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Titel
464
Vorbemerkung
465
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Edition
474
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476
Název:
Fragmente eines Formelbuches Wenzels II. von Böhmen (Archiv für österreichische Geschichte, 57)
Autor:
Loserth, Johann
Rok vydání:
1879
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
13
Obsah:
- 464: Titel
- 465: Vorbemerkung
- 474: Edition
upravit
Strana 464
FRAGMENTE EINES FORMELBUCHES WENZELS II. VON BÖHMEN. MITGETHEILT VON J. LOSERTH.
FRAGMENTE EINES FORMELBUCHES WENZELS II. VON BÖHMEN. MITGETHEILT VON J. LOSERTH.
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VORBEMERKUNG. Die vorliegenden Fragmente eines Formelbuches, das, wie schon der Inhalt der wenigen erhaltenen Formeln, Urkunden und Briefe desselben beweist, für die Geschichte des ausgehen- den dreizehnten Jahrhunderts ausserordentlich wichtige Briefe und Actenstücke enthalten haben muss — finden sich doch unter den vierzehn unten folgenden Nummern nicht weniger als drei sehr werthvolle, bisher unbekannte Schreiben des Königs Rudolf — sind auf einem Pergamentblatte niederge- schrieben, das sich nun in einem wahrhaft trostlosen Zustande befindet. Die Auffindung desselben danken wir dem regen Eifer des Canonicus am Prager Domcapitel, Herrn A. Frind, dessen grosse Verdienste um die Erforschung der Landesgeschichte Böhmens nicht weniger hervorgehoben werden müssen, als seine Bemühungen, die an historischen Materialien so reichen Samm- lungen des Prager Domcapitels einheimischen und auswärtigen Gelehrten zugänglich zu machen. Das in Rede stehende Pergamentblatt war bis in die jüngste Zeit als Ueberzug an einem Einbanddeckel angeklebt und hat durch diese seine Lage namentlich auf der auswärtigen Seite und zwar zumeist an den rückwärtigen Theilen des Ein- bandes ausserordentlich gelitten. Von einer Schrift waren bei der Auffindung nur geringe Spuren bemerkbar, erst durch die Anwendung der entsprechenden chemischen Mittel trat dieselbe einigermassen wieder hervor. Am oberen Rande des Blattes sind bedeutende Theile abgebröckelt, vom unteren Rande ist, 1 An den Band III. 13 b der Bibliothek des Prager Domcapitels.
VORBEMERKUNG. Die vorliegenden Fragmente eines Formelbuches, das, wie schon der Inhalt der wenigen erhaltenen Formeln, Urkunden und Briefe desselben beweist, für die Geschichte des ausgehen- den dreizehnten Jahrhunderts ausserordentlich wichtige Briefe und Actenstücke enthalten haben muss — finden sich doch unter den vierzehn unten folgenden Nummern nicht weniger als drei sehr werthvolle, bisher unbekannte Schreiben des Königs Rudolf — sind auf einem Pergamentblatte niederge- schrieben, das sich nun in einem wahrhaft trostlosen Zustande befindet. Die Auffindung desselben danken wir dem regen Eifer des Canonicus am Prager Domcapitel, Herrn A. Frind, dessen grosse Verdienste um die Erforschung der Landesgeschichte Böhmens nicht weniger hervorgehoben werden müssen, als seine Bemühungen, die an historischen Materialien so reichen Samm- lungen des Prager Domcapitels einheimischen und auswärtigen Gelehrten zugänglich zu machen. Das in Rede stehende Pergamentblatt war bis in die jüngste Zeit als Ueberzug an einem Einbanddeckel angeklebt und hat durch diese seine Lage namentlich auf der auswärtigen Seite und zwar zumeist an den rückwärtigen Theilen des Ein- bandes ausserordentlich gelitten. Von einer Schrift waren bei der Auffindung nur geringe Spuren bemerkbar, erst durch die Anwendung der entsprechenden chemischen Mittel trat dieselbe einigermassen wieder hervor. Am oberen Rande des Blattes sind bedeutende Theile abgebröckelt, vom unteren Rande ist, 1 An den Band III. 13 b der Bibliothek des Prager Domcapitels.
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466 wie sich aus dem Sinne eines Actenstückes erkennen lässt, eine Zeile weggeschnitten, von der linken Seite sind in ähn- licher Weise 4 Centimeter in der Breite verloren gegangen. Dort, wo das Blatt den Rücken des Einbandes bildete, ist es an nahezu vierzig Stellen mehr oder minder durchlöchert und der Text auf solche Art zerstört worden. An einzelnen Stellen ist dies auch durch jene derben Tintenflecke geschehen, welche die Signatur des Einbandes bezeichneten. Das ganze Blatt bildete einstens zwei Octavblätter in einem Buche. Das eine (rechte) ganze Octavblatt hat jetzt eine Breite von 16, das andere von 12 Centimeter; die Höhe beider beträgt 18 Centimeter. Beide Blätter sind auf beiden Seiten beschrieben, eine Seite hat zwei Columnen, auf der ersten Seite fehlt wie bemerkt von einer Columne ein bedeutender Theil. Die Schrift gehört ihrem Charakter nach dem Ausgange des dreizehnten Jahrhunderts an. 41/2 Columnen sind in kleiner und zierlicher, die übrigen in grösserer Schrift geschrieben. Auf dem zweiten Blatte finden sich am Rande quer über drei Zeilen: fidelitati tue commit- timus et ..... .a quatenus ex parte mea petas cives in Te ..licz, ut michi transmittant, quantocius possunt, duo vasa de cervisi . . . . nichciali; daneben sind noch einige Worte, die schon gänzlich unleserlich geworden sind. Dass wir es in diesen Fragmenten mit den Resten eines Formelbuches zu thun haben, ergab sich auf den ersten Blick. Reine Formeln treten uns in den Nummern II, VI und III (Note) entgegen, von denen die letzte nur ein Fragment darstellt und überdies fast unleserlich geworden ist. Zwischen den Formeln finden sich einzelne Urkunden und Briefe ein- gestreut. Es fragt sich zunächst, soweit sich diese Frage nach dem geringen vorliegenden Materiale überhaupt beantworten lässt, welche Stellung das vorliegende Formelbuch unter den gleich- zeitigen Werken dieser Art eingenommen haben mag ? Palacky der zuerst in methodischer Weise die mittelalterlichen Formel- bücher, soweit sich dieselben auf Böhmen bezogen, einer Unter- suchung unterzog, hat in seiner Abhandlung über Formelbücher a Das Wort ist bereits unleserlich geworden. 1 In den Abhandlungen der böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften. Abth. V. Bd. 2. 1840. pag. 219 ff.
466 wie sich aus dem Sinne eines Actenstückes erkennen lässt, eine Zeile weggeschnitten, von der linken Seite sind in ähn- licher Weise 4 Centimeter in der Breite verloren gegangen. Dort, wo das Blatt den Rücken des Einbandes bildete, ist es an nahezu vierzig Stellen mehr oder minder durchlöchert und der Text auf solche Art zerstört worden. An einzelnen Stellen ist dies auch durch jene derben Tintenflecke geschehen, welche die Signatur des Einbandes bezeichneten. Das ganze Blatt bildete einstens zwei Octavblätter in einem Buche. Das eine (rechte) ganze Octavblatt hat jetzt eine Breite von 16, das andere von 12 Centimeter; die Höhe beider beträgt 18 Centimeter. Beide Blätter sind auf beiden Seiten beschrieben, eine Seite hat zwei Columnen, auf der ersten Seite fehlt wie bemerkt von einer Columne ein bedeutender Theil. Die Schrift gehört ihrem Charakter nach dem Ausgange des dreizehnten Jahrhunderts an. 41/2 Columnen sind in kleiner und zierlicher, die übrigen in grösserer Schrift geschrieben. Auf dem zweiten Blatte finden sich am Rande quer über drei Zeilen: fidelitati tue commit- timus et ..... .a quatenus ex parte mea petas cives in Te ..licz, ut michi transmittant, quantocius possunt, duo vasa de cervisi . . . . nichciali; daneben sind noch einige Worte, die schon gänzlich unleserlich geworden sind. Dass wir es in diesen Fragmenten mit den Resten eines Formelbuches zu thun haben, ergab sich auf den ersten Blick. Reine Formeln treten uns in den Nummern II, VI und III (Note) entgegen, von denen die letzte nur ein Fragment darstellt und überdies fast unleserlich geworden ist. Zwischen den Formeln finden sich einzelne Urkunden und Briefe ein- gestreut. Es fragt sich zunächst, soweit sich diese Frage nach dem geringen vorliegenden Materiale überhaupt beantworten lässt, welche Stellung das vorliegende Formelbuch unter den gleich- zeitigen Werken dieser Art eingenommen haben mag ? Palacky der zuerst in methodischer Weise die mittelalterlichen Formel- bücher, soweit sich dieselben auf Böhmen bezogen, einer Unter- suchung unterzog, hat in seiner Abhandlung über Formelbücher a Das Wort ist bereits unleserlich geworden. 1 In den Abhandlungen der böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften. Abth. V. Bd. 2. 1840. pag. 219 ff.
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467 eine Classificirung der Formeln vorzunehmen versucht, je nachdem dieselben einen grösseren oder geringeren historischen Werth beanspruchen. Am höchsten stellte er jene Formeln, in welchen die Namen der Aussteller, sowie der Empfänger der Urkunden und Briefe gewöhnlich ganz beibehalten, der Inhalt mehr oder weniger vollständig angegeben und nur die Daten der Zeit hinweggelassen worden. Wo aber auch diese erscheinen, da streifen die Formelsammlungen bereits an die eigentlichen Regesten- und Urkundenbücher und werden somit um so schätzbarer, je vollständiger sie das Besondere ihres Inhaltes beibehalten und mittheilen. In solcher Form stellt sich das Formelbuch dar, mit welchem wir es an dieser Stelle zu thun haben. Hiefür nur einige Belege: In Nr. I ist die Datirung eine durchaus voll- ständige. 2 In Nr. III sind die Namen des Königs Rudolf und der Königin Kunigunde vollständig ausgeschrieben, der Ottokars wenigstens durch den Anfangsbuchstaben bezeichnet. Dasselbe ist bei dem Namen Griffina, so viel man beurtheilen kann, der Fall gewesen. In Nr. X begegnet uns die Persönlich- keit des Erzbischofs Heinrich von Mainz, sein Name wird nicht nur vollständig wiedergegeben, sondern demselben auch das bezeichnende Wort ,frater‘ vorangesetzt, genau so wie es in den Originalurkunden dieses Mannes der Fall ist. 3 Ebenso sorgfältig wird der Name des Zawisch von Falkenstein und natürlich auch der des Königs Wenzel geschrieben. Die diplo- matischen Agenten werden mit Namen benannt und diese Namen sind nicht, wie es bei vielen, um nicht zu sagen den meisten Formelbüchern der Fall ist, fingirt, sondern sie bezeichnen ein- flussreiche Persönlichkeiten aus der Umgebung des Königs. So genau sind die örtlichen und zeitlichen Bestimmungen, dass man versucht wäre, die vorliegenden Fragmente als Fragmente einer eigentlichen Brief- und Urkundensammlung anzusehen, 2 1 Eine Classificirung, die auch bei einzelnen der späteren Gelehrten, die über Formelbücher geschrieben haben, ihren Beifall fand. Siehe Stobbe im XIV. Bd. d. Arch. für K. ö. Gesch.-Quellen; vgl. auch Bärwald, Zur Charakteristik u. Kritik mittelalterlicher Formelbücher, pag. 17 ff. u. J. Voigt im Arch. f. ö. Gesch. XXIX pag. 1 ff. Ort, Jahr und Tag sind genau angegeben. 3 Cod. dipl. Morav. IV. pag. 328. Böhmer, Acta imperii selecta Nr. 466. Dasselbe unten Nr. XIV.
467 eine Classificirung der Formeln vorzunehmen versucht, je nachdem dieselben einen grösseren oder geringeren historischen Werth beanspruchen. Am höchsten stellte er jene Formeln, in welchen die Namen der Aussteller, sowie der Empfänger der Urkunden und Briefe gewöhnlich ganz beibehalten, der Inhalt mehr oder weniger vollständig angegeben und nur die Daten der Zeit hinweggelassen worden. Wo aber auch diese erscheinen, da streifen die Formelsammlungen bereits an die eigentlichen Regesten- und Urkundenbücher und werden somit um so schätzbarer, je vollständiger sie das Besondere ihres Inhaltes beibehalten und mittheilen. In solcher Form stellt sich das Formelbuch dar, mit welchem wir es an dieser Stelle zu thun haben. Hiefür nur einige Belege: In Nr. I ist die Datirung eine durchaus voll- ständige. 2 In Nr. III sind die Namen des Königs Rudolf und der Königin Kunigunde vollständig ausgeschrieben, der Ottokars wenigstens durch den Anfangsbuchstaben bezeichnet. Dasselbe ist bei dem Namen Griffina, so viel man beurtheilen kann, der Fall gewesen. In Nr. X begegnet uns die Persönlich- keit des Erzbischofs Heinrich von Mainz, sein Name wird nicht nur vollständig wiedergegeben, sondern demselben auch das bezeichnende Wort ,frater‘ vorangesetzt, genau so wie es in den Originalurkunden dieses Mannes der Fall ist. 3 Ebenso sorgfältig wird der Name des Zawisch von Falkenstein und natürlich auch der des Königs Wenzel geschrieben. Die diplo- matischen Agenten werden mit Namen benannt und diese Namen sind nicht, wie es bei vielen, um nicht zu sagen den meisten Formelbüchern der Fall ist, fingirt, sondern sie bezeichnen ein- flussreiche Persönlichkeiten aus der Umgebung des Königs. So genau sind die örtlichen und zeitlichen Bestimmungen, dass man versucht wäre, die vorliegenden Fragmente als Fragmente einer eigentlichen Brief- und Urkundensammlung anzusehen, 2 1 Eine Classificirung, die auch bei einzelnen der späteren Gelehrten, die über Formelbücher geschrieben haben, ihren Beifall fand. Siehe Stobbe im XIV. Bd. d. Arch. für K. ö. Gesch.-Quellen; vgl. auch Bärwald, Zur Charakteristik u. Kritik mittelalterlicher Formelbücher, pag. 17 ff. u. J. Voigt im Arch. f. ö. Gesch. XXIX pag. 1 ff. Ort, Jahr und Tag sind genau angegeben. 3 Cod. dipl. Morav. IV. pag. 328. Böhmer, Acta imperii selecta Nr. 466. Dasselbe unten Nr. XIV.
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468 wenn nicht, wie schon bemerkt, in der That einige Formeln eingeschoben wären. Die innere und äussere Kritik findet, und das erstere wird sich weiter unten noch klarer heraus- stellen, an den einzelnen Stücken keine irgendwie verdächtigen Merkmale der Erdichtung u. dgl. Unter den Formeln waren übrigens einzelne, die, wie man unten aus Nr. II ersieht, wohl niemals eine praktische Anwendung gefunden haben dürften. Der Brief, in welchem die Königin Kunigunde den König Rudolf um den Leichnam ihres gefallenen Gemahls bittet (Nr. III), findet sich auch in dem Formelbuche des Petrus de Hallis;1 Nr. VIII ist auch in dem urkundlichen Formelbuche des Hein- ricus Italicus 2 Nr. IX in dem Formelbuche des sogenannten Zdenek von Trebitsch enthalten,3 aber die betreffenden Stücke sind in den vorliegenden Fragmenten durchaus correcter, in Nr. III gibt erst jetzt mancher Satz einen richtigen Sinn. Nach alledem würde das vollständige Formelbuch, falls es uns erhalten wäre, unter den Werken ähnlicher Art einen vorzüglichen Rang behaupten; so weit sich aus den wenigen unten folgenden Formeln, Briefen und Urkunden ersehen lässt, stehen dieselben in keinem directen Abhängigkeitsverhältnisse zu einem oder dem anderen Formelbuche aus der Zeit Wenzels. Wir haben das Formelbuch ein Formelbuch Wenzels II. genannt, denn die Person dieses Königs steht durchaus im Mittel- punkte, freilich ist auch der Persönlichkeit Rudolfs eine grosse Rolle zugewiesen und man könnte demnach vielleicht das Formel- buch auch ein Formelbuch Rudolfs nennen, dafür spräche zu- nächst Nr. VIII, es geht indess aus diesem Stücke wie auch aus Nr. 10—14 nur hervor, dass es auch zahlreiche Urkunden enthielt, die aus der Kanzlei deutscher Könige hervorgegangen sind. Ueber die Persönlichkeit des Compilators kann begreif- licher Weise bei den geringen Resten, die vorliegen, nicht ge- sprochen werden; vielleicht könnte man aus dem Umstande, dass er Ausdrücke wie rengnum, dingnus, dingnitas u. dgl. mit 3 1 Firnhaber, in den Font. rer. Austr. II. Abth. VI. pag. 94, siehe Emler, Regg. dipl. nec non epist. Boh. et Morav. II. Nr. 1146. 2 Voigt im Arch. f. K. ö. Gesch. XXIX. pag. 23. Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae II. Nr. 2441, pag. 1053. Ueber Zdenek von Trebitsch vgl. übrigens Lorenz, Deutsche Gesch. I 393, wornach Zdenek nichts anderes ist als eine erweiterte Umarbeitung des Heinricus Italicus.
468 wenn nicht, wie schon bemerkt, in der That einige Formeln eingeschoben wären. Die innere und äussere Kritik findet, und das erstere wird sich weiter unten noch klarer heraus- stellen, an den einzelnen Stücken keine irgendwie verdächtigen Merkmale der Erdichtung u. dgl. Unter den Formeln waren übrigens einzelne, die, wie man unten aus Nr. II ersieht, wohl niemals eine praktische Anwendung gefunden haben dürften. Der Brief, in welchem die Königin Kunigunde den König Rudolf um den Leichnam ihres gefallenen Gemahls bittet (Nr. III), findet sich auch in dem Formelbuche des Petrus de Hallis;1 Nr. VIII ist auch in dem urkundlichen Formelbuche des Hein- ricus Italicus 2 Nr. IX in dem Formelbuche des sogenannten Zdenek von Trebitsch enthalten,3 aber die betreffenden Stücke sind in den vorliegenden Fragmenten durchaus correcter, in Nr. III gibt erst jetzt mancher Satz einen richtigen Sinn. Nach alledem würde das vollständige Formelbuch, falls es uns erhalten wäre, unter den Werken ähnlicher Art einen vorzüglichen Rang behaupten; so weit sich aus den wenigen unten folgenden Formeln, Briefen und Urkunden ersehen lässt, stehen dieselben in keinem directen Abhängigkeitsverhältnisse zu einem oder dem anderen Formelbuche aus der Zeit Wenzels. Wir haben das Formelbuch ein Formelbuch Wenzels II. genannt, denn die Person dieses Königs steht durchaus im Mittel- punkte, freilich ist auch der Persönlichkeit Rudolfs eine grosse Rolle zugewiesen und man könnte demnach vielleicht das Formel- buch auch ein Formelbuch Rudolfs nennen, dafür spräche zu- nächst Nr. VIII, es geht indess aus diesem Stücke wie auch aus Nr. 10—14 nur hervor, dass es auch zahlreiche Urkunden enthielt, die aus der Kanzlei deutscher Könige hervorgegangen sind. Ueber die Persönlichkeit des Compilators kann begreif- licher Weise bei den geringen Resten, die vorliegen, nicht ge- sprochen werden; vielleicht könnte man aus dem Umstande, dass er Ausdrücke wie rengnum, dingnus, dingnitas u. dgl. mit 3 1 Firnhaber, in den Font. rer. Austr. II. Abth. VI. pag. 94, siehe Emler, Regg. dipl. nec non epist. Boh. et Morav. II. Nr. 1146. 2 Voigt im Arch. f. K. ö. Gesch. XXIX. pag. 23. Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae II. Nr. 2441, pag. 1053. Ueber Zdenek von Trebitsch vgl. übrigens Lorenz, Deutsche Gesch. I 393, wornach Zdenek nichts anderes ist als eine erweiterte Umarbeitung des Heinricus Italicus.
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469 besonderer Vorliebe gebraucht, schliessen, dass er ein Franzose gewesen oder wenigstens aus dem Westen des Reiches stammte. Er dürfte der königlichen Kanzlei angehört haben, und da er die Muster, die ihm vorlagen, ziemlich wörtlich in seine Sammlung aufgenommen hat, so ist seine eigene geistige Thätig- keit keine besonders hohe gewesen. Da von den einzelnen unten folgenden Stücken Nr. III, VIII und IX bereits bekannt sind, I, II, IV und V aber nur einzelne Formeltheile oder Reste von Urkunden enthalten, so erübrigt hier nur noch, von dem Werthe der übrigen Stücke zu sprechen. Die grösste Bedeutung unter den unten folgenden Briefen und Actenstücken beanspruchen die Nummern IX bis XIV. Sie bilden ihrem Inhalte nach eine vollkommen zusammenhängende Gruppe. Es sind Briefe, die von der königlichen Kanzlei in Deutschland an den böhmischen Hof gesendet worden sind. Die Zeit und der Ort, wann und wo dieselben geschrieben worden sind, lässt sich mit ziemlicher Genauigkeit feststellen. In den Nummern X, XII, XIII, XIV ist von dem Erzbischof Heinrich von Mainz die Rede, dessen Geschichte das Chro- nicon Colmariense in so naiver und anmuthiger Weise erzählt. Es ist der bekannte Heinrich von Isni, der frühere Bischof von Basel, der treue und langjährige Genosse so vieler Thaten Rudolfs. Auf den erzbischöflichen Stuhl gelangte er am 15. Mai 1286, sein früher Tod — er starb am 17. März 1288 — störte viele weit ausgesponnene Pläne, die theils ihn selbst,2 theils seinen Herrn und König nahe berührten. „ In dem Zeitraume der zwei Jahre vom 15. Mai 1286 bis zum 17. März 1288 muss daher von vornherein die Abfassung dieser Briefe fallen. Eine noch genauere Bestimmung der Zeit ergibt sich aus der Bestimmung des Ausstellungsortes. Zunächst ist schon fest zu halten, dass Heinrich einen Würz- burger Cleriker an den König Wenzel absendet.3 In einem der folgenden Briefe wird ausdrücklich Würzburg als 1 Böhmer, Fontes rer. Germ. II. pag. 69. 2 Es war ihm prophezeit worden, er werde Papst werden: ad duas digni- tates eum novimus venisse, ad terciam vero morte preventus non potuit pervenire. 3 Siehe unten Nr. X. Archiv. Bd. LVII. II. Hälfte. 31
469 besonderer Vorliebe gebraucht, schliessen, dass er ein Franzose gewesen oder wenigstens aus dem Westen des Reiches stammte. Er dürfte der königlichen Kanzlei angehört haben, und da er die Muster, die ihm vorlagen, ziemlich wörtlich in seine Sammlung aufgenommen hat, so ist seine eigene geistige Thätig- keit keine besonders hohe gewesen. Da von den einzelnen unten folgenden Stücken Nr. III, VIII und IX bereits bekannt sind, I, II, IV und V aber nur einzelne Formeltheile oder Reste von Urkunden enthalten, so erübrigt hier nur noch, von dem Werthe der übrigen Stücke zu sprechen. Die grösste Bedeutung unter den unten folgenden Briefen und Actenstücken beanspruchen die Nummern IX bis XIV. Sie bilden ihrem Inhalte nach eine vollkommen zusammenhängende Gruppe. Es sind Briefe, die von der königlichen Kanzlei in Deutschland an den böhmischen Hof gesendet worden sind. Die Zeit und der Ort, wann und wo dieselben geschrieben worden sind, lässt sich mit ziemlicher Genauigkeit feststellen. In den Nummern X, XII, XIII, XIV ist von dem Erzbischof Heinrich von Mainz die Rede, dessen Geschichte das Chro- nicon Colmariense in so naiver und anmuthiger Weise erzählt. Es ist der bekannte Heinrich von Isni, der frühere Bischof von Basel, der treue und langjährige Genosse so vieler Thaten Rudolfs. Auf den erzbischöflichen Stuhl gelangte er am 15. Mai 1286, sein früher Tod — er starb am 17. März 1288 — störte viele weit ausgesponnene Pläne, die theils ihn selbst,2 theils seinen Herrn und König nahe berührten. „ In dem Zeitraume der zwei Jahre vom 15. Mai 1286 bis zum 17. März 1288 muss daher von vornherein die Abfassung dieser Briefe fallen. Eine noch genauere Bestimmung der Zeit ergibt sich aus der Bestimmung des Ausstellungsortes. Zunächst ist schon fest zu halten, dass Heinrich einen Würz- burger Cleriker an den König Wenzel absendet.3 In einem der folgenden Briefe wird ausdrücklich Würzburg als 1 Böhmer, Fontes rer. Germ. II. pag. 69. 2 Es war ihm prophezeit worden, er werde Papst werden: ad duas digni- tates eum novimus venisse, ad terciam vero morte preventus non potuit pervenire. 3 Siehe unten Nr. X. Archiv. Bd. LVII. II. Hälfte. 31
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470 Ausstellungsort bezeichnet. 1 Nun weilt Heinrich als Erzkanzler. des Reiches an der Seite des Königs Rudolf in Würzburg während der Monate März und April 12872 und zwar bis in die ersten Tage des letzteren Monates. In Würzburg wurde am 24. März das bekannte Landfriedensgesetz Friedrichs II. für das ganze Reich verkündet, in Würzburg wurde gleichzeitig jene bekannte Kirchenversammlung unter dem Vorsitze Johanns, des Cardinalpriesters von Tusculum abgehalten, dessen Mission in deutschen Landen einen so üblen Fortgang nahm.3 In die Zeit des Aufenthaltes Rudolfs in Würzburg fällt demnach die Abfassung der Briefe. Damit stimmt auch der Inhalt der- selben überein. In Nr. XI wird Wenzel von Böhmen von Rudolf über die Ankunft Guta's in Böhmen in Kenntniss gesetzt. Am Tage vor Pfingsten — Pfingsten fiel damals auf den 25. Mai — werde sie in Prag eintreffen. Eine Andeutung auf die bevorstehende Ankunft der jugendlichen Königin findet sich auch in Nr. V und eine noch genauere Nachricht in Nr. VII. Nun wurde Guta, nachdem ihre Hochzeit mit Wenzel schon 1278 gefeiert, ihr Beilager 1285 vollzogen ward, im Jahre 1287 ihrem Gatten zugeführt, am 4. Juli dieses Jahres hielt sie ihren Einzug in Prag.4 In Würzburg sind demnach, was nach dem bisherigen historischen Quellenmaterial unbekannt war, jene Verhandlungen mit dem böhmischen Hofe gepflogen worden, in Folge deren Guta in diesem Jahre nach Böhmen gelangte. Wir entnehmen den unten folgenden Briefen auch jenes bisher unbekannte Factum, dass der Einzug der jungen Königin Anfangs auf Pfingsten festgesetzt wurde. Dieselben Briefe ergeben aber auch noch ein anderes, weit interessanteres, bisher gleichfalls unbekanntes Factum. Die Krönung des böhmischen Königs hat bekanntlich unter grossem Gepränge und unter der Theilnahme zahlreicher benachbarter Fürsten und der Grossen des Landes zu Pfingsten (2. Juni) 1297 4 1 Nr. XIII Datum Herbipoli. 2 Siehe Böhmer, Regg. 907 bis 920. Acta imp. selecta 461, 462. 3 Ueber die Würzburger Tage siehe Lorenz, Deutsche Geschichte II. 337 ff. Königssaaler Geschichtsquellen, pag. 24: 1287 ipse idem rex Wenceslaus Gutam benignissimam reginam, matrem et fundatricem huius coenobii ante sibi coniunctam matrimonialiter traduxit et in die sancti Procopii in sede regni sui eam honorifice collocavit; so auch ibid. pag. 70.
470 Ausstellungsort bezeichnet. 1 Nun weilt Heinrich als Erzkanzler. des Reiches an der Seite des Königs Rudolf in Würzburg während der Monate März und April 12872 und zwar bis in die ersten Tage des letzteren Monates. In Würzburg wurde am 24. März das bekannte Landfriedensgesetz Friedrichs II. für das ganze Reich verkündet, in Würzburg wurde gleichzeitig jene bekannte Kirchenversammlung unter dem Vorsitze Johanns, des Cardinalpriesters von Tusculum abgehalten, dessen Mission in deutschen Landen einen so üblen Fortgang nahm.3 In die Zeit des Aufenthaltes Rudolfs in Würzburg fällt demnach die Abfassung der Briefe. Damit stimmt auch der Inhalt der- selben überein. In Nr. XI wird Wenzel von Böhmen von Rudolf über die Ankunft Guta's in Böhmen in Kenntniss gesetzt. Am Tage vor Pfingsten — Pfingsten fiel damals auf den 25. Mai — werde sie in Prag eintreffen. Eine Andeutung auf die bevorstehende Ankunft der jugendlichen Königin findet sich auch in Nr. V und eine noch genauere Nachricht in Nr. VII. Nun wurde Guta, nachdem ihre Hochzeit mit Wenzel schon 1278 gefeiert, ihr Beilager 1285 vollzogen ward, im Jahre 1287 ihrem Gatten zugeführt, am 4. Juli dieses Jahres hielt sie ihren Einzug in Prag.4 In Würzburg sind demnach, was nach dem bisherigen historischen Quellenmaterial unbekannt war, jene Verhandlungen mit dem böhmischen Hofe gepflogen worden, in Folge deren Guta in diesem Jahre nach Böhmen gelangte. Wir entnehmen den unten folgenden Briefen auch jenes bisher unbekannte Factum, dass der Einzug der jungen Königin Anfangs auf Pfingsten festgesetzt wurde. Dieselben Briefe ergeben aber auch noch ein anderes, weit interessanteres, bisher gleichfalls unbekanntes Factum. Die Krönung des böhmischen Königs hat bekanntlich unter grossem Gepränge und unter der Theilnahme zahlreicher benachbarter Fürsten und der Grossen des Landes zu Pfingsten (2. Juni) 1297 4 1 Nr. XIII Datum Herbipoli. 2 Siehe Böhmer, Regg. 907 bis 920. Acta imp. selecta 461, 462. 3 Ueber die Würzburger Tage siehe Lorenz, Deutsche Geschichte II. 337 ff. Königssaaler Geschichtsquellen, pag. 24: 1287 ipse idem rex Wenceslaus Gutam benignissimam reginam, matrem et fundatricem huius coenobii ante sibi coniunctam matrimonialiter traduxit et in die sancti Procopii in sede regni sui eam honorifice collocavit; so auch ibid. pag. 70.
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471 stattgefunden. Es ist bekannt, welche grosse Bedeutung dieser Festlichkeit in der deutschen Reichsgeschichte zukommt.1 Nun ergibt sich aus den vorliegenden Fragmenten unseres Formel- buches, dass nicht blos der Einzug Guta's in Böhmen, sondern auch die Krönung Wenzels und Guta’s schon für Pfingsten 1287 festgesetzt wurde. Die einzelnen Briefe zeigen uns die betreffenden Verhandlungen in einer ziemlich weit vor- gerückten Phase. In Nr. XII gibt Rudolf seiner Freude über das bevorstehende Ereigniss Ausdruck und mahnt seinen Schwiegersohn, jener Pflichten nicht zu vergessen, die er als König von Böhmen gegen den Erzbischof von Mainz habe. Bis auf Arnest von Pardubitz, den ersten Erzbischof von Prag, vollzogen nämlich die Erzbischöfe von Mainz die Krönung der Könige Böhmens. In Nr. X erörtert der Erzbischof Heinrich von Mainz selbst die seiner Kirche von Alters her zustehenden Rechte mit dem Bemerken, dass der König von Böhmen für das freie Geleite des Erzbischofs und seines Gefolges von Erfurt bis nach Prag und von da wieder zurück bis nach Erfurt zu sorgen und die Auslagen der Reise zu bestreiten habe; in Nr. XIII wendet sich König Rudolf, in Nr. XIV der Erzbischof Heinrich von Mainz an Zawisch von Falkenstein in derselben Angelegenheit, der Königskrönung. In beiden Briefen findet sich noch kein irgendwie gearteter Hinweis darauf, dass die Stellung des mächtigen Witigonen bereits er- schüttert wäre. Noch hat er die volle Macht in seinen Händen. Der Erzbischof Heinrich von Mainz, der in den böhmischen Landesangelegenheiten selbst sehr gut Bescheid wusste — führte er doch 1278/9 neben dem Bischof Bruno von Olmütz die Ver- waltung eines Theiles von Mähren 2 — bediente sich als Boten für seine Unterhandlungen mit Zawisch von Falkenstein und dem böhmischen Hof überhaupt des Würzburger Clerikers Albert, 3 König Rudolf sandte dagegen den Hermann von Hohen- lohe nach Prag, der entweder schon damals oder doch wenig 2 1 Am besten darüber Lorenz a. a. O. 611 ff. Cosm. Cont. a. a. 1279. Habebat autem eo tempore collegam episcopum Basiliensem sibi iunctum ad peragendas regales legaciones Rudolfi electi Romanorum. Eodem namque Basiliensi episcopo ad execucionem commissi assumpto . . . . Dieses Namens kommen mehrere Domherren an der Würzburger Kirche vor. Vide Mon. Boica, tom 47, 48 a. m. O. 31*
471 stattgefunden. Es ist bekannt, welche grosse Bedeutung dieser Festlichkeit in der deutschen Reichsgeschichte zukommt.1 Nun ergibt sich aus den vorliegenden Fragmenten unseres Formel- buches, dass nicht blos der Einzug Guta's in Böhmen, sondern auch die Krönung Wenzels und Guta’s schon für Pfingsten 1287 festgesetzt wurde. Die einzelnen Briefe zeigen uns die betreffenden Verhandlungen in einer ziemlich weit vor- gerückten Phase. In Nr. XII gibt Rudolf seiner Freude über das bevorstehende Ereigniss Ausdruck und mahnt seinen Schwiegersohn, jener Pflichten nicht zu vergessen, die er als König von Böhmen gegen den Erzbischof von Mainz habe. Bis auf Arnest von Pardubitz, den ersten Erzbischof von Prag, vollzogen nämlich die Erzbischöfe von Mainz die Krönung der Könige Böhmens. In Nr. X erörtert der Erzbischof Heinrich von Mainz selbst die seiner Kirche von Alters her zustehenden Rechte mit dem Bemerken, dass der König von Böhmen für das freie Geleite des Erzbischofs und seines Gefolges von Erfurt bis nach Prag und von da wieder zurück bis nach Erfurt zu sorgen und die Auslagen der Reise zu bestreiten habe; in Nr. XIII wendet sich König Rudolf, in Nr. XIV der Erzbischof Heinrich von Mainz an Zawisch von Falkenstein in derselben Angelegenheit, der Königskrönung. In beiden Briefen findet sich noch kein irgendwie gearteter Hinweis darauf, dass die Stellung des mächtigen Witigonen bereits er- schüttert wäre. Noch hat er die volle Macht in seinen Händen. Der Erzbischof Heinrich von Mainz, der in den böhmischen Landesangelegenheiten selbst sehr gut Bescheid wusste — führte er doch 1278/9 neben dem Bischof Bruno von Olmütz die Ver- waltung eines Theiles von Mähren 2 — bediente sich als Boten für seine Unterhandlungen mit Zawisch von Falkenstein und dem böhmischen Hof überhaupt des Würzburger Clerikers Albert, 3 König Rudolf sandte dagegen den Hermann von Hohen- lohe nach Prag, der entweder schon damals oder doch wenig 2 1 Am besten darüber Lorenz a. a. O. 611 ff. Cosm. Cont. a. a. 1279. Habebat autem eo tempore collegam episcopum Basiliensem sibi iunctum ad peragendas regales legaciones Rudolfi electi Romanorum. Eodem namque Basiliensi episcopo ad execucionem commissi assumpto . . . . Dieses Namens kommen mehrere Domherren an der Würzburger Kirche vor. Vide Mon. Boica, tom 47, 48 a. m. O. 31*
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472 später als Prior des Johanniterordens in Böhmen, Polen und Mähren eine einflussreiche Stellung besass. Von diesen Unterhandlungen findet sich in den gleich- zeitigen Quellen nicht einmal der leiseste Hinweis. Die einzige Quelle, die darüber berichten könnte, wäre die Lebensbeschreibung des Königs Wenzel von Böhmen, welche der zweite Königsaaler Abt Otto (von Thüringen) begonnen und Peter von Zittau vollendet hat; es ist jedoch schon früher an anderer Stelle2 darauf hingewiesen worden, wie unvoll- ständig, ungenau, einseitig gefärbt und mitunter geradezu unrichtig die Darstellung Otto's ist, der die Biographie des Böhmenkönigs übrigens erst nach dessen Tode begonnen hat. Man könnte versucht sein, trotz des Umstandes, dass die vorliegenden Briefe in Bezug auf die innere und äussere Kritik zu keinem besonderen Bedenken Anlass bieten, ja, wie schon oben ausgeführt wurde, in einer recht correcten Fassung vor- liegen, wie dies sonst in Formelbüchern selten der Fall ist, dieselben doch nur für blosse Stilübungen zu halten, wenn man sich erinnert, dass die Krönung des Königs und seiner Gattin erst ein ganzes Jahrzehnt später und merkwürdiger Weise auch am Pfingstfeste stattfand. Indess auch dieser einzige Grund, der die vorliegenden Briefe zu verdächtigen geeignet wäre, ist nicht stichhältig. Es lässt sich nämlich urkundlich fest- stellen, dass nicht nur im Jahre 1287, sondern auch fünf Jahre später, also immerhin noch fünf Jahre vor der wirklichen Krönung, ernstliche Vorbereitungen zur Krönung Wenzels ge- troffen wurden, wie man aus einer Urkunde vom 13. März 1292, in welcher schon die Krönungssteuer für die Stadt Brünn er- wähnt wird, entnehmen kann.3 Dass auch im Jahre 1287 die ernstliche Absicht vor- handen und alle Vorbereitungen zur Krönung getroffen waren, 1 Wahrscheinlich durch den Einfluss Guta's erst erhielt. Vide das urk. Formelbuch des königl. Notars Heinricus Italicus im Arch. f. Kunde ö. Gesch. XXIX. Nr. 104, pag. 119. Emler, Regg. 2498. Arch. f. ö. Gesch. LI. Bd. pag. 18 ff. Cod. dipl. Morav. IV. pag. 386: et cum ad solempnitatem nostre coro- nacionis dicti cives nostri in civitate specialem et extra civitatem de bonis suis impositam toti terre solverint generalem collectam, ammodo quandocumque tam civitati eidem, quam toti terre eadem vice simul et semel inposita fuerit collecta, tunc ab eis contenti esse volumus collecta civitatis. Vgl. auch Dudik, Gesch. Mährens, tom. VII. pag. 14 f.
472 später als Prior des Johanniterordens in Böhmen, Polen und Mähren eine einflussreiche Stellung besass. Von diesen Unterhandlungen findet sich in den gleich- zeitigen Quellen nicht einmal der leiseste Hinweis. Die einzige Quelle, die darüber berichten könnte, wäre die Lebensbeschreibung des Königs Wenzel von Böhmen, welche der zweite Königsaaler Abt Otto (von Thüringen) begonnen und Peter von Zittau vollendet hat; es ist jedoch schon früher an anderer Stelle2 darauf hingewiesen worden, wie unvoll- ständig, ungenau, einseitig gefärbt und mitunter geradezu unrichtig die Darstellung Otto's ist, der die Biographie des Böhmenkönigs übrigens erst nach dessen Tode begonnen hat. Man könnte versucht sein, trotz des Umstandes, dass die vorliegenden Briefe in Bezug auf die innere und äussere Kritik zu keinem besonderen Bedenken Anlass bieten, ja, wie schon oben ausgeführt wurde, in einer recht correcten Fassung vor- liegen, wie dies sonst in Formelbüchern selten der Fall ist, dieselben doch nur für blosse Stilübungen zu halten, wenn man sich erinnert, dass die Krönung des Königs und seiner Gattin erst ein ganzes Jahrzehnt später und merkwürdiger Weise auch am Pfingstfeste stattfand. Indess auch dieser einzige Grund, der die vorliegenden Briefe zu verdächtigen geeignet wäre, ist nicht stichhältig. Es lässt sich nämlich urkundlich fest- stellen, dass nicht nur im Jahre 1287, sondern auch fünf Jahre später, also immerhin noch fünf Jahre vor der wirklichen Krönung, ernstliche Vorbereitungen zur Krönung Wenzels ge- troffen wurden, wie man aus einer Urkunde vom 13. März 1292, in welcher schon die Krönungssteuer für die Stadt Brünn er- wähnt wird, entnehmen kann.3 Dass auch im Jahre 1287 die ernstliche Absicht vor- handen und alle Vorbereitungen zur Krönung getroffen waren, 1 Wahrscheinlich durch den Einfluss Guta's erst erhielt. Vide das urk. Formelbuch des königl. Notars Heinricus Italicus im Arch. f. Kunde ö. Gesch. XXIX. Nr. 104, pag. 119. Emler, Regg. 2498. Arch. f. ö. Gesch. LI. Bd. pag. 18 ff. Cod. dipl. Morav. IV. pag. 386: et cum ad solempnitatem nostre coro- nacionis dicti cives nostri in civitate specialem et extra civitatem de bonis suis impositam toti terre solverint generalem collectam, ammodo quandocumque tam civitati eidem, quam toti terre eadem vice simul et semel inposita fuerit collecta, tunc ab eis contenti esse volumus collecta civitatis. Vgl. auch Dudik, Gesch. Mährens, tom. VII. pag. 14 f.
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473 ersieht man am deutlichsten aus Nr. VII, in welcher die Her- zogin Griffina von Krakau, die Tante Wenzels zu der bevor- stehenden Festlichkeit eingeladen wird; die Einladung einer so entfernt wohnenden verwandten Fürstin konnte doch nur erfolgen, wenn die Abhaltung der Feierlichkeit auch gesichert schien. Welche Gründe jedoch die Krönung des jungen Königs damals verhinderten, das lässt sich nach dem vorhandenen urkundlichen und sonstigen historischen Quellenmaterial nicht mehr erweisen. Vielleicht ist schon das feindselige Verhältniss der jungen Königin und ihrer Partei zu Zawisch von Falken- stein die Ursache der Verhinderung geworden. In Nr. IX er- scheint dieser und mit ihm seine Verwandten und Gesinnungs- genossen bereits im offenen Kampfe mit der königlichen Gewalt, der er in der Folge erlag. So viel über die Bedeutung der vorliegenden Fragmente des Formelbuches in Bezug auf ihre historische Tragweite. Bei dem geringen Umfange und in Anbetracht der grossen Wichtigkeit derselben schien es von vornherein angezeigt, den gesammten Text zu publiciren. Dazu kamen noch besondere Gründe: Nr. I nichts anderes als eine Datirung enthaltend — an sich also werthlos — kann zur Charakteristik des Formel- buches als solches nicht unwesentlich beitragen und ist zu diesem Zecke auch oben benützt worden. Nr. III, VIII und IX sind zwar schon gedruckt, aber sie erscheinen, wie bereits be- merkt, erst hier in durchaus correcter Fassung. Die übrigen Stücke sind bisher durchaus unbekannt gewesen. Die Wieder- gabe des Textes geschah mit diplomatischer Genauigkeit. Lücken oder sonst unlesbar gewordene Stellen sind, wo sich dies leicht und sicher namentlich durch Vergleichung mit anderen Urkunden oder Formeln thun liess, ergänzt worden. Die Ergänzungen werden durch Klammern angezeigt; sonst sind die Lücken durch Punkte gekennzeichnet, zweifelhafte Lesarten aber als solche in den Noten bezeichnet worden.
473 ersieht man am deutlichsten aus Nr. VII, in welcher die Her- zogin Griffina von Krakau, die Tante Wenzels zu der bevor- stehenden Festlichkeit eingeladen wird; die Einladung einer so entfernt wohnenden verwandten Fürstin konnte doch nur erfolgen, wenn die Abhaltung der Feierlichkeit auch gesichert schien. Welche Gründe jedoch die Krönung des jungen Königs damals verhinderten, das lässt sich nach dem vorhandenen urkundlichen und sonstigen historischen Quellenmaterial nicht mehr erweisen. Vielleicht ist schon das feindselige Verhältniss der jungen Königin und ihrer Partei zu Zawisch von Falken- stein die Ursache der Verhinderung geworden. In Nr. IX er- scheint dieser und mit ihm seine Verwandten und Gesinnungs- genossen bereits im offenen Kampfe mit der königlichen Gewalt, der er in der Folge erlag. So viel über die Bedeutung der vorliegenden Fragmente des Formelbuches in Bezug auf ihre historische Tragweite. Bei dem geringen Umfange und in Anbetracht der grossen Wichtigkeit derselben schien es von vornherein angezeigt, den gesammten Text zu publiciren. Dazu kamen noch besondere Gründe: Nr. I nichts anderes als eine Datirung enthaltend — an sich also werthlos — kann zur Charakteristik des Formel- buches als solches nicht unwesentlich beitragen und ist zu diesem Zecke auch oben benützt worden. Nr. III, VIII und IX sind zwar schon gedruckt, aber sie erscheinen, wie bereits be- merkt, erst hier in durchaus correcter Fassung. Die übrigen Stücke sind bisher durchaus unbekannt gewesen. Die Wieder- gabe des Textes geschah mit diplomatischer Genauigkeit. Lücken oder sonst unlesbar gewordene Stellen sind, wo sich dies leicht und sicher namentlich durch Vergleichung mit anderen Urkunden oder Formeln thun liess, ergänzt worden. Die Ergänzungen werden durch Klammern angezeigt; sonst sind die Lücken durch Punkte gekennzeichnet, zweifelhafte Lesarten aber als solche in den Noten bezeichnet worden.
Strana 474
474 I. Schlussbestandtheil einer genau datirten Urkunde dat. Pressburg 1270. October 20. . . . . e presentes literas sigillorum nostrorum munimine fecimus roborari. Datum apud Posonium anno domini millesimo ducentesimo septuagesimo 13. Kalendas Novembris. II. Exordium eines Briefes. Cunctipotentis deprecor misericordiam altissimi conditoris, ut omnes, quos tenacis avaricie viscositas et viscosa tenacitas involvit, circumplectitur et inescat, ad tantam deveniant pe- nurie calamitatem tantamque miseriam deducantur, ut affecti ieiune famis insultibus non sit eis, unde sua tegere valeant pudibunda. 1 Dieser Schluss einer Urkunde verdient als eigenthümliches Charakte- risticum des ganzen Formelbuches, dessen wichtige, wenngleich spär- liche Reste hier folgen, hervorgehoben zu werden. Man ersieht, dass in dasselbe Urkunden mit genauester Angabe der Zeit- und Ortsverhältnisse aufgenommen worden sind. Am 16. October 1270 kam es zu einem Waffenstillstande zwischen Ottokar von Böhmen und Stephan von Ungarn ; siehe Palacky, Gesch. Böhmens, II. pag. 207. Ob nicht das obige Datum zu jener Urkunde gehört, die Palacky daselbst citirt? es könnte nach den Worten geschlossen werden: tamen quia in festo S. Galli (16. October) nunc preterito in loco nostris colloquiis deputato suam noluit presenciam exhibere. Die betreffende Urkunde findet sich übrigens auch in dem urkundlichen Formelbuche des Heinricus Italicus; Arch. f. K. ö. Gesch. pag. 40. Nr. 27.
474 I. Schlussbestandtheil einer genau datirten Urkunde dat. Pressburg 1270. October 20. . . . . e presentes literas sigillorum nostrorum munimine fecimus roborari. Datum apud Posonium anno domini millesimo ducentesimo septuagesimo 13. Kalendas Novembris. II. Exordium eines Briefes. Cunctipotentis deprecor misericordiam altissimi conditoris, ut omnes, quos tenacis avaricie viscositas et viscosa tenacitas involvit, circumplectitur et inescat, ad tantam deveniant pe- nurie calamitatem tantamque miseriam deducantur, ut affecti ieiune famis insultibus non sit eis, unde sua tegere valeant pudibunda. 1 Dieser Schluss einer Urkunde verdient als eigenthümliches Charakte- risticum des ganzen Formelbuches, dessen wichtige, wenngleich spär- liche Reste hier folgen, hervorgehoben zu werden. Man ersieht, dass in dasselbe Urkunden mit genauester Angabe der Zeit- und Ortsverhältnisse aufgenommen worden sind. Am 16. October 1270 kam es zu einem Waffenstillstande zwischen Ottokar von Böhmen und Stephan von Ungarn ; siehe Palacky, Gesch. Böhmens, II. pag. 207. Ob nicht das obige Datum zu jener Urkunde gehört, die Palacky daselbst citirt? es könnte nach den Worten geschlossen werden: tamen quia in festo S. Galli (16. October) nunc preterito in loco nostris colloquiis deputato suam noluit presenciam exhibere. Die betreffende Urkunde findet sich übrigens auch in dem urkundlichen Formelbuche des Heinricus Italicus; Arch. f. K. ö. Gesch. pag. 40. Nr. 27.
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475 III. Die Königin Kunigunde von Böhmen bittet den König Rudolf um den Leichnam ihres gefallenen Gemahls. 1278. September. 1 Excellentissimo domino domino Rudolfo serenissimo regi Romanorum" et semper Augusto Cunigundis dei gracia regina Boemie etc. Recentis dolorem vulneris, quo in tristi et lugubri casub infelicis michi memorie quondam O.c illustris regis Boemie karissimi viri mei adversa nuper fortuna me perculitd luctuoso verborum ordine, quem confundit in ore meo sevientis in me merorise inmensitas et in corde singultuosa planctus suspiria interrumpunt, excellencie vestre, cui satis eius- dem tristis michif casus est nota condicio, non arbitrorg ex- primendumh et licet iuxtai moris bellici regulas graciamk non soleat hostis ab hoste requirere nec aures benivolas! huius- modi precibus prebere porrectis,m quia tamen virtuosi principis est, cum hiis eciam, quos fortuna favente prostravit, benignius agere, concepton de celsitudinis vestre clemencia, que genera- liter omnibus graciosa" et graciosior interdum conculcatis eciam hostibus pia miseracione porrigitur, maiestati vestre lacrima- biliter et humiliter supplico, quatenus divine pietatis (intuitu, qua vivitis et regnatis, me dolentem? et me miseram pie com- passionis)" dextera sublevantes eiusdem (regis et) coniugis meir triste corpusculum, quod vivum in felicis fortunio re(vi- dere non me)rui, saltem mortuum iubeatis (de speciali) gracia misericorditer mihi red(di, ut dum) ipsum de gracia vestra more re(gum et princi)pum cum patribus eius l(amentabili a Das Folgende von der Adresse fehlt im Formelbuche des Petrus de Hallis. pag. 94 der Font. rer. Austr. II. Abth. Bd. VI. In Emler, Regesta dipl. nec non epist. Bohemie et Moraviae fehlt die Adresse ganz. b Petrus de Hallis: casum. Fehlt bei Petrus de Hallis. d Ibid.: pertulit. e Ibid.: memoris (sic!). f Ibid. fehlt. g Ibid.: arbitrio. 1 Ibid.: ex- ponendum. i iuxta fehlt oben; ergänzt nach Petrus de Hallis. k Petrus de Hallis: gracia. 1 Ibid. fehlt bei Petrus de Hallis. m Ibid.: por- rectas. n Ibid.: concepta. o Bei Petrus de Hallis: generosa et gene- rosior. P Ibid.: dolente; Emler hat den Fehler verbessert. q Fehlt oben; der in den Klammern stehende Text ist nach Petrus de Hallis ergänzt. r Fehlt bei Petrus de Hallis. s Bei Petrus de Hallis lautet es: infelici; die obige Stelle hat jedoch einen besseren Sinn. 1 Ueber die Datirung siehe Firnhaber a. a. O. pag. 94 Note.
475 III. Die Königin Kunigunde von Böhmen bittet den König Rudolf um den Leichnam ihres gefallenen Gemahls. 1278. September. 1 Excellentissimo domino domino Rudolfo serenissimo regi Romanorum" et semper Augusto Cunigundis dei gracia regina Boemie etc. Recentis dolorem vulneris, quo in tristi et lugubri casub infelicis michi memorie quondam O.c illustris regis Boemie karissimi viri mei adversa nuper fortuna me perculitd luctuoso verborum ordine, quem confundit in ore meo sevientis in me merorise inmensitas et in corde singultuosa planctus suspiria interrumpunt, excellencie vestre, cui satis eius- dem tristis michif casus est nota condicio, non arbitrorg ex- primendumh et licet iuxtai moris bellici regulas graciamk non soleat hostis ab hoste requirere nec aures benivolas! huius- modi precibus prebere porrectis,m quia tamen virtuosi principis est, cum hiis eciam, quos fortuna favente prostravit, benignius agere, concepton de celsitudinis vestre clemencia, que genera- liter omnibus graciosa" et graciosior interdum conculcatis eciam hostibus pia miseracione porrigitur, maiestati vestre lacrima- biliter et humiliter supplico, quatenus divine pietatis (intuitu, qua vivitis et regnatis, me dolentem? et me miseram pie com- passionis)" dextera sublevantes eiusdem (regis et) coniugis meir triste corpusculum, quod vivum in felicis fortunio re(vi- dere non me)rui, saltem mortuum iubeatis (de speciali) gracia misericorditer mihi red(di, ut dum) ipsum de gracia vestra more re(gum et princi)pum cum patribus eius l(amentabili a Das Folgende von der Adresse fehlt im Formelbuche des Petrus de Hallis. pag. 94 der Font. rer. Austr. II. Abth. Bd. VI. In Emler, Regesta dipl. nec non epist. Bohemie et Moraviae fehlt die Adresse ganz. b Petrus de Hallis: casum. Fehlt bei Petrus de Hallis. d Ibid.: pertulit. e Ibid.: memoris (sic!). f Ibid. fehlt. g Ibid.: arbitrio. 1 Ibid.: ex- ponendum. i iuxta fehlt oben; ergänzt nach Petrus de Hallis. k Petrus de Hallis: gracia. 1 Ibid. fehlt bei Petrus de Hallis. m Ibid.: por- rectas. n Ibid.: concepta. o Bei Petrus de Hallis: generosa et gene- rosior. P Ibid.: dolente; Emler hat den Fehler verbessert. q Fehlt oben; der in den Klammern stehende Text ist nach Petrus de Hallis ergänzt. r Fehlt bei Petrus de Hallis. s Bei Petrus de Hallis lautet es: infelici; die obige Stelle hat jedoch einen besseren Sinn. 1 Ueber die Datirung siehe Firnhaber a. a. O. pag. 94 Note.
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484 ciam suam et omne bonum. Cum illustrissimus Wenceslaus rex Boemie princeps et filius noster karissimus sibi et inclite filie nostre charissimea sue consorti munus consecracionis im- pendi desiderat manibus venerabilis archiepiscopi Maguntinensis principis et secretarii nostri karissimi et sicb regem coronari et diademate decorari, quia archiepiscopi (Maguntini, ad quos) e coronacio regum Boemie pertinet, (ab antiquo" con)sueverint in consecracionibus . . . . . . .e quandam, in qua consuetudine et in se et suis officiatis et familiis honorari et securitate con- ductus inf exeundo, stando et redeundo . . .. . . . . . . . . . . . g expedit . . . . .h exinde propter quod fidelitati vestre iniungimus, quatenus ut (sic!) dicto archiepiscopo Heinrico iura et con- suetudines observentur, studium graciosum (?) ita apponas cre- dens exhibiturus . . . . . . . . . super istis. Datum Herbipoli . . . . . XIV. Der Erzbischof Heinrich von Mainz an Zawisch von Falkenstein in Angelegenheiten der Krönung des Königs Wenzel von Böhmen. Würzburg 1287. März oder April. Frater H. dei gracia ecclesie Maguntinensis sedis archiepiscopus sacri imperii per Germaniam archicancellarius illustri strennuo (!) viro Zawissio de Falchenstein dilectionis affectum sincerum. Cum Wenceslaus illustris (sic) princeps rex Boemie .. . . . . . . . . manibus nostris desiderat sibi im- pendi et inclite domine Gutel consorti sue rogans honoris diademate decorarim ..... a Das Wort ist undeutlich. b in (?). Ergänzt nach dem früheren Briefe. d Desgleichen. e Das fehlende Wort ist in Folge einer später darüber geschriebenen Signatur unleserlich. s f in undeutlich. 5 Sonst wird häufig die Formel gebraucht: in veniendo ad nos, stando nobiscum et ad propria remeando; siehe Bodmann, Cod. epist. Rud. 273. 280; viel- leicht ist hier zu ergänzen, was in dem Früheren gesagt wird, usque in Pragam et de Praga in Erfordiam. h ut sollerter provideas dürfte dem Sinne zufolge ergänzt werden. i Das Weitere unleserlich. k Das m Hier endet das Manuscript. Weitere unleserlich. 1 Undeutlich.
484 ciam suam et omne bonum. Cum illustrissimus Wenceslaus rex Boemie princeps et filius noster karissimus sibi et inclite filie nostre charissimea sue consorti munus consecracionis im- pendi desiderat manibus venerabilis archiepiscopi Maguntinensis principis et secretarii nostri karissimi et sicb regem coronari et diademate decorari, quia archiepiscopi (Maguntini, ad quos) e coronacio regum Boemie pertinet, (ab antiquo" con)sueverint in consecracionibus . . . . . . .e quandam, in qua consuetudine et in se et suis officiatis et familiis honorari et securitate con- ductus inf exeundo, stando et redeundo . . .. . . . . . . . . . . . g expedit . . . . .h exinde propter quod fidelitati vestre iniungimus, quatenus ut (sic!) dicto archiepiscopo Heinrico iura et con- suetudines observentur, studium graciosum (?) ita apponas cre- dens exhibiturus . . . . . . . . . super istis. Datum Herbipoli . . . . . XIV. Der Erzbischof Heinrich von Mainz an Zawisch von Falkenstein in Angelegenheiten der Krönung des Königs Wenzel von Böhmen. Würzburg 1287. März oder April. Frater H. dei gracia ecclesie Maguntinensis sedis archiepiscopus sacri imperii per Germaniam archicancellarius illustri strennuo (!) viro Zawissio de Falchenstein dilectionis affectum sincerum. Cum Wenceslaus illustris (sic) princeps rex Boemie .. . . . . . . . . manibus nostris desiderat sibi im- pendi et inclite domine Gutel consorti sue rogans honoris diademate decorarim ..... a Das Wort ist undeutlich. b in (?). Ergänzt nach dem früheren Briefe. d Desgleichen. e Das fehlende Wort ist in Folge einer später darüber geschriebenen Signatur unleserlich. s f in undeutlich. 5 Sonst wird häufig die Formel gebraucht: in veniendo ad nos, stando nobiscum et ad propria remeando; siehe Bodmann, Cod. epist. Rud. 273. 280; viel- leicht ist hier zu ergänzen, was in dem Früheren gesagt wird, usque in Pragam et de Praga in Erfordiam. h ut sollerter provideas dürfte dem Sinne zufolge ergänzt werden. i Das Weitere unleserlich. k Das m Hier endet das Manuscript. Weitere unleserlich. 1 Undeutlich.
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