntiationem . . . . . . . . . 707— 724 C. VI. Prima oblatio, quum communitas montis Tabor obtuli! Sigismundo Regi . . . . . . . 724—726 . . . . C. VII Concordia inter Sigismundum Regem et totam com- munitatem montis Tabor ſaeſa. . . . . . . . 728—727 C. VIII. Literac recogaitoriae magistrorum Pragensiom et 728 — 730 sacerdotum Taboriensium . . . Pars tertia. 731—820 . . . . C. L. Quid actum sit inter shcerdotes Taborienses et ma- gistros Pragenses post mortem Sigismondi. 731 . C. II. Primo evocatio shcerdolum Tahorenaum et eis adhac- rentium per Plaezkooem et sibi associatos . . 731 C. II. Responsio sacerdotum Taboriensiom exocatorum ad praomissa . . . 732 733 C. IV. Legalio Ptaezkons facta commanitali mentis Tobor C. V. Responsio sacerdotum Taboriensium ad praedicta eis . objecta . . . 733—735 a C. VI. Exacatio secunda ancerdoſum praedictorum per Ptaczkonení . . . . . . . . 735—736 C. VII. Responsio communitaium praemissarum et sacer- 736 dolum evncatocum ad praemissa C. VIII Copia rescripti communilalum .737—739 C. IX. Copia reseripti sacerdolum exocalorum 739 — 742 C. X. Concordia super comparitione in montibus Cutbbis 712—744 C. XI. Concordia de literis communitutom partis ulrinsque. 744 744—746 C. XII. Copia literarum communitatum . . C. XIII. De comparitione parlium atracumque . . . . . 746—749 C. XXIII. C. XXIV. 601— 642
238 Srite scriplo eoram dietis auditoribus per eosden deela- rala et roborala . . . 598—599 . . Suppositiones pro omnibus par sacerdotes Tabo- rienses infra dicendis . . . . . . . . 399—601 Do septem sacramentis ecclesiae quid sacerdotes Taboriensex scntiant . . . . C. XXV. Responsio sacerdotum Taboriensium ad culpas ipsis per M. Johannem Rokylzanam nomine sun caeterorum- que magistrorum e' sacerdotum Pragensium objectas 642 —700 Pars scrunda. . . . . . . . . . 701—730 C. I. Quando, qua eccasiane el qua prius ſaeta distine- tione et dispositione dala est Bohemis et Moravis in causa IVarticulorum in coneilio Baviliensi audientia 701—702 C. U. Concordin in Egra ſacla . . . . . . . . . . 702—701 C. III. Condescensus magistrorum cum sacerdotibus Tabo- 704 rieusibus in M Petrum Paine Anghieum . . . . C. IV. M. Petri Paine Anglici pronuntialio . . 705—707 C. V. Responsio sacerdotum Taboriensium ad M. Pelri pronuntiationem . . . . . . . . . 707— 724 C. VI. Prima oblatio, quum communitas montis Tabor obtuli! Sigismundo Regi . . . . . . . 724—726 . . . . C. VII Concordia inter Sigismundum Regem et totam com- munitatem montis Tabor ſaeſa. . . . . . . . 728—727 C. VIII. Literac recogaitoriae magistrorum Pragensiom et 728 — 730 sacerdotum Taboriensium . . . Pars tertia. 731—820 . . . . C. L. Quid actum sit inter shcerdotes Taborienses et ma- gistros Pragenses post mortem Sigismondi. 731 . C. II. Primo evocatio shcerdolum Tahorenaum et eis adhac- rentium per Plaezkooem et sibi associatos . . 731 C. II. Responsio sacerdotum Taboriensiom exocatorum ad praomissa . . . 732 733 C. IV. Legalio Ptaezkons facta commanitali mentis Tobor C. V. Responsio sacerdotum Taboriensium ad praedicta eis . objecta . . . 733—735 a C. VI. Exacatio secunda ancerdoſum praedictorum per Ptaczkonení . . . . . . . . 735—736 C. VII. Responsio communitaium praemissarum et sacer- 736 dolum evncatocum ad praemissa C. VIII Copia rescripti communilalum .737—739 C. IX. Copia reseripti sacerdolum exocalorum 739 — 742 C. X. Concordia super comparitione in montibus Cutbbis 712—744 C. XI. Concordia de literis communitutom partis ulrinsque. 744 744—746 C. XII. Copia literarum communitatum . . C. XIII. De comparitione parlium atracumque . . . . . 746—749 C. XXIII. C. XXIV. 601— 642
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259 Scíte C XIV. Inchontio actus partium ad Monles conduclarum .. 749—750 C. XV. Post consunmaliones actus portium quid actum est 750 C. XVI. De repositione seriplorum partis utriusque materia- rum tractatarum in Montibus, in quibus partes prac- lactze non concordayeron! . . . . . 751 — 753 C. XVII. Scripłum sacerdotum Taboriensium ropositum in Synodo Peagac celobrata. . . . 733—753 . . . . 755—764 C. XVIII. Suppositiones pro materia subjecta C. XIX Confessio sacerdotum Taborientium de sacramento . . . . 764—797 . Eucharistiae . . C. XX. Fides sacerdotum Taboriensium de venerabili Saera- mento . . . . . . . . . . . 798—804 C. XXI. Culpae a sacerdotibus Taboriensibus quibusdam ma- gistris Pragensibus objectae . . . . . . . 804—805 C. XXII. Culpre M. Johannis Rokytranae per sacerdotes Taborienses objectae . . . . . . . . . 805—808 C. XXIII. Culpae M. Rokytzanae in speciali sibi objectae 808—811 C. XXIV. Culpa M. Wenceslai Drachow in spociali sibi ob- . 811—812 jecta . . . . . . . . . . . . . . C. XXV. Culpae M. Procopii de Plzna in specialí sibi objeclne 813—814 C. XXVI. Culpae M. Johannis Přibram in speciali sibi objectae 814— 815 C. XXVII. De edicto per synodum generalem Prague celebra- tam faclo . . . . . . . . . . . . . . . 816—817 C. XXVIII. Responsio ad praeſalum ediclum synodi communi- tatis Taboriensis . . . . . . . 817—820 . . Anhang zu der Taborilenchronik . . . . . . . . . . . 820—843 1. Verzeichniss der Capitel nach dem Zittaner Manuscripte 820—823 2. Artiouli Episcopi Taboriensis de tractafu s00. quem seripsit Polro in Chelnicz in vulgari . . . 822—823 824 — 827 3. Articuli Johannis de Zacz Tentonici . . 4. Articuli Martineonis . . . . . . . . . . 828—830 . . 830— 831 5. Zur Synode von Kultenberg . 6. Copia epistolae, quam M. Johannes Borotn scripserat Rokytzanae ncculle a. 1437 . . . . . . . . . 832 —835 7. Epistola anonymi . . . . . . . . . . . . . . . 835—836 8. Auszũge aus den Predigten Johann's von Rokycan . . 836—843
259 Scíte C XIV. Inchontio actus partium ad Monles conduclarum .. 749—750 C. XV. Post consunmaliones actus portium quid actum est 750 C. XVI. De repositione seriplorum partis utriusque materia- rum tractatarum in Montibus, in quibus partes prac- lactze non concordayeron! . . . . . 751 — 753 C. XVII. Scripłum sacerdotum Taboriensium ropositum in Synodo Peagac celobrata. . . . 733—753 . . . . 755—764 C. XVIII. Suppositiones pro materia subjecta C. XIX Confessio sacerdotum Taborientium de sacramento . . . . 764—797 . Eucharistiae . . C. XX. Fides sacerdotum Taboriensium de venerabili Saera- mento . . . . . . . . . . . 798—804 C. XXI. Culpae a sacerdotibus Taboriensibus quibusdam ma- gistris Pragensibus objectae . . . . . . . 804—805 C. XXII. Culpre M. Johannis Rokytranae per sacerdotes Taborienses objectae . . . . . . . . . 805—808 C. XXIII. Culpae M. Rokytzanae in speciali sibi objectae 808—811 C. XXIV. Culpa M. Wenceslai Drachow in spociali sibi ob- . 811—812 jecta . . . . . . . . . . . . . . C. XXV. Culpae M. Procopii de Plzna in specialí sibi objeclne 813—814 C. XXVI. Culpae M. Johannis Přibram in speciali sibi objectae 814— 815 C. XXVII. De edicto per synodum generalem Prague celebra- tam faclo . . . . . . . . . . . . . . . 816—817 C. XXVIII. Responsio ad praeſalum ediclum synodi communi- tatis Taboriensis . . . . . . . 817—820 . . Anhang zu der Taborilenchronik . . . . . . . . . . . 820—843 1. Verzeichniss der Capitel nach dem Zittaner Manuscripte 820—823 2. Artiouli Episcopi Taboriensis de tractafu s00. quem seripsit Polro in Chelnicz in vulgari . . . 822—823 824 — 827 3. Articuli Johannis de Zacz Tentonici . . 4. Articuli Martineonis . . . . . . . . . . 828—830 . . 830— 831 5. Zur Synode von Kultenberg . 6. Copia epistolae, quam M. Johannes Borotn scripserat Rokytzanae ncculle a. 1437 . . . . . . . . . 832 —835 7. Epistola anonymi . . . . . . . . . . . . . . . 835—836 8. Auszũge aus den Predigten Johann's von Rokycan . . 836—843
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III. Alphabetisehes Verzeichniss der Quellenschriften im I. und I. Bande. Andreas do Broda boemicali attestala. I. p. 199. 200. — inceptio sup. quodlibet. I1. p. f55. — Klageschrift, II. p. 170. Andreas Ratishonensi wehronica de Expeditionibus. II. p 327. — dialogus. J. p. 565. — tractatus de origine Hussitarum. H. p. 327. Anglia literne de. H. p. 210. 212. Anoales. I p. 76. Anonymus de origine Taboritarum — epislola (1. p. 835. de morte R. Wenceslai. 1. p. 528. — invecliva. I. p. 625. Antiquilates Bohemiae. I. p. 76. Apologin Conradi I1. p. 17. — M. Hus. H. p. 156. — Mag. Přibran. I. p. 138. Appellatio rectoris unversitatis. HI. 128. 130. trum nalonum. I1 p. Arnosli Arch. vila. I. p. 1. Articuli Augustinensium. II. p. 21. — Conrad, Waldhauser II. p. 17.2? — Jacobelh. 1. p. 516 — M. Johannis Hus. I. p. 220. 256. 262. 265. 269. Jobannis de Zoaz. H. p. 824. Articuli Mortini. I. p. 409. II p. 828. — Michnelis de causis. I. p 203. Nicolai. H. p. 822. Parisiensiom. 1. p. 240. Pikarditarum. I. p. 508. Pragensium (qualuor). I. p. 380. Saptuaginta. 1. p. 434. — Slephani Palec. I. p. 244. (256.) — Taboritarum. 1. p. 186. — Waldensium 1. p. 505. Attestath Andreae de Broda I. 199. 200. Benessii. I. p. 197. Jobannis Peklo. Nicolai de Podwienie. I. p. 201. — Nicolni plebani. 1. p. 201. — Paul. p. 47. — Wenceslal de Wodierad. p. 201. Berna. 11 p. 86. Bohemia, böhmische Denkschriſt. II. p. 134. Satira. 1. p. 319. — — census. 1t. p. 85. Brexowa (Brexina) de, baurentius, carmen 1. p. 596. de gestis. l. p. 321. Calendarium. II. p. 18. Cantio de auloribus bohemici scis- matis. 1. p. 558. — — — — — — — — —
III. Alphabetisehes Verzeichniss der Quellenschriften im I. und I. Bande. Andreas do Broda boemicali attestala. I. p. 199. 200. — inceptio sup. quodlibet. I1. p. f55. — Klageschrift, II. p. 170. Andreas Ratishonensi wehronica de Expeditionibus. II. p 327. — dialogus. J. p. 565. — tractatus de origine Hussitarum. H. p. 327. Anglia literne de. H. p. 210. 212. Anoales. I p. 76. Anonymus de origine Taboritarum — epislola (1. p. 835. de morte R. Wenceslai. 1. p. 528. — invecliva. I. p. 625. Antiquilates Bohemiae. I. p. 76. Apologin Conradi I1. p. 17. — M. Hus. H. p. 156. — Mag. Přibran. I. p. 138. Appellatio rectoris unversitatis. HI. 128. 130. trum nalonum. I1 p. Arnosli Arch. vila. I. p. 1. Articuli Augustinensium. II. p. 21. — Conrad, Waldhauser II. p. 17.2? — Jacobelh. 1. p. 516 — M. Johannis Hus. I. p. 220. 256. 262. 265. 269. Jobannis de Zoaz. H. p. 824. Articuli Mortini. I. p. 409. II p. 828. — Michnelis de causis. I. p 203. Nicolai. H. p. 822. Parisiensiom. 1. p. 240. Pikarditarum. I. p. 508. Pragensium (qualuor). I. p. 380. Saptuaginta. 1. p. 434. — Slephani Palec. I. p. 244. (256.) — Taboritarum. 1. p. 186. — Waldensium 1. p. 505. Attestath Andreae de Broda I. 199. 200. Benessii. I. p. 197. Jobannis Peklo. Nicolai de Podwienie. I. p. 201. — Nicolni plebani. 1. p. 201. — Paul. p. 47. — Wenceslal de Wodierad. p. 201. Berna. 11 p. 86. Bohemia, böhmische Denkschriſt. II. p. 134. Satira. 1. p. 319. — — census. 1t. p. 85. Brexowa (Brexina) de, baurentius, carmen 1. p. 596. de gestis. l. p. 321. Calendarium. II. p. 18. Cantio de auloribus bohemici scis- matis. 1. p. 558. — — — — — — — — —
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Cantuariensis Archiep. literae. II. p. 193. Carmina. I. р 541. 596; II. p. 51. 61. 74. 93. 354. — siehe Sermones — Sprirhe. Census regni lob. IL p. 85 Ohristanus Mag. lit. HL. p. 222— 230. 233. 234. Chronicon Bohemiae. I. p. 3. 6. — (Pragerse) II. p. 52. Capituli. L p. 65. Collegiati Prog. I, p. 78. de expedibonibus in Bohemiam. IL. p. 327. — Lipsiense L yp. 6. Palatinum. lp. 47. — Pragense. I. p. 3. Presbyteri Prag. p. II. 69. — Procepii. |. p. 67. -- Taboritarum. Il. p. 475. Treboniense. 1. p. 50. --- Universita(is, I, p. 13. — Viennense. I. p. 1. Communio sub utraque L p. 203; NM. p. Constgnatio bonorum proseripto- rum. Il. p. 257. Constantia (literae de) II. p. 268. 269. 270. Coustantienseeoneilium, litte- rae. IL p. 237. 240. 245; 11. p. 277. 282, 284. Cnusonis M. trzetatus. Ik. p. 40. Dolus mundi (carman). ll. p. 5t. Friedrieh Burggraf an die Nüren- berger. ll. p 472—454. Genzenstein vel Jenzenstoin vide: Johannes Archiepiscopus. W. p. 12. 15. Gersoni litterae. II. p. 280. Gregorius P. XII. #4 Rupertum R. R. If. p. 466. — Johannis Acchiepisea pi litterae. II. p. — relatio, Il. p. 12. 13. 261 Johannis Borotin literae. IL p. 832. Johannis Cardinalis HL fi. p. 234, | Johannes de Rokizana, 632-808, literae 24 eum. IL p. R32. — Senones. iL p. 836. Johannes de Zaez. [L p. 824. Johannes Kus. Anschlag. Il. p. 166. — Apologia il. p. 156. — Compromiss mit dem Erzbisebof Sbineo tl. р. 193. 197. eustodía. IL. p. 273. defeasio. If. p. 266. de sententia et marte. Il. p. 306. litterae. IL. p. 163.280 —230. 262. orationes siehe: Universitils- schriflen. responsio. II. p. 145 Sermo. I. p. 298. H. p. 153. — Unrversitüt:schriften. lH. p. 95. Kludrubensium victoria (eantus de). II. p. 61. Kuttenbergensiwim de esede. IL p. 304. — Synodus. Il. p. 830. Lukavez Johannes de, Chronicon II. p. 475. Martinus Lupacz lit. IL p. 171. Mathias de Jano w, IL. p. 46. Michael de P. literae TI, p.203. 2114, Nilittius. ll. p.40.61,69. (Mylyeius). Necrologium, ll. p. 83, Nicola us Bohemus, [. p. 564. — de Pelzinów, ll. p. A73. 822. — not. Snoymiensis. I. p. 564. Nürenberger Briefe. ll. p. 467. Oratio legati Caroli VI. Franc, vegis. Il. p. 174, Urdo procedendi in causa M, Johan- nis Низ. 1. р. 200. Petrus (Mladenovic) historia, I. pe 111, Prachatiz de, vide Chrislanu:, Presgense studium. ll, p, 237, 242,
Cantuariensis Archiep. literae. II. p. 193. Carmina. I. р 541. 596; II. p. 51. 61. 74. 93. 354. — siehe Sermones — Sprirhe. Census regni lob. IL p. 85 Ohristanus Mag. lit. HL. p. 222— 230. 233. 234. Chronicon Bohemiae. I. p. 3. 6. — (Pragerse) II. p. 52. Capituli. L p. 65. Collegiati Prog. I, p. 78. de expedibonibus in Bohemiam. IL. p. 327. — Lipsiense L yp. 6. Palatinum. lp. 47. — Pragense. I. p. 3. Presbyteri Prag. p. II. 69. — Procepii. |. p. 67. -- Taboritarum. Il. p. 475. Treboniense. 1. p. 50. --- Universita(is, I, p. 13. — Viennense. I. p. 1. Communio sub utraque L p. 203; NM. p. Constgnatio bonorum proseripto- rum. Il. p. 257. Constantia (literae de) II. p. 268. 269. 270. Coustantienseeoneilium, litte- rae. IL p. 237. 240. 245; 11. p. 277. 282, 284. Cnusonis M. trzetatus. Ik. p. 40. Dolus mundi (carman). ll. p. 5t. Friedrieh Burggraf an die Nüren- berger. ll. p 472—454. Genzenstein vel Jenzenstoin vide: Johannes Archiepiscopus. W. p. 12. 15. Gersoni litterae. II. p. 280. Gregorius P. XII. #4 Rupertum R. R. If. p. 466. — Johannis Acchiepisea pi litterae. II. p. — relatio, Il. p. 12. 13. 261 Johannis Borotin literae. IL p. 832. Johannis Cardinalis HL fi. p. 234, | Johannes de Rokizana, 632-808, literae 24 eum. IL p. R32. — Senones. iL p. 836. Johannes de Zaez. [L p. 824. Johannes Kus. Anschlag. Il. p. 166. — Apologia il. p. 156. — Compromiss mit dem Erzbisebof Sbineo tl. р. 193. 197. eustodía. IL. p. 273. defeasio. If. p. 266. de sententia et marte. Il. p. 306. litterae. IL. p. 163.280 —230. 262. orationes siehe: Universitils- schriflen. responsio. II. p. 145 Sermo. I. p. 298. H. p. 153. — Unrversitüt:schriften. lH. p. 95. Kludrubensium victoria (eantus de). II. p. 61. Kuttenbergensiwim de esede. IL p. 304. — Synodus. Il. p. 830. Lukavez Johannes de, Chronicon II. p. 475. Martinus Lupacz lit. IL p. 171. Mathias de Jano w, IL. p. 46. Michael de P. literae TI, p.203. 2114, Nilittius. ll. p.40.61,69. (Mylyeius). Necrologium, ll. p. 83, Nicola us Bohemus, [. p. 564. — de Pelzinów, ll. p. A73. 822. — not. Snoymiensis. I. p. 564. Nürenberger Briefe. ll. p. 467. Oratio legati Caroli VI. Franc, vegis. Il. p. 174, Urdo procedendi in causa M, Johan- nis Низ. 1. р. 200. Petrus (Mladenovic) historia, I. pe 111, Prachatiz de, vide Chrislanu:, Presgense studium. ll, p, 237, 242,
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262 Prxgensis civitas, lamentalio. Il. p. 31. Prisehuch Thomas, tieht. von Con- slonz. [] p. 354. Procopius not. I. p. 67. Quecimonta clem, IT. p. 143. — rectorix Ua. tl. p. 128. 130. 205, — supplicatio. M. p. 204 Remanentin panis, de. F p 102. 197, 211. Riehenthal Ulrich aber Hus. 1). p. 398. Rosenburgisehe Chionik. JF. y. 11. 77. Ruprecht, Kónig, Briefe. 1l. p. 460. Satira. I. p. 541, M p. 319. Sermo p. 321 M.Johaniis Hus ad ca- thohcos. I. p. 532. cte I. p. 90. — ad concilium. |. p. 346. — ad Dom:nos de U«k I. p. 553. — dd Dominum Rencicumn, I p. 531. — ad haereticos. ). p. 542. — &d magistros eoilegii. I. p. 918. — ad regem Sigismundum. I. p. 553. | — ud regem Wenceslauin. ]. p. 545. — Sicfani Palec. Il. p. 142 Sigismuudus rex. caxvalio saivocum conduetuum. Il. p. 265. — hteraead conedium Constanti. nse. IL. p. 265. — ad Gregorium:. XII. li. p. 133. — ao den Prager Ecat. Il. p. 219. Sigismundus nn die bóhmischen Herrn. Ll. p. 230. 272. — 2a Sigismundum R II. p. 245— 23). — satira contra eum. I. p. 328, Simon (de Ty<snow) defansio I. p. 207. Sophia regina litlerae JL p. 18]. ete. — querimonia de. IT p. 310. Spruche uber Böhmen l. p. 564. — Über Paris, | p. 566. — uber Prag. L. p. 862. — über Regensburg. I. p. 561. StefanideStankow, Jiterae. Il. 25. Stefani Palec cpisłola ad. Mag. Christanum. II. p. 233. Treboniensis (Wittingou) luctus. HH. p. 74, Yertroihung der Deutschen, Schriflsibeke darüber. I. pe 9. 196. 199. 201. 205. 216. 217; Jf. y. 128. YViennense chronicon. | p. 2. Viennensis collegii satirs. L p. 555. Weneeslaus rex, literae. ll. p. 192 — luerae ad W. II. p. 230. 253 — mandatum. Il. p. 285. 286. — querínonia conlra W. ]I. p 308. Wilhelmi decani vila Arneski. D. p. 14.
262 Prxgensis civitas, lamentalio. Il. p. 31. Prisehuch Thomas, tieht. von Con- slonz. [] p. 354. Procopius not. I. p. 67. Quecimonta clem, IT. p. 143. — rectorix Ua. tl. p. 128. 130. 205, — supplicatio. M. p. 204 Remanentin panis, de. F p 102. 197, 211. Riehenthal Ulrich aber Hus. 1). p. 398. Rosenburgisehe Chionik. JF. y. 11. 77. Ruprecht, Kónig, Briefe. 1l. p. 460. Satira. I. p. 541, M p. 319. Sermo p. 321 M.Johaniis Hus ad ca- thohcos. I. p. 532. cte I. p. 90. — ad concilium. |. p. 346. — ad Dom:nos de U«k I. p. 553. — dd Dominum Rencicumn, I p. 531. — ad haereticos. ). p. 542. — &d magistros eoilegii. I. p. 918. — ad regem Sigismundum. I. p. 553. | — ud regem Wenceslauin. ]. p. 545. — Sicfani Palec. Il. p. 142 Sigismuudus rex. caxvalio saivocum conduetuum. Il. p. 265. — hteraead conedium Constanti. nse. IL. p. 265. — ad Gregorium:. XII. li. p. 133. — ao den Prager Ecat. Il. p. 219. Sigismundus nn die bóhmischen Herrn. Ll. p. 230. 272. — 2a Sigismundum R II. p. 245— 23). — satira contra eum. I. p. 328, Simon (de Ty<snow) defansio I. p. 207. Sophia regina litlerae JL p. 18]. ete. — querimonia de. IT p. 310. Spruche uber Böhmen l. p. 564. — Über Paris, | p. 566. — uber Prag. L. p. 862. — über Regensburg. I. p. 561. StefanideStankow, Jiterae. Il. 25. Stefani Palec cpisłola ad. Mag. Christanum. II. p. 233. Treboniensis (Wittingou) luctus. HH. p. 74, Yertroihung der Deutschen, Schriflsibeke darüber. I. pe 9. 196. 199. 201. 205. 216. 217; Jf. y. 128. YViennense chronicon. | p. 2. Viennensis collegii satirs. L p. 555. Weneeslaus rex, literae. ll. p. 192 — luerae ad W. II. p. 230. 253 — mandatum. Il. p. 285. 286. — querínonia conlra W. ]I. p 308. Wilhelmi decani vila Arneski. D. p. 14.
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263 IV. Index personarum et rerum. Adalbertus ftavconis magister. HE, 61. Adam da Nezeticr. Il. 196. Adamitae. Il. 338. Adolf, Graf von Nassau, (1. $41. Aglaw. Patriarch zu. If. 357. Agnes. If. 220. Alanus. (1. 102. 103. 108. Albertus dux Ausiriae. IT. 433. 438. 440. 442. 443. 443. 446, 456, 453. 463. 428. 478. Albertus dux Saxonia. (f. 333. Albertus cpiscopus Cracovicasis et Caneellarius. H. 335. Albertus episcopus 554. 556, Alberlus episcopus Ratisbonensis. i. 456. Albertus cpiscopus Sarayeosis. H.83. Albertus magister. Viennensis, U 24. 28. S. Albertus-Ordevo. Il. 36%. Albertus Warentrap. If. 270. Alhicus magisler, postea Archiepis- copus Pcagensis. [1 70. Albrecht von Hohenloh, I 441. Albrecht Pfarrer zu Nurnberg. I. 471. 472, Albumasac II. 1189. Alas de Sternberg. ff. 727. Alexander Papa. lll. 1. 133. Mageus, HI, Alexandreis, [1 97. 98. 99. 105. Alexandrinus patriarcha. I. 184 Alexander (alias Witoldus) magnus dux Listwaniuo. IL 433. 434. 435. 437. 438. 443. 329. 411. 412. 414. 431. 432. Ammonitio baceslsureandi. ll, $14, Anconitana marchia 11. 133. Andreas de Broda. I 135. 170. 327. Andreas do Duba baro. It. 195. 198. Andreas Ralisbonensiy, 11. A56. 458. Angelus Patriarcha Constaalino- poldanus. II. 14, Angliae rex. lf. 270. Anzhei IH. 155. S. Annoe (scu s Laurenlii) monas- terium Pragae, If. 18. Anna uror conilis in Zeyl, lune regina Polonise f, 433. Aothonier-Orden. lt, 359. Antic)audianus. I|. 100. Antiochien, Patriarch von. If. 357. 470 Antonius de monte Catıno legatus Il. 189, Apología Johannis Péibram. ([. 138. Appellatio rectoris universitalis «tudii Pragensis, fT. 128. Aquirum i. e. Erlach. II. 268. Aragonum rex. Il. 271. 275. 372 389.
263 IV. Index personarum et rerum. Adalbertus ftavconis magister. HE, 61. Adam da Nezeticr. Il. 196. Adamitae. Il. 338. Adolf, Graf von Nassau, (1. $41. Aglaw. Patriarch zu. If. 357. Agnes. If. 220. Alanus. (1. 102. 103. 108. Albertus dux Ausiriae. IT. 433. 438. 440. 442. 443. 443. 446, 456, 453. 463. 428. 478. Albertus dux Saxonia. (f. 333. Albertus cpiscopus Cracovicasis et Caneellarius. H. 335. Albertus episcopus 554. 556, Alberlus episcopus Ratisbonensis. i. 456. Albertus cpiscopus Sarayeosis. H.83. Albertus magister. Viennensis, U 24. 28. S. Albertus-Ordevo. Il. 36%. Albertus Warentrap. If. 270. Alhicus magisler, postea Archiepis- copus Pcagensis. [1 70. Albrecht von Hohenloh, I 441. Albrecht Pfarrer zu Nurnberg. I. 471. 472, Albumasac II. 1189. Alas de Sternberg. ff. 727. Alexander Papa. lll. 1. 133. Mageus, HI, Alexandreis, [1 97. 98. 99. 105. Alexandrinus patriarcha. I. 184 Alexander (alias Witoldus) magnus dux Listwaniuo. IL 433. 434. 435. 437. 438. 443. 329. 411. 412. 414. 431. 432. Ammonitio baceslsureandi. ll, $14, Anconitana marchia 11. 133. Andreas de Broda. I 135. 170. 327. Andreas do Duba baro. It. 195. 198. Andreas Ralisbonensiy, 11. A56. 458. Angelus Patriarcha Constaalino- poldanus. II. 14, Angliae rex. lf. 270. Anzhei IH. 155. S. Annoe (scu s Laurenlii) monas- terium Pragae, If. 18. Anna uror conilis in Zeyl, lune regina Polonise f, 433. Aothonier-Orden. lt, 359. Antic)audianus. I|. 100. Antiochien, Patriarch von. If. 357. 470 Antonius de monte Catıno legatus Il. 189, Apología Johannis Péibram. ([. 138. Appellatio rectoris universitalis «tudii Pragensis, fT. 128. Aquirum i. e. Erlach. II. 268. Aragonum rex. Il. 271. 275. 372 389.
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264 Argeatinensis episcopus. I]. 271. Arminak matza. II. 376 Arnestus Archiepiscopus Pragemis It. 06. Arnestus de Wiassym lf. 227, Arnold von Yilla noia. HI. 370 Articuli XLY. IL. 152, 153. Art:euli IV. Huasitarum. IL 701. Articuli V. Tabor.larum. I], 479. S. Augestein-Ordea. HI. 365. Augustienses de s. Thoma Pra- genses U. 21. 34. Austriae dux. ll. 268. 269. Alamaneis, IJ. 133. Alamsanorum ordo io Prussa. Il. 414. S. Bailien-Ordon. il. 259. (Basis). Balthasar, Landgraf in Thuringen. IT. 402. Damber g. Bischof von. II. 460. Barbara de Rosenberg. II. 72. Uurbára, Kčnigin (II. uxor Sigis- mundi R. R.) II. 374. Hartbolomaeus Brixiensis Il. 658. Dartholomaeus Tingelaw. I. 132. Basileense concilium. I1. 439. bedericus de Ślrasznicz. IL. 740. 741. 142. T44, 747. 725, 728 Tza, Bekertan, Orden der. 11. 363. 5, Bonedieten Leremiten. IL. S. Benedicten-Orden. Il Sit. Benedictus XH. 1. 173. 272. 442, 181. 186. 300. Beneschek de Wynarezycz. Il. 108. Necenhart, Markgraf zu Baden. II. 375. Bergu dr Hohensteys, H. 276, Nernardus, IL 105. S. Bernardus abbas Clar»vallensis. Il. ?2. Berrla:d, Erzbischof von Toes, 11 463. Bertoldus proviucialis ord. Eremi- tarum 5 Augustini. 11. 467. Diuva, Meister. JI. 370. 362. 276. Bocek. Il. 811. Boczo de Constat. II. 68. Boeecius. ll. 97. 98. Bohemiae populus, vulgaris e tmili- taris, arroyars. erudel s Il, 327. Bohemivre morasteria exusta 11.337. i Bohessie. 1). 198, ——————————— ge Bonifacius XI. II. 473. Bovifacius papa IX. (1. 133. 135. 257. 04. 461. 17. 70. 224. Borso de Khel elericus Przg. dmer. Il. 462. Bossen. 11.373. vel Gossar 18.373. Bouslaus capilaneus diclus Sw»o- berg. Il. 574. Bousiaus €e Postupiez. IL 746. Bra:itslavs dux Bobem:se. Il. 7!. S. Brigttten- Orden. II. 366. Brüder unsrer lieben Frauen, Oden der. IL 365. Bulla Caroli IV. Imperatoris. If. 159. 163. Bulla coneili Coartoatiensis IL. 277. Burgundiae dox. l]. 269, Buleniez. bl. 287. Buzko meogister, Hl. 724, Calomacenses. ll. 363. Caloman. Il. 363. Capilulum Pragente. li. 268. 269 Cardinalis Comeraeensis Il. 274. 307. Cardinalis Pisonos. (i. 231. Cardinalis Remenss II. 281. Cardinziis saneli Angeli. if. 207. Carmélsten IL 365. 23. 35. Carolus de Malatesta procurator prpae d. 366. Carolus VI. Feancorum rex. It. 174. 176. Care)us sorocius Ludovici ducis Bavariae VC 435, 177. 180. 186, Carolus IV. Imperator et Bohremiae. rex lI. 159. 160. 167. 04. 469, 3. 13. 414. 67, 69. 72. 312. 331. 247. Carthusicnses. If. 288. 302.
264 Argeatinensis episcopus. I]. 271. Arminak matza. II. 376 Arnestus Archiepiscopus Pragemis It. 06. Arnestus de Wiassym lf. 227, Arnold von Yilla noia. HI. 370 Articuli XLY. IL. 152, 153. Art:euli IV. Huasitarum. IL 701. Articuli V. Tabor.larum. I], 479. S. Augestein-Ordea. HI. 365. Augustienses de s. Thoma Pra- genses U. 21. 34. Austriae dux. ll. 268. 269. Alamaneis, IJ. 133. Alamsanorum ordo io Prussa. Il. 414. S. Bailien-Ordon. il. 259. (Basis). Balthasar, Landgraf in Thuringen. IT. 402. Damber g. Bischof von. II. 460. Barbara de Rosenberg. II. 72. Uurbára, Kčnigin (II. uxor Sigis- mundi R. R.) II. 374. Hartbolomaeus Brixiensis Il. 658. Dartholomaeus Tingelaw. I. 132. Basileense concilium. I1. 439. bedericus de Ślrasznicz. IL. 740. 741. 142. T44, 747. 725, 728 Tza, Bekertan, Orden der. 11. 363. 5, Bonedieten Leremiten. IL. S. Benedicten-Orden. Il Sit. Benedictus XH. 1. 173. 272. 442, 181. 186. 300. Beneschek de Wynarezycz. Il. 108. Necenhart, Markgraf zu Baden. II. 375. Bergu dr Hohensteys, H. 276, Nernardus, IL 105. S. Bernardus abbas Clar»vallensis. Il. ?2. Berrla:d, Erzbischof von Toes, 11 463. Bertoldus proviucialis ord. Eremi- tarum 5 Augustini. 11. 467. Diuva, Meister. JI. 370. 362. 276. Bocek. Il. 811. Boczo de Constat. II. 68. Boeecius. ll. 97. 98. Bohemiae populus, vulgaris e tmili- taris, arroyars. erudel s Il, 327. Bohemivre morasteria exusta 11.337. i Bohessie. 1). 198, ——————————— ge Bonifacius XI. II. 473. Bovifacius papa IX. (1. 133. 135. 257. 04. 461. 17. 70. 224. Borso de Khel elericus Przg. dmer. Il. 462. Bossen. 11.373. vel Gossar 18.373. Bouslaus capilaneus diclus Sw»o- berg. Il. 574. Bousiaus €e Postupiez. IL 746. Bra:itslavs dux Bobem:se. Il. 7!. S. Brigttten- Orden. II. 366. Brüder unsrer lieben Frauen, Oden der. IL 365. Bulla Caroli IV. Imperatoris. If. 159. 163. Bulla coneili Coartoatiensis IL. 277. Burgundiae dox. l]. 269, Buleniez. bl. 287. Buzko meogister, Hl. 724, Calomacenses. ll. 363. Caloman. Il. 363. Capilulum Pragente. li. 268. 269 Cardinalis Comeraeensis Il. 274. 307. Cardinalis Pisonos. (i. 231. Cardinalis Remenss II. 281. Cardinziis saneli Angeli. if. 207. Carmélsten IL 365. 23. 35. Carolus de Malatesta procurator prpae d. 366. Carolus VI. Feancorum rex. It. 174. 176. Care)us sorocius Ludovici ducis Bavariae VC 435, 177. 180. 186, Carolus IV. Imperator et Bohremiae. rex lI. 159. 160. 167. 04. 469, 3. 13. 414. 67, 69. 72. 312. 331. 247. Carthusicnses. If. 288. 302.
Strana 265
Castulla rex. N 271. Celestiner 1l. 363, Census hne-eduarius citatum re- galium. I 85. Chladrubenses. 1f. 61, 65. Chunrad von Freiberg. tl. A64. Cil i, Graf von. M. 326, 27. Cili, comitis de C. filia Barbara. Il 433. Civitas Pragensis. Ul 121. 160. 168. | 286. 452. 432 Clem (Kupertus). 162 Clemens VILL IL 175. 354. 8. Cleri status pemtusdestcuctos p 327. Collegium Cacrdenlium I (36. Collegium Caroti. U. 131. 132. 62, 590. 318. Collegium Wenceslai. JI. (31. 132. Collisium Вата. И. 507. Comendor de Manelin. I. 198, Communtlas bohemica. Il 125, Concilium Basiliense. M. 701. 782. 738. 740. 742 749 750.700. 7234. Concilium Braeeariense, 1$. 150. 521. Concilium. Cabilionense 11. 149, Concilium Canslantinense. tl. 230. 271. 157. 408. 231. 237. 230. 20%. 284. 265. 277. 282. 354. 399 438. 442. 703. 67, 71. 73. 31). 401. 411. 126, 245, Coneilium Tiburiense, Il. 146. Conradus avchiepiscopus Mogunti- nensis. IM. 433, 438, 452. 472. Conradusarchiepiseopus Pragensis. I. 270. 271. 62. 276. 280. 74, 256. 249. Conradus de Hyldesheim magister. II. 420. Conradus episcopus Olomucensis IL. 198. ConradusSolchau(Sollau, s. Zu)tau) Archidi«eonus ct reclov universi- lalis studii Pragensis. [f. 129. 130. Conrad usWaldhauser. ll. 22.30. 10. 265 Constantia. Il. 237. 268. 269, 270. 271. 272. 273. 274. 273 270. 272. 280. 354. 244. Coravius (Angelus). 0 Gregorius Papac XI0.). Costelecx. M. 288. 650, 69, Creuzger-Orden. ll 362. Crcuz-Orden ll 363 Cristanus do Prachatitz magisler. 1) 17%, 223, 276, 227. 225. 233. 273 65. 228. 725 Crueiferi de pede pontis H. 285, Cuncho wagpslec (s. Connscho). n 129. 132. 48. Vide Cunsso p. 40, Cunrad von Weinsperg. ll 431. Cunratt llelic Oficial. H. 400. Cunsso sarlor de Praga. I. 461. Curin moneta I). 747. Cuvia romana. H. 138. 145. Currisio doenous ccoles. grodeasis. lE. 331. Cunza de Zwals. H. 269. Cuthai mantles. ll. 596. 737. 740. 742. 733. 747. 749. TUV. ALB. 412. Ata. 731. 732. 436. 253. 801. 817. 818 $30, $30. Czalte. Il. 62. Craslavia. ll 890. congregatio uni- «ersalis. I. 460. Czenko baro (forsan de Sternberg). If. 278. Czeuko dc Wnritenberg capitaneus. M. 742. 745. 241. Czu da. IT. 160, Daci. IL. 153. Dunicl de ordine minorun prolessor 1. 61. Dacretum coneilii Constantiensis vd Wenceesloum уедет. ||. 230. Dialogus dec eucharistia. |1. 138. Dioeccsis Lulhonmisleosis, M. 2üJ, Donatus. 11. £09. 114. Dyslectica If. (14. Elisabeth filia Sigismundi R. fi. If. 433. 443. 432. 268 (s Wysse-
Castulla rex. N 271. Celestiner 1l. 363, Census hne-eduarius citatum re- galium. I 85. Chladrubenses. 1f. 61, 65. Chunrad von Freiberg. tl. A64. Cil i, Graf von. M. 326, 27. Cili, comitis de C. filia Barbara. Il 433. Civitas Pragensis. Ul 121. 160. 168. | 286. 452. 432 Clem (Kupertus). 162 Clemens VILL IL 175. 354. 8. Cleri status pemtusdestcuctos p 327. Collegium Cacrdenlium I (36. Collegium Caroti. U. 131. 132. 62, 590. 318. Collegium Wenceslai. JI. (31. 132. Collisium Вата. И. 507. Comendor de Manelin. I. 198, Communtlas bohemica. Il 125, Concilium Basiliense. M. 701. 782. 738. 740. 742 749 750.700. 7234. Concilium Braeeariense, 1$. 150. 521. Concilium. Cabilionense 11. 149, Concilium Canslantinense. tl. 230. 271. 157. 408. 231. 237. 230. 20%. 284. 265. 277. 282. 354. 399 438. 442. 703. 67, 71. 73. 31). 401. 411. 126, 245, Coneilium Tiburiense, Il. 146. Conradus avchiepiscopus Mogunti- nensis. IM. 433, 438, 452. 472. Conradusarchiepiseopus Pragensis. I. 270. 271. 62. 276. 280. 74, 256. 249. Conradus de Hyldesheim magister. II. 420. Conradus episcopus Olomucensis IL. 198. ConradusSolchau(Sollau, s. Zu)tau) Archidi«eonus ct reclov universi- lalis studii Pragensis. [f. 129. 130. Conrad usWaldhauser. ll. 22.30. 10. 265 Constantia. Il. 237. 268. 269, 270. 271. 272. 273. 274. 273 270. 272. 280. 354. 244. Coravius (Angelus). 0 Gregorius Papac XI0.). Costelecx. M. 288. 650, 69, Creuzger-Orden. ll 362. Crcuz-Orden ll 363 Cristanus do Prachatitz magisler. 1) 17%, 223, 276, 227. 225. 233. 273 65. 228. 725 Crueiferi de pede pontis H. 285, Cuncho wagpslec (s. Connscho). n 129. 132. 48. Vide Cunsso p. 40, Cunrad von Weinsperg. ll 431. Cunratt llelic Oficial. H. 400. Cunsso sarlor de Praga. I. 461. Curin moneta I). 747. Cuvia romana. H. 138. 145. Currisio doenous ccoles. grodeasis. lE. 331. Cunza de Zwals. H. 269. Cuthai mantles. ll. 596. 737. 740. 742. 733. 747. 749. TUV. ALB. 412. Ata. 731. 732. 436. 253. 801. 817. 818 $30, $30. Czalte. Il. 62. Craslavia. ll 890. congregatio uni- «ersalis. I. 460. Czenko baro (forsan de Sternberg). If. 278. Czeuko dc Wnritenberg capitaneus. M. 742. 745. 241. Czu da. IT. 160, Daci. IL. 153. Dunicl de ordine minorun prolessor 1. 61. Dacretum coneilii Constantiensis vd Wenceesloum уедет. ||. 230. Dialogus dec eucharistia. |1. 138. Dioeccsis Lulhonmisleosis, M. 2üJ, Donatus. 11. £09. 114. Dyslectica If. (14. Elisabeth filia Sigismundi R. fi. If. 433. 443. 432. 268 (s Wysse-
Strana 266
260 klstrobich. 1. 276. Engalusetus (Engelscnlcus) neta- rius. IL 265, Entsac. If. 476, 469. Erasmus Sattelpogner Ratisisonensis. Tl, 451. Erfinrtus de Kunstatt bare. It. 405. 198. Erieus dux. Il. 446, 434. Ernst, Herzog v Boyern. IL 355.470. Expeditio ud haeceticos. extrpan- dum. 1f. 433. 436. A39. 442, Facetus. lf, 97. 103, Facultas artium. 1. £20. 130. 155. Fíduanus professor thcologiac. If. 132. Filandi lk. 155, Flandern, Furst von. 1, 376. Florcntinus cardinalis. M. 307 Franciao vex. ll. 269. 270. 273. 371. 331. Franciscus praepositus eccles. x. Cosmao in Bolesławia, It. 129. Fridericus Bavarus, 11. (33 Fridericus Caesar. Il, 27. Fridericus Qux Austriae II. 276. 456. Fridericus dox Saxoniae, Marchio Mi-nensis et bandgranivs Thuria- gensis. JI. 433. 446. 431, 453, 405, 460. 471 472. 373. 408 432, Fridericus episcopus Colonionsis. Il. 463. 473. Fridericus filius Friderici March. Brandenburgensis et Burger. Nünn- hergensis. ]l. A33. 433. Fridericus Parsperger Ratisbonensis. |l. 447. Friedreich, Burggraf von Nuren- berg. M. S53. 4383. 162. 163. 414 415. 128. Vido Friedrcich, Mackg a(von Weichssen. H. 378. Friedrich, Bischof yon I<ystote. 1). 463. 169. 415. capitaneus 215. Fries<en. Il. 376. | Frigaul, Patriarch zu. !! 337. Gallici. Il. 155 Gallus de Zinneberg. 11. 261. 319. Gallus sacerdos Toaboriensis. 1l. 588 decanus | | Ganifredns 1. 99. 10} 1114. Geberberg, Furst ven. H1. 376. Gebhardt Dacher. H 399, Gebwer Ii. 370. Georgius de Rozlok subcam. rarius Il. 433. Georgius eprsevpus Palavinus. I. 410, Georgiua res. Il 473. Gcr mani. H. 158. 238. Gecmaniea natio. If, 217. Giulalinus de Thionvilla. 1. 178. Girzeko de Podichrad. 11. 27, 78. GS riz, Grafen vop. If. 323. Gorras. Il. 653. Golscaleu« abbas ff. 71. Grammalico. I. 113. Grandmonítenses, H 362. Graceorum ponperator. IE. 2721, Gregorfus XI H. 11, 69. Gregorius XII. I]. 13% 161. 108 216. 378. 380. 466. 470. 70. 482. 186. 203. 207. 306 Gregorzus XII. antipapo. U. AST. Gregorius, Erzbischof zu Salzburg. 11. 463. Gunlterus (seu Galterus). 1. 97. 05. 99. 105. Hangow. (Hennegau) ll. 376. Haierz de Brenny. Hl. 261. Hainretch von lessen, Dichter. Kl. 379. Maincieh Latsehenbock. Il. 400. flannsen Tenger, Viéar. 1. 400, Hannuysius de Sczepck baro. II. 195, [lard ek E, cames de. M. 452. Mosxiac lanfgravius. (I. 352. Hassi& de Wofdstein. [1. 227? | Hebendesprunn, Orden vun, U 263.
260 klstrobich. 1. 276. Engalusetus (Engelscnlcus) neta- rius. IL 265, Entsac. If. 476, 469. Erasmus Sattelpogner Ratisisonensis. Tl, 451. Erfinrtus de Kunstatt bare. It. 405. 198. Erieus dux. Il. 446, 434. Ernst, Herzog v Boyern. IL 355.470. Expeditio ud haeceticos. extrpan- dum. 1f. 433. 436. A39. 442, Facetus. lf, 97. 103, Facultas artium. 1. £20. 130. 155. Fíduanus professor thcologiac. If. 132. Filandi lk. 155, Flandern, Furst von. 1, 376. Florcntinus cardinalis. M. 307 Franciao vex. ll. 269. 270. 273. 371. 331. Franciscus praepositus eccles. x. Cosmao in Bolesławia, It. 129. Fridericus Bavarus, 11. (33 Fridericus Caesar. Il, 27. Fridericus Qux Austriae II. 276. 456. Fridericus dox Saxoniae, Marchio Mi-nensis et bandgranivs Thuria- gensis. JI. 433. 446. 431, 453, 405, 460. 471 472. 373. 408 432, Fridericus episcopus Colonionsis. Il. 463. 473. Fridericus filius Friderici March. Brandenburgensis et Burger. Nünn- hergensis. ]l. A33. 433. Fridericus Parsperger Ratisbonensis. |l. 447. Friedreich, Burggraf von Nuren- berg. M. S53. 4383. 162. 163. 414 415. 128. Vido Friedrcich, Mackg a(von Weichssen. H. 378. Friedrich, Bischof yon I<ystote. 1). 463. 169. 415. capitaneus 215. Fries<en. Il. 376. | Frigaul, Patriarch zu. !! 337. Gallici. Il. 155 Gallus de Zinneberg. 11. 261. 319. Gallus sacerdos Toaboriensis. 1l. 588 decanus | | Ganifredns 1. 99. 10} 1114. Geberberg, Furst ven. H1. 376. Gebhardt Dacher. H 399, Gebwer Ii. 370. Georgius de Rozlok subcam. rarius Il. 433. Georgius eprsevpus Palavinus. I. 410, Georgiua res. Il 473. Gcr mani. H. 158. 238. Gecmaniea natio. If, 217. Giulalinus de Thionvilla. 1. 178. Girzeko de Podichrad. 11. 27, 78. GS riz, Grafen vop. If. 323. Gorras. Il. 653. Golscaleu« abbas ff. 71. Grammalico. I. 113. Grandmonítenses, H 362. Graceorum ponperator. IE. 2721, Gregorfus XI H. 11, 69. Gregorius XII. I]. 13% 161. 108 216. 378. 380. 466. 470. 70. 482. 186. 203. 207. 306 Gregorzus XII. antipapo. U. AST. Gregorius, Erzbischof zu Salzburg. 11. 463. Gunlterus (seu Galterus). 1. 97. 05. 99. 105. Hangow. (Hennegau) ll. 376. Haierz de Brenny. Hl. 261. Hainretch von lessen, Dichter. Kl. 379. Maincieh Latsehenbock. Il. 400. flannsen Tenger, Viéar. 1. 400, Hannuysius de Sczepck baro. II. 195, [lard ek E, cames de. M. 452. Mosxiac lanfgravius. (I. 352. Hassi& de Wofdstein. [1. 227? | Hebendesprunn, Orden vun, U 263.
Strana 267
Hedwigis fija Wialiska R. Poloniae et Annae li. 433, Hedwigis regina Wialislai). 14. 433. Wecligo Geist-Ocden, vorm. H. 363. Heiliger Guizb-Orden, vorux. ll. 339. Heiprrieh, Hexog von Bayern. Il. 498. 409. 415 Betaricb voa Pcrehinge», Domherr zu Eveksłudi, II. 465. Hciorici Lell dv Lazan. |l. 262. Heioricus Angliae rcx. Il. 435 Heinricus cardiaabs A. S. L. U. 454. 45%. Heinricus HJ. 432. Menirtcus de Plumlow. il. 190. Henricus de Rosenberg. il. 13. 36. 73. 77. Henricus pauper. If. 88. 09. Henrices Ratgebe de Gola H 420. 424. Hermannus magisler. if. 365. Polontae ocdinis praedicator um (uxor 267 Jacobelius de Mina, IN 138. 139. 489. 19% 459. 493. 532 538. 562. $89. 595. 611. 75. 212. 128. gif. 830. 24[. Jacobs-Ordea. S, 1l, 359 Jacobus Aristoteles, 1L 129, 135. Jacobus decanus eccles. M yssegra- densis IL 195. Jacobus de Fusia. 261. Jacobus de SobiesJavm uni. Prag I). 158. Jacobus mayrster Drag ił. 534 538, 554 356. Jacobus Wssornbcez. I. 2885. J «neo deo Misa. H. 288. Janowaoonn (?). If. 23t. Javomir monasterium. I. 8. Jbernici U. 155 Jenko mapistev. I. 129. (30 Je onünilcn. fl. 3658. Jeroninu s Ssrol 1J. 268. netarinus | Jeconymus Magister. 11. (0t. 270, Herrmann, Lauderaf von Hessen. fl. | 402. llerrmannus episcopus Nicopolen- ais. Hl. 62. Uerrmannus suffrsganeus. IJ. 231. Mibcrnaia. H. 377, Hillegard S von Ping. n. I. 385. Hiorko (tinko) dictus Cluck, dvca- nus H. 331. Hispani 0 t55 Hispanise rex. II. 271. 372. 389. (77. Hlawaer, If. 278. tilodanek de Nemanic. li. 320. Hrneezko. M. 288. Humiliati. If. 382. Mu ssita c. Hl. 276. 436. 439. 412. 544, 446 447. 451. 456 70. 77. 327. 406. 407. 242. H ymnys de M. Johanne Hass, 11. 230. Hyncze de Pergslein. li 746. 727. 731. 278 35t. 399. 427. 499. 647. 67. 203. 300. 401. 83x. Jessek ltatsten. I 199. Jessinee4 Doclor. ll. 309. (vue Johannes) Joachim voa Calabria, Abt. tl. 478, Jodocus de floscuberg. H 8: 83. Jodocus Mavehio. Il 131 04. 72. 462. 470. 472, Johauko magister (I. 63. 67, Jolawno, Bischof von Metz. 11 402. A64. Johann, Morkgraf von Brandenburg. lt. 462. 463. 469, Johann von Hirssharn, HL, 463, Johannes XXUF (Balthasar Cossa), U. 154. 268, 271. 276. 357. 381. 386. 387. 470, 492, 90. 189. 190. Johaunes Andreas magister et rect. Pray. IL 187. 438 Johannes anglicus. Il. 367, Johannes da Aguilla. Hl. 176 Johannes de Bamberg. II. 286,
Hedwigis fija Wialiska R. Poloniae et Annae li. 433, Hedwigis regina Wialislai). 14. 433. Wecligo Geist-Ocden, vorm. H. 363. Heiliger Guizb-Orden, vorux. ll. 339. Heiprrieh, Hexog von Bayern. Il. 498. 409. 415 Betaricb voa Pcrehinge», Domherr zu Eveksłudi, II. 465. Hciorici Lell dv Lazan. |l. 262. Heioricus Angliae rcx. Il. 435 Heinricus cardiaabs A. S. L. U. 454. 45%. Heinricus HJ. 432. Menirtcus de Plumlow. il. 190. Henricus de Rosenberg. il. 13. 36. 73. 77. Henricus pauper. If. 88. 09. Henrices Ratgebe de Gola H 420. 424. Hermannus magisler. if. 365. Polontae ocdinis praedicator um (uxor 267 Jacobelius de Mina, IN 138. 139. 489. 19% 459. 493. 532 538. 562. $89. 595. 611. 75. 212. 128. gif. 830. 24[. Jacobs-Ordea. S, 1l, 359 Jacobus Aristoteles, 1L 129, 135. Jacobus decanus eccles. M yssegra- densis IL 195. Jacobus de Fusia. 261. Jacobus de SobiesJavm uni. Prag I). 158. Jacobus mayrster Drag ił. 534 538, 554 356. Jacobus Wssornbcez. I. 2885. J «neo deo Misa. H. 288. Janowaoonn (?). If. 23t. Javomir monasterium. I. 8. Jbernici U. 155 Jenko mapistev. I. 129. (30 Je onünilcn. fl. 3658. Jeroninu s Ssrol 1J. 268. netarinus | Jeconymus Magister. 11. (0t. 270, Herrmann, Lauderaf von Hessen. fl. | 402. llerrmannus episcopus Nicopolen- ais. Hl. 62. Uerrmannus suffrsganeus. IJ. 231. Mibcrnaia. H. 377, Hillegard S von Ping. n. I. 385. Hiorko (tinko) dictus Cluck, dvca- nus H. 331. Hispani 0 t55 Hispanise rex. II. 271. 372. 389. (77. Hlawaer, If. 278. tilodanek de Nemanic. li. 320. Hrneezko. M. 288. Humiliati. If. 382. Mu ssita c. Hl. 276. 436. 439. 412. 544, 446 447. 451. 456 70. 77. 327. 406. 407. 242. H ymnys de M. Johanne Hass, 11. 230. Hyncze de Pergslein. li 746. 727. 731. 278 35t. 399. 427. 499. 647. 67. 203. 300. 401. 83x. Jessek ltatsten. I 199. Jessinee4 Doclor. ll. 309. (vue Johannes) Joachim voa Calabria, Abt. tl. 478, Jodocus de floscuberg. H 8: 83. Jodocus Mavehio. Il 131 04. 72. 462. 470. 472, Johauko magister (I. 63. 67, Jolawno, Bischof von Metz. 11 402. A64. Johann, Morkgraf von Brandenburg. lt. 462. 463. 469, Johann von Hirssharn, HL, 463, Johannes XXUF (Balthasar Cossa), U. 154. 268, 271. 276. 357. 381. 386. 387. 470, 492, 90. 189. 190. Johaunes Andreas magister et rect. Pray. IL 187. 438 Johannes anglicus. Il. 367, Johannes da Aguilla. Hl. 176 Johannes de Bamberg. II. 286,
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208 Jehanoes Bariac dux fihus Ruperti Rh. R li 444. 446. 551. 454. 40% 413. 413. 408 Johannes de Berdyedyz porgaravius | Wyssegradensis U. 259. Jobannes de Bezdyedyex. lf. 250. Jahannes Boheiniac vex, I]. 3. 22 Johannes de B o^ plebanus 11. G6, Johannes Bocobs 1], 822. Johunnes Bradaty H 288 Johannes caydınahs. ll. 273. 284. Johsnaes de Chlom baro. 11 495. Johannes dc Colonia magister. E 196. Johannes Crussina de Leuchlenbecg. M. 68. Johannes de Cunwald subeamera- rius, Il. 727. Johannes de Duha baro. dictus Ro- hacz I! 198. 485 Johannes Frolieh. ll. 258 Johannes de Gandetino magister. if 198. . Johannes de Gerson cancellarius. H. 230. Johannes de Grace» magister. II. 311. Johannes flacbipolcasi« 438. 469. 428, Johannes Hortean, H. 60 Johannes de Hratecz. U. Johannes llus. (I. 438. 145. 156. 166. 173 226, 238. 240. 262. 263 265. 64. 223. 274 276. 280 282 284 359. 380. 399. 456. 475 477. 567. 593. 593 Gty. 847 687. 704 76. 73. 92 151. 203. 206. 205. 214, 9308. 308. 401. 4L1. 421, 836. 837. 243. 243. Johannes desscnicr. M 310. Johannes Kepla. It 273. 307. Jobannes de Riiezewves. IC 288. Johannes do Koschenberg. Hl. 159. epise. 11. 195. 139. 144. 227. % 0, 371 212. 241. 246. | | | | Johnnane< de Kosleleez. HI. 256. Johannes LalschenLock. I. 320, 411. 488 Johannes de Lerkow subcamerarius, il. 286. Johannes de Lichtenstein Il. 77, Johannes du Lukavecz. H. 475 Johannes Lulhoimistonsis epise. |l. 28”. 249, Johannes de Moramia Archidiaco- nus. [| 257. Jobannes de nova dono baro. I] 63. 232. Johannes Farsperger capitaneus |f. 428 Johannes de Praga 183. Johanaes Pesgeusis archiep. TI. 129. , 1320. 131. 432. 12. 15. 24, 330, 418. Johanaes Pübram, 138. 139. 140. 588. 5U0. 593 738, 739 741. 242, 735. 747. 7ät. 752. 728. BUS. 81^. 816. 818 827 230. Johannes (Protiwa diclus) plebanus. M. 196, Joliaones de Rajnsten ll. 194. Johsnous latisbonensis (Andreas). il. 406 Johannes Ratisbonensis episc. |l. 433. 437. 438. 439. 444. 457. 310. 41S. 322, 428 429. Johannes Rizensis archiep. H. 265 jehanaes Hokyzaua. |!&. 632. 699. 738. 740. 743. 741. 150. 151. 728. 729, 731. 232. 235. 733. 161, 704. 605. 808. 816. 818. 830. 836. Johannes de Rosenberg. 11 83. Johannes de Rusinox. II. 746. Johannes de Sarow. IF 743. 743, Johannes Salelpognaer de Geltul- fingen capiłsacus. 1. 438, 430. Johannes Sikava de Hluzin magister civium Caloniav. H. 742, 745, Johannes Smort de Septemcastris magister. H. 205. 209, 210. 307. magister. H.
208 Jehanoes Bariac dux fihus Ruperti Rh. R li 444. 446. 551. 454. 40% 413. 413. 408 Johannes de Berdyedyz porgaravius | Wyssegradensis U. 259. Jobannes de Bezdyedyex. lf. 250. Jahannes Boheiniac vex, I]. 3. 22 Johannes de B o^ plebanus 11. G6, Johannes Bocobs 1], 822. Johunnes Bradaty H 288 Johannes caydınahs. ll. 273. 284. Johsnaes de Chlom baro. 11 495. Johannes dc Colonia magister. E 196. Johannes Crussina de Leuchlenbecg. M. 68. Johannes de Cunwald subeamera- rius, Il. 727. Johannes de Duha baro. dictus Ro- hacz I! 198. 485 Johannes Frolieh. ll. 258 Johannes de Gandetino magister. if 198. . Johannes de Gerson cancellarius. H. 230. Johannes de Grace» magister. II. 311. Johannes flacbipolcasi« 438. 469. 428, Johannes Hortean, H. 60 Johannes de Hratecz. U. Johannes llus. (I. 438. 145. 156. 166. 173 226, 238. 240. 262. 263 265. 64. 223. 274 276. 280 282 284 359. 380. 399. 456. 475 477. 567. 593. 593 Gty. 847 687. 704 76. 73. 92 151. 203. 206. 205. 214, 9308. 308. 401. 4L1. 421, 836. 837. 243. 243. Johannes desscnicr. M 310. Johannes Kepla. It 273. 307. Jobannes de Riiezewves. IC 288. Johannes do Koschenberg. Hl. 159. epise. 11. 195. 139. 144. 227. % 0, 371 212. 241. 246. | | | | Johnnane< de Kosleleez. HI. 256. Johannes LalschenLock. I. 320, 411. 488 Johannes de Lerkow subcamerarius, il. 286. Johannes de Lichtenstein Il. 77, Johannes du Lukavecz. H. 475 Johannes Lulhoimistonsis epise. |l. 28”. 249, Johannes de Moramia Archidiaco- nus. [| 257. Jobannes de nova dono baro. I] 63. 232. Johannes Farsperger capitaneus |f. 428 Johannes de Praga 183. Johanaes Pesgeusis archiep. TI. 129. , 1320. 131. 432. 12. 15. 24, 330, 418. Johanaes Pübram, 138. 139. 140. 588. 5U0. 593 738, 739 741. 242, 735. 747. 7ät. 752. 728. BUS. 81^. 816. 818 827 230. Johannes (Protiwa diclus) plebanus. M. 196, Joliaones de Rajnsten ll. 194. Johsnous latisbonensis (Andreas). il. 406 Johannes Ratisbonensis episc. |l. 433. 437. 438. 439. 444. 457. 310. 41S. 322, 428 429. Johannes Rizensis archiep. H. 265 jehanaes Hokyzaua. |!&. 632. 699. 738. 740. 743. 741. 150. 151. 728. 729, 731. 232. 235. 733. 161, 704. 605. 808. 816. 818. 830. 836. Johannes de Rosenberg. 11 83. Johannes de Rusinox. II. 746. Johannes de Sarow. IF 743. 743, Johannes Salelpognaer de Geltul- fingen capiłsacus. 1. 438, 430. Johannes Sikava de Hluzin magister civium Caloniav. H. 742, 745, Johannes Smort de Septemcastris magister. H. 205. 209, 210. 307. magister. H.
Strana 269
Johannes Slamna. IJ. 76. Johannes ds Smyrzicz. 746. Johannas Ssarka, Il, 288. Johannes do Strigonis. 285. Johannes Sudlize da Beslwin cspi- laneus. 11. 742. 748 Johannes labocsky. [f. 230. Johannes Wailburg decrutorum doc- tor. I. 287. Johannes da Wlassyn. ll. 462. Johannes de Zacz. Il. 288. 821. £31, Jobznnas Zaslawus, If. 66. Jobaonitér-Orden. ll. 350, Jordanus Ursinus cardinalis, À S. L. It. 446, 447, S. Jargen-Orden. II. 359, Tnetplio super quodlibet M. Andreae | de Broda, Jl. 155. Tu dia. M. 377. Innocentius papa. II. 133. 143. 137. [Innocentius VI, papa. If. 8, Inoocentius VII. papa. Il. 70. 328. 821. Italici, If, £35, Judaei Pragae. 1l. 65. 264. Jujianus Cardinalis. 1l. 701, Kalendarium defunelorum. iN. 70. Kasimirius rex. Połonice. I. 432. Katharina da Rosenberg. ll. 73. 83. Kig. H. 259. Kleff, Graf zu. V. 275, (Clevc). K oboli. lI. 288. Korkewu vicus Anglae, ll. 193. Kornhuezhy de Kornhux. ll 237. 288. 259, 260. Kostka. II. 78. Koatło dollalar. II. 288. Kraggaro.H. 373, Kriechen. If, 373 (Griechen) Kr e z. Il. 288. Krzyzky campus. Il. 479. Kuttenbhergonsiomcacdrs 11.308, Ladis]aus. ll. 133, 134 Ladislaus rex. Apuliae. ll. 204. Lamparten IL 376. 464. 155. 269 Lanisteyn de, suheunerarius Bohe- miae. 13. 169. Laurentius Teutonicus de Ryebm- bach rector castri Lanspergensis. H. 742. S. Lataros-Orden, 8. 359. Lazein berg. ll. 273. Larsku de Krawar. Il. 195. Lippan. 1I 283. Literae missiles rogis Wenzesla. Il. 136. Litera rogis Hungarise (Sigismund:) ad Gregorium XII. Papum. IL. 133. Loinbardi. lí. 155 (Lampactan). Luces, Erenut. It. 368. Luciperianorum secta, If. 336. Ludovicus dux da Bavoris cl pla- tinus Rheni. H. 269, 307. 374. 433. 41% 515. 431. Ludovicus rex Huegariae II. 433. 432, Ludovicus Scili«e (Ciciliae) rex. ln. 477. Ludwig, Herzog von Bayern M 37%. 451. 162. 181. Ludwig von Otinz. DP, 463. 409. Lunenses Il. 803. 818. Lutbomisleusis episcopus. I. 210. Lyffscht aulae prnefectus Saxo. If. 199, Magistri Vienncoses. l1. 443. Mahometi Mahomeüstae. l1. 329. Mao inhart, 1l. 819. Maisburgk, comes de. JT. 114. Malentest von Rimel (Rimini). ll. 79 (Malatesta), Mulesso w, ll. 690. Mondolonses-Orden von, 1). 359. Marehionissa Misucosis. Il. 446. Marcoldus szeerdes Vaboriensis. HH. 590. 593. Marcus. Il. 116. Marcus de Greer reg'nae mngister, 81. 174. 241.
Johannes Slamna. IJ. 76. Johannes ds Smyrzicz. 746. Johannas Ssarka, Il, 288. Johannes do Strigonis. 285. Johannes Sudlize da Beslwin cspi- laneus. 11. 742. 748 Johannes labocsky. [f. 230. Johannes Wailburg decrutorum doc- tor. I. 287. Johannes da Wlassyn. ll. 462. Johannes de Zacz. Il. 288. 821. £31, Jobznnas Zaslawus, If. 66. Jobaonitér-Orden. ll. 350, Jordanus Ursinus cardinalis, À S. L. It. 446, 447, S. Jargen-Orden. II. 359, Tnetplio super quodlibet M. Andreae | de Broda, Jl. 155. Tu dia. M. 377. Innocentius papa. II. 133. 143. 137. [Innocentius VI, papa. If. 8, Inoocentius VII. papa. Il. 70. 328. 821. Italici, If, £35, Judaei Pragae. 1l. 65. 264. Jujianus Cardinalis. 1l. 701, Kalendarium defunelorum. iN. 70. Kasimirius rex. Połonice. I. 432. Katharina da Rosenberg. ll. 73. 83. Kig. H. 259. Kleff, Graf zu. V. 275, (Clevc). K oboli. lI. 288. Korkewu vicus Anglae, ll. 193. Kornhuezhy de Kornhux. ll 237. 288. 259, 260. Kostka. II. 78. Koatło dollalar. II. 288. Kraggaro.H. 373, Kriechen. If, 373 (Griechen) Kr e z. Il. 288. Krzyzky campus. Il. 479. Kuttenbhergonsiomcacdrs 11.308, Ladis]aus. ll. 133, 134 Ladislaus rex. Apuliae. ll. 204. Lamparten IL 376. 464. 155. 269 Lanisteyn de, suheunerarius Bohe- miae. 13. 169. Laurentius Teutonicus de Ryebm- bach rector castri Lanspergensis. H. 742. S. Lataros-Orden, 8. 359. Lazein berg. ll. 273. Larsku de Krawar. Il. 195. Lippan. 1I 283. Literae missiles rogis Wenzesla. Il. 136. Litera rogis Hungarise (Sigismund:) ad Gregorium XII. Papum. IL. 133. Loinbardi. lí. 155 (Lampactan). Luces, Erenut. It. 368. Luciperianorum secta, If. 336. Ludovicus dux da Bavoris cl pla- tinus Rheni. H. 269, 307. 374. 433. 41% 515. 431. Ludovicus rex Huegariae II. 433. 432, Ludovicus Scili«e (Ciciliae) rex. ln. 477. Ludwig, Herzog von Bayern M 37%. 451. 162. 181. Ludwig von Otinz. DP, 463. 409. Lunenses Il. 803. 818. Lutbomisleusis episcopus. I. 210. Lyffscht aulae prnefectus Saxo. If. 199, Magistri Vienncoses. l1. 443. Mahometi Mahomeüstae. l1. 329. Mao inhart, 1l. 819. Maisburgk, comes de. JT. 114. Malentest von Rimel (Rimini). ll. 79 (Malatesta), Mulesso w, ll. 690. Mondolonses-Orden von, 1). 359. Marehionissa Misucosis. Il. 446. Marcoldus szeerdes Vaboriensis. HH. 590. 593. Marcus. Il. 116. Marcus de Greer reg'nae mngister, 81. 174. 241.
Strana 270
270 Maria fiha Mudoriei regis Huneariac. n. 43? Maris uxor prima Sigiswusdi R R. J. 433. (Eadem). Maricuburgse castum. HH. 135. Mavtein von der Saul (Colonna). I. 337, Martinsko sacerdos. 1. 825. Martinus acdituus. IL. 330 Martinus de Chrudim, H. 728. 729. Martinus do cono Lanezonts IL 238 Martinas Lupacz sacerdos. |I. 171. Martinus Papa V. Hf. 240. 261, 276. 277. 396. 435, 437, 439. 442. 147 453. 62. 406. 407. 412, 421 Martinus de Praga magister: IR. 193. Murtiaus Przespole, IL 283, Martius Zunburgers. H. 288. Massidael I) 370. Mussrneus. Il. 370, Matcer-Orden I[. 382, Matthaeus, If. 103. 106. Msllhseus de Cracoris magisler, И 60. Matlhaens magislar postes cpise. Wormacienas. I. 333. (ldem) Marlhias Bohemus magisler 11. 330. 17. 46. 810, Mu (thias de Chiurnezan, 60.787.751. Matthias de longa platea, t!. 288. Matlhias de Luna Il. 26! Madiotaneneis civitas. If. 68. Veliocatx. l. 372. Micatus, Н. 118 Miehoel eanonicus et. Sigismundi regis notarius, |1 263. Michael de Malevyez bacc. theol. Y. 1935. Michael du Male yez rector (dtclux Czyzko). ll. 206. 241. Michael de Prachatier notarius. |]. 196. Michacl pracdientor. Il. 836 Michshelues. I. 274 Michalezo M, 226, Michal. I]. 288. Mi&ess dinoky. II. 262, Millesius. ll. 118. Minorum огд». t. 23, Misa, ll. 61, 154. Misnenses. If. 347. Misto Riysslaw y. JI. 258. Moyses. I). 124. Mracek. I, 319, M usice. Jl, 118, M yay eius praedicator. I1 40 GI. 69. Natia Boemica. Il. 121, 122, 129. 130. 131. 132. 138, 133, 157. 133, 160. 161. 162. t64. 238, Nalio thcotonica. 1f. 157, 153. 162. 164. 161, | Navurrae rcx, )I. 271, 389. 1 77. Nubusssicz Il. 288, Necrologium, W. 83. Nicolaus de Brana nołavius, Il. 190, Nicolaus Chadi. lf. 65. Nicolaus de Conlarenis. ]| (2, Nicolaus Diogkelspubl, Il. 263. Nicolaus Luthon. Hl. 132, Nicolaus de Lyrz. I. 524, 572. 577. 653. 869. 693. Nicolaus M. procurator, IT. 238. Nicolaus de Pelhrzimow epise. Ta- boricnsis. dH. 475, 587. +8. 739, 740. 741, 753. 743. 7315. 247. ?16. 816. 818. 822. Nicolaus Puchail vicar:us urelne- piseopi Prag. 1). 462. Nicolaus Raconik praepositus. col- legi Caroli ot s. the.l. bacc. IL 132, Nicolaus Schoreh™1. 132, Nicotaux sub SLuba. |], 288. Niealaus Weneelar magister. 1. 60 | Nieulaus de Wozycz. Ii, 195. Nicolausde Zylma capellanus. H.71. Nicolus cpiscopux Merschurgensis Il. 255.
270 Maria fiha Mudoriei regis Huneariac. n. 43? Maris uxor prima Sigiswusdi R R. J. 433. (Eadem). Maricuburgse castum. HH. 135. Mavtein von der Saul (Colonna). I. 337, Martinsko sacerdos. 1. 825. Martinus acdituus. IL. 330 Martinus de Chrudim, H. 728. 729. Martinus do cono Lanezonts IL 238 Martinas Lupacz sacerdos. |I. 171. Martinus Papa V. Hf. 240. 261, 276. 277. 396. 435, 437, 439. 442. 147 453. 62. 406. 407. 412, 421 Martinus de Praga magister: IR. 193. Murtiaus Przespole, IL 283, Martius Zunburgers. H. 288. Massidael I) 370. Mussrneus. Il. 370, Matcer-Orden I[. 382, Matthaeus, If. 103. 106. Msllhseus de Cracoris magisler, И 60. Matlhaens magislar postes cpise. Wormacienas. I. 333. (ldem) Marlhias Bohemus magisler 11. 330. 17. 46. 810, Mu (thias de Chiurnezan, 60.787.751. Matthias de longa platea, t!. 288. Matlhias de Luna Il. 26! Madiotaneneis civitas. If. 68. Veliocatx. l. 372. Micatus, Н. 118 Miehoel eanonicus et. Sigismundi regis notarius, |1 263. Michael de Malevyez bacc. theol. Y. 1935. Michael du Male yez rector (dtclux Czyzko). ll. 206. 241. Michael de Prachatier notarius. |]. 196. Michacl pracdientor. Il. 836 Michshelues. I. 274 Michalezo M, 226, Michal. I]. 288. Mi&ess dinoky. II. 262, Millesius. ll. 118. Minorum огд». t. 23, Misa, ll. 61, 154. Misnenses. If. 347. Misto Riysslaw y. JI. 258. Moyses. I). 124. Mracek. I, 319, M usice. Jl, 118, M yay eius praedicator. I1 40 GI. 69. Natia Boemica. Il. 121, 122, 129. 130. 131. 132. 138, 133, 157. 133, 160. 161. 162. t64. 238, Nalio thcotonica. 1f. 157, 153. 162. 164. 161, | Navurrae rcx, )I. 271, 389. 1 77. Nubusssicz Il. 288, Necrologium, W. 83. Nicolaus de Brana nołavius, Il. 190, Nicolaus Chadi. lf. 65. Nicolaus de Conlarenis. ]| (2, Nicolaus Diogkelspubl, Il. 263. Nicolaus Luthon. Hl. 132, Nicolaus de Lyrz. I. 524, 572. 577. 653. 869. 693. Nicolaus M. procurator, IT. 238. Nicolaus de Pelhrzimow epise. Ta- boricnsis. dH. 475, 587. +8. 739, 740. 741, 753. 743. 7315. 247. ?16. 816. 818. 822. Nicolaus Puchail vicar:us urelne- piseopi Prag. 1). 462. Nicolaus Raconik praepositus. col- legi Caroli ot s. the.l. bacc. IL 132, Nicolaus Schoreh™1. 132, Nicotaux sub SLuba. |], 288. Niealaus Weneelar magister. 1. 60 | Nieulaus de Wozycz. Ii, 195. Nicolausde Zylma capellanus. H.71. Nicolus cpiscopux Merschurgensis Il. 255.
Strana 271
Nicomachus, Il. 117. Norici.It. 158. Oratius, ll. t11. 122. Origenes. 1f, 123. Orpheus HI. 118 O sirog, Herzog von. Il. 376. dilingen, Graf von. Il, 376. Otto arebiepiscopus Trevjrensis li. 433. 133. 454. O0 tt o, Bischof von Constanz, 11 400. O tto eardinalis Columne»sis. H. 188 191. Otto dux filius Ruperti R. R. 1. 443. Ovidius. 1. 103, Pacba Panchim. Abt, 11. 3597. Pachumi-Ordeo. II. 359. Padow. Ii. 359. Palnier (Pauliaer). I. 363. Porfussen-Orden. II. 36%. Parisium. I. 141, Patavienxse sludium, ll. 2. 5. #2. Potaviensis episc. II. 268. Patriarcha — Coostanlinopolitanus, IL 274. 357. Pnułus. Il. 10%. 103. Paulus de Gentenstein. 1). 13. Pboch o. ]1. 258, Pelzimow, lH. 71. Ponttentia ordo de. II. 86. Perchta de Crunwarz et Conopist. H. 27. Perchtoldus theol. doctor Rabs- bonensis. li. 424, Perrin. IL. 376. Pater von Aragonien. I. 380. Petriner-Ordes. H. 385. Petrus. ll. 109. 110. Petrus Camss dietus. II. 796. 831. Petrus Cypri rex II. 180. Petrus in Chelezic:, 11. 822 Peirus de Dyewyn, 1), 198. Pelrus famulus. ||. 233, 236, Petrus de Iłoscyka. II. 288. Petrus da Luna. MN. 268. 272. 275. 218. 381. 368. 439. I 271 Petrus Maller eapitaneas. I. 4| f. Petrus Mader IH. 110. | Petrus Prine magister anglicus. ll. $93. 204 705 7S. 728. 2729 4749. 752. Petrus de Plumbow. IT. 73. Petrus de Praga. II. 290. Petrus profesor theologias Pragon- sis. U. 317. Petrus de Rosenberg. 1M 72. 73. 83. Petrus do Sweissyn diclus Simrztyk, MN. 198. 319, 385. Petrus de Tharanlo. tH. 8065. Petrus de Tyn capellsuus. 1l. 190. Pelrus Wissóru$ mogister If 144. 150. (Fiscber) Pflueg. Il. 44%. 454. Phebus. JI. 370. Philippus Pocibny, ll. 228 Pieszka (Pise&). ll. 582. . 231. 733. 725. 741, 742, 715 749 8158, 828. Pikacdi. IL. t&1, 171, 76. 835. Pikardorum haerceis. II 599. Pis uim conrilium. Ll. 70. , Plankstein, Abl vo». M. 465. ; Plawansk y. IL 65,7 | Plawen. II. 375. | Pieumtea. I. 362 | Poland, II. 376. Polirad Il. 228 Poloni. If. 155. 358. 372. Poloniae rex. ll. 78. Ponsoy. Il. 376 Parus (Porphyrus?). IL. 615, Pracr. HI. 288. Praemonstrateoser. 11 363 Pragensis eivitus gloria cjus 1,315. Progensis clerus. HR. 143. 155. Pragensos magistri. 11. 481, 488. 490, 404, 501. 532. 535. 245 348 552 580. 584. 572. 574. 576, $73. 570. 585, 536. 589. 506. $98. 628. 629 642, 703. 707. 727. 728. 731. 232. 804.
Nicomachus, Il. 117. Norici.It. 158. Oratius, ll. t11. 122. Origenes. 1f, 123. Orpheus HI. 118 O sirog, Herzog von. Il. 376. dilingen, Graf von. Il, 376. Otto arebiepiscopus Trevjrensis li. 433. 133. 454. O0 tt o, Bischof von Constanz, 11 400. O tto eardinalis Columne»sis. H. 188 191. Otto dux filius Ruperti R. R. 1. 443. Ovidius. 1. 103, Pacba Panchim. Abt, 11. 3597. Pachumi-Ordeo. II. 359. Padow. Ii. 359. Palnier (Pauliaer). I. 363. Porfussen-Orden. II. 36%. Parisium. I. 141, Patavienxse sludium, ll. 2. 5. #2. Potaviensis episc. II. 268. Patriarcha — Coostanlinopolitanus, IL 274. 357. Pnułus. Il. 10%. 103. Paulus de Gentenstein. 1). 13. Pboch o. ]1. 258, Pelzimow, lH. 71. Ponttentia ordo de. II. 86. Perchta de Crunwarz et Conopist. H. 27. Perchtoldus theol. doctor Rabs- bonensis. li. 424, Perrin. IL. 376. Pater von Aragonien. I. 380. Petriner-Ordes. H. 385. Petrus. ll. 109. 110. Petrus Camss dietus. II. 796. 831. Petrus Cypri rex II. 180. Petrus in Chelezic:, 11. 822 Peirus de Dyewyn, 1), 198. Pelrus famulus. ||. 233, 236, Petrus de Iłoscyka. II. 288. Petrus da Luna. MN. 268. 272. 275. 218. 381. 368. 439. I 271 Petrus Maller eapitaneas. I. 4| f. Petrus Mader IH. 110. | Petrus Prine magister anglicus. ll. $93. 204 705 7S. 728. 2729 4749. 752. Petrus de Plumbow. IT. 73. Petrus de Praga. II. 290. Petrus profesor theologias Pragon- sis. U. 317. Petrus de Rosenberg. 1M 72. 73. 83. Petrus do Sweissyn diclus Simrztyk, MN. 198. 319, 385. Petrus de Tharanlo. tH. 8065. Petrus de Tyn capellsuus. 1l. 190. Pelrus Wissóru$ mogister If 144. 150. (Fiscber) Pflueg. Il. 44%. 454. Phebus. JI. 370. Philippus Pocibny, ll. 228 Pieszka (Pise&). ll. 582. . 231. 733. 725. 741, 742, 715 749 8158, 828. Pikacdi. IL. t&1, 171, 76. 835. Pikardorum haerceis. II 599. Pis uim conrilium. Ll. 70. , Plankstein, Abl vo». M. 465. ; Plawansk y. IL 65,7 | Plawen. II. 375. | Pieumtea. I. 362 | Poland, II. 376. Polirad Il. 228 Poloni. If. 155. 358. 372. Poloniae rex. ll. 78. Ponsoy. Il. 376 Parus (Porphyrus?). IL. 615, Pracr. HI. 288. Praemonstrateoser. 11 363 Pragensis eivitus gloria cjus 1,315. Progensis clerus. HR. 143. 155. Pragensos magistri. 11. 481, 488. 490, 404, 501. 532. 535. 245 348 552 580. 584. 572. 574. 576, $73. 570. 585, 536. 589. 506. $98. 628. 629 642, 703. 707. 727. 728. 731. 232. 804.
Strana 272
272 Prazensis mpversitas. il, 428— 133. 155 — 168. 247 314. 203. 237 —243. Pragensis eeclesia. IF. 309, Pravant. ll. 375. Pravenz Il. 372. Prediger- Orden. Ll. 265. 23, Priscianus Caesareensis. J). 113. S. Procopius. Hl. 67 71. Procopius de Misv. IT 288. | Procopius da Plzna. I. 805. 813. | 813, 829. | Pruteni. I], 155. j Przibeniez caslrum. tl. 73. Przihik de Klenow. 31. 727. Przybram. I. 8 Placzko capilaneus. I. 73%. 733, 734. 137. 740. 757. 751. 753. Ptolomaeus, ll, (19, P vota. H. 62. Pythagoras. Il. £17. Quintilianus. IH. 116. Quérimonis cleri contra Johannem (lus. Tl. £43. Rnmprecht de Wolse. 1). 73. Rancode Erieino |]. 48. Ratisbonensis citas. ll, 435 339. 440, 448. 315, 406. 413. Ratisbonensis synoodaa. [f. 449. [La Cz E o. I. 62. 276, Recommendalio (sei). M. Johannis Hus). HH. 104 Reeommendatio i. (ug. Recommoendatio Bacealaurei fabri- cala per Mag Job. Hus. li. 100. ds. 96. Recommendatio incepłoris in ar- tibus. 11. 107. Reaus. II. 155. 272 Responsio magis? J. He« ad arli- | culos (querimontse cleri Prag.). | 11. 148. | Ressinus. 11. 320 Rewer, Orden der. IL 364, baecalaurezndi. Revocaltio studii Pragensis per con- cilrum Cunslan(ianso. Il. 237, Khetorica. I), 143 Hhetoriecorum liber. I1. 1230, Riechardus Ovonionsis Jk. 24%. 213. Rimicari., I]. 336. Robertus Gehrantnsis, H. 33H. Robliko, rector in Tabor li, 742. 745. Rosanhergiann I. 78 Rosenpery, Abt von. Il. 464. Rolemburk. il. 204, 265, 269. Rozmital lH. 462, Rudalfus dux Stronie, I). 197. 198. Ropertus Bavarus. M. 133. 133. Rupertus (Clem.): Rap. Rex Roma- norum, ll. 403. 484 465. 466. 468 470. Ruprecht, 362. 463. Rutheni, 1}, 155. Rzezycz. Ii. 8. Saehxun, Ilerzog van. U. 373. 470. 473. Sacramentum teum nalionum. I]. 166. Saczka monasterium. IL 8. Sallonuin in Francia. Il 187, Salvus conductus. lt. 262. 263. 264. 265. 270. (95. Herzog am Rhein, MI. Salzburgonsa cönscılıum procin- ciale, IT, 308. Sscowozones, Il. 732 742 745 818. Saxones. ]I. 155. Sbinco Archiepiscopus Fragensis. If. 188. 187. 193. 197, 199, 207. 593. Scabini seu: consule« Pragae mino- ris, M. 461, Scan ll 155. i Sdenko de Cliroct, canonicos. ]. 190. | Sdenko de Labim praupositus evele- siau omnium sanctorum ll 241. 257, 258. 246.
272 Prazensis mpversitas. il, 428— 133. 155 — 168. 247 314. 203. 237 —243. Pragensis eeclesia. IF. 309, Pravant. ll. 375. Pravenz Il. 372. Prediger- Orden. Ll. 265. 23, Priscianus Caesareensis. J). 113. S. Procopius. Hl. 67 71. Procopius de Misv. IT 288. | Procopius da Plzna. I. 805. 813. | 813, 829. | Pruteni. I], 155. j Przibeniez caslrum. tl. 73. Przihik de Klenow. 31. 727. Przybram. I. 8 Placzko capilaneus. I. 73%. 733, 734. 137. 740. 757. 751. 753. Ptolomaeus, ll, (19, P vota. H. 62. Pythagoras. Il. £17. Quintilianus. IH. 116. Quérimonis cleri contra Johannem (lus. Tl. £43. Rnmprecht de Wolse. 1). 73. Rancode Erieino |]. 48. Ratisbonensis citas. ll, 435 339. 440, 448. 315, 406. 413. Ratisbonensis synoodaa. [f. 449. [La Cz E o. I. 62. 276, Recommendalio (sei). M. Johannis Hus). HH. 104 Reeommendatio i. (ug. Recommoendatio Bacealaurei fabri- cala per Mag Job. Hus. li. 100. ds. 96. Recommendatio incepłoris in ar- tibus. 11. 107. Reaus. II. 155. 272 Responsio magis? J. He« ad arli- | culos (querimontse cleri Prag.). | 11. 148. | Ressinus. 11. 320 Rewer, Orden der. IL 364, baecalaurezndi. Revocaltio studii Pragensis per con- cilrum Cunslan(ianso. Il. 237, Khetorica. I), 143 Hhetoriecorum liber. I1. 1230, Riechardus Ovonionsis Jk. 24%. 213. Rimicari., I]. 336. Robertus Gehrantnsis, H. 33H. Robliko, rector in Tabor li, 742. 745. Rosanhergiann I. 78 Rosenpery, Abt von. Il. 464. Rolemburk. il. 204, 265, 269. Rozmital lH. 462, Rudalfus dux Stronie, I). 197. 198. Ropertus Bavarus. M. 133. 133. Rupertus (Clem.): Rap. Rex Roma- norum, ll. 403. 484 465. 466. 468 470. Ruprecht, 362. 463. Rutheni, 1}, 155. Rzezycz. Ii. 8. Saehxun, Ilerzog van. U. 373. 470. 473. Sacramentum teum nalionum. I]. 166. Saczka monasterium. IL 8. Sallonuin in Francia. Il 187, Salvus conductus. lt. 262. 263. 264. 265. 270. (95. Herzog am Rhein, MI. Salzburgonsa cönscılıum procin- ciale, IT, 308. Sscowozones, Il. 732 742 745 818. Saxones. ]I. 155. Sbinco Archiepiscopus Fragensis. If. 188. 187. 193. 197, 199, 207. 593. Scabini seu: consule« Pragae mino- ris, M. 461, Scan ll 155. i Sdenko de Cliroct, canonicos. ]. 190. | Sdenko de Labim praupositus evele- siau omnium sanctorum ll 241. 257, 258. 246.
Strana 273
Schenk de Zeydaa. IE. 199. Schłesiłae. Il. 453. Schotten (Orden), il. 372. 390, Schotten, ll. 364. Schvitrigal, Herzog von Litow. IT. 76. Serviten. ll. 363. Severini. Il. 264, Sibamberg castrum, lI. 69, Sigismundus Alexandri ducis Lilt- wania nepos. H, 433. 443. 690, 412. Sigismundus Huler subcamerarius Bohemiae. JI. 465. Sigismundus Khelsky. It. 257, 258. 239. Sigismandus rcx, H. 67, 68, 69.71. 73. 75. (54, 208. 224. 262. 263. 267. 260. 270. 276. 306 353. 366. 388. 390. 396. 406. 433. 434. 435, 136. 437. 438. 439, 41U. 342. 433. 444. 446. 452. 433. 435, 463, 470. 471. 422. 481. 574 594, 647 704. 707, 712. 113. 713. 228. 831, 737. 714. 724. 126.230, 135. 245. 249. 230, Silaner, Orden dir. il. 363. Simon de Nymburga decretorum doctor, 11. 287. 258. Simon da Strasznicz. I]. 742. 745, Simonis de'Tyssnow defengic. IT. 207. Simon do Tyssnow rector universi- tolis Pragunsie. if. 193. 202. 234. Slans. II. 458. S lup. il. 288. S mllo de Vethoria baro. M. 105. 199. Sophia regioa Bohemiae. ll. 310. 519. Sophise ejusdem litucae. II. 188. 189. 190. 191. Syitielordon. IH. 362 Ssarka. lf. 288, Stanislaus Crolek vicacancellarius Regis Poloniae. Il. 435. Stanislaus de Znoymas magister. V. 143. 225. 228. 228. 233. 236. Canales AblIh. J. Bd. Vll Staako. tl. 288, Stelan, Herzog von Bayern, IL 462. 169 S. Stegnis-Ocden, M. 364. Stephanus de Colonia msgister. IT. 62. | Stephanus fIxusinaister, lf. 262, Stephanus de Opazns, If. 62. Stcphanus Palce, i gister, ]]. (43. 225, 226. 227. 233. 261. 194. Steplianus de Stankow. II. 2X6. Slihoc comex septemcastrensis, II. 195. 197. 198. Stiekna manachus. II. 227. Studium Parisiense. 11. 160, Studium Pragense. U. 74. 129, 130, 131. 157. 158. 163 173, 237. 238. 239. 257. Slracho. H. 288. Sueci. Il. 155. Suevia. TT. 155. Sulek praepositus Chotyeschowii. Ih. 198. Supplicatia cler? contra M. Joh. Hus. 1. 20%. Svarczburg. IT. 375. Sweynicz If. 76. Sydonius. II. 116. Symon de Rokyzana, Il. 62. 231. Synodus generalis Pragae babita. M 742. 744. 750. 733. 804. 814. 816. Syrotzy. il 70, Sywort. If. 209. Tabocienses ll. 477. 482. 483. 490, 494 501. 510. Taborienses sacerdotes. W. 519, 531. 539. 545. 564. 572. 57%. 626. $78. 579, 585. 586. 589. 595. 596. 508. 599. 601. 642. 704. 705. 707. 428. 727. 134. 732. 136 750. 751. 753. 798. 804. 805. 811. 814. S24. 830. Taboritae (Thaborzy). ll. 63. 69. 20. 73. 408. 723. 728. 733. 733. 73B. 817. 831. 18
Schenk de Zeydaa. IE. 199. Schłesiłae. Il. 453. Schotten (Orden), il. 372. 390, Schotten, ll. 364. Schvitrigal, Herzog von Litow. IT. 76. Serviten. ll. 363. Severini. Il. 264, Sibamberg castrum, lI. 69, Sigismundus Alexandri ducis Lilt- wania nepos. H, 433. 443. 690, 412. Sigismundus Huler subcamerarius Bohemiae. JI. 465. Sigismundus Khelsky. It. 257, 258. 239. Sigismandus rcx, H. 67, 68, 69.71. 73. 75. (54, 208. 224. 262. 263. 267. 260. 270. 276. 306 353. 366. 388. 390. 396. 406. 433. 434. 435, 136. 437. 438. 439, 41U. 342. 433. 444. 446. 452. 433. 435, 463, 470. 471. 422. 481. 574 594, 647 704. 707, 712. 113. 713. 228. 831, 737. 714. 724. 126.230, 135. 245. 249. 230, Silaner, Orden dir. il. 363. Simon de Nymburga decretorum doctor, 11. 287. 258. Simon da Strasznicz. I]. 742. 745, Simonis de'Tyssnow defengic. IT. 207. Simon do Tyssnow rector universi- tolis Pragunsie. if. 193. 202. 234. Slans. II. 458. S lup. il. 288. S mllo de Vethoria baro. M. 105. 199. Sophia regioa Bohemiae. ll. 310. 519. Sophise ejusdem litucae. II. 188. 189. 190. 191. Syitielordon. IH. 362 Ssarka. lf. 288, Stanislaus Crolek vicacancellarius Regis Poloniae. Il. 435. Stanislaus de Znoymas magister. V. 143. 225. 228. 228. 233. 236. Canales AblIh. J. Bd. Vll Staako. tl. 288, Stelan, Herzog von Bayern, IL 462. 169 S. Stegnis-Ocden, M. 364. Stephanus de Colonia msgister. IT. 62. | Stephanus fIxusinaister, lf. 262, Stephanus de Opazns, If. 62. Stcphanus Palce, i gister, ]]. (43. 225, 226. 227. 233. 261. 194. Steplianus de Stankow. II. 2X6. Slihoc comex septemcastrensis, II. 195. 197. 198. Stiekna manachus. II. 227. Studium Parisiense. 11. 160, Studium Pragense. U. 74. 129, 130, 131. 157. 158. 163 173, 237. 238. 239. 257. Slracho. H. 288. Sueci. Il. 155. Suevia. TT. 155. Sulek praepositus Chotyeschowii. Ih. 198. Supplicatia cler? contra M. Joh. Hus. 1. 20%. Svarczburg. IT. 375. Sweynicz If. 76. Sydonius. II. 116. Symon de Rokyzana, Il. 62. 231. Synodus generalis Pragae babita. M 742. 744. 750. 733. 804. 814. 816. Syrotzy. il 70, Sywort. If. 209. Tabocienses ll. 477. 482. 483. 490, 494 501. 510. Taborienses sacerdotes. W. 519, 531. 539. 545. 564. 572. 57%. 626. $78. 579, 585. 586. 589. 595. 596. 508. 599. 601. 642. 704. 705. 707. 428. 727. 134. 732. 136 750. 751. 753. 798. 804. 805. 811. 814. S24. 830. Taboritae (Thaborzy). ll. 63. 69. 20. 73. 408. 723. 728. 733. 733. 73B. 817. 831. 18
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214 Talualny. l. 335 (Dalu ati, Tatten (l'ertarm). H. STE. Tem V el, Orden vom. Il. 363 Teutsche Herrn (s. Orda Alemną- norum). HI. 301. 433. 440. Theodoricus Colonenys Arebie- piscopas, I. 412. 433 Therabit Il. 370. Theutonici Il. 166 Thomas de Bergn magisier. II. 427 Thomusn Caslutrlentis Arvetorpiseus pus. TI. (03. Thomas de Lyssa decanes facullatis artium I. 193. Thomas Prisehuch von Augsburg. U. 3514. Tiniezo derwola. 11. 270. Toletanum cencilium. V. 520, IX. $20. 521. IV. 533. Tolos (Toulouse). Il. 151. Tractatulus Magptri Johaanis de brssineer (dicti Hos). H. 136. Trekno eapitraneus Il 731. Tribus Bavaro um. || 150. Tri^us Boemorum. I. 159. Tribus Üngarorum IL 159. Try+kowicz. JI 288 Tuczachan It. 376 Toc!huc I. 116 Tull:ana ars, I! 116. Tórgen Il. 376 Térken I1. 377. Tercorum imperutor. IL 271. 453. 413. 78. 324. Ulm ev, Schreiben nn die. It. 467. Ulrich Seborand preshyter. 1). 404. Ulrich v. Riebhenthal. 11. 399. Ulricus eoaes Cilia». 11. 726. 820. Ulricus Eyenger. H. 8. Ulricus Grunsleder hseceticus dam- nates. IL. 427. Ulrieus Grdnsleder presbyler Ralis- banensis. Il. 436. (ldem.) Ulrieus Popel de Hlaboks bao. il. 77. Uirieus deltosos beig. lf. 72. 22 72. 78 83 887. Dlrie us de Rosberg. Il. 746. Ulrieus Waldawe: dominus territori Schönsee. 11. 431. Ulrieus (Wzwak ditus) de nova dome boro Il. 48K, Unisersirns Parisiensis, VI. 269. 275. Urhanus V. Papa. 11. 131. 133 8 U.banuvsk VI Papa. I. 130, 132 133. 135. 175. 378. 442 19. 19. 60. 70. 331. Yallombrosa, Orden vom. IL 363. Veneti IL 455. Yenelia. ll. 315. S. Vietor-O-deu, Il. 5611. Virgilius. I. 97, 085. fif. Viterbii. IL 407. Vitus elerieus Lathomisjensis et no- tarius. II. 261. Vitzo Richardus H. 212. 213. Vosea de Waldsicia. H. 310, Watz!s von der Thuhen. IH. 400. Welislaus. Il. 238, Wenvestaus Antiochenus palsiar- cha. 11 271. 195. 198, Wenceslaus Coranda Zaczemsis. Il. 726. 730. 742. 745, 830. Weexeslaus de Nonyn. IL 198, Weneeslaus de Drachow magister (1 723. 729. 749. 805. 811. S15. Wenceslaas de Lesina bara M. 195. 198. Wensceslaus de Leskap. 11. 307. Weneezlaus martyr. II. 50 67. W cnceslaug Rejoweis vector Gl torise. II 742 743. W encerlans Romanc:am el Boe- miae Rex. IL 121. 933, 134. 125. 136. 137. 138. 154. 156. 157. 160.: 161. 167. 172. 174, 210. 259. 272 64 276 281. 285 24.299. 13. 56. 65 Tu. 191. 199. 203. 207. 224. 308. 308. 407. 441 250. 23? 265. 138.
214 Talualny. l. 335 (Dalu ati, Tatten (l'ertarm). H. STE. Tem V el, Orden vom. Il. 363 Teutsche Herrn (s. Orda Alemną- norum). HI. 301. 433. 440. Theodoricus Colonenys Arebie- piscopas, I. 412. 433 Therabit Il. 370. Theutonici Il. 166 Thomas de Bergn magisier. II. 427 Thomusn Caslutrlentis Arvetorpiseus pus. TI. (03. Thomas de Lyssa decanes facullatis artium I. 193. Thomas Prisehuch von Augsburg. U. 3514. Tiniezo derwola. 11. 270. Toletanum cencilium. V. 520, IX. $20. 521. IV. 533. Tolos (Toulouse). Il. 151. Tractatulus Magptri Johaanis de brssineer (dicti Hos). H. 136. Trekno eapitraneus Il 731. Tribus Bavaro um. || 150. Tri^us Boemorum. I. 159. Tribus Üngarorum IL 159. Try+kowicz. JI 288 Tuczachan It. 376 Toc!huc I. 116 Tull:ana ars, I! 116. Tórgen Il. 376 Térken I1. 377. Tercorum imperutor. IL 271. 453. 413. 78. 324. Ulm ev, Schreiben nn die. It. 467. Ulrich Seborand preshyter. 1). 404. Ulrich v. Riebhenthal. 11. 399. Ulricus eoaes Cilia». 11. 726. 820. Ulricus Eyenger. H. 8. Ulricus Grunsleder hseceticus dam- nates. IL. 427. Ulrieus Grdnsleder presbyler Ralis- banensis. Il. 436. (ldem.) Ulrieus Popel de Hlaboks bao. il. 77. Uirieus deltosos beig. lf. 72. 22 72. 78 83 887. Dlrie us de Rosberg. Il. 746. Ulrieus Waldawe: dominus territori Schönsee. 11. 431. Ulrieus (Wzwak ditus) de nova dome boro Il. 48K, Unisersirns Parisiensis, VI. 269. 275. Urhanus V. Papa. 11. 131. 133 8 U.banuvsk VI Papa. I. 130, 132 133. 135. 175. 378. 442 19. 19. 60. 70. 331. Yallombrosa, Orden vom. IL 363. Veneti IL 455. Yenelia. ll. 315. S. Vietor-O-deu, Il. 5611. Virgilius. I. 97, 085. fif. Viterbii. IL 407. Vitus elerieus Lathomisjensis et no- tarius. II. 261. Vitzo Richardus H. 212. 213. Vosea de Waldsicia. H. 310, Watz!s von der Thuhen. IH. 400. Welislaus. Il. 238, Wenvestaus Antiochenus palsiar- cha. 11 271. 195. 198, Wenceslaus Coranda Zaczemsis. Il. 726. 730. 742. 745, 830. Weexeslaus de Nonyn. IL 198, Weneeslaus de Drachow magister (1 723. 729. 749. 805. 811. S15. Wenceslaas de Lesina bara M. 195. 198. Wensceslaus de Leskap. 11. 307. Weneezlaus martyr. II. 50 67. W cnceslaug Rejoweis vector Gl torise. II 742 743. W encerlans Romanc:am el Boe- miae Rex. IL 121. 933, 134. 125. 136. 137. 138. 154. 156. 157. 160.: 161. 167. 172. 174, 210. 259. 272 64 276 281. 285 24.299. 13. 56. 65 Tu. 191. 199. 203. 207. 224. 308. 308. 407. 441 250. 23? 265. 138.
Strana 275
275 Wencaslaus de Sarow I. 742. 745. Wenccalaus de Zlenyez baro. Il. 103. Wenceslav Wosstnik. II. Wessole II 76. Wigileus Gebolff capisaneus. II. 42S. Wiennensis universilas 11, 209. 210. Wolhelm y. Bayern, Herzog. 11. 408. 415. 469, Wilhelim v. Meyssen, Markgraf. 1l. 462. Wilhelm v. Oosterreich, Herzog. H. 463. S. Withelm-Orden. II. 362. Wilheln in Thöringen, Landgraf II. 462. Wilhelmus de Laynstin. II. 72. Wilhelmos Wilmacensis epise. II. 567. 613. Wilbelmus Zugiecz. I. 276. Wisken, Herzog der Reussen.l 376. Wisuotinensis provincia. II. 439. Wladislaus Rex Bubemine. II. 77.78. Wladislaus Rex Poloniac. ft. 433. 435. 437. 441 446. 451. 406. 431. Wolfrnmus archiupiscopus Pragen- sis. II 461. Woko de Waldstein II. 236 259. Wrasowicz. II. 288. Wyclephistae. II. 122. 143 143. 151. 170. 234. 235. 266. 267. 270 274. 276. 333. 438. 68. 70. 73. 91 203. 240. 211. 246. 231. Wycleph Johannes. II. 122. 123. 124. 137. 138. 139. 140. 341. 171. 172. 173. 234. 238. 240. 271. 278 282. 285. 457. 593. 704. 70. 92. 187. 193. 206. 207. 212. 308. 317. 328. 824. 211. 243. 245 Wyhosstyenyo ahes Weglait. Iſ.439. Xenocrates. lI. 115. S. Yennaphisa-Ordan. 364 Zabielicz. II. 288. Zaczek de Hrawarz aulac pracfectus. II. 197. 198 Zavysaius de Zab. II. 196. Zbyniek Archiepiscopus. II. 172. Sbinco. Zdislaua de Swyerzeticz. II 96. 97. 98. 99. 241. Zirsiez. U 288. Zixisligia. II 363. Ziska. 11. 63. Ziechov. II. 288. Zyzkones. II. 70
275 Wencaslaus de Sarow I. 742. 745. Wenccalaus de Zlenyez baro. Il. 103. Wenceslav Wosstnik. II. Wessole II 76. Wigileus Gebolff capisaneus. II. 42S. Wiennensis universilas 11, 209. 210. Wolhelm y. Bayern, Herzog. 11. 408. 415. 469, Wilhelim v. Meyssen, Markgraf. 1l. 462. Wilhelm v. Oosterreich, Herzog. H. 463. S. Withelm-Orden. II. 362. Wilheln in Thöringen, Landgraf II. 462. Wilhelmus de Laynstin. II. 72. Wilhelmos Wilmacensis epise. II. 567. 613. Wilbelmus Zugiecz. I. 276. Wisken, Herzog der Reussen.l 376. Wisuotinensis provincia. II. 439. Wladislaus Rex Bubemine. II. 77.78. Wladislaus Rex Poloniac. ft. 433. 435. 437. 441 446. 451. 406. 431. Wolfrnmus archiupiscopus Pragen- sis. II 461. Woko de Waldstein II. 236 259. Wrasowicz. II. 288. Wyclephistae. II. 122. 143 143. 151. 170. 234. 235. 266. 267. 270 274. 276. 333. 438. 68. 70. 73. 91 203. 240. 211. 246. 231. Wycleph Johannes. II. 122. 123. 124. 137. 138. 139. 140. 341. 171. 172. 173. 234. 238. 240. 271. 278 282. 285. 457. 593. 704. 70. 92. 187. 193. 206. 207. 212. 308. 317. 328. 824. 211. 243. 245 Wyhosstyenyo ahes Weglait. Iſ.439. Xenocrates. lI. 115. S. Yennaphisa-Ordan. 364 Zabielicz. II. 288. Zaczek de Hrawarz aulac pracfectus. II. 197. 198 Zavysaius de Zab. II. 196. Zbyniek Archiepiscopus. II. 172. Sbinco. Zdislaua de Swyerzeticz. II 96. 97. 98. 99. 241. Zirsiez. U 288. Zixisligia. II 363. Ziska. 11. 63. Ziechov. II. 288. Zyzkones. II. 70
Strana 276
276 V. Index locorum. (Tom. II.) Aachen. Il. 474. Allania. (Alamania). II. 377. Altespass (Altopasso). Orden von. H. 359. Altoradum. II. 72. 73. (Bohensurt). Amberg. II. 421. Annesy. II 359. Armenia. II. 364. 377. Avinio (Avignon). II. 40. 181 339. 389. Awskeh (Aussig). I1. 446. Balacbi (Walachey). II. 333. Bavaria. II. 155. Beronensis civitas. II.287. (Beraun.) Bicardien. II. 376. Uirtenberg. Graf von. II. 376. Boemi a felix. II. IIi Bonoria II. 111. Bononiense studium. N. 2. 5. 12. Branda cardioalis A. S. L. II. 435 436. 437. 438 446. 449. 410. 406. 409. 413. 415. 429. Brandenburg II. 376. Brandys. II. 841. Brig. II. 267. Britanny. H. 376. Broda boemiealis. I. 276. Broda bohermicalis munita. 11. 8. Broda teutonicalis. 11. 62. 836. Brunna eivitas Moraviae. II. 438. 444. Brzevnoviense manasteriom. N. 71. 288. Brzezan. II. 288. Budweis. Il. 73. Budyssin. I. 9. Burgundia. II. 269 376. Caletra (Calntrava). 1. 339. Calmyntz II. 430. Capella sanctorum innocenſium in Bethlebem. II. 144. 166. 173. 189. 215 222. 837. Capellas Petri Wissegradensis. Il 271. Corlstein castrum. II 428. Caslillen (Castilyen) H. 372. 389. Castrom Pragense. II. 129. 257. 261. 589. Catholoni. II. 372. 389, Cecili. II. 372. Cecilia (Sieilia). f. p. 177. Cellnerieus. vicus. I. 65 Chrunpnow monasterium. II. 83. Chynaw oppidum. I1. 8. Cierrstin. II. 837. Caper. II. 373. v Cyprus.
276 V. Index locorum. (Tom. II.) Aachen. Il. 474. Allania. (Alamania). II. 377. Altespass (Altopasso). Orden von. H. 359. Altoradum. II. 72. 73. (Bohensurt). Amberg. II. 421. Annesy. II 359. Armenia. II. 364. 377. Avinio (Avignon). II. 40. 181 339. 389. Awskeh (Aussig). I1. 446. Balacbi (Walachey). II. 333. Bavaria. II. 155. Beronensis civitas. II.287. (Beraun.) Bicardien. II. 376. Uirtenberg. Graf von. II. 376. Boemi a felix. II. IIi Bonoria II. 111. Bononiense studium. N. 2. 5. 12. Branda cardioalis A. S. L. II. 435 436. 437. 438 446. 449. 410. 406. 409. 413. 415. 429. Brandenburg II. 376. Brandys. II. 841. Brig. II. 267. Britanny. H. 376. Broda boemiealis. I. 276. Broda bohermicalis munita. 11. 8. Broda teutonicalis. 11. 62. 836. Brunna eivitas Moraviae. II. 438. 444. Brzevnoviense manasteriom. N. 71. 288. Brzezan. II. 288. Budweis. Il. 73. Budyssin. I. 9. Burgundia. II. 269 376. Caletra (Calntrava). 1. 339. Calmyntz II. 430. Capella sanctorum innocenſium in Bethlebem. II. 144. 166. 173. 189. 215 222. 837. Capellas Petri Wissegradensis. Il 271. Corlstein castrum. II 428. Caslillen (Castilyen) H. 372. 389. Castrom Pragense. II. 129. 257. 261. 589. Catholoni. II. 372. 389, Cecili. II. 372. Cecilia (Sieilia). f. p. 177. Cellnerieus. vicus. I. 65 Chrunpnow monasterium. II. 83. Chynaw oppidum. I1. 8. Cierrstin. II. 837. Caper. II. 373. v Cyprus.
Strana 277
Citet, Orden von, U. 359. (Cilenux.) Ctatow. ll. 781. Colonia, I. 155. 359. Calonia oova super Albea. Il. 740. 742. 1453, 745. 87. Colowez I. 838. Conopiscz castrum JI. 574. 586. 589. 691., 708. Cracovta. IE 155. Cracoviense studivm genorale 1 433. Crawatzyen. Jl. 355. Crontix 1l. 253. 373, Cunycz oppidum. 1 72. Cyprus. il 155. 181. C ze (Zelew?) monasterium. HJ. 66. Dacia |) 268. Da)mutia. lf. 263. Dałmazion (Talmary). IL. 339 Dalymowyrz conventus. TI]. 72. Daünemark, ll. 372. Divorzeer,. 1I. 287. Dobrziechowiez. ll. 288. England, H. 372. 391. Kyra. II 438. Egrensis concordis. № 410. 202. TT. 728. Erfardis. ll. 156. 359. Frankfordia. И. 452. 455, 471. Friberg, II. 270, Frihork. ll. 263. Frisagum. H. 268. Gasmunchen( Waldmünchen?) cıyı- {ss Bavariae. 1T. 307. 444. 6G lacensce oppidum, Il. 2. £0. Glsdrubicnse monaslerium. If. 60. Glatovia, II 482. 742 747. 749. 841. G raeiz Heginac. 1. 6909. 805. 818. Gurzum (Gurim). H. 234, 236, 600 НаБе | ж Ас! та. il. 467. 469. Massenstein vastraw. IH. 65. Haydelbergh. vida Heidelberg. Heidelberg (s. Helbesg). D. 155. 158. 339. 464. Henncherg. || 376 Rerhipolia И. 155. егаргия &. Н. 464. Hessen. IL. 376, Hirxsaw, Il $64. Hinboka castrum. 11 72. Hobssowicz. 1). 283. Holandt If 373, Harssow oppidum. 11. В. Hospitalcosionm campus. И. 65. Howorczowiez. Il. 283. llradiscz mons nunkop. Yabor. ll. 482. 734. Hłumpoślecz. Ii. 93. lgia wia. 11. 724. [talia Wf. 133. 327. Rassulyezsty. ll. 70. Koldice 11. 276. Krzirenciy propugnneslum I 573, Lahonicz. 11. 238. barda. U. 359. bcypr I. 339. Liderzo. Jl. 288. lipnyż castrum. H. 62. L:ben. 11 288. Londinum. Ji. 24t. Luceris, bl. 333. Luaden, sehál von. ff. 358. Łuntenburg castrum. HI 431. Luthomysl. IJ. S11. Luttringen. H. 376 Luxemburg. H. 250 Lybanus Il 8 Lychnow ff. 841. L5 pa. il, 63 Mainz. 1l. 469. 473 Mambellior (Monlpellier) Il 338, Mlessicz. |} 258. Мосгом «Ку, |. 320. Montepessulanum ll 12 Moravia. Il. 235. 237 Narbona ti. 275. | Navarra. IL 175. 180. Neapolis. HW. 135. Neumarki I 465.
Citet, Orden von, U. 359. (Cilenux.) Ctatow. ll. 781. Colonia, I. 155. 359. Calonia oova super Albea. Il. 740. 742. 1453, 745. 87. Colowez I. 838. Conopiscz castrum JI. 574. 586. 589. 691., 708. Cracovta. IE 155. Cracoviense studivm genorale 1 433. Crawatzyen. Jl. 355. Crontix 1l. 253. 373, Cunycz oppidum. 1 72. Cyprus. il 155. 181. C ze (Zelew?) monasterium. HJ. 66. Dacia |) 268. Da)mutia. lf. 263. Dałmazion (Talmary). IL. 339 Dalymowyrz conventus. TI]. 72. Daünemark, ll. 372. Divorzeer,. 1I. 287. Dobrziechowiez. ll. 288. England, H. 372. 391. Kyra. II 438. Egrensis concordis. № 410. 202. TT. 728. Erfardis. ll. 156. 359. Frankfordia. И. 452. 455, 471. Friberg, II. 270, Frihork. ll. 263. Frisagum. H. 268. Gasmunchen( Waldmünchen?) cıyı- {ss Bavariae. 1T. 307. 444. 6G lacensce oppidum, Il. 2. £0. Glsdrubicnse monaslerium. If. 60. Glatovia, II 482. 742 747. 749. 841. G raeiz Heginac. 1. 6909. 805. 818. Gurzum (Gurim). H. 234, 236, 600 НаБе | ж Ас! та. il. 467. 469. Massenstein vastraw. IH. 65. Haydelbergh. vida Heidelberg. Heidelberg (s. Helbesg). D. 155. 158. 339. 464. Henncherg. || 376 Rerhipolia И. 155. егаргия &. Н. 464. Hessen. IL. 376, Hirxsaw, Il $64. Hinboka castrum. 11 72. Hobssowicz. 1). 283. Holandt If 373, Harssow oppidum. 11. В. Hospitalcosionm campus. И. 65. Howorczowiez. Il. 283. llradiscz mons nunkop. Yabor. ll. 482. 734. Hłumpoślecz. Ii. 93. lgia wia. 11. 724. [talia Wf. 133. 327. Rassulyezsty. ll. 70. Koldice 11. 276. Krzirenciy propugnneslum I 573, Lahonicz. 11. 238. barda. U. 359. bcypr I. 339. Liderzo. Jl. 288. lipnyż castrum. H. 62. L:ben. 11 288. Londinum. Ji. 24t. Luceris, bl. 333. Luaden, sehál von. ff. 358. Łuntenburg castrum. HI 431. Luthomysl. IJ. S11. Luttringen. H. 376 Luxemburg. H. 250 Lybanus Il 8 Lychnow ff. 841. L5 pa. il, 63 Mainz. 1l. 469. 473 Mambellior (Monlpellier) Il 338, Mlessicz. |} 258. Мосгом «Ку, |. 320. Montepessulanum ll 12 Moravia. Il. 235. 237 Narbona ti. 275. | Navarra. IL 175. 180. Neapolis. HW. 135. Neumarki I 465.
Strana 278
278 Nivmburg II. 269. Normandien. II. 376. Norlemberg II 467. 469. Norwegen. II 372 Nurnberga, congregatio principum ibi habita. 1I. 436. 446 406. 409. 412. 415. 428. 431. Ochsenfurt (Oxford). H. 339. Ofen. II. 441. 442. Okruhlik. II. 283 OIssan. I. 288. Onolspach. II. 371. Orensprang castrum. H. 431. Orlomund. II. 375. Orlenlt (Orleans). 11. 359. 376 Ort. H. 77. Owener. II 288. Oxonia. IL. 278. Paplensis (rolg Pafi) civilav. con- cilium ibi congregalun. 11 406. 438. 442. Parisius. Il. 102. 111. Parpormerium (Perpignan) (s. Perpinuna). II. 275 388. Prlnhofen. II. 430. Pilznensis distrietus. II. 286 Plzna II. 68. 69. 136. Podwinie. II. 288. Podiebrad. II. 68. Polen. II 372 Portugal II. 372. Posania cívilas Ungarian. II. 455. Prannichweig. U 455 Preuxxcn I1. 376. 435. 436 Pollen (Neupel). ll. 372 Rakownik. II. 834. Ratay. II 731. Ratisbonensia (epicopos) N p.§48. Remensis civitas. II. 178. Reſz evilas in Austria. II. 414 Reychenhach II. 431. Rokytzana monasterium. H. 8 Roma. HI 133. 439. 441. 470. Rozenſhal baronia. II. 8. Rudnyz oppidum. II 8. 72. 330. 829. Sabaudic II. 269. Šabeudie comes. N. 177. Salemank (Salamanen). II. 3U8 Sardenia (Sardinien). II. 372 Satzensia civitas. II. 436. 432 460. 731. 732. 733 817. Schweden II 372. Selant lI. 376. Sonnensis civitas, concilium ibi congregaſum. NI. 406. 410. 438 441. Seraphey oder Syrley (Serbien) II. 355. 473. Sihenpürgen. II. 335 Siciliae rex. II. 271. Sigenland (England). I). 372. 391. Silvease cloustrum. H. 71. Slosta. II. 377. Snaitpach. II. 464. Sophoy. Herzog von. II. 376. 388. 410. (Savovea.) Stettin I. 376. Susycz. II. 588. 746. Sulzbach. II. 464. Swecia. II. 268. Syon mon«, elaustrum H. 70. Tachovia I. 67. 407. 44A. 454. Telez. II. 63. Tenmark. 11. 372. Thyn oppidur. 1t. 8. 413. Töläl (Toledo) H. 359. Toepnik. II. 192. Toppel (Tepl) monasterium. II 417. Trebniiz monasterium o Moravia. II. 433. Turnow. H. 836 Tusla. II. 68. Trzebioz oppidum. II. 725. Trziebon. II 75. Ungaria. II. 133. 173. Ungariae rex (. 178. Valenz. 1I. 372. Valerna (Valencia) 11. 339. Vberlingen. IL. 267. Venedig. 11. 464. 315 Verana. II. 64. 72. (Beraun.)
278 Nivmburg II. 269. Normandien. II. 376. Norlemberg II 467. 469. Norwegen. II 372 Nurnberga, congregatio principum ibi habita. 1I. 436. 446 406. 409. 412. 415. 428. 431. Ochsenfurt (Oxford). H. 339. Ofen. II. 441. 442. Okruhlik. II. 283 OIssan. I. 288. Onolspach. II. 371. Orensprang castrum. H. 431. Orlomund. II. 375. Orlenlt (Orleans). 11. 359. 376 Ort. H. 77. Owener. II 288. Oxonia. IL. 278. Paplensis (rolg Pafi) civilav. con- cilium ibi congregalun. 11 406. 438. 442. Parisius. Il. 102. 111. Parpormerium (Perpignan) (s. Perpinuna). II. 275 388. Prlnhofen. II. 430. Pilznensis distrietus. II. 286 Plzna II. 68. 69. 136. Podwinie. II. 288. Podiebrad. II. 68. Polen. II 372 Portugal II. 372. Posania cívilas Ungarian. II. 455. Prannichweig. U 455 Preuxxcn I1. 376. 435. 436 Pollen (Neupel). ll. 372 Rakownik. II. 834. Ratay. II 731. Ratisbonensia (epicopos) N p.§48. Remensis civitas. II. 178. Reſz evilas in Austria. II. 414 Reychenhach II. 431. Rokytzana monasterium. H. 8 Roma. HI 133. 439. 441. 470. Rozenſhal baronia. II. 8. Rudnyz oppidum. II 8. 72. 330. 829. Sabaudic II. 269. Šabeudie comes. N. 177. Salemank (Salamanen). II. 3U8 Sardenia (Sardinien). II. 372 Satzensia civitas. II. 436. 432 460. 731. 732. 733 817. Schweden II 372. Selant lI. 376. Sonnensis civitas, concilium ibi congregaſum. NI. 406. 410. 438 441. Seraphey oder Syrley (Serbien) II. 355. 473. Sihenpürgen. II. 335 Siciliae rex. II. 271. Sigenland (England). I). 372. 391. Silvease cloustrum. H. 71. Slosta. II. 377. Snaitpach. II. 464. Sophoy. Herzog von. II. 376. 388. 410. (Savovea.) Stettin I. 376. Susycz. II. 588. 746. Sulzbach. II. 464. Swecia. II. 268. Syon mon«, elaustrum H. 70. Tachovia I. 67. 407. 44A. 454. Telez. II. 63. Tenmark. 11. 372. Thyn oppidur. 1t. 8. 413. Töläl (Toledo) H. 359. Toepnik. II. 192. Toppel (Tepl) monasterium. II 417. Trebniiz monasterium o Moravia. II. 433. Turnow. H. 836 Tusla. II. 68. Trzebioz oppidum. II. 725. Trziebon. II 75. Ungaria. II. 133. 173. Ungariae rex (. 178. Valenz. 1I. 372. Valerna (Valencia) 11. 339. Vberlingen. IL. 267. Venedig. 11. 464. 315 Verana. II. 64. 72. (Beraun.)
Strana 279
279 Vienna. II. 433. 438. 451. 73. 78. Viennensis universitas. II. 205. Vsk civitas. II. 64. Vsst civitas. II. 73. Waldsachsen monasterium. II. 428. Wesalia oppidum. II. 409. Westerreich. II. 376. Wodnana. II. 741. Wossen (Bosnien). II. 335. Wratislavia. II. 60. Würtemberg. vide Birtenberg. Wyssegradum. II. 68. 259. Zazaviense coenobium. II. 71. Zedlicense coenobium. II. 305. Zereyez oppidum. II. 8. Zlatwyk villa. II. 9. Zlech montana. II. 320. Zlechowiense castrum. II. 319. Zyzkow mons. II. 65. —
279 Vienna. II. 433. 438. 451. 73. 78. Viennensis universitas. II. 205. Vsk civitas. II. 64. Vsst civitas. II. 73. Waldsachsen monasterium. II. 428. Wesalia oppidum. II. 409. Westerreich. II. 376. Wodnana. II. 741. Wossen (Bosnien). II. 335. Wratislavia. II. 60. Würtemberg. vide Birtenberg. Wyssegradum. II. 68. 259. Zazaviense coenobium. II. 71. Zedlicense coenobium. II. 305. Zereyez oppidum. II. 8. Zlatwyk villa. II. 9. Zlech montana. II. 320. Zlechowiense castrum. II. 319. Zyzkow mons. II. 65. —
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Druckfehler des II. Bandes. pag. 1. Zeile 2 von unten lies mugnalum, siati magnatium sacerdotes, sLdt: audilores. 64. „ 4 „ oben . „ ſeria IV. 65 „ 9 . unten . - Chotyruh, Atalt: Chuatruh. 65. - m - 65. „ qulnqne stube. 65, — quante, slatt: quare. Procopil. 66. „ HI 66, - 17, stalí 14 Reno, slatt: BORG. 66, „ „ Tirnaw, statl : Tenaw- 67. „ apecie, stall: spe. 70. „ - lingusm, statl: legitimam. 71. „ 17 von oben - Richardus Vitze infimux, stall. infirmus. „ 6 „ unten „ „ 212, „ 16 . „ „ germanicae naſionis, sſall: ermanicac. „ 217, „ cod. IV. H. 17. 3 „ . — 480. „
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